Worte des Übersetzers
Ich bringe Allah, dem Erhabenen, unendlichen Dank dar, dass Er mir die Möglichkeit geschenkt hat, dieses unschätzbare Werk des Imams adh-Dhahabī, „Kitāb al-Kabāʾir“, zu übersetzen. Zugleich übermittle ich der Leitung des Bangladesh Islamic Center meinen herzlichen Gruß und meinen Dank dafür, dass sie die Veröffentlichung dieses Werkes zunächst fortlaufend in der Monatszeitschrift Masik Prithibi und schließlich in Buchform ermöglicht hat.
Die Übersetzung des Werkes Kitāb al-Kabāʾir wurde unmittelbar aus dem arabischen Original angefertigt. Wenn dieses Werk den bengalischsprachigen Muslimen auch nur einen kleinen Nutzen bringt, dann möge Allah, der Erhabene, durch seinen Segen all meine Sünden vergeben – dies ist mein aufrichtiges Bittgebet vor Allah, dem Barmherzigen.
„Große Sünden“ ist zwar eine wortgetreue Übersetzung des Werkes Kitāb al-Kabāʾir von ʿAllāma adh-Dhahabī, doch mussten zugleich einige geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. So wurde etwa die wiederholte Übersetzung derselben Hadithe und Verse vermieden, Berichte über die Erfahrungen und Traumerscheinungen mancher frommer Gelehrter wurden in einigen Fällen weggelassen, die langen persönlichen Ratschriften und Gedichte des Verfassers wurden an manchen Stellen gekürzt wiedergegeben und an anderen Stellen, wo sie als unnötig erschienen, weggelassen, schwache Hadithe und Aussagen von Gelehrten wurden weggelassen, da ausreichende Verse und sahih Hadithe als Belege angeführt waren, und in ein oder zwei Fällen wurden die Überschriften im Einklang mit der ursprünglichen Darstellung geändert und dergleichen.
Diese geringfügige redaktionelle Bearbeitung erfolgte aus zwei Gründen: Erstens sollte der bengalischsprachige Leser von der Mühe befreit werden, unnötig lange Ausführungen zu lesen; zweitens sollte sichergestellt werden, dass der Umfang des Buches nicht größer wird.
Ich hoffe, dass das Buch in allen Kreisen Anerkennung finden und zur Bewahrung der islamischen und ethischen Werte der Gesellschaft beitragen wird.
Akram Faruk,
Dhaka
1.11.1995
Über den Verfasser
(Imam Schams ad-Dīn Muhammad ibn ʿUthmān ibn Qāimāz at-Turkmānī, al-Fāriqī, ad-Dimaschqī, adh-Dhahabī, wurde im Jahr 673 nach der Hidschra, entsprechend 1274 n. Chr., in Damaskus geboren. Seine väterliche Heimat war „Miyāfāriqīn“ in Turkmenistan. Er lernte bei den großen muslimischen Gelehrten Syriens, Ägyptens und des Hidschāz und bereiste zu diesem Zweck zahlreiche Länder. In vielen Zweigen der islamischen Gelehrsamkeit, insbesondere in den Wissenschaften des Korans und der Hadithe, erlangte er herausragende Kenntnisse. Obwohl er als Hadith-Hafiz zu einer legendären Gestalt wurde, erhoben seine Fähigkeiten in der Beurteilung und Prüfung der Zuverlässigkeit von Hadithen seine Gelehrsamkeit und sein Genie auf den höchsten Gipfel des Ruhms. Er verfasste 90 wertvolle Werke in verschiedenen Zweigen der islamischen Gelehrsamkeit. Diese behandeln unter anderem Hadithe, Geschichte und Biografien. Neben seinem umfangreichsten Werk „Tārīkh al-Islām“ (Geschichte des Islam) sind auch „Siyar an-Nubalāʾ“ (Biografien muslimischer Gelehrter) sowie drei Werke über die Prüfung der Zuverlässigkeit von Hadithen – „Mīzān al-Iʿtidāl“, „al-Muschtabāh fī Asmāʾ ar-Rijāl“ und „Tajrīd al-Usūl fī Ahādīth ar-Rasūl“ – besonders berühmt. Darüber hinaus hinterließ er eine umfangreiche Enzyklopädie mit den Namen und Kurzbiografien von 1300 Gelehrten. Unter diesen Gelehrten waren viele seine Schüler oder Lehrer.)
Sein unter dem Titel „Kitāb al-Kabāʾir“ verfasstes Werk enthält eine Darstellung der siebzig großen Sünden. Es wurde geschrieben, um die gewöhnlichen Muslime vor dem Abirren zu bewahren.
Imam adh-Dhahabī war in Damaskus in mehreren staatlichen Stellen im Bildungswesen tätig und verfasste neben seiner beruflichen Tätigkeit diese Werke. Nachdem er im Jahr 741 nach der Hidschra sein Augenlicht verloren hatte, musste er zwar mit dem Schreiben aufhören, setzte jedoch bis zu seinem Tod im Jahr 748 nach der Hidschra, entsprechend dem Jahr 1348 n. Chr., seine Lehrtätigkeit fort. Sein Grab befindet sich ebenfalls in Damaskus.
Was sind große Sünden?
Was aus dem Buch Allahs, der Sunna des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und den Überlieferungen der frommen Gelehrten früherer Zeiten als von Allah und Seinem Gesandten eindeutig verboten bekannt ist, sind die Kabāʾir (großen) Sünden. Allah hat im Koran zugesichert, dass die Sagāʾir (kleinen) Sünden vergeben werden, wenn man sich von den großen und verbotenen Dingen fernhält. Allah sagt: „Wenn ihr euch von den großen Dingen, die verboten sind, fernhaltet, werden Wir euch eure (übrigen) Sünden vergeben und euch an einen ehrenvollen Ort eintreten lassen.“ (Sure an-Nisāʾ)
Mit dieser unumstößlichen und eindeutigen Erklärung hat Allah, der Erhabene, denjenigen, die sich von den Kabāʾir oder großen Sünden fernhalten, ausdrücklich das Paradies zugesichert.
In der Sure asch-Schūrā sagt Allah: „Und diejenigen, die sich von den großen Sünden und den schändlichen Taten fernhalten und vergeben, wenn sie zornig werden.“ Und in der Sure an-Nadschm sagt Allah: „Und für diejenigen, die sich von den großen Sünden und den schändlichen Taten fernhalten, ist Allahs Vergebung wahrlich weitreichend. Die geringfügigen Sünden sind davon ausgenommen.“
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Die fünf täglichen Gebete, das Freitagsgebet bis zum nächsten Freitagsgebet und das Fasten im Ramadan bis zum nächsten Ramadan gewährleisten die Vergebung der dazwischenliegenden Sünden – sofern man sich von den ‚großen Sünden‘ fernhält.“
Im Licht dieser wenigen Verse und Hadithe wird es für uns zu einer unerlässlichen Pflicht, zu erforschen, welche die großen Sünden sind. In dieser Angelegenheit finden wir unter den Gelehrten gewisse Meinungsverschiedenheiten. Nach Ansicht einiger sind es sieben große Sünden. Sie führen als Beweis an, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Haltet euch von den sieben verderblichen Sünden fern: Allah jemanden beigesellen, Zauberei betreiben, einen Menschen unrechtmäßig töten, außer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Scharia, das Vermögen eines Waisen veruntreuen, Zins verzehren, vom Schlachtfeld fliehen und keuschen, arglosen gläubigen Frauen Unzucht vorwerfen.“ (Sahih al-Buchārī und Sahih Muslim) ʿAbdullah ibn ʿAbbās sagte: „Ihre Zahl liegt nahe bei siebzig.“
In den Hadithen ist keine genau festgelegte Zahl großer Sünden bekannt. Es lässt sich jedoch erkennen und zweifelsfrei nachweisen, dass diejenigen schweren Sünden große Sünden sind, für die in dieser Welt eine Bestrafung angeordnet wurde, wie Mord, Diebstahl und Unzucht, oder für die im Jenseits eine furchtbare Strafe angedroht wurde, oder deren Täter nach den Worten des Gesandten verflucht wurde, oder von deren Täter gesagt wurde, dass er keinen Glauben besitze beziehungsweise nicht zur muslimischen Umma gezählt werde.
Von Hazrat Saʿid ibn Dschubair wird überliefert, dass ein Mann zu Hazrat ʿAbdullah ibn ʿAbbas sagte: „Die großen Sünden sind doch sieben.“ Hazrat Ibn ʿAbbas sagte: „Vielmehr sind es annähernd siebenhundert.“ Wenn man jedoch um Vergebung bittet und Reue zeigt, bleibt keine große Sünde eine große Sünde, das heißt, sie wird vergeben. Wenn man hingegen darin beharrlich bleibt, bleibt auch eine kleine Sünde keine kleine Sünde, sondern wird zu einer großen. Aus einer anderen Überlieferung ist bekannt, dass Hazrat Ibn ʿAbbas gesagt hat: „Die großen Sünden sind ungefähr siebzig.“ Die meisten Gelehrten haben sie gezählt und genau siebzig oder nur geringfügig mehr ermittelt.
Es ist ebenfalls wahr, dass es auch unter den großen Sünden Unterschiede gibt: Eine ist schwerwiegender oder weniger schwerwiegend als eine andere. So wird auch Schirk zu den großen Sünden gezählt. Wer sich jedoch dieser Sünde schuldig macht, bleibt ewig in der Dschahannam, und seine Sünde ist unverzeihlich. Allah, der Erhabene, sagt in der Sure an-Nisa: „Allah vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird; was geringer ist als dies, vergibt Er, wem Er will.“ Wenn man den Schirk jedoch aufgibt, ist die Sache anders. (Im Folgenden werden die siebzig großen Sünden behandelt.)
1. Schirk
Allah jemanden beizugesellen ist die größte der großen Sünden. Dieser Schirk ist von zweierlei Art: (1) glaubensbezogener Schirk, das heißt, jemand anderen außer Allah als Allah gleichgestellt zu betrachten und ihn anzubeten. Ob es sich um einen Baum, einen Stein, die Sonne, den Mond, einen Stern, einen Engel, einen Propheten, einen Wali oder etwas anderes handelt: Jemanden als Allah gleichgestellt zu betrachten und ihn anzubeten, ist Schirk. Allah, der Erhabene, sagt: „Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass Ihm jemand beigesellt wird; was geringer ist als dies, vergibt Er, wem Er will.“ (Sure an-Nisa) „Wahrlich, Schirk ist ein gewaltiges Unrecht.“ (Sure Luqman) „Wer Allah jemanden beigesellt, dem wird Allah das Paradies verwehren, und seine Herberge wird die Dschahannam sein.“ (Sure al-Maida)
Zu diesem Thema gibt es noch viele weitere Verse. Wahrlich, wer Allah jemanden oder etwas beigesellt und in diesem Zustand stirbt, wird zweifellos in die Dschahannam kommen. Wer dagegen an Allah glaubt und im Zustand des Glaubens stirbt, wird zu den Bewohnern des Paradieses gehören, selbst wenn er in der Dschahannam noch so viel Strafe erleiden sollte. In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird überliefert, dass der Gesandte eines Tages dreimal sagte: „Soll ich euch nicht über die größte der großen Sünden informieren?“ Alle sagten: „Doch, gewiss, o Gesandter!“ Da sagte er: „Allah jemanden beizugesellen und die Eltern zu kränken.“ Danach richtete er sich aus seiner angelehnten Haltung auf und setzte sich gerade hin und sagte: „Hütet euch davor, Lügen zu sprechen und ein falsches Zeugnis abzulegen!“ Diese letzten Worte wiederholte er so oft, dass der Überlieferer des Hadith sagte: „Wir sagten uns insgeheim: Es wäre besser gewesen, wenn der Gesandte geschwiegen hätte.“
In den Überlieferungen von Buchari und Ahmad heißt es: „Der Gesandte sagte: Hütet euch vor den sieben verderblichen und vernichtenden Sünden.“ Danach erwähnte er den Schirk und sagte anschließend: „Tötet denjenigen, der seine Religion wechselt“, das heißt, der den Islam aufgibt.
Die zweite Art des Schirk besteht darin, gute Taten zu tun, um von den Menschen gesehen zu werden.
Allah sagt: „Wer die Begegnung mit Allah ersehnt, der soll gute Taten verrichten und bei der Anbetung seines Herrn niemanden als Teilhaber neben Ihn stellen.“ Das heißt: Man soll seine guten Taten nicht in der Absicht verrichten, sie anderen zu zeigen. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Hütet euch vor dem kleinen Schirk.“ Die Gefährten fragten: „Was ist der kleine Schirk?“ Er sagte: „Riyāʾ, das heißt, gute Taten zu verrichten, um von den Menschen gesehen zu werden.“ An dem Tag, an dem Allah Seinen Dienern ihre Vergeltung zukommen lässt, wird Er zu ihnen sagen: „Geht zu denen, vor denen ihr auf der Welt eure guten Taten zur Schau gestellt habt. Seht, ob sie euch irgendeine Belohnung geben.“ (Ahmad, al-Bayhaqī, at-Tabarānī) In einem anderen Hadith sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Wer eine Tat verrichtet und dabei neben Mir jemand anderen zum Teilhaber macht, dessen Tat gehört demjenigen, den er Mir beigesellt hat. Ich habe mit dieser Tat nichts zu tun.“ (Muslim, Ibn Māǧa) Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte außerdem: „Wer die Menschen hören lässt, den lässt Allah ebenfalls von den Menschen hören; und wer sich den Menschen zeigt, mit dem verfährt Allah ebenfalls auf eine Weise, die dem Zur-Schau-Stellen entspricht.“ (al-Buchārī und Muslim) Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Mancher Fastende erlangt von seinem Fasten nichts außer Hunger und Durst, und mancher, der nachts im Gebet steht, erlangt von seinem nächtlichen Wachsein nichts.“ Das heißt: Wenn Gebet und Fasten nicht mit dem Ziel verrichtet werden, Allahs Wohlgefallen zu erlangen, gibt es dafür keinen Lohn. (Ibn Māǧa, Ahmad, at-Tabarānī) Allah, der Erhabene, spricht: „Wir werden uns ihren Taten zuwenden und sie zu verstreutem Staub machen.“ Das heißt: Die Belohnung für jede Tat, die ein Mensch zu einem anderen Zweck als Allahs Wohlgefallen verrichtet, wird Allah zunichtemachen.
ʿAdī ibn Hātim überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Am Tag der Auferstehung wird einigen Menschen befohlen werden, ins Paradies zu gehen. Wenn sie sich dem Paradies nähern, seinen Duft wahrnehmen und seine Paläste und die anderen unvergleichlichen Gaben darin sehen, wird den Engeln gesagt werden: ‚Bringt sie von dort zurück, denn sie haben keinen Anspruch auf diese Gaben des Paradieses.‘ Daraufhin werden sie in äußerster Verzweiflung und Reue zurückkehren. Dann werden sie sagen: ‚O Allah! Wenn Du uns doch in die Hölle geschickt hättest, bevor Du uns die Gaben gezeigt hast, die Du Deinen Geliebten bestimmt hast, wäre das für uns viel leichter gewesen.‘ Allah wird sagen: ‚Ich hatte beschlossen, genau so mit euch zu verfahren. Wenn ihr allein wart, habt ihr Mir gegenüber äußersten Ungehorsam gezeigt. Wenn ihr aber mit den Menschen Umgang hattet, habt ihr euch ihnen gegenüber wie gottesfürchtige Menschen verhalten. Die Haltung, die ihr den Menschen durch eure Taten gegenüber zum Ausdruck gebracht habt, habt ihr Mir gegenüber nicht aufrichtig eingenommen. Ihr habt die Menschen gefürchtet, Mich aber nicht gefürchtet. Ihr habt den Menschen Bedeutung beigemessen, Mir aber nicht. Für die Menschen habt ihr Opfer gebracht, für Mich aber keine Opfer gebracht. Deshalb werde Ich euch heute sowohl von Meiner unermesslichen Belohnung ausschließen als auch mit schmerzhafter Strafe bestrafen.‘“ In einem anderen Hadith wird berichtet, dass ein Mann den Gesandten Allahs (s.a.s.) fragte, wie man Rettung erlangen könne. Er sagte: „Wenn du Allah nicht betrügst, wirst du gerettet werden.“ Der Mann fragte: „Was bedeutet es, Allah zu betrügen?“ Er sagte: „Wenn du eine Tat, zu der Allah und Sein Gesandter dich aufgefordert haben, verrichtest, um damit jemand anderen außer Allah zufriedenzustellen, dann gilt das als Betrug an Allah.“ Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte außerdem: „Hüte dich vor dem Zur-Schau-Stellen, denn Riyāʾ gehört zum kleinen Schirk. Wer sich dem Zur-Schau-Stellen hingibt, wird am Tag der Auferstehung vor der versammelten Menge mit vier Bezeichnungen ausgerufen werden: ‚O du, der du dich zur Schau stellst, o Verräter, o Ungehorsamer, o Verlierer! Deine Taten sind zunichtegemacht, deine Belohnung ist verloren, und bei Mir steht dir kein Lohn zu. O Betrüger, nimm deinen Lohn von demjenigen, für den du gearbeitet hast.‘“
Es wird berichtet, dass ein muslimischer Gelehrter gefragt wurde, was Aufrichtigkeit und Lauterkeit (Ichlās) seien. Er antwortete: „So wie ein Mensch seine sündhaften Taten verbirgt, soll er auch seine guten Taten verbergen. Das ist Aufrichtigkeit oder Ichlās.“ Er wurde gefragt: „Was ist das Ziel von Ichlās oder Aufrichtigkeit?“ Er sagte: „Nicht zu wünschen, dass die Menschen dich loben.“ Fudail ibn Iyād sagte: „Aus Angst vor den Menschen eine schlechte Tat zu unterlassen, ist Zur-Schau-Stellen; eine gute Tat zu verrichten, um die Menschen zufriedenzustellen, ist Schirk. Ichlās bedeutet, von diesen beiden Krankheiten frei zu sein.“
2. Töten oder Mord
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Vergeltung ist die Hölle. Ewig wird er darin bleiben. Allah zürnt ihm, verflucht ihn und hat für ihn eine gewaltige Strafe vorbereitet.“ (Sure an-Nisāʾ) „Und diejenigen, die kein von Allah verbotenes Leben töten, außer aus rechtmäßigem Grund, und keinen Ehebruch begehen – sie sind Allahs geliebte Diener. Wer aber diese Untaten begeht, ist ein großer Sünder. Ihm wird die Strafe vervielfacht, und er wird darin gedemütigt ewig bleiben. Ausgenommen davon ist, wer bereut, glaubt und gute Taten verrichtet.“ In der Sure al-Māʾida wird das Töten eines Menschen dem Töten der gesamten Menschheit gleichgestellt. Allah sagt: „Aus diesem Grund haben Wir den Kindern Israels vorgeschrieben: Wer einen Menschen tötet, ohne dass es als Vergeltung für einen Mord geschieht, der ist, als hätte er die gesamte Menschheit getötet,“
„und wer ein Leben rettet, der ist, als hätte er die gesamte Menschheit gerettet.“ Im Hadith werden sowohl der Mord als auch die Absicht zu töten als gleich schwere Vergehen betrachtet. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Wenn zwei Muslime einander mit ihren Schwertern angreifen, sind sowohl derjenige, der tötet, als auch der Getötete Bewohner der Hölle.“ Man fragte ihn: „Was den Mörder betrifft, verstehen wir es. Aber wie verhält es sich mit dem Getöteten?“ Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Er hatte beabsichtigt, seinen Gegner zu töten.“ (al-Buchārī, Muslim, Ahmad)
Die Imame und Hadith-Gelehrten haben bei der Erklärung dieses Hadith gesagt, dass er gilt, wenn Menschen aus einem unrechtmäßigen Interesse, aus Feindschaft oder Hass gegeneinander kämpfen. Wenn man jedoch zur Selbstverteidigung oder zum Schutz rechtmäßigen Eigentums zu den Waffen greift, gilt dieser Hadith nicht. Denn das Ziel desjenigen, der sich verteidigt, ist nicht, den Gegner zu töten, sondern den Angriff abzuwehren. Wenn Selbstverteidigung möglich ist, ohne den Angreifer zu töten, ist dies vorzuziehen.
Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte außerdem: „Werdet nach mir nicht wie die ungläubigen Menschen, die einander töten.“ Er sagte ferner: „Solange kein unrechtmäßiger Mord begangen wird, besteht für den Diener die Möglichkeit, dass all seine übrigen Sünden vergeben werden.“ Er sagte ferner: „Am Tag der Auferstehung wird zuerst über Mord gerichtet werden.“ Er sagte ferner: „Für mich ist die Tötung eines Gläubigen ein schwerwiegenderes Ereignis als die Vernichtung der gesamten Welt.“ In einem Hadith werden die Beigesellung von Teilhabern neben Allah, die Tötung eines Menschen und der falsche Schwur als die größten großen Sünden bezeichnet. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „An jedem unrechtmäßigen Mord, der auf der Erde geschieht, hat der erste Sohn Adams seinen Anteil, denn er war der Erste, der dieses Verbrechen einführte.“ Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte außerdem: „Wer einen Nichtmuslim tötet, wird nicht einmal den Duft des Paradieses wahrnehmen, obwohl der Duft des Paradieses noch aus einer Entfernung von vierzig Jahren wahrgenommen werden kann.“
3. Zauberei betreiben
Der Grund dafür, dass Zauberei eine große Sünde ist, liegt darin, dass sie nicht ausgeübt werden kann, ohne ein Ungläubiger zu sein. Allah, der Erhabene, sagt: „Die Satane lehrten die Menschen Zauberei, indem sie dem Kufr verfielen.“ Tatsächlich besteht das einzige Ziel der verfluchten Satane, den Menschen Zauberei zu lehren, darin, Schirk gegenüber Allah zu begehen. Im Zusammenhang mit der Geschichte der beiden Engel namens Hārūt und Mārūt sagt Allah: „Bevor sie jemanden Zauberei lehrten, sagten sie: ‚Wir sind nur eine Prüfung. So verfällt nicht dem Kufr.‘ Danach lernten die Menschen von ihnen eine Zauberei, durch die man eine Trennung zwischen Ehemann und Ehefrau herbeiführen kann. Doch ohne Allahs Erlaubnis konnten sie damit niemandem Schaden zufügen. Die Zauberei, die sie lernten, schadete ihnen nur und nützte ihnen nicht. Und sie wussten auch, dass derjenige, der sich die Zauberei aneignet, im Jenseits keinen Anteil haben wird.“ (Sure al-Baqara)
Deshalb sieht man viele irregeleitete Menschen Zuflucht bei der Zauberei suchen. Denn sie halten sie lediglich für eine verbotene Handlung. Sie wissen jedoch nicht, dass sie in Wirklichkeit auch Kufr ist. Zur Herbeiführung der Trennung zwischen Eheleuten und zur Erzeugung von Liebe zwischen fremden Männern und Frauen wird Zauberei durch das Rezitieren verschiedener Beschwörungen ausgeübt, von denen die meisten mit Schirk und Kufr erfüllt sind.
Die nach der Scharia vorgeschriebene Strafe für einen Zauberer ist die Todesstrafe. Denn Zauberei ist Kufr gegenüber Allah oder steht auf der Stufe des Kufr. In dem Hadith, in dem der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dazu aufforderte, „sieben verderbliche Taten“ zu meiden, ist auch die Zauberei eingeschlossen. Daher sollte man Allah fürchten und sich einer Handlung fernhalten, die sowohl in dieser Welt als auch im Jenseits schädlich ist. In einem Hadith heißt es: „Die Strafe für einen Zauberer besteht darin, ihn mit dem Schwert zu töten.“ (Al-Dschāmiʿ von at-Tirmidhī)
In einem Hadith aus Sahīh al-Buchārī wird überliefert: „Ibn ʿAbdā sagte: Ein Jahr vor dem Tod von Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) erreichte uns ein Schreiben mit dem Inhalt: Tötet jeden Zauberer, ob Frau oder Mann.“ In einem Hadith Qudsi sagt Allah, der Erhabene: „Es gibt keinen Gott außer Mir. Weder derjenige, der Zauberei ausübt, noch derjenige, für den sie ausgeübt wird, weder derjenige, der Wahrsagerei betreibt, noch derjenige, für den sie betrieben wird, und auch nicht derjenige, der an gute oder schlechte Vorzeichen glaubt oder andere dazu auffordert, daran zu glauben, ist Mir lieb.“ ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Drei Personen werden nicht ins Paradies gelangen: (1) der Alkoholtrinker, (2) derjenige, der die Verwandtschaftsbande abbricht, und (3) derjenige, der auf Zauberei vertraut.“ (Musnad Ahmad)
In einem von Ibn Masʿūd überlieferten Hadith heißt es: An Amulette und Beschwörungen zu glauben ist Schirk. Wenn man jedoch glaubt, dass diese keinerlei Nutzen haben außer durch Allahs Willen und Gunst, ist gegen Amulette, Talismane und Beschwörungen nichts einzuwenden, sofern sie nicht in nichtislamischer Sprache geschrieben sind. Imam al-Chattābī sagte: Ein Amulett, auf dem Koranverse oder der Name Allahs geschrieben stehen, ist zulässig. Denn der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) schrieb selbst Amulette für Hasan und Husain (möge Allah mit ihnen zufrieden sein).
4. Nachlässigkeit beim Gebet
Allah, der Erhabene, sagt: „Dann kamen nach diesen Propheten Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und ihren Begierden folgten. Sie werden gewiss in ‚Ghai‘ stürzen. Ausgenommen sind diejenigen, die bereuen, glauben und gute Werke tun.“ (Maryam)
Ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Das Vernachlässigen des Gebets bedeutet nicht, es vollständig aufzugeben oder zu unterlassen; vielmehr bedeutet es, es nach der vorgeschriebenen Zeit zu verrichten oder nachzuholen. Saʿīd ibn al-Musayyab sagte: Es bedeutet, das Gebet so lange aufzuschieben, bis die Zeit des folgenden Gebets anbricht. Wer sich daran gewöhnt und stirbt, ohne für diese Gewohnheit Reue zu zeigen, dem droht Allah, ihn an einen Ort namens ‚Ghai‘ zu werfen. Dies ist der Name einer äußerst tief gelegenen und schmutzigen Schlucht der Hölle.“
In einem weiteren Vers sagte Allah: „Wehe gilt all jenen Betenden, die nachlässig mit ihrem Gebet umgehen“, das heißt, die träge sind und es aufschieben.
Hazrat Saʿd ibn Abī Waqqās sagte: Ich fragte den Gesandten (Segen und Heil seien auf ihm): Was bedeutet diese Nachlässigkeit? Er sagte: Das Gebet von seiner festgelegten Zeit zu verspäten. Sie werden als Betende bezeichnet, doch wegen ihrer Unachtsamkeit und ihres Aufschiebens wurden sie mit „Wail“ bedroht. Wail bedeutet die Härte der Strafe. Nach Ansicht mancher ist Wail ein derart glühend heißer Ort in der Hölle, dass selbst alle Berge der Erde, würde man sie dort hineinwerfen, in seiner intensiven Hitze schmelzen würden. Wenn man nicht mit Reue und Zerknirschung um Vergebung bittet, ist dieser Ort als Aufenthaltsort für denjenigen bestimmt, der Gebete versäumt oder beim Gebet nachlässig ist.
Allah, der Erhabene, sagte in einem anderen Vers: „O ihr Gläubigen! Euer Besitz und eure Kinder sollen euch nicht vom Gedenken Allahs ablenken. Wer dies tut, der gehört zu den Verlierern.“ Die Korankommentatoren sagen, dass mit „dem Gedenken Allahs“ in diesem Vers die fünf täglichen Gebete gemeint sind. Wenn also jemand wegen seiner Tätigkeiten zum Erwerb des Lebensunterhalts, etwa im Handel und Geschäftsleben, oder wegen seiner Beschäftigung mit seinen Kindern die Gebete nicht rechtzeitig verrichtet, wird er zu den Verlierern gehören.
Der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm) sagte: „Am Tag der Auferstehung wird als Erstes über die Handlung des Dieners abgerechnet, die das Gebet ist. Wenn er die Abrechnung darüber besteht, ist seine Rettung gewiss; andernfalls ist sein Scheitern unausweichlich.“
Über die Bewohner der Hölle sagt Allah: „Die Bewohner des Paradieses werden sie fragen: Aus welchem Grund seid ihr in die Hölle gelangt? Sie werden antworten: Wir gehörten nicht zu denjenigen, die das Gebet verrichteten …“
Der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen zwischen den Nichtmuslimen und uns betrifft das Gebet. Wer das Gebet aufgibt, ist ein Ungläubiger.“ Er sagte ferner: „Zwischen dem Diener und seinem Ungläubigsein steht nur das Aufgeben des Gebets.“
In Sahih al-Buchari steht, dass der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm) sagte: „Wessen ʿAsr-Gebet versäumt wird, dessen gesamte guten Taten werden zunichte.“ In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm): „Wer das Gebet absichtlich aufgibt, von dem ist Allah nicht mehr verantwortlich.“ In einem von ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadith in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim sagte der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm): „Ich bin angewiesen, gegen die Menschen zu kämpfen, bis sie den Einen Allah als ihren Gott anerkennen, das Gebet verrichten und die Zakāt entrichten. Wer dies tut, dessen Blut und Besitz sind vor mir sicher, außer wenn ein rechtmäßiger Grund vorliegt. Ihre Abrechnung obliegt Allah, dem Erhabenen.“ Im Zusammenhang mit der Erklärung dieses Hadith sagte ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Wer das Gebet aufgibt, darf keinen der von Islam gewährten Vorteile und keinen Schutz genießen.“
Der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm) sagte ferner: „Wer das Gebet ordnungsgemäß verrichtet, wird es am Tag der Auferstehung als Mittel zur Rettung, als Licht und als Beweis für sich haben. Wer es jedoch nicht ordnungsgemäß verrichtet, wird es weder als Licht noch als Beweis noch als Mittel zur Rettung haben. Darüber hinaus wird er am Tag der Auferstehung Pharaun, Qārūn, Hāmān und Ubayy ibn Khalaf begleiten.“
In der Erläuterung dieses Hadith haben einige muslimische Gelehrte gesagt, dass der Grund dafür, dass derjenige, der das Gebet nicht verrichtet, gemeinsam mit diesen vier berüchtigten Ungläubigen versammelt wird, darin liegt, dass es vier Arten von Gründen für das Aufgeben des Gebets gibt: die Bewahrung von Reichtum und Besitz, staatliche Verpflichtungen, Verwaltungsaufgaben und geschäftliche Verpflichtungen. Ist der erste Grund die Ursache für das Aufgeben des Gebets, wird er mit Qārūn versammelt; ist es der zweite, mit Pharaun; ist es der dritte, mit Hāmān; und ist es der vierte, mit dem angesehenen Kaufmann von Mekka, Ubayy ibn Khalaf.
Von al-Bayhaqī wird von ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass ein Mann zum Gesandten (Segen und Heil seien auf ihm) kam und sagte: „O Gesandter! Welche Handlung des Islam ist Allah am liebsten?
Der Gesandte (Segen und Heil seien auf ihm) sagte: Das Gebet zu seiner Zeit zu verrichten. Wer das Gebet aufgibt, hat keine Religion. Das Gebet ist die Säule des Islam.“
Als Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) durch den Schlag eines Attentäters verletzt worden war, wurde ihm mitgeteilt: „O Befehlshaber der Gläubigen! Die Zeit des Gebets ist gekommen.“ Er sagte: „Ja, ich werde beten. Wer das Gebet unterlässt, hat keinerlei Beziehung zum Islam.“ Danach verrichtete er das Gebet, während noch immer Blut aus seiner Wunde floss.
Der angesehene Tābiʿī Abdullah ibn Shaqiq (Allah erbarme sich seiner) – ein Tābiʿī ist jemand, der den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nicht gesehen, aber einen Gefährten getroffen hat – sagte: Die Gefährten des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) betrachteten keine andere unterlassene Handlung als das Gebet als eine Handlung, durch die ein Mensch zum Ungläubigen wird. Ali (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) und Ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) bezeichneten denjenigen, der nicht betet, ausdrücklich als Ungläubigen beziehungsweise als Religionslosen. Ibn Abbas sagte: Selbst wenn jemand vorsätzlich nur ein einziges Gebet unterlässt, wird Allah zornig sein, wenn er Ihm begegnet.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer Allah begegnet, ohne zu beten, dessen übrige guten Taten wird Allah nicht annehmen.“ (At-Tabarani) Imam Ibn Hazm sagte: Nach der Beigesellung von Partnern neben Allah und der ungerechtfertigten Tötung eines Gläubigen ist das Unterlassen des Gebets die größte Sünde. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: Wenn ein Diener das Gebet zu Beginn seiner Zeit verrichtet, steigt dieses Gebet, während es einen Lichtstrahl aussendet, bis zum Thron empor. Danach bittet es bis zum Tag der Auferstehung: „So wie du mich bewahrt hast, o Allah, so möge Allah dich bewahren!“ (At-Tabarani)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah, der Erhabene, erhört die Bittgebete von drei Personen nicht:
(1) von jemandem, der sich gegen den Willen des Volkes als dessen Anführer festsetzt,
(2) von jemandem, der einem freien Menschen seine Freiheit nimmt,
(3) von jemandem, der das Gebet verrichtet, nachdem die festgelegte Zeit verstrichen ist.“ (Abu Dawud)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer zwei Gebete ohne gültigen Entschuldigungsgrund zusammen verrichtet, begeht eine äußerst große schwere Sünde.“ (Al-Hakim)
Bei Abu Dawud wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Sobald ein Junge sieben Jahre alt ist, befiehl ihm, das Gebet zu verrichten. Wenn er zehn Jahre alt ist, schlage ihn deswegen und trenne seine Schlafstätte von der seinen.“
Imam al-Khattabi sagt: Aus diesem Hadith ist ersichtlich, dass für das Unterlassen des Gebets durch einen Erwachsenen eine noch strengere Strafe gilt. Nach Ansicht einiger Gelehrter der schafiitischen Rechtsschule darf ein erwachsener Mensch, der vorsätzlich das Gebet unterlässt, höchstens mit dem Tod bestraft werden.
Nach Ansicht von Imam Malik, asch-Schafiʿi und Imam Ahmad ist er zu töten.
Nach Ansicht von Ibrahim an-Nachaʿi, Ayyub as-Sachtiyani, Abdullah ibn al-Mubarak, Ahmad ibn Hanbal und Ishaq ibn Rahwayh ist jemand, der das Gebet freiwillig und ohne Entschuldigungsgrund unterlässt, nach Ablauf der Gebetszeit als Ungläubiger zu betrachten.
In einem Hadith wird überliefert, dass Allah demjenigen, der die fünf täglichen Pflichtgebete ordnungsgemäß verrichtet, fünf Vorzüge gewährt. Erstens: Er wird seine Armut beseitigen. Zweitens: Er wird ihn von der Qual des Grabes befreien. Drittens: Er wird ihm sein Tatenbuch in die rechte Hand geben. Viertens: Er wird ihn mit Blitzgeschwindigkeit über den Sirat führen. Fünftens: Er wird ihn ohne Abrechnung ins Paradies eintreten lassen. Wer jedoch das Gebet nachlässig behandelt, den wird Allah mit vierzehn Strafen belegen. Davon fallen fünf in das irdische Leben, drei in die Zeit des Todes, drei in das Grab und drei in die Zeit der Auferweckung aus dem Grab. Die fünf des irdischen Lebens sind: Der Segen wird aus seinem Leben genommen, das lichtvolle Aussehen eines rechtschaffenen Menschen wird von seinem Gesicht entfernt, und keine seiner guten Taten wird vergolten.
Keines seiner Bittgebete wird erhört, und er wird der Bittgebete der rechtschaffenen Menschen beraubt. Die drei Strafen zur Zeit des Todes sind: Er wird erniedrigt sterben, er wird hungrig sterben und er wird in einem solchen Durst sterben, dass sein Durst selbst dann nicht gestillt würde, wenn er das Wasser aller Meere der Welt tränke. Die drei Strafen, die er im Grab erleiden wird, sind: Sein Grab wird sich verengen und ihn so stark zerdrücken, dass die Rippen auf einer Seite brechen und auf die andere Seite hinübertreten werden; sein Grab wird so mit Feuer gefüllt werden, dass es Tag und Nacht brennen wird; und bis zum Tag der Auferstehung wird ihn eine Giftschlange beißen. Die drei Strafen, die er beim Herauskommen aus dem Grab erleiden wird, sind: Seine Abrechnung wird streng sein, er wird Allah zornig vorfinden und er wird in die Hölle eintreten. In einer anderen Überlieferung heißt es, dass am Tag der Auferstehung drei Aussagen auf seine Stirn geschrieben sein werden. Die erste lautet: „O du, der du Allahs Recht zunichtegemacht hast!“ Die zweite lautet: „O du, der du Allahs Zorn verdient hast!“ Die dritte lautet: „So wie du Allah auf der Erde nicht Sein Recht gewährt hast, wirst du heute ebenso von Allahs Barmherzigkeit ausgeschlossen sein.“
Es wird von Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass am Tag der Auferstehung ein Mann vor Allah gestellt und ihm befohlen wird, in die Hölle zu gehen. Er wird fragen: „O mein Herr! Aus welchem Grund?“ Allah wird sagen: „Weil du das Gebet nach der festgesetzten Zeit verrichtet und in meinem Namen einen falschen Eid geschworen hast.“
Einmal sagte der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „O Allah! Mache niemanden unter uns zu einem beraubten Unglückseligen.“ Dann fragte er die anwesenden Gefährten: „Wisst ihr, wer der beraubte Unglückselige ist?“ Die Gefährten sagten: „O Gesandter Allahs, wer?“ Er sagte: „Derjenige, der das Gebet unterlässt.“
In einem anderen Hadith heißt es, dass am Tag der Auferstehung diejenigen, deren Gesichter zuerst schwarz werden, diejenigen sind, die das Gebet unterlassen. In der Hölle gibt es ein Gebiet namens Malham. Dort gibt es viele Schlangen. Jede dieser Schlangen ist so dick wie der Hals eines Kamels und beinahe so lang wie die Strecke eines Monats. Diese Schlangen werden denjenigen beißen, der das Gebet unterlässt. Ihr Gift wird seinen Körper siebzig Jahre lang quälen, bis schließlich sein Fleisch Stück für Stück abfällt.
Es wird berichtet, dass einst eine Frau aus den Kindern Israels zu Musa (Friede sei mit ihm) kam. Sie sagte: „O Gesandter Allahs! Ich habe eine schreckliche Sünde begangen. Danach habe ich auch Reue gezeigt. Bitte für mich, damit Allah mir vergibt.“ Musa (Friede sei mit ihm) sagte: „Welche Sünde hast du begangen?“ Sie sagte: „Ich habe Unzucht begangen. Danach gebar ich ein uneheliches Kind und tötete es.“ Musa (Friede sei mit ihm) sagte: „O große Sünderin! Geh sofort hinaus. Ich fürchte, dass sogleich Feuer vom Himmel herabkommt und uns alle darin verbrennen lässt.“ Die Frau ging gebrochenen Herzens hinaus. Kurz darauf kam Dschibril (Friede sei mit ihm). Er sagte: „O Musa! Allah fragt dich, warum du diese reuige Frau fortgeschickt hast. Hast du keinen noch schlechteren Menschen als sie gesehen?“ Musa sagte: „O Dschibril! Wer ist sündiger als sie?“ Dschibril (Friede sei mit ihm) sagte: „Derjenige, der das Gebet absichtlich unterlässt.“
Es wird von einem weiteren Ereignis berichtet: Ein Mann hatte seine Schwester gewaschen und beerdigt und kehrte nach Hause zurück. Dort stellte er fest, dass seine Brieftasche fehlte. Später dachte er, sie müsse in das Grab gefallen sein. Deshalb kehrte er zurück und grub das Grab aus. Er sah, dass im gesamten Grab loderndes Feuer brannte. Er schüttete das Grab wieder mit Erde zu und ging weinend nach Hause. Als er seiner Mutter alles erzählte, sagte sie, dass das Mädchen beim Gebet nachlässig gewesen sei und das Gebet verrichtet habe, wenn die Zeit bereits vergangen war. Wenn eine solche Folge schon daraus entstehen kann, dass man ein Gebet ohne Entschuldigung nachholt, dann lässt sich kaum ermessen, wie furchtbar das Ende dessen sein muss, der überhaupt nicht betet.
Es genügt nicht, das Gebet lediglich innerhalb der festgesetzten Zeit zu verrichten; es ist auch notwendig, es ordnungsgemäß und korrekt zu verrichten. Andernfalls ist ein ungültig verrichtetes Gebet gleichbedeutend damit, überhaupt nicht zu beten. In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet: „Eines Tages betrat ein Mann die Prophetenmoschee. Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) saß gerade in der Moschee. Der Mann betete und kam danach zum Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und grüßte ihn. Er erwiderte den Gruß und sagte: ,Geh zurück und bete, denn du hast nicht gebetet.‘ Der Mann ging fort, betete erneut wie zuvor und kam dann zum Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und grüßte ihn. Er erwiderte den Gruß und sagte wieder: ,Geh zurück und bete, denn du hast nicht gebetet.‘ Nachdem der Mann auf diese Weise dreimal gebetet hatte, sagte er: ,O Gesandter Allahs! Ich kann nicht besser beten als so. Lehre es mich.‘ Er sagte: ,Wenn du zum Gebet aufstehst, sprich zunächst den Takbir. Danach rezitiere so viel vom Koran, wie du kannst. Dann vollziehe die Verbeugung und verweile darin in Ruhe. Danach richte dich auf und stehe aufrecht. Dann wirf dich nieder und verweile in der Niederwerfung in Ruhe. Danach setze dich ruhig hin. Dann wirf dich erneut nieder und verweile in der Niederwerfung in Ruhe. Beende auf diese Weise dein Gebet.‘“
Im Heiligen Koran heißt es: „Für jene Betenden ist Wehe bestimmt, die ihr Gebet nachlässig verrichten.“ In der Erläuterung dieses Verses heißt es im Hadith, dass damit diejenigen gemeint sind, die Verbeugung und Niederwerfung nicht ordnungsgemäß ausführen und nur hastig hin und her stoßen.
In einem Hadith heißt es, dass der größte Dieb derjenige ist, der im Gebet stiehlt. Man fragte: „Wie stiehlt man im Gebet?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Indem man Verbeugung und Niederwerfung nicht ordnungsgemäß ausführt und den Koran nicht korrekt rezitiert.“ (Ahmad) Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte ferner: „Allah wird denjenigen nicht beachten, der zwischen Verbeugung und Niederwerfung nicht mit geradem Rücken aufrecht steht.“ (Ahmad) Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte ferner: „Das Gebet dessen, der sitzen bleibt und die Sonne beobachtet, ist das Gebet eines Heuchlers. Sobald die Sonne zwischen die beiden Hörner des Satans gelangt – das heißt, unmittelbar vor ihrem Untergang –, steht er hastig auf und stößt viermal mit dem Kopf auf. Zu dieser Zeit gedenkt er Allah nur sehr wenig.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Von Abu Musa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) eines Tages mit seinen Gefährten das Gebet verrichtete und sich setzte. In diesem Augenblick kam ein Mann, verrichtete hastig Verbeugung und Niederwerfung und betete. Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Seht ihr diesen Mann? Wenn er in diesem Zustand stirbt, wird er außerhalb der Gemeinschaft Muhammads (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sterben.“ Er beendete sein Gebet, indem er hastig mit dem Kopf stieß, so wie eine Krähe mit ihrem Schnabel nach Blut hackt. (Sahih von Abu Bakr ibn Chuzaima)
„Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte ferner: Wann immer jemand das Gebet verrichtet, befindet sich ein Engel zu seiner Rechten und ein Engel zu seiner Linken. Wenn er das Gebet ordnungsgemäß beendet, bringen beide es zu Allah. Andernfalls schleudern sie es ihm ins Gesicht.“ (Darqutni)
Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte ferner: Wer die Gebetswaschung ordnungsgemäß vollzieht, sich danach zum Gebet aufstellt und das Gebet mit ordnungsgemäßem Rukūʿ, Suǧūd und der Rezitation des Korans beendet, zu dem sagt sein Gebet: „So wie du mich bewahrt hast, möge Allah auch dich bewahren.“
Danach steigt es, Lichtstrahlen verbreitend, zum Himmel empor. Daraufhin werden ihm die Tore des Himmels geöffnet, und nachdem es Allah erreicht hat, legt es Fürsprache für denjenigen ein, der dieses Gebet verrichtet hat. Wenn er jedoch Rukūʿ, Suǧūd und die Koranrezitation nicht ordnungsgemäß vollzieht, sagt das Gebet zu ihm: „So wie du mich zugrunde gerichtet hast, möge Allah auch dich zugrunde richten.“ Danach steigt es von Dunkelheit umhüllt zum Himmel empor. Die Himmelstore werden ihm verschlossen. Dann wird es wie ein altes Tuch zusammengewickelt und dem Betenden ins Gesicht geschleudert.
Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte ferner: Das Gebet gleicht einer Waage. Wer diese Waage vollständig ausgleicht, dem wird auch sein Lohn vollständig gewährt. Wer sie jedoch unvollständig ausgleicht, über den heißt es im Koran, dass für diejenigen, die das Maß verkürzen, „Wail“ bestimmt ist. Das Verkürzen des Maßes kann sich ebenso auf andere Dinge wie auf das Gebet beziehen. „Wail“ ist ein derart heißer Ort in der Hölle, dass selbst die Hölle bei Allah vor seiner Hitze Zuflucht sucht. (Musnad Ahmad)
Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: Wenn ihr euch beim Suǧūd niederwerft, sollt ihr euer Gesicht, eure Nase und beide Hände auf den Boden legen. Denn Allah, der Erhabene, hat mir befohlen, mich mit sieben Körperteilen niederzuwerfen: der Stirn, der Nase, den Handflächen, den beiden Knien und den Fußrücken. Während des Suǧūd hat er verboten, die Kleidung und das Haar zu ordnen. Wer betet, ohne jedem Körperteil sein Recht zu geben, den verflucht das betreffende Körperteil während der gesamten Gebetszeit. (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Hazrat Hudhaifa sah einen Mann beten, ohne Rukūʿ und Suǧūd ordnungsgemäß auszuführen. Er fragte ihn: „Wie lange betest du schon auf diese Weise?“ Er antwortete: „Seit vierzig Jahren.“ Da sagte er: „Du hast vierzig Jahre lang überhaupt nicht gebetet. Wenn du in diesem Zustand stirbst, wirst du als Nichtmuslim sterben.“
Imam Hasan al-Basri pflegte zu sagen: „O Sohn Adams! Wenn das Gebet für dich eine belanglose Angelegenheit ist, welche andere Angelegenheit des Islam wird dann für dich wichtig sein? Dabei sagte der Gesandte (s.a.w.s.): Am Tag der Auferstehung wird der Diener zuerst über das Gebet befragt. Wenn er das Gebet ordnungsgemäß verrichtet hat, wird er gerettet. Wenn er das Gebet jedoch nicht ordnungsgemäß verrichtet hat, wird er erfolglos und verloren sein. Wenn sich beim Pflichtgebet ein Mangel zeigt, wird Allah sagen: ‚Seht nach, ob mein Diener irgendeine freiwillige Tat hat. Wenn er eine hat, soll damit der Mangel des Pflichtgebets ausgeglichen werden.‘ Auf dieselbe Weise werden alle Taten beurteilt werden.“ (Tirmidhi) Daher sollte jeder Gläubige so viele freiwillige Gebete verrichten, wie es ihm möglich ist, damit die Mängel der Pflichtgebete ausgeglichen werden können.
Über die Strafe für das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets
Allah, der Erhabene, sagt: „An dem Tag, an dem eine schwere Zeit hereinbricht und die Menschen zum Niederwerfen aufgefordert werden …“ Kaʿb al-Ahbar (r.a.) sagte: Dieser Vers wurde ausschließlich im Hinblick auf diejenigen offenbart, die dem Gemeinschaftsgebet fernbleiben. Daraus lässt sich erkennen, wie schrecklich die Folgen des Fernbleibens vom Gemeinschaftsgebet ohne Entschuldigung sind. In einem Hadith aus Sahih al-Buchari und Sahih Muslim sagte der Gesandte (s.a.w.s.): „Ich wünsche mir, dass das Gemeinschaftsgebet abgehalten wird und ich dafür einen Imam einsetze; danach würde ich mit einer Gruppe, die Brennholz trägt, zu den Häusern derjenigen gehen, die nicht zum Gemeinschaftsgebet gekommen sind, und ihre Häuser niederbrennen.“
In einem Hadith aus Sahih Muslim heißt es, dass ein blinder Mann zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam und sagte: „O Gesandter Allahs, es gibt niemanden, der mich zur Moschee bringen könnte. Erlauben Sie mir, zu Hause zu beten.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erlaubte es ihm. Als er sich anschickte zu gehen, rief er ihn zurück und fragte: „Kannst du den Gebetsruf hören?“ Er antwortete: „Ja.“ Da sagte er: „Dann sollst du zur Moschee gehen.“ In einem Hadith aus Sunan Abu Dawud wird dies folgendermaßen überliefert: „Amr ibn Umm Maktum kam zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: ‚O Gesandter Allahs, Medina ist eine Stadt voller wilder Tiere. Ich kann nicht sehen, und mein Haus ist außerdem weit entfernt. Zwar gibt es jemanden, der mich zur Moschee bringen könnte, aber er ist nicht in der Lage, dies für mich zu tun. Darf ich zu Hause beten?‘ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Kannst du den Gebetsruf hören?‘ Er antwortete: ‚Ja, ich kann ihn hören.‘ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Dann sollst du zur Moschee gehen. Ich kann dir nicht erlauben, zu Hause zu beten.‘“
Aus diesem Hadith wird ersichtlich, dass es einem gesunden Menschen keinesfalls erlaubt sein kann, der Gebetsgemeinschaft fernzubleiben. Denn der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erlaubte nicht einmal einem blinden Mann, zu Hause zu beten. Deshalb wurde Ibn Abbas gefragt: „Was ist mit einem Mann, der stets am Tage fastet und nachts betet, aber nicht am Gemeinschaftsgebet teilnimmt?“ Er sagte: „Wenn er in diesem Zustand stirbt, wird er in die Hölle kommen.“ (At-Tirmidhi)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer den Gebetsruf hört, aber trotz fehlender Entschuldigung nicht am Gemeinschaftsgebet teilnimmt, dessen allein verrichtetes Gebet wird nicht angenommen.“ Man fragte: „Welche Art von Entschuldigung ist gemeint?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Krankheit oder die Befürchtung einer Gefahr.“ (Abu Dawud)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah hat drei Personen verflucht:
(1) Denjenigen, der gegen den Willen des Volkes dessen Anführer wird.
(2) Die Frau, deren Ehemann die Nacht in Unzufriedenheit mit ihr verbringt.
(3) Denjenigen, der den Gebetsruf hört und dennoch nicht zum Gemeinschaftsgebet geht.
Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: „Das Gebet eines Nachbarn der Moschee ist nur in der Moschee gültig.“ Man fragte ihn: „Wer ist der Nachbar der Moschee?“ Er sagte: „Derjenige, der den Gebetsruf hören kann, während er zu Hause sitzt.“
In einem Hadith aus Sahih al-Bukhari sagte Abdullah ibn Masud (Allah sei mit ihm zufrieden): „Wir hielten jemanden, der dem Gemeinschaftsgebet fernblieb, für nichts anderes als einen Heuchler oder einen Kranken.“
Ibn Umar berichtet, dass Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) einmal gegangen war, um seinen Dattelgarten zu besichtigen. Als er zurückkam, stellte er fest, dass das Nachmittagsgebet in Gemeinschaft bereits beendet war. Daraufhin spendete er diesen Dattelgarten unverzüglich zugunsten der Armen, damit dies den Verlust ausgleiche, der ihm durch das Verpassen des Gemeinschaftsgebets entstanden war.
Beim Gebet in Gemeinschaft sollte dem Nachtgebet und dem Morgengebet die größte Bedeutung beigemessen werden. Denn der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Diese beiden Gebete, nämlich das Morgengebet und das Nachtgebet, sind für die Heuchler am schwierigsten. Wenn die Menschen wüssten, wie groß die Belohnung für die Verrichtung dieser beiden Gebete in Gemeinschaft ist, würden sie sie niemals aufgeben.“ (Sahih al-Bukhari)
Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Wenn jemand beim Fadschr- und beim Ischa-Gebet der Gemeinschaft fernblieb, hielten wir ihn für einen Heuchler.
Ubaidullah ibn Umar al-Qawariri, der Lehrer von Imam Buchari und Imam Muslim, sagte: Ich versäumte es niemals, das Ischa-Gebet in der Gemeinschaft zu verrichten. Doch eines Tages kam ein Gast zu mir nach Hause, und weil ich mit ihm beschäftigt war, konnte ich das Gemeinschaftsgebet zum Ischa-Gebet nicht erreichen. Danach verrichtete ich das Ischa-Gebet siebenundzwanzigmal. Denn in einem Hadith heißt es, dass der Lohn des Gebets in der Gemeinschaft siebenundzwanzigmal größer ist. In der Nacht träumte ich jedoch, dass ich mit einer Gruppe von Reitern um die Wette lief. Aber ich blieb zurück. Diejenigen, die voraus waren, sagten: Du wirst uns niemals einholen können, denn wir haben das Ischa-Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, während du es allein verrichtet hast.
5. Die Nichtentrichtung der Zakat
Allah, der Erhabene, sagt: „Denkt nicht, dass es gut für diejenigen sei, die geizig mit dem von Allah gewährten Vermögen umgehen. Vielmehr ist es schlecht für sie. Das Vermögen, mit dem sie geizig waren, wird ihnen am Tag der Auferstehung um den Hals gehängt werden.“ (Al-i ʿImran)
Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Verderben sei über jene Polytheisten, die keine Zakat entrichten.“ Hier hat Allah sie als Polytheisten bezeichnet.
Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Verkünde denjenigen, die Gold und Silber anhäufen und es nicht auf Allahs Weg ausgeben, eine schmerzhafte Strafe. An dem Tag, an dem dieses Gold und Silber im Feuer der Hölle erhitzt wird, werden damit ihre Stirnen, ihre Rücken und ihre Seiten gebrandmarkt, und es wird zu ihnen gesagt: Das ist, was ihr für euch selbst angehäuft habt. So kostet nun den Genuss dessen, was ihr angehäuft habt.“ (At-Tauba)
In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer ausreichend Gold und Silber besitzt, davon aber nicht den nach der Scharia geschuldeten Anteil entrichtet, dessen Stirn, Rücken und beide Seiten werden am Tag der Auferstehung mit glühenden Eisenplatten gebrandmarkt. Sobald diese Stellen abgekühlt sind, werden sie sofort wieder gebrandmarkt. So wird seine Verbrennung an jedem einzelnen Tag fortgesetzt, der so lang ist wie fünfzigtausend Jahre, und das Brandmarken wird fortgesetzt, bis das Gericht abgehalten wird. Danach wird er ins Paradies oder in die Hölle gehen. Die ehrwürdigen Gefährten fragten: „O Gesandter Allahs! Wird eine solche Strafe auch verhängt, wenn man die Zakat für Kamele, Rinder, Ziegen und dergleichen nicht entrichtet?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) antwortete: „Ja.“
In einem von Abu Huraira überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Die ersten drei Menschen, die in die Hölle eintreten werden, sind: ein Herrscher, der sich gewaltsam die Macht angeeignet hat (das heißt, ein Tyrann), ein wohlhabender Mensch, der keine Zakat entrichtet, und ein arroganter armer Mensch. (Sahih Ibn Chuzaima und Sahih Ibn Hibban)
Hadhrat Ibn Abbas (r.a.) sagte: Wer über genügend Vermögen für den Hadsch verfügt, ihn aber nicht vollzieht, oder wer über genügend Vermögen zur Entrichtung der Zakat verfügt, sie aber nicht entrichtet, wird zum Zeitpunkt seines Todes bedauern, dass er, wenn ihm noch ein wenig mehr Lebenszeit gewährt worden wäre, Allahs Recht hätte erfüllen können. Da sagte ein Zuhörer: „O Ibn Abbas! Fürchte Allah. Ein solches Bedauern im Augenblick des Todes werden doch nur die Ungläubigen empfinden.“ Hadhrat Ibn Abbas sagte: „Als Beweis für das, was ich gesagt habe, werde ich dir sogleich einen Vers aus dem Koran vortragen.“ Allah, der Erhabene, sagt: „O ihr Gläubigen! Gebt von dem, was Wir euch gegeben haben, auf dem rechten Weg aus, bevor der Tod einem von euch naht und der dem Tode Nahe sagt: ‚O mein Herr! Wenn Du mir doch nur eine kurze Frist gewähren würdest, dann würde ich Almosen geben und zu den Rechtschaffenen gehören.‘“ (Al-Munafiqun)
Hier bedeutet „Ich würde Almosen geben“: „Ich würde den Hadsch vollziehen.“ Danach wurde Hadhrat Ibn Abbas gefragt: „Wann wird die Zakat verpflichtend?“ Er antwortete: „Wenn Vermögen im Umfang von zweihundert Dirham angesammelt ist.“ (Ungefähr im Wert von zehntausend Taka.) Danach wurde er gefragt: „Wodurch wird der Hadsch verpflichtend?“ Er antwortete: „Wenn die Mittel für Reiseproviant und Transportkosten vorhanden sind.
Für rechtmäßigen Schmuck, der zum Gebrauch angefertigt wurde, muss keine Zakat entrichtet werden. Für Schmuck, der zum Ansparen oder zur Vermietung angefertigt wurde, muss jedoch Zakat entrichtet werden. Auch für Handelswaren muss Zakat entrichtet werden.
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wem Allah Vermögen gegeben hat, der aber seine Zakat nicht entrichtet, dessen Vermögen wird sich am Tag der Auferstehung in eine giftige Schlange verwandeln, sich um seinen Hals winden, seine beiden Kiefer packen und sagen: ‚Ich bin dein Vermögen, ich bin dein Schatz.‘“ Danach trug er folgenden Vers vor: „Diejenigen, die mit dem von Allah gewährten Vermögen geizen, sollen nicht meinen, dies sei gut für sie. Vielmehr ist es schlecht für sie. Das Vermögen, mit dem sie geizten, wird ihnen am Tag der Auferstehung um den Hals gelegt werden.“ (Sahih al-Buchari)
In einem von at-Tabarani überlieferten Hadith heißt es: „Am Tag der Auferstehung werden Gold und Silber im Feuer erhitzt und damit ihre Stirnen, Rücken und Seiten gebrandmarkt.“ Zur Erklärung dieser Aussage des Korans sagte Hadhrat Ibn Masud, dass seine Dinar und Dirham nicht etwa einzeln eingeschmolzen und übereinander zum Brandmarken gelegt werden. Vielmehr wird die Haut des Körpers dieses Menschen so weit ausgedehnt, dass jeder einzelne Dinar und Dirham (das heißt die jeweils gebräuchliche Währung jener Zeit) separat erhitzt und zum Brandmarken verwendet werden kann.
Man könnte fragen, warum zum Brandmarken gerade der Rücken, die Stirn und die Seiten bestimmt wurden. Die Antwort lautet: Wenn geizige Wohlhabende einen armen Menschen sehen, runzeln sie aus Abneigung die Stirn und verfinstern ihr Gesicht. Danach wenden sie ihm die Seite zu und stellen sich mit gekrümmtem Körper hin. Wenn der Arme sich ihnen nähert, um um etwas zu bitten, kehren sie ihm den Rücken zu und gehen weg. Deshalb werden diese Körperteile gebrandmarkt und die Strafe wird der Tat entsprechend verhängt.
In einem von at-Tabarani überlieferten Hadith sagte der Gesandte (s.a.w.): „Fünf Sünden haben fünf Strafen.“ Die Gefährten sagten: „O Gesandter Allahs! Welche fünf Strafen gehören zu welchen fünf Vergehen?“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wann immer ein Volk sein Versprechen bricht, wird Allah seinen Feind über es bringen. Wann immer ein Volk die Staatsgeschäfte nach etwas anderem als den von Allah herabgesandten Bestimmungen führt, wird Allah die Armut unter ihm allgegenwärtig machen. Wann immer sich in einem Volk Unzucht, Schamlosigkeit und Ehebruch verbreiten, wird Allah unter ihnen den Tod verbreiten (das heißt einen ungewöhnlichen Tod in unreifem Alter).“ (In manchen Überlieferungen wird anstelle des Todes „Geistesgestörtheit“ erwähnt.) „Wann immer ein Volk bei Maß und Gewicht zu wenig oder zu viel gibt, wird Allah es Hungersnot und Missernten aussetzen. Wann immer ein Volk die Entrichtung der Zakat einstellt, wird Allah es von ausbleibendem Regen heimsuchen.“
Ermahnung: Diejenigen, die auf ihren Reichtum stolz sind, sollten sich daran erinnern, dass sie diese Welt und all ihre Hilfsmittel schon bald verlassen müssen. Wenn ihr angesammeltes Vermögen verbrannt und damit ihre Stirnen, Rücken und Seiten gebrandmarkt werden, wird es ihnen keinen Nutzen bringen. Diesen Vers sollte man niemals vergessen. Man sollte angesichts armer Menschen und Bettler keine Abneigung zeigen. Wenn Allah will, kann Er einen Armen reich machen und einen Reichen in einem Augenblick arm werden lassen. Man sollte die tiefen und erhabenen Ziele Allahs, die darin liegen, den einen arm und den anderen wohlhabend zu machen, nicht vergessen.
Der bedeutende Tabi’i Muhammad ibn Yusuf al-Firyabi berichtet: Einmal gingen ich und meine Gefährten zu Hadhrat Abu Sinan (r.), um ihn zu besuchen. Nach einiger Zeit ging Hadhrat Abu Sinan (r.) mit uns zu einem seiner Nachbarn. Ein Bruder dieses Nachbarn war vor Kurzem verstorben. Unser Ziel war es daher, ihm unser Beileid auszusprechen. Als wir zu ihm kamen, sahen wir, dass er völlig aufgelöst weinte. Keine unserer tröstenden Worte vermochte ihn zu beruhigen. Schließlich sagten wir: „Wissen Sie denn nicht, dass der Tod unvermeidlich ist?“ Er sagte: „Das weiß ich, ihr Brüder, aber ich weine nur deshalb, weil mein Bruder im Grab eine schreckliche Strafe erleidet.“ Wir sagten: „Hat Allah Ihnen etwa Kenntnis vom Verborgenen gegeben?“ Er sagte: „Nachdem die Beisetzung abgeschlossen war und alle gegangen waren, blieb ich noch eine Weile am Grab sitzen. Plötzlich hörte ich eine Stimme aus dem Grab: ‚Ach, lass mich allein. Ich leide weiterhin Strafe. Ich pflegte auch zu beten und zu fasten.‘“ Bei diesen Worten begann ich zu weinen. Um seinen Zustand zu sehen, grub ich das Grab auf. Ich sah, dass im Grab loderndes Feuer brannte und eine feurige Kette um den Hals meines Bruders hing. Wir fragten: „Was pflegte Ihr Bruder zu tun, als er noch auf der Welt lebte?“ Er sagte: „Er entrichtete die Zakat nicht.“ Da sagten wir: „Allah hat im Heiligen Koran gesagt: ‚Haltet diejenigen, die mit dem von Allah gegebenen Vermögen geizen, nicht für gut. Das ist schlecht für sie. Das Vermögen, mit dem sie geizten, wird ihnen am Tag der Auferstehung um den Hals gehängt werden.‘ Vielleicht wird Ihrem Bruder diese Strafe bereits im Voraus zuteil.“ Danach gingen wir von dort fort und begaben uns zu einem Gefährten, der damals noch lebte. Wir berichteten ihm von dem ganzen Geschehen und sagten: „Wie viele Juden und Christen sterben doch; aber wir sehen nicht, dass ihnen so etwas widerfährt.“ Er sagte: „Sie werden zweifellos in die Hölle kommen. Allah zeigt jedoch unter den Gläubigen ein Beispiel, damit ihr daraus eine Lehre zieht.“
6. Das Fasten im Ramadan ohne Entschuldigung brechen
Allah, der Erhabene, sagt: „O ihr Gläubigen, euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig. Es sind nur wenige Tage. Wenn jemand von euch in dieser Zeit krank ist oder sich auf Reisen befindet, soll er an anderen Tagen fasten.“
In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird dieser Hadith überliefert: „Die Grundlage des Islam besteht aus fünf Dingen: zu bezeugen, dass es keinen Ilah außer Allah gibt und dass Muhammad (s.a.w.) Sein Gesandter ist, das Gebet zu verrichten, die Zakat zu entrichten, die Hadsch zu vollziehen und im Ramadan zu fasten.“
Der Gesandte (s.a.w.) sagte außerdem: „Wer ohne entschuldbaren Grund auch nur einen Fastentag im Ramadan unterlässt, dessen Versäumnis wird nicht wiedergutgemacht, selbst wenn er danach sein ganzes Leben lang fastet.“ (Tirmidhi, Nasai, Ibn Madschah)
Tatsächlich wird durch die Kaffara zwar die Sünde des Brechens des Fastens vergeben, doch wird es nicht möglich sein, den Lohn und die Vorzüglichkeit des Ramadan-Fastens zu erlangen.
7. Die Hadsch trotz vorhandener Möglichkeit nicht vollziehen
Allah, der Erhabene, sagt: „Wer die Möglichkeit hat, die Hadsch zu vollziehen, für den ist die Hadsch verpflichtend.“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wenn jemand das erforderliche Reittier und Reisevorrat besitzt, um zum Haus Allahs zu gelangen und die Hadsch zu vollziehen, und dennoch die Hadsch nicht vollzieht, dann ist es Allah gleichgültig, ob er als Jude oder als Christ stirbt.“
Hadhrat Umar (r.a.) sagte: „Ich möchte denjenigen, die trotz vorhandener Möglichkeit die Hadsch nicht vollziehen, die Dschizya auferlegen, denn sie sind keine Muslime.“
Hadhrat Ibn Abbas (r.a.) sagte: „Wer trotz vorhandener Möglichkeit weder die Zakat entrichtet noch die Hadsch vollzieht, wird im Augenblick seines Todes bedauern, dass sein Leben nicht verlängert wurde.“ Man fragte ihn: „Ein solches Bedauern ist doch eigentlich von den Ungläubigen zu erwarten.“ Er sagte: „Was ich gesagt habe, steht im Koran.“ Daraufhin rezitierte er die folgenden Verse:
„O ihr Gläubigen! Euer Besitz und eure Kinder sollen euch nicht vom Gedenken Allahs ablenken. Und diejenigen, die sich ablenken lassen, sind die Verlierer. Spendet von dem, womit Wir euch versorgt haben, bevor jener Zeitpunkt naht, an dem einen von euch der Tod ereilt und er sagt: ‚O mein Herr, warum hast Du mir nicht noch eine kurze Frist gewährt? Dann hätte ich Almosen gegeben (das heißt, die Zakat entrichtet) und wäre zu den Rechtschaffenen (das heißt, zu denjenigen, die die Hadsch vollzogen haben) gehört.‘“ Man fragte ihn: „Wodurch wird die Zakat verpflichtend?“ Er sagte: „Wenn man zweihundert Dirham oder Gold von entsprechendem Wert besitzt.“ Danach wurde er gefragt: „Wodurch wird die Hadsch verpflichtend?“ Er sagte: „Sobald die Kosten für den Hin- und Rückweg sowie ein Transportmittel vorhanden sind, wird die Hadsch verpflichtend.“ Hadhrat Said ibn Dschubair (r.a.) sagte: „Als ein wohlhabender Nachbar von mir starb, ohne die Hadsch vollzogen zu haben, verrichtete ich nicht sein Totengebet.“
8. Selbstmord begehen
Allah, der Erhabene, sagt: „Tötet euch nicht selbst. Wahrlich, Allah ist euch gegenüber barmherzig. Und wer dies in Übertretung und Unrecht tut, den werde Ich im Feuer brennen lassen. Dies ist für Allah leicht.“ (Sure an-Nisa)
Imam al-Wahidi, Ibn Abbas und andere haben bei der Auslegung dieses Verses gesagt, dass er bedeutet: „Tötet einander nicht.“ Denn ihr folgt derselben Religion. Daher seid ihr gleichsam eine einzige Person. Andere haben jedoch gesagt, dass in diesem Vers der Selbstmord verboten wird. Diese letztere Ansicht ist die richtige. Denn über die Tötung anderer Menschen gibt es im Koran und in den Hadithen noch deutlichere Verbote, und sie wird gesondert behandelt. Außerdem ist der von Abu Dawud überlieferte Hadith von Umar ibn al-As einer der Beweise für die Richtigkeit dieser Ansicht. Umar ibn al-As berichtet: Während der Schlacht von Dhat as-Salasil, die unter der Führung des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) geführt wurde, hatte ich in einer bitterkalten Nacht einen nächtlichen Samenerguss. Wenn ich in jener Nacht die Ganzkörperwaschung vorgenommen hätte, hätte die Kälte mein Leben gefährden können. Daher vollzog ich die Tayammum-Waschung und verrichtete mit meinen Gefährten das Morgengebet. Später berichtete ich dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) davon. Er sagte: „O Umar, hast du mit deinen Gefährten im Zustand der Unreinheit gebetet?“ Ich erklärte ihm, warum ich keine Ganzkörperwaschung vorgenommen hatte. Zugleich sagte ich: „Ich habe im Koran Allahs Wort gelesen: ‚Tötet euch nicht selbst. Wahrlich, Allah ist euch gegenüber barmherzig.‘“ Daraufhin lachte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte nichts weiter. Dieser Hadith beweist, dass Umar diesen Vers als Verbot des Selbstmords verstanden hat, nicht als Verbot, andere zu töten. Dennoch erhob der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) keinen Einwand gegen diese Auslegung.
In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Unter den Menschen vor euch befand sich ein Mann, der verwundet war und Schmerzen litt. Deshalb schlug er mit einem Messer auf seinen eigenen Körper ein. Infolgedessen verblutete er und starb. Da sagte Allah: „Mein Diener hat sich über mich hinweggesetzt und eigenmächtig über sich entschieden. Daher habe ich ihm das Paradies verwehrt.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Wer sich mit einer Waffe aus Eisen tötet, wird im Feuer der Hölle auf ewig mit eben dieser Waffe auf sich einstechen. Wer sich durch Gift selbst tötet, wird auch in der Hölle auf ewig Gift trinken. Und wer sich durch einen Sprung von einem Berg selbst tötet, wird auch in der Hölle immer wieder von einer hohen Stelle hinabspringen. So wird er sich in alle Ewigkeit selbst Schmerzen zufügen. (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Jemanden unter den Gläubigen zu verfluchen ist, als hätte man ihn getötet. Einen Gläubigen fälschlicherweise als Ungläubigen zu bezeichnen ist, als hätte man ihn getötet. Und wer sich mit irgendeinem Gegenstand selbst tötet, wird am Tag der Auferstehung mit eben diesem Gegenstand bestraft werden.“ (Sahih al-Buchari, Sahih Muslim, an-Nasa’i und at-Tirmidhi)
In einem weiteren sahih Hadith wird berichtet, dass ein Mann den Schmerz seiner eigenen Wunde nicht ertragen konnte und sich mit seinem eigenen Schwert das Leben nahm. Als der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) davon hörte, sagte er: „Er gehört zu den Bewohnern der Hölle.“ Wahrlich, das von Allah geschenkte Leben und die Lebenszeit sind eine gewaltige Gunst und eine begrenzte Gelegenheit, gute Taten für das Jenseits zu verrichten. Über diejenigen, die diese Gelegenheit eigenhändig beenden, muss Allahs Zorn hereinbrechen. Möge Allah uns vor dieser furchtbaren großen Sünde bewahren.
9. Ungehorsam gegenüber den Eltern und ihnen Leid zufügen
Allah, der Erhabene, sagt in der Sure Bani Isra’il: „Dein Herr hat bestimmt, dass ihr niemandem außer Allah dient und dass ihr zu den Eltern gütig seid.“ Das bedeutet, dass ihr euch um sie beide kümmern und ihnen mit Liebe und Mitgefühl begegnen sollt. „Wenn einer von ihnen oder beide bei dir das hohe Alter erreichen, dann sage nicht zu ihnen: ‚Pfui!‘, und fahre sie nicht an.“ Das bedeutet: Verwendet keine groben oder harten Worte. Da sie sich beide um dich gekümmert haben, solltest auch du dich um sie kümmern. Du solltest daran denken, dass sie sich zuerst um dich gekümmert und dabei äußerste Selbstlosigkeit und große Herzensgüte bewiesen haben; selbst wenn du dich um sie kümmerst, wirst du ihnen nicht gleichkommen können. Es ist bedauerlich, dass Eltern in der Kindheit, obwohl ihre Kinder ihnen Leid zufügten, für sie sorgten und ihnen ein gesundes und langes Leben wünschten. Wenn ein Kind dagegen von seinen alten Eltern auch nur ein wenig Mühe erfährt, wünscht es sich schon ihren baldigen Tod. Danach sagt Allah: „Sprich zu ihnen beiden ein gütiges Wort.“ Das bedeutet: Sprich mit Demut und aufrichtigem Mitgefühl zu ihnen. Breite über ihnen die Flügel der Barmherzigkeit aus und sage: „O mein Herr, erbarme dich ihrer, wie sie mich in meiner Kindheit mit Zuneigung und Barmherzigkeit aufgezogen haben.“
In der Sure Luqman sagt Allah: „Sei Mir dankbar und deinen Eltern dankbar.“ Bemerkenswert ist, wie Allah, der Erhabene, die Dankbarkeit gegenüber den Eltern mit der Dankbarkeit Ihm gegenüber verbunden hat. Ibn Abbas (Allah möge mit ihm zufrieden sein) sagte: Drei Verse wurden jeweils mit drei Dingen verbunden offenbart; ohne das eine wird das andere nicht angenommen. Im ersten sagte Allah, der Erhabene: „Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten.“ Wer Allah gehorcht, aber dem Gesandten nicht gehorcht, dessen Gehorsam gegenüber Allah wird nicht angenommen. Im zweiten sagt Allah: „Verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat.“ Wer betet, aber keine Zakat entrichtet, dessen Gebet wird nicht angenommen. Im dritten sagt Allah: „Sei Mir dankbar und deinen Eltern dankbar.“ Wer nur Allah dankbar ist, den Eltern aber nicht dankbar ist, dessen Dankbarkeit gegenüber Allah ist bedeutungslos und wird nicht angenommen. Deshalb sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Allahs Wohlgefallen liegt im Wohlgefallen der Eltern, und Allahs Missfallen liegt im Missfallen der Eltern.“ (Al-Dschami’ at-Tirmidhi)
Ibn Umar (Allah möge mit ihm zufrieden sein) berichtet: Ein Mann kam und bat den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) um Erlaubnis, mit ihm am Dschihad teilzunehmen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte ihn: „Sind deine Eltern noch am Leben?“ Er antwortete: „Ja.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Dann verrichte den Dschihad, indem du dich um sie kümmerst.“ Das heißt: Ihre Versorgung und Pflege ist für dich Dschihad. (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Es ist bemerkenswert, dass der Dienst an den Eltern dem Dschihad gegenüber als vorrangig erklärt wurde. In einem anderen Hadith, der in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überliefert ist, sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Soll ich euch mitteilen, welches die größten schweren Sünden sind? Es sind: Allah etwas beizugesellen und die Eltern schlecht zu behandeln.“ Hier ist zu beachten, dass schlechte Behandlung, Vernachlässigung und Gleichgültigkeit gegenüber den Eltern dem Beigesellen von Teilhabern neben Allah gleichgestellt wurden. In einem anderen Hadith aus Sahih al-Buchari und Sahih Muslim sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wer seine Eltern schlecht behandelt, wer nach einer Spende Vorwürfe macht und wer Alkohol trinkt, wird nicht ins Paradies eingehen.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wenn es eine noch geringere verletzende Handlung als das Aussprechen von ‚Uff‘ gäbe, hätte Allah auch diese verboten. So soll derjenige, der seine Eltern schlecht behandelt, tun, was er will: Er wird niemals ins Paradies eingehen. Und derjenige, der ihnen Gutes tut, soll tun, was er will: Er wird niemals in die Hölle eingehen.“ (ad-Dailami)
Er sagte ferner: „Allah hat denjenigen verflucht, der seine Eltern schlecht behandelt.“ In einem anderen von Ibn Abbas überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Allah hat denjenigen verflucht, der seinen Vater beschimpft und tadelt, und Allah hat auch denjenigen verflucht, der seine Mutter beschimpft und tadelt.“ In einem anderen von Abu Bakr überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Allah lässt die Bestrafung aller Sünden so lange aufschieben, wie Er will, und Er kann sie sogar bis zum Tag der Auferstehung aufschieben. Davon ausgenommen ist jedoch die schlechte Behandlung der Eltern. Deren Bestrafung vollzieht Allah unverzüglich.“ Das heißt, dass der Betreffende noch im diesseitigen Leben, vor dem Tag der Auferstehung, bestraft wird.
Ka’b al-Ahbar sagte: „Wenn ein Diener seine Eltern schlecht behandelt, verkürzt Allah sein Leben, um seine Bestrafung zu beschleunigen. Wenn ein Diener seine Eltern hingegen gut behandelt, verlängert Allah sein Leben, damit er noch mehr gute Werke tun und Glück, Frieden und Wohlergehen erlangen kann.“ Zu einer guten Behandlung der Eltern gehört auch, dass das Kind ihre Bedürfnisse erfüllt, wenn sie den Mangel an etwas verspüren. Ein Mann kam zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: „O Gesandter Allahs, mein Vater will mein Vermögen zugrunde richten.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Du und dein Vermögen gehören deinem Vater.“ Ka’b al-Ahbar wurde gefragt, was unter schlechter Behandlung der Eltern zu verstehen sei. Er antwortete: „Wenn die Eltern für ihr Kind einen Eid leisten oder ein Gelübde ablegen und das Kind dies nicht erfüllt; wenn sie ihm etwas befehlen und es ihnen nicht gehorcht; wenn sie um etwas bitten und es ihnen nicht gibt, obwohl es dazu fähig ist; und wenn sie etwas beim Kind hinterlegen und das Kind es unterschlägt.“ (Ibn Madscha)
In einem von Ibn Abbas und anderen Überlieferern überlieferten Hadith, der in Ibn Madscha und mehreren anderen Hadith-Sammlungen steht, wurde Ibn Abbas gefragt: „Was ist al-A’raf, und wer wird dort wohnen?“ Ibn Abbas antwortete: „Al-A’raf ist ein Berg, der zwischen dem Paradies und der Hölle liegt. Von diesem Berg aus kann man das Paradies und die Hölle sehen. Weil sich auf ihm viele fruchttragende Bäume und Quellen befinden, wurde er al-A’raf genannt.“ Diejenigen, die ohne die Zustimmung ihrer Eltern in den Dschihad ziehen und als Märtyrer fallen, werden sich vorübergehend dort aufhalten. Denn der Märtyrertod auf Allahs Weg versperrt ihnen den Weg in die Hölle, während die Unzufriedenheit ihrer Eltern ihnen den Weg ins Paradies versperrt. Nachdem sie dort eine Zeit lang verweilt haben, wird Allah über sie entscheiden.
In einem Hadith aus Sahih al-Buchari und Sahih Muslim heißt es, dass ein Mann zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam und fragte: „O Gesandter Allahs, wer hat am meisten Anspruch darauf, dass ich ihn gut behandle?“ Er sagte: „Deine Mutter.“ Der Mann fragte: „Wer danach?“ Er sagte: „Deine Mutter.“ Er fragte erneut: „Wer danach?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Deine Mutter.“ Der Mann fragte: „Wer danach?“ Er sagte: „Dein Vater. Danach kommen, der Reihe nach, deine nächsten und engsten Angehörigen.“ Auf diese Weise betonte er die gute Behandlung der Mutter dreimal und die des Vaters einmal. Der einzige Grund dafür ist, dass die Mutter sich am meisten um ihr Kind sorgt und ihm die größte Zuneigung und Fürsorge entgegenbringt. Die beschwerlichen Aufgaben der Schwangerschaft, des Stillens, der Pflege und der nächtlichen Betreuung übernimmt allein die Mutter für ihr Kind.
Einmal sah Ibn Umar, dass ein Mann seine eigene Mutter auf den Schultern trug und mit ihr die Kaaba umrundete. Der Mann sagte: „O Ibn Umar, meinst du, dass ich dadurch, dass ich meine Mutter auf den Schultern trage und die Umrundung vollziehe, einen Teil meiner Schuld ihr gegenüber beglichen habe?“ Ibn Umar sagte: „Keineswegs. Du hast nicht einmal die Schuld für einen einzigen der Tage beglichen, an denen sie die Mühsal ertrug, dich in ihrem Leib zu tragen. Doch was du getan hast, ist gut. Allah wird dir für diese geringe Tat eine große Belohnung geben.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah hat fest beschlossen, vier Menschen weder ins Paradies eintreten zu lassen noch ihnen zu erlauben, seine Gnaden zu genießen: den Alkoholtrinker, den Zinsnehmer, denjenigen, der das Vermögen einer Waise unterschlägt, und denjenigen, der seine Eltern schlecht behandelt. Wenn sie jedoch reumütig umkehren, ist das eine andere Sache.“ (al-Hakim) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter.“ (Ibn Madscha, an-Nasa’i) Ein Mann kam zu Abu ad-Darda und sagte: „Ich habe eine Frau geheiratet, aber meine Mutter verlangt von mir, mich von ihr scheiden zu lassen.“ Abu ad-Darda sagte: „Die Mutter ist das mittlere Tor des Paradieses. Wenn du willst, kannst du es zerstören, oder du kannst es bewahren.“ (Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasa’i, Ibn Madscha)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Es besteht kein Zweifel daran, dass die Bittgebete von drei Personengruppen erhört werden: das Bittgebet des Auswanderers oder Reisenden, das Bittgebet des Unterdrückten und des Unrecht behandelten Menschen sowie das Bittgebet der Eltern für ihr Kind.“ (at-Tirmidhi, Abu Dawud)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: Die Tante mütterlicherseits hat den Rang der Mutter. Das heißt, es ist Pflicht, ihr wie einer Mutter Gutes zu tun, sie ehrenvoll zu behandeln und ihr Geschenke zu machen. Von Wahb ibn Munabbih wird überliefert, dass Allah dem Propheten Musa (Friede sei mit ihm) offenbarte: „O Musa, ehre deine Eltern. Denn wer seine Eltern ehrt, dem schenke Ich ein langes Leben und Kinder, die ihn ehren. Wer aber seine Eltern schlecht behandelt, dessen Lebenszeit verkürze Ich und schenke ihm unhöfliche und ungehorsame Kinder.“
Hazrat Abu Bakr ibn Abu Maryam (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich habe in der Tora gelesen: Wer seinen Vater schlägt, dessen Strafe ist der Tod.“ Wahb sagte: „Ich habe in der Tora gelesen: Wer seinen eigenen Vater ohrfeigt, soll durch Steinigung getötet werden.“ Hazrat Amr ibn Murra al-Dschuhani (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: O Gesandter Allahs, welchen Nutzen habe ich, wenn ich die fünf täglichen Gebete verrichte, im Ramadan faste, die Zakat entrichte und die Hadsch vollziehe? Er sagte: Wer diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, wird zu den Propheten, den Wahrhaftigen, den Märtyrern und den rechtschaffenen Dienern gehören. Wenn er jedoch seine Eltern schlecht behandelt, wird ihm diese Möglichkeit verwehrt.“ (Ahmad, Tabarani, Ibn Hibban, Ibn Chuzaima) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Allah hat denjenigen verflucht, der seine Eltern schlecht behandelt.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „In der Nacht der Himmelfahrt sah ich einige Menschen an Feuersäulen hängen. Ich fragte Dschibril: Wer sind diese? Er antwortete: Es sind diejenigen, die ihre Eltern im Diesseits tadelten.“ Aus verschiedenen Überlieferungen ist außerdem bekannt, dass auf das Grab dessen, der seine Eltern beschimpft, aus der Hölle eine so große Zahl glühender Feuerkohlen herabfallen wird, wie Regentropfen vom Himmel fallen. Ferner wird überliefert, dass das Grab denjenigen, der seine Eltern schlecht behandelt hat, nach seiner Beisetzung so stark zusammendrückt, dass seine Rippenknochen zermalmt werden. Und am Tag der Auferstehung werden die Götzendiener, die Unzuchttreibenden und diejenigen, die ihre Eltern schlecht behandeln, die härteste Strafe erleiden.
Hazrat Bischar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Wer sich so nahe bei seiner Mutter aufhält, dass er ihre Stimme hören kann, ist besser als jemand, der mit einem Schwert in der Hand auf Allahs Weg kämpft. Es gibt keine vorzüglichere Tat, als die Mutter mit ehrerbietigem Blick anzusehen.
In einem von Imam Ahmad und Abu Dawud überlieferten Hadith heißt es, dass ein Mann und eine Frau, die sich um ihr Kind stritten, zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kamen. Der Mann sagte: O Gesandter Allahs, ich bin der Vater dieses Kindes. Die Frau sagte: O Gesandter Allahs, er hat beim Tragen dieses Kindes keinerlei Mühe gehabt; vielmehr hat er bei seiner Geburt nur Freude empfunden. Ich hingegen habe das Kind unter Mühen in meinem Leib getragen, es unter Mühen geboren und es zwei Jahre lang gestillt. Nachdem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies gehört hatte, entschied er, dass das Kind bei seiner Mutter bleiben solle.
Imam Tabarani und Imam Ahmad überlieferten folgende Begebenheit. Zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) lebte in Medina ein junger Mann namens Alqama. Er widmete sich mit großem Eifer der Anbetung Allahs, indem er betete, fastete und Almosen gab. Eines Tages wurde er von einer schweren Krankheit befallen. Seine Frau ließ dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ausrichten: „Mein Mann Alqama liegt im Sterben. O Gesandter Allahs, ich halte es für nötig, dich über seinen Zustand zu informieren.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) schickte sogleich Hazrat Ammar, Suhaib und Bilal (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) zu ihm und trug ihnen auf: „Geht zu ihm und lasst ihn das Glaubensbekenntnis sprechen.“ Sie gingen hin und sahen, dass Alqama im Sterben lag. Daher versuchten sie, ihn das Glaubensbekenntnis sprechen zu lassen. Doch er konnte es keineswegs aussprechen. Schließlich ließen sie dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ausrichten, dass das Glaubensbekenntnis nicht über Alqamas Lippen komme. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte den Überbringer dieser Nachricht: Ist noch jemand von Alqamas Eltern am Leben? Er sagte: „O Gesandter Allahs, nur seine alte Mutter lebt noch.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) schickte ihn sofort zu Alqamas Mutter und sagte: „Richte ihr aus: Wenn du zum Gesandten Allahs kommen kannst, dann komm; andernfalls warte, denn er wird zu dir kommen, um dich zu treffen.“ Der Bote ging zu Alqamas Mutter und teilte ihr mit, was der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hatte. Alqamas Mutter sagte: „Möge mein Leben für den Gesandten Allahs hingegeben sein. Ich selbst werde lieber zu ihm gehen.“ Die alte Frau kam, auf ihren Stock gestützt, zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und grüßte ihn. Nachdem er ihren Gruß erwidert hatte, sagte er: „O Mutter Alqamas, sage mir die Wahrheit. Wenn du lügst, wird eine Offenbarung von Allah zu mir kommen. Sag mir: Wie war der Charakter deines Sohnes Alqama?“ Die alte Frau sagte: „O Gesandter Allahs, er verrichtete sehr viele Gebete, fastete und gab Almosen.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte: „Wie ist deine Haltung ihm gegenüber?“ Die alte Frau sagte: „O Gesandter Allahs, ich bin mit ihm unzufrieden.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte: „Warum?“ Die alte Frau sagte: „Er zog seine Frau mir vor und widersetzte sich meinen Anweisungen.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wegen der Unzufriedenheit von Alqamas Mutter ist Alqamas Zunge beim Aussprechen des Glaubensbekenntnisses gelähmt.“ Dann sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „O Bilal, geh und sammle für mich eine große Menge Holz.“
Die alte Frau sagte: „O Gesandter Allahs, was willst du mit dem Holz tun?“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Ich werde ihn vor deinen Augen verbrennen.“ Die alte Frau sagte: „O Gesandter Allahs, ich könnte es nicht ertragen, dass du meinen Sohn vor meinen Augen verbrennst.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „O Mutter Alqamas, Allahs Strafe ist noch härter und dauert noch länger. Wenn du nun möchtest, dass Allah deinem Sohn vergibt, dann vergib ihm und sei mit ihm zufrieden. Andernfalls – bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist – werden Alqama weder sein Gebet, sein Fasten noch seine Almosen etwas nützen, solange du mit ihm unzufrieden bist.“ Darauf sagte Alqamas Mutter: „O Gesandter Allahs, ich nehme Allah, die Engel Allahs und alle hier anwesenden Muslime zu Zeugen, dass ich mit meinem Sohn Alqama zufrieden bin.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „O Bilal, geh nun zu Alqama und sieh nach, ob er sagen kann: ‚Es gibt keinen Gott außer Allah.‘ Denn ich glaube, dass Alqamas Mutter mir ohne jede Zurückhaltung die Wahrheit gesagt hat.“ Hazrat Bilal (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ging sofort dorthin. Er hörte, wie Alqama im Inneren des Hauses laut ausrief: „Es gibt keinen Gott außer Allah.“ Danach betrat Bilal das Haus und sagte zu den Anwesenden: „Wisset: Weil Alqamas Mutter unzufrieden mit ihm war, konnte er das Glaubensbekenntnis zunächst nicht sprechen. Nachdem sie mit ihm zufrieden war, wurde seine Zunge wieder fähig, das Glaubensbekenntnis auszusprechen.“ Danach starb Alqama noch am selben Tag. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war selbst anwesend, ordnete seine Waschung und Einhüllung in das Leichentuch an, verrichtete das Totengebet und nahm an seiner Beisetzung teil. Danach stellte sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) an sein Grab und sagte: „O Ansar und Muhadschirun! Auf demjenigen, der seine Frau seiner Mutter vorzieht, liegen der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen! Allah wird keine Fürsprache zu seinen Gunsten annehmen. Nur wenn er bereut, seiner Mutter Gutes tut und sie zufriedenstellt, kann er gerettet werden. Merkt euch: In der Zufriedenheit der Mutter liegt Allahs Wohlgefallen, und im Unwillen der Mutter liegt Allahs Unwillen.“
10. Das Verstoßen blutsverwandter Angehöriger
Allah, der Erhabene, sagt: „Fürchtet Allah und seid hinsichtlich der Blutsverwandten achtsam.“ Das heißt: Trennt nicht die Bande der Blutsverwandtschaft. (Sure an-Nisāʾ)
Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Wollt ihr etwa, indem ihr die Botschaft des Gesandten zurückweist, auf der Erde Unheil stiften und die Bande der Blutsverwandtschaft zerschneiden? Auf diejenigen, die solche üblen Taten begehen, hat Allah, der Erhabene, wahrlich Seinen Fluch herabgesandt und sie taub und blind gemacht.“ (Sure Muḥammad) Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Und diejenigen, die Allahs Bund erfüllen und das Versprechen nicht brechen, die die Beziehungen bewahren, deren Pflege Allah angeordnet hat, die ihren Herrn fürchten und die schlimme Abrechnung fürchten – sie sind die Verständigen.“ (Sure ar-Raʿd)
Allah führt dadurch – das heißt durch den Qurʾān – viele in die Irre und viele auf den rechten Weg. Er führt damit nur jene Frevler in die Irre, die den mit Allah geschlossenen Bund brechen, die Beziehungen zerschneiden, deren Pflege Allah angeordnet hat, und auf der Erde Unheil stiften. Sie sind wahrlich die Verlierenden.“
Die Beziehungen, deren Pflege Allah angeordnet hat, sind wahrlich die wichtigsten Beziehungen. In Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und Ṣaḥīḥ Muslim steht, dass der Gesandte (s) sagte: „Wer die Bande der Blutsverwandtschaft zerschneidet, wird niemals ins Paradies eintreten.“ Auf denjenigen, der die Beziehungen zu seinen schwachen und armen nahen Verwandten abbricht, sie im Stich lässt und ihnen gegenüber Hochmut und Überheblichkeit zeigt, der selbst reich ist, während sie arm sind, und ihre Nähe nicht durch Mitleid, Wohltätigkeit und Gunst fördert, beziehen sich diese Drohung und Warnung; er wird kein Anrecht auf den Eintritt ins Paradies haben. Nur durch die Reue vor Allah und gutes Verhalten gegenüber diesen Verwandten kann man diesem Ausgang entgehen.
In einem Hadith, der in at-Tarġīb wa-t-Tarhīb über eine zuverlässige Überlieferungskette berichtet wird, heißt es, dass der Gesandte (s) sagte: „Wer nahe bedürftige Verwandte hat, ihnen aber keine Großzügigkeit erweist und seine Almosen nicht ihnen, sondern anderen gibt, dessen Almosen nimmt Allah, der Erhabene, nicht an und wird ihn am Tag der Auferstehung nicht ansehen.“ Wenn er selbst arm ist, sollte er sich jedoch bemühen, die Beziehung zu festigen, indem er sie besucht und sich nach ihrer Lage erkundigt. Denn der Gesandte (s) sagte: „Festigt die Verwandtschaft, selbst wenn es nur durch das Grüßen der nahen Verwandten geschieht.“
Der Gesandte (s) sagte ferner: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll die Bande der Blutsverwandtschaft pflegen.“ (Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Abū Dāwūd, at-Tirmiḏī) In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (s): „Wer nur vergelten will, erfüllt nicht die Pflicht zur Pflege der Beziehungen. Derjenige pflegt die Beziehungen, der die Beziehung zu demjenigen aufrechterhält, der sie zu ihm abgebrochen hat.“
In einem Hadith qudsī sagte der Gesandte (s): „Allah, der Erhabene, hat gesagt: Ich bin der Allbarmherzige. Wer die Bande der Blutsverwandtschaft pflegt, mit dem pflege Ich die Beziehung; und wer sie zerschneidet, zu dem breche auch Ich die Beziehung ab.“ ʿAlī (r) sagte zu seinem Sohn: „Mein Sohn! Sei niemals der Gefährte eines Menschen, der die Bande der Blutsverwandtschaft zerschneidet. Denn ich habe im Buch Allahs an drei Stellen gesehen, dass ein solcher Mensch als verflucht bezeichnet wird.“ (Abū Dāwūd, at-Tirmiḏī)
Als Ḥaḍrat Abū Huraira (r) einmal in einer Versammlung einen Hadith des Gesandten (s) überlieferte, sagte er: „Ich empfinde es als unangenehm, mit jemandem zusammenzusitzen, der die Bande der Blutsverwandtschaft zerschneidet, solange er nicht aufsteht.“ Als ein junger Mann dies hörte, stand er vom hinteren Ende der Versammlung auf. Er ging zu seiner Tante väterlicherseits, zu der er seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr gehabt hatte, und stellte die Beziehung wieder her. Seine Tante fragte: „Warum bist du gekommen?“ Er sagte: „Ich saß bei Abū Huraira, dem Gefährten des Gesandten (s). Er sagte: ‚Ich empfinde es als unangenehm, mit jemandem zusammenzusitzen, der die Bande der Blutsverwandtschaft zerschneidet, solange er nicht aufsteht.‘“ Seine Tante sagte: „O Neffe, geh zu Abū Huraira zurück und frage ihn, was der Grund dafür ist.“ Er kehrte zu Abū Huraira zurück, teilte ihm die Aussage seiner Tante mit und fragte: „Warum kann bei dir kein Mensch sitzen, der die Bande der Verwandtschaft zerschneidet?“ Ḥaḍrat Abū Huraira sagte: „Ich hörte den Gesandten (s) sagen: Wenn sich in einer Gruppe ein Mensch befindet, der die Bande der Blutsverwandtschaft zerschneidet, wird Allahs Barmherzigkeit nicht über sie herabgesandt.“ (at-Tarġīb wa-t-Tarhīb)
Es wird berichtet, dass einst ein wohlhabender Mann zur Hadsch pilgerte. Als er in Mekka ankam, vertraute er eintausend Dinar einem Mann an, der als äußerst ehrlich und vertrauenswürdig bekannt war. Als er später von Arafat zurückkehrte, stellte er fest, dass der Mann gestorben war. Er ging zur Familie des Verstorbenen und erkundigte sich; dabei erfuhr er, dass sie nichts von diesen eintausend Dinar wussten. Daraufhin ging er zu den angesehenen Gelehrten Mekkas und bat sie um Rat. Sie sagten zu ihm: Geh um Mitternacht zum Zamzam-Brunnen und rufe ihn bei seinem Namen. Wenn er zu den Bewohnern des Paradieses gehört, wird er bereits auf deinen ersten Ruf antworten und dir sagen, wo dein Geld ist. Der Mann ging um Mitternacht zum Zamzam-Brunnen und rief wiederholt nach ihm. Doch er erhielt keine Antwort. Schließlich kehrte er zu den genannten Gelehrten zurück. Sie sagten: Wir befürchten, dass dein Freund vielleicht zu den Bewohnern der Hölle geworden ist. Geh in den Jemen. Dort gibt es einen Brunnen namens Barhut. Der Überlieferung nach ist dieser Brunnen mit der Hölle verbunden, und in ihm halten sich die Seelen sündiger Menschen auf. Geh tief in der Nacht dorthin und rufe ihn bei seinem Namen. Wenn er zu den Bewohnern der Hölle gehört, wird er auf deinen Ruf antworten. Daraufhin ging der Mann zu dem erwähnten Brunnen im Jemen und rief nach dem Namen des Verstorbenen. Der Verstorbene antwortete sofort. Er fragte: Wo hast du meine eintausend Dinar aufbewahrt? Dieser sagte: Sie sind an einer bestimmten Stelle in meinem Haus in der Erde vergraben. Da mein Sohn nicht vertrauenswürdig ist, habe ich sie ihm nicht anvertraut. Geh in mein Haus, grabe die Erde auf und nimm deine Dinar. Er sagte: Wir hielten dich doch für einen guten Menschen. Aber warum bist du hierhergekommen? Dieser sagte: Ich hatte eine arme Schwester. Ich erkundigte mich überhaupt nicht nach ihr. Deshalb hat Allah mich mit dieser Strafe belegt.
Anmerkung: Es besteht Anlass zu unterschiedlicher Auffassung darüber, ob die ausführlichen Einzelheiten dieser Geschichte genau so als zuverlässig anzunehmen sind. Imam Ibn Qayyim hat in seinem Werk „Ar-Ruh“ die Auffassung zurückgewiesen, dass sich die Seelen der Gläubigen im Zamzam-Brunnen und die Seelen der Sünder im Brunnen von Barhut oder Jabia befänden, da sie dem Koran und der Sunna widerspreche. (Anmerkung des Verfassers.) Die Kernaussage dieser Geschichte wird jedoch durch den authentischen Hadith des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gestützt, dem zufolge jemand, der die Blutsverwandtschaft abbricht, nicht ins Paradies eintreten wird. – Übersetzer
11. Unzucht
Die Schwere der Unzucht unterscheidet sich je nach den Umständen und den beteiligten Personen.
Allah, der Erhabene, sagt: „Nähert euch nicht der Unzucht. Sie ist eine Schändlichkeit und ein schlechter Weg.“ (Bani Isra’il) „Und diejenigen, die außer Allah keine andere Gottheit anrufen, niemanden, dessen Tötung Allah verboten hat, außer aus rechtmäßigem Grund töten und keine Unzucht begehen – sie sind Allahs geliebte Diener. Wer aber diese Dinge tut, wird Strafe erleiden. Am Tag der Auferstehung wird seine Strafe verdoppelt, und er wird dort gedemütigt ewig verweilen – außer denjenigen, die bereuen.“ (Sure al-Furqan)
„Peitscht den unzüchtigen Mann und die unzüchtige Frau jeweils mit hundert Hieben. Lasst euch bei der Vollstreckung des Gesetzes Allahs nicht von Mitleid mit ihnen beeinflussen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Eine Gruppe der Gläubigen soll ihrer Bestrafung beiwohnen.“ (Sure an-Nur)
Die Gelehrten haben gesagt: Dies ist die diesseitige Strafe für einen unverheirateten unzüchtigen Mann und eine unverheiratete unzüchtige Frau. Wenn sie jedoch verheiratet sind oder auch nur einmal in ihrem Leben verheiratet gewesen sind, müssen sie durch Steinigung getötet werden. Dies ist durch Hadithe belegt. Wenn ihre Sünde durch diese Todesstrafe nicht vollständig gesühnt wird und beide ohne Reue sterben, werden sie in der Hölle mit glühenden Eisenstangen bestraft.
Im Buch der Psalmen, dem Buch Allahs, war geschrieben: „Die Unzüchtigen werden nackt in der Hölle aufgehängt und mit Eisenruten oder -stäben auf ihre Geschlechtsorgane geschlagen. Wenn sie unter den Schlägen schreien, werden die Engel der Hölle sagen: Wo war dieses Schreien, als ihr euch auf der Erde vergnügt und gelacht habt, nicht über Allah nachgedacht habt und euch vor Ihm nicht geschämt habt?“
In einem von Sahih al-Buchari, Muslim, Abu Dawud und an-Nasa’i überlieferten Hadith von Abu Huraira sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Kein Unzüchtiger begeht Unzucht, während er gläubig ist. Kein Dieb stiehlt, während er gläubig ist, kein Trinker trinkt Alkohol, während er gläubig ist, und kein Plünderer plündert, während er gläubig ist.“ In einem anderen von Abu Dawud, at-Tirmidhi und al-Baihaqi überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wenn ein Diener Unzucht begeht, verlässt der Glaube sein Inneres und schwebt anschließend wie eine Wolke über seinem Kopf. Wenn er dann bereut, kehrt der Glaube zu ihm zurück.“
In einem anderen von Abu Huraira überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wer Unzucht begeht oder Alkohol trinkt, dem nimmt Allah den Glauben ebenso weg, wie ein Mensch sein Hemd über den Kopf auszieht.“ In einem anderen von Muslim und an-Nasa’i überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Am Tag der Auferstehung wird Allah mit drei Menschen nicht sprechen, sie nicht anschauen, sie nicht läutern, und für sie wird eine schmerzhafte Strafe bestimmt sein. Es sind: ein alter Unzüchtiger, ein lügnerischer Herrscher und ein hochmütiger Armer.“
Ibn Mas’ud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Ich fragte: „O Gesandter Allahs, welche Sünde ist bei Allah die größte?“ Er sagte: „Allah jemanden gleichzustellen, obwohl Er der Schöpfer jedes Lebewesens ist.“ Ich sagte: „Das ist gewiss eine gewaltige Sünde. Was kommt danach?“ Er sagte: „Dein Kind aus Angst zu töten, es könnte mit dir essen.“ Ich fragte: „Und welche kommt danach?“ Er sagte: „Mit der Frau deines Nachbarn Unzucht zu begehen.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Bemerkenswert ist hier, wie die Unzucht mit der Frau des Nachbarn gemeinsam mit der Beigesellung von Teilhabern zu Allah und der ungerechten Tötung eines geschützten Menschenlebens eingeordnet wurde.
In dem von Samura ibn Dschundub (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) in Sahih al-Buchari überlieferten Hadith über den Traum des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte der Gesandte: „Dschibril und Mika’il (Friede sei mit ihnen) kamen zu mir, und ich ging mit ihnen. Auf dem Weg gelangten wir zu einem großen Ofen. Sein oberer Teil war eng und sein unterer Teil weit. Darin waren gewaltiges Geschrei und Lärm zu hören. Wir sahen in dem Ofen nackte Frauen und Männer. Von unten schlugen von Zeit zu Zeit Flammen empor, und unter der heftigen Glut schrien sie laut. Ich fragte: ‚O Dschibril, wer sind diese?‘ Er sagte: ‚Das sind unzüchtige Frauen und Männer.‘“ (Sahih al-Buchari)
„Die Hölle wird sieben Tore haben.“ Bei der Auslegung dieses Verses aus der Sure al-Hidschr des Heiligen Qur’an sagte Ata (Allah erbarme sich seiner): „Unter diesen sieben Toren wird das Tor derjenigen, die wissentlich Unzucht begehen, das heißeste, von der größten Trauer und dem größten Kummer erfüllte und übelriechendste Tor sein.“
Makhul ad-Dimaschqi sagte: Ein abscheulicher Gestank wird in die Nasen der Höllenbewohner dringen. Sie werden sagen: „Einen derart schrecklichen Gestank haben wir zuvor noch nie wahrgenommen.“ Dann wird ihnen gesagt werden, dass dieser Gestank von den Geschlechtsorganen der Unzüchtigen komme. Der angesehene Tafsir-Gelehrte Ibn Zaid sagte: Der Gestank aus den Geschlechtsorganen der Unzüchtigen wird den Höllenbewohnern zusätzliches Leid zufügen. Einer der zehn Verse, die Allah dem Propheten Musa (Friede sei mit ihm) als Erstes gab, lautete: „Stiehl nicht und begehe keine Unzucht. Wenn du es doch tust, werde Ich Mein Angesicht vor dir verbergen.“ Wenn dem Propheten Allahs, Musa (Friede sei mit ihm), ein solches Wort gesagt wurde, lässt sich leicht ermessen, was dann wohl zu anderen gesagt werden kann.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Als Iblis seine Heerscharen über die Erde aussandte, sagte er: „Wer von euch einen Muslim am stärksten in die Irre führen kann, dem werde ich eine Krone aufsetzen und ihm die höchste Stellung verleihen.“ Am Ende des Tages kamen sie einer nach dem anderen zu Iblis und berichteten ihm von ihren Taten. Einer sagte: „Ich habe den und den durch fortwährende Einflüsterungen dazu gebracht, seine Frau zu scheiden, und er hat sich von ihr scheiden lassen.“ Iblis sagte: „Du hast nichts Besonderes getan. Er wird eine andere Frau heiraten.“ Dann kam ein anderer und sagte: „Ich habe den und den durch fortwährende Einflüsterungen dazu gebracht, mit seinem Bruder in Feindschaft zu geraten.“ Iblis sagte: „Du hast nichts Besonderes getan. Zwischen ihnen wird bald wieder Frieden herrschen.“ Danach kam ein weiterer und sagte: „Ich habe den und den durch unablässige Einflüsterungen dazu gebracht, Unzucht zu begehen.“ Als Iblis dies hörte, beglückwünschte er ihn und sagte: „Du hast wahrhaftig eine bedeutende Tat vollbracht.“ Dann rief er ihn zu sich, setzte ihm eine Krone auf den Kopf und krönte ihn. Möge Allah uns vor Satan und seinen Helfern bewahren!
Überliefert von Hazrat Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Der Glaube ist ein vorzügliches Gewand, das Allah, der Erhabene, demjenigen anlegt, dem Er will. Wenn jedoch ein Diener Unzucht begeht, nimmt Er ihm das Gewand des Glaubens ab. Wenn er danach bereut, gibt Er ihm dieses Gewand zurück. (Bayhaqi, Tirmidhi, Abu Dawud und Hakim)
In einem weiteren Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): O Muslime! Meidet die Unzucht, denn sie hat sechs Strafen. Drei davon zeigen sich in dieser Welt und drei im Jenseits. Die drei Strafen in dieser Welt sind: Das Leuchten seines Gesichts erlischt, seine Lebenszeit wird verkürzt und seine Armut wird dauerhaft. Die drei Strafen, die sich im Jenseits zeigen, sind: Er wird Allahs Missfallen, eine schwere Abrechnung und die Qual der Hölle erleiden. (Bayhaqi) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Wer stirbt, während er weiterhin Alkohol trinkt, den wird Allah vom Wasser einer Quelle namens Ghawta trinken lassen. Ghawta ist eine Quelle von Eiter und übelriechender Flüssigkeit, die aus den Geschlechtsteilen unzüchtiger Frauen austritt und in der Hölle fließen wird. (Ahmad)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Nach der Beigesellung von jemandem zu Allah gibt es keine größere Sünde als den Geschlechtsverkehr mit einer verbotenen Frau. (Ahmad, Tabarani)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: In der Hölle gibt es einen See, in dem zahlreiche Schlangen leben. Jede Schlange ist so dick wie der Hals eines Kamels. Diese Schlangen werden denjenigen beißen, der das Gebet unterlässt. Nach einem einzigen Biss wird ihr Gift siebzig Jahre lang in seinem Körper wirken. Danach wird sein Fleisch abfallen. Außerdem gibt es in der Hölle einen weiteren See, der „See des Kummers“ genannt wird. In ihm leben viele Schlangen und Skorpione. Jeder Skorpion ist so groß wie ein Maultier und hat siebzig Stacheln. Jeder Stachel ist voller Gift. Diese Skorpione werden den Unzüchtigen beißen und ihr gesamtes Gift in seinen Körper ergießen. Dadurch wird er tausend Jahre lang die Qual des Giftes erleiden. Danach wird sein Fleisch abfallen, und aus seinen Geschlechtsteilen werden Eiter und übelriechende Flüssigkeit austreten.
In einem weiteren Hadith wird überliefert, dass derjenige, der mit einer verheirateten Frau Unzucht begeht, und diese Frau im Grab die Hälfte der Qual der gesamten muslimischen Gemeinschaft erleiden werden. Am Tag der Auferstehung wird Allah, der Erhabene, ihrem Ehemann die Verantwortung für die Abrechnung seiner guten Taten übertragen und ihn fragen, ob er von der schlechten Tat wusste, die seine Frau begangen hatte. Wenn er davon wusste und keine Maßnahmen ergriffen hatte, um diese schlechte Tat zu verhindern, wird Allah ihm das Paradies verbieten. Denn Allah, der Erhabene, hat an das Tor des Paradieses eine Bekanntmachung gehängt, dass das Paradies für einen Dayyuth verboten ist. Ein Dayyuth ist jemand, in dessen Familie schändliche Handlungen stattfinden, der davon weiß, schweigt und keine Maßnahmen ergreift, sie zu unterbinden.
Es wird ferner in einem Hadith überliefert, dass derjenige, der eine verbotene Frau mit schlechter Absicht berührt, am Tag der Auferstehung so erscheinen wird, dass seine Hand an seinen Hals gefesselt ist. Wenn er diese Frau geküsst hat, werden ihre beiden Lippen mit einer Schere aus Feuer abgeschnitten. Wenn er mit ihr Unzucht begangen hat, werden seine beiden Schenkel bezeugen: „Ich hatte mich für eine unerlaubte Handlung auf sie erhoben.“ Allah, der Erhabene, wird ihn zornig ansehen. Er wird sich dadurch gedemütigt fühlen und trotzig sagen: „Ich habe es nicht getan.“ Dann wird seine Zunge gegen ihn aussagen. Die Zunge wird sagen: „Ich habe über Unerlaubtes gesprochen.“ Seine Hände werden bezeugen: „Ich habe unerlaubte Dinge berührt.“ Danach werden seine Augen sagen: „Ich pflegte auf unerlaubte Dinge zu schauen.“ Seine beiden Füße werden sagen: „Ich pflegte zu unerlaubten Dingen zu gehen.“ Sein Schambereich wird sagen: „Ich habe Unzucht begangen.“ Der wachhabende Engel wird sagen: „Ich habe es gehört.“ Der andere Engel wird sagen: „Und ich habe es niedergeschrieben.“ Und Allah, der Erhabene, wird sagen: „Ich wusste davon und habe es verborgen.“ Danach wird Allah, der Erhabene, sagen: „O Engel! Ergreift ihn und lasst ihn Meine Strafe erleiden. Denn Mein Zorn gegen denjenigen, dessen Schamhaftigkeit abnimmt, nimmt zu.“
Die Wahrheit des erwähnten Hadiths wird durch den folgenden Vers bestätigt: „An jenem Tag werden ihre Zungen, ihre Hände und ihre Füße gegen sie bezeugen, was sie im Leben dieser Welt zu tun pflegten.“ (Sure an-Nur)
Die abscheulichste Art der Unzucht ist der Geschlechtsverkehr mit Mahram-Frauen, also Frauen, die für immer verboten sind. Dazu gehören die Mutter, die Tante mütterlicherseits, die Schwester, die Tochter und andere. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand mit einer Mahram-Frau Unzucht begeht, dann tötet ihn.“
Von Hazrat al-Bara (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Onkel mütterlicherseits von Hazrat al-Bara mit dem Auftrag entsandte, einen bestimmten Mann zu töten und sein gesamtes Vermögen zu beschlagnahmen und mitzubringen, weil dieser seine eigene Stiefmutter geheiratet hatte.“ (Hakim)
Möge der erhabene Allah uns vor dieser abscheulichen großen Sünde bewahren. Und möge Er denjenigen, die in diese Sünde verstrickt sind, die Fähigkeit zur Reue schenken und ihnen vergeben.
Die schariatische Regelung zur Verhinderung von Unzucht
Allah hat die Unzucht verboten, um die menschliche Gesellschaft von einer Vermischung der Abstammung freizuhalten und sie auf einer gesunden und reinen Grundlage der Abstammung zu bewahren. Zur Verhinderung dieser Unzucht hat die islamische Scharia eine umfassende Regelung unter der Bezeichnung Purdah erlassen. Nach dieser Regelung ist es Frauen verboten, zur Zurschaustellung ihrer Schönheit unbedeckt außerhalb des Hauses umherzugehen, gemeinsam mit Männern ohne Wahrung der Schamgrenzen zu lernen und zu arbeiten, dass zwei erwachsene Personen unterschiedlichen Geschlechts – außer Ehemann und Ehefrau – sich gemeinsam an einem abgeschiedenen Ort aufhalten, dass Frauen ihre Stimme ohne Notwendigkeit fremden Männern zu Gehör bringen, sowie obszöne Lieder, Musik, obszöne Literatur, Theaterstücke, Filme und dergleichen. Insbesondere wurden sowohl Männer als auch Frauen angewiesen, ihren Blick voreinander zu senken. In der Sure an-Nur sagt Allah, der Erhabene: „Sag den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke zurückhalten und ihre Scham bewahren … Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke zurückhalten und ihre Scham bewahren.“
In einem Hadith heißt es: „Wenn jemand eine fremde Frau begehrlich ansieht, wird am Tag der Auferstehung geschmolzenes Blei in seine Augen gegossen.“ In einem anderen Hadith heißt es: „Der Blick ist die Unzucht der Augen, obszöne Rede ist die Unzucht der Zunge, das unrechtmäßige Berühren einer Person ist die Unzucht der Hände, das Gehen mit der Absicht zur Unzucht ist die Unzucht der Füße, das Hören schlechter Worte ist die Unzucht der Ohren, und das Ausmalen und Begehren der Unzucht ist die Unzucht des Herzens. Danach vollzieht das Geschlechtsorgan dies vollständig oder lässt es unvollständig.“ (Sahih al-Buchari, Muslim, Abu Dawud, an-Nasa’i)
In einem weiteren Hadith heißt es: Der Blick ist ein vergifteter Pfeil des Iblis. Wer ihn zurückhält, dem schenkt Allahs Herz den wahren Geschmack der Anbetung, den er bis zum Tag der Auferstehung genießen wird.
Kurz gesagt: Alles, was zur Unzucht anregt, ist ebenso wie die Unzucht selbst eine große Sünde. (Der Übersetzer)
12. Homosexualität und sexuelle Perversion
Allah, der Erhabene, hat an mehreren Stellen im Heiligen Koran die Geschichte des Volkes des Propheten Lot (Friede sei mit ihm) geschildert. So sagt Er in der Sure Hud: „Als dann Unser Befehl eintrat, kehrten Wir das Oberste ihrer Ortschaft zuunterst und das Unterste zuoberst und ließen auf sie unablässig Steine aus gebranntem Ton niedergehen (die im Feuer gebrannt und wie Ziegel geworden waren). Die Steine waren gekennzeichnet. (Das heißt, sie trugen ein Kennzeichen, an dem man sofort erkennen konnte, dass sie keine Steine von der Erde waren.) Sie waren bei deinem Herrn aufbewahrt. (Das heißt, sie befanden sich in Seinem Vorrat, aus dem nichts ohne Allahs Erlaubnis verwendet wird.) Diese Strafe ist wahrlich nicht fern von den Ungerechten. (Das heißt, wenn auch die Menschen dieser Umma eine ähnlich abscheuliche Tat begehen, wird sie dasselbe beklagenswerte Ende ereilen.)“ Ibn Madscha und at-Tirmidhi überliefern, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Am meisten fürchte ich für euch die abscheuliche Tat des Volkes Lot.“ Danach verfluchte er dreimal diejenigen, die diese Tat begehen, mit den Worten: „Allahs Fluch liegt auf demjenigen, der die Tat des Volkes Lot begeht!“ In einem von Abu Dawud, at-Tirmidhi und Ibn Madscha überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wenn ihr zwei Personen findet, die die Tat des Volkes Lot begehen, so tötet beide.“ Ibn Abbas (Allah habe Wohlgefallen an ihm) sagte: „Man soll sie vom Dach des höchsten Hauses der Gegend hinabwerfen und zugleich Steine auf sie werfen, wie Steine auf das Volk Lots geworfen wurden.“ Unter den Muslimen besteht in dieser Angelegenheit ein Idschma, also ein übereinstimmender Konsens, dass Homosexualität eine verbotene Tat und eine große Sünde ist.
Allah sagt: „Ihr geht in dieser Welt nur zu Männern und lasst die Gattinnen, die euer Herr für euch erschaffen hat, beiseite? Wahrlich, ihr seid Menschen, die die Grenzen überschreiten (das heißt: die Grenzen des Erlaubten überschreiten und in den Bereich des Verbotenen eintreten).“ (Sure asch-Schuʿarāʾ)
Allah, der Erhabene, sagt in einem anderen Vers über Seinen Propheten Lot, Allahs Friede sei mit ihm: „Und Ich errettete ihn aus jener Stadt, deren Bewohner schändliche Taten begingen. Wahrlich, ihre Bewohner waren Übeltäter und Sünder.“ (Sure al-Anbiyāʾ)
Der Name jener Stadt war Sodom. Der Koran beschreibt die verschiedenen schändlichen Handlungen, denen die Bewohner der Stadt nachgingen. Sie hatten Analverkehr mit Männern und begingen an öffentlichen Versammlungsorten allerlei sündige Taten.
Von Ḥaḍrat Ibn ʿAbbās, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, wird überliefert, dass er die folgenden Handlungen als Taten des Volkes Lot bezeichnete: Frauen, die ihr Haar wie Männer kurz tragen, und Männer, die es wie Frauen lang tragen; das Tragen aufgeknöpfter Hemden; das Schießen mit Gewehren; das Werfen von Steinen; das Spielen mit fliegenden Tauben; das Pfeifen mit dem Finger im Mund; das Durchbohren der Knöchel; das Herabhängenlassen der Kleidung unterhalb der Knöchel; das absichtliche Entblößen des unteren Teils der Kleidung; das Trinken von Alkohol; der Geschlechtsverkehr zwischen Männern sowie zwischen Frauen. (Anmerkung: Wenn Ḥaḍrat Ibn ʿAbbās diese Handlungen als Taten des Volkes Lot bezeichnete, meinte er damit, dass dieses Volk sie als Erstes eingeführt habe. Mit Ausnahme des Schießens mit Gewehren sind alle diese Handlungen einhellig als unrechtmäßig oder obszön anerkannt. Auch das Schießen mit Gewehren ist außer durch reguläre staatliche Vollzugsorgane und in besonderen Fällen der Selbstverteidigung nicht zulässig. Der Übersetzer)
In einem bei at-Ṭabarānī überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm: Der gegenseitige Geschlechtsverkehr unter Frauen gehört zur Unzucht. In einem bei at-Ṭabarānī und al-Bayhaqī überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm: Vier Personen stehen morgens und abends unter Allahs Zorn und Seinem Grimm: ein Mann, der sich wie Frauen kleidet, eine Frau, die sich wie Männer kleidet, jemand, der Geschlechtsverkehr mit Tieren hat, und ein Homosexueller. In einem anderen Hadith wird überliefert: „Wenn ein Mann mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hat, beginnt Allahs Thron aus Furcht vor Allahs Zorn zu erzittern, und der Himmel droht auf die Erde herabzustürzen. Die Engel halten den Himmel an seinen äußersten Grenzen fest und rezitieren die Sure al-Ichlās, bis Allahs Zorn besänftigt ist.“
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte: „Allah verflucht sieben Personen, wird am Tag der Auferstehung nicht auf sie schauen und ihnen befehlen, in die Hölle einzutreten: Homosexuelle, Menschen, die Geschlechtsverkehr mit Tieren haben, einen Mann, der eine Frau und ihre Tochter zugleich heiratet, und Masturbierende. Wenn sie jedoch bereuen, können ihnen allen ihre Sünden vergeben werden.“
Ferner wird überliefert, dass am Tag der Auferstehung eine Gruppe von Menschen auferstehen wird, deren Hände aufgrund der Unzucht schwanger sein werden. In ihrem irdischen Leben hatten sie masturbiert. In einem anderen Hadith heißt es, dass Spiele wie Schach und Würfel, Taubenkämpfe, Hundekämpfe, Schafkämpfe, Hahnenkämpfe, das Betreten des Badehauses ohne Kleidung sowie das Verkürzen des Maßes zu den Taten des Volkes Lot gehören. Für diejenigen, die diese Taten begehen, ist eine strenge Strafe unausweichlich.“ Von Ḥaḍrat Ibn ʿAbbās wird überliefert, dass ein Homosexueller, der ohne Reue stirbt, im Grab die Gestalt eines Schweins annimmt.
Bei at-Tirmidhī, an-Nasāʾī und Ibn ʿAbbās wird überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte: „Allah wird denjenigen nicht ansehen, der mit einem Mann oder einer Frau Analverkehr hat.“ Auch ein lustvoller Blick auf eine Frau oder einen schönen jungen Mann gehört zur Unzucht. Denn bereits zuvor wurde ein Hadith mit folgendem Sinn überliefert: Der böse Blick ist die Unzucht des Auges. Ein arabischer Dichter sagte: „Der Anfang aller Ereignisse liegt im Blick, so wie aus einem kleinen Funken große Brände entstehen.“
Es wird überliefert, dass Ḥaḍrat Chālid ibn al-Walīd auf Befehl von Ḥaḍrat Abū Bakr einen gewohnheitsmäßigen Homosexuellen im Feuer verbrennen ließ.
Ferner wird überliefert, dass einst eine Delegation des Stammes ʿAbd al-Qais zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, kam. Zu ihr gehörte auch ein bart- und schnurrbartloser Junge. Der Gesandte Allahs ließ den Jungen hinter sich Platz nehmen und sagte: „Wegen eines Blicks geriet Ḥaḍrat David, Allahs Friede sei mit ihm, in ein Unglück.“
Einmal kam ein Knabe zu Sufyan al-Thawri. Er schrie: „Schafft ihn aus meiner Gegenwart fort! Denn bei Frauen sehe ich jeweils einen Satan, bei Knaben aber mehr als zehn Satan.“
Einmal sah Jesus, als er irgendwohin unterwegs war, am Weg einen Mann, der vom Feuer verbrannt wurde. Als er dies sah, holte er Wasser und löschte das Feuer; da verwandelte sich das Feuer in einen Knaben, und der Mann verwandelte sich in Feuer. Jesus betete: „O Allah, versetze die beiden wieder in ihren ursprünglichen Zustand; ich möchte ihnen einige Fragen stellen.“ Als Allah sie wieder zum Leben erweckte, zeigte sich, dass der eine ein alter Mann und der andere ein Knabe war. Jesus fragte: „Was ist mit euch geschehen?“ Der Mann sagte: „O Geist Allahs, ich verliebte mich in diesen Knaben und beging mit ihm eine schändliche Tat. Nach unserem beiderseitigen Tod bestraft Allah uns nun auf diese Weise: Eine Zeit lang werde ich zu Feuer und verbrenne den Jungen, und nach einiger Zeit wird der Junge zu Feuer und verbrennt mich. So wird es bis zum Tag der Auferstehung weitergehen.“
Es sei darauf hingewiesen, dass auch der Geschlechtsverkehr mit der eigenen Ehefrau durch den After oder während ihrer Menstruation zum verbotenen Ehebruch gehört. Denn der Gesandte Allahs sagte: „Wer mit seiner Ehefrau während ihrer Menstruation oder durch den After Geschlechtsverkehr hat, ist verflucht.“ Möge Allah alle Muslime vor dieser großen Sünde bewahren.
13. Das Geben und Nehmen von Zinsen
Der Erhabene Allah sagt: „O ihr Gläubigen! Verzehrt nicht Zinsen in vervielfachter Form. Fürchtet Allah, auf dass ihr Erfolg haben möget.“ (Sure Āl ʿImrān) Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Diejenigen, die Zinsen verzehren, stehen nur so auf wie jemand, den der Satan durch seine Berührung wahnsinnig gemacht hat.“ (Das heißt: Am Tag der Auferstehung werden sie, wenn sie aus den Gräbern auferstehen, wie Menschen aufstehen, die durch die Berührung des Satans wahnsinnig geworden sind.) „Dies geschieht, weil sie sagen: ‚Handel ist doch genauso wie Zins.‘ Dabei hat Allah den Handel erlaubt und den Zins verboten.“ (Sure al-Baqara)
Das heißt, sie hielten das, was Allah verboten hatte, für erlaubt. Wenn Allah dann am Tag der Auferstehung die Menschheit auferweckt, werden alle aus den Gräbern aufstehen und schnell davoneilen. Die Zinsnehmer jedoch werden dazu nicht fähig sein. Sie werden wie Betrunkene einmal aufstehen und einmal hinfallen. Sobald sie aufstehen, werden sie auch schon wieder hinfallen. Denn sie hatten in dieser Welt verbotene Zinsen verzehrt. Allah hatte jene verbotene Nahrung in ihren Bäuchen gewaltig anwachsen lassen. So wird Er sie am Tag der Auferstehung derart schwer machen, dass sie jedes Mal hinfallen werden, wenn sie aufzustehen versuchen. Auch sie werden gemeinsam mit den anderen laufen wollen, doch sie werden es nicht können. Imam Qatada, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: Der Zinsnehmer wird am Tag der Auferstehung im Zustand des Wahnsinns auferweckt werden. Dieser wahnsinnige Zustand wird auf dem Versammlungsplatz der Auferstehung allen als Zeichen des Zinsnehmens bekannt sein.
Imam al-Bayhaqi, Ibn Jarir und Ibn Abi Hatim überliefern von Abu Sa’id al-Khudri, dass der Gesandte Allahs sagte: „Als ich in der Nacht der Himmelfahrt fortgeführt wurde, kam ich an einer Gruppe von Menschen vorbei, deren Bäuche so gewaltig wie Häuser waren. Mit derart großen Bäuchen konnten sie sich nicht richtig bewegen. Deshalb verließen sie beim Gehen ihren Weg. Den Weg, auf dem Pharao und seine Leute morgens und abends zum Höllenfeuer geführt werden, betraten diese Menschen immer wieder und bewegten sich wie törichte, taube und vom Weg abgekommene Kamele. Als diese Menschen mit den großen Bäuchen bemerkten, dass Pharao und seine Leute herbeigebracht wurden, wollten sie sich hastig zurückziehen und fliehen. Doch weil sie sich mit ihren Bäuchen nicht bewegen konnten, vermochten sie den Weg nicht zu verlassen. Da fielen Pharao und seine Leute über sie her und stießen sie einmal nach hinten und ein anderes Mal nach vorn, hin und her. Bis zur Auferstehung werden sie auf diese Weise bestraft werden.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Ich fragte: ‚O Gabriel, wer sind diese?‘ Er sagte: ‚Es sind die Zinsnehmer, die sich wie Menschen bewegen, die durch die Berührung des Satans wahnsinnig geworden sind.‘“
In einem von Imam Ahmad überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs: „In der Nacht der Himmelfahrt hörte ich über meinem Kopf, im siebten Himmel, ein gewaltiges Dröhnen und Grollen. Als ich die Augen öffnete und hinsah, erblickte ich dort einige Menschen, deren Bäuche vor ihnen hervorstanden. Jeder dieser Bäuche war so groß wie ein Haus. In diesen Bäuchen befanden sich Tausende von Schlangen und Skorpionen. All dies war von außerhalb der Bäuche sichtbar. Ich fragte: ‚Wer sind diese?‘ Gabriel sagte: ‚Es sind die Zinsnehmer.‘“
In einem von Abu Yaʿlā und al-Ḥākim überlieferten Hadith von Ibn ʿAbbās sagte der Gesandte (s): Wenn ein Volk sich der Unzucht und dem Zinswucher hingibt, erlaubt Allah, es zu vernichten. Von Abū Dāwūd wird überliefert: Wenn ein Volk geizig wird, seine Geschäfte auf Zinsbasis betreibt, Wettbewerbe im Stierlauf veranstaltet und den Dschihad auf Allahs Weg aufgibt, lässt Allah ein Unglück über es hereinbrechen, von dem es erst dann befreit wird, wenn es zum Weg der Religion zurückkehrt.
Ibn Māǧa, al-Bazzār, al-Bayhaqī und al-Ḥākim berichten, dass der Gesandte (s) sagte: „Wenn sich der Zinswucher in einer Gesellschaft verbreitet, wird dort die Zahl der Verrückten zunehmen; wenn sich die Unzucht verbreitet, wird die Sterblichkeitsrate steigen; und wenn das Kürzen des Maßes zur Gewohnheit wird, wird Allah dort den Regen zurückhalten. Dies ist unabwendbar.“
In einem langen Hadith, der in Ṣaḥīḥ al-Buḫārī überliefert wird, heißt es, dass der Zinsnehmer vom Zeitpunkt seines Todes bis zum Tag der Auferstehung in einem mit Blut gefüllten roten Fluss schwimmen und dadurch Qualen erleiden wird; außerdem wird er gezwungen, Steine zu schlucken. Dieser Fluss ist sein in dieser Welt erworbenes verbotenes Vermögen, in dem er untergetaucht gehalten wird. Die feurigen Steine, die er schlucken muss, sind die Strafe dafür, dass er verbotene Nahrung gegessen hat. Diese Strafe wird ihm bis zum Tag der Auferstehung auferlegt, und zugleich wird ein Fluch über ihn ausgeschüttet. In einem anderen authentischen Hadith sagte der Gesandte (s): „Allah nimmt es auf Sich, vier Personen nicht ins Paradies eintreten und sie die Gaben des Paradieses nicht genießen zu lassen, solange sie nicht bereuen: den Alkoholtrinker, den Zinsnehmer, denjenigen, der das Vermögen eines Waisenkindes veruntreut, und denjenigen, der seine Pflichten gegenüber seinen Eltern vernachlässigt.“
In einem Hadith wird ferner berichtet, dass eine Gruppe von Juden, obwohl das Fischen am Samstag verboten war, listigerweise am Meeresufer große Gruben aushob. Am Samstag fielen die Fische in diese Gruben, und am Sonntag holten sie sie heraus. Als Strafe für diese List verwandelte Allah sie in Affen und Schweine. Ebenso wird Allah diejenigen, die den Zins nicht auf geradem Weg nehmen können und ihn durch allerlei Ausflüchte und Täuschungen nehmen, am Tag der Auferstehung als Affen und Schweine auferstehen lassen. Denn keine ihrer Machenschaften und Täuschungen bleibt Allah verborgen. Der bedeutende Tābiʿī Ayyūb as-Saḫtiyānī sagte: So wie man ein Kind täuscht, wollen die Zinsnehmer Allah täuschen. Wenn sie dies nicht getan, sondern den Zins auf geradem Weg genommen hätten, wäre ihre Strafe vielleicht milder gewesen.
Bei aṭ-Ṭabarānī, Ibn Māǧa und al-Bayhaqī wird überliefert, dass der Gesandte (s) sagte: „Der Zinswucher umfasst siebzig Sünden. Die geringste davon ist der Sünde gleich, die eigene Mutter zu heiraten. Der abscheulichste Zinswucher besteht darin, bei der Einforderung einer Zinsforderung die Ehre eines Muslims zu verletzen oder sein Vermögen gewaltsam an sich zu nehmen.“
Al-Bayhaqī berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn ein Zinswucherer auch nur Zinsen in Höhe eines Dirhams einnimmt, entspricht seine Sünde der Sünde, 36-mal Unzucht begangen zu haben.
Ibn Māǧa und al-Bayhaqī berichten, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Der Zinswucher hat 70 Sünden. Die geringste davon entspricht der Sünde, mit der eigenen Mutter Unzucht zu treiben. In einem von Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und Ṣaḥīḥ Muslim überlieferten Hadith bezeichnete der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sieben Sünden als „vernichtende Sünden“ und forderte dazu auf, sich vor ihnen zu schützen. Zu diesen sieben gehört auch der Verzehr von Zinswucher.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Allah, der Erhabene, hat den Zinswucherer, den Zinsgeber, den Zeugen des Zinswuchers und den Schreiber des Zinswuchers allesamt verflucht. (Ṣaḥīḥ Muslim und Sunan at-Tirmiḏī) Ḥazrat Ibn Masʿūd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Wenn dir jemand eine Schuld schuldet und dir ein Geschenk schickt, dann nimm es nicht an, denn es ist Zinswucher. Ḥazrat Ḥasan al-Baṣrī sagte: Wenn du von einem Menschen, der dir gegenüber verschuldet ist, etwas isst, dann ist es Zinswucher.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Jeder Kredit, aus dem ein Gewinn erzielt wird, ist Zinswucher. In Sunan Abū Dāwūd wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer sich für jemanden verwendet und anschließend von diesem ein Geschenk erhält und es annimmt, hat ein schwerwiegendes Geschäft des Zinswuchers betrieben.
14. Die Veruntreuung des Vermögens von Waisen (minderjährigen Jungen und Mädchen ohne Vater) und das ihnen zugefügte Unrecht
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Gewiss, diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht verzehren, füllen ihre Bäuche mit nichts anderem als Feuer. Bald werden sie in der Hölle brennen.“ Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Naht euch dem Vermögen der Waisen nicht, außer auf die beste Weise, bis sie ihre Volljährigkeit erreichen.“
In Sahih Muslim wird von Hazrat Abu Sa’id al-Chudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: In der Nacht der Himmelfahrt sah ich einige Menschen, denen andere Menschen zugewiesen waren. Diejenigen, die mit ihrer Bestrafung betraut waren, öffneten ihre Kiefer und ließen sie den Mund weit aufreißen, während andere kleine Steinbrocken aus der Hölle holten und ihnen in die Kehlen steckten. Sofort kamen die Steine aus ihren Afteröffnungen wieder heraus. Ich fragte: „O Dschibril, wer sind diese Menschen?“ Er sagte: „Das sind diejenigen, die das Vermögen der Waisen veruntreuen. Sie verzehren nichts außer Feuer.“
Hazrat Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Am Tag der Auferstehung wird Allah, der Erhabene, einige Menschen aus ihren Gräbern auferstehen lassen, sodass Feuer aus ihren Bäuchen hervorkommt und aus ihren Mündern Feuer hervorbricht.“ Man fragte: „O Gesandter Allahs, wer sind sie?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Hast du nicht Allahs Wort gelesen: ‚Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht verzehren, verzehren nichts als Feuer in ihren Bäuchen‘?“
Imam Suddi (Allah erbarme sich seiner) sagte: Wenn derjenige, der das Vermögen einer Waise zu Unrecht veruntreut hat, auf dem Versammlungsplatz der Auferstehung versammelt wird, wird Feuer aus seinem Mund, seiner Nase, seinen Ohren und seinen Augen hervorbrechen. Jeder, der ihn sieht, wird erkennen, dass dieser Mensch das Vermögen einer Waise verschlungen hat.
Erfahrene Gelehrte haben gesagt: Wenn der Vormund einer Waise arm ist, darf er so viel nehmen, wie er benötigt, um sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, ihr Vermögen zu mehren und für dessen ordnungsgemäße Verwaltung tätig zu sein, und zwar in dem Maß, das in der jeweiligen Gesellschaft üblich und gerecht ist. Nimmt er mehr als dies, ist es unrechtmäßig und haram. Allah, der Erhabene, sagt über den Vormund der Waise:
„Wer wohlhabend ist, soll sich zurückhalten; wer arm ist, soll in angemessenem Maß davon verzehren.“ Darüber, was dieses angemessene Maß ist, gibt es mehrere Ansichten. Die erste Ansicht lautet, dass es als Darlehen betrachtet wird. Nach der zweiten Ansicht darf er so viel davon verzehren, wie er für seinen Lebensunterhalt benötigt; Verschwendung und Veruntreuung sind jedoch keinesfalls erlaubt. Die dritte Ansicht besagt, dass der Vormund nur dann eine Vergütung nehmen darf, wenn er eine Arbeit für die Waise verrichtet, und dass die Vergütung dem Umfang dieser Arbeit entsprechen muss. Nach der vierten Ansicht darf er nur dann etwas nehmen, wenn er sich in großer Not befindet. Ist er wohlhabend, darf er nichts nehmen; ist er nicht wohlhabend, darf er etwas nehmen. Diese vier Ansichten hat Allama Ibn al-Dschauzi in seinem Tafsir angeführt.
In Sahih al-Buchari wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Ich und derjenige, der für eine Waise sorgt, werden im Paradies so sein.“ Dabei führte er zwei Finger seiner Hand zusammen. In Sahih Muslim heißt es, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Derjenige, der für eine Waise sorgt, ob sie ihm nahesteht oder fremd ist, und ich werden im Paradies wie diese beiden Finger sein.“ Dabei zeigte er zwei Finger. Für eine Waise zu sorgen bedeutet, ihre Verantwortung zu übernehmen, für ihre Nahrung, Kleidung und Ähnliches aus ihrem Vermögen zu sorgen, sofern sie Vermögen besitzt, und dafür zu sorgen, dass dieses Vermögen ständig zunimmt. Besitzt sie kein Vermögen, soll man für sie aus dem eigenen Vermögen sorgen, um Allahs Wohlgefallen zu erlangen. Die im Hadith verwendete Aussage „nahestehend oder fremd“ bedeutet, dass die Waise entweder mit dem Vormund verwandt oder eine unbekannte Person sein kann. Wenn der Vormund beispielsweise ihr Großvater, Bruder, ihre Mutter, ihr Onkel väterlicherseits, der spätere Ehemann ihrer Mutter, ihr Onkel mütterlicherseits oder ein anderer Verwandter ist, gehört sie zu seinen Nahestehenden. Andernfalls ist sie ihm fremd.
Im Tirmidhi steht, dass der Gesandte (s.a.w.s.) gesagt hat: Wer ein muslimisches Waisenkind in seine Obhut und Versorgung aufnimmt und es so lange betreut, bis Allah es wohlhabend und selbstständig macht, dem wird Allah das Paradies gewiss gewähren. Begeht es jedoch eine unverzeihliche Sünde, so ist dies ein gesonderter Fall. Im Musnad Ahmad steht, dass der Gesandte (s.a.w.s.) gesagt hat: Wer einem Waisen, der außer Allah niemanden hat, der ihm über den Kopf streicht, über den Kopf streicht, wird für jedes Haar, das die Berührung seiner Hand erfährt, eine gute Tat erhalten. Und wer einem Waisen Gutes tut, der wird mit mir auf diese Weise – gemeinsam – im Paradies sein.
Ein Mann sagte zu Hadhrat Abu Darda (r.a.): „Gib mir einen Rat.“ Er sagte: „Sei barmherzig zu einem Waisen, nimm ihn zu dir und gib ihm von deiner eigenen Nahrung zu essen. Denn einst berichtete ein Mann dem Gesandten (s.a.w.s.), dass sein Herz sehr hart sei. Da sagte der Gesandte (s.a.w.s.) zu ihm: Wenn du möchtest, dass dein Herz weich wird, dann nimm einen Waisen zu dir, streichle ihm über den Kopf und gib ihm von deiner eigenen Nahrung zu essen. Wenn du dies tust, wird dein Herz weich werden und all deine Bedürfnisse werden erfüllt werden.“
Ein bedeutender Mann aus der frühen Zeit des Islam sagte: „In meiner ersten Jugend war ich dem Trinken von Wein und verschiedenen Arten von Sündhaftigkeit verfallen. Eines Tages sah ich damals am Wegesrand einen verwaisten Waisenjungen, nahm ihn mit nach Hause, behandelte und pflegte ihn wie einen Sohn, badete ihn, zog ihm gute Kleidung an und gab ihm zu essen.“
In der folgenden Nacht schlief ich ein und sah im Traum, als habe die Auferstehung begonnen und als sei ich zur Abrechnung gerufen worden. Nach der Abrechnung wurde angeordnet, mich als Strafe für meine Sünden in die Hölle zu werfen. Als die Engel der Hölle begannen, mich in äußerster Erniedrigung und Hilflosigkeit zur Hölle zu zerren, sah ich plötzlich, wie jener Waisenjunge vortrat und uns den Weg versperrte. Er sagte: „O Engel! Lasst ihn frei. Ich werde bei meinem Herrn für ihn Fürsprache einlegen, denn er hat mir sehr geholfen.“ Die Engel sagten: „Uns wurde diesbezüglich kein Befehl erteilt.“ In diesem Augenblick ertönte plötzlich eine Stimme aus der unsichtbaren Welt. Der erhabene Allah, der Herr der Welten, sagte: „O Engel! Lasst ihn frei, denn weil er dem Waisen Gutes getan hat, habe Ich diesem Waisen das Recht gegeben, für ihn Fürsprache einzulegen.“ Er sagte: „Da erwachte ich aus meinem Schlaf. Ich bereute alle Sünden, in denen ich damals noch verstrickt und denen ich noch verfallen war, und wandte mich von ihnen ab. Danach widmete ich all meine Kräfte dem Dienst an den Waisen.“
Aus diesem Grund sagte Anas (r.a.) Malik, der Diener des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Das beste Haus ist das Haus, in dem für einen Waisen gesorgt wird. Das schlechteste Haus ist das Haus, in dem ein Waiser misshandelt wird. Und der Diener, der einem Waisen oder einer Witwe hilft und ihnen dient, ist Allah, dem Erhabenen, der liebste Diener.“
Es wird überliefert, dass Allah, der Erhabene, Hadhrat Dawud (a.s.) durch Offenbarung sagte: „O Dawud! Sei für den Waisen wie ein mitfühlender Vater und für die Witwe wie ein liebevoller Ehemann. Wisse: Welche Saat du säst, eine solche Ernte wirst du einbringen. Das heißt: So wie du mit anderen umgehst, so wird nach deinem Tod auch mit deinen Waisenkindern und deiner verwitweten Ehefrau umgegangen werden.“ Dawud (a.s.) sagte im Bittgebet: „O mein Herr! Wie wird der Lohn dessen sein, der um deines Wohlgefallens willen Waisen und Witwen hilft?“ Allah, der Erhabene, antwortete: „Am Tag der Auferstehung, an dem es keinen anderen Schatten als den Schatten Meines Thrones geben wird, werde Ich ihn unter den Schatten Meines Thrones aufnehmen.“
Über die Vorzüglichkeit des Dienstes an Waisen und Witwen ist eine Geschichte überliefert. Es wird erzählt, dass einst ein nichtarabischer Muslim mit seiner Familie auswanderte und Balkh erreichte. Zunächst lebten sie in großem Wohlstand und Glück. Doch als der Ehemann plötzlich starb, gerieten seine verwitwete Frau und die Waisenkinder in Armut. Um ihre Not zu lindern und sich vor dem Spott und Hohn feindseliger Nachbarn zu schützen, zog die Witwe trotz der strengen Kälte mit ihren Kindern in eine andere Stadt. Sie ließ die Kinder in einer verlassenen Moschee zurück und machte sich auf die Suche nach Nahrung für sie. In dieser Zeit traf sie zwei führende Persönlichkeiten. Der eine war ein einheimischer Muslim und Bürgermeister der Stadt. Der andere war ein Feueranbeter und Sicherheitsbeamter der Stadt. Zuerst schilderte sie dem Bürgermeister ihre Not folgendermaßen: „Ich bin eine muslimische Witwe. Ich habe mehrere Waisenkinder. Ich habe sie in einer verlassenen Moschee zurückgelassen. Ich suche Nahrung für sie für diese Nacht.“ Der Bürgermeister sagte: „Beweise zunächst, dass du eine muslimische, tugendhafte Frau bist.“ Die Frau sagte: „Ich bin eine Fremde. Hier kennt mich niemand.“ Daraufhin ignorierte der Bürgermeister sie und ging fort. Die Frau verabschiedete sich schweren Herzens von ihm und begab sich zu dem feueranbetenden Sicherheitsbeamten. Sie erzählte ihm alles und berichtete ihm auch von ihrer Begegnung mit dem muslimischen Bürgermeister. Der Sicherheitsbeamte bat sie, kurz zu warten, ging ins Haus und schickte eine Frau hinaus. Durch diese Frau ließ er die fremde Frau und ihre Kinder in sein Haus bringen. Danach gab er ihnen mit großer Herzlichkeit zu essen, kleidete sie in gute Gewänder und sorgte dafür, dass sie die Nacht ehrenvoll bei ihm verbringen konnten.
Gegen Mitternacht sah der muslimische Bürgermeister im Traum, als habe die Auferstehung begonnen und als stehe der Gesandte selbst (s.a.w.s.) mit einem Banner vor einem palastartigen Gebäude aus grünem Smaragd. Der Bürgermeister fragte: „O Gesandter Allahs! Wem gehört dieser Palast?“ Er sagte: „Einem muslimischen Führer, der an die Einheit Allahs glaubt.“ Da sagte er: „Ich bin doch ein muslimischer Führer, der an die Einheit Allahs glaubt.“ Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: „Beweise zunächst, dass du ein wahrer Muslim bist, der an die Einheit Allahs glaubt.“ Als er dies hörte, war er völlig bestürzt. Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte erneut: „In der vergangenen Nacht bat eine Frau um Hilfe und erklärte, sie sei Muslimin. Du sagtest zu ihr: ‚Beweise zunächst, dass du Muslimin bist.‘ Ebenso musst auch du jetzt beweisen, dass du Muslim bist.“
Als der Bürgermeister aus diesem Traum erwachte, wurde er unruhig und schickte überall Leute aus, um nach der Frau zu suchen. Schließlich erfuhr er, dass sie sich im Haus des feueranbetenden Sicherheitsbeamten befand. Er ging dorthin und sagte zu ihm: „Schick die muslimische Frau, die mit ihren Kindern bei dir Zuflucht gefunden hat, zu mir.“ Dieser sagte: „Ich habe ihr geholfen und dafür großen Segen und Wohltaten erlangt. Daher kann ich sie nicht fortschicken.“ Der Bürgermeister sagte: „Ich gebe dir tausend Dinar. Übergib sie mir.“ Er antwortete: „Nein, das ist mir unmöglich.“ Dann sagte er weiter: „Ich habe im Traum gesehen, dass für mich ein gewaltiger Palast errichtet worden ist. Deshalb haben wir als ganze Familie bei dieser muslimischen Frau den Islam angenommen.“
Deshalb wird in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer sich um das Wohl von Waisen und Witwen bemüht, ist demjenigen gleich, der auf Allahs Weg den Dschihad führt. Der Überlieferer sagt: Ich glaube, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auch sagte, dass ein solcher Mensch demjenigen gleich ist, der ununterbrochen das Gebet verrichtet und fastet.
15. Allah und dem Gesandten Lügen zuschreiben
In der Sure az-Zumar sagt Allah, der Erhabene: „Am Tag der Auferstehung wirst du diejenigen, die Allah Lügen zugeschrieben haben, mit geschwärzten Gesichtern sehen.“ Hasan al-Basri sagt: Diejenigen, die Allah und Seinem Gesandten Lügen zuschreiben, sind jene, die sagen: Wir werden diese oder jene Tat tun, wenn wir wollen, und wenn nicht, dann tun wir sie nicht. Dafür werden wir keine Strafe erhalten. Allama Ibn al-Dschauzi sagt in seinem Tafsir: Nach Ansicht einer Gruppe von Gelehrten wird ein Mensch, der Allah und Seinem Gesandten eine falsche Anschuldigung zuschreibt, vollständig zum Ungläubigen und scheidet aus dem Islam aus. Ebenso ist es offenkundiger Unglaube, das, was Allah verboten hat, für erlaubt und das, was Er erlaubt hat, für verboten zu erklären. Man kann dies nicht bloß als eine große Sünde bezeichnen. Daher muss das Zuschreiben von Lügen zu Allah und dem Gesandten gewiss etwas anderes sein als eine solche falsche Anschuldigung.
In einem Hadith, der in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überliefert wird, sagt der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Wer mir absichtlich eine Lüge zuschreibt, der soll sich seinen Platz in der Hölle nehmen. In einem weiteren Hadith von Sahih Muslim sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Wer über mich einen Hadith überliefert, obwohl er weiß, dass dieser eine Lüge ist, ist ein Lügner.
In einem weiteren Hadith von Sahih Muslim sagt der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Eine Lüge über mich zu verbreiten ist nicht dasselbe wie eine Lüge über andere zu verbreiten. Wer mir eine Lüge zuschreibt, der soll sich seinen Platz in der Hölle nehmen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Wer eine Aussage als meine Aussage verbreitet, obwohl ich sie nicht gesagt habe, der soll sich seinen Platz in der Hölle nehmen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Ein Gläubiger mag jede andere schlechte Eigenschaft besitzen, doch Lüge, Verrat, Treulosigkeit und die Veruntreuung anvertrauten Eigentums können nicht zu seinen Eigenschaften gehören.
16. Die Flucht vom Schlachtfeld
„Wenn die feindlichen Truppen nicht mehr als doppelt so groß sind wie die muslimischen Truppen, ist die Flucht vor ihrer Konfrontation eine große Sünde. Flieht man jedoch als Kriegstaktik oder mit dem Ziel, sich einer Gruppe der Mudschahidin oder ihrer gesamten Armee anzuschließen, so ist dies keine große Sünde. Allah, der Erhabene, sagt: „Wer am Tag der Schlacht vor der Konfrontation mit den Feinden flieht, wird Allahs Zorn auf sich ziehen, und seine Heimstatt wird die Hölle sein. Welch schlimmer Ort! Wenn jedoch jemand als Kriegstaktik oder mit dem Ziel flieht, sich einer Truppe anzuschließen, ist dies etwas anderes.“ (Al-Anfal)
In einem Hadith, der in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überliefert wird, zählt die Flucht vom Schlachtfeld zu den sieben vernichtenden großen Sünden.
Hadhrat Ibn Abbas sagte: Als der Vers offenbart wurde: „Wenn es unter euch zwanzig geduldige Männer gibt, werden sie zweihundert besiegen“, ordnete Allah der Erhabene an, dass niemand aus dem muslimischen Heer fliehen dürfe, wenn sich darin zwanzig Männer und im Heer des Feindes zweihundert Männer befänden. Danach wurde der Vers offenbart: „Nun hat Allah eure Last erleichtert, denn Er weiß, dass es unter euch Schwache gibt. Wenn es unter euch einhundert geduldige Männer gibt, werden sie mit Allahs Erlaubnis zweihundert besiegen. Und Allah ist mit den Geduldigen.“ Mit der Offenbarung dieses letztgenannten Verses ordnete Allah der Erhabene an, dass den Muslimen die Flucht verboten sei, wenn sich im muslimischen Heer einhundert und im Heer des Feindes zweihundert Kämpfer befänden. (Sahih al-Bukhari)
Das bedeutet also, dass es nicht verpflichtend ist, den Kampf fortzusetzen, wenn die Stärke der Feinde mehr als doppelt so groß ist wie die der Muslime, und dass es zulässig ist, auf irgendeine Weise einen Waffenstillstand oder einen Friedensvertrag zu schließen. (Der Übersetzer.)
17. Die Unterdrückung und Täuschung der Beherrschten durch die Herrscher sowie deren Unterstützung und Beihilfe
Im Heiligen Quran sagt Allah, der Erhabene: „Nur gegen diejenigen darf vorgegangen werden, die den Menschen Unrecht zufügen und auf Erden zu Unrecht rebellisch handeln. Für sie gibt es schmerzhafte Strafe.“ (Sure asch-Schura)
Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Glaube niemals, dass Allah dem Tun der Ungerechten gegenüber achtlos ist. Er gewährt ihnen nur Aufschub bis zu einem Tag, an dem die Augen weit aufgerissen sein werden, die Menschen mit gesenkten Köpfen hastig dahineilen, ihren Blick nicht zu sich selbst zurückwenden können und ihre Herzen leer sein werden.“ (Sure Ibrahim)
Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Diejenigen, die Unrecht begangen haben, werden bald erfahren, welchem Schicksal sie entgegensehen.“ (asch-Schura)
Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Sie hinderten einander nicht an den von ihnen begangenen Missetaten. Wahrlich, übel war, was sie zu tun pflegten.“ (al-Ma’ida)
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wer uns betrügt, gehört nicht zu uns.“ (Sahih Muslim) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: „Am Tag der Auferstehung wird die Unterdrückung zu Finsternis werden.“ (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, Dschami at-Tirmidhi) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: „Jeder von euch ist ein Herrscher, und jeder wird gefragt werden, wie er geherrscht hat.“ (Sahih al-Bukhari)
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: Jeder Herrscher, der seine Untertanen betrügt, wird Bewohner der Hölle sein. (at-Tabarani) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: Wenn Allah jemandem einige Menschen zur Herrschaft anvertraut und er ihnen nicht durch aufrichtiges Wohlwollen nützt, wird Allah ihm das Paradies verwehren. (Sahih al-Bukhari) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: „Wem Allah einige Menschen zur Herrschaft anvertraut hat, der sie jedoch weiterhin betrügt und in diesem Zustand stirbt, dem wird Allah das Paradies verwehren.“ (Sahih al-Bukhari)
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: „Jeder Herrscher, der über die Menschen regiert, wird am Tag der Auferstehung festgehalten werden, und ein Engel wird ihn am Nacken packen. Wenn Allah ihm befiehlt: ‚Lass ihn fallen!‘, wird der Engel ihn fallen lassen, und er wird in die Hölle geworfen werden.“ (Ahmad, Ibn Madscha)
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: Auch ein gerechter Richter wird am Tag der Auferstehung einem Augenblick begegnen, in dem er bedauern wird, dass er nicht besser daran getan hätte, einen Streit zwischen zwei Menschen wegen einer Dattel nicht zu schlichten. (Ahmad) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte ferner: Auch der Herrscher über zehn Menschen wird am Tag der Auferstehung mit auf dem Rücken gefesselten Händen vor Allah gebracht werden. Dann wird ihn entweder seine Gerechtigkeit und gute Regierungsführung befreien, oder seine Ungerechtigkeit und schlechte Regierungsführung werden ihn zugrunde richten. (Ahmad und Ibn Hibban)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte folgendermaßen zu beten: „O Allah! Sei demjenigen gnädig, dem eine Verantwortung für diese Umma übertragen wird und der sich ihnen gegenüber freundlich verhält; und sei streng zu demjenigen, der ihnen gegenüber Härte zeigt.“ (Sahih Muslim, Sunan an-Nasa’i) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wenn Allah jemandem die Verantwortung für die Muslime überträgt und dieser sich dann zurückzieht, ohne ihre Bedürfnisse und ihre Not zu lindern, wird auch Allah sich von ihm abwenden, ohne seine Bedürfnisse und seine Not zu lindern.“ (Sunan Abu Dawud, Al-Dschamiʿ at-Tirmidhi)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Bald werden auf der Erde sündige und tyrannische Herrscher aufkommen. Wer ihre Lügen akzeptiert und ihre Tyrannei unterstützt, gehört nicht zu meiner Gemeinschaft, und ich gehöre nicht zu ihm. Er wird niemals die Möglichkeit erhalten, zum Hawd al-Kawthar zu kommen.“ (Ahmad, Tirmidhi, Nasa’i) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Zwei Gruppen aus meiner Umma werden niemals meine Fürsprache erlangen: die tyrannischen und betrügerischen Herrscher sowie diejenigen, die in religiösen Angelegenheiten übertreiben. Gegen sie wird Zeugnis abgelegt werden, und niemand wird irgendeine Verantwortung für sie übernehmen.“ (At-Tabarani) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Am Tag der Auferstehung wird der tyrannische Herrscher die schwerste Strafe erleiden.“ (At-Tabarani)
In einem weiteren Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „O Menschen! Gebietet das Gute und verbietet das Schlechte. Andernfalls wird eine Zeit kommen, in der Allah eure Bittgebete nicht annehmen wird, selbst wenn ihr Ihn anruft, und euch nicht vergeben wird, selbst wenn ihr um Vergebung bittet. Wisst, dass Allah die jüdischen Gelehrten und die christlichen Asketen durch ihre Propheten verfluchte und umfassende Heimsuchungen über sie kommen ließ, weil sie davon Abstand nahmen, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer den Menschen nicht barmherzig ist, dem ist auch Allah nicht barmherzig.“ (Sahih al-Bukhari) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Allah wird den gerechten Herrscher am Tag der Auferstehung, an dem es keinen Schatten außer Seinem Schatten gibt, im Schatten Seines Thrones unterbringen.“ (Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Diese gerechten Herrscher werden am Tag der Auferstehung auf leuchtenden Kanzeln sitzen: diejenigen, die bei der Ausübung ihrer Herrschaft über ihre Untergebenen, ihre Familienangehörigen, ihre Verwandten und die Bevölkerung gerecht handeln.“ (Sahih Muslim und Nasa’i)
Als der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Muʿadh in den Jemen entsandte, sagte er zu ihm: „Hüte dich davor, das wertvolle Eigentum der Menschen zu veruntreuen, und sei auf der Hut vor dem Bittgebet des Unterdrückten. Denn zwischen Allah und dem Bittgebet des Unterdrückten gibt es keinen Schleier.“ (Sahih al-Bukhari) In einem bei Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), dass Allah am Tag der Auferstehung mit drei Personen nicht sprechen werde; einer von ihnen sei ein lügender Herrscher. Er sagte ferner: „Ihr werdet nach der Herrschaft gierig sein, doch am Tag der Auferstehung wird die Herrschaft für euch zu einem Grund des Bedauerns werden.“ (Sahih al-Bukhari) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Bei Allah, ich werde diese Verantwortung keinem übertragen, der danach verlangt oder sie begehrt.“ (Sahih al-Bukhari)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „O Kaʿb ibn ʿUdschra, möge Allah dich vor der Herrschaft törichter und unwissender Menschen bewahren. Nach mir werden Herrscher an die Macht kommen, die meinem vorgezeigten Weg nicht folgen werden.“ (Ahmad) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer das Richteramt über die Muslime begehrt, daraufhin in dieses Amt eingesetzt wird und dessen gerechte Entscheidungen seine ungerechten überwiegen, für den ist das Paradies bestimmt. Wessen ungerechte Entscheidungen jedoch seine gerechten überwiegen, für den ist die Hölle bestimmt.“ (Sunan Abu Dawud) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Ein Herrscher wird am Tag der Auferstehung auf die Brücke über die Hölle geworfen werden. Daraufhin wird die Brücke so heftig erschüttert werden, dass sich ihre Verbindungen lösen und sie aus ihrer Lage gerät. Wenn dieser Herrscher Allah gehorsam war, wird er die Brücke dennoch überqueren. Wenn er Allah jedoch ungehorsam war, wird die Brücke mit ihm zusammenbrechen, und er wird in eine Grube der Hölle geworfen werden, die fünfzig Jahre entfernt ist.“
ʿAmr ibn al-Muhadschir berichtet: Umar ibn Abd al-Aziz sagte zu mir: „Wenn du siehst, dass ich vom Weg der Wahrheit abgewichen bin, dann packe mich sofort am Kragen und sage: O Umar, was tust du da?“
O du ungerechte, tyrannische Herrscher! Denke daran: Dein Gefängnis ist die Hölle, und Allah, der erhabene Herr, ist dein endgültiger Richter. Dort wirst du keine Entschuldigung oder Einrede vorbringen können. Das schreckliche Grab wird dein Gefängnis sein. Und du wirst für eine lang andauernde Abrechnung und Rechenschaftslegung vor Allah stehen müssen. Rette dich daher vor dieser Strafe. Und du, der du unterdrückt wurdest, denke daran: Dem Unterdrücker wird nicht das geringste Maß an Nachsicht gewährt. Wenn du siehst, dass ein Unterdrücker so mächtig geworden ist, dass er nicht mehr zurückgehalten werden kann, dann überlasse ihn Allah und schlafe in Ruhe. Du wirst sehen: Vielleicht wird er noch in derselben Nacht von einer Krankheit befallen werden; Allahs Ergreifen wird er keinesfalls entkommen können.
18. Hochmut
Sich selbst für den Besten unter Allahs Dienern zu halten, andere im Vergleich zu sich selbst für gering und minderwertig zu erachten und sie zu verachten, sich den Geboten Allahs gegenüber auflehnend zu zeigen, ihnen ungehorsam zu sein und sie nicht zu befolgen – all dies sind Zeichen des Hochmuts und fallen unter ihn. Im Heiligen Koran wird der Hochmut an mehreren Stellen verurteilt und der Hochmütige getadelt. So sagt Allah, der Erhabene, in der Sure al-Mu’min: „Musa sagte: Ich suche Zuflucht bei meinem und eurem Herrn vor jedem Hochmütigen, der nicht an den Tag der Abrechnung glaubt.“ In der Sure an-Nahl sagt Allah, der Erhabene: „Wahrlich, Allah liebt die Hochmütigen nicht.“
In der Sure al-Baqara sagt Allah: „Wir sagten zu den Engeln: Werft euch vor Adam nieder. Alle warfen sich nieder, nur Iblis nicht. Er verweigerte es und war hochmütig. So wurde er zu einem der Ungläubigen.“ Daraus wird ersichtlich, dass derjenige, der aus Hochmut Allahs Gebot nicht befolgt, keinen Nutzen aus seinem Glauben an Allah ziehen wird. Wie Iblis wird er als Ungläubiger angesehen. In der Sure Luqman heißt es: „Zieh den Menschen nicht verächtlich das Gesicht und runzle nicht die Stirn; und wandle nicht hochmütig auf der Erde umher. Allah liebt keinen Hochmütigen und Prahler.“
In einem Hadith Qudsi sagt Allah, der Erhabene: „Hochmut ist mein Gewand. Wer versucht, mir dieses Gewand zu entreißen, den werde ich in die Dschahannam werfen.“ (Sahih Muslim)
Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: „Die hochmütigen Tyrannen werden am Tag der Auferstehung in der Gestalt winziger Teilchen auferweckt. Die Menschen werden sie mit den Füßen zertreten, und von allen Seiten werden sie nur Erniedrigung und Schande erfahren. Sie werden in ein Gefängnis der Dschahannam namens Būlas gebracht. Über ihren Köpfen wird Feuer brennen, und man wird ihnen den Kot, den Schweiß, den Auswurf und Ähnliches der Bewohner der Dschahannam zu essen geben.“ (Sunan an-Nasa’i, Dschami at-Tirmidhi) Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte ferner: „Wer auch nur das Gewicht eines Teilchens Hochmut in seinem Herzen trägt, wird nicht ins Paradies eintreten.“ (Sahih Muslim) Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte ferner: „Das Paradies und die Dschahannam werden miteinander streiten. Das Paradies wird sagen: ‚Was ist nur mit mir, dass niemand außer den Schwachen und Gefallenen der Menschheit in mich eintritt?‘ Und die Dschahannam wird sagen: ‚Mir sind all die Gewalttätigen und Hochmütigen bestimmt.‘ Darauf wird Allah ihren Streit entscheiden und sagen: ‚O Paradies! Du bist das Zeichen meiner Barmherzigkeit. Durch dich erweise ich demjenigen Barmherzigkeit, dem ich will. Und o Dschahannam! Du bist das Zeichen meiner Strafe. Durch dich bestrafe ich, wen ich will. Doch ihr beide werdet bis zum Rand gefüllt werden.‘“ (Sahih Muslim)
Die Geschichte bezeugt, dass die Sünde, durch die Allah zuerst der Ungehorsam erwiesen wurde, der Hochmut war. Iblis beging dieses Verbrechen.
Hazrat Salama ibn al-Akwa’ berichtet: Ein Mann aß in Gegenwart des Gesandten (Friede sei mit ihm) mit der linken Hand. Er sagte: „Iss mit der rechten Hand.“ Der Mann sagte: „Ich kann nicht mit der rechten Hand essen.“ Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: „Mögest du es auch künftig nicht können.““ Er wandte sich an seine Gefährten und sagte: „Der Grund dafür, dass er nicht mit der rechten Hand essen konnte, war nichts anderes als Hochmut.““ Danach war der Mann nie wieder fähig, seine Hand zum Mund zu führen. (Sahih Muslim)
Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: „Soll ich euch nicht sagen, wer zu den Bewohnern der Dschahannam gehört?“ Alle sagten einstimmig: „Ja, sag es uns.“ Darauf sagte der Gesandte (Friede sei mit ihm): „Der äußerst hartherzige, der Geizige und Geldgierige sowie der Hochmütige.“ (Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim) Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte ferner: „Wenn derjenige, der hochmütig umhergeht und sich für überlegen hält, Allah, dem Erhabenen, begegnet, wird er sehen, dass Er ihm gegenüber zornig ist.“ (at-Tabarani)
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte außerdem: Die ersten drei Menschen, die in die Hölle kommen werden, sind ein Herrscher, der sich gewaltsam der Macht bemächtigt hat und tyrannisch ist, ein wohlhabender Mensch, der die Entrichtung der Zakat vernachlässigt, und ein arroganter Armer. In Sahih al-Buchari steht, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Am Tag der Auferstehung wird Allah drei Menschen weder ansehen noch sie von ihren Sünden reinigen; für sie hat Er eine schwere Strafe bestimmt. Diese drei sind: jemand, dessen Kleidung bis zu den Knöcheln oder Füßen herabhängt; jemand, der einem anderen wegen einer Spende oder einer erwiesenen Hilfe einen Vorwurf macht; und jemand, der Waren verkauft, indem er einen falschen Eid schwört. Kleidung, die bis zu den Fußsohlen herabhängt, gilt als Zeichen der Arroganz. Daher sagte der Gesandte Allahs (s.): Die Kleidung, die unterhalb der Knöchel getragen wird, wird in die Hölle kommen.
Man muss bedenken, dass es eine äußerst verwerfliche Form der Arroganz ist, mit der Überlegenheit an Wissen und Bildung sowie mit der Erhabenheit der eigenen Stellung zu prahlen. Wer Wissen, insbesondere islamisches Wissen, zum Zweck des Jenseits erwirbt, kann nicht arrogant sein. Er bewacht stets sein eigenes Herz und achtet streng auf sich. Sobald er in dieser Hinsicht nachlässig wird, kommt Arroganz in sein Herz und bringt ihn vom richtigen Weg ab. Allah, der Erhabene, sagte: Denjenigen, der arrogant ist, werde Ich von Meinen Zeichen abwenden. Das bedeutet, dass Arroganz den Weg zur Rechtleitung für den Menschen versperrt. Wer jedoch Wissen erwirbt, um arrogant zu sein und die Muslime zu verachten, und sie nach dem Erwerb von Wissen für dumm hält, verfällt der gefährlichsten Form der Arroganz.
19. Falsches Zeugnis ablegen
Im Heiligen Qur’an wird in der Sure al-Furqan als eine der unverzichtbaren Eigenschaften der Gläubigen genannt: „Diejenigen, die kein falsches Zeugnis ablegen.“ In der Sure al-Hadsch heißt es: „Haltet euch von der Lüge fern.“ In einem Hadith heißt es: „Ein falsches Zeugnis abzulegen ist gleichbedeutend mit Schirk.“ (Abu Dawud, at-Tirmidhi, Ibn Madscha, at-Tabarani)
In einem weiteren von Ibn Madscha überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.): Am Tag der Auferstehung wird derjenige, der ein falsches Zeugnis abgelegt hat, seine Füße nicht einmal bewegen können, bis über ihn die Hölle entschieden worden ist.
Wer ein falsches Zeugnis ablegt, begeht in Wirklichkeit vier große Sünden. Erstens sagt er eine Lüge und erfindet etwas. Diesbezüglich sagt Allah, der Erhabene, im Qur’an: „Allah rechtleitet keinen maßlosen Lügner.“ (Sure al-Mu’min) Zweitens fügt er demjenigen, gegen den er falsch aussagt, Unrecht zu. Denn dadurch schädigt er dessen Leben, Vermögen oder Ehre. Drittens fügt er auch demjenigen Unrecht zu, zu dessen Gunsten er aussagt. Denn er ermöglicht ihm, verbotenes Vermögen zu konsumieren, wodurch die Hölle für ihn unausweichlich wird. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wenn ich aufgrund einer falschen Zeugenaussage jemandem anordnen würde, das Vermögen eines anderen gläubigen Bruders zu erhalten, dann soll er es nicht annehmen. Denn dieses Vermögen wäre für ihn ein Stück vom Feuer der Hölle.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim) Viertens erklärt er durch das falsche Zeugnis den Eingriff eines anderen in ein verbotenes Vermögen, Leben oder eine verbotene Ehre für rechtmäßig.
In einem von al-Buchari, Muslim und at-Tirmidhi überlieferten Hadith heißt es, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Soll ich euch nicht sagen, welches die abscheulichsten großen Sünden sind? Hört zu: Allah etwas beizugesellen, die Eltern zu belasten und zu verletzen – und nehmt euch in Acht: ein falsches Zeugnis abzulegen, nehmt euch in Acht: ein falsches Zeugnis abzulegen.“ Der Überlieferer berichtet: Er wiederholte die letzte Aussage so oft, dass wir insgeheim dachten: Ach, wenn er jetzt nur schweigen würde, wäre es besser.
20. Alkohol trinken
Allah, der Erhabene, sagt in der Sure al-Ma’ida: „O ihr Gläubigen! Alkohol, Glücksspiel und Wahrsagelose sind ein unreines Werk des Satans. Haltet euch davon fern, auf dass ihr Erfolg haben möget. Der Satan will durch Alkohol und Glücksspiel nur Feindschaft und Hass unter euch säen und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr euch also davon abhalten lassen?“
Somit ist eindeutig bewiesen, dass Allah, der Erhabene, in diesem Vers den Genuss von Wein verboten und davor gewarnt hat. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Meidet den Wein, denn er ist die Mutter aller abscheulichen Taten.“ Daraus wird deutlich, dass derjenige, der den Wein nicht meidet, Allah und Seinem Gesandten ungehorsam ist und deshalb die Strafe verdient. Hierüber sagt Allah, der Erhabene, in der Sure An-Nisa: „Wer Allah und Seinem Gesandten ungehorsam ist und Seine Grenzen überschreitet, den wird Allah für immer in die Hölle eintreten lassen. Für ihn ist eine erniedrigende Strafe bestimmt.“
Hazrat Ibn Abbas (r.a.) sagte: „Nachdem das Verbot des Weintrinkens offenbart worden war, gingen die Gefährten zueinander und sagten, dass Wein für haram erklärt worden sei und dass sein Genuss als eine Sünde eingestuft worden sei, die dem Schirk gleichkommt.“
Einem von at-Tabarani und al-Hakim überlieferten Hadith zufolge hielt Hazrat Abdullah ibn Amr den Genuss von Wein für die größte Kabira-Sünde. Dass er die Quelle oder Mutter der Anstiftung zu allen schmutzigen und verwerflichen Taten ist, steht außer Zweifel. In mehreren Hadithen, die in Abu Dawud Scharif von Hazrat Ibn Umar, in Ibn Madscha und Tirmidhi Scharif von Hazrat Anas sowie in Abu Dawud und Musnad Ahmad von Hazrat Ibn Abbas überliefert wurden, wurde der Weintrinker verflucht.
In einem von Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte (s.a.w.): „Jede berauschende und betäubende Substanz ist Wein, und jeder Wein ist haram.“ Wer im diesseitigen Leben daran gewöhnt war, Wein zu trinken, und ohne Reue stirbt, wird im Jenseits von den Getränken des Paradieses ausgeschlossen sein. Dieser Hadith wurde auch in Sahih al-Bukhari, Tirmidhi, an-Nasa’i, Abu Dawud und al-Bayhaqi überliefert. In einem Hadith, der in Sahih Muslim und an-Nasa’i überliefert wurde, sagte der Gesandte (s.a.w.): Wer irgendeine berauschende Substanz konsumiert, dem hat Allah versprochen, den Schweiß und die Ausscheidungen der Höllenbewohner zu trinken zu geben. In einem von Hazrat Abu Huraira überlieferten Hadith im Musnad Ahmad sagte der Gesandte (s.a.w.): „Der Weintrinker ist dem Götzenanbeter gleich.“
In einem in Sahih an-Nasa’i überlieferten Hadith sagte der Gesandte (s.a.w.): „Zwei Menschen werden nicht ins Paradies eintreten: derjenige, der seinen Eltern ungehorsam ist, und der Weintrinker.“ In einem anderen Hadith heißt es: „Drei Menschen werden nicht ins Paradies eintreten: der Weintrinker, derjenige, der seinen Eltern ungehorsam ist, und der Dayyuth.“ Ein Dayyuth ist jemand, der weiß, dass die Mitglieder seiner Familie schlechte Taten begehen, sie aber nicht daran hindert.
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Das Gebet von drei Menschen wird nicht angenommen, und keine gute Tat steigt zu Allah empor: das Gebet des entlaufenen Sklaven, bis er zu seinem Herrn zurückkehrt; das Gebet der Ehefrau, mit der ihr Ehemann unzufrieden ist, bis er wieder mit ihr zufrieden ist; und das Gebet desjenigen, der Wein getrunken hat und betrunken geworden ist, bis er wieder zu sich kommt.“
Jede berauschende Substanz, die den Verstand und das Urteilsvermögen des Menschen außer Kraft setzt, ist Wein, gleichgültig, ob sie ein flüssiges Getränk oder eine feste Nahrung ist und ob sie trocken oder feucht ist. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Solange sich auch nur ein Rest Wein im Körper des Weintrinkers befindet, wird Allah sein Gebet nicht annehmen.“ In einem anderen Hadith heißt es: „Allah nimmt keine gute Tat des Weintrinkers an, und das Gebet desjenigen, der durch den Genuss von Wein betrunken geworden ist, wird vierzig Tage lang nicht angenommen. Wenn er bereut und wieder Wein trinkt, wird Allah ihn gewiss geschmolzenes Kupfer aus der Hölle essen lassen.“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte ferner: „Wenn jemand Wein trinkt, aber nicht betrunken wird, wird Allah sich vierzig Nächte lang von ihm abwenden. Wer Wein trinkt und betrunken wird, dessen Almosen und gute Taten nimmt Allah vierzig Nächte lang nicht an. Wenn er in dieser Zeit stirbt, stirbt er wie ein Götzendiener. Und Allah wird ihm die Ausscheidungen und den Schweiß der Höllenbewohner zu trinken geben.“
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Der Dieb begeht keinen Diebstahl, während er ein Mu’min ist; der Ehebrecher begeht keinen Ehebruch, während er ein Mu’min ist; und der Weintrinker trinkt keinen Wein, während er ein Mu’min ist. Danach bringt ihn die Reue wieder in seinen normalen Zustand zurück.“ (Sahih al-Bukhari, Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi, an-Nasa’i) Der Gesandte (s.a.w.) sagte ferner: „Wenn jemand Unzucht begeht oder Wein trinkt, nimmt Allah ihm den Iman weg, so wie jemand sein Hemd über den Kopf auszieht.“ (al-Hakim)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer am Abend Wein trinkt, bleibt bis zum Morgen ein Götzendiener. Und wer am Morgen Wein trinkt, bleibt bis zum Abend ein Götzendiener.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Der Duft des Paradieses ist aus einer Entfernung von fünfhundert Jahren wahrnehmbar. Doch ein Kind, das seinen Eltern ungehorsam ist, jemand, der nach einer Spende Vorwürfe macht, ein Trinker und ein Götzenanbeter werden diesen Duft nicht wahrnehmen.“ (At-Tabarani) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Dem Trinker wird in der Hölle Wasser zu trinken gegeben, das aus den Geschlechtsorganen ehebrecherischer Frauen austritt.“
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Allah, der Erhabene, hat mich als Barmherzigkeit und zur Rechtleitung gesandt. Er hat mich gesandt, um Musikinstrumente und die Handlungen der Dschahiliya zu beseitigen. Mein Herr hat geschworen, dass ich jeden seiner Diener, der auch nur einen Tropfen Wein trinkt, heißes Wasser aus der Hölle trinken lassen werde. Doch wer aus Furcht vor mir den Wein aufgibt, dem werde ich zusammen mit den besten Gefährten am vornehmsten Ort des Paradieses ein Getränk zu trinken geben.“ (Ahmad)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Über den Wein, den Weintrinker, diejenigen, die anderen Wein zu trinken geben, die Käufer, Verkäufer, Hersteller, Träger und Transporteure, Sammler, Lieferanten sowie alle, die den Erlös aus dem Verkauf des Weins verzehren, ist der Fluch ausgesprochen worden.“ (Abu Dawud, Ahmad)
Abdullah ibn Amr ibn al-As sagte: „Besucht Weintrinker nicht, wenn sie erkranken.“ Imam al-Buchari berichtet, dass Ibn Umar sagte: „Grüßt Weintrinker nicht.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Verkehrt nicht mit Weintrinkern. Besucht sie nicht, wenn sie erkranken. Nehmt nicht an ihrem Totengebet teil. Wenn der Weintrinker am Tag der Auferstehung auf dem Feld der Auferstehung erscheint, wird seine Zunge über seiner Brust hängen und Speichel wird daraus herabtropfen. Jeder, der ihn sieht, wird ihn verabscheuen und verfluchen, und alle werden ihn als Weintrinker erkennen.“
Einige muslimische Gelehrte sagten: „Der Grund dafür, dass es verboten ist, einen Weintrinker zu besuchen, wenn er erkrankt ist, und ihn zu grüßen, liegt darin, dass der Weintrinker ein Frevler und Verfluchter ist. Allah und Sein Gesandter haben ihn verflucht. Wenn er jedoch bereut, wird Allah ihm vergeben.“
Umm Salama sagte: „Als eine meiner Töchter erkrankte, bereitete ich zu ihrer Behandlung etwas Wein zu. Zu dieser Zeit betrat der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mein Haus und sagte: ‚O Umm Salama! Was geschieht hier?‘ Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs! Ich behandle damit meine Tochter.‘ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Allah, der Erhabene, hat in dem, was Er meiner Umma verboten hat, keine heilende Wirkung vorgesehen.‘“
Abu Musa sagte: Dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wurde etwas Saft gebracht, der in einem Krug aufbewahrt worden war. Dieser Saft war teilweise verdorben. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wirf diesen Krug gegen die Wand, denn das Getränk darin ist das Getränk derjenigen, die Allah und das Jenseits verleugnen.“
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wenn jemand, der einen Vers aus Allahs Buch in seiner Brust bewahrt, Wein trinkt, wird am Tag der Auferstehung jeder einzelne Buchstabe dieses Verses als Kläger gegen ihn vor ihn treten und ihn vor Allah als Angeklagten hinstellen. Und wehe demjenigen, dessen Kläger am Tag der Auferstehung der Koran sein wird.“
Der Gesandte (s.a.w.) sagte in einem weiteren Hadith: „Wenn sich eine Gruppe von Menschen auf der Welt im Konsum eines berauschenden Getränks vereint, wird Allah sie in der Hölle versammeln. Danach werden sie sich alle gegenseitig dafür beschuldigen, einander zum Konsum dieses Rauschmittels verleitet zu haben. Jeder wird zum anderen sagen: Du warst es, der mich zum Konsum dieser verbotenen Sache angestiftet hat.“
Der Gesandte (s.a.w.) sagte ferner: „Wer Alkohol trinkt, dem wird Allah in der Hölle ein derart tödliches Gift zu trinken geben, dass, sobald er den Giftbecher an den Mund führt, noch bevor er das Gift trinkt, das Fleisch seines Gesichts in den Becher fallen wird. Nachdem er das Gift getrunken hat, werden sich das gesamte Fleisch und die Haut seines Körpers ablösen. Wegen seines Gestanks werden alle Bewohner der Hölle Qualen erleiden. Wisset: Der Alkoholtrinker, der Alkoholproduzent, der Transporteur und Lieferant, der Käufer und Verkäufer sowie jeder, der den Verkaufserlös daraus verzehrt, sind allesamt an dessen Sünde beteiligt. Allah wird von ihnen weder das Gebet noch das Fasten noch die Hadsch annehmen, solange sie nicht bereuen. Wenn jemand stirbt, ohne zu bereuen, wird Allah ihn für jeden Schluck Alkohol, den er getrunken hat, Blut und Eiter der Bewohner der Hölle trinken lassen. Wisset: Jede berauschende und betäubende Substanz gilt als Alkohol, und jeglicher Alkohol ist haram.“
In einem Hadith heißt es, dass die Wächter der Hölle die Alkoholtrinker von der Sirat-Brücke herunterreißen werden. Das schmutzige Getränk, das ihnen in der Hölle zu trinken gegeben wird, würde, wenn es auf den Himmel fiele, durch seine Hitze den gesamten Himmel in Brand setzen und zu Asche verbrennen lassen.
Hadhrat Ibn Masʿud (r.a.) sagte: „Wenn ein Alkoholtrinker stirbt, nagelt ihn auf ein Stück Holz und begrabe ihn. Öffne später das Grab und sieh nach. Wenn du feststellst, dass sich sein Kopf nicht von Westen abgewandt hat, dann nimm ihn vom Pfahl und begrabe ihn auf gewöhnliche Weise. Andernfalls lass ihn weiterhin aufgespießt.“
Einmal besuchte Hadhrat Fudail ibn Iyad einen seiner im Sterben liegenden Schüler und forderte ihn auf, die Kalima zu sprechen. Doch er konnte die Kalima nicht sprechen. Immer wieder lehrte er ihn die Kalima. Aber er sagte: „Ich kann die Kalima nicht sprechen. Und ich habe keinerlei Beziehung zur Kalima.“ Fudail ging weinend von ihm fort. Einige Tage später sah er ihn im Traum. Er sah, dass man ihn in Richtung Hölle zerrte. Er fragte: „Was hat dir das Wissen um die Kalima geraubt?“ Er antwortete: „Einmal wurde ich krank. Der Arzt sagte mir, ich solle zur Behandlung Alkohol trinken. Deshalb trank ich Alkohol.“ Wenn dies nun schon der Zustand eines Menschen ist, der Alkohol zu medizinischen Zwecken trinkt, wie muss dann erst der Zustand dessen sein, der aus Vergnügen und unter dem Einfluss der Sucht Alkohol trinkt? Schon der Gedanke daran lässt einen erschaudern.
Neben Alkohol gibt es einige berauschende Substanzen in flüssiger oder fester Form, deren Verzehr oder Genuss einen Rausch hervorruft, Vernunft und Gemütszustand vorübergehend oder dauerhaft verändert, teilweise oder vollständig betrunken macht, übermäßige sexuelle Erregung verursacht und zum Ehebruch verleitet, den Charakter gewalttätig macht und zu Beschimpfungen, Schlägereien oder Unruhen anstiftet, den Konsumenten vom Gebet, Fasten und anderen Gottesdiensten abhält und bei übermäßigem Konsum sogar zu seinem Tod führen kann. Ganja, Bhang, Opium, Palmwein, Heroin, Haschisch und ähnliche inländische oder ausländische Substanzen fallen unter die berauschenden Mittel. Sie alle sind haram. Mit dem eindeutigen Satz „Alle berauschenden Substanzen sind haram, unabhängig davon, ob ihre Menge groß oder klein ist“ erklärte der Gesandte (s.a.w.) sie vollständig für haram, und die schariatisch vorgeschriebene Strafe für einen Alkoholtrinker – achtzig Peitschenhiebe – steht jedem Konsumenten berauschender Mittel zu.
Eine Begebenheit: Ein junger Mann kam weinend zu dem umayyadischen Herrscher ʿAbd al-Malik ibn Marwan und sagte: „O Befehlshaber der Gläubigen, ich pflegte Gräber auszuheben und die Leichentücher der Toten zu stehlen. Als ich ein Grab aushob, sah ich, dass der darin liegende Mensch die Gestalt eines Schweins angenommen hatte. Aus Angst wollte ich das Grab verlassen und fortgehen, da ertönte plötzlich eine Stimme aus dem Verborgenen: „Du gehst fort.
„Weißt du, warum dieser Mann in ein Schwein verwandelt wurde?“ Ich sagte: „Nein.“ Mir wurde gesagt: „Er trank Alkohol und starb, ohne zu bereuen. In diesem Zustand wird er bis zum Tag der Auferstehung bestraft werden.“ Möge Allah uns vor dieser schrecklichen Sünde bewahren.
21. Glücksspiel
Der erhabene Allah sagt: „O ihr Gläubigen! Wein, Glücksspiel, das Opfern auf Altären im Namen von Götzen und das Wahrsagen durch Lotterie sind ein unreines Werk des Satans. Haltet euch davon fern, damit ihr Erfolg habt. Durch Wein und Glücksspiel will der Satan Feindschaft und Hass unter euch säen und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr euch nun davon enthalten?“ (Sure al-Māʾida)
Jede Art des Glücksspiels ist in diesem Vers verboten worden, ganz gleich, ob es mit Schach, Karten, Würfeln, Spielsteinen oder irgendwelchen anderen Dingen gespielt wird. Im Grunde fällt dies unter die unrechtmäßige Aneignung und Plünderung des Vermögens anderer Menschen. Allah, der Erhabene, hat dies in folgendem Vers der Sure al-Baqara verboten: „Verzehrt nicht gegenseitig euer Vermögen auf unrechtmäßige Weise.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte in einem Hadith: „Manche Menschen greifen auf unrechtmäßige Weise in das Vermögen anderer ein. Für sie gibt es die Strafe der Hölle.“ (Sahih al-Buchari) In einem anderen Hadith aus Sahih al-Buchari heißt es, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand vorschlägt oder dazu einlädt: ‚Komm, ich spiele mit dir Glücksspiel‘, dann soll er Sadaqa geben (damit ihm seine Sünde vergeben wird).“ Wenn man also schon für bloße Worte über Glücksspiel Sadaqa oder eine Sühneleistung entrichten muss, dann bedenken Sie einmal, welche Folgen erst das tatsächliche Spielen haben kann!
Wenn Spiele wie Karten oder Schach frei von finanziellen Einsätzen sind und lediglich der Unterhaltung dienen, besteht darüber Meinungsverschiedenheit. Nach einigen sind sie haram, nach anderen halal. Wenn jedoch finanzielle Einsätze damit verbunden sind, sind sich die Gelehrten und Imame aller Rechtsschulen darin einig, dass es haram ist. Über das Verbot von Glücksspielen wie Mard oder Würfelspielen herrscht unter den Imamen Einigkeit.
Denn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Wer Würfel spielt, ist, als hätte er seine Hand in Schweinefleisch und Schweineblut getaucht und darin gefärbt.“ (Muslim) In einem von Sahih al-Buchari überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Wer Würfel spielt, ist Allah und dem Gesandten ungehorsam.“ Hadhrat Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: „Würfelspiel ist eine Art Glücksspiel und ebenso haram wie das Polieren mit Schweinefett.“
Nach der Mehrheit der Gelehrten ist Schach haram, unabhängig davon, ob dabei etwas als Pfand hinterlegt wird und somit eine finanzielle Gewinn- oder Verlustpflicht besteht oder nicht. Wenn jedoch ein Pfand hinterlegt wird und vorgesehen ist, dass das Pfand des unterlegenen Spielers eingezogen wird, also finanzielle Einsätze damit verbunden sind, ist es nach übereinstimmender Auffassung Glücksspiel und haram. Auch wenn kein Pfand und keine finanziellen Einsätze damit verbunden sind, ist Schach nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten haram. Nur Imam asch-Schāfiʿī hielt es unter der Bedingung für halal, dass es zu Hause gespielt wird und weder zum Nachholen eines versäumten Gebets noch zur Vernachlässigung irgendeiner anderen verpflichtenden religiösen Pflicht führt. Imam an-Nawawi erteilte entsprechend dieser Auffassung Imams asch-Schāfiʿīs Rechtsgutachten. Zugleich urteilte er, dass Schach gegen Entgelt oder einen Preis als Glücksspiel einzustufen sei.
Der Beweis derjenigen Gelehrten, die Schach für haram erklären, ist diese Aussage aus dem dritten Vers der Sure al-Māʾida: „Wa an tastāqsimū bil-azlām.“ Imam Sufyan und Wakiʿ ibn al-Dscharrāh erklärten, dass „Azlām“ Schach bedeute. Hadhrat Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: „Schach, oder Schatranj, ist das Glücksspiel der Nichtaraber.“ Eines Tages kam Hadhrat Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) an einer Gruppe von Menschen vorbei, die Schach spielten. Als er sie sah, sagte er: „Was ist das, worüber ihr so nachdenklich vertieft seid? Es wäre besser, ein loderndes Feuer zu berühren, als diese Dinge anzufassen. Bei Allah, ihr seid nicht dafür erschaffen worden.“ Hadhrat Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte außerdem: „Niemand ist ein größerer Lügner als ein Schachspieler. Er sagt: ‚Ich töte‘, obwohl er niemanden getötet hat. Er sagt: ‚Es ist gestorben‘, obwohl nichts gestorben ist.“ Hadhrat Abu Musa al-Aschʿari (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: „Niemand außer einem Sünder spielt Schach.“ Imam Ishaq ibn Rahwayh wurde gefragt, ob er etwas gegen das Schachspiel einzuwenden habe. Er sagte: „Schach ist durch und durch verwerflich.“ Man sagte zu ihm: „Die Soldaten einer Festung spielen Schach, um sich auf den Krieg vorzubereiten.“ Er antwortete: „Das ist eine sündhafte Handlung.“ Muhammad ibn Kaʿb al-Qurazi antwortete auf eine Frage zum Schachspiel: „Der geringste Schaden des Schachspiels besteht darin, dass der Schachspieler am Tag der Auferstehung mit den Anhängern des Irrweges versammelt werden wird.“
Hadhrat Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) hielt Schach für schlimmer als Würfelspiel, und Imam Malik (Allah erbarme sich seiner) setzte Schach mit Würfelspiel gleich; beide erklärten beides für haram. Imam Malik sagte außerdem: „Ich habe gehört, dass Hadhrat Ibn Abbas der Verwalter des Vermögens eines Waisen war. Als er in diesem Vermögen Schachspielutensilien fand, verbrannte er sie. Wäre Schachspielen erlaubt, hätte er dem Vermögen des Waisen keinen solchen Schaden zugefügt. Weil er es für haram hielt, konnte er dies tun, so wie es verpflichtend ist, Wein aus dem Besitz eines Waisen auszugießen, wenn sich dort welcher befindet.“ Nach Ibrahim an-Nachaʿi (Allah erbarme sich seiner) ist Schach ein verfluchtes Spiel. In einem Hadith sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Allah wirft jeden Tag 360 (dreihundertsechzig) Blicke der Barmherzigkeit auf Seine Schöpfung. Wer Schach spielt, erhält keinen einzigen dieser Blicke.“ Hadhrat Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Wenn ihr an Menschen vorbeikommt, die in Schach, Würfelspiel und anderen Spielen versunken sind, die Trägheit erzeugen, grüßt sie nicht mit dem Salam. Denn wenn sie in ihr Spiel vertieft sind, versammelt sich der Satan mit seinen Gefolgsleuten unter ihnen. Sobald jemand das Spiel verlässt und fortgeht, wendet der Satan sich von ihm ab. Denn der Satan und seine Gefolgsleute hassen ihn. Wenn die Schachspieler nach dem Spiel zerstreut auseinandergehen, gehen sie wie Hunde umher, deren Bäuche mit dem Fleisch von Aas gefüllt sind.“ In einem anderen Hadith sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Die Schachspieler werden am Tag der Auferstehung eine schwere Strafe erleiden.“
22. Verleumdung keuscher Frauen
Allah, der Erhabene, sagt: „Diejenigen, die keusche und arglose gläubige Frauen verleumden, sind im Diesseits und im Jenseits verflucht, und für sie ist an jenem Tag eine schwere Strafe bestimmt, an dem ihre Zungen, ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis über ihre Taten ablegen werden.“ (Sure an-Nur) „Diejenigen, die keusche Frauen beschuldigen und danach nicht vier Zeugen beibringen, peitscht mit achtzig Hieben aus und nehmt ihre Zeugenaussage niemals an. Sie sind die Frevler.“ (Sure an-Nur)
In diesen Versen hat Allah, der Erhabene, unmissverständlich klargestellt, dass derjenige, der eine keusche Frau der Unzucht und schändlicher Handlungen beschuldigt, im Diesseits und im Jenseits verflucht ist und für ihn eine schwere Strafe bestimmt wurde. Seine Strafe auf Erden besteht darin, dass er mit achtzig Peitschenhieben (mit einem speziell dafür gefertigten Schlagstock) ausgepeitscht wird; und seine Zeugenaussage wird niemals angenommen, selbst wenn er wahrhaftig ist. In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dazu aufforderte, sich von den sieben größten schweren Sünden fernzuhalten. Eine dieser sieben Sünden ist die Verleumdung keuscher und argloser muslimischer Frauen durch den Vorwurf der Unzucht. Es gibt verschiedene Arten der Verleumdung, zum Beispiel, dass man eine unschuldige muslimische Frau mit Worten wie „Du Unzüchtige, du Hure, du Unkeusche“ anspricht, ihren Ehemann mit „Du Ehemann einer Unzüchtigen oder einer Hure“ oder ihr Kind mit „Du Bastard, du Bastardin, du Kind einer Hure oder einer Unzüchtigen“ beschimpft und Ähnliches. Es sei darauf hingewiesen, dass derjenige, der ohne Beweis eine Frau oder einen Mann der Unzucht beschuldigt, unabhängig davon, in welcher Ausdrucksweise dies geschieht und ob die beschuldigte Person frei oder Sklave beziehungsweise Sklavin ist, auf Antrag der geschädigten Person mit achtzig Peitschenhieben bestraft wird.
(Das Thema der Verleumdung im Zusammenhang mit anderen Sünden außer der Unzucht wird später gesondert behandelt werden. Denn obwohl es sich dabei um schwere Sünden handelt, ist für sie keine bestimmte weltliche Strafe festgelegt. Der Übersetzer)
Bedauerlicherweise verbreiten gewöhnlich unwissende Muslime derartige schändliche Äußerungen und werden dadurch im Diesseits und im Jenseits verflucht und einer Strafe ausgesetzt. Deshalb hat der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dazu aufgefordert, die Zunge zu zügeln. In einem von Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Manche Menschen werden wegen einiger Worte, die sie ohne Zeugnis und Beweis äußern, so tief in die Hölle geworfen, dass die Entfernung von dort bis zum Ort des Sonnenaufgangs größer ist als die Entfernung zwischen dem Ort des Sonnenuntergangs und dem Ort des Sonnenaufgangs.“ Als er dies hörte, sagte Muadh ibn Dschabal: „O Gesandter Allahs! Werden wir auch wegen unserer Worte bestraft?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „O Muadh! Gibt es etwas anderes, das die Menschen kopfüber in die Hölle stürzt, außer den Sünden, die mit ihrem Mund begangen werden?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll entweder schweigen oder Gutes sagen.“ Auch in diesem Vers des edlen Koran wird eindringlich vor der Zunge gewarnt: „Kein Wort spricht er aus, ohne dass bei ihm ein stets bereiter Wächter ist, der es aufschreibt.“ (Sure Qaf) Uqba ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „O Gesandter Allahs! Wie kann man Rettung erlangen?“ Er sagte: „Hüte deine Zunge; lass die Weite deines Hauses dir genügen (das heißt: Begehre nicht nach dem Besitz anderer); weine über deine Sünden und denke daran, dass hartherzige Menschen am weitesten von Allah entfernt sind.“ (Abu Dawud und at-Tirmidhi)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Der von Allah am meisten verabscheute Mensch ist derjenige, der schändliche Worte äußert.“ (at-Tirmidhi) Aus diesem Hadith lässt sich leicht erkennen, wie verabscheuungswürdig dann erst Menschen sind, die sich schändlichen Handlungen hingeben. Er sagte außerdem: „Wer mir gegenüber dafür bürgt, das zu bewahren, was zwischen seinen beiden Kiefern liegt (die Zunge, die Zähne und der Schlund), und das, was zwischen seinen beiden Schenkeln liegt (das Geschlechtsorgan), dem bürge ich für das Paradies.“
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass diese strenge gesetzliche Einschränkung der öffentlichen Äußerung eines Unzuchtsvorwurfs ohne vier Augenzeugen gerade zum Schutz der Ehre charaktervoller und sittsamer Menschen sowie zur Verhinderung der Verbreitung von Unmoral in der Gesellschaft auferlegt wurde. Es ist nicht das Ziel der Scharia, dadurch die tatsächlichen Unzüchtigen zu schützen. (Allah bewahre uns davor.) Gegen die tatsächlichen Schuldigen muss nach den ordnungsgemäßen Regeln bei Gericht Anklage erhoben werden.
23. Veruntreuung staatlichen Eigentums
Auch die Veruntreuung unmittelbar aus der Staatskasse und aus den Zakat-Mitteln fällt darunter. Allah, der Erhabene, sagt: „Wahrlich, Allah liebt die Verräter nicht.“ (Sure at-Tauba) „Keinem Propheten steht es zu, staatliches Eigentum zu veruntreuen. Wer veruntreut, wird am Tag der Auferstehung mit dem, was er veruntreut hat, erscheinen.“ (Sure Al-i-Imran)
Abū Huraira (r.) berichtet, dass der Gesandte (s.) eines Tages eine Ansprache hielt. In dieser Ansprache erwähnte er die Veruntreuung staatlichen Eigentums mit großem Nachdruck. Dann sagte er: „Ich möchte am Tag der Auferstehung keinen von euch in einem Zustand sehen, in dem er ein Kamel auf seinem Nacken trägt und dieses Kamel laut schreit. Dann wird dieser Mann zu mir sagen: O Gesandter Allahs, rette mich! Ich aber werde sagen: Ich bin nicht in der Lage, dir irgendwie zu helfen; ich habe dir Allahs Gesetz bereits mitgeteilt. Ich möchte am Tag der Auferstehung keinen von euch in einem Zustand sehen, in dem er ein Pferd auf seinem Nacken trägt und dieses laut wiehert. Dieser Mann wird zu mir sagen: O Gesandter! Rette mich! Ich werde sagen: Ich bin nicht in der Lage, dir zu helfen; ich habe dir Allahs Gesetz bereits mitgeteilt. Ich möchte am Tag der Auferstehung keinen von euch in einem Zustand sehen, in dem er eine Ziege auf seinem Nacken trägt und diese laut meckert. Dieser Mann wird zu mir sagen: O Gesandter! Rette mich! Ich werde sagen: Ich bin nicht in der Lage, dir zu helfen. Ich habe dir Allahs Gesetz bereits mitgeteilt. Ich möchte keinen von euch in einem Zustand sehen, in dem er ein schreiendes Tier auf seinem Nacken trägt. Dieser Mann wird zu mir sagen: O Gesandter! Rette mich! Ich werde sagen: Ich bin nicht in der Lage, dir zu helfen. Ich habe dir Allahs Gesetz bereits mitgeteilt. Ich möchte am Tag der Auferstehung keinen von euch in einem Zustand sehen, in dem er einen Haufen Kleidung auf seinem Nacken trägt und zu mir sagt: O Gesandter! Rette mich! Ich aber werde sagen: Ich bin nicht in der Lage, dir zu helfen. Ich habe dir Allahs Gesetz bereits mitgeteilt. Ich möchte am Tag der Auferstehung keinen von euch in einem Zustand sehen, in dem er einen stummen Gegenstand (Gold und Silber) auf seinem Nacken trägt und sagt: O Gesandter! Rette mich! Ich aber werde sagen: Ich bin nicht in der Lage, dir zu helfen. Ich habe dir Allahs Gesetz bereits mitgeteilt.“ (Sahih Muslim)
Wer immer etwas von diesen Gütern an sich nimmt, nachdem sie als Kriegsbeute (Vermögen der Staatskasse) eingetroffen sind, aber bevor sie offiziell verteilt wurden, oder aus dem Bayt al-Māl, oder aus den nach ihrer Sammlung als Zakāt bestimmten Mitteln, ohne die Erlaubnis des zuständigen Beamten oder Verantwortlichen, dessen Nacken wird am Tag der Auferstehung damit belastet werden. Im heiligen Koran wird darauf hingewiesen: „Wer veruntreut, wird das Veruntreute mit sich bringen.“
Der Gesandte (s.) sagte: „Wenn jemand auch nur eine Nadel oder einen Faden von den im Namen der Regierung eingezogenen Gütern bei sich hat, soll er ihn abgeben. Hütet euch vor Veruntreuung, denn der Veruntreuende wird am Tag der Auferstehung schmachvoller Erniedrigung ausgesetzt sein.“ Ein Gefährte namens Ibn al-Latbiyya wurde einmal mit dem Einzug der Zakāt und der Almosen beauftragt. Nachdem er einige Almosen eingezogen hatte, kam er zum Gesandten (s.). Auf einige Dinge zeigend sagte er: „Das ist für euch.“ Auf andere Dinge zeigend sagte er: „Das wurde mir als Geschenk gegeben.“ Sobald der Gesandte (s.) dies hörte, bestieg er die Kanzel der Moschee und hielt nach dem Lob Allahs folgende Ansprache: „Bei Allah, keiner von euch soll sich etwas ohne rechtmäßigen Anspruch aneignen. Sonst wird er am Tag der Auferstehung mit diesem Gegenstand erscheinen und ihn tragen. Wer an jenem Tag ein laut schreiendes Kamel, eine Kuh oder eine Ziege auf seinem Nacken trägt und so vor Allah erscheint, den werde ich nicht anerkennen.“ Danach hob er seine Hände und sagte: „O Allah! Habe ich deine Anweisung übermittelt?“ (In einer anderen Überlieferung heißt es, dass der Gesandte (s.) zu dem Einnehmer sagte: Wenn du nicht als staatlicher Einnehmer gegangen wärst und zu Hause geblieben wärest, hätte dir dann jemand ein Geschenk gegeben?) (Sahih al-Buchārī und Sahih Muslim)
Abū Huraira (r.) berichtet: Wir zogen mit dem Gesandten (s.) nach Chaibar (das daraufhin durch uns erobert wurde). Dort fanden wir unter der Kriegsbeute weder Gold noch Silber. Wir fanden nur Lebensmittel und Kleidung. Danach zogen wir nach Wādī al-Qurā weiter. Beim Gesandten (s.) befand sich ein Sklave, den ihm ein Mann aus Banū Dschudhām gegeben hatte (er war unter dem Namen Rifāʿa ibn Zaid aus dem Stamm Banū Dschubayb bekannt). Als wir im Tal Rast machten, hielt sich der Sklave des Gesandten (s.) bei den Kamelen des Zuges auf. In diesem Augenblick wurde er von einem Pfeil getroffen, der von irgendwoher abgeschossen worden war, und starb. Wir sagten: O Gesandter Allahs! Welch Glück für diesen Mann, dass er den Märtyrertod erlitten hat. Der Gesandte (s.) sagte: „Keineswegs. Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben liegt, schwöre ich: Er hat eine Decke aus der Kriegsbeute genommen, obwohl sie ihm nicht offiziell zugeteilt worden war. Diese Decke wird an seinem Körper als Feuer brennen.“ Als die Gefährten dies hörten, wurden sie äußerst erschrocken und verängstigt. Wer ein oder zwei Schuhriemen besaß, brachte sogar diese und gab sie ab (und sagte: Ich habe sie am Tag der Schlacht von Chaibar gefunden). Der Gesandte (s.) sagte: „Ein oder zwei Schuhriemen gehören zum Feuer.“ (Mālik, Ahmad, Abū Dāwūd, an-Nasāʾī, Ibn Māǧa, al-Buchārī und Muslim)
Abdullah ibn Umar (r.) berichtet, dass während einer Reise ein Mann namens Kirkira zur Bewachung des Gepäcks des Gesandten (s.) eingesetzt wurde. Als er starb, sagte der Gesandte (s.): „Er gehört zu den Bewohnern der Hölle.“ Als die Leute ihn besichtigten, stellten sie fest, dass er einen Mantel veruntreut hatte. Zaid ibn Chālid al-Dschuhanī (r.) berichtet, dass ein Mann in der Schlacht von Chaibar etwas veruntreute. Als er später starb, verrichtete der Gesandte (s.) nicht das Totengebet für ihn. Er sagte: „Euer Gefährte hat Vermögen auf Allahs Weg veruntreut.“ Wir durchsuchten seine Sachen und fanden ein Seidengewand im Wert von zwei Dirham, das er im Krieg von den Juden erbeutet hatte. Imam Ahmad sagt: Soweit ich weiß, hat der Gesandte (s.) außer für einen Veruntreuenden und einen Selbstmörder für niemanden das Totengebet unterlassen. Der Gesandte (s.) sagte außerdem: „Die Geschenke, die Beschäftigte erhalten, gehören zur Veruntreuung.“ (Sahih Muslim)
Der Gesandte (s.) sagte außerdem: So wie Allah ein Gebet ohne rituelle Reinheit nicht annimmt, nimmt Er auch keine Almosen aus veruntreutem Vermögen an. (Sahih Muslim)
Über die Veruntreuung gibt es noch viele weitere Hadithe. Einige dieser Hadithe werden im Kapitel über das Unrecht behandelt werden. Das Unrecht wird in drei Kategorien eingeteilt, und zwar:
Erstens: jemandem zu Unrecht sein Vermögen wegzunehmen.
Zweitens: jemandem durch Tötung, Schläge oder Verletzung Unrecht zuzufügen.
Drittens: jemandes Ehre durch Beschimpfungen, Verwünschungen, üble Nachrede und falsche Anschuldigungen zu verletzen. In seiner Ansprache anlässlich der Abschiedspilgerfahrt erklärte der Gesandte (s.) all diese Handlungen für verboten und sagte: „Wisset: Euer Blut, euer Vermögen und eure Ehre sind euch ebenso heilig, wie dieser Tag in diesem Monat in dieser Stadt heilig ist.“ (Sahih al-Buchārī und Sahih Muslim)
24. Diebstahl begehen
Allah, der Erhabene, sagt: „Ob Dieb oder Diebin – schneidet ihnen die Hände ab als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als Strafe von Allah. Allah ist allmächtig und weise.“ (Sure al-Māʾida)
Im Zusammenhang mit der Auslegung dieses Verses sagte Ibn Schihāb: Allah hat für das Verbrechen des Entwendens des Eigentums anderer die Strafe des Handabhackens vorgeschrieben. Er ist mächtig darin, den Dieb zu bestrafen, und weise darin, das Handabhacken verpflichtend zu machen.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Kein Dieb stiehlt, während er gläubig ist. Wenn er jedoch Buße tut, bleibt sein Glaube bestehen.“ (Abū Dāwūd, at-Tirmidhī)
Hazrat Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bei einem Diebstahl von Waren im Wert von drei Dirham die Hand abhacken ließ. (Sahih al-Buchārī, Sahih Muslim) Hazrat ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ließ bei einem Diebstahl von einem Vierteldinar oder mehr die Hand abhacken. (Sahih al-Buchārī, Sahih Muslim) In mehreren Hadithen wird überliefert, dass die Hand bei einem Diebstahl von weniger als einem Vierteldinar oder drei Dirham nicht abgehackt wird. Damals entsprach ein Dinar zwölf Dirham. Doch unabhängig davon, wie groß der Wert des Diebesguts ist und ob der Diebstahl die Strafe des Handabhackens rechtfertigt oder nicht, ist er in jedem Fall eine große Sünde und ein abscheuliches Verbrechen.
In einem von Sahih al-Buchārī und Sahih Muslim überlieferten Hadith berichtet Hazrat ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dass eine Frau aus dem Stamm Banū Machzūm verschiedene Gegenstände entlieh und dies später leugnete. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ordnete an, ihr die Hand abzuhacken. Ihre Angehörigen kamen zu Usāma, dem Sohn von Zaid, dem Adoptivsohn des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), und baten ihn, sich für die Begnadigung dieser Frau einzusetzen. Als Usāma Fürsprache einlegte, sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „O Usāma! Ich möchte dich nicht dabei sehen, wie du dich für eine von Allah, dem Erhabenen, festgelegte Strafe einsetzt.“ Danach hielt er eine Ansprache, während er sich an die versammelte Menge wandte, und sagte: „Eure früheren Völker wurden nur deshalb vernichtet, weil sie einen angesehenen Menschen, wenn er stahl, davonkommen ließen, während sie einem schwachen Menschen, wenn er stahl, die Hand abhackten. Bei Allah, wenn selbst Fātima, die Tochter Muhammads (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), gestohlen hätte, würde ich ihr die Hand abhacken.“ Danach wurde der Frau aus Banū Machzūm die Hand abgehackt.
In einem von at-Tirmidhī, Abū Dāwūd, an-Nasāʾī und Ibn Māǧa überlieferten Hadith berichtet Hazrat ʿAbd ar-Rahmān ibn Ǧarīr: Wir fragten Fuḍāla ibn ʿUbaid, ob es zur Sunna des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gehöre, dem Dieb nach dem Abhacken seiner Hand die abgetrennte Hand um die Schulter zu hängen. Er sagte: Ja, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hatte dem Dieb die abgetrennte Hand um die Schulter gehängt.
Die Gelehrten sagen: Die Reue des Diebes ist nicht von Nutzen, solange er die gestohlene Sache ihrem Eigentümer nicht zurückgibt. Wenn er jedoch arm ist, kann er den Eigentümer um Vergebung bitten.
25. Raubüberfälle begehen
Allah, der Erhabene, sagt: „Die einzige Strafe für diejenigen, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und auf der Erde Unheil verbreiten, besteht darin, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen die Hände und Füße an entgegengesetzten Seiten abgehackt werden oder dass sie aus dem Land vertrieben werden. Das ist ihre Schande im Diesseits. Und im Jenseits erwartet sie eine gewaltige Strafe.“ (Sure al-Māʾida)
Imam al-Wāḥidī sagt in der Auslegung des oben genannten Verses: „Gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg zu führen“ bedeutet, sich Allah und dem Gesandten zu widersetzen und ihre Gebote und Verbote zu missachten. Wer die Gebote missachtet, befindet sich in Wirklichkeit im Krieg und im Aufruhr. „Auf der Erde Unheil zu verbreiten“ bedeutet, durch Mord und die gewaltsame Aneignung von Vermögen Unheil zu verbreiten. Wer gegen die Gläubigen zu den Waffen greift, gilt als jemand, der gegen Allah und den Gesandten rebelliert und ihnen den Krieg erklärt. Imam Mālik, Imam asch-Schāfiʿī und Imam al-Auzāʿī vertraten diese Ansicht. Die wiederholte Verwendung des Wortes „oder“ bedeutet, dass die islamische Regierung die freie Wahl hat, eine dieser Maßnahmen anzuwenden. Das heißt: Sie kann ihn töten, ihn kreuzigen oder ihn ausweisen. Dies ist die Ansicht von Ibn ʿAbbās, al-Hasan, Saʿīd ibn al-Musayyab und Mudschāhid. Nach Imam ʿAtāʾ bedeutet dies jedoch nicht freie Wahl, sondern eine Bestrafung entsprechend dem Ausmaß des Verbrechens. Einem Räuber, der sowohl mordet als auch Vermögen raubt, werden beide Strafen auferlegt: Er wird getötet und anschließend gekreuzigt. Ein Räuber, der Vermögen raubt, aber niemanden tötet, dessen Hände und Füße werden nur an entgegengesetzten Seiten abgehackt. Ein Räuber, der ausschließlich Blut vergießt, aber kein Vermögen raubt, wird getötet. Wer weder mordet noch Vermögen raubt, aber mit Waffen oder auf andere Weise Terror verbreitet, wird aus dem Land vertrieben. Dies ist die Ansicht der schāfiʿitischen Rechtsschule. Imam asch-Schāfiʿī sagt ferner, dass jeder entsprechend dem Ausmaß seines Verbrechens bestraft wird. Wer sowohl die Todesstrafe als auch die Kreuzigung verdient, wird zunächst getötet oder dreimal gekreuzigt und wieder abgenommen, damit die Abscheulichkeit seiner Strafe deutlich zum Ausdruck kommt. Wer nur die Todesstrafe verdient, wird getötet und seine Leiche seinen Angehörigen übergeben. Wer nur die Strafe des Abhackens verdient, dem wird zunächst die rechte Hand abgehackt. Wenn er erneut stiehlt oder einen Raubüberfall begeht, wird ihm der linke Fuß abgehackt. Begeht er dieses Verbrechen erneut, wird ihm die linke Hand abgehackt. Denn in einem von Abū Dāwūd und an-Nasāʾī überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wenn er zum ersten Mal stiehlt, hackt ihm die Hand ab; wenn er zum zweiten Mal stiehlt, hackt ihm den Fuß ab; wenn er erneut stiehlt, hackt ihm die Hand ab; wenn er erneut stiehlt, hackt ihm den Fuß ab.“
Während des Kalifats von Abū Bakr und ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen) wurde entsprechend diesem Hadith verfahren, und kein einziger Gefährte widersprach dem.
Zur Auslegung der Aussage im Vers „oder dass sie aus dem Land vertrieben werden“ sagt Ibn ʿAbbās (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): Bei jemandem, dessen Festnahme nicht möglich ist, soll die Regierung bekannt geben, dass jeder, der ihn fassen kann, ihn töten soll. Wer jedoch gefasst wird, muss festgenommen und ins Gefängnis gebracht werden. Dadurch wird ihm die Möglichkeit genommen, im Land umherzuziehen und weitere Verbrechen zu begehen, und dies ist seine Vertreibung.
Tatsächlich ist bereits die bloße Androhung von Mord und die Verbreitung von Terror eine große Sünde. Wenn jemand darüber hinaus auch noch Gegenstände raubt und Menschen verletzt oder tötet, begeht er gleich mehrere große Sünden auf einmal. Außerdem sind solche Verbrecher gewöhnlich auch mit anderen großen Sünden wie Alkoholkonsum, Unzucht, Homosexualität und dem Unterlassen des Gebets befasst.
26. Falsche Eide schwören und bei jemand anderem als Allah schwören
Allah, der Erhabene, sagt: „Wahrlich, diejenigen, die Allah etwas versprechen und bei Ihm schwören und dafür einen geringen Vorteil erlangen, werden im Jenseits keinen Anteil haben. Allah wird nicht zu ihnen sprechen, sie nicht ansehen und sie nicht läutern. Außerdem erwartet sie eine schmerzhafte Strafe.“ (Āl ʿImrān)
Imam al-Wahidi sagt: Einst erhoben zwei Männer einander widersprechende Ansprüche auf das Eigentum an einem Grundstück und gingen beide zum Gesandten (s.a.w.), damit er ihren Streit schlichtete. Als der Beklagte im Begriff war, zur Bekräftigung seines Anspruchs einen Eid zu schwören, wurde sogleich dieser Vers offenbart. Daraufhin verzichtete er darauf, den Eid zu leisten, und erkannte das Eigentum des Klägers an dem Grundstück an.
In einem Hadith sagte der Gesandte (s.a.w.): Wer einen Eid schwört, um sich das Vermögen eines anderen anzueignen, obwohl er selbst nicht dazu berechtigt ist, wird Allah bei der Begegnung mit Ihm zornig vorfinden. Aschjas sagte: Der oben erwähnte Vers wurde in Bezug auf mich offenbart. Ich hatte mit einem Juden Streit um ein Grundstück.
Ich brachte ihn zum Gesandten (s.a.w.). Er fragte mich: Hast du Zeugen oder Beweise? Ich antwortete: Nein. Darauf sagte der Gesandte (s.a.w.) zu jenem Juden: Schwöre, dass dieses Grundstück dir gehört. Ich sagte: O Gesandter! Wenn du dem Juden die Möglichkeit gibst zu schwören, wird er schwören und mir mein Grundstück wegnehmen. Zu diesem Zeitpunkt wurde dieser Vers offenbart. Mit dem im Vers erwähnten „geringen Vorteil“ ist ein weltlicher Vorteil gemeint, um dessentwillen die Menschen gewöhnlich falsche Eide schwören.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nach dem islamischen Recht der Beklagte die Möglichkeit erhält, einen Eid zu leisten, wenn der Kläger vor Gericht keine geeigneten Zeugen oder Beweise vorlegen kann; auf der Grundlage dieses Eides entscheidet das Gericht den Streit. Daher ist der Eid in einem solchen Fall ein äußerst wirksames Mittel.
Von Hazrat Abdullah ibn Mas’ud (r.a.) wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte:
„Wer im Bewusstsein, dass ihm ein Vermögen nicht zusteht, auf dessen Anspruch schwört, wird Allah zornig vorfinden.“ Danach rezitierte der Gesandte (s.a.w.) diesen Vers: „Diejenigen, die Allahs Namen und ihre Eide für einen geringen Vorteil einsetzen …“
Hazrat Abu Umama (r.a.) sagte: Wir saßen beim Gesandten (s.a.w.).
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wer sich durch seinen Eid das Vermögen eines Muslims aneignet, dem bestimmt er die Hölle und verwehrt sich das Paradies. Ein Mann fragte: O Gesandter! Auch wenn es sich um etwas ganz Geringes handelt? Er sagte: „Selbst wenn es nur ein Zweig eines Baumes wäre.“ (Sahih Muslim, an-Nasa’i, Ibn Madscha)
In einem von Hazrat Abu Dharr überlieferten Hadith, der in Sahih Muslim, Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasa’i und Ibn Madscha enthalten ist, sagte der Gesandte (s.a.w.): „Mit drei Personen wird Allah am Tag der Auferstehung nicht sprechen, Er wird sie nicht läutern, und für sie gibt es eine schmerzhafte Strafe.“ Dies sagte er dreimal. Hazrat Abu Dharr sagte: „Sie sind wahrlich die am schwersten Verlustreichen und Unglückseligen.“
O Gesandter! Wer sind sie?“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Einer, der ein Gewand trägt, das bis zu den Knöcheln reicht, einer, der wegen einer Spende oder einer Wohltat, die er erwiesen hat, Vorwürfe macht, und einer, der seine Ware durch einen falschen Eid verkauft. Das heißt, er schwört fälschlicherweise auf einen höheren Kaufpreis der Ware oder gibt sie als ausländisches Produkt aus, damit er sie zu einem höheren Preis verkaufen kann, und verbirgt dabei durch einen falschen Eid die Mängel der Ware.
In einem anderen, in Sahih al-Bukhari überlieferten Hadith sagte der Gesandte (s.a.w.): Zu den großen Sünden gehören, Allah andere beizugesellen, die Eltern zu erzürnen, Selbstmord zu begehen und einen falschen Eid zu schwören. Ein absichtlich geschworener falscher Eid wird in der Terminologie der Scharia „Yamin Ghamus“, also ein versenkender Eid, genannt. Denn dieser Eid versenkt den Menschen in Sünde.
Manche sind der Ansicht, dass er so genannt wurde, weil er den Menschen ins Feuer versenkt.
Auch auf den Namen eines anderen als Allah zu schwören, gehört zu den großen Sünden. Dazu gehören beispielsweise ein Schwur beim Propheten, bei der Kaaba, bei den Engeln, beim Himmel, beim Wasser, beim Leben, bei einem anvertrauten Gut, bei der Seele, beim Kopf, beim Mausoleum von soundso und Ähnliches.
In einem Hadith, der in der Muwatta von Imam Malik, Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, den Sunan von Abu Dawud, der Jami’ von at-Tirmidhi, den Sunan von an-Nasa’i und den Sunan von Ibn Madscha überliefert ist, sagte der Gesandte (s.a.w.): „Allah hat euch verboten, bei euren Vorvätern zu schwören. Wenn ihr unbedingt schwören müsst, dann schwört bei Allah; andernfalls schweigt.“
In einem bei Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam): „Schwört nicht bei den Götzen oder bei euren Vätern und Vorfahren.“ Auch die Aussage „Wenn das, was ich sage, nicht wahr ist, bin ich nicht der Sohn von soundso“ gilt als Schwur bei den Vätern und Vorfahren. In einem von Abu Dawud, Ibn Majah und al-Hakim überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam): „Wer schwört: ‚Wenn das, was ich sage, nicht wahr ist, bin ich kein Muslim‘, bei dem wird, falls er ein Lügner ist, das eintreten, was er gesagt hat (er wird des Glaubens beraubt); und selbst wenn er die Wahrheit sagt, wird er nicht völlig sicher auf dem Weg des Islam bleiben können.“ In einem bei Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam): „Wenn jemand aus Gewohnheit irrtümlich bei jemand anderem als Allah schwört, soll er unverzüglich ‚La ilaha illallah‘ sagen.“
27. Unrecht und Unterdrückung
Unrecht und Unterdrückung können auf viele Arten verübt werden. Die häufigsten Formen sind der Entzug des Eigentums anderer, die gewaltsame Wegnahme fremden Besitzes, das Schlagen von Menschen, Beschimpfungen, ein Angriff auf jemanden ohne Provokation, die Schädigung seines Vermögens, seines Körpers und seiner Ehre sowie Grausamkeit gegenüber den Schwachen und anderes mehr.
Im Heiligen Quran sagt Allah in der Sure Ibrahim: „Halte Allah niemals für unachtsam gegenüber den Taten der Ungerechten. Allah gewährt ihnen nur bis zu einem bestimmten Tag Aufschub, an dem die Augen weit aufgerissen sein werden. Sie werden mit gesenkten Köpfen hastig davoneilen, ohne dass ihre Blicke zu ihnen zurückkehren, und ihre Herzen werden leer sein. Warne die Menschen vor dem Tag, an dem die Strafe über sie kommen wird. An jenem Tag werden die Ungerechten sagen: ‚Unser Herr, gewähre uns für kurze Zeit Aufschub, dann werden wir Deinem Ruf folgen und den Gesandten gehorchen.‘ Habt ihr nicht zuvor immer wieder geschworen, dass euch kein Untergang widerfahren werde? Ihr habt doch in den Wohnstätten derjenigen gewohnt, die sich selbst Unrecht zugefügt haben, und euch ist deutlich geworden, wie Ich mit ihnen verfuhr. Außerdem habe Ich euch viele Gleichnisse gegeben.“
In der Sure asch-Schura sagt Allah: „Nur gegen diejenigen kann vorgegangen werden, die den Menschen Unrecht zufügen.“ Im letzten Vers der Sure asch-Schura sagt Allah: „Die Ungerechten werden bald erfahren, welches Ende ihr Unrecht nehmen wird.“
Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte: „Allah gewährt dem Ungerechten lange Aufschub. Wenn Er ihn schließlich ergreift, lässt Er ihn nicht mehr entkommen.“ Danach rezitierte er diesen Vers: „So ist der Griff deines Herrn, wenn Er die Städte ergreift, während sie Unrecht tun. Wahrlich, Sein Griff ist schmerzhaft und unerbittlich.“ (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, Dschami at-Tirmidhi)
Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte außerdem: „Wenn jemand die Ehre seines Bruders verletzt oder ihm auf irgendeine andere Weise Unrecht getan hat, soll er noch heute dessen Vergebung erbitten und die Angelegenheit klären, bevor jener furchtbare Tag kommt, an dem es keine Wiedergutmachung durch Geld geben wird. Vielmehr werden, wenn er gute Taten besitzt, demjenigen, dem Unrecht widerfahren ist, entsprechend dem Maß seines Unrechts gute Taten von ihm übertragen. Besitzt er keine schlechten Taten, werden ihm stattdessen die schlechten Taten des Unterdrückten auferlegt.“ (Sahih al-Bukhari und Dschami at-Tirmidhi)
In einem Hadith Qudsi sagte der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam), dass Allah gesagt hat: „O Meine Diener! Ich habe Unrecht Mir selbst gegenüber verboten und es auch zwischen euch verboten. So tut einander kein Unrecht.“ (Sahih Muslim, Dschami at-Tirmidhi)
In einem anderen Hadith heißt es: „Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) fragte die Gefährten: ‚Wisst ihr, wer arm ist?‘ Sie sagten: ‚Derjenige unter uns, der kein Geld und kein Vermögen besitzt, ist arm.‘ Der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte: ‚Der Arme aus meiner Umma ist derjenige, der am Tag der Auferstehung mit vielen Gebeten, der Zakat, dem Fasten und der Hadsch kommt, aber zugleich kommt, nachdem er jemanden beschimpft, das Vermögen eines anderen an sich genommen, die Ehre eines anderen verletzt, jemanden geschlagen und das Blut eines anderen vergossen hat. Dann werden seine guten Taten unter ihnen verteilt. Wenn seine guten Taten aufgebraucht sind, bevor die Ansprüche der Unterdrückten ausgeglichen sind, werden ihm nacheinander ihre Sünden auferlegt, und er wird ins Höllenfeuer geworfen.‘“ (Sahih al-Bukhari und andere authentische Hadith-Werke)
In einem anderen, bei Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim überlieferten Hadith heißt es: „Wer auch nur eine Handspanne Land eines anderen widerrechtlich an sich nimmt, dem werden am Tag der Auferstehung sieben Erden um den Hals gelegt.“ In einem Hadith Qudsi sagt Allah: „Ich zürne demjenigen außerordentlich, der einem Menschen Unrecht tut, der außer Mir keinen Helfer hat.“
Ein arabischer Dichter sagt:
„Tue kein Unrecht, nur weil du Macht besitzt; die Folge des Unrechts ist nichts anderes als Reue. Nachdem du Unrecht getan hast, schläfst du zufrieden, doch der Unterdrückte findet keinen Schlaf. Die ganze Nacht spricht er Verwünschungen gegen dich aus, und Allah hört sie, denn auch Er schläft nicht.“ Ein Weiser sagte: „Unterdrückt die Schwachen nicht. Sonst werden sie eines Tages zu einer äußerst gefährlichen und mächtigen Gruppe werden.“
In der Tora wird berichtet: „Am Tag der Auferstehung wird ein Ausrufer von der Seite der Sirāt-Brücke verkünden: O ihr hochmütigen, grausamen Tyrannen! Allah hat bei Seiner Erhabenheit und Macht geschworen, dass heute kein Unterdrücker diese Brücke überqueren und ins Paradies gelangen kann.“
Hazrat Dschābir (r.a.) berichtet: „Im Jahr der Eroberung von Mekka kehrten die nach Abessinien ausgewanderten Muhādschirūn zum Gesandten Allahs (s.a.w.) zurück. Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.): ‚Wollt ihr mir von einem erstaunlichen Erlebnis berichten, das ihr während eures Aufenthalts in Abessinien hattet?‘ Darauf sagten einige junge Männer unter den Muhādschirūn: ‚Ja, o Gesandter Allahs! Eines Tages saßen wir dort und sahen, wie eine alte Frau mit einem Wasserkrug auf dem Kopf an uns vorbeiging. Plötzlich kam ein junger Mann, legte seine Hand auf ihren Nacken und stieß sie heftig. Die alte Frau fiel hin, und auch ihr Wasserkrug fiel zu Boden und zerbrach. Die alte Frau stand auf, blickte den jungen Mann an und sagte: ‚O Verräter! An dem Tag, an dem Allah den Thron errichten wird, an dem Er alle früheren und späteren Menschen versammeln wird und an dem die Hände und Füße der Menschen über ihre Taten Zeugnis ablegen werden, wirst du sehen, welches Schicksal dich vor Allah erwartet und was aus mir wird.‘‘ Als der Gesandte Allahs (s.a.w.) dies hörte, sagte er: ‚Die alte Frau hat die Wahrheit gesagt. Wie sollte Allah eine Gemeinschaft ehren, die ihre Starken nicht zugunsten ihrer Schwachen in Schranken hält?‘“ (Ibn Mādscha, Ibn Hibbān, Baihaqī)
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Allahs Zorn ist fünf Arten von Menschen unausweichlich bestimmt. Wenn Er will, lässt Er ihn bereits in dieser Welt über sie kommen, andernfalls wird Er ihn im Jenseits über sie kommen lassen:“
(1) Ein Herrscher eines Volkes, der von seinen Untertanen die dem Staat zustehenden Abgaben einzieht, ihnen jedoch weder Gerechtigkeit und Fairness zuteilwerden lässt noch sie vor Unterdrückung schützt.
(2) Ein Anführer einer Gruppe, ein Stammesoberhaupt oder ein nationaler Führer, dem alle gehorchen und dessen Anweisungen alle befolgen, der jedoch mit den Starken und den Schwachen nicht gleich verfährt und nach seinen eigenen Launen spricht.
(3) Jemand, der seine Familie und seine Kinder nicht zur Gehorsamkeit gegenüber Allah auffordert und sie nicht die Vorschriften des Islam lehrt.
(4) Jemand, der von seinem angestellten Arbeiter die ihm zustehende Arbeit vollständig einfordert, ihm jedoch seinen zustehenden Lohn nicht vollständig auszahlt.
(5) Jemand, der seiner Ehefrau ihre Morgengabe vorenthält und sie unterdrückt.“
Hazrat Abdullāh ibn Salām sagte: „Als Allah zuerst alle Seine Geschöpfe erschuf, fragten sie Allah, den Erhabenen: ‚O unser Herr, bei wem bist Du?‘ Allah antwortete: ‚Bei dem Unterdrückten, bis ihm sein zustehendes Recht zurückgegeben wird.‘“
Hazrat Wahb ibn Munabbih sagte: „Ein mächtiger König hatte einen Palast erbaut. Eines Tages kam eine alte Bettlerin, errichtete neben diesem Palast eine Hütte und begann, dort zu wohnen. Eines Tages stieg der König auf das Dach des Palastes und besichtigte die Umgebung. Als er die Hütte sah, fragte er: ‚Wem gehört diese Hütte?‘ Die Leute antworteten: ‚Einer armen alten Frau. Sie wohnt dort.‘ Sofort befahl der König, die Hütte abzureißen. Die alte Frau war gerade außerhalb betteln gegangen. Als sie kurze Zeit später zurückkam, sah sie, dass ihre Hütte zerstört war. Sie fragte die Menschen in der Umgebung: ‚Wer hat meine Hütte abgerissen?‘ Sie teilten ihr mit, dass der König sie abgerissen hatte. Da hob die alte Frau den Kopf zum Himmel und sagte: ‚O Allah! Wo warst Du, als ich nicht in meiner Hütte war? Konntest Du sie etwa nicht schützen?‘ Darauf befahl Allah Dschibrīl, diesen Palast zu zerstören, und sogleich wurde er zerstört.“
Es wird erzählt, dass König Chālid ibn Barmak und sein Sohn nach seinem Sturz von der Macht eingekerkert wurden. Da sagte sein Sohn: „Vater, nachdem wir in so großer Ehre und Würde gelebt haben, sind wir nun im Gefängnis?“ Chālid sagte: „Ja, mein Sohn. In den Nächten, in denen wir, nachdem wir unsere Untertanen unterdrückt hatten, zufrieden schliefen, war Allah wach und erhörte die Bittgebete der Unterdrückten.“ Yazīd ibn Hakīm sagte: „Ich hatte einen Mann unterdrückt. Ich wusste, dass er außer Allah keinen Helfer auf der Welt hatte. Als er jedoch sagte: ‚Allah genügt mir; Allah wird zwischen mir und dir richten‘, bekam ich solche Angst vor ihm, dass ich in meinem Leben noch nie vor jemandem so große Angst gehabt hatte.“
Einmal ließ der Kalif Hārūn ar-Raschīd den Dichter Abū al-ʿAtāhiyya ins Gefängnis werfen. In dem Brief, den der Dichter ihm von dort aus schrieb, stand diese Zeile: „Bei Allah, wisse: Unterdrückung bringt für den Unterdrücker selbst furchtbares Unheil. Der Unterdrücker ist immer verwerflich. O du Unterdrücker, am Tag der Auferstehung, wenn wir versammelt werden, wirst du erfahren, wer wirklich der Verachtete ist.“
In einem Hadith, der im Tafsirānī Sharīf überliefert wird, heißt es: „Wenn der Unterdrücker am Tag der Auferstehung auf den Pul-Sirāt kommt, werden sogleich all jene erscheinen, denen er Unrecht zugefügt, deren Rechte er verletzt und denen er Schaden zugefügt hat. Sie werden ihm zum Ausgleich seine vollbrachten guten Taten wegnehmen. Nachdem ihm alle guten Taten genommen worden sind, werden die Sünden der Unterdrückten in großer Menge auf ihn geladen. So wird der Unterdrücker in die tiefste Stufe der Hölle geworfen werden.“
In einem im Musnad von Ahmad überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (s): „Am Tag der Auferstehung werden die Diener Allahs barfuß und nackt auf dem Versammlungsplatz zusammenkommen. Zu dieser Zeit wird eine Stimme in feierlich-donnerndem Ton erschallen, die alle in der Ferne und in der Nähe hören werden. Es wird verkündet werden: ‚Ich bin der König der Könige, der allen ihre Bedürfnisse erfüllt. Keinem Bewohner des Paradieses wird es möglich sein, ins Paradies einzutreten, und keinem Bewohner der Hölle, in die Hölle einzutreten, solange ich nicht Vergeltung für das von ihm begangene Unrecht genommen habe, selbst wenn es nur der Stufe einer Ohrfeige oder eines Tritts entspräche. Dein Herr tut niemandem Unrecht.‘ Wir fragten: ‚O Gesandter Allahs, wie wird das möglich sein? Wir werden doch alle barfuß und nackt sein.‘ Der Gesandte (s) sagte: ‚Die Vergeltung wird durch den Austausch der guten und schlechten Taten eines jeden genommen werden. Euer Herr ist kein Unterdrücker.‘“ In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (s): „Selbst für den Schlag mit einer Rute wird am Tag der Auferstehung Vergeltung genommen werden.“ Es wird erzählt: „Ein persischer König stellte für seinen Sohn einen Lehrer ein. Als der Junge groß genug geworden war, rief ihn der Lehrer eines Tages zu sich und erteilte ihm ohne Grund und ohne jedes Vergehen eine harte körperliche Strafe. Der Junge wurde zornig auf seinen Lehrer und blieb innerlich voller Wut. Wenige Tage später starb der König, und der Junge bestieg den Thron. Darauf ließ er den besagten Lehrer vor den Hof kommen und fragte ihn: ‚Warum hast du mich an jenem Tag ohne Grund bestraft?‘ Der Lehrer sagte: ‚O Herrscher, höre mich an. Als ich sah, dass du erwachsen geworden warst und bald den Thron besteigen würdest, beschloss ich, dich die Schmerzen einer grundlosen Schlägerei und Unterdrückung kosten zu lassen, damit du niemandem Unrecht zufügst.‘ Als der König dies hörte, dankte er ihm und sagte: ‚Möge Allah dir dafür den besten Lohn geben.‘ Danach verabschiedete er seinen ehemaligen Lehrer mit zahlreichen Geschenken.“
Das Unrecht gegenüber Waisen und das Unrecht der Herrscher gegenüber ihren Untertanen wurden bereits gesondert erörtert. Hier wird das Unrecht der Starken gegenüber den Schwachen auf allen Ebenen behandelt. Mit anderen Worten: Jedes Verletzen des Rechts oder Anspruchs eines Dieners ist Unrecht. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es ebenfalls als Unrecht gilt, wenn ein wohlhabender oder leistungsfähiger Mensch die dem armen Gläubiger zustehende Vergütung oder eine andere ihm geschuldete Sache ohne vernünftigen Grund verspätet und Ausflüchte macht. Deshalb wird in einem Hadith befohlen, dem Arbeiter seinen Lohn auszuzahlen, bevor der Schweiß auf seinem Körper getrocknet ist. Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Die Verzögerung eines Wohlhabenden ist ebenfalls Unrecht.“
In einem im Musnad von Ahmad und bei at-Tirmidhi überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (s): „Das Bittgebet des Unterdrückten steigt über die Wolken empor, und Allah sagt dann: Bei Meiner Macht und Meiner Herrlichkeit, Ich werde dir gewiss helfen, selbst wenn es erst nach einiger Zeit geschieht.“ Auch dass ein Ehemann seiner Frau die ihr zustehende Morgengabe und ihren Unterhalt nicht gewährt, gehört zum Unrecht. Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Zum Unrecht gehört das ungerechte Verhalten des Starken gegenüber dem Schwachen, durch das er dessen Besitz und Ansehen schädigt und ihm Leid zufügt.“
In einem von Ibn Masʿūd überlieferten Hadith heißt es: „Am Tag der Auferstehung wird jeder Mann und jede Frau der Reihe nach an der Hand genommen und vor die gesamte auf dem Versammlungsplatz der Auferstehung versammelte Menschheit geführt werden. Es wird gesagt werden: ‚Hier ist der Sohn oder die Tochter des Soundso. Wenn jemand bei dieser Person etwas einzufordern hat, soll er kommen und es von ihr nehmen.‘ Zu dieser Zeit werden die Frauen, deren Rechte vorenthalten wurden, sich freuen und ihre Rechte von den Vätern, Brüdern oder Ehemännern zurückfordern, die ihnen diese Rechte genommen haben. Danach rezitierte er folgenden Vers: ‚An jenem Tag werden keine verwandtschaftlichen Beziehungen von Nutzen sein, und niemand wird den anderen fragen.‘ An jenem Tag wird Allah, wem Er will, hinsichtlich dessen vergeben, was Ihm gegenüber geschuldet wird; die Rechte der Menschen jedoch wird Er nicht vergeben. Danach wird der vorgestellte Mann oder die vorgestellte Frau an einem Ort stehen gelassen, und den Anspruchsberechtigten wird gesagt werden: ‚Tretet vor, um euer Recht zu nehmen.‘ Allah, der Erhabene, wird den Engeln sagen: ‚Gebt jedem Anspruchsberechtigten aus den guten Taten dieser Person entsprechend der Höhe seines Anspruchs.‘ Wenn nach der Auszahlung an alle Anspruchsberechtigten noch ein wenig gute Taten übrig bleibt und diese Person nach der Gesamtheit ihrer Taten zu den von Allah geliebten Menschen gehört, werden ihre verbleibenden Taten so vermehrt werden, dass sie ins Paradies eintreten kann. Danach wird sie ins Paradies eingelassen werden. Gehört sie jedoch insgesamt zu den schlechten Menschen und sind keine guten Taten mehr übrig, werden die Engel sagen: ‚O Allah, all seine guten Taten sind aufgebraucht, doch es gibt noch viele Anspruchsberechtigte.‘ Dann wird Allah sagen: ‚Ladet die Sünden der Anspruchsberechtigten auf ihn und führt ihn in die Hölle.‘“
Auch wer einem Nichtmuslim Unrecht zufügt, wird in dieser Welt und im Jenseits dieselben Folgen erleiden. Einem Muslim sein zustehendes Recht nicht zu geben, ihm weniger zu geben, ihn zu betrügen oder zu täuschen, ihm eine Arbeit aufzubürden, die seine Kräfte übersteigt, oder etwas von ihm anzunehmen, bis er es freiwillig und freudig gibt, ist Unrecht; ebenso ist all dies gegenüber einem Nichtmuslim gleichermaßen Unrecht. Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer das Recht eines Nichtmuslims verletzt oder seinem Leben beziehungsweise seinem Besitz Schaden zufügt, gegen den werde ich am Tag der Auferstehung selbst vor Allahs Gericht Klage erheben.“ In einem von at-Tafsirānī überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (s): „Der erste Streitfall, der am Tag der Auferstehung zur Entscheidung vorgebracht werden wird, wird den Ehemann und seine Frau betreffen. Die Frau wird nicht sprechen, doch ihre Hände und Füße werden bezeugen, wie sie sich gegenüber ihrem Ehemann verhalten hat, und die Hände und Füße des Ehemannes werden bezeugen, wie er sich – gut oder schlecht – gegenüber seiner Frau verhalten hat. Danach wird der Fall der Herren und der Dienerinnen und Diener vorgebracht werden. Dort wird der Streit nicht mit Geld beigelegt werden; vielmehr werden dem Unterdrückten lediglich die guten Taten des Unterdrückers gegeben werden. Danach werden alle mächtigen und hochmütigen unterdrückenden Herrscher in Eisenketten vorgeführt und in die Hölle geschickt werden.“
Es wird berichtet, dass der bedeutende Tābiʿī Tāwūs al-Yamānī dem umayyadischen Herrscher Hišām ibn ʿAbd al-Malik einmal den Rat gab: „Hüte dich vor dem Tag des Ausrufs.“ Hišām fragte: „Welcher Tag des Ausrufs?“ Tāwūs sagte: „Allah, der Erhabene, hat gesagt: ‚An jenem Tag wird jemand ausrufen – das heißt, verkünden: Allahs Fluch liegt auf den Unterdrückern!‘“ Als Hišām dies hörte, fiel er in Ohnmacht. Tāwūs sagte: „Wenn du schon beim Hören der Beschreibung dessen, was am Tag der Auferstehung geschehen wird, in diesen Zustand gerätst, wie wird es dann sein, wenn du es bei seinem tatsächlichen Eintreten mit eigenen Augen siehst?“
Neben dem Unrecht selbst hat der Islam auch die Unterstützung des Unrechts und die Aufrechterhaltung enger Beziehungen zu den Unterdrückern streng verboten. Allah sagt in der Sure Hūd: „Unterstützt nicht die Unterdrücker, sonst wird euch das Feuer berühren.“ Hadhrat Ibn ʿAbbās sagte in seiner Auslegung: Das bedeutet, ihnen keine aufrichtige Liebe entgegenzubringen, nicht in sanfter und demütiger Sprache mit ihnen zu sprechen und keine Freundschaft mit ihnen zu unterhalten. Suddī sagte: Das bedeutet, mit den Unterdrückern keine Kompromisse einzugehen. ʿIkrima sagte: Das bedeutet, ihnen nicht gehorsam zu folgen. Abū al-ʿĀliya sagte: Das bedeutet, die Taten der Unterdrücker nicht bereitwillig gutzuheißen.
In der Sure as-Saffat sagt Allah: „Versammelt diejenigen, die Unrecht tun, und ihre Gefährten.“ Das bedeutet, dass auch ihre Helfer und Anhänger dasselbe Schicksal erleiden müssen. In einem Hadith sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): „Wer sich wissentlich für einen Unterdrücker einsetzt, wird aus dem Islam austreten.“ In einem anderen Hadith sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): „Es wird viele Herrscher geben, die zahlreiche Anhänger haben, und auch diese Anhänger werden den Menschen Unrecht tun und sie belügen. Wer mit ihnen Umgang pflegt, ihre Lügen unterstützt und ihnen bei ihrem Unrecht hilft, mit dem habe ich nichts zu tun und er gehört nicht zu mir. Wer sich jedoch von ihnen fernhält und ihnen bei ihrem Unrecht nicht hilft, der gehört zu mir und ich gehöre zu ihm.“ Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte: „Wer einem Unterdrücker hilft, über den wird irgendein Unterdrücker gesetzt werden.“ Hadhrat Said ibn al-Musayyab (r.a.) sagte: „Wenn ihr die tyrannischen Herrscher und ihre Gefährten anseht, dann tut dies mit innerem Abscheu und Unwillen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eure guten Taten zunichtegemacht werden.“ Makḥūl ad-Dimaschqī sagte: „Wenn am Tag der Auferstehung der Unterdrücker und seine Gefährten gerufen werden, wird auch derjenige nicht verschont bleiben, der dem Unterdrücker die Tinte in den Schreibstift füllte, den Stift zurechtlegte oder ihm durch eine solche kleine oder größere Handlung half. Alle Helfer werden in einer Kiste aus Feuer gefüllt und in die Hölle geworfen.“
Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte in einem Hadith: „Diejenigen, die für die tyrannischen Herrscher bewaffnet umhergingen und zur Befriedigung ihrer Launen Menschen grundlos schlugen, werden als Erste die Hölle betreten.“ Hadhrat Ibn Umar (r.a.) sagte: „Die Gefährten der Unterdrücker werden die Hunde der Hölle sein.“
Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte in einem anderen Hadith: „Haltet euch nicht an einem Ort auf, an dem ein Mensch zu Unrecht misshandelt oder getötet wird. Denn auf diejenigen, die an einem solchen Ort bleiben und das Unrecht nicht verhindern, wird Allahs Fluch herabkommen.“ (Tabarani)
In einem anderen Hadith sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): „Nachdem ein Mann ins Grab gelegt worden war, sagten die Engel zu ihm: Wir werden dir einhundert Hiebe mit der Rute versetzen. Der Mann bat und flehte so lange um Nachsicht, bis ihm schließlich nur ein einziger Hieb versetzt wurde. Danach wurde das Grab mit Feuer erfüllt. Da fragte der Mann: Aus welchem Grund habt ihr mich geschlagen? Sie sagten: Weil du ein Gebet verrichtet hattest, ohne dich zuvor zu reinigen, und weil an der Seite deines Weges einem Menschen Unrecht geschah, du ihm aber trotz deiner Möglichkeit nicht geholfen hast.“ Es ist wahrlich bedenkenswert: Wenn dies das Schicksal eines Menschen ist, der trotz seiner Möglichkeit dem Unterdrückten nicht hilft, wie wird dann erst das Schicksal dessen sein, der selbst Unrecht tut?
In einem Hadith von Sahih al-Buchari und Sahih Muslim sagt der Gesandte: „Hilf deinem Bruder, auch wenn er ein Unterdrücker ist, und hilf ihm auch, wenn er unterdrückt wird.“ Die Gefährten sagten: „O Gesandter Allahs! Wenn er unterdrückt wird, verstehen wir, dass wir ihm helfen müssen; aber wie sollen wir ihm helfen, wenn er ein Unterdrücker ist?“ Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: „Halte ihn von seinem Unrecht ab. Das ist die Hilfe für ihn.“
Es wird berichtet, dass ein Derwisch eines Tages, einige Zeit nach dessen Tod, im Traum einen Helfer tyrannischer Regierungsbeamter in äußerst elendem Zustand sah. Er fragte ihn: „Wie geht es dir nach dem Tod?“ Dieser antwortete: „Ich befinde mich in unerträglichem Zustand und erleide Allahs Strafe.“ Er fragte: „Wo befinden sich deine Herren, also die tyrannischen Regierungsbeamten?“ Er antwortete: „Sie befinden sich in einem noch schrecklicheren Zustand als ich.“ Dann sagte er: „Hast du nicht diesen Vers gelesen: ‚Die Unterdrücker werden bald erfahren, welches Ende sie nehmen.‘“
Ein Historiker hat hierzu noch eine Begebenheit überliefert. Er sagt: Einmal sah ich einen Mann, dessen ganzer Arm an der Schulter abgetrennt war. Er rief mit lauter Stimme: „Wer mich sieht, soll niemandem Unrecht zufügen.“ Ich ging auf ihn zu und fragte: „Was ist mit dir geschehen, Bruder?“ Er sagte: „Etwas Erstaunliches ist geschehen. Ich war der Handlanger eines tyrannischen Mannes. Eines Tages sah ich einen Fischer, der einen großen Fisch trug. Beim Anblick des Fisches wurde ich von großer Gier erfasst, und ich schlug den Fischer und nahm ihm seinen Fisch weg. Freudig trug ich den Fisch nach Hause. Plötzlich biss der Fisch kräftig in meinen großen Zeh. Daraufhin ging ich nach Hause und schleuderte den Fisch zu Boden. Wegen der Schmerzen konnte ich in jener Nacht nicht schlafen. Am nächsten Morgen sah ich, dass mein Zeh stark angeschwollen war. Ich ging sofort zu einem Arzt. Er teilte mir mit, dass der große Zeh amputiert werden müsse, sonst werde später der ganze Fuß befallen. So wurde schließlich der große Zeh amputiert. Doch auch dadurch ließen die Schmerzen nicht nach. Ich ging erneut zum Arzt. Diesmal amputierte er meine gesamte Handfläche und verband sie. Aber auch dadurch trat keine Linderung ein.
Nach und nach musste mein ganzer Arm amputiert werden. Danach hörte ein Mann meine ganze Geschichte und forderte mich auf, zum Besitzer des Fisches zu gehen und ihn um Vergebung zu bitten; andernfalls könne mein ganzer Körper von der Krankheit befallen werden, warnte er mich. Nach langem Suchen fand ich den Fischer und erinnerte ihn an alles, was zuvor geschehen war, ergriff seine Füße und bat ihn um Vergebung. Nun ist der übrige Teil meines Körpers gesund, denn der Fischer hat mir vergeben und den Fluch zurückgenommen, den er gegen mich ausgesprochen hatte.
Tatsächlich ist die Unterdrückung der Menschen eine so schreckliche Sünde, dass ihre Strafe auf irgendeine Weise bereits im diesseitigen Leben zu spüren beginnt, auch wenn viele dies nicht erkennen. Ein wirksames Mittel, sich davor zu bewahren, besteht darin, sich dem Wohl der Mitmenschen und gemeinnützigen Tätigkeiten zu widmen, sich von Gier, Neid und Zorn zurückzuhalten und mit allem zufrieden zu sein, was man auf erlaubte Weise erworben hat. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wer mit dem Schicksal zufrieden ist und die Hoffnung auf das aufgibt, was andere besitzen, der allein kostet die wahre Süße des Glaubens.“
28. Zwangsweise Abgaben eintreiben
Auch dies ist eine Form der Unterdrückung. Zu ihr gehört ebenfalls die in dem folgenden Vers des Heiligen Qur’an erwähnte Unterdrückung:
„Nur gegen diejenigen soll vorgegangen werden, die den Menschen Unrecht zufügen und sich auf der Erde zu Unrecht in Auflehnung erheben. Für sie gibt es eine schmerzhafte Strafe.“ (Asch-Schura)
Diejenigen, die zwangsweise Abgaben eintreiben, sind selbst Unterdrücker und zugleich die größten Helfer der Unterdrücker. Die von den Erpressern eingetriebenen Abgaben stehen ihnen ebenso wenig zu, wie der Weg, auf dem sie diese ausgeben, ein erlaubter Weg ist.
Daher sagte der Gesandte (s.a.w.): „Derjenige, der unrechtmäßige Abgaben eintreibt, wird nicht ins Paradies eintreten.“ (Abu Dawud)
Der Grund dafür ist, dass derjenige, der zwangsweise Abgaben eintreibt, die Diener Allahs unterdrückt und ausbeutet. Er nimmt ihnen ihr mühsam erworbenes Geld weg. Solche Menschen werden am Tag der Auferstehung nicht in der Lage sein, den Unterdrückten ihr Recht zu geben. Wenn sie angenommene gute Taten besitzen, müssen sie diese den Unterdrückten überlassen. Andernfalls müssen sie die Last der Sünden der Unterdrückten auf sich nehmen und in die Hölle gehen.
Ein diesbezüglicher Hadith wurde bereits erwähnt. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Der wahrhaft Arme unter meiner Gemeinschaft ist derjenige, der am Tag der Auferstehung zahlreiche Gebete, Fasten, die Hadsch und die Zakat
mitbringen wird. Doch er wird kommen, nachdem er jemanden beschimpft, jemanden geschlagen oder das Vermögen eines anderen widerrechtlich an sich genommen hat. Daraufhin werden seine guten Taten einem nach dem anderen an all diese Geschädigten übertragen. Wenn seine guten Taten aufgebraucht sind, werden ihm die Sünden der Unterdrückten aufgebürdet und er wird in die Hölle geworfen.“
In dem Hadith, in dem die Steinigung einer ehebrecherischen Frau beschrieben wird, sagte der Gesandte (s.a.): „Diese Frau hat eine solche Reue gezeigt, dass, wenn auch derjenige, der Zwangsabgaben eintreibt, in gleicher Weise bereut hätte, ihm ebenfalls seine Sünde vergeben worden wäre.“ Daraus lässt sich erkennen, welch große und schwere Sünde dies ist. Tatsächlich ähnelt das gewaltsame Eintreiben von Geld Raub und Plünderung. Alle, die Zwangsabgaben eintreiben, sie dabei unterstützen, sie aufschreiben oder als Zeugen auftreten, sind gleichermaßen an dieser Sünde beteiligt. Sie alle ernähren sich von Verbotenem.
Der Gesandte (s.a.) sagte: „Das Fleischstück, das aus verbotenem Vermögen entsteht, ist für die Hölle bestimmt.“
Imam al-Wāḥidī bezog im Zusammenhang mit der Auslegung des Verses „Sprich: O Prophet, das Reine und das Unreine sind nicht gleich“ auch das durch Zwang erlangte Gut in die unreinen Dinge ein. Der Gesandte (s.a.) sagte: „Das Vermögen eines Menschen wird nicht halal, wenn er es nicht freiwillig gibt.“ Einmal kam Ǧābir (r.a.) zum Gesandten (s.a.) und sagte: „O Gesandter, ich war im Weinhandel tätig. Aus diesem Geschäft besitze ich eine beträchtliche Summe angesparten Bargelds. Wenn ich damit eine gottesdienstliche Handlung oder eine gute Tat für Allah verrichte, wird mir das dann nützen?“
Der Gesandte (s.a.) sagte: „Wenn du dieses Geld für die Pilgerfahrt, den Dschihad oder eine Spende verwendest, wird es bei Allah nicht einmal das Gewicht eines Flügels einer Fliege haben. Allah nimmt nichts außer reinem Vermögen an.“ Daraufhin offenbarte Allah zur Bestätigung dieser Aussage: „O Prophet! Sprich: Das Reine und das Unreine sind nicht gleich, auch wenn dich die Fülle des Unreinen beeindruckt.“ Imam ʿAṭāʾ und al-Ḥasan al-Baṣrī sagten, dass mit dem Reinen und dem Unreinen jeweils das Halale und das Harame gemeint seien.
Ermahnung: Denkt darüber nach, wo jene heute sind, die durch Gewalt das Vermögen der Menschen raubten, sich zum Schutz vor dem Volkszorn in hohen, festungsähnlichen Palästen niederließen, reizvolle Blumengärten anlegten und ein äußerst luxuriöses Leben führten, die auf der Welt auf den Thronen hohen Ansehens und großer Macht saßen. All ihre Bemühungen und Träume, auf der Erde für immer zu bleiben, sind heute zunichtegeworden. Heute beginnen sie, die Vergeltung für ihre Taten zu erfahren. Wer angesichts dieses Ausgangs den Weg von Unrecht, Unterdrückung und der gewaltsamen Aneignung fremden Eigentums für immer verlässt und sich selbst läutert, ist wahrhaft vernünftig. Wer sich selbst läutern möchte, sollte die wenigen Tage, die ihm in seinem Leben noch verbleiben, als goldene Gelegenheit betrachten.
29. Verbotenes essen sowie auf jede verbotene Weise Vermögen erwerben, nutzen und sich aneignen
Im Heiligen Koran sagt Allah: „Verzehrt nicht unrechtmäßig das Vermögen untereinander.“ Ibn ʿAbbās sagte: Damit ist gemeint, sich durch falsche und haltlose Eide den Besitz anderer anzueignen. Unrechtmäßiger, das heißt auf verbotene Weise erworbener Besitz, kann von zweierlei Art sein. Erstens: durch vollständige Anwendung von Gewalt und Unterdrückung, etwa durch Veruntreuung, Entführung, gewaltsame Aneignung, den durch Vertrauensbruch erfolgten Zugriff auf anvertrautes Vermögen, Diebstahl, Raub und Ähnliches. Zweitens: durch Spiele, List, Betrug und Ähnliches. Auch das Gewinnen von Geld durch Lotterien und Glücksspiel fällt darunter. In Ṣaḥīḥ al-Buḫārī steht, dass der Gesandte (s.a.) sagte: „Es gibt Menschen, die sich unrechtmäßig am Vermögen der Diener Allahs vergreifen. Für sie ist am Tag der Auferstehung die Hölle bestimmt.“ In Ṣaḥīḥ Muslim steht, dass der Gesandte (s.a.) sagte: „Ein Mann befindet sich auf einer langen Reise, mit zerzaustem Haar und staubbedecktem Körper, hebt seine Hände zum Himmel und betet: ‚O Herr, o Herr!‘ Doch was er isst, ist verboten, was er trinkt, ist verboten, was er trägt, ist verboten, und durch Verbotenes wird er ernährt. Wie sollte sein Gebet erhört werden?“ Anas (r.a.) sagte: „Ich bat: O Gesandter, bitte Allah, dass mein Gebet erhört wird.“ Der Gesandte (s.a.) sagte: „O Anas, halte deinen Erwerb halal, dann wird dein Gebet erhört werden. Bedenke: Wenn jemand auch nur einen Bissen verbotener Nahrung zu sich nimmt, wird sein Gebet vierzig Tage lang nicht erhört.“
Al-Bayhaqī überliefert, dass der Gesandte (s.a.) sagte: „So wie Allah eure Versorgung unter euch verteilt hat, hat Er auch eure Charaktereigenschaften unter euch verteilt. Die Güter dieser Welt gibt Er sowohl dem, den Er liebt, als auch dem, den Er nicht liebt. Die Güter der Religion, das heißt des Jenseits, gibt Er jedoch nur dem, den Er liebt. Wem Allah die Religion gegeben hat, von dem muss man verstehen, dass Er ihn liebt. Wenn ein Diener verbotenes Vermögen erwirbt und es für seinen eigenen Bedarf ausgibt, wird er dadurch weder Segen noch Gutes erlangen. Wenn er es anderen spendet, wird auch diese Spende nicht angenommen, und was er davon in dieser Welt zurücklässt, wird für ihn eine Ausrüstung für die Hölle sein. Allah wehrt das Böse nicht durch Böses ab, sondern durch Gutes.“ (Musnad Aḥmad)
Hadhrat Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die Erde ist süß und grün. Wer auf ihr halal Vermögen erwirbt und es auf rechtmäßige Weise ausgibt, dem wird Allah eine gute Belohnung geben und das Paradies schenken. Wer jedoch haram Vermögen erwirbt und es auf unrechte Weise ausgibt, den wird Allah an einen erniedrigenden Ort verbannen. Und diejenigen, die haram Vermögen an sich bringen, werden am Tag der Auferstehung im Feuer brennen.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer sich nicht darum kümmert, woher er sein Vermögen erwirbt, um den wird Allah, der Erhabene, sich ebenfalls nicht darum kümmern, durch welches Tor Er ihn in die Hölle eintreten lässt.“
Hadhrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Für einen Muslim ist es besser, Erde zu essen, als harame Dinge zu essen.“ (Musnad Ahmad)
Hadhrat Yusuf ibn Asbat (Allah sei ihm barmherzig) sagte: Wenn ein junger Mann sich dem Gottesdienst widmet, sagt Satan zu seinen Helfern: Findet heraus, was dieser Mann isst! Wenn er Haram isst, dann hindert ihn nicht daran, sich nach Belieben im Gottesdienst abzumühen. Denn er selbst reicht aus, um seinen Gottesdienst zu zerstören. Solange er weiterhin Haram isst, wird sein Gottesdienst ihm nichts nützen.“ Diese Aussage wird durch den zuvor angeführten Hadith aus Sahih Muslim bestätigt. In einem Hadith wird überliefert, dass ein Engel jede Nacht und jeden Tag in Bait al-Maqdis ausruft: „Allah nimmt von demjenigen, der Haram isst, weder seine Pflicht- noch seine freiwilligen gottesdienstlichen Handlungen an.“ Abdullah ibn al-Mubarak sagte: „Mir ist es lieber, hunderttausend Taka zu spenden, als einen einzigen zweifelhaften Dirham anzunehmen.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand, der harames Geld ausgegeben hat, zur Pilgerfahrt geht und „Labbaik“ („Mein Herr, hier bin ich“) sagt, sagt ein Engel zu ihm: „Dein Labbaik ist nicht angenommen. Deine Hadsch wird dir ins Gesicht zurückgeworfen.“ (Tabarani)
In Musnad Ahmad wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer ein Kleidungsstück für zehn Dirham kauft, von denen ein Dirham auf unrechte Weise erworben wurde, dessen Gebet wird so lange nicht angenommen, wie er dieses Kleidungsstück trägt.“ Imam Wahb ibn al-Warid sagte: „Selbst wenn du auf dem Schlachtfeld des Dschihad als Kämpfer oder Wächter eingesetzt bist, wird es dir nichts nützen, solange du nicht darauf achtest, ob das, was du isst, halal oder haram ist.“ Hadhrat Ibn Abbas sagte: „Allah nimmt das Gebet eines Haramessers nicht an, solange er nicht zu Allah bereut und zum rechtmäßigen Erwerb zurückkehrt.“ Hadhrat Sufyan al-Thawri sagte: „Wer mit haramem Geld eine gute Tat vollbringt, gleicht jemandem, der ein Kleidungsstück mit Urin wäscht. Ein Kleidungsstück wird nur durch reines Wasser sauber. Ebenso können Sünden nur durch halal erworbenes Vermögen gesühnt werden.“
Hadhrat Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Aus Furcht, in Haram zu geraten, verzichteten wir auf neun Zehntel des halal Vermögens.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Ein Körper, der durch das Essen von Haram wohlgenährt und kräftig geworden ist, wird nicht ins Paradies eintreten.“ (Tirmidhi)
In Sahih al-Buchari wird überliefert, dass Hadhrat Abu Bakr einen Sklaven hatte. Dieser bat um seine Freilassung unter der Bedingung, Hadhrat Abu Bakr einen bestimmten Betrag als Freikaufgeld zu zahlen, und er stimmte dem zu. Danach brachte der Sklave täglich einen Teil seines Freikaufgeldes. Hadhrat Abu Bakr fragte ihn, wie er diesen Betrag erworben hatte. Wenn er eine zufriedenstellende Antwort gab, nahm er das Geld an und verwendete es; andernfalls tat er dies nicht. Eines Tages brachte der Sklave ihm am Abend etwas zu essen. Hadhrat Abu Bakr hatte an diesem Tag gefastet. Daher vergaß er, ihn nach der Herkunft der Speise zu fragen, und nahm einen Bissen davon. Danach fragte er ihn: „Wie hast du diese Speise beschafft?“ Er antwortete: „In der Zeit der Dschahiliyya pflegte ich für die Menschen Wahrsagerei zu betreiben. Ich konnte nicht gut wahrsagen, sondern täuschte sie nur. Diese Speise wurde mit dem Geld erworben, das ich durch diese Wahrsagerei verdient hatte.“ Hadhrat Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Welch ein Unheil! Du hättest mich beinahe zugrunde gerichtet.“ Dann steckte er seinen Finger in den Hals und versuchte, sich zu erbrechen. Doch die gegessene Speise kam durch das Erbrechen nicht heraus. Die Anwesenden sagten ihm, dass die Speise nicht herauskommen werde, wenn er kein Wasser trinke.
Daraufhin verlangte er Wasser. Indem er immer wieder Wasser trank, brachte er die gesamte gegessene Speise aus seinem Magen heraus. Die Leute sagten: „Möge Allah sich deiner erbarmen. Ist all dies wegen eines einzigen Bissens geschehen?“ Hadhrat Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Selbst wenn ich hätte sterben müssen, um diese Speise herauszubringen, hätte ich sie dennoch herausgebracht. Denn ich hörte den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen: ‚Für den Körper, der durch harame Nahrung aufgebaut wird, ist das Feuer der Hölle besser.‘“
Daher befürchtete ich, dass ein Teil meines Körpers durch diesen einen Bissen aufgebaut worden sein könnte. Gelehrte haben gesagt: gewaltsames Eintreiben von Geld, Untreue, Diebstahl, Täuschung und Betrug, Zins und die Vermittlung von Zinsgeschäften, falsches Zeugnis, die Veruntreuung von geliehenem Geld, Bestechung, Betrug bei Maß und Gewicht, der Verkauf von Waren unter Verschweigen ihrer Mängel, Glücksspiel, Zauberei, Wahrsagerei, das Zeichnen und Anfertigen von Bildern, Unzucht, professionelles Weinen um Verstorbene, das Annehmen einer Maklergebühr vom Käufer ohne die Erlaubnis des Verkäufers, das Aufzeigen von Waren gegen Bezahlung, der Verkauf freier Menschen, Vermögen aus dem Verkauf von Wein und Schweinen sowie das Vermögen verführter oder entführter Waisen – all dies ist harames Vermögen.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Am Tag der Auferstehung werden manche Menschen mit guten Taten erscheinen, die Bergen von Tahama gleichen. Doch Allah wird sie sogleich in Staub verwandeln und verwehen lassen.“ Er wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, wie wird das möglich sein?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Diese Menschen pflegten zu beten, zu fasten, die Zakat zu entrichten und die Hadsch zu vollziehen. Doch sobald sie mit etwas Haramem in Berührung kamen, stürzten sie sich sofort darauf. Deshalb hat Allah all ihre guten Taten zunichtegemacht.“ (Tabarani)
Es wird berichtet, dass jemand im Traum einen frommen Mann sah und ihn nach seinem Zustand fragte. Er antwortete: „Ich erleide keine Strafe. Doch mein Eintritt ins Paradies ist aufgeschoben, weil ich im irdischen Leben eine Nadel geliehen und sie nicht zurückgegeben habe.“
Ermahnung: In Anbetracht der schweren und unabwendbaren Strafe im Jenseits sollte man sich stets von Verbotenem fernhalten.
30. Lügen
Allah, der Erhabene, sagt im Heiligen Koran: „Fluch liegt auf den Lügnern.“ (Al-Baqara) Er sagt ferner: „Allah, der Erhabene, weist einem lügnerischen Verschwender nicht den rechten Weg.“ (Al-Mu’min)
In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wahrhaftigkeit führt den Menschen auf den Weg der Rechtschaffenheit, und Rechtschaffenheit führt ins Paradies. Wenn jemand fortwährend die Wahrheit sagt und den Weg der Wahrheit sucht, wird er schließlich bei Allah als Siddiq, das heißt als „außerordentlich Wahrhaftiger“, verzeichnet. Die Lüge hingegen führt den Menschen zur Sündhaftigkeit, und die Sündhaftigkeit führt in die Hölle. Wenn jemand fortwährend lügt und den Weg der Lüge sucht, wird er schließlich bei Allah als „Lügner“ verzeichnet.
In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird ferner berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Drei Dinge sind Kennzeichen eines Heuchlers, „selbst wenn er noch so viel betet und fastet und sich als Muslim bezeichnet:
– Wenn er spricht, lügt er;
– wenn er ein Versprechen gibt, bricht er es;
– und wenn ihm etwas anvertraut wird, handelt er treulos.“
In einem weiteren Hadith in Sahih al-Buchari heißt es, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer vier Eigenschaften besitzt, ist ein vollkommener Heuchler. Wer eine davon besitzt, in dem bleibt ein Kennzeichen der Heuchelei bestehen, bis er sie aufgibt: anvertrautes Gut verraten, ein Versprechen brechen, lügen und während eines Streits beleidigende Worte gebrauchen. In dem langen Hadith in Sahih al-Buchari, in dem der Traum des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) geschildert wird, sagte der Gesandte an einer Stelle: Wir kamen zu einem daliegenden Mann. Wir sahen, wie ein Mann neben ihm stand und mit einem eisernen Werkzeug einmal seinen rechten Kiefer und sein rechtes Auge bis ganz nach hinten aufriss. Sobald er danach die linke Seite in gleicher Weise aufriss, wurde die rechte Seite wieder wie zuvor heil. Wenn er dann erneut die rechte Seite aufriss, wurde die linke Seite wieder heil. Ich fragte: Wer ist dieser Mann? Meine beiden mich begleitenden Engel sagten: Er ging aus seinem Haus hinaus, verbreitete eine erfundene Nachricht und ließ sie sich in alle Richtungen ausbreiten.
In einem weiteren Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Ein Gläubiger kann alle möglichen Fehler in seinem Wesen haben, aber Lüge und Verrat kann er nicht besitzen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Heget keine schlechten Vermutungen über jemanden. Denn schlechte Vermutung ist die übelste Lüge.“ (Sahih al-Buchari und Muslim) In einem Hadith bei Muslim heißt es, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Mit drei Menschen wird Allah, der Erhabene, am Tag der Auferstehung nicht sprechen, ihnen keinen Blick schenken und sie nicht von ihren Sünden reinigen: einem alten Ehebrecher, einem lügnerischen Herrscher und einem hochmütigen Armen.
In einem Hadith im Musnad Ahmad sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Untergehen soll, untergehen soll, untergehen soll derjenige, der lügt, um die Menschen zum Lachen zu bringen.“ Unter den Lügen ist ein falscher Schwur besonders schwerwiegend. In der Sure al-Munafiqun bezeichnet Allah, der Erhabene, ihn als eine Eigenschaft der Heuchler. Er sagt: Die Heuchler schwören wissentlich falsche Eide.
(Siehe dazu die 26. große Sünde.) In einem von Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasa’i und al-Bayhaqi überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Mit drei Menschen wird Allah, der Erhabene, am Tag der Auferstehung nicht sprechen. Er wird sie nicht reinigen; vielmehr ist für sie eine schwere Strafe bestimmt: mit demjenigen, der überschüssiges Wasser besitzt, es aber einem Reisenden nicht zur Nutzung überlässt; mit demjenigen, der einem Käufer durch einen falschen Schwur sagt: „Ich habe es für diesen Preis gekauft“, worauf der Käufer ihm glaubt und es zu einem höheren Preis kauft, obwohl er es in Wirklichkeit nicht zu diesem Preis gekauft hat; und mit demjenigen, der einem Anführer aus rein weltlichem Interesse Gehorsam verspricht und ihm dann gehorcht, wenn der Anführer ihm einen Vorteil gewährt, ihm aber nicht gehorcht, wenn er dies nicht tut. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Jemanden anzulügen, der dich für wahrhaftig hält, ist der schlimmste Verrat.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Die größte Fälschung gegenüber Allah besteht darin, dass jemand behauptet, etwas gesehen zu haben, was er nicht gesehen hat.“ Das heißt, er sagt: „Ich habe einen solchen Traum gesehen“, obwohl er ihn nicht gesehen hat. Hadhrat Ibn Mas’ud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Wenn ein Diener fortwährend lügt, erscheint zunächst ein schwarzer Fleck in seinem Herzen. Dann wird dieser Fleck immer größer, bis sein ganzes Herz schwarz wird. Daraufhin wird er bei Allah als Lügner verzeichnet.
Daher sollte ein Muslim unter keinen Umständen lügen, außer wenn darin ein klarer und eindeutiger Nutzen liegt. Er sollte entweder die Wahrheit sagen oder schweigen. Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll Gutes sagen oder schweigen.“ Aus diesem Hadith wird eindeutig ersichtlich, dass man nichts sagen sollte, wenn der Nutzen einer Aussage nicht klar erkennbar ist. Hadhrat Abu Musa (r.a.) sagte: Ich fragte: „O Gesandter Allahs, wer unter den Muslimen ist der Beste?“ Der Gesandte (s.a.w.s.) antwortete: „Derjenige, vor dessen Zunge und Hand die anderen Muslime sicher sind.“ (Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasa’i)
In einem anderen Hadith sagte der Gesandte (s.a.w.s.): „Wer wissentlich und absichtlich ein verbotenes Wort ausspricht, wird im Dschahannam so tief hinabgeworfen werden, dass dieser Ort weiter vom östlichen als vom westlichen Ende der Erde entfernt ist.“ Es sei darauf hingewiesen, dass das Lügen zur Rettung des Lebens eines Menschen, zur Beilegung eines Streits zwischen zwei Parteien und zur Verhinderung des Zerbrechens einer Ehe nicht nur erlaubt, sondern in bestimmten Fällen sogar verpflichtend ist. Doch auch in solchen Fällen ist es besser, eine mehrdeutige Aussage zu machen, als eine eindeutige Lüge auszusprechen. Als beispielsweise ein Mann den Propheten (s.a.w.s.) auf dem Weg zur Berghöhle Thawr nach seiner Identität fragte: „Wer ist dieser Mann?“, sagte Abu Bakr: „Er ist mein Wegweiser.“ Ein Gelehrter sagte: „Im Menschen gibt es ungefähr achttausend charakterliche Mängel. Doch eine einzige Tugend vermag all seine Mängel zu bedecken. Diese Tugend ist die Beherrschung der Zunge. Und eine weitere Tugend kann all seine Mängel beseitigen: die Wahrhaftigkeit.“
31. Unredlichkeit und Korruption im Gerichtswesen
Allah, der Erhabene, sagt in der Sure al-Ma’ida: „Diejenigen, die nicht nach den von Allah herabgesandten Bestimmungen richten und regieren, sind Zalim“ … „Diejenigen, die nicht nach den von Allah herabgesandten Bestimmungen richten und regieren, sind Kafir.“ „Diejenigen, die nicht nach den von Allah herabgesandten Bestimmungen richten und regieren, sind Fasiq.“ Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: Allah nimmt das Gebet eines Richters oder Herrschers, der nicht nach den von Allah herabgesandten Bestimmungen entscheidet, nicht an. (Hakim) Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte ferner: „Es gibt drei Arten von Richtern. Zwei dieser Arten werden in die Hölle gehen und eine Art wird ins Paradies gehen. Der Richter, der weiß, was Wahrheit und Gerechtigkeit sind, und dementsprechend urteilt, wird ins Paradies gehen. Der Richter aber, der nicht weiß, was Wahrheit und Gerechtigkeit sind, sowie der Richter, der weiß, was Wahrheit und Gerechtigkeit sind, jedoch nicht gerecht urteilt, werden beide Bewohner der Hölle sein.“ Es wurde gefragt: „Welche Schuld trifft denjenigen, der es nicht weiß?“ Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: „Seine Schuld besteht darin, dass er Richter geworden ist, ohne es zu wissen.“ (Hakim, Abu Dawud, Tirmidhi) Hadhrat Abu Huraira (r.a.) sagte: „Wer zum Richter ernannt wird, wird gleichsam ohne Messer geschlachtet.“
Hadhrat Fudail ibn Iyad sagte: „Ein Richter sollte einen Tag lang Recht sprechen und einen Tag lang über sich selbst weinen.“
Imam Muhammad ibn Wasi’ (r.h.) sagte: „Am Tag der Auferstehung werden die Richter als Erste zur Abrechnung gerufen.“ Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: „Wenn ein gerechter Richter am Tag der Auferstehung zur Abrechnung gestellt wird und die Strenge der Abrechnung sieht, wird er bedauern: Wenn ich doch nicht einmal in einem Streit um eine Dattel zwischen zwei Menschen gerichtet hätte!“
Hadhrat Ali (r.a.) sagte: Ich hörte den Gesandten (s.a.w.s.) sagen: „Jeder Herrscher und jeder Richter wird am Tag der Auferstehung vor Allah auf dem Pul-Sirat aufgestellt, und sein geheimes Tatenbuch wird vor der gesamten Menschheit verlesen werden. Wenn sich danach erweist, dass er ein gerechter Richter ist, wird Allah ihn retten; andernfalls wird er zusammen mit dem Pul-Sirat in die Hölle stürzen.“
32. Bestechungsgeld annehmen
Allah sagt: „Verzehrt nicht unrechtmäßig das Vermögen untereinander und bringt es nicht zu den Herrschern, damit ihr einen Teil des Vermögens der Menschen auf unrechtmäßige Weise verzehren könnt, obwohl ihr es wisst.“ Das bedeutet: Schafft nicht durch Bestechung der Herrscher die Möglichkeit, das Vermögen anderer an euch zu nehmen, obwohl ihr wisst, dass dies nicht erlaubt ist.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Allah hat sowohl den Bestechenden als auch den Bestechlichen verflucht. Die Imame waren sich darin einig, dass der Fluch den Bestechenden erst dann trifft, wenn er dadurch einem anderen Schaden zufügen will oder einen Vorteil erlangen möchte, auf den er keinen Anspruch hat. Wenn er jedoch ausweglos Bestechungsgeld zahlt, um etwas zu erlangen, worauf er rechtmäßig Anspruch hat, oder um sich vor dem Unrecht eines anderen zu schützen, trifft ihn der Fluch nicht. In dem Hadith, den Abu Dawud und at-Tirmidhi überliefert haben, wird auch derjenige, der zwischen dem Bestechenden und dem Bestechlichen vermittelt und beiden hilft, zu den Verfluchten gezählt. Wenn diese Person vom Bestechenden beauftragt wurde, gilt für sie bei der Erlangung eines rechtmäßigen Anspruchs und beim Schutz vor Unrecht dasselbe wie für den Bestechenden, und sie verdient den Fluch nicht. Andernfalls verdient sie den Fluch. Für den Herrscher jedoch ist die Annahme oder Zahlung von Bestechungsgeld unter allen Umständen haram – ganz gleich, ob er dadurch das Recht eines anderen verletzt oder ein Unrecht abwehrt.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Wenn jemand für einen anderen Fürsprache einlegt und derjenige, für den Fürsprache eingelegt wurde, ihm anschließend ein Geschenk oder eine Gabe macht, dann gehört die Annahme dieses Geschenks zur Kategorie des Verzehrs einer großen Form von Wucher. Ibn Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wenn du deinem Bruder sein Bedürfnis erfüllst und dafür von ihm ein Geschenk annimmst, ist es haram.“ (Es sei angemerkt, dass ein Angestellter, der für eine bestimmte Arbeit besoldet wird, wenn er eine zu seinen Pflichten gehörende Arbeit verrichtet und dafür von demjenigen, für den er sie verrichtet hat, eine Gegenleistung annimmt, nach übereinstimmender Auffassung Bestechungsgeld annimmt, ganz gleich, ob dies als Geschenk, Gabe, Zuwendung oder Trinkgeld bezeichnet wird. Wenn die Arbeit jedoch über seine Pflichten hinausgeht und außerhalb seiner Arbeitszeit verrichtet wird, ist die Annahme einer Vergütung oder Belohnung dafür keine Bestechung. – Der Übersetzer)
Es wird berichtet, dass einst ein Christ in Beirut Imam al-Auzaʿi aufsuchte und sich darüber beschwerte, dass der Herrscher von Baalbek ihm zu Unrecht eine zusätzliche Steuer auferlegt hatte. Er bat den Imam, ein Empfehlungsschreiben zu verfassen, um dieses Unrecht abzuwenden, und schenkte ihm als Gabe eine Flasche Honig. Imam al-Auzaʿi sagte zu ihm: „Ich werde den Brief schreiben und dir die Flasche Honig zurückgeben.“ Der Mann nahm die Flasche Honig und den Brief mit und ging. Auf Bitte des Imams setzte der Herrscher von Baalbek seine Steuer um 30 Dirham herab.
33. Die Annahme einer Kleidung, durch die Männer Frauen und Frauen Männern ähneln
In Sahih al-Buchari, Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasa’i und Ibn Madscha wird von Ibn Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah hat jene Männer verflucht, die sich in ihrer Kleidung und ihrem Auftreten Frauen angleichen, und jene Frauen, die sich in ihrer Kleidung und ihrem Auftreten Männern angleichen.“ Auch die Nachahmung der weiblichen Stimme durch Männer und der männlichen Stimme durch Frauen fällt darunter.
Wenn eine Frau daher Kleidung trägt, die der Kleidung von Männern ähnelt, eng und durchsichtig ist und Körperteile unbedeckt lässt, die bedeckt sein müssen, gleicht sie sich Männern an und verdient den Fluch. Wenn ihr Ehemann dieses Verhalten billigt und sie nicht davon abhält, verdient auch er den Fluch. Denn ihm wurde aufgetragen, seine Ehefrau zum Gehorsam gegenüber Allahs Gebot anzuhalten und sie von Ungehorsam abzuhalten. Allah sagt: „O ihr Gläubigen! Bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor dem Höllenfeuer …“ Das bedeutet: Lehrt sie gutes Verhalten, gebietet ihnen den Gehorsam gegenüber Allah und haltet sie von Ungehorsam gegenüber Allah ab, so wie dies auch für euch selbst notwendig ist. Außerdem sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Jeder von euch ist verantwortlich, und jeder von euch wird für diejenigen unter seiner Obhut zur Rechenschaft gezogen. Der Mann ist für seine Familie verantwortlich und wird am Tag der Auferstehung befragt werden.“ (Sahih al-Buchari und Muslim) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wenn Männer ihren Ehefrauen gehorsam werden, werden die Männer zugrunde gehen.“
Aus diesem Hadith wird deutlich, dass auch die Herrschaft einer Frau unter die Angleichung an Männer fällt und dass der Gehorsam eines Mannes gegenüber einer Frau zur Nachahmung von Frauen gehört. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Zwei Gruppen von Menschen werden Bewohner der Hölle sein: jene, die Menschen mit Peitschen schlagen, die den Schwänzen von Rindern gleichen, und jene Frauen, die so durchsichtige Kleidung tragen, dass man durch sie die Hautfarbe ihres Körpers sehen kann, und die hochmütig schwankend umhergehen. Diese Frauen werden nicht einmal den Duft des Paradieses wahrnehmen, obwohl er aus großer Entfernung wahrgenommen werden kann.“ (Sahih Muslim) Von Nafiʿ (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass sich eines Tages Ibn Umar und Abdallah ibn Amr bei az-Zubair aufhielten.
In diesem Zustand kam eine Frau herbei, einen Bogen auf der Schulter tragend und eine Schafherde vor sich hertreibend. ʿAbdullah ibn ʿUmar fragte sie: „Bist du ein Mann oder eine Frau?“ Sie antwortete: „Eine Frau.“ Darauf blickte er zu ʿAbdullah ibn ʿAmr, der sagte: „Allah, der Erhabene, hat durch den Mund Seines Propheten Frauen verflucht, die Männern ähneln, und Männer, die Frauen ähneln.“ Daraus wird ersichtlich, dass es für Frauen als Nachahmung der Männer gilt, einen typisch männlichen Beruf auszuüben und sich dabei in männlicher Weise ohne Wahrung der Verhüllung zu bewegen und zu arbeiten. Einen Beruf auszuüben und zu arbeiten ist ihnen jedoch unter Wahrung der Verhüllung gestattet.
Zu den Handlungen, für die Frauen verflucht werden, gehören das Zurschaustellen ihrer körperlichen Schönheit und ihres Schmucks beim Aufenthalt außerhalb des Hauses, das Tragen von Duftstoffen am Körper oder auf der Kleidung sowie das Anziehen enger und durchsichtiger Kleidung, die die ʿAwra nicht bedeckt und keine Verhüllung gewährleistet. All dies gehört zum Tabarrudsch, das Allah und Sein Gesandter (s.a.w.) streng verurteilt haben. Gerade weil die meisten Frauen sich daran beteiligen, sagte der Gesandte (s.a.w.): „In der Nacht der Miʿrādsch sah ich die Hölle, und ich sah, dass die meisten ihrer Bewohner Frauen waren.“ Er sagte außerdem: „Ich habe für die Männer nichts zurückgelassen, was schädlicher wäre als die Frauen.“
34. Unzüchtigkeit und Sündhaftigkeit in der eigenen Familie dulden
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Drei Menschen werden nicht ins Paradies eingehen: jemand, der seinen Eltern ungehorsam ist, ein Dayyūth, das heißt jemand, der Unzüchtigkeit und Sündhaftigkeit in seiner Familie duldet, und eine Frau, die sich männlich verhält.“ In einer Überlieferung von an-Nasāʾī sagte der Gesandte (s.a.w.): „Allah hat drei Menschen das Paradies verwehrt: demjenigen, der Alkohol trinkt, demjenigen, der seinen Eltern ungehorsam ist, und demjenigen, der Unzüchtigkeit und Sündhaftigkeit in seiner eigenen Familie duldet.“
Wer vermutet, dass seine eigene Frau in Unzucht verwickelt ist, jedoch keinen eindeutigen Beweis dafür besitzt und ihr aus Liebe nichts sagen kann, oder wer bei seiner Frau derart verschuldet ist, dass er seine Schulden nicht begleichen kann, etwa weil er mit einer hohen Morgengabe belastet ist oder zahlreiche kleine Kinder hat und befürchten muss, dass seine Frau wegen ihres Anspruchs auf deren Unterhalt vor Gericht zieht – wer aus einer solchen Furcht Nachsicht übt, darf nicht als Dayyūth bezeichnet werden. Wer jedoch in seinem Inneren keinen Abscheu gegenüber Unzucht empfindet und seine Frau und seine Kinder nicht dazu verpflichtet, die islamischen Vorschriften, insbesondere die Verhüllung, einzuhalten, für den gibt es weder im Diesseits noch im Jenseits Gutes; er gilt als Dayyūth.
[Es sei darauf hingewiesen, dass – abgesehen von den wenigen oben genannten Ausnahmefällen – ein Mann im Allgemeinen uneingeschränkte Autorität und alleinige Herrschaft über seine Frau und seine Kinder besitzt, die der staatlichen Souveränität in gewisser Weise ähnelt. Sowohl nach den Vorschriften der Scharia als auch nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten ist ihm als Vater und Ehemann das Recht zugesichert, nahezu bedingungslosen und uneingeschränkten Gehorsam von seinen Kindern und seiner Frau zu erhalten. Daher wurde im Heiligen Qurʾān in Bezug auf diesen Bereich uneingeschränkter Autorität befohlen, dass er seine Macht einsetzen soll, um seine Familie auf dem rechten Weg zu halten: „Bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor dem Höllenfeuer.“ Diejenigen, die in dieser Hinsicht Nachsicht üben, werden Dayyūth genannt. Wenn er hinsichtlich der Verhüllung in der Familie und hinsichtlich anderer Vorschriften der Scharia Nachsicht übt, muss das Familienoberhaupt dafür verantwortlich gemacht werden; nach den Maßstäben der Scharia gilt er als Dayyūth. Übersetzer]
35. Tahlīl für eine geschiedene Frau
(Das bedeutet, eine Ehe unter der Bedingung einzugehen, dass ohne Geschlechtsverkehr die Scheidung ausgesprochen wird, damit die geschiedene Frau für ihren früheren Ehemann wieder erlaubt wird.) In einem bei an-Nasāʾī und at-Tirmidhī überlieferten Hadith sagte Ibn Masʿūd (r.a.): „Der Gesandte (s.a.w.) hat denjenigen verflucht, der eine geschiedene Frau mit der Absicht heiratet, sie für ihren früheren Ehemann wieder erlaubt zu machen, und sie entsprechend der Heiratsbedingung ohne Geschlechtsverkehr scheidet, ebenso wie denjenigen, für den er sie erlaubt macht.“ Imam at-Tirmidhī sagte: „ʿUmar (r.a.), ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.) und die Rechtsgelehrten unter den Tābiʿūn handelten nach diesem Hadith.“ Auch Imam Ahmad überlieferte diesen Hadith in seinem Musnad. Ibn ʿAbbās (r.a.) sagte: „Als der Gesandte (s.a.w.) über den Tahlīl befragt wurde, antwortete er: Nein, keine Ehe ist gültig, außer bei freiem Willen. Unter dem Namen der Ehe darf es keine Täuschung geben.“ (Das heißt: Es darf nicht bloß der Anschein oder die Vorstellung einer Ehe erweckt werden, ohne tatsächlich zu heiraten. Dies ist nicht erlaubt.)
Es gibt keinen Raum dafür, über das Buch Allahs zu spotten. Die Verpflichtung, eine Ehefrau ohne Geschlechtsverkehr zu verlassen, ist nicht zulässig. Von Uqba ibn Amir wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wen soll ich euch als Leihbock bezeichnen?“ Alle sagten: „Ja, sag es uns!“ Darauf sagte der Gesandte Allahs: „Derjenige, der eine Frau heiratet unter der Bedingung, sie ohne Geschlechtsverkehr wieder zu scheiden, ist ein Leihbock.“ Allah, der Erhabene, hat denjenigen, der unter einer solchen Bedingung heiratet, und denjenigen, für den er sie heiratet, verflucht. (Ibn Madscha)
Ein Mann fragte Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Ich habe eine geschiedene Frau geheiratet. Ich möchte mich von ihr scheiden lassen, damit sie für ihren früheren Ehemann wieder erlaubt wird. Doch ihr früherer Ehemann hat mich nicht darum gebeten, und er weiß nicht einmal, dass ich dies für ihn tue. Was ist Ihre Meinung dazu?“ Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Außer einer völlig freiwilligen Ehe sind alle anderen Ehen ungültig. Wenn du möchtest, behältst du sie, andernfalls lässt du sie gehen. Eine solche Handlung betrachteten wir zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) als Unzucht.“ Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) betrachtete solche Ehen als Unzucht und fasste den Entschluss, sowohl denjenigen, der eine solche Ehe eingeht, als auch denjenigen, für den sie eingegangen wird, zu steinigen. Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bezeichnete die beiden Ehepartner sogar dann als Unzüchtige, wenn sie zwanzig Jahre lang in einer Ehe mit der Absicht der Tahlīl-Ehe gelebt hatten. Ein Mann fragte Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Mein Cousin hat seine Ehefrau mit einem Mal dreimal geschieden und bereut dies nun.“
Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Er hat sich Allah widersetzt, und deshalb hat Allah ihn in diesen bedauernswerten Zustand gestürzt. Er hat dem Satan gehorcht, und deshalb hat der Satan ihn in diese schwierige Lage gebracht und ihm keinen Ausweg daraus gelassen.“ Der Mann sagte: „Wie wäre es, wenn jemand die Absicht fasste, seine Ehefrau für ihn wieder erlaubt zu machen?“ Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wer Allah zu täuschen versucht, den wird Allah täuschen.“ Ibrahim an-Nachai, ein bedeutender Imam der Tābiʿūn, sagte: „Wenn einer der drei – der erste Ehemann, die Ehefrau oder der zweite Ehemann – die Absicht der Tahlīl-Ehe hat, gilt die mit dem späteren Ehemann geschlossene Ehe als ungültig, und durch eine solche Ehe wird die Frau für ihren früheren Ehemann nicht erlaubt. Hasan al-Basri, Said ibn al-Musayyab, Malik ibn Anas, Laith ibn Saʿd, Sufyan ath-Thauri und Imam Ahmad waren sich alle darin einig, dass die Frau in diesem Fall für ihren früheren Ehemann nicht erlaubt wird. Nach Imam Schafii ist die Ehe selbst ungültig, wenn der Ehevertrag unter der Bedingung der Tahlīl-Ehe geschlossen wird, weil sie dann einer zeitlich begrenzten Mutʿa-Ehe gleicht, die nicht von der Scharia anerkannt ist. Wird diese Bedingung jedoch nicht beim Abschluss des Ehevertrags, sondern bereits vorher oder erst danach erwähnt, so ist die Bedingung ungültig und die Ehe gültig.“
36. Sich nicht ordnungsgemäß vom Urin reinigen
Sich nicht ordnungsgemäß vom Urin zu reinigen, ist grundsätzlich die Sitte der Christen. Allah, der Erhabene, sagt: „Reinigt eure Kleidung.“ (Sure al-Muddaththir) Von Ibn Abbas wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), als er an zwei Gräbern vorbeikam, sagte: „Die Bewohner dieser beiden Gräber werden bestraft, denn einer von ihnen verbreitete Verleumdungen, während der andere sich nicht ordnungsgemäß vom Urin reinigte.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Reinigt euch vom Urin, denn die meisten Grabesstrafen erfolgen aus diesem Grund.“ (Darqutni)
Wer sich nicht gründlich vom Urin reinigt, dessen Körper und Kleidung werden beide unrein, und sein Gebet ist ungültig. At-Tabarani und Ibn Abi ad-Dunya überliefern, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die Bewohner der Hölle werden ohnehin unbeschreibliches Leid und Qual ertragen. Doch wegen vier Gruppen von Menschen wird ihr Leid noch größer werden. Deshalb werden sie zwischen heißem Wasser und Feuer umherlaufen und für sich selbst den Tod und den Untergang wünschen. Dann werden die Bewohner der Hölle einander fragen: ‚Wer sind diese vier Menschen, die in die Hölle eingegangen sind und unsere Qual vermehrt haben?‘ Da wird einer sagen: ‚Einer von ihnen ist in einen Käfig aus Feuer eingeschlossen.‘ Ein anderer zieht seine herausgetretenen Eingeweide hinter sich her. Aus dem Mund eines weiteren erbricht sich unaufhörlich Eiter und Blut. Und einer kaut und isst das Fleisch seines eigenen Körpers. Dann wird man zu dem im Käfig Eingeschlossenen sagen: ‚Was ist mit diesem Verfluchten geschehen, der unsere Qual noch vermehrt hat?‘ Er wird sagen: ‚Ich bin verflucht, weil ich auf vielerlei Weise den Besitz der Menschen an mich nahm und mich daran bereicherte; danach starb ich mit all diesen Verpflichtungen auf meinen Schultern.‘ Dann wird derselbe Mann, der seine Eingeweide hinter sich herzieht, gefragt werden. Er wird sagen: ‚Ich bin verflucht, weil ich mich vor dem Urin nicht in Acht nahm und ihn nicht abwusch und reinigte.‘ Danach wird derjenige, aus dessen Mund unaufhörlich Blut und Eiter erbrechen, in gleicher Weise gefragt. Er wird sagen: ‚Ich bin verflucht, weil ich an jedem schlechten Wort Gefallen fand und Feindschaft stiftete, indem ich die Worte des einen zum anderen weitertrug und Verleumdungen verbreitete.‘ Danach wird derjenige, der das Fleisch seines eigenen Körpers abbeißt, dasselbe gefragt. Er wird sagen: ‚Ich bin deshalb verflucht, weil ich das Fleisch der Menschen aß, das heißt, üble Nachrede über sie führte.‘ Möge Allah uns alle vor diesen abscheulichen Sünden bewahren!“
37. Riyāʾ, das heißt, gute Taten zu verrichten, um sie anderen zu zeigen
Allah beschreibt die Eigenschaften und Kennzeichen der Heuchler und sagt: „Sie zeigen sich den Menschen und gedenken Allahs nur selten.“ (Sure an-Nisāʾ)
„Verderben sei über denjenigen Betenden, die ihrem Gebet gegenüber achtlos sind, die beten, um gesehen zu werden, und den Menschen die lebensnotwendigen Dinge nicht zukommen lassen.“ (Sure al-Māʿūn) „O ihr, die ihr glaubt! Macht eure Almosen nicht durch Vorhaltungen zunichte, wie jener, der spendet, um gesehen zu werden.“ (Sure al-Baqara) „Wer auf die Begegnung mit Allah hofft, der soll rechtschaffene Werke tun und niemanden an der Anbetung seines Herrn beteiligen.“ (Sure al-Kahf) Das bedeutet: Man soll keine Gottesdienste verrichten, um anderen zu gefallen, indem man sich ihnen zeigt.
Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Am Tag der Auferstehung werden zuerst drei Personen zur Rechenschaft gezogen. Der erste hatte auf Allahs Weg den Märtyrertod erlitten. Er wird vorgeführt und nach den Gaben Allahs gefragt, die ihm gewährt worden waren. Er wird alle diese Gaben anerkennen. Dann wird er gefragt: Was hast du als Dank für all diese Gaben getan? Er wird sagen: Ich habe für Dich gekämpft und bin dabei als Märtyrer gestorben. Allah wird sagen: „Du hast gelogen. In Wirklichkeit hast du gekämpft, damit die Menschen dich einen Helden nennen. Sie haben dich ja einen Helden genannt.“ Danach wird befohlen, ihn in die Hölle zu werfen. Die zweite Person hatte von Allah großen Reichtum erhalten. Sie wird vorgeführt, und man wird sie an Allahs Gaben erinnern. Sie wird Allahs Gaben anerkennen. Dann wird sie gefragt: Was hast du angesichts dieses gewaltigen Reichtums an guten Taten vollbracht? Sie wird sagen: O Allah! Wo immer ich auf Deinem Weg Ausgaben für notwendig hielt, habe ich nicht gezögert, Geld auszugeben. Allah wird sagen: Du hast gelogen. Du hast nicht auf Meinem Weg gespendet, sondern damit die Menschen dich loben und freigebig nennen. Die Menschen haben dich ja freigebig genannt.“ Danach wird auch sie in die Hölle geworfen. Die dritte Person hatte im weltlichen Leben islamisches Wissen erworben, es auch anderen vermittelt und den Qurʾān studiert. Sie wird vorgeführt und an die Gaben Allahs erinnert, die ihr gewährt worden waren, und sie wird diese anerkennen. Sie wird gefragt: Was hast du mit diesem islamischen Wissen getan? Sie wird sagen: Ich habe islamisches Wissen erworben, es auch weitergegeben und den edlen Qurʾān um Deinetwillen studiert. Allah wird sagen: Du bist ein Lügner. Du hast nicht um Meinetwillen studiert, sondern damit die Menschen dich loben und als einen Qāriʾ bezeichnen. Danach wird auch über sie befohlen, sie in die Hölle zu werfen.“ (Sahih Muslim)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer eine gute Tat vollbringt, damit die Menschen davon hören, den wird Allah bekannt machen; und wer sie vollbringt, damit die Menschen ihn sehen, den wird Allah bloßstellen.“ (Sahih al-Buchari, Sahih Muslim)
Imam al-Chattabi sagt: Der Sinn dieses Hadiths ist, dass Allah denjenigen, der nicht um Allahs Wohlgefallen willen, sondern damit die Menschen von ihm hören und ihn sehen, eine Tat vollbringt, auf diese Weise bestrafen wird, dass Er am Tag der Auferstehung den eigentlichen Zweck seiner Tat enthüllt und ihn öffentlich beschämt. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Schon das geringste Maß an Riya gehört zum Schirk. (at-Tabarani, al-Hakim)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Das Gefährlichste, dessen Verbreitung unter euch ich befürchte, ist der kleine Schirk. Man fragte: O Gesandter Allahs! Was ist der kleine Schirk? Er sagte: Gute Taten zu verrichten, um von den Menschen gesehen zu werden. Wenn Allah Seinen Dienern am Tag, an dem Er ihnen ihre Taten vergilt, ihren Lohn gibt, wird Er sagen: Geht zu denen, für die ihr gute Taten verrichtet habt, damit sie euch sehen, und seht nach, ob ihr bei ihnen irgendeine Belohnung findet.“ (Ahmad, al-Baihaqi)
Im heiligen Qurʾān sagt Allah: „Vor ihnen wird von Allah etwas erscheinen, womit sie niemals gerechnet haben.“ Zur Erklärung dieses Verses sagen manche, dass sie Taten zu verrichten pflegten, die sie in dieser Welt für gute Taten hielten, die ihnen aber am Tag der Auferstehung als schlechte Taten erscheinen werden. Nachdem einige fromme Gelehrte diesen Vers gelesen hatten, sagten sie: „Verderben sei über die Menschen, die Riya betreiben.“ Ibn Abi ad-Dunya überliefert, dass derjenige, der Riya betreibt, am Tag der Auferstehung mit vier Namen gerufen wird: O du, der Riya betreibt, o Heuchler, o Sünder, o Verlierer! Geh und hole dir deinen Lohn bei demjenigen, dem zuliebe du gehandelt hast. Bei Mir hast du nichts zu erwarten.“ Es wird überliefert, dass Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) einen Mann sah, der mit gesenktem Kopf ging. Er sagte zu ihm: „Gehe mit erhobenem Kopf. Demütigkeit liegt nicht darin, den Kopf zu senken; Demut befindet sich im Herzen.“ Abu Umama al-Bahili (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sah einen Mann, der sich in der Moschee im Suǧūd befand und laut weinend zu Allah betete. Abu Umama sagte zu ihm: „Du hättest besser daran getan, ein solches Weinen zu Hause zu verrichten.“ Imam Muhammad ibn al-Mubarak sagt: „Zeige dein Flehen und deine Bitte in der Nacht offen. Denn das Aufstehen in der Nacht ist für Allah, während es am Tag für die Menschen ist.“ Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: „Das Kennzeichen dessen, der Riya betreibt, ist, dass er allein achtlos und träge ist, unter den Menschen jedoch aktiv wird; wenn man ihn lobt, verrichtet er mehr gute Taten, und wenn man ihn auf seine Fehler hinweist oder ihn tadelt und kritisiert, verrichtet er weniger gute Taten.“ Fudail ibn Iyad sagte: „Gute Taten zu verrichten, um den Menschen zu gefallen, ist Schirk; aus Furcht vor dem Zorn der Menschen gute Taten zu unterlassen, ist Riya. Ichlās bedeutet, von beiden Zuständen frei zu sein.“ Möge Allah uns von Riya befreien und uns Ichlās schenken. Amin.
(Es sei angemerkt, dass es nicht verwerflich ist, eine gute Tat öffentlich zu verrichten, wenn nicht beabsichtigt wird, das Lob der Menschen zu erlangen, oder wenn beabsichtigt wird, die Menschen zu guten Taten anzuspornen. So sagt Allah: „Diejenigen, die bei Nacht und bei Tag, heimlich und öffentlich, spenden, für sie gibt es bei ihrem Herrn ihren Lohn.“ – Übersetzer)
38. Religiöses Wissen oder religiöse Bildung ausschließlich zum Zweck des weltlichen Lebens erwerben, es verbergen und das erworbene islamische Wissen nicht entsprechend in die Praxis umsetzen
Allah, der Erhabene, sagt: „Nur die Wissenden unter den Dienern Allahs fürchten Allah. (Sure Fatir)“ Das heißt: diejenigen, die Wissen über Allah besitzen. Ibn Abbas sagte: Das heißt, unter Allahs Geschöpfen fürchten Ihn nur diejenigen, die Seine Macht und Herrschaft kennen. Imam Schaʿbi sagte: Wer Allah fürchtet, ist der wahrhaft Wissende. Rabi ibn Anas sagte: Wer Allah nicht fürchtet, ist kein Wissender. Allah, der Erhabene, sagt ferner: „Diejenigen, die verbergen, was Wir an klaren Zeichen und Rechtleitung hinabgesandt haben, nachdem Wir es den Menschen in diesem Buch ausführlich dargelegt haben – sie werden von Allah und den Fluchenden verflucht. (Sure al-Baqara)“
Dieser Vers wurde über die jüdischen Gelehrten offenbart. Mit „klaren Zeichen“ sind darin die von der Scharia vorgeschriebenen Strafen für Tötung, Unzucht und Ähnliches sowie andere Gesetze gemeint; mit „Rechtleitung“ die gesamte von dem Gesandten (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) gebrachte Ordnung und sein Lob; mit „Menschen“ die Kinder Israels; mit „Buch“ die Tora; und mit „den Fluchenden“ alle Geschöpfe außer Dschinn und Menschen. Hadhrat Ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Wenn zwei Muslime einander verfluchen, kehrt dies zu den Juden und Christen zurück, denn sie verbergen trotz dessen, dass sich die Berichte über Muhammad (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) in ihren Büchern befinden, diese dennoch.
Allah sagt an anderer Stelle: „Allah nahm von denjenigen, denen das Buch gegeben worden war, das Versprechen entgegen, dass ihr dieses Buch den Menschen vollständig darlegen und keineswegs etwas davon verbergen sollt. Doch sie warfen dieses Versprechen hinter sich und erkauften dafür einen erbärmlichen Vorteil. Wie schlecht ist doch das, was sie erkauft haben.“ Imam Wahidi sagte, dass dieser Vers über die Juden von Medina offenbart wurde. Allah hatte ihnen in der Tora ein Versprechen abgenommen, das heißt, ihnen streng befohlen, die über Muhammad (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) überlieferten Informationen, sein Lob und die Angelegenheiten seiner Prophetenschaft unbedingt offenzulegen und keineswegs zu verbergen. Doch sie warfen dieses Versprechen beziehungsweise diesen Befehl hinter sich, das heißt, sie missachteten ihn. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: Wer Wissen oder Bildung, durch die Allahs Wohlgefallen erlangt werden kann, ausschließlich zum Zweck eines weltlichen Gewinns erwirbt, wird nicht einmal den Duft des Paradieses wahrnehmen. (Sunan Abu Dawud, Sunan Ibn Madscha)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte ferner: Wer Wissen mit dem Ziel erwirbt, sich unter allen Wissenden einen herausragenden Rang zu verschaffen, mit Unwissenden zu streiten oder die Herzen der Menschen auf sich zu ziehen, wird in die Hölle geworfen. (Dschami at-Tirmidhi)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte ferner: Wenn jemand über eine Angelegenheit Bescheid weiß und dieses Wissen verbirgt, obwohl er danach gefragt wird, wird ihm am Tag der Auferstehung ein Zaumzeug aus Feuer um den Hals gelegt. In Sahih Muslim, Dschami at-Tirmidhi und Sunan an-Nasa’i wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) mit folgenden Worten zu beten pflegte: „Ich suche Zuflucht vor Wissen, das mir keinen Nutzen bringt (das heißt im Jenseits).“ In Tirmidhi und Ibn Madscha wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: „Wer Wissen über die Religion erwirbt, danach aber nicht handelt, dessen Wissen wird nur seinen Hochmut vermehren.“ In Abu Dawud und Tirmidhi wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: Ein sündiger Gelehrter wird am Tag der Auferstehung in die Hölle geworfen. Dann werden die Menschen ihn fragen: „Warum ist es so weit mit dir gekommen? Wir erlangten doch von dir Rechtleitung.“ Er wird sagen: „Ich tat selbst, was ich euch zu tun verboten hatte.“
39. Verrat oder Treulosigkeit
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „O ihr Gläubigen! Verratet nicht Allah, Seinen Gesandten und die euch anvertrauten Dinge, obwohl ihr deren Bedeutung kennt.“ (Al-Anfal)
Imam al-Wahidi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagt, dass dieser Vers über den Gefährten Abu Lubaba offenbart wurde. Seine Frau und seine Kinder lebten in der Siedlung des Stammes Banu Quraiza. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) belagerte Banu Quraiza. Er schickte Abu Lubaba aus einem bestimmten Anlass zu Banu Quraiza. Die Leute von Banu Quraiza fragten: „O Abu Lubaba! Was meinst du, was mit uns geschehen wird, wenn wir uns entsprechend dem Urteil Saʿds ergeben?“ Abu Lubaba deutete auf seine Kehle und machte ihnen damit klar, dass sie abgeschlachtet würden. Deshalb sollten sie nicht herauskommen. Diese Tat von ihm war ein Verrat am Vertrauen gegenüber Allah und Seinem Gesandten. Abu Lubaba selbst erkannte unmittelbar nach dieser Tat, dass er einen Verrat begangen hatte, und bekannte dies auch. Danach band Abu Lubaba sich sechs Tage lang an eine Säule in der Prophetenmoschee und befreite sich erst, als die Nachricht kam, dass seine Reue angenommen worden war. Ibn Abbas sagte: Alles, was Allah Seinen Dienern auferlegt, ist ein anvertrautes Gut. Die Missachtung eines Gebots oder Verbots Allahs aber ist ein Verrat am anvertrauten Gut.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die Kennzeichen eines Heuchlers sind drei: Wenn er spricht, lügt er; wenn er ein Versprechen gibt, bricht er es; und wenn ihm etwas anvertraut wird, verrät er das anvertraute Gut.“ (Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim) In Sahih Muslim wird zusätzlich gesagt: „Auch wenn er betet, fastet und sich selbst für einen Muslim hält.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer nicht vertrauenswürdig ist, besitzt keinen Iman, und wer sein Versprechen nicht erfüllt, besitzt keine Religion.“ (Ahmad, al-Bazzar, at-Tabarani) Verrat, also Treulosigkeit, ist in jeder Hinsicht schlecht. Dennoch kann eine Form schlimmer sein als eine andere. Wer ein geringfügiges anvertrautes Gut verrät, ist nicht wie jemand, der das Vermögen und die Angehörigen eines anderen verrät und große Ungerechtigkeiten begeht. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Bewahre das Vertrauen dessen, der dir vertraut, und begehe keinen Verrat an dem, der dich verrät.“
In einem weiteren Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Welche anderen Fehler ein Gläubiger auch haben mag, Verrat, also Treulosigkeit, und Lügen können bei ihm nicht vorhanden sein.“ (Ahmad) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah hat gesagt: Wenn zwei Menschen gemeinsam eine Sache betreiben, bin Ich ihr Dritter, solange sie einander nicht verraten.“ (Das heißt: Solange kein Verrat geschieht, liegt in jeder gemeinschaftlichen Tätigkeit der Segen Allahs.) (Abu Dawud)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Die erste Tugend, die unter den Menschen verschwinden wird, ist die Vertrauenswürdigkeit, und das Letzte, was bestehen bleibt, ist das Gebet. Doch es gibt viele Betende, die keinen Nutzen daraus ziehen.“ Ibn Masud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Am Tag der Auferstehung wird derjenige, der das anvertraute Gut verraten hat, vorgeführt, und man wird zu ihm sagen: ,Gib dein anvertrautes Gut zurück.‘ Er wird sagen: ,O mein Herr! Wie soll ich es zurückgeben? Die Welt ist doch zugrunde gegangen.‘ Dann wird ihm das anvertraute Gut, das bei ihm hinterlegt worden war, am tiefsten Ort der Hölle genau in der Gestalt gezeigt, in der es hinterlegt worden war. Danach wird gesagt werden: ,Steige dort hinab und hole es heraus.‘ Dann wird er hinabsteigen und das Gut auf seinem Nacken herauftragen. Es wird ihm schwerer erscheinen als alle Berge der Welt. Er wird glauben, dass er, wenn er es heraufbringt, vor dem Feuer der Hölle gerettet wird.
Doch sobald er an den Eingang der Hölle gelangt, wird er mitsamt dem anvertrauten Gut wieder in die tiefste Stufe der Hölle stürzen und dort ewig bleiben. Danach sagte Ibn Masud: „Das Gebet, die Gebetswaschung, die Ganzkörperwaschung und die beim Kauf und Verkauf verwendete Waage – all das sind anvertraute Güter. Das hinterlegte Vermögen aber ist das größte anvertraute Gut.“
40. Sich auf die eigenen Spenden und Wohltaten berufen, anderen diese vorhalten und sie bekannt machen
Allah, der Erhabene, sagte: „O ihr Gläubigen! Macht eure Spenden nicht dadurch zunichte, dass ihr auf sie pocht und den Empfänger kränkt.“ (Sure al-Baqara) In einem von Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Am Tag der Auferstehung wird Allah mit drei Personen nicht sprechen, sie nicht ansehen, sie nicht von ihren Sünden reinigen, und für sie ist eine schmerzhafte Strafe bestimmt: derjenige, der ein Gewand trägt, das unter die Knöchel reicht; derjenige, der auf seine eigene Spende und Wohltat pocht und sie bekannt macht; und derjenige, der durch einen falschen Eid Waren verkauft.“ In einem bei Sunan an-Nasa’i überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Drei Personen werden nicht ins Paradies eintreten: derjenige, der seine Eltern erzürnt; der Trinker; und derjenige, der seine eigenen Wohltaten und Spenden bekannt macht und sie anderen vorhält.“ Das heißt: jemand, der einem anderen etwas spendet und danach auf diese Spende pocht und sie bekannt macht. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Macht eure eigenen Spenden nicht bekannt, denn dadurch wird der Lohn der Spende zunichtegemacht und der Anspruch auf Dankbarkeit verwirkt.“ Imam Ibn Sirin hörte, wie ein Mann zu einem anderen sagte: „Ich habe dir dies und jenes gegeben und dir dies und jenes erwiesen.“ Ibn Sirin sagte zu ihm: „Schweig! Wenn man eine Wohltat erweist und danach über sie Buch führt, gibt es dafür keinen Lohn.“
41. Die Leugnung der Vorherbestimmung
Allah, der Erhabene, sagt in der Sure al-Qamar: „Wir haben jedes Ding nach einem bestimmten Maß erschaffen.“ Imam Ibn al-Dschauzi sagt, dass es hinsichtlich des Anlasses der Offenbarung dieses Verses zwei Auffassungen gibt. Nach der ersten Auffassung kamen die Heuchler von Mekka zum Gesandten (Friede sei mit ihm) und begannen, mit ihm über die Vorherbestimmung zu streiten. Daraufhin wurde dieser Vers offenbart. Nach der Überlieferung von Abu Umama (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wurde dieser Vers über die Gruppe offenbart, die die Vorherbestimmung leugnete. Die zweite Auffassung besagt, dass ein christlicher Priester aus Nadschran zum Gesandten (Friede sei mit ihm) kam und sagte: „O Muhammad! Meinst du, dass sündige Handlungen gemäß der Vorherbestimmung geschehen? Das ist nicht so.“ Daraufhin sagte der Gesandte (Friede sei mit ihm): „Ihr seid Gottesleugner.“ Zu dieser Zeit wurde der Vers offenbart. In der Sure al-Hadid sagt Allah: „Kein Unglück trifft auf der Erde oder euch selbst ein, ohne dass es bereits in einem Buch verzeichnet wäre, bevor Wir es erschaffen. Das ist für Allah gewiss leicht. Damit ihr nicht traurig seid über das, was euch entgeht, und euch nicht überheblich freut über das, was Er euch gegeben hat. Allah liebt keinen eingebildeten Prahler.“
Es wird von Umar ibn al-Chattab (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überliefert, dass der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: Wenn Allah am Tag der Auferstehung die Früheren und die Späteren versammelt, wird ein Engel auf Allahs Befehl mit so lauter Stimme ausrufen, dass die Früheren und die Späteren ihn hören können: „Wo sind die Ungehorsamen gegenüber Allah?“ Dann werden die Qadariten, also diejenigen, die die Vorherbestimmung leugnen, aufstehen. Sie werden unverzüglich in die Hölle geworfen. Die Lehre der Qadariten besagt, dass es unmöglich sei, dass Allah dem Diener die Fähigkeit zu sündigen Handlungen gibt und ihn dafür zugleich bestraft. In Wahrheit prüft Allah jedoch den Menschen, indem Er ihm die Fähigkeit und Freiheit zu allen Arten von Handlungen, zu guten wie zu schlechten, gibt. Wenn er Gutes tut, besteht er die Prüfung und wird belohnt. Wenn er Schlechtes tut, besteht er die Prüfung nicht und wird bestraft. Genau dies hat Allah, der Erhabene, im folgenden Vers dargelegt: „Allah hat euch und eure Taten erschaffen.“ Das bedeutet, dass Allah alle guten und schlechten Taten des Menschen erschaffen hat. In einem anderen Vers sagt Er: „Er hat dem Menschen seine Sündhaftigkeit und seine Gottesfurcht eingegeben.“ Das bedeutet, dass Er ihm Fähigkeit und Möglichkeit zu beidem gegeben hat, zu Sünde und zu Frömmigkeit. Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: Allah, der Erhabene, leitet eine Gruppe von Menschen aus Gnade zu guten Taten an und nimmt sie in Seine Barmherzigkeit auf. Eine andere Gruppe stellt Er auf die Probe und erniedrigt sie dadurch. Wegen ihrer schlechten Taten weist Er sie zurück, und sie sind zu keiner anderen Handlung fähig als zu der, durch die Er sie prüft. Danach bestraft Er sie. Und dennoch ist Allah gerecht.“
Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: Wisse: Selbst wenn sich die gesamte Menschheit zusammentäte, um dir einen Nutzen zu bringen, könnte sie dir nicht mehr Nutzen bringen, als Allah für dich bestimmt und niedergeschrieben hat. Und wenn sie sich zusammentäte, um dir zu schaden, könnte sie dir keinen Schaden zufügen außer dem, was Allah bestimmt hat. „Die Schreibfedern sind aufgehoben und die Blätter sind getrocknet.“ Das bedeutet, dass alles, was in der Vorherbestimmung niedergeschrieben wurde, endgültig ist. Es wird nichts Neues mehr niedergeschrieben, und nichts Neues wird sich ereignen.
[Es sei darauf hingewiesen, dass der Glaube an die Vorherbestimmung ebenso wie der Glaube an die Gesandtschaft, das Jenseits und das Buch eine unerlässliche Voraussetzung des Glaubens ist. Daher ist die Leugnung der Vorherbestimmung nicht nur eine große Sünde, sondern auch Unglaube. In dieser Angelegenheit gibt es viel Verwirrung und Meinungsverschiedenheit. Doch unabhängig von allen Meinungsverschiedenheiten lässt sich feststellen, dass Allah, der Erhabene, dem Diener die Fähigkeit und Freiheit gegeben hat, gute und schlechte Handlungen zu beabsichtigen und anzustreben. Für den Willen und das Streben, die er aufgrund dieser Freiheit ausübt, wird er belohnt oder bestraft. Die Fähigkeit, die Handlung tatsächlich zu vollenden, wurde ihm jedoch nicht gegeben, und dafür wird er auch nicht zur Rechenschaft gezogen. Wenn beispielsweise ein Mann beschließt, jemanden zu töten, und ihn deshalb mit einer geeigneten Waffe angreift, wird der Angreifer vor Allah dennoch des Mordes schuldig sein und bestraft werden, selbst wenn der Verletzte nicht stirbt. Denn niemand kann sterben, bevor seine Lebenszeit abgelaufen und der festgesetzte Todeszeitpunkt eingetreten ist. Der Angreifer kann jedoch der Sünde des Mordes wegen seines Willens und seines aktiven Bemühens nicht entgehen, denn er hat alles getan, was in seiner Macht stand. Zur Unterstützung dieser Aussage sei ein Hadith angeführt. Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: Wenn zwei Menschen miteinander kämpfen, um einander zu töten, werden sowohl der Mörder als auch der Getötete in die Hölle kommen. Man fragte: Dass derjenige, der getötet hat, in die Hölle kommt, ist verständlich. Aber warum sollte der Getötete in die Hölle kommen? Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: Auch er wollte seinen Gegner töten. – Übersetzer]
42. Der Versuch, die verborgenen Fehler der Menschen aufzuspüren
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Spioniert nicht nach verborgenen Dingen.“ Die Korankommentatoren sagen: Das bedeutet, dass ihr nicht versuchen sollt, die verborgenen Fehler und Mängel der Menschen aufzudecken. Mit anderen Worten: Spionage ist untersagt. Einmal wurde Ibn Masud gesagt, dass Tropfen von Wein aus dem Bart von Walid ibn Uqba herabträufelten. Er sagte: Uns wurde verboten, Spionage zu betreiben. Wenn jedoch etwas offen zutage tritt, werden wir es berücksichtigen.
Der Gesandte (Friede sei mit ihm) sagte: „Wer den Gesprächen eines Menschen heimlich zuhört, obwohl dieser nicht damit einverstanden ist, dem wird am Tag der Auferstehung geschmolzenes Blei in die Ohren gegossen.“ In einem Hadith wird auch ausdrücklich verboten, den Brief eines Menschen ohne seine Erlaubnis zu lesen.
43. Namīma oder Zuträgerei
(Eine dauerhafte Vorschrift des Islams lautet: Wenn man jemanden loben will, soll man dies in seiner Abwesenheit tun; wenn man ihn kritisieren will, soll man dies in seiner Gegenwart tun. Wann immer man diese Vorschrift verletzt und in der Abwesenheit eines Menschen über ihn schmäht, ihn kritisiert oder üble Nachrede verbreitet, wird dies zu einer Handlung, die der Scharia widerspricht. Eine solche Handlung kann drei Formen annehmen, und alle drei sind schwere Sünden. Erstens: Wenn die Anschuldigung oder der Mangel, der einer bestimmten Person zugeschrieben wird, eine Lüge ist oder ohne die erforderlichen Beweise vorgebracht wird, handelt es sich um eine reine Verleumdung. Auf Arabisch wird dies Buhtān oder Qadhf genannt. Nach der islamischen Scharia ist dies nicht nur eine schwere Sünde, sondern auch eine gesetzlich strafbare Straftat. Die Scharia legt dafür eine Strafe von 80 Peitschenhieben fest und erklärt die betreffende Person lebenslang für zeugnisunfähig. Dies wurde bereits bei der 22. schweren Sünde ausführlich behandelt. Zweitens: Wenn der zugeschriebene Mangel oder die Anschuldigung wahr ist, man dies jedoch nicht der beschuldigten Person unmittelbar und vertraulich erklärt, um ihr gemäß den Vorschriften des Islams Gelegenheit zur Besserung zu geben, sondern es stattdessen einer bestimmten Person verrät und dadurch Feindschaft zwischen beiden hervorruft oder ihre gute Beziehung zu zerstören versucht, wird dies Namīma oder Zuträgerei genannt. Drittens: Wenn man dies nicht nur einer bestimmten Person, sondern der Allgemeinheit bekannt macht und versucht, den Betroffenen öffentlich herabzusetzen, wird dies Ghiba genannt. Alle drei Formen der üblen Nachrede in Abwesenheit sind schwere Sünden und abscheuliche Verbrechen. In allen drei Fällen wird das Recht der Menschen, also die Huqūq al-ʿIbād, verletzt. Denn dadurch werden Ansehen, Ehre und Würde eines Menschen unrechtmäßig geschädigt, ohne ihm auch nur die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Deshalb vergibt Allah dieses Verbrechen nicht, solange die dadurch geschädigte betroffene Person nicht verzeiht. (Der Übersetzer)
Allah sagt im Heiligen Qurʾān: „Folge nicht demjenigen, der bei jeder Gelegenheit schwört, der verachtet ist, der in Abwesenheit über andere schmäht und der die Worte des einen zum anderen weiterträgt.“ (Sura al-Qalam)
In Sahih al-Buchārī, Muslim, Abū Dāwūd und at-Tirmidhī wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte, dass ein Zuträger nicht ins Paradies kommen wird. In einem anderen Hadith heißt es, dass der Gesandte (s.a.w.) einst an zwei Gräbern vorbeikam und sagte: „Die Bewohner dieser beiden Gräber werden bestraft. Sie werden jedoch nicht wegen einer besonders großen Sünde bestraft. Einer von ihnen pflegte sich nach dem Urinieren nicht gründlich zu reinigen, und der andere ging der Zuträgerei nach.“ Danach nahm er zwei abgeschnittene Palmzweige, steckte auf jedes der beiden Gräber einen und sagte: „Vielleicht wird ihre Strafe geringer bleiben, solange diese beiden Zweige nicht vertrocknet sind.“
Die Aussage in diesem Hadith, „Sie werden nicht wegen einer besonders großen Sünde bestraft“, bedeutet, dass sie nach ihrer eigenen Auffassung ihre begangene Sünde nicht für besonders schwerwiegend hielten. Daher wird in manchen Überlieferungen berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Doch gewiss war es eine große Sünde.“ Sahih al-Buchārī,
In Muslim und im Muwattaʾ von Imam Mālik wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Ihr werdet den schlechtesten Menschen als denjenigen vorfinden, der zu verschiedenen Leuten geht und sich jedem gegenüber in einer anderen Weise darstellt. Wer sich in dieser Welt doppelzüngig verhält, dem wird Allah am Tag der Auferstehung zwei Zungen aus Feuer geben.“ Doppelzüngiges Verhalten bedeutet, zu zwei Menschen auf unterschiedliche Weise zu sprechen.
Imam al-Ghazālī (Allah erbarme sich seiner) sagte: „Mit einem doppelzüngigen Menschen ist gewöhnlich ein Zuträger gemeint, der zu jemandem geht und sagt: ‚Der und der hat so über dich gesprochen.‘ Das Offenlegen einer vertraulichen Angelegenheit, deren Bekanntmachung eine der beiden betroffenen Parteien oder ein Dritter missbilligt, ist Zuträgerei – ganz gleich, ob dies durch Worte, Schrift, Gesten, Zeichen oder irgendein anderes Mittel geschieht und ob es sich bei der offengelegten Angelegenheit um eine Aussage, eine Handlung oder irgendeinen Mangel handelt. Kurz gesagt: Zuträgerei besteht darin, eine geheime Information preiszugeben, deren Offenlegung eine der betroffenen Parteien oder ein Dritter missbilligt. Ganz gleich, welche Situation man bei einem Menschen wahrnimmt: Wenn ihre Mitteilung an jemand anderen der Gesellschaft keinen Nutzen bringt und dadurch auch niemand vor einer Sünde bewahrt wird, sollte man davon absehen.“ Imam al-Ghazālī sagte außerdem: Wenn jemand bei einem Menschen Zuträgerei über einen anderen begeht und sagt: ‚Der und der hat dies und jenes über dich gesagt‘, sollte dieser sechs Dinge tun. Erstens: Er soll ihm nicht glauben, denn er ist ein Zuträger und ein Frevler. Er ist nicht vertrauenswürdig. Zweitens: Er soll ihn auffordern, von dieser Handlung abzulassen, sie scharf verurteilen und ihm guten Rat geben. Drittens: Er soll ihn von Herzen verabscheuen, denn er ist bei Allah verhasst, und es ist Pflicht, jemanden zu verabscheuen, den Allah verabscheut. Viertens: Er soll nicht sofort schlecht über die Person denken, über die der Zuträger schlechte Nachrichten verbreitet hat. Denn Allah sagt: ‚Hütet euch vor übermäßigen Vermutungen; manche Vermutungen sind Sünde.‘ Fünftens: Er soll der von ihm überbrachten Nachricht auch nicht so viel Bedeutung beimessen, dass er beginnt, ihre Wahrheit zu untersuchen. Denn Allah sagt: „Spioniert nicht!“ Sechstens: Er soll selbst den Rat, den er dem Zuträger gegeben hat, nicht verletzen. Er soll nicht mit anderen über das sprechen, was der Zuträger gesagt hat. Es wird überliefert, dass ein Mann ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz eine schlechte Nachricht über jemanden überbrachte. Er sagte: ‚Wenn du willst, können wir deiner Nachricht nachgehen. Wenn du die Wahrheit gesagt hast, trifft auf dich dieser Vers zu: „Wenn ein Frevler euch eine Nachricht bringt, dann prüft sie nach.“ Wenn du jedoch ein Lügner bist, trifft auf dich dieser Vers zu: „Derjenige, der hinter dem Rücken schmäht und die Worte des einen zum anderen weiterträgt.“ Und wenn du möchtest, kann ich dir vergeben.‘ Der Mann sagte: ‚O Fürst der Gläubigen, möge Allah vergeben! Ich werde diese Tat nicht wieder begehen.‘“
Hasan al-Basrī sagte: „Wenn jemand dir die Worte eines anderen zuträgt, dann wisse, dass er auch deine Worte anderen zutragen wird.“
Ein Mann kam zu einem angesehenen Gelehrten und begann, verschiedene üble Nachreden über eine andere Person zu verbreiten. Da sagte der Gelehrte: „Du hast mir drei Vergehen angetan. Erstens hast du in meinem Herzen gegenüber einem meiner Glaubensbrüder Abneigung und Feindschaft hervorgerufen. Zweitens hast du mein Herz seinetwegen mit Sorge belastet. Drittens hast du mein Vertrauen verloren.“ Einige Gelehrte pflegten zu sagen: „Wer dir die Beleidigung eines anderen überbringt, der hat dich gleichsam selbst beleidigt.“ Ein Mann kam zu Hadhrat Ali (ra) und sagte: „Dieser und jener hat üble Nachrede über dich verbreitet und dich beleidigt.“ Er sagte: „Bring mich zu ihm.“ Darauf führte er ihn zu jenem Mann. Der Mann dachte, Hadhrat Ali werde sich an ihm rächen. Doch er ging zu ihm und sagte: „O Bruder! Wenn das, was du gesagt hast, wahr ist, bitte ich Allah um Vergebung. Wenn es aber eine Lüge ist, bitte ich Allah um Vergebung für dich.“ Einige Korankommentatoren sagen bei der Erklärung der Stelle in der Sure al-Lahab, an der die Frau Abu Lahabs als „Hammālatal-ḥaṭab“ bezeichnet wird: Die wörtliche Bedeutung ist „Holzträgerin“. Sie war eine Verleumderin. Ihre Gewohnheit der Verleumdung wird mit Holz verglichen, denn so wie Holz dazu beiträgt, ein Feuer zu entzünden, trägt Verleumdung dazu bei, zwischen zwei Menschen das Feuer der Feindschaft zu entfachen.
Eine Begebenheit: Es wird berichtet, dass einmal ein Mann sah, wie jemand auf dem Markt seinen Sklaven verkaufte. Der Verkäufer rief aus: „Dieser Sklave hat außer einer gewissen Neigung zur Verleumdung keinen einzigen Fehler.“ Der Mann schenkte diesem Fehler keine Beachtung und kaufte den Sklaven. Der Sklave begann, in seinem Haus zu leben. Einige Tage später sagte er zur Frau seines Herrn: „Mein Herr möchte erneut heiraten und ist dir nicht mehr so zugetan wie früher. Wenn du diese Heirat verhindern und möchtest, dass dein Mann dich wieder wie zuvor liebt, dann schneide ihm, wenn er schläft, mit einem Messer ein Haar oberhalb seiner Kehle ab und bewahre es bei dir auf.“ Andererseits sagte er zu seinem Herrn: „Deine Frau liebt heimlich einen anderen Mann und hat mit ihm geplant, dich heute im Schlaf zu schlachten. Wenn du dein Leben retten willst, dann bleib wach und leg dich nur so hin, als würdest du schlafen. Du wirst sehen, wie deine Frau versucht, dir das Messer an die Kehle zu setzen.“ Der Herr tat genau das. Als seine Frau nachts mit dem Messer kam, um das Haar an seiner Kehle abzuschneiden, stand der Herr sofort auf, packte ihre Hand, nahm ihr das Messer weg und tötete seine Frau auf der Stelle. Danach kamen die Verwandten der Frau und töteten den Herrn. Daraufhin begann zwischen beiden Seiten ein Krieg, in dem beide Seiten ihr gesamtes Hab und Gut verloren.
44. Einen Muslim ohne Grund zu verfluchen und zu beleidigen
Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Einen Muslim zu beleidigen ist Frevel, und gegen ihn zu kämpfen ist Unglaube.“ (Alle authentischen Hadith-Sammlungen außer Abu Dawud.) Er sagte außerdem: „Wer einen Gläubigen verflucht, ist, als hätte er ihn getötet.“ (Alle authentischen Hadith-Sammlungen außer Ibn Māǧa.) In Sahih Muslim wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Diejenigen, die andere verfluchen, werden am Tag der Auferstehung weder Fürsprache für jemanden einlegen noch als Zeugen auftreten.“ In einem Hadith heißt es ferner: „Ein Gläubiger kann niemals jemand sein, der andere verflucht, grob spricht, obszöne Worte gebraucht oder unanständig redet.“
Im Sunan des Abu Dawud wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn ein Diener jemanden verflucht (auch ein Bittgebet gegen jemanden kommt dem Verfluchen nahe – der Übersetzer), steigt dies zum Himmel empor. Doch die Tore des Himmels werden geschlossen und sein Eintritt wird verhindert. Danach steigt es zur Erde hinab. Aber auch dort wird ihm der Weg versperrt. Dann irrt es nach rechts und links umher. Wenn es keinen Ausweg findet, trifft es denjenigen, auf den der Fluch ausgesprochen wurde, sofern er dessen würdig ist; andernfalls trifft es denjenigen, der selbst den Fluch ausgesprochen hat.“ Hadhrat ʿImrān ibn Husain berichtet: Einmal begab sich der Gesandte Allahs (s) auf eine Reise. Während dieser Reise begann eine ansarische Frau, ihr Reittier laut zu beschimpfen und zu verfluchen. Als der Gesandte Allahs (s) dies hörte, sagte er: „Nehmt alles Gepäck vom Rücken dieses Kamels und lasst es frei, denn es ist verflucht.“ ʿImrān sagte: „Ich kann die Frau noch immer vor mir sehen, wie sie hilflos mit den Menschen zu Fuß weiterging, ohne dass jemand kam, um ihr zu helfen.“ (Sahih Muslim)
Der Gesandte Allahs (s) sagte ferner: „Der schlimmste Wucher ist, dass einer den anderen mit beleidigenden Worten beschimpft.“
Gewisse Personen, die bestimmte Sünden begehen, dürfen allerdings verflucht werden. So sagte Allah, der Erhabene: „Der Fluch Allahs liegt auf den Ungerechten!… Der Fluch Allahs liegt auf den Lügnern.“ Der Gesandte Allahs (s) verfluchte verschiedene Personen: diejenigen, die mit Zinsgeschäften zu tun haben, diejenigen, die mit Tahlīl zu tun haben, sowie diejenigen, die in Bestechung, Alkohol und Glücksspiel verwickelt sind. Er verfluchte jene, die Haar an Haar knüpfen und befestigen, die ihre Augenbrauenhaare entfernen, die angesichts eines Unglücks in Panik geraten, schreien und klagen, sich die Haare abrasieren und ihre Kleidung zerreißen. Er verfluchte Bildmaler, Bildhauer sowie diejenigen, die Grenzzeichen entfernen oder versetzen, um das Land anderer zu besetzen. Ebenso verfluchte er diejenigen, die ihre eigenen Eltern verfluchen, andere beschimpfen, einen Blinden in die Irre führen, Unzucht mit Tieren treiben, homosexuelle Handlungen begehen, mit der eigenen Ehefrau analen Geschlechtsverkehr haben, Wahrsagerei betreiben oder einen Wahrsager aufsuchen, Frauen, die bei einem Todesfall laut klagen, sowie professionelle Klageweiber und ihre Helfer, diejenigen, die trotz des Unwillens der Bevölkerung gewaltsam das Amt ihres Anführers oder Herrschers an sich reißen, eine Frau, die die Nacht verbringt, während ihr Ehemann unzufrieden mit ihr ist, jemanden, der trotz des Hörens des Gebetsrufs ohne Entschuldigung nicht am Gemeinschaftsgebet teilnimmt, diejenigen, die Tiere im Namen eines anderen als Allahs schlachten, Diebe, diejenigen, die die Gefährten beschimpfen, Frauen, die männliche Kleidung tragen und Männern ähneln, sowie Männer, die weibliche Kleidung tragen und Frauen ähneln, diejenigen, die auf den Wegen der Menschen ihre Notdurft verrichten, Frauen, die kein Henna an den Händen und keinen Kuhl an den Augen verwenden – das heißt, die kein Interesse daran haben, ihren Ehemann durch Schönheitspflege zufriedenzustellen –, diejenigen, die die Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau oder zwischen Diener und Herrn zerstören, diejenigen, die mit einer menstruierenden Frau Geschlechtsverkehr haben, jeden, der einen Menschen durch das Zeigen einer Waffe einschüchtert, diejenigen, die die Zakāt verweigern, jemanden, der einen anderen als seinen eigenen Vater als Vater ausgibt, und jemanden, der einen anderen als seinen eigenen Herrn als seinen Herrn ausgibt, diejenigen, die ein Tier mit einem glühenden Eisen brandmarken, diejenigen, die für einen Straftäter Fürsprache einlegen, um ihn von einer nach dem Gesetz der Scharia möglichen richterlichen Strafe zu befreien, sowie diejenigen, die diese Fürsprache annehmen, eine Frau, die ohne Erlaubnis ihres Ehemanns das Haus verlässt, eine Frau, die das Bett ihres Ehemanns verlässt und die Nacht anderswo verbringt, diejenigen, die trotz ihrer Fähigkeit davon absehen, zum Guten aufzufordern und das Schlechte zu verbieten, sowie Alkoholtrinker und alle, die an der Herstellung, am Kauf und Verkauf, am Transport oder an sonstigen Tätigkeiten und der Unterstützung im Zusammenhang mit Alkohol beteiligt sind.
In einem anderen Hadith heißt es, dass der Gesandte (s.a.w.) gesagt hat: „Ich habe sechs Personen verflucht, Allah hat sie verflucht und jeder Prophet hat sie verflucht; und das Bittgebet jedes Propheten wird gewiss erhört. Diese sechs Personen sind: jemand, der die von Allah bestimmte Vorhersehung leugnet; jemand, der dem Buch Allahs etwas hinzufügt; jemand, der gewaltsam die Herrschaft an sich reißt, um diejenigen zu erniedrigen, die Allah geehrt hat, und diejenigen zu ehren, die Allah erniedrigt hat; jemand, der das, was Allah verboten hat, für erlaubt erklärt, und das, was Allah erlaubt hat, für verboten erklärt; und jemand, der den von mir aufgezeigten Weg verlässt. Außerdem hat der Gesandte denjenigen verflucht, der mit der Ehefrau seines Nachbarn Unzucht begeht, der Masturbation betreibt, der eine Frau und ihre Tochter gleichzeitig heiratet, den Bestechungsgeldnehmer, den Bestechungsgeldgeber und den Vermittler von Bestechungsgeld, denjenigen, der Wissen geheim hält, denjenigen, der Lebensmittel hortet, denjenigen, der einen Muslim erniedrigt, denjenigen, der trotz seiner Macht einem unterdrückten Muslim nicht hilft, den grausamen Herrscher, den Mann und die Frau, die sich verpflichten, nicht zu heiraten, sowie denjenigen, der ohne Not allein in eine abgelegene Gegend geht.“
Einen unschuldigen Muslim zu verfluchen, ist nach übereinstimmender Auffassung verboten. Menschen mit schlechtem Charakter allgemein, ohne Namensnennung, zu verfluchen, ist nach übereinstimmender Auffassung erlaubt.
Wenn jemand beispielsweise sagt: „Der Fluch sei über den Unterdrückern, den Lügnern oder den Ungläubigen“, so ist dies nach übereinstimmender Auffassung erlaubt. Hinsichtlich des namentlichen Verfluchens einer Person, die in eine Sünde verwickelt ist, besteht jedoch Meinungsverschiedenheit. Viele halten es für erlaubt. Nach Imam al-Ghazālī ist es jedoch nur erlaubt, diejenigen zu verfluchen, von denen man sicher weiß, dass sie ohne Reue gestorben sind, wie etwa Abū Lahab, Abū Dschahl, der Pharao, Hāmān und andere. Auch gegen jemanden ein Bittgebet zu sprechen, in dem man ihm Unheil wünscht, kommt dem Fluchen nahe. In allen Fällen, in denen das Fluchen unzulässig ist, ist auch ein solches Bittgebet unzulässig. Selbst ein Bittgebet gegen einen Unterdrücker ist unangemessen; scheitern jedoch alle Bemühungen, den Unterdrücker abzuwehren, darf der Unterdrückte selbst gegen ihn ein Bittgebet sprechen. Dennoch sollte auch in diesem Fall auf das Verfluchen verzichtet werden.
45. Versprechen brechen
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Erfüllt die Versprechen. Gewiss, über die Versprechen wird Rechenschaft verlangt werden.“ Dschudschādsch sagt: Alles, was Allah zu tun befohlen und zu tun verboten hat, fällt unter die Versprechen. Denn die Muslime haben sich Allah gegenüber zur Einhaltung all dessen verpflichtet.
Allah, der Erhabene, hat ferner gesagt: „O ihr Gläubigen! Erfüllt die Verträge.“ Ibn Abbās sagte: Mit Verträgen ist all das gemeint, was im Koran für erlaubt und verboten erklärt sowie geregelt und begrenzt worden ist. Muqātil sagte: Mit Verträgen sind die durch den Koran den Dienern auferlegten Bestimmungen Allahs über Erlaubtes und Verbotenes sowie über Zulässiges und Unzulässiges gemeint, ebenso alle Verträge, Verpflichtungen und Versprechen, die zwischen Muslimen und Ungläubigen sowie zwischen den Menschen im Allgemeinen geschlossen werden.
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Vier Eigenschaften machen jemanden zu einem vollständigen Heuchler. Und wer eine dieser Eigenschaften besitzt, trägt ein Merkmal der Heuchelei in sich, solange er sie nicht aufgibt: Wenn er spricht, lügt er; wenn ihm etwas als anvertrautes Gut anvertraut wird, handelt er treulos daran; wenn er eine Verpflichtung eingeht oder ein Versprechen gibt, bricht er es; und wenn er mit jemandem in Streit gerät, überschreitet er das Maß.“ (Sahih al-Buchārī und Sahih Muslim)
In einem Hadith qudsī sagt Allah: „Am Tag der Auferstehung werde Ich gegen drei Personen Kläger sein: gegen denjenigen, der ein Versprechen gibt und es bricht; gegen denjenigen, der einen freien Menschen verkauft und den Verkaufspreis verzehrt; und gegen denjenigen, der einen Arbeiter anstellt, von ihm die vollständige Arbeit verlangt, ihm aber seinen Lohn nicht zahlt.“ (Sahih al-Buchārī)
Der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte ferner: Wer stirbt, ohne durch ein Treuegelöbnis gebunden zu sein, stirbt den Tod der Dschāhilīya. (Sahih Muslim) Der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte ferner: „Wer einem Führer das Treuegelöbnis der Gehorsamkeit ablegt, soll ihm nach besten Kräften gehorchen.“ (Sahih Muslim)
46. Den Aussagen von Wahrsagern und Astrologen Glauben schenken
Allah sagt: „Folge nicht dem, wovon du kein sicheres Wissen hast. Wahrlich, über Augen, Ohren und Herz wird Rechenschaft verlangt werden.“ Imam al-Wahidi sagt bei der Auslegung dieses Verses: Das bedeutet: Sprich nicht über das, was du nicht weißt. Qatada sagt: Das bedeutet: Behaupte nicht, etwas gesehen zu haben, was du nicht gesehen hast, etwas gehört zu haben, was du nicht gehört hast, und etwas zu wissen, was du nicht weißt. Kurz gesagt: Sprich über keine Angelegenheit, von der du nichts weißt. Hadhrat Ibn Abbas sagt bei der Auslegung des letzten Teils des Verses: Das bedeutet, dass Allah fragen wird, wie Augen, Ohren und Herz gebraucht wurden. Damit wird nachdrücklich verboten, das zu sehen, dessen Anblick haram ist, das zu hören, dessen Anhören haram ist, und einen Wunsch zu hegen, dessen Hege verboten ist. An anderer Stelle sagt Allah: „Allah allein besitzt die Kenntnis des Verborgenen. Er teilt keinem außer einem von Ihm erwählten Gesandten etwas von Seinem Wissen über das Verborgene mit.“ Imam Ibn al-Dschauzi sagt: Das bedeutet, dass Allah das alleinige Recht auf das Wissen über das Verborgene besitzt. Er hat dabei keinen Teilhaber. Dieses Wissen über das Verborgene gibt Er niemandem außer einem erwählten Gesandten. Dem Gesandten gibt Er nur so viel Wissen über das Verborgene, wie Er ihm geben will. Denn die Mitteilung von Informationen über das Verborgene ist der Beweis für das Prophetentum des Propheten. Daraus wird ersichtlich, dass derjenige, der die Sterne für eine Quelle des Wissens über das Verborgene hält, ein Ungläubiger ist.
Der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: Wer zu einem Astrologen oder Wahrsager geht und glaubt, was dieser sagt, verleugnet das Buch und die Offenbarung, die Muhammad (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) herabgesandt wurden. (Abu Dawud, at-Tirmidhi, Ibn Madscha) In einem Hadith Qudsi sagt Allah: Unter Meinen Dienern gibt es sowohl Gläubige als auch Ungläubige. Wer sagt, dass der Regen durch Allahs Gunst gefallen ist, glaubt an Mich und verleugnet die Sterne. Wer aber sagt, dass der Regen wegen einer bestimmten Wetterlage oder wegen des Windes gefallen ist, verleugnet Mich und glaubt an die Sterne.
Erfahrene Gelehrte haben gesagt: Wenn ein Muslim sagt, der Regen sei wegen einer bestimmten Wetterlage gefallen, und dabei glaubt, dass diese bestimmte Wetterlage der Schöpfer des Regens sei, wird er zweifellos zum Ungläubigen und Apostaten.
Wenn jemand jedoch glaubt, dass eine bestimmte Wetterlage lediglich ein Anzeichen oder Indikator für den Regen ist, wird er nicht zum Ungläubigen. Nach Ansicht der meisten Gelehrten ist es dennoch besser, dies nicht zu sagen.
In einem bei Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm): Wer den Worten eines Wahrsagers Glauben schenkt, dessen Gebet wird vierzig Tage lang nicht angenommen. In einem Hadith, der in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überliefert ist, wird berichtet, dass eine Gruppe von Menschen den Gesandten (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) über Wahrsager und Astrologen fragte. Er sagte: „Das ist überhaupt nichts.“ „Das ist überhaupt nichts.“ Darauf sagten einige: O Gesandter Allahs, manchmal sagt ein solcher Astrologe doch etwas Richtiges? Der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: „Die Dschinn erhaschen einige wahre Worte und flüstern sie anschließend ihrem menschlichen Herrn ins Ohr. Danach fügt dieser ihnen Hunderte von Lügen hinzu und verbreitet sie.“ In einem Hadith aus Sahih al-Buchari sagte der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm): Die Engel steigen in die Wolken hinab und besprechen dort die bereits beschlossenen Angelegenheiten. Der Satan belauscht diese Worte und übermittelt sie den Astrologen. Danach fügen die Astrologen ihnen Hunderte von Lügen hinzu.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte ferner: „Aus dem Flug der Vögel und anderen Anzeichen Glück oder Unglück abzuleiten, ist offenkundiger Schirk.“
47. Die gegenseitige Verletzung der Rechte von Ehemann und Ehefrau
(a) Das schlechte Verhalten der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann
Allah, der Erhabene, sagt: „Ermahnt diejenigen Frauen, von deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, trennt euch im Bett von ihnen und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen, sucht nichts Weiteres gegen sie zu unternehmen.“ Imam al-Wahidi sagt: Mit Widerspenstigkeit ist hier gemeint, dem Ehemann ungehorsam zu sein und sich ihm zu widersetzen. Ata sagt: Dazu gehört, dass sich die bisherige Art des Gehorsams der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann verändert und dass sie den Ehemann ohne triftigen Grund am Geschlechtsverkehr hindert. „Ermahnt sie“ bedeutet, sie an Allahs Buch und Seine Gebote zu erinnern. Ibn Abbas sagt: Sich im Bett von ihnen zu trennen bedeutet, der Ehefrau den Rücken zuzuwenden und nicht mit ihr zu sprechen. Nach Ansicht von asch-Schaʿbi und Mudschahid bedeutet es, die Betten vollständig zu trennen und nicht mit der Ehefrau in einem Bett zu schlafen. „Schlagt sie“ bedeutet, sie leicht zu schlagen, sodass sie keine starken Schmerzen erleidet. Nach Ibn Abbas geht dies nicht über Schläge und Ohrfeigen mit der bloßen Hand und Ähnliches hinaus.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn ein Ehemann seine Ehefrau zu sich ins Bett ruft und sie diesem Ruf nicht folgt, verfluchen die Engel sie bis zum Anbruch des Morgens.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
In einem anderen Hadith sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Das Gebet und keine gute Tat von drei Personen werden angenommen: vom entlaufenen Sklaven oder Diener, bis er zurückkehrt, von der ihrem Ehemann ungehorsamen Ehefrau, bis ihr Ehemann mit ihr zufrieden ist, und von demjenigen, der sich durch Alkoholkonsum betrunken hat, bis er wieder zu sich kommt.“
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Am Tag der Auferstehung wird die Frau zuerst nach ihrem Gebet und ihrem Ehemann gefragt werden.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Für eine gläubige Ehefrau ist es nicht erlaubt, ohne die Erlaubnis ihres Ehemanns freiwillig zu fasten oder jemand anderen in sein Haus eintreten zu lassen.“ (Sahih al-Buchari)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wenn ich jemandem befehlen würde, sich vor jemand anderem niederzuwerfen, würde ich der Ehefrau befehlen, sich vor ihrem Ehemann niederzuwerfen.“ (at-Tirmidhi) Einmal erwähnte eine Frau gegenüber dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ihren Ehemann, worauf er sagte: „Bedenke, welchen Rang du im Vergleich zu ihm besitzt. Er ist dein Paradies und deine Hölle.“ (an-Nasa’i)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Die Ehefrau ist stets auf ihren Ehemann angewiesen. Dennoch wird Allah eine Ehefrau, die ihrem Ehemann nicht dankbar ist, nicht ansehen.“ (an-Nasa’i)
Der Gesandte (s.a.w.) sagte außerdem: „Wenn eine Ehefrau ihr Haus ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes verlässt, verfluchen die Engel sie so lange, bis sie zurückkehrt.“ (Tabarani)
Der Gesandte (s.a.w.) sagte ferner: „Wenn eine Ehefrau stirbt, während ihr Ehemann mit ihr zufrieden ist, wird sie ins Paradies eintreten.“ (Tirmidhi)
Es ist einer Ehefrau jedoch nicht erlaubt, ihren Ehemann bei einer verbotenen Handlung zu unterstützen. Wenn der Ehemann deshalb unzufrieden ist, dass sie ihn bei einer unerlaubten Handlung nicht unterstützt, wird sie dafür nicht sündig. Innerhalb der erlaubten Grenzen ist es für die Ehefrau verpflichtend, ihrem Ehemann vollständig zu gehorchen. Ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes darf sie sich keiner Tätigkeit widmen, durch die er zeitweise ihres Beisammenseins beraubt wird. Es ist der Ehefrau nicht erlaubt, ohne Erlaubnis über das Vermögen ihres Ehemannes zu verfügen. Für die Ehefrau ist es unerlässlich, das Recht ihres Ehemannes ihrem eigenen Recht und die Rechte seiner Verwandten den Rechten ihrer eigenen Verwandten vorzuziehen. Sie muss stets vollständig sauber und bereit sein, dem Ruf ihres Ehemannes zu folgen. Es ist nicht angebracht, wegen ihrer eigenen Schönheit stolz auf ihn herabzusehen oder ihn für etwas Ungewöhnliches an seiner Person verantwortlich zu machen.
Die Ehefrau sollte sich vor ihrem Ehemann stets schamhaft verhalten, vor ihm den Blick senken, seinen Anweisungen gehorchen, seinen Worten aufmerksam zuhören und schweigen, wenn er spricht; wenn er nach Hause kommt, sollte sie ihm an der Tür entgegengehen und ihn begrüßen, und wenn er hinausgeht, sollte sie ihn bis zur Tür begleiten und dort eine Weile stehen bleiben. Sie sollte alles meiden, was er nicht mag, während seines Schlafes bei ihm sein und in seiner Abwesenheit sein Haus, sein Vermögen und ihre eigene Keuschheit als anvertrautes Gut bewahren. Sie sollte regelmäßig die Zähne reinigen, sauber und gepflegt sein und sich für ihn stets schön gekleidet und wohlriechend halten; in seiner Abwesenheit sollte sie ihn nicht verleumden. Sie sollte sich um seine Verwandten kümmern und seine kleinen Gefälligkeiten hochschätzen.
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wenn eine Ehefrau die fünf täglichen Gebete ordnungsgemäß verrichtet, den Ramadan ordnungsgemäß fastet und ihrem Ehemann gehorcht, kann sie durch jedes Tor ins Paradies eintreten, durch das sie eintreten möchte.“ (Ahmad, Tabarani)
Der Gesandte (s.a.w.) sagte außerdem: „Sogar die Vögel, die Fische, die Sonne, der Mond und die Engel bitten Allah um Vergebung für die gehorsame Ehefrau. Über die ungehorsame Ehefrau kommen Flüche von Allah, den Engeln und der gesamten Menschheit. Allah bleibt über eine Ehefrau zornig, die vor ihrem Ehemann ein finsteres Gesicht macht, bis sie ihn wieder mit einem lächelnden Gesicht zufriedenstellt. Eine Ehefrau, die ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes das Haus verlässt, sammelt so lange den Fluch der Engel auf sich, bis sie zurückkehrt.“
Der Gesandte (s.a.w.) sagte außerdem: „Vier Arten von Frauen werden ins Paradies und vier Arten von Frauen in die Hölle eingehen: die keusche Frau, die Allah und ihrem Ehemann gehorcht; die Frau, die viele Kinder bekommen kann, geduldig ist und mit wenig zufrieden ist; die schamhafte Frau, die in der Abwesenheit ihres Ehemannes ihre Keuschheit und sein Vermögen bewahrt und in seiner Gegenwart ihre Worte zügelt; sowie die Frau, die nach ihrer Verwitwung mit kleinen Kindern an ihnen festhält und sich ihrer Erziehung widmet, ohne wieder zu heiraten, aus Sorge, dass ihnen Schaden widerfährt. Die vier Arten von Frauen, die in die Hölle kommen werden, sind folgende:“
(1) Die Frau, die ihren Ehemann mit groben Worten überschüttet und ihn tadelt, in seiner Abwesenheit ihre Keuschheit nicht bewahrt und ihn bei seiner Anwesenheit mit groben Worten verletzt.
(2) Die Frau, die ihrem Ehemann eine Last aufbürdet, die seine Kräfte übersteigt, und ihn zu etwas zwingt, das außerhalb seiner Fähigkeiten liegt.
(3) Die Frau, die sich vor fremden Männern nicht verhüllt, die Vorschriften der Verschleierung nicht beachtet und sich geschmückt sowie ihre Schönheit zur Schau stellend nach draußen geht.
(4) Die Frau, die außer an Essen, Trinken und Schlaf an nichts Interesse hat und nicht bereit ist, das Gebet zu verrichten oder Allah, dem Gesandten und ihrem Ehemann zu gehorchen. Wenn eine Frau diese Fehler aufweist und ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes hinausgeht, zieht sie den Fluch auf sich und wird der Hölle würdig. Nur durch Reue kann sie diesem Ausgang entgehen.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „In der Nacht der Himmelsreise besuchte ich die Hölle. Ich sah, dass die meisten ihrer Bewohner Frauen waren. Der Grund dafür ist, dass sie Allah, dem Gesandten und ihren Ehemännern nur unzureichend gehorchen und Tabarrudsch betreiben.“ Tabarrudsch bedeutet, beim Aufenthalt außerhalb des Hauses die schönste Kleidung zu tragen, sich übermäßig zu schmücken und durch übermäßiges Zurschaustellen der Schönheit die Allgemeinheit zu verführen; mit anderen Worten: Tabarrudsch bedeutet, sich ohne Verhüllung in der Öffentlichkeit zu bewegen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die Frau ist dazu geschaffen, sich zu verhüllen. Wenn sie ihr Haus verlässt, begrüßt Satan sie.“
In einem Hadith heißt es: Solange Frauen in ihrem eigenen Haus bleiben, sind sie in den Augen Allahs am würdigsten. In einem weiteren Hadith heißt es, dass eine Frau durch ihren Aufenthalt in ihrem eigenen Haus, die Anbetung Allahs und den Gehorsam gegenüber ihrem Ehemann Allahs Wohlgefallen in keinem anderen Maße erlangen kann. Einmal fragte Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) seine Ehefrau Fatima (möge Allah mit ihr zufrieden sein): „Worin besteht das Wohl der Frau?“ Fatima sagte: „Das Wohl der Frau besteht darin, keinen fremden Mann anzusehen und einem fremden Mann keine Gelegenheit zu geben, sie anzusehen.“
Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Schämt ihr euch denn nicht, habt ihr denn kein Ehrgefühl, dass ihr eure Frauen hinausgehen lasst, sodass sie fremde Männer ansehen und fremde Männer sie ansehen?“ Bei Abu Dawud, an-Nasa’i und Ibn Madscha wird überliefert, dass sich eines Tages Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) und Hafsa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) beim Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) aufhielten. Da kam der blinde Gefährte Ibn Umm Maktum. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte zu seinen beiden Ehefrauen: „Geht von ihm weg und verhüllt euch.“ Beide sagten: „Er ist doch blind; er kann uns weder sehen noch erkennen.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Seid ihr beide etwa auch blind? Könnt ihr ihn denn nicht sehen?“
Aus diesem Hadith geht hervor, dass sowohl Männer als auch Frauen davon absehen müssen, einander anzusehen. Allah, der Erhabene, sagt in der Sure an-Nur: „Sag den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten … Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten.“
Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Einmal kamen Fatima und ich zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sahen, dass er äußerst bekümmert weinte. Ich sagte: „O Gesandter Allahs, mögen meine Eltern für dich geopfert sein! Warum weinst du?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „O Ali, in der Nacht der Himmelsreise sah ich die Frauen meiner Gemeinschaft verschiedene Arten von Qualen erleiden. Ich weine, weil ich mich an diese schweren Qualen erinnere. Ich sah eine Frau, die an ihren Haaren über dem Feuer der Hölle aufgehängt worden war. Dadurch kochte ihr Gehirn in ihrem Kopf brodelnd. Eine andere Frau sah ich, deren Zunge herausgezogen und verlängert worden war; daran war sie aufgehängt, und heißes Wasser wurde in ihre Kehle gegossen. Eine weitere Frau sah ich, deren beide Füße an ihren beiden Brüsten und deren beide Hände an den Haaren ihrer Stirn festgebunden waren und die so aufgehängt worden war. Eine weitere Frau sah ich, die mit einem Seil an ihrer Brust aufgehängt worden war. Eine andere Frau sah ich, deren Kopf dem eines Schweins glich, deren Körper dem eines Esels glich und die Tausende verschiedener Strafen erlitt. Eine weitere Frau sah ich, die die Gestalt eines Hundes angenommen hatte. Feuer drang durch ihren Mund ein und trat durch ihren After wieder aus, während die Engel mit eisernen Hämmern auf ihren Kopf schlugen.“
Fatima stand auf und fragte nach dem Grund für diese Qualen dieser Frauen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „O Fatima! Die Frau, die an ihren Haaren festgebunden aufgehängt wurde, bedeckte ihren Kopf nicht vor den Blicken fremder Männer. Die Frau, die an ihrer Zunge aufgehängt wurde, fügte ihrer Nachbarin durch verletzende Worte Leid zu. Die Frau, die mit einem Seil an ihrer Brust festgebunden aufgehängt wurde, bewahrte in Abwesenheit ihres Ehemannes ihre Keuschheit nicht, das heißt, sie war eine Ehebrecherin. Diejenige, deren beide Füße an ihren beiden Brüsten und deren beide Hände an den Haaren ihrer Stirn festgebunden und die so aufgehängt wurde, vollzog nach dem Geschlechtsverkehr und der menstruationsbedingten Unreinheit keine rituelle Reinigung und machte sich über das Gebet lustig. Diejenige, deren Kopf wie der eines Schweins und deren Körper wie der eines Esels geworden war, war eine Verleumderin und Lügnerin. Und diejenige, die in einen Hund verwandelt worden war, war neidisch und machte denjenigen, denen sie Almosen gab, Vorwürfe.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn eine Frau ihrem Ehemann Leid zufügt, verfluchen die Huris des Paradieses diese Frau.
Es wird erwähnt, dass es nicht verboten ist, mit Erlaubnis des Ehemannes und unter Wahrung der Verhüllung hinauszugehen, um die Eltern und nahe Verwandte zu besuchen oder andere notwendige Angelegenheiten zu erledigen.
(b) Verletzung der Rechte der Ehefrau durch den Ehemann:
So wie die Ehefrau dazu verpflichtet ist, ihrem Ehemann zu gehorchen und ihn zufriedenzustellen, ist auch der Ehemann dazu verpflichtet, seine Ehefrau gut und freundlich zu behandeln, bei von ihrer Seite gezeigtem Fehlverhalten Geduld und Nachsicht zu üben und ihr die Möglichkeit zu einer angemessenen Versorgung und einem würdevollen Leben zu geben. Allah, der Erhabene, sagt: „Behandelt die Ehefrauen auf beste Weise.“ Der Gesandte (s.a.) sagte: „Achtet auf das Wohlergehen eurer Ehefrauen. Denkt daran: So wie eure Ehefrauen Rechte euch gegenüber haben, habt auch ihr Rechte ihnen gegenüber. Eure Pflicht gegenüber euren Ehefrauen besteht darin, sie gut zu behandeln und für ihren Unterhalt zu sorgen. Und die Pflicht eurer Ehefrauen euch gegenüber besteht darin, ihre Keuschheit und Schamhaftigkeit zu bewahren und diejenigen, deren Anwesenheit bei euch unerwünscht ist, nicht in das Haus eintreten zu lassen.“ (Ibn Madscha, Tirmidhi)
Ibn Hibban überliefert, dass der Gesandte (s.a.) sagte: „Der Beste unter euch ist derjenige, der seine Familie am besten behandelt.“ In manchen Überlieferungen heißt es: „Der Beste ist derjenige, der sich gegenüber seiner Familie am sanftmütigsten verhält.“ Der Gesandte behandelte Frauen äußerst sanftmütig. Der Gesandte (s.a.) sagte: „Wer das schlechte Benehmen seiner Ehefrau geduldig erträgt, wird wie Ayyub (a.s.) belohnt. Und eine Ehefrau, die das schlechte Benehmen ihres Ehemannes geduldig erträgt, wird wie Asiya bint Muzahim, die Ehefrau des Pharao, belohnt.“
Es wird in einer Hadith berichtet, dass einst ein Mann zu Umar kam, um sich über das schlechte Benehmen seiner Ehefrau zu beschweren. Er stellte sich am Tor von Umars Haus auf und wartete darauf, dass Umar herauskam. Da hörte er, wie Umars Ehefrau ihn mit harten Worten tadelte. Umar jedoch ertrug dies schweigend, ohne ihr zu antworten. Als der Mann dies hörte, wollte er wieder gehen. Er dachte: Wenn es schon diesem mächtigen und angesehenen Kalifen so ergeht, wer bin dann ich? Genau in diesem Augenblick kam Umar heraus und sah den Mann weggehen. Er rief ihm zu: „Warum bist du gekommen, und warum gehst du wieder, ohne mich zu treffen?“ Der Mann sagte: „Amir al-Mu’minin! Ich bin zu dir gekommen, um mich über das schlechte Benehmen und die groben Worte meiner Ehefrau zu beklagen. Doch dann hörte ich, dass auch deine Ehefrau sich ebenso verhält. Deshalb wollte ich wieder gehen. Ich dachte: Wenn der Zustand des Amir al-Mu’minin schon so ist, wer bin dann ich?“
Umar sagte: „Hör zu, Bruder! Ich ertrage sie, weil sie gewisse Rechte mir gegenüber hat. Sieh: Sie kocht mein Essen, backt Brot, wäscht meine Kleidung und stillt meine Kinder, obwohl sie zu diesen Arbeiten nicht verpflichtet ist. Indem sie dies tut, hält sie mich jedoch davon ab, verbotenen Erwerb anzustreben. Deshalb ertrage ich sie.“ Der Mann sagte: „Amir al-Mu’minin! Meine Ehefrau ist ebenso.“ Umar sagte: „Dann ertrage auch du sie weiterhin, Bruder. Das Leben dieser Welt ist schließlich nur von äußerst kurzer Dauer.“
Es wird erzählt, dass einst der fromme Glaubensbruder eines frommen Mannes zu Besuch in dessen Haus kam. Er besuchte ihn einmal im Jahr. Als er an die Tür klopfte, öffnete seine Ehefrau die Tür und fragte den Besucher: „Wer seid Ihr?“ Der Besucher sagte: „Ich bin der Glaubensbruder Eures Ehemannes. Ich bin gekommen, um ihn zu besuchen.“ Die Ehefrau sagte mit äußerst groben Worten: „Er ist in den Wald gegangen, um Holz zu hacken. Möge Allah ihn nicht sicher zurückkehren lassen. Möge Allah ihm dies und jenes antun!“ und so weiter. Auf diese Weise begann sie, ihren abwesenden Ehemann heftig zu verleumden. Inzwischen kam ihr Ehemann plötzlich nach Hause. Er kehrte von den Bergen zurück, trug eine gewaltige Holzlast auf dem Rücken eines Löwen und ritt selbst darauf. Er begrüßte seinen Glaubensbruder und hieß ihn willkommen. Danach ging er ins Haus, lud das Holz vom Rücken des Löwen ab und sagte zu ihm: „Geh, möge Allah dich segnen.“ Anschließend führte er auch seinen Glaubensbruder herein und ließ ihn Platz nehmen. Seine Ehefrau schimpfte ihn weiterhin aus, während ihr Ehemann kein Wort erwiderte. Nach dem Essen verabschiedete sich der Gast und ging. Er war über das Verhalten der zungenfertigen Ehefrau seines Freundes und über die Geduld seines Freundes sehr erstaunt.
Im folgenden Jahr kam er zur gleichen Zeit wieder. Als er anklopfte, ertönte von innen eine Stimme: „Wer ist an der Tür?“ Der Besucher sagte: „Ich bin der und der, der Glaubensbruder Eures Ehemannes.“ Darauf öffnete die Frau die Tür und hieß ihn willkommen. Sie sagte außerdem: „Setzt Euch, mein Ehemann wird, so Allah will, bald zurückkehren. Möge Allah ihn sicher zurückbringen.“ Und so weiter. Der Besucher war über ihr freundliches Verhalten und ihre süßen Worte erstaunt. Wenig später kehrte der Hausherr mit einer Holzlast nach Hause zurück. Diesmal trug er die Holzlast jedoch nicht auf dem Rücken eines Löwen, sondern auf seinem eigenen Rücken. Danach bewirteten sie den Gast aufmerksam und verabschiedeten ihn. Beim Abschied sagte er zu seinem Freund: „Als ich im vergangenen Jahr kam, hörte ich das grobe Verhalten und die unverschämten Worte Eurer Ehefrau. Sie verleumdete Euch unaufhörlich. Ihr aber brachtet eine Holzlast auf dem Rücken eines Löwen herbei. Dieses Jahr sah ich das freundliche Verhalten Eurer Ehefrau, während Ihr die Last auf Eurem eigenen Rücken trugt. Sagt mir doch, woran liegt das?“ Er sagte: „O Bruder! Diese grobzüngige Frau ist gestorben. Ich übte Geduld mit ihr, und deshalb hatte Allah jenen Löwen mir unterworfen. Danach heiratete ich diese tugendhafte Frau. Ich lebe glücklich mit ihr, doch der Löwe ist mir abhandengekommen. Deshalb war ich gezwungen, das Holz auf meinem eigenen Rücken zu tragen, um mit dieser gehorsamen und gutherzigen Ehefrau ein glückliches Leben führen zu können.“
48. Das Zeichnen, Drucken, Gravieren, Aufhängen und Aufbewahren von Abbildungen oder Bildern von Lebewesen
Allah, der Erhabene, sagt: „Diejenigen, die Allah und Seinem Gesandten Leid zufügen, wird Allah im Diesseits und im Jenseits verfluchen und für sie eine erniedrigende Strafe bereithalten.“ In der Auslegung dieses Verses sagt Ikrima: „Diejenigen, die Bilder anfertigen, fügen Allah und dem Gesandten Leid zu.“ Der Gesandte (s.a.) sagte: „Diejenigen, die Bilder anfertigen, werden am Tag der Auferstehung bestraft, und es wird zu ihnen gesagt werden: ‚Gebt dem, was ihr geschaffen habt, Leben.‘“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Aischa (r.a.) berichtet, dass der Gesandte (s.a.) einmal von einer Reise nach Hause zurückkehrte. Ich hatte damals die Wandnische meines Zimmers mit einem Vorhang verhängt, auf dem sich mehrere Bilder befanden. Als der Gesandte (s.a.) den Vorhang sah, veränderte sich die Farbe seines Gesichts. Er sagte: „O Aischa! Diejenigen, die ihre Schöpfung der Schöpfung Allahs gleichsetzen, werden am Tag der Auferstehung die strengste Strafe erleiden.“ Aischa sagt: Daraufhin zerschnitt ich den Vorhang in zwei Teile und fertigte daraus zwei Kissen an. (Buchari und Muslim) Der Gesandte (s.a.) sagte: „Jeder Bildmacher wird Bewohner der Hölle sein. Für jedes seiner Bilder wird ihm ein Leben gegeben, und jedes dieser Lebewesen wird in den Flammen der Hölle bestraft werden.“ (Buchari und Muslim) Der Gesandte (s.a.) sagte: „Wer auf der Erde das Abbild oder Bild eines Lebewesens angefertigt hat, wird am Tag der Auferstehung angewiesen werden, diesem Abbild oder Bild Leben einzuhauchen. Doch er wird dazu niemals in der Lage sein.“ (Buchari)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Allah, der Erhabene, sagt: Wer sich anmaßt, etwas wie Meine Schöpfung zu erschaffen – wer ist dann ein größerer Übeltäter als er? Er soll doch ein einziges Korn erschaffen! Er soll doch ein Weizenkorn oder ein Korn der Schwarzbohne erschaffen, wenn er kann!“ (Buchari, Muslim)
Bei at-Tirmidhi wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Am Tag der Auferstehung wird sich ein Kopf aus der Hölle erheben und sagen: ‚Mir wurden drei Personen übergeben, damit ich sie bestrafe.‘ Diese drei sind: jemand, der Allah einen Teilhaber beigesellt, ein tyrannischer Herrscher und ein Bildmaler.“ In einem anderen von Buchari und Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder das Bild eines Lebewesens befindet.“ Imam al-Chattabi sagte, damit seien die Engel der Barmherzigkeit und des Segens gemeint. Die mit der Bewachung betrauten Engel besuchen jedoch jedes Haus. Mit dem Hund ist ein Hund gemeint, der lediglich zum Vergnügen gehalten wird. Wenn man einen Hund zum Jagen, Bewachen oder für ähnliche Zwecke benötigt, besteht dagegen kein Einwand. Mit dem Bild sind Bilder oder Darstellungen irgendeines Lebewesens gemeint, gleichgültig, auf welchem Gegenstand und in welcher Form sie aufbewahrt werden. Es wurde angeordnet, alle derartigen Bilder und Darstellungen nach Möglichkeit zu entfernen oder zu zerstören. In Sahih Muslim wird berichtet, dass Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) anordnete, alle Bilder und Darstellungen zu zerstören und alle erhöhten Gräber einzuebnen.
49. Bei Unglück, Katastrophen oder schmerzlichen Ereignissen laut zu weinen, sich auf Brust und Stirn zu schlagen, die Kleidung zu zerreißen, den Kopf zu rasieren, sich die Haare auszureißen und den eigenen Tod und Untergang zu wünschen und dergleichen
In Sahih Buchari wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer sich – aus Trauer und Kummer – ins Gesicht und auf die Stirn schlägt, seine Kleidung zerreißt und nach den Bräuchen der Zeit der Unwissenheit Bittgebete spricht, gehört nicht zu meiner Gemeinschaft.“ Wir haben bereits den von Buchari und Muslim überlieferten Hadith erwähnt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) jene verfluchte, die ihre Trauer durch lautes Weinen, das Rasieren und Ausreißen der Haare sowie das Zerreißen der Kleidung bekunden. All diese Handlungen sind nach übereinstimmender Auffassung haram. Ebenso ist es haram, sich ins Gesicht und auf die Stirn zu schlagen, sich das Gesicht zu zerkratzen und um den eigenen Tod und Untergang zu bitten. Umm Atiyya (Allah sei mit ihr zufrieden) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) uns das Versprechen abnahm, niemals durch lautes Weinen Trauer zu bekunden. (Buchari)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Zwei Handlungen gehören zum Unglauben: die Abstammung eines Menschen zu verhöhnen und über einen Verstorbenen laut zu weinen.“ (Muslim)
Bei Abu Dawud wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) jene verfluchte, die laut weinen, sowie diejenigen, die ihnen zuhören. Bei Buchari, Ibn Madscha und an-Nasa’i wird berichtet, dass eine Verwandte von Abu Musa al-Aschari (Allah sei mit ihm zufrieden) laut schreiend zu weinen begann, als er aufgrund heftiger Schmerzen bewusstlos geworden war. Als er wieder zu sich kam, sagte er: „Wen der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) missbilligt hat, den missbillige auch ich.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) missbilligte das Bekunden von Trauer durch lautes Weinen, Ausreißen der Haare, Zerreißen der Kleidung und dergleichen.
In Sahih Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wegen des lauten Weinens erleidet der Verstorbene im Grab Qualen.“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Mir wurde befohlen, mich von zwei törichten und sündhaften Lauten fernzuhalten: dem Klang von Gesang und Musikinstrumenten sowie dem Laut, der entsteht, wenn man sich bei einem Unglück ins Gesicht schlägt und wie Satan schreit.“ Es wird berichtet, dass Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) eine professionelle Klageweiberin eigenhändig schlug und sagte: „Ich schlage diese Klageweiberin, weil es nicht verboten ist, sie zu schlagen. Sie weint nicht, weil sie an eurem Kummer teilhat, sondern sie weint, um von euch Geld zu erhalten. Sie fügt euren Verstorbenen im Grab Leid zu und vergrößert den Kummer und Schmerz der Lebenden. Denn sie hält euch davon ab, Geduld zu bewahren, obwohl Allah dies angeordnet hat, und sie spornt euch zu verzweifeltem Weinen an, obwohl Allah dies verboten hat.“
Die Gelehrten haben gesagt, dass leises, aufrichtiges Weinen aus bloßer Trauer und Ergriffenheit nicht haram ist, solange es sich nicht um das Weinen professioneller bezahlter Klageweiber oder um lautes, die Fassung verlierendes Weinen handelt. In Sahih Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) weinte, als er den erkrankten Sa’d ibn Ubada besuchte. Als die versammelten Gefährten ihn weinen sahen, weinten auch sie. Danach sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Wisset: Allah bestraft weder wegen des Vergießens von Tränen noch wegen des Ausdrucks von Gefühlen des Herzens. Er bestraft oder erweist Barmherzigkeit nur wegen dieser Sache“ – dabei deutete er auf seine Zunge. In einer anderen Überlieferung heißt es, dass Sa’d, als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) weinte, fragte: „O Gesandter Allahs, was ist das?“ Er sagte: „Das ist die Barmherzigkeit und das Mitgefühl, die Allah in die Herzen Seiner Diener gelegt hat. Allah erweist nur den Dienern Barmherzigkeit, die barmherzig und mitfühlend sind.“
In Sahih al-Bukhari wird ferner überliefert, dass die Augen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Tränen vergossen, als er zu seinem sterbenden Sohn Ibrahim ging. Als Abd ar-Rahman ibn Awf dies sah, sagte er: „O Gesandter Allahs, auch du weinst!“ Der Gesandte Allahs sagte: „Dies ist nur ein Ausdruck von Zuneigung und Barmherzigkeit.“ Dann sagte er: „Die Augen vergießen Tränen und das Herz ist bekümmert. Doch wir sprechen mit unserem Mund nur das aus, womit Allah zufrieden ist. O Ibrahim, wir sind über deine Trennung von uns betrübt.“
Es sei darauf hingewiesen, dass übermäßiges Weinen bei Unglück und beim Verlust geliebter Menschen deshalb missbilligt wird, weil Allah und Sein Gesandter (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Geduld und Selbstbeherrschung angeordnet und verboten haben, Verzweiflung und Ungeduld zu zeigen. Allah, der Erhabene, hat gesagt: „O ihr Gläubigen! Sucht Kraft in Geduld und im Gebet. Wahrlich, Allah ist mit den Geduldigen. … Und gewiss werden Wir euch mit etwas Angst, Hunger, Verlust an Besitz, Menschenleben und Ernte prüfen. Verkünde denjenigen frohe Botschaft, die geduldig sind und, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: ‚Wir gehören Allah, und zu Ihm werden wir zurückkehren.‘“ (Sure al-Baqara)
Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Die Bedeutung der Aussage „Allah ist mit den Geduldigen“ besteht darin, dass Er ihnen hilft und sie nicht erniedrigt. Die Bedeutung der Worte „diejenigen, die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: ‚Wir gehören Allah‘“, ist: „Wir sind Allahs Diener, daher kann Er mit uns tun, was Er will.“
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Welches Unglück auch immer einen gläubigen Diener trifft, selbst wenn ihn nur ein Dorn in den Fuß sticht, dadurch löscht Allah seine Sünden aus.“ (Sahih Muslim) In at-Tirmidhi wird überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wenn das Kind eines Dieners stirbt, fragt Allah die Engel: ‚Was hat Mein Diener gesagt, als ihr das Leben seines Kindes nahmt?‘ Die Engel sagen: ‚Er hat Dich gepriesen und daran erinnert, dass er zu Dir zurückkehren wird.‘ Darauf sagt Allah: ‚Baut für Meinen Diener ein Haus im Paradies und nennt es Bait al-Hamd (Haus des Lobes).‘“ In einem Hadith Qudsi heißt es, dass Allah sagt: „Wenn ein geliebter Mensch Meines Dieners stirbt und er dabei Geduld und Selbstbeherrschung bewahrt, habe Ich keine andere Belohnung für ihn als das Paradies.“ (Sahih al-Bukhari)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Für den Sohn Adams ist es ein Glück, Allahs Entscheidung mit unbeschwertem Herzen anzunehmen, und es ist ein Unglück, darüber zornig und unzufrieden zu sein.“ In einem von Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadith heißt es: Wenn der Engel des Todes, nachdem er die Seele eines Gläubigen genommen hat, fortgeht und dessen Angehörige beginnen, sich an die Brust zu schlagen, die Haare zu zerzausen und den eigenen Tod und Untergang zu wünschen, bleibt er beim Anblick dessen einen Augenblick am Tor des Hauses stehen und sagt: „Warum dieses Wehklagen und Weinen? Bei Allah, ich habe keinem von euch die Lebenszeit verkürzt, keinem den Lebensunterhalt genommen und niemandem Unrecht getan. Wenn eure Beschwerde und euer Unmut gegen mich gerichtet sind, so schwöre ich bei Allah, dass ich Allahs Befehl gehorsam bin. Wenn sich euer Zorn jedoch gegen den Verstorbenen richtet, dann seid ihr ungläubig geworden. Ich muss noch viele Male kommen, und eines Tages wird keiner von euch übrig sein.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Bei Allah, wenn die Menschen seine Ansprache hören und ihn sehen würden, würden sie ihren Verstorbenen vergessen und nur noch um sich selbst weinen und den Verstand verlieren.“ Wenn man von dem Unglück eines Menschen hört, ist es verdienstvoll, Trauer oder Mitgefühl zu bekunden. In Tirmidhi wird überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte: „Wer einem von einem Unglück Betroffenen sein Mitgefühl bekundet, erhält dieselbe Belohnung, die der Betroffene selbst erhalten würde, wenn er Geduld bewahrte.“ Der Gesandte Allahs sagte ferner: „Wenn man einer Mutter, die ihr Kind verloren hat, sein Mitgefühl bekundet und sie tröstet, wird Allah ihr ein kostbares Gewand des Paradieses anlegen.“ (Tirmidhi)
Es sei darauf hingewiesen, dass das Bekunden von Trauer und Mitgefühl dazu dient, den Betroffenen zu trösten, ihn zur Geduld anzuhalten und sein Empfinden von Schmerz, Trauer und Unglück zu lindern; daher ist es mustahabb. Es fällt unter das Gebieten des Guten, das Verbieten des Schlechten sowie die Unterstützung bei Aufrichtigkeit und Gottesfurcht. Die beste Formulierung des Mitgefühls und Trostes ist dem folgenden Hadith des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu entnehmen. In Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim wird überliefert, dass eine Tochter des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ihm mitteilen ließ, dass einer ihrer Söhne im Sterben liege. Der Gesandte Allahs sagte zum Boten: „Geh und sage ihr: Was Allah nimmt, gehört Ihm, und was Er gibt, gehört Ihm. Alles hat bei Ihm eine bestimmte Frist. Sag ihr, sie soll Geduld und Selbstbeherrschung bewahren.“
Als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bemerkte, dass ein Gefährte bei einer Versammlung abwesend war, erkundigte er sich nach ihm. Ein Mann sagte: „O Gesandter Allahs, sein Sohn ist gestorben.“ Der Gesandte Allahs besuchte ihn und bekundete ihm sein Mitgefühl. Dann sagte er: „Hör zu: Was wäre dir lieber – dass dein Sohn sein ganzes Leben bei dir bleibt, oder dass er dir voraus ins Paradies geht, dort am Tor des Paradieses steht und es für dich öffnet, wenn du stirbst?“ Der Gefährte sagte: „Dass er mir ins Paradies vorausgeht und das Tor für mich öffnet, ist mir lieber.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Dann ist dies für dich bestimmt.“ Der Gefährte fragte: „Gilt dies nur für mich?“ Der Gesandte Allahs sagte: „Nein, für alle Muslime.“ (Ahmad, an-Nasa’i)
Abu Musa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Eines Tages ging der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach Jannat al-Baqi und sah dort eine Frau, die auf einem Grab lag und weinte. Der Gesandte Allahs sagte zu ihr: „O Dienerin Allahs, fürchte Allah und sei geduldig.“ Die Frau sagte: „O Diener Allahs, ich bin eine Mutter, die ihr Kind verloren hat. Daher ist das, was ich tue, für mich nichts Ungehöriges.“ Der Gesandte Allahs sagte erneut: „Sei geduldig.“ Die Frau sagte: „Es reicht! Ich habe deine Worte gehört. Nun geh!“ Der Gesandte Allahs ging von ihr fort. Ein Gefährte sah die Frau und sagte: „Was hat dieser Mann zu dir gesagt?“ Die Frau erzählte ihm alles. Der Gefährte sagte: „Weißt du, wer dieser Mann war?“ Sie sagte: „Nein.“ Der Gefährte sagte: „Wehe dir! Das war der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm).“ Sobald die Frau dies hörte, eilte sie zum Gesandten Allahs, traf ihn und sagte: „O Gesandter Allahs, ich werde geduldig sein.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Geduld sollte man bereits beim ersten Schock bewahren.“ Das heißt: Es ist besser, beim Eintreten eines plötzlichen Unglücks Geduld zu üben; später beruhigt sich das Herz ohnehin ganz natürlich.
In Sahih Muslim wird berichtet, dass der Sohn eines Gefährten namens Abu Talha starb. Zu jener Zeit war er im Ausland und wusste überhaupt nichts vom Tod seines Sohnes. Als er später nach Hause kam, sagte seine Frau vorsorglich zu allen Familienmitgliedern: „Keiner von euch darf ihm den Tod seines Sohnes verraten. Was immer gesagt werden muss, werde ich selbst sagen.“ Danach bereitete sie Abu Talha das Essen. Nachdem sie sich nachts zum Schlafen niedergelegt hatten, sagte sie zu ihm: „O Abu Talha, wenn jemand einem anderen etwas als Leihgabe gibt und es anschließend zurückfordert, darf dieser sich dann weigern, es zurückzugeben?“ Talha antwortete: „Nein.“ Daraufhin erzählte ihm seine Frau alles und sagte: „Dann gedulde dich wegen des Todes deines Sohnes.“ Als Abu Talha dies hörte, wurde er zornig. Er sagte: „Warum hast du mir das erst so spät mitgeteilt?“ Danach ging er zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) und berichtete ihm alles. Als dieser es hörte, sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm): „Allah hat euer Verhalten in der vergangenen Nacht gesegnet.“ In einem Hadith heißt es außerdem: „Niemandem wurde etwas Besseres und umfassenderes als Geduld gegeben.“
Es wird berichtet, dass die Mörder, als sie Hadhrat Uthman (Allah sei mit ihm zufrieden) verletzten, während Blut über seinen Bart herabströmte, sagte: „La ilaha illa anta, subhanaka, inni kuntu minaz-zalimin. O Allah! Ich bitte Dich um Hilfe gegen sie und in allen Angelegenheiten, und ich bitte Dich um Geduld bei der Prüfung, der Du mich ausgesetzt hast.“
In der Dschami at-Tirmidhi wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: „Wer zwei minderjährige Kinder verliert, wird ins Paradies eingehen.“ In einem bei Sahih Muslim überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm): „Die verstorbenen minderjährigen Kinder werden sich überall im Paradies frei bewegen. Auf dem Versammlungsplatz am Tag der Auferstehung werden sie ihre Eltern antreffen, sie fest umarmen und sie nicht loslassen, bis sie ins Paradies eingetreten sind.“
Hadhrat Malik ibn Dinar (Allah erbarme sich seiner) sagte: In meiner Jugend war ich dem Alkohol verfallen. In dieser Zeit starb meine zweijährige Tochter. Ich liebte das Mädchen sehr. Daher war ich über ihren Tod so tief betrübt, dass ich meinen Alkoholkonsum deutlich verringerte. Eines Tages schlief ich ein und sah im Traum, dass die Auferstehung begonnen hatte und ich aus meinem Grab auferstanden war. Plötzlich sah ich eine riesige Python, die mich verfolgte. Aus Angst vor ihr begann ich davonzulaufen. Doch die Schlange setzte mir weiter nach. Unterwegs sah ich einen alten Mann in weißen Kleidern und sagte zu ihm: „Bitte gewähren Sie mir Zuflucht. Eine Schlange verfolgt mich.“ Er sagte: „Ich bin schwach, und diese Schlange ist stärker als ich. Lauf weiter davon. Vielleicht wird Allah dich retten.“ Ich lief weiter und gelangte auf den Gipfel eines Berges. Dort sah ich einige kleine Jungen und Mädchen spielen. Ihre Gesichter leuchteten alle wie der Mond. Unter ihnen sah ich auch meine Tochter. Als sie mich sah, kam sie zu mir herunter und warf eine Lampe nach der Schlange. Daraufhin floh die Schlange. Danach kam meine Tochter auf meinen Schoß und rezitierte diesen Koranvers: „Ist für die Gläubigen nicht die Zeit gekommen, dass ihre Herzen sich in Demut der Erinnerung an Allah ergeben und sich der Wahrheit zuwenden, die Er herabgesandt hat?“ Ich sagte: „O mein kleines Mädchen! Du kennst also auch den Koran?“ Sie sagte: „Papa! Wir wissen mehr als ihr.“ Ich fragte: „Wer sind deine Gefährten, und was tut ihr hier?“ Sie sagte: „Wir sind hier alle verstorbene Kinder muslimischer Eltern. Bis zum Tag der Auferstehung werden wir hier auf das Kommen unserer Eltern warten.“ Ich fragte: „O mein kleines Mädchen! Weißt du, warum diese Schlange mich verfolgt hat?“ Sie sagte: „Papa, sie ist deine schlechte Tat. Du selbst hast sie stark gemacht.“ Ich fragte: „Wer ist jener alte Mann?“ Sie sagte: „Er ist deine gute Tat, die durch deine Nachlässigkeit schwach geworden ist. Tue Buße, dann wirst du gerettet werden.“ Danach erwachte ich, und ich bereute unverzüglich.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: Wenn einen Diener ein Unglück oder eine Prüfung trifft, geschieht dies entweder, um ihn von einer Sünde zu reinigen, von der Allah beschlossen hat, sie ihm nur durch dieses Unglück zu vergeben, oder um ihn zu einem hohen Rang zu erheben, für den Allah keinen anderen Weg vorgesehen hat.
Die Mutter der Gläubigen, Hadhrat Umm Salama (Allah sei mit ihr zufrieden), berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil seien auf ihm) sagte: Wenn jemand, der von einem Unglück betroffen ist, sagt: „Inna lillahi wa inna ilaihi raji’un“, und betet: „O Allah! Gewähre mir Schutz in diesem Unglück und schenke mir einen besseren Ersatz dafür“, wird Allah ihm eine angemessene Belohnung und einen besseren Ersatz geben. Hadhrat Umm Salama (Allah sei mit ihr zufrieden) sagte: „Als danach mein Ehemann Abu Salama starb, sprach ich ein entsprechendes Gebet. Daraufhin schenkte mir Allah einen Ehemann wie den Gesandten Allahs.“ (Sahih Muslim)
Der Richter Schuraih (Allah erbarme sich seiner) pflegte zu sagen: Wenn mich ein Unglück trifft, lobe ich Allah viermal. Das erste Mal, weil das Unglück noch schlimmer hätte sein können, es aber nicht war. Das zweite Mal, wenn Allah mir die Fähigkeit gibt, es zu ertragen. Das dritte Mal, wenn Er mir die Gelegenheit gibt, „Inna lillah …“ zu rezitieren. Und das vierte Mal, wenn ich sehe, dass das Unglück nicht in Form eines Abfalls von meinem Islam eingetreten ist.
Wenn jemand dagegen angesichts von Unglück und Prüfungen unbeherrscht wird, seinen eigenen Tod und Untergang wünscht, sich die Haare und Kleider zerreißt, sich ins Gesicht und auf die Brust schlägt und kratzt und laut schreiend weint oder andere dafür bezahlt, für ihn zu weinen, wird Allah gewiss über ihn zornig sein. Er wird ihn verfluchen und ihm gemäß einigen Überlieferungen seine guten Taten zunichtemachen. Denn solche Handlungen kommen einer Leugnung der Vorherbestimmung, also der Entscheidung Allahs, gleich. Besonders der Wunsch nach dem eigenen Tod und Untergang ist eine Art Versuch, Selbstmord zu begehen.
50. Auflehnung, Hochmut und Überheblichkeit
Allah, der Erhabene, sagte: „Nur gegen diejenigen darf vorgegangen werden, die den Menschen Unrecht tun und sich auf der Erde zu Unrecht auflehnen und hochmütig verhalten. Für sie ist eine schmerzhafte Strafe bestimmt.“ (Sure Asch-Schura)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah, der Erhabene, hat mir offenbart: Seid bescheiden, damit keiner den anderen angreift oder sich ihm gegenüber überheblich verhält.“ (Sahih Muslim, Sunan Abu Dawud und Sunan Ibn Madscha)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Es gibt kein Vergehen wie Auflehnung und Hochmut, das außer der Strafe im Jenseits auch eine Strafe in dieser Welt unausweichlich macht.“ (Dschami at-Tirmidhi und Sunan Ibn Madscha)
Die beispielhafteste Strafe für dieses Vergehen erhielt Qarun. Er war ein leiblicher Cousin des Propheten Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) und einer der bedeutendsten Berater des Pharao. Als Strafe für seine Auflehnung und seinen Hochmut ließ Allah ihn samt all seinen Besitztümern lebendig in der Erde versinken. Die Einzelheiten dieses Ereignisses werden in der Sure al-Qasas folgendermaßen dargestellt:
„Qarun gehörte gewiss zum Volk des Musa. Doch er lehnte sich gegen sie auf und war überheblich. Wir hatten ihm solche Schatzkammern gegeben, dass selbst eine Schar kräftiger Männer Mühe gehabt hätte, ihre Schlüssel zu tragen. Denke daran, wie sein Volk zu ihm sagte: ‚Sei nicht überheblich; Allah liebt die Überheblichen nicht. Suche mit dem, was Allah dir gegeben hat, die Wohnstätte des Jenseits. Vergiss jedoch deinen Anteil an dieser Welt nicht. Tu anderen Gutes, wie Allah dir Gutes getan hat, und stifte auf der Erde kein Unheil. Allah liebt die Unheilstifter nicht.‘ Er sagte: ‚Dieser Besitz ist mir nur aufgrund meines eigenen Wissens zuteilgeworden.‘ Wusste er denn nicht, dass Allah vor ihm bereits viele Völker vernichtet hatte, die stärker und reicher waren als er? Und die Übeltäter werden nicht nach ihren Sünden befragt werden. (Denn alles wird in ihren Tatenbüchern aufgezeichnet sein.) Qarun trat in prächtigem Schmuck vor seinem Volk auf. Da sagten diejenigen, die nach dem diesseitigen Leben verlangten: ‚O wenn wir doch auch solchen Besitz hätten, wie Qarun gegeben wurde! Er hat wahrlich großes Glück.‘ Diejenigen aber, denen Wissen gegeben worden war, sagten: ‚Wehe euch! Allahs Lohn ist besser für diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun. Doch nur die Geduldigen werden ihn erhalten.‘ Dann ließen Wir Qarun und seinen Palast in der Erde versinken. Es gab keine Gruppe, die ihn vor Allahs Strafe hätte retten können, und er selbst konnte sich nicht verteidigen. Diejenigen, die am Tag zuvor danach verlangt hatten, Qarun gleich zu sein, sagten angesichts seines Schicksals: ‚Allah erweitert gewiss die Versorgung, wem Er will, und beschränkt sie, wem Er will. Wenn Allah uns nicht gnädig gewesen wäre, hätte Er auch uns in der Erde versinken lassen. Die Ungläubigen haben gewiss keinen Erfolg.‘“
Imam Ibn al-Dschauzi sagt: Über die Art und Weise, wie Qarun Hochmut und Auflehnung zeigte, gibt es mehrere Überlieferungen. Nach Ansicht von Ibn Abbas veranlasste er durch eine Intrige eine unsittliche Frau dazu, gegen Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) das Gerücht zu verbreiten, er habe mit ihr Unzucht begangen. Als Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) die Frau unter Eid zwang, die Wahrheit zu sagen, enthüllte sie, dass sie eine Beziehung zu Qarun hatte und dass er sie dazu angestiftet hatte, diese Verleumdung zu verbreiten. Nach Ansicht von ad-Dahhak und Qatada verfiel Qarun dem Unglauben, indem er Allahs Propheten leugnete. Nach Ansicht von al-Mawardi arbeitete er am Hof des Pharao und verfolgte mithilfe dieser einflussreichen Stellung sein eigenes Volk, die Kinder Israels.
Es wird von Ibn Abbas überliefert, dass Allah, als Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) wegen der gegen ihn verbreiteten Verleumdung zornig wurde und einen Fluch gegen Qarun aussprach, sagte: „O Musa! Ich habe der Erde befohlen, deinem Befehl zu gehorchen. Befiehl ihr, was du willst.“ Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) befahl: „O Erde, verschlinge Qarun!“ Sofort verschwand Qaruns Bett in der Erde. Als Qarun dies sah, flehte er Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) um Gnade an. Doch Musa (Allahs Frieden sei auf ihm) befahl der Erde erneut: „Verschlinge ihn!“ Nun versanken seine Füße in der Erde. So befahl er es immer wieder, bis Qarun vollständig unter der Erde verschwunden war.
Durch das oben im Heiligen Koran beschriebene Ereignis werden folgende Aspekte von Qaruns Auflehnung und Hochmut deutlich:
(1) Durch geheime Absprachen mit den Feinden des Islam und der Muslime den Interessen der Muslime und des eigenen Volkes zu schaden.
(2) Den eigenen erworbenen Besitz nicht als Gabe von Allahs Gnade zu betrachten, sondern ihn als Ergebnis des eigenen Wissens anzusehen und sich damit zu brüsten.
(3) Nicht zu erkennen, dass die armen Menschen der Gesellschaft einen Anspruch auf einen Teil des eigenen Besitzes haben, und sich zu weigern, ihnen diesen zu geben; darüber hinaus den Menschen ständig den Glanz und Reichtum des eigenen Vermögens vorzuführen, wodurch der seelische Schmerz der Benachteiligten noch größer und ihr Gefühl der Entbehrung noch stärker wird.
(d) Geiz, ungezügelter Kapitalismus, eine hochmütige und monopolistisch-konsumistische Mentalität.—-Übersetzer)
51. Grausamer Umgang mit den schwachen Schichten, Sklavinnen und Sklaven, Dienstboten und Dienstmägden sowie Tieren
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Dient Allah und gesellt Ihm niemanden bei; erweist den Eltern Güte und ebenso den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, den nahen Nachbarn, den nicht verwandten Nachbarn, dem Reisegefährten, dem Reisenden und den Sklavinnen und Sklaven. Allah liebt weder eingebildete noch stolze Menschen.“ (Sure an-Nisāʾ)
Der Gesandte (s.a.w.) ermahnte selbst unmittelbar vor seinem Tod: „Fürchtet Allah hinsichtlich des Gebets und der euch Unterstehenden.“ (Abū Dāwūd, Ibn Māǧa)
Der Gesandte (s.a.w.) sagte außerdem: „Guter Umgang mit den euch Unterstehenden ist eine Quelle des Glücks, und schlechter Umgang mit ihnen ist eine Quelle des Unglücks.“ (Musnad Aḥmad, Sunan Abū Dāwūd)
Ḥazrat Abū Masʿūd (r.a.) berichtet: Ich schlug gerade einen Diener mit einem Stock. Da hörte ich hinter mir eine Stimme: „Wisse, o Abū Masʿūd, Allah, der Erhabene, hat dir nur deshalb Autorität über diesen Diener gegeben.“ Ich sagte: „O Gesandter Allahs! Ich werde niemals wieder Sklavinnen und Sklaven oder Dienstboten und Dienstmägde schlagen.“ Und ich ließ ihn frei. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wenn du dies nicht getan hättest, hätte dich das Feuer am Tag der Auferstehung verzehrt.“ (Ṣaḥīḥ Muslim)
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Allah wird diejenigen, die den Menschen in dieser Welt Leid zufügen, streng bestrafen.“ In Ǧāmiʿ at-Tirmiḏī und Sunan Abū Dāwūd wird berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) gefragt wurde: „Wie oft sollen wir den uns Unterstehenden vergeben?“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Siebzigmal täglich.“
Im Musnad Aḥmad wird berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) einen seiner Diener rief. Dieser kam sehr spät. Da zeigte der Gesandte (s.a.w.) auf den Miswāk in seiner Hand und sagte: „Wenn ich nicht die Furcht hätte, am Tag der Auferstehung dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, würde ich dich mit diesem Miswāk schlagen.“
In einem Hadith wird berichtet, dass eine Frau zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam und sagte: „O Gesandter! Ich habe meine Sklavin als ‚Ehebrecherin‘ beschimpft.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Hast du bei ihr irgendein Anzeichen von Ehebruch gesehen?“ Die Frau sagte: „Nein.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Hüte dich! Dieses Mädchen wird am Tag der Auferstehung Vergeltung von dir fordern.“ Die Frau ging sofort zu ihrer Sklavin und sagte zu ihr, während sie ihr einen Stock gab: „Schlag mich.“ Die Sklavin war nicht bereit dazu. Daraufhin ließ die Frau sie frei. Danach kam sie zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und berichtete ihm, dass sie die Sklavin freigelassen hatte. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Es ist zu hoffen, dass dir deine Sünde vergeben wird.“
In den Hadithen von Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer seinem Untergebenen eine falsche Anschuldigung anlastet, wird am Tag der Auferstehung die für Verleumdung vorgesehene Auspeitschungsstrafe erleiden. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Man muss dem Diener, der Dienerin, dem Sklaven oder der Sklavin die notwendige Nahrung und Kleidung geben und darf ihnen keine Aufgabe auferlegen, die ihre Kräfte übersteigt. Muss man ihnen eine solche Aufgabe auferlegen, so soll man selbst mit ihnen zusammenarbeiten. Fügt Allahs Geschöpfen kein Leid zu. Er hat euch zu ihren Herren gemacht; hätte Er gewollt, hätte Er sie zu euren Herren machen können.“ (Sahih Muslim, at-Tabarani)
Menschen oder Tiere, die einem unterstehen, durch Hunger leiden zu lassen und Kinder von ihren Eltern zu trennen, sind besonders abscheuliche Arten der großen Sünden. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer eine Mutter von ihrem Kind trennt, den wird Allah am Tag der Auferstehung von dem trennen, was ihm lieb ist. (Dschami at-Tirmidhi)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Es gibt keine größere Sünde, als die einem Menschen unterstellten Menschen oder Tiere durch Hunger leiden zu lassen.“ (Sahih Muslim)
Ebenso ist es nicht erlaubt, Haustiere heftig zu schlagen, sie ständig in Käfigen einzusperren, ihnen nicht rechtzeitig Futter zu geben oder sie zu Arbeiten zu zwingen, die ihre Kräfte übersteigen. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Eine Frau wird wegen einer Katze bestraft werden, die sie angebunden hielt und verhungern ließ.“ Selbstverständlich gilt dies für alle Tiere. In den Hadithen von Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verboten hat, ein Tier für eine andere als seine natürliche Tätigkeit zu verwenden oder es zu einer Arbeit zu zwingen, die seine Kräfte übersteigt. Wenn ein Tier geschlachtet werden soll, ordnete er an, es mit einem scharfen Werkzeug zu schlachten; und ein Tier, das getötet werden muss, soll nicht gefangen gehalten, sondern bei der ersten Gelegenheit getötet werden. Es wurde streng verboten, schädliche Tiere wie Schlangen, Skorpione, Mäuse und tollwütige Hunde durch Verbrennen zu töten. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbot, ein Tier lediglich zur Unterhaltung oder aus Vergnügen und ohne irgendeinen Nutzen zu töten. Sklaven und Sklavinnen freizulassen ist eine sehr verdienstvolle Tat. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer seinen Sklaven oder seine Sklavin freilässt, den wird Allah von der Strafe der Hölle befreien.
52. Dem Nachbarn Leid zufügen
In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) einmal sagte: „Er ist kein Gläubiger. Er ist kein Gläubiger.“ Alle fragten: „O Gesandter! Wer?“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Derjenige, vor dessen schädigendem Verhalten sein Nachbar nicht sicher ist.“ Es gibt drei Arten von Nachbarn: Erstens der muslimische verwandte Nachbar. Ein solcher Nachbar hat drei Rechte: eines als Verwandter, eines als Muslim und eines als Nachbar. Zweitens der muslimische nicht verwandte Nachbar. Dieser Nachbar hat zwei Rechte: eines als Nachbar und eines als Muslim. Drittens der nichtmuslimische Nachbar. Ein solcher Nachbar hat lediglich das Recht der Nachbarschaft.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer sich satt isst, während sein Nachbar hungert, ist kein Muslim. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Dschibril ermahnte mich so eindringlich in Bezug auf den Nachbarn, dass ich manchmal dachte, der Nachbar würde vielleicht zu meinem Erben gemacht werden.“ (Sunan Abu Dawud, Sunan Ibn Madschah)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Der arme Nachbar wird am Tag der Auferstehung den wohlhabenden Nachbarn festhalten und sagen: „O Herr! Du hattest diesen meinen Bruder wohlhabend gemacht, und er wohnte ganz in meiner Nähe, doch ich blieb hungrig, während er sich satt aß. Frage ihn, warum er seine Tür vor mir verschlossen hielt und mich benachteiligte.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Drei Sünden sind die schrecklichsten: Allah jemanden beizugesellen, ein Kind aus Angst vor Armut zu töten und die Keuschheit der Frau des Nachbarn zu verletzen.“ (Sahih al-Buchari, Sahih Muslim, Sunan an-Nasa’i, Dschami at-Tirmidhi)
Hazrat Ibn Umar hatte einen jüdischen Nachbarn. Wann immer in seinem Haus eine Ziege geschlachtet wurde, sagte er: „Bringt unserem jüdischen Nachbarn etwas Fleisch.“ (Sunan Abu Dawud, Dschamiʿ at-Tirmidhi)
Ein Nachbar sollte das schädigende Verhalten seines anderen Nachbarn so weit wie möglich ertragen, selbst wenn dieser Nichtmuslim ist. Denn auch dies gehört zu Wohltätigkeit und Güte ihm gegenüber. Einmal kam ein Mann zum Gesandten (S.a.w.) und sagte: „O Gesandter! Nenne mir eine Tat, durch die ich ins Paradies gelangen kann.“ Der Gesandte (S.a.w.) sagte: „Sei wohltätig.“ Er fragte: „Wie soll ich wissen, ob ich wohltätig bin?“ Der Gesandte (S.a.w.) sagte: „Frage deinen Nachbarn. Wenn er sagt, dass du wohltätig bist, dann bist du wohltätig. Wenn er aber sagt, dass du anderen Schaden zufügst, dann bist du jemand, der Schaden zufügt.“ (Bayhaqi)
In einem weiteren Hadith sagte der Gesandte (S.a.w.): Das Recht des Nachbarn besteht darin, dass man ihm hilft, wenn er um Hilfe bittet, und ihm ein Darlehen gibt, wenn er um ein Darlehen bittet. Wenn er etwas benötigt, soll man es ihm geben; wenn er krank ist, soll man ihn besuchen; wenn ihm etwas Gutes widerfährt, soll man ihm gratulieren; wenn ihn ein Unglück trifft, soll man ihm sein Mitgefühl bekunden. Wenn er stirbt, soll man zu seinem Grab gehen, um das Totengebet zu verrichten und ihn zu bestatten. Man darf ohne seine Erlaubnis kein hohes Haus bauen und dadurch die Luftzufuhr behindern. Wenn er den Geruch der Speisen wahrnimmt, die im Kochtopf zubereitet werden, soll man ihm etwas davon geben. Wenn man Früchte kauft, soll man ihm ein Geschenk davon schicken; andernfalls darf man die Schalen nicht nach draußen werfen, sodass er sie sehen kann.“
Der Gesandte (S.a.w.) sagte: Die Verletzung der Keuschheit einer Nachbarin ist ebenso schwerwiegend wie die Verletzung der Keuschheit von zehn anderen Frauen. Ebenso ist der Diebstahl im Haus eines Nachbarn ebenso schwerwiegend wie der Diebstahl in den Häusern von zehn anderen Menschen.
Es ist eine sehr vorzügliche Tat, gegenüber einem Nachbarn Geduld zu zeigen, selbst wenn er feindselig ist. Es wird berichtet, dass Hazrat Sahl ibn ʿAbdullah at-Tustari (R.h.) einen feueranbetenden Nachbarn hatte. Aus dem Haus des Nachbarn gelangte täglich eine große Menge Müll und Unrat unbemerkt in das Haus von Hazrat Sahl. Doch er beschwerte sich deswegen nicht bei seinem Nachbarn. Tagsüber sammelte er den Unrat und deckte ihn zu, und nachts brachte er ihn nach draußen. Eines Tages kam der Zeitpunkt von Sahls Tod näher. Er rief seinen Nachbarn, zeigte ihm den Müllhaufen und sagte: „Wenn mein Tod nicht nahe bevorstünde, würde ich dir dies nicht zeigen. Ich befürchte, dass nach meinem Tod niemand aus meiner Familie eine solche Geduld wie ich aufbringen kann. Deshalb zeige ich es dir. Tu, was du für richtig hältst.“ Der feueranbetende Nachbar konnte seine Verwunderung nicht zurückhalten. Er sagte: „Du hast diese lästige Angelegenheit so lange ertragen, ohne auch nur ein Wort zu sagen, während ich noch immer an meinem Unglauben festhalte.“ Daraufhin ergriff er Sahls Hand und nahm den Islam an. Sahl verschied unmittelbar danach ebenfalls.
53. Muslime belästigen, beschimpfen und unter ihnen Unruhe, Zwietracht und Feindschaft stiften
Allah, der Erhabene, sagte: „O ihr Gläubigen! Die einen von euch sollen nicht über die anderen spotten, denn diejenigen, über die gespottet wird, können besser sein als die Spötter. Auch die Frauen sollen nicht über andere Frauen spotten, denn diejenigen, über die gespottet wird, können besser sein als die Spötterinnen. Verleumdet einander nicht und gebt einander keine beleidigenden Beinamen. Einen schlechten Namen zu geben ist nach dem Glauben eine äußerst üble Tat. Diejenigen, die davon nicht ablassen, sind die Ungerechten.“ Sure al-Hudschurat
Allah sagte ferner: „Sucht nicht gegenseitig nach Fehlern und tadelt einander nicht im Verborgenen.“ In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (S.a.w.) sagte: Am Tag der Auferstehung wird in den Augen Allahs derjenige am meisten verhasst sein, dessen Gesellschaft die Menschen aus Furcht vor seinen obszönen und unanständigen Worten meiden.
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte ferner: „O Diener Allahs! Allah hat die Bedrängnis von euch genommen. Eine Ausnahme bildet jedoch derjenige, der mit der Ehre und dem Ansehen seines muslimischen Bruders sein Spiel treibt. Er wird der Bedrängnis zum Opfer fallen.
In Sahih Muslim und den Sunan at-Tirmidhi wird berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: Für jeden Muslim ist es verboten, das Leben, das Vermögen und die Ehre eines anderen Muslims zu schädigen.
In Sahih Muslim wird außerdem berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: Der Muslim ist der Bruder des Muslims. Keiner fügt dem anderen Unrecht zu, keiner demütigt oder hasst den anderen. Für einen Muslim gibt es keine schlimmere Tat, als seinen muslimischen Bruder zu hassen oder zu verachten. In Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: Einen Muslim zu beschimpfen ist Frevel, und gegen ihn Krieg zu führen ist Unglauben.“
Al-Hakim ibn Hibban, Ahmad und al-Bazzar berichten, dass man dem Gesandten (s.a.w.) einmal sagte: „Eine bestimmte Frau verrichtet nachts das Gebet und fastet Tag für Tag, fügt jedoch ihren Nachbarn durch ihre bissigen Worte Leid zu.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Es ist nichts Gutes an ihr. Sie wird in die Hölle kommen.“ In einem Hadith heißt es außerdem: „Erwähnt von euren Verstorbenen nur ihre guten Eigenschaften und haltet euch davon zurück, ihre Fehler zu nennen. Denn sie sind bereits an den Ort ihrer Vergeltung gelangt.“ (Al-Hakim) Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wenn jemand einen Menschen als ‚Kafir‘ oder als ‚Feind Allahs‘ bezeichnet, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist, fällt diese Bezeichnung auf denjenigen zurück, der sie ausgesprochen hat.“ Das heißt, er selbst wird zum Kafir und zum Feind Allahs. (Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim)
In den Sunan Abu Dawud wird berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: „In der Nacht der Mi’raj sah ich eine Gruppe von Menschen, die kupferne Krallen in den Händen hatten und sich damit das Gesicht zerkratzten. Ich fragte: ‚O Dschibril, wer sind diese?‘ Er sagte: ‚Es sind diejenigen, die die Menschen verleumdeten und üble Nachrede über sie verbreiteten und mit ihrer Ehre und ihrem Ansehen ihr Spiel trieben.‘
Tatsächlich ist es eine furchtbare große Sünde, unter den Menschen Zwietracht, Uneinigkeit und Unruhe zu stiften und unter Tieren Kämpfe zu veranstalten. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Der Satan hegt nicht mehr die Hoffnung, dass die Muslime der Arabischen Halbinsel ihn anbeten werden. Doch die Hoffnung, unter ihnen Zwietracht, Uneinigkeit und Streit zu schaffen, gibt er noch nicht auf.“
Aus diesem Hadith geht hervor, dass derjenige, der zwischen zwei Menschen oder zwei Gruppen Streit und Auseinandersetzungen hervorruft und zwischen ihnen verletzende und aufwiegelnde Worte austauscht, ein Verleumder aus dem Lager des Satans und der niedrigste aller Menschen ist. Ebenso gehört derjenige zum Lager des Satans und ist ein Verleumder, der die Beziehung zwischen Eheleuten, zwischen Diener und Herr oder zwischen Arbeiter und Arbeitgeber zerstört – selbst wenn dies mit dem Mantel einer guten Tat geschieht. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Verflucht ist derjenige, der zwischen Ehemann und Ehefrau oder zwischen Diener und Herr Zwietracht und Streit stiftet.“ (Sunan Abu Dawud)
Ebenso hat der Gesandte (s.a.w.) streng verboten, zur Unterhaltung Hahnenkämpfe, Hundekämpfe, Stierkämpfe und dergleichen zu veranstalten. (Aus demselben Grund sollten auch Boxkämpfe sowie alle Spiele und Wettbewerbe verboten sein, bei denen die Gefahr körperlicher Schäden und finanzieller Verschwendung besteht. – Der Übersetzer)
Dagegen ist es eine äußerst edle Tat, den Streit zwischen zwei Parteien zu schlichten und ihre Beziehung wieder zu normalisieren. Wenn dies einem solchen edlen Zweck dient, ist auch eine geheime Beratung nicht schädlich. Andernfalls können geheime Beratungen Verdacht, Zweifel und Zwietracht hervorrufen. In einem Vers der Sure an-Nisa sagt Allah: „In vielen ihrer geheimen Beratungen liegt kein Gutes, außer bei demjenigen, der dies mit dem Ziel tut, Almosen zu geben, Gutes zu tun oder die Beziehungen zwischen den Menschen zu verbessern. Wer dies im Streben nach Allahs Wohlgefallen tut, dem werde Ich einen gewaltigen Lohn geben.“ Der Gesandte (s.a.w.) hat besonders dazu ermutigt, Streitigkeiten zwischen Menschen zu schlichten, Auseinandersetzungen zu beenden, Einigkeit und Zusammenhalt zu stärken und Beziehungen enger zu gestalten. Er sagte zu Abu Ayyub al-Ansari: „Soll ich dir ein Almosen nennen, das besser ist als eine Herde roter Kamele?“ Er sagte: „Ja, o Gesandter Allahs.“ Der Gesandte sagte: „Wenn die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Menschen verdorben sind, dann bessere sie; und wenn sie sich voneinander entfernt haben, dann bringe sie einander wieder näher.“
Die Wiederherstellung guter Beziehungen ist eine so große edle Tat, dass der Gesandte (s.a.w.) dafür nötigenfalls sogar das Aussprechen einer Unwahrheit erlaubt hat.
In Sahih al-Bukhari steht, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Derjenige ist kein Lügner, der sich bemüht, die Beziehungen zwischen den Menschen zu verbessern, sodass das Ergebnis dessen, was er sagt, gut ist.“ In einem bei Sahih Muslim überlieferten Hadith berichtet Umm Kulthum: Nur in drei Fällen hat der Gesandte (s.a.w.) das Lügen erlaubt: im Krieg, bei der Versöhnung zwischen Menschen sowie bei dem, was der Ehemann zu seiner Ehefrau und die Ehefrau zu ihrem Ehemann sagt.
In Sahih al-Bukhari steht, dass der Gesandte (s.a.w.), als er hörte, dass zwischen den Banu Amr ein Krieg auszubrechen drohte, mit einer Gruppe von Gefährten dorthin ging und die Spannung besänftigte. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wer den Streit zwischen zwei Menschen schlichtet, dessen Werke wird Allah allesamt rechtschaffen machen, ihm für jedes seiner Worte den Lohn für die Befreiung eines Sklaven geben und ihm alle vergangenen Sünden vergeben.
54. Rechtschaffenen und gottesfürchtigen Dienern Leid zufügen
Allah, der Erhabene, sagt: „Diejenigen, die gläubigen Männern und Frauen Leid zufügen, indem sie über sie verbreiten, was sie nicht getan haben, laden eine Verleumdung und eine offenkundige Sünde auf sich.“ (Sure al-Ahzab) „Seid um die gehorsamen Gläubigen besorgt.“ (Sure al-Hidschr)
Von Abu Huraira wird berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Allah, der Erhabene, hat gesagt: Wer einem Meiner Freunde Leid zufügt, gegen den habe Ich den Krieg erklärt.“ In einem oben erwähnten Hadith heißt es, dass eines Tages die drei Gefährten Salman al-Farisi, Suhaib und Bilal (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen) zusammensaßen. In diesem Augenblick kam Abu Sufyan zu ihnen. Als sie ihn sahen, sagten sie: „Die Schwerter Allahs haben vom Feind Allahs noch keine angemessene Vergeltung genommen.“ Abu Bakr, der anwesend war und dies hörte, sagte: „Über den angesehenen Führer des Stammes Quraisch äußert ihr eine solche Bemerkung?“ Danach ging er zum Gesandten und berichtete ihm den ganzen Vorfall. Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „O Abu Bakr, vermutlich hast du in den Herzen jener drei Gefährten Unmut hervorgerufen und auch Allah erzürnt – das heißt, du hast nicht richtig gehandelt.“ Abu Bakr ging sofort zu den drei Gefährten und sagte: „Brüder, seid ihr wegen meiner Worte verärgert?“ Sie sagten: „Nein, Bruder. Möge Allah dir vergeben.“
Es sei angemerkt, dass diejenigen, die als Erste an die Propheten glaubten, Menschen aus der armen Bevölkerungsschicht waren. Nicht nur an diesen Propheten, sondern an alle Propheten glaubten zunächst die Armen. Der Gesandte (s.a.w.) saß häufig bei den armen Gefährten, etwa Suhaib, Salman, Bilal und anderen. Die Götzendiener erfuhren von einem jüdischen Gelehrten, dass es zu den Zeichen der Propheten und Gesandten gehört, dass ihre ersten Anhänger aus den Reihen der Armen stammen. Deshalb schmiedeten sie einen Plan, um die Armen von ihm fernzuhalten. Einige führende Männer der Götzendiener kamen zum Gesandten und sagten: „O Muhammad, entferne die Armen aus deiner Umgebung. Denn wir empfinden Abscheu davor, mit ihnen zusammenzusitzen. Wenn du sie entfernst, werden die vornehmsten und einflussreichsten Menschen der Gesellschaft an dich glauben.“ Daraufhin offenbarte Allah: „Vertreibe nicht diejenigen, die morgens und abends ihren Herrn anrufen, um Sein Wohlgefallen zu erlangen.“ (Al-An’am)
Nachdem diese Intrige der Götzendiener gescheitert war, sagten sie: „O Muhammad, wenn du sie nicht vertreiben willst, dann bestimme einen Tag für uns und einen Tag für sie.“ Darauf offenbarte Allah: „Bleibe bei denen, die ihren Herrn morgens und abends anrufen und Sein Wohlgefallen suchen. Lass deine Augen nicht über sie hinwegsehen, indem du den Schmuck des diesseitigen Lebens begehrst.“ (Sure al-Kahf)
Danach kümmerte sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) noch mehr um die armen Gefährten und schenkte ihnen größere Bedeutung und Würde. Seitdem ist es ein dauerhaftes Prinzip des Islam, dass Glaube, rechtschaffenes Handeln, Gottesfurcht und Frömmigkeit der Maßstab für Würde und Achtung sind, nicht weltlicher Glanz, Pracht, Reichtum, Einfluss oder Ansehen. Wer in Gottesfurcht und Frömmigkeit fortgeschritten ist und einen besseren Charakter besitzt, darf auch dann nicht verachtet, vernachlässigt oder übergangen werden, wenn er arm ist, und ihm darf keinesfalls Leid zugefügt werden.
55. Kleidung bis unterhalb der Knöchel tragen, um Hochmut und Vornehmheit zur Schau zu stellen
In Sahih al-Bukhari wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Wer ein Kleidungsstück bis unterhalb der Knöchel trägt, wird in die Hölle kommen.“ In der Muwatta von Imam Malik, Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, Jamiʿ at-Tirmidhi und Sunan Ibn Majah wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Auf denjenigen, dessen Kleidung aus Hochmut unter die Knöchel herabhängt, wird Allah nicht schauen.“ In Sunan Abi Dawud wird berichtet, dass ein Mann in einem unterhalb der Knöchel herabhängenden Gewand betete. Da sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu ihm: „Geh und verrichte die Gebetswaschung.“ Nachdem er die Gebetswaschung vollzogen hatte, sagte er erneut: „Geh und verrichte die Gebetswaschung.“ Ein Mann fragte: „O Gesandter Allahs, warum hast du ihn aufgefordert, die Gebetswaschung zu vollziehen?“ Der Gesandte Allahs schwieg. Nach einer Weile sagte er: „Er betete in einem unterhalb der Knöchel herabhängenden Gewand. Allah nimmt ein solches Gebet nicht an.“
In Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim, Sunan Abi Dawud und Sunan Ibn Majah wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), als er sagte: „Auf denjenigen, dessen Kleidung aus Hochmut unter die Knöchel herabhängt, wird Allah am Tag der Auferstehung nicht schauen“, von Abu Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) gefragt wurde: „O Gesandter Allahs, wenn ich meine Hose nicht festbinde, hängt sie locker herab.“ Der Gesandte Allahs sagte: „Du gehörst nicht zu denen, die dies aus Hochmut tun.“ Es sei darauf hingewiesen, dass in vielen Hadithen zu diesem Thema die Worte „um Hochmut und Vornehmheit zur Schau zu stellen“ nicht vorkommen. (Der Übersetzer)
56. Die Verwendung von Gold und Seide durch Männer
In Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Wer in dieser Welt Seide trägt, wird im Jenseits keine Seide tragen dürfen.“ In Sunan Abi Dawud und Sunan an-Nasa’i wird berichtet, dass die Verwendung von Gold und Seide den Männern meiner Gemeinschaft verboten worden ist.“ Dies gilt sowohl für Militärangehörige als auch für Zivilpersonen. In Sahih al-Bukhari wird außerdem berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verboten hat, aus Gefäßen aus Gold und Silber zu essen und zu trinken, Seidenkleidung zu tragen und auf Seidenmatten zu sitzen. Wer es für erlaubt hält, dass Männer Seide tragen, oder etwas anderes für erlaubt hält, was verboten ist, ist ein Ungläubiger. Nur ein kranker Mensch darf sie verwenden, wenn dies nach ärztlicher Einschätzung unumgänglich ist. Auch Soldaten dürfen sie im Krieg bei Bedarf verwenden. Dass Männer Seide und Gold aus bloßer Vorliebe und zur Verschönerung verwenden, ist nach übereinstimmender Auffassung verboten. Ebenso ist es Männern verboten, ein Kleidungsstück zu tragen, dessen Fäden größtenteils aus Seide bestehen. In Sahih Muslim wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) einem Mann einen Goldring von der Hand nahm und sagte: „Dieser Mann von euch möchte offenbar das Feuer der Hölle mit seiner eigenen Hand anlegen.“ Ebenso sind Muster und Stickereien aus Gold und Seide für Männer verboten. Über die Verwendung von Gold und Seide bei Kindern bestehen jedoch unterschiedliche Ansichten. Nach Imam Ahmad ibn Hanbal und der Mehrheit der Imame ist dies auch für männliche Kinder verboten.
57. Ungehorsam gegenüber einer rechtmäßigen Autorität und einseitiges Lösen des Bandes rechtmäßiger Loyalität
Nach der islamischen Scharia sind drei Arten von Autorität und Führung rechtmäßig. Wer einer von ihnen untersteht, darf die Loyalität gegenüber dieser Autorität nicht einseitig aufgeben und die Verbindung zu ihr abbrechen; dies ist verboten. Erstens: Wenn jemand aufgrund herkömmlicher Bräuche und internationaler Beziehungen zum Sklaven oder zur Sklavin eines anderen wird, ist es unzulässig, den betreffenden Herrn einseitig zu verlassen und davonzulaufen, solange dieser seinen Sklaven oder Diener nicht misshandelt oder unterdrückt. Wenn man jedoch vor einem tyrannischen Herrn flieht, ist dies erlaubt und gilt als Hidschra. Zweitens: die Autorität des Ehemannes über seine Ehefrau. Solange der Ehemann für den Unterhalt seiner Frau sorgt und ihr alle gesetzlich erlaubten ehelichen Rechte gewährt, ist es der Ehefrau verboten, den Gehorsam ihm gegenüber aufzugeben, die Verbindung zu ihm abzubrechen und ihm ungehorsam zu sein. (Siehe die 47. große Sünde.)
Drittens: der Gehorsam gegenüber einem Führer oder einer Gruppe, der beziehungsweise die Anweisungen in Übereinstimmung mit der Scharia erteilt. Den Gehorsam gegenüber einem solchen Führer oder einer solchen Gruppe aufzugeben und die Verbindung abzubrechen, ist verboten und eine große Sünde. Im Folgenden werden einige Hadithe über den Gehorsam gegenüber diesen drei Arten von Autorität angeführt.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn ein Sklave, eine Sklavin oder ein Diener davonläuft, werden seine Gebete und keine andere gute Tat von ihm angenommen, bis er zurückkehrt; wenn eine Ehefrau ihrem Ehemann ungehorsam ist, bis sie ihm gehorsam wird; und wenn jemand durch den Genuss von Alkohol betrunken wird, bis er wieder nüchtern ist.“ (Sahih Muslim, at-Tabarani, Sahih Ibn Chuzaima) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Für die Folgen dreier Personen ist niemand verantwortlich – das heißt, sie selbst sind dafür verantwortlich: für denjenigen, der seine Gemeinschaft oder Organisation verlässt und seinem Anführer ungehorsam ist; für den Diener, der seinen Herrn verlässt, davonläuft und im Ungehorsam stirbt; und für die Ehefrau, deren sämtliche Bedürfnisse von ihrem Ehemann erfüllt werden, die sich jedoch in seiner Abwesenheit unverschleiert bewegt und nach unislamischer Weise ihre Schönheit zur Schau stellt und umhergeht. (Sahih Ibn Hibban, at-Tabarani und al-Hakim)
58. Ein Tier im Namen eines anderen als Allah schlachten
In der Sure al-An’am sagt Allah: „Esst nicht von dem Tier, über dem nicht der Name Allahs ausgesprochen wurde; dies ist wahrlich eine schwere Sünde …“ Die Imame Ibn Abbas, Kalbi, Ata und andere sagten bei der Auslegung dieses Verses, dass damit die Tiere gemeint seien, die von den Ungläubigen und Götzendienern im Namen eines anderen als Allah geschlachtet wurden. Andernfalls sind die von Muslimen geschlachteten Tiere nach allgemeinem Konsens halal, unabhängig davon, ob dabei der Name Allahs ausgesprochen wurde oder nicht. At-Tabarani überliefert, dass ein Mann fragte: „O Gesandter Allahs! Was geschieht, wenn jemand von uns beim Schlachten vergisst, den Namen Allahs auszusprechen?“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Der Name Allahs ist im Mund jedes Muslims.“ In der Muwatta von Imam Malik und in Sahih al-Bukhari wird überliefert, dass einige Muslime sagten: „O Gesandter Allahs, die Leute bringen uns Fleisch. Wir wissen jedoch nicht, ob diese Tiere unter Aussprechen des Namens Allahs geschlachtet wurden.“ Der Gesandte sagte: „Sprecht den Namen Allahs aus und esst.“
59. Sich wissentlich als Kind eines anderen als seines Vaters ausgeben
In Sahih al-Bukhari wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer seinen
Vater außer seinem eigenen als Vater ausgibt, dem ist das Paradies verwehrt. In einem anderen Hadith von Sahih al-Bukhari wird eine solche Person als Ungläubiger bezeichnet und mit Fluch und Verwünschung bedacht. In Sahih Muslim wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer jemand anderen als seinen eigenen Vater als Vater ausgibt, obwohl er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, gehört nicht zu meiner Umma, vielmehr ist er ein Ungläubiger. Wer für sich etwas beansprucht, was er nicht ist, gehört nicht zu meiner Umma; er soll sich seinen Platz im Höllenfeuer nehmen. Wer jemanden als Ungläubigen oder als Feind Allahs bezeichnet, obwohl er in Wirklichkeit keiner ist, auf den wird seine Aussage selbst zurückfallen. Das heißt, er selbst wird zu einem Ungläubigen und zu einem Feind Allahs.“ Satkarani ist sein Einer.
60. Wissentlich für das Unrecht argumentieren, streiten und sich auseinandersetzen
Allah, der Erhabene, sagt: „Unter den Menschen gibt es manchen, dessen Worte über das diesseitige Leben dich beeindrucken und der Allah zum Zeugen für das nimmt, was in seinem Herzen ist. Doch er ist ein erbitterter Gegner.“ Imam al-Ghazali (Allah erbarme sich seiner) sagte: In der islamischen Scharia gibt es drei Arten des Streitens, und alle drei sind verwerflich. Die erste ist „Mira“. Damit ist gemeint, in den Worten eines anderen lediglich sprachliche Fehler zu suchen und dagegen Einwände zu erheben. Ihr Zweck besteht ausschließlich darin, den Sprecher herabzusetzen und sich selbst als ihm überlegen zu erweisen. Die zweite ist „Jidal“. Damit ist gemeint, die Verschiedenheit der Ansichten darzulegen und zu versuchen, die eigene Meinung als vorrangig zu behaupten. Die dritte ist „Chusumat“. Ihr Zweck besteht darin, Geld oder irgendeinen anderen persönlichen Vorteil zu erlangen. Manchmal wird sie aus eigenem Antrieb begonnen, manchmal aus den Worten eines anderen heraus entwickelt. Die erste, also „Mira“, wird niemals von Anfang an aus eigenem Antrieb begonnen, sondern stets unter dem Vorwand einer anderen Aussage. Die beiden letzten werden sowohl von Anfang an als auch später begonnen. Das Ziel aller drei ist jedoch schlecht und ungerecht. Imam an-Nawawi sagt: Streit kann von zweierlei Art sein: für das Unrecht oder für das Recht. Allah sagt: „Streitet mit den Leuten der Schrift nur auf die beste Weise.“ „Über Allahs Zeichen zu streiten ist nur die Sache der Ungläubigen.“ Wenn das Ziel des Streitens darin besteht, die Wahrheit als Wahrheit zu erkennen und zu bestätigen, ist es lobenswert. Wenn man jedoch streitet, um die Wahrheit zurückzuweisen, oder über unbekannte Dinge streitet, ist dies verwerflich. Im Licht dieser Erklärung müssen die im Koran und in den Hadithen überlieferten Aussagen über das Streiten verstanden werden. Selbst wenn man für eine berechtigte Forderung streitet, ist dies verwerflich und aufzugeben, wenn es in Lügen, verletzende Worte oder unanständige Rede ausartet.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Unaufhörliches Streiten genügt, um in Sünde zu geraten.“ (at-Tirmidhi) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Allah bleibt demjenigen zürnen, der über eine Angelegenheit streitet, von der er nichts weiß, bis er diesen Streit aufgibt.“ (at-Tirmidhi) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: Sobald jemand vom rechten Weg abkommt, wird er streitsüchtig. (at-Tirmidhi) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Drei Dinge fürchte ich für euch am meisten: das Abgleiten derjenigen, die über ausreichende Kenntnisse des Qurans und der Hadithe verfügen; dass ein Heuchler, der den Namen Muslim trägt, über den Quran streitet; und die Gier nach der Welt, die euch dazu verleiten wird, einander zu töten.“ (at-Tabarani) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Über den Quran zu streiten ist Unglaube.“ (Abu Dawud) Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer auf einen Streit verzichtet, obwohl er von der Richtigkeit seiner eigenen Ansicht überzeugt ist, dessen Wohnstätte wird sich am höchsten Ort im Paradies befinden. Wer jedoch auf einen Streit verzichtet, ohne von der Richtigkeit seiner eigenen Ansicht überzeugt zu sein, dem wird eine Wohnstätte an einem gewöhnlichen Ort im Paradies gewährt werden.“
61. Überschüssiges Wasser anderen vorenthalten
Allah, der Erhabene, sagt: „Habt ihr bedacht: Wenn euer Wasser im Erdreich versickert, wer wird euch dann fließendes Wasser bringen?“ (Sure al-Mulk) In Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Haltet überschüssiges Wasser nicht zurück, damit Allah euch nicht den Ertrag der Felder vorenthält.“ Im Musnad wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer sich weigert, sein überschüssiges Wasser und sein überschüssiges Weideland abzugeben, dem wird Allah am Tag der Auferstehung Seine Gunst vorenthalten.
In Sahih Muslim und Sahih al-Bukhari wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Mit drei Menschen wird Allah am Tag der Auferstehung nicht sprechen, sie nicht ansehen, sie nicht reinigen, und für sie ist eine schmerzhafte Strafe bestimmt: mit demjenigen, der überschüssiges Wasser besitzt, es aber dem Reisenden nicht gibt; mit demjenigen, der einem Anführer nur aus weltlichem Interesse den Treueid leistet und ihn hält, wenn der Anführer ihm seinen Vorteil gewährt, ihn aber bricht, wenn er dies nicht tut; und mit demjenigen, der schwört und behauptet, er habe eine Ware zu einem bestimmten Preis gekauft, um sie zu einem hohen Preis zu verkaufen, obwohl er sie tatsächlich nicht zu diesem Preis gekauft hat, und der Käufer ihm glaubt.“ Sahih al-Bukhari überliefert die Aussage über die erste Person folgendermaßen: „Wer sein überschüssiges Wasser niemand anderem gibt, zu dem wird Allah am Tag der Auferstehung sagen: So wie du niemandem den Überschuss von etwas gegeben hast, das du nicht mit deinen eigenen Händen erschaffen hast, so werde Ich dir heute Meine Gunst nicht geben.“
62. Beim Maß und beim Gewicht zu wenig geben
Allah sagt: „Verderben sei über diejenigen, die beim Wiegen und Messen zu wenig geben; diejenigen, die, wenn sie von den Menschen abmessen lassen, das volle Maß nehmen, aber beim Abmessen und Abwiegen für sie zu wenig geben.“ Imam as-Suddi sagt: Als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auswanderte, lebte dort ein Händler namens Abu Juhayna. Er besaß zwei Waagen: Mit der einen wog er seine eigenen Waren ab, mit der anderen wog er die Waren anderer ab. Ihretwegen wurde dieser Vers offenbart.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Fünf Dinge machen fünf andere Dinge unausweichlich: Wenn ein Volk sein Versprechen bricht, wird Allah seine Feinde über es einsetzen. Wenn ein Volk sein Land mit selbst erdachten Gesetzen regiert, statt mit den Gesetzen Allahs, wird sich unter ihm Armut ausbreiten. Wenn sich in einem Volk Unzucht und Ehebruch verbreiten, wird die Zahl seiner Todesfälle zunehmen. Wenn beim Maß und beim Gewicht zu wenig gegeben wird, werden die Ernten geringer ausfallen und Hungersnot wird eintreten. Und wenn die Zahlung der Zakat eingestellt wird, wird der Regen ausbleiben.“
Es ist zu beachten, dass derjenige, der beim Maß zu wenig gibt, in Wirklichkeit unmerklich, Stück für Stück, stiehlt und auf verbotene Weise verdient.
63. Sich hinsichtlich Allahs Strafe und Seines Zorns in Sicherheit zu wiegen
Allah, der Erhabene, sagt: „Als sie das vergaßen, woran sie erinnert worden waren, öffnete Ich ihnen die Tore zu allen Dingen (das heißt, Ich öffnete ihnen die Tore des Überflusses und des Wohlstands). Als sie dann über die Gaben, die ihnen gewährt worden waren, völlig außer sich vor Freude waren, ergriffen Wir sie plötzlich. Da versanken sie in äußerster Verzweiflung. Danach wurden die Übeltäter mit der Wurzel ausgerottet.“ Hier bedeutet das plötzliche Ergreifen, dass sie auf eine Weise ergriffen wurden, die sie nicht bemerkten. Imam Hasan al-Basri sagte: Wenn Allah jemandem reichlich Vermögen gibt und dieser meint, er werde nicht geprüft, so ist das kein Zeichen seiner Klugheit. Wenn dagegen jemand in äußerste Armut gestürzt wird und meint, er sei verlassen worden und Allah schenke ihm keinerlei Beachtung, so unterliegt auch er einer falschen Vorstellung.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn du siehst, dass Allah einem Diener das gewährt, was er liebt, während dieser weiterhin Allah ungehorsam ist, dann musst du wissen, dass ihm Aufschub gewährt wird und dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Strafe über ihn kommt.“ Danach rezitierte er diesen Vers.
Es wird überliefert, dass Jibril und Mika’il zu weinen begannen, als Iblis, obwohl er zu den Engeln gehört hatte, dem Zorn Allahs zum Opfer fiel. Allah fragte: „Was ist mit euch, dass ihr weint?“ Sie sagten: „O unser Herr, wir fürchten uns vor Deiner Prüfung.“ Allah sagte: „Bleibt in diesem Zustand. Seid nicht in Bezug auf Meine Prüfung in Sicherheit.“ In der Dschamiʿ at-Tirmidhi wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sehr häufig dieses Bittgebet sprach: „O Du, der die Herzen wendet! Halte unsere Herzen in Deiner Religion fest.“ Er wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, fürchten Sie um unseren Iman?“ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die Herzen befinden sich zwischen den beiden Fingern Allahs; Er wendet sie, wie Er will.“
In Sahih al-Bukhari wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Ein Mensch verrichtet die Taten der Bewohner des Paradieses, bis er einen Zustand erreicht, in dem zwischen ihm und dem Paradies nur noch eine Elle Entfernung liegt. Genau in diesem Augenblick tritt die Vorherbestimmung für ihn in Kraft, und er verrichtet die Taten eines Höllenbewohners und geht in die Hölle ein. Ebenso nähert er sich, während er die Taten der Höllenbewohner verrichtet, der Hölle. Genau zu diesem Zeitpunkt tritt die Vorherbestimmung für ihn in Kraft, und er verrichtet die Taten der Bewohner des Paradieses und wird zu einem von ihnen. Durch die letzten Taten eines Menschen wird sein endgültiges Schicksal bestimmt.“
Allah, der Erhabene, hat im Heiligen Quran die Geschichte von Bal’am Ba’ura erwähnt. Obwohl er vollständige Kenntnis von Allah und der Scharia erlangt hatte, wurde sein Iman zerstört. Ebenso starb ein Asket namens Barsisa als Ungläubiger. Daher sollte jeder hinsichtlich seines eigenen Imans vorsichtig sein und dieses Bittgebet häufig sprechen: „Barbana ba ba tu tuwig kulubana ba’da i hadaitana wa hablana min ladunka rahmatan innaka antal wahhab.“ „O unser Herr! Nachdem Du uns rechtgeleitet hast, lass unsere Herzen nicht abweichen und schenke uns Barmherzigkeit von Dir. Wahrlich, Du bist der große Geber.“ ʿAischa (Allah sei mit ihr zufrieden) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dieses Bittgebet häufig sprach: „O Wender der Herzen, halte mein Herz im Gehorsam fest.“ Ich fragte: „O Gesandter Allahs, Sie sprechen dieses Bittgebet doch sehr häufig. Fürchten Sie sich etwa?“ Er sagte: „O ʿAischa, die Herzen der Diener befinden sich zwischen den beiden Fingern Allahs, und Er wendet sie, wie Er will. Wie könnte ich da in Sicherheit sein?“ Da die Rechtleitung stets von Allah kommt und das Standhaftbleiben auf dem geraden Weg von Seinem Willen abhängt, das endgültige Ergebnis des Menschen unbekannt und die Festigkeit seines Willens ungewiss ist, ist es unangebracht, auf den eigenen Iman, die guten Taten, das Gebet und das Fasten stolz zu sein. Man muss sich daran erinnern, dass der Iman und viele gute Taten zwar vom Diener erworben werden, ihre Fähigkeit, ihre Motivation und ihre Möglichkeit jedoch von Allah gewährt werden.
In diesem Zusammenhang muss man sich stets an Folgendes erinnern:
(1) Wer aufgrund seines Reichtums an irgendeinem weltlichen Gut hochmütig wird und diejenigen, die geringer gestellt und weniger begünstigt sind als er, verachtet und geringschätzt, dem kann Allah dieses Gut wegnehmen, wie Er es auch Karun und anderen weggenommen hat. Ebenso können gute Taten, die aufgrund von Hochmut wegen des Imans, der guten Taten – also des Gutes des Jenseits – und aufgrund von Hass, Verachtung und Neid gegenüber Menschen auf einer niedrigeren Stufe zunichtewerden; sogar der Iman kann einem entrissen werden. So erging es Iblis, Barsisa und Bal’am Ba’ura. Daher ist es Pflicht, Allah jeden Augenblick für den eigenen Iman, die Gottesfurcht und die Aufrichtigkeit zu danken und für deren Beständigkeit zu beten.
(2) Durch Neid, Feindschaft, Feindschaft, Augendienerei und Verwirrung in der Absicht werden der Iman und die guten Taten zunichtegemacht. Der Gesandte (s.a.s.) sagte: „Der Neid verschlingt die guten Taten so, wie das Feuer trockenes Holz verschlingt.“ Daher sollte man sein Herz stets bewachen und Allah um Schutz bitten, damit all diese Dinge nicht den durch große Mühe erworbenen, unschätzbaren Schatz des Imans und der Taten verderben.
64. Die Verzweiflung an Allahs Barmherzigkeit
Allah, der Erhabene, sagte: „Sprich: O Meine Diener, die ihr euch selbst durch Leichtsinn zugrunde gerichtet habt, verzweifelt nicht an Allahs Barmherzigkeit. Wahrlich, Allah vergibt alle Sünden. Er ist der Allvergebende, der Barmherzige.“ (Sure az-Zumar) „Niemand verzweifelt an Allahs Barmherzigkeit außer den Ungläubigen.“ (Sure Yusuf)
In einem Hadith heißt es, dass am Tag der Auferstehung ein Rufer von der Seite des Thrones laut ausrufen wird: „Wo ist soundso? Wo ist soundso?“ Wer diesen Ruf hört, wird vor Angst am ganzen Körper zittern. Allah wird zu ihm sagen: „Du bist gerufen worden. Komm und stelle dich dem Schöpfer der Himmel und der Erde vor.“ Zu dieser Zeit werden alle Diener Allahs mit vor Angst weit aufgerissenen Augen zum Thron blicken. Und die Person, deren Name gerufen wurde, wird vor Allah treten. Dann wird Allah sie durch Sein Licht vor den Blicken aller anderen verbergen. Danach wird Er zu ihr sagen: „O Mein Diener, wusstest du nicht, dass Ich auf der Erde all deine Taten sah?“ Sie wird sagen: „Ja, mein Herr, das wusste ich.“ Allah wird sagen: „O Mein Diener, hast du nicht gehört, dass Ich dem ungehorsamen Diener eine schwere Strafe auferlege?“ Sie wird sagen: „Ja, das habe ich gehört.“ Allah wird sagen: „O Mein Diener, hast du Mir gegenüber Ungehorsam begangen?“ Sie wird sagen: „Ja, manchmal habe ich das getan.“ Allah wird sagen: „Was ist heute deine Meinung über Mich?“ Sie wird sagen: „O mein Herr, ich glaube, dass Du mir vergeben wirst.“ Allah wird sagen: „O Mein Diener, warst du sicher, dass Ich dir vergeben würde?“ Sie wird sagen: „Ja, denn Du hast mich Sünden begehen sehen, sie aber verborgen.“ Allah wird sagen: „Ich habe dir vergeben und deine Vermutung bestätigt. Hier, nimm dein Tatenbuch in die rechte Hand. Deine guten Taten darin habe Ich angenommen und alle schlechten Taten vergeben. Ich bin großzügig und barmherzig.“
In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird überliefert, dass dem Gesandten (s.a.s.) einmal einige Gefangene gebracht wurden. Er sah, wie eine Frau unter den Gefangenen, sobald sie ihr kleines Kind erblickte, es auf den Arm nahm und zu stillen begann. Der Gesandte (s.a.s.) sagte zu den Gefährten: „Glaubt ihr, dass diese Frau ihr eigenes Kind ins Feuer werfen könnte?“ Die Gefährten sagten: „Nein.“ Da sagte der Gesandte (s.a.s.): „Diese Frau ist ihrem Kind gegenüber nicht annähernd so barmherzig, wie Allah gegenüber Seinen Dienern barmherzig ist.“
In diesem Hadith Qudsi, der in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überliefert wird, sagt Allah: „Ich bin so, wie Mein Diener über Mich denkt. Wo immer er Meiner gedenkt, bin Ich bei ihm. Allah freut sich über die Reue Seines sündigen Dieners noch mehr als jener Mann, dessen Kamel in der Wüste verlorengegangen war und der es, als er voller Verzweiflung dem Tod gegenüberstand, wiederfand. Wer Mir eine Handspanne entgegengeht, dem gehe Ich zwei Handspannen entgegen. Und wenn er zu Mir geht, dann eile Ich zu ihm.“
In Sahih Muslim wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.s.) sagte: „Wenn der Gläubige wüsste, welche Strafe Allah für die Sünde festgelegt hat, würde niemand auf Sein Paradies hoffen. Und wenn er wüsste, wie groß Allahs Barmherzigkeit und Gnade sind, würde niemand an Seinem Paradies verzweifeln.“
Man sollte nicht nur hinsichtlich der Erlösung im Jenseits verzweifeln, sondern auch nicht hinsichtlich des Glücks und des Friedens im Diesseits. Allah hat jede Art von Verzweiflung verboten. Denn Verzweiflung treibt den Menschen auf den Weg des Verderbens, verleitet den Sünder dazu, noch sündiger zu werden, und bringt den von Not, Unglück und Mangel geplagten Menschen dazu, Sünden wie Selbstmord, den Wunsch nach dem Tod und den Erwerb von Geld auf unerlaubte Weise zu begehen. In welche Notlage der Mensch auch geraten mag: Es ist seine Pflicht, im Vertrauen auf die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit geduldig und auf erlaubte Weise mit allen Arten von Umständen umzugehen.
(Die hier behandelte 64. große Sünde lag im Originalwerk in unvollständigem Zustand vor. Außer dem ersten Hadith war dort nichts enthalten. Nicht einmal ein Titel war vorhanden. Ausgehend vom Inhalt des ersten Hadiths wurden der Titel der 64. großen Sünde sowie die übrigen Verse und Hadithe vom Übersetzer hinzugefügt und das Kapitel dadurch vervollständigt.)
65. Die Gemeinschaft ohne Entschuldigung verlassen und allein beten
In Sahih Muslim und Sunan Ibn Māǧa wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) über eine Gruppe von Menschen sagte, die es sich zur Gewohnheit gemacht hatten, das Gemeinschaftsgebet zu verlassen: „Ich beabsichtige, jemand anderen mit der Leitung des Gebets zu beauftragen und dann die Häuser derjenigen, die das Gemeinschaftsgebet verlassen, niederzubrennen.“ In einem weiteren Hadith aus Sahih Muslim sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Diejenigen, die es sich zur Gewohnheit gemacht haben, das Gemeinschaftsgebet zu verlassen, müssen diese Gewohnheit unbedingt aufgeben; andernfalls wird Allah gewiss ihre Herzen versiegeln und sie werden gewiss nachlässig werden.“
In Sunan Abū Dāwūd und Sunan Ibn Māǧa wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer drei Freitagsgebete aus Geringschätzung versäumt, dessen Herz wird Allah versiegeln. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer das Freitagsgebet ohne Entschuldigung und ohne irgendeine Befürchtung eines Schadens versäumt, wird in ein Verzeichnis als Heuchler eingetragen, aus dem nichts gelöscht und an dem nichts verändert wird.“
In Sunan an-Nasāʾī wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Das Freitagsgebet zu verrichten ist für jeden erwachsenen Mann verpflichtend.“
In Sunan Abū Dāwūd wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer den Gebetsruf hört und ohne Entschuldigung davon absieht, zum Gemeinschaftsgebet zu gehen, dessen Gebet (das er zu Hause verrichtet) wird nicht angenommen.“
66. Einen Erben durch ein Vermächtnis schädigen
In Ǧāmiʿ at-Tirmiḏī, Sunan Abū Dāwūd und Sunan Ibn Māǧa wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn ein Mann oder eine Frau sechzig Jahre lang Allah vollkommen gehorcht, dann dem Tod gegenübersteht und durch ein Vermächtnis einem anderen Schaden zufügt, wird dadurch die Hölle für ihn oder sie unausweichlich.“
In Sunan Ibn Māǧa wird berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer jemandem sein Erbe vorenthält, dem wird Allah das Erbe Seines Paradieses vorenthalten.“ In Ǧāmiʿ at-Tirmiḏī heißt es, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Allah hat jedem sein rechtmäßiges Anrecht zugesichert. Daher darf kein Vermächtnis zugunsten eines Erben gemacht werden.“
67. Betrug, Täuschung und Verschwörung
Allah, der Erhabene, sagt: „Eine böse Verschwörung umgibt ihren Urheber von allen Seiten.“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Der Platz des Verschwörers und Betrügers ist die Hölle.“ Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Kein Betrüger, Geizhals oder jemand, der anderen seine Wohltaten vorhält, wird ins Paradies eingehen.“ Im Heiligen Qur’an bezeichnet Allah, der Erhabene, den Betrug als eine Eigenschaft der Heuchler: „Sie betrügen Allah und die Gläubigen.“ In einem Hadith bei Sahih Muslim sagte der Gesandte (s.a.w.): „Wer jemanden hinsichtlich seines Vermögens und seiner Familie betrügt, gehört zu den Bewohnern der Hölle.“ (Auch das Fälschen von Waren: Nachahmungen, verfälschte Produkte, Währungen, Zertifikate, Reisepässe und sonstige Dokumente sowie der Versuch, durch das Tragen der Kleidung Angehöriger eines anderen Berufs und durch Verkleidung unlautere Ziele zu erreichen, gehören zu Betrug und Fälschung. – Übersetzer)
68. Geiz, Verschwendung und missbräuchliche, also unrechtmäßige und ungeordnete Ausgaben
Allah, der Erhabene, sagt: „Halte deine Hand nicht an deinen Hals gefesselt und strecke sie auch nicht vollständig aus.“ Das bedeutet: Sei weder geizig noch verschwenderisch und gib dein Geld nicht maßlos aus. Allah sagt ferner: „Seid nicht verschwenderisch. Die Verschwender sind die Brüder der Satane.“ (Sure Banī Isrāʾīl)
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Ein Geizhals wird niemals ins Paradies eingehen.“ Allah sagt: „Diejenigen, die mit dem geizen, was Allah ihnen von Seiner Gunst gegeben hat, sollen nicht meinen, dies sei gut für sie. Nein, es ist schlecht für sie. Das, womit sie geizig sind, wird ihnen am Tag der Auferstehung um den Hals gehängt werden.“ Allah sagt ferner: „Verderben sei über diejenigen, die die lebensnotwendigen Dinge nicht verleihen.“ (Sure al-Māʿūn)
Kurz gesagt: So wie man sich beim Erwerb von Vermögen an die Vorschriften der Scharia halten muss, muss man auch bei dessen Ausgaben den Vorschriften der Scharia folgen. Notwendige und von der Scharia vorgeschriebene Ausgaben zu unterlassen oder zu gering zu halten, ist Geiz; mehr auszugeben, als notwendig ist, ist Verschwendung, und Geld zu vergeuden, ist ebenfalls Verschwendung. All dies fällt unter unrechtmäßige und ungeordnete Ausgaben und ist eine große Sünde. Auch Luxus ist eine Art von Verschwendung.
69. Die Geheimnisse der Muslime gegenüber dem Feind preisgeben
Der angesehene Gefährte und Teilnehmer an der Schlacht von Badr, Hatib ibn Abi Balta’a, war im Interesse der Sicherheit seiner in Mekka lebenden Familie im Begriff, den Plan des Gesandten (s.a.w.) zur Eroberung Mekkas preiszugeben. Als der Gesandte (s.a.w.) durch die Offenbarung rechtzeitig davon erfuhr, ergriff er unverzüglich Maßnahmen, sodass sein Brief Mekka nicht erreichen konnte. Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, bat um die Erlaubnis, diesen an dem Ereignis beteiligten Gefährten wegen seines vermeintlichen Heuchlertums zu töten. Doch der Gesandte (s.a.w.) erteilte diese Erlaubnis nicht. Er akzeptierte Hatibs Entschuldigung und Erklärung und vergab ihm. Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass diese Tat Unrecht war. Nur weil er an der Schlacht von Badr teilgenommen hatte, wurde er als der Vergebung würdig betrachtet. Bei jedem anderen wäre eine solche Tat nicht vergebungswürdig gewesen.
70. Einen Sahabi beleidigen
In diesem in Sahih al-Buchari und Sahih Muslim überlieferten Hadith wurde bereits Folgendes erwähnt: „Allah sagt (im Hadith Qudsi): ‚Wer einem meiner Freunde feindselig begegnet, dem habe ich den Krieg erklärt.‘ Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien mit ihm) sagte: ‚Beleidigt meine Sahaba nicht. Bei Dem, in dessen Hand mein Leben liegt: Wenn einer von euch so viel Gold, wie der Berg Uhud groß ist, auf Allahs Weg ausgeben würde, könnte er dennoch weder den Rang eines Sahabi noch die Hälfte seines Ranges erreichen.‘“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien mit ihm) sagte ferner: „Fürchtet Allah in Bezug auf meine Sahaba. Macht sie nach meinem Ableben nicht zum Ziel eurer Beleidigungen. Wer sie liebt, liebt sie nur aus Liebe zu mir. Und wer ihnen gegenüber Feindschaft hegt, hegt ihnen gegenüber nur aus Feindschaft gegen mich Feindschaft. Wer ihnen Leid zufügt, fügt mir Leid zu. Und wer mir Leid zufügt, fügt Allah Leid zu. Und wer Allah Leid zufügt, den wird Er bald ergreifen.“ (Dschami at-Tirmidhi)
Der Hauptgrund für die Bedeutung und den Rang der Sahaba al-Kiram liegt darin, dass sie unmittelbar beim Gesandten (Allahs Segen und Friede seien mit ihm) den Iman angenommen, von ihm Unterweisung erhalten und gemeinsam mit ihm Dschihad geführt sowie die Verbreitung und Errichtung der Din-Angelegenheiten betrieben haben. Sie sind die beste und erste Generation dieser Umma. Ohne sie hätten wir weder den Al-Koran noch die Hadithe noch irgendetwas von der Scharia erhalten. Daher sind die Beleidigung der Sahaba und die Feindschaft gegen sie gleichbedeutend mit Feindschaft gegen Allah selbst, den Gesandten und die Religion sowie mit dem Ausscheiden aus dem Islam.
Unter allen Sahaba gibt es zehn besonders hervorragende Sahaba. Sie sind die Aschara al-Mubaschschara, das heißt: Sie erhielten bereits zu Lebzeiten die frohe Botschaft vom Paradies. Unter ihnen sind wiederum die vier Kalifen die herausragendsten. Über sie sagte der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien mit ihm): „Haltet an meiner Sunna fest und folgt nach mir der Sunna der rechtgeleiteten Kalifen. Haltet fest an ihnen und lehnt neu eingeführte, der Scharia widersprechende Wege ab.“
Bei den Sahaba al-Kiram gab es in einigen Angelegenheiten Meinungsverschiedenheiten. Zwar kann man dadurch in gewisse Schwierigkeiten geraten, doch ist es in diesem Fall sicherer, zu schweigen. Sollte es unbedingt erforderlich sein, eine Meinung zu äußern, muss man sich für die Auffassung der Mehrheit der Sahaba und für die Grundsätze der rechtgeleiteten Kalifen aussprechen. Der Auffassung des Al-Korans und der Sunna ist jedoch der höchste Rang einzuräumen. Es ist niemals zulässig, über Sahaba mit einer anderen Auffassung abfällige Bemerkungen zu machen. Man darf keinen Zweifel an ihrer Aufrichtigkeit, Hingabe, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit hegen. Insgesamt müssen wir ihnen gegenüber jene Aqida vertreten, die im Al-Koran verkündet wurde. Sie lautet: „Allah ist mit ihnen zufrieden, und sie sind mit Allah zufrieden.“ Somit stehen sie über allen Meinungsverschiedenheiten der Umma. Trotz gewisser gegenseitiger Meinungsverschiedenheiten und obwohl unter ihnen sogar die Kamelschlacht und die Schlacht von Siffin stattfanden, sind sie alle ohne jeden Zweifel für das Paradies bestimmt. Statt uns mit ihren Taten zu beschäftigen, ist es unsere Pflicht, uns mit unserem eigenen Ende zu beschäftigen.
Schluss
(Ergänzung des Übersetzers)
Ich bringe dem erhabenen Allah tausendfachen Dank dar, dass Er diesem Geringen die Fähigkeit verliehen hat, ein äußerst notwendiges und höchst nützliches Werk zu übersetzen, das dem weltberühmten Buch „Kitab al-Kaba’ir“ von Imam adh-Dhahabi gleichkommt. Nahezu alle „Kabira-Sünden“, die er in diesem Werk gesammelt hat, sind aller Wahrscheinlichkeit nach bei sämtlichen Richtungen und Rechtsschulen der Ahl as-Sunna wa-l-Dschama’a unbestritten als Kabira-Sünden anerkannt. Bei der Erstellung einer solchen Liste unbestrittener und grundlegender Kabira-Sünden musste er die Liste vermutlich auf siebzig beschränken. Andernfalls hätte sie noch länger sein können.
Da ich einige weitere Kabira-Sünden neben den genannten siebzig für äußerst schwerwiegend halte, führe ich sie in diesem Schlussabschnitt mit kurzen Belegen aus Koran und Hadith an. Ich hoffe, dass Leser aller Bevölkerungsschichten daraus Nutzen ziehen werden.
Weitere 35 schwerwiegende Kabira-Sünden
1. Übertreibung in religiösen Angelegenheiten, nämlich Ghulu fi d-Din und Ikrah fi d-Din
Übertreibung in religiösen Angelegenheiten oder unbegründeter Zwang wird in der islamischen Terminologie als „Ghulu fi d-Din“ oder „Ikrah fi d-Din“ bezeichnet. Sie ist nach übereinstimmender Auffassung haram und eine Kabira-Sünde. Als Übertreibung kann man bezeichnen, einer Sache mehr Bedeutung beizumessen, als ihr im eigentlichen Koran und im Hadith beigemessen wurde. Wenn man etwa eine freiwillige oder empfehlenswerte Handlung als ebenso verpflichtend wie eine Fard- oder Wadschib-Handlung betrachtet, andere zu ihrer Verrichtung zwingt, Druck auf sie ausübt und sie bestraft oder tadelt, wenn sie sie nicht verrichten, so zählt dies zur Übertreibung. Ebenso gehört es zur Übertreibung, etwas Missbilligtes als haram zu betrachten und andere dazu zu zwingen, es zu unterlassen.
Auch Angehörige anderer Religionen daran zu hindern, ihre jeweiligen religiösen Zeremonien zu begehen, sie ihrer religiösen, sozialen und bürgerlichen Rechte zu berauben, ihre Götter zu beschimpfen oder sie gewaltsam zum Islam zu bekehren, zählt zur Übertreibung. Allah, der Erhabene, sagt: „O Leute der Schrift! Übertreibt nicht in eurer Religion.“ (Sure al-Ma’ida)
Er sagt ferner: „Es gibt keinen Zwang in der Religion.“ (Sure al-Baqara) An anderer Stelle sagt Er: „O ihr, die ihr glaubt! Erklärt nicht die guten Dinge, die Allah euch erlaubt hat, für haram, und überschreitet nicht das Maß. Allah liebt diejenigen nicht, die das Maß überschreiten.“ (Sure al-Ma’ida) An anderer Stelle sagt Allah: „Beschimpft nicht diejenigen, die außer Allah andere anbeten, damit sie nicht aus Unwissenheit Allah beschimpfen.“ (Sure al-An’am) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer einem friedlichen nichtmuslimischen Bürger Schaden zufügt, gegen den werde ich am Tag der Auferstehung selbst Anklage erheben.“
Es ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass es nicht tadelnswert ist, nach der Verrichtung aller Fard-Handlungen selbst mehr freiwillige Gottesdienste zu verrichten, um Allahs Nähe zu erlangen, und andere durch Ermahnung dazu zu ermuntern. Ebenso stellt die Verkündigung des Islam gegenüber Nichtmuslimen keinen Eingriff in ihre Religionsfreiheit dar. Einen Muslim, der Fard- und Wadschib-Handlungen unterlässt und daran gewöhnt ist, haram zu begehen, zur Verrichtung der Fard- und Wadschib-Handlungen und zur Unterlassung des Haram zu zwingen, ist keine Übertreibung. Doch niemand außer einer Person oder Behörde, die schariagemäß und gesetzlich dazu befugt ist, hat das Recht, einen solchen Zwang auszuüben. Tatsächlich bringt Zwang und Übertreibung keinen anderen Nutzen, als die Herzen der Menschen vom Islam zu entfernen.
2. Nachlässigkeit und übermäßige Nachgiebigkeit in Bezug auf den Islam
Dies ist das genaue Gegenteil der zuvor genannten Übertreibung. In der islamischen Terminologie wird dies „Mudahanat fi d-Din“ genannt. Aufgrund ihrer geistigen Versklavung durch siegreiche und etablierte gottfeindliche Kräfte werden manche schwachen Muslime von dieser Krankheit befallen. Diese Krankheit hat drei Anzeichen oder Symptome:
(1) Fard-, Wadschib- und Sunna-mu’akkada-Handlungen als freiwillig wie Nafl- oder Mustahabb-Handlungen zu betrachten, ihre Verrichtung hinauszuzögern, Haram-Handlungen wie Makruh oder Mubah zu behandeln und bei ihrer Unterlassung Nachlässigkeit zu zeigen.
(2) Mit Personen, die offen sündigen und Kabira-Sünden begehen, sowie mit Heuchlern aufrichtig Umgang zu pflegen und ihnen Beistand zu leisten.
(3) Aufrichtige Zuneigung und Freundschaft zu Nichtmuslimen zu unterhalten.
Allah, der Erhabene, sagt: „Du wirst niemals Leute finden, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und zugleich mit denjenigen Zuneigung und Liebe pflegen, die Allah und Seinem Gesandten ungehorsam sind, selbst wenn diese Ungehorsamen ihre Väter, ihre Kinder oder ihre Verwandten wären.“ (Sure al-Mudschadala)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Keiner von euch wird gläubig sein, solange ich ihm nicht lieber bin als sein Vater, sein Kind und alle Menschen.“
Allah sagt: „Verkünde den Heuchlern, die statt der Gläubigen die Ungläubigen zu Freunden nehmen, die frohe Botschaft von einer schmerzhaften Strafe.“ (Sure an-Nisa)
Allah hat ferner gesagt: „O ihr Gläubigen! Nehmt die Juden und die Christen nicht zu Freunden oder Schutzherren. Wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, gehört zu ihnen.“
Da die Freundschaft mit Nichtmuslimen verboten ist, ist es ebenfalls haram, ihnen nachzuahmen und ihre Lebensweise, Bräuche und Gesetze zu befolgen. (Unter widrigen Umständen ist es nicht verwerflich, zum Schein Freundschaft zu zeigen.)
3. Sich an der Bidʿa beteiligen
Es ist Bidʿa, einen islamfremden Glauben, eine islamfremde Vorstellung, einen islamfremden Brauch, ein islamfremdes Gesetz oder Ähnliches als Bestandteil des Islam zu betrachten, zu befolgen, einzuführen und für eine verdienstvolle Handlung zu halten. Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Wer etwas Neues in den Islam einführt, wird zurückgewiesen.“
Allah sagt: „Wer nicht nach Allahs Gesetz richtet, ist ein Kāfir, ein Zālim … ein Fāsiq.“ (Sure al-Māʾida)
Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Die Reue und das Bittgebet eines Urhebers von Bidʿa werden nicht angenommen, solange er die Bidʿa nicht aufgibt.“
Es sei darauf hingewiesen, dass die Anwendung neuer, zeitgemäßer Wege und Methoden zum Wohl des Islam und der Muslime keine Bidʿa ist, etwa die Gründung islamischer Bildungseinrichtungen, der Kampf gegen die Feinde des Islam mit modernen Waffen und Methoden sowie der Wahl- und politische Kampf ohne Waffen und Ähnliches. In solchen Fällen ist es jedoch notwendig, die grundlegenden Prinzipien der Scharia zu befolgen.
4. Ghiba
Ghiba ist eine äußerst schwere große Sünde. Im Heiligen Koran heißt es: „Redet nicht hinter dem Rücken übereinander schlecht (übt keine üble Nachrede und Kritik in Abwesenheit). Möchte etwa einer von euch das Fleisch seines toten Bruders essen? Gewiss, ihr würdet es verabscheuen.“ (Sure al-Hudschurāt)
In einem Hadith heißt es, der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Wisst ihr, was Ghiba ist? Die Gefährten sagten: Allah und Sein Gesandter wissen es am besten. Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Dass du in Abwesenheit über deinen muslimischen Bruder etwas sagst, was er nicht mag. Die Gefährten sagten: O Gesandter Allahs, selbst wenn das, was ich sage, tatsächlich bei diesem Bruder vorhanden ist? Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Ja. Wenn du das sagst, was bei ihm vorhanden ist, hast du Ghiba begangen. Und wenn du etwas sagst, das bei ihm nicht vorhanden ist, hast du ihn verleumdet (was eine noch größere Sünde ist).
In einem anderen Hadith heißt es: Als Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) auf die verhältnismäßig kleine Statur Hadhrat Safiyyas (möge Allah mit ihr zufrieden sein) hinwies, sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu ihr: „Wenn das, was du gesagt hast, mit dem Meer vermischt würde, wäre selbst dessen gewaltige Wassermenge verunreinigt.“
Es gibt jedoch sechs Fälle, in denen üble Nachrede erlaubt ist. Nämlich:
(1) wenn der Unterdrückte bei der zuständigen Behörde Beschwerde gegen den Unterdrücker einreicht,
(2) wenn man, damit eine Person, die fortwährend in großen Sünden versinkt, nicht die ganze Gesellschaft in schlechte Taten hineinzieht, die öffentliche Meinung bildet und ein Umfeld für weitere Gegenmaßnahmen schafft,
(3) wenn man bei der ausführlichen Schilderung eines Sachverhalts zur Einholung einer Fatwa bei einem Mufti den Fehler einer Person erwähnt,
(4) wenn man gewöhnliche Muslime davor schützt, einem schädlichen Menschen zum Opfer zu fallen, der sich tarnt, etwa einem betrügerischen Pir, einem ungeeigneten und frevlerischen Gelehrten oder Imam, einem falschen Zeugen oder Überlieferer erfundener Hadithe; ebenso, wenn man jemandem in Bezug auf eine Heirat, ein gemeinsames Geschäft oder eine andere Angelegenheit rät, sich vor einem schädlichen Menschen zu schützen, und wenn man die Liste der Missetaten einer unehrlichen, machtgierigen Person veröffentlicht, damit sie nicht durch Stimmen gewählt wird,
(5) wenn man die öffentliche Meinung bildet, um den Sturz eines regierenden tyrannischen Herrschers herbeizuführen,
(6) wenn unbeabsichtigte körperliche Mängel einer Person zu einem Teil ihrer Bezeichnung werden, etwa blind, lahm oder taub.
Wenn man über die Fehler und Mängel einer Person spricht, ohne ihren Namen zu nennen, ist dies keine üble Nachrede.
5. Die gewaltsame Aneignung und Ausübung der Herrschaft ohne die Meinung und Beratung der Muslime einzuholen, die Aneignung der Macht durch Manipulation und Täuschung, selbst für ein Amt zu kandidieren und einen Kandidaten zu ernennen
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Ich habe sechs Personen verflucht, Allah hat sie verflucht, und jeder Prophet hat sie verflucht.“
(1) Wer dem Buch Allahs etwas Neues hinzufügt,
(2) wer die Vorherbestimmung leugnet,
(3) wer sich gewaltsam über meine Umma erhebt, diejenigen erniedrigt, die Allah geehrt hat, und diejenigen ehrt, die Allah erniedrigt hat,
(4) wer etwas, das Allah für verboten erklärt hat, für erlaubt hält,
(5) wer meine Nachkommen erniedrigt und
(6) wer meine Sunna aufgibt. (Tabarani)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer sich um ein Amt bewirbt, ist für dieses Amt ungeeignet.“
Allah, der Erhabene, hat gesagt: „Berate dich bei der Ausübung der Herrschaft mit den Muslimen.“ (Sure Al-i-Imran)
6. Trotz vorhandener Macht nicht zum Guten aufzurufen und das Schlechte weder zu verbieten noch daran zu hindern, das Gute nicht zu unterstützen oder daran zu hindern, das Schlechte zu unterstützen oder den Unterdrücker zu unterstützen
In der Sure Al-Ma’ida sagt Allah: „Diejenigen unter den Kindern Israels, die dem Unglauben verfielen, wurden durch den Mund Davids und Jesu, des Sohnes Marias, verflucht. Dies geschah, weil sie ungehorsam waren, die Grenzen überschritten und nicht vom Unrecht abhielten.“
In einem anderen Vers der Sure Al-Ma’ida sagt Allah: „Helft einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht, und helft einander nicht zu Sünde und Übertretung.“
Der Gesandte (s) sagte: „Ich schwöre bei Dem, in dessen Hand meine Seele liegt: Ihr müsst gewiss das Gute gebieten und das Böse verbieten, sonst wird Allah schon bald eine allumfassende Strafe über euch alle herabsenden. Dann wird euer Bittgebet, selbst wenn ihr betet, nicht angenommen werden.“ (Tirmidhi)
Der Gesandte (s) sagte ferner: „Wenn die Menschen sehen, wie ein Unterdrücker Unrecht begeht, ihn aber nicht daran hindern, wird Allah eine allumfassende Strafe über sie herabsenden.“ (Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai)
Der Gesandte (s) sagte ferner: „Wenn jemand von euch eine schlechte Tat sieht, soll er sie mit seiner Kraft verhindern. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, soll er sie mit Worten verbieten. Wenn er auch dazu nicht in der Lage ist, soll er in seinem Herzen den Gedanken hegen, sie zu verhindern, oder sie verabscheuen. Diese letztgenannte Haltung ist jedoch die schwächste Stufe des Glaubens.“
7. Vor einem Betenden vorbeigehen
Der Gesandte (s) sagte: „Wenn derjenige, der vor einem Betenden vorbeigeht, wüsste, welche Folgen dies hat, würde er es vorziehen, vierzig Tage stehen zu bleiben, anstatt vor ihm vorbeizugehen.“
8. Die Umwelt verschmutzen und verunreinigen
Hadhrat Dschabir (r) berichtet, dass „der Gesandte (s) das Urinieren in stehenden Gewässern verboten hat.“ (Sahih Muslim) Der Gesandte (s) sagte ferner: „Hütet euch vor demjenigen, der auf den Wegen, auf denen Menschen gehen, und unter dem Schatten von Bäumen, insbesondere unter Obstbäumen, uriniert oder seinen Kot verrichtet.“
9. Sich durch Einflussnahme, Fürsprache oder auf andere Weise gegen die Anwendung der islamischen Hudud beziehungsweise des islamischen Strafrechts zu stellen und bei der Anwendung des Strafrechts Unterschiede zu machen
Es wird von Hadhrat Aischa (r) überliefert, dass eine Frau namens Fatima aus dem Stamm der Banu Machzum beim Stehlen ertappt worden war. Die Quraisch maßen der Frage ihrer Bestrafung durch Abhacken der Hand große Bedeutung bei. Sie begannen zu überlegen, wen sie zum Gesandten (s) schicken könnten, um Fürsprache einzulegen. Alle sagten, dass niemand etwas ausrichten könne außer Usama ibn Zaid, dem Lieblingsmenschen des Gesandten. Schließlich ging Usama, um Fürsprache einzulegen. Der Gesandte (s) sagte: „Bist du gekommen, um Fürsprache wegen einer von Allah festgelegten Strafe einzulegen?“ Danach erhob er sich und begann, eine Ansprache zu halten. Er sagte: „Eure Vorgänger sind nur deshalb zugrunde gegangen, weil sie einen vornehmen Menschen, wenn er ein Verbrechen beging, davonkommen ließen. Wenn jedoch ein schwacher Mensch ein Verbrechen beging, bestraften sie ihn. Bei Allah, selbst wenn meine Tochter Fatima gestohlen hätte, würde ich auch ihre Hand abhacken lassen.“ Daraufhin wurde der Frau die Hand abgehackt. (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim)
10. Mehr als drei Tage lang nicht mit einem Muslim sprechen oder die Beziehung zu ihm abbrechen
Abu Ayyub al-Ansari berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: „Es ist verboten, länger als drei Tage den Kontakt zu einem muslimischen Bruder abzubrechen. Derjenige von zwei Menschen, der zuerst den Salam entbietet und die Beziehung wiederherstellt, ist der bessere.“ (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim)
11. Dem Amir, also dem Führer der Anhänger des Islam, nicht zu gehorchen und zu sterben, ohne einer islamischen Gemeinschaft anzugehören
Allah sagt: „O ihr Gläubigen, gehorcht Allah, gehorcht dem Gesandten und denjenigen unter euch, die mit der Führung betraut sind.“ (Sure an-Nisa)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Jeder Muslim sollte dem Befehl seines Führers gehorchen – ob er ihm gefällt oder nicht –, solange ihm nicht befohlen wird, eine Sünde zu begehen. Wenn ihm befohlen wird, eine Sünde zu begehen, darf er diesem Befehl nicht gehorchen.“ (Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer stirbt, ohne einer islamischen Gemeinschaft anzugehören, stirbt den Tod der vorislamischen Unwissenheit.“
Es sei darauf hingewiesen, dass es zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nur eine einzige islamische Gemeinschaft gab, deren Führer der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) selbst war. Später wird jede Organisation, die die folgenden vier Merkmale besitzt, als islamische Gemeinschaft angesehen:
(1) Alle Entscheidungen der Gruppe werden gemäß dem Edlen Koran und der Sunna getroffen.
(2) In Fällen, in denen sich aus dem Edlen Koran und der Sunna keine eindeutige Anleitung ergibt, wird auf Grundlage von Beratung gehandelt.
(3) Das Ziel der Gruppe ist die vollständige Errichtung des Islam im Land.
(4) In der Gruppe gibt es eine Möglichkeit zur gegenseitigen Kritik zwischen Führern und Mitgliedern.
Es sei darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist, auch solche Anordnungen und Gesetze der Regierung nicht zu befolgen, die der Scharia nicht widersprechen.
12. Gesang, Musik und Tanz
Das Spielen und Anhören jeglicher Instrumentalmusik mit sanften und klagenden Melodien ist haram und eine große Sünde. Wenn ein Lied Aussagen enthält, die zu verbotenen Handlungen anregen, von einer Frau gesungen wird oder mit verbotenen Musikinstrumenten vorgetragen wird, ist es haram und eine große Sünde. Im Zusammenhang mit dem „Lahw al-Hadith“, das in der gesegneten Sure Luqman verurteilt wird, betonte Ibn Masud, dass damit Gesang gemeint ist. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte, dass das von Sängern und Sängerinnen erworbene Geld nicht halal ist. (at-Tirmidhi) Aus demselben Grund, nämlich weil Tanz zu verbotenen Handlungen, insbesondere zur Unzucht, verleitet, ist auch Tanz haram. Es ist eine große Sünde, solche Veranstaltungen anzusehen, ihnen zuzuhören und sie zu organisieren.
Ebenso sind Geschichten, Theaterstücke, Romane, Spiele und dergleichen, die zu obszönen und haram Handlungen anregen, haram. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Ich bin in die Welt gekommen, um Musikinstrumente zu zerstören.“
Es sei darauf hingewiesen, dass es keine Sünde ist, ein Lied ohne obszönen Inhalt mit männlicher Stimme und ohne musikalische Begleitung zu singen.
13. Die Vorschriften über die Verhüllung verletzen und Obszönität verbreiten sowie ohne schariarechtlich anerkannten Entschuldigungsgrund die Awra, also die zu bedeckenden Körperteile, entblößen
Um die Möglichkeit von Unzucht aus der Gesellschaft zu beseitigen, wurden im Islam die Vorschriften über die Verhüllung offenbart und die Verbreitung von Schamlosigkeit und Obszönität verboten. Diese Vorschriften zu verletzen, ist eine große Sünde. Allah, der Erhabene, sagt: „Sag den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre Schamteile schützen sollen … Und sag den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken, ihre Schamteile schützen und ihre Schönheit vor fremden Männern nicht zeigen sollen.“
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wer einer fremden Frau einen lüsternen Blick zuwirft, dem wird am Tag der Auferstehung geschmolzenes Blei in die Augen gegossen.“
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte außerdem: „Wenn sich ein fremder Mann und eine fremde Frau allein treffen, ist Satan ihr dritter Begleiter.“
Allah sagt: „Für diejenigen, die es lieben, Schamlosigkeit und Obszönität unter den Gläubigen zu verbreiten, gibt es im Diesseits und im Jenseits eine schmerzhafte Strafe.“
Daher sind jede Handlung, jedes Wort, jeder Text, jedes Bild, jedes Theaterstück, jeder Roman und jeder Film, die zur Verletzung der Verhüllung anstiften oder die Verbreitung von Obszönität unterstützen, allesamt haram und große Sünden.
14. Lebensmittel länger als vierzig Tage horten und sich über steigende Lebensmittelpreise freuen
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wer Lebensmittel länger als vierzig Tage hortet, dem wird die Sünde des Hortens nicht vergeben, selbst wenn er diese Lebensmittel als Sadaqa spendet.“
Es ist jedoch zulässig, dass der Staat zur Vorsorge gegen eine mögliche Hungersnot mehr Lebensmittel als nötig einlagert.
15. Die Rückzahlung einer Schuld trotz vorhandener Zahlungsfähigkeit hinauszögern, den Gläubiger belästigen oder den Lohn nicht zahlen
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Das Hinauszögern der Begleichung einer Schuld durch einen wohlhabenden Menschen gilt als Unrecht.“ (Sahih al-Buchari und Sahih Muslim)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Zahlt dem Arbeiter seinen Lohn, bevor sein Schweiß getrocknet ist.“
16. Neid zu empfinden und den Menschen Böses zu wünschen
Wenn man den Untergang oder Schaden am diesseitigen oder jenseitigen, materiellen oder moralischen Besitz eines Menschen irgendeiner Art wünscht und über seine Entwicklung sowie sein Glück und seinen Wohlstand betrübt ist, nennt man dies Neid.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Haltet euch vom Neid fern. Denn so wie das Feuer trockenes Holz verbrennt, vernichtet der Neid die guten Taten, die man vollbracht hat.“
17. Unter Muslimen aufgrund von Sprache, Hautfarbe, Abstammung, Regionalismus und Ähnlichem Spaltung, Diskriminierung und Uneinigkeit zu schaffen, einander zu verachten, zu verspotten und zu tadeln
Allah, der Erhabene, sagt: „O ihr Gläubigen, keine Gruppe soll eine andere Gruppe verspotten; vielleicht sind diese besser als jene. … Und tadelt einander nicht und gebt einander keine beleidigenden Beinamen. Schimpfworte nach dem Glauben sind eine gewaltige Sünde.“
Allah sagt außerdem: „Haltet allesamt am Seil Allahs fest und spaltet euch nicht.“ (Āl ʿImrān)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Ein Mann sagte: Bei Allah, Allah wird den und den niemals vergeben. Da sagte Allah: Wer bist du, dass du sagst, Ich werde nicht vergeben? Ich habe ihm vergeben und deine guten Taten zunichtegemacht.“ (Sahih Muslim)
18. Sich über das Unglück eines Muslims zu freuen
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Freue dich nicht über das Unglück deines muslimischen Bruders. Sonst wird Allah ihn von seinem Unglück befreien und dich mit einem Unglück heimsuchen.“ (At-Tirmidhi)
19. Grausamkeit gegenüber Kindern und respektloses Verhalten gegenüber Älteren
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer den Jüngeren keine Zuneigung erweist und die Älteren nicht ehrt, gehört nicht zu meiner Umma.“
Um den Jüngeren das Gebet und gutes Benehmen beizubringen, ist es jedoch unbedingt erforderlich, sie zu ermahnen.
20. Ohne triftigen Grund zu betteln, andere um Dienste und Hilfe zu bitten, von anderen abhängig zu sein und Schulden zu machen
Hakīm ibn Hizām (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Ich bat den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dreimal um Hilfe. Jedes Mal gab er mir Hilfe und sagte: „O Hakīm, höre! All dieser Besitz ist sehr verlockend und angenehm. Für denjenigen, der ihn freiwillig annimmt, ist er nicht zum Guten. Bedenke: Die obere Hand ist besser als die untere Hand.“ Ich sagte: „O Gesandter Allahs, nach dir werde ich von niemandem mehr um etwas bitten.“ Danach wollten auch Abū Bakr und ʿUmar ihm helfen, doch Hakīm nahm es nicht an.“ (Sahīh al-Buchārī, Sahīh Muslim)
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer bettelt, wird am Tag der Auferstehung kein Gold in seinem Gesicht haben.
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wen Allah in dieser Welt der Bestrafung aussetzen will, den macht Er verschuldet.“
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte ferner: „Wer garantiert, von keinem Menschen etwas zu erbitten, dem garantiere ich das Paradies.“ (Abū Dāwūd)
21. Jemanden zu beschämen, indem man seine früher begangene Sünde vor den Menschen enthüllt, und ohne Erlaubnis die Geheimnisse eines anderen preiszugeben
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer seinen muslimischen Bruder beschämt, indem er eine Sünde von ihm enthüllt, die dieser aufgegeben und für die er Reue gezeigt hat, wird nicht sterben, ohne selbst in diese Sünde verwickelt zu sein.“
22. Eine unbegründete schlechte Meinung über einen Muslim hegen
Allah sagt: „O ihr Gläubigen! Hütet euch davor, zu viele Vermutungen zu hegen. Denn manche Vermutungen sind Sünde.“ (Sure al-Hudschurāt)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Hütet euch vor Vermutungen. Denn Vermutungen zu hegen ist die größte Lüge.“ (Sahih al-Buchārī, Sahih Muslim)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Hegt eine gute Meinung über die Gläubigen.“
Es sei darauf hingewiesen, dass nur das Hegen von eingebildeten und unbegründeten schlechten Vermutungen unzulässig ist. Entsteht aus einem triftigen Grund spontan eine schlechte Vermutung, so ist dies keine Sünde. Es ist jedoch nicht erlaubt, ohne Beweise irgendeine darauf beruhende Maßnahme zu ergreifen.
23. Die Entweihung der Moschee
Moscheen in gewöhnliche Gebäude umwandeln, in ihnen spucken und sie verunreinigen, dort Handel zu treiben und Ankündigungen über verlorene Gegenstände zu machen, laut zu sprechen und zu streiten, islamische Aktivitäten in der Moschee zu behindern, zu versuchen, die Moschee zu zerstören und einen Ungläubigen oder Frevler zum Verwalter der Moschee zu ernennen. Allah sagt: „Wer ist ungerechter als jemand, der in Allahs Moscheen verhindert, dass Allahs Name erwähnt wird, und versucht, sie zu zerstören?“ (Sure al-Baqara)
ʿAmr ibn Schuʿaib überliefert, dass Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Handel und das Ausrufen verlorener Gegenstände in der Moschee verboten hat.
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wer rohe Zwiebeln oder Knoblauch isst, soll sich der Moschee nicht einmal nähern.“
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: In der Moschee zu spucken ist eine Sünde, und ihre Sühne besteht darin, es zu entfernen.
Lehren in der Moschee, Gerichtsverhandlungen abzuhalten, sich zu beraten und Gespräche zu führen, sind jedoch nicht verwerflich. Einer menstruierenden Frau sowie einem Mann im Zustand ritueller Unreinheit, für den die Ganzkörperwaschung verpflichtend oder wajib ist, ist das Betreten der Moschee untersagt.
24. Über unbekannte Dinge sprechen, Gerüchte verbreiten, Gerüchten ohne Untersuchung Glauben schenken und bekannte Dinge verheimlichen
Allah sagt: „Folge nicht dem, wovon du kein Wissen hast.“ (Sure Banī Isrāʾīl) Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Für die Lügenhaftigkeit eines Menschen genügt es, alles weiterzuerzählen, was er hört.“ (Sahih Muslim)
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer über ein für die Menschen notwendiges Wissen verfügt und es dennoch verheimlicht, dem wird am Tag der Auferstehung ein Zaumzeug aus Feuer angelegt.
25. Der Familie gegenüber keinen schariagemäßen Umgang zu pflegen, nicht gerecht zu handeln und die schariagemäßen Bestimmungen in Bezug auf Ehe und Scheidung zu missachten
Wenn man mehrere Ehefrauen hat, nicht jede von ihnen gleich zu behandeln; mehrere Ehen einzugehen, ohne sicher zu sein, dass man allen gegenüber gerecht handeln kann; der Ehefrau gleichzeitig drei Talaq-Scheidungen auszusprechen; ihr während der Menstruation die Scheidung auszusprechen; sie während der Idda aus dem Haus zu weisen. Die Ehefrau in der Schwebe zu lassen, das heißt, sich weder von ihr scheiden zu lassen noch eine normale eheliche Beziehung mit ihr zu führen; eines der Kinder vom Erbe auszuschließen oder ihm mehr oder weniger zu geben; die Kinder zu Lebzeiten bei Zuwendungen zu benachteiligen, insbesondere die Töchter; die Ehefrau unter Druck zu setzen, damit sie eine Mitgift einbringt; der Ehefrau ihren Mahr nicht zu zahlen; erwachsene Söhne und Töchter ohne triftigen Grund nicht zu verheiraten; ohne triftigen Grund lebenslang unverheiratet zu bleiben. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Die Ehe ist meine Sunna. Wer meine Sunna missachtet, gehört nicht zu meiner Umma. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte außerdem: „Wer gut zu seiner Ehefrau ist, ist auch bei Allah gut.“
26. Wissentlich in der Gesellschaft eines sündigen und islamfeindlichen Menschen zu leben, für ihn zu stimmen, ihn zu loben und ihm zu gehorchen sowie etwas anderes als Ehrlichkeit als Maßstab für Führung anzuerkennen
Allah sagt: „Gehorche nicht demjenigen, den Ich von Meinem Gedenken abgelenkt habe und der seiner eigenen Neigung folgt.“ (Sure al-Kahf) Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Wenn ein Frevler gelobt wird, zürnt Allah, und der Thron erbebt.“ Allah sagt: „Derjenige unter euch, der am gottesfürchtigsten ist, ist auch der angesehenste.“
27. Sich nicht das notwendige und grundlegende Mindestwissen über den Islam, den Qur’an und die Hadithe aneignen
Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Das Erwerben von Wissen über den Islam ist für jeden muslimischen Mann und jede muslimische Frau verpflichtend.“
28. Gottesdienste zu verbotenen Zeiten und in verbotenem Zustand verrichten
An den beiden Festtagen sowie an den Tagen des Taschrīq (am 11., 12. und 13. Dhū l-Hiddscha) zu fasten; absichtlich im Zustand der Unreinheit zu beten; bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beten; sich beim Aufenthalt auf der Toilette oder beim Urinieren und Stuhlgang mit der Rezitation des Qur’an, dem Sprechen von Bittgebeten und Dhikr zu beschäftigen und Ähnliches. In zahlreichen Hadithen sind diese Handlungen streng verboten worden. 29. Aus bloßer Angst vor Armut und nicht aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer großen Lebensgefahr die Geburtenkontrolle durch Tötung des Fötus, Abtreibung, Sterilisation und ähnliche Mittel zu betreiben
Allah sagt: „Tötet eure Kinder nicht aus Angst vor Armut.“ (Banī Isrāʾīl)
30. Ohne Entschuldigung das Freitagsgebet nicht verrichten und die Regeln des Freitagsgebets verletzen
Während der Imam die Chutba hält, zu sprechen, zu beten oder Bittgebete und Dhikr zu sprechen sowie beim verspäteten Eintreffen in der Moschee zu versuchen, über diejenigen hinweg nach vorne zu gehen, die früher gekommen sind. Allah sagt: „O ihr Gläubigen! Wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst den Handel ruhen.“ (Sure al-Dschumʿa) Der Gesandte (s.a.w.) sagte: „Nachdem der Imam auf die Kanzel gestiegen ist, soll niemand beten oder sprechen.“
31. Den Koran und die Hadithe zu beleidigen, geringzuschätzen und zu vernachlässigen, sie aus Unwissenheit falsch auszulegen, den Koran im Zustand der Unreinheit zu berühren, während der Koranrezitation nicht zuzuhören oder andere daran zu hindern zuzuhören, das Wissen über den Koran und die Hadithe zu verheimlichen, also sich ohne Entschuldigung von seiner Weitergabe zurückzuhalten oder andere daran zu hindern, authentische Hadithe zu leugnen und nicht zu befolgen sowie islamfeindliche Handlungen mit Bismillah oder einer Koranrezitation zu beginnen und dergleichen
Allah sagt: „Wenn der Koran verlesen wird, dann hört ihm zu und schweigt, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde.“ (Al-A’raf) „Wenn Meine Verse verlesen werden, wirst du auf den Gesichtern der Ungläubigen Zeichen des Widerwillens sehen.“ (Sure al-Haddsch)
32. In der Gesellschaft Fitna, das heißt Irreführung, zu verbreiten und Situationen zu schaffen, in denen Menschen von guten Taten abgehalten oder davon entmutigt sowie zu schlechten Taten verleitet oder gezwungen werden
Allah sagt: „Allahs Fluch lastet auf jenen Ungerechten, die die Menschen vom Weg Allahs abhalten.“ (Sure al-A’raf)
33. Ohne Entschuldigung keine Fitr-Gabe zu entrichten und kein Opfer darzubringen
Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer ohne Entschuldigung kein Opfer darbringt, der soll nicht zu unserem Eid-Gebetsplatz kommen.“
34. Ohne Entschuldigung den Friedensgruß nicht zu erwidern und einem Ungläubigen zuerst den Friedensgruß zu entbieten
Allah sagt: „Wenn euch jemand einen Gruß entbietet, dann entbietet einen besseren Gruß oder erwidert ihn in gleicher Weise.“ (Sure an-Nisa) Der Salam ist ebenfalls ein Bittgebet. Daher ist es verpflichtend, ihn zu erwidern.
35. Einer Frau die Führung und Leitung von Männern oder von Frauen und Männern anzuvertrauen, obwohl ein geeigneter Mann vorhanden ist
Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn einer Frau die Herrschaft anvertraut wird, dann ist für euch das Innere der Erde besser als ihre Oberfläche.“
Allah, der Erhabene, sagt: „Die Männer stehen den Frauen vor.“ (Sure an-Nisa)
Der Weg zur Rettung vor den großen Sünden
Allah sagte: „O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst Unrecht begangen habt, verzweifelt nicht an Allahs Barmherzigkeit. Allah vergibt alle Sünden. Er ist Allvergebend und Barmherzig.“
In der Tat kann man durch aufrichtige Reue von allen Sünden Befreiung erlangen.
Dafür gibt es jedoch vier Bedingungen:
(1) Aufrichtig zu bereuen und sich zu schämen,
(2) zu versprechen, diese Sünde künftig nicht wieder zu begehen,
(3) diese Sünde unverzüglich vollständig aufzugeben,
(4) wenn mit der Sünde die Rechte eines Menschen verbunden sind, bei dessen Lebzeiten ihn um Vergebung zu bitten und ihm oder, falls erforderlich, seinen Erben eine angemessene Entschädigung zu leisten.
Allah hat versprochen zu vergeben, wenn man unter Einhaltung dieser vier Bedingungen um Vergebung bittet.