Vorwort

Der Islam ist seinem Wesen nach ein in sich vollständiges Staatswesen. Die erhabene Aufgabe, dieses Staatswesen in die Wirklichkeit umzusetzen, erfüllte der Prophet des Islams selbst, Hazrat Muhammad (s.). Während der langen dreiundzwanzig Jahre seines Prophetentums setzte er sämtliche Gesetze und Vorschriften, die hinsichtlich des gemeinschaftlichen Lebens der Menschen offenbart worden waren, im Rahmen einer voll ausgebildeten staatlichen Ordnung um. Regierung und Verwaltung, Gesetzgebung, die Wahrung der gesellschaftlichen Ordnung, die Rechtsprechung, die staatliche Verteidigung und jede andere wichtige Aufgabe erfüllte er im Licht ebenjener Gesetze und Vorschriften. Auf diese Weise legte er bereits in den dreiundzwanzig Jahren seines Prophetentums ein dauerhaftes Fundament für das islamische Staatswesen.

Nach dem Hinscheiden des Propheten (s.) entstand auf eben diesem dauerhaften Fundament das ideale Staatswesen des Islams – das rechtgeleitete Kalifat. Hazrat Abu Bakr, Hazrat Umar, Hazrat Uthman und Hazrat Ali (r.a.), diese vier engen Gefährten des Propheten (s.), ordneten und entwickelten dieses Staatswesen der prophetischen Tradition mit größter Sorgfalt und Hingabe. Darüber hinaus erweiterten sie sein Gebiet über die Grenzen der Arabischen Halbinsel hinaus über die weiten Regionen des gesamten Iran und des Römischen Reiches. Tatsächlich hat sich unwiderlegbar erwiesen, dass allein dieses Staatswesen in der Geschichte der Menschheit ein goldenes Kapitel schreiben konnte. Wie erstaunliche Systeme und Methoden die modernen Staatswissenschaftler auch entwickelt haben mögen: Keine andere Ordnung konnte bei der Förderung des Wohls der Menschheit einen derart überwältigenden Erfolg wie dieses Kalifat in der prophetischen Tradition erzielen. Das ist eine historische Tatsache.

Bedauerlicherweise bestand dieses Kalifat in der prophetischen Tradition auf Erden nur dreißig Jahre. Danach kam der Fluch der Monarchie und der Autokratie über die gesamte muslimische Gemeinschaft. Der dunkle Vorhang der Dschahiliya verhüllte ihre goldene Zukunft. Bis heute wirken deren Folgen in den Ländern der muslimischen Welt fort. In jüngster Zeit kam dazu eine neue Dschahiliya namens Demokratie, die von den westlichen Juden und Christen erfunden wurde. Ihre giftigen Folgen haben die gesamte muslimische Welt heute in den Strudel einer politischen Krise gestürzt. Die Systeme und Methoden der modernen Zeit lösen ihre Probleme nicht nur keineswegs, sondern bringen vielmehr immer neue Probleme hervor und machen die gesamte muslimische Gesellschaft krank.

Unter diesen Umständen ist in der muslimischen Gesellschaft heute die Notwendigkeit einer umfassenden Erörterung des idealen Staatswesens des Islams – des rechtgeleiteten Kalifats – äußerst dringlich geworden. Es ist dringend notwendig, der muslimischen Gesellschaft die Wahrheit vor Augen zu führen, dass das Kalifat in der prophetischen Tradition die einzige Heilung für alle politischen Krankheiten der Muslime ist und nicht irgendein anderes System oder Verfahren. Der große islamische Denker und Philosoph Hazrat Maulana Muhammad Abdur Rahim (r.h.) verfasste das vorliegende Werk „Das rechtgeleitete Kalifat“ aus eben diesem Bedürfnis heraus. In diesem Buch beleuchtete er nicht, wie es in herkömmlichen Darstellungen üblich ist, vor allem die Lebensgeschichten der vier Kalifen des Islams; vielmehr bemühte er sich, die Wesensmerkmale und nachahmenswerten Aspekte ihrer Regierungsführung und Verwaltung so ausführlich wie möglich darzustellen. In dieser Hinsicht ist es in bengalischer Sprache ein neuartiges Werk über das rechtgeleitete Kalifat.

Nachdem zwischen 1975 und 1980 zwei Ausgaben des Werkes veröffentlicht worden waren, überarbeitete der Verfasser selbst zahlreiche Teile davon umfassend. In der vorliegenden Ausgabe wurden neben der Korrektur von Druckfehlern auch zahlreiche relevante Informationen hinzugefügt. Dadurch wurde die Qualität des Werkes weiter gesteigert. Wir sind fest davon überzeugt, dass die vorliegende Ausgabe des Werkes bei den bengalischsprachigen Lesern größeren Anklang finden und einen bedeutenden Beitrag dazu leisten wird, die irregeleiteten Menschen dieses Landes auf den richtigen Weg zu weisen.

Unser demütiges Gebet lautet: Möge der erhabene Allah diesen religiösen Dienst des Verfassers annehmen und ihm als Lohn dafür einen Platz im Dschannat al-Firdaus gewähren.

Muhammad Habibur Rahman

Vorsitzender

Maulana-Abdur-Rahim-Stiftung

Dhaka, Juli 1995

Vorwort

Während der eingehenden Beschäftigung mit der umfassenden Lebensordnung des Islam, des Nachdenkens, Forschens und Prüfens darüber sowie der Abfassung eines Buches erwachte in mir ganz selbstverständlich der Antrieb, mich der Aufgabe zu widmen, ihr praktische Gestalt zu verleihen. Insbesondere war die von dem Rasūl-e Karīm (s) als letzter Prophet und Gesandter Allahs des Erhabenen dargelegte ideale Ordnung keineswegs bloß eine Sache des Idealismus; vielmehr war sie in vollem Umfang ein erfolgreiches Programm zur Gestaltung eines praktischen Lebens- und Gesellschaftssystems. Alles, was er von Allah, dem Erhabenen, empfangen hatte, setzte er in die Tat um. Dies war sein natürlicher Wirkensweg. Als er diese Welt für immer verließ, hinterließ er einerseits das von ihm eigenhändig und mit größter Sorgfalt zusammengestellte Wort Allahs – den Edlen Koran – und andererseits als Frucht seines lebenslangen Ringens und Strebens einen Staat und eine Gesellschaft. Der Koran und die Sunna stehen in Buchform ewig strahlend vor uns und werden dies für alle Zeiten bleiben. Auch ein zutreffendes Bild des von ihm begründeten Staates und der von ihm begründeten Gesellschaft ist auf den Seiten der Geschichte erhalten. In der Wirklichkeit existieren sie heute jedoch kaum noch. Dennoch ist das vom Rasūl-e Karīm (s) gegründete Staats- und Gesellschaftssystem für die geistig gesunden und tiefgründig denkenden Menschen der Welt im Allgemeinen und besonders für diejenigen, die an den Islam und den Gesandten glauben, auch in der Gegenwart eine der wichtigsten Quellen der Inspiration. Es ist für sie noch immer zu einem idealen Ziel geworden und wird es für alle Zeiten bleiben – daran besteht kein Zweifel.

Der von dem ehrwürdigen Propheten (s) gegründete Staat erhielt nach seinem Tod gemäß seiner eigenen Ankündigung einen neuen Namen: „Chilāfat-e Rāschida“. Die Chilāfat-e Rāschida ist in Wirklichkeit eben das, was im Ideal durch Koran und Sunna vorgezeichnet ist; sie ist die Fortsetzung und das zweite Kapitel jenes Staates und jener Gesellschaft, die der Rasūl-e Karīm (s) selbst während seines dreiundzwanzigjährigen prophetischen Lebens durch unermüdliches Streben und Ringen aufgebaut und geführt hat. Wenn Koran und Sunna der Same sind, dann ist die „Chilāfat-e Rāschida“ der vollständige, mit Ästen, Zweigen, Blättern, Blüten und Früchten geschmückte Baum. Die Zeit des Wirkens des Rasūl-e Karīm (s) bildet dabei den eigentlichen Stamm dieses Baumes. In dieser Phase fasste ich den Entschluss, umfassend zu studieren sowie darüber nachzudenken und zu forschen und in bengalischer Sprache ein zutreffendes Bild davon entstehen zu lassen – das ist nun zwanzig Jahre her. Danach schrieb und veröffentlichte ich zu verschiedenen Zeiten jeweils das, was mir in dem betreffenden Augenblick klar geworden war, in Form von Aufsätzen. Selbst nachdem die Veröffentlichung in Buchform vorbereitet worden war, musste ich zu mehreren Aspekten noch weiter schreiben, um das Werk zu vervollständigen. So ist „Chilāfat-e Rāschida“ kein Buch, das in einem Zug und fortlaufend verfasst wurde, sondern eine Zusammenstellung von Schriften, die zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Phasen geschrieben und veröffentlicht oder unveröffentlicht geblieben sind. Dennoch bringe ich Allah, dem Erhabenen, Millionenfachen Dank dar, da es mir schließlich möglich geworden ist, dieses Werk den Lesern in Buchform vorzulegen.

Dieses Buch erschien erstmals im Januar 1975. Nachdem es innerhalb kurzer Zeit vergriffen war, wurde im Juli 1980 eine zweite Auflage veröffentlicht. Dies ist eine unermessliche Gnade Allahs.

Ich hoffe, dass auch dieses Buch wie meine anderen Werke in der gebildeten Gesellschaft Anerkennung finden und auf dem Gebiet des Idealismus den Anfang zu einer neuen Inspiration bilden wird.

– Muhammad Abdur Rahim

 

(a)

Der edle Gesandte (s.) sagte:

**********(Arabisch)

Wer von euch nach mir am Leben bleibt, wird viele Meinungsverschiedenheiten erleben. In einer solchen Lage ist es eure Pflicht, an meinem Vorbild und am Vorbild der rechtgeleiteten Kalifen festzuhalten. Haltet daran fest – lasst es unter keinen Umständen los. (Musnad Ahmad, at-Tirmidhi, Ibn Madscha)

(b)

Nachdem in einem langen Hadith qudsi die Beschreibung und das Lob des edlen Gesandten (s.) erwähnt worden waren, wurden zur Kennzeichnung seiner Gefährten folgende Worte Allahs, des Erhabenen, zitiert:

*******(Arabisch)

Die Umma Muhammads wird nach seinem Dahinscheiden zur großen Wahrheit aufrufen und mit dem wahren Dīn Gerechtigkeit und Unparteilichkeit walten lassen. Diejenigen, die sie unterstützen, werde Ich ehren. Diejenigen, die für sie beten, werde Ich unterstützen. Diejenigen, die sich ihnen widersetzen oder gegen sie rebellieren oder ihnen etwas von dem, was sie besitzen, entreißen wollen, werde Ich mit äußerstem Unheil umgeben. Die zuerst Genannten werde Ich zu Erben ihrer Propheten machen und zu Aufrufern zu Allah. Sie werden die Wahrheit und Gerechtigkeit gebieten und das Unrecht und die Lüge verbieten. Sie werden das Gebet verrichten, die Zakāt entrichten und ihre Versprechen erfüllen. Die durch die Menschen der ersten Generation begonnene Wohltat werde Ich durch eben diese Menschen vollenden. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit Meiner Gnade. Wem Ich will, dem erweise Ich diese Gnade. Und wahrlich, Ich bin der große Gnadengeber. (Ibn Abī Ḥātim – über Wahb ibn Munabbih, bei Ibn Kathīr in seinem Tafsīr.)

Die Begründung der Grundlagen des islamischen Staates

Der Weltenprophet Hadhrat Muhammad (s.) wurde als Allahs letzter Prophet und Gesandter in die Welt entsandt. Die Aufgabe, die ihm in dieser Welt übertragen worden war, lässt sich in islamischer Terminologie mit einem Wort als „Iqāmat ad-Dīn“ bezeichnen. Den Dīn Allahs vollständig zu errichten, war die grundlegende Aufgabe des letzten Propheten. Aus diesem Satz wird unmittelbar deutlich, dass er den „Dīn“ nicht selbst verfasst, sondern von Allah empfangen hatte. Dieser „Dīn“ wurde ihm durch die Offenbarung von Allah herabgesandt. In diesem Sinne ist er Allahs Gesandter. Neben der grundlegenden Verkündigung der von Allah empfangenen „Offenbarung“ gehörten auch deren angemessene Erläuterung und ihre Veranschaulichung durch die praktische Befolgung in seinem eigenen Leben zu seiner Aufgabe als Prophet und Gesandter. Für „Iqāmat ad-Dīn“ genügte dies jedoch nicht; als Prophet und Gesandter war er auch verpflichtet, die von Allah herabgesandten Gesetze und Vorschriften im persönlichen Leben sowie in allen Bereichen der gesellschaftlichen Gemeinschaft vollständig umzusetzen. Aus diesem Grund nahm sein dīnīerliches daʿwa-Unternehmen konkrete Gestalt an und trat als ein vollständiger Staat in Erscheinung. In dieser Hinsicht war er der erste Gründer des islamischen Staates sowie der alleinige Führer und das Staatsoberhaupt seiner Bevölkerung.

Was man nach den Maßstäben der modernen Staatswissenschaft unter einem Staat versteht, war als Ergebnis der Mühen und Kämpfe des edlen Propheten (s.) in vollkommener Ausprägung vorhanden. Ein „Staat“ ist eine politische Organisation. Diese Organisation wird errichtet, um die Bedürfnisse des menschlichen Lebens zu erfüllen, und ihr Fortbestehen wird gesichert, damit das Leben wohlfahrtsfördernd und höher entwickelt gestaltet werden kann. Der „Staat“ ist die höher entwickelte Frucht menschlicher Kraft. Wo eine große Anzahl von Menschen gewöhnlich ein bestimmtes geografisches Gebiet beherrscht und der Wille einer bestimmten Klasse unter einer bestimmten Anzahl von Menschen aufgrund ihrer vereinten Kraft zur Unterdrückung ihrer Gegner wirksam werden kann, dort besteht ein Staat. Kurz gesagt: Die als politische Organisation eines bestimmten Landstrichs entstandene nationale Einheit wird Staat oder „State“ genannt.

Aus den von der Staatswissenschaft gegebenen Definitionen haben sich die folgenden vier Dinge als grundlegende Bestandteile eines Staates erwiesen: (1) Volk (Population), (2) ein bestimmtes Territorium (Territory), (3) Souveränität (Sovereignty) und (4) Verwaltungsapparat oder Regierung (Government).

Bis zur Ankunft des edlen Gesandten (s.) in Medina waren in der Frucht seines Bemühens, seine Aufgabe zu erfüllen, selbst bei einer äußerst feinsinnigen Prüfung und Beurteilung aus der Sicht der Staatswissenschaft alle diese vier grundlegenden Bestandteile in vollem Umfang vorhanden – obwohl ihr Wesen hinsichtlich der Perspektive und der grundlegenden geistigen Ausrichtung völlig anders war als das aller übrigen staatswissenschaftlichen Vorstellungen.

Die erste Grundlegung des Staates

Nachdem der edle Prophet (s) als Gesandter und Prophet Allahs auserwählt worden war, begann er zunächst heimlich und später öffentlich, das revolutionäre Ideal der Religion des Islam zu verkünden. Dadurch wurden im religiösen Denken, im moralischen Charakter, in der Wirtschaftsordnung sowie im sozialen und politischen Leben der damaligen Quraisch eine heftige Reaktion ausgelöst. In Wahrheit gerieten dadurch all ihre Interessen sowie ihre Hoffnungen und Wünsche einer gewaltigen Herausforderung gegenüber. Aus diesem Grund setzten die Quraisch das Leben des edlen Propheten (s) und der ihm treu ergebenen Muslime unerträglicher Folter und Unterdrückung aus. Schließlich beschloss er gemäß dem Befehl Allahs, Mekka zu verlassen und nach Medina zu gehen. Zu dieser Zeit nahm der edle Prophet (s) von den zum Vollzug der Hadsch aus Medina gekommenen Muslimen zweimal den Treueeid „Baiʿa“ entgegen1 {Die praktische und terminologische Bedeutung des Wortes ist „Treueeid“.} In der Geschichte wurden diese beiden „Baiʿa“ als „Erste Baiʿa von Aqaba“ und „Zweite Baiʿa von Aqaba“2{Die vollständige Schilderung der Baiʿa von Aqaba lautet folgendermaßen: Die Bewohner Medinas versammelten sich in der dritten Nachtwache an einem Ort namens Aqaba und warteten sehnsüchtig auf das Eintreffen des edlen Gesandten (s). Wenig später erschien der edle Prophet (s) dort in Begleitung seines Onkels Abbas (der damals den Islam noch nicht angenommen hatte). Zuerst sagte Abbas: „O Angehörige des Stammes Chasradsch! Ihr wisst sehr wohl, dass Muhammad (s) unter uns ein äußerst angesehener und würdevoller Mann ist. Wir selbst beschützen ihn vor seinen Feinden. Nun aber hat er beschlossen, diese Stadt (Mekka) selbst zu verlassen und sich mit euch zu verbinden, weil ihr ihn in eure Stadt einladet. Wenn ihr stark genug seid, ihn vollständig zu schützen, und den Mut habt, ihn vor den Händen seiner Feinde zu bewahren, dann tut dies. Andernfalls solltet ihr jetzt sofort Nein sagen. Denn Muhammad befindet sich gegenwärtig in unserer Obhut. Es darf nicht geschehen, dass ihr ihn mitnehmt und ihn den Feinden ausliefert.“ Sie sagten: „Wir haben Ihre Worte gehört. Da er nun der Gesandte ist, tragen Sie Ihre Botschaft vor. Wenn Sie von uns ein Versprechen hinsichtlich Allahs Gesetz oder Ihrer eigenen Person verlangen, dann nehmen Sie es an.“ Daraufhin rezitierte der edle Prophet (s) zunächst einen Teil des erhabenen Korans. Er stellte die Bedingung, Allahs Anbetung anzunehmen und Ihm nichts beizugesellen. Danach sagte er: „Ich nehme von euch das Versprechen entgegen, dass ihr mich so unterstützen, mir beistehen und mich verteidigen werdet, wie ihr es mit euren Frauen und euren Kindern tut.“ Daraufhin ergriffen sie die Hand des edlen Gesandten (s) und riefen: „Ja, bei dem erhabenen Wesen, das Sie mit der wahrhaftigen und richtigen Religion gesandt hat: Wir werden Sie auf eben diese Weise unterstützen und schützen, wie wir es mit unseren Familienangehörigen tun.“ Danach sagten alle gemeinsam: „Wir geben Ihnen unser Versprechen: Wir werden unter allen Umständen auf Sie hören und Ihnen gehorchen – ob in Leid und Not, in Wohlstand und Überfluss oder in Mangel und Bedürftigkeit; und wo immer wir uns befinden, werden wir jederzeit und unter allen Umständen die Wahrheit sprechen, niemanden fürchten und keine Unterdrückung scheuen.“

Daraufhin sagten sie: „Eine Frage ist in unseren Herzen aufgekommen. Wird es etwa so sein, dass Sie uns verlassen und sich Ihrem eigenen Volk anschließen, wenn Allah Ihnen den Sieg schenken wird?“ Als der Prophet (s) dies hörte, lächelte er sanft und sagte:

*******(Arabisch)

Nein, seid in dieser Hinsicht beruhigt. Gegen diejenigen, gegen die ihr kämpft, werde auch ich kämpfen. Mit denjenigen, mit denen ihr einen Friedensvertrag schließt, werde auch ich einen Friedensvertrag schließen. Eure Verantwortung ist meine Verantwortung. Eure Würde und Ehre werden als meine Würde und Ehre gelten. Und mein Leben und mein Tod werden mit euch sein.

Tatsächlich war durch diesen Dialog in Aqaba mittelbar ein sozialer und gemeinschaftlicher Vertrag geschlossen worden. Dadurch erkannten die Bewohner Medinas den edlen Gesandten (s) zugleich als ihren religiösen und politischen Führer sowie als Staatsoberhaupt an, und auf ihre Einladung hin ging er nach Medina. Der edle Prophet (s) wurde ihr alleiniger Führer.} ist in goldenen Buchstaben niedergeschrieben. Zu dieser Zeit vereinigten sich insgesamt etwa 75 Muslime, darunter zwei Frauen, aus den beiden großen, miteinander verfeindeten Stämmen Aus und Chasradsch in Medina und leisteten dem edlen Gesandten (s) den Baiʿa. In dieser Baiʿa verpflichteten sie sich dazu, die Religion des Islam vollständig anzunehmen und zu befolgen, die umfassende Führung des edlen Propheten (s) anzuerkennen, vollständige Sicherheitsvorkehrungen für ihn zu treffen und unter seiner Führung zum Kampf gegen die gegnerische Seite bis zum Äußersten bereit zu sein. Darüber hinaus luden sie den edlen Propheten (s) ein, mit seinen Gefährten nach Medina zu kommen, und bekräftigten erneut ihr Versprechen, ihnen dort Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Bewohner Medinas hatten den edlen Propheten (s) nicht als „Siedler-Asylsuchenden“ (Settler-Asylum) eingeladen, sondern als Gesandten und Stellvertreter Allahs sowie als ihren umfassenden Führer und Verwalter. Der edle Prophet (s) nahm diese Einladung an und verkündete hier seine Entscheidung, gemeinsam mit seinen Gefährten nach Medina auszuwandern. Tatsächlich war die von den ansässigen Bewohnern Medinas gegenüber dem edlen Propheten (s) geleistete Baiʿa von Aqaba die praktische Verwirklichung jenes sozialen und gemeinschaftlichen Vertrags (Social Contract), dessen Vorhandensein die erste Voraussetzung für das Entstehen eines Staates bildet. In Wirklichkeit wurde durch diese Baiʿa das erste Fundament des islamischen Staates gelegt. Obwohl diese Baiʿa in einer abgelegenen Berghöhle bei Mekka stattfand, war Medina als ihr Territorium (Territory) bestimmt worden. Von dieser Zeit an begann „Medina“ als „Madinat ar-Rasul“ – die Medina des Gesandten – oder „Madinat al-Islam“ – Medina, das Zentrum des Islam – bezeichnet zu werden. Alle wesentlichen Bedingungen, die in der westlichen Staatswissenschaft in der neuesten Definition eines Staates (State) genannt werden, waren hier vollständig vorhanden. Aus der Baiʿa, die die Muslime Medinas leisteten, und aus dem diesbezüglichen Gespräch zwischen beiden Seiten wird deutlich, dass sie dadurch, dass sie den edlen Propheten (s) nach Medina einluden, das Risiko einer schweren Gefahr auf sich genommen hatten. Sie waren vollständig bereit, dies ohne weiteres zu ertragen. Mit anderen Worten: Eine kleine Vorstadt schien sich selbst der äußersten Feindschaft des gesamten Landes sowie einem wirtschaftlichen und sozialen Boykott auszusetzen. Und genau das sollte auch die Folge sein.

Andererseits war diese Bayʿa für die Bewohner Mekkas von besonderer Bedeutung und erwies sich als gefährlich. Denn selbst wenn die Muslime sich außerhalb Mekkas an einem anderen Ort versammelten, waren sie dadurch zu einer Macht, zu einem Staat geworden und stellten eine schwerwiegende Herausforderung für den Kufr und Schirk sowie für die Anarchie und Zügellosigkeit der Bewohner Mekkas dar. Mit anderen Worten: Für die Bewohner Mekkas war dies nicht nur eine religiöse Gefahr, sondern zeigte sich als eine offenkundige „politische Gefahr“. Da Medina an der Handelsroute von Jemen nach Syrien einen wichtigen Ort darstellte, entstand durch die Herausbildung eines muslimischen Staates an diesem Ort die Befürchtung, dass diese Route für sie dauerhaft geschlossen oder zumindest gefährlich werden könnte. Dabei war diese Route das wichtigste Bindeglied im Wirtschaftsleben der Quraisch und der Angehörigen anderer großer Stämme. Die Quraisch vermochten die Folgen davon zutiefst zu begreifen. Deshalb hatten sie schon im Voraus gemeinsam beschlossen, die Lebensflamme des Weltpropheten für immer zu löschen.

Mit einem Wort: Diese „Bayʿa“ war einerseits der Grundstein für die erste islamische Staatsordnung, andererseits wurde durch sie auch der Grundstein für eine auf einem Ideal beruhende Gesellschaftsordnung gelegt. Tatsächlich ist sie es, die man in der bekannten Geschichte (Known History) als einen vollständig idealbasierten Staat bezeichnet.

Der islamische Staat in Medina

Gemäß der Bayʿa von ʿAqaba wurde der Islam mit der Hidschra des Gesandten Allahs nach Medina verlegt. Was zunächst ein Samen gewesen war, wurde nun zu einem Baum. Was Theorie (Theory) gewesen war, wurde nun Wirklichkeit (Practical). Was zunächst auf bloße mündliche Gefolgschaft beschränkt gewesen war, wurde nun, indem es im täglichen Handeln sowie in sozialen und gemeinschaftlichen Angelegenheiten befolgt wurde, körperlich greifbar. Was in Mekka ein Anfang gewesen war, schritt in Medina über die Stufen des Fortschritts hinweg Schritt für Schritt seiner Vollendung entgegen.

Nach seiner Ankunft in Medina vollbrachte der edle Prophet (s) bereits in der ersten Phase zwei wichtige Dinge. Das erste war die Grundsteinlegung einer Moschee. Diese Moschee war nicht nur ein Ort, an dem die fünf täglichen Gebete verrichtet wurden, sondern entwickelte sich zu einem Versammlungszentrum der muslimischen Gemeinschaft. Von diesem Ort aus begann der edle Prophet (s), sich gemeinsam mit den Menschen, die sich dem Islam hingaben, um die Pflege und Entwicklung einer idealbasierten sozialen und gemeinschaftlichen Kraft zu bemühen. Im Zentrum dieser Moschee widmete er sich mit ganzer Kraft dem Aufbau von Bürgern sowie einer Schar von Mitarbeitern und Anführern, die dazu befähigt waren, einen vollständigen Staat auf der Grundlage der großen Ideale des Islam zu führen. Diese Moschee war zugleich das Gebäude des Staatsoberhaupts, das Hauptquartier des Oberbefehlshabers (Supreme Commander) und das Zentralbüro des höchsten Verwaltungsleiters.

Das zweite war die Herstellung brüderlicher Beziehungen zwischen den Muhadschirun und den Ansar. Dies war die praktische Umsetzung der eindeutigen Anweisung des Qurʾan. Die Anweisung lautet:

******* (Arabisch)

Die gläubigen Menschen sind einander Brüder; stellt daher unter diesen Brüdern gegenseitige Eintracht und Wohlergehen her. Und fürchtet Allah allesamt gemeinsam; es ist zu hoffen, dass euch Barmherzigkeit erwiesen wird.

Der Islam ist eine dynamische und zeitgemäße großartige Ordnung, die der gesamten Menschheit die Botschaft einer gemeinsamen Brüderlichkeit gebracht hat. Durch die Begründung dieser Brüderlichkeit legte der edle Gesandte (s) das Fundament eben jener großen weltumspannenden Humanität und leitete ihre praktische Verwirklichung ein. Dadurch beseitigte er vollständig die Grenzen von Ort, Zeit und Raum, die Unterschiede der Sprache sowie die Trennungen von Abstammung, Blut und Stamm. Aufgrund dieses brüderlichen Verhältnisses wurden auch die Unterschiede zwischen Einheimischen und Fremden völlig zerschlagen. Nachdem der edle Prophet (s) alle materiellen und weltlichen Unterschiede und Trennungen beseitigt hatte, begann er, eine Gesellschaft der universalen Brüderlichkeit (Society of Universal Brotherhood) aufzubauen.

Der Grundgedanke dieser brüderlichen Gesellschaft war, dass hier niemand gering und niemand groß ist. Niemand ist verachtet, niemand geehrt. Niemand ist Aschraf, niemand Atrāf. Niemand ist von edler Herkunft, niemand von niederer Herkunft. Jeder Mensch in dieser Gesellschaft ist gemäß dem großen Ideal des Islam lediglich ein Bruder mit gleicher Würde und gleichen Rechten. „Muslim“ ist ihre einzige Identität. Außer dieser haben sie keine andere Identität.

In einer zweiten Phase machte der edle Prophet (s) dieses brüderliche Bewusstsein zu einem wirksamen Mittel des gesellschaftlichen Wiederaufbaus und der Wiedereingliederung. Jeder Bruder in der von ihm aufgebauten Gesellschaft war vollständig bereit, für seinen anderen Bruder jede erforderliche Art von Opfer zu bringen. Wer etwas besaß, sollte all dies dem geben, der nichts davon besaß. Doch dies sollte keine „Gabe“ und keine „Gunst“ sein. Der Empfänger sollte durch seine Annahme gegenüber dem Geber weder zu einem Begünstigten noch zu einem durch Mitleid erniedrigten und beleidigten Almosenempfänger werden. Es war seine Pflicht. Einer sollte seinem Bruder etwas geben, weil es seine Pflicht war, es zu geben. Der Bruder sollte es annehmen, in der Absicht, seinem Bruder bei der Erfüllung seiner Pflicht behilflich zu sein. Als Folge davon wurde in unglaublich kurzer Zeit das schwierige und komplizierte Problem der Wiedereingliederung der großen Zahl von Menschen, die mittellos und völlig verarmt aus Mekka gekommen waren, mühelos gelöst. Darüber hinaus wurde die neu gegründete islamische Gesellschaft und der islamische Staat insgesamt äußerst wohlhabend und mit neuer Kraft ausgestattet. Jeder Bürger erhielt den Antrieb und die Möglichkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Daher blieb niemand eine „Last“ oder abhängig (Dependent) von jemand anderem.

In einer dritten Phase stand der edle Gesandte (s) vor der schwierigen Aufgabe, aus dem Schoß der Zersplitterung und Unordnung Einheit, Zusammenhalt und Ordnung zu schaffen. Tatsächlich war dies ein gewaltiges, berggleiches Problem. Auch die Propheten und Gesandten der Vergangenheit waren bei der Lösung dieses Problems nicht erfolgreich gewesen. Doch der edle Gesandte (s) musste genau dies vollbringen, und er vollbrachte es mit außergewöhnlichem Erfolg und Können. Aus Schwäche, Unfähigkeit und Kraftlosigkeit einen gewaltigen Baum der Stärke und Leistungsfähigkeit wachsen zu lassen, war sein Streben. Gegensätze und Ungleichheiten zu beseitigen und eine lückenlose Einheit und Geschlossenheit zu schaffen, war sein Ziel. Den eisigen Frost des Todes zu vertreiben, die Wärme, Lebendigkeit und Tatkraft des Lebens wiederherzustellen und eine neue Welt zu errichten, war seine Aufgabe. Darauf hat Allah, der Erhabene, mit folgenden Worten hingewiesen:

********(Arabisch)

Und Wir nahmen dir deine drückende Last ab, die deinen Rücken gebeugt hatte.

In einer vierten Phase bestand seine Aufgabe darin, „das Äußere zu ordnen“. Alles, was er bis dahin getan hatte, kann als die Arbeit bezeichnet werden, das Innere zu ordnen. Doch allein dadurch, dass man das Innere ordnet, ist die Verantwortung nicht vollständig erfüllt. Nachdem die innere Einheit und Sicherheit der islamischen Gesellschaft hergestellt waren, standen zwei Aufgaben vor ihm, um sie dauerhaft zu bewahren. Die eine bestand darin, die islamische Gesellschaft vor den täglichen, jederzeit möglichen feindseligen Angriffen der nichtmuslimischen jüdischen Gesellschaft zu schützen, die in der unmittelbaren Umgebung des Hauses lebte. Die zweite Aufgabe bestand darin, angesichts des umfassenden Angriffs äußerer Feinde für die vollständige, ordnungsgemäße und verlässliche Festigung dieses neu errichteten Bauwerks des islamischen Staates zu sorgen und zugleich den Weg für die umfassende Verbreitung des Islam in der ganzen Welt zu öffnen.

In der damaligen Stadt Medina herrschten eine Art Anarchie und Unordnung. Die beiden großen und bedeutenden Stämme dort, Aus und Chazradsch, waren in ungefähr vier Gruppen geteilt. Daneben gab es zehn jüdische Stämme, die von ihnen unabhängig waren. Die seit Hunderten von Jahren bestehenden Feindschaften hatten sie zu erbitterten Todfeinden gemacht. Gewöhnlich suchten einige arabische Stämme die Unterstützung der Juden, um gegen ihre Feinde zu kämpfen. Andere arabische Stämme erhielten die Hilfe anderer, ihnen entgegengesetzter Stämme. Danach brach ein blutiger Krieg aus, der sich über Generationen und Jahrhunderte hinweg fortsetzte. Infolgedessen kamen großes Leid und schwere Not über das Leben der einfachen Menschen in Arabien. Sie unternahmen alle Anstrengungen, um sich aus diesem qualvollen Zustand zu befreien. Deshalb hatte ein großer Teil der Bewohner Medinas kurz vor der Ankunft des edlen Propheten (s) in Medina beschlossen, ʿAbdullah ibn Ubayy ibn Salul zu ihrem König und Herrscher einzusetzen. Der edle Prophet (s) war über die Lage der Bevölkerung Medinas informiert. Um diese Lage zu verändern, ernannte er unmittelbar nach dem Treueid von ʿAqaba zwölf Mitglieder aus den verschiedenen Stämmen Medinas zu „Naqīb“ und bemühte sich auf diese Weise, unter den miteinander kämpfenden und zerstrittenen Stämmen Verständigung und Einheit zu schaffen. Doch jeder Stamm dieser Stammesgesellschaft war völlig unabhängig, zur Selbstverwaltung (Self-administration) berechtigt und in seinen inneren Angelegenheiten völlig eigenwillig. Außerdem gab es dort keinerlei Verwaltungsordnung oder wirksame Institution (Executive Institution), die diese Stämme miteinander verbunden und geeint hätte. Trotz alledem nahmen durch die Bemühungen der vom edlen Propheten (s) entsandten Verkünder des Islam zahlreiche Menschen unter den Bewohnern Medinas den Islam an und wurden Teil der muslimischen Gesellschaft, obwohl der Islam bis dahin in Medina noch nicht den Rang einer politischen Macht erlangt hatte.

Der edle Prophet (s) verfasste nach seiner Ankunft in Medina eine Erklärung mit dem Ziel, dieser anarchischen Situation ein Ende zu setzen.1 In der Geschichte ist diese Erklärung unter dem Namen „Verfassung von Medina“ überliefert. Durch diese Erklärung erhielt Medina den Status eines „Stadtstaates“ (city state). Auf dieser Grundlage wurde größtmögliche Anstrengung unternommen, insbesondere unter den sämtlichen voneinander getrennten und zerstreuten Stämmen Einheit und Zusammenhalt zu schaffen.

Es ist allgemein bekannt, dass diese Menschen sich in der Vergangenheit niemals einer Staatsmacht (staatlichen Zwangsmacht) unterworfen hatten. Niemals waren sie an die Regeln, die Ordnung und die Herrschaft einer zentralen Macht gebunden gewesen. Mithilfe dieser Erklärung brachte der edle Prophet sie alle unter einem Gesetz, nämlich unter den einen Allah, eine Führung und dieselbe Qibla, zu einer geordneten und geschlossenen Gemeinschaft zusammen. Im Hinblick auf die individuellen Rechte war die Medina-Erklärung (Medina Declaration) ein revolutionärer Schritt. Das Recht, das zuvor ein Einzelner, eine Familie oder ein Stamm genossen hatte, wurde nach Inkrafttreten dieser Erklärung als Recht der Allgemeinheit anerkannt. Auf diese Weise wurde einerseits der auf Stammesdenken beruhenden Anarchie ein Ende gesetzt und andererseits die Grundlage für einen wahrhaft islamischen Staat gelegt.

Gemäß den Bestimmungen des Medina-Paktes (Medina Pact) waren die gesamte Verwaltungs-, Gesetzgebungs- und Straf- beziehungsweise Rechtsprechungsgewalt dem Propheten Muhammad (s) übertragen worden. In dieser Hinsicht bestand jedoch ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Propheten der Welt und den anderen Herrschern der Welt. Er übernahm diese umfassende und uneingeschränkte Macht nicht als willkürlicher und zügelloser Herrscher. Es war in keiner Weise möglich, in Bezug auf ihn auch nur den geringsten Gedanken an persönliche Interessen, persönliche Souveränität oder persönliche Herrschaft zu hegen; vielmehr beruhte seine Staatsführung auf erhabenen moralischen und humanitären Idealen. Er betrachtete sich nicht einen Augenblick lang als Souverän und stellte sich auch in der Öffentlichkeit nicht in dieser Weise dar. Das Gesetz, das er auf andere anwandte, hielt er ebenso für sich selbst anwendbar wie für die anderen. Tatsächlich lässt sich in der politischen Geschichte der Welt kein Beispiel dafür anführen.

Der Medina-Pakt ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil umfasst 23 Bestimmungen. Er bezieht sich vollständig auf die Muhādschirūn und die Ansār. Der zweite Teil betrifft die Rechte sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Juden von Medina.

Gemäß diesem Vertrag waren in allen Angelegenheiten der Gesellschaft und des Staates die Entscheidung und das Urteil des Propheten (s) endgültig. Auch die höchste rechtsprechende Stellung gehörte ihm. Die Muhādschirūn und die Ansār hatten mit der Annahme der Religion des Islam den edlen Gesandten nicht nur als religiösen Führer, sondern auch als Oberhaupt von Gesellschaft und Staat anerkannt und ihm den höchsten Rang zuerkannt. Daher konnte von irgendeinem Einwand ihrerseits gegen einen solchen Vertrag keine Rede sein. Doch die jüdische Gesellschaft erhob den Anspruch auf kulturelle Vorherrschaft über ganz Arabien. Dass sie dennoch einem Vertrag mit derartigen Bestimmungen zustimmte, war ein gewaltiges Wunder der Staatspolitik des Propheten der Welt.

Bemerkenswerte Bestimmungen des Medina-Paktes

Es ist hier nicht möglich, die Bestimmungen des Medina-Paktes ausführlich anzuführen. Im Folgenden werden kurz einige seiner wichtigen Bestimmungen sowie eine allgemeine Betrachtung derselben dargelegt.

Der Staat, der aus dem ersten Teil der Erklärung hervorging, war aus den Muhādschirūn, den Ansār, den durch Bündnisse verbundenen anderen Stämmen und den übrigen Menschen gebildet. All diese Menschen hatten sich ausdrücklich verpflichtet, sich der Führung des edlen Propheten (s) zu unterstellen, sich mit ihm zu vereinen und gegen die Feinde zu kämpfen. Trotz ihrer vielfachen inneren Spaltungen und Gegensätze bildeten sie eine von der gesamten Weltgemeinschaft unabhängige Einheit (Unit). Das gesamte muslimische Volk nahm hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einen vollkommen gleichen Rang ein. Krieg und Frieden galten als staatliche und gemeinschaftliche Angelegenheiten. Die militärische Verantwortung wurde für alle verpflichtend. Jeder Einzelne erhielt das Recht, eine Sicherheitszusage zu geben. Jeder hatte das Recht, einen Vertrag zu schließen, und der Vertrag eines Einzelnen wurde für alle verbindlich. Dadurch begann im staatlichen Gemeinwesen ein goldenes Zeitalter vollständiger Brüderlichkeit, Gleichheit und persönlicher Freiheit.

Gemäß diesem Vertrag hatte niemand mehr das Recht, sich auf die Seite der Quraisch von Mekka zu stellen oder ihnen irgendeine Hilfe und Zuflucht zu gewähren. Darüber hinaus war es niemandem mehr möglich, den Vormarsch der Muslime gegen die Quraisch zu behindern oder sich ihm entgegenzustellen.

In allen Angelegenheiten erlangte der Gesandte Allahs selbst den Rang des höchsten und letztinstanzlichen Gerichts.

Danach blieb die Rechtsprechung keine Angelegenheit mehr eines Einzelnen oder eines Stammes, sondern erlangte einen gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Rang. Die gesamte richterliche Gewalt erhielt eine zentrale Stellung. Auch dies war eine revolutionäre Entscheidung. Infolge dieser Entscheidung erlangten vollkommene Unparteilichkeit und unverfälschte Gerechtigkeit überall den Vorrang. Für Parteilichkeit, Vetternwirtschaft oder Bevorzugung von Verwandten blieb nicht der geringste Raum. Alle Muslime wurden gemeinsam dafür verantwortlich, dass niemand einen anderen unterdrücken und niemand die Rechte eines anderen rauben durfte.

Der zweite Teil des Medina-Vertrags bezog sich vollständig auf die Juden. Die gesamte jüdische Bevölkerung wurde als eine Gemeinschaft nach föderalem System mit dem „Stadtstaat Medina“ verbunden. Im ersten Artikel wurde festgelegt, dass, wenn Juden und Muslime gemeinsam Krieg führten, jeder von ihnen seine eigenen Kosten tragen sollte. Beide sollten völlige Freiheit in der Ausübung ihrer jeweiligen Religion genießen. So erhielten die Juden in sozialen und kulturellen Angelegenheiten die gleichen Rechte wie die Muslime. Bei der Verteidigung des Landes wurden sie gegenseitig zu Helfern. Das heißt: Gegen diejenigen, gegen die die Muslime kämpfen würden, mussten auch die Juden kämpfen. Mit denjenigen, mit denen die Muslime einen Friedensvertrag schließen würden, mussten auch die Juden einen solchen Vertrag schließen. Bei der Landesverteidigung – das heißt bei der Verteidigung des Stadtstaates Medina – sollte es zu dieser Zeit zudem die Pflicht beider Seiten sein, einander wirksam zu unterstützen. Durch einen solchen Vertrag wurde auch die Verteidigung zu einer zentralen Angelegenheit. Danach wurde der Gesandte Allahs zum Oberbefehlshaber und höchsten Führer der aus Muslimen und Juden gebildeten gemeinsamen Streitkräfte. Dies war ein weiterer großer politischer Erfolg des Gesandten Allahs.

Der Gesandte Allahs mischte sich nicht im Geringsten in die rein inneren Angelegenheiten der Juden ein. Dadurch lösten sich die dunklen Wolken des Hasses und der Sorge, die sich in ihren Herzen angesammelt hatten, sehr leicht auf. Aus eigenem Antrieb erkannten sie den Gesandten Allahs in all ihren Angelegenheiten bereitwillig als höchsten Richter an. Jegliche Einflussnahme auf ihn aufgrund von Verwandtschaft wurde vollständig untersagt. Auf diese Weise wurden alle Überreste der nichtigen Grundsätze des Zeitalters der Unwissenheit restlos ausgelöscht. Schließlich begnügten sich die Juden nicht damit, den Gesandten Allahs lediglich als ihren Verwalter anzuerkennen, sondern machten ganz Medina zu einem „Haram“ (einem geschützten und bewahrten Gebiet). Auch dies war ein herausragender Beweis für die staatsmännische Weisheit und den Scharfsinn des Gesandten Allahs. (Später mussten die Juden allerdings, weil sie sich offen an staatsfeindlichen Verschwörungen beteiligten, Medina endgültig verlassen.)

Für die Verteidigung und den Schutz des Stadtstaates Medina war es neben der inneren Festigung unerlässlich, auch mit den an den Stadträndern ansässigen Stämmen Bündnisbeziehungen aufzubauen. Zu diesem Zweck bereiste und besichtigte der Gesandte Allahs die westlichen Gebiete und die Grenzbezirke und unterzeichnete mit den dortigen Stämmen mehrere Verträge. Dadurch wurden diese Stämme bei der Verteidigung zu verbündeten Kräften der Muslime. In der Folge wurden die Stämme in der Umgebung Medinas, statt den Muslimen feindselig gegenüberzustehen, zu besonders hilfreichen Verbündeten.

Der entscheidende Schritt

Nachdem Medina im Inneren und in seiner Umgebung vollständige Sicherheit und Ruhe erlangt hatte, schloss der Gesandte Allahs mit den Quraisch von Mekka einen zehnjährigen Friedensvertrag. Da dieser Vertrag am Ort Hudaybiyya geschlossen wurde, ist er in der Geschichte als „Vertrag von Hudaybiyya“ bekannt. Dieser Vertrag wird im Wort Allahs, dem Edlen Koran, in Wahrheit als „Fathum-Mubin“ – „ein klarer und strahlender Sieg“ – für die Muslime bezeichnet. Nach der Unterzeichnung dieses Friedensvertrags erhielt der Gesandte Allahs im gesamten arabischen Land eine freie und ungehinderte Gelegenheit, den Islam umfassend und uneingeschränkt zu verkünden. Zugleich ergab sich dadurch die Möglichkeit, die Juden endgültig und vollständig aus ihrem Machtzentrum Chaibar zu vertreiben. Nachdem er die uneinnehmbaren Festungsmauern Chaibars erobert hatte, war der Gesandte Allahs in der Lage, Mekka auf völlig friedliche und unblutige Weise zu erobern. Nach der Eroberung Mekkas im achten Jahr der Hidschra konnte der Gesandte Allahs die gesamte Arabische Halbinsel unter der einheitlichen und uneingeschränkten Herrschaft des Islam vereinigen. Auf diese Weise errichtete er noch zu seinen Lebzeiten den islamischen Staat auf einem festen Fundament.

Es versteht sich von selbst, dass dieser vom edlen Gesandten (S) gegründete Staat nicht bloß ein Staat unter anderen war. Er war in Wirklichkeit die vollständige Verwirklichung eines zuvor nicht verwirklichten Idealismus. Der Same, der einundzwanzig Jahre zuvor an einem abgeschiedenen Ort auf der Arabischen Halbinsel in größter Heimlichkeit gesät worden war, entwickelte sich später zu einem gewaltigen Baum, der das gesamte arabische Land unter seinen kühlen Schatten brachte und für die gesamte Menschheit ein dauerndes Lichtzentrum (Leuchtturm) errichtete. Bis in alle Ewigkeit werden im Leben der Menschen auf der Welt aus diesem Lichtzentrum unzählige Lichtstrahlen hervorbrechen, und die von Unterdrückung und Verfolgung gequälten, orientierungslosen Menschen werden von dort aus weiterhin den sicheren Weg zu Befreiung und Wohlergehen finden.

Die Merkmale des vom Propheten gegründeten Staates

Hier müssen die Besonderheiten und Merkmale des vom edlen Propheten (S) gegründeten Staatswesens erwähnt werden. Im Folgenden sollen sie kurz dargelegt werden.

(1) Der vom Propheten gegründete Staat war das weltweit erste Staatswesen, das auf einem sozialen und gemeinschaftlichen Vertrag und Versprechen (Sozialvertrag) beruhte. In der Geschichte der Menschheit lässt sich kein Beispiel für die Gründung eines Staates dieser Art finden. Im dreizehnten Jahr der Prophetenschaft hatten die Einwohner von Medina dem edlen Propheten (S) freiwillig und bereitwillig den Treueid geleistet und ihn neben ihrem religiösen Führer auch als politischen Führer und Herrscher anerkannt; später erlangte dies seine vollständige Ausgestaltung in einem umfassenden, allumfassenden Staatswesen.

(2) Die Quelle der Souveränität dieses Staatswesens war ausschließlich und vollkommen das Wesen des erhabenen Allah. An dem, was unter Souveränität zu verstehen ist, hatte niemand irgendeinen Anteil – nicht einmal der edle Prophet (S) selbst. Hadhrat Muhammad (S) erließ als Gesandter Allahs auf der Grundlage der koranischen Vorschriften Gesetze und leitete die staatliche Verwaltung. Gerade diese Frage der Souveränität bildet den Grundstein für den himmelweiten Unterschied zwischen dem islamischen Staat und den übrigen Staatslehren der Welt. Der edle Gesandte (S) empfing von Allah die Offenbarung. Diese Offenbarung war die grundlegende Quelle des Gesetzes. Doch niemals stellte er sich selbst als Träger des Rechts auf Souveränität dar. Er allein legte die Offenbarung aus. Bei ihrer Umsetzung nahm er sich jedoch niemals davon aus. Vielmehr wurden durch die Offenbarung sogar die „Fehler“ seines eigenen Handelns vor dem Volk offengelegt. Er stellte sich selbst wiederholt den Menschen zur Verfügung, damit seine eigenen „Vergehen“ gerichtet würden. Dadurch wurden alle Vorstellungen und Grundsätze, die den „König“ oder den „obersten Verwalter“ auf den Platz Allahs setzten – etwa „Ein König kann niemals irren“ oder „Ein König kann niemals angeklagt werden“ und dergleichen –, vollständig als falsch erwiesen. Damit wurde auch die Wahrheit festgestellt, dass in einem Staat, der auf der uneingeschränkten Souveränität Allahs beruht, kein Mensch ein „König“ oder Despot sein kann. Auch für keine Partei oder Gruppe ist dies möglich. Niemand kann das Recht besitzen, Menschen zu Sklaven zu machen.

(3) Dies war ein vollständig ideologisch begründeter Staat (ideologischer Staat). Der edle Prophet (S) begann in der Geschichte als Erster, einen Staat auf der Grundlage einer schriftlichen Verfassung (schriftliche Verfassung) zu führen. Es war kein Staat, der auf Abstammung, Vaterland, Rasse, Sprache oder bloßer wirtschaftlicher Einheit beruhte. Vielmehr war es der erste Staat, der die islamische Lebensauffassung trug und vermittelte und die gesamte Menschheit ohne Unterschied von Nation oder Religion zum Islam aufrief. Die vollständige Verwirklichung der islamischen Ideale, die Erlangung ihres allumfassenden Sieges und dadurch die Sicherung des umfassenden Wohlergehens des Volkes waren der einzige Zweck dieses Staates.

Es sei darauf hingewiesen, dass der islamische Staat, anders als die faschistischen oder sogenannten demokratischen Staaten des Westens, nicht an sich ein Ziel ist – das heißt, nicht Staat um des Staates willen; vielmehr besteht sein Zweck darin, durch die Verwirklichung eines Ideals ein höheres und edleres Ziel zu erreichen. Dieses Ziel ist der vollständige Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten sowie das Erlangen der vollkommenen Zufriedenheit Allahs. Ein religionsloser (säkularer) demokratischer oder Nationalstaat ist keiner höheren moralischen Ordnung verpflichtet. Der islamische Staat ist jedoch das genaue Gegenteil davon. In ihm werden sämtliche religiösen und wissenschaftlichen Angelegenheiten auf der Grundlage der Gebote Allahs ordnungsgemäß geregelt.

(4) Im Islam sind Religion und Staat lediglich zwei untrennbare Seiten ein und derselben Sache. Der Unterschied besteht nur in den Worten; hinsichtlich der eigentlichen Sache oder der geistigen Ausrichtung gibt es keinen Unterschied. Was hier Religion ist, ist zugleich Politik, und worin Politik besteht, ist zugleich Religion enthalten. Der Islam ist aus sich selbst heraus eine vollständige Dīn. Es gibt keinen Bereich des menschlichen Lebens oder der Weltordnung, für den die Vorschriften des Islam fehlen. Der edle Gesandte (S) war zugleich als Stellvertreter Allahs in allen Richtungen und Bereichen des Lebens der unangefochtene Führer. Verschiedenheit und Zweiteilung des Lebens stehen dem Islam entgegen. Tatsächlich ist die staatliche Religionslosigkeit oder der Säkularismus eine Frucht der Reaktion auf das Papsttum des neunzehnten Jahrhunderts. Aus historischer Sicht gehört dies heute vollständig der Vergangenheit an. Auf dieser Grundlage ist die Existenz eines Staates im gegenwärtigen Zeitalter unmöglich. Denn außer Skeptizismus, geistiger Unruhe und Utilitarismus konnte es der gesamten Menschheit keinen anderen Beitrag leisten.

(5) Der islamische Staat ist im wahrsten Sinne des Wortes eine wirksame Staatsordnung, die mit Volksrechten ausgestattet und auf der öffentlichen Meinung gegründet ist. Da hier alle staatlichen Angelegenheiten auf der Unterstützung und Zustimmung des Volkes beruhen, kann die Umsetzung der grundlegenden staatlichen Prinzipien ohne Beratung mit den dafür verantwortlichen Personen nicht wirksam erfolgen. Dieses Prinzip wurde vom Gesandten Allahs (s) vollständig befolgt.

Persönliche Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden die besondere Grundlage einer Staatsordnung, die mit Volksrechten ausgestattet ist. Ohne deren angemessene Verwirklichung ist es undenkbar, dass die Wünsche des Volkes Wirklichkeit werden. In der ersten vom Gesandten Allahs (s) gegründeten islamischen Staatsordnung wurde erstmals die wirkliche Freiheit des Menschen verwirklicht. In der Verkündigung des islamischen Glaubensbekenntnisses „Lā ilāha illallāhu, Muhammadur rasūlullāh“ ist der revolutionäre Geist der persönlichen Freiheit in einzigartiger Weise zum Ausdruck gebracht. Es ist nichts anderes als eine revolutionäre Erklärung, dass der Mensch außer dem einen Allah niemandem und nichts auch nur einen Funken von Knechtschaft zu leisten bereit ist.

Innerhalb der von Allah gesetzten Grenzen ist der Mensch im islamischen Staat vollkommen frei und unabhängig. Hier sind die Rechte jedes Einzelnen genau festgelegt. Unter keinen Umständen hat irgendjemand das Recht, die Rechte eines anderen zu entziehen. Im goldenen Zeitalter des Islam wurde niemandem unter irgendwelchen Umständen sein Grundrecht vorenthalten. Ohne einen auf der Scharia beruhenden Grund wurden niemals irgendwelche Hindernisse oder Verpflichtungen auferlegt, die jemandem die Äußerung und Verbreitung seiner persönlichen Meinung, die Ergreifung eines Berufs, die Veranstaltung von Versammlungen und Zusammenkünften oder die freie Fortbewegung verwehrten. Denn aus der Sicht des Islam ist ein solches Vorgehen nichts anderes als offenkundiges Unrecht. Aus diesem Grund besaß jeder Einzelne sogar das Recht, dem Staatsoberhaupt, dem Gesandten Allahs (s), zu widersprechen und eine abweichende Meinung zu äußern.

Die Gleichheit und Lauterkeit dieses Staates beruhen auf zwei Grundlagen. Die eine besteht darin, Nachkommen Adams zu sein – deshalb sind alle Menschen ihrem Wesen nach gleich. Die zweite Grundlage ist die Brüderlichkeit. Alle Muslime sind untereinander Brüder und in jeder Hinsicht gleich.

Gerechte Rechtsprechung ist das wichtigste Merkmal dieses Staates. Gleichbehandlung und Unparteilichkeit sind die dauerhaften Grundsätze dieses Staates. Der edle Prophet (s) traf seine Entscheidungen stets auf der Grundlage der Gerechtigkeit. In dem von ihm gegründeten Staat wurde das Gesetz unterschiedslos angewandt. So erklärte er sogar während eines Gerichtsverfahrens: „Wenn Fātima gestohlen hätte, würde auch ihre Hand als Strafe dafür abgehackt werden.“ Damit beseitigte er im Bereich der Rechtsprechung und der Anwendung des Gesetzes jede Korruption und Vetternwirtschaft an der Wurzel.

(6) Der islamische Staat war im eigentlichen Sinne ein dem Volk dienender und dem Gemeinwohl verpflichteter Staat (Wohlfahrtsstaat). In diesem vom Gesandten Allahs (s) gegründeten Staat wurde die Bevölkerung nicht nur finanziell unterstützt; es wurden auch Anstrengungen unternommen, die Rechte des Volkes tatsächlich durchzusetzen und die Armut der Bevölkerung zu beseitigen. Wie in einem kapitalistischen Staat war es in diesem Staat keineswegs möglich, diejenigen, die im „Wettbewerb um den Erwerb von Reichtum“ unterlegen waren, völlig hilflos zurückzulassen. Nachdem allen Menschen die Türen zu wirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten gleichermaßen geöffnet worden waren, war es gerade das besondere Merkmal dieses Staates, die volle Verantwortung für die finanzielle Sicherheit der Zurückgebliebenen zu übernehmen. Es wurde nicht nur für wirtschaftliche Sicherheit gesorgt, sondern auch unablässig und mit größter Aufmerksamkeit daran gearbeitet, das sittliche Niveau der Bevölkerung zu heben, in ihren Herzen die Gottesfurcht zu wecken und sie in Dīn und Scharia gut auszubilden.

(7) Das wichtigste Merkmal dieses Staates war das ausgeprägte Bewusstsein der Rechenschaftspflicht vor Allah. Was auch immer wir tun – ob persönliche Handlungen oder die Wahrnehmung nationaler und staatlicher Verantwortung, gleich welcher Art –, ob es heimlich im eigenen Haus oder öffentlich geschieht: Dieses Bewusstsein bildet stets die starke Grundlage von allem. Gerade deshalb konnte sich in keinem Bereich dieses Staates auch nur ein einziger Fall von Ungehorsam gegenüber Allah, der Entziehung von Volksrechten oder von Unrecht und Unterdrückung ereignen. Auf diesen Gesichtspunkt wurde so großer Wert gelegt, dass bei der Ernennung vom Staatsoberhaupt bis zum niedrigsten Hilfsbeamten stets den gottesfürchtigsten Personen der Vorzug gegeben wurde. ****** (Arabisch) „Der Gottesfürchtigste unter euch ist bei Allah der Angesehenste unter euch“ – eben dieses Grundprinzip bildete die Grundlage dieses Vorgehens. Denn wenn Staatsführer oder staatliche Verantwortungsträger nicht gottesfürchtig sind, wird die gesamte Nation aufs Äußerste ungehorsam. Wenn sie nicht rechtschaffen sind, wird die gesamte Nation naturgemäß korrupt. Wenn die Staatsführer, die übrigen Führungspersönlichkeiten und die Staatsbediensteten nicht korrupt sind, kann es den einfachen Menschen niemals möglich sein, korrupt zu werden. Nicht einmal daran ist zu denken. So wahr diese Aussage ist, so wahr ist auch ihr Gegenteil. Diese Merkmale des von dem Weltenpropheten gegründeten Idealstaates sind historisch belegt. In der Geschichte lässt sich kein anderer Staat finden, der solche Merkmale besessen hätte.

Wenn man diese Merkmale der vom Weltenpropheten gegründeten Staatsordnung einer vergleichenden Betrachtung unterzieht, wird sich erweisen, dass sie mit keinem anderen Staat der Welt vergleichbar ist – sei er politischer Natur oder ein sogenannter religionsloser demokratischer Staat, ein kapitalistischer Staat oder ein sozialistischer beziehungsweise kommunistischer Staat. Kein Staat unserer Zeit kann diesem vom Weltenpropheten gegründeten Staat hinsichtlich des umfassenden menschlichen Wohls gleichkommen. Die Unwissenschaftlichkeit, Unvernunft, Unmenschlichkeit und Inhaltsleere der Grundsätze, auf denen diese staatlichen Ordnungen der Welt beruhen, sowie ihrer großen Versprechen zum Wohl der Menschheit sind längst bewiesen. Ihr Scheitern ist allgemein anerkannt. Die Grundsätze des vom Weltenpropheten gegründeten islamischen Staates hingegen sind ebenso naturgemäß wie ewig und zeitlos. Das wahre Wohl des einzelnen Menschen und der menschlichen Gemeinschaft kann nur durch eine solche Staatsordnung erreicht werden. Durch keine andere Art von Staat ist dies möglich.

Bis zum letzten Tag seines Lebens leitete der Weltenprophet Hazrat Muhammad (s) diesen idealen Staat. „Khialafat-e Raschida“ ist die spätere Bezeichnung dieses Staates und dessen rechtmäßige Erbin.

 

Khialafat-e Raschida

Die vier bedeutenden Gefährten, die nach dem Tod des Weltenpropheten Hazrat Muhammad (s) die Leitung des islamischen Staates übernahmen, werden in der Geschichte als „Chulafa-e Raschidun“ bezeichnet, und das von ihnen geleitete Staatswesen wird „Khialafat-e Raschida“ genannt. Obwohl die Herrschaft der „Chulafa-e Raschidun“ nicht lange andauerte, erlangte sie in der Weltgeschichte die höchste Anerkennung. Nicht nur muslimische Historiker, sondern auch nichtmuslimische und sogar muslimfeindliche Historiker waren gezwungen, die Herrschaftszeit der Chulafa-e Raschidun als das „Goldene Zeitalter“ der Menschheitsgeschichte zu würdigen. Im gegenwärtigen Abschnitt werden wir die wissenschaftliche Bedeutung und die Merkmale der „Khialafat-e Raschida“ erörtern.

Kalifat

Die lexikalische Bedeutung des Wortes „Kalifat“ ist „Stellvertretung“. Seine praktische Bedeutung besteht darin, „nach dem Ausscheiden eines anderen an dessen Stelle zu treten“. Dieses Wort beweist von selbst, dass es nicht das Original, sondern lediglich dessen Symbol ist; nicht der Körper, sondern der Schatten, das Spiegelbild im Spiegel. Mit anderen Worten: Das Einnehmen der Stelle des ursprünglichen Amtsinhabers wird Kalifat genannt. Auch das Wort „Imam“ wird in diesem Sinne verwendet, und die beiden Wörter „Kalif“ und „Imam“ bringen zwei unterschiedliche Seiten ein und derselben Person zum Ausdruck. Insofern er Stellvertreter und Nachfolger des vorherigen Verantwortlichen ist, ist er Kalif; und weil er für die Menschen seiner Zeit maßgebend, vorbildlich und hoch angesehen ist, ist er „Imam“ und „Führer“. Tatsächlich wird die Nachfolge des Propheten und die Führung der gesamten Umma nach dessen Verschwinden „Kalifat“ und „Imamat“ genannt. Der edle Prophet (s) sprach: „Vor euch führten die Propheten und Gesandten des Stammes der Kinder Israels die Menschen und lenkten den Staat; nach dem Verschwinden eines Propheten kam ein anderer Prophet und trat an seine Stelle. Nun aber ist die Kette des Prophetentums (nach mir) vollendet (nun wird niemand mehr Prophet oder Gesandter werden). Danach werden die Kalifen aus eurer Mitte die Führung übernehmen.“

Aus diesem Hadith geht klar hervor, dass die Stellvertretung des Prophetentums Kalifat genannt wird und dass dies im Islam nach dem Prophetentum das angesehenste, ehrwürdigste und heiligste Amt mit großer Verantwortung ist. Deshalb müssen die Bestimmungen und Anweisungen, die die Kalifen des Islam auf Grundlage des Wesens von Koran und Sunna zur Leitung des Staates und zur Lösung menschlicher Probleme erlassen, von allen anerkannt werden. Der edle Gesandte (s) hatte bereits zuvor verkündet: „Nach mir sollt ihr meinen rechtgeleiteten Kalifen folgen.“ Daher sollte man bei der Wahl eines Kalifen zwar die politische Umsicht und die staatspolitische Kenntnis und Befähigung der betreffenden Person berücksichtigen, noch größere Aufmerksamkeit muss jedoch darauf gelegt werden, in welchem Maß sie sich im Umgang mit dem Propheten (oder in dessen Abwesenheit durch die Befolgung seines Vorbilds) zu läutern vermochte und wie groß ihr geistiges Wissen und ihre moralischen Eigenschaften sind. Durch die aufeinanderfolgende Wahl von Hazrat Abu Bakr as-Siddiq, Hazrat Umar al-Faruq, Hazrat Uthman Ghani und Hazrat Ali Murtada (ra) in das Amt des Kalifen sind die tiefere Bedeutung und die Richtigkeit des oben genannten Prinzips deutlich hervorgetreten.

Tatsächlich sind die Aufgaben und Pflichten des Kalifats im Islam äußerst umfassend und allumfassend. Alle materiellen, religiösen und zivilisatorischen Ziele werden durch dieses erreicht. Die Aufgaben des Kalifats lassen sich im Großen und Ganzen durch den kurzen Satz erklären: die vom Propheten begonnenen Werke lebendig und aufrechterhalten zu lassen, sie vor jeder Vermischung zu bewahren und ihre Vervollkommnung zu fördern. Wollte man dies mit einem einzigen zusammengefassten Ausdruck erklären, so könnte man sagen: „Iqāmat ad-Dīn“. Auch dieser Ausdruck ist so umfassend, dass alle Arten von Angelegenheiten des Glaubens und der Welt darin eingeschlossen sind. Das Verrichten des Gebets und das Fasten, die Pilgerfahrt und die Zakāt, die Einrichtung und Anwendung von Gesetzen, staatlicher Ordnung und Disziplin sowie der Rechtsprechung – kurz gesagt, die Erfüllung aller zivilisatorischen und geistigen Aufgaben gehört zu den Pflichten des Kalifats. Das heilige Leben des edlen Propheten (s) war der Erfüllung all dieser großen Pflichten gewidmet. Diejenigen, die nach ihm seine Stellvertreter und Nachfolger wurden, widmeten ihr gesamtes Leben vollständig der Verwirklichung dieses Ziels. Bereits zu Lebzeiten des edlen Propheten (s) waren verschiedene Personen mit der Verantwortung für diese Aufgaben betraut. Für die Leitung des Gebets sowie für die Einziehung von Sadaqa und Zakāt wurden eigens Personen eingesetzt. Die Verhinderung von Unrecht und die Förderung und Verbreitung des Guten sowie die unparteiische Entscheidung und Schlichtung der gegenseitigen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Menschen wurden von geeigneten Personen übernommen. Die Auseinandersetzung mit dem Feind erfolgte ebenfalls. Die Verantwortung für die Auseinandersetzung mit dem Feind und die Führung des Heeres sowie für den Unterricht des edlen Korans war besonderen Personen übertragen. Da jedoch all diese Aufgaben zu den grundlegenden Pflichten des Kalifats gehörten, war es unbedingt erforderlich, dass ein Kalif in sich allein alle Fähigkeiten und Eigenschaften besaß, die zur unabhängigen Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich waren. Darüber hinaus mussten beim Kalifen hinsichtlich geistiger Eigenschaften prophetische Bildung und Weisheit in ausgeprägter Weise vorhanden sein, und der Prophet deutete bereits zu seinen Lebzeiten durch Hinweise und Zeichen an, wen er unter denjenigen, in denen er solche geistigen Fähigkeiten erkannte, zu seinem Nachfolger machen würde. Allerdings haben unerwünschte Unruhen, Blutvergießen und der Wandel der Verhältnisse bereits nach vierzig Jahren das eigentliche Ziel des Kalifats zunichtegemacht, und es muss anerkannt werden, dass seine Herrschaft in die Hände von Personen gelegt wurde, die in keiner Hinsicht für dieses wichtige Amt geeignet waren. Wären jedoch die späteren Kalifen und Herrscher gemäß der Anleitung des Weltenpropheten gewählt worden, hätte das Gesicht der menschlichen Gesellschaft zweifellos völlig anders ausgesehen.

Prüft man anhand dessen, was aus Koran und Hadith über die Eignung und die Eigenschaften eines Kalifen bekannt ist, so erweist sich zweifellos, dass gerade die „Chulafa-e Raschidun“ am geeignetsten waren, Kalifen der muslimischen Welt zu werden. Die im Koran und Hadith beschriebenen Eigenschaften waren bei ihnen in vollkommener Weise vorhanden, und deshalb bestand im Volk volles Vertrauen darauf, dass sie das Kalifat nach richtigen Grundsätzen würden leiten können. Für die Erfüllung der Pflichten des Kalifats werden nach Maßgabe des Korans die folgenden Eigenschaften als unerlässlich angesehen. Daher werden nach dem edlen Propheten (s) diejenigen als die Besten gelten, in denen diese Eigenschaften deutlich hervortreten.

(1) Der Kalif muss zu den Muhādschirūn der ersten Generation gehört haben und bei der Hudaibiyya-Vereinbarung, den Schlachten von Badr und Tabuk sowie bei der Offenbarung der Sure an-Nūr anwesend gewesen sein.

(2) Er muss zu denen gehören, denen die frohe Botschaft verkündet wurde, Bewohner des Paradieses zu werden.

(3) Er muss zu den herausragenden Persönlichkeiten der islamischen Gesellschaft gehören, etwa zu den Siddīqūn und Schahīden.

(4) Durch eine Aussage, eine Handlung oder ein Verhalten des ehrwürdigen Propheten (s.) muss erwiesen sein, dass er, falls er selbst jemanden zum Kalifen eingesetzt hätte, gerade ihn eingesetzt hätte.

(5) Die Versprechen, die Allah, der Erhabene, dem Gesandten gegeben hat, müssen durch dessen Person verwirklicht werden können.

(6) Seine Aussagen müssen in der islamischen Scharia belegt sein.

Diese Eigenschaften waren einzeln bei unzähligen Gefährten vorhanden; ihre vollständige Vereinigung fand sich jedoch nur bei vier Gefährten. Sie gehörten zu den Muhādschirūn der ersten Generation und waren bei der Unterzeichnung des Vertrags von Hudaibiyya anwesend; in Badr, Uhud, Tabuk und anderen wichtigen Dschihad-Kämpfen standen sie an vorderster Stelle. So fehlte ihnen keine einzige der für die Eignung zum Kalifat unerlässlichen Eigenschaften. Darüber hinaus sind in zuverlässigen Überlieferungen über jeden von ihnen klare und ehrenvolle Prophezeiungen des ehrwürdigen Gesandten (s.) überliefert worden. Über Hadhrat Abū Bakr as-Siddīq (r.) sagte der ehrwürdige Prophet (s.): „Du wirst unter meiner Umma als Erster das Paradies betreten. Am Hawd al-Kawthar wirst du mein Gefährte sein; denn in der Berghöhle warst du mein Gefährte.“ Über Hadhrat Umar (r.) ist folgende Aussage des ehrwürdigen Propheten (s.) überliefert: „Zahlreiche Verse wurden aufgrund von Umars Wünschen offenbart.“ Über Hadhrat Uthman (r.) sagte der Gesandte (s.): „Kann ich etwa demjenigen meine Ehre und Achtung versagen, dem sogar die Engel Ehre und Achtung erweisen?“ Er sagte ferner: „Jeder Prophet hat einen Freund; im Paradies wird Uthman mein Freund sein.“ Über Hadhrat Ali (r.) sprach der ehrwürdige Prophet (s.): „Wünschst du dir nicht, dass dein Verhältnis zu mir dem Verhältnis Haruns zu Musa gleicht? Allah und der Gesandte werden demjenigen, der ihnen lieb ist, morgen das Banner in die Hand geben.“ Darüber hinaus äußerte sich der ehrwürdige Prophet (s.) noch in vielen anderen wertvollen Worten über ihre Eigenschaften und Vorzüge. Diese Aussagen beweisen zweifellos, dass sie nach dem Ableben des Propheten aus seiner Sicht am meisten geeignet und berechtigt waren, in das Amt des Kalifen gewählt zu werden.

Die grundlegenden Prinzipien des Kalifats

Um die Erörterung des Kalifats tiefgehend und umfassend zu verstehen, ist es äußerst wichtig, seine Staatsform zu untersuchen. In dieser Hinsicht ist dieses Versprechen zunächst den Menschen mit rechtschaffenem Charakter gegeben worden. Daher besitzt jeder (muslimische) Bürger des Staates den Rang eines Kalifen und hat Anspruch auf gleiche Möglichkeiten und gleiche Vorteile bei der Erfüllung der Aufgaben des Kalifats. In dieser Hinsicht darf zwischen den Menschen ausschließlich auf der Grundlage des persönlichen Charakters, der menschlichen Tugenden und Eigenschaften sowie der Taqwa und Frömmigkeit unterschieden werden.

Drittens: Wann immer in der Geschichte der Menschheit ein Kalifat auf der Grundlage der Souveränität Allahs errichtet wurde, erhielten dort ausschließlich die rechtschaffensten und frömmsten Menschen mit vorbildlichem Charakter aus der Gesellschaft die Möglichkeit, Kalifen zu werden und den Staat zu führen. Und das einfache Volk konnte seine von Allah verliehenen grundlegenden Rechte in vollkommener Gerechtigkeit und Unparteilichkeit genießen. Niemandem wurde auch nur ein Teil dieser Rechte entzogen oder sie wurden eingeschränkt, und niemandem wurde auch nur das geringste Hindernis in seinem natürlichen Lebensweg bereitet; vielmehr wurde jedem die Möglichkeit gegeben, seine natürlichen Fähigkeiten und Talente auf Allahs gesetzmäßige Weise zu vervollkommnen und weiterzuentwickeln.

Nach den Vorschriften des Islam ist jeder Mensch Allah gegenüber rechenschaftspflichtig. Niemand darf in dieser Hinsicht auf den Rang eines Übermenschen erhoben und dadurch Allah beigesellt werden. Jeder muslimische Bürger besitzt das gleiche Recht, zum Staatsoberhaupt des islamischen Staates, zum Kalifen oder zum „Amir al-Mu’minin“ gewählt zu werden. Dabei hat niemand das Recht, sich um eine Kandidatur oder um die Erlangung des Amtes zu bemühen; wird jemand jedoch mit der freien Zustimmung der Bürger gewählt, so sind alle gleichermaßen verpflichtet, seine Aufgaben zu erfüllen. Nach seiner Wahl zum Kalifen besteht der einzige Unterschied in seinem Rang darin, dass das Volk ihm lediglich die Würde und die Rechte seines eigenen Kalifats übertragen hat. Dass nur er Kalif sei und niemand sonst, ist aus der Sicht des islamischen Idealismus keineswegs wahr. Die Macht des Kalifats ist vollständig mit der Aufgabe betraut, die soziale und allgemeine Ordnung der Bürger zu bewahren und die notwendigen Gesetze und Vorschriften zu erlassen. Zur Bündelung dieser Macht und zu ihrer geordneten Kontrolle ist es notwendig, dass sie in der Person des vom Volk gewählten und höchstgeeigneten Menschen konzentriert wird.

Bei der Wahl des Kalifen oder des Staatsoberhaupts des islamischen Staates genügt es nicht, lediglich die Intelligenz, Bildung, geistige Haltung, Umsicht und organisatorische Befähigung einer Person zu berücksichtigen; vielmehr muss mit besonderer Aufmerksamkeit auch darauf geachtet werden, wie rein, vertrauenswürdig und vertrauenswürdig ihr Charakter ist.

Die islamische Lebensordnung hat den Kalifen nicht als „Ma’sum“, also als sündlos, erklärt. Es gibt auch keinen Grund, den Kalifen für sündlos und unfehlbar zu halten. Jeder Muslim darf nicht nur seine Erfüllung der staatlichen Pflichten und seine Amtsführung kritisieren, sondern auch seine familiäre und persönliche Lebensweise. In den Augen des Gesetzes ist sein Rang derselbe wie der eines gewöhnlichen Bürgers. Vor Gericht kann gegen ihn Klage erhoben werden, und er ist wie ein gewöhnlicher Bürger verpflichtet, vor dem Richter zu erscheinen. Dort darf ihm keinerlei Sonderstellung eingeräumt werden.

Auf den Kalifen wird keine Offenbarung Allahs herabgesandt; daher kann er bei der Auslegung und Umsetzung von Koran und Sunna keinen besonderen Rang beanspruchen.

Der Kalif darf nicht einfach nach seiner eigenen Meinung handeln, sondern muss alle Angelegenheiten erst nach Beratung mit der Madschlis asch-Schura (Parlament) erledigen, die aus vom Volk unterstützten, geeigneten und fähigen Personen gebildet wird. Es stimmt, dass Entscheidungen nach der Mehrheitsmeinung der Madschlis asch-Schura getroffen werden müssen; dennoch ist die Mehrheit im kalifalen Regierungssystem kein dauerhaft gültiger Maßstab für die Bestimmung dessen, was gut oder schlecht beziehungsweise zu tun oder zu unterlassen ist. Daher darf der Kalif auf der Grundlage des Korans und der Sunna auch anderer Meinung sein als die Entscheidung der Mehrheit, und er darf entsprechend dem handeln, was er auf der Grundlage des Korans und der Sunna als wahr erkannt hat. Allerdings wird das muslimische Volk in diesem gesamten Bereich aufmerksam beobachten, ob der Kalif insgesamt gemäß Koran und Sunna handelt oder die Staatsmacht nach seinen eigenen Launen ausübt. Ein Kalif, der sich in diesem zweiten Zustand befindet, hat keinerlei Anspruch auf Gehorsam seitens des islamischen Volkes; vielmehr wird es zu dessen Pflicht, seine Amtsenthebung zu veranlassen. Auch in dieser Hinsicht ist der Unterschied zwischen der islamischen Staatsphilosophie und dem Kalifat als Volksordnung einerseits sowie der westlichen Staatsphilosophie und Staatsverfassung andererseits offenkundig und gewaltig.

Die rechtgeleiteten Kalifen

Die historische Epoche, die mit dem Kalifat von Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) begann und sich bis zu Hadhrat Ali (r.a.) erstreckte, wird in der Geschichte als die Epoche des „rechtgeleiteten Kalifats“ bezeichnet. Diejenigen, die von 632 n. Chr. (11 H.) bis 661 n. Chr. (40 H.) Staatsoberhäupter der muslimischen Welt waren, werden als die „rechtgeleiteten Kalifen“ bezeichnet. Ihre Gesamtzahl beträgt vier, und die Gesamtdauer ihres Kalifats umfasst nur dreißig Jahre. (Allerdings wird auch Umar ibn Abd al-Aziz (r.a.) zu den „rechtgeleiteten Kalifen“ gezählt, da er gemäß den Regeln des islamischen Kalifats gewählt wurde und seine Aufgabe erfüllen konnte.)

Solange der hochgeehrte Prophet (s.) lebte, waren das Prophetentum, die Gesetzgebung, die Führung in allen Bereichen, die Rechtsprechung, die Leitung des Heeres sowie sämtliche wichtigen Ämter der Zivilverwaltung in seiner einzigen Person vereint; er allein übte die Autorität und Führung in all diesen Angelegenheiten aus. Nach seinem Tod trat vor der islamischen Gemeinschaft mit großer Dringlichkeit die Frage hervor, wer sein Nachfolger werden sollte. Da das Prophetentum beendet war und fortan niemand mehr Prophet werden würde, musste derjenige, der dem Gesandten nachfolgte, abgesehen vom Prophetentum alle übrigen Aufgaben in derselben Weise erfüllen. Auch aus diesem Grund beschäftigte und beunruhigte diese Frage die führenden Persönlichkeiten in ganz besonderem Maße. Niemand konnte der Nachfolger des Prophetentums und der natürlichen Führungsqualitäten des hochgeehrten Propheten (s.) sein. Andererseits lebte auch keiner seiner Söhne mehr. Selbst wenn einer gelebt hätte, hätte dies das Problem der Wahl des Kalifen nicht gelöst. So traten diese beiden Fragen in verwickelter Weise hervor:

1 – Aus welcher Familie oder welchem Stamm sollte der Kalif stammen?

2 – Wie sollte das Verfahren zur Ernennung des Kalifen aussehen?

Nirgends im Edlen Koran wurde das Kalifat ausdrücklich einer bestimmten Abstammung oder einem bestimmten Stamm vorbehalten. Auch dort, wo es im Hadith heißt: „Der Führer oder Kalif muss aus den Reihen der Quraisch eingesetzt werden“, findet sich zugleich eine eindeutige Anweisung:

„Selbst wenn ein abessinischer Sklave über euch als Herrscher eingesetzt wird, müsst ihr ihm unbedingt gehorchen.“ Daher ist es notwendig, nach einem Weg zu suchen, diese beiden Aussagen miteinander in Einklang zu bringen. Schon bei einer etwas tieferen und feineren Betrachtung wird deutlich, dass beide Hadithe im Grunde wahrheitsgemäße und auf der Wirklichkeit beruhende Aussagen sind. Es ist eine ewige Wahrheit, dass der Islam das Kalifat keiner Abstammung, keinem Stamm, keiner Familie, keiner einzelnen Person und keiner bestimmten Klasse ausdrücklich vorbehalten hat. Im islamischen Staatswesen muss zu jeder Zeit und unter allen Umständen nach diesem Grundsatz verfahren werden; daran besteht kein Zweifel. Doch ebenso ist es eine unwiderlegbare historische Tatsache, dass unmittelbar nach der Errichtung des Staates durch den hochgeehrten Propheten (s.) kein Angehöriger eines anderen Stammes auch nur annähernd so geeignet oder befähigt war wie ein Angehöriger des Stammes der Quraisch, die Verantwortung für diesen Staat zu übernehmen. Die Geschichte des rechtgeleiteten Kalifats und der darauffolgenden Zeit beweist die Wahrheit dieser Aussage zweifellos. Daher war es völlig vernünftig, dass alle vier Kalifen des rechtgeleiteten Kalifats aus den Reihen der Quraisch gewählt wurden. Denn andernfalls wäre es unter der damaligen arabischen Gesellschaft niemand anderem möglich gewesen, die Verantwortung des Kalifats mit besonderer Eignung und Befähigung zu erfüllen. Dies ist jedoch keine ewige und unveränderliche Regel; auch nach dem „rechtgeleiteten Kalifat“ ist die Bedingung, dass der Kalif aus den Quraisch stammen müsse, im islamischen Staatswesen nicht anerkannt.1{Es versteht sich von selbst, dass auch islamische Staatswissenschaftler eine solche Bedingung nicht erwähnt haben.}

Im Koran und im Hadith wird kein praktisches und eindeutiges Verfahren zur Wahl des Kalifen genannt. Offenbar entspricht es nicht dem Ziel der ewigen islamischen Ordnung, ein bestimmtes Verfahren dauerhaft anzuerkennen und seine Befolgung unabhängig von Zeit, Epoche und Ort der gesamten Umma verbindlich aufzuerlegen. Deshalb wurde anstelle eines bestimmten Wahlverfahrens ein ewiges Grundprinzip vorgelegt. Es heißt: „Die Anhänger des islamischen Ideals regeln ihre wichtigen Angelegenheiten durch gegenseitige Beratung.“ Dass die Wahl des Staatsoberhauptes oder Kalifen die wichtigste nationale und gemeinschaftliche Angelegenheit der muslimischen Gesellschaft ist und auf der freien Entscheidung und Beratung der muslimischen Bevölkerung beruhen muss, kann niemand bestreiten. Daher muss der Kalif auf der Grundlage der öffentlichen Meinung gewählt werden – dies ist das einzige Grundprinzip der islamischen Wahl. Wie die muslimische Umma dieses Prinzip zu verschiedenen Zeiten und unter unterschiedlichen Umständen angewandt und das Wahlproblem gelöst hat, soll nun unser Untersuchungsgegenstand sein.

Die Wahl der rechtgeleiteten Kalifen

Die oben genannten Grundsätze für die Wahl des Kalifen wurden bei der Wahl der Khulafa-e-Rashidun in folgender Weise angewandt:

(1) Nach dem Tod des ehrwürdigen Propheten (s) versammelten sich die verantwortlichen Bürger der muslimischen Umma an einem Ort namens „Saqifa Bani Saida“ (einem Ort von ähnlichem Rang wie ein Rathaus oder ein Versammlungsgebäude). Nach einer langen und ausführlichen öffentlichen Beratung wählten sie im Konsens Hazrat Abu Bakr (r.a.) zum Kalifen. Die anwesende Bevölkerung leistete ihm sogleich ohne Zögern den Treueeid (Baiʿat), und unmittelbar nach seiner Wahl zum Kalifen hielt er offiziell eine Ansprache über die Verantwortung, die Pflichten und die Grundsätze der Staatsführung.

(2) Bei der Wahl von Hazrat Umar Faruq (r.a.) wurde ein eigenständiges Verfahren angewandt. Der erste Kalif, Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.), hatte durch die Erfahrungen seines gesamten islamischen Lebens und die bedeutenden Ereignisse seiner Zeit als Kalif erkannt, dass es in der gesamten Nation niemanden gab, der nach ihm geeigneter für das Kalifat gewesen wäre als Hazrat Umar (r.a.). Während seiner Kalifatszeit war Hazrat Umar (r.a.) an allen Ereignissen sowie an den wichtigen staatlichen und privaten Angelegenheiten eng beteiligt; auch die Sammlung und Verschriftlichung des edlen Korans war allein durch dessen aufrichtiges Interesse, seine Bemühungen und seine Beratung vollendet worden. Aufgrund seiner eigenen Erfahrungen und nach Beratung mit den führenden Gefährten empfahl Hazrat Abu Bakr (r.a.) Hazrat Umar Faruq (r.a.) dem muslimischen Volk als nächsten Kalifen. Die muslimische Allgemeinheit wählte auf Grundlage der Empfehlung des ersten Kalifen sowie ihres eigenen unparteiischen und freimütigen Urteils Hazrat Umar (r.a.) zum Kalifen und leistete ihm den Baiʿat. Unmittelbar nach seiner Wahl zum Kalifen hielt Umar (r.a.) wie sein Vorgänger eine richtungsweisende Ansprache an das muslimische Volk.

(3) Als der zweite Kalif, Hazrat Umar (r.a.), erkannte, dass sich sein Lebensgefäß zu leeren begann und er nicht mehr lange würde leben können, sah er die Notwendigkeit, seinen Nachfolger und den nächsten Kalifen wählen zu lassen. Deshalb wandte er ein völlig eigenständiges Verfahren an. Er setzte ein „Wahlgremium“ ein, in moderner Terminologie eine „Wahlkommission“, das aus sechs herausragenden und führenden Gefährten bestand. Neben anderen gehörten auch Hazrat Uthman und Hazrat Ali (r.a.) diesem Gremium an. Seiner Ansicht nach waren alle sechs für das Kalifat geeignet. Er ordnete an, dass das Gremium innerhalb von drei Tagen nach seinem Ableben aus seiner Mitte die geeignetste Person zum Kalifen wählen solle. Das Gremium bemühte sich, seine Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen, und holte dazu die Meinungen der muslimischen Bürger aus nah und fern ein. In jedem Haus Medinas wurden neben den Männern auch die Frauen nach ihrer Meinung gefragt. Auch bei den angereisten Händlern und Reisenden versäumte man es nicht, ihre Meinung einzuholen. Auf diese Weise wurde Hazrat Uthman (r.a.) nach Einholung der größtmöglichen Zahl von Stimmen der islamischen Bürger und nach Beratung zum dritten Kalifen gewählt.

(4) Nach dem Märtyrertod des dritten Kalifen, Hazrat Uthman (r.a.), wurde die Atmosphäre in Medina von den immer dichter werdenden Unruhen und Aufständen verdunkelt. Die Aufständischen aus Ägypten, Kufa und Basra richteten in Medina ein gewaltiges Chaos an. Zu jener Zeit hielten sich die meisten der führenden Gefährten zur Erfüllung militärischer und organisatorischer Aufgaben außerhalb der Hauptstadt auf. Unter diesen Umständen blieb das Amt des Kalifen nach dem Märtyrertod Hazrat Uthmans (r.a.) drei Tage lang unbesetzt. Schließlich wurde nach langen Beratungen Hazrat Ali (r.a.) zum Kalifen gewählt.

Aus dieser Analyse geht hervor, dass bei der Einsetzung und Wahl der Khulafa-e-Rashidun zwar nicht überall dieselbe äußere Methode (Form of Election) angewandt wurde, dass aber bei jedem Verfahren die öffentliche Meinung als Grundlage der Wahl anerkannt und in keinem Fall außer Acht gelassen wurde. Tatsächlich ist dies der grundlegende Geist des wahren Kalifats, und zu jeder Zeit und unter allen Umständen ist seine Verwirklichung für die Wahrung der Rechte des Volkes und die Herstellung staatlicher Ordnung unerlässlich. Darüber hinaus kann unter angemessener Wahrung und gebührender Gewichtung dieses grundlegenden Geistes jede beliebige äußere Methode zur Wahl des Staatsoberhaupts angewandt werden. Denn im Islam kommt der äußeren Gestalt und Form keine besondere Bedeutung zu; vielmehr ist es in nationalen und zivilisatorischen Angelegenheiten allein dieser grundlegende Geist, auf den das Augenmerk zu richten ist.

Merkmale des Khilafats der Rechtgeleiteten

Betrachtet man aus der Perspektive der Geschichtsphilosophie die dreißigjährige Herrschaftsordnung des Khilafats der Rechtgeleiteten, so ziehen seine folgenden Merkmale die gesamte Menschheit in ihren Bann und versetzen sie in Staunen:

(1) Zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen war das heilige Vorbild des Weltenpropheten zu einer hellen, unauslöschlichen Leuchte geworden und hielt die gesamte Umgebung in ihrem reinen Lichtglanz erstrahlen. Jeder Handlung und jedem Gedanken der Kalifen war sein tiefer Einfluss gegenwärtig. Alle vier Kalifen waren Lieblinge, Freunde und herausragende Gefährten des Weltenpropheten. Im Vergleich zu den übrigen Sahaba hatten sie die Gesellschaft des Gesandten am längsten genossen. Sie waren die treuen und bewährten, ihrem Herrn völlig hingegebenen Gefährten. Mit alleiniger Ausnahme von Hazrat Ali (r.a.) hatten die drei anderen Kalifen die Verwaltung des Kalifats von Medina aus geführt, der zweiten Wirkungsstätte und letzten Ruhestätte des edlen Propheten, die sie zur Hauptstadt gemacht hatten.

(2) Im rechtgeleiteten Kalifat gab es für keinen Kalifen irgendeinen Anspruch, eine Erbfolge oder einen Vorrang aufgrund von Abstammung, Stamm oder Familie. Die vier Kalifen stammten aus drei verschiedenen Familien. Tatsächlich genossen sie im gesamten islamischen Volk das höchste Vertrauen. Bei ihrer aufeinanderfolgenden Wahl wurde der grundlegende Gedanke einer wahrhaftigen Volksvertretung nicht im Geringsten beeinträchtigt, sondern vielmehr in jeder Hinsicht bewahrt. Selbst wenn damals nach dem Verfahren der modernen Zeit eine unparteiische allgemeine Wahl abgehalten worden wäre, kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein sie mit der größten Stimmenzahl gewählt worden wären.

(3) Zur Zeit des rechtgeleiteten Kalifats bildeten der Koran und die Sunna die Grundlage der Gesetzgebung. Wenn sich darin zu einer Angelegenheit keine eindeutige Weisung finden ließ, wurde sie durch Ijtihad gelöst, indem man die praktischen Beispiele aus der Zeit des Gesandten und die Übereinstimmung mit ähnlichen Ereignissen berücksichtigte; dabei wurde jedem Bürger, der mit Koran und Hadith vertraut war, das gleiche Recht zuerkannt, seine Meinung zu äußern. Sobald in einer Angelegenheit Einmütigkeit unter allen erzielt worden war, wurde dazu eine einstimmige Entscheidung getroffen. In der Terminologie der Fiqh-Wissenschaft wird dies Idschma genannt. In der islamischen Scharia ist dies ein allgemein anerkanntes Grundprinzip. Wenn es jedoch in einer Angelegenheit zu Meinungsverschiedenheiten kam, äußerte der Kalif seine eigene Auffassung auf Grundlage des Korans und der Sunna ohne Zurückhaltung und handelte dementsprechend.

(4) Die rechtgeleiteten Kalifen berieten sich in den meisten Angelegenheiten mit den verantwortungsbewussten Sahaba. Für gewöhnliche Angelegenheiten wurden diese gemäß der Ernennung zu Mitgliedern des „Madschlis asch-Schura“ bestimmt. Das Recht, eine Meinung abzugeben, war jedoch nicht ausschließlich den ernannten Mitgliedern vorbehalten.

(5) Zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen gab es keinen Raum für königlichen Prunk, Glanz oder Pracht. Das tägliche Leben der Kalifen war ebenso schlicht wie das der gewöhnlichen Bürger. Sie gingen allein auf den öffentlichen Straßen umher; von Leibwächtern ganz zu schweigen, hatten sie nicht einmal einen bloßen Wächter. Jeder Mensch konnte ungehindert beim Kalifen vorsprechen. Ihre Häuser und ihre Ausstattung waren von ganz gewöhnlicher Art.

(6) Die rechtgeleiteten Kalifen betrachteten das Bayt al-Mal, also die Staatskasse, als nationales Eigentum und anvertrautes Gut. Ohne staatliche Genehmigung durfte niemand auch nur eine einzige Münze für sich selbst ausgeben. Darüber hinaus gaben sie auch für ihre eigenen Familien und Verwandten aufgrund ihrer Macht und ihres Amts keineswegs etwas aus dem Bayt al-Mal aus.

(7) Sie betrachteten sich als Diener des Volkes. In keiner Hinsicht hielten sie sich für besser als die gewöhnlichen Menschen. Sie waren nicht nur auf staatlicher Ebene die Führer des Volkes, sondern leiteten ordnungsgemäß auch in religiösen Angelegenheiten wie dem Gebet und dem Haddsch.

Zur Zeit des rechtgeleiteten Kalifats waren die Leitung der religiösen Angelegenheiten und die Autorität über die staatlichen Angelegenheiten weder getrennt noch aufgeteilt; vielmehr waren beide Arten von Leitung und Autorität in der Person eines einzigen Kalifen vereinigt und miteinander verbunden. Tatsächlich ist die Trennung von Religion und Politik sowie der Dualismus zwischen religiösen und staatlichen Angelegenheiten ein Merkmal der modernen westlichen Demokratie; entsprechend war die Vereinigung beider Bereiche und ihre in jeder Hinsicht einheitliche Ausrichtung das Kennzeichen des rechtgeleiteten Kalifats.

 

Die Staatsform des Kalifats der Rechtgeleiteten

Nachdem Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra.) zum Kalifen gewählt worden war, sprach ihn ein Mann mit ****** als „O Kalif Allahs“ an. Da rief er sofort aus: „Ich bin nicht der Kalif Allahs, sondern der Kalif des Gesandten Allahs.“

Die Historiker haben diese Äußerung des Kalifen als einen unumstößlichen Beweis für seine ihm eigene, unvergleichliche Demut und sein Bewusstsein der eigenen Unbedeutendheit angesehen. Betrachtet man diese Worte jedoch aus staatstheoretischer Sicht, wird daraus die tiefe Bedeutung des „Kalifats“ deutlich. Tatsächlich bringt die Äußerung Abu Bakrs eben jene Staatsform des Kalifats zum Ausdruck, die in der Frühzeit im Herzen der Muslime aufgeleuchtet war.

Vor und nach dem Weltenpropheten Hazrat Muhammad (s.) sind im Strom der Zeit Hunderte von Jahren vergangen. In dieser langen Zeit kamen Hunderte und Tausende von Königen, Herrschern und Regierenden und schieden von der Bühne der Welt. Über sie behaupteten ihre Zeitgenossen und die einfachen Untertanen, sie seien Allahs Stellvertreter auf Erden. Deshalb, so meinte man, gebühre ihnen eine solche Ehrerbietung, Würde und Heiligkeit, wie sie niemand anderem auf Erden zukommen könne. Der Hochmut und die Anmaßung der pharaonischen Könige Ägyptens sind eine historische Tatsache. Auch im Heiligen Koran wird ein Pharao erwähnt, der mit der Behauptung ***** (arabisch) „Ich bin euer höchster und erhabenster Herr“ auftrat. Von der fernsten Vergangenheit bis zur Gegenwart haben die meisten Machthaber eine solche Gesinnung erkennen lassen. Auch in der heutigen Zeit sind Beispiele dafür keineswegs selten. Was in dieser Hinsicht noch unvollständig war, daran haben die schmeichlerischen Geistlichen und Priester jedes Zeitalters keinen Mangel gelassen, um es vollständig zu machen. Überall und zu allen Zeiten erhoben sie Könige, Herrscher und Regierende zu „Verehrten“ und „Anzubetenden“. In Ägypten, Babylonien, Persien, Indien und vielen anderen Ländern war es ebenso. Die meisten Könige und Herrscher dieser Länder sowie die mächtigsten Personen hielten sich auf Erden für „Vertreter Gottes“ oder für den „Schatten Gottes“. Auch ihre hilflosen und armen Untertanen versäumten nicht im Geringsten, ihnen eine entsprechende Würde zu erweisen.

Auch im mittelalterlichen Europa scheuten die Priester auf Wink und Geheiß der Könige und Herrscher nicht das geringste Bedenken, ihnen höchste Würde zu verleihen, indem sie sie als groß, ehrwürdig und heilig bezeichneten. Die Priester verbreiteten, diese Würde hätten sie von Allah erhalten. Dadurch wurde ihre Macht unangefochten, weit über jeder Frage, jedem Einwand und jeder Kritik sowie außerhalb der Reichweite des Volkes; sie galten als „unmittelbare Vertreter Gottes“. Jedes Wort aus ihrem Mund wurde als eine „von Gott herabgesandte Offenbarung“ betrachtet. Ihre Gebote und Verbote galten unmittelbar als Allahs eigene Gebote und Verbote und als unbedingt zu befolgen. Deshalb wurde bereits ihr Ungehorsam, ihre Zurückweisung oder die geringste Geringschätzung als schwere Sünde angesehen und war praktisch unmöglich. Bis zum fünfzehnten Jahrhundert – und bei manchen Völkern bis zum siebzehnten Jahrhundert – herrschte dieser Zustand. Obwohl Europa bis dahin in Wissenschaft, Zivilisation, Kultur und handwerklichem Geschick große Fortschritte gemacht hatte, war die Binde des blinden Glaubens, die man ihm über die Augen gelegt hatte, noch nicht entfernt worden. Später erhoben die Vorkämpfer der persönlichen und geistigen Freiheit sowie der Gleichheit gegen diese menschenvernichtenden und die Menschenwürde raubenden Bräuche und Sitten lauten Protest und erschütterten Himmel und Erde; schließlich waren sie gezwungen, offen dagegen zu rebellieren. Allerdings mussten in diesem Kampf Tausende Menschen auch ihr kostbares Leben opfern.

Diese Vorstellung von der Heiligkeit des Amtes und der außerordentlichen Würde der Könige und Herrscher hielt sich unter den Völkern der Welt Hunderte von Jahren. Das heutige Europa hat sich erst vor verhältnismäßig kurzer Zeit von dieser Vorstellung befreit. Vor diesem Hintergrund ist die Demut und Selbstlosigkeit zu würdigen, die in der oben erwähnten kurzen Äußerung des ersten Kalifen, Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra.), zum Ausdruck kommen. Als ein Mann ihn „Khalifatullah“ – Kalif Allahs oder Stellvertreter Allahs – nannte, wies er dies in klaren Worten zurück und sagte: „Ich bin nicht Allahs Kalif. Ihr könnt mich den Kalifen des Gesandten nennen.“

Auch die Bezeichnung „Kalif des Gesandten“ bringt keinerlei persönliche Macht, Herrschaft, Pracht, Vorrang, Größe oder uneingeschränkte Autorität zum Ausdruck. Ihre eigentliche Bedeutung besteht lediglich darin, innerhalb der von Allahs Gesetz bestimmten Grenzen die Muslime zu führen und den Staat zu verwalten – als Nachfolger oder Vertreter des ehrwürdigen Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm. Bei den Angelegenheiten, die ausschließlich dem Gesandten vorbehalten waren, konnte jedoch von einer Nachfolge keine Rede sein; ein solcher Gedanke oder eine solche Vorstellung hatte darin keinen Platz. Die Wahrheit seiner Worte wird bereits in einem Teil der ersten grundsatzbestimmenden Ansprache deutlich, die er nach seiner Wahl zum ersten Kalifen hielt. Dieser Teil der Ansprache lautet:

„Zwar ist mir diese Verantwortung des Kalifats übertragen worden, doch halte ich mich keineswegs für geeignet, diese schwere Verantwortung zu erfüllen. Bei Allah, mein innigster Wunsch war, dass ein anderer unter euch diese Verantwortung übernimmt. Wenn nun jemand von euch meint, ich werde auch all das tun, was der ehrwürdige Gesandte (s.) getan hat, dann soll er wissen, dass diese Vorstellung oder Hoffnung keine Grundlage hat. Es besteht kein Zweifel, dass der ehrwürdige Gesandte (s.) ein Diener Allahs war. Zugleich aber hatte Allah, der Erhabene, ihn mit der Gnade des erhabenen Prophetentums und der Gesandtschaft geehrt und ihn von jeder Art von Sünde und Verfehlung freigesprochen und für rein erklärt.“

„Auch ich bin nur ein Diener Allahs. Doch bin ich keinem von euch gegenüber der bessere Mensch. Haltet eure Augen scharf auf mich gerichtet. Wenn ihr seht, dass ich auf dem von Allah und dem Gesandten gewiesenen Weg gehe, dann folgt auch ihr mir weiterhin. Wenn ihr mich jedoch vom ‚Sirat al-Mustaqim‘ abweichen und irregehen seht, dann weist mich auf meinen Fehler hin und führt mich auf den richtigen, wahren und geraden Weg.“

Es bedarf keiner Erwähnung, dass Hadhrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) nach dem Tod des edlen Gesandten Allahs (s.) die Führung der muslimischen Gemeinschaft und die Leitung des islamischen Staatswesens nicht aus eigenem Antrieb übernommen hatte. Erst nachdem in einer freien und offenen Atmosphäre eine öffentliche Wahl stattgefunden und er die Zustimmung und Unterstützung des Volkes gewonnen hatte, trat er diese Aufgabe an. So wie Allah der Erhabene Hadhrat Muhammad (s.) durch Seine eigene Auswahl und Ernennung zum Propheten und Gesandten gemacht hatte, so waren weder Hadhrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) noch die drei nachfolgenden Kalifen von Allah ernannt worden. Sie waren auch nicht von Allah gesandt. Ihre ideologische Überlegenheit und herausragende Stellung gegenüber den übrigen Menschen war allgemein bekannt und musste anerkannt werden; doch diese Überlegenheit und herausragende Stellung war nicht von Allah verkündet worden. Zweitens war sie lediglich die notwendige Folge ihrer Gottesfurcht, Frömmigkeit und guten Eigenschaften. Diese herausragende Stellung war auch nicht aufgrund des Kalifats erlangt worden, wie der Gesandte aufgrund des Prophetentums und der Gesandtschaft herausragend gewesen war. In Wahrheit ist das Amt des Kalifen rein weltlicher, nicht göttlicher Natur. Mit ihm war nicht das Recht verbunden, übernatürliche oder göttliche Gebote und Anweisungen zu erlassen; vielmehr musste es auf den von Allah herabgesandten Bestimmungen beruhen und mit der vom Gesandten dargelegten Lehre und deren Auslegung übereinstimmen. Ebenso wenig hatten sie das Recht, irgendeine Anweisung zu erteilen, die den Bestimmungen Allahs oder der Lehre und Auslegung des Gesandten widersprach; und die muslimische Bevölkerung war keineswegs verpflichtet, eine solche Anweisung zu befolgen. Der erste Kalif selbst stellte dies in seiner ersten Ansprache klar und sagte: ******** (Arabisch)

Gehorcht mir, solange ich Allah und Seinem Gesandten gehorche. Wenn ich jedoch selbst (Allah und Seinem Gesandten) ungehorsam werde, dann seid ihr nicht verpflichtet, mir zu gehorchen.

Die Titel der nachfolgenden Kalifen

Nach Hadhrat Abu Bakr (ra) wurde Hadhrat Umar Faruq (ra) zum Kalifen ernannt. Er selbst war jedoch nicht damit einverstanden, mit dem Titel „Khalifat ar-Rasul“ – „Kalif des Gesandten“ – bezeichnet zu werden. In dieser Angelegenheit wurde der Rat der Menschen der Gemeinschaft eingeholt. Schließlich erklärte er sich damit einverstanden, mit „Amir al-Mu’minin“ – „Staatsoberhaupt und Leiter der muslimischen Bevölkerung“ – angesprochen zu werden. Auch die beiden nachfolgenden Kalifen wurden mit diesem Titel ausgezeichnet. Sie waren deshalb nicht bereit, mit dem Wort „Kalif“ bezeichnet zu werden, weil sie dann mit „Khalifat ar-Rasul“ – „Kalif des Gesandten“ – hätten angesprochen werden müssen. Dadurch wäre dieses Wort bei der Anrede des jeweils nachfolgenden Kalifen drei- oder noch häufiger wiederholt worden, und die Anrede wäre äußerst befremdlich, unmelodisch, ungehobelt und schlichtweg unschicklich gewesen.

Der Zustimmung Hadhrat Umars (ra), statt mit dem Titel „Khalifat ar-Rasul“ mit „Amir al-Mu’minin“ angesprochen zu werden, lag noch ein weiterer Grund zugrunde. Als Hadhrat Abu Bakr Siddiq (ra) gesagt hatte: „Ich bin nicht der Kalif Allahs, sondern der Kalif des Gesandten Allahs“, war das Wort in seiner lexikalischen Bedeutung – „Nachfolger“ – gebraucht worden, und den Menschen war in klaren Worten mitgeteilt worden, dass seine einzige Würde darin bestand, bei der Wahrnehmung der staatlichen Verantwortung an die Stelle des edlen Gesandten Allahs (sas) zu treten. Wäre dieses Wort damals in irgendeiner anderen als seiner lexikalischen Bedeutung verwendet worden, hätte es keinen Grund gegeben, dass Hadhrat Umar (ra) sich an seiner Stelle mit dem Ausdruck „Amir al-Mu’minin“ einverstanden erklärte.

Hinter der Annahme des Begriffs „Amir al-Mu’minin“ lag noch ein weiterer Grund. Das islamische Staatswesen hatte damals auf der gesamten Arabischen Halbinsel und in zahlreichen anderen weit ausgedehnten Gebieten eine umfassende Revolution ausgelöst. Das Tempo dieser Revolution war ebenso heftig wie ihre Wirkung umfassend und allseitig. Die Menschen auf der ganzen Welt waren beim Anblick ihrer Gestalt voller Staunen, Bewunderung und Bestürzung. Doch im Buch Allahs und in der Sunna des Gesandten waren auf dieser Ebene lediglich einige Grundsätze vorgegeben; detaillierte und nebensächliche Bestimmungen waren dort nicht enthalten. Im Koran war die Schura – die gegenseitige Beratung – allerdings als grundlegende Basis und praktische Vorgehensweise des Staatswesens verkündet worden. Allah, der Erhabene, sprach zum edlen Gesandten Allahs (sas): Arabisch: „O Prophet, berate dich mit den Menschen in allen Angelegenheiten der Gemeinschaft und des Staates.“ Bei der Erläuterung des Verhaltens der Muslime heißt es an einer anderen Stelle: Arabisch: „Alle ihre Angelegenheiten der Gemeinschaft und des Staates werden auf der Grundlage gegenseitiger Beratung geregelt.“

Unter diesem Gesichtspunkt musste jeder Kalif des rechtgeleiteten Kalifats alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinschaft und des Staates im Licht und auf der Grundlage des Korans und der Sunna durch gegenseitige Beratung erledigen. In dieser Hinsicht unterschied sich ihre Stellung von der eines Heerführers in keiner wesentlichen Weise. Ein Heerführer erhält für alle Angelegenheiten des Krieges die grundlegenden Anweisungen und Richtlinien von der obersten Machtperson. Doch die Führung der Truppen während des Krieges (Operation), die Vorgänge auf dem Schlachtfeld und alles Weitere muss der Heerführer selbst und in eigener alleiniger Verantwortung durchführen. Auch im rechtgeleiteten Kalifat musste der Kalif alle Angelegenheiten des Staates und des Landes entsprechend den zeitgenössischen Umständen, innerhalb der Grenzen der Scharia, im Bewusstsein des vor Augen stehenden Vorbilds des edlen Gesandten Allahs (sas) und nach Beratung mit idealistischen Volksführern selbst erledigen. Wenn der erste Kalif angesichts der bestehenden Lage in einer Angelegenheit eine bestimmte Politik verfolgt hatte, bestand für den zweiten, dritten oder vierten Kalifen keineswegs die Verpflichtung, genau dieselbe Politik zu übernehmen, ganz gleich, wie sehr sich die Umstände und die Lage verändert hatten. Aus diesem Grund hielt es der zweite Kalif für angemessener, anstelle eines Titels wie „Khalifat ar-Rasul“ einen völlig neuen Titel anzunehmen, der vollkommen mit seiner Verantwortung und seinem Amtsrang übereinstimmte: „Amir al-Mu’minin“.

Als Hadhrat Abu Bakr (r.a.) während der sehr kurzen Zeit seiner Kalifatszeit im gesamten arabischen Land eine Revolution hervorgerufen hatte, wurde dem scharfen Blick eines Beobachters deutlich, dass die Bereiche, in denen Sanftmut, Milde und Nachsicht angebracht sind, von den Bereichen verschieden sind, in denen Härte und Unnachgiebigkeit erforderlich sind; und dass keine staatliche oder nationale Angelegenheit ordnungsgemäß und richtig ausgeführt werden kann, wenn man nicht am Ort der Härte Härte und am Ort der Unnachgiebigkeit Unnachgiebigkeit sowie am Ort der Milde und Nachgiebigkeit Milde und Nachgiebigkeit anwendet. Nicht nur Hadhrat Abu Bakr (r.a.), sondern auch hinter dem Erfolg und der außerordentlichen Kraft der drei nachfolgenden Kalifen lag eben dieses tiefe Geheimnis: Sie waren imstande, je nach den Umständen die richtigen und fehlerfreien Schritte zu unternehmen.

Das politische System im damaligen Arabien

Zur Zeit des Ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.s.) war Arabien zu einem Schauplatz unzähliger religiöser Glaubensrichtungen geworden. Sein nördlicher und südlicher Teil waren vollständig voneinander getrennt. Die Bewohner des einen Teils hatten keinerlei Verbindung zu den Menschen des anderen Teils. Auch die allgemeinen Lebensverhältnisse der Menschen in beiden Teilen waren keineswegs gleich. Jemen stand unter der Herrschaft der Iraner. Dort bestanden das Christentum und der Götzendienst nebeneinander. Ihre himyarische Sprache unterschied sich völlig von der Sprache der Quraisch. Außerdem war Jemen seit mehreren Jahrhunderten eine Wiege der Zivilisation und Kultur. Demgegenüber waren die Menschen des Hidschas Sinnbilder der Unzivilisiertheit und des Nomadentums. In dieser Region waren nur Mekka, Yathrib (Medina) und Taif Orte, die als „Städte“ bezeichnet werden konnten. Abgesehen davon, dass diese drei Städte im weiten Gebiet des Hidschas lagen, bestand zwischen ihnen keinerlei gegenseitige Beziehung oder Ähnlichkeit. Allerdings bestanden zwischen den Bewohnern dieser drei Städte verwandtschaftliche Beziehungen. Doch ihre Verwaltungssysteme beruhten vollständig auf Stammeszugehörigkeit und waren voneinander getrennt. In Mekka wurde neben der Stärke und Verbreitung des Götzendienstes auch das Christentum begünstigt. In Medina waren die jüdischen Stämme äußerlich zwar mächtig, doch die Götzendiener bildeten die Mehrheit. Als in dieser gewaltigen Arabischen Halbinsel die Botschaft des Tauhid erklang und Allah, der Erhabene, den Islam in allen Teilen Arabiens verbreiten wollte, schuf Er dafür auch alle erforderlichen Voraussetzungen. Jemen wurde von der Knechtschaft der Perser befreit. Zugleich wurden seine Bewohner vollständig von jedem ausländischen Einfluss und jeder ausländischen Vorherrschaft befreit. Nach der Eroberung Mekkas begann sich der Islam im gesamten arabischen Land mit großer Geschwindigkeit zu verbreiten. Nach dem Hidschas breitete sich der Islam auch in den übrigen arabischen Gebieten wie eine Flut aus. So wurde innerhalb sehr kurzer Zeit die gesamte Arabische Halbinsel dadurch geehrt, Zuflucht im kühlen Schatten des Islam zu finden. Die gesamte Bevölkerung dieses gewaltigen Gebietes wurde in demselben Ideal unterwiesen. Obwohl ganz Arabien im Glauben an den Ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.s.) und in der Annahme des von ihm verkündeten Islam als vollständiger Lebensordnung einig und vereint geworden war, besaß jeder Stamm an seinem jeweiligen Ort weiterhin den Rang vollständiger Unabhängigkeit und Souveränität. Allerdings waren die Menschen aller Gebiete gleichermaßen verpflichtet, die wichtige Säule des Islam, die Zakat, in die Hauptstadt Medina zu senden.

Die Einheit und Einigkeit in Din und Religion wirkten als Auslöser einer Revolution im staatlichen System der Araber. Die Stämme, die in der Umgebung Medinas lebten, hatten mit dem Ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.s.) Bündnisverträge geschlossen. Als er zum Feldzug zur Eroberung Mekkas aufbrach, schlossen sich diese Stämme gemäß den Verträgen dem Zug an. Nach der Eroberung Mekkas nahmen die dortigen Stämme den Islam bereitwillig an. Danach bekundeten auch sie den Wunsch, sich an den Eroberungszügen des Islam zu beteiligen. An den Schlachten von Hunain und Taif nahmen sie ordnungsgemäß teil. Als sich der Islam auf diese Weise nach allen Seiten ausbreitete, setzte der Edle Prophet (s.a.w.s.) Menschen ein und entsandte sie in alle Richtungen, um die Angehörigen der arabischen Stämme den Edlen Koran und die Angelegenheiten des Din zu lehren. Zusammen mit dem Unterricht im Edlen Koran und im Din des Islam wurde den Beamten auch die Aufgabe übertragen, die Zakat einzuziehen. Unter dem Einfluss dieser in sehr kurzer Zeit entstandenen religiösen Revolution war es ganz natürlich, dass sich im gesamten Gebiet auch eine politische Revolution entwickelte. Nachdem ganz Arabien in religiöser Hinsicht eins und einig geworden war, war es eine äußerst natürliche Folge, dass es auch in politischer und verwaltungstechnischer Hinsicht zu einer einheitlichen Einheit und Organisation wurde. Die arabischen Beduinen waren jedoch mit einer solchen politischen Revolution überhaupt nicht vertraut. Dass sie nach dem Fortgang des Ehrwürdigen Gesandten auch seinem Nachfolger in gleicher Weise Gehorsam leisten müssten, lag jenseits ihrer Vorstellungskraft. Sie meinten, dass die vom Ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.s.) vermittelten Lehren, der Din und das Ideal bereits fest in ihrem Denken, ihrem Inneren und ihrem Leben verwurzelt seien. Die vollständige Ordnung des Islam würden sie weiterhin befolgen. Dennoch würden sie in politischer Hinsicht völlig unabhängig sein. Jeder Stamm würde wie zuvor von jedem Einfluss und jeder Bindung durch fremde Staaten und Regierungen völlig frei bleiben.

Tatsächlich lag dem Aufstand, dessen Banner sich nach dem Fortgang des Ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.s.) überall auf der Arabischen Halbinsel erhoben, vor allem die Stärke dieser unbeugsamen Gesinnung von Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zugrunde. Der Zustand der meisten arabischen Stämme war von dieser Art. Der erste Kalif, Hadhrat Abu Bakr Siddiq (r.a.), wollte jedoch nicht zulassen, dass sich auch nur im Geringsten etwas an dem Zustand änderte, in dem die arabischen Stämme zu Lebzeiten des Ehrwürdigen Gesandten dem islamischen Staat unterstanden hatten. Die arabischen Stämme hofften jedoch von ganzem Herzen, ihre verlorene politische Unabhängigkeit zurückzugewinnen. Gestärkt durch die Kraft seines aufrichtigen Glaubens blieb Hadhrat Abu Bakr (r.a.) fest bei seinem Entschluss. Sein aufrichtiger Wunsch war, dass jeder Muslim seine jeweilige Verantwortung erfülle und alle das vom Islam vorgestellte Ideal von Einheit und Zusammenhalt vollständig befolgten. Er gab klar bekannt, dass die Abgaben, die zu Lebzeiten des Gesandten als Zakat, Uschr und Charadsch nach Medina gesandt worden waren, unbedingt entrichtet werden müssten. Die arabischen Stämme konnten sich dazu jedoch nicht bereitfinden. Sie begannen offen zu sagen: Die Angelegenheit des Ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.s.) war etwas völlig anderes. Er war Allahs Gesandter. Auf ihn wurde Offenbarung herabgesandt. Ihm vollständigen Gehorsam zu leisten, war die Pflicht jedes Muslims. Doch nun hatten sich die Umstände verändert. Dementsprechend müsse nun auch das staatliche System verändert werden. Diese Denkweise und Haltung war jedoch keineswegs geeignet, eine islamische Staatsordnung aufzubauen. Hadhrat Abu Bakr (r.a.) beseitigte diese anarchische Haltung mit großer Kraft. Die tief besonnene und vernünftige Vorgehensweise, die er in dieser Phase wählte, führte dazu, dass das gesamte arabische Land unter einer einheitlichen Staatsorganisation geordnet und fest zusammengeschlossen wurde. Er vereinte alle Stämme in Fragen der Landesregierung, der Staatsführung sowie von Krieg und Frieden. Er führte das Prinzip ein, in wichtigen Angelegenheiten den Menschen aller Ebenen Rat einzuholen. Dadurch begannen alle Stämme, sich als gleichberechtigte Teilhaber an der Führung des islamischen Staates zu betrachten. Da jeder Einzelne und jeder Stamm in jeder Hinsicht gleiche Bedeutung, gleiche Würde und gleiche Rechte erlangte, unterstellten sie sich mit großer Begeisterung und Tatkraft der Staatsorganisation. Der Kalif war die zentrale Person, auf die sich dieser Gehorsam richtete. Dass jeder seiner Befehle und Verbote von ihnen unbedingt befolgt werden musste, war für sie nun ohne jeden Zweifel.

Die Staatsform des Kalifats

Was ist die ideelle Identität des islamischen Staatswesens? Um welche Art von Staatsordnung handelt es sich? Ist es eine rein theokratische Ordnung (Theocracy), in der ein gottesfürchtiger Mensch selbst oder eine Priestergemeinschaft die Regierung führt? Oder handelt es sich nach moderner Terminologie um eine demokratische (Democrative) oder autokratische (Autocracy) Herrschaft? Oder ist es eine Form der Monarchie? Diese Frage hat sogar viele Denker der Gegenwart verwirrt. Doch diejenigen, die auch nur über grundlegende Kenntnisse der Geschichte und der Staatswissenschaft verfügen, können durch solche Fragen keineswegs beunruhigt werden. Denn um zu verstehen, dass das Kalifat keineswegs eine Herrschaftsordnung päpstlicher oder theokratischer Art ist, bedarf es keiner besonderen Gelehrsamkeit. Zwischen der Herrschaftsordnung des Kalifats und der Art von Regierung, wie sie die Pharaonen der alten Zeit oder die Könige und Herrscher Europas und der übrigen Welt in der Moderne geführt haben und führen, lässt sich nicht die geringste Beziehung oder auch nur die entfernteste Ähnlichkeit finden. Auch als Staatsordnung moderner demokratischer Art kann es nicht bezeichnet werden – obwohl in ihm die universalen Werte sowie die Rechte des Volkes und die Möglichkeiten der persönlichen Freiheit in vollem Umfang wirksam waren, was in den säkularen Demokratien des Westens nicht zu finden ist.

Keiner der Kalifen hat jemals behauptet, von Allah eingesetzt zu sein, eine besondere Beziehung zu Allah zu besitzen oder von Allah unmittelbar Vorschriften beziehungsweise Offenbarung zu empfangen. Eine solche Behauptung hielten sie für vollkommen haram. Denn in Wirklichkeit war sie völlig unbegründet. Mit dem Tod des ehrwürdigen Gesandten (s) wurde die Herabsendung der Offenbarung für immer beendet. Danach blieben den Menschen für die Führung ihres Lebens, ihrer Gesellschaft und ihres Staates nur zwei Grundlagen. Die eine ist Allahs Buch und die zweite die Sunna des Gesandten. Allah, der Erhabene, ließ dem letzten Propheten den Edlen Koran als umfassende und vollkommene Ordnung für die gesamte Menschheit offenbaren. Und der ehrwürdige Gesandte (s) setzte diese Ordnung Allahs durch sein tägliches Handeln in die Praxis um. Nach dem Koran ist das Handeln des ehrwürdigen Gesandten (s) die praktische Auslegung des Korans selbst. Diese Auslegung ist ebenso ewig und für alle Zeiten maßgeblich wie der Koran. Der Kalif oder Staatslenker ist verpflichtet, diesen beiden Ordnungen zu folgen. Niemand hat das Recht, auch nur um einen Punkt ihre festgelegten Grenzen zu überschreiten. Die gewöhnlichen Menschen sind nur deshalb verpflichtet, einem Staatslenker zu gehorchen, weil dieser Gehorsam nicht auf persönlichen Eigenschaften oder Rechten des Staatslenkers beruht. Niemand ist aufgrund persönlicher Vorzüge, Würde oder Rechte verpflichtet, irgendjemandem zu gehorchen. Wenn er den Staat gemäß Allahs Ordnung und der Sunna des Gesandten führt, Gesetze erlässt und sie durchsetzt, sind alle nur aus diesem Grund verpflichtet, ihm zu gehorchen. Denn dieser Gehorsam ist im Grunde Gehorsam gegenüber Allah – durch die Befolgung der Ordnung Allahs. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass niemand ein ausschließliches Recht auf die Auslegung der Ordnung Allahs und der Sunna des Gesandten besitzt – nicht einmal der Kalif. Jeder, der in Koran und Sunna bewandert ist, besitzt das Recht, sie auszulegen. Eine Auslegung des Kalifen kann nicht angenommen werden, wenn sie bis heute von keinem anderen Fachgelehrten anerkannt worden ist. Daher ist es dem islamischen Staatslenker keineswegs möglich, unter dem Namen von Koran und Sunna eigenmächtige Vorschriften einzuführen. Denn niemand vermag deren Haltlosigkeit und Unbegründetheit zu verbergen. Niemand ist verpflichtet, einen Befehl des Kalifen zu befolgen, der dem Koran und der Sunna widerspricht. In den zuvor angeführten Reden von Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) wurde dies mit erhobener Stimme verkündet. Auch die späteren Kalifen haben diese Aussage wiederholt in ihren eigenen Worten widerhallen lassen.

Die von Islam festgelegte Handlungsweise und Staatsordnung ist nicht nur kein Papsttum, sie ist auch weder Demokratie noch Monarchie oder Autokratie. Denn im Papsttum führen die Priester und Geistlichen im Namen Allahs eine von ihnen selbst erdachte Herrschaft. Niemand sonst hat das Recht, dazu irgendeine Bemerkung zu machen. In Monarchien und Autokratien sind die Volksmassen gezwungen, vollständig aller menschlichen und grundlegenden Rechte beraubt zu bleiben. In der sogenannten Demokratie dagegen herrscht aufgrund der Mehrheit die äußerste Willkür der Parteiführer, einflussreicher Parteimitglieder oder einer kleinen Gruppe von Personen, die die Macht an sich gerissen hat. Im islamischen Kalifat sind Herrscher und Beherrschte, Kalif und Volk gleichermaßen verpflichtet, Allahs Ordnung und der Sunna des Gesandten zu folgen; vielmehr wird derjenige zum Kalifen dieses Staates, der in dieser Befolgung den anderen am weitesten voraus ist. Auch nachdem jemand in das Amt des Kalifen eingesetzt worden ist, darf er die Bestimmungen von Koran und Sunna nicht nach eigenem Belieben erlassen. Deshalb ist er verpflichtet, sich mit den Fachleuten für Koran und Sunna zu beraten. Im Papsttum hingegen besitzen die Geistlichen uneingeschränkte Macht. Sie sind nicht verpflichtet, sich in irgendeiner Angelegenheit mit irgendjemandem zu beraten. Niemand darf ihre Entscheidungen infrage stellen; vielmehr besteht die Folge einer negativen Kritik an ihren Handlungen in nichts anderem als dem gewaltsamen Tod. Die einfachen Menschen sind dort gezwungen, das Leben der niedrigsten Sklaven zu führen. Im islamischen Kalifat dagegen ist jeder Mensch frei. Dort wird nicht nur das Recht zur Kritik gewährt, sondern sie ist ausdrücklich auch zur religiösen Pflicht jedes Bürgers erklärt worden.

Es sei daran erinnert, dass Koran und Sunna zwar die Grundlage des islamischen Kalifats bilden, darin jedoch nur die grundlegenden Prinzipien dargelegt worden sind. Auf die Erwähnung ausführlicher und nebensächlicher Einzelheiten wurde absichtlich verzichtet. Wenn irgendwo dennoch etwas Derartiges erwähnt wurde, geschah dies nur, weil es unerlässlich war. Wäre es dort nicht erwähnt worden, wäre die Umsetzung von Koran und Sunna nicht möglich gewesen. Alle Angelegenheiten des islamischen Kalifats werden auf der Grundlage jener Prinzipien ordnungsgemäß geregelt. Es ist die Aufgabe der gesamten Bevölkerung, auf Grundlage dieser Prinzipien die ausführlichen und nebensächlichen Einzelheiten festzulegen; niemand besitzt dabei ein ausschließliches Recht. Gerade deshalb konnten die Lebensordnung und das Staatsideal des Islam einen ewigen und unveränderlichen Wert erlangen.

Die von Koran und Sunna gegebenen Grundprinzipien sind zeitlos. Zu allen Zeiten, unter allen Umständen und in jedem Land ist es nicht nur möglich, auf ihrer Grundlage eine ideale menschliche Gesellschaft zu errichten, sondern sogar eine zwingende Pflicht. Ohne diese Grundprinzipien kann der Traum von der Errichtung einer idealen Gesellschaft niemals verwirklicht werden. Solange die Muslime den Einzelnen und die Gesellschaft auf Grundlage dieser Prinzipien gestaltet und sie in der Praxis befolgt haben, haben sie sich Schritt für Schritt weiterentwickelt – dafür ist die Geschichte der unwiderlegbare Beweis. Sobald diese Grundprinzipien jedoch auf persönlicher und nationaler Ebene aufgegeben und begonnen wurde, ihnen widersprechenden Grundsätzen und Idealen zu folgen, setzte auch ihr Niedergang ein. Der tatsächliche Zustand der Muslime in der heutigen Welt ist dafür ein lebendiger Zeuge.

Wäre einer bestimmten Klasse das ausschließliche Recht zur Auslegung des Buches Allahs und der Sunna des Gesandten übertragen worden, wäre auch die islamische Staatsordnung theokratisch oder zu einem Priestertum geworden. Doch es ist allgemein bekannt, dass es im Islam keinen Klerikalismus gibt und dass darin auch keine ausschließliche Autorität irgendeiner besonderen Klasse anerkannt wird. Hier ist jeder Mensch aufgrund seiner eigenen Befähigung berechtigt, Koran und Sunna zu studieren, nachzudenken und zu forschen, abzuwägen und zu beurteilen sowie Ergebnisse und Entscheidungen zu erlangen. In dieser Hinsicht besitzen alle unterschiedslos die gleichen Rechte. Darüber hinaus wurde die gesamte Bevölkerung ausdrücklich angewiesen, dieses Recht auszuüben. Daher versteht es sich von selbst, dass keinerlei auch nur entfernteste Beziehung oder Ähnlichkeit zwischen dieser Ordnung und dem Papsttum (Papacy) besteht.

Im islamischen Kalifat ist jedem Bürger das Recht eingeräumt worden, die Regierungsbehörden öffentlich zu kritisieren. Es ist zur Pflicht jedes Bürgers erklärt worden, über deren Handlungen wachen Auges zu wachen und, sobald ihm im Lichte des Qur’an und der Sunna ein Fehler oder eine Abweichung erkennbar wird, unverzüglich dagegen Einspruch zu erheben und praktische Maßnahmen zu ihrer Behebung zu ergreifen. In diesem Regierungssystem können die staatlichen Leiter für sich selbst keine besonderen Gesetze erlassen und dadurch keine besonderen Rechte genießen. Während der Zeit des Kalifats der Rechtgeleiteten blieb die islamische Gesellschaft infolge der strikten Befolgung der Bestimmungen des Qur’an und der Sunna von all diesen unerwünschten und beschämenden Verhaltensweisen vollständig frei und rein. Damals waren die nationale und staatliche Führung und Autorität sowie sämtliche finanziellen Mittel ein großes anvertrautes Gut. Der Glaube, dass man am Tag der Auferstehung harte Strafe erleiden müsse, selbst wenn man dieses anvertraute Gut auch nur im Geringsten verrate, war in den Herzen aller so fest wie Stahl verwurzelt.

Alle vier Kalifen des Kalifats der Rechtgeleiteten bewahrten die der Nation und dem Staat anvertrauten Güter mit größter Sorgfalt, stellten deren ordnungsgemäße Verwendung, Verteilung und Anlage sicher und legten praktische Zeugnisse lückenloser Aufrichtigkeit, völliger Hingabe, Selbstlosigkeit und eines hohen Maßes an Taqwa und Gottesfurcht ab. Auch wenn dies den Menschen unserer Zeit unglaublich, ungewöhnlich und unvorstellbar erscheinen mag, so war es im Kalifat der Rechtgeleiteten doch die tatsächliche Wahrheit. Tatsächlich vermochten Kalifat und Führung in ihren Herzen und ihrem Charakter nicht die geringste Entstellung zu bewirken; vielmehr erhöhten sie das Maß und den Grad ihrer Taqwa im Vergleich zu früher noch weiter. Der Gedanke, sich auf unrechtmäßige Weise am Vermögen des Volkes zu bereichern, die Macht zu missbrauchen oder der eigenen Abstammung und den Verwandten besondere Vorteile und Vergünstigungen zu gewähren, fand in ihren Herzen und ihrem Verstand auch nicht für einen Augenblick Raum. Von dem Augenblick an, in dem ihnen die schwere Verantwortung des Kalifats übertragen wurde, vergaßen sie ihre persönliche Identität und ihre Familien und setzten ihre gesamte Kraft dafür ein, die Würde der Religion Allahs zu wahren und die staatlichen und nationalen Angelegenheiten gut zu erfüllen. Die Errichtung von Gerechtigkeit und vollkommener Rechtsprechung in allen Bereichen und Angelegenheiten war das höchste Ziel ihres unermüdlichen Wirkens. Nichts war ihnen lieber, als den Schwachen und Bedürftigen zu helfen.

Wo ein Regierungssystem von dieser Art besteht, können Willkürherrschaft und Unterdrückung, Unrecht und Tyrannei nicht einmal dem Namen nach existieren. Ein Staat, dessen führende Köpfe und verantwortlichen Beamten sich nicht über die einfachen Menschen erheben, sondern sich als Diener der Allgemeinheit betrachten, kann weder als Papstherrschaft noch als autokratische Herrschaft bezeichnet werden. Auch mit dem Charakter der sogenannten demokratischen Staaten der modernen Zeit lässt sich keinerlei Ähnlichkeit feststellen. Es stimmt, dass die vier Kalifen damals nicht wie heute auf der Grundlage des allgemeinen Erwachsenenwahlrechts (Adult suffrage) gewählt wurden. Unter den unruhigen und chaotischen Umständen, unter denen die einzelnen Personen zum Kalifen erhoben wurden, war an eine solche Wahl gar nicht zu denken. Dennoch besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass sie in der damaligen Gesellschaft die vertrauenswürdigsten Personen waren und bei einer solchen Wahl gewählt worden wären. An der Wahl des Kalifen nahmen gewöhnlich nur Angehörige der Stämme der Muhadschirun und Ansar teil. Angesichts der damaligen Lage Arabiens hielt man es nicht für erforderlich, diesbezüglich auch die Angehörigen anderer Stämme zu konsultieren; diese Wahl war jedoch keineswegs das Ergebnis einer geheimen Stammesverschwörung. Die Ansar und die Muhadschirun vertraten tatsächlich die muslimische Bevölkerung nahezu aller Stämme des damaligen Arabiens. Ihre Meinung war im Allgemeinen das Urteil der gesamten arabischen muslimischen Bevölkerung. Nach dem plötzlichen Ableben des Gesandten Allahs oder eines der späteren Kalifen entstand jeweils ein Vakuum; dieses Vakuum durch die Wahl jedes Kalifen unter den damaligen dringlichen Umständen unverzüglich zu füllen, erwies sich vor der muslimischen Nation als eine unverzichtbare und höchst dringliche Aufgabe.

Dennoch regierte jeder Kalif den Staat, nachdem er sich mit den allgemein angesehenen und vertrauenswürdigen Personen der Gesellschaft beraten hatte. Bei wichtigen nationalen und staatlichen Angelegenheiten ergriff keiner einen Schritt allein auf der Grundlage seiner persönlichen und unbegründeten Meinung. Bei der Wahl der Kalifen konnten weder Verwandtschaft noch vornehme Abstammung zu einem maßgeblichen Faktor werden. Keiner von ihnen kandidierte für dieses Amt. Keiner widmete sich mit dem Ziel seiner Ernennung zu diesem Amt einer Kampagne, um die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen; vielmehr bemühte sich jeder darum, an seiner Stelle eine noch geeignetere Person wählen zu lassen. Die Gespräche während der Wahl des ersten Kalifen verdienen es in dieser Hinsicht, für immer auf den Seiten der Geschichte zu erstrahlen. Auch wenn bei der Wahl mancher Kalifen anfangs gewisse Meinungsverschiedenheiten auftraten, war von diesen Meinungsverschiedenheiten oder diesem Widerstand später nichts mehr zu sehen; vielmehr akzeptierten alle diese Wahl von Herzen und arbeiteten aufrichtig mit dem gewählten Kalifen zusammen. Dieses Merkmal des islamischen Wahlprinzips ist einzigartig. In dieser Gesellschaft gab es weder eine ständige Regierungspartei noch eine ständige Oppositionspartei. Hier waren alle gemeinsam Unterstützer und Helfer von Gerechtigkeit und Wahrheit, und alle waren Gegner und Kritiker von Unrecht und falschen Grundsätzen. Wie hoch die Kalifen die Bedeutung gegenseitiger Beratung für die Rechte des Volkes und das Wohl des Staates anerkannten, wird bereits aus den folgenden Worten der ersten Ansprache des ersten Kalifen deutlich:

Ich bin zu eurem Herrscher eingesetzt worden, doch ich bin nicht besser als ihr. Wenn ich auf dem Weg der Gerechtigkeit wandle, dann gehorcht mir und folgt mir. Wenn ich jedoch vom Weg der Gerechtigkeit abweiche und beginne, den Weg des Unrechts zu beschreiten, dann bringt mich zurecht und führt mich auf den richtigen Weg. Solange ich Allah und Seinem Gesandten gehorche, sollt auch ihr mir gehorchen; wenn ich jedoch Allah und Seinem Gesandten ungehorsam bin, seid ihr nicht verpflichtet, mir zu gehorchen.

Findet sich irgendwo in den sogenannten Staaten des gegenwärtigen demokratischen Zeitalters ein Beispiel für eine solch großzügige und erhabene Anerkennung der engen und tiefen Beziehung zwischen Herrscher und Volk sowie des Rechts, den Herrscher auf den richtigen Weg zu führen und ihn zu kritisieren? Die gesamte Regierungszeit des Kalifats der Rechtgeleiteten war, modern ausgedrückt, eine regelrechte Notstandszeit (Emergency Period). Doch während dieser langen Zeit wurden die Grundrechte des Volkes niemals aufgehoben. Das Schura- und Beratungswesen blieb stets ordnungsgemäß wirksam. Die Grundlage des Kalifats – der Qur’an und die Sunna – verlieh niemandem, unter welchen Umständen auch immer, das Recht, das Schura-Parlament aufzulösen und Sondervollmachten (Special power) in die eigene Hand zu nehmen.

In den Augen der Kalifen waren alle Muslime mit gleichen Rechten und gleicher Würde ausgestattet; aufgrund weltlicher Rang- oder Ansehensunterschiede konnte niemand Vorrang oder Bevorzugung gegenüber anderen erlangen. Im Hinblick auf die früheren Abtrünnigen erließ der erste Kalif zunächst die Anweisung, dass man ihnen nicht gestatten dürfe, an den Feldzügen teilzunehmen. Denn zu jener Zeit hatte man in Bezug auf sie noch kein vollkommenes Vertrauen und keine vollständige Gewissheit gewonnen. Doch sobald Zweifel und Misstrauen ihnen gegenüber beseitigt waren, wurde ihnen gestattet, sich den islamischen Mudschahedin-Truppen anzuschließen. Hadhrat Umar al-Faruq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde angewiesen, sie im Feldzug gegen Iran einzusetzen. Dies ist nichts anderes als ein leuchtendes Beispiel für die großzügige, prinzipientreue und von Feindseligkeit freie Haltung des Kalifats der Rechtgeleiteten.

Die politische Einheit Arabiens

Der erste Kalif, Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.), festigte mithilfe seiner weiteren Umsicht und Weitsicht die Grundlagen des islamischen Staatswesens. Dadurch wurde es den späteren Kalifen sehr leicht gemacht, auf diesen Grundlagen einen gewaltigen Staat zu errichten und die gesamte Arabische Halbinsel in eine einzige politische Einheit (Unit) zu verwandeln. Dank der von Vergebung, Toleranz und Opferbereitschaft geprägten Politik Hazrat Abu Bakrs (r.a.) wurde der Weg zur Einigung der gesamten Arabischen Halbinsel geebnet. Nachdem die anfängliche vorübergehende Unordnung eingedämmt worden war, erlangten die aufständischen Übeltäter bei ihm Vergebung und erkannten aufrichtig die Oberhoheit des Kalifats an. Das Schura-System festigte und stärkte die politische Einheit und Geschlossenheit des gesamten Landes noch weiter. Dadurch wurden die Eroberungen des Irak und Syriens erleichtert.

Das Denken und die geistige Haltung der arabischen Bevölkerung jener Zeit waren für ein Staatswesen der Schura und mit Volksrechten günstig. Der Aufstieg und das Hervortreten des Islam hatten sich in Arabien ereignet. Die islamische Scharia – der Koran und die Sunna – war in arabischer Sprache niedergelegt. Der letzte Gesandte war nach Arabien entsandt worden. Die arabischen Stämme, ob Beduinen oder Stadtbewohner, waren gleichermaßen von einem leidenschaftlichen Verlangen nach Freiheit und Selbstregierung erfüllt. Nichts war ihnen lieber und anziehender als dies. Unter den Wüstenbewohnern hatte sich der Geist der Gleichheit und Ebenbürtigkeit vollständig verbreitet. Die islamische Lehre und Erziehung verliehen diesem Geist größere Klarheit und Reife. Denn der Islam hat das vollkommene Ideal wahrer Gleichheit und Ebenbürtigkeit dargelegt. Der edle Koran verkündete diese Botschaft der Gleichheit und Ebenbürtigkeit mit machtvoller Stimme. Nach der Verkündung des Korans sind nicht vornehme Abstammung oder Überfluss und Reichtum an Besitz, sondern Gottesfurcht (Taqwa) und die Befolgung von Gottes Religion der Maßstab für Würde und Ehre. In der heutigen Zeit wird überall der Siegesruf der Demokratie erhoben. Doch die wahren menschlichen Werte und die entsprechende Gesinnung traten erst zur Zeit des rechtgeleiteten Kalifats in strahlendem Glanz hervor. Menschlichkeit, Brüderlichkeit, Liebe und Zuneigung, Freiheit und Gleichheit werden von der aufgeblähten Stimme der heutigen Demokratie laut verkündet. Ihre wirkliche Verwirklichung ist jedoch in jedem Bereich nur zur Zeit des rechtgeleiteten Kalifats zu beobachten. Die heilige Lehre des Islam hatte jeden Mu’min zu einem aufrichtigen „Bruder“ des anderen Mu’min und zu einem wahrhaftigen Wohltäter gemacht. Die Erklärung des ehrwürdigen Gesandten (s), dass niemand gläubig sein könne, solange er nicht für seinen anderen Bruder dasselbe wünsche, was er für sich selbst wünscht, war keine gewöhnliche und wertlose Äußerung. Sie war eine historische Erklärung zugunsten der Menschenrechte. Kein Staat kann einen wahrhaft am Gemeinwohl orientierten Charakter erlangen, wenn diese tiefgründige und vernünftige Erklärung nicht verwirklicht wird; und solange die breite Bevölkerung nicht unter ihrer Führung als einer Leuchte zu Menschen erzogen wird, die einander Gutes wünschen und Mitgefühl entgegenbringen, ist jeder Erfolg eines gemeinwohlorientierten Staates auch nur im geringsten Maße unmöglich. Tatsächlich liegt gerade diese Lehre dem völlig lächerlichen Scheitern der heutigen demokratischen Staaten und dem vollständigen Erfolg des rechtgeleiteten Kalifats zugrunde. Es bedarf keiner Erwähnung, dass Hazrat Abu Bakr (r.a.) gerade auf Grundlage solcher überaus wertvollen Aussprüche des ehrwürdigen Gesandten den gewaltigen Palast des islamischen Staates errichten konnte. Und indem die drei nachfolgenden Kalifen den Staat unter vollständiger Befolgung dieser Aussprüche regierten und das große System des rechtgeleiteten Kalifats – im völligen Gegensatz zur zeitgenössischen Staatsphilosophie der Welt – führten, konnten sie die ganze Welt in Staunen und Bewunderung versetzen.

Die dem islamischen Staatswesen innewohnende Kraft

Das Staatswesen des rechtgeleiteten Kalifats blieb nicht auf das Gebiet der Arabischen Halbinsel beschränkt. Es überschritt die Grenzen dieses Gebietes und breitete sich innerhalb kürzester Zeit wie eine über die Ufer tretende Flut nach allen Seiten bis in weit entfernte Regionen aus. War die Ausdehnung eines arabischen Staates über ein riesiges nichtarabisches Gebiet jedoch lediglich das Ergebnis einiger militärischer Feldzüge? Dies ist eine komplexe Frage der Geschichte. Eine Analyse der Antwort auf diese Frage ist unerlässlich.

Tatsächlich trat der Islam mit einer universellen revolutionären Botschaft auf der Weltbühne hervor. Ihre umfassende Verbreitung und Ausdehnung sowie die Bildung einer stillen öffentlichen Meinung zu ihren Gunsten schufen die erstaunliche Geschichte des Siegeszuges des Islam und davon, dass sich Land um Land unter dem Banner des Islam Zuflucht suchte. Diese Siege lassen sich damit vergleichen, dass man eine reife Frucht, die noch am Stiel des Baumes hängt, mit einem einzigen Stoß pflückt, oder damit, die Nabelschnur eines gerade geborenen Kindes zu durchtrennen. Die islamische Ideenlehre bereitete zunächst das Feld, ebnete den Weg und beseitigte schließlich alle Hindernisse und Widerstände für die Entstehung der islamischen Revolution. Auf diese Weise wurde es den Muslimen möglich, in weiten Teilen der Welt einen islamischen Staat auf einem festen Fundament zu errichten.

Keinem Menschen, der mit der frühen Phase der islamischen Geschichte vertraut ist, kann verborgen bleiben, dass der Erfolg der islamischen Glaubenskämpfer weder eine vorübergehende noch eine zufällige Angelegenheit war. Dieser Sieg war ein untrennbarer Teil einer langen, zusammenhängenden Kette des Geschehens. Im Grunde war die Revolution, die der Islam in der Welt hervorbrachte, unvermeidlich. Denn schon im grundlegenden Ideal des Islam ist der feurige Dampf der Revolution enthalten. Dass diese unbezwingbare Kraft zur Explosion kam, war daher ganz natürlich.

Der grundlegende Glaubenssatz des Islam – dass wir niemanden außer dem einen Allah anerkennen, niemanden außer Ihm fürchten, uns niemand anderem auch nur im Geringsten beugen und dass der ehrwürdige Gesandte (s) Allahs entsandter Gesandter und unser einziger Wegweiser ist – eben diese feste Überzeugung verlieh dem Islam seine welterobernde Kraft. Gerade diese Stärke des Glaubens und der Überzeugung machte die einfachen Menschen zu Revolutionären. In Wahrheit ist diese Freiheit von Geist und Gemüt ein großer Beitrag des Islam. Zugleich widersprach jeder Zwang in Fragen der Religion und der Weltanschauung vollständig der Politik des rechtgeleiteten Kalifats. Zwar wurden die Menschen auf der ganzen Welt zur Annahme des Islam eingeladen; doch der Islam zwingt niemanden, seinen religiösen Glauben zu ändern. Er hofft jedoch mit Nachdruck, dass die Menschen ernsthaft über das Ideal des Islam nachdenken, es im Vergleich zu den anderen Religionen und Weltanschauungen der Welt erörtern und studieren und seine Besonderheiten unparteiisch anerkennen. Denn der Islam ist sich gewiss, dass dann niemand darauf verzichten können wird, ihn anzunehmen. Tatsächlich ist der Islam eine vollkommene Lebensordnung, die vollständig mit der menschlichen Natur übereinstimmt. Der Islam hegt keinen Zweifel daran, dass ein gesunder Verstand allein den Islam als vollkommene Lebensordnung annehmen kann.

Diese revolutionäre Botschaft des Islam von Befreiung und Freiheit ist für die anderen Religionen und Ideologien der Welt zu einer schweren Herausforderung geworden. Denn es ist eine erwiesene Tatsache der islamischen Daʿwa und Bewegung, dass bei gewährter Freiheit zur Annahme von Glaubensüberzeugung und Lebensordnung gerade das fehlerlose und vollkommene Ideal des Islam Menschen aller Klassen stark anziehen und der Mensch seine irrige Religion und Ideologie aus eigenem Antrieb aufgeben wird. Und dass danach der Untergang der übrigen Religionen und Ideologien der Welt eintreten wird, steht außer Zweifel. Der einzige Grund für die Behinderungen, die in verschiedenen Ländern der Welt bei der Verbreitung des vollkommenen islamischen Ideals geschaffen werden, liegt hierin.

Das revolutionäre Ideal der Gedankenfreiheit, das der Islam der Welt vorgelegt hat, wurde während des Kalifats der Rechtgeleiteten vollständig verwirklicht und umgesetzt. In dieser Zeit wurden viele Länder erobert und zahlreiche Siedlungen unterwarfen sich der Herrschaft des Islam; doch niemand wurde gezwungen, seine eigene Religion aufzugeben. Niemand wurde deswegen verlockt. Wer den Islam freiwillig und begeistert annahm, erlangte wie alle anderen Muslime gleichen Rang und gleiche Rechte. Wer hingegen an seiner früheren Religion und Ideologie festhalten wollte, erhielt ebenfalls das volle Recht, dies zu tun. Damit er neben der Ausübung seiner eigenen Religion unter Wahrung seines Besitzes, seiner Ehre und seines Lebens in Sicherheit leben konnte, übernahm das islamische Kalifat die volle Verantwortung. Im Gegenzug wurde von ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit eine besondere Steuer erhoben. Diese Steuer war keinerlei Strafe. Sie war eine besondere Art von Beitrag zu den besonderen Vorkehrungen, die der Staat zur Gewährleistung ihrer umfassenden Sicherheit treffen musste. In der arabischen Terminologie wird sie Dschizya genannt. Dieses Wort bedeutet: Vergeltung oder Gegenleistung. Tatsächlich war sie lediglich der Gegenwert für die vom Kalifat getroffenen Maßnahmen zum Schutz ihrer Religion, ihres Besitzes, ihrer Ehre und ihres Lebens. Wo das Kalifat nicht in der Lage war, die Verantwortung für diese Sicherheitsmaßnahmen zu erfüllen, wurde ihre Erhebung nicht nur eingestellt, sondern bereits erhobene Steuern wurden auch zurückerstattet. Dies ist auf den Seiten der islamischen Geschichte deutlich und mit goldenen Lettern niedergeschrieben.

Die Grundlage dieses von Menschen errichteten Staatswesens, die an den Weltenpropheten Muhammad (s.) glaubten und ihr Leben ihm widmeten, beruhte auf den hohen Grundsätzen und Idealen der persönlichen Freiheit, der grundlegenden Menschenrechte, der unterschiedslosen Gleichheit sowie brüderlicher Zuneigung, Verbundenheit und Liebe. Es war ein Staatswesen, das dem römischen Monarchismus völlig entgegengesetzt war. Andererseits war selbst das modernste sogenannte demokratische Staatswesen unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen menschlichen Wohls im Vergleich dazu äußerst armselig und unzulänglich. Tatsächlich war es kein Ziel des Kalifats der Rechtgeleiteten, die Nichtaraber den Arabern unterzuordnen und sie zu Untertanen zu machen. Ebenso wenig war es sein Ziel, die Araber, nachdem sie aus der schlimmsten Sklaverei der damaligen Römer und Perser befreit worden waren, in den Fesseln der Sklaverei gefangen zu halten; vielmehr bestand das höchste Ziel all seiner Bemühungen, Bestrebungen, geistigen Anstrengungen und Kämpfe darin, den Menschen vollständige Befreiung von jeder menschlichen und materiellen Knechtschaft zu gewähren und ihnen dadurch, dass sie allein dem Schöpfer dienen und die Führung des Gesandten anerkennen, gemäß den erhabenen Bestimmungen des Islams in einer völlig freien Umgebung ungehinderte, großzügige und offene Möglichkeiten zu einem Leben sowie zu Entwicklung und Entfaltung zu geben. Der einzige Weg dazu bestand im aufrichtigen Glauben an das erhabene Ideal des Islam und in der Verbundenheit durch tiefe Brüderlichkeit sowie durch Bande aufrichtiger Liebe und Zuneigung. Während des Kalifats der Rechtgeleiteten gab es keinen Klassenunterschied zwischen Siegern und Besiegten. Menschen aller Klassen, Schichten und Stufen waren dort mit vollkommen gleichen Rechten und gleicher Würde gesegnet. Aufgrund von Sprache, Stamm oder Region gab es zwischen ihnen keinerlei Unterschied oder Ungleichheit. Nicht einmal zwischen den Nichtmuslimen des Irak und Syriens sowie den Christen von Nadschran und den anderen Gebieten Arabiens durfte irgendein Unterschied entstehen. Die Muslime verkündeten ihnen zwar den Islam; dennoch wurde denen, die an ihrer angestammten Religion festhalten wollten, die vollständige Freiheit gewährt, dies zu tun. Während des Kalifats der Rechtgeleiteten waren die beiden im Folgenden angeführten Verkündigungen des Korans über die Annahme der Religion in vollem Umfang wirksam:

******(Arabisch)

In der Angelegenheit von Religion und Glauben gibt es keinerlei Raum für Gewalt oder Zwang.

Wer die Rechtleitung annimmt, zieht daraus selbst Nutzen. Wer aber in die Irre gehen und darin verharren will, muss selbst den Schaden und das Unheil davon tragen. O Gesandter, sag den Menschen: Es ist meine Aufgabe, euch die Botschaft der Wahrheit zu übermitteln; sie anzunehmen oder nicht anzunehmen, liegt in eurer eigenen Verantwortung. Für eure Rechtleitung oder euer Irregehen trage ich keinerlei Verantwortung.

 

Die innere Verwaltung des Kalifats der Rechtgeleiteten

Im Staatswesen des Kalifats der Rechtgeleiteten war die vollständige Verwirklichung der islamischen Gesellschaft, Zivilisation und Kultur vollendet worden. Es war zugleich ein auf der Religion beruhendes Staatswesen und der alleinige Lenker der materiellen Entwicklung. Seine Grundlage war ausschließlich der Din des Islam, und sein einziges Ziel bei all seinen Bemühungen und Bestrebungen war es, gemäß den eindeutigen Grundprinzipien des Korans und der Sunna des edlen Gesandten das allumfassende Wohl der Menschheit zu verwirklichen.

Während der Zeit des rechtgeleiteten Kalifats wurden sämtliche Gesetze und Vorschriften in Übereinstimmung mit dem erhabenen Koran und der Sunna des Gesandten erlassen. Wenn die rechtgeleiteten Kalifen mit einem Problem oder einer Frage konfrontiert waren, deren unmittelbare Lösung sie nicht im Koran und in den Hadithen finden konnten, lösten sie sie unter Heranziehung der leuchtenden Beispiele aus dem Handeln des edlen Propheten auf bestmögliche Weise und ließen in keiner Hinsicht zu, dass die grundlegenden Prinzipien des Korans und der Sunna des Gesandten verletzt wurden.

Nach den grundlegenden Bestimmungen des Islam war die gesamte muslimische Umma verpflichtet, den Kalifen Gehorsam zu leisten. Zugleich war jedoch der Grundsatz mit größtem Nachdruck anerkannt, dass keinem Kalifen oder staatlichen Amtsträger Gehorsam geleistet werden darf, wenn dies dem Befehl und den Bestimmungen Allahs und des Gesandten widerspricht. Bei der Befugnis, aus den grundlegenden Quellen von Koran und Hadith detaillierte Gesetze und Vorschriften für das praktische Leben abzuleiten, wurde dem Kalifen keinerlei Vorrang, Sonderstellung oder Präferenz zuerkannt. In vielen Fällen befragte der Kalif vielmehr die anderen Gefährten nach einem auf Koran und Hadith beruhenden Urteil oder Rat. Sie hatten auch das volle Recht, in dieser Angelegenheit anderer Meinung als die Kalifen zu sein. Darüber hinaus war das allgemeine Recht, Fehler in den Urteilen der Kalifen aufzuzeigen und sie öffentlich zu kritisieren, uneingeschränkt anerkannt.

Der Kalif wurde entsprechend dem spontanen Urteil oder der Zustimmung des Volkes gewählt. Das Amt des Kalifen gewaltsam oder nach einer erblichen Nachfolgeregelung an sich zu reißen, war nicht nur ein Verstoß gegen die islamische Staatsordnung, sondern nach den islamischen Vorschriften auch ein schweres Verbrechen. Unter den rechtgeleiteten Kalifen gab es weder königliche Prachtentfaltung noch diktatorische Tyrannei. Sie betrachteten sich als den Bürgern gleichgestellt. Abgesehen vom Kalifat gab es in keiner Hinsicht auch nur den geringsten Unterschied zwischen ihnen und der Allgemeinheit. Staatsbedienstete und die Bevölkerung hatten freien Zugang zum Hof des Kalifen, und es gab dabei keinerlei Hindernisse. Deshalb fiel es ihnen sehr leicht, sich unmittelbar über die allgemeine Lage des Volkes sowie dessen Bedürfnisse und Beschwerden zu informieren und ohne jede Verzögerung Abhilfe zu schaffen. Aus diesem Grund kann mit lauter Stimme verkündet werden, dass das rechtgeleitete Kalifat der einzige und erste Staat in der Weltgeschichte ist, in dem die wahren Rechte des Volkes vollständig gewahrt wurden.

Justizwesen

Während der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen galt es als eine der wichtigsten Pflichten des Kalifen, zwischen den beiden streitenden Parteien Gerechtigkeit und ein gerechtes Urteil sicherzustellen. Daher erledigten sie anfangs nahezu alle Rechtsprechungsaufgaben selbst. Für entlegene Orte ernannten sie jedoch Vertreter aus ihrer eigenen Mitte. Während der Regierungszeit des ersten Kalifen übte der für jede Stadt eingesetzte Statthalter auch die Rechtsprechung aus. Der zweite Kalif machte das Justizwesen jedoch während seiner Kalifatszeit vollständig unabhängig und eigenständig. Deshalb wurde in jeder Stadt ein Richter oder Qadi mit eigenständigem Rang eingesetzt. Das Justizwesen war von der Verwaltungsbehörde völlig unabhängig und besaß eine selbstständige Stellung. Die Richter waren bei der Urteilsfindung vollkommen unabhängig. Im Namen des Kalifen wurde ihnen die Anweisung erteilt, jedes Urteil, das sie fällten, vollständig auf der Grundlage des Korans und der Sunna des Gesandten zu fällen. In keiner Hinsicht durfte diese Grundlage verletzt werden. Der Statthalter des betreffenden Gebietes durfte keinerlei Einfluss auf den Richter ausüben oder ihm seine Herrschaft aufzwingen. Der Qadi oder Richter wurde unmittelbar durch die Autorität des Kalifen ernannt. Bisweilen wurde auch dem Statthalter der betreffenden Stadt die Befugnis zur Ernennung eines Richters übertragen; ansonsten wurde bei der Ernennung von Richtern jedoch besondere Vorsicht walten gelassen. Ein praktischer Beweis dafür findet sich in dem nachstehend zitierten Teil eines Ernennungsschreibens des vierten Kalifen: „Ernennt zur Entscheidung über die Rechtsstreitigkeiten der Menschen angesehene Personen, deren Urteile die Bevölkerung vorbehaltlos annehmen wird und gegen die niemand den Mut oder das Bedürfnis verspüren wird, Einspruch zu erheben. Sie sollen von jeder Art von Habgier, Leidenschaft und Neid frei sein. Wegen des besonderen Ansehens irgendeines Menschen dürfen sie weder eingeschüchtert noch beeinflusst werden. In allen Angelegenheiten müssen sie über tiefe, feinsinnige Einsicht und rasche Auffassungsgabe verfügen. In zweifelhaften Angelegenheiten sollen sie äußerst vorsichtig sein. Beim Prüfen der von beiden Parteien vorgelegten schlüssigen Beweise und Zeugenaussagen dürfen sie sich keineswegs verwirren lassen; um den tiefsten Grund jeder Angelegenheit zu erreichen, sollen sie mit äußerster Umsicht sowie durch Nachdenken und sorgfältige Prüfung vorgehen. Sobald sie auf diese Weise zu einer endgültigen Entscheidung gelangt sind, dürfen sie nicht im Geringsten zögern, sie mit voller Entschlossenheit umzusetzen. Keinerlei Fürsprache und keinerlei Amtsrang oder gesellschaftliche Stellung dürfen sie zu einem Hindernis bei der Vollstreckung des Urteils werden lassen. Auch wenn es solche Menschen niemals in großer Zahl gibt, muss der Richter dennoch unbedingt mit den genannten Eigenschaften ausgestattet sein. Wenn ihr jemanden zum Richter ernennt, setzt für ihn ein ausreichendes Gehalt fest; dann wird sein Lebensunterhalt ihn nicht dazu zwingen, Bestechung anzunehmen. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass sein Ansehen in euren Gedanken und in den gesellschaftlichen Versammlungen erhöht wird, damit niemand den Mut hat, eine Kampagne gegen ihn zu führen.“

Neben den Richtern gab es in jeder Stadt stets eine Gruppe von Menschen mit besonderer Fachkenntnis im islamischen Recht. Wenn die Richter in einer Angelegenheit auf Schwierigkeiten oder Probleme stießen, holten sie bei diesen Personen Unterstützung ein.

Zu dieser Zeit waren die Hadithe des edlen Propheten noch nicht in Büchern gesammelt, sondern im Gedächtnis der Menschen bewahrt. Der eine kannte einen Hadith, während ein anderer sich an einen anderen Hadith erinnerte. Niemand hatte sämtliche Hadithe allein in seinem Gedächtnis, und genau dies war ein großes Problem jener Zeit. Wenn die Richter zur Entscheidung über eine vor ihnen liegende Angelegenheit einen Hadith benötigten, fragten sie verschiedene Menschen und bemühten sich, die Anweisung oder Handlungsweise des edlen Gesandten in der betreffenden Angelegenheit zu erfahren. Den Hadith des Gesandten, den sie auf diese Weise fanden, legten sie ihrem Urteil zugrunde. Wenn sie jedoch keinen eindeutigen Hadith fanden, übten sie Ijtihad aus, indem sie das Gesamtsystem des Islam und dessen Grundrichtung berücksichtigten. Daher fielen die Urteile der Richter in einer bestimmten Angelegenheit bisweilen unterschiedlich aus. Mit der schriftlichen Aufzeichnung der Urteile der Richter hatte man damals noch nicht begonnen. Deshalb hatten die Menschen späterer Zeiten keinerlei Möglichkeit, daraus Nutzen zu ziehen.

Manche mögen angesichts dessen, dass die gesamte Rechtsprechung dieser Epoche ausschließlich auf Ijtihad beruht habe, zu dieser Frage gelangen; doch tatsächlich verhielt es sich nicht so. Das Prinzip des Ijtihad wurde nur angewandt, um die Einzelheiten des islamischen Rechts zu erkennen und es auf die besonderen Umstände und Ereignisse der jeweiligen Zeit anzuwenden. Es ist daran zu erinnern, dass die islamischen Gesetze aus einer Reihe von Grundprinzipien bestanden; ihre detaillierten Bestimmungen waren damals noch nicht ausgearbeitet. Tatsächlich ist es nur natürlich, dass die für alle Zeiten und die gesamte Menschheit erlassenen gesetzlichen Bestimmungen eine solche Form haben. Nur auf diese Weise kann ihre praktische Anwendung in jeder Epoche und in jeder Region der Erde möglich und leicht sein.

Auch nach der Ernennung von Richtern gab es für die Kalifen kein Hindernis, sich unmittelbar an der Beilegung der Streitigkeiten und Auseinandersetzungen der Bevölkerung zu beteiligen; vielmehr schlichteten sie in vielen Fällen selbst zahlreiche Streitigkeiten. In solchen Fällen fungierten die ernannten Richter lediglich als Vertreter der Kalifen.

Ressort für Landesverteidigung

Während der Zeit des Kalifats lag die oberste Befugnis zur Führung von Kriegen und Streitkräften in den Händen des Kalifen. Denn auch zur Zeit des ehrwürdigen Propheten (s.a.w.) galt diese Regelung. Er selbst führte die Streitkräfte an. Als sich jedoch später der Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, begann man, ungeachtet dessen, dass die Kalifen die größten Helden und Krieger waren, gesondert Heerführer zu ernennen. Ihnen zu gehorchen war ebenso verpflichtend wie dem Kalifen selbst zu gehorchen. Nach Beendigung des Krieges bestand die einzige Aufgabe der Heerführer darin, die militärischen Angelegenheiten zu überwachen und die Soldaten für die Zukunft auszubilden.

Während des Kalifats von Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) war die gesamte Armee unbezahlt und freiwillig. Ihre Namen waren in keinem Register verzeichnet. Erst während des Kalifats von Hazrat Umar Faruq (r.a.) wurde das Heerwesen ordnungsgemäß und geordnet aufgebaut und der Name jedes einzelnen Soldaten in das Register eingetragen. Dadurch wurde Disziplin in der Armee hergestellt. Wenn ein Soldat floh oder zurückblieb, konnte dies sehr leicht festgestellt werden. Für geflohene Soldaten war damals eine besondere Strafe festgelegt. Im Viertelmoschee des Flüchtigen wurde sein Name öffentlich bekannt gemacht und verkündet, dass dieser Mann vom Feld des Dschihad geflohen sei und davor zurückgeschreckt habe, sich auf Allahs Weg zu opfern. Tatsächlich war eine solche Zurechtweisung für einen Araber schlimmer als die Todesstrafe. Denn angesichts des unvergleichlichen Beispiels an Tapferkeit und erstaunlichem Mut, das die Araber unter allen Völkern der Welt gegeben hatten, war es weit härter als der Tod, jemanden der Unmännlichkeit und Feigheit zu beschuldigen und dies öffentlich bekannt zu geben. Danach blieb dem Betreffenden in der Gesellschaft kein Ort mehr, an dem er sich zeigen konnte.

Hazrat Umar (r.a.) setzte für alle Soldaten aus dem Bait-ul-Mal Gehälter fest. Für diese Gehälter gab es keinen einheitlichen Satz. Das einzige Kriterium für die Festsetzung der Bezüge der Mudschahidin waren Vorrang und Vorzüglichkeit bei der Befolgung der islamischen Grundsätze. Gegen Ende beseitigte Hazrat Ali (r.a.) jedoch auch diesen Unterschied und führte für alle ein gleich hohes Gehalt ein.

In der islamischen Armee wurde jeweils ein „Anführer“ über zehn Soldaten eingesetzt. In der arabischen militärischen Terminologie wurde er „Arif“ genannt. Die Gehälter aller Soldaten wurden diesen Arifen anvertraut; sie verteilten sie unter den ihnen unterstellten Soldaten.

Während der Zeit der Rechtgeleiteten Kalifen wurden bei der Organisation der Armee beträchtliche Fortschritte erzielt. In vorislamischer Zeit zogen die Araber aus, um dem Feind entweder in geschlossenen Reihen oder in aufgelöster Formation entgegenzutreten. Zunächst traten auf beiden Seiten ein oder zwei Helden im Zweikampf gegeneinander an, danach wurde ein allgemeiner Angriff geführt, und schließlich wurde ungeordnet angegriffen und mit Waffen gekämpft. Auch die Muslime folgten in der ersten Phase des islamischen Dschihad dieser Methode. Später jedoch, als sie begannen, den gut organisierten Armeen der Perser und Römer gegenüberzutreten, erkannten sie eindeutig, dass die alte Methode aufgegeben werden musste, wenn sie diesen organisierten Streitkräften und ihrer Kriegführung nach modernen Methoden entgegentreten wollten. Daraufhin bauten sie ihre Armee auf neue Weise auf und begannen, vollständig moderne Waffen einzusetzen. Auf dem Schlachtfeld wurden die Truppen ordnungsgemäß in Reihen aufgestellt, sodass niemand vor- oder zurückblieb. Die gesamte Armee wurde ungefähr in fünf Teile gegliedert. Die vorderste Truppe wurde „Muqaddama“ genannt; ihre Aufgabe bestand darin, den Kampf zu eröffnen. Die mittlere Truppe wurde „Qalb“ genannt; der Oberbefehlshaber war von ihr umgeben. Die auf der rechten Seite aufgestellte Truppe wurde „Maymana“ genannt und die auf der linken Seite befindliche „Maysara“. Die ganz hinten stationierte Truppe erhielt den Namen „Saqah“.

Eine Armee, die in diese fünf Untertruppen gegliedert war, wurde „Khamis“ genannt. Jeder ihrer Teile hatte jeweils einen „Amir“, der seine Truppe nach den Befehlen des Oberbefehlshabers führte. Der Amir der Reiterei war ein eigener Amtsträger. Zur Sicherung des rückwärtigen Raumes ergriffen die muslimischen Soldaten besondere Maßnahmen, damit die feindlichen Truppen unter keinen Umständen von hinten einen Angriff auf sie ausführen konnten. Um die gesamte Armee vor nächtlichen Angriffen zu schützen, trafen sie besondere Vorkehrungen und entwickelten entsprechende Vorgehensweisen. Der militärische Nachrichtendienst der Muslime war in höchstem Maße organisiert und geordnet tätig. Daher konnten sie die meisten geheimen Absichten oder Pläne des Feindes schon im Voraus erfahren.

Steuerwesen

Seit der Regierungszeit von Hazrat Umar (r.a.) wurden für die Erhebung der Steuern eigens und vor Ort Personen eingesetzt. Den Provinzgouverneuren wurde die Verantwortung für die Steuererhebung gewöhnlich nicht übertragen. Die erhobenen Steuern wurden auf Anweisung des Kalifen für die Besoldung und Vergütung der Soldaten sowie für andere öffentliche Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit ausgegeben. Die genannten Gelder wurden in die zentrale Hauptstadt geschickt.

Während der Zeit des Kalifats wurden zwei Arten von Steuern erhoben: (1) dauerhafte und (2) vorübergehende. Zu den dauerhaften Steuern gehörten insbesondere Zakat, Uschr und Dschizya. Die Beute hingegen war eine vorübergehende Steuer beziehungsweise staatliche Einnahme.

Charadsch

Im Allgemeinen wurden nach einem Kriegssieg sämtliche landwirtschaftlich nutzbaren Ländereien des eroberten Landes ihren früheren Eigentümern belassen. Allerdings wurde ein bestimmter Anteil der Ernte als Steuer eingezogen. Dies wird in der islamischen Terminologie „Charadsch“ genannt. Man kann ihn als Abgabe auf die Nutzung des Landes betrachten. In manchen Fällen wurde außerdem entsprechend der Größe des Landes eine bestimmte Geldsteuer festgesetzt.

Uschr

Ländereien, deren Eigentümer den Islam annahmen, oder deren Eigentümern die siegreichen Muslime keine Dschizya auferlegten, wurden Uschr-Ländereien genannt; ein Zehntel oder ein Zwanzigstel ihrer Ernte wurde staatlicherseits eingezogen. Ländereien, die Muslime durch Gewalt oder infolge eines Krieges in Besitz nahmen, wurden ebenfalls als Uschr-Ländereien bezeichnet und ausschließlich unter den Muslimen verteilt. Dadurch blieben sie im Besitz der Muslime.

Als während der Regierungszeit von Hazrat Umar (r.a.) Syrien und der Irak erobert worden waren, fragte er seine Berater, wie die eroberten Ländereien verteilt werden sollten. Die meisten Leute rieten dazu, die Ländereien unter den Muslimen aufzuteilen.

Hadhrat Umar (RA) sagte: „Dann würde das Recht der künftigen Generationen verletzt. Denn wenn die Ländereien jetzt verteilt würden, bliebe für die Menschen, die noch kommen werden, nichts übrig.“ Darauf sagte Hadhrat Abd ar-Rahman ibn Auf (RA): „Diejenigen, die das Land und die Sklaven besitzen sollten, sind doch jene, die es durch die Kraft ihrer Arme erobert haben; welches Recht könnten andere Menschen daran haben?“ Darauf erwiderte der Kalif Umar Faruq (RA): „Das ist richtig, doch bedenke: Da es nach mir kaum noch Möglichkeiten zu weiteren großen Eroberungen geben wird, werden die Muslime dann nicht mehr in der Lage sein, größere Mengen an Reichtum und Land zu erwerben. In späterer Zeit werden viele Eroberungen eher zu einer schwer zu tragenden Last als zu einem Segen werden. Wenn man das Land des Irak und Syriens seinen Besitzern entreißt, die besiegten Bewohner zu Sklaven macht und es unter den siegreichen Muslimen verteilt, wie soll dann der Schutz der Grenzen wirksam gewährleistet werden? Denn die Muslime würden sich mit der Landwirtschaft beschäftigen. Außerdem bliebe auch die Versorgung der Waisen und hilflosen Witwen unerledigt.“

Nachdem alle diese Ansprache des Kalifen Umar Faruq (RA) gehört hatten, riefen sie einstimmig aus: „Ihre Ansicht ist in der Tat richtig und fehlerlos, daran besteht kein Zweifel. Wenn an den Grenzen und in den Städten keine Truppen stationiert sind, wird es keinerlei Möglichkeit geben, diese Gebiete zu schützen, und die Feinde des Islam werden erneut die Herrschaft über diese Städte an sich reißen.“ Hadhrat Umar sagte: „Damit ist diese Angelegenheit geklärt. Nun brauche ich jemanden, der die Verantwortung für die Vermessung des gesamten Irak zur Festsetzung des Kharaj übernimmt.“ Darauf wurde Umran ibn Hanif mit dieser Aufgabe betraut. Er führte sie mit außerordentlichem Fleiß zu Ende, und bereits ein Jahr vor Hadhrat Umars (RA) Martyrium hatte der im Sawad von Kufa erhobene Kharaj eine Höhe von zehn Millionen Münzen erreicht.

Auch nach der Eroberung Syriens erhoben die Soldaten die Forderung, das eroberte Land unter ihnen aufzuteilen. Doch auch damals brachte Hadhrat Faruq-e-Azam (RA) mit derselben Antwort alle davon ab. Infolgedessen wurde ebenso wie aus dem Irak auch aus dem syrischen Land eine gewaltige Menge Kharaj in der staatlichen Schatzkammer angesammelt.

Tatsächlich zeugte die Ansicht Hadhrat Umar Faruqs (RA), das Ackerland der eroberten Gebiete nicht unter den Eroberern aufzuteilen, sondern es im Besitz der bisherigen Bewohner zu belassen, ihnen die Bewirtschaftung zu ermöglichen und von ihnen Kharaj zu erheben, von außerordentlicher Weitsicht. Wäre damals nicht eine solche Entscheidung getroffen worden, hätte die muslimische Gemeinschaft ihre eigentliche Aufgabe vergessen, sich mit Feldern und Höfen beschäftigt und ihre militärischen Fähigkeiten verloren. Zweitens wäre es nicht möglich gewesen, die notwendigen Ausgaben für die Soldaten zu bestreiten, die jene Gebiete schützten und in anderen Ländern und Regionen im Krieg standen. Und gerade dies wäre der schwerwiegendste und unwiederbringlichste Verlust gewesen. Denn bei dieser Gelegenheit hätten die persischen und römischen Anführer, die nach der Errichtung der muslimischen Herrschaft über ihre Länder ihre Heimat verlassen und andernorts Zuflucht gesucht hatten, ihre eigenen Länder wieder in Besitz nehmen und die Muslime heftig angreifen können.

Dschizya

In einem islamischen Kalifat wurde das Geld, das von den Dhimmis (nichtmuslimischen loyalen Bürgern) als Gegenleistung für den Schutz ihres Lebens, ihres Eigentums sowie ihrer Ehre und Würde erhoben wurde, in der islamischen Terminologie „Dschizya“ genannt. Sie wurde ausschließlich von erwachsenen, gesunden und kräftigen Männern erhoben. Frauen, Kinder, Arme und Behinderte wurden nicht damit belastet. Hadhrat Umar (RA) gewährte vielen armen Dhimmis aus dem Bait al-Mal eine Unterstützung. Die „Dschizya“ wurde entsprechend der finanziellen Lage der betreffenden Person festgesetzt; ihre Höhe betrug nicht weniger als 12 Dirham und nicht mehr als 28 Dirham. Hadhrat Umar (RA) ermahnte seine Nachfolger nachdrücklich, den Dhimmis Gnade zu erweisen, ihnen mit Milde zu begegnen, ihre Versprechen einzuhalten, für den Schutz ihres Lebens und Eigentums zu kämpfen und ihnen keine Lasten aufzuerlegen, die ihre Kräfte überstiegen.

Zakat

Während der Zeit des Kalifats wurde gemäß Koran und Sunna Zakat auf alle Arten von angespartem Vermögen der Muslime, auf Haustiere, Bargeld und die Erträge des Ackerlandes erhoben. Diese Zakat wurde ordnungsgemäß eingezogen und unter den acht Gruppen ihrer Empfangsberechtigten verteilt.

Zoll

Wenn muslimische Kaufleute ihre Waren ins Ausland ausführten, erhob das betreffende Land von ihnen ein Zehntel als Zoll. Als Hazrat Umar (ra) davon erfuhr, ordnete auch er an, auf in den islamischen Staat eingeführte Waren einen gleich hohen Zoll zu erheben. Darüber hinaus wurde von Dhimmi-Kaufleuten ein Zwanzigstel und von muslimischen Kaufleuten ein Vierzigstel des gesamten Vermögens erhoben. Auf Vermögen im Wert von weniger als zweihundert Dirham wurde jedoch nichts erhoben.

Währung

Vor dem Islam waren in Arabien persische und römische Gold- und Silbermünzen im Umlauf. Auch während der Zeit des Propheten (s) und des Kalifats von Hazrat Abu Bakr (ra) waren diese Münzen weiterhin gebräuchlich. Nach der Eroberung Irans bekundete Hazrat Umar (ra) die Absicht, das Gewicht des Dirham festzulegen. Denn bei den iranischen Münzen gab es unterschiedliche Gewichtungen. Kurz gesagt: Während des Kalifats der Rechtgeleiteten Kalifen bestand die moderne Staatsordnung in voll entwickelter Form und war wirksam; in keiner Hinsicht war sie rückständig.

 

Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra)

Der erste Kalif des islamischen Volksstaates war Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra). In der Geschichte des Islam nimmt Hazrat Abu Bakr (ra) unmittelbar nach dem ehrwürdigen Gesandten Gottes, Hazrat Muhammad (s), den höchsten Rang ein. Auch im Hinblick auf die islamische Tradition war er nach dem Gesandten die erste herausragende Persönlichkeit. Der ehrwürdige Prophet (s) hatte durch seine dreiundzwanzig Jahre währenden Anstrengungen neben der Darlegung der vollständigen islamischen Lebensordnung den festen Palast der arabischen Dschahiliyya zerschmettert und auf dessen Trümmern einen leuchtenden islamischen Idealstaat errichtet. Unmittelbar nach seinem Ableben zerschlug Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) das aufgerichtete Haupt der gegenrevolutionären Kräfte der Dschahiliyya und bewahrte so die Existenz des islamischen Staates. Deshalb ist es notwendig, neben der Erörterung und Betrachtung des Lebens des Propheten auch das Leben des ersten Kalifen, Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra), mit größerer Aufmerksamkeit zu behandeln. In diesem Aufsatz werde ich keine vollständige Biografie von Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) vorlegen. Eine kurze Darstellung seiner Tugenden und Eigenschaften ist der einzige Zweck dieses Aufsatzes.

Im Strom des Zeitenlaufs sind Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft so eng miteinander verflochten, dass keine dieser Phasen auch nur im Geringsten losgelöst von einer anderen betrachtet werden kann. Um einer Nation den Weg in die Zukunft zu weisen, ist es am besten, ihre Vergangenheit mit tiefem und scharfem Blick zu prüfen. Um eine Nation von den in ihrem öffentlichen Leben feststellbaren Fehlern und Abweichungen zu befreien, muss man den Menschen ebenfalls ihre glorreiche Vergangenheit vor Augen führen. Wie zur Diagnose und Bestimmung der Krankheit eines Kranken sowie zur Festlegung ihrer Behandlung der Zustand vor Ausbruch der Krankheit von Anfang bis Ende untersucht werden muss, so ist auch für die Diagnose und Behandlung der Krankheiten einer Nation die Erörterung ihrer vergangenen Geschichte und die Betrachtung des Lebens historischer Persönlichkeiten von unbestreitbarer Bedeutung. Gegenwärtig ist die muslimische Welt an den äußersten Tiefpunkt ihres Niedergangs gelangt. In diesem Augenblick wird das Lebensideal von Hazrat Abu Bakr (ra) zweifellos als Wegweiser auf dem Lebensweg der muslimischen Nation Anerkennung finden.

Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) war unter den Männern der Erste, der Hazrat Muhammad (s) als den wahren Propheten anerkannte. Dieser sein Glaube brachte ihm später die Ehre ein, mit dem Beinamen „as-Siddiq“ oder „der Wahrheitsbestätiger“ ausgezeichnet zu werden. Während der langen dreiundzwanzig Jahre der Prophetenschaft scheute er bei seinem Bemühen, die Religion des Islam zu errichten, nicht im Geringsten davor zurück, Leben, Besitz und Ehre zu opfern; vielmehr war er hierin den übrigen Gefährten und allen Muslimen weit voraus. Von seiner Annahme des Islam bis zum Ableben des ehrwürdigen Gesandten (s) war er lange Zeit unablässig damit beschäftigt, den Ehrwürdigen zu unterstützen, den Islam zu verkünden und die Muslime vor der Unterdrückung und den Misshandlungen der Ungläubigen zu schützen. Jede Anweisung des Gesandten stellte er über alle seine eigenen Angelegenheiten. Für den Gesandten schonte er nicht einmal sein eigenes Leben. In jedem offenen Kampf gegen die Ungläubigen kämpfte er Schulter an Schulter mit dem Gesandten. Neben einer beispiellosen Festigkeit des Glaubens und einer stählernen Unnachgiebigkeit war sein edler Charakter ein unvergleichliches Vorbild für die gesamte muslimische Welt. Deshalb war er eine äußerst beliebte Persönlichkeit; die Liebe aller Muslime zu ihm war außergewöhnlich.

Hazrat Abū Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) – gerade wegen seiner religiösen Würde und der grenzenlosen Verehrung und Hochachtung, die das Volk ihm entgegenbrachte, wies der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), als er krank darniederlag, ihn selbst an, das Gebet zu leiten. Dies war ein äußerst bedeutungsvolles Ereignis. Nach dem Tod des Gesandten wurde gerade er zum ersten Kalifen des islamischen Staates gewählt. Nach ausführlichen Beratungen in der allgemeinen Versammlung der Muslime wurde er einstimmig zum Kalifen gewählt. Die wertvolle Ansprache, die er unmittelbar nach seiner Wahl zum Kalifen hielt, ist für die gesamte muslimische Welt von historischer Bedeutung und zugleich auf dem Gebiet der Staatslehre des Islam eine ewige Wegweisung. Hier wird der vollständige Wortlaut seiner Ansprache wiedergegeben. Er wandte sich an die versammelte Menge und sagte mit ernster, feierlicher Stimme:

০O ihr Menschen! Der Wunsch, Staatsoberhaupt zu werden, ist in meinem Herzen niemals aufgekommen; ich selbst habe dieses Amt nie angestrebt. Um es zu erlangen, habe ich Allah niemals, weder heimlich noch öffentlich, darum gebeten.

০Ich habe diese Verantwortung nur deshalb übernommen, damit im Land keinerlei Unordnung entstehen möge.

০Die Staatsgewalt bringt meinem Herzen nicht das geringste Maß an Frieden und Ruhe.

০Mir ist eine so große Verantwortung auferlegt worden, dass ich sie ohne Allahs Hilfe nicht erfüllen kann.

০Ich bin zu eurem Leiter bestimmt worden, obwohl ich nicht der Beste unter euch bin.

০Wenn ich den geraden und richtigen Weg gehe, dann unterstützt und helft mir. Wenn ich jedoch den Weg der Gerechtigkeit verlasse, dann führt mich auf den richtigen Weg zurück.

০Wahrhaftigkeit ist ein anvertrautes Gut, und Lüge ist Verrat.

0 Derjenige unter euch, der keinen Einfluss besitzt, wird in meinen Augen einflussreich sein; ich werde ihm alle seine Rechte verschaffen.

0 Und derjenige, der sehr einflussreich ist, wird bei mir keinerlei Einfluss besitzen; wenn ein Schwacher ihm gegenüber ein Recht hat, werde ich nicht ruhen, ehe ich es ihm vollständig verschafft habe.

0 Wenn sich in einem Volk Unrecht, Sünde und Schamlosigkeit ausbreiten, wird Allahs Strafe über dieses Volk herabgesandt.

0 Solange ich Allah und Seinem Gesandten gehorche, sollt auch ihr mir gehorchen.

0 Wenn ich aber Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam verweigere, ist es nicht eure Pflicht, mir zu gehorchen.

Hazrat Abu Bakr as-Siddiq unternahm während seiner kurzen Amtszeit als Kalif einen so kühnen Einsatz für die Durchsetzung der Vorrangstellung des Islam, dass es dafür in der Geschichte der Muslime kein Beispiel gibt. Tatsächlich wurden während seiner Kalifatszeit die Grundlagen des islamischen Staatswesens fest gefestigt, und dieses dehnte sich über einen großen Teil der Welt aus. Dieser gewaltige Staat erstreckte sich in Asien bis nach Indien und China und in Afrika bis nach Ägypten, Tunesien und Marokko. Kurz gesagt vollbrachte dieser Staat äußerst wichtige Werke zur Förderung der menschlichen Zivilisation und Kultur, deren unmittelbare Auswirkungen bis zum letzten Augenblick der Welt fortbestehen werden.

Hazrat Abu Bakr as-Siddiq war der immerwährende Gefährte des ehrwürdigen Gesandten, ein Freund, der sein Leben für ihn hingab, sowie ein aufrichtiger und unerschütterlich treuer Anhänger. Sein Herz war von außerordentlicher Barmherzigkeit erfüllt. Er war mit unvergleichlichen Tugenden und Eigenschaften geschmückt.

Nachdem der erste Kalif gewählt worden war, traf den Islam der schwerste Schlag durch die gegenrevolutionären Aktivitäten der Murtadd, also jener, die den Islam aufgegeben hatten. Tatsächlich entstand zu dieser Zeit vor dem islamischen Staat eine äußerst heikle Lage. Doch allein die unvergleichliche Persönlichkeit Abu Bakrs bewahrte den Keim dieses islamischen Staates vor den Schlägen der gegenrevolutionären Aktivitäten und rettete die muslimische Bevölkerung vor Vernichtung und Verderben. Er führte Truppen gegen die persischen und römischen Staaten und vernichtete alle Feindschaft gegen den Islam bereits im Keim. Der Staat, der danach entstand, hat seinen Einfluss aus dem Bewusstsein der Völker der Welt bis heute nicht ausgelöscht, und er kann niemals daraus ausgelöscht werden.

Die Geschichte der Kalifenzeit von Abu Bakr (r.a.) ist äußerst erstaunlich und anregend. Aus dieser Geschichte treten die erstaunlichen Seiten seiner gewaltigen Persönlichkeit leuchtend vor uns hervor. Dieser große Kämpfer für die Wahrheit war unablässig damit beschäftigt, den Armen und Bedürftigen zu helfen. Betrachtet man die Beispiele seines Dienstes an den Bedürftigen, so wird deutlich, dass es auf Erden niemanden gab, der sich ihnen so fürsorglich widmete wie er. Andererseits erweckten seine heldenhaften Schritte zur Verbreitung des Islam und zur Begründung seiner Überlegenheit im Herzen des erschöpften Volkes den Pulsschlag neuen Lebens. Angesichts des Mutes, der Tatkraft, der Standhaftigkeit und der Tapferkeit von Abu Bakr (r.a.) waren selbst die vereinten Kräfte der damaligen Welt so niedrig und unbedeutend wie ein Grashalm. Dieser herausragende Inbegriff von Entschlossenheit und Standhaftigkeit kannte weder Zaghaftigkeit noch Zurückhaltung oder Zögern. Seine Fähigkeit und Weitsicht, die verborgenen Talente, Kräfte und Befähigungen der Menschen richtig einzuschätzen, verschiedene Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten und Talenten mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen und ihnen dementsprechend Leistungen abzuverlangen, waren zweifellos beispiellos.

Während des Lebens des Ehrwürdigen Gesandten lebte Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) als aufrichtigster Liebender des Gesandten. Wenn die furchtlosen Quraisch dem Ehrwürdigen Gesandten verschiedene unmenschliche Misshandlungen und Qualen zufügten, stellte sich Abu Bakr (r.a.) ihnen entgegen und setzte sich ihnen mit seiner ganzen Person entgegen. Er war der Erste, der die islamische Botschaft des Gesandten Allahs annahm, und blieb während der schwierigen und heiklen Hidschra als treuer Gefährte des Gesandten Allahs auf dem beschwerlichen, von Wüsten und Bergen durchzogenen Weg von der Höhle im Berg Thaur bis nach Medina, bereit, sein Leben vollständig zu opfern. In Medina war der Ehrwürdige Gesandte den Verschwörungen der Juden und der Hinterlist der Heuchler ausgesetzt, und infolge der wiederholten feindseligen Aktivitäten der Quraisch von Mekka und der Juden von Medina wurde das gesamte arabische Land zum Gegner des Gesandten. In dieser schwierigen Zeit erfüllte Abu Bakr (r.a.) als besonderer Gefährte und Berater des Ehrwürdigen Propheten wichtige Aufgaben. Die Rolle, die Abu Bakr (r.a.) bei der Begründung der Vorherrschaft des Islam einnahm, und die gewaltigen Dienste, die er in dieser Hinsicht zu Lebzeiten des Gesandten leistete, sind in ihrer Gesamtheit nicht nur würdig, in goldenen Buchstaben niedergeschrieben zu werden; jeder einzelne dieser Verdienste genügt, um sein Leben für alle Zeiten lebendig zu erhalten. In Wahrheit ist es äußerst schwierig, die Vorzüglichkeit und den Rang von Abu Bakr (r.a.) mit Worten zu beschreiben. Denn die Opfer und Hingabe, die er für die Verbreitung und Begründung des Islam darbrachte, waren ihrem Wesen nach eine Angelegenheit des Herzens und des Glaubens. Nur Allah, der Erhabene, weiß wahrhaft, welche tiefe Liebe in seinem Herzen für den Islam und den Ehrwürdigen Gesandten vorhanden war. Die Ereignisse, die sich während der Kalifenzeit von Abu Bakr (r.a.) nach dem Tod des Gesandten zutrugen, und die Grundsätze und Maßnahmen, die er dabei ergriff, lassen die scharfe Urteilskraft, die Weitsicht sowie die tiefe und feinsinnige Erkenntnis des ersten Kalifen erkennen. Unmittelbar nachdem er zum Kalifen gewählt worden war, erhoben die Abtrünnigen ihre Häupter; doch er trat ihnen mit äußerster Entschlossenheit entgegen und zerschmetterte die Anführer der Aufständischen mit harter Hand. Danach richtete er seinen Blick auf die Reiche Persiens und Roms. Gegen die Waffe der Gleichheit, die er in Bezug auf diese beiden Staaten einsetzte, besaßen sie keine Waffe, mit der sie sich ihrem Zugriff hätten entziehen können. Die Bevölkerung der persischen und römischen Reiche wurde unter dem grausamen Druck der persönlichen, das heißt monarchischen Herrschaft zermahlen. Die Untertanen beider Reiche waren in verschiedene Klassen geteilt. Der Fluch der erblichen und stammesbezogenen Ungleichheit und Verschiedenheit lastete wie ein gewaltiger Fels auf beiden Völkern. Die Herrscher hielten das einfache Volk für minderwertig und betrachteten es als ihre Pflicht, ihm jede Art von Ehre, Würde und Recht vorzuenthalten. Genau zu dieser Zeit entfaltete Abu Bakr (r.a.) das Banner der islamischen Gerechtigkeit, des gerechten Ausgleichs und der Gleichheit. Den Heerführern, die gegen Persien und Rom zogen, erteilte er nachdrückliche Anweisungen, den Maßstab der Gerechtigkeit, des gerechten Ausgleichs und der Gleichheit nicht einen Augenblick aus der Hand zu geben, und befahl ihnen ausdrücklich, gegenüber der gesamten Bevölkerung der eroberten Länder ohne Unterschied von Volk, Religion oder Abstammung gleich zu handeln. Daraufhin erhob sich die durch jahrhundertelange Unterdrückung, Verfolgung, Misshandlung und Ungleichheit sowie Ungerechtigkeit geschundene Bevölkerung, begeistert vom Licht der großzügigen islamischen Gleichheit und Gerechtigkeit, wie eine über die Ufer tretende Flut; und obwohl die gewaltige militärische Macht und die unbezwingbaren bewaffneten Heere jener beiden Staaten fortbestanden, mussten sie vor den wenigen, kaum bewaffneten, heldenhaften Mudschahedin der Muslime die Niederlage hinnehmen.

Zwischen der Lebenszeit des Ehrwürdigen Gesandten und der zweiten Phase des Kalifats, nämlich der Kalifenzeit von Umar al-Faruq (r.a.), besitzt die Kalifenzeit von Abu Bakr (r.a.) eine große Eigenständigkeit und einen besonderen Rang. Die Epoche des Gesandten war im Wesentlichen eine Phase der Wegweisung sowie der Korrektur und Erneuerung. Damals wurden die heiligen Bestimmungen der Scharia offenbart. Zur ewigen Rechtleitung der Menschheit wurden durch den Gesandten fortwährend Gesetze und Vorschriften von Allah herabgesandt. Demgegenüber war die Epoche von Umar al-Faruq (r.a.) eine organisatorische Phase. Damals wurden für die Verwaltung des neu gegründeten Staates und die Erfüllung all seiner Aufgaben Regeln und Vorschriften ausgearbeitet; zur Herstellung von Ordnung in der Regierungsführung des Kalifats wurden verschiedene Abteilungen eingerichtet. Obwohl die Kalifenzeit des ersten Kalifen Abu Bakr (r.a.) zwischen den beiden genannten Phasen lag, erstrahlte sie aufgrund der in dieser Zeit entstandenen außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Umstände in einem eigenständigen Charakter.

Während der Kalifatszeit von Hazrat Abu Bakr (r.a.) entstanden zahlreiche Katastrophen und Erschütterungen, durch die der gesamte Islam einer schweren Gefahr ausgesetzt wurde. Die geeinte Nation, die durch die dreiundzwanzig Jahre währenden Anstrengungen und Kämpfe des ehrwürdigen Propheten (s.a.w.) entstanden war, drohte durch den Schlag einer verheerenden Unordnung auseinandergerissen zu werden. Im Grunde begann die staatliche Zügellosigkeit bereits in der letzten Phase des Lebens des Gesandten. Ein Betrüger namens Musailima ibn Habib erhob in Yamama den Anspruch, ein Prophet zu sein, und sandte durch einen Boten die Botschaft, dass die Hälfte Arabiens ihn anerkennen solle. Danach versuchte ein weiterer Betrüger namens Aswad al-Ansi, die Bewohner des Jemen durch Zaubervorführungen für sich zu gewinnen. Nachdem er sogar seine Macht gefestigt hatte, vertrieb er die vom ehrwürdigen Propheten (s.a.w.) eingesetzten Beamten aus dem südlichen Teil des Jemen und brachte dieses Gebiet unter seine Herrschaft. Zu dieser Zeit sah sich der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) gezwungen, Truppen in den Jemen zu entsenden und Maßnahmen zu treffen, um seinen Kopf zu zerschmettern. Tatsächlich hatten die Araber zwar durch den Glauben an den Monotheismus den Götzendienst aufgegeben; doch viele von ihnen waren sich der untrennbaren Verbindung zwischen der religiösen Einheit des Islam und der politischen Staatsordnung keineswegs vollständig bewusst. Die Araber waren von Natur aus freiheitsliebend; die Unterordnung unter irgendeine gut organisierte Staatsregierung anzuerkennen und ihr mit Leib und Seele gehorsam zu bleiben, lag nicht in ihrer Natur. Deshalb begannen die verschiedenen Stämme Arabiens unmittelbar nach dem Tod des Gesandten, gegen die Regierung von Medina zu rebellieren. Das Feuer des Aufstands breitete sich mit großer Geschwindigkeit von einem Ende Arabiens bis zum anderen aus. Neben den Abtrünnigen verweigerten viele auch die Zahlung der Zakāt an die Staatskasse. Als diese Nachricht Medina erreichte, erfassten die Menschen schreckliche Sorge und Unruhe. In dieser heiklen Lage wussten sie nicht, was zu tun sei. Einige Gefährten – darunter auch Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) – vertraten die Ansicht, dass man in diesem schwierigen Augenblick keine bewaffneten Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen solle, die die Zakāt verweigerten; vielmehr sei es angemessen, ihnen den Krieg nicht zu erklären, solange sie das Glaubensbekenntnis „Lā ilāha illā Allāh“ sprächen. Sie meinten, dass der Kriegsschauplatz noch größer und umfassender werden würde, wenn man neben den Rebellen auch die Zakāt-Verweigerer zu unterdrücken versuchte, und dass ein solches Ergebnis nicht gut sein könne. Doch der tapfere Kalif Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) erklärte, unter Missachtung aller Gefahren und Befürchtungen, seine Entschlossenheit, ebenso wie gegen die abtrünnigen Rebellen auch gegen die Zakāt-Rebellen offen Krieg zu führen; keine Macht konnte ihn von diesem Schritt abhalten.

Die Bedeutung dieses gegen die Abtrünnigen geführten Krieges in der Geschichte des Islam ist von außerordentlicher Tragweite. Es wäre keineswegs übertrieben zu sagen, dass dieser Krieg den Islam und den islamischen Staat vor der ewigen Vernichtung bewahrt hat. Denn offensichtlich hätte sich die Fitna und der Aufruhr keineswegs gelegt, wenn Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) gemäß der Ansicht der Mehrheit der Bewohner Medinas keinen Dschihad gegen die Abtrünnigen geführt hätte. Und wenn die islamische Armee in diesem Krieg nicht gesiegt hätte, wäre die Lage in unbeschreiblichem Maße schlechter geworden; infolgedessen wären sowohl der Islam als auch die Muslime gänzlich der Vernichtung ausgesetzt gewesen.

Vor diesem Hintergrund kann zweifellos gesagt werden, dass Hazrat Abu Bakr (r.a.) durch den Aufbau eines starken Widerstands gegen die Abtrünnigen eine außergewöhnliche Klugheit bewiesen hat. Tatsächlich hat er dadurch die Richtung der Weltgeschichte verändert und auf neue Weise die Grundlage der menschlichen Zivilisation und Kultur gelegt.

Wenn Hazrat Abu Bakr (r.a.) in diesem Dschihad gegen die Abtrünnigen nicht gesiegt hätte, wäre an einen Erfolg der Muslime gegenüber den beiden Reichen Persien und Rom gar nicht zu denken gewesen; ja, selbst ihr Vorrücken in Richtung Irak und Syrien wäre nicht möglich gewesen. Dann wäre es keineswegs möglich gewesen, auf den Trümmern dieser beiden gewaltigen islamfeindlichen Staaten anstelle der christlichen Zivilisation und Kultur die islamische Zivilisation und Kultur zu errichten.

Wäre dieser gewaltige Dschihad nicht organisiert worden, hätte Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) wahrscheinlich auch keinen Rat zur Zusammenstellung des edlen Korans in Buchform erteilen müssen.

Wenn ferner die Rebellion der Abtrünnigen nicht bereits im Keim erstickt worden wäre, hätte Hazrat Abu Bakr (r.a.) in Medina keinerlei starken Staat regieren können, und Hazrat Umar (r.a.) wäre es niemals möglich gewesen, auf dem festen Fundament des von ihm regierten islamischen Staates ein himmelhohes Gebäude zu errichten.

Tatsächlich ereigneten sich diese gewaltigen und revolutionären Geschehnisse innerhalb der kurzen Zeitspanne von nur siebenundzwanzig Monaten. Manche Menschen dieser Richtung wollen diesem kurzzeitigen Kalifat keine besondere Bedeutung beimessen; vielmehr verstehen sie unter den rechtgeleiteten Kalifen, ja sogar unter dem islamischen Staat, lediglich das Kalifat des zweiten Kalifen, Hazrat Umar al-Faruq (r.a.), und stellen öffentlich nur dieses heraus. Sie meinen, Hazrat Abu Bakr (r.a.) habe in dieser kurzen Zeit keine besonders große revolutionäre Tat vollbringen können und seine kurze Amtszeit habe dafür auch nicht ausgereicht. Doch in Wirklichkeit ist das überhaupt nicht wahr. Die meisten Revolutionen der Weltgeschichte, die der Menschheit nach und nach den Weg zu weiterem Fortschritt eröffnet haben, wurden in sehr kurzer Zeit vollendet. Dafür gibt es in der Geschichte keinen Mangel an Beispielen. Die erste Grundlage der islamischen Staatsrevolution, die in der Weltgeschichte entstand, legte der ehrwürdige Gesandte Allahs (s.a.w.). Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) bewahrte sie vor den Schlägen gegenrevolutionärer Angriffe, und Hazrat Umar (r.a.) führte sie zur höchsten Stufe des Fortschritts. Um daher den fortschrittlichen Kalifatsstaat Umar al-Faruqs (r.a.) angemessen zu verstehen, ist es unbedingt erforderlich, die Kalifatszeit seines Vorgängers und Nachfolgers des ehrwürdigen Propheten (s.a.w.), Hazrat Abu Bakrs (r.a.), eingehend zu untersuchen. Darauf möchten wir die Aufmerksamkeit der Leser lenken.

 

Die Besonderheiten von Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.)

Als Folge der islamischen Daʿwa und Bewegung des Weltpropheten Hazrat Muhammad (s) war die islamische Gesellschaft entstanden. Nach Hazrat Muhammad (s) war Hazrat Abu Bakr Siddiq (ra) das herausragendste Mitglied dieser Gesellschaft. Seine Vorrangstellung war nicht nur zu Lebzeiten des Weltpropheten in der gesamten muslimischen Gesellschaft allgemein anerkannt; auch nach dessen Hinscheiden war er in der gesamten muslimischen Welt der unbestritten herausragende Mann. Tatsächlich ist in dieser Hinsicht in der islamischen Gesellschaft vergangener Zeiten an keinem ihrer Zentren und zu keiner Zeit auch nur die geringste Meinungsverschiedenheit festzustellen. Für eine solche Meinungsverschiedenheit gab es überhaupt keinen Raum.

Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass nur sehr wenige Menschen über den eigentlichen Grund für diese unbestrittene Vorrangstellung von Hazrat Abu Bakr Siddiq (ra) sowie über seine besonderen Eigenschaften und Wesenszüge Bescheid wussten. Was war der wahre Grund dafür, dass sich zu Lebzeiten des Edlen Propheten (s) die Aufmerksamkeit aller Muslime auf ihn richtete? Diese Frage ist für das muslimische Denken von größter Bedeutung. Allgemein bekannt ist jedoch, dass Hazrat Abu Bakr (ra) in keiner der Eigenschaften, die im vorislamischen Arabien gewöhnlich als Maßstab für Vorrangstellung galten, auch nur in geringem Maße außergewöhnlich war. Er war im angesehenen und hochgeehrten Stamm Taym der Quraisch geboren. Doch in der Zeit der Jāhilīya genoss sein Stamm unter den verschiedenen Zweigen des Quraisch-Stammes innerhalb der gesamten arabischen Gesellschaft ebenso viel Ansehen und Ehre wie die anderen. Außerdem verfügte er als erfahrener Kaufmann über beträchtlichen finanziellen Wohlstand; doch im Stamm der Quraisch lebten damals noch wohlhabendere Personen als er. Er genoss das Vertrauen und die Achtung der Menschen aus seiner Familie und seinem Stamm. In der vorislamischen Gesellschaftsordnung der Quraisch konnten Hazrat Abu Bakr (ra) und die Menschen aus seiner Familie und seinem Stamm niemals dieselbe Vorrangstellung und denselben Einfluss wie andere erlangen. Da Hazrat Abu Bakr (ra) in der vorislamischen Zeit weder in Beredsamkeit, Dichtkunst, Wahrsagerei noch im Ringen um Führerschaft besonders hervorgetreten war, konnte er in der damaligen Gesellschaft nicht dasselbe Ansehen wie andere genießen. Welche Eigenschaften und gemeinnützigen Taten waren es also, derentwegen die beste und reinste Gesellschaft der Menschheitsgeschichte Hazrat Abu Bakr (ra) zu ihrem Führer und ersten Kalifen erwählte und ihm in allen Angelegenheiten von Religion und Welt uneingeschränktes Vertrauen schenkte? Zweifellos ist diese Frage für jeden Geschichtsstudenten und jeden Muslim von außerordentlicher Bedeutung. Für diejenigen jedoch, die heute die Muslime und die moderne Welt über die Merkmale der islamischen Gesellschaft unterrichten möchten und sich bemühen, das muslimische Volk über den idealen Charakter einer Führungspersönlichkeit zu belehren und dafür zu sensibilisieren, ist die Bedeutung dieser Frage unermesslich. Tatsächlich war es die allumfassend schöne Vorstellung und der Maßstab für den Aufbau von Gesellschaft und Individuum, die der Islam vorgelegt und einst verwirklicht hatte, wodurch es den Muslimen vergönnt war, große Führer wie Hazrat Abu Bakr (ra) und Hazrat Umar (ra) zu erhalten.

Im vorliegenden Aufsatz wurde versucht, diese Frage zu beantworten. Darin werden die Charaktereigenschaften Hazrat Abu Bakrs (ra) und seine unvergleichlichen gemeinnützigen Taten beleuchtet. Als Hazrat Umar Faruq (ra) die herausragende Führungsstellung und die hohe Würde betrachtete, die Hazrat Abu Bakr Siddiq (ra) in der vollkommenen islamischen Gesellschaft erlangt hatte, sagte er mit äußerst niedergeschlagener Stimme:

Wenn dies der richtige Maßstab für Vorrangstellung und Kalifat ist, werden deine Nachfolger im Kalifat in große Schwierigkeiten geraten, denn niemand wird in der Lage sein, dir gleichzukommen.

Lautere Wesensart

Wenn wir das Leben Hazrat Abu Bakrs (ra) betrachten, treten als Erstes die Reinheit, Lauterkeit und Unbeflecktheit seines Herzens und Geistes vor uns hervor. Deshalb fiel es ihm weder schwer noch dauerte es lange, den Islam und den Edlen Propheten (s) richtig zu erkennen. Sobald ihm die Botschaft des Islam und die Prophetenschaft des Hazrat vorgetragen wurden, nahm er sie von ganzem Herzen an. Kein Zweifel, kein Zögern und keine aus der Jāhilīya stammende Überheblichkeit konnten auf diesem Weg auch nur das geringste Hindernis errichten. Hazrat Abu Bakr (ra) war in der damaligen Gesellschaft ein angesehener und geehrter Mann. Dass eine angesehene und führende Persönlichkeit bei der Anerkennung der Führung eines anderen auf ein geradezu berghohes Hindernis stößt, ist eine psychologische Tatsache. Hazrat Abu Bakr (ra) musste sich jedoch keinem solchen Hindernis stellen. Daraus wird ganz deutlich, dass sein Herz und sein Geist trotz seiner Stellung als angesehene und führende Persönlichkeit von Hochmut über die Führung und von einer eitlen Anmaßung seiner Ehre vollkommen rein waren.

Von Natur aus war er ein äußerst scharfsinniger und urteilsfähiger Mann mit dem Blick eines Kritikers. Sein Leben in der Zeit der Jāhilīya bezeugt, dass er niemals bereit war, etwas anzunehmen, ohne es zuvor am Prüfstein der Kritik sorgfältig untersucht und geprüft zu haben. Daher war es ihm keineswegs möglich, dem Islam und der Prophetenschaft des Hazrat einfach blind zu glauben. Der einzige Grund dafür, dass er dennoch unverzüglich den Islam annahm, lag darin, dass sein Geist aufgrund seiner außergewöhnlichen inneren Reinheit und der Lauterkeit seiner Natur hinsichtlich der Wahrhaftigkeit des Hazrat und der Richtigkeit seiner Worte so hell und klar wie das Tageslicht war. Deshalb nahm er den Islam als Widerhall seines eigenen Herzens an. Ibn ad-Daghina, eine einflussreiche Persönlichkeit der Gesellschaft der Jāhilīya, erklärte spontan über Hazrat Abu Bakr (ra): „Du erweist deinen nahen Verwandten ihr Recht, sprichst stets die Wahrheit, stillst die Bedürfnisse der Bedürftigen und hilfst den Verwundeten, Unterdrückten und Bedrängten.“ Es versteht sich von selbst, dass sich auf der reinen Tafel des Herzens eines solchen Menschen keinerlei Befleckung ansammeln kann und dass es für ihn keine Verzögerung geben konnte, die Wahrhaftigkeit des Gesandten anzuerkennen und den Islam anzunehmen. Für einen Menschen mit einer solchen reinen Seele und einem so klaren Geist sind die Botschaft des Propheten und sein strahlendes Antlitz beinahe einem Wunder gleich. Sobald er die Stimme der Wahrheit vernimmt, erwacht sein Bewusstsein und sein Herz neigt sich ihr zu. Der Weltprophet selbst bezeugte diese Eigenschaft Hazrat Abu Bakrs (ra) mit den deutlichen Worten:

Jeden, dem ich die Botschaft des Islam überbracht habe, befiel bei der Annahme des Islam ein gewisses Zögern, eine innere Unruhe und Zurückhaltung. Abu Bakr ibn Abu Quhafa jedoch war davon ausgenommen. Als ich ihm diese Botschaft vortrug, stieß er bei ihrer Annahme weder auf irgendein Hindernis noch empfand er in dieser Angelegenheit auch nur das geringste Zögern.

Aufgrund seiner einzigartig reinen Wesensart hatte Hazrat Abu Bakr (r.a.) eine große Zahl von Menschen mit reiner Gesinnung und rechtschaffenem Lebenswandel um sich versammelt. Wegen seiner charakterlichen Vorzüge und seiner herausragenden Tugenden fühlten sie sich besonders zu Abu Bakr (r.a.) hingezogen. In allen wichtigen Angelegenheiten des Lebens nahmen sie seine Entscheidungen bereitwillig an. Als sie sahen, dass Hazrat Abu Bakr (r.a.) den Islam angenommen hatte, konnten sie nicht umhin, sich von der Entscheidung dieses klugen Gefährten und vertrauenswürdigen Führers inspirieren zu lassen. Daher zögerten auch sie nicht lange, den Islam anzunehmen. Bedeutende Persönlichkeiten wie Hazrat Uthman ibn Affan, Abd ar-Rahman ibn Auf, Talha ibn Ubaidullah, Sa’d ibn Abi Waqqas, az-Zubair ibn al-Awwam und Abu Ubaida ibn al-Dscharrah nahmen auf Einladung Hazrat Abu Bakrs (r.a.) den Islam an; durch diese großen Männer wurde die islamische Bewegung bereits in ihrer ersten Phase außerordentlich stark. Jeder Einzelne von ihnen war aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Tatkraft ein unvergleichlicher Schatz des Islam. Die Größe und Erhabenheit jener außergewöhnlichen Persönlichkeit, die solche Männer zum Islam führte, lässt sich mit Worten nicht vollständig beschreiben.

Moralische Stärke und beispielloser Mut

Hazrat Abu Bakrs (r.a.) moralische Stärke und sein beispielloser Mut bei der Verkündung des Wortes Allahs in der Welt und beim Aufrichten des Banners des Dīn al-Islam sind ohnegleichen. Es ist allgemein bekannt, dass er eine führende Persönlichkeit und ein Kaufmann war. Für einen Führenden ist es äußerst schwer, die Führung eines anderen anzuerkennen und dadurch seine eigene Führungsposition Gefahren auszusetzen. Umso mehr erfordert es grenzenlosen Mut und große Entschlossenheit, sich einer Bewegung anzuschließen, durch die man beim Volk verachtet und getadelt wird und infolge derer das eigene Geschäft zugrunde gehen kann. Denn dadurch können die materiellen Interessen, also Lebensunterhalt und Einkommen, schwer geschädigt werden. Jedenfalls kann diese Tat von gewöhnlichen und kleinmütigen Kaufleuten keineswegs vollbracht werden. Selbst wenn ein Kaufmann in dieser Hinsicht außergewöhnliche Kühnheit zeigt, kann man von ihm höchstens erwarten, dass er eine Bewegung seiner Wahl von Herzen unterstützt und sie nach Kräften finanziell fördert. Doch eine Bewegung grundsätzlich mit Herz und Verstand anzunehmen, sich praktisch im umfassenden Kampf gegen übermächtige gegnerische Kräfte für die Verwirklichung ihrer Ideale einzusetzen und darüber hinaus das eigene Geschäft sowie den Lebensunterhalt schwersten Gefahren auszusetzen – zu einer solchen Kühnheit sind nur sehr wenige Menschen fähig. Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) jedoch bewies solchen Mut in vollem Maße. Danach war Hazrat Abu Bakrs (r.a.) einzigartige revolutionäre Rolle das einzige Vorbild vor den Augen all jener wagemutigen Wegbereiter, die diesen gefahrvollen Pfad beschritten.1 {Ein einzigartiges Beispiel finanzieller Aufopferung: Hazrat Abu Bakr (r.a.) war äußerst freigebig, wenn es darum ging, sowohl für die Errichtung als auch für die Verteidigung des Islam Geld auszugeben. In dieser Hinsicht war seine Rolle unter der gesamten Gemeinschaft der Sahaba unvergleichlich und vorbildlich. Wann immer der Gesandte Allahs (s.a.w.) die Sahaba zu einem finanziellen Opfer für irgendeine Angelegenheit aufrief, trat Hazrat Abu Bakr (r.a.) sogleich mit der Bereitschaft zum größtmöglichen Opfer hervor. Als der Gesandte Allahs (s.a.w.) während des Feldzugs von Tabuk die Sahaba zu größtmöglicher Opferbereitschaft aufrief, erklärte einzig Abu Bakr (r.a.) seine Absicht, seinen gesamten Besitz auf Allahs Weg zu geben. Man fragte ihn, wie seine Familie versorgt werden solle, wenn er seinen gesamten Besitz hingebe. Er antwortete: „Für sie sind Allah und Sein Gesandter ausreichend.“ Wie sehr Hazrat Abu Bakr (r.a.) Allah ergeben war, lässt sich aus diesem einzigartigen Beispiel seiner finanziellen Aufopferung zutiefst erkennen. – Der Herausgeber}

Hilfe und Unterstützung für die Unterdrückten

Welche gewaltige Rolle Hazrat Abu Bakrs (r.a.) Vermögen dabei spielte, während der harten Prüfungszeit der islamischen Bewegung in ihrer Anfangsphase die Unterdrückten auf dem Weg der Wahrheit vor der Verfolgung durch die Feinde des Islam zu schützen, dafür gibt es in der Geschichte nur wenige vergleichbare Beispiele. Menschen aus der Sklavenklasse wie Bilal al-Habaschi (r.a.) und Ibn Fuhaira (r.a.) wurden dafür, dass sie den Islam angenommen hatten, von ihren Herren und Besitzern unter deren Gewalt und Unterdrückung völlig hilflos gequält. Durch Hazrat Abu Bakrs (r.a.) Zuneigung und Freigebigkeit wurden sie von dieser unerträglichen Qual befreit. Dafür musste er eine gewaltige Summe ausgeben. Wie viel er in dieser Hinsicht aufgewendet haben muss, lässt sich allein aus einer Tatsache erahnen. Als Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) den Islam annahm, besaß er vierzigtausend Dirham an Bargeld. Als er jedoch zwölf oder dreizehn Jahre später nach Medina auswanderte, waren ihm nur fünftausend Dirham geblieben. Dabei war sein Geschäft während dieser langen Zeit äußerst erfolgreich gewesen und hatte beträchtliche Gewinne eingebracht.2 {Treuhänderische Verwaltung der Staatskasse: Hazrat Abu Bakr (r.a.) betrachtete die staatlichen Finanzen ebenso wie die Verwaltungsgewalt des Kalifats als ein großes anvertrautes Gut. Da er zunächst seinen Lebensunterhalt durch Handel und Geschäft bestritt, bezog er anfangs keinerlei Gehalt oder Vergütung aus der Staatskasse. Später jedoch kam sein Geschäft infolge seiner ständigen Beschäftigung mit den Angelegenheiten des Kalifats zum Erliegen, und er begann, aus der Staatskasse wie ein gewöhnlicher Bürger lediglich eine geringe Beihilfe zu beziehen. Damit konnte der Unterhalt seiner Familie notdürftig bestritten werden. Unter diesen Umständen sparte seine Frau eines Tages von den Lebensmitteln kleine Mengen ab und bereitete daraus eine Süßspeise. Als der Kalif sie erstaunt danach fragte, erklärte sie, dass sie von der regelmäßigen Zuteilung jeweils etwas an Lebensmitteln zurückgelegt hatte. Darauf bemerkte der Kalif: Die Menge an Lebensmitteln, die für die Zubereitung dieser Süßspeise eingespart wurde, ist für uns entbehrlich. Daher wird künftig aus dem Bayt al-Mal eine entsprechend geringere Menge an Lebensmitteln genommen werden. Wie äußerst gewissenhaft er mit dem anvertrauten Staatsvermögen umging, wird durch dieses Ereignis deutlich bewiesen. – Der Herausgeber}

Aufopferung für den Gesandten

Seit der frühen Phase der islamischen Daʿwa und Bewegung des Weltenpropheten bis zur letzten Phase schwerster Gefahren und Prüfungen stand Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.) ihm völlig aufgeopfert und mit ganzem Herzen ergeben zur Seite. Wann immer die Quraisch versuchten, dem Weltenpropheten irgendeine Art von Qual und Leid zuzufügen, eilte Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.) unter Einsatz seines Lebens und seiner Ehre zu seiner Unterstützung herbei, trat vor und stellte sich der drohenden Gefahr entgegen. Die führenden Männer, deren Einfluss und Führungsposition durch den unmittelbaren Anstoß der wachsenden Popularität und des Fortschritts der islamischen Daʿwa gefährdet waren, versammelten sich eines Tages an einem Ort und berieten sich gegenseitig; fieberhaft suchten sie nach Möglichkeiten, die notwendigen Maßnahmen zu bestimmen, um sich vor der drohenden Gefahr zu schützen. Sie alle waren furchtbar zornig, aufgebracht und von blinder Feindseligkeit erfüllt. Genau zu diesem Zeitpunkt kam der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) dorthin. Diese Feinde des Islam griffen ihn plötzlich an. Sie sagten: „Du bist es doch, der unsere Religion und unsere angebeteten Götter tadelt und beschimpft.“ Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) antwortete: „Ja, ich bin es, der das tut.“ Da packte plötzlich einer der Männer den Mantel des Propheten und hob die Hand, um ihm einen schweren Schlag zu versetzen. Sofort kam Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.) dorthin. Er erkannte ihre bösen Absichten. Er nahm die gesamte Gefahr auf sich, trat vor und rief mit zorniger Stimme: „Wollt ihr etwa einen Mann nur deshalb töten, weil er allein den einen Allah als seinen Rabb bekennt?“

Im schweren Augenblick der Hidschra nahm der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) gerade Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.) als seinen Reisegefährten an. Diese Reise des Propheten war äußerst gefahrvoll, und Hadhrat Abū Bakr (r.a.) wusste sehr wohl, dass sein Leben in jedem Augenblick bedroht sein konnte. Er wusste auch, dass sein Reisegefährte auf dieser Reise nicht weniger Gefahr ausgesetzt sein würde als der Prophet selbst. Doch obwohl er all dies klar wusste und verstand, betrachtete er es als ein gewaltiges Glück für sich und dankte Allah dafür, dass er auf dieser Reise den Propheten begleiten und die Gelegenheit erhalten würde, sich jeder Art von Gefahr zu stellen.

Auf dem Weg von Mekka nach Medina suchte diese kleine Karawane zunächst Zuflucht in einer Berghöhle namens „Thaur“. Beim Betreten dieser Höhle erbrachte Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.) einen praktischen Beweis seiner innigen Hingabe an den Propheten. In der menschenleeren, von wilden Tieren bevölkerten Berghöhle betrat Hadhrat Abū Bakr (r.a.) sie als Erster und reinigte sie. Er verschloss ihre zahlreichen Öffnungen. Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) ruhte in dieser Höhle mit seinem Haupt auf dem Schoß von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.). Da kam eine Giftschlange aus einer offenen Öffnung hervor und biss Hadhrat Abū Bakr (r.a.) in den Fuß. Abū Bakr (r.a.) wurde von der Wirkung des Giftes gequält; aus Furcht, den Propheten aufzuwecken und seine Ruhe zu stören, bewegte er sich jedoch nicht im Geringsten. Doch der unerträgliche Schmerz des Giftes quälte ihn so sehr, dass zwei Tränen aus seinen Augen hervorquollen und auf die Wange des Gesandten fielen. Es ist für uns schwer zu ermessen, welch grenzenlose Liebe und aufrichtige Verehrung und Hingabe gegenüber dem Gesandten Allahs (s.a.w.) Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq (r.a.) besessen haben muss, um dies zu tun.

Die wunderbare Verbindung von Strenge und Sanftmut

Im Charakter Hadhrat Abū Bakr aṣ-Ṣiddīqs (r.a.) vereinten sich Strenge und Sanftmut auf wunderbare Weise. Dies war eine seiner herausragendsten Eigenschaften und stimmte deshalb tief mit der Wesensart des Propheten überein. Wo Strenge erforderlich war, stand er genau im nötigen Maß stahlhart da. Wo dagegen Sanftmut geboten war, ließ er grundlosem Zorn und leerem Ehrgefühl keineswegs Raum. Dort war er wie geschmolzenes, verflüssigtes Metall. Ein Jude namens Fachāsch spottete einst unter Berufung auf Allahs Namen; dadurch entbrannte im Leib Hadhrat Abū Bakrs (r.a.) ein gewaltiges Zornesfeuer. Mit voller Kraft gab er diesem Mann eine Ohrfeige und sagte: „Wenn zwischen euch und uns nicht der Vertrag ‚kein Krieg‘ unterzeichnet wäre, hätte ich dir jetzt den Kopf abgeschlagen.“ Als der Vertrag von Hudaybiyya unterzeichnet wurde, sagten die Vertreter der Quraisch spöttisch und höhnisch zum ehrwürdigen Propheten (s.a.w.), dass seine Gefährten ihn in Zeiten schwerer Gefahr verlassen würden. Da geriet Hadhrat Abū Bakr (r.a.) in äußersten Zorn und antwortete so scharf, dass man eine solche Äußerung gewöhnlich nicht einmal von einem so geduldigen Mann wie ihm erwarten konnte. Doch sein Ehr- und Würdegefühl war so ausgeprägt, dass diese Antwort ganz spontan aus seinem Mund hervorkam. Und derjenige, dem er in dieser schroffen Weise antwortete, war in der Zeit der Dschāhiliyya ein von Hadhrat Abū Bakr (r.a.) begünstigter und protegierter Mann gewesen. Deshalb musste dieser Mann die Worte ertragen und hinnehmen.

Andererseits zeigte er sich zur Zeit der Schlacht von Badr, als Allah die Muslime mit dem Siegeskranz krönte und zahlreiche Anführer der Ungläubigen gefangen genommen wurden, als ein bodenloses Meer der Zuneigung und Gnade gegenüber diesen Gefangenen; dabei konnte er keinen Augenblick vergessen, dass eben diese Anführer der Quraisch die unschuldigen und hilflosen Muslime durch Verfolgung und Unterdrückung zermürbt, den Weltenpropheten Hadhrat Muhammad (s.a.w.) und seine Gefährten einer unmenschlichen Unterdrückungsmaschinerie ausgesetzt und sie zur Auswanderung gezwungen hatten. Auch Hadhrat Abū Bakr (r.a.) selbst war auf vielerlei Weise durch ihre Hand verfolgt und misshandelt worden. Doch um des Islam willen ertrug er all dies ohne Zögern. Dennoch konnte er nicht einmal daran denken, an diesen nun in seiner Gewalt befindlichen Menschen auch nur die geringste Rache zu nehmen. Deshalb riet er dem Weltenpropheten nicht, wie andere Gefährten, die Gefangenen zu töten, sondern empfahl, sie gegen Lösegeld freizulassen. Hadhrat Abū Bakr (r.a.) glaubte und hoffte, dass die Anführer der Ungläubigen durch diese unerwartete Gunst vonseiten der Muslime vielleicht zum Islam hingezogen würden und sich darum bemühen würden, Allahs Wohlgefallen zu erlangen.

Weitblick und Umsicht

Der Vertrag von Hudaybiyya ist ein bedeutendes Kapitel der islamischen Geschichte. Die Umstände und Bedingungen, unter denen dieser Vertrag geschlossen wurde, waren dem äußeren Anschein nach für die Muslime äußerst entmutigend und schmerzlich. Doch das Ergebnis, das sich schließlich daraus ergab, war für den Islam und die Muslime nicht nur überaus ermutigend; tatsächlich war es für die Muslime „Fathum Mubīn – ein klarer Sieg“. Die Rolle von Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) bei der Unterzeichnung dieses Friedensvertrags zeugt unbestreitbar von seiner tiefen Weitsicht, seinem scharfen Urteilsvermögen und seiner außergewöhnlichen Geistesgegenwart. Kein einziger Sahābī war bereit, die Bedingungen dieses Vertrags anzunehmen. Hazrat ʿUmar al-Fārūq (r.a.) war den betreffenden Bedingungen so entschieden entgegengesetzt, dass er vor den Gesandten trat und in äußerst scharfer Weise mit ihm sprach. (Deshalb bereute er dies allerdings sein ganzes Leben lang.) Nur Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) unterstützte den Gesandten in dieser Angelegenheit von Anfang bis Ende. Er unterstützte diesen Friedensvertrag nicht nur mit ganzer Kraft, sondern beruhigte durch seinen Einfluss auch die übrigen Muslime. Erst durch diese Bemühungen wurde schließlich Hazrat ʿUmar al-Fārūqs (r.a.) Unzufriedenheit besänftigt.

Tatsächlich hatte Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) die weitreichende Wohltätigkeit dieses Friedensvertrags bereits mehrere Jahre vor dem Sichtbarwerden seiner guten Folgen mit den Augen der Erkenntnis erkannt, obwohl der Vertrag offen und dem äußeren Anschein nach den Muslimen schadete, ihre Würde beeinträchtigte und auf eine düstere Zukunft hindeutete, und obwohl deshalb in der gesamten muslimischen Gemeinschaft kein einziger Mensch ihn unterstützte oder diesbezüglich frei von Zweifeln war. Der edle Prophet (s.a.w.) selbst war durch Offenbarung und göttliche Eingebung vollständig über den inneren Nutzen und die gewaltigen guten Folgen des Vertrags von Hudaybiyya informiert und deshalb fest überzeugt, unbeirrbar und standhaft. Dass jedoch Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) ohne eine solche Unterstützung eine derartige Unterstützung und Festigkeit in dieser Angelegenheit zeigte, war wahrlich erstaunlich. Wenn dies die erfolgreiche Wirkung des spontanen Lichts des Īmān gewesen ist, muss man sagen, dass ein solcher Īmān – dieses höchste Maß des Īmān – allein von Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) erreicht worden war. Und dank seiner politischen Einsicht und Besonnenheit wird sich in der Geschichte der inneren Bedeutung dieses Vertrags tatsächlich kein Vergleich dafür finden lassen.

Bei Allah, dem Gesandten und den Muslimen gleichermaßen beliebt

Aufgrund seines aufrichtigen und hingebungsvollen Dienstes war Hazrat Abū Bakr (r.a.) bei Allah, dem Gesandten und der muslimischen Bevölkerung gleichermaßen beliebt. Tatsächlich war der Rang dieser Beliebtheit so hoch, dass es zweifelhaft ist, ob nach dem Weltenpropheten irgendjemand in dieser Hinsicht sein Ebenbild war. In der Geschichte des Islam lässt sich dafür kein Beispiel finden. Hier sollen einige ihrer Gründe genannt werden.

Als der edle Prophet (s.a.w.) auf seinem Sterbebett lag, übertrug er Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) die Aufgabe, die Menschen im Gebet zu führen. Die Ratschläge, die dem Propheten diesbezüglich zugunsten anderer erteilt wurden, wies er allesamt mit größter Entschiedenheit zurück. Deshalb übertrug er Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) die Aufgabe. Die Ratschläge, die dem Propheten diesbezüglich zugunsten anderer erteilt wurden, wies er allesamt mit größter Entschiedenheit zurück. Daraufhin leitete Hazrat Abū Bakr as-Siddīq (r.a.) regelmäßig das Gebet. Eines Tages konnte er nicht rechtzeitig in der Moschee erscheinen, weshalb Hazrat Bilāl (r.a.) Hazrat ʿUmar al-Fārūq (r.a.) bat, das Gebet zu leiten. Aus Sorge, dass sich das Gebet verspäten könnte, begann Hazrat ʿUmar al-Fārūq (r.a.) mit der Leitung des Gebets. Seine Stimme war äußerst laut und weittragend. Als der Ruf zum Takbīr aus seinem Mund die Ohren des in der an die Moschee angrenzenden gesegneten Gemachs ruhenden Weltenpropheten erreichte, fuhr dieser erschrocken auf und fragte: „Wo ist Abū Bakr heute?“ … Diese Angelegenheit wird weder Allah gefallen noch der muslimischen Bevölkerung.

Darüber hinaus waren auch die außergewöhnliche Stellung und das Vertrauen, die Hazrat Abū Bakr (r.a.) in den Augen des Weltenpropheten besaß, beispiellos. Der edle Prophet (s.a.w.) selbst brachte dies in einem seiner Aussprüche mit klaren Worten zum Ausdruck:

Unter allen Sahāba gibt es niemanden, der so großzügig und gütig ist wie er. Wenn ich jemanden aus der Menschheit als Freund angenommen hätte, dann hätte ich Abū Bakr (r.a.) zu meinem Freund genommen. Doch zwischen uns bestehen bereits Freundschaft, Verbundenheit, Brüderlichkeit und eine feste Beziehung des Īmān; und dies wird bestehen, solange Allah uns nicht wieder zusammenführt. (Buchārī)

Wie hoch die Stellung von Hazrat Abū Bakr (r.a.) am Hof des Weltenpropheten war, lässt sich aus dem lebenslangen Wirken des Gesandten deutlich erkennen. In Mekka besuchte der edle Prophet (s.a.w.) häufig das Haus von Hazrat Abū Bakr (r.a.). Auch in Medina war seine Anwesenheit bei den meisten wichtigen Angelegenheiten unerlässlich. Eines Tages hatte er drei arme Sahāba zu sich nach Hause zum Essen eingeladen; doch er war bis tief in die Nacht wegen einer besonders dringenden Angelegenheit am Hof des Gesandten so aufgehalten, dass er nicht rechtzeitig nach Hause zurückkehren und seine Gäste bewirten konnte. Hazrat ʿUmar al-Fārūq (r.a.) selbst sagte, dass Hazrat Abū Bakr (r.a.) der ständige Gefährte des Weltenpropheten gewesen sei. Seine Hilfe und sein Rat waren in allen gemeinschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten der Muslime äußerst notwendig. Über viele geheime Angelegenheiten wurde er informiert. Vor dem Tod des Propheten wurden alle Türen innerhalb des Moscheeareals geschlossen, mit Ausnahme der Tür von Abū Bakr (r.a.). Wenn die ehrwürdigen Sahāba den edlen Propheten (s.a.w.) einmal ungewöhnlich zornig sahen, erfuhren sie durch Hazrat Abū Bakr (r.a.) den wahren Sachverhalt und baten, falls erforderlich, um Vergebung.

Charaktereigenschaften

Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) war von Natur aus mit einem erhabenen und edlen Charakter geschmückt. Selbst im Zeitalter der Dschahiliya war er durch Reinheit, Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Güte, Gerechtigkeit und Vertrauenswürdigkeit ausgezeichnet. In der damaligen Gesellschaft war er ein vertrauenswürdiger Mann. Obwohl Abu Bakr as-Siddiq (ra) in einer Gesellschaft, in der Trunksucht, Unzucht und Frevel jede Grenze überschritten hatten, zu den angesehenen Männern gehörte, war er von all ihrer Verderbtheit und ihrem Schmutz vollkommen unberührt. Tatsächlich waren diese Eigenschaften von Natur aus in ihm vorhanden. Später erstrahlten sie durch die sittlichen Lehren des Korans und die enge Gemeinschaft mit dem Ehrwürdigen noch stärker in seinem Charakter.

Die Taqwa eines Menschen erreicht ihre vollkommene Reife, wenn einerseits sein Denken und sein Geist von jeder nichtigen Vorstellung und Ideologie frei sind und andererseits seine Glieder von jeder Ungerechtigkeit und Sünde abgehalten werden. Nach dem Weltenpropheten war eine solche Taqwa im Charakter von Hazrat Abu Bakr (ra) so deutlich ausgeprägt wie bei niemand anderem.

Hazrat Abu Bakr (ra) empfand von Natur aus Abscheu gegenüber Führung, Macht, Herrschsucht, Weltliebe und dem Verlangen nach Ansehen. Sein Vermögen gab er freigebig und mit offener Hand auf dem Weg Allahs aus. Selbst während seiner Zeit als Kalif geriet er in eine Schuld von sechstausend Dirham. Dennoch war er nicht bereit, auch nur den geringsten Betrag aus den Mitteln des Volkes für sich selbst auszugeben. Daher vermachte er vor seinem Tod, dass sein eigener Garten verkauft, die Schuld beim Bait al-Mal beglichen und jeder darüber hinaus verbleibende Überschuss dem nachfolgenden Kalifen übergeben werden solle.

Standhaftigkeit und Festigkeit

Die schwerste Prüfung und das größte Unglück in Hazrat Abu Bakrs (ra) Leben traten zum Zeitpunkt des Todes des Weltenpropheten ein. Die Zuneigung und Verbundenheit, die er für den Ehrwürdigen empfand, kann man durchaus als Liebe bezeichnen. Dennoch bewies er, als er die Nachricht vom Tod des Weltenpropheten hörte, eine beispiellose Geduld und Fassung; ihresgleichen ist in der Geschichte selten. Doch nicht nur das: Hätte Hazrat Abu Bakrs (ra) unerschütterliche Standhaftigkeit und große Geistesruhe in diesem schweren Augenblick des Islam die Muslime nicht auf den rechten Weg gewiesen, so hätte sich die gesamte muslimische Umma zweifellos einer schweren und umfassenden Katastrophe gegenübergesehen. Als die Nachricht vom Tod des Ehrwürdigen eintraf, gerieten die Muslime in ihrer Gesamtheit in tiefste Verzweiflung; viele verloren völlig die Orientierung. Selbst ein so entschlossener und klar denkender Mann wie Hazrat Umar (ra) war derart erschüttert, dass er in der Prophetenmoschee vor der muslimischen Öffentlichkeit eine Ansprache hielt und erklärte, der Ehrwürdige (s) sei nicht gestorben. Vielmehr sei Hazrat Musa, ebenso wie er für vierzig Tage zu Allah gegangen und anschließend zurückgekehrt sei, ebenfalls zu Allah gegangen und werde wieder zurückkehren. Wenn jemand gar sagte, der Ehrwürdige sei gestorben, drohte er ihm sogar regelrecht mit dem Tod und erklärte, solche Äußerungen würden nach der Rückkehr des Edlen Propheten (s) streng bestraft werden.

Wie unerträglich dieses schwere Unglück, das im Geist und Denken von Hazrat Umar al-Faruq (ra) eine derart heftige Reaktion ausgelöst hatte, für die anderen Gefährten gewesen sein muss, lässt sich nicht ermessen. Umso eher kann man sich eine gewisse Vorstellung davon machen, welch furchtbare Wirkung die Nachricht vom Tod des Ehrwürdigen auf Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra), den untrennbaren Gefährten des Weltenpropheten, gehabt haben muss. Besonders wenn man weiß, dass Hazrat Abu Bakr (ra) schon beim geringsten Leid des Edlen Propheten (s) unruhig wurde, lässt allein der Gedanke daran, wie schmerzlich die Nachricht von dessen Tod für ihn gewesen sein muss, den Körper erschauern. Dennoch ist es wahrhaft erstaunlich, wie Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) nach der Nachricht vom Tod des Weltenpropheten Geduld bewahrte, wie er dieser herzzerreißenden Begebenheit entgegentrat und wie er das muslimische Volk durch das Licht des Korans aus tiefster Finsternis rettete. Im Augenblick des Todes des Ehrwürdigen befand sich Abu Bakr as-Siddiq (ra) nicht in Medina. Er hielt sich an einem Ort namens Sanah in der Nähe von Medina auf. Als er die Nachricht vom Tod erhielt, eilte er in die Stadt. Er sah alle Menschen von Trauer und Sorge niedergedrückt. Auch sah er Hazrat Umar al-Faruq (ra) in der Prophetenmoschee stehen und eine Ansprache halten. Er hielt nirgendwo auch nur einen Augenblick inne, sondern ging geradewegs zum Haus von Hazrat Aisha (ra), entfernte die Bedeckung vom Gesicht des Ehrwürdigen und küsste sein gesegnetes Antlitz. Er sagte zu ihm: Wie groß und rein warst du im Leben, und wie rein bist du heute nach deinem Tod! Dann trat er vor die versammelte Menge und sagte:

Jene, die Hazrat Muhammad (s) verehrten, müssen wissen, dass Muhammad (s) gestorben ist. Und jene, die Allah anbeteten und verehrten, müssen sich vor Augen halten, dass Allah für alle Zeiten lebendig und am Leben ist und keinen Tod kennt.

Daraufhin rezitierte er folgenden Vers aus dem Heiligen Koran:

*******(Arabisch)

Muhammad war nur ein Gesandter. Vor ihm sind bereits viele Gesandte dahingegangen. Wenn auch er stirbt oder getötet wird, werdet ihr dann den Rücken kehren?

Als Hazrat Umar (r.a.) diesen Vers hörte, erkannte er, dass der Tod des Gesandten gewiss war. Sobald diese Erkenntnis in seinem Herzen und Verstand mit voller Wucht erwachte, sank er unter der Last des Schmerzes zutiefst erschüttert zu Boden. Danach begannen er und die übrigen Muslime, über die Tiefe und Tragweite dieses Geschehens sowie seine weitreichenden Folgen gründlich nachzudenken. Tatsächlich hatte der Schock, den der Tod des Propheten in der Öffentlichkeit ausgelöst hatte, bei nahezu allen die Fähigkeit zu denken und zu urteilen gelähmt. Unter den Schlägen der Ansprache von Hazrat Abu Bakr (r.a.) löste sich die verdichtete Finsternis jedoch bald auf. Wie groß die schwere Gefahr war, aus der die muslimische Gemeinschaft dadurch gerettet wurde, kann selbst ein Mensch mit nur der geringsten Kenntnis der Gesellschaftswissenschaften erkennen.

Politischer Weitblick und Weisheit

Um die Überlegenheit von Hazrat Abu Bakr (r.a.) in politischem Weitblick und Weisheit zu beweisen, genügt bereits ein Ereignis unmittelbar nach dem Tod des Propheten. Der Prophet war verstorben, und die Arbeiten zu seiner rituellen Waschung, Einkleidung und Bestattung waren noch nicht abgeschlossen. Inzwischen hatten sich die Ansar von Medina in der „Saqifa Banu Saida“ versammelt und begonnen, über die Staatsordnung und das Kalifat nach dem Gesandten nachzudenken und zu beraten. Im Verlauf dieser Beratung tauchte auch die Frage auf, wer künftig Anspruch auf das Kalifat habe: die Ansar oder die Muhadschirun? Die Ansar waren sich ihrer eigenen Rechte sehr bewusst, doch auch die Muhadschirun standen ihnen darin keineswegs nach. So kam es zu einem Zeitpunkt, an dem einige ausriefen: *******(Arabisch) „Einer von uns wird ein Emir sein und einer von euch.“ Die Lage wurde so unklar und angespannt, dass in jedem Augenblick unzählige scharfe Schwerter aus ihren Scheiden gezogen werden konnten.

Einerseits herrschte diese schwierige Lage. Andererseits waren die führenden Muhadschirun, darunter Hazrat Umar und Hazrat Abu Ubaida (r.a.), in der Prophetenmoschee in eine eingehende Beratung über die Situation nach dem Tod des Propheten vertieft. Zu dieser Zeit war Hazrat Abu Bakr (r.a.) gemeinsam mit Hazrat Ali (r.a.) mit den Vorbereitungen für die rituelle Waschung, Einkleidung und Bestattung des Propheten beschäftigt. Inzwischen erreichte einen Mann die Nachricht von der in der Saqifa Banu Saida einberufenen Versammlung, und er überbrachte sie Hazrat Umar al-Faruq (r.a.). Zugleich berichtete er ihm auch von den Reden der Führer der Ansar. Nachdem Hazrat Umar diese Nachricht erhalten hatte, ließ er Hazrat Abu Bakr (r.a.) nach draußen rufen. Hazrat Abu Bakr ließ ausrichten, dass er beschäftigt sei. Als man ihn jedoch über die Bedeutung der Lage unterrichtete, erkannte er klar, dass die muslimische Umma in Stücke zu zerfallen drohte, wenn die Situation nicht unverzüglich unter Kontrolle gebracht wurde. Im Hinblick auf die Zukunft des Islam und der muslimischen Gemeinschaft stellte er daher die wichtige Aufgabe der Bestattung des Gesandten zurück. Um die muslimische Nation vor der drohenden Vernichtung zu bewahren, begab er sich anschließend gemeinsam mit Hazrat Umar und Abu Ubaida (r.a.) zur Saqifa Banu Saida.

Nach seiner Ankunft in der Saqifa Banu Saida versuchte er zunächst, die gesamte Lage einzuschätzen und ihre tatsächliche Gestalt zu erfassen. Er erkannte deutlich, dass die Schärfe mancher Reden die Anwesenden tief verletzt hatte. Viele waren äußerst aufgebracht. Doch selbst angesichts dieser Lage verlor er nicht im Geringsten den Mut. Er begann, die Situation unter Kontrolle zu bringen und die gegenseitigen Missverständnisse unter den Menschen auszuräumen. Als Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) zuerst eine Ansprache halten wollte, hielt Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) ihn davon ab, denn er erkannte, dass eine Rede von Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) die Situation in dieser angespannten Lage noch weiter hätte verwirren können. Daraufhin erhob er sich selbst und begann zu sprechen. Seine Ansprache war von außerordentlicher Würde, bewegend, tief ergreifend und in einer hochstehenden, kunstvoll geschmückten Sprache gehalten. Seine Ausführungen waren in jeder Hinsicht auf Gerechtigkeit gegründet sowie wissenschaftlich und logisch. Sie berührten das Herz der versammelten Menschen und erweichten es. Einige der Ansar wollten auf diese Ansprache antworten. Doch um die Lage ruhig zu halten, war dies keineswegs möglich. Alles Lobenswerte, was über die Ansar gesagt werden konnte, brachte er in bester Weise vor; zugleich legte er seinen eigenen Standpunkt angesichts der bestehenden Lage mit äußerst zwingenden Argumenten dar. So verschwanden augenblicklich alle Wolken, Befürchtungen und Irrgärten des Zweifels. Als er sah, dass sich die Lage beruhigt hatte und der ganze Lärm von Streit und Zwietracht lautlos verklungen war, unterbreitete er als der fähigste Staatsmann folgenden Vorschlag: „Hazrat Umar und Hazrat Abu Ubaida ibn al-Dscharrāh (r.a.) gehören zu den Besten unter euch; wem von ihnen ihr wollt, dem leistet den Treueid.“

Hadhrat Umar (r.a.) fasste unmittelbar nach Anhörung dieses Vorschlags seinen Entschluss über seine Pflicht. Noch bevor der Name irgendeines anderen zum Gegenstand der Erörterung werden konnte, streckte er mit äußerster Geistesgegenwart seine Hand Hadhrat Abu Bakr (r.a.) entgegen und sagte:

Strecken Sie Ihre Hand aus; wir werden Ihnen die Baiʿa leisten. Der ehrwürdige Gesandte (s.) hatte Sie selbst als seinen Stellvertreter für das Gebet eingesetzt. Deshalb sind gerade Sie die geeignete Person, Kalif der muslimischen Gemeinschaft zu werden. Indem wir Ihnen die Baiʿa leisten, werden wir in Wirklichkeit die Gelegenheit erhalten, dem Besten unter den vom Gesandten geliebten Menschen die Baiʿa zu leisten.

Hadhrat Abu Ubaida (r.a.) trat vor, wandte sich an Hadhrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) und sagte:

Unter allen Glaubenskämpfern sind Sie der beste Mann. In der Höhle von Thawr waren Sie der einzige Gefährte des edlen Propheten (s.). Das wichtigste Gebot der Muslime ist das Gebet, und dabei sind Sie der Vertreter und Stellvertreter des ehrwürdigen Gesandten (s.). Daher kann zu Ihren Lebzeiten außer Ihnen niemand das Amt des Kalifen innehaben.

Tatsächlich vertraten die beiden führenden Anführer der Glaubenskämpfer, indem sie ihre innersten Gedanken in den genannten Worten zum Ausdruck brachten, die gesamte muslimische Umma. Sie schlugen die Wahl einer Person zum Kalifen vor und unterstützten sie, die in der damaligen Gesellschaft tatsächlich die vertrauenswürdigste, fähigste und beste Persönlichkeit war. Schließlich erklärte sich Hadhrat Abu Bakr (r.a.) bereit, die wichtige Verantwortung der Nation zu übernehmen. Sobald die Anwesenden seine Zustimmung erkannten, drängten sie voller Begeisterung darauf, ihm die Baiʿa zu leisten. Tatsächlich war diese Versammlung in der Saqifa der Banu Saida in der Geschichte des Islam von außerordentlicher Bedeutung. Hätte Hadhrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) damals nicht außergewöhnliche Intelligenz, Geistesgegenwart, Umsicht, unerschütterliche Entschlossenheit und eine stahlharte Unnachgiebigkeit gezeigt, wäre die islamische Umma augenblicklich in Stücke zerfallen – daran besteht nicht der geringste Zweifel.

Die Befähigung, der Stellvertreter des Weltenpropheten zu werden

Derjenige, dessen Stellvertreter Hadhrat Abu Bakr (r.a.) wurde, war kein gewöhnlicher Mensch; er war der letzte Prophet, den der erhabene Allah mit höchster Ehre ausgezeichnet hatte. Allah selbst leitete ihn unmittelbar, indem Er ihm Offenbarung sandte. Er unterstützte ihn ständig durch die Engel. Durch Wunder begründete Er seine Autorität. Sein Charakter und all seine Eigenschaften hatten sich unmittelbar unter dem Einfluss von Allahs Unterweisung und Erziehung entwickelt. Deshalb gab es an ihm in keiner Hinsicht auch nur die geringste Unvollkommenheit oder Fehlbarkeit; vielmehr war er ein Mensch, der in jeder Hinsicht die höchste Stufe vollendeter Entwicklung erreicht hatte. Die Verantwortung, rechtmäßig die Stellvertretung eines solchen großen und hochgeehrten Anführers zu übernehmen, ist keineswegs eine leichte Aufgabe. Ganz gleich, auf welch niedriger Werteskala die vom umfassenden Glanz und der Erhabenheit des Propheten geblendeten Augen einen späteren Verantwortungsträger auch wiegen mögen – diese Skala wird dennoch so hoch und anspruchsvoll sein, dass nur sehr wenige den Mut haben können, sich auf ihr selbst zu wiegen, und es äußerst schwierig ist, die Prüfung auf ihr vollständig zu bestehen. Besonders wenn diejenigen, die dieses Urteil fällen, selbst würdig sind, an einem noch höheren Maßstab gemessen zu werden, wird diese Aufgabe umso schwieriger. Hadhrat Abu Bakr (r.a.) hatte diesen schwierigen Maßstab bestanden und war so zum Stellvertreter des vorzüglichsten Mannes der Menschheit und des großen, mit herausragenden Eigenschaften ausgestatteten Anführers geworden; in seiner ersten richtungsweisenden Ansprache hatte er dies in klaren Worten ausgesprochen. Hier wird der wichtigste Teil der Ansprache wiedergegeben, die er unmittelbar nach seiner Wahl zum Kalifen hielt:

O ihr Menschen, ich bin zu eurem Kalifen ernannt worden, obwohl ich kein besserer Mensch bin als ihr. Wenn ich also richtig handle, dann unterstützt und helft mir. Wenn ich aber einen Fehler begehe, dann weist mich zurecht und führt mich auf den richtigen Weg. ………… Der Machtlose unter euch wird bei mir mächtig sein. Ich werde sein Recht von denen einfordern, die es ihm geraubt haben. Umgekehrt wird der Mächtige bei mir machtlos sein. Ich werde von ihm die Güter anderer zurückfordern, die er ihnen geraubt hat. ……… Solange ich Allah und Seinem Gesandten gehorsam bin, werdet auch ihr mir gehorchen. Wenn ich aber Allah und Seinem Gesandten ungehorsam bin, ist es nicht eure Pflicht, mir zu gehorchen.

In dieser Ansprache hat Hadhrat Abu Bakr (r.a.) die Ziele und Absichten seiner Regierung in klaren Worten dargelegt. Zugleich legte er die Grenzen der Machtausübung fest. Er wies auch darauf hin, wie man mit ihm verfahren müsse, falls er diese Grenzen auch nur geringfügig überschritte. Gleichzeitig hob er diese große Wahrheit hervor: Als Oberhaupt eines islamischen Staates trage er die volle Verantwortung dafür, dem von Rasul-e-Karim (s.a.w.) gewiesenen Weg zu folgen, und die muslimische Bevölkerung sei nur so lange verpflichtet, ihm zu gehorchen, wie er selbst dem Gesandten Allahs gehorche. Sollte er jedoch auch nur im Geringsten davon abweichen, so habe die islamische Gemeinschaft nicht nur das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern, sondern auch, offen gegen ihn zu rebellieren. Wahrlich, es war keine gewöhnliche Sache, dass derjenige, der die Verantwortung übernommen hatte, an die Stelle des besten aller Propheten, Hadhrat Muhammad (s.a.w.), zu treten, in jener Zeit alle Menschen dazu aufforderte, ihre eigenen Worte und Taten am Maßstab der Worte und Taten des Propheten zu messen. Ganz besonders war es ein äußerst gewagter Schritt, eine solche Herausforderung gerade jenen gegenüber auszusprechen, die aus unmittelbarer Anschauung über die Worte und Taten Rasul-e-Karims vollständig Bescheid wussten und den unerschrockenen Mut sowie die Fähigkeit besaßen, selbst eine bedeutende Persönlichkeit in vollem Umfang zu kritisieren. Doch Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) hat diesen Wagemut tatsächlich gezeigt, und die Geschichte ist ein unwiderlegbarer Zeuge dafür, dass er die Verantwortung, an die Stelle des Weltenpropheten zu treten, in dem Maße erfüllt hat, wie dies überhaupt möglich war. Zum Beweis dieser Wahrheit ist ein Ausspruch von Hadhrat Umar (r.a.), dem nach Hadhrat Abu Bakr (r.a.) vorzüglichsten Menschen, bemerkenswert. Beim Anblick der einzigartigen Leistungen Abu Bakrs, von Bewunderung und Bestürzung überwältigt, sagte er mit zutiefst bedauerndem Ton:

Wenn dies, was Sie geschaffen haben, das praktische Vorbild und der Maßstab für den Dienst am Islam und an den Muslimen ist, dann wird nach Ihnen niemand unter Ihren Nachfolgern den Mut haben, eine Ihrer ebenbürtige Stellung zu erlangen.

Als Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) zum Kalifen ernannt wurde, übernahm er nicht die Leitung eines wohlorganisierten und fest gefügten Staates. Die Wahrheit ist vielmehr, dass er nach der Epoche der Prophetie selbst die islamische Regierung von Grund auf neu errichten musste. Daher türmten sich vor ihm alle Probleme, Schwierigkeiten und Hindernisse, die vor einem neu gegründeten Staat entstehen können, wie Berge auf. Nicht jedem Herrscher ist es möglich, all diese Schwierigkeiten angemessen zu lösen. Dies vermögen nur Menschen, denen Allah besondere Fähigkeiten zur Führung eines Staates verliehen hat, richtig zu bewältigen. Der erste Kalif, Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.), besaß eine solche Befähigung von Natur aus. Deshalb hatte die muslimische Gemeinschaft unmittelbar nach dem Tod des Weltenpropheten mit äußerst schwierigen Problemen zu kämpfen; doch Hadhrat Abu Bakr (r.a.) löste dank seiner grenzenlosen Befähigung und Tüchtigkeit alle diese Probleme auf angemessene Weise. Wie er innerhalb kürzester Zeit imstande war, sämtlichen inneren und äußeren Bedrohungen und Herausforderungen des islamischen Staates entgegenzutreten, und welche außergewöhnliche Geschicklichkeit er in Verwaltungsangelegenheiten zeigte, dafür findet sich in der Geschichte der Staatsführung zweifellos nur selten ein Beispiel. Eine ausführliche Darstellung ist hier nicht möglich; kurz sollen jedoch einige Punkte angedeutet werden.

(1) Die Auswirkungen, die der Tod des Weltenpropheten auf die Ansar hatte, und wie Hadhrat Abu Bakr (r.a.) durch seine tiefe Weisheit und Geistesgegenwart die gesamte widrige und chaotische Lage unter Kontrolle brachte, haben wir bereits erörtert. Nachdem in Saqifa Banu Saida der Treueid auf die Hand Hadhrat Abu Bakrs (r.a.) als Kalifen geleistet worden war, bestand zwar vonseiten der Ansar keine unmittelbare Gefahr eines aufrührerischen Vorgehens; doch man befürchtete, dass die Folgen der Weigerung des Anführers der Ansar, Sa’d ibn Ubadah, den Treueid zu leisten, eine äußerst verhängnisvolle Gestalt annehmen könnten. Einige Leute rieten sogar, unverzüglich eine repressive Politik gegen ihn einzuschlagen. Hadhrat Abu Bakr (r.a.) jedoch hielt dies für einen vorübergehenden Ausbruch von Erregung und entschied sich dafür, ihn zu übergehen. Er war schon damals zu der Überzeugung gelangt, dass bei einem Vorgehen gegen Sa’d der gesamte Stamm der Ansar aufgebracht werden könnte; unterließe man dies hingegen, werde außer einem Schatten niemand bei ihm bleiben. Diese Einschätzung Hadhrat Abu Bakrs (r.a.) erschien unter den damaligen Umständen äußerlich falsch; doch der spätere Verlauf der Ereignisse bewies, dass gerade seine Ansicht fehlerlos und richtig gewesen war. Darüber hinaus hätte jede Maßnahme gegen seine Entscheidung unter diesen Umständen äußerst verhängnisvolle Folgen gehabt.

(2) Nach dem Tod Seiner Heiligkeit waren in der Familie des edlen Propheten über Hadhrat Abu Bakr (r.a.) und seine Regierung zahlreiche falsche Vorstellungen entstanden. Dadurch traten auch einige politische Schwierigkeiten hervor. Die Beziehungen zwischen den Angehörigen der Familie des Gesandten und der muslimischen Bevölkerung waren äußerst heikel, von großer Gefühlsbetontheit und Sensibilität geprägt. Auch Hadhrat Abu Bakr (r.a.) war in dieser Hinsicht keineswegs unberührt. Über all diesen Beziehungen stand jedoch sein großes Pflichtbewusstsein, für dessen Wahrung er sowohl Allah als auch dem Volk gegenüber verantwortlich war. Der seelische Druck, der aus dem gegenseitigen Konflikt dieser beiden Gefühlsrichtungen in Hadhrat Abu Bakr (r.a.) erwuchs, lässt sich aus einigen seiner damaligen Ansprachen deutlich erkennen. Gegenüber Hadhrat Fatima (r.a.), Hadhrat Ali (r.a.) und Hadhrat Abbas (r.a.) konnte er keine gewöhnlichen politischen Taktiken anwenden. Denn dies hätte völlig im Gegensatz zu den Gefühlen der Muslime gestanden und auch aus politischer Sicht eine äußerst gefährliche Gestalt angenommen. Als umsichtiger und vorausschauender Mann konnte er selbst dies nicht wünschen. Andererseits war es ihm auch nicht möglich, ihre Sichtweise in Fragen des Kalifats und ähnlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Denn er war überzeugt, dass er dadurch gegen die Scharia handeln würde. Vor allem aber wurde die Würde des Kalifats erheblich beeinträchtigt, weil einige Mitglieder der Familie des Gesandten bis dahin Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) noch nicht den Treueid geleistet hatten. Darüber hinaus war unter solchen Umständen die Gefahr, dass die Feinde des Islam jederzeit ein schweres Unheil herbeiführen könnten, keineswegs gering. All dies lag so klar wie das Tageslicht vor Augen; doch Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) tat ebenso wenig etwas gegen die Gefühle der Allgemeinheit, wie er von der Vorgehensweise abwich, die nach den Maßstäben der Scharia geboten war. Der tröstlichste Umstand in dieser Hinsicht war, dass der Anführer des Stammes Banu Hashim in diesem Streit Hadhrat Ali (r.a.) war. Er konnte zwar in dieser Angelegenheit anderer Meinung sein; dass er jedoch irgendein Unheil herbeiführen könnte, war zweifellos ausgeschlossen. Genau aus diesem Grund verfolgte Hadhrat Abu Bakr (r.a.) eine Politik unermesslicher Großzügigkeit. Und die Geschichte bezeugt, dass die von ihm eingeschlagene Politik in vollem Maße wissenschaftlich begründet und der Wahrheit verpflichtet war.

(3) Als Hazrat Abu Bakr (ra) zum Kalifen ernannt wurde, war die allgemeine Lage im Land äußerst schlecht. Von außen bestand in jedem Augenblick die Gefahr eines Angriffs durch die Byzantiner, während im Inneren mit Ausnahme von Mekka, Medina und Taif in nahezu ganz Arabien eine Welle des Abfalls vom Islam und der Verweigerung der Zakāt eingesetzt hatte. Darüber hinaus erhoben sich an verschiedenen Orten falsche Propheten und habgierige Menschen, die nach Reichtum und Besitz trachteten. Zusehends wuchs auch die Zahl ihrer Anhänger. Andererseits leiteten die Schlachten von Tabuk und Muʾta einen endlosen Konflikt zwischen den Muslimen und den Byzantinern ein. Die Byzantiner waren jederzeit bereit, die Muslime anzugreifen; aufgrund des Rückzugs der Muslime in der Schlacht von Muʾta wuchs ihr Mut noch weiter. Unter diesen Umständen war es eine offenkundige Tatsache, dass sie Medina unverzüglich hätten angreifen können, sobald sich die Nachricht von den inneren Unruhen im Kalifat und dem Ausbruch von Aufständen in den wichtigsten Regionen des Landes verbreitete. Im Grunde bestanden diese beiden Gefahren bereits zuvor, und unmittelbar mit seiner Ernennung zum Kalifen musste Hazrat Abu Bakr (ra) sich beiden Gefahren stellen. Wie er diesen beiden Gefahren unter diesen Umständen mit außergewöhnlichem Mut und erstaunlicher Klugheit und Umsicht entgegentrat und einen überwältigenden Sieg errang, lässt sich leicht erkennen.

Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Kalifen ließ er als Erstes das für den Angriff auf die Byzantiner bereitstehende Heer ausrücken. Tatsächlich war bereits zu Lebzeiten des edlen Propheten (s) beschlossen worden, dieses Heer unter dem Befehl von Hazrat Usama ibn Zayd zu entsenden; wegen der plötzlichen Erkrankung des Propheten war der Aufbruch jedoch vorerst verschoben worden. Nach dem Tod des Propheten begannen zahlreiche Gefährten, eine gegenteilige Haltung zur Entsendung dieses Heeres einzunehmen. Einige argumentierten, es wäre angesichts der äußerst gefährlichen inneren und äußeren Lage kurzsichtig, ein solches Heer außerhalb der Hauptstadt einzusetzen. Von anderer Seite wurde auch Einwand gegen das Kommando von Hazrat Usama erhoben, der aus einer Sklavenfamilie stammte. Doch Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) blieb trotz all dieser Hindernisse und widrigen Umstände unbeirrt bei seiner eigenen Grundsatzentscheidung. In aller Deutlichkeit erklärte er: „Das Banner, das der edle Gesandte selbst erhoben hat, kann ich nicht senken.“ Auf die Vorschläge der Andersdenkenden antwortete er: „Selbst wenn Hunde und Schakale mich in Stücke reißen sollten, kann ich den Plan und die Entscheidung des Gesandten nicht annullieren. Wie sollte ich denjenigen seines Amtes entheben, den der Gesandte ernannt hat?“

Kurz gesagt: Trotz all dieser Hindernisse und widrigen Umstände ließ Hazrat Abu Bakr (ra) das Heer unter der Führung Hazrat Usamas tatsächlich ausrücken. Diese beispiellose Entschlossenheit und dieser unerschütterliche Mut des Kalifen der Gläubigen bewirkten, dass Allahs unermessliche Barmherzigkeit herabkam. Das unter Usamas Führung entsandte Heer kehrte nach einem ruhmreichen und glänzenden Sieg nach Medina zurück. Dadurch gerieten die inneren Feinde in größte Verwunderung und Bestürzung, während auch die äußeren Feinde von großer Furcht und Sorge ergriffen wurden. Als die aufständischen Stämme Arabiens von der Entsendung dieses Heeres gegen die Byzantiner erfuhren, konnten sie angesichts der gewaltigen inneren Stärke des auf Medina ausgerichteten Staates nicht anders, als zu erzittern. Auf der anderen Seite war Herakleios äußerst damit beschäftigt, die Grenzen seines Reiches zu sichern. Mit einem Wort: Hazrat Abu Bakr (ra) schlug mit einem Stein zwei Ziele zugleich, und es ist unbestreitbar, dass sein Plan in vollem Umfang erfolgreich war.

Nachdem die Gefahr eines äußeren Angriffs beseitigt war, zerschlug Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra) mit den verbleibenden Kräften und großer Entschlossenheit den inneren Aufstand und die Gegenrevolution – obwohl einige Angehörige einer einflussreichen Gruppe unter den Gefährten dafür eintraten, in dieser Frage eine großzügige Politik zu verfolgen und keine Härte anzuwenden. Sie sagten: Gegen Menschen, die sich selbst als Muslime bezeichnen, sollte man nicht allein deshalb zu den Waffen greifen und ihnen den Schutz von Leben und Besitz entziehen, weil sie die Zahlung der Zakāt verweigern. Hazrat Abu Bakr (ra) konnte diesen Standpunkt jedoch keineswegs unterstützen. Er sagte unmissverständlich: Gebet und Zakāt sind im Islam gottesdienstliche Pflichten gleichen Ranges; wenn man für die Errichtung des Gebets kämpfen darf, warum sollte man dann nicht gegen diejenigen kämpfen dürfen, die die Zakāt nicht entrichten? Er erklärte: „Bei Allah, ich werde gegen jeden kämpfen, der zwischen Gebet und Zakāt einen Unterschied macht (der betet, aber keine Zakāt zahlt), und gegen diejenigen, die heute auch nur ein Seil von den Dingen verweigern, für die zur Zeit des Gesandten Zakāt entrichtet wurde.“ Weiter sagte er: „Selbst wenn niemand in diesem Dschihad mein Gefährte ist, werde ich allein kämpfen.“

Gerade diese kompromisslose und unbeugsame Haltung Hazrat Abu Bakrs (ra) entfachte in den Herzen aller Muslime neuen Tatendrang und neue Begeisterung, und schon nach kürzester Zeit wurden aus dem Kalifatsstaat alle Arten von Aufständen und Gegenrevolutionen mit der Wurzel ausgerottet. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Hazrat Abu Bakr (ra) trotz des außerordentlich großen Umfangs des Aufstands, trotz der vielfältigen und komplizierten Probleme, die die Regierung von Medina von allen Seiten umgaben, und trotz der Tatsache, dass eine große Zahl seiner eigenen Leute gegenüber den Aufständischen für eine großzügige Politik eintrat, nicht im Geringsten nachgab; vielmehr wies er alle Vorschläge zu einem Kompromiss und zu einer großzügigen Politik zurück. Nur wer über welch großes Selbstvertrauen und welch furchtloses Vertrauen auf Allah verfügen muss, um einen derart gefährlichen Schritt zu unternehmen, kann dies wirklich ermessen. Hätte Hazrat Abu Bakr (ra) in diesem äußerst kritischen Augenblick nicht eine solche unbeugsame Haltung gezeigt, sondern aus Furcht vor dem anwachsenden Aufstand und der Gegenrevolution vor den Aufständischen und Abtrünnigen die Waffen niedergelegt, dann wäre nicht der geringste Zweifel daran möglich, dass selbst der Name der islamischen Staatsordnung aus den Seiten der Geschichte getilgt worden wäre. Wäre es dazu gekommen, so wäre die Geschichte der Weltzivilisation heute völlig anders geschrieben; vielmehr wäre der Lauf der Weltzivilisation zwangsläufig zum Stillstand gekommen – daran besteht kein Zweifel. Durch die entschlossene Haltung und den unbeugsamen idealistischen Schritt Hazrat Abu Bakrs (ra) kam eine mächtige Flut in der islamischen Zivilisation auf. Bereits während seiner nur etwas mehr als zweijährigen Regierungszeit begann sie, ganz Arabien zu überströmen, den benachbarten Staat Irak zu bewässern und sich über weitere Länder auszubreiten. In der Weltgeschichte findet sich kein Beispiel dafür, dass eine neue Zivilisation in so kurzer Zeit derart plötzlich eine solche Ausdehnung, Verbreitung und solchen Fortschritt erlangte.

Wenn eine Persönlichkeit von so großartigem Charakter wie Hazrat Abu Bakr (ra) die Leitung eines Staates übernimmt, können nicht nur der Aufstieg und das umfassende Wohlergehen der Millionen von Bewohnern dieses Staates, sondern auch der Wohlstand und das Ansehen des Islam verwirklicht werden.

 

Das Kalifat von Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (ra)

Das erhabene Leben des ersten Kalifen, Hazrat Abu Bakr Siddiq (ra), ist von zahlreichen glänzenden Taten erfüllt. Besonders die himmelhohe Pyramide aus Mühen und Anstrengungen, die während seiner kurzen, etwas mehr als zweijährigen Amtszeit als Kalif errichtet wurde, wird bis zum Tag der Auferstehung unvergänglich und unvergessen bleiben. Unmittelbar nach dem Tod des Weltenpropheten drohte das gesamte arabische Land – ja, die gesamte islamische Welt – in der undurchdringlichen Finsternis der Dschahiliyya zu versinken. Zahlreiche bedeutende und einflussreiche Stämme erklärten der islamischen Regierung den Aufstand. Die falschen Anwärter auf das Prophetentum hissten in verschiedenen Gebieten die Fahne der Rebellion. Diejenigen, die die Zahlung der Zakat verweigerten, enthielten sich nicht nur der Zakat-Zahlung, sondern stießen auch Drohungen aus, das Dar al-Khilafa, Medina Munawwara, zu plündern. Mit einem Wort: Als die gewaltige Sonne des Islam unterzugehen begann, drohte ihre strahlende Flamme plötzlich wie eine öllose Lampe in der letzten Nacht zu erlöschen. Doch dank der Weitsicht, des mutigen Mutes, des politischen Scharfsinns und der außergewöhnlichen Standhaftigkeit des Nachfolgers des Gesandten und großen Kalifen wurde die Leuchte des Islam nicht nur vor dem endgültigen Erlöschen bewahrt, sondern erhellte mit jener strahlenden Fackel der Rechtleitung ganz Arabien. Deshalb muss gesagt werden, dass der große Mann, der nach dem Hinscheiden des Weltenpropheten die Errichtung der islamischen Lebensordnung vor dem Untergang bewahrte und bei dem die muslimische Welt in unauslöschlicher Schuld steht, der erste Kalif, Hazrat Abu Bakr Siddiq (ra), ist.

Während der Amtszeit des zweiten Kalifen, Hazrat Umar Faruq (ra), wurden viele große Taten vollbracht und zahlreiche schwierige und komplizierte Angelegenheiten zufriedenstellend gelöst. Sogar die gewaltigen Reiche der Römer und Perser wurden unter den Schlägen der islamischen Flut zerschmettert. Dies ist eine vollkommen historische Tatsache, die niemand leugnen kann. Doch wem war es zu verdanken, dass die Grundlagen des islamischen Kalifats bewahrt, in den Herzen und Gemütern der gesamten islamischen Umma eine unaufhaltsame Revolution und ein gewaltiger Geist der Selbstaufopferung erweckt sowie das göttliche Kalifat organisiert und geordnet wurde? Wer bewahrte vor allem den islamischen Gesellschaftsstaat vor dem Sturm und der Verwüstung des Untergangs? Auf all diese Fragen kann nur der Name Abu Bakr Siddiq (ra) als Antwort genannt werden. In diesem Aufsatz werden wir versuchen, die Taten während der Amtszeit von Abu Bakr Siddiq (ra) sowie die himmelhohe Ausbreitung des Islam zu untersuchen und darzustellen.

Der beratungsbasierte Charakter des Kalifats

Es ist unbestreitbar, dass Hazrat Abu Bakr Siddiq (ra) nach dem Vorbild des Prophetentums das erste Fundament des islamischen Kalifats legte. Erstens wurde seine Wahl auf der Grundlage einer öffentlichen Willensäußerung durchgeführt. Darüber hinaus stand hinter jeder der zahlreichen wichtigen und bedeutenden Maßnahmen, die er vollbrachte, das freiwillige Urteil der herausragenden Gefährten, die das Vertrauen der islamischen Bürger genossen und den Rang ihrer natürlichen Vertreter innehatten. Deshalb gestattete er den Gefährten dieser Kategorie niemals, das Dar al-Khilafa zu verlassen. Der edle Gesandte (s) hatte Hazrat Umar Faruq (ra) für den Feldzug mit dem Heer Usamas eingetragen. Doch der erste Kalif gestattete ihm nicht, selbst für eine noch wichtigere Aufgabe Medina zu verlassen; die entsprechende Erlaubnis bei Usama holte er persönlich ein.

Als sich die Notwendigkeit eines Angriffs auf Syrien ergab, legte er die Angelegenheit zunächst der angesehenen Versammlung der Gefährten zur Beratung vor. Nach ausführlicher Erörterung wurde ein Vorschlag von Hazrat Ali (ra) einstimmig angenommen. Auch hinsichtlich der Verkündung des Dschihad gegen diejenigen, die die Zakat verweigerten, wurde in gleicher Weise Beratung eingeholt. Zwar ist es richtig, dass damals der Schura-Rat nicht so ordnungsgemäß gebildet war wie während der Amtszeit von Umar Faruq (ra); dennoch wurde bei keiner wichtigen nationalen, staatlichen oder religiösen Angelegenheit jemals versäumt, die Meinung und das Urteil der angesehenen Gefährten einzuholen.

Das System der inneren Ordnung

Nach der Festlegung des Wesens und der Struktur des Staates war es äußerst dringend, die innere Verwaltung und Ordnung des Landes zu verbessern sowie die wichtigen Ämter zu verteilen und geeignete Amtsträger ordnungsgemäß auszuwählen. Während der Amtszeit von Hazrat Abu Bakr (ra) hatte die Eroberung von Ländern beziehungsweise die Ausweitung des Reiches gerade erst begonnen; daher muss sein Kalifat als auf die Arabische Halbinsel beschränkt betrachtet werden. Er teilte die Arabische Halbinsel in mehrere Provinzen und Bezirke ein. Medina, Mekka, Taif, Sanaa, Nadschran, Hadramaut, Bahrain und Dumat al-Dschandal waren eigenständige Provinzen. In jeder Provinz wurde je ein Verwaltungsleiter – in heutiger Sprache ein Gouverneur – eingesetzt. Die Wahrnehmung sämtlicher staatlicher Aufgaben gehörte zu dessen Pflichten. Auch im Dar al-Khilafa wurde für jede Abteilung je ein Leiter eingesetzt. Als Beispiel sei erwähnt, dass Hazrat Abu Ubaida (ra), bevor er in Syrien zum Heerführer ernannt wurde, das Amt des Finanzministers innehatte; Hazrat Umar (ra) war Richter, während Hazrat Uthman und Hazrat Zaid ibn Thabit (ra) Beamte im Rang von Sekretären am Kalifenhof waren.

Bei der Auswahl von Gouverneuren und Beamten bevorzugte Hazrat Abu Bakr (ra) stets Personen, die bereits zur Zeit des edlen Propheten entsprechende Ämter bekleidet hatten, und bemühte sich, eine Aufgabe von demjenigen ausführen zu lassen, der sie zuvor schon ausgeführt hatte. Daher musste er sich in nahezu keiner Abteilung mit Schwierigkeiten auseinandersetzen, die durch die Ernennung ungeeigneter und unerfahrener Personen entstanden wären.

Wenn Hadhrat Abu Bakr (r.a.) jemanden in ein verantwortungsvolles Amt einsetzte, ließ er ihn gewöhnlich vor sich kommen, erläuterte ihm ausführlich seine Aufgaben und Pflichten und ermahnte ihn in äußerst eindringlichen und bewegenden Worten, Taqwa, Gerechtigkeit und in allen Angelegenheiten ein gerechtes Vorgehen zu wahren. Hier wird ein Teil der Ermahnung angeführt, die er Amr bin As und Walid bin Uqba (r.a.) bei ihrer Ernennung zu Zakāt-Einnehmern erteilte:

Fürchte Allah in der Öffentlichkeit und in der Einsamkeit. Wer Allah fürchtet, dem erschafft Allah einen Weg und eine Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu erlangen, die niemand zu erahnen vermag. Wer Allah fürchtet, dem vergibt Allah seine Sünden und gewährt ihm für seine guten Taten das Doppelte und noch mehr. Das Wohl der Menschen zu wünschen und ihnen zu dienen, ist zweifellos eine vorzügliche Tat der Taqwa.

Ihr schreitet auf einem so bedeutenden Weg voran, auf dem es bei der Verwirklichung der Religion und der Festigung des Kalifats nicht den geringsten Raum für Nachlässigkeit, Übertreibung oder Gleichgültigkeit gibt. Legt daher die hässliche Gewohnheit der Erschöpfung und Vernachlässigung ab.

Als er Yazid bin Sufyan zum Statthalter von Syrien ernannte, sprach er ihn mit folgenden Worten an:

O Yazid! Du hast zahlreiche nahe Verwandte; durch deine staatliche Macht kannst du ihnen viele Möglichkeiten verschaffen, ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Wisse jedoch, dass genau dies meine größte Sorge ist. Der edle Prophet (s.a.w.) hat gesagt:

Wenn der Herrscher der Muslime jemanden ohne jeden Anspruch und lediglich aus Zuneigung zu einem Amtsträger mit Gewalt über die Muslime ernennt, wird Allahs Fluch auf ihn herabgesandt. Allah akzeptiert von ihm weder eine Entschuldigung noch eine Sühne. Schließlich wird er in die Hölle geworfen werden.

Strenge Aufsicht über die Herrscher

Wie gut auch immer die Gesetze und Vorschriften des Staates ausgearbeitet und festgelegt sein mögen: Wenn jedoch keine strenge Aufsicht über die verantwortlichen Herrscher ausgeübt wird und keine geordnete und freie Möglichkeit für die scharfe Kritik des Volkes besteht, muss das gesamte Regierungssystem zerfallen und die natürlichen Hoffnungen und Erwartungen des Volkes an die Behörden müssen enttäuscht werden. Aus diesem Grund musste der erste Kalif trotz seiner natürlichen vornehmen Bescheidenheit, Sanftmut, Nachsicht und Geduld an bestimmten Stellen durch besondere Strenge, Prüfung und scharfe Kritik die schwierige Aufgabe erfüllen, zwischen Echtem und Verfälschtem sowie zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. In persönlichen Angelegenheiten waren äußerste Sanftmut und Freundschaftlichkeit seine natürlichen Eigenschaften; zugleich duldete er in religiösen, administrativen und das Kalifat betreffenden Angelegenheiten nicht die geringste Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit. Daher verhängte er stets mit äußerster Strenge die entsprechende Strafe, sobald er unter den Herrschern irgendeinen unerwünschten Fehler feststellte.

Milde bei der Anwendung von Strafen

Hadhrat Abu Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) behandelte persönlich die Täter äußerst milde und mitfühlend. Zu Lebzeiten des Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gestand ein Mann ihm, Ehebruch begangen zu haben. Voll Mitgefühl riet er ihm, Reue zu zeigen und nicht über dieses Vergehen zu sprechen; doch da der Täter nicht bereit war, sich der in der Scharia festgelegten Strafe zu entziehen, begab er sich zum Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), gestand aus eigenem Willen seine Tat und nahm diese Strafe auf sich.

Auch während des Kalifats war diese Wesensart Hadhrat Abu Bakrs (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) weiterhin vorhanden. Aschʿath ibn Qais, der falsche Anspruchsteller auf das Prophetentum, wurde festgenommen und vor ihn gebracht. Schließlich bereute er und bat um sein Leben. Hadhrat Abu Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) schenkte ihm nicht nur die Freiheit, sondern verheiratete ihn auch mit seiner leiblichen Schwester. Aus politischer Sicht besteht die wichtigste Pflicht des Kalifen tatsächlich im Schutz des sittlichen Charakters sowie von Leben und Eigentum der Bevölkerung. Obwohl bis dahin noch keine Polizeibehörde dauerhaft eingerichtet worden war, wurde dieser Bereich weiterhin nach der von dem Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) geschaffenen Ordnung verwaltet. Hadhrat Abdullah ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wurde allerdings zum zuständigen Beamten für den Wachdienst und die Sicherheitsabteilung ernannt, und für einige besondere Vergehen wurden ebenfalls Strafen festgelegt. In dieser Angelegenheit musste er sich in der angesehenen Versammlung der Sahaba, dem islamischen Parlament, auf Grundlage des Qurʾan und der Hadithe beraten und mittels Ijtihad zu einem Urteil gelangen.

Kurz gesagt, der erste Kalif widmete der Wahrung von Frieden und Sicherheit im öffentlichen Leben sowie der Befreiung und Sicherung der Verkehrswege von jeder Art von Gefahr besondere Aufmerksamkeit. Wer bei dieser Aufgabe auch nur das geringste Hindernis oder irgendeine Behinderung verursachte, den bestrafte er streng und beispielhaft. Doch überschritt er niemals irgendwo die Grenzen der Strafen der Scharia.

Das Finanzwesen des Kalifats

Zur Zeit des Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gab es für die Verwaltung des Finanzwesens keine klar ausgearbeitete und gut organisierte Ordnung. Sobald er aus verschiedenen Quellen Vermögen erhielt, ließ er es unter der bedürftigen Bevölkerung verteilen. Während der Amtszeit Hadhrat Abu Bakrs (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wurde an dieser Ordnung nichts geändert. Bereits im ersten Jahr seines Kalifats gab er jedem einzelnen Menschen – freigelassenen Sklaven, Frauen und Männern sowie Angehörigen aller Schichten, hohen wie niedrigen – zwanzig Dirham. Als ein Sahabi Einwand gegen diese Gleichbehandlung bei der Vermögensverteilung erhob, antwortete er: „Der Unterschied zwischen dem Ansehen und den Vorzügen der Menschen ist unbestreitbar; doch was hat dies mit einer unterschiedlichen Höhe bei der Vermögensverteilung zu tun?“ Gegen Ende seines Kalifats wurde offiziell ein Bayt al-Mal eingerichtet; doch dort konnte sich niemals eine große Menge an Vermögen oder Geld ansammeln. Daher bestand auch keine Notwendigkeit, Vorkehrungen zu seiner Aufbewahrung und Bewachung zu treffen. Als ihn einmal ein Sahabi danach fragte, antwortete er: „Für seine Bewachung genügt ein einziges Schloss.“ Nach seinem Tod wurde unter der Führung von Hadhrat Umar al-Faruq (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) das an einem Ort namens Sanai gelegene Bayt al-Mal überprüft, wobei sich herausstellte, dass nur ein Dirham darin verblieben war. Als die Bevölkerung dies sah, rief sie aus: „Möge Allah Abu Bakr Barmherzigkeit erweisen.“

Das Militärwesen

Zur Zeit des Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gab es kein gut organisiertes und diszipliniertes Heer. Sobald der Ruf zum Krieg ertönte, versammelte sich die gesamte muslimische Bevölkerung mit großem Eifer vor dem Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), um daran teilzunehmen. Auch während der Amtszeit Hadhrat Abu Bakrs (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) blieb diese Praxis im Wesentlichen bestehen. Allerdings führte er eine neue Regelung ein: Wenn er ein Heer zu einem besonderen Feldzug entsandte, teilte er alle Soldaten in zahlreiche Untereinheiten auf und ernannte für jede von ihnen einen Befehlshaber. Auf diese Weise wurde auch die Praxis eingeführt, einen Amir al-Umara beziehungsweise einen „Oberbefehlshaber“ zu ernennen; dies geschah erstmals während der Amtszeit des ersten Kalifen, und Hadhrat Khalid ibn al-Walid (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wurde als Erster in dieses wichtige und höchst ehrenvolle Amt berufen.

Tatsächlich wurde es den muslimischen Mujahidun durch diese wohlgeordnete und geschlossene Aufstellung des Heeres außerordentlich erleichtert, dem wohlgeordneten Heer der Byzantiner entgegenzutreten.

Charakterbildung und Ausbildung der Soldaten

Jeder Krieg und jeder Kampf, der zur Zeit des ehrwürdigen Propheten (s) und des Kalifats der Rechtgeleiteten geführt wurde, diente ausschließlich dem Ziel, Allahs Wohlgefallen zu erlangen und den islamischen Staat zu verteidigen. Aus diesem Grund wurde damals der Verbesserung des sittlichen Charakters der Menschen, die sich diesem Ziel opferten, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Daher besaß das islamische Heer hinsichtlich seines sittlichen Charakters die Vorrangstellung in der gesamten Welt. Nach dem ehrwürdigen Propheten (s) richtete auch Hadhrat Abu Bakr (r.a.) bei der militärischen Ausbildung besondere Aufmerksamkeit auf diesen Aspekt. Wenn er das Heer zu besonderen Feldzügen entsandte, begleitete er den Befehlshaber über eine weite Strecke und verabschiedete ihn, nachdem er ihm wertvolle Ratschläge erteilt hatte. Als er den Befehlshaber zum Feldzug nach Syrien entsandte, gab er ihm folgende Anweisung:

Du wirst Menschen antreffen, die sich ganz dem Gottesdienst für Allah widmen. Greift sie nicht an. Darüber hinaus gebe ich euch noch zehn weitere Anweisungen: Tötet keine Frau, kein Kind und keinen alten Menschen; fällt keine fruchttragenden Bäume; entvölkert keine Ortschaft und keinen bewohnten Landstrich. Schlachtet Ziegen und Kamele niemals außer aus Gründen der Nahrungsversorgung. Setzt keine Dattelpalmenhaine in Brand. Unterschlagt oder raubt keinerlei Beutegut und seid weder feige noch mutlos.

Beschaffung der Kriegsausrüstung

Hadhrat Abu Bakr (r.a.) setzte einen bestimmten Plan zur Beschaffung der Kriegsausrüstung um. Einen beträchtlichen Teil der Mittel, die aus verschiedenen Quellen in die Staatskasse eingezahlt wurden, verwendete er für den Transport und den Kauf von Waffen. Der im Edlen Qur’an für Allah, den Gesandten und die nahen Verwandten bestimmte Anteil an der Kriegsbeute wurde vollständig zur Deckung dieses militärischen Bedarfs verwendet. Auch der ehrwürdige Prophet (s) verwendete nach der Erledigung anderer dringender Aufgaben die verbleibenden Mittel für diesen Zweck.

Der erste Kalif bestimmte in einem Ort namens Baqi ein besonderes Weideland für die Haltung von Kamelen und Pferden. Dort wurde die Versorgung von Tausenden staatlichen Tieren eingerichtet. Die als Sadaqa und Zakat eingezogenen staatlichen Tiere wurden ebenfalls dort gehalten.

Überwachung der militärischen Zentren

Obwohl Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) infolge altersbedingter Schwäche von vielfältigen Sorgen und seelischem Schmerz belastet war, besichtigte und überwachte er persönlich die Militärlager. Wenn er bei den Soldaten in praktischer oder geistlicher Hinsicht irgendeinen Mangel oder eine Abweichung feststellte, sorgte er unverzüglich für deren Behebung. Anlässlich eines besonderen Feldzugs wurde am Ort „Jurf“ eine große Zahl von Soldaten versammelt. Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) begab sich dorthin, um die Truppen zu besichtigen. Als er das an einem Ort namens „Banufzarah“ gelegene Zelt erreichte, erhoben sich die Mujahidin und erwiesen ihm ihre Ehrerbietung. Dort bemerkte er unter den aus verschiedenen Stämmen stammenden Soldaten ein gegenseitiges Bewusstsein von adliger Abstammung und Überlegenheit. Durch Ermahnungen bemühte er sich, den Stolz auf die Abstammung und Stammeszugehörigkeit sowie gegenseitigen Neid und Hass einzudämmen und in allen das islamische Toleranz- und Bruderschaftsgefühl zu wecken.

Bekämpfung unislamischer Bräuche

Der wichtigste Grund dafür, dass die von den Propheten verkündeten Glaubenslehren und Lebensordnungen im Laufe der Zeit verfälscht wurden, war die allmähliche Verbreitung und Duldung von Neuerungen unter den Menschen. Infolgedessen nahmen die auf Neuerungen beruhenden Ordnungen den Platz der ursprünglichen Religion ein, und die wahre Religion verschwand. Während der Amtszeit von Hazrat Abu Bakr (r.a.) war in der islamischen Gesellschaft kein besonderes Aufkommen von Neuerungen festzustellen. Dennoch bemühte er sich jedes Mal unverzüglich darum, sie zu beseitigen, sobald sich irgendwo oder irgendwann etwas Derartiges zeigte.

Die Rolle von Hazrat Abu Bakr (r.a.) in Bezug auf den Koran und die Hadithe

In den Kämpfen gegen die falschen Anspruchsteller auf das Prophetentum wurden zahlreiche Mujahidin, die den Koran auswendig kannten, zu Märtyrern. Besonders im blutigen Kampf von Yamama erlitten so viele Koran-Hafiz den Märtyrertod, dass unter den verantwortlichen Sahaba die Sorge aufkam, der edle Koran könne verlorengehen. Daher wurde die Notwendigkeit, den edlen Koran unverzüglich zu sammeln, niederzuschreiben und zusammenzustellen, immer dringlicher.

Tatsächlich waren die Verse und Suren des edlen Korans zu verschiedenen Zeiten und im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen offenbart und auf Anweisung des edlen Propheten (s) sogleich von bestimmten Sahaba niedergeschrieben worden. Sie waren deutlich auf Palmblättern, Kamelhäuten, Knochen, Steinen und Holz niedergeschrieben. Auf Anweisung von Hazrat Abu Bakr (r.a.) wurden sie zusammengetragen und zu einem geordneten Buch zusammengestellt. Wie groß diese Leistung aus islamischer Sicht war, lässt sich leicht ermessen.

Die Haltung von Hazrat Abu Bakr (r.a.) gegenüber den Hadithen war von äußerster Vorsicht geprägt. Er erklärte ausdrücklich, dass man einen Hadith nicht überliefern dürfe, solange man von seiner Wahrhaftigkeit nicht fest überzeugt und von jeder Art von Zweifel frei sei. Er selbst akzeptierte einen Hadith niemals, wenn er dafür nicht mehrere bestätigende Überlieferer und Zeugen fand.

Einrichtung einer Abteilung für islamisches Recht

Zur Durchführung der wichtigen Aufgaben der Forschung, Untersuchung sowie der Prüfung und Analyse des islamischen Rechts richtete Hazrat Abu Bakr (R) eine besondere Abteilung ein. Hazrat Umar, Hazrat Uthman, Hazrat Ali, Hazrat Abd ar-Rahman ibn Awf, Hazrat Muadh ibn Jabal, Hazrat Ubayy ibn Kab, Hazrat Zayd ibn Thabit (R) und andere herausragende Gelehrte und Denker wurden mit dieser Aufgabe betraut. Auch die Beantwortung der von der Bevölkerung gestellten Rechtsfragen und Fatwas oblag ihnen.

Die Verbreitung des Islam

Eine äußerst wichtige Aufgabe des Kalifen, der den Rang eines Stellvertreters des Gesandten innehatte, war die Verbreitung der islamischen Lehre. Hazrat Abu Bakr (R) hatte diesem Anliegen von Anfang an besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Tatsächlich waren die leuchtenden Sterne am islamischen Himmel die Frucht der unermüdlichen Bemühungen Hazrat Abu Bakrs (R), dessen Leben der Wahrheit geweiht war. Nachdem ihm jedoch die schwere Last des Kalifats übertragen worden war, zeigte sich naturgemäß eine noch stärkere Neigung und größere Tatkraft in dieser Hinsicht. So wurde ganz Arabien vom machtvollen Ruf zur Verbreitung des Islam erfüllt. Hazrat Abu Bakr (R) wies die überall ausgesandten Mujahidin an, den Islam zu verbreiten. Um den in verschiedenen Gebieten verstreuten arabischen Stämmen die Einladung zum Islam zu überbringen, entsandte er besondere Delegationen. Sie erfüllten diese Aufgabe mit vollkommener Hingabe und aufrichtiger Ergebenheit. Infolgedessen traten die Götzendiener und Christen aus nahen und fernen Gegenden zum Islam über. Die an den Grenzen Iraks, Arabiens und Syriens lebenden arabischen Stämme folgten der islamischen Einladung Hazrat Khalids (R).

Die Erfüllung der Versprechen des edlen Propheten (S)

Die Begleichung der Schulden aus der Zeit des edlen Propheten (S) und die ordnungsgemäße Erfüllung der von ihm gegebenen Versprechen und Zusagen gehörten ebenfalls zu den Pflichten des Kalifats. Hazrat Abu Bakr (R) erledigte diese Aufgaben bei der ersten sich bietenden Gelegenheit. Als insbesondere infolge der Eroberung Bahrains große Reichtümer in seine Hände gelangt waren, ließ er allgemein verkünden: Wenn jemand gegenüber dem edlen Propheten (S) eine Forderung habe oder eines seiner Versprechen unerfüllt geblieben sei, könne dies von mir erfüllt werden.

Der Umgang mit der Familie und den Verwandten des edlen Propheten (S)

Obwohl es zunächst im Zusammenhang mit dem Garten von Fadak zu einem gewissen Missverständnis zwischen ihm und der Familie sowie den nahen Verwandten des edlen Propheten (S) gekommen war, begegnete er ihnen stets mit großer Herzlichkeit, Anteilnahme und Achtung. Er achtete aufmerksam darauf, den Müttern der Gläubigen Glück und Frieden zu sichern und all ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Darüber hinaus erfüllte er auch die Vermächtnisse, die der edle Gesandte (S) hinsichtlich anderer Menschen hinterlassen hatte, mit vollkommener Achtung und Ehrfurcht.

Der Schutz der Rechte der Dhimmi-Untertanen

Jene Andersgläubigen im Zeitalter des Propheten im islamischen Staat Schutz gewährt worden war und mit denen durch schriftliche Verträge besondere Friedensabkommen geschlossen worden waren, deren sämtliche Rechte hat Hazrat Abu Bakr (r.a.) ordnungsgemäß gewahrt. Ebenso gewährte er während seiner Kalifenherrschaft den nichtmuslimischen Dhimmi-Untertanen in den eroberten Ländern nahezu die gleichen Rechte wie den muslimischen Untertanen. Der mit den christlichen Bewohnern von Hira geschlossene Vertrag lautete wie folgt:

Ihre Klöster und Kirchen sollen nicht zerstört werden, und auch kein Palast, der zum Zweck des Zufluchtsuchens in Zeiten der Not errichtet wurde, soll dem Erdboden gleichgemacht werden. Es soll ihnen nicht verboten werden, Glocken zu läuten und Trompeten zu blasen. Während ihrer besonderen Festlichkeiten soll es ihnen nicht untersagt werden, Prozessionen mit Kreuzen abzuhalten.

Aus dem umfangreichen Vertrag wurden hier nur einige Punkte angeführt. Daraus lässt sich im islamischen Staatswesen ein leuchtendes Beispiel für religiöse Toleranz erkennen.

Zur Zeit des ersten Kalifen waren die Dschizya und die allgemeinen Steuern äußerst gering. Zudem wurden sie nur den wohlhabenden Menschen auferlegt. Von den siebentausend Bewohnern der Region Hira wurde tausend Bewohnern jede Art von Dschizya erlassen, während den übrigen lediglich eine jährliche Steuer von zehn Dirham pro Kopf auferlegt wurde. Im genannten Vertrag war außerdem festgehalten, dass von einem Dhimmi, sobald er alt, arbeitsunfähig und arm geworden war, keinerlei Steuer erhoben werden sollte; vielmehr sollte sein Lebensunterhalt aus dem Bayt al-Mal bestritten werden. Findet sich in der Weltgeschichte ein Beispiel für eine derart unparteiische Fürsorge für die Untertanen und ein solch großzügiges Verhalten?

 

Die Charakterzüge von Umar Faruq (r.a.)

Der Weltenprophet Hazrat Muhammad (s.a.w.) hatte durch die aufrichtige Hingabe seines Lebens eine vollkommen idealistische Gesellschaft mit edlem Charakter geschaffen. Jeder Einzelne in der von ihm geformten Gesellschaft war hinsichtlich seiner idealistischen und sittlichen Eigenschaften so erhaben wie ein Berggipfel, angesichts von Unrecht und Falschheit unbeugsam und in den Augen der Gegner äußerst unbezwingbar und uneinnehmbar. Im Hinblick auf nahezu alle Gefährten ist dies in vollem Umfang wahr und zutreffend. Dennoch ist es unbestreitbar, dass zwischen ihnen hinsichtlich Sanftmut, Strenge, Bescheidenheit, Demut und Geduld erhebliche Unterschiede bestanden. Aufgrund der Verschiedenheit ihrer natürlichen Veranlagungen wird dieser Unterschied als eine tatsächliche Gegebenheit anerkannt. Wenn wir vor diesem Hintergrund den persönlichen Charakter von Hazrat Umar Faruq (r.a.) betrachten, erscheint vor uns das erstaunliche Bild eines außergewöhnlichen eisernen Mannes. Tatsächlich hat Hazrat Umar (r.a.) in der islamischen Gesellschaft ein überaus kraftvolles, strahlendes, furchtloses und unbeugsames Ideal menschlicher Persönlichkeit aufgerichtet. Am weiten Himmel des islamischen Kalifats war er einem leuchtenden Mond gleich. Auf dem Feld des Kalifats war seine Rolle äußerst machtvoll und erhaben.

Diese Entschlossenheit in Umars Charakter war bereits seit der frühen Zeit seines Lebens erkennbar. In der Gesellschaft der vorislamischen Zeit war er als ein außergewöhnlicher Held bekannt. Als er ein siebenundzwanzigjähriger, aufstrebender junger Held war, ging gerade die Sonne des Islam über der arabischen Wüste auf. Von den Berggipfeln Mekkas erscholl die die Himmelsrichtungen erschütternde Botschaft des Tauhid. Für Umar Faruq war diese Botschaft völlig neu und unbekannt. Als er sie vernahm, wurde er äußerst zornig und aufgebracht. Daher wurde er zu einem erbitterten Feind jedes Menschen, von dessen Annahme des Islam er hörte. Als eine Sklavin aus seiner eigenen Sippe den Islam annahm, schlug er sie auf unglaublich brutale Weise. Darüber hinaus schritt er jedes Mal mit entschlossenen Schritten voran, um jeden, von dessen Annahme des Islam er erfuhr, zugrunde zu richten. Doch höchst erstaunlicherweise vermochte er trotz all dieser Misshandlungen auch nur einen einzigen Menschen dazu zu bringen, den Islam aufzugeben. Schließlich beschloss er sogar, den Weltenpropheten selbst zu töten. Eines Tages machte er sich mit einem scharf geschliffenen Schwert über der Schulter und entschlossenen Schritten zu diesem Zweck auf den Weg. Unterwegs hörte er jedoch, dass seine eigene Schwester und sein Schwager den Islam angenommen hatten, und da war es, als hätte ihn ein Blitz getroffen. Sofort eilte er zu ihnen und schlug seine Schwester und seinen Schwager so heftig, dass aus ihren Körpern Ströme von Blut zu fließen begannen. Dennoch zeigte sich in ihren Herzen nicht das geringste Nachlassen ihres Glaubens an den Islam. Vielmehr wandten sie sich an Umar Faruq und sagten: „Tu, was dir beliebt. Doch die hell strahlende Fackel des Glaubens an den Islam in unseren Herzen zu löschen, liegt außerhalb deiner Macht.“

Als Umar Faruq (r.a.) die Unbeugsamkeit dieser neuen Muslime sah, war er vor Staunen überwältigt. Er war völlig ratlos angesichts der Frage, warum sie für den Islam so weit ihre Selbstvergessenheit und Opferbereitschaft entwickelten und durch die Berührung welchen Steins der Weisen ein unzivilisierter, ungehorsamer Mensch zu einem Menschen im eigentlichen Sinne wurde. Schließlich war auch er gezwungen, sein Haupt vor der festen Grundsatzlehre des Islam zu beugen. Als ein außergewöhnlicher Held wie er den Islam annahm, löste dies in den beiden einander entgegengesetzten Gesellschaften des damaligen Arabien gewaltige Aufregung aus. Die Gesellschaft der Ungläubigen war ebenso erstaunt wie niedergeschlagen; in der kleinen islamischen Gemeinschaft dagegen war eine jugendliche Flut von Begeisterung und Eifer zu beobachten. Damals waren die Muslime äußerst schwach, kraftlos und hilflos. Ein offenes islamisches Leben zu führen und die notwendigen religiösen Handlungen zu vollziehen war für sie ebenso unmöglich, wie sich überhaupt als Muslime zu erkennen zu geben, was ihnen große Gefahr brachte. Insbesondere war es für sie völlig unmöglich, im Hause Allahs Allah anzubeten. Mit der Annahme des Islam durch einen furchtlosen Helden wie Hazrat Umar (r.a.) änderte sich die Lage plötzlich. Als er selbst öffentlich erklärte, Muslim geworden zu sein, wurde die Gesellschaft der Ungläubigen ihm gegenüber äußerst feindselig und wütend. Als sein Onkel, der einflussreiche ungläubige Anführer As ibn Wa’il, ihm Schutz gewähren wollte, lehnte er es aufgrund seiner angeborenen Kühnheit und Tapferkeit ab, diesen Schutz anzunehmen. Denn nach dem Glauben an das revolutionäre Glaubensbekenntnis des Islam, „Lā ilāha illā Allāh“, ist es für einen Menschen mit Selbstachtung keineswegs angemessen, den Schutz eines Ungläubigen oder einer ungläubigen Macht anzunehmen. Außerdem ging er gemeinsam mit den Muslimen zur Kaaba und verrichtete dort das Gebet. Im Grunde war dies allein durch den Mut des tapferen Umar möglich geworden. Deshalb wurde er am Hofe des Propheten mit dem Beinamen Faruq – derjenige, der zwischen Wahrheit und Falschheit unterscheidet – geehrt.

Nach seiner Annahme des Islam blieb Hazrat Umar (r. a.) bis zur Hidschra etwa sechs bis sieben Jahre in Mekka. Während dieser Zeit ertrug auch Hazrat Umar (r. a.) gemeinsam mit den anderen Muslimen die unmenschlichen Misshandlungen, die vonseiten der Ungläubigen gegen die Muslime verübt wurden, und die grausame Unterdrückung, der sie ausgesetzt waren, ohne Klage. In der Tat wäre es für die damaligen Muslime äußerst schwierig gewesen, ihren Glauben zu bewahren, während sie unter dem teuflischen Martyrium der Ungläubigen zermalmt wurden, wenn sie nicht über eine beispiellose Hingabe für den Islam, eine außergewöhnliche moralische Standhaftigkeit und einen unbeugsamen Charakter verfügt hätten.

Der erste Krieg des Islam fand auf dem Feld von Badr statt. Hazrat Umar (r. a.) zeigte in diesem Krieg eine außergewöhnliche Urteilskraft, eine opferbereite Gesinnung und unbeugsame Entschlossenheit; dies ist in der Geschichte des Islam in leuchtenden Buchstaben verzeichnet. Für den Islam war er nicht bereit, selbst einen sehr nahen Verwandten auch nur im Geringsten zu verschonen. Auf dem Schlachtfeld wurde sein Onkel As durch den Hieb seines eigenen Schwertes getötet. Nicht die geringste Scheu empfand er dabei, die Waffe in die Brust dieses engsten Verwandten zu stoßen. Dieses Opfer für den Islam war wahrhaft unvergleichlich.

Im Krieg von Badr errangen die Muslime einen ruhmreichen Sieg, und dabei gerieten etwa siebzig Anführer der Ungläubigen in die Hände der Muslime und wurden gefangen genommen. Als die Beratung darüber begann, wie man mit ihnen verfahren solle, äußerte Hazrat Umar Faruq (r. a.) offen seine Meinung und sagte: „Es ist ratsam, sie zu töten, und jeder von uns ist verpflichtet, seinen jeweiligen Verwandten eigenhändig zu schlachten.“

Im sechsten Jahr der Hidschra reiste der Edle Prophet (s. a. s.) mit vierzehnhundert Muslimen nach Mekka, um die Hadsch zu vollziehen. Als er den Ort Zul-Hulaifa erreichte, erfuhr er, dass die Quraisch von Mekka den Muslimen in diesem Jahr keinesfalls erlauben würden, die Stadt zu betreten. In dieser Lage verbreitete sich die Nachricht, Hazrat Uthman (r. a.) sei als Märtyrer getötet worden. Zu dieser Zeit nahm der Edle Prophet (s. a. s.) von den Gefährten den Treueeid zur Selbstaufopferung entgegen. Hazrat Umar (r. a.) gehörte dabei zu den Ersten. Als schließlich ein Friedensvertrag mit den Quraisch unterzeichnet wurde, erschien ihm eine seiner Bedingungen völlig unannehmbar, und sein ausgeprägtes Ehrgefühl sowie sein mutiger Charakter wurden dadurch schwer getroffen. Unverzüglich begab er sich zum Propheten und sagte ehrerbietig: „Wenn wir wahrhaftig auf der Wahrheit gegründet sind, warum müssen wir dann mit der Falschheit einen so nachgiebigen und unterwürfigen Frieden schließen?“

Im selben Jahr wie die Eroberung Mekkas fand die Schlacht von Hunain statt. Hazrat Umar (r. a.) kämpfte in dieser Schlacht mit außerordentlicher Standhaftigkeit. Als sich im neunten Jahr der Hidschra die Nachricht verbreitete, der römische Kaiser plane einen Angriff auf Medina, brachte Hazrat Umar Faruq (r. a.) auf Bitte des Edlen Propheten (s. a. s.) die Hälfte seines gesamten Besitzes und übergab sie dem Gesandten.

Als die Nachricht vom Tod des Propheten der Welt die gesamte muslimische Gemeinschaft erreichte, drohte sie unter gewaltigem seelischem Schmerz zusammenzubrechen. Da Hazrat Umar Faruq (r. a.) befürchtete, die heuchlerischen Menschen mit ihrem hinterhältigen Charakter könnten die Gelegenheit nutzen, um ein schweres Unglück herbeizuführen, begann er in der Prophetenmoschee mit kraftvoller Stimme eine Ansprache zu halten: „Wer sagen wird, der Prophet der Welt sei verstorben, dem wird der Hals abgeschlagen.“ Tatsächlich war dies lediglich ein unmittelbarer Ausdruck der ihm angeborenen feurigen Tatkraft.

Die feurige und unbeugsame Gesinnung, die im Charakter Hazrat Umars (r. a.) durchweg zu beobachten war, rief bei einigen Gefährten eine gewisse ungünstige Reaktion hervor. Als beispielsweise Hazrat Abu Bakr Siddiq (r. a.) gegen Ende seines Lebens in Sorge über die Ernennung des nächsten Kalifen geriet, sprach er sich persönlich dafür aus, Hazrat Umar (r. a.) in dieses Amt einzusetzen. Durch seine lange Lebenserfahrung hatte er zweifellos erkannt, dass Umar Faruq (r. a.) nach seinem Dahinscheiden die geeignetste Person für das Kalifat sein würde. Als er Hazrat Abdur-Rahman ibn Auf (r. a.) gegenüber diese Meinung äußerte, sagte dieser: „Bei Allah, Umar Faruq ist besser, als Sie von ihm denken. Doch bedenklich ist, dass sein Wesen von großer Heftigkeit und Strenge geprägt ist.“ (Tabari) Darauf erwiderte Hazrat Abu Bakr (r. a.): „Der Grund dafür ist, dass in mir übermäßige Sanftmut und Demut vorhanden waren. Wenn jedoch die Verantwortung auf ihm selbst lasten wird, wird er viele seiner Gewohnheiten und Wesenszüge aufgeben. O Abu Muhammad! Meine Erfahrung ist, dass Umar, wenn ich auf jemanden zornig wurde, stets bemüht war, das Feuer meines Zorns zu löschen, und mir riet, Sanftmut walten zu lassen.“ (Al-Islam wa-l-Hadarat al-Arabiyya)

Wegen des strengen Wesens Hazrat Umar Faruqs (r. a.) musste Hazrat Abu Bakr (r. a.) auch vor dem Volk Rechenschaft ablegen. Als seine Meinung über den nächsten Kalifen unter den Menschen bekannt wurde, kamen einige Leute zu ihm und fragten: „Was werden Sie Allah antworten, wenn Sie eine Person von so strengem Wesen wie Umar zu Ihrem Nachfolger einsetzen und vor Allah treten?“ Hazrat Abu Bakr (r. a.) wies ihre irrige Ansicht auf äußerst feinsinnige Weise zurück und sagte: „Ich werde vor Allah stehen und sagen, dass ich für die Umma der kommenden Generation den besten und vortrefflichsten Menschen zum Kalifen erwählt habe.“

Tatsächlich hatte Hazrat Abu Bakr (r.a.) in der Gegenwart des edlen Propheten (s.) eine Stellung inne, die der Stellung Hazrat Umar Faruqs (r.a.) in der Gegenwart Hazrat Abu Bakrs (r.a.) entsprach. (Muqaddima Ibn Khaldun, S. 206.) Daher ist die oben angeführte Aussage Hazrat Abu Bakrs (r.a.) vollkommen wahr.

Die erste Botschaft, die Hazrat Umar (r.a.) nach seiner Einsetzung zum Kalifen aussprach und die in die Ohren des muslimischen Volkes drang, lautete: „O Araber, eure Religion besteht darin, wie ein angebundenes Kamel dem Führer zu folgen. Doch darauf kommt es an, wohin und auf welche Weise der Führer es führt. Über mich kann ich jedoch sagen: Bei Allah, dem Herrn der Kaaba, ich werde euch gewiss auf den rechten Weg führen.“

Unmittelbar nachdem die Bestattung Hazrat Abu Bakr Siddiqs (r.a.) abgeschlossen war, klopfte er den Staub von seinen Händen und erhob sich, um eine Ansprache zu halten. An das versammelte muslimische Volk gewandt, sagte er:

O muslimisches Volk! Allah hat euch und mich zusammengeführt und mich nach meinen beiden früheren Gefährten am Leben und übrig gelassen. Bei Allah, alle Angelegenheiten, die mir vorgelegt werden, werde ich entscheiden. Was mir verborgen bleibt, darum werde ich mich mit vollem Verantwortungsbewusstsein und in Gottesfurcht bemühen. Wenn die Menschen mir Güte und Wohlwollen entgegenbringen, werde auch ich ihnen gegenüber entsprechend handeln. Wenn jedoch jemand schlechtes und unerwünschtes Verhalten an den Tag legt, werde auch ich ihn streng bestrafen.“

Diese richtungsweisende Ansprache Hazrat Umars (r.a.) war der Leitfaden für die Ausübung seines Kalifats. Die klare Ansicht erfahrener Menschen lautet, dass er von Anfang bis Ende gemäß diesen Worten handelte. Er wich auch nicht um ein Jota davon ab – weder nach unten noch nach oben.

Hazrat Umar (r.a.) selbst pflegte zu Allah zu beten:

********(Arabisch)

O Allah, von Natur aus bin ich ein harter Mensch; mache mich sanft und gütig. Ich bin schwach; schenke mir Stärke. Ich bin geizig; mache mich großzügig. (Al-Islam wa-l-Hadaratu al-Arabiyya)

Nachdem Hazrat Umar (r.a.) zum Kalifen ernannt worden war, unternahm er Schritte, um den Feldzug im Irak durch die Entsendung einer großen Zahl von Soldaten zu verstärken. Nachdem er zu diesem Zweck mehrere Tage hintereinander auf öffentlichen Versammlungen aufgerufen hatte, hielt er eine ergreifende und begeisternde Ansprache. Infolgedessen waren die Muslime in Scharen bereit, sich dem Dschihad anzuschließen. In der letzten Phase dieser ununterbrochenen Kampfserie kam es zu einer offenen Auseinandersetzung zwischen den Muslimen und Iran. Doch die Muslime wurden dabei besiegt, und von den neuntausend Soldaten blieben nur dreitausend übrig. Als Hazrat Umar Faruq die Nachricht von dieser Niederlage erhielt, war er äußerst unzufrieden und zornig. Daraufhin hielt er eine flammende Rede, in der er zum Opfer für den Islam aufrief; unter den arabischen Stämmen löste sie einen Vulkanausbruch der Begeisterung aus. Ja, sogar unzählige christliche Bürger waren bereit, in diesem Krieg gemeinsam mit den Muslimen auf das Schlachtfeld zu ziehen.

Während des Kalifats von Hazrat Umar Faruq (r.a.) wurden außergewöhnliche Siege für den Islam errungen. In Ägypten, Syrien, im Irak, in Armenien, Iran, Palästina, Aserbaidschan, Algerien und Tripolis wurde damals die Fahne des Islam gehisst. Tatsächlich ist weder vor dieser Zeit noch danach ein vergleichbares Beispiel für die Eroberung solcher Länder zu beobachten. Kein von ihm abgeschossener Pfeil verfehlte sein Ziel. Kein Banner, das er erhoben hatte, wurde jemals gesenkt.

Das Leben der Muslime war für ihn das Kostbarste überhaupt. Er ernannte solche Männer zu Befehlshabern, die in der damaligen Gesellschaft wegen ihres Wissens, ihrer Klugheit und ihrer Umsicht besonderes Ansehen genossen. Im Hinblick auf die Schlacht von „Nehawand“ schrieb er an Nu’man ibn Muqarrin:

Ich habe erfahren, dass sich in der Stadt Nehawand die nichtmuslimischen Feinde in Scharen versammeln, um mit euch einen Kampf zu beginnen. Sobald du diesen meinen Brief erhältst, sollst du mit den Muslimen in deiner Nähe unter dem Schutz von Allahs Befehl, Hilfe und Barmherzigkeit aufbrechen. Führe sie nicht über schwierige und unwegsame Wege, denn das würde ihnen große Mühsal bereiten. Greife in keines ihrer berechtigten Rechte ein. Andernfalls werden sie unzufrieden und aufgebracht sein. Führe sie auch nicht auf Wegen durch dichte Wälder. Wisse: Ein einziger Muslim ist mir lieber und wertvoller als hunderttausend Goldmünzen.

Um diesen beispiellosen Feldzug zur Eroberung von Ländern erfolgreich zu machen, entsandte er in verschiedenen Schlachten unzählige Soldaten. Doch wenn er die Nachricht vom Märtyrertod eines Soldaten oder Heerführers erhielt, strömten aus seinen beiden Augen unaufhörlich heiße Tränen tiefen Schmerzes hervor und flossen in Strömen dahin; selbst wenn man ihm zugleich die frohe Nachricht von der Eroberung eines gewaltigen Landes überbrachte, ließen sie sich nicht zurückhalten.

Hazrat Umar (r.a.) war ebenso wie die beiden großen Männer vor ihm – der ehrwürdige Gesandte und Abu Bakr Siddiq – ein Bannerträger der Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Auch die Worte, die von seinen Lippen kamen, waren denen jener beiden gleich. Als er Muslima al-Aschdschai entsandte, um das aufständische Volk der Kurden zu bezwingen, sagte er zu ihm:

Brich im Namen Allahs auf und kämpfe auf Allahs Weg mit aller Kraft gegen die Menschen, die sich Allah widersetzen. Wenn es zu einem offenen Kampf mit euren polytheistischen Brüdern kommt, unterbreitet ihnen zunächst drei Vorschläge. Ladet sie ein, den Islam anzunehmen. Wenn sie den Islam annehmen, die Waffen niederlegen und bereit sind, in ihren Häusern zu bleiben, dann ist es eure Pflicht, von ihrem Vermögen die Zakat einzuziehen. Wenn sie bereit sind, sich euch anzuschließen und gegen die Ungläubigen zu kämpfen, dann sollen ihre Rechte und ihr Rang denen von euch gleich sein. Wenn sie sich jedoch weigern, den Islam anzunehmen, dann fordert von ihnen Unterwerfung und die Zahlung des Kharadsch. Bürdet ihnen jedoch keine Last auf, die ihre Kräfte und Möglichkeiten übersteigt. Wenn sie nicht bereit sind, den Kharadsch zu zahlen, kämpft gegen sie. Allah wird euch gegen sie helfen.

Hazrat Umar Faruq (r.a.) war unter den Provinzgouverneuren und den Regierungsbeamten der verschiedenen Abteilungen nicht bereit, auch nur das geringste Maß an Bequemlichkeit, Luxus und Prunk zu dulden. Er bemühte sich mit ganzer Kraft, zwischen Herrschern und Beherrschten vollständige Einheit und Gleichheit zu bewahren. Seine Schutzmaßnahmen kannten keine Grenzen, damit die luxuriöse Zivilisation und der zügellose Charakter der Nichtaraber sie nicht beeinflussen konnten. Dem Gouverneur Hazrat Utba ibn Farqad (r.a.) schrieb er unmissverständlich: Meide Luxus, Prunk, Wohlleben, polytheistische Bräuche und Sitten sowie Seidenkleidung.

Von den neu ernannten Statthaltern ließ er sich das Versprechen geben, dass sie nicht auf türkischen Pferden reiten würden (denn dies galt damals als äußerster Luxus), keinen Türhüter anstellen und ihre Türen für Bedürftige und Notleidende stets offen und frei zugänglich halten würden. Wenn jemand dagegen verstieß, setzte er ihn unverzüglich ab.

Hazrat Sa’d ließ in der Stadt Kufa einen gewaltigen Palast errichten. Hazrat Umar (r.a.) ließ ihn in Brand setzen und zu Asche verbrennen. In Ägypten errichtete Hazrat Kharija ibn Hudhafa ein Gebäude mit einem Obergeschoss. Als Hazrat Umar (r.a.) davon erfuhr, schickte er den Befehl, es abzureißen. Denn abgesehen von anderen unzulässigen Dingen bestand dadurch auch die Gefahr, dass die Privatsphäre des Nachbarn verletzt würde. (Kitab al-Kharaj)

Wenn Umar Faruq (r.a.) während der Hadsch in Mekka al-Mukarrama anwesend war, ließ er öffentlich bekanntgeben, dass jeder, der irgendeine Beschwerde gegen einen Statthalter habe, diese ihm unmittelbar vortragen solle. Ein Mann beschuldigte einen Statthalter, ihn ohne jeden Grund mit hundert Peitschenhieben geschlagen zu haben. Darauf erwiderte er: „Du wirst den betreffenden Statthalter mit hundert Peitschenhieben schlagen.“ Wie schwerwiegend dieses Urteil war, lässt sich leicht ermessen. Der betreffende Statthalter erschrak zutiefst. Er stand auf und sagte: „Wenn dies geschieht, wird das Ansehen des Statthalters zerstört und die Verwaltung zum Erliegen gebracht.“ Hazrat Umar (r.a.) sagte: „Trotzdem ist es unerlässlich, ein solches Beispiel für Gerechtigkeit zu setzen, denn der edle Prophet (s.a.w.) hat es selbst ebenso getan.“

Als Hazrat Umar (r.a.) erfuhr, dass Hazrat Khalid ibn al-Walid (r.a.) ohne irgendeine nationale oder allgemeine Notwendigkeit eine große Geldsumme ausgegeben hatte, sandte er den Befehl, ihn seines Amtes zu entheben. Er sagte: „Wenn Khalid dieses Geld aus eigenen Mitteln ausgegeben hat, so hat er zweifellos Geld verschwendet; wenn er jedoch das Geld des Bait al-Mal ausgegeben hat, so hat er seine Befugnisse überschritten und das anvertraute Gut verraten.“

Hazrat Umar (r.a.) erfüllte die Aufgaben des Kalifats, indem er den Spuren der großen Männer vor ihm folgte. Er sagte: „Meine beiden Gefährten sind bereits vor mir dahingegangen. Sie hatten denselben Weg und dieselbe Methode eingeschlagen. Wenn ich ihnen zuwiderhandelte, würde ich einen völlig anderen Weg einschlagen.“ Tatsächlich scheint dies ein Widerhall der Worte des Weltenpropheten zu sein: „Wenn nach mir jemand Prophet geworden wäre, dann wäre Umar dieser Prophet gewesen.“

Die Härte und Unnachgiebigkeit, die im Charakter Umar Faruqs (r.a.) zu beobachten sind, hat der edle Prophet (s.a.w.) selbst richtig erklärt. Er sagte: „Keiner in meiner Umma ist in den Angelegenheiten Allahs so fest und streng wie Umar.“

Ein anderer sagte: „Umar ist großzügig gegenüber der Wahrheit; doch gegenüber Unrecht und Falschheit ist er durch und durch geizig.“

Tatsächlich war Hazrat Umar (r.a.) kein blinder Sklave seiner Natur; es ist keineswegs wahr, dass er in irgendeiner Angelegenheit lediglich aufgrund einer angeborenen Härte Strenge walten ließ. Vielmehr war seine Auffassung von Härte und Milde äußerst klar, und in dieser Hinsicht waren sein Verstand und sein Bewusstsein stets wach. Daher verkündete er selbst in deutlichen Worten:

Die Aufgaben des Kalifats können nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, solange keine solche Strenge angewandt wird, die nicht das Ausmaß von Tyrannei erreicht. Auch in einer Angelegenheit, deren Grundlage auf Schwäche beruht, sollte keine Nachsicht gezeigt werden. (Kitab al-Charadsch)

Doch auch diese Strenge war vollständig auf die Scharia beschränkt – auf die Rechte Allahs und die Rechte Seiner Diener. In persönlichen Angelegenheiten zeigte Hadhrat Umar (ra.) jedoch niemals auch nur ein Quäntchen Härte. Vielmehr war er in dieser Hinsicht weicher und milder als Wachs. Genau dies geht aus einer eigenen Ansprache Umar al-Faruqs (ra.) hervor. Bei dieser Gelegenheit sagte er:

****** (arabischer Text)

Bei Allah, wenn mein Herz in Angelegenheiten Allahs weich wird, wird es weicher und milder als der Schaum des Wassers. Wenn es jedoch in Angelegenheiten der Religion Allahs und der Scharia – soweit erforderlich – stark und streng wird, wird es härter und undurchdringlicher als ein Fels.

Tatsächlich war die strenge Politik, die Hadhrat Umar al-Faruq (ra.) bei der Erfüllung der Pflichten des Kalifats verfolgte, aus staatspolitischer Sicht unbedingt erforderlich. Die Absetzung Hadhrat Khalid ibn al-Walids, sein strenges Vorgehen gegenüber den Statthaltern und seine äußerste Strenge bei der Befolgung der islamischen Bestimmungen und ähnliche Maßnahmen gehörten zu den gewaltigen Verantwortungen, die mit dem Kalifat Hadhrat Umars (ra.) verbunden waren. Alles, was er tat, tat er zur Erfüllung der schweren Pflichten des Kalifenamtes. Denn ohne dies hätte eine so überaus heikle und wichtige Aufgabe wie das Kalifat nicht im Geringsten erfüllt werden können. Und wenn – Allah bewahre davor – auch Hadhrat Umar bei der Erfüllung der Pflichten des Kalifats kein praktisches Beispiel für eine islamische Staatsordnung geschaffen hätte, wäre das islamische Lebenssystem unausweichlich untergegangen.

Seine Strenge, Unnachgiebigkeit und Unnachsichtigkeit bei der Erfüllung der Pflichten des Kalifats waren jedoch nur eine Seite des Charakters Umars. Die andere Seite zeigte seinen beispiellosen Einsatz für Barmherzigkeit, Mitgefühl und Vergebung. In der damaligen Gesellschaft gab es unter den vernunftbegabten Geschöpfen Allahs niemanden, der mehr Anspruch auf Barmherzigkeit und Mitgefühl gehabt hätte als die Sklaven. Unmittelbar nachdem Hadhrat Umar al-Faruq (ra.) die Verantwortung des Kalifats übernommen hatte, ließ er alle arabischen Sklaven vollständig frei. Zugleich erließ er eine staatliche Bestimmung mit folgendem Inhalt: „Ein Araber darf niemals der Sklave oder Knecht eines anderen werden.“ Nach den damaligen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen war es äußerst schwierig, alle nichtarabischen Sklaven freizulassen. Dennoch setzte er zahlreiche ihnen zugutekommende Gesetze und Bestimmungen in Kraft. Ja, er gewährte ihnen ebenso wie ihren Herren staatliche Beihilfen beziehungsweise Stipendien.

Hadhrat Umar (ra.) pflegte gegenüber den Dhimmis und den Nichtmuslimen einen so herzlichen und achtungsvollen Umgang, wie ihn selbst die Muslime unserer Zeit nicht gegenüber Muslimen pflegen. In dieser Angelegenheit blieb er bis zum letzten Augenblick seines Lebens besonders aufmerksam. Zugleich war er keineswegs geizig darin, allgemein Vergebung und Gnade zu zeigen.

Der zweite Kalif beschränkte seine allgemeinen Wohlfahrtsmaßnahmen nicht auf die staatliche Ebene. Auch persönlich war er unablässig zum Wohle der Menschheit tätig. Er ging von Haus zu Haus zu den Familien der Mudschahidin, die auf das Schlachtfeld des Dschihad gezogen waren, und erkundigte sich nach ihnen. Sobald sich bei jemandem ein Bedürfnis zeigte, sorgte er unverzüglich für dessen Erfüllung. Wenn er irgendwo hungrige Menschen sah, veranlasste er unverzüglich, dass ihnen Essen gebracht wurde. Während des Kalifats Umar al-Faruqs (ra.) herrschten vollkommene Gleichheit und Gleichberechtigung zwischen Reichen und Armen, Bedürftigen und Wohlhabenden. Den verantwortlichen Beamten hatte er nachdrücklich befohlen, gegenüber der Bevölkerung nicht die geringste Ungleichbehandlung zu zeigen. Er selbst mochte keinerlei Schmeichelei oder Lobpreisung. Als er im Gericht von Medina als Beklagter erschien, erhob sich der Richter aus Achtung vor dem Kalifatul-Muslimin. Daraufhin sagte er sofort: „Damit hast du in diesem Verfahren bereits dein erstes Unrecht begangen.“ Damals zitterte die ganze Welt vor der Macht und dem Einfluss des Kalifen; doch infolge seiner Gleichheitspolitik konnten ausländische Gesandte den Amir al-Muminin nicht ohne Weiteres erkennen. Er war ein Mann von außerordentlich starkem Ehrgefühl. Vor der Offenbarung der Verse über den Schleier hielten sich weder die gewöhnlichen muslimischen Frauen noch die Ehefrauen des Edlen Propheten (s.) an den Schleier. Dennoch missbilligte er schon damals diese Schleierlosigkeit und die freie Zurschaustellung der Frauen.

Die grundlegende Basis des Charakters al-Fārūqs

Die erhabenen Charaktereigenschaften von Hazrat Umar Faruq (r.a.) waren auf einem äußerst festen Fundament aufgebaut. Dieses Fundament hatte er durch die innigste und engste Gefährtenschaft mit Hazrat Muhammad (s.), dem Begründer des höchsten sittlichen Maßstabs, erworben. Persönlich war er mit edlen Eigenschaften geschmückt und ein lebendiges Abbild des prophetischen Charakters. In seinem Charakter spiegelten sich in höchstem Maße Aufrichtigkeit, Ergebung in Allah, Abneigung gegen weltliche Genüsse, Beherrschung von Zunge und Herz, Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit, Demut und ein anspruchsloser Lebenswandel wider. Diese edlen Eigenschaften waren in seinem Charakter so fest verankert, dass sie auch im Charakter jedes Menschen, der in seine Nähe kam, tiefe Spuren hinterließen. Viele Sahaba bemühten sich mit größtem Eifer darum, seine Nähe zu erlangen, um von ihm echte Taqwa und Frömmigkeit zu lernen. Der Gesandte Allahs selbst (s.) sagte über ihn:

*******(Arabisch)

Allah, der Erhabene, hat die Wahrheit auf Umars Zunge und in seinem Herzen fest verankert. Er war derjenige, der klar zwischen Haqq und Bātil unterschied.

Auch im Charakter der Amtsträger des Staates während der al-Fārūqī-Khilafat spiegelte sich dieser Einfluss vollständig wider.

Die Intensität der Gottesfurcht

Die Hauptquelle für die charakterliche Festigkeit von Umar (r.a.) war sein unerschütterlicher Glaube an Allahs Allmacht und Kraft. In äußerster Demut und mit einem von Furcht erfüllten Herzen widmete er sich bis tief in die Nacht dem Gebet. Wenn er die Koranverse las, in denen Allahs Größe und Erhabenheit beschrieben werden, wurde er von tiefster Ergriffenheit überwältigt und brach in unaufhaltsames Weinen aus. Sein Herz war so weich und voller Empfindsamkeit, dass es einmal, als er im Fadschr-Gebet begonnen hatte, die Sure Yusuf zu rezitieren, von heftiger Bewegung ergriffen wurde; und während er weinte, war er gezwungen, den gesamten Koran zu Ende zu rezitieren und sich dann in die Verbeugung zu begeben.

Er fürchtete das Ergreifen am Tag der Auferstehung sehr. Oft pflegte er zu sagen: Selbst wenn ich am Tag der Auferstehung gerade noch der Peinigung der Dschahannam entkomme und sich gute und schlechte Taten die Waage halten, werde ich mich für einen großen Glückspilz halten. Einmal nahm er ein Stückchen Gras in die Hand und begann mit schmerzerfüllter Stimme zu sagen: „O weh, wäre ich doch ebenso frei von Verantwortung wie dieses Grashälmchen! O weh, wäre ich doch niemals geboren worden!“ Aus Furcht vor Allah blieb sein Herz und sein Gemüt stets von Angst und Sorge erfüllt. Deshalb sagte er oft: Wenn aus der oberen Welt verkündet würde, dass alle Menschen auf der Welt, bis auf einen, Bewohner des Paradieses sein werden, würde mein Herz dennoch von der Sorge und Angst gequält bleiben: Wer weiß, vielleicht bin gerade ich jener Unglückselige.

Liebe und Gehorsam gegenüber dem Gesandten

Für die Reinheit und Läuterung der Gesinnung sowie für den Erwerb vorzüglicher und aufrichtiger charakterlicher Eigenschaften ist es unerlässlich, eine aufrichtige, innige Liebe zum Weltgesandten, Hazrat Muhammad (s.), der die grundlegende Quelle edlen Charakters ist, und eine aufrichtige Hingabe an die Befolgung seiner Sunna zu entwickeln. Wahrlich, ein Herz, das den Gesandten nicht liebt, und ein Schritt, der nicht dem vorzüglichen Vorbild des edlen Gesandten (s.) folgt, können nicht mit den Gnaden dieser und der jenseitigen Welt gesegnet werden. Hazrat Umar Faruq (r.) war ein wahrhaft hingebungsvoller Liebender des Gesandten. Er liebte den edlen Gesandten (s.) mehr als sein eigenes Leben, seinen Besitz, seine Kinder und Angehörigen. Deshalb war er nicht imstande, den Tod des edlen Propheten (s.) plötzlich und leicht zu akzeptieren.

Die leuchtendste Seite im Charakter von Hazrat Umar (r.) war seine buchstäbliche Befolgung des edlen Gesandten (s.) in jedem einzelnen Schritt. Beim Essen und Trinken, bei Kleidung und Erscheinung, beim Aufstehen und Sitzen, beim Gehen und Umhergehen, im Reden und in allen übrigen Angelegenheiten folgte er mit Hingabe dem Vorbild des Propheten. Der edle Gesandte (s.) hatte sein Leben in Entbehrung, Hunger und Armut verbracht. Deshalb führte Hazrat Umar, obwohl er Herrscher der gewaltigen Reiche von Rom und Persien war, sein Leben wie ein überaus armer Mann. Einmal sagte seine Tochter, die Mutter der Gläubigen, Hazrat Hafsa (r.), zu ihm: „Allah, der Erhabene, hat nun Wohlstand und Überfluss gewährt. Daher sollten Sie sich jetzt nicht davon enthalten, gute Kleidung zu tragen und vorzügliche Speisen zu sich zu nehmen.“ Er erwiderte: „Hast du etwa das von Leid und Armut geprägte Leben des edlen Gesandten vergessen? Bei Allah, ich werde meinem ‚Führer‘ weiterhin folgen. … Ich werde dies in der Hoffnung tun, dass Allah mir im Jenseits Glück und Wohlstand gewähren wird.“

Wenn er den edlen Gesandten (s.) eine bestimmte Handlung auf eine bestimmte Weise hatte ausführen sehen, bemühte er sich stets, genau diese Handlung auf genau dieselbe Weise auszuführen. Wenn man ihn beim Anblick seiner Handlungsweise nach dem Grund fragte, sagte er offen: „Ich habe den edlen Gesandten (s.) gesehen, wie er diese Handlung genau auf diese Weise ausführte; deshalb habe ich sie auf diese Weise ausgeführt.“

Das eindringliche Verantwortungsgefühl

Hazrat Umar (r.) besaß hinsichtlich seiner Verantwortung und Pflichten ein äußerst ausgeprägtes Empfinden. Er hielt sich für alles, was das Volk betraf, verantwortlich und ertrug bereitwillig jede noch so große Mühsal, die mit der Erfüllung dieser Verantwortung verbunden war. Für die ihm anvertrauten Vermögenswerte des muslimischen Volkes oder des Staates, deren Verwaltung ihm oblag, ertrug er Mühe und Arbeit in äußerstem Maße. Wenn dem Bayt al-Mal irgendein Schaden zugefügt wurde, ersetzte er ihn; und wenn etwas verloren ging, scheute er nicht im Geringsten davor zurück, persönlich jede erforderliche Mühe auf sich zu nehmen, um es wiederzufinden.

Hazrat Ali (r.) berichtet: Eines Tages sah ich, wie Hazrat Umar (r.) auf einem Kamel ritt und sich rasch fortbewegte, und fragte ihn: „Amir al-Mu’minin, wohin geht Ihr?“ Er antwortete: „Ein Kamel, das als Zakat eingezogen worden war, ist verlorengegangen; ich bin aufgebrochen, um nach ihm zu suchen.“ Ich sagte: „Damit macht Ihr die Pflichterfüllung für Eure nachfolgenden Kalifen doch äußerst schwierig; denn wenn Ihr bei der Erfüllung der Verantwortung des Kalifats solche Mühen auf Euch nehmt, werden auch diejenigen, die nach Euch Kalifen sein werden, sich denselben Mühen unterziehen müssen.“ Als er dies hörte, sagte er:

*******(Arabisch)

O Vater von Hasan! Tadle mich nicht. Bei Allah, der Muhammad (s) als Propheten gesandt hat: Wenn auch nur ein Kamel am Ufer des Euphrat sterben sollte, würde Umar dafür am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen werden.

In der Tat kann man solche Worte nur sprechen, wenn man ein unermessliches Verantwortungsbewusstsein und einen aufrichtigen, unerschütterlichen Glauben an die Rechenschaft am Tag der Auferstehung besitzt; und es besteht kein Zweifel daran, dass man sich dann in entsprechender Weise um den Schutz des Staatseigentums bemüht und dafür Mühen auf sich nimmt.

Hazrat Umar (ra) pflegte nachts durch die Wohnviertel zu gehen, um den tatsächlichen Zustand der Bevölkerung kennenzulernen. Drei Nächte hintereinander hörte er aus demselben Haus Weinen. Daraufhin ließ er die Bewohner zu sich rufen und wollte den Grund für das Weinen des Kindes erfahren. Die Mutter des Kindes sagte: „Da dem Kind aus dem Bayt al-Mal erst dann eine Unterstützung zugeteilt wird, wenn es abgestillt ist, versucht man nun unverzüglich, das gestillte Kind abzustillen. Das ist der eigentliche Grund für sein Weinen.“

Als er dies erfuhr, ließ er unverzüglich verkünden:

********(Arabisch)

Beeilt euch nicht, die Kinder abzustillen. Von nun an werden wir für jedes muslimische Kind Nahrung bereitstellen.

Zugleich sandte er klare Anweisungen, diese Regelung unverzüglich im gesamten islamischen Reich in Kraft zu setzen.1 {Ein einzigartiges Beispiel für Verantwortungsbewusstsein: In diesem Zusammenhang ist hier noch von einem weiteren historischen Ereignis zu berichten. Eines tiefdunklen Nachts besuchte der Kalif Umar (ra) gemeinsam mit Ibn Abbas (ra) ein abgelegenes ländliches Gebiet fern von Medina. Als sie durch ein Viertel gingen, hörten sie aus einer baufälligen Hütte in der Nähe das Weinen von Kindern. Sie blickten in die Hütte und sahen: Eine alte Frau hatte einen mit Wasser gefüllten Topf auf den Herd gestellt und machte Feuer, während die Kinder ringsherum vor Hunger weinten. Die Frau beruhigte die Kinder immer wieder: „Habt noch ein wenig Geduld, gleich wird das Essen fertig sein.“ Doch letztlich wurde das Essen nicht fertig. Nachdem die Kinder lange geweint hatten und vor Erschöpfung müde geworden waren, schliefen sie schließlich ein. Auch die Frau seufzte tief und sagte zu sich selbst: „Nun, wenigstens haben wir diese Nacht überstanden.“ Als der Kalif Umar (ra) und sein Begleiter diesen herzzerreißenden Zustand sahen, traten sie der Frau gegenüber. Auf ihre Fragen antwortete die Frau: „In ihrer Familie gibt es keinen männlichen Angehörigen, der seinen Lebensunterhalt verdienen kann; auch sie selbst kann nicht arbeiten und den Kindern Nahrung verschaffen. Deshalb stellt sie seit einigen Tagen lediglich einen mit Wasser gefüllten Topf auf den Herd und beruhigt die hungrigen Kinder auf diese Weise.“ Durch weitere Fragen erfuhren sie, dass die Familie bis dahin keinerlei Lebensmittelhilfe aus dem Bayt al-Mal des Staates erhalten hatte. Als der Kalif und sein Begleiter diese erschütternde Geschichte hörten, kehrten sie schnell nach Medina zurück und öffneten die Tür des Lagerhauses des Bayt al-Mal. Danach nahm er selbst einen Sack Mehl und einen Sack Zucker auf seine Schultern und machte sich zur armen Frau auf den Weg. Daraufhin bat Ibn Abbas (ra) den Kalifen, ihm wenigstens einen der Säcke auf die Schulter zu legen. Der Kalif wies dies entschieden zurück und sagte: „Ibn Abbas! Heute bist du gekommen, um meine Last zu erleichtern; aber am Tag der Auferstehung, wenn ich wegen dieses Versagens bei der Erfüllung meiner Verantwortung angeklagt werde, wirst du nicht kommen, um die Last meiner Sünde zu erleichtern.“ Wie ausgeprägt das Verantwortungsbewusstsein des zweiten Kalifen war, dafür ist dieses Ereignis ein leuchtender Beweis. – Der Herausgeber }

Diese Menschlichkeit, dieses Mitgefühl und diese Anteilnahme am Leid anderer sollten im Charakter der Staatsführer eines auf islamischen Grundsätzen beruhenden Staates deutlich ausgeprägt sein.

Hazrat Umar (r.a.) war in der Tat für jeden schwachen und jeden verwaisten Menschen in der Gesellschaft wie ein liebevoller und fürsorglicher Vater. Gerechtigkeit und Unparteilichkeit waren seine herausragendsten Eigenschaften. Freiheit und Gleichheit maß er gleichermaßen große Bedeutung bei. 1 Unnachgiebigkeit in der Frage der Freiheit: In der Frage der Freiheit des Menschen beziehungsweise der grundlegenden Menschenrechte war Hazrat Umars (r.a.) Haltung kompromisslos. Ohne einen vernünftigen und gesetzmäßigen Grund war er keineswegs dafür, die Freiheit irgendeines Menschen auch nur im Geringsten zu beeinträchtigen. In dieser Angelegenheit erteilte er den Regierenden ebenfalls strenge Anweisungen. Dennoch ging beim Kalifen einmal eine Beschwerde gegen den Statthalter Ägyptens ein, wonach dieser einige Menschen aus bloßem Verdacht und ohne jeden vernünftigen und gesetzmäßigen Grund im Gefängnis festhielt. Der Kalif ließ den Statthalter unverzüglich zu sich rufen und fragte ihn nach dem Grund dafür. Der Statthalter konnte darauf keine zufriedenstellende Antwort geben. Da tadelte ihn der Kalif und sagte: „Diese Menschen waren doch von ihren Müttern als freie Menschen geboren worden. Woher hast du das Recht, sie zu versklaven?“ Tatsächlich blieb Kalif Umar (r.a.) bis zum letzten Augenblick seines Lebens diesem kraftvollen Grundsatz treu. Niemand konnte ihn auch nur einen Schritt davon abbringen. – Herausgeber

Er stellte sich in die Reihen der Schwachen und Bedürftigen der Gesellschaft und setzte sich für das umfassende Wohlergehen der Menschheit ein. Seine Haltung galt nicht nur den Muslimen. Auch gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern, die dem islamischen Staat unterstanden, machte er nicht den geringsten Unterschied. Er erließ Anweisungen an die Verwaltungsbeamten aller Ebenen, ihnen gegenüber gerecht zu handeln und das Prinzip der Gerechtigkeit zu befolgen. Er mahnte sie, jede Art von Unrecht und tyrannischer Behandlung ihnen gegenüber zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist besonders eine seiner eigenen historischen Aussagen erwähnenswert. Er sagte:

******** (Arabisch)

Das Wohlergehen der Verantwortung, die Allah, der Erhabene, mir anvertraut hat, hängt hauptsächlich von drei Dingen ab. Diese sind: das anvertraute Gut beziehungsweise die Treue ordnungsgemäß zu wahren, es mit Kraft zu tragen und die Regierung sowie die Rechtsprechung gemäß den von Allah offenbarten Bestimmungen auszuüben.

Über das staatliche Vermögen sagte er:

******* (Arabisch)

Wisst, dass das Wohlergehen dieses staatlichen Vermögens in nur drei Arten seiner Verwendung liegt: Es wird rechtmäßig – gemäß dem Recht – genommen, es wird rechtmäßig gegeben, also zur Erfüllung eines Rechts, und jede Einnahme oder Ausgabe auf nichtige Weise wird unterbunden. Für einen schwachen Gläubigen genügt es, in Regierung und Rechtsprechung Gerechtigkeit zu verwirklichen.

Bei der Rechtsprechung war er mit Leib und Seele bereit, Gerechtigkeit durchzusetzen. Wenn zwei miteinander streitende Parteien zu ihm kamen, um Recht zu erhalten, kniete er nieder und betete zum Erhabenen Allah mit den Worten:

O Allah, hilf mir bei dieser Aufgabe. Denn jede der beiden Parteien könnte mich von meiner Religion abbringen – (wenn ich nicht gerecht urteile).

Abneigung gegen Luxus und Genügsamkeit

Die Gier und das Verlangen nach weltlichen Genüssen sind in Wahrheit die Hauptursache für die Entstehung von Unmoral, Charakterlosigkeit und Korruption. Deshalb verabscheute Hadhrat Umar Faruq (ra) sie von Natur aus. Seine Zeitgenossen räumten einhellig ein, dass er in seiner Abneigung gegen Luxus und seiner Genügsamkeit alle anderen übertroffen hatte. Wenn der edle Gesandte (s) ihm einmal etwas geben wollte, sagte er: „O Gesandter! Es gibt viele Menschen, die bedürftiger sind als ich. Sie sind dessen würdiger.“ Der Körper von Hadhrat Umar (ra) war niemals mit weicher, feiner Kleidung in Berührung gekommen. Ein geflicktes Kurta, ein abgetragenes und zerschlissenes Tuch als Turban und zerrissene Schuhe – das war sein einziger Schmuck sein ganzes Leben lang. In dieser Aufmachung empfing er die Gesandten von Caesar und Kisra sowie die Vertreter aus dem In- und Ausland. Wenn die Menschen seine minderwertige Nahrung sahen, waren sie bestürzt und sprachlos. Er sagte: „Glaubt ihr, ich sei unfähig oder nicht gewillt, hochwertige und schmackhafte Speisen zu essen? Bei Allah, wenn ich nicht den Tag des Jüngsten Gerichts fürchten würde, würde auch ich mich wie ihr dem Luxus und den weltlichen Genüssen hingeben.“ Auch den Beamten, die mit staatlichen Aufgaben betraut waren, erteilte er strenge Anweisungen, sich gleichermaßen von Luxus und weltlichen Genüssen fernzuhalten.

Genügsamkeit war eine ihm angeborene Eigenschaft. Nachdem er zum Kalifen ernannt worden war, nahm er mehrere Jahre lang keinen einzigen Geldbetrag aus dem Bayt al-Mal an. Dabei wurde seine gesamte Familie durch Mangel, Not und Armut immer stärker bedrängt. Als die ehrwürdigen Gefährten seinen Zustand sahen, veranlassten sie, ihm aus dem Bayt al-Mal ein ausreichendes Unterhaltsgeld zu gewähren, mit dem er ganz einfache Nahrung und Kleidung beschaffen konnte. Hadhrat Umar (ra) erklärte sich jedoch nur unter der Bedingung bereit, es anzunehmen: „Ich werde das Unterhaltsgeld genau so lange beziehen, wie es notwendig ist. Sobald sich meine eigene finanzielle Lage verbessert, werde ich aufhören, es anzunehmen.“ Darauf sagte Rubai ibn Ziyad Harami: „Amir al-Mu’minin! Aufgrund der Würde, die Allah, der Erhabene, Ihnen verliehen hat, sind Sie mehr als jeder andere auf der Welt dazu berechtigt, ein Leben in Luxus, Behaglichkeit, Wohlstand und Freude zu führen.“ Hadhrat Umar (ra) erwiderte zornig: „Ich bin doch nur der Treuhänder des Volkes. Kann es jemals erlaubt sein, ein anvertrautes Gut zu veruntreuen?“ Eines Tages sah Hadhrat Utba (ra), wie er minderwertige Nahrung aß, und sagte: „Amir al-Mu’minin! Wenn Sie für Essen und Kleidung etwas mehr ausgeben würden, würde dadurch das Vermögen der Muslime nicht geringer werden.“ Hadhrat Umar (ra) sagte: „Es ist äußerst bedauerlich, dass du mich zu weltlichem Wohlleben und Luxus verlocken willst.“

Nachdem Hadhrat Umar (ra) mit der Verantwortung des Kalifats betraut worden war, war er hinsichtlich seiner Lebensweise in der Tat äußerst vorsichtig. Denn selbst wenn zu dieser Zeit auch nur der geringste seiner Fehler oder Mängel sichtbar geworden wäre, hätte dies dazu führen können, dass Korruption im Charakter der gesamten muslimischen Bevölkerung Fuß fasste.

 

Das Kalifat von Hadhrat Umar Faruq (ra)

Während der zehnjährigen Herrschaft von Hadhrat Umar Faruq (ra) erreichte das islamische Kalifat seinen höchsten Aufschwung und einen beispiellosen Fortschritt. Gerade in dieser Zeit gerieten die beiden mächtigen Staaten Rom und Persien unter die Herrschaft der Muslime. Die Geschichte vermag kein Beispiel für die Revolution anzuführen, die eine kleine Gruppe von Wüstenbewohnern in so kurzer Zeit hervorbrachte. Alexander der Große, Dschingis Khan und Timur Lang hatten danach gestrebt, die ganze Welt zu verschlingen, und die Erde unter ihnen verwüstet; doch mit den Eroberungen und der Ausweitung der Herrschaft während der Amtszeit des zweiten Kalifen ist dies in keiner Weise vergleichbar. Die zuerst genannten Männer waren wie ein alles vernichtender Sturm aus einer Richtung aufgestiegen, hatten eine Flut von Unterdrückung, Gewalt und Blutvergießen ausgelöst und waren dann in eine andere Richtung weitergezogen. Nachdem Alexander die Stadt „Sur“ im syrischen Reich erobert hatte, ließ er tausend Bürger grausam töten. Außerdem scheute er sich nicht, dreißigtausend Bürger zu Sklaven zu machen und zu verkaufen.

Doch in den Ländern und Städten, über denen während der Amtszeit von Hadhrat Umar Faruq (ra) die Flagge des islamischen Kalifats gehisst wurde, lässt sich kein einziges Beispiel von Unterdrückung, Gewalt und Verfolgung finden. Das islamische Heer war ausdrücklich angewiesen worden, Kindern, Alten und Frauen keinerlei Leid zuzufügen. Nicht nur allgemeine und massenhafte Tötungen, sondern sogar das Fällen grüner, üppiger Bäume war den islamischen Soldaten strengstens verboten. Alle waren beeindruckt und angezogen, wenn sie sahen, welche beispiellosen Beispiele für Gerechtigkeit, Rechtschaffenheit und Höflichkeit die muslimischen Herrscher in den eroberten Gebieten gaben. Daher betrachteten sie die Herrschaft des islamischen Kalifats als eine außergewöhnliche Barmherzigkeit und beteten aufrichtig darum, dass diese Barmherzigkeit unverzüglich über ihre Länder und Völker ausgegossen werde. Ja, aus übergroßer Dankbarkeit scheuten sie sich nicht einmal, den siegreichen Muslimen besondere Hilfe und Unterstützung zu leisten. Bei der Eroberung Syriens waren es die nichtmuslimischen Einwohner Syriens selbst, die aus eigenem Antrieb zugunsten der Muslime Nachrichten und Informationen lieferten. Während der Eroberung des Irak bauten die dortige nichtarabische Bevölkerung aus eigenem Antrieb Brücken für die islamischen Soldaten, sammelte geheime Informationen über den Gegner und gab ihnen dadurch Gelegenheit, sich auf die Auseinandersetzung mit der Lage vorzubereiten. Angesichts all dieser Umstände versteht es sich von selbst, dass die blutdürstigen Eroberer wie Alexander der Große und Dschingis Khan in keiner Weise mit Hadhrat Umar Faruq (ra) verglichen werden können.

Das Blutvergießen Alexanders und Dschingis Khans mag der damaligen Gesellschaft vorübergehend irgendeinen Nutzen gebracht haben; doch ein Staat, dessen Fundament auf Tyrannei, Unterdrückung und blutigen Kämpfen errichtet wird, kann der menschlichen Gesellschaft im Allgemeinen zweifellos keinen dauerhaften Nutzen bringen. Besonders im Zusammenhang mit den erwähnten Ereignissen trifft diese Aussage uneingeschränkt zu. Heute ist von diesen weltbeherrschenden Helden nirgendwo auch nur eine Spur zu finden. Doch in dem gewaltigen islamischen Staat, den Hazrat Umar Faruq (r.a.) errichtet hatte, entfalteten sich die großen Tugenden der Gerechtigkeit, des billigen Rechts, der Toleranz, der Gleichheit, der Brüderlichkeit, der Freigebigkeit und des Mitgefühls in vollem Maße. Deshalb wird das faruqische Kalifat in der Weltgeschichte zu Recht als ein goldenes Zeitalter und als ein Zeitalter des wahren Wohls der Menschheit bezeichnet.

Die Staatsform des Kalifats

Obwohl das Kalifatssystem des Islam bereits zur Zeit von Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) seinen Anfang nahm und während seiner kurzen Regierungszeit sein Fundament gelegt wurde, entstand ein geordnetes und wohlstrukturiertes Staatswesen eigentlich erst unter dem zweiten Kalifen, Hazrat Umar Faruq (r.a.). In dieser Zeit beeindruckte und faszinierte die entwickelte Gestalt des Kalifats die ganze Welt. Während seiner Herrschaft gelangten nicht nur die beiden gewaltigen Reiche des Kaisers und des Kisra in den Besitz der Muslime, sondern zugleich erhielt der islamische Kalifatsstaat mit seiner Regierung die Möglichkeit, seine jeweiligen Aufgaben und seine Würde in vollem Umfang wahrzunehmen. Tatsächlich waren im faruqischen Kalifat nahezu alle Bereiche und Abteilungen vorhanden, die auch ein moderner, entwickelter Staat haben kann.

Während des Kalifats von Hazrat Umar (r.a.) wehte die islamische Fahne über dem gesamten Gebiet von der Grenze des indischen Subkontinents bis nach Ägypten und Syrien. In dieser weiten Region lebten Menschen verschiedener Völker und verschiedener Sprachen. Hazrat Umar (r.a.) setzte seine entschlossenen Bemühungen vor allem dafür ein, die arabischen und nichtarabischen Muslime in jeder Hinsicht zu einer einzigen Nation mit einer gemeinsamen Gesinnung zu formen. Zwar hatte die islamische Lebensanschauung und die Glaubensgesinnung die Bewohner dieses gewaltigen Gebietes durch ein gemeinsames Band miteinander verbunden, doch der Strom ihres Stammeslebens floss noch immer mit ungestümer Kraft wie zuvor dahin. Die unwissenszeitliche Gesinnung von Hass und Feindschaft versuchte in manchen Fällen sogar wieder ihr Haupt zu erheben. Doch die strenge Treue zu seinen Idealen und die Grundsatzfestigkeit von Umar Faruq (r.a.) waren jeden Augenblick darum bemüht, die angehäuften Abfälle der Dschahiliyya zu beseitigen. Hazrat Umar (r.a.) wollte die Bewohner des gesamten islamischen Reiches zu einer Nation mit einem Herzen, einem Verstand und einem gemeinsamen Ziel formen und sie im Kampf gegen die Feinde des Islam geschlossen und kampfbereit machen. Zugleich richtete sich sein scharfer Blick darauf, dass die Muslime, die aus verschiedenen Gründen in anderen Ländern und unter anderen Völkern der Welt lebten, ihre eigenen Besonderheiten und ihre Eigenständigkeit nicht verlieren und sich nicht mit fremden Völkern vermischten und in ihnen aufgingen. Er reinigte das gesamte arabische Land vollständig von der Verunreinigung durch Menschen, die dem Islam feindlich gegenüberstanden. Dank seiner besonderen Weitsicht reformierte und entwickelte er die Landwirtschaft, um das Fundament des islamischen Staatswesens zu festigen und den wirtschaftlichen Fortschritt der Muslime zu fördern. Deshalb untersagte er im islamischen Staat den Kauf und Verkauf sowie die Verteilung von Ackerland. Darüber hinaus warnte er die Muslime davor, die Lebensweise, Sitten und Gebräuche sowie die Zivilisation und Kultur anderer Völker zu übernehmen. Um ihr Leben nach dem Leben des Gesandten Allahs (s.a.w.) zu gestalten, erteilte er allen grundsätzlich Rat und Anweisungen.

Die Struktur des faruqischen Kalifats

Das Kalifat von Hazrat Umar Faruq (r.a.) war in vollem Umfang ein Staat, der auf den Rechten des Volkes beruhte. Während seiner Herrschaft wurden alle Angelegenheiten des Landes dem Madschlis asch-Schura vorgelegt. Unter Berücksichtigung des Qurans, der Sunna und der von dem ersten Kalifen befolgten Verfahrensweisen wurde in jeder Angelegenheit eine endgültige Entscheidung getroffen. Im Madschlis asch-Schura wurden Entscheidungen teils einstimmig, teils auf der Grundlage der Meinung der Mehrheit gefasst. Die folgenden Sahaba waren die wichtigsten Mitglieder seines Madschlis asch-Schura: Hazrat Uthman (r.a.), Hazrat Ali (r.a.), Hazrat Abdur Rahman ibn Auf (r.a.), Hazrat Muadh ibn Dschabal (r.a.), Hazrat Ubayy ibn Kaab (r.a.) und Hazrat Zayd ibn Thabit (r.a.).

Neben diesem Madschlis asch-Schura bestand auch ein allgemeiner Rat, der ihm Beratung leistete und wichtige staatliche Angelegenheiten entschied. Außer allen Sahaba aus den Reihen der Muhadschirun und der Ansar nahmen auch die Stammesführer daran teil. Dieser allgemeine Rat wurde in besonders wichtigen und krisenhaften Situationen einberufen. Im Übrigen musste er sich zur Erledigung der täglichen Geschäfte ausschließlich auf die Entscheidungen des Madschlis asch-Schura stützen, und dessen Entscheidungen galten als endgültig. Neben diesen beiden Räten war damals noch ein weiterer Rat tätig, den man als „Madschlis-e Chass“ bezeichnen kann. An ihm nahmen ausschließlich die Sahaba aus den Reihen der Muhadschirun teil.

Unter einem Staat und einer Regierung auf der Grundlage der Volksrechte versteht man eine Staatsform, in der jeder Bürger die Möglichkeit erhält, alle seine Rechte wahrzunehmen und in der jeder seine eigene Meinung äußern und anderen mitteilen kann. Im Kalifat von Hazrat Umar (r.a.) waren all diese Merkmale in vollem Umfang verwirklicht. Dort konnte jeder Einzelne in völliger Freiheit seine jeweiligen Rechte einfordern.

Nachdem Hazrat Umar Faruq (r.a.) zum Kalifen gewählt worden war, hielt er eine wichtige Ansprache, in der er die Grundsätze seines Kalifats verkündete und ausdrücklich sagte:

*********(Arabisch)

Mein Anspruch auf euer Vermögen ist nur so groß wie der Anspruch des Verwalters auf das Vermögen eines Waisenkindes. Wenn ich wohlhabend und abgesichert bin, werde ich nichts davon nehmen; wenn ich arm bin, werde ich nach den üblichen Regeln nur den notwendigen Betrag nehmen. 1 (Eine andere Überlieferung lautet: ****(Arabisch) „Ich werde nur das für meinen geringsten Bedarf Notwendige nehmen.“)

O ihr Menschen, ihr habt einige Ansprüche mir gegenüber, deren Erfüllung von mir eure Pflicht ist. Erstens ist es meine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Staatseinnahmen und die Beute nicht unnötig ausgegeben werden; zweitens ist es meine Pflicht, euren Lebensunterhalt zu verbessern und die Grenzen zu schützen. Ihr habt mir gegenüber auch den Anspruch, dass ich euch niemals in Gefahr bringe.

In einer anderen Ansprache sagte er: „Wer von euch eine Abweichung von der rechten Ordnung bei mir feststellt, soll versuchen, mich auf den richtigen Weg zu führen.“ Darauf erhob sich einer der anwesenden Zuhörer und sagte: „Bei Allah, wenn ich bei dir eine Abweichung von der rechten Ordnung feststelle, werde ich sie mit diesem scharf geschliffenen Schwert korrigieren.“

Als Hazrat Umar (r.a.) diese Antwort hörte, dankte er Allah und sagte: „Allah hat in diesem Volk Menschen erschaffen, die seine Abweichungen von der rechten Ordnung korrigieren können. Dafür danke ich Allah.“

Diese Ansprache ist nicht bloß eine Ansammlung einiger ansprechender Losungen und kraftvoller Worte; vielmehr ist sie tatsächlich das Manifest beziehungsweise die Grundsätze des islamischen Kalifats. Der Kalif Faruq al-Azam (r.a.) hielt diese Grundsätze mit großer Entschlossenheit ein. So erkrankte der Amir al-Mu’minin, nahm jedoch nicht einmal eine kleine Menge Honig aus dem Bayt al-Mal als Arznei zu sich, nur weil er zuvor nicht die Erlaubnis der Bevölkerung dafür eingeholt hatte. Erst nachdem er sich in der Prophetenmoschee eingefunden und die versammelte Bevölkerung öffentlich um Erlaubnis gebeten hatte, erklärte er sich bereit, ihn einzunehmen. Kann die Geschichte der großen Herrscher der Welt ein ähnliches Beispiel vorweisen?

Hazrat Umar Faruq (r.a.) gewährte der Bevölkerung das uneingeschränkte Recht auf Kritik. Daher scheute sich selbst ein gewöhnlicher Bürger nicht im Geringsten, den Kalifen zu kritisieren. Dieses Recht genossen jedoch nicht nur die männlichen Bürger; auch die Frauen standen in dieser Hinsicht keineswegs zurück. Als eine Frau gegen die Ansicht des Kalifen über die Festsetzung der Brautgabe protestierte und ausrief: „O Umar, fürchte Allah!“, erkannte auch Umar Faruq (r.a.) seinen eigenen Fehler, nahm davon Abstand und akzeptierte die Meinung dieser Frau gemäß Koran und Sunna vorbehaltlos. Tatsächlich waren eben diese Gerechtigkeit und diese Grundsätze der Rechtmäßigkeit die Grundlage für den beispiellosen Erfolg des Kalifats von Hazrat Umar (r.a.).

Die innere Ordnung des Faruqi-Kalifats

Hazrat Umar (r.a.) hatte das gesamte islamische Staatsgebiet in insgesamt acht Provinzen aufgeteilt. Mekka, Medina, Syrien, Basra, Kufa, Ägypten und Palästina. Diese Gebiete galten damals als selbstständige und voneinander verschiedene Provinzen. Darüber hinaus waren auch Chorasan, Aserbaidschan und Persien, diese drei Provinzen, in sein Kalifat eingegliedert. Für jede Provinz wurden gesondert ein Gouverneur, je ein Chefsekretär der zivilen und militärischen Abteilungen, ein oberster Steuereinnehmer, ein Direktor der Polizei, ein oberster Schatzmeister, ein oberster Richter und weitere hochrangige Beamte eingesetzt.

Gewöhnlich wurden die Personen für diese verantwortungsvollen Ämter auf Anraten des Majlis asch-Schura ernannt. Die wichtigste Aufgabe des Kalifen bestand darin, die Gouverneure der Provinzen scharf und aufmerksam zu überwachen und ihre Wesensart, ihren Charakter sowie ihre Gewohnheiten auf der Grundlage islamischer Ideale zu formen. Kalif Umar (r.a.) erfüllte diese Aufgabe mit besonderem Geschick. Er war ein wachsamer Hüter des islamischen Staates. Nicht die geringste Abweichung von den islamischen Idealen in der Verwaltung war er bereit zu dulden. Bei der Ernennung von Gouverneuren und Personen in verantwortungsvolle Ämter nahm er ihnen das Versprechen ab, dass sie sich streng an die islamischen Ideale halten und keinerlei Einfluss von Luxus oder der Zivilisation der Dschahiliyya annehmen würden. Zugleich ließ er eine vollständige Liste ihres gesamten Vermögens anfertigen; stellte er später bei jemandem eine ungewöhnliche Vermehrung des Vermögens fest, verglich und überprüfte er diese anhand der zuvor angefertigten Liste. Wenn er sah, dass jemandes Besitz ohne Grund anwuchs, ließ er die Hälfte davon zugunsten des Bayt al-Mal beschlagnahmen.

Kalif Umar (r.a.) achtete besonders darauf, dass die Herrscher und hohen Beamten nirgends ihre Grenzen überschritten. Deshalb ließ er jedes Jahr während der Hadsch allgemein verkünden, dass jeder, der eine Beschwerde gegen einen Regierungsbeamten habe, diese unverzüglich dem Kalifen zur Kenntnis bringen müsse. Zugleich hatte er eine ordnungsgemäße Regelung zur angemessenen Behandlung aller Beschwerden getroffen, damit keine Beschwerde lediglich eine Beschwerde blieb, sondern gegen jede unverzüglich Abhilfe geschaffen wurde.

Der Kalif der Muslime bestand nachdrücklich darauf, dass die Türen der Herrscher dem Volk stets offenstanden. Sobald er bemerkte, dass irgendwo auch nur das geringste Hindernis auf dem Weg entstand, auf dem die Klagen des Volkes die Ohren der Herrscher erreichten, beseitigte er es unverzüglich. Die verantwortlichen Regierungsbeamten ermahnte er immer wieder, ihre täglichen Pflichten stets eifrig zu erfüllen. Die Unterweisung, die er in diesem Zusammenhang an Hazrat Abu Musa al-Aschari (r.a.) sandte, wird für Regierungsbeamte aller Zeiten und aller Länder als äußerst wertvolle Orientierung gelten. Er schrieb:

*******(Arabisch)

Wisse ferner: Die richtige Arbeitsweise besteht darin, die heutige Arbeit nicht auf den morgigen Tag zu verschieben. Tust du dies, werden sich bei dir viele Aufgaben ansammeln. Infolge des Arbeitsdrucks wirst du die Orientierung verlieren. Du wirst nicht mehr wissen, was du tun und was du nicht tun sollst, und keine Klarheit darüber haben, womit du dich befassen musst. Am Ende wirst du alle Aufgaben zunichtemachen.

Die Wahrung des sittlichen Niveaus des Volkes

Neben der Beaufsichtigung der Herrscher arbeitete der Kalif unermüdlich und mit besonderer Verantwortung daran, den sittlichen Charakter und die religiöse Würde der gewöhnlichen Bewohner des islamischen Staates zu bewahren. Tatsächlich war er selbst ein lebendiges Sinnbild islamischer Sittlichkeit und setzte sich mit aller Kraft dafür ein, das gesamte muslimische Volk als Gemeinschaft und jeden Muslim als Einzelnen entsprechend zu formen. Damals waren der traditionelle Ruhm der adligen Abstammung und der persönliche Hochmut den Arabern tief in Fleisch und Blut übergegangen; zwischen Herr und Diener bestand ein Unterschied wie zwischen Mensch und Unmensch. Doch der zweite Kalif hatte diese Schande und diesen Unrat durch den Strom islamischer Lehren und sittlicher Gesinnung hinweggewaschen und vollständig beseitigt. Wenn er selbst seine Mahlzeit einnahm, ließ er Arme, Bedürftige und Sklaven neben sich sitzen und mitessen. Er sagte: „Allahs Fluch liegt auf jenen, die es als beschämend und ihrer Würde abträglich ansehen, gemeinsam mit Sklaven und Armen zu essen.“ Tatsächlich lässt sich in der gesamten Weltgeschichte bis heute kein anderes Beispiel für einen derart egalitären Herrscher finden.

Dichter und Dichtung übten auf die Menschen jener Gesellschaft großen Einfluss aus. Wenn Dichter beleidigende und obszöne Schmähgedichte gegen Menschen verfassten, ließ Kalif Umar (ra) dies durch einen staatlichen Erlass unterbinden. Er achtete besonders darauf, dass der Hass und das Feuer der Feindschaft zwischen den Menschen nicht lodernd aufloderten und den festen Bau der muslimischen Bruderschaft in Asche legten und dass die Allgemeinheit ihre nationalen Ziele und Ideale nicht vergaß, um sich stattdessen Bequemlichkeit, Prachtentfaltung, Luxus und ausschweifendem Genuss hinzugeben.

Kurz gesagt, hatte er besondere Sorgfalt darauf verwendet, die Muslime vor jeder Art sittlichen Verfalls zu bewahren und sie mit einem erhabenen sittlichen Charakter auszustatten. Er ließ keine Anstrengung unversucht, unter den Menschen der Gesellschaft vollkommene Gleichheit und Brüderlichkeit zu verwirklichen sowie in ihnen Selbstachtung und Verantwortungsbewusstsein zu wecken. Auch die Provinzgouverneure bemühte er sich stets in dieser Hinsicht wachsam zu halten.

Die innere Verwaltungs- und Ordnungsstruktur

Nachdem Syrien und Iran erobert worden waren, wurde gefordert, das Ackerland der eroberten Gebiete unter den siegreichen Soldaten aufzuteilen; der Kalif wies dies jedoch zurück. Nach ausführlicher Beratung in der Sitzung der Schura-Versammlung wurde schließlich im Sinne der Auffassung von Umar al-Faruq (ra) entschieden.

Während der Herrschaft des Kalifats al-Faruqs wurde ein großer Teil des irakischen Gebiets vermessen und sämtliches dort landwirtschaftlich nutzbares Land unter der Allgemeinheit verteilt. Für die Erhebung von Uschr und Charadsch wurde ein entsprechendes Verfahren eingeführt. In Syrien und Ägypten begann man mit der Erhebung von Steuern. Die Erhebung von Handelszöllen war eine iǧtihād-basierte Entscheidung des Kalifen Umar al-Faruq (ra); im islamischen Staatswesen wurde sie während seiner Herrschaft erstmals eingeführt. Es versteht sich von selbst, dass dies mit der islamischen Wirtschaftslehre vollkommen vereinbar ist.

Der zweite Kalif führte im gesamten muslimischen Herrschaftsgebiet eine Volkszählung durch. Während seiner Amtszeit wurden in den Provinzen ordentliche Gerichte und Strafgerichte eingerichtet. Für die Justiz wurden die erforderlichen Regeln und Bestimmungen festgelegt. Für die Richter wurden hohe Gehälter bestimmt, damit es nicht den geringsten Anlass gab, Bestechung und Korruption zu dulden. Außerdem wurde damals zur Entscheidung verschiedener schwieriger Fragen eine Fatwa-Abteilung eröffnet.

Zur Wahrung des inneren Friedens und der Sicherheit des Landes richtete er eine Polizeiabteilung ein. Als er Hazrat Abu Bakr (ra) zum höchsten Polizeibeamten Bahrains ernannte und dorthin entsandte, gab er ihm besondere Anweisungen, neben der Wahrung von Frieden und Sicherheit auch die sittliche Verfassung der Bevölkerung aufmerksam zu überwachen. Die Polizeikräfte wurden angewiesen, besonders darauf zu achten, dass die Ladenbesitzer ihre Kunden bei Maß und Gewicht nicht im Geringsten täuschten, niemand an den öffentlichen Straßen Häuser errichtete, Lasttieren keine unzumutbaren Lasten aufgebürdet wurden und weder Herstellung noch Kauf und Verkauf von Alkohol stattfinden konnten. Tatsächlich bestand die grundlegende Aufgabe der Polizei darin, aufmerksam darüber zu wachen, dass das öffentliche Interesse und die Anweisungen der Scharia in keiner Weise beeinträchtigt würden, sondern die Würde beider vollständig gewahrt bliebe.

Vor al-Fārūq al-Aʿẓam (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) gab es im arabischen Raum keinerlei Gefängnisse. Er war es, der erstmals in Mekka ein Gefängnis errichten ließ. In späterer Zeit wurden auch in den Zentren der einzelnen Bezirke ähnliche Gefängnisse eingerichtet.

Die Einrichtung des Bait al-Mal

Vor dem Kalifat des Fārūqī gab es keine dauerhafte Einrichtung zur Aufbewahrung staatlicher Vermögenswerte. Alles, was an Einnahmen einging, wurde unverzüglich für notwendige Zwecke oder zur Unterstützung Bedürftiger ausgegeben. Zwar hatte Abū Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) ein Haus für die Einrichtung des Bait al-Mal bestimmt, doch blieb es fast immer geschlossen; damals gab es darin keinerlei Vermögen, das man hätte aufbewahren können. Als er starb, wurde bei einer Durchsuchung des Bait al-Mal festgestellt, dass darin lediglich eine einzige Münze verblieben war. Ḥadrat ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) erkannte wahrscheinlich im Jahr 15 nach der Hidschra als Erster die Notwendigkeit, ein Bait al-Mal einzurichten, und ließ mit Genehmigung des Schūrā-Rates in Medina ein großes Bait-al-Mal-Gebäude errichten. Nachdem in der Hauptstadt ein Bait al-Mal eingerichtet worden war, wurden ähnliche Bait al-Mal-Einrichtungen auch in den Bezirkszentren geschaffen. An jedem Ort wurde für diese Abteilung ein eigener Beamter ernannt. Von den Jahreseinnahmen der Zweigstellen des Bait al-Mal wurden zunächst die örtlichen Ausgaben bestritten; alles, was übrig blieb, wurde an das zentrale Bait al-Mal in Medina, der guten Stadt, gesandt. Für eine zutreffende Vorstellung von den Aufgaben und Ausgaben des Bait al-Mal genügt die Feststellung, dass allein die für die Bewohner der Hauptstadt festgesetzten Gehälter und Bezüge dreißig Millionen Dirham betrugen. Zur Führung der Bücher des Bait al-Mal wurden eine eigene Abteilung sowie verschiedene notwendige Rechnungsbücher ordnungsgemäß eingeführt. In Arabien war damals noch keine geregelte Jahreszählung üblich; Ḥadrat ʿUmar al-Fārūq (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) führte im Jahr 16 nach der Hidschra die Zählung nach dem Hidschra-Kalender ein und beseitigte damit diesen Mangel.

Bau von Gebäuden und Arbeiten der Bauverwaltung

Je größer sich das Gebiet des islamischen Staates ausdehnte, desto mehr nahm auch der Bau verschiedener Gebäude zu. Während der Regierungszeit von Ḥadrat ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) gab es für die Durchführung dieser Arbeiten keine eigenständige Abteilung. Dennoch wurden sie unter der Verantwortung der Provinzgouverneure und hochrangigen Beamten ordnungsgemäß vorangetrieben. An jedem Ort wurden Regierungsgebäude für die Unterbringung der Beamten sowie Brücken, Straßen und Moscheen zum Wohl und Nutzen der Bevölkerung errichtet. Ebenso wurden für militärische Zwecke Festungen, Lager und Kasernen gebaut und zum Schutz der Staatskasse Gebäude für den Bait al-Mal beziehungsweise die Schatzkammer errichtet. Die Sparsamkeitspolitik von Ḥadrat ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) in den Staatsangelegenheiten ist besonders bemerkenswert. Dennoch wurden die Gebäude des Bait al-Mal gewöhnlich besonders solide und prächtig errichtet.

Aufgrund der besonderen Beziehung zwischen Mekka und Medina mussten die Verbindungen und Verkehrswege zwischen beiden Städten äußerst bequem und sicher sein. Ḥadrat ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) ließ entlang des langen Weges von Medina nach Mekka zahlreiche Polizeiwachen, Herbergen und Brunnen errichten.

Zur Verbesserung der Landwirtschaft und zur Steigerung der Produktion ließ der Kalif im ganzen Land Brunnen und Kanäle ausheben und schuf eine ordnungsgemäße Bewässerungsversorgung. Zur Versorgung Basras mit Süßwasser wurde vom Tigris aus ein Kanal angelegt. Dieser Kanal war etwa neun Meilen lang. In diesem Zusammenhang sind insbesondere der Nahr Maʿqil, der Nahr Māyād und der Nahr Amīr al-Muʾminīn zu nennen.

Städtebau

Als die Muslime aus dem Herzen der kargen, staubigen Wüsten Arabiens als weltbezwingende Macht in die Außenwelt hinaustraten, wurden sie vom üppigen Grün und den reizvollen Landschaften anderer Länder tief beeindruckt. Um die Verantwortung für die Verbreitung und Festigung der islamischen Ideale wahrzunehmen, waren sie im Auftrag des islamischen Staates zur Ausübung verschiedener staatlicher Aufgaben gezwungen, sich weit entfernt von der Hauptstadt Medina in entlegenen Gebieten niederzulassen. Dadurch entstanden unter ihrer Führung in den Nachbarländern verschiedene Städte und Ortschaften. Während des Kalifats von Hazrat Umar Faruq (r.a.) wurden die geschichtsträchtigen Städte Basra, Kufa, Fustat, Mosul und andere gegründet. In Basra ließen sich zunächst nur achthundert Menschen nieder; doch schon nach kurzer Zeit stieg die Zahl der Einwohner auf etwa einhundertzwanzigtausend. Als Zentrum islamischer Gelehrsamkeit und Wissenschaft blieb diese Stadt ein ganzes Jahrhundert lang ein Ruhmeszeichen der Muslime. Die Stadt Kufa entstand, als ein arabischer Statthalter des Irak die Hauptstadt wiederaufbaute. Dort wurden Wohnhäuser für vierzigtausend Menschen errichtet. Auf Anweisung von Hazrat Umar (r.a.) wurden ihre Straßen vierzig Ellen breit angelegt. Die hier errichtete große Freitagsmoschee bot vierzigtausend Muslimen gleichzeitig Platz für das Gebet. Der historische Rang dieser Stadt als Zentrum von Gelehrsamkeit und Wissenschaft ist allgemein bekannt.

Die Geschichte der Errichtung der Stadt Fustat ist zutiefst bewegend. Hazrat Amr ibn al-As (r.a.), der Eroberer Ägyptens, errichtete an der Stelle zwischen dem Nil und dem Berg Muqattam einen Militärstützpunkt. Zu dieser Zeit baute zufällig eine Taube in seinem Zelt ein Nest. Als Hazrat Amr (r.a.) diesen Ort verlassen wollte, ließ er aus Sorge, das friedliche Nest dieses himmlischen Gastes könnte in irgendeiner Weise gestört werden, das Zelt ordnungsgemäß stehen. Später entstand um dieses Zelt herum die Stadt Fustat. Ein Reisender aus dem vierten Jahrhundert schrieb über diese Stadt:

Diese Stadt ist das Gegenstück zu Bagdad, das Zentrum des Westens und der Stolz des Islam. In keiner anderen Moschee der muslimischen Welt finden so viele Versammlungen zur Erörterung von Gelehrsamkeit und Wissenschaft statt wie in ihrer großen Freitagsmoschee. In ihrem Seehafen liegen mehr Schiffe vor Anker als in irgendeinem anderen Hafen der Welt.

Die Stadt Mosul liegt am Berührungspunkt des Orients und des Okzidents; aus diesem Grund wurde die in völlig ländlicher Umgebung errichtete Stadt so benannt. Sie ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie ein abgelegenes Dorf in eine gewaltige Stadt verwandelt wurde. Auf Anweisung von Hazrat Umar (r.a.) wurde hier eine gewaltige große Freitagsmoschee errichtet. Nach der Eroberung Alexandrias ließ Hazrat Amr ibn al-As (r.a.) einige Soldaten an der Meeresküste zurück, da die Gefahr eines Angriffs der römischen Feinde auf dem Seeweg bestand. Später entstand hier eine große Siedlung.

Militärverwaltung

Als der Islam zum Herrscher über ein noch größeres Reich als das Römische Reich geworden war und die gewaltigen, weit ausgedehnten Reiche von Cäsar und Chosrau unter seine Herrschaft gelangt waren, wurde eine gut geordnete Militärverwaltung für ihn unerlässlich. Hazrat Umar (r.a.) ergriff im Jahre 15 nach der Hidschra diesbezüglich wirksame Maßnahmen und begann, die gesamte muslimische Welt zu einer militärischen Nation zu formen. In der ersten Phase wurde die Arbeit mit den Ansar und den muslimischen Muhadschirun begonnen. Für jeden von ihnen wurde entsprechend seinem Rang ein Sold festgesetzt. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass für ihre Sklaven ebenfalls eine Unterstützung in gleicher Höhe bestimmt wurde, wie der jeweilige Sold ihrer Herren betrug.

Nach einiger Zeit nahm diese Regelung einen noch umfassenderen Charakter an. Auch die Angehörigen sämtlicher Stämme und Sippen Arabiens wurden in sie einbezogen. Schließlich wurde sogar für Säuglinge eine Unterstützung festgesetzt. Das bedeutete, dass jedes Kind in der arabischen Welt von seiner Geburt an als Soldat der islamischen Armee betrachtet wurde.

Hazrat Umar (r.a.) richtete seine wachsame Aufmerksamkeit besonders auf die Ausbildung der Soldaten; sogar ein besonderer Erlass wurde verbreitet, damit niemand in den eroberten Gebieten das militärische Leben aufgab und sich der Landwirtschaft oder dem Handel widmete. Denn andernfalls bestand die große Gefahr, dass die militärische Befähigung, das Talent, der Heldenmut und die Tapferkeit der muslimischen Mudschahidin verlorengehen würden.

Während der Herrschaft des zweiten Kalifen wurde der Gesundheit der Soldaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet; bei der Errichtung der Soldatenlager wurde auf das Klima besonders geachtet. Im Frühling wurden die Soldaten in grüne, fruchtbare Gegenden geschickt. Am Rand fast aller größeren Städte waren Militärstützpunkte eingerichtet worden. Um geheime Nachrichten aus den Lagern des Feindes zu sammeln, wurde der militärische Nachrichtendienst besonders tatkräftig ausgebaut. Tatsächlich waren die militärischen Grundsätze und Richtlinien, die Hazrat Umar Faruq (r.a.) vor dreizehnhundert Jahren festgelegt hatte, ihrer grundlegenden Ausrichtung nach selbst nach fast anderthalbtausend Jahren nicht im Geringsten verändert worden; mehr noch, bis heute war es nicht möglich gewesen, sie auch nur geringfügig zu erweitern. Die geschärften Schwerter der Araber waren beim Erringen des Sieges niemals bereit gewesen, die Gunst eines anderen zu benötigen; dennoch gelang es Hazrat Umar (r.a.) mit besonderem Geschick, die Kriegstaktik umzusetzen, den Gegner mit dessen eigenen stammesverwandten Völkern in einen Kampf zu verwickeln – ein wichtiger Grundsatz der Kriegführung. Infolgedessen schlossen sich unzählige tapfere Krieger nichtarabischer, römischer und griechischer Völker dem islamischen Heer an und kämpften gegen Angehörige ihrer eigenen Völker; dies wird in der Geschichte unvergessen bleiben.

Die Verbreitung des Islam

Hazrat Umar Faruq (r.a.) erfüllte die Aufgabe der Verkündigung und Festigung der Religion mit besonderer Hingabe. Um die Menschen zum Islam zu führen, setzte er niemals das Schwert oder die Staatsgewalt ein; vielmehr versuchte er, die Menschen zu Muslimen zu machen, indem er sie durch die Eigenart der islamischen Lebensordnung, ihre unvergleichliche Schönheit und ihre tief bewegende innere Gedankenwelt beeindruckte und anzog. Als er seinen Sklaven aufforderte, den Islam anzunehmen, lehnte dieser dies mit klaren Worten ab. Da sagte er: „Lā ikrāha fī d-dīn“ – „Beim Annehmen der Religion des Islam darf kein Zwang ausgeübt werden.“

Im Kampf gegen die Ungläubigen unterbreitete er ihnen, auf dem Schlachtfeld stehend, ein letztes Mal und als allerletzte Möglichkeit die Einladung, den Islam anzunehmen. Denn wenn jemand selbst in diesem Augenblick den Islam annahm, wurde der Kampf gegen ihn verboten. Dies war der letzte Versuch der Muslime, Krieg und Blutvergießen zu vermeiden. Hazrat Umar (r.a.) formte alle Muslime zu lebendigen Sinnbildern islamischer Moral. Daher spiegelte sich überall, durch welche Wege und Ortschaften sie auch vorrückten, der Einfluss ihres sittlichen Charakters und ihres freundlichen Umgangs wider, und die nach der Wahrheit suchenden Menschen waren davon so beeindruckt und überwältigt, dass sie zum Islam geführt wurden. Als der Gesandte des römischen Kaisers im islamischen Heerlager eintraf und dort die einfache Lebensweise, die Aufrichtigkeit und den großzügigen Umgang des Befehlshabers sah, nahm er aus eigenem Antrieb den Islam an. Ein einflussreicher Mann aus Ägypten war, nachdem er aus dem Mund der Leute von den Vorzügen der Muslime gehört hatte, so tief beeindruckt, dass er unverzüglich gemeinsam mit zweitausend Menschen den Islam annahm.

Nach der Verbreitung des Islam bestand die wichtigste Aufgabe darin, die Muslime selbst in islamischer Lehre zu unterrichten und die islamische Zivilisation und Kultur praktisch zu verwirklichen. In diesem Bereich hatten die Bemühungen Hazrat Umars (r.a.) bereits während der Amtszeit des ersten Kalifen in besonderem Maße begonnen. Dass der Qur’an, die Quelle und der einzige Grundtext des Islam, in Buchform herausgegeben wurde, ist vor allem dem Bemühen Umar Faruqs (r.a.) zu verdanken und allgemein bekannt. Als Kalif veranlasste er mit aller Kraft eine umfassende Unterweisung darin. Für die zu diesem Zweck eingesetzten Lehrer wurden angesehene Gehälter festgesetzt. Mehrere bedeutende Gefährten wurden nach Syrien entsandt, um den Qur’an zu lehren. Überall begann man in großem Umfang, den Qur’an zu studieren, damit er vollständig richtig und fehlerfrei erlernt werden konnte.

Im islamischen Lebenssystem nimmt nach dem Qur’an die Hadith den nächsten Rang ein. Auch bei der Pflege der Hadith ließ Hazrat Umar Faruq (r.a.) in seinem aufrichtigen Bemühen nichts unversucht. Er ließ zahlreiche Hadithe des ehrwürdigen Propheten (s.a.w.) niederschreiben, sandte sie an die Statthalter der Provinzen und ordnete an, sie unter der Allgemeinheit zu verbreiten. Außerdem entsandte er verschiedene Gefährten in Gebiete wie Kufa, Basra und Syrien, um die Hadith zu lehren.

Hazrat Umar Faruq (r.a.) ging bei der Annahme von Hadithen allerdings mit besonderer Vorsicht vor. Denn er wusste sehr wohl, dass zwar aus der Sicht der Hadith-Gelehrten alle Gefährten vertrauenswürdig und zuverlässig waren, aber keiner von ihnen über den menschlichen Eigenschaften und Merkmalen stand. Aus diesem Grund warnte er die Menschen nachdrücklich davor, zu viele Hadithe zu überliefern, und ermahnte alle Betroffenen, dafür zu sorgen, dass die Menschen sich zuerst dem Qur’an zuwandten und erst danach Hadithe annahmen.

Nach der Hadith nimmt der Fiqh den nächsten Rang ein. Kalif Umar (r.a.) erläuterte selbst bei verschiedenen Predigten die Fragen und Einzelheiten des Fiqh und sandte den Statthaltern entfernter Gebiete von Zeit zu Zeit schriftlich wichtige Fiqh-Fragen zu. Fragen, in denen Meinungsverschiedenheiten entstanden, legte er den öffentlichen Versammlungen der Gefährten vor und ließ sie nach Möglichkeit im Konsens entscheiden. Bei der Ernennung hoher Beamter der Bezirke achtete er besonders auf die Kenntnisse und Erfahrungen der Menschen in Bezug auf islamische Vorschriften und Gesetze, und zur umfassenden Verbreitung des islamischen Rechts in der gesamten muslimischen Welt stellte er Fiqh-Gelehrte mit hohen Gehältern ein. Kurz gesagt: Während der Herrschaft des zweiten Kalifen wurde eine wohlgeordnete Einrichtung für die umfassende Lehre und Verbreitung islamischen Wissens und islamischer Wissenschaft geschaffen. Während der Herrschaft des zweiten Kalifen wurden in allen Gebieten Moscheen errichtet und dort Imame und Muezzine eingesetzt. Zum Nutzen der Menschen wurde der Heilige Bezirk großzügig erweitert. Auch die Prophetenmoschee wurde erheblich vergrößert. Er selbst pilgerte jedes Jahr zur Hadsch und kümmerte sich persönlich um die Gewährleistung aller Annehmlichkeiten und Bedürfnisse der Pilger.

Allgemeine Arbeiten zum öffentlichen Wohl

Als im 18. Jahr nach der Hidschra in Arabien eine verheerende Hungersnot ausbrach, wurde Hazrat Umar (r.a.) zutiefst besorgt, erschüttert und aufgewühlt. Während dieser Zeit verzichtete er selbst auf jede Art von Genuss, Bequemlichkeit, Luxus und köstlichen Speisen. Als der Kalif seinen eigenen Sohn Früchte essen sah, sagte er zornig: „Das ganze Land ist hungrig und leidet unter den Qualen des Hungers, und du genießt den Geschmack süßer und nahrhafter Früchte?“ Sein verzweifeltes Bemühen, das Leid und die Not der Bevölkerung in dieser Zeit zu lindern, wird in der Geschichte unvergessen bleiben. Er gab damals den gesamten Reichtum des Bait-ul-Mal freigebig aus und ließ von allen Seiten Lebensmittel einführen, die unter den von der Hungersnot Betroffenen verteilt wurden. Für elternlose Kinder ließ er eine geordnete Versorgung mit Milch und Betreuung einrichten und sorgte für den Lebensunterhalt der Armen und Bedürftigen. Diese Maßnahme galt jedoch nicht allgemein allen Armen und Bedürftigen, sondern insbesondere jenen, die nicht in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Die erstaunliche Finanzpolitik von Hazrat Umar (r.a.) bestand darin, auf Traubenernten eine zusätzliche Steuer zu erheben, weil Trauben damals ausschließlich den Reichen als Nahrung dienten, während er auf Datteln eine vergleichsweise niedrigere Steuer erhob, da sie die Nahrung der vergleichsweise ärmeren und der gewöhnlichen Bevölkerung waren.

Auch über die inneren Einzelheiten der Verhältnisse in den entlegenen Gebieten des Landes war Hazrat Umar (r.a.) bestens informiert, und nichts konnte ihm unbekannt oder seinem Blick verborgen bleiben. Selbst wenn sich im abgeschlossenen Umfeld des Familienlebens der Menschen irgendein schariawidriges Unrecht ereignete oder jemand unter den grausamen Schlägen von Not und Armut litt, blieb dies dem Kalifen Umar al-Faruq (r.a.) nicht verborgen. Deshalb setzte er im ganzen Land Berichterstatter und Informanten ein. Der Historiker at-Tabari schrieb:

******(Arabisch)

Umar al-Faruq (r.a.) blieb in keiner Angelegenheit unwissend. Ausführliche Berichte über diejenigen, die im Irak rebelliert hatten, und über jene, die in Syrien belohnt worden waren, wurden ihm schriftlich zugesandt.

Die Geheimdienstabteilung von Hazrat Umar (r.a.) erfuhr durch einen seiner Briefe Einzelheiten über das geheime Luxusleben eines Statthalters. Als der Kalif davon Kenntnis erhielt, enthob er ihn seines Amtes und schrieb ihm: „Ich kann deine gegenwärtige Lebensweise nicht dulden.“

Rechtsprechung und Gerechtigkeit

Der herausragendste Aspekt des Umarischen Kalifats war seine Unparteilichkeit, seine gerechte Rechtsprechung und seine vorurteilsfreie Gerechtigkeit. Während seiner Herrschaft konnte nicht einmal das geringste Maß an Ungerechtigkeit vorkommen.

Die historische Rechtsprechung und Gerechtigkeit von al-Faruq al-Aʿzam (ra) war nicht nur auf die Muslime beschränkt; die Tore seiner gerechten Behandlung standen auch den jüdischen, christlichen, magischen und anderen nichtmuslimischen Bürgern offen und waren ihnen für immer zugänglich. Als Hazrat Umar (ra) einen alten Nichtmuslimen beim Betteln sah und ihn nach dem Grund fragte, antwortete dieser: „Mir wurde die Dschizya auferlegt, obwohl ich ein armer Mann bin.“ Hazrat Umar (ra) nahm ihn mit in sein Haus, half ihm mit etwas Bargeld und schrieb dem Verantwortlichen für das Bait al-Mal: „Bestimme für alle armen Dhimmis dieser Art, die es noch gibt, eine Unterstützung. Bei Allah, es kann keineswegs gerecht sein, wenn sie in ihrer Jugend für uns arbeiten und wir in ihrem Alter nicht für ihre Sicherheit sorgen.“ Tatsächlich ist das Kalifat von Umar al-Faruq (ra) für die Linderung des Leids der Menschen auf der Welt ein leuchtendes Vorbild für alle Zeiten.

 

Die Charaktereigenschaften von Hazrat Uthman (ra)

Hazrat Uthman (ra) war der dritte Kalif des rechtgeleiteten Kalifats. In seinem persönlichen Charakter waren alle Eigenschaften, die einen „rechtgeleiteten Kalifen“ ausmachen, in vollstem Maß vorhanden. Von Natur aus war er sittsam, gläubig, wahrhaftig, gerecht, geduldig und den Armen behilflich. Obwohl er in der zutiefst trinkfreudigen Gesellschaft des Zeitalters der Dschahiliyya lebte, hatte er niemals Alkohol gekostet. Die heilige Gefährtenschaft mit dem edlen Gesandten Allahs (s) hatte seinen moralischen Charakter noch reiner, geläuterter und strahlender gemacht.

Tatsächlich ist die Gottesfurcht die Hauptquelle des sittlichen Charakters. Wenn das Herz eines Menschen nicht von Gottesfurcht erschüttert und bewegt wird, gibt es keine Sünde, die er nicht begehen könnte. Hazrat Uthman (r) zitterte stets aus Gottesfurcht und vergoss Tränen. Wenn er ein Grab sah, geriet er in Unruhe. Oft pflegte er den edlen Gesandten Allahs (s) zu zitieren und zu sagen: Das Grab ist die erste Station des jenseitigen Lebens. Wenn diese Station leicht und sicher durchquert werden kann, darf man hoffen, dass auch alle folgenden Stationen leicht durchschritten werden. Wenn hingegen bereits dort ein Unglück eintritt, werden alle folgenden Stationen schwierig werden.

Hazrat Uthman (ra) begleitete den edlen Gesandten Allahs (s) in beinahe allen Kriegen des Islam und war in jeder Hinsicht bereit, sich für ihn zu opfern. Auch im täglichen Leben war er stets aufmerksam und wachsam darum bemüht, die Sorgen und Leiden des edlen Gesandten Allahs (s) zu lindern. Bei der persönlichen Ehrerbietung, Verehrung und dem Respekt gegenüber dem edlen Gesandten Allahs (s) war er äußerst gewissenhaft. Die Hand, mit der er die Hand des edlen Gesandten Allahs (s) berührt und den Treueid des Islam geleistet hatte, ließ er in seinem ganzen Leben niemals auch nur im Geringsten beflecken. Während seiner Amtszeit als Kalif traf er angemessene Vorkehrungen, um die Bedürfnisse der Familie des edlen Gesandten Allahs (s) zu erfüllen, damit sie keinerlei Not oder Schwierigkeiten ausgesetzt sein musste.

Die unauslöschliche und tiefgründige Verehrung, Ehrfurcht, hingebungsvolle Liebe und Aufrichtigkeit, die er gegenüber dem edlen Gesandten Allahs (s) empfand, musste zwangsläufig dazu führen, dass er sich mit aller Kraft bemühte, ihm in jeder Angelegenheit, ob groß oder klein, zu folgen. In seinen alltäglichen Worten, Taten und Bewegungen ließ er keine Anstrengung unversucht, dem edlen Gesandten Allahs (s) genau zu folgen. So, wie er den Propheten (s) die Gebetswaschung vollziehen, beten und mit einem Leichnam umgehen gesehen hatte, verrichtete auch er diese Handlungen genau auf dieselbe Weise. Wenn er jemanden sah, der entgegen der Sunna des edlen Gesandten Allahs (s) oder auf eine andere Weise handelte, erhob er sofort Einspruch und fragte die betreffende Person: „Hast du den edlen Gesandten Allahs (s) nicht mit eigenen Augen diese Handlung verrichten sehen?“ Tatsächlich war diese wortgetreue Befolgung des edlen Gesandten Allahs (s) eine seiner herausragenden Eigenschaften als idealistischer Gefährte.

Schamhaftigkeit sowie Bescheidenheit und Demut waren eine besondere Eigenschaft von Hazrat Uthman (ra). Historiker und Verfasser von Biografien haben seine Schamhaftigkeit mit besonderem Nachdruck erwähnt. Es wird berichtet, dass auch der edle Gesandte Allahs (s) dieser Schamhaftigkeit besondere Wertschätzung entgegenbrachte.

Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) war aufgrund seiner angeborenen Schüchternheit, seiner altersbedingten Schwäche und seiner Erziehung in grenzenlosem familiärem Wohlstand und Behagen an gute Kleidung und erlesene Speisen gewöhnt. Wie Umar Faruq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) besaß er weder eine besondere Leidensfähigkeit noch eine von Natur aus strenge Wesensart. Daraus folgt jedoch keineswegs, dass er ein prunkvolles und luxuriöses Leben geführt hätte. Tatsächlich nahm er, obwohl er selbst über ein gewaltiges Vermögen verfügte, nicht im Geringsten einen großbürgerlichen Lebensstandard an. Daher waren Luxus und ein prunkvoller Lebensstil bei ihm äußerst unbeliebt.

Von Natur aus war er äußerst bescheiden und frei von Hochmut. Obwohl zahlreiche Menschen für seine häuslichen Angelegenheiten angestellt waren, erledigte er alle seine persönlichen Arbeiten selbst und empfand dabei keinerlei Scham oder Erniedrigung. In seinem persönlichen Leben wusste er nicht, was Geiz bedeutete. Er war der wohlhabendste Mann Arabiens jener Zeit. Daher war Freigebigkeit der herausragendste Schmuck seines Charakters. Er verwendete sein Vermögen nicht für sein eigenes Wohlleben und Behagen, sondern fortwährend für das allgemeine Wohl der Menschen. Was den Einsatz seines Vermögens für die Sache des Islam betrifft, konnte ihm in dieser Hinsicht in der damaligen Gesellschaft niemand gleichkommen.

Alle Brunnen in Medina führten salziges Wasser. Nur aus einem Brunnen namens Ruma war Süßwasser erhältlich; sein Besitzer war jedoch ein Jude. Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) kaufte diesen Brunnen zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung für zwanzigtausend Dirham und stiftete ihn der Allgemeinheit als Waqf. Als die Zahl der Muslime in der Stadt rasch zunahm und dadurch die Erweiterung der Prophetenmoschee unabdingbar wurde, vollendete er diese äußerst notwendige Arbeit unter Aufwendung großer Geldmittel. Ebenso stattete er während des Feldzugs von Tabuk aus eigenen Mitteln tausend Mujahidin aus und organisierte sie. Gerade zu jener Zeit wurden die Muslime jedoch von Not und Armut grausam bedrängt und in Sorge versetzt. Kurz gesagt, Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) war ein unvergleichlich freigebiger Mensch. Obwohl es sich um Privatvermögen handelte, wurde es durch seine Hand in großem Umfang zum Wohl der Allgemeinheit ausgegeben. Der Makel kapitalistischen Luxuslebens oder von Ausbeutung und Unterdrückung konnte sein Privateigentum nicht im Geringsten verunreinigen.1Ein Sinnbild der Freigebigkeit: In Bezug auf Freigebigkeit und Wohltätigkeit war Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) in unglaublich großzügiger Weise freigebig. Jede einzelne Begebenheit seiner Almosen und Wohltaten glich einem Märchen. Eines Tages suchte ein bedürftiger Mann Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) in der Hoffnung auf Hilfe auf. Als der Mann in die Nähe des Hauses von Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) gelangte, sah er ihn (Uthman) völlig konzentriert Senfkörner aus der Erde herausklauben. Beim Anblick dieser Szene verfiel der Besucher in tiefe Enttäuschung. Er hielt Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) für einen äußerst geizigen Menschen und wollte wieder umkehren. Plötzlich erblickte Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) den Besucher. Er rief ihn zu sich und fragte ihn nach dem Grund für seine Rückkehr. Der Mann erzählte ihm die ganze Geschichte von Anfang bis Ende. Als Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) seine Worte hörte, lächelte er leicht. Zufällig kamen gerade zu dieser Zeit sieben mit Waren beladene Kamele an und blieben dort stehen. Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) schenkte dem Besucher die gesamte Ware samt den Kamelen. Der Mann war über diesen Vorfall völlig verblüfft und brachte wiederholt sein Bedauern über seine ungünstige Meinung von Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) zum Ausdruck. –Redaktion

Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) war ein lebendiges Sinnbild für Geduld und Nachsicht. Wie groß und schwer auch immer Kummer, Leid und Unglück sein mochten, mit den geschärften Waffen der Standhaftigkeit, Geduld und Ausdauer zerschlug er all dies, und allen Widrigkeiten gegenüber stand er unerschütterlich wie ein Berg.

Seine Lebensweise war äußerst geordnet, maßvoll und zurückhaltend. Obwohl er tagsüber tief in der Erfüllung seiner Pflichten als Kalif beschäftigt war, widmete er den größten Teil der Nacht dem Gebet und der geistigen Übung. Oft verbrachte er sogar die ganze Nacht im Wachzustand und rezitierte den gesamten Edlen Koran in einer einzigen Rakʿa. Solche Begebenheiten ereigneten sich in seinem Leben vielfach. Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) gehörte zu den wenigen Gefährten, die bereits vor dem Islam, in der Zeit der Dschahiliyya, Lesen und Schreiben gelernt hatten. Seine Befähigung und Geschicklichkeit darin wurden sogar vom edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) anerkannt und gelobt. Deshalb wurde auch er neben anderen mit dem Niederschreiben der Offenbarung betraut. Wann immer dem edlen Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) eine Offenbarung zuteilwurde, wurden umgehend geeignete und zuverlässige Vorkehrungen getroffen, sie schriftlich festzuhalten. Hadhrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) war in dieser Aufgabe besonders versiert.

Obwohl er im Schreiben bewandert war, war er im Reden und Predigen nicht ganz so geschickt. Nachdem er zum Kalifen gewählt worden war und zum ersten Mal die Kanzel bestiegen hatte, hielt er keine förmliche Ansprache, sondern sagte nur:

Meine beiden Vorgänger, Abu Bakr und Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), kamen bereits vorbereitet. Auch ich werde künftig vorbereitet kommen. Doch ich bin der Ansicht, dass ihr einen tatkräftigen Imam (Führer) nötiger braucht als einen Imam, der zu Reden und Ansprachen befähigt ist.

Nachdem er diese wenigen Worte gesprochen hatte, stieg er von der Kanzel herab. Danach hielt er bei verschiedenen Gelegenheiten, wenn es erforderlich war, Reden und Ansprachen, in denen sich seine Befähigung hinreichend zeigte. Seine Ansprachen waren stets sehr kurz, lehrreich und von hohem Niveau.

In einem von Hazrat Uthman (r.a.) überlieferten Hadith heißt es: „Das Lesen und Lehren des Heiligen Qur’an ist eine höchst verdienstvolle Tat.“ Diesem Hadith entsprechend handelte er selbst bis zum letzten Augenblick seines Lebens. Wahrscheinlich verbrachte er gerade deshalb den größten Teil seiner Zeit mit der Rezitation des Heiligen Qur’an. Er war auch ein Hafiz des gesamten Qur’an. Zwischen ihm und dem Qur’an bestand eine tiefe Verbindung seines Herzens. Selbst im letzten Augenblick seines Lebens, als bewaffnete Aufständische ihn von allen Seiten umzingelt hatten, zog er sich noch von allem anderen zurück und vertiefte sich mit tiefer Hingabe in die Rezitation des Qur’an.

Da er ein Schreiber der Offenbarung gewesen war, besaß er eine unvergleichliche Kenntnis des Qur’an. Darin, bei verschiedenen schwierigen Fragen Beweise aus dem Qur’an vorzubringen und aus dem Qur’an die Bestimmungen der Scharia herauszuarbeiten, bewies er besondere Sachkenntnis und Geistesgegenwart. Auch sein Beitrag zum Schutz des Heiligen Qur’an vor den Verschwörungen der Qur’an-Gegner wird für immer unvergessen bleiben. Bei der Überlieferung von Hadithen war er vorsichtiger als die anderen Sahaba. Deshalb überlieferte er vom edlen Gesandten (s.a.w.s.) nur 146 Hadithe. Diese Vorsicht war freilich weitgehend eine persönliche Angelegenheit. Sie entsprang seinem persönlichen Geschmack und seiner eigenen Sichtweise. Daher gab es unter den Sahaba trotz ihrer gemeinsamen Eigenschaft, Gefährten desselben Propheten zu sein, hinsichtlich der Zahl der überlieferten Hadithe große Unterschiede; und dies war völlig natürlich.

Obwohl Hazrat Uthman (r.a.) nicht zu den großen Mujtahids wie Hazrat Abu Bakr (r.a.), Hazrat Umar Faruq (r.a.) und Hazrat Ali (r.a.) gezählt wurde, übte er in zahlreichen Fragen der Scharia Ijtihad aus. Diese Art von Ijtihad sowie verschiedene Schlichtungen und Entscheidungen sind in den islamischen Schriften erwähnt. Sein Wissen in verschiedenen Bereichen war unvergleichlich. Er selbst vollzog jedes Jahr den Hajj und übernahm die Aufgabe des „Amir al-Hajj“. Auch nach Übernahme der Verantwortung des Kalifats versäumte er kein einziges Mal den Hajj. Die Rechtsgutachten und richterlichen Entscheidungen, die er zu verschiedenen Zeiten in Fragen der Scharia fällte, werden im Hinblick auf die praktische Auslegung der islamischen Scharia für immer ein äußerst wertvoller Schatz bleiben. In verschiedenen Fragen des Ijtihad kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und anderen Sahaba. Doch bei den Urteilen, die er auf Grundlage des Qur’an, des Hadith und der Vernunft fällte, blieb er aufgrund seines festen Selbstvertrauens unerschütterlich. Da Hazrat Uthman (r.a.) ein erfolgreicher und tüchtiger Kaufmann war, besaß er besondere Kenntnisse in der Rechnungslehre. Deshalb war seine Meisterschaft in der „Ilm al-Fara’id“, der Wissenschaft von der Verteilung des Erbes, allgemein anerkannt. Sein Beitrag zur Ausarbeitung der Grundprinzipien dieser Wissenschaft gemeinsam mit Hazrat Zayd ibn Thabit (r.a.) muss unbedingt anerkannt werden. Die Sahaba waren der Ansicht, dass diese Wissenschaft erlöschen würde, wenn sie nicht vor dem Tod dieser beiden sachkundigen Männer richtig systematisiert würde.

 

Das Kalifat von Hazrat Uthman (r.a.)

Als Hazrat Uthman (r.a.) vierunddreißig Jahre alt war, begann in Mekka der Aufruf zur Religion des Islam. Gemessen an den damaligen gesellschaftlichen Regeln und Bräuchen, den Verhaltensweisen und der religiösen Sichtweise der Araber war der Aufruf zum Tauhid Hazrat Uthman (r.a.) zunächst völlig fremd geblieben. Dennoch war er aufgrund seiner persönlichen Reinheit, seines Wahrheitsstrebens und seiner Gerechtigkeit bereit, den Aufruf zur Religion des Islam anzunehmen.

Die Annahme des Islam

Hazrat Abu Bakr (r.a.) hatte bereits in der ersten Phase der prophetischen Mission den Islam angenommen. Unmittelbar danach widmete er sich der Verbreitung des Islam. Zunächst begann er, unter seinen Freunden und Bekannten zur islamischen Botschaft aufzurufen. Mit Hazrat Uthman (r.a.) verband ihn eine enge Beziehung und Bekanntschaft. Eines Tages legte er ihm die islamische Botschaft dar. Nachdem Hazrat Uthman (r.a.) alles angehört hatte, verspürte er eine überwältigende Anziehung zu dieser großen Wahrheit und machte sich bereit, zum edlen Propheten (s.a.w.s.) zu gehen und den Islam anzunehmen. Auf dem Weg begegnete er dem edlen Propheten (s.a.w.s.), der Uthman ebenfalls mit ergreifenden Worten dazu aufrief, den Islam anzunehmen. Im Zusammenhang mit diesem Ereignis sagte Hazrat Uthman (r.a.): „Sobald ich die wenigen Worte aus dem Mund des edlen Gesandten (s.a.w.s.) vernommen hatte, entstand in meinem Herzen eine gewaltige Erregung. Spontan begann ich daraufhin, das Glaubensbekenntnis der Schahada zu sprechen, legte meine Hand in die Hand des edlen Gesandten (s.a.w.s.) und nahm den Islam an.“

Hazrat Uthman (r.a.) gehörte einem der mächtigsten Stämme Mekkas an, dem Stamm der Umayya. Der gesamte Stamm war ein erbitterter Rivale und Gegner des Stammes Banu Hashim, des Stammes des edlen Gesandten (s.a.w.s.). Die Angehörigen des Stammes Umayya waren über die zunehmenden Erfolge und Siege des edlen Gesandten (s.a.w.s.) besonders beunruhigt. Denn dadurch bestand die große Gefahr, dass die gesamte Führung und Vorherrschaft den Händen des Stammes Umayya entrissen und in die Hände des Stammes Banu Hashim gelegt werden würde. Wie erschreckend diese Angelegenheit in der damaligen stammesgebundenen Gesellschaft war, können nur diejenigen leicht ermessen, die über Wesen und Charakter des Stammeswesens Bescheid wissen. Doch da der Spiegel des Herzens von Hazrat Uthman (r.a.) frei und rein von der Befleckung durch die Feindschaft und den Hass von Sippe und Stamm war, war es ihm trotz zahlreicher Hindernisse und Widerstände nicht unmöglich, den Islam anzunehmen. Als er den Islam annahm, betrug die Gesamtzahl der Muslime lediglich fünfunddreißig oder sechsunddreißig.

Nach seiner Annahme des Islams vollzog der edle Prophet (s.) aus eigenem Antrieb die Eheschließung von Hazrat Uthman (r.a.) mit seiner Tochter Hazrat Ruqayya (r.a.).

Die Hidschra

Als die polytheistische Gesellschaft sah, wie sich der Islam in Mekka immer weiter ausbreitete und an Stärke gewann, geriet sie in große Sorge und Unruhe. Ihr Zorn und ihre Unzufriedenheit wurden zunehmend heftiger. Infolgedessen musste Hazrat Uthman (r.a.) trotz seiner persönlichen Vorzüge sowie seines hohen Ansehens und seiner edlen Abstammung um des Islams willen unmenschliche Misshandlungen erdulden. Um ihn zum Abfall vom Islam zu zwingen, fesselte ihn sein Onkel eigenhändig und schlug ihn grausam. Unter seinen Verwandten war niemand bereit, vorzutreten und ihn aus dieser Lage zu befreien. Das Ausmaß der gegen ihn verübten Gewalt nahm immer weiter zu. Schließlich wurde es für Hazrat Uthman (r.a.) unerträglich. Endlich wanderte er auf einen Hinweis des edlen Propheten (s.) mit einer Karawane und seiner gesamten Familie nach Abessinien (Äthiopien) aus. Allein um der wahren Religion und des wahren Glaubens willen verließ diese Karawane ihre Landsleute und brach auf einen unbekannten Weg auf.

Nachdem sie nach Abessinien aufgebrochen waren, konnte der edle Prophet (s.) lange Zeit keinerlei Nachricht über sie erhalten. Deshalb war er sehr besorgt und beunruhigt. Als er nach einiger Zeit die Nachricht erhielt, dass sie ihr Ziel erreicht hatten, rief er spontan aus:

*******(Arabisch)

„Unter diesem Volk war Uthman der Erste, der mit seiner gesamten Familie die Hidschra vollzog.“

Hazrat Uthman (r.a.) blieb mehrere Jahre in Abessinien. Nicht lange nach seiner Rückkehr wurden die Vorbereitungen für die Hidschra nach Medina abgeschlossen. Daraufhin zog auch Uthman (r.a.) mit seiner gesamten Familie nach Medina. Hazrat Uthman (r.a.) war durch die Umstände gezwungen, sich an der ersten direkten Auseinandersetzung zwischen Islam und Unglauben, nämlich der Schlacht von Badr, nicht zu beteiligen. Während dieser Schlacht erkrankte seine Ehefrau, die Tochter des Propheten, Ruqayya (r.a.), schwer. Deshalb erlaubte der edle Prophet (s.) ihm nicht, in den Krieg zu ziehen, sondern wies ihn an, die Kranke zu pflegen und zu versorgen. Doch sein ganzes Leben lang blieb er von diesem Kummer bedrückt. Den Schmerz darüber, nicht am ersten Kampf des Islams teilgenommen zu haben, konnte er in seinem Leben keinen Augenblick vergessen.

Doch an jedem der wenigen Kriege, die danach stattfanden, nahm er mit vollem Mut und großer Tapferkeit an der Seite des edlen Gesandten (s.) teil. Im sechsten Jahr der Hidschra brach der edle Prophet (s.) mit seinen Gefährten nach Mekka auf, um die Kaaba zu besuchen. Als die Karawane unterwegs an einem Ort namens Hudaybiyya aufgehalten wurde, entsandte der edle Prophet (s.) Uthman (r.a.) als Gesandten nach Mekka und beauftragte ihn, mit den ungläubigen Polytheisten zu verhandeln. In Mekka wurde er von den ungläubigen Polytheisten festgesetzt. Da der edle Prophet (s.) und die Muslime mehrere Tage lang keinerlei Nachricht über ihn erhalten konnten, wurden sie sehr beunruhigt. In dieser Zeit verbreitete sich überall das Gerücht, Hazrat Uthman (r.a.) sei getötet worden. Sobald der edle Prophet (s.) diese Nachricht hörte, nahm er von den vierzehnhundert Gefährten, die bei ihm waren, den Treueeid entgegen, um Vergeltung zu üben. In der Geschichte des Islams ist dies unter dem Namen „Baiʿat ar-Ridwan“ – das Versprechen äußerster Selbstaufopferung zur Erlangung des Wohlgefallens Allahs – bekannt und in goldenen Lettern verzeichnet.

Wahl zum Kalifen

Nach Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) versah Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) zehn lange Jahre das Amt des islamischen Kalifats. Als er durch den Dolchstoß eines unbekannten Attentäters verletzt worden war, setzte er gegen Ende seines Lebens ein aus sechs Mitgliedern bestehendes Gremium zur Wahl des nächsten Kalifen ein. Hazrat Ali, Hazrat Uthman, Hazrat Zubair, Hazrat Talha, Hazrat Sa’d, Hazrat Sa’d ibn Aqqas und Hazrat Abdurrahman ibn Auf (r.a.) waren die geehrten Mitglieder dieses Gremiums. Das Gremium wurde außerdem angewiesen, die Wahl des Kalifen innerhalb von drei Tagen abzuschließen. Nachdem die Bestattung von Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) vollzogen worden war, wandte man sich der Wahl des Kalifen zu. Zwei Tage vergingen mit Beratungen und Meinungsaustausch über die betreffende Angelegenheit, der Ermittlung der öffentlichen Meinung und ähnlichen Tätigkeiten. Am dritten Tag wurde auf Vorschlag von Hazrat Abdurrahman ibn Auf (r.a.) Hazrat Uthman (r.a.) zum Kalifen gewählt. Unter den versammelten Gefährten des Propheten leistete Hazrat Ali (r.a.) als Erster den Treueeid in seine Hand. Danach drängte sich die anwesende Menge herbei, um ebenfalls den Treueeid zu leisten. So wurde Hazrat Uthman am 4. Muharram des Jahres 24 nach der Hidschra einstimmig zum Kalifen ernannt und übernahm die Leitung des rechtgeleiteten Kalifats.

Ausübung der Verantwortung des Kalifats

Während seiner Regierungszeit hatte Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) Syrien, Ägypten und Persien erobert und sie in den geeinten islamischen Staat eingegliedert. Darüber hinaus hatte er für die Ordnung der Herrschaft und das Verwaltungswesen eine verfassungsmäßige Geschäftsordnung eingeführt. Dadurch war es für Hazrat Uthman (r.a.) weitgehend leichter, die Verantwortung des Kalifats auszuüben. Bei dieser Aufgabe folgte er zugleich der Nachsicht, Milde und Barmherzigkeit von Hazrat as-Siddiq sowie der Verwaltungskompetenz, Umsicht und Strenge von Hazrat Umar al-Faruq (r.a.). Ein Jahr lang ließ er das bisherige Verwaltungssystem unverändert. Gemäß der Entscheidung des früheren Kalifen ernannte er Hazrat Sa’d ibn Aqqas (r.a.) zum Gouverneur von Kufa. Dies war die erste Ernennung durch den Kalifen Hazrat Uthman (r.a.). Später jedoch enthob er ihn im Jahre 26 nach der Hidschra seines Amtes.

Bereits im ersten Jahr des Kalifats Uthmans wurden Tripolis, Algerien und Marokko erobert. Dadurch wurde den Muslimen der Weg für ihren Vormarsch in Richtung Spanien geöffnet. Gegen Zypern waren bereits während der Kalifenzeit von Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) mehrmals Feldzüge unternommen worden. Im Jahre 28 nach der Hidschra wurde unter der Führung von Hazrat Amir Muawiya das Banner des muslimischen Sieges über diese wichtige Insel im Mittelmeer gehisst. Auf diese Weise wurde während der Kalifenzeit von Hazrat Uthman (a.) das Gebiet des islamischen Staates gewaltig erweitert und ausgedehnt. In Kabul, Hira, Sistan und Nishapur wurde zu dieser Zeit die Herrschaft des islamischen Kalifats errichtet.

Die ersten sechs Jahre der zwölfjährigen Kalifenzeit von Hazrat Uthman (r.a.) vergingen in vollkommenem Frieden, in geordneten Verhältnissen und unter Einhaltung der Ordnung. Ein riesiges, aus zahlreichen Ländern bestehendes Gebiet wurde dem islamischen Kalifat einverleibt. Die Einnahmen des Bayt al-Mal stiegen gewaltig an. Außergewöhnliche Fortschritte in Landwirtschaft, Handel und Verwaltung brachten dem öffentlichen Leben einen beispiellosen Wohlstand. Ein bedeutender Beitrag des Kalifats von Hazrat Uthman (r.a.) bestand darin, die Verwaltung des gewaltigen islamischen Reiches fortschreitend zu festigen und durch scharfen Verstand, fehlerfreie Verwaltung und eine gute Regierungspolitik die aufständischen Haltungen und Aktivitäten der eroberten Völker einzudämmen und ein friedliches Leben zu schaffen.

Als Kalif musste Hazrat Uthman (r.a.) zahlreiche Aufstände niederschlagen. Während seiner Amtszeit wurde in Ägypten die Fahne des Aufstands erhoben; die Bewohner Armeniens und Aserbaidschans stellten die Zahlung der Charadsch ein, und auch die Bewohner von Chorasan erhoben ihr Haupt zum Aufstand. All diese Aufstände waren das Ergebnis einer Explosion des in den Herzen der eroberten Völker schwelenden Giftdampfes aus Hass und Rachsucht. Doch Hazrat Uthman (r.a.) konnte sie dank besonderer Umsicht und Klugheit niederschlagen. Infolge einer Regierungspolitik, die Strenge und Milde miteinander verband, erkannten die Bewohner all dieser Gebiete die Oberhoheit des islamischen Kalifats an.

Die Seeexpeditionen zur Eroberung waren ein besonderer Beitrag der Kalifenzeit von Hazrat Uthman (r.a.). Aufgrund der vorsichtigen Politik von Hazrat Umar (r.a.) hatte man während seiner Amtszeit noch nicht damit beginnen können, Muslime auf den gefahrvollen Seewegen auf Feldzüge zu entsenden. Doch Hazrat Uthmans (r.a.) Wagemut machte es möglich, die Furcht vor den Gefahren leicht zu überwinden. Aufgrund seines präzisen Kriegsplans wurde die gewaltige Flotte des römischen Kaisers, die aus fünfhundert Kriegsschiffen bestand, gezwungen, eine vernichtende Niederlage hinzunehmen.

Das Regierungssystem im Kalifat

Das Regierungssystem des rechtgeleiteten Kalifats begann als ein auf Beratung beruhendes Staatswesen. Hadhrat Umar Faruq (r.a.) machte dieses System noch stärker und besser geordnet. Auch Hadhrat Uthman (r.a.) führte es in der ersten Zeit seiner Amtsführung fort. Gegen Ende jedoch kam es infolge des Aufstands der Banu Umaiya zu erheblichen Erschütterungen. Hadhrat Uthman bemühte sich mit aller Kraft, dies zu verhindern, und nahm zu diesem Zweck jeden gemeinnützigen Rat, den ihm verantwortliche Personen erteilten, bereitwillig an.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass im Staatswesen des Kalifats jeder Mensch das uneingeschränkte Recht besitzt, seine grundlegenden Rechte zu schützen und die Politik sowie die Handlungen der Herrschenden öffentlich zu kritisieren. Nicht einmal dem Kalifen selbst wurde die Befugnis gegeben, dieses Recht auch nur im Geringsten zu beschneiden. Es ist unbestreitbar, dass das beratungsbasierte System gegen Ende der Amtszeit Hadhrat Uthmans (r.a.) allmählich Risse zu bekommen begann. Dennoch wurde zugelassen, dass die Rechte des Volkes auch nur im Geringsten beeinträchtigt wurden.

Bei Fragen der inneren Verwaltung sind die verantwortlichen Personen, die mit Regierungsgewalt betraut sind, gewöhnlich eher in der Lage, bessere und zutreffendere Meinungen zu äußern, als unverantwortliche Personen. Aus diesem Grund werden auch heutzutage in verschiedenen zivilisierten und fortschrittlichen Ländern beratende Gremien dieser Art gebildet. Hadhrat Uthman (r.a.) erkannte dieses Bedürfnis bereits vor vierzehn Jahrhunderten und bildete aus verantwortlichen Staatsbediensteten ein solches Beratungsgremium. Von den Mitgliedern dieses Gremiums wurden gewöhnlich schriftliche Vorschläge verlangt. Als in der Region Kufa erstmals Unordnung und Erschütterungen in Verwaltung und öffentlicher Ordnung auftraten, wurden die Mitglieder des Gremiums aufgefordert, zu ihrer Beseitigung schriftliche Vorschläge einzureichen. Auch in der eigentlichen Hauptstadt wurden gelegentlich Sitzungen eines solchen Gremiums einberufen. An der Sitzung dieses Gremiums, die im Jahr 24 nach der Hidschra in der Hauptstadt zur Reform und Verbesserung der allgemeinen Lage des gesamten Landes abgehalten wurde, nahmen die meisten verantwortlichen Beamten teil, die in der Lage waren, zu Fragen dieser Ebene ihre Meinung abzugeben.

Um die Verwaltung aktiver und stärker zu machen, war die Einteilung und Neuordnung des gesamten Landes in Provinzen und Bezirke eine äußerst dringliche Aufgabe. Hadhrat Umar Faruq (r.a.) hatte die gesamte Region Syrien in die drei verschiedenen Provinzen Damaskus, Jordanien und Palästina aufgeteilt. Hadhrat Uthman (r.a.) unterstellte all diese Gebiete einem einzigen Gouverneur und machte sie zu einer einzigen großen, weitläufigen Provinz. Diese Neuordnung der Provinzen erwies sich im Hinblick auf Verwaltung und öffentliche Ordnung als sehr wirkungsvoll. Als das gesamte Land schließlich zu einem Schauplatz von Unordnung und Anarchie geworden war, blieben die mit Syrien verbundenen Bezirke von dieser Erschütterung vollständig verschont.

Hadhrat Uthman (r.a.) schuf ein neues Amt des Heerführers. Bis dahin hatte der Provinzgouverneur zugleich die Verantwortung für das Kommando über die in der betreffenden Region stationierte Armee getragen. Dadurch waren erhebliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Aufgaben unvermeidlich.

Im Regierungssystem des rechtgeleiteten Kalifats ist der Kalif das Staatsoberhaupt. Er steht an der Spitze der Verwaltung und verfügt dort über die höchste Gewalt. Eine der wichtigsten Aufgaben des Kalifen besteht darin, alle untergeordneten Herrscher und Verwaltungsbeamten aufmerksam zu überwachen. Hadhrat Uthman (r.a.) war von Natur aus ein warmherziger und sanftmütiger Mensch. Im persönlichen Umgang verkörperte er Geduld, Nachsicht, Vergebung und Duldsamkeit in vollkommener Weise. Bei der Regierung des Landes und der ordnungsgemäßen Erledigung staatlicher Angelegenheiten war er jedoch äußerst streng und unerbittlich. Seine dauerhafte Regierungspolitik bestand darin, Beamte zu befragen, Erkundigungen einzuziehen und festgestellte Fehler und Mängel mit strenger Hand zu korrigieren. Wenn sich in diesem Zusammenhang selbst bei einem angesehenen Beamten ein solcher Fehler zeigte, zögerte er nicht einen Augenblick, ihn seines Amtes zu entheben. Die Verschwendung und Veruntreuung der Mittel des Bayt al-Mal sowie ein luxuriöser Lebenswandel der Herrscher galten in seinen Augen als unverzeihliche Verbrechen.

Hadhrat Uthman (r.a.) bildete zur Kontrolle des Verwaltungsapparats des Landes und zur Behebung von Mängeln ein zentrales „Untersuchungskomitee“ und entsandte es überall außerhalb der Hauptstadt. Das Komitee bereiste die gesamte Region und überprüfte vor Ort die Tätigkeit der Verwaltungsbeamten und die Lage der Bevölkerung. Darüber hinaus befragte Hadhrat Uthman (r.a.) freitags, noch bevor er auf der Kanzel mit der Predigt begann, die anwesende Bevölkerung nach der Lage in den verschiedenen Regionen des Landes, um sich unmittelbar über die allgemeine Lage zu informieren. Er hörte den Anwesenden mit besonderer Aufmerksamkeit zu. Außerdem war im ganzen Land öffentlich bekannt gegeben worden, dass jeder, der eine Beschwerde gegen einen Verwaltungsbeamten hatte, diese während der Hadsch dem Kalifen vortragen solle. Denn zu dieser Zeit mussten alle verantwortlichen Beamten des islamischen Kalifats zwingend in Mekka anwesend sein. Auf diese Weise bestand während der Amtszeit Hadhrat Uthmans (r.a.) ein geordnetes Verfahren, um Beschwerden der Menschen persönlich anzuhören und Abhilfe zu schaffen.

Es sei darauf hingewiesen, dass Hazrat Umar Faruq (r.a.) in der allgemeinen Verwaltung, im Regierungs- und Ordnungssystem sowie in den von ihm eingeführten Einrichtungen der verschiedenen Verwaltungsbereiche keinerlei Veränderungen vornahm. Vielmehr ordnete und stärkte er diese noch weiter. Infolgedessen wurden bei der Erhebung der Staatseinnahmen besondere Fortschritte erzielt. Darüber hinaus stieg das Ausmaß der Einnahmen aus den neu eroberten Gebieten um ein Vielfaches. Dadurch wurden die Ausgabemittel des Bait-ul-Mal gegenüber früher erheblich vermehrt, und große Geldbeträge wurden in Form von Stipendien und Beihilfen unter der Bevölkerung verteilt. Je weiter sich das Kalifat während der Amtszeit von Hazrat Uthman (r.a.) ausdehnte, desto umfangreicher wurden die Entwicklungs- und Wiederaufbauarbeiten. In dieser Zeit wurden für die Provinzregierungen zahlreiche Gebäude für verschiedene Ämter errichtet. Daneben wurden in großem Umfang Straßen, Brücken und Moscheen gebaut. Für Reisende auf langen Strecken wurden zahlreiche einfache Herbergen eingerichtet.

Alle Wege, die zur Hauptstadt führten, zugänglicher und bequemer zu machen, war für eine reibungslose Verwaltung und die ungehinderte Bewegungsfreiheit der Bevölkerung unerlässlich. Hazrat Uthman (r.a.) traf dafür die notwendigen Maßnahmen. Außerdem wurden auf seine Initiative hin an den Wegen nach Medina und Nadschd Polizeiposten eingerichtet und Brunnen für die Versorgung mit Süßwasser gegraben. Von der Gegend von Chaibar her kam es bisweilen zu Überschwemmungen, deren Wasser Medina überflutete und unter Wasser setzte. Dadurch wurden die Stadtbewohner besonders schwer geschädigt. Es bestand sogar die Gefahr, dass auch die Prophetenmoschee infolgedessen einstürzen könnte. Aus diesem Grund ließ Hazrat Uthman (r.a.) in der Nähe von Medina einen gewaltigen Damm errichten. Aus der Sicht des allgemeinen Wohls der Bevölkerung war dieser von Hazrat Uthman (r.a.) errichtete „Mahzur“-Damm ein bedeutender Beitrag von ihm.

Bei der Erweiterung und dem Wiederaufbau der Prophetenmoschee bewies Hazrat Uthman (r.a.) große Weitsicht und großes Geschick. Bereits zur Zeit des edlen Propheten (s.a.w.) hatte er zu diesem Zweck angrenzendes Land gekauft und der Moschee als Waqf gestiftet; darüber hinaus wurde diese Arbeit auch während seiner eigenen Amtszeit als Kalif erneut durchgeführt. Zu jener Zeit bestand ein besonderer Bedarf an einer Erweiterung der Moschee. Die Eigentümer und Bewohner der an die Moschee angrenzenden Häuser waren jedoch keineswegs dazu bereit, weil sie befürchteten, die Nähe zur Moschee zu verlieren. Hazrat Uthman (r.a.) bemühte sich unablässig, sie durch Gespräche zu überzeugen und ihre Zustimmung zu gewinnen. Auf diese Weise vergingen volle fünf Jahre. Er war nicht bereit, das Land unter Anwendung irgendeiner Gewalt oder mithilfe des Verwaltungsapparats zu enteignen. Im Jahr 29 nach der Hidschra wurde diese Angelegenheit eingehend mit den Sahaba beraten. Daraufhin hielt Hazrat Uthman (r.a.) am Freitag vor der Bevölkerung eine Ansprache mit äußerst bewegter Stimme. In seiner Ansprache erläuterte er insbesondere das Problem der wachsenden Zahl der Betenden und der dadurch verursachten Enge in der Moschee. Nachdem die Menschen die Ansprache gehört hatten, waren sie frohen Herzens und aus eigenem Antrieb bereit, ihre Häuser aufzugeben.

Die von Hazrat Umar Faruq (r.a.) für den militärischen Bereich geschaffene Organisation entwickelte Hazrat Uthman (r.a.) weiter und baute sie aus. Er war der Erste, der den militärischen Bereich vom Verwaltungsbereich trennte und ihn als eigenständige Abteilung aufbaute. Auf seine Initiative hin wurde das Militär an jedem zentralen Standort einem besonderen Militärbeamten unterstellt. Dadurch wurde eine gut organisierte Regelung geschaffen, mit der die Entsendung von Truppen an jeden noch so weit entfernten Ort äußerst schnell ermöglicht werden konnte. In dieser Zeit wurden auch in den Gebieten Tripolis, Zypern, Tabaristan und Armenien Militärstützpunkte eingerichtet.

Während der Amtszeit von Hazrat Uthman (r.a.) wurde der Zucht und Erhaltung von Pferden und Kamelen besondere Bedeutung beigemessen. Zu diesem Zweck wurden in den gesamten von der Regierung kontrollierten Gebieten weitläufige Weideflächen angelegt. Auch in der Umgebung der Hauptstadt wurden zahlreiche Weideflächen geschaffen und in ihrer Nähe Wasserversorgungen eingerichtet.

Die Verbreitung des Din

Der Kalif ist im Grunde der Nachfolger und Stellvertreter des edlen Propheten (s.a.w.) und für die Wahrnehmung aller gemeinschaftlichen Aufgaben verantwortlich. Seine wichtigste Pflicht besteht darin, dem Din in angemessener Weise zu dienen und ihn weit zu verbreiten. Hazrat Uthman (r.a.) war sich bei der Erfüllung dieser Aufgabe stets bewusst und besonders pflichtbewusst. Den nichtmuslimischen Gefangenen, die aus den unmittelbaren Dschihad-Einsätzen gebracht wurden, erläuterte er persönlich den Din, erklärte seine Schönheit und lud sie ein, den Din des Islam anzunehmen. Dadurch erhielten Hunderte von Menschen die große Möglichkeit, den Islam anzunehmen und Teil der muslimischen Gemeinschaft zu werden.

Neben der Verbreitung des Islam unter Andersgläubigen traf er auch umfassende Maßnahmen für die religiöse Unterweisung und Bildung der muslimischen Bevölkerung selbst. Die wichtigen Masail und Masa’il des Din teilte er der Bevölkerung persönlich mit. Wenn ihm die Vorschrift des Din in einer Angelegenheit unklar war, erkundigte er sich bei anderen sachkundigen Sahaba, handelte entsprechend und wies auch die Menschen an, demgemäß zu verfahren. In dieser Hinsicht ließ er keinerlei Zögern oder Zurückhaltung zu.

Aus dringendem Anlass zögerte Hazrat Usman (r.a.) nicht, auf der Grundlage der grundlegenden islamischen Vorschriften neue Regelungen einzuführen. Als die Einwohnerzahl Medinas stark anwuchs, erschien ein einziger Adhan zum Dschuma-Gebet im Inneren der Moschee vor dem Imam nicht mehr ausreichend. Deshalb führte er die Regelung ein, dass zuvor an einer erhöhten Stelle ein weiterer Adhan für das Dschuma-Gebet ausgerufen wurde.

Hazrat Usmans (r.a.) großer Beitrag in dieser Angelegenheit bestand in einem beispiellosen Unternehmen, durch das der Edle Koran für alle Zeiten vor jeder Art von Meinungsverschiedenheit und Verfälschung geschützt wurde. Bei den Feldzügen in Armenien und Aserbaidschan waren Glaubenskämpfer aus Ägypten, Syrien, Irak und anderen Gebieten zusammengekommen. Die meisten von ihnen waren Neubekehrte, nichtarabischer Abstammung und mit der arabischen Sprache nicht vertraut. Auch Hazrat Hudhaifa ibn al-Yaman (r.a.) nahm an diesem Dschihad teil. Er selbst stellte bei der Koranrezitation der muslimischen Glaubenskämpfer, die an diesen beiden Dschihads teilgenommen hatten, äußerst gravierende Unterschiede und Abweichungen fest. Es zeigte sich, dass die Menschen jeder Region den Koran nach ihrem eigenen Ermessen rezitierten und genau diese Art und Weise für die einzig richtige hielten. Nach dem Ende des Krieges kehrte er nach Medina zurück und legte dem Kalifen Hazrat Usman (r.a.) den gesamten Sachverhalt ausführlich dar. Er äußerte seine tiefe Besorgnis und sagte, wenn nicht unverzüglich dafür gesorgt werde, diese Gegensätze und Unterschiede vollständig zu beseitigen und den Koran in einer einheitlichen Art und Weise zu rezitieren, werde auch die muslimische Gemeinschaft, gleich den christlichen Römern, in Bezug auf das Buch Allahs zahlreiche Spaltungen und Streitigkeiten hervorrufen. Auf den Hinweis Hazrat Hudhaifas (r.a.) hin erkannte Hazrat Usman (r.a.) die Notwendigkeit dessen mit großer Eindringlichkeit. Er ließ von der Mutter der Gläubigen, Hazrat Hafsa (r.a.), das ursprüngliche Exemplar des Edlen Korans bringen, ließ durch Hazrat Zaid ibn Thabit (r.a.), Hazrat Abdullah ibn az-Zubair (r.a.) und Hazrat Saad ibn al-As (r.a.) zahlreiche Abschriften davon anfertigen und sandte sie in verschiedene muslimische Gebiete. Zugleich wies er die Allgemeinheit an, dieses Exemplar als die endgültige Fassung des Edlen Korans anzunehmen und zu befolgen. Außerdem ließ er alle Koranabschriften vernichten, die die Menschen für sich persönlich angefertigt hatten.

In Wahrheit besteht nicht der geringste Zweifel daran, dass, wenn Hazrat Usman (r.a.) diesen Schritt nicht unternommen hätte, auch die Gemeinschaft des letzten Propheten in ähnliche Spaltungen und Unterschiede geraten wäre, wie jene, in denen die Anhänger der Thora, des Evangeliums und anderer himmlischer Schriften aufgrund ihrer unterschiedlichen Auffassungen und Abweichungen versunken sind, und dass auch der Edle Koran ein ähnliches Schicksal erlitten hätte. Daher wird diese große Tat Hazrat Usmans (r.a.) in der Geschichte des Islam für immer in goldenen Lettern niedergeschrieben bleiben.

 

Das Leben und die charakterlichen Besonderheiten Hazrat Alis (r.a.)

Frühes Leben

Hazrat Ali (r.a.) war ein leiblicher Cousin des Weltpropheten Hazrat Muhammad (s.a.w.). In dem Jahr, in dem der Edle Prophet (s.a.w.) das Prophetentum empfing, war Hazrat Ali gerade zehn Jahre alt. Sein Vater, Abu Talib, war Vater zahlreicher Kinder. Aufgrund finanzieller Not und der durch eine Hungersnot verursachten Lage war er unter der unerträglichen Last der Armut zusammengebrochen. Als der Edle Prophet (s.a.w.) diesen Zustand sah, beriet er sich mit seinem anderen Onkel, Hazrat Abbas (r.a.), darüber, wie man Abu Talibs Not lindern könne. Der Edle Prophet (s.a.w.) sagte zu ihm: „Wir sollten die Armut und das Leid unseres Onkels gemeinsam tragen.“ Diesem Rat folgend übernahm Hazrat Abbas (r.a.) die gesamte Verantwortung für die Erziehung und Versorgung von Abu Talibs Sohn Jaʿfar, während der Edle Prophet (s.a.w.) selbst die gesamte Verantwortung für die Erziehung und Versorgung Hazrat Alis auf sich nahm.

In Wahrheit war Abu Talibs Beitrag gegenüber dem Edlen Propheten (s.a.w.) einzigartig. Er war das Oberhaupt der Banu Hashim, und deren Vorrang, Einfluss und Ansehen gegenüber allen Stämmen der Quraisch waren außergewöhnlich groß. Der Dienst am Haus der Kaaba, seine Instandhaltung und sämtliche damit verbundenen Pflichten waren den Banu Hashim übertragen. Deshalb waren Abu Talibs Vorrang und Führungsstellung in der damaligen arabischen Gesellschaft als dauerhafte Einrichtung fest verankert. Die religiöse Führung ganz Arabiens war mit dieser Familie verbunden. Der Edle Prophet (s.a.w.) war bereits vor seiner Geburt zum Waisen geworden. Daher wurde er schon kurz nach seiner Geburt im liebevollen Schoß seines Onkels Abu Talib aufgezogen und trat dort in die Jugend ein. Nach dem Empfang des Prophetentums widmete er sich unter dessen kraftvoller Unterstützung und in dessen Schutz der Verkündung des Aufrufs zum Tauhid. Danach stellte sich Abu Talib jedem einzelnen Angriff der von den Kräften des Unglaubens ausgehenden Unterdrückung und Verfolgung entgegen und schützte auf diese Weise seinen Neffen vor den Angriffen der Ungläubigen. Wegen dieser Unterstützung und Förderung entbrannten die polytheistischen Quraisch in äußerster Feindschaft gegen die gesamte Familie Abu Talibs und setzten sie auf jede erdenkliche Weise Gewalt, Misshandlung und Verfolgung aus. Eine äußerste Form ihrer Gewalttaten zeigte sich, als alle Polytheisten Mekkas gemeinsam beschlossen, jede Art von Beziehung zu dieser Familie abzubrechen, und diese Familie schließlich gezwungen war, in einer Bergeshöhle Zuflucht zu suchen. Doch Abu Talib, der Anführer und das Oberhaupt dieser die Wahrheit unterstützenden Familie, ließ sich nicht im Geringsten einschüchtern, sondern nahm jede Art von Widerstand und Verfolgung stillschweigend auf sich.

Annahme des Islam

Dieser Sohn Abu Talibs, Hadhrat Ali (ra), wurde schon seit seiner Kindheit als Gefährte und enger Begleiter des ehrwürdigen Propheten (s) bekannt. Daher erhielt er nach dem Antritt des Prophetentums die Gelegenheit, mit eigenen Augen die erstaunlichen Veränderungen zu beobachten, die sich im Leben des ehrwürdigen Gesandten (s) vollzogen. Als der ehrwürdige Prophet (s) Hadhrat Ali (ra) auf dessen Frage hin den tawhidischen Din erklärte und ihn dazu aufrief, an ihn zu glauben, nahm er sogleich mit unerschütterlichem Herzen und begeisterter Seele den Din des Islam an.

In den Hadith-Werken werden in diesem Zusammenhang die Namen vieler Personen genannt, die als Erste an den ehrwürdigen Gesandten (s) glaubten. Die abschließende Ansicht der muslimischen Gelehrten lautet, dass Hadhrat Ali (ra) unter denjenigen, die bereits im Kindesalter den Glauben annahmen, der allererste war.

Nach seiner Annahme des Islam verbrachte Hadhrat Ali (ra) dreizehn Jahre seines Lebens in Mekka in engster Nähe zum ehrwürdigen Gesandten (s). Da er sich jederzeit beim ehrwürdigen Gesandten (s) aufhielt, erhielt er reichlich Gelegenheit, an den Beratungssitzungen, den Lehr- und Unterweisungsversammlungen, den Streitgesprächen mit den ungläubigen Götzendienern und den gottesdienstlichen Handlungen zur Anbetung des einen Gottes – kurz gesagt, an allem – gemeinsam mit dem ehrwürdigen Gesandten (s) teilzunehmen. Als der Prophet (s) in der frühen Phase seines Prophetentums ganz im Verborgenen und den Blicken der Menschen entzogen der Anbetung des einen Gottes hingegeben war, erhielt auch Hadhrat Ali (ra) Gelegenheit, dabei anwesend zu sein. Trotz dieser Heimlichkeit sah Abu Talib seinen Sohn und seinen Neffen einmal mit einer besonderen Art der Anbetung beschäftigt und fragte: „Was tut ihr beiden?“ Darauf erklärte der ehrwürdige Prophet (s) die Bedeutung des tawhidischen Din und der Anbetung Allahs. Nachdem Abu Talib alles angehört hatte, sagte er: „Gut, daran ist nichts auszusetzen. Ihr könnt es tun, aber für mich wird es nicht möglich sein.“

Nach dem Antritt des Prophetentums hielt sich der Prophet (s) drei aufeinanderfolgende Jahre lang davon zurück, den Din des Islam öffentlich zu verkünden. Während dieser Zeit führte er alle Bemühungen zur Verbreitung des Din mit größter Heimlichkeit fort. Während er ausgewählten Menschen die Botschaft des Din überbrachte, erfüllte er zugleich die Aufgabe, ihre Gesinnung und ihren Charakter nach den islamischen Idealen zu formen. Im vierten Jahr wurde ihm von Allah, dem Erhabenen, folgende Anweisung offenbart:

******(Arabisch)

Warne und ermahne die nächststehenden Angehörigen deiner Sippe vor der jenseitigen Strafe des Unglaubens und des Schirk.

Nachdem der ehrwürdige Prophet (s) diese Anweisung Allahs, des Erhabenen, erhalten hatte, stieg er auf den Gipfel des nahegelegenen Berges „Safa“ und verkündete zum ersten Mal mit lauter Stimme vor einer großen Schar seiner Sippenangehörigen den Aufruf zum tawhidischen Din. Auch danach bemühte sich der ehrwürdige Prophet (s) auf vielfältige Weise darum, seine Familien- und Sippenangehörigen zum Glauben an den wahren Din aufzurufen. Einmal wies er Hadhrat Ali (ra) sogar an, zu diesem Zweck ein Gastmahl zu veranstalten.

Unterstützung bei der Verbreitung des Din

Hazrat Ali (r.a.) war damals zwar noch sehr jung und dürfte kaum älter als vierzehn oder fünfzehn Jahre gewesen sein. Trotz seines geringen Alters richtete er mit außerordentlichem Geschick ein großes Festmahl für die Angehörigen seines Stammes und seiner Familie aus. Alle dazugehörigen Personen erschienen bei dem Festmahl. Nahezu vierzig Menschen nahmen daran teil. Fast alle einflussreichen Stammesführer der Quraisch versammelten sich hier. Nachdem das Essen beendet war, erhob sich der edle Prophet (s.a.w.) und forderte die anwesenden Menschen in einer kurzen Ansprache auf, den Islam anzunehmen. Dabei bemühte er sich, sie alle dazu anzuspornen, ihn bei der gewaltigen Aufgabe zu unterstützen, die Allah, der Erhabene, ihm zur Verkündung der Religion auferlegt hatte. Nach der Ansprache des edlen Propheten (s.a.w.) erklang als Erste die Stimme Hazrat Alis (r.a.) im Versammlungsraum. Furchtlos rief er: „Ich bin jung an Jahren, und auch meine körperliche Schwäche ist unbeschreiblich. Dennoch werde ich bei diesem großen Vorhaben dein Gefährte, dein ständiger Begleiter und dein Helfer sein, der sein Leben dafür einsetzt.“ Als der edle Prophet (s.a.w.) dies hörte, sagte er: „Du bist mein Bruder und mein Erbe.“

Nachdem etwa dreizehn Jahre der Prophetie in Mekka vergangen waren, wies Allah, der Erhabene, den edlen Propheten (s.a.w.) an, gemeinsam mit allen Muslimen nach Medina auszuwandern. Dementsprechend forderte der edle Prophet (s.a.w.) die Muslime von Mekka nacheinander auf, nach Medina zu ziehen. Dadurch entstand die Befürchtung, dass die Stadt Mekka von Muslimen geleert werden könnte. Als die ungläubigen Götzendiener diesen Zustand sahen, wurden sie besonders beunruhigt und ängstlich, weil sie befürchteten, die Muslime könnten sich irgendwo außerhalb zusammenschließen, zu einer gewaltigen Macht anwachsen und sie angreifen. Aus dieser Sorge heraus fassten sie den Entschluss, den „Feind“ schon im Voraus zu vernichten. Allah, der Erhabene, setzte den edlen Propheten (s.a.w.) durch die Offenbarung rechtzeitig davon in Kenntnis und befahl ihm, unverzüglich auszuwandern. Er verließ das Haus, nachdem er Hazrat Ali (r.a.) auf seinem eigenen Lager hatte liegen lassen, und brach gemeinsam mit Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) in Richtung Medina auf.

Die ungläubigen Götzendiener belagerten und umstellten die ganze Nacht hindurch das Wohnhaus des edlen Propheten (s.a.w.), um ihn zu töten und damit den endgültigen Untergang der strahlenden Sonne des Islam herbeizuführen. Hazrat Ali (r.a.) war damals erst ein zweiundzwanzig- oder dreiundzwanzigjähriger junger Mann. Obwohl er von der mörderischen Verschwörung der Ungläubigen wusste, schlief er mit grenzenlosem Mut sorglos im Bett des Gesandten. Als die feindlichen Truppen am Morgen in das Haus eindrangen, stellten sie fest, dass der edle Gesandte (s.a.w.) abwesend war und ein junger Mann, der sein Leben für ihn opfern wollte, in dessen Bett lag und fest entschlossen war, sich für ihn hinzugeben. Als sie das endgültige Scheitern ihres gemeinsamen Vorhabens und den sicheren Erfolg des edlen Gesandten (s.a.w.) erkannten, waren sie zutiefst betroffen, beschämt und verzweifelt.

Ein tatkräftiges Leben in Medina

Danach blieb Hazrat Ali (r.a.) noch zwei oder drei Tage in Mekka. Nachdem er gemäß der Anweisung des edlen Gesandten (s.a.w.) die ihm anvertrauten Einlagen der Menschen ordnungsgemäß zurückgegeben hatte, verließ auch er Mekka und machte sich auf den Weg nach Medina.

Nach seiner Ankunft in Medina beteiligte sich Hazrat Ali (r.a.) als Erstes unmittelbar am Bau der Prophetenmoschee. Auf Anweisung des edlen Gesandten (s.a.w.) legte er deren Grundmauern und vollendete gemeinsam mit den anderen Gefährten den Bau.

Als danach das harte und tatkräftige Leben des Weltpropheten Hazrat Muhammad (s.a.w.) begann, blieb Hazrat Ali (r.a.) ihm dabei mit hingebungsvoller Ergebenheit und unbezwingbarem Mut wie ein Schatten zur Seite. An nahezu allen Kriegszügen und Dschihads des edlen Propheten (s.a.w.) nahm er mit voller Verantwortung teil. In all diesen Situationen zeigte er eine solche Tapferkeit, dass niemand ihm gleichkommen konnte. In der Schlacht von Badr brach der edle Prophet (s.a.w.) gemeinsam mit dreihundertdreizehn opferbereiten Gefährten von Medina auf. An der Spitze des Zuges flatterten zwei schwarze Fahnen als Zeichen des Vormarsches des muslimischen Heeres. Eine von ihnen wurde von Hazrat Ali (r.a.) getragen. Nachdem sie den Ort Badr erreicht hatten, entsandte der edle Prophet (s.a.w.) unter Hazrat Alis (r.a.) Führung eine wagemutige Stoßtruppe, um die Bewegungen des Feindes zu beobachten. Als der edle Prophet (s.a.w.) in der Schlacht von Uhud verwundet in eine Grube gefallen war, rückten die Soldaten des feindlichen Heeres mit großer Geschwindigkeit auf ihn vor. Zunächst fiel Hazrat Musab ibn Umair (r.a.) im Kampf gegen sie als Märtyrer. Unmittelbar danach trat Hazrat Ali (r.a.) vor, ergriff die Fahne und wendete durch die höchste Entfaltung von Tapferkeit im Abwehrkampf den Verlauf der Schlacht.

Auch beim Feldzug gegen die Banu Quraiza wehte die Fahne in der Hand Hazrat Alis (r.a.), und nachdem er gemäß der Anweisung des Gesandten (s.a.w.) die Festung der Juden eingenommen hatte, verrichtete er in ihrem Hof das Asr-Gebet. Nachdem in Hudaibiya die Nachricht vom Märtyrertod Hazrat Usmans (r.a.) eingetroffen war, gehörte Hazrat Ali (r.a.) ebenfalls zu den Gefährten, von denen der Treueid zur Selbstaufopferung entgegengenommen wurde. Später wies der edle Prophet (s.a.w.) gerade ihn an, den Friedensvertrag mit den Götzendienern von Mekka niederzuschreiben und zu unterzeichnen. In den ersten beiden Feldzügen des Krieges von Chaibar führten Hazrat Abu Bakr (r.a.) und Hazrat Umar (r.a.) den Befehl. Doch in keinem der beiden Feldzüge konnte ein Sieg errungen werden. Schließlich übertrug der edle Prophet (s.a.w.) Hazrat Ali (r.a.) die Aufgabe, die uneinnehmbaren Festungen von Chaibar zu erobern. Mit gewaltiger Tapferkeit kämpfte er und ließ die Siegesfahne des Islam über den Festungen von Chaibar wehen. Auch beim Feldzug zur Eroberung Mekkas zog er mit der Fahne der Vorhut siegreich in die Stadt ein. Nach der Rückkehr vom Krieg gegen Tabuk ernannte der edle Prophet (s.a.w.) für die Wallfahrt jenes Jahres Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) zum „Befehlshaber der Wallfahrt“ und entsandte ihn nach Mekka. Nachdem dieser aufgebrochen war, wurde die Sure „Bara’a“ (At-Tauba) offenbart. Die in Medina anwesenden Gefährten äußerten, nachdem sie die Sure vollständig angehört hatten, dass es sehr gut wäre, sie während der Wallfahrt den versammelten Muslimen vorzutragen. Auch der edle Prophet (s.a.w.) erkannte ihre Bedeutung und entsandte Hazrat Ali (r.a.) mit dieser Aufgabe nach Mekka.

Von den verschiedenen Gesandtschaften, die der hochgeehrte Prophet (s) zur Verbreitung des Islams in verschiedene Gebiete entsandte, war die Entsendung einer Gesandtschaft in den Jemen von besonderer Bedeutung. Hazrat Khalid ibn al-Walid (r.a.) hatte sechs lange Monate hindurch auf verschiedene Weise versucht, Erfolg zu erzielen, war jedoch gescheitert. Schließlich fasste der hochgeehrte Prophet (s) im zehnten Jahr der Hidschra den Entschluss, Hazrat Ali (r.a.) mit dieser Aufgabe zu betrauen und ihn dorthin zu entsenden. Kaum war Hazrat Ali (r.a.) im Jemen eingetroffen, setzte dort eine grundlegende Veränderung der Verhältnisse ein. Er erläuterte den Menschen dort die Lehren, die Erhabenheit und die Besonderheiten des Islams, woraufhin Tausende den Islam annahmen.

Im Monat Rabi al-awwal des elften Jahres der Hidschra verschied der hochgeehrte Prophet (s). Dieser erschütternde Schmerz erfüllte die gesamte muslimische Welt mit tiefstem Leid. Die Mitglieder der Prophetenfamilie waren am stärksten erschüttert und von Schmerz erfüllt. Aller Herzen wurden zerrissen, und ihre Augen verwandelten sich für immer in Quellen von Tränen wie im Monat Schrawan. Hazrat Ali (r.a.) war eine bedeutende Persönlichkeit innerhalb der Prophetenfamilie. Sowohl aufgrund seiner persönlichen Nähe und Verbundenheit als auch wegen seiner familiären und verwandtschaftlichen Beziehung war dieser Schmerz für ihn unerträglich. Darüber hinaus fügte die Verwaisung der Prophetentochter Hazrat Fatima (r.a.) seinem Herzen einen unerträglichen Schlag zu. Er war zutiefst niedergeschlagen und blieb lange Zeit völlig zurückgezogen zu Hause, wobei er jeden Kontakt zur Gesellschaft und zum Staat abbrach. In dieser Zeit war es ihm völlig unmöglich, auch nur das geringste Interesse oder die geringste Neugier für irgendeine andere Tätigkeit zu zeigen, außer seinen eigenen Schmerz zu bewältigen, Hazrat Fatima (r.a.) zu trösten und den Koran zu einer geordneten Sammlung zusammenzustellen. Als einige Zeit später auch Hazrat Fatima (r.a.) verschied, raffte er sich gleichsam wieder auf, begab sich zu dem ersten Kalifen Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) und leistete ihm den Treueeid auf das Kalifat.

Nach Hazrat Abu Bakr (r.a.) pflegte Hazrat Umar al-Faruq (r.a.) während seiner Amtszeit als Kalif in allen schwierigen und wichtigen Angelegenheiten Hazrat Ali (r.a.) zu konsultieren. Hazrat Ali (r.a.) wiederum beriet ihn in jeder Angelegenheit mit größter Hingabe und Aufrichtigkeit. Im Feldzug von Nihawand wurde ihm vorgeschlagen, das Amt des Heerführers zu übernehmen. Er lehnte dies jedoch ab. Als Umar (r.a.) später nach Bayt al-Maqdis aufbrach, setzte er Hazrat Ali (r.a.) in der Hauptstadt als seinen Stellvertreter ein und übertrug ihm alle Aufgaben des Kalifats. Gegen Ende des Kalifats von Hazrat Uthman (r.a.), nach Hazrat Umars (r.a.) Tod, als im ganzen Land Unruhe und Zügellosigkeit aufkamen, erteilte Hazrat Ali (r.a.) zu ihrer Eindämmung besondere und wirksame Ratschläge, wies auf die Ursachen der Unruhen hin und zeigte Wege zu ihrer Behebung und Beseitigung auf.

Das Kalifat von Hazrat Ali (r.a.)

Die Wahl des Kalifen

Nach dem Märtyrertod von Hazrat Uthman (r.a.) blieb der Kalifatssitz drei Tage lang unbesetzt. In dieser Zeit richtete sich der Blick der Menschen auf Hazrat Ali (r.a.) als den nächsten Kalifen. Viele Menschen baten ihn, diese Verantwortung zu übernehmen. Obwohl er zunächst mit klaren Worten seine Ablehnung bekundete, erklärte er sich schließlich aufgrund der wiederholten Bitten der Gefährten aus den Muhadschirun und den Ansar bereit, diese Verantwortung zu übernehmen.

Der Bericht über die Wahl Hazrat Alis (r.a.) zum Kalifen ist in der Geschichte der islamischen Staatswissenschaft ausführlich überliefert. Das Volk trat vor Hazrat Ali (r.a.) und sagte:

*******(Arabisch)

Wir werden dir mit unserer Hand den Treueeid leisten; so strecke deine Hand aus. Denn nun ist es unbedingt notwendig, einen Amir und Staatsführer für uns einzusetzen. Und für dieses Amt bist du besser geeignet und dazu berechtigter.

Hazrat Ali (r.a.) erwiderte darauf:

******(arabischer Text)

Ihr habt in dieser Angelegenheit keinerlei Recht, etwas zu sagen oder zu tun. Es handelt sich vielmehr um eine Angelegenheit, über die die frühen Muslime, die zur Beratung befähigt waren und an der Schlacht von Badr teilgenommen hatten, gemeinsam entscheiden müssen. Wen auch immer sie als Kalifen annehmen werden, der soll Kalif sein. Kommt also, lasst uns alle zusammenkommen und die Angelegenheit prüfen und beraten.

Als die Leute dies hörten, gingen sie von ihm fort. Doch nach kurzer Zeit kamen sie erneut zu ihm und begannen, ihn zur Leistung des Treueids zu drängen. Da sagte Hazrat Ali (r.a.):

******(arabischer Text)

Wenn ihr tatsächlich wollt, dass ich Kalif werde und von euch den Treueid entgegennehme, dann kommt zur Prophetenmoschee; dort wird in dieser Angelegenheit die endgültige Entscheidung getroffen werden.

Eines ist gewiss: Meine Wahl zum Kalifen und die Leistung des Treueids zu diesem Zweck können nicht heimlich erfolgen. Dies kann nur auf der Grundlage der spontanen Zustimmung und Billigung des muslimischen Volkes geschehen.

Daraufhin wurde nach dem Vorschlag sowie der spontanen Unterstützung und Zustimmung der in der Prophetenmoschee versammelten gesamten muslimischen Bevölkerung Hazrat Ali (r.a.) zum nächsten Kalifen gewählt, und am Montag, dem 21. Dhul-Hiddscha, wurde in der Prophetenmoschee in Anwesenheit einer großen islamischen Volksmenge ihm gegenüber der allgemeine Treueeid des Kalifats geleistet. Damit wurde er zum vierten Kalifen des rechtgeleiteten Kalifats.

Als Hazrat Ali (r.a.) die Verantwortung des Kalifats auf seine Schultern nahm, war die gesamte muslimische Welt zum Schauplatz äußerster Anarchie sowie von Aufständen und Revolutionen geworden. Auch der erste Kalif, Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.), hatte sich einer ähnlichen Unruhe und Rebellion gegenübergesehen; doch zwischen diesen beiden Situationen bestand ein gewaltiger Unterschied. Die Gefahr, der Hazrat Abu Bakr Siddiq (r.a.) gegenübergestanden hatte, war ein gegenseitiger Zusammenstoß zwischen Ungläubigkeit, Abtrünnigkeit und dem Islam. Die gesamte islamische Bevölkerung stand in diesem Konflikt auf der Seite des Kalifen und unterstützte ihn. Die Gegner gehörten der Richtung des Falschen an und waren Anhänger von Begierden und schlechten Neigungen. Ihre Auffassungen besaßen weder Bestand noch Festigkeit. Demgegenüber waren diejenigen, deren Opposition Hazrat Ali (r.a.) entgegenzutreten hatte, nicht nur Muslime; unter ihnen befanden sich auch zahlreiche Gefährten und sogar Hazrat Aischa Siddiqah (r.a.), die Gemahlin des edlen Gesandten (s.a.w.). Was anderes kann man dies als die äußerste Ironie des Schicksals bezeichnen?

Trotz all dieser Gefahren, Unruhen, Störungen und Aufstände hielt Hazrat Ali (r.a.) mit außerordentlicher Festigkeit und Kühnheit die Zügel des Kalifats fest in der Hand. In dieser Zeit bewies er ein Höchstmaß an grenzenloser Geduld und Besonnenheit und war trotz des Erkennens von Anzeichen des Scheiterns auf verschiedenen Gebieten nicht bereit, auch nur im Geringsten von vollkommener Glaubenstreue, unerschütterlichem Idealismus sowie den grundlegenden Bestimmungen der islamischen Scharia und der Staatsordnung abzuweichen. Hätte er auch nur die geringste Abweichung von Prinzipien und Idealismus geduldet, so wäre er vom Standpunkt der Staatsführung aus vielleicht als erfolgreich betrachtet worden; doch es besteht kein Zweifel, dass dadurch die großen Ideale des Islams beeinträchtigt, aufgegeben und verlassen worden wären. Gerade deren Bewahrung ist jedoch die erste und wichtigste Pflicht eines rechtgeleiteten Kalifen und eines Nachfolgers des edlen Gesandten (s.a.w.).

Hazrat Ali (r.a.) als Kalif

Bei der Führung der Staatsangelegenheiten des Kalifats war Hazrat Ali (r.a.) fest entschlossen, in die Fußstapfen Hazrat Umar Faruqs (r.a.) zu treten, und keineswegs bereit, an der damals bestehenden Verwaltung irgendeine grundlegende Änderung vorzunehmen. Die Juden, die Hazrat Umar Faruq (r.a.) aus dem gesamten Hidschas verbannt und am Ort Nadschran wiederangesiedelt hatte, erschienen bei Hazrat Ali (r.a.) und baten mit äußerst flehentlicher und demütiger Stimme um die Erlaubnis, in ihre früheren Wohnstätten zurückzukehren. Hazrat Ali (r.a.) lehnte dies jedoch mit klaren Worten ab und sagte: „Wer könnte besonnener, weitsichtiger und richtiger in seinen Entscheidungen sein als Hazrat Umar (r.a.)?“

Die wichtigste Aufgabe in der inneren Verwaltung des Landes besteht darin, die verantwortlichen Beamten zu kontrollieren und ihre Tätigkeiten sowie ihr Verhalten aufmerksam zu beobachten. Hazrat Ali (r.a.) richtete stets seine Aufmerksamkeit auf diesen besonderen Bereich. Wenn er jemanden in ein verantwortungsvolles Amt einsetzte, erteilte er ihm äußerst wertvolle und heilsame Ratschläge. Darüber hinaus ließ er zu verschiedenen Zeiten die Tätigkeit und das Verhalten dieser Beamten eingehend untersuchen. Einmal setzte er Hazrat Kaab ibn Malik (r.a.) mit dieser wichtigen Aufgabe ein und erteilte ihm folgende Anweisung:

********(Arabisch)

Brich mit einer Gruppe deiner Gefährten auf und bereise jeden Bezirk des Irak; beobachte dabei aufmerksam die Tätigkeit der Beamten sowie ihre Wesensart, ihren Charakter und ihr Verhalten. Er unterband Verschwendung und übermäßige Ausgaben der Staatsbeamten sowie deren Unregelmäßigkeiten im Umgang mit öffentlichen Geldern mit strenger Hand. Er bestand besonders darauf, dass die aus dem Baitulmal aufgenommenen Darlehen rechtzeitig zurückgezahlt wurden. In dieser Angelegenheit war er nicht bereit, seinen nahen Verwandten auch nur das geringste Maß an Nachsicht oder Gunst zu erweisen.

Hazrat Ali (ra) führte besondere Reformen in der Steuerverwaltung durch und leitete eine auf Entwicklung ausgerichtete Politik ein. Trotz seiner uneingeschränkten Strenge bei der Erhebung der Steuern war er unablässig um das umfassende Wohlergehen der Allgemeinheit und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bemüht. Gegenüber den Schwachen und Armen verfolgte er stets eine von Mitgefühl geprägte Politik.

In Wahrheit war Hazrat Ali (ra) für die Menschen ein lebendiges Zeugnis und leuchtendes Symbol der unermesslichen Barmherzigkeit Allahs. Während seiner Kalifatszeit standen die Türen des staatlichen Bayt al-Mal für die gewöhnlichen Armen und Bedürftigen der Gesellschaft stets offen. Was auch immer im Bayt al-Mal angesammelt und eingezogen wurde, verteilte er unverzüglich und mit großzügiger Hand unter den Bedürftigen und Anspruchsberechtigten. Gegenüber den nichtmuslimischen Bürgern des Landes zeigte er sich äußerst herzlich und mitfühlend. Selbst die Aktivitäten aufrührerischer und verschwörerischer Kreise wurden mit außerordentlicher Geduld und Nachsicht geduldet. In der persischen Region zeigte sich eine bemerkenswert positive Wirkung dieser großzügigen Politik des Kalifen.

Hazrat Ali (ra) war selbst ein äußerst fähiger und erfahrener Heerführer. In militärischen Angelegenheiten und Fragen waren seine Weitsicht und sein Urteilsvermögen unvergleichlich. Aus diesem Grund war es ihm möglich, im militärischen Verwaltungswesen des islamischen Staates zahlreiche neuartige Einrichtungen einzuführen.

Die Geistesgröße von Hazrat Ali (ra)

Hazrat Ali (ra) hatte bereits seit seiner Kindheit die Gelegenheit, unmittelbar im Bildungsbereich des Prophetentums Wissen und Ausbildung zu erlangen. Aufgrund der besonders tiefen Beziehung und engen Verbundenheit, die ihn mit dem edlen Gesandten (s) verband, erhielt er im Vergleich zu allen anderen auf dieser Stufe größere Möglichkeiten. Da er im Haus, außerhalb des Hauses und auf Auslandsreisen die engste Nähe zum edlen Propheten (s) genießen konnte, fiel es ihm sehr leicht, umfassende Kenntnisse über die verschiedenen Seiten des Islams zu erwerben. Auch der edle Prophet (s) legte besonderen Wert darauf, ihm dieses Wissen zu vermitteln. Er selbst lehrte ihn den ehrwürdigen Koran und erklärte ihm die genaue Bedeutung verschiedener Koranverse. Deshalb war seine Geistesgröße im Vergleich zu derjenigen der übrigen edlen Gefährten außerordentlich umfassend und tiefgründig. Der edle Gesandte (s) deutete auf diese Geistesgröße hin und sagte:

******(Arabisch)

„Ich bin die Stadt des Wissens, und Ali ist insbesondere ihr Tor.“

Auch wenn diese Aussage als Hadith hinsichtlich ihrer Überlieferungskette und anderer Gesichtspunkte nicht als akzeptabel gilt, muss ihre tatsächliche Wahrheit dennoch anerkannt werden. Hazrat Ali (ra) hatte bereits in seiner Kindheit die gewöhnlichen Lese- und Schreibkenntnisse erworben, und sein Name war auch in die Liste der Offenbarungsschreiber aufgenommen worden. Auf Anweisung des edlen Gesandten (s) wurde neben zahlreichen staatlichen Erlassen auch der Vertrag von Hudaybiyya eigenhändig von Hazrat Ali (ra) sorgfältig niedergeschrieben.

Die Hauptquelle der islamischen Gelehrsamkeit und Wissenschaft ist der edle Koran. Hazrat Ali (ra) hatte das Glück, in die Tiefen dieses Korans einzudringen. Hazrat Ali (ra) gehörte zu jenen wenigen Sahaba, die den vollständigen edlen Koran noch zu Lebzeiten des edlen Propheten (s) auswendig gelernt hatten. Er besaß besondere Sachkenntnis darüber, in welchem Zusammenhang und zu welcher Zeit welche Sure oder welcher Vers des Korans offenbart worden war. Dies hatte er selbst ausdrücklich behauptet. Aus diesem Grund wird er den höchsten Rang der Koranexegeten zugerechnet. In den später verfassten großen Tafsir-Werken wurden seine erläuternden Überlieferungen besonders häufig angeführt. Den edlen Koran entsprechend der Reihenfolge seiner Offenbarung zu ordnen, war ein besonderer Verdienst von ihm. Ebenso waren seine außerordentliche Fähigkeit und Begabung, aus dem edlen Koran die für das praktische Leben notwendigen Gesetze und Vorschriften abzuleiten und durch Ijtihad in verschiedenen schwierigen Angelegenheiten die Weisungen und Entscheidungen des Islam zu erkennen, allgemein anerkannt. Als die Anhänger der Charidschiten sich in einem rein wörtlichen Sinne weigerten, irgendeine Person als Schiedsrichter zur Beilegung eines gegenseitigen Streites anzuerkennen, und als Beweis den Koranvers *******(Arabisch) „Außer Allah kann niemand Schiedsrichter sein“ vorbrachten, bewies er die Unvernünftigkeit und Unangebrachtheit einer solchen Argumentation und sagte: „Welcher Zweifel kann daran bestehen, dass Allah der endgültige Richter ist! Wenn Allah, der Erhabene, jedoch selbst zur Beilegung des gegenseitigen Streites zwischen Ehemann und Ehefrau angewiesen hat, Angehörige der Gemeinschaft als Schiedsrichter einzusetzen:“

*******(Arabisch)

Wenn ihr befürchtet, dass zwischen den beiden, dem Ehemann und der Ehefrau, Streit und Zwietracht entstehen, so entsendet einen Schiedsrichter aus der Familie des Ehemannes und einen Schiedsrichter aus der Familie der Ehefrau.

Wenn also zur Beilegung der gegenseitigen Streitigkeiten der muslimischen Gemeinschaft und des Volkes jemand aus der Gesellschaft eingesetzt und als Schiedsrichter anerkannt wird, warum sollte dies dann ein Unrecht oder eine dem Koran widersprechende Handlung sein? Die Souveränität Allahs und Seine endgültige Macht über alle Dinge werden doch durch irgendeinen Menschen wirksam und verwirklicht werden. Ist die Angelegenheit der gegenseitigen Streitigkeiten und Zwistigkeiten der gesamten muslimischen Gemeinschaft etwa eine geringfügigere Angelegenheit als die zwischen einem Mann und einer Frau? Tatsächlich sind bei der Auslegung des Korans und der Erklärung und Analyse der Bedeutung seiner Verse so viele wertvolle Überlieferungen von Hazrat Ali (ra) angeführt worden, dass sie, wenn man sie zusammentragen würde, die Gestalt eines umfangreichen Buches annehmen könnten.

Eine Gruppe betrügerischer Anhänger des Tasawwuf verbreitet, dass der edle Prophet (s) Hazrat Ali (ra) neben dem grundlegenden Wissen und der Gelehrsamkeit über die Religion des Islam auch ein Wissen gelehrt habe, das heute als „Tasawwuf“ bezeichnet wird. Sie behaupten sogar, Hazrat Ali (ra) sei der „Urvater“ der Wissenschaft des Tasawwuf. Wie groß jedoch diese falsche Verleumdung und wie grundlos diese Behauptung ist, wird unumstößlich bereits durch seine eigene Aussage bewiesen, die in einem sahih Hadith überliefert ist. Die Leute fragten ihn: „Besitzen Sie neben dem Koran noch irgendein anderes Wissen?“ Er antwortete: „Bei jenem erhabenen Wesen, das den Samen und den Kern spaltet und daraus Bäume hervorbringt und das Leben in die Körper einhaucht: Ich besitze neben dem Koran keinerlei andere Sache. Allerdings verleiht Allah, der Erhabene, wem Er will, die Kraft, Fähigkeit und Begabung zum Verständnis des Korans. Darüber hinaus besitze ich einige Hadithe.“ (Buchari, Musnad Ahmad)

Der Eid, den Hazrat Ali (ra) zu Beginn seiner Aussage abgelegt hat, ist von besonderer Bedeutung. Aus seinen Worten wird verständlich, dass die Verse des Korans einem Kern und einem Körper gleichen. Ihre Bedeutungen, ihre Tragweite und ihre inneren Wahrheiten aber gleichen einem Baum, der aus jenem Kern und Samen hervorgeht. Sie gleichen auch dem Leben, das im Körper verborgen ist. Das heißt: Wie aus einem kleinen Samen und Kern ein gewaltiger, mit Ästen und Zweigen versehener Baum hervorwachsen kann, der im Grunde bereits in jenem Samen und Kern verborgen lag, und wie aus der Lebenskraft, die im Körper verborgen ist, alle menschlichen Handlungen und Leistungen sichtbar werden, so können auch aus den Worten des Korans, die einem Körper gleichen, weitreichende Bedeutungen und tiefgründige Wahrheiten hervorgehen.

In Wahrheit wird bereits durch diese seine Aussage bewiesen, dass Hazrat Ali (ra) eine besondere Meisterschaft in den inneren Wahrheiten und der Weisheit des Korans besaß.

Auch auf dem Gebiet der Hadithe waren Hazrat Ali (ra) Gelehrsamkeit und Sachkenntnis außergewöhnlich, umfassend und einem weiten, tiefen Ozean gleich. Von seiner Kindheit an verbrachte er volle dreißig Jahre in der Gesellschaft und engsten Nähe des edlen Propheten (s). Deshalb war er nach Hazrat Abu Bakr (ra) der größte Kenner der vollständigen Gesetzesordnung des Islam und der Aussprüche des Gesandten. Außerdem lebte er nach dem Tod des edlen Propheten (s) unter allen bedeutenden Sahaba bis zum höchsten Alter. Nach dem Tod des edlen Propheten (s) widmete er sich ungefähr dreißig Jahre lang unablässig der Verbreitung des Korans, der Hadithe sowie der Religion und der Scharia. Auch während der Regierungszeit der ersten drei Kalifen war ihm diese Aufgabe anvertraut. Selbst während seiner eigenen Kalifenzeit versiegte dieser Strom der Verbreitung des Wissens trotz vielfältiger Unruhen, Aufstände und blutiger Kriege niemals; vielmehr floss er ununterbrochen weiter. Daher hatte er im Vergleich zu den ersten drei Kalifen größere Gelegenheit, Hadithe zu überliefern. Trotz alledem war er bei der Überlieferung von Hadithen äußerst vorsichtig und von strenger Wesensart. Aus diesem Grund war die Zahl der von ihm überlieferten Hadithe nicht sehr groß. In den Büchern sind lediglich 586 Hadithe über seine Überlieferungskette angeführt. Hazrat Ali (ra) gehörte zu denjenigen Sahaba, die es im Zeitalter der Prophetie gewohnt waren, Hadithe schriftlich festzuhalten. Seine schriftlich bewahrte Hadith-Sammlung bezeichnete er als „Sahifa“, und diese „Sahifa“ bewahrte er in der Scheide seines Schwertes auf. Aus diesen Hadithen lassen sich die Rechtsfragen zu zahlreichen wichtigen Angelegenheiten des praktischen Lebens erlernen.

Seine Befähigung und sein Talent auf dem Gebiet des Fiqh und des Ijtihad waren allgemein anerkannt. Große Gefährten – ja, sogar seine Gegner – hielten es bei verschiedenen Fragen für notwendig, von ihm die Entscheidungen der Scharia zu erfahren. Der wichtigste Grund für seine besondere Gelehrsamkeit auf diesem Gebiet war, dass er selbst den ehrwürdigen Gesandten (ra) zu vielen Fragen befragte und sich von ihm unterweisen ließ.

Hazrat Ali (ra) als Richter

Hazrat Ali (ra) verbrachte zwar den größten Teil seines Lebens in Medina, doch während der gesamten Zeit seines Kalifats hielt er sich in Kufa auf. Aus diesem Grund fanden seine fiqhbezogenen Ansichten und sein Ijtihad vor allem im Irak Verbreitung. Die Grundlage der hanafitischen Rechtsschule wurde nach Hazrat Abdullah ibn Mas’ud (ra) vor allem auf den Ansichten Hazrat Alis (ra) und den von ihm getroffenen Entscheidungen errichtet. Aufgrund dieser Befähigung war auch seine Geschicklichkeit bei der schariagemäßen Verhandlung und Entscheidung von Rechtsfällen allgemein anerkannt. Hazrat Umar Faruq (ra) sagte:

********(Arabisch)

Unter uns ist Hazrat Ali der am besten als Richter Geeignete, und Ubayy ibn Ka’b der größte Kenner des Korans.

Hazrat Abdullah ibn Mas’ud (ra) sagte: „Wir pflegten untereinander zu sagen, dass Hazrat Ali (ra) in Medina die größte Befähigung zum Richten besaß.“

Auch der ehrwürdige Prophet (s) übertrug Hazrat Ali (ra) häufig die Verantwortung für richterliche Angelegenheiten. Als der ehrwürdige Prophet (s) ihn zum Richter im Jemen ernannte, wollte er sich dieser Aufgabe entziehen, indem er auf seine eigene Ungeeignetheit und Unfähigkeit hinwies. Da sagte der ehrwürdige Prophet (s):

Allah, der Erhabene, wird dein Gesicht auf dem rechten Weg bewahren und dein Herz fest und geduldig machen.

Auch Hazrat Ali (r.a.) sagte:

Danach empfand ich bei der Rechtsprechung niemals irgendwelche Zweifel oder Unsicherheit.

Der edle Prophet (s.a.w.) lehrte ihn zahlreiche Grundsätze und Verfahrensregeln für die Ausübung der Rechtsprechung. Einmal sagte er zu ihm:

O Ali! Wenn du dich hinsetzt, um den Streit zwischen zwei Personen zu schlichten, dann triff keine Entscheidung, nachdem du nur die Aussage eines von ihnen angehört hast, sondern stelle deine Entscheidung zurück, bis du auch die Aussage des zweiten angehört hast.

Bei der Verhandlung von Fällen waren die Befragung beider Parteien und der Zeugen sowie ihre Befragung in dieser Angelegenheit als unverzichtbarer Bestandteil von Hazrat Alis (r.a.) Grundsatz der gerechten Rechtsprechung festgelegt, um zu einer zweifelsfreien, festen Überzeugung zu gelangen. Wenn ein Geständiger auch nach wiederholter Befragung und Vernehmung nicht bei seinem Geständnis blieb, verhängte er auf Grundlage dieses Geständnisses keine Strafe über ihn. Wenn Zeugen nach einer Einschüchterung auf verschiedene Weise nicht bei ihrer Aussage blieben, fällte er auf Grundlage dieser Zeugenaussage kein Urteil. Bei der Entscheidung über Fälle, die mit Tötung zusammenhingen, unterschied er zwischen einem Unfall und der Absicht zu töten (Motive).1 {1. Wachsamkeit bei der Verwirklichung der Gerechtigkeit: Hazrat Ali (r.a.) war stets darauf bedacht, die Verwirklichung der Gerechtigkeit in der Gesellschaft sicherzustellen. Den Missbrauch staatlicher Macht zur Beeinflussung der Rechtsprechung betrachtete er als ein abscheuliches Verbrechen. Bei der Verwirklichung der Gerechtigkeit duldete er keinerlei Unterscheidung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen. In diesem Zusammenhang ist hier ein historisches Ereignis erwähnenswert. Einst stahl ein Jude das eiserne Kettenhemd von Amir al-Mu’minin Hazrat Ali (r.a.) und nahm es mit. Obwohl er das höchste Amt im Land innehatte, ergriff er in dieser Angelegenheit nicht unmittelbar polizeiliche Maßnahmen, sondern erstattete nach den geltenden Regeln vor Gericht Anzeige. Der Richter des Gerichts wies ihn an, zwei Zeugen zur Stützung seiner Anklage vorzuführen. Hazrat Ali (r.a.) brachte seine beiden Söhne, Imam Hasan und Imam Husain (r.a.), als Zeugen vor. Doch der Richter nahm ihre Aussagen nicht an, weil sie nahe Verwandte des Klägers waren, und wies stattdessen den gesamten Fall ab. Von diesem Vorfall beeindruckt, gestand der angeklagte Jude selbst sein Verbrechen, sprach die heilige Kalima und schloss sich der Gemeinschaft des Islam an. – Der Herausgeber}

Die richterlichen Entscheidungen Hazrat Alis (r.a.) galten als Präzedenzfälle des Rechts. Deshalb schrieben die Gelehrten sie nieder. In späterer Zeit ließen jedoch schlechte Menschen allerlei Verfälschungen in sie eindringen. Dadurch wurden sie in der Welt des Rechts und der Rechtsprechung völlig unbrauchbar.

Askese im persönlichen Leben

Hazrat Ali (r.a.) verbrachte sein persönliches Leben in äußerst strenger Askese. Obwohl er von den erbarmungslosen Schlägen der Armut gezeichnet war, ließ er sich nicht einen Augenblick aus der Fassung bringen. Ohne das geringste Zögern arbeitete er je nach Zeit und Gelegenheit und verdiente seinen Lebensunterhalt als Tagelöhner. Auch nachdem er auf dem Kalifenthron Platz genommen hatte, trat in seiner asketischen Lebensweise nicht die geringste Veränderung ein. Beim Anblick seiner äußerst bescheidenen Speisen waren die Menschen bestürzt und sprachlos. Er sagte zu den Leuten: „Der Kalif der Muslime ist berechtigt, aus dem staatlichen Bait al-Mal nur zwei Gefäße zu erhalten. Aus dem einen sollen er selbst und seine Familie essen. Das andere soll er der Öffentlichkeit vorlegen.“

Für die Erledigung der Arbeiten in ihrem Haushalt gab es keine zusätzliche Hilfe. Die Tochter des Propheten und Herrschers verrichtete alle Arbeiten eigenhändig. Was weltlichen Reichtum und Besitz betraf, war Hazrat Ali (ra) ein leeres Gefäß. Hinsichtlich der geistigen Güter jedoch besaß er einen gewaltigen Reichtum. Kein Bittsteller konnte seine Tür mit leeren Händen verlassen. Selbst die für den eigenen Bedarf zubereitete Nahrung gab er ohne weiteres einem hungrigen Bettler, ohne auch nur das geringste Zögern zu empfinden.

— Ende —