Hadith

Hadith ist ein arabisches Wort. Nach arabischen Wörterbüchern und dem Sprachgebrauch des Korans bedeutet das Wort „Hadith“ unter anderem: Wort, Aussage, Botschaft, Nachricht, Angelegenheit, Mitteilung und Sache.

„Hadith“ ist nicht nur ein lexikalischer Begriff. Im Grunde ist „Hadith“ ein besonderer islamischer Terminus. Demnach werden in der islamischen Terminologie die Aussagen und Handlungen des Gesandten (s.a.w.) sowie die zuverlässigen und vertrauenswürdigen Überlieferungen über seine Billigung und Zustimmung zu Aussagen und Handlungen als „Hadith“ bezeichnet.

Im weiteren Sinne werden auch die Aussagen, Handlungen und Billigungen der Sahāba sowie die Aussagen, Handlungen und Billigungen der Tābiʿūn als Hadith bezeichnet.

Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass auch die Überlieferungen über die Aussagen, Handlungen und Billigungen der Tābiʿ at-Tābiʿīn – ebenso wie jene der Sahāba und der Tābiʿūn – im Hinblick auf die Auslegung und Analyse des Korans und der Hadithe sowie deren praktische Umsetzung von besonderer Bedeutung und Notwendigkeit sind.

Da die Aussagen, Handlungen und Billigungen des edlen Gesandten (s.a.w.), der ehrwürdigen Sahāba, der Tābiʿūn und der Tābiʿ at-Tābiʿīn sich um denselben grundlegenden Gegenstand drehen, werden sie im Allgemeinen alle als „Hadith“ bezeichnet.

Dennoch wurden aufgrund der Unterschiede zwischen ihnen hinsichtlich ihres schariatischen Ranges für jedes Einzelne eigene Fachbegriffe festgelegt. So werden die Aussagen, Handlungen und Billigungen des edlen Propheten (s.a.w.) als „Hadith“ bezeichnet.

Die Aussagen, Handlungen und Billigungen der Sahāba werden als „Athar“ bezeichnet. Die Aussagen, Handlungen und Billigungen der Tābiʿūn und der Tābiʿ at-Tābiʿīn werden als „Fatwa“ bezeichnet.

Die Quelle der Hadithe: Der ehrenwerte Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war der von Allah auserwählte größte Prophet und Gesandte. Zugleich war er auch der vorzüglichste Mensch. Deshalb können die Handlungen aus dem Leben des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

in zwei Kategorien eingeteilt werden:

a.. Was er zur Erfüllung der Pflichten seines Amtes als Prophet und Gesandter getan hat.

b.. Was er als Mensch, wie andere Menschen auch, getan hat, etwa essen, sich kleiden, gehen und sich bewegen und dergleichen. Alle Handlungen der ersten Kategorie wurden vollständig unter Allahs Leitung vollzogen. Die Handlungen der zweiten Kategorie sind jedoch nicht von dieser Art. Über die Hadithe sagte Schah Waliullah Dehlawi (möge Allah ihm barmherzig sein): Die von Allahs Gesandtem (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) überlieferten Hadithe sind von zwei Arten:

Erste Art: Sie umfasst Angelegenheiten, die mit seinen Pflichten als Prophet und Gesandter (also mit den Pflichten seines prophetischen und gesandtschaftlichen Amtes) zusammenhängen. Zu ihr gehören die folgenden Angelegenheiten:

1/ Sie umfasst Angelegenheiten des Jenseits oder der höheren Welt. Ihre Quelle ist die Offenbarung.

2/ Sie umfasst Angelegenheiten der Gottesverehrung sowie der Regeln und Ordnungen der gesellschaftlichen Organisation auf verschiedenen Ebenen. Bei einigen ist die Offenbarung die Quelle, bei anderen der eigene Ijtihad des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Doch auch der Ijtihad des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) steht auf derselben Stufe wie die Offenbarung. Denn Allah, der Erhabene, hat ihn davor bewahrt, in Fragen der Scharia an einer falschen Entscheidung festzuhalten.

3/ Sie umfasst alle gemeinnützigen und ethischen Aussagen, für die keine Grenze und keine bestimmte Zeit festgelegt wurde (das heißt, die allgemeingültig und für alle Zeiten gültig sind), etwa Aussagen über Charakter und Moral. Ihre Quelle ist im Allgemeinen sein Ijtihad.

4/worin von der Vorzüglichkeit oder Bedeutung einer Handlung, eines Tuns oder des Handelnden die Rede ist. Bei manchen liegt die Quelle in der Offenbarung, bei anderen in seinem Idschtihad.

Die zweite Art:– umfasst Angelegenheiten, die nicht zu seiner Verantwortung als Prophet und Gesandter gehören. Dazu zählen die folgenden Angelegenheiten:

1/worin es um Angelegenheiten des Ackerbaus geht, etwa um die Bestäubung der Dattelpalmen.

2/worin es um medizinische Angelegenheiten geht.

3/worin die Eigenschaften einer Sache oder eines Tieres erwähnt werden, etwa: „Beim Kauf eines Pferdes sollte man eines mit tiefschwarzem Fell und weißer Stirn kaufen.“

4/worin von all jenen Handlungen die Rede ist, die er nicht als Gottesdienst, sondern aus Gewohnheit oder unbeabsichtigt im Lauf der Ereignisse vollzog.

5/worin von einer seiner Erzählungen aus den unter den Arabern verbreiteten Geschichten die Rede ist, etwa den Geschichten von Umm Dzar und Churafa.

6/worin es um eine besondere, nicht allgemeingültige oder für alle Zeiten geltende, sondern zeitbedingte Zweckmäßigkeit geht, etwa um die Taktik der Truppenführung.

7/ in dem von einem besonderen Entscheid oder richterlichen Urteil die Rede ist.

Unter diesen hat manches seinen Ursprung in seiner Erfahrung, manches in einer Vorstellung, manches in Gewohnheiten und Bräuchen, manches in örtlichen Sitten und manches in Zeugenaussagen und Beweisen (d. h. in einem richterlichen Urteil). (Theorie und Geschichte des Hadith, S. 2)

Wir sind verpflichtet, den Hadithen der ersten Art zu folgen, und auch die Hadithe der zweiten Art sind für uns nachahmenswert.

Einige Fachbegriffe der Hadithwissenschaft

Sahabi: Eine Person, die zu ihren Lebzeiten, sei es auch nur für einen kurzen Augenblick, den edlen Gesandten Allahs gesehen, mindestens einen Hadith überliefert und im Glauben gestorben ist, ist ein Sahabi. Diese Aussagen lassen sich in der Ausdrucksweise von Mishkat Sharif wiedergeben.

Wer im Glauben –

a. die Gesellschaft des Gesandten Allahs genossen hat oder b. ihn gesehen und einen Hadith von ihm überliefert hat oder c. ihn einmal gesehen hat und im Glauben gestorben ist, wird „Sahabi“ genannt.

Tabi’i: Derjenige oder diejenigen, die im Glauben die Gesellschaft eines Sahabi genossen, von ihm islamisches Wissen erworben und die Sahaba nachgeahmt und ihnen gefolgt sind, werden „Tabi’i“ genannt. Nach Ansicht einiger Muhaddithun ist es jemand, der mindestens einen Hadith von einem Sahabi überliefert hat.

Tābiʿ at-Tābiʿī:Nach derselben Regel werden diejenigen als „Tābiʿ at-Tābiʿī“ bezeichnet, die die Tābiʿūn begleitet oder sie auch nur kurze Zeit gesehen, ihnen nachgeeifert und nachgefolgt haben und im Glauben gestorben sind.

Riwaya:Die Überlieferung eines Hadith oder Athar wird „Riwaya“ genannt.

Rāwī:Der Überlieferer eines Hadith oder Athar wird „Rāwī“ genannt.

Riwaya bil-maʿnā:Die Überlieferung eines Hadith unter Wahrung seiner Bedeutung wird „Riwaya bil-maʿnā“ genannt.

Riwaya bil-lafẓihī:Die wörtliche Überlieferung eines Hadith, also einschließlich der von den Gefährten des edlen Propheten (s.a.w.), den Tābiʿūn und den Tābiʿ at-Tābiʿīn mündlich überlieferten Worte, wird „Riwaya bil-lafẓihī“ genannt. Hadithe dieser Art haben die größte Bedeutung.

Munkar und Riwaya:Wenn die Überlieferung eines schwachen Überlieferers oder ein Hadith den Überlieferungen aller übrigen Überlieferer widerspricht, wird er als „Munkar-Riwaya“ bezeichnet.

Dirāya:In der Terminologie der Hadith-Wissenschaft wird die auf der Grundlage innerer Belege zum Matn oder zum eigentlichen Inhalt eines Hadith nach den Maßstäben der Vernunft vorgenommene Kritik „Dirāya“ genannt.

„Dies kann auch als ein auf Vernunft beruhendes Verfahren der Hadith-Kritik bezeichnet werden. Dieses Verfahren hat verschiedene Aspekte. Sein Kern besteht jedoch darin, dass Fehler, Unwahrheiten, Unwirklichkeiten oder etwas, das dem Koran und den sahih Hadithen widerspricht, im Sinngehalt eines Hadith durch diese Prüfung möglicherweise nicht erkannt werden. Daher kann ein Hadith nicht allein deshalb angenommen werden, weil er bei der Prüfung nach dieser Methode bestanden hat. Aus diesem Grund wird das Verfahren der ‚Dirāya‘ angewandt, um den eigentlichen Hadith (Matn), also den Sinngehalt des Hadith, anhand des Maßstabs scharfen Verstandes und sorgfältiger Überlegung zu prüfen. Bei der Prüfung und Verifizierung von Hadithen entspricht die Anwendung des Prinzips der ‚Dirāya‘ ebenso wie das Prinzip der ‚Riwaya‘ dem Koran und den Hadithen. Allah der Erhabene selbst hat verboten, die Entscheidung über die Annahme oder Zurückweisung einer Aussage ausschließlich auf die ‚Riwaya‘ zu stützen. Vielmehr hat Er an verschiedenen Stellen des Korans dazu ermutigt, das Prinzip der Dirāya anzuwenden.“ [Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 650]

Beispielsweise verbreiteten die Heuchler von Medina Verleumdungen über ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), und auch einige Muslime glaubten ihnen, ohne irgendeine Prüfung oder Überlegung anzustellen. An sie gerichtet ließ Allah, der Erhabene, folgenden Vers des Qurʾān herabsenden: „Als ihr diese Nachricht hörtet, warum habt ihr nicht gesagt: Es steht uns keinesfalls zu, eine solche Aussage zu machen? Ihr hättet sagen sollen: Allah ist heilig und erhaben! Dies ist nichts anderes als eine offenkundige Lüge und eine gewaltige Verleumdung; dass diese Aussage wahr sein könnte, ist gänzlich unmöglich.“ [Sura an-Nūr, Vers 81]

Hier wird gesagt, dass eine solche unglaubliche Nachricht sofort als Lüge hätte zurückgewiesen und ihre Verbreitung unbedingt verhindert werden müssen. Dieses Wissen, unverzüglich die richtige Entscheidung zu treffen, ist die Anwendung des Dirāya-Prinzips.

Die grundlegenden Prinzipien des Dirāya-Verfahrens sind:

1/ Ein Hadith darf den eindeutigen Belegen des Qurʾān nicht widersprechen.

2/ Ein Hadith darf der durch mutawātir überlieferte Sunna nicht widersprechen.

3/ Ein Hadith darf dem eindeutigen und unanfechtbaren Idschmāʿ der edlen Gefährten nicht widersprechen.

4/ Ein Hadith darf dem klaren Verstand und der Vernunft nicht widersprechen.

5/ Ein Hadith darf den von der Scharia seit jeher anerkannten und allgemein übereinstimmend angenommenen Prinzipien nicht widersprechen.

6/ Kein Hadith darf einem als authentisch und zuverlässig angenommenen Hadith widersprechen.

7/ Die Sprache eines Hadith darf nicht den Regeln der arabischen Sprache widersprechen. Denn der edle Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) hat keine Aussage in einer Sprache gemacht, die den Regeln des Arabischen widerspricht.

8/ Ein Hadith darf keine Bedeutung zum Ausdruck bringen, die äußerst lächerlich ist oder die Würde des Propheten verletzt.

Marwī ʿanhu: Die Person, von der ein Hadith oder eine Überlieferung (Athar) berichtet wird, wird „Marwī ʿanhu“ genannt.

Sanad: Die Quelle und Überlieferungskette, durch die der eigentliche Inhalt eines Hadith den Verfasser bis hin zur Zusammenstellung des Werkes erreicht hat, wird in der Terminologie der Hadith-Wissenschaft Sanad genannt.

Isnād: Das mündliche Aufsagen der Überlieferungskette eines Hadith wird „Isnād“ genannt.

Matn: Der eigentliche Inhalt und seine Worte, abgesehen vom Sanad, werden „Matn“ genannt.

Rijāl: Die Gesamtheit der Überlieferer eines Hadith wird „Rijāl“ genannt.

Asmāʾ ar-Riǧāl: Die Wissenschaft, in der die Lebensgeschichten der Überlieferer beschrieben werden, wird „Asmāʾ ar-Riǧāl“ genannt.

Über Asmāʾ ar-Riǧāl schrieb Dr. Sprenger im Vorwort zu seinem Werk „Life of Muhammad“:—–

In der Welt hat man kein Volk gesehen, und auch heute gibt es keines, das wie die Muslime einen so gewaltigen Schatz an Wissen über Asmāʾ ar-Riǧāl entdeckt hätte. Dank dessen können heute die Lebensbeschreibungen von fünfhunderttausend Menschen bekannt sein.

ʿAdāla: Die ursprüngliche Kraft im Inneren des Menschen, die ihn dazu anspornt, Taqwā und Murūʾa zu wahren (und ihn davon abhält, sich falsch zu verhalten), wird ʿAdāla genannt. Mit Taqwā ist hier gemeint, sich von Schirk, Bidʿa, Fisq, den großen Sünden sowie den wiederholt begangenen kleinen Sünden fernzuhalten; Murūʾa bedeutet, sich von jeder schlechten Sitte und jedem schlechten Brauch fernzuhalten, selbst wenn diese erlaubt wären. Als Beispiel seien genannt, in der Öffentlichkeit auf dem Markt zu essen und zu trinken oder auf der Straße zu urinieren und dergleichen.

ʿĀdil: Jeder, dem es gelungen ist, Taqwā und Murūʾa zu erlangen, wird ʿādil genannt, das heißt, wer

1/ nicht als Lügner in Bezug auf Hadithe erwiesen wurde,

2/ im gewöhnlichen Geschäfts- und Alltagsverkehr niemals als Lügner festgestellt wurde,

3/ auch kein unbekannter und nicht näher bekannter Mensch ist, dessen Lebensgeschichte zur Beurteilung seiner guten und schlechten Eigenschaften nicht bekannt ist,

4/ weder ein unredlicher Frevler ist, oder

5/ weder ein Irrgläubiger noch ein Anhänger von Neuerungen ist – einen solchen nennt man ʿĀdil.

Nach Ansicht der Hadith-Gelehrten haben die Gefährten bei der Überlieferung von Hadithen keinerlei Zuflucht zur Lüge genommen. Daher lautet ihre allgemein anerkannte Auffassung: Alle Gefährten sind ʿĀdil, das heißt wahrhaftig.

Ḍabṭ:Ḍabṭ ist jene Fähigkeit, durch die der Mensch Gehörtes und Geschriebenes vor einer Veränderung bewahrt, es also im Gedächtnis lebendig erhält und jederzeit wortgetreu anderen mitteilen kann.

Ḍābiṭ:Eine Person, die die Eigenschaft des Ḍabṭ besitzt, wird Ḍābiṭ genannt.

Thiqah:Eine Person, bei der die Eigenschaft des ʿAdl voll und ganz vorhanden ist, wird Thiqah genannt.

Aṣḥāb aṣ-Ṣuffah:Die bestimmte Anzahl von Gefährten, die sich stets in der Gesellschaft des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) aufhielten, also unter seiner unmittelbaren Aufsicht standen, seine Gebote und Verbote hörten und auswendig lernten, wird Aṣḥāb aṣ-Ṣuffah genannt.

Muḥaddith:Ein Gelehrter der Hadith-Wissenschaft, das heißt ein Fachkundiger oder Kenner. Als Muḥaddith bezeichnet man jemanden, der sich mit Hadithen beschäftigt und über die Überliefererkette und den Text zahlreicher Hadithe besondere Kenntnisse besitzt. Die Muḥaddithūn sind mit der Erforschung der Hadith-Wissenschaft befasst.

Scheich: Den Überlieferer, der Hadithe lehrt, nennt man im Verhältnis zu seinen Schülern „Scheich“.

Hafiz: Wer einhunderttausend Hadithe mitsamt allen Einzelheiten ihrer Überliefererkette und ihres Textes beherrscht oder auswendig gelernt hat, wird „Hafiz“ oder „Hafiz der Hadithe“ genannt.

Hujjat: Wer dreihunderttausend Hadithe mitsamt allen Einzelheiten ihrer Überliefererkette und ihres Textes auswendig gelernt oder beherrscht hat, wird „Hujjat“ oder „Hujjat al-Islam“ genannt.

Hakim: Wer alle Hadithe mitsamt sämtlichen Einzelheiten ihrer Überliefererkette und ihres Textes beherrscht, wird „Hakim“ genannt.

Faqih: Diejenigen, die die rechtlichen Aspekte der Hadithe untersucht haben, nennt man „Faqih“.

Mutakallimun: Diejenigen Personen, die philosophische Erkenntnisse über Hadithe dargelegt haben, nennt man „Mutakallimun“.

Scheichain: Imam al-Buchari und Muslim werden zusammen „Scheichain“ genannt. (Hier ist es gut, sich eines zu merken: Unter den rechtgeleiteten Kalifen bezeichnet „Scheichain“ Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) und Umar (r.a.). Ebenso bezeichnet „Scheichain“ in der hanafitischen Rechtslehre Imam Abu Hanifa und Imam Abu Yusuf.)

Sihah Sittah: Die sechs Hadith-Sammlungen, die sich in der Geschichte des Islam als besonders zuverlässig erwiesen haben, werden „Sihah Sittah“ genannt. Dazu gehören—

1. Buchari Scharif 2. Muslim Scharif 3. Abu Dawud Scharif 4. Tirmidhi Scharif 5. Nasai Scharif 6. Ibn Madschah Scharif. In der muslimischen Welt besteht jedoch erhebliche Uneinigkeit darüber, welches Hadithwerk den sechsten Platz einnehmen soll. Viele bedeutende Gelehrte zählen anstelle von Ibn Madschah die „Muwatta Imam Malik“ dazu, während einige auch die „Sunan Darimi“ in die Sihah Sitta aufnehmen.

Sahihain: In der Hadithwissenschaft nehmen Buchari Scharif und Muslim Scharif den höchsten Rang ein. Daher werden Buchari Scharif und Muslim Scharif zusammen „Sahihain“ genannt.

Sunan al-arba bezeichnet die übrigen vier Hadithwerke innerhalb der Sihah Sitta (Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai und Ibn Madschah), die zusammen „Sunan al-arba“ genannt werden.

Muttafaqun alaihi: Wenn Imam Buchari und Muslim einen Hadith beide vom selben Gefährten überliefert haben, wird dieser Hadith „Muttafaqun alaihi“ genannt.

Die Einteilung der Hadithwerke

Dschami: Ein Hadithwerk, in dem die Hadithe nach Themen geordnet und alle wichtigen Hauptthemen aufgenommen wurden, wird „Dschami“ genannt. Zum Beispiel: „Dschami“ Sahih Buchari.

Sunan: Ein Hadithwerk, in dem die Hadithe nach Themen geordnet sind und bei dem besonderes Augenmerk auf die Sammlung von Hadithen zu den religiösen Rechtsvorschriften wie Ritualreinheit, Gebet und Fasten gelegt wurde, wird „Sunan“ genannt. Zum Beispiel: Sunan Abu Dawud.

Musnad: Ein Hadithwerk, in dem die Hadithe nach den Namen der Gefährten geordnet sind und die von jedem einzelnen Gefährten überlieferten Hadithe jeweils in einem einzigen Hadithwerk zusammengefasst wurden, wird „Musnad“ genannt. Zum Beispiel: Musnad Ibn Ahmad.

Muʿdscham: Als Muʿdscham bezeichnet man ein Hadithwerk, in dem die Hadithe nach den Namen der Schaykhs und Ustadhs zusammengestellt sind. Zum Beispiel: Muʿdscham Ibn Qaniʿ.

Risāla: Ein Hadithwerk, das auf nur einem einzigen Thema beruht, wird als „Risāla“ bezeichnet. Zum Beispiel Ibn Chuzayma. In diesem Hadithwerk sind Hadithe über die Einheit Allahs zusammengestellt.

Die Stufen der Hadithwerke

Die Hadithwerke werden grob in fünf Kategorien eingeteilt. In „Huddschatullāhil Bāligha“ teilte Schāh Walīullāh ad-Dihlawī (r.a.) die Hadithwerke in fünf Kategorien ein.

Zweite Stufe: „Nasāʾī Scharīf“, „Abū Dāwūd Scharīf“ und „Tirmidhī Scharīf“ gehören zu den Werken dieser Stufe. Einige, darunter die Verfasser von „Sunan ad-Dārimī“ und „Sunan Ibn Mādschah“ sowie Schāh Walīullāh ad-Dihlawī (r.a.), vertraten jedoch die Ansicht, dass auch „Musnad Imām Ahmad“ dieser Stufe zugeordnet werden sollte. Diese Werke stehen der ersten Stufe nahe. Sie enthalten ausschließlich sahīh- und hasan-Hadithe. Der Anteil der daʿīf-Hadithe ist sehr gering. Im Grunde stützen sich die Fuqahā aller Madhhabs auf die Hadithe dieser beiden Stufen।

Dritte Stufe: „Musnad Abū Yaʿlā“, „Musannaf ʿAbd ar-Razzāq“, „Musannaf Abū Bakr Ibn Abī Schayba“, „Musnad ʿAbd Ibn Humayd“, „Musnad at-Tayālisī“ sowie die Werke von al-Bayhaqī, at-Tahāwī und at-Tabarānī gehören zu dieser Stufe.

In den Werken dieser Stufe finden sich alle Arten von Hadithen, darunter sahīh, hasan, daʿīf, schādh und munkar. Daher dürfen Hadithe aus diesen Werken nicht ohne die Auswahl und Prüfung von Gelehrten übernommen werden.

Vierte Stufe: Ibn Hibbāns „Kitāb al-Duʿafāʾ“, Ibn al-Athīrs „Kāmil“ sowie die Werke von Abū Nuʿaym, Ibn ʿAsākir, al-Dschauzaqānī, al-Chatīb al-Baghdādī, Ibn an-Naddschār und Firdaus ad-Daylamī gehören zu dieser Stufe. Auch „Musnad al-Ch wārazmī“ ist dieser Stufe zuzurechnen. In den Werken dieser Stufe finden sich im Allgemeinen nur schwache und nicht annehmbare Hadithe.

Fünfte Stufe: Alle Bücher, die in den oben genannten Stufen keinen Platz gefunden haben, gehören zu dieser Stufe.

Khabar: Der Hadith wird im Arabischen ebenfalls Khabar genannt. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass das Wort Khabar eine umfassendere Bedeutung als Hadith hat. Es bezeichnet sowohl Hadithe als auch Geschichte.

Sunna: Safīuddīn al-Hanbalī schrieb: Mit Sunna sind alle Aussagen, Handlungen und Billigungen des Gesandten gemeint, ausgenommen der Koran.

Dennoch erkennen wir einige Unterschiede zwischen Hadith und Sunna. Das Wort Sunna ist nicht vollständig und in jeder Hinsicht gleichbedeutend mit dem Wort Hadith. Denn Sunna bezeichnet die tatsächliche Handlungsweise des Gesandten (s.a.w.), während Hadith neben den Handlungen des Gesandten auch seine Aussagen und Billigungen umfasst.

Klassifizierung der Hadithe

Die Gelehrten der Hadithwissenschaft haben die Hadithe hauptsächlich in drei Kategorien eingeteilt: 1. Qaulī 2. Fiʿlī 3. Taqrīrī.

Qaulī: Jede mündliche Überlieferung – sei es ein Gebot, ein Verbot oder eine andere Art – wird „Hadith Qaulī“ genannt.

Beispiel: Es wurde von Anas (r.a.) überliefert, dass er sagte: Der ehrwürdige Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Wenn ein sündiger Mensch gelobt und gepriesen wird, werden Allah, der Erhabene, Unmut und Zorn ergreifen, und aus diesem Grund wird der Thron Allahs erschüttert. (Bayhaqī)

Dieser Hadith wird aufgrund der Erwähnung einer besonderen Aussage des Gesandten Allahs als Qawlī-Hadith bezeichnet.

Fiʿlī: Aussagen über Handlungen, Verhaltensweisen, das Aufstehen und Sitzen sowie Angelegenheiten des geschäftlichen Umgangs werden als „Fiʿlī-Hadithe“ bezeichnet.

Beispiel: Von Abu Musa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Ich sah den edlen Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Hahnenfleisch essen. (Buchari und Muslim)

In diesem Hadith wird eine Handlung des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beschrieben; deshalb ist er ein „Fiʿlī-Hadith“.

Taqrīrī: Ein Hadith, der eine Billigung oder Unterstützung zum Ausdruck bringt. Es kam häufig vor, dass die Gefährten bestimmte Handlungen ausführten und der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) diese entweder unterstützte oder durch sein Schweigen anerkannte. Ein solcher Hadith wird „Taqrīrī-Hadith“ genannt.

Die zweite Art der Klassifizierung der Hadithe

Nach der Kette der Überlieferer (Rāwī) lassen sich die Hadithe in drei Kategorien einteilen:

a. Marfūʿ b. Mawqūf c. Maqṭūʿ

Marfūʿ: Ein Hadith, dessen Überlieferungskette oder Überlieferungsweg bis zum edlen Propheten reicht, wird „Marfūʿ-Hadith“ genannt. Das heißt: Wenn durch einen Überlieferungsweg eine Aussage des Gesandten selbst, die Beschreibung einer von ihm ausgeführten Handlung oder seine Billigung einer Angelegenheit überliefert wird, und die lückenlose Kette vom edlen Gesandten bis zum Verfasser der Hadith-Sammlung bewahrt geblieben ist, ohne dass in der Mitte auch nur ein Überlieferer ausgefallen ist, wird dies „Marfūʿ-Hadith“ genannt.

Mawqūf: Wenn die Überlieferungskette eines Ṣaḥābī nicht bis zum Gesandten reicht, sondern beim Ṣaḥābī endet und somit als dessen eigene Aussage gilt, wird dies „Mawqūf-Hadith“ genannt.

Imam an-Nawawī sagte bei der Definition:

„Ein Hadith, in dem die Aussage, Handlung oder etwas Ähnliches eines Ṣaḥābī überliefert wird – unabhängig davon, ob er durch lückenlos aufeinanderfolgende Überlieferer überliefert wurde oder ob in der Mitte ein Überlieferer fehlt –, ist ein ‚Mawqūf-Hadith‘.“

Maqṭūʿ: Ein Hadith, dessen Kette der Überlieferer bis zu einem Tābiʿī reicht, der also nachweislich als Hadith eines Tābiʿī gilt, wird „Maqṭūʿ-Hadith“ genannt.

Die dritte Art der Klassifizierung der Hadithe

Im Hinblick auf das Ausfallen von Überlieferern gibt es zwei Arten von Hadithen: 1. Muttaṣil 2. Ghayr muttaṣil.

Muttaṣil: Ein Hadith, dessen Überlieferungskette von oben bis unten vollständig bewahrt geblieben ist, sodass kein Überlieferer ausgefallen oder ausgelassen worden ist, wird Muttaṣil genannt.

Ghair muttasil: Eine Hadith, deren Überlieferungskette nicht lückenlos erhalten ist, bei der also an irgendeiner Stelle ein Überlieferer ausgelassen oder unerwähnt geblieben ist, wird „Ghair-muttasil-Hadith“ genannt.

Die Ghair-muttasil-Hadithe werden wiederum in mehrere Arten eingeteilt:

a. Mu’allaq

b. Mursal

c. Muntaqa

d. Mudallas

e. Mu’dal

Mu’allaq: Wenn bei der Überlieferung eines Hadith bereits am Anfang ein Überlieferer ausgelassen wurde, wird er „Mu’allaq-Hadith“ genannt.

Mursal: Wenn bei der Überlieferung eines Hadiths der Name des Überlieferers am Ende der Überliefererkette ausgelassen wird, nennt man ihn „Mursal“.

Muntaka: Jeder Hadith mit einer unterbrochenen Überliefererkette, bei dem während der Überlieferung ein Überlieferer ausgelassen wurde, kann „Muntaka“ genannt werden. Das Wort „Inqita“ bedeutet wörtlich „abgetrennt sein“. Daher kann jeder Hadith mit einer abgetrennten Überliefererkette „Muntaka“ genannt werden.

Muʿdal: Wenn bei der Überlieferung eines Hadiths zwei oder mehr Überlieferer aus der Überliefererkette ausgelassen werden, nennt man ihn Muʿdal.

Mudallas: Ein Hadith, dessen Überlieferer ihn unter dem Namen des übergeordneten Scheichs überliefert, ohne den Namen seines tatsächlichen Scheichs zu nennen, sodass es den Anschein hat, er selbst habe ihn von dem genannten Scheich gehört, obwohl er ihn nicht von diesem gehört hat (sondern von seinem tatsächlichen Lehrer), wird Mudallas genannt. Dieses Vorgehen nennt man „Tadlis“, und denjenigen, der es praktiziert, nennt man „Müdallis“. Der Hadith eines Müdallis ist nicht annehmbar, solange nicht festgestellt ist, dass er Tadlis ausschließlich von einem thiqa-Überlieferer praktiziert, oder solange er nicht ausdrücklich erklärt, dass er ihn von seinem eigenen Scheich gehört hat.

Einteilung der Hadithe aufgrund der Schwäche der Überlieferung

Diese Art von Hadithen wird wiederum in mehrere Arten eingeteilt:

1. Mujtarab 2. Mudraj 3. Maqlub 4. Schadh 5. Munkar 6. Muʿallal.

Mujtarab: Wenn ein Überlieferer bei der Überlieferung eines Hadiths die Überliefererkette verwechselt – etwa wenn er anstelle von Abu Huraira Abu Zubair nennt, die Worte einer Stelle an einer anderen Stelle einfügt oder denselben Hadith einer Person auf eine Weise und einer anderen Person gegenüber auf eine andere Weise überliefert –, wird ein solcher Hadith „Mujtarab“ genannt. Er wird nicht angenommen, solange seine Richtigkeit nicht nachgewiesen ist.

Mudraj: Wenn ein Rāwī bei der Überlieferung eines Hadiths eigene Worte oder die Worte eines anderen einfügt, wird dieser Hadith „Mudraj“ genannt. Eine solche Einfügung wird „Idrāj“ oder Einfügung genannt. Wenn diese Worte dazu dienen, einen Ausdruck des Hadiths zu erklären, ist dies zulässig; andernfalls ist es verboten.।

Maqlūb: Wenn ein Rāwī bei der Überlieferung eines Hadiths die Überlieferungskette eines Matns mit einem anderen Matn verbindet und sie so überliefert, wird dies „Maqlūb“ genannt. Tritt ein solcher Fall ein, zeigt dies eine Schwäche im Erinnerungsvermögen dieses Rāwī. Ein von einem solchen Rāwī überlieferter Hadith ist nicht akzeptabel. Nach einer Überprüfung kann er jedoch angenommen werden.

Maḥfūẓ und Shādh: Wenn der Hadith eines thiqa-Rāwī dem Hadith eines anderen thiqa-Rāwī oder mehrerer Rāwī widerspricht, wird der Hadith desjenigen Rāwī als Hadith Maḥfūẓ bezeichnet, dessen Hadith sich durch eine größere Eigenschaft des Ḍabṭ auszeichnet, durch eine andere Überlieferungskette Unterstützung findet oder dessen Überlegenheit aus einem anderen Grund erwiesen ist. Der Hadith des anderen Rāwī wird Hadith Shādh genannt, und ein solcher Zustand wird Shudhūdh genannt. Shudhūdh ist ein schwerwiegender Mangel eines Hadiths. Ein Shādh-Hadith gilt nicht als ṣaḥīḥ.

Munkar: Wenn eine Person, die nicht über die Eigenschaft des Ḍabṭ verfügt, einen Hadith überliefert, der von niemand anderem gehört wurde, wird ein solcher Hadith „Munkar“-Hadith genannt. Der von einer Person überlieferte Hadith, die als Lügner festgestellt wurde oder eine Sünde begeht, wird „Matrūk“- oder verworfener Hadith genannt.

Muʿallal: Ein Hadith, der einen äußerst subtilen Fehler enthält, den die gewöhnlichen Hadithgelehrten nicht erkennen können, außer einem äußerst versierten Fachgelehrten, wird „Muʿallal“ genannt. Ein solcher Fehler wird „ʿIllat“ genannt. Eine ʿIllat ist ein schwerwiegender Mangel eines Hadiths; ein Hadith mit einer ʿIllat kann nicht ṣaḥīḥ sein.

Klassifizierung der Hadithe nach der Qualifikation der Rāwī

Nach der Qualifikation der Rāwī gibt es drei Arten von Hadithen:

1. Ṣaḥīḥ 2. Ḥasan 3. Ḍaʿīf

Sahih:Ein Hadith, dessen Überlieferer einer lückenlosen Überliefererkette allesamt als Angehörige der besten Klasse, als ʿādil und ḍābiṭ, bekannt sind, das heißt, bei denen die Voraussetzungen für die Einstufung als thiqa vollständig erfüllt sind, und dessen ursprünglicher Text frei von verborgenen Mängeln sowie von Schādh und ʿilla ist, wird „Hadith sahih“ genannt. Anders ausgedrückt: Ein Hadith, dessen Überlieferungskette lückenlos ist, in dem die Namen der Überlieferer auf jeder Stufe der Kette korrekt genannt werden, dessen Überlieferer durchweg vertrauenswürdige thiqa sind, ein außergewöhnlich gutes Gedächtnis besitzen und deren Zahl auf keiner Stufe nur eine Person beträgt, wird Hadith sahih genannt.

Bei der Definition des Hadith sahih sagte Imam Nawawi: „Ein Hadith, dessen Überliefererkette durch die Verbindung von zuverlässigen Überlieferern, die ihn korrekt bewahrt haben, lückenlos ist und in dem sich kein einziger seltener oder fehlerhafter Überlieferer befindet, ist ein Hadith sahih.“

Hasan:Wenn bei den Überlieferern eines Hadith zwar alle Eigenschaften vorhanden sind, jedoch eine gewisse Schwäche des Erinnerungsvermögens festgestellt wird, wird dieser Hadith „Hadith hasan“ genannt.

Daʿif:Wenn die bei den oben genannten Hadithen sahih und hasan beschriebenen Eigenschaften bei den Überlieferern der Überliefererkette in geringerem Maß vorhanden sind, wird er „Hadith daʿif“ genannt.

[Hier besteht die Möglichkeit eines Missverständnisses. Um dies auszuräumen, wird die Erklärung des Hadith aus Mischkat asch-Scharif angeführt: Der Hadith wird wegen der Schwäche des Überlieferers, also wegen seines ḍaʿf, daʿif genannt; andernfalls – Gott bewahre – ist kein Wort des Gesandten daʿif. Der ḍaʿf eines daʿif-Hadith kann geringer oder stärker sein. Ist er sehr gering, bleibt der Hadith dem hasan nahe. Ist er stärker, kann er vollständig zu mawḍūʿ werden. Ein daʿif-Hadith der ersten Stufe kann für den Vorzug gottesdienstlicher Handlungen oder den Nutzen rechtlicher Bestimmungen herangezogen werden, nicht jedoch zur Gesetzgebung.]

Die Einteilung der Hadithe nach der Anzahl ihrer Überlieferer

Bei der Überlieferung von Hadithen war die Zahl der Überlieferer nicht in allen Fällen gleich. Manchmal war sie geringer, manchmal größer. Deshalb wurde auf dieser Grundlage eine Einteilung vorgenommen.

Mutawātir:Ein Hadith, dessen Überlieferer in der Überliefererkette so zahlreich sind, dass es unmöglich erscheint, ihnen die Erfindung eines falschen Hadiths vorzuwerfen, wird „Hadith mutawātir“ genannt. In Sahih Muslim heißt es: „Ein sahih-Hadith wird über die Generationen hinweg von so vielen Menschen überliefert, dass die menschliche Vernunft es für unmöglich hält, dass sich so viele Menschen zugunsten einer Lüge zusammenschließen. Außerdem stammen sie nicht alle aus derselben Region, sondern aus verschiedenen Regionen und verschiedenen Stämmen. Zu keiner Zeit gab es eine ausreichende Möglichkeit einer solchen Verbindung untereinander. Ferner ist die Zahl der Überlieferer in allen Generationen gleich geblieben und hat in keiner Generation so abgenommen, dass die menschliche Vernunft ihre Vereinigung nicht mehr für unmöglich und ungewöhnlich hielte. Und das, was sie als Nachricht übermitteln, beruht auf Wahrnehmung und tatsächlicher Erfahrung; es ist hingegen weder etwas bloß Erschlossenes noch etwas lediglich Mögliches. Ein solcher Hadith wird „Chabar mutawātir“ genannt.“

Der Bericht Mutawātir ist wiederum von zweierlei Art: 1. lafẓī und 2. maʿnawī.

Lafẓī: Als Mutawātir lafẓī bezeichnet man einen Hadith, dessen Wortlaut von den Überlieferern über die Generationen hinweg in derselben Weise überliefert wurde. Beispielsweise die Aussage des Rasūlullāh (s.a.w.): „Satarawna rabbakum“, das heißt: „Gewiss, ihr werdet euren Herrn sehen.“

Maʿnawī: Als Mutawātir maʿnawī bezeichnet man jene Hadithe, in denen viele Menschen ein Ereignis auf unterschiedliche Weise überliefert haben, trotz dieser Unterschiede jedoch in einem Punkt übereinstimmen. So sagte etwa einer, Ḥātim at-Tāʾī habe hundert Kamele gespendet, ein anderer sagte, er habe achtzig Kamele gespendet, ein weiterer neunzig und wieder ein anderer siebzig. Auf diese Weise nannten verschiedene Menschen unterschiedliche Zahlen. Betrachtet man also die Zahl, kann dieser Hadith kein Bericht Mutawātir sein; doch in einem Punkt ist eine Übereinstimmung aller zu erkennen: Ḥātim at-Tāʾī war freigebig. Daher wird dieser Hadith „Mutawātir maʿnawī“ genannt.

Der Bericht der Aḥād

Diese Art von Hadith ist wiederum von dreierlei Art: 1. gharīb, 2. ʿazīz und 3. mashhūr.

Gharīb: Wenn ein ṣaḥīḥ-Hadith nur einen Überlieferer hat, wird er als „Hadith gharīb“ bezeichnet.

ʿAzīz: Wenn ein ṣaḥīḥ-Hadith zwei oder nicht weniger Überlieferer hat, wird diese Art von Hadith als „Hadith ʿazīz“ bezeichnet.

Mashhūr: Wenn ein Hadith genau drei oder nicht weniger Überlieferer hat, wird diese Art von Hadith als „Hadith mashhūr“ bezeichnet.

Daneben gibt es noch drei weitere Arten von Hadithen: 1. Mawduʿ, 2. Matrūk, 3. Mubham.

Mawduʿ: Von einem Hadith, dessen Überlieferer nachweislich irgendwann in seinem Leben absichtlich eine Lüge im Namen des Gesandten Allahs (sAllāhu ʿalaihi wa sallam) erfunden hat, sagt man, es sei ein „Hadith Mawduʿ“. Der Hadith einer solchen Person ist niemals annehmbar, selbst wenn sie danach aufrichtig bereut.

Matrūk: Von einem Hadith, dessen Überlieferer nicht im Zusammenhang mit Hadithen, sondern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr als Lügner bekannt war, sagt man, es sei ein Hadith Matrūk. Auch der Hadith einer solchen Person ist zurückzuweisen. Wenn sie jedoch später aufrichtig bereut, die Lüge aufgibt und die Wahrheit annimmt, können ihre später überlieferten Hadithe angenommen werden.

Mubham: Ein unbekannter Überlieferer, dessen Identität nicht eindeutig festgestellt werden konnte, sodass seine guten und schlechten Eigenschaften beurteilt werden könnten – sein Hadith wird „Hadith Mubham“ genannt.

Wenn eine solche Person kein Sahābī ist, darf ihr Hadith nicht angenommen werden.

Hadith Qudsī

Unter den Hadithen verdient dieser Hadith Qudsī die größte Bedeutung. Die grundlegende Aussage dieses Hadiths stammt unmittelbar von Allah. Der Begriff Qudsī leitet sich vom arabischen „Qudūs“ ab, was Reinheit und Erhabenheit bedeutet.

Definition: Ein Hadith, dessen grundlegende Aussage unmittelbar von Allah, dem Erhabenen, stammt, wird „Hadith Qudsī“ genannt. Allah, der Erhabene, hat Seinem Propheten diese grundlegenden Aussagen durch Eingebung oder im Traum mitgeteilt.

Der berühmte Hadith-Kommentator Mulla Ali al-Qari sagte anlässlich der Definition des „Hadith Qudsi“: „Hadithe Qudsi sind jene Hadithe, die der vortreffliche Überlieferer, der höchst vertrauenswürdige Hazrat Muhammad (s.a.w.s.), strahlend wie der Vollmond, von Allah überliefert: Manchmal erfährt er sie durch Gabriel (a.s.), manchmal erhält er sie unmittelbar durch Offenbarung, Eingebung oder im Traum; und dem Gesandten obliegt es, sie mithilfe einer beliebigen Sprache zum Ausdruck zu bringen.“ (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 33)

Hierüber schrieb Allama Baqi in seinem Werk „Kulliyat“: „Die Worte, die Sprache, die Bedeutung, der Sinn und der Inhalt des Koran sind allesamt durch eine eindeutige Offenbarung von Allah herabgesandt worden; die Worte und die Sprache des „Hadith Qudsi“ hingegen stammen vom Gesandten, während seine Bedeutung, sein Sinn und sein Inhalt durch Eingebung oder im Traum von Allah empfangen wurden.“

Nun dürfte sicherlich klar geworden sein, worin der Unterschied zwischen dem Hadith Qudsi und dem Koran besteht. Dennoch bleiben einige Unklarheiten bestehen; mithilfe einer Tabelle dürfte es für uns vermutlich leichter verständlich werden.

Der Unterschied zwischen dem Koran und dem Hadith Qudsi

KoranHadith Qudsi
1. Der Heilige Koran wurde ausschließlich durch Gabriel (a.s.) herabgesandt, und seine Worte und seine Sprache stammen gewiss aus dem „Lauh Mahfuz“.1. Der wesentliche Inhalt des Hadith Qudsi wurde von Allah durch Eingebung oder im Traum empfangen. Die Sprache jedoch ist die eigene des Gesandten (s.a.w.s.).
2. Im Gebet wird ausschließlich der Edle Koran rezitiert. Ohne den Koran ist das Gebet nicht gültig.2. Im Gebet darf kein Hadith qudsi rezitiert werden; das Gebet wird durch die Rezitation eines Hadith qudsi nicht gültig.
3. Es ist verboten, den Koran im Zustand der Unreinheit zu berühren.3. Ein Hadith qudsi darf von einer unreinen Person berührt werden; sogar eine Frau während der Menstruation oder im Wochenbett darf ihn berühren.
4. Der Edle Koran ist ein Wunder.4. Der Hadith qudsi hingegen ist kein Wunder.
5. Wer den Koran leugnet, wird zum Kāfir.5. Wer den Hadith qudsi leugnet, wird dadurch nicht zum Kāfir.
6. Für die Herabsendung des Korans ist die Vermittlung Gabriels zwischen Allah und dem Gesandten unerlässlich.6. Für den Hadith qudsi ist die Vermittlung Gabriels nicht erforderlich.

Bis hierher haben wir in unserer Erörterung verstanden, dass die Hadithe hauptsächlich in zwei Kategorien eingeteilt werden –

1. Hadith nabawi – die Hadithe des edlen Gesandten (s.a.w.).

2. Hadith ilahi – der Allah-Hadith; eben diesen Hadith nennt man Hadith qudsi.

Scheich Muhammad al-Faruqi hat die Hadithe in zwei Kategorien eingeteilt. Er schrieb –

„Ein Hadith qudsi ist das, was der edle Prophet von Allah, seinem Herrn, überliefert. Was er nicht auf diese Weise überliefert, ist ein Hadith nabawi.“ (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 36)

Offenbarung

„Wahy“ bedeutet, ein Zeichen zu geben, etwas Geschriebenes zu schicken, jemanden mit einer Nachricht zu senden, heimlich mit einem anderen zu sprechen und jemanden ohne das Wissen anderer über etwas zu informieren.

Diejenigen, die in den verschiedenen Zentren des Staates Hadithe sammelten und Bücher verfassten, waren: in Mekka Ibn Dschuraidsch (150 n. H.); in Medina Ibn Ishaq (151 n. H.) und Imam Malik (179 n. H.); in Basra Rubai ibn Subaih (160 n. H.), Said ibn Abi Aruba (156 n. H.) und Hammad ibn Salama (176 n. H.); in Kufa Sufyan ath-Thauri (161 n. H.); in Syrien Imam al-Auzai (156 n. H.); und in Chorasan Dscharir ibn Abd al-Hamid (188 n. H.) sowie Abdullah ibn al-Mubarak (181 n. H.).

Hazrat Umar ibn Abd al-Aziz verstarb am 25. Radschab des Jahres 101 n. H. Er war nur zwei Jahre und fünf Monate lang Kalif. Die von Imam Schaʿbi, Imam Zuhri, Imam Makhul ad-Dimaschqi und Qadi Abu Bakr ibn Hajjaj zusammengestellten Werke sind unvergängliche Beiträge aus der Zeit seines Kalifats.

Das Werk mit dem Titel „Kitab al-Athar“ ist gegenwärtig das älteste bei der muslimischen Gemeinschaft erhaltene Buch. Es entstand zur Zeit von Abu Hanifa (möge Allah ihm Barmherzigkeit erweisen) und Hazrat Abdullah ibn Masud (möge Allah ihm Barmherzigkeit erweisen).

Hafiz Suyuti schrieb über Imam Abu Hanifa: „Das besondere Verdienst Imam Abu Hanifas, in dem er einzigartig ist, besteht darin, dass er als Erster das Wissen der Scharia systematisch geordnet und in Kapiteln zusammengestellt hat. Hinsichtlich der Abfassung eines solchen Werkes konnte ihm jedoch niemand zeitlich zuvorkommen.“

Danach verfasste Imam Malik das Hadithwerk „Al-Muwatta“.

Der ägyptische Schriftsteller Muhammad Abu Zahw schrieb: „Der Abbasidenkalif Abu Dschaʿfar al-Mansur rief Imam Malik zu sich und sagte ihm, er solle die Hadithe sammeln, die sich nach seiner eigenen Prüfung als authentisch erwiesen hatten, sie in Form eines Buches zusammenstellen und dieses für die Anwendung im praktischen Leben der Menschen bestimmen. Daraufhin verfasste er dieses Werk und gab ihm den Namen ‚Al-Muwatta‘.“

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass wir die Hadithe später deshalb in Buchform erhalten haben, weil Kalif Umar ibn Abd al-Aziz die Welle der Hadithsammlung ausgelöst hatte.

Im dritten islamischen Jahrhundert erlebten fünf Städte eine außergewöhnliche Blüte der Hadithwissenschaft. Imam Ibn Taymiyya schrieb darüber: „Makka, Medina, Kufa, Basra und Syrien sind die Wiegen des islamischen Wissens und der Wissenschaft. Aus all diesen Städten entsprangen die reichen Ströme des vom Propheten verkündeten Wissens sowie des Wissens über den Glauben, den Koran und die Scharia.“

Die letzte Phase der Hadith-Sammlung fällt in die Regierungszeit des abbasidischen Kalifen al-Mutawakkil ʿala Llah (232 n. H.). Tatsächlich war er der Sunna sehr zugeneigt. Er ging bei der Sammlung und Vermittlung der Hadithe sogar so weit, dass die gesamte muslimische Bevölkerung begann, bei Allah für ihn zu beten. Zu dieser Zeit wurde sogar ein Ausspruch bekannt:

„Es gab nur drei Kalifen: Abu Bakr, der die Abtrünnigen bekämpfte und tötete, Umar ibn Abd al-Aziz, der Unterdrückung und Tyrannei beendete, und al-Mutawakkil, der Hadith und Sunna wiederbelebte und die Anhänger falscher Wege bekämpfte und vernichtete.“ (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 521).

Andererseits finden wir in diesem Jahrhundert auch die Verfasser unserer sechs angesehensten und authentischsten Hadithwerke: 1. Imam al-Buchari, 2. Imam Muslim, 3. Imam an-Nasa’i, 4. Imam at-Tirmidhi, 5. Imam Abu Dawud und 6. Imam Ibn Madscha.

Die Einteilung der Sahaba nach der Vermittlung und Überlieferung von Hadithen

Auf Grundlage der Sammlung, Bewahrung und Vermittlung von Hadithen haben die Hadithgelehrten die Sahaba in vier Gruppen eingeteilt: die Mukthirun, die Mutawassitun, die Muqillun und die Aqallun.

Mukthirun: Diejenigen Sahaba, die eintausend oder mehr Hadithe überliefert haben, werden Mukthirun genannt.

Mutawassitun: Diejenigen Sahaba, die fünfhundert oder mehr, jedoch weniger als eintausend Hadithe überliefert haben, werden Mutawassitun genannt.

Mukillīn: Diejenigen Gefährten, die vierzig bis fünfhundert Hadithe überliefert haben, werden Mukillīn genannt.

Aqallīn: Diejenigen Gefährten, die weniger als vierzig Hadithe überliefert haben, werden Aqallīn genannt.

Im Folgenden werden die Namen der Gefährten aus den Gruppen der Mukaththirīn, Mutawassiṭīn und Mukillīn, ihre Todesjahre (nach der Hidschra) sowie die Anzahl der von ihnen überlieferten Hadithe angegeben. Da die Liste der Namen der Aqallīn sehr lang ist, werden ihre Namen nicht aufgeführt.

Mukaththirīn

Name Todesjahr Überlieferte Hadithe

1. Hazrat Abū Huraira (r.a.) (57 n. H.) 5364

2. Hazrat ʿĀʾischa aṣ-Ṣiddīqa (r.a.) (57 n. H.) 2210

3. Hazrat ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (r.a.) (68 n. H.) 1660

4. Hazrat Abdullah ibn Umar (r. a.) (73 H.) 1630

5. Hazrat Jabir ibn Abdullah (r. a.) (74 H.) 1540

6. Hazrat Anas ibn Malik (r. a.) (91 H.) 1281

7. Hazrat Abu Sa’id al-Khudri (r. a.) (74 H.) 1170

Mutawassitīn

1. Hazrat Abdullah ibn Mas’ud (r. a.) (32 H.) 848

2. Hazrat Abdullah ibn Amr ibn al-As (r. a.) (63 H.) 700

3. Hazrat Ali Murtada (r. a.) (40 H.) 586

4. Hazrat Umar Faruq (r.a.) (23 n. H.) 539

Mukillīn

1. (Umm al-Muʾminīn) Hazrat Umme Salma (r.a.) (59 n. H.) 378

2. Hazrat Abu Musa al-Aschʿari (r.a.) (54 n. H.) 360

3. Hazrat al-Barāʾ ibn ʿĀzib (r.a.) (72 n. H.) 305

4. Hazrat Abu Dharr al-Ghifari (r.a.) (32 n. H.) 281

5. Hazrat Saʿd ibn Abi Waqqas (r.a.) (55 n. H.) 215

6. Hazrat Sahl al-Ansari (Jundub ibn Qais, r.a.) (91 n. H.) 188

7. Hazrat Ubadah ibn Samit al-Ansari (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (34 H.) 181

8. Hazrat Abu Darda (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (32 H.) 179

9. Hazrat Abu Qatada al-Ansari (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (54 H.) 175

10. Hazrat Muadh ibn Dschabal (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (18 H.) 175

11. Hazrat Ubayy ibn Ka’b (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (21 H.) 164

12. Hazrat Buraida ibn al-Hasib (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (63 H.) 164

13. Hazrat Abu Ayyub al-Ansari (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (52 H.) 150

14. Hazrat Uthman Ghani (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (35 H.) 146

15. Hazrat Dschabir ibn Samura (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (74 n. H.) 146

16. Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (13 n. H.) 142

17. Hazrat Mughira ibn Schu’ba (50 n. H.) 136

18. Hazrat Abu Bakra (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (52 n. H.) 130

19. Hazrat Imran ibn Husain (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (52 n. H.) 130

20. Hazrat Mu’awiya ibn Abu Sufyan (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (60 n. H.) 130

21. Hazrat Usama ibn Zaid (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (54 n. H.) 128

22. Hazrat Sauban (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (54 n. H.) 124

23. Hazrat Nu’man ibn Bashir (r.a.) (65 n. H.) 124

24. Hazrat Samura ibn Jundub (r.a.) (58 n. H.) 123

25. Hazrat Abu Mas’ud al-Ansari (r.a.) (40 n. H.) 102

26. Hazrat Jabir ibn Abdullah al-Bajali (r.a.) (51 n. H.) 100

27. Hazrat Abdullah ibn Abu Aufa (r.a.) (87 n. H.) 95

28. Hazrat Zaid ibn Thabit al-Ansari (r.a.) (48 n. H.) 92

29. Hazrat Abu Talha (r.a.) (34 n. H.) 90

30. Hazrat Zaid ibn Arqam (r.a.) (68 n. H.) 90

31. Hazrat Zaid ibn Khalid (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (78 n. H.) 81

32. Hazrat Ka’b ibn Malik (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (50 n. H.) 80

33. Hazrat Rafi’ ibn Chadidsch (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (74 n. H.) 78

34. Hazrat Salama ibn al-Akwa ((Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (74 n. H.) 77

35. Hazrat Abu Rafi’ (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (35 n. H.) 68

36. Hazrat Auf ibn Malik (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (73 n. H.) 67

37. Hazrat Adi ibn Hatim at-Ta’i (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (68 n. H.) 66

38. Hazrat Abd ar-Rahman ibn Abi Aufa (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) 65

39. Hazrat Umm Habiba, Umm al-Mu’minin (r.a.) (44 n. H.) 65

40. Hazrat Salman al-Farisi (r.a.) (34 n. H.) 64

41. Hazrat Ammar ibn Yasir (r.a.) (37 n. H.) 64

42. Hazrat Hafsa, Umm al-Mu’minin (r.a.) (45 n. H.) 64

43. Hazrat Zubair ibn Mut’im (r.a.) (58 n. H.) 60

44. Hazrat Schaddad ibn Aus (r.a.) (60 n. H.) 60

45. Hazrat Asma bint Abu Bakr (r.a.) (74 n. H.) 56

46. Hazrat Wahila ibn Asqa (r.a.) (85 n. H.) 56

47. Hazrat Uqba ibn Amir (r.a.) (60 n. H.) 55

48. Hazrat Umar ibn Utba (r.a.) 48

49. Hazrat Ka’b ibn Amr (r.a.) (55 n. H.) 47

50.। Hazrat Fadala ibn Ubayd al-Aslami (r.a.) (58 n. H.) 46

51. Hazrat Maymuna, Mutter der Gläubigen (r.a.) (51 n. H.) 46

52. Hazrat Umm Hani (Nichte von Hazrat Ali) (r.a.) (50 n. H.) 46

53. Hazrat Abu Juhayfa (r.a.) (74 n. H.) 45

54. Hazrat Bilal (r.a.) (18 n. H.) 44

55. Hazrat Abdullah ibn Mughaffal (r.a.) (57 n. H.) 43

56. Hazrat Miqdad ibn Aswad (r.a.) (33 n. H.) 43

57. Hazrat Umm Atiya Ansari (r.a.) 41

58. Hazrat Hakim ibn Hizam (r.a.) (54 n. H.) 40

59. Hazrat Salma ibn Hanif (r.a.) 40

Der Grund für die Unterschiede in der Überlieferung von Hadithen

Solange der edle Prophet (s.a.w.) unter den Gefährten lebte,war er im Allgemeinen damit beschäftigt, sie alle in der Religion des Islam, im Buch Gottes und in der Weisheit zu unterrichten. Damals bestand weder die Möglichkeit, im Namen des Gesandten eine Lüge zu verbreiten, noch gab es auch nur den geringsten Spielraum, eine Aussage des Gesandten als „keine Aussage des Gesandten“ abzutun oder zurückzuweisen. Auch die Heuchler hatten damals kaum Gelegenheit, eine Aussage des Gesandten falsch auszulegen und dadurch Verwirrung über den Islam zu stiften. Denn sobald etwas Derartiges geschah, konnten die ehrwürdigen Gefährten den Gesandten fragen und die gesamte Angelegenheit klären und deutlich machen lassen. Insbesondere in Bezug auf die edlen Hadithe gibt es dafür in der Geschichte unzählige Belege. Als Hazrat Umar Faruq (r.a.) einmal sah, wie Hazrat Hisham ibn Hakim die Sure al-Furqan auf eine neue Weise rezitierte, war er äußerst erstaunt, ergriff ihn und brachte ihn zum Gesandten. Nachdem der edle Prophet (s.a.w.) die Rezitation Hazrat Hishams angehört hatte, sagte er, dass auch diese Art der Rezitation zulässig sei. Dadurch wurde Hazrat Umars Zweifel beseitigt. Daher kann gesagt werden, dass der edle Gesandte (s.a.w.) zu seinen Lebzeiten alle Meinungsverschiedenheiten unter den ehrwürdigen Gefährten schlichtete. Sobald in einer Angelegenheit auch nur der geringste Zweifel oder eine Verwirrung entstand, wurde sie durch den Gesandten beseitigt.

Doch nach dem Tod des edlen Propheten (s.a.w.) änderte sich diese Lage grundlegend. Einerseits riss die Quelle des Zugangs zum Wissen der Offenbarung ab, während andererseits zahlreiche neue Muslime abtrünnig wurden und den Islam zu verlassen beabsichtigten. Unter diesen Umständen erhoben auch einige Heuchler ihr Haupt, um im Trüben zu fischen und ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Wenn sie damals versuchten, im Namen des Gesandten eine Lüge zu verbreiten, ist das keineswegs ungewöhnlich oder verwunderlich.

Doch der erste Kalif, Hadhrat Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein), leistete gegen all dies entschiedenen Widerstand. Einerseits zerschmetterte er mit aller Kraft die Köpfe der Abtrünnigen und derjenigen, die die Zakat verweigerten; andererseits errichtete er ebenso entschlossen eine unüberwindliche Mauer gegen die Verbreitung der Lügen der Lügner. Danach ergriff auch Hadhrat Umar al-Faruq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hierfür geeignete Maßnahmen. Bei der Überlieferung von Hadithen ging er äußerst streng vor. Zahlreiche Sahāba bewachten den gewaltigen Schatz der Hadithe, den sie in ihren Herzen trugen, wachsam wie unermüdliche Wächter. Aus Sorge, dass ein überlieferter Hadith zum Spielball der Munāfiqūn werden und eine verfälschte Gestalt annehmen könnte, stellten sie die Hadith-Überlieferung im Allgemeinen fast vollständig ein. Bei manchen wurde diese Furcht so stark, dass sie befürchteten, bei einer häufigeren Überlieferung von Hadithen Fehler in der Überlieferung zu machen oder dass gewöhnliche Muslime, wenn sie sich vollständig mit dem Studium der Hadithe beschäftigten, Allahs eigenes Wort, den edlen Koran, vernachlässigen könnten. Aus diesen Gründen stellten die Sahāba im Allgemeinen die Verbreitung und Überlieferung von Hadithen vorübergehend nahezu ein. Nur wenn es bei der Klärung rechtlicher Fragen der Scharia oder bei der Staatsführung, der Rechtsprechung und ähnlichen alltäglichen Angelegenheiten unerlässlich wurde, auf Hadithe zurückzugreifen, überlieferten sie einander Hadithe.

In diesem Zusammenhang können wir insbesondere einige Sahāba erwähnen und daraus auch den Grund erkennen, warum sie trotz ihrer umfassenden Kenntnis von Hadithen vergleichsweise wenige Hadithe überlieferten.

Von den hochverehrten Sahāba Hadhrat Abu Bakr as-Siddiq (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dem lebenslangen Gefährten des edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), Hadhrat Abu Ubaida, Hadhrat Abbas ibn Abd al-Muttalib und Hadhrat Imran ibn Husain sind trotz ihrer umfassenden Hadithkenntnis nur sehr wenige Hadithe überliefert worden. Hadhrat Said ibn Zaid gehörte zu den zehn Sahāba, denen die frohe Botschaft vom Paradies zuteilwurde; dennoch überlieferte er nur zwei oder drei Hadithe. Hadhrat Ubay ibn Umara überlieferte lediglich einen Hadith.

Manche Sahāba waren nach dem Tod des Gesandten so sehr mit der Ausübung der Pflichten des Kalifats beschäftigt, dass es ihnen nicht möglich war, Gelegenheit oder Muße zur Überlieferung von Hadithen zu finden. Die vier verehrten Sahāba der rechtgeleiteten Kalifen sowie Hadhrat Talha und Hadhrat Zubair sind dafür konkrete Beispiele.

Bei zahlreichen Sahāba war die Lage genau umgekehrt. Sie verfügten über sehr viel freie Zeit. Keine Beschäftigung hinderte sie an der Überlieferung von Hadithen. Daher konnten sie eine große Anzahl von Hadithen überliefern, etwa Hadhrat Abu Huraira, Hadhrat Aischa und Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein).

Manche Sahāba hatten durch ihre Nähe und ihr Zusammensein mit dem edlen Propheten vergleichsweise mehr Gelegenheit. Weil sie ihn im In- und Ausland, zu Hause und auf Reisen überall begleiteten, war es ihnen einerseits leichter, eine größere Zahl von Hadithen zu sammeln; andererseits erhielten sie nach seinem Tod auch Gelegenheit, diese Hadithe in vollem Umfang an andere weiterzugeben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Hadhrat Abdullah ibn Masud, Hadhrat Abu Huraira, Hadhrat Jabir ibn Abdullah, Hadhrat Anas ibn Malik und Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) zu nennen. Einige Sahāba starben noch zu Lebzeiten des Gesandten oder unmittelbar nach seinem Tod, sodass sie in ihrem Leben überhaupt keine Gelegenheit hatten, Hadithe an andere zu überliefern. Von ihnen sind daher nur sehr wenige Hadithe überliefert worden.

Nach dem Fortgang des edlen Gesandten entstanden in der islamischen Gesellschaft ständig neue Situationen. Daher wurde es für die muslimische Allgemeinheit notwendig, die Aussagen des Gesandten zu den betreffenden Angelegenheiten zu kennen. Deshalb waren die damals noch lebenden Sahāba gezwungen, eine größere Zahl von Hadithen zu überliefern. Unter den Muslimen späterer Generationen entstand ein starkes Verlangen, die Hadithwissenschaft zu erwerben,und sie baten die Sahāba auf verschiedene Weise darum, die Hadithe des Gesandten zu hören. Auch aus diesem Grund waren die Sahāba bereit, das bei ihnen bewahrte Wissen über die Hadithe vor ihnen offenzulegen und sie zu unterrichten. Auch deshalb wurden von vielen Sahāba zahlreiche Hadithe überliefert.

Gegen Ende des Kalifats der rechtgeleiteten Kalifen entstanden in der muslimischen Gesellschaft vielfältige Fitna. Die beiden nichtigen Gruppierungen der Schia und der Charidschiten traten dauerhaft hervor. Zu dieser Zeit versuchten sie auch, manche Aussagen als Hadithe des Gesandten auszugeben. Aus diesem Grund waren einige Sahāba des Gesandten gezwungen, weniger authentische Hadithe zu überliefern und bei der Hadith-Überlieferung größere Strenge walten zu lassen. Genau deshalb konnten von Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dem vierten Kalifen, nur sehr wenige Hadithe überliefert werden.

Unterschiede in der Gedächtnisleistung sowie das Aufschreiben oder Nichtaufschreiben von Hadithen waren ebenfalls einer der Hauptgründe für die unterschiedlichen Zahlen bei der Überlieferung von Hadithen. Jene, die sich mehr Hadithe einprägen oder sie schriftlich festhalten konnten – wie Hadhrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und Hadhrat Abdullah ibn Amr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) –, waren in der Lage, mehr Hadithe zu überliefern als die anderen Gefährten. Die verschiedenen genannten Faktoren liegen den unterschiedlichen Zahlen der von den zahlreichen Gefährten desselben Gesandten überlieferten Hadithe zugrunde. Daher kann zweifellos gesagt werden, dass daran nichts Ungewöhnliches ist, so erstaunlich die Angelegenheit auch erscheinen mag. (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 301–305)

Was oben über die Gründe für die Unterschiede bei der Hadith-Überlieferung dargelegt wurde, lässt sich in Stichpunkten ungefähr folgendermaßen zusammenfassen:

1. Aus größerer Vorsicht bei der Überlieferung von Hadithen und aus Angst, dass die Heuchler Hadithe verfälschen könnten, stellten viele Gefährten die Überlieferung von Hadithen ein.

2. Aus Angst, bei einer umfangreichen Überlieferung von Hadithen Fehler in der Überlieferung zu machen, verzichteten viele Gefährten darauf, Hadithe zu verbreiten und zu überliefern.

3. Die ehrwürdigen Gefährten stellten die Verbreitung und Überlieferung von Hadithen vorübergehend ein, weil gewöhnliche Muslime, wenn sie sich zu sehr mit dem Studium der Hadithe beschäftigten, dem Wort Allahs, dem Koran, möglicherweise weniger Bedeutung beimessen könnten.

4. Wegen der Wahrnehmung des Kalifats oder staatlicher Aufgaben war es vielen Gefährten nicht möglich, Hadithe zu verbreiten und zu überliefern. Die ersten vier Kalifen des Islam sowie Hadhrat Talha (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und Hadhrat Zubair (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sind eindrucksvolle Beispiele dafür.

5. Andererseits verfügten zahlreiche Gefährten über viel freie Zeit. Man kann geradezu sagen, dass sie kaum anderweitig beschäftigt waren. Deshalb konnten sie uns eine große Zahl von Hadithen überliefern. Dazu gehören beispielsweise Hadhrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein), Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) und Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein).

6. Viele Gefährten hatten häufiger die Gelegenheit, mit dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zusammenzutreffen und bei ihm zu sein. Weil sie sich stets in seiner Nähe aufhielten, konnten diese Gefährten sehr viele Hadithe sammeln und überliefern. Dazu gehören beispielsweise Hadhrat Abdullah ibn Masud, Hadhrat Abu Huraira und Hadhrat Anas ibn Malik.

7. Einige Sahaba starben bereits kurze Zeit nach dem Tod des Gesandten (s.a.w.s.) und hatten daher kaum Gelegenheit, Hadithe zu überliefern. Folglich sind von ihnen nur sehr wenige Hadithe überliefert worden.

8. In Abwesenheit des Propheten (s.a.w.s.) traten in der islamischen Gesellschaft immer neue Probleme auf. Daher wurde es notwendig, Hadithe zu kennen, um diese neuen Situationen zu bewältigen, und die noch lebenden Sahaba mussten nun mehr Hadithe überliefern.

9. Später entstand unter den Muslimen ein starkes Interesse daran, etwas über die Hadithe zu erfahren. Sie baten die Sahaba darum, ihnen Hadithe zu vermitteln. Auch aus diesem Grund wurden von vielen Sahaba zahlreiche Hadithe überliefert.

10. Gegen Ende des rechtgeleiteten Kalifats entstanden in der muslimischen Gesellschaft zahlreiche Fitna. Zu dieser Zeit versuchten die Heuchler auch, einige ihrer Aussagen als Hadithe des Gesandten auszugeben. Deshalb waren einige Sahaba gezwungen, weniger authentische Hadithe zu überliefern und bei der Überlieferung von Hadithen strenge Maßstäbe anzulegen. Aus diesem Grund wurden von Hadhrat Ali (r.a.) nur sehr wenige Hadithe überliefert.

11. Unterschiede im Erinnerungsvermögen sowie das Aufschreiben oder Nichtaufschreiben von Hadithen gehören ebenfalls zu den wesentlichen Ursachen für diese zahlenmäßigen Unterschiede bei der Hadithüberlieferung.

Die Hadithkritik in verschiedenen Epochen

In verschiedenen Epochen wurden Hadithe einer Kritik unterzogen, um sie am Maßstab der Wahrheit zu prüfen und zu unterscheiden. Im Folgenden werden die Namen derjenigen genannt, die in den verschiedenen Epochen auf dem Gebiet der Hadithkritik eine bedeutende Stellung einnahmen:

Die Epoche der Sahaba:

1. Hadhrat Abdullah ibn Abbas (gest. 68 n. H.)

2. Ubada ibn as-Samit (gest. 34 n. H.)

3. Anas ibn Malik (gest. 93 n. H.)

Die Generation der Tābiʿūn:

1. Saʿid ibn al-Musayyab (gest. 93 n. H.)

2. Amir asch-Schaʿbi (gest. 104 n. H.)

3. Ibn Sirin (gest. 110 n. H.)

Zu den bedeutenden Persönlichkeiten des zweiten Jahrhunderts gehören

Imam Schuʿba (gest. 160 n. H.), Anas ibn Malik (gest. 179 n. H.), Maʿmar (gest. 153 n. H.), Hischam ad-Dastawaʾi (gest. 154 n. H.), Imam al-Auzaʿi (gest. 156 n. H.), Sufyan ath-Thauri (gest. 161 n. H.), Hammad ibn Salama (gest. 167 n. H.), Laith ibn Saʿd (gest. 175 n. H.) und Ibn al-Madschaschun (gest. 213 n. H.).

Zu den bedeutenden Persönlichkeiten der folgenden Epoche gehören

Abdullah ibn al-Mubarak (gest. 181 n. H.), Huschaim ibn Baschir (gest. 188 n. H.), Abu Ishaq al-Faruqi (gest. 185 n. H.), al-Maʿyafi ibn Imran al-Musili (gest. 185 n. H.), Bischar ibn al-Mufaddal (gest. 116 n. H.) und Ibn ʿUjaina (gest. 197 n. H.). Nach ihnen sind Ibn ʿUlaija (gest. 193 n. H.), Ibn Wahb (gest. 197 n. H.) und Wakiʿ ibn al-Dscharrah (gest. 197 n. H.) von Bedeutung.

In dieser Zeit verfügten zwei Männer über erstaunliche Begabungen: 1. Yahya ibn Saʿid al-Qattan (gest. 189 n. H.) und 2. Abd ar-Rahman ibn Mahdi (gest. 198 n. H.).

Zu den danach bedeutenden Persönlichkeiten gehören Yazid ibn Harun (gest. 206 n. H.), Abu Dawud at-Tayalisi (gest. 204 n. H.), Abd ar-Razzaq ibn Hammam (gest. 211 n. H.) und Asim Nabil ibn Machlad (gest. 212 n. H.). Danach sind diejenigen hervorzuheben, die sich um die Wissenschaft der Hadithkritik verdient gemacht haben – die Verfasser ihrer Werke. Im Folgenden werden sie genannt:

Yahya ibn Muʿin (gest. 233 n. H.), Ahmad ibn Hanbal (gest. 241 n. H.), Muhammad ibn Saʿd (gest. 230 n. H.), Abu Chaisama Dschubair ibn Harb (gest. 234 n. H.), Abu Dschaʿfar Abdullah ibn Muhammad Nabil ʿAli ibn al-Madini (gest. 235 n. H.), Muhammad ibn Abdullah Numair (gest. 234 n. H.), Abu Bakr ibn ʿAli Schahaba (gest. 235 n. H.), Abdullah ibn Awr al-Qawiyaiiri (gest. 235 n. H.), Ishaq ibn Rahawaih, der Imam von Chorasan (gest. 237 n. H.), Abu Dschaʿfar Muhammad ibn Abdullah Ammar al-Musili (gest. 242 n. H.), Ahmad ibn Salih, der Hadith-Gelehrte Ägyptens (gest. 248 n. H.), Harun ibn Abdullah al-Hammal (gest. 243 n. H.).

Nach ihnen folgten Ishaq ad-Dawsadsch (gest. 51 n. H.), Imam ad-Darimi (gest. 255 n. H.), Imam al-Buchari (gest. 256 n. H.), Hafiz al-ʿIdsli, Imam Abu Zurʿa (gest. 264 n. H.), Abu Hatim (gest. 277 n. H.), Imam Muslim (gest. 261 n. H.), Abu Dawud as-Sidschistani (gest. 275 n. H.), Baqi ibn Machlad (gest. 176 n. H.) und Abu Zurʿa ad-Dimaschqi (gest. 281 n. H.).

Danach folgten Abd ar-Rahman ibn Yusuf al-Bagdadi, Ibrahim ibn Ishaq al-Harbi (gest. 285 n. H.), Muhammad ibn ʿAdschdschah (gest. 289 n. H.), Hafiz Qurtuba Abu Bakr ibn Abu Asim (gest. 287 n. H.), Abdullah ibn Ahmad (gest. 290 n. H.), Salih Madschra (gest. 293 n. H.), Abu Bakr al-Bazzar (gest. 292 n. H.) und Muhammad ibn Nasr al-Marwazi (gest. 294 n. H.).

Die Ankunft der Gefährten in Indien

Vermutlich kamen die Gefährten während der Amtszeit des zweiten Kalifen des Islam, Hazrat Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), nach Indien. Von den Gefährten, deren Ankunft in Indien belegt ist, sind folgende bekannt:

1. Hazrat Abdullah ibn Abdullah ibn Utban (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

2. Hazrat Asim ibn Amr at-Tamimi (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

3. Hazrat Zuhar ibn al-Abdi (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

4. Hazrat Suhaib ibn Adi (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und

5. Hazrat al-Hakam ibn Abi al-As ath-Thaqafi (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

Während der Amtszeit von Hazrat Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein) lassen sich zwei Gefährten ausfindig machen, die nach Indien kamen. Sie waren:

1. Hazrat Ubaydullah ibn Maʿmar at-Tamimi (ra.) und 2. Hazrat Abd ar-Rahman ibn Samura ibn Abd Schams.

Während der Zeit Hazrat Amīr Muʿāwiyas kamen Hazrat Sinan ibn Salama ibn al-Muhabbik al-Hudhali und andere.

Der oben genannte Gefährte kam als Statthalter des Grenzgebiets Indiens. Ziyad, der damalige Statthalter des Irak, entsandte ihn mit dieser Verantwortung.

Die Ankunft der Tabiʿun in Indien

Die Geschichte bezeugt, dass zahlreiche Tabiʿun nach Indien kamen. Derjenige, der während der Zeit Hazrat Amīr Muʿāwiyas als Erster kam, war Hazrat Muhallab ibn Abū Sufra. Es ist bekannt, dass er im Jahr 44 nach der Hidschra gemeinsam mit den Gefährten unter Hazrat Abd ar-Rahman ibn Samura als Heerführer hier eintraf.

Die Hadithwissenschaft in Bangladesch – von Gaur bis Pandua

Alauddin Husain Schah ibn Sayyid Aschrafi Makki regierte Bangladesch von 900 bis 924 nach der Hidschra. Im Jahr 907 nach der Hidschra errichtete er an einem Ort namens Gurriye Schahid in Gaur (heute zum Distrikt Maldah gehörig) eine hochwertige Madrasa. Auch in Pandua gründete er ein College. In all diesen Bildungseinrichtungen wurde Hadithwissenschaft gelehrt. Khwajagir Schirwani, dessen eigentlicher Name Muhammad ibn Yazdan Bakhsh war, fertigte im Jahr 911 eine Abschrift von Sahih al-Bukhari in drei Bänden an. Heute befinden sich diese drei Bände in der Orientalischen Bibliothek von Bankipur.

Sonargaon

Während der Herrschaft von Sayadat (900–945) kam im siebten Jahrhundert der Hadith-Gelehrte Sharafuddin Abu Tawama al-Buchari al-Hanbali (gest. 700 n. H.) nach Sonargaon im Distrikt Dhaka. Er traf umfangreiche Vorkehrungen für den Hadith-Unterricht. Während der Herrschaft von Nusrat ibn Husain Shah gründete der berühmte Hadith-Gelehrte Taqiuddin Ainuddin (929 n. H.) hier eine Madrasa. Damals war Sonargaon die Hauptstadt Ostbengalens. Daher kamen zahlreiche Hadith-Gelehrte hierher, versammelten sich dort und machten es zu einem Zentrum des Ilm al-Hadith. Seit der Entstehung Pakistans und Bangladeschs wurden viele Madrasas gegründet, und man bemühte sich dort um die Vermittlung des Hadith-Wissens; dies geschieht noch immer. Dennoch muss gesagt werden, dass die heutigen Schüler nicht die gleiche Beherrschung erlangen konnten wie die Schüler früherer Zeiten. Dafür lässt sich nur ein einziger Grund nennen: die Mängel des Bildungssystems.

Tahmid

Die Themen, die in den Hadithen über den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) behandelt werden, sind:

1. Die Beschreibung des Aussehens und der körperlichen Gestalt des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

2. Die Beschreibung des Haars des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

3. Die Beschreibung der grauen Haare des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

4. Die Beschreibung des Kämmens der Haare des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

5. Die Beschreibung des Färbens der Haare des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

6. Die Anwendung von Kuhl in den Augen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

7. Die Kleidung des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

8. Die Lebensweise des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

9. Die Socken des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

10. Die Fußmatte des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

11. Das Siegel am Ring des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

12. Das Schwert des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

13. Der eiserne Harnisch des Gesandten Allahs (s.a.w.s.)

14. Die eiserne Kopfbedeckung des Gesandten Allahs (s.a.w.)

15. Der Turban des Gesandten Allahs (s.a.w.)

16. Die Hose des Gesandten Allahs (s.a.w.)

17. Der Gang des Gesandten Allahs (s.a.w.)

18. Das Tuch vor dem Gesicht des Gesandten Allahs (s.a.w.)

19. Das Sitzen des Gesandten Allahs (s.a.w.)

20. Das Bett und das Kissen des Gesandten Allahs (s.a.w.)

21. Das Anlehnen des Gesandten Allahs (s.a.w.)

22. Die Ernährung des Gesandten Allahs (s.)

23. Das Brotessen des Gesandten Allahs (s.)

24. Fleisch und Haut des Gesandten Allahs (s.)

25. Die Gebetswaschung des Gesandten Allahs (s.)

26. Die Bittgebete des Gesandten Allahs (s.) vor und nach dem Essen

27. Der Becher des Gesandten Allahs (s.)

28. Die Früchte des Gesandten Allahs (s.)

29. Was der Gesandte Allahs (s.) zu trinken pflegte

30. Eine Abhandlung darüber, wie Rasulullah (s.) zu trinken pflegte

31. Eine Abhandlung darüber, wie Rasulullah (s.) Duft auftrug

32. Eine Abhandlung über die Worte Rasulullahs (s.)

33. Eine Abhandlung über das Vortragen von Gedichten durch Rasulullah (s.)

34. Eine Abhandlung über Rasulullahs (s.) nächtliche Gespräche und das Erzählen von Geschichten

35. Eine Abhandlung über den Schlaf Rasulullahs (s.)

36. Eine Abhandlung über die Gottesdienste Rasulullahs (s.)

37. Eine Abhandlung über das Lachen Rasulullahs (s.)

38. Die Scherze des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

39. Das Duha-Gebet des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

40. Die freiwilligen Gebete des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in seinem Haus

41. Das Fasten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

42. Die Koranrezitation des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

43. Das Weinen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

44. Die Bescheidenheit des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

45. Das Benehmen und Verhalten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)

46. Eine Abhandlung über die Rasurarbeiten des Gesandten Allahs (s.)

47. Eine Abhandlung über die Namen des Gesandten Allahs (s.)

48. Eine Abhandlung über die verschiedenen Lebensumstände des Gesandten Allahs (s.)

49. Eine Abhandlung über das Geburtsdatum und das Alter des Gesandten Allahs (s.)

50. Eine Abhandlung über das Erbe und die hinterlassenen Gegenstände des Gesandten Allahs (s.)

Aus diesen Informationen haben wir erfahren, wie aufmerksam die Gefährten, die Tābiʿūn, die Tābiʿ at-Tābiʿūn und die Hadith-Gelehrten in Bezug auf den Gesandten Allahs (s.) waren.

Die Gefährten der Suffa

Unter den Gefährten des Gesandten Allahs (s.) gab es 70 Gefährten, die ihr Leben dem Islam widmeten. Sie wurden die Gefährten der Suffa genannt. Außer dem Hof der Prophetenmoschee hatten sie keinen zweiten Ort, an dem sie ihren Kopf hinlegen konnten. In dieser Welt besaßen sie außer einem Stück Stoff zum Anziehen nichts. Kann man sich ein solch hingebungsvolles Leben überhaupt vorstellen? Tagsüber gingen sie bei Bedarf in den Wald, holten Holz und bestritten durch dessen Verkauf ihren Lebensunterhalt. Sie spendeten sogar daraus auf Allahs Weg.

24 bedeutende Mitglieder der Aṣḥāb as-Suffa

1. Abū Huraira (r.a.) (gest. 57 n. H.)

2. Abū Dharr al-Ghifārī (r.a.) (gest. 32 n. H.)

3. Kaʿb ibn Mālik al-Anṣārī (r.a.) (gest. 34 n. H.)

4. Salmān al-Fārisī (r.a.) (gest. 34 n. H.)

5. Ḥanẓala ibn Abū ʿĀmir (r.a.)

6. Ḥāritha ibn Nuʿmān (r.a.)

7. Ḥudhaifa ibn al-Yamān (r.a.)

8. Abdullah ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

9. Suhaib ibn Sinan ar-Rumi (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

10. Salim, der Freigelassene von Abu Hudhaifa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

11. Bilal ibn Rabah (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

12. Saʿd ibn Malik, Abu Saʿid al-Khudri (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

13. Abu Ubaida: ʿAmir ibn al-Dscharrah (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

14. al-Miqdad ibn ʿAmr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

15. Abu Marsad (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

16. Abu Lubaba (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

17. Ka’b ibn Amr (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

18. Abdullah ibn Unays (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

19. Abu d-Darda (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (gest. 32 n. H.)

20. Thawban [Mawla Rasulillah (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)] (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

21. Salim ibn Umayr (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

22. Khabbab ibn Araw (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

23. Mistah ibn Uthatha (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

24. Wasila ibn al-Asqa (r.a.)

Offenbarung und Hadith

Schaich Abdulla Scharqawi schrieb: „‚Wahy‘ bedeutet, etwas mitzuteilen. In der Terminologie der Scharia bedeutet Wahy: Allah teilt Seinen Propheten eine Angelegenheit mit, oder lässt sie durch einen Engel, im Traum oder durch Eingebung wissen. Dieses Wort wird auch im Sinne von ‚Befehl erteilen‘ verwendet. (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 49)

Dem edlen Gesandten (s.a.w.) wurde die Offenbarung auf verschiedene Weise zuteil. Diese Arten sind:

1. Wahrhaftige Träume: In der ersten Zeit nach dem Empfang des Prophetentums sah der edle Prophet (s.a.w.) Träume, die sich in der Wirklichkeit genau so erfüllten. Diese Träume waren überaus schön.

2. Eingebung in Herz oder Geist: Der Gesandte (s.a.w.) sagte hierzu: „Der Engel Dschibril hauchte mir in mein Herz ein, dass kein Lebewesen sterben kann, bevor es seine ihm bestimmte Versorgung vollständig erhalten und seine bestimmte Lebensspanne vollendet hat.“ (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 50).

3. Die Offenbarung in einem Geräusch wie dem Klang einer Glocke:Hadhrat Aischa (r.a.) überliefert von Hadhrat Harith ibn Hischam (r.a.), dass dieser den edlen Propheten (s.a.w.) fragte:„Wie wird Ihnen die Offenbarung zuteil?“Darauf antwortete der edle Prophet (s.a.w.): „Manchmal kommt die Offenbarung zu mir wie der äußerst heftige Klang einer Glocke. Das ist für mich sehr schwer und unerträglich. Danach lässt die Heftigkeit und Intensität der Offenbarung von mir ab. Währenddessen präge ich mir alles, was gesagt wurde, ein und lerne es auswendig.“ (Sahih al-Buchari, Band 1, S. 1)

4. In menschlicher Gestalt: In diesem Zusammenhang sagte der Gesandte (s.a.w.): „Manchmal kommt ein Engel in der Gestalt eines Menschen zu mir, spricht mit mir, und ich erfasse genau, was er sagt.“ (Sahih al-Buchari, Band 1, S. 1).

In menschlicher Gestalt kam Dschibril (a. s.) meist in der Gestalt des Gefährten namens Hadhrat Dihya Kalbi. Über den Grund, warum der Engel die Gestalt Dihya Kalbis annahm, schrieb Allama Badruddin Aini: „Der Grund dafür, dass der Engel anstelle anderer Gefährten gerade in der Gestalt Dihya Kalbis erschien, war, dass er unter den Menschen jener Zeit das ansehnlichste und schönste Gesicht hatte.“ (Geschichte der Hadith-Kompilierung, S. 54).

5. In seiner eigenen Gestalt:Darüber sagte der edle Gesandte (s. a. s.): „Ich war unterwegs, als ich plötzlich eine Stimme von oben hörte. Als ich den Blick zum Himmel erhob, sah ich jenen Engel, der zuvor in der Höhle Hira zu mir gekommen war. Er saß auf einem Sitz zwischen Himmel und Erde. Daraufhin ließ Allah, der Erhabene, die Sure al-Muddaththir herab.“ (Buchari Scharif, 1. Band, S. 733).

6. Dass Allah, der Erhabene, selbst mit dem edlen Gesandten (s. a. s.) hinter einem Vorhang sprach und Offenbarung herabsandte: Bei dieser Art der Offenbarung bedarf es keines Vermittlers, also keines Engels. Allah, der Erhabene, sandte Seinem Gesandten die Offenbarung unmittelbar hinter einem Vorhang herab. Diesbezüglich heißt es im Heiligen Koran:

„Allah spricht zu keinem Menschen, außer dass Er ihm Offenbarung eingibt oder hinter einem Vorhang zu ihm spricht.“ (Sure asch-Schura, Vers 51)

Bis hierher habe ich deshalb über die Offenbarung gesprochen, damit es leichter verständlich wird, woher der Hadith stammt. Ist der Hadith tatsächlich auch eine Offenbarung?

Darüber schrieb Maulana Muhammad Abdur Rahim auf Seite 62 seiner „Geschichte der Hadith-Kompilierung“: „Die Offenbarung, die Allah, der Erhabene, dem Weltenpropheten herabgesandt hat, ist die eigentliche Quelle des Hadith. Die von Allah gesandte Offenbarung ist hauptsächlich von zweierlei Art: Die erste Art der Offenbarung nennt man Wahy-e Matlu – eine allgemein zu rezitierende Offenbarung –, die auch Wahy-e Dschali genannt wird. Die zweite Art der Offenbarung nennt man ‚Wahy-e Ghair Matlu‘. Sie wird gewöhnlich nicht rezitiert. Ihr anderer Name ist ‚Wahy-e Khafi‘, die verborgene Offenbarung. Damit sind sowohl die Quelle, durch die Wissen erlangt wird, als auch das durch diese Quelle erlangte Wissen gemeint.“

Wir wissen, dass der Hadith unmittelbar nach dem Koran seinen Rang hat. Allah, der Erhabene, sprach: „O Prophet! Allah hat dir das Buch und die Weisheit herabgesandt und dich das gelehrt, was du nicht wusstest.

Mit dem in diesem Vers erwähnten al-Kitab ist der erhabene Koran gemeint und mit der Weisheit die Sunna oder der Hadith des Gesandten; beide Dinge sind von Allah herabgesandt und stammen von Allah.“

Nun ist sicherlich klar geworden, dass auch der Hadith eine Art Offenbarung ist.

Die Bedeutung des Hadith in der islamischen Lebensordnung

Die Bedeutung des Hadith in der islamischen Lebensordnung ist so groß, dass sie sich nicht vollständig darlegen lässt. In diesem Zusammenhang hat Allah selbst gesagt: „Sprich: O Prophet, gehorcht Allah und dem Gesandten! Wenn ihr dies nicht tut, dann wisst, dass Allah die Ungläubigen nicht liebt.“ (Sure Āl ʿImrān, Vers 22)

Schon aus diesem Vers wird deutlich, wie groß die Bedeutung des Hadith ist: Dem Gesandten ﷺ zu gehorchen bedeutet, das zu befolgen, was der Prophet ﷺ getan, gesagt und gebilligt hat.

An anderer Stelle wird es etwas ausführlicher gesagt: „O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und dem Gesandten ﷺ und gehorcht auch den Verantwortlichen unter euch. Wenn ihr in einer Angelegenheit miteinander uneinig seid, dann bringt sie vor Allah und den Gesandten zurück.“

In diesem Vers wird die Gehorsamkeit gegenüber drei verschiedenen Instanzen erwähnt: 1. der Gehorsam gegenüber Allah, 2. der Gehorsam gegenüber dem Gesandten ﷺ, 3. der Gehorsam gegenüber den muslimischen Verantwortlichen. Da der Islam für alle Menschen und für alle Zeiten bestimmt ist, werden in der dritten Kategorie die Verantwortlichen erwähnt.

Die Unentbehrlichkeit des Hadith

Durch die bisherige Erörterung haben wir sicherlich verstanden, wie groß die Bedeutung des Hadith ist. Die Unentbehrlichkeit des Hadith besteht darin, dass der Koran ohne den Hadith nicht ausgelegt werden kann. Außerdem sagte der Gesandte ﷺ selbst über den Koran und den Hadith: „Ich hinterlasse euch zwei Dinge. Wenn ihr diesen beiden weiterhin folgt, werdet ihr niemals irregehen. Sie sind das Buch Allahs und meine Sunna (der Hadith); und diese beiden Dinge werden niemals voneinander getrennt werden, bis sie am Tag der Auferstehung am Hawd al-Kawthar eintreffen.“ (Mustadrak al-Hakim, Band 1, S. 93)

In der Abschiedspredigt sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Zwei Dinge hinterlasse ich euch. Solange ihr an diesen beiden Dingen festhaltet, werdet ihr niemals irregehen. Sie sind das Buch Allahs und die Sunna Seines Gesandten.“ (Überliefert von Malik ibn Anas – Mustadrak al-Hakim)

Nun dürfte wohl klar sein, warum sich die Muslime heute überall auf der Welt in diesem Zustand befinden. Tatsächlich haben wir uns von der Lehre des Korans und der Hadithe entfernt. Außerdem ist in unserem Land ein Bildungssystem verbreitet, das von den Engländern eingeführt wurde. Darin gibt es keine angemessene Möglichkeit, Koran und Hadithe zu lernen. Nur die Brüder in den Madrasas erwerben ein wenig Wissen. Doch auch sie bleiben von moderner Wissenschaft und Bildung ausgeschlossen. Ohne Scheu muss gesagt werden, dass wir gerade deshalb so sehr unterdrückt werden, obwohl wir das zweitgrößte muslimische Land der Welt sind. Daher dürfen wir nicht länger untätig bleiben; wir selbst müssen vortreten, um islamisches Wissen zu erwerben.

Die Bewahrung der Hadithe

Im Zusammenhang mit der Bewahrung der Hadithe wurde unter den Muslimen Verwirrung gestiftet. Einige orientalistische Gelehrte und gebildete Missionare, unter denen Sir William Muir und Goldziher besonders hervortraten, wollten Zweifel an der Fehlerlosigkeit und Authentizität der Hadithe wecken, indem sie behaupteten, die Sammlung und schriftliche Aufzeichnung der Hadithe des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) habe erst 90 Jahre nach seinem Tod begonnen.

Sie waren sogar in der Lage, unter den Muslimen die Vorstellung zu verbreiten, dass sowohl die Sammlung der Hadithe als auch die Abfassung der Biografie des Propheten erst von den Tabi’un begonnen worden seien.

Daher meinen viele ganz selbstverständlich, die Sammlung und Zusammenstellung der Biografie des Propheten habe erst hundert Jahre nach seinem Tod begonnen. Doch wir möchten sagen: Diese Aussagen sind nichts als Täuschungen oder wurden aus Unwissenheit verbreitet. Tatsächlich begann diese Arbeit bereits zu Lebzeiten des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm). Der Beweis dafür ist:

Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: „Außer Abdullah ibn Amr ibn al-As kennt niemand mehr Hadithe auswendig als ich. Der Grund dafür, dass er mehr Hadithe bewahrt hat als ich, ist, dass er alles niederschrieb, was er vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hörte. Ich jedoch schrieb nichts nieder.“ (Sahih al-Bukhari)

In Abu Dawud und im Musnad von Ahmad ibn Hanbal wird berichtet, dass einige Gefährten zu Abdullah ibn Amr sagten: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) ist manchmal zornig und manchmal fröhlich, doch du schreibst in jedem Zustand alles auf.“ Daraufhin hörte Abdullah ibn Amr (Allah sei mit ihm zufrieden) auf zu schreiben und trug die Angelegenheit dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) vor. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zeigte auf seinen Mund und sagte: „Schreibe weiter! Was von dieser Stelle hervorkommt, ist wahr.“ (Abu Dawud – zweiter Band, Seite 77

Abdullah ibn Amr (r.a.) gab seiner Sammlung den Namen „Sadiqa“. (Ibn Saʿd, Band 2, Kapitel 2, Seite 125.) Er sagte: „Ich habe mir gewünscht, nur wegen zweier Dinge am Leben zu bleiben. Eines davon ist diese Sadiqa. Sadiqa ist ein Buch, das ich niedergeschrieben habe, nachdem ich es aus dem heiligen Mund des Gesandten Allahs (s.a.w.) gehört hatte.“ [Darimi, Seite 6]

Mujadi berichtet: „Ich sah bei Abdullah ibn Amr (r.a.) ein aufbewahrtes Buch. Ich fragte: ‚Was ist das für ein Buch?‘ Er antwortete: ‚Sadiqa. Ich habe es niedergeschrieben, nachdem ich es aus dem Mund des Gesandten Allahs (s.a.w.) gehört hatte. Zwischen diesem Buch und dem Gesandten Allahs (s.a.w.) steht niemand.“ (Ibn Saʿd, 2-2-125.) In Sahih al-Bukhari wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) einige Zeit nach der Auswanderung nach Medina eine Volkszählung unter den Muslimen durchführte und eine Liste ihrer Namen anfertigen ließ. Diese Liste enthielt eintausendfünfhundert Namen (Kapitel über den Dschihad). Die heute in Sahih al-Bukhari auf zwei Seiten enthaltenen Anweisungen zur Zakat – die Ausführungen darüber, auf welche verschiedenen Güter Zakat zu entrichten ist und wie hoch deren Sätze sind – wurden vom Gesandten Allahs (s.a.w.) in schriftlicher Form an die zuständigen Beamten gesandt. Bei Abu Bakr (r.a.), im Haus der Familie von Abu Bakr ibn Hazm sowie bei einigen weiteren Personen waren diese Anweisungen vorhanden (Dar al-Qutni, Kitab az-Zakat, S. 209).

Ich führe hier ausdrücklich die Namen einiger mit dem Hadith verbundener Dokumente an:

1. Der Friedensvertrag von Hudaybiyya. (Sahih al-Bukhari, Band 1, S. 37)

2. Zu verschiedenen Zeiten verfasste Erlasse an verschiedene Stämme und Sippen. (Tabaqat Ibn Saʿd, Kitab al-Amwal von Abu Ubayd, S. 210.)

3. Schriftliche Briefe mit der islamischen Einladung an die Könige und Staatsoberhäupter verschiedener Länder. (Sahih al-Bukhari, Band 2, S. 631)

4. Der vom Gesandten an den Gefährten Abdullah ibn Hakim gesandte Brief. In diesem Brief waren die gesetzlichen Bestimmungen über verendete Tiere und ähnliche Dinge niedergeschrieben. (Muʿdscham as-Saghir, at-Tabarani).

5. Für den Gefährten Wa’il ibn Hudschar ließ der edle Prophet (s.a.w.) Bestimmungen über das Gebet, den Genuss von Alkohol, den Wucher und Ähnliches niederschreiben. (Muʿdscham as-Saghir, at-Tabarani).

Auf diese Weise ließen sich zahlreiche Beispiele anführen, die bereits zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) schriftlich festgehalten wurden.

Was nicht schriftlich festgehalten war, wurde von den Hadith-Gelehrten auswendig bewahrt. Das Gedächtnis der Araber jener Zeit war außerordentlich ausgeprägt; was sie einmal gehört hatten, vergaßen sie nie wieder. So war beispielsweise Hadhrat Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) ein Bewahrer einer großen Zahl von Hadithen. Doch der umayyadische Herrscher, der Kalif Marwan ibn al-Hakam, bekam diesbezüglich Zweifel. Um Hadhrat Abu Huraira zu prüfen, wandte er eine List an. Eines Tages bat er ihn, ihm einige Hadithe vorzutragen. Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) trug daraufhin auf Anweisung einige Hadithe vor. Auf Marwans Anweisung wurden die Hadithe, hinter einem Vorhang sitzend, niedergeschrieben. Ein Jahr später bat man Hadhrat Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) eines Tages, genau diese Hadithe erneut vorzutragen. Er trug eben diese Hadithe auswendig so vor, dass es keinerlei Unterschied zu den zuvor vorgetragenen Hadithen gab. Dieses Ereignis beweist unwiderlegbar die außergewöhnliche Gedächtniskraft Hadhrat Abu Hurairas.

Sammlung der Hadithe

Dies ist eine bemerkenswerte Geschichte. Es zeigt sich, dass die Sammler von Hadithen bei der Sammlung verschiedener Hadithe unbeschreibliche Mühen und Leiden auf sich nahmen. Sie setzten sogar ihr eigenes Leben aufs Spiel, verließen für die Sammlung von Hadithen ihre Häuser, Familien und Angehörigen und zogen im In- und Ausland über Berge und durch Täler, über Meere und Flüsse hinweg, nur um einen einzigen Hadith des Gesandten (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) zu erlangen. Wenn ich ein oder zwei Beispiele anführe, wird es, so denke ich, leichter verständlich, welche Mühen die Hadith-Sammler auf sich nahmen und welche Vorsicht sie walten ließen:

Im Sahih al-Bukhari wird berichtet: „Hadhrat Jabir ibn Abdullah (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) legte die Entfernung eines Monats zurück, um von Hadhrat Abdullah ibn Unais einen Hadith zu hören. Er hatte erfahren, dass Hadhrat Abdullah ibn Unais (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm), der sich im fernen Syrien aufhielt, einen Hadith des edlen Gesandten (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) kannte, der bei niemand anderem bewahrt war. Sobald er diese Nachricht erhielt, kaufte er ein Kamel und machte sich auf den Weg nach Syrien. Nachdem er einen Monat lang unterwegs gewesen war, erreichte er einen bestimmten Ort im syrischen Umland und traf dort Hadhrat Abdullah ibn Unais (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm). Er sagte zu ihm: ‚Von dir ist zu mir ein Hadith gelangt, den du vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) gehört hast. Ich fürchte, dass ich sterben könnte, bevor ich ihn aus deinem eigenen Mund hören kann. Aus dieser Furcht bin ich unverzüglich zu dir gekommen.‘“

Aus diesem Bericht wird deutlich, dass sie trotz des bereits gehörten Hadithen nicht zögerten, die beschwerliche Reise von einem ganzen Monat auf sich zu nehmen, um seine Richtigkeit zu überprüfen. Welche Bedeutung hatte der Hadith also für sie?

Den Hadith, dessentwegen Jabir ibn Abdullah (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) zu Hadhrat Abdullah ibn Unais gekommen war, trug Hadhrat Abdullah ibn Unais (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) ihm bei ihrem Zusammentreffen auswendig vor.

„Ich hörte den edlen Gesandten (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagen: Allah, der Erhabene, wird die Diener auf dem Feld der Auferstehung versammeln und sie mit einer Stimme ansprechen, die die Menschen in der Nähe ebenso hören werden wie die in der Ferne. Allah, der Erhabene, wird verkünden: ‚Ich bin der Herrscher, ich bin der König, ich bin der Gnadenvolle.‘“ (Sahih al-Bukhari, 2. Band)

Noch ein Ereignis, das die Rolle der Hadith-Sammler bei der Sammlung von Hadithen betrifft –

Während der Herrschaft von Hazrat Muawiya (r.a.) begab sich Hazrat Abu Ayyub Ansari (r.a.) von Medina in ein abgelegenes Dorf in Ägypten, wo Hazrat Aqaba ibn Amir Juhani (r.a.) lebte, und zwar ausschließlich, um einen Hadith von ihm zu hören. Sobald Aqaba davon erfuhr, kam er nach draußen, umarmte Hazrat Abu Ayyub (r.a.) und fragte:

„Abu Ayyub, aus welchem Grund bist du zu mir an diesen entfernten Ort gekommen?“ Da sagte Abu Ayyub (r.a.): „Ich hatte vom Gesandten (s.a.w.) einen Hadith über das Bewahren der Scham und der persönlichen Angelegenheiten eines Gläubigen gehört. Doch jetzt lebt außer dir und mir niemand mehr auf der Welt, der ihn gehört hat. Deshalb bin ich in dem Wunsch, ihn von dir zu hören, bis hierher gekommen.“

Darauf überlieferte Hazrat Aqaba (r.a.) den Hadith folgendermaßen: „Wer in dieser Welt eine beschämende oder entehrende Handlung eines Gläubigen geheim hält, dessen Sünden wird Allah am Tag der Auferstehung geheim halten und vergeben.“

Nachdem Hazrat Abu Ayyub den gewünschten Hadith gehört hatte, sagte er: „Du hast richtig gesprochen, du hast die Wahrheit gesagt.“ Danach bestieg er ein Kamel und brach mit solcher Eile in Richtung Medina auf, dass der damalige Statthalter Ägyptens, Muslimah ibn Makhlash, trotz seiner Vorbereitungen, ihm zahlreiche Geschenke zu überreichen, ihm diese nicht mehr geben konnte; denn Abu Ayyub war nicht bereit, auch nur einen Augenblick zu zögern.“ (Bayhaqi, Ibn Madscha, Dschami Bayan al-Ilm, Musnad Ahmad, Band 4, Seite 5)

Für die Annahme von Hadithen wurden verschiedene Bedingungen festgelegt. Die Bedingungen, die Imam Abu Hanifa für die Annahme von Hadithen aufstellte, sind folgende:

1. Wenn ein Überlieferer einen Hadith überliefert und ihn danach vergisst, wird er zwar von den gewöhnlichen Muhaddithen als annehmbar betrachtet, doch Imam Abu Hanifa und seine Schüler sind nicht bereit, ihn anzunehmen.

2. Nur der Hadith ist annehmbar,, den der Überlieferer gemäß seinem eigenen Gedächtnis und Erinnerungsvermögen überliefert.

3. Wenn in der Lehrversammlung eines berühmten Muhaddithen wegen der großen Zahl der Zuhörer Personen mit lauter Stimme eingesetzt werden und sie den Hadith anschließend als einen Hadith überliefern, den sie vom eigentlichen Muhaddithen gehört haben, ist dieser Hadith nach Imam Abu Hanifa nicht akzeptabel. Auch die berühmten Muhaddithen Hafiz Abu Nuʿaim, Fadl ibn Aqil, Ibn Qudama und andere vertreten diese Ansicht. Nach Hafiz Ibn Hadschar al-Makki ist dies zwar eine vernünftige Auffassung, für gewöhnliche Muhaddithen jedoch leicht umsetzbar.

4. Imam Abu Hanifa akzeptiert nicht die Hadithe eines Überlieferers, der einen Hadith in seinen eigenen Aufzeichnungen findet und ihn überliefert, sich aber nicht daran erinnert, ihn von einem seiner lehrenden Muhaddithen gehört zu haben. Nach Ansicht der übrigen Muhaddithen liegt darin kein Mangel. (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 379)

Hadithe in Buchform

Die schönen Hadith-Werke, die wir heute sehen, wurden nicht zu Lebzeiten des Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zusammengestellt. Allama Ibn Hadschar al-Asqalani schrieb hierzu:

„Die Hadithe des edlen Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) waren im Zeitalter seiner Gefährten und der herausragenden Tabiʿin weder in Buchform zusammengestellt noch systematisch geordnet.“

Für die Verwaltung des islamischen Staates von Medina wurde dem Hadith, der zweiten Säule des Islam, große Bedeutung beigemessen; doch während der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen konnten die Hadithe nicht in Buchform zusammengestellt werden. Der zweite Kalif des Islam, Amir al-Muʾminin Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), hatte eine große Zahl von Hadithen gesammelt und niedergeschrieben, sie an die Herrscher auf hoher und niedriger Ebene in den verschiedenen Provinzen des islamischen Staates geschickt und ihnen befohlen, sie unter der gesamten Bevölkerung umfassend bekannt zu machen.

Schon während der Amtszeit von Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde die Frage aufgeworfen, die Hadithe zu sammeln, niederzuschreiben und systematisch zu ordnen. Doch nach reiflicher Überlegung sagte er eines Tages selbst:

„Ihr wisst, dass ich euch gesagt hatte, die Hadithe niederzuschreiben und zusammenzustellen. Später jedoch kam mir der Gedanke, dass auch die Leute der Schrift vor euch die Aussagen ihres Propheten auf diese Weise zusammengestellt hatten. Darauf klammerten sie sich daran fest und gaben das Buch Allahs auf. Bei Allah, ich werde dem Buch Allahs nichts beimischen.“ Danach gab er seinen Entschluss auf, die Hadithe zusammenzustellen. (Geschichte der Hadith-Sammlung, S. 419)

Danach sind während der Amtszeiten von Hazrat Uthman (ra.) und Hazrat Ali (ra.) keine nennenswerten Initiativen zu erkennen. Nachdem Hazrat Umar ibn Abd al-Aziz im Jahre 99 nach der Hidschra zum Kalifen gewählt worden war, verspürte er das Bedürfnis nach der Sammlung der Hadithe in besonderem Maße. Er erkannte, dass die Hadithe um jeden Preis gesammelt werden mussten, wenn der islamische Staat regiert werden sollte; andernfalls würden die Menschen ihnen allmählich gegenüber nachlässig werden. Daher erließ er in den verschiedenen Provinzen und an wichtigen Orten des islamischen Reiches folgenden Erlass: „Widmet euch unverzüglich den Hadithen des edlen Gesandten (s.a.w.) und beginnt, sie zu sammeln und zusammenzutragen.“

Auch an Ibn Muhammad Hajjaj, den Statthalter und Richter von Medina, sandte er folgenden Erlass: „Widme dich den Hadithen des Gesandten, seiner Sunna sowie den Aussprüchen Hazrat Umars und allem Ähnlichen, was du finden kannst, und schreibe es für mich auf. Denn ich befürchte, dass die Träger des Wissens über die Hadithe verschwinden und der Hadith-Schatz verlorengehen könnte.“

Imam Darimi überliefert aus dem Munde von Abdullah ibn Dinar: „Schreibe mir alle Hadithe des Gesandten, die sich bei dir als erwiesen und feststehend bestätigt haben, sowie die Hadithe Hazrat Umars, und sende sie mir. Denn ich befürchte, dass das Wissen über die Hadithe zugrunde geht und die Hadith-Schriften verschwinden.“ (Die Geschichte der Hadith-Sammlung)

Auf diese Weise erließ Umar ibn Abd al-Aziz zahlreiche Verordnungen. Infolge davon sammelte der Qadi Abu Bakr, der Statthalter von Medina, eine große Zahl von Hadithen und stellte sie in mehreren Bänden in Buchform zusammen. Doch vor dem Tod des Kalifen konnten sie nicht zum „Dar al-Khilafa“ gelangen. In diesem Zusammenhang berichtet Allama Suyuti unter Berufung auf das von Ibn Abd al-Barr verfasste Werk „At-Tamhid“:

„Ibn Hazm stellte mehrere Bände mit Hadithen zusammen; doch der Kalif Umar ibn Abd al-Aziz starb, bevor sie ihm zugesandt werden konnten.“

Vielleicht könnten wir annehmen, dass zu Lebzeiten Umar ibn Abd al-Aziz’ kein Hadith-Buch bei ihm eingetroffen sei; tatsächlich ist das nicht richtig. Er hatte ja in den verschiedenen Regionen des Reiches die Sammlung der Hadithe angeordnet, und so trafen noch zu seinen Lebzeiten aus vielen Orten Hadith-Bücher bei ihm ein. In diesem Zusammenhang:

Imam Ibn Shihab Zuhri selbst sagt: „Umar ibn Abd al-Aziz befahl uns, die Hadithe zu sammeln und zusammenzutragen. Nachdem wir diesen Befehl erhalten hatten, verfassten wir ein umfangreiches Hadith-Werk und sandten es ihm. Danach sandte er selbst in jede einzelne Provinz seines Reiches je ein Exemplar.“

Der Kalif legte nicht nur Wert auf die Sammlung der Hadithe, sondern auch auf ihre Vermittlung und erließ dazu folgenden Befehl: „Befehlt den Hadith-Gelehrten und den Gelehrten, in jeder Moschee Hadith-Unterricht zu erteilen und die Hadithe umfassend zu verbreiten. Denn das Wissen über die Hadithe droht beinahe vollständig zu verschwinden.“

Die Liste derjenigen, die nach Imam Zuhri in verschiedenen Regionen des islamischen Staates verstorben sind, wird hier aufgeführt.

Die zuletzt verstorbenen Gefährten

Die Namen und Todesjahre der in den verschiedenen Städten zuletzt verstorbenen Gefährten werden im Folgenden angegeben:

NameName der StadtTodesjahr
1. Abu Umama Bahili (r.a.)Syrien86 n. H.
2. ʿAbdullah ibn al-Ḥārith ibn Ǧuzʾa (raḍiya llāhu ʿanhu)Ägypten86 n. H.
3. ʿAbdullah ibn Abī Aufā (raḍiya llāhu ʿanhu)Kufa87 n. H.
4. as-Sāʾib ibn Yazīd (raḍiya llāhu ʿanhu)Medina91 n. H.
5. Anas ibn Malik (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)Basra93 n. H.

Die Gefährten, die viele Hadithe überliefert haben

Im Folgenden werden in der Reihenfolge die Namen der Gefährten, die viele Hadithe überliefert haben, ihr Todesjahr, ihre Lebensspanne und die Anzahl der von ihnen überlieferten Hadithe angegeben –

NameTodLebenszeitAnzahl
1. Hazrat Abu Huraira (r.a.)57 n. H.78 Jahre5374
2. Hazrat Aischa as-Siddiqah (r.a.)58 n. H.67 Jahre2210
3. Hazrat Abdullah ibn Abbas (r.a.)68 n. H.71 Jahre1660
4. Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.)70 n. H.80 Jahre1630
5. Hazrat Jabed ibn Abdallah (r.a.)74 n. H.94 Jahre1540
6. Hazrat Anas ibn Malik (r.a.)93 n. H.103 Jahre1281
7. Hazrat Abu Sa’id al-Chudri (r.a.)46 n. H.84 Jahre1170
8. Hazrat Abdullah ibn Mas’ud (r.a.)32 n. H.-Jahre848 Stück
9. Hadhrat ʿAmr ibn al-ʿĀṣ (r. a.)63 n. H.-Jahre700 Stück

Die zehn mit dem Paradies Verheißenen

Die zehn Gefährten des Gesandten Allahs, die die höchste Prüfung des Glaubens bestanden und noch zu Lebzeiten die frohe Botschaft vom Paradies erhielten, werden zusammen Ashara-e Mubashshara genannt.

Die zehn Gefährten, die zu den Ashara-e Mubashshara gehören, sind:

1. Hazrat Abu Bakr Siddiq ibn Abu Quhafa (r.a.)

2. Hazrat Umar Faruq ibn al-Khattab (r.a.)

3. Hazrat Uthman Dhu’n-Nurayn ibn Affan (r.a.)

4. Hazrat Ali Murtada ibn Abu Talib (r.a.)

5. Hazrat Talha ibn Ubaydullah (r.a.)

6. Hazrat az-Zubair ibn al-Awwam (r.a.)

7. Hazrat Abd ar-Rahman ibn Auf (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

8. Hazrat Saʿd ibn Abi Waqqas (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

9. Hazrat Saʿid ibn Zayd (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

10. Hazrat Abu Ubaida ibn al-Dscharrāh (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

Die Gefährten von Badr

Diejenigen Gefährten, die direkt oder indirekt am Kampf von Badr teilgenommen haben, werden als die Gefährten von Badr bezeichnet.

Mit indirekter Teilnahme ist gemeint, dass bestimmte Gefährten auf Anweisung oder mit Erlaubnis des Gesandten Allahs nicht am Kampf von Badr teilnehmen konnten oder nicht daran teilnahmen. Es handelt sich um folgende:

1. Hazrat Uthman ibn Affan (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

2. Talha ibn Ubaydullah (r.a.)

3. Sa’id ibn Zayd (r.a.)

4. Abu Lubaba (r.a.)

5. Ism ibn Adi (r.a.)

6. Harith ibn Hatib (r.a.)

7. Harith ibn Summa (r.a.) und

8. Sawghayat ibn Zubair (r.a.)

Über die Gesamtzahl der Sahāba, die an der Schlacht von Badr teilnahmen, besteht eine gewisse Meinungsverschiedenheit. Die vorherrschende Ansicht lautet jedoch, dass 313 Sahāba unmittelbar an der Schlacht auf dem Feld von Badr beteiligt waren. Allerdings gehören die minderjährigen Knaben unter den Sahāba, die an dieser Schlacht teilnahmen, denen jedoch keine Erlaubnis zur Teilnahme am Kampf erteilt worden war, nicht zu diesen 313. Zum Beispiel –

1. Barā ibn ʿĀzib (r.a.)

2. ʿAbdullāh ibn ʿUmar (r.a.)

3. Anas ibn Mālik (r.a.) und

4. Jābir ibn ʿAbdullāh (r.a.)

Darüber hinaus konnten spätere Verfasser bei der Erstellung der Liste der Gefährten von Badr in einigen Fällen keine sichere Entscheidung darüber treffen, ob die betreffende Person zu den Gefährten von Badr gehörte oder nicht. Aus Gründen größerer Vorsicht wurden daher auch jene Gefährten in die Liste der Gefährten von Badr aufgenommen. Dadurch ist die Liste der Gefährten von Badr auf 363 angewachsen. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Zahl der Gefährten von Badr 363 betrug. Wir haben bereits erwähnt, dass die vorherrschende Meinung von 313 Personen ausgeht. Demnach ergibt sich: 313 + 4 (jugendliche Gefährten) + 8 (die auf Anweisung oder mit Erlaubnis des Gesandten (s.a.w.) nicht teilnahmen) = 323. Vielleicht waren es sogar noch einige mehr. Wir werden hier die Namen von 335 Gefährten erwähnen. Zuvor möchten wir die Namen der Märtyrer nennen, die am Feldzug von Badr teilnahmen. Auf muslimischer Seite erlitten 14 heldenhafte, kämpfende Gefährten den Märtyrertod in der Schlacht von Badr. Einer anderen Auffassung zufolge waren es 17, nach Ansicht mancher sogar 22. Doch die Überlieferung von 14 Märtyrern ist die bekannteste. Die 14 martyrierten Gefährten sind:

Die aus Mekka ausgewanderten Gefährten

1. Ḥaḍrat Mahǧā ibn Ṣāliḥ (r.a.)

2. Ḥaḍrat ʿUbayda ibn Ḥāriṯ (r.a.)

3. Hazrat Umair bin Waqqas (ra)

4. Hazrat Aqil bin Bukair (ra)

5. Hazrat Dhu asch-Schimalain Umair bin Abd Umair (ra)

Ein Gefährte der Ansar

6. Hazrat Auf bin Harith (ra)

7. Hazrat Harith bin Surafa (ra)

8. Hazrat Muawwidh bin Afra (ra)

9. Hazrat Rafi bin Mualla (ra)

10. Hazrat Yazid ibn Harith (r.a.)

11. Hazrat Ammar ibn Riyad (r.a.)

12. Hazrat Umair ibn Humam (r.a.)

13. Hazrat Mubashshir ibn Abd al-Mundhir (r.a.)

14. Hazrat Saʿd ibn ibn Khaythura (r.a.)

Liste der an der Schlacht von Badr teilnehmenden Gefährten

Muhādschir-Gefährte

1. Hazrat Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) (gest. 13 n. H.)

2. Hazrat Umar ibn al-Chattab (ra) (gest. 23 n. H.)

3. Hazrat Uthman ibn Affan (ra) (gest. 35 n. H.)

4. Hazrat Ali ibn Abi Talib (ra) (gest. 40 n. H.)

5. Hazrat Bilal ibn Rabah (ra) (gest. 20 n. H.)

6. Hazrat Akram ibn Abul Akram (ra)

7. Hazrat Yas ibn Bukair (ra)

8. Hazrat Hamza ibn Abd al-Muttalib (ra) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gestorben)

9. Hazrat Hatib ibn Abi Taia (ra) (gest. 30 n. H.)

10. Hazrat Rabia bin Aqsam (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (als Märtyrer in der Schlacht von Chaibar gestorben)

11. Hazrat Chunaish bin Hudhaifa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gestorben)

12. Hazrat Zubair bin Yas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

13. Hazrat Zahir bin Haram (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

14. Hazrat Ziyad bin Kab bin Amr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

15. Hazrat Zaid bin Chattab (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

16. Hazrat Schaib bin Madschun, der Quraischite (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

17. Hazrat Salim bin Makil (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

18. Hazrat Subra ibn Fatik al-Asadi (r.a.)

19. Hazrat Sa’ib ibn Uthman ibn Maz’un (r.a.)

20. Hazrat Sa’d ibn Khaula (r.a.)

21. Hazrat Sa’d ibn Abi Waqqas al-Qurashi (r.a.) (gest. 55 n. H.)

22. Hazrat Salit ibn Amir (r.a.) (gest. 14 n. H.)

23. Hazrat Sa’id ibn Zaid ibn Amr (r.a.) (gest. 51 n. H.)

24. Hazrat Sawit ibn Sa’d (r.a.)

25. Hazrat Suwaid ibn Mukhshi (r.a.)

26. Hazrat Schudscha ibn Abi Wahab (r.a.) (im Krieg von Yamama als Märtyrer gefallen)

27. Hazrat Sahl ibn Baida (r.a.)

28. Hazrat Schamas ibn Uthman (r.a.) (im Krieg von Uhud als Märtyrer gefallen)

29. Hazrat Schakran Habali (r.a.)

30. Hazrat Suhaib ibn Sinan (r.a.)

31. Hazrat Safwan ibn Baida (r.a.) (gest. 28 n. H.)

32. Hazrat Talha ibn Ubaidullah (r.a.) (im Kamelschlacht als Märtyrer gefallen)

33. Hazrat Tufail ibn Harith (r.a.) (gest. 33 n. H.)

34. Hazrat Aqil bin Bukair (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Badr gestorben)

35. Hazrat Tulaib bin Umair (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Jarmuk gestorben)

36. Hazrat Amir bin Rabia (r.a.)

37. Hazrat Amir bin Harith (r.a.)

38. Hazrat Amir bin Fuheira (r.a.) (gestorben im Jahr 4 nach der Hidschra)

39. Hazrat Amir bin Abdullah (r.a.) (gestorben im Jahr 18 nach der Hidschra)

40. Hazrat Abdurrahman bin Sahl (r.a.)

41. Hazrat Abdullah bin Jahasch (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gestorben)

42. Hazrat Abdullah ibn Said (r.a.)

43. Hazrat Abdullah ibn Suhail (r.a.) (gest. 12 n. H.)

44. Hazrat Abdullah ibn Abd al-Asad (r.a.) (gest. 3 n. H.)

45. Hazrat Abdullah ibn Makhrama (r.a.) (im Kampf von Yamama als Märtyrer gefallen)

46. Hazrat Abdullah ibn Masʿud (r.a.) (gest. 33 n. H.)

47. Hazrat Abdullah ibn Majʿun (r.a.) (gest. 3 n. H.)

48. Hazrat Abd ar-Rahman ibn Auf (r.a.)

49. Hazrat Ubayda ibn Harith (r.a.) (im Kampf von Badr als Märtyrer gefallen)

50. Hazrat Yalil bin Nasir (r.a.) (gestorben während des Kalifats von Umar (r.a.))

51. Hazrat Umar bin Suraqa (r.a.) (gestorben während des Kalifats von Uthman (r.a.))

52. Hazrat Amr ibn al-Harith (r.a.)

53. Hazrat Uthman bin Abi Amr (r.a.) (gestorben im Jahr 6 n. H.)

54. Hazrat Uthman bin Maz’un (r.a.)

55. Hazrat Amr bin Abi Sarh (r.a.) (gestorben im Jahr 30 n. H.)

56. Hazrat Ammar bin Yasir (r.a.) (gestorben im Jahr 37 n. H.)

57. Hazrat Umair bin Auf (r.a.)

58. Hazrat Umair bin Abi Waqqas (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Badr gefallen)

59. Hazrat Uqba bin Wahab (r.a.)

60. Hazrat Auf ibn Asasa (r.a.) (gest. 34 n. H.)

61. Hazrat Iyad bin Zuhair (r.a.) (gest. 30 n. H.)

62. Hazrat Abu Marsad (r.a.) (gest. 14 n. H.)

63. Hazrat Kathir ibn Ammar (r.a.)

64. Hazrat Qudama bin Amjau’n (r.a.) (gest. 36 n. H.)

65. Hazrat Malik bin Abu Khawli (r.a.)

66. Hazrat Malik bin Umayya (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von al-Yamama gefallen)

67. Hazrat Malik bin Amr (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von al-Yamama gefallen)

68. Hazrat Midlaj bin Amr (r.a.) (gest. 50 n. H.)

69. Hazrat Muhariz bin Nadwla (r.a.) (gest. 6 n. H.)

70. Hazrat Malik bin Umayla (r.a.)

71. Hazrat Marsad bin Abu Marsad (r.a.) (gest. 3 n. H.)

72. Hazrat Masud bin Rabi (r.a.) (gest. 30 n. H.)

73. Hazrat Musab bin Umair (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

74. Hazrat Muʿattab ibn Ḥamrā (r.a.) (gest. 57 n. H.)

75. Hazrat Wāqid ibn ʿAbdullāh (r.a.) (gest. während des Kalifats von ʿUmar (r.a.))

76. Hazrat Mahja ibn Ṣāliḥ (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Badr gest.)

77. Hazrat Maʿmar ibn Abī Sarāḥ (r.a.) (gest. 30 n. H.)

78. Hazrat Wahb ibn Mihṣa (r.a.)

79. Hazrat Wahb ibn ibn Abī Sarāḥ (r.a.)

80. Hazrat Yazīd ibn Ruqaiš (r.a.)

81. Hazrat Hilāl ibn Abī Khawlī (r.a.)

82. Hazrat Wahab ibn Sa’d (r.a.) (im Kampf von Mu’ta gefallen)

83. Hazrat Abu Hudhaifa ibn Utba (r.a.) (im Kampf von Yamama gefallen)

84. Hazrat Abu Waqqid al-Laythi (r.a.) (gest. 68 n. H.)

85. Hazrat Abu Kabsha (r.a.)

86. Hazrat Abu Sabura (r.a.) (gest. während des Kalifats von Uthman (r.a.))

Ein Gefährte aus den Ansar

87. Hazrat Ubayy ibn Ka’b (r.a.) (gest. 20 n. H.)

88. Hazrat Usayd ibn Hudayr (r.a.) (gest. 21 n. H.)

89. Hadhrat Ubayy ibn Thabit (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (im Kampf von Bi’r Ma’una als Märtyrer gefallen)

90. Hadhrat Asbura ibn Amr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm)

91. Hadhrat Anas ibn Mu’adh (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (während des Kalifats von Uthman (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verstorben)

92. Hadhrat Anas ibn Malik (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (verstorben im Jahr 92/93 n. H.)

93. Hadhrat Anis ibn Qatada (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

94. Hadhrat Anasa, der Freigelassene des Gesandten Allahs (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (während des Kalifats von Abu Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verstorben)

95. Hadhrat Aws ibn Khawli (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (während des Kalifats von Uthman (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verstorben)

96. Hadhrat Aws ibn Thabit (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

97. Hazrat Aus bin Samit (r.a.) (gest. während des Kalifats von Uthman (r.a.))

98. Hazrat Bishr bin Bara bin Marur (r.a.) (gest. durch die Vergiftung in Khaybar)

99. Hazrat Iyash bin Udqa (r.a.) (im Kampf von Yamama als Märtyrer gefallen, 12 n. H.)

100. Hazrat Bashir bin Sa’d (r.a.) (im Kampf von Ayn at-Tamr als Märtyrer gefallen)

101. Hazrat Thabit bin Akram (r.a.) (gest. 12 n. H.)

102. Hazrat Thabit bin Jaza (r.a.) (im Kampf von Taif als Märtyrer gefallen)

103. Hazrat Thabit bin Khalid (r.a.) (im Kampf von Yamama oder Bir Mauna gestorben)

104. Hazrat Thabit bin Ubayda (r.a.) (im Kampf von Siffin als Märtyrer gefallen)

105. Hazrat Thabit bin Amir (r.a.) (gest. 12 n. H.)

106. Hazrat Thabit bin Amr (r.a.) (im Kampf von Uhud als Märtyrer gefallen)

107. Hazrat Thalaba bin Hatib (r.a.)

108. Hazrat Thabit bin Hazal (r.a.) (im Kampf von Yamama als Märtyrer gefallen, 12 n. H.)

109. Hazrat Thalaba bin Amr (r.a.) (während des Kalifats von Omar als Märtyrer gefallen)

110. Hazrat Jabir ibn Abdallah (r.a.)

111. Hazrat Thalaba bin Ghanama (r.a.) (im Kampf am Graben als Märtyrer gefallen)

112. Hazrat Jabir bin Atik (r.a.) (gest. 61 n. H.)

113. Hazrat Zubair ibn Adi (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb 4 n. H.; durch Erhängen am Galgen)

114. Hazrat Haritha ibn Suraqa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als erster Märtyrer in der Schlacht von Badr)

115. Hazrat Khallad ibn Rafi (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

116. Hazrat Rifa’a ibn Rafi (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb zu Beginn der Regierungszeit Muawiyas)

117. Hazrat Rabi ibn Iyash (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

118. Hazrat Abu Lubaba Rifa’a ibn Abd al-Mundhir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb während des Kalifats Alis)

119. Hazrat Rifa’a ibn Amr (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

120. Hazrat Rifa’a ibn Amr ibn Zayd (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

121. Hazrat Zayd ibn Dathna (r.a.) (im Jahr 3 n. H. als Märtyrer gefallen)

122. Hazrat Zayd ibn Asim (r.a.)

123. Hazrat Zayd ibn Sahl (r.a.) (gest. 51 n. H.)

124. Hazrat Zayd ibn Mujain (r.a.) (am Tag des Vorfalls von Rajiʿ gefangen genommen und als Märtyrer getötet)

125. Hazrat Ziyad ibn Labid (r.a.) (gest. während der Herrschaft von Muʿawiya (r.a.))

126. Hazrat Salim ibn Umair (r.a.) (gest. während der Herrschaft von Muʿawiya (r.a.))

127. Hazrat Suraqa ibn Amr (r.a.) (im Kampf von Muʾta als Märtyrer gefallen)

128. Hazrat Subaya ibn Qays (r.a.)

129. Hazrat Sufyan bin Bishr (r. a.)

130. Hazrat Sa’d bin Khawli (r. a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Badr gefallen)

131. Hazrat Suraqa bin Ka’b (r. a.) (während der Herrschaft von Muawiya gestorben)

132. Hazrat Sa’d bin Khaithuma (r. a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Badr gefallen)

133. Hazrat Sa’d bin Sahl (r. a.)

134. Hazrat Sa’d bin Rabi (r. a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

135. Hazrat Sa’d bin Ubaid (r. a.) (im Jahr 15 n. H. als Märtyrer in der Schlacht von Qadisiyya gefallen)

136. Hazrat Sa’d (r. a.)

137. Hazrat Saʿd ibn Zayd (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

138. Hazrat Saʿd ibn Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

139. Hazrat Saʿid ibn Suhail (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

140. Hazrat Saʿd ibn Muʿadh (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb später als Märtyrer, nachdem er in der Schlacht am Graben durch einen Pfeil verwundet worden war)

141. Hazrat Sufyan ibn Bashr (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

142. Hazrat Salma ibn Thabit (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Uhud)

143. Hazrat Salama as-Salam (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Uhud)

144. Hazrat Salma ibn Hatib (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

145. Hazrat Sulaith ibn Qais (r.a.) (in der Schlacht am Jisr des Abu ʿUbaid gefallen)

146. Hazrat Salama ibn Salamat (r.a.) (gest. 55 n. H.)

147. Hazrat Sulaim ibn Harith (r.a.) (in der Schlacht von Badr gefallen)

148. Hazrat Sulaim ibn Ammar (r.a.) (in der Schlacht von Uhud gefallen)

149. Hazrat Sulaim ibn Milhan (r.a.) (in der Schlacht von Biʾr Maʿuna gefallen)

150. Hazrat Sulaim ibn Qais (r.a.)

151. Hazrat Simak ibn Saʿd (r.a.) (in der Schlacht von Badr gefallen)

152. Hazrat Simak ibn Charschaṭa (r.a.) (in der Schlacht von Yamama gefallen)

153. Hazrat Sinan bin Abi Sinan (r.a.)

154. Hazrat Sahl bin Hunayf (r.a.) (gest. 28 n. H.)

155. Hazrat Sinan bin Sayfi (r.a.)

156. Hazrat Sahl bin Atiq (r.a.)

157. Hazrat Suhayl bin Rafi (r.a.) (gest. während des Kalifats von Umar (r.a.))

158. Hazrat Sahl bin Qays (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

159. Hazrat Suhayl bin Amr (r.a.) (gest. 37 n. H., als Märtyrer in der Schlacht von Siffin gefallen)

160. Hazrat Sawad bin Yazid (r.a.)

161. Hazrat Sawad ibn Ghaziyya (r.a.)

162. Hazrat Dahhak ibn Haritha (r.a.)

163. Hazrat Damra ibn Amr (r.a.) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

164. Hazrat Dahhak ibn Abd Amr (r.a.)

165. Hazrat Tufayl ibn Malik (r.a.)

166. Hazrat Asim ibn Thabit (r.a.) (von Angehörigen des Stammes Banu Lihyan an einem Ort zwischen Mekka und Ghasfan zum Märtyrer gemacht)

167. Hazrat Amr ibn Umayya (r.a.) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

168. Hazrat Asim ibn Qays (r.a.)

169. Hazrat Amir bin Sabit (r.a.)

170. Hazrat Amir bin Abde Amr (r.a.) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

171. Hazrat Ariz bin Ma’yid (r.a.) (in der Schlacht von Yamama als Märtyrer gefallen)

172. Hazrat Amir bin Mukhalled (r.a.) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

173. Hazrat Abdullah bin Salaba (r.a.)

174. Hazrat Abdullah bin Anjad (r.a.)

175. Hazrat Abdullah bin Dschubair (r.a.) (in der Schlacht von Uhud als Märtyrer gefallen)

176. Hazrat Abdullah bin Humair (r.a.)

177. Hazrat Abdullah bin Rawaha (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer in der Schlacht von Muʾta gefallen)

178. Hazrat Abdullah bin Rabi (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

179. Hazrat Abdullah bin Zaid (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (gest. 32 n. H.)

180. Hazrat Abdullah bin Salima (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

181. Hazrat Abdullah bin Amir (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

182. Hazrat Abdullah bin Tarif (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer am Ort Radschi gefallen)

183. Hazrat Abdullah bin Abd Manaf (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

184. Hazrat Abdullah bin Ubayes (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

185. Hazrat Abdullah bin Abbas (r.a.)

186. Hazrat Abdullah bin Sahl (r.a.)

187. Hazrat Abdullah bin Urfuta (r.a.)

188. Hazrat Abdullah bin Abdullah (r.a.) (gest. 12 n. H.; als Märtyrer in der Schlacht von Yamama gefallen)

189. Hazrat Abdullah bin Amr bin Haram (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

190. Hazrat Abdullah bin Qais bin Khalid (r.a.) (gest. während des Kalifats von Uthman (r.a.))

191. Hazrat Abdullah bin Kaʿba al-Mazini (r.a.) (gest. während der Herrschaft von Uthman (r.a.))

192. Hazrat Abdur Rahman bin Jabr (r.a.) (gest. 34 n. H.)

193. Hazrat Abdullah bin Nu’man (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

194. Hazrat Abdur-Rahman bin Abdullah (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer im Kampf von Yamama gefallen)

195. Hazrat Abde Rabb bin Haqq (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

196. Hazrat Abdur-Rahman bin Ka’b (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (Aufgrund seiner tiefen Reue darüber, nicht am Kampf von Tabuk teilgenommen zu haben, wurde ein Vers des Heiligen Korans offenbart.)

197. Hazrat Abbad bin Bishr (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm)

198. Hazrat Abbad bin Qais (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer im Kampf von Mu’ta gefallen)

199. Hazrat Abbad bin Khashkhash (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer im Kampf von Uhud gefallen)

200. Hazrat Abbad bin Qais (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) (als Märtyrer im Kampf von Mu’ta gefallen)

201. Hazrat Ubada ibn Qais (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Muʾta gefallen)

202. Hazrat Ubada ibn Samit (r.a.) (gest. 32 n. H.)

203. Hazrat Ubayd ibn Abu Ubayd (r.a.)

204. Hazrat Ubada ibn Qais (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Muʾta gefallen)

205. Hazrat Ubayda ibn Tayyihan (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

206. Hazrat Ubayd ibn ibn Zayd (r.a.)

207. Hazrat Ubayd ibn Aws (r.a.)

208. Hazrat Abs ibn Amir (r.a.)

209. Hadhrat Utba bin Ghazwan (r.a.) (gest. 15 n. H.)

210. Hadhrat Utba bin Awdullah (r.a.)

211. Hadhrat Itban bin Malik (r.a.)

212. Hadhrat Usayma (r.a.)

213. Hadhrat Adi bin Jagba (r.a.) (gestorben während des Kalifats von Umar (r.a.))

214. Hadhrat Usayma (r.a.) (gestorben während der Herrschaft von Muawiya (r.a.))

215. Hadhrat Uqba bin Amir (r.a.) (im Kampf von Yamama als Märtyrer gefallen)

216. Hadhrat Atiya ibn Nuwayya (r.a.)

217. Hazrat Uqba bin Rabia (r.a.)

218. Hazrat Uqba bin Wahab (r.a.)

219. Hazrat Uqba bin Uthman (r.a.)

220. Hazrat Alifa bin Adi (r.a.)

221. Hazrat Amar bin Yas (r.a.)

222. Hazrat Amar bin Salba (r.a.)

223. Hazrat Amr bin Dschamuh (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gestorben)

224. Hazrat Awr bin Auf (r.a.)

225. Hazrat Amr bin Atama (r.a.)

226. Hazrat Amr bin Ghaziya (r.a.)

227. Hazrat Amr bin Muadh (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

228. Hazrat Umara bin Hazm (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Yamama gefallen)

229. Hazrat Umair bin Amir (r.a.)

230. Hazrat Amr bin Mu’id (r.a.)

231. Hazrat Umar bin Harith (r.a.)

232. Hazrat Umair Humam (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Badr gefallen)

233. Hazrat Umayr (r.a.)

234. Hazrat Umayr ibn Maʿbad (r.a.)

235. Hazrat Ammar ibn Ziyad (r.a.) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Badr)

236. Hazrat Awf ibn Athra (r.a.)

237. Hazrat Antara (r.a.) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Uhud oder Siffin)

238. Hazrat Uwaim ibn Saʿida (r.a.) (verstarb zu Lebzeiten des Gesandten (s.a.w.))

239. Hazrat Ghanam (r.a.)

240. Hazrat Waimir ibn Ashkar (r.a.)

241. Hazrat Farwa bin Amar (r.a.)

242. Hazrat Qatada bin Noman (r.a.) (gest. 23 n. H.)

243. Hazrat Fakiha bin Baschir (r.a.) (im Kampf von Badr als Märtyrer gefallen)

244. Hazrat Qais bin Sakan (r.a.) (gest. 15 n. H.; im Kampf an der Brücke von Abu Ubaid als Märtyrer gefallen)

245. Hazrat Qutba bin Amir (r.a.) (im Regierungszeitraum Uthmans als Märtyrer gefallen)

246. Hazrat Qais bin Amr (r.a.)

247. Hazrat Qais bin Machlad (r.a.) (im Kampf von Uhud als Märtyrer gefallen)

248. Hazrat Qais bin Mihsan (r.a.)

249. Hazrat Qais bin Abi Sa’sa (r.a.)

250. Hazrat Ka’b bin Zaid (r.a.) (starb als Märtyrer in der Schlacht am Graben)

251. Hazrat Ka’b bin Jammāz (r.a.) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Yamama)

252. Hazrat Ka’b bin Amr (r.a.) (gest. 55 n. H.)

253. Hazrat Malik bin Dukhaisham (r.a.)

254. Hazrat Malik bin Taihan (r.a.) (gest. 12 n. H.)

255. Hazrat Malik bin Rafi’ (r.a.)

256. Hazrat Malik bin Qudama (r.a.)

257. Hazrat Malik bin Rabia (r.a.) (gest. 50 n. H.; unter den Gefährten von Badr war er der Letzte, der verstarb)

258. Hazrat Malik bin Masʿud (r.a.)

259. Hazrat Mubashshir bin Abd al-Mundhir (r.a.)

260. Hazrat Malik bin Numaila (r.a.)

261. Hazrat Mujazir bin Ziyad (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

262. Hazrat Muhammad bin Maslama (r.a.) (gest. 47 n. H.)

263. Hazrat Muharriz bin Amir (r.a.) (am frühen Morgen des Tages der Schlacht von Uhud gestorben)

264. Hazrat Murara bin Rabia (r.a.). (Er war einer der drei Gefährten, deren Reue wegen ihrer Nichtteilnahme an der Schlacht von Tabuk angenommen wurde, wie im Koran erwähnt.)

265. Hazrat Masʿūd ibn Chālid (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer im Feldzug von Biʾr Maʿūna oder in der Schlacht von Chaibar)

266. Hazrat Masʿūd ibn Aus (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb während der Regierungszeit von ʿUmar, möge Allah mit ihm zufrieden sein)

267. Hazrat Masʿūd ibn Rāǧī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb im Jahr 30 n. H.)

268. Hazrat Masʿūd ibn ʿAbd Saʿd (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

269. Hazrat Masʿūd ibn Saʿd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer beim Ereignis von Biʾr Maʿūna)

270. Hazrat Muʿādh ibn Ǧabal (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb im Jahr 12 n. H.)

271. Hazrat Muʿādh ibn ʿAmr ibn al-Ǧamūh (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (durch seinen Angriff fiel Abū Ǧahl zu Boden und wurde getötet)

272. Hazrat Muʿādh ibn ʿAfrāʾ (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb während des Kalifats von ʿAlī, möge Allah mit ihm zufrieden sein)

273. Hazrat Muʿādh ibn Māʿid (r.a.) (fiel beim Vorfall von Biʾr Maʿūna als Märtyrer)

274. Hazrat Maʿbad ibn Qays (r.a.)

275. Hazrat Maʿbad ibn ʿUbāda (r.a.)

276. Hazrat Maʿbad ibn Wahb (r.a.)

277. Hazrat Muʿattab ibn ʿUbayd (r.a.)

278. Hazrat Muʿattab ibn Bashīr (r.a.)

279. Hazrat Maʿqil ibn Muhājir (r.a.)

280. Hazrat Maʿān ibn ʿAdī (r.a.)

281. Hadhrat Ma’mur ibn Harith (r.a.)

282. Hadhrat Ma’an ibn Yazid (r.a.)

283. Hadhrat Mu’awwiz ibn Afra (r.a.)

284. Hadhrat Ma’an ibn Afra (r.a.)

285. Hadhrat Mulail ibn Waira (r.a.)

286. Hadhrat Mundhir ibn Urfuja (r.a.)

287. Hadhrat Mundhir ibn Qudama (r.a.)

288. Hadhrat Mundhir ibn Muhammad (r.a.) (beim Ereignis von Bi’r Ma’una als Märtyrer gefallen)

289. Hazrat Nasr bin Harith (r. a.)

290. Hazrat Nahas bin Tha’laba (r. a.)

291. Hazrat Nu’man bin Abi Khazama (r. a.)

292. Hazrat Nu’man bin Abde Amr (r. a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Uhud gefallen)

293. Hazrat Nu’man bin Sinan (r. a.)

294. Hazrat Nu’man bin Aqr (r. a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Yamama gefallen)

295. Hazrat Nu’man bin Malik (r. a.)

296. Hazrat Nu’man bin Amr (r. a.) (während der Herrschaft Muawiyas verstorben)

297. Hazrat Nuʿaimān ibn ʿAmr (r.a.) (gestorben während der Herrschaft von Muʿāwiya (r.a.))

298. Hazrat Hānī ibn Nayyār (r.a.) (gestorben im Jahr 45 n. H.)

299. Hazrat Nawfal ibn Thalaba (r.a.) (im Kampf von Uhud als Märtyrer gefallen)

300. Hazrat Hubail ibn Ubrah (r.a.)

301. Hazrat Hilāl ibn Muʿallā (r.a.)

302. Hazrat Hilāl ibn Umayya (r.a.). (Er war einer der drei, die bereuten, nicht am Feldzug von Tabuk teilgenommen zu haben.)

303. Hazrat Humām ibn Hārith (r.a.)

304. Hazrat Wadīʿa ibn ʿAmr (r.a.)

305. Hazrat Wudqa bin Yas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Yamama)

306. Hazrat Yazid bin Thalaba (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

307. Hazrat Yazid bin Mundhir (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

308. Hazrat Yazid bin Harith (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Badr)

309. Hazrat Abu Sirma (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (war ein bedeutender Dichter seiner Zeit)

310. Hazrat Abu Isa al-Harithi (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb während des Kalifats von Uthman)

311. Hazrat Abu Daiya (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (starb als Märtyrer in der Schlacht von Chaibar)

312. Hazrat Abu Mulail (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

313. Hazrat Abu Fudala (r.a.)

Außerdem haben nach Ansicht einiger Historiker auch die folgenden Gefährten an der Schlacht von Badr teilgenommen –

314. Hazrat Amr bin Qais (r.a.)

315. Hazrat Abdullah bin Schuraqa (r.a.)

316. Hazrat As’ad bin Yazid (r.a.)

317. Hazrat Rifa’a bin Harith (r.a.)

318. Hazrat Zaid bin Aslam (r.a.)

319. Hazrat Zaid bin Udaia (r.a.)

320. Hazrat Asim ibn Bukair (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

321. Hazrat Amir ibn Salama (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

322. Hazrat Abdullah ibn Saʿd ibn Chaisuma (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

323. Hazrat Abdullah ibn Sahil (möge Allah mit ihm zufrieden sein) (in der Grabenschlacht als Märtyrer gefallen)

324. Hazrat Abdullah ibn Umair (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

325. Hazrat Abdullah ibn Kais Sachr (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

326. Hazrat Abbad ibn Kais (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

327. Hazrat Ismat (möge Allah mit ihm zufrieden sein)

328. Hazrat Asmat ibn Hasin (r.a.)

329. Hazrat Uqba ibn Amr (r.a.)

330. Hazrat Umair ibn Haram (r.a.)

331. Hazrat Nu’man ibn Qawqal (r.a.)

332. Hazrat Yazid ibn Akhnas (r.a.)

333. Hazrat Yazid ibn Thabit (r.a.) (als Märtyrer in der Schlacht von Yamama gestorben)

334. Hazrat Yazid ibn Amir (r.a.)

335. Hazrat Abu Qatada (r.a.) (gest. 41 n. H.)

As-Sihāh as-Sitta und ihre Verfasser

Nun werden die vollständigen Namen, Geburts- und Todesjahre von As-Sihāh as-Sitta und ihren Verfassern aufgeführt.

Nr.Name des WerkesVollständige Namen der VerfasserGeburtTod
1Bukhari SharifAbu Abdullah Muhammad ibn Ismail al-Bukhari194 n. H.256 n. H.
2Muslim SharifAbu al-Husain Muslim ibn al-Haddschadsch ibn Muslim al-Quschairi al-Naisaburi206 n. H.261 n. H.
3Tirmidhi SharifImam Abu Isa at-Tirmidhi209 n. H.279 n. H.
4Abu Dawud SharifImam Abu Dawud as-Sidschistani202 H.261 H.
5Nasa’i ScharifImam Ahmad ibn Shu’aib Nasa’i215 H.343 H.
6Sahih Ibn MādschaImam Muhammad ibn Yazīd ibn Mādscha al-Qazwīnī209 n. H.273 n. H.

Bedeutende Hadith-Werke außer den Sihah Sitta

Nr.Name des WerkesName des KompilatorsEntstehungszeit
১Al-MuwattaImam Ibn Mālik–
২Sunan ad-DārimīImam Ibn Abdallah ibn Abd ar-Rahman as-Samarqandi ad-Darimi (heute zu Usbekistan gehörend).–
3Sahih Ibn ChuzaimaAbu Abdallah Muhammad ibn Ishaq311 n. H.
4Sahih Ibn HibbanAbu Hatim Muhammad ibn Hibban al-Busti354 H.
5Al-MustadrakAl-Hakim Abu Abdallah an-Nischaburi402 H.
6Al-MuchtaraZiyāʾ ad-Dīn al-Maqdisī743 n. H.
7Ṣaḥīḥ Abū ʿAwānaYaʿqūb ibn Isḥāq311 n. H.
8Al-MunāqātaIbn al-Dschārūd ʿAbdullāh ibn ʿAlī–

Der Ehrentitel von Imam Buchārī (möge Allah ihm barmherzig sein)

Aufgrund seines einzigartigen und unvergleichlichen Beitrags zur Sammlung, Zusammenstellung und Bewahrung der Hadithe wurde Imam Buchārī (möge Allah ihm barmherzig sein) mit den Ehrentiteln „Imām al-Muḥaddithīn“ und „Amīr al-Muʾminīn fī l-Ḥadīth“ ausgezeichnet.

Die Anzahl der Hadithe in Ṣaḥīḥ al-Buchārī

In Ṣaḥīḥ al-Buchārī beträgt die Gesamtzahl der Hadithe einschließlich der mehrfach zitierten Hadithe 9.082. Zieht man davon die Muʿallaq-, Mutābiʿāt- und Mawqūf-Hadithe ab, beläuft sich die Gesamtzahl auf 7.397. Ohne die mehrfach erwähnten Hadithe beträgt die Gesamtzahl 2.062. Nach einer anderen Zählung beläuft sich die Zahl der Hadithe auf 2.761.

Die Namen und Sterbedaten der bedeutendsten Schüler von Imam Buchārī

1. Ibrāhīm ibn Maʿqal ibn al-Ḥajjāj al-Nasafī (gest. 294 n. H.)

2. Hammād ibn Shākir an-Nāsāfī (gest. 311 H.)

3. Muhammad ibn Yūsuf al-Firabrī (gest. 320 H.)

4. Abū Talha Mansūr ibn Muhammad ibn ʿAlī ibn Karīma al-Bazdūbī (gest. 329 H.)

Anzahl der Hadithe in Sahih Muslim

In diesem Werk sind insgesamt zwölftausend Hadithe niedergeschrieben. Darin sind die mehrfach überlieferten Hadithe eingeschlossen. Zählt man diese nicht mit, beläuft sich die Zahl der Hadithe auf ungefähr viertausend.

Anzahl der Hadithe in Sunan Abū Dāwūd

Imam Abū Dāwūd überprüfte und wählte aus fünfhunderttausend Hadithen aus und nahm insgesamt 4.800 Hadithe in dieses Werk auf.

Anzahl der Hadithe in al-Muwaṭṭaʾ

Die Anzahl der von Imām Mālik überlieferten Hadithe im Muwaṭṭaʾ beträgt 1.700.

Muttafaqun ʿalaihi

Die Anzahl der Muttafaqun-ʿalaihi-Hadithe beträgt 2.326. Einer Statistik zufolge gab es 114.000 Gefährten.

Indische Muḥaddithūn des siebten Jahrhunderts

Ich führe einige Namen und Sterbedaten der Muḥaddithūn an, die im siebten Jahrhundert auf unserem Subkontinent lebten:

1. Scheich Bahāʾuddīn Zakariyyā Multānī (gest. 666 n. H.)

2. Qāḍī Minhājul Sirāj Jūzjānī (gest. 668 n. H.)

3. Burhānuddīn Maḥmūd ibn Abūl-Chair Asad Balkhī (gest. 687 n. H.)

4. Kamaluddin Zahid (gest. 684 n. H.)

5. Rajiuddin Badauni (gest. 700 n. H.)

6. Sharafuddin Abu Tawwam Buchari Hanbali (gest. 700 n. H.)

Die Namen von fünf berühmten Hadith-Gelehrten des indischen Subkontinents

1. Schah Waliullah Dehlawi (Allah erbarme sich seiner)

2. Scheich Abd al-Aziz Dehlawi (Allah erbarme sich seiner)

3. Scheich al-Hind Mahmud Hasan Dehlawi (Allah erbarme sich seiner)

4. Scheich Muhammad Ishaq Dehlawi (Allah erbarme sich seiner)

5. Scheich Abd al-Haqq Muhaddith Dehlawi (r.h.)

Imam Buchari (r.h.)

Der vollständige Name von Imam Buchari war Abu Abdallah Muhammad ibn Ismail ibn Ibrahim. Er wurde am Freitag, dem 1. Schawwal des Jahres 194 n. H., in der Stadt Buchara (heute in Russland) geboren. Sein Vater starb, als er noch klein war. Er wuchs unter der liebevollen Fürsorge seiner Mutter auf. Bereits im Alter von zehn Jahren widmete er sich dem Studium der Hadithe und erklomm eines Tages den goldenen Gipfel des Erfolgs.

Imam Buchari verstarb am 30. Radschab des Jahres 256 n. H. im Alter von 62 Jahren in der Stadt Chartank (nahe Samarkand).

Imam Muslim (r.h.)

Der vollständige Name von Imam Muslim war Abu al-Husain Muslim ibn al-Haddschadsch al-Quschairi an-Naisaburi. Er wurde im Jahr 204 n. H. in Naisabur in Chorasan geboren. Seit seiner Kindheit widmete er sich dem Studium der Hadithe. Als Imam Buchari nach Naisabur kam, schloss sich Imam Muslim ihm an. Später wurde er zu einem Gelehrten von umfassendem Wissen über die Hadithe. Imam Muslim verstarb im Jahr 261 n. H. im Alter von 57 Jahren in Naisabur.

Imam Nasa’i (r.h.)

Der ursprüngliche Name von Imam Nasa’i war Abd ar-Rahman Ahmad ibn Schu’aib ibn Ali ibn Bahr ibn Mannan ibn ibn Dinar an-Nasa’i. Er wurde im Jahr 215 n. H. in der zu Chorasan gehörenden Stadt „Nasa“ geboren. Bereits im Alter von 15 Jahren verließ er sein Zuhause, um Hadithe zu studieren und zu sammeln. Er war ein großer Kenner der Hadithe. Imam Nasa’i (r.h.) verstarb im Jahr 303 n. H. im Alter von 89 Jahren in Mekka.

Imam Abū Dāwūd (r.a.)

Der vollständige Name von Imam Abū Dāwūd lautet Sulaymān ibn al-Aschʿath ibn Isḥāq al-Asadī as-Sidschistānī. Er wurde im Jahr 202 n. H. an einem Ort namens Sīstān nahe Kandahar und Tschischt geboren. Zum Studium der Hadithe bereiste er die berühmten Hadithzentren Ägypten, Syrien, den Hidschāz, den Irak und Chorasan sowie weitere Orte und erlangte außergewöhnliche Kenntnisse und tiefgehende Gelehrsamkeit in der Hadithwissenschaft.

Imam at-Tirmidhī (r.a.)

Der vollständige Name von Imam at-Tirmidhī lautet al-Imām al-Ḥāfiẓ Abū ʿĪsā Muḥammad ibn ʿĪsā ibn Sawrata ibn Mūsā ibn Sulaimī at-Tirmidhī. Er wurde im Jahr 209 n. H. in der alten Stadt Tirmidh geboren, die am Ufer des Flusses Dschaihun liegt. Zum Hören und Sammeln von Hadithen bereiste er Kūfa, Basra, Rai, Chorasan, den Irak und den Hidschāz und erlangte umfassende Kenntnisse der Hadithe. Im Jahr 279 n. H. verstarb er im Alter von siebzig Jahren in der Stadt Tirmidh.

Imam Ibn Māǧa (r.a.)

Der vollständige Name von Imam Ibn Māǧa lautet Abū ʿAbdullāh ibn Yazīd ibn ʿAbdullāh ibn Māǧa al-Qazwīnī. Er wurde im Jahr 209 n. H. an einem Ort namens Qazwīn geboren. Zum Studium und Sammeln von Hadithen bereiste er die Hadithzentren Medina, Mekka, Kūfa, Basra, Bagdad, Wāmiṭ, Damaskus, Homs, Ägypten, Tinnīs, Isfahan, Nischapur und weitere Orte. Er verfasste außerdem zahlreiche Bücher. Auf Grundlage der Hadithe schrieb er auch einen umfangreichen Tafsīr des Heiligen Korans. Im Jahr 273 n. H. verstarb er an einem Montag im Alter von 64 Jahren.

— Ende —