Die beiden Hauptquellen der islamischen Scharia sind: erstens Allahs Buch, also der edle Koran, und zweitens die Sunna, das heißt die Hadithe des Gesandten. Darauf hinweisend sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) im letzten Satz seiner Abschiedsrede während seiner Abschiedspilgerfahrt: „Ich hinterlasse euch zwei Dinge. Wenn ihr an diesen beiden festhaltet, werdet ihr niemals in die Irre gehen. Sie sind Allahs Buch und meine Sunna beziehungsweise mein Weg.“ Die Einzelheiten der Sunna erfahren wir durch die Hadithe. Die Hadithe sind einerseits eine Erläuterung des Korans; andererseits werden durch sie auch die Bestimmungen und Vorschriften der Scharia dargelegt. Die Rechtsgelehrten haben durch die Hadithe sowohl die Quellen der einzelnen Rechtsfragen ermittelt als auch diese entsprechend ihrer Bedeutung in Kategorien wie verpflichtend, notwendig, empfohlen und dergleichen eingeteilt.

Im ersten Band meines zusammengestellten Buches „Das menschliche Leben im Licht der Hadithe“ habe ich Hadithe über die Vorzüge der verschiedenen gottesdienstlichen Handlungen angeführt. Im zweiten Band habe ich die Hadithe über die Grundlagen der gottesdienstlichen Handlungen, also über die einzelnen Rechtsfragen, zusammengestellt. Inzwischen sind durch Allahs Gnade auch der dritte und vierte Band des Buches „Das menschliche Leben im Licht der Hadithe“ veröffentlicht worden und in die Hände der Leser gelangt. Der dritte Band enthält „die Hadithe des Gesandten über die Moral“, und der vierte Band enthält Hadithe über die Ermahnungen des Gesandten.

Zuletzt danke ich meinem erhabenen Herrn, der mir die Fähigkeit verliehen hat, vier Bände über die Hadithe zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Möge Er diesen geringen Dienst von mir annehmen und ihn im Jenseits für mich zu einem Mittel zu Seiner Gnade und Errettung machen.

Abul Kalam Muhammad Yusuf

Kapitel 1: Reinheit

Bestimmungen und Verbote in Bezug auf Wasser

Als Allah im Heiligen Koran die reinigende Eigenschaft des Wassers darlegt, sagt Er:

وَأَنْزَلْنَا مِنَ السَّمَاءِ مَاءً طَهُورًا (الفرقان: ٤٨)

„Ich habe vom Himmel reines Wasser herabgesandt.“ (Al-Furqan 48)

Allah sagt außerdem:

وَيُنَزِّلُ مِنَ السَّمَاءِ مَاءً لِيُطَهِّرَكُمْ بِهِ (الأنفال: ۱۱)

„Er lässt vom Himmel Wasser herab, damit Er euch dadurch reinigt.“ (Al-Anfal 11)

Wasser ist nicht nur für die Menschen, sondern auch für alle Lebewesen, Tiere, Insekten und Pflanzen eine äußerst kostbare Gunst des erhabenen Allah. So wie das Trinken von reinem Wasser für die Erhaltung der Gesundheit unerlässlich ist, wird reines Wasser ebenso zur Erlangung der Reinheit benötigt. Deshalb hat der Gesandte (s.a.w.) verboten, reines Wasser absichtlich zu verunreinigen. Denn dadurch wird der Zweck, zu dem das Wasser erschaffen wurde, vereitelt. Ebenso hat er uns den verschwenderischen und missbräuchlichen Umgang mit Wasser untersagt.

Solange Farbe, Geschmack und Geruch des Wassers erhalten bleiben, gilt es als rein. Wenn jedoch eine der drei genannten Eigenschaften verloren geht, ist das Wasser nicht mehr rein. Es ist dann ebenso verboten, dieses Wasser zu trinken, wie es unzulässig ist, damit die Gebetswaschung oder die Ganzkörperwaschung zu vollziehen.

(۱) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يَبُوْلَنَّ أَحَدُكُمْ فِي الْمَاءِ الدَّائِمِ الَّذِي لَا يَجْرِي ثُمَّ يَغْتَسِلُ فِيهِ (متفق عليه)

(1) „Abu Huraira (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Keiner von euch soll unter keinen Umständen in stehendes, nicht fließendes Wasser urinieren und danach darin baden.“ (Bukhari, Muslim)

Erklärung: In stehendem Wasser, dessen Menge nicht groß ist, darf man nicht urinieren und es anschließend nicht für die Gebetswaschung oder die Ganzkörperwaschung verwenden.

(۲) وَعَنِ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ تُبَالَ فِي الْمَاءِ الرَّكِي (مسلم)

(2) „Hazrat Dschabir (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) hat das Urinieren in stehendem Wasser verboten.“ (Muslim)

(۳) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ سُئِلَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنِ الْمَاءِ يَكُوْنُ فِي الْفَلَاةِ مِنَ الْأَرْضِ وَمَا يَنُوبُهُ مِنَ الدَّوَابِ وَالسَّبَاعَ فَقَالَ إِذَا كَانَ الْمَاءُ قُلْتَيْنِ لَمْ يَحْمِلُ الْخَبَثَ
(أحمد – أبو داود – -ترمذي- نسائي- دارمي – ابن ماجة)

(3) „Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.) berichtet: Eines Tages wurde der Gesandte (s.a.w.) nach jenem Wasser gefragt, das sich auf offenem Gelände sammelt und aus dem wilde Tiere und Raubtiere trinken. Der Gesandte (s.a.w.) antwortete: Wenn das Wasser die Menge von zwei Kulla (Matka) erreicht, wird es nicht mehr unrein.“

(Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasa’i, Darimi, Ibn Madscha)

Erklärung: Kulla wird ein Matka genannt. In eine Kulla passen gewöhnlich etwas mehr als drei Maund Wasser. Somit entsprechen zwei Kulla sechseinviertel bis sechseinhalb Maund Wasser. Im Lichte des oben genannten Hadiths haben Imam Schafi’i und Ahmad ibn Hanbal Wasser von mehr als sechs Maund als مَاءٌ كَثِيرٌreichlich Wasser bezeichnet, und es wird nicht unrein. Imam Abu Hanifa unterstützt jedoch diese Ansicht nicht. Nach Imam Abu Hanifa gilt ein Becken oder Teich von zehn Ellen Länge und zehn Ellen Breite als مَاءً كَثِيرٌreichlich Wasser, wenn es mindestens so viel Wasser enthält, dass beim Schöpfen eines gefüllten Gefäßes der Boden nicht mit der Hand berührt wird; fällt in solches Wasser ein unreiner Gegenstand, wird das Wasser nicht unrein.

(٤) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ يَقُولُ جَاءَ رَجُلٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّا تَرْكَبُ الْبَحْرَ وَنَحْمِلُ مَعَنَا الْقَلِيْلَ مِنَ الْمَاءِ فَإِنْ تَوَضَّأْنَا بِهِ عَطِشْنَا أَفَنَتَوَضَأُ بِمَاءِ الْبَحْرِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ هُوَ الطُّهُورُ مَاؤُهُ الْحِلُّ مَيْتَتَهُ
(موطأ إمام مالك، ترمذي، أبو داود، نسائي ، ابن ماجة ، دارمي)

(4) „Von Hazrat Abu Huraira (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Ein Mann kam zum Huzur (s.a.w.s.) und fragte: O Gesandter Allahs, auf unseren Seereisen kommt es manchmal vor, dass wir nur wenig Süßwasser bei uns haben. Wenn wir dieses Wasser für die Gebetswaschung verwenden, werden wir Durst leiden. Dürfen wir unter diesen Umständen Meerwasser für die Gebetswaschung verwenden? Der Huzur (s.a.w.s.) sagte: Das Wasser des Meeres ist rein, und sein Aas ist halal.“ (Malik, Tirmidhi, Abu Dawud, Nasāʾī, Ibn Mādscha, Dārimī)

Erläuterung: Obwohl der Huzur (s.a.w.s.) nach dem Meerwasser gefragt worden war, erklärte er beim Darlegen des Zustands des Meerwassers auch den Status der Nahrung aus dem Meer. Das heißt: So wie das Meerwasser rein ist, sind auch alle im Meerwasser lebenden verendeten Tiere halal. Auf Grundlage dieses Hadiths erklärten Imam Malik, Imam Schāstrī und Imam Ahmad ibn Hanbal alle im Wasser lebenden Lebewesen für halal, ob es sich um Fische oder um etwas anderes handelt. Imam Abu Hanifa (r.a.) hingegen erklärte unter den im Wasser lebenden Lebewesen nur die Fische für halal. Als Beleg führte er den folgenden Koranvers an:

وَيُحِلُّ لَهُمُ الطَّيِّبَاتِ وَيُحَرِّمَ عَلَيْهُمُ الْخَبَائِثَ (الأعراف: ١٥٧)

Bedeutung: „Für sie sind die reinen, guten Speisen halal gemacht worden, und die unreinen, schlechten Speisen sind für haram erklärt worden.“ (Al-Aʿrāf 157)
Im oben angeführten Vers hat Allah die reinen, guten Dinge für halal erklärt und die unreinen, schlechten Dinge für haram erklärt; alle im Wasser lebenden Lebewesen außer den Fischen sind jedoch khabīth, also unrein.

Obwohl der Fragesteller den Huzur (s.a.w.s.) lediglich nach dem Wasser gefragt hatte, erläuterte der Huzur (s.a.w.s.) neben dem Zustand des Meerwassers auch die Nahrung. Denn ebenso wie es im Meer an Wasser mangeln kann, kann es dort auch an Nahrung mangeln.

(٥) وَعَنْ كَبُشَةَ بِنْتِ كَعْبِ بْنِ مَالِكٍ أَنَّ أَبَا قَتَادَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ دَخَلَ عَلَيْهَا فَسَكَبَتْ لَهُ وَضُوءٌ، فَجَاءَتْ هِرَّةٌ تَشْرَبُ مِنْهُ، فَأَصْغَى لَهَا أَبُو قَتَادَةَ الإِنَاءَ حَتَّى شَرِبَتْ، قَالَتْ كَبْشَةُ فَرَآنِي أَنْظُرُ إِلَيْهِ، فَقَالَ: أَتَعْجَبِينَ يَا بِنْتَ أَخِي؟ قُلْتُ: نَعَمْ، قَالَ: إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: إِنَّهَا لَيْسَتْ بِنَجَسِ، إِنَّمَا هِيَ مِنْ الطَّوَّافِينَ عَلَيْكُمْ أَوَ الطَّوَّافَاتِ.
(مؤطا إمام مالك – أحمد – ترمذي – نسائي)

(5) „Von Kabsha bint Kaʿb ibn Malik wird überliefert: Eines Tages kam Abu Qatada in ihr Haus. Sie stellte ihm Wasser für die Gebetswaschung bereit. Plötzlich kam eine Katze und begann, aus diesem Wasser zu trinken. Abu Qatada hielt der Katze das Wassergefäß so hin, dass sie bis zum Ende daraus trinken konnte. Ich beobachtete diese Szene. Darauf sagte mein Schwiegervater Abu Qatada zu mir: ‚Nichte, wunderst du dich?‘ Ich sagte: ‚Ja.‘ Da sagte er: ‚Der Huzur (s.a.w.s.) hat gesagt: Die Katze ist nicht unrein. Sie streift häufig unter euch umher.‘“
(Malik, Ahmad, Tirmidhi, Nasāʾī)

Erläuterung: Aufgrund des Inhalts des oben angeführten Hadiths betrachten Imam asch-Schāfiʿī und Abu Yusuf das von einer Katze übrig gelassene Wasser als rein. Abu Hanifa (r.a.) hingegen bezeichnete die Gebetswaschung mit dem von einer Katze übrig gelassenen Wasser als makruh tanzīh.

Vorschriften für Stuhlgang und Urinieren

(٦) وَعَنْ أَبِي أَيُّوبَ الأَنْصَارِي رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أَتَيْتُمُ الْغَائِطَ فَلَا تَسْتَقْبَلُوا الْقِبْلَةَ وَلَا تَسْتَدْبِرُوهَا وَلَكِنْ شَرِّقُوا أَوْ غَرِبُوا (متفق عليه)

(6) „Hazrat Abu Ayyub Ansari (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) gesagt hat: Wenn ihr zur Toilette geht, setzt euch weder mit der Qibla vor euch noch mit der Qibla hinter euch hin. Wendet euch entweder nach Osten oder nach Westen.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Da die Muslime auf der ganzen Welt ihre Gebete verrichten, indem sie das heilige Haus Allahs, die Kaaba, vor sich haben und sich zur Qibla ausrichten, hat Allahs Prophet aus Achtung vor dem Haus Allahs verboten, sich beim Stuhlgang und Urinieren in diese Richtung zu wenden. Aus Sicht der Scharia ist dies eine verwerfliche und missbilligte Handlung. Daher müssen wir beim Hinsetzen zum Stuhlgang und Urinieren unbedingt diese Anweisung des Gesandten (s.a.w.) befolgen.

(۷) قَالَ الشَّيْخُ الإِمَامُ مُحِيُّ السُّنَّةِ بَغْوِي رَحِمَهُ اللَّهُ هَذَا الْحَدِيثُ فِي الصَّحْرَاءِ وَأَمَّا فِي الْبُنْيَانِ فَلَا بَأْسَ

لِمَا رُوِيَ عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: ارْتَقَيْتُ فَوْقَ بَيْتِ حَفْصَةً لِبَعْضٍ حَاجَتِي، فَرَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقْضِي حَاجَتَهُ مُسْتَدْبِرَ الْقِبْلَةِ، مُسْتَقِيلَ الشَّامِ (بخاري – مسلم)

(7) Scheich Muhyis-Sunna al-Baghawi sagt: Der oben angeführte Hadith, der von Abu Ayyub Ansari überliefert wurde, bezog sich auf das freie Gelände, nicht auf einen von einem Zaun oder einer Mauer umgebenen Ort (Toilette). Denn von Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Einmal stieg ich aus einem bestimmten Anlass auf das Dach des Hauses meiner Schwester, der Mutter der Gläubigen, Hazrat Hafsa, und sah dort den Gesandten (s.a.w.), wie er an einem umschlossenen Ort mit der Qibla im Rücken und dem Gesicht nach vorn seinen Stuhlgang verrichtete.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Im freien Gelände ist es nach übereinstimmender Auffassung haram, den Stuhlgang oder das Urinieren mit der Qibla vor sich oder hinter sich zu verrichten. Einige Gefährten und Tabi’un sind jedoch der Auffassung, dass es an einem umschlossenen Ort zulässig ist, sich mit der Qibla vor sich oder hinter sich hinzusetzen. Der von Ibn Umar überlieferte Hadith dient ihnen als Beleg. Imam Schafi’i hält es unter solchen Umständen für zulässig, den Stuhlgang oder das Urinieren mit der Qibla vor sich oder hinter sich zu verrichten. Da im Hadith von Abu Ayyub Ansari nicht erwähnt wird, ob der Ort umschlossen war oder nicht, ist Imam Abu Hanifa der Ansicht, dass der Gesandte (s.a.w.) möglicherweise schräg in eine andere Richtung saß, Ibn Umar dies jedoch falsch gesehen hat.

(۸)
وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا دَخَلَ الْخَلَاءَ يَقُولُ: أَللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنَ الْخُبْثِ وَالْخَبَائِثِ
(بخاري – مسلم)

(8) „Hazrat Anas (r.a.) berichtet: Wenn der Gesandte (s.a.w.) zur Toilette ging, sprach er dieses Bittgebet: „O Allah, ich suche bei Dir Zuflucht vor den Satanen beiderlei Geschlechts.“ (Bukhari, Muslim)

(۹) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اتَّقُوا اللَّاعِنَيْنِ قَالُوا وَمَا اللَّاعِنَانِ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ قَالَ الَّذِي يَتَخَلَّى فِي طَرِيقِ النَّاسِ أَوْ فِي ظِلِهِمْ (مسلم)

(9) „Hazrat Abu Huraira (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: ‚Hütet euch vor den beiden Ursachen des Fluchs.‘ Die Gefährten fragten: ‚O Gesandter, wir verstehen nicht, was mit den beiden Ursachen des Fluchs gemeint ist.‘ Der Gesandte (s.a.w.) antwortete: ‚Wer auf dem Weg, den die Menschen benutzen, oder an einem schattigen Ort, an dem Menschen sitzen, seine Notdurft verrichtet.‘“ (Muslim)

Erläuterung: Dass der Mensch anderen Menschen Gutes tut, ist eine Forderung des Islam und der Menschlichkeit. Niemand sollte etwas tun, wodurch anderen Menschen Schaden oder Unheil entsteht. Aus Sicht der Scharia ist eine solche Tat äußerst verwerflich. Wenn also jemand auf dem Weg, den die Menschen benutzen, seine Notdurft verrichtet, können andere Menschen, die im Dunkeln oder ohne es zu bemerken dort entlanggehen, hineintreten und dadurch Leid erfahren. Ebenso kann das Verrichten der Notdurft im Schatten eines Baumes den Menschen Leid zufügen, denn ein erschöpfter Wanderer ruht sich auf seinem Weg im Schatten eines Baumes aus und erholt sich. Daher ist es verboten, an solchen schattigen Orten seine Notdurft zu verrichten.

(۱۰) وَعَنْ سَلْمَانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ نَهَانًا يَعْنِي صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ تَسْتَقْبِلَ الْقِبْلَةَ بِغَائِطِ أَوْ بَوْلٍ وَأَنْ لَا تَسْتَنْجِيَ بِالْيَمِيْنِ أَوْ أَنْ لَا نَسْتَنْحِيَ بِأَقَلَّ مِنْ ثَلَاثَةِ أَحْجَارٍ أَوْ أَنْ تَسْتَنْجِيَ بِرَجِيعِ أَوْ عَظْمٍ (مسلم)

(10) „Hazrat Salman (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) verbot uns, mit dem Gesicht zur Qibla die Notdurft zu verrichten, die Istinja (Reinigung) mit der rechten Hand vorzunehmen und zur Erlangung der Reinheit weniger als drei Reinigungssteine zu verwenden. Ebenso verbot uns der Gesandte (s.a.w.), getrockneten Dung und Knochen als Reinigungssteine zu benutzen.“ (Muslim)

(۱۱) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَدْخُلُ الْخَلَاءَ فَاحْمِلُ أَنَا وَغُلَامٌ أَدَاوَةً مِّنْ مَّاءٍ وَعَنَزَةً يَسْتَنْجِي بِالْمَاءِ (بخاري – مسلم)

(11) „Hazrat Anas (r.a.) berichtet: Wenn der edle Prophet (s.a.w.) zur Toilette ging, trugen ich und ein anderer Junge ein Gefäß mit Wasser sowie einen Stock, an dessen Spitze sich eine Lanze befand, hinter ihm her. Der Gesandte (s.a.w.) vollzog die Istinja mit diesem Wasser.“ (Bukhari, Muslim)

Erläuterung: Da es in den arabischen Ländern im Allgemeinen an Wasser mangelte, wies der Prophet (s.a.w.s.) an, sich nach dem Stuhlgang und dem Urinieren durch die Verwendung von drei Reinigungssteinen gründlich zu reinigen. Wenn jedoch Wasser vorhanden ist, ist es besser, zusätzlich zur Verwendung der Reinigungssteine auch Wasser zu benutzen. Aus der Darstellung des oben genannten Hadiths geht hervor, dass der Prophet (s.a.w.s.) sich nach dem Stuhlgang und dem Urinieren im Allgemeinen durch die Verwendung von Wasser zu reinigen pflegte.

„Anaza“ war eine Art Stock, an dessen Spitze sich ein Speer befand. Mit seiner Hilfe grub der Prophet (s.a.w.s.) in der Erde und sammelte Erdklumpen. Wenn er auf freiem Feld betete, stellte er ihn vor sich in den Boden.

Die verpflichtende Ganzkörperwaschung

Allah, der Erhabene, hat im Heiligen Wort verkündet:

وَإِنْ كُنتُمْ جُنُبًا فَاطْهَرُوا (المائدة – (٦)

„Wenn ihr unrein seid, dann reinigt euch gründlich.“ (Al-Ma’ida – 6)

Im oben genannten Vers wird dem unreinen Menschen befohlen, sich zu reinigen. Daher ist es für einen unreinen Menschen verpflichtend, durch eine Ganzkörperwaschung Reinheit zu erlangen.

Wann ist die Ganzkörperwaschung verpflichtend?

(۱۲)
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا جَلَسَ أَحَدُكُمْ شُعَبِهَا

الْأَرْبَعِ ثُمَّ جَهَدَهَا فَقَدْ وَجَبَ الْغُسْلُ وَإِنْ لَّمْ يُنْزِلْ (بخاري – مسلم)

(12) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand von euch zwischen den vier Gliedmaßen einer Frau sitzt und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzieht, ist die rituelle Ganzkörperwaschung auch dann verpflichtend, wenn kein Samenerguss erfolgt.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Sobald man Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat, wird die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend, unabhängig davon, ob ein Samenerguss erfolgt oder nicht.

(۱۳)
وَعَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسِيَّبِ إِنَّ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ وَعُثْمَانَ بْنِ عَفَّانَ وَعَائِشَةَ زَوْجِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانُوا يَقُولُونَ إِذَا مَسَّ الْخِتَانُ الخِتَانَ فَقَدْ وَجَبَ الْغُسْلُ (مؤطا إمام مالك)

(13) „Von Saʿīd ibn al-Musayyab wird überliefert, dass er sagte: ʿUmar ibn al-Chattāb, ʿUthmān ibn ʿAffān und die Ehefrau des Gesandten, ʿĀischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), pflegten zu sagen: Wenn sich die Geschlechtsorgane berühren, wird die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend.“ (Muwatta von Imam Malik)
Erläuterung: Die in diesem Hadith erwähnte Auffassung der ehrenwerten Gefährten war, dass die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend wird, sobald das männliche Geschlechtsorgan das weibliche Geschlechtsorgan berührt. Das heißt: Sobald die Spitze des männlichen Geschlechtsorgans in das weibliche Geschlechtsorgan eindringt, wird die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend. Ein Samenerguss ist für die rituelle Ganzkörperwaschung weder erforderlich noch eine Voraussetzung.

(١٤) وَعَنْ نَافِعٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ كَانَ يَقُولُ إِذَا جَاوَزَ الْخِتَانُ الْخِتَانَ فَقَدْ وَجَبَ الْغُسْلُ (مؤطا إمام مالك)

(14) Von Nāfiʿ (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird diesbezüglich überliefert, dass ʿAbdullāh ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) zu sagen pflegte: Sobald das eine Geschlechtsorgan in das andere eindringt, wird die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend.“ (Muwatta)

(١٥) وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنَّمَا الْمَاءُ مِنَ الْمَاءِ رَوَاهُ الْمُسْلِمُ)، قَالَ الشَّيْخُ الإِمَامُ مُحِيُّ السُّنَّةِ رَحِمَهُ اللَّهِ هَذَا مَنْسُوخٌ وَقَالَ بْنُ عَبَّاسٍ إِنَّمَا الْمَاءُ مِنَ الْمَاءِ فِي الاحْتِلامِ رَوَاهُ التَّرْمِذِي وَلَمْ أَجِدَهُ فِي الصَّحِيحَيْنِ

(15) „Abū Saʿīd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wasser macht Wasser verpflichtend.“ (Das heißt: Durch den Samenerguss wird der Ghusl verpflichtend.) (Muslim)

Erklärung: Aus den Überlieferungen der Hadithe Nr. 12, 13 und 14 wird ersichtlich, dass der Ghusl bereits durch den Geschlechtsverkehr verpflichtend wird, unabhängig davon, ob es zum Samenerguss kommt oder nicht. In der Überlieferung des Hadiths Nr. 15 wird hingegen erwähnt, dass für die Verpflichtung des Ghusl ein Samenerguss erforderlich ist. Zur Auflösung dieses Widerspruchs sagte Scheich Muhy as-Sunna, dass der betreffende Hadith durch die oben genannten Hadithe aufgehoben worden sei. Nach Ibn ʿAbbās bezieht sich dieser Hadith auf einen nächtlichen Samenerguss.

Wenn es bei einem nächtlichen Samenerguss nicht zum Samenerguss kommt, wird der Ghusl nicht verpflichtend. Diese Aussage von Ibn ʿAbbās ist in Tirmidhī überliefert.

(١٦) وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ قَالَتْ أُمُّ سُلَيْمٍ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنَّ اللَّهَ لَا يَسْتَحِي مِنَ الْحَقِّ فَهَلْ عَلَى الْمَرْأَةِ مِنَ الْغُسْلِ إِذَا احْتَمَلَتْ قَالَ نَعَمْ إِذَا رَأْتِ الْمَاءَ فَفَطَّتْ أُمُّ سَلَمَةَ وَجْهَهَا وَقَالَتْ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَوَ تَحْتَلِمُ الْمَرأَةُ ؟ قَالَ نَعَمْ تَرِبَتْ يَمِينُكَ فَبِمَا يَشْبَهُهَا وَلَدُهَا (متفق عليه)

(16) „Umm Salama (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet: Eines Tages sagte Umm Sulaym al-Anṣāriyya: ‚O Gesandter Allahs, Allah scheut sich niemals, die Wahrheit zu sagen. (Daher frage ich, ohne mich zu schämen:) Wird der Ghusl für eine Frau verpflichtend, wenn sie einen nächtlichen Samenerguss hat?‘ Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Ja, wenn sie nach dem Aufwachen den Samen an ihrem Kleid oder an ihrem Körper sieht.‘ Als Umm Salama dies hörte, bedeckte sie aus Scham ihr Gesicht und sagte: ‚O Gesandter Allahs, haben auch Frauen einen nächtlichen Samenerguss?‘ Der Prophet sagte: ‚Ja. Wie sollte sonst das Kind seiner Mutter ähneln?‘“ (Buchārī, Muslim)

Erklärung: Wie der Mann hat auch die Frau Samen. Der Samen des Mannes ist dick und weiß, der Samen der Frau gelblich und dünn. Von beiden – je nachdem, welcher die Oberhand gewinnt – nimmt das Kind die entsprechende Ähnlichkeit an.

Die Regeln des verpflichtenden Ghusl

(۱۷) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا اغْتَسَلَ مِنَ الْجَنَابَةِ غَسَلَ يَدَيْهِ وَتَوَضَّأَ وَضُوْءَهُ لِلصَّلاةِ ثُمَّ يَغْتَسِلُ ثُمَّ يُخَلِّلُ بِيَدَيْهِ حَتَّى إِذَا ظَنَّ أَنَّهُ أَرْوَى بَشْرَتَهُ أَفَاضَ عَلَيْهِ ثَلَاثَ مَرَّاتٍ ثُمَّ غَسَلَ سَائِرَ جَسَدِهِ وَقَالَتْ كُنْتُ أَنَا وَرَسُولُ اللَّهِ اغْتَسِلُ مِنْ إِنَاءٍ وَاحِدٍ نَغْتَرِفُ مِنْهُ جَمِيعًا
(بخاري – مسلم)

(17) „Hadhrat Aischa (Allah sei mit ihr zufrieden) berichtet: Wenn der Gesandte beim Zustand der Dschanāba die Ganzkörperwaschung vollzog (um die Unreinheit zu beseitigen), wusch er zunächst seine beiden Hände und vollzog die Gebetswaschung wie zur Verrichtung des Gebets. Danach vollzog er die Ganzkörperwaschung auf folgende Weise: Zuerst lockerte er mit beiden Händen sein Haar, und wenn er meinte, dass die Kopfhaut nass geworden war, goss er dreimal Wasser über seinen Kopf. Danach wusch er seinen gesamten Körper mit Wasser ab. Hadhrat Aischa (Allah sei mit ihr zufrieden) berichtet: Der Gesandte und ich vollzogen die Ganzkörperwaschung aus demselben Gefäß und schöpften mit beiden Händen Wasser daraus, das wir über unsere jeweiligen Körper gossen.“ (Buchārī, Muslim).

(۱۸)
وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَتْ مَيْمُنَةُ زَوْجُ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَضَعْتُ لِلنَّبِيِّ صَلَّى

اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ غَسَلاً فَسَتَرْتُهُ بِثَوْبٍ وَصَبَّ عَلَى يَدَيْهِ فَغَسَلَهُمَا ثُمَّ صَبَّ بِيَمِينِهِ عَلَى شَمَالِهِ فَغَسَلَ فَرْجَهُ فَضَرَبَ بِيَدِهِ الْأَرْضَ فَمَسَحَ ثُمَّ غَسَلَهَا فَمَضْمَضَ وَاسْتَنْشَقَ وَغَسَلَ وَجْهَهُ وَزِرَاعَيْهِ ثُمَّ صَبَّ عَلَى رَأْسِهِ وَأَفَاضَ عَلَى جَسَدِهِ ثُمَّ تَنَحَّى فَغَسَلَ قَدَمَيْهِ فَنَاوَلْتُهُ تَوْبًا فَلَمْ يَأْخُذُهُ فَانْطَلَقَ وَهُوَ يَنْقُدُ يَدَيْهِ (بخاري – مسلم)

(18) „Hadhrat Ibn Abbās (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Meine Tante, die Mutter der Gläubigen, Hadhrat Maymūna, sagte: Einmal stellte ich Wasser für die Ganzkörperwaschung des edlen Propheten bereit und verhängte anschließend ein Tuch als Sichtschutz. Zuerst goss der Gesandte Wasser über seine beiden Hände und wusch sie bis zu den Handgelenken. Danach goss er mit der rechten Hand etwas Wasser in die linke Hand und wusch damit sein Geschlechtsorgan. Anschließend schlug er seine Hand auf die Erde und rieb sie ab. Danach wusch er seine linke Hand, spülte den Mund gründlich, gab Wasser in die Nase, wusch sein Gesicht und wusch beide Hände bis zu den Ellenbogen. Danach goss er Wasser über seinen Kopf und über seinen gesamten Körper. Anschließend trat er ein wenig von seinem Standplatz zurück und wusch seine beiden Füße. Ich gab dem Gesandten ein Tuch, damit er sich das Wasser abtrocknen konnte. Er nahm es jedoch nicht an und ging fort, während er seine Hände schüttelte.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: In den beiden oben genannten Hadithen wird beschrieben, wie der Gesandte nach dem Verkehr mit seinen Ehefrauen durch die Ganzkörperwaschung die Reinheit von der Unreinheit erlangte. Auch das Eheleben des Gesandten ist für die Umma vorbildlich und nachzuahmen. Alle Einzelheiten des Ehelebens waren seinen ehrwürdigen Ehefrauen bekannt. In den beiden oben genannten Hadithen berichten die beiden ehrwürdigen Ehefrauen des Gesandten, die Mütter der Gläubigen, Hadhrat Aischa und Hadhrat Maymūna (Allah sei mit ihnen zufrieden), was sie hinsichtlich der vorgeschriebenen Ganzkörperwaschung mit eigenen Augen an der Praxis des Gesandten gesehen hatten. Die Gefährten praktizierten die Gebetswaschung so, wie sie den Gesandten dabei gesehen hatten, und die Ganzkörperwaschung so, wie sie deren Beschreibung von den Müttern der Gläubigen gehört hatten. In späterer Zeit teilten die Imame der Rechtsschulen die Bestimmungen über Gebets- und Ganzkörperwaschung entsprechend ihrer Bedeutung in Fard, Wādschib und Sunna ein.

Nach Imam Aʿẓam Hadhrat Abū Hanīfa gibt es bei der Ganzkörperwaschung drei Fard: (1) den Mund gründlich zu spülen, (2) Wasser in die Nase zu geben, (3) den gesamten Körper zu waschen. Wenn auch nur ein kleiner Teil des Körpers trocken bleibt, ist die Ganzkörperwaschung nicht gültig. Daher muss Wasser überall hingelangen, auch unter das Haar, in die Achselhöhlen und an alle anderen Stellen. Nach Ansicht des Imam sind außer diesen drei Fard die übrigen Handlungen der Ganzkörperwaschung Sunna und mustahabb. Nach Imam Mālik gibt es fünf Fard bei der Ganzkörperwaschung. Er zählt auch die Absicht und das gründliche Reiben und Waschen des gesamten Körpers zu den Fard. Nach Imam Schāfiʿī gibt es bei der Ganzkörperwaschung zwei Fard: (1) die Absicht, (2) den gesamten Körper zu waschen. Die übrigen Handlungen sind Sunna und mustahabb.

(۱۹)
وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ قُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنِّي امْرَأَةٌ أَشَدُّ صَفَرَ رَأْسِي أَفَأَنْقُضُهَ لِغُسْلِ الْجَنَابَةِ ۚ فَقَالَ لَا إِنَّمَا يَكْفِيْهِ أَنْ تَحْتِي عَلَى رَأْسِكَ ثَلَاثَ حَثِيَاتٍ ثُمَّ تُفِيضِيْنَ عَلَيْكِ الْمَاءَ فَتَطَهَّرِينَ (مسلم)

(19) „Umm Salama (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Ich fragte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚O Gesandter Allahs, ich flechte mein Kopfhaar zu festen Zöpfen. Muss ich sie für die verpflichtende Ganzkörperwaschung öffnen?‘ Er sagte: ‚Nein, du sollst drei Handvoll Wasser über deinen Kopf gießen und die rituelle Reinheit erlangen.‘“ (Muslim)

Erläuterung: Wenn das Wasser die Haarwurzeln erreicht, ist es für eine Frau nicht notwendig, ihre Zöpfe zu öffnen.

(۲۰)
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ إِنَّ امْرَأَةً مِّنَ الْأَنْصَارِ سَأَلَتْ النَّبِيَّ عَنْ غُسْلِهَا مِنَ الْمَحِيضِ فَأَمَرَهَا كَيْفَ تَغْتَسِلُ (بخاري – مسلم)

(20) „Von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) wird überliefert, dass sie sagte: Eine Frau aus dem Stamm der Ansar fragte den edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wie sie die Ganzkörperwaschung nach der Menstruation durchführen solle. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erklärte es ihr.“ (Das heißt: wie sie die Ganzkörperwaschung nach Erlangung der Reinheit von der Menstruation durchführen soll.)
(Buchari, Muslim).

Erläuterung: Wenn Frauen von der Menstruation oder vom Wochenbettbluten rein werden, ist die Ganzkörperwaschung für sie verpflichtend.

Die Sunnah-Ganzkörperwaschungen

(۲۱)
وَعَن عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا جَاءَ أَحَدُكُمْ الْجُمُعَةَ فَلْيَغْتَسِلْ (بخاري – مسلم)

(21) „Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet geht, soll er eine Ganzkörperwaschung vornehmen.‘“ (Buchari, Muslim).

(۲۲) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ غَسَلَ مَيْتًا فَلْيَغْتَسِلْ
(ابن ماجة)

(22) „Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei ihm) wird berichtet, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer einen Verstorbenen wäscht, der soll selbst die Ganzkörperwaschung vornehmen.“ (Ibn Madscha).

(۲۳)
وَعَنْ قَيْسِ بْنِ عَاصِمٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ أَسْلَمَ فَأَمَرَهُ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ يَفْتَسِلَ بِمَاءٍ وسيدر (ترمذی – ابوداؤد – نسائی)

(23) „Es wird von Qais ibn Asim (Allahs Wohlgefallen sei ihm) berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ihn, als er den Islam annahm, anwies, sich mit Wasser zu waschen, dem Jujube-Blätter beigemischt waren.“ (Tirmidhi, Abu Dawud, Nasa’i)

Erläuterung: Die Ganzkörperwaschung am Freitag, an den beiden Eid-Tagen, vor dem Anlegen des Ihram und am Tag von Arafat, also am 9. Dhul-Hiddscha, ist Sunna. Außerdem ist die Ganzkörperwaschung nach dem Waschen eines Verstorbenen und nach dem Schröpfen mustahabb. Nach der Annahme des Islams ist die Ganzkörperwaschung wajib, wenn die betreffende Person rituell unrein ist.

Beschreibung des Wudū

Allah, der Herr der Welten, hat die Verrichtung des Wudū vor dem Gebet angeordnet. So sagt Allah in Seinem heiligen Wort:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا قُمْتُمْ إِلَى الصَّلَاةِ فَاغْسِلُوا وُجُوْهَكُمْ وَأَيْدِيَكُمْ إِلَى الْمَرَافِقِ وَامْسَحُوا بِرُءُوسِكُمْ وَأَرْجُلَكُمْ إِلَى الْكَعْبَيْنِ (المائدة – ٦)

„Wenn ihr beabsichtigt zu beten, dann wascht eure Gesichter und eure Hände bis zu den Ellbogen. Und streicht über eure Köpfe und wascht eure Füße bis zu den Knöcheln.“ (Al-Māʾida – 6)

Im Hinblick auf den oben genannten Vers hat Hazrat Imam Abū Hanīfa vier Pflichten bei der Gebetswaschung genannt. Das heißt, Allah erwähnte bei der Beschreibung der Gebetswaschung vier Körperteile: das Waschen des Gesichts, der Hände und der Füße sowie das Streichen über den Kopf sind verpflichtend. Nach Imam Schāfiʿī und Imam Ahmad ibn Hanbal gibt es bei der Gebetswaschung jedoch sechs Pflichten. Diese beiden Imame zählten auch die Absicht zur Gebetswaschung zu deren Pflichten. Imam Schāfiʿī erklärte zudem das aufeinanderfolgende Waschen der Körperteile ohne Unterbrechung zur Pflicht. Nach Imam Abū Hanīfa ist die Pflicht erfüllt, wenn man über ein Viertel des Kopfes streicht. Nach Imam Mālik und Imam Ahmad ibn Hanbal muss man jedoch über den gesamten Kopf streichen. Nach Imam Schāfiʿī genügt es, über einen kleinen Teil des Kopfes zu streichen, damit die Pflicht erfüllt ist.

Die Gebetswaschung ist von drei Arten: (1) Fard (Pflicht), (2) Wādschib (notwendig), (3) Mustahabb (empfohlen).

1. Für das Gebet, die Niederwerfung bei der Rezitation und das Totengebet ist die Gebetswaschung Pflicht.
2. Für den Tawāf des Baytullāh Sharīf ist die Gebetswaschung Wādschib.
3. Eine Gebetswaschung vorzunehmen, obwohl man bereits im Zustand der Gebetswaschung ist, ist Mustahabb.

Der Vorzug der Gebetswaschung

(٢٤) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنَّ أُمَّتِي يُدْعَوْنَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ غُرَّا مُحَجَّلِيْنَ مِنْ آثَارِ الْوُضُوْءِ فَمَنِ اسْتَطَاعَ مِنْكُمْ أَنْ يُطِيلَ غُرَّتَهُ فَلْيَفْعَلْ (بخاري – مسلم)

(24) „Hazrat Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn meine Umma am Tag der Auferstehung gerufen wird, werden ihre Hände, Füße und ihr Gesicht durch die Wirkung der Gebetswaschung strahlend und leuchtend sein. Wer von euch dazu in der Lage ist, soll daher deren Leuchtkraft vermehren.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Das Gesicht sowie die Hände und Füße eines gläubigen Betenden werden am Tag der Auferstehung aufgrund des Vorzugs der Gebetswaschung strahlend und glänzend sein. Anhand dieses Zeichens wird der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) am Tag der Auferstehung seine Umma unter unzähligen Menschen erkennen und für sie Fürsprache einlegen können.

(٢٥) وَعَنْ عُثْمَانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ تَوَضَّأَ فَأَحْسَنَ الْوَضُوْءَ

خَرَجَتْ خَطَايَاهُ مِنْ جَسَدِهِ حَتَّى تَخْرُجَ مِنْ تَحْتِ أَظْفَارِهِ (بخاري – مسلم)

(25) „Hadhrat Uthman (r.a.) berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) gesagt hat: Wer die Gebetswaschung vollzieht und sie in vollkommener Weise verrichtet, dem fallen die Sünden (die kleinen Sünden) vom ganzen Körper ab, sogar unter seinen Fingernägeln.“ (Bukhari, Muslim)

(٢٦) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مِفْتَاجُ الْجَنَّةِ الصَّلَاةُ وَمِفْتَاحُ الصَّلاةِ الطُّهُورُ (أحمد)

(26) „Hadhrat Dschabir (r.a.) berichtet, dass der Prophet (s.a.w.) gesagt hat: Der Schlüssel zum Paradies ist das Gebet, und der Schlüssel zum Gebet ist die Reinheit.“ (Ahmad)

Erläuterung: Ohne Reinheit ist das Gebet nicht gültig. Daher ist für das Gebet die Gebetswaschung erforderlich; wenn der Körper unrein ist, ist die Ganzkörperwaschung unerlässlich. Zu den Pflichten des Gebets gehört auch die Reinheit des Körpers.

Die Vorschriften der Gebetswaschung

(۲۷)
وَعَنْ عُثْمَانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ تَوَضَّأَ فَأَفْرَغَ عَلَى يَدَيْهِ ثَلاثًا ثُمَّ تَمَضْمَضَ وَاسْتَنْتَرَ ثُمَّ غَسَلَ وَجْهَهُ ثَلَاثًا ثُمَّ يَدَهُ الْيُمْنَى إِلَى الْمِرْفَقِ ثَلَاثًا ثُمَّ غَسَلَ يَدَهُ الْيُسْرَى

إِلَى الْمِرْفَقِ ثَلَاثًا ثُمَّ مَسَحَ بِرَأْسِهِ ثُمَّ غَسَلَ رِجْلَهُ الْيُمْنَى ثَلاثًا ثُمَّ الْيُسْرَى ثَلاثًا ثُمَّ قَالَ: رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ تَوَضَّأَ نَحْوَ وُضُوئِي هَذَا ثُمَّ قَالَ مَنْ تَوَضَّأَ وَضُوئِي هَذَا ثُمَّ يُصَلِّي رَكْعَتَيْنِ لَا يُحَدِّثُ نَفْسَهُ فِيْهَا بِشَيْءٍ غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ (بخاري – مسلم)

(27) „Von Hazrat Uthman (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass er einmal, als er die Gebetswaschung vollzog, dreimal Wasser über seine Hände goss und sie wusch. Danach spülte er seinen Mund und führte Wasser in seine Nase. Danach wusch er sein Gesicht dreimal. Anschließend wusch er seinen rechten Arm dreimal bis zu den Ellenbogen und ebenso seinen linken Arm dreimal. Danach strich er über seinen Kopf. Anschließend wusch er seinen rechten Fuß dreimal und ebenso seinen linken Fuß dreimal. Danach sagte er: Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die Gebetswaschung ebenso vollziehen, wie ich sie vollzogen habe. Darauf sagte er: Wer die Gebetswaschung so vollzieht wie meine Gebetswaschung und anschließend zwei Rakʿa so betet, dass ihm kein anderer Gedanke als das Gedenken Allahs in den Sinn kommt, dem werden alle seine vergangenen (kleinen) Sünden vergeben.“ (Buchari, Muslim).

Erläuterung: Der oben erwähnte Hadith beweist, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die Körperteile der Gebetswaschung jeweils dreimal wusch. Daher ist das dreimalige Waschen nach Ansicht der Imame Sunna. Der überlieferte Hadith vermittelt ein vollständiges Bild davon, wie die Gebetswaschung zu vollziehen ist.

Die Gründe, aus denen die Gebetswaschung erforderlich wird

Die Gründe, aus denen die Gebetswaschung erforderlich wird, nennt man „Mūǧibāt al-Wuḍūʾ“. Die Gründe, durch die die Gebetswaschung ungültig wird, nennt man „Nawāqiḍ al-Wuḍūʾ“. In Wirklichkeit sind beide dasselbe. Denn genau der Grund, aus dem die Gebetswaschung erforderlich wird, macht sie auch ungültig.

(۲۸) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تُقْبَلُ صَلَاةٌ مَنْ أَحْدَثَ حَتَّى يَتَوَضَّأَ (بخاري – مسلم)

(28) „Hazrat Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das Gebet eines Menschen, dessen Gebetswaschung ungültig geworden ist, wird nicht angenommen, bis er die Gebetswaschung vollzieht.“ (Buchari, Muslim)

(۲۹) وَعَن عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تُقْبَلُ صَلَاةٌ بَغَيْرِ طَهُورٍ وَلَا صَدَقَةٌ مِنْ غَلُوْلٍ (مسلم)

(29) „Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das Gebet wird ohne rituelle Reinheit nicht angenommen, und die Spende eines Verräters wird nicht angenommen.“ (Muslim)

(۳۰)
وَعَنْ عَلِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كُنْتُ رُجُلًا مَّذَاءً فَكُنْتُ أَسْتَحِي أَنْ أَسْأَلَ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ

لِمَكَانِ ابْنَتِهِ فَأَمَرْتُ الْمِقْدَادَ فَسَأَلَهُ فَقَالَ يَغْسِلُ ذَكَرَهُ وَيَتَوَضَّأُ (بخاري – مسلم)

(30) „Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Bei mir trat sehr häufig ‚Madhy‘ aus. Da sich jedoch die Tochter des edlen Propheten (Fatima) in meinem Haus befand, schämte ich mich, den Gesandten diesbezüglich zu fragen. Deshalb bat ich al-Miqdad (möge Allah mit ihm zufrieden sein), ihn hierzu zu befragen. Als er den Gesandten fragte, sagte dieser: Eine solche Person soll zuerst ihr Geschlechtsorgan waschen und anschließend die Gebetswaschung vollziehen.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Die bei aufkommendem Verlangen außer dem Samen wässrig austretende Flüssigkeit wird Madhy genannt. Sie tritt nicht mit Druck aus. Dadurch wird die Gebetswaschung verpflichtend, nicht jedoch die Ganzkörperwaschung.

(۳۱) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا وَجَدَ أَحَدٌ فِي بَطْنِهِ شَيْئًا فَأَشْكَلَ عَلَيْهِ أَخْرَجَ مِنْهُ شَيْءٌ أَمْ لَا فَلَا يَخْرُجُنَّ مِنَ الْمَسْجِدِ حَتَّى يَسْمَعَ صَوْتًا أَوْ يَجِدَ رِيحًا (مسلم)

(31) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand von euch etwas in seinem Bauch verspürt und unsicher ist, ob etwas aus ihm herausgetreten ist, soll er die Moschee nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.“ (Muslim)

Erläuterung: Der bloße Zweifel, ob Luft aus dem Bauch entwichen ist, hebt die Gebetswaschung nicht auf. Erst wenn man sicher ist, dass die Luft durch den After ausgetreten ist, wird sie ungültig.

(۳۲) وَعَن عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنَّ الْوَضُوْءَ عَلَى مَنْ نَامَ مُضْطَجِعًا فَإِنَّهُ إِذَا اضْطَجَعَ اسْتَرْخَتْ مَفَاصِلُهُ
(ترمذي، ابوداؤد)

(32) „Hazrat Abdullah ibn Abbas (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer auf der Seite geschlafen hat, muss die Gebetswaschung erneuern. Denn beim Schlafen auf der Seite erschlaffen die Schließmuskeln des Körpers.“ (Tirmidhi, Abu Dawud)

Erläuterung: Wenn man auf der Seite schläft oder sich beim Schlafen auf etwas stützt und zurücklehnt, wird die Gebetswaschung ungültig. Denn beim Schlafen in der genannten Weise erschlaffen die Schließmuskeln des Körpers und der After, sodass dem Austreten von Luft aus dem Bauch kein Hindernis entgegensteht. Wenn man dagegen im Sitzen oder Stehen einschläft, fällt der Schlaf nicht tief aus, und es besteht keine Wahrscheinlichkeit, dass Luft austritt; daher wird die Gebetswaschung nicht ungültig.

Wird die Gebetswaschung ungültig, wenn man den Penis berührt?

(۳۳)
وَعَنْ بُسْرَةً بِنْتِ صَفْوَانَ بْنِ نَوْفَلٍ قَالَتْ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا مَسَّ أَحَدُكُمْ ذَكَرَهُ فَلْيَتَوَضَّا
(مالك ، أحمد ، أبو داود ، ترمذي، نسائي، ابن ماجة

(33) „Überliefert von Hazrat Busra bint Safwan ibn Nawfal: Sie berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand von euch seinen Penis berührt, muss er die Gebetswaschung erneuern.“ (Muslim, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasa’i, Ibn Maja)

Erläuterung: Aufgrund dieses Hadiths haben Imam Malik, asch-Schafi’i und Imam Ahmad ibn Hanbal gesagt, dass die Berührung des Penis die Gebetswaschung ungültig macht.

(٣٤) وَعَنْ طَلَقِ بْنِ عَلِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ سُئِلَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ مَسَ الرَّجُلِ ذَكَرَهُ بَعْدَ مَا يَتَوَضَّأُ قَالَ وَهَلْ هُوَ إِلَّا بَضْعَةٌ مِنْهُ
أبو داود، ترمذي، نسائي

(34) „Überliefert von Hazrat Talq ibn Ali (r.a.); er berichtet: Jemand fragte den Gesandten (s.a.w.), was geschehe, wenn eine Person nach der Gebetswaschung ihr eigenes Geschlechtsorgan berühre. Der Gesandte (s.a.w.) antwortete: ‚Es ist doch nur ein Teil des Körpers. Warum sollte die Gebetswaschung ungültig werden, wenn man es berührt?‘“ (Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai)

Erklärung: Imam Abu Hanifa sagte auf Grundlage des obigen Hadith, dass die Berührung des Geschlechtsorgans die Gebetswaschung nicht ungültig macht. Auch unter den Sahaba gibt es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen.

Wird die Gebetswaschung ungültig, wenn man eine Frau berührt?

(٣٥) وَعَن عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ كَانَ يَقُولُ قُبْلَةُ الرَّجُلِ امْرَأَتَهُ وَجَسَّهَا بِيَدِهِ مِنَ الْمُلَامَسَةِ وَمَنْ قَبَّلَ امْرَأَتَهُ أَوْ جَسَهَا بِيَدِهِ فَعَلَيْهِ الْوَضُوْءُ
(مالك ، شافعي)

(35) „Überliefert von Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.); er pflegte zu sagen: Das Küssen der eigenen Ehefrau oder das Berühren ihres Körpers mit der Hand wird als ‚Lams‘ bezeichnet. Daher muss jeder, der seine Ehefrau küsst oder berührt, unbedingt die Gebetswaschung vollziehen.“ (Malik, Schafii)

(٣٦) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُقَبِّلُ بَعْضَ أَزْوَاجِهِ ثُمَّ يُصَلِّي وَلَا يَتَوَضَّأُ (أبو داود ، ترمذي، نسائي، ابن ماجة)

(36) „Überliefert von Hazrat Aischa (r.a.); sie berichtet: Der edle Prophet (s.a.w.) küsste einige seiner Ehefrauen und verrichtete danach das Gebet, ohne die Gebetswaschung zu erneuern.“ (Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madscha)

Erklärung: Unter den Sahaba und Imamen besteht Uneinigkeit darüber, ob die Gebetswaschung ungültig wird, wenn man nach ihrer Verrichtung eine Frau berührt. Nach Imam Abu Hanifa (r.a.) wird die Gebetswaschung durch bloßes Berühren oder Küssen einer Frau nicht ungültig. Nach Imam Schafii und Imam Malik (r.a.) wird sie jedoch ungültig. Diese Meinungsverschiedenheit ist aufgrund der unterschiedlichen Auslegung eines Koranverses entstanden. Der Vers lautet:

أَوْ لَمَسْتُمُ النِّسَاءَ فَلَمْ تَجِدُوا مَاءً فَتَيَمَّمُوا صَعِيدًا طَيِّبًا
(النساء – ٤٣)

„Wenn ihr nach der Berührung einer Frau kein Wasser findet, dann vollzieht das Tayammum mit reiner Erde.“ (an-Nisāʾ 43)
Nach Imam Mālik und Imam asch-Schāfiʿī bedeutet die Berührung einer Frau hier, einen ihrer Körperteile zu berühren. Nach Imam Abū Hanīfa wird die Berührung einer Frau hier in bildlicher Bedeutung verwendet. Ihre eigentliche Bedeutung ist der Geschlechtsverkehr mit einer Frau.

(۳۷)
وَعَنْ عُمَرَ بْنِ عَبْدُ الْعَزِيزِ عَنْ تَمِيمِ الدَّارِي قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْوَضُوْءُ مِنْ كُلِّ دَمٍ سَائِلٍ (دار قطني)

(37) „Hazrat Umar ibn Abd al-Aziz Tamimdari überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) gesagt hat: Wegen jedes fließenden Blutes muss man die Gebetswaschung (Wudu) erneuern.“ (ad-Dāraqutnī)

Erklärung: Wenn Blut aus dem Körper austritt und fließt, wird die Gebetswaschung ungültig. Dies ist die Auffassung von Imam Abū Hanīfa. Der oben erwähnte Hadith ist sein Beleg. Nach Imam asch-Schāfiʿī und anderen Imamen hingegen wird die Gebetswaschung durch fließendes Blut nicht ungültig. Sie hegen Zweifel an der Zuverlässigkeit des oben erwähnten Hadiths.

(۳۸) وَعَنْ أَبِي مُوسَى رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ بَيْنَمَا رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُصَلِّي بِالنَّاسِ إِذْ دَخَلَ رَجُلٌ فَتَرَدَّى فِي حُفْرَةٍ كَانَتْ فِي الْمَسْجِدِ وَكَانَ فِي بَصَرِهِ ضَرَرٌ فَضَحِكَ كَثِيرٌ مِّنَ الْقَوْمِ وَهُمْ فِي الصَّلَاةِ فَأَمَرَ رَسُوْلُ اللَّهِ مَنْ ضَحِكَ أَنْ يُعِيدَ الْوَضُوءَ (طبراني)

(38) „Hazrat Abū Mūsā (r.a.) berichtet: Eines Tages verrichtete der Gesandte (s.a.w.) mit den Menschen das Gebet. In diesem Augenblick trat ein Mann ein und fiel in eine Vertiefung in der Moschee, weil er eine Sehbehinderung hatte. Daraufhin lachten die meisten Betenden laut. Anschließend befahl der Prophet (s.a.w.) denjenigen, die während des Gebets gelacht hatten, die Gebetswaschung zu erneuern.“ (at-Tirmidhī)

Erklärung: Nach Imam Abū Hanīfa wird die Gebetswaschung ungültig, wenn jemand während des Gebets laut lacht und der neben ihm stehende Betende das Geräusch hören kann. Nach den anderen Imamen wird sie jedoch nicht ungültig. Imam Abū Hanīfa hat den oben erwähnten Hadith als Beleg herangezogen.

Die Bedeutung des Miswāk

(۳۹) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَوْلَا أَنْ أَشُقَّ عَلَى أُمَّتِي لَأَمَرْتُهُمْ بِتَاخِيْرِ الْعِشَاءِ وَبِالسَّوَاكِ عِنْدَ كُلِّ صَلَاةٍ (متفق عليه)

(39) „Von Hazrat Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn ich nicht beabsichtigen würde, meiner Umma übermäßige Erschwernis aufzuerlegen, würde ich ihnen befehlen, das Nachtgebet zu verzögern und bei jedem Gebet den Miswāk zu benutzen.“ (Buchārī, Muslim)

Erklärung: Die Verwendung des Miswāk bei der Gebetswaschung vor jedem Gebet ist Sunna. Zu anderen Zeiten ist die Verwendung des Miswāk mustahabb. Um die Reinheit des Mundes zu bewahren und Krankheiten der Zähne und des Magens vorzubeugen, ist es unerlässlich, die Zähne, den Zahnfleischrand, die Zunge und den Hals sauber zu halten. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat der Verwendung des Miswāk außerordentliche Bedeutung beigemessen. Am besten ist ein Miswāk aus dem Zweig eines bitteren Baumes. Der Miswāk sollte etwa so dick wie der Zeigefinger und eine Handspanne lang sein. Gegen die Verwendung einer Bürste aus reinen Borsten oder Nylon sowie von Zahnpasta oder Zahnpulver aus reinen Stoffen ist ebenfalls nichts einzuwenden.

(٤٠) وَعَنْ شَرِيحٍ بْنِ هَانِي رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ سَأَلْتُ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا بِأَيِّ شَيْءٍ كَانَ يَبْدَأُ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا دَخَلَ بَيْتَهُ قَالَتْ بِالسَّوَاكِ (مسلم)

(40) „Von Hazrat Schurai ibn Hāni (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Ich fragte Hazrat ʿĀ’ischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein): Welche Handlung verrichtete der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu Hause als Erstes, wenn er eintrat? Hazrat ʿĀ’ischa antwortete: Als Erstes benutzte er den Miswāk.“ (Muslim)

(٤١) وَعَنْ حُذَيْفَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا قَامَ لِلتَّهَجُدِ مِنَ اللَّيْلِ يَشْوصُ فاه بالسواك (متفق عليه)

(41) „Hazrat Hudhaifa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Wann immer der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nachts zum Tahadschud-Gebet aufstand, reinigte er sich zuerst mit dem Miswāk den Mund.“ (Buchārī, Muslim)

Welche Handlungen im Zustand ritueller Unreinheit erlaubt sind

(٤٢) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ ذَكَرَ عُمَرَ بْنُ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ لِرَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهُ تُصِيبُهُ الْجَنَابَةُ مِنَ اللَّيْلِ فَقَالَ لَهُ رَسُوْلُ اللَّهُ تَوَضَّأْ وَأَغْسِلْ ذَكَرَكَ ثُمَّ نَمْ (بخاري – مسلم)

(42) „Von Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Sein Vater Umar ibn al-Khattab fragte den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Was soll man tun, wenn man nachts in den Zustand ritueller Unreinheit gerät? Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Vollziehe die Gebetswaschung, wasche dein Geschlechtsorgan und schlafe danach.‘“ (Buchari, Muslim)

(٤٣) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ النَّبِيُّ صلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا كَانَ جُنُبًا فَأَرَادَ أَنْ يَأْكُلَ أَوْ يَنَامَ تَوَضَّأَ وَضُوْءَهُ لِلصَّلاةِ (بخاري – مسلم)

(43) „Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Wenn der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) im Zustand ritueller Unreinheit essen oder schlafen wollte, vollzog er die Gebetswaschung ebenso wie für das Gebet.“ (Buchari, Muslim)

(٤٤) وَعَنْ أَبِي سَعِيدِ الْخُدْرِي رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أَتَى أَحَدُكُمْ أَهْلَهُ ثُمَّ أَرَادَ أَنْ يَعُودَ فَلْيَتَوَضَّأْ بَيْنَهُمَا (مسلم)

(44) „Von Hadhrat Abu Said al-Chudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand von euch mit seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr hatte und danach erneut Geschlechtsverkehr haben möchte, soll er zwischen den beiden Geschlechtsakten die Gebetswaschung vollziehen.“ (Muslim)

Erläuterung: Aus dem oben genannten Hadith geht hervor, dass weder Essen und Trinken noch Schlafen im Zustand ritueller Unreinheit verboten sind. Empfohlen ist jedoch, das Geschlechtsorgan zu waschen und die Gebetswaschung zu vollziehen. Es ist sogar erlaubt, im Zustand ritueller Unreinheit mehrmals Geschlechtsverkehr zu haben und mehrere Ehefrauen aufzusuchen. Besser ist es jedoch, dazwischen das Geschlechtsorgan zu waschen und die Gebetswaschung zu vollziehen. (Muslim)

(٤٥) وَعَنِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تَقْرَأُ الْحَائِضُ وَلَا الْجُنُبُ شَيْئًا مِّنَ الْقُرْآنِ (ترمذي)

(45) „Hazrat Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Niemand soll während der Menstruation oder im Zustand ritueller Unreinheit den Koran rezitieren.“ (Tirmidhi)

Erläuterung: Nach Imam Abu Hanifa und asch-Schafi’i ist die Koranrezitation für eine menstruierende Frau und für jemanden, dem die Ganzkörperwaschung vorgeschrieben ist, in diesem Zustand verboten. Nach Ansicht mancher Gelehrter ist sie jedoch erlaubt, sofern kein vollständiger Vers rezitiert wird.

(٤٦) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ قَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَجَهُوْا هَذِهِ الْبُيُوتَ عَنِ الْمَسْجِدِ فَإِنِّي لَا أُحِلُّ الْمَسْجِدَ لِحَائِضِ وَلَا جُنُب (أبو داود)

(46) „Hazrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Wendet die Türen eurer Häuser von der Moschee ab, denn ich erachte die Moschee weder für eine menstruierende Frau noch für eine rituell unreine Person als erlaubt oder zulässig.“ (Abu Dawud)

Erläuterung: Aus dem obigen Hadith ist ersichtlich, dass die Türen der Häuser einiger Gefährten zur Prophetenmoschee hin ausgerichtet waren. Nach Imam Abu Hanifa darf eine rituell unreine Person die Moschee unter keinen Umständen betreten. Nach Imam Malik und asch-Schafi’i ist dies jedoch zum Durchqueren eines Weges zulässig.

Einzelheiten zu Menstruation und Wochenbettblutung

وَيَسْأَلُونَكَ عَنِ الْمَحِيضِ قُلْ هُوَ أَذًى فَاعْتَزِلُوا النِّسَاءَ فِي الْمَحِيضِ وَلَا تَقْرَبُوهُنَّ حَتَّى يَطْهُرْنَ (البقرة : ۲۲۲)

Bedeutung: (O Prophet,) „Sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist eine Unreinheit. Haltet euch daher während der Menstruation von den Frauen fern und nähert euch ihnen nicht, bis sie rein sind.“ (Das heißt: keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen haben.) (Sure al-Baqara – 222)

Die monatliche Blutung aus der Gebärmutter geschlechtsreifer Frauen wird Menstruation (Hayd) genannt. Ihre Mindestdauer beträgt drei Tage und drei Nächte, ihre Höchstdauer zehn Tage und zehn Nächte. Die Blutung nach der Geburt eines Kindes wird Wochenbettblutung (Nifas) genannt. Für die Mindestdauer des Nifas gibt es keine bestimmte Frist; die Frau kann bereits nach kurzer Zeit wieder rein sein. Die Höchstdauer beträgt vierzig Tage. Während der Menstruation und des Nifas sind Fasten und Gebet untersagt. Das Gebet muss jedoch nicht nachgeholt werden, das Fasten hingegen schon. Geschlechtsverkehr ist während der Menstruation und des Nifas verboten. Zusammen zu leben, gemeinsam zu essen und zu trinken oder im selben Bett zu schlafen ist jedoch nicht verboten.

(٤٧) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كُنْتُ أَغْتَسِلُ أَنَا وَالنَّبِيُّ مِنْ إِنَاءٍ وَاحِدٍ كِلانَا جُنُبٌ وَكَانَ يَأْمُرُنِي فَاتَّزِرُ فَيُبَاشِرُونِ وَأَنَا حَائِضِ وَكَانَ يُخْرِجُ رَأْسَهُ إِلَيَّ وَهُوَ مُعْتَكِفٌ فَأَغْسِلُهُ وَأَنَا حَائِضِ (بخاري – مسلم)

(47) „Von Hazrat Aischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) wird berichtet, dass sie sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und ich pflegten, während wir beide im Zustand ritueller Unreinheit waren, aus demselben Gefäß die Ganzkörperwaschung zu vollziehen. Wenn ich menstruierte, befahl er mir, einen festen Tahband (ein Tuch über dem Schambereich) umzubinden, und der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) legte sich eng an mich und schlief mit mir zusammen.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Aus dem oben angeführten, von Buchari und Muslim überlieferten Hadith wird deutlich, dass es das I’tikaf nicht ungültig macht, mit der menstruierenden Ehefrau zusammen zu schlafen, sie zu berühren oder während des I’tikaf einen Körperteil aus der Moschee hinauszustrecken und sich von der menstruierenden Ehefrau bedienen zu lassen.

(٤٨) وَعَنْ زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ أَنَّ رَجُلًا سَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ فَقَالَ مَا يَحِلُّ لِي مِنْ امْرَأَتِي وَهِيَ حَائِضٌ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهُ لِتَشَدَّ عَلَيْهَا إِزَارَهَا ثُمَّ شَانَكَ بِأَعْلَاهَا
(مؤطأ إمام مالك)

(48) Von Zaid ibn Aslam wird berichtet: Eines Tages fragte ein Mann den ehrwürdigen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Welche Handlungen sind mir gegenüber meiner Frau erlaubt, wenn sie menstruiert?“ Der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Binde ihr ein Tuch über dem Schambereich um. Danach ist es dir erlaubt, über dem Tuch (dein Verlangen) zu befriedigen.“ (Muwatta von Ibn Malik)

(٤٩) وَعَنْ نَافِعٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ عُبَيْدَ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَرْسَلَ إِلَى عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا زَوْجُ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَسْأَلُهَا هَلْ يُبَاشِرُ الرَّجُلُ امْرَأَتَهُ وَهِيَ حَائِضِ فَقَالَتْ لِتَشُدَّ إِزَارَهَا إِلَى أَسْفَلِهَا ثُمَّ يُبَاشِرُهَا إِنْ شَاءَ (مؤطا إمام مالك)

(49) „Überliefert von Hazrat Nafiʿ (r.a.): Eines Tages schickte Ubaidullah ibn Abdullah ibn Umar (r.a.) einen Mann zu Hazrat Aischa (r.a.), um sie zu fragen, ob ein Mann während der Menstruation mit seiner Ehefrau Mubāšarat praktizieren dürfe. Hazrat Aischa sagte: Die Frau soll sich unterhalb der Taille ein festes Tuch umbinden. Danach soll der Mann mit ihr Mubāšarat praktizieren. (Muwatta Imam Malik)

Erklärung: Aus dem oben genannten Hadith wird ersichtlich, dass ein Mann, wenn er sich während der Menstruation nicht beherrschen kann, seine Schamteile mit einem Tuch sorgfältig bedecken und sein Verlangen durch Mubāšarat mit seiner Ehefrau stillen soll.

Das Überstreichen der Socken

(٥٠) وَعَنْ شُرَيْحٍ بْنِ هَانِي قَالَ سَأَلْتُ عَلِيَّ بْنِ أَبِي طالِبٌ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنِ الْمَسْحِ عَلَى الْخُفْيْنِ فَقَالَ جَعَلَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ وَلَيَالِيَهِنَّ لِلْمُسَافِرِ وَيَوْمًا وَلَيْلَةٌ لِلْمُقِيمِ (مسلم)

(50) „Hazrat Suraiya ibn Hani sagt: Ich fragte Hazrat Ali ibn Abu Talib (r.a.) nach dem Überstreichen der Socken. (Wie viele Tage darf man dies tun?) Er antwortete: Der Gesandte (s.a.w.s.) hat für den Reisenden drei Tage und drei Nächte und für den Ansässigen einen Tag und eine Nacht festgelegt.“ (Das bedeutet: Ein Reisender darf während seiner Reise drei Tage und drei Nächte lang die Socken überstreichen, und ein Ansässiger darf sie einen Tag und eine Nacht lang überstreichen.) (Muslim)

Erklärung: Über das Überstreichen der Socken sind von ungefähr achtzig Gefährten Hadithe überliefert worden. Daher gibt es keine Möglichkeit, dies zu leugnen. Ein Reisender darf die Socken ununterbrochen drei Tage und drei Nächte (72 Stunden) lang überstreichen, ein Ansässiger einen Tag und eine Nacht (24 Stunden). Voraussetzung ist jedoch, dass er nach der ersten Gebetswaschung seine Füße wäscht und anschließend die Socken anzieht. Das heißt: Nachdem er eine vollständige Gebetswaschung vollzogen und die Socken angezogen hat, darf er bei der nächsten Gebetswaschung die Socken anbehalten und über sie streichen, ohne sie auszuziehen.

(٥١) وَعَنْ هِشَامِ بْنِ عُرْوَةَ أَنَّهُ رَأَى أَبَاهُ يَمْسَحُ عَلَى الْخُفْيْنِ وَكَانَ لَا يَزِيدُ إِذَا مَسَحَ عَلَى الْخُفْيْنِ عَلَى أَنْ يَمْسَحَ ظُهُورَهُمَا وَلَا يَمْسَحُ بُطُونَهُمَا (مؤطا إمام مالك)

(51) „Überliefert von Hazrat Hischam ibn Urwa: Er sah seinen Vater, wie dieser beim Überstreichen der Socken nur über deren Oberseite strich, nicht über die Unterseite.“ (Muwatta Imam Malik)

Erläuterung: Die Vorgehensweise beim Streichen über die Socken besteht darin, die Finger der Hand gespreizt auf die Spitzen der Zehen zu setzen und sie nach oben bis zum Ansatz der Ferse zu ziehen. Zuerst streicht man über den rechten Fuß, danach über den linken Fuß. Nach Ansicht von Imam Abu Hanifa ist das Streichen nur über Ledersocken zulässig; die übrigen Imame halten es jedoch auch für zulässig, über Stoff- beziehungsweise Wollsocken zu streichen.

Die Beschreibung des Tayammum

وَإِنْ كُنْتُمْ مَرْضَى أَوْ عَلَى سَفَرٍ أَوْ جَاءَ أَحَدٌ مِّنْكُمْ مِنَ الْغَائِطِ أَوْ لَاَمَسْتُمُ النِّسَاءَ فَلَمْ تَجِدُوا مَاءً فَتَيَمَّمُوا صَعِيدًا طَيِّبًا فَأَمْسَحُوا بِوُجُوهِكُمْ وَأَيْدِيَكُمْ
(النساء : ٤٣)

„Wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt und kein Wasser findet, dann richtet ihr euch auf reine Erde aus. Damit streicht ihr über eure Gesichter und eure Hände.“ (Sure an-Nisāʾ 4:43)

(٥٢) وَعَنْ حُذَيْفَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فُضَلْنَا عَلَى النَّاسِ بِثَلَاثِ جُعِلَتْ

صَفُوفَنَا كَصُفُوفِ الْمَلَائِكَةِ وَجُعِلَتْ لَنَا الْأَرْضُ كَلُّهَا مَسْجِدًا وَجُعِلَتْ تُرْبَتُهَا لَنَا طَهُورًا إِذَا لَمْ نَجِدِ الْمَاءَ (مسلم)

(52) „Hazrat Hudhaifa (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Uns wurden gegenüber der gesamten Menschheit drei Vorzüge verliehen. Unsere Aufstellung in Reihen im Gebet wurde der Aufstellung der Engel in Reihen gleichgemacht. Die gesamte Erdoberfläche wurde für uns einer Moschee gleichgemacht. Und wenn kein Wasser zu finden ist, wird die Erde für uns zum Mittel der Reinigung.“ (Muslim)

Erläuterung: Das Gebet oder die gottesdienstlichen Handlungen der Anhänger früherer Propheten wurden nicht in Reihen verrichtet. Die formellen gottesdienstlichen Handlungen, insbesondere das Gebet, durften bei den Anhängern anderer Propheten nur in der Moschee und nirgendwo sonst verrichtet werden. Für ihre rituelle Reinigung war Wasser unerlässlich. Der Gesandte (s.a.w.) sagte, dass Allah uns dadurch geehrt hat, dass Er gegenüber seiner Gemeinschaft Großzügigkeit gezeigt hat. (1) Wir müssen unser Gebet in Reihen stehend, gleich den Engeln, verrichten. (2) Für die Verrichtung des Gebets wurde eine Moschee bei uns nicht zur Voraussetzung gemacht; vielmehr ist für uns jede Erde auf der Oberfläche der Welt, auf der wir beten, eine Moschee. (3) Wenn zur rituellen Reinigung kein Wasser vorhanden ist oder wir nicht in der Lage sind, Wasser zu benutzen, wurde die Erde für uns zum Mittel der Reinigung erklärt. Das bedeutet, dass Allah uns durch den Tayammum die Möglichkeit gegeben hat, rein zu werden – eine Möglichkeit, die den früheren Gemeinschaften nicht gegeben war.

Huzur (s.a.w.) sagte: Durch die drei oben genannten besonderen Eigenschaften wurde meine Umma geehrt.

(٥٣) وَعَنْ عِمْرَانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كُنَّا فِي سَفَرٍ مَعَ النَّبِيُّ فَصَلَّى بِالنَّاسِ فَلَمَّا انْفَتَلَ مِنْ صَلَاتِهِ إِذَا هُوَ بِرَجُلٍ مُّعْتَزِلٍ لَّمْ يُصَلِّ مَعَ الْقَوْمِ فَقَالَ مَا مَنَعَكَ يَا فُلَانُ أَنْ تُصَلِّي مَعَ الْقَوْمِ قَالَ أَصَابَتْنِي جَنَابَةٌ وَلَا مَاءً قَالَ عَلَيْكَ بِالصَّعِيدِ فَإِنَّهُ يَكْفِيكَ (بخاري، مسلم)

(53) „Hazrat Imran (r.a.) berichtet: Wir befanden uns auf einer Reise mit Huzur (s.a.w.). Er verrichtete mit den Menschen das Gebet. Als Huzur (s.a.w.) anschließend das Gebet beendet hatte, sah er einen Mann abseits allein sitzen, der nicht gemeinsam mit den anderen gebetet hatte. Huzur (s.a.w.) sagte: ‚Warum hast du nicht gemeinsam mit den Menschen das Gebet verrichtet?‘ Er sagte: ‚Ich bin rituell unrein geworden, konnte aber kein Wasser finden.‘ Huzur (s.a.w.) sagte: ‚Du hättest Erde verwenden sollen; das genügt dir.‘“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Der oben angeführte Hadith beweist, dass man durch Tayammum sowohl die Gebetswaschung als auch die Ganzkörperwaschung verrichten kann. Nach der Auffassung von Imam Abu Hanifa muss man jedoch für die Gebetswaschung einmal Tayammum und für die Ganzkörperwaschung ein weiteres Mal Tayammum verrichten.

Die Vorgehensweise beim Tayammum

(٥٤) وَعَنْ نَافِعٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ أَقْبَلَ هُوَ وَعَبْدُ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ مِنَ الْجُرُفِ حَتَّى إِذَا كَانَا فِي

الْمِرْبَدِ نَزَلَ عَبْدُ اللَّهِ فَتَيَمَّمَ صَعِيدًا طَيِّبًا فَمَسَحَ
بِوَجْهِهِ وَيَدَيْهِ إِلَى الْمِرْفَقَيْنِ ثُمَّ صَلِّيَ
(مؤطا إمام مالك)

(54) „Hazrat Nafi (r.a.) berichtet: Eines Tages kamen er und Abdullah ibn Umar von einem Ort namens Juruf. Als sie den Ort Mirbad erreichten, stieg Abdullah ibn Umar dort ab und vollzog Tayammum mit reiner Erde. Er strich über sein Gesicht und über beide Hände bis zu den Ellbogen. Danach verrichtete er das Gebet.“ (Muwatta von Imam Malik)

Erläuterung: In diesem Hadith werden die Regeln des Tayammum beschrieben. Die Regeln des Tayammum sind folgende: Zuerst fasst man die Absicht, danach legt man beide Hände auf reine Erde, hebt sie wieder an und streicht sich beim ersten Mal mit beiden Händen über das Gesicht. Danach legt man die Hände ein zweites Mal auf die Erde, hebt sie wieder an und streicht mit beiden Händen bis zu den Ellenbogen. Nach Ansicht von Imam Abu Hanifa ist Tayammum auch mit Erde und allen erdartigen Gegenständen wie Stein, Sand, Kalkstein und Ähnlichem gültig. Nach Ansicht von Imam Schafi‘i ist Tayammum jedoch nur mit Erde und mit nichts anderem gültig.

بَابُ الْمُسْتَحَاضَةِ

Beschreibung der an Istihada erkrankten Frau

Wenn die Blutung einer Frau gewöhnlich weniger als drei Tage und drei Nächte oder mehr als zehn Tage und zehn Nächte dauert, wird sie Istihada genannt. Ebenso wird eine Blutung nach der Geburt, die länger als 40 Tage anhält, Istihada genannt.

Dies ist weder Menstruation noch Wochenbettblutung. Es handelt sich um eine Krankheit. Eine Frau, die an dieser Krankheit leidet, muss unbedingt fasten und beten. Sie muss jedoch für jedes Gebet eine neue Gebetswaschung vollziehen.

(٥٥) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ جَاءَتْ فَاطِمَةُ بنْتِ أَبِي حُبَيْشَ إِلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَتْ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنِّي امْرَأَةُ اسْتَحَاضُ فَلَا أَطْهَرُ أَفَادَعُ الصَّلاةَ فَقَالَ لَا إِنَّمَا ذَالِكَ عِرْقٌ وَلَيْسَ بِحَيْضِ فَإِذَا أَقْبَلَتْ حَيْضَتُكِ فَدُعِيَ الصَّلَاةَ وَإِذَا أَدْبَرَتْ فَاغْسِلِي عَنْكِ الدَّمَ ثُمَّ صَلِّي (بخاري – مسلم)

(55) Überliefert von Hazrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein). Sie sagte: Fatima bint Abu Hubais kam zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und sagte: „O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ständig an Istihada leidet. Ich werde niemals rein. Soll ich unter diesen Umständen das Gebet unterlassen?“ Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Nein, dies ist das Blut einer Vene und keine Menstruation. Wenn du deine Menstruation bekommst, dann unterlasse das Gebet. Wenn die Dauer deiner Menstruation vorüber ist, wasche das Blut ab (vollziehe die Ganzkörperwaschung) und verrichte danach das Gebet.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Eine kranke Frau ist eine Frau, bei der auch außerhalb der Menstruation und der Wochenbettblutung Blut austritt. Die schariatische Anweisung für sie lautet: Sobald die festgelegte Dauer ihrer Menstruation überschritten ist, muss sie die Ganzkörperwaschung vollziehen. Danach muss sie das Fasten und Gebet ordnungsgemäß verrichten. Sie muss jedoch vor jedem Gebet das Blut abwaschen und die Gebetswaschung vollziehen. Im Fall der Wochenbettblutung soll sie nach Ablauf von vierzig Tagen das Fasten und Gebet ordnungsgemäß verrichten und mit ihrem Ehemann Geschlechtsverkehr haben.

Kapitel 2: Das Gebet

بَابُ الْآذَانِ

Abschnitt über den Adhan

Die wörtliche Bedeutung des Adhan ist, eine Nachricht zu übermitteln und zum Aufbruch beziehungsweise zu etwas aufzurufen. Im Sinne der Scharia bezeichnet Adhan den lauten Aufruf der Betenden mit einem besonderen Klang, damit sie sich zum gemeinschaftlichen Verrichten des Gebets versammeln.

In Mekka war es nicht üblich, den Adhan auszurufen, da die Muslime dort aus Furcht vor den Ungläubigen ihre Gebete häufig heimlich verrichteten. Nach der Hidschra wurde in Medina eine Moschee errichtet. Als die Muslime begannen, das Gebet öffentlich in der Gemeinschaft zu verrichten, wurde durch den Adhan der Aufruf der Betenden zur Moschee eingerichtet.

Beschreibung des Adhan

(٥٦) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ ذَكَرُوا النَّارَ والنَّاقُوسَ فَذَكَرُوا الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى فَأُمِرَ بِلاَلٌ أَنْ يَشْفَعَ الْآذَانَ وَأَنْ يُؤْتِرَ الْإِقَامَةَ قَالَ إِسْمَاعِيلُ فَذَكَرْتُهُ لأَيُّوبَ فَقَالَ إِلَّا الْإِقَامَةَ (بخاري – مسلم)

(56) „Hazrat Anas (r.a.) berichtet: Die Gefährten schlugen dem Gesandten Allahs (s.a.w.s.) vor, zum Aufruf zum Gebet Feuer oder ein Horn zu verwenden. Daraufhin bezeichneten einige Gefährten dies als Brauch der Juden und Christen. Anschließend wurde Hazrat Bilal (r.a.) angewiesen, den Adhan jeweils zweimal und die Iqama jeweils einmal auszurufen. Der Überlieferer Ismail sagt: Ich fragte Ayyub nach dem einmaligen Ausrufen der Iqama. Er sagte: Ja, außer bei ‚Qad qamatis-salah‘.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Dieser Hadith ist eine Zusammenfassung eines langen Hadiths, der von Hazrat ʿAbdullah ibn ʿUmar über den Adhān überliefert wurde. „Paarweise“ bedeutet, ein Wort zweimal zu sprechen, und „ungerade“ bedeutet, es einmal zu sprechen. Aufgrund dieses Hadiths weisen die Imame an, den Adhān paarweise und die Iqāma ungerade zu sprechen. Bei der Iqāma muss jedoch „Qad qāmat as-salāt“ paarweise, also zweimal, gesprochen werden.

(٥٧) وَعَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَدْ أَرَادَ أَنْ يَتَّخِذَ خَشَبَتَيْنِ يُضْرَبُ بِهِمَا لِيَجْتَمِعَ النَّاسُ لِلصَّلَاةِ فَأَرِيَ عَبْدُ اللَّهِ بْنَ زَيرِ الْأَنْصَارِي خَشَبَتَيْنِ فِي النَّوْمِ فَقَالَ إِنَّ هَاتَيْنِ لَنَحْرٌ مِمَّا يُرِيدُ رَسُولُ اللَّهِ فَقِيلَ أَلَا تُؤَذِّنُوْنَ لِلصَّلَاةِ؟ فَأَتَى رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حينَ اسْتَيْقَظَ فَذَكَرَ لَهُ ذَالِكَ فَأَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِالْآذَانِ (مؤطا إمام مالك)

(57) „Von Hazrat Yaḥyā ibn Saʿīd wird überliefert, dass er sagte: Der edle Gesandte hatte beabsichtigt, zwei Holzstücke anfertigen zu lassen, mit denen ein Geräusch erzeugt werden sollte, damit die Menschen sich zum Gebet versammeln konnten. Daraufhin wurden ʿAbdullah ibn Zayd al-Anṣārī im Traum zwei ebensolche Holzstücke gezeigt, und es wurde gesagt: Gerade wegen solcher zwei Holzstücke hatte der Gesandte eine Absicht gefasst. Warum also ruft ihr nicht zum Gebet? Nachdem ʿAbdullah aufgewacht war, ging er sofort zum Gesandten und berichtete ihm von seinem Traum. Daraufhin befahl der Gesandte, zum Gebet den Adhān zu rufen.“ (Muwaṭṭaʾ von Imam Mālik)

Erläuterung: Als der Gesandte sich mit den Gefährten darüber beriet, wie die Menschen zum Gebet gerufen und versammelt werden sollten, machte jeder einen anderen Vorschlag. Einer sagte, man solle durch das Schlagen einer großen Trommel rufen, ein anderer schlug vor, ein Feuer anzuzünden. Einige Gefährten sagten, das Schlagen einer großen Trommel und einer Glocke sei die Sitte der Christen. Das Anzünden eines Feuers oder das Blasen eines Horns sei hingegen die Sitte der Juden und Feueranbeter; nichts davon sei richtig. Daraufhin beschloss der Gesandte, zwei Holzstücke so anfertigen zu lassen, dass er eines gegen das andere schlagen und durch den entstehenden Klang die Menschen rufen konnte. Genau zu dieser Zeit hörten ʿAbdullah ibn Zayd al-Anṣārī, ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb und andere Gefährten nachts im Schlaf die Worte des Adhān und trugen sie dem Gesandten vor. Daraufhin beschloss der Gesandte, den Adhān einzuführen. Nach Imam al-Ghazālī hatten zehn Gefährten des Gesandten denselben Traum über den Adhān gesehen. Nach Ansicht einiger betrug die Zahl der Gefährten, die diesen Traum sahen, vierzehn. Einer Überlieferung zufolge hörte der Gesandte während der Miʿrāj einen ähnlichen Ruf zum Adhān aus dem Mund eines Engels am Sidrat al-Muntahā.

Obwohl der Gesandte aufgrund des Traums der Gefährten durch eigenständige Überlegung den Adhān beschlossen hatte, wurde seine Bestätigung später durch die Offenbarung erteilt. Der Adhān ist zwar eine Sunna, zugleich aber ein Symbol des Islams. Die Fuqahāʾ haben gegen diejenigen, die den Adhān gemeinschaftlich unterlassen, das Gebot des Dschihād erlassen.

(٥٨) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ الْمُسْلِمُونَ حِيْنَ قَدِمَ الْمَدِينَةَ يَجْتَمِعُونَ فَيَتَحَيَّنُونَ للصَّلَاةِ وَلَيْسَ يُنَادِي بِهَا أَحَدٌ فَتَكَلِّمُوا يَوْمًا فِي ذَلِكَ فَقَالَ بَعْضُهُمْ اتَّخَذُوا مِثْلَ نَاقُوْسِ النَّصَارَى وَقَالَ بَعْضُهُمْ قَرْنًا مِثْلَ قَرْنِ الْيَهُودِ فَقَالَ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَوَلَا تَبْعَثُوْنَ رَجُلًا يُنَادِي بِالصَّلَاةِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَا بِلالُ قُمْ فَنَادِ بِالصَّلَاةِ
(بخاري – مسلم)

(58) „Hazrat ʿAbdullah ibn ʿUmar sagte: Als die Muslime nach Medina kamen, versammelten sie sich nach eigener Einschätzung zum Gebet. Niemand rief die anderen. Eines Tages begann man darüber zu beraten. Einer sagte, man solle wie die Christen eine Glocke anschaffen. Ein anderer sagte, man solle wie die Juden ein Horn anschaffen. Da sagte Hazrat ʿUmar: Könnt ihr nicht einen Mann schicken, der die Menschen zum Gebet ruft? Daraufhin sagte der Gesandte zu Bilāl: O Bilāl, steh auf und rufe zum Gebet.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: In Mekka wurde ohne Adhān gebetet. Als die Muslime anschließend nach Medina kamen, versammelten sich die Menschen anfangs ebenfalls nach eigener Einschätzung zum Gebet in der Moschee. Da die Zahl der Betenden allmählich zunahm, führte dies zu Schwierigkeiten. Deshalb setzten sich alle eines Tages zusammen, um zu beraten, was in dieser Angelegenheit zu tun sei. Einer sagte, man solle die Menschen wie die Christen durch das Läuten einer Glocke rufen. Hazrat ʿUmar sagte: Warum können wir nicht einen Mann schicken, der die Menschen ruft? Entsprechend dem Vorschlag Hazrat ʿUmars befahl der Gesandte Bilāl, die Menschen zur Gebetszeit zu rufen. Von da an sagte Hazrat Bilāl bei Eintritt der Gebetszeit zu den Menschenالصلوة جامعةund rief sie damit zum Gebet. Genau dieses Ereignis wird in dem vorliegenden Hadith erwähnt. Danach hörten einige Gefährten des Gesandten im Traum die heutigen Worte des Adhān und berichteten sie dem Gesandten. Mehrere Gefährten hatten diesen Traum gesehen, und alle kamen und gaben ihm denselben Bericht. In dem oben erwähnten Hadith von Yaḥyā ibn Saʿīd wird gerade der Traum erwähnt, den ʿAbdullah ibn Zayd al-Anṣārī über den Adhān gesehen hatte. Danach legte der Gesandte die Worte und Sätze fest und befahl, den Adhān in der heute gebräuchlichen Form zu rufen.

Der Adhan ist eine Sunna und ein Wahrzeichen des Islam. Wenn die Muslime eines Ortes den Adhan geschlossen unterlassen, haben die Faqihs die Rechtsauskunft erteilt, dass gegen sie der Dschihad zulässig ist. Der Adhan in der Moschee des Viertels genügt für die Bewohner des Viertels. Ein Adhan in jedem einzelnen Haus ist nicht erforderlich.

(٥٩) وَعَنْ أَبِي سَعِيدِ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ إِذَا سَمِعْتُمُ النِّدَاءَ فَقُولُوا مِثْلَ مَا يَقُولُ الْمُؤَذِّنُ
(مؤطا إمام مالك)

(59) „Abu Sa’id al-Chudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn ihr den Adhan hört, dann sagt alles, was der Mu’adhdhin sagt, ebenfalls.“ (Muwatta von Imam Malik).

Erläuterung: Im vorstehenden Hadith hat der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dazu aufgefordert, auf den Adhan zu antworten, indem man die gleichen Worte wie der Mu’adhdhin spricht. In den Hadithen von Buchari und Muslim heißt es jedoch: „Wenn der Mu’adhdhin حَيَّ عَلَى الْفَلَاحِ und حَيَّ عَلَى الصَّلاةِ sagt, dann antwortet der Zuhörer لا حَوْلاً وَلَا قُوَّةَ إِلَّا بِاللَّهِ und sagt als Antwort. Doch قَدْ قَامَتِ الصَّلاةُ anstelle von أَقَامَهَا اللَّهُ أَبَدًا soll als Antwort auf den Adhan gesagt werden. Dies ist die Auffassung der frommen Altvorderen und der hanafitischen Imame. Die Mehrheit der Imame vertritt jedoch die Auffassung, dass die Beantwortung des Adhan Sunna ist. Einige Imame vertreten allerdings nachdrücklich die Ansicht, dass die bloß verbale Beantwortung des Adhan nicht genügt. Vielmehr ist es Pflicht, zur Gebetsgemeinschaft zu erscheinen und auf diese Weise zu antworten. Ebenso wie auf den Adhan muss auch auf die Iqama geantwortet werden.

(٦٠) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا تُوِّبَ بِالصَّلَاةِ فَلَا تَأْتُوْهَا وَأَنتُمْ تَسْعُوْنَ وَأَتَوْهَا وَعَلَيْكُمُ السَّكِينَةُ فَمَا أَدْرَكْتُمْ فَصَلُّوْا وَمَا فَأْتَكُمْ فَأَتِمُّوا فَإِنَّ أَحَدَكُمْ فِي الصَّلَاةِ مَا كَانَ يَعْمِدُ إِلَى الصَّلاة (مؤطا إمام مالك)

(60) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn zum Gebet der Takbir gesprochen wird, dann eilt nicht hastig und aufgeregt herbei. Kommt vielmehr in Ruhe; verrichtet danach von dem Gebet, das ihr in Gemeinschaft erreicht, den Teil, den ihr erreicht habt, und holt den Teil, den ihr verpasst habt, später nach. Denn sobald ihr euch zum Gebet aufmacht, werdet ihr bereits als im Gebet befindlich betrachtet.“
(Muwatta von Imam Malik)

Erläuterung: Wer aufbricht, um am Gemeinschaftsgebet teilzunehmen, wird so betrachtet, als habe er bereits am Gebet teilgenommen. Daher muss der Betende auf dem Weg zum Gebet ebenso ruhig und besonnen gehen, wie er sich während des Gebets ruhig und besonnen verhalten muss.

(٦١) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْإِمَامُ ضَامِنٌ وَالْمُؤَذِّنُ مُؤْتَمَنَّ اللَّهُمَّ أَرْشِدِ الْأَئِمَّةَ وَاغْفِرِ لِلْمُؤَذِّنِيْنَ
أحمد – أبو داود – ترمذي)

(61) „Hazrat Abu Huraira (r.a.) sagte: Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: Der Imam ist Bürge für das Gebet der (ihm) folgenden Betenden, und der Mu’azzin ist treuhänderisch verantwortlich. Danach sprach der Prophet (s.a.w.s.) ein Bittgebet für beide: O Allah, führe die Imame auf den rechten Weg und vergib den Mu’azzins.“ (Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi)

Erklärung: Der Imam ist ein Bürge, das heißt, der Imam übernimmt die Verantwortung für das Gebet der ihm folgenden Betenden. Der Mu’azzin ist hinsichtlich der rechtzeitigen Verrichtung des Gebets durch die Betenden treuhänderisch verantwortlich. Das heißt, nur wenn der Mu’azzin den Adhan zur richtigen Zeit ruft, können die Betenden ihr Gebet rechtzeitig verrichten.
Daher ist es ein Verrat an dem anvertrauten Gut, wenn der Mu’azzin den Adhan nicht zur richtigen Zeit ruft.

(٦٢) وَعَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ أَذَّنَ سَبْعَ سِنِينَ مُحْتَسِبًا كُتِبَ لَهُ بَرَأَةٌ مِّنَ النَّارِ (ترمذي أبو داود – ابن ماجه)

(62) „Von Hazrat Ibn Abbas (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: Wer sieben Jahre lang in der Absicht, Lohn zu erlangen, den Adhan ausruft, für den wird die Befreiung vom Feuer der Jahannam niedergeschrieben werden.“ (Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Madscha)

Gebetskleidung

Allah, der Herr der Welten, hat im Heiligen Koran erklärt:

يَا بَنِي آدَمَ خُذُوا زِينَتَكُمْ عِنْدَ كُلِّ مَسْجِدٍ
(الأعراف : ۳۱)

Das heißt: „O Kinder Adams, nehmt bei jedem Gebet eure Zierde an.“ Daher muss unbedingt Kleidung getragen werden, die den zu bedeckenden Körperbereich verhüllt. Darüber hinaus ist es besser, eine zusätzliche Bedeckung zu tragen. Denn das im Vers verwendete Wort „Zierde“ bedeutet vollständige Kleidung; das heißt, wenn man vor Allah steht, soll man Kleidung tragen, die sowohl den Satr bedeckt als auch die äußere Erscheinung verschönert.

Die oben genannte Erklärung wurde in der Tafsīr von Maulana Sayyid Abul Ala Maududi gegeben. Bei Ibn Kathīr wurde der oben genannte Vers folgendermaßen erläutert.

الزِّينَةُ الرِّبَاسُ وَهُوَ مَا يُوَارِيُّ السَّوأَةَ وَمَا سَوَى ذَلِكَ مِنْ جَيْدِ الْبَرِّ وَالْمَتَاعِ فَأُمِرُوا أَنْ يَأْخُذُوا زِينَتَهُمْ عِنْدَ كُلِّ مَسْجِد وَلِهَذِهِ الْآيَةِ وَمَا وَرَدَ فِي مَعْنَاهَا مِنَ السَّنَةِ يَسْتَحِبُّ التَّجَمَّلَ عِنْدَ الصَّلَاةِ لَأَسِيَّمَا يَوْمَ الْجُمُعَةِ وَيَوْمِ الْعِيدِ
(تفسير ابن قصير)

„Mit Zīnat ist in diesem Vers jener Schmuck beziehungsweise jene Kleidung gemeint, die nicht nur die Awra bedeckt, sondern auch die Pracht und Schönheit des Körpers steigert. Allah, der Herr der Welten, hat Seinen Dienern befohlen, beim Gebet die beste Kleidung anzulegen. Die Bedeutung dieses Verses und der weiteren Verse, die zu diesem Thema offenbart wurden, ist, dass es Sunna ist, dass der Betende zu jeder Gebetszeit gute Kleidung trägt, insbesondere beim Freitags- und Festgebet.“ (Tafsīr Ibn Kathīr)

(٦٣) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يُصَلِّيَنَّ أَحَدُكُمْ فِي التَّوْبِ الْوَاحِدِ لَيْسَ عَلَى عَائِقَيْهِ مِنْهُ شَيْءٌ
(بخاري – مسلم)

(63) „Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Keiner von euch soll in einem einzigen Kleidungsstück so beten, dass kein Teil davon über seiner Schulter liegt.“ (Buchārī, Muslim)

(٦٤) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ مَنْ صَلَّى فِي ثَوْبِ وَاحِدٍ فَلْيُخَالِفْ بَيْنَ طَرْفَيْهِ (بخاري)

(64) „Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Ich hörte den edlen Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagen: Wer in einem einzigen Kleidungsstück betet, soll die beiden Enden des Kleidungsstücks von entgegengesetzten Seiten um sich wickeln.“ (Buchārī)

Erklärung: Das Bedecken der Awra ist eine der Pflichten des Gebets. Daher sollte jeder Mann und jede Frau in einer Kleidung beten, die die Awra bedeckt, sodass während des Gebets keine Gefahr besteht, dass die Awra unbedeckt wird.

مَوَاقِيْتُ الصَّلاةِ

Die Gebetszeiten im Überblick

إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِيْنِنَ كِتَبَا مَّوْقُوْتًا
(النساء – ١٠٣)

Bedeutung: Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu festgelegten Zeiten als Pflicht auferlegt. (Nisāʾ 103)

(٦٥) وَعَنْ أَبِي عَمْرِ الشَّيْبَانِي وَاسْمُهُ سَعَدُ بْنُ إِيَاسٍ قَالَ حَدَّثَنِي صَاحِبُ هَذِهِ الدَّارِ وَأَشَارَ إِلَى دَارِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ سَأَلْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَيُّ الْأَعْمَالِ أَحَبُّ إِلَى اللَّهِ؟ قَالَ الصَّلَاةُ عَلَى وَقْتِهَا قُلْتُ ثُمَّ أَيُّ؟ قَالَ بِرُّ الْوَالِدَيْنِ قُلْتُ ثُمَّ أَيُّ قَالَ الْجِهَادُ فِي سَبِيلِ اللَّهِ قَالَ حَدَّثَنِي بِهِنَّ رَسُولُ اللَّهِ وَلَوِ اسْتَزَدْتُهُ لَزَادَنِي
(بخاري – مسلم)

(65) „Abū ʿAmr asch-Schaibānī, dessen Name Saʿd ibn Iyāḍ war, deutete auf das Haus von Ḥadhrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd und sagte: Der Besitzer dieses Hauses berichtete mir einen Hadith und sagte: Ich fragte den Gesandten: ‚Welche Tat eines Dieners ist Allah am liebsten?‘ Der Gesandte sagte: ‚Das Gebet zur vorgeschriebenen Zeit zu verrichten.‘ Ich fragte erneut: ‚Und welche danach?‘ Der Gesandte sagte: ‚Die Eltern gut zu behandeln.‘ Ich fragte wieder: ‚Und welche danach?‘ Der Gesandte sagte: ‚Den Dschihad auf Allahs Weg zu führen.‘ Ibn Masʿūd sagte: Der Gesandte teilte mir diese Worte mit. Ich glaube, wenn ich ihn noch weiter gefragt hätte, hätte er mir noch mehr genannt.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Das Gebet wurde zusammen mit einer festgelegten Zeit zur Pflicht gemacht. Daher gehört es zu den insgesamt dreizehn Pflichten des Gebets, es innerhalb seiner vorgeschriebenen Zeit zu verrichten. Im überlieferten Hadith bezeichnete der Gesandte Allahs das Verrichten des Gebets zu seiner vorgeschriebenen Zeit als die Allah liebste gottesdienstliche Handlung. Imam asch-Schāfiʿī, Imam Mālik und Imam Aḥmad ibn Ḥanbal erklärten das Verrichten des Gebets zu Beginn seiner Zeit als afḍal, also als vorzüglicher. Imam Abū Ḥanīfa hingegen vertrat die Ansicht, dass es besser sei, das ʿIschāʾ-Gebet tief in der Nacht, das Fadschr-Gebet nach dem Aufhellen des Tageslichts, also gegen Ende seiner Zeit, und an heißen Tagen das Zuhr-Gebet etwas verspätet zu verrichten. Imam Abū Ḥanīfa führte dafür Belege aus verschiedenen Hadithen an. Nach Ansicht der anderen Imame bezieht sich der Hadith über das verspätete Verrichten des Gebets jedoch auf denjenigen, der allein betet, nicht auf diejenigen, die das Gebet in der Gemeinschaft verrichten.

(٦٦) وَعَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَمَّنِي جِبْرَيْلُ عِنْدَ الْبَيْتِ مَرَّتَيْنِ فَصَلَّى بِيَ الظُّهْرَ حِيْنَ زَالَتِ الشَّمْسُ وَكَانَ قَدْرَ الشَّرَاكِ وَصَلَّى بِيَ الْعَصْرَ حِيْنَ صَارَ ظِلُّ كُلِّ شَيْءٍ مِثْلَهُ وَصَلَّى بِيَ الْمَغْرِبَ حِيْنَ افْطَرَ الصَّائِمُ وَصَلَّى بِيَ الْعِشَاءَ حِيْنَ غَابَ الشَّفَقُ وَصَلَّى بِيَ الْفَجْرَ حِيْنَ حَرُمَ الطَّعَامُ وَالشَّرَابُ عَلَى الصَّائِمِ فَلَمَّا كَانَ الْقَدُ وَصَلَّى بِيَ الظُّهْرَ حِيْنَ كَانَ ظِلُّهُ مِثْلَهُ وَصَلَّى بِيَ الْعَصْرَ حِيْنَ كَانَ مِثْلَيْهِ وَصَلَّى بِيَ الْمَغْرِبَ حِيْنَ افْطَرَ الصَّائِمُ وَصَلَّى بِي الْعِشَاءَ إِلَى ثُلُثِ اللَّيْلِ وَصَلَّى بِي الْفَجْرَ فَاسْفَرَ ثُمَّ الْتَفَتَ إِلَيَّ فَقَالَ يَا مُحَمَّدُ هَذَا وَقْتُ الْأَنْبِيَاءِ مِنْ قَبْلِكَ وَالْوَقْتُ مَا بَيْنَ هَذَيْنِ الْوَقْتَيْنِ
(أبو داود – ترمذي)

(66) „Hazrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Jibril (Friede sei mit ihm) hat mich in der Nähe der Kaaba zweimal im Gebet geleitet. Beim ersten Mal ließ er mich das Zuhr-Gebet verrichten, sobald die Sonne ein wenig vom Zenit abwich. Die Zeitspanne davon war so breit wie der Riemen einer Sandale. Er ließ mich das Asr-Gebet verrichten, als der Schatten jedes Gegenstandes dessen eigene Länge erreicht hatte. Er ließ mich das Maghrib-Gebet verrichten, als der Fastende sein Fasten bricht, und das Ischa-Gebet, als die Abendröte verschwunden war. Er ließ mich das Fadschr-Gebet verrichten, als Essen und Trinken für den Fastenden verboten werden. Als der zweite Tag anbrach, ließ er mich das Zuhr-Gebet verrichten, als der Schatten jedes Gegenstandes dessen eigene Länge erreicht hatte, und das Asr-Gebet, als er die doppelte Länge erreicht hatte. Er ließ mich das Maghrib-Gebet verrichten, als der Fastende sein Fasten bricht, und das Ischa-Gebet, als ein Drittel der Nacht vergangen war. Er ließ mich das Fadschr-Gebet verrichten, als das Licht der Morgendämmerung hervortrat. Danach wandte er sich mir zu und sagte: ‚O Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), dies sind die Gebetszeiten der früheren Propheten. Die Gebetszeit liegt zwischen diesen beiden Zeitgrenzen.‘“ (Abu Dawud, Tirmidhi)

Erläuterung: Aus dem angeführten Hadith geht hervor, dass Allah, der Herr der Welten, Jibril (Friede sei mit ihm) eigens gesandt hatte, um dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach der Verpflichtung der fünf täglichen Gebete die richtige Unterweisung darüber zu geben, wie diese Gebete zu verrichten sind – also wann die Gebetszeiten beginnen, wie viele Rakʿat zu welcher Zeit zu verrichten sind und wie Rukuʿ, Sudschud und dergleichen auszuführen sind. Er kam an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, ließ den Gesandten am ersten Tag zur frühesten Zeit und am zweiten Tag zur spätesten Zeit das Gebet verrichten und sagte: Die Gebetszeit beginnt zu der Zeit, zu der am ersten Tag gebetet wurde, und endet zu der Zeit, zu der am zweiten Tag das Gebet beendet wurde.

Da Jibril (Friede sei mit ihm) an beiden Tagen das Maghrib-Gebet zur gleichen Zeit mit dem Gesandten verrichtete, ist die Zeit für das Maghrib-Gebet kurz. Nach Imam Schafiʿi dauert die Zeit des Maghrib-Gebets nur so lange, wie der Adhan, die Iqama und die Verrichtung eines Gebets von fünf Rakʿat dauern. Die Zeit des Fastenbrechens für den Fastenden ist darin ebenfalls eingeschlossen. Nach Imam Abu Hanifa dauert die Zeit des Maghrib-Gebets an, bis die Abendröte am westlichen Himmel verschwunden ist.
Da Jibril (Friede sei mit ihm) an beiden Tagen das Maghrib-Gebet zur gleichen Zeit mit dem Gesandten verrichtete, wurde vom Zeitalter des Gesandten bis heute den Betenden bei den anderen Gebeten zwar nach dem Adhan noch eine gewisse Zeit zur Vorbereitung eingeräumt, beim Maghrib-Gebet jedoch nicht; und bis zum Jüngsten Tag wird dies nicht geschehen. Wenn Jibril dies eingeräumt hätte, wäre es gewiss eingeräumt worden. Dieser Hadith beweist somit, dass ebenso, wie das Gebet von Allah verpflichtend gemacht wurde, auch die Art und Weise seiner Verrichtung von Allah stammt. Diese Art und Regel wurde nicht durch einen eigenständigen Idschtihad des Gesandten festgelegt.

(٦٧) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَقْتُ الظُّهْرِ إِذَا زَالَتِ الشَّمْسُ وَكَانَ ظِلُّ الرَّجُلِ كَطُولِهِ مَا لَمْ يَحْضُرِ الْعَصْرُ وَوَقْتُ الْعَصْرِ مَا لَمْ تَصْفَرُّ الشَّمْسُ وَوَقْتُ صَلَاةِ الْمَغْرِبِ مَا لَمْ يَغِبُ الشَّفَقُ وَوَقْتُ صَلَاةِ الْعِشَاءِ إِلَى نِصْفِ اللَّيْلِ الْأَوْسَطِ وَوَقْتُ صَلَاةِ الصُّبْحِ مِنْ طُلُوعِ الْفَجْرِ مَا لَمْ تَطْلُعِ الشَّمْسُ فَإِذَا طَلَعَتِ الشَّمْسُ فَأَمْسِكْ عَنِ الصَّلَاةِ فَإِنَّهَا تَطْلُعُ بَيْنَ قَرْنِي الشَّيْطَانِ (مسلم)

(67) „Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.) berichtete: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Die Zeit für das Zuhr-Gebet beginnt, wenn die Sonne sich neigt, und endet, wenn der Schatten eines Menschen seiner Körperlänge entspricht, das heißt, sobald die Zeit des Asr-Gebets eintritt. Die Zeit des Asr-Gebets dauert, bis die Sonne danach eine gelbliche Färbung annimmt. Die Zeit für das Maghrib-Gebet reicht vom Sonnenuntergang bis zum Verschwinden der Röte am westlichen Himmel. Die Zeit für das Ischa-Gebet reicht bis zur Mitte der Nacht, und die Zeit für das Fadschr-Gebet beginnt mit dem Anbruch der Morgendämmerung und dauert bis zum Beginn des Sonnenaufgangs. Wenn der Sonnenaufgang beginnt, soll man sich des Gebets enthalten, denn die Sonne geht zwischen den beiden Hörnern des Satans auf.“ (Muslim)

Erläuterung: Aufgrund dieses Hadiths haben die Imame Malik, Schafiʿi, Ahmad ibn Hanbal, Abu Yusuf, Muhammad, Jaʿfar und andere erklärt, dass die Zeit des Zuhr-Gebets – den ursprünglichen Schatten nicht eingerechnet – bis zu dem Zeitpunkt andauert, an dem der Schatten jedes Gegenstands dessen eigene Länge erreicht. Nach Imam Abu Hanifa bleibt die Zeit des Zuhr-Gebets jedoch bestehen, bis der Schatten die doppelte Länge des Gegenstands erreicht. Als „ursprünglicher Schatten“ wird der Schatten bezeichnet, der genau zur Mittagszeit, also wenn die Sonne unmittelbar über dem Kopf steht, seitlich von einem Gegenstand ausgedehnt ist. Dass die Sonne eine gelbliche Färbung annimmt, bedeutet, dass die Strahlen der Sonne an Schärfe verlieren und sie eine scheibenförmige Gestalt annimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt reicht die Zeit des Asr-Gebets; bis zum Sonnenuntergang kann das Asr-Gebet jedoch nur unter Missbilligung verrichtet werden. Die beste Zeit für das Ischa-Gebet reicht bis Mitternacht. Von Mitternacht bis zum Anbruch der Morgendämmerung ist die Zeit makruh.

Da die sonnenanbetenden Mushrikūn zur Zeit des Auf- und Untergangs der Sonne die Sonne anbeten und der Satan sich zu dieser Zeit vor die Sonne stellt, um ihre Anbetung entgegenzunehmen, wird im Hadith gesagt, dass die Sonne zwischen den beiden Hörnern des Satans aufgeht.

Darstellung der Moscheen und der Orte für das Gebet

(٦٨) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَحَبُّ الْبِلادِ إِلَى اللَّهِ مَسَاجِدُهَا وَأَبْغَضُ الْبِلادِ إِلَى اللَّهِ أَسْوَاقُهَا (مسلم)

(68) „Von Hazrat Abu Huraira (R. A.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (S. A. W.) sagte: Von allen Orten sind die Moscheen Allah am liebsten, und die Märkte sind Ihm am verhasstesten.“ (Muslim)

Erläuterung: Wenn ein Ort für das Gebet bestimmt und festgelegt wird, wird dieser bestimmte Ort Moschee genannt. Da die Moschee für die Anbetung Allahs und das Gebet bestimmt ist, wendet sich das Herz des Menschen Allah zu, sobald er sich auf den Weg zur Moschee macht. Deshalb sind die Moscheen Allah am liebsten. Da jemand, der sich zum Markt begibt, dorthin geht, um seine weltlichen Bedürfnisse zu erfüllen, lenkt ihn die Geschäftigkeit des Marktes, wenn auch nur vorübergehend, von Allah ab; deshalb ist der Markt bei Allah minderwertig. Einen Markt zu errichten und ihn zu besuchen, ist jedoch aus notwendigem Anlass nicht verwerflich. Ohne Grund lange auf dem Markt zu verweilen, ist nicht angemessen.

Das Grundstück der Moschee muss unbedingt als Waqf gestiftet sein, und grundsätzlich muss allen Muslimen der Zutritt zur Moschee offenstehen. Das Gebet in der Moschee ist hinsichtlich des Lohnes fünfundzwanzigmal wertvoller als das Gebet außerhalb der Moschee.

(٦٩) وَعَنْ عُثْمَانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ بَنَى لِلَّهِ مَسْجِدًا بَنَى اللَّهُ لَهُ بَيْتًا فِي الْجَنَّةِ
(بخاري – مسلم)

(69) „Von Hazrat Uthman (R. A.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (S. A. W.) sagte: Wenn jemand um Allahs willen eine Moschee errichtet, wird Allah für ihn im Paradies ein Haus errichten.“ (Bukhari, Muslim)

(۷۰) وَعَنْ أَبِي قَتَادَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ إِذْ دَخَلَ أَحَدُكُمُ الْمَسْجِدَ فَلْيَرْكَعْ رَكْعَتَيْنِ قَبْلَ أَنْ يَجْلِسَ (بخاري – مسلم)

(70) „Von Hazrat Abu Qatada (R. A.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (S. A. W.) sagte: Wenn jemand von euch eine Moschee betritt, soll er zwei Gebetseinheiten verrichten, bevor er sich hinsetzt.“

Erläuterung: Das Zwei-Rakʿa-Gebet, das unmittelbar nach dem Betreten der Moschee verrichtet wird, wird Dukhūl al-Masjid genannt. Nach Ansicht einiger ist es wajib; Imam Abū Hanīfa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bezeichnete es jedoch als mustahabb.

(۷۱)
وَعَنْ كَعْبِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يَقْدِمُ مِنْ سَفَرٍ إِلَّا نَهَارًا

فِي الضُّحَى فَإِذَا قَدِمَ بَدَأَ بِالْمَسْجِدِ فَصَلَّى فِيْهِ رَكْعَتَيْنِ ثُمَّ جَلَسَ فِيْهِ (بخاري – مسلم)

(71) „Hadhrat Kaʿb ibn Mālik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kehrte stets im ersten Teil des Tages von einer Reise nach Hause zurück. Zuerst betrat er die Moschee und verrichtete dort zwei Rakʿa Gebete. Danach setzte er sich dort nieder.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Für jemanden, der von einer Reise zurückkehrt, ist es mustahabb, gemäß dem oben genannten Hadith zu handeln.

(۷۲) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنْ أَكَلَ التَّوْمَ وَالْبَصَلَ وَالكُرَّثَ فَلَا يَقْرَبَنَّ مَسْجِدَنَا فَإِنَّ الْمَلَائِكَةَ تَتَأَدَّى مِمَّا يَتَأَنَّى مِنْهُ بَنُوْ آدَمَ
(بخاري – مسلم)

(72) „Von Hadhrat Jābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Niemand soll, nachdem er Knoblauch, Zwiebeln oder Lauch gegessen hat, meine Moschee betreten, denn was den Menschenkindern Leid zufügt, fügt auch den Engeln Leid zu.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat verboten, nach dem Verzehr von Zwiebeln, Knoblauch oder ähnlichen rohen, geruchsintensiven Speisen die Moschee zu betreten, denn in der Moschee versammeln sich die Menschen zum Gebet. So wie der Geruch aus dem Mund eines Menschen, der rohe, geruchsintensive Zwiebeln, Knoblauch oder Gemüse gegessen hat, den anwesenden Menschen Unbehagen bereitet, bereitet er auch den in der Moschee anwesenden Engeln Unbehagen. Zwiebeln und Knoblauch zu essen ist nicht verboten. Verboten ist jedoch, nach ihrem Verzehr eine Moschee, einen Eidgah, eine Waʿz-Versammlung oder ähnliche Orte aufzusuchen.

(۷۳) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ فِي مَرَضِهِ الَّذِي لَمْ يَقُمْ مِنْهُ لَعَنَ اللَّهُ الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى اتَّخِذُوا قَبُورَ أَنْبِيَائِهِمْ مَسَاجِدَ
(بخاري – مسلم)

(73) „Von Hadhrat Aischa (r.a.) wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.w.) während seiner letzten Krankheit sagte: Möge Allah auf die Juden und die Christen Seinen Fluch herabsenden, weil sie die Gräber ihrer Propheten zu Moscheen gemacht haben.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Das Grab wurde aus zwei Gründen zu einem Ort der Niederwerfung oder zu einer Moschee gemacht. Der erste Grund war, sich mit der Absicht niederzuwerfen, die in dem Grab bestatteten bedeutenden Personen zufriedenzustellen. Das ist offener Schirk, also Schirk Dschali. Der zweite bestand darin, beim Gebet oder bei der Murāqaba durch die Gräber dieser Personen Tawajjuh zu erlangen, damit Allah zufrieden sein möge. Auch dies ist Schirk, jedoch verborgener Schirk, also Schirk Chafi. Der geliebte Prophet (s.a.w.) sprach diese Warnung während der Schmerzen seiner letzten Krankheit aus, damit seine Umma nicht die von den Juden und Christen begangene Sünde wiederholt.

(٧٤) وَعَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ فُرِضَتْ عَلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الصَّلَوَاتُ لَيْلَةً أُسْرِيَ

بِهِ خَمْسِيْنَ ثُمَّ نَقَصَتْ حَتَّى جُعِلَتْ خَمْسًا ثُمَّ نُوْدِيَ يَا مُحَمَّدُ إِنَّهُ لَا يُبَدِّلُ الْقَوْلَ لَدَيَّ وَإِنَّ لَكَ بِهَذِهِ الْخَمْسِ خَمْسِينَ (أحمد – نسائي – ترمذي)

(74) „Von Hadhrat Anas ibn Malik (r.a.) wird überliefert, dass dem edlen Propheten (s.a.w.) in der Nacht der Miʿrādsch fünfzig Gebete für Tag und Nacht zur Pflicht gemacht wurden. Danach wurde verkündet: O Muhammad (s.a.w.), Meine Entscheidung ändert sich gewiss niemals, und für dich entsprechen diese fünf Gebete fünfzig Gebeten.“ (Ahmad, Nasai, Tirmidhi)

Erklärung: Der oben erwähnte Hadith ist ein Teil der Hadithe über die Miʿrādsch. In der Nacht der Miʿrādsch wurden dem Gesandten (s.a.w.) die Gebete einschließlich ihrer festgelegten Zeiten zur Pflicht gemacht; zuvor pflegte der Gesandte (s.a.w.) nur nachts zu beten. Dies wird in der Sure al-Muzzammil erwähnt. Aus dem oben genannten Hadith ist bekannt, dass in der Miʿrādsch zunächst Muhammad (s.a.w.) und seiner Umma fünfzig Gebete zur Pflicht gemacht wurden. Danach machte der Erhabene Allah auf die Bitte des Gesandten (s.a.w.) aus Barmherzigkeit anstelle der fünfzig Gebete fünf Gebete zur Pflicht, ließ aber den Lohn von fünfzig Gebeten bestehen.

(٧٥) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَجُلًا دَخَلَ الْمَسْجِدَ وَرَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ جَالِسٌ فِي ناحِيَةِ الْمَسْجِدِ فَصَلَّى ثُمَّ جَاءَ فَسَلَّمَ عَلَيْهِ فَقَالَ لَهُ

رَسُولُ اللَّهِ وَعَلَيْكَ السَّلَامُ ارْجِعْ فَصَلِّ فَإِنَّكَ لَمْ تُصَلِّ فَرَجَعَ فَصَلَّى ثُمَّ جَاءَ فَسَلَّمَ عَلَيْهِ فَقَالَ وَعَلَيْكَ السَّلَامُ ارْجِعْ فَصَلِّ فَإِنَّكَ لَمْ تُصَلِّ فَقَالَ فِي الثَّالِثَةِ أَوْ فِي الَّتِي بَعْدَهَا عَلِمْنِي يَا رَسُولَ اللَّهِ فَقَالَ إِذَا قُمْتَ إِلَى الصَّلَاةِ فَاسْبِغِ الْوَضُوءَ ثُمَّ اسْتَقْبِلِ الْقِبْلَةَ فَكَبِّرْ ثُمَّ اقْرَأْ بِمَا تَيَسَّرَ مَعَكَ مِنَ الْقُرْآنَ ثُمَّ اسْجُدْ حَتَّى تَطْمَئِنَّ سَاجِدًا ثُمَّ ارْفَعْ حَتَّى تَطْمَئِنَّ جَالِسًا وَفِي رِوَايَةٍ ثُمَّ ارْفَعْ حَتَّى تَسْتَوِيَ قَائِمًا ثُمَّ افْعَلْ ذَلِكَ فِي صَلَاتِكَ كُلِّهَا
(بخاري – مسلم)

(75) „Von Hadhrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert: Eines Tages saß der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) an einer Seite der Prophetenmoschee. Da betrat ein Mann die Moschee und verrichtete das Gebet. Danach kam er und grüßte den Propheten. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erwiderte seinen Gruß und sagte zu ihm: ‚Geh und bete noch einmal, denn dein Gebet war nicht gültig.‘ Der Mann ging zurück, betete erneut und kam dann wieder zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und grüßte ihn. Der Prophet erwiderte den Gruß und sagte erneut zu ihm: ‚Geh zurück und bete, denn dein Gebet war nicht gültig.‘ Der Mann ging wieder, verrichtete das Gebet und kam erneut zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und grüßte ihn. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erwiderte wiederum seinen Gruß und sagte: ‚Dein Gebet war nicht gültig; bete noch einmal.‘ Beim dritten oder vierten Mal sagte der Mann: ‚O Gesandter Allahs, Sie

bringen Sie mir das Gebet bei.‘ Der Prophet sagte zu ihm: ‚Wenn du das Gebet verrichten willst, vollziehe zunächst die Gebetswaschung in vollkommener Weise. Stelle dich danach der Qibla zugewandt hin und sprich den Takbir zur Eröffnung des Gebets. Rezitiere anschließend so viel aus dem Koran, wie dir möglich ist, vollziehe die Verbeugung und verweile in der Verbeugung in vollkommener Ruhe. Hebe danach den Kopf und stehe ganz gerade. Dann wirf dich nieder und verweile in der Niederwerfung in vollkommener Ruhe. Hebe danach den Kopf und stehe ganz gerade. So verrichtest du dein gesamtes Gebet ruhig und besonnen.‘ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Bei der in diesem Hadith erwähnten Person handelte es sich um Khallad ibn Rafi (möge Allah mit ihm zufrieden sein), den Bruder des berühmten Gefährten Rafi ibn Rafi. Aus einer Zusammenführung der Überlieferungen von Buchari, Muslim und Nasai geht hervor, dass er nach dem Betreten der Prophetenmoschee zunächst das aus zwei Rakʿa bestehende Tahiyyat-al-Masdschid-Gebet verrichtete, das nach einigen Rechtsschulen verpflichtend ist. Das bedeutet, dass man beim Betreten einer Moschee unbedingt zwei Rakʿa beten muss. Hadhrat Rafi verrichtete das Gebet in solcher Eile, dass er sich bei der Verbeugung und der Niederwerfung sowie zwischen Verbeugung und Niederwerfung (Qawma und Dschalsa) nicht ordnungsgemäß gerade aufrichtete beziehungsweise hinsetzte. Deshalb befahl ihm der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wiederholt, das Gebet zu wiederholen. Als der Mann auch nach mehrmaligem Beten seinen eigentlichen Fehler nicht erkannte, erklärte ihm der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf seinen Wunsch hin, wie man das Gebet vollständig verrichtet, insbesondere den Punkt, bei dem der betende Gefährte einen Fehler gemacht hatte: nämlich die Verbeugung und die Niederwerfung in Ruhe zu vollziehen, den Kopf aus der Verbeugung zu heben und gerade zu stehen sowie zwischen den beiden Niederwerfungen vollständig gerade zu sitzen, ja sogar so lange zu verweilen, wie es dauert, einmal den Tasbih „Subhana Rabbiyal Aʿla“ zu sprechen. Dies wird Taʿdil al-Arkan genannt. Nach der Auffassung der meisten Imame ist Taʿdil al-Arkan gemäß der Überlieferung dieses Hadiths verpflichtend; nach Imam Abu Hanifa ist es jedoch notwendig (wajib).

(٧٦) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَسْتَفْتِحُ الصَّلَاةَ بِالتَّكْبِيرِ وَالْقِرَاءَةِ بِالْحَمْدِ لِلَّهِ رَبِّ الْعَالَمِيْنَ وَكَانَ إِذَا رَكَعَ لَمْ يُشْخِصَ رَأْسَهُ وَلَمْ يُصَوِّبُهُ وَلَكِنْ بَيْنَ ذَلِكَ وَكَانَ إِذَا رَفَعَ رَأْسَهُ مِنَ الرُّكُوعِ لَمْ يَسْجُدْ حَتَّى يَسْتَوِيَ قَائِمًا وَكَانَ إِذَا رَفَعَ رَأْسَهُ مِنَ السَّجْدَةِ لَمْ يَسْجُدْ حَتَّى يَسْتَوِيَ جَالِسًا وَكَانَ يَقُولُ فِي كُلِّ رَكْعَتَيْنِ التَّحِيَّةَ وَكَانَ يَفْتَرِشُ رِجْلَهُ الْيُسْرَى وَيَنْصَبُ رِجْلَهُ الْيُمْنَى وَكَانَ يَنْهَى عَنْ عَقْبَةِ الشَّيْطَانِ وَيَنْهَى أَنْ يَفْتَرِشَ الرَّجُلُ ذِرَاعَيْهِ افْتِرَاشَ السَّبْعِ وَكَانَ يَخْتِمُ الصَّلَاةَ بالتسليم (رواه مسلم)

(76) „Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) begann das Gebet mit ‚Allahu akbar‘ und die Rezitation mit ‚Al-hamdu lillahi rabbil-alamin‘. Wenn der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sich verbeugte, hielt er den Kopf weder zu hoch noch zu tief, sondern in der Mitte. Wenn er den Kopf aus der Verbeugung hob, ging er nicht zur Niederwerfung über, bevor er nicht ganz gerade stand. Und wenn er den Kopf aus der Niederwerfung hob, ging er nicht erneut zur Niederwerfung über, bevor er nicht ganz gerade saß. Nach jeweils zwei Rakʿa sprach er ‚At-Tahiyyat‘. Beim Sitzen streckte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den linken Fuß aus und stellte den rechten Fuß aufrecht hin. Ebenso wie er verbot, wie Satan zu sitzen, verbot er auch, beide Hände wie ein Tier auf dem Boden auszustrecken. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beendete das Gebet mit dem Friedensgruß.“ (Muslim)

Erläuterung: Dieser Hadith beschreibt, wie der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Gebet verrichtete. Aufgrund des überlieferten Hadiths und der Bedeutung des vorhergehenden Hadiths erklärten Imam Schafii, Imam Ahmad ibn Hanbal und Imam Abu Yusuf Qawma und Dschalsa – das heißt, sich nach der Verbeugung gerade aufzurichten und so lange stehen zu bleiben, wie es dauert, einmal den Tasbih zu sprechen, sowie zwischen den beiden Niederwerfungen gerade zu sitzen und ebenso lange sitzen zu bleiben – für verpflichtend. Dies wird Taʿdil al-Arkan genannt. Nach Imam Abu Hanifa und Imam Muhammad ist es notwendig (wajib). Wenn Qawma und Dschalsa nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, ist das Gebet nicht gültig. Aus diesem Grund befahl der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) einem Gefährten wiederholt, das Gebet zu verrichten, denn dessen Qawma und Dschalsa wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Aus dem Hadith ist außerdem bekannt, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Gebet mit dem Takbir begann und mit dem Friedensgruß beendete. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) rezitierte in jeder Rakʿa die Sure al-Fatiha.

(۷۷) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يَرْفَعُ يَدَيْهَ حَدْوَ مِنْكَبَيْهِ إِذَا افْتَتَحَ الصَّلاةَ وَإِذَا كَبَّرَ لِلرُّكُوعِ وَإِذَا رَفَعَ رَأْسَهُ مِنَ الرُّكُوعِ رَفَعَهُمَا كَذَالِكَ وَقَالَ سَمِعَ اللهُ لِمَنْ حَمِدَهُ رَبَّنَا لَكَ الْحَمْدُ وَكَانَ لَا يَفْعَلُ ذَالِكَ في السُّجُودِ (بخاري – مسلم)

(77) „Von Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass er sagte: Wenn der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Gebet begann, hob er beide Hände bis auf Schulterhöhe. Wenn er anschließend den Takbīr für die Verbeugung sprach und den Kopf aus der Verbeugung erhob, hob er ebenfalls beide Hände wie zuvor bis auf Schulterhöhe und sagte: ‚Samiʿallāhu liman hamidah, rabbanā laka l-hamd.‘ Beim Niederwerfen hob er die Hände jedoch nicht auf diese Weise.“ (Buchari, Muslim)

(۷۸) وَعَنْ نَافِعٍ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ ابْنَ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ كَانَ إِذَا دَخَلَ فِي الصَّلَاةِ كَبَّرَ وَرَفَعَ يَدَيْهِ وَإِذَا رَكَعَ رَفَعَ يَدَيْهِ وَإِذَا قَالَ سَمِعَ اللَّهُ لِمَنْ حَمِدَهُ رَفَعَ يَدَيْهِ وَإِذَا قَامَ مِنَ الرَّكَعَتَيْنِ رَفَعَ يَدَيْهِ وَرَفَعَ ذَالِكَ ابْنُ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ إِلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ (بخاري)

(78) „Von Hadhrat Nāfiʿ wird berichtet: Wenn Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) das Gebet begann, sprach er den Takbīr und hob beide Hände. Wenn er sich anschließend zur Verbeugung begab, hob er ebenfalls beide Hände. Wenn er ‚Samiʿallāhu liman hamidah‘ sagte, hob er ebenfalls beide Hände. Wenn er sich nach zwei Rakʿas wieder erhob, hob er ebenfalls beide Hände. Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte dies ausdrücklich unter Berufung auf den Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm).“ (Buchari)

Erläuterung: Aus den oben angeführten Hadithen geht hervor, dass der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) beim Hinabgehen in die Verbeugung und beim Aufrichten aus ihr beide Hände hob, das heißt, er vollzog den Rafʿ al-Yadain. Entsprechend dem Sinn dieser Hadithe befürworteten die meisten Imame, darunter Imam Ahmad und Imam asch-Schafiʿi, den Rafʿ al-Yadain im Gebet. Auch die Ahl al-Hadith folgen dieser Auffassung. Imam Abu Hanifa hingegen befürwortet das Heben der Hände, den Rafʿ al-Yadain, außer beim Takbīr at-Tahrima an keiner anderen Stelle.

Der folgende im Tirmidhi-Scharif überlieferte Hadith von Hadhrat Abdullah ibn Masʿud ist der Beleg von Imam Abu Hanifa und seinen Anhängern:

(۷۹) وَعَنِ ابْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ قَالَ لَأُصَلِّيَنَّ لَكُمْ صَلَاةَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَصَلَّى فَلَمْ يَرْفَعْ يَدَيْهِ إِلَّا مَرَّةً وَّاحِدَةً
ترمذي – نسائي – أبو داود )

(79) „Von Hadhrat Ibn Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass er eines Tages sagte: ‚Soll ich euch zeigen, wie man in der Weise des Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) betet?‘ Daraufhin betete er und hob die Hände nicht mehr als einmal – abgesehen vom Takbīr at-Tahrima.“ (Tirmidhi, Abu Dawud, Nasai)

Erläuterung: Außer dem oben genannten Hadith wird auch in einer anderen Überlieferung berichtet, dass Hadhrat Ibn Masʿud sagte: ‚Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hob im Gebet die Hände, und auch wir hoben sie. Später ließ er dies, und so ließen auch wir es.‘ (Nihaya Scharh-e Hidaya.) In einem von Imam Tahawi überlieferten Hadith heißt es, dass Hadhrat Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) die Hände nur beim Takbīr at-Tahrima hoben.

Nach Shah Waliullah Dehlawi gilt: „Der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hob manchmal die Hände und manchmal hob er sie nicht. In den Hadithen finden sich beide Formen. Daher sind beide Sunna. Eine Gruppe der Gefährten und der Tabiʿun vollzog den Rafʿ al-Yadain, eine andere Gruppe tat dies nicht. Für beide Auffassungen gibt es Belege. Daher sollte keine der beiden Seiten übertreiben.“ Auch diejenigen, die den Rafʿ al-Yadain an anderen Stellen außer beim Takbīr at-Tahrima als überliefert ansehen, bezeichnen ihn als Sunna des Gebets, nicht als Fard oder Wajib.

(۸۰) وَعَنْ قَبِيْصَةَ بْنِ حُلْبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ أَبِيْهِ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَؤُمُّنَا فَيَأْخُذُ شِمَالَهُ بِيَمِينِهِ (ترمذي – ابن ماجة)
(80) „Von Ḥaḍrat Qabīṣa ibn Ḥulb (r.a.) wird überliefert, dass sein Vater sagte: Der Gesandte (s.a.w.) leitete unser Gebet und hielt dabei (im Gebet) die linke Hand mit der rechten Hand fest.“ (Tirmiḏī, Ibn Māǧa)

(۸۱) وَعَنْ عَلِيِّ بْنِ الْحُسَيْنِ مُرْسَلاً قَالَ كَانَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُكَبِّرُ فِي الصَّلَاةِ كُلِّمَا خَفَضَ وَرَفَعَ فَلَمْ تَزِلْ تِلْكَ صَلَاتُهُ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حَتَّى لَقِيَ الله (مؤطا امام مالك)

(81) „Ḥaḍrat ʿAlī ibn Ḥusain (Zain al-ʿĀbidīn) überliefert in mursal-Form, dass der Gesandte (s.a.w.) im Gebet bei jedem Senken und Heben des Kopfes den Takbīr sprach und das Gebet bis zu seinem Tod auf diese Weise verrichtete.“ (Muwaṭṭaʾ von Imām Mālik)

Erläuterung: Im ersten genannten Hadith wird beschrieben, wie der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) im Gebet die Hände hielt. Das heißt, er legte die rechte Hand auf die linke Hand und hielt die linke Hand mit der rechten fest. Im zweiten Hadith wird erklärt, welchen Takbīr der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) bei jedem Aufstehen und Hinsetzen im Gebet sprach. Im Hadith wird jedoch auch erwähnt, dass er nur beim Aufrichten des Kopfes aus der Rukūʿ-Position سَمِعَ اللَّهُ لِمَنْ حَمِدَهُsagte er.

Weitere Erörterungen über das Gebet

Die Bedeutung des Gebets:

Im islamischen Recht kommt dem Gebet eine unermessliche Bedeutung zu. Unter den rituellen Gottesdiensten ist das Gebet der vorzüglichste. Am Tag der Auferstehung wird der Diener zuerst über sein Gebet befragt werden. Im Heiligen Koran wird wiederholt auf das Gebet hingewiesen. Der ehrwürdige Prophet (s.a.w.) bezeichnete das Gebet als die Säule des Islam. In einem Hadith aus dem ehrwürdigen Tirmiḏī wird überliefert, dass Ḥaḍrat ʿAbdullāh ibn Šafīq al-ʿUqailī berichtete: Die Gefährten des Gesandten betrachteten das Unterlassen keiner anderen guten Tat außer dem Gebet als Kufr. Ḥaḍrat Buraida sagte: Der Gesandte (s.a.w.) hat gesagt: „Wer das Gebet unterlässt, begeht Kufr.“ Aufgrund des oben genannten Hadiths halten manche denjenigen, der das Gebet unterlässt, für einen Kāfir. Nach Ansicht der Imāme Abū Ḥanīfa, Mālik und Šāfiʿī ist derjenige, der das Gebet unterlässt, kein Kāfir, sondern ein Fāsiq. Vonseiten des islamischen Staates wird er zur Tawba aufgefordert. Wenn er sich weigert, Tawba zu tun, muss er nach Ansicht der Imāme Mālik und Šāfiʿī zur Strafe getötet werden. Nach Ansicht von Imām Abū Ḥanīfa wird er jedoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Wenn er aber Tawba tut und verspricht, das Gebet zu verrichten, wird er freigelassen; andernfalls wird er in Haft sterben. Durch die vorstehende Erörterung ist die Bedeutung des Gebets im islamischen Recht deutlich geworden.

Die Pflichthandlungen des Gebets:

Zu den Bestandteilen des Namaz gehören einige Fard, ohne die das Namaz ungültig ist, wenn sie ausgelassen werden. Einige sind Wajib; werden sie unterlassen, kann dies durch die Niederwerfung des Vergessens (Sujud as-Sahw) korrigiert werden. Andere sind Sunnat; wenn sie unterlassen werden, wird das Namaz nicht ungültig. Im Namaz gibt es insgesamt 13 Fard: Sechs davon sind äußerlich und für die Vorbereitung auf das Namaz erforderlich; sie werden Schurut genannt. Sieben sind innerlich und werden Arkan genannt.

Die Schurut:

(1) Den Körper durch Wudu und Ghusl reinigen. (2) Das Namaz in reiner Kleidung verrichten. (3) Der Ort des Namaz muss rein sein. (4) Die Awra bedecken. (5) Die Niyyat fassen. (6) Der Qibla zugewandt sein.

Die Arkan:

(1) Takbir at-Tahrima. (2) Qiyam, das heißt, das Namaz im Stehen zu verrichten. (3) Qira’at, das heißt, einen Teil des Qur’an zu rezitieren. (4) Ruku ausführen. (5) Sujud ausführen. (6) Qa’da al-Akhira, das heißt, die letzte Sitzhaltung des Namaz. (7) Das Namaz durch eine Handlung beenden. Nach Ansicht einiger Imame gehören auch das Rezitieren der Sure al-Fatiha in jeder Rak’a sowie das Aufrichten aus Ruku und Sujud und das Sitzen, also Ta’dil al-Arkan, zu den Fard des Namaz.

Die Wajib des Namaz

(1) Die Sure al-Fatiha rezitieren; nach Ansicht anderer Imame ist dies Fard. (2) Zusammen mit der Sure al-Fatiha eine andere Sure oder einen Teil davon rezitieren. (3) In den ersten beiden Rak’at Qira’at rezitieren. (4) Das Namaz in der vorgeschriebenen Reihenfolge verrichten. (5) Ta’dil al-Arkan, das heißt, Ruku und Sujud ordnungsgemäß ausführen; nach Ansicht anderer Imame ist dies Fard. (6) Nach den ersten zwei Rak’at eines Namaz mit vier oder drei Rak’at sitzen. (7) At-Tahiyyat rezitieren. (8) Das Namaz mit dem Salam beenden. (9) In Zuhr und Asr die Qira’at leise rezitieren. (10) In Maghrib, Isha und Fajr die Qira’at laut rezitieren. (11) Im Witr das Dua al-Qunut rezitieren. (12) In den Eid-Namaz zusätzliche Takbir sprechen.

Was nach dem Takbir at-Tahrima rezitiert werden muss

(۸۲)
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا افْتَتَحَ الصَّلَاةَ قَالَ

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ وَتَبَارَكَ اسْمُكَ وَتَعَالَى جَدُّكَ وَلَا إِلَهَ غَيْرُكَ (ترمذي – أبو داود)

(82) Hadhrat ʿĀʾischa (r.a.) berichtet: Wenn der Gesandte (s.a.w.) das Gebet begann, sprach er das folgende Bittgebet:

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ وَتَبَارَكَ اسْمُكَ وَتَعَالَى جَدُّكَ وَلَا إِلَهَ غَيْرُكَ

(۸۳)
وَعَنْ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ بَعْدَ تَكْبِيرَةِ الْإِحْرَامِ سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ وَتَبَارَكَ اسْمُكَ وَتَعَالَى جَدُّكَ” (مسلم – دار قطني)

(83) „Überliefert von Hadhrat ʿUmar (r.a.): Nach dem Takbīr at-Taḥrīma

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ وَتَبَارَكَ اسْمُكَ وَتَعَالَى جَدُّكَ وَلَا إِلَهَ غَيْرُكَ

sprach er dieses Bittgebet.“ (Muslim, Dāraqutnī)

Aus dem oben angeführten Hadith ist bekannt, dass der Prophet (s.a.s.) nach dem Takbīr at-Taḥrīma

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ وَتَبَارَكَ اسْمُكَ وَتَعَالَى جَدُّكَ وَلَا إِلَهَ غَيْرُكَ

dieses Duʿā rezitierte. Im Hadith Nr. 82 ist zu sehen, dass Hazrat ʿUmar (r.a.) dieses Duʿā nach dem Takbīr at-Taḥrīma stets rezitierte. Auch Hazrat Ibn Masʿūd (r.a.) und zahlreiche Tābiʿūn rezitierten dieses Duʿā. Aufgrund des oben angeführten Hadiths empfahlen Imam Abū Ḥanīfa, Imam Aḥmad ibn Ḥanbal und Isḥāq ibn Rāhwayh, dieses Duʿā zu rezitieren. Allerdings rezitierte der Prophet (s.a.s.) bisweilen auch andere Duʿās.

Das Rezitieren der Sure al-Fātiḥa im Gebet

(٨٤) وَعَنْ عُبَادَةَ بْنِ الصَّامِتْ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا صَلَاةَ لِمَنْ لَمْ يَقْرَأْ بِفَاتِحَةِ الْكِتَابِ (بخاري – مسلم)

(84) „Hazrat ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit (r.a.) sagte: ‚Wer die Sure al-Fātiḥa nicht rezitiert, dessen Gebet ist nicht gültig.‘“ (Buchārī, Muslim)

(٨٥) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ صَلَّى صَلَاةٌ لَمْ يَقْرَأْ فِيهَا بِأُمِّ الْقُرْآنِ فَهِيَ خِدَاجٌ ثَلَاثًا غَيْرَ تَمَامٍ
بخاري – مسلم – أحمد )

(85) „Hazrat Abū Huraira (r.a.) sagte: Der Gesandte (s.a.s.) sagte: ‚Das Gebet dessen, der die Sure al-Fātiḥa nicht rezitiert, ist unvollständig.‘ Dies sagte der Gesandte (s.a.s.) dreimal.“ (Buchārī, Muslim, Aḥmad)

(٨٦) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَبَا بَكْرٍ وَعُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا كَانُوْا يَفْتَتِحُونَ الصَّلاةَ بِالْحَمْدِ لِلَّهِ رَبِّ الْعَالَمِينَ (مسلم)

(86) „Hazrat Anas (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.s.), Hazrat Abu Bakr und Hazrat Umar (r.a.) begannen das Gebet allesamt mit „Alhamdu lillahi rabbil alamin“ (das heißt mit der Sure al-Fatiha).“ (Muslim)

(۸۷) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تُجْزِئُ صَلَاةٌ لَا يُقْرَأُ فِيهَا بِفَاتِحَةِ الْكِتَابِ ابن خزيمة – ابن حبان)
(87) „Hazrat Abu Huraira (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: Ein Gebet, in dem nicht die Sure al-Fatiha rezitiert wird, ist nicht gültig.“ (Ibn Chuzaima, Ibn Hibban)

Erläuterung: Auf Grundlage der oben genannten Hadithe haben Imam asch-Schafiʿi und Imam Ahmad ibn Hanbal die Rezitation der Sure al-Fatiha in jeder Gebetseinheit unter allen Umständen als verpflichtend erklärt – unabhängig davon, ob das Gebet in der Gemeinschaft oder allein verrichtet wird und ob der Imam die Rezitation hörbar oder leise vorträgt. Imam Malik hingegen sagte, dass der Betende hinter dem Imam die Sure al-Fatiha nur im lauten Gebet, also in dem Gebet, in dem der Imam die Rezitation hörbar vorträgt, nicht zu rezitieren braucht. Imam Abu Hanifa sagt, dass grundsätzlich die Rezitation irgendeines Teils des Korans im Gebet verpflichtend ist.

فَاقْرَؤُوا مَا تَيَسَّرَ مِنَ الْقُرْآنَ

Hier hat Allah angeordnet, von dem Koran das zu rezitieren, was dem Betenden leichtfällt. Als der Gesandte einem Beduinen das Gebet lehrte, sagte er ebenfalls zu ihm: „Danach sollst du von dem Koran rezitieren, was dir leichtfällt.“ Daher ist es im Gebet verpflichtend, entweder die Sure al-Fatiha oder eine andere Sure beziehungsweise einen Teil einer Sure zu rezitieren; die Rezitation der Sure al-Fatiha ist jedoch wajib.

Überlieferungen darüber, dass der Betende hinter dem Imam nicht rezitiert

(۸۸) وَعَنْ نَافِعٍ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ كَانَ إِذَا سُئِلَ هَلْ يَقْرَأُ أَحَدٌ خَلْفَ الْإِمَامِ قَالَ إِذَا صَلَّى أَحَدُكُمْ خَلْفَ الْإِمَامِ فَحَسْبُهُ قِرَاءَةُ الْإِمَامِ وَإِذَا صَلَّى وَحْدَهُ فَلْيَقْرَأْ قَالَ وَكَانَ ابْنُ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ لَا يَقْرَأُ خَلْفَ الإِمَامِ (مؤطا إمام مالك)

(88) „Hazrat Nafiʿ berichtet: Wenn jemand ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.) fragte, ob man hinter dem Imam die Qirāʾa rezitieren müsse oder nicht, antwortete er: Wenn jemand von euch hinter dem Imam betet, ist die Rezitation des Imams für ihn ausreichend. (Er muss die Qirāʾa nicht selbst rezitieren.) Ja, wenn er allein betet, muss er die Qirāʾa rezitieren. Und ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.) rezitierte hinter dem Imam keine Qirāʾa.“ (Muwattaʾ von Imam Mālik)

(۸۹) وَعَنْ أَبِي نَعِيمٍ وَهْبِ بْنِ كَيْسَانَ أَنَّهُ سَمِعَ جَابِرَ بْنَ عَبْدَ اللَّهِ يَقُولُ مَنْ صَلَّى رَكْعَةً لَمْ يَقْرَأْ فِيْهَا بِأُمِّ الْقُرْآنَ فَلَمْ يُصَلِّ إِلَّا وَرَاءَ الْإِمَامِ (مؤطا إمام مالك)

(89) „Abū Nuʿaim berichtet von Wahb ibn Kaisān, dass er Jābir ibn ʿAbdullah sagen hörte: Wer auch nur eine Rakʿa des Gebets ohne die Sura al-Fātiha betet, hat nicht gebetet. Ja, es sei denn, er betet hinter dem Imam.“ (Muwattaʾ von Imam Mālik)

Erläuterung: Das Wort Qirāʾa bedeutet Rezitation. In der Terminologie der Scharia bezeichnet Qirāʾa die Rezitation eines Teils des Korans in einer bestimmten Weise im Stehen während des Gebets. Die Rezitation im Gebet ist verpflichtend. Nach Imam asch-Schāfiʿī muss in allen vier Rakʿas rezitiert werden. Nach Imam Mālik ist die Pflicht erfüllt, wenn in der ersten Rakʿa rezitiert wird. Nach Imam Abū Hanīfa ist die Rezitation in den ersten beiden Rakʿas unerlässlich. Allahs Anweisung bezüglich der Rezitation im Gebet lautet:

فَاقْرَؤُوا مَا تَيَسَّرَ مِنَ الْقُرْآنَ

(im Gebet) „Rezitiert daher aus dem Koran, was euch leichtfällt und möglich ist.“

(۹۰) وعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنَّمَا جُعِلَ الْإِمَامُ لِيُؤْتَمَّ بِهِ فَإِذَا كَبَّرَ فَكَبِّرُوا وَإِذَا قَرَأَ فَانْصِتُوا
أبو داود – نسائي – ابن ماجة)

(90) „Hazrat Abū Huraira (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Der Imam wird nur deshalb eingesetzt, damit man ihm folgt. Wenn der Imam also ‚Allāhu akbar‘ sagt, dann sagt auch ihr ‚Allāhu akbar‘, und wenn er rezitiert, dann schweigt ihr.“
(Abū Dāwūd, an-Nasāʾī, Ibn Māǧa)

(۹۱)
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ شَدَّادٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنْ كَانَ لَهُ إِمَامٌ فَقِرَاءَةُ الإِمَامِ لَهُ قِرَاءَةٌ (دار قطني)

(91) „Überliefert von Hazrat Abdullah bin Saddad (R.). Der edle Prophet (S.) sagte: Für denjenigen, der hinter dem Imam betet, ist die Qirāʾat des Imams ausreichend.“ (Das heißt, der Muqtadi muss keine Qirāʾat rezitieren.) (Dār Qutnī)

Erläuterung: Die beiden oben angeführten Hadithe sind ein starkes Argument zugunsten von Imam Abu Hanifa dafür, hinter dem Imam keine Qirāʾat zu rezitieren.

(۹۲) وَعَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ صَلَّيْتُ مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَبِي بَكْرٍ وَعُمَرَ وَعُثْمَانَ رِضْوَانُ اللَّهِ عَلَيْهِمْ فَلَمْ أَسْمَعُ أَحَدًا مِنْهُمْ يَقْرَأُ بسمِ اللهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ وَفِي رِوَايَةٍ فَكَانُوا لَا يَجْهَرُونَ بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ
أحمد – مسلم – نسائي)

(92) „Überliefert von Hazrat Anas bin Malik (R.). Er sagte: Ich betete hinter dem edlen Propheten (S.), Hazrat Abu Bakr, Hazrat Umar und Hazrat Uthman (R.), hörte jedoch keinen von ihnen ‚Bismillāhir-Raḥmānir-Raḥīm‘ rezitieren. Einer anderen Überlieferung zufolge hörte ich keinen von ihnen, ‚Bismillāhir-Raḥmānir-Raḥīm‘ laut zu rezitieren.“ (Ahmad, Muslim, Nasāʾī)

Erläuterung: Der oben angeführte Hadith ist ein Beleg zugunsten von Imam Abu Hanifa dafür, vor der Qirāʾat im Gebet Bismillāhir-Raḥmānir-Raḥīm nicht laut zu rezitieren.

(۹۳) وَعَنْ أَبِي سَعِيدِ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَمَرَنَا أَنْ نَقْرَأَ بِفَاتِحَةِ الْكِتَابِ وَمَا تَيَسَّرَ (أبو داود)

(93) „Überliefert von Hazrat Abu Sa’id al-Khudri (R.). Er sagte: Uns wurde befohlen, im Gebet die Sura al-Fātiha und, soweit es uns möglich ist, noch einen weiteren Teil (des Korans) zu rezitieren.“ (Abu Dawud)

Erläuterung: Auf Grundlage der oben angeführten Hadithe erklären Imam asch-Schāfiʿī und Imam Ahmad ibn Hanbal das Rezitieren der Sura al-Fātiha im Gebet zur Pflicht. Imam Abū Hanīfa hingegen bezeichnet es als notwendig. Nach Imam Abū Hanīfa ist das Rezitieren irgendeines Teils des Qurʾān Pflicht. Wenn man die Sura al-Fātiha oder einen anderen Teil des Qurʾān rezitiert, ist die Pflicht erfüllt. Wird jedoch die Sura al-Fātiha im Gebet nicht rezitiert, wird eine notwendige Handlung unterlassen und das Gebet ist nicht vollständig. Der Hadith, wonach „sein Gebet unvollständig ist“, belegt genau dies.

(٩٤) وَعَنْ عُبَادَةَ بْنِ الصَّامِتِ قَالَ كُنَّا خَلْفَ النَّبِيِّ فِي صَلَاةِ الْفَجْرِ فَقَرَأَ فَتَقُلَتْ عَلَيْهِ الْقِرَاءَةُ فَلَمَّا فَرَغَ قَالَ لَعَلَّكُمْ تَقْرَؤُوْنَ خَلْفَ إِمَامِكُمْ قُلْنَا نَعَمْ يَا رَسُوْلَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ لَا تَفْعَلُوْا إِلَّا بِفَاتِحَةِ الْكِتَابِ فَإِنَّهُ لَا صَلَاةَ لِمَنْ لَمْ يَقْرَأْ بِهَا
أبو داود – ترمذي – نسائي)

(94) „Hadhrat ʿUbāda ibn as-Sāmit berichtet: Eines Tages standen wir beim Morgengebet hinter dem edlen Propheten. Der Hochgeehrte rezitierte, doch die Rezitation fiel ihm schwer. Nachdem der Hochgeehrte das Gebet beendet hatte, sagte er: ‚Ich glaube, ihr rezitiert hinter eurem Imam.‘ Wir sagten: ‚Ja, o Gesandter Allahs.‘ Er sagte: ‚Tut das nicht, sondern rezitiert die Sura al-Fātiha. Denn das Gebet dessen, der die Sura al-Fātiha nicht rezitiert, ist ungültig.‘“ (Abū Dāwūd, at-Tirmidhī, an-Nasāʾī)

Erläuterung: Aus dem oben angeführten Hadith geht hervor, dass auch hinter dem Imam die Sura al-Fātiha rezitiert werden muss. Dies ist die Ansicht von Imam Ahmad ibn Hanbal. Nach Imam Abū Hanīfa darf man unter keinen Umständen hinter dem Imam die Sura al-Fātiha rezitieren, denn Allah sagt:

وَإِذَا قُرِأَ الْقُرْآنُ فَاسْتَمِعُوْا لَهُ وَانْصِتُوا
(الْأَعْرَاف – ٢٠٤)

Bedeutung: „Wenn der Qurʾān rezitiert wird, dann hört ihm aufmerksam zu.“ (al-Aʿrāf 204)

Außerdem heißt es im Hadith:وَإِذَا قَرَءَ فَانْصِتُوا

Das heißt: „Wenn der Imam rezitiert, dann schweigt ihr.“

Hazrat Imam Malik sagt: In dem Gebet, in dem der Imam die Qirāʾat laut rezitiert, soll der Muqtadi die Sura al-Fātiha nicht rezitieren, sondern der Qirāʾat des Imams zuhören. In dem Gebet hingegen, in dem der Imam die Qirāʾat leise rezitiert, soll der Muqtadi die Sura al-Fātiha rezitieren. Shah Waliullah (Allah erbarme sich seiner) hat diese Auffassung unterstützt, und Maulana Maududi (Allah erbarme sich seiner) handelte entsprechend. Damit wird beiden Hadithen Folge geleistet.

(٩٥) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ انْصَرَفَ مِنْ صَلَاةٍ جَهَرَ فِيهَا بِالْقِرَاءَةِ فَقَالَ هَلْ قَرَأَ مَعِي أَحَدٌ مِنْكُمْ آئِفًا فَقَالَ رَجُلٌ نَعَمْ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ إِنِّي أَقُولُ مَا لِي أُنَازِعُ الْقُرْآنَ قَالَ فَانْتَهَى النَّاسُ عَنِ الْقِرَاءَةِ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فِيْمَا جَهَرَ فِيْهِ بِالْقِرَاءَةِ مِنَ الصَّلَوَاتِ حِيْنَ سَمِعُوا ذَالِكَ مِنْ رَّسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ
(رواه مالك – أحمد – أبو داود – الترمذي – والنسائي)

(95) „Von Hazrat Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) wird überliefert: Einmal beendete der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ein Gebet, in dem er die Qirāʾat laut rezitiert hatte, und wandte sich danach den Menschen zu. Dann sagte er: ‚Hat gerade jemand von euch gemeinsam mit mir im Gebet die Qirāʾat rezitiert?‘ Ein Mann antwortete: ‚Ja, o Gesandter Allahs.‘ Darauf sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚Ich dachte bei mir, warum fällt es mir so schwer, in meinem Gebet den Qurʾān zu rezitieren?‘ Abu Huraira sagt: Danach unterließen es die Menschen, in den hörbar rezitierten Gebeten hinter dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die Qirāʾat zu rezitieren.“
(Malik, Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Nasāʾī)

Erläuterung: Nach der Auffassung von Imam Abu Hanifa sind durch diesen Hadith sämtliche Hadithe über die Rezitation hinter dem Imam aufgehoben worden.

Darstellung des Rukūʿ

Rukūʿ bedeutet, sich halb zu beugen oder sich hinabzuneigen. In der Terminologie der Scharia bezeichnet Rukūʿ das Beugen im Gebet, wobei man sich auf die Knie stützt, um Demut gegenüber Allah zum Ausdruck zu bringen. Dies ist nach übereinstimmender Auffassung ein Fard des Gebets. Allah sagt im Qurʾān:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا ارْكَعُوا وَاسْجُدُوا (سورة الحج – (۷۷)

Das heißt: „O ihr Gläubigen, vollzieht den Rukūʿ und die Niederwerfung.“ (Sure al-Haddsch 77)

In der Rukūʿ-Haltung muss man einige Tasbīḥ sprechen und sich nach dem Aufrichten des Kopfes aus der Rukūʿ gerade hinstellen und eine kurze Zeit lang (so lange, wie das Sprechen eines Tasbīḥ dauert) stehen bleiben. Erst dann ist der Fard der Rukūʿ erfüllt.

(٩٦) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَقِيمُوا الرُّكُوعَ وَالسُّجُودَ فَوَاللَّهِ
إِنِّي لَأَرَاكُمْ مِنْ بَعْدِي (بخاري – مسلم)

(96) „Von Ḥazrat Anas (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: ‚Verrichtet Rukūʿ und Suǧūd ordnungsgemäß. Bei Allah, ich sehe euch gewiss auch von hinten.‘“ (Buḫārī, Muslim)

(۹۷) وَعَنْ عُقْبَةَ بْنِ عَامِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ لَمَّا نَزَلَتْ فَسَبِّحْ بِاسْمِ رَبِّكَ الْعَظِيمٍ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اجْعَلُوْهَا فِي رُكُوعِكُمْ فَلَمَّا نَزَلَتْ سَبِّحِ اسْمَ رَبِّكَ الْأَعْلَى قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اجْعَلُوْهَا فِي سُجُودِكُمْ
أبو داود – ابن ماجة – دارمي)

(97) „Von Ḥazrat ʿUqba ibn ʿĀmir (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Als ‚Fasabbih bi-ismi rabbika l-ʿaẓīm‘ offenbart wurde, sagte der Gesandte (s.a.w.): ‚Sprecht dies in eurem Rukūʿ.‘ Und als ‚Sabbih isma rabbika l-aʿlā‘ offenbart wurde, sagte der Gesandte (s.a.w.): ‚Sprecht dies in eurem Suǧūd.‘“ (Abū Dāwūd, Ibn Māǧa, Dārimī)

Erklärung: Der Gesandte wies an, die beiden oben genannten Tasbīḥ nacheinander im Rukūʿ und im Suǧūd zu sprechen.

Beschreibung des Suǧūd

Suǧūd bedeutet, sich wie ein ausgestreckter Körper niederzuwerfen und die Stirn auf den Boden zu legen. In der Terminologie der Scharīʿa bezeichnet Suǧūd das Auflegen der Stirn auf den Boden im Gebet zu Allah, um äußerste Demut zum Ausdruck zu bringen. Suǧūd ist einer der Fard-Bestandteile des Gebets. In jeder Rakʿa müssen zwei Suǧūd verrichtet werden. Zwischen den beiden Suǧūd muss man aufrecht sitzen und so lange warten, wie das Sprechen eines Tasbīḥ dauert, damit der Körper vollständig gerade wird. In der Terminologie der Scharīʿa wird dies „Taʿdīl al-Arkān“ genannt. Nach Ansicht der meisten Imame ist Taʿdīl al-Arkān Fard. Wird es unterlassen, ist das Gebet ungültig.

(۹۸) وَعَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ رَسُولُ
اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أُمِرْتُ أَنْ أَسْجُدَ عَلَى سَبْعَةٍ أَعْظَمِ عَلَى الْجَبْهَةِ وَالْيَدَيْنِ وَالرُّكْبَتَيْنِ وَأَطْرَافِ الْقَدَمَيْنِ وَلَا نَكْفِتَ التَّيَابَ وَلَا الْشَّعْرَ
(بخاري – مسلم)

(98) „Hazrat Ibn Abbas (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.s.) sagte: Mir wurde befohlen, mich mit sieben Knochen beziehungsweise Körperteilen niederzuwerfen: der Stirn, beiden Händen, beiden Knien und den Spitzen beider Füße. Und ich soll dabei weder meine Kleidung noch meine Haare zurechtrücken.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Die Mehrheit der Imame ist der Ansicht, dass sowohl die Nase als auch die Stirn auf den Boden gelegt werden müssen. Nach Imam Abu Hanifa ist die Niederwerfung zwar gültig, wenn nur die Stirn den Boden berührt, doch das Gebet wäre makruh. Während der Niederwerfung müssen beide Füße den Boden berühren. Wenn beide Füße gleichzeitig vom Boden abheben, wird das Gebet ungültig. Hebt ein Fuß ab, ist das Gebet makruh. Während der Niederwerfung die Kleidung zurechtzurücken und die Haare zu ordnen, ist makruh. Zwischen den beiden Niederwerfungen eine Zeitspanne von der Länge eines Tasbih zu verweilen, ist unerlässlich.

(۹۹) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اعْتَدِلُوا فِي السُّجُودِ وَلَا يَبْسُطُ أَحَدُكُمْ ذِرَاعَيْهِ الْيَسَاطَ الْكَلب (بخاري – مسلم)

(99) „Von Hazrat Anas (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (s.a.s.) sagte: Verrichtet die Niederwerfung ordnungsgemäß und lasst keiner von euch bei der Niederwerfung seine Hände wie ein Hund auf dem Boden ausbreiten.“ (Buchari, Muslim)

(۱۰۰) وَعَنْ عَلِيِّ بْنِ شَيْبَانَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ لَا صَلَاةَ لِمَنْ لَمْ يُقِمْ صُلْبَهُ فِي الرُّكُوعِ وَالسُّجُودِ أحمد – ابن ماجة)

(100) „Von Hazrat Ali ibn Saiban (r.a.) wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.s.) sagte: Das Gebet dessen, dessen Rücken sich bei Ruku und Sujud nicht gerade richtet, ist nicht gültig.“ (Ahmad, Ibn Madschah)

Erläuterung: Zwischen Ruku und Sujud muss man mit vollständig geradem Rücken stehen. Ebenso muss man zwischen den beiden Niederwerfungen mit völlig geradem Rücken sitzen. Dies wird in der Terminologie der Scharia „Tamaninat“ genannt. Es dauert mindestens so lange wie das Rezitieren eines Tasbih. Nach Ansicht der Mehrheit der Imame ist dies verpflichtend.

(۱۰۱) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ بَيْنَ السَّجْدَتَيْنِ اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِي وَارْحَمْنِي وَاهْدِنِي وَعَافِنِي وَارْزُقْنِي
(أبو داود – ترمذي)

(101) „Hazrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte zwischen den beiden Niederwerfungen folgendes Bittgebet zu sprechen: ‚Allahummaghfir li, warhamni, wahdini, wa‘afini, warzuqni.‘ (Abu Dawud, Tirmidhi)

(۱۰۲) وَعَنْ حُذَيْفَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يَقُولُ بَيْنَ السَّجْدَتَيْنِ رَبِّ اغْفِرْ لِي
(نسائي – دارمي)

(102) „Hazrat Hudhaifa (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte zwischen den beiden Niederwerfungen:رَبِّ اغْفِرْلِي‚Rabbighfir li.‘ (Nasāʾī, Dārimī)

Erklärung: Die beiden oben genannten Hadithe beweisen, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wenn er zwischen den beiden Niederwerfungen saß, in sitzender Haltung ein Bittgebet sprach. Manchmal verlängerte er das Bittgebet, manchmal fasste er es kurz. Wer zwischen den beiden Niederwerfungen ein Bittgebet spricht und beim Aufrichten des Kopfes aus der Verbeugung „Rabbana lakal-hamd“ sagt, erfüllt das „Taʿdīl al-Arkān“ ordnungsgemäß. Daher ist es besser, ein Bittgebet zu sprechen.

(۱۰۳) وَعَنِ ابْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ عَلِّمَنِي رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ التَّشَهُدَ كَمَا يُعَلِّمُنِي السُّورَةَ مِنَ الْقُرْآنَ التَّحِيَّاتُ لِلَّهِ وَالصَّلَوَاتُ وَالطَّيِّبَاتُ السَّلَامُ عَلَيْكَ أَيُّهَا النَّبِيُّ وَرَحْمَةُ اللَّهِ وَبَرَكَتُهُ، السَّلامُ عَلَيْنَا وَعَلَى عِبَادِ اللَّهِ الصَّالِحِيْنَ، أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ (بخاري – مسلم)

(103) „Von Hazrat Ibn Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) lehrte uns das Taschahhud, ebenso wie er uns das Rezitieren einer Koransure lehrte.“ (Der Hochverehrte sagte:)

التَّحِيَّاتُ لِلَّهِ وَالصَّلَوَاتُ وَالطَّيِّبَاتُ وَالسَّلَامُ عَلَيْنَا وَعَلَى عِبَادِ اللَّهِ الصَّالِحِيْنَ أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ (بخاري – مسلم)

Erläuterung: Was die Frage betrifft, welches Taschahhud der Huzur (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) im Gebet rezitierte, so wird neben Ibn Masʿūd auch von Hazrat Ibn ʿAbbās und Hazrat Jābir (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert, dass sie ein anderes Taschahhud rezitierten. Die überwiegende Mehrheit der Hadithgelehrten ist jedoch einhellig der Ansicht, dass die Überlieferung von Hazrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd in Bezug auf das Taschahhud zuverlässiger und annehmbarer ist. Imam Abū Hanīfa übernahm das Taschahhud von Ibn Masʿūd.

(١٠٤) وَعَنِ ابْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ كَانَ يَقُولُ مِنَ السُّنَّةِ إِخْفَاءُ التَّشَهر (أبو داود – ترمذي)

(104) „Von Hazrat Ibn Masʿūd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er zu sagen pflegte: Das Taschahhud leise zu rezitieren ist Sunna.“ (Abū Dāwūd, Tirmidhī)

(١٠٥) وَعَنِ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كُنَّا نَقُولُ قَبْلَ أَنْ يُفْرَضَ عَلَيْنَا التَّشْهَدُ السَّلَامُ عَلَى اللهِ السَّلَامُ عَلَى جِبْرِيلَ وَمِيكَائِيْلَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تَقُولُ هَكَذَا وَلَكِنْ قُولُوا التَّحِيَّاتُ لِلَّهِ وَالصَّلَوَاتُ وَالطَّيِّبَاتُ السَّلَامُ عَلَيْكَ أَيُّهَا النَّبِيُّ وَرَحْمَةُ اللهِ وَبَرَكَتُهُ، السَّلَامُ عَلَيْنَا وَعَلَى عِبَادِ اللَّهِ الصَّالِحِيْنَ، أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ (دار قطني)

(105) „Hazrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Bevor uns das Taschahhud zur Pflicht gemacht wurde, pflegten wir zu sagen:

السَّلَامُ عَلَى اللَّهِ السَّلَامُ عَلَى جِبْرِيلَ وَمِيكَائِيْلَ

Der Huzur sagte zu uns: „Rezitiert es nicht mehr auf diese Weise, sondern rezitiertالتَّحِيَّاتُ لِلَّهِ … إلى آخر الدعاء (ad-Dāraqutnī)

Erläuterung: Das heißt, der Huzur zeigte uns, wie das Taschahhud zu rezitieren ist.

(١٠٦) وَعَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ لَا تُجْزِي صَلاةٌ إِلَّا بِتَشَهُرٍ (بخاري)

(106) „Überliefert von Hadhrat Umar ibn al-Khattab (Allah sei mit ihm zufrieden), dass er sagte: Ohne das Rezitieren des Taschahhud ist das Gebet nicht gültig.“ (Buchari)

Erklärung: Aufgrund des oben genannten Hadiths erklärten Imam Schafi’i und Ahmad ibn Hanbal das Rezitieren des Taschahhud im Gebet zur Pflicht. Imam Abu Hanifa (Allah sei mit ihm zufrieden) hingegen erklärte das Rezitieren des Taschahhud zum Wajib. Die „Kaʿdah Akhirah“, das heißt, das abschließende Sitzen im Gebet, ist jedoch nach Auffassung aller verpflichtend.

Das Zeichen mit dem Zeigefinger beim Rezitieren des Taschahhud

(۱۰۷) وَعَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا قَعَدَ فِي التَّشَهُدِ وَضَعَ يَدَهُ الْيُسْرَى عَلَى رُكْبَتِهِ الْيُسْرَى وَوَضَعَ يَدَهُ الْيُمْنَى عَلَى رُكْبَتِهِ الْيُمْنَى وَعَقَدَ ثَلَاثَةٌ وَخَمْسِينَ وَأَشَارَ بِالسَّبَّابَةِ وَرَفَعَ إِصْبَعَهُ الْيُمْنَى الَّتِي تَلِيَ الْإِبْهَامَ يَدْعُوْنِهَا وَيَدُهُ الْيُسْرَى عَلَى رُكْبَتِهِ بَاسِطُهَا عَلَيْهَا
(مسلم – نيل الأوطار)

(107) „Hadhrat Ibn Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: Wenn der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sich zum Rezitieren des Taschahhud setzte, legte er die linke Hand auf das linke Knie und die rechte Hand auf das rechte Knie. Dabei schloss er die Finger so, wie man die Finger beim Zählen der dreiundfünfzig schließt, und gab mit dem Zeigefinger ein Zeichen. In einer anderen Überlieferung heißt es, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wenn er sich zum Gebet setzte, beide Hände auf beide Knie legte, den Finger neben dem Daumen der rechten Hand anhob und mit ihm Bittgebete sprach. Seine linke Hand lag dabei ausgestreckt auf seinem linken Knie.“ (Muslim)

Erklärung: Wenn die Araber mit den Fingern zählten, schlossen sie bei der Zahl dreiundfünfzig den kleinen Finger, den Ringfinger und den Mittelfinger und streckten den Zeigefinger hoch. Darauf wird im Hadith hingewiesen.

Aus diesem Hadith und aus den Überlieferungen einiger weiterer Hadithe ist bekannt, dass der Ehrwürdige (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beim Rezitieren des Taschahhud den Zeigefinger hochhielt und damit darauf hinwies, dass Allah Einer und ohnegleichen ist; dies ist Sunna. Manchmal gab er das Zeichen mit geschlossenen Fingern, indem er den Zeigefinger ausstreckte, und manchmal gab er es mit ausgestreckten Fingern. Beim Sprechen von „La ilaha“ hob er den Finger und beim Sprechen von „illallah“ senkte er ihn.

Das Sprechen des Durood im Gebet

(۱۰۸) وَعَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ أَبِي لَيْلَى قَالَ لَقِيَنِي كعْبُ بْنُ عُجْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ فَقَالَ أَلَا أُهْدِي لَكَ هدِيَّةٌ سَمِعْتُهَا مِنَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقُلْتُ

بَلَى فَأَهْدِهَا لِي فَقَالَ سَأَلْنَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقُلْنَا يَا رَسُولَ اللَّهِ كَيْفَ الصَّلَاةُ عَلَيْكُمْ أَهْلَ الْبَيْتِ فَإِنَّ اللَّهَ قَدْ عَلَّمَنَا كَيْفَ نُسَلِّمُ عَلَيْكَ قَالَ قُوْلُوْا اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّدٍ وَعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ كَمَا صَلَّيْتَ عَلَى إِبْرَاهِيمَ وَعَلَى آلِ إِبْرَاهِيمَ إِنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ اللَّهُمَّ بَارِكْ عَلَى مُحَمَّدٍ وَعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ كَمَا بَارَكْتَ عَلَى إِبْرَاهِيمَ وَعَلَى آلِ إِبْرَاهِيمَ إِنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ
(بخاري – مسلم)

(108) Hadrat Abd ar-Rahman ibn Abi Layla berichtet: Einmal traf ich Hadrat Ka’b ibn Ujra. Er sagte: „O Abd ar-Rahman, soll ich dir ein Geschenk geben, das ich vom edlen Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) gehört habe?“ Ich sagte: „Ja, gib es mir.“ Da sagte er: „Wir fragten den Gesandten einst: O Gesandter Allahs, Allah hat uns gelehrt, wie wir den Durood für dich sprechen sollen. Sag uns, wie sollen wir den Durood für dich und deine Familie sprechen?“ Der Prophet sagte: „Ihr sollt Folgendes sagen:“

اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّدٍ وَعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ كَمَا صَلَّيْتَ عَلَى إِبْرَاهِيمَ وَعَلَى آلِ إِبْرَاهِيمَ إِنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ اللَّهُمَّ

بَارِكْ عَلَى مُحَمَّدٍ وَعَلَى آلِ مُحَمَّدٍ كَمَا بَارَكْتَ عَلَى إِبْرَاهِيمَ وَعَلَى آلِ إِبْرَاهِيمَ إِنَّكَ حَمِيدٌ مَجِيدٌ
(بخاري – مسلم)

Erklärung: Durood ist ein persisches Wort. Sein arabisches Gegenstück ist „Salat“. Das Sprechen des Durood für den Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) ist mindestens einmal im Leben verpflichtend. Im letzten Sitzen des Gebets ist das Sprechen des Durood nach dem At-Tahiyyat jedoch Sunna. Nach Ansicht von Imam asch-Schafi’i ist das Sprechen des Durood im Gebet verpflichtend.

(۱۰۹) وَعَنْ فُضَالَةَ بْنَ عُبَيْدٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ سَمِعَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَجُلًا يَدْعُوْ فِي صَلَاتِهِ فَلَمْ يُصَلِّ عَلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ عَجَّلَ هَذَا ثُمَّ دَعَاهُ فَقَالَ لَهُ أَوْ لِغَيْرِهِ إِذَا صَلَّى أَحَدُكُمْ فَلْيَبْدَأَ بِتَحْمِيدِ اللَّهِ وَالثَّنَاءِ عَلَيْهِ ثُمَّ لِيُصَلِّ عَلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ثُمَّ لِيَدْعُ بَعْدُ مَا شَاءَ (ترمذي)

(109) „Von Hazrat Fudāla ibn ʿUbaid (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hörte einen Mann während des Gebets Bittgebete sprechen, ohne dem edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Segenswünsche zu sprechen. Der Gesandte sagte: ‚Dieser Mann hat es eilig gehabt.‘ Danach rief der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ihn zu sich und sagte – oder er ließ ihn herbeirufen und sagte vor ihm zu einem anderen: Wenn einer von euch betet, soll er mit „Allahs Lob und Preis“

beginnen. Danach soll er dem Propheten Segenswünsche sprechen. Nach den Segenswünschen soll er nach Belieben Bittgebete sprechen.“ (Tirmidhi)

Erläuterung: Der obige Hadith beweist, dass man vor dem Bittgebet Segenswünsche sprechen muss. Der Hadith beweist außerdem, dass das Segensgebet im Gebet Sunna und nicht verpflichtend ist. Denn wäre es verpflichtend, hätte man die oben erwähnte Person aufgefordert, das Gebet zu wiederholen.

Bittgebete nach dem Segensgebet in der letzten Sitzung

(۱۱۰) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا فَرَغَ أَحَدُكُمْ مِنَ التَّشَهُرِ الْآخِرِ فَلْيَتَعَوَّذَ بِاللَّهِ مِنْ أَرْبَعٍ مِنْ عَذَابِ جَهَنَّمَ وَمِنْ عَذَابِ الْقَبْرِ وَمِنْ فِتْنَةِ الْمَحْيَاءِ وَالْمَمَاتِ وَمِنْ شَرِّ الْمَسِيحِ الدَّجَّالِ (مسلم)

(110) „Von Hazrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn einer von euch das Taschahhud in der letzten Rakʿa beendet hat, soll er bei Allah Zuflucht vor vier Dingen suchen: vor der Strafe der Hölle, vor der Strafe des Grabes, vor den Versuchungen des Lebens und des Todes sowie vor dem bösen Einfluss des einäugigen Daddschal.“ (Muslim)

Erläuterung: Im obigen Hadith ermutigt der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dazu, im Gebet nach dem Segensgebet Bittgebete zu sprechen. Das Sprechen von Bittgebeten nach dem Segensgebet im Gebet ist jedoch mustahabb.

Das Gebet mit dem Friedensgruß beenden

(۱۱۱)
وَعَنْ عَلِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنْ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مِفْتَاحُ الصَّلَاةِ الطُّهُورُ وَتَحْرِيمُهَا التَّكْبِيرُ وَتَحْلِيلُهَا التَّسْلِيمُ
(أحمد – أبو داود – ابن ماجة – ترمذي)

(111) „Von Hadhrat Ali (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Der Schlüssel des Gebets ist die Reinheit, sein Eintrittstor ist der Takbir, und sein Abschluss ist der Salam.“ (Ahmad, Abu Dawud, Ibn Madscha, at-Tirmidhi)

(۱۱۲) وَعَنِ ابْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يُسَلِّمُ عَنْ يَمِينِهِ وَعَنْ يَسَارِهِ السَّلَامُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ السَّلَامُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ حَتَّى يُرَى بِيَاضُ خَدِهِ
(أحمد – مسلم – نسائي – ابن ماجة)

(112) „Von Hadhrat Ibn Masud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wird überliefert, dass der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beim Gebet sowohl nach rechts als auch nach links den Salam sprach. Er sagte: ‚As-salamu alaikum wa rahmatullah, as-salamu alaikum wa rahmatullah.‘ Dabei wandte sich der Gesandte beim Salam so weit nach rechts und links, dass man das Weiße seiner Wangen sehen konnte.“ (Ahmad, Muslim, an-Nasa’i, Ibn Madscha)

Erläuterung: Alle Imame sind der Ansicht, dass das Gebet mit dem Salam zu beenden verpflichtend ist. Darüber, ob der Salam nach beiden Seiten oder nur nach einer Seite verpflichtend ist, besteht unter den Imamen jedoch Meinungsverschiedenheit.

Nach dem Gebet den Mitbetenden zugewandt sitzen

(۱۱۳) وَعَنْ سَمُرَةَ بْنِ جُنْدُبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا صَلَّى صَلَاةٌ أَقْبَلَ
عَلَيْنَا بِوَجْهِهِ (بخاري)

(113) „Hadhrat Samura bin Dschundub (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte: Wenn der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Gebet beendet hatte, setzte er sich uns zugewandt hin.“ (Bukhari)

(١١٤) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَنْصَرِفُ عَنْ يَمِينِهِ (مسلم)

(114) „Von Hadhrat Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass er sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte sich nach dem Gebet nach rechts zu wenden und zu sitzen.“ (Muslim)
Erläuterung: Nach den Gebeten, auf die kein Sunnah-Gebet folgt, pflegte der Hochgeehrte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sich den Mitbetenden zuzuwenden und manchmal nach links, manchmal nach rechts gewandt zu sitzen. Nach den Pflichtgebeten, auf die ein Sunnah-Gebet folgt, entfernte er sich jedoch nach dem Gebet an einen anderen Ort und verrichtete dort das Sunnah-Gebet.

(١١٥) وَعَنْ عَطَاءِ بْنِ الْخُرَاسَانِي عَنِ الْمُغِيْرَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يُصَلِّي الْإِمَامُ فِي الْمَوَضَعِ الَّذِي صَلَّى فِيْهِ حَتَّى يَتَحَوَّلَ
(أبو داود)

(115) „Ata bin Khurasani überliefert von Hadhrat Mughira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Der Imam soll an dem Ort, an dem er das Pflichtgebet stehend verrichtet hat, kein anderes Gebet verrichten, sondern sich von dort entfernen.“ (Abu Dawud)

Erläuterung: Das Sunnah-Gebet soll nicht in derselben Weise wie das Pflichtgebet verrichtet werden, sondern seine Form soll verändert werden. Das heißt, man soll sich von diesem Ort entfernen und das Sunnah-Gebet verrichten, damit ein neu hinzugekommener Mann erkennen kann, dass der Imam nun nicht mehr das gemeinschaftliche Gebet leitet, sondern das Sunnah-Gebet verrichtet.

Das Sprechen eines Bittgebets nach dem Gebet

(١١٦) وَعَنْ مُعَاذِ بْنِ جَبَلٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَخَذَ بِيَدِي رَسُولُ اللَّهِ فَقَالَ إِنِّي لَأُحِبُّكَ يَا مُعَادُ فَقُلْتُ أَنَا أُحِبُّكَ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ فَلَا تَدَعْ أَنْ تَقُوْلَ فِي دُبُرِ كُلِّ صَلَاةٍ رَبِّ أَعِنِّي عَلَى ذِكْرِكَ وَشُكْرِكَ وَحُسْنِ عِبَادَتِكَ (أحمد أبو داود – نسائي)

(116) „Hadhrat Muadh bin Dschabal (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Eines Tages nahm der Hochgeehrte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) meine Hand und sagte: ‚O Muadh, ich liebe dich.‘ Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), auch ich liebe dich.‘ Darauf sagte der Hochgeehrte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚O Muadh, du sollst nach jedem Gebet unbedingt dieses Bittgebet sprechen.‘“

رَبِّ أَعِنِّي عَلَى ذِكْرِكَ وَشُكْرِكَ وَحُسْنِ عِبَادَتِكَ
(Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i)

(۱۱۷) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا سَلَّمَ لَمْ يَقْعُدْ إِلَّا مِقْدَارَ مَا يَقُولُ اللَّهُمَّ أَنْتَ السَّلَامُ وَمِنْكَ السَّلَامُ تَبَارَكْتَ يَا ذَا الْجَلَالِ وَالْإِكْرَامِ” (مسلم)

(117) „Hadhrat Aischa (Allah sei mit ihr zufrieden) sagte: Nachdem der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Friedensgruß im Gebet gesprochen hatte, blieb er nur so lange sitzen, wie man das folgende Bittgebet rezitiert.“

اللَّهُمَّ أَنْتَ السَّلَامُ وَمِنْكَ السَّلَامُ تَبَارَكْتَ يَا ذَا الْجَلَالِ وَالْإِكْرَامِ

Bedeutung: „O Allah, Du bist der Friede, und von Dir kommt der Friede. Du bist voller Segen, o Besitzer von Majestät und Ehre.“

(۱۱۸)
وَعَنْ مُغِيرَةَ بْنِ شُعْبَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يَقُولُ فِي دُبُرِ كُلِّ صَلَاةٍ

مَكْتُوبَةٍ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ لَهُ لَهُ الْمُلْكُ وَلَهُ الْحَمْدُ وَهُوَ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ قَدِيْرٍ أَللَّهُمَّ لَا مَانِعَ لِمَا أَعْطَيْتَ وَلَا مُعْطِيَ لِمَا مَنَعْتَ وَلَا يَنْفَعُ ذَا الْجَدِّ مِنْكَ الْجَدُّ (بخاري – مسلم)

(118) „Überliefert von Hadhrat Mugheira ibn Schu’ba (Allah sei mit ihm zufrieden): Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte nach jedem Pflichtgebet,

لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ لَهُ … إلى آخر

„Es gibt keinen Gott außer Allah. Er ist einzig, Er hat keinen Teilhaber. Ihm gehört die Herrschaft und Ihm gehört das Lob, und Er ist allmächtig. O Allah, niemand kann verhindern, was Du geben willst. Und niemand kann geben, was Du verhindern willst. Kein Vermögender kann sein Vermögen vor Dir bewahren.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Der edle Prophet (s.a.w.) pflegte nach dem Pflichtgebet einige Bittgebete und Lobpreisungen zu sprechen. Dies wird durch die Überlieferungen der oben genannten Hadithe bestätigt. Nach den Pflichtgebeten, auf die kein Sunnah-Gebet folgte, sprach er ein längeres Bittgebet. Es gibt jedoch keinen Beleg dafür, dass er nach dem Gebet regelmäßig gemeinsam mit den Betenden eine gemeinschaftliche Munadschat oder ein Bittgebet verrichtete. Einige Rechtsgelehrte haben dies später zwar als vorzüglicher bezeichnet, doch ist es nicht richtig, dies als notwendig anzusehen.

Das Rezitieren des Tasbih nach dem Gebet

(۱۱۹) وَعَنْ كَعْبِ بْنِ عُجْرَةَ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مُعَقِبَاتٌ لَا يَخِيْبُ قَائِلُهُنَّ أَوْ فَائِلُهُنَّ دُبُرَ كُلِّ صَلَاةٍ مَكْتُوبَةٍ ثَلاثُ وَثَلاثُونَ تَسْبِيحَةٌ وَثَلاثُ وَثَلاتُوْنَ تَحْمِيدَةً وَأَرْبَعُ وَثَلاتُوْنَ تَكْبِيرَةً (مسلم)

(119) „Hadhrat Kaʿb ibn ʿUjra berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: Nach jedem Pflichtgebet gibt es einige Worte, durch deren Sprechen niemand jemals enttäuscht wird. Dies sind: 33-mal ‚Subhanallah‘, 33-mal ‚Alhamdulillah‘ und 34-mal ‚Allahu akbar‘.“ (Muslim)

(۱۲۰) وَعَنْ أَبِي أُمَامَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قِيْلَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَيُّ الدُّعَاءِ أَسْمَعُ قَالَ جَوْفَ اللَّيْلِ الْآخِرِ وَدُبُرِ الصَّلَوَاتِ الْمَكْتُوبَةِ (ترمذي)

(120) „Hadhrat Abu Umama (r.a.) berichtet: Jemand fragte den Gesandten (s.a.w.): ‚O Gesandter Allahs! Welches Bittgebet wird am schnellsten erhört?‘ Der ehrwürdige Prophet sagte: ‚Das Bittgebet in der letzten Nachtstunde und das Bittgebet nach dem Pflichtgebet.‘“ (Tirmidhi)

(۱۲۱)
وَعَنْ عُقْبَةَ بْنِ عَامِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَمَرَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ أَقْرَأَ بِالْمُعَوَّذَاتِ فِي دُبُرِ كُلِّ صَلاة (أحمد – أبو داود – نسائي)

(121) „Hazrat Uqba ibn Amir (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) wies mich an, nach jedem Gebet die Muʿawwidhatān zu rezitieren.“ (Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i)

Erläuterung: Die Suren „al-Falaq“ und „an-Nas“ werden Muʿawwidhatān genannt. Auch diese beiden Suren sind in Wirklichkeit besondere Bittgebete an Allah, durch die man Allahs Hilfe gegen das Unheil der Dschinn und der Menschen erfleht. Diese beiden Suren wurden dem Gesandten (s.a.w.) zu der Zeit offenbart, als ein Jude namens Labid den Gesandten (s.a.w.) verzaubert hatte. Durch das Rezitieren dieser beiden Suren erbat der Gesandte (s.a.w.) Allahs Hilfe und befreite sich von der Wirkung der Zauberei. Vielleicht wies der Gesandte (s.a.w.) Hazrat Uqba ibn Amir aufgrund einer besonderen Situation an, diese beiden Suren nach dem Gebet zu rezitieren. Nach dem Ende eines Pflichtgebets, auf das kein Sunnah-Gebet folgt, ist es vorzüglich, zusammen mit den anderen Bittgebeten die Muʿawwidhatān zu rezitieren.

Handlungen, die im Gebet verboten sind

(۱۲۲)
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كُنَّا نُسَلِّمُ عَلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَهُوَ فِي الصَّلاةِ فَيَرُدُّ عَلَيْنَا فَلَمَّا رَجَعْنَا مِنْ عِنْدِ النَّجَاشِي سَلَّمْنَا عَلَيْهِ فَلَمْ يَرُدَّ عَلَيْنَا فَقُلْنَا يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كُنَّا نُسَلِّمُ عَلَيْكَ فِي الصَّلَاةِ فَتَرُدُّ
عَلَيْنَا فَقَالَ إِنَّ فِي الصَّلَاةِ لَشْغُلا (بخاري – مسلم)

(122) „Hazrat Abdullah ibn Masʿud (r.a.) berichtet: Wenn wir uns im Gebet befanden, grüßten wir den ehrwürdigen Propheten (s.a.w.), und er erwiderte unseren Gruß. Als wir danach vom Negus zurückkehrten (nach der Auswanderung nach Abessinien), grüßten wir den ehrwürdigen Gesandten (s.a.w.) während des Gebets, doch er erwiderte unseren Gruß nicht. Wir fragten: O Gesandter Allahs (s.a.w.), früher grüßten wir dich im Gebet und du erwidertest unseren Gruß! Warum erwiderst du ihn jetzt nicht? Der ehrwürdige Gesandte (s.a.w.) sagte: „Im Gebet gibt es wahrlich wichtige Angelegenheiten.““ (Daher darf man nicht sprechen.) (Bukhari, Muslim)

(۱۲۳)
وَعَنْ زَيْدِ بْنِ أَرْقَمَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كُنَّا نَتَكَلَّمُ فِي الصَّلَاةِ يُكَلِّمُ الرَّجُلُ مِنَّا صَاحِبَهُ وَهُوَ إِلَى جَنْبِهِ فِي الصَّلَاةِ حَتَّى نَزَلَتْ وَقُومُوا لِلَّهِ قَانِتِينَ فَأُمِرْنَا بالسُّكُوتِ وَنُهِينَا عَنِ الْكَلَامِ
بخاري – مسلم – ترمذي)

(123) „Hazrat Zaid ibn Arqam (r.a.) berichtet: Einst pflegten wir während des Gebets zu sprechen; ein Betender sprach oft mit dem Betenden, der neben ihm stand. Danach

وَقُومُوا لِلَّهِ قَانِتِينَ

„Nachdem dieser Vers offenbart worden war, wurde uns befohlen, im Gebet still zu sein und nicht zu sprechen.“ (Buchari, Muslim, Tirmidhi)

Erläuterung: Anfangs war es im Gebet erlaubt, den Salām zu geben und einige Worte zu sprechen. Später wurde dies vollständig verboten. Wenn daher jemand während des Gebets spricht, wird sein Gebet ungültig.

(١٢٤) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ يَا أَنَسُ اجْعَلْ بَصَرَكَ حَيْثُ تَسْجُدُ
(بيهقي)

(124) „Von Anas (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) sagte: O Anas, richte deinen Blick auf die Stelle, an der du dich niederwerfen wirst.“ (Baihaqi)

Darstellung der Niederwerfungen wegen Vergessens

(١٢٥) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنَّ أَحَدَكُمْ إِذَا قَامَ يُصَلِّي جَاءَهُ الشَّيْطَانُ فَلَبَّسَ عَلَيْهِ حَتَّى لَا يَدْرِيَ كَمْ صَلَّى فَإِذَا وَجَدَ ذَالِكَ أَحَدُكُمْ فَلْيَسْجُدْ سَجْدَتَيْنِ وَهُوَ جالِس (بخاري – مسلم)

(125) „Abu Huraira (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wenn jemand von euch zum Gebet aufsteht, kommt Satan und lässt ihn an seinem Gebet zweifeln. Schließlich kann er nicht mehr sagen, wie viele Gebetseinheiten er gebetet hat. Wenn jemand von euch in diese Lage gerät, soll er im Sitzen zwei Niederwerfungen vollziehen.“ (Buchari, Muslim)

(١٢٦) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ صَلَّى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صَلَاةَ الْعَصْرِ فَسَلَّمَ فِي رَكْعَتَيْنِ فَقَامَ ذُو الْيَدَيْنِ فَقَالَ أَقَصُرَتِ الصَّلَاةُ يَا رَسُولَ اللَّهِ أَمْ نَسِيْتَ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كُلُّ ذَالِكَ لَمْ يَكُنْ فَقَالَ قَدْ كَانَ بَعْضُ ذَالِكَ يَا رَسُولَ اللَّهِ فَأَقْبَلَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى النَّاسِ فَقَالَ أَصَدَقَ ذُوالْيَدَيْنِ فَقَالُوا نَعَمْ فَقَامَ رَسُولُ اللَّهِ فَأَتَمَّ مَا بَقِيَ مِنَ الصَّلَاةِ ثُمَّ سَجَدَ سَجْدَتَيْنِ بَعْدَ التَّسْلِيمِ وَهُوَ جَالِسٌ (مؤطا إمام مالك)

(126) „Hazrat Abu Huraira (r.a.) berichtet: Eines Tages verrichtete der Gesandte (s.a.w.) das Nachmittagsgebet mit zwei Rakʿat und beendete es mit dem Salām. Ein Gefährte namens Dhul-Yadain stand auf und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ist das Gebet verkürzt worden, oder hast du es vergessen?‘ Der Prophet sagte: ‚Nichts davon ist geschehen.‘ Dhul-Yadain sagte: ‚O Gesandter Allahs, doch, etwas Derartiges ist geschehen.‘ Daraufhin wandte sich der Prophet (s.a.w.) den Menschen zu und fragte: ‚Was meint ihr, hat Dhul-Yadain recht?‘ Alle sagten: ‚Ja, o Gesandter Allahs.‘ Daraufhin stand der Prophet (s.a.w.) auf und vollendete das noch ausstehende Gebet. Anschließend verrichtete er, noch im Sitzen, nach dem Salām zwei Niederwerfungen des Vergessens.‘“ (Muwatta von Imam Malik)

Erläuterung: Wenn beim Gebet unbeabsichtigt ein Fehler geschieht und man sich noch während des Gebets daran erinnert, kann dieser durch zwei zusätzliche Niederwerfungen ausgeglichen werden. Nach Imam Abu Hanifa wird der Fehler jedoch nur dann auf diese Weise ausgeglichen, wenn man aus Vergessenheit eine Wādschib-Handlung unterlassen hat, nicht aber eine Fard-Handlung. Wird eine Fard-Handlung unterlassen, muss das Gebet vollständig neu verrichtet werden. Nach Imam Abu Hanifa spricht man nach dem Ende des Lesens von at-Tahiyyat den Salām zur rechten Seite, verrichtet zwei Niederwerfungen und spricht danach Taschahhud, Salawāt und das Bittgebet; anschließend beendet man das Gebet mit dem Salām zu beiden Seiten. Nach Imam asch-Schāfiʿī verrichtet man die zwei Niederwerfungen erst, nachdem man den Salām zu beiden Seiten gesprochen hat. Aus der Überlieferung des Hadith geht hervor, dass der Prophet (s.a.w.) nach dem Gespräch mit den hinter ihm Betenden das restliche Gebet verrichtete. Daraus lässt sich schließen, dass das Gebet durch Worte nicht ungültig wird. In der Erläuterung wird jedoch ausdrücklich gesagt, dass sich dieser Vorfall zu einer Zeit ereignete, als das Sprechen im Gebet noch nicht verboten war. Deshalb muss man heute nach einem solchen Gespräch das gesamte Gebet erneut verrichten.

Die verbotenen Zeiten für das Gebet

(۱۲۷)
وَعَنْ أَبِي سَعِيدِنِ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَأَصَلَاةَ بَعْدَ الصُّبْحِ حَتَّى تَرْتَفِعَ الشَّمْسُ وَلَا صَلَاةَ بَعْدَ الْعَصْرِ حَتَّى تَغِيبَ الشَّمْسُ (بخاري – مسلم)

(127) „Von Abu Saʿid al-Chudri (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: ‚Nach dem Morgengebet gibt es kein Gebet, bis die Sonne aufgegangen ist, und nach dem Nachmittagsgebet gibt es kein Gebet, bis die Sonne vollständig untergegangen ist.‘“ (Buchari, Muslim)

(۱۲۸)
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى عَنِ الصَّلَاةِ نِصْفَ النَّهَارِ حَتَّى تَزُولَ الشَّمْسُ إِلَّا يَوْمَ الْجُمُعَةِ (الشافعي)

(128) „Von Abu Huraira (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) verboten hat, zur Mittagszeit zu beten, wenn die Sonne senkrecht über dem Kopf steht, bis sie sich geneigt hat. Ausgenommen davon ist das Gebet am Freitag.“ (asch-Schāfiʿī)

Erläuterung: Im Allgemeinen ist das Gebet zu drei Zeiten verboten: nach dem Fajr-Gebet bis zum Sonnenaufgang, nach dem Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang und wenn die Sonne mittags im Zenit steht. Dies ist die Ansicht Abu Hanifas ohne jede Ausnahme. Demgegenüber vertreten die anderen Imame die Ansicht, dass das Mittagsgebet am Freitag nicht verboten ist. Nach Ansicht einiger Gelehrter kann jemand, der die Sunna des Fajr-Gebets wegen des Beginns des Gemeinschaftsgebets nicht verrichten konnte, sie nach dem Pflichtgebet noch vor Sonnenaufgang nachholen. Dies ist die Praxis der Ahl al-Hadith.

(۱۲۹)
وَعَنْ جُبَيْرِ بْنِ مُطْعِمٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ يَا بَنِي عَبْدِ مَنَافٍ لَا تَمْنَعُوا أَحَدًا طَافَ بِهَذَا الْبَيْتِ وَصَلَّى أَيَّةَ سَاعَةٍ شَاءَ مِنْ لَيْلٍ أو نهار (ترمذي – أبو داود – نسائي)

(129) „Dschubair ibn Mut’im (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: O ihr Söhne von Abd Manaf, hindert niemanden daran, dieses Haus (die Kaaba) zu umrunden und darin zu beten, wann immer er es bei Tag oder bei Nacht möchte.“ (Tirmidhi, Abu Dawud, Nasa’i)

Erläuterung: Der Tawaf um die Kaaba kann zu jeder Zeit bei Tag und bei Nacht, bei Sonnenaufgang und bei Sonnenuntergang, vollzogen werden. Darüber besteht allgemeine Übereinstimmung. Ebenso kann im Heiligtum jederzeit gebetet werden. Dies ist die Auffassung Imams Schafi’is zum Sinn dieses Hadiths. Imam Ahmad ibn Hanbal sagt, dass dieser Hadith für das aus zwei Rak’a bestehende Gebet nach dem Tawaf gilt. Das heißt: So wie der Tawaf jederzeit, bei Sonnenaufgang und bei Sonnenuntergang, zulässig ist, kann auch das Salat at-Tawaf jederzeit verrichtet werden. Andere Gebete dürfen jedoch nicht während der verbotenen Zeiten verrichtet werden. Imam Abu Hanifa hält auch das Gebet nach dem Tawaf während der verbotenen Zeiten nicht für zulässig.

(۱۳۰) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ لَمْ يُصَلِّ رَكْعَتَيِ الْفَجْرِ فَلْيُصَلِهِمَا بَعْدَ مَا تَطْلُعُ الشَّمْسُ (رواه الترمذي) وَقَدْ ثَبَتَ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَضَاهُمَا مَعَ الْفَرِيضَةِ لَمَّا نَامَ (نيل الأوطار)

(130) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Wer die zwei Rak’a des Fajr-Gebets (vor dem Fajr-Pflichtgebet) nicht verrichten konnte, soll diese zwei Rak’a nach Sonnenaufgang verrichten. In Tirmidhis Hadith-Sammlung wird berichtet, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) einmal beim Fajr-Gebet schlief und danach alle vier Rak’a, einschließlich der Sunna, nach Sonnenaufgang als Nachholgebet verrichtete.“ (Nail al-Awtar)

Erläuterung: Der oben angeführte Hadith weist auf die besondere Bedeutung der Sunna des Fajr-Gebets hin. Denn für kein anderes Sunna-Gebet gibt es ein Nachholen. Wenn die Gebetszeit verstrichen ist, muss nur das Pflichtgebet nachgeholt werden. Wenn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) jedoch gelegentlich die vier Rak’a der Sunna vor dem Pflichtgebet des Zuhr nicht vor dem Pflichtgebet verrichten konnte, holte er sie noch innerhalb der Gebetszeit nach, nachdem er die zwei Rak’a der Sunna nach dem Pflichtgebet verrichtet hatte.

Die Bedeutung des Gebets in der Gemeinschaft

(۱۳۱) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ لَقَدْ هَمَمْتُ أَنْ آمُرَ بِحَطَبٍ فَيُحْطَبُ ثُمَّ آمُرَ بِالصَّلَاةِ فَيُؤَذَنَ لَهَا ثُمَّ آمُرَ رَجُلاً فَيَؤُمَّ النَّاسَ ثُمَّ أُخَالِفَ إِلَى رِجَالٍ لَا يَشْهَدُونَ الصَّلاةَ فَأُحَرِّقَ عَلَيْهِمْ بُيُوتَهُمْ (بخاري)

(131) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Bei Allah, ich habe den Wunsch, anzuordnen, dass Brennholz gesammelt wird, und es wird gesammelt. Danach werde ich anordnen, dass zum Gebet gerufen wird; daraufhin wird der Gebetsruf hierfür ertönen. Dann werde ich jemandem befehlen, die Menschen im Gebet zu leiten. Danach werde ich zu den Häusern jener Menschen gehen, die nicht zum Gebet gekommen sind, und ihre Häuser samt ihnen in Brand setzen.“ (Buchari)

Erläuterung: Aufgrund des oben genannten Hadiths und der besonderen Aufmerksamkeit, die der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und die ehrenwerten Gefährten der Gebetsgemeinschaft widmeten, haben einige Imame das Verrichten des Pflichtgebets in Gemeinschaft als individuelle Pflicht (farḍ ʿayn) bezeichnet. Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) bezeichnete die Gebetsgemeinschaft als Sunna muʾakkada. Nach der Auffassung der meisten hanafitischen Gelehrten ist es jedoch verpflichtend (wājib), das Pflichtgebet in Gemeinschaft zu verrichten. Der Verfasser des bekannten Buches Nūr al-Anwār, der Gelehrte Mullā Jiyūn al-Hanafi, schreibt in seinem Werk, dass das Pflichtgebet nur dann wirklich und vollkommen verrichtet wird, wenn es in Gemeinschaft verrichtet wird. Wer das Pflichtgebet allein verrichtet, hat es hingegen nicht vollkommen verrichtet; vielmehr ähnelt dies dem Nachholen eines Gebets (qaḍāʾ).

(۱۳۲) وَعَنِ ابْنَ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ أَذَّنَ بِالصَّلَاةِ فِي لَيْلَةٍ ذَاتِ بَرْدٍ وَرِيْحٍ ثُمَّ قَالَ أَلَا صَلُّوْا فِي الرِّحَالِ ثُمَّ قَالَ إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يَأْمُرُ الْمُؤَذِّنَ إِذَا كَانَتْ لَيْلَةٌ ذَاتُ بَرْدٍ وَمَطَرٍ يَقُولُ أَلَا صَلُّوْا
في الرِّحَالِ (بخاري – مسلم)

(132) „Es wird von ʿAbdullah ibn ʿUmar – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überliefert, dass er in einer kalten Nacht mit stürmischem Wind den Gebetsruf (Adhān) ausrief. Danach verkündete er: Jeder von euch soll das Gebet in seinem eigenen Haus verrichten. Dann sagte er: Wenn es eine kalte und regnerische Nacht war, pflegte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – dem Gebetsrufer zu sagen, er solle bekannt geben: O ihr alle, verrichtet das Gebet dort, wo ihr euch befindet.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Arabien ist kein Land mit viel Regen. Es ist stets trocken. Daher gibt es dort keine ausreichenden Einrichtungen zur Entwässerung. Unter solchen Umständen kam es im Winter gelegentlich zu starkem Wind und Regen. Dann herrschte einerseits große Kälte, andererseits wurden Straßen und Gassen durch stehendes Wasser so unpassierbar, dass man sich dort nicht fortbewegen konnte. Deshalb forderte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – unter solchen Umständen die Gefährten auf, das Gebet jeweils in ihren Häusern zu verrichten. Heute sind die Straßen in den arabischen Ländern allerdings sehr gut. Dieser Hadith gewährt die Erlaubnis, aufgrund eines entschuldbaren Hinderungsgrundes nicht an der Gebetsgemeinschaft teilzunehmen.

(۱۳۳)
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أُقِيمَتْ الصَّلَاةُ فَلَا صلَاةَ إِلَّا الْمَكْتُوبَةَ (مسلم)

(133) „Abu Huraira – möge Allah mit ihm zufrieden sein – berichtet: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: Wenn zur Verrichtung des Gebets die Iqāma ausgerufen wird, gibt es kein anderes Gebet außer dem Pflichtgebet.“ (Muslim)

Erläuterung: Aufgrund dieses Hadiths sagt Imam asch-Schāfiʿī, dass niemand, nachdem das Pflichtgebet begonnen hat, die Absicht für ein Sunna-Gebet fassen, sondern sich dem Pflichtgebet anschließen soll. Diese Auffassung Imams asch-Schāfiʿīs gilt für alle Sunna-Gebete, einschließlich der Sunna des Fadschr-Gebets. Imam Abū Hanīfas Auffassung lautet jedoch: Wenn die Möglichkeit besteht, das Gemeinschaftsgebet noch zu erreichen, ist es besser, die Sunna des Fadschr-Gebets in einiger Entfernung von den Gebetsreihen zu verrichten. Beginnt jemand mit der Absicht, das Sunna-Gebet des Zuhr zu verrichten, und wird in diesem Zustand zur Verrichtung des Pflichtgebets aufgerufen, so soll er zwei Rakʿa verrichten, den Salām sprechen und sich anschließend dem Pflichtgebet anschließen. Dies ist die Auffassung der Imame.

(١٣٤) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَجُلًا أَعْمَى قَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَيْسَ لِي قَائِدٌ يَقُودُنِي إِلَى الْمَسْجِدِ فَسَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ يُرَخّصَ لَهُ فَيُصَلِى فِي بَيْتِهِ فَرَخَّصَ لَهُ فَلَمَّا وَلَّى دَعَاهُ فَقَالَ هَلْ تَسْمَعُ النِّدَاءَ بِالصَّلَاةِ فَقَالَ نَعَمْ قَالَ فَأَجِبْ (مسلم – نسائي)

(134) „Von Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird berichtet: Ein blinder Gefährte sagte zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚O Gesandter Allahs, ich habe niemanden, der mich führt und zur Moschee bringt.‘ Er bat den Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) um die Erlaubnis, zu Hause zu beten, anstatt am Gemeinschaftsgebet in der Moschee teilzunehmen. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erteilte ihm diese Erlaubnis. Als er sich umwandte, rief ihn der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) erneut und fragte: ‚Kannst du, während du zu Hause sitzt, den Ruf zum Gebet hören?‘ Er antwortete: ‚Ja.‘ Darauf sagte der Prophet: ‚Dann musst du dich in der Moschee einfinden.‘“ (Muslim, Nasāʾī)

Erläuterung: Auch der oben angeführte Hadith ist ein unumstößlicher Beweis für die Unerlässlichkeit des Gemeinschaftsgebets. Denn selbst einem blinden Gefährten, der in der Nähe der Moschee wohnte, erteilte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) keine Erlaubnis, dem Gemeinschaftsgebet fernzubleiben.

(١٣٥) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ لَا صَلَاةَ بِحَضْرَةِ الطَّعَامِ وَلَا هُوَ يُدَافِعُهُ الْأَخْبَتَانِ (مسلم)

(135) „ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen: So wie man nicht beten soll, wenn das Essen vor einem steht, soll man auch nicht beten, wenn man den Drang verspürt, sich zu entleeren oder Wasser zu lassen.“ (Muslim)

Erläuterung: Wenn zur Gebetszeit das Essen bereitsteht, soll man zuerst essen und danach beten. Ebenso soll man, wenn der Drang zum Stuhlgang oder Wasserlassen aufkommt, diesem zunächst nachgehen und danach das Gebet verrichten. Denn so wie man bei vorhandenem Essen und hungrigem Magen keine Sammlung im Gebet erreicht, beeinträchtigt auch der Drang zum Stuhlgang oder Wasserlassen die Konzentration im Gebet. Daher soll man diese beiden Angelegenheiten zuerst erledigen und danach beten, selbst wenn zu befürchten ist, dass das Gemeinschaftsgebet inzwischen beendet sein könnte.

(١٣٦) وَعَنْ أُمِّ الدَّرْدَاءِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَتْ دَخَلَ عَلَيَّ أَبُو الدَّرْدَاءِ وَهُوَ مُغْضَبٌ فَقُلْتُ مَا أَغْضَبَكَ قَالَ وَاللَّهِ مَا أَعْرِفُ مِنْ أَمْرِ أُمَّةٍ مُحَمَّدٍ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ شَيْئًا إِلَّا أَنَّهُمْ يُصَلُّوْنَ جَمِيعًا (بخاري)

(136) „Umm Dardā (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte: Eines Tages kam (mein Ehemann) Abū Dardā in äußerst zornigem Zustand zu mir. Ich fragte ihn: ‚Was ist der Grund für Ihren Zorn?‘ Er sagte: ‚Bei Allah, ich kenne die Besonderheit der Umma Muhammads nur darin, dass sie gemeinsam in der Gemeinschaft betet. (Doch heute sehe ich darin einige Abweichungen.)‘“ (Buchārī)

(۱۳۷)
وَعَنْ أَبِي مُوسَى الْأَشْعَرِي رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِثْنَانِ فَمَا فَوْقَهُمَا جَمَاعَةٌ (ابن ماجة)

(137) „Abū Mūsā al-Aschʿarī (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Sobald es zwei oder mehr Personen sind, besteht eine Gebetsgemeinschaft.“ (Ibn Māǧa)

Erläuterung: Eine Gebetsgemeinschaft besteht mindestens dann, wenn sich mit dem Imam zwei Personen versammeln. Einige Gelehrte haben jedoch gesagt, dass eine Gebetsgemeinschaft bereits dann besteht, wenn sich mit dem Imam nur eine Person befindet. Der folgende von Abū Saʿīd überlieferte Hadith dient dafür als Beleg.

(۱۳۸)
وَعَنْ أَبِي سَعِيدِ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَنَّ رَجُلاً دَخَلَ الْمَسْجِدَ وَقَدْ صَلَّى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِأَصْحَابِهِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ يَتَصَدَّقَ عَلَى فَيُصْلِى مَعَهُ فَقَامَ رَجُلٌ مِّنَ الْقَوْمِ فَصَلَّى مَعَهُ (أحمد – أبو داود – ترمذي)

(138) „Abū Saʿīd al-Chudrī (Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte: Ein Mann kam und betrat die Moschee zu einem Zeitpunkt, als der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Gebet mit seinen Gefährten bereits beendet hatte. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Gibt es jemanden, der diesem Mann eine Wohltat (Almosen) erweist, das heißt, mit ihm als Betender hinter dem Imam erneut betet?‘ Daraufhin stand ein Mann auf und betete mit ihm.“ (Aḥmad, Abū Dāwūd, Tirmiḏī)

(۱۳۹) وَعَنِ النُّعْمَانِ بْنِ بَشِيرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُسَوَّى صُفُوفَنَا حَتَّى كَأَنَّمَا يُسَوِّى بِهَا الْقِدَاحَ حَتَّى رَأَى أَنَّ قَدْ عَقَلْنَا عَنْهُ ثُمَّ خَرَجَ يَوْمًا فَقَامَ حَتَّى كَادَ يُكَبِّرَ فَرَأَى رَجُلاً بَادِيًا صَدْرَهُ مِنَ الصَّفْ فَقَالَ عِبَادَ اللَّهِ لَتُسَوَّنَّ صُفُوفَكُمْ أَوْ لَيُخَالِفَنَّ اللَّهُ بَيْنَ وُجُوهِكُمْ (مسلم)

(139) „Von Nuʿmān ibn Baschīr (Allahs Wohlgefallen auf ihm) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) richtete beim Gebet unsere Reihen gerade, als würde er Pfeile entlang der Reihe ausrichten. Er tat dies so lange, bis er erkannte, dass wir die Angelegenheit verstanden hatten. Eines Tages kam er anschließend aus seinem Haus, stellte sich zum Gebet auf und wollte den Takbīr (Takbīrat al-iḥrām) sprechen, als er bemerkte, dass die Brust eines Mannes über die vordere Linie der Reihe hinausragte. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚O Diener Allahs, richtet eure Reihen gerade, andernfalls wird Allah eure Gesichter voneinander verschieden machen.‘“ (Muslim)

(١٤٠) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ سَرُّوا صُفُوفَكُمْ فَإِنَّ تَصْفِيَةَ الصُّفُوفِ مِنْ إِقَامَةِ الصَّلاةِ (بخاري – مسلم)

(140) „Hazrat Anas (r.a.) berichtet: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Richtet die Reihen im Gebet gerade aus, denn die ordentliche Ausrichtung der Gebetsreihen kommt der Verrichtung des Gebets gleich.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Es entspricht dem Wunsch der Scharia, dass jede gemeinschaftliche Tätigkeit der Muslime geordnet durchgeführt wird. Von der Ausrichtung der Gebetsreihen an lehren uns sämtliche religiösen Handlungen genau dies. Der Huzur (s.a.w.) bezeichnete das Geradeausrichten der Reihen als gleichbedeutend mit der Verrichtung des Gebets.

(١٤١) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِيَلَنِي مِنْكُمْ أُولُوْ الأَحْلامِ وَالنُّهَى ثُمَّ الَّذِيْنَ يَلُونَهُمْ ثَلَاثًا وَإِيَّاكُمْ وَهَبْشَاتِ الْأَسْوَاقِ (مسلم)

(141) „Hazrat Abdullah ibn Masud (r.a.) berichtet: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Diejenigen unter euch, die besonnen und kenntnisreich sind, sollen im Gebet nahe bei mir stehen, danach die anderen. Dies sagte der Huzur (s.a.w.) dreimal. Anschließend sagte er: Hütet euch davor, in der Moschee wie auf einem Markt Lärm und Unruhe zu machen.“ (Muslim)

Erläuterung: Gelehrte und geeignete Menschen sollen nahe beim Imam stehen; genau das wird im Hadith gesagt.

Wer ist berechtigt, Imam zu werden

(١٤٢) وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا كَانُوا ثَلَاثَةٌ فَلْيُؤَمَّهُمْ أَحَدُهُمْ وَأَحَقُّهُمْ بِالْإِمَامَةِ أَقْرَأُهُمْ
أحمد – مسلم – نسائي – نيل الأوطار)

(১৪২) „Hazrat Abu Saʿid al-Chudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn drei Personen zusammen sind, soll einer von ihnen das Gebet leiten. Derjenige ist zur Leitung des Gebets berechtigt, der den Koran am besten rezitiert.“ (Ahmad, Muslim, Nasāʾī, Nayl al-Awtār)

(١٤٣) وَعَنْ أَبِي مَسْعُوْدٍ الْأَنْصَارِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَؤُمُ الْقَوْمَ أَقْرَؤُهُمْ لِكِتَابِ اللَّهِ فَإِنْ كَانُوا فِي الْقِرَاءَةِ سَوَاءً فَأَعْلَمُهُمْ بِالسُّنَّةِ فَإِنْ كَانُوا فِي السُّنَّةِ سَوَاءٌ فَأَقْدَمُهُمْ هجْرَةً فَإِنْ كَانُوا فِي الْهِجْرَةِ سَوَاءً فَأَقْدَمُهُمْ سِنَّا وَلَا يَؤْمَنَّ الرَّجُلُ الرَّجُلَ فِي سُلْطَانِهِ وَلَا يَقْعُدْ فِي بَيْتِهِ عَلَى تَكْرِمَتِهِ إِلَّا بِإِذْنِهِ (مسلم)

(১৪৩) „Hazrat Abu Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Die Menschen soll derjenige im Gebet leiten, der den Koran am besten rezitiert. Wenn sie in der Koranrezitation gleich sind, dann derjenige, der die Sunna (das Wissen über die Hadithe) am besten kennt. Wenn sie auch im Wissen über die Sunna gleich sind, dann derjenige, der zuerst ausgewandert ist. Wenn sie hinsichtlich der Auswanderung gleichgestellt sind, dann derjenige, der älter ist. Niemand soll das Gebet an dem Ort leiten, an dem ein anderer das Recht und die Befehlsgewalt besitzt, und niemand soll im Haus eines anderen ohne dessen Erlaubnis an dessen Ehrenplatz sitzen.“

(١٤٤) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِيُؤَذِّنُ لَكُمْ خِيَارُكُمْ وَلِيُؤَمِّكُمْ قُرَّاكُمْ (أبو داود)

(১৪৪) „Von Hazrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Lasst den Gebetsruf von den Besten unter euch ausrufen und lasst eure Gebete von euren Koranrezitatoren leiten.“ (Abu Dawud)

(١٤٥) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اجْعَلُوا أَئِمَّنَّكُمْ خِيَارَكُمْ فَإِنَّهُمْ وَقْدُكُمْ فِيْمَا بَيْنَكُمْ وَبَيْنَ رَبِّكُمْ (دار قطني)

(১৪৫) „Hazrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Bestimmt die Besten unter euch zu euren Imamen. Sie sind das Bindeglied zwischen euch und eurem Herrn.“ (Dāraqutnī)

(١٤٦) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ لَا تَؤُمَنَّ اِمْرَأَةً رَجُلًا وَلَا أَعْرَابِي مُهَاجِرًا وَلَا يَؤْمَنَّ فَاجِرٌ مُّؤْمِنًا إِلَّا أَنْ يَقْهَرَهُ بِسُلْطَانٍ يَخَافُ سَيْفَهُ أَوْ سَوْطَهُ (ابن ماجة)

(146) „Hadhrat Dschābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: Keine Frau soll Männer im Gebet leiten, kein Araber (Beduine) soll einen Muhādschir im Gebet leiten, und kein Fāsiq soll einen gläubigen Menschen im Gebet leiten. Ja, wenn man jedoch durch die Androhung von Waffen und einer Peitsche dazu gezwungen wird, (dann muss man ihm gezwungenermaßen gehorchen).“ (Ibn Māǧa)

Erläuterung: Darüber, dass die Gebetsleitung durch Frauen nicht zulässig ist, besteht Einigkeit. Da die Araber, das heißt die Beduinen, die in der Umgebung von Medina lebten, größtenteils unwissend waren und erst vor Kurzem in den Islam eingetreten waren, kann ein solcher, in den Kenntnissen der Scharia unwissender Mensch nicht wie ein Muhādschir die Gebetsleitung über geprüfte Gläubige und Gelehrte übernehmen. Dies wird in diesem Hadith erwähnt. Und ein Gläubiger darf die Gebetsleitung eines Fāsiq nicht akzeptieren, solange er nicht dazu gezwungen ist; dies ist die Aussage des Hadiths.

(١٤٧) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْجِهَادُ وَاجِبٌ عَلَيْكُمْ مَعَ كُلِّ أَمِيْرٍ بَرًّا كَانَ أَوْ فَاجِرًا وَإِنْ عَمِلَ الْكَبَائِرَ وَالصَّلَاةُ وَاحِبَةٌ عَلَيْكُمْ خَلْفَ كُلِّ مُسْلِمٍ بَرًّا كَانَ أَوْ فَاجِرًا وَإِنْ عَمِلَ الْكَبَائِرَ (أبو داود – ونيل الأوطار)

(147) „Hadhrat Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: Es ist eure Pflicht, unter einem Amīr am Dschihad teilzunehmen, unabhängig davon, ob er gut oder schlecht ist, selbst wenn er eine schwere Sünde begeht. Ebenso ist es für euch verpflichtend, hinter jedem Muslim das Gebet zu verrichten, selbst wenn er eine schwere Sünde begeht.“ (Abū Dāwūd, Nail al-Autār)

Erläuterung: Imām bedeutet der Führer der Muslime. Zum Führer sollte immer der beste Mensch gemacht werden. Zur Zeit des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und der Gefährten wurde kein Unterschied zwischen der staatlichen Führung und der Leitung des Gebets gemacht. Daher übernahmen zur Zeit der Gefährten die besten Muslime beide Führungsaufgaben. Ja, wenn das Unglück der Muslime ein solches Ausmaß erreicht, dass der Leiter des Staates ein Fāsiq geworden ist, dürfen die Muslime dennoch nicht vom Dschihad fernbleiben. Vielmehr müssen sie im Hinblick auf das allgemeine Wohl der muslimischen Umma unter der Führung dieses Fāsiq am Dschihad teilnehmen; dieselbe Regel gilt auch für das Gebet. Sie dürfen der Gemeinschaft nicht fernbleiben, nur weil ein Fāsiq das Gebet leitet. Allerdings besteht die gemeinsame Pflicht der muslimischen Gesellschaft darin, für das Gebet den besten Imām einzusetzen und auch für die Leitung des Staates aus ihrer Mitte den besten Menschen auszuwählen, der Allah fürchtet und seine Verantwortung gemäß Allahs Willen erfüllt.

(١٤٨) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهِ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ ثَلَاثَةٌ لَا تُرْفَعُ صَلَاتُهُمْ فَوْقَ رؤُوسِهِمْ شِبْرًا رَجُلٌ أَمَّ قَوْمًا وَهُمْ لَهُ كَارِهُونَ وَامْرَأَةٌ بَاتَتْ وَزَوْجُهَا عَلَيْهَا سَاخِطٌ وَأَخَوَانِ مُتَصَارِمَانِ
(ابن ماجة)

(148) „Von Ibn Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat gesagt: Es gibt drei Personen, deren Gebet nicht einmal um die Länge einer Handspanne über ihre Köpfe emporgehoben wird: (1) derjenige, der das Gebet leitet, obwohl die Menschen ihn nicht mögen; (2) eine Frau, die die Nacht verbringt, während ihr Ehemann auf sie zornig ist; (3) zwei leibliche Brüder, die sich voneinander getrennt haben (nachdem sie miteinander gestritten haben).“ (Ibn Māǧa)

Pflichten und Verantwortlichkeiten des Imāms

(١٤٩) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهِ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا صَلَّى أَحَدُكُمْ لِلنَّاسِ

فَلْيُخَفِّفْ فَإِنَّ مِنْهُمُ السَّقِيمُ وَالضَّعِيفُ وَالْكَبِيرُ وَإِذَا صَلَّى أَحَدُكُمْ لِنَفْسِهِ فَلْيُطَوِّلْ مَا شَاءَ (بخاري – مسلم)

(149) „Hazrat Abu Huraira (r.a.) berichtet, dass der Gesandte (s.a.w.s.) gesagt hat: Wenn jemand von euch das Gebet für die Menschen leitet, soll er das Gebet kurz halten, denn unter den Betenden werden sich vielleicht Kranke, Schwache und Ältere befinden. Wenn er jedoch allein betet, soll er das Gebet nach seinem Wunsch verlängern.“ (Buchari, Muslim)

(١٥٠) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ مَا صَلَّيْتُ وَرَاءَ إِمَامٍ قَطُّ أَخَفَّ صَلَاةً وَلَا أَتَمَّ صَلَاةٌ مِنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَإِنْ كَانَ لَيَسْمَعُ بُكَاءَ الصَّبِيِّ فَيُخَفِّفُ مَخَافَةً أَنْ تُفْتَنَ أُمُّهُ (بخاري – مسلم)

(150) „Von Hazrat Anas (r.a.) wird berichtet, dass er sagte: Außer hinter dem edlen Propheten (s.a.w.s.) habe ich hinter niemandem ein so kurzes und zugleich vollständiges Gebet verrichtet. Wenn er während des Gebets das Weinen eines Kindes hörte, verkürzte er das Gebet, um die Sorge seiner Mutter zu berücksichtigen.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Wenn jemand das Imamat übernimmt, sollte er das Gebet nicht verlängern, denn unter den Mitbetenden befinden sich auch Schwache, Kranke und ältere Menschen. Besonders wenn die Gemeinde groß ist, sollte er mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Schwierigkeiten der einfachen Menschen das Gebet nicht verlängern.

Die Pflichten und Aufgaben des Mitbetenden

(١٥١) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ صَلَّى بِنَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ذَاتَ يَوْمٍ فَلَمَّا قَضَى صَلَاتَهُ أَقْبَلَ عَلَيْنَا بِوَجْهِهِ فَقَالَ أَيُّهَا النَّاسُ إِنِّي إِمَامُكُمْ فَلَا تَسْبِقُونِي بِالرُّكُوعِ وَالسُّجُودِ وَلَا بِالْقِيَامِ وَلَا بِالْإِنْصِرَافِ فَإِنِّي أَرَاكُمْ أَمَامِي وَمِنْ خَلْفِي (مسلم)

(151) „Hadhrat Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Eines Tages leitete der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) unser Gebet. Nachdem er das Gebet beendet hatte, setzte er sich uns zugewandt und sagte: ‚O ihr Menschen, ich bin euer Imam. Verrichtet daher Rukūʿ, Suǧūd, Qiyām und den Salām nicht vor mir. Ich sehe euch sowohl von vorn als auch von hinten.‘“ (Muslim)

Erklärung: Für den Muqtadī ist es verpflichtend, in jeder Angelegenheit dem Imam zu folgen. Wenn der Muqtadī irgendeinen Teil des Gebets vor dem Imam beendet, wird das Gebet dieses Muqtadī ungültig. Deshalb sollte man bei der Verrichtung von Rukūʿ, Suǧūd, Qiyām und Salām sehr darauf achten, sie nicht vor dem Imam zu verrichten. Dass der geehrte Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) seine Muqtadīs sowohl von vorn als auch von hinten sehen konnte, war ein Wunder des geehrten Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm).

(١٥٢) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تُبَادِرُوا الْإِمَامَ إِذَا كَبَّرَ

فَكَبِّرُوا وَإِذَا قَالَ وَلَا الضَّالِّينَ . فَقُولُوا آمِينَ. وَإِذَا رَكَعَ فَارْكَعُوْا وَإِذَا قَالَ سَمِعَ اللَّهُ لِمَنْ حَمِدَهُ. فَقُولُوا اللَّهُمَّ رَبَّنَا لَكَ الْحَمْدُ (بخاري – مسلم)

(152) „Hadhrat Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Geht dem Imam nicht voraus. Wenn der Imam den Takbīr spricht, dann sprecht auch ihr den Takbīr (ohne die Stimme zu erheben). Wenn der Imam „Walad-dāllīn“ spricht, dann sagt ihr: „Āmīn“. Wenn der Imam sich zum Rukūʿ beugt, dann beugt auch ihr euch sofort mit ihm zum Rukūʿ. Und wenn der Imam „Samiʿallāhu liman ḥamidah“ spricht, dann sagt ihr: „Allāhumma rabbanā lakal-ḥamd.“‘“ (Buchārī, Muslim)

(١٥٣) وَعَنْ عَلِيٌّ وَمُعَاذِ بْنِ جَبَلٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أَتَى أَحَدُكُمْ الصَّلَاةَ وَالْإِمَامَ عَلَى حَالٍ فَلْيَصْنَعْ كَمَا يَصْنَعُ الْإِمَامُ
(ترمذي)

(153) „Hadhrat ʿAlī und Muʿādh ibn Dschabal (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichten: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Wenn jemand von euch zum Gebet kommt, soll er das tun, wobei er den Imam gerade vorfindet.‘“ (Tirmidhī)

(١٥٤) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا جِئْتُمْ إِلَى الصَّلَاةِ وَنَحْنُ

سُجُودٌ فَاسْجُدُوا وَلَا تَعُدُّوهَا شَيْئًا وَمَنْ أَدْرَكَ رَكْعَةً
فَقَدْ أَدْرَكَ الصَّلاةَ (أبو داود )

(154) „Überliefert von Hazrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn ihr zum Gebet kommt und uns in der Niederwerfung vorfindet, dann werft auch ihr euch nieder; rechnet dies jedoch nicht an. Wer aber eine vollständige Rakʿa erreicht hat, der hat das vollständige Gebet erreicht.“ (Abu Dawud)

Erläuterung: In den beiden oben genannten Hadithen wird der Masbuq behandelt. Im ersten Hadith wird gesagt, dass jemand, der nach Beginn des Gebets verspätet kommt, sich sofort dem Gebet anschließen soll, und zwar in der Stellung, in der er den Imam vorfindet. Wenn er sich jedoch nicht mehr der Verbeugung anschließen kann, wird ihm diese Rakʿa nicht angerechnet. Im zweiten Hadith wird gesagt, dass derjenige, der mit dem Imam mindestens eine Rakʿa erreicht, den Lohn für die vollständige Verrichtung des Gebets in der Gemeinschaft erhält.

(١٥٥) وَعَنْ يَزِيدَ بْنِ عَامِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ جِئْتُ وَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَهُوَ فِي الصَّلَاةِ فَجَلَسْتُ وَلَمْ أَدْخُلْ مَعَهُ فِي الصَّلَاةِ فَلَمَّا انْصَرَفَ عَلَيْنَا رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَأَنِي جَالِسًا فَقَالَ أَلَمْ تُسْلِمْ يَا يَزِيدُ قُلْتُ بَلَى يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَدْ أَسْلَمْتُ قَالَ مَا مَنَعَكَ أَنْ تَدْخُلَ مَعَ النَّاسِ فِي صَلَاتِهِمْ قَالَ إِنِّي كُنْتُ قَدْ صَلَّيْتُ فِي مَنْزِلِي وَأَنَا

أَحْسَبُ أَنْ قَدْ صَلَّيْتُمْ فَقَالَ إِذَا جِئْتَ إِلَى الصَّلَاةِ فَوَجَدْتَ النَّاسِ يُصَلُّوْنَ فَصَلِّ مَعَهُمْ وَإِنْ كُنْتَ قَدْ صَلَّيْتَ تَكُنْ لَكَ نَافِلَةٌ وَهَذِهِ مَكْتُوبَةٌ (أبو داود)

(155) „Hazrat Yazid ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Eines Tages kam ich zum Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), während er betete. Ich setzte mich hin, ohne mich dem Gebet anzuschließen. Nachdem der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Gebet beendet hatte, wandte er sich um, sah mich und sagte: ‚Yazid, hast du den Islam nicht angenommen?‘ Ich antwortete: ‚O Gesandter Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), ich bin gewiss Muslim geworden.‘ Der Ehrwürdige (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Warum hast du dich dann nicht dem Gebet mit den Leuten angeschlossen?‘ Ich sagte: ‚Ehrwürdiger Herr, ich habe zu Hause gebetet und angenommen, dass ihr bereits gebetet hattet.‘ Darauf sagte der Ehrwürdige (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚Wenn du irgendwo anwesend bist und die Leute beten siehst, dann bete auch du mit ihnen. Dein gegenwärtiges Gebet wird ein Nafl-Gebet sein, und das vorherige Gebet war das Fard-Gebet.‘“ (Abu Dawud)

Erläuterung: Der Hadith kann auf zwei Arten verstanden werden: Das vorherige Gebet ist ein Fard-Gebet, weil es in der Absicht verrichtet wurde, ein Fard-Gebet zu sein, während das zweite Gebet ein Nafl-Gebet ist. Nach Ansicht von Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) ist dies die richtige Auffassung. Imam Malik, asch-Schafiʿi und Imam Ahmad ibn Hanbal vertreten hingegen die Ansicht, dass die Verrichtung des Fard-Gebets in der Gemeinschaft das eigentlich verpflichtende Gebet ist. Daher ist ihrer Ansicht nach die zweite Auslegung zutreffend: Das erste Gebet ist aufgrund seiner alleinigen Verrichtung ein Nafl-Gebet, während das zweite Gebet aufgrund seiner Verrichtung in der Gemeinschaft ein Fard-Gebet ist. Nach Imam Abu Hanifa dürfen nur die Fard-Gebete des Zuhr- und des Ischa-Gebets zweimal verrichtet werden. Die Gebete der übrigen Gebetszeiten dürfen nicht zweimal verrichtet werden. Nach den anderen Imamen hingegen dürfen alle Fard-Gebete ein zweites Mal verrichtet werden.

(١٥٦) وَعَنْ نَافِعٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا كَانَ يَقُولُ مَنْ صَلَّى الْمَغْرِبَ أَوِ الصُّبْحَ ثُمَّ أَدْرَكَهُمَا مَعَ الْإِمَامِ فَلَا يَعُدْ لَهُمَا (مالك)

(156) „Hazrat Nafiʿ (r.a.) berichtet: Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.) pflegte zu sagen: Wer das Maghrib- oder Fajr-Gebet bereits verrichtet hat und es anschließend mit dem Imam erreicht, soll es nicht noch einmal verrichten.“ (Malik)

Erklärung: Da das Gebet beim zweiten Mal ein Nafl-Gebet wäre und ein Nafl-Gebet nicht aus drei Rakʿat besteht, darf das Fard-Gebet des Maghrib nicht ein zweites Mal mit dem Imam verrichtet werden. Und nach dem Fajr-Gebet gibt es bis zum Sonnenaufgang kein Nafl-Gebet. Daher darf auch das Fard-Gebet des Fajr nicht ein zweites Mal verrichtet werden. Die Bestimmung für das ʿAsr-Gebet ist dieselbe wie für das Fajr-Gebet.

Die Sunna-Gebete vor und nach den Fard-Gebeten

(١٥٧) وَعَنْ أَمْ حَبِيبَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ صَلَّى فِي يَوْمٍ وَلَيْلَةٍ ثِنْتَيْ عَشْرَةَ رَكْعَةٌ بُنِيَ لَهُ بَيْتٌ فِي الْجَنَّةِ أَرْبَعًا قَبْلَ الظُّهْرِ وَرَكْعَتَيْنِ بَعْدَهَا وَرَكْعَتَيْنِ بَعْدَ الْمَغْرِبِ وَرَكْعَتَيْنِ بَعْدَ الْعِشَاءِ وَرَكْعَتَيْنِ قَبْلَ صَلَاةِ الْفَجْرِ (ترمذي)

(157) „Hazrat Umm Habiba (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Für denjenigen, der täglich und jede Nacht zwölf Rakʿat Gebet verrichtet, wird im Paradies ein Haus gebaut: vier Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet (Fard-Gebet) und zwei danach, zwei nach dem Maghrib-Gebet (Fard-Gebet), zwei nach dem ʿIscha-Gebet (Fard-Gebet) und zwei vor dem Fajr-Gebet (Fard-Gebet).“ (Tirmidhi)

Erklärung: Die Gebete, die der Prophet (s.a.w.) vor und nach den Fard-Gebeten verrichtet und zu deren Verrichtung er uns aufgefordert hat, sind die Sunna-Gebete. Die Sunna ist von zweierlei Art: (1) Die Gebete, die der Prophet (s.a.w.) regelmäßig verrichtet und uns nachdrücklich zur Verrichtung empfohlen hat, werden „Sunna Muʾakkada“ genannt. (2) Die zweite Art sind jene Gebete, die der Prophet (s.a.w.) nicht regelmäßig verrichtet und uns nicht nachdrücklich zur Verrichtung empfohlen hat; sie werden „Sunna Ghair Muʾakkada“ genannt.“ In dem angeführten Hadith werden die vor und nach den Fard-Gebeten erwähnten Gebete als „Sunna Muʾakkada“ bezeichnet.

(١٥٨) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ صَلَّيْتُ مَعَ رَسُوْلِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَكْعَتَيْنِ قَبْلَ الظُّهْرِ وَرَكْعَتَيْنِ بَعْدَهَا وَرَكْعَتَيْنِ بَعْدَ الْمَغْرِبِ وَرَكْعَتَيْنِ بَعْدَ الْعِشَاءِ فِي بَيْتِهِ قَالَ وَ حَدَّثَنِي حَفْصَةُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يُصَلِّي رَكْعَتَيْنِ خَفِيفَتَيْنِ حِيْنَ يَطْلُعُ الْفَجْرُ
(بخاري – مسلم)

(158) „Hazrat Abdullah ibn Umar (r.a.) berichtet: Ich verrichtete gemeinsam mit dem Gesandten (s.a.w.) zwei Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet (Fard-Gebet) und zwei danach. Außerdem verrichtete ich zwei Rakʿat nach dem Maghrib-Gebet (Fard-Gebet) und zwei Rakʿat nach dem Fard-Gebet des ʿIscha im Haus des Propheten (s.a.w.). Abdullah ibn Umar sagte ferner: Hazrat Hafsa (r.a.) berichtete mir, dass der Prophet (s.a.w.) nach dem Erscheinen der Morgendämmerung zwei kurze Rakʿat Gebet zu verrichten pflegte.“ (Bukhari, Muslim)

Erläuterung: Gemäß diesem Hadith sagte Imam asch-Schafi’i, dass vor dem Pflichtgebet des Zuhr-Gebets zwei Rakʿat Sunnah zu verrichten seien, während Imam Abu Hanifa gemäß dem vorherigen Hadith vier Rakʿat genannt hat. Tatsächlich verrichtete der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) manchmal zwei Rakʿat und manchmal auch vier Rakʿat.

Die Überlieferin dieses Hadiths, Hazrat Hafsa bint Umar, war die Schwester von Hazrat Abdullah ibn Umar. Daher betrat sie eines Tages zusammen mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) nach dem Pflichtgebet beim Ischa- und beim Maghrib-Gebet das Haus ihrer Schwester und verrichtete jeweils zwei Rakʿat Sunnah. Darauf wird im Hadith Bezug genommen.

(١٥٩) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَكْعَتَا الْفَجْرِ خَيْرٌ مِّنَ الدُّنْيَا وَمَا فِيهَا (أحمد – مسلم – ترمذي)

(159) „Von Hazrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) wird überliefert, dass sie sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: Die zwei Rakʿat Sunnah des Fadschr-Gebets sind wertvoller als die Welt und all ihre Güter.“ (Ahmad, Muslim, Tirmidhi)

Erläuterung: Nach Ansicht der Imame stehen unter den Sunnah-Gebeten die zwei Rakʿat des Fadschr-Gebets hinsichtlich ihres Ranges an erster Stelle. Danach folgen die Sunnah des Maghrib-Gebets, anschließend die letzten zwei Rakʿat des Zuhr-Gebets und danach die Sunnah des Ischa-Gebets. Die übrigen Sunnah-Gebete haben einen geringeren Rang.“ (Aschʿat al-Lamaʿat)

(١٦٠) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ لَمْ يَكُنْ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى شَيْءٍ مِنَ النَّوَافِلِ أَشَدُّ مُعَاهَدَةٌ مِّنَ الرَّكْعَتَيْنِ قَبْلَ الصُّبْحِ
بخاري – مسلم – أحمد – أبو داود)

(160) „Von Hazrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) wird überliefert, dass sie sagte: Unter den freiwilligen Gebeten verrichtete der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) die zwei Rakʿat vor dem Fadschr-Gebet regelmäßig mit größter Sorgfalt.“ (Buchari, Muslim, Ahmad, Abu Dawud)

(١٦١) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنْ لَمْ يُصَلِّ رَكْعَتَيْ الْفَجْرِ فَلْيُصْلِهُمَا بَعْدَ أَنْ تَطْلِعَ الشَّمْسُ (ترمذی)

(161) „Von Hazrat Abu Huraira (r.a.) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.w.) sagte: Wer die zwei Rakʿat Sunnah des Fadschr-Gebets nicht verrichtet hat, soll sie nach Sonnenaufgang verrichten.“ (Tirmidhi)

Erläuterung: Nach Imam Abu Hanifa soll jemand, der die Sunnah vor dem Fard-Gebet des Fadschr nicht verrichtet hat, sie nach Sonnenaufgang nachholen. Im Hadith wird allerdings auch erwähnt, dass sie in einem solchen Fall vor Sonnenaufgang verrichtet werden soll.

(١٦٢) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا لَمْ يُصَلِّ أَرْبَعًا قَبْلَ الظُّهْرِ صَلَاهُنَّ

بَعْدَهَا (ترمذي) وَرَوَى ابْنُ مَاجَةَ عَنْهَا كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا فَاتَتْهُ الْأَرْبَعُ قَبْلَ الظُّهْرِ صَلَاهُنَّ بَعْدَ الرَّكْعَتَيْنِ بَعْدَ الظُّهْرِ (ابن ماجة)

(162) „Hazrat Aischa (r.a.) sagte: Wenn der edle Prophet (s.a.w.) die vier Rakʿat Sunnah vor dem Zuhr-Gebet nicht hatte verrichten können, verrichtete er sie danach.“ (Tirmidhi)

Ibn Madscha überliefert von Hazrat Aischa (r.a.), dass der Hochgeehrte (s.a.w.), wenn er die vier Rakʿat Sunnah vor dem Zuhr-Gebet einmal nicht hatte verrichten können, sie nach den letzten zwei Rakʿat des Zuhr-Gebets verrichtete.“ (Ibn Madscha) Erläuterung: Wenn jemand die vier Rakʿat Sunnah des Zuhr-Gebets aus irgendeinem Grund nicht vor dem Fard-Gebet verrichten kann, soll er sie nach der Verrichtung der zwei Rakʿat Sunnah nach dem Fard-Gebet noch innerhalb der Gebetszeit nachholen.

Das Witr-Gebet

(١٦٣) وَعَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَمَا قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صَلَاةُ اللَّيْلِ مَثْنَى مَثْنَى فَإِذَا خَشِيَ أَحَدُكُمُ الصُّبْحَ صَلَّى رَكْعَةٌ وَاحِدَةً تُوتِرُ لَهُ مَا قَدْ صَلَّى (بخاري – مسلم)

(163) „Überliefert von Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Er sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das Nachtgebet wird paarweise verrichtet, paarweise (je zwei Rakʿat). Wenn dann jemand von euch nach dem Gebet befürchtet, dass die Morgendämmerung anbricht, soll er eine Rakʿat beten. Dadurch wird sein zuvor verrichtetes Gebet zum Witr-Gebet (ungerade).“ (Buchari, Muslim)

(١٦٤) وَعَنِ عَبْدُ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَمَا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ اجْعَلُوْا آخِرَ صَلَاتِكُمْ باللَّيْلِ وِتْرًا (مسلم)

(164) „Von Abdullah ibn Umar wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: Macht das letzte Gebet eurer Nacht zum Witr-Gebet.“ (Muslim)

(١٦٥) وَعَنْ عَلِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ قَالَ إِنَّ الْوَتْرَ لَيْسَ بِحَثْمِ كَصَلَاتِكُمِ الْمَكْتُوبَةِ وَلَكِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَوْثَرَ ثُمَّ قَالَ يَا أَهْلَ الْقُرْآنِ أَوْتِرُوا فَإِنَّ اللَّهَ وِتْرٌ يُحِبُّ الْوِتْرَ (أحمد)

(165) „Überliefert von Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Er sagte: Das Witr-Gebet ist nicht in derselben Weise verpflichtend wie das Fard-Gebet. Doch der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verrichtete das Witr-Gebet stets. Danach sagte er: O ihr, die ihr den Quran tragt, verrichtet das Witr-Gebet, denn Allah ist Einer und liebt das Witr (das Ungerade).“ (Ahmad)

Erläuterung: Nach der Prüfung der Hadithe über das Witr-Gebet gelangte Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) zu dem Schluss, dass Witr wajib ist, also zwischen Fard und Sunnat Muʾakkada steht. Die Ansicht aller anderen Imame hingegen lautet, dass Witr Sunnat ist. In dem Buch namens Fiqh as-Sunna wird Witr als Sunnat Muʾakkada bezeichnet. Auch der von Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte Hadith belegt, dass Witr Sunnat Muʾakkada ist. Auch bezüglich der Anzahl der Rakʿat des Witr-Gebets besteht unter den Imamen Meinungsverschiedenheit. Nach Imam Abu Hanifa besteht Witr aus drei Rakʿat, während es nach Imam asch-Schafiʿi und anderen aus einer Rakʿat besteht. Tatsächlich verrichtete der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Tahadschud-Gebet paarweise und betete am Ende bisweilen drei Rakʿat Witr und bisweilen eine Rakʿat. Daher entsprechen sowohl drei als auch eine Rakʿat der Überlieferung des Hadith.

(١٦٦) وَعَنْ أَبِي أَيُّوبَ الْأَنْصَارِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْوِتْرُ حَقٌّ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ فَمَنْ أَحَبَّ أَنْ يُوتِرَ بِخَمْسٍ فَلْيَفْعَلْ وَمَنْ أَحَبَّ أَنْ يُوتِرَ بِثَلاثِ فَلْيَفْعَلْ وَمَنْ أَحَبَّ أَنْ يُوتِرَ بِوَاحِدَةٍ فَلْيَفْعَلْ (أبو داود – نسائي – ابن ماجة)

(166) „Überliefert von Hadhrat Abu Ayyub al-Ansari (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Er sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das Verrichten des Witr-Gebets ist die Pflicht eines jeden Muslims. Wer also das Witr-Gebet mit fünf Rakʿat verrichten möchte, soll dies tun; wer es mit drei Rakʿat verrichten möchte, soll dies tun; und wer es mit einer Rakʿat verrichten möchte, soll eben eine Rakʿat verrichten.“ (Abu Dawud, an-Nasaʾi, Ibn Madschah)

Erläuterung: Der obige Hadith belegt, dass das Witr-Gebet in drei Formen verrichtet werden kann: mit fünf, drei oder einer Rak’a. Imam Sufyan ath-Thauri bevorzugte das Witr-Gebet mit fünf Rak’as. Imam Abu Hanifa bevorzugte drei Rak’as und Imam asch-Schafi’i eine Rak’a.

(١٦٧) وَعَنْ أَبِي سَعِيدِ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ نَامَ عَنِ الْوِتْرِ أَوْ نَسِيَهُ فَلْيُصَلِّ إِذَا ذَكَرَ وَإِذَا اسْتَيْقَظَ
ترمذي – أبو داود – ابن ماجة)

(167) „Hazrat Abu Sa’id al-Chudri (Allahs Wohlgefallen sei ihm) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: Wenn jemand einschläft, ohne das Witr-Gebet zu verrichten, oder es vergisst, soll er es verrichten, sobald er sich daran erinnert.“ (At-Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Madscha)

Erläuterung: Wenn man das Witr-Gebet nicht rechtzeitig verrichten kann oder es vergisst, muss man es nachholen, sobald man sich daran erinnert. Das heißt, das Witr-Gebet muss ebenso nachgeholt werden wie ein Pflichtgebet. Dieser Hadith sowie die über das Witr-Gebet überlieferten Hadithe von Hazrat Ali und Hazrat Abu Ayyub al-Ansari stärken die Ansicht von Imam Abu Hanifa. Denn wäre das Witr-Gebet wie die übrigen Sunnah-Gebete lediglich Sunnah, hätte der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies nicht gesagt und nicht angeordnet, das Witr-Gebet nachzuholen.

(١٦٨) وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يُصَلِّي بَعْدَ الْوِتْرِ رَكْعَتَيْنِ (ترمذي) وَزَادَ ابْنُ مَاجَةُ خَفِيفَتَيْنِ وَهُوَ جَالِسٌ

(168) „Die Mutter der Gläubigen, Hazrat Umm Salama (Allahs Wohlgefallen sei ihr), berichtet, dass der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach dem Witr-Gebet zwei Rak’as verrichtete. (At-Tirmidhi, Ibn Madscha)
Ibn Madscha fügte dieser Überlieferung jedoch hinzu: ‚Der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verrichtete sie in verkürzter Form und im Sitzen.‘

Erläuterung: Imam Malik hält das freiwillige Gebet mit zwei Rak’as nach dem Witr-Gebet nicht für richtig. Imam Ahmad sagt: „Ich verrichte es nicht, verbiete es aber auch niemandem.“ Einige Imame halten es jedoch für zulässig.

Das Tahajjud-Gebet (Nachtgebet)

وَمِنَ اللَّيْلِ فَتَهَجَّدْ بِهِ نَافِلَةٌ لَكَ عَسَى أَنْ يَبْعَثَكَ رَبُّكَ مَقَامًا مَّحْمُودًا ( بني إسرائيل : (۷۹)

„Und verrichte in der Nacht das Tahajjud-Gebet; dies ist für dich zusätzlich. Dein Herr wird dich bald zum Maqam Mahmud erheben.“ (Bani Isra’il – 79)

Das Gebet, das zwischen dem Ischa- und dem Fadschr-Gebet verrichtet wird, wird Tahajjud-Gebet genannt. Unter den Nafl-Gebeten ist das Tahajjud-Gebet das vorzüglichste. Das Tahajjud-Gebet kann jederzeit nach dem Ischa-Gebet und vor dem Fadschr-Gebet verrichtet werden; die beste Zeit dafür ist jedoch nach Mitternacht. Im Edlen Koran werden die großen Vorzüge des Gebets in der letzten Nachtphase (Tahajjud) ausführlich beschrieben. So heißt es im Koran:

كَانُوا قَلِيْلًا مِنَ اللَّيْلِ مَا يَهْجَعُوْنَ، وَبِالْأَسْحَارِ هُمْ يَسْتَغْفِرُونَ (الذاريات : ۱۸-۱۹)

„Diese Menschen (die Gottesfürchtigen) schlafen nachts nur wenig und bitten Allah im letzten Teil der Nacht um Vergebung.“ (Sure adh-Dhariyat – 18–19)

وَالَّذِيْنَ يَبِيتُونَ لِرَبِّهِمْ سُجَّدًا وَقِيَامًا (الفرقان : ٦٤)

Als Allah Seine geliebten Diener lobt, sagt Er im oben genannten Vers: „Und sie verbringen die Nacht in Niederwerfung und im Stehen (im Gebet).“ (Al-Furqan – 64)

Als Allah die wahrhaftigen Gläubigen lobt, sagt Er an anderer Stelle im Koran:

تَتَجَافَى جُنُوبُهُمْ عَنِ الْمَضَاجِعِ يَدْعُوْنَ رَبَّهُمْ خَوْفًا
وَطَمَعًا وَمِمَّا رَزَقْنَاهُمْ يُنْفِقُوْنَ (السجدة : ١٦)

„Ihre Seiten halten sich nachts von den Betten fern; sie rufen Allah in Furcht und Hoffnung an und geben von dem aus, was Wir ihnen gegeben haben, auf Allahs Weg aus.“ (Sure as-Sadschda, 16)

An einer anderen Stelle des Korans sagt Allah, an den Propheten (s.a.w.s.) gerichtet:

وَمِنَ اللَّيْلِ فَتَهَجَّدْ بِهِ نَافِلَةً لَكَ ( بني إسرائيل : ٧٩)

„Und verrichte in der Nacht das Tahajjud-Gebet; dies ist für dich zusätzlich zu den Pflichtgebeten.“ (Sure Bani Isra’il, 79)

Die oben genannten Verse belegen die Bedeutung des Tahajjud-Gebets. In der Anfangszeit, als die fünf täglichen Gebete noch nicht verpflichtend waren, war das Tahajjud-Gebet sowohl für den Propheten (s.a.w.s.) als auch für seine gesamte Umma verpflichtend. Nachdem die fünf täglichen Gebete verpflichtend geworden waren, blieb das Tahajjud für die Umma ein Nafl-Gebet, während es für den Propheten (s.a.w.s.) weiterhin Fard blieb. Daher ließ der Prophet (s.a.w.s.) das Tahajjud-Gebet in seinem ganzen Leben niemals aus. Unter den Mufassirin und Imamen besteht jedoch Meinungsverschiedenheit darüber, ob das Tahajjud-Gebet für den Propheten (s.a.w.s.) Nafl oder Fard war.

Der Prophet (s.a.w.s.) verrichtete das Tahajjud einschließlich des Witr-Gebets manchmal mit neun Rakʿat, ein anderes Mal mit elf Rakʿat. Manchmal verrichtete er es mit dreizehn Rakʿat und manchmal auch mit sieben Rakʿat. Tatsächlich gibt es für das Tahajjud

keine bestimmte Begrenzung. Wenn man keine Zeit hat, kann man es einschließlich des Witr-Gebets auch mit fünf Rakʿat verrichten.

(١٦٩) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ سَلَامٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ
رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهِ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَا أَيُّهَا النَّاسُ أَفْشُوا السَّلَامَ وَأَطْعِمُوا الطَّعَامَ وَصِلُوا الْأَرْحَامَ وَصَلُّوا بِاللَّيْلِ وَالنَّاسُ نِيَامٌ تَدْخُلُوا الْجَنَّةَ بِسَلَامٍ
(حاكم – ابن ماجة – ترمذي)

(169) „Überliefert von Hazrat Abdullah bin Salam (r.a.). Er sagte: Der Gesandte (s.a.w.) sagte zu uns: O ihr Menschen, grüßt einander mit Salam, gebt einander zu essen, pflegt die Verwandtschaftsbande und verrichtet nachts das Gebet, während die anderen Menschen schlafen. Dann könnt ihr in Sicherheit ins Paradies eintreten.“

(Al-Hakim, Ibn Madscha, at-Tirmidhi)

(۱۷۰) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ النَّبِيَّ صلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُصَلِّى فِيْمَا بَيْنَ أَنْ يَفْرُغَ مِنْ صَلَاةِ الْعِشَاءِ إِلَى الْفَجْرِ إِحْدَى عَشْرَةَ رَكْعَةً يُسَلِّمُ بَيْنَ كُلِّ رَكْعَتَيْنِ وَيُؤْتِرُ بِوَاحِدَةٍ (بخاري – مسلم)

(170) „Überliefert von Hazrat Aischa (r.a.). Sie sagte: Nachdem der edle Prophet (s.a.w.) das Ischa-Gebet beendet hatte, verrichtete er bis zum Fadschr-Gebet elf Rakʿa. Nach jeweils zwei Rakʿa sprach er den Salam und machte sie mit einer Rakʿa ungerade.“ (Al-Buchari, Muslim)

(۱۷۱) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُصَلِّي مِنَ اللَّيْلِ ثَلَاثَ عَشَرَةَ رَكْعَةً مِنْهَا الْوَتْرَ وَرَكْعَتَا الْفَجْرِ (مسلم)

(171) „Hazrat Aischa (r.a.) sagte: Der edle Prophet (s.a.w.) verrichtete nachts dreizehn Rakʿa; darin waren auch das Witr-Gebet und die zwei Rakʿa des Fadschr-Gebets (Sunna) eingeschlossen.“ (Muslim)

(۱۷۲) وَعَنْ سَمُرَةَ بْنِ جُنْدُبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَمَرَنَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ تُصَلِّيَ مِنَ اللَّيْلِ مَا قَلَّ أَوْ كَثُرَ وَنَجْعَلَ آخِرَ ذَالِكَ وِتْرًا (طبراني – بزار)

(172) „Hazrat Samura ibn Dschundub (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat uns angewiesen, das Nachtgebet zu verrichten, sei es mit wenigen oder vielen Rakʿat. Und wir sollen das letzte Gebet als Witr-Gebet (ungerade) verrichten.“ (at-Tabarani, al-Bazzar)

Das Tarawih-Gebet

Das Tarawih-Gebet ist Sunna. Unter den Imamen besteht jedoch Uneinigkeit darüber, ob es eine Sunna muʾakkada ist. Nach Imam Abu Hanifa, Imam asch-Schafiʿi und Imam Ahmad ibn Hanbal ist das Tarawih-Gebet sowohl für Männer als auch für Frauen eine Sunna muʾakkada.

Über die Anzahl der Rakʿat im Tarawih-Gebet besteht unter den Imamen Meinungsverschiedenheit. In den meisten Hadithen findet sich jedoch, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) einschließlich des Witr-Gebets elf Rakʿat verrichtete.

In einer Überlieferung von Imam al-Bayhaqi heißt es, dass zur Zeit von Hazrat Umar, Hazrat Uthman und Hazrat Ali (Allah sei mit ihnen zufrieden) das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft mit zwanzig Rakʿat verrichtet wurde. In einer Überlieferung von Hazrat Ibn Abbas heißt es, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ebenfalls zwanzig Rakʿat Tarawih verrichtet habe. Wenn es vom Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) keinerlei Billigung von zwanzig Rakʿat gegeben hätte, wie hätte Hazrat Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) diese Praxis einführen können? Und wie hätten die anderen Gefährten sie akzeptieren können? Vom Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ist sowohl überliefert, dass das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft verrichtet wurde, als auch, dass es allein verrichtet wurde.

Ich (der Verfasser) bin mehrmals im Ramadan zur Verrichtung der Umra nach Makka und Madina gereist und habe das Tarawih-Gebet in der Kaaba Scharif und in der Prophetenmoschee verrichtet. In beiden Moscheen werden im Tarawih-Gebet zwanzig Rakʿat in der Gemeinschaft verrichtet. Darüber hinaus werden in den meisten Moscheen der arabischen Länder zwanzig Rakʿat im Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft verrichtet. In einigen salafitischen Moscheen werden jedoch auch acht Rakʿat verrichtet.

(۱۷۳) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ
رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُرَغَبُ فِي قِيَامٍ رَمَضَانَ مِنْ غَيْرِ أَنْ يَأْمُرَهُمْ فِيْهِ بِعَزِيمَةٍ فَيَقُولُ مَنْ قَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ فَتُوُفِّيَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَالْأَمْرُ عَلَى

ذَالِكَ ثُمَّ كَانَ الْأَمْرُ عَلَى ذَالِكَ فِي خِلَافَةِ أَبِي بَكْرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ وَصَدْرًا مِنْ خِلَافَةِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَلَى ذَالِكَ (مسلم)

(173) „Hazrat Abu Huraira (r. a.) berichtet: Der Gesandte (s. a. w. s.) ermutigte dazu, im Monat Ramadan das Gebet zu verrichten. Er drängte jedoch nicht übermäßig darauf. Er sagte: Wer im Monat Ramadan aus Glauben und in der Hoffnung auf Belohnung betet, dem wird Allah alle von ihm begangenen Sünden vergeben. Danach verstarb der Gesandte (s. a. w. s.), während diese Anweisung weiterhin in Kraft war. Auch während des Kalifats von Hazrat Abu Bakr as-Siddiq blieb dieser Zustand bestehen, ja sogar noch zu Beginn des Kalifats von Hazrat Umar.“ (Muslim)

Erläuterung: Aus diesem Hadith ist ersichtlich, dass der Prophet (s. a. w. s.) zum Tarawih-Gebet ermutigte. Er bestand jedoch nicht übermäßig darauf. Das heißt, der Prophet (s. a. w. s.) ordnete nicht an, das Tarawih-Gebet verpflichtend in der Gemeinschaft zu verrichten. Dieser Zustand bestand bis in die erste Zeit des Kalifats von Hazrat Umar fort. Danach empfahl Hazrat Umar (r. a.) den ehrwürdigen Gefährten, zwanzig Rakʿat in der Gemeinschaft zu beten, und die Gefährten nahmen seinen Rat an, da sie ihn für gut hielten.

(١٧٤) وَعَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ عَبْدِ الْقَارِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ قَالَ خَرَجْتُ مَعَ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ لَيْلَةٌ إِلَى الْمَسْجِدِ فَإِذَا النَّاسُ أَوْزَاعٌ مُتَفَرِّقُونَ يُصَلِّي الرَّجُلُ لِنَفْسِهِ فَيُصَلِّي الرَّجُلُ فَيُصَلِّي بِصَلَاتِهِ

الرَّهْطُ فَقَالَ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ إِنِّي لَوْ جَمَعْتُ هَؤُلَاءِ عَلَى قَارِي وَاحِدٍ لَكَانَ أَمْثَلَ ثُمَّ عَزَمَ فَجَمَعَهُمْ عَلَى أُبَيِّ بْنِ كَعْبٍ ثُمَّ خَرَجْتُ مَعَهُ لَيْلَةً أُخْرَى وَالنَّاسُ يُصَلُّوْنَ بِصَلَاةِ قَارِئِهِمْ قَالَ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ نِعْمَتِ الْبِدْعَةُ هَذِهِ وَالَّتِي يَنَامُوْنَ عَنْهَا أَفْضَلُ مِنَ الَّتِي يَقُوْمُوْنَ يُرِيدُ آخِرَ اللَّيْلِ وَكَانَ النَّاسُ يَقُومُونَ أَوَّلَهُ (بخاري)

(174) „Hazrat Abd ar-Rahman ibn Abd al-Qari (r. a.) berichtet: In einer Nacht des Monats Ramadan kam ich mit Hazrat Umar ibn al-Khattab in die Prophetenmoschee und sah, dass die Menschen in verschiedene Gruppen geteilt waren: Einige beteten allein, während hinter anderen jeweils eine kleine Gruppe betete. Als Hazrat Umar diesen Zustand sah, sagte er: ‚Wenn ich all diese Menschen hinter einem einzigen Vorbeter versammelte, wäre das besser.‘ Daraufhin fasste er den festen Entschluss und versammelte sie alle hinter Ubayy ibn Kaʿb. Abd ar-Rahman berichtet: In der folgenden Nacht ging ich erneut mit dem Kalifen Hazrat Umar (r. a.) in die Moschee, und die Menschen beteten hinter ihrem Imam. Als Hazrat Umar diesen Zustand sah, sagte er: ‚Wie schön ist doch diese neue Ordnung! Die Zeit, in der ihr schlaft (am Ende der Nacht), ist besser als die Zeit, in der ihr betet (zu Beginn der Nacht).‘“ Damit deutete er auf das Ende der Nacht hin. Die Menschen beteten jedoch am Anfang der Nacht.

Erläuterung: Aus diesem Hadith ist ersichtlich, dass das regelmäßige Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft seit der Zeit von Hazrat Umar (r. a.) begonnen wurde. Genau dies bezeichnete Hazrat Umar (r. a.) als eine neue Ordnung. Der Begriff „Bidʿa“ wurde hier nicht als rechtstheologischer Fachbegriff verwendet. Denn auch der Prophet (s. a. w. s.) betete das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft, allerdings nicht regelmäßig und nicht fortlaufend.

(١٧٥) وَعَنْ يَزِيدَ بْنِ رُومَانَ أَنَّهُ قَالَ كَانَ النَّاسُ يَقُوْمُوْنَ فِي زَمَانِ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ فِي رَمَضَانَ بِثَلَاثٍ وَعِشْرِينَ رَكْعَةٌ (مؤطا إمام مالك)

(175) „Überliefert von Yazid ibn Ruman. Er berichtet: Zur Zeit von Hazrat Umar ibn al-Khattab (r. a.) beteten die Menschen in den Ramadan-Nächten dreiundzwanzig Rakʿat.“ (Das heißt: zwanzig Rakʿat Tarawih und drei Rakʿat Witr.) (Muwatta von Imam Malik)

(١٧٦) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ زَوْجِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صَلَّى فِي الْمَسْجِدِ ذَاتَ لَيْلَةٍ فَصَلَّى بِصَلَاتِهِ نَاسٌ ثُمَّ صلَّى مِنَ الْقَابِلَةِ فَكَثُرَ النَّاسُ ثُمَّ اجْتَمَعُوا مِنَ اللَّيْلَةِ الثَّالِثَةِ أَوِ الرَّابِعَةِ فَلَمْ يَخْرُجْ إِلَيْهِمْ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَلَمَّا أَصْبَحَ قَالَ قَدْ رَأَيْتُ الَّذِي صَنَعْتُمْ فَلَمْ يَمْنَعْنِي مِنَ الْخُرُوجِ إِلَيْكُمْ إِلَّا أَنِّي خَشِيْتُ أَنْ تُفْرَضَ عَلَيْكُمْ وَذَالِكَ فِي رَمَضَانَ (مؤطا إمام مالك)

(176) „Von der Mutter der Gläubigen, Hazrat Aischa (r.a.), wird überliefert: In einer Nacht im Ramadan verrichtete der Prophet (s.a.w.s.) das Gebet in der Prophetenmoschee. Die Menschen beteten hinter dem Propheten (s.a.w.s.) gemeinsam mit ihm. Auch in der zweiten Nacht verrichtete der Prophet (s.a.w.s.) auf dieselbe Weise das Gebet, woraufhin noch mehr Menschen kamen. Als sie in der dritten oder vierten Nacht zusammenkamen, hatten sich noch mehr Menschen versammelt. Doch der Prophet (s.a.w.s.) kam in jener Nacht nicht mehr heraus. Am Morgen sagte der Prophet (s.a.w.s.): ‚Ich hatte gesehen, wie ihr euch nachts versammelt hattet und auf das Gebet gewartet habt. Doch ich kam nicht heraus, aus Furcht, dass dieses Tarawih-Gebet euch zur Pflicht gemacht werden könnte.‘“ (Muwatta Imam Malik)

Das Gebet auf Reisen (Qasr-Gebet)

وَإِذَا ضَرَبْتُمْ فِي الْأَرْضِ فَلَيْسَ عَلَيْكُمْ جُنَاحٌ أَنْ
تَقْصُرُوا مِنَ الصَّلاة (سورة النساء – ١٠١)

„Wenn ihr auf der Erde reist, ist es kein Vergehen, eure Gebete zu verkürzen (Qasr).“ (Sure an-Nisa: 101)

(۱۷۷) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا زَوْجِ النَّبِيِّ صَلَّى
اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهَا قَالَتْ فُرِضَتِ الصَّلَاةُ رَكْعَتَيْنِ
رَكْعَتَيْنِ فِي الْحَضَرِ وَالسَّفَرِ وَزِيدَ فِي صَلَاةِ الْحَضَرِ
(مؤطا إمام مالك)

(177) „Hazrat Aischa (r.a.) sagte: Zu Beginn waren sowohl während des Aufenthalts zu Hause als auch auf Reisen die Gebete mit jeweils zwei Rakʿat zur Pflicht gemacht worden. Danach wurde das Gebet während des Aufenthalts verlängert, während das Gebet auf Reisen in seinem ursprünglichen Zustand belassen wurde.“ (Muwatta Imam Malik)

Erklärung: Aus dem oben genannten Hadith geht hervor, dass zu Beginn in jeder Gebetszeit zwei Rakʿat als Pflicht festgelegt worden waren. In der Überlieferung von Sahih al-Bukhari heißt es, dass das Gebet von Anfang an mit zwei Rakʿat zur Pflicht gemacht worden war. Als der Prophet (s.a.w.s.) nach Medina auswanderte, wurde die Zahl der Rakʿat erhöht. Überlieferer wie al-Bayhaqi, Ibn Hibban und Ibn Khuzayma berichten von Hazrat Aischa (r.a.), dass das Gebet sowohl auf Reisen als auch zu Hause anfangs mit zwei Rakʿat zur Pflicht gemacht worden war. Später, als der Prophet (s.a.w.s.) nach seiner Auswanderung nach Medina dort angekommen und einigermaßen in Sicherheit war, wurden das Zuhr-, Asr- und Ischa-Gebet jeweils um zwei Rakʿat verlängert, während Fajr und Maghrib in ihrem ursprünglichen Zustand belassen wurden. Da das Gebet auf Reisen ursprünglich aus zwei Rakʿat besteht, ist es nicht richtig, auf Reisen vier Rakʿat zu beten. Dies ist die Ansicht von Imam Abu Hanifa.

(۱۷۸) وَعَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صَلَّى الظُّهْرَ بِالْمَدِينَةِ أَرْبَعًا وَصَلَّى الْعَصْرَ بِذِي الْحُلَيْفَةِ رَكْعَتَيْنِ (بخاري – مسلم)

(178) „Hadhrat Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verrichtete in Medina das Zuhr-Gebet mit vier Rakʿat und in Dhul-Hulaifa das ʿAsr-Gebet mit zwei Rakʿat.“ (Buchari und Muslim)

Erklärung: Dhul-Hulaifa liegt sechs Meilen von Medina entfernt. Dieser Ort wird auch „Bir ʿAli“ genannt, das heißt: der Brunnen ʿAlis. Die Bewohner Medinas legen hier anlässlich der Hadsch den Ihram an. Dies ist der Miqat für die Bewohner Medinas und die Muslime aus dem Norden. Der überlieferte Hadith berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) vor seiner Abreise von Medina nach Mekka zur Hadsch in Medina das Zuhr-Gebet mit vier Rakʿat und in Dhul-Hulaifa das ʿAsr-Gebet mit zwei Rakʿat verrichtete.

Dieser Hadith beweist, dass man zu Beginn der Reise am Wohnort das Gebet vollständig verrichtet. Sobald man eine gewisse Strecke zurückgelegt hat, verrichtet man das Qasr-Gebet.

(۱۷۹) وَعَنِ عَبْدِ اللَّهِ ابْنَ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ صَحِبْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَكَانَ لَا يَزِيدُ فِي السَّفَرِ عَلَى رَكْعَتَيْنِ وَأَبَا بَكْرٍ وَعُمَرَ وَعُثْمَانَ رِضْوَانِ اللَّهِ تَعَلَى عَلَيْهِمْ كَذَالِكَ (بخاري – مسلم)

(179) „Hadhrat ʿAbdullah ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Ich war der Reisegefährte des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verrichtete auf Reisen stets zwei Rakʿat des Pflichtgebets. Ebenso verrichteten auch Hadhrat Abu Bakr, ʿUmar und ʿUthman (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) zwei Rakʿat.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: In einer Überlieferung bei Muslim wird von Hadhrat ʿAbdullah ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Ich bin bis zum Tod des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) viele Male mit ihm gereist. Auf Reisen verrichtete er das Pflichtgebet stets mit zwei Rakʿat. Ebenso bin ich bis zu ihrem Tod viele Male mit Hadhrat Abu Bakr, ʿUmar und ʿUthman (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) gereist; auch sie verrichteten auf Reisen stets das Gebet mit zwei Rakʿat.

(۱۸۰)
وَعَنْ يَعْلَى بْنِ أُمَيَّةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قُلْتُ لِعُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ إِنَّمَا قَالَ اللَّهُ تَعَالَى

أَنْ تَقْصُرُوا مِنَ الصَّلَاةِ إِنْ خِفْتُمْ أَنْ يَفْتِنَكُمُ الَّذِينَ كَفَرُوا فَقَدْ أَمِنَ النَّاسُ قَالَ عَجِبْتُ مِمَّا عَجِبْتَ مِنْهُ فَسَأَلْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ صَدَقَةٌ تَصَدَّقَ اللَّهُ بِهَا عَلَيْكُمْ فَاقْبَلُوا صَدَقَتَهُ (مسلم)

(180) „Hadrat Yaʿlā ibn Umayya (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Ich sagte zu Hadrat ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): ‚Was ist der Grund? Allah sagt: „Wenn ihr befürchtet, dass die Ungläubigen euch in Bedrängnis bringen, dann dürft ihr das Gebet verkürzen.“ Doch nun sind die Menschen völlig sicher. Warum sollten wir das Gebet jetzt verkürzen?‘ Hadrat ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: ‚Ich war ebenso erstaunt wie du. Deshalb fragte ich den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Er (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Dies ist eine Gunst (ein Geschenk) Allahs, die Er euch erwiesen hat. Nehmt daher Allahs Gunst an.“‘ (Muslim)

Erläuterung: Der oben angeführte Hadith beweist, dass man auf einer Reise unter allen Umständen das Gebet verkürzen muss. Die im ehrwürdigen Koran verwendete Aussage „wenn ihr befürchtet“ ist keine Bedingung für die Verkürzung. Ebenso ist es die Ansicht Imam Abū Ḥanīfas und der meisten Imame, dass man auf einer Reise das Gebet unbedingt verkürzen muss. Imam Khaṭṭābī schrieb in seinem Buch mit dem Titel „Muʿallim“, dass die Ansicht der frommen Altvorderen und der meisten Rechtsgelehrten lautet, dass die Verkürzung auf Reisen verpflichtend ist. Dies war auch die Ansicht der Gefährten Hadrat ʿUmar, Hadrat ʿAlī, Hadrat ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Hadrat Ibn ʿAbbās und anderer. Auch Hadrat ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz vertrat die Ansicht, dass sie verpflichtend sei. (Nail al-Awṭār)

(۱۸۱)
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ فُرِضَتِ الصَّلَاةُ رَكْعَتَيْنِ رَكْعَتَيْنِ بِمَكَّةَ فَلَمَّا قَدِمَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْمَدِينَةَ زَادَ مَعَ كُلِّ رَكْعَتَيْنِ رَكْعَتَيْنِ إِلَّا الْمَغْرِبَ فَإِنَّهَا وِتْرُ النَّهَارِ وَصَلَاةَ الْفَجْرِ لِطُولِ قِرَاءَتِها
أحمد – بيهقي – ابن حبان – ابن خزيمة)

(181) „Hadrat ʿĀʾischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) berichtet: In Mekka waren die Pflichtgebete mit jeweils zwei Rakʿa vorgeschrieben worden. Als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) anschließend nach Medina auswanderte, wurden zu ihnen jeweils zwei Rakʿa hinzugefügt. Das Maghrib-Gebet wurde jedoch nicht erweitert, weil es der Witr des Tages ist, und das Fadschr-Gebet nicht, weil die Rezitation darin lang ist.“ (Vielmehr wurden Maghrib und Fadschr in ihrem ursprünglichen Zustand belassen.) (Aḥmad, Baihaqī, Ibn Ḥibbān, Ibn Chuzaima)

(۱۸۲)
وَعَنْ يَحْيَى بْنِ يَزِيدٍ قَالَ سَأَلْتُ أَنَسَ بْنَ مَالِكٍ عَنْ قَصْرِ الصَّلَاةِ فَقَالَ أَنَسٌ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا خَرَجَ مَسِيرَةً ثَلَاثَةِ أَمْيَالٍ أَوْ ثَلَاثَةِ فَرَاسِخَ يُصَلِّي رَكْعَتَيْنِ

أحمد – مسلم – أبو داود – بيهقي)

(182) Ya ibn Yazīd berichtet: Ich fragte Anas ibn Mālik über die Verkürzung des Gebets. Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte auf einer Reise von drei Meilen oder drei Farsach zwei Rakʿa zu beten.“ (Aḥmad, Muslim, Abū Dāwūd, Baihaqī)

Erläuterung: Darüber, nach wie vielen Tagen oder bei welcher Entfernung in Meilen auf einer Reise das Gebet verkürzt verrichtet werden muss, bestehen unter den Imamen und den Faqihs erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Nach der Auffassung von Imam Abu Hanifa muss man das Gebet auf einer Reise von drei Tagen verkürzt verrichten. Nach der Auffassung von Imam Malik, Schafi’i, Laith und al-Auza’i sowie ihrer Anhänger muss das verkürzte Gebet bei einer Entfernung von 48 Meilen verrichtet werden. Einige haben jedoch entsprechend dem Inhalt der überlieferten Hadithe die Ansicht vertreten, dass das Gebet bereits auf einer Reise über eine Entfernung von drei Meilen verkürzt verrichtet werden muss. (Nail al-Awtar)

Wenn man sich während einer Reise irgendwo niederlässt, gibt es unter den Imamen aufgrund der unterschiedlichen Aussagen der Hadithe verschiedene Auffassungen darüber, ab welcher beabsichtigten Aufenthaltsdauer man das vollständige Gebet verrichten muss. Nach der Auffassung von Imam Abu Hanifa muss man vier Rakʿat verrichten, wenn man beabsichtigt, mindestens 15 Tage zu bleiben. Als Beleg dafür führte er einen von Ibn Abbas und Ibn Umar überlieferten Hadith an, der auch in at-Tahawi überliefert wird. In diesem Hadith werden 15 Tage als Voraussetzung für das Verrichten des vollständigen Gebets genannt. Nach der Auffassung von Imam Malik und Imam Schafi’i muss man das vollständige Gebet verrichten, wenn man beabsichtigt, vier aufeinanderfolgende Tage an einem Ort zu bleiben. In den Überlieferungen von Hadhrat Ali und Ibn Abbas werden zehn Tage als Voraussetzung für das Verrichten des vollständigen Gebets genannt. Beabsichtigt man jedoch keinen bestimmten Aufenthalt, muss man auch bei einem längeren Aufenthalt das Gebet verkürzt verrichten. Der Gesandte, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, hielt sich in Tabuk bis zu zwanzig Tage auf, während er auf die Feinde wartete, und verrichtete dennoch das verkürzte Gebet. Denn sie warteten auf den Kampf, der jederzeit beginnen konnte, und es gab dafür keinen festgelegten Zeitpunkt. (Nail al-Awtar, Aschʿiat al-Lumaʿat, Fiqh as-Sunna)

(۱۸۳) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَقَامَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَتَبُوكَ عِشْرِيْنَ يَوْمًا يَقْصُرُ الصَّلَاةَ
(أحمد – أبو داود)

(183) „Hadhrat Dschabir (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) verrichtete während seines zwanzigtägigen Aufenthalts in Tabuk das verkürzte Gebet.“ (Ahmad, Abu Dawud)

Das Zusammenlegen zweier Gebete auf einer Reise

(١٨٤) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَجْمَعُ بَيْنَ صَلَاةِ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ إِذَا كَانَ عَلَى ظَهْرِ سَيْرٍ وَيَجْمَعُ بَيْنَ الْمَغْرِبِ وَالْعِشَاءِ (بخاري)

(184) „Hadhrat Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Wenn der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) auf einer Reise war, verrichtete er das Zuhr- und das Asr-Gebet zusammen. Ebenso verrichtete er auf der Reise das Maghrib- und das Ischa-Gebet zusammen.“ (Buchari)

(١٨٥) وَعَنْ مُعَاذِ بْنِ جَبَلٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ فِي غَزْوَةِ تَبُوكَ إِذَا ارْتَحَلَ قَبْلَ أَنْ تَزِيعَ الشَّمْسُ أَخَّرَ الظُّهْرَ حَتَّى يَجْمَعَهَا إِلَى الْعَصْرِ فَيُصَلِّيْهِمَا جَمِيعًا وَإِذَا ارْتَحَلَ بَعْدَ زَيْعُ الشَّمْسِ

صَلَّى الظُّهْرَ وَالْعَصْرَ جَمِيعًا ثُمَّ سَارَ وَكَانَ إِذَا ارْتَحَلَ قَبْلَ الْمَغْرِبِ أَخَّرَ الْمَغْرِبَ حَتَّى يُصَلِّيَهَا مَعَ الْعِشَاءِ وَإِذَا ارْتَحَلَ بَعْدَ الْمَغْرِبِ عَجَلَ الْعِشَاءَ فَصَلَاهَا مَعَ الْمَغْرِبِ
أحمد – أبو داود – ترمذي)

(185) „Hadhrat Muʿadh ibn Dschabal (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Wenn der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) während des Feldzugs von Tabuk vor dem Überschreiten des Sonnenhöchststands aufbrach, verschob er das Zuhr-Gebet bis zur Zeit des Asr-Gebets und verrichtete anschließend beide Gebete gemeinsam. Wenn er nach dem Überschreiten des Sonnenhöchststands die Reise begann, verrichtete er Zuhr und Asr gemeinsam (zur Zeit des Zuhr-Gebets) und brach danach auf. Wenn er vor dem Maghrib-Gebet die Reise begann, verschob er das Maghrib-Gebet und verrichtete es gemeinsam mit dem Ischa-Gebet (zur Zeit des Ischa-Gebets). Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach dem Maghrib-Gebet aufbrach, zog er das Ischa-Gebet vor und verrichtete es gemeinsam mit dem Maghrib-Gebet.“ (Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi)

Erläuterung: Der oben erwähnte Hadith ist ein starker Beleg dafür, dass man auf der Reise zwei Gebete gemeinsam verrichten darf. Aus diesem Hadith geht hervor, dass man zwei Gebete – sowohl während der Reise als auch während eines Aufenthalts an einem Ort auf der Reise – entweder vorgezogen oder verspätet gemeinsam verrichten darf. Viele Sahaba und Tabiʿun vertraten diese Auffassung. Unter den Imamen und bedeutenden Rechtsgelehrten unterstützen Imam Schafiʿi, Ahmad ibn Hanbal, Sauri, Ishaq und andere diese oben genannte Auffassung. Imam Abu Hanifa, Abu Yusuf, Muhammad Hasan und Nakhai waren hingegen der Ansicht, dass man außer in Arafat und Muzdalifa an keinem anderen Ort zwei Gebete gemeinsam verrichten dürfe. Die zuerst genannte Auffassung ist jedoch stärker, und die arabischen Gelehrten handeln gewöhnlich danach. Daher ist es auf Grundlage des Hadith nicht nur erlaubt, auf der Reise zwei Gebete gemeinsam zu verrichten, sondern es ist bisweilen sogar vorzuziehen.

Wie verrichtet man das Gebet auf einem Boot, einem Launch oder einem Dampfschiff?

(١٨٦) وَعَنْ مَيْمُونِ بْنِ مِهْرَانَ عَنِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ سُئِلَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَيْفَ أُصَلِّي فِي السَّفِينَةِ قَالَ صَلِّ فِيهَا قَائِمًا إِلَّا أَنْ تَخَافَ الْغَرَقَ (دار قطني – حاكم)

(186) „Maimuna ibn Mihran überlieferte von Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gefragt wurde: Wie soll ich auf einem Boot beten? Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Du sollst im Stehen beten. Wenn jedoch die Gefahr besteht, dass das Boot untergeht, gilt etwas anderes.“ Das heißt: Wenn beim Beten im Stehen die Gefahr besteht, dass das Boot untergeht, soll man im Sitzen beten.“ (Daraqutni, Hakim)

(۱۸۷) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي عُتَبَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ صَحِبْتُ جَابِرَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ وَأَبَا سَعِيدِ الْخُدْرِي رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ وَأَبَا هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ فِي سَفِينَةٍ فَصَلُّوا قِيَامًا فِي جَمَاعَةٍ أَمَّهُمْ بَعْضُهُمْ وَهُمْ يَقْدِرُونَ عَلَى الْجُدِّ (رواه سعيد في سننه)

(187) „Abdullah ibn Abu Utaba (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Ich reiste gemeinsam mit Hadhrat Dschabir ibn Abdullah, Abu Saʿid al-Chudri und Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen) auf einem Boot. Sie alle verrichteten das Gebet auf dem Boot im Stehen und in Gemeinschaft, und einige von ihnen leiteten das Gebet, obwohl sie, wenn sie gewollt hätten, auch an Land gehen und dort beten konnten.“ (Saʿid, Nail al-Autar)

Erläuterung: Obwohl man in der Lage ist, ans Ufer zu gehen und dort zu beten, ist es erlaubt, auf dem Schiff zu beten. Man muss jedoch auf dem Schiff im Stehen beten und, wenn möglich, in der Gemeinschaft. Wenn jedoch die Gefahr besteht, dass das Schiff sinkt, falls man gemeinsam im Stehen betet, soll man im Sitzen beten. Dennoch ist es besser, ans Ufer zu gehen und dort im Stehen in der Gemeinschaft zu beten.

Das Freitagsgebet

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِنْ يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إلى ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ ذَالِكُمْ خَيْرٌ لَّكُمْ إِنْ كُنْتُمْ تَعْلَمُونَ
(الجمعة : (۹)

„O ihr, die ihr glaubt! Wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann lasst den Handel sein und eilt zum Gedenken Allahs. Das ist besser für euch, wenn ihr nur wüsstet.“ Al-Dschumu’a 9

Auf der Grundlage des Korans, der Sunna und des Idschma ist das Freitagsgebet eine individuelle Pflicht. Im ersten Band dieses Buches wurde dargelegt, dass kurz nachdem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) von Mekka nach Medina ausgewandert war, die Verse über die Verpflichtung des Freitagsgebets offenbart wurden. Nach einer anderen Auffassung wurde es in Mekka kurz vor der Auswanderung verpflichtend gemacht. Zum ersten Mal wurde es jedoch in Medina verrichtet.

(۱۸۸) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنْ كَانَ يُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ فَعَلَيْهِ الْجُمُعَةُ يَوْمَ الْجُمُعَةِ إِلَّا مَرِيضٌ أَوْ مُسَافِرٌ أَوِ امْرَأَةٌ أَو صَبِيٌّ أَوْ مَجْنُونٌ أَوْ مَمْلُوْكٌ فَمَنِ اسْتَغْنَى بِلَهْوِ أَوْ تِجَارَةِ اسْتَغْنَى اللَّهُ عَنْهُ وَاللَّهُ غَنِيٌّ حَمِيدٌ (دار قطني)

(188) „Von Dschabir wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Für jeden, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist das Freitagsgebet am Freitag verpflichtend – ausgenommen sind der Kranke, der Reisende, die Frau, das Kind, der Geistesgestörte und der Sklave. Wer sich wegen Spiel und Unterhaltung sowie Handelsgeschäften vom Freitagsgebet abwendet, von dem wendet sich auch Allah der Erhabene ab. Allah ist unabhängig und lobenswert.‘“ (Dar al-Qutni)

Erläuterung: Nach Ansicht der vier Imame ist das Freitagsgebet eine individuelle Pflicht. Auch diejenigen, für die es laut der Überlieferung nicht verpflichtend ist, haben ihre Pflicht erfüllt, wenn sie das Freitagsgebet verrichten. Sie müssen das Mittagsgebet nicht verrichten.

(۱۸۹) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ لِقَوْمٍ يَتَخَلَّفُوْنَ عَنِ الْجُمُعَةِ لَقَدْ هَمَمْتُ أَنْ آمُرَ يُصَلِّي بِالنَّاسِ ثُمَّ أُحَرِّقَ عَلَى رِجَالٍ يَتَخَلَّفُونَ عَنِ الْجُمُعَةِ بُيُوتَهُمْ
(أحمد – مسلم)

(189) „Hazrat Abdullah ibn Masʿud (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Über diejenigen, die dem Jumuʿa-Gebet fernblieben, sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚Ich wünschte, ich würde jemandem befehlen, an meiner Stelle das Gebet zu leiten, und dann zu den Häusern derjenigen gehen und sie in Brand setzen, die dem Jumuʿa-Gebet fernbleiben.‘“ (Ahmad, Muslim)

Erläuterung: Auch der oben angeführte Hadith ist ein Beleg dafür, dass das Jumuʿa-Gebet verpflichtend ist. Bei denjenigen, deren Häuser in dem Hadith mit dem Inbrandsetzen bedroht werden, handelte es sich vermutlich um Heuchler.

(۱۹۰) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ رَّسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنِ اغْتَسَلَ ثُمَّ أَتَى الْجُمُعَةَ فَصَلَّى مَا قُدْرَ لَهُ ثُمَّ أَنْصَتَ حَتَّى يَفْرُغَ مِنْ خُطْبَتِهِ ثُمَّ يُصَلِّي مَعَهُ غُفِرَ لَهُ مَا بَيْنَهُ وَبَيْنَ الْجُمُعَةِ الْأُخْرَى وَفَضْلَ ثَلَاثَةِ أَيَّامٍ (مسلم)

(190) „Hazrat Abu Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer die Ganzkörperwaschung vollzieht, sich anschließend zum Jumuʿa-Gebet begibt und so viele freiwillige Gebete verrichtet, wie ihm möglich ist, danach schweigt, bis der Imam seine Predigt beendet hat, und anschließend mit dem Imam das Jumuʿa-Gebet verrichtet, dem werden alle Sünden zwischen diesem Jumuʿa-Gebet und dem vorhergehenden Jumuʿa-Gebet vergeben, zusätzlich zu den Sünden von drei weiteren Tagen.“ (Muslim)

Erläuterung: Die Ganzkörperwaschung am Freitag ist Sunna; im Hadith ist eben diese Sunna-Waschung gemeint. Nach dem Betreten der Moschee verrichtet man zwei Rakʿa des Tahiyyat al-Masjid und vier Rakʿa vor dem Jumuʿa-Gebet. Wenn der Imam anschließend die Predigt hält, hört man schweigend zu. Das Zuhören der Predigt ist verpflichtend, und während der Predigt zu sprechen ist verboten.

(۱۹۱) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنْ تَكَلَّمَ يَوْمَ الْجُمُعَةِ وَالْإِمَامُ يَخْطُبُ فَهُوَ كَمَثَلِ الْحِمَارِ يَحْمِلُ أَسْفَارًا وَالَّذِي قَالَ لَهُ أَنْصِتْ لَا جُمُعَةً لَهُ
أحمد – أبي شيبة – بزار – طبراني) .

(191) „Hazrat Ibn Abbas (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer spricht, während der Imam die Predigt hält, ist wie ein Esel, der lediglich Lasten trägt. Und auch derjenige, der sagt: ‚Sei still!‘, wird kein Jumuʿa-Gebet haben.“ (Das heißt: Es wird nicht vollständig sein.) (Ahmad, Ibn Abi Shayba, al-Bazzar, at-Tabarani)

Erklärung: Aus dem oben genannten Hadith geht hervor, dass es streng verboten ist, während der Khutba zu sprechen. Man darf nicht einmal zu jemandem sagen: „Sei still!“ Stattdessen soll man mit dem Finger ein Zeichen geben. Es ist jedoch äußerst bedauerlich, dass heutzutage in dieser Angelegenheit große Nachlässigkeit gezeigt wird. Vom Zeitpunkt an, da der Imam zur Khutba auf den Minbar steigt, bis zum Beginn des Gebets ist das Sprechen verboten. Man darf in dieser Zeit nicht einmal das Gebet verrichten.

(۱۹۲) وَعَنِ السَّائِبِ بْنِ يَزِيدَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ النِّدَاءُ يَوْمَ الْجُمُعَةِ أَوَّلُهُ إِذَا جَلَسَ الْإِمَامُ عَلَى الْمِنْبَرِ عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَبِي بَكْرٍ

وَعُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا فَلَمَّا كَانَ عُثْمَانُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ وَكَثُرَ النَّاسُ زَادَ النِّدَاءَ الثَّالِثَ عَلَى الزَّوْرَاءِ
(بخاري)

(192) „Überliefert von Sāʾib ibn Yazīd, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Er sagte: Zur Zeit des Gesandten Allahs, Abū Bakrs und ʿUmars, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, wurde der erste Gebetsruf am Freitag ausgerufen, wenn der Imam auf dem Minbar saß. Als dann ʿUthmān, möge Allah mit ihm zufrieden sein, Kalif wurde und die Zahl der Menschen beim Freitagsgebet zunahm, fügte er auf az-Zaurāʾ einen dritten Gebetsruf hinzu.“ (Buchārī)

Erläuterung: al-Dschawrāʾ war der Name eines erhöhten Ortes vor der Prophetenmoschee. In der Anfangszeit sowie während der Amtszeit des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und der ersten beiden Kalifen wurde zum Freitagsgebet nur ein Gebetsruf gegeben. Dieser erfolgte, wenn der Imam auf dem Minbar saß. Als dann zur Zeit des dritten Kalifen, ʿUthmāns (möge Allah mit ihm zufrieden sein), die Zahl der Betenden zunahm und die Menschen aus weit entfernten Gegenden zu kommen begannen, fügte er einen weiteren Gebetsruf hinzu, der auf einem erhöhten Platz an einer Kreuzung stehend gegeben wurde. Der Überlieferer bezeichnete ihn als den dritten Gebetsruf, weil er auch die Iqāma als einen Gebetsruf gerechnet hat.

(۱۹۳) وَعَنْ جَابِرِ بْنِ سَمُرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَتْ
لِلنَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ خُطْبَتَانِ يَجْلِسُ بَيْنَهُمَا يَقْرَأُ الْقُرْآنَ وَيُذَكِّرُ النَّاسَ فَكَانَتْ صَلَاتُهُ قَصْدًا وَخُطْبَتُهُ قَصْدًا (مسلم)

(193) „Jābir ibn Samura (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte zwei Khutbas zu halten und zwischen den beiden Khutbas zu sitzen. In dieser Khutba rezitierte er einige Verse aus dem Qurʾān und ermahnte die Menschen. Sowohl das Gebet als auch die Khutba des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) waren von mittlerer Länge.“ (Muslim)

Erläuterung: Die Khutba ist eine Voraussetzung für das Freitagsgebet, das heißt, sie ist verpflichtend. Ohne Khutba ist das Freitagsgebet nicht gültig. Die Khutba besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil enthält eine Ermahnung, der zweite ein Bittgebet. Nach der Ansicht der meisten Imame muss die Khutba auf Arabisch gehalten werden. Einige gestatten die Khutba auch in der Muttersprache. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und die rechtgeleiteten Kalifen hielten die Khutba im Stehen. Daher muss die Khutba im Stehen gehalten werden. Dies ist die Ansicht der meisten Imame. Einige Imame haben das Stehen zur Voraussetzung für die Gültigkeit der Khutba gemacht. Imam Mālik und Imam asch-Schāfiʿī erklärten das Stehen für verpflichtend. (Aschiʿat al-Lamaʿāt)

(١٩٤) وَعَنْ أَبِي الْجَعْدِ الضَّمْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ
قَالَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ تَرَكَ ثَلَاثَ
جُمَع تَهَاوُنَا بِهَا طَبَعَ اللَّهُ عَلَى قَلْبِهِ
(أبو داود – ترمذي – نسائي – ابن ماجة – دارمي – مالك – أحمد )

(১৯৪) „Hadhrat Abul Dschaad Damiri (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wer aus Nachlässigkeit drei Freitagsgebete hintereinander versäumt, dessen Herz wird Allah versiegeln.“
(Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madscha, Darimi, Malik, Ahmad)

Das Sunnah-Gebet nach dem Fard-Gebet des Freitags

(١٩٥) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ إِذَا صَلَّى أَحَدُكُمُ الْجُمُعَةَ فَلْيُصَلِّ بَعْدَهَا أَرْبَعَ رَكْعَاتٍ

أبو داود – ترمذي نسائي ابن ماجة)

(১৯৫) „Überliefert von Hadhrat Abu Huraira (r.a.): Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: Wenn jemand von euch das (Fard-)Gebet des Freitags verrichtet hat, soll er danach vier Rakʿat Gebet verrichten.“

(Abu Dawud, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madscha)

(١٩٦) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يُصَلِّي بَعْدَ الْجُمُعَةِ رَكْعَتَيْنِ
فِي بَيْتِهِ (بخاري – أبو داود – ترمذي – نسائي)

(196) „Von Abdullah ibn Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach dem verpflichtenden Gebet des Dschuma nach Hause ging und zwei Rakʿat Sunnah betete.“ (Buchari, Abu Dawud, an-Nasa’i, at-Tirmidhi, Ibn Madschah)

Erläuterung: Aus den beiden oben genannten Hadithen geht hervor, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach dem verpflichtenden Dschuma-Gebet die Sunnah des „Baʿd al-Dschumʿa“ sowohl mit vier als auch mit zwei Rakʿat verrichtete. Wenn Hazrat Abdullah ibn Umar sie in der Moschee verrichtete, betete er vier Rakʿat, und wenn er sie zu Hause verrichtete, betete er zwei Rakʿat. Nach Ibn Taymiyyah besteht die Sunnah darin, in der Moschee vier Rakʿat und nach der Rückkehr nach Hause zwei Rakʿat zu beten.

Das Eid-Gebet

(۱۹۷) وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَخْرُجُ يَوْمَ الْفِطْرِ وَالْأَضْحَى إِلَى الْمُصَلَّى فَأَوَّلُ شَيْءٍ يَبْدَأُ بِهِ الصَّلَاةُ ثُمَّ يَنْصَرِفُ فَيَقُوْمُ مُقَابِلَ النَّاسِ وَالنَّاسُ جُلُوسٌ عَلَى صُفُوفِهِمْ فَيَعِظُهُمْ وَيُوصِيْهِمْ وَيَأْمُرُهُمْ فَإِنْ كَانَ يُرِيدُ أَنْ يَقْطَعَ بَعْنَا قَطَعَهُ أَوْ يَأْمُرَ بِشَيْءٍ أَمَرَ بِهِ ثُمَّ يَنْصَرِفُ (بخاري – مسلم)

(197) „Hazrat Abu Saʿid al-Chudri (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: Am Tag des Eid al-Fitr und am Tag des Eid al-Adha ging der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zum Eid-Gebetsplatz hinaus, und als Erstes verrichtete er das Gebet. Danach kehrte er um, stellte sich der Menge zugewandt hin, während die Menschen in ihren Reihen saßen. Er ermahnte sie, gab ihnen Ratschläge und Anweisungen; wenn er beabsichtigte, irgendwohin ein Heer zu entsenden, wählte er die Soldaten dafür aus, oder wenn er jemandem eine Anweisung zu geben hatte, erteilte er sie. Danach kehrte er nach Hause zurück.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Nach Imam Abu Hanifa ist das Eid-Gebet wajib. Auch Imam Ahmad ibn Hanbal hält es für wajib. Einige sagen, dass Imam Ahmad das Eid-Gebet als Fard kifaya betrachtete. Nach Imam Malik und Imam Schafiʿi ist das Eid-Gebet Sunnat muʾakkadah. Auch die Ahl-e-Hadith betrachten das Eid-Gebet als Sunnat muʾakkadah. Das Eid-Gebet wird in der Gemeinschaft in zwei Rakʿat ohne Adhan und Iqamah verrichtet. Vor und nach dem Eid-Gebet gibt es kein weiteres Gebet. Die Zeit für das Eid-Gebet beginnt unmittelbar nach dem Ischraq-Gebet und dauert bis kurz vor dem Zeitpunkt, an dem die Sonne genau über dem Kopf steht. Ich (der Verfasser) habe durch Allahs Gnade mehrmals im Kaaba-Scharif das Eid-Gebet verrichtet. Am Eid-Tag warten die Menschen nach dem Morgengebet im Haram-Gebiet auf das Eid-Gebet, ohne ihre Plätze zu verlassen. Wenn die Sonne danach ein wenig höher gestiegen ist, verrichten sie das Eid-Gebet und gehen anschließend jeweils zu ihrem Ziel.

(۱۹۸) وَعَنْ جَابِرِ بْنِ سَمُرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ صَلَّيْتُ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْعِيدَيْنِ غَيْرَ مَرَّةٍ وَلَا مَرَّتَيْنِ بِغَيْرِ آذَانِ وَلَا إِقَامَةٍ (مسلم)

(198) „Hazrat Dschabir ibn Samura (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: Ich habe das Eid-Gebet mit dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nicht nur ein- oder zweimal, sondern viele Male ohne Adhan und Iqamah verrichtet.“ (Muslim)

(۱۹۹) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ
كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَأَبُو بَكْرٍ وَعُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا يُصَلُّوْنَ الْعِيدَيْنِ قَبْلَ الْخُطْبَةِ (بخاري – مسلم)

(199) „Überliefert von Hadhrat Abdallah ibn Umar (r.a.): Der edle Prophet (s), Abu Bakr und Umar (r.a.) verrichteten das Festgebet vor der Predigt.“ (Buchari, Muslim)

(۲۰۰) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صَلَّى يَوْمَ الْفِطْرِ رَكْعَتَيْنِ لَمْ يُصَلِّ قَبْلَهُمَا وَلَا بَعْدَهُمَا (بخاري – مسلم)

(200) „Überliefert von Hadhrat Abdallah ibn Abbas (r.a.): Der edle Prophet (s) verrichtete am Tag des Eid al-Fitr nur ein Gebet von zwei Rakʿa. Er verrichtete weder davor noch danach ein Gebet.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Aus den oben genannten drei Hadithen wurden drei Dinge bekannt. (1) Der Gesandte (s) verrichtete das Festgebet ohne Adhan und Iqama. Daher gibt es beim Festgebet keinen Adhan und keine Iqama. (2) Der Gesandte (s) und die rechtgeleiteten Kalifen verrichteten bei beiden Festen das Gebet vor der Predigt. (3) Vor oder nach dem Festgebet gibt es kein weiteres Gebet.

(۲۰۱) سُئِلَ ابْنَ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَشْهِدْتَ مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْعِيدَ قَالَ نَعَمْ خَرَجَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَصَلَّى ثُمَّ خَطَبَ وَلَمْ يَذْكُرْ آذَانًا وَلَا إِقَامَةً ثُمَّ أَتَى النِّسَاءَ فَوَعَظَهُنَّ وَذَكْرَهُنَّ وَأَمَرَهُنَّ بِالصَّدَقَةِ فَرَأَيْتُهُنَّ يَهْوِيْنَ إِلَى آذَانِهِنَّ وَحُلُوْقِهِنَّ يَدْفَعْنَ إِلَى بِلَالٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ ثُمَّ ارْتَفَعَ هُوَ وَبِلَالٌ إِلَى بَيْتِهِ (بخاري – مسلم)

(201) „Hadhrat Ibn Abbas wurde einmal gefragt: Waren Sie jemals mit dem Gesandten (s) beim Festgebet anwesend? Er sagte: Ja. Ich sah, wie der ehrwürdige Prophet (s) aus dem Haus herauskam, das Gebet verrichtete und anschließend eine Predigt hielt. (Der Überlieferer sagt:) Ibn Abbas erwähnte in seiner Überlieferung nichts von Adhan und Iqama. Nach der Predigt ging der ehrwürdige Prophet (s) zu den Frauen, hielt ihnen eine Ermahnung und Unterweisung und forderte sie auf, Almosen zu geben. Danach sah ich, wie die Frauen ihre Hände zu ihren Ohren und Hälsen führten, ihren Schmuck abnahmen und ihn Bilal zu geben begannen. Anschließend erhoben sich der ehrwürdige Prophet (s) und Bilal und machten sich auf den Weg nach Hause.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Auch dieser Hadith beweist, dass es beim Festgebet keinen Adhan und keine Iqama gibt und dass die Predigt nach dem Gebet gehalten wird. Außerdem geht aus dem Hadith hervor, dass zu Lebzeiten des ehrwürdigen Propheten (s) auch Frauen am Festgebet teilnahmen. Wenn man daher auch heute Frauen unter Wahrung der Verschleierung am Festgebet teilnehmen lässt, wäre dies die Befolgung der Sunna des ehrwürdigen Propheten (s).

(۲۰۲) وَعَنِ الْبَرَاءِ بْنِ عَازِبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ ذَبَحَ قَبْلَ الصَّلَاةِ فَإِنَّمَا يَذْبَحُ لِنَفْسِهِ وَمَنْ ذَبَحَ بَعْدَ الصَّلَاةِ فَقَدْ تَمَّ نُسُكُهُ وَأَصَابَ سُنَّةَ الْمُسْلِمِينَ (بخاري – مسلم)

(202) „Überliefert von Hadhrat al-Barāʾ ibn ʿĀzib (Allah sei mit ihm zufrieden), dass er sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer am Tag des Eid al-Adhā vor dem Gebet schlachtete, schlachtete nur für den eigenen Verzehr. Wer jedoch nach dem Gebet schlachtete, dessen Opfer war vollgültig, und er folgte der Verfahrensweise der Muslime.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Am Eid al-Adhā muss das Opfer nach der Verrichtung des Eid-Gebets dargebracht werden; das heißt, die eigentliche Zeit für das Opfer beginnt nach dem Gebet. Wer vor dem Gebet schlachtet, dessen Schlachtung gilt nicht als Opfer.

Wie viele Takbīr sollen im Eid-Gebet gesprochen werden?

(۲۰۳) وَعَنْ عَمْرِو بْنِ شُعَيْبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ أَبِيهِ عَنْ جَدِهِ أَنَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَبَّرَ فِي عِيدٍ ثِنْتَيْ عَشْرَةً تَكْبِيرَةً سَبْعًا فِي الْأُولَى وَخَمْسًا فِي الْآخِرَةِ وَلَمْ يُصَلِّ قَبْلَهَا وَلَا بَعْدَهَا (أحمد – ابن ماجة)

(203) „ʿAmr ibn Shuʿayb überlieferte von seinem Vater und dieser von seinem Großvater, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bei den beiden Eiden in der ersten Rakʿa vor der Rezitation siebenmal den Takbīr sprach und in der zweiten Rakʿa fünfmal den Takbīr sprach. Und er verrichtete weder vor noch nach dem Eid-Gebet ein weiteres Gebet.“ (Ahmad, Ibn Māǧa)

(٢٠٤) وَعَنْ سَعِيدَ بْنَ الْعَاصِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ سَأَلْتُ أَبَا مُوسَى الْأَشْعَرِيَّ وَحُذَيْفَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا كَيْفَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُكَبِّرُ فِي الأَضْحَى وَالْفِطْرِ فَقَالَ أَبُوْ مُوسَى كَانَ يُكَبِّرُ أَرْبَعًا تَكْبِيرَهُ عَلَى الْجَنَائِزِ، فَقَالَ حُذَيْفَةُ صَدَقَ (أبو داود)

(204) „Hadhrat Saʿīd ibn al-ʿĀṣ (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: Ich fragte Abū Mūsā al-Aschʿarī und Hudhaifa ibn al-Yamān: Wie viele Takbīr sprach der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beim Eid al-Adhā und beim Eid al-Fitr? Abū Mūsā antwortete: Er sprach vier Takbīr, so wie sie beim Totengebet gesprochen werden. Hudhaifa sagte: Abū Mūsā hat die Wahrheit gesagt.“ (Abū Dāwūd)

Erläuterung: Aufgrund der unterschiedlichen Hadithe darüber, wie viele Takbīrāt im Festgebet gesprochen werden sollen, gibt es unter den Imamen verschiedene Auffassungen. Imam Mālik, asch-Schāfiʿī und Ahmad ibn Hanbal waren auf Grundlage des ersten Hadiths der Ansicht, dass im Festgebet in der ersten Rakʿa sieben Takbīrāt ohne den Takbīr zur Eröffnung des Gebets und in der zweiten Rakʿa fünf Takbīrāt ohne den Takbīr für den Rukūʿ gesprochen werden sollen. Auch die Ahl-e-Hadīth auf dem indischen Subkontinent praktizieren im Festgebet zwölf Takbīrāt. Allāma Ibn Taymiyya und Schāh Walīullāh ad-Dihlawī erklärten ebenfalls die Auffassung von zwölf Takbīrāt für die überzeugendere. Ich, der Verfasser, habe viele Male an verschiedenen Orten in den arabischen Ländern, darunter Mekka und Medina, das Festgebet verrichtet. Überall habe ich das Festgebet mit zwölf Takbīrāt verrichtet. Demgegenüber waren Imam Abū Hanīfa und Imam ath-Thawrī auf Grundlage des zweiten Hadiths der Ansicht, dass im Festgebet acht Takbīrāt gesprochen werden sollen, einschließlich des Takbīr zur Eröffnung des Gebets und des Takbīr für den Rukūʿ in der zweiten Rakʿa. Tatsächlich sind dies sechs zusätzliche Takbīrāt. Auf dem gesamten indischen Subkontinent, in Ägypten und in der Türkei wird das Festgebet nach der hanafitischen Fiqh verrichtet. Nach der Auffassung der meisten Imame und Hadithgelehrten sind die zusätzlichen Takbīrāt im Festgebet jedoch Sunna. Wenn jemand die Takbīrāt aus Vergesslichkeit oder absichtlich auslässt, wird das Gebet dadurch nicht ungültig. Nach Imam Abū Hanīfa muss man, wenn ein Takbīr versäumt wurde, die Niederwerfung wegen Vergesslichkeit (Sujūd as-Sahw) verrichten.

Kapitel 3: Zakāt

Darlegung der Zakāt

Die Zakāt ist eine der fünf grundlegenden Säulen des Islams. Hinsichtlich ihrer Bedeutung steht die Zakāt unmittelbar nach dem Gebet an zweiter Stelle. Allāh, der Herr der Welten, erwähnt im Qurʾān vielfach gemeinsam mit dem Gebet auch die Zakāt. Ebenso wie für die Umma Muhammads war die Zakāt auch für die früheren Gemeinschaften verpflichtend. Die Zakāt wurde im zweiten Jahr der Hidschra in Medina verpflichtend.

Als Allāh, der Erhabene, die Anordnung zur Zakāt gab, sagte Er im Qurʾān:

وَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآتُوا الزَّكَاةَ وَمَا تُقَدِّمُوْ لَأَنْفُسِكُمْ مِنْ خَيْرٍ تَجِدُوهُ عِنْدَ اللَّهِ (البقرة – ١١٠)

„Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakāt. Und was immer an guten Taten ihr hier – im diesseitigen Leben – zu eurem eigenen Nutzen tut, dessen vollständige Belohnung werdet ihr bei Allāh finden.“
(Sure al-Baqara, Vers 110)

Allāh, der Herr der Welten, sagt ferner:

وَالْمُؤْمِنُوْنَ وَالْمُؤْمِنَاتُ بَعْضُهُمْ أَوْلِيَاءُ بَعْضٍ يَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَوْنَ عَنِ الْمُنْكَرِ وَيُقِيمُونَ الصَّلاةَ
وَيُؤْتُونَ الزَّكَاةَ (التوبة : (۷۱)

„Die gläubigen Männer und Frauen sind einander Freunde. Sie gebieten das Gute und halten die Menschen vom Unrecht ab. Sie verrichten das Gebet und entrichten die Zakat.“ (Sure at-Tauba 71)

Allah sagte, an Seinen Gesandten (s.) gerichtet:

خُدْ مِنْ أَمْوَالِهِمْ صَدَقَةً تُطَهِّرُهُمْ وَتُزَكِّيهِمْ بِهَا (التوبة – ١٠٣)

„Nimm von ihrem Vermögen die Zakat und reinige sie dadurch.“
(Sure at-Tauba, Vers 103)

Auf diese Weise ließ Allah an zahlreichen Stellen Seines Korans Verse über die Zakat offenbaren.

Die Bedeutung der Zakat

(٢٠٥) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ بُنِيَ الْإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ وَإِقَامِ الصَّلَاةِ وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ وَحَجَّ الْبَيْتِ وَصَوْمِ رَمَضَانَ (بخاري – مسلم)

(205) „Hazrat Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtet: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das Fundament des Islam wurde auf fünf Dingen errichtet. Das erste ist das Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und dass Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Sein Diener und Gesandter ist; das zweite ist die Verrichtung des Gebets; das dritte die Entrichtung der Zakāt; das vierte die Pilgerfahrt zum Baytullah; und das fünfte das Fasten im Monat Ramadan.“ (Buchārī, Muslim)

(٢٠٦) وَعَنْ جَرِيرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ بَايَعْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى إِقَامِ الصَّلَاةِ وَإِيْتَاءِ الزَّكَاةِ وَالنُّصْحِ لِكُلِّ مُسْلِمٍ (بخاري – مسلم)

(206) „Hazrat Jarir ibn Abdullah (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtet: Ich leistete dem edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Treueeid, das Gebet zu verrichten, die Zakāt zu entrichten und jedem Muslim Wohlergehen zu wünschen.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Beide oben genannten Hadithe belegen die außerordentliche Bedeutung der Zakāt in der Scharia.

(۲۰۷) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ اسْتَفَادَ مَالاً فَلَا زَكَاةً فِيْهِ حَتَّى يَحُولَ عَلَيْهِ الحَوْلُ (ترمذي)

(207) „Hazrat Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) berichtet: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Für denjenigen, der Vermögen erworben hat, wird die Zakāt erst verpflichtend, wenn ein Jahr über dieses Vermögen vergangen ist.“ (Tirmidhī)

Erläuterung: Damit die Zakāt auf zakātpflichtiges Vermögen verpflichtend wird, muss es sich mindestens ein Jahr lang im Besitz des Eigentümers befinden. Wenn das Vermögen vor Ablauf eines Jahres ausgegeben wird, muss für dieses Vermögen keine Zakāt entrichtet werden.

(۲۰۸) وَعَنْ عَلِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ الْعَبَّاسَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ سَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فِي تَعْجِيلِ صَدَقَتِهِ فَرَخَّصَ لَهُ فِي ذَالِكَ
(أبو داود – ترمذي – ابن ماجة – والدارمي)

(208) „Von Hadhrat Ali (r. a.) wird überliefert: Einmal fragte Hadhrat Abbas (r. a.) den Gesandten (s. a. s.), ob er seine Zakat vor Ablauf des Jahres entrichten dürfe. Der Gesandte (s. a. s.) erlaubte es ihm.“
(Abu Dawud, Tirmidhi, Ibn Madscha, Darimi)

Erläuterung: Wenn jemand die Zakat aus einem notwendigen Grund bereits vor Ablauf des Jahres entrichtet, ist seine Zakat damit erfüllt.

(۲۰۹) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ فِيْمَا سَقَتِ السَّمَاءُ وَالْعُيُونُ أَوْ كَانَ عَشَرِيًّا الْعُشْرُ وَمَا سُقِيَ بِالنَّصْحِ نِصْفُ الْعُشْرِ (بخاري)

(209) „Hadhrat Abdullah ibn Umar (r. a.) überlieferte vom edlen Propheten (s. a. s.), dass der edle Prophet (s. a. s.) sagte: Für das, was durch Regenwasser, das Wasser fließender Quellen oder das Wasser von Bächen bewässert wird, ist ein Uschr (ein Zehntel) zu entrichten; für das, was durch künstliche Bewässerung bewässert wird, ist ein halber Uschr (ein Zwanzigstel) zu entrichten.“ (Buchari)

Erläuterung: Felder, die ohne künstliche Bewässerung durch natürliches Wasser – etwa Regenwasser, fließendes Wasser, Quellwasser oder Bachwasser – bestellt werden, nennt man Uschr-Felder. Das bedeutet, dass ein Zehntel der Ernte dieser Felder als Zakat oder Uschr entrichtet werden muss. Die Erntemenge muss jedoch mindestens sechsundzwanzigeinhalb Mon betragen. Das heißt: Damit auf die Ernte Uschr oder Zakat verpflichtend wird, muss die vom Besitzer des Feldes erzeugte Erntemenge fünf Wasq, also 26,5 (sechsundzwanzig) Mon, betragen. Bei einer geringeren Menge ist der Uschr nicht verpflichtend. Muss das Feld jedoch durch Bewässerung mittels künstlicher Mittel mit Wasser versorgt und bestellt werden, ist ein Zwanzigstel der Ernte als Zakat zu entrichten. Über die Zakat auf Ernte hat Allah, der Herr der Welten, im Koran folgende Anweisung gegeben:

كُلُوا مِنْ ثَمَرِهِ إِذَا أَتْمَرَ وَآتُوا حَقَّهُ يَوْمَ حَصَادِهِ
(الأنعام: ١٤١)

„Esst von den Früchten, wenn sie Früchte tragen, und entrichtet Allahs Recht am Tag der Ernte.“ (Sure al-Anʿam 141)

Allah sagt an anderer Stelle im Koran:

وَأَنْفِقُوا مِنْ طَيِّبَاتِ مَا كَسَبْتُمْ وَمِمَّا أَخْرَجْنَالَكُمْ مِنَ
الْأَرْضِ (البقرة : ٢٦٧)

„Spendet einen Teil des halal erworbenen Vermögens und von dem, was Ich für euch aus der Erde hervorgebracht habe.“
(Sure Āl ʿImrān 267)

Durch den oben genannten Vers hat der erhabene Allah uns angewiesen, die Zakat auf die Ernte zu entrichten.

Nach Ansicht von Imam Abū Ḥanīfa muss auf alles Zakat entrichtet werden, darunter Reis, Weizen, Gerste, Hülsenfrüchte, Datteln sowie Obst und Gemüse. Denn Allah hat gesagt: „Was auch immer Ich für euch aus der Erde hervorgebracht habe.“ Imam Mālik und Imam asch-Schāfiʿī hingegen sagen, dass Zakat auf Nahrungspflanzen verpflichtend ist, die der Mensch wiegen und lagern kann. Auf Gemüse und Obst muss keine Zakat entrichtet werden.

(۲۱۰) وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِي رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ الْوَسْقُ سِتُّوْنَ صَاعًا
أحمد – أبو داود)

(210) „Überliefert von Abū Saʿīd al-Chudrī: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Ein Wasaq entspricht sechzig Sāʿ.“ (Aḥmad, Abū Dāwūd)

Erläuterung: Im Arabischen entspricht ein Sāʿ nach dem Maß unseres Landes drei Sēr und neun Tschhatak. Sechzig Sāʿ ergeben einen Wasaq; bei fünf Wasaq wird die Zakat verpflichtend. Nach dem Gewicht unseres Landes sind das ungefähr 26,5 Maund oder geringfügig mehr.

(۲۱۱) وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَيْسَ فِيْمَا دُونَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ مِنَ التَّمْرِ صَدَقَةٌ وَلَيْسَ فِيْمَا دُونَ خَمْسٍ أَوَاقٍ مِنَ الْوَرِقِ صَدَقَةٌ وَلَيْسَ فِيْمَا دُونَ خَمْسٍ ذَوْدٍ مِنَ الإِبل صَدَقَةٌ (بخاري – مسلم)

(211) „Abu Saʿīd al-Chudrī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Für weniger als fünf Wasq Datteln ist keine Zakāt fällig, für weniger als fünf Uqiyya Silber ist keine Zakāt fällig, und für weniger als fünf Dschawd Kamele ist keine Zakāt fällig.“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Die Erklärung zu Wasq wurde bereits zuvor gegeben. Vierzig Dirham entsprechen einer Uqiyya, und ein Dirham ist etwas mehr als vier Anna. Demnach entsprechen fünf Uqiyya zweihundert Dirham oder nach unserer Berechnung zweiundfünfzig einhalb Tola; für weniger als zweiundfünfzig einhalb Tola Silber ist keine Zakāt fällig. Als „Dschawd“ bezeichnet man eine kleine Kamelherde; fünf Dschawd entsprechen ungefähr fünfundzwanzig Kamelen. Manche haben jedoch gesagt: fünfzehn.

(۲۱۲) وَعَنْ مُعَاذِ بْنِ جَبَلٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَمَّا وَجْهَهُ إِلَى الْيَمَنِ أَمَرَهُ أَنْ

يَأْخُذَ مِنَ الْبَقَرِ مِنْ كُلِّ ثَلَاثِيْنِ تَبِيْعًا أَوْ تَبِيْعَةً وَّمِنْ كُلِّ أَرْبَعِينَ مُسِنَّةٌ
أبو داود – ترمذي – نسائي – دارمي)

(212) „Von Muʿādh ibn Dschabal (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert: Als der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ihn in Richtung Jemen entsandte, wies er ihn an, bei der Zakāt auf Rinder für jeweils dreißig Rinder ein einjähriges männliches oder weibliches Kalb zu nehmen und für jeweils vierzig Rinder ein zweijähriges Rind zu nehmen.“ (Abū Dāwūd, Tirmidhī, Nasāʾī, Dārimī)

Erläuterung: Für Rinder, die zum Ackerbau, zum Ziehen von Wagen oder zu ähnlichen Arbeiten eingesetzt werden, ist keine Zakāt vorgeschrieben. Wenn die Rinder jedoch auf dem Feld umherlaufen und sich von Gras und Wasser des freien Weidelands ernähren, ist für dreißig Rinder ein einjähriges Kalb, für vierzig Rinder ein zweijähriges Kalb und für jeweils vierzig Ziegen oder Schafe eines abzugeben.

(۲۱۳) وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كُنْتُ أَلْبَسُ أَوْضَاحًا مِنْ ذَهَبٍ فَقُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَكَنْزٌ هُوَ فَقَالَ مَا بَلَغَ أَنْ تُؤَدَّى زَكَاتُهُ فَزُكِّي فَلَيْسَ بكنز (مالك – أبو داود)

(213) „Umm Salama (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet: Ich trug Awǧah aus Gold, eine besondere Art von Schmuck. Ich fragte den Gesandten: ‚O Gesandter Allahs, ist dies ein Kanz?‘ – womit das gemeint ist, vor dem Allah im Qurʾān gewarnt hat. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Was den Betrag erreicht, auf den Zakāt zu entrichten ist, und dessen Zakāt entrichtet wird, ist kein Kanz.‘“ (Mālik, Abū Dāwūd)

Erläuterung: Ob es sich um Goldschmuck oder aufbewahrtes Gold handelt: Wenn jemand siebeneinhalb Tola Gold besitzt und dieses ein Jahr lang in seinem Besitz bleibt, muss er dafür Zakat entrichten. Die Zakat ist auf Grundlage des Goldwertes mit zweieinhalb Prozent zu berechnen. Wenn die Zakat für das Gold entrichtet wurde, gilt es unabhängig von der Menge nicht als Kanz. Nach Ansicht einiger Imame muss für verwendetes Gold allerdings keine Zakat entrichtet werden. Nach Ansicht des Imams Abu Hanifa ist Zakat zu entrichten, sobald die Goldmenge siebeneinhalb Tola beträgt, unabhängig davon, ob das Gold verwendet wird oder nicht.

Die Zakat darf für insgesamt acht Zwecke ausgegeben werden; diese Zwecke sind im Koran festgelegt. Allah sagt beispielsweise:

إِنَّمَا الصَّدَقَاتُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْمَسَاكِينَ وَالْعَامِلِينَ عَلَيْهَا وَالْمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمْ وَفِي الرِّقَابِ وَالْغَارِمِينَ وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ وَابْنِ السَّبِيلِ فَرِيضَةً مِنَ اللَّهِ وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ (التوبة : ٦٠)

„Zakat steht ausschließlich denjenigen zu, die (1) arm sind, (2) bedürftig sind, (3) als mit der Erhebung der Zakat betraute Bedienstete tätig sind, (4) zu den Mu’allafat al-qulub gehören (deren Herzen für den Islam gewonnen werden müssen), (5) für deren Freilassung aus der Sklaverei sie verwendet wird, (6) zur Begleichung der Schulden der Verschuldeten verwendet wird, (7) auf Allahs Weg verwendet wird und (8) den Reisenden zugutekommt.“ (Sure at-Tauba: 60)

Die Zakat darf für die genannten acht Zwecke ausgegeben werden, für keinen anderen. Für den siebten Zweck, den Weg Allahs, darf das Zakatgeld zur Deckung verschiedener Bedürfnisse derjenigen verwendet werden, die für Allahs Religion Dschihad betreiben.

Weitere Einzelheiten zur Zakat

(1) Unter den Imamen besteht Uneinigkeit darüber, ob die Zakat auf dem zakatpflichtigen Vermögen oder auf dessen Eigentümer lastet. Nach Ansicht der Imame Abu Hanifa und Malik ist die Zakat ausschließlich auf dem zakatpflichtigen Vermögen vorgeschrieben. Nach Ansicht der Imame Schafi’i und Ahmad ibn Hanbal ist die Zakat hingegen für den Eigentümer des Vermögens verpflichtend. Wenn er die Zakat daher nicht aus seinem zakatpflichtigen Vermögen entrichtet, sondern sie mit anderem Vermögen bezahlt, ist seine Zakat dennoch erfüllt.

Ibn Hazm sagt: Die Zakat ist dem Eigentümer als Verpflichtung auferlegt. Wenn der Eigentümer daher die Zakat für Gold, Silber, Reis, Weizen und dergleichen nicht aus eben diesem bestimmten Gold, Silber, Reis oder Weizen entrichtet, sondern sie aus anderem Vermögen bezahlt, ist sie dennoch erfüllt. Ibn Hazm sagt: Von der Zeit des Gesandten bis heute haben die Menschen die Zakat auf diese Weise entrichtet. Somit ist die Zakat nicht auf dem bestimmten zakatpflichtigen Vermögen vorgeschrieben, sondern auf dessen Eigentümer.

(2) Muss vom Ertrag eines kharādschpflichtigen Landes, also eines Landes, für das eine Grundsteuer entrichtet wird, der Uschr entrichtet werden? Auch in dieser Frage bestehen unter den Imamen Meinungsverschiedenheiten.

Sadaqat al-Fitr oder Fitra

Als Fitra bezeichnet man die bestimmte Menge an Nahrungsmitteln oder deren Wert, die eine wohlhabende fastende Person nach dem Ramadan und vor dem Eid den Bedürftigen für sich selbst und ihre Unterhaltsberechtigten als verpflichtende Spende entrichtet, um das Fasten zu reinigen. Tatsächlich ist die Fitra die Zakat des Fastens. So wie die Zakat des Vermögens das Vermögen reinigt, reinigt die Fitra das Fasten desjenigen, der sie entrichtet. Die Fitra wurde im zweiten Jahr der Hidschra verpflichtend gemacht.

(٢١٤) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ فَرَضَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ زَكَاةَ الْفِطْرِ صَاعًا مِنْ تَمَرٍ أَوْ صَاعًا مِنْ شَعِيْرٍ عَلَى الْعَبْدِ وَالْحُرِّ وَالذَّكَرِ وَالْأُنْثَى وَالصَّغِيرِ وَالْكَبِيْرِ مِنَ الْمُسْلِمِينَ وَأَمَرَ بِهَا أَنْ تُؤَدَّى قَبْلَ خُرُوجِ النَّاسِ إِلَى الصَّلَاةِ
(بخاري – مسلم)

(214) „Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) legte für alle Muslime – ohne Unterschied, ob Sklaven oder freie Männer und Frauen, ob jung oder alt – eine Saʿ Datteln oder Gerste als Fitra fest. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ordnete außerdem an, dass sie entrichtet werden solle, bevor die Menschen zum Gebetsplatz für das Eid-Gebet aufbrechen.“ (Buchārī, Muslim)

(٢١٥) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ فَرَضَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ زَكَاةَ الْفِطْرِ طُهْرَةً لِلصَّائِمِ مِنَ اللَّغْوِ وَالرَّفَتْ وَطُعْمَةً لِلْمَسَاكِيْنِ فَمَنْ أَيَّاهَا قَبْلَ الصَّلَاةِ فَهِيَ زَكَاةٌ مَقْبُولَةٌ وَمَنْ أَدَّاهَا بَعْدَ الصَّلاةِ فَهِيَ صَدَقَةٌ مِنَ الصَّدَقَاتِ

أبو داود – ابن ماجة)

(215) „Abdullah ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) machte die Sadaqat al-Fitr verpflichtend, um das Fasten des Fastenden von unnützer Rede und unsittlichen Handlungen zu reinigen und die Bedürftigen zu speisen. Wer sie also vor dem Eid-Gebet entrichtet, bei dem gilt sie als Sadaqat al-Fitr. Wer sie jedoch nach dem Eid-Gebet entrichtet, für den ist sie lediglich eine gewöhnliche Spende.“ (Abū Dāwūd, Ibn Māǧa)

Erläuterung: Nach der Prüfung der Hadithe über die Fitra vertraten Imam asch-Schāfiʿī und Imam Ahmad die Ansicht, dass die Fitra verpflichtend ist. Imam Abū Hanīfa sagte, sie sei wādschib, und Imam Mālik sagte, sie sei Sunna muʾakkada.

Die Fitra muss entrichtet werden, bevor man zum Festgebetsplatz aufbricht; noch besser ist es jedoch, sie ein oder zwei Tage vor dem Fest zu entrichten. Denn Allah will, dass auch die bedürftigen Muslime mit dem durch die Fitra erworbenen Vermögen an der Freude des Festes teilhaben können. Voraussetzung dafür, dass die Fitra wādschib wird, ist ausreichende finanzielle Mittel am Festtag. Das heißt: Wer am Festtag einigermaßen wohlhabend ist, muss die Fitra entrichten. Manche sagen, dass man die Fitra entrichten muss, sobald man am Festtag Vermögen in der Höhe besitzt, ab der die Zakāt verpflichtend wird.

Ein Saʿ entspricht drei Ser und neun Chhatak. Nach der Ansicht von Imam Abū Hanīfa muss jemand, der die Fitra in Form von Weizen entrichtet, einen halben Saʿ, also ein Ser und zwölfeinhalb Chhatak, geben; gibt er andere Nahrungsmittel, muss er einen ganzen Saʿ, also drei Ser und neun Chhatak, geben.

Alle Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass die Fitra am letzten Fastentag verpflichtend wird.

(٢١٦) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ فِي آخِرِ رَمَضَانَ أَخْرِجُوا صَدَقَةَ صَوْمِكُمْ فَرَضَ

رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ هَذِهِ الصَّدَقَةَ صَاعًا مِنْ تَمْرٍ أَوْ شَعِيرٍ أَوْ نِصْفَ صَاعٍ مِنْ قَمْحٍ عَلَى كُلِّ حُرٍ أَوْ مَمْلُوكٍ ذَكَرٍ أَوْ أُنثَى صَغِيْرٍ أَوْ كَبِيرٍ
(أبو داود – نسائي)

(216) „Von Hadhrat ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass er sich einmal gegen Ende des Ramadan an die Menschen wandte und sagte: Entrichtet die Sadaqa eures Fastens. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat für jeden Muslim – ob frei oder Sklave, ob Mann oder Frau, ob klein oder groß – einen Saʿ Datteln oder Gerste beziehungsweise einen halben Saʿ Weizen festgelegt.“ (Abū Dāwūd, Nasāʾī) Erläuterung: Der obige Hadith, wonach die Fitra für Weizen ein halber Saʿ beträgt, ist Imam Abū Hanīfas Beleg in dieser Angelegenheit.

Kapitel 4: Das Fasten

Die Bedeutung des Fastens in der Scharia

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِيْنَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُوْنَ
(البقرة: ۱۸۳)

„O ihr, die ihr glaubt, euch ist das Fasten vorgeschrieben, so wie es denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch waren, damit ihr gottesfürchtig werdet.“ (Sure al-Baqara – 183)

Durch den Koran, die Sunna und den Idschmāʿ ist erwiesen, dass das Fasten vorgeschrieben ist. Der Ṣaum oder das Fasten ist eine sehr alte, rituelle Form der Anbetung, die auch den Gemeinschaften vor der Umma Muhammads als Pflicht beziehungsweise verbindliche Vorschrift auferlegt war.

Der Beleg aus der Sunna für die Verpflichtung des Fastens lautet wie folgt:

(۲۱۷) وَعَنْ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ بُنِيَ الإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ وَإِقَامِ الصَّلَاةِ وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ وَصِيَامٍ رَمَضَانَ وَحِجّ الْبَيْتِ (بخاري – مسلم)

(217) „Von Hadhrat Ibn Umar (r.a.) wird überliefert, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: Das Fundament des Islam ist auf fünf Dingen errichtet: (1) Es gibt keine Gottheit außer Allah, und Muhammad (s.a.w.) ist Sein Diener und Gesandter; (2) das Gebet zu verrichten; (4) im Monat Ramadan zu fasten und (5) die Pilgerfahrt zum Baytullah zu vollziehen.“

Hinsichtlich der Verpflichtung des Fastens besteht seit der Zeit der edlen Gefährten bis heute ein Konsens der gesamten Umma. Somit ist die Verpflichtung des Fastens auch durch den Konsens der Umma erwiesen. Die Verpflichtung des Fastens zu leugnen ist Kufr, und das Fasten nicht einzuhalten, obwohl man es als Pflicht anerkennt, ist Frevel.

So wie das Fasten der Seele des Menschen zugutekommt, so nützt es auch seinem Körper. Durch das Fasten nehmen die Reinheit der menschlichen Seele und die Schärfe der Denkkraft zu. Deshalb haben Sufi-Asketen und gottesfürchtige Menschen seit jeher das Fasten eingehalten.

Das Fasten nach der Sichtung des Neumonds beginnen und es nach der Sichtung des Neumonds beenden

(۲۱۸) وَعَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ جَاءَ أَعْرَابِي إِلَى النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ إِنِّي رَأَيْتُ الْهِلَالَ يَعْنِي هِلَالَ رَمَضَانَ فَقَالَ أَتَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ قَالَ نَعَمْ قَالَ أَتَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ قَالَ نَعَمْ قَالَ يَا بِلالُ أَذَّنْ فِي النَّاسِ أَنْ يَصُوْمُوا غَدًا
(بخاري – مسلم – ترمذي – نسائي)

(218) Es wird von Hadhrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass ein arabischer Beduine zum edlen Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) kam und sagte: „Ich habe den Ramadan-Neumond gesehen.“ Der Prophet fragte ihn: „Bezeugst du, dass es keine Gottheit außer Allah gibt?“ Er antwortete: „Ja.“ Darauf fragte der Prophet ihn erneut: „Bezeugst du, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist?“ Er antwortete: „Ja.“ Da sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zu Bilal: „Verkünde den Menschen, dass sie ab morgen fasten sollen.“ (Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasa’i)

(۲۱۹) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ تَرَايَ النَّاسُ الْهِلَالَ فَأَخْبَرْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِنِّي رَأَيْتُهُ فَصَامَ وَأَمَرَ النَّاسَ بِصِيَامِهِ
أبو داود – دارمي)

(219) Hadhrat Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Eines Tages hielten die Menschen Ausschau nach dem Ramadan-Neumond. Ich ging zum Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und teilte ihm mit, dass ich den Neumond zum Beginn des Fastens gesehen hatte. Daraufhin fastete der Prophet selbst und befahl den Menschen zu fasten. (Abu Dawud, Darimi)

Erläuterung: Für die Sichtung des Neumonds zum Beginn des Fastens genügt das Zeugnis eines Muslims. Das heißt: Wenn ein Muslim bezeugt, dass er den Neumond selbst gesehen hat, muss man sich auf sein Zeugnis stützen und zu fasten beginnen; dies wird durch den Wortlaut des oben genannten Hadiths bestätigt. Dies ist auch die Ansicht der Imame. Wenn der Himmel jedoch völlig klar ist, genügt das Zeugnis einer einzigen Person nicht. Was den Neumond zum Eid betrifft, vertreten die Imame die Ansicht, dass mindestens zwei vertrauenswürdige Muslime als Zeugen erforderlich sind, wenn der Himmel am 29. Ramadan bewölkt ist. Ist der Himmel klar, wird die Sichtung des Neumonds ohne das Zeugnis einer größeren Zahl von Menschen nicht als erwiesen gelten.

(۲۲۰) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا تَصُوْمُوا حَتَّى تَرَوُا الْهِلَالَ وَلَا تُفْطِرُوا حَتَّى تَرَوْهُ فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَاقْدِرُوا لَهُ وَفِي رِوَايَةٍ قَالَ الشَّهْرُ تِسْعٌ وَعِشْرُونَ لَيْلَةً فَلَا تَصُوْمُوا حَتَّى تَرَوْهُ فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَاكْمِلُوا
الْعِدَّةَ ثَلاثِينَ (بخاري – مسلم)

(220) „Hazrat Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Ihr sollt weder fasten, bevor ihr den Neumond gesehen habt, noch das Fasten brechen, bevor ihr ihn gesehen habt. Wenn der Mond (wegen der Wolken) verborgen bleibt, dann vervollständigt (den Monat Schaʿban). In einer anderen Überlieferung heißt es, dass der Prophet sagte: Ein Monat kann auch neunundzwanzig Nächte haben. Fastet daher nicht, bevor ihr den Neumond gesehen habt. Wenn er wegen der Wolken nicht gesehen werden kann, dann vervollständigt Schaʿban auf dreißig Tage.“ (Buchari, Muslim)

(۲۲۱) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلاثِينَ (بخاري – مسلم)

(221) „Hazrat Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Fastet, wenn ihr den Neumond seht, und brecht das Fasten, wenn ihr ihn seht. Ja, wenn der Mond wegen der Bewölkung nicht gesehen werden kann, dann vervollständigt den Monat Schaʿban auf dreißig Tage.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Der arabische Monat (Mondmonat) hat entweder neunundzwanzig oder dreißig Tage. Daher sagte der Prophet: Wenn wegen des bewölkten Himmels am 29. Schaʿban oder am 29. Ramadan niemand den Neumond sieht, dann vervollständigt ihr Schaʿban auf dreißig Tage und beginnt zu fasten. Wenn am 29. Ramadan der Neumond des Monats Schawwal nicht gesehen wird, dann vervollständigt ihr Ramadan auf dreißig Tage und feiert das Fest.

Fasten am Zweifeltag

(۲۲۲) وَعَنْ عَمَّارِ بْنِ يَاسِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ مَنْ صَامَ الْيَوْمَ الَّذِي يُشَكُ فِيْهِ فَقَدْ عَصَى أَبَا الْقَاسِمِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ (ابوداؤد – ترمذي)

(222) „Hazrat Ammar ibn Yasir (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Wer am Zweifeltag fastet, widersetzt sich gewiss Abu al-Qasim (dem Gesandten).“ (Abu Dawud, Tirmidhi)

(۲۲۳) وَعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صُوْمُوا لِرُؤْيَتِهِ وَافْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ فَإِنْ حَالَ بَيْنَكُمْ وَبَيْنَهُ سَحَابٌ فَكَمِلُوا الْعِدَّةَ ثَلَاثِينَ وَلَا تَسْتَقْبَلُوا الشَّهْرَ اسْتَقْبَالاً (أحمد – نسائي – ترمذي)

(223) „Hazrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Fastet, wenn ihr den Mond seht, und beendet das Fasten, wenn ihr den Mond seht. Wenn jedoch eine Wolke zwischen euch und dem Mond steht (und der Mond wegen der Wolke nicht gesehen werden kann), dann vollendet ihr dreißig Tage. Und zieht den Monat nicht grundlos vor.“ (Ahmad, Nasāʾī, at-Tirmidhi)

Erklärung: Wenn der Mond wegen bewölkten Himmels nicht gesehen werden kann, wird jener Tag alsيَوْمُ الشَّكِdas heißt als Tag des Zweifels bezeichnet. Denn hinsichtlich des Aufgehens oder Nichtaufgehens des Mondes ist jener Tag von Zweifel geprägt. An einem solchen zweifelhaften Tag hat der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) strengstens verboten, das Ramadan-Fasten zu halten. Ebenso hat er verboten, an einem solchen zweifelhaften Tag Eid zu feiern, indem man davon ausgeht, dass der Mond aufgegangen sei. Ein solcher Tag fällt immer auf den 29. Tag des Mondmonats, denn wenn dreißig Tage vollendet sind, besteht hinsichtlich der Vollständigkeit des Monats kein Zweifel mehr.

Darlegung von Suhur und Iftar

(٢٢٤) وَعَنْ أَنَسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ تَسَخَّرُوا فَإِنَّ فِي السُّحُوْرِ بَرَكَةٌ
(بخاري – مسلم)

(224) „Hazrat Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Nehmt Suhur ein, denn im Suhur liegt Segen.“ (Buchari, Muslim)

(٢٢٥) وَعَنْ عَمْرِ وَبْنِ الْعَاصِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَصْلُ مَا بَيْنَ صِيَامِنَا وَصِيَامٍ أَهْلِ الْكِتَابِ أُكْلَةُ السَّحَرِ (أبو داود)

(225) „Hazrat ʿAmr ibn al-ʿĀs (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der Leute der Schrift (Juden und Christen) ist der Suhur.“ (Das heißt: Wir, die Gemeinschaft Muhammads, fasten, nachdem wir Suhur eingenommen haben, während die Leute der Schrift bei ihrem Fasten keinen Suhur einnehmen.)“ (Abu Dawud)

Erklärung: Die Nahrung, die man kurz vor der wahren Morgendämmerung in der Absicht zu fasten zu sich nimmt, wird Suhur genannt. Tatsächlich beginnt das Fasten nach der Einnahme des Suhur mit dem Zeitpunkt unmittelbar vor der wahren Morgendämmerung. Alle Imame sind sich darin einig, dass das Fasten auch ohne Suhur gültig ist; allerdings wird dadurch eine Sunna unterlassen und eine Ähnlichkeit mit dem Fasten der Leute der Schrift hergestellt. Daher soll man auch dann etwas Suhur einnehmen, wenn man keinen Hunger hat.

(٢٢٦) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا سَمِعَ النِّدَاءَ أَحَدُكُمْ وَالْإِنَاءُ فِي يَدِهِ فَلَا يَضَعُهُ حَتَّى يَقْضِي حَاجَتَهُ مِنْهُ (أبو داود)

(226) „Abu Huraira (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wenn jemand von euch den Gebetsruf hört, während er das Essgefäß in der Hand hält, soll er es nicht wegstellen, bevor er sein Bedürfnis daran gestillt hat.“ (Abu Dawud)

Erläuterung: Der Gesandte (s.a.w.) sagte, man solle das Sahur spät einnehmen, damit das Fasten des Fastenden nicht unnötig lange dauert. Er sagte sogar: Wenn nach dem Ertönen des Gebetsrufs noch etwas Essen in eurem Gefäß übrig ist, dann esst es auf. Sobald jedoch der Eintritt der wahren Morgendämmerung sicher feststeht, darf keine Nahrung mehr eingenommen werden. In einem anderen Hadith heißt es, dass der Gesandte (s.a.w.) sagte: Hört nicht schon beim Gebetsruf Bilals auf zu essen und zu trinken, denn Bilal ruft den Gebetsruf zum Morgengebet nachts, vor der wahren Morgendämmerung. Ihr dürft essen, bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft.

(۲۲۷)
وَعَنْ سَهْلٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يَزَالُ النَّاسُ بِخَيْرٍ مَّا عَجَّلُوا الْفِطْرَ (بخاري – مسلم)

(227) „Hazrat Sahl (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Solange die Menschen das Fastenbrechen früh vollziehen, werden sie im Guten bleiben.“ (Buchari, Muslim)

(۲۲۸) وَعَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أَقْبَلَ اللَّيْلُ مِنْ هَاهُنَا وَأَدْبَرَ النَّهَارُ مِنْ هَاهُنَا وَغَرَبَتِ الشَّمْسُ فَقَدْ أَفْطَرَ الصَّائِمُ (بخاري – مسلم)

(228) „Hazrat Umar ibn al-Chattab (r.a.) berichtet: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wenn die Nacht von dieser Seite (Osten) kommt, der Tag von jener Seite (Westen) weicht und die Sonne untergeht, dann soll der Fastende das Fasten brechen.“ (Buchari, Muslim)

(۲۲۹) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ اللَّهُ تَعَالَى أَحَبُّ عِبَادِي إِلَيَّ أَعْجَلُهُمْ فِطْرًا (ترمذي)

(229) „Hazrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Allah, der Erhabene, sagt: Unter Meinen Dienern sind jene Mir am liebsten, die das Fastenbrechen möglichst früh vollziehen.“ (Tirmidhi)

Erklärung: Es gehört zur Sunna, die Mahlzeit zum Sahūr bis zur letzten Zeit aufzuschieben und das Fastenbrechen unmittelbar nach Sonnenuntergang ohne jede Verzögerung zu vollziehen. Der Prophet hat nachdrücklich geboten, das Fastenbrechen nach Sonnenuntergang nicht unnötig hinauszuzögern; man soll sich bereits vor Sonnenuntergang mit dem Iftār vor sich hinsetzen und das Fastenbrechen vollziehen, sobald der Ruf zum Gebet zu hören ist. Da die Juden und Christen während ihres Fastens kein Sahūr einnehmen und das Fastenbrechen hinauszögern, hat der Prophet angeordnet, unser Fasten durch die regelmäßige Einnahme des Sahūr sowie ein schnelles Fastenbrechen vom Fasten der Juden und Christen zu unterscheiden.

Der zuletzt erwähnte Hadith ist ein Hadith Qudsī, denn darin überliefert der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die Worte Allahs.

(۲۳۰) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُوْلُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَا يَزَالُ الدِّيْنُ ظَاهِرًا مَا عَجَلَ النَّاسُ الْفِطْرَ لأَنَّ الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى يُؤَخِّرُونَ
أبو داود ابن ماجة

(230) „Hazrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Solange die Menschen das Fastenbrechen früh vollziehen, wird die Religion siegreich bleiben. Denn die Juden und Christen vollziehen das Fastenbrechen verspätet.“ (Abu Dawud, Ibn Mādscha)

Erklärung: Der Sinn dieses Hadiths ist, dass die Religion siegreich bleiben wird, solange meine Umma sich davor hütet, den Andersgläubigen nachzuahmen, und ihre eigene Religion ordnungsgemäß praktiziert.

(۲۳۱) وَعَنْ مُعَاذِ بْنِ زُهْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ إِنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ إِذَا أَفْطَرَ قَالَ اللَّهُمَّ لَكَ صُمْتُ وَعَلَى رِزْقِكَ أَفْطَرْتُ (أبو داود)

(231) „Hazrat Muʿādh ibn Zuhra (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Wenn der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Fasten brach, sagte er: O Allah, um Deinetwillen habe ich gefastet, und mit der von Dir gewährten Versorgung breche ich mein Fasten.“ (Abu Dawud)

(۲۳۲) وَعَنْ حَفْصَةً رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ قَالَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ مَنْ لَمْ يُجْمِعِ الصِّيَامَ قَبْلَ الْفَجْرِ فَلَا صِيَامَ لَهُ
ترمذي – أبو داود – نسائي – دارمي)

(232) „Hadrat Hafsa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) sagte: Wer nicht vor dem Anbruch der Morgendämmerung die Absicht zum Fasten gefasst hat, dessen Fasten ist ungültig.“
(Tirmidhi, Abu Dawud, Nasai, Darimi)

Erklärung: Die Pflichtelemente des Fastens sind zwei: (1) die Absicht zu fassen, (2) Essen, Trinken und den Geschlechtsverkehr zu unterlassen. Aufgrund dieses Hadith sagen Imam Malik, asch-Schafi’i und Imam Ahmad ibn Hanbal, dass der Fastende die Absicht zum Fasten bereits vor der wahren Morgendämmerung fassen muss. Imam Abu Hanifa hingegen stützt sich auf einen Hadith über Aschura und sagt, dass es genügt, die Absicht vor dem Höchststand der Sonne zu fassen. (Wenn man die Absicht vergisst, in diesem Fall)

Handlungen, durch die das Fasten nicht ungültig wird

(۲۳۳) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُدْرِكُهُ الْفَجْرُ فِي رَمَضَانَ وَهُوَ جُنُبٌ مِنْ غَيْرِ حُلْمٍ فَيَغْتَسِلُ وَيَصُوْمُ (بخاري – مسلم)

(233) „Hadrat Aischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) sagte: Manchmal brach die Morgendämmerung an, während der Gesandte sich – ohne einen nächtlichen Samenerguss gehabt zu haben – im Zustand ritueller Unreinheit befand. Danach vollzog der Gesandte die Ganzkörperwaschung und fastete.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Nach dem ehelichen Verkehr in der Nacht des Fastens sollte man vor dem Suhur die Ganzkörperwaschung vollziehen und sich reinigen. Wenn jedoch jemand die Ganzkörperwaschung vor dem Suhur nicht vollziehen kann und in diesem Zustand die wahre Morgendämmerung anbricht, wird sein Fasten dadurch nicht ungültig. Er soll jedoch unverzüglich die Ganzkörperwaschung vollziehen.

(٢٣٤) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ كَانَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يُقَبِّلُ وَيُبَاشِرُ وَهُوَ صَائِمٌ وَكَانَ أَمْلَكُكُمْ لأَرَيهِ (بخاري – مسلم)

(234) „Hazrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) küsste während des Fastens und schmiegte seinen Körper an den Körper seiner Frau. Dabei war er beherrschter als ihr.“ (Buchari, Muslim)

(٢٣٥) عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَجُلًا سَأَلَ
النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنِ الْمُبَاشَرَةِ لِلصَّائِمِ فَرَخَّصَ لَهُ وَأَتَاهُ آخَرُ فَسَأَلَهُ فَنَهَاهُ فَإِذَا الَّذِي رُخْصَ لَهُ شَيْخٌ وَالَّذِي نَهَاهُ شَابٌ (أبو داود)

(235) „Von Hazrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert: Ein Mann fragte einst den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), ob ein Fastender seinen Körper an den Körper seiner eigenen Frau legen dürfe. Der Gesandte erlaubte es ihm. Ein anderer Mann kam und stellte dieselbe Frage, woraufhin der Gesandte es ihm verbot. Später stellte sich heraus, dass derjenige, dem es erlaubt worden war, ein alter Mann war, während derjenige, dem es verboten worden war, ein junger Mann war.“ (Abu Dawud)

Erklärung: Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau ist für einen Fastenden während des Fastens völlig verboten. Deshalb dürfen Ehemann und Ehefrau während des Fastens keinerlei Verhalten zeigen, das zur Ejakulation führt oder dazu, dass jemand die Beherrschung verliert und zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird. Dass der Gesandte in diesem Fall dieselbe Handlung, nämlich während des Fastens dem alten Mann Mubāšara zu erlauben (nackt mit den Geschlechtsorganen aneinanderliegend zu schlafen) und sie dem jungen Mann zu verbieten, geschah aus dem Grund, dass das sexuelle Verlangen des alten Mannes gedämpft ist. Bei der Mubāšara würde er nicht die Beherrschung verlieren. Das sexuelle Verlangen des jungen Mannes hingegen ist nicht gedämpft, sodass die Möglichkeit besteht, dass er die Beherrschung verliert. Da der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) der am stärksten beherrschte Mensch war, stellte sich bei ihm während des Fastens beim Küssen oder Umarmen überhaupt nicht die Frage eines Verlusts der Beherrschung – worauf Hazrat Aischa hingewiesen hat.

(٢٣٦) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ
صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ نَسِيَ وَهُوَ صَائِمٌ فَأَكَلَ أَوْ شَرِبَ فَلْيُتِمَّ صَوْمَهُ فَإِنَّمَا أَطْعَمَهُ اللَّهُ وَسَقَاهُ (بخاري – مسلم)

(236) „Hazrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand während des Fastens aus Vergesslichkeit etwas isst oder trinkt, soll er sein Fasten vollenden, denn Allah hat ihn essen und trinken lassen.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Wenn jemand aus Vergesslichkeit etwas isst, selbst wenn er sich den Bauch voll isst, wird das Fasten nicht ungültig. Wenn also jemand aus Vergesslichkeit gegessen hat, soll er sein Fasten vollenden.

(۲۳۷) وَعَنْ عَامِرِ بْنِ رَبِيعَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ رَأَيْتُ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَا لَا أُحْصِي يَتَسَوَّكُ وَهُوَ صائم (ترمذي – أبو داود )

(237) „Hazrat Amir bin Rabia (r.a.) sagte: Ich sah den edlen Propheten (s.a.w.) während des Fastens unzählige Male den Miswak benutzen.“ (Tirmidhi, Abu Dawud)

Erläuterung: Ob man während des Fastens einen Miswak aus einem trockenen oder einem frischen Zweig benutzt, dem Fasten wird dadurch kein Schaden zugefügt. Es ist jedoch verpönt (makruh), während des Fastens die Zähne mit einem pulverförmigen Zahnpulver oder einer Zahnpasta zu reinigen.

(۲۳۸) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مَنْ ذَرَعَهُ الْقَيْءُ وَهُوَ صَائِمٌ فَلَيْسَ عَلَيْهِ قَضَاءٌ وَمَنِ اسْتَقَاءَ عَمَدًا فَلْيَقْضِ
(ترمذي – أبو داود – ابن ماجة)

(238) „Hazrat Abu Huraira (r.a.) sagte: Der Gesandte (s.a.w.) sagte: Wer während des Fastens erbricht, muss das Fasten nicht nachholen. Wenn jedoch jemand absichtlich erbricht, muss er das Fasten nachholen.“ (Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Madscha)

Das Fasten während einer Reise

(۲۳۹) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ حَمْزَةَ بْنَ عَمْرٍو الْأَسْلَمِي قَالَ لِلنَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَأَصُومُ فِي السَّفَرِ قَالَ إِنْ شِئْتَ فَصُمْ وَإِنْ شِئْتَ فَأَفْطِرْ
بخاري – مسلم – ترمذي)

(239) „Hazrat Aischa (r.a.) sagte: Eines Tages fragte Hamza bin Amr den edlen Propheten (s.a.w.): ‚O Gesandter Allahs, soll ich auf der Reise fasten?‘ Hamza war ein Gefährte, der sehr häufig zu fasten pflegte. Der Gesandte (s.a.w.) antwortete: ‚Während der Reise kannst du nach deinem eigenen Wunsch fasten oder auch nicht fasten.‘“ (Buchari, Muslim, Tirmidhi)

(٢٤٠) وَعَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ غَزَوْنَا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِسِتَّ عَشْرَةَ مَضَتْ مِنْ شَهْرِ رَمَضَانَ فَمِنَّا مَنْ صَامَ وَمِنَّا مَنْ أَفْطَرَ فَلَمْ يَعِبِ الصَّائِمُ عَلَى الْمُفْطِرِ وَلَا الْمُفْطِرُ عَلَى الصَّائِمِ (مسلم)

(240) „Hadhrat Abu Sa’id al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Einmal befanden wir uns am 16. Tag des Ramadan gemeinsam mit dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf einem Feldzug. Zu jener Zeit fasteten einige von uns, während andere ihr Fasten gebrochen hatten. Doch so, wie die Fastenden unter uns die Nichtfastenden nicht tadelten, beschuldigten auch die Nichtfastenden die Fastenden nicht. (Muslim)

Erläuterung: Aus dem oben erwähnten Hadith geht hervor, dass es dem Reisenden freisteht, während der Reise zu fasten oder nicht zu fasten. Er kann fasten, wenn er möchte, oder es lassen. Wenn er jedoch während der Reise nicht fastet, muss er das Fasten zu einer anderen Zeit nachholen.

(٢٤١) وَعَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فِي سَفَرٍ فَرَأَى زِحَامًا وَرَجُلاً قَدْ ظُلِلَ عَلَيْهِ فَقَالَ مَا هَذَا فَقَالُوْا صَائِمٌ فَقَالَ لَيْسَ مِنَ الْبَرِّ الصَّوْمُ فِي السَّفَرِ (بخاري – مسلم)

(241) „Hadhrat Dschabir ibn Abdullah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Einmal befand sich der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf einer Reise. Während eines Aufenthalts an einem Ort sah er eine Menschenmenge und bemerkte, dass ein Mann beschattet wurde. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte: ‚Was ist geschehen?‘ Die Leute antworteten: ‚Dieser Mann fastet.‘ Darauf sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚Unter solchen Umständen während einer Reise zu fasten, ist keine gute Tat.‘ (Bukhari, Muslim)
Erläuterung: Dem Sinn dieses Hadiths zufolge ist es besser, auf das Fasten zu verzichten, wenn das Fasten dem Reisenden während der Reise zusätzliche Mühe bereitet. Denn als sich gegen Ende einer Reise einige Gefährten durch das Fasten bewusstlos hinlegten, sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): ‚Diese Menschen haben eine sündhafte Handlung begangen.‘ Tatsächlich sind sich alle Imame darüber einig, dass es für denjenigen besser ist, nicht zu fasten, wenn das Fasten während seiner Reise beschwerlich ist. Für denjenigen jedoch, dem das Fasten auf der Reise keine Schwierigkeiten bereitet, vertreten Imam Abu Hanifa, Imam Malik und Imam Schafi’i die Ansicht, dass es besser ist zu fasten. Imam Ahmad ibn Hanbal, Imam al-Auza’i und Imam Ishaq hingegen sind der Auffassung, dass es besser ist, nicht zu fasten. (Nail al-Autar)

Kapitel 5: Die Pilgerfahrt

Die Einzelheiten der Pilgerfahrt

وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلاً
آل عمران (۹۷)

„Die den Menschen mögliche Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Haus, wer den Weg dorthin zu beschreiten vermag.“ (Al-i-Imran 97)

وَأَتِمُوا الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لِلَّهِ (البقرة : ١٩٦)

„Und vollzieht die Hadsch und die Umra um Allahs willen.“ (Al-Baqara – 196)

Die Hadsch ist eine der fünf Säulen des Islam. Nachdem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) nach Medina ausgewandert war, wurde die Hadsch im sechsten Jahr der Hidschra zur Pflicht. Nach Ansicht mancher wurde sie jedoch erst im neunten Jahr der Hidschra verpflichtend. Die Hadsch muss im Leben nur einmal vollzogen werden. Für die Hadsch müssen die folgenden fünf Voraussetzungen erfüllt sein: (1) Muslim zu sein, (2) die Geschlechtsreife erreicht zu haben, (3) geistig zurechnungsfähig zu sein, (4) frei zu sein (also kein Sklave zu sein), (5) dazu fähig zu sein (in finanzieller, körperlicher und geistiger Hinsicht). Nach Ansicht der Imame Abu Hanifa, Malik und Ahmad ibn Hanbal ist es unerlässlich, die Hadsch unmittelbar nach ihrem Verpflichtendwerden zu vollziehen. Wird sie jedoch später vollzogen, ist sie ebenfalls gültig. Die Auffassung der Imame asch-Schafii, al-Auza’i und ath-Thauri lautet, dass die Verpflichtung zur Hadsch mit einem Aufschub verbunden ist. Daher ist es unschädlich, sie später zu vollziehen. Wenn die genannten fünf Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Hadsch sowohl für Männer als auch für Frauen verpflichtend. Für Frauen gilt allerdings zusätzlich, dass ein Mahram sie als Reisebegleiter begleiten muss.

(٢٤٢) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ خَطَبَنَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ يَا أَيُّهَا النَّاسُ قَدْ فَرِضَ عَلَيْكُمُ الْحَجُّ فَحَجُّوا فَقَالَ رَجُلٌ أَكُلَّ عَامٍ يَا رَسُولَ اللهِ فَسَكَتَ حَتَّى قَالَهَا ثَلَاثًا فَقَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَوْ قُلْتُ نَعَمْ لَوَجَبَتْ وَلَمَا اسْتَطَعْتُمْ ثُمَّ قَالَ ذَرُونِي مَا تَرَكْتُكُمْ فَإِنَّمَا هَلَكَ مَنْ كَانَ قَبْلَكُمْ بِكَثْرَةِ سُؤَالِهِمْ وَاخْتِلَافِهِمْ عَلَى أَنْبِيَائِهِمْ فَإِذَا أَمَرْتُكُمْ بِشَيْءٍ فَأْتُوا مِنْهُ مَا اسْتَطَعْتُمْ وَإِذَا نَهَيْتُكُمْ عَنْ شَيْءٍ فَدَعُوهُ (مسلم)

(242) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Eines Tages hielt der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) eine Ansprache an uns und sagte: ‚O ihr Menschen, die Hadsch ist euch zur Pflicht gemacht worden; so vollzieht die Hadsch.‘ Ein Mann fragte: ‚O Gesandter Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), gilt dies für jedes Jahr?‘ Der Prophet schwieg, bis der Mann dieselbe Frage dreimal gestellt hatte. Da sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): ‚Seht, wenn ich Ja gesagt hätte, wäre sie euch für jedes Jahr zur Pflicht geworden. Doch dann hättet ihr nicht die Fähigkeit gehabt, sie zu vollziehen.‘ Danach sagte der Prophet: ‚Eure Vorfahren gingen zugrunde, weil sie zu viele Fragen stellten und ihren Propheten widersprachen. Wenn ich euch also etwas anordne, dann führt es nach eurem Vermögen aus; und was ich euch verbiete, das meidet.‘ (Muslim)

Erläuterung: In einem anderen Hadith wird berichtet, dass der fragende Gefährte Aqra ibn Habis war. Aus dem Hadith lassen sich neben der Verpflichtung zur Hadsch noch einige weitere Dinge erkennen. Erstens: Allah hatte dem edlen Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) in bestimmten Angelegenheiten der Scharia auch das Recht verliehen, grundlegende Anweisungen zu geben. Daher sind auch die Anweisungen des Propheten eine Quelle der Scharia. Zweitens: In Angelegenheiten der Religion und der Scharia soll man nicht unnötig und übermäßig ins Detail gehende Fragen stellen, denn dadurch nehmen die Schwierigkeiten zu. So sagt Allah:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوْا لَا تَسلُّلُوا عَنْ أَشْيَاءَ إِنْ تُبْدَ لَكُمْ تَسْؤُكُمْ (المائدة – ١٠١)

„O ihr, die ihr glaubt, fragt nicht unnötig nach verschiedenen Dingen, denn wenn euch darauf geantwortet wird, würde euch das Schwierigkeiten bereiten.“ (Al-Ma’ida – 101)

(٢٤٣) وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ خَرَجْنَا مَعَ
رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ فَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِحَجٍ وَعُمْرَةٍ وَمِنَّا مَنْ أَهَلَّ بِالْحَجِّ وَأَهَلَّ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِالْحَجِّ فَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ فَحَلَّ وَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِالْحَجِّ أَوْ جَمَعَ الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لَمْ يَحِلُّوا حَتَّى كَانَ يَوْمُ النَّحْرِ
(بخاري – مسلم)

(243) „Hadhrat Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet: Im Jahr der Abschiedswallfahrt brachen wir gemeinsam mit dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu einer Reise auf. Einige von uns legten nur den Ihram für die Umra an. Andere legten den Ihram sowohl für die Hadsch als auch für die Umra an. Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) jedoch legte nur den Ihram für die Hadsch an. Daher legten diejenigen, die nur den Ihram für die Umra angelegt hatten, nach dem Tawaf und dem Sa’i den Ihram wieder ab. Diejenigen aber, die den Ihram nur mit der Absicht zur Hadsch angelegt hatten, sowie diejenigen, die den Ihram für Hadsch und Umra miteinander verbunden angelegt hatten, legten ihn bis zum Opfertag (dem 10. Dhul-Hiddscha) nicht ab.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Dies war ein Ereignis aus dem zehnten Jahr nach der Hidschra, denn der Abschieds-Hadsch des Gesandten (s.a.w.) fand im zehnten Jahr nach der Hidschra statt. Durch den vorliegenden Hadith erfahren wir, dass es drei Arten des Hadsch gibt. (1) Qiran: Als Qiran-Hadsch wird jener Hadsch bezeichnet, bei dem der Pilger ab dem Miqat mit der Absicht sowohl des Hadsch als auch der Umra den Ihram anlegt und sagt,اللَّهُمَّ لَبَّيْكَ بِحَجِّ وَعُمْرَةٍ

Allah, ich bin für den Hadsch und die Umra anwesend.“ (2) Ifrad: Als Ifrad wird jener Hadsch bezeichnet, bei dem der Pilger ab dem Miqat nur mit der Absicht des Hadsch den Ihram anlegt. Beide vorgenannten Pilger müssen bis zum 10. Dhu l-Hiddscha, also bis zum Opfertag, im Ihram bleiben. Der erstgenannte, also der Qiran-Pilger, wird nach seiner Ankunft in Mekka die Umra vor dem Hadsch vollziehen. Derjenige, der die Absicht zum Ifrad gefasst hat, wird zunächst den Hadsch vollziehen und danach die Umra. Dafür wird er den Ihram erneut anlegen. (3) Tamattu-Hadsch: Der Pilger, der die Absicht zum Tamattu-Hadsch gefasst hat, legt ab dem Miqat nur mit der Absicht der Umra den Ihram an. Nach seiner Ankunft in Mekka vollzieht er die Umra durch Tawaf und Sa’i, rasiert sich den Kopf oder schneidet sein Haar, legt den Ihram ab und tritt in den Zustand der Erlaubtheit ein. Danach legt er am 8. Dhu l-Hiddscha mit der Absicht des Hadsch im gesegneten Mekka erneut den Ihram an und macht sich auf den Weg nach Mina.

(٢٤٤) وَعَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ وَقْتَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِأَهْلِ الْمَدِينَةِ ذَا الْحُلَيْفَةِ وَلِأَهْلِ الشَّامِ الْجُحْفَةَ وَلِأَهْلِ نَجْرٍ قَرْنَ الْمَنَازِلِ وَلِأَهْلِ الْيَمَنِ يَلَمْلَمَ فَهُنَّ لَهُنَّ وَلِمَنْ أَتَى عَلَيْهِنَّ مِنْ غَيْرِ أَهْلِهِنَّ لِمَنْ كَانَ يُرِيدُ الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ فَمَنْ كَانَ دُونَهُنَّ فَمُهَلُهُ مِنْ أَهْلِهِ وَكَذَاكَ وَكَذَاكَ حَتَّى أَهْلُ مَكَّةَ يُهِلُّونَ مِنْهَا (بخاري – مسلم)

(244) Der ehrwürdige Ibn Abbas (r.a.) sagte: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) bestimmte für die Bewohner von Medina Dhul-Hulaifa, für die Bewohner von Syrien Dschuhfa (Rabigh), für die Bewohner von Nadschd Qarn al-Manazil und für die Bewohner des Jemen Yalamlam als Miqat. Diese Orte sind der Miqat für die zuvor genannten Menschen. Ebenso gilt er für alle, die nicht an diesen Orten wohnen, sondern sie auf dem Weg passieren und die Absicht zu Hadsch oder Umra haben. Diejenigen aber, die innerhalb des Miqat, also in der Nähe von Mekka, wohnen, legen den Ihram in ihren Häusern an. Dementsprechend legen die Bewohner von Mekka den Ihram in der Heiligen Stadt Mekka an.“ (Buchari, Muslim)

Erklärung: Miqat bezeichnet den bestimmten Ort, von dem aus es verboten ist, ohne den Ihram anzulegen, nach Mekka weiterzureisen. Nach der Ansicht von Imam Abu Hanifa müssen alle, mit Ausnahme der Bewohner innerhalb des Miqat, den Ihram anlegen und den Miqat passieren. Imam Schafi’is Ansicht lautet jedoch, dass nur derjenige, der die Absicht zu Umra oder Hadsch hat, am Miqat den Ihram anlegen muss, nicht aber jemand anderes.

Der Tawaf um das Haus Allahs

(٢٤٥) وَعَنْ عُرْوَةَ بْنَ الزُّبَيْرِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ قَدْ حَجَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَأَخْبَرَتْنِي عَائِشَةُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا أَنَّ أَوَّلَ شَيْءٍ بَدَأَ بِهِ حِيْنَ قَدِمَ مَكَّةَ أَنَّهُ تَوَضَّأَ ثُمَّ طَافَ بِالْبَيْتِ ثُمَّ لَمْ تَكُنْ عُمْرَةٌ ثُمَّ حَجَّ أَبُو بَكْرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ فَكَانَ أَوَّلُ شَيْءٍ بَدَأَ بِهِ الطَّوَافُ بِالْبَيْتِ ثُمَّ لَمْ تَكُنْ عُمْرَةٌ ثُمَّ عُمَرُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ ثُمَّ عُثْمَانُ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ مِثْلَ ذَالِكَ
(بخاري – مسلم)

(245) „Hadhrat ʿUrwa ibn az-Zubair (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Der edle Prophet vollzog den Hadsch. In diesem Zusammenhang sagte Hadhrat ʿAischa (Allah sei mit ihr zufrieden): Als der Gesandte in Mekka eintrat, war das Erste, was er tat, die Gebetswaschung. Danach vollzog er den Tawaf um das Baytullah, wandelte ihn jedoch nicht in eine Umra um (das heißt, er legte den Ihram nicht ab). Danach vollzog Hadhrat Abu Bakr den Hadsch. Auch er vollzog zunächst den Tawaf um das Baytullah, wandelte ihn jedoch ebenfalls nicht in eine Umra um. Danach taten Hadhrat Umar und Hadhrat Uthman (Allah sei mit ihnen zufrieden) dasselbe.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Nach dem Eintritt in Mekka im Ihram ist die erste Handlung, die man ausführen muss, der Tawaf um das Haus Allahs. Dieser Tawaf ist Sunna. Wer jedoch mit der Absicht einer Umra eintritt, für den ist dieser Tawaf wajib. Als „Tawaf“ bezeichnet man das siebenmalige Umrunden des Hauses Allahs. Dieser Tawaf muss beim Hadschar al-Aswad beginnen, und man muss sich nach rechts wenden. Während der ersten drei Umrundungen muss man zügig gehen, die folgenden vier Umrundungen langsam. Den ersten Tawaf, den die Pilger unmittelbar nach ihrer Ankunft in Mekka vollziehen, nennt man „Tawaf al-Qudum“; er ist Sunna. Den Tawaf, den man anschließend am zehnten Tag des Dhul-Hiddscha (während des Hadsch) vollzieht, nennt man „Tawaf az-Ziyara“ oder „Tawaf al-Ifada“; er ist fard. Den Tawaf, der bei der Abreise vollzogen wird, nennt man „Tawaf al-Wada“; er ist wajib. Während des Aufenthalts in Mekka ist der Lohn für den Tawaf größer als für andere freiwillige gottesdienstliche Handlungen.

Tawaf, das Gebet nach dem Tawaf und der Saʿy zwischen Safa und Marwa

(٢٤٦) عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا طَافَ فِي الْحَجِّ أَوِ الْعُمْرَةِ أَوَّلَ مَا يَقْدِمُ سَعَى ثَلَاثَةَ أَطْوَافٍ وَمَشَى أَرْبَعَةٌ ثُمَّ سَجَدَ سَجْدَتَيْنِ ثُمَّ يَطُوفُ بَيْنَ الصَّفَا وَالْمَرْوَةِ (بخاري – مسلم)

(246) „Hadhrat Abdullah ibn Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) berichtet: Sobald der Gesandte anlässlich des Hadsch oder der Umra in Mekka angekommen war, ging er bei drei Umrundungen zügig und bei vier Umrundungen in normalem Tempo. Danach verrichtete er (am Maqam Ibrahim) ein Gebet von zwei Rakʿa. Anschließend vollzog er den Saʿy zwischen Safa und Marwa.“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Für denjenigen, der den Tawaf vollzieht, ist es wajib, nach dem Tawaf am Maqam Ibrahim stehend ein Gebet von zwei Rakʿa zu verrichten. Nach Ansicht der Imame kann dieses Gebet jederzeit verrichtet werden. Nach der Ansicht von Imam Abu Hanifa darf es jedoch nicht zu den verbotenen Gebetszeiten verrichtet werden; man muss warten. Für die Pilger ist der siebenmalige Saʿy zwischen den Bergen Safa und Marwa fard. Nach der Ansicht von Imam Abu Hanifa ist er jedoch wajib.

(٢٤٧) وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ أَقْبَلَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَدَخَلَ مَكْةً فَأَقْبَلَ إِلَى الْحَجَرِ فَاسْتَلَمَهُ ثُمَّ طَافَ بِالْبَيْتِ ثُمَّ أَتَى الصَّفَا فَعَلَاهُ حَتَّى يَنْظُرَ إِلَى الْبَيْتِ فَرَفَعَ يَدَيْهِ فَجَعَلَ يَذْكُرُ اللَّهَ مَا شَاءَ وَيَدْعُوهُ (أبو داود)

(247) „Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) brach von Medina auf und erreichte Mekka. Dann ging er zum Hadschar al-Aswad, küsste ihn und vollzog anschließend den Tawaf um die Kaaba. Danach bestieg er den Berg Safa, von wo aus er das Baitullah sehen konnte, erhob die Hände und gedachte Allahs und sprach Bittgebete, wie es ihm beliebte.“ (Abu Dawud)

Erläuterung: Auch aus diesem Hadith geht hervor, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach seiner Ankunft in Mekka zuerst den Tawaf vollzog. Danach verrichtete er den Saʿy zwischen Safa und Marwa; sowohl beim Tawaf als auch beim Saʿy gedachte er Allahs und sprach Bittgebete. Es gab jedoch kein bestimmtes Gedenken und kein bestimmtes Bittgebet. Daher kann man beim Tawaf und beim Saʿy jedes beliebige Bittgebet sprechen.

Aufenthalt in Arafat und Muzdalifa sowie das Opfern in Mina

(٢٤٨) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ نَحَرْتُ هَاهُنَا وَمِنَى كُلُّهَا مَنْحَرٌ فَانْحَرُوا فِي رِجَالِكُمْ وَوَقَفْتُ هَاهُنَا وَعَرَفَةُ كُلُّهَا مَوْقِفٌ وَوَقَفْتُ هَاهُنَا وَالْمُزْدَلِفَةُ كُلُّهَا مَوْقِفٌ (مسلم)

(248) „Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ‚Hier habe ich geopfert, und ganz Mina ist ein Ort des Opferns. So könnt ihr an eurem Aufenthaltsort in Mina opfern. Ich habe hier in Arafat verweilt, und ganz Arafat ist ein Ort des Verweilens. Und ich habe hier in Muzdalifa verweilt, und ganz Muzdalifa ist ein Ort des Verweilens.‘“ (Muslim)

Erläuterung: Am frühen Morgen des 10. Dhu al-Hiddscha brechen die Pilger von Muzdalifa auf, kommen zur Jamara, bewerfen dort den Satan mit Steinen und bringen danach das Opfer dar. Nach Imam Abu Hanifa ist dieses Opfer wajib und ein Bestandteil des Haddsch. Es genügt, dieses Opfer an irgendeinem Ort in Mina darzubringen. Genau dies sagte der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Unter den Fard- beziehungsweise Rukn-Handlungen des Haddsch ist der wichtigste Rukn, am 9. Dhu al-Hiddscha nach dem Sinken der Sonne bis in die Nacht hinein eine gewisse Zeit in Arafat zu verweilen. Dort soll man mit einem Adhan und jeweils einer eigenen Iqama zunächst gemeinsam zwei Rakʿa des Fard-Gebets des Zuhr verrichten und unmittelbar danach mit einer Iqama zwei Rakʿa des Asr-Gebets zusammengelegt verrichten. So hat es der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) getan. Der Gesandte sagte in einem Hadith, dass das gesamte Gebiet von Arafat ein Ort des Wuquf beziehungsweise des Verweilens ist. Wer sich daher innerhalb der vorgeschriebenen Zeit an irgendeinem Ort dort aufhält, hat den Fard erfüllt. Ebenso brechen die Pilger am 9. Dhu al-Hiddscha nach Sonnenuntergang von Arafat auf, kommen über den Weg nach Mekka und Mina nach Muzdalifa, verrichten dort gemeinsam das Maghrib- und das Ischa-Gebet und bleiben bis zum Eintritt der Morgendämmerung in Muzdalifa. Nach Imam Abu Hanifa ist dieser Aufenthalt wajib und ein Bestandteil des Haddsch. Der Gesandte sagte in einem Hadith, dass ganz Muzdalifa ein Ort des Verweilens ist; wenn die Pilger sich an irgendeinem Ort dort aufhalten, ist das Wajib erfüllt.

(٢٤٩) وَعَنْ نَافِعٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا كَانَ يَقُولُ مَنْ لَمْ يَقِفْ بِعَرَفَةَ مِنْ لَيْلَةِ الْمُزْدَلِفَةِ قَبْلَ أَنْ يَطْلَعَ الْفَجْرُ فَقَدْ فَاتَهُ الْحَجُّ وَمَنْ وَقَفَ بِعَرَفَةً مِنْ لَيْلَةِ الْمُزْدَلِفَةِ مِنْ قَبْلِ أَنْ يَطْلَعَ الْفَجْرُ فَقَدْ أَدْرَكَ الْحَجَّ (مؤطا إمام مالك)

(249) „Nafiʿ (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Abdullah ibn Umar pflegte zu sagen: ‚Wer in der Nacht von Muzdalifa bis zum Eintritt der Morgendämmerung nicht auf dem Feld von Arafat verweilen konnte, dessen Haddsch ist nicht gültig. Doch wer in der Nacht von Muzdalifa vor dem Eintritt der Morgendämmerung in Arafat verweilte, hat den Haddsch erlangt.‘“ (Muwatta von Imam Malik)

Erläuterung: Wenn jemand aus irgendeinem Grund am 9. Dhū l-Hiddscha, also in der Zeit vom Sonnenhöchststand bis zum Sonnenuntergang, nicht nach ʿArafāt gelangen kann, dann wird sein Haddsch dennoch gültig, wenn er in irgendeinem Teil der Nacht von Muzdalifa (der Nacht nach dem 9. Dhū l-Hiddscha) das Feld von ʿArafāt erreicht und dort verweilt. Wer nach dem Sonnenhöchststand in ʿArafāt verweilt, muss die Dauer seines Aufenthalts bis zum Sonnenuntergang verlängern und danach nach Muzdalifa aufbrechen. Wer jedoch an diesem Tag nicht verweilen konnte, für den gilt der Wuqūf auch dann als vollzogen, wenn er in der Nacht des 10. Dhū l-Hiddscha eine kurze Zeit dort verweilt.

Das Bewerfen der Jamrāt mit Steinen

(٢٥٠) وَعَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ رَأَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَمَى الْجَمْرَةَ بمِثْلِ حَصَى الْخَذَفِ (مسلم)

(250) „Hadhrat Dschābir ibn ʿAbdullāh (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Ich sah den Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wie er die Jamra mit Steinchen bewarf, die Dattel­kernen glichen.“ (Muslim)

(٢٥١) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ رَمَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْجَمْرَةَ يَوْمَ النَّحْرِ ضُحًى وَأَمَّا بَعْدَ ذَالِكَ فَإِذَا زَالَتِ الشَّمْسُ (بخاري – مسلم)

(251) „Hadhrat Dschābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bewarf am Tag des ʿĪd al-Adhā die Jamra vor dem Mittag, und später (an den beiden folgenden Tagen) bewarf er sie, nachdem die Sonne sich geneigt hatte.“ (Buchārī, Muslim)

(٢٥٢) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ انْتَهَى إِلَى الْجَمْرَةِ الْكُبْرَى فَجَعَلَ الْبَيْتَ عَنْ يَسَارِهِ وَمِنِّي عَنْ يَمِينِهِ وَرَمَى بِسَبْعِ حَصَيَاتٍ يُكَبِّرُ مَعَ كُلِّ حَصَاةٍ ثُمَّ قَالَ هَكَذَا رَمَى الَّذِي أُنْزِلَتْ عَلَيْهِ سُورَةُ الْبَقَرَةِ (بخاري – مسلم)

(252) „Es wird von Hadhrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sich bei der Jamrat al-Kubrā einfand, die Kaʿba zu seiner Linken und Minā zu seiner Rechten, und sieben Steinchen warf. Bei jedem Wurf sagte er: ‚Allāhu akbar.‘ Danach sagte er: ‚Derjenige, auf den die Sura al-Baqara herabgesandt wurde, hat die Steine auf diese Weise geworfen.‘“ (Buchārī, Muslim)

Erläuterung: Die Pilger verweilen in der Nacht zum 10. Dhul-Hiddscha in Muzdalifa, kommen im Morgengrauen nach Mina und werfen am Morgen des 10. Dhul-Hiddscha sieben Kieselsteine auf die „Dschamrat al-Kubra“ oder den großen Dschamra. Danach bringen sie das Opfertier dar, rasieren sich den Kopf oder schneiden sich die Haare und legen den Ihram ab; dadurch kehren sie in den normalen Zustand zurück, das heißt, sie werden wieder halal. Anschließend verweilen sie noch zwei oder drei Tage in Mina und müssen nach dem Sonnenhöchststand auf jedes der drei Dschamarat täglich je sieben Kieselsteine werfen. Am 10. Dhul-Hiddscha jedoch werden die Steine nur auf ein Dschamra geworfen. Im Hadith berichtet Ibn Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) vom Steinwerfen am ersten Tag. Das Steinwerfen auf die Dschamarat an drei beziehungsweise vier aufeinanderfolgenden Tagen ist verpflichtend.

Darlegung des Opferns

(٢٥٣) وَعَنْ عَلِيِّ بْنِ أَبِي طَالِبٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ نَحَرَ بَعْضَ هَدْيهِ وَنَحَرَ غَيْرُهُ بَعْضَهُ
(مؤطا إمام مالك)

(253) „Von ʿAli ibn Abi Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte einige seiner Hadys (Opfertiere) selbst schlachtete und einige von anderen schlachten ließ.“ (Muwattaʾ von Imam Malik)

(٢٥٤) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ ذَبَحَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهَا بَقَرَةً يَوْمَ النَّحْرِ (مسلم)

(254) „Dschabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) schlachtete am Opfertag in Mina für ʿAischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) eine Kuh.“ (Muslim)

(٢٥٥) وَعَنْ جَابِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ نَحَرْنَا مَعَ رَسُوْلِ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَامَ الْحُدَيْبِيَّةِ الْبُدْنَةَ عَنْ سَبْعَةِ وَالْبَقَرَةَ عَنْ سَبْعَةٍ (مسلم)

(255) „Dschabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Im Jahr von Hudaybiyya opferten wir gemeinsam mit dem Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) für sieben Personen ein Kamel und ebenso für sieben Personen eine Kuh.“ (Muslim)

Erklärung: Als „Hady“ bezeichnet man das Opfertier, das die Hadsch-Pilger zur Zeit der Hadsch mitbringen, um es in Mina zu opfern. Im Allgemeinen ist das Opfern für einen wohlhabenden Menschen, der den Nisab besitzt, verpflichtend. Der Hadsch-Vollziehende rasiert sich unmittelbar nach dem Opfer den Kopf.

Das Rasieren des Kopfes

(٢٥٦) وَعَنْ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ حَلَقَ رَأْسَهُ فِي حُجَّةِ الْوِدَاعِ وأُنَاسٌ مِنْ أَصْحَابِهِ وَقَصَّرَ بَعْضُهُمْ (بخاري – مسلم)

(258) „Hadhrat Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs und einige seiner Gefährten hatten bei der Abschieds-Hadsch ihre Köpfe rasiert, während andere ihr Haar gekürzt hatten.“ (Buchari, Muslim)

(٢٥٧) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لَيْسَ عَلَى النِّسَاءِ الْحَلْقُ إِنَّمَا عَلَى النِّسَاءِ التَّقْصِيرُ
أبو داود – ترمذي – الدارمي)

(257) „Hadhrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs hat gesagt: Frauen sollen sich bei der Hadsch oder Umra nicht den Kopf rasieren, sondern nur ein wenig von ihrem Haar abschneiden.“ (Abu Dawud, Tirmidhi, Darimi)

Erklärung: Zu den bei der Hadsch auszuführenden Riten gehört es, sich nach dem Opfer das Kopfhaar zu rasieren oder zu schneiden; dies ist verpflichtend. Für Frauen ist das Rasieren des Kopfes nicht erforderlich. Wenn sie nur ein wenig von den Haarspitzen abschneiden, ist die Verpflichtung erfüllt.

(٢٥٨) وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمَرِو بْنِ الْعَاصِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَقَفَ فِي حَجَّةِ الْوَدَاعِ بِمِنِّى لِلنَّاسِ يَسْأَلُونَهُ فَجَاءَهُ رَجُلٌ فَقَالَ لَمْ أَشْعُرْ فَحَلَقْتُ قَبْلَ أَنْ أَدْبَحَ فَقَالَ إِذْبَحْ وَلَا حَرَجَ فَجَاءَ آخَرُ فَقَالَ لَمْ أَشْعُرْ فَنَحَرْتُ قَبْلَ أَنْ أَرْمِيَ فَقَالَ ارْمٍ وَلَا

حَرَجَ فَمَا سُئِلَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ شَيْءٍ قُدَمَ وَلَا أُخْرَ إِلَّا قَالَ افْعَلْ وَلَا حَرَجَ (بخاري – مسلم)

(258) „Überliefert von Abdullah ibn Amr ibn al-As (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam beim Abschiedspilgerfahrt nach Mina und nahm an einem Ort Aufenthalt, damit die Menschen ihn zu religiösen Angelegenheiten befragen konnten. Da kam ein Mann und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich habe unwissentlich meinen Kopf geschoren, bevor ich das Opfertier geschlachtet habe.‘ Der Gesandte Allahs sagte: ‚Das ist kein Problem (keine Sünde); schlachte nun dein Opfertier.‘ Ein anderer Mann kam und sagte: ‚O Gesandter Allahs, ich habe unwissentlich das Opfertier geschlachtet, bevor ich die Steine geworfen habe.‘ Der Gesandte Allahs sagte: ‚Das ist kein Problem (keine Sünde). Geh nun und wirf die Steine.‘ Kurz gesagt: An jenem Tag wurde der Gesandte Allahs zu jeder Frage darüber, was zuerst und was danach getan worden war, befragt, und er gab stets dieselbe Antwort: ‚Es gibt kein Problem; geh nun und verrichte den übrigen Teil.‘“ (Buchari, Muslim)

Erläuterung: Im Hinblick auf die Bedeutung des oben genannten Hadiths sagt Imam Schafi’i, dass die Einhaltung der Reihenfolge bei den oben genannten verpflichtenden Handlungen der Pilgerfahrt eine Sunna ist. Wenn man die Reihenfolge nicht einhält, wurde zwar eine Sunna unterlassen, doch die Pilgerfahrt ist gültig und ein Sühneopfer (Dam) ist nicht erforderlich. Imam Abu Hanifa und Malik hingegen sagen, dass die Einhaltung der Reihenfolge verpflichtend ist. Daher muss man trotz fehlender Sünde wegen der Unterlassung einer Pflicht ein Sühneopfer (Dam) darbringen.

— Ende —