Wort des Übersetzers
Das von Allama Yusuf al-Qaradawi verfasste arabische Werk ‘Al-–Halal wa-l- Haram fi l- Islam’ – dessen bengalische Übersetzung unter dem Titel „Die Bestimmungen von Halal und Haram im Islam“ der bengalischsprachigen gebildeten Öffentlichkeit vorlegen zu können, erfüllt mich mit aufrichtigem Dank gegenüber dem erhabenen Allah. Allah, der Erhabene, hat diesem unbedeutenden Menschen bereits zuvor ermöglicht, die bengalische Übersetzung der beiden umfangreichen Bände von „Fiqh az-Zakat“, verfasst von Allama al-Qaradawi, vorzulegen. Dafür fehlen mir die Worte, mit denen ich meinen Dank angemessen zum Ausdruck bringen könnte.
Tatsächlich ist Yusuf al-Qaradawi einer der bedeutendsten islamischen Fiqh-Gelehrten des gegenwärtigen Jahrhunderts – das ist nicht nur meine Ansicht; auch zahlreiche berühmte Gelehrte unserer Zeit haben dies offen anerkannt. Dies wird ebenso durch all seine zahlreichen großen und bedeutenden Werke unwiderlegbar bewiesen wie durch die beiden auf Bengalisch veröffentlichten Bände von „Die Bestimmungen der Zakat im Islam“ und durch mein auf seinem unsterblichen Werk ‘Al- Iman wa-l- Hayat’ beruhendes Buch „Das Ideal eines besseren Lebens“, die dies den Lesern zweifellos bestätigt haben.
Auch das vorliegende Werk des Verfassers behandelt sein Thema in umfassender Weise; ein vergleichbares Werk lässt sich weder in der arabischen, der Urdu- noch in irgendeiner anderen Sprache der Welt finden. Der Verfasser selbst hat gesagt: Dieses Werk über Halal und Haram ist die bedeutendste Bereicherung der islamischen Weltliteratur. Jeder Leser dieses Werkes wird anerkennen, dass diese Behauptung des Verfassers zu hundert Prozent zutrifft. Verschiedene Teile des behandelten Themas finden sich verstreut in den Fiqh-Büchern, doch da diese nach einer alten Methode verfasst wurden, ist es für die Menschen der modernen Zeit schwierig, daraus die entsprechenden Aussagen zu erschließen. Zum ersten Mal wurden hier unter einem bestimmten Titel sämtliche einschlägigen Themen in voller Breite, in logischer Ordnung und nach modernen Methoden der Forschung und Analyse zusammengetragen. Dadurch hat das Werk den Rang einer „Enzyklopädie“ wichtiger islamischer Themen erlangt. Deshalb wird es von Gelehrten auf der ganzen Welt besonders geschätzt. Die Veröffentlichung zahlreicher Ausgaben des arabischen Originals sowie die Herausgabe von Übersetzungen ins Türkische und Englische und die außerordentlich große Nachfrage danach beweisen dies zweifelsfrei.
Die Bedeutung der in diesem Werk behandelten Themen ist unbestreitbar. Neben Tawhid und Risala besitzen auch die Fragen von Halal und Haram eine ebenso grundlegende Bedeutung. Ohne die Unterscheidung zwischen Halal und Haram können weder Iman noch die Annahme des Islam Gültigkeit erlangen, und keine gottesdienstliche Handlung kann bei Allah auch nur im Geringsten angenommen werden. Meiner Ansicht nach kann die Menschlichkeit des Menschen nicht bewahrt werden, wenn er die Unterscheidung zwischen Halal und Haram nicht beachtet; vielmehr ist sein Absinken auf die Stufe eines Tieres unvermeidlich. Der Verfasser hat sämtliche relevanten Aspekte sowie alle damit verbundenen Zweige und Teilbereiche umfassend dargestellt, und zwar auf der Grundlage klarer und unwiderlegbarer Belege und Beweise.
Die in diesem Werk behandelten Themen sind von solcher Bedeutung, dass gegenwärtig in nahezu allen Zentren islamischen Denkens weltweit umfassende Untersuchungen dazu durchgeführt werden. Kurz gesagt handelt es sich dabei um die Fragen des modernen Menschen, und dieses Werk ist eine klare und umfassende Antwort auf eben diese modernen Fragen. Viele weitere islamische Denker haben zu diesen Themen geforscht; doch wäre es keineswegs übertrieben zu sagen, dass die auf wissenschaftliche Weise dargelegten Ergebnisse einer hochwertigen, umfassenden theorie- und faktenbasierten Forschung, die der Verfasser dieses Werkes vorgelegt hat, ohne Beispiel sind. Bei der Behandlung, Abwägung und Priorisierung der Gedanken hat er ein vollkommenes Gleichgewicht gewahrt, was vielen nicht möglich ist.
Gerade im Hinblick auf die hohe Qualität dieses Werkes habe ich es übersetzt. Ich bin der Auffassung, dass dieses Werk eine bedeutende Ergänzung bei der Erfüllung der schwierigen Aufgabe darstellt, die mir übertragen wurde: der gebildeten Gesellschaft durch die bengalische Sprache das vollständige und umfassende Ideal des Islams vor Augen zu führen. Auch die Islamic Foundation Bangladesh erfüllt diese Aufgabe, indem sie dieses umfangreiche Werk veröffentlicht. Es besteht selbstverständlich keinerlei Verpflichtung für den Übersetzer, mit sämtlichen in diesem Werk vertretenen Schlussfolgerungen vollständig übereinzustimmen.
Muhammad Abdur Rahim
1. Mai 1984 n. Chr.
بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَٰنِ الرَّحِيمِ
Vorwort des Verfassers
Im Islamischen Kulturzentrum der Al-Azhar-Universität in Ägypten wurde ein Plan zur Abfassung von Werken über verschiedene Themen des Islams gefasst. Zu diesem Plan gehörte insbesondere die Darlegung einer umfassenden und vollständigen Erklärung der islamischen Ideale und Lehren vor den in Europa und Amerika lebenden Muslimen und Nichtmuslimen. Die Leitung der Al-Azhar selbst hatte mich eingeladen, mich praktisch an diesem bedeutenden Vorhaben zu beteiligen.
Zweifellos ist dieser Plan zur Abfassung von Werken äußerst wertvoll, und aus ideologischer Sicht ist seine Notwendigkeit von unermesslicher Bedeutung. Es wäre schon vor langer Zeit notwendig gewesen, an einem solchen Plan zu arbeiten. Denn tatsächlich wissen die in Europa und Amerika lebenden Muslime nur sehr wenig über den Islam. Und selbst dieses geringe Wissen ist von vielfältigen Verzerrungen und Zweifeln belastet. Etwa zu dieser Zeit bereiste mein al-Azharischer Freund Amerika und schrieb mir, dass eine große Zahl der in diesen Ländern lebenden Muslime durch den Handel mit Alkohol und den Betrieb von Bars enorme Summen verdient. Doch haben sie nicht die geringste Vorstellung davon, dass diese Tätigkeit für Muslime vollständig haram und eine schwere Sünde ist.
Er schrieb ferner, dass muslimische Männer die Töchter von Christen und Juden – ja sogar von Atheisten, Heiden und Götzenanbetern (Heathen, Idolater) – als Ehefrauen nähmen, aber nicht bereit seien, muslimische Frauen zu heiraten.
Wenn dies der Zustand der Muslime ist, erübrigt es sich zu sagen, wie dann erst der Zustand der Nichtmuslime sein mag. Sie sehen lediglich ein äußerlich abschreckendes Bild des Islam. Sie erhalten keinerlei Gelegenheit, die seinem Inneren innewohnende Wahrheit und Schönheit kennenzulernen. Daher verlieren sie jeglichen Respekt und jede Verehrung für den Islam und die Muslime (diejenigen, die den Anspruch erheben, Muslime zu sein). Insbesondere die christlichen Missionare, die Feinde des Islam, und die neidischen imperialistischen Mächte stellen ihnen seit jeher dieses entstellte Bild des Islam vor Augen. Deshalb betreiben sie seit jeher Tag und Nacht äußerst niederträchtige Verschwörungen. Die muslimischen Denker der Welt sind sich dessen jedoch völlig unbewusst und wissen nichts davon.
Wenn daher jetzt das Bewusstsein unserer Denker erwacht ist und ein Plan für dieses großartige Vorhaben gefasst wurde, dann ist dies in höchstem Maße segensreich und zeitgemäß; es bedarf keiner weiteren Erklärung. Es besteht auch kein Zweifel daran, dass es die Pflicht jedes Muslims ist, die Umsetzung dieses Plans und dieses überaus wertvollen Werkes der islamischen Daʿwa mit jeder möglichen Hilfe und Unterstützung zu fördern. Meiner Ansicht nach sollte dieses Werk nicht nur auf die Dschamiʿa al-Azhar (die Al-Azhar-Universität) ausgerichtet sein, sondern auch außerhalb ihrer Grenzen in der gesamten muslimischen Welt verwirklicht werden.
Das betreffende Zentrum für islamische Kultur beauftragte den Verfasser dieses Buches, ein Werk zu verfassen. Als Titel wurde ihm gegeben: „Al-Halal wal-Haram fil-Islam“ – Die Bestimmungen des Erlaubten und Verbotenen im Islam.
Zugleich wurde ihm aufgetragen, das Buch in einer leicht verständlichen Sprache und mit ausführlichen Erörterungen zu verfassen und darin eine vergleichende Betrachtung aus der Perspektive der anderen Religionen und Kulturen der Welt vorzulegen.
Auf den ersten Blick mag das Thema „Halal und Haram“ einfach erscheinen, in Wirklichkeit ist es jedoch äußerst komplex. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bis heute im religiösen Schrifttum kein Werk zu diesem Thema verfasst worden ist – weder in früherer noch in neuerer Zeit. Zwar sind die Materialien zu diesem Thema verstreut in den ausführlichen Kapiteln der Tafsir-, Hadith- und islamischen Fiqh-Werke zu finden, und die Leser lernen sie beim Studium dieser Werke an verschiedenen Stellen kennen; doch ist es keineswegs eine einfache Aufgabe, all diese Materialien in einem einzigen Buch zusammenzutragen.
Darüber hinaus ist die Angelegenheit so beschaffen, dass der Verfasser in vielen Fragen eine endgültige und eigene Entscheidung treffen muss, in denen unter den Gelehrten früherer Zeiten erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen. Außerdem sind die Urteile der Muhaddithen in diesen Fragen keineswegs völlig einheitlich und übereinstimmend. Und selbst wenn man bei Fragen des Halal und Haram einer von mehreren unterschiedlichen Ansichten den Vorrang geben will, bedarf es einer ausführlichen Erörterung und Prüfung. Mehr noch: Bei einer Untersuchung auf dieser Ebene muss sich derjenige, der sie führt, mit aufrichtiger Hingabe der Suche nach der Wahrheit widmen; daher wird es unerlässlich, sich dafür mit aller Kraft anzustrengen.
Die zeitgenössischen Autoren, Forscher und Verfasser auf dem Gebiet des Islam lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
Über eine Gruppe von Menschen lässt sich sagen, dass ihre Augen vom Glanz der westlichen Zivilisation und Kultur geblendet worden sind. Nicht nur das: Sie haben die westliche Zivilisation und Kultur geradezu als eine gewaltige Gottheit betrachtet. Ihr haben sie vollkommene Gefolgschaft geleistet und sich ihrer Verehrung, Anbetung und Anbetrachtung hingegeben. Vor dieser Gottheit bringen sie ihrerseits hingebungsvoll Opfergaben und Geschenke dar. Ihr gegenüber sind ihre Blicke furchtsam, erschrocken und gesenkt. Alles, was aus der westlichen Zivilisation und Kultur hervorgegangen ist, haben sie als die endgültige Wahrheit und als etwas betrachtet, dem für alle Zeiten zu folgen sei. Sie sind keineswegs bereit, ihr zu widersprechen, eine andere Meinung anzunehmen oder eine gegensätzliche Auffassung zurückzuweisen. Wenn sie in irgendeiner Angelegenheit eine Übereinstimmung feststellen, brechen sie in freudige Begeisterungsrufe aus. Und überall dort, wo sie einen Widerspruch wahrnehmen, bemühen sie sich in irgendeiner Weise um Anpassung oder Versöhnung; oder sie beginnen, sich im Namen des Islam zu rechtfertigen; oder sie legen eine Erklärung vor, die die islamische Perspektive entstellt und mit dem Islam überhaupt nichts gemein hat. Dadurch tritt ihre Vorstellung umso deutlicher hervor, dass der Islam gegen die westliche Zivilisation, Kultur und Philosophie offenbar nichts einzuwenden habe. Aus ihren Äußerungen zu Themen wie Bildnissen, Bildern, Darstellungen, Skulpturen von Lebewesen, dem Zinsgeschäft, vertrauten Treffen mit fremden Frauen, der Auflehnung der Frauen gegen ihre Weiblichkeit sowie dem Gebrauch von Gold- und Silberschmuck durch Männer konnte ich diese Haltung deutlich erkennen. Auch hinsichtlich der im Islam bestehenden Erlaubnis zur Scheidung und zur gleichzeitigen Heirat mehrerer Frauen ist ihre Haltung keineswegs anders. Es scheint, dass sie glauben: Was der Westen für halal erklärt hat, ist zwangsläufig halal, und was er für haram erklärt hat, muss zwangsläufig haram sein. Dabei ist der Islam eine eigenständige Lebensanschauung, eine von Allah, dem Erhabenen, herabgesandte Ordnung; und es ist wünschenswert, dass allein Allahs Ordnung über allem steht und siegreich ist. Sie haben völlig vergessen, dass man allein dem Islam folgen muss und dass er weder einer Person noch etwas anderem folgen kann. Allah allein ist der Maʿbud, und alle anderen sind Diener. Der Maʿbud kann niemals bereit sein, einem Diener zu folgen oder ihm untergeordnet zu sein. Aus welchem Grund sollte der Schöpfer sich seiner Schöpfung beugen? Allah selbst hat gesagt:
………… (Arabisch)…………..
Die eigentliche Wahrheit – wenn Allah, der Erhabene, den Launen der Menschen folgen würde, dann würden der Himmel, die Erde und alles, was sich darin befindet, zweifellos schwerwiegend ins Verderben gestürzt.
………… (Arabisch)…………..
Sag: Gibt es unter denen, die ihr Allah beigesellt, jemanden, der zur absoluten Wahrheit führt? Und sag: Ist derjenige, der zur absoluten Wahrheit führt, eher dazu berechtigt, dass man ihm folgt, oder derjenige, der überhaupt keinen Weg weist und vielmehr selbst geführt werden muss? Welcher von beiden ist in dieser Hinsicht eher dazu berechtigt?
Dies betrifft eine Gruppe der Verfasser und Buchautoren. Die Angehörigen der zweiten Gruppe halten dagegen unbeirrbar an einer bestimmten Auffassung in Fragen von Halal und Haram fest. Vielleicht stützen sie sich dabei auf den Wortlaut eines Buches oder haben angenommen, dass eben dies der Islam sei. Daher sind sie nicht bereit, auch nur um ein Geringstes von ihrer festgefahrenen Überzeugung abzuweichen. Nicht einmal die Belege und Beweisführungen der Scharia in dieser Angelegenheit wollen sie eingehend prüfen und untersuchen. Dabei wäre es möglich gewesen, durch einen vergleichenden Test sowie eine Diskussion und gründliche Prüfung der Beweise für die eigene und die abweichende Auffassung zur eigentlichen Wahrheit zu gelangen.
Wenn man die Angehörigen dieser Gruppe fragt, wie ihre Meinung zu Musikinstrumenten, Musik, Schach, der Bildung von Frauen sowie dazu lautet, dass Mädchen ihr Gesicht und ihre beiden Arme unbedeckt lassen, werden sie antworten oder schriftlich erklären: „Haram.“ Dabei haben sie sogar vergessen, welche Haltung die Gelehrten früherer Zeiten in solchen Fragen einnahmen und welche Ausdrucksweise sie verwendeten. Denn bei Dingen oder Handlungen, von denen nicht endgültig und zweifelsfrei bekannt war, dass sie haram sind, erklärten sie diese niemals für haram. Vielmehr sagten sie: „Ich mag das nicht“ oder „Ich verabscheue das“ und Ähnliches. Vor diesem Hintergrund beschloss ich, mich keiner bestimmten dieser beiden Gruppen anzuschließen. Denn meine Religion erlaubt mir nicht, ein Diener des Westens oder sein blinder Nachahmer zu sein. Ich habe vielmehr Allah, den Erhabenen, als meinen Herrn anerkannt, den Islam als die vollständige Ordnung meines Lebens angenommen und geglaubt, dass Muhammad, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, Allahs letzter Gesandter ist.
Zweitens kann ich, da mein Verstand und mein Gewissen noch wach und bewusst sind, nicht eine bestimmte Rechtsschule eines Faqih als endgültig in allen Angelegenheiten anerkennen. Denn sie kann zwar richtig sein, ist aber ebenso wenig völlig frei von der Möglichkeit, falsch zu liegen. Imam Ibn al-Dschauzi sagte: Der blinde Nachahmer stützt sich auf eine unzuverlässige Grundlage. Dadurch wird der Verstand vollständig außer Kraft gesetzt. Verstand, Gewissen und die Fähigkeit zum Nachdenken und Abwägen sind eine vorzügliche Gabe Allahs an den Menschen. Wenn man den Grundsatz des Taqlid oder der blinden Nachahmung annimmt, beraubt man sich aller Wohltaten dieser vorzüglichen Gabe. Wenn jemand, der eine Fackel in der Hand hält, sie löscht und beginnt, seinen Weg in der Dunkelheit fortzusetzen, kann dieses lächerliche Verhalten keineswegs als vernünftig gelten.
Aus diesem Grund habe ich mich keiner bestimmten Madhhab-Gruppe angeschlossen. Denn meiner Ansicht nach ist die eigentliche Wahrheit nicht auf die Auffassung einer bestimmten Madhhab beschränkt. Die Imame dieser in der Welt verbreiteten Madhhabs haben niemals für sich beansprucht, unfehlbar und sündlos zu sein. Vielmehr waren sie Mujtahids, die sich mit ganzer Kraft um die Suche nach der Wahrheit bemühten. Selbst wenn sie einen Fehler begangen haben sollten, erhalten sie eine einfache Belohnung; und wenn es ihnen gelungen ist, eine zutreffende ijtihadische Auffassung darzulegen, erhalten sie die doppelte Belohnung. Tatsächlich ist dies der anerkannte Rang einer aufrichtigen und uneigennützigen Suche nach der Wahrheit in der islamischen Wissenschaft und Gelehrsamkeit.
Imam Malik (r.) sagte:
………… (Arabisch)…………..
Der Rang aller Menschen außer dem edlen Propheten (s.a.w.) besteht darin, dass ein Teil ihrer Aussagen angenommen und ein anderer Teil verworfen werden kann.
Imam Schafi’i (r.) sagte:
………… (Arabisch)…………..
Meine Auffassung ist richtig, doch es besteht die Möglichkeit, dass sie falsch ist. Die Auffassungen anderer als meiner sind falsch, doch es besteht die Möglichkeit, dass sie richtig sind.
Für einen so kenntnisreichen Muslim, der die Fähigkeit und die Mittel besitzt, verschiedene Auffassungen auf dem Gebiet des Wissens vergleichend zu erörtern und zu prüfen und einer von ihnen den Vorzug zu geben, kann es keinesfalls wünschenswert sein, sich an eine bestimmte Madhhab unter den Madhhabs zu binden oder blind der Auffassung eines bestimmten Fiqh-Gelehrten zu folgen. Vielmehr ist es seine Pflicht, den Grundsatz zu befolgen, sich auf Belege und Beweise zu stützen. Dann wird er nur dem Beleg folgen, der richtig und dessen Beweis schlüssig ist. Ein Beleg, dessen Überlieferungskette schwach und dessen Beweiskraft nicht erwiesen ist, wird ohne Weiteres verworfen. Wenn daher eine solche Auffassung angenommen worden ist, sollte auch sie unbedingt verworfen werden. Hadhrat Ali (r.a.) sagte als Leitspruch:
………… (Arabisch)…………..
Versuche nicht, die Wahrheit anhand der Menschen zu erkennen und zu begreifen. Bemühe dich vielmehr, die Wahrheit als Wahrheit zu erkennen und zu begreifen, und suche auf dieser Grundlage nach den Menschen, die diese Wahrheit tragen.
Ich habe nach Kräften versucht, die Anweisungen des Kulturrats der Dschamiʿ al-Azhar zu befolgen. Bei jeder Frage habe ich mich bemüht, sie anhand der Belege zu prüfen, zu vergleichen und unter dem Gesichtspunkt der grundlegenden Ursache einer bestimmten Auffassung den Vorzug zu geben. Dabei habe ich die Denkweisen und Erkenntnisse der modernen Zeit umfassend genutzt. In allen Bereichen habe ich die islamische Sichtweise als strahlend und auf unwiderlegbaren Argumenten und Beweisen beruhend vorgefunden. Und das ist nur natürlich. Denn der Islam ist die Religion der gesamten Menschheit. Allah selbst hat gesagt:
………… (Arabisch)…………..
Die Farbe Allahs. Und welche Farbe könnte besser sein als die Farbe Allahs?
Die Frage von Halal und Haram ist eine ewige Frage. Seit frühester Zeit hat sich diese Frage im Leben jeder Nation als äußerst bedeutsam erwiesen. Es lässt sich jedoch nicht leugnen, dass hinsichtlich des Umfangs und der Art des Verbotenen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Natürlich liegen auch dafür unterschiedliche Gründe vor. Die Sichtweise in dieser Hinsicht ist eng mit den grundlegenden Glaubensüberzeugungen jeder Nation und ihren überlieferten kulturellen Traditionen verbunden.
In späteren Zeiten haben die großen himmlischen Religionen die Bestimmungen der Scharia verkündet. In ihnen war die Frage von Halal und Haram selbstverständlich ebenfalls enthalten. Nach dem Bekenntnis zum Glauben an die Religion war diese Angelegenheit nicht mehr bloß eine Frage von Aberglauben, gruppenspezifischen Bräuchen oder Gewohnheiten. Vielmehr wurde sie auf die Ebene menschlicher Ideale erhoben. Doch bei der Bestimmung von Halal und Haram spiegelten sich in vielen Bereichen die Sichtweisen und Tendenzen der jeweiligen Gesellschaft wider. Mit der Veränderung der Umstände veränderte sich auch das, was als Halal und Haram galt. Auch der Einfluss des zeitlichen Wandels konnte nicht außer Acht gelassen werden. Als Beispiel lässt sich anführen, dass in der jüdischen Gesellschaft viele Dinge nur vorübergehend Haram waren. Wegen dieses Überschreitens der Grenzen des Haram bestrafte Allah die Kinder Israels, obwohl dieses Haram keine ewige Angelegenheit war. Was der Prophet ʿIsa, Friede sei mit ihm, zu den Kindern Israels gesagt hatte, wird im Koran mit folgenden Worten zitiert:
………… (Arabisch)…………..
der die Wahrheit der vor mir bestehenden Tora bestätigt, und ich werde euch einiges von dem erlauben, was euch verboten worden war.
Als danach die Religion des Islam herabgesandt wurde, hatte die Menschheit ihre Vollendung erreicht und war bereit geworden, den letzten Beitrag des Prophetentums und der Gesandtschaft anzunehmen. Da offenbarte Allah der Erhabene die ewigen und immerwährenden Bestimmungen der letzten Scharia des Islam. Sure al–-Māʾida hat Allah der Erhabene nach der Erwähnung verschiedener verbotener Speisen in den Versen dies mit den folgenden Worten verkündet:
………… (Arabisch)…………..
Heute habe Ich eure Religion für euch vollendet, Meine Gunst an euch vollständig erwiesen und den Islam für euch als Religion erwählt.
Tatsächlich ist die Frage von Halal und Haram im Islam äußerst einfach, geradlinig und klar. Auch die Angelegenheit, dass Himmel und Erde sich unfähig erklärten und sich weigerten, die Last des von Allah anvertrauten Gutes zu tragen, ist ein Teil dieses anvertrauten Gutes. Denn der Mensch nahm sie bereitwillig auf seine eigenen Schultern. Dabei handelt es sich um die anvertraute Pflicht, die von Allah gegebenen Gesetze und Bestimmungen zu befolgen und auf der Erde Allahs Stellvertretung zu tragen. Dies ist eine schwere und kaum tragbare Verantwortung. Auf der Grundlage der Übernahme dieser Verantwortung wird dem Menschen am Tag der Auferstehung entweder Lohn oder Bestrafung zuteilwerden. Damit der Mensch die Last dieses anvertrauten Gutes angemessen tragen und die damit verbundenen Pflichten erfüllen kann, hat Allah der Erhabene dem Menschen Verstand, Einsicht und Willenskraft gegeben, Propheten und Gesandte gesandt und Seine großartigen Bücher als Lebensordnung herabgesandt. Unter diesen Umständen hat der Mensch nicht das Recht zu fragen, warum für ihn Bestimmungen über Halal und Haram erlassen wurden und warum man ihn nicht frei und ohne Zügel lässt. In Wahrheit ist dies ein Bestandteil von Allahs Prüfungssystem. Es wurde nur dem Menschen auferlegt. Aus der unzähligen Schöpfung Allahs wurde allein die Menschheit dafür ausgewählt und auserwählt. Denn der Mensch ist nicht wie die Engel bloß „Geist“, aber ebenso wenig ist er wie die Tiere ausschließlich von Begierden und Leidenschaften erfüllt. Der Mensch ist eine Verbindung aus beidem – ein höchst ausgewogenes Geschöpf. Indem der Mensch sein vereintes Wesen vervollkommnet, kann er den Rang der Engel erreichen und sogar besser und höher als sie werden. Zugleich kann er aber auch in den tiefsten Morast des Niedergangs versinken und den Zustand eines Tieres oder einen noch tieferen und verwerflicheren Zustand erreichen.
Aus einer anderen Sicht bewegt sich diese Frage von Halal und Haram stets am Himmel der Bestimmungen der islamischen Scharia. Sie beruht auf der Grundlage, dem Menschen Wohlergehen zu verschaffen sowie Schaden und Unglück von ihm abzuwenden. Ihr Ziel ist es, das Leben des Menschen geordnet, schön und leichter zu machen. So verhindert diese Ordnung einerseits jedes Unheil und setzt andererseits alles Gute in Wirkung. Die umfassende Wohlfahrt der gesamten Menschheit ist ihr höchstes Ziel. Das Wohlergehen seiner Seele und seines Körpers sowie die Gesundheit seines Verstandes und seiner Vernunft liegen in der Befolgung dieser Ordnung. Obwohl die Menschen in verschiedene Völker, Rassen, Länder, Zeiten und dergleichen geteilt sind, können sie durch eben diese Ordnung Wohlergehen erlangen.
Diese Ordnung ist ein untrennbarer Bestandteil der Religion des Islam. Diese Religion wurde als Träger des umfassenden Wohlergehens und der Barmherzigkeit für die gesamte Menschheit herabgesandt. Dazu sagte Allah der Erhabene, indem Er Seinen letzten Gesandten ansprach:
………… (Arabisch)…………..
Ich habe dich als Barmherzigkeit für die gesamte Welt gesandt.
Auch der Gesandte, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:
………… (Arabisch)…………..
Wahrlich, ich bin nichts anderes als eine vollkommene Barmherzigkeit.
Als Folge dieser Barmherzigkeit hat Allah seiner letzten Umma alle Vorschriften über Belastung, Härte und asketische Entbehrung abgenommen. Er hat sie auch von der Abscheulichkeit des Grundsatzes „Alles ist erlaubt – nichts ist verboten“ befreit. Die Götzenanbeter und einige Gruppen, die den Religionen der Schrift angehören, haben dagegen, indem sie dem Grundsatz der Entbehrung sowie der Belastung und Härte folgten, alle Arten reiner und guter Dinge für sich haram gemacht und viele Arten abscheulicher und widerwärtiger Taten oder Dinge für sich „halal“ gemacht. Allah selbst hat gesagt:
………… (Arabisch)…………..
Meine Barmherzigkeit umfasst jedes Ding. Ich werde sie gewiss für jene bestimmen, die Allah fürchten, die die Zakāt entrichten und die an Unsere Zeichen glauben; sie folgen dem ungelehrten Propheten. Sie finden seine Erwähnung in der bei ihnen bewahrten Thora und im Evangelium niedergeschrieben. Dieser Prophet gebietet ihnen die guten Taten, hält sie von Unrecht und Sünde ab, erklärt ihnen die guten und reinen Dinge für halal, erklärt ihnen alle schlechten, abscheulichen und widerwärtigen Taten oder Dinge für haram und befreit sie von der Last und den Fesseln, die seit jeher auf ihnen liegen.
Die beiden Verse, auf denen die islamischen Bestimmungen in Bezug auf Halal und Haram beruhen, wurden am Anfang dieses Buches erwähnt.
Abschließend bin ich der Überzeugung, dass die Bedeutung dieses kleinen Werkes über Halal und Haram anerkannt werden muss. Ich betrachte es als eine bemerkenswerte Ergänzung auf dem Gebiet der Abfassung moderner muslimischer Bücher. Dieses Werk wird viele Probleme des muslimischen Lebens lösen und der Öffentlichkeit die richtigen Antworten auf zahlreiche Fragen zu persönlichen und gemeinschaftlichen Angelegenheiten vorlegen. Ich bin fest davon überzeugt, dass durch dieses Werk ausführlich bekannt werden wird, was für Muslime halal und was haram ist und welches die dahinterliegenden eigentlichen Gründe und Argumente sind.
Zum Schluss wäre ich meiner Pflicht nicht nachgekommen, wenn ich dem Vizekanzler der Jamiʿ al-Azhar und dem Rat für islamische Kultur nicht meinen Dank aussprechen würde. Denn auf ihre Anweisung hin habe ich mich an die Abfassung dieses Werkes gemacht.
Im Islam Halal–des Haram Bestimmungen
Erstes Kapitel
– Definition
– Alle Dinge sind grundsätzlich Mubah– erlaubt
– Halal oder Haram festzulegen, ist ausschließlich Allahs Recht
– Halal zu Haram zu machen und Haram zu Halal zu erklären , ist Schirk
– Haram Dinge äußerst schädlich
– Halale Dinge machen den Menschen frei von der Abhängigkeit von Haram .
– Was Haram verursacht, ist ebenfalls Haram.
– Bei Haram ist auch das Anwenden einer List Haram.
– Eine gute Absicht allein macht eine verbotene Sache nicht erlaubt .।
– Um sich vor verbotenen Dingen zu schützen, soll man sich mit dem Ziel, sich von zweifelhaften Dingen fernzuhalten, und sie zu meiden.
– Verbotenes ist für alle verboten
– Wenn der Bedarf dringend ist, können viele verbotene Dinge mubah werden .
Definition
Halal: Mubah, also nicht verboten, ist, was der Gesetzgeber der Scharia zu tun erlaubt oder zu tun nicht verboten hat.
Haram: Was der Gesetzgeber der Scharia ausdrücklich verboten hat; wer es tut, wird im Jenseits gewiss in die Hölle geworfen. Oft muss man auch in dieser Welt eine Strafe erleiden.
Makruh: Eine Handlung, die der Gesetzgeber der Scharia verboten hat, jedoch nicht mit äußerster Strenge. Im Vergleich zu Haram ist ihr Verbotscharakter weit geringer und schwächer. Wer eine haram Handlung begeht, muss die dafür fällige Strafe erleiden; bei einer makruh Handlung ist dies nicht der Fall. Wenn man jedoch fortwährend makruh Handlungen begeht, muss man die Strafe für eine haram Handlung erleiden.
Die Menschen vor dem Islam waren in vielerlei Hinsicht in äußerster Irreleitung versunken. Die Frage von Halal und Haram war eine davon. Ihre Irreleitung zeigte sich in diesem Bereich darin, dass sie Halal für Haram und Haram für Halal hielten. In dieser Hinsicht war die Auffassung aller – der gewöhnlichen Polytheisten ebenso wie der Schriftbesitzer, der Juden und Christen – völlig gleich. Diese Irreleitung hatte zwei äußerste Pole erreicht. Der indische Brahmanismus und die christliche Askese waren ins Extrem gelangt. Auch jene Religionen, die das Zufügen von Leiden und Schmerzen am Körper erlaubten und den Gebrauch guter Nahrung und Kleidung sowie von schmuck- und prachtvollen Gegenständen für Haram erklärten, hatten diesen äußersten Punkt erreicht. Wie bei manchen vaishnavitischen Asketen waren sogar das Waschen der Füße und das Baden als Sünde festgelegt worden.
In Persien befand sich die Religion der Mazdakiten am entgegengesetzten äußersten Pol. Nach dieser Lehre galt alles als „mubah“ – als erlaubt. Nichts war verboten. Obwohl die Ehre und Unantastbarkeit des Menschen für die Menschen ein äußerst heiliges und ehrwürdiges Gut war, galt es aus Sicht dieser Religion keineswegs als Unrecht, sie zu verletzen oder zu zerstören.
Im Zeitalter der Jahiliyyah hatten die Araber einen völlig falschen Maßstab für Halal und Haram festgelegt. Ihrer Auffassung nach waren selbst äußerst abscheuliche Taten wie Alkoholkonsum, maßloses Nehmen von Zinsen, unerlaubte Beziehungen zu Frauen oder ein tyrannischer Umgang mit ihnen sowie das Töten von Kindern nicht im Geringsten anstößig oder beanstandenswert. Eine so abscheuliche und grausame Tat wie das Töten von Kindern wurde als verlockend, attraktiv und ruhmvoll dargestellt. Deshalb empfanden die Väter in ihren Herzen nicht das geringste Mitgefühl, und nichts konnte sie von dieser abscheulichen Tat abhalten. Gerade in diesem Zusammenhang heißt es im Heiligen Qur’an:
وَكَذَٰلِكَ زَيَّنَ لِكَثِيرٍ مِّنَ الْمُشْرِكِينَ قَتْلَ أَوْلَادِهِمْ شُرَكَاؤُهُمْ لِيُرْدُوهُمْ وَلِيَلْبِسُوا عَلَيْهِمْ دِينَهُمْ
Und ebenso haben ihre Teilhaber für viele der Götzendiener die Tötung ihrer eigenen Kinder verlockend erscheinen lassen, damit sie sie ins Verderben stürzen und ihre Religion für sie zweifelhaft machen. (Sure al-An’ʿām: 137)
Zu diesem Zweck ersann man damals einige Behauptungen und versuchte, deren Rechtmäßigkeit zu beweisen. Dazu gehörten die Angst vor Mangel und Armut, die Schande, eine Tochter zu haben, und dergleichen. Um ihren Götzen näherzukommen, scheuten sie nicht einmal davor zurück, ihre Kinder zu opfern. Äußerst erstaunlich ist, dass sie einerseits die Tötung ihrer geliebten Kinder oder deren lebendiges Begraben für völlig erlaubt hielten. Andererseits erklärten sie zahlreiche Arten von reinen und halal Feldfrüchten und Tieren für sich selbst als haram. Und geradezu unglaublich ist, dass sie dieses Verbot als religiöse Vorschrift verkündeten. Sie behaupteten, Allah selbst habe all diese Dinge verboten.
Doch dies war völlig falsch und unbegründet. Allah, der Erhabene, wies ihre Behauptung zurück und sprach:
وَقَالُوا هَٰذِهِ أَنْعَامٌ وَحَرْثٌ حِجْرٌ لَّا يَطْعَمُهَا إِلَّا مَن نَّشَاءُ بِزَعْمِهِمْ وَأَنْعَامٌ حُرِّمَتْ ظُهُورُهَا وَأَنْعَامٌ لَّا يَذْكُرُونَ اسْمَ اللَّهِ عَلَيْهَا افْتِرَاءً عَلَيْهِ ۚ سَيَجْزِيهِم بِمَا كَانُوا يَفْتَرُونَ
Und sie sagten: „Diese Vierfüßler und Feldfrüchte sind allesamt haram. Niemand darf davon essen – außer denen, die wir wollen; sie sollen davon essen.“ Das ist eine von ihnen erdachte Vorstellung. Außerdem gibt es einige Tiere, deren Rücken für verboten erklärt worden ist, sowie Tiere, über denen sie bei der Schlachtung nicht den Namen Allahs nennen, indem sie Allah eine Lüge zuschreiben. Für diese Lüge wird ihnen gewiss Vergeltung zuteilwerden. (Sure al-An’ʿām: 138)
Der Edle Koran hat in klaren Worten erklärt, dass diejenigen, die das, was haram sein sollte, für halal erklärt haben, und das, was halal sein sollte, für haram erklärt haben, vom rechten Weg abgeirrt sind. Der Koran sagt:
……….. (Arabisch) ……….
Diejenigen, die aus Unwissenheit und ohne Wissen oder Vernunft ihre eigenen Kinder töten und Allahs Versorgung für haram erklären und gegenüber Allah unbegründete Vorstellungen hegen, haben einen gewaltigen Verlust erlitten. Sie alle sind irregegangen und werden niemals Rechtleitung erlangen.
Als der Islam offenbart wurde, sah er sich bei der Festlegung dessen, was halal und haram ist, einer solchen Verfälschung und Irreführung gegenüber. Es mussten bestimmte Grundlagen geschaffen werden, auf deren Basis diese Frage von halal und haram endgültig entschieden werden konnte. Dafür musste ein Maßstab festgelegt werden. Anhand dieses Maßstabs wurde jede Angelegenheit ordnungsgemäß geprüft. Deshalb musste der Maßstab der Gerechtigkeit öffentlich aufgestellt werden, und auf dieser Grundlage wurde halal und haram in höchst ausgewogener Weise festgelegt. Daher war es angemessen, die muslimische Umma als „Gemeinschaft der Mitte“ (Arabisch) zu bezeichnen. Denn auf der einen Seite stehen die irregegangenen und verblendeten Völker, auf der anderen die verfälschenden Völker – rechts und links. In ihrer Mitte befindet sich die muslimische Gemeinschaft. Sie ist frei von den Mängeln beider Seiten. Deshalb hat Allah sie auch als „die beste Gemeinschaft“ bezeichnet. Er sagte, dass diese Gemeinschaft zum Wohl der gesamten Menschheit erschaffen wurde.
1.. Bei allen Dingen gilt als Grund- prinzip nämlich:– sie sind mubah.
Das grundlegende Prinzip des Islam bei der Formulierung der Scharia-Bestimmungen lautet zuallererst: Alles, was Allah, der Erhabene, für die Menschen erschaffen hat, ist halal und mubah. Wenn etwas durch eine eindeutige, klare und nachgewiesene Erklärung des Gesetzgebers der Scharia als „haram“ bezeichnet worden ist, dann und nur dann ist es haram. Wenn jedoch zu einer Angelegenheit keine eindeutige Erklärung nachgewiesen ist oder aus einem Beleg keine eindeutige Erklärung hervorgeht oder aus keinem Beleg zweifelsfrei klar bekannt ist, dass etwas haram ist, bleibt es in seinem ursprünglichen Zustand – dem Zustand des mubah. Es darf nicht als haram bezeichnet werden. Ein schwacher Hadith kann in diesem Fall nicht als Beleg angenommen werden.
Dass alles, was Allah erschaffen hat, grundsätzlich halal ist, ist keine erfundene Behauptung. Es ist durch eindeutige Aussagen in zahlreichen Versen des edlen Korans zweifelsfrei belegt. Einige einschlägige Verse werden hier angeführt:
هُوَ الَّذِي خَلَقَ لَكُم مَّا فِي الْأَرْضِ جَمِيعًا
Er ist es, der für euch alles erschaffen hat, was auf der Erde ist. (Sure al-Baqara: 29)
وَسَخَّرَ لَكُم مَّا فِي السَّمَاوَاتِ وَمَا فِي الْأَرْضِ جَمِيعًا مِّنْهُ
Alles, was sich in den Himmeln und auf der Erde befindet, hat Allah für euch dienstbar gemacht.(Sure al-Dschāthiya: 13)
أَلَمْ تَرَوْا أَنَّ اللَّهَ سَخَّرَ لَكُم مَّا فِي السَّمَاوَاتِ وَمَا فِي الْأَرْضِ وَأَسْبَغَ عَلَيْكُمْ نِعَمَهُ ظَاهِرَةً وَبَاطِنَةً
Hast du nicht gesehen, dass Allah alles, was sich in den Himmeln und auf der Erde befindet, zum Nutzen der Menschen dienstbar gemacht und euch Seine Gnaden – die äußeren und die verborgenen, die sichtbaren und die unsichtbaren – in reichem Maße zuteilwerden lassen hat?(Sure Luqmān: 20)
Aus all diesen Aussagen geht klar und unzweifelhaft hervor, dass Allah alles, was sich in den Himmeln und auf der Erde befindet, für die Menschen – zu ihrem Nutzen und Gebrauch – erschaffen und ihnen dienstbar gemacht hat. Damit hat Allah den Menschen Seine unermessliche Gnade kundgetan. Somit ist alles in der Welt für die Menschen gewiss halal. Der Genuss und Gebrauch irgendeines dieser Dinge kann den Menschen nicht verboten sein; für alles liegt Allahs Erlaubnis vor. All dies sind Gnadengaben Allahs. Wenn sie verboten wären, welchen Sinn hätte dann die Aussage, dass sie für alle Menschen erschaffen wurden?
Wenn Allah jedoch selbst einige Dinge unter allem Erschaffenen für haram erklärt hat, ist dies eine gesonderte Angelegenheit. Wenn bestimmte Dinge aus besonderen Gründen und zum besonderen Wohl der Menschen für haram erklärt wurden, muss dies unbedingt befolgt werden. Dies ist lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Regel ihrer Erlaubtheit, und man muss davon ausgehen, dass dieser Ausnahme gewiss ein Grund zugrunde liegt.
In diesem Zusammenhang lässt sich sagen, dass der Bereich des Haram in der islamischen Scharia sehr eng begrenzt ist. Der Bereich des Halal hingegen ist außerordentlich weit und umfassend. Denn nur sehr wenige Verse erklären mit klaren und unmissverständlichen Worten etwas für haram; es sind lediglich einige wenige. Über all das, worüber nicht ausdrücklich etwas Neues gesagt wurde – weder dass es halal noch dass es haram sei –, ist daher auf Grundlage dieses Grundprinzips zu urteilen. Es fällt in den Bereich der Vergebung Allahs.
In diesem Zusammenhang ist auch die Erklärung des edlen Gesandten, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, erwähnenswert. Er sagte:
……… (Arabisch)……….
Was Allah in Seinem Buch für halal erklärt hat, ist halal, und was Er für haram erklärt hat, ist haram. Was Er jedoch unerwähnt gelassen hat, dem gilt Vergebung. Nehmt daher Allahs Vergebung an. Denn Allah vergisst nichts – es kann nicht sein, dass Er etwas aus Versehen nicht erwähnt hätte. Als Beleg dafür rezitierte er: „Euer Herr vergisst nicht.“ (ein Teil eines Koranver ses)
Hazrat Salman al-Farisi überlieferte:
………….. (Arabisch)………….
Als der edle Gesandte, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nach Fett, Butter, Käse und aus feinen Tierhaaren gefertigten Kleidungsstücken gefragt wurde, sagte er: Was Allah in Seinem Buch für halal erklärt hat, ist halal. Was Er in Seinem Buch für haram erklärt hat, ist haram. Was Er jedoch unerwähnt gelassen hat, gehört zu den Dingen, für deren Verrichtung Allah vergeben wird.
Als Antwort auf die Frage äußerte sich der edle Gesandte, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nicht zu jedem einzelnen Gegenstand. Stattdessen verkündete er hier ein ewiges Prinzip – das Prinzip, auf dessen Grundlage halal und haram festgelegt werden und festgelegt werden sollten. Welche Dinge Allah für haram erklärt hat, lässt sich auf Grundlage dieses Grundprinzips sehr leicht bestimmen. Und folglich gilt alles, für das keine Erklärung über sein Haram vorliegt, als halal.
Der edle Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:
………… Arabisch ………….
Allah, der Erhabene, hat einige Handlungen verpflichtend gemacht. Vernachlässigt sie daher nicht. Er hat bestimmte Grenzen festgelegt; überschreitet diese Grenzen nicht. Einige Dinge hat Er für haram erklärt; widersetzt euch dem nicht. Und aus Gnade euch gegenüber hat Er in vielen Angelegenheiten – nicht aus Vergesslichkeit – vollständiges Schweigen bewahrt. Streitet daher nicht über diese Angelegenheiten. (Tirmidhi, Ibn Madscha)
An dieser Stelle möchte ich eine Warnung aussprechen. Die Aussage „Grundsätzlich ist alles mubah“ gilt nicht nur für bestimmte Waren und Gegenstände. Dieses Grundprinzip gilt auch für alle Handlungen, Eingriffe, Maßnahmen und dergleichen, die nicht zu den Angelegenheiten des Gottesdienstes gehören. Wir nennen dies Gewohnheiten und Bräuche sowie zwischenmenschliche Tätigkeiten. Der Kern all dessen ist, dass es grundsätzlich nicht haram ist – vielmehr ist es ohne jede Bedingung halal. Wenn jedoch der Gesetzgeber der Scharia eine Handlung für haram erklärt oder für eine Sache eine Bedingung auferlegt hat, dann ist sie selbstverständlich haram, und diese Bedingung muss unbedingt eingehalten werden. An dieser Stelle lautet die Erklärung Allahs:
…………. Arabisch …………..
Er hat euch alles, was euch verboten wurde, ausführlich erklärt.
Diese Erklärung gilt sowohl für Gegenstände als auch für Handlungen. Die Angelegenheiten des Gottesdienstes sind davon jedoch unabhängig und unterscheiden sich davon. Denn genau dies ist die eigentliche Religion – die grundlegende Angelegenheit der Religion –, und sie kann ausschließlich durch die Offenbarung erlangt werden. Was durch die Offenbarung nicht als Gottesdienst bekannt ist, kann niemals und unter keinen Umständen als Gottesdienst gelten. Hierzu lautet die Erklärung des edlen Gesandten (s.a.w.):
………… Arabisch …………..
Wenn jemand in diese unsere Religion etwas neu einführt, das nicht zu ihr gehört, wird es gewiss zurückgewiesen. (al-Buchārī, Muslim)
Denn die wahre Religion kommt in zwei Dingen zum Ausdruck. Das eine ist, dass die Anbetung ausschließlich dem einen Allah gilt – außer Allah darf niemand angebetet werden. Das zweite ist, dass ausschließlich Allah gemäß den von Ihm gegebenen Bestimmungen angebetet wird und nicht auf irgendeine andere Weise. Wenn daher jemand aus eigener Initiative eine Form oder ein Ritual des Gottesdienstes erfindet – ganz gleich, wer er ist –, dann ist dies nichts anderes als Irreführung. Die Gläubigen dürfen es nicht annehmen, sondern müssen es zurückweisen. Denn der Gesetzgeber der Scharia ist einzig und allein Allah. Er allein ist der Anbetung würdig; nur Er kann die Form und die Regeln des Gottesdienstes festlegen, niemand sonst. Und nur wenn der Gottesdienst nach dem von Ihm gewiesenen Weg, in der von Ihm gewiesenen Form und gemäß Seinen Regeln verrichtet wird, kann er von Ihm angenommen werden; nur durch einen solchen Gottesdienst kann Allahs Nähe erlangt werden.
Die Erfinder gewöhnlicher Gewohnheiten und Bräuche, des gegenseitigen Umgangs, des Austauschs und ähnlicher Wege und Methoden sind hingegen die Menschen selbst, nicht der Gesetzgeber der Scharia. Der Gesetzgeber der Scharia wird in diesem Bereich lediglich erklären, welche Wege, Methoden oder Regeln richtig und angemessen sind und welche nicht. Handlungen, die frei von Verderben und Schaden sind, möchte Er grundsätzlich bestehen lassen.
Imam Ibn Taymiyya sagte: Die Tätigkeiten der Menschen in Bezug auf ihre Worte und Handlungen sind von zweierlei Art. Ein Teil davon besteht aus gottesdienstlichen Handlungen, durch die der religiöse Zustand der Menschen verbessert wird. Ein anderer Teil besteht aus Gewohnheiten und Bräuchen, die für das menschliche Leben zum Wohnen in dieser Welt notwendig sind. Hinsichtlich dessen gilt aus der Sicht der Scharia: Die gottesdienstlichen Handlungen, die Allah vorgeschrieben hat oder die Er liebt, können nur durch eine Vorschrift der Scharia nachgewiesen werden.
Die Angelegenheiten menschlicher Gewohnheiten und Bräuche sind jedoch von anderer Art. Denn die Menschen entwickeln sie selbst nach ihren eigenen Bedürfnissen. Bei diesen Entwicklungen besteht die einzige Bedingung darin, dass sie der Scharia nicht widersprechen. Wenn Allah selbst gegen eine Sache keinen Einwand erhoben hat, kann der Einwand eines anderen dagegen keinerlei Bedeutung haben. Sowohl Gebote als auch Verbote sind Vorschriften der Scharia. Gottesdienstliche Handlungen sind nur jene Handlungen, die Er angeordnet hat; welches Recht könnte jemand haben, in einer Angelegenheit, in der Er keine Anordnung erlassen hat, ein Verbot auszusprechen?
Aus diesem Grund pflegten Imam Ahmad ibn Hanbal und andere hadithkundige Faqīhs zu sagen, dass gottesdienstliche Handlungen grundsätzlich durch die Offenbarung nachgewiesen werden. Eine Vorschrift der Scharia ist daher ausschließlich das, worüber eine Entscheidung der Scharia ergangen ist. Etwas, zu dem es keinerlei entsprechende Grundlage gibt, als Bestandteil der Scharia zu betrachten, kommt einer Anmaßung von Herrschaft über Allah gleich. In diesem Zusammenhang wurde dieser Vers Allahs offenbart:
أَمْ لَهُمْ شُرَكَاءُ شَرَعُوا لَهُم مِّنَ الدِّينِ مَا لَمْ يَأْذَن بِهِ اللَّهُ
Oder haben sie etwa Teilhaber, die ihnen eine Religion vorgeschrieben haben,(Sure asch-Schūrā: 21)
Deshalb verhält es sich mit den allgemeinen Gewohnheiten und Bräuchen der Menschen anders. Im Grunde sind sie allesamt mubāh – frei von Schuld und nicht festgelegt. Von all diesen Dingen ist nur dasjenige verboten, das Allah für verboten erklärt hat, und nichts anderes. Wenn wir diese Aussage nicht als wahr anerkennen, trifft auf uns dieser Vers zu:
قُلْ أَرَأَيْتُم مَّا أَنزَلَ اللَّهُ لَكُم مِّن رِّزْقٍ فَجَعَلْتُم مِّنْهُ حَرَامًا وَحَلَالًا
Habt ihr von der Versorgung, die Allah für euch herabgesandt hat, einiges für verboten und anderes für erlaubt erklärt? … Habt ihr darüber nachgedacht, was für eine Angelegenheit das ist?(Sure Yūnus: 59)
Dies ist ein äußerst wichtiges und überaus segensreiches grundlegendes Prinzip. Auf der Grundlage dieses Grundsatzes sagen wir: Kauf und Verkauf, Schenkung, Miete und dergleichen gehören zu den Gewohnheiten und Gepflogenheiten des gesellschaftlichen Lebens der Menschen. Für das Leben in dieser Welt müssen die Menschen sich daran halten, so wie Essen und Trinken sowie das Tragen von Kleidung für sie unerlässlich sind. In diesen Bereichen hat die Scharia vorzügliche und angemessene Regeln gelehrt. Daher hat die Scharia alles verboten, worin irgendein Schaden erkennbar war, und alles, was unbedingt notwendig ist, zur unerlässlichen Pflicht erklärt. Was sich danach als unerwünscht erwies, bezeichnete sie als „makruh“, und was umfassenden Nutzen erkennen ließ, bezeichnete sie als „mustahabb“. Daher war es in diesen Bereichen nicht nötig, die bestehenden Angelegenheiten vollständig abzuschaffen oder sie völlig neu zu gestalten.
Nachdem diese Wahrheit deutlich geworden ist, lässt sich sagen, dass die Menschen bei ihren Geschäften, im Handel und Gewerbe sowie beim Arbeiten gegen Lohn völlig frei sind, solange die Scharia keine ihrer Handlungen für haram erklärt. Als Beispiel kann man die Ernährung der Menschen anführen. In diesem Bereich genügt es, alles zu meiden, was haram ist. Darüber hinaus ist ihnen in diesem Bereich keine weitere Kontrolle durch Gebote und Verbote auferlegt worden. Daher sind all diese Dinge grundsätzlich mubah, also nicht verboten.
………….. Arabisch ………….
Auf der Grundlage dieses Grundsatzes haben Imam Ibn al-Qayyim, der Schüler Ibn Taymiyyas, und alle Rechtsgelehrten der hanbalitischen Rechtsschule gesagt:
………….. Arabisch ………….
Verträge und Bedingungen sind grundsätzlich allesamt mubah. Jeder Vertrag, gegen den die Scharia keinen Einwand erhoben und den sie nicht für haram erklärt hat, ist halal.
Auch in den authentischen Hadithen findet sich eine Bestätigung dieses Grundsatzes. Der geehrte Dschābir ibn ʿAbdallāh sagte:
……………. Arabisch …………….
Wir praktizierten den ʿAzl, während der Koran offenbart wurde. Hätte es etwas gegeben, das verboten werden sollte, hätte der Koran es gewiss verboten. [Daraus folgt ‘nicht, dass der ʿAzl ’ verboten ist; , eine solche Aussage kann man jedoch nicht । sagen, denn dieser Hadith stammt aus einer frühen Zeit. । Später wurde in anderen Hadithen auch sein Verbot erwähnt worden. । –Übersetzer]
Damit soll lediglich so viel bewiesen werden, dass alles, worüber durch die Offenbarung kein Verbot ergangen ist, nicht verboten und nicht haram ist. Solange keine verbietende Anordnung offenbart wurde, ist es vollständig erlaubt. Dies war die Überzeugung der Gefährten hinsichtlich der Scharia, und gerade daraus wird unwiderlegbar deutlich, dass sie die Grundprinzipien der Scharia richtig verstanden hatten.
Kurz gesagt beweisen all diese Beispiele und Belege, dass nur jene gottesdienstliche Handlung und jene Form des Gottesdienstes schariagemäß ist, die Allah selbst vorgeschrieben hat. Und unter den menschlichen Gewohnheiten ist nur das haram, was Allah selbst für haram erklärt hat. Was Allah nicht für haram erklärt hat, kann niemals haram sein.
2. Halal–und Haram zu erklären ist das Recht ausschließlich Allahs
Allahs Islam hat als zweiten grundlegenden Grundsatz verkündet, dass das Recht, etwas für halal oder haram zu erklären, ausschließlich dem Schöpfer Allah zukommt. Der Schöpfung wurde diese Befugnis entzogen. Ganz gleich, welchen Rang jemand in religiöser oder weltlicher Hinsicht innehat – dieses Recht besitzt niemand. Diese Befugnis ist ausschließlich als Allahs Recht anzuerkennen. Gelehrte, Pirs und Derwische, Könige und Herrscher oder Führer haben keinerlei Recht, den Dienern Allahs etwas für haram zu erklären. Wenn jemand es wagt, dies zu tun, muss man verstehen, dass er die von Allah festgelegten Grenzen überschreitet. Wer denjenigen, die Allahs uneingeschränktes Recht zur Schaffung religiöser Gesetze an sich reißen wollen, ihre Tat bereitwillig zugesteht, sie annimmt und ihnen folgt, begeht ein so schwerwiegendes Verbrechen, als würde er Allah Partner beigesellen. Dieses Verbrechen des Schirk wird Allah keineswegs vergeben. Die zuvor zitierte Aya aus der Sure asch-Schura ist auch hier zu lesen: der Sure asch-–Schura ist auch hier die zuvor zitierte Aya zu lesen:
أَمْ لَهُمْ شُرَكَاءُ شَرَعُوا لَهُم مِّنَ الدِّينِ مَا لَمْ يَأْذَن بِهِ اللَّهُ.
Haben sie etwa Teilhaber oder Götter, die für sie religiöse Vorschriften erlassen, für die Allah keinerlei Erlaubnis gegeben hat? Die Juden und Christen hatten ihren Priestern und Gelehrten die uneingeschränkte Befugnis übertragen, Halal und Haram festzulegen. Der Koran hat genau darauf hingewiesen, indem er sagte:
اتَّخَذُوا أَحْبَارَهُمْ وَرُهْبَانَهُمْ أَرْبَابًا مِّن دُونِ اللَّهِ وَالْمَسِيحَ ابْنَ مَرْيَمَ وَمَا أُمِرُوا إِلَّا لِيَعْبُدُوا إِلَٰهًا وَاحِدًا ۖ لَّا إِلَٰهَ إِلَّا هُوَ ۚ سُبْحَانَهُ عَمَّا يُشْرِكُونَ
Sie haben sich neben Allah ihre Priester und Gelehrten sowie den Messias Jesus zu Göttern genommen. Dabei war ihnen doch nur befohlen worden, dem einen Allah zu dienen und Ihn anzubeten. In Wahrheit gibt es außer Ihm keine Gottheit. Er ist vollkommen heilig und weit erhaben über das, was sie Ihm beigesellen. (Sure at-Tauba: 31)
Ali ibn Hatim war zuvor Christ gewesen. Nachdem er den Islam angenommen hatte und den edlen Propheten (s.a.w.) den genannten Vers rezitieren hörte, sagte er:
………… Arabisch ……………..
O Gesandter! Sie haben doch ihre Priester und Gelehrten nicht angebetet?
Der edle Gesandte Allahs (s.a.w.) antwortete: „Ist das wirklich so? Diese Priester und Gelehrten haben für sie doch das Erlaubte und das Verbotene festgelegt, und sie haben dies bereitwillig und aufrichtig angenommen. Im Koran wird genau dies ihre ‚Anbetung‘ genannt; eben dies ist Anbetung. Das, was man unter ‚Anbetung‘ versteht, haben sie diesen Priestern und Gelehrten erwiesen. [Tirmidhi und andere]
In einer anderen Überlieferung heißt es, dass der edle Prophet (s.a.w.) bei der Erklärung des oben genannten Verses sagte:
…………….. Arabisch ……………..
Ist es wahr, dass sie ihre Priester und Gelehrten nicht angebetet haben? Doch in Wirklichkeit war es so: Wenn diese Priester und Gelehrten etwas für sie als erlaubt erklärten, nahmen auch sie es als erlaubt an; und ebenso, wenn sie etwas für sie als verboten erklärten, erkannten sie es sogleich als verboten an. Jemandem eine solche Befugnis oder Stellung einzuräumen, bedeutet in Wahrheit, ihn anzubeten.
Die Christen vertreten seit jeher den Glauben, dass Jesus Christus, Allahs Friede sei auf ihm, seinen Jüngern und Gefährten vor seiner Auffahrt in die himmlische Welt die volle Befugnis verliehen habe, etwas für erlaubt oder verboten zu erklären. Sie können nach eigenem Ermessen etwas für erlaubt oder verboten erklären. Im Evangelium nach Matthäus wird überliefert:
Ich sage euch die Wahrheit: Was immer ihr auf Erden bindet, wird auch im Himmel gebunden sein, und was immer ihr auf Erden löst, wird auch im Himmel gelöst sein.
Über die Götzendiener wird im Edlen Qur’an gesagt, dass sie ohne Allahs Erlaubnis eigenmächtig festgelegt haben, was erlaubt und was verboten ist.
Es wurde verkündet:
قُلْ أَرَأَيْتُم مَّا أَنزَلَ اللَّهُ لَكُم مِّن رِّزْقٍ فَجَعَلْتُم مِّنْهُ حَرَامًا وَحَلَالًا قُلْ آللَّهُ أَذِنَ لَكُمْ ۖ أَمْ عَلَى اللَّهِ تَفْتَرُونَ
Habt ihr bedacht, was Allah euch als Lebensunterhalt gegeben hat, und habt ihr davon etwas für erlaubt und etwas für verboten erklärt? Sprich: Hat Allah euch dazu die Erlaubnis gegeben, oder erfindet ihr Lügen über Allah? (Sure Yunus: 59)
Allah sagte ferner:
وَلَا تَقُولُوا لِمَا تَصِفُ أَلْسِنَتُكُمُ الْكَذِبَ هَٰذَا حَلَالٌ وَهَٰذَا حَرَامٌ لِّتَفْتَرُوا عَلَى اللَّهِ الْكَذِبَ ۚ إِنَّ الَّذِينَ يَفْتَرُونَ عَلَى اللَّهِ الْكَذِبَ لَا يُفْلِحُونَ
Sagt nicht einfach, was euch in den Mund kommt: „Dies ist halal und dies ist haram.“ Dadurch würde im Namen Allahs eine völlige Lüge verbreitet. Und diejenigen, die solche Lügen im Namen Allahs verbreiten, können niemals Wohlergehen oder Erfolg erlangen. (Sure an-Nahl: 116)
Aus all diesen klaren und unumstößlichen Versen und Hadithen lässt sich zweifellos erkennen und verstehen, dass allein der erhabene Allah das Recht besitzt, Halal und Haram festzulegen und zu verkünden. Außer Allah besitzt niemand dieses Recht, und niemand kann es besitzen. Er selbst hat dies getan und es in Seinem eigenen Wort, dem erhabenen Koran, verkündet oder durch die Aussagen Seiner Propheten und Gesandten bekannt geben lassen. Niemand hat das Recht, im Bereich der Festlegung von Halal und Haram Allahs Entscheidung zu verletzen. Die Fiqh-Gelehrten haben dies auch nicht getan. Im erhabenen Koran heißt es ausdrücklich:
وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ
Was Allah euch verboten hat, das hat Er selbst für euch klar und einzeln dargelegt. (Sure al-’An’am: 119)
Tatsächlich besitzen die Fiqh-Gelehrten keinerlei Recht oder Befugnis, grundsätzlich und nach eigenem Gutdünken festzulegen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Denn dies gehört zur Aufgabe, die religiöse Scharia zu schaffen. Die Fiqh-Gelehrten dürfen Ijtihad betreiben, und ihre Meinungen und ihre Führung in Fragen der Scharia sind anzuerkennen. Dennoch hatten sie große Angst davor, in einer Angelegenheit eine Fatwa zu erteilen. Wurde einer von ihnen um eine Fatwa gebeten, verwies er den Fragenden an einen anderen und entzog sich selbst dieser Aufgabe. Denn sie fürchteten, dabei einen Fehler zu machen und sich schuldig zu machen, Halal zu Haram oder Haram zu Halal zu erklären. Und dies kann keinesfalls richtig sein.
Imam asch-Schafi’i überlieferte in seinem [arabischen] Werk die Aussage des Qadi Abu Yusuf, eines Schülers von Imam Abu Hanifa. Er sagte:
„Ich habe eine große Zahl äußerst gelehrter und in religiösen Fragen bewanderter Männer gesehen. Sie erteilten nicht gerne Fatwas. Anstatt eine Sache unmittelbar als halal oder haram zu bezeichnen, hielten sie es für ausreichend, ohne jede Auslegung nur das wiederzugeben, was im Koran steht. Der bedeutende Tabi’i-Gelehrte Ibn as-Sa’ib sagte: Seid nicht wie jene, die sagen: ‚Allah hat diese oder jene Sache halal gemacht‘ oder ‚Dies ist Allah besonders wohlgefällig‘. Denn am Tag der Auferstehung wird Allah sagen: ‚Nein, Ich hatte sie weder halal gemacht, noch war sie Mir wohlgefällig.‘ Ebenso sollt ihr nicht wie jener sein, der sagt: ‚Allah hat diese oder jene Sache haram gemacht.‘ Doch am Tag der Auferstehung wird Allah sagen: ‚Du bist ein Lügner. Ich hatte sie weder haram gemacht noch diese Handlung verboten.‘ Über Ibrahim an-Nakha’i, den berühmten Tabi’i-Fiqh-Gelehrten aus Kufa, wird überliefert, dass seine Schüler, wenn sie Fatwas erteilten, Worte wie ‚Das ist makruh‘ oder ‚Darin liegt kein Fehlverhalten‘ und Ähnliches gebrauchten. Denn es gibt keine verantwortungslosere Aufgabe, als eine Sache als halal oder haram festzulegen.“
Scheich al-Islam Imam Ibn Taymiyya sagte:
…………… Arabisch …………..
Die Gelehrten der frühen Zeit verwendeten das Wort „haram“ niemals für etwas anderes als für dasjenige, dessen Verbot mit Gewissheit, eindeutig und unabweisbar bekannt war.
Wenn Imam Ahmad ibn Hanbal (möge Allah ihm barmherzig sein) zu irgendeiner Angelegenheit befragt wurde, pflegte er entsprechend zu antworten: „Ich halte es für makruh“ oder „Ich halte es nicht für gut und billige es nicht.“ Dasselbe gilt für Imam Malik, Imam Abu Hanifa und andere Imame.
3.. Das Halale für haram und das Harame für halal erklären Schirk als Vergehen
Der Islam hat diejenigen, die sich aus eigenem Wesen für berechtigt halten, Halal und Haram festzulegen, scharf verurteilt. Besonders hart richtet sich der Angriff des Islam gegen jene, die das Halale für haram erklären. Denn dadurch geraten die Menschen ohne Grund in Enge und Entbehrung, obwohl Allah ihnen doch große Weite gewährt hat. Aufgrund einer solchen Haltung wird in den Menschen die Neigung zu unbegründeter Entbehrung und übertriebener Spitzfindigkeit immer stärker, während der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ihnen geboten hat, diese Neigung zu Entbehrung und Spitzfindigkeit in strengen Worten zu meiden. Gegenüber denjenigen, die diese Haltung einnehmen, brachte er tiefen Abscheu zum Ausdruck. Er sagte:
……………. Arabisch …………..
Hütet euch! Diejenigen, die in den Einzelheiten der Religion des Islam übermäßig streng sind, sind zugrunde gegangen, zugrunde gegangen … zugrunde gegangen. (Muslim, Ahmad, Abu Dawud)
Im Zusammenhang mit der Darstellung der Besonderheiten der prophetischen Sendung Muhammads sagte er:
……………. Arabisch …………..
Ich wurde mit einer geradlinigen, aufrichtigen und umfassenden Religion gesandt.
Zweifellos ist die Religion des Islam hinsichtlich Glaubensüberzeugung und Tauhid – der Anerkennung des Schöpfers als in jeder Hinsicht Einer und ohne Teilhaber – konsequent auf ein einziges Ideal ausgerichtet, während sie hinsichtlich der Scharia und der Handlungsordnung völlig großzügig und weit gefasst ist. Schirk und die Erklärung des Erlaubten für verboten stehen dazu in völligem Gegensatz.
In einem Hadith berichtete der edle Prophet, Allah, der Erhabene, habe gesprochen:
………………. Arabisch ………………..
Ich erschuf Meine Diener nach einem geradlinigen, aufrichtigen Ideal. Doch die Satane verleiteten sie und führten sie in die Irre. Sie erklärten ihnen jene Dinge für verboten, die Ich erlaubt hatte, und befahlen ihnen, Mir etwas beizugesellen, für dessen Beigesellung zu Mir Ich niemals eine Ermächtigung herabgesandt hatte. (Muslim)
Daraus geht eindeutig hervor, dass die Erklärung des Erlaubten für verboten eine Handlung auf der Stufe des Schirk ist. Der Qur’an verurteilte die arabischen Götzendiener aufs Schärfste dafür, dass sie Schirk und Götzendienst betrieben und sich heilige Dinge wie Feldfrüchte und Vieh selbst für verboten erklärten. Denn Allah, der Erhabene, hatte hierzu keinerlei Ermächtigung oder Bestätigung herabgesandt. Bahīra, Sāʾiba, Wasīla und Hām waren allesamt Bezeichnungen für die Tiere, die sie für verboten erklärt hatten. Wenn ein Kamel fünf Junge gebar und das letzte ein männliches war, schnitten diese Götzendiener dem Kamel das Ohr ab. Sie erklärten das Reiten auf ihm für verboten und ließen es zu Ehren ihrer angebeteten Götter frei. Danach erklärten sie sowohl das Schlachten dieses Kamels als auch das Beladen mit Lasten für völlig verboten. Es durfte weder von der Tränke noch von der Weide vertrieben werden. Dieses Kamel nannten sie Bahīra, das heißt: ein Kamel mit abgeschnittenem Ohr. Sāʾiba nannten sie ein Kamel, das sein Besitzer nach der Rückkehr von einer Auslandsreise oder nach der Genesung von einer Krankheit den Göttern weihte und freiließ. Wenn eine freigelassene Kamelstute ein weibliches Junges gebar, betrachteten sie es als ihr Eigentum. Gebar sie ein männliches Junges, so meinten sie, die Götter hätten daran Anspruch erworben. Wenn sie sowohl ein männliches als auch ein weibliches Junges gebar, ließen sie das männliche Junge statt es den Göttern zu opfern frei. Dann wurde es Wasīla genannt. Und wenn das Junge eines Kamels wiederum ein Junges hervorbrachte, das zum Tragen von Lasten geeignet war, durfte die alte Kamelstute nicht mehr zum Lastentragen oder Reiten benutzt werden. Dies wurde Hām genannt.
Auf diese Weise hat der Qur’an mit scharfen Worten dagegen protestiert, diese Tiere für verboten zu halten. Der Qur’an hat unmissverständlich klargestellt, dass es keinesfalls richtig ist, solche Dinge aus blindem Gehorsam gegenüber den Vorvätern zu tun. Es heißt:
مَا جَعَلَ اللَّهُ مِن بَحِيرَةٍ وَلَا سَائِبَةٍ وَلَا وَصِيلَةٍ وَلَا حَامٍ ۙ وَلَٰكِنَّ الَّذِينَ كَفَرُوا يَفْتَرُونَ عَلَى اللَّهِ الْكَذِبَ ۖ وَأَكْثَرُهُمْ لَا يَعْقِلُونَ – وَإِذَا قِيلَ لَهُمْ تَعَالَوْا إِلَىٰ مَا أَنزَلَ اللَّهُ وَإِلَى الرَّسُولِ قَالُوا حَسْبُنَا مَا وَجَدْنَا عَلَيْهِ آبَاءَنَا ۚ أَوَلَوْ كَانَ آبَاؤُهُمْ لَا يَعْلَمُونَ شَيْئًا وَلَا يَهْتَدُونَ –
Allah hat weder Bahīra, Sā’iba, Wasīla noch Hām oder dergleichen bestimmt. Diese Ungläubigen erheben gegen Allah eine lügnerische Verleumdung. Die meisten von ihnen sind ohne Verstand. Wann immer sie dazu aufgefordert werden, die von Allah herabgesandte Gesetzgebung anzunehmen und Seinem Gesandten zu gehorchen, sagen sie: »Die Bräuche, die wir von unseren Vorvätern übernommen haben, genügen uns.« Und doch wussten ihre Vorväter nichts und waren nicht rechtgeleitet. Werden sie ihnen trotzdem weiterhin auf ihrem Weg folgen?(Sure al-Mā’ida: 103–104)
Sure al-–A’rāf– – darin werden die wahrhaft verbotenen Dinge erwähnt und gesagt:
قُلْ مَنْ حَرَّمَ زِينَةَ اللَّهِ الَّتِي أَخْرَجَ لِعِبَادِهِ وَالطَّيِّبَاتِ مِنَ الرِّزْقِ
Sag: Wer hat den Schmuck, den Allah für Seine Diener hervorgebracht hat, und die guten Dinge der Versorgung, die Er bereitgestellt hat, verboten?(Sure al-–A’rāf: 32)
قُلْ إِنَّمَا حَرَّمَ رَبِّيَ الْفَوَاحِشَ مَا ظَهَرَ مِنْهَا وَمَا بَطَنَ وَالْإِثْمَ وَالْبَغْيَ بِغَيْرِ الْحَقِّ وَأَن تُشْرِكُوا بِاللَّهِ مَا لَمْ يُنَزِّلْ بِهِ سُلْطَانًا وَأَن تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ مَا لَا تَعْلَمُونَ
Sprich: Mein Herr hat diese Dinge für verboten erklärt: schamlose Taten, offenkundige oder verborgene Sünden, maßlose und ungerechte Übertretung, und die Beigesellung von Teilhabern neben Allah, für die Er keine Ermächtigung herabgesandt hat. Ebenso, im Namen Allahs etwas zu sagen, was ihr nicht wisst. (Sure al A’ʿrāf: 33)
Diese Auseinandersetzung über die Erklärung von etwas als erlaubt oder verboten wird in den mekkanischen Suren angeführt. Das bedeutet, dass diese Angelegenheit aus Sicht des Korans keineswegs nebensächlich, geringfügig oder unbedeutend ist. Vielmehr steht sie in Zusammenhang mit den grundlegenden Prinzipien und dem umfassenden Ideal des Islam.
In Medina trat unter den Muslimen deutlich die Neigung auf, Entbehrungen auf sich zu nehmen und reine Dinge für sich selbst als verboten zu erklären. In dieser Phase sandte Allah, der Erhabene, eindeutige und unmissverständliche Verse herab und gebot ihnen, innerhalb der von Allah festgelegten Grenzen zu bleiben und unbeirrt auf dem geraden Weg zu wandeln. Seine Worte lauten:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تُحَرِّمُوا طَيِّبَاتِ مَا أَحَلَّ اللَّهُ لَكُمْ وَلَا تَعْتَدُوا ۚ إِنَّ اللَّهَ لَا يُحِبُّ الْمُعْتَدِينَ – وَكُلُوا مِمَّا رَزَقَكُمُ اللَّهُ حَلَالًا طَيِّبًا ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ الَّذِي أَنتُم بِهِ مُؤْمِنُونَ
O ihr, die ihr glaubt! Erklärt nicht all die reinen Dinge, die Allah euch erlaubt hat, für „verboten“. Und überschreitet nicht die Grenzen. Wisst gewiss: Allah liebt die Übertreter keineswegs. Esst von der erlaubten und reinen Versorgung, mit der Allah euch versorgt hat, und fürchtet Allah, an den zu glauben ihr behauptet. (Sure al-Māʾida: 87––88)
4.. Verbotene Dinge sind schädlich
Allah, der Erhabene, ist der Schöpfer der gesamten Menschheit. Er hat dem Menschen so viele unschätzbare Gaben verliehen, dass sie unmöglich vollständig zu zählen sind. Daher steht Ihm von Natur aus das Recht zu, für die Menschen etwas für haram oder halal zu erklären. Niemand kann das Recht haben, diesbezüglich Fragen zu stellen oder Einwände zu erheben. Dieses Recht besitzt Er eben als Rabb. Der Mensch ist Sein Diener. Als dieser Diener ist der Mensch verpflichtet, dieses Sein Recht anzuerkennen und sich danach zu richten. Ebenso hat Er als Rabb den Menschen zu Seinen Dienern gemacht und ihnen eine Lebensordnung und ein Regelwerk gegeben, nach denen sie leben sollen. Da Allah Seinen Dienern jedoch unermesslich barmherzig ist, hat Er sie in dieser Angelegenheit weder gezwungen noch ihnen irgendeine unvernünftige oder dem Verstand widersprechende Vorschrift auferlegt. Er hat vielmehr äußerst vernünftig jeweils einzelne Dinge für halal oder haram erklärt. Sein höchstes Ziel dabei ist in jeder Hinsicht das grundlegende Wohl der gesamten Menschheit. Deshalb hat Er den Menschen nur reine, gute und vorzügliche Dinge für halal erklärt und alle minderwertigen, verdorbenen, schlechten und schädlichen Dinge für haram erklärt.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass Er den Juden auch einige gute und vorzügliche Dinge für haram erklärt hatte. Dies war jedoch eine Strafe für den Ungehorsam der Juden selbst. Denn sie hatten die von Allah gesetzten Grenzen von halal und haram eigenmächtig überschritten. Genau das hat Allah in dem folgenden Vers gesagt:
وَعَلَى الَّذِينَ هَادُوا حَرَّمْنَا كُلَّ ذِي ظُفُرٍ ۖ وَمِنَ الْبَقَرِ وَالْغَنَمِ حَرَّمْنَا عَلَيْهِمْ شُحُومَهُمَا إِلَّا مَا حَمَلَتْ ظُهُورُهُمَا أَوِ الْحَوَايَا أَوْ مَا اخْتَلَطَ بِعَظْمٍ ۚ ذَٰلِكَ جَزَيْنَاهُم بِبَغْيِهِمْ ۖ وَإِنَّا لَصَادِقُونَ
Für diejenigen, die dem Judentum folgten, hatten Wir alle Vögel mit Krallen für haram erklärt sowie das Fett von Rindern und Ziegen – ausgenommen das, was an ihrem Rücken, in ihren Eingeweiden oder an den Knochen haftet. Dies taten Wir als Vergeltung für ihre aufrührerische Haltung. Damit waren Wir zweifellos wahrhaftig und gerecht. (Sure al-’Anʿām: 146)
In einer anderen Sure des Korans wird dargelegt, welche aufrührerische Haltung die Juden eingenommen hatten. Der Vers lautet:
فَبِظُلْمٍ مِّنَ الَّذِينَ هَادُوا حَرَّمْنَا عَلَيْهِمْ طَيِّبَاتٍ أُحِلَّتْ لَهُمْ وَبِصَدِّهِمْ عَن سَبِيلِ اللَّهِ كَثِيرًا – وَأَخْذِهِمُ الرِّبَا وَقَدْ نُهُوا عَنْهُ وَأَكْلِهِمْ أَمْوَالَ النَّاسِ بِالْبَاطِلِ
Denen, die das Judentum angenommen und Unrecht begangen hatten, haben Wir wegen dieses Unrechts all jene Dinge verboten, die ihnen zuvor erlaubt worden waren. Außerdem, weil sie die Menschen sehr häufig vom Wege abhielten, Zins nahmen, obwohl er ihnen verboten worden war, und den Besitz der Menschen auf unrechtmäßige Weise verzehrten.(Sure an-Ni sāʾ: 160––161)
Später sandte Allah, der Erhabene, Seinen letzten Gesandten, durch den das Kommen der Propheten und Gesandten seinen Abschluss fand, zu allen Menschen. Die Menschheit hatte zu dieser Zeit ihre Reife erlangt und in vollem Maße Verstand und Urteilsvermögen entwickelt. Da nahm Allah, der Erhabene, ihnen aus Gnade jene vorübergehend auferlegte drückende Last der Verbote ab. Den Leuten der Schrift war diese Gesandtschaft bekannt; im Heiligen Qurʾān wird sie mit folgenden Worten erwähnt:
يَجِدُونَهُ مَكْتُوبًا عِندَهُمْ فِي التَّوْرَاةِ وَالْإِنجِيلِ يَأْمُرُهُم بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَاهُمْ عَنِ الْمُنكَرِ وَيُحِلُّ لَهُمُ الطَّيِّبَاتِ وَيُحَرِّمُ عَلَيْهِمُ الْخَبَائِثَ وَيَضَعُ عَنْهُمْ إِصْرَهُمْ وَالْأَغْلَالَ الَّتِي كَانَتْ عَلَيْهِمْ
Sie finden seine Erwähnung in der bei ihnen aufbewahrten Tora und im Evangelium niedergeschrieben. Er gebietet ihnen das Gute und verbietet ihnen das Schlechte, erklärt ihnen die reinen und guten Dinge für erlaubt und nimmt ihnen die drückenden Lasten und Fesseln ab, die ihnen auferlegt waren.(Sure al-Aʿrāf: 157)
Anstatt danach als Sühne für Verfehlungen gute, reine und vortreffliche Dinge zu verbieten, wurden im Islam andere Wege und Mittel vorgesehen. Zur Sühne für Sünden wurde die aufrichtige Reue eingerichtet. So wie Wasser Schmutz und Unrat abwäscht und beseitigt, so lässt auch die Reue die Sünden vergeben werden. Darüber hinaus wurden viele Handlungen vorgeschrieben, die schlechte Taten beseitigen. Almosen und Spenden löschen das Feuer der Sünde, so wie Wasser das Feuer löscht. Außerdem muss man im Laufe des Lebens viele Sorgen, Leiden, Prüfungen und Heimsuchungen ertragen, die die Sünden und Fehler des Dieners gleich trockenen Blättern und Laub von ihm abfallen lassen. Deshalb ist in unzweifelhafter Weise die Wahrheit hervorgetreten, dass alles, was der Islam verboten hat, gewiss schlecht, minderwertig und schädlich ist.
Tatsächlich hat Er das, was überwiegend und in vollem Maße schädlich ist, trotz seines Nutzens verboten. Was in reiner Weise nützlich und förderlich ist, wurde erlaubt. Im Hinblick auf Wein und Glücksspiel heißt es im Heiligen Qurʾān:
يَسْأَلُونَكَ عَنِ الْخَمْرِ وَالْمَيْسِرِ ۖ قُلْ فِيهِمَا إِثْمٌ كَبِيرٌ وَمَنَافِعُ لِلنَّاسِ وَإِثْمُهُمَا أَكْبَرُ مِن نَّفْعِهِمَا
O Prophet! Die Menschen fragen dich nach Alkohol und Glücksspiel. Sag: In beiden liegt eine große Sünde, obwohl sie auch einigen Nutzen haben; doch ihr Schaden ist weit größer als ihr Nutzen. (Sure al-Baqara: 219)
In diesem Zusammenhang lässt sich sagen: Was ist im Islam halal? Auf diese Frage kann man antworten: Halal sind die reinen, lautereren und nützlichen Dinge, also all das, was ein gesunder menschlicher Verstand für gut und vorzüglich hält und was alle Menschen im Großen und Ganzen mögen, ohne dabei von irgendwelchen Gewohnheiten oder Bräuchen bestimmt zu sein. Im Edlen Koran heißt es:
…………….. Arabisch ……………….
Die Menschen fragen dich, was für sie halal gemacht worden ist. O Prophet, sag: Für euch sind all jene Dinge halal gemacht worden, die rein, sauber, gut und vorzüglich sind.
Andernorts heißt es:
………….. Arabisch ……………..
Heute sind euch all jene Dinge halal gemacht worden, die rein, lauter, sauber, vorzüglich und gut sind.
Der Grund, weshalb Allah Ta’ala etwas für haram erklärt hat, ist dessen Niedrigkeit, Schlechtigkeit und Schädlichkeit. Es ist keineswegs erforderlich, dass jeder Muslim dies im Einzelnen kennt. Denn nicht alle verfügen in diesen Angelegenheiten gleichermaßen über richtiges Wissen. Vielleicht wissen es manche, während es vielen anderen unbekannt bleibt. Oft ist der Mangel und die Schlechtigkeit einer Sache noch nicht zutage getreten; später wird man sie gewiss erkennen. In einer solchen Situation ist es die Pflicht jedes gläubigen Menschen, die Erklärung Allahs mit unbeschränkter innerer Zustimmung und ohne jedes Zögern anzunehmen und zu sagen: Ich habe es erkannt und angenommen.
Allah, der Erhabene, hat Schweinefleisch für haram erklärt. Die Muslime verstanden damals nur so viel, dass es wegen seiner außerordentlichen Abscheulichkeit und Schlechtigkeit für haram erklärt worden war. Doch mit dem Fortschritt der Zeit machte auch das Wissen und die Wissenschaft Fortschritte. Dadurch wurde bekannt, dass Schweinefleisch eine Art zerstörerischer und für den Menschen tödlicher giftiger Keime enthält. Aber selbst wenn dieses Wissen über Schweinefleisch nicht erlangt worden wäre oder man etwas anderes als dies erfahren hätte, hätte sich die Glaubensüberzeugung der Muslime niemals verändert. Denn nach der Erklärung Allahs ist es unrein und äußerst schlecht.
Als Beispiel sei erwähnt, dass der ehrwürdige Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, gesagt hat:
………………. Arabisch ………………
Haltet euch von drei Dingen fern, die Flüche herbeirufen: das Verrichten der Notdurft an Stellen, an denen Wasser getrunken wird, in der Mitte des Weges und an schattigen Plätzen. (Abū Dāwūd, Ibn Māǧa, Ḥākim, Bayhaqī)
Anfangs verstand man unter der Bedeutung dieser Aussage lediglich, dass das Verrichten der Notdurft an diesen drei Orten eine sehr schlechte Handlung sei – im Widerspruch zu Anstand, Reinlichkeit und gesundem Menschenverstand. Doch infolge der Entwicklung des wissenschaftlichen Wissens erkannten wir später, dass diese Handlung aus der Sicht der allgemeinen Gesundheitslehre äußerst schädlich ist. Denn dadurch können sich schwere Infektionskrankheiten ausbreiten.
Vor diesem Hintergrund lässt sich sagen, dass mit jeder weiteren Entwicklung und jedem Fortschritt von Wissen und Wissenschaft auch die in der Grundlage der islamischen Scharia enthaltenen Gründe und die darin liegende Fürsorge immer mehr aufgedeckt werden. Es wird nichts mehr unerkannt bleiben, was die grundlegenden Gründe für die Festlegung von halal und haram betrifft. Tatsächlich liegt der Grundlage der islamischen Scharia die aufrichtige Fürsorge ihres Urhebers für die gesamte Menschheit zugrunde. Und warum sollte es auch nicht so sein? Sie wurde von Allah, dem Allwissenden, dem Allweisen und dem unendlich Barmherzigen, erlassen. Daher heißt es im Edlen Koran:
وَاللَّهُ يَعْلَمُ الْمُفْسِدَ مِنَ الْمُصْلِحِ ۚ وَلَوْ شَاءَ اللَّهُ لَأَعْنَتَكُمْ ۚ إِنَّ اللَّهَ عَزِيزٌ حَكِيمٌ
Allah, der Erhabene, weiß fehlerlos und genau, was Verderben bringt und schlecht ist und was Nutzen bringt und gut ist. Wenn Allah gewollt hätte, hätte Er euch in schwere Bedrängnis stürzen können. (Doch das wollte Er nicht.) Wahrlich, Allah ist allbezwingend, unbezwingbar und allwissend.(Sure al-Baqara: 220)
5. Halal ausreichend, Haram unnötig
In Wahrheit ist der Islam eine mit großer Schönheit ausgestattete Lebensordnung. Sie wurde herabgesandt, um den Menschen das Leben zu erleichtern. Wenn in dieser Ordnung etwas für haram erklärt worden ist, wurde dafür etwas Besseres halal gemacht. Es wurde eine äußerst gute Alternative angeboten. Diese Alternative ist derart beschaffen, dass durch sie einerseits allen Dingen, die Verderben verursachen, der Weg versperrt wird und andererseits das Bedürfnis nach verbotenen Dingen sowie die Abhängigkeit von ihnen vollständig beseitigt wird. Allama Ibn al-Qayyim, Allah möge ihm barmherzig sein, hat darauf hingewiesen und gesagt:
Der Islam hat das Wahrsagen des Schicksals durch das Würfelspiel verboten. Stattdessen hat er das Bittgebet der Istikhāra vorgeschrieben. [Der Islam hat die Muslime gelehrt dass, sie irgendeine Handlung ausführen bevor sie sollen Rat einholen und die Istikhāra verrichten.। Es wird berichtet,, ‘dass: Wer Istikhāra verrichtet, der scheitert nicht, und wer sich beraten lässt,, der wird nicht beschämt.। ‘Die Istikhāra’bedeutet: dass, jemand bei zwei Angelegenheiten über die er im Zweifel ist, sich fragt,– welchevon beiden er tun soll,, und er von diesen beiden diejenige findet, die besser ist, zu finden, soll er beiAllah ein Bittgebet’sprechen .। Dafür wurden das Gebet und das’Bittgebet Masnūn vorgesehen und eingerichtet worden.।]
Der Islam hat das Nehmen von Zinsen verboten. Stattdessen hat er gewinnbringenden Handel erlaubt.
Er hat das Glücksspiel verboten und stattdessen den Erwerb von Preisgeldern aus solchen Wettbewerben mit Pferden, Kamelen und Pfeilen erlaubt, die nicht im Widerspruch zur Scharia stehen.
Männern wurde die Verwendung von Seide verboten. Stattdessen hat er verschiedene schöne Kleidungsstücke aus Baumwolle, Wolle und Leinen erlaubt.
Er hat Unzucht und Homosexualität verboten. Stattdessen hat er den Geschlechtsverkehr mit der eigenen Ehefrau erlaubt.
Rauschmittel wurden verboten. Stattdessen hat er schmackhafte Getränke, die Körper und Geist zuträglich sind, als halal erlaubt.
Er hat schlechte und minderwertige Arten von Nahrung verboten. Stattdessen hat Er vorzügliche, hochwertige und gute Speisen als halal erlaubt.
Wenn man die umfassenden islamischen Vorschriften auf diese Weise betrachtet, wird sich erweisen, dass Allah, der Erhabene, zwar einerseits das menschliche Leben dadurch eingeengt hat, dass Er manche Dinge verboten hat, andererseits aber durch die Erlaubnis vieler Dinge dem Leben große Weite und Großzügigkeit verliehen hat. Zwar hat Er das Tor auf der einen Seite geschlossen, doch das Tor auf der anderen Seite geöffnet. Denn Allah, der Erhabene, wollte das menschliche Leben keiner schweren Not und Entbehrung aussetzen. Er wünscht für die Menschen nur Leichtigkeit. Er wollte das menschliche Leben bis zum Rand mit Wohlergehen, rechter Rechtleitung und Barmherzigkeit erfüllen. Allah Selbst hat verkündet:
يُرِيدُ اللَّهُ لِيُبَيِّنَ لَكُمْ وَيَهْدِيَكُمْ سُنَنَ الَّذِينَ مِن قَبْلِكُمْ وَيَتُوبَ عَلَيْكُمْ ۗ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ – وَاللَّهُ يُرِيدُ أَن يَتُوبَ عَلَيْكُمْ وَيُرِيدُ الَّذِينَ يَتَّبِعُونَ الشَّهَوَاتِ أَن تَمِيلُوا مَيْلًا عَظِيمًا – يُرِيدُ اللَّهُ أَن يُخَفِّفَ عَنكُمْ ۚ وَخُلِقَ الْإِنسَانُ ضَعِيفًا
Allah möchte euch die gesetzlichen Bestimmungen klar erläutern und euch die Wege und Verfahrensweisen zur Rechtleitung der vergangenen Völker kundtun. Er wendet sich euch in Seiner Barmherzigkeit zu. Allah ist allwissend und allweise. Allah möchte euch Barmherzigkeit erweisen; diejenigen jedoch, die ihren eigenen Wünschen, Begierden und Leidenschaften folgen, wollen euch weit vom geraden Weg abbringen. Allah möchte euch die schwere Last erleichtern, die auf euch liegt. Denn der Mensch ist ein äußerst schwaches Geschöpf. (Sure an-Nisāʾ: 26–28)
6. Haram Handlungen dienende Mittel sind ebenfalls Haram
Ein grundlegendes Prinzip des Islam lautet: Was zu einer Haram-Handlung führt, ist ebenfalls Haram. Auf diese Weise hat der Islam auch die Ursachen, durch die Haram-Handlungen zustande kommen, für Haram erklärt. Denn wenn diese Ursachen nicht unterbunden werden, gibt es keinerlei Schwierigkeit mehr, die eigentliche Haram-Handlung zu begehen. So hat der Islam beispielsweise Zina beziehungsweise Unzucht verboten. Auch die Ursachen, die diese Haram-Handlung leicht, bequem und unausweichlich machen, hat der Islam für Haram erklärt. Zu den Handlungen dieser Art gehören das ungezügelte, freizügige und zügellose Verhalten von Frauen, das ungehörige Zusammensein von Männern und Frauen in abgeschiedener Zweisamkeit, ungehemmte Blicke und Begegnungen, Vermischung, heimliche Liebesbeziehungen und Freundschaften, Nacktaufnahmen, obszöne Zeitschriften und Schriften sowie Gesang und Musik, die sexuelle Erregung hervorrufen, und dergleichen mehr. Aus diesem Grund haben die Gelehrten der islamischen Scharia folgendes Grundprinzip verkündet:
„Alles, was Haram-Handlungen herbeiführt, ist ebenfalls Haram.“
In diesem Zusammenhang ist auch ein weiteres grundlegendes Prinzip des Islam zu beachten. Nicht nur derjenige, der die eigentliche Haram-Handlung begeht, gilt deswegen als sündig und schuldig. Auch jeder, der zu dieser Handlung in irgendeinem Maß Hilfe leistet, gilt in eben diesem Maß als sündig und schuldig – unabhängig davon, ob diese Hilfe und Unterstützung materieller oder verbaler Art ist. Wer die eigentliche Haram-Handlung in welchem Maß auch immer unterstützt, ist genau in diesem Maß an der eigentlichen Sünde beteiligt. Deshalb hat der edle Prophet (s.a.w.) nicht nur denjenigen verflucht, der berauschende Getränke trinkt, sondern auch deren Hersteller, Verwalter und Überbringer, denjenigen, für den sie überbracht wurden, und sogar denjenigen, der ihren Preis entgegennimmt. Ebenso sind derjenige, der Zins nimmt, derjenige, der ihn zahlt, sowie derjenige, der die entsprechende Urkunde schreibt und als Zeuge auftritt, allesamt verflucht. Folglich ist auch das, was eine Haram-Handlung unterstützt, Haram. Und es ist keineswegs verwunderlich, dass jeder, der eine Haram-Handlung in welchem Maß auch immer unterstützt, in eben diesem Maß an dieser Sünde beteiligt ist.
7. Bei verbotenen Handlungen Tricks anzuwenden ist ebenfalls verboten
Sowohl all jene äußerlichen Ursachen, die den Menschen zu verbotenen Handlungen hinziehen, als auch das Verbergen und die Ausführung von Handlungen mithilfe von Tricks sind verboten. All diese hinterlistigen Machenschaften sind eine Folge der Einflüsterungen Satans. Die Juden hatten von Allah für verboten erklärte Handlungen und Dinge durch Tricks erlaubt gemacht. Das ist äußerst verwerflich. Der edle Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:
………….. Arabisch ……………
Tut nicht, was die Juden getan haben. Versucht nicht, das, was Allah verboten hat, durch einen geringfügigen Trick erlaubt zu machen.
Allah, der Erhabene, hatte den Juden verboten, am Samstag irgendeine Art von Jagd zu betreiben. Doch sie machten dieses Verbot durch eine List erlaubt. Sie gruben am Freitag Gruben aus, in denen sich am Samstag Fische sammelten, und fingen sie dann am Sonntag. Sie betrachteten eine solche List keineswegs als Unrecht. Nach Auffassung der islamischen Rechtsgelehrten ist dies jedoch vollständig verboten. Denn Allah wollte in Wirklichkeit, dass sie sich von der Jagd fernhielten – ganz gleich, ob unmittelbar oder mittelbar.
Wenn man den Namen oder die äußere Gestalt einer verbotenen Sache verändert, ohne ihre eigentliche Beschaffenheit zu verändern, wird diese Sache dadurch nicht erlaubt; vielmehr handelt es sich lediglich um eine hinterlistige Methode, das Verbot zu umgehen. Wenn Menschen immer neue Formen ersinnen und zur Ausübung einer unzulässigen Handlung wie des Zinsnehmens Tricks anwenden oder beginnen, Wein unter einer schönen Bezeichnung zu trinken, ändert dies nichts an seiner Verbotenheit und Sündhaftigkeit. Der edle Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, warnte bereits davor und sagte:
…………….. Arabisch ……………….
Eine Gruppe aus meiner Umma wird den Namen des Weines ändern wollen, um ihn dadurch erlaubt zu machen. (Ahmad)
Dass die Menschen den moralzerstörerischen Tanz als „Kunst“ oder „schöne Künste“ bezeichnen, Sura als „Getränk“ und Zins als „Gewinn“ (interest), ist lediglich ein Ergebnis der Wechselfälle, Wandlungen und Veränderungen der Zeit; andernfalls hat sich an der grundsätzlichen Tatsache, dass diese Handlung haram ist, keinerlei Unterschied ergeben.
8.. Eine gute Absicht macht Haram nicht zu Halal
Es besteht kein Zweifel daran, dass der Islam bei Angelegenheiten der Scharia einer guten Absicht, einem einwandfreien Ziel und einer uneigennützigen Gesinnung große Bedeutung beimisst. Der Prophet selbst, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:
…………. Arabisch ……………..
Alle Handlungen werden nach der Absicht bewertet. Und jeder Mensch erhält nur das, was er beabsichtigt. Aufgrund der Absicht können erlaubte und gewöhnliche Handlungen den Rang einer gottesdienstlichen Handlung erlangen und zu einem Mittel der Annäherung an Allah werden. Wenn jemand Nahrung zu sich nimmt, um sein Leben zu erhalten und Ruhe zu erlangen, damit er seine Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber den Geschöpfen Allahs erfüllen kann, wird auch seine Aufnahme dieser Speise und dieses Getränks zu einer gottesdienstlichen Handlung und zu einem Mittel der Annäherung an Allah.
Wer mit seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr hat, um die Keuschheit von sich und seiner Ehefrau zu bewahren und Nachkommen zu zeugen, dessen Handlung wird ebenfalls als gottesdienstliche Handlung angesehen, und er wird dafür belohnt werden. In diesem Zusammenhang sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm:
…………… Arabisch ………………
Auch der Geschlechtsverkehr eines von euch mit seiner Ehefrau ist eine Art von verdienstvoller Handlung. Als die Gefährten fragten: „O Gesandter Allahs! Wenn jemand sein sexuelles Verlangen befriedigt, wird er dafür schon belohnt?“ Der Gesandte sagte: „Würde er nicht sündigen, wenn er verbotenen Geschlechtsverkehr hätte? Ebenso wird er für den erlaubten und halal Geschlechtsverkehr belohnt werden.“ (Al-Buchari, Muslim)(Al-Buchari, Muslim)
Im Hadith wird außerdem überliefert:
…………….. Arabisch ……………..
Wer die erlaubten Dinge dieser Welt erwerben möchte, um seine eigene Würde zu wahren, die Bedürfnisse seiner Familie zu erfüllen und seinem Nachbarn Barmherzigkeit zu erweisen, wird Allah in einem Zustand begegnen, in dem sein Gesicht so strahlend und leuchtend wie der Mond in einer Vollmondnacht sein wird. (at-Tabarani)
Auf diese Weise wird jede erlaubte Handlung, die ein gläubiger Mensch verrichtet, aufgrund der guten Absicht zu einer gottesdienstlichen Handlung. Das Haram jedoch bleibt unter allen Umständen Haram, ganz gleich, wie gut und rein der Zweck auch sein mag und wie groß, vortrefflich und erhaben das dahinterstehende Ziel auch sein mag. Der Islam billigt keineswegs, für die Erreichung eines erhabenen Zieles eine verbotene Methode anzuwenden.
Denn der Islam verlangt sowohl, dass das Ziel höher und edler ist, als auch, dass die Mittel und Wege zu seiner Verwirklichung rein sind. Das opportunistische Prinzip, dass der Zweck alle möglichen Mittel und Wege rechtfertige, ist der Islam keineswegs bereit anzuerkennen. Außerdem ist der Islam nicht der Ansicht, dass man für ein richtiges Ziel und einen richtigen Zweck zahlreiche falsche Methoden und Mittel anwenden müsse. Im Gegenteil: Er hält es für unbedingt erforderlich, für ein richtiges und unfehlbares Ziel und einen richtigen Zweck richtige, unfehlbare und reine Methoden und Mittel zu wählen. Wenn jemand mit der Absicht, eine Moschee zu errichten oder dem Gemeinwohl zu dienen, durch Zinsen, Bestechung, Haram, Vergnügungen, Glücksspiel oder andere verbotene Wege Geld verdient, wird diese gute Absicht die Verwerflichkeit der verbotenen Handlung nicht verändern und sie nicht erlaubt machen. Denn die Absicht, die Gesinnung oder der gute Wille im Islam kann keinerlei Einfluss auf das Haram ausüben. Der edle Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte hierzu lehrend:
………….. Arabisch …………..
Allah ist heilig. Er nimmt nur das Heilige an. Den Gläubigen hat Er genau das befohlen, was Er auch Seinen Propheten und Gesandten befohlen hatte. Er sagte: (Koranvers) O Gesandte! Esst von den reinen Dingen und tut Gutes. Ich bin über alles, was ihr tut, vollkommen informiert.(Sure al-Mu’minun: 51)
Er sagte außerdem:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُلُوا مِن طَيِّبَاتِ مَا رَزَقْنَاكُمْ
O ihr gläubigen Menschen! Esst von den reinen Gaben, die Wir euch gegeben haben. (Sure al-Baqara: 172)
Daraufhin sagte der Gesandte (s.a.w.s.):
…………… Arabisch ……………..
Ein Mann unternimmt eine lange Reise. Sein Haar ist zerzaust und ungepflegt, seine Füße sind staubbedeckt. Er hebt beide Hände zum Himmel und fleht immer wieder: „Allah, Allah!“ Doch seine Nahrung ist haram, sein Getränk ist haram, seine Kleidung ist haram – und er wurde mit haram-Nahrung ernährt und aufgezogen. Wie kann das Gebet eines solchen Menschen bei Allah erhört werden? (Muslim, Tirmidhi)
Er sagte ferner:
…………… Arabisch. ………..
Wer haram-Vermögen anhäufte und es später spendete, wird dafür keinen Lohn erhalten. Die Sünde seines haram erworbenen Vermögens wird gewiss als Last auf ihm liegen.
……………… Arabisch. ……………
Wenn ein Diener unrechtmäßig erworbenes Vermögen verdient und davon Almosen gibt, wird dies nicht angenommen. Was er davon ausgibt, wird ebenfalls keinen Segen haben. Was er zurücklässt, wird für ihn lediglich ein Wegzehr für den Eintritt in die Hölle sein. Die Wahrheit ist, dass Allah, der Erhabene, Unrecht nicht durch Unrecht beseitigt. Vielmehr beseitigt Er Unrecht durch Rechtschaffenheit. Und tatsächlich kann Schmutz keinen Schmutz beseitigen.
9. Meidung zweifelhafter Handlungen um sich vom Verbotenen fernzuhalten
Eine große Barmherzigkeit Allahs gegenüber den Menschen dieser Welt besteht darin, dass Er ebenso deutlich erklärt hat, was halal ist, wie Er das Verbotene kenntlich gemacht hat.
وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ
Allah hat euch deutlich erklärt, was euch verboten wurde. (Al- An’ʿām: 119)
Daher kann es kein Hindernis und keine Einschränkung geben, das eindeutig Erlaubte zu tun. Was jedoch eindeutig verboten ist, darf im Allgemeinen nicht getan werden, außer in einer völlig ausweglosen Lage. Darüber hinaus gibt es zwischen dem eindeutig Erlaubten und dem offenkundig Verbotenen noch eine Kategorie zweifelhafter Dinge. In Bezug auf diese geraten die Menschen in Unentschlossenheit und Zweifel. Der Grund für ihren zweifelhaften Charakter liegt darin, dass die einschlägigen Belege in vielen Fällen unklar sind; manchmal verfällt der Mensch in äußersten Zweifel, weil keine eindeutige Entscheidung darüber getroffen werden kann, wie ein vorliegender unumstößlicher Beleg anzuwenden ist. Diese zweifelhaften Dinge zu meiden wird im Islam als Gottesfurcht, Taqwa und Vorsicht zum Schutz vor Unrecht bezeichnet. Dadurch werden die Wege zur Sünde versperrt. Es schult den Menschen zuverlässig und führt ihn auf den richtigen Weg. Andernfalls kann der Mensch in zweifelhafte Handlungen verwickelt werden und dadurch in verbotene Handlungen geraten. Der edle Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, verkündete selbst dieses grundlegende Prinzip:
…………….. Arabisch …………………
Das Erlaubte ist eindeutig, und auch das Verbotene ist eindeutig. Dazwischen gibt es einige zweifelhafte Dinge. Viele Menschen wissen nicht, ob diese in Wirklichkeit erlaubt oder verboten sind. Wer sich in einer solchen Lage von ihnen fernhält, um seine Religion und seine Würde zu bewahren, wird gewiss Sicherheit erlangen. Wer sich jedoch auf etwas davon einlässt, läuft Gefahr, ins Verbotene zu geraten. Wer seine Tiere in der Nähe einer verbotenen Weide grasen lässt, läuft Gefahr, in dieses verbotene Gebiet einzudringen. Hört: Jeder König hat ein geschütztes Weidegebiet. Hört weiter: Die Dinge, die Allah verboten hat, sind Sein geschütztes Weidegebiet. (Buchari, Muslim, Tirmidhi)(Buchari, Muslim, Tirmidhi)
10.. Das Verbotene für alle geltend
In der islamischen Scharia gilt das Verbot allgemein, unterschiedslos und für alle. Es ist im Islam undenkbar, dass etwas für die Menschen eines Landes verboten, für die Menschen eines anderen Landes jedoch erlaubt wäre oder dass etwas für Schwarze verboten, für Weiße hingegen erlaubt wäre. Ebenso ist es im Islam völlig undenkbar, dass etwas für die Angehörigen einer bestimmten Klasse oder Gruppe erlaubt, für andere jedoch verboten wäre. Im Islam ist kein besonderer Rang für Geistliche, Priester, Gelehrte oder für Könige, Herrscher, Adlige und ähnliche Klassen anerkannt. Ihnen ist im Islam keinerlei Möglichkeit gegeben, unter Berufung auf ihren besonderen Rang einerseits ihre Begierden zu befriedigen und andererseits eine besondere Art von Herrschaft über die Bevölkerung auszuüben. Auch die Muslime haben in dieser Hinsicht keinen besonderen Rang und keine besonderen Rechte. Im Islam gibt es keinerlei Bestimmung, nach der eine Sache für Muslime erlaubt, für andere aber eben diese Sache verboten wäre. Denn Allah ist der Herr aller Menschen ohne Ausnahme. Ebenso ist die von Ihm gegebene Lebensordnung – die islamische Scharia – ohne Ausnahme eine Wegweisung für alle Menschen. Was immer Seine Scharia erlaubt hat, ist daher unterschiedslos für alle Menschen erlaubt. Was Er dagegen verboten hat, ist für alle und bis zum Jüngsten Tag verboten.
Als Beispiel sei der Diebstahl genannt. Er ist für alle verboten. Ob der Dieb Muslim oder Nichtmuslim ist – in jedem Fall gilt dasselbe. Welche Herkunft der Dieb auch haben mag, ob er Muslim oder Nichtmuslim ist – in jedem Fall gilt dasselbe. Er muss unausweichlich bestraft werden. Der edle Gesandte, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, hat dieses Prinzip selbst in die Tat umgesetzt. Er verkündete:
……………. Arabisch ………………
Bei Allahs Namen schwöre ich! Selbst wenn Fatima, die Tochter Muhammads, stehlen würde, würde man auch ihr die Hand abhacken. (Buchari)
Während des Lebens des edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ereignete sich ein Diebstahl. Dabei gerieten ein Muslim und ein Jude unter Verdacht. Die Verwandten des Muslims schoben dem Juden weiterhin die Schuld zu, obwohl in Wirklichkeit der Muslim selbst den Diebstahl begangen hatte. In dieser Lage wurde von Allah eine Offenbarung herabgesandt, durch die unparteiische Gerechtigkeit hergestellt und der Jude für unschuldig erklärt wurde. Es wurde verkündet:
إِنَّا أَنزَلْنَا إِلَيْكَ الْكِتَابَ بِالْحَقِّ لِتَحْكُمَ بَيْنَ النَّاسِ بِمَا أَرَاكَ اللَّهُ ۚ وَلَا تَكُن لِّلْخَائِنِينَ خَصِيمًا – وَاسْتَغْفِرِ اللَّهَ ۖ إِنَّ اللَّهَ كَانَ غَفُورًا رَّحِيمًا – وَلَا تُجَادِلْ عَنِ الَّذِينَ يَخْتَانُونَ أَنفُسَهُمْ ۚ إِنَّ اللَّهَ لَا يُحِبُّ مَن كَانَ خَوَّانًا أَثِيمًا –
Wir haben dieses Buch mit der Wahrheit zu dir hinabgesandt, damit du unter den Menschen gemäß dem urteilst und Recht sprichst, was Allah dir gezeigt hat. Sei kein Streitender zugunsten der Verräter und streite nicht für die Streitenden. Und tritt nicht als Fürsprecher für jene ein, die sich selbst verraten. Allah liebt die Verräter und die sündhaften Menschen überhaupt nicht. (Sure an-Nisāʾ: 105––107)
Die Juden hatten in dem Buch Allahs, das zu ihnen herabgesandt worden war, nach Belieben vieles verändert. Sie hatten beschlossen, dass Zins für Juden dann haram sei, wenn jemand einem seiner jüdischen Brüder ein Darlehen gewährt. Einem Nichtjuden jedoch ein verzinsliches Darlehen zu geben, sei nicht verboten und nicht haram. In ihrem Buch steht geschrieben:
Gib deinem Bruder keinen Zinskredit, einem Angehörigen eines anderen Volkes jedoch darfst du einen Zinskredit geben.
Auch im Heiligen Koran wird dieses üble Verhalten der Juden erwähnt. Dort heißt es:
وَمِنْ أَهْلِ الْكِتَابِ مَنْ إِن تَأْمَنْهُ بِقِنطَارٍ يُؤَدِّهِ إِلَيْكَ وَمِنْهُم مَّنْ إِن تَأْمَنْهُ بِدِينَارٍ لَّا يُؤَدِّهِ إِلَيْكَ إِلَّا مَا دُمْتَ عَلَيْهِ قَائِمًا ۗ ذَٰلِكَ بِأَنَّهُمْ قَالُوا لَيْسَ عَلَيْنَا فِي الْأُمِّيِّينَ سَبِيلٌ وَيَقُولُونَ عَلَى اللَّهِ الْكَذِبَ وَهُمْ يَعْلَمُونَ
Unter ihnen gibt es auch solche, denen ihr, selbst wenn ihr ihnen nur eine Münze anvertraut, diese nicht zurückerstatten werdet, solange ihr euch nicht über sie gestellt habt. Der Grund dafür ist, dass sie sagen: „Uns obliegt keine Verantwortung gegenüber den Ungebildeten (Nichtjuden).“ Und sie verbreiten diese Lüge wissentlich im Namen Allahs. (Sure Āl–ʿImrān: 75)
Es besteht kein Zweifel daran, dass sie im Namen Allahs eine Lüge verbreitet haben. Denn Allahs Gesetz und die Scharia unterscheiden nicht zwischen verschiedenen Völkern. Allah der Erhabene hat den Verrat durch die Worte aller Propheten und Gesandten für haram erklärt. Zweifellos ist dieser Streit der Juden lediglich das Ergebnis einer äußerst niedrigen, niederträchtigen und engstirnigen Gesinnung. In keiner himmlischen Religion kann er auch nur den geringsten Platz haben. Denn hohe Moral und Wahrhaftigkeit sind stets menschlich und ohne Unterschied. Daher kann etwas nicht für den einen halal und für den anderen haram sein. Dazu gehört etwa die Wahrung von anvertrautem Gut. Zwar galt sie bei ihnen als Merkmal vorzüglichen Charakters, aber nicht ohne Unterschied. Sie war vielmehr ausdrücklich auf den gegenseitigen Umgang innerhalb ihres eigenen Stammes beschränkt. Gegenüber Angehörigen anderer Völker außerhalb des Stammes jedoch war jede Art von Verrat nicht nur erlaubt, sondern sogar eine äußerst lobenswerte Pflicht und willkommen.
Auf diese Weise sind überall viele alte religiöse und moderne wissenschaftliche Auffassungen verbreitet, die Spaltungen zwischen Menschen, Stämmen und Völkern hervorbringen. Sie sind ebenso unmenschlich, wie sie vor dem Prüfstein der echten Vernunft nicht bestehen. Daher sind sie zu meiden.
11. Wenn Notwendigkeit besteht, wird das Verbotene zulässig gemacht
Der Bereich und Umfang dessen, was der Islam als haram erklärt, ist äußerst eng. Dennoch wurde bei allem, was er als haram erklärt hat, äußerste Strenge und Unnachgiebigkeit angewandt. Auch die offenen und verborgenen Wege zu verbotenen Handlungen hat er versperrt. Darüber hinaus wurde auch das, was die Ursache einer verbotenen Handlung ist, als haram erklärt. Was bei einer verbotenen Handlung hilft und sie unterstützt, und selbst das Schaffen von Gelegenheiten dazu, wurde im Islam ebenfalls als haram erklärt. Auch der Versuch, durch Tricks etwas Verbotenes halal zu machen, wurde verboten. Der Islam hat jedoch den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen nicht widersprochen. Auch gegenüber der menschlichen Schwäche wurde nicht im Geringsten Nachsicht verweigert. Daher wurde unter Berücksichtigung äußerster Not und der natürlichen menschlichen Schwäche gestattet, vom Haram in dem Maß zu nehmen, wie es zur Deckung des grundlegenden Bedarfs erforderlich ist. Doch auch diese Erlaubnis ist weder uneingeschränkt noch bedingungslos. Ihr grundlegendes Ziel besteht lediglich darin, den Bedarf zu decken und vor dem Untergang zu bewahren. Deshalb verkündete Allah, der Erhabene, nachdem Er den Verzehr von Aas, Blut und Schweinefleisch für haram erklärt hatte:
فَمَنِ اضْطُرَّ غَيْرَ بَاغٍ وَلَا عَادٍ فَلَا إِثْمَ عَلَيْهِ ۚ إِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ
Wer jedoch in eine Zwangslage gerät und davon etwas isst, ohne dies aus eigenem Verlangen zu tun oder die Grenzen zu überschreiten, für den ist keine Sünde damit verbunden. Gewiss, Allah ist verzeihend und barmherzig. (Sure al-Baqara: 173)
Allah, der Erhabene, hat diese Erlaubnis in Seinem Koran wiederholt verkündet. Aus dieser Aussage haben die islamischen Rechtsgelehrten folgenden Grundsatz abgeleitet:
„Die Notwendigkeit macht auch das Verbotene zulässig.“
Hier ist jedoch besonders darauf zu achten, dass an diesen wenigen Stellen für den Menschen in einer Zwangslage die Bedingung auferlegt wurde, „nicht aus eigenem Verlangen zu handeln und die Grenzen nicht zu überschreiten“. Das bedeutet: Wenn jemand in eine Zwangslage gerät, keine halal Nahrung findet und aufgrund des Hungers die Gefahr, sein Leben zu verlieren, akut wird, darf er zwar „harame Nahrung zu sich nehmen; doch dürfen weder Gier noch Begehren, Genuss, Geschmackserlebnis oder das Streben nach Befriedigung sein Ziel sein. Zweitens darf er davon nur die geringstmögliche Menge essen, die zur Deckung des Bedarfs erforderlich ist; er darf sich nicht satt essen.“ Aus dieser Bedingung haben die Rechtsgelehrten einen weiteren Grundsatz abgeleitet. Dieser lautet:
………………. Arabisch. ……………
Das Bedürfnis selbst bestimmt sein Maß (oder die Grenze seines Maßes).
Es trifft zu, dass der Mensch sich dem Bedürfnis beugen muss. Das bedeutet jedoch nicht, dass er sich dem Bedürfnis vollständig ausliefert und die Zügel seines eigenen Wesens in dessen Hand legt. Er muss vielmehr am Erlaubten festhalten. Bei dessen Suche muss er Tag und Nacht unermüdlich sein. Da aufgrund eines Bedürfnisses die vorübergehende Aufnahme verbotener Dinge in dem unbedingt erforderlichen Mindestmaß gestattet wurde, ist es unerlässlich, aufmerksam und wachsam darauf zu achten, dass man nicht versucht, gerade daran für immer festzuhalten, und sich nicht dem Genuss und der Befriedigung des Geschmacks hingibt.
Indem der Islam im Fall äußerster Bedürftigkeit die Aufnahme des Verbotenen gestattete, bewies er die Verwirklichung seines grundlegenden Wesens und schuf im Sinne seiner eigenen Prinzipien und Ideale eine ganz einfache Regelung. Dadurch wurde die Wahrheit der folgenden Erklärung Allahs des Erhabenen unwiderlegbar bewiesen:
يُرِيدُ اللَّهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُرِيدُ بِكُمُ الْعُسْرَ
Allah will euch Erleichterung gewähren. Er will euch keinerlei Härte auferlegen. ((Sure al-Baqara: 185))
مَا يُرِيدُ اللَّهُ لِيَجْعَلَ عَلَيْكُم مِّنْ حَرَجٍ وَلَٰكِن يُرِيدُ لِيُطَهِّرَكُمْ وَلِيُتِمَّ نِعْمَتَهُ عَلَيْكُمْ لَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ
Allah will euch nicht in Bedrängnis und Enge stürzen. Vielmehr will Er euch läutern und Seine Gunst an euch vollenden, damit ihr dankbar seid. ((Sure al-Māʾida: 6))
يُرِيدُ اللَّهُ أَن يُخَفِّفَ عَنكُمْ ۚ وَخُلِقَ الْإِنسَانُ ضَعِيفًا
Allah will euch die Last erleichtern. Denn der Mensch wurde schwach und hilflos erschaffen. (Sure an-Nisāʾ: 28)
Zweites Kapitel
Im persönlichen Leben des Muslims Halal–und Haram
– Nahrung und Getränke
– Kleidung und Schmuck–Schönheit
– Haus–und Wohnung
– Einkommen und Beruf
des Muslims persönlichen Leben das Erlaubte–das Verbotene
Bei pflanzlichen Nahrungsmitteln und Getränken sind die Meinungsverschiedenheiten nicht sehr zahlreich und weitreichend. Doch seit frühester Zeit bestehen unter den Völkern bei der Frage der Nahrungsaufnahme, insbesondere derjenigen aus dem Tierreich, unterschiedliche Auffassungen. Darüber, welche Dinge erlaubt und zulässig sind und welche nicht, haben sich die Meinungsverschiedenheiten herausgebildet.
Bei pflanzlichen Nahrungsmitteln und Getränken sind die Meinungsverschiedenheiten nicht sehr zahlreich und weitreichend. Der Islam hat den Genuss von Rauschmitteln verboten, unabhängig davon, ob sie aus Trauben, Datteln, Gerste oder etwas anderem hergestellt werden. Ebenso ist alles verboten, was den Verstand und das Urteilsvermögen des Menschen beeinträchtigt, irgendeine Verderbnis verursacht oder gesundheitsschädlich ist.
Bei Nahrungsmitteln tierischer Herkunft bestehen jedoch zwischen den verschiedenen Völkern der Welt heftige Meinungsverschiedenheiten.
der Brahmanen Ansicht nach Tiere zu schlachten und zu essen
Nach der Auffassung der Brahmanen und anderer Religionsanhänger sowie mancher philosophischer Denkrichtungen ist es für sie selbst verboten, Tiere zu schlachten und zu essen. Pflanzen oder Gemüse sind ihre einzige Nahrung. Denn ihrer Ansicht nach ist das Schlachten von Tieren eine äußerst grausame und erbarmungslose Handlung. Auch sie haben ein Recht zu leben, und dieses Recht darf ihnen nicht vorenthalten werden.
Wenn man jedoch die Natur der Welt betrachtet und sie mit tiefem, scharfem Blick untersucht, wird klar, dass das Schlachten von Tieren keineswegs eine schuldhafte Handlung ist. Denn diese Tiere und Lebewesen der Welt sind keine eigenständigen Schöpfungen mit einem unabhängigen Zweck. Sie besitzen weder Verstand und Urteilsvermögen noch einen eigenen Willen oder die Fähigkeit zur Auswahl. Ihre natürliche körperliche Beschaffenheit beweist von selbst, dass sie im Wesentlichen dazu geschaffen und bestimmt sind, dem Menschen Dienste zu leisten. Der Mensch bringt sie unter seine Kontrolle und verrichtet mit ihrer Hilfe zahlreiche Arbeiten. Ebenso kann dagegen nichts eingewendet werden, wenn sie geschlachtet und als Nahrung verzehrt werden. Das von Allah in der Schöpfung stets wirksame Gesetz besteht darin, dass niedrigere und geringere Geschöpfe sich für bessere und höhere Geschöpfe opfern. Entsprechend werden Tiere unaufhörlich als Nahrung des Menschen verwendet. Ebenso werden Tiere zur Nahrung des Menschen. Darüber hinaus ist es eine natürliche Gegebenheit, dass zum Schutz der menschlichen Gemeinschaft der Einzelne getötet wird. Wenn Tiere nicht für den Menschen geschlachtet würden, bedeutete das keineswegs, dass sie vor Tod und Verderben bewahrt blieben. Es wäre unausweichlich, dass sie von anderen, stärkeren Raubtieren und Ungeheuern zerrissen und zu deren Nahrung würden. Oder sie wären gezwungen, eines natürlichen Todes zu sterben. Und dieser wäre mit Sicherheit schmerzhafter, als ihnen ein scharfes Messer durch die Kehle zu führen und sie zu schlachten.
Juden und der Christen aus Sicht verbotene Tiere
Unter den Gläubigen der himmlischen Schriften wurden den Juden zahlreiche Land- und Wassertiere verboten. Im elften Kapitel des 3. Buches Mose im Alten Testament findet sich eine ausführliche Darstellung dazu. Auch im Heiligen Qurʾān werden hierzu einige Dinge erwähnt. Daraus lässt sich erkennen, was den Juden verboten worden war. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass dieses Verbot ihnen lediglich zur Bestrafung wegen ihrer eigenen Ungerechtigkeit und ihres rebellischen Handelns auferlegt worden war. Es heißt:
وَعَلَى الَّذِينَ هَادُوا حَرَّمْنَا كُلَّ ذِي ظُفُرٍ ۖ وَمِنَ الْبَقَرِ وَالْغَنَمِ حَرَّمْنَا عَلَيْهِمْ شُحُومَهُمَا إِلَّا مَا حَمَلَتْ ظُهُورُهُمَا أَوِ الْحَوَايَا أَوْ مَا اخْتَلَطَ بِعَظْمٍ ۚ ذَٰلِكَ جَزَيْنَاهُم بِبَغْيِهِمْ ۖ وَإِنَّا لَصَادِقُونَ
Und denjenigen, die Juden geworden waren, hatten Wir alle Tiere mit Krallen verboten. Auch das Fett von Rindern und Schafen hatten Wir ihnen verboten, außer dem, was an deren Rücken, Eingeweiden oder Knochen haftete. Dies geschah als Strafe für ihren Ungehorsam gegenüber Allah. Und gewiss sind Wir darin wahrhaftig.(Sure al-An’ʿām: 146)
Dies betrifft die Juden. Die Angelegenheit der Christen ist ganz ähnlich. Denn in dieser Hinsicht stehen sie unter der Herrschaft der Juden. Denn das Evangelium hat diese Anweisung nicht aufgehoben. Vielmehr verkündete es: »Jesus, der Messias, ist nicht gekommen, um die vorherige Scharia aufzuheben, sondern um sie zu vervollkommnen. Doch die Christen selbst haben die Vorschriften der Scharia verletzt und alles, was ihnen in der Tora verboten worden war, für erlaubt erklärt. Was Speisen und Getränke betrifft, so befolgen sie die Vorschriften des heiligen Paulus und erklärten alles außer den Tieren, die den Götzen geopfert wurden, für erlaubt. Paulus begründete dies mit den Worten: ›Für die Reinen ist alles rein. Und nichts, was in den Mund hineingeht, macht unrein; vielmehr macht das unrein, was aus dem Mund herauskommt.‹ Auf dieser Grundlage erklärten sie auch Schweinefleisch für erlaubt, obwohl es ihnen nach der eindeutigen Aussage des Buches in der Tora bis heute vollständig verboten ist.
Der Zustand der Araber in der vorislamischen Zeit
Vor dem Kommen des Islam, im Zeitalter der Dschāhilīya, hielt die arabische Gesellschaft manche Tiere für unrein und erklärte andere aufgrund ihres Strebens nach der Nähe zu den Götzen und ihrer Befolgung von Aberglauben für sich selbst als verboten. Bahīra, Sāʾiba, Waṣīla und Ḥām sowie ähnliche Tiere gehörten in dieser Hinsicht zu den verbotenen Tieren; dies wurde zuvor erläutert. Umgekehrt erklärten sie viele unreine Dinge, etwa Aas und fließendes Blut, für erlaubt und halal.
Der Islam hat die reinen Dinge für erlaubt erklärt
Als der Islam aufkam, waren die Bewohner Arabiens in Bezug auf tierische Nahrung auf vielfältige Weise von den gegensätzlichen Auffassungen der früheren Generationen bedrängt. Deshalb wandte sich der Islam an die gesamte Menschheit und sagte:
يَا أَيُّهَا النَّاسُ كُلُوا مِمَّا فِي الْأَرْضِ حَلَالًا طَيِّبًا وَلَا تَتَّبِعُوا خُطُوَاتِ الشَّيْطَانِ ۚ إِنَّهُ لَكُمْ عَدُوٌّ مُّبِينٌ
O ihr Menschen, esst von all den erlaubten und reinen Dingen auf der Erde und folgt nicht den Fußstapfen Satans. Wahrlich, Satan ist euer offenkundiger Feind. (Sure al-Baqara: 168)
Mit anderen Worten: Der Islam hat alle Menschen ohne Ausnahme aufgerufen und gesagt: „O ihr Menschen, nehmt von dieser gewaltigen, weit ausgedehnten Tafel der Erde die reinen und vorzüglichen Dinge als Nahrung zu euch. Und folgt keineswegs dem von Satan gewiesenen Weg.“ Das heißt: Betrachtet nicht das, was Allah erlaubt hat, als verboten und stürzt dadurch nicht in die tiefste Grube der Irreführung. Danach wurde die Ansprache besonders an die Gläubigen gerichtet:
……………… Arabisch ……………
O ihr Gläubigen! Esst von den reinen Dingen, die Wir euch als Versorgung gegeben haben, und dankt Allah, wenn ihr bereit seid, ausschließlich Ihm zu dienen. Er hat euch nur Aas, Blut, Schweinefleisch und Tiere verboten, die im Namen eines anderen als Allahs geschlachtet wurden. Wer jedoch in äußerste Not gerät, ohne danach zu verlangen, für den ist es keine Sünde, davon zu essen. Allah ist vergebend und barmherzig.
Mit diesen Worten, die in besonderer Weise an sie gerichtet wurden, hat Allah den Gläubigen befohlen, reine und vorzügliche Nahrung zu sich zu nehmen. Zugleich sollen sie dem barmherzigen Geber Dank erweisen und das Recht erfüllen, indem sie die Gaben Seiner Gnade würdigen. Danach wird gesagt, dass Allah außer den vier im Vers erwähnten Arten keinerlei andere Dinge verboten hat. Es heißt:
قُل لَّا أَجِدُ فِي مَا أُوحِيَ إِلَيَّ مُحَرَّمًا عَلَىٰ طَاعِمٍ يَطْعَمُهُ إِلَّا أَن يَكُونَ مَيْتَةً أَوْ دَمًا مَّسْفُوحًا أَوْ لَحْمَ خِنزِيرٍ فَإِنَّهُ رِجْسٌ أَوْ فِسْقًا أُهِلَّ لِغَيْرِ اللَّهِ بِهِ ۚ فَمَنِ اضْطُرَّ غَيْرَ بَاغٍ وَلَا عَادٍ فَإِنَّ رَبَّكَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ
Sprich: In der Offenbarung, die mir zuteilgeworden ist, finde ich nichts, was einem Essenden als verboten bezeichnet worden wäre, außer einem verendeten Tier, vergossenem Blut und Schweinefleisch oder einem Tier, das einem anderen als Allah geopfert wurde. Wenn jemand aus Zwang davon etwas isst, ohne begierig zu sein oder das Maß der Notwendigkeit zu überschreiten, dann ist dein Herr gewiss verzeihend und barmherzig. (Sure An’am: 145)
Sure al-–Māʾida werden nach der Darlegung dieser verbotenen Dinge folgende Worte angeführt:
حُرِّمَتْ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةُ وَالدَّمُ وَلَحْمُ الْخِنزِيرِ وَمَا أُهِلَّ لِغَيْرِ اللَّهِ بِهِ وَالْمُنْخَنِقَةُ وَالْمَوْقُوذَةُ وَالْمُتَرَدِّيَةُ وَالنَّطِيحَةُ وَمَا أَكَلَ السَّبُعُ إِلَّا مَا ذَكَّيْتُمْ وَمَا ذُبِحَ عَلَى النُّصُبِ
Verboten sind euch verendete Tiere, Blut, Schweinefleisch, Tiere, die anderen Gottheiten außer Allah geweiht wurden, Tiere, die durch Erdrosseln verendet sind, durch einen Schlag verendet sind, durch einen Sturz aus der Höhe verendet sind, durch einen Hornstoß verendet sind oder von einem Raubtier zerrissen wurden, außer denen, die ihr noch schlachten konntet, sowie Tiere, die einem Götzen geopfert wurden.(Sure al- Māʾida: 3)
In diesem Vers werden zehn verbotene Tiere erwähnt. Im vorhergehenden Vers waren nur fünf verbotene Dinge erwähnt worden. Daher besteht zwischen diesen beiden kein Widerspruch. Vielmehr ist der eine Vers in besonderer Weise eine Erklärung des anderen. Denn Tiere, die durch Erdrosseln, durch einen Schlag, durch einen Sturz aus der Höhe oder durch einen Hornstoß verendet und von einem Raubtier zerrissen worden sind – all diese Tiere sind in Wirklichkeit verendete Tiere, lediglich verschiedene Formen des Verendens. Auch ein Tier, das einem Götzen geopfert wurde, wird den Tieren gleichgestellt, die im Namen eines anderen als Allah geschlachtet wurden. Somit sind tatsächlich nur vier Arten von Tieren verboten.
Die Gründe für das Haram-Sein verendeter Tiere
Unter den Versen des Korans, in denen verbotene Speisen erwähnt werden, wird überall an erster Stelle al-Māʾita genannt, also Tiere und Vögel, die eines natürlichen Todes gestorben sind. Mit anderen Worten: Lebewesen oder Vögel, deren Tod nicht durch rituelle Schlachtung oder Jagd eingetreten ist.
Doch was könnte der Grund dafür sein, dass es verboten und haram ist, dieses Tier als Nahrung zu verwenden, und dass man es nutzlos verrotten und zugrunde gehen lässt? Das ist die Frage des modernen menschlichen Geistes. Darauf möchte ich antworten: Dem Verbot des Verzehrs verendeter Tiere und Vögel sowie dem Umstand, dass man sie verrotten lässt, liegen mehrere dem Gemeinwohl dienende Gründe zugrunde:
a. Die gesunde menschliche Natur empfindet Abscheu gegenüber toten Lebewesen. Ein vernünftiger Mensch hält den Verzehr von Aas für eine äußerst abscheuliche Tat. Er ist davon überzeugt, dass dies für den Menschen eine höchst unschickliche und niedrige Handlung ist. Deshalb wurde in allen offenbarten Schriften und Religionen der Verzehr von Aas für haram erklärt, während überall der Verzehr von Tieren bevorzugt wurde, die rituell geschlachtet worden sind, unabhängig davon, wie unterschiedlich die Methoden und Regeln der rituellen Schlachtung auch sein mögen.
b. Dass der Mensch etwas, dessen Erwerb er nicht beabsichtigt und nach dem er kein Verlangen verspürt hat, als Nahrung zu sich nimmt, ist Allah nicht wohlgefällig. Beim Aas verhält es sich genauso. Bei einem Tier jedoch, das rituell geschlachtet oder gejagt wird, sind der Entschluss und die Mühe des Menschen in gewissem Maße beteiligt, weshalb es als wohlgefällig gilt.
c. Bei einem Tier, das eines natürlichen Todes gestorben ist, besteht die Befürchtung, dass es an einer chronischen Krankheit litt, einem Unfall zum Opfer fiel oder starb, nachdem es giftiges Gras oder giftige Pflanzen gefressen hatte. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass sein Verzehr großen Schaden verursacht. Oder es kann aufgrund großer Schwäche oder schlechter Gesundheit gestorben sein.
d. Indem Allah, der Erhabene, Aas für den Menschen für haram erklärt hat, hat Er aus besonderer Barmherzigkeit für die Tiere und Vögel Nahrung bereitgestellt. Denn auch sie sind wie wir Geschöpfe Allahs.
e. Ein weiterer Aspekt ist, dass der Mensch seine in seinem Besitz befindlichen Tiere nicht krank oder schwach werden und zugrunde gehen lässt. Vielmehr wird er sie entweder unverzüglich behandeln lassen oder sie rituell schlachten und ihnen dauerhafte Ruhe gewähren.
Warum ist strömendes Blut haram
Den zweiten Platz in der Liste der verbotenen Dinge nimmt das strömende Blut ein. Hadhrat Ibn Abbas (r.a.) wurde nach der islamischen Rechtsbestimmung bezüglich der Milz gefragt. Er sagte: „Du darfst sie essen.“ Die Leute sagten: „Ist sie nicht eigentlich nur geronnenes Blut?“ Darauf antwortete er: „Allah, der Erhabene, hat lediglich das strömende Blut verboten. Denn es ist unrein, schmutzig und abscheulich (Unrat). Eine saubere, geläuterte und gesunde menschliche Natur kann es nicht anders als verabscheuen. Außerdem ist es, wie bei einem verendeten Tier, sehr wahrscheinlich, dass es schädliche Keime enthält.“
Im Zeitalter der Dschahiliyya, wenn jemand starken Hunger verspürte, stieß er einen Knochen oder einen scharfen Gegenstand in den Körper eines Kamels oder eines anderen Tieres. Das Blut, das dabei spritzend herausströmte, trank er begierig. Durch solche Handlungen mussten die Tiere qualvolle Schmerzen erdulden. Da ihnen Blut entzogen wurde, war es unvermeidlich, dass sie geschwächt wurden. Aus all diesen Gründen hat Allah, der Erhabene, strömendes Blut verboten.
Schweine fleisch
Das dritte auf dieser Liste stehende Nahrungsmittel ist Schweinefleisch. Jede gesunde Natur und Veranlagung empfindet Abscheu davor, denn es ist unrein. Es ist unvorstellbar, dass irgendein Mensch einen gesunden Geschmackssinn gegenüber Schweinefleisch als anziehend empfinden könnte. Denn die äußerst begehrte Nahrung des Schweins besteht aus allen Arten von Exkrementen und Abfällen. Auch aus der Sicht der modernen Gesundheitswissenschaft ist sein Verzehr überall, besonders aber in heißen Ländern, äußerst schädlich. Wissenschaftliche Untersuchungen haben zudem erwiesen, dass sich beim Verzehr von Schweinefleisch im Körper eine Art Wurm entwickelt, der die Gesundheit nach und nach zerstört.
{Nach den neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen können sich im Schweinefleisch folgende Keime entwickeln: Cysticerus teunicallis, Cysticereus cellulosae Spargamune mousoni, Echinococeus podymorphus, paragonimus weater manall – der Übersetzer}
In Zukunft könnten noch viele weitere schädliche Aspekte und Ursachen entdeckt werden. Nach Ansicht vieler Fachleute führt der regelmäßige Verzehr von Schweinefleisch zu Schamlosigkeit im menschlichen Charakter und lässt das Gefühl der Selbstachtung vollständig schwinden.
Ein Tier, das nicht Allah, sondern jemand anderem als Opfer geweiht wurde
Das vierte verbotene Tier ist das Verzehren eines Tieres, das jemand anderem als Allah geweiht wurde. Auch dies ist haram. Das heißt: Wenn ein Tier im Namen eines anderen als Allah geschlachtet oder geopfert wird und dabei der Name eines anderen angerufen wird, wird es für jeden Muslim haram. Die Götzendiener weihten Tiere ihren Göttern und Götzen – früher taten sie dies, und auch heute tun sie es noch. Sie opferten oder schlachteten sie. Da es außer dem einen Allah den Göttern geweiht wurde und man dadurch ihre Nähe erlangen und ihnen dienen wollte, ist dies äußerster Schirk. Deshalb kann ein Mensch, der an den einen Allah glaubt, solche Tiere nicht essen. Aus der Sicht der Religion des Tauhid ist ihr Verzehr offenkundiger Schirk. Aus diesem Grund ist er haram. Ziel ist es, die Reinheit des tauhidischen Glaubens und der Glaubensüberzeugung zu bewahren, die Menschen vom Schirk und vom Götzendienst fernzuhalten und sie dagegen aufzubringen.
Allah, der Erhabene, hat den Menschen erschaffen. Er hat für ihn alles auf der Erde dienstbar gemacht. Auch die Tiere sind dem Menschen unterworfen und zu seinem Dienst bestimmt. Zum Wohl des Menschen ist es vollständig erlaubt, sie zu schlachten. Die Bedingung ist jedoch, dass man beim Schlachten den Namen des einen Allah ausspricht und sagt: „Allahu akbar.“ Dadurch wird erwiesen, dass die Tötung eines lebenden Geschöpfes durch das Schlachten mit der von eben diesem Allah erteilten Erlaubnis geschieht. Wird jedoch beim Schlachten der Name eines anderen angerufen, wird diese Erlaubnis Allahs faktisch zurückgewiesen. Deshalb wurde dieses Tier für haram erklärt, damit der betreffende Mensch davon ferngehalten wird.
Einige Arten von Aas
Im Großen und Ganzen sind diese vier Dinge grundsätzlich haram. Doch angesichts der etwas ausführlicheren Darstellung, die dazu in der Sure al-–Māʾida enthalten ist, erhöht sich ihre Zahl auf zehn. Die übrigen sind folgende:
5. Munḫaniqa: ein Tier, das durch Erdrosseln verendet ist;
6. Mauqūdha: ein Tier, das durch den Schlag mit einem Stock oder einem anderen harten Gegenstand verendet ist;
7. Mutaraddiya: ein Tier, das durch einen Sturz von einem hohen Ort oder in einen Brunnen beziehungsweise Graben verendet ist;
8. Natīḥa: ein Tier, das durch den Hornstoß eines anderen Tieres verendet ist;
9. Ein Tier, das von einem Raubtier in Stücke gerissen wurde, wobei es einen Teil seines Körpers gefressen hat und es dadurch starb; nachdem Allah, der Erhabene, diese fünf Arten von Tieren erwähnt hatte, erklärte Er: Wenn ihr eines von ihnen noch lebend vorfindet und es schlachtet, ist es nicht haram; vielmehr dürft ihr es essen. Für die Schlachtung genügt, dass noch ein schwacher Lebenshauch vorhanden ist. Hadhrat ʿAlī, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte:
………. (Arabisch)………………..
Diese Tiere, die durch einen Stockschlag, einen Sturz von oben oder den Stoß eines Horns sterben, sollt ihr essen, wenn sie noch lebend geschlachtet werden – also solange sie noch eine Hand oder ein Bein bewegen.
‘Dahhak’ sagte: Die Menschen im Zeitalter der Unwissenheit pflegten diese Tiere zu verzehren, ohne sie zu schlachten. Doch Allah, der Erhabene, hat im Islam den Verzehr dieser Tiere für haram erklärt. Wenn jedoch eines von ihnen noch einen schwachen Lebensrest besitzt und geschlachtet werden kann, während es noch mit dem Bein, dem Schwanz oder dem Auge zuckt, ist es halal.
(Nach Ansicht einiger Fiqh-Gelehrter muss in ihm noch stabiles Leben vorhanden sein. Erst wenn Blut fließt und es Hände und Beine kräftig bewegt, wird es nach der Schlachtung halal.)
Diese Aase für haram zu erklären – der Grund
Der Grund und die Zielsetzung, die dem Verbot dieser Aase zugrunde liegen, sind genau jene, die bereits ausführlich erwähnt wurden. Insbesondere kann gesagt werden, dass es das Ziel der Scharia ist, den Menschen zu Barmherzigkeit gegenüber Tieren und zu größtem Mitgefühl für die Verantwortung ihrer Versorgung und Pflege zu erziehen. Der Mensch soll die Tiere nicht hilflos sich selbst überlassen. Wenn eines etwa durch Strangulation stirbt, ein anderes von einem hohen Ort stürzt und stirbt und ein weiteres im Kampf mit einem anderen Tier durch einen Hornstoß getötet wird, ohne dass der Besitzer der Tiere dabei irgendein Verantwortungsgefühl empfindet, so ist dies Allah keineswegs wohlgefällig. Wenn jemand Tiere so grausam schlägt, dass ihr Tod unausweichlich wird, führt dies zu Allahs Missfallen. Manche erfreuen sich daran, Tiere miteinander kämpfen zu lassen, oder bestimmen dadurch Sieger und Besiegten. Dabei stößt ein Tier das andere, verletzt es und bedeckt es mit Blut, sodass ihm schließlich nichts anderes bleibt, als zu sterben. Auch diese Handlung missbilligt Allah.
Auch das Essen von Tieren, die von Raubtieren in Stücke gerissen wurden, ist haram. Das eigentliche Ziel dabei ist die Wahrung der Würde des Menschen. Denn es kann für den Menschen nicht schicklich sein, die Überreste eines Tieres zu essen. Man wollte ihn davon fernhalten. Im Zeitalter der Unwissenheit pflegten die Menschen diese Tiere bedenkenlos zu essen. Doch Allah, der Erhabene, hat den Verzehr der von Raubtieren übrig gelassenen Fleischreste für die Gläubigen für haram erklärt.
einer Gottheit zu Ehren als Opfer dargebrachtes Tier
Das zehnte der verbotenen Tiere ist jenes Tier, das an einem bestimmten Ort als Opfer für eine Gottheit getötet wird. Zweck und Ziel dabei ist die Anbetung einer anderen Macht, einer Person oder einer Gottheit außer Allah. Im Zeitalter der Dschāhilīya waren rund um die Kaaba viele derartige „Orte“ errichtet worden. Damals schlachteten die Menschen an diesen Orten Tiere, um ihre angebeteten Götter zu verehren und ihre Nähe zu erlangen. Mit einem Wort: Auch dies ist nichts anderes als ein Opfer für jemand anderen als Allah. In beiden Fällen besteht das äußerste Ziel darin, einer anderen als Allah verehrten Macht Verehrung und Hochachtung zu erweisen, sie zu verherrlichen und ihre Größe zur Schau zu stellen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Bezeichnung „ein im Namen eines anderen als Allahs geschlachtetes Tier“ für ein Tier verwendet werden kann, bei dessen Schlachtung sich kein Götzenbild vor ihm befindet. Es genügt vielmehr, dass es im Namen eines Götzen geschlachtet wurde. Das an einem solchen Ort geschlachtete Tier hingegen ist auch dann verboten, wenn es nicht im Namen eines anderen als Allah geschlachtet wurde. Mit anderen Worten: Im ersten Fall ist der „Ort“ nicht festgelegt, im zweiten Fall ist der Ort genau bestimmt.
Die Menschen waren der Ansicht, dass die an verschiedenen Stellen rund um die Kaaba errichteten „Orte“ dazu dienten, durch das Schlachten von Tieren an diesen Orten dem Haus Allahs Ehrerbietung zu erweisen. Der Koran hat diese irrige Vorstellung widerlegt und diese Handlung ausdrücklich für verboten erklärt. Andernfalls würde das an einem „Ort“ geschlachtete Tier ebenfalls unter die Bezeichnung „ein für jemand anderen als Allah geschlachtetes Tier“ fallen.
Fische und Heuschrecken betreffende besondere Bestimmung
Im Islam wurde für Fische und derartige Wassertiere eine besondere Bestimmung erlassen. Sie wurden nicht zu den verbotenen Tieren gezählt. Als der edle Prophet (s.a.w.) über das Meerwasser befragt wurde, sagte er zur Antwort:
……….. Arabisch ……………
Das Wasser des Meeres ist rein, und das darin Verendete ist halal.
Im Heiligen Koran heißt es:
……….. Arabisch ……………
Die Jagd des Meeres und seine Nahrung sind euch halal gemacht worden.
Hazrat Umar (r.a.) sagte im Zusammenhang mit der Tafsir dieses Versabschnitts:
Mit „der Jagd des Meeres“ sind alle Lebewesen gemeint, die im Meer gefangen werden. Und mit der Nahrung des Meeres ist das gemeint, was das Meer selbst an die Oberfläche wirft.
Auch Hazrat Ibn Abbas (r.a.) sagte: Mit der Nahrung des Meeres sind die „toten Lebewesen“ des Meeres gemeint.
Buchari und Muslim wird in ihren Büchern dieser von Hazrat Dschabir (r.a.) überlieferte Hadith zitiert:
……….. Arabisch ……………
Der edle Prophet (s.a.w.) entsandte eine Gruppe der Sahaba zu einem besonderen Einsatz. Sie fingen einen großen Fisch. Das Meer hatte den Fisch an die Oberfläche geworfen, das heißt, er war tot. Sie aßen mehr als zwanzig Tage lang von diesem Fisch. Danach kehrten sie nach Medina zurück und informierten den edlen Propheten (s.a.w.) darüber. Er sagte zu ihnen: „Esst von der Versorgung, die Allah für euch hervorgebracht hat. Wenn noch etwas von diesem Fisch bei euch übrig ist, dann gebt auch uns davon zu essen.“ Daraufhin boten einige von ihnen dem edlen Propheten (s.a.w.) einen Teil dieses Fisches an. Er aß davon. (Buchari)
Auch für Heuschrecken gilt diese Bestimmung der Scharia. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erlaubte den Verzehr toter Heuschrecken, denn sie können nicht geschächtet werden. Hadhrat Ibn Abī Laylā sagte:
……….. Arabisch ……………
Wir zogen gemeinsam mit dem edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu sieben Feldzügen. Dabei aßen wir in seiner Gesellschaft Heuschrecken.
Tote Tiere Haut, Knochen und Haare Verwendung
„Verbotenes Aas“ bedeutet, dass sein Verzehr verboten ist. Doch es ist nicht verboten, die Haut, Hörner, Knochen und Haare eines verendeten Tieres zu verwenden. Im Gegenteil, dies ist sogar erwünscht, denn es handelt sich um Eigentum, das genutzt und sinnvoll verwendet werden kann. Daher darf es nicht vernichtet werden.
Hadhrat Ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte:
Der Sklave der Mutter der Gläubigen, Hadhrat Maymūna, erhielt eine Ziege als Geschenk. Später verendete sie. Als der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sie sah, sagte er: „Warum zieht ihr ihr nicht die Haut ab? Wenn ihr sie reinigt und gerbt, könnt ihr sie verwenden.“ Die Leute sagten: „Aber sie ist doch verendet.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Nur der Verzehr des Aases ist verboten.“
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erklärte, wie die Haut eines verendeten Tieres gereinigt und rituell rein gemacht wird. Er sagte:
……….. Arabisch ……………
Das Gerben und Reinigen der Haut kommt dem Schlachten des Tieres gleich. (Abu Dawud, an-Nasa’i)
In einer anderen Überlieferung heißt es:
„Dabāghat“ beseitigt Schmutz und Unreinheit der Haut. (al-Hakim)
In „Muslim“ und anderen Werken wird folgende Aussage des edlen Propheten (s.a.w.s.) überliefert:
……….. Arabisch …………….
Jede Haut, die gegerbt wird, wird dadurch rein.
Dies ist eine allgemeine Regel. Sie gilt für die Häute aller Tierarten. Auch die Häute von Hunden und Schweinen bilden keine Ausnahme. Dies ist die Auffassung der Fiqh-Gelehrten.
Umm al-Muʾminīn, Hazrat Sawda (möge Allah mit ihr zufrieden sein), sagte:
Unsere Ziege verendete. Daraufhin gerbten wir ihre Haut. Danach bereiteten wir darin ständig Nabīdh (Dattelgetränk) zu. So wurde sie schließlich zu einem alten Trinkschlauch für uns. (al-Buchārī)
Im Notfall geltendes eigenständiges Rechtsurteil
Die hier erläuterte Regel bezüglich des Verbotenen ist eigentlich eine für den Menschen in gesundem und friedlichem Zustand bei freiem Willen geltende Norm. Der Zustand der Notlage ist davon jedoch gesondert zu betrachten. Dies wurde bereits zuvor an dieser Stelle ausführlich behandelt. Allah, der Erhabene, sagte:
وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلَّا مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ
Allah, der Erhabene, hat euch im Einzelnen mitgeteilt, was Er euch verboten hat. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn ihr durch eine Notlage gezwungen werdet, etwas davon zu euch zu nehmen. (Sure al-An’ʿām: 119)
„Durch eine Notlage gezwungen zu sein, etwas zu sich zu nehmen“, ist eine allgemein anerkannte und befürwortete Angelegenheit. Im Bereich der Nahrung kann eine solche Notlage häufig auftreten. Wenn etwa jemand durch Hunger äußerst geschwächt wird und nach Ansicht mancher Rechtsgelehrter ein Tag und eine Nacht in diesem Zustand vergangen sind, ohne dass er in dieser Zeit etwas gefunden hat, womit er seinen Hunger stillen könnte, und ihm zu diesem Zeitpunkt nur verbotene Nahrung leicht zugänglich ist, darf er die geringstmögliche Menge davon zu sich nehmen, um seinen Bedarf zu decken und dem sicheren Tod zu entgehen. Die Scharia gestattet ihm dies. Imam Mālik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
………… Arabisch …………
Die Menge an verbotener Nahrung, die man in einer Zwangslage zu sich nehmen darf, reicht bis zur Sättigung des Magens (Satisfaction) und zur Aufnahme von Proviant daraus, bis halal Nahrung verfügbar ist.
Die anderen jedoch sagten:
………… Arabisch …………
Derjenige, der sich in einer solchen Zwangslage befindet, darf nur so viel verbotene Nahrung zu sich nehmen, wie ausreicht, um den letzten Atemzug aufrechtzuerhalten.
Vielleicht stimmt gerade diese Ansicht mit der koranischen Aussage – (Arabisch) „ohne übermäßiges Verlangen und ohne Übertretung“ – überein. Um die Frage des Hungers klarzustellen, heißt es im Koran ausdrücklich:
………… Arabisch …………
Wer durch den Hunger gezwungen wird, etwas Verbotenes zu essen, ohne irgendeine Neigung oder ein Verlangen nach Sünde, dem wird Allah gewiss verzeihend und barmherzig sein.
Aus medizinischer Notwendigkeit
Die Frage lautet, wie die Rechtsbestimmung der Scharia in einem medizinischen Notfall ist, wenn die Genesung eines Menschen davon abhängt, dass er eine verbotene Substanz als Arzneimittel einnimmt. Die Rechtsgelehrten haben hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Einige Rechtsgelehrte betrachten die medizinische Behandlung nicht als eine ebenso dringende und zwingende Notwendigkeit wie Nahrung. Zur Unterstützung dieser Auffassung führen sie auch einen Ausspruch des edlen Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, an. Der Hadith lautet:
………… Arabisch …………
Für nichts von dem, was euch verboten wurde, hat Allah eine Heilung für euch vorgesehen.(Buchari)
Viele Rechtsgelehrte haben hingegen die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung ernst genommen und Arzneimittel beziehungsweise eine Behandlung als ebenso notwendig wie Nahrung betrachtet. Denn ebenso wie Nahrung für das Leben notwendig ist, kann auch die Notwendigkeit von Arzneimitteln keineswegs geleugnet werden. Daher ist es ihrer Auffassung nach zweifellos angebracht, diese verbotenen Substanzen im Bedarfsfall als Arzneimittel zu verwenden, da dies dann erlaubt (mubāh) ist. Als Beleg führen sie außerdem an, dass die ehrwürdigen ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAuf und az-Zubair ibn al-ʿAwwām an einer Hautkrankheit litten. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erlaubte ihnen, Seidenkleidung zu tragen, obwohl diese grundsätzlich verboten war und er das Tragen von Seide verflucht hatte.
Wahrscheinlich steht gerade diese Auffassung im Einklang mit dem grundlegenden Geist des Islam. Denn das Ergreifen jedes wirksamen Mittels zum Schutz des menschlichen Lebens ist das Hauptziel jeder schariarechtlichen Ordnung.
Die Erlaubnis, Arzneimittel mit verbotenen Substanzen zu medizinischen Zwecken zu verwenden, ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen sind:
1. Es muss mit Sicherheit davon auszugehen sein, dass eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit droht, wenn dieses Arzneimittel nicht verwendet wird.
2. Es muss eine Situation vorliegen, in der kein Arzneimittel mit erlaubten Substanzen erhältlich ist, das dieses Arzneimittel ersetzen oder als Alternative dienen könnte.
3. In dieser Angelegenheit muss eine ausdrückliche Genehmigung eines Allah-gläubigen muslimischen Arztes eingeholt werden.
Auf der Grundlage unseres eigenen Wissens und der Informationen und Berichte, die wir von vertrauenswürdigen Medizinern erhalten haben, möchten wir noch etwas hinzufügen. Es gibt tatsächlich keine Situation, in der die Verwendung eines Arzneimittels, das eine verbotene Substanz enthält, zur Rettung des Lebens völlig unerlässlich wäre. Dennoch leugnen wir aus prinzipiellen Gründen und aus Vorsicht nicht, dass die Verwendung solcher Arzneimittel unumgänglich sein kann. Denn es darf keineswegs als völlig unmöglich angesehen werden, dass ein Muslim in eine Lage oder an einen Ort gerät, an dem außer diesen verbotenen Dingen nichts verfügbar ist.
Auf kollektiver Ebene zur Deckung des Bedarfs getroffene Vorkehrungen vorausgesetzt, bleibt kein–individueller Bedarf übrig .
Es mag vorkommen, dass jemand in seinem eigenen Land keine Lebensmittel bekommt oder keine besitzt. Daraus kann jedoch nicht gefolgert werden, dass er sich in jeder Hinsicht in einer äußersten Notlage befindet und nun sein Leben nicht retten kann, wenn er keine verbotene Nahrung isst. Denn in dem Land, dessen Bürger er ist, und in der Gesellschaft, der er angehört, sind bei diesem Land, dieser Gesellschaft oder ihren Angehörigen gewaltige Lebensmittelvorräte vorhanden. In einer solchen Lage muss der Bedarf des Notleidenden aus den überschüssigen Lebensmittelvorräten der anderen Menschen gedeckt werden. Durch eine solche Regelung kann dieser Mensch davor bewahrt werden, Verbotenes zu essen, und das ist unbedingt verpflichtend. Tatsächlich muss innerhalb gegenseitiger Unterstützung die Vervollkommnung der islamischen Gesellschaft verwirklicht werden. Jeder Angehörige dieser Gesellschaft ist für jeden anderen verantwortlich. Die Gesamtheit aller Individuen dieser Gesellschaft wird zu einer einzigen gemeinsamen Person. Eine solche Gesellschaft kann gleichsam eine aus Blei gegossene Mauer sein. Jeder einzelne Stein ist für die übrigen Steine eine Stütze.(Sinngemäße Aussage des Hadith)
Auf der Ebene der Erfüllung der kollektiven Pflichten istImam Ibn HazmsZitat für die islamischen Rechtsgelehrten richtungsweisend. Er schrieb:
Für keinen Muslim kann es auch im äußersten Notfall unter irgendwelchen Umständen erlaubt sein, Aas oder Schweinefleisch zu essen. Denn sein muslimischer oder nichtmuslimischer Nachbar verfügt über überschüssige Lebensmittelvorräte. In einer solchen Lage ist es seine Pflicht, dem Hungernden Nahrung zu geben. Daher kann man nicht sagen, dass der Bedürftige gezwungen sei, Aas oder Schweinefleisch zu essen. Es ist für ihn vollkommen zulässig, den überschüssigen Anteil an Nahrung und Getränken von seinem Nachbarn zu nehmen; dies ist sein Recht. Wenn er zu diesem Zweck kämpfen muss und dabei getötet wird, so muss der Täter mit Qisas bestraft werden. Muss dagegen sogar derjenige getötet werden, der den Zugang zu diesen überschüssigen Lebensmitteln versperrt, so darf dies getan werden, und auf dem Getöteten wird Allahs Fluch liegen. Denn dieser Getötete hat einen hungernden Menschen in äußerster Not daran gehindert, sein rechtmäßiges Anrecht zu erlangen. Deshalb wird er zu den Aufständischen gezählt. Und Allah, der Erhabene, hat befohlen, gegen ihn zu kämpfen:
فَإِن بَغَتْ إِحْدَاهُمَا عَلَى الْأُخْرَىٰ فَقَاتِلُوا الَّتِي تَبْغِي حَتَّىٰ تَفِيءَ إِلَىٰ أَمْرِ اللَّهِ
Wenn ein Teil von ihnen den anderen angreift, dann bekämpft die Übertreter, bis sie schließlich zu Allahs Gesetz zurückkehren. (Sure al-Hudschurāt: 9)
Wahrlich, derjenige ist der Aufständische, dessen Bruder das Recht entzogen oder verweigert wird oder dem auf seinem Weg Hindernisse in den Weg gelegt werden. Aus diesem Grund kämpfte Umar Abu Bakr as-Siddiq, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, gegen diejenigen, die die Zahlung der Zakat verweigerten.
Das Schlachten nach islamrechtlicher Methode
Meereslebewesen sind allesamt halal
Lebewesen und Tiere lassen sich hinsichtlich ihres Aufenthalts- und Lebensraums in zwei Gruppen einteilen. Entweder leben sie im Meer oder auf dem Land.
Als Meereslebewesen bezeichnet man Tiere, die sich im Wasser aufhalten und dort leben und deren Leben außerhalb des Wassers unvorstellbar ist. Aus schariarechtlicher Sicht sind sie grundsätzlich allesamt halal, ganz gleich, wo sie gefunden werden. Ob sie lebend aus dem Wasser gefangen werden oder tot aufgefunden werden, ob sie wieder zum Leben erwachen oder nicht. Dazu gehören Fische von geringer ebenso wie von gewaltiger Größe. Auch die Lebewesen, die man als Seehunde oder Meeresschweine bezeichnet, sowie alle anderen Lebewesen fischähnlicher Art gelten als halal. Ob derjenige, der sie gefangen, getötet oder gejagt hat, Muslim oder Kāfir ist, ist in diesem Fall völlig belanglos. Tatsächlich hat Allah, der Erhabene, Seinen Dienern eine große Gunst erwiesen, indem Er alles, was sich im Meer befindet, halal gemacht hat. Keine besondere Gruppe unter den Meereslebewesen wurde für haram erklärt, und für ihr Schlachten wurde keine Bedingung auferlegt. Vielmehr wurde den Menschen in dieser Angelegenheit freie Erlaubnis gewährt: Sie dürfen so viel davon sammeln und verwenden, wie sie zur Linderung ihrer Mühen und zur Deckung ihrer Bedürfnisse wünschen. Gerade im Zusammenhang mit der Darlegung Seiner besonderen Gunst gegenüber Seinen Dienern hat Allah, der Erhabene, gesprochen:
(Arabisch***********)
Allah, der Erhabene, hat die Flüsse und Meere unterworfen und dienstbar gemacht, damit ihr daraus frisches Fleisch gewinnen könnt.
Er sagte:
(Arabisch*******************)
Euch ist die Jagd und der Genuss aus dem Meer erlaubt. Dies ist ein Nießbrauch für euch und die Reisenden. (Sure al-Māʾida: 96)
In diesen beiden Versen werden alle Meerestiere allgemein und ohne Ausnahme als halal erklärt.
Verbotene Landtiere
Unter den Landtieren und anderen Lebewesen des Festlandes wurde außer Schweinefleisch, Aas, Blut sowie dem, was im Namen eines anderen als Allah geopfert oder geschlachtet wurde, nichts für haram erklärt. Dieser Aspekt wurde bereits zuvor erörtert.
Doch im edlen Koran hat Allah dem geehrten Muhammad (s) einen Teil der Verantwortung übertragen, das Erlaubte und das Verbotene festzulegen. Bei der Darlegung seiner Aufgabe heißt es:
(Arabisch*******************)
Er erklärt den Menschen die reinen, vortrefflichen Dinge für erlaubt und verbietet ihnen die schlechten, verdorbenen und minderwertigen Dinge. (Sure al-Aʿrāf: 157)
Mit „Khabīth“ ist das gemeint, was dem gesunden Geschmack der Menschen im Allgemeinen abscheulich erscheint, selbst wenn einige wenige Gefallen daran finden.
Ein Hadith dieser Art lautet:
(Arabisch**********************)
Der edle Prophet (s) verbot am Tag der Schlacht von Chaibar, das Fleisch von Hauseseln zu essen. (Buchārī)
Bei Buchārī und Muslim wird überliefert:(Arabisch**********************)
Der edle Prophet (s.a.w.s.) hat verboten, das Fleisch aller Raubtiere mit Krallen sowie aller Vögel zu essen, die ihre Beute zerreißen.
Tiger, Schakale, Leoparden und ähnliche Tiere gehören zur ersten Kategorie. Milane, Geier, Falken und ähnliche Vögel mit Krallen gehören zur zweiten Kategorie.
Nach der Auffassung des ehrwürdigen Ibn Abbas (r.a.) sind außer den vier Tieren, die im Edlen Koran als haram bezeichnet werden, keine weiteren Tiere haram. Offenbar war der Verzehr der Tiere, deren Fleisch in den Hadithen verboten wurde, seiner Ansicht nach nicht haram, sondern lediglich makruh. Oder es ist auch möglich, dass er diese Hadithe überhaupt nicht kannte.
Er sagte:(Arabisch************************)
In der vorislamischen Zeit aßen die Menschen vieles, während sie anderes für schlecht hielten und nicht aßen. Danach sandte Allah Seinen Propheten und offenbarte ihm Sein Buch. Darin verkündete Er, was halal und was haram ist. Daher ist, was darin halal ist, halal, und was darin haram ist, haram. Was jedoch nicht erwähnt wird, ist gänzlich unschädlich und verziehen.
Anschließend rezitierte er den zuvor erwähnten Vers 145 aus der Sure al-An’am. Im Licht dieses Verses vertrat der ehrwürdige Ibn Abbas (r.a.) die Auffassung, dass der Verzehr von Fleisch zahmer Esel halal sei. Auch Imam Malik (r.a.) übernahm diese Auffassung. Er sagte, dass der Verzehr des Fleisches von Raubtieren und Tieren, die ihre Beute zerreißen und fressen, nicht haram, sondern höchstens makruh sei.
Fest steht jedoch, dass haram Tiere keineswegs dadurch halal werden, dass man sie schlachtet. Durch die Schlachtung kann lediglich ihre Haut als rein betrachtet werden, ohne dass sie gegerbt werden muss.
Das Schlachten ist Voraussetzung dafür, dass Haustiere halal werden
Die essbaren Landtiere lassen sich in zwei Kategorien einteilen.
Einige Tiere stehen unter der Kontrolle des Menschen. Zu einer Kategorie gehören Haustiere wie Kamele, Rinder, Ziegen und Schafe sowie Vögel wie Enten und Hühner, die im häuslichen Bereich gehalten und aufgezogen werden. Die andere Kategorie umfasst Tiere, die nicht unter die Kontrolle des Menschen gelangen oder deren Kontrolle die Möglichkeiten des Menschen übersteigt.
Das Fleisch der Tiere und Vögel der ersten Kategorie zu essen ist halal. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie gemäß den Vorschriften der Scharia geschächtet werden.
Voraussetzung für die Schlachtung gemäß der Scharia
Die notwendigen Voraussetzungen für die Schlachtung gemäß der Scharia sind:
1. Das Tier muss mit einem scharfen Werkzeug geschächtet oder durch Nahr getötet werden, sodass Blut fließen kann und die Adern gründlich durchtrennt werden. Das Werkzeug kann aus Stein, Eisen oder Holz gefertigt sein. Hadhrat Adi ibn Hatim at-Ta’i sagte:
(Arabisch******************)
Ich sagte: O Gesandter! Wir gehen auf die Jagd, haben dann aber keine Messer bei uns, sondern nur einen geschärften Stein oder ein Stück Bambus. Was sollen wir tun? Der Gesandte (s.a.s.) sagte: Lass mit allem, womit es möglich ist, Blut fließen und sprich darüber den Namen Allahs aus. (Musnad Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i, Ibn Madscha)
2. Man muss am Hals einen Schnitt mit dem Messer machen oder das Messer am unteren Teil des Halses ansetzen (in der üblichen Ausdrucksweise nennt man dies Nahr), wodurch das Tier stirbt.
Die vollständige Form der Schlachtung besteht darin, die Speiseröhre und die beiden großen Blutgefäße im Hals zu durchtrennen. Wenn es jedoch unmöglich wird, an der vorgeschriebenen Stelle einen Schnitt zu machen – etwa wenn eine Kuh in einen Brunnen gefallen ist, ihr Kopf sich im Inneren und ihre Beine sich außerhalb befinden und sie daher nicht auf gewöhnliche Weise an der vorgesehenen Stelle geschlachtet werden kann –, gilt ihr Zustand als der eines gejagten Tieres. Dann muss man mit einer scharfen Waffe, soweit es möglich ist, an irgendeiner Stelle auf sie einstechen, sodass Blut fließt. Wenn dies geschehen ist, wird sie halal.
Bei al-Buchari und Muslim wird ein Hadith von Rafi ibn Chadidscha (RA) überliefert. Er sagte:
(Arabisch**************)
Auf einer Reise waren wir mit dem edlen Propheten (SAW) unterwegs. Plötzlich lief ein Kamel außer Kontrolle. Da die Leute keine Pferde bei sich hatten, konnten sie es nicht schnell einholen. Ein Mann schoss einen Pfeil ab und brachte das Kamel dadurch zum Stehen. Als der edle Prophet (SAW) dies sah, sagte er: Wenn diese vierbeinigen Tiere auf diese Weise außer Kontrolle geraten, sollt auch ihr entsprechend handeln.
3. Bei der Schlachtung darf kein anderer Name als der Allahs ausgesprochen werden. Dies ist allgemein anerkannt. Der Grund dafür ist, dass die Menschen in der Zeit der Dschahiliyya Tiere schlachteten, um ihren Göttern und Götzen nahe zu kommen. Während der Schlachtung riefen sie die Namen jener Götter und Göttinnen aus oder opferten an bestimmten Orten. Im Edlen Koran ist all dies für haram erklärt worden. Die entsprechenden Verse wurden bereits zuvor erwähnt.
4. Über dem Tier, das geschlachtet wird, muss der Name Allahs ausgesprochen werden. Im Koranvers wird dies in eindeutigen Worten folgendermaßen erklärt:(Arabisch**********************)
Wenn ihr an die Verse Allahs glaubt, dann esst von den Tieren, über denen bei der Schlachtung der Name Allahs ausgesprochen wurde. (Sure al-An’am: 118)
Es wurde gesagt: (Arabisch******************)
Esst nicht von Tieren, bei deren Schlachtung nicht der Name Allahs ausgesprochen wurde. Denn dies zu essen ist Frevel (eine Übertretung der Grenzen des Islam.
Der edle Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: (Arabisch*************************)
Esst von dem Tier, dessen Blut vergossen wurde und über dem dabei der Name Allahs ausgesprochen wurde. (Buchari)
Die Hadithe, in denen erwähnt wird, dass man beim Abschießen eines Pfeils zur Jagd und beim Loslassen eines abgerichteten Hundes zur Jagd den Namen Allahs aussprechen soll, unterstützen eben diese vorstehende Ansicht. Nach einigen Gelehrten ist die Aussprache des Namens Allahs zwar erforderlich, doch ist es nicht notwendig, ihn genau im Augenblick der Schlachtung auszusprechen. Auch die Aussprache des Namens beim Essen ist ausreichend. Denn wer beim Essen den Namen Allahs ausspricht, isst gewiss keine Sache, über der der Name Allahs nicht ausgesprochen wurde. ʿĀ’ischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) überlieferte: (Arabisch***********************)
Einige Menschen, die den Islam erst neu angenommen hatten, fragten den edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Die Menschen bringen uns Fleisch, und wir wissen nicht, ob sie darüber den Namen Allahs ausgesprochen haben oder nicht. Sollen wir es nun essen oder nicht? Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) antwortete: Sprecht den Namen Allahs aus und esst. (Buchari)
Die Bedeutung dieser Regel für die Schlachtung
Der grundlegende Grund für die gesetzliche Festlegung dieser Art der Tierschlachtung besteht darin, dass das Leben des Tieres so beendet wird, dass es möglichst wenig leidet. Deshalb wurde vorgeschrieben, dass das Schlachtwerkzeug sehr scharf sein und die Schlachtung am Hals erfolgen muss. Denn wenn mit solchen Werkzeugen geschlachtet wird, wird die Kehle des Tieres durchtrennt. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wies an, das Messer äußerst scharf zu machen und dem Tier danach Ruhe zu gönnen. Er sagte: (Arabisch************************)
Allah, der Erhabene, hat in jeder Angelegenheit Barmherzigkeit zur Pflicht gemacht. Wenn ihr daher tötet, dann tötet gewiss mit Barmherzigkeit. Und wenn ihr schlachtet, dann schlachtet ebenfalls auf schöne und gute Weise. Jeder von euch soll beim Schlachten sein Messer gut schärfen und dem Tier nach dem Schlachten Gelegenheit geben, allmählich zur Ruhe zu kommen. (Buchari)
In diesem Zusammenhang von Mitgefühl und Barmherzigkeit ist ein von Hadhrat Ibn Umar überlieferter Hadith erwähnenswert. Er sagte:
(Arabisch**********)
Der edle Prophet (s) befahl, das Messer zu schärfen und es vor den anderen Tieren verborgen zu halten. Daher sagte er: Wenn jemand von euch schlachtet, soll er dies vollständig ausführen. (Ibn Madschah)
Hadhrat Ibn Abbas (r) sagte: Ein Mann schärfte sein Messer, nachdem er eine Ziege niedergelegt hatte. Als der edle Prophet (s) dies sah, sagte er:(Arabisch***********************)
Willst du die Ziege etwa mehrmals töten? Warum hast du dein Messer nicht geschärft, bevor du sie niedergelegt hast? (Al-Hakim)
Hadhrat Umar (r) sah, wie ein Mann seine Ziege, während er sie mit dem Fuß niederdrückte, zum Schlachten hinter sich herzerrte. Da sagte er zu dem Mann:(Arabisch**********************)
Wehe dir! Führe die Ziege auf eine sehr gute Weise in den Tod.
In dieser Hinsicht finden wir die islamische Denkweise im Allgemeinen folgendermaßen vor: Barmherzigkeit gegenüber den stummen Tieren und sie, soweit wie möglich, von jeder Art des Leidens zu bewahren.
Im Zeitalter der Dschāhilīya pflegten die Menschen mit großer Vorliebe den Höcker (Hamp) eines Kamels abzuschneiden und zu essen, während es noch lebte. Ebenso schnitten sie den herabhängenden Fettschwanz eines Schafes ab, solange es lebte. Dadurch litten diese Tiere unermesslich. Deshalb erklärte der edle Prophet (s.a.w.) das Abschneiden von Körperteilen eines lebenden Tieres für harām. Er sagte:
(Arabisch*******************)
Wenn einem Tier, solange es lebt, ein Körperteil abgeschnitten wird, ist dieses als Aas zu betrachten (und somit harām). (Ahmad, Abū Dāwūd, at-Tirmidhī)
Die Bedeutung der Erwähnung des Namens Allahs beim Schlachten
Der Verpflichtung, beim Schlachten den Namen Allahs zu erwähnen, liegen tiefgreifende und feine Gründe zugrunde. Es ist besonders wichtig, sich dessen bewusst zu werden und darauf zu achten.
Die Götzendiener und die Menschen der Dschāhilīya pflegten beim Schlachten die Namen ihrer Gottheiten zu erwähnen. Im Islam wurde an deren Stelle die Erwähnung des Namens Allahs vorgeschrieben. Denn wenn die Götzendiener beim Schlachten die Namen ihrer Götzen nennen, können die Menschen, die an den Einen Allah glauben, dann darauf verzichten, dies zu einem entsprechenden Zeitpunkt ebenfalls zu tun?
Zweitens: Auch die Tiere sind Geschöpfe des Einen Allah, ebenso wie die Menschen. Dass der Mensch ihnen das Leben nimmt, setzt unbedingt Allahs Erlaubnis voraus. Wird beim Schlachten der Name Allahs erwähnt, so ist dies die Bekanntgabe, dass diese Erlaubnis erlangt wurde. In diesem Augenblick sagt er gleichsam: Ich tue dies nicht deshalb, weil diese Tiere schwach, unfähig und hilflos sind und ich sie unterdrücken möchte. Vielmehr vollziehe ich dieses Schlachten ausschließlich mit Allahs Erlaubnis. In Seinem Namen jage ich, und in Seinem Namen esse ich davon.
Von Juden und Christen geschlachtete Tiere
Wir haben bereits gesehen, wie strenge Bestimmungen der Islam hinsichtlich des Schlachtens von Tieren erlassen hat. Tatsächlich ist diese Angelegenheit im Islam von außerordentlicher Bedeutung. Die arabischen Götzendiener und die Menschen der Dschāhilīya betrachteten das Schlachten von Tieren gemäß ihrer ʿAqīda als einen Bestandteil der Religion und als eine unverzichtbare Zeremonie ihrer Anbetung und Verehrung. Durch das Schlachten von Tieren wollten sie in Wirklichkeit die Zufriedenheit und Nähe ihrer Götter und angebeteten Wesen erlangen. Deshalb schlachteten sie die Tiere an eigens bestimmten Orten als Opfer für ihre Götter. Dabei riefen sie die Namen ihrer Götter aus.
Der Islam setzte all dem ein Ende und etablierte und verankerte beim Schlachten nachdrücklich die Praxis, ausschließlich den Namen Allahs auszusprechen. Er verbot vollständig, den Namen irgendeines anderen außer Allah zu nennen. Er erklärte sowohl das Schlachten von Tieren an jenen bestimmten Orten als auch Tiere, die im Namen anderer als des einen Allah geopfert wurden, für haram.
Die Leute der Schrift – Juden und Christen – waren ursprünglich Anhänger des Tauḥīd. Später jedoch drang Schirk in ihre Glaubensüberzeugungen ein. Denn die Botschaft dieser Religion war durch Menschen zu ihnen gelangt, die ihren Glauben und ihr Inneres nicht von den Mängeln und Verunreinigungen der schirkischen Glaubensvorstellung hatten befreien können. Daher bestand eine große Wahrscheinlichkeit, dass in den Herzen der Muslime der Gedanke aufkam, man müsse sie als Götzendiener und Muschrikūn betrachten und entsprechend mit ihnen umgehen. Doch Allah, der Erhabene, wies an, ihnen gegenüber eine andere Haltung einzunehmen als gegenüber den Götzendienern. Es wurde erlaubt, mit ihnen beim Essen und Trinken Gemeinschaft zu pflegen, ebenso wie die Eheschließung mit ihnen erlaubt wurde. Allah, der Erhabene, sprach im zuletzt offenbarten Vers des Qurʾān:(Arabisch********************)
Heute sind euch alle guten und reinen Speisen halal gemacht worden, und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist für euch halal, ebenso wie eure Speise für sie halal ist. (Sure al-Māʾida: 5)
Mit einem Wort bedeutet dieser Vers, dass alle Arten guter und reiner Speisen vollständig halal sind. Demnach gibt es nichts mehr, was man Bahīra, Sāʾiba, Waṣīla oder Ḥām nennt. Die Speise der jüdischen und christlichen Völker, der Leute der Schrift, ist grundsätzlich für euch halal. Allah hat sie niemals für haram erklärt. Auch eure Speise ist für sie halal. Daher ist es euch ebenfalls erlaubt, das Fleisch der von ihnen geschlachteten oder dem Schirk geweihten Tiere zu essen. Ebenso besteht kein Verbot darin, sie mit dem essen zu lassen, was ihr schlachtet oder dem Schirk weiht.
Gegenüber den arabischen Götzendienern ist der Islam jedoch mit großer Strenge vorgegangen. Gegenüber den Leuten der Schrift hingegen nahm er einen milden Umgang an. Der Grund dafür ist, dass die Leute der Schrift an die Offenbarung, das Prophetentum und im Großen und Ganzen an die grundlegenden Regeln und Prinzipien der Religion glauben. Deshalb stehen sie den Gläubigen sehr nahe. Es wurde für rechtmäßig erklärt, mit ihnen beim Essen und Trinken Gemeinschaft zu pflegen, ihre Töchter zu heiraten und mit ihnen in Eintracht zu leben. Dadurch erhielten sie die Möglichkeit, den Islam in den Häusern der Menschen sowie in Wort und Tat, in Moral und im Umgang mit anderen in seiner wahren Gestalt kennenzulernen. Auf diesem Weg werden sie erkennen, dass der Islam im Grunde eine Religion ist, die auf höheren Einsichten und Wahrheiten, vollständigen Ordnungen und äußerst vorzüglichen Glaubenssystemen beruht. In ihr gibt es keinen Platz für Schirk und sinnlose Worte.
Im Qurʾān heißt es:(Arabisch*****************)
Die Nahrung der Leute der Schrift.
Diese Aussage hat eine sehr allgemeine und umfassende Bedeutung. Sie schließt alle Arten von Nahrung ein. Sowohl das Fleisch der von ihnen geschlachteten Tiere als auch ihre übrigen Lebensmittel sind halal. Daher sind all diese Dinge für uns grundsätzlich halal. Wenn jedoch etwas für haram erklärt wurde, wie Aas, fließendes Blut oder Schweinefleisch, ist der Verzehr nicht erlaubt. Dies ist die übereinstimmende Ansicht. Dabei spielt es keinen Unterschied, ob es sich um einen Schriftbesitzer oder um einen Muslim handelt.
Hier müssen jedoch einige Punkte von Muslimen besonders berücksichtigt werden.
1. Tiere, die für Kirchen und auf Festen geschlachtet werden
Solange bei einem Schriftbesitzer nicht bekannt ist, dass er beim Schlachten den Namen von Jesus, dem Messias, oder von Uzair oder eines anderen Wesens außer Allahs ausgesprochen hat, ist es halal, das Fleisch des von ihm geschlachteten Tieres zu essen. Wenn jedoch bekannt wird, dass er beim Schlachten den Namen eines anderen als Allahs ausgesprochen hat, haben die Rechtsgelehrten erklärt, dass dieses bestimmte Tier haram wird.
Manche jedoch sagten: Allah hat ihre Nahrung doch für uns halal gemacht. Was sie nun beim Schlachten sagen und wessen Namen sie dabei aussprechen, weiß Allah am besten. (Darauf braucht man nicht zu achten.)
Als Imam Malik nach Tieren gefragt wurde, die anlässlich der Eid-Feste der Leute der Schrift, in Kirchen und bei ähnlichen Veranstaltungen geschlachtet werden, sagte er:(Arabisch***********)
„Ich halte es nicht für makruh, sie zu essen.“ [Dies ist die Fatwa in der Rechtsschule von Imam Malik. Anders als manche Gelehrte seiner Zeit beeilte er sich nicht, etwas für haram zu erklären. Er begnügte sich damit, es als makruh zu bezeichnen.]
Dass er dies als makruh betrachtete, war Ausdruck seiner besonderen persönlichen Taqwa. Er hatte den Verdacht, dass das Tier im Namen eines anderen als Allah geschlachtet worden war. Deshalb hielt er es für makruh, davon zu essen. Er hielt es jedoch nicht für haram. Denn nach seiner Auffassung bedeutet das Schlachten im Namen eines anderen als Allahs bei den Leuten der Schrift, dass sie das Tier, das sie zur Anbetung ihrer Götzen und zur Erlangung ihrer Nähe schlachten, selbst nicht essen. Die Tiere jedoch, die sie zum Zweck des eigenen Verzehrs schlachten, zählen zu ihrer Nahrung; und er selbst hat erklärt, dass sie für uns halal sind. Im Buch al-Mughni heißt es: Wenn ein Angehöriger der Leute der Schrift beim Schlachten bewusst nicht den Namen Allahs ausspricht, ist es nicht halal, das von ihm geschlachtete Tier zu essen. Dies ist auch von Hadhrat Ali (ra) überliefert.
Auch Imam asch-Schafi’i, an-Nacha’i, Hammad, Ishaq und die Anhänger der hanafitischen Rechtsschule vertreten diese Ansicht. Der Sinn des Koranverses über die Erlaubtheit der Nahrung der Leute der Schrift ist, dass es halal ist, die von ihnen geschlachteten Tiere zu essen, sofern die vorgeschriebenen Bedingungen der Schlachtung erfüllt wurden – ebenso, wie sie von Muslimen erfüllt werden müssen. Wenn jedoch nicht sicher bekannt ist, ob der Schlachtende den Namen Allahs genannt oder nicht genannt hat, oder ob er den Namen eines anderen als Allahs genannt oder nicht genannt hat, ist es halal, das von ihm geschlachtete Tier zu essen. Denn Allah, der Erhabene, hat für uns die von Muslimen und den Leuten der Schrift geschlachteten Tiere halal gemacht. Wahrlich, Allah weiß, dass wir nicht über den Zustand jedes einzelnen Schlachtenden Kenntnis erlangen können. (Al-Mughni, Bd. 8, S. 571)
2. Das Essen von durch elektrischen Strom geschlachtetem oder in Dosen konserviertem Fleisch
Die zweite Frage lautet: Muss die Schlachtmethode der Leute der Schrift – der Juden und Christen – unserer Methode entsprechen? So wie wir mit einem scharfen Instrument die Kehle durchschneiden, muss auch ihre Schlachtung auf diese Weise erfolgen?
Die meisten Fachgelehrten haben diesbezüglich diese Bedingung auferlegt. Eine Gruppe von Gelehrten der malikitischen Rechtsschule hat jedoch ein Rechtsgutachten erlassen, dass dies keine notwendige Bedingung ist.
Qadi Ibn al-Arabi sagte in seinem Tafsir der Verse aus der Sure al-Ma’ida:
Dies beweist eindeutig, dass die Jagdbeute und die Nahrung der Leute der Schrift zu den von Allah für erlaubt erklärten Dingen zählen. Sie sind uneingeschränkt halal. Dies wurde ausdrücklich gesagt, damit in dieser Angelegenheit jeder Zweifel beseitigt werde und nicht die geringste falsche Vorstellung zurückbleibe. Man fragte mich: Die Christen töten Hühner, indem sie ihnen den Hals verdrehen. Danach kochen sie sie. Dürfen wir unter diesen Umständen mit ihnen gemeinsam essen? Darf man ihre Speise essen? Ich antwortete: Sie darf gegessen werden. Denn sie ist die Speise der Christen und ihrer Priester und Gelehrten. Zwar ist diese Art der Schlachtung nach unserer Auffassung nicht korrekt. Allah aber hat ihre Speise für uns allgemein halal gemacht. Und was immer sie in ihrer Religion für erlaubt halten, ist auch für uns halal. Was jedoch zu den Speisen gehört, die Allah sie Lügner genannt hat, darf nicht gegessen werden. Unsere Fachgelehrten haben gesagt: Diese Leute der Schrift geben uns ihre Töchter zur Heirat; der Geschlechtsverkehr mit ihnen ist erlaubt. Warum sollten wir dann die von ihnen geschlachteten Tiere nicht essen? Unter dem Gesichtspunkt von halal und haram ist das Essen von Nahrung eine weit weniger bedeutende Handlung als der Geschlechtsverkehr.
Dieser Tafsir-Gelehrte schrieb an einer anderen Stelle:
Sie schlachten sie nicht, sondern töten sie durch Erwürgen oder indem sie ihre Köpfe zerquetschen. Danach essen sie sie. Deshalb sind sie für uns Aas und haram. Zwischen diesen beiden Angelegenheiten – der Unzulässigkeit und der oben beschriebenen Zulässigkeit – besteht jedoch kein Widerspruch. Denn was die Leute der Schrift als ordnungsgemäße Schlachtung ansehen, dürfen wir ohne Zweifel essen. Auch wenn diese Art ihrer Schlachtung aus unserer Sicht nicht korrekt ist. Was sie selbst jedoch als nicht ordnungsgemäß geschlachtet ansehen, ist auch für uns nicht halal. Schlachtung bedeutet, dass dem Tier mit der Absicht, es zum Verzehr halal zu machen, das Leben genommen wird.’
Dies ist die Ansicht einer Gruppe von Anhängern der malikitischen Rechtsschule.
Im Licht dieser Erörterung können wir die schariatischen Bestimmungen bezüglich des eingemachten und konservierten Geflügel- oder Rindfleisches der Leute der Schrift verstehen. In ihren Ländern werden Hühner durch Elektroschock geschlachtet. Solange sie selbst diese Tiere als halal ansehen, gelten sie gemäß der allgemeinen Aussage des Verses auch für uns als halal. [Diese Ansicht ist jedoch nicht Konsens. Allgemein ist bekannt, dass eingemachtes Fleisch nicht von Tieren stammt, die gemäß der Scharia geschlachtet wurden. Fleisch, das mit einem einzigen Schnitt durchtrennt wurde oder bei dessen Schlachtung nicht bewusst der Name Allahs ausgesprochen wurde, kann nicht allein dadurch für uns halal werden, dass es von Leuten der Schrift stammt. Es ist notwendig, das Fatwa unter Berücksichtigung der üblichen tatsächlichen Umstände zu erlassen. Daher ist der Verzehr eines Tieres, das nicht nach den schariatischen Vorschriften geschlachtet wurde, nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn derjenige, der es geschlachtet hat, Muslim war. – (Der Übersetzer)]
Eingemachtes Fleisch, das jedoch in kommunistischen Ländern hergestellt wurde, kann für uns keinesfalls erlaubt sein. Denn sie haben alles, was mit Religion zu tun hat, verleugnet und bestritten. Daher zählen sie nicht zu den Leuten der Schrift.
Von Feueranbetern und anderen geschlachtete Tiere
Die Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten darüber vertreten, ob man das Fleisch von Tieren essen darf, die von Feueranbetern oder Anhängern der alten persischen Religion geschlachtet wurden. Viele haben den Verzehr untersagt, weil sie in Wirklichkeit Götzendiener sind. Andere Gelehrte haben gesagt, dass der Verzehr halal sei. Denn der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: (Arabisch******************)
Behandelt sie wie die Leute der Schrift. (Malik, Schafi‘i)’
Aus diesem Grund wurde von den Feueranbetern in der Gegend von Hidschr die Dschizya erhoben. (Buchari)
Ibn Hazm schrieb in seinem Werk al-Muḥallā:(Arabisch**********************)
Auch sie sind Ahl al-Kitāb. Daher ist ihnen in jeder Hinsicht wie den Ahl al-Kitāb zu begegnen. [Nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist es nicht erlaubt, Tiere zu essen, die von den Mādschūs – den Feueranbetern oder Persern – geschlachtet wurden. Ḥadrat Ibn Masʿūd, Ḥadrat Ibn ʿAbbās, Ḥadrat ʿAlī, Ḥadrat Dschābir, Imām Mālik, Imām az-Zuhrī, Imām asch-Schāfiʿī, die hanafitischen Rechtsgelehrten und unter anderem Imām Aḥmad vertraten diese Ansicht. Ibn Qudāma zufolge bezieht sich die oben erwähnte Aussage des Propheten ﷺ: „Behandelt sie wie die Ahl al-Kitāb“ ausschließlich auf die Erhebung der Dschizya. Diese Anweisung bezieht sich nicht auf den Verzehr der von ihnen geschlachteten Tiere und die Heirat ihrer Töchter.(Arabisch************************)
ʿAllāma al-Dschassās sagt: Hinsichtlich der Mādschūs besteht Meinungsverschiedenheit. Nach Ansicht der meisten Rechtsgelehrten sind sie keine Ahl al-Kitāb. Nur sehr wenige halten sie für Ahl al-Kitāb. Im Koran werden nur zwei Gemeinschaften als Ahl al-Kitāb bezeichnet. Wenn man auch die Mādschūs zu den Ahl al-Kitāb zählen würde, wäre anstelle von zwei von drei Gemeinschaften die Rede. Der edle Prophet ﷺ hat nicht gesagt, dass sie Ahl al-Kitāb seien. Er hat lediglich angeordnet, sie wie die Ahl al-Kitāb zu behandeln. Und auch dies nur hinsichtlich der Erhebung der Dschizya bei ihnen.(Arabisch*********) – der Übersetzer.]
Nach Ansicht von Imām Abū Ḥanīfa gehören die Ṣābiʾa zu den Ahl al-Kitāb. (Viele halten auch die Brahmanen für Ahl al-Kitāb. Es heißt, dass ihnen eine Schrift herabgesandt worden sei, sie diese jedoch verloren hätten.)
Die Suche nach Dingen, die dem Blick verborgen sind, ist unnötig
Es gehört nicht zu den Pflichten eines Muslims, nach Dingen zu fragen und Nachforschungen anzustellen, die dem Auge verborgen sind – etwa wie das Tier geschlachtet wurde, ob alle Bedingungen der Schlachtung erfüllt waren oder ob während der Schlachtung der Name Allahs ausgesprochen wurde. Es ist nicht seine Aufgabe, sich um solche unbekannten Dinge zu bemühen. Denn wenn das Tier von einem Muslim geschlachtet wurde, ist sein Verzehr ungeachtet aller anderen unbekannten Umstände vollkommen halal – ganz gleich, ob der Schlachter unwissend, töricht, sündig oder ein Angehöriger der Schrift war. Wie bereits erwähnt, fragten die Gefährten: „O Gesandter Allahs, Menschen bringen uns Fleisch; wir wissen nicht, ob sie bei der Schlachtung den Namen Allahs ausgesprochen haben oder nicht. Was sollen wir in diesem Fall tun?“ Der Gesandte Allahs sagte: „Sprecht Bismillah und esst.“
Über diesen Hadith sagten die Hadith-Gelehrten:
Dieser Hadith beweist, dass alle Handlungen, Eingriffe und dergleichen als richtig und ordnungsgemäß anzusehen sind, solange kein eindeutiger Beweis für ihre Schlechtigkeit oder Ungültigkeit vorliegt.
Die Jagd
Eine große Zahl von Menschen in Arabien und in anderen Ländern der Welt bestreitet ihren Lebensunterhalt durch die Jagd. Daher wird diesem Thema im Koran und in der Sunna besondere Bedeutung beigemessen. Die Verfasser der Fiqh-Werke haben in ihren jeweiligen Büchern ein eigenes Kapitel darüber verfasst. Darin haben sie ausführlich dargelegt, was in diesem Bereich halal und was haram ist sowie was wajib und was mustahabb ist. Eine derart ausführliche Darstellung war auch notwendig. Denn viele der Tiere und Vögel, deren Fleisch rein und hochwertig ist, leben außerhalb des menschlichen Zugriffs. Sie zu fangen und zu überwältigen ist nicht einfach, da sie mit dem Menschen nicht eng vertraut sind. Deshalb hat der Islam für die Tiere, die sich unter menschlicher Kontrolle befinden, die Bedingung aufgestellt, beim Schlachten mit dem Messer die Kehle oder den unteren Halsbereich zu durchtrennen. Für die Halalität derartiger Wildtiere wurde eine solche Bedingung jedoch nicht auferlegt. Vielmehr wurde für ihre Tötung eine leichtere Methode festgelegt. Dadurch wurde die Mühsal der Menschen erheblich verringert und im Bereich der Ernährung Erleichterung geschaffen.
Der Islam hat die natürlichen Bedürfnisse des Menschen in vollem Umfang berücksichtigt. Der Zweck der in diesem Zusammenhang auferlegten Bedingungen besteht darin, dass der Mensch sich den grundlegenden Glaubensinhalten und den gesetzlichen Vorschriften des Islam unterwirft. Und so, wie ein Muslim in allen Angelegenheiten und Lebensbereichen die Gebote des Islam befolgen muss, soll er auch in diesem Bereich die islamischen Regeln genau einhalten.
Einige der diesbezüglichen Bedingungen beziehen sich auf den Jäger, einige auf das gejagte Tier und einige auf die Jagdhandlung.
Hier geht es um die Jagd auf Landtiere. Über die Jagd im Wasser wurde bereits zuvor ausführlich gesprochen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass Allah, der Erhabene, alles ohne irgendein Verbot halal gemacht hat. Es heißt:
(Arabisch***************)
Der Fang aus dem Meer und seine Nahrung sind euch halal gemacht worden. (Sure al-Māʾida: 96)
Ausführungen über den Jäger
Für den Jäger auf dem Land gelten dieselben Bedingungen wie für denjenigen, der ein Tier schlachtet. Das heißt, er muss Muslim oder Angehöriger der Schriftbesitzer sein. Auch das Wild eines Angehörigen der Schriftbesitzer darf gegessen werden – etwa das der Sabier und der Magier.
Die Lehre des Islams besagt, dass sinnloses Jagen, also Jagen ohne die Absicht, das Tier zu essen oder damit einen anderen nützlichen Zweck zu erfüllen, nicht erlaubt ist. Denn der Islam erlaubt es nicht, Tiere ohne Grund und ohne Zweck zu töten. In einem Hadith heißt es: (Arabisch********95***********)
Wer einen Vogel sinnlos und ohne Zweck tötet, der wird am Tag der Auferstehung Allah gegenüber klagen: „O Allah, dieser und jener Mann hat mich sinnlos getötet; er hat mich nicht getötet, um irgendeinen Nutzen daraus zu ziehen.“
In einem weiteren Hadith heißt es: (Arabisch***********************)
Wer einen Spatz oder einen größeren Vogel zu Unrecht tötet, den wird Allah am Tag der Auferstehung gewiss dazu befragen. Ein Gefährte sagte: „O Gesandter Allahs, welches Recht haben sie denn?“ Er sagte: „Ihr Recht besteht darin, dass man sie schlachtet und isst, nicht darin, dass man ihnen den Kopf abschlägt und sie dann wegwirft.“
Eine weitere Bedingung für den Jäger ist, dass er sich nicht im Ihram-Zustand für die Hadsch oder die Umra befinden darf. Denn während des Ihram-Zustands befindet sich der Muslim in einem Zustand vollkommenen Friedens, der Sicherheit und des Schutzes vor Gefahren. In dieser Hinsicht ist die Regelung für ihn äußerst umfassend. Alle Lebewesen und Vögel in seiner Umgebung genießen ebenfalls vollständige Sicherheit. Selbst wenn ein Wildtier in die Reichweite der Hand oder des Pfeils eines Muslims im Ihram-Zustand gelangt, muss er dennoch vom Jagen absehen. Dies dient der Schulung der Geduld des Muslims. Daher heißt es im Koran: (Arabisch***********************)
O ihr, die ihr glaubt, Allah wird euch gewiss mit Wild prüfen, das eure Hände und eure Pfeile erreichen können. Er will erkennen, wer Ihn im Verborgenen fürchtet. Wenn danach jemand die Grenzen überschreitet, erwartet ihn eine schmerzhafte Strafe.
(Arabisch********************)
O ihr Gläubigen! Jagt nicht, solange ihr euch im Ihram-Zustand befindet. (Sure al-Māʾida: 95)
(Arabisch*******************)
Solange ihr euch im Ihram-Zustand befindet, ist euch die Jagd auf dem Land verboten. (Sure al-Māʾida: 96)
Bedingungen in Bezug auf das Jagdwild
Was das Tier betrifft, das gejagt werden soll, gilt als Bedingung, dass es ein Tier sein muss, das man nicht fangen und an seiner Kehle oder seinem Rückenmark (Mark) schächten kann. Ist dies möglich, muss es unbedingt nach den vorgeschriebenen Regeln geschächtet werden; andernfalls ist es nicht halal.
Wenn es nicht durch das Abschießen eines Pfeils oder durch einen abgerichteten Hund gejagt wurde und man es in einem Zustand erbeutet, in dem noch Leben in ihm ist, muss es auf herkömmliche Weise am Hals geschächtet werden. Wird es jedoch in einem Zustand erbeutet, in dem kein beständiges Leben mehr in ihm ist, ist es angemessen, es nicht zu schächten. Und wenn man es in diesem Zustand seinem Tod überlässt, trifft einen keine Sünde. Bei al-Buchārī und Muslim wird folgender Hadith überliefert:
(Arabisch*****************)
Wenn du deinen Jagdhund losschickst, sprich sogleich den Namen Allahs über ihm aus. Wenn er dann das Wild für dich festhält und du es noch lebend vorfindest, dann schächte es.
Die Arten der Jagd
Die Mittel, mit denen gejagt werden kann, sind von zweierlei Art:
1. Scharfe, zugespitzte Waffen, wie Schwerter, Speere und dergleichen. Im Koranvers findet sich ein Hinweis darauf:
(Arabisch********)
Was eure Hände und eure Pfeile erreichen. (Sure al-Māʾida: 94)
2. Raubtiere, die eigens für die Jagd ausgebildet und trainiert wurden, wie Hunde, Falken und dergleichen. Im Koran heißt es:(Arabisch******************)
Für euch sind alle reinen und guten Dinge erlaubt, und auch die von euch abgerichteten Jagdtiere; lehrt sie mit dem, was Allah euch gelehrt hat, und bildet sie aus……… (Sure al-Māʾida: 4)
Die Jagd mit scharfen Waffen
Für die Jagd mit einer Waffe gibt es zwei Bedingungen:
Erstens muss die Waffe so in den Körper des Wildes eindringen, dass diese Verletzung dessen Todesursache ist. Es darf nicht durch den Druck oder die Wucht der Waffe sterben. Hadhrat ʿAdī ibn Hātim (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte den ehrwürdigen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):
(Arabisch***************)
Ich jage mit einem Pfeil ohne Spitze. Er durchbohrt das Ziel. Ist es erlaubt, davon zu essen?
Der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) antwortete:(Arabisch*******************)
Wenn du einen Pfeil abschießt und seine scharfe Seite in den Körper eindringt, dann iss davon. Wenn er jedoch seitlich auftrifft und das Tier durch seinen Schlag stirbt, dann iss nicht davon. (Buchārī, Muslim)
Aus diesem Hadith erfahren wir, dass das entscheidende Kriterium darin besteht, dass die Waffe in den Körper des Wildes eindringt. Wenn das Wild stirbt, weil es unter einer schweren Last zerquetscht wird, ist es nicht erlaubt, davon zu essen. Dementsprechend sind Tiere, die mit den Kugeln von Gewehren, Pistolen oder Revolvern erlegt werden, halal. Denn diese Kugeln dringen in den Körper noch schärfer und tiefer ein als Pfeile, Speere und Schwerter. In diesem Zusammenhang wird ein von Imam Ahmad angeführter Hadith überliefert:(Arabisch****************)
Esst weder ein Tier noch einen Vogel, der mit einer Büchse erlegt wurde; wenn es jedoch geschächtet wird, dürft ihr davon essen. Und bei Buchārī wird folgende Aussage von Hadhrat Ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert: Die Jagdbeute, die mit einer Büchse erlegt wurde, ist ebenso haram wie ein Tier, das durch den Schlag eines Stockes gestorben ist; mit „Büchse“ ist hier ein Lehmklumpen gemeint. Ein Tier, das durch dessen Schleudern erlegt wurde, ist zweifellos haram. Hier verstehen wir unter „Büchse“ jedoch moderne Feuerwaffen, und ein damit erlegtes Tier ist selbstverständlich halal.
Was der Büchse ähnelt, sind Steine oder Stücke gebrannter Ziegel. Der edle Prophet (saw.) sagte:
(Arabisch*********98***********)
Mit einem Stein oder einem Stück Ziegel kann man kein Wild erlegen und auch einen Feind nicht tief verwunden. Damit kann man jedoch Zähne ausschlagen und Augen verletzen. (Buchari, Muslim)
Die zweite Angelegenheit ist, dass man beim Werfen der Waffe oder beim Gebrauch des Jagdgeräts den Namen Allahs aussprechen muss. Die vom edlen Propheten (saw.) an Hadhrat Adi ibn Hatim (ra.) erteilte Unterweisung sowie die von ihm hierzu überlieferten Hadithe besitzen besondere Bedeutung.
Jagen mit Hunden
Wenn man mit Hunden, Falken oder ähnlichen Tieren jagen möchte, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Eine Bedingung ist, dass das Tier oder der Vogel ordnungsgemäß zum Jagen abgerichtet und trainiert wird.
Die zweite ist, dass das abgerichtete Tier oder der Vogel für seinen Besitzer jagt und nicht, um selbst davon zu fressen. Das lässt sich aus dem Hinweis im Koran verstehen.
Und drittens muss man beim Aussenden des Tieres zur Jagd den Namen Allahs über ihm aussprechen.
Im nachfolgend zitierten Vers werden all diese Bedingungen genannt:
(Arabisch******************)
Die Menschen fragen dich, was ihnen erlaubt worden ist. Sag: Erlaubt sind euch alle reinen und guten Dinge sowie die Jagdtiere oder Jagdvögel, die ihr abrichtet und für die Jagd ausbildet. Esst von dem, was sie für euch festhalten, und sprecht darüber den Namen Allahs aus.
1. Auch die Ausbildung des Jagdtieres oder Jagdvogels ist eindeutig. Sie besteht darin, vollständige Kontrolle über das Tier auszuüben, es nach den eigenen Befehlen lenken zu können, es jederzeit in die gewünschte Richtung führen zu können und darin, dass es bereit ist, entsprechend zu handeln. Es muss daran gewöhnt sein, die Beute zu fangen und seinem Besitzer zu bringen sowie während dessen Abwesenheit dessen Sachen zu bewachen. Wenn der Besitzer es fortschickt, muss es sich fortbewegen. Zwar bestehen einige Rechtsgelehrte hinsichtlich der Auferlegung all dieser Bedingungen teilweise anderer Meinung, doch im Wesentlichen muss das Jagdtier oder der Jagdvogel nach den üblichen Maßstäben gut abgerichtet sein.
2. Die Beute für den Besitzer zu bewahren bedeutet, dass das Jagdtier oder der Jagdvogel die Beute nicht selbst frisst, sondern sie für den Besitzer zurücklässt. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte:(Arabisch*******************)
Wenn du einen Hund zur Jagd aussendest und er, nachdem er die Beute gefangen hat, davon frisst, dann darfst du sie nicht essen. Denn dadurch ist erwiesen, dass er die Beute für sich selbst gefangen hat. Wenn er aber nach dem Aussenden die Beute fängt und nicht selbst davon frisst, darfst du sie essen. Denn dadurch ist erwiesen, dass er die Beute für seinen Besitzer gefangen hat. (Ahmad)
Einige Rechtsgelehrte unterscheiden zwischen Jagdtieren – etwa Hunden – und Jagdvögeln wie dem Falken oder dem Habicht. Sie sagen: Selbst wenn ein Jagdvogel etwas von der Beute frisst, ist es dennoch erlaubt, sie zu essen. Wenn jedoch ein Hund davon frisst, ist es nicht erlaubt, sie zu essen.
Diese beiden Bedingungen sind durchaus vernünftig. Einen Hund für die Jagd abzurichten und ihn die Beute für seinen Besitzer fassen zu lassen, steht mit der hohen Stellung des Menschen im Einklang. Diese Bedingung wurde auferlegt, um den Menschen vom übrig gebliebenen Futter des Hundes fernzuhalten. Denn wenn der Hund abgerichtet ist und die Beute fängt und für seinen Besitzer festhält, ist er lediglich ein Jagdgerät, das der Jäger zur Jagd eingesetzt hat – so wie der Jäger einen Pfeil, einen Speer oder eine Schusswaffe benutzt.
3. Beim Aussenden des Hundes Bismillah zu sagen, ist ebenso wie beim Abschießen eines Pfeils oder beim Führen eines Speers beziehungsweise Messers Bismillah zu sagen. In einem Koranvers wird dies angeordnet: (Arabisch*******************)
4. Zu diesem Thema sind auch zahlreiche sahih Hadithe überliefert worden, etwa die von Hadhrat Adi ibn Hatim (ra) überlieferten Hadithe.
Aus den oben genannten Bedingungen wird ebenfalls deutlich, dass die Beute nicht halal ist, wenn sich neben dem ausgesandten Hund noch ein anderer Hund an der Jagd beteiligt. Hadhrat Adi (ra) fragte:
(Arabisch******************)
Ich sende meinen Hund zur Jagd aus und sehe später zusammen mit ihm noch einen zweiten, fremden Hund. Was soll ich dann tun?
Der edle Prophet (saw) sagte: (Arabisch***************)
Dann darfst du die Beute nicht essen. Denn du hast nur über deinem eigenen ausgesandten Hund Bismillah gesagt, nicht über dem anderen. (Und du weißt nicht, welcher von beiden die Beute gerissen hat.)
Wenn er beim Abschießen des Pfeils oder beim Aussenden des Jagdtieres vergisst, Bismillah zu sagen, genügt es, diesen Fehler beim Essen zu korrigieren. Allah hat aus Barmherzigkeit viele Fehler und Verfehlungen der muslimischen Umma vergeben und vergibt sie weiterhin. Dies ist als eine solche Nachlässigkeit einzustufen.
Das Wild wird nach dem Abschießen des Pfeils tot aufgefunden
Es kommt häufig vor und kann geschehen, dass der Jäger zu Jagdzwecken einen Pfeil abschießt, der das Wild trifft, woraufhin es aus seinem Blickfeld gerät und verschwindet. Einige Zeit später wird es tot aufgefunden – es ist nicht ungewöhnlich, dass dies erst nach mehreren Tagen geschieht. Unter solchen Umständen kann das Wild unter einigen Bedingungen halal sein:
1. Es darf nicht im Wasser gelegen haben. Dazu lautet der Hadith: Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:
(Arabisch***********)
Wenn du deinen Pfeil auf das Wild abgeschossen hast und es tot auffindest, dann iss es. Wenn du es jedoch im Wasser liegend vorfindest, dann iss es nicht. Denn du weißt nicht, ob das Wild durch den Treffer deines Pfeils oder durch Ertrinken gestorben ist.
2. Es darf keine Spur eines anderen Pfeils an ihm vorhanden sein, durch die man erkennen könnte, dass ein anderer Pfeil seinen Tod verursacht hat. ʿAdī ibn Ḥātim (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte:(Arabisch********************)
O Gesandter Allahs! Ich schieße doch nur zur Jagd Pfeile ab. Am nächsten Tag finde ich es wieder, und mein Pfeil steckt noch in ihm.
Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: (Arabisch****************)
Wenn du mit Gewissheit weißt, dass dein abgeschossener Pfeil es getötet hat und an ihm keine Spuren eines Raubtiers zu finden sind, dann darfst du es essen. (Tirmidhi)
3. Das Wild darf nicht kurz davor sein, zu verderben. Denn die gesunde menschliche Natur empfindet Ekel davor, verdorbene Dinge zu essen. Außerdem ist es natürlich auch schädlich. In einem im Sahih Muslim überlieferten Hadith heißt es: Der edle Prophet (s.a.w.) sagte zu Abu Thaʿlaba (r.a.):
(Arabisch*****************)
Wenn das Wild nach deinem Pfeilschuss drei Tage lang verschwunden war und du es danach findest, darfst du es essen, sofern es nicht verdorben ist.
Alkohol
Als Alkohol oder Wein wird ein alkoholisches Getränk bezeichnet, dessen Genuss zur Trunkenheit führt.
Bei der ausführlichen Erörterung dieses Themas möchten wir zunächst sagen, dass der Genuss dieses Stoffes dem Verstand und der körperlichen Gesundheit des Menschen schweren Schaden zufügt. Auch seine Frömmigkeit wird vollständig ausgelöscht. In weltlicher Hinsicht gerät er dadurch ebenfalls in eine schwere Krise. Auch seine Familie wird großen Schaden erleiden. Ein solcher Zustand führt unweigerlich zu äußerstem Elend im materiellen, moralischen und geistigen Leben von Volk und Gesellschaft.
Ein Fachmann hat zu Recht gesagt, dass nichts den Menschen so schwer getroffen hat wie der Alkohol. Wenn man sich die Krankenhäuser der Welt ansieht, wird man feststellen, dass viele Menschen durch den Alkoholkonsum verrückt geworden und an unheilbaren Krankheiten erkrankt sind. Sie verlieren ihre geistige und seelische Gesundheit und begehen Morde, leiden unter Nervenkrankheiten und entwickeln dauerhafte Magenleiden. Manche vergeuden sogar ihr gesamtes Vermögen und werden völlig mittellos. Ihre Zahl wird so groß sein, dass alle Ermahnungen an sie vergeblich bleiben werden. Es wird nicht möglich sein, irgendeine Veränderung in ihrem Leben herbeizuführen.
Im Zeitalter der Dschāhilīya waren die Araber geradezu verrückt nach dem Trinken von Alkohol geworden. Auch ihre Alkoholsucht kannte keine Grenzen. In ihrer Sprache gab es fast hundert Bezeichnungen für den Alkohol. In ihrer Dichtung und Lyrik werden verschiedene Arten von Alkohol erwähnt und die Besonderheiten jeder Art beschrieben. Ihre Gedichte waren erfüllt von der Schilderung der Schönheit derjenigen, die ihn tranken und ausschenkten, sowie vom Lob der Trinkgelage.
Der Islam erzog und leitete sie auf einen klar bestimmten und gesunden Weg. Deshalb wurde bei der Verhinderung des Alkoholkonsums eine schrittweise Vorgehensweise angewandt.
Zunächst wurde ihnen verboten, im Zustand der Trunkenheit das Gebet zu verrichten. Danach wurde ihnen erklärt, dass die Sünde des Alkoholkonsums weit größer ist als sein Nutzen. Schließlich wurde der Alkoholkonsum durch einen äußerst bedeutungsvollen Vers aus der Sure al-Māʾida für alle Zeiten und endgültig für haram erklärt. Der Vers lautet: (Arabisch*************************)
O ihr Gläubigen, wisst mit Gewissheit: Alkohol, Glücksspiel, die Opferaltäre und die Wahrsagelose sind nichts anderes als ein unreines Werk des Satans. Meidet sie daher, auf dass ihr Erfolg haben möget. Durch Alkohol und Glücksspiel will der Satan unter euch Feindschaft und Hass säen und euch vom Gedenken an Allah und vom Gebet abhalten. Werdet ihr euch unter diesen Umständen also von diesen Dingen fernhalten?
In diesen beiden Versen hat Allah, der Erhabene, den Alkoholkonsum und das Glücksspiel in scharfen Worten für haram erklärt und mit äußerstem Nachdruck befohlen, sie zu meiden. In diesem Vers werden der Alkoholkonsum und das Glücksspiel zusammen mit den Opferaltären und den Mitteln zur Wahrsagerei erwähnt, um ihre Abscheulichkeit und Widerwärtigkeit aufzuzeigen. Diese Handlung wird in der Sprache des Korans alsرجسbezeichnet und als ein Werk des Satans bezeichnet. Dass das Werk des Satans eine äußerst abscheuliche Schamlosigkeit ist, versteht sich von selbst. So wird in dem Vers befohlen, diese beiden Dinge zu meiden. Unter Hinweis auf ihren gemeinschaftlichen Schaden wird gesagt, dass der Alkoholtrinker infolgedessen nicht beten können und Allah vergessen wird. Zwischen den Menschen werden äußerster Neid und Hass bis hin zu tödlicher Feindschaft entstehen. Durch das Verrichten des Gebets und das Gedenken an Allah – diese beiden Wege zu geistiger Vervollkommnung – wird der Mensch sie verlieren. Nachdem dies alles gesagt worden ist, wird in äußerst scharfen Worten gefragt, ob die Gläubigen diese beiden Dinge nun vollständig meiden werden.
Auf einen derart strengen Befehl und diese nachdrückliche Anweisung können die Gläubigen nur eine einzige Antwort geben. Und sie lautet:
O unser Herr! Wir haben davon Abstand genommen.
O Gott, wir enthalten uns dessen.
Und tatsächlich boten die Muslime einen erstaunlichen Anblick. Einige Muslime hatten sich an einem Ort versammelt und tranken Alkohol. Einer von ihnen hielt ein Gefäß in der Hand und hatte bereits daraus getrunken, doch es war noch nicht leer. Sobald er diesen Vers hörte, zog er das Gefäß von seinem Mund weg und goss den verbliebenen Inhalt umgehend aus.
Da sich die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf das Leben des Einzelnen, der Familie, der Gesellschaft, der Nation und des Staates in schwerwiegender Weise auswirken, haben auch zahlreiche Staaten der Neuzeit versucht, ihn durch Gesetze und staatliche Macht zu verbieten. Amerika wollte einst durch die Macht des Gesetzes den Alkoholkonsum unterbinden. Doch dieses Vorhaben musste ein völliges Scheitern eingestehen. Nur der Islam war in der Lage, den Alkoholkonsum zu bekämpfen und bei seiner vollständigen Beseitigung Erfolg zu haben.
Unter den kirchlichen Autoritäten ist hinsichtlich des Alkoholkonsums eine große Uneinigkeit bei der Festlegung der christlichen Lehre entstanden. Sie haben sich jeweils auf einzelne Passagen des Evangeliums gestützt und eine Auffassung vertreten:
Der Genuss einer geringen Menge Alkohol ist für den Magen gut und wohltuend.
Wenn diese Aussage zutrifft und Alkohol tatsächlich gut für den Magen ist, wird der Alkoholabhängige zwangsläufig, nachdem er zunächst kleine Mengen getrunken hat, beginnen, immer größere Mengen zu trinken. Ein Gefäß Alkohol weckt lediglich das Verlangen nach vielen weiteren Gefäßen. Dadurch wird er sich nicht nur an den Alkoholkonsum gewöhnen, sondern es wird ihm auch unmöglich sein, irgendeine Mengenbegrenzung einzuhalten.
Doch auch in dieser Angelegenheit ist die Haltung des Islam klar und unumstößlich. Nicht nur der Konsum von Alkohol ist haram, sondern auch jede Art von Hilfe und Unterstützung bei dieser Handlung ist vollständig haram.
Alle berauschenden Substanzen sind haram
Als der ehrwürdige Prophet (s.a.) erstmals das Trinken von Alkohol verbot, schenkte er der Frage, woraus der Wein hergestellt wird, keinerlei Beachtung. Sein Augenmerk war auf dessen Wirkung und Folgen gerichtet – und diese bestehen in der Berauschung. Daher gilt alles, was berauschend wirkt, als haram, ganz gleich, aus welchem Stoff es hergestellt wurde. Dies ist die endgültige Aussage des Islam über Alkohol. Folglich sind Bier und alle anderen berauschenden Getränke vollständig haram.
Der ehrwürdige Prophet (s.a.) wurde nach alkoholischen Getränken gefragt, die aus Honig, Mais und Gerste hergestellt werden. Darauf verkündete er ein grundlegendes Prinzip und sagte:(Arabisch*********************)
Jede berauschende Substanz ist Khamr, und jeder Khamr ist haram. (Muslim)
Hadhrat Umar al-Faruq (r.a.) verkündete, während er auf der Kanzel des ehrwürdigen Propheten (s.a.) stand:
(Arabisch************)
Jede Substanz, die den Verstand des Menschen umnebelt und beeinträchtigt, ist Khamr und verboten. (Buchari, Muslim)
Jede berauschende Substanz ist haram – ob wenig oder viel
Im Islam ist jede berauschende Substanz für haram erklärt worden. Dabei wurde ihrer Menge überhaupt keine Beachtung geschenkt. Ob die Menge nun gering oder groß ist – in beiden Fällen ist sie haram. Diese Regelung soll verhindern, dass der Mensch, nachdem er diesen schlüpfrigen Weg betreten hat, gezwungen ist, einen Sturz nach dem anderen zu erleiden. Der ehrwürdige Prophet (s.a.) sagte ausdrücklich:
(Arabisch****************)
Was in größerer Menge berauschend wirkt, ist auch in einer handvoll großen Menge haram. (Ahmad, Abu Dawud, at-Tirmidhi)
(Arabisch*******************)
Was bereits in einer Menge von wenigen Ratti berauschend wirkt, ist auch in einer handvoll großen Menge haram.
Der Handel mit Wein
Der edle Prophet (s.a.w.) beschränkte sich nicht darauf, lediglich das Trinken von mehr oder weniger Wein für haram zu erklären. Er erklärte auch den Handel mit Wein für haram. Dieser Handel ist sogar mit Nichtmuslimen nicht erlaubt. Daher kann der Import oder Export von Wein für keinen Muslim erlaubt sein. Weder der Bau einer Fabrik zur Herstellung von Wein noch die Eröffnung einer Bar ist erlaubt. Ebenso ist die Arbeit in einem Weinladen verboten. Aus diesem Grund verfluchte der edle Prophet (s.a.w.) zehn Personen im Zusammenhang mit Wein. Sie sind:(Arabisch**********************)
Der Hersteller von Wein, derjenige, der ihn herstellen lässt, der Trinker, der Überbringer, derjenige, zu dem er gebracht wird, derjenige, der ihn zum Trinken ausschenkt, der Verkäufer, derjenige, der seinen Preis entgegennimmt und verzehrt, der Käufer und derjenige, für den er gekauft wird – auf all diesen liegt der Fluch. (at-Tirmidhi, Ibn Madschah)
(Arabisch*******************)
Allah, der Erhabene, hat den Genuss von Wein verboten. Wer daher von diesem Gebot erfährt und noch eine gewisse Menge davon besitzt, darf ihn weder trinken noch verkaufen. (Muslim)
Der Überlieferer des Hadith berichtet, dass alle, die zu jener Zeit Wein besaßen, ihn auf den Straßen und Wegen Medinas ausgossen.
Um alle Wege zum Weingenuss zu versperren, wurde verkündet, dass kein Muslim Trauben an jemanden verkaufen dürfe, von dem bekannt ist, dass er daraus Wein herstellen wird.
Im Hadith heißt es:(Arabisch************************)
Wer die Traubenernte ausschließlich deshalb einbringt und lagert, um sie an einen Juden, einen Christen oder an jemanden zu verkaufen, der daraus Wein herstellen wird, der hat sich wissentlich ins Feuer gestürzt. (At-Tabarani in al-Awsat)
Ein Muslim darf keinen Wein als Geschenk geben
Für Muslime ist nicht nur der Verkauf von Wein und der Verzehr seines Erlöses verboten; es ist auch völlig verboten, dass ein Muslim ihn einem Nichtmuslim als Geschenk gibt. Ebenso darf er ein solches Geschenk nicht annehmen. Denn der Muslim ist rein. Außer reinen Dingen darf er niemandem etwas als Geschenk oder Bewirtung geben, und er selbst darf auch nichts dergleichen annehmen. Ein Mann wollte dem Gesandten Allahs Wein als Geschenk anbieten. Als der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) davon erfuhr, sagte er zu ihm, dass Allah, der Erhabene, Wein verboten habe. Da sagte der Mann: „Soll ich ihn dann verkaufen?“ Der Gesandte sagte:(Arabisch***********)
Derjenige, der seinen Genuss verboten hat, hat auch verboten, ihn einem Juden als Geschenk zu geben.
Da sagte der Mann: „Was soll ich dann damit tun?“ Der edle Gesandte (s) sagte: „Lass ihn durch die Gassen Medinas fließen.“
Meidung von Trinkgelagen
Aus diesem Grund wurde jedem Muslim befohlen, Trinkgelage oder Versammlungen, in denen Wein getrunken wird, zu meiden. Auch der Umgang mit Trinkern ist ihnen untersagt. Hadhrat Umar (r) überlieferte: Der edle Gesandte (s) sagte: (Arabisch**********************)
Keiner, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll an einer Versammlung oder an einem Tisch sitzen, an dem Wein ausgeschenkt wird. (Ahmad)
Andererseits ist es die Pflicht jedes Muslims, sich darum zu bemühen, Unrecht und sündhafte Handlungen zu verhindern. Wenn ihm das jedoch überhaupt nicht möglich ist, muss er wenigstens selbst diesen Ort verlassen.
Hadhrat Umar ibn Abd al-Aziz ließ neben den Trinkern auch diejenigen auspeitschen, die an ihren Versammlungen teilnahmen, selbst wenn sie nicht selbst tranken. Einmal wurden einige Trinker vorgeführt. Er ordnete an, sie zu bestrafen. Jemand sagte: „Dann muss doch zuerst jener bestraft werden. Habt ihr nicht Allahs Gebot gehört:“
(Arabisch******)
In eurem Qur’an ist dieses Gebot offenbart worden: Wenn ihr hört, dass Allahs Zeichen geleugnet und über sie spöttische Gespräche geführt werden, dann sitzt nicht weiter mit ihnen zusammen. Wenn sie sich später einem anderen Gespräch zuwenden, ist die Sache natürlich anders. Wenn ihr jedoch auch dann noch mit ihnen zusammensitzt, seid auch ihr einer gleichartigen Sünde schuldig.
Wein ist keine Medizin
Auf Grundlage dieser unwiderlegbaren Beweise wird deutlich, dass der Islam im Kampf gegen den Wein eine äußerst entschlossene und unbeugsame Haltung eingenommen hat. Er wollte den Muslim davon fernhalten und zwischen Muslimen und dem Weingenuss eine unüberwindbare Mauer errichten, sodass nicht einmal die kleinste Öffnung oder ein einziger Weg offenbliebe. Den Muslimen wurde keinerlei Möglichkeit gelassen, Wein für irgendeinen Zweck zu verwenden.
Dem Muslim ist der Weingenuss nicht einmal in geringster Menge erlaubt. Auch sein Kauf und Verkauf sind nicht gestattet. Als Geschenk oder Gabe darf er ebenfalls niemandem angeboten werden. Seine Herstellung ist verboten; ihn im eigenen Geschäft, Büro oder Wohnhaus aufzubewahren, ist vollständig haram. Bei Festen, Einladungen, Gastmählern und Bewirtungen darf er nicht ausgeschenkt werden. Auch nichtmuslimische Gäste dürfen damit nicht bewirtet werden. Ebenso ist es im Islam nicht erlaubt, ihn Speisen oder Getränken beizumischen.
Ob Wein als Medizin verwendet werden darf, ist jedoch zu einer Frage der heutigen Menschen geworden. Auch der ehrwürdige Gesandte (s.a.w.) wurde danach gefragt. Er antwortete:(Arabisch*******************)
Wein ist überhaupt keine Medizin, sondern lediglich eine Krankheit. (Muslim, Ahmad, Abu Dawud, at-Tirmidhi)
Der ehrwürdige Gesandte (s.a.w.) sagte:(Arabisch*********************)
Allah hat sowohl Krankheiten als auch ihre Heilmittel herabgesandt. Er hat auch für die Behandlung eurer Krankheiten eine Möglichkeit geschaffen. So sollt ihr euch behandeln lassen, jedoch nicht mit verbotenen Dingen. (Abu Dawud)
(Arabisch*******************)
Allah hat in nichts von dem, was euch verboten wurde, Heilung für eure Krankheiten gelegt.
Es wurde verboten, sich mit Wein und anderen verbotenen Stoffen behandeln zu lassen. Das ist keineswegs erstaunlich. Denn etwas für verboten zu erklären bedeutet, dazu aufzufordern, sich davon fernzuhalten und es vollständig und in jeder Hinsicht zu meiden. Wenn es nun als Arznei verwendet wird, muss man in eben dieser verbotenen Sache versinken und wird zu ihr ermutigt. Dann aber würde das Verbot dieser Sache sinnlos. Imam Ibn al-Qayyim hat genau diese Begründung angeführt.
Er sagte ferner: Wenn es erlaubt wäre, verbotene Dinge als Arznei zu verwenden, würden das Interesse und die Neigung der Menschen zu ihnen nur zunehmen. Denn der Mensch empfindet ihnen gegenüber eine natürliche Neigung. Besonders wenn sie sich als nützlich erweisen und als heilend und gesundheitsfördernd erscheinen, wäre es unmöglich, sich von ihnen fernzuhalten. Wäre es erlaubt, Wein als Arznei zu verwenden, würde er zu einem Mittel zur Befriedigung der Begierde werden. In diesem Zusammenhang lenkte Imam Ibn al-Qayyim die Aufmerksamkeit auf einen wichtigen psychologischen Aspekt und schrieb:
Um durch eine Arznei Heilung zu erlangen, muss man sie mit Interesse und aufrichtigem Vertrauen anwenden. Man muss sie für nützlich halten und davon überzeugt sein, dass man durch den Segen der Heilung, die Allah in sie gelegt hat, Nutzen erlangen kann. Ein Muslim ist jedoch davon überzeugt, dass Wein eindeutig verboten ist. Gerade aufgrund dieses Glaubens kann er durch Wein keine Heilung erlangen. Ein solcher Glaube wird keine gute Meinung über Wein aufkommen lassen. Es wird ihm auch schwerfallen, ihn bereitwillig einzunehmen. Vielmehr wird ein Diener, je stärker sein Glaube in ihm verwurzelt ist, Wein umso mehr verabscheuen. Er wird ihn für schlecht halten und ihn überhaupt nicht ertragen können. Unter solchen Umständen kann die Verwendung von Wein keine Heilung bewirken; vielmehr wird seine Krankheit dadurch nur zunehmen.(Arabisch*******************)
All dies ist wahr. Dennoch sind Notwendigkeit und Zwangslage aus der Sicht der Scharia nicht von geringerer Bedeutung. Daher wurden unter Berücksichtigung dessen die Bestimmungen der Scharia festgelegt. Wenn eine Krankheit das Leben eines Menschen bedroht und Wein oder ein mit Wein versetztes Arzneimittel als einzig mögliche Behandlung festgestellt wird, kein anderes Arzneimittel als Ersatz gefunden werden kann und ein gläubiger muslimischer Arzt mit gefestigtem Glauben dies verordnet hat, darf es ausschließlich unter diesen Umständen als Arznei verwendet werden. (Allerdings tritt ein solcher Zustand nicht häufig auf.) Denn die Scharia bringt den Menschen Erleichterung und beseitigt Hindernisse und Schwierigkeiten. Diese Erlaubnis des Islam darf jedoch nur innerhalb klar bestimmter und enger Grenzen in Anspruch genommen werden; sie dürfen nicht überschritten werden. Allah hat ja gesagt:(Arabisch*******************)
Wenn jemand in eine schwere Zwangslage gerät, ohne dies selbst zu wünschen oder zu begehren und ohne die Grenzen zu überschreiten, dann ist Allah verzeihend und barmherzig.
Bewusstseinsbetäubende Stoffe
Khamr ist also das, was den Verstand und das Urteilsvermögen des Menschen umnebelt. Dies ist ein äußerst wichtiges und weitreichendes Grundprinzip. Hadhrat Umar (ra) verkündete dies, als er auf der Kanzel des edlen Gesandten stand und eine Ansprache hielt. Im Licht dieser Aussage lässt sich die Bedeutung des im Koran verwendetenخمرWortes verstehen, und in dieser Angelegenheit bleibt kein Raum für irgendeinen Zweifel oder Verdacht. Daraus ist eindeutig bekannt, dass jeder Stoff, der den Verstand und das Urteilsvermögen des Menschen umnebelt, seine Gefühle sowie seine Fähigkeit zu urteilen, zu erkennen und Entscheidungen zu treffen beraubt oder in irgendeiner Weise beeinflusst, als Khamr oder Wein bezeichnet wird. Und Allah und Sein Gesandter haben genau diese Sache für alle Zeiten verboten.
Haschisch, Opium, Kokain und Ähnliches gehören in diese Kategorie. Sie umhüllen den Verstand und die Vernunft des Menschen derart, dass ihm weit Entferntes nahe und Naheliegendes fern erscheint. Hinsichtlich dessen, was tatsächlich vorhanden ist, beginnen Wahnvorstellungen und Irrtümer. Und was in Wirklichkeit nicht existiert, hält er für vorhanden. So versinkt er in einem Meer schwerster Irrtümer sowie haltloser Vorstellungen und Einbildungen. Schließlich vergisst er sein eigenes Selbst, seine Religion und diese Welt vollständig und beginnt, sich ausschließlich in einer Welt der Fantasie zu bewegen.
Darüber hinaus wird die Gesundheit durch den Konsum solcher Rauschmittel zerstört. Die Nerven verlieren das Bewusstsein. Der Körper wird schwach. Außerdem entstehen eine schwache Mentalität, Feigheit, moralischer Verfall, Willensschwäche und Ungeduld; infolgedessen verursacht ein an den Konsum dieser giftigen Stoffe gewöhnter Mensch eine weitreichende Zersetzung im Körper der Gesellschaft.
Neben all diesen Übeln und Verheerungen sind die Verschwendung von Vermögen sowie der Zerfall und die Zerrüttung von Familie und Haushalt eine unausweichliche Folge. Oft gibt ein an den Konsum solcher bewusstseinsraubenden (anästhetischen) Stoffe gewöhnter Mensch sogar das Geld für die Nahrung und sonstigen Bedürfnisse seiner Kinder für den Kauf dieser Stoffe aus. Deshalb haben solche Menschen auch keinerlei Bedenken oder Skrupel, sich der Korruption und unehrlichen Methoden zu bedienen.
Wie bereits gesagt wurde, besteht das grundlegende Prinzip des Islam darin, dass die verbotenen Dinge die Ursache jeder Art von Schändlichkeit, Übel, Niedrigkeit und Schaden sind. Tatsächlich hat sich erwiesen, dass eben diese Dinge sowohl aus gesundheitlicher als auch aus psychologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht äußerst schädlich und gefährlich sind – daran besteht kein Zweifel. Die Rechtsgelehrten, zu deren Lebzeiten die Verbreitung dieser Dinge begann, waren sich über ihre Schändlichkeit und Niedrigkeit vollkommen einig. Der Scheich des Islam, Ibn Taymiyya, war unter ihnen der herausragendste. Er schrieb:
Haschisch ist verboten, unabhängig davon, ob es zur Bewusstlosigkeit führt oder nicht. Sein Konsum ruft Herzbewegung, Überschwang, ausgelassene Freude und einen Zustand hervor, in dem man sich vor Freude selbst vergisst. Deshalb sind es vor allem gottlose Menschen, die es konsumieren. Hinsichtlich seiner Wirkung und seiner Eigenschaften ist es ebenso anregend wie Wein. Es treibt den Menschen zu Streit und Zank an. Haschisch verursacht zudem geistige Verwirrung und äußerste Erniedrigung. Es verschlechtert das Gewissen und die Gemütsart des Menschen. Es erregt sexuelle Verderbtheit. Der Mensch verliert auch sein Selbstwertgefühl. Aus diesen Gründen ist Haschisch hinsichtlich seiner berauschenden Wirkung noch verwerflicher und schädlicher als Wein. Unter dem Einfluss des Aufstands der Tataren verbreitete sich dieser Stoff unter den Menschen weit. Wer ihn konsumiert, soll – unabhängig davon, ob die Menge groß oder klein ist – mit der Strafe für den Konsum von Wein, nämlich mit achtzig oder vierzig Peitschenhieben, bestraft werden.
Wer nachweislich Haschisch konsumiert hat, ist als jemand anzusehen, der das Verbrechen des Weinkonsums begangen hat. In mancher Hinsicht ist dies sogar ein schwereres Vergehen als der Weinkonsum. Daher ist er mit der Strafe für den Weinkonsum zu bestrafen. Die Regel der Scharia lautet, dass bei verbotenen Dingen, nach denen das Herz Verlangen und Begierde empfindet, wie Wein und Unzucht, die Hadd-Strafe zu vollstrecken ist. Bei Dingen hingegen, nach denen kein Verlangen besteht, wie dem Essen von Aas, ist bei ihrem Verzehr eine Taʿzīr-Strafe zu verhängen. Für Haschischkonsumenten ist es jedoch so beliebt und verlockend, dass sie niemals davon lassen können, obwohl die eindeutigen Beweise aus Koran und Sunna sein Verbot ebenso unzweifelhaft belegen, wie sie das Verbot des Weins und anderer solcher Dinge belegen.
(Arabisch**************)
Alles Schädliche ist verboten
Nach der allgemeinen Regel der islamischen Scharia ist es einem Muslim nicht erlaubt, etwas zu essen oder zu trinken, das ihn augenblicklich oder allmählich zugrunde richten und vernichten kann. Jede Art von Gift und jede andere schädliche Substanz ist deshalb haram. Auch übermäßiges Essen und Trinken ist nicht erlaubt, denn dadurch zu erkranken, ist eine natürliche Folge. Ein Muslim darf sich nicht damit begnügen, nur die Forderungen seines Nafs zu erfüllen; auch seine Religion, seine Glaubensgemeinschaft, sein Leben, seine Gesundheit, sein Vermögen und die unzähligen Gaben Allahs sind ihm als anvertrautes Gut übergeben. Die Rechte all dessen müssen ebenfalls erfüllt werden. Daher hat er keinerlei Recht, auch nur eines dieser Dinge zu zerstören. Allah, der Erhabene, hat selbst gesprochen:(Arabisch**********************)
Tötet euch nicht selbst. Wahrlich, Allah ist euch gegenüber überaus barmherzig. (Sure an-Nisa: 29)
Arabischer Wortlaut
Werft euch nicht eigenhändig ins Verderben.
Der edle Gesandte (s.a.) sagte: (Arabisch********************)
Fügt euch selbst keinen Schaden zu und fügt auch anderen keinen Schaden zu.
Auf Grundlage dieser grundlegenden Prinzipien können wir sagen: Wenn Tabak für die Tabakkonsumenten schädlich ist, dann ist er haram. (Es gibt keinen direkten Beleg dafür, ihn als haram zu bezeichnen. Nach den vorhandenen Belegen kann man ihn höchstens als makruh bezeichnen.) Insbesondere wenn ein Arzt feststellt, dass der Tabakkonsum für eine bestimmte Person schädlich ist, ist er aufgrund des zuvor angeführten Verses verboten. Und selbst wenn er der Gesundheit nicht schadet, besteht kein Zweifel daran, dass dadurch Vermögen in äußerstem Maß verschwendet wird und dies weder einen religiösen noch einen weltlichen Nutzen hat. In einem Hadith wurde überliefert:
Der edle Prophet (s.a.) hat die Verschwendung von Vermögen verboten.
Wenn jedoch jemand so arm ist, dass es ihm schwerfällt, die notwendigen Ausgaben für sich selbst und seine Familie aufzubringen, dann ist dieses Verbot für ihn noch strenger und nachdrücklicher.
Kleidung und Bekleidung
Dass der Muslim die von Allah erschaffene Schönheit sowie gute Kleidung und ein ansprechendes Gewand verwendet, um sein Aussehen und seine Gestalt zu verschönern, ist im Islam nicht nur erlaubt, sondern durchaus erwünscht.
Der Islam verfolgt mit der Kleidung zwei Ziele: Das eine ist die Bedeckung der Scham, das zweite das Erlangen von Schönheit. Allah, der Erhabene, hat der Menschheit große Gunst erwiesen, indem Er für Kleidung und Mittel zur Verschönerung gesorgt hat. Er selbst hat gesagt:
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O Kinder Adams! Wir haben für euch Kleidung herabgesandt, die eure Scham bedeckt, und auch Schmuck. Hinsichtlich des Zwecks der Kleidung – der Bedeckung der Scham und des Schmucks – müssen zwischen diesen beiden unbedingt Ausgewogenheit und Gleichgewicht hergestellt und gewahrt werden. Wird dieses Gleichgewicht zerstört, so wird man den islamischen Weg verlassen und den satanischen Weg einschlagen. Dies ist eine äußerst wichtige Lehre. Im folgenden Vers hat Allah, der Erhabene, in klaren Worten verboten, dem Satan auf seinen Fußspuren zu folgen und den Weg der Nacktheit und der Schmucklosigkeit einzuschlagen:(Arabisch*********************)
O Kinder Adams! Der Satan soll euch nicht in Bedrängnis bringen, wie er eure Eltern aus dem Paradies vertrieben und ihnen ihre Kleidung vom Körper gerissen hatte, um ihre Scham vor ihnen zu entblößen. (Sure al-Aʿrāf: 27)
In einem anderen Vers sagte Er:(Arabisch*********************)
O Kinder Adams! Legt euren Schmuck an, wenn ihr jede Moschee besucht, und esst und trinkt, doch überschreitet nicht das Maß. (Sure al-Aʿrāf: 31)
So wie ein zivilisierter Mensch sich schämt, die verborgenen Körperteile seines Körpers zu entblößen, hat der Islam es jedem Muslim zur Pflicht gemacht, sie zu bedecken und eine von nackten Tieren unterschiedene Gestalt und Erscheinung anzunehmen. Die islamische Anweisung lautet, die Schamteile selbst in völliger Abgeschiedenheit bedeckt zu halten, damit Schamhaftigkeit und Sittsamkeit zu einer Gewohnheit und einer natürlichen Zierde des Menschen werden.
Bahz ibn Hakim überlieferte nach seinem Großvater:(Arabisch*********************)
Ich fragte: O Gesandter! Wie sorgfältig müssen wir mit unseren Schamteilen umgehen, und in welchem Maß nicht? Der Gesandte sagte: Bewahre deine Schamteile vor allen anderen außer deiner Ehefrau und deiner Sklavin. Ich fragte: Und wenn die Menschen auf Reisen und Ähnlichem zusammenkommen und beieinandersitzen? Er sagte: Auch dann sollst du deine Schamteile so weit wie möglich bedeckt halten. Ich fragte: Und wenn einer von uns allein ist? Er sagte: Jeder ist verpflichtet, vor Allah, dem Erhabenen, noch größere Scham zu empfinden. (Ahmad, Abū Dāwūd, Ibn Māǧa, at-Tirmiḏī, al-Hākim, al-Bayhaqī)
Die Religion, die Reinheit und Schönheit vorschreibt
Der Islam legt größeren Wert auf Reinheit als auf Schönheit. Denn Reinheit bildet die Grundlage für jede Art von Schönheit, Zierde und Glanz. Der edle Gesandte (s.a.w.) sagte:
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Haltet euch alle an Reinheit. Denn der Islam ist eine reine Religion.
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Reinlichkeit ruft den Glauben herbei. Und der Glaube wird mit seinem Gefährten ins Paradies eingehen. (At-Tirmidhi)
Der edle Prophet (s) ermutigte dazu, den Körper, die Kleidung, die Häuser und die Wege sauber zu machen und sauber zu halten. Insbesondere ordnete er an, Zähne, Hände und Kopf sauber und rein zu halten.
Die Bedeutung der Reinlichkeit im Islam ist keineswegs verwunderlich. Denn diese Religion hat Reinheit und Sauberkeit für einen grundlegenden Gottesdienst wie das Gebet als Schlüssel erklärt. Deshalb wird das Gebet eines Betenden nicht angenommen, wenn sein Körper, seine Kleidung und der Ort nicht sauber sind. Die Reinlichkeit und Reinheit, die durch Ganzwaschung und Gebetswaschung erlangt werden, sind eine andere Sache als diese Reinlichkeit.
Die Araber lebten in ländlichen und wüstenartigen Umgebungen. Daher hielten es viele Menschen nicht für notwendig, in Bezug auf Reinlichkeit und Schönheit besondere Vorsicht walten zu lassen. Aus diesem Grund bemühte sich der edle Prophet (s) stets darum, in ihnen das Bewusstsein für Reinheit und Reinlichkeit zu wecken. Durch seine Erziehung entwickelte er sie so weit, dass sie zum zivilisiertesten Volk der Welt wurden. Alle Arten von Niedrigkeit und Unkultur waren aus ihrem Leben verschwunden. Infolgedessen entfaltete sich in ihrem Zustand eine ausgewogene Schönheit.
Ein Mann erschien beim edlen Propheten (s). Sein Bart und sein Kopfhaar waren ungeordnet. Der Gesandte (s) deutete ihm auf eine Weise, die erkennen ließ, dass er ihn vielleicht anwies, sein Haar und seinen Bart in Ordnung zu bringen. Daraufhin brachte er Haar und Bart in Ordnung und erschien wieder vor dem Gesandten. Als der edle Prophet (s) ihn sah, sagte er: (Arabisch**************)
Ist dies nicht besser, als wenn jemand auf eine Weise erscheint, deren Haar völlig zerzaust ist, als wäre er ein Teufel?
Der edle Prophet (s) sah einen anderen Mann, dessen Kopfhaar zerzaust war. Er sagte: (Arabisch**********)
Hat dieser Mann denn nichts, womit er sein Haupthaar in Ordnung bringen kann? Als er einen anderen Mann in schmutziger Kleidung sah, sagte er: Hat dieser Mann denn nichts, womit er seine Kleidung reinigen und waschen kann? (Abu Dawud)
Der edle Gesandte (s.a.s.) sah einen anderen Mann, der schlechte Kleidung trug. Er sagte zu ihm: Hast du irgendein Vermögen?
Der Mann sagte: Ja. Er fragte: Welche Art von Vermögen? Der Mann sagte:
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Allah hat mir jede Art von Vermögen gegeben.
Da sagte der edle Prophet (s.a.s.):(Arabisch**********************)
Wenn Allah dir Vermögen gegeben hat, dann soll die Gunst Allahs und Seine Gnade an dir sichtbar sein. (an-Nasa’i)
Der edle Prophet (s.a.s.) legte bei öffentlichen Zusammenkünften wie dem Freitagsgebet und den beiden Festen besonderen Nachdruck auf die ordnungsgemäße Wahrung von Sauberkeit und Reinlichkeit. Er sagte:(Arabisch******************)
Wenn möglich, ist es angebracht, am Freitag zwei andere Kleidungsstücke zu tragen als die beiden, die man bei der Arbeit trägt. (Abu Dawud)
Gold und Seidenkleidung sind Männern verboten
Obwohl der Islam die Schönheit für erlaubt und wünschenswert erklärt und verboten hat, sie als haram zu betrachten, heißt es beispielsweise:
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Sprich: Wer hat die Schönheit und die reinen Versorgungen, die Allah für Seine Diener bereitgestellt hat, für haram erklärt? (Sure al-Aʿraf: 32)
Den Männern wurden jedoch zwei Arten von Schmuck verboten, obwohl sie den Frauen vollständig erlaubt sind: Erstens das Tragen von Goldschmuck.
Zweitens das Tragen von Kleidung aus reiner Seide.
Es wird von ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte:(Arabisch*******************)
Der edle Prophet (s.a.w.) nahm Seide in die rechte Hand und Gold in die linke Hand und sagte: Diese beiden Dinge sind den Männern meiner Gemeinschaft verboten. (Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i)
Überliefert von Umar (r.a.). Er sagte: Ich hörte den edlen Propheten (s.a.w.) sagen: (Arabisch**************)
Tragt keine Seidenkleidung. Denn wer auf dieser Welt Seidenkleidung trägt, wird sie im Jenseits nicht tragen können. (Buchari, Muslim)
Über Seidenkleidung sagte er: (Arabisch*****************)
Dies ist die Kleidung derjenigen, denen im Jenseits nichts zusteht.
Der edle Prophet (s.a.w.) sah einen Mann, der einen Goldring an der Hand trug. Daraufhin zog er ihn ihm von der Hand und warf ihn weit weg. Er sagte: (Arabisch**********************)
Willst du etwa mit deiner eigenen Hand einen Funken festhalten?
Nachdem der edle Prophet (s.a.w.) aufgestanden und weggegangen war, sagte man zu dem Mann: Nimm deinen Ring wieder an dich und benutze ihn. Da sagte er: (Arabisch*********************)
Nein, bei Allah! Was der edle Gesandte (s.a.s.) weggeworfen hat, werde ich nicht aufheben. (Muslim)
Wie bei diesem goldenen Ring sieht man heutzutage, dass wohlhabende Menschen, die dem Luxus verfallen sind, goldene Füllfederhalter, goldene Feuerzeuge, goldene Zigarettenetuis und goldene Zigarettenhalter und dergleichen benutzen. All dies ist haram.
Dagegen hat der edle Prophet (s.a.s.) auch Männern erlaubt und gestattet, einen Ring aus Silber zu tragen. In Sahih al-Buchari wird von Hazrat Ibn Umar (r.a.) überliefert. Er sagte:(Arabisch***********************)
Der edle Prophet (s.a.s.) hatte einen silbernen Ring anfertigen lassen, der seine Hand schmückte. Später schmückte er die Hand von Hazrat Abu Bakr, danach die von Hazrat Umar und anschließend die von Hazrat Uthman. Schließlich fiel er in einen Brunnen namens Aris. (Buchari)
Ebenso ist es nicht haram, Ringe aus Eisen oder anderen Materialien zu tragen. Durch keinen eindeutigen Beweis lässt sich deren Verbot begründen; in einem bei Sahih al-Buchari überlieferten Hadith heißt es, dass der edle Prophet (s.a.s.) zu einem Mann bezüglich der Brautgabe sagte:
Suche etwas und bring es herbei, und sei es auch nur ein Ring aus Eisen.
Imam Buchari hat auf Grundlage dieses Hadiths die Ansicht vertreten, dass das Tragen eines Eisenrings zulässig ist.
Wenn jedoch ein tatsächlicher Grund vorliegt, kann das Tragen von Seidenkleidung zulässig sein. Der edle Prophet (s.a.s.) erlaubte Hazrat Abd ar-Rahman ibn Awf (r.a.) und Hazrat az-Zubair ibn al-Awwam (r.a.) wegen ihrer Erkrankungen wie Krätze und Juckreiz, Seidenkleidung zu tragen.
Der Grund, weshalb die Verwendung von Seide und Gold für Männer verboten ist
Der wesentliche Zweck, weshalb die Verwendung von Seide und Goldschmuck für Männer verboten ist, besteht darin, ihnen eine besonders vorzügliche sittliche Erziehung zu geben. Denn der Islam ist die Religion des Dschihad und der Kraftentfaltung. Daher gehört es zu den Zielen des Islam, die Männlichkeit vor jeder Art von sittlicher Schwäche, Zügellosigkeit und Verfall zu bewahren. Allah, der Erhabene, hat dem Mann einen besonderen Körperbau und eine besondere körperliche Struktur verliehen, die sich von der der Frau unterscheiden. Deshalb ziemt es sich für Männer nicht, in einen Wettbewerb mit schönen Frauen zu treten und damit zu beginnen, kostbaren Schmuck sowie äußerst prächtige Kleidung zu tragen. Darüber hinaus liegen diesem Verbot auch gemeinschaftliche und umfassende Vorteile zugrunde.
Der Islam hat gegen Luxus, Behaglichkeit und Prunk gekämpft. Das Verbot von Goldschmuck und Seidenkleidung für Männer ist ein besonderer Teil dieses Kampfes. Denn Luxus und Behaglichkeit können aus koranischer Sicht zur Ursache des Untergangs und des Verderbens einer Nation werden. Sie sind auch eine Frucht kollektiver Unterdrückung und Ausbeutung. Denn eine kleine Gruppe häuft nur dadurch Berge von Luxus an und genießt grenzenlose Behaglichkeit, dass sie die große Mehrheit und die Armen ausbeutet. Und gerade diese Schicht ist seit jeher ein mächtiges Hindernis gegen jede soziale Reform und jedes Bemühen um das Gemeinwohl gewesen. In diesem Zusammenhang lautet die Erklärung des Qur’an: (Arabisch************************)
Wenn Wir beschließen, eine Stadt zu vernichten, beauftragen Wir dort die Wohlhabenden, die in Luxus und Behaglichkeit schwelgen; dann beginnen sie dort, Allah ungehorsam zu sein. Daraufhin vollstrecken Wir den Beschluss der Strafe an den Bewohnern und zerstören sie vollständig. (Sure Banū Isrāʾīl: 16)
(Arabisch***********************)
Wenn Wir einen Warner zu einer Ortschaft senden und er dort seine Aufgabe erfüllt, beginnen die dort in Glück und Luxus lebenden Vornehmen zu sagen: „Wir leugnen, womit ihr beauftragt worden seid.“ (Sure as-Sabaʾ: 34)
Im Einklang mit dieser koranischen Denkweise und Perspektive hat der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Luxusgüter und Mittel der Behaglichkeit im Leben der Muslime verboten. So sehen wir, dass er einerseits Goldschmuck und Seidenkleidung für Männer verboten hat und andererseits in gleicher Weise alle Gefäße und Haushaltsgegenstände aus Gold und Silber sowohl Männern als auch Frauen verboten hat.
Darüber hinaus liegen diesem Verbot auch wirtschaftliche Gründe zugrunde. Denn Gold gilt als liquides Vermögen und als bewahrtes Kapital innerhalb des internationalen Wirtschaftssystems. Daher kann es keinesfalls wünschenswert sein, dass Männer es als Schmuck oder als Gefäß verwenden.
Warum ist es den Frauen erlaubt?
Dadurch, dass der Gebrauch von Goldschmuck und Seidenkleidung den Frauen nicht verboten wurde, ist den besonderen Eigenschaften der Frauen Rechnung getragen worden. Die weibliche Natur ist von sich aus zur Schönheit geneigt. Im Wesen der Frau besteht ein natürliches Bedürfnis nach Körperpflege, Kosmetik und dem Gebrauch von Schmuck. Doch der Islam erlaubt oder gestattet es keineswegs, mithilfe dieser Dinge fremde Männer anzuziehen und in ihnen unerlaubte sexuelle Begierden zu erwecken. In einem Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Jede Frau, die sich parfümiert und sich in die Nähe fremder Männer begibt, sodass diese ihren Duft wahrnehmen, ist eine Ehebrecherin, und der Blick auf sie wird zu einem ehebrecherischen Blick. (an-Nasa’i, Ibn Khara, Ibn Harayash)
Im Zusammenhang mit der Warnung an die Frauen sagte Allah:(Arabisch*******************)
Die Frauen sollen ihre Füße nicht so kräftig aufsetzen, dass dadurch ihre verborgene Schönheit sichtbar und erkennbar wird. (Sure an-Nur: 31)
Die Kleidung der muslimischen Frau
Der Islam hat es den Frauen verboten, solche Kleidung zu tragen, durch die die Schönheit des Körpers nach außen sichtbar werden kann. Ebenso ist es den Frauen vollständig verboten, Kleidung zu tragen, durch die bestimmte Körperteile unbedeckt bleiben und Männer beim Anblick davon sexuell erregt werden können. Für eine muslimische Frau ist es keineswegs zulässig, die Brüste, die Taille, die Oberschenkel oder den Rücken und den Bauch unbedeckt zu lassen.
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferte, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:(Arabisch****************)
Es wird zwei Arten von Menschen in der Hölle geben. Die eine Art sind jene ungerechten Herrscher und Machthaber, an deren Seite stets Peitschen hängen werden, die Rinderschwänzen gleichen und mit denen sie auf die Menschen einschlagen werden. Die zweite Art sind jene Frauen, die bekleidet und doch nackt sind. Sie werden versuchen, die Männer auf sich aufmerksam zu machen, und sich selbst zu den Männern hingezogen fühlen. Ihre Köpfe werden wie die schief geneigten Höcker von Kamelen sein. Sie werden nicht ins Paradies eintreten und seinen Duft nicht wahrnehmen, obwohl sich der Duft des Paradieses über eine große Entfernung verbreiten wird. (Muslim)
Frauen, die trotz ihrer Kleidung nackt sind, sind es deshalb, weil ihre Kleidung nicht den gesamten Körper bedeckt oder so dünn ist, dass die Schönheit ihres Körpers durch sie hindurch sichtbar wird. Ebenso sind sie es deshalb, weil sie zwar Kleidung tragen, dabei aber die sexuell aufreizenden Körperteile unbedeckt lassen. In beiden Fällen wird der eigentliche Zweck des Tragens von Kleidung vereitelt. Die modernen Frauen von heute haben sich daran gewöhnt, solche Kleidung zu tragen.
Die Köpfe dieser Frauen werden mit den Höckern von Kamelen verglichen, weil sie ihre Haarfrisuren sehr hoch auf dem Kopf aufbinden. Es scheint, als habe der Prophet bereits damals die verborgene Zukunft deutlich vor Augen gehabt. Denn diese Art, das Haar der Frauen zu frisieren, ist eine Erscheinung der modernen Zeit. Damals gab es diesen Zustand nicht. Heute sind in bestimmten Städten moderne Salons entstanden, um das Haar zu verschönern, es zu einer Frisur aufzubinden und es „modisch“ zu gestalten. Diese Salons werden in der arabischen Sprache(Arabisch*************)„Kawāfir“ genannt. Fast überall wird ihre Leitung von Männern übernommen. Für diese Arbeit fordern und erhalten sie hohe Vergütungen. Darüber hinaus halten die Frauen ihr von Allah gegebenes natürliches Haar für unzureichend, kaufen künstliches Haar und verbinden es mit ihrem eigenen Kopfhaar.
Die Lage ist so, dass einerseits eine Gruppe von Männern begonnen hat, den Frauen in Heiterkeit, Sanftmut und Liebenswürdigkeit, in Schönheit und Anmut sowie in ihrem äußeren Erscheinungsbild den Rang ablaufen zu wollen. Andererseits bemühen sich die Frauen auf jede erdenkliche Weise, attraktiv zu werden und die Männer anzuziehen.
Der oben erwähnte Hadith weist auf eine besondere Tatsache hin. Zwischen politischer Willkür beziehungsweise staatlicher Tyrannei und moralischem Niedergang besteht ein tiefer Zusammenhang. Die Zustände der heutigen Zeit beweisen die Wahrheit dieser Aussage unwiderlegbar. Tyrannische Politiker halten die Nation stets mit sexuell ausschweifenden Tätigkeiten beschäftigt und wollen die Menschen in persönliche Schwierigkeiten und Verwicklungen verwickeln, um ihre Aufmerksamkeit von den nationalen Problemen abzulenken, damit niemand ihre Tyrannei bemerkt.
Die Schaffung von Ähnlichkeit zwischen Frauen und Männern
Der Prophet hat verkündet, dass es für Frauen vollständig haram ist, männliche Kleidung zu tragen, und für Männer, weibliche Kleidung zu tragen. (Ahmad, Abū Dāwūd, Nasāʾī, Ibn Māǧa, Ibn Ḥibbān)
Außerdem hat er diejenigen verflucht, die Männern ähneln wollen, sowie diejenigen Frauen, die Frauen ähneln wollen. (Buchārī)
Die Nachahmung erstreckt sich auf alle Bereiche, etwa auf Sprache, Bewegungen, Gang, Sitzen und Aufstehen sowie Kleidung. Die grundlegende Ursache für den Zusammenbruch im menschlichen Leben und in der Gesellschaft besteht darin, die eigene Natur zu verleugnen, nicht bereit zu sein, ihren Erfordernissen nachzukommen, und stattdessen ein entgegengesetztes Verhalten anzunehmen. Der Mann besitzt eine besondere Wesensart und Natur. Die Wesensart und Natur der Frauen ist völlig eigenständig. Zwischen der Natur des einen und der des anderen besteht keinerlei Übereinstimmung oder Ähnlichkeit. Wenn jedoch Männer versuchen, Frauen zu werden, und Frauen eine männliche Lebensweise und Wesensart annehmen wollen, ist ein äußerster moralischer und gesellschaftlicher Niedergang die unausweichliche Folge.
Der edle Gesandte hat sowohl den Mann, den Allah, der Erhabene, als Mann erschaffen hat, der sich jedoch selbst zu einer Frau machen und Frauen nachahmen will, als auch die Frau, die Allah, der Erhabene, als Frau erschaffen hat, die sich jedoch mit männlichen Eigenschaften schmücken will, verflucht. Beide sind sowohl in dieser Welt als auch im Jenseits verflucht. Auch Allahs Engel schließen sich diesem Fluch an.
Aus diesem Grund hat der edle Prophet Männern gelbe Kleidung verboten. Von ʿAlī (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass er sagte:(Arabisch****************)
Der edle Gesandte verbot mir, einen Goldring, Seidenkleidung und gelbe Kleidung zu tragen. (Muslim)
Von Ibn ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass er sagte: Der edle Gesandte sah, dass ich zwei gelbe Kleidungsstücke trug, und sagte zu mir:(Arabisch****************)
Das ist die Kleidung der Ungläubigen. Trag sie daher nicht.
Kleidung des Ruhms und des Hochmuts
Alle reinen Getränke, Lebensmittel und Kleidungsstücke sind für den Muslim halal. Voraussetzung ist jedoch, dass man sie nicht maßlos oder grenzüberschreitend verwendet und keinerlei Hochmut oder Stolz zur Schau stellt.
In der arabischen Terminologie bezeichnet „Isrāf“ den übermäßigen und maßlosen Gebrauch erlaubter Dinge. Auch eine hochmütige und stolze Haltung ist eine Angelegenheit des Inneren; nach außen hin zeigt sie sich nur selten. Sich selbst für etwas Großes zu halten und dadurch in Selbstüberheblichkeit zu verfallen, ist Hochmut. Sich gegenüber anderen als überlegen darzustellen, ist Stolz. Allah, der Erhabene, hat im Edlen Qur’an verkündet:(Arabisch****************)
Allah liebt und bevorzugt keinen Menschen, der in Selbstherrlichkeit befangen und hochmütig ist. (Sura al-Hadīd: 23)
Der edle Prophet (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Wem es beliebt, sein Gewand aus Hochmut hinter sich herzuziehen, dem wird Allah am Tag der Auferstehung keinerlei Beachtung schenken. (Buchārī, Muslim)
Um die Muslime von Hochmut und Stolz fernzuhalten, verbot der edle Prophet (s.a.w.) das Tragen von Gewändern des Ruhms und der Berühmtheit. Ein Gewand des Ruhms und der Berühmtheit ist ein Gewand, durch das jemand als von der Allgemeinheit verschieden erscheint und aufgrund seiner Kleidung seine Überlegenheit zur Schau stellt. Der edle Gesandte (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Wer ein Gewand des Ruhms und der Berühmtheit trägt, dem wird Allah am Tag der Auferstehung ein Gewand der Erniedrigung und Schmach anlegen. (Ahmad, Abū Dāwūd, Nasā’ī, Ibn Māǧa)
Ein Mann fragte Hazrat Umar (r.a.): „Welche Art von Kleidung soll ich tragen?“ Da sagte er:(Arabisch****************)
„Du sollst eine Kleidung tragen, aufgrund derer die Unwissenden und Toren dich nicht für leichtfertig und unseriös halten (das heißt: keine minderwertige und niedrige Kleidung), und an der vernünftige Menschen keinen Makel finden können (das heißt: Trage keine Kleidung, durch die das Gleichgewicht verlorengeht).“ (Tabarānī)
Die Verunstaltung von Allahs Schöpfung zum Zweck übermäßiger Verschönerung:
Der Islam billigt keineswegs solche Handlungen, die im Bemühen um größere Schönheit dazu führen, dass Allahs Schöpfung verunstaltet wird. Der Koran bezeichnet dies als die „Offenbarung“ oder den Ratschlag Satans. Nach der Aussage des Korans sagte Satan selbst über seine böse Einflüsterung:(Arabisch****************)
Ich werde meinen Anhängern befehlen, und so werden sie Allahs Schöpfung gewiss verunstalten. (Sure an-Nisāʾ: 119)
Körperbemalung, Schärfen der Zähne und Operationen zur Verschönerung
Sich mithilfe besonderer Instrumente verschiedene Bilder auf den Körper tätowieren zu lassen und sich die Zähne schärfen zu lassen, ist im Islam verboten. In einem Hadith wird überliefert:(Arabisch****************)
Der Prophet (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) hat alle diese Personengruppen verflucht: die Frau, die tätowiert, diejenige, die sich tätowieren lässt, diejenige, die ihre Zähne schärft, und diejenige, die darum bittet, dass ihre Zähne geschärft werden. (Muslim)
Für Tätowierungen wird gewöhnlich blaue Farbe verwendet, und es werden sehr hässliche Bilder aufgetragen. Dadurch werden Gesicht und Hände entstellt. Die Araber, insbesondere die Frauen, sind in dieser Angelegenheit sehr weit gegangen. Sie lassen ihren gesamten Körper tätowieren. Manche Anhänger bestimmter Religionen lassen Bilder ihrer Götter und Göttinnen sowie deren Symbole auftragen. Die Christen lassen sich Kreuze auf ihre Hände und ihre Brust zeichnen.
Neben diesen Übeln besteht ein großes Übel darin, dass beim Tätowieren Nadeln in den Körper gestochen werden und dadurch große Schmerzen und Qualen entstehen. Deshalb sind sowohl das Tätowieren als auch das Tätowierenlassen im Islam verboten und verflucht.
Der edle Gesandte (s.a.w.) hat sowohl jene verflucht, die ihre Zähne abschleifen und spitz und schmal machen, als auch jene, die dies von anderen durchführen lassen. Auch die Frau, die eine andere damit beauftragt, steht unter dem Fluch. Wenn ein Mann dies tut, fällt er zweifellos ebenfalls unter diesen Fluch.
So wie dies für die Zähne gilt, hat der edle Gesandte (s.a.w.) auch das Einritzen und Anbringen von Vertiefungen in den Zähnen für haram erklärt. Im Hadith wird überliefert:(Arabisch****************)
Auch jene Frauen, die im Streben nach größerer Schönheit Lücken zwischen ihren Zähnen schaffen und diese einritzen lassen, hat der edle Gesandte (s.a.w.) verflucht. Denn dadurch verändern sie den natürlichen Zustand der Schöpfung Allahs.
Bei vielen Frauen bestehen von Natur aus Lücken zwischen den Zähnen im Mund, bei anderen hingegen nicht. Jene, bei denen keine vorhanden sind, lassen künstlich solche Lücken schaffen. Dadurch täuschen sie die Menschen. Diese künstliche Veränderung wird ausschließlich zur Steigerung der Schönheit vorgenommen. Infolgedessen wird aus islamischer Sicht auch ihre natürliche Veranlagung künstlich. Der Islam ist keineswegs bereit, dies zu dulden.
Die oben angeführten Hadithe sind authentisch. Auf ihrer Grundlage können wir das Urteil der Scharia über Operationen zur Steigerung der Schönheit erkennen. Die körper- und sexualitätsverehrende Zivilisation unserer Zeit hat diese Operationen verbreitet. Dies muss als einer der bedeutendsten Beiträge der materialistischen westlichen Zivilisation unserer Zeit bezeichnet werden. Unter diesem Einfluss geben Männer und Frauen Tausende von Taka aus, um die Form ihrer Nase, ihrer Brust und anderer Körperteile nach ihren Vorstellungen und verführerisch zu gestalten. Tatsächlich ziehen derartige Handlungen den Fluch Allahs auf sich. Sie sind nicht nur schmerzhaft, sondern bedeuten auch eine völlig unnötige Veränderung der von Allah geschaffenen Gestalt. Zudem ist die Veränderung, die durch einen chirurgischen Eingriff tatsächlich erzielt werden kann, äußerst gering; eine wirkliche Veränderung ist überhaupt nicht möglich. Allenfalls kann eine körperliche, nicht aber eine geistige Veränderung vorgenommen werden.
Wenn jemand jedoch einen Mangel aufweist, der über die ursprüngliche Körperstruktur hinausgeht und ihm dadurch körperliches Leid verursacht oder ihn mit seelischer Befangenheit belastet, ist es nicht verboten, ihn behandeln zu lassen. Das Ziel darf jedoch ausschließlich darin bestehen, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. Denn sie verursacht ihm Leid und macht sein Leben unerträglich. Dies ist zulässig, weil Allah uns in der Religion keine Belastung auferlegt hat.(Arabisch*****************)
Auch in den Hadithen findet sich eine Bestätigung dieser Auffassung. In den Hadithen werden Operationen zum Zweck der Steigerung der Schönheit verboten. Wird eine Operation zu diesem Zweck durchgeführt, verdient man daher zweifellos den Fluch. Wird sie jedoch vorgenommen, um ein Leiden zu beseitigen oder eine notwendige Behandlung zu ermöglichen, kann daran kein Tadel liegen.
Das Ausdünnen der Augenbrauen
Eine weitere moderne Methode, übermäßige Schönheit und äußere Anmut zu erlangen, besteht darin, Haare oder Körperhaare auszuzupfen. Üblicherweise werden dabei die Augenbrauenhaare an der Stirn ausgezupft, um die Augenbrauen so dünn wie möglich zu machen. Diese Handlung ist jedoch aus islamischer Sicht haram. Der edle Gesandte (s.a.w.) hat diejenige verflucht, die dies tut. Im Hadith wird überliefert: (Arabisch**********************)
Der edle Gesandte (s.a.w.) hat sowohl die Frau, die Haare oder Körperhaare auszupft, als auch jene, die dies von einer anderen vornehmen lässt, verflucht. (Abū Dāwūd)
Das Auszupfen von Haaren oder Körperhaaren wird noch schwerwiegender haram, wenn es zur regelmäßigen Gewohnheit sittenloser Mädchen wird und zu einem ihrer besonderen Merkmale gehört. Einige Gelehrte der hanafitischen Rechtsschule haben gesagt: Es ist Frauen erlaubt, die Gesichtshaare auszuzupfen und zu entfernen, rote Farbe aufzutragen, Muster zu zeichnen und Nagellack aufzutragen. Dies muss jedoch mit der Erlaubnis des Ehemannes geschehen. Denn all diese Handlungen gelten als Schmuck und Verschönerung. Imam an-Nawawī hat sich jedoch entschieden gegen das Auszupfen von Gesichtsbehaarung ausgesprochen. Aufgrund des zuvor erwähnten Hadiths erklärte er diese Handlung für haram. Abū Dāwūd schrieb allerdings in seinem Sunan-Werk, dass eine Frau, die Muster und Bilder in ihre Augenbrauen macht und sie dadurch dünner gestaltet, im Hadith alsنامصهbezeichnet wird. Damit ist Imam an-Nawawīs Ansicht widersprochen worden. Denn das Entfernen von Gesichtsbehaarung gehört nicht zu den verfluchten Handlungen.
Im Werk at-Tabarānī wird überliefert, dass die Frau Abū Isḥāqs jung und nach Schönheit begehrend war. Sie kam zu ʿĀʾischa (r.a.) und fragte: Darf eine Ehefrau für ihren Ehemann die Gesichtsbehaarung entfernen? ʿĀʾischa (r.a.) sagte: »Beseitige die beschwerlichen Dinge, soweit du kannst. (Arabisch*******************)
Haarverlängerungen
Für eine Frau ist es ebenfalls haram, zur Verschönerung fremdes Haar (eine Perücke) mit ihrem eigenen Kopfhaar zu verbinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es echtes oder künstliches Haar ist.
Imam al-Buchārī überliefert einen Hadith über ʿĀʾischa, Asmāʾ, Ibn Masʿūd, Ibn ʿUmar und Abū Huraira (r.a.):
(Arabisch*********131************)
Der edle Gesandte (s) hat beide Frauen verflucht: sowohl diejenige, die ihr Haar verlängert, als auch diejenige, die dies von anderen für sich tun lässt.
Wenn dies schon für Frauen gilt, dann lässt sich zweifellos sagen, dass Männer, die dies tun, gewiss unter diesen Fluch fallen. Der edle Prophet (s) bezeichnete diese Handlung als تد ليسalso als Täuschung. Selbst einer Frau, deren Kopfhaar aufgrund einer Krankheit ausfällt, ist es nicht erlaubt, das Haar einer anderen Person an ihrem eigenen Kopf anzubringen. Auch für eine Braut, die zu ihrem Ehemann geschickt werden soll, ist dies haram.
Es wird von ʿĀ’ischa (r) überliefert, dass nach der Verheiratung eines Mädchens aus dem Stamm der Ansār dessen Kopfhaar aufgrund einer Krankheit ausfiel. Sie wollte an ihrem eigenen Kopf fremdes Haar anbringen. Als der edle Prophet (s) dazu befragt wurde, sagte er: (Arabisch*********)
Allah, der Erhabene, hat beide Frauen verflucht: sowohl diejenige, die Haar anbringt, als auch diejenige, die dies von einer anderen Person für sich tun lässt.
Als Asmāʾ (r), deren Haar aufgrund einer weiblichen Krankheit ausgefallen war, den Wunsch äußerte, dies zu tun, wiederholte der edle Prophet (s) dieselbe oben angeführte Aussage.
Saʿīd ibn al-Musayyib berichtet: Hadhrat Muʿāwiya kam nach Medina – es war sein letzter Besuch. Dann hielt er vor uns eine Ansprache. Während der Ansprache holte er ein Büschel Haar hervor und sagte: (Arabisch******************)
Ich glaube nicht, dass außer den Juden irgendjemand diese Mode praktiziert. Der edle Prophet (s) bezeichnete diese Handlung als eine Lüge und Täuschung, nämlich fremdes Haar mit dem eigenen Haar zu verbinden.
Einer anderen Überlieferung zufolge sagte Hadhrat Muʿāwiya zu den Bewohnern von Medina: (Arabisch**********************)
Wo sind jetzt eure Gelehrten? Ich selbst habe den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen hören, dass er solche Handlungen verboten hat. Ich habe ihn auch sagen hören, dass der Untergang der Töchter der Kinder Israels begann, als sie diese Mode aufbrachten. (Al-Buchari)
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bezeichnete diese Handlung als Lüge und Täuschung. Dadurch wird deutlich, warum diese Handlung verboten ist. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Form der Täuschung und Irreführung, und zwar mithilfe einer Lüge. Wäre eine solche Handlung erlaubt, dann wäre auch Täuschung und Irreführung zulässig, obwohl dies im Islam eine schwere Sünde ist. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:(Arabisch************)
Wer uns täuscht, gehört nicht zu meiner Umma.
Imam al-Chattabi sagte: Diese Handlung ist verboten, weil dadurch Menschen getäuscht und irregeführt werden. Außerdem wird dadurch Allahs ursprüngliche Schöpfung verändert, und genau das ist das größte Vergehen. Im oben angeführten Hadith, der von Ibn Masʿud überliefert wurde, wird darauf hingewiesen. Auch das in den Hadithen erwähnte Verbinden und Vermischen von Haar mit Haar – sei es natürliches oder künstliches Haar – ist im Grunde eine Handlung der Täuschung und Irreführung. Wird jedoch etwas anderes als Haar, etwa Garn oder ein Stück Stoff, mit dem Haar verbunden, so ist dies nicht unzulässig. In diesem Zusammenhang wird von Saʿid ibn Dschubair (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überliefert. Er sagte:(Arabisch************)
Wenn Garn, Seide oder das für einen Haarknoten verwendete Haar eingeflochten wird, ist daran nichts auszusetzen.
Auch Imam Ahmad ibn Hanbal erklärte dies für zulässig.
Das Färben mit Khizab
Das Färben des Kopfhaars und des Bartes mit Khizab ist eine Form der Körperpflege und Verschönerung. Die Juden, Christen und andere Angehörige der Schrift neigen nicht dazu, durch das Färben die Farbe ihres Bartes und ihrer Haare zu verändern. Denn ihrer Auffassung nach widersprechen Körperpflege und Verschönerung der Frömmigkeit und der Anbetung Allahs. Dies ist auch die Haltung jener, die in Fragen der Frömmigkeit die Welt entsagen, ein asketisches Leben führen, dem Vaishnavismus anhängen oder sonstige Grenzüberschreitungen und Übertreibungen begehen. Der edle Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbot jedoch, diesen Menschen zu folgen und eine entsprechende Lebensweise anzunehmen, damit die Muslime hinsichtlich ihres Inneren und Äußeren die Eigenständigkeit und die Besonderheiten ihrer Identität, ihrer Grundsätze und ihrer Leitvorstellungen bewahren können. Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbot, diesen Menschen zu folgen und eine entsprechende Lebensweise anzunehmen, damit die Muslime hinsichtlich ihres Inneren und Äußeren die Eigenständigkeit und die Besonderheiten ihrer Identität sowie ihrer Grundsätze und Leitvorstellungen bewahren können. Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:(Arabisch************************)
Die Juden und Christen färben ihre Haare nicht. Widersetzt euch ihnen.
Diese Empfehlung hat den Charakter eines Mustahabb; so haben es die Gefährten betrachtet. Denn trotz dieser Anweisung haben nicht alle Gefährten ihre Haare gefärbt. So färbten beispielsweise Abu Bakr und Umar (r.a.) ihre Haare, während Ali und Ubayy ibn Ka’b (r.a.) dies nicht taten.(Arabisch*****)
Doch womit soll man die Haare färben? Darf man Schwarz oder jede beliebige Farbe verwenden? Oder muss man schwarze Haarfärbung vermeiden? Die Antwort auf diese Frage lautet: Für Menschen, die ein hohes Alter erreicht haben, ist es nicht wünschenswert, ihre Haare schwarz zu färben. Denn anlässlich der Eroberung Mekkas führte Abu Bakr (r.a.) seinen Vater Abu Quhafa zum Gesandten Allahs. Dieser sah, dass dessen Haare völlig weiß geworden waren. Darauf sagte er:(Arabisch*********************)
Verändere die Farbe dieses Haares, aber vermeide die schwarze Farbe. (Muslim)
Wenn jedoch der Zustand oder das Alter eines Menschen nicht dem Abu Quhafas entspricht und er schwarze Haarfärbung verwendet, ist dies gemäß dem oben erwähnten Hadith nicht unzulässig. Imam az-Zuhri vertrat diese Ansicht. Er sagte:(Arabisch*******************)
Als unsere Gesichter noch frisch, jugendlich und voller Jugend waren, verwendeten wir schwarze Haarfärbung. Als jedoch Veränderungen an unseren Gesichtern und Zähnen einsetzten, gaben wir sie auf. (Fath al-Bari)
Sa’d ibn Abi Waqqas, Uqba ibn Amir, Hasan und Husain sowie Jarir und andere Gefährten (r.a.) vertraten die Ansicht, dass die Verwendung schwarzer Haarfärbung grundsätzlich zulässig sei.
Nach Ansicht einiger anderer Gelehrter ist die Verwendung schwarzer Haarfärbung jedoch nicht zulässig. Ihrer Ansicht nach darf sie während des Dschihad dennoch verwendet werden, um die gegnerische Seite einzuschüchtern, sodass der Feind glaubt, alle Angehörigen des Heeres seien jung. Dadurch wird er erheblich in Sorge versetzt.(Arabisch***********)
Im von Hazrat Abu Dharr al-Ghifari (r.a.) überlieferten Hadith heißt es: (Arabisch*********************)
Das beste Mittel, um das weiße und helle Haar des Alters zu verändern, sind Henna und Katam.
Katam ist ein jemenitisches Gras. Seine Farbe ist blutrot bis schwarz. Henna hingegen ist rot. Hazrat Hasan (r.a.) überlieferte: Hazrat Abu Bakr verwendete sowohl Henna als auch Katam zum Färben, während Hazrat Umar (r.a.) ausschließlich reines Henna als Färbemittel verwendete.
Das Wachsenlassen und Verlängern des Bartes
Zu den Themen unserer Erörterung gehört auch das Wachsenlassen des Bartes. Von Hazrat Ibn Umar (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) sagte: (Arabisch**********************)
Widersetzt euch den Götzendienern, lasst den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart. (Bukhari)
وفروا Lasst den Bart wachsen«, das heißt: Lasst den Bart stehen, lasst ihn frei und lasst ihn von selbst wachsen. Im Hadith wird auch der Grund für dieses Gebot genannt: der Gegensatz zu den Götzendienern. Mit diesen Götzendienern sind die Feueranbeter, die Magier, gemeint. Denn sie schnitten ihre Bärte ab. Viele von ihnen rasierten sich den Bart sogar vollständig. Der edle Gesandte Allahs (s.a.w.) forderte daher dazu auf, sich gerade von ihnen zu unterscheiden. Er wollte die Muslime so formen und erziehen, dass ihre Eigenständigkeit gewahrt blieb. So sollten sie sich hinsichtlich ihres Glaubens und ihrer Glaubenslehre von den Götzendienern unterscheiden und zugleich auch äußerlich eine eigenständige Prägung besitzen. Das Rasieren des Bartes ist jedoch eine Angelegenheit für sich. Denn dadurch wird einerseits gegen die natürliche Ordnung verstoßen und andererseits eine Ähnlichkeit mit Frauen geschaffen, obwohl der Bart ein Kennzeichen des Mannes ist. Äußerlich unterscheidet er den Mann daher von der Frau.
Das Gebot, den Bart stehen und wachsen zu lassen, bedeutet jedoch nicht, dass überhaupt nichts davon abgeschnitten werden darf. Denn der Bart wächst bisweilen übermäßig stark, sodass er unschön anzusehen ist. Dadurch können dem Betreffenden erhebliche Mühen und Unannehmlichkeiten entstehen. Daher darf er in Länge und Breite gekürzt werden. Im Tirmidhi-Sahih wird folgender Hadith angeführt: (Arabisch********)
Der edle Prophet (s.a.w.) kürzte seine Bartlänge und -breite.
Viele Menschen in früheren Zeiten taten dies. Qadi Iyad sagte:
Den Bart zu rasieren oder ihn durch Kürzen und Stutzen gleichmäßig zu machen, ist verpönt. Wenn er jedoch zu lang wird, ist es durchaus gut, ihn in Länge und Breite zu kürzen.(Arabisch****************)
Abu Schama sagte: In unserer Zeit sieht man Menschen, die sich den Bart rasieren, obwohl allgemein bekannt ist, dass die Feueranbeter ihre Bärte zu schneiden pflegten.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass zahlreiche Muslime begonnen haben, sich den Bart zu rasieren, indem sie den Feinden des Islam, den imperialistischen Mächten wie den Juden und Christen, folgen. Damit erkennen sie auf kultureller Ebene ihre Niederlage gegenüber ihnen an. Denn es sind die Besiegten, die die Kultur der siegreichen Nation nachahmen und ihr folgen, während sie völlig vergessen haben, dass der edle Gesandte (s.a.w.) dazu aufgefordert hat, den Ungläubigen entgegenzutreten, und verboten hat, ihnen ähnlich zu sein. In einem Hadith heißt es:(Arabisch***********************)
Wer einem Volk ähnelt, gehört zu ihm. Viele Rechtsgelehrte haben angesichts der Hadithe des edlen Gesandten (s.a.w.) über das Wachsenlassen des Bartes das Rasieren des Bartes als vollkommen verboten bezeichnet. Denn die Befolgung dieses Gebots ist verpflichtend. Dieses besondere Gebot gründet auf dem Entgegentreten gegenüber den Götzendienern. Und ihnen entgegenzutreten, ist für die Muslime verpflichtend. Es gibt keinen Beleg dafür, dass irgendein Mensch früher diese Pflicht unterlassen hätte.
Doch einige Gelehrte unserer Zeit haben, vom Einfluss der Zeit geprägt und angesichts der allgemeinen Gewohnheit, zu sagen begonnen, dass das Rasieren des Bartes nicht zu beanstanden sei. Sie begannen außerdem zu behaupten, das Langlassen des Bartes sei lediglich eine persönliche Gewohnheit des edlen Gesandten (s.a.w.) gewesen. Es habe nichts mit der Scharia zu tun und gehöre auch nicht zur Anbetung. Doch die Wahrheit ist, dass das Freilassen und Langlassen des Bartes nicht nur durch das persönliche Handeln des Gesandten belegt ist. Damit ist auch die Begründung verbunden, den Ungläubigen entgegenzutreten. Imam Ibn Taymiyya schrieb, dass das Entgegentreten gegenüber den ungläubigen Götzendienern in allen Fällen zu den besonderen Zielen der Scharia gehört. Äußerliche Ähnlichkeit lässt im Inneren Gefühle von Zuneigung, Neigung, Liebe und Freundschaft entstehen, ebenso wie die Liebe im Inneren äußerliche Ähnlichkeit hervorbringt. Die Wahrheit dessen wird durch die menschlichen Empfindungen und die tatsächliche Erfahrung bestätigt. Er schrieb ferner, dass das Gebot, den ungläubigen Götzendienern entgegenzutreten, und das Verbot, ihnen ähnlich zu sein, durch Koran, Hadith und Konsens unwiderlegbar belegt sind. Und alles, worin der Grund für ein Übel liegt, kann als verboten bezeichnet werden. Die Ähnlichkeit mit den äußerlichen Handlungen der Ungläubigen führt dazu, dass man ihrem schlechten Charakter und Verhalten folgt. Vielmehr ist zu befürchten, dass diese Form der Nachahmung sogar den Bereich des Glaubens und der Überzeugung beeinflussen kann. Dieser Einfluss ist nicht wahrnehmbar, weil der eigentliche daraus entstehende Schaden äußerlich nicht sichtbar wird. Sobald er sich jedoch festgesetzt hat, wird es sehr schwer, ihn zu beseitigen. Daher besteht kein Zweifel daran, dass alles, was zum Anlass eines Übels wird, nach der Scharia verboten ist.(Arabisch*******************)
Abschließend sind zum Rasieren des Bartes drei Auffassungen zu erwähnen. Die eine lautet, dass das Rasieren des Bartes verboten ist. Die zweite lautet, dass das Rasieren des Bartes verpönt ist.
Diese Aussage wird im Werk Fath al-Bārī unter Berufung auf Qāḍī ʿIyāḍ angeführt. Der Name einer zweiten Person wird darin nicht erwähnt. Die dritte Aussage lautet, dass es zulässig ist.
Auch wenn eine beträchtliche Zahl zeitgenössischer Gelehrter diese Ansicht vertritt, ist die ausgewogenste, der Wahrheit am nächsten kommende und gerechteste Auffassung, dass das Rasieren des Bartes makruh, nicht aber haram ist. Denn nicht jeder Befehl des ehrwürdigen Gesandten wird uneingeschränkt zu einer Pflicht, selbst wenn als Begründung angeführt wird, dass man sich von den ungläubigen Götzendienern unterscheiden soll. Das deutlichste Beispiel dafür ist der Befehl, das Weiß des Alters durch das Auftragen von Haarfärbemittel zu verändern, um sich von den Juden und Christen zu unterscheiden. Einige Sahaba befolgten diesen Befehl jedoch nicht, obwohl sie ihn hätten befolgen können. Daraus wird ersichtlich, dass ein Befehl dieser Art den Rang eines Mustahabb hat.
Es trifft zu, dass kein Muslim aus früherer Zeit bekannt ist, der sich den Bart rasiert hätte. Das könnte jedoch auch daran liegen, dass die Menschen jener Zeit das Rasieren des Bartes nicht für notwendig hielten; vielmehr war es zu ihrer Gewohnheit geworden, ihn wachsen zu lassen.
Haus und Wohnort
Ein Haus oder Wohnort ist für die Menschen ein sicherer Zufluchtsort. In diesem Haus spielt sich ihr Familien- und Eheleben ab. Im eigenen Haus fühlt sich der Mensch von jeglichen gesellschaftlichen Bindungen befreit. Nur im eigenen Haus findet der Mensch bei Bequemlichkeit und Ruhe vollkommene Gelassenheit. Aus diesem Grund sagte Allah, der Erhabene, bei der Erwähnung Seiner Gnaden gegenüber Seinen Dienern:(Arabisch******************)
Allah, der Erhabene, hat euch eure Häuser zu einer Quelle des Friedens gemacht. (Sure an-Naḥl: 80)
Der edle Prophet (s.a.w.) mochte geräumige Häuser. Er betrachtete solche Häuser als ein Zeichen weltlichen Glücks. Er sagte:(Arabisch************************)
Vier Dinge sind eine Quelle des Wohlergehens: eine keusche und charaktervolle Ehefrau, ein geräumiges Haus, ein guter Nachbar und ein vortreffliches Verkehrsmittel.
Der edle Prophet (s.a.w.) pflegte häufig zu beten: (Arabisch*********************)
O Allah! Vergib mir meine Sünden, schenke mir Weite in meinem Haus und segne meine Versorgung.
Ein Mann sagte: O Gesandter Allahs, warum sprichst du dieses Bittgebet so häufig? Er erwiderte:
(Arabisch****************)
Fehlt in diesem Bittgebet etwa irgendeine Sache?
Der edle Prophet (s.a.w.) wies an, Häuser und Wohnungen sauber und rein zu halten. Dadurch sollte diese auf Reinlichkeit bedachte Religion des Islam zu einem äußeren Ausdruck und charakteristischen Merkmal werden, und auf dieser Grundlage sollte der Muslim gegenüber jenen Menschen eine besondere Stellung erlangen, in deren Religion Schmutz und Unsauberkeit das einzige Mittel zur Erlangung der Nähe zu Allah sind. Der edle Gesandte Allahs sprach:(Arabisch************************)
Allah, der Erhabene, ist rein und liebt die Reinheit. Er ist barmherzig und gütig und liebt Barmherzigkeit und Güte. Er ist der Geber und liebt das Geben. Haltet daher alle die Höfe eurer Häuser sauber und rein und nehmt nicht die Juden zum Vorbild. (Tirmidhi)
Ausdruck von Luxus und Götzendienst
Für Muslime ist es keineswegs verboten, ihre Häuser mit Anstrich, Glanz und erlaubter Schönheit und Zierde auszustatten.
Allah, der Erhabene, selbst hat gesagt:(Arabisch**********************)
Wer kann die Schönheit und den Schmuck, die Allah für Seine Diener erschaffen hat, für haram erklären?
Tatsächlich ist es keineswegs verboten, wenn ein Muslim sein Haus, seine Kleidung und alle damit verbundenen Dinge sehr schön, ordentlich, gepflegt und glänzend hält. Daran ist nichts auszusetzen.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:(Arabisch****************)
Wer auch nur ein Fünkchen Hochmut im Herzen trägt, wird nicht ins Paradies eintreten können. Da sagte jemand: „O Gesandter Allahs! Einer von uns trägt gerne sehr schöne Kleidung und schöne Schuhe. Fällt auch das unter Hochmut?“ Der Gesandte sagte: „Keineswegs. Denn Allah ist schön, und Er liebt das Schöne und die Schönheit.“ (Muslim)
In einer anderen Überlieferung heißt es:(Arabisch****************)
Ein schöner und gut aussehender Mann kam zum edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: „Ich liebe die Schönheit, und mir wurde davon, wie ihr seht, vieles gegeben. Ich möchte nicht einmal, dass jemand mir hinsichtlich der Schnürsenkel meiner Schuhe überlegen ist. O Gesandter, zählt auch das als Hochmut?“ Er sagte: „Nein. Hochmut bedeutet vielmehr, die Wahrheit zurückzuweisen und die Menschen für gering und unbedeutend zu halten.“ (Abu Dawud)
Allerdings ist im Islam in keinem Lebensbereich Übertreibung oder Maßlosigkeit auch nur im Geringsten erwünscht. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wollte ebenfalls nicht, dass das Haus eines Muslims zu einem Zentrum von Luxus und Prunk wird. Im Koran ist dies verboten; auch eine Zurschaustellung von Götzendienst ist nicht erwünscht. Denn die auf dem Tauhid beruhende Religion Allahs hat mit aller Kraft gegen den Götzendienst gekämpft.
Gefäße aus Gold und Silber
Genau aus diesem Grund ist es Muslimen auch verboten worden, Gefäße aus Gold und Silber sowie Lagerstätten aus reiner Seide in ihren Häusern zu haben. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kündigte denjenigen, die sich diesem Grundsatz widersetzen, in strengen Worten schwere Folgen an. Umm Salama (Allah möge mit ihr zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:(Arabisch****************)
Wer aus Gefäßen aus Gold und Silber isst und trinkt, dessen Bauch wird mit dem brodelnden Feuer der Hölle erfüllt sein. (Muslim)
(Arabisch****************)
Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbot uns, aus Gefäßen aus Gold und Silber zu essen und zu trinken, Seiden- und Samtgewänder zu tragen und darauf zu sitzen. Er sagte: Dies ist ihnen, den Ungläubigen, im Diesseits bestimmt und uns im Jenseits. (Buchari)
Was zu benutzen verboten ist, darf auch nicht als Geschenk oder Opfergabe gegeben werden; ebenso ist seine Verwendung zur Zierde und zur Steigerung der Schönheit verboten.
Die Verwendung von Gefäßen aus Gold und Silber sowie das Schlafen auf Seidenbettzeug sind sowohl Männern als auch Frauen verboten. Der einzige Zweck dieses Verbots besteht darin, die Häuser von Luxusgegenständen freizuhalten und zu reinigen. Ibn Qudama hat dazu sehr treffend geschrieben:
Da diese Dinge im Hadith allgemein erwähnt werden, sind sie für Frauen und Männer gleichermaßen verboten. Denn der Zweck ihres Verbots besteht darin, Verschwendung, unnötige Ausgaben, Prahlerei und Hochmut sowie die Verletzung der Gefühle der Armen zu verhindern. Dies gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Frauen ist der Gebrauch von Schmuck und dergleichen jedoch nur deshalb erlaubt, damit sie sich für ihre Ehemänner schmücken können. Jemand könnte fragen: Wenn dies der Grund für das Verbot ist, warum sind dann Gefäße aus Juwelen, Diamanten, Rubinen und anderen kostbaren Steinen nicht verboten? Die Antwort lautet, dass arme Menschen mit solchen Dingen nicht vertraut sind. Wenn wohlhabende Menschen sie also verwenden, gibt es keinen Grund, weshalb die Armen sich dadurch verletzt fühlen sollten. Außerdem sind solche kostbaren Steine nur in sehr geringer Menge vorhanden, sodass überhaupt nicht infrage kommt, daraus Gefäße herzustellen. Daher besteht auch kein Anlass, sie zu verbieten. Bei Gold und Silber verhält es sich jedoch anders.(Arabisch****************)
Neben diesen Gründen liegen dem Verbot dieser Gegenstände auch wirtschaftliche Gründe zugrunde. Darauf wurde bereits hingewiesen. Grundsätzlich gelten Gold und Silber im internationalen Maßstab als flüssiges Kapital. Allah, der Erhabene, hat sie als Wertmaßstab des Vermögens bestimmt. Ihnen wohnt eine gewisse Umlaufkraft inne. Sie schaffen und bewahren das richtige Gleichgewicht zwischen den Werten und dienen auch dem Umtausch ausländischer Währungen. Indem Allah, der Erhabene, auf diese Weise ihre Nutzungsweise bestimmt hat, hat Er die Menschen mit Seiner Gnade beschenkt. Allah will, dass die Menschen sie im Umlauf halten. Keineswegs aber ist es Allahs Wohlgefallen, sie als Bargeld zu Hause einzuschließen oder sie als Gefäße und Schmuckgegenstände ungenutzt liegen zu lassen.
Imam al-Ghazālī hat zu diesem Thema sehr treffend geschrieben:
Wer aus Goldmünzen wie Dirham oder Dinar Gefäße aus Gold und Silber herstellt (oder sie kauft und aufbewahrt), ist undankbar gegenüber Allahs Gnade. Er begeht damit ein noch größeres Verbrechen, als wenn er Vermögen hortet. Es ist genauso, als würde man den Verwalter einer Stadt mit einer geringfügigen Arbeit wie dem Weben von Stoff oder dem Fegen beauftragen, die jeder gewöhnliche Mensch verrichten kann. Es wäre vielmehr besser, diese Dinge aufzubewahren, statt sie auf diese Weise zu verwenden. Denn Gold und Silber sind an die Stelle von gebranntem Ton, Eisen, Blei, Kupfer und ähnlichen Materialien getreten, um die umlaufenden Dinge aufzubewahren. Gefäße wiederum dienen dazu, die umlaufenden Dinge aufzubewahren. Mit gebranntem Ton und Eisen jedoch lässt sich der Zweck, Bargeldvermögen zu gewinnen, nicht erreichen. Wer mit dieser Wahrheit nicht vertraut ist, sollte sie durch die von Allah gewährte Erklärung und Darlegung verstehen, und man sollte ihm folgenden Hadith vortragen:(Arabisch****************)
Wer aus einem Gefäß aus Gold und Silber isst und trinkt, füllt seinen Bauch mit dem Feuer der Hölle. (Ihyāʾ ʿulūm)
Es ist nicht richtig anzunehmen, dass die Vorschrift über das Verbot solcher Dinge zu irgendeiner Einschränkung im Haushalt der Muslime führen werde. Denn außerhalb dessen ist der Bereich der reinen und erlaubten Dinge sehr weit. Gefäße aus Glas, Porzellan, Kupfer und vielen anderen Metallen dieser Art sind sehr gut und glänzend. Betten und Kissen aus Baumwolle, Garn und Ähnlichem sind sehr bequem.
Bildnisse sind im Islam verboten
Der Islam hat die Aufbewahrung von Bildnissen lebender Wesen (Statuen) in den Häusern und Wohnungen der Muslime verboten. Dazu gehören auch Bilder oder Bildnisse angesehener Personen. Wenn sich solche Dinge im Haus eines Menschen befinden, fliehen die Engel der Barmherzigkeit Allahs von dort. Der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sprach:(Arabisch****************)
In ein Haus, in dem sich ein Bild oder Abbild befindet, treten die Engel der Barmherzigkeit Allahs nicht ein.
Fachleute haben als Begründung dafür angeführt, dass diejenigen, die Bilder von Lebewesen an den Wänden ihrer Häuser aufhängen, ebenso handeln wie die Ungläubigen. Denn gewöhnlich sind es die Ungläubigen, die Bilder und Abbilder an den Wänden ihrer Häuser aufhängen und ihnen Ehre, Verehrung und Hochachtung erweisen. Da die Engel diese Handlung nicht billigen, verlassen sie solche Häuser und kehren nicht dorthin zurück.
Auch die Herstellung von Abbildern wurde im Islam für haram erklärt. Selbst wenn sie für Nichtmuslime angefertigt werden, ist dies nicht erlaubt. Der edle Gesandte (SAS) sagte:(Arabisch****************)
Diejenigen, die solche Bilder und Abbilder anfertigen oder herstellen, werden am Tag der Auferstehung in die schwerste Pein geworfen.
In einer anderen Überlieferung heißt es:(Arabisch****************)
Das sind diejenigen, die versuchen, Allahs Schöpfungswerk nachzuahmen.
Der edle Prophet (SAS) warnte und sagte:(Arabisch****************)
Wer das Bild eines Lebewesens zeichnet oder ein Abbild anfertigt, wird am Tag der Auferstehung gezwungen werden, ihm Leben einzuhauchen. Doch dazu wird er niemals in der Lage sein. (Buchari)
Die Strafe dafür, dass er versucht, dieses Unmögliche zu tun, wird darin bestehen, dass ihm die Aufgabe auferlegt wird, es mit einer wirklichen Seele lebendig zu machen. Denn dazu wird er niemals fähig sein.
Der Grund für das Verbot von Bildern und Abbildern
(a) Es gibt viele Gründe für das Verbot von Bildern und Abbildern. Der wichtigste unter ihnen ist die Bewahrung des tauḥīdischen Glaubens und die Vermeidung von Handlungen, die dem Götzendienst ähneln. Denn die Götzendiener fertigen Bilder und Abbilder eigenhändig an, betrachten gerade diese als heilig, beten sie an, verneigen sich ehrfürchtig vor ihnen und werfen sich vor ihnen nieder.
Im Hinblick auf die ʿAqīda des Tauḥīd ist der Islam unnachgiebig und unversöhnlich. Und das ist auch ganz natürlich. Denn Völker, die Bilder und Abbilder ihrer vorbildlichen Vorfahren und nationalen Helden als Erinnerungszeichen anfertigen, beginnen nach einiger Zeit, eben diese Bilder und Abbilder für „groß, heilig und ehrwürdig“ zu halten. Sie betrachten sie als angebetete Götter und beginnen, sie anzubeten. Unbemerkt fürchten sie sie, bemühen sich, ihre Zufriedenheit zu erlangen, und streben danach, ihre Hoffnungen und Wünsche erfüllt zu sehen. Um Segen zu erlangen, beginnen sie, vor ihnen zu erscheinen. Hinter den Götzenbildern von Wadd, Suwaʿ, Yaghūth, Yaʿūq und Nasr und anderen verbirgt sich genau diese Geschichte.
Die Wachsamkeit des Islam in dieser Angelegenheit ist keineswegs erstaunlich. Denn der Islam ist entschlossen, jedem Weg zu allen Arten von Verderben und Zerfall den Zugang zu versperren. Alle Schlupflöcher, durch die offener oder verborgener Schirk in Herz und Verstand der Menschen eindringen, sich dort festsetzen und sie zu Götzendienern machen könnte, sowie alle Wege, auf denen sich Götzendienst und Übertreibung in religiösen Angelegenheiten in der Gesellschaft verbreiten könnten, für immer zu verschließen – das ist das Ziel des Islam. Die unnachgiebige Haltung und Vorgehensweise des Islam in dieser Angelegenheit beruht auch darauf, dass die islamische Scharia nicht für die Menschen einer bestimmten Zeit, eines bestimmten Zeitalters, eines bestimmten Landes oder einer bestimmten Abstammung bestimmt ist, sondern eine Lebensordnung für alle Menschen aller Zeiten darstellt. Ganz gleich, in welchem Teil der Welt oder in welchem Land sie leben: Bis zum Tag der Auferstehung können alle Menschen sie getreu befolgen.
(b) Ein weiterer Grund für das Verbot der Anfertigung von Abbildern und Bildern besteht darin, dass der Hersteller eines Abbilds oder Bildes dem Irrtum verfällt, er sei offenbar dazu fähig, etwas aus der Nichtexistenz in die Existenz zu bringen oder aus Erde, Stein oder Tinte und Schreibfeder ein lebendiges Wesen zu erschaffen. Die tatsächlichen Ereignisse belegen die Wahrheit dieser Vorstellung. Es sei erwähnt, dass ein Mann ein Abbild anfertigte. Danach hielt er sich lange Zeit darunter auf. Als das Abbild vollständig fertiggestellt war, stellte er sich davor, betrachtete dessen Gesichtszüge und seine kunstvoll ausgearbeitete Schönheit, ergötzte sich an seiner Selbstgefälligkeit und schwoll vor Hochmut an. Dann begann er zu dem Abbild zu sagen: „Sprich, sprich!“ – als wäre es ein lebendiges Wesen.
Genau aus diesem Grund sagte der edle Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm):(Arabisch****************)
Diejenigen, die solche Abbilder und Statuen anfertigen, werden am Tag der Auferstehung bestraft werden, und man wird zu ihnen sagen: „Macht nun das, was ihr erschaffen habt, lebendig.“ (Buchari, Muslim)
In einem Hadith wurde überliefert, dass Allah, der Erhabene, sagte: (Arabisch****************)
Wer erschaffen will wie Meine Schöpfung, wer ist dann ungerechter als er? Sie sollen doch ein einziges Korn Gerste oder Weizen erschaffen! (Dann werden wir sehen, was sie vermögen.) (Buchari, Muslim)
(c) Diejenigen, die durch dieses Handwerk ihre eigenen Ziele verfolgen wollen, hören an keinem Punkt auf. Sie beginnen, nackte und halbnackte Bilder und Abbildungen weiblicher Körper anzufertigen. Auch bei der Anfertigung von Kreuzstatuen, dem Symbol des Götzendienstes und der Kreuzverehrung, zeigen sie nicht das geringste Zögern oder Bedenken, obwohl es einem Muslim keineswegs erlaubt ist, derartige Dinge anzufertigen.
(d) Zweifellos sind Abbildungen ein Kennzeichen eines luxuriösen Lebens. Es gehört seit jeher zur Gewohnheit wohlhabender Menschen, die ein verschwenderisches und prunkvolles Leben führen, ihre palastartigen Häuser mit Abbildungen und Bildern zu schmücken. Sie bedecken die Wände ihrer Räume, indem sie Bild um Bild anbringen. Sie fertigen aus verschiedenen Metallen Abbildungen an, um ihr künstlerisches Können und ihre Kunstliebe zu beweisen und zur Schau zu stellen. Der Islam hat gegen alle Arten von Luxus- und Prunkgegenständen sowie gegen die Symbole ihrer Zurschaustellung gekämpft. Dass der Islam die Ansammlung oder das Vorhandensein von Abbildungen in den Häusern von Muslimen keinesfalls duldet und sie vollständig für haram erklärt, ist daher keineswegs verwunderlich.
Mittel zur Bewahrung des Andenkens an große Männer
Man könnte fragen: Sollte man nicht die materiellen Abbilder (Statuen) jener großen Männer aufstellen, die in der Nationalgeschichte unvergessliche Taten vollbracht haben, um ihre Verdienste im Gedächtnis aller dauerhaft wachzuhalten, ihnen Anerkennung zu zollen und sie den kommenden Generationen für immer vor Augen zu führen? Das Gedächtnis eines Volkes ist schließlich nicht besonders stark, und die Menschen vergessen alles. Der Strom der Zeit lässt sie im Schoß des Vergessens verschwinden. Was ist unter solchen Umständen falsch daran, Abbildungen zu errichten?
Die Antwort lautet: Der Islam billigt keine übermäßige Verehrung oder Verherrlichung einer Persönlichkeit, ganz gleich, wie groß und hochgestellt sie ist und ob sie tot oder lebendig ist. Der ehrwürdige Prophet sagte:
Übertreibt nicht bei meinem Lob und überschreitet dabei nicht die Grenzen, wie die Christen bei ihrem übertriebenen Lob für ʿĪsā ibn Maryam die Grenzen überschritten haben. Sagt vielmehr über mich: Allahs Diener und Sein Gesandter.
Die Sahāba wollten aus Ehrerbietung vor dem edlen Propheten (s.a.) aufstehen. Doch er selbst untersagte es ihnen. Er sagte: (Arabisch****************)
Steht nicht so auf, wie die Nichtaraber aus gegenseitiger Ehrerbietung aufzustehen pflegen. (Abū Dāwūd, Ibn Māǧa)
Nachdem der edle Gesandte (s.a.) diese Welt verlassen hatte, sollten die Angehörigen seiner Umma bei ihrer Würdigung, Verehrung und Hochachtung vor ihm nicht das Maß überschreiten. Er sagte: (Arabisch****************)
Macht mein Grab nicht zum Mittelpunkt von Festlichkeiten.
Er pflegte unablässig zu Allah zu beten: (Arabisch****************)
O Allah, lass mein Grab nicht zu einem verehrten Götzenbild werden.
Einige Menschen kamen zum edlen Gesandten (s.a.) und begannen zu sagen:
O Gesandter Allahs! O unser vortrefflichster Mensch;
O würdiger Sohn unserer vortrefflichsten Persönlichkeit;
O unser Anführer, o Sohn unseres Anführers;
Als der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies hörte, sagte er:(Arabisch****************)
O ihr Menschen! Nennt und sprecht mich so an, wie ihr mich bis heute genannt und angesprochen habt! Lasst nicht zu, dass Satan euch täuscht. Ich bin doch Muhammad, Allahs Diener und Sein Gesandter. Versucht nicht, mich über die Stellung und Würde zu erheben, die Allah mir verliehen hat. (An-Nasāʾī)
Bildnisse von Personen anzufertigen, sie wie Statuen aufzustellen, ihnen Ehrerbietung zu erweisen und dafür Tausende von Taka auszugeben – diese Art, Ehre zu erweisen, wird vom Islam keineswegs gebilligt.
Die falschen Anspruchsteller auf Überlegenheit und die Schöpfer einer nichtigen und erfundenen Geschichte führen die Völker der Welt seit jeher durch solche verschwörerischen Machenschaften in die Irre. Die wahren Diener und Wohltäter ihres Volkes haben sie dagegen niemals vor die Menschen treten lassen, sondern sie ferngehalten und verborgen. Sie haben ihnen keinerlei Gelegenheit gegeben, bekannt zu werden oder von den Menschen erkannt zu werden.
Die Beständigkeit, nach der ein gläubiger Mensch verlangt, kann nur von Allah erlangt werden. Er allein kennt alles Verborgene und Geheimgehaltene. Und Er vergisst niemals etwas. Irrtum und Fehler sind bei Ihm unmöglich. Wie viele Hunderte großer Persönlichkeiten sind in Seinem bleibenden Register verzeichnet, obwohl die Menschen sie weder kennen noch von ihnen wissen. Denn Allah liebt die rechtschaffenen, gottesfürchtigen und unbekannten, namenlosen Menschen; sitzt ein solcher in einer Versammlung, wird man ihn nicht erkennen, und wenn er abwesend ist, wird niemand nach ihm suchen.
Wenn dauerhafte Erinnerung das Ziel ist, kann man sie nicht dadurch erlangen, dass man solche Bildnisse oder Statuen aufstellt. Es gibt dafür nur einen Weg, und eben dieser Weg ist im Islam erwünscht und anerkannt: Die Erinnerung an jene Persönlichkeiten muss sich fest in den Herzen und Gedanken der Menschen verankern. Ihr Lob und ihre Anerkennung werden von Mund zu Mund ausgesprochen und widerhallen. Wenn die kommenden Generationen die vielen guten und segensreichen Taten sehen, die sie vollbracht und die unvergleichlichen Leistungen, die sie hinterlassen haben, werden sie sie naturgemäß bis in alle Ewigkeit loben und preisen.
Die Erinnerung an den Gesandten Allahs, die rechtgeleiteten Kalifen, die bedeutenden historischen Führer des Islam und die Imame der selbstständigen Rechtsfindung wurde nicht durch Bilder oder ausgebildete Abbilder unvergänglich und ewig denkwürdig gemacht. Man meißelte keine Statuen von ihnen aus Stein; vielmehr wurden die Berichte über ihre unvergänglichen und unvergleichlichen Taten von den Angehörigen einer Generation über Kinder, Eltern, Onkel und Großväter der vorherigen Generation mündlich und von Gedächtnis zu Gedächtnis bis in die Gegenwart weitergegeben. Ihr segensreiches Andenken wurde mündlich bewahrt, auf Versammlungen und Zusammenkünften erläutert und besprochen. Die Herzen und Gedanken der Menschen sind von den Erzählungen über ihre Taten erfüllt, und dies wird ununterbrochen bis in alle Ewigkeit fortbestehen. Ohne irgendeine bildliche Darstellung oder ein Abbild anzufertigen, sind sie für immer denkwürdig und unvergessen geworden und werden es auch für alle Zeiten bleiben.
[Ich zitiere hier einen Abschnitt aus einem Vortrag, den al-Ustadh Muhammad al-Mubarak, der ehemalige Leiter der Scharia-Abteilung der Universität Damaskus, auf einem Seminar an der al-Azhar-Universität hielt. Er sagte: Gegenwärtig sehen wir uns neuen Lebensumständen, Organisationsformen sowie gesellschaftlichen Bräuchen und Zeremonien gegenüber. Viele von ihnen stehen jedoch in keinerlei Einklang mit unserem richtigen Glauben und unseren überlieferten Regeln und Grundsätzen. Dazu gehört die in Europa und Amerika befolgte Praxis, Abbilder zu errichten, um die nationalen „Helden“ für immer im Gedächtnis zu bewahren. Wenn wir unabhängig und unbeeinflusst darüber nachdenken, erkennen wir, dass die Araber der vorislamischen Zeit die außergewöhnlichen und historischen Taten ihrer großen Persönlichkeiten – etwa die Selbstaufopferung im nationalen Interesse, unvergleichliche Freigebigkeit, Großzügigkeit sowie grenzenlosen Mut und Heldenhaftigkeit – auf besondere Weise unvergessen machten. In ihren Erzählungen und auf Versammlungen und Zusammenkünften wurden diese Taten ausführlich erwähnt und so von Generation zu Generation im Gedächtnis bewahrt. In ihrer Dichtung und Poesie wurden sie hoch gerühmt. Die Freigebigkeit des historischen Hatim at-Ta’i und die Heldentaten von Unscha wurden auf diese Weise unvergänglich.]
Mit dem Islam wurde diese Methode gefestigt. Allahs beste Schöpfung und der letzte Prophet wurden als Mensch dargestellt. Durch seinen eigenen Mund ließ er verkünden:(Arabisch****************)
Ich bin nur ein Mensch wie ihr. Doch mir wird die Offenbarung zuteil.
Dadurch wurden die Taten eines Menschen zum Maßstab für seinen Wert, nicht sein Körper. Der Gesandte wurde als ein für alle vorbildlicher Mensch etabliert, damit alle Menschen ihm ohne Zögern folgen konnten. Zugleich wurde darauf verzichtet, die Heiligkeit und Überlegenheit einer Person in einer Weise festzuschreiben, die sie so weit erhöht, dass dies sogar den Bereich der Anbetung erreicht. Denn dadurch werden die Menschen indirekt zu minderwertigen und unbedeutenden Wesen herabgesetzt.
Aus diesem Grund verkündete der erste Kalif nach dem Tod des edlen Gesandten Allahs mit kraftvoller Stimme:(Arabisch****************)
Wer Muhammad verehrte, soll wissen, dass Muhammad gestorben ist; und wer Allah anbetete, soll wissen, dass Allah der ewig Lebendige ist und niemals sterben wird.
Danach rezitierte er:(Arabisch****************)
Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ist nur ein Gesandter. Vor ihm sind bereits viele Gesandte vergangen. Wenn er nun stirbt oder getötet wird, werdet ihr dann den Rückzug antreten?
Der Islam bewahrt die Menschen durch ihre dem Gemeinwohl dienenden guten Taten in bleibender Erinnerung und hat sie in den Herzen der muslimischen Bevölkerung unvergänglich gemacht. Alle, die Großen ebenso wie die Kleinen unter ihnen, sind durch die Erinnerung an ihre guten Taten gleichermaßen unvergessen geblieben. Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) ist wegen seiner gerechten und kraftvollen Staatsführung sowie seines Geschicks in der Verwaltung des Staates, Abu Bakr wegen seiner festen Entschlossenheit und seines unfehlbaren Weitblicks und Ali wegen seiner Frömmigkeit und Tapferkeit in den Herzen und im Bewusstsein der Menschen unvergessen. Um sie für alle Zeiten im Gedächtnis zu bewahren, musste man sich nicht auf steinerne Bildnisse verlassen. Ihre Taten haben sie unvergessen gemacht, ebenso wie ihr unvergleichlich reiner Charakter.
Wenn man tatsächlich den Grundsatz annimmt, bedeutende Menschen durch die Anfertigung von Bildnissen für alle Zeiten im Gedächtnis zu bewahren, bedeutet das eine Rückkehr in die Vergangenheit, keinen Fortschritt, sondern Rückschritt, und einen Abstieg von höherem Ansehen zu niedrigerem Rang. Die Römer und Griechen haben diesen Grundsatz zuerst übernommen. Später folgten die Europäer ihnen. Denn ihrer Wesensart nach sind sie allesamt Anhänger des Heidentums. Sie maßen den herausragenden Taten einzelner Menschen keinen gebührenden Wert bei. Stattdessen erhoben sie diese Menschen in den Rang von Göttern. Die Götter selbst machten sie zu Nationalhelden.]
Kein Einwand gegen Spielzeug für Kinder
Manche Statuen und Bildnisse dienen weder dazu, jemandem grenzenlose Verehrung und Hochachtung zu erweisen, noch besteht das Ziel darin, übermäßigen Luxus oder Wohlhabendengehabe zur Schau zu stellen. Außerdem besteht bei ihnen keine Möglichkeit für die in der vorangegangenen Erörterung geäußerte Befürchtung. Gegenüber solchen Statuen und Bildnissen hat der Islam keine engstirnige Haltung oder Intoleranz gezeigt. Sie wurden nicht getadelt.
In diese Kategorie fallen die als Spielzeug für kleine Jungen und Mädchen angefertigten Statuen und Bildnisse, etwa Puppen sowie Darstellungen von Lebewesen wie Katzen, Hunden und Vögeln. Es stellt sich keinerlei Frage, ihnen irgendeine Verehrung und Hochachtung zu erweisen oder eine solche im Herzen zu empfinden. Kinder, Jungen und Mädchen, spielen lediglich damit; sie beten sie nicht an. Die Mutter der Gläubigen, Aischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr), sagte:(Arabisch****************)
Ich spielte im Beisein des ehrwürdigen Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mit Puppen. Meine Freundinnen kamen zu mir und versteckten sich aus Furcht vor dem Gesandten Allahs, doch der Gesandte freute sich darüber, dass sie zu mir kamen und mit mir spielten. (Buchari, Muslim)
In einer anderen Überlieferung wird berichtet, dass der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sie eines Tages fragte: Was ist das? Sie sagte: Das sind meine Puppen. Er fragte: Was ist das dort in ihrer Mitte? Sie sagte: Das ist ein Pferd. Er fragte: Und was befindet sich auf diesem Pferd? Sie sagte: Zwei Flügel. Da fragte er: Hat ein Pferd etwa Flügel?
Hazrat Aischa (r.a.) sagte: „Haben Sie nicht gehört, dass Salomo, der Sohn Davids, geflügelte Pferde besaß?“ Als der edle Prophet (s.a.w.) dies hörte, lachte er. Dabei wurden seine gesegneten Zähne sichtbar. (Abu Dawud)
Die im Hadith erwähnten Puppen waren solche, mit denen Jungen und Mädchen spielten. Hazrat Aischa (r.a.) war zur Zeit ihrer Eheschließung noch ein sehr junges Mädchen.
Imam asch-Schaukani schrieb:(Arabisch****************)
Der oben angeführte Hadith mit diesem Gespräch beweist, dass es zulässig ist, Kindern zu erlauben, mit solchen Abbildungen zu spielen.
Über Imam Malik (r.h.) wird allerdings berichtet, dass er es als makruh betrachtete, solche Puppen und ähnliches Spielzeug für Kinder zu kaufen. Qadi Iyad sagte hingegen, dass kleine Mädchen mit Puppen spielen dürfen.
Zu diesen Spielsachen gehören auch jene Puppen, die aus Süßigkeiten hergestellt und auf Jahrmärkten verkauft werden. Die Kinder spielen eine Weile damit und essen sie anschließend selbst auf.
Unvollständige und entstellte Abbildungen
Im Hadith wird überliefert, dass Hazrat Gabriel (a.s.) einmal davon Abstand nahm, das Haus des edlen Propheten (s.a.w.) zu betreten, weil sich am Eingang seines Hauses eine Abbildung befand. Auch am folgenden Tag kam er, trat jedoch nicht ein. Darauf sagte er zum edlen Propheten (s.a.w.):(Arabisch****************)
Schneiden Sie den Kopf der Abbildung ab. Dann wird sie die Gestalt eines Baumes annehmen. (Dann wird es für ihn kein Hindernis mehr geben einzutreten.) (Abū Dāwūd, Nasāʾī, Tirmidhī)
Eine Gruppe von Gelehrten hat aufgrund dieses Hadiths gesagt, dass nur ein vollständiges und ganzheitliches Bild oder Porträt haram ist. Bei einem Bild oder Porträt, dem ein Körperteil fehlt, ohne den ein lebender Körper nicht bestehen kann, ist es jedoch erlaubt.
Tatsächlich hatte Hadhrat Dschibrīl (a. s.) befohlen, den Kopf abzuschneiden, damit es die Gestalt eines Baumes annahm. Daraus lässt sich erkennen, dass es nicht nur darum geht, einen Körperteil zu entfernen, ohne den ein lebender Körper nicht bestehen kann. Entscheidend ist vielmehr, die Gestalt zu entstellen, sodass sie beispielsweise nicht eine Form behält, die beim Anblick Gefühle der Verehrung und Ehrfurcht im Herzen erwecken könnte.
Wenn wir ein wenig nachdenken und auf der Grundlage von Gerechtigkeit zu einem Urteil gelangen, können wir ohne jeden Zweifel sagen, dass die vollständigen Porträts, die zur Ausschmückung von Häusern aufgestellt werden, noch viel eher haram sein müssen als jene Halbporträts von Königen, Herrschern, Staatsoberhäuptern, Soldaten, Dichtern und Schriftstellern, die als Denkmäler auf Feldern, Plätzen und an Kreuzungen aufgestellt werden.
Bilder und Porträts lebloser Dinge
Die islamische Sichtweise auf Porträts wurde soeben erörtert. Nun stellt sich die Frage, wie der Islam die künstlerischen Bilder beurteilt, die auf Papier, Stoff, Vorhängen, Wänden, Böden, Bühnen, Münzen und dergleichen gezeichnet sind.
Darauf möchte ich antworten, dass vor der Darlegung des schariatischen Urteils über ein Bild zunächst geklärt werden muss, was genau darauf abgebildet ist, wo es aufbewahrt wird, wie es verwendet werden soll und zu welchem Zweck der Künstler es angefertigt hat.
Wenn diese künstlerischen Bilder Wesen darstellen, die außer Allah verehrt werden, etwa ein Bild von ʿĪsā (a. s.), den die Christen zu ihrem Gott gemacht haben, oder das Bild einer Kuh beziehungsweise eines Rindes, das für die Hindus eine Gottheit ist, dann hat der Hersteller diese Bilder gerade zu diesem Zweck angefertigt, und sie sind Kāfirūn. Ihr Ziel ist es, durch die Bilder Kufr und Irreführung zu verbreiten. Über die Anfertiger solcher Bilder hat der Prophet (s. a. w.) äußerst strenge Worte gesprochen. An dieser Stelle lautet seine Aussage:(Arabisch****************)
Diejenigen, die Bilder anfertigen, werden am Tag der Auferstehung in die härteste Strafe geworfen werden. (Muslim)
At-Tabari schrieb:
Hier ist von demjenigen die Rede, der ein Bild anfertigt, das verehrt wird. Wissentlich ein solches Bild anzufertigen, ist eine Handlung des Unglaubens. Wer jedoch nicht zu diesem Zweck, sondern aus einem anderen Grund ein Bild aufnimmt oder anfertigt, ist lediglich sündig.
Dies bezieht sich auf jemanden, der ein Bild als heilig betrachtet und es an der Wand aufhängt. Kein Muslim kann eine solche Handlung begehen. Wenn jedoch jemand den Islam verlässt, ist sein Fall anders.
Ähnlich verhält es sich mit der Anfertigung von Bildern von Dingen, die zwar nicht verehrt werden, deren eigentliches Ziel jedoch darin besteht, Allahs Schöpfungswerk nachzuahmen; mit anderen Worten: Wer ein Bild anfertigt, behauptet damit gleichsam, dass auch er wie Allah die Fähigkeit zur Erschaffung und Hervorbringung besitzt.
Eine solche Person wird aufgrund ihrer Absicht und ihres Entschlusses aus der Religion des Islam ausgeschlossen. Über die Anfertiger solcher Bilder heißt es im Hadith:(Arabisch****************)
In die härteste Strafe werden diejenigen geworfen, die Allah bei der Schöpfung nachahmen. (Muslim)
Die Angelegenheit hängt mit der Absicht des Bildherstellers zusammen. Auch der folgende Hadith bestätigt dies. Darin werden die Worte Allahs zitiert:(Arabisch****************)
Niemand kann ungerechter sein als derjenige, der beginnt, etwas nach dem Vorbild meiner Schöpfung zu erschaffen. Diese Leute sollen doch einmal ein Korn oder auch nur einen Tropfen erschaffen.
Aus den Worten des Hadith geht hervor, dass damit die Absicht zur Nachahmung und die Gleichsetzung mit der Besonderheit der Gottheit – dem Erschaffen und Hervorbringen von Neuem – gemeint ist. Allah, der Erhabene, hat diese Tat herausgefordert. Er sagte: Wenn ihr tatsächlich nachahmen wollt, warum erschafft ihr dann nicht ein Lebewesen, ein Korn oder auch nur einen Tropfen? Daraus ist außerdem ersichtlich, dass jener Mann dies genau mit dieser Absicht tat. Deshalb wird Allah, der Erhabene, ihnen am Tag der Auferstehung als Strafe auferlegen, vor den Menschen ihren selbstgeschaffenen Körpern Leben einzuhauchen. Doch dazu werden sie niemals fähig sein.
Die Anfertigung und Aufbewahrung von Bildern oder Porträts, die aus religiöser Sicht als äußerst heilig oder aus weltlicher Sicht als ehrwürdig betrachtet werden, ist haram. Zur ersten Art von Bildern und Porträts können Darstellungen von Propheten und Gesandten, Engeln und frommen Menschen gehören, etwa Bilder oder Porträts von Hazrat Ibrahim, Hazrat Ishaq, Hazrat Musa, Hazrat Maryam und Hazrat Jibril. In der christlichen Gesellschaft ist die Aufbewahrung solcher Bilder und Porträts weit verbreitet. Auch viele ketzerische Muslime folgen ihnen darin. Sie fertigen unter anderem Bilder oder Porträts von Hazrat Ali und Fatima (r.a.) an.
Zur zweiten Kategorie gehören Bilder oder Porträts von Königen, Herrschern, Diktatoren sowie Künstlern und Schriftstellern. Ihre Anfertigung ist etwas weniger sündhaft als die von Bildern und Porträts der ersten Art. Werden jedoch Bilder und Porträts großer Ungläubiger, Unterdrücker sowie frevlerischer und lasterhafter Menschen angefertigt, tritt diese Sünde noch schwerwiegender hervor. Dazu gehören etwa die Bilder und Porträts jener Herrscher, die nicht gemäß Allahs Gesetz regieren; die großen Bilder und Porträts jener Führer, die die Menschen von der von Allah gegebenen Lebensordnung weg zu etwas anderem rufen; sowie die Bilder und Porträts jener Künstler und Schriftsteller, die falsche Ideologien verbreiten und unter den Menschen Schamlosigkeit, Nacktheit und Sittenlosigkeit fördern.
Zur Zeit des Gesandten wurden Bilder oder Porträts hauptsächlich angefertigt, um Heiligkeit und Ehrerbietung zum Ausdruck zu bringen. Die meisten davon stammten von den Römern und Persern, das heißt von Christen und Feueranbetern. Daher war ihnen deutlich der Ausdruck religiöser Verehrung und Ehrfurcht gegenüber den Herrschern eingeprägt. Hazrat Abu d-Duha sagte:(Arabisch****************)
Ich befand mich mit Masruq in einem Raum, in dem viele Porträts und Bilder aufbewahrt wurden. Als Masruq sie sah, fragte er mich: „Sind das Porträts von Kisra?“ Ich antwortete: „Nein, es ist ein Porträt von Hazrat Maryam.“ Vermutlich hatte Masruq gedacht, diese Porträts seien von Feueranbetern angefertigt worden, denn sie fertigen auf Gefäßen und ähnlichen Gegenständen Bilder ihrer Könige und Herrscher an. Doch es stellte sich heraus, dass diese Porträts von Christen angefertigt worden waren. Daraufhin sagte Masruq: „Ich hörte Hazrat Abdullah ibn Masud (r.a.) sagen, dass der edle Gesandte Allahs gesagt hat: Diejenigen verdienen bei Allah die schwerste Strafe, die Bilder und Porträts anfertigen.“
Abgesehen davon ist es nicht verboten, Bilder lebloser Naturszenen wie Pflanzen und Bäume, Flüsse, Schiffe, Berge, Mond, Sonne und Sterne anzufertigen und aufzubewahren. In dieser Frage gibt es keinen Raum für Meinungsverschiedenheiten.
Handelt es sich jedoch um ein Bild eines Lebewesens und besteht dabei keine Gefahr der zuvor beschriebenen Gesinnung – wenn das Bild also keine Verehrung, Anbetung, Ehrung oder Heiligkeitsvorstellung hervorruft und nicht mit der Absicht angefertigt wurde, Allahs Schöpferkraft nachzuahmen –, so ist es nach Ansicht des Verfassers keine Sünde und nicht haram. Dafür finden sich Belege in den beiden folgenden Hadithen:(Arabisch****************)
Überliefert von dem Gefährten Abū Talha: Der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: »Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Bild befindet.« Der Überlieferer dieses Hadiths, Busr, sagte: Als Zaid später erkrankte, besuchten wir ihn. Wir sahen, dass an der Tür seines Hauses ein Vorhang mit einem Bild hing. Wir fragten ʿUbaidullāh al-Chaulānī, den Pflegesohn der Frau des Gesandten Allahs, Maimūna: »Was sagte Zaid uns am ersten Tag über Bilder?« ʿUbaidullāh antwortete: »Als er Bilder für haram erklärte, erwähnte er auch diese Ausnahme: Wenn sie auf Stoff aufgetragen sind, besteht kein Einwand.«
ʿUtba berichtete: Er besuchte Abū Talha al-Anṣārī. Dort traf er Sahl ibn Ḥunaif an. Abū Talha sagte zu einem Mann: »Hol die Matte unter dem Bett hervor.« Als Sahl dies hörte, fragte er: »Warum holst du sie heraus?« Er antwortete: »Weil sich darauf ein Bild befindet. Du weißt doch, was der edle Prophet (s.a.s.) über Bilder gesagt hat.« Sahl sagte: »Er hat auch gesagt, dass kein Einwand besteht, wenn sie auf Stoff aufgetragen sind.« Abū Talha hatte recht, doch ich halte es für besser, sie zu entfernen.
Beweisen diese beiden Hadithe nicht, dass mit verbotenen Bildern Statuen gemeint sind? Dass jedoch Bilder, die auf Holztafeln, Brettern, festem Papier, Stoff, Betten oder Wänden angebracht werden, haram sind, ist durch keinen eindeutigen, authentischen und unwiderlegbaren Hadith erwiesen.
Aus authentischen Hadithen ist jedoch erwiesen, dass der edle Prophet (s.a.s.) eine Abneigung gegen solche Bilder zum Ausdruck gebracht hat. Denn darin zeigt sich eine vollkommene Ähnlichkeit und Übereinstimmung mit Luxus, Wohlhabendengehabe und der Anbetung weltlicher Interessen.
Überliefert von Abū Talha (ra): Er sagte: Ich hörte den edlen Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen:(Arabisch****************)
»Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder eine Statue befindet.«
Er sagte: Danach fragte ich ʿĀischa (ra). Dieser Mann behauptet: »Der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) soll gesagt haben, dass die Engel kein Haus betreten, in dem sich ein Hund oder eine Statue befindet. Haben Sie gehört, dass der edle Gesandte Allahs dies gesagt hat?« Sie antwortete: »Nein. Ich werde dir jedoch berichten, was ich selbst von ihm gesehen habe. Der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) zog in den Krieg. Daraufhin verhängte ich die Tür mit einem Tuch. Als er zurückkehrte und dieses Tuch an der Tür hängen sah, zeigte sich deutlich Unbehagen und Missfallen auf seinem Gesicht. Dann zog er das Tuch herunter, zerriss es und sagte: ›Allah hat uns nicht befohlen, Steine und Erdmassen mit Stoff zu schmücken.‹ ʿĀischa (ra) sagte: ›Ich fertigte aus diesem Stoff zwei Kissen an und füllte sie mit Palmfasern.‹ Danach erhob er dagegen keinen Einwand.«
Das Äußerste, was sich aus diesem Hadith ableiten lässt, ist, dass es lediglich makrūh tanzīhī ist, Wände und dergleichen mit bildverzierten Tüchern zu schmücken. Imam an-Nawawī schrieb:(Arabisch****************)
In diesem Hadith findet sich keine Aussage, die beweist, dass etwas haram ist. Denn die Aussage des Hadiths „Allah hat uns dies nicht angeordnet“ beweist weder, dass etwas wajib, noch dass es mustahabb ist. Ebenso wenig beweist sie, dass etwas haram ist.
Auch aus einem anderen von Hadrat Aischa überlieferten Hadith lässt sich dies erkennen. Der Hadith lautet:(Arabisch****************)
Ich hatte einen Vorhang, auf dem das Bild eines Vogels abgebildet war. Wenn jemand das Haus betrat, fiel sein Blick darauf. Als der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, dies sah, sagte er zu mir: „Nimm ihn weg. Denn wenn ich das Haus betrete, fällt mein Blick darauf, und die Welt erscheint vor meinen Augen.“
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, befahl nicht, den Vorhang zu zerreißen, sondern ihn wegzunehmen. Daher hielt er Dinge, die an Materialismus sowie an den Glanz und den Komfort des weltlichen Lebens erinnern und die Zuneigung zu ihnen verstärken, aus dem Blickfeld. Die Sunna- und freiwilligen Gebete verrichtete der Prophet gewöhnlich in seinem eigenen Haus. Vorhänge und Tücher mit Bildern und Abbildungen der oben genannten Art ziehen die Menschen unablässig an. Dadurch wird ihre aufrichtige Unterwerfung unter Allah und ihre völlige Hingabe an das Gebet und die Bittgebete in gewissem Maße beeinträchtigt. Das Herz wird unachtsam. Hadrat Anas sagte:
Hadrat Aischa hatte einen Vorhang, den sie an einer Seite des Hauses angebracht hatte. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte zu ihr: „Nimm ihn weg. Denn die darauf abgebildeten Bilder befinden sich während des Gebets vor mir.“
Daraus wird deutlich, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, die Existenz des Tuches mit dem Bild eines Vogels und anderen Bildern geduldet hatte. Er befahl nicht, die Tücher zu zerreißen.
Auf Grundlage dieser Hadithe und anderer ähnlicher Hadithe waren die Menschen jener Zeit der Ansicht, dass nur solche Bilder oder Abbildungen haram seien, die einen Schatten werfen – mit anderen Worten: die einen Körper besitzen. Bei solchen, die keinen Schatten werfen, liege hingegen kein Verbot vor.
Im Kommentar zu Sahih Muslim widersprach Imam an-Nawawi dieser Auffassung und schrieb, eine solche Ansicht sei nichtig und nicht annehmbar. Doch Hafiz Ibn Hadschar al-Asqalani kritisierte Imam an-Nawawi und sagte, diese Auffassung sei von Qasim ibn Muhammad, einem bedeutenden damaligen Rechtsgelehrten Medinas, vertreten worden und mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert.
Scheich Bakhit führte die Aussage Imam al-Chattabis an. Sie lautet:
Ich bin der Ansicht, dass die oben erwähnte strenge Aussage nicht für denjenigen gilt, der die Gestalt von Lebewesen anfertigt, und auch nicht für den Künstler, der Bilder von Bäumen und dergleichen malt. Dennoch sind alle Arbeiten dieser Art unerwünscht, da sie die Aufmerksamkeit des Menschen auf unnötige Beschäftigungen lenken.
Unter Anführung dieser Aussage al-Chattabis schrieb Scheich Bakhit:
Der Grund dafür ist, dass derjenige, der die Gestalt eines Lebewesens darstellt, nicht wirklich die Gestalt eines Lebewesens erschafft, sondern lediglich die Umrisse seiner Form anfertigt. Bei den auf diese Weise gemalten Bildern bleiben viele Gliedmaßen und Körperteile unausgeführt, ohne die kein Lebewesen leben könnte. Vielmehr fehlt der Körper selbst. Daher handelt es sich nicht um jenes Bild eines Lebewesens, dessen Anfertiger am Tag der Auferstehung als jemand angesehen werden könnte, der die Strafe verdient, ihm eine Seele einhauchen zu müssen, obwohl er dazu nicht fähig sein wird. Die strenge Aussage über das Anfertigen von Bildern bezieht sich auf die Herstellung eines körperhaften Abbilds, das einen Schatten wirft und bei dem kein wichtiges, für das Leben notwendiges Körperglied fehlt. Bei einem Abbild dieser Art kann überhaupt die Frage aufkommen, ihm eine Seele einzuhauchen. Der Bildermacher ist jedoch nicht in der Lage, ihm eine Seele einzuhauchen. Das bedeutet also nicht, dass das Abbild selbst keinerlei Fähigkeit zum Leben besitzt, sondern vielmehr, dass der Bildermacher dazu unfähig ist. Die Verantwortung für diese Unfähigkeit fällt daher allein auf ihn zurück.
Dass die Anfertigung körperloser Bilder zulässig ist, wird auch durch den folgenden Hadith bestätigt. Allah, der Erhabene, sprach:
(Arabisch******************)
Wer ist also ungerechter als derjenige, der etwas erschafft wie Meine Schöpfung? Sie sollen doch ein Stäubchen erschaffen; sie sollen doch ein Weizenkorn erschaffen.
Die Schöpfung Allahs, des Erhabenen, besteht in Wirklichkeit – wie wir sehen – nicht bloß aus Linien auf einer ebenen Fläche, sondern aus körperhaften Geschöpfen mit Länge und Breite. So hat Allah selbst gesagt:
(Arabisch*****************)
Dieser Allah hat euch im Mutterleib so gestaltet, wie Er wollte.
Als Beleg gegen diese Auffassung kann der von Hadhrat Aischa (r.a.) überlieferte Hadith angeführt werden. Der Hadith lautet:
(Arabisch****************)
Hadhrat Aischa (r.a.) hatte ein Kissen gekauft, auf dem sich ein Bild befand. Als der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) es von draußen sah, betrat er das Haus nicht, sondern blieb an der Tür stehen. Hadhrat Aischa (r.a.) bemerkte Anzeichen von Unbehagen und Missfallen auf dem gesegneten Gesicht des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) und sagte: „O Gesandter Allahs! Ich wende mich Allah und Seinem Gesandten zu; welches Vergehen habe ich begangen?“ Er sagte: „Woher kommt dieses Kissen?“ Hadhrat Aischa (r.a.) sagte: „Diejenigen, die solche Bilder anfertigen, werden am Tag der Auferstehung bestraft, und zu ihnen wird gesagt werden: ‚Gebt nun euren Schöpfungen Leben.‘“ Danach sagte er: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Bild befindet.“
In der im Sahih Muslim angeführten Überlieferung findet sich zusätzlich lediglich Folgendes:
(Arabisch****************)
Danach schnitt ich es entzwei und fertigte daraus zwei kleine Kissen an. Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) begann, sie im Haus zu benutzen, um sich darauf zu stützen. Mit den Worten Hadhrat Aischas (r.a.) ist gemeint, dass sie das Kissen mit dem Bild in zwei kleine Kissen umgearbeitet hatte.
Doch die folgenden Punkte stehen im Widerspruch zu diesem Hadith:
1. Dieser Hadith ist über verschiedene Überlieferungswege überliefert worden. Die Überlieferungen widersprechen einander. In einigen Überlieferungen heißt es, das mit Bildern versehene Kissen sei zerschnitten und zu zwei kleinen Kissen gemacht worden, die er benutzte. In einer anderen Überlieferung heißt es jedoch, dass er es nicht benutzte.
2. Aus einigen Überlieferungen scheint lediglich hervorzugehen, dass seine Verwendung makruh war. Und auch das bezog sich auf die Ausschmückung der Wände mit bildverzierten Tüchern. Das war eine Form von Luxus und großherrschaftlichem Auftreten. Eine solche Haltung war dem Gesandten keineswegs angenehm. Er sagte:
(Arabisch*************)
Allah hat uns keinerlei Anweisung gegeben, Steine und Erde zu bekleiden.
3. In dem in Sahih Muslim von Hadhrat Aischa selbst überlieferten Hadith über den bildverzierten Vorhang sagte der edle Prophet selbst: „Nimm ihn weg, denn wenn mein Blick darauf fällt, erinnere ich mich an die Welt.“ Daraus lässt sich kein endgültiges Verbot ableiten.
4. Dem steht jener Hadith entgegen, in dem berichtet wird, dass der edle Gesandte Hadhrat Aischas Vorhang in ihrem Haus wegnehmen ließ, weil das darauf gemalte Bild während des Gebets direkt vor seine Augen fiel. Hafiz Ibn Hadschar sagt: Es ist schwierig, diesen Hadith mit dem Hadith über Hadhrat Aischas Kissen miteinander in Einklang zu bringen. Denn aus diesem Hadith geht hervor, dass der edle Prophet befahl, den Vorhang wegzunehmen, weil das Bild während des Gebets unmittelbar vor seine Augen fiel. Andernfalls erteilte er diese Anweisung nicht allein wegen des Bildes.
Um die beiden Hadithe miteinander in Einklang zu bringen, sagte er anschließend: Die im ersten Hadith erwähnten Bilder waren Bilder von Lebewesen. Das in diesem Hadith erwähnte Bild hingegen stellte kein Lebewesen dar.
Doch diese Vereinbarkeit ist nicht stichhaltig. Denn im Hadith über den Vorhang wird das Bild eines Vogels erwähnt.
5. Auch der von Abū Talḥa überlieferte Hadith steht im Widerspruch zu dem oben genannten Hadith. Darin wird ein auf Stoff gemaltes Bild nicht für harām erklärt.
Der Gelehrte al-Qurṭubī schrieb:
Eine Möglichkeit, die beiden Hadithe miteinander zu vereinbaren, besteht darin zu sagen, dass im von ʿĀʾiša überlieferten Hadith lediglich die Einstufung als makrūh erwähnt wird, während aus dem von Abū Talḥa überlieferten Hadith lediglich die Erlaubtheit hervorgeht. Das widerspricht der Einstufung als makrūh nicht.
Nach Ansicht von Ḥāfiẓ Ibn Ḥaǧar ist diese Vereinbarkeit die beste.
6. Der Überlieferer des Hadith über das Sitzkissen von ʿĀʾiša war ihr Neffe Qāsim ibn Muḥammad ibn Abī Bakr. Seiner Ansicht nach waren Bilder ohne Schatten erlaubt. Ibn ʿAun berichtet: Ich ging zu Qāsim. Er hielt sich in seinem Haus im oberen Teil von Mekka auf. In seinem Haus sah ich einen schön ausgestatteten Raum. Darauf waren das Bild eines Wassertiers namens „Kundus“ und das Bild eines Vogels namens „Umqa“ gemalt.
Ḥāfiẓ Ibn Ḥaǧar sagt:
Wahrscheinlich verstand er aus dem Hadith (Arabisch*********)„dass es nicht unzulässig ist, wenn es auf Stoff gemalt ist“ allgemein die Erlaubtheit. Möglicherweise bestand seine Auffassung zur Erklärung des Hadith über den Vorhang im Haus von ʿĀʾiša darin, dass dessen Stoff sowohl verziert war als auch zum Bedecken der Wand verwendet wurde. In diesem Zusammenhang sagte der Gesandte: „Uns wurde nicht befohlen, Erde und Steine mit Stoff zu bekleiden.“ Qāsim ibn Muḥammad war einer der sieben herausragenden Rechtsgelehrten Medinas jener Zeit. Er überlieferte den Hadith über das Anlehnkissen. Wenn er es nicht für erlaubt gehalten hätte, Bilder in einem Raum dieser Art – einem „schön ausgestatteten Gemach“ – zu haben, hätte er sie dort gewiss nicht verwendet. (Fatḥ al-Bārī)
Aus diesen Hadithen, die im Zusammenhang mit Bildern und denjenigen, die Bilder anfertigen, überliefert wurden, lässt sich möglicherweise erkennen, dass der edle Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) anfangs – als seit dem Ende der Zeit des Schirk, des Götzendienstes und der Verehrung von Bildern als heiligen Gegenständen noch nicht sehr viel Zeit vergangen war – eine äußerst strenge Haltung gegenüber Bildern einnahm. Später jedoch, als der tauhidische Glaube in den Herzen und Gedanken der Menschen fest verankert war, erlaubte er das Aufbewahren bildlicher Darstellungen ohne Körper, die im Grunde nur aus Mustern und Linien bestanden. Wenn es nicht so gewesen wäre, hätte er keineswegs geduldet, dass sich in seinem eigenen Haus ein Vorhang mit Bildern befand. Und er hätte auch keine Bilder erlaubt, die zur Verschönerung auf Stoff gemalt waren. Daraus lässt sich auf Bilder schließen, die auf Papier und an Wänden gemalt sind.
Der hanafitische Denker und Imam Tahawi schrieb: Der Gesetzgeber der Scharia erklärte zunächst jede Art bildlicher Darstellung für verboten. Dazu gehörten sogar Bilder, die auf Papier oder Stoff gemalt waren. Denn seit der Zeit der Verehrung von Statuen und Bildnissen war noch nicht sehr viel Zeit vergangen. Damals wurden daher Bilder und Darstellungen jeder Art verboten. Nachdem dieses Verbot wirksam geworden war, erklärte er die auf Stoff gemalten Muster und Darstellungen aufgrund allgemeiner Bedürfnisse für vom Verbot ausgenommen. Auch solche Bilder wurden erlaubt, denen keine besondere Achtung oder Würde entgegengebracht wurde. Bei Bildern, die entwürdigt werden, besteht keine Gefahr, dass ihnen Achtung oder Würde erwiesen wird. Bilder jedoch, die gewöhnlich nicht entwürdigt werden, bleiben weiterhin dem ursprünglichen Verbot unterworfen. (Al-Dschawāb asch-Schāfī)
Erst die Entwürdigung eines Bildes macht es erlaubt
Wenn ein Bild so weit verändert wird, dass es keine Verehrung mehr verdient und entwürdigt ist, fällt es in den Bereich des Erlaubten. In einem Hadith heißt es, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), als der edle Gabriel um Erlaubnis bat, das Haus zu betreten, sagte:
(Arabisch***************)
Gabriel sagte: Wie soll ich das Haus betreten, wenn in deinem Haus ein Vorhang mit Bildern hängt? Wenn er unbedingt bleiben soll, dann schneide den Kopf aus dem Bild heraus oder zerreiße den Vorhangstoff und fertige daraus ein Kissen oder eine Matratze an.
Aus diesem Grund fertigte Aischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr), als sie wegen des Kissens zum Anlehnen Anzeichen von Unbehagen im Gesicht des edlen Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) bemerkte, daraus zwei kleine Kissen an, indem sie es zerriss. Dadurch wurde gezeigt, dass dem Bild keine Bedeutung beigemessen wurde, und es bestand keine Gefahr, dass ihm irgendeine Achtung erwiesen würde.
Über die Menschen früherer Zeiten wird überliefert, dass sie keinen Einwand dagegen erhoben, Bilder ohne Verehrungswürdigkeit zu verwenden. Von Urwa wird überliefert, dass er sich auf einem Kissen mit Darstellungen von Vögeln und Menschen anlehnte. Ikrima sagt, dass die Gelehrten es nicht mochten, Bilder aufzustellen und erhöht anzubringen. Gegen Bilder, die gewöhnlich mit Füßen betreten werden, hatte er jedoch nichts einzuwenden. Bilder auf Kissen und Matratzen werden ja ohnehin mit Füßen betreten; deshalb sind sie erlaubt.
Fotografische Bilder
Es ist offensichtlich, dass sich alle Hadithe, die im Zusammenhang mit der Anfertigung von Bildnissen und den Bildnisanfertigern überliefert worden sind, auf Bildnisse beziehen, die entweder eingraviert oder von Hand gezeichnet werden. Die durch die Aufnahme eines Spiegelbildes mithilfe einer Kamera entstehenden Fotografien sind jedoch etwas völlig Neues. Die Fotografie existierte zur Zeit des Gesandten Allahs, des Edlen, nicht. Daher stellt sich die Frage: Sind die über Bildnisse und Bildnisanfertiger überlieferten Rechtsbestimmungen auf die Fotografie anwendbar?
Jene Gelehrten sind der Ansicht, dass nur die Anfertigung vollständiger Bildnisse haram ist. Ihrer Meinung nach ist an Fotografien nichts auszusetzen, insbesondere wenn sie unvollständig sind.
Nach der Auffassung anderer Gelehrter stellt sich an diesem Punkt die Frage: Sind diese durch ein Spiegelbild entstandenen Bilder solchen Bildern gleich, die ein Künstler selbst mit seinem Pinsel anfertigt? Oder ist die in manchen Hadithen als „ʿilla“ (Grund) genannte Tatsache, dass der Bildnisanfertiger Allahs Schöpfungswerk nachahmt, nicht auch in der Fotografie vorhanden? Nach den Grundsätzen der Fiqh ist ein auf dieser Grundlage erlassenes Rechtsurteil jedoch nicht mehr anwendbar, wenn die „ʿilla“ (der Grund) nicht vorhanden ist. (Das heißt: Wenn die eigentliche Nachahmung nicht vorliegt, kann die Fotografie nicht haram sein.)
Die von dem verstorbenen Mufti Ägyptens, Scheich Muhammad Bakhit, erlassene Fatwa ist in dieser Hinsicht äußerst klar. Er schrieb: Ein mithilfe der Fotografie aufgenommenes Bild – das dadurch möglich wird, dass ein Lichtbild auf besondere Weise festgehalten wird – gehört nicht zu den Bildnissen, die für verboten erklärt worden sind. Denn die Art der Bildnisanfertigung, deren Herstellung verboten wurde, besteht darin, ein Bildnis zu erfinden und anzufertigen, das zuvor nicht vorhanden oder geschaffen war und durch dessen Anfertigung eine Ähnlichkeit mit einem von Allah erschaffenen Lebewesen hergestellt wird. Ein mit einer Kamera aufgenommenes Foto fällt jedoch nicht in diese Kategorie.
(Arabisch*****************)
Dies ist im Wesentlichen die Frage nach dem Wesen der Fotografie und dem diesbezüglichen Urteil aus Sicht der Scharia. Viele Gelehrte gehen jedoch bei Bildern – unabhängig von ihrer Art – äußerst streng vor und betrachten sie als makruh (manche ausdrücklich als haram). Sie halten die Fotografie für unzulässig. Dennoch erklären auch die Gelehrten das Fotografieren zu Zwecken der Notwendigkeit sowie zum nationalen oder kulturellen Nutzen für zulässig, etwa für Ausweise, Reisepässe und dergleichen. Dies gilt insbesondere für Bilder verdächtiger Personen sowie für Bilder, die zur Erläuterung, Analyse oder Veranschaulichung verwendet werden. Bei solchen Bildern ist weder beabsichtigt, jemandem Ehrerbietung oder Verehrung zu erweisen, noch besteht die Gefahr, dass dadurch die Aqida verdorben wird. Der Gesandte Allahs, der Edle, rechnete auf Stoff gemalte Bilder nicht zu den haram verbotenen Dingen. Daher fallen derartige Bilder, die noch notwendiger sind als jene, erst recht nicht unter das Verbot.
Der Zweck der Bilder
Es lässt sich nicht leugnen, dass der Zweck, zu dem ein Bild angefertigt wird, für die Frage, ob es haram ist oder nicht, von großer Bedeutung ist und dass dies auf dieser Grundlage bestimmt werden kann. Kein Muslim kann hinsichtlich der Verwerflichkeit von Bildern, deren Zweck den Glaubensgrundsätzen des Islam, seiner Scharia sowie seiner Kultur und seinen Sitten widerspricht, anderer Meinung sein. Daher ist es völlig haram, nackte oder halbnackte Bilder des weiblichen Körpers anzufertigen sowie Bilder oder Zeichnungen von Körperteilen der Frau, deren Anblick ihre besonderen weiblichen Merkmale hervorhebt und die sexuelle Erregung steigern kann. Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass die Arten von Bildern oder Skizzen, die in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht werden, um das sexuelle Verlangen und dessen Erregung unter den Menschen zu steigern und die niederen Neigungen wie ein loderndes Feuer anzufachen, haram und äußerst verderblich sind. Die weite Verbreitung, der Druck und die Aufbewahrung solcher Bilder oder Darstellungen, ihr Aufhängen in Wohnungen, Büros und öffentlichen Orten, ihre Ausstellung, das Anbringen an Wänden sowie das Betrachten und Beobachten aus Verlangen und Interesse – all dies fällt unter diese Kategorie des Haram.
Dasselbe gilt für die Bilder von Kāfirūn, Fāsiqūn und ungerechten Menschen. Es ist für keinen Muslim angemessen oder erlaubt, Bilder solcher Personen anzufertigen oder aufzubewahren. Auch die Bilder jener atheistischen Führer, die die Existenz Allahs leugnen und Seine Scharia missachten, sowie der Götzendiener, die Allah Schirk beigesellen, und der Juden und Christen, die das Prophetentum von Hadhrat Muhammad (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) leugnen, sind haram. Ebenso gilt dies für die Bilder jener Menschen, die trotz ihres Anspruchs, Muslime zu sein, die von Allah herabgesandten Bestimmungen außer Acht lassen und Staat, Politik und Rechtsprechung danach ausrichten, sowie für diejenigen, die Schamlosigkeit und Verderben in der Gesellschaft verbreiten, etwa Schauspieler und Schauspielerinnen, Sänger und Sängerinnen, Tänzer und Tänzerinnen und dergleichen.
Bilder von Symbolen der Religionen, die der Verbreitung des Götzendienstes dienen und dem Islam widersprechen – etwa Statuen, Porträts und Kreuze –, sind keinesfalls erlaubt. Zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) waren solche Bilder vermutlich auf den meisten Bettlaken sowie auf Vorhängen und Kissenbezügen abgebildet. Deshalb heißt es in einem Hadith:
(Arabisch*************)
Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) bewahrte in seinem Haus keinen Gegenstand auf, auf dem sich ein Bild eines Kreuzes oder dergleichen befand. Wenn sich ein solcher Gegenstand dort befand, zerriss und zerstörte er ihn.
Von Hadhrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert:
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Im Jahr der Eroberung von Mekka sah der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Bilder im Heiligtum. Daraufhin betrat er es nicht. Erst nachdem sie entfernt worden waren, betrat er es.
Aus den dort befindlichen Bildern trat die Götzenverehrung der polytheistischen Mekkaner und ihre alte Irreleitung deutlich hervor.
Von Hadhrat Ali (r.a.) wird überliefert, dass der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) einst an einem Totengebet teilnahm. Da sagte er:
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Wer von euch ist bereit, nach Medina zu gehen, jedes Grab einzuebnen, kein einziges Bild stehen zu lassen und jedes einzelne zu entstellen?
Ein Mann stand auf und sagte: „O Gesandter, ich bin bereit, dies auszuführen.“ Als die Bewohner Medinas dies hörten, wurden sie von Angst und Schrecken erfüllt. … Später kehrte der Mann zurück und meldete:
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O Gesandter! Ich habe kein einziges Götzenbild stehen lassen, sondern alle zerschmettert. Ich habe kein einziges Grab ausgelassen, sondern sie alle eingeebnet, und jedes Bild habe ich entstellt; keines habe ich verschont.
Als der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) dies hörte, verkündete er:
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Wer danach auch nur eine dieser Handlungen begeht, widersetzt sich jener Rechtleitung, die Muhammad (saw) offenbart wurde. (Musnad Ahmad)
Die Bilder, deren Entstellung und Beseitigung der Prophet (s) in diesem Hadith angeordnet hat, waren nichts anderes als Symbole und Kennzeichen des Kufr und Schirk im Zeitalter der Dschahiliya. Deshalb wollte der Prophet (s) Medina von ihnen befreien und reinigen. Aus diesem Grund erklärte er, dass die erneute Ausführung auch nur einer dieser Handlungen dem Kufr und dem Ungehorsam gegenüber der von Allah offenbarten Gesetzgebung gleichkommt.
Zusammenfassung der Bestimmungen über Bilder und Porträts sowie deren Anfertiger
Die ausführlich dargelegten Bestimmungen der islamischen Scharia über Bilder und Porträts sowie deren Anfertiger lassen sich wie folgt zusammenfassen:
a. Die Bilder und Porträts von Wesen, die außer Allah als Götter und Gottheiten angenommen werden, sind am strengsten haram, und ihre Sünde ist die schwerste. Ein herausragendes Beispiel dafür ist das Bild des von den Christen verehrten Hadhrat Masih (und seiner Mutter Maryam). Die Anfertigung solcher Bilder ist offenkundiger Kufr. Wenn jemand wissentlich und absichtlich ein solches Bild anfertigt, muss man davon ausgehen, dass er zum Kafir geworden ist. Die Anfertigung eines solchen Porträts ist eine der schwersten Sünden sowie äußerst verwerflich und abscheulich. Wer solche Bilder verbreitet oder ihnen auf irgendeine Weise Achtung erweist, trägt entsprechend seinem Anteil an dieser Handlung ebenfalls einen Anteil an der Sünde.
b. Eine geringere Sünde ist die Anfertigung von Porträts solcher Persönlichkeiten, die zwar nicht verehrt, aber mit Achtung behandelt werden. Dazu gehören etwa Könige und Herrscher eines Landes, höchste Führer, Verwaltungsbeamte, Diktatoren und andere; ihre Porträts werden als Denkmäler angefertigt und an öffentlichen Orten aufgestellt. Im Hinblick darauf, ob ein Porträt unvollständig oder vollständig ist, besteht hinsichtlich der Sünde kein Unterschied.
d. Eine noch geringere Sünde ist die Anfertigung von Porträts solcher Personen, denen keine Ehrung oder Heiligkeit erwiesen wird. Dennoch sind auch diese haram; darüber besteht kein Meinungsunterschied. Porträts von Personen, die verachtet und geringschätzig behandelt werden, fallen jedoch nicht unter diese Kategorie. Dazu gehören etwa Bildnisse, die aus Kinderspielzeug oder Süßigkeiten angefertigt und anschließend gegessen werden.
ঙ. Danach stellt sich die Frage nach den Bildern von nicht lebenden Darstellungen, also nach künstlerischen Bildern von Persönlichkeiten, denen Ehrerbietung erwiesen wird, etwa von Verwaltungsbeamten, Volksführern, Staatsgründern und dergleichen. Dies gilt insbesondere, wenn solche Bilder irgendwo aufgestellt oder aufgehängt werden. Das Verbot wird noch strenger und schwerwiegender, wenn es sich um Bilder von Menschen handelt, die zu den Ungerechten, den Frevlern und Sündern, den Atheisten und dergleichen gehören. Denn solchen Menschen Ehrerbietung und Respekt zu erweisen, ist ein ebenso großes Verbrechen wie die Auslöschung des Islam.
চ. Hinsichtlich der Sünde ist eine geringere Stufe das Anfertigen von Bildern, die mit Gliedmaßen und körperlicher Gestalt versehen sind, also auch von Lebewesen, denen zwar keine Ehrerbietung erwiesen wird. Dennoch bringen sie Luxus zur Geltung. Türen und Wände mit Stoffen zu bedecken, auf denen sich solche Bilder befinden, ist nichts anderes als makruh.
ছ. Das Anfertigen und Aufbewahren von Bildern nicht lebender Dinge – etwa von Dattelpalmen, Flüssen, Schiffen, Bergen, Mond und Sonne sowie von anderen natürlichen und landschaftlichen Szenen – ist nicht sündhaft, solange sie die Menschen nicht vom Gottesdienst und der Anbetung Allahs ablenken und nicht bloß ein Symbol des Luxus sind. Andernfalls sind solche Bilder makruh.
জ. Danach kommen die durch Spiegelung entstandenen Bilder, also Fotografien. Grundsätzlich sind sie mubah, sofern nicht von vornherein eine verbotene Absicht damit verbunden ist, etwa wenn das Bild dazu dient, die religiöse Heiligkeit oder die weltliche Ehre der abgebildeten Person hervorzuheben. Besonders wenn diese Person ein Kafir ist – wenn sie also Götzendiener, Kommunist oder ein irregeleiteter Künstler ist –, ist dies nicht zulässig.
ঝ. Abschließend gilt: Wenn verbotene Bildnisse entstellt oder in eine verachtete und niedrige Form gebracht werden, fallen sie aus der Kategorie des Verbotenen heraus und werden als halal angesehen. Dazu gehören etwa Darstellungen auf Bettlaken oder auf dem Fußboden, die mit Füßen oder Schuhen zertreten werden, und dergleichen.
Hunde ohne Notwendigkeit halten
Der edle Prophet (s.) hat verboten, ohne Notwendigkeit einen Hund im Haus zu halten.
Es mangelt auf der Welt nicht an geschmacklosen Menschen, die mit vollen Händen Geld für die Haltung und Pflege von Hunden ausgeben, aber geizig und zurückhaltend sind, wenn sie auch nur einen Groschen für ein Menschenkind aufwenden sollen. Manche geben sich außerdem nicht damit zufrieden, Geld für die Wahrung der Würde und der Gefühle des Hundes auszugeben, sondern verbinden damit auch ihre eigenen Herzensgefühle. Das geschieht, wenn sie keine Zuneigung zu ihren eigenen Verwandten empfinden und im Begriff sind, ihre Nachbarn und Brüder zu vergessen – obwohl sie nicht einmal die geringste Vernachlässigung gegenüber einem Hund ertragen können.
Wenn ein Hund im Haus eines Muslims gehalten wird, besteht die Gefahr, dass er durch Ablecken Speisen, Gefäße und dergleichen verunreinigt. Der edle Prophet (s) sagte: (Arabisch**********************)
Wenn ein Hund seine Schnauze in ein Gefäß steckt, muss es siebenmal gewaschen werden; einmal davon muss es unbedingt mit Erde gescheuert werden.
Einige Fachgelehrte haben gesagt, dass die Haltung eines Hundes im Haus deshalb verboten ist, weil er beim Anblick von Gästen und Besuchern zu bellen beginnt, Bettler erschreckt und auch Passanten ohne Weiteres beißt.
Der edle Prophet (s) sagte: (Arabisch**********************)
Hazrat Dschibril (a) kam zu mir und sagte: Ich war letzte Nacht zu dir gekommen, trat aber nicht ein, weil sich an der Tür ein Bildnis befand, im Haus ein Vorhang mit Bildern hing und sich außerdem ein Hund im Haus befand. Befiehl nun, den Kopf des Bildnisses im Haus abzuschlagen, dann wird es die Gestalt eines Baumes annehmen; und befiehl, den Vorhangstoff in zwei Kissen zu zerschneiden, die Tag und Nacht zertreten werden, und den Hund hinauszuschaffen.
Die hier erteilte Anweisung bezieht sich auf einen Hund, der ohne Notwendigkeit gehalten wird.
Haltung von Hunden zur Jagd und zum Bewachen
Ein Hund, der für einen bestimmten Zweck gehalten wird – etwa ein Jagdhund oder ein Hund, der zur Betreuung und Bewachung von Feldern, Höfen oder Haustieren gehalten wird –, fällt nicht unter dieses Verbot. Der edle Gesandte (s) sagte:
Wer einen Hund hält und besitzt, ohne ihn zur Jagd, zur Bewachung von Feldern und Höfen, des Hauses oder von Vieh zu benötigen, dessen gute Taten werden täglich um das Maß eines Qirāt vermindert.
Einige Rechtsgelehrte haben aus diesem Hadith abgeleitet, dass das Halten von Hunden verboten sei; sie vertreten jedoch die Ansicht, dass es lediglich makruh und nicht haram ist. Denn wäre das Halten von Hunden haram, so wäre es unter allen Umständen haram und man müsste es jederzeit unterlassen, unabhängig davon, ob die guten Taten vermindert werden oder nicht.
Das Verbot, Hunde in Häusern zu halten, bedeutet nicht, dass man ihnen gegenüber Grausamkeit zeigen soll; ebenso wenig ist diese Anordnung zur Ausrottung oder Tötung der Hunde erlassen worden. Denn der edle Prophet (S.a.w.) sagte:(Arabisch********************)
Wenn der Hund nicht eine von Allah erschaffene Gattung wäre, wie es noch viele andere Gattungen gibt, hätte ich befohlen, ihn zu töten.
Mit diesen Worten bestätigte der edle Gesandte Allahs (S.a.w.) genau die oben dargelegte wichtige Ansicht. Die eigentliche und größte Wahrheit ist, dass sogar der edle Koran selbst darauf hinweist und sagt:(Arabisch************************)
Alle Tiere, die auf der Erde umhergehen, und alle Vögel, die auf ihren beiden Flügeln fliegen, sind Arten, die ebenso wie ihr jeweils auf unterschiedliche Weise erschaffen wurden. (Sure al-Anʿām: 38)
Der edle Prophet (S.a.w.) erzählte seinen Gefährten die Geschichte eines Mannes. Dieser Mann sah in der Wüste einen Hund. Der Hund hechelte und leckte vor Durst den Boden. Als der Mann dies sah, ging er zu einem Brunnen, schöpfte mit einem Eimer Wasser und gab dem Hund zu trinken, bis er seinen Durst gestillt hatte. Allah, der Erhabene, nahm diese Tat von ihm an und vergab ihm seine Sünden.
Das Halten von Hunden aus der Sicht der modernen Wissenschaft
Wir begegnen Menschen, die von ihrer Liebe zur westlichen Zivilisation so verblendet sind, dass sie sich für barmherzig, hochgradig humanistisch und allen Lebewesen gegenüber mitfühlend halten. Sie erheben aus islamischer Sicht Einwände und fragen, wie es sein könne, dass darin dazu aufgefordert werde, sich von einem solchen intelligenten, freundlichen und treuen Tier fernzuhalten. Diesen Menschen möchten wir einen Aufsatz vorlegen, der von diesem deutschen Gelehrten verfasst und in dieser deutschen Zeitschrift veröffentlicht wurde. Darin werden die unvermeidlichen Probleme geschildert, die sich aus der Haltung von Hunden und dem Umgang mit ihnen ergeben. Der Aufsatz lautet:
In den vergangenen Jahren ist das Interesse der Menschen an der Hundehaltung stark gestiegen. Daher erscheint es dringend notwendig, ihre Aufmerksamkeit auf die Gefahren zu lenken, die sich daraus ergeben können. Besonders dann, wenn die Menschen sich nicht darauf beschränken, Hunde zu halten, sondern mit ihnen spielen und sie küssen. Darüber hinaus lässt man die Hunde so frei umherlaufen, dass sie die Hände von Klein und Groß ablecken. Oft hält man ihnen sogar überschüssige Speisen in den eigenen Gefäßen oder Tellern hin. Außerdem ist diese Gewohnheit derart abstoßend, dass ein gesunder Verstand und guter Geschmack sie nicht hinzunehmen bereit sind. Sie widerspricht auch den Regeln der Sauberkeit.
Betrachtet man die Angelegenheit aus Sicht der Gesundheitswissenschaft, darf man die Gefahr, die durch die Hundehaltung und den Scherz und das Spielen mit ihnen über die Gesundheit und das Leben der Menschen hereinbrechen kann, keineswegs als geringfügig und unbedeutend ansehen. Viele Menschen müssen für ihre Unwissenheit einen hohen Preis bezahlen. Der Grund dafür ist, dass sich im Körper des Hundes Keime befinden, die Krankheiten hervorrufen können, die dauerhaft und medizinisch unheilbar sind. Es lässt sich nicht zählen, wie viele Menschen von diesen Krankheiten befallen werden und ihr Leben verlieren müssen.
Diese Keime haben die Form eines Bandes. Sie verursachen im menschlichen Körper Krankheiten, die Furunkeln und Hautausschlägen ähneln. Derartige Keime finden sich auch im Körper von Haustieren, insbesondere von Schweinen; doch nur die Keime im Körper des Hundes besitzen die Eigenschaft, sich bei Haltung und Aufzucht weiterzuentwickeln.
Auch im Körper von Geiern und Schakalen befinden sich Keime. Im Körper von Katzen sind sie dagegen kaum anzutreffen. Diese Keime unterscheiden sich in ihrer Beschaffenheit von anderen bandförmigen Keimen. Sie sind so fein und dünn, dass man sie nicht sehen kann. Über sie sind in den vergangenen Monaten einige Erkenntnisse gewonnen worden.
Der Verfasser des Aufsatzes schrieb später:
Diese Keime dringen in die Leber des Menschen ein und treten dort in verschiedener Weise in Erscheinung. Oft dringen sie in die Lunge, die Eierstöcke, die Milz, die Nieren und in das Gehirn ein. Dann verändert sich ihre Gestalt beträchtlich. Es kommt zu einem Zustand, in dem selbst Fachleute nicht in der Lage sind, sie festzustellen und zu erkennen.
Wie dem auch sei: Die durch diese Keime verursachten Geschwüre sind, ganz gleich, an welchem Körperteil sie auftreten, für die Gesundheit äußerst schädlich und gefährlich. Bis heute ist keine Behandlung für diese Keime bekannt. Deshalb müssen wir mit aller Kraft versuchen, dieser unheilbaren Krankheit entgegenzutreten. Wir müssen die Menschen vor dieser Gefahr bewahren.
Der deutsche Mediziner Nöller sagte: Die Zahl der Wunden, die durch die Keime von Hunden im menschlichen Körper entstehen, beträgt keineswegs weniger als ein Prozent. In manchen Ländern sind bis zu zwölf Prozent der Menschen von dieser Krankheit betroffen. Das beste Mittel, diese Krankheit zu verhindern, besteht darin, diese Keime auf den Körper des Hundes zu beschränken und ihre Ausbreitung zu verhindern. …..
Wenn der Mensch seine Gesundheit bewahren und sein Leben schützen will, muss er Umarmungen und Küsse mit Hunden vermeiden. Man darf sie nicht in seine Nähe kommen lassen und muss Kinder von ihnen fernhalten. Man sollte Hunden auch nicht erlauben, die eigenen Hände zu lecken. Es darf nicht zugelassen werden, dass Hunde sich an Orten aufhalten, an denen Kinder spielen, spazieren gehen und sich vergnügen, und dort die Möglichkeit erhalten, Schmutz zu verbreiten. Doch es ist überaus bedauerlich, dass gerade auf den Spielplätzen der Jungen und Mädchen sehr viele Hunde anzutreffen sind.
Das Gefäß für das Futter des Hundes muss völlig anders und getrennt sein. Es ist höchst unangemessen, Hunden die Gefäße zum Lecken zu geben, die Menschen für ihre eigene Nahrung verwenden. Man sollte ihnen den Zutritt zu Märkten, Basaren, Hotels und Küchen nicht gestatten. Kurz gesagt: Im Umgang mit Hunden muss man Vorsicht walten lassen und sie von allem fernhalten, was zum Essen und Trinken dient.
Angesichts dieser nachdenklich stimmenden Darstellung eines nichtmuslimischen Denkers muss man bedenken, wie realitätsbezogen und ausgesprochen wissenschaftlich das von Muhammad (s.a.w.s.) ausgesprochene Verbot eines engen Umgangs mit Hunden ist. Er wies zudem an, besondere Vorsicht walten zu lassen, damit Hunde ihre Schnauze nicht an Gefäße legen können, die für Essen und Trinken verwendet werden. Darüber hinaus verbot er, Hunde ohne Notwendigkeit zu halten. Wenn man im Licht der obigen Darstellung darüber nachdenkt, wird klar erkennbar, welch gewaltiger Nutzen für die gesamte Menschheit in der von dem edlen Gesandten (s.a.w.s.) erlassenen Vorschrift liegt.
Tatsächlich war der edle Prophet (s.a.w.s.) ein Ummī. Dennoch muss man staunen, wenn man sieht, wie sehr die von ihm vorgelegte Lehre mit den äußerst modernen wissenschaftlichen Theorien und Erkenntnissen unserer Zeit – vierzehnhundert Jahre später – übereinstimmt. Sobald wir diese Wahrheit erkennen, erklingt ganz spontan in unseren Stimmen folgende Erklärung des Edlen Qur’an:(Arabisch***************)
Der Prophet spricht nichts aus eigenem Antrieb; was er spricht, ist nichts anderes als Offenbarung.
Erwerb und Beruf
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So ist es Allah, Der euch die Erde gefügig, eben und demütig gemacht hat. So geht auf ihren Schultern umher und esst von Allahs Versorgung.
Dies ist die grundlegende göttliche Weisung im Hinblick auf den Erwerb des Lebensunterhalts. Zu diesem Zweck hat Allah, der Erhabene, die Erde in den Dienst des Menschen gestellt. Daher muss man diese Gnade vollständig nutzen und sich in jeder Hinsicht um Anstrengung und Bemühung bemühen, auf der Suche nach den Gaben der Gunst Allahs.
Für einen arbeitsfähigen Menschen ist untätiges Herumsitzen haram
Es ist keineswegs möglich, dass ein Muslim unter dem Vorwand, in Gottesverehrung und Andacht vertieft zu sein oder auf Allah zu vertrauen, vom Erwerb seines Lebensunterhalts Abstand nimmt oder diesem gleichgültig gegenübersteht. Denn vom Himmel werden gewiss weder Gold noch Silber herabregnen.
Ebenso kann es keinesfalls erlaubt sein, sich hinzusetzen und von den Spenden und Almosen der Menschen abhängig zu bleiben und, obwohl man über Mittel und Möglichkeiten zum Erwerb des Lebensunterhalts verfügt, diese nicht zu nutzen, um sich dem Erwerb zu widmen und auf diese Weise nicht zu versuchen, die Bedürfnisse seiner selbst und seiner Verwandten zu erfüllen. In diesem Zusammenhang sagte der edle Gesandte (s.a.w.):
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Für einen Reichen ist es nicht erlaubt, Almosen anzunehmen, ebenso wenig für einen kräftigen und gesunden Menschen.
Über diese Angelegenheit hat der edle Prophet (s.a.w.) eindringliche und strenge Worte gesprochen: Kein Muslim soll vor einem anderen die Hand zum Betteln ausstrecken, wodurch der Glanz seines Gesichts erlöschen und er die Würde und das Ansehen seiner Menschlichkeit ohne Grund schädigen würde. Er sagte:(Arabisch*****************)
Wer ohne Not um Almosen bittet, begeht eine so schreckliche Tat, als würde er mit eigener Hand glühende Kohlen sammeln. (Bayhaqi, Ibn Khuzayma)
Er sagte ferner:(Arabisch***************************)
Wer die Menschen mit dem Ziel um Almosen bittet, reich zu werden, der hat sein Gesicht bis zum Tag der Auferstehung mit Wunden versehen; er wird gezwungen sein, die heißen Steine der Hölle zu essen. Wer von diesen Dingen für sich mehr sammeln will, der tue es, und wer weniger will, der tue es. (Tirmidhi)
Eine weitere Aussage von ihm:(Arabisch******************)
Wer sich daran gewöhnt, um Almosen zu bitten, wird Allah begegnen, ohne dass sich auch nur ein Stück Fleisch in seinem Gesicht befindet. (Bukhari, Muslim)
Um die Muslime vor diesem schrecklichen Ende zu bewahren, hat der edle Prophet (Friede sei mit ihm) ihre Ehre geschützt und dafür Sorge getragen, in ihnen Selbstachtung, die Abkehr von unrechten Taten und die Tugend der Zurückhaltung vom Betteln zu fördern.
Wann ist das Betteln erlaubt?
Dennoch hat der edle Prophet (Friede sei mit ihm) die dringenden Nöte der Menschen vollkommen berücksichtigt. Wenn jemand gezwungen ist, um Almosen zu bitten und die Regierung oder Einzelpersonen um Hilfe zu ersuchen, trifft ihn gewiss keine Sünde. Der edle Prophet sagte
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Betteln kommt einer Verletzung gleich. Wer bettelt, zerkratzt sein eigenes Gesicht. Wer also möchte, soll sein Gesicht in diesem Zustand belassen, und wer möchte, soll davon ablassen. Wenn jedoch jemand bei einer Person mit Autorität um etwas bittet oder um etwas bitten muss, das unumgänglich notwendig ist, so ist dies etwas anderes. (Abū Dāwūd, an-Nasāʾī)
Abū Bischr Qabīsa ibn al-Muchāriq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte:
(Arabisch*************************)
Ich hatte die Verantwortung für eine Bürgschaft übernommen. Deshalb begab ich mich zum ehrwürdigen Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und bat um Almosen. Er sagte: »Warte, bis Almosengelder eintreffen; dann werde ich dir daraus geben.« Danach sagte er: »O Qabīsa, das Bitten ist nur für drei Personen erlaubt. Erstens für denjenigen, der die Verantwortung für eine Bürgschaft übernommen hat. Für ihn ist das Bitten so lange erlaubt, bis er den benötigten Betrag erhalten hat; danach soll er damit aufhören. Zweitens für denjenigen, dessen Vermögen durch ein Unglück zugrunde gegangen ist. Dieser darf so lange bitten, bis er wieder für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Und drittens für denjenigen, der von bitterer Armut betroffen ist, bis drei verständige Menschen aus seiner Nachbarschaft bestätigen, dass dieser Mann in Not geraten ist. In einem solchen Fall ist es ihm erlaubt zu bitten, bis er wieder für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.«
Abgesehen davon ist das Vermögen, das jeder Bettler verzehrt, für ihn verboten.
Arbeit ist ehrenvoll
Die Menschen betrachten manche Arbeit als minderwertig. Doch der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) billigte dies nicht. Er lehrte seine Gefährten, dass in jeder Arbeit, welcher Art sie auch sein mag, Ehre und vollkommene Würde liegen, während in der Annahme von Hilfe durch andere und in der Abhängigkeit von ihnen jede Art von Erniedrigung und Schande liegt. Er sagte:(Arabisch*********************)
Für einen Menschen ist es viel besser und segensreicher, mit einem Seil in den Wald zu gehen, ein Bündel Holz auf dem Kopf nach Hause zu tragen und es zu verkaufen, wodurch Allah seine Ehre bewahrt, als die Menschen um Almosen zu bitten, da keineswegs sicher ist, ob sie ihm etwas geben werden oder nicht.
Daher sollte ein Muslim durch Landwirtschaft, Handel, Handwerk oder irgendeine ähnliche Arbeit beziehungsweise durch eine Anstellung seinen Lebensunterhalt verdienen, solange diese Tätigkeit nicht dazu führt, dass er in eine verbotene Arbeit verwickelt wird.
Erwerb durch Landwirtschaft
Der erhabene Koran hat im Zusammenhang mit der Erwähnung der Gunst und Wohltaten Allahs, des Erhabenen, gegenüber den Menschen zahlreiche grundlegende und wichtige Anweisungen zur Landwirtschaft gegeben.
Allah, der Erhabene, hat den Boden und das Land der Erde für die Erzeugung und den Anbau von Feldfrüchten geeignet gemacht. Er hat sie zu einem Lager und einem Boden gemacht; dies ist eine große Gunst Allahs für Seine Schöpfung. Es ist unbedingt unsere Pflicht, dieser Gunst zu gedenken und ihren Wert zu erkennen.
Es wird gesagt:(Arabisch***********)
Allah, der Erhabene, hat die Erde für euch zu einem Lager und einem Boden gemacht, damit ihr auf den offenen Wegen, die sich auf ihr befinden, umhergehen könnt. (Sure Nūḥ 71:19–20
Er hat die Erde für die Geschöpfe geschaffen. Auf ihr gibt es Früchte, Dattelpalmen mit ihren Hüllen, Getreide mit seinen Spelzen und duftende Blumen. Welche der Gaben der Macht eures Allahs wollt ihr also leugnen?
Er hat Wasser in Form von Regen herabgesandt, es in Kanäle und Quellen fließen lassen und damit das tote Land belebt.
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Er hat Wasser aus der Höhe herabgesandt. Danach haben Wir damit allerlei Pflanzen, Bäume und anderes hervorgebracht und daraus grüne, frische Zweige sprießen lassen; aus ihnen bringen Wir geschichtete Körner hervor.
(Arabisch **************
Der Mensch soll auf seine Nahrung achten und darüber nachdenken. Wir allein haben das Wasser nach Bedarf herabgesandt. Danach haben Wir die Erde auf erstaunliche Weise aufbrechen lassen und darauf Getreide, Trauben und Gemüse hervorgebracht.
Allah sendet die Winde als Überbringer froher Botschaft. Durch sie ziehen die Wolken dahin, und die Pflanzen tragen Früchte.
(Arabisch***************)
Und Wir haben die Erde weit ausgedehnt, darauf hohe, feste Berge gesetzt und auf ihr alles wohlgeordnet und maßvoll hervorgebracht. Und darin haben Wir euren Lebensunterhalt geschaffen, ebenso denjenigen, deren Versorger ihr nicht seid. Und die Vorräte aller Dinge sind bei Uns aufbewahrt; aus ihnen geben Wir nur in einem bekannten Maß. Und Wir senden die Winde, mit Früchten beladen. Danach lassen Wir aus der Höhe Wasser herabkommen und tränken euch damit. Ihr könnt es jedoch nicht aufbewahren. (Sure al-Hidschr: 19–22)
In all diesen Versen lenkt Allah der Erhabene die Aufmerksamkeit der Menschen auf die Gnaden der Landwirtschaft sowie auf die Mittel, durch die sie leicht ausgeübt werden kann. Der edle Gesandte (S) sagte:(Arabisch**********)
Wenn ein Muslim einen Baum pflanzt oder ein Feld bestellt und Vögel oder Menschen davon essen, wird es ihm als Almosen angerechnet. (Buchari, Muslim)
Das heißt, die Belohnung für diese Tat wird ihm fortwährend zuteil, solange von diesem Baum oder Feld gegessen wird – selbst wenn der Besitzer des Landes oder derjenige, der den Baum gepflanzt hat, bereits verstorben ist oder das Eigentum übertragen wurde.
Nach Ansicht der Gelehrten ist es angesichts der Barmherzigkeit und Freigebigkeit Allahs nicht unmöglich, dass Er einem solchen Menschen auch nach dessen Tod weiterhin Belohnung zukommen lässt, wie Er es ihm zu dessen Lebzeiten zukommen ließ. Auf diese sechs Taten beziehen sich die obigen Ausführungen: fortdauernde Almosen, Wissen, durch das die Menschen Nutzen ziehen, ein rechtschaffenes Kind, das für ihn betet, ein gepflanzter Baum, Landwirtschaft und der Wachdienst an der Grenze.
In einem Hadith wird berichtet, dass ein Mann zu Abu d-Darda (R) kam, während dieser einen Walnusssetzling pflanzte. Der Mann sagte: „Bis er Früchte trägt, werden doch viele Jahre vergehen?“ Abu d-Darda (R) erwiderte: „Was schadet das? Andere werden davon essen, und ich werde dafür Belohnung erwerben.“
Von einem weiteren Gefährten des edlen Propheten (S) wird überliefert, dass er sagte: „Ich hörte den edlen Gesandten mit meinen eigenen Ohren sagen:“(Arabisch ***************)
Wer einen Baum pflanzt und sich anschließend um seine Pflege und Betreuung kümmert, bis er Früchte trägt, wird von Allah für alles belohnt, was während dieser Zeit von seinen Früchten genutzt wird.
Auf der Grundlage all dieser und vieler weiterer ähnlicher Hadithe haben die Gelehrten gesagt, dass die Landwirtschaft im Vergleich zu den anderen Erwerbsmöglichkeiten sehr vorzüglich ist. Nach Ansicht anderer Gelehrter sind jedoch Industrie und Handwerk besser. Wieder andere halten den Handel für die beste Möglichkeit.
Einige andere Fachleute haben gesagt, dass je nach den Umständen unterschiedliche Tätigkeiten als vorzugswürdig gelten können. Bei einem akuten Mangel an Lebensmitteln ist beispielsweise die Landwirtschaft vorzuziehen, weil ihr Nutzen im Allgemeinen allen zugutekommt. Wenn jedoch infolge von Überfällen weniger Waren auf die Märkte gelangen, ist der Handel eine gute Tätigkeit; zur Deckung des Bedarfs an industriell hergestellten Gütern ist dann die industrielle Arbeit vorzuziehen.(Arabisch******************)
Die oben zuletzt angeführte Darstellung stimmt vollständig mit den modernen wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen überein.
Verbotene Landwirtschaft
Auch der Anbau der Pflanzen, deren Verzehr der Islam für haram erklärt hat oder deren Verwendung schädlich ist, ist haram, etwa von Ganja und Opium.
Dasselbe gilt für Tabak. Er ist nach der Auffassung derjenigen haram, die den Tabakkonsum für haram halten. Viele haben dieser Auffassung den Vorzug gegeben. Nach der Auffassung derjenigen hingegen, die den Tabakkonsum für makruh halten, ist auch sein Anbau makruh.
Für einen Muslim ist es nicht zulässig, eine verbotene Sache mit der Absicht anzubauen, sie an Nichtmuslime zu verkaufen und dadurch Geld zu verdienen. Ein Muslim darf niemals zur Verbreitung verbotener Dinge beitragen. Daher ist es Muslimen nicht erlaubt, Schweine zu züchten und sie an Nichtmuslime, Christen und andere zu verkaufen. Wir haben bereits gesagt, dass es aus islamischer Sicht nicht zulässig ist, erlaubte Trauben an jemanden zu verkaufen, von dem bekannt ist, dass er daraus Sura (Wein) herstellen wird.
Industrie und anderes
Der Islam hat zur Landwirtschaft ermutigt und ihre Vorzüge ausführlich beschrieben. Er hat auch auf den großen Lohn hingewiesen, der mit dieser Tätigkeit verbunden ist. Doch dass die Angehörigen der muslimischen Gemeinschaft ausschließlich in der Landwirtschaft aufgehen – wie eine Muschel, die in ihrer Schale eingeschlossen bleibt – ist keineswegs wünschenswert. Der Islam billigt es den Muslimen nicht, die Landwirtschaft allein für ausreichend zu halten und ständig hinter den Ackerbauochsen herzugehen. Denn wenn es so wäre, könnten sie möglichen nationalen Gefahren und Katastrophen nicht begegnen. Wenn der ehrwürdige Prophet (S) deshalb die Landwirtschaft als eine Tätigkeit der Erniedrigung bezeichnet hat, ist das nicht verwunderlich. Denn die Wirklichkeit der Zeit hat die Wahrheit dieser Aussage deutlich bestätigt. Er sagt:(Arabisch***********************)
Wenn ihr zinsbasierte Geschäfte betreibt, euch an den Schwänzen von Rindern festhaltet und euch, statt dem Dschihad Aufmerksamkeit zu schenken, ganz der Landwirtschaft widmet, wird Allah euch Erniedrigung auferlegen. Diese wird nicht von euch genommen werden, bis ihr zu eurer Religion zurückkehrt. (Abu Dawud) Daher ist es notwendig, neben der Landwirtschaft auch gewerblichen und handwerklichen Tätigkeiten nachzugehen. Nur dadurch können die Bedürfnisse eines wohlhabenden und angenehmen Lebens sowie die Erfordernisse einer unabhängigen und starken Umma – eines gefestigten und selbstständigen Regierungs- und Staatswesens – erfüllt werden. Das Handwerk ist nach islamischer Auffassung nicht nur eine erlaubte Tätigkeit, wie einige Gelehrte gesagt haben; vielmehr ist es eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard kifāya). Das bedeutet, dass in der muslimischen Gesellschaft so viele Menschen in den verschiedenen Gewerben und Handwerken bewandert sein müssen, dass die Bedürfnisse der Gemeinschaft ohne Schwierigkeiten erfüllt werden können und jeder seine notwendigen Aufgaben ordnungsgemäß erledigen kann. Wenn in einem Bereich des Handwerks ein solcher Mangel entsteht, dass niemand zu finden ist, der diese Arbeit verrichtet, wird die gesamte Gesellschaft und die gesamte Gemeinschaft dafür schuldig und sündig sein – insbesondere die Führenden und die Verantwortlichen des Staates werden dafür zur Rechenschaft gezogen.
Imam al-Ghazālī (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
Der Erwerb jener Kenntnisse ist eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard kifāya), ohne die das weltliche Leben der Menschen nicht bestehen kann. Dazu gehört beispielsweise die Medizin, die für die Erhaltung der Gesundheit des Körpers unbedingt erforderlich ist. Auch Mathematik und Rechenkunst sind für sämtliche Angelegenheiten unerlässlich, etwa für gegenseitige Geschäfte, letztwillige Verfügungen und die Aufteilung von Erbschaften. Es handelt sich um Kenntnisse, deren Fehlen – wenn es keine entsprechend ausgebildeten Menschen gibt – die Bevölkerung in große Schwierigkeiten bringt. Sobald sich jemand einer solchen Aufgabe widmet, sind die anderen von dieser Verantwortung entbunden. Deshalb sind Medizin und Rechenkunst unserer Auffassung nach eine gemeinschaftliche Pflicht. Auch grundlegende Tätigkeiten und Handwerke sind nichts anderes als eine gemeinschaftliche Pflicht, etwa Ackerbau, Pflügen, Weben und Viehzucht. Ebenso gehören Feldarbeit und das Schneiderhandwerk zu dieser gemeinschaftlichen Pflicht. Wenn es in einem Land an Einrichtungen für diese Tätigkeiten fehlt, darf man es keinesfalls dem Untergang entgegentreiben lassen.Arabisch****************)
Im Edlen Koran wird auf viele Arten handwerklicher Tätigkeiten deutlich hingewiesen, und es wird klar gesagt, dass sie zu den großen Gaben Allahs für die Menschen dieser Welt gehören. So wird beispielsweise über den Propheten David (Friede sei mit ihm) gesagt: Bestimmungen des Erlaubten und Verbotenen im Islam(Arabisch*******************)
Und Wir machten ihm das Eisen weich und wiesen ihn an: „Fertige Panzerhemden an und bemiss ihre Ringe genau.“ (Sure Saba 34:10–11)
Und Wir lehrten ihn die Kunst, Panzerhemden herzustellen, damit sie euch im Krieg schützen. Werdet ihr also nicht dankbar sein? (Sure al-Anbiyāʾ 21:80)
Über den Propheten Salomo (Friede sei mit ihm) wird gesagt:
Und Wir ließen für ihn eine Quelle aus Kupfer fließen und unterwarfen ihm Dschinn, die auf Allahs Geheiß vor ihm arbeiteten.
Und Wir ließen für ihn eine Quelle aus Kupfer fließen und unterwarfen ihm Dschinn, die nach Allahs Befehl vor ihm arbeiteten. Denjenigen unter ihnen, der Unseren Befehl missachtete, ließen Wir die Strafe des lodernden Feuers kosten! Sie fertigten für ihn, was immer er wollte: hohe Paläste und feststehende Kessel. O Nachkommen Davids, wirkt in Dankbarkeit!
Auch der Bau der hohen und festen Mauer durch Dhul-Qarnain wird im Koran erwähnt. Es heißt:(Arabisch *********************)
Was mein Herr mir gegeben hat, ist viel. Ihr sollt mich nur durch Arbeit und Mühe unterstützen; ich werde zwischen euch und ihnen einen Damm errichten. Bringt mir Eisenplatten! Als er schließlich den Zwischenraum zwischen den beiden Bergen ausgefüllt hatte, sagte er zu den Leuten: „Entfacht nun das Feuer!“ Als diese Feuerwand vollständig feuerrot geworden war, sagte er: „Bringt mir geschmolzenes Kupfer, damit ich es darüber gieße.“ Dieser Damm war so fest errichtet, dass Gog und Magog nicht darüber hinwegklettern konnten; noch schwerer war es für sie, darin einen Tunnel anzulegen. (Sure al-Kahf 18:95–97)
Auch die Geschichte vom Bau der Arche des Propheten Noah wird im Koran angeführt. Darin findet sich ein Hinweis auf den Bau eines äußerst stabilen Schiffes, das sich auf Flüssen und Meeren wie ein Berg erhob und schwimmen konnte. Es heißt:(Arabisch*************)
Die Schiffe, die auf den Flüssen und Meeren dahinziehen und ihre Häupter gleich Bergen erheben, sind besondere Zeichen Allahs. (Sure Schura: 32)
In zahlreichen Suren des Korans werden Jagdkenntnisse und Tätigkeiten aller Art erwähnt, etwa der Fischfang, die Jagd auf Meerestiere, die Jagd auf Landtiere sowie das Tauchen zur Gewinnung von Perlen und Edelsteinen und anderes mehr.
Vor allem werden im edlen Koran der wahre Wert und die vielseitige Verwendbarkeit des Eisens erwähnt.
In keiner der früheren heiligen Schriften oder der von Menschen verfassten Bücher findet sich eine Erwähnung davon. Nachdem im Koran die Entsendung der Gesandten und die Herabsendung der Bücher erwähnt worden ist, heißt es:(Arabisch************************)
Und Wir haben das Eisen erschaffen. In ihm liegt große Stärke, und es birgt unermesslichen Nutzen für die Menschen.
Dieser Vers stammt aus der Sure „Das Eisen“. Daraus wird deutlich, dass der Islam der Eisenindustrie besondere Bedeutung beigemessen hat.
Tatsächlich gilt aus islamischer Sicht jede Tätigkeit im Handwerk, die zur Befriedigung der Bedürfnisse der menschlichen Gesellschaft und zur Verwirklichung echten Wohlergehens ausgeübt wird, als „ʿAmal Ṣāliḥ“ – als gute Tat. Voraussetzung ist, dass dabei aufrichtig gehandelt wird und das Maß an Können und Fachkenntnis, zu dem der Islam anweist, vollständig angewandt wird.
Viele Berufe, die in der menschlichen Gesellschaft als äußerst niedrig und unbedeutend galten, hat der Islam mit großer Würde versehen. So betrachteten die Menschen einen Ziegenhirten nicht mit Achtung. Doch der edle Prophet (s) sagte:(Arabisch**************)
Jeder von Allah gesandte Prophet hat Ziegen gehütet. Die Gefährten fragten:(Arabisch***********)
O Gesandter! Haben auch Sie Ziegen gehütet?
Die Gefährten fragten:(Arabisch**************)
O Gesandter! Haben auch Sie Ziegen gehütet?
Darauf antwortete er:(Arabisch***************)
Ja, ich habe gegen Lohn die Ziegen der Leute von Mekka gehütet. (Buchari)
Der Siegel der Propheten, Hazrat Muhammad (s), hat Ziegen gehütet. Entscheidend ist, dass diese Ziegen nicht ihm selbst gehörten. Vielmehr gehörten sie den Leuten von Mekka, und er hütete sie gegen einen festgelegten Lohn. Indem der edle Prophet (s) dies erwähnte, lehrte er seine Gefährten, dass diejenigen Ehre besitzen, die arbeiten und durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Diejenigen dagegen, die untätig sitzen bleiben, nichts verdienen und auf Kosten anderer leben, besitzen weder Ehre noch Ansehen.
Im edlen Koran wird die Geschichte von Hazrat Isa (a) angeführt. Darin wird gesagt, dass er bis zu acht aufeinanderfolgende Jahre als Arbeiter bei einem alten Scheich gearbeitet habe. Der Lohn für diese Arbeit bestand darin, dass ihm eine der Töchter des Alten zur Ehe gegeben wurde. Hazrat Isa (a) galt bei ihm als ein sehr guter Arbeiter und war ein äußerst vertrauenswürdiger Beschäftigter. Eine Tochter des Alten sagte mit großer Klugheit:
O Vater, stelle ihn gegen Lohn als Arbeiter ein. Der beste Beschäftigte, den man einstellen kann, ist derjenige, der stark und vertrauenswürdig ist.
Hazrat Ibn Abbas (ra) überlieferte, dass Hazrat Dawud ein Hersteller von Rüstungen und Haushaltsgegenständen war. Hazrat Adam war Landwirt. Hazrat Nuh (a) war Handwerker, Hazrat Idris (a) war Schneider, und Hazrat Musa (a) war Ziegenhirte.
Daher kann ein Muslim jeden halal Beruf annehmen und damit zufrieden sein. Jeder Prophet übte gewiss irgendeinen Beruf aus. Dies wird in einem sahih Hadith berichtet.(Arabisch*****************)
Niemand kann bessere Nahrung essen als die, die er durch seine eigene Arbeit verdient hat. Und Allahs Prophet Dawud (a) verdiente seinen Lebensunterhalt und beschaffte seine Nahrung durch eigene Arbeit. (Buchari)
Verbotene Arbeiten und Berufe
Dennoch hat der Islam bestimmte Arbeiten und Berufe für die Muslime als haram erklärt, weil diese Arbeiten und Berufe den Glauben, die Überzeugungen, den Charakter, die Ehre und die kulturellen Werte der Menschen in erschreckendem Maße zerstören und schädigen.
Prostitution
Prostitution wird als Beruf im Westen und in vielen westlich orientierten Ländern anerkannt und unterstützt. Dafür werden ordnungsgemäß Genehmigungen und Lizenzen erteilt und uneingeschränkte, ungehinderte Möglichkeiten und Vergünstigungen gewährt. Auch diesem Gewerbe wird, wie den anderen in einem Land üblichen Berufen, der Rang eines Berufs zuerkannt, und alle mit diesem Beruf verbundenen Rechte werden gewährt.
Der Islam hat diesem Gewerbe jedoch einen schweren Schlag versetzt und weder einer freien noch einer versklavten Frau erlaubt, durch ihre weiblichen Geschlechtsorgane in irgendeiner Weise Einkommen zu erzielen.
Im Zeitalter der Dschāhilīya legten manche ihren Sklavinnen einen täglichen „Tribut“ auf. Sie waren verpflichtet, diesen „Tribut“ ihren Besitzern ordnungsgemäß zu entrichten. Daher mussten sie auf irgendeine Weise Einkommen erzielen. Aus diesem Grund waren viele Sklavinnen gezwungen, zur Entrichtung des auferlegten „Tributs“ der Prostitution nachzugehen. Manche Besitzer von Sklavinnen setzten ihre Sklavin auch direkt für diese Tätigkeit ein und erzielten dafür ein beträchtliches Einkommen. Später kam der Islam und befreite die Frauen von dieser äußersten Notlage und dem Zwang zu dieser abscheulichen Tätigkeit. Zu dieser Zeit wurde Allahs Gebot offenbart: (Arabisch)
Zwingt eure Sklavinnen oder Mädchen nicht zur Prostitution, wenn sie in Keuschheit und Sittsamkeit leben wollen, nur damit ihr durch sie weltlichen Nutzen erlangt. (Sure an-Nūr: 33)
Hadhrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte: Der Anführer der Heuchler, Abdullah ibn Ubayy, kam zum Gesandten Allahs. Bei ihm war eine außergewöhnlich schöne Sklavin namens Mu’adhat. Er sagte: „O Gesandter Allahs! Dieses Mädchen ist eine Sklavin im Besitz bestimmter Waisen. Würdest du ihr erlauben, der Prostitution nachzugehen? Dann könnten diese Waisen einen großen Gewinn erzielen.“ Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) antwortete unmissverständlich: „Nein.“
Der edle Prophet (s) schloss den Weg zu diesem abscheulichen Gewerbe für immer. Ganz gleich, wem der daraus erzielte Verdienst zugutekommt, welcher große Bedarf dadurch gedeckt wird oder welchem noch so großen und edlen Zweck er dient – das Ziel des Islam ist es, die islamische Gesellschaft von jeder Befleckung durch Sünde zu befreien und rein zu halten.
Tanz und sexuelle Kunstwerke
Der Islam billigt keineswegs, sexuell erregende Tänze als Beruf auszuüben. Ebenso sind im Islam Tätigkeiten nicht erlaubt, die die sexuelle Erregung und Erregbarkeit steigern. Obszöne Lieder, schamlose Darbietungen und andere derartige sinnlose Beschäftigungen fallen in diese Kategorie. Auch wenn man sie heutzutage mit der verlockenden Bezeichnung „Art“ oder Kunst versieht und sie für den Fortschritt und die Weiterentwicklung als unerlässlich betrachtet, ist sie aus islamischer Sicht nichts anderes als äußerste Verirrung.
Tatsächlich ist im Islam jede sexuelle Beziehung zwischen Mann und Frau außerhalb der Ehe vollständig verboten. Alles, was diesen Weg eröffnet, ist aus islamischer Sicht ausnahmslos vollständig verboten. Diese Erkenntnis liegt bereits in der wunderbaren Methode, mit der der Koran Unzucht und Ehebruch für verboten erklärt, verborgen.
Die Erklärung des Korans lautet:(Arabisch*****************)
„Nähert euch nicht einmal der Unzucht und dem Ehebruch. Denn das ist eine äußerst schamlose Tat und ein überaus verwerflicher Weg und ein schlechtes Mittel.“ (Sure Banī Isrāʾīl: 320)
Zusätzlich zu allem, was wir oben gesagt haben, führt auch alles, was die Menschen als sexuell erregend empfinden, zur Unzucht hin. Vielmehr bringt es den Menschen dazu, sich ihr zuzuwenden, und steigert seine Anziehung zu ihr. Zweifellos begehen daher diejenigen, die Tätigkeiten dieser Art ausüben, eine äußerst schwerwiegende Tat.
Bildhauerei, Porträts und die Herstellung von Kreuzen
Im Islam sind Abbildungen haram. Ihre ausführliche Analyse wurde bereits weiter oben dargelegt. Die Herstellung von Abbildungen ist in noch strengerem Maße haram. Im Sahih al-Buchari wird überliefert, dass Saʿīd ibn al-Ḥasan sagte:(Arabisch****************)
Ich war bei Ibn ʿAbbās (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm). Da kam ein Mann und sagte: „O Ibn ʿAbbās! Handwerk ist meine Erwerbsquelle. Ich fertige solche Bilder an.“ Ibn ʿAbbās (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: „Ich werde dir genau das berichten, was ich selbst den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagen hörte. Ich hörte ihn sagen: Allah wird demjenigen, der ein Bild oder eine Abbildung anfertigt, dafür, dass er ihr eine Seele einhaucht, eine Strafe auferlegen; doch wird er ihr niemals eine Seele einhauchen können.“ Als der Mann dies hörte, verzerrte sich sein Gesicht vor Betroffenheit und wurde blass. Ibn ʿAbbās sagte zu ihm: „Wenn du unbedingt Bilder oder Abbildungen anfertigen willst, dann fertige Bilder von Bäumen und ähnlichen leblosen Dingen an.“ (Buchari)
Für Statuen, Kreuze und alle ähnlichen Dinge gilt dieselbe Regelung.
Was Fotografien betrifft, so haben wir bereits gesagt, dass die mit der Scharia vereinbare Auffassung lautet, dass sie zulässig sind. Im äußersten Fall kann man sie als makruh bezeichnen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Tätigkeit nicht grundsätzlich einem haram Zweck dient, etwa dem Fotografieren der entblößten, sexuell anziehenden Körperteile einer Frau, von Frauen und Männern beim Küssen oder von Dingen, deren Erhabenheit oder Heiligkeit herausgestellt wird, wie Engeln, Propheten und Gesandten und Ähnlichem.
Rauschmittel und den Verstand zerstörende Substanzen
Wie bereits gesagt wurde, hat der Islam jede Art der Beteiligung, Hilfe oder Unterstützung bei der Verbreitung von Rauschmitteln und Alkohol für haram erklärt. Ihre Herstellung und Zubereitung, ihr Vertrieb sowie das Trinken und Verabreichen sind allesamt vollständig verboten. Jeder, der eine solche Tätigkeit ausübt, ist nach den Worten des Gesandten verflucht.
Auch Haschisch und sämtliche Stoffe, die wie Opium das Gewissen und den Verstand ausschalten, sind ebenso haram wie Rauschmittel. Der Handel mit diesen Dingen, ihr Kauf und Verkauf, ihre Verteilung sowie ihre Herstellung sind allesamt haram. Für einen Muslim ist es aus islamischer Sicht völlig missbilligt und unerwünscht, irgendeine Tätigkeit oder einen Beruf auszuüben, der auf einer haram Handlung beruht oder durch den eine haram Handlung Verbreitung findet.
Durch Handel Einkommen erwerben
Der Islam hat durch die Aussagen des Korans und die Sunna des Gesandten der Ausübung des Handels große Bedeutung beigemessen und nachdrücklich dazu aufgerufen. Zu diesem Zweck hat er auch zu Auslandsreisen ermutigt und sie als das Suchen nach Allahs Gunst bezeichnet. Außerdem werden diejenigen, die zum Zweck des Handels ins Ausland reisen, zusammen mit denjenigen erwähnt, die auf Allahs Weg Dschihad leisten. Es heißt:(Arabisch********************)
Einige Menschen werden ins Ausland reisen, um Allahs Gunst zu suchen, während andere auf Allahs Weg kämpfen und Dschihad leisten. (Sure al-Muzzammil: 20)
Für den internationalen Handel sind die Seewege und die Schifffahrt von großer Bedeutung. Gerade sie haben den Menschen und den Völkern freie Möglichkeiten für den Binnen- und Außenhandel eröffnet. Allah, der Erhabene, bezeichnete dies als eine besondere Gunst, die Er den Menschen erwiesen hat. Indem Allah, der Erhabene, die Gunst erwähnte, das Meer zu beherrschen, es günstig zu machen und Schiffe fahren zu lassen, sagte Er selbst:(Arabisch******************)
Und du kannst sehen, wie Boote und Schiffe auf Flüssen und Meeren die Wasserfläche durchschneiden, damit ihr nach Seiner Gunst suchen und Ihm Dank erweisen könnt. (Sure Fatir: 12)
In einigen Versen wird außerdem erwähnt, dass Er die Winde wehen lässt:(Arabisch*******************)
Zu Seinen Zeichen gehört auch, dass Er die Winde als Überbringer froher Botschaft sendet, damit sie euch mit Seiner Barmherzigkeit bekannt machen, damit die Boote und Schiffe auf Seinen Befehl fahren können und damit ihr nach Seiner Gunst suchen und Ihm Dank erweisen könnt.
Allah, der Erhabene, erwies den Menschen in Mekka Seine Gunst und schuf für sie solche Bedingungen, dass ihre Stadt zu einem besonderen und herausragenden Handelszentrum auf der gesamten Arabischen Halbinsel wurde. Der Prophet Ibrahim (a.) hatte folgendes Bittgebet gesprochen:(Arabisch*******************)
O Allah, so lass die Herzen der Menschen ihnen zugeneigt sein und versorge sie mit Früchten aller Art, damit sie dankbar sein mögen.
Auch dieses Bittgebet erwies sich für die Bewohner Mekkas als äußerst segensreich. Ebenso hatte Allah den Quraisch Seine Gunst erwiesen, indem Er für ihre winterlichen Handelsreisen in Richtung Jemen und ihre sommerlichen Handelsreisen in Richtung Syrien geordnete und sichere Bedingungen geschaffen hatte. Ihre Sicherheit während dieser Reisen war eine besondere Gunst Allahs, und sie war ihnen gewährt worden, weil sie den Dienst am Hause der Kaaba versahen. Daher sollten sie allein Allah anbeten und Ihm für diese Gunst danken. Denn Er allein ist der Herr des Hauses der Kaaba, Allah, der alleinige Gunstspender.(Arabisch******************)
Da die Quraisch daran gewöhnt waren, das heißt, da sie an winterliche und sommerliche Auslandsreisen gewöhnt waren, oblag es ihnen, Allah in diesem Haus anzubeten, der ihnen Nahrung zur Stillung ihres Hungers gegeben und ihnen Sicherheit vor allen Arten von Furcht und Angst gewährt hatte. (Sure Quraisch)
Der Islam hat den Muslimen weitreichende Möglichkeiten für internationale Handelsgeschäfte sowie für Reisen und Verkehrsverbindungen eröffnet. Diese Möglichkeit bietet sich jedes Jahr zur Zeit der Hadsch. Allah, der Erhabene, erwähnte diese Reise während der Hadsch ausdrücklich und sagte:(Arabisch***************)
Unter den in dem Vers erwähnten segensreichen Einrichtungen ist der Handel die wichtigste. Doch die Muslime scheuten sich, während der Hadsch Handel zu treiben. Sie meinten, dass durch Handel während der Hadsch die Aufrichtigkeit ihrer Absicht beeinträchtigt und die Reinheit und Lauterkeit ihrer Anbetung verdorben würde. In diesem Zusammenhang wurde im Edlen Koran ausdrücklich erklärt:(Arabisch****************)
Wenn ihr während der Hadsch nach einer Gunst von eurem Herrn strebt, so ist darin für euch kein Vergehen. (Sure al-Baqara: 198)
Über jene Menschen, die in den Moscheen sitzen und morgens und abends Allahs Lobpreis sprechen, sagt der Edle Koran:(Arabisch********************)
Es gibt viele Menschen, die sich durch Handel oder Barverkäufe und -käufe nicht von den religiösen Pflichten des Gedenkens an Allah, der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Zakat ablenken lassen. (Sure an-Nur: 37)
Das bedeutet, dass ein Muslim nach der Sichtweise des Korans kein Mensch sein kann, der in der Moschee eingeschlossen bleibt. Sie sind weder Derwische noch von anderen abhängige Menschen, noch weltabgewandte Mönche oder Asketen. Ebenso sind sie keine Menschen, die völlig in weltlichen Angelegenheiten aufgehen. Vielmehr sind sie Menschen des Handelns. Ihre Besonderheit besteht darin, dass ihre weltliche Tätigkeit religiös ist; ebenso sind sie keine Menschen, die völlig in weltlichen Angelegenheiten aufgehen. Vielmehr sind sie Menschen des Handelns. Ihre Besonderheit besteht darin, dass ihre weltliche Arbeit sie nicht davon abhalten oder sie daran hindern kann, ihre religiösen Pflichten zu erfüllen, und sie diese nicht vergessen lässt.
Einen Teil der Ausführungen über den Handel im Edlen Koran haben wir oben dargelegt.
Nun zu Sunna und Hadith. Der edle Prophet (s) hat selbst in hohem Maße zum Betreiben von Handel ermutigt. Diese Angelegenheit war für ihn von großer Bedeutung. Durch seine Worte und Taten hat er selbst die Grundlage für dieses Tätigkeitsfeld gefestigt.
An dieser Stelle führen wir einige grundlegende Aussagen aus den wichtigen Überlieferungen an:(Arabisch**************)
Ein vertrauenswürdiger und wahrhaftiger Händler wird am Tag der Auferstehung bei den Märtyrern sein.(Arabisch***********)
Ein ehrlicher und vertrauenswürdiger Händler wird mit den Propheten, den Wahrhaftigen und den Märtyrern zusammen sein.
Es verwundert uns nicht, dass der edle Prophet (s) die Händler denjenigen gleichgestellt hat, die als Mujāhidūn und auf Allahs Weg als Märtyrer kämpfen. Denn die Lebenserfahrung hat uns erwiesen, dass Dschihad nicht nur auf dem Schlachtfeld stattfindet. Auch im wirtschaftlichen Bereich ist dieser Dschihad unumgänglich.
Der edle Gesandte (s) hat verheißen, dass die Händler bei Allah diesen hohen Rang erlangen werden und dass sie im Jenseits diesen unermesslichen Lohn erhalten. Denn im Handel zeigt sich häufig eine Unterwerfung unter Gier und Begierde. Die Neigung, auf jede beliebige Weise Gewinn an sich zu reißen, ist in diesem Bereich sehr ausgeprägt. Und Reichtum erzeugt weiteren Reichtum; Gewinn verleitet den Menschen dazu, noch mehr Gewinn zu erstreben. Doch ein Händler, der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vertrauenswürdigkeit wahrt, ist wahrlich ein Dschihad-Kämpfer. Er befindet sich ständig im Kampf gegen Gier und Begierde. Daher ist der Rang eines Mujāhid für ihn in hohem Maße angemessen und erstrebenswert.
Das Wesen des Handels besteht darin, dass er den Menschen in Reichtum und Vermögen versinken lässt. Tag und Nacht ist er damit beschäftigt, Kapital und Gewinn zu berechnen. So sehen wir sogar, dass der edle Prophet (s) auf der Kanzel steht und eine Predigt hält, als eine Handelskarawane mit Waren und Handelsgütern dort eintrifft. Sobald die Menschen von der Ankunft dieser Karawane erfuhren, liefen sie zu ihr, ohne der Predigt des Gesandten Beachtung zu schenken. Aus diesem Anlass wurde der folgende Vers aus dem Edlen Koran offenbart.(Arabisch***************)
Wenn sie ein Geschäft oder eine Unterhaltung sehen, eilen sie dorthin und lassen dich, o Prophet, stehen. Was bei Allah ist, ist besser und segensreicher als diese Unterhaltung und dieses Geschäft; und Allah ist der beste Versorger. (Sure al-Dschumuʿa 11)
Wer daher trotz des Hineingeratens in diesen Strudel ein fester und überzeugter Gläubiger bleibt, dessen Herz von Gottesfurcht erfüllt und vom Gedenken Allahs durchdrungen ist, der wird zweifellos zu den von Allah begnadeten Propheten, Wahrhaftigen und Märtyrern zählen.
Als Wegweisung für unser Geschäftsleben genügt die Handlungsweise des ehrwürdigen Gesandten (s). Ebenso wie er der geistigen Seite allergrößte Bedeutung beimaß, errichtete er in Medina auf der Grundlage der Gottesfurcht und der Zufriedenheit Allahs eine Moschee. Sie sollte nicht nur ein Zentrum für die Anbetung Allahs, islamische Wissenschaft, Bildung und deren Pflege sowie die Verbreitung des religiösen Aufrufs sein, sondern zugleich auch das Zentrum des Staates und der Regierung (Hauptquartier). Auch der wirtschaftlichen Seite des menschlichen Lebens schenkte er die gebührende Aufmerksamkeit. Er errichtete einen rein islamischen Markt, über den die Juden keinerlei Autorität oder Vorherrschaft ausüben konnten. Der bereits zuvor bestehende Markt von Banū Qaynuqā stand unter der Herrschaft der Juden. Die Verwaltung und die Regeln des vom Propheten (s) gegründeten Marktes führte er selbst ein und überwachte ihn auch selbst. Das Kennzeichen dieses Marktes war, dass dort keinerlei Möglichkeit zu Betrug, Täuschung oder Übervorteilung, zu irgendeiner Verringerung oder Erhöhung bei Maß und Gewicht oder dazu bestand, Waren zurückzuhalten und dadurch den Menschen Schwierigkeiten zu bereiten.
Außerdem stelle ich fest, dass es unter den Gefährten des ehrwürdigen Gesandten erfahrene Geschäftsleute, geschickte Handwerker, Bauern sowie Menschen gab, die alle für das gesellschaftliche Leben erforderlichen Tätigkeiten und Wissenschaften beherrschten und entsprechende Berufe ausübten.
Der ehrwürdige Gesandte (s) lebte unter den Menschen. Auf ihn wurden Allahs Gebote – die Verse des Korans – herabgesandt. Er trug sie den Menschen vor. Gabriel (a) kam jeden Abend und jeden Morgen mit der Offenbarung zu ihm.
Die Gefährten waren so beschaffen, dass sie sich keinen Augenblick vom ehrwürdigen Gesandten (s) trennen wollten. Dennoch sehen wir, dass alle Gefährten ihren jeweiligen Tätigkeiten und Berufen nachgingen. Einer war vielleicht auf einer Geschäftsreise, ein anderer war mit seinem Dattelgarten beschäftigt. Wieder andere waren wegen ihrer Beschäftigung mit ihrem Beruf und handwerklichen Arbeiten daran gehindert, zum ehrwürdigen Gesandten zu kommen und von ihm die Religion zu lernen. Daher erfuhren sie alles von einem anderen Bruder, der beim Gesandten anwesend sein konnte. Das war auch ihre Pflicht. Denn der ehrwürdige Gesandte (s) hatte als dauerhafte Regel verkündet:(Arabisch*****************)
Der Anwesende soll dem Abwesenden alles übermitteln.
Die meisten Ansār waren in der Landwirtschaft tätig. Die Muhādschirūn hingegen waren gewöhnlich Geschäftsleute. ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAuf (ra) war ein Muhādschir. Seine Handlungsweise steht uns für immer leuchtend vor Augen. Sein Glaubensbruder Saʿd ibn Ansārī bot ihm die Hälfte seines Vermögens, eines seiner beiden Häuser sowie an, eine seiner beiden Ehefrauen zu entlassen und sie ihm zur Heirat zu geben.
Er sagte zu Saʿd (r.a.): (Arabisch*****************)
Möge Allah Ihren Besitz und Ihre Familie segnen. Ich werde all das nicht benötigen. Wenn es nun einen Markt gibt, auf dem man Handel treiben kann, zeigen Sie ihn mir, damit ich Handel treiben kann.
Saʿd sagte: Ja, es gibt doch den Markt der Banū Qaynuqāʿ! Am nächsten Tag ging er mit Käse und Ghee zum Markt und verkaufte sie. Durch diesen Handel erwarb er ein großes Vermögen. Als er starb, hinterließ er einen beträchtlichen Reichtum.
Das Beispiel von Abū Bakr (r.a.) ist noch eindrucksvoller. Er betrieb stets Handel. Dafür arbeitete er mit größtem Einsatz. Selbst am Tag seiner Wahl zum Kalifen beabsichtigte er, auf den Markt zu gehen.
ʿUmar (r.a.) sagte über sich selbst: (Arabisch*******************)
Das Kaufen und Verkaufen auf dem Markt nahm mich so sehr in Anspruch, dass ich den Hadithen des edlen Gesandten (s) nicht zuhören konnte.
Dasselbe gilt für ʿUthmān (r.a.) und die übrigen Gefährten.
Die Rolle der Kirche in Bezug auf den Handel
Auf diese zuvor beschriebene Weise setzten sie, im Schatten der islamischen Religion verbleibend, ihre große weltliche Reise fort. Die gläubigen Muslime betrieben Handel sowie Kauf und Verkauf; doch ihre Beschäftigung und Hingabe an diese Tätigkeit hielten sie nicht vom Gedenken an Allah ab und ließen sie keinen Augenblick vom Weg des Gehorsams gegenüber Allah abweichen. In derselben Zeit waren die Völker der großen Länder des Mittelalters und der Staaten des christlichen Europa hinsichtlich des Handels zwischen widersprüchlichen Ansichten hin- und hergerissen. Auf der einen Seite stand die Auffassung von der „Erlösung“. Wenn man sich mit Handelstätigkeiten beschäftige, werde die Seele durch den Schmutz vieler Arten von Sünde verunreinigt; daher müsse man sich davor schützen und sich deshalb von solchen Tätigkeiten fernhalten. Andererseits herrschte die Auffassung, dass der Mensch verflucht werde, wenn er sich entgegen den Lehren und Ansichten der religiösen Führer dem Handel und handwerklichen Tätigkeiten widme. Denn diese Sünde sei nicht nur eine schlechte Tat, sondern eine ewige Sünde und ein Fluch aller Zeiten, sowohl auf der Erde als auch im Himmel, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits.
Der heilige Augustinus sagt: Handel ist seinem Wesen nach eine Sünde, denn durch seinen Einfluss wendet sich die Seele oder der Geist von Allah, der absoluten Wahrheit, ab.
Ein anderer sagt: Wer etwas kauft, um es in unverändertem Zustand wieder zu verkaufen, gehört zu jener Gruppe von Kaufleuten, die von der höheren Stufe und der Atmosphäre wahrer Anbetung weit entfernt ist.
In Wirklichkeit sind diese Aussagen nichts anderes als eine weitreichende Auslegung der von dem heiligen Rols vorgetragenen Lehre. Der Heilige sagte, da kein Christ in irgendeinen Streit oder Zwist mit seinem christlichen Bruder verwickelt sein dürfe, sei es deshalb auch nicht wünschenswert, dass es unter den Christen irgendwelche Handelsaktivitäten gebe.
Verbotener Handel
Doch im Islam ist Handel nicht haram. Ein Handel jedoch, der Unterdrückung, Täuschung, Betrug, Übervorteilung oder Wucher beinhaltet oder den Kauf, Verkauf oder die Herstellung irgendeines verbotenen Gegenstands umfasst, ist zweifellos haram.
So ist etwa der Handel mit Alkohol, der Kauf und Verkauf von berauschenden Substanzen oder der Handel mit Schweinen sowie mit Götzenbildern, Darstellungen oder ähnlichen Dingen zweifellos verboten. Denn der Verzehr, das Trinken, der Gebrauch und die Nutzung dieser Dinge wurden im Islam vollständig für haram erklärt. Der Islam ist keineswegs bereit, diese Handlungen zu unterstützen. Was auf diesen Wegen auch immer verdient wird, ist haram und abscheulich. Für das Fleisch, das durch dessen Verzehr am Körper eines Menschen wächst, ist die Hölle der angemessene Ort. Es gibt keinerlei Grund anzunehmen, dass jemand, der mit solchen verbotenen Dingen handelt, wahrhaftig, gerecht und vertrauenswürdig sein könne. Denn die Grundlage dieser Geschäfte ist selbst abscheulich und haram. Der Islam hat ihnen den Krieg erklärt und ist keineswegs bereit, diesen Handel bestehen zu lassen.
Der Handel mit Gold oder Seide beziehungsweise Seidenstoffen ist jedoch nicht haram. Denn auch wenn diese beiden Dinge für Männer nicht erlaubt sind, sind sie für Frauen doch halal. Der Handel mit aus diesen Materialien hergestellten Gegenständen, die ausschließlich von Männern benutzt werden, ist jedoch nicht zulässig.
Im halal und erlaubten Handel hat der Händler mehrere Pflichten. Wenn er diese Pflichten nicht erfüllt, wird er am Tag der Auferstehung zur Gruppe der Sünder gehören. Und diese Sünder werden gewiss in die Hölle kommen.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam eines Tages zum Gebet heraus. Er sah, dass die Menschen kauften und verkauften. Er sah, dass die Menschen kauften und verkauften. Da sagte er zu ihnen:
O ihr Händler! Die Menschen folgten dem Ruf des Gesandten. Sie hoben ihre Augen und blickten in seine Richtung. Da sagte der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):(Arabisch**********************)
Am Tag der Auferstehung werden die Händler als große Sünder auferstehen – außer denen, die Allah fürchten und ihre Geschäfte rechtschaffen, ehrlich und anständig führen. (At-Tirmidhi, Ibn Madscha)
Wasila ibn al-Asqa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der edle Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam zu uns – wir waren Händler –, und er sagte:(Arabisch*****************)
O Händler, haltet euch unbedingt von falschen Aussagen und betrügerischen Geschäften fern.
Daher ist es die Pflicht der Händler, diese Lüge vollständig zu meiden. Denn gerade sie stellt für die Händler eine sehr große Gefahr dar. Die Lüge zieht den Menschen auf den Weg der Sünde. Und das Ende des Weges der Sünde ist die Hölle. Sie müssen es auch vermeiden, allzu viele Eide zu schwören. Besonders das Schwören eines falschen Eides ist äußerst verhängnisvoll. Denn der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:
(Arabisch*****************)
Am Tag der Auferstehung wird Allah drei Menschen weder ansehen noch sie läutern; für sie wird es eine schmerzhafte Strafe geben. Einer von ihnen ist derjenige, der seine Ware durch einen falschen Schwur verkauft.
Von Abu Saʿīd (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Ein Beduine führte eine Ziege mit sich. Ich fragte ihn: „Wirst du die Ziege für drei Dirham verkaufen?“ Der Mann sagte: „Nein, bei Allah!“ Später verkaufte er sie jedoch genau für diesen Preis. Ich erwähnte diese Angelegenheit gegenüber dem Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Als er dies hörte, sagte er:(Arabisch************)
Der Mann hat sein Jenseits im Tausch gegen diese Welt verkauft.
Ein Händler sollte sich von Betrug und Täuschung fernhalten. Denn wer betrügt und täuscht, hat die islamische Umma verlassen.
Bei Gewicht und Maß zu betrügen, indem man mehr oder weniger gibt, ist eine äußerst schlechte Tat. Er muss sich von Wucher und Horten fernhalten. Denn wenn er dies tut, werden Allah und Sein Gesandter die Beziehung zu ihm abbrechen.
Zinsgeschäfte sind nicht erlaubt. Denn Allah, der Erhabene, lässt den aus Zinsgeschäften erzielten Gewinn vollständig zugrunde gehen; im Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Wenn jemand auch nur einen Dirham Zins wissentlich konsumiert, ist dies eine größere Sünde, als sechsunddreißigmal Unzucht zu begehen. (Ahmad)
Diese Themen werden später ausführlich behandelt.
Erwerbstätigkeit
Seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu verdienen, ist für jeden Muslim erlaubt – sei es in einem staatlichen Amt, bei einer Institution oder bei einer Privatperson. Solange er in der Lage ist, sämtliche mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, ist diese Tätigkeit für ihn erlaubt. Wer jedoch für eine bestimmte Arbeit nicht geeignet ist, darf sich nicht um deren Ausübung bewerben. Dies gilt insbesondere für wichtige Verwaltungs- und Justizämter. Von Abu Huraira (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Verderben sei den Verwaltern, Verderben sei den führenden Amtsträgern, Verderben sei den Schatzmeistern. Wie viele Menschen werden am Tag der Auferstehung wünschen, ihre Haarsträhnen wären an den Stern Thurayya gebunden und sie wären zwischen Himmel und Erde aufgehängt worden – wie viel besser wäre das doch gewesen.
Überliefert von Abu Dharr (r.a.):(Arabisch***********************)
Ich sagte: „O Gesandter Allahs! Willst du mich nicht mit einem verantwortungsvollen Amt betrauen?“ Daraufhin legte er seine Hand auf meine Schulter und sagte: „O Abu Dharr, du bist ein sehr schwacher Mensch. Dieses Amt ist eine schwere anvertraute Verantwortung. Am Tag der Auferstehung wird es daher ein Grund für Schande und Erniedrigung sein – außer für denjenigen, der es in vollkommener Aufrichtigkeit übernimmt und die Pflichten und Verantwortungen, die ihm aufgrund dieses Amtes obliegen, ordnungsgemäß erfüllt.“
Der edle Prophet (s.a.w.) sagte ferner:(Arabisch******************)
Richter gibt es drei Arten. Eine Art von Richtern wird ins Paradies eingehen, die beiden anderen Arten werden in die Hölle eingehen. Ins Paradies wird der Richter eingehen, der die tatsächliche Wahrheit erkannt und dementsprechend entschieden und ein Urteil gefällt hat. Der Richter jedoch, der die tatsächliche Wahrheit erkannte und dennoch Unrecht tat, wird in die Hölle eingehen. Ebenso wird derjenige Richter in die Hölle eingehen, der sein Richteramt aufgrund von Torheit und Unwissenheit ausübte.
Daher sollte kein Muslim irgendein Verlangen nach diesen großen und verantwortungsvollen Ämtern hegen, darum bitten oder sich bemühen, sie zu erlangen, selbst wenn er für ein solches Amt geeignet ist. Denn wer ein Amt zu seinem eigenen Herrn macht, den wird eben dieses Amt zu seinem Sklaven machen. Und wer die äußerlich sichtbaren Ergebnisse in dieser Welt für das Ein und Alles hält, wird des himmlischen Tawfīq beraubt werden.
Hazrat Abd ar-Rahman ibn Samura (r.a.) sagte:(Arabisch****************)
Der edle Gesandte (s.a.s.) sagte zu mir: „O Abd ar-Rahman! Strebe niemals nach einer Führungsposition. Denn wenn du sie erhältst, ohne danach zu streben, wird dir bei der Erfüllung dieser Verantwortung geholfen werden. Wenn du sie jedoch durch Bitten und Bemühungen erlangst, wirst du dir selbst überlassen.“
Von Hazrat Anas (r.a.) wird überliefert, dass er sagte:(Arabisch*******************)
Wer danach strebte, das Amt eines Richters zu erlangen, darum bat und sich dafür Fürsprache erbat, dem wird diese Angelegenheit selbst überlassen. Wenn jedoch jemand gezwungen wird, dieses Amt anzunehmen (ohne selbst danach verlangt zu haben), wird Allah zu seiner Unterstützung einen Engel herabsenden. (Abu Dawud, at-Tirmidhi)
Diese Aussagen gelten für den Fall, dass andere Personen bereitstehen, um die vakante Stelle zu besetzen. Wenn es dagegen so ist, dass außer ihm niemand vorhanden ist, um die freie Stelle zu besetzen, und sich zeigt, dass ohne seine Bereitschaft, sich für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen, das allgemeine Wohl zum Erliegen käme und die nationalen Angelegenheiten in Unordnung gerieten, dann ist es nicht sündhaft, sich für diese Aufgabe anzubieten. Der Edle Koran hat uns die Geschichte Hazrat Yusufs überliefert. Darin wird erwähnt, dass er selbst zum König sagte:(Arabisch********************)
Er sagte: „Setze mich als Verwalter über die Schatzkammern des Landes und des Staates ein. Ich bin gewiss ein Hüter und Bewahrer und besitze Wissen über alle Angelegenheiten.“
Auch hinsichtlich des Ersuchens um ein politisches Amt ist dies die Wegweisung des Islam.
Verbotene Beschäftigung
Was wir bisher über die Zulässigkeit einer Beschäftigung gesagt haben, gilt nur für solche Arbeitsstellen, deren Tätigkeit keine Schädigung der muslimischen Bevölkerung beinhaltet. Daher kann es keinem Muslim erlaubt sein, irgendeine Stellung in einer Armee anzunehmen, die gegen Muslime Krieg führt. Ebenso ist es Muslimen nicht erlaubt, in einem Unternehmen oder Industriebetrieb zu arbeiten, der mit der Herstellung von Waffen beschäftigt ist, um gegen Muslime zu kämpfen. Dasselbe gilt für Einrichtungen, die gegen den Islam und die Muslime Propaganda betreiben.
Ebenso ist es einem Muslim verboten, eine Beschäftigung in einem Unternehmen oder einer Organisation anzunehmen, die Unterdrückung oder verbotene Tätigkeiten unterstützt. Dazu gehören etwa ein Unternehmen, das Wuchergeschäfte betreibt, eine Fabrik zur Herstellung alkoholischer Getränke oder ein Geschäft, das Alkohol verkauft, sowie Tätigkeiten in einem Tanzlokal, einem Theater, bei der Filmproduktion und dergleichen.
Wer in solchen Bereichen eine Beschäftigung annimmt, kann sich nicht damit entschuldigen, dass er selbst keine verbotene Tätigkeit ausübe. Denn wie ich bereits gesagt habe, lautet ein grundlegendes Prinzip des Islam: Auch die Unterstützung einer sündhaften Handlung ist eine Sünde, unabhängig davon, welcher Art diese Unterstützung ist und wie groß ihr Umfang sein mag. Aus diesem Grund hat der edle Prophet (s) sowohl denjenigen, die Verträge oder Abrechnungen im Wuchergeschäft niederschreiben, als auch dessen Zeugen einen Fluch ausgesprochen, ebenso wie den Wucherer selbst. Er hat über den Hersteller und den Ausschenker alkoholischer Getränke ebenso den Fluch ausgesprochen wie über denjenigen, der sie trinkt.
Diese Bestimmung und Anweisung gilt für den Fall, dass Menschen durch die Annahme einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit in eine äußerst schwierige Lage geraten und dazu gezwungen sind. Wenn ein Muslim tatsächlich in eine solche Notlage gerät und außer dieser Tätigkeit keine andere erlaubte Beschäftigung finden kann, darf er diese Arbeit annehmen, sofern er innerlich Abneigung gegen sie empfindet. Dennoch muss er unermüdlich danach suchen, ob sich eine andere erlaubte Beschäftigung finden lässt, damit er durch Allahs Gnade von dieser Arbeit loskommt, einen vollständig erlaubten Beruf oder eine erlaubte Beschäftigung findet und sich vor verbotenem Erwerb bewahren kann.
Ein Muslim soll sich stets bemühen, Tätigkeiten fernzubleiben, die Zweifel oder Ungewissheit hervorrufen. Denn dies führt zu einer Schwächung in der Befolgung der Religion und im Glauben. Daher meidet ein Muslim eine solche Tätigkeit, selbst wenn sich dadurch ein sehr hoher Verdienst und großer Reichtum erzielen ließen. Der edle Prophet (s) sagte: (Arabisch*****************)
Meide, was dich in Zweifel versetzt, und nimm an, was dir zweifelsfrei und klar erscheint. (Ahmad, at-Tirmidhi, an-Nasa’i)
Er sagte ferner: (Arabisch******************)
Ein Mensch kann nicht den Rang der Gottesfürchtigen erlangen, solange er nicht das aufgibt, worin Zweifel besteht, und das annimmt, worin keinerlei Zweifel besteht. (at-Tirmidhi)
(Mit anderen Worten: In vielen Fällen gehört es zur Frömmigkeit der Gottesfürchtigen, selbst tadellose Dinge aufzugeben, um sich vor dem Tadel zu bewahren.)
Allgemeine Regel beim Erwerb
Die allgemeine Regel beim Erwerb lautet, dass der Islam es den Muslimen nicht erlaubt, auf irgendeine Weise und mit beliebigen Mitteln nach eigenem Wunsch nach Verdienst zu streben. Vielmehr weist der Islam an, beim Erwerb zwischen den von der Scharia gebilligten und den von ihr nicht gebilligten Methoden zu unterscheiden. Der Kern dieses Grundsatzes ist das soziale und gemeinschaftliche Wohl. Das grundlegende Kriterium dieser Unterscheidung besteht darin, dass jene Wege, auf denen der Erwerb von Einkommen oder Gewinn unvermeidlich den Schaden anderer verursacht, keine von der Scharia gebilligten Wege sind. Dagegen sind alle Methoden, bei denen Gewinne unter den Einzelnen auf der Grundlage gegenseitiger Zufriedenheit und Zustimmung verteilt werden und diese Verteilung gerecht erfolgt, zweifellos von der Scharia gebilligt.
Allah, der Erhabene, selbst hat diesen Grundsatz in dem folgenden Vers des Korans verkündet: (Arabisch****************)
O ihr, die ihr glaubt! Verzehrt nicht euer gegenseitiges Vermögen auf nichtige Weise. Wenn jedoch ein Handel auf der Grundlage gegenseitiger Zufriedenheit zustande kommt, dann dürft ihr es annehmen. Tötet nicht euch selbst. Wahrlich, Allah ist euch gegenüber sehr barmherzig. Wer dies aus Übertretung und Unrecht tut, den werden Wir gewiss ins Höllenfeuer eingehen lassen.
In diesem Vers wird der Handel unter zwei Bedingungen für erlaubt erklärt:
Erstens muss der Handel auf der Grundlage der vollständigen Zufriedenheit und Zustimmung beider Parteien abgewickelt werden, und zweitens darf der Gewinn der einen Partei nicht aus dem Schaden der anderen Partei entstehen. Dies wird aus dem Teil des Verses „Tötet nicht euch selbst“ ersichtlich.
Die beiden Auslegungen, die die Korankommentatoren zu dem oben angeführten Vers vorgelegt haben, sind in diesem Zusammenhang beide anwendbar. Die erste Bedeutung lautet: Die Menschen sollen einander nicht töten. Die zweite lautet: Ihr sollt nicht mit eigener Hand euch selbst töten. Unter beiden Gesichtspunkten besteht die Kernaussage des Verses darin, dass jeder, der einem anderen zum Zweck seines persönlichen Gewinns Schaden zufügt, gleichsam das Blut dieses anderen Menschen aussaugt. Dadurch eröffnet er letztlich selbst den Weg zu seinem eigenen Untergang. Daher sind bei Diebstahl, Bestechung, Glücksspiel und Täuschung und Betrug, beim Verlangen des Preises guter Waren für schlechte Waren sowie bei zinsbasierten Geschäften diese beiden Gründe in offenkundiger Weise vorhanden. Eben deshalb sind solche Tätigkeiten von der Scharia nicht gebilligt. In manchen Fällen ist zwar die Bedingung der gegenseitigen Zustimmung erfüllt, doch die andere wichtige Bedingung – „Tötet nicht euch selbst“ (das heißt, die Bedingung, dass dem anderen kein Schaden zugefügt wird) – fehlt. Deshalb sind sie nicht erlaubt.
Grundlagen der von Maulana Maududi verfassten Wirtschaftslehre
Drittes Kapitel
Erlaubtes und Verbotenes in Ehe und Familienleben
Der Rahmen für die Befriedigung der natürlichen Bedürfnisse
Ehe
Die gegenseitige Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau
Geburtenkontrolle
Scheidung
Die gegenseitigen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern
Der Bereich zur Befriedigung des natürlichen Verlangens
Allah, der Erhabene, hat den Menschen auf der Erde zu dem Zweck erschaffen, dass er hier die Verantwortung für Allahs Statthalterschaft und die Pflicht zur Bebauung der Welt erfüllt. Damit diese Aufgabe vollendet werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass die menschliche Gattung fortbesteht und ihr Lebenslauf hier ununterbrochen weitergeht. Nur dann kann der Mensch hier Landwirtschaft betreiben, Industriebetriebe errichten und die täglich wechselnden notwendigen Güter herstellen. Kurz gesagt kann er so die Erde bebauen, die menschliche Gesellschaft errichten und durch die Erfüllung der ihm von Allah anvertrauten Pflichten Allahs Recht erfüllen. Zur Verwirklichung dieses Zwecks hat Allah, der Erhabene, dem Menschen von Geburt an bestimmte grundlegende Bedürfnisse, Wünsche, Verlangen und Triebe in seiner Natur verankert und fest gefügt. Eben dies dient dem Fortbestand und dem ununterbrochenen Fortschritt der gesamten menschlichen Gattung, sowohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft. Der Mensch ist zu dieser Aufgabe verpflichtet worden.
Dazu gehört zunächst der Wunsch, Nahrung aufzunehmen. Der Mensch bemüht sich aufgrund seines natürlichen Verlangens darum, sich satt zu essen, und eben dadurch wird es ihm möglich, am Leben zu bleiben.
Das Zweite ist das sexuelle Verlangen und Begehren. Von ihm hängen der Fortbestand der menschlichen Gattung und die ununterbrochene Weiterführung der Abstammung ab. Dieses in der menschlichen Natur verankerte Verlangen ist äußerst stark, mächtig und nur schwer zu kontrollieren. Seine Besonderheit besteht darin, dass es jeden Menschen mit Nachdruck dazu drängt, es als sein eigenes Verlangen zu befriedigen:
Die Haltung des Menschen gegenüber dem sexuellen Verlangen
1. Der Mensch kann entweder die Zügel dieses Verlangens loslassen. Er wird auf dem Weg zu seiner willkürlichen und uneingeschränkten Befriedigung keinerlei Kontrolle oder Zurückhaltung wahren. Deshalb wird er religiöse, moralische oder gesellschaftliche Hindernisse und Kontrollen nicht im Geringsten beachten, sondern alles überschreiten. Eine Auffassung in dieser Hinsicht lautet: Alles ist erlaubt, nichts ist verboten. Die Anhänger dieser Auffassung folgen keiner Religion und glauben auch nicht an irgendeine moralische Reinheit. Bei der Befriedigung des sexuellen Verlangens nehmen sie genau diese Haltung ein. Doch diese Haltung führt den Menschen auf die Stufe der Tiere und des Viehs herab. Und sie ruft im Einzelnen, in der Familie, in der Gesellschaft und damit im Staat umfassendes Unheil hervor.
2. Die zweite Haltung kann darin bestehen, dass man sich diesem Verlangen entgegenstellt, es mit großer Kraft unterdrückt und es vollständig ausrottet, damit dieser Wunsch niemals wieder aufkommen kann. Diejenigen, die Askese, Entsagung und die Neigung praktizieren, sich von allem fernzuhalten, nehmen in diesem Fall die oben erwähnte Haltung ein. Bei dieser Haltung wird diese natürliche Neigung selbst beendet. Sie steht völlig im Gegensatz zu der von Geburt an vorgesehenen Ordnung zur Befriedigung dieses Verlangens. Diese Haltung steht völlig im Gegensatz zu dem Beitrag, den dieses Verlangen zum Fortbestand der menschlichen Gattung leisten kann.
3. Die dritte Funktion könnte darin bestehen, dass zur Befriedigung dieses Verlangens eine Regelung und Kontrolle wirksam gemacht wird. Innerhalb der Grenzen dieser Regelung und Kontrolle soll es frei und offen ausgelebt werden; es soll weder beseitigt noch eine grenzenlose Überschreitung wie bei einem Verrückten erlaubt werden. Dies ist das Prinzip, das die himmlischen Religionen verfolgt haben. Deshalb wurde in nahezu allen Religionen Unzucht für haram erklärt und eine geordnete Regelung der Ehe eingeführt. Insbesondere hat der Islam das Verlangen des Menschen als eine natürliche Kraft anerkannt und Wege entwickelt, es auf halal-erlaubte Weise zu befriedigen. Die Neigung zur Ehelosigkeit und zur Vermeidung des Kontakts mit Frauen hat er missbilligt und untersagt. Andererseits wurden Zina und Unzucht sowie alle damit verbundenen Handlungen, die den Menschen dorthin ziehen, für verboten erklärt.
Schon bei einer eingehenden Betrachtung muss man anerkennen, dass die vom Islam verfolgte Haltung und das von ihm eingeschlagene Prinzip ein ausgewogenes, gerechtes und maßvolles Prinzip sind. Denn wenn die Eheordnung nicht wirksam wäre, bliebe diese natürliche Kraft unfähig, ihre Aufgabe bei der Fortführung der menschlichen Abstammung zu erfüllen. Wenn andererseits Zina und Unzucht nicht für haram erklärt und der Frau nicht die Möglichkeit gegeben würde, mit einem bestimmten Mann verheiratet und ihm zugeordnet zu sein, könnte jene Familienordnung nicht entstehen, die zum Mittelpunkt von Liebe, Zuneigung, Verliebtheit und Liebesglück wird. Ohne die Entstehung einer solchen Familiengemeinschaft kann keine Gesellschaft entstehen. Auch für die Entwicklung und den Fortschritt der Gesellschaft ergäbe sich keinerlei Möglichkeit.
Geht nicht einmal in die Nähe der Zina
Wenn wir sehen, dass alle himmlischen Religionen einmütig Zina und Unzucht vollständig für haram erklärt und den Kampf dagegen verkündet haben, löst dies in uns nicht das geringste Erstaunen aus. Der Islam ist die letzte vom Himmel herabgesandte Religion. In dieser Angelegenheit hat er besonders strenge Maßnahmen ergriffen, sie untersagt und für haram erklärt; außerdem hat er eindringlich vor sämtlichen Ursachen gewarnt, die zur Vermischung der Abstammung, zum Aussterben der Abstammung, zum Zerfall und zur Zerrüttung der Familie, zur Zerstörung guter zwischenmenschlicher Beziehungen, zum Auftreten und zur Verbreitung ansteckender Krankheiten, zur Steigerung der Begierde und zum Verfall des Charakters führen. Deshalb hat Allah, der Erhabene, sich nicht damit begnügt, Zina lediglich zu untersagen, sondern gesagt:(Arabisch****************)
Geht nicht einmal in die Nähe der Zina. Denn sie ist eine höchst schamlose Handlung und ein sehr schlechter Weg. (Sure Bani Isra’il: 32)
Wir sehen, dass der Islam, wenn er eine Handlung für haram erklärt, alle Schlupflöcher zu dieser verbotenen Handlung – also jede Handlung, die den Menschen zu ihr hinführt – verschließt und all dies ebenfalls für haram erklärt.
Daher hat der Islam alle Handlungen verboten und vollständig für haram erklärt, die die sexuelle Erregung steigern, Frauen oder Männer an den Rand des sittlichen Verfalls führen, sie zu schamlosen Handlungen anspornen, zu solchen Handlungen hinführen oder sie erleichtern. Denn wenn der Weg zu etwas Verbotenem offen und leicht zugänglich ist, kann sich niemand vor dem eigentlichen Verbotenen schützen. Die Verhinderung des Unheils wird dadurch völlig unmöglich.
Ein heimliches Treffen mit einer fremden Frau ist haram
Eine wichtige Angelegenheit in diesem Zusammenhang ist, dass man sich mit einer fremden Frau in abgeschiedener Zweisamkeit aufhält, obwohl diese Frau weder seine Ehefrau noch eine Mahram-Verwandte wie seine Mutter, Schwester, Tante väterlicherseits oder Tante mütterlicherseits ist. Dies ist keineswegs eine bloße Frage des Misstrauens; vielmehr können beide in einer solchen Situation, von satanischen Einflüsterungen erfasst, in charakterlich schädliche Handlungen verwickelt werden. Diese Regelung dient dazu, sie davor zu schützen. Wenn man einen Docht aus Wachs dem Feuer aussetzt, ist es ganz natürlich, dass das Wachs durch die Hitze zu schmelzen beginnt. Dass zwei fremde junge Männer und Frauen sich in abgeschiedener Zweisamkeit aufhalten können, ohne dass dadurch zwangsläufig eine Situation entsteht, in der sie von gegenseitiger Anziehung überwältigt werden, wäre vielmehr unnatürlich. Denn dort ist keine dritte Person anwesend. In diesem Zusammenhang sind die Worte des edlen Gesandten Allahs bemerkenswert. Es wurde überliefert: “(Arabisch****************)
Wer an Allah und das Jenseits glaubt, soll sich mit keiner Frau in dieser Weise in abgeschiedener Zweisamkeit treffen, wenn sich dort kein Mahram – weder ein Mann noch eine Frau – befindet. Denn in einer solchen Situation wird Satan als dritte Person zwischen diesen beiden anwesend sein. Und Satans Machenschaften sind ja allen bekannt. (Musnad Ahmad)
Ein Vers des ehrwürdigen Qur’an über die Ehefrauen des Propheten:(Arabisch****************)
Wenn ihr die Ehefrauen des Propheten um etwas bittet, dann bittet sie hinter einem Vorhang. Dies ist besser, damit eure Herzen und ihre Herzen rein bleiben. (Sure al-Ahzab: 53)
Im Zusammenhang mit der Tafsir dieses Verses schrieb Imam al-Qurtubi:
Dieser Vers weist auf jene Empfindungen hin, die von Natur aus im Herzen der Männer gegenüber Frauen und im Herzen der Frauen gegenüber Männern entstehen. Das heißt: Wenn der Grundsatz befolgt wird, Dinge hinter einem Vorhang zu erbitten, wird keinerlei Verdacht aufkommen. Niemand wird einen falschen Vorwurf erheben können. Auch zum Schutz der Ehre ist diese Regelung besonders vorsichtig und vorbeugend. Daraus lässt sich ebenfalls verstehen, dass bei einem abgeschiedenen Zusammensein mit einer Nicht-Mahram-Frau die Gefahr größer ist, sich nicht beherrschen zu können. Daher ist es besser, dies zu vermeiden. Auf diese Weise ist es zudem leichter, die eigene sittliche Reinheit zu bewahren.
In diesem Zusammenhang sprach der edle Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auch eine Warnung vor dem vertrauten Umgang einer Ehefrau mit den nahen Verwandten ihres Ehemannes aus. Der Bruder und der Cousin des Ehemannes und ähnliche Personen gehören zu dessen nahen Verwandten, und ein enger Umgang mit ihnen ist nicht ungewöhnlich. In diesem Fall wird häufig Nachsicht geübt, und über die Folgen wird nur selten nachgedacht, obwohl die Vertrautheit und die enge Abgeschiedenheit mit einem nahestehenden Menschen noch gefährlicher sind. Unter solchen Umständen ist ein Fehltritt weder ungewöhnlich noch selten.
Denn ein „Nahestehender“ kann so leicht in die Räume einer Frau eintreten – und wenn er eintritt, hat niemand etwas dagegen zu sagen –, während dies für einen völlig fremden und unbekannten Mann keineswegs so einfach ist.
Dasselbe gilt auch für die nicht-mahramischen männlichen Verwandten der Ehefrau. Dazu zählen ihre Cousins väterlicherseits sowie ihre Cousins mütterlicherseits. Daher ist es nicht erlaubt, mit einem von ihnen allein zu sein. Der edle Prophet (ﷺ) sagte: (Arabisch****************)
Tretet nicht in die intime Abgeschiedenheit mit fremden Frauen ein. Ein ansarischer Gefährte fragte: „O Gesandter Allahs, was sagst du über die nahen Verwandten des Ehemannes?“ Der edle Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Die nahen Verwandten des Ehemannes sind wie der Tod.“
Das bedeutet, dass diese intime Abgeschiedenheit Gefahr und Verderben heraufbeschwört. Wenn tatsächlich eine Sünde begangen wird, bedeutet dies im Hinblick auf die Religion bereits Verderben; und wenn der Ehemann davon erfährt und sich von ihr scheiden lässt, beginnt der Zerfall des ehelichen Lebens. Darüber hinaus werden, sobald unter nahen Verwandten gegenseitiger Verdacht, schlechte Vermutungen und Misstrauen entstehen, die Beziehungsbande des sozialen und gemeinschaftlichen Lebens zerrissen. Und zweifellos ist dies ein umfassendes Unglück.
Tatsächlich wirkt sich die abgeschiedene Zweisamkeit eines fremden Mannes und einer fremden Frau nicht nur auf die Gefühle und Gedanken der Menschen aus; ihre heftigen Folgen müssen sich zwangsläufig auf die gesamte Familie, die Stabilität des ehelichen Lebens sowie auf all ihre vertraulichen Gespräche und dergleichen auswirken. Außerdem eröffnet dies verleumderischen und geschwätzigen Menschen eine große Gelegenheit, haltlose Dinge zu verbreiten. Das Ziel solcher Menschen ist nicht, Stabilität in das eheliche Leben zu bringen, sondern lediglich Zerfall und Unheil zu verursachen.
Ibn ʿĀmir sagte: So wie die Araber sagen (Arabisch****************)(Der Löwe ist der Tod), sagen sie auch: (Arabisch****************)(Der Verwalter ist ein Feuerbrand). Das heißt: Die Begegnung mit diesen beiden Dingen ist für den Menschen wie die Begegnung mit dem Tod und dem Feuer. Ebenso sagen sie: (Arabisch****************)(Die nahen Verwandten des Ehemannes sind wie der Tod). Das bedeutet, dass ein abgeschiedenes Zusammensein mit den nahen Verwandten des Ehemannes weitaus folgenschwerer und gefährlicher ist als ein solches Zusammensein mit einem völlig fremden, nicht verwandten Mann. Denn nicht selten wecken sie in der Ehefrau Wünsche nach allerlei Dingen, deren Beschaffung für den armen Ehemann äußerst schwierig und mühsam ist. Oft sind sie auch zu schlechtem Benehmen geneigt. Außerdem kann es der Ehemann keineswegs gutheißen, dass seine Verwandten während seiner Abwesenheit in das Innere seines Hauses eindringen und sich über seine privaten Verhältnisse informieren.
Begierige Blicke auf das andere Geschlecht
Dass ein Mann eine fremde Frau anblickt oder eine Frau einen fremden Mann, hat der Islam für verboten erklärt. Denn das Auge ist der Schlüssel zum Herzen. Der Blick ist die Kraft, die den nahenden Verderb ankündigt; er trägt die Botschaft der Unzucht. Ein alter arabischer Dichter sagte: (Arabisch****************)
Der Anfang aller Unglücke liegt im Blick. Schon aus einem kleinen Funken lodert ein alles verschlingender Brand auf.
Ein Dichter unserer Zeit sagte:(Arabisch****************)
Zuerst ein Blick, dann ein süßes, leises Lächeln, danach der Austausch von Grüßen. Danach Gespräche, anschließend Versprechen und schließlich ein Treffen.
Deshalb hat Allah, der Erhabene, allen gläubigen Männern und Frauen befohlen, den Blick voreinander zu senken; zugleich hat Er ihnen befohlen, ihre Keuschheit zu bewahren. Er sagte:(Arabisch****************)
Sag den gläubigen Männern, sie sollen ihren Blick senken und ihre Keuschheit bewahren. Das ist reiner für sie. Allah ist über das, was sie tun, sehr wohl unterrichtet. Und sag ebenso den gläubigen Frauen, sie sollen ihren Blick senken und ihre Keuschheit bewahren.
In diesen beiden Versen werden sowohl Frauen als auch Männer angewiesen, ihren Blick zu senken und ihre Keuschheit zu bewahren. Die im Qur’an verwendete Formulierung der Anweisung, den Blick zu senken, lautet:(Arabisch****************) Das bedeutet, dass nicht der gesamte Blick gesenkt werden soll, sondern bestimmte Blicke. Bei der Bewahrung der Keuschheit werden jedoch keine bestimmten Teile genannt; vielmehr wird ihre vollständige und umfassende Bewahrung angeordnet. Denn das ist es, was die Scharia verlangt. In Bezug auf den Blick verhält es sich jedoch anders. Um Bedürfnisse zu erfüllen, Gefahren abzuwenden und den Weg zum Guten zu erkennen, hat Allah darin besondere Nachsicht und Weitherzigkeit gewährt. Bei der Keuschheit ist dies jedoch nicht der Fall.
Daher bedeutet die Anweisung, den Blick zu senken, nicht, dass man die Augen schließen oder den Kopf so weit zur Erde neigen muss, dass man außer dem Boden nichts mehr sieht. Das ist auch nicht die Aussage des Verses. Außerdem wäre es nicht möglich. Im 19. Vers der Sure Luqman heißt es:(Arabisch****************) – „und senke einige deiner Stimmen.“ In diesem Vers wird nicht befohlen, den Mund geschlossen zu halten; ebenso wenig wird gesagt, dass jede Art von Stimme leise sein müsse. (Arabisch****************) – Das bedeutet, dass man den Blick nicht ungezügelt umherschweifen lassen soll; es ist nicht wünschenswert, alles in seiner Nähe anzusehen. Wenn der Blick daher auf das andere Geschlecht fällt, soll man weder den Blick darauf richten und sich dem Genuss seiner Schönheit hingeben, noch sich immer wieder umdrehen und es wiederholt ansehen. Das ist die eigentliche Aussage des Verses.
Der edle Gesandte (s.a.w.s.) sagte zu Hadhrat Ali (r.a.):(Arabisch****************)
O Ali, lass auf einen Blick nicht noch einen weiteren folgen. Du darfst beim ersten Mal hinsehen, aber nicht ein zweites Mal. (Ahmad, Abu Dawud, at-Tirmidhi)
Das gierige, lustvolle Schauen auf das andere Geschlecht hat er als Zina der Augen bezeichnet. In den Worten des Hadith heißt es: (Arabisch****************)
Auch die Augen begehen Zina, und ihre Zina besteht im Blick. (Buchari)
Das Schauen wurde als Zina bezeichnet, weil dadurch ebenfalls Gelegenheit entsteht, eine Art Genuss auszukosten. Auf diese Weise wird das sexuelle Verlangen auf schariatrechtswidrige Weise befriedigt. Auch aus dem Mund Jesu, wie im Evangelium überliefert, stammt eine ähnliche Aussage:
Euch wurde schon zuvor gesagt: Ihr sollt keine Zina begehen; ich aber sage euch: Wer mit eigenen Augen hinsah, hat bereits Zina begangen.
Dieser gierige, von Begierde getrübte Blick ist nicht nur für sittliche Reinheit und Keuschheit gefährlich, sondern auch für die Aufrichtigkeit des Gemüts und die Ruhe und den Frieden des Herzens äußerst schädlich. Denn er muss zwangsläufig äußerstes Unbehagen und Unruhe im Inneren hervorrufen.
Das Schauen auf die Schamteile ist haram
Die Anweisung, im Islam den Blick zu senken, ist eine allgemeine Anweisung. Daher ist es eine wichtige Pflicht, den Blick sofort abzuwenden, wenn man auf die Schamteile blickt. Denn der edle Prophet (s.a.w.) hat verboten, die Schamteile anzusehen, unabhängig davon, ob es sich um die Schamteile eines Mannes oder einer Frau handelt, ob dies mit sexuellem Verlangen oder ohne dieses geschieht; und diese Anweisung gilt gleichermaßen für Männer und Frauen. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: (Arabisch****************)
Kein Mann soll auf die Schamteile eines anderen Mannes schauen, und keine Frau auf die Schamteile einer anderen Frau. Und kein Mann soll sich unter einem einzigen Kleidungsstück eng an einen anderen Mann anschmiegen, ebenso wenig eine Frau an eine andere Frau.
Als die Schamzone des Mannes gilt der Körperbereich vom Nabel bis zu den Knien. Weder ein Mann noch eine Frau darf diesen Bereich ansehen. Nach Ansicht einiger Imame, darunter Ibn Hazm, gehört der Oberschenkel jedoch nicht dazu.
Als Schamzone der Frau gilt für einen fremden Mann der gesamte Körper mit Ausnahme des Gesichts und der beiden Hände. Was die Schamzone einer Frau für einen mahramischen Mann betrifft – etwa ihren Vater oder ihren Bruder –, werden wir dies später erörtern.
Darüber hinaus darf der Körperbereich, der als Schamzone gilt und den niemand anderes ansehen darf, auch nicht mit der Hand oder einem anderen Körperteil berührt werden.
Alles, was über das Ansehen oder Berühren der Schamzone gesagt wurde, bezieht sich auf den Normalfall, in dem tatsächlich keine Notwendigkeit besteht. Wenn jedoch wirklich eine Notwendigkeit besteht, ist es in diesem Fall nicht verboten, etwa bei einer medizinischen Behandlung oder bei der Leistung von Hilfe. Die Erlaubnis zum Ansehen gilt zudem unter der Voraussetzung, dass dieses Ansehen keinen Anlass zu irgendeinem Unheil gibt. Andernfalls erlischt die Erlaubnis zum Ansehen. Denn den Weg zur eigentlichen Sünde zu versperren, ist eine der grundlegenden Regeln der Scharia.
Das Ansehen eines Mannes oder einer Frau
Aus dem bisher Gesagten wird deutlich, dass eine Frau die Körperteile eines Mannes außerhalb seiner Schamzone – also mit Ausnahme des Bereichs vom Nabel bis zu den Knien – so lange ansehen darf, wie dadurch kein sexuelles Verlangen geweckt wird und keine Gefahr eines Fehlverhaltens besteht. Der edle Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) erlaubte Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), den Abessiniern zuzusehen, die in der Prophetenmoschee mit ihren Waffen eine Vorführung darboten. So sah sie ihnen hinter einem Vorhang zu. Als sie schließlich selbst müde wurde, ging sie von dort weg. (Buchari, Muslim)
Ein Mann darf die Körperteile einer Frau außerhalb ihrer Schamzone – das Gesicht und die beiden Hände – ansehen, sofern damit keinerlei sexuelles Verlangen verbunden ist und keine Gefahr besteht, dass eine Sünde begangen wird.
Nach einer Überlieferung von Hadhrat Aischa erschien Hadhrat Asma bint Abu Bakr (möge Allah mit ihr zufrieden sein) – ihre Schwester – vor dem edlen Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm). Sie trug ein so dünnes Gewand, dass die Konturen ihres Körpers dadurch sichtbar wurden. Als der edle Prophet dies sah, wandte er seinen Blick ab und sagte:(Arabisch****************)
O Asma, wenn eine Frau das Erwachsenenalter erreicht, soll außer ihrem Gesicht und den Handflächen kein anderer Teil ihres Körpers sichtbar sein. (Abu Dawud)
Obwohl dieser Hadith hinsichtlich seiner Überlieferungskette schwach ist, wurde seine Schwäche dadurch aufgehoben, dass in mehreren sahih Hadithen überliefert wurde, dass der Blick auf Gesicht und Handflächen erlaubt ist, sofern keine Befürchtung einer Versuchung besteht.
Zusammengefasst ist ein unbefangener Blick auf Körperteile außerhalb der Schamzone eines Mannes oder einer Frau erlaubt und halal. Wiederholtes Hinsehen sowie ein prüfender, genießender Blick sind jedoch nicht erlaubt, denn gerade dadurch besteht die Gefahr, dass Unheil entsteht.
Wenn der Blick jedoch zufällig auf einen Körperteil fällt, dessen Anblick nicht halal ist, trifft den Betreffenden keine Schuld. Das ist die Großzügigkeit des Islam. Von Dscharir ibn Abdallah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte:(Arabisch****************)
Als der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) über den zufälligen Blick befragt wurde, sagte er: Wende deinen Blick ab.
Das heißt, er soll nach dem ersten Blick kein zweites Mal hinsehen.
Das Problem, dass Frauen ihre Schönheit zeigen
Oben wurde über das Abwenden des Blicks gesprochen. In zwei Versen wurde diesbezüglich eine Regelung sowohl für Frauen als auch für Männer festgelegt. Im dritten Vers wird ausdrücklich eine besondere Anweisung für Frauen erwähnt. Die Anweisung lautet:(Arabisch****************)
Sie sollen ihre Schönheit nicht zur Schau stellen, außer dem, was von selbst sichtbar wird. (Sure an-Nur: 31)
Mit der „Schönheit“ einer Frau sind all jene Dinge gemeint, die sie schön und anmutig erscheinen lassen. Dazu gehören die angeborenen Schönheiten wie Gesicht, Haarpracht und die natürliche Röte des Körpers. Ebenso gehören dazu die durch Kleidung, Schmuck, Kosmetika und Ähnliches erworbene Schönheit und äußere Anmut. Allah, der Erhabene, hat den Frauen in dem zuvor angeführten Vers befohlen, ihre Schönheit zu verbergen und sie nicht sichtbar werden zu lassen. Davon ausgenommen ist nur das, was von selbst sichtbar wird.
Bei der Bestimmung dessen, was mit „von selbst sichtbar wird“ gemeint ist, sind verschiedene Tafsir-Gelehrte zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob mit „von selbst sichtbar wird“ nur das gemeint ist, was aufgrund einer Notwendigkeit ohne jede Absicht sichtbar wird – etwa wenn durch einen Windstoß etwas zum Vorschein kommt. Oder bedeutet es das, was gewöhnlich und der üblichen Gewohnheit entsprechend sichtbar ist? …..Die entscheidende Sache in dieser Frage ist jedenfalls das Sichtbarwerden.
Es wird überliefert, dass die meisten Gelehrten früherer Zeiten eben diese letztgenannte Auffassung vertraten.
Von Hadhrat Ibn Abbas (r.a.) wird überliefert, dass er bei der Auslegung des Abschnitts „was von selbst sichtbar wird“ sagte, damit seien Augenkohl, Kajal, Puder, Ringe und Ähnliches gemeint. Auch von Hadhrat Anas (r.a.) wird eine entsprechende Auffassung überliefert.
Es ist mubah, die Augen mit Kohl zu schminken und Ringe an den Fingern zu tragen. Daher ist es unvermeidlich, dass diese beiden Körperstellen sichtbar werden; gemeint sind Gesicht und die beiden Handflächen. Auch von Hadhrat Sa’id ibn Dschubair, Ata, Awzai und anderen wird diese Auffassung überliefert.
Hadhrat Aischa, Qatada und andere haben auch die Armreifen an beiden Händen dazugezählt. Der Teil des Unterarms, an dem dieser Schmuck getragen wird, ist somit von der Schönheit ausgenommen, deren Zurschaustellung verboten ist. Über die genaue Grenze – von der Faust bis zur Hälfte des Unterarms – bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Im Gegensatz zu dieser weiten Auslegung haben andere eine engere Auslegung vertreten. Hadhrat ʿAbdullah ibn Masʿud, an-Nachaʿi und andere sagten zur Erklärung der Worte „was von selbst sichtbar wird“, damit seien der Umhang und die Kleidung gemeint, die außerhalb des Körpers getragen werden. Denn es ist nicht möglich, sie zu verbergen und zu bedecken.
Viele Gefährten und Tabiʿun erklärten jedoch ausdrücklich auf Grundlage der Worte „was von selbst sichtbar wird“, dass damit das Gesicht und die beiden Handflächen gemeint seien; alles darüber hinausgehende, was an Schönheit vorhanden ist, solle nicht sichtbar sein. Ich halte all dies für die vorzugswürdige Auffassung. Ringe an den Händen, Kohol an den Augen und Ähnliches fallen darunter.
Bei Sindur, Nagellack und Puder verhält es sich anders. Die Frauen unserer Zeit verwenden diese Dinge auf den Wangen, Lippen und Nägeln. Das ist jedoch eine sehr unerwünschte Übertreibung. Diese Dinge dürfen nur innerhalb des Hauses verwendet werden. Heutzutage benutzen Frauen sie jedoch, wenn sie das Haus verlassen, um die Blicke der Männer auf sich zu ziehen. Diese Handlung ist vollkommen haram. Es ist nicht angemessen anzunehmen, mit „was von selbst sichtbar wird“ seien ausschließlich äußerliche Dinge wie der Umhang oder der Burqa gemeint. Denn dass diese Kleidungsstücke sichtbar sind, ist völlig natürlich; sie können gar nicht unsichtbar bleiben. Daher kann es kein Gebot geben, sie zu verbergen. Ebenso ist es nicht annehmbar, darunter ausschließlich das zu verstehen, was durch einen Windstoß sichtbar wird. Denn darauf hat der Mensch keinen Einfluss. Folglich ist es in dieser Hinsicht gleich, ob etwas gesagt oder nicht gesagt wird. Was durch diese Aussage leicht zu verstehen ist, besteht darin, dass beim Zeigen dessen, was verborgen werden kann, bestimmte Dinge ausgenommen sind. Für gläubige Frauen stellt dies eine Erleichterung dar. Und es ist durchaus vernünftig, dass diese Erleichterung gerade für das Gesicht und beide Handflächen gelten sollte.
Die Berechtigung dieser Erleichterung in Bezug auf das Gesicht und beide Handflächen ist zu erkennen. Denn es ist für Frauen sehr beschwerlich, diese beiden Körperteile ständig verborgen zu halten. Insbesondere wenn sie aus einem rechtmäßigen Grund das Haus verlassen müssen, lässt sich nicht leugnen, dass es notwendig werden kann, diese beiden Teile sichtbar zu machen. So ist es etwa für eine verwitwete Frau unerlässlich, ihr Gesicht und ihre Handgelenke zu zeigen, wenn sie für ihre Waisenkinder den täglichen Lebensbedarf beschaffen muss; ebenso müssen Frauen aus armen Familien ihr Gesicht und ihre Handgelenke entblößen, wenn sie hinausgehen, um ihre Ehemänner zu unterstützen. Würden Gesicht und beide Handgelenke unter solchen Umständen bedeckt, würde das Fortbewegen äußerst schwierig und beschwerlich werden.
Imam al-Qurtubi sagte:
Das Gesicht und beide Handgelenke sind gewöhnlich sichtbar, insbesondere während der Verrichtung von gottesdienstlichen Handlungen wie dem Gebet, dem Haddsch und der Umra. Daher ist es am zutreffendsten anzunehmen, dass diese Körperteile durch die Worte „außer dem, was von selbst sichtbar wird“ von der Anweisung, sie zu bedecken, ausgenommen wurden. Der von Hadhrat ʿAischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überlieferte Hadith weist ebenfalls darauf hin. Der Hadith lautet folgendermaßen (er wurde bereits zuvor angeführt):(Arabisch****************)
Als Asma, die Tochter von Hadhrat Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein), beim Edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erschien, trug sie ein dünnes Gewand. Der Gesandte Allahs wandte seinen Blick von ihr ab und sagte: „O Asma! Wenn eine Frau die Geschlechtsreife erreicht hat, sollte von ihrem Körper außer dem Gesicht und den beiden Handgelenken nichts sichtbar sein.“
Auch aus den folgenden Worten Allahs, des Erhabenen, ergibt sich eine Bestätigung der oben genannten Aussage:(Arabisch****************)
Sag den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken. (Sure an-Nur: 30)
Daraus wird ersichtlich, dass den Männern befohlen wurde, ihre Blicke zu senken, das heißt, nicht auf das Gesicht der Frauen zu schauen, gerade weil ihre Gesichter nicht verhüllt, sondern unbedeckt sind.
Denn wenn das Gesicht zusammen mit dem gesamten Körper verhüllt wäre, hätte die Aufforderung, die Augen zu senken, keinen Sinn. Schließlich gäbe es dort nichts zu sehen.
Trotzdem muss die muslimische Frau sich nach Kräften bemühen, all ihre Schönheit und ihren Schmuck zu verbergen. Sie sollte sogar ihr Gesicht nicht unbedeckt lassen. Denn schon der Anblick des Gesichts bildet den Anfang des sittlichen Verderbens. Die weitverbreitete Gottlosigkeit in unserer Zeit hat diese Notwendigkeit noch verstärkt. Ist eine Frau schön und attraktiv, kann man an nichts anderes denken, als ihr Gesicht zu verhüllen. Denn gerade die Schönheit und Anmut des weiblichen Gesichts zieht Männer am stärksten an.
(Arabisch****************)
Und sie sollen den Saum ihrer Tücher über ihre Brust ziehen.
Die muslimische Frau muss ihren Kopf mit ihrem Tuch bedecken und die Bedeckung über den Kopf ziehen; mit jeder möglichen Art von Stoff muss sie ihre Brust unbedingt bedeckt halten. So sollen diese Unheil verursachenden Körperteile nicht unbedeckt bleiben und die suchenden Blicke schlechter Menschen sowie die gierigen Augen der Bienen nicht auf sie fallen.
(Arabisch****************)
Und sie sollen ihre Schönheit vor niemandem außer ihren Ehemännern und Vätern zeigen. (Sure an-Nur: 31)
Dieser Befehl weist die gläubigen Frauen an, ihre verborgene Schönheit vor fremden Männern nicht zu zeigen, sondern sie zu verbergen. Mit dieser verborgenen Schönheit sind die Ohren, das Haar, die Kehle, der Nacken, die Brust, die Schienbeine und Ähnliches gemeint. Obwohl es erlaubt wurde, das Gesicht und beide Hände vor fremden Männern zu zeigen, ist es von großer Bedeutung, dass dieses Verbot ausgesprochen wurde.
Zwölf Gruppen von Menschen sind von diesem Verbot ausgenommen:
1. Ihre Ehemänner. Daher ist es dem Ehemann vollständig erlaubt, jeden Teil des Körpers seiner Ehefrau zu sehen. In einem Hadith heißt es: (Arabisch****************)
Bewahre deine Scham vor allen außer deinem Ehemann und bedecke sie.
2. Ihr Vater; dazu zählen auch der Großvater und der Urgroßvater, unabhängig davon, ob sie väterlicher- oder mütterlicherseits sind.
3. Der Vater ihres Ehemannes; er ist wie ihr eigener Vater.
4. Ihre Söhne sowie die Söhne ihrer Kinder; dazu zählen auch die Töchter.
5. Der Sohn des Ehemanns – das ist eine unvermeidliche Angelegenheit. Außerdem ist sie ihnen in diesem Haus gleichsam eine Mutter.
6. Ihre Brüder, sowohl leibliche als auch Halbbrüder – als Kinder derselben Mutter oder desselben Vaters.
7. Der Sohn des Bruders, denn eine eheliche Verbindung zwischen Tante und Neffe ist vollständig verboten.
8. Der Sohn der Schwester, denn eine eheliche Verbindung zwischen der mütterlichen Tante und dem Sohn der Schwester ist für immer verboten.
9. Ihre weiblichen Angehörigen. Mit allen Frauen, die entweder blutsverwandt oder aufgrund der Religion ihnen zugehörig sind, kann ein ungezwungener Umgang stattfinden. Muslimische Frauen dürfen jedoch nichtmuslimischen Frauen ihre Schönheit nicht zeigen. Sie dürfen ihnen nur so viel zeigen, wie sie fremden Männern zeigen dürfen.
10. Sklaven und Sklavinnen. Denn der Islam hat sie zu einem Teil ihrer Familie gemacht. Nach der Auffassung mancher Imame gilt diese Erlaubnis jedoch nur für Sklavinnen, nicht für Sklaven.
11. Abhängige und sexuell bedürfnislose Männer. Einerseits sind sie abhängig, andererseits empfinden sie keine besondere Anziehung zu Frauen – entweder aufgrund körperlicher Unfähigkeit oder wegen mangelnder Reife in Verstand und Urteilsvermögen. Dazu gehören gewöhnliche angestellte Bedienstete, die Hausarbeiten verrichten und gezwungen sind, das Haus zu betreten und zu verlassen, ohne dass wegen fehlender sexueller Anziehung irgendeine Gefahr zu befürchten wäre.
12. Jungen, die noch kein Verlangen nach den Schamteilen der Frauen entwickelt haben. Sie sind noch klein und minderjährig; ihr sexuelles Bewusstsein ist noch nicht erwacht. Sobald man bemerkt, dass dieses Bewusstsein erwacht ist, ist es nicht erlaubt, ihnen die verborgene Schönheit der Frauen zu zeigen – auch dann nicht, wenn sie noch nicht volljährig sind.
In den Koranversen werden der väterliche und der mütterliche Onkel nicht erwähnt, weil sie dem Vater gleichgestellt sind. Im Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Der väterliche Onkel ist dem Vater gleichgestellt
Der Schambereich der Frauen
Aus der vorangegangenen Erörterung haben wir erfahren, dass diejenigen Körperteile der Frau, deren Sichtbarkeit nicht erlaubt ist, zu ihrem Schambereich gehören; sie zu bedecken ist verpflichtend, und sie unbedeckt zu lassen, ist vollkommen verboten.
Daher muss der gesamte Körper der Frau – mit Ausnahme des Gesichts und der beiden Handgelenke – vor fremden Männern und auch vor nichtmuslimischen Frauen bedeckt werden, da er zum Schambereich gehört. Da Gesicht und Handgelenke für Tätigkeiten wie das Entgegennehmen und Übergeben von Dingen unbedeckt bleiben müssen, ist es erlaubt, sie unbedeckt zu lassen, wie Imam Rāzī geschrieben hat. Darüber hinaus wurde angeordnet, die Körperteile zu bedecken, deren Entblößung nicht notwendig ist. Was gewöhnlich unbedeckt bleibt und dessen Sichtbarkeit erforderlich werden kann, darf entblößt werden. Denn die Vorschriften der islamischen Scharia sind ausgewogen und auf das Wohl des Menschen ausgerichtet. Imam Rāzī schrieb:
Alle sind sich darin einig, dass Gesicht und beide Handflächen nicht zum Schambereich der Frauen zählen, da ihre Sichtbarkeit notwendig ist. Die Füße müssen jedoch nicht unbedeckt bleiben. Daher entstand ein Meinungsunterschied darüber, ob sie zum Schambereich der Frau zählen oder nicht.(Arabisch****************)
Wie im Vers der Sure an-Nūr gesagt wird, muss eine Frau gegenüber den oben genannten zwölf Gruppen von Männern ihren gesamten Körper bedecken, mit Ausnahme der Ohren, des Halses, der Haare, der Brust, der beiden Arme und der beiden Unterschenkel. Vor ihnen ist es ihr nach der Scharia erlaubt, diese Körperteile zu zeigen. Andere Körperteile und Bereiche wie Rücken, Bauch, Genitalbereich und beide Oberschenkel dürfen dagegen vor keinem anderen Mann oder keiner anderen Frau außer dem Ehemann entblößt werden.
Diese Bedeutung des Verses kommt der Auffassung mehrerer Imame sehr nahe. Gegenüber den Mahram-Männern besteht der Schambereich der Frau nur aus dem Bereich zwischen Nabel und Knien. Auch gegenüber anderen Frauen reicht diese Grenze nur bis dorthin. Nach Ansicht einiger Gelehrter umfasst der Schambereich der Frau gegenüber Mahram-Männern nur diejenigen Körperteile, die selbst während des Geschlechtsverkehrs nicht unbedeckt bleiben. Körperteile der Frau, die bei der Hausarbeit gewöhnlich unbedeckt sind, dürfen von Mahram-Männern ebenfalls betrachtet werden.
Allahs Anweisung an die gläubigen Frauen lautet, dass sie, wenn sie ihre Häuser verlassen, ihren gesamten Körper mit einem großen Umhang bedecken sollen. Dadurch wird allen deutlich, dass sie sich von den anderen ungläubigen und sittenlosen Frauen unterscheiden. Allah, der Erhabene, hat Seinen Propheten angewiesen, dies allen Angehörigen der Umma mitzuteilen. Es wurde gesagt: (Arabisch****************)
O Prophet! Sag deinen Frauen, deinen Töchtern und den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Umhänge über sich ziehen. Das ist die angemessenste Art; so werden sie erkannt und nicht belästigt.
(Arabisch****************) ist ein Wort im Plural. Im Singular (Arabisch****************) bedeutet es ein weites Gewand. Der Burka unserer Zeit gehört in diese Kategorie.
In der Zeit der Dschahiliyya gingen Frauen aus ihren Häusern hinaus und ließen manche ihrer Reize – etwa Brust, Hals und Haare – unbedeckt. Sittenlose Männer stellten ihnen nach. In dieser Situation wurde dieser Vers offenbart. Darin wurden die gläubigen Frauen angewiesen, einen Teil ihres Umhangs über den Kopf zu legen, damit diese Körperstellen bedeckt bleiben. An ihrem äußeren Erscheinungsbild sollen sie als Frauen mit ehrbarem Charakter erkannt werden. So werden weder Heuchler noch schamlose Männer sie belästigen oder es wagen, dies zu tun.
Der Vers nennt ausdrücklich einen Grund. Dieser besteht darin, dass Frauen von charakterlosen und verdorbenen Männern belästigt und bedrängt werden. Darin liegt weder ein Anlass, die Frauen zu fürchten, noch wird ihnen irgendein Misstrauen entgegengebracht. Wer dies annimmt, hat dafür keinerlei Begründung. Denn eine unbekleidete, geschmückte Frau oder eine Frau, die sich kokett und lasziv bewegt, erregt im Herzen des Mannes seit jeher sexuelle Erregung sowie Begierde und Verlangen. Männer, die mit Frauen handgreiflich werden oder ihre Hände berühren, sind es, die von Gier und Begierde erfüllt werden. Deshalb heißt es im Koran: (Arabisch****************)
Sprecht nicht in schmeichelnder Stimme, damit nicht ein Mann, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird.
Beim Schutz der Verschleierung und der Keuschheit muslimischer Frauen hat der Islam besondere Strenge walten lassen. In dieser Angelegenheit wurde nur sehr wenig Nachsicht gezeigt. Hinsichtlich einer gewissen Erleichterung bei der Verschleierung älterer Frauen hat Allah, der Erhabene, zum Beispiel gesagt: (Arabisch****************)
Für ältere Frauen, die keine Hoffnung auf eine Heirat haben, ist es keine Sünde, wenn sie ihre äußeren Umhänge ablegen. Die Bedingung ist jedoch, dass sie dabei weder ihre Schönheit noch ihren Schmuck zur Schau stellen. Wenn sie sich in dieser Angelegenheit dennoch zurückhalten, ist es für sie besser. Allah hört und weiß alles.
Mit dem Ausdruck im Vers (Arabisch****************)sind jene Frauen gemeint, die aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr im gebärfähigen Alter sind, keine Menstruation mehr haben und auch keine Hoffnung auf Kinder haben. Daher besteht bei ihnen kein Wunsch, erneut zu heiraten. Auch gegenüber Männern empfinden sie kein Verlangen, keine Neigung und kein Interesse. Ebenso empfinden Männer keine Anziehung zu ihnen. Hinsichtlich der Bedeckung des Schleiers und der Schamstellen solcher Frauen hat Er die Vorschriften erleichtert. Er hat ihnen erlaubt, ihre äußere und sichtbare Kleidung – etwa den Überwurf oder die Burka – abzulegen.
Auch diese Möglichkeit wurde unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Bedingung lautet, dass sie ihre Kleidung nicht mit der Absicht ablegen dürfen, sich den Menschen zu zeigen. Wenn es nötig ist, dürfen sie diese Möglichkeit zu ihrem Vorteil nutzen.
Trotz dieser Möglichkeit ist es für sie besser, die vorzüglichere Haltung einzunehmen und Vorsicht walten zu lassen, um sich von jeder zweifelhaften Angelegenheit und jedem Verdacht fernzuhalten.
Der Zutritt von Frauen zu öffentlichen Badehäusern
Um die Bedeckung und die Ehre der Frauen zu schützen, hat der Islam strenge Grundsätze festgelegt. Daher hat der edle Gesandte (s.a.w.) ein äußerst strenges Verbot gegen den Zutritt von Frauen zu öffentlichen Badehäusern und dagegen ausgesprochen, dass sie vor anderen Frauen ihre Kleidung ablegen. Denn solche gewöhnlichen Frauen sind daran gewöhnt, die körperlichen Merkmale anderer Frauen in ihren allgemeinen Versammlungen und Zusammenkünften zu schildern und daran großes Vergnügen zu finden.
Der edle Prophet (s.a.w.) hat auch Männern verboten, ein öffentliches Badehaus ohne einen Lungi oder ein Badetuch zu betreten. Denn sich vor anderen nackt zu zeigen, ist im Islam keineswegs eine erwünschte Handlung. Von Hazrat Dschabir (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) sagte: (Arabisch****************)
Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll ein öffentliches Badehaus nicht ohne einen Lungi betreten. Und wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seiner Ehefrau nicht erlauben, ein öffentliches Badehaus zu betreten.
Von Hazrat Aischa (r.a.) wird überliefert: (Arabisch****************)
Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hatte zunächst allgemein verboten, ein Badehaus zu betreten. Später erlaubte er Männern, es mit einem Lungi zu betreten.
Den Frauen wurde in diesem Fall die Erleichterung gewährt, ein Badehaus zur Behandlung einer Krankheit oder zur Heilung des Wochenbettzustands und Ähnlichem zu betreten.
Überliefert von Hadhrat Abdullah ibn Amr (Allah sei mit ihm zufrieden):(Arabisch****************)
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte über öffentliche Badehäuser, dass Männer sie nicht betreten sollten, ohne einen Lungi zu tragen. Und verbietet den Frauen, sie zu betreten. Eine kranke Frau oder eine Frau im Wochenbett darf sie jedoch betreten. (Ibn Madscha, Abu Dawud)
Die Überlieferungskette dieses Hadith weist eine gewisse Schwäche auf. Doch angesichts der allgemeinen Bestimmungen der Scharia, nach denen den Kranken zahlreiche Erleichterungen gewährt und sie von vielen gottesdienstlichen Pflichten und verpflichtenden Handlungen befreit werden, gewinnt der Aussagegehalt dieses Hadiths beträchtlich an Gewicht. So wird beispielsweise als berühmtes Grundprinzip des islamischen Rechts gesagt:(Arabisch****************)
Wenn zur Verhinderung einer verbotenen Handlung auch deren Ursache oder Weg für verboten erklärt worden ist, wird dies angesichts einer Notwendigkeit und des allgemeinen Wohls zulässig.
Auch von dieser Seite lässt sich die Richtigkeit der oben genannten Aussage erkennen.
Auch der von Hadhrat Ibn Abbas (Allah sei mit ihm zufrieden) überlieferte Hadith bestätigt diese Aussage. Der Hadith lautet:(Arabisch****************)
Der edle Prophet (s.a.s.) sagte: „Haltet euch von dem Haus namens Hamam fern.“ Die Gefährten sagten: „O Gesandter Allahs! Das Hamam entfernt doch den Schmutz und ist für Kranke nützlich?“ Da sagte er: „Wer es dennoch betritt, soll seine Scham bedecken.“ (Al-Hakim)
Wenn nun eine Frau es ohne irgendeine Entschuldigung oder Notwendigkeit betritt, begeht sie eine verbotene Handlung und verdient damit die strenge Warnung, die der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) ausgesprochen hat. Abu al-Mulaith al-Hadhali (r.a.) überlieferte:(Arabisch****************)
Einige Frauen aus Hims oder Syrien kamen zu Aischa (r.a.). Sie sagte: „Betretet ihr öffentliche Badehäuser?“ Ich hörte den edlen Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: „Wenn eine Frau außerhalb des Hauses ihres Mannes ihre Kleidung ablegt, zerreißt sie den Schleier zwischen sich und ihrem Herrn.“
Von Umm Salama (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.s.) sagte:(Arabisch****************)
Wenn eine Frau ihre Kleidung außerhalb ihres eigenen Hauses ablegt, zerreißt Allah ihren Schleier. (Ahmad, at-Tabarani, al-Hakim)
Wenn der Islam schon beim Betreten öffentlicher Badehäuser durch Frauen so streng ist, obwohl diese von vier Wänden umgeben sind und nur Frauen sie betreten, was soll man dann über jene schamlosen und herumstreifenden Frauen sagen, die auf Straßen und Wegen ihre Scham entblößen, die Begierde der Honigsammler erregen, an den Stränden ihren Körper zur Schau stellen, den gierigen, lustvollen Blicken eine Augenweide bieten und ständig damit beschäftigt sind, sexuelle Gefühle zu erregen? … In Wirklichkeit haben sie alle Schleier und Verhüllungen der Scham und Sittsamkeit zerrissen, die zwischen ihnen und dem erhabenen Allah bewahrt werden sollten. Auch die Männer nehmen gleichermaßen an dieser Sünde teil, denn sie wurden als Verantwortliche und Beschützer der Frauen eingesetzt. … O weh! Wird der gesunde Menschenverstand der Männer denn niemals zurückkehren?
Die Entblößung und Zügellosigkeit von Frauen ist verboten
Eine muslimische Frau besitzt einen von den Frauen der Ungläubigen oder der Zeit der Unwissenheit völlig verschiedenen Charakter. Moralischer Charakter, Reinheit, Keuschheit sowie die Wahrung von Ehre und Schamhaftigkeit sind die besonderen Merkmale muslimischer Frauen.
Im Gegensatz dazu besteht der Charakter der Frau der Dschāhilīya in Nacktheit und Zügellosigkeit sowie darin, Geschick darin zu zeigen, unter Männern sexuelle Erregung hervorzurufen. Das im Koran verwendete Wort(Arabisch****************)bedeutet: sich öffnen, sich entblößen, sichtbar werden, zum Vorschein kommen; für die Allgemeinheit sichtbar sein. Aufgrund dieser Ähnlichkeit wird im Arabischen verwendet:(Arabisch****************)
Denn das Himmelsgewölbe befindet sich in großer Höhe und ist dem Blickenden offen sichtbar.
Allāma Zamachschari sagte:(Arabisch****************)Die tiefere Bedeutung des Wortes besteht darin, etwas, das verborgen bleiben sollte, mit besonderer Sorgfalt und Vorbereitung offenzulegen. Der arabische Ausdruck lautet:(Arabisch****************)„sichtbares Schiff“ – denn auf ihm gibt es keine Bedeckung. Aufgrund dieser Bedeutungsübereinstimmung wird dieses Wort dafür verwendet, dass eine Frau sich vor Männern unbedeckt und nackt zeigt. Denn dadurch legt sie ihre gesamte Schönheit sowie den Glanz und die Ausstrahlung ihres Körpers vor den Männern offen. Imām Zamachschari weist in diesem Zusammenhang auf einen neuen Aspekt hin: etwas, das eigentlich verborgen bleiben sollte, durch gezielte Vorkehrungen und Bemühungen sichtbar zu machen. Bestimmte Körperteile, das Neigen und Schwingen der Glieder, eine besondere Art und Weise des Sprechens und Gehens oder Schmuck vor fremden Männern zur Schau zu stellen – all dies ist „Tabarrudsch“.
Dieses „Tabarrudsch“ hat verschiedene Formen und Ausdrucksweisen, die den Menschen früherer Zeiten ebenso bekannt waren wie den Menschen der Gegenwart. Die Kommentatoren haben sie bei der Auslegung des folgenden Koranverses erwähnt:(Arabisch****************)
O Frauen! Bleibt in euren Häusern und zieht nicht wie zur Schau gestellt umher, wie es in der Zeit der früheren Dschāhilīya üblich war.
Mudschāhid sagte: Damals gingen die Frauen in lasziv wiegenden Bewegungen umher.
Muqātil sagte: Die Frauen legten ihre Tücher auf den Kopf, banden sie jedoch nicht fest. Dadurch wurden die Halsketten, Ohrringe sowie Hals und Nacken sichtbar.
Dies war das „Tabarrudsch“ der frühen Dschāhilīya: Der enge Umgang mit Männern war weit verbreitet. In Gang und Sprache zeigte sich eine besondere Laszivität. Die Frauen verwendeten ihre Tücher auf eine Weise, durch die die Schönheit ihres Körpers und ihres Schmucks sichtbar wurde. Die moderne Dschāhilīya jedoch hat so viele Formen und Spielarten entwickelt, dass sie die frühere Dschāhilīya weit hinter sich gelassen hat.
Unter welchen Umständen liegt kein „Tabarrudsch“ vor
Wenn die nachstehend aufgeführten Regeln befolgt werden, kann die muslimische Frau die Grenzen des „Tabarrudsch“ verlassen und in das Umfeld der islamischen Zivilisation eintreten:
(a) Den Blick senken – denn Schamhaftigkeit ist die wertvollste Schönheit einer Frau. Und die stärkste Ausprägung von Schamhaftigkeit zeigt sich darin, den Blick zu senken. Daher hat Allah dies mit den Worten gesagt:(Arabisch****************)
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie einen Teil ihrer Blicke senken sollen.
(b) Enge Vertrautheit mit Männern ist zu vermeiden – in den Kinos, bei Versammlungen und öffentlichen Kundgebungen sowie im Gedränge von Hotels und Restaurants, in Klassenräumen, Korridoren und Mensen von Colleges und Universitäten ist diese Vermischung heutzutage in vollem Umfang zu beobachten. Hadhrat Maʿqil ibn Yasar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferte die Worte des Gesandten Allahs:(Arabisch****************)
Es ist besser, sich eine eiserne Nadel in den eigenen Kopf zu stecken, als eine Frau zu berühren, die einem nicht erlaubt ist. (Tabarānī, Baihaqī)
(c) Ihre Kleidung muss den Anstandsregeln und Vorschriften der islamischen Scharia entsprechen – unter schariagemäßer Kleidung ist eine solche zu verstehen, die die nachstehend aufgeführten Eigenschaften besitzt:
den gesamten Körper bedeckt; der Koran selbst hat(Arabisch****************) mit Ausnahme dessen, „was von selbst sichtbar wird“, ausgeschlossen – das heißt, der gesamte Körper muss mit Ausnahme des Gesichts und der beiden Hände bedeckt werden.
2. Der Körper oder seine Konturen dürfen durch den Stoff hindurch nicht sichtbar sein. Der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat dies mitgeteilt: (Arabisch****************)
Diejenigen Frauen, die zwar bekleidet, aber dennoch nackt sind, die sich zu Männern hingezogen fühlen und Männer zu sich hinziehen, sind Bewohnerinnen der Hölle. Sie werden nicht ins Paradies eintreten und nicht einmal seinen Duft wahrnehmen.
Wenn trotz des Tragens von Kleidung deren Zweck – den Körper zu bedecken – nicht erfüllt wird, weil der Stoff so dünn ist, dass alles am Körper von außen deutlich sichtbar wird, dann ist man trotz der Kleidung nackt.
Einige Frauen aus dem Stamm Banū Tamīm kamen zu ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein). Sie trugen sehr dünne Kleidung. Als ʿĀʾischa dies sah, sagte sie: (Arabisch****************)
Wenn ihr gläubig seid, dann wisst: Dies ist nicht die Kleidung gläubiger Frauen, die ihr tragt.
Eine Braut kam zu ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein). Sie trug ein äußerst durchsichtiges, dünnes Kleid. Da sagte sie: (Arabisch****************)
Wer eine solche Kleidung trägt, glaubt nicht an die in der Sure an-Nūr dargelegten Vorschriften.
3. Die Kleidung darf nicht so eng anliegen, dass dadurch alle Körperpartien und Körperkonturen von außen sichtbar werden, auch wenn sie nicht durchsichtig und dünn ist. Die Kleidung, die die westliche Zivilisation eingeführt hat, ist ein herausragendes Beispiel dafür. Diese Zivilisation verehrt den Körper und die Sexualität; unter ihrem Einfluss schneiden Modemacher die Stoffe so zu, dass Brüste, Gesäß, Oberschenkel und andere geschlechtlich betonte Körperteile den Betrachtern deutlich ins Auge fallen. Diese Kleidung wird so gestaltet, dass sie sexuelle Erregung hervorruft. Auch eine Frau, die eine solche Kleidung trägt, gilt als „nackt trotz ihrer Bekleidung“ – diese Kleidung und dieses Gewand laden zu einer noch viel größeren Gefahr ein als durchsichtige und dünne Stoffe.
4. Frauen dürfen keine Kleidung tragen, die für Männer bestimmt ist, etwa Hosen. Dies ist eine besondere Kleidung, die in unserer Zeit für Männer bestimmt ist. Denn der edle Prophet (S) hat die Frauen verflucht, die den Männern ähneln, ebenso wie er die Männer verflucht hat, die den Frauen ähneln. Deshalb verbot der edle Prophet (S) den Frauen, Männerkleidung zu tragen, und den Männern, Frauenkleidung zu tragen.
5. Sie dürfen auch nicht die besondere Kleidung jüdischer, christlicher, feueranbetender und ungläubiger Frauen tragen. Denn im Islam ist es verboten, ihnen nachzuahmen. So wie der Islam zwischen Männern und Frauen unterscheiden will, strebt er auch danach, die blinde Nachahmung ungläubiger Völker äußerlich wie innerlich zu vermeiden. Deshalb hat der Islam in vielen Angelegenheiten in klaren Worten dazu angewiesen, sich von den Ungläubigen zu unterscheiden. Die folgende Aussage des edlen Gesandten (S) gehört zu diesem Thema:(Arabisch****************)
Wer einem anderen Volk nachahmt, gehört zu ihm.
(d) Sie muss sich in ihrem Gang und ihrer Rede würdevoll und entschlossen verhalten. Sie muss sich vollständig davor hüten, durch jegliche Bewegung ihres Körpers und Gesichts, durch Wenden und Drehen, sexuelle Erregung zu wecken. Denn Koketterie und spielerische Anmut in Gang und Rede sind ein Kennzeichen charakterloser ungläubiger Frauen, nicht der Charakter muslimischer Frauen. Allahs folgende Worte sind in diesem Zusammenhang erneut zu lesen:(Arabisch****************)
Sprecht nicht mit sanfter, schmeichelnder Stimme, damit nicht jemand, dessen Herz krank ist, Verlangen bekommt. (Sure al-Ahzab: 32)
(e) Sie darf durch Parfüm, Duftstoffe, Puder und dergleichen bei Männern keine Anziehung zu ihrer verborgenen Schönheit hervorrufen. Allah hat gesagt:(Arabisch****************)
Sie sollen nicht kräftig mit den Füßen auf den Boden stampfen, damit nicht bekannt wird, welcher Schmuck, den sie verborgen halten, vorhanden ist.
In der Zeit der Dschahiliya, wenn Frauen sich unter den Menschen bewegten, setzten sie ihre Füße klirrend auf den Boden. Dadurch erklang der Schmuck an ihren Füßen, und die Menschen konnten dieses Geräusch hören. Deshalb verbot der Koran dies. Denn dadurch würden sexuelle Gedanken im Herzen lüstern gewordener Männer heftig erwachen. Er würde über diese Frau zu denken beginnen, dass sie die Männer auf sich aufmerksam machen wolle.
Dasselbe gilt für Frauen, die sich mit verschiedenen Düften parfümieren, dadurch die Luft mit Wohlgeruch erfüllen, sexuelle Gefühle erregen und versuchen, Männer auf sich aufmerksam zu machen. In einem Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Wenn eine Frau sich mit Parfüm oder Duftstoff parfümiert und zu einer Versammlung geht, ist sie eine solche – das heißt, eine Ehebrecherin. (Abu Dawud, Tirmidhi)
Aus dieser ausführlichen Erörterung haben wir zweifellos erfahren, dass der Islam den Frauen keineswegs auferlegt hat, im „Gefängnis“ (?) des Hauses eingeschlossen zu bleiben und keinen anderen Ort außer dem Grab zu verlassen. Vielmehr ist es muslimischen Frauen durchaus erlaubt, das Haus zu verlassen, um am Gemeinschaftsgebet teilzunehmen, Wissen zu erwerben sowie andere körperliche und familiäre Bedürfnisse zu erfüllen. Die Frauen der Prophetengefährten und die muslimischen Frauen späterer Zeiten taten genau dies. Viele von ihnen gingen sogar hinaus, um am Krieg teilzunehmen. Sie zogen auch mit dem edlen Gesandten (s) hinaus. Nach ihm gingen sie auch mit den Kalifen und den Befehlshabern der islamischen Heere hinaus. Der Prophet (s) sagte zu seiner Ehefrau, der ehrwürdigen Sawda (r.a.):(Arabisch****************)
Allah hat euch erlaubt, hinauszugehen; ihr dürft eure Häuser verlassen, um eure Bedürfnisse zu erfüllen. (Bukhari)
Er sagte ferner:(Arabisch****************)
Wenn eine eurer Ehefrauen euch um Erlaubnis bittet, zum Gebet in die Moschee zu gehen, dann hindert sie nicht daran. (Bukhari)
In einem anderen Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Hindert die Dienerinnen Allahs nicht daran, in die Moschee zu gehen. (Muslim)
Manche Gelehrte vertreten in dieser Hinsicht eine äußerst strenge Auffassung. Ihrer Ansicht nach ist es Frauen verboten, auch nur irgendeinen Teil des Körpers eines fremden Mannes anzusehen. Als Beleg führen sie einen von Narhān, dem Sklaven von Umm Salama (ra), überlieferten Hadith an. Der Hadith lautet: (Arabisch****************)
Als ʿAbdullah ibn Umm Maktūm das Haus von Umm Salama und Maymūna betrat, sagte der Prophet (s) zu den beiden: „Bedeckt euch.“ Sie sagten: „Aber er ist doch blind.“ Der Prophet (s) sagte: „Seid ihr beide etwa auch blind? Könnt ihr beide etwa nicht sehen?“
Nach Ansicht der Hadith-Fachgelehrten ist dieser Hadith jedoch nicht authentisch. Denn sein Überlieferer Narhān war der Sklave von Umm Salama, und sein Hadith ist als Beleg nicht annehmbar.
Selbst wenn der Hadith authentisch wäre, müsste man dennoch sagen, dass es sich dabei um eine zusätzliche Strenge des Propheten (s) gegenüber seinen Ehefrauen handelt, die ihrer Stellung und ihrem Rang Rechnung trug. In Fragen der Verschleierung war der Gesandte Allahs ihnen gegenüber besonders streng. Auch Hadith-Gelehrte wie Abū Dāwūd haben darauf hingewiesen. Somit bleibt nur der als authentisch erwiesene Hadith als Beleg bestehen. Er lautet: (Arabisch****************)
Der Prophet (s) wies Fātima bint Qays (ra) an, ihre ʿidda im Haus von Umm Schuraik zu verbringen. Später korrigierte er diese Anweisung jedoch und sagte: „Die Gefährten fürchten diese Frau. Verbringe deine ʿidda daher lieber bei Ibn Umm Maktūm, denn er ist blind. Du kannst deine Kleidung ablegen, ohne dass er dich sehen kann.“ (Qurtubī)
Die Ehefrau bewirtet die Gäste ihres Ehemannes
Aus der bisherigen Erörterung wird ebenfalls deutlich, dass die Ehefrau in Anwesenheit ihres Ehemannes dessen Gäste bewirten darf. Voraussetzung ist jedoch, dass ihre Kleidung, ihr Schmuck und ihre Schönheitspflege, ihre Redeweise, ihr Verhalten und dergleichen den islamischen Regeln sowie den Grundsätzen von Anstand und Sitte entsprechen. Unter diesen Umständen ist es ganz natürlich, dass die männlichen Gäste sie sehen und sie die Gäste ebenfalls sieht. Daran ist jedoch nichts Verwerfliches, denn in diesem Fall besteht von keiner Seite die Gefahr irgendeiner Überschreitung oder eines Unheils.
Ḥazrat Sahl ibn Saʿd al-Anṣārī (ra) überlieferte: (Arabisch****************)
Abū Usaid as-Sāʿidī lud den Propheten (s.a.w.) und seine Gefährten anlässlich seiner Hochzeit ein. Seine Frau Umm Usaid bereitete aus diesem Anlass das Essen zu und servierte es. Sie legte einige Datteln in ein steinernes Gefäß, damit sie über Nacht einweichten. Nachdem der Prophet (s.a.w.) gegessen hatte, nahm sie sie eigenhändig heraus und bot sie dem Propheten (s.a.w.) als Geschenk zum Trinken an. (Buchārī, Muslim)
Wie Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī gesagt hat, geht aus diesem Hadith zweifelsfrei hervor, dass es der Ehefrau durchaus erlaubt ist, den Gästen und geladenen Personen ihres Mannes zu Diensten zu sein und vor ihnen zu erscheinen. Selbstverständlich darf sie dies jedoch nur tun, wenn keine sittliche Gefahr zu befürchten ist. Dabei muss sie ihren Körper vollständig bedeckt halten. Unter solchen Umständen ist es dem Ehemann erlaubt, seine Frau die Gäste bedienen und das Essen servieren zu lassen. Wenn die Ehefrau jedoch bei der Bedeckung ihres Körpers die von der Scharia vorgeschriebenen Einschränkungen und Pflichten nicht einhält – wie es heutzutage häufig vorkommt –, ist es ihr nicht erlaubt, vor Männern zu erscheinen.
Naturwidrige Handlungen sind eine große Sünde
Bei der von Islam angenommenen Methode zur Beherrschung und Regelung der sexuellen Wünsche ist eine wichtige Angelegenheit, dass im Islam ebenso, wie die Unzucht (Zinā) sowie ihre Mittel und Ursachen verboten sind, auch der „Liwāṭ“, also die naturwidrige Handlung des Volkes Lots, vollständig verboten wurde.
Diese abscheuliche und ekelerregende Handlung ist nicht nur naturwidrig, schändlich und entwürdigend für die Männlichkeit, sondern auch ein Verbrechen, durch das die Rechte der Frauen verletzt werden; deshalb ist sie ein großes Unrecht.
In jeder Gesellschaft, in der sich diese abscheuliche Handlung ausbreitet, wird das Leben der Menschen in äußerstes Unheil stürzen. Sie werden sich an diese hässliche Tat gewöhnen und zu ihren Sklaven werden. Außerdem werden sie ihren Charakter, ihren gesunden Geschmack und ihre Keuschheit – einfach alles – verlieren. In dieser Hinsicht genügt die im Koran überlieferte Geschichte des Volkes Lots, um zu richtigem Wissen zu gelangen. Die Angehörigen dieses Volkes hatten diese abscheuliche und ekelerregende Handlung begonnen und weit verbreitet. Sie hatten ihre rechtmäßigen und keuschen Ehefrauen verlassen und diese verbotene Handlung angenommen. Deshalb sagte der Prophet Gottes, der ehrwürdige Lot (a.s.), zu ihnen:(Arabisch****************)
„Seid etwa ihr von allen Menschen die Einzigen, die zu Männern gehen, und lasst die Ehefrauen, die Allah für euch erschaffen hat, im Stich? Nein, vielmehr seid ihr ein Volk, das die Grenzen überschreitet.“ (Sure asch-Schuʿarāʾ 165–166)
Der erhabene Koran hat diese Handlung zurückgewiesen und sie als Unrecht, Übertretung, Unwissenheit, Verderben und Verbrechen bezeichnet. Sie ist die äußerste Entartung der menschlichen Natur und eine äußerste Abweichung vom Weg der Rechtleitung, der äußerste moralische Verfall und eine schwere Erkrankung des Geschmacks. Um diese Menschen zu prüfen, sandte Allah, der Erhabene, Engel in Menschengestalt. Als Vergeltung für das Verhalten, das die Angehörigen dieses Volkes ihnen gegenüber an den Tag legten, ließ Allah eine schwere Strafe über sie herabkommen. Deshalb heißt es im Koran:(Arabisch****************)
Als unsere Engel bei Lot eintrafen, erschrak er ihretwegen und wurde von Sorge erfüllt. Er sagte: „Dies ist ein äußerst schwieriger Tag.“ Als die Leute seines Volkes von der Ankunft dieser Gäste erfuhren, liefen sie ungezügelt zu seinem Haus. Schon zuvor waren sie an solche schändlichen und abscheulichen Taten gewöhnt. Lot sagte zu ihnen: „O meine Brüder, hier sind meine Töchter; sie sind für euch reiner. Fürchtet Allah und bringt mich nicht wegen meiner Gäste in Verlegenheit. Gibt es unter euch denn keinen verständigen Menschen?“ Sie erwiderten: „Du weißt doch, dass wir an deinen Töchtern keinerlei Anspruch haben. Und du weißt auch, dass ich dich hätte maßregeln können oder dass es eine starke Unterstützung geben müsste, bei der ich Zuflucht suchen könnte.“ Da sagten die Engel zu ihm: „O Lot! Wir sind die von deinem Herrn gesandten Engel. Diese Leute können dir keinerlei Schaden zufügen.“ (Sure Hud: 77–81)
Unter den Rechtsgelehrten bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Strafe demjenigen auferlegt werden soll, der diese schändliche und abscheuliche Tat begeht. Die Frage lautet: Soll demjenigen, der Liwāṭ begeht, die Strafe für Zinā auferlegt werden, oder sollen sowohl derjenige, der Liwāṭ begeht, als auch derjenige, an dem es begangen wurde, zum Tode verurteilt und getötet werden? Und falls er getötet wird: Womit soll er getötet werden – mit dem Schwert oder indem man ihn im Feuer verbrennt? Oder soll er von einer hohen Mauer hinabgestürzt und so getötet werden?
Diese Strenge des Islam gegenüber solchen Verbrechen mag als Grausamkeit angesehen werden. Doch ist es ohne die Anwendung einer derart strengen Strafe keineswegs möglich, die islamische Gesellschaft von solchen schmutzigen und abscheulichen Handlungen rein zu halten. Denn diese Sünde ist ansteckend und schädlich. Wenn diese Sünde in der Gesellschaft verbreitet ist, kann es außer Verderben und Zerstörung kein anderes Ergebnis geben.
Masturbation
Viele junge Männer bedienen sich zur Unterdrückung sexueller Erregung ihrer eigenen Hände. Durch Masturbation mit der eigenen Hand bringen sie den Samen zum Austritt und beruhigen ihr Nervensystem. Heutzutage wird dies als „geheime Gewohnheit“ bezeichnet.
Viele Gelehrte haben diese Handlung für haram erklärt. Imam Malik nahm diesbezüglich den folgenden Vers aus dem Edlen Koran als Beleg an:(Arabisch****************)
und diejenigen, die ihre Scham bewahren – außer gegenüber ihren Ehefrauen und ihren Sklavinnen –, für diese gibt es keinen Vorwurf. Wer aber darüber hinaus einen anderen Weg sucht, das sind die Übertreter. (Sure al-Mu’minun: 4–7)
Nach Imam Malik nehmen diejenigen, die masturbieren, einen anderen Weg an, anstatt den vom Koran für zulässig erklärten Weg zu beschreiten. Daher ist dies haram.
Überliefert von Imam Ahmad ibn Hanbal: Er betrachtete das Sperma als eine besondere Art von Unrat, ebenso wie die übrigen Ausscheidungen des Körpers, und hielt seine Entfernung auf die oben erwähnte Weise für zulässig, etwa durch das Anlegen eines „Sinta“. Auch Imam Ibn Hazm vertrat diese Auffassung. Die Gelehrten der hanbalitischen Rechtsschule erklärten diese Handlung unter zwei Bedingungen für zulässig: Erstens muss die Gefahr bestehen, dass man andernfalls Unzucht begeht, und zweitens muss man unfähig sein zu heiraten.
In diesem Zusammenhang können wir die Auffassung Imam Ahmads nur in dem Fall annehmen, wenn die sexuelle Erregung unbeherrschbar wird und dadurch die Furcht, man könne Unzucht begehen, immer stärker wird, etwa bei einem studierenden Schüler oder einem allein im Ausland arbeitenden Menschen. Wenn sich vor ihm zudem zahlreiche Ursachen sexueller Erregung befinden, wird es für jeden Menschen in einer solchen Lage äußerst schwierig und beschwerlich, sich selbst zu beherrschen. Für einen solchen Menschen wird es äußerst schwierig und beschwerlich, sich selbst zu beherrschen. Für einen solchen Menschen wird es kein allzu großes Unrecht sein, dieses Mittel anzuwenden, um seine sexuelle Erregung zu unterdrücken. Doch auch hierbei gilt als Bedingung, dass es keinesfalls zulässig ist, dabei das Maß zu überschreiten oder diese Methode dauerhaft anzunehmen.
Der hochgeehrte Prophet (s.a.w.) hat jedoch den muslimischen Jugendlichen, die nicht heiraten können, einen Weg gewiesen, der die beste Methode ist. Sie sollen nämlich häufig fasten. Denn das Fasten bringt die Willenskraft des Menschen in gute Ordnung und stärkt sie. Es lehrt Geduld und gewöhnt an Geduld. Das Fasten stärkt im Menschen die Gottesfurcht und lässt die Haltung, Allah als gegenwärtig und allwissend zu wissen, stärker werden. In diesem Zusammenhang lautet die Aussage des hochgeehrten Propheten (s.a.w.):(Arabisch****************)
O ihr jungen Männer! Wer von euch zum Geschlechtsverkehr mit einer Frau fähig ist, soll heiraten. Denn diese Heirat wird ihn daran gewöhnen, den Blick zu senken, und seine Geschlechtsorgane rein und geschützt halten. Wer jedoch nicht heiraten kann, soll fasten; denn dieses Fasten wird ihm als Schutz dienen.
Im Islam gibt es keinen Asketismus
Im Islam wird der sexuelle Trieb nicht zügellos und schrankenlos freigegeben. Denn würde man ihn auf diese Weise freigeben, wäre er nicht bereit, irgendwelche Grenzen oder Fesseln sowie Bedingungen oder Einschränkungen zu beachten. Aus diesem Grund wurde nicht nur Unzucht und Ehebruch, sondern auch jede damit verbundene Tätigkeit und alles, was in diese Richtung zieht, für haram erklärt. Andererseits hat der Islam auch einer Haltung, die dieser natürlichen Neigung entgegensteht und sie vollständig ausrotten will, nicht im geringsten zugestimmt. Aus diesem Grund hat der Islam zur Heirat ermutigt und sich entschieden dagegen ausgesprochen, unverheiratet oder zeitlebens zölibatär zu bleiben oder sich selbst zu einem Eunuchen zu machen. Daher ist es keineswegs zulässig, dass ein muslimischer Mann oder eine muslimische Frau trotz vorhandener Fähigkeit unverheiratet bleibt, mit dem Ziel, sich von der Welt loszusagen und Allah geweiht zu leben oder sich mit völliger, ungestörter Einseitigkeit der Anbetung Allahs zu widmen. Im Islam gibt es für eine solche Haltung oder Lebensweise nicht die geringste Unterstützung.
Unter einigen Gefährten des hochgeehrten Gesandten (s.a.w.) kam die Neigung auf, der Welt zu entsagen. Doch sobald der hochgeehrte Prophet (s.a.w.) dies bemerkte, erklärte er, dass der Verzicht auf die Welt dem Aufgeben der islamischen Lebensweise und der Missachtung der Sunna des Gesandten gleichkomme. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine christusähnliche Neigung. Der hochgeehrte Gesandte (s.a.w.) erklärte diese Neigung für völlig islamwidrig. Überliefert von Abu Qilaba:(Arabisch****************)
Einige Gefährten fassten den Entschluss, der Welt zu entsagen, den Umgang mit ihren Ehefrauen zu meiden und Askese zu praktizieren. Doch der hochgeehrte Prophet (s.a.w.) ging mit großer Strenge gegen diese Angelegenheit vor. Er sagte: Als die Menschen vor euch bei der Ausübung der Religion äußerste Strenge und Entbehrung auf sich nahmen, legte Allah auch ihnen gegenüber Strenge an den Tag. Die Menschen, die heutzutage in Kirchen, Klöstern und Khanqahs leben, sind ihre Erben. Darum betet Allah an und setzt Ihm niemanden als Teilhaber bei. Vollzieht die Hadsch, vollzieht die Umra und folgt dem geraden, aufrechten Weg; dann wird man euch entsprechend behandeln. (Abd ar-Razzaq ibn Jarir ibn al-Mundhir)
Der Überlieferer dieses Hadiths sagte: Über diese Menschen wurde der folgende Vers offenbart: (Arabisch****************)
O ihr Gläubigen! Erklärt nicht die guten Dinge, die Allah für euch erlaubt hat, für verboten. Und überschreitet nicht das Maß; denn Allah liebt diejenigen, die das Maß überschreiten, keineswegs. (Sure al-Māʾida: 87)
Mudschāhid sagte: Gefährten wie ʿUthmān ibn Maẓʿūn und ʿAbdullāh ibn ʿAmr fassten den Entschluss, ein Leben ohne Umgang mit ihren Ehefrauen zu führen, sich kastrieren zu lassen und grobe Wollkleidung zu tragen. Der zuvor erwähnte und der darauffolgende Vers wurden aus diesem Anlass offenbart.
Eine Gruppe von Gefährten begab sich zum Haus des edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und versuchte, von seinen Ehefrauen Näheres über seine gottesdienstlichen Pflichten und seine Anbetung zu erfahren. Als sie alles erfahren hatten, was sie wissen wollten, erschien es ihnen sehr wenig und unzureichend. Da begannen sie untereinander zu sagen: (Arabisch****************)
Wie könnten wir uns mit dem edlen Gesandten vergleichen? Allah hat ihm doch alle seine früheren und späteren Sünden vergeben. Darauf sagte einer von ihnen: Ich werde mein ganzes Leben lang fasten und das Fasten nicht brechen. Der zweite sagte: Ich werde die ganze Nacht wach bleiben und Allah dienen, ohne auch nur ein wenig zu schlafen. Der dritte sagte: Ich werde den Umgang mit Frauen meiden und niemals heiraten. Als der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) später davon erfuhr, erklärte und verdeutlichte er ihnen ihren Irrtum und die Abweichung ihrer eingeschlagenen Grundsätze. Er sagte: Ich weiß mehr über Allah als ihr, und ich fürchte Ihn mehr als ihr. Trotzdem verbringe ich die Nacht sowohl im Gottesdienst als auch im Schlaf. Ich faste und breche auch das Fasten, und ich heirate Frauen und führe ein eheliches Leben. Dies ist meine Lebensweise und mein Vorbild. Wer sich daher davon abwendet, gehört nicht zu meiner Gemeinschaft.
Der edle Saʿd ibn Abī Waqqāṣ (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: (Arabisch****************)
Als ʿUthmān ibn Maẓʿūn ein Leben ohne Umgang mit Frauen führen wollte, wies der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies zurück. Hätte er ihm die Erlaubnis dazu erteilt, hätten wir uns kastrieren lassen und wären Eunuchen geworden.
In diesem Zusammenhang haben die Gelehrten die Ansicht vertreten, dass die Eheschließung für jeden Muslim verpflichtend ist. Solange man dazu in der Lage ist, ist es keineswegs erlaubt, darauf zu verzichten. Andere sind der Ansicht, dass jemand, der heiraten möchte und befürchtet, ohne eine Heirat seine Keuschheit nicht bewahren zu können, unbedingt heiraten sollte.
Es ziemt sich für keinen Muslim, wegen Armut, eines knappen Lebensunterhalts oder aus mangelndem Mut, die Last der Verantwortung zu tragen, nicht zu heiraten. Vielmehr sollte er sich mit aller Kraft darum bemühen, Allahs Hilfe und Gunst zu erlangen. Denn Allah hat denen, die heiraten, um ihre Keuschheit zu bewahren, Seine Gunst versprochen. Allah, der Erhabene, sprach:(Arabisch****************)
Verheiratet die Ledigen unter euch sowie die Rechtschaffenen unter euren Sklaven und Sklavinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Gunst reich machen. (Sure an-Nur: 32)
Der ehrwürdige Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte:(Arabisch****************)
Allah ist verpflichtet, drei Menschen zu helfen: demjenigen, der heiratet, um seine Keuschheit zu bewahren; demjenigen, der mit seinem Herrn einen Freikaufvertrag über einen festgelegten Geldbetrag schließt, sofern er tatsächlich beabsichtigt, diesen Betrag zu entrichten; und demjenigen, der auf Allahs Weg kämpft.
Die vorgeschlagene Braut ansehen
Wenn ein Muslim den Entschluss zur Heirat fasst und um die Hand eines bestimmten Mädchens anhält, ist es nach der Scharia zulässig, dass der Bewerber sie vor der Eheschließung sieht. Wenn er dies tut, kann er überlegt und bewusst voranschreiten. Keinesfalls sollte man sich blindlings auf eine solche Angelegenheit einlassen, denn dies kann später Anlass zu Reue geben und im eigenen Herzen Enttäuschung hervorrufen. Wenn diese Regelung angewandt wird, besteht für ihn kein Anlass zur Sorge.
Tatsächlich sind die Augen beziehungsweise der Blick ein Spiegel des Herzens. Wenn sich daher die Blicke zweier Menschen begegnen, ist eine Verbindung ihrer Herzen sehr wahrscheinlich. Es ist zu hoffen, dass vor der Heirat zwischen den künftigen Eheleuten (Braut und Bräutigam) gegenseitige Zuneigung und Aufrichtigkeit entstehen, was für die Dauerhaftigkeit des Ehelebens unbedingt erforderlich ist.
Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei ihm) wird überliefert, dass er sagte:(Arabisch****************)
Ich war beim ehrwürdigen Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) anwesend. In diesem Augenblick kam ein Mann zu ihm. Er hatte beschlossen, eine Frau aus dem Stamm der Ansar zu heiraten. Da fragte ihn der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Hast du sie gesehen?“ Der Mann antwortete: „Nein.“ Darauf fragte der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) erneut: „Hast du sie gesehen?“ Der Mann antwortete: „Nein.“ Da sagte der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Geh jetzt und sieh sie dir an, denn in den Augen der Frauen aus dem Stamm der Ansar liegt etwas (eine Besonderheit).“
Überliefert von Hadhrat al-Mughira ibn Schuʿba (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm). Er hielt um die Hand eines Mädchens an. Da sagte der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm):(Arabisch****************)
„Sieh sie dir zuvor an, denn durch dieses Sehen vor der Eheschließung besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit, dass zwischen euch Eintracht entsteht.“ Al-Mughira begab sich zu den Eltern des Mädchens und teilte ihnen mit, was der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) gesagt hatte. Sie hielten dies nicht für besonders gut. Als das Mädchen dies jedoch selbst hinter dem Vorhang hörte, sagte es: „Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) selbst gesagt hat, dass er sie sehen solle, dann soll er sie ansehen.“ Al-Mughira sagte: „Als ich dies von dem Mädchen hörte, sah ich sie und heiratete sie.“ (Ahmad, Ibn Madscha, at-Tirmidhi, ad-Darimi, Ibn Hibban)
Der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat nicht ausdrücklich festgelegt, in welchem Umfang der Mann seine künftige Braut ansehen darf. Einige Gelehrte haben gesagt: Nur ihr Gesicht und ihre beiden Hände dürfen angesehen werden. Doch handelt es sich bei der künftigen Braut hierbei keineswegs um eine besondere Regelung; dies gilt auch für das Ansehen einer Frau, der kein Heiratsantrag gemacht wurde. Auch ohne einen Heiratsantrag ist es erlaubt, sie anzusehen. Wenn ein Heiratsantrag gemacht wurde, belegt bereits die Erlaubnis, das betreffende Mädchen anzusehen, dass in diesem Fall das Ansehen eines weitaus größeren Teils als unter gewöhnlichen Umständen erlaubt sein muss und erlaubt sein sollte.
In einem Hadith heißt es:(Arabisch****************)
„Wenn jemand von euch um die Hand eines Mädchens anhält, sollte er, soweit es ihm möglich ist, einen Teil von ihr ansehen, der ihn zur Heirat mit ihr bewegt.“
Einige Gelehrte vertreten einerseits die Ansicht, dass es erlaubt sei, die künftige Braut gründlich anzusehen, während andere Gelehrte diesbezüglich eine sehr enge Auffassung vertreten. Der mittlere Weg ist hierbei der beste und ausgewogenste. Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass der Mann, der um ihre Hand anhält, die künftige Braut in genau der Kleidung ansehen dürfen sollte, in der das Mädchen vor ihrem Vater, ihren Brüdern und den ihr mahram stehenden Männern erscheint. Darüber hinaus sollten sie sich gemeinsam mit einem ihr mahram stehenden Mann an einem Ort niederlassen, an dem das Mädchen gewöhnlich ein- und ausgeht, damit er auch ihre Vernunft, ihr Urteilsvermögen und ihre besonderen Eigenschaften beobachten oder prüfen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Ort zulässiger Art ist und die künftige Braut islamgemäße Kleidung trägt. Grundlage dieser Auffassung ist der oben erwähnte Teil des Hadith, in dem es heißt: Er sollte einen Teil von ihr ansehen, der ihn zur Heirat mit ihr bewegt.(Arabisch****************)
Der Mann, der um ihre Hand anhält, darf die künftige Braut auch förmlich ansehen, nachdem er sie und ihre Angehörigen darüber informiert hat; er darf sie aber auch ansehen, ohne irgendjemanden davon in Kenntnis zu setzen. Die unabdingbare Voraussetzung ist jedoch, dass er einen tatsächlichen und festen Entschluss gefasst hat, um ihre Hand anzuhalten und sie zu heiraten. Hadhrat Dschabir ibn Abdallah sagte über seine Ehefrau: „Ich versteckte mich unter einem Baum, um sie anzusehen.“
Aus dem oben angeführten Hadith, überliefert von Hazrat Mugīra (r.a.), ist bekannt, dass muslimische Eltern, wenn sie einem Mann, der ihre Tochter wirklich heiraten möchte, unter Berufung auf irgendwelche Bräuche und Sitten verbieten, sie zu sehen, oder sich weigern, sie ihm zu zeigen, diese Bräuche und Sitten unbedingt mit der Scharia übereinstimmen müssen und nicht im Widerspruch zu ihr stehen dürfen. Die Scharia den Bräuchen, Sitten und überlieferten Gewohnheiten unterzuordnen, kommt einem Verstoß gegen die Scharia gleich. Doch es ist den Eltern nicht erlaubt, einem jungen Mann, der von dieser Erlaubnis zum Sehen Gebrauch macht, zu gestatten, ein junges Mädchen am Hals zu berühren, unter dem Vorwand eines Heiratsantrags gemeinsam mit ihr ins Theater oder Kino, auf einen Sportplatz oder auf einen Markt zu gehen und umherzuziehen, ohne dass ein Mahram-Mann sie begleitet. Ebenso ist es weder für den Mann, der den Antrag stellt, noch für die als Braut Vorgesehene unter keinen Umständen erlaubt, sich derart zügellos zu verhalten. Dennoch treiben die sklavisch der westlichen Zivilisation unserer Zeit ergebenen Menschen all dies unter dem Vorwand, ein Mädchen kennenlernen zu wollen.
Die Wahrheit ist, dass Extremismus, ob nach rechts oder nach links, mit der islamischen Lebensordnung keinerlei Vereinbarkeit besitzt.
Verbotene Arten, einen Heiratsantrag zu machen
Es ist für keinen Muslim erlaubt, einer geschiedenen Frau oder einer Witwe während ihrer ʿidda – also vor dem Ende der ʿidda – erneut einen Heiratsantrag zu machen. Denn die ʿidda wird eingehalten, um der früheren Ehe Respekt zu erweisen. Daher ist in dieser Angelegenheit keinerlei Überschreitung für irgendjemanden erlaubt. Eine Witwe darf jedoch während der Zeit ihrer ʿidda versuchen, durch Andeutungen und indirekte Hinweise zu erkennen zu geben, ob sie nach Ablauf der ʿidda an einer Heirat mit ihm interessiert ist, jedoch nicht öffentlich und nicht in klaren Worten. Allah, der Erhabene, hat gesagt:(Arabisch****************)
Es ist keine Sünde für euch, in Bezug auf einen Heiratsantrag Andeutungen und indirekte Hinweise zu machen.
Es ist nicht erlaubt, einen weiteren Heiratsantrag zu machen, bevor über einen Heiratsantrag entschieden worden ist, wenn die Gespräche über den ersten Antrag auf einen erfolgreichen Abschluss zulaufen. Denn es ist das Recht des ersten Antragstellers, dass über seinen Antrag eine Entscheidung getroffen wird. Dieses Recht muss unbedingt gewahrt werden. Dies ist notwendig, um die gegenseitigen Beziehungen der Menschen zu erhalten und unhöfliches Verhalten zu vermeiden. Andernfalls würde das Recht des ersten Antragstellers verletzt, und das wäre zweifellos eine übermäßige und unzulässige Handlung. Wenn der erste Antragsteller jedoch selbst von seinem Vorhaben ablässt oder seinen Antrag zurückzieht oder selbst einem anderen die Erlaubnis gibt, einen Antrag zu machen, dann ist es für einen anderen nicht zu beanstanden, einen Antrag zu machen. Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte:(Arabisch****************)
Ein Gläubiger ist der Bruder eines anderen Gläubigen. Daher ist es nicht erlaubt, auf den Kauf eines anderen Bruders einen weiteren Kauf zu setzen oder auf den Heiratsantrag eines anderen Bruders einen weiteren Heiratsantrag zu setzen.
Der edle Prophet (s.a.w.s.) sagte außerdem:(Arabisch****************)
Es ist nicht zulässig, einen anderen Heiratsantrag zu machen, solange der Heiratsantrag eines anderen nicht abgelehnt wurde oder die Erlaubnis, ihm einen Antrag zu machen, nicht aufgehoben worden ist. (Al-Buchari)
Die Zustimmung der jungfräulichen Tochter und kein Zwang auf sie
Eine junge, unverheiratete Tochter hat in ihrer eigenen Heiratsangelegenheit das größte Recht auf Berücksichtigung. Es ist für ihren Vater oder Vormund keineswegs zulässig, ihre Meinung nicht zu berücksichtigen oder ihre Zustimmung und Erlaubnis außer Acht zu lassen. Der edle Prophet (s.a.w.s.) sagte:(Arabisch****************)
Eine zuvor verheiratete Frau hat in ihrer eigenen Angelegenheit mehr Anspruch als ihr Vormund. Von einer jungfräulichen Tochter muss hingegen in ihrer eigenen Angelegenheit unbedingt die Erlaubnis eingeholt werden.
Eine junge Frau kam zum edlen Propheten (s.a.w.s.) und berichtete, dass ihr Vater sie mit dem Sohn ihres väterlichen Onkels verheiratet hatte. Diese Ehe gefiel ihr jedoch nicht. Daraufhin überließ ihr der edle Prophet (s.a.w.s.) die Entscheidung in dieser Angelegenheit. Das Mädchen sagte: Mein Vater hat die von ihm geschlossene verwandtschaftliche Verbindung vollzogen, aber ich habe beschlossen, den Frauen bekannt zu geben, dass:(Arabisch****************)
Väter haben hinsichtlich ihrer Töchter keinerlei Verfügungsgewalt.
Wenn für eine Tochter ein Heiratsantrag von einem religiösen, charakterlich guten und ebenbürtigen jungen Mann eingeht, hat der Vater kein Recht, ihre Heirat hinauszuzögern. Der edle Prophet (s.a.w.s.) sagte:(Arabisch****************)
Drei Dinge dürfen nicht hinausgezögert werden: das Gebet, wenn seine Zeit gekommen ist; das Totengebet, wenn der Leichnam anwesend ist; und die Heirat einer heiratsfähigen Frau, wenn ein ebenbürtiger Heiratsantrag vorliegt.
Er sagte ferner:(Arabisch****************)
Verheiratet sie mit demjenigen, dessen Frömmigkeit und Charakter euch zusagen. Wenn ihr dies nicht tut, werden auf der Erde großes Unheil und gewaltige Verderbnis entstehen.
Die für die Heirat verbotenen Frauen
Für jeden muslimischen Mann ist es gänzlich haram, die nachfolgend genannten Frauen zu heiraten.
1. Die Ehefrau des Vaters – unabhängig davon, ob es sich um die vom Vater geschiedene Ehefrau handelt oder ob er sie als Ehefrau hinterließ und starb; in beiden Fällen gilt dieselbe Bestimmung. In der vorislamischen Zeit der Dschāhilīya war es üblich, die Ehefrau des Vaters zu heiraten. Der Islam hat dies für haram erklärt. Denn die Ehefrau des Vaters ist der Mutter gleichgestellt, und allein die einmalige Eheschließung mit dem Vater genügt, damit sie haram wird. Denn der Rang des Vaters ist für das Kind von höchster Größe und Ehrwürdigkeit. Da die Ehefrau des Vaters für den Sohn für immer haram ist, sind auch Verlangen und Begehrlichkeit des Kindes nach ihr endgültig haram geworden. So blieb die auf Achtung und Würde beruhende Beziehung zwischen dem Sohn und der Ehefrau des Vaters für alle Zeiten beständig, unerschütterlich und unveränderlich.
2. Die Mutter – die leibliche Mutter; ebenso sind auch Großmütter väterlicher und mütterlicherseits haram.
3. Die Tochter – dazu zählen auch die Tochter des Sohnes und die Tochter der Tochter, und so umfasst die Liste alle weiteren Nachkommen, wie lang sie auch werden mag.
4. Die Schwester – unabhängig davon, ob es sich um eine leibliche Schwester oder um eine Schwester mütterlicher- beziehungsweise väterlicherseits handelt.
5. Die väterliche Tante – die Schwester des Vaters, sei sie leiblich oder anderweitig.
6. Die mütterliche Tante – die Schwester der Mutter
7. Die Tochter des Bruders
8. Die Tochter der Schwester
Im Islam werden all diese Frauen als „Mahārim“ oder „Muḥarramāt“ bezeichnet. Denn für einen Muslim sind sie für immer haram. Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen sind sie halal; es ist nicht erlaubt, sie zu heiraten. Aufgrund dieser Beziehung wird auch der Mann als „Muḥram“ bezeichnet.
Der Grund, weshalb die Heirat mit all diesen Frauen haram ist
a. Die Natur eines zivilisierten und kultivierten Menschen kann niemals dazu bereit sein oder sich damit einverstanden erklären, die eigene Mutter, Schwester oder Tochter zur Befriedigung der eigenen sexuellen Begierde zu benutzen. Ganz zu schweigen vom Menschen: Auch manche Tiere sind dazu nicht bereit. Gegenüber der mütterlichen und der väterlichen Tante empfindet man ebenso Ehrfurcht wie gegenüber der eigenen leiblichen Mutter und bringt ihnen gleichermaßen Achtung und Verehrung entgegen. Ebenso genießen der väterliche und der mütterliche Onkel bei jeder Frau eine der Stellung des Vaters entsprechende Achtung und Verehrung.
b. Wenn die islamische Scharia in Bezug auf diese Muḥarramāt keine entsprechende Regelung getroffen und das sexuelle Verlangen nach ihnen nicht für immer haram gemacht hätte, wären sexuelle Beziehungen zwischen ihnen durchaus möglich gewesen, da sie aufgrund des normalen Familienlebens häufig in vertrauter Abgeschiedenheit miteinander verkehren.
g. Zwischen Personen, die in enger Verwandtschaft zueinander stehen, bestehen tiefe gefühlsmäßige Beziehungen; deshalb empfindet jeder Mensch ihnen gegenüber Respekt und Hochachtung. Er empfindet ihnen gegenüber tiefes und starkes Mitgefühl sowie innere Anteilnahme. Daher ist es wünschenswert, außerhalb dieses Verwandtschaftskreises mit Liebe und Zuneigung eheliche Beziehungen einzugehen. Dadurch wird der Kreis der Nahestehenden und Verwandten in der Gesellschaft durch neue Verwandtschaftsbeziehungen erheblich erweitert, und auch der Bereich von Liebe und Mitgefühl wird größer. Der Koran deutet darauf hin und sagt:(Arabisch****************)
und hat zwischen euch Freundschaft und Liebe entstehen lassen.
d. Die natürliche Zuneigung, die zwischen Personen mit solch enger Verwandtschaft besteht, muss unbedingt dauerhaft erhalten bleiben. Auf diese Weise kann die beständige Beziehung zwischen ihnen unerschütterlich und dauerhaft bleiben und zur Reife gelangen. Dadurch kann eine solide Grundlage für ihre Liebe, gegenseitige Unterstützung und dergleichen geschaffen werden. Wenn es dagegen die Möglichkeit gäbe, zwischen ihnen eheliche Beziehungen einzugehen, wären Meinungsverschiedenheiten, Eifersucht, Feindschaft sowie Streit und Unfrieden zwischen ihnen unvermeidlich. Infolgedessen käme es im Familienleben zu tiefgreifenden Zerwürfnissen und großen Katastrophen. Gegenseitige Entfremdung und Feindschaft würden als unvermeidliche Folge eintreten.
e. Wenn zwischen Männern und Frauen mit solch enger Verwandtschaft eheliche Beziehungen bestünden, wäre es ganz natürlich, dass die daraus hervorgehende Nachkommenschaft in jeder Hinsicht schwach und untüchtig würde. Wenn es in einer Familie körperliche oder geistige Schwächen beziehungsweise Mängel gäbe, würden diese erblich weitergegeben und auf diese Familienlinie beschränkt bleiben.
f. Jede Frau ist auf einen Mann angewiesen, der sie unterstützt und sich für sie einsetzt, und sie hängt in hohem Maße von ihm ab. Wenn sich das Verhältnis zu ihrem Ehemann verschlechtert, wird die Notwendigkeit eines solchen Menschen besonders dringend. Wenn dann niemand da ist, der ihre Interessen schützt und sie unterstützt, wird ihre Hilflosigkeit zu einem schmerzlichen Leid. Wenn sie jedoch einen dieser engsten Angehörigen heiraten würde, fände sich nirgendwo jemand, der für sie das Wort ergreift. Denn dann würde gerade ihr eigener Angehöriger zu ihrem Rivalen oder Feind werden.
Heiratsverbot aufgrund des Stillens
9. Für einen Mann ist es vollständig haram, die Frau zu heiraten, an deren Brust er als Kind gestillt wurde. Denn durch dieses Stillen ist sie seiner Mutter gleichgestellt worden. Die Milch ihrer Brust ist zu einem wichtigen Bestandteil der Muskeln und des Knochenmarks geworden, die sich in seinem Körper gebildet haben. Durch dieses Stillen ist zwischen den beiden eine neue gefühlsmäßige Beziehung zwischen Mutter und Kind entstanden. Es trifft zu, dass diese Beziehung häufig verborgen bleibt. Doch sie bleibt im Unterbewusstsein des Menschen lange Zeit bestehen und tritt bei Bedarf deutlich zutage.
Diese Regelung der Scharia aufgrund des Stillens gilt, wenn das Stillen im Säuglingsalter, also vor Vollendung des zweiten Lebensjahres, erfolgt ist. Denn nur wenn das Kind in diesem Alter die Milch aus der Brust der Frau getrunken hat, tritt die Regelung der Scharia in Kraft. Ihr Anzeichen ist, dass das Kind, nachdem es sich beim Trinken satt getrunken hat, von selbst aufhört zu trinken und die Brustwarze sich von allein aus seinem Mund löst.
Diese Bedingung von fünf Stillmahlzeiten verdient aufgrund verschiedener Überlieferungen des Hadith den Vorzug.
10. Auch die Heirat mit einer Milchschwester ist verboten. So wie eine Frau zur Milchmutter eines männlichen Kindes wird, werden auch die von dieser Frau geborenen Töchter seine Milchschwestern. Die Schwestern dieser Frau werden seine Milch-Tanten. Auch die übrigen Verwandten werden durch das Stillverhältnis zu seinen Verwandten.
An dieser Stelle lautet der Hadith des ehrwürdigen Propheten (s.a.w.):(Arabisch****************)
Was aufgrund der Abstammungsverwandtschaft verboten ist, wird ebenso aufgrund der Milchverwandtschaft verboten.
So wie wegen der Verwandtschaft durch Abstammung die Heirat mit der Tante väterlicherseits, der Tante mütterlicherseits, der Nichte und der Schwesterstochter verboten ist, wird aufgrund des Stillens auch die Heirat mit diesen Verwandten verboten.
Das Heiratsverbot aufgrund ehelicher Verwandtschaft
11. Die Mutter der Ehefrau – also die Schwiegermutter. Auch ihre Heirat ist verboten. Sobald man die Tochter einer Frau heiratet, wird diese Frau für ihn verboten – unabhängig davon, ob die eheliche Beziehung mit ihrer Tochter vollzogen wurde oder nicht, denn die Schwiegermutter steht der eigenen Mutter gleich.
12. Die Stieftochter – das heißt, die Tochter einer Ehefrau, mit der die eheliche Beziehung vollzogen wurde, ist für den Ehemann verboten. Wurde diese Beziehung nicht tatsächlich vollzogen, so ist es nicht verboten, ihre Tochter zu heiraten.
13. Die Ehefrau des leiblichen Sohnes. Die Ehefrau eines Adoptivsohnes ist nicht haram. Denn selbst wenn man in Islam einen Jungen aufzieht, wird er dadurch nicht zum eigenen leiblichen Sohn. In der Zeit der Dschāhilīya war diese Regelung geltendes Recht, doch der Islam hat sie aufgehoben. Denn dadurch werden die tatsächlichen und wahren Gegebenheiten verleugnet. Dabei wird Halal als haram und haram als halal betrachtet. Allah, der Erhabene, hat gesagt:(Arabisch****************)
Euer sogenannter Sohn wurde nicht zu einem wirklichen Sohn gemacht. Denn das ist nur ein Wort aus eurem Mund. (Sure al-Ahzāb: 4)
Allein durch Worte kann das Wirkliche und Tatsächliche niemals verändert werden. Ein Fremder wird dadurch nicht zum Angehörigen.
Die Eheschließung mit diesen drei Personen ist aufgrund der durch die Ehe entstandenen Verwandtschaft haram. Da durch die Ehe eine verwandtschaftliche Beziehung entsteht, ist es unbedingt angemessen, dass diese Ehe verboten ist.
Zwei Schwestern gleichzeitig zu Ehefrauen nehmen
14. Zwei Schwestern gleichzeitig zu Ehefrauen zu nehmen, ist haram. In der Zeit der Dschāhilīya war dies weit verbreitet. Doch der Islam hat es verboten. Der Grund ist, dass die enge schwesterliche Beziehung zwischen den beiden unter solchen Umständen nicht fortbestehen kann. Das Ziel des Islam ist jedoch, diese Beziehung unversehrt und unverändert zu bewahren. Wenn die beiden Schwestern jedoch zu Nebenfrauen desselben Mannes werden, wird diese Beziehung ganz natürlich enden, und beide werden zu Feindinnen der jeweils anderen.
Im Heiligen Koran wird ausdrücklich erklärt, dass es haram ist, zwei Schwestern gleichzeitig zu Ehefrauen zu nehmen. Der Gesandte Allahs (S) gab darüber hinaus folgende Anweisung:(Arabisch****************)
Man darf nicht gleichzeitig ein Mädchen und seine Tante väterlicherseits oder ein Mädchen und seine Tante mütterlicherseits zu Ehefrauen nehmen.
Er sagte ferner: (Arabisch****************)
Wenn ihr eine solche Handlung begeht, macht ihr euch des Verbrechens schuldig, die Bande der nahen Verwandtschaft zu durchtrennen.
Doch der Islam ist entschlossen, diese Beziehung der nahen Verwandtschaft (Arabisch****************)zu bewahren. Wie kann darin dann eine Handlung erlaubt sein, die eine solche Folge hervorruft?
Die Ehefrau eines anderen
15. Für Frauen, die mit einem Mann verheiratet sind, ist es vollkommen verboten, in diesem Zustand einen anderen Ehemann zu nehmen.
Einen solchen Mann dürfen sie nur in zwei Fällen heiraten:
a. Ihr gegenwärtiger Ehemann stirbt oder lässt sich von ihr scheiden, sodass seine Eheherrschaft durch Tod oder Scheidung beendet und erloschen ist.
b. Danach muss die von Allah, dem Erhabenen, für die Frau festgelegte Idda-Frist abgelaufen sein, ihre Verpflichtung gegenüber dem früheren Ehemann erfüllt und eine Schutzregelung für sie hergestellt worden sein. Ist die Frau schwanger, endet diese Frist mit der Geburt ihres Kindes. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frist kurz oder lang ist.
Für eine Frau, deren Ehemann gestorben ist, beträgt die Dauer der ʿIdda vier Monate und zehn Tage.
Ist sie geschieden worden, beträgt die Dauer ihrer ʿIdda drei Menstruationszyklen. Diese Frist ist unbedingt erforderlich, um sicherzustellen, dass sie kein Kind in ihrem Leib trägt. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sie von ihrem früheren Ehemann schwanger ist. Daher ist die Einhaltung dieser ʿIdda unerlässlich, um die Vermischung der Abstammungslinien beider Seiten zu verhindern. Ist die Ehefrau jedoch noch sehr jung oder eine ältere Frau, deren Menstruation aufgehört hat, so beträgt ihre ʿIdda nur drei Monate. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:(Arabisch****************)
Geschiedene Frauen sollen sich bis zum Ablauf von drei Menstruationszyklen zurückhalten. Es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihrem Leib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. (Sure al-Baqara: 228)
Er sagte:(Arabisch****************)
Wenn ihr Zweifel hinsichtlich derjenigen unter euren Frauen hegt, die keine Menstruation mehr erwarten, dann beträgt ihre ʿIdda drei Monate. Ebenso beträgt die ʿIdda derjenigen, deren Menstruation aufgehört hat, diesen Zeitraum; die ʿIdda schwangerer Frauen endet mit der Entbindung.
Er sagte ferner:(Arabisch****************)
Diejenigen unter euch, die sterben und Ehefrauen hinterlassen, sollen diese Ehefrauen vier Monate und zehn Tage lang ihre ʿIdda einhalten lassen. (Sure al-Baqara: 234)
Die Heirat mit den fünfzehn oben genannten Arten von Frauen ist im Islam verboten. Dies wurde in drei Versen der Sure an-Nisāʾ des Edlen Korans gemeinsam verkündet. Diese drei Verse lauten:(Arabisch****************)
Heiratet nicht die Frauen, die eure Väter geheiratet haben. Ausgenommen ist, was bereits geschehen ist. Dies ist gewiss eine schändliche Tat, abscheulich und ein schlechter Weg. Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, eure Nichten von euren Brüdern, eure Nichten von euren Schwestern, eure Milchmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Ehefrauen (eure Schwiegermütter), die Töchter eurer Ehefrauen, die in eurem Haus unter eurer Obhut aufgewachsen sind und mit deren Müttern ihr die Ehe vollzogen habt. Habt ihr die Ehe mit ihnen jedoch nicht vollzogen, so ist es keine Sünde für euch, ihre Töchter zu heiraten. Ebenso verboten sind euch die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne sowie, zwei Schwestern gleichzeitig als Ehefrauen zu nehmen. Ausgenommen ist, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. Ebenso sind verheiratete Frauen euch verboten……… (Sure an-Nisāʾ: 22–24)
Polytheistische Frauen
16. Auch die Heirat mit polytheistischen Frauen ist verboten. Polytheistische Frauen sind jene, die Götzen verehren. Die Polytheisten des alten Arabien und die indischen Hindus werden hierzu gerechnet.
Allah, der Erhabene, hat dies mit klaren Worten gesagt: (Arabisch****************)
Heiratet keine polytheistischen Frauen, solange sie nicht den Glauben an die Einheit Allahs annehmen. Wisset: Eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, selbst wenn sie euch noch so gut gefällt und euch bezaubert. Und verheiratet eure Töchter nicht mit Polytheisten, solange diese nicht den Glauben annehmen. Denn ein gläubiger Sklave ist besser als ein Polytheist, selbst wenn er euch noch so gut gefällt. Sie rufen zum Höllenfeuer, Allah aber ruft mit Seiner Erlaubnis zum Paradies und zur Vergebung.
Dieser Vers hat in klaren Worten dargelegt, dass es keinem Muslim erlaubt ist, eine polytheistische Frau zu heiraten. Ebenso ist es einer Muslimin nicht erlaubt, einen polytheistischen Mann zu heiraten. Denn zwischen der auf dem Glauben an die Einheit Allahs beruhenden Religion und der polytheistischen Religion besteht ein grundlegender Unterschied. Ein gläubiger Mensch führt die Menschen zum Paradies, während die Polytheisten sie zur Hölle führen. Jene glauben an den einen Allah, an den Gesandten, an das Prophetentum und an das Jenseits. Diese hingegen gesellen Allah Teilhaber bei, leugnen das Prophetentum und verleugnen das Jenseits.
Die Ehe aber ist eine Angelegenheit des inneren Friedens, der Beständigkeit, der Freundschaft und der Harmonie. Daher ist es unmöglich, in ihr diese beiden einander widersprechenden Geisteshaltungen zu vereinen.
Frauen aus den Reihen der Leute der Schrift
Der Heilige Qur’an hat den Muslimen erlaubt, Frauen aus den beiden Schriftbesitzer-Gemeinschaften, den Juden und den Christen, zu heiraten. Ebenso wurde ihnen aufgetragen, ihnen gegenüber eine besondere Haltung einzunehmen. Obwohl sie vieles aus ihrer eigenen Religion verändert haben, muss dennoch anerkannt werden, dass sie den Anhängern einer himmlischen Religion angehören. Daher hat Er sowohl den Verzehr der von ihnen geschlachteten Tiere erlaubt als auch die Heirat ihrer Frauen für zulässig erklärt. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:(Arabisch****************)
Die Speise der Schriftbesitzer ist für euch halal, und eure Speise ist für sie halal. Ebenso sind euch tugendhafte und keusche gläubige Frauen erlaubt sowie tugendhafte und keusche Frauen aus jenen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe entrichtet – als solche, die Keuschheit bewahren, nicht als Unzüchtige und auch nicht als solche, die heimliche Liebesbeziehungen eingehen.
Dies ist gewiss ein besonderer Aspekt der großzügigen Grundsätze des Islam. In den übrigen Völkern und Religionen der Welt finden sich nur sehr wenige Beispiele dafür. Obwohl diese Schriftbesitzer als Ungläubige und Irregeleitete bezeichnet werden, hat der Islam erklärt, dass Frauen aus diesen Religionen, auch wenn sie ihrer jeweiligen Religion treu bleiben, die Ehefrau eines Muslims und die Herrin seines Hauses werden können. Sie können dem Herzen des muslimischen Mannes Trost spenden, Vertraute seiner Geheimnisse und die Mutter seiner Kinder sein. Der Islam hat dies auch unter den Umständen erlaubt, in denen der Qur’an über die eheliche Beziehung und ihre verborgenen Geheimnisse sagt:(Arabisch****************)
Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er für euch aus eurer eigenen Mitte Ehefrauen geschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet, und dass Er zwischen euch Zuneigung und Barmherzigkeit geschaffen hat.
An dieser Stelle ist es unbedingt erforderlich, auf eine Angelegenheit aufmerksam zu machen. Eine religiöse, dem Glauben aufrichtig ergebene und von ihm tief angezogene muslimische Frau ist einer lediglich aufgrund ihrer Abstammung muslimischen Frau bei weitem überlegen. Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat uns dies gelehrt. Er sagte:(Arabisch****************)
Heiratet eine religiöse Frau; sie wird der Grund für euren Erfolg sein. (Wenn ihr das nicht tut,) mögen eure Hände mit Erde bedeckt sein.
Daraus wird ersichtlich, dass jede muslimische Frau für einen muslimischen Mann als Ehefrau besser sein kann als jede Frau aus den Schriftbesitzern.
Außerdem besteht bei der Heirat einer solchen Frau die Befürchtung, dass ihr Glaube und ihre Überzeugungen ihre Kinder beeinflussen und auch sie irreleiten könnten. Wenn diese Befürchtung stark und gewiss ist, ist es zum Schutz der Religion ratsam, sich vor diesen Gefahren zu bewahren und eine solche Frau nicht zu heiraten.
Darüber hinaus sollte es in einem Land, in dem die Zahl der Muslime gering ist, den muslimischen Männern unter solchen Umständen gänzlich haram sein, Frauen aus dem Kreis der Ahl al-Kitab zu heiraten. Denn wenn die muslimischen Männer dort muslimische Frauen zurückweisen und Frauen aus dem Kreis der Ahl al-Kitab heiraten, wird es den muslimischen Frauen nicht möglich sein, zu heiraten, und sie würden dadurch in äußerstes Unglück geraten. Denn sie können keine nichtmuslimischen Männer heiraten, da dies nicht erlaubt ist. Dann gäbe es niemanden, der sie heiraten könnte. Ein solcher Zustand würde sich für die muslimische Gesellschaft als äußerst verhängnisvoll erweisen. Daher ist es zwar für einen muslimischen Mann erlaubt, eine Frau aus dem Kreis der Ahl al-Kitab zu heiraten, doch wird es als der einzige Weg betrachtet, dieser Gefahr zu entgehen, ihm unter solchen Umständen diese Möglichkeit nicht zu lassen.
Die Heirat muslimischer Frauen mit nichtmuslimischen Männern
Eine muslimische Frau einem nichtmuslimischen Mann zur Ehe zu geben, ist gänzlich haram, unabhängig davon, ob er ein nichtmuslimischer Angehöriger der Ahl al-Kitab oder jemand anderes ist. Für eine muslimische Frau ist dies unter keinen Umständen erlaubt. Das koranische Gebot in dieser Angelegenheit wurde bereits zuvor angeführt. Es lautet: (Arabisch****************)
Gebt eure Töchter nicht mit Götzendienern zur Ehe, solange sie nicht den Glauben annehmen.
Über die gläubigen Frauen, die ausgewandert waren, wird gesagt: (Arabisch****************)
Wenn ihr die ausgewanderten Frauen für gläubig haltet, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Denn diese Frauen sind ihnen nicht halal, und jene sind ihnen nicht halal.
Hier wurden die Ahl al-Kitab nicht davon ausgenommen. Daher besteht hinsichtlich der Tatsache, dass es haram ist, muslimische Frauen mit ungläubigen, polytheistischen – also nichtmuslimischen – Männern zu verheiraten, kein Raum für eine abweichende Ansicht.
Dass der Islam die Heirat muslimischer Männer mit jüdischen oder christlichen Frauen erlaubt, es aber haram gemacht hat, muslimische Frauen mit ihnen zu verheiraten, beruht auf vernünftigen und stichhaltigen Gründen. Denn der Mann ist das Oberhaupt der Familie und besitzt Autorität über die Frau. Er trägt in allen Angelegenheiten unmittelbar die Verantwortung. Darüber hinaus hat der Islam der Ehefrau aus dem Kreis der Ahl al-Kitab das uneingeschränkte Recht auf Freiheit in ihrer Glaubensüberzeugung gewährt. Durch die gesetzlichen Bestimmungen der Scharia hat er außerdem den Schutz ihrer Rechte und Angelegenheiten sichergestellt. Auch zum Schutz ihrer Würde und ihres Ansehens hat er wirksame Maßnahmen getroffen. Die jüdische, christliche (oder hinduistische) Religion hingegen hat einer Ehefrau, die einer anderen Religion angehört, keinerlei Garantie für Rechte, Ansehen oder Freiheit gegeben. Auch wurde kein Versprechen abgegeben, dass ihre Rechte geschützt würden. Wie könnte der Islam unter solchen Umständen einer muslimischen Frau erlauben, einen nichtmuslimischen Mann zu heiraten, und sie dadurch in diese schwere Gefahr stoßen? Es ist keineswegs möglich, den Grundsatz zu übernehmen, muslimische Frauen einem Mann zu überlassen, der keine Gewähr für den Schutz ihres religiösen Glaubens und ihres Charakters bietet.
Grundsätzlich sollte der Ehemann den religiösen Glauben und den Charakter seiner Ehefrau achten und würdigen. Nur wenn die Beziehung zwischen den beiden auf diese Weise gestaltet wird, kann sie in bester Weise bewahrt werden. Die Muslime betrachten Juden und Christen trotz der zahlreichen grundlegenden Veränderungen ihrer Glaubensvorstellungen als Menschen, die an eine himmlische Religion glauben. Sie erkennen die Tora und das Evangelium als Bücher Allahs an. Ebenso glauben sie, dass Moses und Jesus (Friede sei mit ihnen) erhabene Propheten und Gesandte Allahs waren. Daher ist es für eine Frau aus dem Kreis der Leute der Schrift durchaus möglich, als Ehefrau eines Muslims an ihrer eigenen Religion festzuhalten, ihr Leben zu führen und in Frieden und Glück zu leben. Denn dieser Ehemann erkennt ihre Religion in ihrer praktischen Ausübung, ihr Buch und ihren Propheten an. Darüber hinaus weiß er, dass der Glaube eines Muslims nicht gültig und richtig ist, wenn er sie nicht als wahr und richtig anerkennt. Das Verhalten der Juden und Christen ist jedoch völlig entgegengesetzt. Sie erkennen den Islam überhaupt nicht an. Auch das Buch des Islam und seinen Gesandten erkennen sie nicht an. Wie kann also eine gläubige Muslimin als Ehefrau eines solchen Mannes in Glück und Frieden leben? Denn sie wird ihre Religion und die islamischen gottesdienstlichen Pflichten erfüllen und sich bemühen, die Würde und das Ansehen des Islam sowie die Verwirklichung seiner Regeln und Grundsätze zu wahren. Sie wird sich vor dem im islamischen Recht Verbotenen schützen und ihre Pflichten erfüllen. Unter der Herrschaft eines solchen Ehemannes wird dies jedoch praktisch nicht möglich sein. Denn sie müsste sich der Autorität ihres nichtmuslimischen Ehemannes unterordnen.
Aus dieser Sicht lässt sich die Begründung dafür verstehen, dass der Islam einem muslimischen Mann die Heirat mit einer götzendienerischen Götzendienerin verbietet. Denn der Islam steht dem Schirk und dem Götzendienst völlig entgegen und lehnt sie in vollem Umfang ab. Daher können sich zwischen einem solchen Ehemann und einer solchen Ehefrau die erwünschte innige Zuneigung, Freundschaft und Liebe nicht entwickeln und dauerhaft bestehen.
Frauen, die an Unzucht gewöhnt sind
Für einen gläubigen Muslim ist es nicht erlaubt, eine Frau zu heiraten, die an Unzucht gewöhnt ist, sich der Prostitution hingibt und diesen Beruf offen ausübt. Murshid ibn Abū Murshid (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) bat den edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) um die Erlaubnis, eine Prostituierte zu heiraten, mit der er in der Zeit der Unwissenheit eine Beziehung gehabt hatte. Der Name dieses Mädchens war „ʿInāq“. Als der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies hörte, wandte er sich von ihm ab. Daraufhin wurde der folgende Koranvers offenbart:(Arabisch****************)
Ein Unzüchtiger heiratet keine andere als eine unzüchtige oder götzendienerische Frau, und eine unzüchtige Frau heiratet niemand anders als einen unzüchtigen oder götzendienerischen Mann; für die Gläubigen sind sie verboten.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) trug ihm sogleich den Vers vor und sagte zu ihm: (Arabisch****************)Nein, du wirst sie nicht heiraten.
Der Grund dafür ist, dass Allah, der Erhabene, gläubigen Männern erlaubt hat, gläubige, keusche Frauen sowie Frauen gleicher Art aus der Gemeinschaft der Leute der Schrift zu heiraten. Dies wurde unter der Bedingung erlaubt, dass sie (Arabisch****************)in ehelicher Bindung genommen werden und keine Unzüchtigen sind.
Wer also diese Anweisung aus Allahs Buch missachtet und nicht bereit ist, sie zu befolgen, ist ein Götzendiener. Ihn kann nur ein anderer Götzendiener gleichen Wesens heiraten wollen; ein Gläubiger kann dies nicht. Wer dieses Gebot jedoch anerkennt und annimmt, sich dennoch entgegen ihm verhält und bereit ist, eine Ehe einzugehen, die verboten wurde, der ist zum Unzüchtigen geworden.
Der oben genannte Vers aus der Sure an-Nur wurde nach einem weiteren Vers derselben Sure angeführt. In jenem vorausgehenden Vers wird unter Erwähnung der Strafe für Unzucht gesagt: (Arabisch****************)
Schlagt sowohl die unzüchtige Frau als auch den unzüchtigen Mann, jeden von beiden, mit hundert Peitschenhieben.
Dies ist die körperliche Strafe für Unzucht. Das oben Gesagte ist hingegen die moralische und erzieherische Strafe für Unzucht. Denn das eigentliche Ziel des Verbots, eine unzüchtige Frau oder einen unzüchtigen Mann zu heiraten, besteht darin, ihnen keinen wichtigen und angesehenen Platz einzuräumen und ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft zu verleugnen. Nach heutiger Ausdrucksweise bedeutet dies, ihnen ihre Rechte zu entziehen und sie davon fernzuhalten.
Imam Ibn al-Qayyim schrieb nach der Auslegung des zuvor erwähnten Verses:
Dieses Gebot des Korans ist ebenso eindeutig und verbindlich wie vernunftgemäß und naturgemäß. Allah, der Erhabene, hat es Seinen Dienern vollständig verboten, der Ehemann, ein Dayyuth oder der Freund und Gefährte einer sittenlosen Frau zu sein. Die Natur, in der Allah den Menschen erschaffen hat, betrachtet eine solche Handlung als äußerst abscheulich, verwerflich und widerwärtig. Deshalb sagt man, wenn man jemanden besonders grob beschimpfen will: „Ehemann einer schamlosen Frau“. Aus diesem Grund hat Allah den Muslimen tatsächlich verboten, in einer solchen Lage zu sein. Durch dieses Verbot wurde auch deutlich, dass die Sünde der Ehefrau das Ehebett und die Abstammung des Ehemannes völlig erschüttert, während Allah die Abstammung auf einer vollkommen reinen und segensreichen Grundlage errichten will. Er hat dies auch als eine Seiner besonderen Ordnungen verkündet. Unzucht jedoch ermöglicht die Vermischung des männlichen Samens, wodurch die Abstammung unsicher wird. Daher gehört es zu den Besonderheiten der Scharia, dass sie die Heirat mit einer unzüchtigen Frau verboten hat. Wenn sie jedoch bereut und ihre Gebärmutter reinigt, indem sie eine Menstruationsperiode abwartet, ist es anders; das heißt, dann ist die Heirat erlaubt. (Arabisch****************)
Ein weiterer Grund dafür, dass die Heirat mit einer unzüchtigen Frau verboten ist, besteht darin, dass die unzüchtige Frau äußerst „khabīth“ – verdorben – ist. Allah, der Erhabene, hat die Ehe jedoch zu einem heiligen Band der Freundschaft, Liebe und Verbundenheit gemacht. Freundschaft ist echte Liebe. Ein „khabīthes“ Mädchen kann nicht die geliebte Ehefrau eines sittsamen Mannes sein. Der Ehemann wird auf Arabisch (Arabisch****************) „zawjun“ genannt. Dieses Wort ist aus (Arabisch****************) „izdiwāj“ abgeleitet. Es bedeutet, dass in jeder Hinsicht Ähnlichkeit und Übereinstimmung bestehen. Zwischen dem „Khabīthen“ und dem „Reinen“ jedoch tritt zwangsläufig ein Höchstmaß an Abscheu und Widerwillen hervor. Sowohl nach dem Maßstab der Scharia als auch nach den allgemeinen Wertvorstellungen ist daher die erwünschte gegenseitige Aufrichtigkeit und tiefe Liebe, Zuneigung und Harmonie zwischen diesen beiden nicht möglich. Darum hat Allah wahrhaftig gesagt: (Arabisch****************)
Verdorbene Frauen sind für verdorbene Männer und verdorbene Männer für verdorbene Frauen; und sittsame Frauen sind für sittsame Männer und sittsame Männer für sittsame Frauen. (Sure an-Nur: 26)
Die zeitlich befristete Ehe
Die Ehe ist im Islam ein festes Band, ein unauflösliches Versprechen. Sie ist das Ergebnis des grenzenlosen Verlangens und der großen Bereitschaft beider Seiten, ein Leben lang gemeinsam zu leben. Ihr Ziel ist es, zwischen Ehemann und Ehefrau geistige Ruhe sowie Beständigkeit in Freundschaft, Liebe, Barmherzigkeit und Mitgefühl zu schaffen. Ihr höchstes Ziel besteht darin, durch die Fortführung der Abstammungslinie dem Fortschritt der Menschheit Beständigkeit zu verleihen. Im Heiligen Koran hat Allah, der Erhabene, gesagt:(Arabisch****************)
Allah, der Erhabene, hat für euch aus eurer eigenen Mitte Gattinnen und Gatten geschaffen und aus diesen euren Gattinnen und Gatten Nachkommen und Enkel hervorgehen lassen.
Aus diesem Grund sollte die Ehe immer auf Dauer geschlossen werden. Eine vorübergehende oder zeitlich befristete Ehe ist jedoch nicht von dieser Art. Sie wird gegen eine bestimmte Vergütung für einen festgelegten Zeitraum geschlossen. Daher fehlt ihr vollständig die Bedeutung der Ehe, wie sie oben im Licht des Korans dargelegt wurde. Der edle Gesandte (s.a.s.) hatte eine solche Ehe erlaubt, bevor die Bestimmungen der Scharia ihre Vollkommenheit und Festigkeit erlangt hatten. Auch diese Erlaubnis galt für Zeiten längerer Reisen und Feldzüge; später erklärte er selbst sie für immer als haram.
Für die anfängliche Erlaubnis einer solchen Ehe gab es einen Grund. Damals befanden sich die Menschen in einer entscheidenden Übergangsphase, in der sie die Dschāhiliyya verließen und sich dem Islam zuwandten. Im Zeitalter der Dschāhiliyya war Zina, der Ehebruch, leicht möglich, ungezügelt und von keinerlei Hindernissen eingeschränkt.
Nach dem Aufkommen des Islam mussten eben diese Menschen für den Dschihad in ferne Länder aufbrechen und dort lange Zeit bleiben. Da wurde es für sie sehr schwer, so lange von ihren Ehefrauen getrennt zu sein und keinerlei Kontakt zu ihnen zu haben. Unter den Neubekehrten gab es sowohl Menschen mit sehr starkem als auch solche mit schwachem Iman. Besonders bei denjenigen mit schwachem Iman trat die Gefahr, dass sie sich auf Zina einlassen könnten, mit großer Dringlichkeit hervor, obwohl dies die schamloseste Sünde und eine abscheuliche Tat ist.
Andererseits fassten die Menschen mit starkem Iman den Entschluss, sich selbst zu kastrieren und dadurch ihre sexuelle Kraft zu unterdrücken! In diesem Zusammenhang sagte Hadhrat Ibn Masʿud (r.a.):(Arabisch****************)
Wir zogen gemeinsam mit dem edlen Gesandten (s.a.s.) in den Krieg. Zu dieser Zeit waren unsere Ehefrauen nicht bei uns. Da sagten wir: Sollen wir uns etwa kastrieren lassen? Doch der Prophet (s.a.s.) verbot uns dies und erlaubte uns, für einen bestimmten Zeitraum gegen Kleidung und dergleichen eine Ehe zu schließen.
Auf diese Weise wurde diese vorübergehende Ehe erlaubt; in der arabischen Sprache wird sie als „Mutʿa-Ehe“ bezeichnet. Sie diente dazu, die vorübergehenden Schwierigkeiten und Probleme beider Gruppen von Muslimen – derjenigen mit schwachem und derjenigen mit starkem Iman – zu beseitigen. Dies war ein Schritt auf dem Weg zu den Bestimmungen der Scharia, die der Islam für das eheliche und familiäre Leben der Muslime einführen wollte. Das Ziel des Islam war es, eine Ehe- und Lebensordnung für das eheliche Zusammenleben darzulegen, die alle Ziele der Ehe verwirklichen würde: die Reinheit des Charakters, die Wahrung der Keuschheit, die Beständigkeit des Ehelebens, die Fortführung der Abstammungslinie sowie die Erweiterung des familiären Lebensbereichs durch eheliche Beziehungen, Liebe, Zuneigung und Verbundenheit.
So wie der Koran bei der Verhinderung des Alkoholgenusses und des Wuchers schrittweise vorgegangen ist – beide waren im Zeitalter der Unwissenheit überall weit verbreitet –, ist er auch bei der Untersagung der Unzucht und dem Schutz der Würde der Schamteile schrittweise vorgegangen. Daher erlaubte der Prophet zunächst aus Gründen der Notwendigkeit die Mutʿa-Ehe. Später erklärte der edle Prophet (s.a.w.) diese Art der Ehe vollständig für haram. In diesem Zusammenhang sind Überlieferungen über Hadrat ʿAlī und viele Gefährten überliefert worden. Von Hadrat Sabura al-Dschuhanī wird überliefert:(Arabisch****************)
Er nahm gemeinsam mit dem edlen Propheten (s.a.w.) am Feldzug zur Eroberung Mekkas teil. Bei dieser Gelegenheit erlaubte er ihnen, nach der Mutʿa-Methode Frauen zu heiraten. Er sagte ferner: Doch noch bevor der edle Prophet (s.a.w.) Mekka verließ, erklärte er dies für haram.
Der Wortlaut einer weiteren von ihm überlieferten Hadithe lautet:(Arabisch****************)
Und Allah, der Erhabene, hat diese Ehe bis zum Tag der Auferstehung für haram erklärt.
Nun stellt sich die Frage: Ist diese Erklärung des Verbots noch immer wirksam und weiterhin gültig, so wie die Heirat der eigenen Mutter oder Tochter für immer haram ist, oder gleicht dieses Verbot dem Verbot von Aas, Blut und Schweinefleisch? … Würde eine solche Ehe dann, selbst wenn eine Notwendigkeit einträte und die Gefahr, in Unzucht zu fallen, groß wäre, als mubah gelten?
Im Allgemeinen waren sich die gesamten Reihen der Gefährten in dieser Angelegenheit völlig einig, dass die Mutʿa-Ehe für immer und endgültig haram ist und dass das frühere Verbot noch immer in vollem Umfang wirksam, fortbestehend und unverändert ist. Da die Scharia ihre endgültige Gestalt erlangt hat, kann es darin nun keinerlei Spielraum für eine solche Ehe geben.
Hadrat Ibn Abbas (r.a.) vertrat allerdings eine andere Auffassung. Er sagte, dass sie auch in späterer Zeit aufgrund einer Notwendigkeit zulässig und mubah sei. Als ein Mann ihn nach der Eheschließung nach der Mutʿa-Methode fragte, erlaubte er es ihm. Sein Sklave fragte ihn: Ist sie nur in einer äußerst schwierigen und bedrängenden Lage zulässig? Ibn Abbas (r.a.) antwortete: Ja.
Als er später selbst erfuhr, dass die Menschen in dieser Angelegenheit zu weit gingen und diese Methode auch ohne Notwendigkeit anwandten, nahm er seine Auffassung zurück und hörte auf, zu ihrer Unterstützung Rechtsgutachten zu erteilen.(Arabisch****************)
Mehrere Ehefrauen gleichzeitig heiraten
Der Islam ist eine Religion, die vollkommen mit der Natur übereinstimmt. Er ist eine umfassende Lebensordnung, die dazu befähigt, sich mit der Wirklichkeit auseinanderzusetzen. So hält er den Menschen einerseits von jeder Übertreibung ab, andererseits weist er im Verhältnis zu den Erfordernissen keinerlei Unvollständigkeit oder Unfähigkeit auf. Dass er die gleichzeitige Ehe mit mehreren Frauen erlaubt, liefert uns dafür einen praktischen Beweis. Denn er hat dem Muslim aus zahlreichen schwerwiegenden menschlichen, persönlichen und gesellschaftlichen Gründen erlaubt, mehrere Ehefrauen gleichzeitig zu haben.
Vor dem Islam war es unter verschiedenen Völkern und religiösen Gemeinschaften weit verbreitet, dass ein einzelner Mann eine große Zahl von Frauen als Ehefrauen nahm. Bisweilen überstieg ihre Zahl zehn und erreichte sogar einhundert, zweihundert oder dreihundert; dabei wurden keinerlei Bedingungen gestellt und es gab keinerlei Einschränkungen oder Begrenzungen. Als jedoch die Religion des Islam kam, führte sie für die Eheschließung mit mehreren Frauen besondere Regeln, Bedingungen und Kontrollen ein.
Die erste Einschränkung besteht darin, dass der Islam die Höchstgrenze für die gleichzeitige Ehe auf vier Frauen festgelegt hat. Ein Mann namens Gailan al-Makafi nahm den Islam an. Damals hatte er zehn Frauen als Ehefrauen. Der edle Prophet (s) sagte zu ihm:(Arabisch****************)
„Nimm vier von ihnen und trenne dich von den übrigen.“
Ebenso untersagte der edle Gesandte (s) jedem, der bei seinem Übertritt zum Islam acht oder fünf Ehefrauen hatte, mehr als vier von ihnen zu behalten.
Die Tatsache jedoch, dass der edle Prophet (s) selbst gleichzeitig neun Ehefrauen hatte, ist völlig besonderer Art. Allah, der Erhabene, hatte ihm dies mit Rücksicht auf die Erfordernisse seiner Daʿwa-Tätigkeit und auf die Bedürfnisse der muslimischen Umma nach seinem Ableben ausdrücklich erlaubt.
Bedingung für die gleichzeitige Ehe mit mehreren Frauen – Gerechtigkeit
Der Islam gestattet die Heirat mit mehreren Ehefrauen unter der Bedingung, dass der Mann fest davon überzeugt sein muss, dass er unter seinen Ehefrauen vollständige Gerechtigkeit wahren kann – hinsichtlich der Versorgung mit Essen und Kleidung, der Übernachtungen und des Bestreitens des Lebensunterhalts.
Für denjenigen, der nicht fest davon überzeugt ist, dass er diese Rechte in vollständiger Gerechtigkeit, Ausgewogenheit und Gleichbehandlung angemessen erfüllen kann, ist die Heirat mit mehreren Ehefrauen für vollständig haram erklärt worden. Allahs Erhabener sprach:(Arabisch****************)
Wenn ihr befürchtet, nicht gerecht sein zu können, dann heiratet nur eine einzige Ehefrau.
Und der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte:(Arabisch****************)
Wer zwei Ehefrauen hat und eine von ihnen der anderen vorzieht, wird am Tag der Auferstehung erscheinen und dabei eine seiner zur Seite gefallenen oder geneigten Körperhälften hinter sich herziehen.
In diesem Hadith wird davor gewarnt, sich einer der beiden zuzuneigen. Dieses Sichzuneigen bedeutet, der anderen ihr rechtmäßiges Recht zu entziehen und sie ungerecht zu behandeln. Die bloße Neigung des Herzens ist keine Sünde, denn die Zuneigung oder Neigung des Herzens ist etwas, worüber niemand willentlich Macht besitzt. Deshalb zieht Allah, der Erhabene, hierfür niemanden zur Rechenschaft, und dieser Mangel wird nicht als solcher angerechnet. Allah selbst sprach:(Arabisch****************)
Ihr werdet niemals in der Lage sein, selbst wenn ihr es noch so sehr wollt, unter euren Ehefrauen vollkommene Gerechtigkeit und Ausgewogenheit zu wahren. So hütet euch davor, euch einer von ihnen vollständig zuzuneigen.
Aus diesem Grund teilte der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) alles unter seinen Ehefrauen auf und behandelte sie dabei gerecht; zugleich sagte er:(Arabisch****************)
O Allah, ich habe nach Kräften eine gerechte Verteilung vorgenommen. So ziehe mich nicht dafür zur Rechenschaft, dass ich jene Gerechtigkeit, die meine Kräfte übersteigt und in Deiner Macht liegt, nicht verwirklichen kann.
Mit dem, was die Kräfte übersteigt, ist Folgendes gemeint: Es ist keineswegs ungewöhnlich, dass das Herz und die Zuneigung sich in besonderem Maße nur einer Person zuwenden und eine übermäßige Zuneigung, Liebe und Verbundenheit zu ihr bestehen. In dieser Hinsicht ist der Mensch bisweilen unfähig und geradezu hilflos.
Wenn der edle Prophet (s.a.w.) eine Reise ins Ausland unternehmen wollte, brach er mit derjenigen seiner Ehefrauen auf, deren Name durch das Los ermittelt worden war.
Die Weisheit der Erlaubnis, mehrere Ehefrauen zu heiraten
Tatsächlich ist der Islam die letzte Religion Allahs des Erhabenen und eine durch den letzten Propheten und Gesandten offenbarte Lebensordnung. Er hat eine ewige und für alle Menschen geltende Scharia dargelegt. In ihr finden sich gesetzliche Bestimmungen für alle Bereiche und Seiten des menschlichen Lebens. Sie ist zu allen Zeiten, in allen Epochen und in allen Ländern anwendbar und gewiss wirksam. Jeder Mensch kann in ihr eine Lösung für seine Lebensprobleme finden. Sie enthält Bestimmungen für die Bewohner der Städte ebenso wie für die Bewohner von Dörfern und der Wildnis; sie ist nicht etwa nur für die Bewohner kalter Länder bestimmt, ohne die Bedürfnisse der Bewohner heißer Länder zu berücksichtigen. Ebenso wenig ist es so, dass sie die Bedürfnisse der Menschen eines bestimmten Zeitalters oder einer bestimmten Abstammung erfüllt, während Menschen anderer Zeiten oder anderer Abstammungen daraus keine Bestimmungen ableiten könnten.
Tatsächlich erfüllt sie nicht nur die Bedürfnisse des Einzelnen, sondern ebenso die der Gesellschaft und der Gemeinschaft. Sie enthält eine ausgewogene Ordnung zum Wohl der gesamten Menschheit ohne jede Ausnahme.
Die unterschiedlichen Lebenslagen der Menschen verdienen Beachtung. Mancher möchte seine Familienlinie fortführen, hat jedoch trotz seiner Ehefrau kein einziges Kind. Ob der Grund nun Unfruchtbarkeit oder etwas anderes ist: Wäre es in einer solchen Lage nicht sowohl für die Ehefrau ehrenvoll als auch für den Mann der bessere Weg, seine erste Ehefrau bei sich zu behalten, ihre sämtlichen zustehenden Rechte weiterhin ordnungsgemäß zu erfüllen und eine weitere Ehefrau zu heiraten, damit sein natürliches Verlangen nach Kindern erfüllt werden kann?
Bei manchen Menschen kann die sexuelle Kraft sehr stark und ausgeprägt sein. Das sexuelle Verlangen und die Erregung können für sie unbezähmbar sein. Doch die Ehefrau ist in dieser Hinsicht vielleicht lustlos, uninteressiert oder unfähig; möglicherweise ist sie auch chronisch krank und nicht in der Lage, den Forderungen ihres Ehemannes nachzukommen. Ihre Menstruationszeit kann lang andauern, während ihr Ehemann nicht imstande ist, deswegen lange Zeit Geduld zu bewahren. Wäre es für ihn unter solchen Umständen nicht angemessener, auf schariagemäße Weise eine weitere Ehe einzugehen, statt eine minderjährige Freundin (girl friend) zu nehmen?
Oft ist in einem Land die Zahl der Frauen weitaus größer als die der Männer. Besonders wenn im nationalen Krieg junge Männer in Scharen ihr Leben opfern, sind viele Frauen gezwungen, ihr Leben als Witwen zu verbringen. Denn es lassen sich keine Männer finden, die sie heiraten könnten. Unter solchen Umständen kann das allgemeine Wohl der Gesellschaft und insbesondere das Wohl der Frauen darin liegen, dass sie dem Leben als Nebenfrau den Vorzug geben, statt ohne Ehe zu bleiben und als alte Jungfrauen zu leben. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, mit der Würde einer Ehefrau, der Liebe ihres Mannes, innerer Ruhe und sittlicher Reinheit ihr Leben zu verbringen. Sie können Mütter von Kindern werden. Gerade eine solche Lebensweise ist in Wahrheit der Widerhall ihrer Natur.
Für die größere Zahl heiratsfähiger Frauen im Verhältnis zur Zahl der Männer muss zwangsläufig eine der folgenden drei Situationen eintreten:
-Entweder werden sie lebenslang den bitteren Kelch der Entbehrung trinken und auf diese Weise ihr ganzes Leben verbringen;
-oder sie werden als freie, unabhängige und zügellose Frauen zu Spielzeug der Männer und zum Brennstoff ihrer Begierden und werden ihr Leben zugrunde richten;
-oder es wird als zulässig erachtet, sie mit verheirateten Männern zu verheiraten, die in der Lage sind, für ihren Unterhalt aufzukommen, und bereit sind, sich gut zu verhalten.
Aus der Sicht unvoreingenommener und besonnener Menschen wird zweifellos deutlich, dass gerade die letztgenannte Möglichkeit eine gerechte und ausgewogene Lösung ist. Auch im Hinblick auf die soziale Ordnung und die sittliche Gesundheit ist diese Regelung die beste. Und eben diese Lösung hat der Islam für dieses schwierige menschliche Problem vorgelegt. Allah hat wahrlich gesagt:(Arabisch****************)
Wer könnte denjenigen, die fest auf Allah vertrauen, eine bessere Ordnung geben als die von Allah gegebene? (Sure al-Māʾida: 50)
Das ist die grundlegende Weisheit und der maßgebliche Zusammenhang der Erlaubnis im Islam, gleichzeitig mehrere Ehefrauen zu nehmen. Dennoch haben die westlichen christlichen Priester gerade deswegen gegen die Muslime Verleumdungen verbreitet und weltweit einen Sturm entfacht. Ihre eigene Lage ist jedoch folgende: Sie haben den Männern die freie Möglichkeit und Erlaubnis gegeben, unzählige Geliebte, Freundinnen und Konkubinen zu unterhalten, und keinerlei gesetzliche oder moralische Kontrolle darüber wirksam werden lassen. Als Folge eines solchen sitten- und religionslosen Vorgehens sehen sie sich mit unzähligen unehelichen, vaterlosen Kindern konfrontiert. Die dadurch entstandene gesellschaftliche Verderbnis ist unaussprechlich und kaum zu beseitigen. Im Licht dieser großen Wahrheit muss ernsthaft erwogen werden, welche Ordnung menschlicher und wohltätiger ist: die westliche oder die islamische.
Die wechselseitige Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau
Der Heilige Qur’an hat Zweck und Ziel der Ehe mit größtem Nachdruck und in klarer, verständlicher Weise dargelegt. Auf dieser Grundlage wird der Palast des ehelichen Lebens errichtet. Das eigentliche Ziel des ehelichen Bundes besteht nicht in sexueller Zügellosigkeit, sondern in Liebe und Zuneigung zwischen Ehemann und Ehefrau, in seelischem Frieden und Wohlbefinden, in Zufriedenheit, in einer tiefen Beziehung gegenseitiger Liebe und Verbundenheit zwischen den Verwandten und Großfamilien beider Ehepartner, in der umfassenden Entfaltung menschlichen Mitgefühls, Herzlichkeit und gefühlvoller Sensibilität sowie im Aufbau einer innigen Beziehung zu den Kindern als Eltern und in all dem, was damit zusammenhängt. In einem Vers der Sura ar-Rum wird auf diese Seite hingewiesen. Es heißt:(Arabisch****************)
Und zu Seinen Zeichen gehört auch, dass Er für euch aus eurer eigenen Art Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen vollkommene Ruhe und Geborgenheit findet, und dass Er zwischen euch Zuneigung und Barmherzigkeit geschaffen hat. Darin liegen für nachdenkliche Menschen viele Lehren und Hinweise zum Nachdenken und Erwägen.
Die einfühlsame Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau
Neben diesen Zielen und Zwecken wird im Heiligen Qur’an auch die gegenseitige emotionale und körperliche bzw. sexuelle Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau beleuchtet. Auch in diesem Bereich hat der Qur’an den Menschen einen einfachen, geraden und aufrichtigen Weg gewiesen. Indem der Mensch diesem folgt, kann er die schmutzigen und abscheulichen Irrwege meiden und seine natürlichen Wünsche und Bedürfnisse erfüllen.
In den Hadithen wird berichtet, dass die Juden und Feueranbeter sich während der Menstruation ihrer Frauen weit von ihnen entfernten und in dieser Angelegenheit sehr übertrieben. Die Christen hatten jedoch auch in diesem Zustand Geschlechtsverkehr mit ihren Frauen. Sie nahmen keinerlei Rücksicht auf die Menstruation und empfanden keinen Ekel davor. Die Menschen der Dschahiliyya hingegen vermieden es während der Menstruation ihrer Frauen, gemeinsam zu essen und zu trinken, zusammenzusitzen oder im selben Bett zu schlafen – ja sogar, im selben Raum zu leben. Genau wie die Juden und Feueranbeter.
Angesichts dessen kam bei einigen Muslimen die Frage auf, was im Falle des Geschlechtsverkehrs mit den Ehefrauen in einem solchen Zustand erlaubt und was verboten sei. Sie fragten den edlen Gesandten (s.a.w.s.) danach. Daraufhin wurde der folgende Vers offenbart:(Arabisch****************)
Die Menschen fragen dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist äußerst unrein und schmutzig. Haltet euch in diesem Zustand von den Frauen fern und nähert euch ihnen körperlich nicht, bis sie wieder rein sind. Wenn sie dann rein sind, geht zu ihnen, wie Allah es euch vorgeschrieben hat. Wahrlich, Allah liebt die Reumütigen und diejenigen, die sich rein halten.
Aus dem Gebot in diesem Vers, sich von den Frauen fernzuhalten, hatten die Araber geschlossen, dass man auch nicht mit ihnen zusammenleben dürfe. Daraufhin erläuterte der edle Prophet (Friede sei mit ihm) den Vers richtig und sagte:(Arabisch****************)
Ich habe euch lediglich geboten, während der Menstruation den Geschlechtsverkehr mit euren Frauen zu vermeiden. Ich habe euch nicht geboten, sie wie die Nichtaraber aus ihren Häusern zu vertreiben.
Als die Juden davon erfuhren, sagten sie: Dieser Mann hat sich vorgenommen, uns in allen Dingen zu widersprechen.
Daher ist es für einen Muslim nicht sündhaft, während der Menstruation mit seiner Frau Geschlechtsverkehr ausgenommen – unter Meidung des schmutzigen Ortes – in allen anderen Belangen Freude an ihr zu finden. Daraus wird ersichtlich, dass eine ausgewogene und stimmige Ordnung eingeführt wurde, die zwischen den beiden extremen Grundsätzen liegt: die Frauen während ihrer Menstruation einerseits aus dem Haus zu vertreiben und andererseits mit ihnen bis hin zum Geschlechtsverkehr Umgang zu haben.
Die moderne Medizin hat festgestellt, dass das bei der Menstruation ausgeschiedene Blut eine Art giftiger Substanz enthält, die sehr schädlich wird, wenn sie im Körper verbleibt. Die theoretische Begründung für den Verzicht auf Geschlechtsverkehr während der Menstruation ist damit erschlossen worden. Es wurde festgestellt, dass sich die weiblichen Geschlechtsorgane aufgrund der Blutgerinnung während der Menstruation verengen. Da die inneren Venen und Kapillaren durchblutet werden, befindet sich das Nervensystem in einem äußerst unruhigen und anormalen Zustand. Daher erweist sich Geschlechtsverkehr in einem solchen Zustand als schädlich. Bisweilen kann die Menstruation ausbleiben. Dadurch können Nervenerkrankungen entstehen. Bisweilen tritt auch ein Brennen in den Geschlechtsorganen auf. (siehe das von Dr. Abdul Aziz Ismail verfasste (Arabisch****************)siehe)
Meidung des Analverkehrs
Im Zusammenhang mit dem körperlichen Verkehr mit den Ehefrauen wurde dieser Vers aus der Sure al-Baqara offenbart: (Arabisch****************)
Eure Ehefrauen sind euer Ackerland. So geht zu eurem Acker, wie ihr wollt. Und trefft Vorsorge für eure Zukunft. Fürchtet Allah. Wisst, dass ihr Ihm gewiss begegnen werdet. Und verkündet den Gläubigen frohe Botschaft.
Es gab einen besonderen Anlass und eine besondere Weisheit für die Offenbarung dieses Verses. Schah Waliullah Dehlawi hat dies erwähnt. Er sagte:
Die Juden hatten beim ehelichen Geschlechtsverkehr ohne jede von Allah stammende Anweisung lediglich unnötige Einschränkungen geschaffen. Die in ihrer Nähe lebenden Menschen aus der Gemeinschaft der Ansar folgten ihrer Vorgehensweise. Sie sagten: Wenn man von hinten nach vorn mit der Ehefrau Geschlechtsverkehr hat, wird das Kind schielend. Daraufhin wurde dieser Vers des Korans offenbart:(Arabisch****************)
Geht zu eurem Acker, wie ihr wollt.
Das bedeutet: Der Geschlechtsverkehr muss mit dem Geschlechtsorgan der Ehefrau stattfinden – sei es von vorn oder von außen, also von hinten. Eine bestimmte Art oder Methode des Geschlechtsverkehrs hat keinen Zusammenhang mit gesellschaftlichen, zivilisatorischen oder nationalen Angelegenheiten. Was die persönlichen Vor- und Nachteile betrifft, weiß jeder Einzelne selbst Bescheid. Die Engstirnigkeit der Juden in dieser Angelegenheit war eine Folge ihrer übertriebenen Haarspalterei. Daher ist es angebracht, sie zurückzuweisen.(Arabisch****************)
Tatsächlich gehört die Festlegung der Art und der Stellung beim Geschlechtsverkehr nicht zu den Aufgaben der Religion. Der Mensch soll Allah fürchten und sich klar bewusst sein, dass er Allah unweigerlich begegnen wird. Deshalb soll er den After meiden, denn er ist der Ausscheidungsweg. Diese Handlung gehört zum schmutzigen Liwat. Aus diesem Grund hielt es die Scharia für notwendig, sie zu verbieten. Der edle Prophet (s.a.s.) sagte:(Arabisch****************)
Habt keinen Geschlechtsverkehr mit euren Ehefrauen in den After.
Zu demjenigen, der mit seiner Ehefrau analen Geschlechtsverkehr hat, sagte der edle Gesandte (s.a.s.):(Arabisch****************)
Ein kleiner Liwat-Praktizierender.
Als eine Frau aus dem Stamm der Ansar nach dem Geschlechtsverkehr von hinten in die weiblichen Geschlechtsorgane fragte, trug ihr der edle Prophet (s) diesen Vers vor:(Arabisch****************)
Eure Frauen sind euer Ackerland. So geht zu eurem Ackerland, wie und von welcher Seite ihr wollt.
Hadhrat Umar (r) fragte:(Arabisch****************)
O Gesandter! Ich bin zugrunde gegangen. Er fragte: Was hat dich zugrunde gehen lassen? Er sagte: Letzte Nacht hatte mein Reittier die Richtung gewechselt. (Das heißt, ich hatte von hinten in die weiblichen Geschlechtsorgane Geschlechtsverkehr.)
Als der edle Prophet (s) dies hörte, gab er keine Antwort. Danach wurde der oben erwähnte Vers offenbart. Anschließend sagte der edle Prophet (s):(Arabisch****************)
Vollzieht den Geschlechtsverkehr von vorn; ihr könnt ihn auch von hinten vollziehen. Meidet jedoch den Geschlechtsverkehr während der Menstruation und im After. (Ahmad, at-Tirmidhi)
Bewahrung der vertraulichen Angelegenheiten zwischen Eheleuten
Im Heiligen Koran heißt es bei der Beschreibung der Eigenschaften rechtschaffener und gottesfürchtiger Frauen:(Arabisch****************)
Die demütigen Frauen sind Hüterinnen des Verborgenen, unter Allahs Schutz und durch Seine Gunst. (Sure an-Nisāʾ: 34)
Zu den unsichtbaren und verborgenen Dingen, deren Bewahrung in diesem Vers erwähnt wird, gehören auch die Angelegenheiten der besonderen Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau. Es ist verboten, diese verborgenen Dinge in den Zusammenkünften und Versammlungen von Freunden und Freundinnen zu erwähnen und offenzulegen.
In einem Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Am Tag der Auferstehung wird bei Allah den niedrigsten Rang derjenige haben, der seine Bedürfnisse bei seiner Ehefrau befriedigt und anschließend ihre geheimen Angelegenheiten bekanntmacht.
Abū Huraira (r) berichtet: Der edle Prophet (s) leitete unser Gebet, wandte sich nach dem Friedensgruß uns zu und sagte: »Bleibt alle sitzen und hört zu. Gibt es unter euch jemanden, der zu seiner Ehefrau geht, die Tür des Hauses schließt und den Vorhang zuzieht? Wenn er anschließend wieder herauskommt, erzählt er den Leuten dann: Ich habe dies und jenes mit meiner Ehefrau getan?«
Auf diese Frage des edlen Gesandten (s) gab niemand eine Antwort. Danach wandte er sich an die Frauen, die am Gebet teilnahmen, und sagte: »Gibt es auch unter euch jemanden, der solche Dinge erzählt?« Eine junge Frau, die auf ihren Knien kniete und versuchte, den edlen Propheten (s) zu sehen und seine Worte zu hören, sagte: »Bei Allah, auch die Männer erzählen solche Dinge.« Als der edle Prophet (s) dies hörte, sagte er:(Arabisch****************)
»Wisst ihr, welchem Beispiel derjenige gleicht, der so etwas tut? Er gleicht einem männlichen und einem weiblichen Satan, die auf einem öffentlichen Weg miteinander verkehren und ihre Bedürfnisse befriedigen, während alle Menschen mit offenen Augen dieses schamlose Schauspiel betrachten.«
Das angeführte Beispiel genügt für einen Muslim, um äußersten Abscheu vor einer derart törichten Handlung zu empfinden. Denn dies ist eine äußerst abscheuliche Tat. Kein Muslim kann es wünschen, ein männlicher oder weiblicher Satan zu sein.
Familienplanung
Die Erhaltung der Menschheit und der menschlichen Abstammung ist das höchste Ziel der Ehe und des ehelichen Lebens. Diese Erhaltung hängt davon ab, dass die Linie der Nachkommenschaft ununterbrochen fortgeführt wird. Deshalb hat der Islam der Vermehrung der Nachkommenschaft große Bedeutung beigemessen und sie als äußerst wünschenswert erklärt. Aus islamischer Sicht sind Kinder – ob Jungen oder Mädchen – ein überaus großes Mittel zu Wohlergehen und Wohlstand. Zugleich hat der Islam jedoch die Auffassung vertreten, dass aus vernünftigen Gründen und bei wichtigem Bedarf Methoden der Familienplanung angewandt werden dürfen. Zur Zeit des edlen Gesandten (s.a.w.) war es üblich, zur Verhinderung oder Verringerung der Geburtenrate den Samenerguss beim Ausstoßen des Samens außerhalb des weiblichen Geschlechtsorgans erfolgen zu lassen – eine Praxis, die als „Azl“ bezeichnet wird. Die Gefährten praktizierten diese Methode in der Zeit der Gesandtschaft. Von Hadhrat Dschabir (r.a.) wird überliefert:(Arabisch****************)
Zu Lebzeiten des edlen Gesandten (s.a.w.) praktizierten wir den „Azl“, während zu jener Zeit der Koran offenbart wurde. Der Wortlaut eines anderen Hadith lautet:(Arabisch****************)
Zu Lebzeiten des edlen Gesandten (s.a.w.) praktizierten wir den „Azl“. Als diese Nachricht ihn erreichte, verbot er uns diese Handlung nicht.
In einem weiteren Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Ein Mann kam zum edlen Propheten (s.a.w.) und sagte: „O Gesandter! Ich habe einhundert Sklavinnen, ich praktiziere mit ihnen den ‚Azl‘ und möchte nicht, dass sie schwanger werden. Ich wünsche mir dasselbe, was Männer gewöhnlich wünschen. Die Juden aber behaupten, der ‚Azl‘ sei eine geringfügige geheime Tötung.“ Darauf sagte der edle Prophet (s.a.w.): „Die Juden lügen. Wenn Allah die Geburt eines Kindes will, kannst du sie nicht verhindern.“
Die Bedeutung dieser Aussage des edlen Gesandten (s.a.w.) ist, dass die Samenzellen trotz der Anwendung des „Azl“ die Gebärmutter erreichen können und eine Empfängnis unbemerkt möglich ist.
In der Versammlung von Hadhrat Umar al-Faruq (r.a.) wurde über den „Azl“ gesprochen. Einer sagte: „Die Leute halten ihn doch für eine kleine geheime Tötung.“ Als Hadhrat Ali (r.a.) dies hörte, sagte er: „Von einer ‚Mau’uda‘, also einer lebendig begrabenen und damit getöteten Tochter, kann man erst sprechen, wenn der Embryo sieben Entwicklungsstufen durchlaufen hat: Wenn der Extrakt der Erde sich in einen Samentropfen verwandelt, dieser anschließend die Gestalt geronnenen Blutes annimmt, danach zu einem Fleischklumpen wird, sich anschließend Knochenmark bildet und Fleisch darüber wächst. Erst nachdem diese Entwicklungsstufen durchlaufen sind, nimmt er menschliche Gestalt und Form an.“ Hadhrat Umar (r.a.) sagte: „Sie haben recht gesprochen. Möge Allah Ihnen ein langes Leben schenken.“
Unter welchen Umständen ist Familienplanung erlaubt
Nur in einigen besonderen Fällen kann die Anwendung von Familienplanung erlaubt sein. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter aufgrund einer Krankheit oder von Komplikationen bei der Geburt bedroht ist; dann kann diese Methode angewandt werden. Von einer solchen Komplikation oder Bedrohung wird man aufgrund von Erfahrungen erfahren, oder ein vertrauenswürdiger und zuverlässiger Arzt wird dies feststellen. Allah selbst hat gesagt:(Arabisch****************)
Stürzt euch nicht mit eigenen Händen ins Verderben.
Er sagte:(Arabisch****************)
Tötet euch nicht selbst. Allah ist gewiss überaus barmherzig zu euch.
Die zweite Grundlage ist die Befürchtung, in materielle Schwierigkeiten, Probleme und unsichere, hilflose Verhältnisse zu geraten, wodurch religiöse Probleme entstehen könnten. Infolgedessen könnte der Mensch wegen seiner Kinder verbotene Dinge annehmen und sich an unerlaubten Handlungen beteiligen. Allah hat gesagt:(Arabisch****************)
Allah will für euch Erleichterung und will euch nicht in Bedrängnis bringen. (Sure al-Baqara: 185)
(Arabisch****************)
Allah will euch keine Bedrängnis oder Schwierigkeit auferlegen.
Drittens besteht die Befürchtung, dass die Gesundheit der Kinder geschädigt wird oder dass man nicht in der Lage ist, für ihre angemessene Pflege und Erziehung zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist folgender Hadith erwähnenswert: (Arabisch****************)
Überliefert von Usama ibn Zayd: Ein Mann kam zum Gesandten Allahs und sagte: „O Gesandter Allahs, ich praktiziere den Coitus interruptus mit meiner Frau.“ Er fragte: „Warum tust du das?“ Er antwortete: „Ich habe Sorge um ihre Brüste.“ Da sagte der Prophet (s): „Wenn die Befürchtung eines Schadens tatsächlich begründet wäre, dann wären die Perser und die Römer geschädigt worden.“
Das bedeutet, dass diese Handlung nach Ansicht des Propheten (s), wenn sie von Einzelpersonen auf persönlicher Ebene vorgenommen wurde, für die gesamte Umma in ihrer Gesamtheit keinen Schaden darstellte. Der wichtigste Beweis dafür, dass sie nicht schädlich ist, besteht darin, dass die Perser und die Römer zu jener Zeit über sehr mächtige Regierungen und Staatswesen verfügten und ihnen durch diese Handlung keinerlei Schaden entstand.
Aus der Sicht der Scharia lässt sich noch ein weiterer Bedarf anführen. Wenn die Mutter eines gestillten Kindes erneut schwanger wird, kann dies für das Kind schädlich sein. Denn dadurch kann ihre Milch versiegen, wodurch das Kind schwach werden kann.
Der Prophet (s) leitete die Umma dazu an, als Gemeinschaft nützliche Handlungen zu vollbringen. Zugleich forderte er sie auf, alle Handlungen zu vermeiden, durch die der Umma möglicherweise Schaden zugefügt wird. Die folgende Aussage des Propheten (s) gehört in diese Kategorie: (Arabisch****************)
Zerstört eure Kinder nicht auf verborgene Weise. Denn der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während der Stillzeit kann dem Kind schaden.
Doch der Prophet (s) verbot diese Handlung nicht mit der Begründung, sie sei haram. Denn zu seiner Zeit praktizierten Angehörige anderer Völker diese Methode. Dadurch entstand ihnen jedoch kein Schaden. Wäre der Geschlechtsverkehr während der Stillzeit deshalb endgültig verboten worden, so wäre dies für ihre Ehemänner belastend gewesen. Die Stillzeit dauert bis zu zwei Jahre. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände sagte der Prophet (s): (Arabisch****************)
Ich wollte den Geschlechtsverkehr mit der Mutter eines gestillten Kindes untersagen. Doch erfuhr ich, dass die Perser und die Römer dies praktizieren; ihren Kindern entsteht dadurch jedoch kein Schaden.
Allama Ibn al-Qayyim hat zur Vereinbarkeit der beiden zuvor angeführten Hadithe eine Analyse vorgelegt. Er sagte:
Dem edlen Propheten (s.a.w.) lagen beide Gesichtspunkte vor. Der eine bestand in der Befürchtung, dass das Kind Schaden erleiden könnte, wenn man während der Stillzeit mit seiner Mutter Geschlechtsverkehr hatte. Obwohl dieser Schaden nicht das Ausmaß einer Tötung oder Vernichtung erreicht hätte, untersagte er dies wegen der Befürchtung eines Schadens. Er erklärte es jedoch nicht für haram, sondern wollte später als vorbeugende Maßnahme davon abhalten. Ihm offenbarte sich jedoch noch ein anderer Gesichtspunkt: Die Nachteile und negativen Folgen, die sich ergeben könnten, wenn der Geschlechtsverkehr mit stillenden Frauen verboten würde, ließen sich durch dieses Verbot nicht verhindern. Besonders groß war die Gefahr, dass junge Männer und sexuell erregte Personen in ein völliges Verderben gerieten. Daher kam er zu der Auffassung, dass die Verhinderung dieses Nutzens weit schwerer wiegen und eher Vorrang verdienen würde als die schädlichen Folgen eines solchen Verbots. Auch die Praxis der beiden großen und angesehenen Völker jener Zeit lag vor seinen Augen. Da sie diese Handlung nicht vermieden, verbot er sie aus all diesen Gründen nicht.
In der Neuzeit wurden immer neue Mittel und Methoden zur Empfängnisverhütung entwickelt. (Es ist unbedingt zu beachten, dass der Verfasser hier über Familienplanung spricht, nicht über die Verhinderung von Geburten oder Sterilisation. Daher kann man nicht sagen, dass eine durch moderne Verfahren unterstützte Familienplanung oder Sterilisation erlaubt sei. Sterilisation ist grundsätzlich ein Verbrechen, durch das Allahs Schöpfung verändert wird. Es besteht kein Zweifel daran, dass sie eine sündhafte und haram Handlung sowie eine von Allah verbotene, eindeutige Form der Kindestötung ist. Wenn jemand jedoch in äußerste Not gerät, ist dies eine gesonderte Angelegenheit. – Der Übersetzer.)
Durch ihre Anwendung lässt sich der Nutzen bewahren, und genau dies wollte der Gesandte Allahs (s.a.w.): das gestillte Kind vor Schaden zu bewahren. Zugleich wollte er die Umma vor dem befürchteten Verderben schützen, das aus dem Verbot des Geschlechtsverkehrs mit der Ehefrau während der Stillzeit entstehen könnte.
Im Licht dieser Erörterung ist der Koitus interruptus nach Ibn Hanbal erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass er mit Zustimmung der Ehefrau praktiziert wird. Denn sowohl das sexuelle Empfinden und die Befriedigung beim Geschlechtsverkehr als auch das Kind sind ihre Rechte. Umar (r.a.) untersagte den Koitus interruptus ohne die Zustimmung der Ehefrau.
Daraus wird die charakteristische Perspektive des Islam deutlich. Der edle Prophet (s.a.w.) legte schon damals so großen Wert auf die Rechte der Frauen, als die Menschen auf der ganzen Welt mit dem Begriff der Frauenrechte noch völlig unvertraut waren.
Die Herbeiführung einer Abtreibung
Der Islam hat die Anwendung empfängnisverhütender Maßnahmen genau in dem Fall erlaubt, in dem sich ein dringender Bedarf dafür ergibt. Sollte es dennoch zu einer Schwangerschaft kommen, ist es unter keinen Umständen erlaubt, den Embryo zu schädigen.
Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass ein Schwangerschaftsabbruch, nachdem der Embryo beseelt worden ist, vollständig haram und ein Verbrechen ist. Keine Muslimin und kein Muslim darf eine solche Handlung begehen. Denn sie stellt eine unmenschliche Gewalttat gegen ein lebendiges und voll entwickeltes Wesen dar. Aus diesem Grund haben die Rechtsgelehrten gesagt: Wird der Embryo während eines Schwangerschaftsabbruchs lebend geboren und stirbt danach, so ist die Diyya – das Blutgeld – zu entrichten. Ist der Embryo hingegen tot, muss eine Geldstrafe entrichtet werden, deren Betrag geringer ist als die Diyya. Sie sagen jedoch: Wenn sich zuverlässig feststellen lässt, dass das Leben der Mutter zugrunde gehen wird, falls der Embryo gerettet werden soll, und dass es außer dem Schwangerschaftsabbruch keine andere Möglichkeit gibt, ihr Leben zu retten, dann wird der Schwangerschaftsabbruch notwendig. Die allgemeine Regel der Scharia lautet, dass man angesichts zweier schädlicher Angelegenheiten das Leben der Mutter nicht aufs Spiel setzen darf, um das Leben des Kindes zu retten. Denn das Leben der Mutter ist das ursprüngliche; ihr Recht hat Vorrang. Daher kann es keinesfalls wünschenswert sein, das Leben der Mutter zu opfern, um das Leben des Embryos zu retten.
Imam al-Ghazali sagte:
Zwischen Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch muss unterschieden werden. Empfängnisverhütung ist nicht gleichbedeutend mit der Tötung eines Kindes. Von Kindestötung kann man erst sprechen, wenn das Kind im Mutterleib seine Existenz erlangt hat. Die Entstehung des Kindes im Mutterleib durchläuft mehrere Stadien. Das erste Stadium besteht darin, dass sich der Samen in der Gebärmutter einnistet und die Fähigkeit erlangt, Leben beziehungsweise eine Seele aufzunehmen. In diesem Zustand seine Entwicklung zu beenden, ist eine sündhafte Handlung. Sobald ihm jedoch die Seele eingehaucht worden ist und es sich zu einem gesunden, vollständig entwickelten Wesen entwickelt hat, ist seine Vernichtung umso sündhafter. Die schwerste Form der Sünde aber ist, das Kind nach seiner Geburt zu töten.
(Wie konnte Imam al-Ghazali jedoch vergessen, dass auch die Vernichtung der Samenzellen gewiss eine Sünde ist und dass ihre Erlaubnis den Willen Allahs, Menschen auf der Welt zu erschaffen, völlig vereiteln könnte? Dies kann niemals erlaubt sein. Gegenwärtig ist gerade diese Methode entwickelt worden und wird weithin angewandt. Im Grunde sind die aus dem männlichen Körper austretenden Samenzellen die Kinder des Mannes; ihre Tötung wird im Edlen Koran wiederholt verboten. Geschieht dies aus Angst vor Nahrungsmangel, so wird dieses Haram umso schwerwiegender.) – Der Übersetzer.
Die sozialen Rechte von Ehemann und Ehefrau
Die Ehe ist ein eng geknüpftes Band und ein festes Versprechen. Allah, der Erhabene, hat diese Ordnung geschaffen, um zwischen Mann und Frau ein starkes Band zu knüpfen. Nach der Eheschließung sind beide füreinander bestimmt. Auch wenn sie hinsichtlich ihrer Persönlichkeit eigenständig sind, bilden sie in Wirklichkeit einander zugehörige Partner. Jeder ist der Vertreter des anderen. Die eigenen Wünsche, Begierden, Hoffnungen und Bestrebungen eines jeden sind miteinander verbunden und ineinander verwoben.
Um die äußerste Festigkeit und Unauflöslichkeit dieser Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau zu verdeutlichen, heißt es im Edlen Koran:(Arabisch****************)
Eure Frauen sind eure Kleidung, und ihr seid ihre Kleidung.
Die eigentliche Aussage dieses Verses ist, dass Ehemann und Ehefrau eng miteinander verbunden sein, die Geheimnisse des jeweils anderen bedecken, einander unterstützen und helfen sowie füreinander verschönernd wirken sollen. Mit anderen Worten: Jeder von beiden hat gegenüber dem anderen Rechte. Diese Rechte müssen vollständig erfüllt werden. Diese Rechte sind grundsätzlich gleich; abgesehen von den besonderen Rechten, die den Männern ihrer Natur entsprechend gegeben wurden, geht dies bereits aus den Worten Allahs klar hervor. Er sagt:(Arabisch****************)
Den Frauen stehen Rechte zu, wie ihnen nach dem allgemein Anerkannten Pflichten obliegen. Den Männern kommt ihnen gegenüber jedoch ein Vorrang zu.
Dieser Vorrang besteht darin, dass sie die leitende, kontrollierende und verantwortliche Stellung innehaben und dafür Rechenschaft ablegen müssen. Ein Mann fragte den edlen Propheten (Allahs Segen und Heil seien auf ihm): „Welche Rechte haben unsere Frauen uns gegenüber?“ Er antwortete:(Arabisch****************)
Sie sollst du mit dir zusammen ernähren und ihr Kleidung geben, wie du selbst Kleidung trägst. Schlage sie nicht ins Gesicht, beschimpfe sie nicht mit hässlichen und obszönen Worten und verstoße sie nicht aus ihrem Haus. (Abū Dāwūd, Ibn Ḥibbān)
Daher ist es für keinen Muslim zulässig, bei der Versorgung und dem Unterhalt seiner Ehefrau Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zu zeigen. In einem Hadith heißt es:(Arabisch****************)
Für die Sündhaftigkeit eines Menschen genügt es, dass er gegenüber denjenigen, deren Unterhalt ihm anvertraut ist, in dieser Hinsicht äußerste Nachlässigkeit zeigt. (Abū Dāwūd, an-Nasāʾī, Ḥāfiẓ)
Der Islam hat nicht erlaubt, die Ehefrau ins Gesicht zu schlagen, denn dies widerspricht der menschlichen Ehre und Würde. Dadurch wird das ehrenhafteste und würdigste Körperteil verletzt und entstellt – jenes, in dem sich die gesamte Schönheit des Körpers konzentriert. Bei einer ungehorsamen und eigenmächtigen Ehefrau kann es im Rahmen der notwendigen Erziehung und Formung unter Umständen erlaubt sein, sie leicht zu schlagen. Keinesfalls aber darf man sie so schlagen, dass man ihr Schmerzen zufügt oder ihr Gesicht verletzt. Auch Beschimpfungen der Ehefrau sind nicht erlaubt. Ihr Kummer zu bereiten, unerträgliche Worte an sie zu richten oder gar gegen sie zu beten und ihr Böses zu wünschen, ist ebenfalls vollständig unzulässig.
Im Zusammenhang mit den Rechten des Ehemanns gegenüber seiner Ehefrau ist der folgende Hadith erwähnenswert. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: (Arabisch****************)
Eine gläubige Frau darf in das Haus ihres Ehemanns niemanden hereinlassen, den ihr Ehemann nicht billigt. Ebenso darf sie ohne die Erlaubnis ihres Ehemanns nicht nach draußen gehen. In dieser Angelegenheit sollte sie auch nicht auf die Anweisung irgendeines anderen hören; ebenso wenig ist es für sie wünschenswert, dem Bett ihres Ehemanns fernzubleiben. Wenn der Ehemann ungerecht ist, soll sie nach Kräften versuchen, ihn zufriedenzustellen. Wenn der Ehemann diesen Dienst annimmt, ist das gut. Allah wird ihre Entschuldigung annehmen und ihre Aufrichtigkeit offenlegen. Wenn der Ehemann jedoch nicht zufrieden ist, wird Allah ihre Entschuldigung wegen ihrer Unfähigkeit erreichen.
Die gegenseitige Geduld von Ehemann und Ehefrau
Es ist die Pflicht jedes muslimischen Ehemanns, gegenüber seiner Ehefrau Geduld zu üben, insbesondere wenn er an ihr etwas bemerkt, das ihm nicht gefällt. Es ist unbedingt die Pflicht des Ehemanns, sich daran zu gewöhnen, die Fehler und Mängel zu ertragen, die Menschen ganz natürlich aufgrund ihrer menschlichen Natur haben, ebenso wie die Schwächen, die sich bei Frauen aufgrund ihrer Weiblichkeit zeigen. Ebenso ist es wünschenswert, seinen Blick eher auf die Vorzüge seiner Ehefrau als auf ihre Fehler und eher auf ihre guten Seiten als auf ihre Mängel und Fehltritte zu richten. In einem Hadith heißt es: (Arabisch****************)
Kein gläubiger Mann soll eine gläubige Frau hassen. Denn wenn er eine Eigenschaft an ihr nicht mag, wird er gewiss andere Eigenschaften finden, die ihm gefallen. (Muslim)
Und Allah, der Erhabene, hat gesagt: (Arabisch****************)
Lebt in guter Weise mit den Frauen zusammen und behandelt sie gut. Wenn ihr sie nicht mögt, ist es durchaus möglich, dass Allah in ihnen viel Gutes und viel Segen angelegt hat.
So wie der Islam den Ehemann angewiesen hat, gegenüber den Dingen, die ihm an seinen Ehefrauen nicht gefallen, Geduld und äußerste Nachsicht zu zeigen, hat er ebenso die Ehefrauen angewiesen, sich nach Kräften darum zu bemühen, ihre jeweiligen Ehemänner zufriedenzustellen, und nicht die Nacht zu verbringen, während ihr Ehemann unzufrieden mit ihnen ist. In einem Hadith heißt es: (Arabisch****************)
Das Gebet dreier Personen steigt nicht einmal eine Handspanne über ihre Köpfe hinaus: die erste ist ein Mann, der die Menschen im Gebet führt, obwohl sie ihn nicht mögen; die zweite ist eine Frau, die die Nacht verbringt, während ihr Ehemann über sie verärgert ist; und die dritte sind zwei Brüder, die miteinander streiten und kämpfen. (Ibn Madscha, Ibn Hibban).
Wenn es zu einem Streit zwischen Ehemann und Ehefrau kommt
Der Mann ist das Oberhaupt, der Leiter und der Lenker von Haus und Familie. Er wurde zu diesem Zweck erschaffen, und da ihm die entsprechende Befähigung verliehen wurde, gebührt ihm auch im Lebenskampf eine solche Stellung. Diese Stellung wurde ihm ebenfalls deshalb übertragen, weil er für die Zahlung der Brautgabe und den Lebensunterhalt verantwortlich ist. Daher kann die Ehefrau kein Recht darauf haben, ihm nicht zu gehorchen, Dinge gegen seinen Gehorsam zu tun, ihm ungehorsam zu sein oder sich über ihn hinwegzusetzen. Wenn dies dennoch geschieht, ist eine schwere Verschlechterung der gegenseitigen Beziehung unausweichlich. Das Familienschiff wird ins Wanken geraten, und da es an einem echten Steuermann fehlt, ist es nicht ausgeschlossen, dass es vollständig untergeht.
Wenn der Ehemann bemerkt, dass die Ehefrau ihm nicht gehorcht und sich ihm gegenüber aufsässig verhält, muss er nach Kräften versuchen, sie durch gute Ermahnungen sowie durch vernünftige und zu Herzen gehende Worte zu bessern. Wenn die Ermahnungen jedoch keine Wirkung zeigen, muss er sie in seinem Bett meiden und sich von ihr abwenden, damit in ihr das weibliche Empfinden erwacht und sie sich schließlich unterwirft und gehorsam und fügsam wird.
Wenn diese Maßnahme keine Wirkung zeigt, darf er Hand an sie legen. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass extreme Schläge, Misshandlung oder Schläge ins Gesicht erlaubt wären; dies muss unbedingt vollständig vermieden werden. Für manche Frauen kann eine leichte Züchtigung sich als einigermaßen heilsam und belebend erweisen. Züchtigung bedeutet nicht, mit einer Peitsche, einem Stock oder einem Knüppel zu schlagen. Eine Aussage des edlen Propheten (s.a.) gibt hierzu eine klare Orientierung. Einer seiner Diener hatte ihn wegen einer bestimmten Angelegenheit verärgert. Da sagte er:(Arabisch****************)
Wenn es am Tag der Auferstehung keine Möglichkeit zur Vergeltung gäbe, würde ich dich mit diesem Miswāk schlagen. (Ṭabaqāt Ibn Saʿd)
Der edle Gesandte (s.a.) missbilligte das Schlagen überhaupt. Er sagte:(Arabisch****************)
Warum schlägt der eine oder andere von euch seine eigene Ehefrau so, wie ein Herr seinen Sklaven schlägt? Und danach wird er wahrscheinlich noch in derselben Nacht mit ihr verkehren. (Musnad Ahmad)
Über diejenigen, die Frauen schlagen, sagte der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): (Arabisch****************)
Solche Menschen können unter euch niemals als gute Menschen gelten.
Hafiz Ibn Hajar schrieb:
Aus den Worten des edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), dass die guten Menschen unter euch niemals ihre Ehefrauen schlagen, lässt sich verstehen, dass das Schlagen der Ehefrauen in gewissem Maße zulässig ist. Der richtige Zeitpunkt dafür ist jedoch erst dann gekommen, wenn der Ehemann bei seiner Frau gerade in einer Angelegenheit, in der sie ihm zu gehorchen verpflichtet ist, Ungehorsam feststellt. In einem solchen Fall darf er sie schlagen, um sie zum Gehorsam zu zwingen und ihr Gehorsam aufzuerlegen. Wenn die Angelegenheit jedoch durch Ermahnung, Einschüchterung und Ähnliches geregelt werden kann, muss das Schlagen unbedingt vermieden werden. Denn dadurch wird der Hass der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann verstärkt. Das widerspricht einem harmonischen Eheleben, obwohl gerade dies das eigentliche Ziel des ehelichen Lebens ist. Wenn sie jedoch wegen einer Angelegenheit geschlagen werden muss, die den Ungehorsam gegenüber Allah betrifft, ist dies ein gesonderter Fall.
In der Sammlung an-Nasa’i überliefert Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein): (Arabisch****************)
Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) schlug niemals eine seiner Ehefrauen oder einen seiner Diener. Er hob niemals die Hand, um jemand anderen zu schlagen. Wenn er jedoch jemanden um Allahs willen auf Allahs Weg oder wegen einer Verletzung der Ehre Allahs bestrafte, war dies eine völlig andere Angelegenheit. (Fath al-Bari, Band 9, S. 249)
Wenn jedoch auch diese Maßnahmen scheitern und erfolglos bleiben und die Gefahr besteht, dass der gegenseitige Streit und die Entfremdung sich ausweiten und vertiefen, werden einflussreiche, mit Autorität ausgestattete und um das Wohl bemühte Menschen der islamischen Gesellschaft eingreifen und eine Versöhnung anstreben. Dazu muss je ein Schlichter vonseiten des Ehemanns und vonseiten der Ehefrau eingesetzt werden, die tatsächlich um das Wohl beider bemüht sind. Sie werden versuchen, die Ehepartner miteinander zu versöhnen und den entstandenen Streit zu beseitigen; dann wird Allah gewiss Eintracht zwischen ihnen schaffen. Hierzu erklärt der Erhabene Allah: (Arabisch****************)
Und diejenigen Frauen, deren Auflehnung und Ungehorsam ihr befürchtet, ermahnt und weist sie zurecht, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen, sucht keinen Anlass, gegen sie vorzugehen. Wisst gewiss, dass Allah erhaben und groß ist. Wenn ihr eine Trennung zwischen euch befürchtet, dann setzt einen Schlichter aus seiner Familie und einen Schlichter aus ihrer Familie ein. Wenn diese beiden tatsächlich eine Versöhnung anstreben, wird Allah Eintracht zwischen ihnen schaffen. Gewiss, Allah ist allwissend und über alle Dinge wohlunterrichtet.
Nur unter solchen Umständen darf eine Scheidung ausgesprochen werden.
Erst wenn alle oben erwähnten und erläuterten Bemühungen erfolglos geblieben sind, darf der Ehemann aus Notwendigkeit als letztes Mittel den vom islamischen Recht vorgesehenen Weg einschlagen, damit alle Probleme und Schwierigkeiten beseitigt werden; und dieser Weg besteht darin, die Scheidung auszusprechen. Der Islam hat die Erlaubnis, diesen Weg zu beschreiten, nur mit großer Abneigung und Missbilligung erteilt. Sie ist keine von ihm bevorzugte Handlung, weder verpflichtend noch eine religiöse Pflicht. Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Unter den erlaubten Handlungen ist die Scheidung bei Allah die am meisten verhasste und missbilligte.
(Arabisch****************)
Allah hat nichts Erlaubtes erlaubt, das Er mehr missbilligt als die Scheidung.
Dass die Scheidung zwar erlaubt, aber missbilligt ist, wird daran deutlich, dass sie eine Erlaubnis darstellt, die nur bei dringender Notwendigkeit und völliger Ausweglosigkeit in Anspruch genommen werden darf. Wenn das Familienleben zum Stillstand gekommen und zerrüttet ist, wenn Hass und Feindschaft im Herzen der Eheleute gegeneinander immer stärker werden, wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, innerhalb der von Allah gesetzten Grenzen zusammenzubleiben und ihre gegenseitigen ehelichen Rechte zu erfüllen, dann gibt es außer diesem Weg keinen anderen Ausweg. Wenn es keinerlei Möglichkeit zur Einigung gibt, ist Trennung besser – so lautet eine allgemeine Redensart. Allah sagte:(Arabisch****************)
Wenn die beiden sich voneinander trennen, wird Allah sie beide aus Seiner Fülle voneinander unabhängig machen.
Die Scheidungspraxis vor dem Islam
Die Scheidung ist keine von Islam eingeführte Einrichtung. Schon vor dem Islam war die Scheidung in der ganzen Welt weit verbreitet. Bei einigen wenigen Völkern gab es allerdings Ausnahmen. Wenn der Ehemann auf seine Frau zornig wurde – aus einem berechtigten oder auch unberechtigten Grund –, wies er sie aus dem Haus. Die Ehefrau konnte damals weder zu ihrer Verteidigung noch zur Darlegung ihrer eigenen Sicht etwas sagen oder unternehmen. Es war ihr auch nicht möglich, vom Ehemann irgendeine Gegenleistung zu erhalten. Andere Arten von Rechten waren ebenfalls nicht anerkannt. Als im Zeitalter des Ruhms und der Vorherrschaft der Griechen die Siegesfahne ihrer Zivilisation im Wind flatterte, war auch in ihrer Gesellschaft die Scheidung ohne jegliche Bedingungen oder Einschränkungen möglich. In der römischen Gesellschaft galt eine Ehe unmittelbar mit ihrer Schließung als geschieden. Selbst wenn die Eheleute die Bedingung auferlegten, nicht geschieden werden zu dürfen, erklärte der Richter die Ehe für aufgelöst.
Nach Ansicht der alten römischen Stämme war die Scheidung bei einer religiösen Eheschließung verboten. Der Ehemann besaß jedoch uneingeschränkte Herrschaft über seine Frau. Unter bestimmten Umständen war es ihm sogar erlaubt, seine Ehefrau zu töten. In späterer Zeit wurde die Scheidung in ihrer Religion ebenso für zulässig erklärt wie im bürgerlichen Recht.
Die Scheidung im Judentum
Im Judentum wurde zwar versucht, die Würde und den Rang der Ehefrauen zu erhöhen, doch indem die Scheidung für zulässig erklärt wurde, wurde ihre Zulässigkeit in hohem Maße ausgeweitet. Nachdem die Schuld der Ehefrau an einer Sünde nachgewiesen war, war der Ehemann aus religiöser Sicht gezwungen, sich von ihr scheiden zu lassen. Selbst wenn der Ehemann ihr ihre Sünde verzieh, wurde die Scheidung für ihn zu einer unumgänglichen Pflicht. Wenn auch nach Ablauf von zehn Jahren kein Kind im Schoß der Ehefrau geboren wurde, galt die Scheidung nach dem Gesetz als notwendig.
Die Scheidung im Christentum
Das Christentum hat die Scheidung vollständig abgelehnt. Damit stellte es sich einerseits gegen das Judentum. Das Evangelium erklärte im Namen Jesu die Scheidung vollständig für verboten. Darüber hinaus erklärte es auch die Heirat eines geschiedenen Mannes und einer geschiedenen Frau für verboten. Im Matthäusevangelium heißt es:
Und es ist gesagt worden: „Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief. Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, außer wegen Unzucht, macht sie zur Ehebrecherin; und wer die Geschiedene heiratet, begeht Ehebruch. (Matthäus, Kapitel 5, Verse 31–32)“
Im von Markus verfassten Evangelium heißt es:
Wer auch immer seine eigene Ehefrau verlässt und mich heiratet, begeht Ehebruch an ihr; und wenn sie ihren eigenen Ehemann verlässt und einen anderen heiratet, begeht auch sie Ehebruch.
In der Bibel wird als Grund für dieses Verbot gesagt:
Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. (Matthäus, Kapitel 19, Vers 6)
Diese Aussage ist an sich wahr und richtig. Doch ihre Anwendung auf die Erklärung der Scheidung zum Verbotenen ist äußerst erstaunlich. Die einfache und unmittelbare Bedeutung davon, dass Allah Ehemann und Ehefrau miteinander verbunden hat, besteht darin, dass Er die Eheschließung erlaubt hat. Wenn Er die Scheidung einer Ehe erlaubt hat, muss man folglich davon ausgehen, dass auch diese Trennung von Allah ausgeht – obwohl der Akt der Trennung durch den Menschen vollzogen wurde. Daraus wird deutlich, dass nicht der Mensch, sondern Allah selbst diejenigen trennt, die Er miteinander verbunden hat.
Ist es nicht Allah, der beide voneinander trennt, wenn Ehebruch begangen wird? Gibt es außer Ehebruch noch weitere Gründe für eine Trennung?
Die abweichende Auffassung des Christentums zur Scheidung
Obwohl das Evangelium die Scheidung von der Ehefrau bei begangenem Ehebruch nicht als verboten bezeichnet, sondern sie von dem Verbot ausnimmt und als Ausnahme zulässt, hat die katholische Lehre diese Ausnahme ausgelegt. Sie sagt, dass es sich hier im Grunde überhaupt nicht um eine Ausnahme handelt. Es gibt nirgendwo irgendeine Möglichkeit zur Scheidung. Im Christentum wird die Existenz der Scheidung überhaupt nicht anerkannt. Die richtige Bedeutung der Scheidung im Falle eines begangenen Ehebruchs besteht jedoch darin, dass der Ehebruch selbst das Eheband zerreißt. Deshalb ist es bei begangenem Ehebruch die Pflicht des Ehemanns, seine Ehefrau zu verlassen.
Die protestantische Lehre hat ein völlig entgegengesetztes Urteil gefällt. Die Anhänger dieser Auffassung halten die Scheidung unter besonderen Umständen für zulässig. Dazu gehören etwa der Ehebruch der Ehefrau oder der Vertrauensbruch des Ehemanns und Ähnliches. Ihre Auffassung geht jedoch über das im Matthäus-Evangelium verkündete Prinzip hinaus. Dennoch hat das Evangelium unter solchen Umständen die Wiederheirat des geschiedenen Mannes und der geschiedenen Frau für verboten erklärt.
Die Anhänger der orthodoxen Glaubenslehre erklärten auf ihrer in Ägypten abgehaltenen Synode die Scheidung einer Frau wegen Ehebruchs und aus anderen Gründen für zulässig. Zu diesen Gründen zählten unter anderem eine ununterbrochene Unfruchtbarkeit der Ehefrau über drei Jahre, ansteckende Krankheiten sowie langwierige Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, bei denen keine Hoffnung auf eine Beilegung bestand. Doch diese Gründe gingen über die Verkündung des Evangeliums hinaus. Deshalb konnten die Bewahrer dieser Glaubenslehre nicht anerkennen, dass die Scheidung aus solchen Gründen zulässig sei. Aus diesem Grund wies ein christliches Gericht in Ägypten den von einem Christen wegen der Armut seiner Ehefrau eingereichten Scheidungsantrag zurück. Zugleich bemerkte es, es sei höchst erstaunlich, dass einige religiöse Führer und Mitglieder dieser Versammlung die Scheidung aufgrund von Gründen für zulässig erklärt hätten, für die es im Evangelium keinerlei Beleg gebe.
Die Folgen der von der christlichen Religion in Bezug auf die Scheidung befolgten Grundsätze
Die Folgen dieser in der christlichen Religion eingeführten Einschränkungen und Verpflichtungen in Bezug auf die Scheidung erwiesen sich als äußerst verhängnisvoll. Die Anhänger des Christentums begannen, ihre eigene Religion zu verleugnen. Sie trennten, was Allah miteinander verbunden hatte. Der christliche Westen erließ solche bürgerlichen Gesetze (Civil Code), durch die es vollkommen gesetzmäßig wurde, diese Verpflichtungen zu umgehen. In Amerika und einigen anderen Ländern wurde die Scheidung zu einer völlig freien und uneingeschränkt freiwilligen Handlung gemacht. Tatsächlich stellten sie damit das Evangelium selbst infrage. Die Folge war, dass die Menschen aus den gewöhnlichsten und nichtigsten Anlässen begannen, von der Scheidung als Waffe Gebrauch zu machen. Als das Eheleben und die Familienordnung infolgedessen schließlich in eine schwere Krise gerieten, kam in den Kreisen der Vernünftigen jener Gesellschaft die Frage auf: Wohin gehen wir? Ein angesehener Richter für Scheidungsfälle sah sich zu der Aussage gezwungen, dass es nicht mehr lange dauern werde, bis das eheliche und familiäre Leben aus ihrem Land verschwunden sei. Danach würden unter Männern und Frauen völlige Anarchie und ungezügelte sexuelle Beziehungen herrschen. Das Eheleben ist inzwischen dem Zustand eines Handelsunternehmens ähnlich geworden. Seine beiden Teilhaber können wegen irgendeines noch so gewöhnlichen und geringfügigen Anlasses ihren gegenseitigen Vertrag brechen und sich trennen. Dieser Zustand steht weder mit irgendeiner Religion der Welt im Einklang noch entspricht er ihr. Denn nun vermag kein religiöser Glaube sie mehr zusammenzuhalten. Das bloße sexuelle Vergnügen wurde zur einzigen Grundlage ihrer Beziehungen zwischen Männern und Frauen.
Die besondere Rolle des Christentums in der Frage der Scheidung
Außer im christlichen Westen findet sich nirgends ein Beispiel dafür, dass man das Familienrecht von den Lehren der Religion losgelöst und in ein bürgerliches Gesetz umgewandelt hätte. Nur die Christen ließen in diesem Bereich die Lehren der Religion zu etwas Verhängnisvollem werden. Dabei trat ein wesentlicher Grund besonders hervor. Sie selbst waren zu der Auffassung gelangt, dass die Vorschriften ihrer Religion in der Frage der Scheidung der Wirklichkeit widersprächen. Sie stünden nicht im Einklang mit der menschlichen Natur. Daher sei ihre Anwendung im menschlichen Leben nicht richtig.(Arabisch****************)
Die Lehre des Christentums war zeitlich begrenzt
Selbst wenn alles, was das Evangelium in Bezug auf die Scheidung sagt, richtig und zutreffend wäre und auch in der frühen Zeit keinerlei Veränderung daran vorgenommen worden wäre, ist dennoch klar, dass Jesus (Friede sei mit ihm) keine dauerhafte, ewige und immerwährende Vorschrift hinterlassen hat. Sie ist nicht für alle Menschen aller Zeiten verbindlich und annehmbar. Die Juden hatten die von Allah gewährten Erleichterungen und Genehmigungen überschritten. Bei der Scheidung war diese Überschreitung besonders offenkundig. Jesus (Friede sei mit ihm) wollte sich lediglich dagegen wenden. Im von Matthäus verfassten Evangelium wird berichtet: Als die Pharisäer Jesus (Friede sei mit ihm) auf die Probe stellen wollten, fragten sie ihn:
Ist es erlaubt, seine Ehefrau aus irgendeinem beliebigen Grund zu entlassen? Er antwortete: Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer sie am Anfang als Mann und Frau erschuf und sagte: „Darum wird der Mensch Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen, und die beiden werden ein Fleisch sein“? So sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. Sie sagten zu ihm: Warum hat dann Mose vorgeschrieben, ihr eine Scheidungsurkunde zu geben und sie zu entlassen? Er sagte zu ihnen: Wegen der Härte eurer Herzen hat Mose euch erlaubt, eure Frauen zu entlassen; von Anfang an aber ist es nicht so gewesen. Ich sage euch jedoch: Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, außer wegen Ehebruchs, begeht Ehebruch; und wer die Entlassene heiratet, begeht ebenfalls Ehebruch. (Evangelium nach Matthäus, Kapitel 19, Verse 3–9)
Daraus wird deutlich, dass die Juden, als sie mit der von Moses erlaubten Scheidung übertrieben, der Messias ihnen die Scheidung als Strafe verbot. Nur für die Ehebrecherin blieb die Scheidung erlaubt. Dies war jedoch nur eine vorübergehende Regelung. Ihre Gültigkeit dauerte bis zum Kommen Muhammads (s.a.w.) und zur Einführung der umfassenden, ewigen und immerwährenden Scharia.
Es ist nicht vernünftig zu behaupten, dass Jesus, der Messias, diese Regelung der Scheidung als eine ewige Scharia habe vorlegen wollen. Denn seine Gefährten, die Apostel und Jünger, erklärten diese Regelung selbst für unpraktikabel. Sie sagten: Wenn das Verhältnis eines Mannes zu seiner eigenen Frau derart ist, dann ist es besser, nicht zu heiraten. (Matthäusevangelium, Kapitel 19, Vers 10)
Denn unter solchen Umständen zu heiraten bedeutet, sich selbst ein Seil um den Hals zu legen, von dem man sich niemals befreien kann. Ganz gleich, wie voller Abscheu und Feindseligkeit das Herz des Mannes seiner Frau gegenüber sein mag, wie sehr er sich über sie ärgern mag und wie groß auch die Unterschiede in ihrem Wesen, ihrem Temperament, ihren Neigungen und ihren Interessen sein mögen.
Islams Regelungen bezüglich der Scheidung
Im Hinblick auf die Scheidung hat der Islam verschiedene Bedingungen und Einschränkungen auferlegt. Dadurch ist dieser Bereich äußerst eng begrenzt worden. Ohne die oben erwähnten Mittel anzuwenden und ohne triftigen Grund die Scheidung auszusprechen, ist im Islam völlig haram und verboten. Denn dadurch sind nicht nur für die Ehefrau, sondern zwangsläufig auch für den Ehemann großer Schaden und erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten. Es widerspricht auch seinem eigenen Wohl. Daher ist es in einer solchen Situation ebenso haram, die Ehefrau zu scheiden, wie es haram ist, Vermögen und Besitz zu zerstören. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Weder soll er sich selbst Schaden zufügen noch anderen Schaden zufügen oder dies zulassen.
Auch im Licht dieses Hadiths ist es nicht erlaubt, ohne Grund unnötigerweise die Scheidung auszusprechen.
Allah und auch der Gesandte finden es nicht gut, wenn Menschen aus übermäßiger Freude allzu häufig die Scheidung aussprechen. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Männer oder Frauen, die ständig auf der Suche nach Genuss sind, gefallen mir nicht.
Hazrat Abdullah ibn Abbas (r.a.) sagte:(Arabisch****************)
Die Scheidung wurde nur aufgrund eines notwendigen Anlasses gesetzlich festgelegt.
Die Scheidung während der Menstruation ist haram
Sobald die Notwendigkeit einer Scheidung eintritt, ist es nicht erlaubt, sich zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt scheiden zu lassen. Dafür muss man den geeigneten Zeitpunkt abwarten. Nach den Maßstäben der Scharia ist der geeignete Zeitpunkt dafür der Zustand der Reinheit der Ehefrau, das heißt, wenn sie sich weder in der Menstruation noch im Wochenbett befindet und zudem in einem Reinheitszustand ist, in dem der Ehemann keinen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hat. Ist die Ehefrau jedoch schwanger und ihre Schwangerschaft bereits sichtbar, so liegt die Sache anders.
Diese Bedingung wurde deshalb auferlegt, weil der Ehemann sich während der Menstruation oder des Wochenbetts von seiner Ehefrau fernhält. Die Ehefrau ist gezwungen, auf den Geschlechtsverkehr zu verzichten. In einer solchen Situation kann der Ehemann gegen sie verstimmt oder zornig sein. Aus diesem Grund kann er beabsichtigen, sich von ihr scheiden zu lassen. Wegen dieser Möglichkeit wurde angeordnet, dass der Ehemann für die Scheidung die vollständige Reinheit seiner Ehefrau abwarten soll. Nach Eintritt der Reinheit soll er sich von ihr scheiden lassen, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hat.
So wie es haram ist, sich während der Menstruation der Ehefrau von ihr scheiden zu lassen, ist es ebenso haram, sich während eines Reinheitszustands scheiden zu lassen, in dem man Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hat. Denn wenn der Ehemann gewusst hätte, dass seine Ehefrau schwanger geworden ist, hätte er sich vielleicht überhaupt nicht von ihr scheiden lassen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass er aufgrund der Schwangerschaft beschließt, sich nicht von seiner Ehefrau scheiden zu lassen.
Wenn die Ehefrau sich jedoch in einem Reinheitszustand befindet und der Ehemann in dieser Zeit keinen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hat, oder wenn die Ehefrau schwanger geworden ist und ihre Schwangerschaft sichtbar wird, bedeutet eine Scheidung in einer solchen Situation, dass der Hass gegenüber der Ehefrau ein extremes Ausmaß angenommen hat. Daher ist es in einer solchen Situation erlaubt, sich scheiden zu lassen.
Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hatte zu Lebzeiten des edlen Propheten seine Frau während ihrer Menstruation geschieden. Hadhrat Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte den edlen Propheten diesbezüglich, und er sagte:(Arabisch****************)
Sag ihm, er solle seine Frau zurücknehmen. Danach soll er sie, wenn er möchte, während ihrer Reinheit und vor dem Geschlechtsverkehr scheiden.
Dies ist die Scheidung im Hinblick auf die Wartefrist. Allah, der Erhabene, hat dies im folgenden Vers gesagt:(Arabisch****************)
O Prophet! Wenn ihr Frauen scheidet, dann scheidet sie im Hinblick auf die Einhaltung der Wartefrist.
Das bedeutet „Tuhr“ – die Scheidung der Ehefrau während ihrer Reinheit.
In einem anderen Hadith werden die Worte des Gesandten in folgender Form überliefert:(Arabisch****************)
Sag ihm, er solle seine Frau zurücknehmen. Danach soll er sie entweder während ihrer Reinheit oder während ihrer Schwangerschaft scheiden.
Hier stellt sich jedoch die Frage, ob eine Scheidung während der Menstruation wirksam wird. Allgemein ist bekannt, dass die Scheidung wirksam wird, wann immer sie ausgesprochen wird. Wer jedoch zur Unzeit scheidet, wird sündig.
Einige Fiqh-Gelehrte haben gesagt, dass eine zur unzulässigen Zeit ausgesprochene Scheidung nicht zustande kommt. Denn Allah, der Erhabene, hat eine solche Scheidung nicht vorgeschrieben und sie auch nicht erlaubt. Daher ist eine solche Scheidung nicht schariagemäß. Wie könnte man diese Scheidung also als gültig bezeichnen, und wie könnte sie überhaupt wirksam werden?
Hadhrat Ibn Umar (r.a.) wurde gefragt:(Arabisch****************)
Was ist Ihre Meinung über jemanden, der sich von seiner Frau während ihrer Menstruation scheiden ließ? …… Darauf erzählte er dem Fragesteller die Geschichte, wie er sich von seiner eigenen Frau während ihrer Menstruation scheiden ließ, und sagte: Der edle Prophet (s.a.w.) hatte diese Scheidung widerrufen und sie überhaupt nicht als Scheidung angerechnet.
Es ist verboten, die Scheidung zu beschwören
Es ist nicht erlaubt, den „Talaq“ zu einem Schwur zu machen, das heißt zu sagen, dass der „Talaq“ eintreten werde, wenn man etwas Bestimmtes tut oder nicht tut. Es ist völlig unzulässig, der eigenen Frau drohend zu sagen: „Wenn du diese Sache tust, werde ich mich von dir scheiden.“ Denn im Islam gibt es eine besondere Formulierung und bestimmte Worte für einen Schwur; mit einer anderen Formulierung oder anderen Worten wird kein Schwur vollzogen, und der Islam hat dies auch nicht erlaubt.
Das bedeutet, im Namen Allahs zu schwören. Der edle Gesandte (s.a.w.) sagte:(Arabisch****************)
Wer bei etwas anderem als Allah schwört, begeht Schirk.
(Arabisch****************)
Wer einen Schwur oder Eid leisten will, soll bei Allah schwören; andernfalls soll er schweigen.
Die geschiedene Frau soll ihre ʿIdda im Haus ihres Ehemannes einhalten
Aus der Sicht der islamischen Scharia ist es die Pflicht der geschiedenen Ehefrau, ihre ʿIdda im Haus ihres Ehemannes einzuhalten, also die ʿIdda-Zeit dort zu verbringen. Es ist ihr haram, dieses Haus zu verlassen und hinauszugehen. Ebenso ist es dem Ehemann haram, seine Frau während der ʿIdda aus dem Haus zu weisen. Denn während der ʿIdda besteht die Möglichkeit, dass der Ehemann seine Frau wieder zu sich nimmt, wenn er sie ein- oder zweimal geschieden hat. Wenn sie sich in einem solchen Fall in seiner Nähe im Haus aufhält, erhält sie die Gelegenheit, seinen Zorn oder Unmut zu besänftigen. Auch der Ehemann erhält die Möglichkeit, seine Angelegenheit mit ihr noch einmal zu überdenken.
Die Anordnung, die ʿIdda einzuhalten, wurde erlassen, um Gewissheit über die Reinheit der Gebärmutter zu erlangen – also sicherzustellen, dass sich kein Kind im Mutterleib befindet –, die Rechte des Ehemannes zu betonen und die Würde ihres ehelichen Status zu wahren. Der Zustand des menschlichen Herzens ist wandelbar. Wenn sich die Umstände ändern, verändert sich auch die innere Haltung des Menschen; er beginnt, aus einer neuen Perspektive zu denken. Es ist keineswegs ungewöhnlich, dass Zorn und Unmut schwinden und an ihrer Stelle Zufriedenheit und Eintracht entstehen. Ein von seinen Gefühlen mitgerissener Mensch beginnt, mit ruhigerem Gemüt nachzudenken. Infolgedessen kann er sogar Gefallen an jemandem finden, den er zuvor nicht mochte. Die Bedeutung dieser Verpflichtung, die ʿIdda im Haus des Ehemannes einzuhalten, ist sehr umfassend und tiefgreifend.
Über die geschiedenen Ehefrauen hat Allah, der Erhabene, gesagt:(Arabisch****************)
Fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern, und sie selbst sollen nicht hinausgehen. Es sei denn, sie begehen eine offenkundige Schandtat. Wer Allahs festgelegte Grenzen überschreitet, fügt nur sich selbst Unrecht zu. Ihr wisst nicht; vielleicht wird Allah danach eine neue Situation herbeiführen.
Wenn eine Trennung der Eheleute jedoch unvermeidlich wird, sollen beide sich in guter Weise und nach den üblichen Regeln voneinander trennen.
Der Ehefrau darf keinerlei Leid zugefügt werden; es dürfen keine falschen Anschuldigungen erhoben oder Vorwürfe gemacht werden, und niemandem darf sein Recht vorenthalten werden. Allah hat gesagt:(Arabisch****************)
Dann behaltet sie in guter Weise oder trennt euch von ihnen in guter Weise.
Er sagte:(Arabisch****************)
Den geschiedenen Ehefrauen muss nach üblicher Weise eine angemessene Gabe zukommen. Dies ist ihr Recht und eine Pflicht der gottesfürchtigen Männer.
Eine Scheidung nach der anderen
Der Islam hat dem Muslim vorgeschrieben, seiner Ehefrau nicht alle drei Talaqs auf einmal, sondern drei Talaqs zu verschiedenen Zeitpunkten zu geben. Die Regel lautet, dass er einen Talaq zu einem Zeitpunkt ausspricht, in dem er mit seiner Ehefrau während ihrer Reinheit – also in einer Reinheitsperiode, in der er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte – keinen Geschlechtsverkehr hatte. Danach soll er sie in diesem Zustand belassen. Auf diese Weise wird ihre Iddat-Zeit verstreichen. Wenn der Ehemann während der Iddat beschließt, sie zu behalten, kann er sie sehr leicht zurücknehmen. Wenn er sie jedoch nicht zurücknimmt und die Iddat in diesem Zustand endet, kann er sie später durch eine neue Eheschließung zurückgewinnen. Wenn der Ehemann keinerlei Bedürfnis verspürt, sie zu behalten, kann die Ehefrau anschließend einen anderen Mann als Ehemann annehmen.
Wenn der Ehemann sie nach dem ersten Talaq wieder als seine Ehefrau zurücknimmt, sich die Beziehung zwischen ihnen später erneut verschlechtert und alle Wege zu einer Versöhnung versperrt sind, kann er ihr auch zum zweiten Mal den Talaq aussprechen. Bei diesem Vorgehen bleibt dem Ehemann weiterhin das Recht, sie während der Iddat zurückzunehmen oder sie nach Ablauf der Iddat durch einen neuen Ehevertrag wieder als Ehefrau anzunehmen.
Wenn er ihr jedoch nach der zweiten Rücknahme auch zum dritten Mal den Talaq ausspricht, wird unwiderlegbar deutlich, dass Hass und Feindschaft zwischen diesen beiden so stark geworden sind, dass keinerlei Hoffnung auf eine Versöhnung zwischen ihnen besteht. In einem solchen Fall kann der Ehemann seine Ehefrau nach diesem dritten Talaq nicht wieder zurücknehmen. Nun ist sie für ihn nicht halal, solange sie nicht einen anderen Ehemann heiratet und mit ihm zusammenlebt. Diese Ehe muss gültig und der Scharia entsprechend sein. Die Eheschließung muss tatsächlich beabsichtigt sein; eine Ehe, die ausschließlich mit dem Ziel geschlossen wird, sie für den früheren Ehemann halal zu machen, ist nicht zulässig.
Dies ist die schariagemäße Regel und Vorgehensweise bei der Scheidung. Wenn jemand auf andere Weise als nach diesem Verfahren – indem er zur gleichen Zeit drei Talaqs einzeln oder drei Talaqs in einem einzigen Satz ausspricht – die Scheidung vollzieht, steht dies völlig im Widerspruch zu der von der Scharia vorgeschriebenen Regel und Vorgehensweise. Ein solcher Mensch hat den Weg der Rechtleitung verlassen und den Weg des Irrtums eingeschlagen; er hat den geraden Weg, den Sirat al-Mustaqim, verloren. In einem authentischen Hadith wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), erfuhr, dass ein Mann seiner Ehefrau auf einmal drei Talaqs ausgesprochen hatte. Da stand er zornig auf und sagte:( Arabisch******************)
Spielt dieser Mann, während ihr untereinander anwesend seid, mit dem Buch Allahs? Darauf stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs! Soll ich einen solchen Mann etwa nicht töten?“ (an-Nasāʾī)
Wenn der Ehemann seine Frau scheidet und die festgelegte Dauer der ʿIdda abgelaufen ist, hat er eine von zwei Pflichten zu erfüllen:
Entweder behält er sie auf gute und anerkannte Weise bei, das heißt, er nimmt sie mit dem Vorsatz zurück und wieder als Ehefrau an, sie gut zu behandeln und ihre Angelegenheiten zu ordnen; dabei darf er keineswegs die Absicht haben, Streit und Auseinandersetzungen zu führen oder ihr grundlos Leid zuzufügen.
Oder er trennt sich auf gute und anerkannte Weise von ihr, das heißt, er lässt sie bis zum Ablauf der ʿIdda warten. Danach entlässt er sie, ohne ihr irgendeinen Schaden zuzufügen, und nachdem er ihr alle ihre Rechte gewährt hat, ohne dabei geizig oder zurückhaltend zu sein.
Es ist dem Ehemann keineswegs erlaubt, die Frau nach Ablauf der ʿIdda zurückzunehmen, um ihr Leid und Bedrängnis zuzufügen, die Dauer ihrer ʿIdda zu verlängern und sie lange Zeit daran zu hindern, einen anderen Ehemann zu heiraten.
In der Zeit der Dschāhilīya pflegten die Menschen sich so zu verhalten. Doch Allah, der Erhabene, hat es verboten, der Ehefrau auf diese Weise Leid zuzufügen. Er hat dieses Verbot in sehr eindringlichen Worten ausgesprochen:( Arabisch******************)
Wenn ihr Frauen scheidet und sie danach das Ende ihrer ʿIdda erreicht haben, dann behaltet sie auf gute Weise zurück oder entlasst sie auf gute Weise. Haltet sie nicht in der Absicht zurück, ihnen Leid zuzufügen; sonst überschreitet ihr die Grenzen. Und wer dies tut, fügt sich selbst Unrecht zu. Macht die Zeichen Allahs nicht zum Gegenstand von Spott und Lächerlichkeit. Und gedenkt der Gunst Allahs, die Er euch erwiesen hat. Und gedenkt des Buches und der Weisheit, die Er auf euch herabgesandt hat. Er ermahnt euch damit. Fürchtet Allah und wisst, dass Allah über alle Dinge vollkommen Bescheid weiß. (Sure al-Baqara: 231)
Wenn wir diese Verse mit tiefer Aufmerksamkeit lesen, erkennen wir, dass sie aus sieben Satzteilen bestehen, in denen auf eine Warnung eine weitere Warnung und auf eine Mahnung eine weitere Mahnung folgt. Sie enthalten Ermahnung und auch aufrichtigen Rat. Die Gnadengaben Allahs werden in Erinnerung gerufen. Zugleich finden sich darin wiederholt warnende Worte. Für jemanden, der ein Herz besitzt, bereit ist, aufmerksam nachzudenken und einen wachen Blick hat, sind diese Verse in Wahrheit von überaus großem Wert.
Man darf eine geschiedene Frau nicht daran hindern, nach eigenem Wunsch zu heiraten.
Wenn die Wartefrist der geschiedenen Frau abgelaufen ist, darf man sie nicht daran hindern, denjenigen zu heiraten, den sie wünscht und bevorzugt. Weder ihr früherer Ehemann noch ihr Vormund oder irgendjemand sonst hat das Recht, dies zu tun. Wenn die Ehe nach den Regeln der Scharia und den üblichen Gepflogenheiten aufgrund eines Heiratsantrags und der Zustimmung ihrer Angehörigen geschlossen werden soll, hat ebenfalls niemand das Recht, dagegen Einwände zu erheben. Manche Männer versuchen selbst nach der Scheidung ihrer Frau weiterhin, ihre Herrschaft über sie aufrechtzuerhalten und Einfluss auf sie auszuüben. Sie schüchtern sie wegen eines anderen Mannes ein und drohen ihr, dass es nicht gut ausgehen werde, wenn sie ihn heirate. Das ist nichts anderes als äußerste Dummheit, Barbarei und ein Charakterzug der Dschāhilīya.
Ebenso darf, wenn eine Frau ihren früheren Ehemann erneut heiraten und wieder als Ehefrau zu ihm zurückkehren möchte und beide sich in guter und üblicher Weise damit einverstanden erklären und dies beschließen, weder der Vormund noch jemand anderes aus der Familie dies verhindern. Allah hat gesagt: Versöhnung ist besser.
Er sagte:( Arabisch******************)
Wenn ihr eure Frauen scheidet und sie ihre Wartefrist vollendet haben, dann hindert sie nicht daran, ihre künftigen Ehemänner zu heiraten, wenn beide sich in rechtmäßiger Weise zur Eheschließung bereit erklären. Damit werden diejenigen ermahnt, die an Allah und an das Jenseits glauben. Dies ist für euch die reinste, lauterste und untadeligste Vorgehensweise. Allah weiß, ihr aber wisst nicht. (Sure al-Baqara: 232)
Das Recht einer Frau, die ihren Ehemann hasst
Wenn eine Frau ihren Ehemann hasst, ihn nicht mag und nicht glaubt, mit ihm in Eintracht zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen zu können, darf sie sich gegen eine Gegenleistung ihre Freiheit und Befreiung erkaufen. Sie hat das Recht, sich aus dem ehelichen Band zu lösen, indem sie die gesamte Brautgabe oder die Geschenke und Zuwendungen, die ihr Ehemann ihr gegeben hat – oder den Betrag, auf den beide sich einigen –, zurückgibt. Der Ehemann sollte jedoch nicht mehr annehmen, als er für sie aufgewendet hat. Allah selbst hat gesagt:( Arabisch******************)
Wenn ihr befürchtet, dass die beiden, Ehemann und Ehefrau, die von Allah gesetzten Grenzen nicht einhalten können, dann trifft beide keine Sünde, wenn die Frau sich durch eine Gegenleistung von ihm trennt. (Sure al-Baqara: 229)
Die Ehefrau von Hadhrat Thabit ibn Qais kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: „O Gesandter Allahs! Ich erhebe weder hinsichtlich des Charakters noch der Frömmigkeit meines Ehemannes Thabit ibn Qais einen Vorwurf oder eine Beschwerde gegen ihn. Aber in Wirklichkeit mag ich ihn nicht.“ Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte: „Was hat er dir gegeben?“ Sie antwortete: „Einen Garten.“ Als er sie fragte, ob sie bereit sei, ihm diesen Garten im Austausch für die Scheidung zurückzugeben, sagte sie: „Ja.“ Darauf sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu Thabit:( Arabisch******************)
„Nimm den Garten zurück und scheide dich von ihr.“
An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass eine Ehefrau nicht vorschnell die Scheidung verlangen sollte, wenn vonseiten ihres Ehemannes tatsächlich kein Grund dafür vorliegt. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
Für eine Frau, die ohne jeden Grund von ihrem Ehemann die Scheidung verlangt, wird sogar der Duft des Paradieses verboten sein.
Es ist verboten, die Ehefrau zu quälen
Es ist dem Ehemann gänzlich verboten, seine Ehefrau mit dem Ziel zu verletzen und zu quälen, dass sie ihm alles zurückgibt, was er ihr gegeben hat. Wenn sie jedoch eine offenkundige schamlose Handlung begeht, ist dies etwas anderes. In diesem Zusammenhang hat Allah, der Erhabene, gesagt:( Arabisch******************)
Fügt ihnen keinen Schaden zu, um einen Teil von dem zurückzuerlangen, was ihr ihnen gegeben habt. Wenn sie jedoch eine offenkundige schamlose Handlung begehen, ist dies etwas anderes. (Sure an-Nisa: 19)
Wenn der Ehemann seine Ehefrau nicht mag und selbst beabsichtigt, sich von ihr scheiden zu lassen und eine andere zu heiraten, ist es nicht erlaubt, von der Ehefrau irgendetwas zurückzunehmen. Allah, der Erhabene, hat gesagt:( Arabisch******************)
Wenn ihr beabsichtigt, anstelle einer Ehefrau eine andere zu nehmen, und ihr einer von ihnen ein großes Vermögen gegeben habt, dürft ihr davon nichts zurücknehmen. Wollt ihr es etwa durch Verleumdung und offenkundige Rechtsverletzung zurücknehmen? Und wie könntet ihr es überhaupt zurücknehmen, wo ihr doch voneinander eure Ansprüche eingefordert habt und sie von euch ein starkes und festes Versprechen entgegengenommen haben?
Das Schwören, die Ehefrau zu verlassen, ist haram
Der Islam hat der Wahrung der Rechte der Frauen besondere Bedeutung beigemessen. Ein eindringlicher Beweis dafür ist, dass der Islam es dem Ehemann vollständig verboten hat, im Zorn zu schwören, seine Ehefrau so lange im Ehebett zu meiden, dass es für sie äußerst schwer zu ertragen wäre. Wenn ein Ehemann schwört, sich von seiner Ehefrau fernzuhalten, wird ihm dafür nur eine Frist von vier Monaten eingeräumt. Es ist zu hoffen, dass sich sein Zorn innerhalb dieser Zeit legt. Dann kann er seine Entscheidung ändern. Wenn er vor Ablauf dieser vier Monate wieder mit seiner Ehefrau Beziehungen aufnimmt, wird Allah ihm die Sünde, die ihm dadurch bis dahin entstanden ist, vergeben und ihm dafür eine weite Tür öffnen. Dann ist es für ihn verpflichtend, die Kaffara für diesen Eid zu leisten. Wenn er jedoch auch nach Ablauf dieser Frist seine Entscheidung nicht ändert und den Eid nicht bricht, wird seine Ehefrau von ihm getrennt. Das ist zweifellos die angemessene Strafe für die Vernachlässigung der Rechte der Ehefrau.
Nach Ansicht einiger Fiqh-Gelehrter tritt die Scheidung unmittelbar mit Ablauf der genannten Frist ein. Es ist nicht erforderlich, auf eine Entscheidung des Qadi oder der Verwaltung zu warten.
Andere Fiqh-Gelehrte sind hingegen der Ansicht, dass die Angelegenheit nach Ablauf der Frist dem Verwalter vorgelegt werden muss. Dieser gibt ihm die Möglichkeit, eine von zwei Optionen zu wählen: Entweder überdenkt er seine Entscheidung freiwillig und nimmt seine Ehefrau wieder zu sich, oder er lässt sich von ihr scheiden. Welche der beiden Möglichkeiten ihm besser erscheint, kann er wählen.
Dieser Eid, der Ehefrau nicht beizuwohnen, wird in der Terminologie der Scharia „Īlā“ genannt. Diesbezüglich hat Allah, der Erhabene, gesprochen:( Arabisch******************)
Für diejenigen, die schwören, ihren Ehefrauen nicht beizuwohnen, wird eine Frist von vier Monaten festgesetzt. Wenn sie zu ihren Ehefrauen zurückkehren, ist Allah vergebungsreich und barmherzig. Wenn sie jedoch beschließen, sich scheiden zu lassen, dann ist Allah allhörend und allwissend! (Sure al-Baqara: 226–227)
Die Frist von vier Monaten wurde gewährt, damit der Ehemann ausreichend Gelegenheit erhält, seine Entscheidung zu überdenken und besonnen zu handeln. Andererseits kann eine Ehefrau, die ohne Ehemann ist, bestenfalls bis zu diesem Zeitraum Geduld aufbringen.
Die Tafsir-Gelehrten haben an dieser Stelle ein Ereignis aus dem Leben von Umar erwähnt.
Als er eines Nachts umherging, um die Lage in den Gassen und Straßen Medinas zu beobachten, hörte er die Stimme einer Frau. Ihr Ehemann war zum Dschihad in ein fernes Land gezogen. Von der Trennung von ihrem Ehemann gequält, sang die Frau mit klagender Stimme.
Die Nacht ist lang geworden, ringsum herrscht Dunkelheit.
Und was mich zum Weinen bringt, ist, dass
mein Freund nicht bei mir ist, mit dem ich
spielen könnte.
Bei Allah, wenn nicht die Furcht vor Allahs Strafe
bestünde,
Dann würden sich jetzt sofort die Seiten dieser Bettstatt bewegen.
Sie würden sich bewegen.
Als Hadhrat Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) diesen Klageruf der Frau hörte, fragte er seine Tochter Hadhrat Hafsa (Allah sei mit ihr zufrieden): „Wie lange kann eine Frau die Trennung von ihrem Ehemann geduldig ertragen?“ Sie antwortete: „Vier Monate.“ Daraufhin erließ der Führer der Gläubigen die Anweisung: Kein Mann darf länger als vier Monate von seiner eigenen Ehefrau getrennt gehalten werden.
Die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern
Die Bewahrung der Abstammung
Das Kind ist das innerste Wesen des Vaters. Es trägt und bewahrt seine Eigenschaften. Im Leben ist es die Freude seiner Augen und nach seinem Tod der Bewahrer der Fortdauer seines Daseins. Es ist das Sinnbild seiner Erinnerung. Es ist der Erbe seiner guten und schlechten Eigenschaften sowie seiner besonderen Tugenden, ein Stück seines Herzens, eine Schönheit, die in den tiefsten Tiefen seines Inneren wohnt.
Aus diesem Grund hat Allah Unzucht und Ehebruch verboten und die Ehe zur Pflicht gemacht, damit die Abstammung bewahrt wird und sich die Samen verschiedener Männer nicht vermischen können. Das Kind soll seinen Vater erkennen können und der Vater seine Kinder. Durch die Ehe wird die Frau einem bestimmten Mann zugeordnet und geschützt. Es wird ihr verboten, ihren Ehemann zu betrügen. Ein Kind, das nach der Eheschließung im Haus von Ehemann und Ehefrau geboren wird, gilt als leibliches Kind ihres Ehemannes. Für die Begründung dieser Beziehung ist kein gesonderter Beweis erforderlich. Auch der Vater muss keine Erklärung abgeben, und die Mutter muss nicht behaupten: „Der Vater meines Kindes ist dieser oder jener Mann.“ Denn der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
„Das Kind gehört demjenigen, auf dessen Bett es geboren wurde.“
Es ist nicht erlaubt, die Vaterschaft gegenüber dem eigenen Kind zu leugnen
Aus diesen Gründen kann ein Ehemann die Vaterschaft eines Kindes, das seine Ehefrau während einer rechtmäßigen Ehe mit ihm in seinem Ehebett geboren hat, nicht leugnen. Das ist ihm nicht erlaubt. Eine solche Leugnung ist sowohl für seine Ehefrau als auch für das Kind äußerst beschämend und schwerwiegend. Wenn der Ehemann daher aufgrund bloßer unbegründeter schlechter Vermutungen, Zweifel oder unbestreitbarer Anzeichen aus dem Gerede der Leute zu der festen Überzeugung gelangt, dass seine Ehefrau ihn betrogen hat, will die islamische Scharia die Verantwortung für die Erziehung des Kindes nicht auf die Schultern eines Mannes legen, der es nicht als sein leibliches Kind anerkennt; ebenso entspricht es nicht den Regeln der Scharia, ihn zwangsweise zum Erben dieses Kindes zu machen.
Kurz gesagt: Die islamische Scharia befürwortet nicht, dass ein Ehemann sein ganzes Leben in Zweifel und Misstrauen verbringt. Das Mittel, das der Islam zur Befreiung aus dieser schwierigen Lage aufgezeigt hat, wird fachsprachlich „Liʿān“ genannt( Arabisch******************). Wenn ein Mann daher hinsichtlich seiner Ehefrau fest überzeugt ist oder stark vermutet, dass sie sein Ehebett durch die Aufnahme des Samens eines fremden Mannes entehrt und in ihrem Leib ein Kind von einem anderen Mann empfangen hat, er jedoch keinen Zeugen für die Wahrheit dieser Angelegenheit vorbringen kann, muss er dies tun. Der Richter lässt zwischen ihnen den „Liʿān“ vollziehen. In der Sure an-Nūr heißt es dazu: ( Arabisch******************)
Wenn Männer ihre Ehefrauen des Ehebruchs beschuldigen und außer ihnen selbst keine Zeugen haben, besteht das Zeugnis eines solchen Mannes darin, dass er viermal bei Allah schwört und bezeugt, dass er mit seiner Anschuldigung die Wahrheit sagt. Beim fünften Mal soll er sagen, dass Allahs Fluch auf ihm liegen möge, wenn er ein Lügner ist. Die Frau kann der Strafe entgehen, indem sie wiederholt bei Allah schwört und bezeugt, dass dieser Mann ein Lügner ist. Beim fünften Mal soll sie sagen, dass der Fluch auf ihr liegen möge, wenn der Mann mit seiner Anschuldigung die Wahrheit sagt.
Danach werden die beiden für immer voneinander geschieden, und das Kind wird der Mutter zugesprochen.
Es ist verboten, einen Adoptivsohn anzunehmen
So wie ein Vater nicht das Recht hat, die Vaterschaft gegenüber seinem leiblichen Kind zu leugnen, hat er ebenso nicht das Recht, ein Kind, das nicht von ihm abstammt, zu seinem eigenen Sohn zu machen, es als seinen Sohn auszugeben und dies zu beanspruchen. In der Zeit der Dschāhilīya pflegten die Araber, ebenso wie die Angehörigen anderer Völker, Adoptivsöhne anzunehmen und nach Belieben eine Abstammungsbeziehung zu ihnen herzustellen. Sie machten jeden, den sie wollten, zu ihrem Sohn. Die Pflichten und Rechte eines solchen Adoptivsohns waren genau dieselben wie die eines leiblichen Sohnes. Auch wenn der Vater und die Abstammung des Adoptivsohns bekannt waren, nahm man ihn auf diese Weise als Adoptivsohn an.
Auch zur Zeit des Aufkommens des Islam war es in der damaligen arabischen Gesellschaft üblich, Adoptivsöhne anzunehmen. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hatte Zayd ibn Hāritha bereits in der Zeit der Dschāhilīya, vor dem Empfang der Prophetenschaft, zu seinem Sohn gemacht. Der Islam betrachtete diese Angelegenheit jedoch als eine unwirkliche und unwahre Sache. Aus islamischer Sicht bedeutet es, einen fremden und nicht verwandten Mann zu einem Angehörigen der eigenen Familie zu machen und ihn mit den Frauen des Hauses wie einen Mahram-Mann in Abgeschiedenheit allein sein zu lassen, obwohl er in Wirklichkeit nicht diesen Rang besitzt und diese Frauen für ihn keine Mahram-Frauen sind.
Wer jemanden zu seinem Adoptivsohn macht, macht ihn auch zu seinem Erben. In einer solchen Lage bleiben die tatsächlichen nahen Erben trotz ihres Anspruchs auf einen Anteil am Vermögen davon ausgeschlossen. Dadurch entstehen im Herzen der wirklichen Verwandten gegenüber diesem sogenannten Sohn ganz natürlich verborgener Groll sowie Neid und Feindseligkeit. Infolgedessen treten Streit, Zwietracht und eine Verschlechterung der Beziehungen hervor. Aus all diesen Gründen hat der Edle Koran dieses unwissende vorislamische System aufgehoben und es eindeutig und vollständig für haram erklärt. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:( Arabisch******************)
Er hat eure sogenannten Söhne nicht zu euren wirklichen Söhnen gemacht. Das sind nur Worte, die eure Münder hervorbringen. Allah allein aber spricht die Wahrheit und weist den richtigen und unfehlbaren Weg. Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihre Väter euch jedoch nicht bekannt sind, dann sind sie lediglich eure Brüder im Glauben und eure verbündeten Freunde.
Die Aussage des Korans: „Dies sind nur Worte aus eurem Mund. Sie macht deutlich, dass ein sogenannter oder angenommener Sohn völlig inhaltslos ist und keinerlei wahrhafte Grundlage hinter sich hat.
Tatsächlich können Worte, die der Mund hervorbringt, weder die wirkliche Wahrheit noch die Realität verändern. Ein Nichtverwandter kann dadurch nicht zum Verwandten werden. Ein sogenannter Sohn kann niemals ein leiblicher Sohn sein. Worte aus dem Mund können nicht bewirken, dass in den Adern und den Blutgefäßen des Adoptivsohns das Blut seines Pflegevaters fließt; ebenso wenig können sie im Herzen des Pflegevaters die väterliche Liebe, Zuneigung und Fürsorge eines wirklichen Vaters für seinen Sohn entstehen lassen. Ebenso können sie im Herzen des Adoptivsohns keine Haltung kindlicher Ehrfurcht und Ergebenheit gegenüber dem Vater hervorbringen. Sie sind völlig unfähig, in ihm die körperlichen, geistigen, verstandesmäßigen und psychologischen besonderen Eigenschaften dieser Familie zu schaffen.
Alle Grundzüge dieses Systems der Adoption – das Erbrecht, das Verbot, die geschiedene Ehefrau des Adoptivsohns zu heiraten, und dergleichen – wurden ebenfalls vollständig aufgehoben. Im Erbrecht, das im Edlen Koran dargelegt wird, wird Beziehungen, die nicht auf tatsächlicher Blutsverwandtschaft beruhen, keinerlei Bedeutung beigemessen. Im Erbe wurde ihnen kein Anteil zugewiesen.
( Arabisch******************)Blutsverwandte haben nach Allahs Gesetz einander gegenüber den größeren Anspruch.
In Bezug auf die Ehe hat der Koran verkündet, dass nur die Ehefrauen der leiblichen Söhne haram und verboten sind, nicht jedoch die Ehefrauen der sogenannten Söhne.
( Arabisch******************)Die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne sind euch haram.
Daher ist es nicht haram, die Ehefrau eines Adoptivsohnes zu heiraten, sondern vielmehr vollkommen zulässig. Denn in Wirklichkeit ist sie die Ehefrau eines Nichtverwandten. Wenn er sich also von seiner Frau scheidet (oder stirbt), kann es keinen Einwand dagegen geben, sie zu heiraten.
Die praktische Aufhebung des Adoptivsohnsystems
Die Angelegenheit war keineswegs einfach. Das Adoptivsohnsystem der arabischen Gesellschaft war auf äußerst festen Grundlagen aufgebaut. Seine Wurzeln waren tief in der Gesellschaft verankert und eng mit dem Leben der Menschen verbunden. Daher hielt Allah, der Erhabene, es weder für möglich noch für ausreichend, dieses System allein durch eine verbale Anweisung auszurotten. Deshalb traf Er Maßnahmen, um es neben der verbalen Anweisung auch praktisch umzusetzen.
Zur Verwirklichung dieses Ziels Allahs beschloss Er, selbst den edlen Gesandten (s.a.w.) dafür einzusetzen. Um danach in dieser Angelegenheit jeden Zweifel auszuräumen und das seit jeher bestehende Zögern hinsichtlich der Zulässigkeit der Heirat mit der Ehefrau eines Adoptivsohnes zu beseitigen, gab es keinen anderen Weg, der angemessen oder ausreichend gewesen wäre. Dies war ein unerlässlicher Schritt, um einen festen Iman und Glauben zu schaffen, der Allahs Erlaubtes endgültig als halal und Allahs Verbotenes endgültig als haram anerkennt.
Hazrat Zayd ibn Haritha war der Adoptivsohn des edlen Gesandten. Deshalb war er in der Gesellschaft unter dem Namen Zayd ibn Muhammad (s.a.w.) weithin bekannt. Er hatte eine Frau namens Zaynab bint Jahsh geheiratet. Sie war die Cousine väterlicherseits des edlen Propheten (s.a.w.). Die eheliche Beziehung zwischen Zaynab und Hazrat Zayd verschlechterte sich. Hazrat Zayd brachte diesbezüglich dem edlen Propheten (s.a.w.) vielfach seine Beschwerden vor. Der edle Prophet (s.a.w.) versuchte, ihn auf verschiedene Weise zu überzeugen und zu unterweisen. Obwohl er durch die von Allah mitgeteilte Offenbarung wusste, dass Zayd sich von ihr scheiden und er selbst sie später heiraten würde, zeigte sich bisweilen menschliche Schwäche, sodass er die spöttischen Bemerkungen und verleumderischen Kritiken der Menschen fürchtete. Deshalb sagte er zu Hazrat Zayd jedes Mal, wenn dieser sich beschwerte:( Arabisch******************)
O Zayd, behalte deine Frau bei dir und fürchte Allah.
Der Vers des Qurans, der zu dieser Zeit offenbart wurde, tadelte den edlen Gesandten (s.a.w.) nicht etwa, sondern ermutigte ihn, sich der Gesellschaft entgegenzustellen, um die dort verbreiteten falschen Vorstellungen und den Aberglauben über die Heirat mit der verlassenen Ehefrau eines Adoptivsohnes zu beseitigen, die sich über lange Zeit gehalten hatten. Darin heißt es:( Arabisch******************)
Als du zu jenem Zayd, dem Allah Gnade erwiesen hatte (indem Er ihm die Möglichkeit gab, den Iman anzunehmen) und dem auch du Gnade erwiesen hattest (indem du ihn aus den Fesseln der Sklaverei befreit hattest), sagtest: „Behalte deine Frau für dich und fürchte Allah“, verbargst du in deinem Herzen, was Allah offenbaren würde. Und du fürchtetest die Menschen, obwohl du Allah am meisten fürchten solltest. Als Zayd dann seinen Bedarf an ihr erfüllt hatte, gaben Wir sie dir zur Ehe, damit für die Gläubigen kein Bedenken oder Hindernis hinsichtlich der Heirat mit den Ehefrauen ihrer Adoptivsöhne bestehen bleibt, wenn diese ihre ehelichen Bedürfnisse mit ihnen erfüllt und sie dann verlassen haben. Und Allahs Befehl wird gewiss ausgeführt. (Sure al-Ahzab: 37)
Im folgenden Vers wird der Vorwurf gegen den Gesandten wegen dieser Handlung zurückgewiesen und nachdrücklich erklärt, dass diese Handlung vollkommen erlaubt ist und keinerlei Verfehlung darin liegt. Es heißt:( Arabisch******************)
Es lag für den Propheten kein Fehlverhalten darin, das zu tun, was Allah zur Pflicht gemacht hatte. Dies ist Allahs Gesetz, das bereits in früheren Zeiten galt. Und Allahs Entscheidung erfolgt stets nach einem bestimmten Maß. Diejenigen, die Allahs Botschaften ordnungsgemäß übermitteln, Ihn fürchten und außer Allah niemanden fürchten – Allah genügt als Abrechner. Muhammad ist nicht der Vater irgendeines eurer Männer; vielmehr ist er Allahs Gesandter und das Siegel der Propheten. Und Allah ist über alle Dinge vollkommen unterrichtet.
Die Islam für ungültig und verboten erklärt hat, ist die zuvor erörterte Form, jemanden lediglich zum Zweck der Pflege und Erziehung zum Sohn zu machen. Dabei weiß ein Mann, dass der Junge nicht sein eigener, sondern der Sohn eines anderen Mannes ist, nimmt ihn dennoch in seine eigene Abstammung und Familie auf und wendet auf ihn sämtliche Regeln und Rechte an, die für sein leibliches Kind gelten. Dadurch werden Abstammungslinien vermischt, die Heirat mit seiner Ehefrau wird verboten und er erhält einen Anteil am Erbe.
Daneben gibt es noch eine weitere Form, jemanden zum Sohn zu machen. Diese Art hat der Islam nicht verboten. Sie besteht darin, dass jemand einen aufgefundenen oder einen Waisenjungen in sein Haus aufnimmt, ihm wie seinem eigenen Sohn Zuneigung, Fürsorge und Erziehung zukommen lässt, ihn ernährt und kleidet und ihn ganz wie sein eigenes Kind pflegt und großzieht. Trotz alledem bezeichnet er ihn nicht als seinen eigenen Sohn und überträgt auf ihn auch nicht die Regeln und Rechte, die für den eigenen Sohn gelten. Eine solche fürsorgliche und wohltätige Handlung ist im Islam sehr lobenswert und erwünscht. Wer so handelt, wird gewiss von Allah unermesslichen Lohn erhalten und das Paradies erlangen. In diesem Zusammenhang sagte der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):( Arabisch******************)
»Ich und derjenige, der die Verantwortung für einen Waisen übernimmt und ihn versorgt, werden im Paradies so sein.« Dabei deutete er mit seinem Zeigefinger und Mittelfinger und zeigte, indem er zwischen beiden einen Abstand ließ.
Wenn jemand einen verlorengegangenen Jungen findet, muss er ihn als Waisen betrachten. Auch im weltlichen Sprachgebrauch wird dieses Wort grundsätzlich in diesem Sinne verwendet. Der Islam hat nachdrücklich dazu aufgefordert, sich um ihn zu kümmern.
Wenn jemand keine Kinder hat und einem solchen Jungen einen finanziellen Vorteil zukommen lassen möchte, kann er ihm zu seinen Lebzeiten von seinem Vermögen schenken, was er will, und vor seinem Tod auch testamentarisch verfügen, ihm etwas aus dem Drittel seines gesamten Vermögens und Besitzes zu geben.
Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft
Indem der Islam Unzucht und das Erklären eines Adoptivsohnes zum eigenen Sohn für haram erklärte, bewahrte er die Würde der Abstammung. Er hielt die Abstammung von schlechten Vorstellungen rein.
Aus diesem Grund hat der Islam die künstliche Befruchtung für haram erklärt, wenn sie mit dem Sperma eines anderen Mannes als des Ehemannes vorgenommen wird. In einem solchen Fall handelt es sich zweifellos um ein unverzeihliches Verbrechen und eine abscheuliche Tat. Scheich Schaltut hat dieses Rechtsgutachten erlassen. Tatsächlich ist dies nichts anderes als eine neue Form der Unzucht, denn der eigentliche Sachverhalt beider Handlungen ist völlig identisch. Auch ihr Ergebnis ist dasselbe: die Aufnahme des Samens eines Mannes, der nicht der Ehemann ist, in die Gebärmutter. Sowohl nach den Naturgesetzen als auch nach den Bestimmungen der Scharia ist diese Tat äußerst abscheulich.
Die künstliche Erzeugung einer Schwangerschaft verstößt äußerlich betrachtet vielleicht gegen kein Gesetz. Doch das ist eine Schwäche und ein Mangel des Gesetzes. Tatsächlich ist es Unzucht – und nach der islamischen Scharia ein Verbrechen, für das der Täter mit der Hadd-Strafe, einer harten Strafe, belegt werden sollte.
Dass diese neuartige Methode zur Erzeugung einer Schwangerschaft ein äußerst schwerwiegendes und abscheuliches Verbrechen ist, steht außer Zweifel. Es ist ein noch weitaus schwereres Verbrechen, als den Sohn eines anderen als seinen eigenen Sohn zu bezeichnen. Denn das auf diese Weise geborene Kind wird zwei Arten von Abscheulichkeit in sich tragen. Die eine ist die Abscheulichkeit, den Sohn eines anderen als seinen eigenen Sohn zu bezeichnen, also einen Außenstehenden der eigenen Abstammung zuzurechnen. Die zweite ist Charakterlosigkeit – die Annahme der Gestalt von Unzucht. Weder die islamische Scharia noch irgendein Gesetz kann diese Tat gutheißen. Der Mensch sinkt dadurch, nachdem er seine menschliche Würde verloren hat, auf die Stufe des Tieres herab. Es ist ihm überhaupt nicht möglich, ein Bewusstsein für seine gesellschaftliche Würde zu entwickeln.
Jemand anderen als den leiblichen Vater als Vater bezeichnen
Im Islam ist es ebenso haram, die Vaterschaft des eigenen leiblichen Kindes zu leugnen, wie es haram ist, jemand anderen als den eigenen leiblichen Vater als Vater zu bezeichnen – sich selbst als Kind eines anderen auszugeben. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zählte diese Tat zu den verwerflichsten Handlungen. Dadurch fällt der Betreffende unter den Fluch sowohl des Schöpfers als auch der Geschöpfe. Hadrat Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) überlieferte, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
Auf demjenigen, der sich als Kind eines anderen als seines wirklichen Vaters ausgibt oder behauptet, der Sklave eines anderen als seines eigenen Herrn zu sein, liegt der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen. Am Tag der Auferstehung wird Allah von ihm weder Reue annehmen noch einen Ausgleich. (Buchari, Muslim)
Hadrat Saʿd ibn Abi Waqqas (Allah sei mit ihm zufrieden) überlieferte, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sprach:( Arabisch******************)
Wer wissentlich behauptet, der Sohn eines anderen als seines eigenen Vaters zu sein, obwohl er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, dem wird das Paradies verwehrt.
Tötet eure Kinder nicht
Auf diese Weise will der Islam die menschliche Abstammung bewahren und ihre ununterbrochene Fortentwicklung sicherstellen. Deshalb hat er jedem Kind und jedem Elternteil zur Pflicht gemacht, die gegenseitigen Rechte zu erfüllen – und zwar in dem Maß, wie es aufgrund der Stellung als Kind oder Elternteil angemessen und geboten ist. Um diese Rechte vollständig zu schützen, hat er beiden Seiten bestimmte Dinge verboten.
Das Kind hat ein Recht darauf, am Leben zu bleiben. Daher haben die Eltern kein Recht, das Leben ihres Kindes zu vernichten, sei es, indem sie es töten, oder indem sie heimlich seine Existenz verhindern. Die Eltern im Zeitalter der Dschāhilīya taten dies. Sie taten es sowohl mit Mädchen als auch mit Jungen. Deshalb hat Allah, der Erhabene, befohlen:( Arabisch******************)
Tötet eure Kinder nicht aus Angst vor Armut. Ich versorge sie und auch euch. Ihre Tötung ist eine überaus große Sünde und ein schwerwiegender Fehler.
( Arabisch******************)Wenn das lebendig begrabene Mädchen am Tag der Auferstehung gefragt wird, wegen welcher Schuld es getötet wurde? (Sure at-Takwīr: 8–9)
Was auch immer den Anstoß zu dieser abscheulichen und widerwärtigen Tat gibt – sei es ein wirtschaftlicher Grund, die Angst vor Armut und Nahrungsmangel oder etwa die Angst vor gesellschaftlicher Schande. Wenn es ein Mädchen war, wurde es im damaligen Arabien aus Scham getötet. Der Islam hat diese barbarische und bestialische Tat vollständig verboten. Denn dadurch wird ein Leben ausgelöscht, das Recht der Blutsverwandtschaft verletzt und ein schwaches menschliches Wesen unterdrückt und schweres Unrecht gegen es verübt. Aus diesem Grund wurde der edle Prophet (s.a.w.) gefragt:( Arabisch******************)Welche Sünde ist die größte und furchtbarste?
Er antwortete:( Arabisch******************)
Du stellst Allah jemanden als ebenbürtigen Rivalen zur Seite, obwohl Er allein dich erschaffen hat. Als er anschließend gefragt wurde, welche Sünde die größte sei, sagte er: Du tötest dein Kind aus Angst davor, dass es mit dir an deiner Versorgung teilhaben könnte.
Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) nahm von den Frauen ebenso wie von den Männern das Treuegelöbnis entgegen, dass dies ein ungeheuerliches Verbrechen und gänzlich haram sei. Daher muss man es meiden. Im Edlen Koran heißt es:( Arabisch******************)
dass sie Allah keinerlei Schirk begehen, nicht stehlen, keine Unzucht treiben und ihre Kinder nicht töten werden. (Sure al-Mumtahina: 12)
Das zweite Recht des Kindes gegenüber seinem Vater besteht darin, dass der Vater ihm einen schönen Namen gibt. Daher ist es die Pflicht des Vaters, seinem Kind keinen Namen zu geben, durch den es später irgendeine Scham oder ein Leid erfahren könnte. Zweitens ist es haram, Namen zu geben, die bedeuten, jemand anderem als Allah zu dienen oder dessen Sklave zu sein, wie Abd an-Nabi – Diener des Propheten – und Abd al-Masih – Sklave von Isa al-Masih –, und dergleichen.
Das dritte Recht des Kindes besteht darin, dass es umfassende Fürsorge, eine gute Erziehung sowie Unterhalt und Kleidung erhält. Daher ist keinerlei Nachlässigkeit oder Vernachlässigung in diesen Angelegenheiten auch nur im Geringsten zulässig. Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) sagte hierzu:( Arabisch******************)
Jeder von euch ist verantwortlich, und jeder von euch wird hinsichtlich seiner Verantwortung befragt werden.
Er sagte:( Arabisch******************)
Für denjenigen, der für den Lebensunterhalt anderer verantwortlich ist, genügt seine Vernachlässigung dieser Verantwortung, damit er als sündig gilt. (Abu Dawud, an-Nasa’i, al-Hakim)
( Arabisch******************)Allah, der Erhabene, wird jeden Verantwortlichen zu seiner Verantwortung befragen, ob er seine Pflicht erfüllt oder sie vernachlässigt und dadurch zugrunde gehen ließ. Ja, jeder Mensch wird hinsichtlich seiner Familienangehörigen befragt werden.
Gleichbehandlung unter den Kindern
Es ist die Pflicht des Vaters, bei den Zuwendungen an seine Kinder eine ausgewogene und unparteiische Haltung einzunehmen, allen gleichermaßen Zuneigung und liebevolle Fürsorge zu erweisen und für das Wohlergehen aller gleichermaßen zu wünschen.
Bei Zuneigung und liebevoller Fürsorge, Aufmerksamkeit und Geschenken jemandem ohne Grund den Vorzug vor einem anderen zu geben und irgendeinen Unterschied oder irgendeine Bevorzugung zu machen, ist vollständig haram. Denn dadurch erwacht im Herzen der benachteiligten oder zurückgesetzten Kinder Groll. In ihren Herzen kann das Feuer der Feindschaft und des Grolls lodernd aufflammen. In dieser Hinsicht tragen Vater und Mutter die gleiche Verantwortung. Der edle Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) sagte:( Arabisch******************)
Übt unter euren Söhnen vollkommene Gerechtigkeit, wahrt unter euren Söhnen vollständige Gleichheit und verteilt alles in ausgewogener Weise unter euren Söhnen. (Ahmad, an-Nasa’i, Abu Dawud)
Diesem Hadith liegt folgende Begebenheit zugrunde: Die Ehefrau von Bashir ibn Sa’d al-Ansari verlangte von ihm, ihrem Sohn Nu’man ibn Bashir besonderes Vermögen, etwa einen Garten und einen Sklaven, zu geben, und wollte diese Schenkung rechtskräftig bestätigen lassen. Deshalb begab er sich mit dieser Schenkung zum Gesandten Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) und sagte:( Arabisch******************)
O Gesandter! Die Tochter des Soundso (das heißt seine Ehefrau) verlangt von mir, dass ich meinem Sohn meinen Sklaven gebe. Der edle Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) fragte: Hat er noch weitere Brüder und Schwestern? Er antwortete: Ja. Darauf sagte er: Wirst du dann jedem von ihnen ebenfalls das Gleiche geben? Er antwortete: Nein. Da sagte der edle Prophet (sallallahu alaihi wa sallam): Dann wird das keineswegs gut sein. Und ich kann nur für Wahrheit und Gerechtigkeit Zeugnis ablegen. (Muslim, Ahmad, Abu Dawud)
In einer anderen Überlieferung lautet der letzte Teil der Aussage des Gesandten:( Arabisch******************)
Mache mich nicht zum Zeugen von Ungerechtigkeit und Bevorzugung. Zu den Rechten, die deine Söhne dir gegenüber haben, gehört auch, dass du gerecht unter ihnen aufteilst, ebenso wie du ein Recht darauf hast, dass sie dir dienen. Fürchtet Allah und seid gerecht und unparteiisch gegenüber euren Kindern. (Buchārī, Muslim, Abū Dāwūd)
Von Imām Ahmad ibn Hanbal wird überliefert, dass er sagte: Eine unterschiedliche Verteilung des Vermögens unter den Kindern ist zulässig, wenn dafür tatsächlich ein Grund besteht, etwa wenn eines von ihnen durch ein Unglück in Bedrängnis geraten ist und sich in größeren Schwierigkeiten befindet als die anderen.
[Im Werk al-Mughnī heißt es: Wenn einem Kind aufgrund einer Krankheit, eines Bedürfnisses, seiner Blindheit, einer größeren Zahl von Kindern oder weil es mit dem Erwerb von Wissen beschäftigt ist, ein bestimmter Geldbetrag oder eine besondere Sache gegeben wird, oder wenn einem Sohn wegen seines schlechten Charakters nichts gegeben wird, ist dies nach Imām Ahmad zulässig. Er sagt: Es ist zulässig, einige Kinder aufgrund eines Bedürfnisses ausdrücklich mit einer Stiftung zu bedenken; daran ist nichts auszusetzen. Wenn man jedoch jemandem ohne Grund und ohne Bedürfnis mehr oder etwas Besonderes gibt, ist dies missbilligt. Für Schenkungen gilt dasselbe Urteil.]
Allahs Gesetz bei der Verteilung des Erbes befolgen
Auch bei der Verteilung des Erbes muss ein entsprechend gerechtes Prinzip befolgt werden. Daher ist es einem Vater nicht erlaubt, eines seiner Kinder vom Erbe auszuschließen. Es ist vollständig verboten, zu versuchen, einen erbberechtigten Verwandten eines anderen Verwandten durch List vom Erbe auszuschließen. Denn das Erbe ist eine von Allah erlassene Regelung und Ordnung. Er hat diese Ordnung wissentlich und gemäß Seiner Gerechtigkeit und Weisheit selbst festgelegt. Darin hat Er jedem Anspruchsberechtigten entsprechend seinem Anspruch seinen Anteil zugewiesen. Er hat den Menschen befohlen, an dieser Regelung festzuhalten und nach ihr zu handeln; wer ihr nicht gehorcht und sie verletzt, zieht damit Allah zur Verantwortung.
Allah, der Erhabene, hat in drei Versen des Edlen Qurʾān alles dargelegt, was das Erbe betrifft. Am Ende des ersten Verses sagt Er:( Arabisch******************)
Ihr wisst nicht, wer von euren Vätern und euren Söhnen euch hinsichtlich Nutzen und Vorteil nähersteht. Dies ist die von Allah selbst festgelegte Verteilung der Anteile und Bestimmung der Erbteile. Und Allah ist der Allwissende und der an Wissen Allerfahrenste.
Am Ende des zweiten Verses sagt Er:( Arabisch******************)
Ohne jemandem Schaden zuzufügen – dies ist eine Anweisung von Allah. Und Allah weiß alles und ist überaus geduldig. Dies sind Allahs festgelegte Grenzen. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht und ihnen folgt, den wird Allah in Gärten aufnehmen, unter denen Bäche fließen. Dort werden sie ewig bleiben. Und das ist der große Erfolg. Wer aber Allah und Seinem Gesandten ungehorsam ist und Seine festgelegten Grenzen überschreitet, den wird Er in ein Höllenfeuer eingehen lassen, in dem sie ewig bleiben werden. Für ihn gibt es eine erniedrigende, beschämende Strafe.
Am Ende des dritten Verses über das Erbrecht sagte Allah, der Erhabene: ( Arabisch******************)
Allah erklärt euch alles zu eurem Wohl, damit ihr nicht in die Irre geht. Und Allah ist wahrlich über alle Dinge bestens unterrichtet.
Wer also der von Allah, dem Erhabenen, erlassenen Regelung des Erbrechts widerspricht, ist von der Wahrheit abgewichen, die Allah ausführlich erklärt hat. Er hat auch Allahs festgelegte Grenzen überschritten. Daher muss er Allahs Strafe erwarten. Und diese ist: ( Arabisch******************)
die Hölle; ewig wird er darin bleiben, und für ihn gibt es außerdem eine noch beschämendere Strafe.
Abbruch der Beziehungen zu den Eltern
Die Eltern haben gegenüber ihren Kindern zahlreiche Rechte. Ihnen zu gehorchen, freundlich mit ihnen zu sprechen und ihnen Achtung und Respekt zu erweisen, gehört zu den Pflichten der Kinder. Die menschliche Natur drängt dazu und spornt den Menschen an, all dies in schöner Weise zu tun. Im Fall der Mutter ist diese Pflicht noch nachdrücklicher. Denn sie allein hat ihn in ihrem Leib getragen, ihn ununterbrochen zehn Monate lang in ihrem Leib getragen, die tödlichen und schmerzlichen Wehen seiner Geburt ertragen, ihn an ihrer eigenen Brust saugen lassen, ihn mit unter großen Entbehrungen gewonnener Milch ernährt und ihn seit seiner frühesten Kindheit versorgt und aufgezogen. Ihr Leid dabei lässt sich mit keiner Sprache beschreiben. Allah selbst hat gesagt: ( Arabisch******************)
Wir haben den Menschen dazu angehalten, gut zu seinen Eltern zu sein. Seine Mutter trug ihn unter Mühen und erduldete die Schmerzen der Geburt. Und insgesamt trug sie ihn und stillte ihn dreißig Monate lang.
Ein Mann kam zum edlen Gesandten (s.a.w.) und fragte ihn: ( Arabisch******************)
Wer hat unter allen Menschen den größten Anspruch darauf, meine beste Unterstützung und Fürsorge zu erhalten?
Er antwortete: Deine Mutter. Als er daraufhin fragte, wer danach und wer danach den größten Anspruch habe, sagte der edle Gesandte (s.a.w.) jedes Mal: ( Arabisch******************)Deine Mutter, deine Mutter, deine Mutter. Der Nächste mit Anspruch ist ( Arabisch******************)dein Vater. (Buchari, Muslim)
Der edle Prophet (s.a.w.) erklärte, dass der Abbruch der Beziehungen zu den Eltern und das Zufügen von Leid zu ihnen zu den größten großen Sünden gehört. Nach seiner Erklärung ist diese Sünde die größte Sünde nach dem Beigesellen von Teilhabern neben Allah. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: ( Arabisch******************)
Soll ich euch nicht mitteilen, welche die größte der großen Sünden ist? Diese Frage stellte der edle Prophet (s.a.w.) dreimal. Die Gefährten sagten: Ja, ja, gewiss wirst du sie uns mitteilen. Darauf sagte er: Das ist, Allah etwas beizugesellen und die Beziehungen zu den Eltern abzubrechen.
Der edle Gesandte (s.a.w.) sagte ferner: ( Arabisch******************)
Drei Arten von Menschen werden niemals ins Paradies gelangen: derjenige, der die Beziehungen zu seinen Eltern abbricht, derjenige, der sie schlecht behandelt, der Mann, der seine Frau zu schlechten Taten veranlasst, und die Frau, die männliche Verhaltensweisen annimmt.
In einem weiteren Hadith sagte er: ( Arabisch******************)
Unter den Sünden wird Allah die Strafe für so lange, wie Er will, bis zum Tag der Auferstehung aufschieben. Doch die Sünde, die Verbindung zu den Eltern abzubrechen und sie schlecht zu behandeln, wird Er noch in diesem Leben, vor dem Tod, mit einer unverzüglichen Strafe ahnden.
Besonders wenn die Eltern das hohe Alter erreichen, wird nachdrücklich dazu aufgefordert, sich um ihr Wohlergehen zu bemühen. Denn in dieser Zeit schwinden ihre Kräfte und Fähigkeiten dahin. Dann wird es notwendig, ihren alltäglichen Angelegenheiten größere Aufmerksamkeit zu widmen, und es wird unerlässlich, sich noch intensiver um sie zu kümmern. In dieser Zeit wird es besonders dringlich, sich mit großer Zärtlichkeit, Anteilnahme, Hingabe und Achtung um sie zu kümmern. Genau dies hat Allah in dem folgenden Vers gesagt:( Arabisch******************)
Dein Herr hat bestimmt, dass ihr niemandem dienen sollt außer Ihm, und dass ihr gegenüber den Eltern gutes Verhalten an den Tag legen sollt. Wenn einer von ihnen oder beide bei dir das hohe Alter erreichen, dann sage ihnen kein Wort, das sie verletzt, und weise sie nicht zurecht oder tadle sie, sondern sprich ehrerbietig mit ihnen. Breite ihnen gegenüber demütig und voller Zuneigung die Arme aus und sage: O Allah, erbarme Dich ihrer beiden, so wie sie mich in meiner Kindheit aufgezogen haben.
Zur Bestätigung dieses Verses heißt es in einem Hadith:( Arabisch******************)
Wenn Allah gewusst hätte, dass es gegenüber den Eltern noch eine geringfügigere Verhaltensweise als das Sagen von „Uff“ gibt, die als Abbruch der Verbindung zu den Eltern und als schlechte Behandlung gelten könnte, dann hätte Er auch diese verboten.
Auch den Anlass dafür zu geben, dass die Eltern beschimpft werden, ist eine große Sünde
Noch bedeutender ist, dass der edle Prophet (S) auch verboten hat, den Anlass dafür zu geben, dass die Eltern beschimpft werden. Vielmehr ist dies eine große Sünde.
Er sagte:( Arabisch******************)
Auch die Verfluchung der Eltern ist eine der größten Todsünden. Die Menschen konnten nicht begreifen, wie ein vernünftiger gläubiger Mensch seine Eltern verfluchen konnte – obwohl er ihnen sein Leben und seine Existenz verdankt. Verwundert fragten sie: Wie kann ein Mensch seine Eltern verfluchen? Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) antwortete: Wenn jemand den Vater eines anderen beschimpft, beschimpft dieser ebenfalls seinen Vater. Und wenn jemand die Mutter eines anderen beleidigt, beleidigt dieser ebenfalls seine Mutter – auf diese Weise kommt es zur Verfluchung.
Was ist dann über jemanden zu sagen, der seine Eltern selbst in deren Gegenwart beschimpft?
Zum Dschihad aufbrechen, ohne die Erlaubnis der Eltern
Auch ohne die Erlaubnis der Eltern zum Dschihad aufzubrechen, wurde für haram erklärt. Denn aus islamischer Sicht ist die Zufriedenheit der Eltern wichtiger und erstrebenswerter. Im Vergleich dazu ist der Dschihad eine weniger verdienstvolle Tat, obwohl in ihm ein sehr großer Lohn liegt, den man nicht einmal dadurch erlangt, dass man die ganze Nacht im Gebet verbringt und das ganze Jahr fastet.
Hazrat ʿAbdullah ibn ʿUmar ibn al-ʿAs (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: Ein Mann kam zum edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und bat um die Erlaubnis, zum Dschihad zu ziehen. Er fragte: Sind deine Eltern noch am Leben? Er antwortete: Ja. Darauf sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):( Arabisch******************)
Dann widme dich mit ganzer Kraft ihrem Dienst. In einer anderen Überlieferung heißt es: Ein Mann kam zum edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte:( Arabisch******************)
Ich möchte dir den Treueeid zur Auswanderung und zum Dschihad leisten und dadurch von Allah Lohn erhalten.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte: Lebt noch jemand von deinen Eltern? Er antwortete: Ja, beide leben noch. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte: Willst du tatsächlich von Allah Lohn erhalten? Er antwortete: Ja, das will ich. Darauf sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):( Arabisch******************)
Dann kehre zu deinen Eltern zurück und pflege einen guten Umgang mit ihnen.
Die Worte eines anderen Hadith lauten:( Arabisch******************)
Ein Mann kam zum edlen Gesandten (s.a.w.) und sagte: „Ich bin zu dir gekommen, um den Treueeid zur Auswanderung zu leisten, und ich habe meine Eltern weinend zurückgelassen.“ Als der edle Prophet (s.a.w.) dies hörte, sagte er: „Kehre zu deinen Eltern zurück und bringe ihre Gesichter zum Lächeln, so wie du sie zum Weinen gebracht hast.“
Es wird von Hadhrat Abu Sa’id (r.a.) überliefert, dass ein Mann aus dem Jemen auswanderte und zum edlen Propheten (s.a.w.) kam. Er fragte ihn: „Hast du im Jemen jemanden?“ Er antwortete: „Meine Eltern.“ Der edle Prophet (s.a.w.) fragte: „Haben sie dir die Erlaubnis gegeben?“ Er antwortete: „Nein.“ Daraufhin befahl der edle Prophet (s.a.w.):( Arabisch******************)
„Kehre zu deinen Eltern zurück und bitte sie um Erlaubnis. Wenn sie dir die Erlaubnis geben, dann ziehe in den Dschihad; andernfalls widme dich ihrem Dienst.“
Der Umgang mit den mushrikischen Eltern
Da der Islam den Eltern eine sehr große Bedeutung beimisst, hat er es auch für verboten erklärt, selbst dann die Beziehungen zu ihnen abzubrechen oder sie schlecht zu behandeln, wenn sie Mushriks sind. Selbst wenn sie im Schirk sehr weit gehen, zum Schirk aufrufen, ihn propagieren und ihren muslimischen Sohn dazu bringen wollen, sich diesem Schirk anzuschließen, darf man sie dennoch in keiner Weise schlecht behandeln oder die Beziehungen zu ihnen abbrechen. Im Heiligen Koran heißt es:( Arabisch******************)
„Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist die Rückkehr. Wenn sie dich dazu zwingen, Mir etwas beizugesellen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Doch pflege mit ihnen im Diesseits einen guten Umgang und behandle sie gut. Und folge dem Weg dessen, der sich Mir vollkommen hingibt. Danach werdet ihr alle zu Mir zurückkehren. Dann werde Ich euch mitteilen, was ihr getan habt.“ (Sure Luqman: 14–15)
Dieser Vers macht in aller Deutlichkeit klar, dass man مشرikischen Eltern weder gehorchen noch ihre Anordnungen befolgen darf, wenn sie zum Schirk auffordern und dazu Zwang ausüben. Denn wem auch immer man in einer Weise gehorcht, die den Ungehorsam gegenüber Allah bedeutet, dem darf man niemals gehorchen. Welche größere Sünde könnte es geben als Schirk gegenüber Allah? Dennoch wurde befohlen, sich im diesseitigen Leben gut gegenüber den مشرikischen Eltern zu verhalten. Ihr Glaubenszustand darf dabei nicht berücksichtigt werden; vielmehr muss man ausschließlich dem Weg der rechtschaffenen Menschen folgen, die Allahs Geboten gehorchen. Denn Allah ist der höchste Befehlshaber und der höchste Richter – an jenem Tag, an dem die Eltern ihren Kindern nichts nützen werden und kein Kind seinen Eltern irgendeinen Nutzen bringen kann.
Wahrlich, dies ist ein so erhabenes und vortreffliches Beispiel für Großzügigkeit, Vergebungsbereitschaft und Gerechtigkeit, dass keine andere Religion und keine andere Weltanschauung der Welt etwas Vergleichbares vorweisen kann.
Viertes Kapitel
Glaubensüberzeugungen und religiöse blinde Nachahmung
Gegenseitige Tätigkeiten und geschäftliche Transaktionen
Spiele, Unterhaltung und Vergnügungsveranstaltungen
Soziale und gemeinschaftliche Beziehungen
Beziehungen zu Nichtmuslimen
Glaubenslehre und religiöse blinde Gefolgschaft
Eine gesunde, richtige und fehlerfreie Glaubenslehre ist das Fundament der Gesellschaftsordnung. Der Tauḥīd – der Glaube daran, dass Allah in jeder Hinsicht einzig, allein und ohnegleichen ist – ist das Wesen dieser Glaubenslehre und die Lebenskraft der vollständigen Religion des Islam. Die Bewahrung der fehlerfreien Glaubenslehre und des reinen Tauḥīd hat der Islam bei der Gestaltung seiner Scharia und bei der Grundlegung seiner Lehre als höchstes Ziel vor Augen gestellt. Zugleich musste er sich dem widerstand, was die Götzenanbeter an Vorstellungen der Dschāhilīya umfassend verbreitet hatten, und diese ausrotten. Denn diese Aufgabe ist unerlässlich, um die muslimische Gemeinschaft vor den Überresten der Befleckung, Hässlichkeit und Irreführung des Schirk zu bewahren.
Die Anerkennung der Sunna Allahs begründen
Der Islam hat zunächst in Geist und Verstand seiner Anhänger diese Sicht auf das Universum fest verankert. Der Islam hat verkündet, dass der Mensch sein Leben unter der gewaltigen Ordnung dieses Universums auf der Erde und unterhalb der Himmelsgewölbe führt. Dieses gewaltige Universum ist kein rechtsfreier Raum und kein Spielzeug für Kinder. Es funktioniert nicht ohne die Ordnung der Rechtleitung und bewegt sich nicht nach Belieben hierhin und dorthin. Es wird auch nicht nach den Wünschen und Begierden irgendeines Geschöpfes gelenkt. Denn die Wünsche und Begierden der Geschöpfe sind weder einheitlich noch miteinander vereinbar, sondern stehen einander entgegen. Dass auch sie verwirrt und orientierungslos sind, steht ebenso außer Zweifel. Im Edlen Qurʾān heißt es:( Arabisch******************)
Wenn die höchste Wahrheit ihren Wünschen und Begierden folgen würde, dann würden die Himmel und die Erde sowie alles, was sich darin befindet, vollständig zugrunde gehen und in Stücke zerfallen. (Sura al-Muʾminūn: 71)
In Wirklichkeit ist dieses Universum durch die festen Bande der Naturgesetze und der von Allah gesetzten Sunna gebunden. In diesen Regeln und der von Allah gesetzten Sunna gibt es keine Veränderung und keinerlei Ausnahme. An mehreren Stellen des Edlen Qurʾān ist dies nachdrücklich verkündet worden. In der Sura Fāṭir heißt es:( Arabisch******************)
Du wirst in der Sunna Allahs – in Seinen Regeln und Ordnungen – keinerlei Veränderung oder Ausnahme finden.
Der Qurʾān und die Sunna haben den Muslim gelehrt, dass es seine Pflicht ist, diese Naturgesetze zu achten und ihre Geltung zu wahren. Er soll sich darum bemühen und anstrengen, durch die Anwendung von Ursache und Wirkung Ergebnisse zu erzielen. Denn Allah hat jeder Sache eine „Ursache“ zugrunde gelegt und zwischen diesen beiden eine tiefe Verbindung hergestellt. Kein Muslim darf den angeblich verborgenen, erfundenen Ursachen, die die Verwalter von Gebetsstätten, die professionellen Betrüger und die Religionshändler zum Zweck ihres eigenen Vorteils als Erwerbsmittel angenommen haben, auch nur die geringste Beachtung schenken oder ihre Bedeutung anerkennen.
Der Kampf gegen Aberglauben und unbegründete Vorstellungen
Als der Weltenprophet Hadhrat Muhammad (s.a.w.) auf der Welt erschien, sah er in der Gesellschaft ganze Scharen von Betrügern. Sie waren unter den Bezeichnungen Wahrsager oder Astrologen bekannt. Sie behaupteten, durch die Dschinn von vergangenen oder zukünftigen Ereignissen und Angelegenheiten des Verborgenen Kenntnis erlangen zu können. Da diese Täuschung und Betrügerei völlig im Widerspruch zum Qur’an und zur Sunna stand, erklärte der edle Prophet (s.a.w.) ihr den Krieg. Er trug allen die Worte Allahs vor:( Arabisch******************)
Keiner von denen, die sich in den Himmeln und auf der Erde befinden, kennt das Verborgene; allein Allah weiß alles. (Sure an-Naml: 65)
Daher kann niemand – weder ein Engel noch ein Dschinn noch ein Mensch – das Verborgene kennen.
Der edle Gesandte (s.a.w.) trug ihnen auch diese Erklärung Allahs vor:( Arabisch******************)
Wenn ich das Verborgene kennen würde, hätte ich für mich selbst reichlich Gutes und Nutzen erworben, und kein Unheil hätte mich auch nur berühren können. Ich bin nur ein Warner und ein Überbringer froher Botschaft für gläubige Menschen.
Über die Dschinn, die in den Diensten Hadhrat Sulaimans standen, ließ Allah, der Erhabene, Folgendes wissen:( Arabisch******************)
Wenn sie das Verborgene gekannt hätten, wären sie nicht lange in dieser erniedrigenden Pein gefangen geblieben. (Sure Saba: 14)
Wer daher behauptet, das wahrhaft Verborgene zu kennen, erhebt gegen Allah, die Wirklichkeit und die gesamte Menschheit eine vollständige und offenkundige Lüge.
Verschiedene Delegationen kamen zum edlen Propheten (s.a.w.s.). Sie waren der Meinung, auch der edle Prophet (s.a.w.s.) behaupte, das Verborgene zu kennen. Um ihn diesbezüglich auf die Probe zu stellen, verbarg einer von ihnen etwas in seiner Faust und fragte: „Sagt uns, was befindet sich in unserer Faust?“ Der edle Prophet (s.a.w.s.) sagte ihnen unmissverständlich:( Arabisch******************)
Ich bin kein Wahrsager. Wisset: Der Wahrsager, die Wahrsagerin und die Gemeinschaft der Wahrsager werden allesamt in die Hölle geworfen.
Der Glaube an einen Wahrsager ist Kufr
Der Islam hat sich nicht damit begnügt, lediglich gegen Wahrsager und betrügerische Täuscher Stellung zu beziehen. Auch diejenigen, die aufgrund ihres Aberglaubens und ihrer irrigen Vorstellungen zu ihnen gehen, sie befragen und von ihnen Auskunft suchen und ihnen glauben, dass sie die Wahrheit sagen, hat der Islam ihnen gleichgestellt und das gleiche Ende für beide Gruppen verkündet. Der edle Prophet (s.a.w.s.) sagte:( Arabisch******************)
Wer zu einem Wahrsager geht, ihn nach etwas fragt und ihm hinsichtlich dessen, was er sagt, Glauben schenkt, dessen Gebete werden vierzig Tage lang nicht angenommen.
In einem anderen Hadith heißt es:( Arabisch******************)
Wer zu einem Wahrsager geht und ihm hinsichtlich dessen, was er sagt, Glauben schenkt, hat die dem Hadhrat Muhammad (s.a.w.s.) offenbarte Religion verleugnet und ist zum Kafir geworden. (Bazzar)
Dies deshalb, weil Muhammad (s.a.w.) offenbart wurde, dass nur Allah das Verborgene kennt; Muhammad (s.a.w.) kennt das Verborgene nicht, ganz zu schweigen von anderen. Im Heiligen Qur’an heißt es: ( Arabisch******************)
Sprich: Ich sage nicht, dass ich die Schatzkammern Allahs besitze, und ich kenne auch das Verborgene nicht. Ich sage euch auch nicht, dass ich ein Engel bin. Ich folge nur dem, was mir als Offenbarung eingegeben wird.
Wenn ein Muslim aus dem Heiligen Qur’an eindeutig und unwiderlegbar erfahren hat und dennoch glaubt, dass manche Geschöpfe – Menschen oder Dschinn – imstande seien, die tiefsten Geheimnisse des Schicksals zu enthüllen und über das Wissen der verborgenen Welt verfügten, dann hat er die von Muhammad (s.a.w.) herabgesandte Religion des Islam vollständig verleugnet und seinen Unglauben an sie bekundet.
Das Schicksal durch Wahrsagepfeile zu erkunden
Aufgrund der zuvor dargelegten Argumente hat der Islam es vollständig verboten, mithilfe von Wahrsagepfeilen das Schicksal zu erkunden.
Mit „Wahrsagepfeilen“ sind hier einige Pfeile gemeint. Im Zeitalter der Dschahiliyya versuchten die Araber mithilfe dieser Pfeile, ihr Schicksal zu erfahren, und benutzten sie zu diesem Zweck. Auf einem von ihnen stand: „Mein Allah hat mir befohlen.“ Auf dem zweiten stand: „Mein Allah hat mir verboten.“ Der dritte war völlig leer; auf ihm stand überhaupt nichts. Wenn sie eine Reise ins Ausland oder eine Heirat beziehungsweise eine andere Angelegenheit beabsichtigten, begaben sie sich zum Haus ihrer Götzen. Dort wurden diese Pfeile aufbewahrt. Sie wollten nun erfahren, was für sie bestimmt war. Wenn der erste Pfeil – auf dem „befohlen“ stand – gezogen wurde, gingen sie voran. Wurde hingegen der Pfeil mit dem Verbot gezogen, sahen sie von der geplanten Angelegenheit ab. Wurde der leere Pfeil gezogen, zogen sie wiederholt Pfeile, damit sie eine eindeutige Anweisung erhielten.
Auch wenn in unserer Gesellschaft genau diese Form der Dschahiliyya nicht verbreitet ist, gibt es doch zahlreiche ähnliche Praktiken. Dazu gehören etwa das Wahrsagen mit „Raman“-Kauris, das Öffnen eines Buches zur Vorzeichendeutung sowie das Lesen von Spielkarten oder aus einer Tasse. All das, was in diesem Bereich praktiziert wird, ist im Islam vollständig verboten.
Nachdem Allah die Speisen erwähnt hat, die Er Seinen Dienern verboten hat, sagte Er: ( Arabisch******************)
Ihr werdet durch Pfeile das Schicksal zu erkunden versuchen; das ist haram, eine Übertretung des Gesetzes Allahs. (Sure al-Māʾida: 3)
Und der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
Wer Wahrsagerei betreibt, durch Pfeile sein Schicksal zu erkunden versucht oder wegen eines schlechten Omens von einer Auslandsreise umkehrt, kann niemals einen höheren Rang erlangen. (Buchārī, Muslim)
Zauberei
Ebenso hat der Islam die Zauberei und die Zauberer bekämpft. Über diejenigen, die Zauberei erlernen, heißt es im Edlen Qurʾān:( Arabisch******************)
Sie erlernen etwas, das ihnen schadet und keinen Nutzen bringt.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zählte Zauberei zu den zerstörerischen großen Sünden. Sie vernichtet die Gemeinschaft noch vor dem Einzelnen. Die Zauberer stürzen diese Welt noch vor dem Jenseits in äußerstes Verderben. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
Haltet euch von sieben zerstörerischen Taten fern. Die Gefährten fragten: O Gesandter Allahs, welche sieben sind es? Er sagte: Allah etwas beizugesellen, Zauberei, die Tötung eines Menschen, dessen Tötung Allah verboten hat – außer aus einem rechtmäßigen Grund –, Zins zu verzehren, das Vermögen der Waisen zu verzehren und sich anzueignen, vom Schlachtfeld zu fliehen und gläubige, unbescholtene Frauen fälschlich des Ehebruchs zu beschuldigen. (Buchārī, Muslim)
Einige Rechtsgelehrte haben Zauberei oder magische Praktiken als Kufr bezeichnet oder gesagt, dass sie den Menschen bis zum Kufr führen. Andere Rechtsgelehrte waren der Ansicht, dass es wajib sei, den Zauberer zu töten, um die Gesellschaft von seinem Übel zu bewahren.
Der edle Koran hat uns gelehrt, bei Allah Zuflucht vor dem Übel und Schaden der Zauberer zu suchen:( Arabisch******************)
Wir suchen bei Dir Zuflucht, o Allah, vor dem Übel und Schaden jener Frauen, die auf Knoten blasen und sie fest verknoten.
Das Blasen in Knoten ist eine Methode der Zauberei und eine besondere Handlung der Zauberer. In einem Hadith heißt es:( Arabisch******************)
Wer auf einen Knoten bläst, hat Zauberei betrieben; und wer Zauberei betrieben hat, hat Schirk begangen.
So wie der Islam es für haram erklärt hat, Wahrsager aufzusuchen und zu versuchen, das Verborgene und Geheimnisvolle zu erfahren, hat er es ebenso vollständig haram gemacht, bei der Behandlung einer Krankheit oder zur Lösung eines Problems bei der Zauberei oder bei Zauberern Zuflucht zu suchen. Der edle Prophet (s.a.s.) erklärte, dass er mit dieser Handlung nichts zu tun habe. Er sagte:( Arabisch******************)
Wer Wahrsagerei betreibt oder für den Wahrsagerei betrieben wird, wer ein Omen nimmt oder für den ein Omen genommen wird, wer Zauberei betreibt oder für den Zauberei betrieben wird, gehört nicht zu meiner Umma.
Hazrat Ibn Masʿūd sagte:( Arabisch******************)
Wer zu einem Wahrsager, einem Zauberer oder jemandem ging, der über das Verborgene spricht, ihn befragte und glaubte, dass das, was er sagte, wahr sei, der verleugnete die Religion des Islam, die Muhammad (S) offenbart wurde, und glaubte nicht an sie.
Der edle Gesandte (S) sagte ferner:( Arabisch******************)
Ein Trinker, jemand, der an Zauberei glaubt, und jemand, der die Blutsverwandtschaft abbricht, wird niemals ins Paradies eintreten.
Aus diesen Hadithen wird deutlich, dass nicht nur die Tätigkeit des Zauberers haram ist; auch derjenige handelt vollkommen haram, der an Zauberei glaubt und den Wahrsager für wahrhaftig hält.
Wird diese Zauberei grundsätzlich zu dem Zweck eingesetzt, haram Handlungen zu begehen, etwa um eine Trennung zwischen Eheleuten herbeizuführen oder körperlichen Schaden zu verursachen, so wird sie zu einem noch schwerwiegenderen Haram. Und dass Zauberer solche Dinge gewöhnlich tun, ist allgemein bekannt.
Die Verwendung von Amuletten
Auch die Verwendung von Amuletten und Talismane gehört zu dieser Kategorie. Dahinter steht der Glaube, dass eine Krankheit geheilt werde oder man vor einem Krankheitsbefall geschützt sei, sobald man ein Amulett trägt. Selbst in diesem lichtvollen Zeitalter des zwanzigsten Jahrhunderts gibt es viele Menschen, die an der Tür ihres Hauses ein Hufeisen befestigen. Auch in der heutigen Welt fehlt es nicht an Menschen, die Tag und Nacht damit beschäftigt sind, aus der Dummheit und Unwissenheit der Bevölkerung materiellen und wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Sie schreiben für diese Menschen Amulette. Auf diesen Amuletten sind Linien und rätselhafte Zeichen eingezeichnet. Vor ihren Kunden schwören sie feierlich und bekunden so ihre Wahrhaftigkeit und entschlossene Haltung. Sie sprechen Beschwörungsformeln und blasen auf die Amulette. Sie behaupten, dass beim Tragen von Amuletten der böse Einfluss der Dschinn nicht wirken könne und dass Geister, der böse Blick, Neid oder Missgunst und dergleichen keinen Schaden zufügen könnten. Doch dies sind keine vom Islam anerkannten Heilmethoden.
Für die Heilung von Krankheiten, ihre Vorbeugung und den Schutz vor ihrem Befall hat der Islam anerkannte Methoden vorgeschrieben. Er hat diejenigen getadelt, die diese meiden und zurückweisen und den Weg der Irreleitung einschlagen.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ( Arabisch******************)
Verwendet Arzneimittel zur Behandlung von Krankheiten. Denn Er, der die Krankheit erschaffen hat, hat auch ihr Heilmittel erschaffen. (Buchari)
Er sagte außerdem: ( Arabisch******************)
Unter all diesen Arzneimitteln sind drei besonders nützlich: Honig zu trinken, ein Messer zum Aderlass oder das Kauterisieren mit Feuer. (Buchari, Muslim)
Bei ein wenig Nachdenken wird deutlich, dass diese drei vom edlen Gesandten als besonders nützlich bezeichneten Heilmittel inzwischen Bestandteil der modernen medizinischen Behandlung geworden sind: die Behandlung mit oral eingenommenen Arzneimitteln, die Heilung durch chirurgische Eingriffe und die Genesung durch Kauterisation. Die Behandlung mit elektrischer Wärme oder durch Kauterisieren gehört zu dieser dritten Kategorie und ist eine hochmoderne Methode. Daher sind all diese Behandlungsmethoden erlaubt.
Zu Amuletten zu greifen oder Zaubersprüche zum Zweck der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten zu sprechen, ist offenkundige Dummheit und Irreführung und steht im Widerspruch zu der von Allah gegebenen Sunna und dem Bekenntnis zum Tauhid. Hadhrat Uqba ibn Amir (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Eine ordnungsgemäß zusammengestellte Delegation von zehn Personen kam zum edlen Propheten. Von neun nahm er das Treuegelöbnis entgegen, von einem jedoch nicht. Auf ihre Frage antwortete er: ( Arabisch******************)
Am Arm dieses Mannes befindet sich ein Amulett. Als der Mann dies hörte, riss er das Amulett ab. Danach nahm der edle Prophet auch von ihm das Treuegelöbnis entgegen und sagte anschließend: Wer ein Amulett trägt, begeht Schirk. (Ahmad, Hakim)
In einem anderen Hadith heißt es: ( Arabisch******************)
Allah wird demjenigen, der einen Talisman trägt, keinen Erfolg gewähren. Und demjenigen, der ein Amulett trägt, wird Allah nicht einen Tropfen Ruhe und Trost geben. (Ahmad)
ʿImrān ibn Husain (ra) berichtet: Der Prophet (s) sah am Arm eines Mannes ein Amulett oder Armband aus Messing befestigt. Er sagte: „Wehe dir! Was hast du da angelegt?“ Der Mann antwortete: „Ich habe es angelegt, um die Schwäche zu beseitigen.“ Darauf sagte der Prophet (s):( Arabisch******************)
„Es wird deine Schwäche nur noch verstärken. Wirf es weg! Andernfalls wirst du, wenn du stirbst, während du es trägst, niemals Wohlergehen erlangen.“ (Ahmad, Ibn Hibbān)
Da diese Lehren die Gefährten umfassend beeinflusst hatten, weigerten sie sich selbst, solche Mittel und nichtigen Methoden anzuwenden.
ʿĪsā ibn Hamza berichtet: Ich ging zu ʿAbdullah ibn Hukaim, der an Erysipel (einer Entzündung der Haut mit Rötung) erkrankt war. Ich fragte ihn: „Warum tragen Sie gegen diese Krankheit kein Amulett oder keinen Talisman?“ Er antwortete:
( Arabisch******************)„Davor suche ich Zuflucht bei Allah.“
In einer anderen Überlieferung lautet seine Aussage:( Arabisch******************)
Wer etwas aufhängt oder sich etwas umbindet, dem ist der Tod sehr nahe; er wird dem überlassen, woran er sich gehängt oder das er sich umgebunden hat.
Hadhrat Abdullah ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) ging zu seiner Frau und sah, dass etwas an ihrem Hals befestigt war. Er riss es herunter und sagte anschließend: ( Arabisch******************)
Die Angehörigen des Hauses Abdullahs haben sich vom Schirk abgewandt, für den Allah keinen Beweis herabgesandt hat.
Dann sagte er: Ich hörte den edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen: ( Arabisch******************)
Talismane, Amulette, Tawla und alles Übrige dieser Art sind Schirk. Die Leute fragten: „Was ist Tawla?“ Er sagte: Es ist eine Maßnahme oder ein Mittel, das Frauen anwenden, um von ihren Ehemännern mehr Liebe zu erhalten.
Einfach gesagt ist auch Tawla eine Form von Zauberei.
Die Gelehrten sind der Ansicht, dass man bei Amuletten, die nicht in arabischer Sprache geschrieben sind, nicht wissen und verstehen kann, was darin geschrieben steht; sie können auch Zauberei oder kufrisches Gerede enthalten. Deshalb sind sie verboten. Wenn jedoch ihre Bedeutung und ihr Sinn verständlich sind und darin Allahs Gedenken oder Allahs Name erwähnt wird, dann sind sie weder verboten noch haram. In diesem Fall gilt das Amulett als ein Bittgebet. Es ist weder eine Behandlung noch ein Heilmittel, sondern lediglich die Hoffnung auf Allahs Hilfe. Die in der Zeit der Dschahiliya verwendeten Amulette enthielten Zauberei, Schirk oder geheimnisvolle Worte, deren Bedeutung man nicht verstehen konnte. Deshalb wurden sie für haram erklärt.
Hadhrat Ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) hatte seiner Frau verboten, diese Zaubersprüche und Amulette aus der Zeit der Dschahiliya zu verwenden. Daraufhin erzählte sie eine Begebenheit. Sie sagte: Eines Tages ging ich hinaus, und eine bestimmte Person sah mich. Aus meinen beiden Augen begannen Tränen zu strömen.
Wenn ich anschließend den Zauberspruch rezitierte, hörte der Tränenfluss auf. Sobald ich aufhörte, den Zauberspruch zu rezitieren, begannen die Tränen wieder heftig zu fließen. Ibn Masʿud sagte: ( Arabisch******************)
Das ist der Satan. Wenn du dich ihm fügst, lässt er dich in Ruhe. Wenn du ihm jedoch ungehorsam bist, sticht er dir mit seinem Finger ins Auge. Wenn du aber das tust, was der edle Prophet (s.a.w.) tat, ist das sehr gut für dich, und vielleicht wirst du dadurch auch Heilung erlangen. Das heißt: Gib Wasser in deine eigenen Augen und sprich ein Bittgebet. (Ibn Māǧa, Abū Dāwūd)
Das Deuten schlechter Vorzeichen
Aus irgendeiner Sache ein schlechtes Vorzeichen abzuleiten – sei es ein Ort, eine Person oder irgendein anderer Gegenstand –, ist nichts anderes als haltloser Aberglaube. Dieser Brauch besteht in der menschlichen Gesellschaft bereits seit frühester und ältester Zeit und wird vielleicht noch lange fortbestehen. Viele Einzelpersonen und ganze Menschengruppen sind darin versunken. Die Menschen zur Zeit des Propheten Ṣāliḥ sagten:( Arabisch******************)
Für uns seid ihr und dein Gefährte wahrlich ein schlechtes Vorzeichen.
Wann immer ein Unglück über den Pharao und seine Leute hereinbrach:( Arabisch******************)
begannen sie, Moses und seine Gefährten für ein schlechtes Vorzeichen zu halten.
Wenn damals ein Unglück über die große Zahl der in äußerster Irre versunkenen Ungläubigen hereinbrach, weil sie die Botschaft der Propheten und Gesandten zurückgewiesen hatten, sagten sie:
( Arabisch******************)Wir halten euch für ein schlechtes Vorzeichen.
Die Propheten und Gesandten pflegten darauf zu antworten:
( Arabisch******************)– Euer schlechtes Omen haftet euch selbst an.
Das heißt: Die Ursache eures Unglücks ist euer eigener Begleiter. Und das sind euer Unglaube, eure Feindschaft gegenüber Allah und eure Auflehnung gegen Allah und den Gesandten.
Die Araber der vorislamischen Zeit hatten hinsichtlich der Deutung schlechter Vorzeichen andere Vorstellungen. Doch als der Islam kam, erklärte er all dies für nichtig und führte sie auf einen festen und vernunftgemäßen Weg.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) stellte die Deutung schlechter Vorzeichen auf dieselbe Stufe wie Wahrsagerei und Zauberei. Er sagte:( Arabisch******************)
Wer selbst schlechte Vorzeichen deutet oder für den schlechte Vorzeichen gedeutet werden, wer Wahrsagerei betreibt oder für den Wahrsagerei betrieben wird, oder wer Zauberei ausübt oder für den Zauberei ausgeübt wird, gehört nicht zu meiner Umma. (At-Tabarani)
Er sagte ferner:( Arabisch******************)
Raml, das Deuten schlechter Vorzeichen anhand des Fluges von Vögeln und das Deuten schlechter Vorzeichen durch das Werfen von Steinchen – all dies gehört zum Aberglauben.
Die Annahme von Unheilszeichen beruht auf keinerlei Wissen oder Verstand. Sie hat auch keinen Bezug zur Wirklichkeit. Sie ist ein Produkt der Vernunft-, Denk- und seelischen Schwäche des Menschen. Gerade aufgrund einer von Aberglauben geprägten Gesinnung ist der Mensch bereit, sich von Vorzeichen leiten zu lassen – seien sie nun schlecht oder gut. Andernfalls: Welchen Sinn könnte es haben, eine bestimmte Person, einen bestimmten Ort oder den Eintritt in eine bestimmte Stellung der Planeten und Sterne als Zeichen des Unheils zu betrachten? Wie könnte es mit gesundem Verstand und vernünftiger Überlegung vereinbar sein, dass eine Reise allein dadurch unheilvoll wird, dass man den Ruf eines bestimmten Vogels hört, dass im Zucken des Augenlids Gutes oder Schlechtes liegen soll oder dass beim Hören eines bestimmten Wortes alle Entschlüsse ins Wanken geraten?
In Wirklichkeit nimmt der Mensch aufgrund einer ihm von Natur aus innewohnenden Schwäche aus bestimmten Dingen Vorzeichen an. Daher ist es die Pflicht eines klugen und bewussten Menschen, sich keiner Art von Schwäche zu beugen.
In einem marfūʿ-Hadith heißt es:( Arabisch******************)
Es gibt drei Dinge, vor denen nur sehr wenige Menschen bewahrt bleiben können: schlechte Vermutungen, das Annehmen von Unheilszeichen und Neid. Wenn also in deinem Herzen eine schlechte Vermutung aufkommt, dann schenke ihr keinen Glauben. Wenn ein Unheilszeichen in dir Zweifel hervorruft, dann kehre nicht auf halbem Weg um. Und wenn Neid in dir aufkommt, dann wünsche nicht, dass es so sei. (At-Tabarānī)
Wenn man dieser vom Gesandten gelehrten Vorgehensweise folgt, wird man erkennen, dass diese drei Dinge nichts anderes sind als grundlose Gedanken und Vorstellungen, die im Geist aufsteigen, sowie Einflüsterungen des Satans; sie werden keinerlei Wirkung auf das tatsächliche Handeln haben. In einem solchen Fall wird Allah, der Erhabene, dies alles vergeben. Von Ibn Masʿūd wird überliefert, dass der edle Prophet sagte:( Arabisch******************)
Das Annehmen von Unheilszeichen ist Schirk, das Annehmen von Unheilszeichen ist Schirk, das Annehmen von Unheilszeichen ist Schirk.
Ibn Masʿūd sagte: Es gibt niemanden unter uns, in dessen Herzen nicht Gedanken im Zusammenhang mit Unheilszeichen aufkommen. Wenn man jedoch auf Allah vertraut, verschwinden alle derartigen Vorstellungen. (Abū Dāwūd, At-Tirmidhī)
Dschihad gegen die blinde Nachahmung der Dschāhilīya
So wie der Islam gegen die Glaubensvorstellungen und den Aberglauben der Dschāhilīya gekämpft hat – weil diese der Vernunft, der Moral und einem gesunden Verhalten widersprechen –, hat er gleichermaßen gegen die blinde Nachahmung und Befolgung der Dschāhilīya den Dschihad geführt. Denn sie beruht auf Hass und Feindseligkeit, Hochmut und Stolz sowie auf stammesbezogener Überheblichkeit.
Eine von Feindseligkeit geprägte Gesinnung steht dem Islam entgegen
In diesem Bereich hat der Islam zunächst der von Feindseligkeit geprägten Gesinnung einen vernichtenden Schlag versetzt und all ihre Formen und Ausprägungen unter der Erde begraben. Zugleich erklärte er es für harām, eine solche Gesinnung zu schaffen und die Menschen zu ihr aufzurufen. Der edle Prophet (s.a.w.) verkündete mit großzügiger Stimme:( Arabisch******************)
Wer die Menschen zu einer von Feindseligkeit geprägten Gesinnung aufruft, wer aufgrund einer solchen Gesinnung kämpft und wer mit einer solchen Gesinnung stirbt, gehört nicht zu meiner Umma. (Abū Dāwūd)
Aus islamischer Sicht hat daher eine besondere Hautfarbe weder Bedeutung noch einen besonderen Vorzug; ebenso wird keiner bestimmten Volksgruppe ein Vorrang zuerkannt. Kein Gebiet der Erde besitzt gegenüber den übrigen Teilen einen besonderen Vorzug. Für einen Muslim ist es nicht erlaubt, aufgrund einer Hautfarbe Feindseligkeit gegen eine andere Hautfarbe zu schüren. Keine Volksgruppe hat das Recht, ihre Überlegenheit über eine andere Volksgruppe zu begründen. Dasselbe gilt im Islam auch für bestimmte Regionen sowie für Königreiche und Imperien. Der Islam ist keineswegs bereit, zwischen Menschen aufgrund von Unterschieden in Hautfarbe, Abstammung, Volkszugehörigkeit oder Region zu unterscheiden. Daher darf ein Muslim keine Handlung auf der Grundlage von Hass und Feindseligkeit aufgrund von Hautfarbe, Volkszugehörigkeit oder Landeszugehörigkeit vornehmen. Ebenso gehört es nicht zum Verhalten eines Muslims, unter allen Umständen die eigene Volksgruppe zu unterstützen, ganz gleich, ob es um Recht oder Unrecht, Wahrheit oder Falschheit, Unterdrückung oder Gerechtigkeit geht. Wāsila ibn al-Asqaʿ (r.a.) sagte:( Arabisch******************)
Ich fragte: „O Gesandter Allahs, was ist ʿAsabīya?“ Er antwortete: „Dass du deiner Volksgruppe hilfst und sie unterstützt, obwohl sie im Unrecht ist – das ist ʿAsabīya.“ (Eine von Feindseligkeit geprägte Gesinnung gegenüber einer anderen Volksgruppe.
Die Erklärung Allahs, des Erhabenen, lautet:( Arabisch******************)
O ihr, die ihr glaubt! Tretet für Gerechtigkeit und gerechtes Urteil ein und seid Zeugen für Allah, auch wenn es gegen euch selbst, eure Eltern oder eure nächsten Verwandten ist. (Sure an-Nisāʾ: 135)
( Arabisch******************)Die Feindschaft gegenüber einem bestimmten Volk soll dich nicht dazu verleiten, ungerecht zu sein.
Das Prinzip der Gerechtigkeit des edlen Propheten war in diesem Sinne überall im Zeitalter der Dschāhilīya verbreitet und wurde in seinem äußerlichen Sinn verstanden. Er sagte: ( Arabisch******************)
Hilf deinem Bruder, sei er nun ein Unterdrücker oder ein Unterdrückter.
Als später der islamische Glaube unter den Gefährten fest verankert war, trat die schlechte Bedeutung dieser Aussage vor den Menschen hervor, woraufhin in ihren Herzen Furcht und Verwunderung aufkamen. Sie fragten: ( Arabisch******************)
O Gesandter! Wenn mein Bruder unterdrückt wird, kann ich ihm deiner Aussage zufolge helfen, und in dieser Hinsicht verstehe ich die Bedeutung deiner Worte. Wenn er jedoch ein Unterdrücker ist, wie können wir ihm dann helfen? Die Bedeutung dieser Aussage habe ich nicht verstanden. Darauf erwiderte er: ( Arabisch******************)
Du hältst ihn von der Unterdrückung ab; genau das bedeutet es, ihm zu helfen.
Daraus erkennen wir eindeutig, dass in der muslimischen Gesellschaft weder der Anspruch auf regionale Überlegenheit noch der Anspruch auf die Überlegenheit einer Nationalität gelten kann. Der Ruf nach dem Vaterland oder nach einer auf Region, Klasse, Abstammung, Rasse oder Sprache beruhenden Nationalität sowie der damit verbundene Hochmut sind Forderungen der Dschāhilīya. Mit dem Islam, dem Gesandten oder dem Buch Allahs können sie keinerlei Verbindung haben.
Tatsächlich unterstützt der Islam weder eine Freundschaftsorganisation, die seiner Glaubenslehre widerspricht, noch irgendeine brüderliche Beziehung außerhalb der islamischen Bruderschaft. Außer Īmān und Kufr erkennt der Islam keine andere Grundlage für die Unterscheidung zwischen den Menschen an. Daher ist der Feind des Islam auch ein Feind des muslimischen Kāfir, selbst wenn dieser sein Landsmann, Angehöriger seines Volkes und sein Nachbar ist. Mehr noch: Selbst wenn es sein leiblicher Bruder, Vater oder seine Mutter wäre, gehört diese Person nicht zu ihm, sofern sie ein Feind des Islam ist. Genau dies hat Allah, der Erhabene, in folgendem Vers gesagt: ( Arabisch******************)
Du wirst kein Volk finden, das an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und den Feinden Allahs und des Gesandten Freundschaft entgegenbringt, selbst wenn diese ihre Väter, Söhne, Brüder oder Verwandten wären. (Sure al-Mudschādala: 22)
Er sagte:( Arabisch******************)
O ihr Gläubigen! Nehmt nicht eure Väter und eure Brüder zu Freunden und Beschützern, wenn sie den Unglauben dem Glauben vorziehen. (Sure at-Tauba: 23)
Kein Ruhm aufgrund von Abstammung und Hautfarbe
Im Sahih al-Buchari wird berichtet, dass Bilal al-Habaschi und Abu Dharr al-Ghifari (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen) beide zu den frühen Gefährten gehörten. Sie wurden so zornig aufeinander, dass sie begannen, sich gegenseitig zu beschimpfen. In der Heftigkeit seines Zorns sagte Abu Dharr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) zu Bilal (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm):( Arabisch******************)– „Du Sohn eines Schwarzen.“ Bilal beschwerte sich beim edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) darüber. Dieser sagte zu Abu Dharr:( Arabisch******************)
Hast du seine Mutter beleidigt? Es zeigt sich, dass in dir noch immer die Eigenschaften und der Charakter der Dschāhiliyya vorhanden sind.
Von Abu Dharr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu ihm sagte:( Arabisch******************)
Denke über dich selbst nach. Du bist in keiner Hinsicht besser als Menschen mit roter oder schwarzer Hautfarbe. Du kannst ihm nur aufgrund der Taqwa überlegen sein. (Ahmad)
Der edle Prophet (s.a.s.) sagte: ( Arabisch******************)
Ihr alle seid die Kinder Adams. Und Adam wurde aus Erde erschaffen.
Der Islam hat es vollständig verboten, sich aufgrund der Abstammung, Hautfarbe oder der Vorzüglichkeit und Würde der Vorfahren der Muslime zu rühmen und zu versuchen, sich dadurch über andere zu erheben. Denn dies sind die Merkmale der Dschāhilīya. Nur aus der Versklavung durch bloße Begierden heraus kann der Mensch so handeln. Daher gibt es im Islam keinen Raum für gegenseitige hasserfüllte und feindselige Äußerungen wie: „Ich bin der Sohn von soundso, ich stamme von soundso ab, und du gehörst einer minderwertigen Abstammung an; ich bin weiß und du bist schwarz; ich bin Araber und du bist Nichtaraber“ und dergleichen.
Wenn doch alle Menschen aus ein und derselben gemeinsamen Wurzel hervorgegangen sind, welchen Sinn kann es dann für spätere Generationen haben, sich ihrer Abstammung, ihres Stammes oder ihres Blutes zu rühmen und sich anderen gegenüber als überlegen darzustellen? Dazu kann niemand ein Recht haben. Selbst wenn man der Abstammung irgendeine Bedeutung zugesteht: Welche eigene Vorzüglichkeit kann dann jemand besitzen, nur weil er in diese Abstammung hineingeboren wurde, oder welches Verdienst kann man ihm deswegen zuschreiben? Der edle Prophet verkündete mit kraftvoller Stimme: ( Arabisch******************)
Ihr könnt aufgrund dieser Abstammungen keinen Vorrang vor anderen beanspruchen. Denn ihr alle Menschen seid Kinder und Nachkommen Adams. Außer Frömmigkeit und Gottesfurcht besitzt keiner von euch irgendeinen Vorrang vor anderen Menschen. (Ahmad)
Er sagte ferner: ( Arabisch******************)
Alle Menschen sind Nachkommen Adams und Hawwas. Am Tag der Auferstehung wird Allah euch nicht nach eurer Abstammung oder eurem Adel fragen. Wahrlich, derjenige unter euch, der bei Allah am würdigsten ist, ist derjenige unter euch, der die größte Gottesfurcht besitzt.
Der edle Prophet (s.a.s.) warnte diejenigen, die sich ihrer vornehmen Vorfahren oder ihrer hohen Abstammung rühmen, mit eindringlichen Worten und sagte:
O ihr Menschen! Gebt das Sich-Rühmen mit den Vätern und Vorvätern auf – jenen Vätern und Vorvätern, die gestorben und zu Kohlen der Jahannam geworden sind. Andernfalls werden sie noch geringer und verachteter sein als Ungeziefer. Allah, der Erhabene, hat die Überheblichkeit und den Ahnenstolz der Dschahiliya beseitigt. Nun ist der Mensch entweder ein gläubiger, gottesfürchtiger Mensch oder ein sündiger, lasterhafter Mensch. Alle Menschen sind Kinder Adams. Und Adam wurde aus Erde erschaffen. (Abu Dawud, Tirmidhi, Baihaqi)
Dieser Hadith enthält eine äußerst wichtige Lehre für jene, die sich ihrer alten Väter und Vorväter, ihrer Herkunft sowie der Anführer der arabischen und nichtarabischen Dschahiliya, Pharao und Kaiser Kisra, rühmen, obwohl sie nach der Erklärung des edlen Propheten nichts anderes als Kohlen der Jahannam sind.
Während der Abschiedswallfahrt, im Monat der Haddsch, versammelten sich in der ehrwürdigen Stadt Mekka mehr als hunderttausend Muslime und hörten der eindringlichen Ansprache des edlen Gesandten zu. Zu Beginn erklärte er:( Arabisch******************)
O ihr Menschen! Euer Gott ist Einer. Kein Araber besitzt einen Vorrang vor einem Nichtaraber, und kein Nichtaraber besitzt einen Vorrang vor einem Araber. Kein Hellhäutiger besitzt einen Vorrang vor einem Dunkelhäutigen, und auch kein Dunkelhäutiger besitzt einen Vorrang oder eine besondere Auszeichnung gegenüber einem Hellhäutigen – außer durch Taqwa. Allahs Erklärung lautet: Derjenige unter euch ist bei Allah am geehrtesten, der unter euch die größte Gottesfurcht besitzt. (Baihaqi)
Klage um die Toten
Zu den Bräuchen und Verhaltensweisen der Dschahiliya, deren Nachahmung der Islam bekämpft hat, gehört auch der Umgang der Dschahiliya mit dem Verstorbenen.
Dazu gehören unter anderem das Klagen um den Verstorbenen sowie eine übertriebene Zurschaustellung von übermäßigem Kummer und seelischem Schmerz.
Der Islam hat seine Anhänger gelehrt, dass der Tod nichts anderes ist als eine Reise oder ein Übergang von einer Welt in eine andere. Er ist keine endgültige Zerstörung, kein Untergang und kein völliges Verlöschen. Außerdem wird der Verstorbene durch Klagen nicht wieder lebendig. Allahs Entscheidung wird nicht durch irgendeine andere Entscheidung verändert. Daher ist es die Pflicht des Gläubigen, auch dem Tod mit derselben Geduld und Standhaftigkeit zu begegnen, mit der er jedes Unglück geduldig bewältigen muss. Vielmehr soll er daraus eine Lehre ziehen. Im Herzen soll er hoffen, die von Allah gelehrte Aussage immer wieder zu sprechen: Inna lillahi wa inna ilaihi raji’un – „Wir gehören Allah, und zu Ihm werden wir zurückkehren.“
Daher ist in Islam das Klagen um die Toten, wie es im Zeitalter der Unwissenheit üblich war, haram und abzulehnen. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erklärte, dass er sich davon lossagt. Er sagte:( Arabisch******************)
Wer beim Klagen um einen Verstorbenen sein Gesicht verletzt, seine Kleidung zerreißt und wie im Zeitalter der Unwissenheit schreit und wehklagt, gehört nicht zu meiner Umma. (Bayhaqi)
Für keinen Muslim ist es halal oder zulässig, aus Trauer um einen Verstorbenen Trauerkleidung zu tragen, Schmuck abzulegen, die gewöhnliche Kleidung aufzugeben oder sein äußeres Erscheinungsbild zu verändern. Wenn jedoch der Ehemann stirbt, muss die Ehefrau das tun, was ihr vorgeschrieben ist. So muss sie beispielsweise vier Monate und zehn Tage die Idda einhalten. Diese vorgeschriebene Trauerzeit der Ehefrau um ihren Ehemann ist aufgrund der Beendigung des Ehelebens verpflichtend. Da das Band der Liebe und Zuneigung zwischen den beiden durch den Tod des Ehemanns zerrissen wurde, darf sie ein gewisses Maß an Trauer zeigen. Dadurch erweist sie gerade dieser heiligen Beziehung Respekt. Daher sollte sie während dieser Zeit keinen Schmuck tragen, damit sie während der Idda nicht in den Augen zahlreicher heiratswilliger Männer attraktiv erscheint.
Handelt es sich bei dem Verstorbenen jedoch um jemand anderen als den Ehemann – etwa um den Vater, Bruder, Sohn oder die Mutter –, ist es Frauen nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern. Von Zaynab bint Abu Salama wird überliefert, dass sie von der Ehefrau des Propheten, Umm Habiba (möge Allah mit ihr zufrieden sein), berichtete: Als deren Vater, Abu Sufyan ibn Harb, starb und der Bruder von Zaynab bint Jahsh starb, verwendeten beide Parfüm und sagten: Es bestand nun kein Anlass, Parfüm aufzutragen. Doch der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
Für eine Frau, die an Allah und das Jenseits glaubt, ist es nicht zulässig, länger als drei Nächte um einen Verstorbenen zu trauern. Um ihren Ehemann jedoch muss sie bis zu vier Monate und zehn Tage trauern. (Buchari)
Diese Trauer um den Ehemann ist wajib. Sie darf nicht geringschätzig behandelt werden. Eine Frau kam zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: Der Ehemann meiner Tochter ist gestorben. Darf ich ihr nun Kuhl auf die Augen auftragen? Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Nein. Zweimal oder dreimal gab er dieselbe Antwort. Daraus wird deutlich, dass es der Ehefrau nach dem Tod ihres Ehemanns bis zum Ende der Idda verboten ist, Schönheitsmittel und Schmuck zu verwenden.
Trauer oder Schmerz zu empfinden, ohne irgendeine Unbeherrschtheit zu zeigen, und ohne Schreien zu weinen, ist jedoch etwas Natürliches. Dafür trifft einen keine Sünde. Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hörte, dass Frauen um Khalid ibn al-Walid weinten. Daraufhin wollten einige Männer sie daran hindern. Als Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) dies sah, sagte er:( Arabisch******************)
Lasst sie in Ruhe. Sie sollen um Abu Sulayman – Khalid – weinen, solange sie sich nicht Erde auf den Kopf schütten oder laut schreien.
Gegenseitige Geschäfte
Allah, der Erhabene, hat den Menschen mit einer Natur erschaffen, in der sie aufeinander angewiesen und unbedingt auf die gegenseitige Hilfe angewiesen sind. Es ist für einen Einzelnen niemals möglich, alles zu beschaffen, was er benötigt. Einer besitzt vielleicht etwas, das den Bedarf eines anderen deckt, während jemand anderes vielleicht auf etwas angewiesen ist, das bei einem anderen zu finden ist. Deshalb erweckte Allah, der Erhabene, unter ihnen die Bereitschaft, ein System des Austauschs von Waren und Gewinn durch Kauf und Verkauf zu befolgen. Auf diese Weise werden alle Bedürfnisse der Menschen erfüllt, und dadurch gewinnt das menschliche Leben Festigkeit. Dies betrifft nicht nur die gegenseitigen Angelegenheiten einzelner Menschen; auch Völker und Staaten können zum gegenseitigen Wohl und durch den Austausch der Früchte ihrer Produktion miteinander verkehren.
Als der edle Prophet (s.a.w.) entsandt wurde, waren in der arabischen Gesellschaft verschiedene Formen des Kaufens, Verkaufens und gegenseitiger Geschäfte üblich. Die mit der islamischen Scharia übereinstimmenden Regelungen und Geschäfte wurden beibehalten und für zulässig erklärt; alles, was der Scharia widersprach, wurde hingegen für haram und verboten erklärt. Dieses Verbot lässt sich in mehrere Kategorien einteilen: etwa die Unterstützung und Mitwirkung bei einer sündhaften Handlung, bei Täuschung und Betrug, bei der Ausbeutung durch überhöhte Preise und Gewinne sowie bei einer Handlung, durch die eine der beiden Vertragsparteien ungerecht behandelt wird.
Der Verkauf haramer Dinge ist haram
a. Der Gebrauch von für verboten und haram erklärten Waren und jeder Nutzen daraus sind ebenfalls haram und gehören zu den sündhaften Handlungen. Daher ist es haram, sie zu kaufen oder zu verkaufen beziehungsweise damit Handel zu treiben. Schweine, Alkohol, verbotene Speisen und Getränke, Götzen, Kreuze, Statuen und dergleichen zählen hierzu. Wären der Kauf, Verkauf und Handel mit diesen Dingen erlaubt worden, hätten sich diese sündhaften Tätigkeiten weit verbreitet. Die Menschen wären zu ihnen angeregt worden, ihre Ausübung wäre erleichtert und die Menschen wären zu ihnen geführt worden. Deshalb wären die Menschen dazu ermutigt worden. Da jedoch der Kauf und Verkauf dieser Dinge sowie ihr Erwerb für haram erklärt wurden, können die Menschen sich von ihnen fernhalten. So können die Menschen weder auf diese Dinge aufmerksam werden, noch gibt es einen Anlass, sich an sie zu erinnern. Die Menschen sollen sogar vom Kontakt mit diesen Dingen ferngehalten werden. Deshalb sagte der edle Prophet (s.a.w.):( Arabisch******************)
Allah und Sein Gesandter haben den Verkauf von Alkohol, Aas, Schweinen und Götzen für haram erklärt. (Buchari, Muslim)
In einem Hadith heißt es:( Arabisch******************)
Wenn Allah etwas für haram erklärt, erklärt Er auch den Verkaufspreis dieser Sache für haram. (Ahmad, Abu Dawud)
Betrügerischer Verkauf ist haram
b. Verkaufsarten, bei denen die Ware unbekannt oder betrügerisch ist oder bei denen aufgrund der Möglichkeit, dass eine Partei der anderen Schaden zufügt, gegenseitige Streitigkeiten zu befürchten sind, sind nach dem Prinzip der „Verhinderung der Ursachen“ verboten. Dazu gehören etwa der Verkauf dessen, was sich auf dem Rücken eines männlichen Kamels befindet, oder des Kalbs, das sich im Leib einer Kamelstute befindet, ebenso wie der Kauf und Verkauf eines fliegenden Vogels, eines im Wasser befindlichen Fisches oder ähnlicher unbekannter Waren.
Zur Zeit des edlen Propheten (S) wurden die Feldfrüchte oder Gartenfrüchte bereits vor ihrer Reife verkauft. Nachdem der Verkauf abgeschlossen war, wurden die Früchte häufig durch Naturereignisse zerstört und die Ernte verdorben, wodurch Streit zwischen Käufer und Verkäufer entstand. Der Verkäufer sagte: „Ich habe sie doch verkauft.“ Der Käufer sagte: „Die Früchte, die du verkauft hast, sind überhaupt nicht mehr da.“ Deshalb verbot der edle Prophet (S) ausdrücklich, Früchte und Ernten vor ihrer Reife zu verkaufen. Wenn jedoch zugleich festgelegt wurde, dass die Früchte sofort geerntet werden, konnte dies zulässig sein. Ebenso wurde verboten, Getreideähren oder -rispen zu verkaufen, bevor sie weiß und vor Schäden sicher waren. Er sagte:( Arabisch******************)
Habt ihr darüber nachgedacht: Wie kann es für euch zulässig sein, das Geld eures Bruders zu nehmen, wenn Allah die Früchte doch zugrunde gehen ließ?
Nicht jeder Kauf und Verkauf einer unbekannten Ware ist verboten. In manchen Fällen bleibt ein großer Teil der Ware unbekannt. Wenn jemand beispielsweise ein fertig errichtetes Haus kauft, bleiben der Zustand seines Fundaments und das Innere seiner Mauern dem Käufer unbekannt. Es ist ihm nicht möglich, darüber etwas zu erfahren. Alle anderen Aspekte kann der Käufer jedoch gründlich besichtigen. Verboten ist daher nur das, was völlig unbekannt ist, wodurch gegenseitige Streitigkeiten entstehen können oder was die Möglichkeit bietet, das Vermögen der Menschen auf nichtige Weise zu verzehren.
Wenn eine Sache nur in geringem Maß unbekannt ist und es üblich ist, solche teilweise unbekannten Dinge zu kaufen und zu verkaufen, dann ist ihr Kauf und Verkauf zulässig, etwa der Verkauf von Feldern mit Radieschen, Karotten, Zwiebeln und ähnlichen Feldfrüchten sowie mit Kakri- und Futi-Melonen. Nach Ansicht von Imam Malik ist dies aufgrund der Notwendigkeit zulässig, denn der Bereich des Unbekannten ist dabei nicht umfassend, sondern ganz gewöhnlich und geringfügig.
Imam Ibn Taymiyya sagte, dass die Auffassung von Imam Malik in Fragen des Kaufs und Verkaufs besser sei als die Auffassungen anderer, weil sie auf der Ansicht von Sa’id ibn al-Musayyib beruhe. In Angelegenheiten des Kaufs und Verkaufs gilt er als ein bedeutender Faqih.( Arabisch******************)
Auch die Ansicht von Imam Ahmad ibn Hanbal kommt dieser nahe.
Mit den Warenpreisen spielen
Der Islam möchte, dass sich der Markt und die Warenpreise in ihrem natürlichen Verlauf entwickeln. Sobald der Handel und die Märkte ihren normalen Gang nehmen können, beginnen sich die Warenpreise von selbst zu regulieren; entsprechend der Einfuhr von Waren auf den Markt und ihrer Nachfrage steigen und fallen die Preise fortwährend. Genau das sehen wir in der Zeit des ehrwürdigen Propheten. Als damals die Warenpreise stiegen, kamen die Menschen und sagten: „O Gesandter Allahs, legen Sie für uns die Warenpreise fest.“ Darauf sagte der ehrwürdige Prophet:( Arabisch******************)
In Wahrheit ist Allah allein derjenige, der die Warenpreise festsetzt. Er erhöht die Preise, und Er macht sie günstig. Er allein ist der Versorger. Ich möchte Allah in einem Zustand begegnen, in dem niemand aufgrund irgendeines Unrechts, Blutvergießens oder der widerrechtlichen Aneignung von Vermögen und dergleichen Ansprüche gegen mich hat. (Ahmad, Abu Dawud, at-Tirmidhi, Ibn Madscha)
Durch diesen Hadith erklärte der ehrwürdige Prophet, dass jeder Eingriff in die persönliche Freiheit oder jede auferlegte Kontrolle ohne irgendeine Notwendigkeit Unrecht ist und dass er Allah nur frei und davon unbefleckt begegnen möchte.
Wenn jedoch ungewöhnlicher Druck auf die Marktpreise entsteht, etwa wenn begonnen wird, notwendige Waren zu horten und die Horder anfangen, mit den Warenpreisen zu spielen, müssen im Interesse des Gemeinwohls für die betreffenden Waren Preise festgesetzt werden. Dadurch kann die Bevölkerung vor der Ausbeutung durch diejenigen bewahrt werden, die überhöhte Preise verlangen.
Die Bedeutung des oben angeführten Hadith ist daher nicht, dass die Festsetzung von Warenpreisen unter allen Umständen Unrecht und verboten sei – selbst wenn sie dazu dient, die Not der Menschen zu beseitigen oder sie vor offensichtlichem Unrecht zu bewahren. Vielmehr haben die Gelehrten des Islam erklärt, dass es zwei Arten der Preisfestsetzung gibt. Bei der einen Art werden die Menschen ungerecht behandelt, und sie ist haram. In der anderen Situation wird die Preisfestsetzung von Gerechtigkeit und Fairness gefordert; dann ist sie selbstverständlich zulässig und notwendig.
Wenn den Menschen also ungerechterweise ein Preis auferlegt wird, mit dem sie nicht einverstanden sind, und sie dadurch zugleich vom Erwerb erlaubter Waren abgehalten werden, ist dies haram. Wird dagegen zur Verwirklichung von Gerechtigkeit und Fairness unter den Menschen ein Preis festgesetzt – werden sie also verpflichtet, zum üblichen Preis (standardprice) zu verkaufen, oder daran gehindert, mehr als den üblichen Tauschwert zu verlangen –, dann ist dies nicht nur zulässig, sondern sogar verpflichtend.
Auf die erste Situation bezieht sich der zuerst angeführte Hadith. Wenn die Menschen daher Waren nach der üblichen Regel verkaufen, ohne irgendein Unrecht oder eine Übertreibung, und die Warenpreise wegen einer Knappheit an Waren oder wegen des Bevölkerungswachstums steigen, muss die gesamte Angelegenheit Allah anvertraut werden. Unter solchen Umständen wäre es nichts anderes als eine grundlose Übertreibung, die Menschen zu verpflichten, zu einem von der Regierung festgesetzten Preis zu verkaufen.
Und im zweiten Fall: Wenn die Händler trotz des Bedarfs der Menschen die Waren nicht verkaufen oder mehr als den üblichen Preis verlangen, ist es in einer solchen Situation ebenfalls verpflichtend, die Waren zum üblichen Preis zu verkaufen. Die Festsetzung des Warenpreises bedeutet in diesem Fall, den üblichen Preis für die Menschen verbindlich zu machen. In einer solchen Situation bedeutet die Festsetzung der Warenpreise, die Händler dazu zu zwingen, die Gerechtigkeit einzuhalten, die Allah, der Erhabene, vorgeschrieben und verpflichtend gemacht hat.
( Arabisch******************)
Der Warenhorter ist verflucht
Obwohl der Islam beim Kauf und Verkauf sowie bei der natürlichen Konkurrenz (natural competition) vollständige Freiheit gewährt, ist er keineswegs bereit zu dulden, dass Menschen aus Selbstsucht und Habgier andere übertrumpfen und dadurch den Umfang ihres eigenen Vermögens vergrößern. Diese Strenge des Islam gilt in allen Angelegenheiten, etwa bei Lebensmitteln sowie bei den allgemeinen und täglichen Bedarfsgütern der Bevölkerung. Deshalb hat der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hinsichtlich des Hortens von Waren mit verschiedenen strengen und scharfen Worten davor gewarnt. In einem Hadith sagte er:( Arabisch******************)
Wer vierzig Nächte lang Lebensmittel hortet, ist von Allah losgesagt, und Allah ist von ihm losgesagt. (Ahmad, al-Hakim)
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: – ( Arabisch******************)
Niemand hortet Waren außer einem Übeltäter. (Muslim)
Der Ausdruck „Übeltäter“ ist hier nicht in einem ganz einfachen Sinne zu verstehen. Die Aussage „Wer auch immer Waren hortet, ist ein Übeltäter“ ist zutreffend. Im Edlen Koran wird dieses Wort für große Kafir und Gottesleugner wie Pharao und Haman verwendet. So heißt es beispielsweise:( Arabisch******************)
Wahrlich, Pharao, Haman und die Heerscharen der beiden waren große Verbrecher.
Der edle Prophet (s.a.) sagte zur Erklärung der Denkweise und der abscheulichen Haltung des Warenhorters:( Arabisch******************)
Ein Warenhorter ist ein äußerst schlechter Mensch. Wenn er hört, dass die Warenpreise gesunken sind, tut ihm das sehr weh. Wenn er jedoch hört, dass die Preise gestiegen sind, wird er überaus froh. (Razin)
Er sagte außerdem:( Arabisch******************)
Wer Waren auf den Markt bringt, erhält Rizq; der Warenhorter hingegen ist verflucht.
Der Grund dafür ist, dass ein Händler auf eine von zwei Arten Gewinn erzielen kann. Die eine besteht darin, Waren in der Hoffnung zurückzuhalten, sie zu einem höheren Preis zu verkaufen. Wenn er die Waren nämlich zurückhält, entsteht auf dem Markt ein akuter Mangel daran, und die Menschen geraten in große Bedrängnis. Dann werden sie gezwungen sein, sie zu dem von ihm geforderten Preis zu kaufen, ganz gleich, wie hoch und maßlos dieser auch sein mag.
Die zweite besteht darin, dass der Händler die Waren auf den Markt bringt und sie mit nur einem kleinen Gewinn verkauft. Danach bringt er mit diesem Kapital weitere Waren herbei. Auch daran erzielt er einen Gewinn. Auf diese Weise führt er sein Geschäft weiter und erzielt durch den größeren Absatz und Verkauf der Waren nach und nach kleine Gewinne. Diese Art und Methode der Gewinnerzielung ist zum Wohl der gesamten Gesellschaft. Dadurch nimmt der Segen zu. Und wie der edle Prophet (s.a.) sagte, erhält gerade dieser Händler Rizq.
Wie groß das Verbrechen des Warenhortens und des Spiels mit Waren ist, wird aus einer weiteren Aussage des edlen Gesandten deutlich. Hazrat Maqār ibn Yamār (r.a.) überlieferte: Als er erkrankte, kam der umayyadische Statthalter ʿUbaidullah ibn Ziyad, um ihn zu besuchen. Er wandte sich an ihn und sagte: O Maqāl, weißt du, welches unrechtmäßige Blutvergießen ich begangen habe? Er erwiderte: Ich weiß es nicht. Er fragte: Weißt du, dass ich in die Waren der Muslime eingegriffen habe? Er erwiderte: Auch das weiß ich nicht. Darauf sagte Maqāl zu den Menschen: Setzt mich hin. Sie setzten ihn hin, und er sagte: O ʿUbaidullah! Hört zu, ich werde euch einen Hadith überliefern, den ich nicht nur ein- oder zweimal vom edlen Gesandten gehört habe. Er sagte:( Arabisch******************)
Wenn jemand in irgendeiner Weise eingreift, um die Preise von Waren für die muslimische Bevölkerung zu erhöhen, dann steht Allah das Recht zu, ihn am Tag der Auferstehung auf das Feuer zu setzen. (Ahmad, at-Tabarānī)
Als der umayyadische Herrscher dies hörte, sagte er: „Haben Sie diesen Hadith selbst aus dem Mund des edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gehört?“ Er antwortete: „Ja, nicht nur ein- oder zweimal.“
Auf Grundlage dieser Hadithe und ihrer Hinweise haben die Gelehrten die Rechtsfrage abgeleitet, dass das Horten von Waren unter zwei Bedingungen haram ist. Die erste lautet:
Waren werden an einem Ort und zu einer Zeit gehortet, in denen die Bevölkerung dadurch großen Schwierigkeiten ausgesetzt wäre.
Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Absicht und das Ziel darin liegen, einen höheren Preis zu erzielen, wodurch sich der Gewinn erheblich erhöhen würde.
Künstliche Eingriffe in die Freiheit des Marktes
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat neben dem Horten von Waren noch eine weitere Handlung verboten. Dabei kaufen die Stadtbewohner die Waren von den Landbewohnern auf. Das geschieht folgendermaßen: Jemand von außerhalb der Stadt kommt mit seinen Waren auf den Stadtmarkt, um sie zum üblichen Preis zu verkaufen. Doch ein Stadtbewohner sagt: „Lass diese Waren bei mir; später werde ich sie zu einem höheren Preis verkaufen und dir dein Geld zurückgeben.“ Wenn der vom Land angereiste Mann die Waren selbst verkauft hätte, wären sie billig verkauft worden. Dadurch hätte er selbst Gewinn gemacht, und auch die anderen – die Käufer in der Stadt – hätten davon profitiert.
In der damaligen Gesellschaft war ein solcher Handel sehr verbreitet. Hazrat Anas sagte:( Arabisch******************)
Uns wurde untersagt, dass ein Stadtbewohner die Waren eines Landbewohners verkauft – ganz gleich, ob dieser sein eigener Bruder, sein Vater oder seine Mutter ist.
Daraus wird ersichtlich, dass im Islam das Gemeinwohl weit höher gewichtet wird als persönliche Beziehungen und Verwandtschaft.
Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) sagte:( Arabisch******************)
Kein Stadtbewohner soll die Waren eines Landbewohners verkaufen. Lasst die Menschen in Ruhe. Allah wird durch einige von ihnen für die Versorgung der anderen sorgen.
Diese Aussage des ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.) ist von großer Bedeutung. Daraus lässt sich für den Bereich des Handels ein großes Grundprinzip ableiten. Es besteht darin, dass man dem Austausch von Waren nach den natürlichen Marktmechanismen die freie Möglichkeit geben muss, sich selbstständig zu vollziehen. Wenn man sich in dieser Hinsicht in keiner Weise einmischt, werden die Menschen auf natürliche Weise in der Lage sein, jeweils ihren eigenen Lebensunterhalt zu erwerben.
Nach der genauen Bedeutung des oben erwähnten Hadith wurde Hadhrat Ibn Abbas gefragt. Er antwortete:( Arabisch******************)
Zwischen Verkäufer und Käufer soll es keinen Vermittler geben. (Bukhari)
Das bedeutet, dass es keinen Einwand gibt, wenn jemand ihn über den Preis informiert, ihn berät, ihn mit den Marktverhältnissen vertraut macht und dafür keinen Lohn annimmt. Denn seine Beratung erfolgt ausschließlich um Allahs willen. Diese Beratung ist ein Teil der Religion; vielmehr ist sie die vollständige und ganze Religion. In einem sahih Hadith wird überliefert:( Arabisch******************)Die Religion ist Nasīha, oder: Nasīha ist die Religion.
In einem weiteren Hadith heißt es: ( Arabisch******************)
Wenn einer von euch um Rat bittet, ist es seine Pflicht, seinen Bruder zu beraten.
Der „Makler“ ist gewöhnlich nur darauf aus, seinen Lohn zu erhalten. In solchen Angelegenheiten vergisst er häufig das Wohl der Allgemeinheit.
Maklertätigkeit ist zulässig
Wenn die Maklertätigkeit andere Bereiche betrifft, ist daran nichts auszusetzen. Denn sie besteht darin, den Weg zu weisen, eine Verbindung zwischen Käufer und Verkäufer herzustellen und als Vermittler zu fungieren. Dadurch profitieren beide Seiten. Für beide Seiten ergeben sich in ihren jeweiligen Angelegenheiten erhebliche Schwierigkeiten. In der heutigen Zeit besteht im Import- und Exportgeschäft sowie bei der Vermittlung zwischen Einzel- und Großhändlern ein großer Bedarf. Im Vergleich zu jeder früheren Zeit oder Epoche ist dieser Bedarf heute und in unserer Zeit noch dringlicher. Dabei lässt sich die wichtige Rolle des Maklers nicht leugnen.
Wenn der Makler daher entweder seinen festgelegten Lohn bar erhält oder eine seinem Gewinn entsprechende Provision beziehungsweise eine auf andere Weise von beiden Seiten vereinbarte Vergütung, ist daran nichts auszusetzen. Imam al-Buchari schrieb, dass die berühmten Rechtsgelehrten Ibn Sirin, Ata, Ibrahim, Hasan und andere an der Annahme eines Lohns für Maklertätigkeit nichts auszusetzen fanden. Hazrat Ibn Abbas (r.a.) sagte: Wenn einer zu einem anderen sagt: „Verkaufe dieses Tuch. Was du darüber hinaus erhältst, gehört dir“, dann ist das vollkommen zulässig. Ibn Sirin sagte: Verkaufe diese Ware zu diesem Preis. Was du darüber hinaus erhältst, gehört dir, oder du und ich teilen es untereinander; wenn der Verkauf auf dieser Grundlage durchgeführt wird, ist daran nichts auszusetzen. Diese Maklertätigkeit in Form eines Kommissionsagenturgeschäfts ist vollkommen zulässig. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: “( Arabisch******************)
Die Muslime sind verpflichtet, ihre gegenseitigen Bedingungen einzuhalten. (Buchari)
Profitmacherei und Täuschung sind verboten
Neben dem Verbot, künstlich in den Markt oder die normalen Warenpreise einzugreifen, hat der edle Prophet (s.a.s.) auch Wuchergewinn und Betrug ausdrücklich verboten. Im Hadith wurde dieses Wort verwendet, um dies auszudrücken. Hadhrat Ibn Umar (r.a.) erklärte es folgendermaßen: über den gerechten Preis einer Ware zu bieten, obwohl du nicht die Absicht hast, sie zu kaufen. Du tust dies, damit andere deinem Gebot folgen, nachdem sie es gehört haben. Gewöhnlich geschieht dies mit dem Ziel, andere zu täuschen.
Um den Handel von Wuchergewinn und die Warenpreise von Täuschung freizuhalten und zu reinigen, verbot der edle Prophet (s.a.s.), Waren bereits vor ihrem Eintreffen auf dem Markt – außerhalb des Marktes – aufzukaufen; andernfalls würde die Zufuhr von Waren auf dem eigentlichen Markt beeinträchtigt. Dadurch könnte auch kein korrekter Preis festgelegt werden. Denn eine korrekte Preisbestimmung wird durch das Verhältnis zwischen der Zufuhr von Waren auf dem Markt und ihrer Nachfrage (Nachfrage) ermöglicht. In der genannten Situation kennt der Verkäufer jedoch die Preise und Marktbedingungen nicht. Deshalb erklärte der edle Prophet (s.a.s.), dass der Verkäufer nach dem Eintreffen der Waren auf dem Markt das Recht habe, das frühere Geschäft aufzulösen.( Arabisch******************)
Wer betrügt, gehört nicht zu uns
Der Islam hat alle Formen und Methoden von Täuschung und Betrug für haram erklärt. Ob es nun um Kauf und Verkauf oder um andere menschliche Angelegenheiten geht: Ein Muslim soll Ehrlichkeit und Gerechtigkeit wahren. Aus islamischer Sicht ist „Nasīha in der Religion“ im Vergleich zu allen Arten materiellen Erwerbs und Lebensunterhalts überaus wertvoll und von größter Bedeutung.
Der edle Prophet (s.a.s.) sagte: ( Arabisch******************)
Solange Käufer und Verkäufer sich noch nicht getrennt haben, haben sie das Recht, den Vertrag aufzulösen. Wenn beide ehrlich sind und die Mängel der Ware offenlegen, wird ihr Kauf und Verkauf für beide gesegnet sein. Wenn sie jedoch beide auf Lügen zurückgreifen und die Mängel verbergen, wird der Segen ihres Kaufes und Verkaufes ausgelöscht. (Buchari)
Er sagte ferner: ( Arabisch******************)
Für niemanden ist der Verkauf einer Ware halal, wenn ihre Mängel nicht offengelegt werden. Wer davon weiß und es trotz seines Wissens nicht mitteilt, für den ist es ebenfalls nicht halal. (Hakim, Baihaqi)
Der edle Gesandte (s.a.w.) ging auf den Markt und sah dort einen Mann, der Getreide verkaufte. Es gefiel ihm sehr. Dann steckte er seine Hand in den Getreidehaufen und stellte fest, dass seine Hand nass geworden war. Darauf fragte er den Verkäufer: „O Getreidehändler, was ist das?“ Er antwortete: „Es ist durch Regenwasser nass geworden.“ Da sagte der Prophet (s.a.w.):( Arabisch******************)
„Warum hast du dieses feuchte Getreide nicht oben auf den Haufen gelegt, damit die Käufer es sehen können? … Das ist Täuschung. Und wer uns betrügt, gehört nicht zu uns.“ (Muslim)
In einer anderen Überlieferung heißt es: Der Prophet (s.a.w.) ging zu einem anderen Lebensmittelhändler. Dieser saß bei sehr guter Ware. Er steckte seine Hand hinein und stellte fest, dass sich ganz unten Lebensmittel von sehr schlechter Qualität befanden. Darauf sagte er zu ihm:( Arabisch******************)
„Verkaufe diese Lebensmittel getrennt und jene Lebensmittel ebenfalls gesondert. Wisse: Wer uns betrügt, gehört nicht zu uns.“ (Ahmad)
Die Muslime früherer Zeiten hielten sich an dieses Prinzip. Mängel an Waren legten sie offen dar und verheimlichten nichts davon. Beim Kaufen und Verkaufen sprachen sie stets die Wahrheit und ließen der Lüge keinen Raum. Sie wollten das Wohl der Menschen und betrogen niemanden.
Der berühmte Rechtsgelehrte Ibn Sirin verkaufte eine Ziege. Zum Käufer sagte er: „Indem ich dir den Mangel dieser Ziege mitteile, möchte ich meiner Verantwortung entledigt sein. Sie zerstreut das Gras mit ihren Füßen nach allen Seiten.“
Hasan ibn Salih verkaufte eine Sklavin. Er sagte zum Käufer: „Das Mädchen hat einmal zusammen mit ihrem Speichel Blut ausgespuckt.“ Es war nur ein einziges Mal geschehen. Dennoch konnte sein gläubiges Herz nicht schweigen, ohne dies zu erwähnen, obwohl zu befürchten war, dass dadurch der Preis sinken würde.
Häufiges Schwören beim Verkauf
Wenn zu einer Täuschung auch falsche Schwüre hinzukommen, wird diese Handlung noch viel stärker haram. Der edle Prophet (s.a.) verbot den Händlern ausdrücklich, allgemein Eide zu schwören und insbesondere falsche Schwüre zu leisten. Er sagte: ( Arabisch******************)
Durch Schwüre kann man Waren zwar verkaufen, doch man erlangt keinen Segen.
Der edle Prophet mochte es keineswegs, beim Verkauf häufig zu schwören. Denn erstens besteht dabei die Gefahr, dass die beiden Vertragsparteien in Täuschung verwickelt werden. Zweitens besteht die Befürchtung, dass dadurch die Ehre des heiligen Namens Allahs verletzt wird.
Messen und Wiegen mit Mindermaß
Beim Verkauf von Waren ist es ebenfalls eine Form der Täuschung, beim Abmessen mit einem Messgefäß oder beim Wiegen mit einer Waage weniger zu geben. Im Heiligen Koran wird dieser Angelegenheit große Bedeutung beigemessen und sie am Ende der Sure al-Anʿām in die zehn Ermahnungen aufgenommen. Der Vers lautet: ( Arabisch******************)
Füllt die Messgefäße und die Waagen gerecht und vollständig. Wir erlegen keinem Menschen eine Verantwortung auf, die über seine Fähigkeit hinausgeht.
Er sagte: ( Arabisch******************)
Und wenn ihr messt, dann messt voll. Und wiegt mit einer zuverlässigen und genauen Waage. Diese Ordnung ist überaus segensreich und hinsichtlich ihrer Folgen sehr gut und vortrefflich. (Sure Banī Isrāʾīl: 35)
Er sagte: ( Arabisch******************)
Wehe denjenigen, die beim Maß und Gewicht kürzen. Wenn sie den Menschen etwas abmessen, nehmen sie es vollständig entgegen. Wenn sie aber für sie abmessen oder wiegen, geben sie weniger. Denken sie denn nicht daran, dass sie an jenem schweren Tag auferweckt werden, an dem alle Menschen vor dem Herrn der Welten stehen werden? (Sure al-Mutaffifin: 1–6)
Es ist die Pflicht jedes Muslims, in dieser Angelegenheit nach besten Kräften das Prinzip vollkommener Gerechtigkeit und Fairness zu befolgen. Denn vollkommene und wirkliche Gerechtigkeit und Fairness sind vielleicht schwer vorstellbar. Deshalb sagt der Koran zusammen mit der Anweisung, vollständig zu messen: Wir legen niemandem eine Aufgabe auf, die seine Fähigkeiten übersteigt.
Im Edlen Koran wird von den Völkern berichtet, die in ihren gegenseitigen Angelegenheiten und Geschäften Unrecht begingen, insbesondere das Prinzip der Gerechtigkeit beim Maß und Gewicht verletzten und die Menschen beim Verkauf ihrer Waren betrogen. Allah, der Erhabene, sandte zu diesen Völkern Propheten und Gesandte. Sie bemühten sich, sie zu bessern und zur Gerechtigkeit zu führen, ebenso wie sie sich bemühten, sie zum Glauben an den Monotheismus zu bewegen.
Zu ihnen gehörte auch das Volk des Propheten Shuʿaib. Er rief sie öffentlich zum Glauben auf und warnte sie vor den Folgen des Ungehorsams. Er sagte zu ihnen: ( Arabisch******************)
Gebt das Maß vollständig und schädigt die Menschen nicht. Wiegt mit einer zuverlässigen Waage und gebt den Menschen ihre Waren nicht verkürzt; und stiftet auf der Erde nicht Unheil, indem ihr das Maß überschreitet. (Sure asch-Schuʿara: 181–183)
Diese Anweisung ist für die muslimische Gemeinschaft verbindlich. In ihrem Leben, in ihren Beziehungen zu den Menschen und bei all ihren gegenseitigen Geschäften müssen sie dieses Prinzip befolgen. Daher ist es ihnen nicht erlaubt, beim Kaufen und Verkaufen mit zwei verschiedenen Maßen und zwei verschiedenen Waagen zu handeln: ein Maßstab für sich selbst und ein anderer allgemeiner Maßstab für die übrigen Menschen. Im Islam ist es völlig unzulässig, sich selbst und den eigenen Angehörigen gegenüber auf eine Weise zu handeln und gegenüber den übrigen Menschen auf eine andere Weise. Denn dann würde man das, was einem selbst und den eigenen Anhängern zusteht, vollständig einfordern und sogar mehr nehmen, während man den anderen weniger gäbe und sie schädigte. Es kann keine größere Ungerechtigkeit geben als diese.
Ankauf von Diebesgut
Der Islam hat den Kampf gegen Verbrechen und kriminelle Neigungen erklärt. Er hat die Verbrecher in einen engen Wirkungskreis eingeschlossen. Daher ist es einem Muslim nicht erlaubt, wissentlich Waren zu kaufen, die entführt oder gestohlen oder dem Eigentümer unrechtmäßig weggenommen wurden; denn dadurch würde er dem Entführer, dem Dieb und dem Räuber bei ihrer Tat helfen. Der edle Prophet (S) sagte:( Arabisch******************)
Wer wissentlich gestohlene Waren kauft, wird zum Teilhaber an dessen Sünde und Unrecht. (al-Bayhaqi)
Selbst wenn seit dem Diebstahl der Ware eine lange Zeit vergangen ist, wird ihre Sünde dadurch nicht beseitigt. Denn im Islam macht der Ablauf langer Zeit das Verbotene nicht erlaubt. Er hebt das Recht des rechtmäßigen Eigentümers nicht auf. Auch die von Menschen geschaffenen Gesetze folgen diesem Grundsatz.
Zins ist haram
Im Islam ist es uneingeschränkt erlaubt, durch Handel Gewinn aus dem Kapital zu erzielen. Allah, der Erhabene, sprach:( Arabisch******************)
O ihr Gläubigen! Verzehrt nicht unrechtmäßig das Eigentum des anderen. Wenn jedoch ein Handel im gegenseitigen Einverständnis aller Beteiligten zustande kommt, ist daran nichts auszusetzen.
Im Koran werden diejenigen gelobt, die auf der Welt Handel treiben und in der Welt von Land zu Land reisen; es heißt:( Arabisch******************)
und andere, die im Land umherziehen und Allahs Gunst suchen. (Sure al-Muzzammil: 20)
Doch den Weg, durch Zinsen „Gewinn“ zu erzielen, hat der Islam vollständig versperrt und verboten. Ob der Betrag gering oder hoch ist – im Islam ist all dies verboten.
Ob der Betrag gering oder hoch ist – alles ist haram. Den Juden war dieses Zinsgeschäft verboten worden, doch trotz alledem betrieben sie es. Dafür wurden sie getadelt. Unter den zuletzt offenbarten Versen des Korans befindet sich auch dieser Vers:( Arabisch******************)
O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und lasst den noch ausstehenden Zins sein, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr dies jedoch nicht tut, dann macht euch bereit zum Krieg gegen Allah und Seinen Gesandten. Wenn ihr aber bereut, dann steht euch euer Kapital zu. Ihr sollt weder Unrecht tun noch Unrecht erleiden. (Sure al-Baqara: 278–279)
Der edle Gesandte (s.a.w.s.) hat dem Zins, den Zinsnehmern und den Betreibern von Zinsgeschäften den Krieg erklärt. Er hat klar erläutert, welche Gefahr infolge dieses Zinses über dem gesellschaftlichen Leben immer bedrohlicher wird. Er sagte:( Arabisch******************)
Wenn Zins und Unzucht in einem Land oder einer Stadt weit verbreitet sind, wird es unvermeidlich, dass Allahs Strafe über sie kommt. (Hakam)
Unter den himmlischen Religionen ist dies keine alleinige Erklärung des Islam. In der religiösen Schrift der Juden, im Alten Testament, heißt es:
Wenn du einem von meinen Angehörigen aus deinem Volk, einem Bedürftigen, Geld leihst, dann sollst du ihm gegenüber nicht wie ein Zinsnehmer sein; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. (Exodus, Kapitel 22, Vers 25)
Und in der religiösen Schrift der Christen heißt es:
Liebt eure Feinde, tut ihnen Gutes und leiht, ohne jemals die Hoffnung aufzugeben; dann wird euer Lohn groß sein. (Neues Testament – Lukas, Vers 35, Kapitel 6)
Es ist äußerst bedauerlich, dass im Buch „Altes Testament“ die Bestimmung, Geld nicht gegen Zinsen zu verleihen, durch eine Änderung auf die Juden beschränkt wurde. Mit „Bruder“ waren nur sie gemeint, während den anderen Menschen freie Hand gegeben wurde, Geld gegen Zinsen zu verleihen.
Die Begründung für das Zinsverbot
Der Islam ist in der Frage des Zinses äußerst streng vorgegangen und hat ihn mit nachdrücklichen Worten verboten. Dadurch hat er insgesamt das Wohl der Menschen gefördert und sie davor bewahrt, dass ihre Moral, ihre Gesellschaft und ihre Wirtschaft zugrunde gehen.
Im Zusammenhang mit der Begründung des Zinsverbots haben die Gelehrten mehrere schwerwiegende Gründe angeführt; durch moderne Analysen und Überlegungen sind diese noch deutlicher hervorgetreten.
Wir halten es für ausreichend, an dieser Stelle das anzuführen, was Imam ar-Razi in seinem Tafsir geschrieben hat. Er schrieb:
Erstens nimmt der Zins den Menschen Geld ab, ohne irgendeine Gegenleistung zu erbringen. Denn wer eine Taka für zwei Taka verkauft, erhält eine Taka zusätzlich, muss dafür aber nichts geben. Das Geld der Menschen dient schließlich dazu, ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Es besitzt zudem eine besondere und große Würde. Im Hadith heißt es:( Arabisch******************)
Das Vermögen eines Menschen besitzt genau dieselbe Würde wie das Blut eines Menschen.
Daher ist es nur folgerichtig, dass die Annahme ohne jegliche Gegenleistung vollständig haram ist.
Zweitens macht die Abhängigkeit vom Einkommen durch Zinsen die Menschen abgeneigt und unwillig, durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Wenn man durch verzinsliche Geschäfte oder zinsbasierte Investitionen zusätzliches Geld erhalten kann, sei es sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, wird in den Menschen kein Bedürfnis entstehen, durch Arbeit, Handel und industrielle Produktion Mühe auf sich zu nehmen; infolgedessen wird das System des Gemeinwohls zerfallen. Wenn jedoch Handel und Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, Bauwesen und dergleichen nicht betrieben werden, kann man keinerlei Hoffnung auf das Wohlergehen der Menschheit hegen.
Unserer Ansicht nach ist dies der Grund, weshalb Zinsen aus wirtschaftlicher Sicht haram sind.
Drittens wird dadurch das unter den Menschen der Gesellschaft übliche System des gegenseitigen Verleihens und Aufnehmens von Darlehen zerrüttet. Denn wenn Zinsen als haram gelten, werden die Menschen darauf eingestellt sein, dass sie, wenn sie einen Taka als Darlehen aufnehmen, genau diesen einen Taka zurückzahlen. Wenn Zinsen jedoch halal oder üblich sind, wird die Notlage die Menschen dazu zwingen, statt eines Taka zwei Taka zu geben und zu nehmen. Infolgedessen wird es zwischen den Menschen keinerlei gegenseitige Herzlichkeit, Wohlwollen, Barmherzigkeit oder Güte mehr geben.
Und dies ist der ethische Grund dafür, dass Zinsen haram sind.
Viertens ist der Darlehensgeber gewöhnlich reich, während der Darlehensnehmer arm ist. Wenn nun ein zinsbasiertes Darlehenssystem besteht, würde man dem reichen Menschen das Recht geben, von dem armen und schwachen Menschen zusätzliches Geld zu nehmen. Im gnadenreichen und wohlwollenden System des Erhabenen, Barmherzigen Allah kann dies jedoch keinesfalls zulässig sein.
Dies ist der soziale Grund dafür, dass Zinsen haram sind. Das bedeutet, dass das Zinssystem dem Starken freie Hand gibt, den Schwachen im Interesse des Starken auszubeuten. Dadurch wird der Reiche noch reicher, während der Arme in immer größere Armut gestürzt wird; eine Gesellschaftsschicht wird von Tag zu Tag wohlhabender und beutet zahlreiche andere Schichten aus und richtet sie zugrunde. Infolgedessen nehmen Hass und Feindschaft zwischen den verschiedenen Schichten der Gesellschaft immer weiter zu. Das Feuer gegenseitiger Auseinandersetzungen und Kämpfe lodert in der Gesellschaft mit gewaltiger Heftigkeit. Schließlich führt dies zu völliger Zerstörung und einer umfassenden gesellschaftlichen Katastrophe. Auch die Sozialgeschichte der Neuzeit bestätigt die Wahrheit und Richtigkeit dieser Aussage. Es zeigt sich, dass gerade die Zinsen und die Zinsnehmer zu einer gewaltigen Bedrohung für Politik, Staat, Verwaltung sowie Frieden und Sicherheit geworden sind.
Der Zinsgeber und der Verfasser des Zinsdokuments
Die Reichen nehmen Zinsen und gewähren auf Zinsbasis Darlehen. Sie geben dem Schuldner Geld unter der Bedingung, dass er zusätzlich zum Kapital einen Mehrbetrag zurückzahlt. Ein solcher Mensch ist sowohl bei Allah als auch bei den Menschen verflucht. Aus islamischer Sicht sind jedoch nicht nur diejenigen schuldig, die Zinsen nehmen: Auch diejenigen, die Zinsen zahlen oder andere dazu bringen, Zinsen zu zahlen, sind an dieser Sünde beteiligt. Diejenigen, die den Zinsvertrag schreiben und ihn bezeugen, sind keineswegs weniger schuldig. In einem Hadith heißt es:( Arabisch******************)
Allah, der Erhabene, hat alle verflucht, die Zinsen nehmen, Zinsen zahlen, als Zeugen dabei anwesend sind oder den entsprechenden Vertrag schreiben. (Musnad Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i, Ibn Madscha)
Wenn jedoch eine dringende Notwendigkeit besteht, ein Darlehen auf Zinsbasis aufzunehmen, dann ist nur derjenige, der die Zinsen nimmt, sündig. Allerdings:
1. Es muss tatsächlich eine Notwendigkeit bestehen. Es darf nicht lediglich darum gehen, die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder den Umfang von Entwicklungsprojekten zu erweitern. Mit Notwendigkeit ist gemeint, dass ein Mensch ihr selbst dann nicht entkommen kann, wenn er dies versucht, außer indem er sich zugrunde richtet. So sehen sich Menschen manchmal gezwungen, ein solches zinsbasiertes Darlehen aufzunehmen, um unverzichtbare Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und medizinische Behandlung zu decken.
2. Es muss ausschließlich auf die Deckung des eigenen Bedarfs beschränkt bleiben. Wenn beispielsweise zehn Taka benötigt werden, dürfen nicht elf Taka aufgenommen werden.
3. Man muss sich mit aller Kraft darum bemühen, sich von den Zinsen zu befreien. Es ist die Pflicht der muslimischen Gemeinschaft, einem Menschen in solcher Bedrängnis zu helfen. Findet der Bedrängte jedoch keinen anderen Ausweg, als ein zinsbasiertes Darlehen aufzunehmen, darf er ein solches Darlehen aufnehmen; Voraussetzung ist jedoch, dass in seinem Herzen kein Verlangen danach entsteht und dass er dabei keine Grenzen überschreitet. In einem solchen Fall wird Allah ihm vielleicht vergeben.
4. Wenn er aus Bedrängnis gezwungen ist, dies zu tun, muss er es mit größtem Widerwillen tun. Er darf damit nicht zufrieden sein, sondern muss seine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen. Er darf dies nur so lange tun, bis Allah für ihn eine andere Möglichkeit geschaffen hat.
Der Prophet suchte Zuflucht davor, Schulden aufzunehmen
Jeder Muslim sollte wissen, dass der Islam dazu angeleitet hat, im Leben Ausgewogenheit zu schaffen und in der Wirtschaft einen mittleren Weg einzuhalten. Allah, der Erhabene, hat gesagt: ( Arabisch******************)
Überschreitet nicht das Maß. Denn Allah liebt diejenigen nicht, die das Maß überschreiten.
( Arabisch******************)Verschwendet nicht. Denn diejenigen, die ihr Vermögen sinnlos ausgeben, sind Brüder und Gefährten des Satans. (Sure Banī Isrāʾīl: 26–27)
Der erhabene Koran hat die Muslime angewiesen, auf Allahs Weg Vermögen auszugeben. Er hat ihnen jedoch nicht befohlen, ihr gesamtes von Allah gegebenes Vermögen auszugeben, sondern lediglich einen Teil davon. Wer einen Teil seines eigenen Einkommens auf Allahs Weg ausgibt, wird vermutlich niemals arm und bedürftig werden. Die unabdingbare Forderung dieser mittleren und ausgewogenen Grundsätze besteht darin, dass kein Muslim jemals gezwungen sein sollte, ein Darlehen aufzunehmen. Insbesondere hat der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) es niemals bevorzugt, dass ein Muslim Schulden aufnimmt. Denn für einen unabhängigen Menschen mit Würde werden Schulden zum Anlass nächtlicher Sorgen und tagsüber zu einer Ursache der Erniedrigung. Der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) suchte stets Zuflucht bei Allah davor, Schulden aufzunehmen. Er pflegte dieses Bittgebet zu sprechen: ( Arabisch******************)
O Allah! Ich suche Zuflucht bei Dir vor der Zunahme der Schuldenlast und vor heftigem Zorn.
Er sagte: ( Arabisch******************)
Ich suche Zuflucht bei Allah vor Unglauben und Schulden.
Ein Mann fragte: O Gesandter! Sind Unglaube und Schulden deiner Ansicht nach dasselbe? Er antwortete: Ja.
Er pflegte im Gebet häufig folgendes Bittgebet zu sprechen: ( Arabisch******************)
O Allah, ich suche bei Dir Zuflucht vor Sünde und Verschuldung.
Eines Tages wurde er gefragt: ( Arabisch******************)
O Gesandter Allahs! Warum suchst du so häufig Zuflucht vor Verschuldung? Er antwortete: Wenn ein Mensch verschuldet ist, lügt er beim Sprechen und bricht seine Versprechen. (an-Nasa’i, al-Hakim)
Wie schwerwiegend Verschuldung aus moralischer Sicht ist, wird durch diese Hadithe unwiderlegbar und sonnenklar bewiesen.
Wenn die Leiche eines Verstorbenen zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gebracht wurde, damit das Totengebet für ihn verrichtet werde, und er erfuhr, dass dieser verschuldet gestorben war und nichts hinterlassen hatte, womit die Schuld hätte beglichen werden können, verrichtete er nicht das Totengebet für ihn. Indem er das Totengebet nicht verrichtete, wollte er die Menschen lediglich vor den schwerwiegenden Folgen der Verschuldung warnen. Später, als sich in den Händen des edlen Gesandten große Mengen an Beutegut und Vermögen angesammelt hatten, sorgte er daraus für die Begleichung der Schulden der Verstorbenen. Er sagte: ( Arabisch******************)
Alle Sünden eines Märtyrers werden vergeben. Doch die Schuld wird nicht erlassen. (Muslim)
Im Lichte dieser Aussagen muss man sagen, dass ein Muslim niemals Schulden aufnehmen sollte. Gerät er jedoch in eine äußerst dringende und schwierige Notlage, ist dies etwas anderes. Wenn er unter diesen Umständen verschuldet wird, muss er stets den festen Vorsatz haben, die Schuld zurückzuzahlen. In einem Hadith heißt es: ( Arabisch******************)
Wer von anderen ein Darlehen aufnimmt und die Absicht hat, es zurückzuzahlen, dem wird Allah, der Erhabene, die Rückzahlung seines Darlehens ermöglichen. Wer jedoch ein Darlehen mit der Absicht aufnimmt, es nicht zurückzuzahlen oder es zu veruntreuen, den wird auch Allah zugrunde richten. (Buchari)
Wenn ein Muslim in der Regel nur dann bereit ist, ein Darlehen aufzunehmen, wenn er sich in äußerster Bedrängnis befindet, wie kann man ihn dann dazu zwingen, ein Darlehen auf Zinsbasis aufzunehmen?
Kauf auf Kredit zu einem höheren Preis
Hier scheint noch eine weitere Angelegenheit einer Erklärung zu bedürfen. So wie der Kauf von Waren gegen Barzahlung zulässig ist, ist auch der Kauf zu einem aufgeschobenen Preis aufgrund gegenseitiger Zustimmung nicht unzulässig. Dabei muss jedoch eine bestimmte Frist festgelegt werden. Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) kaufte selbst bei einem Juden Lebensmittel auf Kredit für seine Familie. Dafür verpfändete er jedoch sein Kettenhemd.
Wenn der Verkäufer jedoch wegen der nicht sofort erfolgenden Zahlung und des Kaufs auf Kredit einen höheren Warenpreis festsetzt – viele große Geschäftsleute verkaufen Waren zu einem erhöhten Preis unter der Bedingung, dass die Zahlung in Raten erfolgt –, sind viele Fiqh-Gelehrte der Ansicht, dass ein solcher Verkauf verboten ist. Denn der höhere Preis wird gerade als Gegenleistung für den Aufschub der Zahlung festgesetzt. Und das ist tatsächlich eine Art Zins. Die meisten gewöhnlichen Gelehrten und Fiqh-Gelehrten halten einen solchen Verkauf jedoch für zulässig. Sie sagen: Kauf und Verkauf sind grundsätzlich halal und zulässig. Es lässt sich kein Beweis dafür finden, ihn für verboten zu erklären. Außerdem ist ein solcher Handel nicht in jeder Hinsicht einem Zinsgeschäft gleich. Ihrer Ansicht nach hat der Verkäufer unter verschiedenen Gesichtspunkten das Recht, wegen des Verkaufs zum aufgeschobenen Preis einen höheren Warenpreis festzusetzen. Dieser Preis darf jedoch keinesfalls übermäßig hoch sein; eine Situation, in der der Käufer dadurch Unrecht erleidet, ist nicht vertretbar. Andernfalls wäre auch dies verboten.
Imam asch-Schaukani schrieb: Äußerlich betrachtet ist ein solcher Kauf und Verkauf zulässig. Denn dafür gibt es mehrere allgemeine Belege. Auch nach der Auffassung der Rechtsgelehrten asch-Schafiʿis, Abu Hanifas und Zaid ibn Ali ist er zulässig.( Arabisch******************)
Vorauszahlung des Preises und spätere Entgegennahme der Ware
Wenn dem Verkäufer ein bestimmter Preis im Voraus gezahlt und nach Ablauf einer festgelegten Frist im Gegenzug die Ware entgegengenommen wird, wird dies in der islamischen Terminologie als Salam-Kauf bezeichnet und ist zulässig. In Medina war dies weit verbreitet. Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat dafür jedoch einige Bedingungen festgelegt; wenn diese eingehalten werden, ist die vollständige Übereinstimmung mit der Scharia gewährleistet.
Hazrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam nach Medina und sah, dass die Bewohner Medinas den Preis im Voraus entrichteten, um dafür nach einem oder zwei Jahren eine Ernte zu erhalten.
Darauf sagte der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):( Arabisch******************)
Wer sich zum Kauf einer Sache gegen Vorauszahlung verpflichtet, soll deren Gewicht, Menge und Lieferzeit genau festlegen.
Wenn Menge, Gewicht und Zeit im Voraus genau festgelegt sind, besteht keine große Gefahr gegenseitiger Streitigkeiten und Unstimmigkeiten. Auch der Spielraum für Betrug wird dadurch erheblich eingeschränkt. Gerade deshalb untersagte der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Vorschussverkauf der Früchte eines bestimmten Baumes. Denn dabei besteht die Gefahr von Täuschung und Betrug. Oft trägt ein Baum infolge einer Naturkatastrophe überhaupt keine Früchte. Dann entsteht eine äußerst schwierige Lage.
Die richtige Vorgehensweise bei einem solchen Geschäft könnte darin bestehen, nicht die Ernte eines bestimmten Baumes oder eines bestimmten Grundstücks zur Bedingung zu machen. Vielmehr kann der Handel unter alleiniger Festlegung von Gewicht und Menge abgeschlossen werden. Wenn jedoch dem Eigentümer des Baumes oder Grundstücks auf unrechtmäßige Weise ein Vorteil abgenötigt wird, das heißt, wenn er zu diesem Geschäft gezwungen wird, besteht die Möglichkeit, dass es haram ist.
Gegenseitige Zusammenarbeit von Arbeit und Kapital
Manche sagen, dass Allah, der Erhabene, die Menschen entsprechend Seiner eigenen Schöpfungsweisheit mit Seinen unerschöpflichen Gaben gesegnet hat. Es gibt viele Menschen, die über grenzenloses Wissen, Talent und Arbeitsfähigkeit verfügen, aber kein Geld besitzen. Andererseits gibt es auch viele Menschen, deren finanzielle Mittel scheinbar unbegrenzt sind, die jedoch jeder Befähigung und Arbeitsfähigkeit entbehren. Nun stellt sich die Frage: Warum übergeben diejenigen, die über Vermögen verfügen, ihr Vermögen nicht in die Hände arbeitsfähiger Menschen? Wenn diese es erhalten, können sie es durch Arbeit und Mühe zu größerem Nutzen führen. Und die Besitzer des Vermögens können im Gegenzug für ihr Vermögen an beträchtlichen Gewinnen beteiligt werden.
Auf diese Frage antworten wir, dass die islamische Scharia der Verbindung und Zusammenarbeit zwischen Kapital und Leistungsfähigkeit beziehungsweise zwischen Kapital und Arbeit keine Hindernisse in den Weg gelegt hat. Vielmehr hat sie auf der Grundlage von Gerechtigkeit und Fairness sowie einer fehlerfreien, sachgerechten Geschäftsführung eine Form der Zusammenarbeit entwickelt. Wenn ein wohlhabender Mensch daher mit seinem Partner auf der Grundlage einer Beteiligung ein gewinnbringendes Geschäft betreiben möchte, muss er alle Folgen dieser Partnerschaft verantwortungsvoll übernehmen. In der Terminologie der islamischen Scharia wird dies „Mudaraba“ oder „Qirad“ genannt. Die Rechtsgelehrten haben für dieses Geschäft die Bedingung aufgestellt, dass beide Parteien an allem, sowohl am Gewinn als auch am Verlust, beteiligt sein und dessen Anteil untereinander aufteilen müssen. Für die eine Partei können dies fünfzig Prozent, ein Drittel oder ein Viertel sein, während der Rest der anderen Partei zufällt. Sobald das eigentliche Geschäft auf diese Weise vereinbart ist und Gewinn erzielt wird, wird dieser gemäß dem Vertrag zwischen beiden Parteien verteilt. Entsteht ein Verlust, muss dieser vom Gewinn abgezogen und der verbleibende Betrag entsprechend den vereinbarten Anteilen verteilt werden. Übersteigt der Verlust den Gewinn, wird der überschüssige Verlust aus dem Kapital genommen. Dass dem Kapitaleigentümer sein Verlustanteil vom Kapital abgezogen werden muss, ist keineswegs verwunderlich. Denn auch sein Partner muss den Verlust an Arbeit und Mühe hinnehmen.
Das ist die islamische Regelung in dieser Angelegenheit. Für den Eigentümer des Kapitals eine Gewinnspanne festzulegen und ihr Schutz zu garantieren – ihm also unabhängig davon, ob ein Gewinn oder ein Verlust entsteht, weiterhin Gewinn zu zahlen –, widerspricht vollständig den Grundsätzen der Gerechtigkeit und dem System der gerechten Behandlung. Dadurch wird dem Kapital gegenüber Fähigkeit und Arbeit ein weit über das Erforderliche hinausgehender und unbegründeter Vorrang eingeräumt. Darüber hinaus widerspricht dies auch jener Lebensordnung, die dem Menschen einerseits Gewinn ermöglicht, andererseits aber auch Verluste berücksichtigt. Nicht nur das: Dadurch wird zudem die Neigung unterstützt, Einkommen unbedingt abzusichern. Der Betreffende braucht dafür weder zu arbeiten noch irgendein Verlustrisiko auf sich zu nehmen. In Wirklichkeit wird dies somit dem Zins und dem Zinsgeschäft gleich.
Der edle Prophet (ﷺ) verbot, Land unter einer solchen Aufteilungsvereinbarung zu bewirtschaften, bei der eine Partei die Ernte eines bestimmten Landesteils und die andere Partei die Ernte eines anderen bestimmten Landesteils erhält. Ebenso verbot er die Bewirtschaftung gegen einen festgelegten Anteil der Ernte. Denn dies gleicht genau dem Zins oder dem Glücksspiel. Es kann sein, dass in jenem bestimmten Teil des Landes überhaupt keine Ernte entsteht oder dass die Ernte nicht einmal die festgelegte Menge erreicht. Dadurch kann eine Partei völlig leer ausgehen, während die andere Partei vollständig profitiert. Ein solcher Zustand kann keineswegs gerecht sein.
Die Mudāraba ist im Islam erlaubt. Dafür gilt jedoch die Bedingung, dass einer Partei kein garantierter Gewinn zugesichert werden darf, ohne die Gewinne und Verluste des eigentlichen Geschäfts zu berücksichtigen. Über diese Auffassung besteht ein Konsens. Wird eine solche Bedingung gestellt, ist die Mudāraba aus demselben Grund unzulässig, aus dem die Mudāraba unzulässig wird. Auch die gemeinsame Bewirtschaftung von Land wird aus einem ähnlichen Grund unzulässig. Die Rechtsgelehrten sagen: Wenn eine Partei als Bedingung für ihren Gewinn einen bestimmten Geldbetrag festsetzt und das Geschäft tatsächlich genau diesen Betrag an Gewinn erbringt, bedeutet dies, dass die gesamte Gewinnsumme an eine einzige Partei fällt; vielmehr besteht sogar die Möglichkeit, dass überhaupt kein Gewinn entsteht. Wenn jemand das Geschäft unter der Bedingung betreibt, einen höheren Gewinn zu erhalten, muss er geschädigt werden.( Arabisch******************)
Der oben dargelegte Grund steht vollkommen im Einklang mit dem grundlegenden Geist des Islam. Tatsächlich beruhen alle Grundsätze und Vorschriften des Islam auf einer festen, klaren und vollkommenen Gerechtigkeit.
Gegenseitige Beteiligung am Kapital
So wie es erlaubt ist, persönlich sein eigenes Kapital nach eigenem Ermessen in eine erlaubte Tätigkeit zu investieren und daraus Gewinn zu erzielen sowie es einer erfahrenen und qualifizierten Person gemäß den Bestimmungen der Mudāraba zur geschäftlichen Nutzung zu überlassen, ist es ebenso vollkommen erlaubt, dass Menschen, die Kapital investieren, sich zusammenschließen und im gegenseitigen Einvernehmen ein Industrieunternehmen, eine Handelsfirma oder eine Organisation gründen oder ein anderes Geschäft auf der Grundlage gegenseitiger Partnerschaft betreiben. Denn viele Arten von Geschäften erfordern unbedingt die Zusammenführung des Verstandes vieler Menschen und eines beträchtlichen Kapitals. Dies kann nur durch gegenseitige Unterstützung und Partnerschaft verwirklicht werden. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:( Arabisch******************)
Unterstützt einander bei guten, frommen und gottesfürchtigen Werken.
Zweifellos ist jede Handlung, die zum Wohl des Einzelnen oder der Gesellschaft beiträgt oder Schaden von ihnen abwendet, eine gute und gottesfürchtige Handlung. Voraussetzung ist jedoch, dass sie mit guter Absicht und einer aufrichtigen inneren Haltung ausgeführt wird.
Der Islam hat die gegenseitige Partnerschaft nicht nur für zulässig und rechtmäßig erklärt, sondern gesagt, dass gerade darin Segen liegt. Darin liegt sowohl das Versprechen, in dieser Welt Allahs Hilfe zu erlangen, als auch die Hoffnung, im Jenseits dafür großen Lohn zu erhalten. Eine Partnerschaft muss jedoch innerhalb der zulässigen Grenzen betrieben werden und sich sorgfältig von Zins, Täuschung, Betrug, Unrecht, Gier und Treulosigkeit fernhalten. Der edle Prophet (s.a.w.s.) sagte über solche Geschäftspartner:( Arabisch******************)
Allahs Beistand gilt den beiden Partnern, solange keiner von ihnen den anderen betrügt. Wenn einer den anderen verrät, entzieht Allah ihnen diesen Beistand und stellt ihn ein.
Der edle Gesandte (s.a.w.s.) überlieferte Allahs Worte mit den folgenden Worten:( Arabisch******************)
Ich bin der Dritte von zwei Geschäftspartnern, solange keiner von ihnen den anderen verrät. Wenn einer den anderen verrät, ziehe ich mich aus ihrer Mitte zurück, und Satan tritt an deren Stelle.
Versicherungsgesellschaft
Eine äußerst moderne Form des Geschäfts ist die Versicherungsgesellschaft. Versicherungen gibt es in verschiedenen Formen. Besonders hervorzuheben sind Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und Feuerversicherungen. Die Frage, wie die islamische Scharia dies beurteilt, ist jedoch Gegenstand unserer Erörterung. Ist es im Islam erlaubt, ein solches Geschäft zu betreiben? Bevor diese Frage beantwortet werden kann, muss man die Beschaffenheit der Versicherungsgesellschaften kennen. Ebenso muss man wissen, welcher Art die Beziehung zwischen demjenigen, der eine Versicherung abschließt, und der Versicherungsgesellschaft ist. Mit anderen Worten: Wird der Versicherungsnehmer als Teilhaber am eigentlichen Unternehmen der Gesellschaft betrachtet? Wenn dies der Fall wäre, müsste der Versicherungsnehmer gleichermaßen an Gewinn und Verlust des eigentlichen Geschäfts beteiligt sein. Bei einer Unfallversicherung muss der Versicherungsnehmer der Gesellschaft jährlich einen bestimmten Geldbetrag zahlen. Wenn das versicherte Geschäft von keinem Unfall betroffen wird, nimmt die Gesellschaft das gesamte Geld, das der Eigentümer dieses Geschäfts eingezahlt hat, an sich und behält es vollständig; nichts davon wird zurückerstattet. Tritt jedoch ein Unfall ein, wird der festgelegte Betrag als Entschädigung ausgezahlt. Diese Regelung entspricht jedoch nicht dem Wesen einer Partnerschaft oder eines partnerschaftlichen Geschäfts.
Bei einer Lebensversicherung gilt: Wenn eine Versicherung über zweitausend Taka abgeschlossen und nach Zahlung der ersten Rate der Tod eintritt, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf die vollen zweitausend Taka. Wäre er jedoch wie ein Teilhaber am eigentlichen Unternehmen zu behandeln, dürfte er nur den eingezahlten Betrag und den entsprechenden Gewinn erhalten. Zweitens gilt: Wenn der Versicherungsnehmer gegen die Bestimmungen der Gesellschaft verstößt und nicht in der Lage ist, die Raten zu zahlen, muss er den gesamten eingezahlten Betrag oder einen Teil davon verlieren. Dass diese Regelung ungerecht, unterdrückend und auf einer unwahren Bedingung beruht, versteht sich von selbst.
Selbst wenn beide Parteien dieser Bedingung aus eigenem Einverständnis zustimmen und sich an einen solchen Vertrag binden – unabhängig davon, ob sie ihre jeweiligen Interessen sorgfältig bedacht und verstanden haben –, bleibt dies unzulässig. Denn auch Zinsgeber und Zinsnehmer schließen einen solchen Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Auch diejenigen, die Glücksspiel betreiben, tun dies mit gegenseitiger Zustimmung; dadurch kann das Verbotene niemals erlaubt werden. Eine solche Zustimmung ist nicht anerkennungsfähig. Es ist keineswegs so, dass darin nicht einmal ein geringes Maß an Täuschung und Überschreitung der Grenzen enthalten wäre. Darin ist der Gewinn der einen Partei sicher, während der Gewinn der anderen Partei völlig ungewiss ist. In solchen Fällen muss die eigentliche Grundlage vollkommene, unverfälschte Gerechtigkeit und Fairness sein. In jeder Hinsicht muss dies so sichergestellt werden, dass weder man selbst geschädigt wird noch andere zu Schaden kommen.
Ist eine Versicherungsgesellschaft eine gegenseitige Hilfsorganisation?
Die Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft gleicht keinem partnerschaftlichen Geschäft. Wie ist diese Beziehung dann beschaffen? Handelt es sich zwischen ihnen um ein Verhältnis gegenseitiger Hilfe? Sind diese Einrichtungen gegenseitige Hilfsorganisationen, die durch die Unterstützung oder Beteiligung der Spender betrieben werden? Und dient die finanzielle Beteiligung dem Zweck, einander zu helfen? … Dass dem nicht so ist, liegt klar auf der Hand.
Für gegenseitige Hilfe ist es wünschenswert, ein einwandfreies Vorgehen anzunehmen. Die Unterstützung Bedürftiger sollte ihr Ziel sein, und zu diesem Zweck sollte das Geld gesammelt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
1. Jeder Einzelne soll einen festgelegten Betrag aus brüderlicher Verbundenheit als Spende entrichten, und aus diesem Fonds dürfen ausschließlich Menschen unterstützt werden, die von Not betroffen sind.
2. Um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, dürfen ausschließlich rechtmäßige Wege beschritten werden.
3. Niemand soll mit dem Zweck spenden, im Falle eines Unfalls einen bestimmten Geldbetrag zu erhalten. Vielmehr muss aus dem Fonds der Einrichtung nach Möglichkeit eine Zahlung vorgesehen sein, durch die der Schaden vollständig oder in ausreichendem Umfang ausgeglichen werden kann.( Arabisch******************)
4. Eine Spende ist eine Spende. Sie zurückzufordern, ist gänzlich haram. Wenn sich also ein Unfall ereignet, muss der Fall gemäß den Vorschriften der Scharia geprüft und beurteilt werden.
Diese Bedingungen können nur auf bestimmte Organisationen und Einrichtungen Anwendung finden, die genau zu diesem Zweck gegründet wurden. Die Einzelnen entrichten dort ihren monatlichen Anteil als Spende; sie haben keinerlei Recht, ihn zurückzufordern. Es darf nicht die Bedingung gelten, dass sie im Unglücksfall einen bestimmten Geldbetrag erhalten müssen.
Doch bei den Versicherungsunternehmen und insbesondere bei der Lebensversicherung werden die folgenden Bedingungen überhaupt nicht auferlegt. Ihre Lage ist völlig anders.
1. Die Versicherungsnehmer (Policyholder) zahlen die Beiträge nicht als Spende. Dieser Gedanke kommt ihnen auch nicht in den Sinn.
2. Die Versicherungsunternehmen investieren ihr Kapital in verbotene Zinsgeschäfte und erzielen daraus Gewinne. Doch kein Muslim darf sich an Zinsgeschäften beteiligen. In dieser Frage sind sich sowohl die Erleichterungen Suchenden als auch die Strengen einig.
3. Nach Ablauf der Vertragsdauer erhält der Versicherungsnehmer sämtliche Beitragszahlungen zurück. Darüber hinaus erhält er noch einen zusätzlichen Betrag. Wie kann dieser zusätzliche Betrag anders als als Zins betrachtet werden?
Ebenso steht es völlig im Widerspruch zum Geist gegenseitiger Hilfe, einem wohlhabenden und leistungsfähigen Menschen mehr Geld zu geben als einem bedürftigen Armen. Denn es zeigt sich, dass ein vermögender Mensch eine Versicherung über einen hohen Betrag abschließt. Deshalb wird ihm im Todes- oder Unfallfall entsprechend ein weitaus höherer Betrag ausgezahlt. Doch dem Geist der Hilfe entsprechend wird Geld gegeben werden.
4. Wer den Versicherungsvertrag beenden möchte, muss bei dem ihm ausgezahlten Anteil einen erheblichen Verlust hinnehmen. Für einen solchen Verlust gibt es jedoch aus Sicht der Scharia keinen rechtmäßigen Grund.
Änderungen und Korrekturen
Trotz alledem ist es möglich, die derzeit verbreitete Unfallversicherung zu ändern und sie den islamischen Regeln und Grundsätzen sehr nahe zu bringen. Dafür muss man die Regel übernehmen, Spenden auf der Grundlage der Bedingung einer Gegenleistung anzunehmen. Der Versicherungsnehmer leistet dem Unternehmen finanzielle Hilfe unter der Bedingung, dass das Unternehmen ihm im Falle eines Unfalls eine Entschädigung zahlt; dadurch wird ihm geholfen und das Ausmaß der Not wird verringert. Nach der Auffassung mancher Rechtsgelehrter ist ein solcher Vertrag zulässig. Wenn derartige Änderungen und Korrekturen im Versicherungswesen umgesetzt werden und die Tätigkeiten der Versicherungsunternehmen zinsfrei sind, kann man davon ausgehen, dass es zulässig ist. Doch die gesamte Angelegenheit der Lebensversicherung ist von den Bestimmungen der Scharia sehr weit entfernt.
Das Versicherungssystem im Islam
Wir haben gesehen, dass die Versicherungsgesellschaften heute nicht nach den islamischen Vorschriften verfahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Versicherungswesen an sich dem Islam widerspricht. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Nur ihre gegenwärtig üblichen Grundsätze stehen nicht mit dem Islam in Einklang – das ist der eigentliche Sachverhalt. Wenn dabei islamgemäße Regeln und Grundsätze angewandt werden, wird es aus islamischer Sicht gewiss zulässig sein.
Tatsächlich hat die islamische Lebensordnung für die muslimische Bevölkerung und für die unter der Herrschaft eines islamischen Staates lebenden Menschen durch ein gemeinschaftliches System der Versorgung und des Unterhalts beziehungsweise durch die staatliche Schatzkammer, das Bayt al-Māl, ein Versicherungssystem zur Gewährleistung von Sicherheit eingerichtet. Das Bayt al-Māl des Islam ist in Wirklichkeit eine Versicherungsgesellschaft für die Bevölkerung. Es kommt allen zugute, die unter seiner Herrschaft leben.
Der Islam hat die Verantwortung übernommen, Menschen in Zeiten von Unfällen, Notlagen und Unglück zu helfen und sie zu unterstützen. Wenn jemand in Not gerät, kann er dem zuständigen staatlichen Verantwortlichen sein Problem vortragen. Die Regierung wird entsprechend für seinen Schadensersatz sorgen. Auch für die hilflosen Erben nach dem Tod ist Sicherheit gewährleistet.
Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) sagte:( Arabisch******************)
Meine Beziehung zu jedem Muslim ist ihm näher als seine eigene Beziehung zu sich selbst. Was ein Muslim an Vermögen hinterlässt, fällt seinem Erben zu. Wer jedoch Schulden oder hilflose kleine Kinder hinterlässt, dessen Schulden zu begleichen und für die Versorgung und Erziehung der Kinder zu sorgen, fällt in meine Verantwortung.
Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, die der Islam für die muslimische Bevölkerung eingerichtet hat, ist die für die Ausgabe der verpflichtenden Zakāt festgelegte Empfängergruppe ( Arabisch******************)die Verschuldeten. Einige frühere Koranausleger erklärten diesen Ausdruck mit den Worten:( Arabisch******************)
Zu den Gharimūn zählt derjenige, dessen Haus vollständig niedergebrannt ist oder dessen gesamtes Vermögen durch Überschwemmungen und Unwetter fortgerissen wurde.
Erzeugung von Ernteerträgen auf landwirtschaftlichen Flächen
Wenn ein Muslim nach den Vorschriften der Scharia Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks wird, ist es seine unabdingbare Pflicht, das Land zu bebauen und Ernte einzubringen oder Bäume und Pflanzen anzubauen und Früchte zu gewinnen. Es ist im Islam unzulässig, Land ohne Bebauung brachliegen zu lassen. Denn dadurch würde man die von Allah gewährten Gnaden geringschätzen. Man kann dies auch als Verschwendung von Besitz und Vermögen bezeichnen. Dabei hat der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ausdrücklich verboten, Besitz und Vermögen zu vernichten. Der Landbesitzer kann verschiedene Wege und Verfahren nutzen, um aus seinem Land Nutzen zu ziehen.
Verschiedene Möglichkeiten, Land zu nutzen
Der Landbesitzer wird das Land selbst bebauen. Er wird Bäume und Pflanzen setzen und für eine geeignete Bewässerung sorgen. Dadurch wird das Land Ernte hervorbringen oder die Pflanzen werden Früchte tragen. Dies ist in der Tat eine sehr lobenswerte Tat. Den Lohn für die Menschen, Vögel und Tiere, die aus diesen Feldern und Gärten Nutzen ziehen, erhält eben dieser Besitzer. Es ist allgemein bekannt, dass die bedeutenden Gefährten des edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Landwirtschaft betrieben und Gärten angelegt haben.
Die zweite Möglichkeit
Der Landbesitzer kann sein eigenes Land nicht selbst bebauen. Dann soll er sein Land einer Person leihweise überlassen, die es mit ihren eigenen Geräten, Arbeitskräften, Saatgut und Tieren bewirtschaftet. Der Landbesitzer selbst wird daraus jedoch nichts nehmen. Eine solche unentgeltliche Überlassung von Land ist im Islam erwünscht und lobenswert. Überliefert von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein). Der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch******************)
Wer Land besitzt, soll es selbst bebauen; andernfalls soll er es seinem Bruder zur Bebauung überlassen.
Überliefert von Dschābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte:( Arabisch******************)
Zur Zeit des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bewirtschafteten wir das Land nach der Regel der „Muzābara“. Daher fanden wir nach der Ernte hier und da die in den Ähren verbliebenen Körner. Da sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wer Land besitzt, soll es entweder selbst bewirtschaften oder es seinem Bruder unentgeltlich zur Bewirtschaftung überlassen. Wenn er auch das nicht tut, soll er es brachliegen lassen.“
„Muzābara“ bedeutet, das Land auf der Grundlage eines Anteils an ihm zu bewirtschaften.
Manche Menschen haben aufgrund der wörtlichen Bedeutung dieses Hadiths gesagt, dass diese beiden Arten, Nutzen aus dem Land zu ziehen, der Scharia entsprechen: Entweder bewirtschaftet man es selbst, oder man überlässt es jemandem ohne irgendeine Zahlung oder Gegenleistung zur Bewirtschaftung. Dies kann so geschehen, dass das Land demjenigen gehört, der sein Eigentümer ist, und die Ernte demjenigen, der es bewirtschaftet.
( Arabisch******************)
Es ist nicht richtig, Land gegen Geld oder eine Zahlung zur Bewirtschaftung zu überlassen. Auch aufgrund irgendeines anderen Vertrags darf das Land nicht überlassen werden. Es gibt nur eine Möglichkeit: Entweder bewirtschaftet der Eigentümer es selbst, oder er überlässt es einem anderen ohne irgendeine Gegenleistung.
ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Dass in diesen Hadithen dazu aufgefordert wird, Land zu überlassen, bedeutet nicht, dass dies verpflichtend ist. Es ist vielmehr nur mustahabb. Es auf diese Weise zu überlassen, ist eine besonders empfehlenswerte Handlung. Ibn Abī Dīnār überliefert, dass er den berühmten Schüler von Ibn ʿAbbās, Tāwūs, fragte: „Wie wäre es, wenn ich die ‚Muzābara‘ (die Bewirtschaftung von Land gegen einen Ernteanteil) unterlasse?“ Tāwūs antwortete: „Der größte Gelehrte, ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein), hat mir gesagt, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies nicht verboten hat. Er sagte es folgendermaßen:“( Arabisch******************)
„Dass ihr eurem Bruder Land ohne Gegenleistung überlasst, ist besser, als von ihm eine Abgabe dafür zu erheben. (Buchārī)“
Bewirtschaftung von Land gegen einen Ernteanteil
Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass jemand mit seinen eigenen Geräten, seinem Saatgut und seinen Tieren das Land bestellt und der Eigentümer ihm das Land unter der Bedingung überlässt, dass er einen zwischen beiden vereinbarten Anteil an der Ernte erhält, etwa die Hälfte oder ein Drittel. Es ist auch zulässig, wenn der Eigentümer demjenigen, der das Land bestellt, das Saatgut, die Geräte und die Tiere zur Verfügung stellt. Wenn die Landbestellung nach dieser Vereinbarung erfolgt, wird sie als gegenseitige Landbestellung, Landbestellung gegen einen Ernteanteil, Muḫābara oder Musāqāt bezeichnet.
Der edle Prophet (s.a.w.) ließ selbst das Land von Chaibar gegen die Bedingung bestellen, dass die Hälfte der Ernte abgegeben werde. (Buchārī, Muslim) Diejenigen Rechtsgelehrten, die eine solche gegenseitige „Landbestellung“ für zulässig halten, stützen sich auf diese oben erwähnte Handlung des edlen Gesandten (s.a.w.). Sie sagen: Dies ist eine bekannte, allgemein anerkannte und authentische Angelegenheit. Der edle Gesandte (s.a.w.) praktizierte diese Vorgehensweise sein ganzes Leben lang bis zu seinem Tod. Auch die Menschen nach ihm verfuhren ebenso. Danach folgten die rechtgeleiteten Kalifen bis zuletzt seinen Fußspuren. Es gab in Medina kein einziges Haus, dessen Bewohner nicht auf diese Weise Landwirtschaft betrieben hätten. Die Ehefrauen des edlen Propheten (s.a.w.) folgten ebenfalls diesem Grundsatz. Dies ist eine Angelegenheit, die nicht aufgehoben oder widerrufen worden sein kann. Denn eine Aufhebung oder Änderung dieses Grundsatzes hätte nur zu Lebzeiten des edlen Propheten (s.a.w.) erfolgen können. Wie könnte jedoch eine Handlung, die er bis zu seinem Tod ausübte, die die Kalifen nach ihm ebenfalls ausübten und bei der die Gefährten völlig einig waren und übereinstimmend handelten, aufgegeben und aufgehoben worden sein, ohne dass auch nur einer diesem Grundsatz widersprochen oder dagegen Einspruch erhoben hätte? Und wenn sie bereits zu Lebzeiten des edlen Gesandten (s.a.w.) aufgegeben worden wäre, wie konnten seine Anhänger danach weiterhin auf diese Weise Landwirtschaft betreiben? Wie konnte diese Angelegenheit verborgen bleiben, sodass selbst die rechtgeleiteten Kalifen nichts davon wussten? Dabei ist die Angelegenheit von Chaibar doch allgemein bekannt. Wo war zu jener Zeit derjenige, der von ihrer Aufhebung berichtet, dass er niemanden darüber informierte?( Arabisch******************)
Die gegenseitige Landbestellung nach einem unzulässigen Grundsatz
Zur Zeit des edlen Propheten (s.a.w.) war noch eine andere Art der Landwirtschaft verbreitet. Bei ihr bestanden jedoch Möglichkeiten für Täuschung, Betrug, Schwindel und Unwissenheit, wodurch es zwischen den beiden Parteien zu Streit und Auseinandersetzungen kam. Deshalb erklärte der edle Prophet (s.a.w.) diese Art der Landbestellung für verboten. Zweitens strebt der Islam die klare Verwirklichung von Gerechtigkeit und Fairness an; da bei der Landbestellung nach der oben genannten Methode Handlungen vorkamen, die dieser Gerechtigkeit und Fairness widersprachen, musste er sie verbieten.
Diese Methode bestand darin, dass der Eigentümer des Landes dem Landbesteller die Bedingung auferlegte, dass ihm ein Viertel eines bestimmten Landstücks zugewiesen und abgegrenzt werde. Von der gesamten Ernte würde er ausschließlich die Ernte dieses bestimmten Landstücks erhalten, ganz gleich, wie viel sie einbrachte. Oder er würde eine bestimmte abgemessene oder abgewogene Menge der Ernte erhalten. Die übrige Ernte bliebe allein dem Landbesteller, oder sie würde zwischen den beiden zur Hälfte geteilt.
Doch der edle Prophet (s.a.w.) erkannte, dass es die Forderung nach Gerechtigkeit und fairer Behandlung ist, dass beide Parteien an der gesamten Ernte beteiligt sein müssen, ob sie nun gering oder reichlich ausfällt. Es ist nicht richtig, einem der beiden im Voraus ein bestimmtes Stück Land oder eine bestimmte Menge der Ernte zuzuweisen. Denn oftmals bringt gerade dieser Teil des Landes überhaupt keine Ernte hervor. Dann würde nur einer das erhalten, was ihm zusteht, während der andere getäuscht und benachteiligt bliebe. Wenn das bestimmte Landstück keine Ernte hervorbrächte, würde dieser also nichts erhalten, während die andere Partei ihren vollständigen Anteil bekäme. Unter solchen Umständen besteht die gerechte Vorgehensweise darin, dass jede Partei entsprechend der gegenseitigen Vereinbarung ihren Anteil an der gesamten Ernte des gesamten Landes erhält. Fällt die Ernte reichlich aus, profitieren beide Parteien davon. Fällt sie gering aus, erhalten beide entsprechend weniger. Und wenn überhaupt keine Ernte entsteht, teilen beide Parteien auch diese Benachteiligung. Es besteht kein Zweifel, dass diese Vorgehensweise für beide Parteien besser ist.
Überliefert von Rāfiʿ ibn Chudaidsch; er sagte:( Arabisch******************)
Die meisten von uns, die Land besaßen, verfuhren nach dem Grundsatz der gegenseitigen Landbestellung. Sie verpachteten das Land unter der Bedingung, dass die Ernte an einer Ecke des Landes dem Eigentümer vorbehalten blieb. Doch es kam vor, dass auf diesem bestimmten Teil des Landes keine Ernte entstand, sondern auf dem anderen Teil. Manchmal entstand auf dem bestimmten Teil eine Ernte, während auf dem anderen Teil keine entstand. Aus diesem Grund wurde uns diese Art der Landbestellung untersagt.
Hadhrat Rāfiʿ sagte:( Arabisch******************)
Die Leute des edlen Propheten pflegten an den Ufern von Kanälen und an den Stellen, an denen das Wasser zufloss, Verträge über die Bewirtschaftung gegen einen Anteil an den Erträgen abzuschließen oder gegen die Zahlung eines bestimmten Teils der Ernte. Später stellte sich heraus, dass die Ernte auf diesem Teil verdorben und die auf jenem Teil gerettet war oder umgekehrt. Für die Menschen gab es keine andere Möglichkeit, das Land zu bewirtschaften. Deshalb wurde dies verboten. (Muslim)
Der edle Prophet fragte:( Arabisch******************)
Wie bewirtschaftet ihr eure Äcker und landwirtschaftlichen Flächen?
Die Leute sagten:( Arabisch******************)
Wir schließen Verträge über die gemeinsame Bewirtschaftung gegen ein Viertel sowie eine bestimmte Menge Datteln und Weizen.
Als er dies hörte, sagte er: „Tut das nicht.“ Damit ist gemeint, dass man damals eine bestimmte Menge festlegte und diese vorweg nahm. Danach wurde die verbleibende Ernte unter den Bauern aufgeteilt. Einer nahm ein Viertel, ein anderer drei Viertel.
Aus diesen Ereignissen wird deutlich, dass der edle Prophet in der von ihm gegründeten Gemeinschaft besonders darum bemüht war, vollständige und umfassende Gerechtigkeit und Fairness zu verwirklichen. Und er war entschlossen, alles aus der Gemeinschaft der Gläubigen zu beseitigen, von dem er befürchtete, dass es zu gegenseitigen Streitigkeiten und Zerwürfnissen führen könnte.
Hazrat Zaid ibn Thabit (Allah sei mit ihm zufrieden) überlieferte: Zwei Männer stritten sich vor dem Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) über ein Stück Land. Da sagte er:( Arabisch******************)
Wenn eure Lage tatsächlich so ist, dann verpachtet kein Ackerland.
Daher sollte jeder Landbesitzer seinem Partner und Gefährten mitfühlend und achtungsvoll begegnen. Der Landbesitzer sollte deshalb nicht den größten Teil der Ernte für sich beanspruchen. Umgekehrt sollte auch der Ackerbauer dem Landbesitzer hinsichtlich seines Landes keinen Schaden zufügen. In diesem Zusammenhang wird von Ibn Abbas überliefert:( Arabisch******************)
Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat den gemeinschaftlichen Anbau von Land nicht verboten. Vielmehr hat er beide Parteien angewiesen, einander mitfühlend zu behandeln. (At-Tirmidhi)
Als man daher zu Tawus sagte: „O Abu Abd ar-Rahman! Es wäre wohl besser, wenn wir diese ‚Mukhābara‘ aufgäben, denn die Leute meinen, der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) habe den Menschen dies verboten“, da sagte er:
Ich werde ihnen helfen und ihnen geben.
Sie dachten nicht daran, möglichst viel aus ihrem eigenen Land herauszuholen. Sie wollten nicht, dass diejenigen, die auf dem Land arbeiteten, vor Hunger litten. Vielmehr halfen sie ihnen und gaben ihnen. Und genau das ist ein Merkmal der muslimischen Gesellschaft.
Oft lässt ein Landbesitzer sein Land brachliegen. Er bewirtschaftet es nicht und pflanzt dort auch keine Bäume oder andere Pflanzen an. Doch er ist nicht bereit, das Land irgendeinem Ackerbauern gegen eine geringe Gegenleistung zu überlassen. Deshalb wies Umar ibn Abd al-Aziz die Verantwortlichen in den verschiedenen Teilen seines Kalifats an: „Lasst die Menschen das Land gegen ein Viertel, ein Drittel oder ein Fünftel der Ernte bewirtschaften“, und er ordnete sogar eine Abgabe von bis zu einem Zehntel an und verbot, das Land unbestellt liegen zu lassen.
Land gegen Bargeld verpachten
Die vierte Möglichkeit könnte darin bestehen, einem Landwirt die Bewirtschaftung des Landes unter der Bedingung zu überlassen, dass er den Pachtzins in bar entrichtet.
Viele namhafte Rechtsgelehrte haben diese Vorgehensweise als zulässig erachtet. Einige andere Rechtsgelehrte haben sie jedoch verboten. Ihr Beleg dafür ist, dass der edle Prophet (s) verboten habe, Land zu verpachten – dies ist eine authentische Überlieferung. Hadhrat Abu Bakr, Hadhrat Umar, Hadhrat Rafi ibn Chadidsch, Hadhrat Dschabir, Abu Said, Abu Huraira und Ibn Umar (r) haben diesen Hadith überliefert. Sie alle sagen, dass der edle Prophet (s) das Verpachten von Land ausdrücklich verboten habe.
( Arabisch******************)
Eine andere Form der Landverpachtung besteht darin, das Land gegen einen Anteil an der Ernte bewirtschaften zu lassen. Der edle Prophet (s) hatte zu seinen Lebzeiten genau diese Vereinbarung mit den Bewohnern von Chaibar getroffen und bis zu seinem Lebensende daran festgehalten. Auch während der Herrschaft der rechtgeleiteten Kalifen wurde davon nicht abgewichen.
Für diejenigen, die die fortschreitende Entwicklung des islamischen Rechts in dieser Angelegenheit verfolgt haben, wird die Richtigkeit von Ibn Hazms Aussage sehr deutlich sein. Er schrieb, dass die Menschen, als der edle Prophet (s) zu ihnen kam, ihr Ackerland verpachteten. Auch von Rafi ibn Chadidsch (r) wird eine ähnliche Überlieferung angeführt. Die Verpachtung von Land wurde also schon vor der Ankunft des Gesandten (s) praktiziert und erfuhr auch danach keine Änderung. Kein vernünftiger Mensch kann in dieser Frage auch nur den geringsten Zweifel haben. Danach wird von Hadhrat Dschabir, Abu Huraira, Abu Said, Rafi, Zuhair (r), einem an der Schlacht von Badr beteiligten Gefährten sowie von Hadhrat Ibn Umar (r) mit authentischer Überlieferung berichtet:( Arabisch******************)
Der edle Prophet (s) hat das Verpachten von Land ausnahmslos verboten.
Es besteht auch kein Zweifel daran, dass durch diesen Hadith die frühere Erlaubnis aufgehoben wurde. Wer daher die Verpachtung von Land gegen Bargeld für zulässig erklärt, liegt falsch. Seine Auffassung kann niemals als authentisch erwiesen werden. Gegen die Abgabe eines bestimmten Anteils der erzeugten Ernte kann die Verpachtung jedoch zulässig sein. Denn vom edlen Propheten (s) ist überliefert, dass er, nachdem er die Verpachtung von Land verboten hatte, in Chaibar eine Vereinbarung über die Bewirtschaftung des Landes auf der Grundlage einer Teilung der Ernte traf und diese Regelung bis zu seinem Tod völlig unverändert blieb.( Arabisch******************)
Viele der früheren Fiqh-Gelehrten vertraten diese Ansicht. Tāwūs, der berühmte Fiqh-Gelehrte des Jemen und hoch angesehene Tābiʿī, hielt es für makrūh, Land gegen Gold oder Silber zur Bewirtschaftung zu überlassen. Dagegen sah er keinen Einwand darin, es gegen einen Anteil an der Ernte zu überlassen – sei es ein Drittel oder ein Viertel. Als einige dagegen Einwände erhoben und sagten, der Prophet (ﷺ) habe verboten, Land zu verpachten, sagte er: „Muʿādh kam zu uns – eben jener, den der Prophet (ﷺ) in den Jemen entsandt hatte –, und er überließ Land zur Bewirtschaftung unter der Bedingung eines Drittels oder eines Viertels der Ernte. Und so verfahren wir bis heute.“
Daraus wird ersichtlich, dass Tāwūs zufolge lediglich die Verpachtung von Land gegen einen festgelegten Geldbetrag verboten ist. Dagegen besteht kein Einwand darin, Land unter der Bedingung eines Anteils an der Ernte zur Bewirtschaftung zu überlassen.
Dasselbe ist auch von Muḥammad ibn Sīrīn und al-Qāsim ibn Muḥammad ibn Abī Bakr aṣ-Ṣiddīq überliefert. Einige der Tābiʿūn waren jedoch der Ansicht, dass die Verpachtung von Land unter allen Umständen verboten sei, unabhängig davon, ob sie gegen einen festgelegten Geldbetrag oder auf der Grundlage einer Teilung der Ernte erfolge. Diese Ansicht ist jedoch nicht besonders stark. Denn der Prophet (ﷺ), die rechtgeleiteten Kalifen und Muʿādh (möge Allah mit ihm zufrieden sein) haben selbst Land unter der Bedingung eines Anteils an der Ernte bewirtschaftet oder bewirtschaften lassen. Dadurch ist zweifellos erwiesen, dass diese Vorgehensweise zulässig ist. In früheren Zeiten wurden die Gesetze für die Muslime tatsächlich nach diesem Grundsatz erlassen. Dass jedoch die Verpachtung von Land gegen einen festgelegten Geldbetrag verboten ist, wird durch die Hadithe belegt. Und dass dies vernünftig ist, steht ebenfalls außer Zweifel.
Die rationale Begründung für das Verbot, Land gegen einen festgelegten Geldbetrag zur Bewirtschaftung zu überlassen
Wenn man die Sache im Licht der grundlegenden Prinzipien und Ideale des Islam bedenkt, erscheint es angemessen, dass es unzulässig ist, unbebautes Land gegen Bargeld zur Bewirtschaftung zu überlassen.
a. Der Prophet (ﷺ) hat verboten, Land gegen einen festgelegten Anteil der erzeugten Ernte zu verpachten. Zulässig ist nur eine Verpachtung auf der Grundlage eines prozentualen Anteils an der Ernte; das heißt, Land kann gegen ein Drittel oder ein Viertel des Ertrags überlassen werden. Unserer Ansicht nach ist es sehr gut, den Anteil prozentual festzulegen. Dann werden beide Parteien gleichermaßen am Erhalt ihres Anteils an der erzeugten Ernte beteiligt sein. Sollte die Ernte durch ein Unglück teilweise beschädigt werden, tragen beide Parteien den Schaden im gleichen Verhältnis. Wird jedoch der Anspruch einer Partei festgelegt, bleibt sie vom Schaden verschont; die andere Partei gerät dagegen zwangsläufig in eine ungewisse Lage. Ihr Anteil wird außer verdorrtem Gras nichts enthalten. Das entspricht in vollem Umfang dem Zins und dem Glücksspiel. Zwischen diesen beiden und jener Vorgehensweise besteht kein grundlegender Unterschied.
Wenn man unter diesem Gesichtspunkt die Überlassung von Land gegen Bargeld betrachtet, ist auch darin kein Unterschied zu der oben erwähnten verbotenen Form der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung zu erkennen. Der Grundeigentümer erhält seine Forderung in bar mit Sicherheit. Wer jedoch für dieses Geld Land zur Bewirtschaftung nimmt, setzt doch seine eigene Arbeitskraft, ein. Aber wer für dieses Geld Land zur Bewirtschaftung nimmt, setzt seine gesamte Arbeitskraft, Mühe und sein Kapital einem großen Risiko aus. Er hat keinerlei Gewissheit, ob er von diesem Land etwas erhalten wird oder nicht. Er weiß überhaupt nicht, ob darauf eine Ernte wachsen wird.
b. Wenn jemand eine Sache auf Mietbasis überlässt, ist er ihr Eigentümer. Er ist deshalb berechtigt, die Miete zu erhalten, weil er diese Sache dem Mieter übergibt, nachdem er sie für dessen Nutzung und die daraus zu erzielenden Vorteile geeignet gemacht hat. Für die Abnutzung (Depercition), die durch ihre Nutzung entsteht, steht ihm ein entsprechender Ausgleich zu. Die Überlassung von Land zur Bewirtschaftung erfordert jedoch keinerlei Vorbereitung. Die Produktivkraft des Bodens wird nicht vom Grundeigentümer geschaffen; sie ist ganz und gar eine Gabe Allahs. Zweitens erfährt das Land durch die Bewirtschaftung keinerlei „Abnutzung“: Anders als bei Geräten setzt sich kein Schmutz daran fest, und anders als Gebäude wird es nicht alt.
c. Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass jemand, der ein Haus mietet, darin wohnt und lebt und unmittelbar Nutzen daraus zieht. Es gibt dabei kein Hindernis. Ebenso kann man, wenn man ein Gerät mietet, gerade durch diesen konkreten Gegenstand Nutzen erlangen. Von einem Land jedoch kann man nicht unmittelbar profitieren, und ein Nutzen daraus ist keineswegs sicher. Die Nutzung eines Grundstücks ist nicht mit der eines gemieteten Hauses vergleichbar; daraus Nutzen zu ziehen, ist eine ungewisse Angelegenheit. Vielmehr pachtet jemand ein Grundstück in der Hoffnung, daraus Nutzen zu ziehen. In dieser Hoffnung investiert er Arbeit, Geld und Zeit in das Land; dennoch zieht er manchmal Nutzen daraus und manchmal nicht. Daher ist es nicht richtig, die Pacht eines Grundstücks mit der Miete eines Hauses oder ähnlicher Dinge gleichzusetzen.
d. In einem sahih Hadith wird überliefert:
Der Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) verbot, Früchte zu kaufen oder zu verkaufen, solange sie noch auf dem Feld oder im Garten waren und noch nicht ausgereift waren. Als Begründung sagte er: „Was meint ihr: Wie kann das Geld, das du von deinem Bruder genommen hast, für dich halal sein, wenn Allah dich um die Früchte bringt? Die Früchte beginnen zwar zu reifen, doch es gibt noch keine Gewissheit, dass du sie sicher erhalten wirst. Denn sie könnten aufgrund eines Unglücks möglicherweise nicht reifen. Wenn dies der Zustand ist, warum sollte es dann nicht verboten sein, ein unbebautes Grundstück zu verpachten, auf dem noch nicht einmal ein Spaten angesetzt und noch kein Samen ausgesät wurde? Die richtige und gerechte Methode ist vielmehr die gemeinsame Bewirtschaftung auf der Grundlage einer Teilung der Ernte nach festgelegten Anteilen. Dabei sind beide Vertragsparteien gleichermaßen am Gewinn beziehungsweise Nutzen beteiligt; selbst wenn ein Verlust entsteht, tragen beide ihren Anteil daran.“
( Arabisch******************)
Imam Ibn Taymiyya sagte, dass die Bewirtschaftung eines Grundstücks auf der Grundlage einer Teilung der Ernteanteile die Methode ist, die mit den Grundprinzipien der islamischen Scharia und dem System der Gerechtigkeit übereinstimmt. Ein Vertrag auf der Grundlage einer Ernteteilung ist gerechter und fairer als die Verpachtung gegen einen festen Pachtzins. Denn nur bei dieser Methode sind beide Parteien sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Die Verpachtung eines Grundstücks verhält sich anders. Der Grundstückseigentümer erhält zwar seinen Pachtzins, doch der Pächter erntet manchmal etwas und bleibt manchmal ohne jeglichen Ertrag.
( Arabisch******************)
Imam Ibn al-Qayyim schrieb:
Die Muslime betreiben seit der Zeit des Gesandten Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) und der rechtgeleiteten Kalifen eine solche gerechte Form der gemeinsamen Bewirtschaftung. Auch die Nachkommen von Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verfuhren ebenso. Die bedeutenden Gefährten hielten gerade diese Methode für zulässig. Die Gefährten Ibn Masud, Ubayy ibn Kaab, Zayd ibn Thabit und andere (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) vertraten diese Ansicht. Auch die Hadith-Gelehrten und Fiqh-Gelehrten Imam Ahmad ibn Hanbal, Ishaq ibn Rahwayh, Imam al-Bukhari, Dawud ibn Ali, Ibn Khuzayma, Abu Bakr Ibn al-Mundhir, Muhammad ibn Nasr al-Marwazi und andere erklärten diese Ansicht für richtig. Ebenso vertraten die bekannten Fiqh-Gelehrten der Muslime, darunter Layth ibn Sa’d, Ibn Abi Layla, Abu Yusuf und Muhammad ibn al-Hasan, diese Ansicht.
Ibn al-Qayyim hat den maßlosen Druck und die Unterdrückung, die während seiner Zeit vonseiten der Verwaltungsbeamten und der Angehörigen des Heeres auf den Bauern lasteten, scharf verurteilt. Er sagte: Wenn diese Verwaltungsbeamten und Soldaten die Bauern gemäß den von Allah und Seinem Gesandten gegebenen Vorschriften der Scharia behandelt hätten, hätten sie alle die unermesslichen Gnadengaben Allahs erlangen können, die von oben und unten gewährt werden. Die Tore des Segens von Himmel und Erde wären ihnen geöffnet worden. Selbst wenn sie nur ein Viertel von dem genommen hätten, was sie durch Unterdrückung an sich bringen, wäre das noch weit mehr gewesen als das, was sie tatsächlich erhalten. Doch sie sind unwissend und ungerecht. Daher haben sie außer Unterdrückung und Sünde nichts zu tun. So wurden sie des Segens und des reichlichen Lebensunterhalts beraubt. Dadurch wurde für sie nur die Strafe des Jenseits aufgehäuft. Kein Segen dieser Welt wird ihnen zuteilwerden.
Wenn gefragt wird, welche Vorschrift Allah und Sein Gesandter in dieser Angelegenheit erlassen haben und welchem Grundsatz die Gefährten folgten?
Darauf kann man antworten: Es ist genau die Regelung, die auf gegenseitiger Gerechtigkeit beruht und durch die Grundeigentümer und Bauern denselben Maßstab der Fairness erfüllen können, ohne – wie es nach der üblichen Regel geschieht – der einen Partei Sicherheit hinsichtlich ihres Anteils zu geben und die andere dem Risiko der Ungewissheit auszusetzen. Die allgemein verbreiteten Bräuche und Gewohnheiten der Welt beruhen auf haltlosen Grundsätzen. Sie haben der Welt all diese Katastrophen gebracht und die Menschen in schwere Krisen gestürzt. Der Regen ist ausgeblieben und der Segen ist geschwunden. Die meisten Verwaltungsbeamten und Soldaten begannen, Verbotenes zu verzehren. Für das Fleisch, das sich durch verbotene Nahrung an ihren Körpern gebildet hat, ist wahrlich die Hölle der angemessene Ort.
Dieses gerechte landwirtschaftliche System war der von der muslimischen Bevölkerung befolgte Grundsatz – ebenso zur Zeit des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wie auch unter den rechtgeleiteten Kalifen und in der Zeit danach. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) schloss selbst mit den Bewohnern von Chaibar einen Vertrag über die Bewirtschaftung des Landes auf dieser Grundlage. Dies wurde so praktiziert, bis Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sie verbannte. Vereinbart war, dass sie sein Land auf eigene Kosten bewirtschaften und auch das Saatgut bereitstellen sollten.
Daher sind die Gelehrten der Ansicht, dass zwar der Bauer das Saatgut bereitstellen sollte, es aber auch zulässig ist, wenn einer von beiden es bereitstellt. Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) traf eine Vereinbarung, wonach er, wenn er das Saatgut lieferte, die Hälfte der Ernte erhalten würde. Wenn der Bauer es lieferte, sollte auch er dies erhalten, das heißt mehr als die Hälfte.
In den überlieferten Hadithen über die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von Land findet sich keinerlei Hinweis darauf, dass der Bauer weniger als die Hälfte erhalten soll; vielmehr wird in einigen Überlieferungen erwähnt, dass er sogar mehr bekommen soll.
In diesem Zusammenhang sagt das eigene Empfinden, dass der Anteil des Bauern nicht weniger als die Hälfte betragen sollte. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und die rechtgeleiteten Kalifen verfuhren mit den Juden von Chaibar auf diese Weise. Daher sollte bei der Verteilung der Ernte der Anteil des Steins – also des Landes – nicht größer sein als der Anteil des Menschen, also des Bauern.
Partnerschaft in der Viehzucht
In unserem Land, insbesondere in den ländlichen Gegenden, ist auch eine gemeinschaftliche Form der Viehzucht verbreitet. Die eine Partei stellt das gesamte oder einen Teil des Kapitals bereit, während die andere die Verantwortung für die Pflege und Betreuung übernimmt. Den Ertrag oder Gewinn teilen beide untereinander.
Bevor das Urteil der Scharia hierzu dargelegt wird, ist es notwendig, die verschiedenen Formen dieser Tätigkeit zu analysieren.
1. Eine Form besteht darin, dass beide Parteien sich zu einem rein geschäftlichen Zweck zusammenschließen: zur Aufzucht von Kälbern mit dem Ziel, sie zu mästen, oder zur Haltung von Kühen und Büffeln, um Milch zu gewinnen.
Dabei stellt die eine Partei das Kapital bereit, während die andere die Arbeit sowie die Verantwortung für Pflege und Betreuung übernimmt. Die Kosten für Futter und Tränke der Tiere tragen beide gemeinsam. Werden die Tiere verkauft, werden die Kosten vom erzielten Verkaufspreis abgezogen. Den danach verbleibenden Gewinn teilen beide gemäß ihrer Vereinbarung untereinander auf.
Wenn jedoch nur eine Partei verpflichtet ist, sämtliche Kosten zu tragen, dafür nichts erhält und der Gewinn dennoch zu gleichen Teilen zwischen beiden aufgeteilt wird, kann dies kein gerechtes Geschäft sein.
2. Die zweite Form besteht darin, dass die eine Partei den Kaufpreis stellt, während die andere die Kosten sowie die Verantwortung für Pflege und Betreuung übernimmt. Dafür profitiert sie von der Milch des Tieres oder nutzt es für landwirtschaftliche Arbeiten oder zum Wassertransport.
Ja, daran ist nichts auszusetzen, wenn das Tier groß ist, von ihm Milch gewonnen werden kann oder es für Arbeiten eingesetzt werden kann. Es trifft zwar zu, dass die Milch und dergleichen, die die zweite Partei erhält, im Vergleich zu den von ihr getragenen Kosten nicht als gleichwertig erscheinen und dass dabei auch die Möglichkeit eines Verlustes besteht. Dennoch haben wir dies aufgrund der überwiegenden Vorteilhaftigkeit für zulässig erklärt und dieser geringen Verlustgefahr keine große Bedeutung beigemessen. Denn die Scharia hat keine Bedenken, Dinge dieser Art zu dulden. Der ehrwürdige Gesandte sagte:( Arabisch******************)
Als Gegenleistung für die Übernahme der Kosten eines als Pfand hinterlegten Tieres darf man auf ihm reiten und seine Milch trinken. Wer auf ihm reitet und seine Milch trinkt, muss auch die Kosten dafür tragen. (Buchari)
In diesem Hadith betrachtet der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) als Gegenleistung für die Ausgaben für das Tier, etwa für sein Futter, dessen Nutzung als Reittier und das Trinken seiner Milch.
Die Ausgaben für das Tier können im Vergleich zum Reiten auf ihm und zum Trinken seiner Milch sowohl höher als auch niedriger sein. Wenn dieser Zustand jedoch nach dem Brauch im Falle eines Pfandrechts als zulässig betrachtet wurde, besteht für uns keinerlei Bedenken, auch die hier erörterte gemeinschaftliche Viehzucht aus Gründen der Notwendigkeit als zulässig zu betrachten.
Die aus dem oben angeführten Hadith abgeleitete Schlussfolgerung ist ausschließlich die Ansicht des Verfassers dieses Buches. Möge Allah diese Ansicht richtig und fehlerfrei machen.
Wenn jedoch bei der Aufzucht kleiner, kalbähnlicher Tiere, auf denen man weder reiten noch deren Milch man trinken kann, eine Partei den Kaufpreis zahlt und die andere Partei die Ausgaben trägt, kann dies nach den grundlegenden Prinzipien des Islam nicht als mubah betrachtet werden. Denn die Partei, die die Ausgaben tragen muss, wird dadurch geschädigt, während die andere Partei ausschließlich Vorteile und Gewinn erhält. Daher ist dies offensichtlich nicht auf Gerechtigkeit gegründet, während der Islam in allen Angelegenheiten die Verwirklichung von Gerechtigkeit und Fairness verlangt. Wenn jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ausgaben-tragende Partei einen Nutzen erhält, sämtliche Kosten von beiden Parteien durch gegenseitige Aufteilung getragen werden, sind wir der Ansicht, dass dies zulässig ist.
Sport und Vergnügen
Der Islam ist eine realistische Lebensordnung. Er will den Menschen nicht in einer Umgebung unrealistischer Fantastereien und vielfältiger Gedanken und Überlegungen gefangen halten. Vielmehr lehrt der Islam den Menschen die Grundsätze und die Methode, in dieser realen Welt und im Wechsel der Ereignisse auf angemessene Weise zu leben. Er hat seine Lebensordnung nicht in der Annahme gestaltet, der Mensch sei ein im Himmel wandelnder Engel. Sie wurde für den Menschen erlassen, in dem Bewusstsein, dass er Nahrung und Getränke zu sich nimmt und auf Märkten und in Basaren umhergeht.
Aus diesem Grund kann man nicht annehmen oder erwarten, dass jedes Wort des Menschen ein Dhikr sein müsse, dass er selbst im Schweigen in tiefes Forschen versunken sein müsse, dass ausschließlich der Klang des Korans in seine Ohren dringen dürfe und dass er seine gesamte Freizeit in der Moschee verbringen müsse. Der Islam hat dem Menschen diese Pflicht weder auferlegt noch diese Verpflichtung vorgeschrieben. Die Wahrheit ist vielmehr, dass der Islam seine volle Aufmerksamkeit auf die menschliche Natur und die ihr eigene Wesensart richtet. Allah, der Erhabene, hat den Menschen so erschaffen, dass ebenso wie Essen und Trinken ein Bedürfnis seiner Natur sind, auch Freude, Vergnügen und ein zufriedenes, fröhliches Gemüt sowie Lachen, Scherze, Spiel und dergleichen zu seinem natürlichen Wesen gehören. Diese Wahrheit kann keineswegs geleugnet werden.
Nicht jeder Augenblick ist von derselben Verfassung geprägt
Einige Gefährten begannen aufgrund der Vorrangigkeit der Spiritualität und ihrer höchsten Vervollkommnung darin zu meinen, dass es ihre Pflicht sei, jederzeit in der Anbetung versunken zu sein und weltliche Interessen, Genüsse und Freuden zu meiden. Sie sollten sich nicht an Spiel, Vergnügen und Frohsinn beteiligen. Es sei unbedingt erforderlich, sich vollständig dem Jenseits zuzuwenden und sich der Erfüllung jenseitiger Vorstellungen und Pflichten hinzugeben.
An dieser Stelle ist die Geschichte des hochangesehenen Gefährten Hanzila Usaidi (r.a.) erwähnenswert. Er war ein eigens ernannter Schreiber des edlen Gesandten Allahs (s.a.w.). Über sich selbst sagte er:
Der ehrenwerte Abu Bakr (r.a.) begegnete mir. Er fragte: „Wie geht es dir, Hanzila?“ Ich antwortete: „Hanzila ist ein Heuchler geworden.“ Da sagte er: „Subhanallah! Was sagst du da?“ Ich erwiderte: „Ja, genau so ist es. Wenn wir beim edlen Gesandten Allahs (s.a.w.) sitzen und er uns an das Paradies und die Hölle erinnert, ist unser Zustand so, als würden wir beides mit eigenen Augen sehen. Sobald wir jedoch diese Versammlung verlassen, wenden wir uns unseren Ehefrauen, Kindern, Familien und Geschäften zu; dann vergessen wir vieles vom Paradies und von der Hölle. Als Abu Bakr (r.a.) dies hörte, sagte auch er: „Ich schwöre bei Allah, mein Zustand ist genau derselbe.“ Hanzila berichtet: Danach begaben wir beide – ich und Abu Bakr – uns zum Propheten (s.a.w.) und sagten: „O Gesandter Allahs! Hanzila ist ein Heuchler geworden!“ Der edle Gesandte Allahs (s.a.w.) fragte: „Wie ist das zu verstehen?“ Ich sagte: „O Gesandter Allahs! Wenn wir bei dir sind und du vom Paradies und von der Hölle sprichst, geraten wir in einen Zustand, in dem wir sie gleichsam deutlich vor uns sehen. Wenn wir jedoch von hier fortgehen, sind wir so sehr mit unseren Ehefrauen, Kindern, Familien und Geschäften beschäftigt, dass wir vieles vergessen.“
Als der edle Prophet (s.a.w.) dies hörte, sagte er:( Arabisch******************)
„Bei Dem, in dessen Hand mein Leben liegt: Wenn ihr stets in dem Zustand und der inneren Haltung bliebet, die ihr in meiner Gegenwart und beim Gedenken Allahs empfindet, würden die Engel zu euch kommen und euch in euren Betten und sogar auf den Wegen die Hände schütteln. Doch, o Hanzila, es gibt Unterschiede von Zeit zu Zeit. Man kann nicht immer in demselben Zustand bleiben.“ Dies sagte er dreimal hintereinander. (Muslim)
Der Gesandte war ein Mensch
Der edle Gesandte Allahs (s.a.w.) war ein Mensch, und sein erhabenes Leben war ein strahlendes, leuchtendes Vorbild und richtungsweisend für ein vollständiges und höchst vorbildliches menschliches Leben. In tiefer Abgeschiedenheit verrichtete er das Gebet und verbrachte lange Zeit in Demut und Gottesfurcht unter Tränen. Weil er lange Zeit im Stehen betete, schwollen seine beiden Füße an. Er stand vollkommen auf der Wahrheit; von Allah her kannte er nicht die geringste Furcht, und dennoch führte er ein menschliches Leben. Wie die gewöhnlichen Menschen mochte er gute Dinge und angenehme Düfte, lachte und scherzte und war humorvoll – dies gehörte zu den Besonderheiten seines großartigen Wesens. Doch niemals äußerte er etwas, das der Wahrheit widersprach.
Der edle Prophet (s.a.w.) liebte Freude, Frohsinn und Heiterkeit sehr und verabscheute Kummer und Leid. Er suchte bei Allah Zuflucht vor allem Schlechten. Er sagte:( Arabisch******************)
O Allah! Ich suche Zuflucht bei Dir vor Sorgen und Traurigkeit.
Er scherzte und neckte auch. Eine alte Frau kam zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs! Bitte Allah für mich, dass Er mich ins Paradies eintreten lässt.“ Da sagte der edle Prophet (s.a.w.s.): „O Mutter von soundso, alte Männer und alte Frauen werden nicht ins Paradies eingehen.“ Als die alte Frau dies hörte, begann sie zu zittern und zu weinen. In dem Glauben, sie könne nicht ins Paradies gelangen, war sie völlig verzweifelt. Als der edle Prophet den Zustand der alten Frau sah, erklärte er: Das bedeutet, dass alte Männer und alte Frauen nicht in diesem Zustand ins Paradies eingehen werden. Vielmehr wird Allah sie mit einer neuen Schöpfung beschenken, und sie werden in jugendlicher Blüte ins Paradies eintreten. Darauf trug er diesen Vers vor:( Arabisch******************)
Wir werden sie in einer neuen Schöpfung erschaffen und sie zu Jungfrauen machen. Sie werden ihre Ehemänner lieben und gleichaltrig sein. (Sure al-Wāqiʿa: 35–38)
Der Geist wird müde
Auch der reine Herzens und edelcharakterliche Prophet sowie seine Gefährten scherzten und neckten. Sie nahmen an Spielen und Vergnügungen teil. Sie folgten dem Ruf ihrer inneren Natur. Sie erfreuten ihren Geist, sorgten für Ruhe und Glück im Herzen und erlangten dadurch neue Tatkraft und Leistungsfähigkeit; frisch und erneuert stürzten sie sich wieder in ihre Aufgaben.
Hadhrat Ali (r.a.) sagte:( Arabisch******************)
Wie der Körper wird auch der Geist müde und erschöpft. Sprich daher zur Beseitigung dieser Müdigkeit und Erschöpfung unterhaltsame und kluge Worte.
Er sagte außerdem:( Arabisch******************)
Gewähre dem Herzen in Zeiten der Muße Frieden, Glück und Freude. Denn Unruhe im Herzen macht es blind.
Hazrat Abu d-Darda (r.a.) sagte:( Arabisch******************)
Ich gestatte meinem Geist, sich bisweilen mit Scherzen und Belanglosem zu vergnügen, damit mir dies hilft, den beschwerlichen Weg der Wahrheit zu gehen.
Wenn das Herz durch scherzhafte Gespräche eine gewisse Leichtigkeit gewinnt, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn man durch erlaubte Spiele und Vergnügungen für sich selbst und seine Gefährten Trost und Ruhe schafft, ist auch dies keine Sünde, solange es nicht zu einer dauerhaften Gewohnheit wird und nicht die Neigung entsteht, sich ständig nur damit zu beschäftigen. Denn dann würde man Morgen und Abend damit verbringen, und infolgedessen würde man bei der Erfüllung seiner Pflichten nachlässig werden. Selbst dort, wo Ernsthaftigkeit erforderlich ist, würde man anfangen zu scherzen. Deshalb heißt es:( Arabisch******************)
Mische deinen Gesprächen genau so viel Humor bei, wie man einer Speise Salz beimischt.
Denn Menschen ohne Rücksicht auf ihre Ehre, Würde und Unverletzlichkeit lediglich zu verspotten, kann nicht die Handlungsweise eines Muslims sein. Deshalb hat Allah, der Erhabene, gesprochen:( Arabisch******************)
O ihr, die ihr glaubt, die einen sollen die anderen nicht verspotten und nicht beleidigend behandeln. Denn vielleicht sind jene besser als sie. (Sure al-Hudschurat: 11)
Es ist weder angebracht noch erlaubt, zum Zweck, die Menschen zum Lachen zu bringen, auf Lügen zurückzugreifen. Der edle Prophet (s.a.s.) warnte davor und sagte:( Arabisch******************)
Verderben über denjenigen, der lügt, um die Menschen zum Lachen zu bringen. Verderben über ihn, ja, Verderben über ihn. (Tirmidhi)
Erlaubte Arten des Spiels
Es gibt viele Arten und Formen der Freude, der Erholung und des Spiels, die der edle Prophet (s) den Muslimen erlaubt hat. Mit ihrer Hilfe können Muslime ihre seelische Last erleichtern und Freude gewinnen. Diese Spiele spornen den Menschen dazu an, den Gottesdienst und seine Pflichten zu erfüllen und sich an diesen Aufgaben tatkräftig zu beteiligen. Durch diese körperlichen Übungen können sie ein kraftsteigerndes Training erhalten. Dadurch können sie sich auch auf die Teilnahme am Dschihad vorbereiten. Die folgenden Spiele gehören zu dieser Kategorie:
Wettlauf
Die ehrwürdigen Gefährten pflegten Wettläufe zu veranstalten. Der edle Prophet (s) erlaubte ihnen dies. Es wird überliefert, dass Hadhrat Ali (r) ein äußerst schneller Läufer war.
Der edle Prophet (s) nahm selbst an Wettläufen mit seiner geehrten Ehefrau Hadhrat Aischa (r) teil, um ihr eine Freude zu machen und den ehrwürdigen Gefährten (r) eine Lehre zu erteilen. Hadhrat Aischa (r) selbst sagte:( Arabisch******************)
Der edle Prophet (s) veranstaltete mit mir einen Wettlauf. Damals lief ich ihm voraus. Später, als mein Körper schwerer geworden war, trat er erneut gegen mich an, besiegte mich und sagte: „Diesmal habe ich es dir für jenes Mal heimgezahlt.“ (Ahmad, Abu Dawud)
Ringen
Der edle Prophet (S) rang mit einem berühmten Ringer namens Rukāna. Dabei warf er ihn mehrmals zu Boden. (Abū Dāwūd)
In einer anderen Überlieferung heißt es: Derjenige, den der edle Prophet (S) zu Boden geworfen hatte, war außerordentlich kräftig. Er warf ihn dreimal hintereinander zu Boden. Die Rechtsgelehrten urteilten auf Grundlage dieser Hadithe, dass Wettlaufen vollkommen erlaubt ist und Männer gemeinsam an einem solchen Lauf teilnehmen können. Männer und ihnen mahram seiende Frauen oder auch Eheleute können gemeinsam an einem Wettkampf teilnehmen. Wettlaufen und Ringen widersprechen weder Ansehen und Würde noch Ernsthaftigkeit, Gelehrsamkeit oder hohem Alter. Denn als der edle Prophet (S) mit Hadhrat ʿĀʾischa (R) um die Wette lief, war er bereits über fünfzig Jahre alt.
Bogenschießen
Auch Bogenschießen und Speerwerfen sind nach der Scharia erlaubt.
Wenn der edle Prophet (S) die ehrwürdigen Gefährten mit dem Bogenschießen beschäftigt sah, ermunterte er sie nach Kräften. Er sagte:( Arabisch******************)
„Schießt eure Pfeile ab, ich bin bei euch.“
Im Blick des edlen Propheten (S) war das Bogenschießen keineswegs nur ein Spiel und eine Angelegenheit des Zeitvertreibs und Vergnügens. Es war eine Kraft – der Erwerb und die Entfaltung von Kraft. Allah, der Erhabene, hat es befohlen:
„Erwerbt und sammelt gegen eure Feinde so viel Kraft, wie ihr vermögt.“
In diesem Zusammenhang sagte der edle Gesandte Allahs (s):
Wisset: Bogenschießen ist eine Stärke. Das Schießen mit Pfeilen ist eine Stärke, das Schießen mit Pfeilen ist eine Stärke.
Er sagte ferner:
Es ist eure Pflicht, das Bogenschießen zu erlernen. Denn es ist auch eine vorzügliche Beschäftigung für euch.
Er verbot jedoch, ein Haustier als Zielscheibe zu benutzen. Die Araber pflegten dies in der Zeit der Unwissenheit zu tun. Als Hadhrat Ibn Umar (r) einige Leute dabei beobachtete, sagte er:
Der edle Prophet (s) verfluchte denjenigen, der ein lebendes Wesen als Ziel für das Schießen mit Pfeilen benutzt.
Der Grund für diesen Fluch ist, dass dabei ebenso Vermögen verschwendet wie einem Lebewesen Leid zugefügt und man selbst zugrunde gerichtet wird. Für den Menschen kann es wahrlich niemals angemessen sein, sich zu vergnügen und Feste zu feiern, indem er irgendeinem Lebewesen in dieser Welt Leid zufügt.
Genau aus diesem Grund verbot der edle Prophet (s) ausdrücklich, Tiere durch Aufreizen zu gegenseitigen Kämpfen zu veranlassen. (Abū Dāwūd, Tirmidhī.) Die Menschen im damaligen Arabien ließen zwei Ziegen oder zwei Rinder (Bullen) auf solche Weise gegeneinander kämpfen, dass sie sich im Kampf erschöpften, zugrunde gingen und dem Tod anheimfielen. Und beim Anblick dessen waren sie hocherfreut und brachen in schallendes Gelächter aus. Zur Begründung des Verbots dieser Handlung sagten die Gelehrten:( Arabisch******************)
Bei dieser Tätigkeit werden die Tiere qualvoll gequält und leiden gelassen. Sie werden in eine äußerst schwierige Lage gebracht. Außerdem ist dies nichts anderes als eine nutzlose Handlung.
Der Umgang mit dem Speer
Wie das Bogenschießen ist auch der Umgang mit dem Speer eine erlaubte Form des Spiels. Der Prophet (s.a.w.s.) gestattete den Äthiopiern, in der Moschee das Speerspiel zu betreiben. Seiner Ehefrau, der ehrwürdigen ʿĀ’ischa (r.a.), gestattete er, es vom Inneren des Hauses aus anzusehen. Um sie anzufeuern, rief er: „O Söhne von ʿArfada, stoßt zu, stoßt kräftig zu; euer Gegner steht euch gegenüber.“
Da der ehrwürdige ʿUmar (r.a.) ein sehr strenger Mann war, gefiel ihm dieses Spiel nicht. Er wollte ihnen das Spiel untersagen, doch der Prophet (s.a.w.s.) hielt ihn davon ab. Der ehrwürdige Abū Huraira (r.a.) überlieferte: Die Äthiopier spielten in Gegenwart des Propheten (s.a.w.s.) mit Speeren. Zu dieser Zeit kam der ehrwürdige ʿUmar hinzu. Um sie von diesem Spiel abzuhalten und es ihnen zu verbieten, warf er Kieselsteine nach ihnen. Der Prophet (s.a.w.s.) sagte: „Lass sie spielen, o ʿUmar!“
Indem der Prophet (s.a.w.s.) dieses Spiel in seiner heiligen Moschee gestattete, zeigte er außerordentliche Großzügigkeit und Toleranz. Dadurch wurden in der Moschee sowohl die Angelegenheiten der Religion als auch die des weltlichen Lebens miteinander verbunden und in Einklang gebracht. Wenn Muslime spielen und scherzen, sollen sie daher bedenken, dass dies nicht bloß ein Spiel ist. Es dient zwar der Unterhaltung, zugleich ist es aber auch körperliche Ertüchtigung und eine Übung! Im Licht dieses Hadiths haben die Gelehrten die Auffassung vertreten:( Arabisch*******************)
Die Moschee ist das Zentrum für alle Angelegenheiten der muslimischen Gesellschaft. Daher ist es zweifellos erlaubt, dort alles zu tun, worin das Wohl der Religion und der religiösen Menschen liegt.
In diesem Zusammenhang sollten die Muslime unserer Zeit darüber nachdenken, wie ihre Moscheen damals zu Quellen des Lebens und der Kraft gemacht wurden. Heute jedoch sind sie zu Zentren der Untätigkeit und Trägheit gemacht worden. Dort ist weder ein Pulsieren des Lebens zu spüren, noch gibt es eine Möglichkeit, daraus Kraft zu schöpfen. Darüber hinaus lässt sich daraus auch die Anleitung des Gesandten erkennen, was die Pflege der Beziehungen zu den Ehefrauen und den Umgang mit ihnen sowie die Erheiterung von Herz und Gemüt durch solche erlaubten Spiele und Vergnügungen betrifft. Die Ehefrau des Propheten, ʿĀ’ischa (r.a.), sagte:( Arabisch*******************)
Ich sah, wie der Gesandte (s.a.w.s.) mich mit seinem Umhang bedeckte. Und ich sah die Äthiopier, wie sie in der Moschee spielten. Während ich zusah, wurde ich müde. Daher könnt ihr junge Mädchen, die Freude am Spielen haben, mit Spielen beschäftigen. (Buchārī, Muslim)
Sie sagte ferner: Ich pflegte im Beisein des Gesandten Allahs in seinem Haus mit den Mädchen zu spielen. Ich hatte einige Freundinnen, die mit mir spielten. Sobald der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Haus betrat, versteckten sie sich. Dann scherzte der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) mit ihnen und mir. Dadurch wagten sie es wieder, mit mir zu spielen. (Buchari, Muslim)
Reiten
Allah, der Erhabene, hat gesprochen:( Arabisch*******************)
Pferde, Maultiere und Esel haben Wir für euch als Reittiere erschaffen; außerdem sind sie eine Zierde für euch. (Sure an-Nahl: 8)
Der edle Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte:( Arabisch*******************)
An den Stirnen der Pferde ist das Gute gebunden. (Buchari)
Er sagte ferner: Übt Bogenschießen und Reiten.
Jede Tätigkeit, bei der Allahs gedacht wird, ist lediglich Spiel und Zeitvertreib. Davon gibt es vier Ausnahmen: das Laufen zwischen zwei Zielstätten, das Training von Pferden, das Spielen mit der eigenen Ehefrau und Familie sowie das Erlernen des Schwimmens. Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte:( Arabisch*******************)
Lehrt eure Kinder das Schwimmen und das Bogenschießen. Gewöhnt sie auch daran, auf den Rücken eines Pferdes zu springen und dort sicher zu sitzen. (Muslim)
Hadhrat Ibn Umar (r.a.) berichtete: Der edle Gesandte veranstaltete Pferderennen und gab dem siegreichen Pferd auch einen Preis.
All dies sind Maßnahmen, mit denen der edle Gesandte dazu ermutigte, bei Pferderennen den ersten Platz zu erreichen. Es ist sowohl ein Spiel als auch Übung und körperliche Ertüchtigung.
Hadhrat Anas (r.a.) wurde gefragt: Haben Sie zur Zeit des edlen Gesandten gewettet? Er sagte: Ja. Er selbst hatte auf ein Pferd namens „Sarha“ gewettet. Es war allen vorausgelaufen, und darüber war er sehr erfreut und begeistert. ( Arabisch*******************)
Die zulässige Form des Wettens besteht darin, dass der Preis nicht von den beiden teilnehmenden Parteien ausgesetzt wird. Er muss von jemand anderem oder nur von einer der beiden Parteien kommen. Wird er von beiden Parteien ausgesetzt und gesagt, dass der Gewinner den Preis erhält, so ist dies Glücksspiel. Glücksspiel ist jedoch verboten. Die Pferde, die bei Glücksspielen eingesetzt werden, bezeichnete der edle Gesandte als Teufelspferde. Er erklärte, dass es sündhaft sei, ihren Preis anzunehmen, sie mit Gras zu füttern und auf ihrem Rücken zu reiten. (Ahmad)
Er sagte: Pferde gibt es in drei Arten: Allahs Pferde, die Pferde der Menschen und die Pferde des Satans. Ein Pferd, das auf Allahs Weg zum Dschihad eingesetzt wird, ist Allahs Pferd. Wer es mit Gras füttert – in seinem Kot, seinem Urin und allem, was damit zusammenhängt, liegt Segen. Ein Pferd hingegen, das beim Glücksspiel, bei Wetten oder bei Rennen eingesetzt wird, ist das Pferd des Satans! Die Pferde, die die Menschen zur Zucht halten, sind die Pferde der Menschen. Sie dienen dazu, Armut zu beseitigen.
Die Jagd
Die Jagd ist ein äußerst nützliches und segensreiches Spiel. Der Islam hat dieser Tätigkeit große Bedeutung beigemessen. Tatsächlich gewinnt man dadurch nicht nur Beute und erzielt einen Verdienst, sondern sie dient auch der körperlichen Ertüchtigung. Ob sie nun mit einem Werkzeug wie einem Pfeil oder einem Speer oder mithilfe eines Jagdhundes oder eines Jagdvogels ausgeübt wird – beide Arten der Jagd sind zulässig. Die notwendigen Bedingungen und Regeln dieser Tätigkeit haben wir bereits ausführlich erörtert.
Der Islam hat die Jagd nur zu zwei Zeiten verboten. Außerhalb dieser Zeiten ist sie jederzeit erlaubt. Diese beiden Zeiten sind der Zustand des Ihram, in den man sich für den Hadsch und die Umra begibt. Denn dies ist eine Zeit vollkommenen Friedens und vollständiger Sicherheit. Während dieser Zeit darf weder getötet noch Blut vergossen werden. So hat Allah selbst gesagt:
O ihr Gläubigen! Tötet kein Wild, solange ihr im Ihram seid. Und solange ihr euch im Ihram befindet, ist euch auch das Wild des Festlandes verboten.
Der zweite Zustand ist der Aufenthalt im Haram-Bezirk von Mekka. Denn Allah, der Erhabene, hat den Haram-Bezirk in jeder Hinsicht zu einem Zentrum des Friedens und der Sicherheit gemacht. Hier herrschen für alle Frieden und Sicherheit. Selbst wenn sich ein lebendes Wildtier dort in Sicherheit bringt oder ein fliegender Vogel dort gefangen werden kann, darf dies nicht geschehen. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:
Dort darf kein Wild gejagt, kein Baum gefällt und kein Gras ausgerissen werden.
Würfelspiel
Jedes Spiel, das Glücksspiel beinhaltet, ist ausnahmslos haram. Und jedes Spiel, bei dem es zu einem finanziellen Gewinn oder Verlust kommt, ist Glücksspiel. Im Edlen Koran wird dieses Glücksspiel zusammen mit dem Wein, den Opferaltären und dem Wahrsagen durch Pfeile sowie ähnlichen verbotenen Handlungen erwähnt.
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: Wenn jemand sagt: „Komm, lass uns Glücksspiele spielen“, dann soll er für die dadurch begangene Sünde eine Spende geben. Denn bereits die Aufforderung zum Glücksspiel ist eine Sünde, für die eine Sühne zu leisten ist.
Das Würfelspiel gehört zu dieser Kategorie von Spielen. Wenn damit Glücksspiel verbunden ist, ist es übereinstimmend als haram beurteilt. Einige jedoch haben gesagt, es sei makruh und nicht haram. Diejenigen, die es als haram bezeichnen, führen als Beleg den von Buraida (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadith an. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:( Arabisch*******************)
Wer Würfel gespielt hat, hat seine Hand in Schweineblut und -fleisch getaucht.
Der von Abū Mūsā überlieferte Hadith lautet: ( Arabisch*******************)
Wer Würfel gespielt hat, hat Allah und dem Gesandten den Gehorsam verweigert.
In diesen beiden Hadithen wird das Würfelspiel ausdrücklich für haram erklärt, unabhängig davon, ob dabei Glücksspiel stattfindet oder nicht.
Imām asch-Schaukānī schrieb: Nach Ibn Mughaffal und Ibn al-Musayyib ist das Würfelspiel unbedenklich, wenn es nicht mit Glücksspiel verbunden ist. Die beiden betrachteten die oben angeführten Hadithe als auf Würfelspiele mit Glücksspiel bezogen.
Schachspiel
Ein sehr bekanntes Spiel ist Schach. In der arabischen Sprache wird es Schatranj genannt. Die Rechtsgelehrten gelangten hinsichtlich dieses Spiels zu unterschiedlichen Urteilen. Einige sagten, es sei mubāh, andere, es sei makrūh, und nach wieder anderen ist es haram.
Diejenigen, die es für haram erklärten, stützten sich auf einige vom Propheten (S) überlieferte Hadithe. Doch die Kritiker und Fachleute der Hadith-Überlieferung bestritten die Echtheit dieser Hadithe. Sie sagten, dass sich das Schachspiel bereits zu Lebzeiten der Gefährten verbreitet und ausgebreitet habe. Zuvor habe dieses Spiel überhaupt nicht existiert. Daher wird in diesem Zusammenhang kein Hadith als authentisch anerkannt. Alle sind ungültig. Was war nun die Auffassung der Gefährten in dieser Angelegenheit? Es ist bekannt, dass sie nicht einer Meinung waren. Ibn ʿUmar (RA) sagte: ( Arabisch*******************)„Schachspielen ist schlimmer als Würfelspielen.“ Hadhrat ʿAlī (RA) sagte: ( Arabisch*******************)Auch dieses Spiel ist eine Art Glücksspiel. Nach der Auffassung einiger Gefährten ist es lediglich makrūh.
Nach Ansicht einiger Sahāba und Tābiʿūn ist es außerdem erlaubt und ein harmloses Spiel. Hadhrat Ibn ʿAbbās, Abū Huraira, Ibn Sīrīn, Hischām ibn ʿUrwa, Saʿīd ibn al-Musayyab, Zaid ibn al-Dschuraija und andere haben diese Ansicht vertreten.
Nach Ansicht des Verfassers dieses Buches ist die Auffassung dieser letztgenannten großen Gelehrten die richtige. Denn in Wahrheit konnte kein schlüssiger Beweis dafür vorgelegt werden, dass dieses Spiel harām sei. Außerdem bietet es eine beträchtliche geistige Beschäftigung und schult das Denkvermögen. Daher muss dieses Spiel vom Würfelspiel unterschieden werden. Deshalb sagten sie, dass das Würfelspiel lediglich Vergnügen und Zerstreuung bringe; darin liege sein besonderes Merkmal. Die Besonderheit des Schatrandsch- oder Schachspiels bestehe dagegen darin, dass es ein hohes Maß an Verstand und Denkfähigkeit voraussetze und fördere. Daher ist es dem Bogenschießen gleichzustellen.
Diejenigen, die dieses Spiel für zulässig erklärt haben, haben dabei drei Bedingungen festgelegt: (1) Es darf nicht dazu führen, dass das Gebet beeinträchtigt wird. Denn es besteht die große Gefahr, dass man dadurch das Gebet nicht rechtzeitig verrichtet. (2) Es darf kein Glücksspiel enthalten sein, und (3) die Spieler müssen ihre Zunge während des Spiels von Beschimpfungen sowie hässlichen und obszönen Äußerungen freihalten und rein bewahren. Werden diese Bedingungen verletzt oder auch nur ein Teil von ihnen missachtet, wird auch dieses Spiel harām.
Gesang und Musikinstrumente
Der ehrenwerte Verfasser hat hier jenen Hadith über Musikinstrumente nicht angeführt, in dem der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Ich bin gesandt worden, um die Musikinstrumente zu beseitigen.“ Mit Musikinstrumenten sind jene Instrumente gemeint, durch die das verborgene sexuelle Verlangen des Menschen geweckt wird. – Der Übersetzer
Was gewöhnlich das Gemüt des Menschen anzieht, das Herz mit Befriedigung und Ruhe erfüllt und den Ohren Honig träufelt, ist Gesang oder Musik. Aus islamischer Sicht ist auch die Verwendung von Musikinstrumenten nicht zu beanstanden, sofern sie nicht mit Schamlosigkeit, hässlicher und obszöner Sprache oder der Ermutigung und Anstachelung zu sündhaften Handlungen verbunden ist.
Bei freudigen Festen sind diese Dinge zur Bekundung von Freude und Zufriedenheit nicht nur erlaubt, sondern sogar empfehlenswert. So können sie bedenkenlos bei Festen wie dem Eid, bei Hochzeiten, bei der Rückkehr eines vermissten Angehörigen, bei Walīma- und ʿAqīqa-Feierlichkeiten sowie anlässlich der Geburt eines Kindes verwendet werden.
Hadhrat ʿĀ’ischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtete, dass ein Mädchen mit einem Mann aus dem Stamm der Ansār verheiratet wurde. Da sagte der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „O ʿĀ’ischa! Habt ihr für sie keine Unterhaltung und fröhliche Zerstreuung organisiert? Denn die Ansār lieben so etwas sehr.“ (Buchārī)
Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) hatte die Ehe eines ihr nahestehenden Mädchens mit einem jungen Mann aus dem Stamm der Ansar arrangiert. Da kam der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und fragte: „Habt ihr die Braut geschickt?“ Die Leute antworteten: „Ja.“ Er fragte: „Habt ihr ihr auch ein singendes Mädchen mitgegeben?“ Sie antworteten: „Nein.“ Darauf sagte er:
„Die Leute der Ansar lieben den Gesang sehr. Deshalb wäre es gut gewesen, wenn ihr der Braut ein Mädchen mitgegeben hättet, das singt: ‚Wir sind zu euch gekommen, wir sind in euer Haus gekommen. Möge Allah uns und auch euch am Leben erhalten.‘“ (Ibn Māǧa)
Hadhrat Aischa berichtet: Zwei Mädchen waren bei ihr und sangen und spielten am Tag des Eid al-Adha ein Musikinstrument. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) lag mit einem Tuch bedeckt da. In diesem Augenblick kam Hadhrat Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) herein. Als er dies sah, wies er die beiden Mädchen zurecht. Der edle Prophet hörte dies, nahm das Tuch von seinem Gesicht und sagte: „O Abū Bakr, lass sie gewähren. Heute ist doch der Festtag des Eid.“ (Buchārī, Muslim)
Imam al-Ghazālī erwähnt in seinem Werk „Ihyāʾ ʿulūm ad-dīn“ zahlreiche Hadithe über den Gesang zweier Mädchen. Er erwähnt auch das Spiel der Abessinier in der Prophetenmoschee und wie der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sie dazu ermunterte. Bei dieser Gelegenheit fragte der edle Prophet Hadhrat Aischa: „Möchtest du dieses Spiel sehen?“ Danach blieb er bei ihr und ließ sie zuschauen. All diese Hadithe sind in den Sahīh-Werken von Buchārī und Muslim überliefert. Sie beweisen eindeutig, dass Gesang und Spiel nicht uneingeschränkt haram sind. Auch für die diesbezügliche Erleichterung der Scharia gibt es Belege.
Erstens ist die Angelegenheit des Spiels zu betrachten. Der Tanz und die Freude am sportlichen Spiel der Abessinier sind allgemein bekannt. Zweitens fand es in der Prophetenmoschee statt, und drittens sind das Lob sowie die Ermutigung und Anfeuerung durch den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) selbst Beweise dafür, dass dies mubah ist. Wenn all dies vorliegt, wie kann man es dann für haram erklären?
Viertens hatten Hadhrat Abū Bakr und Hadhrat ʿUmar ihnen dies untersagt. Doch der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hielt beide davon ab und ließ es weitergehen. Als Begründung sagte er, dies sei das Eid-Fest. Dies sei die Zeit der Freude und des Frohsinns. Dies sind eben Mittel, um Freude und Frohsinn zu erlangen.
Fünftens wartete der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) lange Zeit, um es anzusehen, und hörte selbst zu, um Hadhrat Aischa entgegenzukommen. Daraus geht hervor, dass es zu den guten Charaktereigenschaften gehört, Frauen und Kindern Spiele zu zeigen und ihnen Freude zu bereiten. Sich aus einer trockenen, strengen Form von Entsagung und Frömmigkeit davon fernzuhalten oder es anderen nicht zu gestatten, ist weit weniger gut, als anderen die Freude daran zu ermöglichen.
Sechstens sagte er gleich zu Beginn zu Hadhrat Aischa:
Möchtest du sehen?
Und als Siebtes: die Erlaubnis, zwei Mädchen singen und Musikinstrumente spielen zu lassen.
Es wurde aus zuverlässigen Quellen überliefert, dass zahlreiche Sahāba und Tābiʿūn dies gehört und darin keinen Fehler gesehen haben. Die zu diesem Thema überlieferten Hadithe, die es verbieten, sind durch die Kritik schwer erschüttert. Keiner von ihnen ist frei von Einwänden, die Hadith-Gelehrte und Rechtsgelehrte gegen ihn erhoben haben. Qādī Abū Bakr Ibn al-ʿArabī sagte: Kein einziger Hadith, der die Einstufung des Gesangs als haram belegt, ist sahīh. Ibn Hazm sagte: Alle Überlieferungen zu diesem Thema sind ungültig und frei erfunden.
Gesang und Musikinstrumente werden gewöhnlich bei äußerst luxuriösen und prunkvollen Veranstaltungen, in Trinkgelagen und bei nächtlichen Zusammenkünften verwendet. Deshalb haben viele Gelehrte sie als haram oder makrūh bezeichnet. Andere Gelehrte sind hingegen der Ansicht, dass dieser Gesang und diese Musik in der Sprache des Korans jenes „Lahw al-Hadīth“ sind, von dem in diesem Vers die Rede ist:( Arabisch*******************)
Unter den Menschen gibt es solche, die „Lahw al-Hadīth“ kaufen, um die Menschen ohne jedes Wissen vom Weg Allahs abirren zu lassen und den Weg Allahs lächerlich zu machen und zu verhöhnen. Für diese Menschen gibt es eine höchst erniedrigende Strafe.
Ibn Hazm sagte, dass dieser Vers als Kennzeichen für denjenigen angeführt worden sei, der „Lahw al-Hadīth“ annimmt: Ein solcher Mensch ist zweifellos ein Kāfir, denn er macht den Weg Allahs lächerlich und verhöhnt ihn. Wenn jemand ein Buch kauft, um die Menschen irrezuführen und den Weg Allahs lächerlich zu machen und zu verhöhnen, ist er zweifellos ein Kāfir. Allah, der Erhabene, hat im oben genannten Vers sein Vergehen erwähnt. Er hat jedoch nicht denjenigen getadelt oder verurteilt, der „Lahw al-Hadīth“ nicht kauft, um die Menschen irrezuführen, sondern lediglich zum Spiel, zur Unterhaltung und zum Vergnügen sowie zur Erholung und Befriedigung seines Naturells.
Als Erwiderung auf diejenigen, die sagen, Gesang sei grundsätzlich falsch und gewiss Irreführung, schrieb Ibn Hazm: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte, dass der Wert von Handlungen von der Absicht abhängt. Wer also Gesang mit der Absicht hört, dadurch zu sündigen Handlungen angeregt zu werden, ist ein Fāsiq. Wer ihn dagegen hört, um Ausgeglichenheit und Wohlbefinden zu erlangen, Kraft und Mut für Werke im Gehorsam gegenüber Allah zu gewinnen und das Interesse und den Eifer für gute und rechtschaffene Taten zu steigern, dessen Handlung ist gewiss weder Unrecht noch nichtig. Wer ihn weder mit der Absicht hört, Allah zu gehorchen, noch mit der Absicht, Ihm ungehorsam zu sein, dessen Handlung gilt als nutzlose Tätigkeit; Allah wird sie ihm verzeihen. Ebenso verhält es sich, wenn jemand in den Garten eines anderen, auf ein offenes Feld oder an ein Flussufer hinausgeht, nur um dort spazieren zu gehen, vor der eigenen Haustür sitzt, um sich zu unterhalten und zu entspannen, oder seine Kleidung gelb, grün oder in einer anderen Farbe färbt, und dergleichen.
Beim Thema Gesang müssen jedoch einige Dinge unbedingt beachtet werden:
1. Der Text oder Inhalt des Liedes darf den islamischen Lehren und der islamischen Geisteshaltung nicht widersprechen. Ein Lied, das die Vorzüge des Weins preist oder zum Weintrinken einlädt, ist zweifellos haram. Denn dadurch wird zum Begehen verbotener Handlungen angeregt.
2. Oft zeigt sich, dass ein Lied vielleicht nicht der islamischen Geisteshaltung widerspricht, die musikalische Darbietung und die Art des Sängers jedoch die Grenzen des Erlaubten überschreiten und den Bereich des Verbotenen erreichen. Dies geschieht etwa, wenn es mit äußerst koketten und schamlosen Gesten, durch laszives Wiegen und Winden, unter Nachahmung der Art der Zügellosigkeit sowie durch das Erzeugen stürmischer Erregung und Aufgewühltheit der Gefühle dargeboten wird und dadurch die Begierde anregt und Unheil hervorruft.
3. Die Religion des Islam lehnt in allen Angelegenheiten Übertreibung und grenzüberschreitendes Verhalten ab. Das gilt auch für die gottesdienstlichen Handlungen. Auch in Bezug auf Lahw ist keinerlei Überschreitung zu dulden. Man sollte damit niemals übermäßig viel Zeit verbringen, obwohl die Zeit doch das Kapital des Lebens ist.
Zweifellos ist es ganz natürlich, dass die Erfüllung der eigentlichen Pflichten beeinträchtigt wird, wenn man bei erlaubten Dingen die Grenzen überschreitet und übertreibt. Daher wurde zu Recht gesagt:( Arabisch*******************)
Ich habe erlebt, dass die Übertreibung einen solchen Zustand erreicht, dass vor ihr die eigentliche Wahrheit zurückgedrängt und zugrunde gerichtet wird.
4. Bei manchen Liedern kann ein Mensch durch das Hören gleichsam selbst zu einem Rechtsgutachten gelangen: Wenn beim Hören eines Liedes die Gefühle erregt werden und es dazu anspornt, Unheil anzurichten, wenn statt Spiritualität die Bestialität überwiegt, dann sollte man es unbedingt meiden; und es ist wünschenswert, die Tür zu schließen, aus der der Wind des Unheils weht.
5. In dieser Angelegenheit besteht Einigkeit darüber, dass ein Lied haram ist, wenn damit etwas Verbotenes wie Weintrinken, Unzucht und Sittenlosigkeit verbunden ist. Diesbezüglich verkündete der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die schreckliche Strafe. Er sagte:( Arabisch*******************)
Einige Menschen aus meiner Umma werden Wein trinken und ihm statt seines eigentlichen Namens einen neuen und anderen Namen geben. Über ihren Köpfen werden Musikinstrumente gespielt und Sängerinnen werden singen. Allah wird sie in der Erde versinken lassen und einige von ihnen in Affen und Schweine verwandeln. (Ibn Māǧa)
Demnach muss sich die Verwandlung nicht notwendigerweise in der äußeren Gestalt zeigen. Diese Verwandlung kann auch in der Denkweise und Einstellung bestehen, das heißt, im menschlichen Körper können die Seele und die Mentalität eines Affen sowie der Geist eines Schweins wohnen. Mit anderen Worten: Der Mensch ist seiner Gestalt nach ein Mensch, seinem Wesen nach jedoch ein Affe und ein Schwein. [Man muss bedenken, dass der Verfasser hier für die Zulässigkeit des Gesangs Bedingungen genannt hat, deren Einhaltung äußerst schwierig ist. Die Lieder, die in unserem Land und unserer Gesellschaft gewöhnlich gehört oder vorgetragen werden, sowie die in Filmen verbreiteten Lieder können diese Bedingungen jedoch nicht erfüllen. Daher kann von ihrer Zulässigkeit überhaupt keine Rede sein. Denn sie sind ein bedeutendes Mittel zur Verbreitung von Schamlosigkeit und Sexualität und für die Moral äußerst gefährlich. Sänger und Sängerinnen bezaubern und betören Männer und Frauen durch ihren Gesang. Der Islam legt jedoch größten Wert auf sittliche Reinheit und Unbeflecktheit. Einer Frau ist es ebenso wenig erlaubt, mit einem fremden Mann in einer süßlichen, sanften Stimme zu sprechen, wie einem Mann, mit einer fremden Frau auf diese Weise zu sprechen. Dies ist im Heiligen Koran ausdrücklich verkündet worden. Im Islam wird es als Unzucht bezeichnet, wenn ein fremder Mann die süße Stimme einer Frau genussvoll hört. Daher besteht kein Zweifel daran, dass diese Lieder haram sind. Dass hingegen Lieder, die eine wahrhaft islamische Gesinnung hervorbringen und den kämpferischen Eifer des Dschihad wecken, mubah sind, wird allgemein anerkannt. – Der Übersetzer]
Glücksspiel – Wein – Gesang
Im Islam sind viele Arten von Spielen und Veranstaltungen zur Freude und Unterhaltung für zulässig erklärt worden. Zugleich sind alle Spiele, mit denen Glücksspiel verbunden ist, und alle Spiele, bei denen finanzieller Gewinn und Verlust einen untrennbaren Bestandteil bilden, für haram erklärt worden. In diesem Zusammenhang ist die Aussage des edlen Gesandten (s.a.) bemerkenswert: Wenn jemand sagt: „Komm, lass uns miteinander Glücksspiel spielen“, so muss er als Sühne für diese Sünde Sadaqa geben.
Daher ist es einem Muslim ebenso wenig erlaubt, Glücksspiel als Mittel zum Gelderwerb zu nutzen, wie er es als Spiel, zur Beruhigung und Befriedigung des Gemüts oder zur Unterhaltung in der Freizeit nutzen darf.
Dass Glücksspiel haram ist, beruht auf äußerst zwingenden Gründen und verfolgt ein höheres Ziel.
1. Für einen Muslim ist es unerlässlich, beim Gelderwerb die von Allah festgelegten Regeln und Wege zu befolgen. Man soll danach streben, durch Ursachen und Mittel zu einem Ergebnis zu gelangen. Man muss das Haus durch seine Tür betreten und die Folgen der ergriffenen Mittel oder Handlungen anstreben – das ist das Ziel des Islam.
Auch Glücksspiel und Lotterie fördern im Menschen die Neigung, sich auf das Schicksal und auf unbegründete Hoffnungen und Wünsche zu verlassen. Allah hat die verschiedenen Anstrengungen, die Arbeit und
die Nutzung von Mitteln und Ursachen zum Gelderwerb betont und angeordnet; Glücksspiel spornt den Menschen nicht dazu an, diese zu nutzen.
2. Der Islam hat das Eigentum anderer Menschen für den Muslim für unrechtmäßig erklärt. Daher darf er es nur durch einen schariagemäßen Austausch erwerben oder dann annehmen, wenn der Eigentümer es aus eigenem freien Willen spendet oder als Geschenk überlässt. Auf jede andere Weise ist der Erwerb vollständig haram. Aus dieser Sicht kann man sagen, dass Glücksspiel eine nichtige und verbotene Methode zur widerrechtlichen Aneignung des Eigentums anderer ist.
3. Das Glücksspiel erzeugt ganz selbstverständlich tiefe Feindschaft sowie Hass und Vergeltungsgefühle zwischen den Spielern und Glücksspielern, und daran ist nichts Verwunderliches. Nach ihren Worten und äußerlich könnte man meinen, sie seien einander freundlich gesinnt; tatsächlich aber brennt in ihnen jeden Augenblick das Feuer des Konflikts zwischen Gewinner und Verlierer sowie des Hasses und der Vergeltung lodernd. Auch wenn der Besiegte schweigt, brennt er innerlich weiter vor Zorn, Verbitterung und dem Wunsch nach Vergeltung für seine Niederlage. Denn er ist besiegt und hat alles verloren. Wenn er jedoch Streit und Wortgefechte beginnt, treibt ihn der unterdrückte Groll in seinem Inneren dazu, Rache zu nehmen.
4. Wenn ein Spieler eine Wette verliert, beginnt der Verlierer erneut zu spielen. Dann hofft er, dass er das, was er verloren hat, gewiss zurückgewinnen wird. Dieser Gedanke nimmt ihn völlig in Anspruch. Andererseits wird der Gewinner von Habgier erfasst; ihm läuft förmlich das Wasser im Mund zusammen. Deshalb ist er gezwungen, immer wieder zu spielen. Die Gier, immer mehr Geld zu erbeuten, macht ihn blind und unbesonnen.
Der Spielbetrieb setzt sich auf diese Weise ununterbrochen fort. Weder der Gewinner noch der Verlierer ist bereit, den anderen loszulassen.
5. Deshalb bringt die Spielsucht nicht nur dem Einzelnen Unheil, sondern verursacht auch in der Gesellschaft schwere Katastrophen. Diese Sucht raubt dem Menschen nicht nur sein Vermögen, sondern ruiniert auch sein Leben.
Dieses Spiel macht die Spieler völlig untätig. Sie nehmen im Leben vieles an, geben dem Leben jedoch nichts. Sie konsumieren, ohne zu produzieren. Der Glücksspieler wird so sehr vom Glücksspiel beherrscht, dass er seine eigenen Pflichten und Verantwortungen völlig vergisst. Es ist ihm nicht möglich, die von Allah seinen Dienern auferlegten Pflichten und Verantwortungen zu erfüllen. Es bleibt ausgeschlossen, dass er sich an seine Familie, die Gesellschaft und das Volk erinnert. Ein solcher Mensch scheut sich nicht, um seiner eigenen Interessen willen seine Religion und seinen Glauben, seine Ehre und Unantastbarkeit sowie sein Land zu verkaufen. Denn die Anziehungskraft des Glücksspiels ist so stark, und seine Liebe und Abhängigkeit davon werden vor ihm so übermäßig und intensiv, dass er in allen Angelegenheiten und auf allen Gebieten zu spielen beginnt. Schließlich wird er in der Hoffnung auf einen unbestimmten und unsicheren Verdienst sogar mit seiner eigenen Ehre und Würde sowie mit den Glaubensüberzeugungen von sich selbst und der gesamten Nation zu spielen beginnen – das ist die natürliche Folge.
Es bedarf keiner weiteren Analyse, welch außergewöhnlichen Beweis für realitätsbezogene Weisheit der Edle Koran dadurch vorgelegt hat, dass er in einem einzigen Vers und Gebot Wein und Glücksspiel zusammenfasst und sie gleichermaßen für haram erklärt. Denn der Schaden und die schwerwiegenden Nachteile beider wirken gleichermaßen auf den Einzelnen, die Familie, das Land und den Charakter ein. Die Spielsucht ist ebenso umfassend und gefährlich wie die Trunksucht. Darüber hinaus ist dort, wo das eine vorhanden ist, zwangsläufig auch das andere anzutreffen.
Der Koran sagt, dass diese beiden Dinge Werke Satans sind. Er erwähnt sie gemeinsam mit den beiden Handlungen des Opferns an Kultstätten und des Wahrsagens durch Pfeile und weist an, all dies als äußerst große Sünden zu meiden und sich davon fernzuhalten. Der betreffende Koranvers lautet:( Arabisch*******************)
O ihr, die ihr glaubt! Wein, Glücksspiel, Opferstätten und die Pfeile des Losorakels sind unreine, schmutzige und verderbliche Werke des Satans. Meidet sie, auf dass ihr Erfolg habt. Der Satan will nur durch Wein und Glücksspiel Feindschaft und Hass unter euch säen und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr euch unter diesen Umständen von diesen Dingen fernhalten?
Auch die Lotterie ist eine Art Glücksspiel
Auch die Lotterie ist eine Form des Glücksspiels! Sie als etwas Gewöhnliches zu betrachten und sie im Namen gemeinnütziger Einrichtungen und menschlicher Interessen für erlaubt zu halten, kann keinesfalls richtig sein. Jene, die die Lotterie für solche Zwecke erlauben, schrecken auch nicht davor zurück, durch verbotene Tänze, verbotene Kunst und Ähnliches Geld für diese Zwecke zu sammeln. Doch für keinen Menschen mit gesundem Verstand kann dies akzeptabel sein. Wir möchten sie daran erinnern:( Arabisch*******************)
Allah, der Erhabene, ist rein und heilig. Er nimmt nur Reines an. (Hadith)
Diese Leute meinen, dass es unter der Bevölkerung keinen Wunsch oder keine Neigung zu menschlichem Mitgefühl und gemeinnütziger Arbeit gebe. Sie verstünden keinerlei Bedeutung guter Taten. Von Pflichtbewusstsein sei ihnen ebenfalls nichts geblieben. Vorhanden seien nur tierische Begierden, Wünsche und Gelüste. Deshalb könne man angeblich keine Arbeit verrichten, ohne das Glücksspiel, verbotene Spiele und dergleichen als Mittel einzusetzen. Der Islam unterstützt jedoch diese Haltung und Sichtweise gegenüber der muslimischen Gesellschaft nicht und erlaubt nicht, für irgendeine gute Tat solche Mittel einzusetzen. Der Islam drängt dazu, für einen guten und heiligen Zweck (Noble cause) heilige Wege und Mittel zu wählen. Diese Mittel bestehen darin, zu guten Taten aufzurufen, heilige menschliche Empfindungen zu wecken und auf der Grundlage des Glaubens an Allah und das Jenseits zu segensreichen Taten einzuladen.
Kinobesuch
Viele möchten wissen, wie die islamische Sichtweise gegenüber den heutigen Kinos und Theatern ist und ob es Muslimen erlaubt ist, Kinos und Theater zu betreten und Vorstellungen anzusehen.
Es lässt sich nicht leugnen, dass Kinos, Theater und ähnliche Einrichtungen wichtige Mittel der Unterhaltung und des Vergnügens sind. Ebenso besteht kein Zweifel daran, dass diese modernen Mittel sowohl für gute als auch für schlechte Zwecke eingesetzt werden können.
Aus islamischer Sicht lässt sich sagen, dass im Kino oder im Film an sich und grundsätzlich kein Fehler oder Übel liegt. Die entscheidende Frage ist vielmehr, wofür sie verwendet werden und welches Ziel damit verfolgt werden soll. Daher sind Kino und Film nach Ansicht des Verfassers dieses Buches gute und vortreffliche Dinge. Werden sie unter den nachfolgend genannten Bedingungen eingesetzt, können sie äußerst segensreich sein.
Erstens muss der Zweck und das Ziel, das dadurch dargestellt und vermittelt wird, völlig frei von Schamlosigkeit, Nacktheit, Obszönität sowie Frevel und Ausschweifung sein. Auch dieser Zweck und dieses Ziel dürfen nicht im Widerspruch zur islamischen Glaubensüberzeugung, zur Scharia und ihren Vorschriften stehen. Wenn die dargestellte Handlung bei den Zuschauern niedere sexuelle Regungen weckt, sie zu sündigen Taten geneigt macht, zu Straftaten anstiftet oder falsche Gedanken und Überzeugungen verbreitet, ist ein solcher Film zweifellos haram. Kein Muslim darf ihn ansehen; es ist weder halal noch zulässig, ihn anzusehen oder dazu zu ermutigen.
[ In den Filmen, die in unseren Ländern gezeigt werden, findet sich vermutlich kein Film, der von diesen falschen und verderblichen Absichten frei wäre. Gewöhnlich bilden die Liebe zwischen jungen Männern und Frauen sowie Konflikte um Frauen den eigentlichen Inhalt der Filme. Die Zurschaustellung der Schönheit und Jugend von Männern und Frauen ist ihr wichtigster Gegenstand, Glanz und Anziehungskraft. Dazu kommen bezaubernde Tänze und Musik. Die heutigen Bilder und Filme tragen in hohem Maße zu den von Liebe erfüllten, Scham und Sittsamkeit zerstörenden und den Charakter schädigenden Dialogen sowie zum moralischen Verfall bei. Daher können sie keinesfalls zulässig sein. Sollte jedoch ein Film tatsächlich frei von solchen Abscheulichkeiten sein und eine segensreiche Gesinnung vermitteln, dürfte dagegen kein Einwand bestehen. – Der Übersetzer ]
Zweitens darf gegenüber der Erfüllung keinerlei religiöser oder weltlicher Pflichten keine Nachlässigkeit gezeigt werden. Insbesondere darf die Verrichtung der fünf täglichen Gebete – die jedem Muslim verpflichtend auferlegt sind – in keiner Weise behindert werden. Durch das Anschauen eines Films darf das Gebet, insbesondere das Maghrib-Gebet, nicht versäumt werden. Andernfalls ist es keinesfalls zulässig, ihn anzusehen. Dann fällt dies unter den folgenden Vers des Korans:( Arabisch*******************)
„Verderben sei über den Betenden, die ihrem Gebet gegenüber achtlos und nachlässig sind.“ (Sure al-Ma’un)
Bei der Auslegung des Wortes dieses Verses( Arabisch*******************)wird erklärt, dass man seinem Gebet bereits dann gegenüber nachlässig ist, wenn man es nicht rechtzeitig verrichtet. In dem zuvor angeführten Vers wird außerdem als einer der Gründe für das Verbot von Wein und Glücksspiel genannt, dass beide Tätigkeiten vom Gedenken Allahs, vom Gebet und dergleichen abhalten und einen daran hindern, sich diesen zuzuwenden.
Drittens ist es die Pflicht der Kinobesucher, jede Form des Zusammenseins oder der Vertraulichkeit mit fremden und nicht-mahram Frauen und Männern zu vermeiden und solche Orte oder Situationen zu meiden. Denn dadurch kann der Mensch in moralische Gefahr geraten, und es kann bei den Menschen insbesondere deshalb Misstrauen entstehen, weil Filme gewöhnlich in völliger Dunkelheit angesehen werden. Obwohl dieser Hadith bereits an einer früheren Stelle angeführt wurde, soll auch hier daran erinnert werden:( Arabisch*******************)
„Dass einem von euch eine Nadel in den Kopf gestochen wird, ist weitaus besser, als dass er eine nicht-halale Frau berührt.“ (al-Bayhaqi, at-Tabarani)
Soziale Beziehungen
Der Islam hat die wechselseitigen Beziehungen der Menschen in der Gesellschaft auf zwei Grundlagen aufgebaut.
Die eine ist die Beziehung gegenseitiger Brüderlichkeit. Diese Beziehung bildet ein äußerst starkes und unauflösliches Band zwischen den verschiedenen Menschen. Die zweite ist die Wahrung der Rechte und der Würde: die Sicherheit und Unantastbarkeit des Lebens, der Ehre und des Besitzes jedes Einzelnen. Alles, was diese beiden Grundlagen durch Worte, Verhalten oder Handlungen verletzt, schädigt oder nachteilig beeinflusst, ist aus islamischer Sicht haram. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden materieller oder kultureller Art ist. Unabhängig von seiner Art und seinem Ausmaß ist er in entsprechendem Maße haram. Der folgende Vers erwähnt jene verbotenen Dinge, die der gegenseitigen Brüderlichkeit und der menschlichen Würde schaden:( Arabisch*******************)
Die Gläubigen sind untereinander Brüder. Stiftet daher Frieden und Versöhnung zwischen euren Brüdern. Und fürchtet Allah, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde. O ihr Gläubigen! Kein Mann soll andere Männer spöttisch verspotten und herabsetzen – vielleicht sind diese besser als er. Und ihr sollt einander weder Leid noch Kummer zufügen und einander nicht mit schlechten Beinamen rufen. Nach dem Glauben ist Frevelhaftigkeit eine äußerst verwerfliche Bezeichnung. Und diejenigen, die nicht bereuen und davon ablassen, sind die Ungerechten.
O ihr Gläubigen! Haltet euch von vielen unbegründeten Vermutungen fern. Manche Vermutungen sind offenkundige Sünden. Und spürt nicht den Fehlern der Menschen nach; keiner von euch soll in Abwesenheit eines anderen dessen Fehler verbreiten. Würde jemand von euch gern das Fleisch seines toten Bruders essen? Ihr verabscheut es doch. Und nehmt Allahs Taqwa an. Wisset gewiss: Allah ist wahrlich der große Annehmende der Reue, der Barmherzige. (Sure al-Hudschurāt: 10–12)
Im ersten Vers hat Allah gesagt, dass die Gläubigen untereinander Brüder sind. Darin ist neben der menschlichen auch die religiöse Brüderlichkeit enthalten. Beide sind miteinander verbunden und vereint. Diese Brüderlichkeit verlangt, dass sie einander nicht fremd oder unbekannt bleiben. Eine tiefe Verbundenheit untereinander ist unbedingt wünschenswert. Sie sollen nicht voneinander getrennt, sondern eng miteinander verbunden sein. Zwischen ihnen soll weder Feindschaft noch Hass und Groll bestehen, sondern aufrichtige Liebe, Barmherzigkeit und Mitgefühl. Unter ihnen soll es weder Streit noch Meinungsverschiedenheiten geben; vielmehr sollen sie in vollständiger Einigkeit handeln. Deshalb heißt es im Hadith:( Arabisch*******************)
Beneidet einander nicht und setzt einander nicht nach; keiner soll sich vom anderen abwenden. Lasst weder gegenseitigen Zorn noch Unzufriedenheit Raum; vielmehr sollt ihr Allahs Diener und Brüder untereinander sein.
Brich die Beziehung zu deinem muslimischen Bruder nicht ab
Aus diesem Grund ist es verboten und haram, sich gegenüber einem muslimischen Bruder grausam und herzlos zu verhalten, ihn zu boykottieren und sich von ihm abzuwenden. Wenn zwischen zwei Muslimen Feindschaft und Hass entstehen, werden lediglich drei Tage gewährt, um den Zorn zu unterdrücken. Danach ist es Pflicht, sich um gegenseitige Versöhnung, Einigung und Aussöhnung zu bemühen und die Ursachen zu beseitigen, die Zorn und Hass hervorgerufen haben. Im Heiligen Qur’an wird als Eigenschaft der gläubigen Muslime gesagt:( Arabisch*******************)
Den Gläubigen gegenüber äußerst sanftmütig, demütig und barmherzig. (Sure al-Māʾida: 54)
Der edle Prophet (s.a.) sagte:( Arabisch*******************)
Für einen Muslim ist es nicht halal beziehungsweise erlaubt, den Kontakt zu seinem Bruder länger als drei Tage abzubrechen. Sind drei Tage vergangen, ist es seine Pflicht, ihn zu treffen und ihn mit dem Friedensgruß zu grüßen. Wenn jener den Friedensgruß erwidert, haben beide Anteil am Lohn. Erwiderert er ihn jedoch nicht, so ist nur er sündig, während derjenige, der den Friedensgruß entboten hat, vor der Sünde des Kontaktabbruchs bewahrt bleibt. (Abū Dāwūd)
Der Islam hat die Pflege der Verwandtschaft zu Blutsverwandten zur Pflicht erklärt. Je enger diese Beziehung ist, desto größer und nachdrücklicher ist auch die Aufforderung, sie zu pflegen. Diese Beziehung abzubrechen, ist streng haram. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:( Arabisch*******************)Und fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander eure Rechte fordert, und achtet die verwandtschaftlichen Bande. Wahrlich, Allah wacht über euch. (an-Nisāʾ: 1)
Um die Bedeutung dieser engen Verwandtschaftsbeziehung sowie ihren Wert und Rang bei Allah zu verdeutlichen, sagte er sinnbildlich:( Arabisch*******************)Ar-Raḥim – die Blutsverwandtschaft – hängt am Thron und sagt: Wer mich pflegt, den wird Allah ebenfalls bewahren; und wer mich abbricht, den wird Allah ebenfalls verlassen. (Buchārī, Muslim)
Er sagte:( Arabisch*******************)
Wer die Blutsverwandtschaft abbricht, wird niemals ins Paradies eintreten. (Buchārī, Muslim)
Bei der Auslegung dieses Hadiths haben die Gelehrten zwei Auffassungen vertreten. Die eine bezieht sich auf denjenigen, der die Blutsverwandtschaft abbricht, und die andere auf einen Räuber, Wegelagerer und Mörder, der an den Wegen Menschen umbringt; das heißt, beide sind Verbrecher gleichen Ranges.
Bei den Blutsverwandtschaften geht es nicht darum, dass ein naher Verwandter den anderen nahen Verwandten nur gleich behandelt: Wenn jener die Beziehung pflegt, pflegt auch dieser sie, und wenn jener sich gut verhält, verhält auch dieser sich gut. Eine solche Beharrlichkeit ist unerwünscht. Das ist ohnehin selbstverständlich. Verpflichtend ist vielmehr, dass man die Beziehung weiter pflegt, selbst wenn der andere sie abbricht. Der ehrwürdige Prophet (s.a.s.) sagte:(Arabisch*******************)„Derjenige, der die Silat ar-Rahim pflegt, ist nicht der, der Gleiches mit Gleichem vergilt. Vielmehr pflegt die Silat ar-Rahim, wer sie mit demjenigen pflegt, der sie abbricht.“ (Buchari)
Dies gilt, wenn der Abbruch der Verwandtschaftsbeziehung und der Boykott nicht um Allahs willen, auf Allahs Weg und um der wahren Sache willen erfolgen. Andernfalls gehört die Liebe um Allahs willen sowie Feindschaft und Trennung um Allahs willen zu den wichtigsten Mitteln, den Glauben zu festigen.
Der ehrwürdige Prophet (s.a.s.) und seine Gefährten brachen fünfzig Tage lang den Kontakt zu denjenigen ab, die im Feldzug von Tabuk zurückgeblieben waren. Schließlich wurde das Leben dieser Letztgenannten unerträglich, und sie gerieten in eine äußerst bedrängte Lage. Niemand saß mit ihnen zusammen, sprach mit ihnen oder grüßte sie. Danach wurde ein Vers offenbart, in dem Allah ihre Reueannahme verkündete.
Der ehrwürdige Prophet (s.a.s.) brach bis zu vierzig Tage lang den Kontakt zu einigen seiner Ehefrauen ab. Hadhrat Abdullah ibn Umar (r.a.) brach den Kontakt zu seinem Sohn ab. Schließlich starb dieser. Der Grund dafür war, dass er einen Hadith des Gesandten Allahs überhaupt nicht befolgt hatte, den sein Vater vom Gesandten überliefert hatte. In diesem Hadith hatte der ehrwürdige Gesandte Allahs (s.a.s.) den Frauen verboten, in die Moschee zu gehen.( Arabisch*******************)
Wenn dieser gegenseitige Streit und Kontaktabbruch jedoch aus irgendeinem weltlichen, materiellen Grund oder lediglich wegen eines Interessenkonflikts erfolgt, ist das eine äußerst geringfügige Angelegenheit. Wie kann ein Muslim mit seinem muslimischen Bruder in Streit geraten, obwohl dadurch die Gefahr besteht, dass er Allahs Vergebung und Barmherzigkeit versagt bleibt? In einem authentischen Hadith heißt es:( Arabisch*******************)
Die Tore des Paradieses werden montags und donnerstags geöffnet. Dann vergibt Allah jedem Diener, der Ihm nicht den geringsten Schirk beigesellt. Doch Er vergibt nicht demjenigen, zwischen dem und seinem Bruder Feindschaft sowie Hass und Groll bestehen. Da sagt Allah: „Meidet diese beiden, bis sie sich bessern; lasst diese beiden beiseite, bis sie sich miteinander versöhnen; lasst diese beiden in Ruhe, bis sie untereinander Frieden schließen.“ (Muslim)
Und wer ein berechtigtes Anliegen hat, soll zu seinem Bruder kommen und um Verzeihung bitten; dessen Pflicht ist es, ihm zu vergeben und sich von Streit und Auseinandersetzung fernzuhalten. Wenn jemand um Verzeihung bittet und eine Entschuldigung vorbringt, ist es haram, dies zurückzuweisen. Der ehrwürdige Prophet (s.a.s.) warnte einen solchen Menschen davor, dass er am Tag der Auferstehung nicht in seiner Nähe am Hawd al-Kawthar erscheinen könne.( Arabisch*******************)
Gegenseitige Versöhnung und Beilegung von Streitigkeiten
Die Pflicht zweier miteinander streitender Personen besteht darin, im Anspruch der brüderlichen Verbundenheit ihre gegenseitigen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen beizulegen und sich zu versöhnen. Ebenso wahr ist, dass auch die Gesellschaft diesbezüglich eine Verantwortung trägt. Denn eine islamische Gesellschaft ist eine menschliche Gemeinschaft, deren Mitglieder einander helfen und einander ergänzen. Daher ist es undenkbar, dass die Gesellschaft zwei ihrer Mitglieder in gegenseitigem Streit und Handgreiflichkeiten sieht, während sie die Rolle eines schweigenden Zuschauers einnimmt und sich in sicherer Entfernung hält. Das kann unter keinen Umständen erlaubt sein. Denn sonst werden die beiden im Feuer des Streits und der Auseinandersetzung weiter brennen, und dieses Feuer wird sich allmählich ausbreiten und die gesamte Gesellschaft entzünden und zu Asche verbrennen.
Vielmehr ist es die Pflicht vernünftiger und einflussreicher Menschen, ausschließlich um der Wahrheit und Gerechtigkeit willen zwischen den beiden Streitenden zu vermitteln, sich darum zu bemühen, Versöhnung und Eintracht herbeizuführen, und sich davon fernzuhalten, ihren Begierden zu dienen. Allah, der Erhabene, hat dies angeordnet:( Arabisch*******************)
Stiftet Frieden zwischen euren Brüdern und fürchtet Allah. So ist zu hoffen, dass euch Barmherzigkeit erwiesen wird. (Sure al-Hudschurat: 10)
Der Prophet (s) selbst hat den hohen Rang dieser Vorschrift zur Versöhnung und Eintracht sowie die schlimmen Folgen gegenseitiger Streitigkeiten und Auseinandersetzungen erläutert:( Arabisch*******************)
Soll ich euch von einer Tat berichten, die besser ist als freiwilliges Gebet, Fasten und Almosen? Die Gefährten sagten: Ja, o Gesandter. Er sagte: Sie besteht darin, Versöhnung und Eintracht untereinander herbeizuführen. Denn gegenseitige Streitigkeiten und Auseinandersetzungen sind ein Schermesser. Ich sage nicht, dass sie die Haare abschneiden, sondern vielmehr, dass sie die Religion selbst auslöschen.
Es ist nicht richtig, andere zu verspotten
In dem zuvor angeführten Vers hat Allah, der Erhabene, all jene Handlungen für haram erklärt, die die brüderliche Verbundenheit untereinander zerstören und die Würde des Menschen verletzen.
Das erste, was in diesem Zusammenhang zu nennen ist, besteht darin, Menschen zu verspotten und zu beleidigen und zu versuchen, jemanden herabzusetzen. Daher kann es für keinen Gläubigen, der Allah erkennt und kennt und nach der Erlösung im Jenseits strebt, in irgendeiner Weise erlaubt sein, auch nur einen Menschen verspotten, beleidigen oder demütigen zu wollen oder dies tatsächlich zu tun, ihn zum Ziel von Beschimpfungen und übler Nachrede zu machen und ihn Tag und Nacht zu quälen. Denn man kann davon ausgehen, dass in demjenigen, der dies tut, ein verborgener Hochmut und die niedrige Gesinnung liegen, sich selbst für besser als andere zu halten. Dieser Mensch weiß überhaupt nicht, worin bei Allah der Maßstab für Güte besteht. Deshalb hat Allah, der Erhabene, gesagt:( Arabisch*******************)
Kein Mann soll einen anderen Mann verspotten oder beleidigen; vielleicht sind sie besser als jene. Ebenso soll keine Frau andere Frauen verspotten oder beleidigen; vielleicht sind auch sie besser als jene.
Tatsächlich besteht der Maßstab für Güte bei Allah aus dem Glauben, aufrichtiger Ergebenheit und einer guten Beziehung zu Allah. Er beruht nicht auf Gestalt und Aussehen, körperlicher Erscheinung, Ansehen und Ehre oder Reichtum und Besitz. Im Hadith heißt es:( Arabisch*******************)
Allah schaut nicht auf eure Gestalt und euer Aussehen und misst ihnen keine Bedeutung bei. Er schaut auf eure Herzen und eure Taten; bei Ihm kommt es darauf an.
Kann unter diesen Umständen ein Mann einen anderen Mann oder eine Frau eine andere Frau wegen ihrer körperlichen Gestalt, körperlicher Mängel oder wegen Armut und Bedürftigkeit verspotten und beleidigen? Kann dies jemals erlaubt sein?
In einem Hadith wird berichtet, dass das Tuch am Unterschenkel von ʿAbdullah ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verrutschte und man sah, dass dieser sehr schmal und dünn war. Einige der Anwesenden lachten ihn beim Anblick spöttisch aus. Da sagte der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm):( Arabisch*******************)
Lacht ihr über seine leichten, dünnen und schmalen Unterschenkel? Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist: Diese beiden Füße sind auf Allahs Waage schwerer als der Berg Uhud.
Im Edlen Qur’an wird geschildert, wie die verbrecherischen Götzendiener die gläubigen Muslime verspotteten und beleidigten, insbesondere die Schwachen unter ihnen wie Bilal und Ammar. Er hat auch erklärt, wie sich die Waage am Tag der Auferstehung umkehren wird und dass diejenigen, die heute spotten und beleidigen, an jenem Tag selbst zum Gegenstand des Spottes werden. Es heißt:( Arabisch*******************)
Diejenigen, die schuldig waren, lachten spöttisch, wenn sie die Gläubigen sahen. Wenn sie zu ihnen kamen, gaben sie einander Zeichen. Und wenn sie zu ihren Familien zurückkehrten, zeigten sie große Zufriedenheit und Genugtuung. Wenn sie sie sahen, sagten sie: „Das sind alles irregeleitete Menschen.“ Dabei waren sie nicht als deren Hüter über sie entsandt worden. Daher werden die Gläubigen am heutigen Tag über die Ungläubigen lachen.
Bereits in der Aussage am Anfang dieses Verses ist das Verbot enthalten, dass Frauen einander verspotten und beleidigen. Dennoch wurde es für notwendig erachtet, dies in Bezug auf sie ausdrücklich und klar zu erwähnen, und es wurde gesagt, dass keine Frau andere Frauen verspotten und beleidigen soll. Der Grund dafür ist, dass dieses Verhalten von Frauen untereinander äußerst schändlich ist, einen abscheulichen Charakter und eine abscheuliche Gesinnung erkennen lässt und gerade unter ihnen weit verbreitet und besonders auffällig ist.
Verleumden, beschuldigen
Die zweite verbotene Handlung in diesem Zusammenhang besteht darin, andere Menschen zu verleumden und zu beschuldigen. Wer andere verleumdet und beschuldigt, ist, als würde er sie durch den Hieb eines Pfeils oder Schwertes verletzen und verwunden. Doch die Verletzung durch Worte ist noch schwerwiegender. In einem arabischen Gedicht heißt es:( Arabisch*******************)
Die Wunden einer Lanze heilen und trocknen zwar, doch die Verletzung durch Worte heilt niemals.
Die besondere Formulierung, die im Vers verwendet wird, ist wahrlich eine Besonderheit der Offenbarung Allahs. Es heißt:( Arabisch*******************)– Verwundet und verletzt einander nicht.
Das heißt: Verwundet und verletzt einander nicht. Daraus wird deutlich, dass der Koran die muslimische Gemeinschaft als „eine unteilbare Persönlichkeit“ betrachtet. Denn alle sind füreinander verantwortlich und ergänzen einander. Wenn nun einer seinen Bruder verletzt, verletzt und verwundet er in Wirklichkeit sich selbst.
Mit schlechten Bezeichnungen anreden
So wie es verboten ist, anderen Wunden zuzufügen, ist es ebenfalls verboten, einander mit schlechten Bezeichnungen anzureden. Es ist verboten, jemanden mit einem Wort oder Namen anzureden, das oder den er als sehr unangenehm empfindet und nicht mag. Denn dadurch wird er beleidigt, verspottet und verletzt. Sein Herz wird dadurch verwundet. Niemand sollte jedoch seinen Bruder auf diese Weise verletzen. Dadurch verschlechtert sich die Stimmung der Menschen. Die Grenzen der Brüderlichkeit werden überschritten. Eine solche Handlung widerspricht der allgemeinen Höflichkeit und dem guten Geschmack.
Schlechte Meinung
Der Islam will, dass die Angehörigen der muslimischen Gesellschaft mit einer aufrichtigen, reinen und schuldlosen Gesinnung miteinander leben. Gegenseitiges größtes Vertrauen und gegenseitige Verlässlichkeit sollen gefestigt sein. Sie sollen keinerlei Zweifel, Misstrauen oder Unglauben gegeneinander hegen. Niemand soll eine schlechte Meinung von einem anderen haben oder ihn zu Unrecht beschuldigen. Aus diesem Grund wurde dies im zuvor angeführten Vers als die vierte verbotene und haram Handlung erwähnt. Denn der Islam ist unter keinen Umständen bereit, eine Verletzung der Würde und des Ansehens der Menschen hinzunehmen. Es wurde gesagt:( Arabisch*******************)
O ihr Gläubigen, vermeidet es, über die Menschen vielerlei Vermutungen zu hegen. Denn manche Vermutungen sind Sünde. (Sure al-Hudschurāt: 12)
Es versteht sich von selbst, dass mit „Vermutungen“ hier das Hegen schlechter Vermutungen gemeint ist.
Daher sollte kein Muslim eine schlechte Meinung von seinem muslimischen Bruder hegen, solange kein unumstößlicher Beweis vorliegt.
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass die Menschen unschuldig sind. Es ist keineswegs richtig, dass die Einflüsterungen schlechter Vermutungen einen unschuldigen Menschen für schuldig erklären. Deshalb sagte der edle Prophet (s.a.w.):( Arabisch*******************)
Hüte dich vor schlechten Vermutungen über die Menschen. Denn schlechte Vermutungen sind äußerst trügerische Worte.
Es trifft zu, dass der Mensch sich aufgrund menschlicher Schwäche oft nicht von unbegründeten Verdächtigungen und Ähnlichem fernhalten kann. Gegenüber manchen Menschen entstehen in seinem Herzen Zweifel, besonders gegenüber denen, zu denen sich die Beziehung verschlechtert hat. Doch es ist die Pflicht jedes Muslims, sich diesen unbegründeten Verdächtigungen nicht zu beugen, ihnen keinen Raum zu geben und ihnen nicht nachzugehen. Auch hierzu ist ein Hadith überliefert worden:( Arabisch*******************)
Wenn in deinem Herzen ein unbegründeter Verdacht entsteht, dann halte ihn nicht für wahr.
Nach Fehlern suchen
Misstrauen gegenüber anderen Menschen treibt den Menschen in einen verborgenen psychischen Zustand. Dieser besteht darin, unbegründete Verdächtigungen zu hegen. Dann beginnt er eine äußerlich-körperliche Tätigkeit auszuüben: Er sucht nach den Fehlern anderer. Dabei ist der Islam fest entschlossen, die menschliche Gesellschaft sowohl innerlich als auch äußerlich in einer sauberen und reinen Umgebung zu bewahren.
Daher hat der Islam nicht nur verboten, unbegründete Verdächtigungen zu hegen, sondern zugleich auch untersagt, nach den Fehlern anderer zu suchen. Denn gerade diese unbegründeten Verdächtigungen sind gewöhnlich die Hauptursache dafür, dass man nach den Fehlern anderer sucht.
Tatsächlich besitzt jeder Mensch Ehre und Würde. Es kann keinesfalls erlaubt sein, durch das Aufspüren seiner Fehler seine Ehre und Würde zu verletzen und seine verborgenen Angelegenheiten in der Gesellschaft offenzulegen und zu entblößen. Ganz gleich, in welchen Fehler oder welche Sünde jemand für sich genommen verwickelt sein mag: Solange dies verborgen bleibt, ist es völlig unangebracht und unerwünscht, wenn jemand eigenmächtig dafür sorgt, dass es bekannt wird.
Abū al-Haytham, der Schreiber von ʿUqba ibn ʿĀmir, berichtet: Ich sagte zu ʿUqba ibn ʿĀmir: „Ich habe einige Nachbarn, die Alkohol trinken, und ich möchte die Polizei rufen, damit sie sie festnimmt.“ Da sagte er: „Nein, tu das nicht. Erkläre es ihnen, ermahne sie und erteile ihnen einen guten Rat.“ Ich sagte: „Ich habe sie oft ermahnt, aber sie hören nicht auf mich. Was kann man in diesem Fall anderes tun, als die Polizei zu rufen und sie festnehmen zu lassen?“ Er sagte: „Nein, wehe dir! Tu das nicht. Ich hörte den Gesandten Allahs sagen:“( Arabisch*******************)
Wer das Geheimnis eines Menschen bewahrt und es nicht offenlegt, ist, als hätte er einen lebendig Begrabenen in seinem Grab wieder zum Leben erweckt. (Abū Dāwūd, an-Nasāʾī, Ibn Māǧa)
Der edle Prophet (S) hat das Aufspüren der verborgenen Fehler anderer zu den Eigenschaften der Heuchler gezählt. Heuchler sind jene, die mit ihrem Mund sagen: „Wir haben den Glauben angenommen“, deren Herzen jedoch in Wirklichkeit nicht gläubig geworden sind. Der edle Prophet (S) hat diese Menschen öffentlich mit scharfen Worten kritisiert. Überliefert von Hadhrat Ibn Umar (r.a.): Er sagte: Der edle Prophet (S) stand auf der Kanzel, rief mit erhobener Stimme und sagte:( Arabisch*******************)
O ihr Menschen, die ihr mit eurem Mund den Glauben und den Islam angenommen habt, deren Glaube jedoch noch nicht in eure Herzen eingedrungen ist! Fügt den Muslimen keinen Schaden zu und spürt nicht ihre verborgenen Fehler auf. Denn wer die verborgenen Fehler seines muslimischen Bruders aufspürt, dessen Fehler wird Allah aufspüren. Und wen Allahs Aufspüren seiner verborgenen Fehler trifft, den wird Er bloßstellen und erniedrigen, selbst wenn er in einer Ecke seines Hauses sitzt. (Tirmidhi, Ibn Madscha)
Um die Ehre und Sicherheit der Menschen vollständig zu schützen und zu gewährleisten, hat der edle Prophet (S) das Betreten des Hauses eines anderen ohne die Erlaubnis seiner Bewohner strengstens für haram erklärt. Daher hat er erklärt, dass keine Schuld entsteht, wenn vonseiten der Bewohner des Hauses eine Gegenwehr erfolgt. Er sagte:( Arabisch*******************)
Wenn jemand ohne ihre Erlaubnis in das Haus eines anderen hineinschaut, ist es für die Bewohner des Hauses vollkommen halal, ihm das Auge auszustechen.
Es wurde für haram erklärt, die Gespräche von Menschen, die sie im Haus führen, ohne deren Wissen und Erlaubnis von anderen anzuhören. Der edle Prophet (S) sagte:( Arabisch*******************)
Wer die Gespräche anderer heimlich belauscht – obwohl diese Menschen nicht wollen, dass jemand sie versteckt belauscht –, dem wird am Tag der Auferstehung geschmolzenes Blei in beide Ohren gegossen. (Bukhari)
Wenn jemand das Haus eines anderen aufsucht, um ihn zu besuchen, ist es vollständig haram, ohne dessen Erlaubnis und ohne zu grüßen das Haus zu betreten. Daher muss er zuerst den Friedensgruß sprechen und um Erlaubnis zum Eintreten bitten. Dies ist wajib. Es wurde verkündet:( Arabisch*******************)
O ihr Gläubigen! Betretet nicht die Häuser anderer, bevor ihr um Erlaubnis gebeten und den Bewohnern des Hauses den Friedensgruß entboten habt. Das ist besser für euch. Vielleicht werdet ihr es beherzigen. Wenn ihr dort niemanden findet, dann betretet es nicht, bis euch ein lauteres Verhalten zuteilwird. Allah ist über alles, was ihr tut, vollständig unterrichtet. (Sure an-Nur 27–28)
Im Hadith wird überliefert: ( Arabisch*******************)
Wer etwas Verborgenes aufdeckt und seinen Blick darauf richtet, bevor ihm die Erlaubnis erteilt wurde, hat eine Grenze überschritten, deren Überschreitung für ihn nicht halal ist. (Ahmad, Tirmidhi)
Nach den Fehlern anderer zu suchen – verborgene Mängel gründlich aufzuspüren – ist grundsätzlich für alle haram. Dieses Verbot gilt für Herrscher und Verwalter ebenso wie für die regierten Menschen. Niemand ist davon ausgenommen, und niemandem ist dies erlaubt. Hazrat Muʿawiya (ra) überlieferte vom edlen Gesandten (sa), dass er sagte: ( Arabisch*******************)
Wenn du die verborgenen Fehler der Menschen suchst, wirst du sie verderben oder sie dem Verderben nahebringen. (Abu Dawud, Ibn Madscha)
Er sagte ferner: ( Arabisch*******************)
Wenn ein Herrscher oder Verwalter beginnt, unter den Menschen nach Äußerungen des Verdachts und des Misstrauens zu suchen, bringt er sie ins Verderben. (Abu Dawud)
Üble Nachrede
Die Sache, die der oben erwähnte Vers als Sechstes für haram erklärt hat, ist die üble Nachrede. Der betreffende Versabschnitt lautet: ( Arabisch*******************)
Verleumdet einander nicht. (Sure al-Hudschurāt: 21)
Der edle Prophet (s) erläuterte seinen Gefährten im Frage-und-Antwort-Verfahren die Bedeutung des Wortes „Ghiba“. Er wandte sich an sie und sagte:( Arabisch*******************)– Wisst ihr, was Ghiba bedeutet?
Die Gefährten sagten: Allah und Sein Gesandter wissen es am besten. Darauf sagte er:( Arabisch*******************)
Den eigenen Bruder in einer Weise zu erwähnen, die er selbst nicht mag – das ist Ghiba. Man fragte: O Gesandter Allahs, wäre es auch dann Ghiba, wenn das, was ich über meinen Bruder sage, tatsächlich auf ihn zutrifft? Er sagte: Wenn das, was du sagst, auf ihn zutrifft, dann ist es eben Ghiba. Wenn es aber nicht auf ihn zutrifft, dann ist es eine Lüge und falsche Anschuldigung. (Muslim, Abū Dāwūd, Tirmidhī, Nasāʾī)
In seiner Abwesenheit über jemanden etwas zu sagen, was er nicht mag – darunter fallen seine körperliche Gestalt und sein Aussehen, sein Charakter, seine Taten und Beschäftigungen, seine Abstammung und alles, was mit ihm zusammenhängt. Ḥaḍrat ʿĀʾischa (r) sagte:( Arabisch*******************)
Ich sagte zum ehrwürdigen Gesandten (s): „Dass Ihre Gattin Safiyya klein ist, genügt bereits.“ Darauf sagte der edle Prophet (s): „Du hast etwas gesagt, das, wenn es mit dem Wasser des Meeres vermischt würde, dessen Farbe verändern würde.“ (Abū Dāwūd, Tirmidhī, Baihaqī)
In Wirklichkeit offenbart sich durch Ghiba die niedere Neigung, andere herabzusetzen. Der starke Wunsch, ihre Ehre, ihr Ansehen und ihre Würde bei jeder Gelegenheit ihrer Abwesenheit zu verletzen, treibt denjenigen an. Dies offenbart die niedrige Gesinnung, Niederträchtigkeit und schlechten Neigungen desjenigen, der Ghiba betreibt. Denn es kommt einem Angriff von hinten gleich. Es beweist, dass derjenige, der Ghiba betreibt, keine eigene Beschäftigung hat. Gerade er zeigt Geschick darin, Ghiba zu betreiben. Die Neigung zu Ghiba ist eine gesellschaftszerstörerische Tätigkeit, denn nur wenige Menschen können sich vor den Schlägen des Schwertes der Zunge jener retten, die an Ghiba gewöhnt sind.
Wenn der Edle Koran unter diesen Umständen ihre abscheuliche und widerwärtige Gestalt enthüllt und sie auf eine Weise darstellt, die im Menschen starken Abscheu hervorruft, so ist das keineswegs verwunderlich. Dieses Bild lautet:( Arabisch*******************)
Keiner von euch soll über einen anderen üble Nachrede führen. Würde jemand von euch es etwa mögen, das Fleisch seines toten Bruders zu essen? Das würdet ihr gewiss verabscheuen.
Tatsächlich kann ein Mensch es keineswegs mögen, das Fleisch eines Menschen zu essen. Wie könnte es ihm dann möglich sein, das Fleisch seines eigenen Bruders – das Fleisch eines Toten – zu essen?
Wann immer der edle Prophet (s.a.s.) Gelegenheit, Anlass und die passende Umgebung dazu hatte, stellte er dieses Bild der üblen Nachrede dar. Er wollte, dass dieses abscheuliche Bild in den Herzen der Menschen stets lebendig blieb.
Hadhrat Ibn Masʿud (r.a.) sagte:( Arabisch*******************)
Wir waren beim edlen Gesandten (s.a.s.) anwesend. Da ging ein Mann aus der Versammlung hinaus. Daraufhin äußerte ein anderer Mann beleidigende Worte über ihn. Da sagte der edle Prophet (s.a.s.) zu diesem Mann: „Reinige deine Zähne.“ Der Mann sagte: „Warum sollte ich meine Zähne reinigen? Ich habe doch kein Fleisch gegessen!“ Der edle Prophet (s.a.s.) sagte: „Du hast gerade das Fleisch deines Bruders gegessen.“
Von Hadhrat Dschabir (r.a.) wird überliefert, dass er sagte:( Arabisch*******************)
Wir waren beim edlen Propheten (s.a.s.) anwesend. Da wehte ein äußerst übelriechender Wind. Der edle Prophet (s.a.s.) sagte: „Wisst ihr, was das für ein Wind ist? … Das ist der Wind derjenigen Gläubigen, die üble Nachrede führen.“ (Ahmad)
Die Grenzen, innerhalb derer üble Nachrede erlaubt ist
Alle oben angeführten Koranverse und Hadithe beweisen eindeutig, dass die Würde des Menschen im Islam äußerst heilig und geschützt ist.
Nach Ansicht der islamischen Gelehrten gibt es jedoch einige Fälle der üblen Nachrede, die eine Ausnahme vom Verbot darstellen. Wo es aus zwingendem Anlass keinen anderen Weg gibt, als üble Nachrede zu üben, liegt ein solcher Ausnahmefall vor; diese Ausnahme darf ausschließlich aufgrund der Notwendigkeit in Anspruch genommen werden.
Wenn ein Unterdrückter gegen seinen Unterdrücker Klage führt, bringt er Dinge über den Unterdrücker zur Sprache, die diesem zwar missfallen, die jedoch allesamt wahr sind; außerdem hat er dazu das Recht. Wenn es in einem solchen Fall von Unterdrückung notwendig wird, gegen jemanden auszusagen, muss dies unbedingt geschehen. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:( Arabisch*******************)
Allah, der Erhabene, liebt es keineswegs, schlechte Dinge öffentlich bekannt zu machen und zu verbreiten; wer jedoch Unrecht erlitten hat, für den gilt dies in besonderer Weise. Und Allah ist allhörend und allwissend. (Sure an-Nisāʾ: 148)
Jemand möchte sich über eine bestimmte Person erkundigen, um sich nach Kenntnis ihres guten Charakters mit ihr im Geschäft zu beteiligen; oder jemand möchte seine Tochter mit ihr verheiraten und erkundigt sich nach dem jungen Mann, der um ihre Hand anhält. In all diesen Fällen steht einerseits die Pflicht, den Menschen die richtigen Angaben und die tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen, und andererseits die Verpflichtung, die Ehre und das Ansehen der abwesenden Person zu wahren. Zwischen dieser Pflicht und jener Verpflichtung besteht ein starker Widerspruch und Konflikt. Da jedoch die erste Pflicht von größter Bedeutung und höchster Heiligkeit ist, muss ihr Vorrang unbedingt anerkannt werden. Fātima bint Qais informierte den edlen Propheten über zwei Heiratsanträge, die ihr unterbreitet worden waren, und bat ihn um Rat, welchen sie annehmen solle. Darauf sagte er über einen der beiden: „Dieser Mann schlägt seine Frau sehr häufig. Er nimmt seinen Stock niemals von seiner Schulter.“
Zu diesen Ausnahmen gehört auch, über jemanden zu sprechen, um ein Unrecht oder eine Sünde zu ändern. Nach dem Hadith ist dies eine Pflicht.
Wenn jemand unter einem Namen bekannt ist, den er selbst nicht mag, ohne dessen Erwähnung er jedoch nicht zu erkennen wäre – etwa Aʿraǧ, „der Hinkende“, Aʿmasch, „der Schwachsichtige“, oder „der Sohn der Soundso“ –, dann darf dieser Name zum Zweck der Identifizierung genannt werden. Auch die Befragung von Zeugen, Hadith-Überlieferern und Informanten sowie die Erörterung ihrer charakterlichen Vorzüge und Mängel gehört in diese Kategorie.
In diesem Zusammenhang gibt es zwei Grundlagen dafür, dass „Ghiba“ zulässig ist:
Erstens: die Notwendigkeit; zweitens: die Absicht und innere Haltung. Niemand sollte diesen verbotenen Bereich betreten, solange die Notwendigkeit, die Unzufriedenheit einer abwesenden Person zu erwähnen, nicht dringend geworden ist. Wenn die Notwendigkeit durch Andeutungen erfüllt werden kann, muss man darauf verzichten, es ausdrücklich zu sagen. Oder man kann die Angelegenheit allgemein formulieren, ohne eine bestimmte Person zu nennen. Eine mögliche Frage wäre beispielsweise: Was sagen Sie über eine Person, die dies und jenes tut? Man sollte dabei nicht „der Sohn des Soundso“ sagen. Wenn man etwas erwähnt, das bei der betreffenden Person tatsächlich vorhanden ist, gelten bestimmte Bedingungen. Wenn man ihr jedoch etwas zuschreibt, das bei ihr nicht vorhanden ist, handelt es sich um eine völlig falsche Anschuldigung, und diese ist vollkommen haram.
Die Absicht – sie ist in dieser Angelegenheit letztlich der entscheidende Maßstab. Den Grund, aus dem er etwas sagt, kennt er selbst besser als jeder andere. Auf Grundlage dieser Absicht kann man zwischen übler Nachrede, Kritik, Ermahnung und dem Verbreiten von Fehlern unterscheiden. Es ist ebenfalls wahr, dass ein Mu’min seine eigene innere Haltung streng prüfen kann und dies auch tut.
Aus islamischer Sicht steht auch fest, dass jemand, der üble Nachrede anhört, als daran beteiligt zu betrachten ist. Jeder ist verpflichtet, seinem Bruder in dessen Abwesenheit beizustehen und für ihn einzutreten. Im Hadith heißt es:( Arabisch*******************)
Wer die Ehre seines Bruders in dessen Abwesenheit bewahrt und ihn von Schuld freispricht, dessen Recht ist es, dass Allah ihn vor der Hölle bewahrt. (Ahmad)
( Arabisch*******************)
Wer in dieser Welt die Ehre seines Bruders schützt, von dem wird Allah am Tag der Auferstehung die Hölle abwenden. (at-Tirmidhi)
Wer nicht den Mut zu einem solchen Vorgehen hat und seinen Bruder nicht vor dem Angriff auf seine Ehre schützen kann, ist zumindest verpflichtet, jene Versammlung zu verlassen und sich von diesen Leuten fernzuhalten, bis sie sich einem anderen Gesprächsthema zuwenden. Tut er auch das nicht, fällt er unter die Worte Allahs:( Arabisch*******************) – Dann seid auch ihr ihnen gleich geworden. (Sure an-Nisa 140)
Zwietrachtstiftung
Wann immer von übler Nachrede die Rede ist, wird zugleich auch eine andere Eigenschaft erwähnt, die nach islamischer Auffassung ebenso streng verboten ist wie üble Nachrede. Dabei handelt es sich um das Weitertragen von Worten. Wenn jemand aus dem Mund einer Person etwas gegen eine andere hört und es dieser auf eine Weise überbringt, die einen Streit zwischen den beiden auslöst und die gegenseitige Herzensreinheit beseitigt, sodass Unrat und Verderbnis entstehen, oder bereits vorhandener Unrat und Verderbnis noch erheblich zunehmen.
Als Protest gegen diese niederträchtige und gefährliche Eigenschaft wurde bereits in den mekkanischen Suren Allahs Wort offenbart. Darin heißt es:( Arabisch*******************)
Hört nicht auf jemanden, der ständig Eide schwört und verächtlich ist, der den Menschen Leid zufügt, unablässig Flüche ausspricht und Worte weiterträgt. (Sure al-Qalam: 10–11)
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch*******************)
Ein Wortträger wird nicht ins Paradies eintreten. (Buchari, Muslim)
Hier bedeutet das Wort „Qattāt“: Wortträger. Manche sagen: Ein Wortträger ist eigentlich jemand, der sich einer Gruppe anschließt, die in ein Gespräch vertieft ist, und anschließend gegen sie geht und ihre Worte weiterträgt. Ein „Qattāt“ hingegen ist jemand, der die Gespräche der Menschen heimlich belauscht und danach beginnt, gegen sie zu reden.
Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:( Arabisch*******************)
Die schlechtesten Diener Allahs sind jene, die Worte weitertragen, unter Freunden Zwietracht und Spaltung säen und ständig danach suchen, die Fehler unschuldiger Menschen aufzudecken. (Ahmad)
Für diejenigen, die sich bemühen, gegenseitige Streitigkeiten zu beseitigen und Versöhnung und Eintracht herbeizuführen, hat der Islam es für zulässig erklärt, dass sie, selbst wenn sie das Schlechteste über eine Person wissen, es nicht offenlegen. Darüber hinaus sollen sie von sich aus einige gute Worte hinzufügen, auch wenn sie diese nicht von der einen Person über die andere gehört haben.
Auf diejenigen, die irgendwo ein schlechtes Wort hören und es sogleich aus verschwörerischen Motiven oder mit dem Ziel, Feindschaft zu schüren, anderen weitererzählen, kommen der heftige Zorn und die Entrüstung des Islam herab. Denn sie tun dies nur mit der bösen Absicht, in der Gesellschaft Zerstörung und Unheil zu verursachen.
Solche Menschen beschränken sich nicht auf das, was sie tatsächlich gehört haben; aus ihrer gesellschaftszerstörerischen Gesinnung heraus scheuen sie sich nicht, dem Gehörten von sich aus vieles hinzuzufügen und es frei erfunden auszuschmücken. Wenn sie etwas Gutes hören, halten sie es geheim. Wenn sie etwas Schlechtes hören, verbreiten sie es weithin. Und wenn sie nichts gehört haben, lügen sie.
Ein Mann übermittelte Hadhrat Umar ibn Abd al-Aziz von einer anderen Person etwas, das ihm missfiel. Darauf sagte Kalif Umar (der Zweite): „Wenn du möchtest, werde ich deine Angelegenheit untersuchen. Wenn du jedoch ein Lügner bist, fällst du unter die folgende Aussage des Qurans: ( Arabisch*******************)
Wenn ein Frevler zu euch kommt und euch eine Nachricht überbringt, dann prüft unbedingt ihre Wahrheit und Richtigkeit.
Und wenn du wahrhaftig bist, fällst du unter den Geltungsbereich dieses Verses: ( Arabisch*******************) Und wenn du willst, werden Wir dir vergeben.“ Der Mann sagte: „O Amir al-Mu’minin, vergib mir. Ich werde so etwas nicht wieder tun.“
Wahrung von Ehre und Ansehen
Wir haben gesehen, welch große Bedeutung der Islam durch seine erhabene Lehre der Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Würde des Menschen beimisst. Bemerkenswert ist auch, dass die Wahrung der Menschenwürde bis an die Grenzen der Vorschriften über ihre Heiligkeit reicht. Einst blickte Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) zur Kaaba und begann zu sagen: ( Arabisch*******************)
O Kaaba! Was soll ich noch über deine gewaltige Würde und die Größe deiner Würde sagen? Doch die Würde eines gläubigen Menschen ist noch weit höher und größer als deine. Die Würde des Gläubigen zeigt sich in seiner Ehre, seinem Blut und seinem Besitz.
In seiner Ansprache während der Abschiedspilgerfahrt wandte sich der edle Prophet (s.a.w.) an die große islamische Gemeinschaft und sagte:( Arabisch*******************)
Wisset, dass euer Besitz, eure Ehre und euer Blut füreinander ebenso unantastbar und heilig sind wie die Heiligkeit dieses Tages, in diesem Monat und in dieser eurer Stadt.
Auch die Ehre des Einzelnen hat der Islam geschützt, indem er verbietet, in seiner Abwesenheit über ihn etwas Wahres zu sagen, das er jedoch nicht gern hört. Wie könnte dann Raum dafür bestehen, etwas Erdichtetes und Grundloses zu sagen? Wenn dies dennoch gesagt wird, ist es ein äußerst schweres, vollendetes Verbrechen und eine Sünde. Im Hadith heißt es:( Arabisch*******************)
Wer über jemanden etwas sagt, das nicht auf ihn zutrifft, und dies nur mit dem Ziel tut, ihn zu beschuldigen, den wird Allah am Tag der Auferstehung in der Hölle gefangen halten, bis er die Wahrheit dessen beweist, was er gesagt hat. (At-Tabarani)
Überliefert von Hadhrat Aischa (r.a.): Der edle Prophet (s.a.w.) sagte zu seinen Gefährten:( Arabisch*******************)
Wisst ihr, was bei Allah die größte Riba ist? Die Gefährten sagten: Allah und Sein Gesandter wissen es am besten. Er sagte: Die größte Riba besteht darin, bei Allah die Ehre der Muslime schädigen zu wollen. Danach rezitierte er einen Koranvers, dessen Bedeutung lautet: Diejenigen, die gläubige Männer und Frauen zu Unrecht quälen und bedrängen, laden die Last einer falschen Beschuldigung und einer offenkundigen Sünde auf sich. (Sure al-Ahzab: 58)
An dieser Stelle besteht die größte Sünde darin, die Ehre und den guten Ruf eines Menschen anzugreifen, etwa keusch und gläubig lebende Frauen der Unzucht zu beschuldigen. Denn dadurch können nicht nur ihr guter Ruf, ihre Abstammung sowie das Ansehen und die Würde ihrer Familie Schaden nehmen, sondern auch Gefahren für ihre Zukunft heraufbeschworen werden. Darüber hinaus zeigt sich darin die Tendenz, in der Gesellschaft der Gläubigen Schamlosigkeit und Sittenlosigkeit weit zu verbreiten.
Aus diesem Grund hat der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) diese Tat zu den sieben verderblichen großen Sünden gezählt, und der Erhabene Koran hat ihretwegen in eindringlichen Worten ein grausames Ende angedroht. Es heißt:( Arabisch*******************)
Diejenigen, die gläubige, arglose und keusche Frauen der Unzucht beschuldigen, sind im Diesseits und im Jenseits verflucht, und für sie ist eine gewaltige Strafe bestimmt. An jenem Tag werden ihre Zungen, ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen über das, was sie getan haben. An diesem Tag wird Allah ihnen ihre wahre Vergeltung in vollem Maße zukommen lassen, und sie werden erkennen, dass Allah die offenkundige Wahrheit ist.
Ferner heißt es:( Arabisch*******************)
Für diejenigen, die es lieben, dass sich Schamlosigkeit und Sünde in der Gemeinschaft der Gläubigen verbreiten, gibt es Strafe im Diesseits und im Jenseits – überall. Allah weiß, ihr aber wisst nicht. (Sure an-Nur: 19)
Die Unverletzlichkeit des Blutes
Der Islam hat das menschliche Leben zu etwas höchst Achtungs- und Ehrwürdigem gemacht. Er hat die Heiligkeit der menschlichen Seele verkündet. Und er hat den Angriff auf sie bei Allah nach dem Kufr als die größte Sünde bezeichnet. Im Erhabenen Koran heißt es:( Arabisch*******************)
Wer einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hätte, ist, als hätte er die gesamte Menschheit getötet. Dies liegt daran, dass nach islamischer Auffassung alle Menschen einer einzigen Familie angehören. Wenn daher einer von ihnen getötet und eine Grenze überschritten wird, trifft der Schlag die gesamte Menschheit. Die schlimmen Folgen davon werden allen auferlegt.
Wenn der Getötete jedoch ein Gläubiger ist, wird die Unverletzlichkeit in diesem Fall noch schwerwiegender und strenger. Im Erhabenen Koran heißt es deshalb:( Arabisch*******************)
Wer einen gläubigen Menschen vorsätzlich tötet, dessen Vergeltung ist die Hölle. Darin wird er ewig bleiben. Allah wird zornig auf ihn sein, ihn verfluchen und eine gewaltige Strafe für ihn bereithalten.
Der edle Gesandte (s.a.w.) sagte:( Arabisch*******************)
Für Allah ist die Zerstörung der gesamten Welt eine weitaus geringere Angelegenheit als die Tötung eines Muslims. (Muslim, Nasāʾī, Tirmidhī)
Er sagte:( Arabisch*******************)
Der Gläubige befindet sich hinsichtlich seiner Religion in weiter Gnade, solange er nicht das Verbrechen begeht, einen Menschen unrechtmäßig zu töten.
Er sagte:( Arabisch*******************)
Allah, der Erhabene, wird vielleicht alle Sünden vergeben. Nicht jedoch demjenigen, der als Götzendiener stirbt oder einen gläubigen Menschen vorsätzlich getötet hat.
Auf Grundlage dieser Verse und Hadithe war ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (r.a.) der Auffassung, dass die Reue des Mörders nicht angenommen wird. Mit anderen Worten war er der Ansicht, dass zu den Bedingungen für die Annahme der Reue gehört, den Anspruch der betroffenen Personen zurückzugeben oder sie zufriedenzustellen. Doch wie kann der Anspruch einer Person zurückgegeben oder wie kann sie zufriedengestellt werden?
Andere haben gesagt: Aufrichtige Reue wird gewiss angenommen. Eine solche Reue lässt sogar die Sünde des Schirk vergeben werden. Warum sollten dann Sünden geringeren Ausmaßes nicht durch Reue vergeben werden?
Allah, der Erhabene, hat doch gesagt:( Arabisch*******************)
Diejenigen, die neben Allah keine andere Gottheit anrufen, keinen Menschen zu Unrecht töten und keine Unzucht begehen – wer dies tut, wird den Lohn für seine Sünde erhalten. Am Tag der Auferstehung wird seine Strafe verdoppelt, und er wird darin in Erniedrigung ewig bleiben. Außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; deren schlechte Taten wird Allah in gute und rechtschaffene Taten umwandeln. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Sure al-Furqan: 68–70)
Sowohl der Mörder als auch der Getötete sind Bewohner der Hölle
Der edle Prophet (s.a.w.) erklärte, sich auf einen blutigen Krieg gegen Muslime einzulassen, zu einem Tor des Kufr. Er bezeichnete dies als eine Handlung aus der Zeit der Dschahiliya. Denn die Menschen jener Zeit befanden sich ständig im Krieg und zögerten nicht, wegen eines Kamels oder eines Pferdes Ströme von Blut fließen zu lassen. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte:( Arabisch*******************)
Einen Muslim zu beschimpfen ist Frevel, und sich mit ihm auf einen blutigen Krieg einzulassen ist offenkundiger Kufr. (Buchari, Muslim)
Ein weiteres Wort des edlen Propheten (s.a.w.):( Arabisch*******************)
Kehrt nach meinem Fortgang nicht zum Unglauben zurück und beginnt nicht, einander die Hälse abzuschlagen. (Buchari, Muslim)
In einem anderen Hadith heißt es: Wenn einer von zwei Muslimen eine Waffe gegen seinen Bruder erhebt, stehen beide am Rand der Hölle. Wenn dann einer den anderen tötet, kommen beide in die Hölle. Man fragte: O Gesandter, es ist verständlich, dass der Mörder in die Hölle kommt, aber warum kommt der Getötete in die Hölle? Er sagte:( Arabisch*******************)
Auch er hatte beabsichtigt, seinen Gefährten zu töten. (Buchari, Muslim)
Aus diesem Grund untersagte der edle Prophet (s.a.) alle Handlungen, deren Folge Tötung oder blutiger Krieg ist. Auch das Deuten mit einer Waffe fällt darunter. Er sagte:( Arabisch*******************)
Keiner von euch soll mit einer Waffe auf seinen Bruder deuten, denn er merkt vielleicht nicht einmal, wann der Satan ihm die Waffe aus der Hand reißen lässt und er in eine Grube der Hölle stürzt. (Buchari, Muslim)
Er sagte:( Arabisch*******************)
Wer mit einer Waffe auf seinen Bruder deutet, den verflucht der Engel, bis er davon ablässt, selbst wenn es sein leiblicher Bruder ist. (Muslim)
Er sagte ferner:( Arabisch*******************)
Keinem Muslim ist es erlaubt, einen anderen Muslim zu erschrecken.
Die Sünde beschränkt sich nicht allein auf den Mörder. Vielmehr wird auch derjenige, der sich daran durch irgendein Wort oder eine Handlung beteiligt, zum Teilhaber an der Sünde dieses Mordes. Entsprechend dem Ausmaß seiner Beteiligung treffen ihn Allahs Zorn, sein Grimm und sein Missfallen. Ja, selbst wer am Tatort anwesend ist und untätig bleibt, wird an dieser Sünde beteiligt. In einem Hadith heißt es: ( Arabisch*******************)
Wo jemand ohne jeden Grund ungerecht getötet wird, soll niemand dort stehen bleiben. Denn auch denjenigen, der bei diesem Mord anwesend ist und nicht versucht, ihn zu schützen, wird ein Fluch treffen.
Die Unverletzlichkeit des Lebens von Vertragspartnern und Dhimmis
In diesen Versen und Hadithen wird davor gewarnt, einen Muslim zu töten oder sich mit einem Muslim in einen blutigen Krieg einzulassen. Dies ist die Vorschrift der Scharia und eine entsprechende Anleitung für Muslime, die in einer muslimischen Gesellschaft leben. Das bedeutet jedoch nicht, dass etwa das Blut eines Nichtmuslims halal sei! Vielmehr muss das Leben jedes Menschen unbedingt geschützt werden. Als Mensch muss man ihn am Leben lassen; solange ein Nichtmuslim nicht gegen die Muslime kämpft, darf er nicht getötet werden. Wenn jedoch ein Nichtmuslim den Muslimen den Krieg erklärt, darf sein Blut vergossen werden. Wenn dieser Nichtmuslim mit einem muslimischen Staat einen Vertrag geschlossen hat oder ein Dhimmi ist, dann ist der Schutz seines Lebens zwingend. Für einen Muslim kann eine Überschreitung der Grenzen unter keinen Umständen halal sein. Hierzu sagte der edle Prophet (s.a.s.): ( Arabisch*******************)
Wer einen Vertragspartner tötet, wird nicht einmal den Duft des Paradieses riechen, obwohl der Duft des Paradieses noch aus der Entfernung einer Wegstrecke von vierzig Jahren wahrgenommen werden kann.
In einer anderen Überlieferung heißt es: ( Arabisch*******************)
Wer einen Dhimmi tötet, wird den Duft des Paradieses nicht wahrnehmen.
Wann die Unverletzlichkeit des Lebens nicht gilt
Allah, der Erhabene, hat gesagt: ( Arabisch*******************)
Tötet keinen Menschen, dessen Tötung Allah verboten hat, außer mit rechtmäßiger Begründung. (Sure al-Anʿām: 151)
Die hier erwähnte rechtmäßige Begründung, aufgrund derer ein Mensch getötet werden darf, besteht in der Tötung als Strafe für ein Verbrechen. Und diese Verbrechen sind drei:
1. Eine ungerechte Tötung. Wenn jemand des Verbrechens der Tötung für schuldig befunden wird, ist Qisās an ihm verpflichtend. Qisās bedeutet, den Täter als Strafe für die Tötung zu töten – Leben um Leben. Im Koran heißt es: ( Arabisch*******************)
Im Vergeltungsrecht für die Tötung liegt für euch Leben.
2. Offenkundiger Ehebruch, den vier rechtschaffene Männer mit eigenen Augen als Augenzeugen bezeugen. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Mann über die rechtmäßige Eheschließung Bescheid wissen muss. Selbst wenn keine Zeugen gefunden werden, gilt das Verbrechen als erwiesen und die entsprechende Strafe wird verhängt, wenn der Täter selbst vor dem Richter sein Verbrechen mindestens wiederholt gesteht.
3. Auch wenn jemand nach der Annahme des Islam den Aufstand gegen die Religion des Islam erklärt, darf er als Strafe getötet werden. Dies ist der Fall, sobald sein Aufstand gegen die muslimische Gemeinschaft zu einer Herausforderung wird. Der Islam zwingt niemanden, ihn anzunehmen. Aber wenn jemand mit der Religion des Islam spielt – sie annimmt und sich dann gegen sie auflehnt –, kann der Islam dies nicht dulden. Die Juden hatten damit begonnen. Im Edlen Koran heißt es, dass sie ihren Leuten sagten: ( Arabisch*******************)
Glaubt am Morgen an die Religion, die den Muslimen offenbart worden ist, und verleugnet sie am Ende des Tages. Vielleicht werden diese Leute dadurch von ihrer Religion abfallen. (Sure Āl ʿImrān: 72)
Der edle Prophet (S.) beschränkte die Gründe dafür, dass das Blut eines Menschen halal und erlaubt vergossen werden darf, auf diese drei Grundlagen. Er sagte: ( Arabisch*******************)
Das Blut eines Muslims darf aus keinem anderen als diesen drei Gründen vergossen werden: (1) Leben um Leben, (2) wenn eine verheiratete Person Unzucht begeht, und (3) wenn jemand die Religion des Islam aufgibt und sich von der muslimischen Gemeinschaft lossagt.
Doch als Strafe für diese drei Verbrechen darf das Blut eines Muslims ausschließlich durch den Herrscher oder die Verwaltungsbehörde vergossen werden; nur für sie ist dies zulässig und erlaubt. Einzelpersonen ist es keineswegs erlaubt, diese Strafe eigenmächtig zu vollstrecken. Andernfalls gäbe es keinerlei Herrschaft und Ordnung mehr. Es würde völlige Anarchie entstehen. Dann würde sich jedes Mitglied der Gesellschaft eigenmächtig zum Richter und zum Herrn über Leben und Tod machen. Bei vorsätzlicher Tötung ist Qisās verpflichtend. Der Islam hat den Erben des Getöteten jedoch das Recht gegeben, Qisās eigenhändig zu vollziehen, selbst wenn die Verwaltungsbehörde anwesend ist. Dadurch werden ihr Kummer, ihr Schmerz und ihr Groll gelindert, ihr Wunsch nach Vergeltung erfüllt und zugleich auch das Wort Allahs verwirklicht: ( Arabisch*******************)
Für die Erben dessen, der zu Unrecht und ohne Grund getötet wurde, haben Wir diese Befugnis gegeben (Qisāsul War); doch bei der Tötung darf das Maß nicht überschritten werden. Ihm wird gewiss geholfen werden.
Selbstmord
Die Bestimmungen, die für die Tötung als Verbrechen erlassen wurden, gelten vollständig auch für den Selbstmord eines Menschen, ebenso wie sie für die Tötung eines anderen gelten. Wer also Selbstmord begeht, gleich mit wessen Hilfe, begeht eine Tötung, die Allah ohne Grund und zu Unrecht verboten hat.
In Wahrheit gehört das Leben keines Menschen ihm selbst. Denn er hat sich nicht selbst erschaffen. Nicht einmal ein einziges Glied seines Körpers oder eine einzige lebende Zelle hat er selbst geschaffen. Sein Leben und seine Seele sind ihm anvertrautes Gut; Allah hat ihm dieses anvertraute Gut anvertraut. Daher kann er keinerlei Recht haben, in irgendeiner Weise darüber zu verfügen. Wie kann er es dann töten? Jeder eigene Versuch, diesem Leben zu entkommen, ist gewiss ein Verbrechen. Allah, der Erhabene, hat gesprochen: ( Arabisch*******************)
Tötet euch nicht selbst. Wahrlich, Allah ist überaus barmherzig zu euch. (Sure an-Nisāʾ: 29)
Der Islam will, dass die Muslime der harten und schwierigen Realität des Lebens äußerst mutig, entschlossen und unbeugsam entgegentreten. Niemandem ist unter keinen Umständen das Recht gegeben worden, vor dem Leben zu fliehen. Sobald er eine Gefahr sieht oder eine Krise und ein Problem auftreten, darf niemand versuchen, dieses Kapitel des Lebens zu schließen und davonzulaufen, aus enttäuschter Hoffnung das Leben selbst zu verleugnen. Der Gläubige ist dazu erschaffen worden, sich mit ganzer Kraft im Dschihad anzustrengen und zu bemühen, nicht dazu, untätig sitzen zu bleiben. Es ist seine Pflicht, sich dem offenen Kampf zu stellen; Flucht oder Rückzug sind seiner unwürdig. Sein Glaube und sein Charakter verweigern es ihm, aus dem Lebensfeld zu fliehen und sich ihm zu entziehen. Er verfügt über eine Waffe, die niemals veraltet, und über einen unerschöpflichen Schatz an Reichtum, der niemals zur Neige geht. Diese Waffe ist die Waffe des Glaubens, die äußerst fest und stark ist, und jener Schatz ist der Schatz einer unbeugsamen Moral.
Der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, hat schon im Voraus davor gewarnt, dass derjenige, der sich zu diesem abscheulichen Verbrechen des Selbstmordes entschließt, der Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, beraubt und in die Hölle stürzen und Allahs heftigem Zorn und Missfallen ausgesetzt sein wird. Er sagte:( Arabisch*******************)
Unter den Menschen, die vor euch dahingegangen waren, befand sich ein Mann, der verletzt wurde und deshalb unruhig und verzweifelt wurde. In diesem Zustand nahm er ein Messer und schnitt sich selbst die Hand ab. Dabei verlor er so viel Blut, dass er starb. Allah, der Erhabene, sagte über diesen Mann: »Mein Diener hat in seiner eigenen Angelegenheit große Eile an den Tag gelegt. Deshalb habe Ich ihm das Paradies verboten.« (Buchari, Muslim)
Weil er den Schmerz der Verletzung nicht ertragen konnte und seinen eigenen Tod selbst herbeigeführt hatte, wurde ihm das Paradies verboten. Wenn dies schon so ist, lässt sich leicht verstehen, wie schwerwiegend und wie unverzeihlich bei Allah die Angelegenheit jener sein muss, die wegen eines geringfügigen Verlustes in ihrem Geschäft, wegen ausbleibender Beförderung im Beruf, wegen des Nichtbestehens einer Prüfung oder wegen enttäuschter Hoffnungen Selbstmord begehen. Menschen mit schwacher Gesinnung müssen diese Warnung beherzigen, die in einem Hadith des Propheten, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, überliefert worden ist:( Arabisch*******************)
Wer Selbstmord begeht, indem er sich von einem Berg hinabstürzt, wird für immer im Feuer der Hölle bleiben und niemals daraus befreit werden. Wer Selbstmord begeht, indem er Gift trinkt, wird im Feuer der Hölle auf ewig selbst weiterhin Gift trinken. Und wer Selbstmord mit einer Waffe aus Eisen begeht, wird sich in der Hölle für alle Ewigkeit mit diesem eisernen Gegenstand immer wieder selbst verletzen. (Buchari, Muslim)
Der Stellenwert des Vermögens
Für einen Muslim ist es keineswegs verwerflich, auf halal Weise Vermögen zu erwerben und anzusammeln und es auf schariagemäße Weise zu vermehren. Während es in anderen religiösen Schriften heißt: »Ein Reicher kann nicht in das himmlische Reich eingehen, solange ein Kamel nicht durch ein Nadelöhr geht«, hat der Islam verkündet:( Arabisch*******************)
Der Islam hat erklärt, dass persönliches Eigentum an halal erworbenem Vermögen zulässig ist. Daher hat er durch die Unterstützung des Schariarechts und die Festlegung eines moralischen Weges Übergriffe auf dieses Eigentum verhindert und Entführung, Diebstahl und Raub verboten.
Der edle Prophet (s.a.w.) erwähnte gleichzeitig die Unantastbarkeit des Vermögens, des Lebens und der Ehre und erklärte den Diebstahl als unvereinbar mit dem Glauben. Er sagte: ( Arabisch*******************)
Wenn der Dieb stiehlt, ist er in diesem Augenblick kein Gläubiger.
Allah, der Erhabene, sagte: ( Arabisch*******************)
Schneidet dem männlichen Dieb und der Diebin die Hände ab als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als eine von Allah verhängte Strafe. Und Allah ist allmächtig und allweise. (Sure al-Māʾida: 38)
Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: ( Arabisch*******************)
Es ist einem Muslim nicht erlaubt, auch nur den Stock eines anderen ohne dessen freiwillige Zustimmung zu nehmen.
Das Vermögen eines Muslims ist für einen Muslim äußerst unantastbar, und es ist vollständig verboten, es unrechtmäßig an sich zu nehmen. Um diese Strenge zu verdeutlichen, sagte der edle Prophet (s.a.w.) dies in dieser Weise. Allah, der Erhabene, sagte ferner: ( Arabisch*******************)
O ihr Gläubigen, verzehrt nicht unrechtmäßig das Vermögen untereinander. Wenn es sich jedoch um einen Handelsgewinn handelt, der auf eurem gegenseitigen Einverständnis beruht, so ist daran kein Vorwurf. (Sure an-Nisāʾ: 29)
Bestechung ist haram
Eine Methode, sich auf nichtige und ungerechte Weise das Vermögen der Menschen anzueignen, ist die „Bestechung“. Wenn einer einflussreichen und autoritätsbesitzenden oder allgemein verantwortlichen Person Vermögen mit dem Ziel gegeben wird, dass sie zugunsten des Gebers entscheidet, ihn über seinen Gegner siegen lässt, ihm eine Arbeit verschafft oder die Angelegenheit seines Feindes verzögert und zu ähnlichen Zwecken, dann ist dies Bestechung.
Der Islam hat es den Herrschern, Verwaltungsbeamten und ihren Helfern für immer verboten, den Weg der Bestechung zu beschreiten. Wenn ihnen Bestechungsgeld angeboten wird, ist es ebenfalls haram, dieses anzunehmen oder zwischen Geber und Empfänger zu vermitteln. Allah, der Erhabene, sagte:( Arabisch*******************)
Verzehrt nicht gegenseitig euer Vermögen auf nichtige Weise und bietet es nicht den Verwaltungsbeamten an, damit ihr wissentlich und unter Verletzung des Rechts anderer einen Teil des Vermögens der Menschen selbst verzehren könnt.
Der edle Prophet (S) sagte:( Arabisch*******************)
Auf demjenigen, der in staatlichen und öffentlichen Angelegenheiten Bestechung zahlt, und auf demjenigen, der Bestechung annimmt, liegt gleichermaßen der Fluch Allahs. (Ahmad)
Hadhrat Thawban (r.a.) sagte:( Arabisch*******************)
Der Gesandte Allahs (S) hat den Bestechenden, den Bestechungsempfänger und denjenigen, der zwischen beiden den Kontakt herstellt, allesamt verflucht. (Ahmad, Hakim)
Wenn derjenige, der Bestechungsgeld annimmt, es mit der Absicht nimmt, jemandem Unrecht zuzufügen, dann vergrößert sich das Ausmaß seines Vergehens um ein Vielfaches. Wenn er es hingegen in der Absicht annimmt, gerecht zu urteilen, so ist gerechtes Urteilen seine Pflicht; deshalb hat er keinerlei Recht, dafür irgendeinen Besitz anzunehmen.
Der ehrwürdige Gesandte (s.a.w.s.) entsandte Hadhrat Abdullah ibn Rawaha (r.a.) zu den Juden mit dem Auftrag, die Höhe der Abgabe festzusetzen, die für ihre Dattelernte zu entrichten war. Daraufhin boten sie ihm als Bestechungsgeld etwas Besitz an. Als Hadhrat Ibn Rawaha dies sah, sagte er zu ihnen: Das Bestechungsgeld, das ihr angeboten habt, ist haram. Wir werden es unter keinen Umständen annehmen. (Imam Malik)
Es ist keineswegs verwunderlich, dass der Islam Bestechung und Korruption für haram erklärt hat. Ebenso wenig ist es verwunderlich, dass er gegenüber all jenen, die daran beteiligt sind, Strenge walten lässt. Denn eine Gesellschaft, in der dies weit verbreitet ist, muss von Unterdrückung heimgesucht werden, und ihr Untergang ist unausweichlich. Wer die Verwaltung ungerecht führt oder ein ungerechtes Urteil fällt, oder wer sich weigert, in Übereinstimmung mit Wahrheit und Gerechtigkeit zu richten; wer den Hinteren nach vorn bringt und den Vorderen nach hinten setzt – in einer solchen Gesellschaft tritt an die Stelle des Pflichtbewusstseins eine vorherrschende Gesinnung des Eigennutzes.
Geschenke für Herrscher und Verwaltungsbeamte
Bestechung – ganz gleich, in welcher Form und unter welchem Namen sie erfolgt – hat der Islam für haram erklärt. Selbst wenn man sie als Hadya, Tohfa, Geschenk oder Zuwendung bezeichnet, verlässt sie dadurch nicht den Bereich des Haram und gelangt nicht in den Bereich des Halal.
Im Hadith wird überliefert, dass der ehrwürdige Gesandte (s.a.w.s.) sagte: ( Arabisch*******************)
Wenn wir jemanden mit einer Aufgabe betrauen und ihm dafür ein bestimmtes Gehalt festsetzen, dann ist alles, was er darüber hinaus nimmt, eine Veruntreuung. (Abu Dawud)
Dem Kalifen Umar ibn Abd al-Aziz wurde ein Geschenk dargeboten. Er wies es zurück. Darauf sagte man zu ihm: Der ehrwürdige Gesandte (s.a.w.s.) nahm doch selbst Geschenke und Zuwendungen an, warum tun Sie es dann nicht? Er erwiderte: Ja, für ihn war es tatsächlich ein Geschenk, für uns aber ist es nichts anderes als Bestechung.
Der edle Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) entsandte einen Mann zum Stamm der Azd, um die Sadaqa und Zakat einzusammeln. Als dieser zu ihm zurückkehrte, behielt er einen Teil des Vermögens für sich und sagte: „Dieser Teil ist für euch, und diese Dinge wurden mir als Geschenke gegeben.“ Als der edle Prophet dies hörte, wurde er sehr zornig und sagte:( Arabisch*******************)
„Wenn das, was du sagst, wahr wäre, dann hättest du im Haus deiner Eltern sitzen können; dann hätte man gesehen, wer dir Geschenke macht.“ Später sagte er:( Arabisch*******************)
„Wie kommt es, dass ich einen von euch zum Staatsbediensteten ernenne und er danach sagt: ‚Dieser Teil des erhaltenen Vermögens ist für euch, und dieser Teil wurde mir als Geschenk gegeben‘? Warum ist er nicht im Haus seiner Mutter sitzen geblieben? Wenn ihm dann ein Geschenk gemacht worden wäre, hätte man die Berechtigung seiner Aussage erkennen können. Bei Dem, in dessen Hand mein Leben liegt: Wenn einer von euch unrechtmäßig Vermögen an sich nimmt, muss er es am Tag der Auferstehung zu Allah tragen und damit vor Ihn treten. Seht also zu, dass ihr am Tag der Auferstehung nicht gezwungen seid, Kamele, Rinder oder Ziegen auf euren Schultern herbeizutragen, während das Tier schreit.“ Danach hob er beide Hände so hoch, dass die weißen Stellen unter seinen Achseln sichtbar wurden, und sagte: „O Allah, habe ich die Botschaft übermittelt?“
Imam al-Ghazali sagte: Angesichts dieser Strenge und Schärfe in Bezug auf Bestechung muss man sagen, dass Richter, Verwaltungsbeamte und andere Verantwortliche dieser Art eigentlich im Haus ihrer Eltern sitzen sollten. Wenn man sie ihres Amtes enthoben hat und ihnen Geschenke gemacht werden, während sie im Haus ihrer Mutter sitzen, kann es für sie zulässig sein, diese anzunehmen, selbst während sie das Amt bekleiden. Was man jedoch als Geschenk erkennt, das gerade wegen ihres Amtes gegeben wurde, ist völlig haram und darf keinesfalls angenommen werden. Wenn man bei Geschenken von Freunden und Bekannten nicht weiß, ob sie auch nach der Amtsenthebung gegeben worden wären, bestehen diesbezüglich Zweifel. Daher ist es geboten, sie zu meiden.( Arabisch*******************)
Bestechung zahlen, um Unterdrückung zu beenden
Wenn die Lage so ist, dass man sein rechtmäßiges Recht auf keine Weise erhalten kann, ohne Bestechung zu zahlen, oder wenn man einer solchen Unterdrückung ausgesetzt ist, dass man ihr ohne Bestechung keinesfalls entkommen kann, dann sollte man Geduld und Sabr üben, bis Allah für ihn einen besseren Weg und eine bessere Möglichkeit schafft, sein Recht zu erlangen und von der Unterdrückung befreit zu werden.
Aus diesem Grund wird in einem solchen Fall nur derjenige, der die Bestechung annimmt, sündig, wenn man den Weg der Bestechung beschreitet. Derjenige, der die Bestechung zahlt, wird unter diesen Umständen nicht sündig, sofern er zuvor alle anderen erlaubten Wege geprüft hat, dabei keinen Erfolg hatte und sie als letzten Ausweg nutzt – und sofern er damit ausschließlich die Unterdrückung von sich selbst abwendet, sein rechtmäßiges Recht erlangt und nicht in die Rechte anderer eingreift.
Einige Gelehrte haben zur Unterstützung dieser Ansicht jene Hadithe als Beleg angeführt, in denen berichtet wird, dass eine Gruppe von Menschen den edlen Gesandten Allahs bedrängte, um Sadaqa zu erhalten. Obwohl sie keinen berechtigten Anspruch darauf hatten, gab er ihnen etwas. Von Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der edle Prophet sagte:( Arabisch*******************)
Manche von euch nehmen von mir Sadaqa-Gut und gehen damit unter dem Arm davon, obwohl es für sie Feuer ist. Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Warum gibst du es ihnen, wenn du selbst weißt, dass es für sie Feuer ist?“
Er antwortete: „Was soll ich tun? Sie bitten und bedrängen mich derart, dass man sie einfach nicht loswird. Und Allah, der Erhabene, will nicht, dass ich geizig bin.“
Wenn der edle Gesandte, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, dem Bittenden aufgrund seines wiederholten und eindringlichen Bittens etwas Vermögen gab, obwohl er wusste, dass es für ihn Feuer war, warum sollte es dann nicht erlaubt sein, Bestechung zu geben, um Unrecht abzuwehren und sein rechtmäßiges Recht und seinen Anspruch zu erlangen?
Verschwendung des eigenen Vermögens
So wie das Vermögen anderer Menschen für jeden einen gewissen Schutz genießt und jede unrechtmäßige Einmischung darin, sei sie heimlich oder offen, verboten ist, so genießt auch das eigene Vermögen jedes Menschen einen gewissen Schutz. Deshalb ist es vollständig verboten, dieses Vermögen zu verschwenden, zu vergeuden, zugrunde zu richten, zu zerstören oder es mit der rechten und der linken Hand verstreut auszugeben.
Das liegt daran, dass am Vermögen des Einzelnen die Nation und die Gesellschaft als Ganzes einen Anspruch haben. Über das Eigentumsrecht des Einzelnen hinaus muss auch das Eigentumsrecht der Allgemeinheit unbedingt anerkannt werden. Deshalb hat die Gesellschaft das Recht und die Befugnis, die Kontrolle über einen törichten Vermögensbesitzer auszuüben, der sein eigenes Vermögen zugrunde richtet. Denn auch die Gesellschaft als Ganzes hat an diesem Vermögen einen Anteil. In diesem Zusammenhang sagt der Edle Koran:( Arabisch*******************)
Überlasst den Unvernünftigen nicht euer Vermögen, das Allah, der Erhabene, für euch zu eurem Lebensunterhalt und zur Grundlage eurer Existenz gemacht hat; versorgt sie daraus und sprecht zu ihnen gute und angemessene Worte.
In diesem Vers richtet Allah, der Erhabene, die Anrede im Grunde an die Gesellschaft als Ganzes: „Überlasst nicht euer Vermögen.“ Obwohl dieses Vermögen äußerlich im Eigentum einzelner Personen steht, ist das Vermögen jedes Einzelnen in Wirklichkeit nationales Eigentum der gesamten Gesellschaft.
In der Tat ist der Islam die Religion der Gerechtigkeit, der Unparteilichkeit und des Gleichgewichts. Und die muslimische Umma ist eine gemäßigte, das heißt auf einem mittleren Weg gegründete Gemeinschaft. Das Ideal der Muslime besteht darin, in allen Bereichen Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit zu verwirklichen. Aus diesem Grund hat Allah, der Erhabene, den Gläubigen mit klaren und nachdrücklichen Worten untersagt, Vermögen verschwenderisch und maßlos auszugeben, ebenso wie Er ihnen Geiz und Habsucht untersagt hat. Er sprach:( Arabisch*******************)
O Kinder Adams! Legt bei jedem Besuch der Moschee euren Schmuck an. Und esst und trinkt, aber verschwendet und vergeudet nicht. Denn Allah liebt diejenigen nicht, die verschwenden und vergeuden.
Auch wenn Vermögen für etwas ausgegeben wird, was Allah für haram erklärt hat, bleibt es Verschwendung und Maßlosigkeit, etwa der Konsum von Alkohol, der Erwerb von berauschenden Substanzen sowie der Kauf von Gefäßen aus Gold und Silber und dergleichen. Ob die dafür ausgegebene Geldsumme gering oder groß ist – all dies ist verboten.
Im Islam ist es weder erlaubt, Vermögen für sich selbst noch für andere Menschen verschwenderisch auszugeben. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat ausdrücklich untersagt, Vermögen zu vergeuden. (Buchari)
Sehr hohe Ausgaben und Verschwendung für unnötige Dinge sind nichts anderes als Verschwendung und Maßlosigkeit. Eine solche Verschwendung und Maßlosigkeit macht den Menschen mittellos. Letztlich bleibt ihm nicht einmal so viel Vermögen, dass er damit seine grundlegenden Bedürfnisse decken kann.
Ein Vers aus dem edlen Koran:( Arabisch*******************)
Die Menschen fragen dich – o Prophet –, was sie ausgeben sollen. Sprich: das, was übrig ist. (Sure al-Baqara: 219)
In der Erläuterung dieses Verses schrieb Imam Fakhruddin ar-Razi:
Allah, der Erhabene, hat die Menschen die Regeln und Grundsätze für den Umgang mit ihrem Vermögen gelehrt. In dem genannten Vers wandte Er sich an den edlen Propheten (s.a.s.) und sagte: „Gib den Verwandten ihr Recht, ebenso dem Bedürftigen und dem Reisenden, und gib dein Vermögen nicht nutzlos aus. Diejenigen, die nutzlos ausgeben, zählen zu den Brüdern des Satans.“ (Al-Imran 26) Und Er sagte: „Halte deine Hand nicht an deinen Hals gebunden, aber öffne sie auch nicht völlig.“ (Al-Imran 29) Er sagte: „und diejenigen, die ausgeben, weder verschwenderisch noch geizig sind“ (Al-Furqan 67). Der edle Prophet (s.a.s.) sagte außerdem: „Wenn jemand von euch Vermögen besitzt, soll er zunächst für sich selbst ausgeben. Danach soll er für diejenigen ausgeben, deren Unterhalt ihm obliegt, und anschließend für andere.“ (Muslim) Er sagte: „Die beste Sadaqa ist diejenige, durch die der Mensch selbst wohlhabend bleibt.“ (Tabarani) Hadhrat Dschabir ibn Abdallah (r.a.) berichtet: „Wir waren beim edlen Gesandten (s.a.s.), als ein Mann zu ihm kam und Gold in der Größe eines Eis bei sich trug. Er sagte: ‚Nimm dies als Spende an. Bei Allah, ich besitze nichts anderes.‘ Der edle Prophet (s.a.s.) wandte sich von ihm ab. Doch der Mann trat erneut vor. Da sagte er: ‚Gib es her.‘ Er nahm es mit großer Unzufriedenheit und Zorn und warf es so in seine Richtung, dass es ihn verletzt hätte, wenn es seinen Körper getroffen hätte. Danach sagte er: ‚Einer von euch bringt sein gesamtes Vermögen und setzt sich anschließend vor den Menschen hin, die Hand zum Betteln ausgestreckt. Eine Spende ist nur das, was man gibt, ohne die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Nimm es, ich habe keine Verwendung dafür.‘“ (Abu Dawud, Hakim) Der edle Prophet (s.a.s.) legte für seine Angehörigen den Proviant für ein Jahr zurück. (Buchari) Die Verständigen sagen: Die beste Haltung liegt zwischen den beiden Extremen des Übermaßes und des Unterschreitens des Notwendigen. Mehr als nötig auszugeben, ist nutzlose Verschwendung; weniger auszugeben, ist Geiz und Knauserei. Die ausgewogene Haltung ist die beste, und genau dies hat Allah, der Erhabene, mit „das, was darüber hinausgeht“ bezeichnet. Auf dem Erfassen und Bewahren dieser feinen und tiefgründigen Wahrheit beruht die Muhammadanische Scharia. Denn die jüdische Scharia ist auf Entbehrung und Strenge gegründet, während die religiösen Vorschriften der Christen einer äußersten Großzügigkeit und einer lockeren Haltung folgen. In all diesen Fragen ist allein die Muhammadanische Scharia Trägerin und Begründerin der mittleren Haltung. Deshalb ist sie im Vergleich zu den anderen Scharias eine äußerst vollkommene und ausgereifte Ordnung (Tafsir, Fakhruddin Razi, Band 6).
Der Umgang mit Nichtmuslimen
Um die islamischen Grundsätze und das islamische Ideal im Umgang mit den Gegnern des Islam kurz zusammenzufassen, genügt es, zwei Verse aus dem edlen Koran anzuführen. Diese beiden Verse eignen sich in dieser Hinsicht als umfassende Verfassung. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:( Arabisch*******************)
Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die euch nicht wegen der Religion bekämpft und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, Güte und Gerechtigkeit walten zu lassen. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Er verbietet euch nur, mit denjenigen Freundschaft zu schließen, die euch wegen der Religion bekämpft, euch aus euren Häusern vertrieben und einander bei eurer Vertreibung unterstützt haben. Diejenigen, die mit ihnen Freundschaft schließen, sind die Ungerechten.
Gegenüber denjenigen, mit denen die Muslime weder Krieg noch irgendeine Feindschaft haben, die die Muslime nicht wegen der Religion bekämpft und sie nicht aus ihren Häusern vertrieben haben, wird im zuerst genannten Vers nicht nur dazu ermutigt, ihnen gegenüber Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit walten zu lassen, sondern auch, ihnen mit Güte und Wohlwollen zu begegnen und ihr Wohlergehen zu fördern. Das in diesem Vers verwendete( Arabisch*******************) Wort hat eine umfassende Bedeutung von Güte und Wohlergehen; es steht sogar über Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit. Die Muslime verstehen darunter den höchsten Rang der Menschenrechte. So bedeutet es beispielsweise, den Eltern ihre Rechte in vollkommener Weise zu gewähren. In diesem Zusammenhang lautet das Wort des Korans: „Gewiss, Allah liebt diejenigen, die gerecht und rechtschaffen sind.“ Jeder gläubige Mensch liebt es und bemüht sich stets darum, genau das zu tun, was Allah gefällt und was Er liebt. Das ist allgemein bekannt.( Arabisch*******************) sich auf umfassende Weise um das Gute für die Eltern zu bemühen. In diesem Zusammenhang lautet das Wort des Korans: „Gewiss, Allah liebt diejenigen, die gerecht und rechtschaffen sind.“ Jeder gläubige Mensch liebt es und bemüht sich stets darum, genau das zu tun, was Allah gefällt und was Er liebt. Das ist allgemein bekannt.
Die Aussage „Allah verbietet euch nicht“ bedeutet keineswegs das Gegenteil davon, dass ein gutes Verhalten erwünscht ist. Diese Ausdrucksweise wurde gewählt, weil die Muslime vielleicht meinen könnten, die Gegner der Religion hätten keinen Anspruch auf gutes Verhalten und Gerechtigkeit. Um diese falsche Vorstellung auszuräumen, wird ausdrücklich gesagt, dass Allah nicht davon abhält und es nicht verbietet, den Gegnern mit Güte zu begegnen, mit ihnen Freundschaft zu schließen und ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Er verbietet lediglich freundschaftliche Beziehungen zu denjenigen, die gegen die Muslime Krieg führen und Aggression gegen sie ausüben.
Die Ausdrucksweise an dieser Stelle entspricht genau derjenigen eines anderen Verses. Dieser lautet:( Arabisch*******************)
Wer die Haddsch oder die Umra vollzieht, für den ist es keine Sünde, zwischen Safa und Marwa den Tawaf zu vollziehen.
Der Grund für diese Ausdrucksweise ist, dass einige Menschen aufgrund der Zeichen aus der Zeit der Dschahiliya auch im Islam Bedenken hatten, die beiden Berge zu umschreiten. Das vorrangige Ziel war, diese Zweifel und dieses Zögern zu beseitigen. „Es ist kein Vergehen“ wurde gesagt, um diese Bedenken auszuräumen, obwohl das Umschreiten dieser beiden Berge verpflichtend ist und zu den notwendigen Riten der Hadsch zählt.
Besondere Vergünstigungen für die Leute der Schrift
Wenn der Islam nicht einmal verbietet, gegenüber den Gegnern der Religion des Islam ein Höchstmaß an gutem Verhalten und Gerechtigkeit walten zu lassen, und zwar nicht einmal gegenüber Götzendienern und Polytheisten – wie in den beiden zuerst angeführten Versen gesagt wird, die hinsichtlich der Polytheisten Arabiens offenbart wurden –, dann ist es nur natürlich, dass der Islam den Leuten der Schrift, den Juden und den Christen, besondere Vergünstigungen gewährt, ganz gleich, ob sie Bewohner eines islamischen Landes sind oder außerhalb desselben leben.
Im edlen Koran werden diese Juden und Christen als Leute der „Schrift“ – also als Menschen, denen eine Schrift gegeben wurde – angesprochen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass sie tatsächlich Träger einer von Allah offenbarten Religion sind. Daher besteht zwischen den Muslimen und ihnen eine nahe Verwandtschaft. Die grundlegende Religion und die Vorschriften, mit denen Allah, der Erhabene, Seine Propheten und Gesandten entsandt hat, sind in Wirklichkeit ein und dieselben. Ein Vers sei hierzu angeführt:( Arabisch*******************)
Er hat euch dieselbe Religion vorgeschrieben, die Er Noah anbefohlen hat und die Wir dir offenbart haben und deren Weg Wir Abraham, Moses und Jesus gewiesen haben, indem Wir sagten: Haltet diese Religion allesamt aufrecht und werdet in dieser Sache nicht uneins und in verschiedene Gruppen zerspalten. (Sure asch-Schura: 13)
Den Muslimen wurde befohlen, an alle von Allah offenbarten Schriften zu glauben. Daher ist es für Muslime Pflicht, an alle Propheten und Gesandten zu glauben. Andernfalls kann ihr Glaube weder wahr noch aufrichtig sein. Es heißt:( Arabisch*******************)
Sag: Wir glauben an Allah und an das, was zu uns herabgesandt worden ist, und an das, was zu Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und den Stämmen herabgesandt worden ist, und an das, was Moses, Jesus und den Propheten von ihrem Herrn gegeben worden ist. Wir machen zwischen keinem von ihnen einen Unterschied, und Ihm allein sind wir ergeben. (Sure al-Baqara: 136)
Wenn die Leute der Schrift den Koran lesen, sehen sie, dass darin ihre religiösen Schriften sowie ihre Propheten und Gesandten hoch gelobt werden. Wenn Muslime daher mit den Leuten der Schrift in eine Auseinandersetzung eintreten, müssen sie sich unbedingt solcher Äußerungen enthalten, die den gegenseitigen Hass und die Feindschaft verstärken. Es heißt:( Arabisch*******************)
Streitet nicht mit den Leuten der Schrift, es sei denn auf die beste Weise – außer mit denen unter ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt wurde, und auch an das, was zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und euer Gott sind ein und derselbe. Und Ihm sind wir ergeben und unterworfen. (Sure al-Ankabut: 46)
Wir haben ausführlich dargelegt, welche großzügige Haltung der Islam dadurch eingenommen hat, dass er den Umgang mit den Leuten der Schrift beim Essen und Trinken, den Verzehr der von ihnen geschlachteten Tiere sowie die Heirat ihrer Frauen erlaubt hat – obwohl die Ehe der Mittelpunkt inniger Zuneigung und Liebe ist. An dieser Stelle ist der folgende Vers erwähnenswert: ( Arabisch*******************)
Die Speise der Leute der Schrift ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Ebenso sind euch die keuschen, tugendhaften Frauen der gläubigen Muslime und derjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, erlaubt. (Sure al-Ma’ida: 5)
Dies ist die allgemeine islamische Haltung gegenüber den Leuten der Schrift. Gegenüber den Christen wurde jedoch eine besondere Haltung eingenommen. Der Koran sagt über sie, dass sie den Herzen der Muslime besonders nahe stehen. Er sagt: ( Arabisch*******************)
Ihr werdet diejenigen, die sagen: »Wir sind Christen«, den Gläubigen in Freundschaft am nächsten finden. Dies deshalb, weil es unter ihnen viele Gelehrte gibt und sie nicht hochmütig sind. (Sure al-Ma’ida: 82)
Dhimmi
Die oben angeführten Anweisungen schließen alle Leute der Schrift ein. Wo auch immer sie leben mögen, gibt es in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Für die Nichtmuslime, die unter dem Schutz eines islamischen Staates leben, hat der Islam jedoch besondere Regelungen getroffen. In der muslimischen Terminologie werden sie »Dhimmi« genannt. Das Wort »Dhimmi« bedeutet »Vertrag« oder »Versprechen«. Dieses Wort macht deutlich, dass Allah und Sein Gesandter ihnen ein Versprechen gegeben haben. Die muslimische Gemeinschaft ist verpflichtet, dieses Versprechen einzuhalten. Es besteht darin, dass sie unter dem wohltuenden Schatten des Islam völlig sicher und unbesorgt leben können.
Nach heutiger Auslegung sind sie Bewohner und Bürger des islamischen Staates. Seit den frühesten Tagen bis in die Gegenwart ist sich die muslimische Gesellschaft in dieser Frage völlig einig: Im islamischen Staat gelten für Nichtmuslime dieselben Rechte wie für Muslime. Was ihnen an Pflichten auferlegt wird, sind auch ihre Pflichten. Nur in Fragen der Glaubenslehre, des Glaubens und der Religion besteht zwischen ihnen keine Übereinstimmung oder Gemeinsamkeit. Denn der Islam hat ihnen uneingeschränkte Freiheit gewährt, an ihrer Religion und ihrem Glauben festzuhalten.
Der ehrwürdige Prophet (S) hat die Muslime in Bezug auf die Dhimmis mit sehr eindringlichen Worten ermahnt und erklärt, dass Allahs Missfallen unausweichlich sei, wenn man dieser Ermahnung zuwiderhandle oder sie verletze. In einem Hadith werden die Worte des ehrwürdigen Propheten wie folgt überliefert: ( Arabisch*******************)
Wer einem Dhimmi Leid oder Schmerz zufügt, ist, als hätte er mir Leid und Schmerz zugefügt. Und wer mir Leid und Schmerz zufügt, hat dem erhabenen Allah Leid zugefügt. (At-Tabarani, al-Awsat)
( Arabisch*******************)Wer einem Dhimmi Leid zufügt, gegen den werde ich Anklage erheben. Und gegen jeden, gegen den ich Anklage erhebe, werde ich am Tag der Auferstehung den Prozess führen. (Al-Khatib)
( Arabisch*******************)Wer einen Vertragspartner unterdrückt, ihm sein Recht vorenthält, ihm eine Last auferlegt, die seine Kräfte übersteigt, oder ohne seinen Willen und seine Erlaubnis etwas von ihm nimmt, gegen den werde ich am Tag der Auferstehung den Prozess führen. (Abu Dawud)
Die Kalifen des ehrwürdigen Gesandten waren stets wachsam und aufmerksam darauf bedacht, die Rechte dieser nichtmuslimischen Bürger durchzusetzen und ihre Würde zu wahren. Die Fiqh-Gelehrten des Islam haben diesen Rechten und dieser Würde trotz bestehender Meinungsverschiedenheiten besondere Bedeutung beigemessen.
Der Fiqh-Gelehrte der malikitischen Rechtsschule, Schihabuddin al-Qarafi, sagte:
Der mit den Dhimmis geschlossene Vertrag verpflichtet uns, ihnen bestimmte Rechte zu gewähren. Denn sie sind unsere Nachbarn geworden und unter unseren Schutz und unsere Sicherheit getreten. Allah, der Gesandte und die Religion des Islam haben ihnen Sicherheit gewährt. Wer ihnen daher auch nur im geringsten Unrecht zufügt, macht sich schuldig, die von Allah, Seinem Gesandten und der Religion des Islam gewährte Sicherheit zu verletzen. Sie schlecht zu beschimpfen, über jemanden von ihnen zu lästern, ihnen in irgendeiner Weise Leid oder Schmerz zuzufügen oder solche Handlungen zu unterstützen und dergleichen – all dies gehört zur Verletzung dieser Sicherheit.
Der Fiqh-Gelehrte der zahiritischen Rechtsschule, Ibn Hazm, sagte:
Wenn jemand die Dhimmis angreifen will, ist es unsere Pflicht, zu ihrer Verteidigung zum bewaffneten Kampf auszurücken und für sie den Tod auf uns zu nehmen. Nur so können wir diejenigen schützen, denen Allah und der Gesandte Sicherheit gewährt haben. Denn sie in einer solchen Lage hilflos und zu einer leichten Beute werden zu lassen, wäre für die Erfüllung der Pflicht, ihnen Schutz zu gewähren, äußerst schädlich.
Die Art der Beziehungen zu den Nichtmuslimen
Es könnte die Frage aufkommen: Wie ist es möglich, Nichtmuslimen gegenüber gut zu handeln und gute Beziehungen zu ihnen zu unterhalten, wenn der Koran selbst verbietet, mit den Kāfirūn freundschaftliche Beziehungen einzugehen und sie zu Verbündeten und Freunden zu machen?
Wie es im Koran heißt: ( Arabisch*******************)
O ihr Gläubigen! Nehmt die Juden und die Christen nicht zu Freunden und Schutzherren. Sie sind untereinander Freunde und Schutzherren! Wer von euch sie zu Freunden und Schutzherren nimmt, gehört zu ihnen. Wahrlich, Allah leitet die Ungerechten nicht recht. Du siehst, wie diejenigen, deren Herzen krank sind, zu ihnen eilen und sich unter ihnen bewegen.
Die Antwort auf diese Frage lautet, dass diese Verse nicht allgemein anzuwenden sind. Auch sind nicht alle Juden, Christen und Kāfirūn gleich. Würde man dies annehmen, stünde es im Widerspruch zu den anderen Versen und Belegen dieses Themenbereichs, in denen die Zulässigkeit erklärt wird, mit wohlwollenden und rechtschaffenen Menschen jeder Religionszugehörigkeit gut umzugehen und gute Beziehungen zu ihnen zu pflegen. Schließlich ist auch die Eheschließung mit den Leuten der Schrift und die Heirat ihrer Töchter erlaubt. Über die Ehe hat Allah, der Erhabene, jedoch gesagt: ( Arabisch*******************)
Er hat zwischen euren Ehepartnern eine tiefe Beziehung voller Zuneigung, Liebe, Barmherzigkeit und Mitgefühl geschaffen.
Und über die Christen hat Er gesagt: ( Arabisch*******************)
Du wirst diejenigen, die sagen: »Wir sind Christen«, im Hinblick auf freundschaftliche Zuneigung den Gläubigen am nächsten finden.
Das Verbot, freundschaftliche Beziehungen zu bestimmten Leuten der Schrift einzugehen, gilt in Wirklichkeit für jene, die dem Islam feindlich gesinnt sind und sich im Krieg mit den Muslimen befinden. Keinem Muslim ist es auch nur im Geringsten erlaubt, diesen Leuten zu helfen, sie zu unterstützen, ihre geheimen Informationen preiszugeben, sie gegen die nationalen Interessen zu Verbündeten zu machen und sie in seine unmittelbare Nähe zu bringen. In anderen Versen wird dies eindeutig erklärt. Ein entsprechender Vers lautet:( Arabisch*******************)
O ihr Gläubigen! Nehmt niemanden außer euch selbst zu vertrauten Freunden. Sie lassen nichts unversucht, um euch zu schaden. Alles, was euch bedrückt, schadet und in Gefahr bringt, ist ihnen willkommen; ihre Feindseligkeit, ihr Neid und ihr Zorn sind bereits aus ihren Mündern hervorgegangen. Was sie jedoch in ihren Herzen verbergen, ist noch viel größer und schrecklicher. Wir haben euch die gesetzlichen Bestimmungen klar dargelegt. Wenn ihr nun verständig handelt, werdet ihr wachsam bleiben. Ihr liebt sie sehr, sie aber mögen euch überhaupt nicht.
In dem oben angeführten Vers wird eindeutig dargelegt, wer diejenigen sind, zu denen freundschaftliche Beziehungen verboten sind. In Wirklichkeit hegen sie im Innersten eine äußerste Feindseligkeit gegenüber den Muslimen und verbergen sie in ihren Herzen. Dennoch zeigen sich deren Anzeichen auf ihren Lippen.
Allah, der Erhabene, sagte:( Arabisch*******************)
Du wirst niemals jene, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben, freundschaftliche Zuneigung zu Leuten hegen sehen, die Allah und Seinem Gesandten feindlich gesinnt sind, selbst wenn diese ihre Väter, ihre Söhne, ihre Verwandten oder Angehörigen ihres Stammes wären. (Sure al-Mudschādila: 22)
Die Feindschaft gegenüber Allah und Seinem Gesandten ist in Wirklichkeit nicht bloß Unglaube. Sie ist eine Aggression gegen den Islam und die Muslime.
Allah sagte:( Arabisch*******************)
O ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht Meine Feinde und eure Feinde zu Freunden und Schutzherren – macht sie nicht dazu. Ihr erweist ihnen doch große Freundschaft und Zuneigung. Aber sie verleugnen die große Wahrheit, die zu euch gekommen ist. Sie haben den Gesandten und euch nur deshalb vertrieben, weil ihr an Allah, euren Herrn, glaubt.
Die Götzendiener aus Mekka, die Allah und Seinem Gesandten den Krieg erklärt und die Muslime aus ihren Häusern vertrieben hatten – und zwar allein wegen dieses einen „Vergehens“, dass sie sagten: „Unser Herr ist Allah“ –, auf sie bezog sich der oben angeführte Vers. Daher ist es den Muslimen niemals erlaubt, mit solchen Menschen Freundschaft und Liebe zu schließen. Dennoch hat der Qur’an hinsichtlich der inneren Läuterung dieser Menschen nicht endgültig von jeder Hoffnung gesprochen. Vielmehr wurde die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass sich auch ihre Gesinnung ändern könne und ihre gegenwärtige feindselige Haltung eines Tages nicht mehr bestehen müsse. Unmittelbar nach dem oben angeführten Vers heißt es:( Arabisch*******************)
Es ist keineswegs unmöglich oder verwunderlich, dass Allah zwischen euch und denen, gegen die ihr Feindschaft hegt und deren Feindschaft ihr fürchtet, Freundschaft und Zuneigung entstehen lässt. Allah ist allmächtig. Und Allah ist allvergebend und barmherzig. (Sure al-Mumtahana: 7)
Dies ist eine warnende Aussage des Qur’an. Daraus wird deutlich, dass es unbedingt notwendig ist, der Feindschaft sowie Streit und Auseinandersetzungen Grenzen zu setzen. Misst man die Angelegenheit daran, verringert sich das Ausmaß der Feindschaft erheblich. Auch im Hadith heißt es:( Arabisch*******************)
Halte deinen Hass gegenüber deinem Feind etwas zurück, denn vielleicht wird er eines Tages dein Freund werden.
Wenn die gegnerische Seite so mächtig ist, dass die Menschen zugleich Hoffnungen auf sie setzen und sie fürchten, wird es in einer solchen Lage noch stärker und strenger verboten, mit ihnen eine Beziehung der Freundschaft und Zuneigung einzugehen. Denn unter solchen Umständen werden die Heuchler und diejenigen, deren Herzen krank sind, beim Schließen von Freundschaften mit ihnen besonders eifrig sein. Sie werden eine geheime Beziehung zu ihnen aufrechterhalten, damit diese ihnen vielleicht später von Nutzen sein kann. So hat Allah gesagt:( Arabisch*******************)
Du wirst sehen, dass diejenigen, in deren Herzen Krankheit ist, ständig unter ihnen hin- und herlaufen und sich eifrig um sie bemühen. Sie sagen: „Wir fürchten, dass uns ein Unglück treffen könnte.“ Doch vielleicht wird Allah euch den Sieg geben oder etwas anderes von Sich aus eintreten lassen; dann werden sie wegen dessen, was sie in ihren Herzen verborgen hielten, beschämt und reumütig sein. (Sure al-Ma’ida: 52)( Arabisch*******************)
Verkünde den Heuchlern die frohe Botschaft, dass für sie eine schmerzhafte Strafe bestimmt ist. Es sind diejenigen, die anstelle der Gläubigen die Ungläubigen zu Freunden nehmen und sie zu Schutzherren machen. Suchen sie etwa bei ihnen Ehre, Stärke und Macht? Wahrlich, alle Ehre, Stärke, Macht und Herrschaft gehören Allah. (Sure an-Nisa: 138–139)
Bei Nichtmuslimen Hilfe suchen
Ein Muslim darf bei Nichtmuslimen in wissenschaftlichen Bereichen wie Medizin, Industrie und Landwirtschaft, nicht jedoch in religiösen Angelegenheiten, Hilfe suchen; dagegen ist nichts einzuwenden. Diese Erlaubnis gilt sowohl für die staatlichen Autoritäten als auch für die Allgemeinheit. Allerdings ist es äußerst wichtig, dass die Muslime in all diesen Bereichen Selbstständigkeit und Eigenständigkeit erlangen; dies ist unbedingt ihre Pflicht.
Der edle Prophet (s.a.w.) selbst nahm von Nichtmuslimen gegen Bezahlung Hilfe bei verschiedenen Tätigkeiten und in unterschiedlichen Bereichen in Anspruch und ließ sie Arbeiten verrichten. Während der Auswanderung nahm er die Hilfe des mekkanischen Polytheisten Abdullah ibn Uraiqit in Anspruch, damit dieser ihm den Weg zeigte. Die Gelehrten sagen: Es ist nicht zwingend, dass man einem Ungläubigen in keiner Angelegenheit vertrauen darf, nur weil er ein Ungläubiger ist. Dass man für eine Aufgabe wie die Wegweisung beim Verlassen Mekkas auf dem Weg nach Medina die Hilfe eines Polytheisten in Anspruch nahm, beseitigt alle diesbezüglichen Zweifel und Bedenken ohne Weiteres.
Am wichtigsten ist, dass Fachgelehrte die Ansicht vertreten haben, es sei für den Führer der Muslime uneingeschränkt zulässig, bei Nichtmuslimen, insbesondere bei den Leuten der Schrift, Hilfe zu suchen. Man ließ sie am Krieg teilnehmen und gab ihnen nach dem Sieg ebenso wie den Muslimen einen Anteil an der Kriegsbeute. In der Schlacht von Hunain kämpfte Safwan ibn Umayya, obwohl er ein Polytheist war, als Gefährte des edlen Gesandten (s.a.w.) an dessen Seite.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Nichtmuslim, dessen Hilfe in Anspruch genommen wird, den Muslimen gegenüber eine gute Meinung und eine positive Haltung hegt. Wenn man ihm nicht vertrauen kann, ist es selbstverständlich nicht zulässig, seine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn wenn bereits die Inanspruchnahme der Hilfe eines nicht vertrauenswürdigen Muslims verboten ist, stellt sich die Frage nach der Inanspruchnahme der Hilfe eines nicht vertrauenswürdigen Ungläubigen erst recht nicht.
Ein Muslim darf einem Nichtmuslim Geschenke machen und auch die von ihm geschenkten Gaben annehmen. Der edle Prophet (s.a.w.) nahm die Geschenke an, die ihm nichtmuslimische Könige und Herrscher schenkten. Zu diesem Thema wurden zahlreiche Hadithe überliefert und zitiert. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte zu seiner Gattin, der ehrwürdigen Umm Salama (r.a.):( Arabisch*******************)
Ich hatte dem Negus Geschenke wie einen Seidenumhang und anderes geschickt.
Tatsächlich würdigt und ehrt der Islam den Menschen als Menschen. Warum sollte man also nicht auch gegenüber einem Menschen aus den Leuten der Schrift, einem Dhimmi oder einem Vertragspartner eine entsprechend würdige Behandlung und ein ebensolches Verhalten an den Tag legen?
An dem edlen Propheten (s.a.w.) wurde ein Leichenzug vorbeigetragen. Als er dies sah, stand er auf. Da sagte man zu ihm: „O Gesandter Allahs, dies ist doch die Leiche eines Juden!“ Er erwiderte: „Warum? Ist ein Jude etwa kein Mensch? Im Islam besitzt doch jeder Mensch Ansehen und Würde.“
Der Islam ist eine allgemeine Barmherzigkeit
Der Islam gebietet, jedem Lebewesen Barmherzigkeit zu erweisen. Sogar gegenüber stummen Tieren ist jede Form von Grausamkeit verboten. Wie könnte es dann für Muslime zulässig sein, einen nichtmuslimischen Menschen schlecht zu behandeln?
Schon seit dreizehnhundert Jahren gebietet der Islam, Tieren Barmherzigkeit zu erweisen. Er erklärt die Barmherzigkeit ihnen gegenüber zu einem Bestandteil des Glaubens. Jede Art, ihnen Leid zuzufügen, hat er als Grund für den Eintritt in die Hölle bezeichnet.
Der edle Prophet (s.a.w.) berichtete seinen Gefährten, dass ein Hund vor Durst völlig erschöpft hechelte. Als ein Mann dies sah, stieg er in einen Brunnen hinab, zog seinen Fußstrumpf aus, schöpfte damit Wasser und ließ den Hund trinken, bis er seinen Durst gestillt hatte. Der edle Gesandte (s.a.w.) sagte: Allah, der Erhabene, nahm diese Tat wohlgefällig an und vergab ihm seine Sünden. Die Gefährten fragten:( Arabisch*******************)
„O Gesandter! Werden wir auch dafür belohnt, wenn wir Tieren Gutes tun?“ Er sagte: „Für den guten Umgang mit jedem Lebewesen wird gewiss eine gute Belohnung erlangt.“ (Buchari)
Neben diesem eindrucksvollen Bild, das die Vergebung Allahs unausweichlich macht, zeichnete der edle Prophet (s.a.w.) noch ein weiteres Bild. Es zeigt, wie Allahs Strafe und Sein Zorn unausweichlich werden. Er sagte:( Arabisch*******************)
Eine Frau kam wegen ihrer grausamen Behandlung einer Katze in die Hölle. Sie hatte sie eingesperrt; sie gab ihr weder zu essen noch ließ sie sie frei. So konnte die Katze nicht einmal überleben, indem sie Insekten fraß. (Buchari)
Im Verhalten des ehrwürdigen Propheten erkennen wir, welch außerordentliche Bedeutung dem Umgang mit Tieren zukommt. Er sah einen Esel, dessen Gesicht gebrandmarkt worden war. Er missbilligte dies und sagte: ( Arabisch*******************)
Bei Allah, ein solches Brandzeichen ist nicht richtig. Ich bringe Brandzeichen weit entfernt vom Gesicht an. (Muslim)
In einem anderen Hadith wird überliefert, dass ein Esel an ihm vorbeiging. Er sah, dass das Gesicht des Esels gebrandmarkt worden war. Darauf sagte er: ( Arabisch*******************)
Wisst ihr nicht, dass ich denjenigen verflucht habe, der einem Tier ein Brandzeichen ins Gesicht setzt oder es ins Gesicht schlägt? (Abu Dawud)
Wie bereits erwähnt, sah Hadhrat Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) einige Leute, die ein Huhn als Ziel nahmen und an ihm das Schießen und Zielen übten. Da sagte er: ( Arabisch*******************)
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat denjenigen verflucht, der ein Lebewesen als Ziel nimmt und an ihm das Schießen übt.
Hadhrat Abdullah ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: ( Arabisch*******************)
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat verboten, Tiere zu gegenseitigen Kämpfen einzusetzen. (Abu Dawud, at-Tirmidhi)
Er berichtete ferner:( Arabisch*******************)
Der edle Prophet (s.a.w.) verbot mit Nachdruck, Tiere zu kastrieren. (al-Bazzār)
Im Zeitalter der Dschāhilīya pflegten die Menschen den Tieren die Ohren abzuschneiden und einzuschlitzen. Der Qur’an hat gegen diese abscheuliche Tat Einspruch erhoben und ausdrücklich klargestellt, dass sie ein rein satanisches Werk ist, das nur auf Anstiftung des Satans begangen wird.
Im Zusammenhang mit der Erörterung des Schächtens haben wir gezeigt, dass der Islam auch darauf großen Wert legt, dem zu schlachtenden Tier Ruhe und Erleichterung zu gewähren. Er gebietet, das Messer sehr scharf zu schleifen und es vor dem Schächten aus dem Blickfeld des Tieres zu halten.
Es ist sogar verboten worden, ein Tier vor den Augen eines anderen zu schächten. In welcher Religion oder Weltanschauung der Welt wurde dem Gewähren von Ruhe gegenüber Tieren eine derart große Bedeutung beigemessen?
Schluss
In diesem Buch hatten wir uns vorgenommen, die Erörterung der Stufen von Halal und Haram im Hinblick auf die Tätigkeiten und das äußere Verhalten der Muslime ausführlich darzulegen. Dies haben wir nach unseren Möglichkeiten vollbracht. Darüber hinaus hatten wir jedoch keineswegs vor, in diesem Buch die Tätigkeiten von Geist und Verstand sowie die Vorgänge der Psyche zu behandeln und darzulegen, was unter den Wünschen, Begierden und Vorstellungen haram, was halal und was besonders streng haram ist – etwa Neid und Missgunst, Schadenfreude, Ruhmsucht und Hochmut, Prahlerei, Heuchelei, Habgier, Gier und Geiz. Obwohl diese psychischen Zustände äußerst schwerwiegendes Haram darstellen und der Islam sie entschlossen bekämpft hat, der edle Prophet (s.a.w.) vor ihren schädlichen Folgen gewarnt hat und manche von ihnen als tödliche Krankheiten für die muslimische Umma bezeichnet worden sind, die als vernichtend gelten, wurden sie nicht in den Rahmen dieser Erörterung aufgenommen.
Tatsächlich wollten der Heilige Qur’an und die Sunna Muhammadiyya die innere Welt des Menschen rein und makellos gestalten und sie zur Grundlage des umfassenden Wohls des Einzelnen und der Gemeinschaft sowie der Erlösung im Diesseits und im Jenseits machen. Darauf deutend heißt es im Heiligen Qur’an:( Arabisch*******************)
Allah, der Erhabene, wird auch den Gesamtzustand eines Volkes nicht verändern, solange die Menschen ihren eigenen Geist, ihr Inneres und ihr Herz nicht verändern.
( Arabisch*******************)Am Tag der Auferstehung werden Reichtum und Kinder keinen Nutzen bringen – Nutzen wird nur jener erlangen, der mit einem gesunden, makellosen Herzen und Inneren vor Allah tritt.
Aus eben dieser Sicht sagte der edle Prophet (s.a.s.) in seinem berühmten Hadith:( Arabisch*******************)
Das Erlaubte ist klar, und auch das Verbotene ist klar. Zwischen beiden gibt es zahlreiche zweifelhafte Angelegenheiten. Wer sich vor ihnen schützt und sie meidet, wird seine Religion und seine Ehre bewahren können. Wer jedoch in sie hineingerät, läuft Gefahr, in das eindeutig Verbotene zu fallen. Jeder König hat ein geschütztes Gebiet; Allahs geschütztes Gebiet auf Erden sind die Dinge, die Er verboten hat.
Danach sprach er über die Bedeutung des Herzens im menschlichen Körper. Er wies auch auf die Widerstände, Neigungen und Wünsche hin, die aus ihm hervorgehen und durch deren Antrieb sich das äußere Verhalten des Menschen gestaltet. Er sagte:( Arabisch*******************)
Wisset: Im menschlichen Körper gibt es ein Stück Fleisch. Wenn es gesund ist, wird der ganze Körper gesund; wenn es erkrankt, erkrankt der ganze Körper. Wisst, es ist das Herz, das Innere.
Diesem Hadith zufolge ist das Herz das wichtigste und bedeutendste Organ. Alle anderen Organe werden nach seiner Anweisung gelenkt. Wenn diese leitende oder antreibende Kraft gut ist, werden auch der gesamte Körper und seine Glieder gut sein. Ist sie schlecht, wird alles schlecht werden. Das ist ganz selbstverständlich.
Das Maß dafür, dass die Taten eines Menschen bei Allah angenommen werden, ist die Haltung des Herzens beziehungsweise die Absicht. Dem äußeren Erscheinungsbild des Menschen und seinen gesprochenen Worten wird in dieser Hinsicht keine Bedeutung beigemessen. Denn Allah blickt nicht auf die Gestalt und das Aussehen der Menschen. Er sieht den Zustand ihres Inneren, ihre geistige Verfassung. Auch der Hadith des Gesandten: „Alle Taten werden nach den Absichten bewertet“, bedeutet genau dies. Der Mensch erhält nur das, was er zu erlangen beabsichtigt hat.
Dies ist die tatsächliche Stellung aller Handlungen, die das Innere oder das Herz betreffen, und daraus wird deutlich, welch große Bedeutung psychologische Angelegenheiten im Islam haben. Wir haben sie jedoch in diesem Buch nicht erwähnt, weil sie zum Bereich der Moral gehören. Auch hierbei stellt sich die Frage nach Halal und Haram. Muslimische Kenner der Ethik und die Vertreter des Tasawwuf haben ihre Bedeutung betont. Aus dieser Sicht werden all jene Dinge, die haram sind, in der Terminologie des Tasawwuf „Amrāḍ al-Qulūb“, „Krankheiten des Herzens“, genannt. Sie haben deren Ursachen bestimmt und auch Heilmittel zu ihrer Behandlung angegeben. Dabei wurden der Koran und die Sunna zur Grundlage genommen. Ein Viertel von Imam al-Ghazālīs Werk „Iḥyāʾ ʿUlūm ad-Dīn“ ist dieser Erörterung gewidmet. Er nannte es „al-Muhlikāt“ – die verderblichen Dinge. Denn aus der Sicht des Tasawwuf sind gerade diese Dinge die Ursache für umfassende Zerstörung, Verderben und Schaden im Diesseits wie im Jenseits.
Wenn wir von den verbotenen Dingen sprechen, meinen wir nur die positiven Verbote. Denn das Haram ist von zweierlei Art. Die eine besteht darin, unrechte Handlungen zu begehen. Diese sind negativer Art. Diese zweite Art von Angelegenheiten ist im Wesentlichen nicht Gegenstand dieses Buches; etwas anderes ist es, wenn sie gelegentlich im Zusammenhang erwähnt werden. Wenn wir sie ausführlich behandelt hätten, hätten wir uns einem anderen Themenbereich zuwenden müssen. Dann wäre es auch notwendig geworden, all jene Pflichten zu erwähnen, die Allah auferlegt hat. Denn ihre Unterlassung oder Vernachlässigung ist zweifellos haram. So ist beispielsweise der Erwerb von Wissen eine Pflicht jedes Muslims. Wird ein Muslim in Unwissenheit belassen, ist es für ihn ganz natürlich, in das Haram zu geraten. Gebet, Fasten, Zakāt, Haddsch und die übrigen verpflichtenden gottesdienstlichen Handlungen sind grundlegende Säulen des Islam. Kein Muslim darf sie ohne Entschuldigung unterlassen. Wenn jemand sie dennoch aufgibt, begeht er eine große Sünde. Wer ihnen jedoch gleichgültig gegenübersteht und nicht anerkennt, dass sie verpflichtend sind, löst das Band des Islam von seinem Hals und wirft es weit von sich.
Für die eigene Verteidigung der Umma und um ihre Feinde einzuschüchtern und in Furcht zu versetzen, ist es eine außerordentlich wichtige islamische Pflicht der gesamten Gemeinschaft, so viel Kraft und Stärke wie möglich zu erwerben. Ganz besonders obliegt diese Pflicht dem verantwortlichen Staatsoberhaupt der Gemeinschaft. Wird diese Pflicht nicht erfüllt oder vernachlässigt, so wird ein großes Haram, ein schweres Verbrechen, begangen. Dasselbe gilt für alle besonderen und allgemeinen Pflichten des Lebens.
Wir behaupten nicht, in diesem Buch alle wichtigen Angelegenheiten des Halal und Haram, die großen wie die kleinen, behandelt zu haben. Wir haben sie jedoch auf eine Weise erörtert, die es jedem Muslim ermöglicht zu verstehen, was für ihn im persönlichen Leben und auf gemeinschaftlicher Ebene halal und was haram ist. Viele wichtige Angelegenheiten, deren grundlegende Ursachen und Begründungen die einfachen Menschen überhaupt nicht kennen, wurden erklärt und analysiert. Daher meinen wir, dass dieses Buch für uns ausreichend ist.
Ich meine, dass in diesem Buch viele wichtige Dinge über die tiefen und engen Zusammenhänge gesagt worden sind, die dem von Islam verkündeten Halal und Haram zugrunde liegen. Daraus kann jeder einsichtige Mensch klar erkennen, dass es keineswegs angemessen ist zu glauben, Allah habe die Menschen durch das, was Er halal gemacht hat, erniedrigen und durch das, was Er haram gemacht hat, ihr Leben einengen wollen. Tatsächlich handelt es sich vollständig um Allahs Ordnung, und Er hat diese Ordnung auf der Grundlage dessen erlassen, was Er für die Menschen als nützlich und wohltätig erachtet hat. Dadurch hat Er ihre Religion bewahrt und dafür gesorgt, dass auch ihr weltliches Leben schön gestaltet wird. Dadurch hat Er für den Schutz und die Regelung ihres Verstandes, ihres Gewissens, ihrer Vernunft, ihres Charakters, ihrer Ehre und Schamhaftigkeit sowie ihres Vermögens gesorgt. Sowohl auf persönlicher als auch auf gemeinschaftlicher Ebene hat Er die Entwicklung und den Fortschritt der Menschheit gefördert.
Eines ist stets zu bedenken: Die Schaffung menschlicher Gesetze ist ein Symbol und Spiegelbild menschlicher Schwäche. Sie sind äußerst fehlerhaft und unvollständig. Ob der Verfasser eines solchen Gesetzes eine Einzelperson, eine Regierung oder ein Parlament ist – er erlässt Gesetze ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des materiellen und weltlichen Wohls. Die Forderungen und Pflichten der Religion sowie die Erfordernisse von Charakter und Moral ziehen seine Aufmerksamkeit dabei nicht auf sich. Der Mensch denkt stets innerhalb der engen Grenzen seines Vaterlandes und seiner geografischen Nationalität. Es liegt außerhalb seiner Fähigkeit, in der offenen, großzügigen Umgebung der gesamten Menschheit und der größeren Welt zu denken und auf dieser Grundlage Gesetze zu schaffen.
Der Mensch erlässt Gesetze zur Lösung gegenwärtiger Probleme und für die Gegenwart; Gesetze zu schaffen, die den Bedarf des morgigen Tages, der Zukunft und der unendlichen Ewigkeit decken, übersteigt seine Fähigkeiten. Vor allem ist der Mensch von menschlicher Schwäche und Engstirnigkeit erfüllt. In den von Menschen geschaffenen Gesetzen müssen sich daher seine Unfähigkeit, sein begrenzter Horizont sowie die deutlichen Spuren seiner eigenen Wünsche, Neigungen und Tendenzen widerspiegeln.
Daher sind menschliche Gesetze ebenso von einer engen Umgebung geprägt wie von einer groben Sichtweise und von materiellen und zeitgebundenen Vorstellungen belastet. Bemerkenswert ist, dass im menschlichen Recht Halal und Haram nach den eigenen Begierden und Wünschen bestimmt werden; sein Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu beruhigen und zufriedenzustellen. Obwohl man erkennt und versteht, dass daraus große Gefahren und erheblicher Schaden entstehen können, geht man dennoch daran, solche Gesetze zu erlassen. Als passendes Beispiel hierfür genügt der Vorgang in Amerika, bei dem das Gesetz zum Verbot des Alkoholkonsums aufgehoben und ein Gesetz verabschiedet wurde, das den Alkoholkonsum legalisierte. Bei der Schaffung des islamischen Rechts hingegen haben solche Fehler, Unfähigkeiten und Engstirnigkeiten überhaupt keinen Platz.
Das islamische Gesetz ist ein vom großen Schöpfer erlassenes Gesetz. Der Schöpfer ist über alle Dinge vollständig und genau unterrichtet. Nur der Schöpfer weiß genau, worin das wahre Wohl der Menschen liegt und wie sie für sich selbst und für die gesamte Schöpfung zum Guten beitragen können. Er hat gesagt: ( Arabisch*******************)
Allah allein weiß, was verderblich und zerstörerisch ist und was dem Guten dient.
Es ist nur natürlich, dass der Schöpfer über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Seiner Schöpfung unterrichtet ist.
( Arabisch*******************) Merke: Der Schöpfer weiß es. Er ist Kenner des Verborgenen und über alle Dinge unterrichtet.
Das islamische Gesetz ist von Allah, dem Allweisen und Allwissenden, erlassen. Er erklärt nichts ohne Grund für haram und erklärt nichts willkürlich für halal. Er hat jedes Ding in angemessenem Maß erschaffen und Sein Gesetz nach sorgfältigem Abwägen auf der Waage festgelegt.
Das islamische Gesetz ist das von Allah, dem überaus Barmherzigen und Erhalter, erlassene Gesetz. Durch dieses Gesetz hat Er für Seine Diener eine leichte und schöne Lebensweise eingerichtet. Es kann nicht Sein Wille sein, den Menschen irgendeine Not oder Schwierigkeit aufzuerlegen. Er ist gegenüber den Menschen, Seinen Geschöpfen, in weit höherem Maße barmherzig als Eltern.
Das islamische Gesetz ist vom allmächtigen König erlassen. Er ist nicht auf Seine Diener angewiesen und nicht von ihnen abhängig; Er bevorzugt niemanden, weder eine Gruppe noch ein Volk oder eine Abstammung, und ist in keiner Hinsicht begrenzt. Nur Er kann dazu befugt sein, für andere Bestimmungen über Halal und Haram zu erlassen, denn Er allein ist der Rabb al-ʿĀlamīn, der Herr der Welten und aller Dinge.
Über die für die Muslime erlassenen Bestimmungen von Halal und Haram lautet die Glaubensüberzeugung jedes Muslims folgendermaßen: Diese Glaubensüberzeugung ist vollkommen vernünftig und mit dem Gewissen vereinbar. Der Muslim nimmt sie mit voller Zufriedenheit und Überzeugung an. Es ist wünschenswert, den festen Willen und Entschluss zu haben, diese Bestimmungen umzusetzen. Der Glaube des Muslims besteht darin, dass sein Glück in dieser Welt sowie seine Erlösung und sein Erfolg im Jenseits ausschließlich darin liegen, die von Allahs Geboten und Verboten gesetzten Grenzen gewissenhaft zu wahren und einzuhalten.
Daher besteht seine allererste Pflicht darin, genau jene Grenzen – die Bestimmungen des Erlaubten und des Verbotenen – zu kennen. Nur wenn man sie kennt und ordnungsgemäß befolgt, kann man in beiden Welten Wohlergehen, Glück und Erfolg erlangen.
Zur Erläuterung dieser Aussage möchte ich hier zwei Beispiele aus dem Leben der Muslime in der Frühzeit anführen. Dadurch wird deutlich werden, wie sie sich mit aller Kraft bemühten und miteinander wetteiferten, die von Allah festgelegten Grenzen des Erlaubten und Verbotenen zu wahren und Allahs Gebote in die Tat umzusetzen.
Ein Beispiel haben wir bereits im Zusammenhang mit dem stufenweisen Verbot des Alkoholkonsums erwähnt. Die Araber waren geradezu verrückt nach dem Trinken von Alkohol. Ihre Liebe zum Alkohol lag ihnen im Blut. Deshalb richteten sie besondere Trinkgefäße und besondere Trinkgesellschaften ein. Allah, der Erhabene, kannte ihren Zustand sehr wohl. Daher wählte Er beim Verbot des Alkohols ein stufenweises Vorgehen. Schließlich verkündete Er das endgültige Verbot. Er sagte:( Arabisch*******************)
Es ist das Äußerste an Abscheulichkeit aus dem Werk Satans; meidet es daher.
Daher erklärte der edle Prophet (s.a.s.) das Trinken, den Verkauf und das Verschenken von Alkohol an Nichtmuslime für verboten. Zu jener Zeit besaßen die Muslime große Mengen an Alkohol und Gefäßen. Sobald sie dieses Verbot hörten, ließen sie in den Gassen und Straßen Medinas Ströme von Alkohol fließen und gaben ihn für immer auf.
Bei ihnen zeigte sich ein wunderbares Beispiel für eine äußerst gehorsame Haltung gegenüber der Befolgung der Vorschriften der Scharia. Als das Verbot verkündet wurde, hielt jemand ein mit Alkohol gefülltes Gefäß in der Hand. Einen Teil hatte er bereits getrunken, ein Teil war noch zum Trinken übrig. Dennoch warf er es sofort, nachdem er die Verkündung des Verbots gehört hatte, von sich. Allahs Frage:( Arabisch*******************) – Werdet ihr nun davon ablassen?
Darauf antworteten sie tatsächlich: Ja, Allah, wir haben davon abgelassen.
Wenn man die Geschichte dieses Kampfes gegen den Alkoholkonsum in der islamischen Gesellschaft und des endgültigen Entscheids darüber mit dem Ereignis des Alkoholverbots in Amerika vergleicht, wird klar erkennbar, dass nichts außer Allahs Gesetz mit der menschlichen Natur in Einklang steht. Nur durch dieses Gesetz können der menschliche Geist Ruhe und Stabilität erlangen. Es ist nicht schwer zu erkennen, dass allein der Glaube in dieser Hinsicht ein erfolgreicheres Mittel ist als Macht, Vorherrschaft und Zwang.
Das zweite Beispiel ist die Bereitschaft der muslimischen Frauen der frühen Zeit, die Verschleierung zu befolgen. Allah, der Erhabene, verbot ihnen die Zügellosigkeit und das ungehemmte Umhergehen, wie es in der Zeit der Unwissenheit üblich gewesen war. Es wurde ihnen zur Pflicht gemacht, ihre Würde zu bewahren, ihren Körper zu bedecken und sich entsprechend zu bewegen, während die Mädchen in der Zeit der Unwissenheit mit unbedeckter Brust außerhalb des Hauses umhergingen. Sie bedeckten keinen Teil ihres Körpers. Hals und Nacken blieben unbedeckt. Ihr Haar fiel nach hinten über den Rücken und wallte wie eine Wolke, während an ihren Ohren der goldene Glanz funkelte. Allah, der Erhabene, erklärte ein solches Auftreten für verboten. Sie mussten eine von jener Zeit völlig verschiedene Lebensweise befolgen. Sie mussten aufhören, der Zeit der Unwissenheit zu folgen und sie nachzuahmen. Sie mussten ihren Körper vollständig bedeckt halten. Sie mussten das Tuch oder die Dupatta fest über Brust und Oberkörper legen. Auch den Kopf mussten sie bedecken. Wie die Frauen aus den Familien der Muhadschirun und der Ansar dieses Gesetz Allahs begrüßten und es in der islamischen Gesellschaft ungehindert und unverzüglich umsetzten, hat Hadhrat Aischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) berichtet. Dieses Gesetz und dieser Befehl Allahs verlangten eine grundlegende Veränderung im Leben der Frauen. Seine Wirkung zeigte sich auch in ihrer äußeren Erscheinung und Schönheit. Hadhrat Aischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) sagte: Allah möge den Frauen der frühen Muhadschirun Barmherzigkeit erweisen. Als der Koranvers: ( Arabisch***************)– dass sie ihre Tücher fest über ihre Schultern und ihre Brust legen sollen – offenbart wurde, sah man, dass sie ihre Brust mit ihren Übergewändern bedeckten. (Buchari)
Eines Tages saßen einige Frauen bei ihr. Da sprach man über die Frauen des Stammes Quraisch und ihre Stellung und ihr Ansehen. Darauf sagte sie: Die Frauen des Stammes Quraisch besitzen gewiss Ansehen. Doch ich schwöre bei Allah, ich habe nirgendwo bessere Frauen gesehen als die Frauen der Ansar. Sie setzten das Buch Allahs in die Tat um und glaubten sogleich an alles, was offenbart wurde. Nachdem der oben erwähnte Vers aus der Sure an-Nur offenbart worden war, lasen ihre Männer ihnen diesen Vers vor. Jeder Mann las ihn seiner Frau, seiner Tochter und seiner Schwester vor. So teilte jeder Mann seinen weiblichen Angehörigen Allahs Gebot mit. Daraufhin band jede Frau aus dem Stamm der Ansar ihre mit Bildern verzierte und glänzende Dupatta fest um ihren Kopf. Auf diese Weise setzten sie Allahs Anweisung um, und am folgenden Morgen beim Fadschr-Gebet hatten alle Frauen, die daran teilnahmen, ihren Kopf mit einer Dupatta fest bedeckt.
So verhielten sich die gläubigen Frauen gegenüber Allahs Geboten. Sie beeilten sich, Allahs Anordnung unverzüglich zu befolgen. Was ihnen verboten wurde, gaben sie auf; dabei zeigten sie nicht die geringste Unsicherheit, Zurückhaltung oder Zögerlichkeit. Sie warteten deshalb auch nicht und verzögerten die Befolgung nicht. Sie ließen nicht etwa einen oder zwei Tage oder noch mehr verstreichen mit der Begründung: Gut, später werden wir neue Kleidung kaufen und sie entsprechend tragen. Vielmehr verwendeten sie sofort das Gewand, das sie gerade besaßen, ganz gleich, welche Art oder Farbe es hatte, zur Befolgung von Allahs Gebot. Wenn kein passendes Tuch vorhanden war, zerrissen sie das vorhandene und banden es fest über den Kopf.
An dieser Stelle möchten wir daran erinnern, dass es nicht genügt, Halal und Haram lediglich zu kennen und zu verstehen. Tatsächlich sind Halal und Haram klare Angelegenheiten; keinem Muslim ist etwas davon unbekannt. Dennoch geraten viele Muslime in den Strudel des Verbotenen. Und obwohl sie alles sehen, hören und wissen, bereiten sie sich dadurch darauf vor, zum Brennstoff der Hölle zu werden.
Was tatsächlich erforderlich ist, ist Taqwa – die Gottesfurcht im Herzen. Diese Taqwa ist die grundlegende Triebkraft für die Befolgung der Scharia Allahs. In der heutigen Sprache ausgedrückt, bedarf es einer lebendigen inneren Haltung. Nur sie kann einen Muslim innerhalb der Grenzen des Erlaubten halten und ihn davon abhalten, Verbotenes zu tun. Eine solche innere Haltung kann jedoch nur durch die Schulung des Glaubens an Allah und an das Jenseits entstehen.
Wenn also einerseits das Wissen eines Muslims über die Grenzen von Religion und Scharia fest verankert ist und andererseits seine wache innere Haltung diese Grenzen bewacht und ihn weder erlaubt, sie zu überschreiten, noch ihnen nahe zu kommen, dann kann sich für ihn das Tor zu umfassendem Wohlergehen öffnen. Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat wahrlich gesagt:( Arabisch*******************)
Wenn Allah das Wohlergehen eines Menschen will, erschafft Er in ihm selbst einen Ratgeber für ihn.
( Arabisch*******************)
O Allah, bewahre uns durch Dein Erlaubtes vor Deinem Verbotenen, durch Deinen Gehorsam vor Deinem Ungehorsam und durch Deine Gnade vor allem außer Dir.
— Ende —