Allah, gepriesen und erhaben sei Er, hat gesagt:

(Arabisch********************)

Den Gläubigen ist gewiss das Gebet (Salat) vorgeschrieben worden, und dafür wurde eine bestimmte Zeit festgelegt. (Sure 4, an-Nisa: 103)

(Arabisch*************)

Gewiss sind jene Gläubigen erfolgreich, die ihr Gebet in Demut und mit Andacht verrichten. (Sure 23, al-Mu’min: 1–2)

(Arabisch**************)

Nehmt an, was der Gesandte (Muhammad) euch gibt, und haltet euch von dem fern, wovon er euch abhält. Fürchtet Allah. Wisst, dass Allah streng im Strafen ist. (Sure 59, al-Haschr: 7)

Allahs Gesandter (s.a.w.) hat gesagt:

(Arabisch**********)

„Verrichtet das Gebet genauso, wie ihr mich es habt verrichten sehen.“ (Sahih al-Buchari, Musnad Ahmad)

Wer war der Gelehrte Ibn al-Qayyim?

Der gelehrte Hafiz Ibn al-Qayyim war ein überaus heller, strahlender Stern in der islamischen Welt. Sein leiblicher Tod liegt viele Jahre zurück, doch seine umfangreichen, fruchtbaren Beiträge zum Wissensschatz des Islam lassen ihn weiterhin wie der Stern Thurayya hell erstrahlen.

Er wurde in Damaskus geboren. Sein Geburtsjahr war 691 nach der Hidschra.

Aufgrund seiner außergewöhnlichen Stellung in der Welt des islamischen Wissens und der Praxis verliehen ihm die Menschen seiner Zeit drei Ehrentitel:

1. „Allama“ – ein Ozean des Wissens.

2. „Schamsuddin“ – die Sonne der Religion, des Islam.

3. „Hafiz“ – er war sowohl Hafiz des Korans als auch der Hadithe. Sein Verstand und sein Gedächtnis waren einzigartig.

Seine Kunya war Abu Abdullah. Sein vollständiger Name war Muhammad ibn Bakr ibn Ayyub ibn Saʿd. Doch weltweit ist er vor allem unter dem Namen Allama Ibn al-Qayyim al-Dschauzi bekannt.

Ibn al-Qayyim war der Schüler und würdige Nachfolger des Schaich al-Islam, Imam Ibn Taymiyya. Imam Ibn Taymiyya trug den Ehrentitel „Schaich al-Islam“, das heißt Lehrer oder Meister des Islam. Der berühmte Ausspruch über Imam Ibn Taymiyya ist wohl allen bekannt: „Was Ibn Taymiyya nicht als Hadith kannte, ist kein Hadith.“

Ibn al-Qayyim war sein würdiger Schüler. In der Hadith-Wissenschaft war Ibn al-Qayyims Gelehrsamkeit der seines Lehrers ebenbürtig. Die Analysen und Ansichten Imam Ibn Taymiyyas wurden vor allem durch Ibn al-Qayyim weiterverbreitet und bekannt gemacht. In seinen Werken sagte Ibn al-Qayyim immer wieder: „Qāla schaychunā“, das heißt: „Unser Lehrer – der Schaich – sagte.“ Allama Ibn al-Qayyim war zugleich:

Hafiz des Korans und der Hadithe, der bedeutendste Gelehrte der Sunna des Gesandten, der bedeutendste Mufassir, der bedeutendste Hadith-Analytiker, der bedeutendste Sira-Analytiker, der bedeutendste Faqih und darüber hinaus ein Mujtahid mutlaq (ein unabhängiger und uneingeschränkter Mujtahid).

Allama Ibn al-Qayyims herausragendste Eigenschaft war, dass er ein entschiedener und kompromissloser Anhänger der Sunna des Gesandten war. Auch bei der Erforschung der Sunna des Gesandten stand er an erster Stelle. Seine verfassten Werke sind dafür ein leuchtender Beweis. Insbesondere sein großartiges Werk „Zād al-Maʿād“ ist ein goldenes Denkmal der Sunna des Gesandten.

Zu den unvergänglichen Werken Allama Ibn al-Qayyims gehören unter anderem folgende bedeutende Bücher:

1. Zād al-Maʿād (vier Bände).

2. Tahdhīb Sunan Abī Dāwūd wa-Īḍāḥ Mushkilātihī.

3. Safar al-Hijratayn.

4. Marāhil as-Sāʾirīn.

5. al-Kalim at-Tayyib.

6. Zād al-Musāfirīn.

7. Naqd al-Manqūl.

8. Iʿlām al-Muwaqqiʿīn ʿan Rabb al-ʿĀlamīn (drei Bände).

9. Badāʾiʿ al-Fawāʾid (zwei Bände).

10. As-Sawāʿiq al-Mursala.

11. Hādī al-Arwāḥ ilā Bilād al-Afrāḥ.

12. Nuzhat al-Mushtāqīn.

13. ad-Dāʾ wa-d-Dawāʾ.

14. Miftāḥ Dār as-Saʿāda (ein umfangreiches Werk).

15. Gharīb al-Uslūb.

16. Ijtimāʿ al-Juyūsh al-Islāmiyya.

17. Kitāb at-Turuq al-Ḥikma.

18. ʿUddat as-Sābirīn.

19. Ighāthat al-Lahfān.

20. At-Tibyān fī Aqsām al-Qurʾān.

21. Kitāb ar-Rūḥ.

22. as-Sirāṭ al-Mustaqīm.

23. al-Fatḥ al-Qudsī.

24. at-Tuḥfa al-Makkiyya.

25. al-Fatāwā usw.

26. Dschamʿ al-Ifhām.

Aufgrund seiner strengen Befolgung der Sunnah des Gesandten und seines Widerstands gegen die Bidʿah war Allāma Ibn al-Qayyim, ebenso wie sein Lehrer Ibn Taymiyya, zahlreichen Gefängnisstrafen, Schikanen und Verfolgungen ausgesetzt.

Qādī Burhān ad-Dīn az-Zurʿī sagte über ihn: Unter dem Himmel hat man niemanden gesehen, der umfassenderes Wissen besaß als er.

Dieser große Gelehrte, ein lebendiges Beispiel für die Sunnah des Gesandten, verließ diese Welt am 13. Radschab 751 nach der Hidschra.

Dies ist das beste Werk über das Gebet

Dieses Buch ist ein unvergleichliches, einzigartiges und herausragendes Werk über die Art und Weise, wie Allahs Gesandter (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Gebet verrichtete.

Dieses Buch ist im Wesentlichen eine Zusammenstellung der Abschnitte über das Gebet aus dem Kapitel über die Gottesdienste des goldenen, äußerst authentischen und verlässlichen Werkes „Zād al-Maʿād“, das Allāma Hāfiz Ibn al-Qayyim über die Biografie des Gesandten und die Sunnah des Gesandten verfasst hat.

Wie hat Allahs Gesandter (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sich auf das Gebet vorbereitet, auf welche Weise hat er gebetet, was hat er im Gebet rezitiert, wie hat er die Säulen und Bestimmungen des Gebets erfüllt, welche anderen Gebete außer den Pflichtgebeten hat er verrichtet und wie viele Gebetseinheiten hat er gebetet?

– Eine verlässliche und belegte Darstellung all dessen ist in diesem Buch festgehalten worden. Aus Unwissenheit befolgen die Menschen späterer Zeiten viele Gebetsregeln nicht, die der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) selbst praktiziert hat. Andererseits haben sie dem Gebet viele Regeln hinzugefügt, die der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) nicht praktiziert hat. Dabei hat der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) eindeutig gesagt:(Arabisch************)

Bedeutung: Verrichtet das Gebet genau so, wie ihr mich das Gebet habt verrichten sehen. (Sahih al-Buchari, Musnad Ahmad)

So viel zu den eigenen Worten des Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Doch Allah, der Erhabene, selbst hat gesagt:(Arabisch**************)

Bedeutung: O Prophet, sprich: Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir; dann wird Allah euch ebenfalls lieben. (Sure 3, Āl ʿImrān: 31)

In einem anderen Vers des Heiligen Korans sagt Allah, der Erhabene:(Arabisch*********************)

Bedeutung: Nehmt an, was der Gesandte Allahs euch gegeben hat, und haltet euch von dem fern, was er euch verboten hat. (Sure al-Haschr: 7)

Nun ist uns klar geworden, dass wir dem Gesandten Allahs in allen Dingen folgen müssen. Wir müssen uns an ihn halten. Die Vorschriften und Verfahrensweisen, die er eingeführt hat, müssen unbedingt befolgt werden.

Das Gebet ist die vorzüglichste gottesdienstliche Handlung im Islam. Das Gebet muss unbedingt so verrichtet werden, wie es der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) selbst verrichtet hat. Er hat eindeutig angewiesen, dass seine Anhänger das Gebet genau so verrichten müssen, wie er es verrichtet hat.

Diejenigen, die mit der Sunnah des Gesandten und den Überlieferungen der edlen Gefährten vertraut sind, gehen heutzutage in die Moschee und sind erstaunt; ja, sie werden sogar von Unwissenden getadelt. Zum Beispiel:

Die Imame unseres Landes haben es als unbedingt notwendige Handlung angesehen, nach dem Friedensgruß im Gebet gemeinsam mit den Betenden die Hände zu heben und ein Bittgebet zu sprechen. Doch es gibt keinen Beleg dafür, dass Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) nach dem Friedensgruß im Gebet gemeinsam mit den Betenden die Hände erhoben und ein Bittgebet gesprochen hätte.

Die Folge dieser Handlung der Imame ist, dass die Betenden inzwischen begonnen haben, sie als Bestandteil des Gebets zu betrachten. Mehr noch: In den meisten Fällen hat die Angelegenheit ein derart extremes Ausmaß angenommen, dass ein Imam, der nach dem Friedensgruß nicht gemeinsam mit den Betenden die Hände hebt und ein Bittgebet spricht, nicht länger Imam sein darf. Soweit wir wissen, haben einige Menschen deswegen ihr Imamat verloren. Viele tun diese Handlung weiterhin, obwohl sie wissen, dass sie nicht zur Sunnah des Gesandten Allahs gehört, nur um ihr Imamat zu bewahren.

Sind die Imame dadurch nicht aufgrund ihrer eigenen Taten in eine gewaltige Fitna geraten?

Wir sagen: Wenn ein Imam gelegentlich gemeinsam mit den Betenden die Hände hebt und ein Bittgebet spricht, ist das nicht unzulässig. Doch dies zur festen Regel zu machen und es bei jedem Gebet als notwendig und unvermeidlich zu betrachten, widerspricht der Sunnah des Gesandten. Ist es außerdem nicht gleichbedeutend damit, die eigene, selbst erdachte Gewohnheit in eine Vorschrift der Scharia zu verwandeln, wenn man diese Handlung aus Angst vor dem Missfallen der Betenden nicht aufgeben kann, obwohl man weiß, dass sie nicht richtig ist?

Das ist eine selbst erdachte Hinzufügung zum Gebet. Andererseits pflegte der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) beim Takbir zur Eröffnung des Gebets, beim Übergang zur Verbeugung und beim Aufrichten aus der Verbeugung Rafʿ al-yadayn zu praktizieren. Es wird auch überliefert, dass er Rafʿ al-yadayn praktizierte, wenn er nach zwei Gebetseinheiten wieder aufstand. Rafʿ al-yadayn an diesen Stellen zu praktizieren, ist eine klare und authentisch belegte Sunnah des Gesandten Allahs. Doch viele Betende tun es aus Unwissenheit nicht. Andere tun es, obwohl sie davon wissen, aus Angst vor Tadel nicht. Und wer es tut, wird als Ahl al-Hadith bezeichnet.

Eine weitere Unwissenheit ist besonders bedauerlich. Manche sagen nämlich als Ausrede dafür, dass sie diese Sunnah nicht befolgen: „Ich bin Hanafi, und in der hanafitischen Rechtsschule gibt es kein Rafʿ al-yadayn; deshalb praktiziere ich es nicht.“

Das ist nichts anderes als eine Verleumdung gegen Imam Abu Hanifa, den großen Bannerträger des Islam. Denn Imam Abu Hanifa, Allah erbarme sich seiner, hat die Grundlage seiner Rechtsschule klar dargelegt. Er sagte: (Arabisch*******************)

Bedeutung: Wenn ein sahih Hadith gefunden wird, so ist dies meine Madhhab. [Siehe: Ibn ʿĀbidīns Werk al-Ḥāschiya, Band 1, S. 63.]

Aus dieser Aussage von Imam Abū Ḥanīfa (möge Allah ihm barmherzig sein) geht hervor, dass es seine Madhhab ist, nach authentischen und belegten Hadithen zu handeln.

Der Grund, warum er sagte: „Wenn ein sahih Hadith gefunden wird“, liegt darin, dass die Hadithe zu seiner Zeit mündlich von Mensch zu Mensch und im Gedächtnis überliefert wurden. Bis zu seinen Lebzeiten waren die Hadithwerke noch nicht zusammengestellt worden. Erst nach seinem Tod sammelten und überprüften die Hadith-Imame die Hadithe, die über verschiedene Länder und Städte verstreut waren.

Er befürchtete, dass es neben den Hadithen, die ihm bekannt waren, noch weitere Hadithe geben könnte. Deshalb äußerte er diese Aussage. Und tatsächlich erwies sich seine Befürchtung als berechtigt. Als die Hadith-Imame aus allen Regionen Hadithe sammelten und überprüften, stellte sich heraus, dass zahlreiche Hadithe ans Licht kamen, die zuvor Kufa, die Stadt von Imam Abū Ḥanīfa, nicht erreicht hatten. [Auch wenn man nicht in der Lage ist, umfangreiche Werke zu lesen, um die Gebetsweise des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) unmittelbar aus den Hadithen kennenzulernen, sollte doch jeder zumindest Mischkāt asch-Scharīf lesen.]

Obwohl die oben angeführte Aussage von Imam Abū Ḥanīfa (möge Allah ihm barmherzig sein) stammt, hat auch Imam asch-Schāfiʿī (möge Allah ihm barmherzig sein) dasselbe gesagt. Die Aussagen und Grundsätze der anderen Imame waren ebenfalls entsprechend. Der Qurʾān und die Sunna bildeten die Grundlage all ihres Handelns.

Diejenigen Verse des Qurʾān und diejenigen Hadithe, deren Erläuterung erforderlich war, legten sie mit vollkommener Aufrichtigkeit aus. Zwar unterschieden sich ihre Auslegungen in mancher Hinsicht voneinander, doch keiner von ihnen bezeichnete seine eigene Auslegung als endgültig oder als die einzig mögliche.

Darüber hinaus betrieben sie in denjenigen einschlägigen Fragen, zu denen weder eine Aussage des Qurʾān noch ein Hadith und nicht einmal eine Aussage der ehrenwerten Gefährten vorlag, Idschtihād. In diesen Fragen legten sie mit vollkommener Aufrichtigkeit ihre eigenen Ansichten dar, indem sie entsprechend dem Geist von Qurʾān und Sunna Analogieschlüsse zogen. Jeder von ihnen äußerte seine Ansicht zu dem, was er für besser hielt. Keiner von ihnen betrachtete seine eigene Ansicht als endgültig und unumstößlich. Vielmehr sagten sie alle: „Wenn ein sahih Hadith gefunden wird, so ist dies meine Madhhab; in diesem Fall sind meine vorgelegte Ansicht und Auslegung abzulehnen.“

Aufgrund dieser ihrer Offenheit widersprachen ihnen auch die von ihnen ausgebildeten Schüler in vielen Fragen. So widersprachen etwa Abū Yūsuf und Muḥammad ibn al-Ḥasan asch-Schaibānī, die Schüler von Imam Abū Ḥanīfa (möge Allah ihm barmherzig sein), ihrem hochverehrten Lehrer Abū Ḥanīfa (möge Allah ihm barmherzig sein) in zahlreichen Fragen. Durch die abweichenden Ansichten der Schüler wurde das Ansehen des Imams keineswegs geschmälert, sondern vielmehr erhöht.

Alle Gelehrten wissen, dass auch die abweichenden Meinungen, in denen die Schüler Imam Abū Hanīfas anderer Ansicht waren als er, als Madhhab Imam Abū Hanīfas gelten. Der Grund dafür ist die folgende großartige Aussage des Imams: „Wenn ein authentischer Hadith gefunden wird, dann ist das mein Madhhab.“

Daher ist es selbstverständlich, dass jemand, der einen authentischen Hadith gefunden hat, ihn jedoch unter Berufung auf den Madhhab nicht annimmt und nicht danach handelt, letztlich den Imam des Madhhab selbst missachtet.

Unsere gemeinsame Lage ist heutzutage derart, dass wir aus Mangel an richtigem Wissen weder dem Qurʾān und der Sunnah angemessen folgen noch die Imame der Madhhabs ordnungsgemäß befolgen können.

Kehren wir nun zum Thema dieses Buches zurück. Alhamdulillah. Dieses Buch wird uns dabei helfen, das Gebet nach der nachgewiesenen Sunnah zu verrichten. Und sobald wir tatsächlich der Sunnah des Gesandten folgen können, wird dadurch erwiesen, dass wir den Imamen der Madhhabs unseren Respekt erweisen und ihnen folgen.

Wir haben dieses Werk sowohl übersetzt als auch bearbeitet. Wie bereits erwähnt, haben wir hier die Abschnitte über das Gebet aus dem ursprünglichen Werk Zād al-Maʿād zusammengestellt. Zād al-Maʿād ist ein unsterbliches Werk des Gelehrten Ibn al-Qayyim. Es ist nicht nur ein Werk des Fiqh, sondern auch ein Werk über die Sīra des Gesandten und die Sunnah des Gesandten.

In diesem Werk hat der Gelehrte Ibn al-Qayyim in allen Belangen das Vorbild und die Sunnah des Gesandten Allahs (s. a.) offen dargelegt. Er hat zwischen scheinbar widersprüchlichen Hadithen Übereinstimmung hergestellt, sie erklärt und die Widersprüche aufgelöst. Bei der Zusammenstellung der Abschnitte über das Gebet aus diesem großartigen Werk haben wir auch einige redaktionelle Bearbeitungen vorgenommen. Diese sind:

1. Wir haben Haupt- und Unterüberschriften verwendet.

2. Um das Werk für die Leser der heutigen Zeit geeignet zu machen, haben wir die Reihenfolge, also die Anordnung, teilweise verändert und einige Themen vorgezogen oder nach hinten verschoben.

3. Die ausführliche Erörterung, die der Verfasser bei der Prüfung und Analyse der Authentizität und Nichtauthentizität verschiedener Hadithe über den Zustand der Überlieferer geführt hat, haben wir in dieses Buch nicht aufgenommen, sondern lediglich das Ergebnis seiner Analyse übernommen.

4. Auch die ausführlichen einschlägigen Erörterungen zu verschiedenen Themen haben wir gekürzt und die wesentlichen Aussagen übernommen.

5. Da der Verfasser selbst eine Autorität auf dem Gebiet der Hadithe und der Hadithwissenschaft ist, hat er an vielen Stellen die Quellen der Hadithe nicht angegeben. Wir haben die Quellen nicht überall, sondern nur an einigen Stellen ergänzt.

6. Im Originalwerk gibt es keine Anmerkungen. Um manche Themen für die Leserinnen und Leser klarer zu machen, haben wir Anmerkungen eingefügt. (Sollten sich daher in den Anmerkungen Fehler oder Mängel befinden, trage ich dafür die Verantwortung.)

7. Im gesamten Buch haben wir an verschiedenen Stellen einige Absätze eingefügt. In diesen Absätzen werden ausschließlich Hadithe angeführt. Keine eigene Aussage von mir ist darin enthalten. Die eingefügten Absätze sind durch eine Anmerkung als Ergänzungen gekennzeichnet.

Auf diese Weise haben wir uns bemüht, dieses wertvolle Buch neben seiner Authentizität auch einfach, klar, schön, flüssig, angenehm zu lesen und für die allgemeine Leserschaft geeignet zu gestalten.

Ich bin fest davon überzeugt, dass sich dieses Buch für die Gläubigen als sehr nützlich erweisen wird. Für diejenigen, die genau so beten möchten, wie Allahs Gesandter (s.a.w.) zu beten pflegte, wird dieses Buch ein äußerst hilfreicher Begleiter sein. Dieses Buch ist ein Abbild des Gebets von Allahs Gesandtem (s.a.w.).

Dieses Buch ist für diejenigen bestimmt, die auf der Grundlage authentischer Hadithe so beten möchten wie Allahs Gesandter (s.a.w.).

– Dieses Buch ist für diejenigen bestimmt, die an der Sunna des Gesandten festhalten möchten.

– Dieses Buch ist für diejenigen bestimmt, die durch die Befolgung der Gebetsweise des Gesandten Allahs innere Ruhe erlangen möchten.

– Dieses Buch ist für diejenigen bestimmt, die den Quran und die Sunna zum Maßstab ihrer gottesdienstlichen Handlungen und ihres gesamten Lebens machen möchten.

– Dieses Buch ist für diejenigen bestimmt, die den großen Imamen ihrer jeweiligen Rechtsschulen wahrhaft folgen möchten – jenen Imamen, die den Quran Allahs und die Sunna des Gesandten Allahs zur Grundlage all ihrer Handlungen und Ansichten gemacht und auch ihre Anhänger dazu aufgefordert haben.

Bevor ich zum Abschluss komme, möchte ich noch eine Entschuldigung vorbringen. In diesem Buch haben wir das Wort „Namaz“ verwendet, obwohl das ursprüngliche Wort im Quran und im Hadith „Salat“ lautet. Eigentlich hätten wir das Wort Salat verwenden sollen, doch haben wir aus Gründen der Bequemlichkeit der Allgemeinheit anstelle von Salat das Wort Namaz gebraucht. Denn dieses Wort ist seit vielen Jahrhunderten in der bengalischen Sprache und unter den Bengali-Sprechern bekannt und gebräuchlich. So ist beispielsweise anstelle des Wortes Allah auch das Wort Khoda bekannt und geläufig geworden. Wir sind der Ansicht, dass im alltäglichen Sprachgebrauch diese ursprünglichen Begriffe wie Allah und Salat weitverbreitet verwendet werden sollten. Dann werden sie, so Allah will, auch in Büchern und Schriften gebräuchlich werden.

Beim Verfassen dieses Buches hat mich meine älteste Tochter Sajeda Homayra Himu unterstützt, indem sie die Diktate einiger Abschnitte niederschrieb. Ich wünsche ihr, dem Verleger des Buches sowie allen Leserinnen und Lesern Wohlergehen im Diesseits und im Jenseits.

Möge Allah, der Segensreiche und Erhabene, uns allen die Fähigkeit schenken, nach der vom Gesandten Allahs (s.) gelehrten Methode zu beten. Möge Allah, der Erhabene, uns das Glück gewähren, unsere Gebetsweise zu korrigieren, falls sie fehlerhaft ist, und Anhänger der Sunna des Gesandten zu werden. Amin.

Abdus Shahid Nasim

28.07.2000 n. Chr.

Wie betete der Gesandte Allahs?

1

Die Methode des Gesandten Allahs zur rituellen Reinigung für das Gebet

Wie vollzog der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, die Gebetswaschung?

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, verrichtete das Gebet meistens nach einer erneuerten Gebetswaschung. Manchmal verrichtete er jedoch mehrere Gebete mit einer einzigen Gebetswaschung.

Für eine Gebetswaschung verbrauchte er etwa ein Mudd (ungefähr ein Kilogramm) Wasser, etwas mehr oder weniger. Während der Gebetswaschung verwendete er für die zu waschenden Körperteile reichlich Wasser. Dennoch verschwendete er kein Wasser, sondern verwendete sehr wenig davon. Auch der Umma verbot er die Wasserverschwendung. Er sagte:

„Unter meiner Umma werden einige Menschen bei der Gebetswaschung Wasser verschwenden (obwohl dies eine Handlung ist, die aus den Einflüsterungen des Satans hervorgeht).“ Er sagte außerdem: „Während der Gebetswaschung kommt ein Satan namens Walhan und flüstert einem ein (mehr Wasser zu verwenden). Lasst euch nicht von ihm täuschen.“

Saʿd ibn Abī Waqqāṣ (r.) verrichtete einmal die Gebetswaschung. Zu dieser Zeit ging der Gesandte Allahs (s.) an ihm vorbei. Er sagte zu ihm: „Saʿd, verschwende kein Wasser!“ Saʿd fragte: „O Gesandter Allahs, gibt es auch beim Wasser Verschwendung?“ Er sagte: „Ja. Selbst wenn du am Ufer eines fließenden Flusses sitzt und die Gebetswaschung verrichtest, ist auch dort Verschwendung möglich. Hüte dich unter allen Umständen vor Verschwendung.“ (Musnad Aḥmad)

Durch authentische Überlieferungen ist belegt, dass der Gesandte Allahs (s.) die bei der Gebetswaschung zu waschenden Körperteile manchmal einmal, manchmal zweimal und manchmal dreimal wusch. Es ist ebenfalls überliefert, dass er bei ein und derselben Gebetswaschung einen Körperteil einmal, einen anderen zweimal und einen weiteren dreimal wusch.

Manchmal nahm er eine Handvoll Wasser und spülte damit sowohl seinen Mund aus als auch seine Nase. Ein anderes Mal verrichtete er diese beiden Handlungen mit zwei oder drei Handvoll Wasser. Mitunter spülte er den Mund mit der Hälfte einer Handvoll Wasser aus und führte die andere Hälfte in die Nase. Wenn er zwei oder drei Handvoll verwendete, tat er diese beiden Dinge vermutlich getrennt oder gemeinsam. In der von al-Buchārī und Muslim überlieferten Aussage von ʿAbdullāh ibn Zayd findet sich jedoch, dass der Gesandte Allahs (s.) eine Handvoll Wasser nahm, damit seinen Mund ausspülte und Wasser in die Nase führte und dies dreimal tat. Aus einem anderen Hadith geht jedoch hervor, dass er diese beiden Handlungen mit drei Handvoll Wasser verrichtete.

Dieser Hadith ist hinsichtlich der Art und Weise, den Mund auszuspülen und Wasser in die Nase zu führen, der authentischere. Es ist kein authentischer Hadith überliefert, wonach er zum Ausspülen des Mundes und zum Einführen von Wasser in die Nase jeweils eine separate Handvoll genommen habe. Eine Überlieferung mit diesem Inhalt wird von Ṭalḥa angeführt. Er überlieferte sie von seinem Vater, und sein Vater von dessen Vater, obwohl dessen Großvater kein Gefährte war und den Gesandten Allahs (s.) nicht getroffen hatte.

Der Gesandte Allahs (s.) nahm das Wasser mit der rechten Hand. Er führte mit der rechten Hand Wasser in die Nase und reinigte sie mit der linken Hand.

Er strich über den gesamten Kopf. Er begann an der Stirn und strich nach hinten, dann von hinten wieder nach vorn. Weil er dies so tat, haben einige überliefert, dass er zweimal über den Kopf strich. Tatsächlich strich er jedoch nur einmal über den Kopf. Die übrigen Körperteile wusch er mehrmals, über den Kopf strich er jedoch nur einmal. Dies ist unumstößlich belegt; die gegenteilige Aussage ist nicht authentisch. Der von Ibn al-Yamānī über seinen Vater von ʿUmar (r.) überlieferte Hadith, wonach er dreimal über den Kopf strich, ist nicht annehmbar. Denn beide, Vater und Sohn, waren schwache Überlieferer, auch wenn der Zustand des Vaters etwas besser war.

Die in Abū Dāwūd überlieferte Aussage auf Grundlage von ʿUṯmān (r.), wonach er dreimal über den Kopf strich, widerspricht allen anderen authentischen Hadithen, die von ʿUṯmān überliefert wurden. In den verschiedenen authentischen Hadithen, die von ihm überliefert sind, wird stets erwähnt, dass er nur einmal über den Kopf strich.

Auch aus keinem authentischen Hadith lässt sich belegen, dass der Gesandte Allahs (s.) nur teilweise über den Kopf strich. Wenn er jedoch bei der Gebetswaschung einen Turban trug, wischte er über seine Stirn und strich anschließend mit den Händen über den Turban, womit er das Überstreichen vervollständigte.

In Abu Dawud wird von Anas (r.a.) ein Hadith überliefert. Anas (r.a.) berichtet: „Ich sah den Gesandten Allahs (s.a.w.s.) einmal die Gebetswaschung verrichten, während er einen aus Streifen gefertigten Turban auf dem Kopf trug. Er führte seine Hand unter den Turban und strich über den vorderen Teil seines Kopfes. Er löste den Turban weder noch zog er ihn enger.“ Das heißt, er strich unter dem Turban über seinen Kopf, ohne den Turban zu lösen oder abzunehmen. Aus diesem Hadith lässt sich allerdings nicht beweisen, dass er nicht über den Turban strich. Dafür gibt es Belege in den von al-Mughira ibn Schuʿba und anderen Gefährten überlieferten Hadithen. Dass Anas’ Hadith hierzu keine Aussage enthält, ist daher unerheblich.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass der Gesandte (s.a.w.s.) jemals die Gebetswaschung verrichtete, ohne den Mund auszuspülen und Wasser in die Nase zu geben. Dafür gibt es nicht einmal ein vergleichbares Beispiel.

Bei der Gebetswaschung hielt er stets die Reihenfolge (Kontinuität) ein. Es gibt keinen Beleg dafür, dass er auch nur ein einziges Mal von dieser Reihenfolge abwich.

Beim Streichen über den Kopf strich er manchmal unmittelbar über den gesamten Kopf. Manchmal strich er über den Turban. Manchmal strich er über die Stirn und den Turban. Es wurde bereits erwähnt, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass er die Gebetswaschung des Kopfes vollendete, indem er ausschließlich über die Stirn strich.

Beim Streichen über den Kopf strich er zugleich über die Innenseite und die Außenseite der Ohren. Dafür nahm er kein neues Wasser. Der Beleg dafür ist ein von Abdullah ibn Umar (r.a.) überlieferter Hadith.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass er über seinen Nacken strich.

Wenn er keine Leder- oder Stoffstrümpfe trug, wusch der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) seine Füße. Wenn er jedoch Strümpfe trug, strich er über die Strümpfe.

Er begann die Gebetswaschung mit der Basmala. Die Hadithe, die angeführt werden, um zu behaupten, er habe die Gebetswaschung mit etwas anderem als der Basmala begonnen, sind falsch und frei erfunden. Weder tat er selbst so etwas, noch lehrte er es der Umma. Es gibt keinen Beleg dafür, etwas anderes als die Basmala zu sprechen.

Der Gesandte Allahs (s.) pflegte nach Beendigung der Gebetswaschung folgendes Bittgebet zu sprechen:

(Arabisch***************)

Bedeutung: Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt. Und ich bezeuge, dass Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist. O Allah, nimm mich in die Reihen der Reumütigen und derjenigen auf, die sich reinigen.

In den Sunan an-Nasa’i wird überliefert, dass er nach der Gebetswaschung auch folgendes Bittgebet zu sprechen pflegte:

(Arabisch***************)

Bedeutung: Du bist frei von jedem Mangel und jeder Unzulänglichkeit. Ich bezeuge, indem ich Dein Lob anerkenne, dass es keine Gottheit außer Dir gibt. Ich bitte Dich um Vergebung und kehre zu Dir zurück.

Zu Beginn der Gebetswaschung pflegte der Gesandte Allahs (s.) keine Worte oder Absicht dieser Art zu äußern: „Ich beabsichtige, die Unreinheit zu beseitigen oder das Gebet zu verrichten.“ Weder in einem sahih- noch in einem da’if-Hadith gibt es irgendeinen Beleg dafür, dass er dies tat. Auch seine Gefährten taten dies nicht. Dafür gibt es weder einen sahih- noch einen da’if-Beleg.

Es lässt sich nicht belegen, dass er über die Ellbogengelenke der Arme und die Knöchelgelenke der Füße hinaus wusch. Abu Huraira (r.) pflegte dies jedoch zu tun. In dem Hadith, den er über die Gebetswaschung des Gesandten (s.) überliefert hat, werden das Waschen der Ellbogen und der Knöchel zu den Körperteilen gezählt, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden.

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte die gewaschenen Körperteile nach der Gebetswaschung nicht abzutrocknen. In keinem authentischen Hadith gibt es einen Beleg dafür. Der von ʿĀʾischa und Muʿādh ibn Dschabal überlieferte Hadith, in dem erwähnt wird, dass er seine Körperteile mit einem Tuch oder Stoffstück abtrocknete, ist nicht authentisch. Denn unter den Überlieferern des ersten Hadiths befand sich Sulaimān ibn Akram, der nicht als zuverlässiger Überlieferer gilt, während al-Afrīqī unter den Überlieferern des zweiten Hadiths ein schwacher Überlieferer ist. Imām at-Tirmidhī sagte, dass vom Gesandten Allahs kein authentischer Hadith über das Abtrocknen der Körperteile der Gebetswaschung mit einem Tuch überliefert worden sei.

Der Gesandte Allahs vollzog die Gebetswaschung manchmal selbst mit Wasser, und manchmal goss ihm jemand, wenn es erforderlich war, Wasser ein, während er die Gebetswaschung vollzog. Bei al-Buchārī und Muslim wird von al-Mughīra ibn Schuʿba überliefert, dass er dem Gesandten Allahs während einer Reise Wasser eingoss und ihm so bei der Gebetswaschung half. Dies war jedoch keine regelmäßige Praxis.

Der Gesandte Allahs fuhr sich nach der Gebetswaschung durch den Bart. Er tat dies jedoch nicht immer, sondern nur gelegentlich. In dieser Frage besteht unter den Hadith-Gelehrten Meinungsverschiedenheit. Nach Imām at-Tirmidhī und anderen ist das Durchfahren des Bartes authentisch überliefert. Imām Ahmad ibn Hanbal und Abū Zurʿa hingegen sind der Ansicht, dass es keinen authentischen Hadith gibt, der dies belegt.

Er fuhr sich bei der Gebetswaschung auch zwischen den Fingern hindurch, jedoch nicht regelmäßig. Ein Hadith von al-Mustawrid ibn Schaddād, der in den Sunan-Werken überliefert ist, belegt dies. Von denjenigen, die sich besonders gut mit der Gebetswaschung des Gesandten Allahs auskannten – etwa ʿUthmān, ʿAlī, ʿAbdullāh ibn Zaid und ar-Rubaiʿ (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen) – ist hierzu jedoch keine Überlieferung bekannt. Daher ist auch diese Praxis ebenso wenig eindeutig belegt wie das Durchfahren des Bartes.

Es wird überliefert, dass der Gesandte Allahs während der Gebetswaschung seinen Ring hin und her bewegte. Diese Überlieferung ist jedoch schwach. Imām ad-Dāraqutnī stufte Muʿammar und dessen Vater, die in der Überlieferungskette dieses Hadiths vorkommen, als schwache Überlieferer ein.

Der Gesandte Allahs strich über die Socken.

Der Gesandte Allahs strich sowohl im Wohnort als auch auf Reisen überall über die Socken. Dies ist durch authentische Hadithe belegt. Diese Praxis setzte er bis zu seinem Tod fort.

Aus verschiedenen authentischen und guten Hadithen geht jedoch hervor, dass für ansässige Personen eine Frist von einem Tag und einer Nacht und für Reisende eine Frist von drei Tagen und drei Nächten für das Überstreichen festgelegt wurde. (Das heißt: Nachdem eine Person die Gebetswaschung vollzogen und die Socken angezogen hat, darf eine ansässige Person einen Tag und eine Nacht und ein Reisender drei Tage und drei Nächte lang über sie streichen. Danach muss sie erneut die Füße waschen und die Gebetswaschung vollziehen.)

Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) strich über die Oberseite der Socken. Es gibt keinen authentischen Beleg dafür, dass er über die Unterseite der Fußsohlen gestrichen hätte. In einem Mursal-Hadith wird zwar erwähnt, dass über die Unterseite der Socken gestrichen wurde, doch diese Aussage widerspricht den Aussagen sämtlicher authentischer Hadithe.

Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) strich sowohl über die Schuhe als auch über die Socken, ebenso wie er über den Turban einschließlich der Stirn strich. In mehreren Hadithen über seine Handlungen und Aussagen findet sich ein Beleg dafür, dass er sowohl über die Schuhe als auch über die Socken strich. Manche sind der Ansicht, dass er dies nur unter besonderen Umständen tat. Wahrscheinlich strich er über die Schuhe, weil es schwierig war, die Lederschuhe auszuziehen. Doch Allah weiß es am besten.

Tatsächlich machte Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) keine Angelegenheit unnötig beschwerlich. Seine Vorgehensweise bestand darin, den einfachen Weg zu wählen. Wenn er keine Socken trug, wusch er seine Füße; wenn er Socken trug, strich er über die Socken, ohne sich mit dem Ausziehen der Socken zu beschäftigen. Ebenso zog er nicht unnötig Socken an, nur um über sie streichen zu können. Vielmehr wusch er seine Füße, wenn sie unbedeckt waren, und strich über die Socken, wenn er welche trug – das war seine Vorgehensweise. Nach Ansicht unseres Lehrers (Imam Ibn Taymiyya) ist dies die richtige Antwort auf die Frage, was von beidem besser ist: die Füße zu waschen oder über die Socken zu streichen.

Die Vorgehensweise des Gesandten Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) beim Tayammum

Wenn Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) Tayammum vollzog, tat er dies folgendermaßen: Er schlug nur einmal mit den Handflächen auf den Boden und strich damit über beide Hände und das Gesicht. In keinem authentischen Hadith gibt es einen Beleg dafür, dass er dafür zweimal mit den Händen auf den Boden schlug. Ebenso gibt es keinen Beleg dafür, dass er über die Hände bis zu den Ellenbogen strich. Imam Ahmad ibn Hanbal sagte: Diejenigen, die das Gegenteil behaupten, vertreten ihre eigene Ansicht; sie ist von Allahs Gesandtem (sallallahu alaihi wa sallam) nicht überliefert.

Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) vollzog Tayammum mit Erde, auf der das Gebet erlaubt ist. Für den Tayammum schlug er mit den Händen auf festen Boden, Sand und salzige Erde. Er sagte: „Jedem Angehörigen meiner Umma steht, wo immer er betet, eine Moschee und eine Möglichkeit zur Erlangung der rituellen Reinheit zur Verfügung –

Aus diesem Hadith wird eindeutig, dass für den Tayammum derjenige genügt, der an einem sandigen Ort betet: Der Sand genügt ihm.

Als Allahs Gesandter (sallallahu alaihi wa sallam) in den Feldzug nach Tabuk zog, vollzog er wegen des Wassermangels den Tayammum mit Sand. Es gibt keinen Beleg dafür, dass er auf dem Weg nach Tabuk Erdklumpen mit sich führte oder einen seiner Gefährten aufforderte, solche mitzunehmen. Schließlich besteht der größte Teil des Sandes aus Erde. Auch die Bodenverhältnisse im Hedschas sind entsprechend.

Von Rasulullah (s.a.w.) ist keine bestimmte Vorgehensweise für das Abwischen der Hände beim Tayammum überliefert. Es wird eine Methode erwähnt, nach der man die rechte Handfläche vom Handrücken der linken Hand bis zum Ellbogen führen, dann wenden und die Unterseite der Hand abwischen soll; ebenso soll man die linke Hand abwischen. Für diese Vorgehensweise gibt es weder einen Beleg von Rasulullah (s.a.w.) noch von den Gefährten. Es ist auch nicht überliefert, dass er dies angeordnet oder gutgeheißen hätte.

Rasulullah (s.a.w.) hat dem Tayammum den gleichen Rang wie der rituellen Waschung verliehen. Es gibt keinen Beleg dafür, dass er für jedes Gebet einen gesonderten Tayammum vollzogen hätte. Er hat dies auch nicht angeordnet. Dies ist die richtige Auffassung, sofern kein Beweis für das Gegenteil gefunden wird.

2

Die Vorgehensweise, wie Rasulullah (s.a.w.) das Gebet verrichtete

Takbīr at-Taḥrīma

Rasulullah (s.a.w.) sprach unmittelbar nach dem Aufstehen zum Gebet „Allāhu akbar“. (Dies wird Takbīr at-Taḥrīma genannt.) Vor dem Aussprechen dieses Takbīr sagte oder las er nichts anderes, nicht einmal die Niyya. (Niyya bedeutet lediglich, sich etwas vorzunehmen, also eine Absicht [Irāda] zu fassen.) Er sagte auch nicht etwa: „Ich verrichte, der Qibla zugewandt, das Pflichtgebet dieser Gebetszeit mit so und so vielen Rakʿa als Imam“ oder „als Maʾmūm hinter diesem Imam“. Ebenso sagte er nicht, dass er das Gebet regulär verrichte oder nachhole. Solche Worte sprach er weder beim Pflichtgebet noch (beim Sunna- oder freiwilligen Gebet) aus.

All dies vor dem Takbīr at-Taḥrīma zu sagen, ist eine Bidʿa. Denn dafür gibt es keinen Hadith von Rasulullah (s.a.w.). Nicht einmal eine Aussage der ehrwürdigen Gefährten ist hierzu überliefert. Auch von den Tābiʿūn gibt es keine solche Aussage. Selbst keiner der vier Imame hat dazu etwas gesagt. Keiner von ihnen hielt es für gut, etwas Derartiges zu sagen.

Einige Gelehrte späterer Zeiten gerieten jedoch bei der Erläuterung einer Aussage von Imam asch-Schāfiʿī in Verwirrung. Seine Aussage lautet: „Der Zustand des Gebets ist nicht wie der des Fastens; niemand kann in das Gebet eintreten, ohne es zu erwähnen.“

– Diese Gelehrten verstanden seine Erwähnung als das Erwähnen oder Aussprechen der Gebetsabsicht. Tatsächlich meinte Imam asch-Schāfiʿī damit jedoch selbst das Aussprechen des Takbīr at-Taḥrīma für das Gebet.

Die Auffassung der oben genannten Gelehrten über die Aussage Imām asch-Schāfiʿīs ist falsch. Denn wie könnte Imam asch-Schāfiʿī etwas zur Pflicht erklären, was weder der Gesandte Allahs (s.a.w.), seine ehrenwerten Gefährten noch die rechtgeleiteten Kalifen auch nur erwähnt haben? Wenn wir in dieser Angelegenheit auch nur ein einziges Wort vom Gesandten Allahs (s.a.w.) und seinen ehrenwerten Gefährten finden, werden wir es gewiss befolgen. Denn die Befolgung der Sunna des Gesandten Allahs und des Weges seiner ehrenwerten Gefährten ist unsere Handlungsgrundlage. Der von ihnen gezeigte beste Weg ist unser Weg. Demütig werden wir ausschließlich der von ihnen überlieferten Handlungsweise folgen.

Das Rafʿ al-Yadayn beim Takbīr at-Taḥrīma

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte zum Beginn des Gebets nichts anderes als „Allāhu akbar“ und vollzog beim Aussprechen von „Allāhu akbar“ das Rafʿ al-Yadayn (er hob beide Hände). Dazu hob er beide Hände, mit den Handflächen zur Qibla gewandt, bis zu den Schultern oder zu den Ohren. Dabei hielt er seine Finger gespreizt. Es gibt mehrere Überlieferungen darüber, wie hoch er die Hände hob. Abū Humayd as-Sāʿidī (r.a.) und seine Gefährten berichteten, dass er sie bis auf Schulterhöhe hob. Auch ʿAbdullāh ibn ʿUmar (r.a.) äußerte sich entsprechend. Wāʾil ibn ʿĀzib (r.a.) sagte, dass er die Hände in die Nähe der Ohren führte. Einige sagten, diese letztgenannte Auffassung sei die bessere, doch sei jede der oben beschriebenen Höhen zulässig. Nach Ansicht mancher dürfen die Hände nicht über die Ohrläppchen hinaus erhoben werden. Bis auf Schulterhöhe ist es jedoch ebenfalls zulässig. Damit ist diese Angelegenheit geklärt.

Die weiteren Stellen, an denen er beim Aussprechen des Takbīr (Allāhu akbar) das Rafʿ al-Yadayn vollzog, werden an den entsprechenden Stellen erwähnt.

Was pflegte er nach dem Takbīr at-Taḥrīma zu rezitieren?

Nachdem er beim Aussprechen des Takbīr at-Taḥrīma die Hände gehoben hatte, senkte er sie und legte die rechte Hand auf den Handrücken der linken. Danach sprach er vor dem Beginn des Gebets (der Sūrat al-Fātiḥa) verschiedene Bittgebete. Manchmal sprach er dieses Bittgebet:

(Arabisch**************)

Bedeutung: O mein Allah! Entferne all meine Fehler von mir, so wie Du zwischen Osten und Westen eine große Entfernung geschaffen hast. O Allah! Wasche und reinige mich von meinen Fehlern mit Wasser, Schnee und allem, was kühl ist. O Allah! Reinige mich von meinen Sünden so gründlich, dass ich strahlend sauber werde, so wie ein weißes Kleidungsstück durch die Entfernung von Schmutz und Flecken blendend weiß wird.“

Manchmal sprach er dieses Bittgebet:

(Arabisch************)

Bedeutung: Aufrichtig habe ich mein Gesicht Dem zugewandt, der das gesamte Universum und diese Erde erschaffen hat. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die Ihm Teilhaber beigesellen. Wahrlich, mein Gebet, mein Opfer, mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn und Erhalter aller Welten. Er hat keinen Teilhaber. Dies wurde mir befohlen, anzuerkennen, und ich bin der Erste, der sich dem gefügt hat.“

Manchmal sprach er dieses Bittgebet:

(Arabisch****************)

Bedeutung: O Allah! Du allein bist der einzige König des gesamten Universums. Es gibt keine Gottheit außer Dir. Du bist mein Herr und ich bin Dein Diener. Ich habe mir selbst Unrecht getan und bekenne meine Sünde. So vergib mir all meine Sünden; denn niemand außer Dir kann Sünden vergeben. Führe mich zu einem vorzüglichen Charakter, denn niemand außer Dir kann mich auf diesen Weg führen. Beseitige alle Mängel in meinem Charakter und meinem Verhalten; denn niemand außer Dir kann sie beseitigen. Mein Herr! Ich bin vor Dich getreten. Du bist überaus barmherzig, und alles Gute liegt in Deiner Hand. Das Böse ist Dir nicht zuzuschreiben. Ich werde nach Deinem Willen handeln und zu Dir werde ich zurückkehren. Du bist überaus reich und erhaben, mein Herr! Dich bitte ich um Vergebung, und Dir allein wende ich mein Gesicht zu.“

Üblicherweise sprach der Gesandte Allahs (s.) dieses Bittgebet im Nachtgebet (Tahadschud). Manchmal sprach er zu dieser Zeit auch dieses Bittgebet:

(Arabisch***************)

Bedeutung: O Allah! Du allein bist der Herr von Dschibril und Israfil, der Schöpfer der Himmel und der Erde und der Kenner des Sichtbaren und des Verborgenen. Du allein schlichtest die Streitigkeiten zwischen Deinen Dienern. Leite mich in Bezug auf die Auseinandersetzung, mit der ich hinsichtlich der großen Wahrheit nach Deinem Befehl konfrontiert bin, auf den richtigen Weg. Du leitest ja recht, wen Du willst.“

Manchmal sprach er auch das folgende Bittgebet: (Arabisch******************)

Bedeutung: Mein Gott! Dir gebührt alles Lob. Du bist das Licht des Universums, dieser Erde und dessen, was zwischen ihnen ist.“

– Abdullah ibn Abbas (ra.) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Aussprechen des Takbīrat al-Ihrām das oben erwähnte Bittgebet sprach.

Manchmal sagte er auch dreimal الله اكبر كبيرا dreimal الحمد لله كثيرا dreimal سبحان الله بكرة واصيلا und außerdem اللهم اني اعوذبك من الشيطان الرجيم من همزه ونفخه ونفثه sagte er.

Manchmal sagte er الله اكبر zehnmal, سبحان الله zehnmal, الحمد لله zehnmal, لااله الا الله zehnmal, استغفر الله zehnmal und اللهم اغفرلى واهدنى وارزقنى zehnmal; anschließend sagte er اللهم اني اعوذبك من ضيق المقام يوم القيامة zehnmal. Über authentische Überlieferungen ist belegt, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Aussprechen des Takbīrat al-Ihrām eines dieser Bittgebete zu sprechen pflegte.

Es wird überliefert, dass er das Gebet mit folgendem Sana begann:

(Arabisch**************)

Bedeutung: O Allah! Du bist frei von allen Mängeln, Unfähigkeiten und Schwächen. Ich preise allein Dich. Gesegnet ist Dein Name. Erhaben ist Deine Herrlichkeit. Und es gibt keine Gottheit außer Dir.“

Diese Sana (Lobpreisung Allahs) wird in verschiedenen Sunan-Werken von Ali ibn Ali ar-Rifa’i überliefert. Er überlieferte sie von Abul-Mutawakkil, der sie wiederum von Abu Sa’id (r.a.) überlieferte. Auch von Aischa (r.a.) ist ein ähnlicher Hadith überliefert. Umar (r.a.) pflegte sie während seiner Leitung des Gebets laut zu rezitieren und sie alle zu lehren.

Imam Ahmad ibn Hanbal sagte: „Ich ziehe es vor, diesem Du’a in Befolgung Umars (r.a.) zu folgen. Wenn jedoch jemand das Gebet beginnt, nachdem er eines der oben erwähnten Du’as gesprochen hat, ist dies gültig.“

Imam Ahmad begründete dies mit den Worten, dass dieses Du’a das vorzüglichste, vollständigste und beste sei. Dass Umar (r.a.) es während der Leitung des Gebets so rezitierte, dass alle es hören konnten, bedeutet, dass alle es zu Beginn des Gebets rezitieren sollen. Besonders sollen es alle im Pflichtgebet rezitieren.

Rezitation der Sure al-Fatiha

Nach der oben erwähnten Sana bzw. dem Du’a pflegte der Gesandte Allahs (s.a.w.) „A’udhu billahi min ash-shaytan ir-rajim“ zu rezitieren. Danach rezitierte er die Sure al-Fatiha einschließlich „Bismillahir-Rahmanir-Rahim“.

Die Sure al-Fatiha rezitierte er manchmal laut und manchmal leise. Meistens rezitierte er sie jedoch laut. Aber er rezitierte sie nicht in allen fünf täglichen Gebeten laut, weder als Ansässiger noch auf Reisen. Wenn er sie in allen fünf täglichen Gebeten laut rezitiert hätte, wie hätte dies den rechtgeleiteten Kalifen, der Mehrheit der ehrenwerten Gefährten und insbesondere den Bewohnern von Medina unbekannt bleiben können? Daher steht fest, dass er die Sure al-Fatiha nicht in allen fünf täglichen Gebeten laut rezitierte.

Wenn er die Sura al-Fātiha laut rezitierte, rezitierte er zu Beginn auch die Basmala laut.

Das Aussprechen von „Āmīn“

Nachdem er die Sura al-Fātiha beendet hatte, sagte er „Āmīn“. Wenn er die Sura al-Fātiha laut rezitierte, sprach er auch „Āmīn“ laut aus, und die hinter ihm betenden Gläubigen sagten ebenfalls laut „Āmīn“.

Kurzzeitiges Schweigen

Im Gebet schwieg er zweimal für kurze Zeit. Einmal war dies zwischen dem Takbīrat al-Iḥrām und der Rezitation (der Sura al-Fātiha). Über dieses Schweigen fragte Abū Huraira (ra.) ihn und vergewisserte sich so darüber.

Wann er zum zweiten Mal schwieg, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Einige sagten: nach der Rezitation der Sura al-Fātiha; andere sagten: nach Beendigung der Koranrezitation und vor dem Hinunterbeugen zum Rukūʿ. Wieder andere sagten, dass er zweimal schwieg, ohne das erste Schweigen mitzuzählen. Wenn man dieser Auffassung folgt, wären es drei Momente des Schweigens. Doch es ist eindeutig, dass er nur zweimal schwieg.

Das dritte Schweigen, von dem gesprochen wird, also vor dem Hinunterbeugen zum Rukūʿ, war im Grunde kein Schweigen seinerseits. Es war lediglich die kurze Zeit, die er benötigte, um auszuatmen und innere Ruhe zu erlangen. Denn er verband die Rezitation und den Rukūʿ nicht in einem einzigen Atemzug.

Das Schweigen zwischen dem Takbīrat al-Iḥrām und dem Beginn der Sura al-Fātiha war nachvollziehbar. Denn es war ein vorbereitendes Schweigen vor dem Beginn der Sura al-Fātiha.

Die zweite erwähnte Schweigephase, nämlich nach dem Beenden der Sure al-Fātiha, diente dazu, den Mitbetenden Gelegenheit zu geben, die Sure al-Fātiha zu beenden.

Die dritte Schweigephase, nämlich nach dem Beenden der Rezitation und vor dem Beugen, war lediglich eine kurze Pause, um Atem zu holen und zur Ruhe zu kommen.

Diejenigen, die die dritte Schweigephase nicht erwähnten, taten dies, weil sie sehr kurz war. Diejenigen hingegen, die sie trotz ihrer Kürze berücksichtigten, waren der Ansicht, dass der Gesandte Allahs (s.) drei Schweigephasen einlegte. Daher besteht zwischen den beiden Überlieferungen im Grunde kein Widerspruch. Dies ist die abschließende Klärung der diesbezüglichen Hadithe.

Hadithe über zwei Schweigephasen wurden über Samura ibn Dschundub (r.), Ubayy ibn Kaʿb (r.) und Imran ibn Husain (r.) in authentischer Form überliefert. Abū Hātim führte diese Hadithe in seiner Sammlung authentischer Hadithe an.

Einer derjenigen, die Hadithe über zwei Schweigephasen überlieferten, war Samura ibn Dschundub. Er sagte: „Ich habe aus dem Gebet des Gesandten Allahs (s.) seine beiden Schweigephasen im Gedächtnis behalten. Einmal schwieg er nach dem Takbīrat al-Ihrām, und ein zweites Mal nach der Rezitation von ‚ghairil-maghḍūbi ʿalaihim wa laḍ-ḍāllīn‘.“

In den Hadithen einiger Überlieferungswege wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.) nach der Rezitation eine kurze Zeit schwieg. Doch dies ist eine ganz allgemeine Aussage. Die Aussage des zuerst genannten Hadiths, nämlich des Hadiths von Samura, ist eindeutig. Darin wird ausdrücklich erwähnt, dass er nach der Rezitation der Sure al-Fātiha schwieg. … Daher ist in dieser Angelegenheit der von Samura ibn Dschundub (r.) überlieferte Hadith der Beleg.

Seine Art der Rezitation (das Rezitieren des Korans im Gebet)

Die Rezitation des Gesandten Allahs (s.) war gedehnt und ruhig. Er rezitierte jeden Vers und hielt danach inne. Beim Beenden eines Verses ließ er seine Stimme etwas länger ausklingen.

Nach dem Abschluss der Sure al-Fātiha ging er zu einer anderen Sure über. Bei der anschließenden Rezitation verlängerte er sie manchmal, kürzte sie jedoch mitunter wegen einer Reise oder aus einem anderen Grund. Im Allgemeinen war seine Rezitation weder kurz noch lang, sondern von mittlerer Länge.

Seine Rezitation in den verschiedenen Gebeten

Im Fadschr-Gebet rezitierte er gewöhnlich sechzig bis hundert Verse. Im Fadschr-Gebet rezitierte er häufig die Sure Qāf, die Sure ar-Rūm und die Sure at-Takwīr; manchmal rezitierte er in beiden Rakʿa die Sure az-Zalzala und manchmal al-Falaq und an-Nās. Letztere rezitierte er jedoch nur während einer Reise. Mitunter rezitierte er in beiden Rakʿa die Sure al-Muʾminūn. In dieser Sure rezitierte er in der ersten Rakʿa bis zu der Stelle, an der Mūsā und Hārūn erwähnt werden, und den restlichen Teil in der zweiten Rakʿa.

Am Freitag rezitierte er im Fadschr-Gebet die Sure as-Sadschda und die Sure ad-Dahr vollständig. Er rezitierte nicht einen Teil der einen und einen Teil der anderen Sure. Ebenso teilte er die Sure as-Sadschda nicht auf beide Rakʿa auf, sondern rezitierte sie vollständig in einer Rakʿa. Etwas anderes zu tun widerspricht seiner Gewohnheit. Diejenigen, die es für vorzüglicher halten, am Freitag im Fadschr-Gebet ausschließlich die Sure as-Sadschda zu rezitieren, sind über die Sunna des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, unwissend. Aufgrund dieser unwissenden Vorstellung missbilligten manche Imame die Rezitation der Sure as-Sadschda im Fadschr-Gebet am Freitag.

Tatsächlich leitete der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, das Fadschr-Gebet am Freitag gerade mit diesen beiden Suren. Denn in diesen beiden Suren werden der Beginn der Erschaffung des Menschen, sein endgültiges Schicksal, die Erschaffung Adams sowie die Gründe für den Eintritt ins Paradies und in die Hölle beschrieben. Mit anderen Worten: Da in ihnen das beschrieben wird, was im menschlichen Leben geschehen ist und geschehen wird, ließ er die Menschen diese Suren am Freitagmorgen hören. Aus demselben Grund rezitierte er im Freitags- und im Festgebet die Sure Qāf, die Sure al-Qamar, die Sure al-Aʿlā und die Sure al-Ġāšiya.

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, pflegte im Zuhr-Gebet häufig lange zu rezitieren. In Sahih Muslim wird überliefert, dass Abū Saʿīd al-Chudrī, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, berichtete: Wenn jemand nach dem Aufruf zum Zuhr-Gebet nach al-Baqīʿ gegangen wäre, um seine Notdurft zu verrichten, dort sein Geschäft erledigt, sich zu Hause die Gebetswaschung vollzogen und zurückgekehrt wäre, hätte er den Propheten, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, noch in der ersten Rakʿa erreichen können. Im Zuhr-Gebet rezitierte er bisweilen tatsächlich so lange. Manchmal rezitierte er im Zuhr-Gebet in einem Umfang, der der Sure as-Sadschda entsprach. Mitunter rezitierte er die Sure al-Aʿlā und al-Lail, manchmal auch die Sure al-Burūǧ und at-Tāriq.

Im ʿAsr-Gebet rezitierte er etwa halb so viel wie im Zuhr-Gebet. Manchmal war es etwas länger, manchmal etwas kürzer.

Was die Rezitation im Maghrib-Gebet betrifft, so war seine Gewohnheit anders als das, was die Menschen heutzutage tun. Manchmal verrichtete er das Maghrib-Gebet mit der Sure al-Aʿrāf, manchmal mit der Sure at-Tūr und manchmal mit der Sure al-Mursalāt. Eine dieser Suren teilte er auf die beiden Rakʿa auf.

Abu ʿUmar ibn ʿAbd al-Barr erwähnte hierzu eine Überlieferung über die Praxis des edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: Er verrichtete das Maghrib-Gebet manchmal mit der Sura al-Aʿrāf, manchmal mit der Sura as-Sāffāt, manchmal mit der Sura ad-Duchān, manchmal mit der Sura al-Aʿlā, manchmal mit der Sura at-Tīn, manchmal mit den Muʿawwidhatain (an-Nās und al-Falaq) und manchmal mit der Sura al-Mursalāt. Außerdem verrichtete er das Maghrib-Gebet auch mit kurzen Suren. All diese Überlieferungen haben durch authentische Überlieferungsketten Bekanntheit erlangt. Dass das Maghrib-Gebet jedoch stets mit kurzen Suren verrichtet wurde, war die Praxis von Marwān ibn al-Hakam [Marwān ibn al-Hakam war der vierte umayyadische Kalif, und zwar nach Muʿāwiya, Yazīd und Muʿāwiya ibn Yazīd. Seine Herrschaft dauerte von 64 bis 65 n. H. Durch diesen Marwān kam es zum Ereignis des Märtyrertodes von ʿUthmān.] ibn al-Hakam. Aus diesem Grund kritisierte ihn Zayd ibn Thābit. Mālik sagte: „Ihr verrichtet das Maghrib-Gebet nur mit kurzen Suren, obwohl ich den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) eine der beiden langen Suren, nämlich die Sura al-Aʿrāf, rezitieren sah.“ Dies ist ein authentischer Hadith. Die Verfasser der Sunan-Werke haben ihn überliefert. Imām an-Nasāʾī überlieferte von ʿĀʾischa (Allah möge mit ihr zufrieden sein), dass sie sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) rezitierte im Maghrib-Gebet die Sura al-Aʿrāf. Er teilte die Sura in zwei Teile und rezitierte sie in zwei Rakʿas. Daher widerspricht es der Sunna, das Maghrib-Gebet immer nur mit kurzen Versen und kurzen Suren zu verrichten. Dies war die Praxis von Marwān ibn al-Hakam.

Die letzte der fünf täglichen Gebetszeiten ist das ʿIschāʾ-Gebet. Einer Überlieferung zufolge rezitierte er im ʿIschāʾ-Gebet die Sura at-Tīn. Einer anderen Überlieferung zufolge wies er Muʿādh ibn Dschabal an, im ʿIschāʾ-Gebet Suren wie die Sura asch-Schams, die Sura al-Aʿlā und die Sura al-Lail zu rezitieren. Außerdem untersagte er Muʿādh, wenn er spät in der Nacht zum Stamm der ʿAmr ibn ʿAuf ging, um dort das ʿIschāʾ-Gebet zu leiten, es mit der Sura al-Baqara zu verrichten.

Die Begebenheit war folgende: Muʿādh (Allah möge mit ihm zufrieden sein) verrichtete das ʿIschāʾ-Gebet gemeinsam mit dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Danach ging er zum Stamm der ʿAmr ibn ʿAuf und leitete dort für die wartenden Menschen das ʿIschāʾ-Gebet. Wenn er vom Gebet im Gebetsraum des Propheten kam und zu diesem Stamm ging, war es bereits sehr spät in der Nacht. Nachdem er hinter dem Propheten als Mitbetender gebetet hatte, leitete er dort erneut als Imām das ʿIschāʾ-Gebet für diese Menschen. Dennoch rezitierte er selbst zu dieser späten Stunde die Sura al-Baqara im Gebet. Dadurch hatten die Menschen, die tagsüber arbeiteten, große Schwierigkeiten. Als dies dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bekannt wurde, gab er Muʿādh (Allah möge mit ihm zufrieden sein) die oben genannte Anweisung und untersagte ihm, die Menschen durch eine lange Rezitation zu später Stunde in Bedrängnis zu bringen.

Im Dschumuʿa-Gebet rezitierte er die Sura al-Dschumuʿa und die Sura al-Munāfiqūn. Manchmal rezitierte er auch die Sura al-Aʿlā und die Sura al-Ghāschiya. Die beiden zuerst genannten Suren leitete er jedoch niemals nur mit ihrem jeweiligen letzten Teil im Gebet. Das widerspricht ebenfalls seiner üblichen Praxis.

Im Festgebet rezitierte er die Sura Qāf und die Sura al-Qamar vollständig. Manchmal rezitierte er auch die Sura al-Aʿlā und die Sura al-Ghāschiya. Dies tat er bei beiden Festen.

Dies ist die verlässliche Darstellung dessen, welche Art der Rezitation er bis zu seinem Tod in den jeweiligen Gebeten pflegte. Die rechtgeleiteten Kalifen folgten dieser seiner Anleitung.

Abū Bakr (Allah möge mit ihm zufrieden sein) rezitierte im Fadschr-Gebet die Sura al-Baqara vollständig. Daher war es beim abschließenden Friedensgruß beinahe Sonnenaufgang. Eines Tages machten ihn die Menschen darauf aufmerksam und sagten: „O Kalif des Gesandten Allahs! Es ist doch bereits fast Zeit für den Sonnenaufgang.“ Er antwortete: „Haltet mich in Bezug auf den Sonnenaufgang nicht für unachtsam.“ ʿUmar (Allah möge mit ihm zufrieden sein) rezitierte im Fadschr-Gebet die Sura Yūsuf, die Sura an-Nahl, die Sura Hūd, die Sura Banū Isrāʾīl und ähnliche andere Suren.

Wenn die lange Rezitation, die der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) im Fadschr-Gebet pflegte, tatsächlich aufgehoben worden wäre, wäre dies den rechtgeleiteten Kalifen und den Kritikern der langen Rezitation nicht verborgen geblieben. In Sahīh Muslim wird von Dschābir ibn Samura (Allah möge mit ihm zufrieden sein) überliefert: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) rezitierte im Fadschr-Gebet die Sura Qāf, und danach wurde sein Gebet kürzer. Hier bedeutet „danach“: nach dem Fadschr-Gebet. Das heißt, seine Rezitation im Fadschr-Gebet war lang, während die Rezitation in den Gebeten nach dem Fadschr-Gebet kürzer wurde. Ein Beleg dafür ist die Aussage von Umm al-Fadl, der Ehefrau von al-ʿAbbās. Sie hörte ihren Sohn ʿAbdullāh ibn ʿAbbās in ʿArafāt die Sura al-Mursalāt rezitieren und fragte ihn: „Mein Sohn! Hast du mir nicht gesagt, dass du den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gehört hast, wie er diese Sura in seinem letzten Maghrib-Gebet seines Lebens rezitierte?“

Auch im Hadith von Dschābir und Samura enthält das Wort „danach“ ein Pronomen. Das Nomen, auf das dieses Pronomen verweist, ist hier ausgelassen beziehungsweise verborgen.

Es ist allgemein bekannt, dass Pronomen stets anstelle eines zuvor erwähnten Nomens verwendet werden. Daher kann „danach“ hier nur „nach dem Fadschr-Gebet“ bedeuten; eine andere Bedeutung kommt nicht infrage.

Die Bedeutung von „danach“ in diesem Hadith ist also, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die Rezitation in den Gebeten nach dem Fadschr-Gebet kürzer hielt. Es bedeutet nicht, dass er von jenem Tag an die Rezitation in allen Gebeten verkürzt hätte. Wäre dies die Bedeutung gewesen, wäre sie den rechtgeleiteten Kalifen nicht verborgen geblieben. Obwohl sie von der aufhebenden Praxis des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gewusst hätten, hätten sie sich nicht damit zufriedengegeben, der aufgehobenen Praxis zu folgen.

Die Aussage des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) über die Verkürzung der Rezitation lautet: „Wenn jemand von euch das Gebet leitet, soll er die Rezitation verkürzen.“ Und in der Überlieferung von Anas heißt es: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte in allen Gebeten die Rezitation kurz zu halten. Maßstab für beide Aussagen ist die eigene Praxis des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Mit anderen Worten: Die in diesen beiden Hadithen erwähnte Verkürzung bestand in der tatsächlichen Praxis des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bei der Rezitation, die wir bisher dargelegt haben.

Aus diesen beiden Aussagen lässt sich keine Deutung ableiten, die der tatsächlichen Praxis des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) widerspricht. Denn es ist unmöglich, dass er auf eine Weise handelte und etwas anderes sagte. Zweifellos meinte er genau eine solche Verkürzung, wie er selbst zu rezitieren pflegte. Bekannt ist außerdem, dass hinter ihm auch ältere, schwache und durch verschiedene Aufgaben beschäftigte Menschen beteten.

Eine mögliche Lösung für die Meinungsverschiedenheit über lange und kurze Rezitation ist, dass er anfangs sehr lange Rezitationen las und sie später etwas verkürzte, indem er weniger lange Rezitationen las. Dafür gibt es auch einen Beleg. Imam an-Nasaʾi und andere Hadith-Gelehrte überlieferten von ʿAbdullah ibn ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte uns zur Verkürzung der Rezitation anzuhalten und leitete unser Gebet mit der Sure as-Saffat.“ Das Beispiel für eine verkürzte Rezitation ist demnach die Sure as-Saffat. (Allah weiß es am besten.)

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte für ein Gebet keine bestimmte Sure festzulegen und in diesem Gebet ausschließlich diese Sure zu rezitieren. Eine Ausnahme bilden jedoch das Freitagsgebet und die beiden Festgebete. ʿAmr ibn Schuʿaib überlieferte über seinen Vater von seinem Großvater. Sein Großvater sagte: „Es gibt keine einzige Sure, weder eine kurze noch eine lange, die der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nicht rezitiert hätte, wenn er das Pflichtgebet leitete.“ Dieser Hadith ist bei Abu Dawud überliefert.

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) rezitierte in einem Gebet eine vollständige Sure. Manchmal rezitierte er in einer Rakʿa eine vollständige Sure, manchmal teilte er eine Sure auf zwei Rakʿas auf. Bisweilen rezitierte er den Anfang einer Sure. Es gibt jedoch keinen Beleg dafür, dass er den mittleren oder den letzten Teil einer Sure rezitiert hätte.

Er rezitierte im freiwilligen Gebet zwei Suren in derselben Rakʿa. Für das Pflichtgebet gibt es jedoch keinen Beleg dafür, dass er zwei Suren in einer Rakʿa rezitierte.

ʿAbdullah ibn ʿAbbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in jeder Rakʿa jeweils zwei Suren rezitierte. Dies ist eine allgemeine Aussage. Es wird hier nicht ausdrücklich erwähnt, ob er dies im Pflichtgebet oder im freiwilligen Gebet tat.

In der von Abu Dawud überlieferten Aussage eines Mannes aus dem Stamm der Dschuhaina berichtet dieser: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in beiden Rakʿas des Fadschr-Gebets die Sure az-Zalzala rezitieren.“ Nachdem derselbe Mann dies gesagt hatte, fügte er jedoch hinzu: „Ich weiß nicht, ob er die Sure az-Zalzala in beiden Rakʿas aus Versehen oder absichtlich rezitierte.“

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) machte die Rezitation in der ersten Rakʿa länger als in der zweiten. Dies tat er bei jedem Gebet, einschließlich des Fadschr-Gebets. Manchmal verlängerte er die erste Rakʿa so lange, bis die Schritte der Betenden, die zum Gebet kamen, nicht mehr zu hören waren. Das heißt, er verlängerte sie, bis alle Betenden kamen und die erste Rakʿa erreicht hatten.

Er verlängerte die Rezitation im Fadschr-Gebet im Vergleich zu den anderen Gebeten. Dafür kann es mehrere Gründe geben:

a. Weil die Engel bei der Koranrezitation des Fadschr-Gebets anwesend sind. Zu dieser Zeit versammeln sich die Engel der Nacht und des Tages, denn dies ist der Zeitpunkt ihres Dienstwechsels.

b. Weil die Anzahl der Rakʿas im Fadschr-Gebet gering ist.

c. Weil die Muslime aus dem Schlaf und der Ruhe aufstehen müssen, um am Fadschr-Gebet teilzunehmen.

d. Da die Muslime unmittelbar nach diesem Gebet für längere Zeit ihrer Arbeit und ihrem Erwerb nachgingen, sollte der Einfluss des Korans lange unter ihnen fortbestehen.

e. Da der Mensch zu dieser Zeit innerlich ruhig ist und die Möglichkeit hat, den Koran aufmerksam anzuhören, zu verstehen und darüber nachzudenken.

f. Da dies die erste gottesdienstliche Handlung des Tages ist, maß er ihr besondere Bedeutung bei und hegte den Wunsch, bereits zu Beginn des Tages durch sie reichlich Belohnung und Segen zu erlangen.

Für gelehrte Menschen ist es keineswegs schwierig, diese Weisheiten, Bedeutungen und tiefgründigen Zusammenhänge der Scharia zu verstehen.

Die Art und Weise, wie er den Rukūʿ vollzog

Nachdem der Gesandte Allahs die Koranrezitation beendet hatte, blieb er eine kurze Zeit still, um Atem zu schöpfen und zur Ruhe zu kommen. Dann vollzog er das Rafʿ al-yadain auf dieselbe Weise wie beim Takbīrat al-iḥrām und ging mit den Worten „Allāhu akbar“ in den Rukūʿ.

Im Rukūʿ legte er beide Hände, als würde er die Knie umfassen, auf seine Knie. Er hielt beide Arme mit Abstand von den Rippen entfernt. Er streckte und hielt seinen Rücken gerade und flach. Den Kopf hielt er in einer Linie mit dem Rücken, weder hob er ihn an noch senkte er ihn.

Im Rukūʿ sprach er folgenden Tasbīḥ: (Arabisch***************)

Manchmal fügte er außerdem das folgende Tasbih hinzu und rezitierte es:(Arabisch******************)

Bedeutung (beider Aussagen): Mein Herr ist heilig und erhaben, frei von allen Mängeln und Schwächen. Du bist heilig, o Allah, frei von allen Mängeln und Schwächen! Alles Lob gebührt Dir, o unser Herr. O Allah, vergib mir.“

Er verweilte im Ruku so lange, dass man das oben erwähnte Tasbih ungefähr zehnmal hätte rezitieren können. Auch in der Sajda verweilte er ebenso lange. In dieser Angelegenheit hat die Aussage von Bara ibn Asib, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, zu einem gewissen Missverständnis geführt. Er berichtete: Bis zum Tod des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, verrichtete ich das Gebet hinter ihm. Die Dauer seines Qiyam und seines Ruku war gleich. Auch die Sajda und das Sitzen zwischen den beiden Sajda dauerten nahezu gleich lange.“

Aus dieser Aussage haben einige Leute geschlossen, dass der Qiyam und der Ruku des Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, gleich lang gewesen seien und dass auch die Sajda ebenso lange gedauert habe. Für ein solches Verständnis gibt es jedoch keinen Anlass. Denn die Länge der Kira’a des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ist eindeutig belegt. Im Fajr-Gebet rezitierte er etwa einhundert Verse, mehr oder weniger. Den Hadith über seine Kira’a im Maghrib-Gebet habe ich bereits erwähnt: Im Maghrib-Gebet rezitierte er auch die Suren al-A’raf, at-Tur und al-Mursalat. Doch jedem ist bekannt, dass er in Ruku und Sajda nicht so lange verweilte.

Ein Beleg dafür ist der in den Sunan überlieferte Hadith von Anas [unter den sechs authentischen Hadith-Werken, den Sahih Sitta, werden die übrigen vier neben al-Buchari und Muslim als Sunan oder Sunan al-Arba’a bezeichnet]. Darin sagte Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm: Nach dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, habe ich hinter niemandem ein Gebet verrichtet, das seinem Gebet ähnlicher war, außer hinter diesem jungen Mann (das heißt Umar ibn Abd al-Aziz).“ Der Überlieferer sagte: Ich rezitierte in Ruku und Sajda von Umar ibn Abd al-Aziz jeweils zehnmal das Tasbih.“

Ein weiterer Beleg dafür ist jener von Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, überlieferte Hadith, in dem er sagte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, während er uns im Gebet voranging, die Sure as-Saffat rezitierte.‘

Was die Aussage von Bara ibn Asib, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, nun bedeutet, weiß Allah allein am besten. [Unserer Ansicht nach bedeutet Qiyam in der Aussage des verehrten Bara ibn Asib: „Die Dauer seines Qiyam und seines Ruku war gleich“ das Aufrechtstehen nach dem Ruku und vor dem Übergang zur Sajda.]

Zwischen den verschiedenen Teilen des Gebets des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, herrschten Natürlichkeit und Ausgewogenheit. Wenn er den Qiyam (die Kira’a) verlängerte, verlängerte er dementsprechend auch Ruku und Sajda. Wenn er hingegen den Qiyam verkürzte, verkürzte er auch Ruku und Sajda.

Im Nachtgebet (d. h. im Tahadschud- und freiwilligen Gebet) verlängerte er manchmal die Verbeugung und die Niederwerfung so lange wie das Stehen. Auch im Sonnenfinsternisgebet tat er es ungefähr ebenso.

Er legte großen Wert darauf, zwischen den verschiedenen Bewegungen und Teilen des Gebets Ausgewogenheit und Natürlichkeit zu wahren. Die diesbezüglichen Anweisungen, die von ihm überliefert sind, wurden oben dargelegt.

Im Nachtgebet (Tahadschud und anderen freiwilligen Gebeten) sprach er in der Verbeugung auch folgende Bittgebete und Tasbihs:(Arabisch****)

Bedeutung: Du bist überaus heilig und rein, frei von jeder Schwäche, jedem Mangel und jeder Unfähigkeit, der Herr aller Engel und Dschibrils.“

(Arabisch******************)

Bedeutung: Mein Herr! Vor Dir habe ich mein Haupt geneigt, an Dich habe ich geglaubt, Dir allein habe ich mich ergeben und auf Dich allein habe ich vertraut. Du allein bist mein Gebieter. Mein Ohr, mein Auge, mein Verstand, meine Knochen, meine Adern und meine Nerven haben sich allesamt demütig vor Dir gebeugt. So oft mein Fuß sich hebt und wieder senkt, geschieht dies ausschließlich zum Wohlgefallen Allahs, des Herrn der Welten.“

Das Aufrichten aus der Verbeugung

Danach hob er den Kopf aus der Verbeugung und stand aufrecht. Beim Aufrichten des Kopfes aus der Verbeugung sprach er:

1. Er praktizierte Rafʿ al-Yadain (das Heben beider Hände).

2. Und er rezitierte das folgende Tasbih: (Arabisch*******)

Bedeutung: Allah hat den Lobpreis Seines Dieners gehört.

Zu diesem Zeitpunkt und den beiden oben genannten Zeitpunkten praktizierte er insgesamt dreimal Rafʿ al-Yadain. [Das heißt: beim Takbirat al-Ihram, beim Hinuntergehen in den Rukuʿ und beim Aufrichten aus dem Rukuʿ. Weiter unten wird noch ein weiterer Fall von Rafʿ al-Yadain erwähnt werden.]

Etwa dreißig Gefährten überlieferten, dass er bei diesen drei Gelegenheiten Rafʿ al-Yadain praktizierte; vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ist kein Beweis für das Gegenteil bekannt. Bis zu seinem Tod verrichtete er sein ganzes Leben lang das Gebet auf diese Weise.

Der von Bara ibn ʿAzib überlieferte Hadith zu diesem Thema ist nicht sahih. Tatsächlich gab der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, diese Vorgehensweise niemals auf und kehrte auch nie davon ab.

Ibn Masʿuds Verzicht auf Rafʿ al-Yadain erfolgte nicht deshalb, weil er dies vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erfahren hätte. Tatsächlich widersetzte er sich Rafʿ al-Yadain weder, noch handelte er dagegen. Der Grund war vielmehr, dass die Befehlshaber und Machthaber jener Zeit verspätet zum Gebet kamen. Daher verrichtete er das Gebet zu Hause ohne Adhan und Iqama. Zu dieser Zeit standen zu beiden Seiten von ihm zwei Betende. Anstatt als Imam vor ihnen zu stehen, stellte er sich zwischen ihnen auf gleicher Höhe mit ihnen auf. Da es dadurch schwierig war, Rafʿ al-Yadain zu praktizieren, tat er es nicht.

Demgegenüber steht eine große Zahl sahih Hadithe. Wie könnte man Rafʿ al-Yadain aufgeben, obwohl vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, so viele sahih, eindeutige und zuverlässig belegte praktische Hadithe darüber überliefert sind? Das ist unvorstellbar. Möge Allah, der Erhabene, uns allen die Fähigkeit schenken, der Vorgehensweise des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, zu folgen – Amin. Er richtete sich aus dem Rukuʿ auf und stand mit gerader Wirbelsäule. Er sagte: (Arabisch********************)

Bedeutung: Das Gebet ist nicht gültig, in dem der Betende seine Wirbelsäule nach der Verbeugung und der Niederwerfung nicht gerade aufrichtet und nicht aufrecht sitzt.“ (Sahih Ibn Chuzaima)

Was sagte er, nachdem er sich aus der Verbeugung aufgerichtet hatte?

Wenn er sich aus der Verbeugung vollständig aufgerichtet hatte, sagte er:

ربنا ولك الحمدManchmal sagte er ربنا لك الحمدund manchmal sagte er اللهم ربنا لك الحمد

Bedeutung: O Allah, unser Herr! Aller Lobpreis gebührt Dir.“

Diese drei Formulierungen sind allesamt in authentischen Überlieferungen vom Gesandten Allahs (s.a.w.) überliefert worden. Es ist jedoch nicht korrekt, Folgendes zu sagen: اللهم ربنا ولك الحمدDenn er verband in derselben Formulierung „Allahumma“ nicht mit dem Konjunktor „wa“. Das Aufrechtstehen, das der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Aufrichten aus der Verbeugung vollzog, dauerte ebenso lange wie seine Verbeugung und seine Niederwerfung. In einem authentischen Hadith wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Aufrichten aus der Verbeugung manchmal folgendes Bittgebet sprach:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: Allah hört und erhört denjenigen, der Ihn lobpreist. Unser Herr, aller Lobpreis gebührt Dir. Dir gebührt ein Lobpreis, der das gesamte Universum erfüllt. Dir gebührt ein Lobpreis, der diese Erde erfüllt. Dir gebührt darüber hinaus ein Lobpreis, der alles erfüllt, was Du willst. Du bist am ehesten und am meisten berechtigt, all das zu erhalten, was Deine Diener an Lob, Preis und Würde aussprechen. Wir alle sind Deine ergebensten Diener. Mein Allah, niemand kann verhindern, was Du geben willst, und niemand vermag zu geben, was Du nicht geben willst. Die Macht eines Mächtigen und der Reichtum eines Reichen nützen ihm bei Dir nichts.“

In authentischen Überlieferungen wird berichtet, dass er im Qiyām nach dem Rukūʿ auch dieses Bittgebet sprach:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Reinige mich von meinen Fehlern und Verfehlungen, indem Du mich mit Wasser, Schnee und kalten Dingen wäschst und abreibst. Befreie mich von meinen Sünden, wie ein weißes Gewand von Schmutz gereinigt und strahlend weiß gemacht wird. Schaffe zwischen mir und meinen Sünden eine solche Entfernung, wie Du sie zwischen dem Osten und dem Westen geschaffen hast.“

Außerdem sprach er im Qiyām nach dem Rukūʿ häufig auch die folgenden Worte:(Arabisch*****************)

Bedeutung: Alles Lob gebührt meinem Herrn, alles Lob gebührt meinem Gebieter …

So dauerte sein Qiyām (Stehen) ebenso lange wie der Rukūʿ. Nachdem er den Kopf aus dem Rukūʿ gehoben hatte, blieb er so lange stehen, dass die Menschen sagten: Vielleicht hat er es vergessen.

In Sahih Muslim wird von Anas (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.), wenn er sich mit den Worten „Samiʿa llāhu liman ḥamidah“ aus dem Rukūʿ aufrichtete, so lange stehen blieb, dass wir sagten: Vielleicht ist er unsicher geworden. Danach ging er in die Sajdah. Anschließend saß er zwischen den beiden Sajdahs so lange, dass wir sagten: Vielleicht hat er es vergessen.“

In authentischen Überlieferungen wird berichtet, dass er (s.a.w.) im Gebet während einer Sonnenfinsternis diesen Qiyām nach dem Rukūʿ so lange ausführte, dass er beinahe so lange dauerte wie der Rukūʿ. Und sein Rukūʿ dauerte ebenso lange wie der Qiyām vor dem Rukūʿ.

Dies sind die durch den Gesandten Allahs (s.) zuverlässig überlieferten Aussagen über die Verbeugung (Rukūʿ) und das anschließende Stehen (Qiyām). Keine von ihnen widerspricht der anderen, und es gibt keine Aussage, die ihnen entgegensteht. In keiner Überlieferung findet sich eine solche Aussage.

Bleibt noch der von al-Barāʾ ibn ʿĀzib (ra.) überlieferte Hadith. In dem von al-Barāʾ ibn ʿĀzib (ra.) hierzu in Sahih al-Buchārī überlieferten Hadith heißt es: Die Verbeugung und die Niederwerfung des Gesandten Allahs (s.) sowie seine Sitz- und Stehphasen dauerten annähernd gleich lange.“

Davon ausgenommen sind jedoch das Stehen zum Rezitieren und das Sitzen zum Taschahhud. Denn im Gebet gibt es zwei Arten des Stehens und zwei Arten des Sitzens. Mit der Aussage, dass die Verbeugung, die Niederwerfung sowie das Stehen und Sitzen des Gesandten Allahs (s.) gleich lange dauerten, meinte al-Barāʾ das Stehen nach der Verbeugung und das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen. Wenn man seine Aussage in diesem Sinne versteht, besteht kein Widerspruch zu den übrigen authentischen Hadithen. Denn es ist eindeutig und zuverlässig überliefert, dass das Stehen des Gesandten Allahs (s.) und sein Sitzen zum Taschahhud länger dauerten als die übrigen Gebetselemente.

Unser Lehrer, Imam Ibn Taymiyya, sagte, dass die Herrscher der Umayyaden diese beiden Gebetselemente verkürzt hätten. Auf diese Weise griffen sie auch in weitere Teile des Gebets ein und führten verschiedene Neuerungen (Bidʿa) ein, etwa das unvollständige Aussprechen des Takbīr und das starke Verzögern des Gebets. Sie hielten sogar diese von ihnen eingeführten Neuerungen für Sunna.

Seine Art, in die Niederwerfung zu gehen

Nachdem der Gesandte Allahs (s.) das Stehen nach der Verbeugung in Ruhe beendet hatte, sagte er „Allāhu akbar“ und ließ sich in die Niederwerfung sinken. Dabei erhob er nicht die Hände (Rafʿ al-yadayn).

Es wurde jedoch überliefert, dass er auch zu diesem Zeitpunkt die Hände erhoben habe. Ibn Hazm (Allah erbarme sich seiner) und andere erklärten diese Überlieferung für authentisch. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine auf Vermutung beruhende Aussage. In Wirklichkeit erhob der Gesandte Allahs (s.) beim Gehen in die Niederwerfung die Hände nicht. Aufgrund eines Fehlers des Überlieferers entstand der falsche Eindruck, er habe zu diesem Zeitpunkt die Hände erhoben. Und Allah weiß es am besten.

Beim Gehen in die Niederwerfung setzte der Gesandte Allahs (s.) zuerst die Knie und noch vor den Händen auf den Boden. Danach setzte er die beiden Hände, anschließend die Stirn und zuletzt die Nase auf.

Hände zuerst oder Knie zuerst?

Dass er die Knie vor den Händen aufsetzte, ist durch eine sahih überlieferte Überlieferung belegt. Der Hadith wurde von Scharik über Asim ibn Kulayb, von dessen Vater und von Wail ibn Hujr (ra.) überliefert. Wail (ra.) sagte: „Ich sah, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.), wenn er sich niederwarf, seine beiden Knie vor seinen beiden Händen aufsetzte. Wenn er sich aus der Niederwerfung erhob, hob er seine beiden Hände vor seinen beiden Knien an.“ [Siehe at-Tirmidhi, Kapitel über das Gebet]

– Es wurde nicht beobachtet, dass er das Gegenteil davon tat.

Ein von Abu Huraira (ra.) überlieferter Marfu-Hadith hat in dieser Frage einen Widerspruch hervorgerufen. Der Hadith lautet: „Wenn jemand von euch zur Niederwerfung geht, soll er sich nicht nach der Art eines Kamels niederlassen, sondern seine beiden Hände vor seine beiden Knie setzen.“ [Siehe Abu Dawud]

Über diesen Hadith weiß Allah es am besten. Wahrscheinlich sind jedoch durch einen der Überlieferer irgendwelche erdachten Worte in den Hadith hineingelangt. Außerdem steht sein erster Teil im Widerspruch zu seinem zweiten Teil. Wenn man die Hände vor den Knien aufsetzt, dann setzt man sich gerade wie ein Kamel nieder. Denn das Kamel setzt zuerst seine beiden Hände auf, nicht seine Knie.

Als die Befürworter des Aufsetzens der Hände vor den Knien erfuhren, dass das Kamel seine Hände vor den Knien ausstreckt, erklärten sie, die Knie des Kamels befänden sich in seinen Händen und nicht in seinen Füßen. Tatsächlich ist die Aussage dieser Leute aus mehreren Gründen nicht annehmbar:

Erstens: Wenn sich das Kamel niederlässt, streckt es zuerst seine beiden Hände aus, während seine beiden Beine noch aufrecht stehen. Wenn es sich dann aus dem Sitzen erhebt, heben sich zuerst seine beiden Beine, während seine beiden Hände noch auf dem Boden liegen.

Gerade diese Vorgehensweise hat der Gesandte (s.a.w.) laut dem Hadith doch verboten, und er tat das Gegenteil davon.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) setzte beim Niederwerfen zuerst das Körperteil auf den Boden, das dem Boden näher war und ihn naturgemäß zuerst berührte. Beim Aufstehen hob er diese Körperteile ebenfalls eines nach dem anderen zuerst an: Zuerst setzte er die beiden Knie auf, dann die beiden Hände und danach die Stirn. Beim Aufstehen aus der Niederwerfung hob er zuerst den Kopf, dann die beiden Hände und anschließend die beiden Knie.

Dies steht im Gegensatz zur Vorgehensweise des Kamels. Auf diese Weise verbot der Gesandte Allahs (s.a.w.), sich Tieren nachzuahmen; er verbot, die Hände wie Raubtiere auf dem Boden auszustrecken, sie wie ein Hund auszubreiten und wie eine Krähe zu picken. Außerdem verbot er, beim Friedensgruß die Hände wie den Schwanz eines Pferdes zu heben.

Dass die beiden gesagt haben, „die Knie des Kamels befinden sich in seinen Händen“, ist eine erstaunliche Aussage. Kein Sprachgelehrter kann deren Bedeutung verstehen und diese Aussage akzeptieren. Denn Knie befinden sich nicht an den Händen, sondern an den Beinen; das ist allgemein bekannt.

Wenn er tatsächlich berichtet hätte, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) gesagt habe, man solle die Hände vor den Knien aufsetzen, dann hätte er gesagt: „Setzt euch nicht wie ein Kamel hin und setzt die Hände vor den Knien auf.“ Dann wäre die Aussage stimmig gewesen.

Meiner Ansicht nach war der Inhalt dieses von Abu Huraira (r.a.) überlieferten Hadiths ursprünglich richtig. Anfangs lautete der Hadith vermutlich: „Er soll die beiden Knie vor den beiden Händen aufsetzen.“ Später kam es durch die Überlieferer zu einer Verwechslung im Wortlaut, wie es auch bei verschiedenen anderen Hadithen geschehen ist. Dazu gehört der Hadith von Ibn Umar (r.a.) über das Einnehmen der Sahūr-Mahlzeit. Darin überliefert er vom Gesandten Allahs (s.a.w.): „Bilal ruft früh in der Nacht zum Gebet. So sollt ihr nach seinem Gebetsruf weiter essen und trinken, bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft.“ Spätere Überlieferer vertauschten hier teilweise die Namen und nannten anstelle von Bilal Ibn Umm Maktum und anstelle von Ibn Umm Maktum Bilal. In einem anderen Hadith vertauschte ein späterer Überlieferer ebenfalls das Paradies und die Hölle, indem er anstelle des Paradieses die Hölle und anstelle der Hölle das Paradies erwähnte.

So scheint es, dass in diesem Hadith ein späterer Überlieferer anstelle der Hände die Knie und anstelle der Knie die Hände genannt hat. Die Lösung des Problems liegt in der Art und Weise, wie sich das Kamel niederlässt. In diesem Fall ist der Hadith von Wa’il ibn Hudschr der richtige.

Auch von Abu Huraira (r.a.) gibt es weitere Überlieferungen dafür, zuerst die Knie aufzusetzen. Abu Bakr ibn Abi Schaiba überlieferte von Muhammad ibn Fudail, dieser von Abdullah ibn Said, dieser von seinem Großvater, dieser von Abu Huraira (r.a.), und dieser vom Gesandten Allahs (s.a.w.) folgenden Hadith: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wenn einer von euch zur Niederwerfung geht, soll er die Knie vor den Händen aufsetzen. Er soll sich nicht wie ein Kamel hinsetzen.“

Al-Athram überlieferte diesen Hadith in seinem Werk Sunan über eine authentische Überlieferungskette von Abu Huraira (r.a.).

Dieser Hadith stimmt genau mit dem von Wa’il ibn Hujr überlieferten Hadith überein. Sehen wir uns einen weiteren ähnlichen Hadith an:

Ibn Chuzaima überliefert in seiner Sammlung authentischer Hadithe einen Hadith von Mus’ab ibn Sa’d. Mus’ab überlieferte ihn, nachdem er ihn von seinem Vater Sa’d (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) gehört hatte. Dieser sagte: „Wir pflegten die Hände vor den Knien aufzusetzen. Als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies sah, wies er uns an, die Knie vor den Händen aufzusetzen.“

Selbst wenn in der Überlieferung des ersten Hadiths von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) keine Verwirrung entstanden sein sollte, gilt er dennoch als aufgehoben. Dies ist die Auffassung des Imams Ibn Qudama, des Verfassers von al-Mughni, sowie anderer Hadith-Gelehrter.

Außerdem gibt es zwei weitere Gründe, weshalb der Hadith nicht angenommen werden kann. Sie sind folgende:

Erstens: In der Überlieferungskette dieses Hadiths befindet sich ein Überlieferer namens Yahya ibn Salama ibn Kuhayl. Er ist nicht zuverlässig. Imam an-Nasa’i sagte, dass dieser Mann als Überlieferer aufgegeben werden müsse (matruk). Ibn Hibban sagte, dass dieser Mann als Überlieferer äußerst schwach und ungeeignet sei (munkar) und keinesfalls als zuverlässig akzeptiert werden könne. Ibn Mu’in verwarf sogar grundsätzlich seine Eignung als Überlieferer.

Zweitens: Der Hadith, den Mus’ab ibn Sa’d von seinem Vater Sa’d überliefert hat, kann als der Hadith herangezogen werden, der diese Angelegenheit miteinander in Einklang bringt. Der Hadith ist zudem zuverlässig. In diesem Hadith sagt Sa’d (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): „Wir pflegten es so zu tun; danach wies uns der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) an, die Hände auf die Knie zu legen.“ Der Verfasser von al-Mughni (Imam Ibn Qudama) führt zu dem Hadith aus: „Wir pflegten die Hände vor den Knien aufzusetzen. Als der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies sah, wies er uns an, die Knie vor den Händen aufzusetzen.“

Auch in dieser Überlieferung hat ein Überlieferer die beiden Namen Sa’d und Abu Sa’id miteinander verwechselt. Obwohl in der Überlieferungskette dieses Hadiths hinsichtlich des Namens des Gefährten eine Verwirrung besteht, ist der eigentliche Inhalt des Hadiths (der Matn) korrekt. Daher kann dieser Hadith als derjenige herangezogen werden, der den Streit darüber, ob zuerst die Hände oder zuerst die Knie aufgesetzt werden sollen, miteinander in Einklang bringt. Das heißt:

– Die Gefährten setzten anfangs zuerst die Hände auf.

–Anschließend wies der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) an, die Knie zuerst aufzusetzen.

Außerdem erklärten Imam al-Buchari, Imam at-Tirmidhi, ad-Daraqutni und Abu Hatim die Überlieferungskette des ersten Hadiths von Abu Huraira nicht für authentisch.

Sehen wir nun, wie die Überlieferungen über das Verhalten der ehrwürdigen Gefährten in dieser Angelegenheit lauten. Die berühmten Hadith-Gelehrten Abd ar-Razzaq und Ibn al-Mundhir überlieferten in ihren Hadith-Sammlungen über Abd Allah ibn Masud, dass Umar stets die Knie vor den Händen auf den Boden setzte.

Imam at-Tahawi überlieferte von Fahad > von Umar ibn Hafs > von Alqama und al-Aswad, den Schülern Abd Allah ibn Masuds. Beide sagten: Wir haben in unserem Wissen festgehalten, dass Umar ibn al-Khattab (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sich nach der Verbeugung wie ein Kamel auf seine Knie stützend niederbeugte und die Knie vor den Händen aufsetzte.

Imam at-Tahawi überlieferte auch über Hajjaj ibn Arta’at diese Aussage von Ibrahim an-Nakha’i: Wenn Abd Allah ibn Masud sich zur Niederwerfung begab, setzte er die Knie vor den Händen auf den Boden. Imam at-Tahawi überlieferte außerdem eine weitere Überlieferung von Abu Marzuq > von Wahb > von Shu’ba? > von al-Mughira. Al-Mughira sagte: Ich fragte Ibrahim an-Nakha’i nach einem Mann, der sich bei der Niederwerfung mit den Händen vor den Knien auf den Boden begibt. Er antwortete: Tut so etwas jemand außer einem Dummkopf oder einem Verrückten?

Ibn al-Mundhir sagte, dass unter den Gelehrten Uneinigkeit darüber besteht, ob man zuerst die Hände oder zuerst die Knie aufsetzen soll. Zu denjenigen, die der Ansicht sind, dass die Knie vor den Händen aufgesetzt werden müssen, gehören Umar ibn al-Khattab (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), Ibrahim an-Nakha’i, Muslim ibn Yasar, Sufyan ath-Thawri, asch-Schafi’i, Ahmad ibn Hanbal, Ishaq ibn Rahawayh, Abu Hanifa und seine Schüler sowie die Bewohner von Kufa.

Zu denjenigen hingegen, die der Ansicht sind, dass die Hände vor den Knien aufgesetzt werden müssen, gehören Malik und al-Auza’i. Sie sagten: Wir haben gesehen, dass die Menschen die Hände vor den Knien aufsetzen. Dies ist auch die Ansicht der Ahl al-Hadith.

Bei al-Bayhaqi wird der Hadith von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) mit etwas anderer Formulierung zitiert. Dort wird der Hadith folgendermaßen überliefert: Wenn jemand von euch sich niederwirft, soll er nicht wie ein Kamel zu Boden stürzen. Vielmehr soll er die Hände auf die Knie legen.“

Al-Baihaqi sagte: Wenn dieser Hadith bewahrt und unverfälscht überliefert worden ist (mahfuz), dann ist er ein Beleg dafür, beim Niederwerfen zuerst die Knie und dann die Hände auf den Boden zu setzen. Dennoch ist es aus mehreren Gründen vorzuziehen, den von Wail ibn Hujr überlieferten Hadith anzunehmen (das heißt den Hadith, nach dem man die Knie vor den Händen aufsetzt). Diese Gründe sind:

1. Dass man die Knie vor den Händen aufsetzt, wird durch andere von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) überlieferte Hadithe bestätigt. Dies sagten al-Khattabi und andere Hadithgelehrte.

2. Der Wortlaut (Matn) dieses von Abu Huraira überlieferten Hadith ist ziemlich verworren. In den Überlieferungen aus verschiedenen Überlieferungswegen sind Unstimmigkeiten im Wortlaut festzustellen. Manchmal heißt es: „Er soll die Hände vor den Knien aufsetzen.“ Manchmal heißt es: „Er soll die Knie vor den Händen aufsetzen.“ Manchmal wird der Hadith auch unter Auslassung eines Teils seines Wortlauts überliefert.

3. Große Hadithgelehrte wie Imam al-Bukhari und ad-Daraqutni bezeichneten die Überlieferungskette des Hadith von Abu Huraira, nach dem man die Hände vor den Knien aufsetzt, als mangelhaft.

4. Eine Gruppe von Gelehrten betrachtet die Überlieferung, nach der man die Hände vor den Knien aufsetzt, als aufgehoben (mansukh). Ibn al-Mundhir sagte, viele hielten diese Überlieferung für ungültig geworden.

5. Da der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien mit ihm) verboten hat, sich bei der Niederwerfung wie ein Kamel niederzuwerfen, ist die Überlieferung von Wail ibn Hujr auch deshalb vorzuziehen, weil man dadurch die Haltung eines Kamels vermeidet.

6. Auch die überlieferten Berichte über die Handlungen bedeutender Gefährten sprechen dafür, die Knie vor den Händen aufzusetzen. Umar, Abdullah ibn Umar und Abdullah ibn Masud (Allahs Wohlgefallen sei mit ihnen) setzten die Knie vor den Händen auf. Es gibt keinen Beleg dafür, dass einer von ihnen entsprechend der Überlieferung von Abu Huraira gehandelt hätte. Lediglich über Umar gibt es eine abweichende Meinung, wonach er dies gelegentlich getan habe.

7. Zur Unterstützung des von Wail ibn Hujr (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) überlieferten Hadith gibt es auch Hadithe, die von Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) und Anas (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) überliefert wurden. Für die Überlieferung von Abu Huraira gibt es jedoch keinen von einem anderen Gefährten überlieferten Hadith als Unterstützung.

8. Die meisten Menschen folgen dem von Wāʾil ibn Ḥuǧr (r.a.) überlieferten Hadith. Dem von Abū Huraira (r.a.) überlieferten Hadith folgten hingegen nur Imām al-Auzāʿī und Imām Mālik. Wenn Abū Dāwūd sagt, dass die Ahl al-Hadith dem Hadith Abū Hurairas folgen, bedeutet dies: einige Angehörige der Ahl al-Hadith. Denn Imām Aḥmad ibn Ḥanbal, Imām asch-Schāfiʿī und Imām Isḥāq folgten diesem Hadith nicht.

9. Der Hadith Abū Hurairas (r.a.) ist ein قولī-Hadith (ein Hadith, der auf Worten beruht). Der Hadith Wāʾil ibn Ḥuǧrs (r.a.) hingegen ist ein fiʿlī-Hadith (ein Hadith, der eine Handlung des Gesandten Allahs (s.a.w.) überliefert). Fiʿlī-Hadithe sind im Vergleich zu قولī-Hadithen besser mahfūẓ (bewahrt und unverfälscht). Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Überlieferung Wāʾil ibn Ḥuǧrs vorzuziehen.

10. Die praktische (fiʿlī) Beschreibung Wāʾil ibn Ḥuǧrs (r.a.), wie der Gesandte Allahs (s.a.w.) zur Niederwerfung ging, wird auch durch andere authentische Überlieferungen bestätigt. Alle Überlieferungen über den Ablauf und die praktische Durchführung des Gebets des Gesandten Allahs (s.a.w.) sind belegt und authentisch. Auch dies ist eine solche Überlieferung. Daher ist sie als Grundlage für die entsprechende Regelung anzunehmen. Es gibt kein stichhaltiges Argument, der entgegengesetzten Überlieferung gegenüber dieser den Vorzug zu geben. Das ist unser Verständnis und unsere Erkenntnis. Doch das wahrhafte Wissen ist allein bei Allah.

Worauf pflegte er sich niederzuwerfen?

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) warf sich meistens auf der Erde nieder. Mitunter warf er sich auch auf Wasser, Schlamm, einer Matte aus Dattelpalmenblättern, einer Matratze aus Dattelpalmenfasern und getrocknetem Leder nieder.

Wie pflegte er sich niederzuwerfen?

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) warf sich mit Stirn und Nase auf der Erde nieder. Er warf sich nicht mit der von einem Turban bedeckten, sondern mit der unbedeckten Stirn nieder. Dass er sich mit einer vom Turban bedeckten Stirn niederwarf, ist durch keinen authentischen Hadith belegt. Selbst in keinem guten Hadith findet sich dafür ein Beleg.

ʿAbd ar-Razzāq hat jedoch in seinem Werk al-Muṣannaf eine Überlieferung von Abū Huraira (r.a.) erwähnt. Darin sagte er, dass sich der Gesandte Allahs (s.a.w.) auf der Turbanwicklung niederzuwerfen pflegte.“

Einer derjenigen, durch deren Überlieferung dieser Hadith überliefert wurde, ist ʿAbdullah ibn al-Muharrar. Als Hadith-Überlieferer ist diese Person nicht vertrauenswürdig und verworfen (matrūk).

Auch Abū Ahmad überlieferte über Jābir (ra.) einen ähnlichen Hadith. In der Überlieferungskette dieses Hadiths befinden sich zwei Personen namens ʿAmr ibn Schuʿaib und Jābir al-Dschaʿfī. Beide sind unglaubwürdig und verworfen (matrūk). Der Hadith wurde von einer verworfenen Person von einer weiteren verworfenen Person überliefert. Daher ist auch dieser nicht annehmbar.

Der Inhalt eines in den Marāsīl von Abū Dāwūd überlieferten Hadiths ist folgender: Eines Tages sah der Gesandte Allahs (s.) in seiner Moschee einen Mann beten. Der Mann warf sich nieder, während sein Turban seine gesamte Stirn bedeckte. Daraufhin entfernte der Gesandte Allahs (s.) den Turban von seiner Stirn. ‘

Wenn er sich niederwarf, setzte er Stirn und Nase fest auf den Boden. Er hielt seine beiden Arme weit vom Körper entfernt und ließ die Achselhöhlen frei. Er hielt die Achselhöhlen so weit frei, dass ihre helle Haut sichtbar war. Wenn man wollte, hätte ein kleines Zicklein durch den freien Raum zwischen seinen beiden Armen hindurchlaufen können. (Buchārī und Muslim)

Bei der Niederwerfung legte er die Handflächen entweder auf Höhe seines Nackens oder auf Höhe seiner Ohren.

In Sahīh Muslim wird von al-Barāʾ (ra.) ein Hadith überliefert. Er sagte: Der Gesandte Allahs (s.) sagte: „Wenn du dich niederwirfst, setze deine beiden Handflächen auf den Boden und halte deine beiden Ellbogen nach oben.“‘

Bei der Niederwerfung hielt er seinen Rücken gerade. Die Spitzen der Zehen beider Füße richtete er, indem er sie beugte, zur Qibla. Er hielt die Handflächen und Finger ausgestreckt, legte sie jedoch weder ganz eng zusammen noch ließ er sie weit auseinander.

Ibn Hibban überlieferte in seiner Sahīh-Hadithsammlung: Wenn der Gesandte Allahs (s.) sich verbeugte, hielt er die Finger auseinander; wenn er sich niederwarf, hielt er sie zusammen.‘

So legte er in Ruhe und Gelassenheit seine Knie, Handflächen, die Vorderseiten seiner Füße sowie Stirn und Nase auf den Boden und blieb mit geradem Rücken in der Niederwerfung.

Was sagte er in der Niederwerfung?

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sprach in der Niederwerfung verschiedene Tasbīḥe und sprach auch Bittgebete. Aus authentischen Überlieferungen ist bekannt, dass er verschiedene Formen des Tasbīḥ und verschiedene Bittgebete sprach. Manchmal sprach er dieses Tasbīḥ:

سبحان ربي الاعلىBedeutung: Mein erhabener Herr ist heilig und frei von jedem Mangel.

Dieses Tasbīḥ sprach er selbst und wies auch die Gefährten an, es zu sprechen. Manchmal sprach er das folgende Tasbīḥ:

(Arabisch***************)Bedeutung: O Allah, unser Herr! Gepriesen und frei von jedem Mangel bist Du. O Allah, vergib mir.“

Manchmal sprach er dieses Tasbīḥ:(Arabisch***********)

Bedeutung: Du bist überaus heilig und frei von jedem Mangel, der Herr Dschibrīls und aller Engel.“

Manchmal sprach er dieses Tasbih:(Arabisch******************)

Manchmal rezitierte er:(Arabisch************************)

Bedeutung: O Allah! Durch Dein Wohlgefallen möchte ich mich vor Deinem Missfallen schützen. Durch Deine Vergebung möchte ich mich vor Deiner Strafe schützen. Durch Dein Wesen suche ich Zuflucht bei Dir. Ich bin nicht in der Lage, Dich so zu loben, wie Du Dich selbst gelobt hast, o Herr!“

Manchmal sprach er dieses Bittgebet:(Arabisch*********************)

Bedeutung: Mein Allah! Dir allein habe ich mich niedergeworfen. An Dich allein habe ich geglaubt. Und Dir allein habe ich mich ergeben. Du allein bist mein Herr und Gebieter. Mein Angesicht ist demjenigen in Niederwerfung zugewandt, der dieses Angesicht erschaffen, ihm die vollkommenste Gestalt gegeben und ihm durch Augen und Ohren Hör- und Sehvermögen verliehen hat. Du bist der beste Schöpfer, o Allah; überaus gesegnet ist Dein Name.“ (Sahih Muslim)

Manchmal bat er in der Niederwerfung mit diesen Worten um Vergebung:(Arabisch************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir alle meine Sünden, die vergangenen und die zukünftigen, die ersten und die letzten, die offenen und die verborgenen.“ (Muslim)

Manchmal sprach er dieses Bittgebet:(Arabisch*******************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir all meine Irrtümer, meine Unwissenheit und meine Übertreibungen – Dinge, die Du besser kennst als ich. Mein Allah! Vergib mir all meine Übertretungen, meine Unfähigkeit, meine unbeabsichtigten Fehler, meine absichtlichen Fehler und alles Weitere dieser Art, das ich begangen habe. O Allah! Vergib mir all meine früheren und späteren, meine verborgenen und offenbaren Sünden. Du allein bist mein Retter. Außer Dir gibt es keinen Retter. “

Im Niederwerfen sprach er zuweilen dieses Bittgebet: (Arabisch****************)

Bedeutung: O Allah! Schenke meinem Herzen Licht (Nūr). Schenke meiner Zunge Licht. Schenke meinem Gehör Licht. Schenke meinem Sehvermögen Licht. Schenke mir zu meiner Rechten Licht. Schenke mir zu meiner Linken Licht. Schenke mir vor mir Licht. Schenke mir hinter mir Licht. Schenke mir über mir Licht. Schenke mir unter mir Licht. Erschaffe in mir Licht und vermehre mein Licht immer weiter.“

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) befahl, sich beim Bittgebet im Niederwerfen nach Kräften zu bemühen. Er sagte: Im Niederwerfen ist der Diener Allah am nächsten. Verrichtet im Niederwerfen häufig Bittgebete. Das Niederwerfen ist eine besonders geeignete Zeit für die Erhörung von Bittgebeten. Hieraus werden drei Dinge deutlich:

Erstens: Durch das Niederwerfen kommt der Diener Allah äußerst nahe.

Zweitens: Allah erhört die Bittgebete im Niederwerfen besonders häufig.

Drittens: Verrichtet daher im Niederwerfen häufig Bittgebete.

Im Niederwerfen sprach der Gesandte Allahs (s.a.w.) häufig zwei Arten von Bittgebeten. Diese sind:

Erstens: ein Lobpreisungsgebet an Allah.

Zweitens: ein Bittgebet.

Die herausragende Bedeutung der Niederwerfung

So wie das Stehen im Gebet aufgrund der Rezitation der Worte Allahs (des Korans) und des langen, demütigen und ergebenen Stehens vor Allah von großer Bedeutung ist, besitzt auch die Niederwerfung bei Allah eine herausragende Bedeutung. Die Bedeutung der Niederwerfung vor Allah ist überaus groß. Denn:

1. Allahs Gesandter (s.a.s.) sagte: Der Diener, der seinem Herrn am nächsten ist, ist derjenige, der sich niederwirft.

2. Maʿdan ibn Abu Talha sagte: Ich bat Saurban (r.a.), den freigelassenen Sklaven Allahs Gesandten (s.a.s.), mir etwas zu lehren, von dem ich fortwährend Nutzen haben würde. Er antwortete: Wirf dich häufig nieder. Denn ich hörte Allahs Gesandten (s.a.s.) sagen: Wann immer sich ein Diener für Allah niederwirft, erhöht Allah, der Erhabene, seinen Rang um eine Stufe und tilgt eine seiner Sünden.

Maʿdan sagte: Danach ging ich zu Abu Darda (r.a.) und fragte ihn nach derselben Sache. Auch er überlieferte mir denselben Hadith wie Saurban.

3. Als Rabiʿa ibn Kaʿb al-Aslami gegenüber Allahs Gesandtem (s.a.s.) den Wunsch äußerte, im Paradies sein Gefährte zu sein, sagte er zu ihm: Dann hilf mir, indem du dich häufig niederwirfst.

4. Im letzten Vers der Sure al-ʿAlaq hat Allah, der Erhabene, gesagt:

واسجد واقترب„Wirf dich nieder und nähere dich (Mir).“

5. Alle Geschöpfe, die kleinen wie die großen, werfen sich vor Allah nieder.

6. In der Niederwerfung erhält der Diener die Gelegenheit, sich seinem Herrn am tiefsten zu unterwerfen und die größte Hingabe und Demut zu zeigen. Daher ist dies für den Diener vor seinem Herrn der ehrenvollste Zustand.

7. Die Niederwerfung ist die vollendetste Ausdrucksform von Gottesverehrung und Dienerschaft. Denn um Demut, Hingabe, Ehrfurcht und dienenden Gehorsam zum Ausdruck zu bringen, ist gerade die Niederwerfung dem Herrn am liebsten.

Wie lange blieb er in der Niederwerfung?

Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) wahrte zwischen allen Gebetselementen (Arkān) ein Gleichgewicht. Wenn er eine lange Qiyām-Haltung (Rezitation) einnahm, verlängerte er entsprechend auch den Rukūʿ und die Niederwerfung. So hielt er etwa im Sonnenfinsternisgebet und im Nachtgebet (Tahadschud) den Qiyām sehr lange und ebenso den Rukūʿ und die Niederwerfung.

Wenn er dagegen den Qiyām (Rezitation) vergleichsweise kürzer hielt, verkürzte er Rukūʿ und Niederwerfung entsprechend. Im Allgemeinen tat er dies im Fadschr-Gebet.

Der Beleg für diese Ausgewogenheit findet sich im Hadith von Bara ibn ʿAzib (r.a.). Er sagte: Das Qiyam, der Ruku und der Sujud des Gesandten Allahs (s.a.w.) waren ausgewogen. Ihre Dauer war nahezu gleich.

Aus der bisherigen Erörterung haben wir drei Punkte erfahren:

1. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) bewahrte zwischen den einzelnen Teilen des Gebets ein ausgewogenes Verhältnis. Wenn er die Rezitation verlängerte, verlängerte er auch den Ruku und den Sujud. Wenn er die Rezitation verkürzte, verkürzte er auch den Ruku und den Sujud.

2. Beim Sonnenfinsternisgebet und beim Nachtgebet verlängerte er das Qiyam sowie den Ruku und den Sujud ganz besonders.

3. Im Vergleich dazu hielt er beim Pflichtgebet das Qiyam sowie den Ruku und den Sujud kürzer.

Das Aufsitzen nach seinem Sujud

Danach wird er mit den Worten „Allahu akbar“ den Kopf aus dem Sujud heben. Zu diesem Zeitpunkt führte er kein Rafʿ al-yadayn aus. Beim Aufstehen aus dem Sujud hob er zuerst den Kopf und danach die Hände.

Danach breitete er den linken Fuß aus und setzte sich ruhig darauf. Die Fußsohle des rechten Fußes hielt er aufgestellt. Imam an-Nasa’i überliefert hierzu über Abdullah ibn Umar (r.a.) einen Hadith mit authentischer Überlieferungskette. Er sagte: „Zur Sunna gehört es, den linken Fuß auszubreiten und sich darauf zu setzen, den rechten Fuß aufzustellen und die Zehen in Richtung Qibla auszurichten.“

Über die Sitzweise zu dieser Zeit ist vom Gesandten Allahs (s.a.w.) keine andere Methode bekannt.

Zu dieser Zeit legte er beide Hände auf seine beiden Oberschenkel. Die Ellbogen legte er auf die Oberschenkel und die Fingerspitzen auf die Knie. Die linke Handfläche breitete er auf dem linken Knie aus. Die beiden Finger an der rechten Seite der rechten Hand hielt er zur Faust geschlossen, legte den Daumen auf den Mittelfinger und bildete so einen Kreis. Den Zeigefinger hob er nach oben, während er das Bittgebet sprach, und bewegte ihn. Diesen Hadith überlieferte Wā’il ibn Hudschar (r.a.).

In dem von Abū Dāwūd überlieferten Hadith von ʿAbdullāh ibn az-Zubair (r.a.) heißt es, dass ʿAbdullāh ibn az-Zubair (r.a.) sagte: „Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) das Bittgebet sprach, deutete er mit dem Zeigefinger und bewegte ihn nicht.“

Es scheint, dass jemand – ein Überlieferer – die Worte „und bewegte ihn nicht“ später hinzugefügt hat. Denn die Authentizität dieses Teils ist fraglich.

Imām Muslim hat diesen Hadith ebenfalls in seinem Sahīh Muslim über die Überlieferungskette von ʿAbdullāh ibn az-Zubair (r.a.) angeführt. Dort erwähnte er diesen Zusatz, nämlich „und bewegte ihn nicht“, nicht. Vielmehr sagte er dort: „Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) im Gebet saß, legte er die linke Fußsohle zwischen seine beiden Oberschenkel und seinen Unterschenkel und saß auf seinem rechten Fuß. Die linke Handfläche legte er auf sein linkes Knie. Die rechte Handfläche legte er auf seinen rechten Oberschenkel und deutete mit dem Zeigefinger.“

In dem Hadith von Abū Dāwūd steht der Ausdruck „und bewegte ihn nicht“; hier fehlt er. Außerdem wird im Hadith von Abū Dāwūd nicht gesagt, dass dieser Ausdruck „und bewegte ihn nicht“ für das Gebet gilt.

In diesem Fall ist der Hadith von Wā’il ibn Hudschar (r.a.) maßgeblicher und verdient den Vorzug. Außerdem sagte Abū Hātim in seiner Sahīh-Sammlung, dass dies ein authentischer Hadith sei.

Das Bittgebet, das er im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen sprach

Allahs Gesandter (s.) hob nach der ersten Niederwerfung den Kopf und setzte sich in Ruhe hin. In dieser Sitzhaltung zwischen den beiden Niederwerfungen sprach er folgendes Bittgebet: (Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir, erbarme Dich meiner, stärke mich, erhöhe meine Würde, leite mich auf den rechten Weg, bewahre mich gesund und gewähre mir Lebensunterhalt.“ [Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Madscha. Auch über al-Hakim wird dieses Bittgebet überliefert, unter anderem durch Ibn Abbas (r.)]

Hudhaifa (r.) sagte, dass Allahs Gesandter (s.) während der Sitzhaltung zwischen den beiden Niederwerfungen folgendes Bittgebet sprach: (Arabisch**************)

Bedeutung: Mein Herr! Vergib mir. Mein Herr! Vergib mir.“

Die Sitzhaltung zwischen den beiden Niederwerfungen verlängern

Allahs Gesandter (s.) verweilte in der Sitzhaltung zwischen den beiden Niederwerfungen ebenso lange wie in der Niederwerfung.

Dies wird durch zahlreiche Hadithe belegt. In den Sahih-Sammlungen wird von Anas (r.) ein Hadith überliefert. Er sagte: Allahs Gesandter (s.) saß zwischen den beiden Niederwerfungen so lange, dass wir sagten: Vielleicht hat er es vergessen oder ist unsicher geworden.

Dies ist die Sunna. Nach der Zeit der Gefährten haben die meisten Menschen diese Sunna aufgegeben.

Aufstehen aus der zweiten Niederwerfung

Nachdem er sich aus der ersten Niederwerfung erhoben, in Ruhe gesessen und das Bittgebet gesprochen hatte, begab er sich mit den Worten „Allahu Akbar“ zur zweiten Niederwerfung. Auch in der zweiten Niederwerfung tat er dasselbe wie in der ersten.

Nachdem Rasulullah (s.) die zweite Niederwerfung beendet hatte, stand er mit den Worten „Allahu Akbar“ auf.

Beim Aufstehen hielt er mit beiden Händen seine Füße und Knie fest und stand auf, indem er sich auf die Oberschenkel stützte. Dieses Verhalten ist von Wā’il ibn Hudschar und Abū Huraira (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert.

Er stand nicht auf, indem er sich mit den Händen auf dem Boden abstützte.

Die Ruhe-Sitzung und die Meinungsverschiedenheit darüber

Mālik ibn al-Huwairith überlieferte, dass Rasulullah (s.) nach der zweiten Niederwerfung nicht aufstand, bevor er nicht eine Weile aufrecht gesessen hatte. Dieses Sitzen wird als Ruhe-Sitzung bezeichnet.

Über dieses Sitzen zur Erholung entstand unter den Rechtsgelehrten eine Meinungsverschiedenheit. Es stellte sich die Frage: Ist dieses Sitzen eine Sunna? Ist es für jeden nachahmenswert? Oder tat er dies aufgrund einer körperlichen Schwierigkeit? Zu diesem Thema gibt es Überlieferungen in beiden Richtungen.

Khallāl sagte, dass Imām Ahmad ibn Hanbal unter Berufung auf die Überlieferung von Mālik ibn Huwayris die Ansicht vertrat, dass man sich zu einer Ruhepause hinsetzen solle. Er sagte: „Yūsuf ibn Mūsā berichtete mir, dass Abū Umāma, als er über das Aufstehen aus der Niederwerfung befragt wurde, sagte: Man soll sich auf beide Füße stützend aufstehen.“ Als Beleg dafür dient der von Rifāʿa überlieferte Hadith. Aus dem Hadith von Ibn ʿAdschlān lässt sich jedoch nicht beweisen, dass der Gesandte Allahs auf beide Füße gestützt aufstand.

Andererseits haben zahlreiche Gefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, Hadithe über die Merkmale und die Art und Weise des Gebets des Gesandten Allahs überliefert. Keiner von ihnen erwähnte diese Ruhepause im Sitzen.

Diese Sitzpause wird nur in den von Abū Humayd und Mālik ibn Huwayris überlieferten Hadithen erwähnt.

Wenn der Gesandte Allahs diese Handlung regelmäßig und dauerhaft verrichtet hätte, hätten die zahlreichen Gefährten, die die Merkmale und die Art und Weise seines Gebets überlieferten, sie gewiss erwähnt. Dass er sie einmal verrichtet hat, beweist allein noch nicht, dass sie eine Sunna des Gebets ist. Wenn jedoch bewiesen ist, dass er sie als Sunna verrichtet hat, ist sie nachzuahmen. Wenn er sie dagegen aufgrund einer persönlichen Schwierigkeit nur einmal verrichtet hat, gilt sie nicht als eine Sunna des Gebets. Das ist die Lösung dieses Meinungsunterschieds.

Wie verrichtete er die zweite Rakʿa?

Der Gesandte Allahs begann unmittelbar nach dem Aufstehen aus der Niederwerfung der ersten Rakʿa mit der Rezitation der Sura al-Fātiha. Nach dem Aufstehen machte er nicht wie in der ersten Rakʿa eine kurze Pause und blieb auch nicht einige Zeit still.

Unter den Rechtsgelehrten entstand jedoch ein Meinungsunterschied darüber, ob er vor der Rezitation der Sura al-Fātiha in der zweiten Rakʿa „Aʿūdhu billāhi mina sch-schaitānir-radschīm“ rezitierte.

Sie waren sich jedoch alle darin einig, dass dies nicht der Beginn des Gebets, sondern eine Stelle innerhalb des Gebets ist.

Aus zwei Äußerungen von Imam Ahmad sind hinsichtlich des Lesens des Taʿawwudh zwei unterschiedliche Auffassungen entstanden. Einige seiner Schüler sagten aufgrund einer seiner Auffassungen: Wenn man die gesamte Rezitation im Gebet als eine zusammenhängende Rezitation betrachtet, genügt es, den Taʿawwudh einmal zu lesen. Wenn jedoch die Rezitation in jeder Rakʿa als eigenständige Rezitation betrachtet wird, muss der Taʿawwudh bei jeder Fātiha gelesen werden.

Tatsächlich gibt es für die Gesamtheit der Gebetseinheiten, die einem einzigen Takbīrat al-Ihrām unterstehen, nur einen Anfang. Daher ist klar, dass es genügt, zu Beginn einmal den Taʿawwudh zu lesen. Auch in einem authentischen Hadith findet sich dafür ein Beleg. Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, überlieferte: „Wenn der Gesandte Allahs in der zweiten Rakʿa aufstand, begann er ohne Unterbrechung mit der Rezitation.“

Tatsächlich beginnt die Abfolge der Rakʿāt bereits mit der ersten Rakʿa. [Diese Meinungsverschiedenheit entstand, weil es als notwendig erachtet wurde, beim Beginn der Rezitation des Korans den Taʿawwudh zu lesen. Es stellte sich die Frage, ob die Rakʿāt, die einem einzigen Takbīrat al-Ihrām unterstehen, einen gemeinsamen Anfang haben oder ob jede Rakʿa einen eigenen Anfang hat.] Die Unterbrechung zwischen zwei Rakʿāt entsteht nicht durch eine Pause, sondern durch den Dhikr. Der Dhikr unterbricht die Abfolge der Rezitation nicht, denn dabei werden lediglich Worte wie Lobpreis, Tasbīh, Tahlīl, der Ṣalāt ʿala n-Nabī und ähnliche Formulierungen gesprochen.

Der Gesandte Allahs verrichtete die zweite Rakʿa wie die erste, abgesehen von vier Punkten. Diese vier Punkte sind:

1. Takbīrat al-Ihrām.

2. Nach dem Takbīrat al-Ihrām eine kurze Zeit schweigen.

3. Während dieses Schweigens den einleitenden Lobpreis und das Bittgebet sprechen.

4. Und sie im Vergleich zur zweiten Rakʿa etwas länger machen.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sprach im zweiten Rakʿa nicht den Takbīr at-Taḥrīma, verharrte nicht für einige Augenblicke in der Stille und rezitierte während dieser Stille weder den anfänglichen Dhikr noch ein Bittgebet. Außerdem verkürzte er es im Vergleich zur ersten Rakʿa ein wenig. In jedem seiner Gebete war die erste Rakʿa länger als die zweite.

Das Sitzen beim ersten Taschahhud und die damit verbundenen Handlungen

Nachdem der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) die beiden Niederwerfungen der zweiten Rakʿa beendet hatte und zum Taschahhud saß, legte er seine linke Hand auf seinen linken Oberschenkel und seine rechte Hand auf seinen rechten Oberschenkel. Mit dem Zeigefinger der rechten Hand deutete er fortwährend in Richtung der Qibla. Dabei richtete er den Finger weder vollständig auf noch ließ er ihn nach unten zeigen, sondern hob ihn leicht nach oben und bewegte ihn. Er legte den Daumen auf den Mittelfinger und bildete damit eine Art Kreis, hob den Zeigefinger und rezitierte den Taschahhud, während sein Blick auf ihn gerichtet blieb. Dabei hielt er die linke Hand ausgestreckt auf dem linken Oberschenkel.

Beim Sitzen zum Taschahhud, also beim ersten Sitzen, saß er genauso wie zwischen den beiden Niederwerfungen. Er breitete die linke Fußsohle aus und saß darauf. Den rechten Fuß stellte er aufrecht hin und richtete die Zehen zur Qibla. Niemand sah ihn bei diesem Sitzen anders sitzen.

In dem bei Sahih Muslim zitierten Bericht von ʿAbdullah ibn az-Zubair (r.a.) heißt es, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.s.), wenn er im Gebet saß, seine linke Fußsohle zwischen seinen Oberschenkel und seine Wade legte und die rechte Fußsohle ausstreckte.“

Tatsächlich bezieht sich dieser Bericht auf das letzte Sitzen. Darauf wird später noch eingegangen. So war die Besonderheit eines seiner beiden Sitze.

In dem von Abu Humayd (r.a.) in Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim überlieferten Bericht über die Gebetsweise des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) heißt es: Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) nach der zweiten Rakʿa eines Gebets mit vier Rakʿa zum ersten Taschahhud saß, breitete er die linke Fußsohle aus und saß darauf, während er die Fußsohle des anderen, also des rechten, Fußes aufrecht hinstellte. Wenn er beim letzten Sitzen saß, schob er den linken Fuß etwas nach vorn und legte ihn unter die Wade des rechten Beins. Den rechten Fuß stellte er aufrecht hin, setzte sein Gesäß auf den Boden und saß darauf.

Hier liegen von Abu Humayd und ʿAbdullah ibn az-Zubair zwei Überlieferungen über den rechten Fuß vor. Abu Humayd sagte, dass er den rechten Fuß aufrecht hinstellte, während Ibn az-Zubair sagte, dass er ihn ausstreckte.

Kein Überlieferer hat gesagt, dass er beim Sitzen zum ersten Taschahhud so saß. Es ist uns nicht bekannt, dass dies jemand gesagt hätte.

Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungen über die Sitzweise des Gesandten Allahs (s.a.w.) sind unter den Menschen mehrere Auffassungen entstanden. Einige sagten beispielsweise, dass man bei beiden Taschahhud-Sitzungen auf dem Gesäß sitzen solle. Dies ist die Rechtsschule von Malik (r.a.).

Einige vertraten die Ansicht, dass man bei beiden Sitzungen den linken Fuß ausbreiten und auf ihm sitzen sowie den rechten Fuß aufrecht aufstellen solle. Dies ist die Ansicht von Hanifa (r.a.).

Einige sagten, dass man bei der Taschahhud-Sitzung, auf die der Friedensgruß folgt, auf dem Gesäß sitzen und beim anderen Taschahhud den linken Fuß ausbreiten und auf ihm sitzen solle. Dies ist die Ansicht von Schafi’i (r.a.).

Einige sagten, dass man bei einem Gebet mit zwei Taschahhud-Sitzungen beim letzten Taschahhud auf dem Gesäß sitzen müsse, um einen Unterschied zwischen den beiden Sitzungen zu machen. Dies ist die Ansicht von Imam Ahmad ibn Hanbal (r.a.).

Wenn Abdullah ibn az-Zubair (r.a.) sagte, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) den rechten Fuß ausbreitete, bedeutet das, dass er sich bei der letzten Sitzung mit dem Gesäß auf den Boden setzte und sich auf sein Gesäß stützte. Daher breitete er den rechten Fuß aus. Den linken Fuß legte er zwischen die beiden Oberschenkel und Unterschenkel, während er das Gesäß auf den Boden setzte.

In diesem Zusammenhang besteht Uneinigkeit darüber, wo und wie er zu dieser Zeit die Sohle des rechten Fußes hielt: Breitete er sie aus oder stellte er sie aufrecht auf?

Die eigentliche Wahrheit kennt Allah am besten. Nach unserer Auffassung gibt es hier jedoch keinen wirklichen Unterschied. Denn er saß niemals auf dem rechten Fuß, sondern breitete ihn nach rechts aus. Dadurch war er weder aufrecht aufgestellt noch vollständig ausgebreitet. In diesem Fall bedeutet „ausbreiten“, dass er die Oberseite der Sohle des rechten Fußes auf den Boden legte, sodass sie nicht vollständig aufrecht stand. „Aufrecht aufstellen“ bedeutet, die Unterseite der Sohle aufzurichten, denn in diesem Fall wäre sie nicht ausgebreitet gewesen, und er hätte nicht darauf gesessen.

Daher sind die Aussagen sowohl von Abu Humayd als auch von Abdullah ibn az-Zubair (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) richtig.

Oder man kann sagen, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) es manchmal so und manchmal anders machte. Die wahre Sachlage weiß Allah am besten.

Was pflegte er beim ersten Taschahhud zu rezitieren?

Beim Gebet mit vier oder drei Rakʿat setzte sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach zwei Rakʿat hin. Dies haben wir die Sitzung des ersten Taschahhud genannt. In dieser Sitzung rezitierte er stets den Taschahhud.

Bei an-Nasa’i wird über die Überlieferungskette von Abu az-Zubair ein Hadith überliefert. Er überlieferte diesen Hadith von Dschabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein). Dschabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) lehrte uns den Taschahhud so, wie er uns eine Sure aus dem Qur’an lehrte. [Wenn er dabei den Taschahhud zu rezitieren vergaß, verrichtete er in der letzten Sitzung die Niederwerfung wegen Vergessens (Sudscht as-Sahw). (Al-Buchari.) Den Taschahhud leise zu rezitieren ist Sunna. (Abu Dawud.)]

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) lehrte den folgenden Taschahhud: (Arabisch**************************)

Die Bedeutung: Alle ehrwürdigen und ehrenvollen Anreden gebühren Allah. Allah ist der Besitzer allen Friedens, allen Guten und allen Überflusses. Er ist auch der Besitzer jeder Art von Reinheit. O Prophet! Friede sei mit dir, und Allahs Gnade und Segen seien mit dir. Friede sei mit uns und mit allen rechtschaffenen Dienern Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen anderen Gott außer Allah gibt. Und ich bezeuge ferner, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.

Bei an-Nasa’i wird in einem Hadith von Dschabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) der folgende Wortlaut des Taschahhud überliefert:

(Arabisch**********************)

Bedeutung: Im Namen Allahs und mit Allah; alle ehrerbietigen Anreden gebühren Allah. Allah ist der Besitzer allen Friedens, allen Guten, aller Fülle und jeder Art von Reinheit. O Prophet! Friede, Allahs Barmherzigkeit und Sein Segen seien auf dir. Friede sei über uns und über alle rechtschaffenen Diener Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Und ich bezeuge ferner, dass Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist. Ich bitte Allah um das Paradies und suche Zuflucht vor der Hölle.

Außer in diesem Hadith wird in keinem anderen Hadith vor dem Taschahhud „Bismillah“ erwähnt. Allerdings weist dieser Hadith in seiner Überlieferungskette gewisse Mängel auf. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte diesen Taschahhud (den ersten Taschahhud) sehr kurz zu halten.

In diesem Taschahhud pflegte er weder Zuflucht vor der Strafe im Grab, der Strafe der Hölle, den Versuchungen des Lebens und des Todes noch vor der Versuchung des Messias ad-Daddschal zu suchen. Da der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) jedoch allgemein und jederzeit dazu aufforderte, vor diesen vier Dingen Zuflucht zu suchen, ziehen es manche vor, auch im ersten Taschahhud davor Zuflucht zu suchen. Richtiger ist es jedoch, diese Zufluchtssuche mit dem letzten Taschahhud zu verbinden.

Das Aufstehen aus der Sitzung des ersten Taschahhud

Nachdem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Taschahhud beendet hatte, stand er mit den Worten „Allahu akbar“ auf. Er stand auf, indem er die Knie auf den Boden setzte und sich auf seine beiden Oberschenkel stützte.

In Sahih Muslim wird von Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu diesem Zeitpunkt Rafʿ al-Yadain praktizierte.

Auch in einigen Überlieferungswegen bei al-Buchari wird dies überliefert. Jedoch wird in den Überlieferungen aus allen Überlieferungswegen von Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an dieser Stelle nicht übereinstimmend Rafʿ al-Yadain erwähnt.

Aus der Überlieferung von Abū Ḥumaid as-Sāʿidī geht hier zweifelsfrei hervor, dass der Rafʿ al-Yadain praktiziert wurde. Bei seiner ausführlichen Beschreibung des Gebets des Gesandten Allahs (s.) sagte er:

„Wenn der Gesandte Allahs (s.) zum Gebet aufstand, sagte er: ‚Allāhu akbar‘ (das heißt: Takbīrat al-Iḥrām), und vollzog den Rafʿ al-Yadain. Dabei hob er beide Hände bis auf Schulterhöhe. Er stand im Gebet so, dass jedes Körperglied ruhig an seinem jeweiligen Platz zur Ruhe kam. Dann rezitierte er. Nach der Rezitation hob er beide Hände bis auf Schulterhöhe und vollzog den Rafʿ al-Yadain. Danach verbeugte er sich. Er legte die Finger seiner Hände ganz natürlich auf die Knie. Er hielt den Kopf in einer Linie mit dem Rücken. Er senkte ihn nicht unter diese Linie und hob ihn auch nicht darüber. Danach hob er den Kopf und sagte: ‚Samiʿa llāhu liman ḥamidah.‘ Nachdem er den Kopf aus der Verbeugung gehoben hatte, stand er ruhig aufrecht, bis jedes Körperglied wieder an seinem jeweiligen Platz war. Danach beugte er sich zur Niederwerfung zur Erde hinab. Während der Niederwerfung hielt er beide Arme von den Rippen fern. Er richtete die Zehen zur Qibla aus. Dann breitete er beide Füße aus und setzte sich darauf. [In anderen Überlieferungen von Ḥaḍrat Abū Ḥumaid (r.) heißt es, dass er dabei den linken Fuß ausbreitete und sich darauf setzte.] Danach ging er zur zweiten Niederwerfung über. Anschließend sagte er ‚Allāhu akbar‘, breitete den linken Fuß aus und setzte sich darauf. Er saß ruhig, bis jedes Körperglied wieder an seinem jeweiligen Platz war. Dann stand er zur zweiten Rakʿa auf. Die Säulen der zweiten Rakʿa verrichtete er ebenso wie in der ersten Rakʿa. Nachdem er den Taschahhud der zweiten Rakʿa beendet hatte und aufstand, vollzog er beim Aufstehen den Rafʿ al-Yadain. Dabei hob er die Hände bis auf Schulterhöhe, so wie er es zu Beginn des Gebets getan hatte. Danach verrichtete er den übrigen Teil des Gebets auf dieselbe Weise. Bei der letzten Niederwerfung, nach der er den Salām sprach, streckte er beide Füße nach rechts aus und setzte sich auf seine linke Gesäßhälfte, wobei er sich auf sie stützte.“

Diese Überlieferung wurde aus Ṣaḥīḥ Abū Ḥātim übernommen.

Auch in Ṣaḥīḥ Muslim findet sich eine ähnliche Überlieferung. In at-Tirmidhī wird über eine authentische Überlieferungskette von ʿAlī ibn Abī Ṭālib (r.) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.) an diesen Stellen den Rafʿ al-Yadain vollzog.

Was rezitierte er in der dritten und vierten Rakʿa?

Nachdem er vom ersten Taschahhud aufgestanden war, rezitierte er ausschließlich die Sura al-Fātiḥa. Es gibt keinen Beleg dafür, dass er in der dritten und vierten Rakʿa etwas anderes als die Sura al-Fātiḥa rezitierte.

Imām asch-Schāfiʿī hält es allerdings für mustaḥabb, auch in den letzten beiden Rakʿas zusätzlich zur Sura al-Fātiḥa eine weitere Rezitation anzuschließen. Daher nimmt er den von Abū Saʿīd (r.) überlieferten Hadith als Beleg an. Der Hadith wurde in Ṣaḥīḥ Muslim überliefert. Darin sagt Abū Saʿīd (r.), dass wir anhand der Länge des Stehens des Gesandten Allahs (s.) im Ẓuhr-Gebet schätzten, dass er in den ersten beiden Rakʿas ungefähr so viel rezitierte wie die Sura as-Sadschda und in den beiden folgenden Rakʿas etwa die Hälfte dieser Menge. [Es sei darauf hingewiesen, dass die Sura as-Sadschda 30 (dreißig) Verse umfasst. Die Aussage dieses Hadiths bedeutet demnach, dass er in den ersten beiden Rakʿas etwa dreißig Verse und in den letzten beiden Rakʿas etwa fünfzehn Verse rezitierte.] Außerdem schätzten wir anhand der Länge seines Stehens im ʿAṣr-Gebet, dass er in den ersten beiden Rakʿas des ʿAṣr-Gebets etwa die Hälfte dieser Menge rezitierte. (Ṣaḥīḥ Muslim)

Demgegenüber ist der von Abū Qatāda (r.) überlieferte Hadith ein eindeutiger und allgemein anerkannter Hadith. Darin sagte er ausdrücklich, dass der Gesandte Allahs (s.) in den letzten beiden Rakʿas ausschließlich die Sura al-Fātiḥa rezitierte und keine weitere Rezitation hinzufügte. Abū Qatāda (r.) sagte:

„Der Gesandte Allahs (s.a.w.) leitete unser Gebet. In den ersten beiden Rakʿat des Zuhr- und des Asr-Gebets rezitierte er zusammen mit der Sura al-Fātiha noch zwei weitere Suren. Bisweilen rezitierte er so, dass wir ihn hören konnten.“

Diese Aussagen finden sich in den Überlieferungen sowohl von al-Buchārī als auch von Muslim. In dieser von Abū Qatāda überlieferten Hadith bei Muslim finden sich zusätzlich folgende Worte: „Und in den letzten beiden Rakʿat rezitierte er nur die Sura al-Fātiha.“

Aus diesen beiden von Abū Qatāda (r.a.) überlieferten Hadithen bei al-Buchārī und Muslim ergibt sich eine klare und unumstößliche Anweisung zur Klärung dieser Frage. Demgegenüber beruht die Aussage von Abū Saʿīd (r.a.) in diesem Zusammenhang auf einer Vermutung.

Wir können daraus schließen, dass es die gewöhnliche Praxis des Gesandten (s.a.w.) war, in den letzten beiden Rakʿat nur die Sura al-Fātiha zu rezitieren und keine weitere Sura hinzuzufügen. Der Beleg dafür ist die Hadith von Abū Qatāda.

Manchmal fügte er jedoch auch in den letzten beiden Rakʿat der Sura al-Fātiha eine weitere Sura zur Rezitation hinzu. Der Beleg dafür ist die Hadith von Abū Saʿīd (r.a.). Dies war jedoch nicht seine feste Praxis, sondern eine Ausnahme von seiner gewöhnlichen Vorgehensweise.

Seine Praxis im Gebet und die Ausnahmen von seiner Praxis

In verschiedenen Fällen wich er bisweilen von seiner gewöhnlichen Praxis ab. So gehörte es zu seiner gewöhnlichen Praxis, im Fadschr-Gebet eine lange Rezitation vorzutragen. Bisweilen rezitierte er jedoch auch kürzer. Im Maghrib-Gebet pflegte er kurze Rezitationen vorzutragen, doch manchmal rezitierte er auch lange. Seine gewöhnliche Praxis war es, im Fadschr-Gebet kein Duʿāʾ al-Qunūt zu sprechen, doch bisweilen sprach er es. Ebenso war es seine gewöhnliche Praxis, im Zuhr- und im Asr-Gebet leise zu rezitieren, doch manchmal konnten die Gefährten seine Rezitation hören. Gewöhnlich rezitierte er die Basmala leise, doch bisweilen rezitierte er sie hörbar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesandte (s.a.w.) bei einigen Aspekten seines Gebets bisweilen Ausnahmen machte. Diese waren Ausnahmen von seiner gewöhnlichen Regel und vorübergehend. Der Zweck bestand darin, gelegentlich Raum für eine Abweichung von dieser Regel zu lassen. Doch diese Ausnahme war nicht seine gewöhnliche Praxis.

Zum Beispiel schickte er einmal einen Mann zu Pferd, um eine bestimmte Nachricht zu überbringen. Nachdem er ihn ausgesandt hatte, stellte er sich zum Gebet auf. Während des Gebets blickte er wiederholt in Richtung des Weges, auf dem jener Mann kommen sollte.

Dennoch wird in Sahih al-Buchari von Aischa (r.a.) ein Hadith überliefert. Sie berichtet: Ich fragte den Gesandten Allahs (s.a.w.) über das Umherschauen während des Gebets. Er antwortete: „Das ist eine Täuschung des Satans. Auf diese Weise will er den Diener täuschen und ihn vom Gebet ablenken.“ …

Für jemanden, der über gute Kenntnisse des Korans und der Hadithe verfügt, ist es keineswegs schwierig, diese beiden Hadithe miteinander in Einklang zu bringen. Im Gebet war er Allah gegenüber niemals unaufmerksam. Der Hadith über den berittenen Überbringer einer Nachricht bezieht sich auf den Kriegszustand. Auf dem Schlachtfeld verrichtete er häufig das Salat al-Chauf. Zum Wohl der Muslime blickte er bei jenem Gebet in Richtung des Weges, auf dem der erwartete Überbringer der Nachricht eintreffen sollte. Dies war nicht seine gewöhnliche Vorgehensweise.

Er verlängerte die ersten beiden Rakʿahs und die erste Rakʿah.

Es war die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.a.w.), beim Gebet mit vier Rakʿahs die ersten beiden Rakʿahs länger zu gestalten als die letzten beiden. Unter den ersten beiden Rakʿahs gestaltete er wiederum die erste länger als die zweite. Aus diesem Grund sagte Saʿd zu Umar (r.a.): „Ich werde die ersten beiden Rakʿahs verlängern und die letzten beiden verkürzen. So habe ich mit dem Gesandten Allahs (s.a.w.) gebetet.“

Es war die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.a.w.), das Fadschr-Gebet länger zu gestalten als alle anderen Gebete. Umm al-Muʾminin Aischa (r.a.) überliefert: Zunächst hatte Allah jedes Gebet mit jeweils zwei Rakʿahs zur Pflicht gemacht. Nachdem der Gesandte Allahs (s.a.w.) ausgewandert war, erhöhte Allah im Zustand des Aufenthalts die übrigen Gebete – außer dem Fadschr-Gebet – um zwei Rakʿahs. Wegen der langen Rezitation ließ Er das Fadschr-Gebet in seinem ursprünglichen Zustand, also bei zwei Rakʿahs. Und Er bestimmte das Maghrib-Gebet als das Witr-Gebet des Tages mit drei Rakʿahs.

Diesen Hadith überlieferten Abu Hatim und Ibn Hibban in ihren Sahih-Sammlungen. Der wesentliche Inhalt des Hadiths wurde auch in Sahih al-Buchari überliefert.

Bei allen Gebeten bestand die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.a.w.) darin, den ersten Teil länger zu gestalten als den letzten.

-Auch das Gebet bei einer Sonnenfinsternis verrichtete er auf diese Weise.

-Auch das Nachtgebet verrichtete er auf diese Weise. Da er das Nachtgebet jedoch in jeweils zwei Rakʿat verrichtete, machte er die ersten zwei Rakʿat länger. Die nächsten zwei Rakʿat machte er im Vergleich dazu kürzer.

Auf diese Weise setzte er das Gebet fort und beendete es. Dass er die ersten zwei Rakʿat des Nachtgebets kürzer zu verrichten pflegte, widerspricht dieser seiner Vorgehensweise nicht. Denn diese beiden Rakʿat sind das einleitende Gebet der Nachtgebete. Die einleitenden zwei Rakʿat verrichtete er stets kurz, so wie er die zwei Sunnah-Rakʿat des Morgengebets im Vergleich zu den zwei Pflicht-Rakʿat kürzer verrichtete. Denn diese beiden Rakʿat waren das einleitende Gebet des Morgengebets.

Daher wird durch diese zwei kurzen Rakʿat die Gepflogenheit, das Nachtgebet zu verlängern, nicht beeinträchtigt. So sagte er beispielsweise: „Macht das Witr-Gebet zum letzten Gebet der Nacht.“ Dennoch verrichtete er oft unmittelbar nach dem Witr-Gebet im Sitzen oder im Stehen zwei freiwillige Rakʿat. Dadurch wurde das Witr-Gebet nicht darin beeinträchtigt, das letzte Gebet der Nacht zu sein. Ebenso bezeichnete er das Maghrib-Gebet als das Witr-Gebet des Tages, ordnete aber unmittelbar nach dem Maghrib-Gebet zwei Sunnah-Rakʿat an, um Schafāʿa zu erlangen. Dadurch wurde das Maghrib-Gebet nicht darin beeinträchtigt, das Witr-Gebet des Tages zu sein.

Tatsächlich verrichtete er nach den Pflicht-Rakʿat des Maghrib-Gebets zwei Rakʿat, um die Pflicht-Rakʿat zu schützen. Nach dem Witr-Gebet, dem letzten Gebet der Nacht, verrichtete er zwei Rakʿat, um dieses Witr-Gebet zu schützen. Es ist allgemein bekannt, dass ein unterstützendes oder schützendes Gebet die Eigenschaft des eigentlichen Gebets nicht beeinträchtigt. Dies gilt in allen Angelegenheiten.

Die Sitzhaltung im letzten Tashahhud

-Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zum letzten Tashahhud saß, setzte er seine linke Gesäßhälfte auf den Boden, stützte sich auf sein Gesäß und streckte beide Füße zu einer Seite, nämlich nach rechts, hinaus.

-Dies ist eine von drei Arten, auf die überliefert wurde, dass er (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beim Sitzen auf dem Gesäß saß. Diese Art wurde in den Sunan von Abū Dāwūd sowie in der Sahih-Sammlung von Abū Hātim von Abū Humayd as-Sāʿidī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert.

-Die zweite Methode ist ebenfalls von Abu Humayd as-Saʿidi (r.) in Sahih al-Buchari überliefert. Er sagte: Wenn Allahs Gesandter (s.) in der letzten Rakʿa saß, schob er den linken Fuß ein wenig nach vorn, stellte den rechten Fuß aufrecht hin und setzte sich auf seine Gesäßbacken.

-Diese Methode ähnelt weitgehend der ersten. In beiden Fällen wird erwähnt, dass er auf seinen Gesäßbacken saß. Der einzige Unterschied zwischen den beiden besteht in der Stellung der Füße.

-Die dritte Methode ist im Hadith von ʿAbdullah ibn az-Zubair in Sahih Muslim überliefert. Ibn az-Zubair (r.) sagte: Dabei legte Allahs Gesandter (s.) seinen linken Fuß zwischen seinen Oberschenkel und sein rechtes Schienbein und breitete die Sohle seines rechten Fußes aus.“-

Abu al-Qasim al-Harbi hat diese Methode in seinem Werk bestätigt. Hinsichtlich der Stellung der Füße unterscheidet sich diese Methode von den ersten beiden. Vielleicht tat Allahs Gesandter (s.) es manchmal so und manchmal anders. Dies scheint offensichtlich der Fall zu sein. Oder diese Abweichung könnte auch durch Unterschiede in den Überlieferungen entstanden sein.

-Allahs Gesandter (s.) unterschied zwischen dem Sitzen im ersten Tashahhud und dem Sitzen im letzten Tashahhud. Beim letzten Sitzen saß er auf seinen Gesäßbacken. Beim ersten Sitzen saß er auf der Sohle seines linken Fußes.

-Imam Ahmad sagte, dass er dies tat, um zwischen dem ersten und dem letzten Sitzen zu unterscheiden. Da er nach dem ersten Sitzen wieder aufstehen musste, saß er auf seinen Füßen und war bereit aufzustehen. Da nach dem letzten Sitzen kein Aufstehen mehr bevorstand, saß er bei diesem Sitzen in Ruhe und Gelassenheit. Weil das Gebet mit dem letzten Tashahhud endete, saß er in Ruhe und ließ seinen ganzen Körper auf seinen Gesäßbacken ruhen.

-Abu Humayd (r.) hat die unterschiedlichen Merkmale des ersten und des letzten Sitzens des Gesandten (s.) deutlich beschrieben. Um in verschiedenen Überlieferungen das letzte Sitzen des Gesandten (s.) zu kennzeichnen, verwendete er folgende Formulierung:

-„Wenn er in der letzten Rakʿa saß.“

– wenn er sich in der vierten Rakʿa hinsetzte.“

– „Wenn er sich zur Sitzung für den dritten Salām hinsetzte, streckte er beide Füße seitlich heraus und setzte sich auf sein Gesäß.“

Aus diesem letzten Satz haben Imām asch-Schāfiʿī und andere auch den Beleg abgeleitet, dass man sich bei jeder Sitzung für den Salām mit beiden Füßen seitlich herausgestreckt, das Gesäß auf den Boden gelegt und darauf sitzend niederlassen müsse, unabhängig davon, ob es sich um ein Gebet mit vier, zwei oder drei Rakʿa handelt.

– Aus dem offensichtlichen Wortlaut des Hadith lässt sich dies allerdings nicht erkennen; aus der Aussage des Hadith geht es jedoch in dieser Weise hervor.

– Der äußerliche Aussagegehalt des Hadith beschreibt zunächst die Merkmale der ersten Sitzung und bezeichnet diese anschließend als zweite Sitzung beziehungsweise als Sitzung für den Salām. Somit ist aus dem äußerlichen Aussagegehalt des Hadith ersichtlich, dass dies das Merkmal der letzten beziehungsweise zweiten Sitzung eines Gebets mit drei oder vier Rakʿa ist.

Damit ist eine Seite dieser Sitzung behandelt. Andererseits legte er, wenn er sich zum Taschahhud hinsetzte, seine rechte Hand auf seinen rechten Oberschenkel, führte drei Finger zusammen und hielt den Schahāda-Finger aufrecht. In einer anderen Überlieferung heißt es, dass er drei Finger zur Faust schloss und den Schahāda-Finger aufrecht hielt. Seine linke Hand legte er auf seinen linken Oberschenkel. (Sahīh Muslim: Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm.)

Wāʾil ibn Hudschr, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, überlieferte seinerseits: Ich sah, wie der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, in der Sitzung des Taschahhud saß und seine linke Hand auf seinen linken Oberschenkel gelegt hatte. Den Ellbogen seiner rechten Hand hatte er auf seinen rechten Oberschenkel gelegt, und er verschränkte zwei Finger, indem er den einen über den anderen drückte, sodass sie wie ein Ring waren. Dann hielt er den Schahāda-Finger aufrecht, bewegte ihn und sprach Bittgebete. (Abū Dāwūd, an-Nasāʾī, ad-Dārimī: Wāʾil ibn Hudschr, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm.)

In Sahīh Muslim wird in der Überlieferung von ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, berichtet: „Er legte seine linke Hand auf sein linkes Knie und seine rechte Hand auf sein rechtes Knie. Dabei verschränkte er die Finger so, wie man sie zum Anzeigen der Zahl dreiundfünfzig zusammenfügt, und deutete mit dem Schahāda-Finger.“

– Tatsächlich beziehen sich all diese Überlieferungen auf dasselbe. Zum Beispiel:

a. In der Überlieferung, in der gesagt wird, dass er drei Finger zur Faust schloss, ist damit gemeint, dass auch der Mittelfinger angelegt war und nicht wie der Zeigefinger, der Schahāda-Finger, ausgestreckt blieb.

b. In der Überlieferung, in der gesagt wird, dass er einen der beiden Finger mit dem anderen zusammendrückte, ist damit gemeint, dass der Mittelfinger nicht auf dieselbe Weise wie die beiden benachbarten Finger angelegt oder auf deren Höhe gehalten wurde.

c. In der Überlieferung, in der gesagt wird, dass er die Finger so zusammenfügte, dass dies die Zahl Dreiundfünfzig andeutete, ist gemeint, dass er den Mittelfinger anlegte. Dies geschah jedoch nicht an die beiden benachbarten Finger, sondern an den Daumen.

Er legte beide Hände auf beide Oberschenkel. Zwischen den Oberschenkeln und den Händen ließ er keinen Zwischenraum. Die Ellbogen der Hände lagen am Ende der Oberschenkel an.

– Die Finger der linken Hand legte er auf den linken Oberschenkel.

Er hielt die Finger in Richtung der Qibla.

Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) richtete während des Taschahhud die Finger seiner Hände zur Qibla. Ebenso hielt er die Finger beim Rafʿ al-Yadain sowie beim Rukūʿ und bei der Sudschūd in Richtung der Qibla. Während der Sudschūd richtete er auch die Zehen beider Füße zur Qibla.

Er pflegte in jeder Sitzhaltung den Taschahhud zu rezitieren.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) rezitierte sowohl in der ersten als auch in der letzten Sitzhaltung den Taschahhud. Er rezitierte den Taschahhud nach jeweils zwei Rakʿa. Er lehrte den ehrwürdigen Gefährten den Taschahhud wie eine Sure aus dem Koran. So wie er den Taschahhud in der ersten Sitzhaltung rezitierte, rezitierte er ihn auch in der letzten Sitzhaltung. Die Überlieferung seines Taschahhud haben wir bereits zuvor angeführt.

Salat (Durud) für den Gesandten Allahs

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wenn jemand von euch betet, soll er Allahs Lob und Preis (Allahs Lob und Seine Erhabenheit) aussprechen und den Salat (Durud) für Seinen Propheten rezitieren. Danach soll er jedes Bittgebet sprechen, das er möchte.“

Dieser Hadith wurde von Fudala ibn ʿUbaid überliefert. Imam at-Tirmidhi bezeichnete ihn als sahih. [Ein ähnlicher Hadith wurde auch im Musnad Ahmad, bei an-Nasaʾi und bei Abu Dawud überliefert. Der Gesandte (s.a.w.) wies an, nach dem Salam für ihn Durud zu rezitieren. Aus dem Hadith geht hervor, dass nach beiden Taschahhud der Beleg für das Rezitieren des Durud besteht. Einige Gelehrte erklärten es jedoch für makruh, nach dem ersten Taschahhud Durud zu rezitieren. Für ihre Ansicht gibt es allerdings keinen Beleg aus dem Hadith.]

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) rezitierte selbst den Salat (Durud) für sich. Auch die Gefährten lehrte er, in welcher Sprache sie den Salat für ihn rezitieren sollten (Imam Ibn al-Qayyim erörtert in seinem Werk „Dschamʿ al-Ihām“ ausführlich die Bedeutung und den Sinn des Begriffs „Salat“. In unserem Land wird das Rezitieren des Salat für den Gesandten (s.a.w.) „Durud“ genannt. Dies ist ein persisches Wort. Für den Gesandten (s.a.w.) Salat zu rezitieren bedeutet, für ihn um Barmherzigkeit zu bitten. Abu al-ʿAliya (r.) sagte, für den Gesandten (s.a.w.) Salat zu rezitieren bedeute, darum zu bitten, seine Ehre, seinen Rang und sein Lob zu mehren.) (Welche Form des Salat (Durud) für den Gesandten (s.a.w.) in welcher Sprache rezitiert werden soll, erwähnt Imam Ibn al-Qayyim hier nicht. Daher führen wir hier einige Salat (Durud) aus den Hadith-Werken an:

** Der bei al-Buchari, Muslim, at-Tahawi, al-Humaidi, al-Baihaqi und an-Nasaʾi überlieferte Durud (Salat):

(Arabisch****************)

Bedeutung: O Allah! Erweise Muhammad Barmherzigkeit und vermehre seine Ehre, seinen Rang und sein Lob. Erweise auch seinen Nachkommen, die ihm folgen, dasselbe, wie Du es Ibrahim und seinen Nachkommen, die ihm folgen, erwiesen hast. Wahrlich, Du bist der höchst Gelobte und der Großartig Geehrte. O Allah! Gewähre Muhammad und seinen Nachkommen, die ihm folgen, Segen, wie Du Ibrahim und seinen Nachkommen, die ihm folgen, Segen gewährt hast. Wahrlich, Du bist der höchst Gelobte und der Großartig Geehrte.****

Dieser Salawat wird im Musnad von Ahmad und bei an-Nasa’i erwähnt:

(Arabisch******************)

Dieser Salawat wird in Sahih Muslim erwähnt:

(Arabisch*****************)

Es wird im Musnad von Ahmad und bei at-Tahawi überliefert, dass der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) diesen Salawat für sich selbst sprach und damit ein Bittgebet verrichtete:

(Arabisch****************)

Auch dieser Salawat wird bei al-Bukhari, an-Nasa’i, at-Tahawi und im Musnad von Ahmad überliefert:

(Arabisch******************)

Auch bei al-Buchārī und Muslim wird dieses Salāt erwähnt:

(Arabisch***************)

Das Sprechen des Salāt für den Propheten bedeutet, für den Propheten um Barmherzigkeit, Ehre, Rang, Lob und Wohlergehen zu bitten.

Er pflegte im Gebet an sieben Stellen Bittgebete zu sprechen.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sprach im Gebet an sieben Stellen Bittgebete. Diese sieben Stellen sind folgende:

1. Nach dem Takbīr al-Iḥrām, vor Beginn des Gebets.

2. Das Duʿāʾ al-Qunūt im Witr-Gebet nach der Rezitation und vor dem Übergang zur Verbeugung sowie gelegentlich im Fadschr-Gebet. Allerdings besteht hinsichtlich der Authentizität des Hadith, der das Bittgebet an dieser Stelle betrifft, eine gewisse Unklarheit.

3. Nachdem er den Kopf aus der Verbeugung gehoben hatte und aufrecht stand. Dazu sagte ʿAbdullah ibn Abī Aufā (Allah sei mit ihm zufrieden): Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) den Kopf aus der Verbeugung hob, sagte er:

(Arabisch*********************)

Bedeutung: Allah erhört (und nimmt an), wer Ihn lobpreist. Unser Herr, Dir gebührt alles Lob! Dir gebührt Lob, das die Himmel erfüllt, und Dir gebührt Lob, das die Erde erfüllt! Und Dir gebührt darüber hinaus Lob für alles, was Du willst. O Allah, wasche und reinige mich mit Schnee und kaltem Wasser! O Allah, reinige mich von meinen Sünden, wie ein weißes Kleidungsstück von Schmutz strahlend sauber gewaschen wird.“

4. Auch in der Verbeugung sprach er Bittgebete. Er sagte:

(Arabisch******************)

Bedeutung: Gepriesen bist Du in Deinem Wesen, o Allah, unser Herr! Dir allein gebührt das Lob. O Herr, vergib mir.“

5. In der Niederwerfung. In der Niederwerfung sprach er die meisten Bittgebete.

6. Im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen.

7. Nach dem Taschahhud und vor dem Salām.

Er selbst sprach an diesen Stellen Bittgebete und forderte auch die ehrwürdigen Gefährten auf, Bittgebete zu sprechen.

Unter den Bittgebeten, die nach dem Taschahhud und vor dem Salām gesprochen werden, ist auch der Salāt (Durūd) für den Gesandten enthalten, denn Salāt (Durūd) ist ebenfalls eine Art Bittgebet.

Verschiedene Bittgebete des Gesandten Allahs vor dem Salām

Wie bereits erwähnt, sprach der Gesandte, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, an verschiedenen Stellen während des Gebets Bittgebete. Einige der Bittgebete, die er an den jeweiligen Stellen sprach, wurden ebenfalls erwähnt. Nach dem Taschahhud sprach der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, selbst verschiedene Bittgebete und lehrte auch die Gefährten verschiedene Bittgebete. Hier werden einige seiner Bittgebete angeführt, die er insbesondere nach dem Taschahhud und vor dem Salām zu sprechen pflegte:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Ich suche Zuflucht bei Dir vor der Strafe des Grabes, vor der Versuchung des Masīḥ ad-Daddschāl und vor den Versuchungen des Lebens und nach dem Tod. O Allah! Ich suche Zuflucht bei Dir vor sündhaften Taten und davor, verschuldet zu sein.“ (Überliefert bei al-Buchārī und Muslim)

– Es wird überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, stets vor diesen wenigen Dingen Zuflucht suchte.

In Sahih Muslim und an-Nasa’i wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.) die Gefährten nach dem Taschahhud anwies, in den folgenden Worten vor vier Dingen Zuflucht zu suchen:

(Arabisch*************)

Bedeutung: O Allah! Ich suche bei Dir Zuflucht vor der Strafe der Hölle, vor der Strafe des Grabes, vor der Versuchung des Lebens und des Todes und vor dem Übel des Messias ad-Daddschāl.“

Bei an-Nasa’i wird mit authentischer Überlieferung berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.) auch auf folgende Weise bei Allah Zuflucht zu suchen pflegte:

(Arabisch**************)

Bedeutung: O Allah, ich suche bei Dir Zuflucht vor dem Übel meiner bereits vollbrachten Taten und vor dem Übel der Taten, die ich künftig nicht werde vollbringen können.“

]

Der Gesandte Allahs (s.) sprach bisweilen dieses Bittgebet:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir meine Sünden. Mache mein Haus für mich geräumig und schenke dem Lebensunterhalt, den Du mir gewährst, Segen und Fülle.

Manchmal sprach er auch dieses Bittgebet:

(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah! Ich bitte Dich um Standhaftigkeit und darum, beim Befolgen Deiner Gebote voranzugehen. Ich bitte um innere Stärke, um den geraden und richtigen Weg zu beschreiten. Ich bitte Dich darum, Deine Gnaden zu danken und Dir auf die beste Weise zu dienen. Ich bitte Dich um ein ruhiges Herz und eine wahrhaftige Zunge. Ich bitte Dich um alles, was Du für mich als gut erachtest. Vor allem, was Du für mich als schädlich erachtest, suche ich Zuflucht bei Dir. Für all meine Fehler und Mängel Dir gegenüber bitte ich Dich um Vergebung.

[In den Hadithen werden nach dem Taschahhud noch verschiedene andere Bittgebete erwähnt. Er selbst sprach unterschiedliche Bittgebete, lehrte sie auch den Gefährten und billigte zudem die persönlichen Bittgebete mancher Gefährten. Imam Ibn al-Qayyim hat in seinem Werk nicht alle Bittgebete erwähnt. Daher führe ich in meinen Anmerkungen noch einige weitere Bittgebete an:]

***In Sunan an-Nasa’i und al-Mustadrak von al-Hakim wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dieses Bittgebet im Gebet sprach:

(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah! Lass mich durch Dein Wissen über das Verborgene und Deine Macht über die Schöpfung so lange leben, wie Du das Leben für mich als gut erachtest. Und wenn Du den Tod für mich als besser erachtest, dann lass mich sterben. O Allah! Ich bitte Dich um Gottesfurcht im Verborgenen und in der Öffentlichkeit. In Zeiten des Zorns und der Zufriedenheit bitte ich Dich um die Fähigkeit, die Wahrheit zu sprechen und gerecht zu handeln. Ich bitte um Genügsamkeit in Armut und Wohlstand. Ich bitte Dich um unaufhörliche Gnaden, um anhaltende Freude der Augen. Nach dem Tod bitte ich um Dein Wohlgefallen. Für das Jenseits bitte ich um Frieden und Kühlung. Ich bitte um die Freude, Dein Angesicht schauen zu dürfen. Ich bitte um die Sehnsucht nach Deiner Begegnung, ohne schädliche Dinge und irreführende Fitna. O Allah! Verschönere uns durch die Schönheit des Glaubens und mache uns zu Rechtleitenden und Rechtgeleiteten.

Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) lehrte Umm al-Mu’minin Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dieses Bittgebet im Gebet zu sprechen:

(Arabisch****************)

Bedeutung: O Allah, mache meine Abrechnung leicht. (Musnad Ahmad, al-Hakim)

**In al-Buchari und Muslim wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) aufforderte, im Gebet das folgende Bittgebet zu sprechen:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Ich habe mir selbst viel Unrecht getan, und niemand außer Dir kann mir vergeben. So gewähre mir Vergebung von Dir und erweise mir Barmherzigkeit. Wahrlich, Du bist überaus vergebend und barmherzig.”

Im Musnad von Imam Ahmad, in al-Adab al-Mufrad von al-Buchari, bei at-Tayalisi und in Ibn Madscha wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) Umm Aischa dieses Bittgebet lehrte, damit sie es im Gebet spreche:

(Arabisch********************)

Bedeutung: O Allah! Ich bitte Dich um alles Gute, das mir sofort oder später zuteilwird, ob ich davon weiß oder nicht. Und ich suche Zuflucht bei Dir vor allem Übel, das mir sofort oder später widerfährt, ob ich davon weiß oder nicht. Ich bitte Dich um das Wissen sowie um die Worte und Taten, die dazu beitragen, es zu erlangen. Und ich bitte Dich um all das Gute, um das Dich Dein Diener und Gesandter Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gebeten hat. Und ich suche Zuflucht bei Dir vor all dem Übel und Unheil, vor dem Dein Diener und Gesandter Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Zuflucht gesucht hat. Ich bitte Dich um ein gutes Ende all dessen, was für mich bestimmt ist.

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hörte einen Mann, der im Taschahhud das folgende Bittgebet sprach, und rief aus: „Diesem wurde vergeben, diesem wurde vergeben.“

(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah! Ich bitte Dich; o Allah, Du bist einzig und allein. Du bist auf niemanden angewiesen. Du bist Derjenige, Der kein Kind gezeugt hat und selbst nicht gezeugt wurde und Dem niemand ebenbürtig ist. Vergib mir meine Sünden; gewiss, Du bist überaus vergebend und barmherzig.“ (Abu Dawud, an-Nasa’i)

Überliefert in den Werken von Abu Dawud, an-Nasa’i, im Musnad Ahmad, in al-Adab al-Mufrad, bei at-Tabarani und anderen:

(Arabisch******************)

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hörte einen Mann, der dieses Bittgebet im Taschahhud sprach, und fragte die ehrwürdigen Gefährten: „Wisst ihr, womit er gebetet hat?“ Sie sagten: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er sagte: „Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele liegt: Er hat Allah mit Seinem großartigen Namen angerufen.“ In einer anderen Überlieferung heißt es, dass er Allah mit Seinem ‚größten Namen‘, Ism al-Aʿẓam, angerufen habe. Wenn Er mit diesem Namen angerufen wird, antwortet Er, und wenn Er um etwas gebeten wird, gewährt Er es.

Die Bedeutung dieses Bittgebets ist:

„O Allah! Ich bitte Dich. Alles Lob gebührt Dir. Es gibt keinen Ilah außer Dir. Du bist einzig und allein, und Du hast keinen Teilhaber. O Schöpfer der Himmel und der Erde, o Allmächtiger und Ehrwürdiger, o Ewiglebender, o Immerwährender! Ich bitte Dich um das Paradies und suche Zuflucht bei Dir vor der Hölle.“

Muslim und Abu Awana überlieferten, dass der Gesandte Allahs (s.) nach dem Taschahhud und vor dem Salam als letztes in dieser Weise zu beten pflegte:

(Arabisch**********************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir all meine vergangenen und zukünftigen Sünden, meine verborgenen und offenkundigen Sünden, all meine Übertretungen und all das, worüber Du mehr weißt als ich. Du bist es, der voranschreiten lässt, und Du bist es, der zurückstellt. Es gibt keinen Ilah außer Dir.“

Die Bittgebete, den Dhikr und die Tasbih, die der Gesandte Allahs (s.) an den sieben Stellen des Gebets zu sprechen pflegte, haben wir an den jeweiligen Stellen auf Grundlage authentischer Hadithe angeführt. Die Bittgebete, die der Gesandte Allahs (s.) in der Niederwerfung sprach, haben wir zwar bereits zuvor erwähnt; dennoch führen wir hier noch ein weiteres von ihm in der Niederwerfung gesprochenes Bittgebet an:

(Arabisch***************)

Bedeutung: Mein Herr! Gewähre meiner Nafs Taqwa und läutere meine Nafs. Du bist der beste Läuterer der Nafs, und Du bist ihr Schutzherr.“

Soll der Imam das Bittgebet in der Einzahl oder in der Mehrzahl sprechen?

Alle Bittgebete, die der Gesandte Allahs (s.a.) im Gebet gesprochen hat und die in den Hadithen erwähnt und überliefert wurden, stehen in der Einzahl; das heißt, er hat für sich selbst gebetet. Auch die Bittgebete, die er die Gefährten für das Gebet lehrte, stehen in der Einzahl. So pflegte er beispielsweise im Gebet folgendermaßen für sich selbst in der Einzahl zu beten:(Arabisch*****************)

Bedeutung: Mein Herr! Vergib mir, erweise mir Barmherzigkeit und leite mich auf den rechten Weg.“

Alle Bittgebete sprach er auf diese Weise in der Einzahl. Zu Beginn des Gebets, nach dem Takbīr at-Taḥrīma, sprach er als erstes ein Bittgebet. Auch dieses sprach er in der Einzahl folgendermaßen:

(Arabisch************)

Bedeutung: O Allah! Wasche meine Sünden mit Schnee, Hagel und kaltem Wasser ab und reinige mich gründlich. O Allah! Schaffe zwischen mir und meinen Sünden eine solche Entfernung, wie Du sie zwischen dem Osten und dem Westen geschaffen hast …

(Der gesamte Hadith steht ebenfalls in der Einzahl.)

Nun hat ein Hadith in dieser Angelegenheit für Schwierigkeiten gesorgt. Dieser Hadith wird in Musnad Ahmad und den Sunan-Werken von Thawbān (r.a.) überliefert. Er berichtet, dass der edle Prophet (s.a.) sagte:

„Wenn jemand der Imam (Anführer) eines Volkes ist und beim Bittgebet nur für sich selbst bittet, dann handelt er verräterisch.“

Ibn Chuzaima bezeichnete diesen Hadith in seiner Sammlung authentischer Hadithe als einen erfundenen Hadith. Er ist über eine authentische Überlieferungskette überliefert.

(Arabisch*************)

Er wies den von Sauban (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferten Hadith zurück, indem er diesen Hadith als Beleg dafür heranzog, im Singular für sich selbst zu bitten.

Ich hörte Scheich al-Islam Imam Ibn Taymiyya sagen, dass der Inhalt des von Sauban (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferten Hadiths nur für zeitweilige Bittgebete wie das Duʿā al-Qunūt gilt. Im Gebet darf man nur jene Bittgebete sprechen, die der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) selbst gesprochen, zu sprechen gelehrt und bestätigt hat. Nach unserer Ansicht ist die Aussage des von Sauban (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferten Hadiths zwar richtig, auch wenn der Hadith nicht authentisch ist. Diese Aussage gilt für das gesellschaftliche, staatliche und somit gemeinschaftliche Imamat (die Führung).

Die Art und Weise, wie der Gesandte Allahs den Salām sprach

Nachdem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Bittgebet beendet hatte –

(Arabisch*****************)

Bedeutung: „Friede und Allahs Barmherzigkeit seien mit euch.“ Mit diesen Worten wandte er sich zunächst nach rechts; während er denselben Satz aussprach, wandte er anschließend den Hals nach links.

Fünfzehn Gefährten haben überliefert, dass er den Friedensgruß auf diese Weise sprach und sich dabei nach beiden Seiten wandte. Sie sind:

1. ʿAbdullāh ibn Masʿūd, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

2. Saʿd ibn Abī Waqqās, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

3. Sahl ibn Saʿd as-Sāʿidī, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

4. Wāʾil ibn Hudschar, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

5. Abū Mūsā al-Aschʿarī, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

6. Hudhaifa ibn al-Yamān, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

7. Ammar ibn Yassir, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

8. Abdullah ibn Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

9. Dschabir ibn Samura, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

10. Al-Bara ibn Asib, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

11. Abu Malik al-Aschʿari, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

12. Talq ibn Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

13. Aus ibn Aus, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

14. Abu Rumtha, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

15. Adi ibn Umaira, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Es wird auch in einem Hadith überliefert, dass der Gesandte (s.a.s.) das Gebet nur mit einem einzigen Salam beendete, während er nach vorn gewandt blieb. Diese Aussage ist jedoch durch keine authentische Überlieferung belegt. In diesem Zusammenhang kann lediglich der von Aischa (r.a.) überlieferte Hadith berücksichtigt werden. Ihr Hadith wurde in den Sunan-Sammlungen (mit „Sunan-Sammlungen“ sind hier at-Tirmidhi, Abu Dawud, an-Nasa’i und Ibn Madscha gemeint. Diese vier Werke werden zusammen auch „Sunan al-arba’a“ (die vier Sunan-Werke) genannt) zusammengestellt. Ihre Überlieferung lautet:

„Nach Beendigung des Gebets sprach der Gesandte Allahs (s.a.s.) lediglich einen einzigen Salam, indem er ‚Assalamu alaikum‘ sagte, und er sprach ihn so laut, dass wir davon aufwachten.“

Aus mehreren stichhaltigen Gründen ist dieser Hadith fehlerhaft und allgemein nicht akzeptabel. Diese Gründe sind:

1. Aus den Worten von Aischa (r.a.) wird klar ersichtlich, dass sie dies über das nächtliche Gebet des Gesandten (s.a.s.) – das freiwillige Gebet oder Tahadschud – gesagt hat.

2. Außerdem hat Aischa (r.a.) wegen ihres Schlafes möglicherweise den ersten Salam nicht gehört und vielleicht nur den zweiten Salam vernommen.

3. Diejenigen, die von zwei Salams berichten, sahen ihn im wachen Zustand und während sie mit dem Gesandten (s.a.s.) beteten, zwei Salams sprechen.

4. Die Hadithe über die zwei Salams sind größtenteils authentisch, die übrigen sind hasan, und es gibt davon zudem zahlreiche Überlieferungen.

5. Obwohl ʿĀʾischa hier eine einzige Salām erwähnt, hat sie zu den beiden Salām geschwiegen.

— Aus diesen Gründen ist es fest etabliert, das Gebet mit zwei Salām nach beiden Seiten zu beenden. Später führten die umayyadischen Herrscher in Medina und verschiedenen anderen Städten den Brauch eines einzigen Salām ein. Daher entstand bei einigen Menschen jener Generation der Eindruck, man müsse das Gebet offenbar mit nur einem Salām beenden. Als sie in die Moschee kamen und dort einen einzigen Salām sahen, entstand unter ihnen diese Auffassung

entstand. Doch nichts, was dem vom Gesandten Allahs selbst eingeführten Gebetsritus, dem von den rechtgeleiteten Kalifen befolgten Ritus und dem durch authentische Hadithe bestätigten Vorgehen widerspricht, ist akzeptabel.

Die wenigen weiteren Überlieferungen, die zum einmaligen Salām überliefert sind, sind allesamt schwach, fehlerhaft und ungültig.

Das Verrichten von Munāǧāt (Bittgebet) durch den Muqtadi nach dem Salām

Für den inzwischen verbreiteten Brauch, sich nach dem Salām zur Qibla oder zu den Betenden zu wenden, die Hände zu heben und ein Bittgebet oder eine Munāǧāt zu sprechen, gibt es keinen Beleg vom Gesandten Allahs. Es lässt sich weder eine authentische noch eine gute Überlieferung dafür finden. Viele führen zudem insbesondere nach dem Fajr- und dem ʿAsr-Gebet den Brauch ein, sich den Betenden zuzuwenden und eine solche Munāǧāt zu sprechen. Doch auch dies ist von keinem der rechtgeleiteten Kalifen und ebenso wenig vom Gesandten Allahs überliefert. Er hat der Umma weder eine Anweisung noch einen Hinweis gegeben, dies zu tun.

Wer nach dem Salām den Brauch eingeführt hat, sich zur Qibla oder nach dem Fajr- und ʿAsr-Gebet den Betenden zuzuwenden und eine Munāǧāt zu sprechen, hat dies als Ersatz für die Sunna eingeführt. Sie halten es für eine gute Tat. Ob es wirklich eine gute Tat ist, die Sunna durch so etwas zu ersetzen, weiß Allah am besten.

Alle im Hadith erwähnten Bittgebete im Zusammenhang mit dem Gebet hat der Gesandte Allahs innerhalb des Gebets gesprochen und dazu angewiesen, sie innerhalb des Gebets zu sprechen.

Solange der Diener im Gebet steht, führt er in Wirklichkeit ein vertrauliches Gespräch mit seinem Herrn. Deshalb hat der Gesandte – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – innerhalb des Gebets Bittgebete gesprochen und dazu angewiesen. Gerade dann ist der Diener seinem Herrn ganz nahe; das ist die beste Zeit, um zu bitten (Bittgebete zu sprechen).

Wenn er jedoch den Friedensgruß des Gebets spricht, wird die Verbindung dieses vertraulichen Gesprächs unterbrochen. Deshalb sollte man die günstigste Zeit nutzen, um seinen Herrn zu bitten, nämlich während des Gebets. Das ist die Sunna. Das ist der beste Weg. Es ist nicht besser, entgegen der Sunna eigene Bräuche zu erfinden.

Ja, jeder kann Allah jederzeit um etwas bitten und Bittgebete sprechen. In diesem Fall sollte man zunächst Allah auf die vom Gesandten – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – gelehrte Weise mit Tasbīḥ, Tahlīl, Taḥmīd, Takbīr und dergleichen gedenken und dem Gesandten Allahs Salāt (Segensgebete) darbringen. Danach kann man um alles bitten und jedes gewünschte Bittgebet sprechen.

Auf diese Weise spricht man nach einer eigenständigen gottesdienstlichen Handlung ein Bittgebet. Es hat dann keinen Zusammenhang mehr mit dem Gebet. So kann man vermeiden, den erfundenen Brauch einzuführen, nach dem Friedensgruß die Hände zu heben und ein Bittgebet oder vertrauliches Gebet zu sprechen, indem man dies mit dem Gebet verbindet. [In Bangladesch und den umliegenden Gebieten haben die Menschen diese Handlung mit dem Gebet vermischt. Unwissende halten das Heben der Hände zum vertraulichen Gebet nach dem Gebet für einen Bestandteil des Gebets oder für etwas, das mit ihm verbunden ist. Doch der Gesandte – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – und die Gefährten haben dies nicht getan. Die Imame des Gebets haben diese Handlung zur Pflicht gemacht. Viele Imame tun dies, um die Betenden zufriedenzustellen, weil sie meinen, dass sie sonst ihre Stellung als Imam nicht ausüben könnten. Ist es tatsächlich vernünftig, eine Handlung, die überhaupt keine Sunna ist, zur Sunna zu machen und sie sogar wie eine Pflicht verbindlich zu machen?]

Auf diese Weise kann man jederzeit Bittgebete sprechen. Wenn man nach dem Gedenken Allahs und dem Darbringen von Salām (Segensgebeten) für den Gesandten – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – ein Bittgebet spricht, wird auch dieses Bittgebet erhört. Das lässt sich aus dem von Faḍāla ibn ʿUbayd überlieferten Hadith verstehen. Es ist jedoch nicht richtig, ein außerhalb des Gebets gesprochenes Bittgebet mit dem Gebet zu verbinden.

Das Gebet mit Schuhen und in einem einzigen Kleidungsstück

ʿAbdullah ibn ʿAmr überlieferte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – verrichtete das Gebet manchmal barfuß und manchmal mit Schuhen. (Abū Dāwūd)

Um sich von den Juden zu unterscheiden, wies er dazu an, das Gebet mit Schuhen zu verrichten. Er sagte: „Unterscheidet euch von den Juden; sie verrichten das Gebet nicht mit Schuhen und Ledersocken.“ (Abū Dāwūd)

Er sagte: Wenn jemand von euch betet, soll er seine Schuhe anbehalten. Wenn er sie jedoch ausziehen möchte, soll er sie zwischen seinen beiden Füßen ablegen. [Abū Dāwūd, Ibn Khuzayma und al-Ḥākim überlieferten dies mit authentischer Überlieferungskette von Abū Saʿīd al-Khudrī (ra). Er sagte: Eines Tages leitete der Gesandte Allahs (s.a.w.) unser Gebet. Während des Gebets zog er seine Schuhe aus und legte sie zu seiner linken Seite. Als die Mitbetenden dies sahen, zogen auch sie alle ihre Schuhe aus. Nachdem er das Gebet beendet hatte, fragte er uns: „Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen?“ Wir antworteten: „Als wir sahen, dass du sie ausgezogen hattest, zogen auch wir unsere Schuhe aus.“ Da sagte er: „Dschibrīl kam und teilte mir mit, dass sich an meinen Schuhen Unreinheit befand. Deshalb habe ich sie ausgezogen. Wenn ihr in die Moschee kommt, schaut euch eure Schuhe an, ob sich an ihnen Unreinheit befindet. Wenn sich Schmutz daran befindet, dann wischt ihn ab und betet mit angezogenen Schuhen.“] Man soll niemandem dadurch Leid zufügen, dass man seine Schuhe irgendwo liegen lässt.“ (Abū Dāwūd)

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) betete manchmal in einem einzigen Kleidungsstück. Zu anderen Zeiten betete er in zwei Kleidungsstücken. Meistens betete er jedoch in zwei Kleidungsstücken. [Im Musnad von Aḥmad wird überliefert, dass ʿAbdullāh ibn Masʿūd (ra.) sagte: Dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) manchmal in einem einzigen Kleidungsstück betete, lag am Mangel an Kleidung. In Zeiten des Wohlstands ist es besser, in zwei Kleidungsstücken zu beten.]

Seine Freude, innere Ruhe, Demut und sein Weinen im Gebet

– Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.), wenn er zum Gebet aufstand, den Kopf leicht neigte und gesenkt hielt.

– Das Gebet war für den Gesandten Allahs (s.a.w.) eine Quelle der Freude. Durch das Gebet empfand er Freude und innere Ruhe. Er sagte: (Arabisch *********) Das bedeutet: „Im Gebet findet mein Auge seine Freude. Im Gebet erlange ich Freude und innere Ruhe.“

Er pflegte zu Bilāl zu sagen: (Arabisch*********)

Das bedeutet: „Bilāl, rufe zum Gebet und erfülle mein Herz mit innerer Ruhe.“

– Er sagte: „Im Gebet umgeben mich Konzentration, Besinnung, völlige Hingabe und Versunkenheit.“ (al-Buchārī, Muslim)

– Der Gesandte Allahs (s.) weinte häufig im Gebet. Während seines Weinens war ein dröhnendes Geräusch in seiner Brust zu hören. Die Gefährten hörten ihn im Gebet weinen. (Ahmad, an-Nasa’i, Abu Dawud)

– An verschiedenen Stellen des gesamten Gebets bat er immer wieder am Hofe Allahs, des überaus Barmherzigen, um Vergebung. Er bat um Verzeihung für die Sünden. Er flehte um Schutz vor allen Übeln dieser Welt und des Jenseits. Er erbat alles Gute dieser Welt und des Jenseits. Auf diese Weise führte er während des gesamten Gebets ein vertrauliches Bittgebet (eine innige Bitte und flehentliche Anrufung) an Allah.

– Wenn in der tiefen Nacht die ganze Welt schlief, begab er sich durch das Gebet in die Nähe seines Herrn.

– Er verrichtete das Gebet, um seinem Herrn Dank zu erweisen.

– In Zeiten der Bedrängnis stellte er sich zum Gebet auf.

– Auf dem Schlachtfeld stellte er sich zum Gebet auf.

– Um die Hilfe seines Herrn zu erbitten, warf er sich in der Niederwerfung nieder.

Seine Wachsamkeit im Gebet

Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) richtete beim Gebet sein Herz und seinen Geist vollständig auf Allah, den Erhabenen, aus, versetzte sich in Seine unmittelbare Nähe und konzentrierte sich vollkommen auf Allah, den Erhabenen. Dennoch berücksichtigte er während des Gebets die äußeren Umstände und achtete auf die Situation der Betenden. Hier werden einige derartiger, durch authentische Überlieferungen belegter Ereignisse angeführt:

1. Er pflegte das Gebet lang zu gestalten. Auch die Koranrezitation verlängerte er und entsprechend verlängerte er die Verbeugung und die Niederwerfung. Wenn er jedoch während des Gebets das Weinen eines Kindes hörte, berücksichtigte er die Gefühle der Mutter, die mit ihrem Kind betete, verkürzte das Gebet und beendete es rasch.

2. Einmal, während eines Krieges, schickte er einen Reiter aus, um Informationen einzuholen und zu überbringen. Nachdem er ihn entsandt hatte, stellte er sich zum Gebet auf. Während des Gebets blickte er in die Richtung, aus der der von ihm ausgesandte Reiter zurückkehren sollte. Auch während des Gebets war er hinsichtlich des von ihm ausgesandten Reiters nicht unaufmerksam.

3. Einmal verrichtete er das Pflichtgebet, während er seine Enkelin Umama bint Abi al-As (die Tochter einer seiner Töchter) auf dem Nacken trug. Wenn er sich zur Verbeugung oder Niederwerfung begab, setzte er sie neben sich ab. Wenn er sich aus der Niederwerfung erhob, nahm er sie wieder auf den Nacken. (Al-Buchari und Muslim)

4. Manchmal kam sein Enkel Hasan oder Husain, wenn er sich zur Niederwerfung begab, und setzte sich auf seinen Rücken. Aus Sorge, dass er herunterfallen könnte, verlängerte er daraufhin die Niederwerfung.

5. Manchmal betete er bei geschlossener Haustür. Die Mutter der Gläubigen, Aischa (r. a.), kam und klopfte an die Tür. Während er betete, ging er hin, öffnete Aischa die Tür, kehrte zurück und vollendete den verbleibenden Teil des Gebets. (Ahmad, Tirmidhi, Abu Dawud, an-Nasa’i)

6. Wenn jemand ihn begrüßte, während er betete, erwiderte er den Friedensgruß mit einer Handbewegung. In Sahih Muslim wird überliefert, dass Dschabir (r. a.) sagte: Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) schickte mich, um eine Angelegenheit zu erledigen. Als ich zurückkehrte, sah ich, dass er betete. Ich grüßte ihn, während er betete, und er erwiderte meinen Friedensgruß mit einer Handbewegung.

Anas (r. a.) sagte: Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) machte während des Gebets Gesten. (Musnad Ahmad)

In den Sunan-Werken wird überliefert, dass Suhaib (r.a.) sagte: Einmal verrichtete der Gesandte Allahs (s.a.w.) das Gebet. Als ich an ihm vorbeiging, grüßte ich ihn. Er erwiderte meinen Gruß durch eine Geste.

Einmal kam der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach Qubā. Während er in der Moschee von Qubā das Gebet verrichtete, kam eine Gruppe von Gefährten aus den Ansār. Sie grüßten ihn, während er betete. Er erwiderte ihren Gruß durch eine Geste.

Imām at-Tirmidhī überlieferte diesen Hadith über ʿAbdullāh ibn ʿUmar (r.a.). Er sagte, dass es ein sahīh Hadith sei.

ʿAbdullāh ibn Masʿūd (r.a.) überlieferte: Ich kehrte aus Abessinien zurück und kam, um den Gesandten Allahs (s.a.w.) zu treffen. Als ich ankam, sah ich, dass er betete. Daraufhin grüßte ich ihn. Er erwiderte meinen Gruß durch eine Bewegung des Kopfes. Dieser Hadith wurde von al-Bayhaqī überliefert.

Im Zusammenhang mit Gesten im Gebet gibt es einen von Abū Huraira (r.a.) überlieferten Hadith, der einen Widerspruch hervorruft. Der Hadith wurde von Abū Ghātifān über Abū Huraira (r.a.) überliefert. Er sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wer im Gebet eine verständliche Geste macht, soll das Gebet erneut verrichten.“

Imām ad-Dāraqutnī sagte: „Dies ist ein ungültiger Hadith; er ist nicht anzunehmen.“ Er sagte weiter: „Imām Abū Dāwūd sagte zu mir: Der Überlieferer dieses Hadiths, Abū Ghātifān, ist eine unbekannte Person. Der von ihm überlieferte Hadith kann nicht angenommen werden.“ Außerdem widerspricht dieser Hadith den sahīh Hadithen zu diesem Thema. Von Anas und Jābir sowie anderen (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen allen) wurde authentisch überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) während des Gebets Gesten machte.

7. Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) nachts zu Hause betete, lag ʿĀischa (r.a.) quer an der Stelle, an der er sich niederwarf. Wenn er sich zur Niederwerfung begab, stupste oder zwickte er sie, damit sie sich zur Seite bewegte. Dann streckte ʿĀischa (r.a.) ihre Beine wieder aus. (Buchārī)

8. Einmal verrichtete der Gesandte Allahs (s.a.w.) das Gebet. Da kam der Satan, um sein Gebet zu stören. Er packte den Satan an der Kehle und drückte sie zu, sodass sogar der Speichel oder die Zunge des Satans hervortrat und seine Hand berührte. (Musnad Ahmad, ad-Dāraqutnī)

9. Manchmal verrichtete er das Gebet im Stehen auf der Kanzel. Dort vollzog er auch die Verbeugung. Zur Niederwerfung stieg er von der Kanzel hinab, trat nach hinten zurück und warf sich auf dem Boden nieder. Nach der Niederwerfung ging er wieder auf die Kanzel und stellte sich hin. (Buchari, Muslim)

10. Einmal verrichtete er das Gebet mit einer Wand vor sich. In diesem Moment wollte ein vierbeiniges Tier (ein Hund) vor ihm vorbeigehen. Er ging nach vorn und drückte den Bauch des Tieres gegen die Wand. Dadurch war das Tier gezwungen, hinter ihm hindurchzugehen. (Tabarani, Hakim, Ibn Chuzaima)

11. Einmal verrichtete er das Gebet. In diesem Augenblick kamen zwei Mädchen aus dem Hause Abd al-Muttalibs miteinander kämpfend vor ihn. Während er betete, ergriff er sie und trennte die eine von der anderen. In der Überlieferung Imam Ahmads heißt es außerdem, dass die beiden Mädchen sich an den Knien des edlen Propheten (s.a.) festklammerten. Daraufhin trennte er sie voneinander oder hielt sie an. Das Gebet setzte er jedoch fort.

12. Einmal stellte er sich zum Gebet auf, als ein Junge vor ihm vorbeigehen wollte. Er bedeutete ihm mit der Hand, zurückzugehen, woraufhin der Junge zurückging. (Musnad Ahmad)

13. Ein anderes Mal verrichtete er das Gebet, als ein Mädchen vor ihm vorbeiging. Als er ihr mit der Hand ein Zeichen gab, ging sie zurück. (Sunān-Werke)

14. Manchmal blies er während des Gebets auf die Stelle der Niederwerfung. Allerdings ist der Hadith über das Blasen fragwürdig. Obwohl dieser Hadith im Musnad Ahmad und in den Sunān-Werken erwähnt wird, ist er letztlich nicht in authentischer Überlieferung vom Gesandten (s.a.) überliefert worden.

15. Er weinte im Gebet.

16. Im Gebet räusperte er sich. Durch Räuspern gab er auch Zeichen. Ali (r.a.) sagt: Ich ging jeden Tag zu festgelegten Zeiten zweimal zum Gesandten Allahs (s.a.). Ich bat um Erlaubnis, das Haus zu betreten. Manchmal war er bei meiner Ankunft gerade im Gebet. Dann räusperte er sich und erteilte mir dadurch die Erlaubnis einzutreten. (Sunan an-Nasa’i, Musnad Ahmad)

Auch Imam Ahmad räusperte sich während des Gebets und betrachtete dies nicht als etwas, das das Gebet ungültig macht.

Trotz seiner tiefen Versunkenheit im Gebet und seiner Hinwendung zu Allah achtete er auf die Bedürfnisse und Unannehmlichkeiten anderer. Er berücksichtigte die jeweiligen Umstände und betrachtete diese Dinge nicht als etwas, das das Gebet ungültig macht.

Das Qunūt-Bittgebet im Pflichtgebet (oder Qunūt an-Nāzila)

ʿAbdullāh ibn ʿAbbās, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, einen Monat lang ununterbrochen im Ẓuhr-, ʿAṣr-, Maghrib-, ʿIschā’- und Fadschr-Gebet das Qunūt-Bittgebet sprach. (Musnad Ahmad, Abū Dāwūd)

In einigen Überlieferungen heißt es, dass er einen Monat lang im Fadschr-Gebet das Qunūt-Bittgebet sprach. In anderen Überlieferungen heißt es, dass er es im Maghrib-Gebet sprach. Im Grunde ist jedoch der oben genannte Hadith der richtige. Tatsächlich sprach er das Qunūt-Bittgebet in allen fünf Pflichtgebeten.

– Er sprach nicht immer das Qunūt-Bittgebet.

– Er sprach das Qunūt-Bittgebet in Zeiten der Not.

– Mit dem Qunūt-Bittgebet sprach er für manche ein Bittgebet und gegen manche ein Verwünschungsgebet.

In dem Gebet, in dem er das Qunût-Gebet sprach, sprach er es in der letzten Rakʿa, nachdem er sich aus der Verbeugung erhoben und „Samiʿallāhu liman hamidah“ gesagt hatte. Nach dem Qunût-Gebet ging er unmittelbar zur Niederwerfung über. Zwischen dem Qunût-Gebet und der Niederwerfung tat er nichts anderes.

Wenn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, das Qunût-Gebet sprach, sagten die Mitbetenden: „Āmīn.“

In Sahīh al-Buchārī und Sahīh Muslim wird von Abū Huraira überliefert, dass er sagte: Wenn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, für jemanden beten oder jemanden verwünschen wollte, sprach er nach der Verbeugung das Qunût-Gebet. Nachdem er nach der Verbeugung „Samiʿallāhu liman hamidah, rabbanā laka l-hamd“ gesagt hatte, sprach er einige Tage lang folgendes Bittgebet:(Arabisch********************)

Das heißt: O Allah, rette al-Walīd, Salama ibn Hischām und ʿIyāsch ibn Abī Rabīʿa! O Allah, fasse den Stamm Mudā eindringlich und lasse über sie jahrelang eine Hungersnot hereinbrechen, wie über das Volk von Yūsuf.

In Abū Dāwūd und im Musnad Ahmad wird von Ibn ʿAbbās überliefert, dass er im Qunût-Gebet gelegentlich folgendes Verwünschungsgebet sprach:(Arabisch*******************)

Das heißt: O Allah, lasse einen Fluch auf die Stämme Lihyān, Raʿl, Dhakwān und ʿUsayya herab! Sie haben Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam verweigert.

Abū Dāwūd überlieferte, dass es die allgemeine Praxis des Gesandten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, war, das Qunût-Gebet (Qunūt an-Nāzila) zu sprechen, sobald eine Notlage eintrat. Wenn die Notlage vorüber war, unterließ er es. Er beschränkte das Qunût-Gebet nicht auf das Morgengebet, sondern sprach es auch in den anderen Gebeten. Im Morgengebet sprach er es jedoch am häufigsten.

Die Hadithgelehrten halten es für empfehlenswert, in Notlagen das Qunût-Gebet zu sprechen. Allerdings sind sie über die Hadithe am besten informiert. Ihrer Ansicht nach sind sowohl das Sprechen als auch das Unterlassen des Qunût-Gebets Sunna. Sie meinen, dass beides gut ist: es zu sprechen und es nicht zu sprechen. Denn in den Hadithen wird sowohl überliefert, dass der Gesandte, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, es sprach, als auch, dass er es unterließ.

Wenn der Imam die Duʿā al-Qunūt laut rezitiert, um die Mitbetenden darüber zu informieren oder sie daran zu erinnern, ist dagegen nichts einzuwenden. ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, rezitierte den Anfang laut, um die Mitbetenden daran zu erinnern. Ibn ʿAbbās, Allahs Wohlgefallen auf ihm, rezitierte in der Totengebet die Sura al-Fātiha laut, damit die Menschen wussten, dass die Rezitation der Sura al-Fātiha im Totengebet Sunna ist.

Auch dass der Imam das Āmīn laut spricht, ist eine solche Angelegenheit. Tatsächlich handelt es sich dabei um jene Meinungsverschiedenheiten (Ikhtilāf), bei denen beide Möglichkeiten erlaubt (mubāḥ) sind oder sowohl das Tun als auch das Unterlassen erlaubt ist. So sind beispielsweise sowohl das Erheben der Hände (Rafʿ al-yadain) im Gebet als auch dessen Unterlassen erlaubt. Ebenso ist es erlaubt, jede beliebige der verschiedenen Formen des Taschahhud zu rezitieren. Und ebenso ist es erlaubt, jede beliebige der verschiedenen Formen des Adhān und der Iqāma zu verwenden.

Doch es ist nicht unser Anliegen, hier die Frage des Erlaubten und Unerlaubten zu erörtern. Unser Anliegen besteht vielmehr ausschließlich darin, zu erwähnen, was der Gesandte, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, tat und wie er es tat. Denn er ist unser Vorbild und Maßstab. In diesem Werk möchten wir ausschließlich seine Art und seine Grundsätze erforschen und darlegen. Er allein ist der vollkommene Wegweiser. Er ist derjenige, dem wir nacheifern und dem wir folgen sollen.

Die Kernaussage der Hadithe, die zur Rezitation der Duʿā al-Qunūt im Pflichtgebet überliefert worden sind, findet sich in der Aussage eines gelehrten islamischen Gelehrten. Er sagte: Die richtige Ansicht in dieser Angelegenheit ist, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, den Qunūt Nāzila (die Duʿā al-Qunūt) nur rezitierte, um für ein Volk oder eine Person zu bitten oder gegen jemanden ein Bittgebet zu sprechen. Als dann das Ergebnis seines Bittgebets sichtbar wurde, ließ er dies. Außerdem rezitierte er die Duʿā al-Qunūt sowohl laut als auch leise. Er rezitierte die Duʿā al-Qunūt und unterließ ihre Rezitation auch wieder. Er rezitierte sie nicht länger laut, als er es auf andere Weise tat. Dies war seine Vorgehensweise hinsichtlich des Qunūt. Außerdem rezitierte er die Duʿā al-Qunūt im Pflichtgebet unmittelbar nach dem Aufrichten aus dem Rukūʿ. Dies ist erwiesen.

Sahw-Sudscha (Niederwerfung wegen eines Fehlers)

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Ich bin nur ein Mensch wie ihr. So wie euch Fehler unterlaufen, unterlaufen auch mir Fehler. Wenn ich etwas vergesse, dann erinnert mich daran.“ (Buchārī)

Dass dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, im Gebet ein Fehler unterlief, war für seine Gemeinschaft eine Vollendung der Gunst Allahs. Auf diese Weise vervollständigte der Erhabene Allah ihre Religion für sie. Denn gerade dadurch erfuhren sie, was sie tun sollten, wenn ihnen im Gebet ein Fehler unterlief.

In einem Überlieferungsweg-losen Hadith in Māliks Muwaṭṭaʾ wird folgende Aussage des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erwähnt: „Ich vergesse oder werde etwas vergessen lassen, damit ich es ihnen klar erklären kann, indem ich die Fragen der Menschen dazu beantworte und es erläutere.“

Tatsächlich wurden die Bestimmungen über Fehler in der Scharia gerade deshalb erlassen, weil der Gesandte Allahs (s.a.w.) gelegentlich etwas vergaß.

Überliefert von Abdullah ibn Buhaina: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) betete eines Tages mit ihnen das Zuhr-Gebet. Dabei stand er nach den ersten beiden Rakʿat auf, ohne sich hinzusetzen. Auch die hinter ihm Betenden standen mit ihm auf. So gelangte das Gebet zu seinem Ende, und die Menschen warteten darauf, den Friedensgruß zu sprechen. Genau in diesem Augenblick vollzog der Gesandte Allahs (s.a.w.) – noch in der Sitzhaltung des letzten Taschahhud – vor dem Friedensgruß zwei Niederwerfungen und sagte dabei „Allahu akbar“. Danach sprach er den Friedensgruß und beendete das Gebet. (Buchari und Muslim)

Daraus ist folgende Regel bekannt: Wenn jemand aus Versehen einen Teil des Gebets außer den Gebetselementen (Pflichten) auslässt, muss er vor dem Friedensgruß die Niederwerfungen wegen Vergessens vollziehen.

Wenn er also versehentlich einen Teil des Gebets ausließ, kehrte er nicht zurück, um ihn nachzuholen. So stand er einmal versehentlich auf, ohne die erste Taschahhud-Sitzung einzunehmen. Obwohl die Menschen hinter ihm „Subhanallah“ sagten, deutete er ihnen an, stehen zu bleiben, ohne sich wieder hinzusetzen.

Überliefert von Yazid ibn Harun, der sagte: Einmal leitete Mugira ibn Schuʿba (r.a.) unser Gebet. Nach zwei Rakʿat stand er auf, ohne sich hinzusetzen. Die hinter ihm Betenden sagten „Subhanallah“. Doch er deutete ihnen an, stehen zu bleiben. Danach beendete er das Gebet und sprach den Friedensgruß. Anschließend vollzog er zwei Niederwerfungen und sprach danach erneut den Friedensgruß. Schließlich sagte er: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.) pflegte es genauso zu tun.“ Dieser Hadith wurde im Musnad Ahmad überliefert. Tirmidhi sagte, dass es ein sahih Hadith sei.

In den Hadithen scheint ein gewisser Widerspruch darüber zu bestehen, ob die Niederwerfungen wegen Vergessens vor oder nach dem Friedensgruß zu vollziehen sind. Aus dem Hadith von Abdullah ibn Buhaina geht hervor, dass sie vor dem Friedensgruß erfolgen, während aus dem Hadith von Mugira hervorgeht, dass sie danach erfolgen. Tatsächlich ist der von Abdullah ibn Buhaina überlieferte Hadith aus verschiedenen vernünftigen Gründen zutreffender. Doch beide Methoden sind durch authentische Überlieferungen belegt. Daher kann jede der beiden Methoden angewandt werden.

Vom Gesandten Allahs (s.a.w.) sind mehrere Arten von Fehlern im Gebet bekannt. Zum Beispiel:

1. Einmal sprach der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach nur zwei Rakʿat des Ischa-, Zuhr- oder Asr-Gebets den Friedensgruß. Danach vervollständigte er das Gebet. Anschließend vollzog er nach dem Friedensgruß und der Beendigung des Gebets zwei Niederwerfungen. Beim Hinuntergehen in jede Niederwerfung und beim Aufstehen daraus sagte er „Allahu akbar“.

2. In Abu Dawud und at-Tirmidhi wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.s.) die Menschen im Gebet leitete, sich im Gebet irrte und anschließend zwei Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit verrichtete. Danach sprach er das Taschahhud und beendete das Gebet mit dem Salam. Imam at-Tirmidhi sagte, dieser Hadith sei hasan und gharib.

3. Eines Tages leitete er das Mittagsgebet mit drei Rakʿa statt vier und wandte sich den Mitbetenden zu. Da fragte Talha ibn Ubaidullah (r.a.) ihn und sagte: „Du hast das Gebet mit drei Rakʿa verrichtet und eine Rakʿa vergessen.“ Daraufhin befahl er Bilal, die Iqama zu sprechen. Bilal sprach die Iqama, und er leitete die Menschen erneut im Gebet. Diesen Hadith überlieferte Imam Ahmad.

4. Eines Tages leitete er das Mittagsgebet mit fünf Rakʿa. Da wurde er gefragt: „Wurde das Mittagsgebet um eine Rakʿa erweitert?“ Er sagte: „Was ist denn geschehen?“ Darauf sagten sie: „Du hast heute fünf Rakʿa gebetet.“ Als er dies hörte, verrichtete er (nach dem Salam zwei Niederwerfungen. (Al-Buchari und Muslim)

5. Eines Tages leitete er das Nachmittagsgebet mit drei Rakʿa und ging nach Hause. Da folgte ihm ein Mann namens Khirbaq, Dhul-Yadain (der mit den langen Händen), und erklärte ihm die Angelegenheit. Als er dies hörte, kam er zornig aus dem Haus, wobei er seinen Umhang hinter sich herzog, und fragte die Menschen: „Stimmt das, was er sagt?“ Sie antworteten: „Ja.“ Daraufhin verrichtete er die verbleibende Rakʿa, sprach den Salam, vollzog anschließend zwei Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit und sprach erneut den Salam. (Sahih Muslim)

Über Fehler im Gebet und die Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit sind vom Gesandten (s.a.s.) insgesamt diese fünf Vorgehensweisen überliefert.

Er verrichtete die Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit sowohl vor als auch nach dem Salam. Die Ansichten der Imame hierzu sind wie folgt:

1. Nach der Ansicht von Imam asch-Schafiʿi (r.) müssen die Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit bei jeder Art von Fehler vor dem Salam verrichtet werden.

2. Nach der Ansicht von Imam Abu Hanifa (r.) müssen die Niederwerfungen wegen Vergesslichkeit bei jeder Art von Fehler nach dem Salam verrichtet werden.

3. Imam Mālik (r.) sagte: Wenn man im Gebet versehentlich etwas auslässt, muss man die Niederwerfungen der Vergesslichkeit vor dem Salām ausführen. Wenn man im Gebet versehentlich etwas hinzufügt, muss man die Niederwerfungen wegen des Fehlers nach dem Salām ausführen. Wenn in demselben Gebet beide Arten von Fehlern vorkommen, müssen die Niederwerfungen der Vergesslichkeit vor dem Salām ausgeführt werden. Abū ʿUmar sagte: Das ist die Rechtsschule von Imam Mālik. Wenn jedoch jemand von seiner Auffassung abwich, verbot er es ihm dennoch nicht, denn seiner Ansicht nach besteht in dieser Angelegenheit Raum für unterschiedliche Auffassungen.

4. Wie lautet die Auffassung von Imam Ahmad ibn Hanbal in dieser Angelegenheit? Al-Athram berichtet dazu: Ich hörte, wie Imam Ahmad (r.) gefragt wurde, ob die Niederwerfungen wegen des Fehlers vor oder nach dem Salām auszuführen seien. Er antwortete: In manchen Fällen vor dem Salām und in manchen Fällen danach. Der Gesandte Allahs (s.) hat es ebenso getan.

5. Imam Dāwūd (az-Zāhirī) sagte: Da der Gesandte Allahs (s.) in fünf Fällen die Niederwerfungen der Vergesslichkeit ausgeführt hat, soll niemand in diesen fünf Fällen aus einem anderen Grund die Niederwerfungen der Vergesslichkeit ausführen.

Die Niederwerfung bei Zweifel

Wenn während des Gebets Zweifel und Unsicherheit auftraten, wiederholte der Gesandte (s.) das Gebet nicht. Er sagte: Bei Zweifel soll man das Gebet entsprechend dem beenden, was einem wahrscheinlicher erscheint, anschließend vor dem Salām die Niederwerfungen ausführen und den Zweifel beiseitelegen.

Von Abū Saʿīd al-Chudrī (r.) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.) sagte: Wenn jemand von euch während des Gebets Zweifel bekommt und nicht feststellen kann, wie viele Rakʿa er gebetet hat – drei oder vier –, soll er den Zweifel beiseitelegen und das, was ihm wahrscheinlicher erscheint, zur Grundlage nehmen. Danach soll er vor dem Salām zwei Niederwerfungen ausführen. (Ṣaḥīḥ Muslim)

In einem von Ibn Masʿūd (r.) überlieferten Hadith heißt es: Wenn jemand von euch während des Gebets Zweifel bekommt, soll er eine der Möglichkeiten als richtig annehmen, das Gebet entsprechend fortsetzen und vor dem Salām zwei Niederwerfungen ausführen. (Buchārī, Muslim) In einer Überlieferung wird außerdem erwähnt, dass er anschließend den Salām sprechen und danach zwei Niederwerfungen ausführen soll.

Imam Ahmad (r.) sagte: Zweifel gibt es in zwei Formen. Die eine ist Taḥarrī (die überwiegende Annahme), die andere ist Yaqīn (ein gewisser Zweifel innerhalb der sicheren Gewissheit). Nach Imam Ahmad soll der Betende im Fall von Taḥarrī die Niederwerfungen nach dem Salām ausführen, im Fall von Yaqīn jedoch vor dem Salām.

Imam asch-Schāfiʿī und Imam Mālik (r.) sagten: Wenn jemand während des Gebets Zweifel bekommt, soll er nicht in diesen Zweifeln verharren, sondern sich auf Grundlage einer Annahme für etwas entscheiden. Auch Imam Ahmad vertrat diese Ansicht.

Imam Abū Hanīfa (r.) sagte: Wenn jemand während des Gebets Zweifel bekommt und dies zum ersten Mal geschieht, soll er das Gebet wiederholen. Wenn er jedoch häufig Zweifel bekommt, soll er das Gebet auf Grundlage der überwiegenden Annahme oder der Gewissheit fortsetzen.

Das Schließen der Augen während des Gebets

Mit geschlossenen Augen zu beten, war nicht die Praxis des Gesandten Allahs (s.a.w.). In Sahīh al-Buchārī wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) beim Sprechen des Bittgebets im Taschahhud auf den Zeigefinger seiner Hand zu blicken pflegte. Sein Blick ging nicht über diesen Finger hinaus.

-In Sahīh al-Buchārī wird von Anas (r.a.) überliefert, dass ʿĀischa (r.a.) einen besonderen Vorhang hatte. Sie hatte ihn an einer Seite des Zimmers aufgehängt. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) forderte ʿĀischa auf, ihn zu entfernen, und sagte außerdem: Die auf den Vorhang gemalten Bilder lenken meinen Blick vom Gebet ab.

-Wenn er während des Gebets die Augen geschlossen gehalten hätte, wie hätten die Bilder auf dem Vorhang dann seine Aufmerksamkeit erregen können?

-Allerdings beweist dieser Hadith nicht, dass das Schließen der Augen während des Gebets unzulässig ist.

Die Rechtsgelehrten waren hinsichtlich des Schließens der Augen während des Gebets unterschiedlicher Meinung. Imam Ahmad und andere erklärten es im Gebet für makrūh. Ihrer Ansicht nach ist dies die Praxis der Juden.

Andere jedoch halten es für zulässig, im Gebet die Augen zu schließen. Ihrer Ansicht nach wird es dadurch leichter, im Gebet Chuschūʿ und Chudūʿ zu erlangen und die Nähe zu Allah zu empfinden. Und genau das ist das Herz und der Zweck des Gebets.

Die richtige Auffassung in dieser Angelegenheit ist: Wenn man im Gebet mit geöffneten Augen Chuschūʿ, Chudūʿ und Konzentration bewahren kann, ist es besser, sie geöffnet zu lassen. Wenn jedoch verschiedene Anblicke beim Öffnen der Augen innere Ruhe und Chuschūʿ sowie Chudūʿ verhindern, ist es keineswegs tadelnswert, die Augen zu schließen. Vielmehr ist es nach dem grundlegenden Prinzip der Scharia in einer solchen Situation besser und vorzugswürdiger, die Augen geschlossen zu halten.

Sutra (Schutzbarriere)

Wenn der Gesandte Allahs (s.) zum Gebet aufstand, stellte er sich vor etwas oder ließ etwas vor sich aufstellen; zumindest zog er vor sich eine Linie. Er ordnete an, vor dem Betenden etwas aufzustellen, das als Schutzbarriere (Sutra) diente.

Manchmal betete er mit einer Wand vor sich. Zwischen seiner Niederwerfung und der Wand war dann gerade so viel Platz, dass eine Ziege oder ein Schaf hindurchgehen konnte. Zwischen ihm und der Sutra war kein größerer Abstand. Vielmehr ordnete er an, nahe an der Sutra zu stehen.

Manchmal betete er mit einem Bett, einem Holzstück, einem Baum oder einer Säule der Moschee vor sich.

Wenn er sich auf einem Kriegszug befand oder auf freiem Feld betete, stellte er vor sich eine Waffe auf, machte sie zu seiner Sutra und betete; die Menschen beteten hinter ihm.

Manchmal betete er mit einem Reittier vor sich und machte es zu seiner Sutra. Mitunter machte er auch den Sattel des Reittiers zu seiner Sutra.

Er hat die Betenden angewiesen, wenn keine Abschirmung vorhanden ist, wenigstens einen Pfeil oder einen Stock vor sich in den Boden zu stecken, ihn als Sutra zu verwenden und so zu beten. Wenn auch kein Pfeil oder Stock vorhanden ist, sollen sie wenigstens eine Linie vor sich in den Boden zeichnen. [In den Werken al-Buchārī, Muslim und Ṣaḥīḥ Ibn Ḫuzaima wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn jemand trotz einer vor ihm aufgestellten Sutra (Abschirmung) betet und eine Person vor seinem Gebet, das heißt innerhalb der Abschirmung, vorbeigehen will, soll der Betende sie mit seiner Brust abwehren. In manchen Überlieferungen heißt es, er solle sie nach Kräften zurückhalten. In einer anderen Überlieferung heißt es, er solle sie zweimal durch ein Zeichen davon abhalten. Wenn sie trotzdem nicht davon ablässt, soll er mit ihr kämpfen, denn sie ist ein Satan.]

In den Werken al-Buḫārī, Muslim und Ṣaḥīḥ Ḫuzaima wird außerdem erwähnt: Wenn derjenige, der vor einem Betenden vorbeigeht, wüsste, wie schrecklich die Folgen davon sind, würde er es für besser halten, vierzig lang zu warten, als vor dem Betenden vorbeizugehen.

Hier bedeutet „bis zu vierzig“: vierzig Tage, vierzig Jahre oder vierzig Gebetszeiten zu warten.]

Abū Dāwūd sagt: Ich hörte Aḥmad ibn Ḥanbal sagen, dass man die Linie, wenn man eine auf den Boden zeichnet, quer wie einen Neumond zeichnen soll. ʿAbdullāh sagte, man solle sie längs zeichnen. Wenn man einen Stock aufstellt, soll man ihn senkrecht in den Boden stecken.

Wird das Gebet ungültig, wenn keine Sutra vorhanden ist?

Wenn sich vor dem Betenden keine Sutra befindet, ist durch authentische Überlieferungen bekannt, dass das Gebet ungültig wird, wenn unter solchen Umständen eine erwachsene Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund vor ihm vorbeigeht. Die diesbezüglichen Hadithe wurden von Abū Dharr, Abū Huraira, Ibn ʿAbbās und ʿAbdullāh ibn Mughaffal (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert.

Allerdings steht die Überlieferung von ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) der oben genannten Ansicht entgegen. Sie sagte, dass sie quer vor dem Platz gelegen habe, an dem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) niederwarf. Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zur Niederwerfung ging, stupste er ihre Füße an, woraufhin sie ihre Beine einzog. Wenn er sich von der Niederwerfung erhob und aufstand, streckte ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) ihre Beine wieder aus.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Überlieferungen besteht darin, dass es einen Unterschied zwischen dem Vorbeigehen und dem Verweilen gibt. Die tatsächliche Angelegenheit weiß Allah am besten.

Was tat der Gesandte (s.a.w.), nachdem er den Salam beendet hatte? Was pflegte er zu rezitieren?

(In diesem Abschnitt wird erörtert, was der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Salam zum Abschluss des Pflichtgebets tat, wie er saß, was er rezitierte und welche Gedenkformeln und Bittgebete er sprach.

In Sahih Muslim wird von Aischa und Sauban (r. a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.), wenn er das Gebet mit dem Salam beendet hatte, dreimalاستغفر الله (Ich bitte Allah um Vergebung) sagte. [In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird von Ibn Abbas (r. a.) überliefert: Wir erkannten das Ende des Gebets des Gesandten Allahs (s.a.w.) an seinem Aussprechen des Takbir.

Das heißt, der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte nach dem Salam laut „Allahu akbar“.

Daher scheint es gemäß dem Hadith richtig zu sein, zunächst einmal „Allahu akbar“ zu sagen und anschließend dreimal „Astaghfirullah“ zu rezitieren. Unmittelbar danach sollte „Allahumma anta as-salam wa minka as-salam …“ rezitiert werden.] Dann sagte er: (Arabisch***********)

Das bedeutet: O Allah! Du bist die Quelle des Friedens, und von Dir kommt der Frieden. O Besitzer von Macht und großer Würde! Du bist überaus gesegnet und reich an Gaben.“

Nach dem Salam blieb er nur so lange der Qibla zugewandt, wie es dauerte, diese Worte zu sprechen. Nachdem er diesen Satz rezitiert hatte, stand er entweder auf oder setzte sich den Mitbetenden zugewandt hin. Manchmal drehte er sich von rechts, manchmal von links zu den Mitbetenden um. Bei al-Buchari und Muslim wird von Ibn Mas’ud (r. a.) überliefert, dass er sagte: Ich habe gesehen, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) sich meistens von der linken Seite aus umsetzte.“

In Sahih Muslim wird von Anas (r. a.) überliefert, dass er sagte: Ich habe gesehen, dass er sich meistens nach rechts umsetzte.

Von Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass er sagte: Ich sah, wie der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sich sowohl nach rechts als auch nach links drehte und sich setzte. Er setzte sich gerade den Mitbetenden zugewandt hin. Er drehte sich nicht bevorzugt zu einer bestimmten Seite, während er die andere Seite außer Acht ließ. Er saß gerade und blickte alle an. Nach dem Fadschr-Gebet blieb er bis zum Aufgang der Sonne am Gebetsplatz sitzen.

Welche Gedenkgebete und Bittgebete er nach dem Gebet sprach

In Sahih al-Buchari und Sahih Muslim wird von al-Mughira ibn Schuʿba (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach jedem Pflichtgebet diese Worte sprach:(Arabisch***********************)

Bedeutung: Es gibt keinen Gott außer Allah. Er ist einzig. Er hat keinen Teilhaber. Ihm allein gehört die Herrschaft über das gesamte Universum. Ihm gebührt alles Lob. Er ist allmächtig. O Allah! Niemand kann verhindern, was Du geben willst. Und niemand kann geben, was Du nicht geben willst. Der Besitz eines Reichen und die Stellung eines Angesehenen sind Dir gegenüber völlig nutzlos und gänzlich wirkungslos.

Abu Hatim erwähnt in seinem Sahih-Werk, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach Beendigung des Gebets zu sagen pflegte:

(Arabisch**********************)

Bedeutung: O Allah! Läutere meine Religion, die der Schutz all meiner Angelegenheiten ist. Richte meine diesseitige Welt für mich in Ordnung, in der Du mir meinen Lebensunterhalt gegeben hast. O Allah! Durch Dein Wohlgefallen suche ich Zuflucht vor Deinem Missfallen. Durch Deine Vergebung suche ich Zuflucht vor Deiner Vergeltung. Und bei Dir suche ich Zuflucht vor Dir (Deiner Strafe). Niemand kann zurückhalten, was Du geben willst, und niemand kann geben, was Du nicht geben willst. Vor Dir nützt der Besitz eines Reichen ebenso wenig wie die Stellung eines Angesehenen. (Sahih Abu Hatim)

Al-Hakim hat in seinem Werk al-Mustadrak von Abu Ayyub al-Ansari (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) einen Hadith überliefert. Er sagte: Wann immer ich hinter eurem geliebten Propheten das Gebet verrichtete, hörte ich ihn gewiss nach dem Gebet diese Worte sprechen:

(Arabisch****************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir all meine Fehler und Sünden. O Allah! Erhebe mich, schenke mir Leben, versorge mich mit Lebensunterhalt und gewähre mir die Fähigkeit, mein Leben auf der Grundlage guter Taten und eines guten Charakters zu führen. Denn wenn Du niemandem die Fähigkeit dazu gewährst, kann niemand sein Leben auf diese Weise führen. Niemand außer Dir kann die Menschen vom Bösen und Unheil fernhalten.“

In Sahih Muslim wird von Ibn az-Zubair (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Beenden des Gebets mit dem Salam diese Worte laut aussprach: (Arabisch*********************)

Bedeutung: Es gibt keinen Gott außer Allah. Er ist Einer und Einzig. Er hat keinen Teilhaber. Ihm gehört die gesamte Herrschaft über das Universum. Ihm gebührt alles Lob. Er ist allmächtig. Außer Allah besitzt niemand Macht, und außer Ihm gibt es keinen Beistand. Es gibt keinen Herrscher außer Allah. Wir dienen niemandem außer Ihm. Alle Gnaden sind von Ihm, und auch alle Gaben stammen von Ihm. Daher gebührt Ihm auch alles gute Lob. Es gibt keinen Gott außer Allah. Wir gehorchen aufrichtig nur Ihm, auch wenn die Ungläubigen dies nicht mögen.“

Nach dem Gebet um Vergebung und Schutz bitten

Bei Abu Dawud wird eine Überlieferung von Ali (r.a.) erwähnt. Darin sagt er, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Beenden des Gebets mit dem Salam zu sagen pflegte: (Arabisch*********************)

Bedeutung: O Allah! Vergib mir. Vergib mir meine früheren und späteren sowie meine verborgenen und offenkundigen Sünden. Vergib mir all meine Übertretungen. Vergib mir jene meiner Sünden, über die Du besser Bescheid weißt als ich. Du lässt voranschreiten, und Du lässt zurückbleiben. Außer Dir gibt es keinen Retter.“

Imam Muslim äußerte zu diesem Bittgebet zwei Ansichten.

1. Allahs Gesandter (s.a.w.) sprach dies zwischen dem Taschahhud und dem Salam. Im Grunde ist diese Ansicht die richtige.

2. Seine zweite Ansicht lautet, dass der Gesandte (s.a.w.) dies nach dem Salam sprach.

– Wahrscheinlich sprach Allahs Gesandter (s.a.w.) dieses Bittgebet sowohl vor als auch nach dem Salam. Die tatsächliche Wahrheit weiß Allah am besten.

Saʿd ibn Abi Waqqas lehrte diese Worte seine Kinder und sagte: Allahs Gesandter (s.a.w.) suchte nach dem Gebet auf diese Weise Zuflucht:(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Ich suche bei Dir Zuflucht vor Feigheit und Zaghaftigkeit. Ich suche Zuflucht bei Dir davor, geizig zu sein. Ich suche bei Dir Zuflucht vor der Unfähigkeit des hohen Alters. Ich suche bei Dir Zuflucht vor den Prüfungen dieser Welt [Fitna bedeutet: eine Prüfung des Glaubens, indem man einen Menschen in schwere Bedrängnis bringt] und vor der Strafe im Grab.“ (Sahih al-Buchari)

Das Glaubenszeugnis (Schahada) nach dem Gebet

Im Musnad Ahmad wird von Zayd ibn Arqam überliefert, dass er sagte: Allahs Gesandter (s.a.w.) pflegte nach jedem Gebet diese Worte zu sprechen:(Arabisch***********************)

Bedeutung: O Allah! Unser Herr sowie der Herr und Besitzer aller Dinge. Ich bezeuge, dass Du der einzige Herr bist; Du bist einzig und hast keinen Teilhaber. O Allah, unser Herr und Herr aller Dinge! Ich bezeuge, dass Muhammad gewiss Dein Diener und Gesandter ist. O Allah, unser Herr und Herr aller Dinge! Ich bezeuge, dass alle Diener Brüder sind. O Allah, unser Herr und Herr aller Dinge! Mache mich und meine Familie in jedem Augenblick dieser Welt und des Jenseits auf Dich ausgerichtet und Dir aufrichtig ergeben. O Erhabener, O Höchstgeehrter! Erhöre meine Bitte und nimm sie an. Allah ist groß, Allah ist der Allergrößte. Allah ist das Licht des Universums und dieser Erde. Allah ist der Größte, Er ist der Allerhöchste. Allah genügt mir. Er ist der beste Beistand. Allahu akbar, Allahu akbar.“

– Dieser Hadith wurde von Imam Ahmad und Imam Abu Dawud überliefert.

Das Sprechen von Tasbih, Tahmid und Takbir nach dem Gebet

Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat es für seine Umma bevorzugt, dass sie nach Beendigung des Gebets–

سبحان الله dreiunddreißigmal rezitieren, الحمد لله dreiunddreißigmal rezitieren, الله اكبر dreiunddreißigmal rezitieren und danach (Arabisch********) einmal rezitieren und damit insgesamt einhundert erreichen.

In Sahih Muslim wird von Abu Huraira (r.a.) überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: Wer nach jedem Gebet dreiunddreißigmal Subhanallah, dreiunddreißigmal Alhamdulillah und dreiunddreißigmal Allahu Akbar gesprochen hat, insgesamt neunundneunzigmal diese Worte, und anschließend La ilaha illallahu wahdahu … alā kulli schay’in qadīr rezitiert und damit einhundert vollgemacht hat, dem werden seine Sünden vergeben, selbst wenn sie so zahlreich wie die Blasen des Meeres wären.

Allerdings wird in dem von Kaʿb ibn ʿUjra (r.a.) überlieferten Hadith zu diesem Thema in Sahih Muslim gesagt, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sprach: Niemals wird derjenige enttäuscht sein, der nach jedem Gebet dreiunddreißigmal Subhanallah, dreiunddreißigmal Alhamdulillah und vierunddreißigmal Allahu Akbar rezitiert. (Sahih Muslim)

Was er den Gefährten zum Rezitieren nach dem Gebet lehrte

Von Abu Dharr, Abu Ayyub al-Ansari und ʿAbdur-Rahman ibn Ghanm (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) wird überliefert, dass der edle Prophet (s.a.s.) gesagt hat: Wer unmittelbar nach dem Fajr- und Maghrib-Gebet, sobald er den Salam beendet hat, die folgenden Worte zehnmal spricht, erhält dafür zehn gute Taten, zehn Sünden werden ihm getilgt und sein Rang wird um zehn Stufen erhöht. Außerdem wird dies für ihn dem Freilassen von vier Sklaven gleichkommen, und diese Worte werden ihm als Schutz vor dem Satan dienen. Wenn er sie weiterhin rezitiert, werden ihn außer Schirk keine anderen Sünden berühren können. Und diese Worte werden seine Taten verbessern. Die Worte lauten: (Arabisch*********************)

Bedeutung: Es gibt keinen Gott außer Allah. Er ist einzig und allein. Er hat keinen Teilhaber. Die gesamte Herrschaft und Macht gehören ausschließlich Ihm. Ihm gebührt auch alles Lob. Er ist allmächtig.“ (Ibn Hibban, Musnad Ahmad, at-Tirmidhi)

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte über diese Sätze außerdem: Wenn jemand diese Sätze zur Zeit des Fadschr-Gebets spricht, wird er bis zum Maghrib-Gebet vor dem Zugriff Satans bewahrt. Und wenn er sie auch beim Maghrib-Gebet rezitiert, wird er bis zum Fadschr-Gebet vor den Machenschaften Satans bewahrt.

Imam at-Tirmidhi sagte, dieser Hadith sei hasan, sahih und gharīb.

Ibn Hibban überliefert in seiner Sahih-Sammlung eine Überlieferung von Harith ibn Muslim at-Taimi. Er sagte: Der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte zu mir: Wenn du das Fadschr-Gebet beendet hast, dann bitte, bevor du etwas anderes sagst, siebenmal mit diesen Worten um Befreiung aus der Hölle. Auch nach dem Maghrib-Pflichtgebet sollst du diese Worte siebenmal sprechen. Wenn du folglich an jenem Tag oder in jener Nacht stirbst, wird Allah für dich die Befreiung aus der Hölle festschreiben. Der Satz, mit dem du siebenmal darum bittest, lautet:(Arabisch**********)

Bedeutung: O Allah! Befreie mich aus der Hölle.“

Imam an-Nasa’i hat in seinem Werk al-Kabir eine Überlieferung von Abi Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) erwähnt, und Imam al-Bayhaqi hat in seinem Werk Schu’ab al-Iman eine Überlieferung von Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) angeführt. Darin heißt es, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wer nach jedem Pflichtgebet Ayat al-Kursi rezitiert [Ayat al-Kursi ist ein berühmter Koranvers über Allahs unendliche Macht, Erhabenheit und Herrschaft. Er ist der 255. Vers der Sure al-Baqara. Jeder Gläubige sollte diesen Vers auswendig lernen und seine Bedeutung kennen.], für den gibt es auf dem Weg zum Eintritt ins Paradies kein Hindernis außer dem Tod.

Dieser Hadith wurde außerdem über verschiedene weitere Überlieferungswege überliefert. Unter den Hadith-Gelehrten besteht jedoch Uneinigkeit darüber, ob der Hadith sahih oder da’if ist. Einige sagten, der Hadith sei hinsichtlich seiner Überlieferungskette schwach und nicht akzeptabel. Andere sagten, dass die Überlieferungskette zwar eine gewisse Schwäche aufweise, der Hadith jedoch, da er über zahlreiche Überlieferungswege überliefert worden sei, einen Kern der Wahrheit enthalten könne.

In Werken wie dem Musnad Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i, al-Bayhaqi, Abu Hatim, Ibn Hibban und al-Hakim wird von Uqba ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wies mich an, nach jedem Gebet die Suren al-Falaq und an-Nas (die letzten beiden Suren des Korans) zu rezitieren.

At-Tabarani überliefert in seinem Muʿjam und Abu Yaʿla in seinem Musnad über die Überlieferungskette von Umar ibn Nabhan von Jabir (r.a.) einen marfuʿ-Hadith, wonach es drei Taten gibt, durch die jemand, wenn er sie im Glauben verrichtet, durch jedes Tor des Paradieses eintreten kann, durch das er möchte, und als Gefährtinnen großäugige Huris erhalten kann. Diese drei Taten sind:

1. seinen eigenen Mördern zu vergeben,

2. geheime Schulden zu begleichen und

3. nach jedem Pflichtgebet zehnmal „Qul huwa Allahu ahad …“ (die Sure al-Ichlas) zu rezitieren.

Abu Bakr (r.a.) fragte: „O Gesandter Allahs! Wird man dies auch erhalten, wenn man nur eine dieser drei Taten vollbringt?“ Er sagte: „Ja, auch wenn man nur eine Tat vollbringt.“

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) hat Muʿadh (r.a.) angewiesen, Allah nach jedem Gebet auf folgende Weise um Hilfe zu bitten:

(Arabisch******************)

Das bedeutet: „O Allah! Hilf mir, Deiner stets zu gedenken, Dir zu danken und Dich auf die beste und vollkommenste Weise anzubeten.“

Hier kann „hinter dem Gebet“ sowohl vor als auch nach dem Salam bedeuten. Unser Lehrer (Imam Ibn Taymiyya) sagte, „hinter dem Gebet“ bedeute am äußersten Ende, also vor dem Salam.

 

3

Das Gebet in der Gemeinschaft

[Dieses Kapitel war im ursprünglichen Werk nicht enthalten. Wir haben es hinzugefügt. Ohne eigene Anmerkungen anzufügen, haben wir hier unmittelbar aus authentischen Werken die Aussagen und die Handlungsweise des Gesandten Allahs (s.a.w.) bezüglich des Gebets in der Gemeinschaft angeführt.]

Die nachdrückliche Aufforderung des Gesandten Allahs (s.a.w.) zum Gebet in der Gemeinschaft

Überliefert von Abu Huraira (r.a.). Er sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Bei Dem, in Dessen Hand mein Leben liegt! Ich möchte anordnen, Brennholz zu sammeln. Wenn es dann zusammengetragen worden ist, möchte ich anordnen, zum Gebet zu rufen. Danach möchte ich einem Mann befehlen, das Gebet zu leiten, und von Haus zu Haus gehen, um zu sehen, wer nicht zum Gebet gekommen ist.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Ich möchte die Häuser derjenigen in Brand setzen, die den Gebetsruf hören und dennoch nicht in die Moschee kommen.“ (Buchari und Muslim)

Überliefert von Abu Huraira. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wenn sich in den Häusern der Menschen keine Frauen und Kinder befänden, würde ich den jungen Männern befehlen, die Häuser jener Menschen in Brand zu setzen, deren Bewohner nicht zum Gemeinschaftsgebet des Nachtgebets erschienen sind.“ (Musnad Ahmad)

Überliefert von Abu Huraira (r.a.). Er sagte: Einmal kam ein blinder Mann zum Gesandten Allahs (s.a.w.) und fragte: „O Gesandter Allahs! Ich habe niemanden, der mich an der Hand zur Moschee bringen könnte.“ Daraufhin bat der Mann darum, vom Erscheinen in der Moschee befreit zu werden, und bat um die Erlaubnis, zu Hause zu beten. Er erlaubte ihm, zu Hause zu beten. Nachdem er die Erlaubnis erhalten hatte, machte sich der Mann auf den Rückweg. Doch der Gesandte Allahs (s.a.w.) ließ ihn erneut zurückrufen. Er kam zurück. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) fragte ihn: „Kannst du den Gebetsruf hören?“ Er sagte: „Ja, ich kann ihn hören.“ Da sagte er: „Dann musst du in der Moschee erscheinen.“ (Sahih Muslim)

Überliefert von Abu ad-Darda (r.a.). Er sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt:

Wenn in einer Siedlung oder in einer abgelegenen Gegend auch nur drei Menschen leben und sie das Gemeinschaftsgebet nicht verrichten, wird Satan gewiss über sie herfallen. Deshalb sollst du unbedingt das Gemeinschaftsgebet verrichten. Denn ein Wolf wird gewiss die Schafe und Ziegen, die sich von der Herde entfernt haben, zu seiner Beute machen. (Musnad Ahmad, Abu Dawud, an-Nasa’i)

Überliefert von Abu Musa al-Asch’ari (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte, dass bereits zwei oder mehr Personen ein Gemeinschaftsgebet bilden müssen. (Ibn Madscha)

Umm ad-Darda (r.a.) sagte: Eines Tages kam Abu ad-Darda äußerst zornig nach Hause. Ich fragte: „Was hat dich so zornig gemacht?“ Er sagte: „Bei Allah, ich weiß nichts über die Umma Muhammads außer, dass sie alle gemeinsam das Gebet in der Gemeinschaft verrichten.“ (Sahih al-Buchari)

Überliefert von Ibn Abbas (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt: „Wer den Gebetsruf hört und trotzdem nicht zum Gemeinschaftsgebet erscheint, dessen Gebet ist nicht gültig. Wenn er jedoch einen entschuldbaren Grund hat, ist es anders.“ (Dar al-Qutni, Abu Dawud)

Die Vorzüglichkeit (der Rang) des Gemeinschaftsgebets

Überliefert von Abdullah ibn Umar (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte: „Der Lohn für das Gebet in der Gemeinschaft ist siebenundzwanzigmal höher als für das allein verrichtete Gebet.“ (Buchari, Muslim)

Überliefert von Ubayy ibn Ka’b (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte: „Die erste Reihe im Gebet ist wie die Reihe der Engel. Wenn ihr um den Rang der ersten Reihe wüsstet, würdet ihr euch beeilen, ihn zu erlangen. Denkt daran: Das Gebet von zwei Personen gemeinsam ist besser als das allein verrichtete Gebet. Und das Gebet von drei Personen gemeinsam ist besser als das Gebet von zwei Personen gemeinsam. Je größer die Gemeinschaft ist, desto lieber ist sie Allah.“ (Abu Dawud, an-Nasa’i)

Überliefert von ʿAbdullah ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): Wer sich gut reinigt und sich zu einer Moschee aufmacht, um das Gebet in der Gemeinschaft zu verrichten, dem schreibt Allah bei jedem Schritt eine gute Tat gut, erhöht seinen Rang um eine Stufe und tilgt eine Sünde.“ (Sahih Muslim)

Aus den oben erwähnten Hadithen erfahren wir, dass das Gebet in der Gemeinschaft einen großen Vorzug besitzt. Das heißt:

1. ein siebenundzwanzigfach größerer Vorzug.

2. Für jeden Schritt auf dem Weg zur Moschee eine gute Tat.

3. Für jeden Schritt eine Erhöhung des Ranges um eine Stufe.

4. Für jeden Schritt die Tilgung einer Sünde.

5. Beim Stehen in der ersten Reihe einen engelgleichen Rang erlangen.

6. Je mehr Menschen man in die Gemeinschaft einbezieht, desto mehr Liebe Allahs erlangt man.

Das Fernbleiben vom Gemeinschaftsgebet ist ein Zeichen der Heuchelei

Über Ubayy ibn Kaʿb, Allah sei mit ihm zufrieden, wird berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, beendete an zwei aufeinanderfolgenden Tagen das Fadschr-Gebet mit dem Friedensgruß und fragte uns: „War der und der beim Gebet anwesend?“ Alle sagten: „Nein.“ Er fragte wieder: „War der und der anwesend?“ Die Leute sagten: „Nein.“ Da sagte er: „Diese beiden Gebete – das Fadschr- und das Ischa-Gebet – sind den Heuchlern schwerer als die anderen Gebete. Wenn ihr wüsstet, wie viel Lohn in diesen beiden Gebeten liegt, würdet ihr selbst auf allen vieren zum Gebet kommen.“ (Abu Dawud, an-Nasa’i)

Abdullah ibn Masʿud, Allah sei mit ihm zufrieden, sagte: Bei Allah, ich habe die Gefährten gesehen. Sie versäumten niemals das Gemeinschaftsgebet; nur ein Heuchler versäumt das Gemeinschaftsgebet. Unter den Gefährten gab es gewiss sogar Männer, die von zwei Personen an beiden Seiten gestützt in die Moschee gebracht und in die Gebetsreihe gestellt wurden. (Sahih Muslim)

Über Usama, Allah sei mit ihm zufrieden, wird berichtet. Er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wer nach dem Gebetsruf in der Moschee hinausgeht, ohne dass ein besonders dringender Grund vorliegt, und nicht beabsichtigt, in die Moschee zurückzukehren, ist ein Heuchler.“ (Mischkat)

Über Ibn Masʿud, Allah sei mit ihm zufrieden, wird berichtet: Ich habe die Gemeinschaft der ehrenwerten Gefährten gesehen. In jener Gemeinschaft blieb niemand außer einem Heuchler oder einem Kranken dem Gemeinschaftsgebet fern. (Sahih Muslim)

Im Heiligen Koran wird gesagt, dass das Gebet für alle außer den gottesfürchtigen Menschen eine schwere Last ist. In anderen Hadithen wird gesagt, dass die Heuchler das Gebet abhalten, um von den Menschen gesehen zu werden. Wenn niemand sie sieht, beten sie nicht; wenn jemand sie sieht, beten sie widerwillig.

Wenn das Gemeinschaftsgebet begonnen hat, gibt es kein Sunna-Gebet mehr

Über Abu Huraira, Allah sei mit ihm zufrieden, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wenn zum Gemeinschaftsgebet der Iqama-Ruf ertönt – das heißt, wenn das Gemeinschaftsgebet des Pflichtgebets beginnt –, gibt es außer diesem Pflichtgebet kein anderes Gebet.“ Das bedeutet: Wenn das Gemeinschaftsgebet des Pflichtgebets begonnen hat, darf kein anderes Gebet mehr verrichtet werden.

– Auf Grundlage dieses Hadiths sagte Imam asch-Schāfiʿī, möge Allah ihm barmherzig sein: Sobald die Gemeinschaft zum Pflichtgebet aufsteht, muss man das Sunnah-Gebet unterlassen und sich der Gemeinschaft anschließen.

Imam Abū Hanīfa, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: Selbst wenn die Möglichkeit besteht, noch eine Rakʿa des Fadschr-Gemeinschaftsgebets zu erreichen, darf man das Sunnah-Gebet verrichten. Man muss jedoch abseits der Gebetsreihe stehen. Seiner Ansicht nach ist es verpönt, innerhalb der Reihe oder in ihrer Nähe zu stehen.

Nach Ansicht der Hadith-Gelehrten lässt dieser Hadith keinen Spielraum dafür erkennen, nach dem Aufstellen zur Gemeinschaft noch das Sunnah-Gebet zu verrichten. Denn–

–Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat dies nicht erlaubt.

–Auch von den ehrenwerten Gefährten ist eine solche Praxis nicht überliefert.

–Obwohl das Sunnah-Gebet vor dem Fadschr-Gebet wichtiger ist als die anderen Sunnah-Gebete, bleibt es ein Sunnah-Gebet und ist kein Pflichtgebet.

–Die Iqāma des Gebetsrufers bedeutet, dass der Imam zur Teilnahme am Gemeinschaftsgebet aufruft. Dem Aufruf des Imams zu folgen ist beim Pflichtgebet jedoch verpflichtend.

Daher bleibt gemäß der eindeutigen Bedeutung und der logischen Schlussfolgerung dieses Hadiths kein Spielraum für das Sunnah-Gebet, sobald das Gemeinschaftsgebet begonnen hat.

Die Frauen bei der Gemeinschaftsgebetsversammlung in der Moschee

Überliefert von ʿAbdullah ibn ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn die Ehefrau eines von euch zur Moschee kommen möchte, um am Gemeinschaftsgebet teilzunehmen, soll er sie nicht daran hindern. (Buchari, Muslim)

Überliefert von ʿAbdullah ibn ʿUmar. Er sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Hindert eure Frauen nicht daran, zur Moschee zu kommen. Für sie ist es jedoch besser, in ihren Häusern zu beten.“ (Abu Dawud)

– In einer anderen Überlieferung heißt es: Hindert die Dienerinnen Allahs nicht daran, zur Moschee zu kommen.“

Überliefert von ʿAbdullah ibn Masʿud. Er sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Für Frauen ist es besser, in den inneren Räumen des Hauses zu beten, als im Empfangsraum zu beten, und in ihrem Gemach zu beten, ist besser, als in den inneren Räumen des Hauses zu beten.“ (Abu Dawud)

Überliefert von Zaynab, der Ehefrau von ʿAbdullah ibn Masʿud (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr). Sie sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte zu uns: Wenn eine von euch zur Moschee kommt, soll sie kein Parfüm aufgetragen haben. (Sahih Muslim)

Überliefert von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Keine Frau soll mit aufgetragenem Parfüm zum Nachtgebet kommen, um es mit uns zu verrichten. (Sahih Muslim)

Bilal ibn ʿAbdullah ibn ʿUmar überlieferte durch seinen Vater ʿAbdullah ibn ʿUmar: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn eure Frauen zur Moschee kommen wollen, um dort zu beten, dann hindert sie nicht daran.“ Als Bilal dies hörte, sagte er: Wir werden sie gewiss daran hindern, zur Moschee zu gehen.“ Daraufhin wurde ʿAbdullah zornig und sagte zu seinem Sohn: Ich übermittle dir die Worte des Gesandten Allahs, und du widersetzt dich ihnen?“ Salim, ein weiterer Sohn von ʿAbdullah ibn ʿUmar, sagte: Mein Vater sprach bis zu seinem Tod nicht mehr mit Bilal.“ (Muslim, Musnad Ahmad)

Die Teilnahme am Fadschr-Gemeinschaftsgebet ist wichtiger als das Tahaddschud-Gebet.

Überliefert von Abu Bakr ibn Sulaiman ibn Abi Hasma: Eines Tages bemerkte der Kalif Umar ibn al-Chattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) beim Fadschr-Gemeinschaftsgebet, dass mein Vater Sulaiman ibn Abi Hasma nicht anwesend war. An jenem Morgen machte sich Umar auf den Weg zum Markt. Das Haus meines Vaters Sulaiman lag direkt am Weg zum Markt. Der Kalif kam zu uns nach Hause und fragte meine Großmutter Schifa (bint Abdallah): „Was ist geschehen? Warum habe ich Sulaiman heute beim Fadschr-Gebet nicht gesehen?“ Meine Großmutter sagte: „Er hat die Nacht mit dem Tahaddschud-Gebet verbracht. Deshalb überwältigte ihn der Schlaf, und er legte sich hin, nachdem er zu Hause gebetet hatte.“

Als Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) dies hörte, sagte er: „Für mich ist die Teilnahme am Fadschr-Gemeinschaftsgebet lieber, als die ganze Nacht mit freiwilligen Gebeten zu verbringen.“ (Muwatta von Imam Malik)

Mit dieser Aussage hielt Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) nicht vom Tahaddschud oder vom nächtlichen freiwilligen Gebet ab; vielmehr verdeutlichte er hier den Rangunterschied zwischen dem Gemeinschaftsgebet und dem freiwilligen Gebet. Aus diesem Hadith erfahren wir:

1. Obwohl das Tahaddschud- oder Nachtgebet unter den Sunna-Gebeten einen sehr hohen Rang einnimmt, ist sein Rang nicht höher als der des Verrichtens der Pflichtgebete in der Gemeinschaft.

2. Wenn zu befürchten ist, dass man das Fadschr-Gemeinschaftsgebet versäumt, ist es nicht richtig, die Nacht mit Gottesdienst oder einer anderen religiösen Tätigkeit zu verbringen.

3. Wenn sogar zu befürchten ist, dass man das Fadschr-Gemeinschaftsgebet versäumt, ist es nicht richtig, die Nacht mit dem Tahaddschud-Gebet zu verbringen. Besteht jedoch keine Befürchtung, die Teilnahme am Fadschr-Gemeinschaftsgebet zu versäumen, ist es besser, das Tahaddschud-Gebet zu verrichten.

Möglichkeiten für Verspätung und Ausnahmen bei der Teilnahme am Gemeinschaftsgebet

Überliefert von ʿĀischa, der Mutter der Gläubigen, Allahs Wohlgefallen sei auf ihr. Sie sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagen: „Wenn das Essen aufgetragen wird und sich der Drang zum Stuhlgang oder Wasserlassen einstellt, soll man nicht zum Gebet gehen, bevor man sich dessen entledigt hat.“ (Sahih Muslim)

Überliefert von ʿAbdullah ibn Arqam, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm. Er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagen: „Wenn zum Gebet die Iqāma gesprochen wird und einer von euch den Drang zum Stuhlgang oder Wasserlassen verspürt, soll er sich zuerst dessen entledigen.“ (at-Tirmidhi, Abū Dāwūd, an-Nasāʾī, al-Muwaṭṭaʾ von Mālik)

Überliefert von ʿAbdullah ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm. Er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wenn einem von euch das Abendessen aufgetragen wird und zu dieser Zeit die Iqāma zum Gebet gesprochen wird, soll er zunächst in Ruhe essen, ohne sich zu beeilen, und danach zum Gebet gehen.“ (al-Buchārī, Muslim)

Jābir ibn ʿAbdullah, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Verzögert das Gebet – das heißt, das Gemeinschaftsgebet – nicht wegen des Essens oder irgendeiner anderen Sache.“ (Scharḥ as-Sunna)

Überliefert von ʿAbdullah ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch in einer Nacht mit großer Kälte und starkem Regen zum Gebet ruft, soll er zusätzlich ausrufen: Betet in euren jeweiligen Unterkünften.“ (al-Buchārī, Muslim)

Aus diesen Hadithen wird Folgendes ersichtlich:

1. Wenn das Essen aufgetragen wird, sollte man zuerst essen und danach zum Gebet gehen, selbst wenn bereits die Iqāma zum Gebet gesprochen wurde.

2. Wenn man den Drang zum Stuhlgang oder Wasserlassen verspürt, muss man sich zunächst dessen entledigen, selbst wenn das Gebet bereits begonnen hat.

3. Wenn die Zeit für das Gemeinschaftsgebet festgelegt ist, darf man es nicht wegen des Essens oder aus einem anderen Grund hinauszögern.

4. In Nächten mit großer Kälte, Regen und heftigen Stürmen ist es zulässig, zu Hause zu beten.

5. Aus anderen Hadithen ist bekannt, dass es im Falle einer Krankheit oder aus Angst vor dem Feind zulässig ist, zu Hause zu beten. (Abu Dawud, Ibn Abbas (r.a.))

Das Geraderichten der Gebetsreihen

Überliefert von Anas (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte:

(Arabisch***************)

Sinngemäß: Richtet die Reihen beim Gebet gerade aus. Denn das Geraderichten der Reihen gehört ebenfalls zur Verrichtung des Gebets. (Buchari)

Überliefert von Anas (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte:(Arabisch***************)

Das bedeutet: Richt­et die Gebetsreihen gerade aus. Denn das Geradeausrichten der Reihen gehört zur Vollständigkeit des Gebets. (Muslim)

Überliefert von Nuʿmān ibn Baschīr (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.) richtete unsere Gebetsreihen ebenso gerade aus, wie man einen Pfeil gerade ausrichtet. Wenn unsere Reihen gerade waren, sagte er den Takbīr (Takbīrat al-Ihrām). (Muslim, Abū Dāwūd)

Überliefert von Anas (r.a.): Eines Tages, als die Iqāma zum Gebet gesprochen worden war, wandte sich der Gesandte Allahs (s.a.w.) uns zu, stellte sich uns gegenüber und sagte: Richtet eure Reihen gerade aus und steht dicht beieinander. (Buchārī)

Überliefert von Jābir ibn Samura (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Stellt euch in Reihen auf, wie die Engel sich aufreihen, so wie sie sich vor ihrem Herrn in Reihen aufstellen. Wir fragten: O Gesandter Allahs! Wie stellen sich die Engel vor ihrem Herrn in Reihen auf? Er sagte: Sie vervollständigen zuerst die vorderen Reihen und stehen dicht beieinander. (Sahīh Muslim)

Überliefert von Abū Huraira (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Von den Reihen der Männer ist die beste die erste Reihe, und von den Reihen der Frauen ist die beste die letzte Reihe. (Sahīh Muslim)

Überliefert von ʿAbdullāh ibn Masʿūd (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Diejenigen unter euch, die älter und verständiger sind, sollen in meiner Nähe, also nahe beim Imām, stehen. Danach diejenigen, die ihnen am nächsten sind, und danach diejenigen, die ihnen am nächsten sind. Hütet euch davor, in der Moschee Lärm und Unruhe wie auf einem Markt zu machen. (Muslim)

Überliefert von Barāʾ ibn ʿĀzib (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.) pflegte zu sagen: Allah und die Engel sprechen denjenigen ihren Segen zu (das heißt, sie erweisen ihnen Barmherzigkeit und sprechen Bittgebete für sie), die in den vorderen Reihen vorangehen. Kein Schritt ist Allah lieber als der Schritt, der getan wird, um die Reihen zu schließen und zu vervollständigen. (Abū Dāwūd)

Überliefert von ʿAbdullāh ibn ʿUmar (r.a.): Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Richtet die Reihen gerade aus, lasst die Schultern auf gleicher Höhe sein, schließt die Lücken, lasst eure Arme beziehungsweise Schultern sanft aneinanderliegen und lasst keinen Raum für den Satan in der Mitte. Wer eine Reihe schließt und sich ihr anschließt, mit dem verbindet Allah sich. Wer eine Reihe unterbricht, den trennt Allah. (Abū Dāwūd, Nasāʾī)

Von Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Vervollständigt zuerst die erste Reihe und danach die zweite Reihe. Vervollständigt die Reihen auf diese Weise weiter. Sollte eine Lücke bleiben, dann soll sie in der letzten Reihe sein.“ (Abu Dawud)

Wo sollen der Imam und der Mitbetende stehen?

Von Dschābir (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert: Einmal stand der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf, um das freiwillige Gebet zu verrichten. Ich stellte mich zu seiner Linken. Daraufhin nahm er, während er betete, meine Hand und stellte mich zu seiner Rechten. Danach stellte sich Dschabbār ibn Sachr zu seiner Linken. Da nahm der Gesandte Allahs unsere beiden Hände, schob uns nach hinten und stellte uns hinter sich auf. (Sahih Muslim)

Von ʿAbdullah ibn ʿAbbās (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert: Eines Nachts übernachtete ich im Haus meiner Tante, der Mutter der Gläubigen, Maimuna. Während der Nacht sah ich, wie der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) aufstand, um das Tahadschudd-Gebet zu verrichten. Da stand auch ich auf und stellte mich zum Gebet neben ihn. Daraufhin griff er von hinten nach mir, zog mich hinter sich hervor und stellte mich zu seiner Rechten. (Buchari und Muslim)

Von Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert: Einmal kam der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in unser Haus und stellte sich zum Gebet auf. Ich und ein Waisenjunge stellten uns hinter ihn, und meine Mutter Umm Sulaim stellte sich hinter uns beide. (Sahih Muslim)

Von Hudhaifa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand die Menschen im Gebet leitet, soll er nicht an einem höheren Ort stehen als sie, die hinter ihm beten.“ (Abu Dawud)

Von Sahl ibn Saʿd (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert: Einmal stellte sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf der Minbar mit dem Gesicht zur Qibla auf und sprach den Takbir zur Eröffnung des Gebets. Die Menschen stellten sich hinter ihn. Er verrichtete dort stehend die Rezitation und auch die Verbeugung, und die Menschen verbeugten sich mit ihm. Dann hob er nach der Verbeugung den Kopf, trat zurück, stieg auf den Boden der Moschee hinab und vollzog die Niederwerfung auf ebenem Boden. Nach der Niederwerfung stieg er wieder auf die Minbar, rezitierte, verbeugte sich und hob nach der Verbeugung den Kopf. Danach trat er zurück und vollzog die Niederwerfung auf ebenem Boden.

Nach dem Gebet wandte er sich an die Mitbetenden und sagte: „O ihr Menschen, ich habe dies getan, damit ihr die Art und Weise des Gebets richtig nachvollziehen könnt, indem ihr mich seht und hört.“ (Buchari, Muslim)

Überliefert von der Mutter der Gläubigen, Aischa (r.a.): Einmal verrichtete der Gesandte Allahs (s.a.w.) in meinem Zimmer das freiwillige Gebet. Zu dieser Zeit folgten ihm die Menschen von außerhalb meines Zimmers im Gebet. (Abu Dawud)

Aus diesen Hadithen erfahren wir:

1. Wenn es neben dem Imam nur einen Mitbetenden gibt, stellt dieser sich auf die rechte Seite des Imams.

2. Wenn sich der einzige Mitbetende versehentlich oder aus Unwissenheit auf die linke Seite des Imams stellt, nimmt der Imam ihn an der Hand, führt ihn hinter sich und lässt ihn auf seiner rechten Seite stehen.

3. Wenn es mehrere Mitbetende gibt, stellen sie sich hinter den Imam. Wenn sie sich aus Unwissenheit neben den Imam stellen, schiebt der Imam sie nach hinten oder geht selbst nach vorn, sofern dort Platz ist.

4. Auch das freiwillige Gebet kann in Gemeinschaft verrichtet werden.

5. Auch wenn jemand das Gebet nicht als Imam begonnen hat, darf man hinter ihm das Gebet verrichten.

6. Hinter dem Imam stellen sich zunächst die Männer auf, und dahinter stellen sich zuletzt die Frauen auf.

7. Der Imam soll nicht an einem höheren Ort stehen als die Mitbetenden. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) stand einmal auf der Kanzel, um den Gefährten das Gebet beizubringen. Zum Niederwerfen stieg er jedoch hinunter.

8. Wenn der Imam sich im Haus befindet und die Mitbetenden draußen stehen, wird das Gebet dadurch nicht ungültig.

Wer soll das Gebet leiten?

Überliefert von Abu Masʿud: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: In einer Gemeinschaft soll derjenige ihr Imam sein, der unter ihnen das Buch Allahs (den Koran) am besten kennt. Sind alle hinsichtlich der Kenntnis des Buches Allahs gleich, soll derjenige das Gebet leiten, der die Sunna am besten kennt. Sind sie auch hinsichtlich der Kenntnis der Sunna gleich, soll derjenige ihr Gebet leiten, der ihnen bei der Auswanderung vorausgegangen ist. Sind sie auch hinsichtlich der Auswanderung gleich, soll derjenige das Gebet leiten, der älter ist.

Niemand soll an dem Ort, der der Autorität eines anderen untersteht, das Gebet leiten. Und niemand soll sich im Haus oder Büro eines anderen ohne dessen Erlaubnis auf dessen bestimmten Platz setzen. (Sahih Muslim)

Überliefert von Ibn Abbas: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Die Besten unter euch sollen den Gebetsruf für euch ausrufen, und diejenigen unter euch, die den Koran am besten kennen, sollen euer Gebet leiten. (Abu Dawud)

Überliefert von Anas: Einmal setzte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), als er zu einem Feldzug aufbrach, Abdullah ibn Umm Maktum als seinen Stellvertreter ein, damit er in Medina das Gebet der Menschen leite, obwohl dieser blind war. (Abu Dawud)

Überliefert von Ibn Abbas: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das Gebet dreier Personen wird nicht einmal um eine Handspanne über sie erhoben, das heißt, es wird nicht angenommen. Sie sind:

1. Derjenige, der das Gebet der Menschen leitet, obwohl sie ihn nicht mögen. (Ibn Madscha)

Von Ibn Umar (r.a.) überliefert: Als die ersten Muhadschirun vor der Ankunft des Gesandten Allahs (s.a.w.) in Medina eintrafen, leitete Salim, der Freigelassene Abu Hudhaifas, ihr Gebet, obwohl sich unter ihnen auch Umar (r.a.) und Abu Salama ibn Abd al-Asad befanden. (Sahih al-Buchari)

Salim (r.a.) war ein großer Kenner des Korans (Gelehrter). Der Gesandte Allahs (s.a.w.) hatte befohlen, den Koran von vier Personen zu lernen. Salim (r.a.) war einer dieser vier. Als Kalif Umar (r.a.) im Sterben lag, sagte er: „Wenn Salim heute noch leben würde, würde ich vorschlagen, ihn zu meinem Nachfolger zu machen.“ Gerade aufgrund seines großen Wissens über den Koran war Salim würdig, das Gebet der Sahaba zu leiten.

Pflichten und Aufmerksamkeit des Imams

Von Abu Qatada (r.a.) überliefert: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Manchmal beginne ich das Gebet mit dem Wunsch, es lange zu gestalten; dann höre ich jedoch ein Kind weinen und beende das Gebet schnell. Denn ich weiß, dass die Mutter des Kindes unruhig wird, wenn sie ihr Kind weinen hört.“ (Sahih al-Buchari)

Von Abu Huraira (r.a.) überliefert: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Wenn einer von euch das Gebet der Menschen leitet, soll er das Gebet kurz halten; denn unter den Betenden befinden sich auch Kranke, Schwache und Alte. Wenn einer von euch jedoch allein betet, kann er das Gebet so lange ausdehnen, wie er möchte.“ (Buchari und Muslim)

Qais ibn Abi Hazim berichtet: Abu Masud al-Ansari, ein Gefährte des Gesandten Allahs (s.a.w.), sagte: Eines Tages kam ein Mann und bat: „O Gesandter Allahs! Bei Allah, ich komme wegen dieses Imams verspätet zum Fadschr-Gebet. Er hält das Gebet für uns sehr lange.“ Abu Masud sagte: Danach sah ich, wie der Gesandte Allahs (s.a.w.) an jenem Tag in zornigem Ton ermahnte. Er sagte: „Manche von euch bringen die Menschen durch ihre Leitung des Gebets zur Verärgerung. Wer von euch das Gebet der Menschen leitet, soll es unbedingt kurz halten. Denn unter den Betenden befinden sich Schwache, Alte und auch Menschen, die durch verschiedene notwendige Angelegenheiten in Anspruch genommen sind.“ (Buchari, Muslim)

Von Abu Huraira (r.a.) überliefert: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Diejenigen, die euch im Gebet leiten: Wenn sie es richtig verrichten, werden sowohl sie als auch ihr alle Lohn erhalten. Wenn sie jedoch bei der Leitung des Gebets Fehler machen, werdet ihr Lohn erhalten, während sie sündig werden.“ (Sahih al-Buchari)

Die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitbetenden

Von Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert: Eines Tages leitete der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) unser Gebet. Nachdem er das Gebet beendet hatte, wandte er sich uns zu und sagte: „O ihr Menschen! Ich bin euer Imam. Deshalb verrichtet weder die Verbeugung (Ruku), die Niederwerfung (Sujud), das Stehen (Qiyam) noch den Salam vor mir.“ (Sahih Muslim)

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Geht dem Imam nicht voraus. Wenn der Imam den Takbir spricht, sprecht auch ihr den Takbir. … Wenn der Imam sich verbeugt, verbeugt auch ihr euch. …“ (Bukhari und Muslim)

Von Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Der Imam wird dazu eingesetzt, dass man ihm folgt. Wenn der Imam also im Stehen betet, dann betet auch ihr gemeinsam mit ihm im Stehen. Wenn der Imam sich verbeugt, verbeugt auch ihr euch mit ihm. Wenn der Imam den Kopf hebt, hebt auch ihr den Kopf. Wenn der Imam ‚Samiʿa llahu liman hamidah‘ sagt, dann sagt ihr: ‚Rabbana laka l-hamd‘.“ (Bukhari)

Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Fürchtet derjenige, der seinen Kopf vor dem Imam hebt, etwa nicht, dass Allah, der Erhabene, seinen Kopf in den Kopf eines Esels verwandelt?“ (Bukhari, Muslim)

Von Ali und Muʿadh ibn Jabal (Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch zum Gebet in der Gemeinschaft kommt, soll er genau das tun, was der Imam in den jeweiligen Stellungen tut.“ (Tirmidhi)

Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert: Wenn jemand seinen Kopf vor dem Imam senkt und hebt, hält Satan ihn an seinem Schopf fest. (Muwatta von Imam Malik)

Von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn ihr in die Moschee kommt und uns in der Niederwerfung seht, dann werft auch ihr euch direkt nieder. Zählt diese Rakʿa mit der Niederwerfung jedoch nicht als eine Rakʿa für euch. Wer aber eine vollständige Rakʿa erreicht hat, hat das gesamte Gebet erreicht.“ (Abu Dawud)

Imam at-Tirmidhi überliefert, dass Anas (r.a.) sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte: Wer vierzig Tage lang am ersten Takbir (Takbirat al-Ihram) teilgenommen und das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet hat, über den wird vermerkt, dass er sich von zwei Dingen losgesagt hat:

1. Er hat sich von der Hölle losgesagt.

2. Er hat sich von der Heuchelei losgesagt.

Ein Gebet zweimal verrichten

Von Dschabir (r.a.) wird überliefert: Muʿadh ibn Dschabal (r.a.) verrichtete das Gebet mit dem Gesandten Allahs (s.a.w.s.) und kehrte anschließend in sein Viertel zurück, wo er dasselbe Gebet mit den Bewohnern seines Viertels leitete. (Buchari, Muslim)

Dschabir (r.a.) überlieferte: Muʿadh (r.a.) verrichtete das Nachtgebet hinter dem Gesandten Allahs (s.a.w.s.) und kehrte dann zu den Bewohnern seines Viertels zurück, um sie im Nachtgebet zu leiten. Dieses Gebet war für ihn jedoch ein zusätzliches Gebet. (al-Baihaqi)

Jazid ibn al-Aswad überlieferte: Während der Abschiedswallfahrt verrichtete ich mit dem Gesandten Allahs (s.a.w.s.) in der Chajf-Moschee das Morgengebet. Nachdem er das Gebet beendet und sich umgedreht hatte, sah er am hinteren Ende zwei Männer stehen, die nicht mit ihm gebetet hatten. Er ließ sie zu sich rufen. Als sie zu ihm gebracht wurden, zitterten ihre Körper. Er fragte sie: »Was hat euch daran gehindert, mit uns zu beten?« Sie sagten: »O Gesandter Allahs! Wir haben bereits in unserer Unterkunft gebetet.« Darauf sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): »Tut so etwas niemals. Wenn ihr in eurer Unterkunft gebetet habt und dann in der Moschee ein Gemeinschaftsgebet vorfindet, nehmt an diesem Gebet mit ihnen teil. Dieses Gebet wird für euch ein freiwilliges zusätzliches Gebet sein.« (at-Tirmidhi, Abu Dawud, an-Nasa’i)

Mihdschan (r.a.) sagte: Einmal setzte ich mich, als in der Moschee das Gebet begann, ohne zu beten, weil ich bereits zu Hause gebetet hatte. Nach dem Gebet sah mich der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) abseits sitzen und sagte: »Was hat dich daran gehindert, das Gebet in der Gemeinschaft zu verrichten? Bist du etwa kein Muslim?« Ich sagte: »O Gesandter Allahs! Doch, ich bin Muslim. Aber ich habe bereits zu Hause gebetet.« Er sagte: »Auch wenn du zu Hause gebetet hast und dann siehst, dass in der Moschee das Gemeinschaftsgebet beginnt, nimm an dem Gemeinschaftsgebet teil.« (an-Nasa’i, al-Muwatta)

4

Die Gebete, die der Gesandte (s.a.w.) vor und nach den Pflichtgebeten zu verrichten pflegte

[In diesem Kapitel werden jene Gebete behandelt, die der Gesandte Allahs (s.a.w.) zusätzlich zu den Pflichtgebeten, also vor beziehungsweise nach ihnen, zu verrichten pflegte. Da der Gesandte (s.a.w.) diese Gebete selbst verrichtet und die Umma dazu aufgefordert und sie dazu ermutigt hat, sind diese Gebete für die Umma Sunna.]

Wie viele Rakʿat verrichtete er vor und nach den Pflichtgebeten?

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) verrichtete im ansässigen Zustand (das heißt, wenn er nicht auf Reisen war) regelmäßig zehn Rakʿat vor und nach den Pflichtgebeten.

Abdullah ibn Umar (r.a.) überlieferte diese zehn Rakʿat folgendermaßen: „Ich habe mir die zehn Rakʿat des Gesandten Allahs (s.a.w.) vor und nach den Pflichtgebeten eingeprägt (auswendig gelernt). Er:

– verrichtete zwei Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet.

– verrichtete zwei Rakʿat nach dem Zuhr-Gebet.

Nach dem Maghrib-Gebet betete er zu Hause zwei Rakʿat.

-Vor dem Fadschr-Gebet betete er zwei Rakʿat.“ (Buchari und Muslim)

Außer auf Reisen betete er diese jeweils zwei Rakʿat regelmäßig. Einmal hatte er die zwei Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet versäumt; da betete er diese zwei Rakʿat nach dem Asr-Gebet. Seine Regelmäßigkeit hinsichtlich dieser jeweils zwei Rakʿat war beständig. Wenn er einmal eine bestimmte Regel eingeführt hatte, hielt er daran fest. In einigen Überlieferungen werden jedoch statt zehn auch zwölf Rakʿat erwähnt.

Imam Muslim hat in seinem Sahih Muslim über die Überlieferung von Umm al-Muʾminin Umm Habiba einen Hadith angeführt. Umm Habiba (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen: „Wer tagsüber und nachts zusätzlich zu den Pflichtgebeten zwölf Rakʿat betet, für den wird als Gegenleistung dafür im Paradies ein Haus errichtet.“

Imam Tirmidhi hat dieser Überlieferung außerdem folgende Worte hinzugefügt:

-Vier Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet.

-Zwei Rakʿat nach dem Zuhr-Gebet.

-Zwei Rakʿat nach dem Maghrib-Gebet.

– Zwei Rakʿat nach dem ʿIschāʾ-Gebet.

– Zwei Rakʿat vor dem Fadschr-Gebet.“

Ibn Māǧa überliefert von der Mutter der Gläubigen, ʿĀʾischa (r.a.), einen als marfūʿ geltenden Hadith, in dem ebenso wie bei Umm Habiba von zwölf Rakʿat die Rede ist.

Auch in Sahih Muslim wird von ʿĀʾischa (r.a.) ebenso die Zahl von zwölf Rakʿat erwähnt. ʿAbdullah ibn Schaqīq sagt: Ich fragte die Mutter ʿĀʾischa nach den freiwilligen Gebeten des Gesandten Allahs (s.a.w.), und sie antwortete: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.) verrichtete vor dem Zuhr-Gebet in meinem Haus vier Rakʿat. Dann ging er in die Moschee, leitete das Gebet für die Menschen und kehrte anschließend in mein Haus zurück, wo er zwei Rakʿat verrichtete. Nachdem er das Maghrib-Gebet für die Menschen geleitet hatte, kam er in mein Haus und verrichtete zwei Rakʿat. Auch nachdem er das ʿIschāʾ-Gebet für die Menschen geleitet hatte, kam er in mein Haus und verrichtete zwei Rakʿat. ….. Und zu Beginn der Morgendämmerung verrichtete er zwei Rakʿat.“

Von allen freiwilligen Gebeten (Sunna) legte der Gesandte (s.a.w.) auf die zwei Rakʿat vor dem Fadschr-Gebet und das Witr-Gebet besonderen Wert.

Vier Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet oder zwei Rakʿat?

Über die Anzahl der Rakʿat vor dem Zuhr-Gebet finden sich zwei Arten von Überlieferungen. Aus der Überlieferung von ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.) geht hervor, dass der Gesandte (s.a.w.) vor dem Zuhr-Gebet zwei Rakʿat verrichtete. Aus den Überlieferungen von ʿĀʾischa und Umm Habiba (r.a.) geht dagegen hervor, dass er vier Rakʿat verrichtete.

Vielleicht verrichtete er manchmal zwei Rakʿat und manchmal vier Rakʿat. Beide Überlieferungen sind authentisch. Die Überlieferer Ibn ʿUmar, ʿĀʾischa und Umm Habiba (r.a.) überlieferten jeweils das, was sie gesehen hatten.

Es kann auch sein, dass er diese vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet zu Hause in vier Rakʿa betete, in der Moschee jedoch in zwei Rakʿa.

– Aus dem Hadith scheint dies ganz klar hervorzugehen.

Es kann auch sein, dass diese vier Rakʿa nicht die Sunna des Zuhr-Gebets waren, sondern ein eigenständiges Gebet, das er nach dem Neigen der Sonne betete. Verschiedene Hadithe geben einen Hinweis auf diese Auffassung. So wird beispielsweise im Musnad von Ahmad von ʿAbdullah ibn Saʿib überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, pflegte nach dem Neigen der Sonne vier Rakʿa zu beten.“ Er sagte: „Die Zeit nach dem Neigen der Sonne ist eine solche, in der die Tore des Himmels geöffnet werden. Daher wünsche ich sehr, dass zu dieser Zeit einige meiner Taten emporgehoben werden.“

In den Sunan-Werken wird von ʿAischa ebenfalls überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, wenn er aus irgendeinem Grund die vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet nicht verrichten konnte, sie nach dem Zuhr-Gebet nachholte. In Ibn Madscha wird erwähnt, dass er die vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet, wenn er sie einmal nicht beten konnte, nach dem Asr-Gebet nachholte.

Auch von ʿAli wird in at-Tirmidhi überliefert, dass er vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet und zwei danach betete.

In einer Überlieferung von ʿAischa in Ibn Madscha wird erwähnt, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, vor dem Zuhr-Gebet vier Rakʿa betete. Dabei vollzog er ein langes Qiyam und verrichtete Rukuʿ und Sudschud auf vorzügliche Weise, also ausgedehnt.

– Aus diesen Überlieferungen ergibt sich ein Hinweis darauf, dass die vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet tatsächlich ein eigenständiges Gebet waren, das der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nach dem Neigen der Sonne betete. Allah weiß es am besten.

Die Sunna vor dem Zuhr-Gebet besteht grundsätzlich aus zwei Rakʿa, wie ʿAbdullah ibn ʿUmar überliefert hat. Dies steht auch im Einklang mit den anderen Gebeten, denn die Sunna eines jeden Gebets besteht aus zwei Rakʿa. Selbst obwohl vor dem Fajr-Gebet ausreichend Zeit war, betete der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, zusammen mit dem Fajr-Gebet nur zwei Rakʿa.

Die vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet sind im Grunde ein eigenständiges Gebet, das Gebet nach dem Sonnenhöchststand.

ʿAbdullah ibn Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) pflegte nach dem Sonnenhöchststand acht Rakʿa zu beten. Er sagte: Dieses Gebet hat denselben Rang wie das Gebet, das wir nach Mitternacht, also das Tahadschud-Gebet, verrichten. Allah weiß es am besten.

Verrichtete er vor dem Asr-Gebet irgendein Gebet?

In einigen Überlieferungen heißt es, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) vor dem Asr-Gebet vier Rakʿa zu beten pflegte. So wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) vor dem Asr-Gebet vier Rakʿa zu beten pflegte. Zum Beispiel:

1. Ahmad, at-Tirmidhi und Abu Dawud erwähnen über die Überlieferungskette von ʿAbdullah ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ein vier-rakʿatiges Sunnah-Gebet vor dem Asr-Gebet.

2. At-Tirmidhi erwähnt über die Überlieferungskette von ʿAli (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ein vier-rakʿatiges Gebet vor dem Asr-Gebet. At-Tirmidhi erwähnt über dieselbe Überlieferungskette von ʿAli (möge Allah mit ihm zufrieden sein) auch, dass zwei Rakʿa vor dem Asr-Gebet verrichtet wurden.

Über die Authentizität der ersten Überlieferung besteht Uneinigkeit. Nur Ibn Hibban erklärte sie für sahih. Alle übrigen Hadithgelehrten bezeichneten sie als fehlerhaft. Tatsächlich ist diese Überlieferung schwach und nicht akzeptabel. Außerdem heißt es in den authentischen Überlieferungen von ʿAbdullah ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Ich erinnere mich an zehn Rakʿa, die ich vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) am Tag und in der Nacht überliefert bekommen habe.“ Unter diesen zehn Rakʿa werden keine vier Rakʿa vor dem Asr-Gebet erwähnt. Daher ist die Überlieferung, die ihm hier vier Rakʿa vor dem Asr-Gebet zuschreibt, nicht akzeptabel.

Über die zweite Überlieferung habe ich gehört, dass Scheich al-Islam Imam Ibn Taymiyya sich weigerte, sie als Hadith anzuerkennen. Er widersprach ihr und bezeichnete sie als mawduʿ (erdichtet). Auch Abu Ishaq al-Dschuzadschani wies sie zurück.

Daher lässt sich nicht authentisch nachweisen, dass der Gesandte vor dem Asr-Gebet irgendein freiwilliges Gebet verrichtet hätte.

Gibt es vor dem Maghrib-Gebet ein Gebet?

Von Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, wird überliefert, dass er sagte: Wenn in Medina der Muezzin zum Maghrib-Gebet rief, eilten die Menschen zu den Säulen der Moschee und verrichteten zwei Rakʿa. So viele Menschen verrichteten damals die zwei Rakʿa, dass jemand, der plötzlich hinzukam, dachte, das Gemeinschaftsgebet sei bereits beendet. (Sahih Muslim)

Von Marsad ibn Abdillah, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, wird überliefert, dass er sagte: Einmal kam ich zu ʿUqba ibn ʿAmir al-Dschuhanī, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm. Ich sagte zu ihm: Soll ich dir etwas Erstaunliches über Abu Tamim berichten? Er verrichtet vor dem Maghrib-Gebet zwei Rakʿa. Als ʿUqba dies hörte, sagte er: Zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, pflegten wir diese beiden Rakʿa zu verrichten. Ich fragte: Warum verrichtet ihr sie heute nicht mehr? Er antwortete: Wegen der Beschäftigung. (Sahih al-Buchari)

Mukhtar ibn Fulful berichtet: Einmal fragte ich Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, nach dem Verrichten von zwei freiwilligen Rakʿa nach dem Asr-Gebet. Er antwortete: Wenn jemand nach dem Asr-Gebet zum Gebet die Hände faltete, schlug ʿUmar, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, auf seine Hände. Allerdings pflegten wir zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, zu beten. Ich fragte ihn: Verrichtete der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ebenfalls diese beiden Rakʿa? Er antwortete: Er sah uns dabei zu, gab uns jedoch weder die Anweisung, sie zu verrichten, noch verbot er es uns. (Sahih Muslim)

Aus diesen Überlieferungen wird ersichtlich, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, die zwei Rakʿa vor dem Maghrib-Gebet gebilligt hat.

Die Sunna ist es, die Sunna-Gebete zu Hause zu verrichten

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „O ihr Menschen, verrichtet die Gebete zu Hause. Wisst, dass es besser ist, die Gebete außer den Pflichtgebeten zu Hause zu verrichten.“

Es war die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.), die Sunnah- und Nafl-Gebete zu Hause zu verrichten, sofern kein Hinderungsgrund vorlag. Ebenso verrichtete er das Gebet in der Moschee, sofern kein Grund wie eine Reise oder Krankheit vorlag.

Wir haben bereits die von Sahih Muslim überlieferte Aussage von Hazrat Aischa erwähnt. Sie sagte: Der Gesandte Allahs (s.) verrichtete vor dem Zuhr-Gebet vier Rakʿat in meinem Zimmer. Danach ging er in die Moschee und leitete das Gebet für die Menschen. Anschließend kehrte er nach Hause zurück und verrichtete zwei Rakʿat. Nachdem er das Maghrib-Gebet für die Menschen geleitet hatte, betrat er mein Zimmer und verrichtete zwei Rakʿat. Nachdem er das Ischa-Gebet für die Menschen geleitet hatte, betrat er mein Zimmer und verrichtete zwei Rakʿat. (Sahih Muslim)

In den Sammlungen von Tirmidhi, Abu Dawud und an-Nasa’i wird von Kaʿb ibn ʿUjra (r.) ein Hadith überliefert. Er sagte: Eines Tages kam der Gesandte Allahs (s.) zur Moschee der Banu ʿAbdullah al-Aschhal und verrichtete dort das Maghrib-Gebet. Nachdem das (Pflicht-)Gebet beendet war, sah er, dass die Menschen mit der Verrichtung des Nafl-Gebets (Sunnah-Gebets) beschäftigt waren. Da sagte er:

„Dieses Gebet gehört doch zu den Gebeten, die zu Hause verrichtet werden.“

Der in Tirmidhi und an-Nasa’i überlieferte Hadith lautet: Nach dem Pflichtgebet begannen die Menschen, Nafl-Gebete zu verrichten. Da sagte der edle Prophet (s.) zu ihnen: „Ihr solltet dieses Gebet zu Hause verrichten.“

In verschiedenen Überlieferungen wird hinsichtlich der Sunnah des Fajr-Gebets berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.) dieses Gebet zu Hause verrichtete.

Islamische Gelehrte haben gesagt: Wenn jemand die Sunnah- und Nafl-Gebete in der Moschee verrichtet, ist dies zulässig, ebenso wie es zulässig ist, das Pflichtgebet aufgrund eines Hinderungsgrundes zu Hause zu verrichten. Die Sunnah jedoch ist das, was oben dargelegt wurde.

 

5

Das Gebet auf der Reise

Auf Reisen verrichtete der Gesandte die Pflichtgebete mit zwei Rakʿa.

Der Gesandte Allahs unternahm während seiner Zeit als Gesandter ungefähr vier Arten von Reisen. Diese waren:

1. Die Reise der Hidschra.

2. Die Reise zum Dschihad auf Allahs Weg. Diese Art von Reise unternahm er am häufigsten.

3. Die Reise zur Umra.

4. Die Reise zum Hadsch.

Wenn der Gesandte Allahs zu einer Reise aufbrach, verrichtete er bis zu seiner Rückkehr nach Medina am Ende der Reise die Gebete mit vier Rakʿa verkürzt (Qasr) mit zwei Rakʿa.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass er auf einer Reise das Vier-Rakʿa-Gebet vollständig verrichtet hätte. Überliefert ist jedoch von ʿAischa (r.a.), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) auf Reisen manchmal das Gebet verkürzte und es manchmal vollständig verrichtete. Diese Überlieferung ist jedoch nicht authentisch. Imam Ibn Taymiyya sagte, dies sei ein von den Menschen erfundener Hadith. Wie konnte ʿAischa (r.a.) eine Überlieferung machen, die der Praxis des Gesandten Allahs (s.a.s.) und aller Gefährten widerspricht? [Hier werden einige Hadithe darüber angeführt, wie der Gesandte Allahs (s.a.s.) und seine Gefährten das Gebet verrichteten:

Von Ibn ʿAbbas (r.a.) wird überliefert: Allah, der Erhabene, hat durch euren Propheten im Wohnort vier Rakʿat und auf Reisen zwei Rakʿat als Pflichtgebet vorgeschrieben. Außerdem hat Allah, der Allmächtige, in Zeiten der Angst eine Rakʿa als Pflichtgebet vorgeschrieben. (Sahih Muslim)

Von ʿAbdullah ibn ʿUmar und ʿAbdullah ibn ʿAbbas (r.a.) wird von beiden überliefert, dass sie sagten: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) führte auf Reisen die Verrichtung des Gebets mit zwei Rakʿat ein. Diese zwei Rakʿat sind eigentlich das vollständige Gebet und keine Verkürzung (vielmehr wurde das Gebet am Wohnort um zwei Rakʿat erweitert). Außerdem verrichtete der edle Prophet (s.a.s.) auf Reisen auch das Witr-Gebet. (Ibn Madscha)

Von Anas (r.a.) wird überliefert, dass er sagte: Wir brachen mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) nach Mekka auf. Bis wir von Mekka nach Medina zurückkehrten, verrichtete er das Gebet (mit vier Rakʿat) als zwei Rakʿat. (Buchari und Muslim). Von ʿImran ibn Husain (r.a.) wird überliefert: Ich nahm gemeinsam mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) an vielen Schlachten teil. Auch während der Eroberung von Mekka war ich bei ihm. Damals blieb er achtzehn Nächte in Mekka; während dieser Zeit verrichtete er das Gebet als zwei Rakʿat. (Abu Dawud)

Aus den authentisch überlieferten Hadithen ist bekannt, dass Allah, der Erhabene, zunächst für jedes Gebet zwei Rakʿat als Pflicht vorgeschrieben hatte. Als der Gesandte Allahs (s.a.s.) nach seiner Auswanderung nach Medina kam, wurde die Zahl der Rakʿat der Gebete am Aufenthaltsort erhöht. Das Gebet auf Reisen blieb jedoch wie zuvor bestehen.

Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verrichtete auf all seinen Reisen jedes Gebet mit zwei Rakʿat; es gibt keinen Beleg dafür, dass er zu irgendeiner Gebetszeit vier Rakʿat verrichtet hätte. Wie könnte man bei ihm den Verdacht hegen, dass er gegen die etablierte Praxis gehandelt habe? Muslime waren seine Reisegefährten. Keiner von ihnen sah ihn auf Reisen ein Gebet mit vier Rakʿat verrichten. Über die Aussage von ʿAischa sagte Ibn ʿAbbas (r.a.): „ʿAischa hatte ihre eigene Auslegung, ebenso wie Hadhrat ʿUthman seine eigene Auslegung hatte.“ [Der diesbezügliche Hadith lautet wie folgt:

Überliefert von ʿUrwa ibn az-Zubair, der sagte: Meine Tante ʿAischa (r.a.) sagte: „Das Gebet wurde zunächst mit zwei Rakʿat als Pflicht vorgeschrieben. Nach der Auswanderung des Gesandten Allahs (s.a.s.) wurden vier Rakʿat als Pflicht vorgeschrieben; das Gebet auf Reisen blieb jedoch weiterhin mit zwei Rakʿat als Pflicht bestehen.“ Imam Zuhri sagte: Ich fragte ʿUrwa: Warum verrichtete deine Tante ʿAischa (r.a.) dann auf Reisen vier Rakʿat? ʿUrwa antwortete: Sie hatte dafür eine eigene Auslegung, ebenso wie Hadhrat ʿUthman eine eigene Auslegung hatte. (Buchari und Muslim)

Erklärung: Die Auslegung von Hadhrat ʿAischa war, dass sie meinte, man müsse das Gebet auf Reisen nur dann verkürzen, wenn man Angst und Schrecken ausgesetzt sei, andernfalls nicht.

Hazrat Uthman (r.) betete einmal während der Hadsch in Mina vier Rakʿat. Zur Erklärung sagte er: „Ich bin hierhergekommen und habe geheiratet. Der Gesandte Allahs (s.) hat gesagt: Wenn jemand auf einer Reise irgendwo heiratet, wird er dort ansässig und verrichtet das vollständige Gebet.“]

Es wird berichtet, Hazrat Aischa habe angenommen, dass sowohl das Reisen als auch die Furcht vor Gefahr und einem Angriff während der Reise Voraussetzungen für die Verkürzung des Gebets seien. Ihrer Ansicht nach gebe es daher auf einer Reise, auf der keine Furcht und keine Gefahr eines Angriffs bestehe, auch keinen Grund, das Gebet zu verkürzen.

Diese Auslegung ist völlig falsch. Außerdem widerspricht sie der Praxis des Gesandten Allahs (s.). Denn durch die Überlieferungen der edlen Gefährten ist zweifelsfrei belegt, dass der Gesandte Allahs (s.) auch auf sicheren Reisen stets das Gebet verkürzte.

Die Überlieferung von Hazrat Umar hierzu ist sehr bemerkenswert. Er sagte: Als ich den Gesandten Allahs (s.) auf einer sicheren Reise das Gebet verkürzen sah, war ich erstaunt. Ich erwähnte ihm den Vers über die Verkürzung und fragte: „Allah, der Erhabene, hat doch gesagt: Wenn ihr befürchtet, dass die Ungläubigen euch in Bedrängnis bringen, dann dürft ihr das Gebet verkürzen.“ Wir befinden uns jetzt jedoch auf einer sicheren Reise; weshalb hast du dennoch das Gebet verkürzt? Der Gesandte Allahs (s.) antwortete: „Dies ist eine Gabe von Allah an euch – eine Erleichterung und Gunst. Nehmt daher diese Gabe, diese Erleichterung und Gunst, die Er euch gewährt hat, an.“ [Hier wird noch ein entsprechender Hadith angeführt: Überliefert von Haritha ibn Wahb al-Chuzaʿi (r.): Der Gesandte Allahs (s.) betete in Mina mit uns zwei statt vier Rakʿat, obwohl wir zu dieser Zeit vollkommen frei von jeder Furcht und Gefahr waren. (Buchari, Muslim)] Sahih Muslim)

Daraus wird deutlich, dass es nicht die Aufgabe der Umma ist, die eigenständige Bedeutung eines Verses zu bestimmen; vielmehr ist es ihre Pflicht, der Bestimmung zu folgen, die der Gesandte (der Gesetzgeber) (s.) aus einem Vers abgeleitet hat.

Einmal sagte Umaiya ibn Chalid zu Abdullah ibn Umar (r.): „Im Koran finden wir nur das Gebet im Zustand des Ansässigseins und das Gebet in Zeiten der Furcht erwähnt; vom Gebet auf Reisen ist im Koran nichts zu finden. Woher kommt also das Gebet auf Reisen?“ Hazrat Abdullah ibn Umar antwortete: „Mein Bruder, wir wussten doch überhaupt nichts. Allah, der Erhabene, sandte Muhammad (s.) als Propheten zu uns. Deshalb tun wir das, was wir ihn tun sahen.“

Über die Überlieferung von Hazrat Aischa sagte Imam Ibn Taimiyya, jener Hadith sei frei erfunden. Jemand müsse ihn verfasst und unter dem Namen Hazrat Aischas verbreitet haben. Denn aus sämtlichen Überlieferungen der Gefährten ist zweifelsfrei belegt, dass der Gesandte Allahs (s.) auf Reisen stets zwei Rakʿat betete und nicht vier. Hazrat Uthman betete in Mina vier Rakʿat mit der Begründung, dass er dort geheiratet hatte.

Der Gesandte Allahs (s.) verrichtete auf Reisen keine Sunna-Gebete.

Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verkürzte auf Reisen das Pflichtgebet mit vier Rakʿa und betete zwei Rakʿa. Es ist nicht überliefert, dass er auf Reisen außer dem Witr-Gebet und dem Sunna-Gebet des Fadschr vor oder nach den Pflichtgebeten noch ein anderes Sunna-Gebet verrichtet hätte. Ja, das Witr-Gebet und das Sunna-Gebet des Fadschr verrichtete er sowohl am Wohnort als auch auf Reisen stets.

Als Hadhrat ʿAbdullah ibn ʿUmar über das Verrichten von Sunna-Gebeten auf Reisen befragt wurde, sagte er: Ich war stets ein Reisebegleiter des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Doch ich sah ihn kein Tasbih-Gebet (Sunna-Gebet) verrichten. Er ist unser Vorbild und derjenige, dem wir folgen sollen. Allah, der Erhabene, sagt: (Arabisch*******************)

Das heißt: „Im Gesandten Allahs habt ihr wahrlich ein vortreffliches Vorbild.“

Bei al-Buchari und Muslim wird von Ibn ʿUmar (Allah sei mit ihm zufrieden) überliefert: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verrichtete auf Reisen das Witr-Gebet und die freiwilligen Nachtgebete auf dem Rücken seines Reittiers, indem er die Gebetsbewegungen andeutete. Das Pflichtgebet jedoch verrichtete er nicht auf dem Rücken seines Reittiers.

Imam asch-Schafiʿi (Allah erbarme sich seiner) sagte: Aus dem Verhalten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ist erwiesen, dass er auf Reisen die Gebete verkürzte und auch nachts freiwillige Gebete verrichtete.

Bei al-Buchari und Muslim wird von ʿAmir ibn Rabiʿa (Allah sei mit ihm zufrieden) überliefert, dass er sagte: Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf Reisen nachts auf dem Rücken seines Reittiers freiwillige Gebete verrichten. Tatsächlich handelte es sich dabei um das Qiyam al-Lail- oder Tahadschud-Gebet.

Als Imam Ahmad über das Verrichten freiwilliger Gebete auf Reisen befragt wurde, sagte er: Ich hoffe, dass es kein Fehlverhalten ist, auf Reisen freiwillige Gebete zu verrichten.

Von Hasan (Allah sei mit ihm zufrieden) wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs und seine Gefährten pflegten auf Reisen vor und nach den Pflichtgebeten freiwillige Gebete zu verrichten. Es wird überliefert, dass auch ʿUmar, ʿAli, Ibn Masʿud, Dschabir, Anas, Ibn ʿAbbas und Abu Dharr (Allah sei mit ihnen allen zufrieden) dies ebenso taten.

Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) verrichtete auf Reisen weder vor noch nach dem Pflichtgebet ein Sunnah-Gebet. Nur im letzten Teil der Nacht verrichtete er das Witr- und das Tahadschud-Gebet. Die Vorgehensweise des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war, dass er auf Reisen die Pflichtgebete verkürzte und weder vor noch nach dem Pflichtgebet ein weiteres Gebet verrichtete. Er verbot jedoch nicht, vor oder nach dem Pflichtgebet freiwillige Gebete zu verrichten. Dabei handelte es sich allerdings um allgemeine freiwillige Gebete, die nicht mit dem Pflichtgebet verbunden waren. Denn wenn das Pflichtgebet bereits zur Erleichterung des Reisenden auf zwei Rakʿa verkürzt worden ist, kann es keinen vernünftigen Grund geben, die Sunnah-Gebete vor und nach dem Pflichtgebet beizubehalten. In diesem Fall wäre es ja besser, das Pflichtgebet vollständig zu verrichten. Deshalb sagte Abdullah ibn Umar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): Wenn es auf Reisen notwendig wäre, vor und nach dem Pflichtgebet Sunnah-Gebete zu verrichten, würde ich eher das Pflichtgebet selbst vollständig verrichten, anstatt es zu verkürzen.

Die Überlieferung von Hadhrat Aischa, wonach der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) niemals vier Rakʿa vor dem Zuhr-Gebet und zwei Rakʿa danach ausließ, bezieht sich auf das Gebet am Wohnort und nicht auf das Gebet während einer Reise.

Er verrichtete das Gebet auf einem Verkehrsmittel.

Die Vorgehensweise des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war, dass er, wenn er auf einem Reittier oder in einem Verkehrsmittel unterwegs war, die freiwilligen Gebete auf dem Reittier verrichtete. [Darüber wurden in zahlreichen Hadithen, die unter anderem in den Werken von Buchari und Muslim überliefert sind, von Ibn Umar, Dschabir, Amir und anderen – Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen – berichtet. Da der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) für das Pflichtgebet die Gemeinschaft aufstellte und es damals nicht möglich war, die Gemeinschaft auf dem Rücken eines Reittiers zu versammeln, stieg er zum Pflichtgebet vom Reittier ab und stellte die Gemeinschaft auf.] In welche Richtung das Reittier auch ging oder sich bewegte, er wandte sich beim Gebet selbstverständlich in dieselbe Richtung. Dabei beugte er seinen Kopf zum Rukuʿ und zur Niederwerfung durch Gesten. Bei der Niederwerfung senkte er den Kopf jedoch stärker als beim Rukuʿ.

Im Musnad von Ahmad und bei Abu Dawud wird eine Überlieferung von Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) angeführt. Darin heißt es, dass er das Reittier beim Takbir al-Tahrima in Richtung der Qibla ausrichtete. Danach verrichtete er den restlichen Teil des Gebets, indem er sich der Richtung zuwandte, in die das Reittier ging.

Diese Überlieferung ist schwach. Denn ihr Inhalt stimmt nicht mit dem Inhalt zahlreicher authentischer Hadithe überein.

Die Überlieferungen aller anderen, die über das Gebet des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf einem Reittier berichtet haben, stimmen miteinander überein. Sie alle sagten: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verrichtete das Gebet auf dem Reittier und betete in die Richtung, in die das Reittier gewandt war. In diesen Überlieferungen wird nicht erwähnt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Reittier beim Takbir al-Tahrima in Richtung der Qibla ausrichtete. Diese Hadithe wurden von Amir ibn Rabiʿa, Abdullah ibn Umar und Dschabir ibn Abdullah – Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen – überliefert. Diese Hadithe sind authentischer und zuverlässiger als die erwähnte von Anas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferte Überlieferung. (Allah weiß es am besten.)

Bei Regen und an schlammigen Orten verrichtete der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gemeinsam mit seinen Gefährten sogar das Pflichtgebet auf einem Verkehrsmittel. Allerdings gibt es hierzu keine Überlieferungen aus mehreren Überlieferungsketten. Nur ein einziger Gefährte hat darüber berichtet. Dieser Hadith wurde im Musnad von Ahmad, bei Tirmidhi und bei Nasaʾi überliefert. Der Hadith lautet: Einmal gelangte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mit seinen Gefährten an einen engen Ort. Von oben regnete es auf sie herab, und unten war der Boden schlammig. Da trat die Gebetszeit ein. Auf Anweisung des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) rief der Gebetsrufer den Adhan und die Iqama. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fuhr auf seinem Reittier an allen vorbei nach vorn und verrichtete als Imam gemeinsam mit den Gefährten das Gebet.

Sie alle verrichteten das Gebet von ihren jeweiligen Reittieren aus. Der Gesandte (s.a.w.s.) vollzog Rukūʿ und Suǧūd durch Gesten; dabei senkte er den Kopf beim Suǧūd stärker als beim Rukūʿ.“

Imām at-Tirmiḏī sagte, der Hadith sei gharīb. Das bedeutet, dass es in einer bestimmten Überlieferungsstufe nur einen einzigen Überlieferer gab. In einer bestimmten Überlieferungsstufe überlieferte ʿUmar ibn Dīrmah den Hadith allein. Es ist jedoch belegt, dass Ḥaḍrat Anas das Pflichtgebet auf einem Reittier verrichtete. [Obwohl der Hadith nur über eine einzige Überlieferungskette überliefert wurde, ist er vernünftig. Denn wenn es problematisch ist, vom Reittier abzusteigen und auf dem Boden ein Gemeinschaftsgebet zu verrichten, ist es vernünftig, das Gebet auf dem Reittier zu verrichten. Der Hadith ist in der heutigen Zeit auf Verkehrsmittel, etwa ein Launch, in besonderem Maße anwendbar.]

Er verrichtete die beiden Gebete gemeinsam.

Die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) war folgende: Wenn er vor dem Neigen der Sonne eine Reise antrat, verschob er das Ẓuhr-Gebet bis zur Zeit des ʿAṣr-Gebets. Dann verrichtete er zur Zeit des ʿAṣr-Gebets Ẓuhr und ʿAṣr gemeinsam. Wenn er nach dem Neigen der Sonne aufbrach, verrichtete er Ẓuhr und ʿAṣr gemeinsam und brach anschließend auf.

Wenn er zur Zeit des Maġrib-Gebets hastig eine Reise antrat, verschob er das Maġrib-Gebet und verrichtete zur Zeit des ʿIšāʾ-Gebets Maġrib und ʿIšāʾ gemeinsam.

Der Beleg dafür findet sich in dem über den erfolgreichen Tabūk-Feldzug des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) überlieferten Hadith. Darin heißt es: Wenn der Gesandte (s.a.w.s.) während der Reise nach Tabūk beim Aufbruch von einem Rastplatz nach dem Neigen der Sonne aufbrach, verrichtete er Ẓuhr und ʿAṣr zur Zeit des Ẓuhr-Gebets gemeinsam und brach anschließend auf. Wenn er vor dem Neigen der Sonne aufbrach, verschob er Ẓuhr und verrichtete Ẓuhr und ʿAṣr zur Zeit des ʿAṣr-Gebets gemeinsam. Ebenso verfuhr er mit Maġrib und ʿIšāʾ. Über diesen Hadith ist ein Meinungsunterschied entstanden:

Manche haben gesagt, der Hadith sei ṣaḥīḥ (authentisch).

Manche haben gesagt, der Hadith sei ḥasan (gut).

– Einige haben gesagt, dass der Hadith fehlerhaft sei.

Doch nach einer umfassenden Prüfung und Analyse haben wir festgestellt, dass der Hadith zu dieser Aussage keinerlei Fehler aufweist. So erfüllt beispielsweise die Überlieferungskette des Hadith, den al-Hakim zu derselben Aussage in seinem Werk al-Mustadrak erwähnt hat, alle Voraussetzungen für ihre Einstufung als sahih.

Al-Hakim sagte: Abu Bakr ibn Muhammad ibn Ahmad al-Baluwiya überlieferte mir; ihm überlieferte Musa ibn Harun; ihm überlieferte Qutaiba ibn Sa’id; ihm überlieferte al-Laith ibn Sa’d, der von Yazid ibn Abi Habib gehört hatte; dieser hatte von Abu Tufail gehört, der von Mu’adh ibn Dschabal (r.a.) gehört hatte. Mu’adh (r.a.) überlieferte ihm: Auf der Reise zum Feldzug von Tabuk pflegte der Gesandte Allahs (s.a.), wenn er vor dem Übertreten der Sonne aus einem Rastplatz aufbrach, Zuhr und Asr zusammen zu verrichten. Wenn er nach dem Übertreten der Sonne aufbrach, verrichtete er Zuhr und Asr zur Zeit von Zuhr zusammen und brach anschließend auf. Wenn er vor Sonnenuntergang aufbrach, verschob er das Maghrib-Gebet bis zur Zeit von Ischa und verrichtete dann Maghrib und Ischa zusammen. Wenn er nach Sonnenuntergang aufbrach, zog er Ischa vor und verrichtete Maghrib und Ischa zur Zeit von Maghrib zusammen, bevor er aufbrach.“

– Al-Hakim sagte: Diesen Hadith haben mehrere vertrauenswürdige Imame der Hadith-Wissenschaft überliefert. Er weist keinerlei Fehler oder Schwäche auf. [Der Hadith wurde auch von Abu Dawud und at-Tirmidhi überliefert.] Diejenigen, die auf einen Fehler in diesem Hadith hingewiesen haben, erhoben im Grunde Einwände gegen einen seiner Überlieferer. Sie kritisierten diesen Überlieferer jedoch irrtümlich. Die Imame der Hadith-Wissenschaft, darunter Imam Muslim, haben seine Überlieferungen angenommen.

Darüber hinaus findet sich in zahlreichen weiteren Hadithen ein Beweis dafür, dass der Inhalt dieses Hadith korrekt ist. [In Sahih al-Bukhari wird von Ibn Abbas (r.a.) überliefert, dass er sagte: Während der Reise pflegte der Gesandte Allahs (s.a.) Zuhr und Asr zusammen zu verrichten und Maghrib und Ischa zusammen zu verrichten.“

In al-Bukhari wird von Anas (r.a.) überliefert: Der Gesandte (s.a.) pflegte auf Reisen Maghrib und Ischa zusammen zu verrichten. In al-Bukhari wird von Anas (r.a.) überliefert: Wenn der Gesandte (s.a.) vor dem Übertreten der Sonne aufbrach, verschob er Zuhr bis zur Zeit von Asr und verrichtete dann Zuhr und Asr zusammen. Von Salim wird in al-Bukhari überliefert, dass der Gesandte (s.a.) wegen der Beschwernisse der Reise Maghrib und Ischa zusammen verrichtete.] Auch von Ibn Abbas (r.a.) sind Hadithe mit ähnlichem Inhalt über verschiedene Überlieferungswege überliefert worden.

Imam Ibn Taymiyya analysierte die Hadithe über das Zusammenlegen zweier Gebete und sagte: Auch während einer Reise ist es zulässig, zwei Gebete zusammen zu verrichten, wenn man sich an einem Ort aufhält und keine Beschwernis besteht. Denn der Gesandte Allahs (s.a.) verrichtete während seines Aufenthalts in Arafat Zuhr und Asr zusammen. Wenn während einer Reise Beschwernis und ein Bedarf entstehen, ist es außerdem erst recht besser, zwei Gebete zusammen zu verrichten.

Imam Ahmad ibn Hanbal (rah.), Imam asch-Schafi’i (rah.) und Imam Malik (rah.) sagten, dass das Zusammenlegen zweier Gebete grundsätzlich mit einer Reise verbunden ist. Das Zusammenlegen zweier Gebete ist nicht auf eine bestimmte Art von Reise beschränkt.

Imam Abu Hanifa (r.) ist der Ansicht, dass das Zusammenlegen nur für Arafat gilt.

Die meisten frühen Gelehrten der Umma (Salaf as-Salihin) kürzten und legten das Gebet auf allen Reisen, ob kurz oder lang, zusammen.

Die Reisedistanz für das Kürzen und Zusammenlegen des Gebets

Der Gesandte Allahs (s.) hat keine bestimmte Grenze für die Entfernung einer Reise festgelegt. Auch die Gefährten haben keine solche Grenze genannt. Der Gesandte (s.) erwähnte nichts darüber, ab welcher Entfernung man das Gebet kürzen und zusammenlegen oder das (verpflichtende) Fasten aussetzen darf. Der Gesandte (s.) und seine Gefährten verwendeten das Wort „Reise“ in allgemeinem Sinn.

Manche haben die Entfernung zwischen Mekka und Dschidda sowie zwischen Mekka und Taif – also 48 Meilen – als Mindestmaß für eine Reise festgelegt. Doch der Gesandte (s.) und die Gefährten haben nichts Derartiges festgelegt. Sie verwendeten lediglich das Wort „Reise“. Daher gilt jede Entfernung als Reise, die allgemein als Reise bezeichnet wird. Es ist nicht unsere Aufgabe, eine bestimmte Meilenzahl festzulegen.

Auf allen kurzen und langen Reisen, die als „Reise“ bezeichnet werden, sind daher das Kürzen und Zusammenlegen des Gebets, das Aussetzen des Fastens, der Tayammum und Ähnliches erlaubt.

Das Gebet in Zeiten der Angst vor dem Feind

Wenn zu einer Reise zugleich die Furcht vor einem feindlichen Angriff hinzukommt, hat Allah, der Erhabene, in dieser Situation erlaubt, sowohl die Bestandteile des Gebets als auch die Anzahl der Rakʿas zu verkürzen.

Während einer sicheren Reise, bei der keine Gefahr eines feindlichen Angriffs besteht, hat Er nur die Verkürzung der Anzahl der Rakʿas erlaubt.

In einer beängstigenden Situation ohne Reise hat Er dagegen nur die Verkürzung der Bestandteile des Gebets erlaubt.

Dies war die vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) eingeführte Vorgehensweise zur Verkürzung des Gebets (Kürzung). Er wandte diese Methode auf Grundlage der Koranverse über die Gebetsverkürzung an. Im Heiligen Koran wird dies in zwei Suren behandelt. Die eine ist die Sure al-Baqara, Verse 238 und 249, und die andere die Sure an-Nisāʾ, Verse 101 und 102. Hier werden die Verse aus beiden Suren angeführt:

(Arabisch*******************)

Bedeutung: Bewahrt alle Gebete, insbesondere das mittlere Gebet, und steht demütig vor Allah. Wenn jedoch Unruhe und Aufruhr zu befürchten sind, dann verrichtet das Gebet, wie es euch möglich ist, zu Fuß oder auf dem Reittier. Wenn dann wieder Sicherheit eingekehrt ist, gedenkt Allahs (verrichtet das Gebet) in der Weise, wie Er es euch gelehrt hat – zuvor wusstet ihr es nicht. (Sure al-Baqara: 238–239)

In der Sure an-Nisāʾ heißt es:(Arabisch**************************)

Bedeutung: Wenn ihr euch auf Reisen begebt, ist es kein Vergehen für euch, das Gebet zu verkürzen, besonders wenn ihr befürchtet, dass die Ungläubigen euch bedrängen könnten. Denn sie sind offen darauf aus, euch zu bekämpfen. O Prophet! Wenn du unter den Gläubigen bist und sie zum Gebet aufstellst, soll eine Gruppe von ihnen mit dir stehen und ihre Waffen mit sich nehmen. Wenn sie sich niedergeworfen haben, sollen sie hinter euch zurücktreten, und die andere Gruppe, die noch nicht gebetet hat, soll kommen und mit dir beten. Auch sie sollen vorsichtig sein und ihre Waffen bei sich tragen. Denn die Ungläubigen lauern auf eine Gelegenheit. Wenn ihr hinsichtlich eurer Waffen und eures Gepäcks auch nur ein wenig unachtsam seid, werden sie plötzlich über euch herfallen. Wenn ihr jedoch wegen des Regens Schwierigkeiten habt oder krank seid, ist es kein Vergehen, die Waffen abzulegen. Dennoch bleibt wachsam. (Sure an-Nisāʾ: 101–102)

Die Gebetsweise des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in einer Situation, in der man den Feind fürchtete, war folgende: Wenn sich der Feind in Richtung der Qibla vor ihm befand, ließ er alle seine Gefährten und die übrigen Muslime hinter sich zum Gebet antreten. Er sprach den Takbīr, und sie alle sprachen ebenfalls den Takbīr. Er ging in die Rukūʿ-Haltung, und sie gingen alle ebenfalls in die Rukūʿ-Haltung. Er hob den Kopf aus der Rukūʿ-Haltung und stand auf, und sie hoben ebenfalls den Kopf und standen auf. Wenn er sich dann zur Niederwerfung begab, begab sich die ihm nächstgelegene, also die vordere Reihe, mit ihm in die Niederwerfung, während die hintere Reihe dem Feind zugewandt stehen blieb. Nachdem er auf diese Weise die erste Rakʿa beendet hatte und für die zweite Rakʿa aufrecht stand, gingen die Menschen aus der hinteren Reihe nach vorne, und die Menschen aus der vorderen Reihe traten in die hintere Reihe zurück. Die Menschen aus der hinteren Reihe gingen nach vorne, damit sie in der zweiten Rakʿa mit dem Imam zwei Niederwerfungen verrichten konnten, so wie es die Menschen aus der vorderen Reihe in der ersten Rakʿa getan hatten. Auf diese Weise waren die Gebete beider Gruppen mit dem Imam vollständig gleich.

Wenn der Gesandte Allahs (s. a. w.) sich anschließend zur Verbeugung der zweiten Rakʿa begab, verbeugten sich alle, sowohl die vorderen als auch die hinteren, gemeinsam mit ihm, wie in der ersten Rakʿa. Wenn er sich jedoch zur Niederwerfung der zweiten Rakʿa begab, warfen sich die Menschen in der vorderen Reihe gemeinsam mit ihm nieder, während die Menschen in der hinteren Reihe im Angesicht des Feindes stehen blieben. Wenn er sich anschließend zum Taschahhud setzte, vollzogen die Menschen in der hinteren Reihe ihre beiden Niederwerfungen und schlossen sich ihm zum Taschahhud an. Danach verrichteten alle gemeinsam mit ihm den Friedensgruß.

Wenn sich der Feind nicht in Richtung der Qibla, sondern in einer anderen Richtung befand, teilte er seine Gefährten in zwei Gruppen. Eine Gruppe blieb bereit, dem Feind entgegenzutreten. Die andere Gruppe verrichtete mit ihm eine Gebetseinheit und nahm anschließend den Platz der Gruppe ein, die dem Feind gegenüberstand; diese Gruppe kam dann und schloss sich ihm in der zweiten Rakʿa an, um eine Gebetseinheit zu verrichten. Danach sprach er den Friedensgruß, und beide Gruppen verrichteten abwechselnd jeweils eine Gebetseinheit für sich allein.

Wenn sich der Feind nicht in Richtung der Qibla, sondern in einer anderen Richtung befand, teilte er seine Gefährten bisweilen ebenfalls in zwei Gruppen. Mit der ersten Gruppe verrichtete er die erste Rakʿa und stand zur zweiten Rakʿa auf. Während er stehen blieb, verrichtete die erste Gruppe selbst noch eine Rakʿa, sprach den Friedensgruß und ging. Zu diesem Zeitpunkt kam die zweite Gruppe und schloss sich ihm in der zweiten Rakʿa an. Nachdem er mit ihnen die zweite Rakʿa verrichtet hatte und sich zum Taschahhud setzte, standen sie auf und vervollständigten selbst die noch ausstehende Rakʿa. Währenddessen wartete er in der Taschahhud-Sitzhaltung, bis sie ihre eine Rakʿa beendet hatten. Nachdem auch sie ihren Taschahhud beendet hatten, sprach er gemeinsam mit ihnen den Friedensgruß.

Bisweilen tat er auch Folgendes: Er verrichtete mit einer Gruppe zwei Rakʿas und setzte sich zum Taschahhud. Daraufhin sprach diese Gruppe selbst den Friedensgruß und ging, und an ihre Stelle trat die andere Gruppe. Dann stand er aus der Taschahhud-Sitzhaltung auf und leitete auch diese Gruppe in zwei Rakʿas. Anschließend sprach er den Friedensgruß.

Bei dieser Vorgehensweise verrichtete er vier Rakʿas, während die Gefährten jeweils zwei Rakʿas verrichteten.

Bisweilen verrichtete er mit einer Gruppe zwei Rakʿas und sprach den Friedensgruß. Danach verrichtete er erneut mit einer anderen Gruppe zwei Rakʿas und sprach den Friedensgruß.

Bei dieser Vorgehensweise verrichtete er das Gebet zweimal.

Bisweilen verrichtete er mit einer Gruppe eine Rakʿa. Diese Gruppe ging nach der Verrichtung einer Rakʿa fort; eine zweite Rakʿa verrichtete sie nicht. Anschließend kam eine andere Gruppe und verrichtete mit ihm die zweite Rakʿa.

– Nach dieser Methode betete er zwei Rakʿat, während die Gefährten jeweils eine Rakʿa beteten.

Bei der Befürchtung eines Angriffs durch den Feind ist es zulässig, nach jeder dieser Methoden zu beten. Imam Ahmad ibn Hanbal sagte: All diese Methoden sind vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, überliefert; wenn eine entsprechende Situation eintritt, ist es daher zulässig, nach jeder dieser Methoden zu beten.

Daneben sind noch einige weitere Methoden überliefert worden. Doch die hier erwähnten Methoden sind die richtigen.

Die Auffassung von Ibn Abbas, Dschabir ibn Abdallah, Tawus, Mudschahid, Hasan al-Basri, Qatada, Hakam und Ishaq ibn Rahويه, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, lautet, dass jede Gruppe jeweils eine Rakʿa betet.

 

6

Das Freitagsgebet

Wie begann das Freitagsgebet?

Der Historiker Ibn Ishaq überlieferte unter Angabe seiner Quelle von Abd ar-Rahman ibn Kaʿb ibn Malik. Abd ar-Rahman sagte: Als mein Vater Kaʿb ibn Malik alt geworden war und sein Augenlicht verloren hatte, führte ich ihn an der Hand und brachte ihn hierhin und dorthin. Als ich ihn zum Freitagsgebet führte, hörte er unterwegs den Gebetsruf zum Freitagsgebet. Sobald er den Gebetsruf hörte, bat er um Vergebung für Abu Umama Asʿad ibn Zurara. Ich wurde neugierig und wollte nach dem Grund fragen. Doch aus großer Ehrfurcht vor ihm fragte ich an jenem Tag nichts weiter.

Von da an nahm ich ihn jeden Freitag zum Freitagsgebet mit. Sobald er den Gebetsruf zum Freitagsgebet hörte, bat er um Vergebung für Abu Umama Asʿad ibn Zurarah. Eines Tages fragte ich ihn aus großer Neugier schließlich: „Vater! Warum bittest du jedes Mal, wenn du den Gebetsruf zum Freitagsgebet hörst, um Vergebung für Asʿad ibn Zurarah?“

Mein Vater antwortete: „Mein Sohn! Noch bevor der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nach Medina auswanderte, begann er, mit uns auf dem öden Gelände von Baqīʿ das Freitagsgebet zu verrichten. Dieser Ort wurde ‚Baqīʿ al-Chadurāt‘ genannt.“

Ich fragte: „Wie viele von euch verrichteten damals das Freitagsgebet?“

Er sagte: „Vierzig.“

Dieser Hadith ist durch eine gute und authentische Überlieferungskette überliefert. Alle seine Überlieferer waren vertrauenswürdig.

—Meiner Ansicht nach war dies der Beginn des Freitagsgebets.

Danach wanderte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nach Medina aus. Zunächst hielt er sich in Quba auf, einem Ort am Rand von Medina, der zu den Banu ʿAmr ibn ʿAwf gehörte. Nach Ibn Ishaq legte er dort am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag den Grundstein für die Quba-Moschee. Danach brach er am Freitag von dort auf und setzte seine Reise fort. Als er den Stamm der Banu Salim ibn ʿAwf erreichte, war die Zeit für das Freitagsgebet gekommen. Er verrichtete das Freitagsgebet in der Moschee, die sich auf jenem freien Gelände befand.

Dies war das erste Freitagsgebet des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nach seiner Auswanderung nach Medina. Hier hielt er auch seine erste Freitagspredigt. Ibn Ishaq sagte: „Ich habe seine erste Predigt von Abu Salama ibn ʿAbd ar-Rahman gehört.“ Wir suchen Zuflucht bei Allah davor, im Namen des Gesandten Allahs etwas Unrichtiges zu sagen.

In seiner ersten Chutba sprach er zunächst Allah den Ihm gebührenden Hamd und Sana und sagte anschließend:

(Arabisch*********************)

Das bedeutet: O ihr Menschen! Schickt für euch selbst gute Werke voraus. Denkt daran – ich schwöre bei Allah –, wenn euch plötzlich der Tod ereilt, werden eure Schafe ohne Hirten zurückbleiben. Wenn der Verstorbene zu Allah kommt, wird Er ihn fragen: Ist nicht Mein Gesandter zu dir gekommen? Hat er dir nicht Meine Botschaft übermittelt? Habe Ich dir nicht Besitz und Reichtum gegeben? Habe Ich dich nicht mit verschiedenen Würden ausgezeichnet? Was hast du dann für dich vorausgeschickt? Da wird er sich nach rechts und links umsehen, doch nichts sehen können. Danach wird er vor sich schauen und die Dschahannam vor sich erblicken. Versucht daher, euch vor diesem schrecklichen Feuer zu schützen, so gut ihr könnt – selbst wenn es nur durch das Spenden einer Dattel geschieht. Wer nicht einmal dazu in der Lage ist, soll sich mit einem guten Wort verabschieden, denn dieses tritt an die Stelle eines guten Werkes. Sein Lohn wird sich auf das Zehn- bis Siebenhundertfache belaufen. Frieden, Barmherzigkeit und Segen seien über euch.

Ibn Ishaq berichtet: Danach hielt er hier eine weitere Chutba mit folgendem Wortlaut:

(Arabisch**************************)

Das bedeutet: Alles Lob gebührt Allah. Ihn loben wir und Ihn bitten wir um Hilfe. Wir suchen bei Allah Zuflucht vor dem Schaden, den wir unseren Seelen zufügen, und vor den Sünden. Wen Allah rechtleitet, den kann niemand in die Irre führen, und wen Er in die Irre gehen lässt, den kann niemand rechtleiten. Ich bezeuge, dass es keinen Herrn außer Allah gibt. Er ist einzig und hat keinen Teilhaber. Wahrlich, die beste Rede ist Allahs Kalām. Wer von Allahs Kalām sein Herz schmücken lässt und durch ihn vom Unglauben zum Islam gelangt, der hat gewiss Erfolg. Der Kalām ist gegenüber allen anderen Worten ausgezeichnet worden, denn er ist der beste und vortrefflichste Ausdruck. Liebt den, den Allah liebt, auch ihr. Weiht die ganze Liebe eurer Herzen Allah. Unterlasst weder die Rezitation des Kalām noch das Gedenken an Ihn. Eure Herzen sollen gegenüber dem heiligen Kalām nicht hart werden. Denn Allah, der Erhabene, hat ihn als das beste Werk und die beste Rede bezeichnet. In ihm ist alles enthalten, was für die Menschen erlaubt oder verboten worden ist. Dient daher Allah und setzt Ihm nicht das Geringste als Teilhaber zur Seite. Fürchtet Ihn, wie Er gefürchtet werden soll. Verbindet euch durch Allahs Barmherzigkeit in Bande der Liebe miteinander. Wahrlich, Allah ist demjenigen äußerst zürnt, der sein Versprechen bricht. Frieden, Segen und Barmherzigkeit von Allah seien über euch.

Weitere Informationen hierzu werden im Kapitel über die Chutba behandelt werden.

Die Vorzüglichkeit des Freitags

Bei al-Buchari und Muslim wird von Abu Huraira (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: In dieser Welt sind wir die letzte Umma, doch im Jenseits werden wir die Ersten sein. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie in dieser Welt vor uns die Schrift erhalten haben, während wir sie nach ihnen erhalten haben. Der Freitag war ihr Tag. Doch sie waren sich hinsichtlich dieses Tages uneinig. Daher hat Allah, der Erhabene, uns zu diesem Tag geführt. Sie folgten uns darin. Die Juden wählten den Samstag, die Christen den Sonntag.

In Sahih Muslim wird von Abu Huraira (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: Von allen Tagen, die mit Sonnenaufgang beginnen, ist der Freitag der beste. Denn an diesem Tag

– wurde Adam erschaffen.

– wurde er an diesem Tag ins Paradies aufgenommen.

– wurde er an diesem Tag aus dem Paradies auf die Erde gesandt.

– und an einem Freitag wird die Auferstehung stattfinden.“

In einer Überlieferung bei Ibn Madscha heißt es:

– „An diesem Tag starb Adam.“

Ein erhabener Augenblick, in dem Bittgebete erhört werden

In Überlieferungen von Abu Huraira (r.a.) bei al-Buchari und Muslim heißt es: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Am Freitag gibt es eine besondere Zeit. Wenn ein muslimischer Diener diese Zeit erreicht und Allah um etwas Gutes bittet, gewährt Allah, der Erhabene, es ihm gewiss.“

Über diese besondere Zeit wurden in authentischen Quellen noch viele weitere Hadithe überliefert.

Doch wann ist diese besondere Zeit? Es ist schwierig, sie eindeutig zu bestimmen, denn in verschiedenen Überlieferungen werden unterschiedliche Zeiten genannt. Einige sagten, diese besondere Zeit sei nicht festgelegt, sondern wechsle. In jeder Woche komme dieser besondere Augenblick zu einer anderen Zeit. Diejenigen, die eine bestimmte Zeit überliefert haben, äußerten sich wie folgt:

1. Ibn Manzar überlieferte von Abu Huraira (r.a.): Diese besondere Zeit reicht vom Beginn der Fadschr-Zeit bis zum Sonnenaufgang sowie nach dem Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang.

2. Ibn Manzar überlieferte von Hasan al-Basri und Abu al-Aliya: Diese Zeit ist der Zeitpunkt, an dem die Sonne sich neigt.

3. Ibn Manzar überlieferte von Aischa (r.a.): Diese Zeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Gebetsrufer den Freitags-Adhan ausruft.

4. Ibn Manzar überlieferte von Hasan al-Basri: Diese Zeit reicht von dem Moment, in dem der Imam sich zur Haltung der Chutba auf die Minbar setzt, bis zum Ende der Chutba.

5. Abu Burda sagte: Diese Zeit ist die Zeit des Freitagsgebets.

6. Abu as-Sawwar al-Adawi sagte: Die früheren Menschen waren der Ansicht, dass diese Zeit vom Neigen der Sonne bis zur Gebetszeit reicht.

7. Abu Dharr sagte: Diese Zeit reicht vom Sonnenaufgang bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Sonne etwa eine Speerlänge über den Horizont gestiegen ist.

8. Abu Huraira, Ata, Abdullah ibn Salam und Tawus sagten: Diese Zeit reicht vom Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang.

9. Nach Ansicht der meisten Gefährten, der Tabi’un und Ahmad ibn Hanbals ist diese Zeit die letzte Tageszeit nach dem Asr-Gebet.

10. Imam an-Nawawi und andere sagten: Diese Zeit reicht vom Aufbruch des Imams zur Moschee bis zum Ende des Gebets.

11. Der Verfasser von al-Mughni sagte: Diese Zeit ist das letzte Drittel des Tages.

Von diesen elf Ansichten können nur zwei den Vorrang erhalten. Für beide dieser Ansichten finden wir authentische und belegte Hadithe. Diese beiden Ansichten sind:

1. Von dem Zeitpunkt an, an dem der Imam auf der Kanzel sitzt, bis zum Ende des Gebets. Als Beleg für diese Auffassung gilt der in Sahih Muslim überlieferte Hadith von Abu Burda. Burda, der Sohn von Abu Musa, Allah sei mit ihm zufrieden, sagte: Ich hörte von meinem Vater, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, über jene besondere Zeit am Freitag, in der Bittgebete erhört werden, sagen hörte: Diese Zeit reicht von dem Moment, in dem der Imam auf der Kanzel sitzt, bis zum Ende des Gebets.

Ein weiterer authentischer Hadith hierzu ist der von Ibn Madscha und at-Tirmidhi überlieferte Hadith von Amr ibn Auf al-Muzani. Er hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagen: Am Freitag gibt es eine Zeit, in der Allah einem Diener gewiss gewährt, worum er Allah bittet. Die Menschen fragten: O Gesandter Allahs! Wann ist dieser Augenblick? Er sagte: Von Beginn der Verrichtung des Gebets (des Freitagsgebets) bis zu dessen Ende.

2. Nach der zweiten authentischen Auffassung reicht diese Zeit vom Verrichten des Asr-Gebets bis zum Sonnenuntergang. Auch für diese Auffassung gibt es authentische Hadithe. Im Musnad von Ahmad wird von Abu Sa’id al-Chudri, Allah sei mit ihm zufrieden, und Abu Huraira, Allah sei mit ihm zufrieden, überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: Diese besondere Zeit, in der Bittgebete erhört werden, ist nach dem Asr-Gebet.

Abu Dawud und an-Nasa’i überlieferten von Dschabir, Allah sei mit ihm zufrieden, einen ähnlichen Hadith. Darin sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm:

„Sucht diese Zeit nach dem Asr-Gebet am letzten Abschnitt des Tages.“

Auch bei Ibn Madscha wird von Abdullah ibn Salam, Allah sei mit ihm zufrieden, ein ähnlicher Hadith überliefert.

Die herausragenden Vorzüge des Freitags

Die Besonderheit und der herausragende Rang des Freitags sind offenkundig. Nur unter den Gelehrten entstand hinsichtlich dieser Frage eine Meinungsverschiedenheit: Welcher Tag ist vorzüglicher, der Tag von Arafat oder der Freitag? Hier führen wir die herausragenden Vorzüge des Freitags an, damit der Rang des Freitags für alle deutlich wird.

Eins. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) rezitierte im Fadschr-Gebet am Freitag die Suren as-Sadschda und ad-Dahr (Suren Nr. 32 und 76). Imam Ibn Taymiyya (r.h.) sagte, der Grund dafür, dass der Gesandte (s.a.w.) diese beiden Suren im Fadschr-Gebet am Freitag rezitierte, sei, dass in ihnen jene Dinge thematisiert werden, die am Freitag geschehen sind oder geschehen werden, wie die Erschaffung Adams, die Auferstehung, die Versammlung am Tag der Auferstehung, der Jüngste Tag und anderes. Um die Menschen am Freitag an diese Dinge zu erinnern, rezitierte der Gesandte (s.a.w.) diese beiden Suren an jenem Morgen.

Zwei. Es ist an diesem Tag mustahabb, besonders häufig Salat (Durood) über den Gesandten Allahs (s.a.w.) zu sprechen. Er sagte: „Sprecht am Freitag besonders häufig Salat über mich.“

Drei. Unter den gemeinschaftlich zu verrichtenden Fard-Pflichten des Islam ist das Freitagsgebet die wichtigste Fard-Pflicht. Unter den Versammlungen zur Erfüllung der Fard-Pflichten des Islam ist die Versammlung zum Freitagsgebet – abgesehen von der Versammlung in Arafat – die wichtigste.

Vier. Am Freitag ist die Ganzkörperwaschung (Ghusl) wajib. Nur innerhalb der hanbalitischen Rechtsschule besteht hinsichtlich der Pflicht zur Ganzkörperwaschung an diesem Tag eine gewisse Meinungsverschiedenheit.

Fünf. Es wurde angeordnet, an diesem Tag Parfüm zu verwenden, und dieses sollte besser sein als das Parfüm an den übrigen Tagen der Woche.

Sechs. An diesem Tag soll man Miswak benutzen, und dies soll in einer besseren Weise geschehen als an den übrigen Tagen.

Sieben. Zu den Besonderheiten dieses Tages gehört, dass nach dem Adhan zur Khutba ein weiterer Adhan für das Gebet ausgerufen wird.

Acht. Zu den Besonderheiten dieses Tages gehört, bis zum Eintreffen des Imams in der Moschee mit Gebet, Dhikr und Adhkar sowie der Rezitation des Korans beschäftigt zu sein.

Neun. Es ist verpflichtend, still zu schweigen und der Khutba (Predigt) des Imams zuzuhören. Wer nicht schweigt, dessen Jumuʿa-Gebet kann ungültig werden.

Zehn. Saʿīd ibn Manṣūr hörte von Abū Saʿīd al-Chudrī (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dazu aufforderte, am Freitag die Sure al-Kahf zu lesen. Er sagte: „Wer am Freitag die Sure al-Kahf liest, dem wird ein Licht von seinen Füßen bis zum Himmel ausgebreitet. Am Tag der Auferstehung wird er durch dieses Licht erleuchtet werden; dadurch werden ihm seine Sünden zwischen einem Freitag und dem nächsten vergeben.“

Elf. Nach Ansicht von Imam asch-Schāfiʿī und Imam Ibn Taymiyya ist es am Freitag nicht verpönt, während der Zeit zu beten, in der die Sonne über dem Kopf steht und sich zum Sinken neigt. Sie vertraten diese Ansicht aufgrund von Hadithen.

Zwölf. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) pflegte das Jumuʿa-Gebet mit der Sure al-Dschumuʿa und der Sure al-Munāfiqūn zu verrichten. Oder er las die mit „Sabbih“ beginnende Sure und die Sure al-Ghāschiya. Oder er las die Sure al-Dschumuʿa und die Sure al-Ghāschiya. Er las jeweils die vollständigen Suren, nicht nur Teile davon.

Dreizehn. Der Freitag ist das wöchentliche Eid. In den Sunan von Ibn Māǧa wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Der Freitag ist der Herr aller Tage und der beste Tag bei Allah. Dieser Tag ist bei Allah besser als Eid al-Adḥā und Eid al-Fiṭr.“

Vierzehn. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) forderte dazu auf, am Freitag nach Möglichkeit die beste Kleidung zu tragen. Dies wird im Musnad von Aḥmad, in den Sunan von Abū Dāwūd und in den Sunan von Ibn Māǧa überliefert.

Fünfzehn. Es ist empfehlenswert, am Freitag in der Moschee Weihrauch und Räucherwerk zu entzünden. Saʿīd ibn Manṣūr überlieferte von Nuʿaim ibn ʿAbdullāh al-Muǧmir: Der Kalif ʿUmar ibn al-Chaṭṭāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) pflegte jeden Freitag zur Mittagszeit anzuordnen, in der Moschee Weihrauch und Räucherwerk zu entzünden.

Sechzehn. Für jemanden, dem das Jumuʿa-Gebet vorgeschrieben ist, ist es nicht erlaubt, nach Beginn der Zeit des Jumuʿa-Gebets eine Reise anzutreten.

Dennoch haben einige gesagt, dass es zulässig ist, wenn es dem Dschihad oder einer anderen gottesdienstlichen Handlung dient.

Siebzehntens: Wer in der Absicht aufbricht, das Freitagsgebet zu verrichten, erhält für jeden Schritt den Lohn eines Jahres freiwilligen Fastens und eines Jahres freiwilliger Gebete. Imam Ahmad hat diesbezüglich in seinem Musnad einen Hadith des Gesandten (s.a.w.s.) überliefert.

Achtzehntens: Der Freitag ist der Tag der Sündenvergebung. Im Musnad von Ahmad wird von Salman al-Farisi (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte: Wer sich am Freitag gründlich reinigt, dann zur Moschee kommt, schweigt und dem Imam schweigend folgt, bis dieser seine Khutba und sein Gebet beendet hat, dem wird diese Tat bis zum folgenden Freitag als Sühne für seine Sünden angerechnet.

Neunzehntens: An allen Tagen außer dem Freitag brennen die lodernden Flammen der Hölle heftig. Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte: Da der Freitag der vortrefflichste Tag ist, wird die Hölle an diesem Tag nicht erhitzt.

Zwanzigstens: Am Freitag gibt es einen besonderen Zeitpunkt, zu dem Bittgebete erhört werden; zu dieser Zeit erhört Allah, der Erhabene, die Bittgebete Seiner Diener. Dieser Zeitpunkt wurde bereits zuvor erörtert.

Einundzwanzigstens: An diesem Tag wird das Freitagsgebet verrichtet. Eine große Versammlung der Muslime findet statt. In diesem Gebet wird die Rezitation laut vorgetragen.

Zweiundzwanzigstens: An diesem Tag hält der Imam (Leiter) vor dem Freitagsgebet eine Ansprache (Khutba) an die Muslime. In dieser Ansprache wird das Bekenntnis zu Allahs Einheit und zur Sendung Muhammads (s.a.w.s.) verkündet. Die Muslime werden an ihre Verantwortungen und Pflichten erinnert und ermahnt.

Dreiundzwanzigstens: Es ist für Muslime mustahabb, sich am Freitag zum Zweck der Anbetung freizunehmen.

Vierundzwanzig. So wie die beiden jährlichen Eids ist der Freitag der wöchentliche Eid der Muslime.

Fünfundzwanzig. Am Freitag Almosen und Wohltätigkeit zu geben, ist verdienstvoller als an anderen Tagen. So wie man durch Spenden im Ramadan mehr Lohn erhält als in anderen Monaten, erhält man auch durch Spenden am Freitag mehr Lohn als an anderen Tagen.

Sechsundzwanzig. Am Freitag wird Allah, der Erhabene, Seinen gläubigen Dienern den Glanz Seines Lichts zeigen. Diejenigen, die nahe beim Imam sitzen und sich frühzeitig für das Freitagsgebet vorbereiten und dazu aufbrechen, werden größere Nähe zu Allah erlangen und Ihn als Erste sehen. Dies ist in verschiedenen Hadithen überliefert worden.

Siebenundzwanzig. In verschiedenen Überlieferungen heißt es, dass der Tag der Auferstehung „Yaum al-Mawʿud“ ist. Der Tag von Arafah ist „Yaum al-Mashhud“. Und der Freitag ist „Yaum ash-Schahid“.

Achtundzwanzig. Der Freitag ist der Tag der wöchentlichen Versammlung der muslimischen Umma. Allah, der Erhabene, hat dies der Umma zur Pflicht gemacht.

Neunundzwanzig. Kaʿb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass am Freitag der Himmel, die Erde, die Berge, das Meer und sogar sämtliche Geschöpfe Allahs aus Furcht erzittern – ausgenommen die Menschen und Satan.

Dreißig. Der Freitag ist der von Allah auserwählte Tag.

Einunddreißig. Es ist überliefert worden, dass die Seelen der Menschen am Freitag zu den Gräbern kommen.

Zweiunddreißig. Imam Ahmad sagte, dass es makruh ist, ausschließlich am Freitag zu fasten. Das heißt, es ist makruh, gezielt nur am Freitag zu fasten. Die übrigen Imame erklärten das Fasten am Freitag hingegen für mubah.

Das Freitagsgebet des Gesandten Allahs (s.a.)

Der Gesandte Allahs (s.a.) verrichtete das Freitagsgebet mit zwei Rakʿat und rezitierte darin laut. Das Freitagsgebet ist unter den Fard-Gebeten ein besonders wichtiges Fard. Der Gesandte Allahs (s.a.) sagte:

Für alle Muslime außer den folgenden Personengruppen ist das Freitagsgebet Fard. Zu diesen Personengruppen gehören: 1. Sklaven, 2. Frauen, 3. Kinder, 4. Kranke, 5. Reisende und 6. Geisteskranke.“

Dieser Hadith wurde von ad-Daraqutni überliefert, mit Dschabir (r.a.) als Überlieferer, und von Abu Dawud überliefert, mit Tariq ibn Schihab als Überlieferer.

Der Gesandte Allahs (s.a.) rezitierte im Freitagsgebet häufig die Suren as-Sajda, ad-Dahr, al-Dschumuʿa, al-Ghaschiya und al-Munafiqun.

Er verrichtete das Freitagsgebet nach dem Überschreiten des Zenits. (Buchari)

Bei großer Kälte verrichtete er das Freitagsgebet frühzeitig und bei großer Hitze später. (Buchari)

-Er hielt zuerst die Khutba und verrichtete danach das Gebet. (Buchari)

-Er sagte, man solle das Gebet verlängern und die Khutba kürzen. (Muslim)

Seine Khutba und sein Gebet waren beide von mittlerer Länge – weder lang noch kurz. (Sahih Muslim)

-Er sagte: Wer eine Gebetseinheit gemeinsam mit dem Imam erreicht hat, hat das gesamte Gebet erreicht. (Buchari, Muslim)

Die Durchführung der Freitags-Khutba (Predigt) des Gesandten Allahs

-Der Gesandte Allahs (s.a.w.) hielt die Khutba vor dem Gebet.

-Er hielt die Khutba im Stehen.

-Er hielt zwei Khutbas und setzte sich nach der ersten Khutba eine kurze Zeit schweigend hin; dann stand er auf und hielt die zweite Khutba.

Nachdem er auf den Minbar gestiegen war und sich hingesetzt hatte, rief der Muezzin den Adhān. Nachdem der Muezzin den Adhān beendet hatte, stand er auf und begann mit der Khutba.

-Bevor der Minbar angefertigt wurde, stand er da und stützte sich auf einen Palmzweig.

-Dann wurde der Minbar angefertigt. Von da an stand er auf dem Minbar. Der Minbar stand nicht in der Mitte der Moschee, sondern war nahe an der Wand aufgestellt. Zwischen dem Minbar und der Wand war eine Lücke, durch die eine Ziege hindurchgehen konnte.

-Nachdem der Minbar angefertigt worden war, stand er niemals an einen Speer, ein Schwert oder einen Palmzweig gelehnt da. Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass er sich auf ein Schwert gestützt hätte.

-Wenn er auf den Minbar stieg, setzte er sich mit dem Gesicht zu den edlen Gefährten. Er saß und stand ihnen gegenüber.

-Wenn es nötig war, eine Handlung anzuweisen oder eine Handlung zu untersagen, tat er dies während der Khutba. Einmal sagte er, während er die Khutba hielt, zu einem Gefährten: „Verrichte zwei Rakʿa Gebet.“

-Einmal hob ein Gefährte den Kopf, woraufhin er ihn mitten in der Khutba aufforderte, sich hinzusetzen.

-Mitunter beantwortete er mitten in der Khutba die Fragen der Gefährten. Danach beendete er den verbleibenden Teil der Khutba.

-Manchmal stieg er während der Khutba vom Minbar herab. Nachdem er sein Bedürfnis erledigt hatte, kehrte er auf den Minbar zurück und vollendete die unvollendete Khutba. Einmal kamen Hasan und Husain während der Khutba in die Moschee. Er stieg vom Minbar herab, nahm sie auf den Arm und kehrte dann auf den Minbar zurück, um den restlichen Teil der Khutba mit ihnen auf dem Arm zu beenden.

-Manchmal sagte er während der Khutba zu jemandem: „O du Soundso, setz dich hin!“ Zu jemand anderem sagte er, er solle aus der Sonne in den Schatten kommen.

-Er hielt die Khutba, wenn alle Menschen eingetroffen waren.

-Kurz vor der Khutba kam er allein und ohne jede Förmlichkeit aus seinem Zimmer. Weder vor ihm noch hinter ihm ging ein Ausrufer.

-Nachdem er die Moschee betreten hatte, grüßte er selbst zuerst die Sahaba.

-Wenn er auf dem Minbar Platz nahm, wandte er sich allen zu und grüßte sie.

-Sobald er Platz genommen hatte, rief Bilal den Adhan. Sobald der Adhan beendet war, begann er mit der Khutba.

-Am Freitag kam er in die Moschee und forderte die Menschen auf, still zu sein. Er sagte: „Am Freitag sind drei Arten von Menschen anwesend:“

Erstens: ein Mensch, der leere Worte redet. Er spricht Unsinn und Belangloses.

Zweitens: ein Mensch, der Allah anfleht. Allah der Erhabene kann sein Bittgebet annehmen, muss es aber nicht annehmen.

Drittens: ein Mensch, der schweigt, niemanden übergeht, niemanden belästigt oder verletzt und sich mit demütiger Hingabe der Anbetung widmet. Seine Taten werden bis zum folgenden Freitag zur Sühne für seine Sünden. Außerdem erhält er den Lohn für zusätzliche Tage.“

– Manchmal wurden seine beiden Augen während der Khutba rot. Seine Stimme wurde laut. Es schien, als würde er sein Heer vor einem angreifenden feindlichen Heer warnen.

– Seine Khutba war kurz, das Gebet jedoch lang.

Was sagte er in der Khutba?

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erläuterte in seiner Ansprache zum Freitagsgebet (Khutba) die Grundsätze des Glaubens. Er erläuterte die Bedeutung des Tauhid und der Gesandtschaft. Er schilderte ausführlich die Zustände des Jenseits, einschließlich des Paradieses und der Hölle. Er sprach davon, dem Buch Allahs zu folgen. Er gab eine eindrucksvolle Beschreibung der Gnaden, die Allah der Erhabene für Seine Freunde und Ihm ergebenen Diener bereitet hat. Die Strafen, die Er für die Feinde Allahs und die Ungehorsamen bereitet hat, schilderte er in erschreckenden Bildern.

Dadurch wurden die Herzen der Zuhörer beim Hören seiner Worte bewegt und erweicht. Ihr Glaube nahm zu. In allen erwachte eine starke Sehnsucht nach Allahs Nähe und Seiner Belohnung. So führten sie ein Leben im Gehorsam gegenüber Allah. Der Liebe zu Allah gaben sie den höchsten Stellenwert.

In seinen Ansprachen rezitierte er häufig Verse aus dem Koran. Besonders oft rezitierte er die Sure Qaf, die Schilderungen des Jenseits enthält. Umm Hisham bint Harith ibn Nuʿman sagte: „Indem ich den Ansprachen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, immer wieder zuhörte, lernte ich die Sure Qaf auswendig.“

Zu Beginn der Ansprache sprach er den gebührenden Lobpreis und Dank für Allah, den Erhabenen. Manchmal verkündete er auch die Einheit Allahs und die Gesandtschaft. Danach sagte er: „Amma baʿd (nun hört zu).“

Danach sprach er:

(Arabisch*********************)

Die beste Rede ist das Buch Allahs. Die beste Lebensweise ist die Lebensweise Muhammads. Die schlechteste aller Angelegenheiten ist die Bidʿa (eine neu eingeführte Sache in der Religion).

In diesem Sinne sagte er noch einige weitere Worte.

In einer anderen Überlieferung heißt es, dass er nach dem Lobpreis und Dank sagte:

(Arabisch********************)

Das bedeutet: Wen Allah auf den rechten Weg führt, den kann niemand in die Irre führen. Und wen Allah in die Irre führt, den kann niemand auf den rechten Weg bringen. Die beste Rede ist das Buch Allahs (Sahih Muslim). Jede Neuerung ist Irreführung, und jede Irreführung wird ins Höllenfeuer geworfen. (Nasa’i)

Bei Abu Dawud wurde eine seiner Ansprachen folgendermaßen überliefert:

(Arabisch*************************)

Das bedeutet: Alles Lob gebührt Allah. Ich bitte Ihn um Hilfe und um Vergebung. Wir suchen Zuflucht bei Allah vor den bösen Einflüsterungen unserer eigenen Triebe. Wen Allah auf den rechten Weg führt, den kann niemand in die Irre führen. Und wen Allah in die Irre führt, den kann niemand rechtleiten. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Er ist einzig und allein. Er hat keinen Teilhaber. Und ich bezeuge ferner, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist. Allah, der Erhabene, hat ihn bis zum Tag der Auferstehung als Gesandten mit der vollkommenen Wahrheit, als Überbringer froher Botschaft und als Warner entsandt. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, hat den rechten Weg gefunden. Und wer Allah und Seinem Gesandten ungehorsam ist, schadet niemandem außer sich selbst. Er kann Allah in keiner Weise schaden. (Abu Dawud)

Eine weitere seiner Ansprachen wurde folgendermaßen überliefert:

(Arabisch************************)

Das bedeutet: Kehrt noch vor dem Tod zum erhabenen Allah zurück. Eilt zu guten und rechtschaffenen Taten. Stärkt die Verbindung zwischen euch und eurem Herrn durch häufiges Gedenken Allahs sowie durch geheime und öffentliche Spenden. Wenn ihr dies tut, werdet ihr belohnt, gelobt und mit Lebensunterhalt versorgt werden. Wisst, dass der erhabene Allah euch das Freitagsgebet zur Pflicht gemacht hat. Obwohl das Freitagsgebet an diesem Ort, in dieser Stadt und in diesem Jahr zur Pflicht gemacht wurde, bleibt es bis zum Tag der Auferstehung für all jene verpflichtend, die die Moschee erreichen können. Wenn jemand trotz eines gerechten oder ungerechten Führers während meines Lebens oder nach meinem Tod das Freitagsgebet aus Geringschätzung aufgibt oder es leugnet, wird Allah sein Leben zunichtemachen. Seine Taten werden keinen Segen haben. Sein Gebet wird nicht gültig sein, seine Gebetswaschung nicht, sein Fasten nicht, seine Zakāt nicht und seine Pilgerfahrt nicht; nichts von ihm wird Segen haben, solange er nicht bereut. Wenn er bereut, wird Allah seine Reue annehmen.

Dies wurde von Ali ibn Zayd ibn Judʿān überliefert. In dieser Überlieferung liegt eine Schwäche. Die Ansprachen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) waren lebendig. Durch seine Ansprachen wurden die Menschen von der Liebe zu Allah ergriffen. Seine eindringlichen Reden weckten in den Menschen ein sehnsüchtiges Verlangen danach, Allah nahe zu sein. Dadurch wurden sie erzogen, ihr Charakter wurde verbessert, und sie erlangten Wissen über die Religion und die Scharia.

Die Khutbas, die die Menschen heutzutage halten, besitzen nicht mehr jene Lebendigkeit, die eine Khutba haben sollte. Die Khutbas der Menschen von heute sind leblos und voller äußerer Prachtentfaltung.

Das Sunnah-Gebet der Jumu’a

Zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) gab es beim Jumu’a-Gebet einen Adhan und eine Iqama. Allerdings wurden diese als erster Adhan und zweiter Adhan bezeichnet.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) kam aus seinem Gemach, trat hinaus und setzte sich unmittelbar auf die Minbar. Sobald er auf der Minbar Platz genommen hatte, rief Bilal den Adhan für das Jumu’a-Gebet. Sobald Bilal den Adhan beendet hatte, begann der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) mit der Khutba. Somit gibt es keinen Beleg dafür, dass vor dem Jumu’a-Gebet ein Sunnah-Gebet verrichtet wurde.

Über die Frage, ob vor dem Jumu’a-Gebet ein Sunnah-Gebet verrichtet wird oder nicht, gibt es unter den Gelehrten zwei Ansichten. Von diesen beiden Ansichten ist die oben genannte die richtige und durch die Sunnah des Gesandten belegt. Das heißt: Vor dem Jumu’a-Gebet gibt es kein Sunnah-Gebet.

Manche Menschen sind der Ansicht, dass alle aufstanden und zwei Rak’a beteten, sobald Bilal den Adhan beendet hatte. Tatsächlich offenbart diese Auffassung lediglich Unkenntnis über die Sunnah des Gesandten.

Es ist eindeutig, dass es vor dem Jumu’a-Gebet kein Sunnah-Gebet gibt. Das ist die Ansicht von Imam Malik. Dies ist auch die bekannte Ansicht von Imam Ahmad. Ebenso ist dies die Ansicht einer Gruppe von Schülern Imam asch-Schafi’is.

Wer der Ansicht ist, dass vor dem Jumu’a-Gebet ein Sunnah-Gebet verrichtet wird, betrachtet das Jumu’a-Gebet als eine verkürzte Form des Zuhr-Gebets. Deshalb meint er, dass für das Jumu’a-Gebet die Regeln des Zuhr-Gebets gelten. Dieses Argument ist jedoch äußerst schwach. Es hat keinerlei Grundlage.

Das Freitagsgebet ist grundsätzlich ein völlig eigenständiges Gebet. Seine Eigenständigkeit gegenüber dem Zuhr-Gebet ist offensichtlich. Dieses Gebet wird laut rezitiert, besteht aus zwei Rakʿat, umfasst eine Predigt und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. All dies fehlt beim Zuhr-Gebet. Daher besteht keinerlei Grundlage dafür, dieses Gebet als verkürzte Form des Zuhr-Gebets zu betrachten.

Daher ist der Analogieschluss jener, die aufgrund des Zuhr-Gebets annehmen, dass es auch vor dem Freitagsgebet ein Sunna-Gebet gebe, ungültig. Denn die Sunna muss durch die Worte, Taten und Billigungen des Gesandten Allahs (s.) oder durch die rechtgeleiteten Kalifen belegt sein. Einen solchen Beleg gibt es hier jedoch nicht.

Vielmehr ist vom Gesandten (s.) die Sunna, vor dem Freitagsgebet kein Sunna-Gebet zu verrichten, belegt. Ebenso ist von ihm überliefert, dass vor und nach dem Festgebet kein weiteres Gebet verrichtet wird. Daher besteht die Sunna darin, vor dem Freitagsgebet kein Sunna-Gebet zu verrichten.

Diejenigen, die annehmen, dass es vor dem Freitagsgebet ein Sunna-Gebet gebe, führen als Beleg einen Hadith aus al-Bucharis Kapitel „Gebet vor und nach dem Freitagsgebet“ an. In diesem Kapitel führt Imam al-Buchari mit Überlieferungskette einen Hadith von Ibn Umar (r.) an. Darin berichtet er: Der Gesandte Allahs (s.)

pflegte vor dem Zuhr-Gebet zwei Rakʿat zu beten,

nach dem Zuhr-Gebet zwei Rakʿat zu beten,

nach dem Maghrib-Gebet in seinem Haus zwei Rakʿat zu beten,

und nach dem Ischa-Gebet zwei Rakʿat zu beten, und

Nach dem Freitagsgebet pflegte er zu Hause im Sitzen zwei Rakʿat zu beten.“

-Dieser Hadith ist kein Beweis dafür, dass es vor dem Freitagsgebet ein Sunnah-Gebet gibt. Aus dem Hadith wird deutlich, dass Imam al-Buchari mit der Überschrift „Das Gebet vor und nach dem Freitagsgebet“ gerade ausdrücken wollte, dass die Auffassung derjenigen, die meinen, es gebe ein Gebet vor dem Freitagsgebet, nicht richtig ist.

-Auch aus diesem Hadith al-Bucharis geht eindeutig hervor, dass das Freitagsgebet keine verkürzte Form des Mittagsgebets ist, sondern ein völlig eigenständiges Gebet. Im Hadith wird das Freitagsgebet als ein völlig eigenständiges Gebet bezeichnet.

-Bei Abu Dawud wird von Nafiʿ überliefert, dass er sagte: Ibn Umar pflegte vor dem Freitagsgebet zu beten und nach dem Freitagsgebet nach Hause zu gehen und dort zwei Rakʿat zu beten.

-Dieser Hadith ist kein Beweis für ein Sunnah-Gebet vor dem Freitagsgebet. Das lange Gebet, das Ibn Umar vor dem Freitagsgebet verrichtete, war ein gewöhnliches Gebet. Für jeden, der vor dem Gebetsruf oder dem Erscheinen des Imams in der Moschee anwesend ist, ist es besser, weiterhin freiwillige Gebete zu verrichten.

-Nun ist klar geworden, dass zwischen der Überlieferung Ibn Umars über die Praxis des Gesandten (s.a.w.s.) und der Überlieferung seines Schülers Nafiʿ über die Praxis Ibn Umars kein Widerspruch besteht. Ibn Umar überlieferte die Sunnah des Gesandten (s.a.w.s.), nämlich dass dieser nach dem Freitagsgebet nach Hause ging und dort zwei Rakʿat betete. Nafiʿ dagegen überlieferte das gewöhnliche freiwillige Gebet Ibn Umars, das dieser verrichtete, wenn er frühzeitig in die Moschee kam.

-Es ist auch durch eine authentische Überlieferung belegt, dass der Gesandte (s.a.w.s.), als ein Gefährte während seiner Predigt in die Moschee kam und sich setzte, ihn fragte: „Hast du nach dem Betreten der Moschee zwei Rakʿat gebetet?“ Der Gefährte antwortete: „Nein.“ Darauf sagte der Gesandte (s.a.w.s.): „Steh auf und bete zwei Rakʿat.“ Er sagte: „Wenn jemand von euch die Moschee betritt, selbst während der Predigt, soll er zwei Rakʿat beten.“

-Dass diese zwei Rakʿat nicht das Sunnah-Gebet des Freitagsgebets sind, sondern das Gebet beim Betreten der Moschee (Tahiyyat al-Masdschid), geht aus dem Wortlaut und der Aussage des Hadith deutlich hervor.

Der Gesandte (Allahs S.) ermutigte dazu, am Freitag frühzeitig in die Moschee zu kommen und ein freiwilliges Gebet zu verrichten. Er schilderte auch dessen Vorzüglichkeit. Viele der edlen Gefährten pflegten frühzeitig in die Moschee zu kommen und freiwillige Gebete zu verrichten. Ibn al-Mundhir sagt: „Mir wurde überliefert, dass Ibn ʿUmar (r.a.) vor dem Freitagsgebet zwölf Rakʿat und Ibn Masʿud (r.a.) acht Rakʿat zu beten pflegte.“

In Ibn Māǧa wird eine Überlieferung von Ibn ʿAbbās (r.a.) angeführt. Er sagte: „Der Gesandte Allahs (S.) pflegte vor dem Freitagsgebet vier Rakʿat mit einem einzigen Salām zu beten.“ Die Überlieferungskette dieses Hadiths ist keineswegs akzeptabel.

Der Gesandte Allahs (S.) pflegte nach dem Freitagsgebet nach Hause zu gehen und dort zwei Rakʿat zu beten. Im Grunde sind gerade diese zwei Rakʿat das Sunnah-Gebet des Freitags.

Allerdings gibt es auch einen Beleg dafür, dass der Gesandte (Allahs S.) dazu aufforderte, nach dem Freitagsgebet vier Rakʿat zu beten. (Sahih Muslim)

Imam Ibn Taymiyya sagte: Wenn jemand das Sunnah-Gebet nach dem Freitagsgebet in der Moschee verrichtet, soll er vier Rakʿat beten. Wer das Sunnah-Gebet jedoch zu Hause verrichtet, soll zwei Rakʿat beten. Im Grunde belegen die Hadithe genau dies. In Abū Dāwūd wird von Ibn ʿUmar (r.a.) überliefert, dass er zu Hause zwei Rakʿat und in der Moschee vier Rakʿat zu beten pflegte.

 

7

Qiyām al-Lail (Tahaddschud-Gebet)

War das Tahaddschud für den Gesandten (Allahs S.) verpflichtend?

Ob das Tahajjud-Gebet für Rasulullah (s.) verpflichtend war oder nicht – darüber kam es unter den früheren Gelehrten und Mujtahids zu unterschiedlichen Auffassungen. Nach Ansicht einiger von ihnen war das Tahajjud für Rasulullah (s.) verpflichtend, nach Ansicht anderer war es Nafl. Beide Seiten führen diesen Vers als Beweis an.

(Arabisch******************)

Bedeutung: „Bleibe einen Teil der Nacht wach und verrichte das Tahajjud-Gebet; dies ist für dich Nafl (zusätzlich).“ (Sure 17, al-Isra: Vers 79)

Eine Gruppe ist der Ansicht, dass dieser Vers ein eindeutiger Beweis dafür ist, dass das nächtliche Gebet (Tahajjud) nicht verpflichtend, sondern Nafl ist.

Die andere Gruppe ist der Ansicht, dass dieser Vers ihm das nächtliche Gebet (Tahajjud) vorschreibt und es daher für ihn verpflichtend ist. Auch in den ersten beiden Versen der Sure al-Muzzammil wurde ihm dieselbe Anweisung gegeben:

(Arabisch******************)

Bedeutung: „O du Bedeckter! Verrichte Qiyam al-Lail während der gesamten Nacht, abgesehen von einem Teil davon.“ An diesen beiden Stellen wurde ihm befohlen, nachts aufzustehen und zu beten, und dieses Gebot wurde für ihn nicht aufgehoben. Daher war das Tahajjud für ihn verpflichtend.

Wenn es im ersten Vers heißt: „Dies ist für dich Nafl (zusätzlich)“, bedeutet Nafl hier nicht „Nafl-Gebet“, sondern das Wort Nafl wird hier im Sinne von „zusätzlich“ verwendet. Das heißt: Diese Anweisung, nachts aufzustehen und zu beten, ist für dich zusätzlich. Dieses Gebet ist für Rasulullah (s.) ein zusätzliches Gebet zu seiner Würde und Belohnung.

Für die anderen ist es erlaubt, nachts aufzustehen und das Tahajjud-Gebet zu verrichten, und es dient ihnen als Sühne für ihre Sünden.

Allah, der Erhabene, hat dem Gesandten Allahs (s.a.) alle vergangenen und künftigen Sünden vergeben. Daher wurde ihm dieses Gebet aufgetragen, damit sein Rang erhöht werde und er Vortrefflichkeit erlange. Für seine Umma hingegen ist dieses Gebet ein Weg zur Befreiung von den Sünden.

Unserer Ansicht nach wird mit dem Wort Nafl (zusätzlich) hier nicht etwas bezeichnet, das erlaubt ist und das man verrichten oder auch unterlassen kann.

Der Gesandte Allahs (s.a.) ließ das Tahajjud-Gebet weder zu Hause noch auf Reisen jemals aus. Wenn es wegen Schlaf oder Krankheit einmal nachts ausfiel, verrichtete er es am Tag.

Wie viele Rakʿat des Tahajjud-Gebets verrichtete er?

Um zu verstehen, wie viele Rakʿat der Gesandte Allahs (s.a.) nachts verrichtete, muss man zunächst bedenken, dass er in der zweiten Nachthälfte drei Arten von Gebeten verrichtete. Nämlich:

– das Tahajjud-Gebet.

– das Witr-Gebet.

– Zwei Rakʿat Sunna des Fadschr-Gebets.

Da er diese drei Gebete manchmal zur selben Zeit und manchmal mit etwas zeitlichem Abstand verrichtete, kam es hinsichtlich der Anzahl der Rakʿat von Tahaddschud und Witr zu gewissen Meinungsverschiedenheiten. Jeder überlieferte die Anzahl der Rakʿat, bei deren Verrichtung er ihn gesehen hatte. In dieser Angelegenheit sind jedoch die Überlieferungen von Aischa und Ibn Abbas die authentischsten.

Bei Buchari und Muslim wird von Aischa überliefert: Der Gesandte Allahs verrichtete nach dem Ende des Ischa-Gebets bis zum Fadschr-Gebet elf Rakʿat. Nach jeweils zwei Rakʿat sprach er den Taslim und verrichtete das Witr-Gebet mit einer Rakʿa. Bei diesem Gebet dauerte jede seiner Niederwerfungen so lange, wie ihr zum Rezitieren von fünfzig Koranversen braucht. Nachdem der Muezzin den Gebetsruf zum Fadschr-Gebet beendet hatte, verrichtete er zwei leichte Rakʿat, legte sich auf die rechte Seite und ruhte sich bis zur Iqama des Fadschr-Gebets aus.«

In Sahih Muslim wird ein weiterer Hadith von Aischa erwähnt. Darin sagt Aischa: Der Gesandte Allahs verrichtete nachts dreizehn Rakʿat. Darin waren auch das Witr-Gebet und zwei Rakʿat zum Fadschr-Gebet enthalten.

Bei Buchari und Muslim wird von Ibn Abbas überliefert, dass er eines Nachts im Haus seiner Tante, der Umm al-Muʾminin Maimuna, übernachtete. Als er den Gesandten Allahs nachts beten sah, stand auch er auf, betete mit ihm und legte sich anschließend zur Ruhe. Als Bilal dann die Iqama sprach, stand er auf und verrichtete das Fadschr-Gebet.

Bei Buchari und Muslim wird ein weiterer Hadith von Aischa überliefert. Darin sagt Aischa: Weder im Ramadan noch außerhalb des Ramadans verrichtete der Gesandte Allahs jemals mehr als elf Rakʿat im Nachtgebet.«

Diese Überlieferung von Aischa ist authentisch. Die oben erwähnte Überlieferung von dreizehn Rakʿat umfasst jedoch die zwei Rakʿat des Fadschr-Gebets.

In einigen Überlieferungen wird erwähnt, dass er nach den dreizehn Rakʿat noch zwei Rakʿat verrichtete. Diese Überlieferung findet sich bei Buchari. In der Überlieferung von Muslim wird jedoch erwähnt, dass er dreizehn Rakʿat einschließlich der zwei Rakʿat des Fadschr-Gebets verrichtete.

In den Überlieferungen von al-Buchari und Muslim wird von Qasim ibn Muhammad berichtet, dass er sagte: Ich hörte Aischa (r. a.) sagen: Das Nachtgebet (Tahaddschud) des Gesandten Allahs (s. a. w.) bestand grundsätzlich aus zehn Rakʿa. Dazu verrichtete er das Witr-Gebet mit einer Rakʿa; anschließend betete er zwei Rakʿa für das Fadschr-Gebet. Insgesamt betete er dreizehn Rakʿa.

– Diese Überlieferung ist eindeutig.

Imam Schaʿbi sagte: Ich fragte Abdullah ibn Abbas und Abdullah ibn Umar (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) nach dem Nachtgebet des Gesandten Allahs (s. a. w.). Beide sagten zu mir: Das Nachtgebet des Gesandten Allahs (s. a. w.) bestand aus dreizehn Rakʿa: acht Rakʿa Tahaddschud, drei Rakʿa Witr und zwei Rakʿa Sunnat des Fadschr-Gebets.

Auch wenn es hinsichtlich der Überlieferungen gewisse Abweichungen gibt, lässt sich bei sorgfältiger Analyse aller diesbezüglichen Hadithe erkennen, dass der Gesandte Allahs (s. a. w.) grundsätzlich elf Rakʿa als Nachtgebet (einschließlich Witr) verrichtete, abgesehen von den zwei Rakʿa Sunnat des Fadschr-Gebets. [Aus der bisherigen Erörterung könnte hinsichtlich der Frage, ob das Witr-Gebet aus einer oder drei Rakʿa besteht, eine gewisse Unsicherheit entstehen. Daher führe ich hier noch einen weiteren Hadith über die Anzahl der Rakʿa des Tahaddschud einschließlich Witr an:

Von Masruq wird berichtet, dass er sagte: Ich fragte die Mutter der Gläubigen, Aischa (r. a.), nach der Anzahl der Rakʿa im Nachtgebet des Gesandten Allahs (s. a. w.). Sie antwortete mir: Abgesehen von den zwei Rakʿa des Fadschr-Gebets bestand das Nachtgebet des Gesandten Allahs (s. a. w.) aus sieben, neun oder elf Rakʿa. (Sahih al-Buchari)

Wann verrichtete der Gesandte (s. a. w.) das Nachtgebet (Tahaddschud)?

Aus verschiedenen Überlieferungen ist bekannt, dass der Gesandte Allahs (s. a. w.) zum Verrichten des Nachtgebets

– manchmal um Mitternacht aufstand.

-Manchmal stand er kurz vor Mitternacht auf.

-Manchmal stand er kurz nach Mitternacht auf.

-Manchmal stand er beim ersten Krähen des Hahns auf, also zu Beginn des letzten Drittels der Nacht.

Das Nachtgebet betete er manchmal ohne Unterbrechung zu Ende. Manchmal betete er es jedoch mit Unterbrechungen. Das bedeutet: Er betete zwei Rakʿat und schlief dann. Danach stand er wieder auf, verrichtete die Gebetswaschung und benutzte den Miswak und betete zwei Rakʿat. Dann schlief er wieder, stand erneut auf und beendete es auf diese Weise.

Wenn er zum Nachtgebet aufstand, betete er zunächst zwei leichte Rakʿat. Auch den Sahaba sagte er, sie sollten diese zwei leichten Rakʿat beten. [Die genaue Einordnung dieser zwei Rakʿat ist nicht eindeutig. In verschiedenen Überlieferungen wird jedoch erwähnt, dass zunächst zwei leichte Rakʿat gebetet wurden. Diese zwei Rakʿat könnten die ersten beiden Rakʿat des Tahaddschud gewesen sein oder auch das Tahiyyat al-Wudu. Danach verlängerte er die folgenden Rakʿat.

Von Aischa und Ibn Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, wird überliefert, dass der Gesandte Allahs nach dem Verrichten des Nachtgebets nach Hause kam und noch einige Rakʿat (zwei bis vier) betete. Nachdem er einige Rakʿat gebetet hatte, schlief er.

Wenn er zum Nachtgebet aus dem Schlaf aufstand, benutzte er den Miswak, verrichtete die Gebetswaschung, gedachte Allahs, sprach einige Bittgebete und betete anschließend.

Was rezitierte er zur Zeit des Tahaddschud und im Tahaddschud-Gebet?

In mehreren Überlieferungen bei Buchari und Muslim wird von Ibn Abbas (r.a.) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) beim Gebet in der Nacht (Tahadschud) noch vor der Gebetswaschung aufstand, zum Himmel blickte und die letzten Verse der Sure Āl ʿImrān (des letzten Rukūʿ) rezitierte. Diese Verse lauten:

 (Arabisch***********************)

Die Bedeutung: In der Schöpfung der Erde und des Universums sowie im Wechsel von Nacht und Tag liegen für die Menschen mit Verstand zahlreiche Zeichen, die Allah im Stehen, Sitzen und Liegen, in allen Lebenslagen, gedenken. (Spontan rufen sie aus:) „Unser Herr! Du hast dies nicht sinnlos und zwecklos erschaffen. Du bist vollkommen frei und erhaben über jeden Mangel, etwas Nutzloses zu tun. O unser Herr! Bewahre uns daher vor der Strafe der Hölle. Unser Herr! Wen Du in die Hölle eingehen lässt, den wirst Du gewiss zutiefst erniedrigen, und für diese Ungerechten gibt es keinen Helfer. Unser Herr! Wir haben einen Rufer gehört, der zum Glauben an euren Herrn aufrief: ‚Glaubt an euren Herrn!‘ Wir haben auf seinen Ruf gehört und den Glauben angenommen. O unser Herr! Vergib uns daher unsere Sünden, tilge unsere Verfehlungen und lass uns im Kreis der Rechtschaffenen sterben. Unser Herr! Gewähre uns, was Du uns durch Deine Gesandten versprochen hast, und erniedrige uns nicht am Tag der Auferstehung. Gewiss, Du brichst Dein Versprechen niemals.“ (Nachdem sie dieses Bittgebet angenommen haben, sagt) ihr Herr: „Ich werde keine Tat eines von euch Handelnden verlorengehen lassen, sei es ein Mann oder eine Frau; ihr gehört zueinander. Denjenigen also, die ausgewandert sind, aus ihren Häusern vertrieben wurden, auf Meinem Weg Leid erduldet haben, gekämpft haben und getötet wurden, werde Ich gewiss ihre Verfehlungen tilgen und sie in Gärten mit fließenden Bächen eintreten lassen. Dies ist ein Lohn von Allah, und bei Allah ist der beste Lohn.“ O Prophet! Lass dich nicht durch das Umherziehen der Ungläubigen in den Ländern und Städten und ihren Wohlstand täuschen. Es ist nur ein kurzer Genuss für wenige Tage. Danach wird ihre Wohnstätte die Hölle sein – welch elender Ort! Doch für diejenigen, die ihren Herrn fürchten, gibt es bei Allah als bleibende Gabe Gärten mit fließenden Bächen. Und was von Allah kommt, ist für die Rechtschaffenen besser. Unter den Leuten der Schrift gibt es auch solche, die an Allah glauben, an das, was zu euch herabgesandt wurde, und an das, was zu ihnen herabgesandt wurde; sie sind Allah demütig ergeben und verkaufen Allahs Zeichen nicht für einen geringen Preis. Für sie gibt es bei ihrem Herrn ihren Lohn, und Allah ist schnell im Abrechnen. O ihr, die ihr glaubt! Übt euch in Geduld, seid standhaft, haltet untereinander fest zusammen und fürchtet Allah, auf dass ihr Erfolg erlangt.“ In der Überlieferung von Ibn Abbas heißt es außerdem, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) nach dem Nachtgebet dieses Bittgebet sprach:

(Arabisch********************)

Die Bedeutung: Mein Allah! Schenke meinem Herzen Licht (erleuchte es), schenke meiner Zunge Licht, schenke meinem Blick Licht, schenke meinem Gehör Licht, schenke mir zu meiner Rechten Licht, zu meiner Linken Licht, über mir Licht, unter mir Licht, vor mir Licht und hinter mir Licht. O Allah! Schenke mir Licht und mache mein Licht umfassend und weit.“

In Buchari und Muslim wird von Ibn Abbas (r.a.) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) beim Aufstehen zum Tahadschud-Gebet diese Worte rezitierte:(Arabisch*****************)

Die Bedeutung: Mein Allah! Aller Lobpreis gebührt Dir. Du allein bist der Herr und Lenker dieses Universums, dieser Erde und alles dessen, was sich zwischen ihnen befindet. Aller Lobpreis gebührt Dir; Du bist das Licht dieses Universums, dieser Erde und alles dessen, was sich zwischen ihnen befindet. Aller Lobpreis gebührt Dir; Du allein bist der souveräne König dieses Universums, dieser Erde und alles dessen, was sich zwischen ihnen befindet. Aller Lobpreis gebührt Dir. Du bist die absolute Wahrheit. Dein Versprechen ist wahr. Die Begegnung mit Dir ist wahr. Dein Wort ist wahr. Das Paradies ist wahr. Die Hölle ist wahr. Die Propheten sind wahr. Muhammad ist wahr (ein Prophet). Die Auferstehung ist wahr. O Allah, Dir habe ich mich ergeben. An Dich habe ich geglaubt. Auf Dich habe ich vertraut. Zu Dir bin ich zurückgekehrt. Deinetwegen habe ich mit allen gestritten. Dir habe ich mein Urteil anvertraut. O mein Herr! Vergib mir daher alle meine früheren und späteren, meine verborgenen und offenbaren Verfehlungen. Vergib auch jene Verfehlungen, über die Du mehr weißt als ich. Du allein bringst alle und alles voran und lässt alle und alles zurück. Es gibt keinen Gott außer Dir, und außer Dir gibt es keinen Retter.“

In Sahih Muslim wird von der Mutter der Gläubigen, Aischa (r.a.), berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) beim Aufstehen in der Nacht, wenn er das Gebet begann, zu sagen pflegte

(Arabisch***************)

Bedeutung: O Allah! Herr von Dschibril, Mikail und Israfil! Schöpfer des Universums und dieser Erde! Kenner des Verborgenen und des Offenkundigen. Du allein wirst über die Meinungsverschiedenheiten Deiner Diener richten. Zeige mir gnädig die Wahrheit in der Angelegenheit, über die sie uneins sind. Denn Du führst gewiss, wen Du willst, auf den geraden Weg.“

Bei Abu Dawud wird von Aischa (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) beim nächtlichen Erwachen zu sagen pflegte:

(Arabisch***********************)

Bedeutung: Außer Dir gibt es keinen Herrn, der Herrscher und Erlöser ist. Erhaben und frei bist Du von allen Arten von Mängeln, Fehlern und Schwächen. Ich preise allein Dich, o Allah! Für meine Sünden bitte ich Dich um Vergebung. Ich bitte Dich um Deine Gunst. O Allah, vermehre mein Wissen. Lass mein Herz, nachdem Du mich rechtgeleitet hast, nicht wieder vom rechten Weg abirren. Schenke mir Deine Gunst. Wahrlich, Du bist der allergrößte Geber.“

Bei Abu Dawud wird von dem Tābiʿī Scharik al-Hawani überliefert, dass er sagte: Ich fragte die Mutter der Gläubigen, Aischa (r.a.): Was rezitierte der Gesandte Allahs (s.a.w.) als Erstes, wenn er nachts zum Gebet aufstand? Sie antwortete: Du hast mich nach etwas gefragt, das vor dir noch niemand von mir erfragt hat. Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) nachts erwachte, sprach er zehnmal (***) (Allah ist groß), sagte zehnmal (***) und sprach zehnmal (*********) (Alles Lob gebührt Allah), zehnmal (******), zehnmal (*****), sagte zehnmal (*******) (Ich bitte Allah um Vergebung), zehnmal (*****) und sagte zehnmal (******************) (O Allah! Ich suche bei Dir Zuflucht vor der Bedrängnis dieser Welt und des Tages der Auferstehung). [Diese Worte werden „Muʿascharāt as-Sabʿa“ genannt. Damit sind sieben Sätze gemeint, von denen jeder zehnmal gesprochen werden soll.] Danach begann er das Gebet.“

In Sahih al-Buchari wird von ʿUbada ibn as-Samit (r.a.) überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte, dass das Bittgebet dessen erhört wird, der beim nächtlichen Erwachen diese Worte rezitiert und ein Bittgebet spricht. Wenn er anschließend die Gebetswaschung vollzieht und betet, wird auch sein Gebet angenommen. Diese Worte lauten: (Arabisch******************)

Bei Abu Dawud und an-Nasa’i wird von Hudhaifa (r.a.) überliefert, dass er sah, wie der Gesandte Allahs (s.a.w.) vor Beginn des nächtlichen Gebets diese Worte rezitierte:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: Allah ist groß, Allah steht über allen, Allah ist der Allergrößte. Er ist der Beste und Erhabenste, der Besitzer von Macht und Majestät.“

In derselben Überlieferung sagt Hudhaifa (r.a.): Während des Nachtgebets sprach der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) zwischen den beiden Niederwerfungen lange Zeit dieses Bittgebet:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: Mein Herr, vergib mir! Mein Gebieter, verzeih mir.………………

An-Nasa’i und Ibn Madscha überlieferten einen Hadith von Abu Dharr (r.a.). Darin berichtet Abu Dharr (r.a.): Einmal stand der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) zum Nachtgebet auf und rezitierte während des gesamten Gebets bis zum Anbruch der Morgendämmerung immer wieder nur einen einzigen Vers. Der Vers lautet:(Arabisch******************)

Bedeutung: O Herr, wenn Du sie bestrafst, so kannst Du es tun, denn sie sind Deine Diener. Wenn Du ihnen aber vergibst, so kannst Du es gewiss tun, denn Du bist der Allmächtige, der Allweise. (Sure al-Ma’ida: 118)

Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) rezitierte an manchen Tagen im Nachtgebet die Suren al-Baqara, Āl ʿImrān, an-Nisāʾ, al-Māʾida oder al-Anʿām.

Manchmal verband er die ersten Suren aus den Mufassal-Suren (von al-Hudschurat bis zum Ende) jeweils zu zweit und rezitierte sie gemeinsam.

Er ermunterte die Gefährten, im Nachtgebet je nach ihrer Fähigkeit zehn, hundert oder tausend Verse zu rezitieren.

Der große Segen des nächtlichen Gottesdienstes[Der Abschnitt mit der Überschrift „Der große Segen des nächtlichen Gottesdienstes“ wurde vom Herausgeber hinzugefügt.]

Von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird in den Werken von Buchari und Muslim überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Wenn in jeder Nacht das letzte Drittel verbleibt, steigt Allah, der Erhabene, zum Himmel der Erde herab (kommt der Erde nahe) und ruft: „Hört! Wer Mich jetzt anruft, dem werde Ich antworten. Wer Mich jetzt um etwas bittet, dem werde Ich geben. Wer Mich jetzt um Vergebung für seine Sünden bittet, dem werde Ich vergeben.“ So ruft Er bis zum Anbruch der Morgendämmerung.

Von Abu Umama (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird bei at-Tirmidhi überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Ihr solltet nachts aufstehen und beten. Denn dies ist:

– die Lebensweise der rechtschaffenen Menschen vor euch,

– ein Mittel, die Nähe eures Herrn zu erlangen,

– eine Waffe, um die Sünden zu tilgen, und

– ein Schutz vor Sünden.

Im Musnad Ahmad wird von Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen: „Das beste Gebet nach dem Pflichtgebet ist das Nachtgebet.“

Bei Abū Dāwūd und an-Nasāʾī wird von Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Möge Allah demjenigen Barmherzigkeit erweisen, der nachts aufsteht, betet, seine Frau ebenfalls weckt und sie dann auch betet; und wenn sie nicht aufstehen will, ihr Wasser ins Gesicht spritzt. Möge Allah auch derjenigen Frau Barmherzigkeit erweisen, die nachts aufsteht und betet, ihren Mann ebenfalls weckt und er dann auch betet; und wenn er nicht aufstehen will, ihm Wasser ins Gesicht spritzt.“

Bei al-Buchārī und Muslim wird von Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch schläft, bindet Satan ihm im Nacken drei Knoten. Auf jeden Knoten drückt er das Siegel mit den Worten: ‚Es ist noch viel Nacht übrig, schlaf weiter.‘ Wenn er jedoch aufwacht und Allahs gedenkt, löst sich ein Knoten. Wenn er dann die Gebetswaschung vollzieht, löst sich ein weiterer Knoten. Wenn er danach betet, löst sich auch der letzte Knoten. So beginnt er den Morgen mit einem guten, reinen und frohen Gemüt. Andernfalls beginnt er den Morgen mit einem schmutzigen und trägen Gemüt.“

Bei al-Buchārī und Muslim wird von al-Mughīra ibn Schuʿba (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: Einmal schwollen dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) die Fußsohlen an, weil er beim Nachtgebet lange stand. Da wurde zu ihm gesagt: „Warum bürden Sie sich eine solche Mühe auf? Ihnen sind doch alle Ihre vergangenen und künftigen Sünden vergeben worden.“ Er erwiderte: „Sollte ich deshalb kein dankbarer Diener Allahs sein?“

Von Jābir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: Ich hörte den edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagen: „In der gesamten Nacht gibt es eine Zeit, in der Allah jedem Muslim, der sie erreicht und Allah zu dieser Zeit um irgendeinen Nutzen für diese Welt und das Jenseits bittet, dies gewiss gewährt. Diese besondere Zeit kommt in jeder Nacht.“ (Sahih Muslim)

Von ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: (Arabisch*****************)

„Die besten und vorzüglichsten Menschen meiner Umma sind diejenigen, die den Koran tragen, und diejenigen, die nachts zum Verrichten des Gebets wach bleiben.“ (al-Bayhaqī: von Ibn ʿAbbās)

 

8

Das Witr-Gebet

Er verrichtete das Witr-Gebet zusammen mit dem Tahadschud.

Das Witr-Gebet des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) war Bestandteil seines Qiyām al-Lail- oder Tahadschud-Gebets. Er verrichtete das Witr-Gebet zusammen mit dem Tahadschud. Daher muss sein Witr-Gebet im Zusammenhang mit seinem Tahadschud-Gebet behandelt werden.

Wie verrichtete er das Witr-Gebet zusammen mit dem Tahadschud, und wie viele Rakʿat verrichtete er? Aus den verschiedenen Überlieferungen der Hadithe sind einige Formen bekannt. Sie lauten wie folgt:

Erstens: Die von Ibn ʿAbbās überlieferte Form: Ibn ʿAbbās berichtet: Einmal verbrachte ich die Nacht im Haus meiner Tante. Ich sah, wie der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) im letzten Drittel der Nacht aufstand. Er blickte zum Himmel und rezitierte: „Innā fī khalqis-samāwāti …“. Danach vollzog er die Gebetswaschung und stellte sich zum Gebet auf. Auch ich vollzog die Gebetswaschung und stellte mich zu seiner Linken auf. Da nahm er mich am Ohr, drehte mich herum und führte mich auf seine rechte Seite. Ich betete mit ihm und sah, dass er insgesamt dreizehn Rakʿat, einschließlich des Witr-Gebets, verrichtete.

In einer anderen Überlieferung von Ibn ʿAbbās heißt es, dass er den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dabei sah, wie er den Tahadschud in Zweiergruppen mit insgesamt acht Rakʿat, anschließend drei Rakʿat Witr und danach zwei Rakʿat als Sunna des Fadschr-Gebets verrichtete. Diese Überlieferungen sind in Buchari, Muslim und anderen Werken erwähnt.

Zweitens: Die von ʿĀʾischa überlieferte Form: ʿĀʾischa berichtet: Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zum Nachtgebet aufstand, begann er zunächst mit zwei leichten (kurzen) Rakʿat und beendete das Gebet mit insgesamt elf Rakʿat. Nach jeweils zwei Rakʿat sprach er den Salam und fügte beim letzten Mal eine Rakʿa hinzu, wodurch er das Gebet zum Witr (ungerade) machte.

Drittens: Er betete dreizehn Rakʿa, wie bei der zweiten Art.

Viertens: Er betete acht Rakʿa, jeweils zwei Rakʿa. Danach betete er, ohne sich dazwischen zu setzen, fünf Rakʿa mit einem einzigen Salām. (Überliefert von al-Buchārī und Muslim nach ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein.)

Fünftens: Er betete neun Rakʿa ohne Unterbrechung. Nachdem er nacheinander acht Rakʿa gebetet hatte, setzte er sich in der achten Rakʿa und gedachte im Sitzen Allahs, pries Ihn und sprach Bittgebete. Dann stand er auf, betete die neunte Rakʿa, den Witr, und beendete das Gebet mit dem Salām. Danach betete er im Sitzen zwei Rakʿa. (Überliefert von Sahih Muslim nach ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein.)

Sechstens: Er betete sieben Rakʿa, entsprechend den zuvor erwähnten neun Rakʿa. Danach betete er im Sitzen zwei Rakʿa.

Siebtens: Er beendete das Tahaddschud-Gebet mit jeweils zwei Rakʿa. Danach betete er, ohne sich dazwischen zu setzen, ununterbrochen drei Rakʿa Witr. Imam Ahmad überlieferte dies von ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein. ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Er betete drei Rakʿa Witr ohne Unterbrechung.“

Auch Imam an-Nasāʾī überlieferte von ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, einen Hadith dieser Art. Darin sagte ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, betete drei Rakʿa Witr ohne Unterbrechung, ohne in der zweiten Rakʿa den Salām zu sprechen.“ – Allerdings muss diese Art des Witr-Gebets näher geprüft werden, denn sie stimmt mit der Mehrzahl der Überlieferungen nicht überein.

Abū Hātim und Ibn Hibban überlieferten in ihren Sahih-Hadith-Sammlungen einen Hadith von Abū Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Darin sagte Abū Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Macht das Witr-Gebet nicht dem Maghrib-Gebet gleich und betet nicht drei Rakʿa. Betet vielmehr fünf oder sieben Rakʿa.“

Imam ad-Dāraqutnī sagte: Alle Überlieferer der Überlieferung über das Beten von fünf und sieben Rakʿa im Witr-Gebet sind zuverlässig. Er sagte: Ich fragte Abū ʿAbdallāh, ob du im Witr-Gebet in der zweiten Rakʿa den Salām sprichst. Er antwortete: Ja. Ich fragte: Warum sprichst du in der zweiten Rakʿa den Salām? Er antwortete: Die Hadithe über das Sprechen des Salām in der zweiten Rakʿa sind zahlreich und zuverlässig. Denn die entsprechenden Hadithe überlieferte Imam az-Zuhrī von ʿUrwa ibn az-Zubair, und dieser überlieferte sie von ʿĀʾischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein. Diese Überlieferungskette ist äußerst zuverlässig und eine goldene Kette.

Harith (r.h.) sagte: Als Imam Ahmad über das Witr-Gebet befragt wurde, antwortete er: Im zweiten Rakʿat muss der Salām gesprochen werden. Auch wenn man den Salām nicht spricht, hoffe ich dennoch, dass das Gebet nicht beeinträchtigt wird. Doch das Sprechen des Salāms ist vom edlen Propheten (s.a.w.) überliefert.

Abu Talib sagte: Ich fragte Abu Abdallah: Welchem Hadith geben Sie hinsichtlich des Witr-Gebets den Vorzug? Er antwortete: Der Hadith, nach dem man fünf Rakʿat hintereinander betet, ohne dazwischen zu sitzen, und im letzten Rakʿat den Salām spricht, ist ebenso richtig wie der Hadith, nach dem man sieben Rakʿat hintereinander betet und im letzten Rakʿat den Salām spricht. Auch der Hadith, den Zirara von Aischa (r.a.) überliefert hat – dass der Gesandte (s.a.w.) neun Rakʿat betete und sich nach acht aufeinanderfolgenden Rakʿat setzte –, ist richtig. Doch die Hadithe über das Verrichten des Witr-Gebets mit einem Rakʿat sind stärker, deshalb praktiziere ich dies. Ich fragte: Was ist mit den drei Rakʿat, von denen Ibn Masʿud (r.a.) gesprochen hat? Er antwortete: Ja, Ibn Masʿud (r.a.) hat von drei Rakʿat gesprochen, und auch Saʿd sagte ihm daraufhin einige Worte und widerlegte seine Auffassung von drei Rakʿat.

Achtens: Die von Nasāʾī und Abu Dawud überlieferte Aussage von Hudhaifa. Darin erwähnt Hudhaifa (r.a.) lediglich vier Rakʿat mit langen Tasbīhāt und Bittgebeten. [Tatsächlich wird in dieser Überlieferung von Hudhaifa (r.a.) das Witr-Gebet nicht erwähnt.]

Dies sind die verschiedenen Formen des Witr-Gebets, die der Gesandte Allahs (s.a.w.) nachweislich verrichtet hat. [Da der Gesandte (s.a.w.) das Witr-Gebet zusammen mit dem Nachtgebet verrichtete, überlieferte jeder der Gefährten hinsichtlich der Anzahl der Rakʿat dieses Gebets, was er selbst gesehen hatte. Außerdem praktizierten sie es entsprechend dem, was sie selbst gesehen hatten. Daher genügt es, jede der in den authentischen Hadithen überlieferten Formen zu praktizieren. Denn der Gesandte (s.a.w.) verrichtete es auf verschiedene Arten.]

Wann und wie verrichtete er es?

Aus verschiedenen Hadithen geht hervor, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) das Witr-Gebet –

– auch im ersten Teil der Nacht verrichtete und die Gefährten aufforderte, es ebenfalls zu verrichten.

– auch in der Mitte der Nacht verrichtete.

– Er betete auch im letzten Teil der Nacht.

Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verrichtete das Nachtgebet gewöhnlich auf drei Arten:

Erstens: Meistens betete er im Stehen.

Zweitens: Manchmal (besonders im hohen Alter) betete er im Sitzen und vollzog auch die Verbeugung im Sitzen.

Drittens: Manchmal rezitierte er die Suren im Sitzen. Bei der Verbeugung stand er jedoch auf und vollzog die Verbeugung im Stehen. Danach ging er zur Niederwerfung über.

— Diese drei Arten sind allesamt durch authentische Überlieferungsketten überliefert worden.

Das Qunūt-Bittgebet im Witr-Gebet

Abgesehen von einem bei Ibn Māǧa überlieferten Hadith ist nirgendwo überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) im Witr-Gebet Qunūt rezitiert hat. Die Überlieferungskette des Hadith lautet wie folgt: Ibn Māǧa > ʿAlī ibn Maymūn al-Raqī > Muḥammad ibn Yazīd > Sufyān > Zayd ibn Iyāmī > Saʿīd ibn ʿAbd ar-Raḥmān ibn Abzā > ʿAbd ar-Raḥmān ibn Abzā > Ubayy ibn Kaʿb (r.a.). Der von Ubayy ibn Kaʿb überlieferte Hadith lautet: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verrichtete das Witr-Gebet und rezitierte Qunūt vor der Verbeugung.“

Von Imam Ahmad wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Qunūt grundsätzlich nach dem Rukūʿ und nicht davor sprach.

Tatsächlich belegen die überlieferten Hadithe zum Qunūt, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) im Fadschr-Gebet den Qunūt sprach, nachdem er sich aus dem Rukūʿ aufgerichtet hatte. Aus diesem Hadith von Ibn Māǧa geht hervor, dass er im Witr den Qunūt vor dem Rukūʿ sprach.

In Musnad Ahmad und den Sunan-Werken wird von al-Hasan ibn ʿAlī (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überliefert, dass er sagte: Die Worte, die der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mich für das Witr-Gebet lehrte, lauten:

(Arabisch********************)

Das bedeutet: O Allah, schließe mich denen an, die Du rechtgeleitet hast, indem Du auch mich rechtleitest! Schließe mich denen an, denen Du Vergebung und Wohlergehen gewährt hast, indem Du auch mir Vergebung und Wohlergehen gewährst! Schließe mich denen an, deren Schutzherr Du geworden bist! Segne das, was Du mir gegeben hast, und schenke mir darin Überfluss. Bewahre mich vor der schlechten Bestimmung, die Du getroffen hast. Du allein bist der wahre Entscheider, und niemand kann über Dich entscheiden. Wen Du beschützt, den kann niemand erniedrigen. Niemand kann demjenigen Ehre verleihen, der Dein Feind geworden ist. Unser Herr, Du bist von gewaltigem Überfluss und überaus groß.

In der Überlieferung an-Nasāʾīs heißt es außerdem, dass al-Hasan (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) nach diesem Bittgebet den Segen über den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sprach.

Al-Ḥākim erwähnt in seinem Werk al-Mustadrak ebenfalls von al-Hasan (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mir diese Worte lehrte, nachdem er im Witr-Gebet aus dem Rukūʿ aufgestanden war, wenn außer der Niederwerfung nichts mehr übrig war (um das oben erwähnte Bittgebet zu sprechen.

Imam at-Tirmiḏī sagte: Dieser Hadith von al-Hasan ist ein „ḥasan“-Hadith (ein guter Hadith). Zum Qunūt im Witr ist keine bessere Überlieferung als diese bekannt.

Doch auch der Hadithgelehrte at-Tabarani und andere überlieferten ein weiteres Qunut-Gebet im Witr-Gebet (der restliche Teil wurde vom Herausgeber hinzugefügt). Obwohl die Hadithgelehrten das oben von Hasan (r.a.) überlieferte Qunut-Gebet als das beste Qunut-Gebet für das Witr bezeichnet haben, erklärten Imam Abu Hanifa, Imam Malik und andere auch das folgende Qunut-Gebet für vorzüglich:

(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah! Wir bitten allein Dich um Hilfe, allein Dich um Vergebung, glauben an Dich allein, vertrauen auf Dich und schreiben Dir allein alle vorzüglichsten Eigenschaften zu. Wir leben in Dankbarkeit Dir gegenüber und beschreiten nicht den Weg der Undankbarkeit gegenüber Dir. Wir wenden uns von denjenigen ab, die Dir ungehorsam sind, und unterhalten keine Beziehung zu ihnen. O Allah! Wir dienen allein Dir, verrichten allein für Dich das Gebet und werfen uns allein vor Dir nieder. Wir eilen auf Deinem Weg und schreiten auf Deinem Weg voran. Wir hoffen auf Deine Barmherzigkeit, fürchten Deine Strafe, und Deine Strafe wird gewiss nur die Ungläubigen treffen.“

Zwei Gebetseinheiten nach dem Witr

In Sahih Muslim und Musnad Ahmad wird von Aischa (r.a.), Umm Salama (r.a.) und Abu Umama (r.a.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) manchmal nach dem Witr im Sitzen zwei Gebetseinheiten verrichtete.

Unter den Gelehrten besteht Uneinigkeit über die Gültigkeit dieser beiden Gebetseinheiten. Nach Ansicht einiger widersprechen diese beiden Gebetseinheiten der Aussage des Gesandten Allahs (s.a.w.): „Macht das Witr zum letzten Gebet der Nacht.“ Andere sagten, der Gesandte Allahs (s.a.w.) habe diese beiden Gebetseinheiten verrichtet, um die Zulässigkeit des Gebets nach dem Witr zu zeigen. Wieder andere sagten, diese beiden Gebetseinheiten seien ein ergänzendes Gebet zum Witr.

9

Die unregelmäßigen freiwilligen Gebete des Gesandten Allahs

Salāt ad-Duhā (Duha-Gebet)

Der Zeitraum vom Aufgang der Sonne am Morgen, sobald sie hell erstrahlt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Sonne den Zenit erreicht, wird Duha oder Chascht genannt. In dieser Zeit verrichtete der Gesandte Allahs (s.a.s.) bisweilen einige freiwillige Gebete und ermutigte auch die Gefährten, sie zu verrichten. Dieses Gebet verrichtete er manchmal mit zwei Rakʿa, manchmal mit vier, manchmal mit sechs und manchmal mit acht Rakʿa.

Es gibt jedoch ebenso Hadithe, denen zufolge der Gesandte Allahs (s.a.s.) in dieser Zeit betete und dazu ermutigte, wie es auch Hadithe gibt, denen zufolge er zu dieser Zeit nicht betete.

In Sahih al-Buchari wird von Aischa (r.a.) ein Hadith überliefert. Sie sagte: „Ich habe den Gesandten Allahs (s.a.s.) das Duha-Gebet nicht verrichten sehen; ich selbst verrichte jedoch zu dieser Zeit das Gebet.“

In Sahih al-Buchari wird von Muriq al-Adschali überliefert, dass er sagte: „Ich fragte Ibn Umar (r.a.): Verrichten Sie das Duha-Gebet? Er antwortete: Nein. Darauf fragte ich: Verrichtete es der edle Prophet (s.a.s.)? Er sagte: Nein, auch er verrichtete es nicht.“

Imam al-Buchari erwähnte auch einen Hadith von Ibn Abi Laila. In diesem Hadith sagt Ibn Abi Laila: „Niemand hat uns überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Duha-Gebet verrichtet habe. Nur Umm Hani sagte: Am Tag der Eroberung Mekkas kam der Gesandte Allahs (s.a.s.) in mein Haus und nahm ein Bad. Danach verrichtete er acht Rakʿa Gebet. Ich habe ihn nie ein so kurzes Gebet verrichten sehen. Die Verbeugungen und Niederwerfungen führte er jedoch vollständig aus. Diese Zeit war die Zeit des Duha, das heißt des Chascht.“

In Sahih Muslim wird von Abdullah ibn Schaqiq überliefert, dass er sagte: „Ich fragte die Mutter der Gläubigen, Aischa (r.a.): Verrichtete der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Duha-Gebet? Sie antwortete: Nein. Wenn er jedoch zu dieser Zeit von einer Reise zurückkehrte, verrichtete er einige Gebete.“

Ebenso wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) das Duha-Gebet verrichtete. Zum Beispiel:

In Sahih Muslim wird von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Duha-Gebet verrichtete und vier Rakʿa betete. Wenn Allah es wollte, betete er auch mehr als dies.

In Bukhari und Muslim wird von Umm Hani (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) am Tag der Eroberung Mekkas zur Zeit des Duha-Gebets in ihrem Haus acht Rakʿa betete.

In al-Mustadrak von al-Hakim wird von Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) während einer Reise acht Rakʿa zum Duha-Gebet beten.

Al-Hakim überliefert im Kapitel „Die Vorzüglichkeit des Duha-Gebets“ von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dass sie sagte: Einmal verrichtete der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) das Duha-Gebet. Danach sprach er dieses Bittgebet hundertmal:(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah, vergib mir, erweise mir Barmherzigkeit und nimm meine Reue an. Gewiss, Du bist barmherzig, vergebend und nimmst die Reue an.“

Mudschaahid sagte, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zur Zeit des Duha-Gebets zwei, vier, sechs und acht Rakʿa betete.

Al-Hakim erwähnte auch die Überlieferung von zwölf Rakʿa über Aischa und Umm Salama (möge Allah mit ihnen zufrieden sein).

Da es sowohl Hadithe dafür gibt, zur Zeit des Duha-Gebets zu beten, als auch dafür, nicht zu beten, gibt es unter den Hadith-Gelehrten unterschiedliche Auffassungen zu beiden Fragen.

Über das Verrichten und Unterlassen dieses Gebets gibt es eine Reihe von Hadithen. Viele der früheren Gelehrten verrichteten dieses Gebet entsprechend den Hadithen.

Eine andere Gruppe von Hadithgelehrten vertrat die Ansicht, dass dieses Gebet unterlassen werden solle. Sie äußerten Zweifel an der Authentizität der diesbezüglichen Hadithe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass die Gefährten davon nichts gewusst hätten.

In einem bei al-Buchari angeführten Hadith sagte Ibn Umar (r.a.): „Der Gesandte (s.a.w.), Abu Bakr (r.a.), Umar (r.a.) und auch ich selbst verrichteten dieses Gebet nicht.“

Ich hörte über Wakiʿ, dass Abu Huraira (r.a.) sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs (s.a.w.) nur an einem einzigen Tag das Duha-Gebet verrichten.“

Ali ibn al-Madini überliefert über Abd ar-Rahman ibn Abu Bakr, dass Abu Bakr (r.a.) eines Tages eine Gruppe von Menschen sah, die zur Duha-Zeit beteten, und sagte: „Ihr verrichtet ein Gebet, das weder der Gesandte noch einer seiner Gefährten verrichtet hat.“

Eine dritte Gruppe hingegen bezeichnete das Verrichten des Gebets zur Duha-Zeit als empfehlenswert. Daher sagten sie, man solle dieses Gebet an manchen Tagen verrichten.

Sie sagten jedoch, man solle dieses Gebet nur an manchen Tagen verrichten.

Die Hadithe über das Verrichten des Gebets zur Duha-Zeit sind jedoch nicht hinreichend authentisch belegt.

Es ist erwiesen, dass der Gesandte (s.a.w.) gelegentlich zu dieser Zeit betete; doch diese Gebete standen nicht mit jener (Duha-)Zeit in Zusammenhang. So ging er beispielsweise am Tag der Eroberung von Mekka zum Haus von Umm Hāni, nahm die Ganzkörperwaschung vor und verrichtete acht Gebetseinheiten. Dieses Gebet stand nicht mit „jener Zeit“ in Zusammenhang, sondern er verrichtete es aus Dankbarkeit für die Eroberung Mekkas. Auch ʿĀischa (r.a.) sagte, dass er, wenn er zu dieser (Duha-)Zeit von einer Reise zurückkehrte, drei Gebetseinheiten verrichtete. Auch dieses Gebet stand nicht mit „jener Zeit“ in Zusammenhang, sondern war das Gebet bei der Rückkehr von einer Reise.

Dementsprechend ist erwiesen, dass diejenigen, die ihn gelegentlich zu dieser Zeit beten sahen, kein mit dieser Zeit (das heißt der Duha-Zeit) verbundenes Gebet sahen; vielmehr verrichtete er aus verschiedenen Gründen gelegentlich zu dieser Zeit ein Gebet.

Dankesniederwerfung

Es war die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.a.w.) und seiner Gefährten, sich aus Dankbarkeit vor Allah niederzuwerfen, wenn sie durch den Erhalt einer Gunst Allahs oder durch die Beseitigung eines Unglücks erfreut waren.

Im Musnad von Ahmad wird von Abū Bakr (r.a.) überliefert: Wenn sich im Leben des Gesandten (s.a.w.) etwas Erfreuliches ereignete, warf er sich aus Dankbarkeit gegenüber Allah in der Niederwerfung nieder.

Ibn Māǧa überliefert über Anas (r.a.): Einmal wurde dem Gesandten Allahs (s.a.w.) eine frohe Nachricht in einer Angelegenheit überbracht. Als er die Nachricht hörte, warf er sich vor Allah in der Niederwerfung nieder.

Imam al-Bayhaqī führt einen authentischen Hadith an, der gemäß den von Imam al-Buḫārī aufgestellten Bedingungen für die Authentizität der Überlieferungskette als authentisch gilt. Darin heißt es: Als der Gesandte Allahs (s.a.w.) die von ʿAlī (r.a.) übermittelte schriftliche Nachricht erhielt, dass der Stamm Hamdān den Islam angenommen hatte, warf er sich in der Niederwerfung nieder. Danach hob er den Kopf und sagte: „As-salāmu ʿalā Hamdān, as-salāmu ʿalā Hamdān.“

Im Musnad von Ahmad wird von ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAwf (r.a.) überliefert:

Als von Allah, dem Erhabenen, die frohe Botschaft kam, dass Er jedem, der dir Segenswünsche spricht, ebenfalls Seine Segnungen erweist, und dass Er jedem, der dich grüßt, ebenfalls Frieden gewährt, warf sich der Gesandte Allahs (s.a.w.) aus Dankbarkeit in der Niederwerfung zu Boden.

In Sunan Abī Dāwūd wird von Saʿd ibn Abī Waqqās (r.a.) überliefert: Einmal hob der Gesandte Allahs (s.a.w.) seine Hände und betete einige Zeit zu Allah. Danach warf er sich in der Niederwerfung zu Boden. Auf diese Weise vollzog er drei Niederwerfungen. Schließlich sagte er zu uns: „Ich habe meinen Herrn um etwas gebeten und für meine Umma Fürsprache eingelegt. Er erhörte mein Gebet für ein Drittel der Umma. Daraufhin warf ich mich sofort im Dank vor meinem Herrn nieder. Danach hob ich wieder meinen Kopf und betete für meine Umma. Diesmal erhörte Er mein Gebet für das verbleibende Drittel meiner Umma.“ Sofort warf ich mich vor meinem Herrn in Dankbarkeit nieder. [In diesem Hadith kommt das Wort „Umma“ vor. „Umma“ bedeutet eine Gemeinschaft, die denselben Grundsätzen und demselben Vorbild folgt. „Die Umma Muhammads“ bedeutet die Gemeinschaft, die den Grundsätzen und dem Vorbild Muhammads (s.a.w.) folgt. Mit der Aussage des Gesandten (s.a.w.) in diesem Hadith: „Ich habe für meine Umma Fürsprache eingelegt“, ist gemeint: Ich habe Fürsprache eingelegt, damit den Menschen, die meinen Grundsätzen und meinem Vorbild folgen, vergeben wird.]

Wie der Gesandte Allahs (s.a.w.) vollzogen auch die edlen Gefährten die Niederwerfung aus Dankbarkeit. In Sahīh al-Buchārī wird überliefert, dass Kaʿb ibn Mālik (r.a.), als er die frohe Botschaft von der Vergebung erhielt, sich aus Dankbarkeit gegenüber Allah, dem Erhabenen, demütig in der Niederwerfung zu Boden warf. [Der Gefährte Kaʿb ibn Mālik (r.a.) war einer von drei Gefährten, die aus Nachlässigkeit nicht am Feldzug von Tabūk teilgenommen hatten. Nach ihrer Rückkehr aus Tabūk boykottierte der Gesandte Allahs (s.a.w.) diese drei Gefährten auf Allahs Anweisung. Dadurch wurde ihr Leben unerträglich, und die Welt wurde ihnen eng. Sie weinten und taten Buße. Nach fünfzig Tagen aufrichtiger Reue verkündete Allah, der Erhabene, ihre Vergebung und ließ Verse des Korans offenbaren. Zu dieser Zeit vollzog Kaʿb (r.a.) die Niederwerfung aus Dankbarkeit.]

In Musnad Ahmad wird überliefert, dass ʿAlī (r.a.), als er Dhū ath-Thadiya unter den getöteten Charidschiten erblickte, sich vor Allah in der Niederwerfung zu Boden warf.

Saʿīd ibn Mansūr überlieferte, dass Abū Bakr (r.a.), als er von der Tötung Musailima al-Kadhdhābs, des falschen Ansprucherhebers der Prophetenschaft, erfuhr, sich sofort vor Allah in der Niederwerfung zu Boden warf. [In diesem Abschnitt wird die Niederwerfung aus Dankbarkeit erwähnt, nicht das Gebet. Außerdem wird im Hadith nicht erwähnt, dass für diese Niederwerfung die Gebetswaschung erforderlich ist.]

Die Niederwerfung bei der Rezitation

Wenn während der Koranrezitation an einer Stelle die Anweisung zur Niederwerfung kam, warf sich der Gesandte Allahs (s.a.w.) sofort mit den Worten „Allahu akbar“ in der Niederwerfung zu Boden. Bei der Niederwerfung während der Rezitation sprach er meistens diese Worte.

(Arabisch***************)

Bedeutung: Mein Angesicht warf sich vor jenem Erhabenen nieder, der es erschaffen und ihm eine vollkommene Gestalt gegeben hat. Außerdem hat Er ihm durch Seine Macht und Kraft Gehör und Sehvermögen verliehen.“

Manchmal sprach er während der Niederwerfung bei der Rezitation folgendes Bittgebet:

(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah! Tilge durch diese Niederwerfung die Last meiner Sünden. Schreibe mir dafür Lohn und Belohnung gut. Mache diese Niederwerfung zu einem Vorrat für mein Jenseits. Und nimm meine Niederwerfung ebenso an, wie Du die Niederwerfung Deines Dieners David angenommen hast.“

Diese beiden Überlieferungen wurden von den Verfassern der Sunan-Sammlungen überliefert. In keiner der beiden Überlieferungen wird jedoch erwähnt, dass er beim Erheben des Kopfes aus dieser Niederwerfung bei der Rezitation ebenfalls „Allahu akbar“ sagte.

Es ist ebenfalls nicht bekannt, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) in dieser Niederwerfung den Taschahhud gesprochen oder den Friedensgruß beendet hätte.

Bilals zwei Gebetseinheiten nach jeder Gebetswaschung [Dieser Abschnitt wurde vom Herausgeber hinzugefügt.]

Wann immer Bilal (r.a.) die Gebetswaschung vollzog, verrichtete er danach zwei Gebetseinheiten. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) billigte diese zwei Gebetseinheiten.

In Sahih al-Buchari und Muslim wird von Abu Huraira (r.) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.) eines Tages nach dem Morgengebet Bilal (r.) fragte: „O Bilal! Erzähle mir, welche Tat du nach deinem Eintritt in den Islam vollbracht hast, aufgrund deren du von Allah eine größere Belohnung erhoffst. Ich frage dich deshalb, weil ich im Paradies vor mir das Geräusch deiner Schuhe gehört habe.“ Bilal antwortete: „Die Tat, für die ich von Allah die größte Belohnung erhoffe, ist, dass ich jedes Mal, wenn ich mich bei Tag oder Nacht gewaschen habe, danach mit dieser Waschung so viel gebetet habe, wie Allah, der Erhabene, mir zu tun ermöglicht hat.“

Bilals zwei Gebetseinheiten nach jedem Gebetsruf [Dieser Abschnitt wurde vom Herausgeber hinzugefügt.]

Bilal (r.) pflegte nach jedem Gebetsruf zwei Gebetseinheiten zu beten. Der Gesandte Allahs (s.) billigte diese zwei Gebetseinheiten.

Imam at-Tirmidhi überliefert mit einer authentischen Überlieferungskette einen Hadith von Buraida (r.). Er berichtet: Eines Morgens rief der Gesandte Allahs (s.) Bilal und sagte dann: „O Bilal! Welche Tat hast du vollbracht, aufgrund deren du mir im Paradies vorausgegangen bist? Wann immer ich das Paradies betreten habe, habe ich vor mir das Geräusch deiner Schuhe gehört.“

Bilal antwortete: „O Gesandter Allahs! Wann immer ich den Gebetsruf ausgerufen habe, habe ich danach zwei freiwillige Gebetseinheiten gebetet. Außerdem habe ich jedes Mal, wenn meine Gebetswaschung ungültig geworden ist, sofort die Gebetswaschung vorgenommen und es mir zur Pflicht gemacht, danach zwei Gebetseinheiten für Allah zu beten.“

Da rief der Gesandte (s.) aus: „Ja, deswegen.“

Das Gebet um Vergebung und das Gebet bei Sorgen [Dieser Abschnitt wurde vom Herausgeber hinzugefügt.]

Von Ali (r.) wird überliefert, dass er sagte: Abu Bakr (r.) sagte zu mir – und er sprach gewiss die Wahrheit –, dass er den Gesandten Allahs (s.) sagen hörte: „Wenn jemand eine Sünde oder ein Vergehen begeht, sich danach (durch eine Ganzkörperwaschung oder Gebetswaschung) reinigt, einige freiwillige Gebetseinheiten betet und Allah um Vergebung bittet, dann vergibt Allah ihm gewiss.“ Danach rezitierte der Gesandte (s.) den folgenden Vers aus dem Koran:

(Arabisch******************)

Das heißt: Wenn sie einmal eine schändliche Tat begangen oder sich durch eine Sünde selbst Unrecht zugefügt haben, erinnern sie sich sogleich an Allah und bitten Allah um Vergebung für ihre begangene Sünde – denn wer außer Allah kann Sünden vergeben? – und verharren nicht wissentlich in dem, was sie getan haben. Für solche Menschen gibt es bei ihrem Herrn Vergebung und ein Paradies, unter dessen Fuße Flüsse strömen; dort werden sie ewig bleiben.“ (Sure Āl ʿImrān, Verse 135–136)

– Diesen Hadith überlieferten Imam at-Tirmidhi und Ibn Mājah. Ibn Mājah erwähnte jedoch nicht den Vers.

Von Hudhaifa (ra.) wird bei Abu Dawud überliefert: Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) aus irgendeinem Grund besorgt war, verrichtete er (einige freiwillige) Gebete.“ Tatsächlich hat Allah, der Erhabene, dies bereits im Edlen Koran angeordnet: „O ihr, die ihr glaubt! Sucht Hilfe durch Geduld und das Gebet.“ (Sure 2, al-Baqara, Vers 153)

Das Istikhāra-Gebet und das Bittgebet [Dieser Abschnitt wurde vom Herausgeber hinzugefügt.]

Jābir (ra.) überlieferte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) lehrte uns, in allen Angelegenheiten Istikhāra zu verrichten, so wie er uns eine Sure aus dem Koran lehrte. Er sagte: Wenn jemand von euch beabsichtigt, etwas zu tun, soll er – außer dem Pflichtgebet, also ein freiwilliges Gebet – zwei Rakʿa verrichten. Danach soll er folgendes Bittgebet sprechen:

(Arabisch******************)

Das heißt: O Allah! Ich bitte Dich durch Dein Wissen um das Gute in dieser Angelegenheit. Durch Deine Macht bitte ich Dich um die Fähigkeit, in dieser Angelegenheit Gutes zu erlangen. Ich bitte Dich aus Deinem gewaltigen Überfluss und Deinem Vorrat an Gutem. Du hast Macht über alle Dinge, ich aber habe keine Macht. Du weißt alles, ich aber weiß nichts. Du allein bist der Allwissende über das Verborgene. O Allah! Wenn Du weißt (oder meinst), dass diese Angelegenheit, die ich beabsichtige, für mich, meine Religion, meinen Lebensunterhalt, mein Leben und meine endgültige Lage gut ist, dann segne sie für mich.

Wenn du hingegen weißt oder meinst, dass diese Angelegenheit für mich, meine Religion, meinen Lebensunterhalt und mein jenseitiges Ende schädlich sein wird, dann wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern. Bestimme für mich das Gute, wo immer es auch sein mag, und lass mich damit zufrieden sein.“ (Sahih al-Buchari)

Salatut Tasbih [Dieser Abschnitt wurde vom Herausgeber eingefügt.]

Abu Dawud, Ibn Madscha und al-Bayhaqi erwähnen über Ibn Abbas und at-Tirmidhi über Abu Rafiʿ ein ungewöhnliches Gebet von vier Rakʿat, das der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) seinem Onkel Abbas (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) lehrte. Dieses Gebet wurde als „Salatut Tasbih“ bekannt. Der Hadith über dieses Gebet lautet wie folgt:

Ibn Abbas berichtet: Eines Tages sagte der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu meinem Vater Abbas ibn Abd al-Muttalib: „O Abbas! O mein Onkel! Soll ich dir nicht etwas geben? Soll ich dir nicht schenken? Soll ich dir nicht etwas mitteilen? Soll ich dich nicht zehn Dinge lehren? Wenn du sie verrichtest, wird Allah dir deine Sünden vergeben. Allah wird dir alle Sünden vergeben: die früheren und die späteren, die alten und die neuen, die absichtlich und die unabsichtlich begangenen, die kleinen und die großen sowie die verborgenen und die offenen. Diese Handlung besteht darin, dass du vier Rakʿat betest. In jeder Rakʿa rezitierst du die Sure al-Fatiha und eine weitere Sure. Nachdem du auf diese Weise die Rezitation der ersten Rakʿa beendet hast, sprichst du im Stehen fünfzehnmal diesen Satz:

(Arabisch****************)

Danach gehst du in die Verbeugung. In der Verbeugung sprichst du diesen Satz zehnmal. Dann hebst du den Kopf aus der Verbeugung und stellst dich auf; in dieser aufrechten Stellung sprichst du den genannten Satz zehnmal. Danach hebst du den Kopf aus der Niederwerfung und setzt dich hin; im Sitzen sprichst du den genannten Satz zehnmal. Dann gehst du in die zweite Niederwerfung und sprichst auch in dieser Niederwerfung den Satz zehnmal. So wird der Satz in einer Rakʿa insgesamt fünfundsiebzigmal gesprochen. Du betest vier Rakʿat nach derselben Ordnung wie in der ersten Rakʿa. Wenn es dir möglich ist, bete es einmal pro Woche. Wenn das nicht möglich ist, einmal pro Monat. Wenn auch das nicht möglich ist, einmal im Jahr. Wenn auch das nicht möglich ist, dann wenigstens einmal im Leben.“

Al-Hakim ibn Chuzaima und ad-Daraqutni bezeichneten ihn als sahih überlieferten Hadith. Imam Ibn al-Qayyim al-Dschauziya hingegen bezeichnete ihn als „mawduʿ“ (erfundenen Hadith).

Das Tarawih-Gebet [Dieser Abschnitt wurde vom Herausgeber eingefügt.]

Es besteht Meinungsverschiedenheit darüber, ob das Tarāwīh-Gebet zur Sunna des Gesandten Allahs (s.a.w.) gehört. Abū Dāwūd, at-Tirmidhī, an-Nasāʾī und Ibn Māǧa überliefern über Abū Dharr al-Ġifārī (r.a.) einen Hadith über die freiwilligen Gebete des Gesandten Allahs (s.a.w.) im Ramadan. Darin berichtet Abū Dharr (r.a.): „Wir fasteten im Ramadan gemeinsam mit dem Gesandten Allahs (s.a.w.). Doch er führte in diesem Monat kein freiwilliges Gebet mit uns ein. Als noch sieben Tage des Monats verblieben, kam er und betete mit uns das freiwillige Gebet. Nachdem er es vier Nächte mit uns gebetet hatte, betete er es nicht mehr mit uns.“

In al-Buḫārī und Muslim wird von Zaid ibn Thābit (r.a.) überliefert: Einmal begann der Gesandte Allahs (s.a.w.), sich in einem Raum der Moschee auf einer Matte aufzuhalten [das heißt: zum Zweck des Iʿtikāf in den letzten zehn Tagen des Ramadan]. Dort verrichtete er mehrere Nächte lang freiwillige Gebete. Schließlich begannen auch die Menschen, mit ihm zu beten. Eines Tages hörten die Menschen jedoch kein Geräusch und keine Antwort von ihm. Sie dachten, er sei eingeschlafen. Deshalb begannen einige von ihnen zu räuspern, damit er zu ihnen herauskommen würde. Als er ihren Zustand bemerkte, sagte er: „Ich habe euren Eifer in Bezug auf dieses Gebet bemerkt. Ich befürchte, dass dieses Gebet euch zur Pflicht gemacht werden könnte. Wenn es zur Pflicht gemacht wird, werdet ihr es nicht durchhalten können. Verrichtet dieses Gebet daher in euren Häusern. Denn außer den Pflichtgebeten ist es besser, die Gebete zu Hause zu verrichten.“

In Ṣaḥīḥ Muslim wird von Abū Huraira (r.a.) überliefert: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.) ermunterte uns, in den Nächten des Ramadan zu beten. Er drängte uns diesbezüglich jedoch nicht nachdrücklich. Er sagte: ‚Wer im Ramadan aus Glauben und in der Hoffnung auf Belohnung zum Gebet aufsteht, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.‘“ Danach verstarb der Gesandte Allahs (s.a.w.), und die Situation blieb diesbezüglich unverändert. Auch während des Kalifats von Abū Bakr (r.a.) blieb es so. [Das heißt: Es wurde kein Tarāwīh-Gemeinschaftsgebet eingerichtet; wer betete, betete allein.] Auch zu Beginn des Kalifats von ʿUmar (r.a.) blieb die Situation unverändert.

In Ṣaḥīḥ al-Buḫārī wird von ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAbd al-Qārī überliefert: Eines Nachts ging ich mit dem Kalifen ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb zur Moschee. Als wir ankamen, sahen wir, dass die Menschen in verschiedenen Gruppen in der Moschee beteten. Einige beteten allein, während sich andere mit einigen weiteren Personen zum Gebet versammelt hatten. Als ʿUmar (r.a.) diesen Zustand sah, sagte er: „Wenn ich all diese Menschen hinter einem einzigen Imām versammeln würde, wäre das besser.“ Daraufhin fasste er diesen Entschluss und versammelte alle hinter Ubayy ibn Kaʿb.

ʿAbd ar-Raḥmān berichtet: In der darauffolgenden Nacht ging ich erneut mit ʿUmar hinaus. Wir sahen, dass die Menschen hinter ihrem Vorbeter beteten. Als ʿUmar (r.a.) diesen geordneten Zustand sah, rief er aus: „Das ist eine gute Neuerung (eine neue Regelung).“ Er sagte zu den Menschen: „Die Zeit, in der ihr schlaft, ist besser für euch als die Zeit, in der ihr dieses Gebet verrichtet“ (das heißt: die letzte Nachtzeit).

In al-Muwaṭṭaʾ von Mālik wird von as-Sāʾib ibn Yazīd überliefert, dass der Kalif ʿUmar (r.a.) Ubayy ibn Kaʿb und Tamīm ad-Dārī anwies, die Menschen im Ramadan elf Rakʿa (einschließlich des Witr-Gebets) beten zu lassen. Daraufhin leitete der Imām unser Gebet mit einer Rezitation von jeweils hundert Versen. Wegen dieser langen stehenden Gebetszeiten mussten wir schließlich auf Stöcke gestützt stehen. Wir beendeten dieses Gebet ungefähr zur Zeit des Morgengebets.

 

10

Das Istisqāʾ-Gebet und das Gebet bei einer Sonnenfinsternis

Salāt al-Istisqāʾ (Istisqāʾ ist ein arabisches Wort. Es bedeutet, um Wasser zu bitten oder Wasser zu erflehen. Wenn es nicht regnete oder Wasser benötigt wurde, bat der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) den Allerhöchsten um Wasser. Zu diesem Zweck verrichtete er bisweilen auch ein Gebet mit zwei Rakʿa.)

Es ist überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf mehrere Arten um Wasser bat. Diese Arten sind folgende:

An einem Freitag bat er während der Ansprache, indem er das folgende Bittgebet sprach, um Wasser:

(Arabisch******************)

Bedeutung: O Allah, gib uns Wasser. O Allah, gib uns Regen. O Allah, lass uns Wasser trinken! O Allah, lass uns Wasser trinken.“

Zweitens: Einmal teilten die Menschen ihm mit, dass Wasserknappheit und Dürre herrschten, woraufhin er ihnen versprach, hinauszugehen, um das Istisqāʾ-Gebet zu verrichten. Wie versprochen ging er bei Sonnenaufgang hinaus. In äußerst demütiger, bescheidener und gebeugter Haltung zog er mit den Menschen hinaus, wie ein demütig bittender Mensch. Er bestieg die Kanzel (es ist zweifelhaft, ob die Überlieferung über das Besteigen der Kanzel authentisch ist) und sprach folgendes Bittgebet:

Arabisch**************)

Bedeutung: Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, dem Meer der Barmherzigkeit, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem alleinigen Herrscher am Tag des Gerichts. Es gibt keinen Gott außer Allah; Er tut, was Er will. O Allah, Du bist Allah, es gibt keinen Gott außer Dir. Du tust, was Du willst. O Allah, es gibt keinen Gott außer Dir. Du bist reich und besitzt überreichen Überfluss, während wir arm, mittellos und auf Dich angewiesen sind. So lass aus Deiner Barmherzigkeit Regen auf uns herabkommen. Und was auch immer Du auf uns herabkommen lässt, mach es für uns zu einer Quelle der Kraft und für eine bestimmte Zeit zu einem Mittel unseres Lebensunterhalts.“

Danach hob er die Hände und begann, in Demut, unter Weinen und Flehen, ein Bittgebet zu sprechen. Er hob die Hände so hoch, dass das Weiß seiner Achselhöhlen sichtbar wurde. Anschließend wandte er sich, während er die Menschen hinter sich ließ, der Qibla zu. Dabei änderte er auch die Ausrichtung seines Umhangs: Er nahm den rechten Teil auf die linke Seite und den linken Teil auf die rechte Seite. Ebenso nahm er den Teil, der seinen Rücken bedeckte, zur Brust und den Brustteil zum Rücken. Zu dieser Zeit trug er einen schwarzen Umhang. Während er der Qibla zugewandt war, fuhr er mit dem Bittgebet fort. Auch die Menschen flehten gemeinsam mit ihm.

Danach stieg er von der Kanzel herab und verrichtete mit den Anwesenden ein zweirakʿatiges Gebet. Diese zwei Rakʿa wurden wie das Festgebet ohne Gebetsruf und Iqāma verrichtet. In diesem Gebet rezitierte er laut. In der ersten Rakʿa rezitierte er nach der Fātiha die Sura al-Aʿlā und in der zweiten die Sura al-Ġāšiya. Drittens: Die dritte Methode bestand darin, dass er an einem anderen Tag als dem Freitag auf die Kanzel der Prophetenmoschee stieg und allein um Wasser bat. Es ist nicht überliefert, dass er dabei ein Gebet verrichtete.

Viertens: Die vierte Methode bestand darin, dass er in der Moschee saß, die Hände hob und um Wasser bat und folgendes Bittgebet sprach:

(Arabisch******************)

Das bedeutet: O Allah! Lass uns durch Regen mit süßem Wasser trinken. Schenke uns ausreichenden Regen, nicht langsamen, sondern ergiebigen Regen. Regen, der nicht schädlich, sondern segensreich ist.“

Fünftens: Er ging außerhalb der Moschee in die Nähe von Jawārab und bat dort um Wasser. Heute wird dieser Ort Bāb as-Salām genannt. Der Ort war so weit von der Moschee entfernt, wie weit ein geworfener Stein fliegt.

Sechstens: Manchmal bat er während eines Krieges um Wasser. Wenn die gegnerischen Götzendiener die Brunnen, Wasserbecken und Quellen besetzten, gerieten die Muslime in Durstnot. Unruhig teilten sie ihm den Wassermangel mit. Daraufhin bat er Allah in Seiner Gegenwart um Wasser.

Die Heuchler sagten zu den Muslimen: „Wenn dieser wirklich ein Prophet wäre, würde man gewiss Wasser bekommen, sobald er darum bittet, so wie Musa, Friede sei mit ihm, um Wasser bat und Wasser bekam.“ Als diese Worte den edlen Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, erreichten, sagte er: „Haben sie das wirklich gesagt? Dann wird euer Herr euch bald euren Durst stillen.“ Damit hob er die Hände und bat seinen Herrn um Wasser. Noch bevor er seine Hände nach dem Bittgebet senkte, bedeckte sich der Himmel mit Wolken. Es regnete heftig, und Wasser strömte durch die Bäche, Überschwemmungsflächen und Kanäle. Alle tranken Wasser und wurden satt. Bei dieser Gelegenheit bat er mit den folgenden Worten um Wasser:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Lass deine Diener und deine Tiere und Vögel trinken. Verbreite deine Barmherzigkeit und belebe deine Städte damit. Lass uns süßen Regen trinken und sättige uns damit. Mache diesen Regen für uns segensreich und nicht schädlich. Lass ihn bald herabregnen und verzögere ihn nicht.

– Wann immer der Gesandte Allahs (s.a.w.) um Regen bat, regnete es.

– Wenn es manchmal sehr stark regnete und dadurch Schaden entstand, bat der Gesandte Allahs (s.a.w.) darum, dass der Regen aufhören möge.

– Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) Wolken sah, wurde er unruhig, weil er befürchtete, dass Allahs Strafe aus den Wolken kommen könnte. Wenn es regnete, zeigte sich auf seinem Gesicht ein Ausdruck von Glück und Freude.

Salim ibn Abdallah überlieferte von seinem Vater Abdallah ibn Umar (r.a.) einen marfūʿ-Hadith. Darin heißt es, dass das Bittgebet des Gesandten Allahs (s.a.w.) um Regen folgendermaßen lautete:

(Arabisch*******************)

Bedeutung: O Allah! Tränke uns mit einem Regen, durch den wir gesättigt werden. Mit einem Regen, der reichlich, vollständig, dicht und anhaltend ist. O Allah, lass es regnen und tränke uns damit. Zähle uns nicht zu den Verzweifelten und Beraubten. O Allah! Deine Diener, deine Städte, deine Tiere und Vögel und alle Geschöpfe sind von Hunger, Durst, Not und Leid betroffen. Wir tragen unsere Klage vor niemandem außer dir vor. O Allah! Lass für uns Feldfrüchte wachsen! Fülle die Euter unseres Viehs mit Milch! Tränke uns aus dem Segen und dem Überfluss des Himmels und der Erde! Lass den Segen und den Überfluss unserer Erde hervorsprießen! Nimm unseren Hunger, unseren Durst, unsere Not, unser Leid und unsere Bedürftigkeit an Kleidung hinweg! Wende all unser Unglück und unsere Heimsuchungen von uns ab – denn niemand außer dir kann sie abwenden. O Allah! Wir bitten nur dich um Vergebung. Wahrlich, wahrlich, du bist der Allvergebende, der Barmherzige. Lass für uns reichlichen Regen vom Himmel herabkommen.

– Imam asch-Schāfiʿī sagte: Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Imame bei der Bitte um Regen dieses Duʿā sprechen würden.

– Imam asch-Schāfiʿī sagte außerdem: Wir haben aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) mit erhobenen Händen um Regen bat.

– Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: Ein Duʿā, das während des Regens gesprochen wird, bleibt nicht erfolglos.

Das Gebet bei einer Sonnenfinsternis, Kusūf genannt [Üblicherweise wird die Sonnenfinsternis „Kusūf“ und die Mondfinsternis „Chusūf“ genannt. In den Hadithen werden jedoch sowohl die Bezeichnung Kusūf als auch Chusūf für die Sonnenfinsternis verwendet. Es gibt keinen Beleg dafür, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) während einer Mondfinsternis das Gebet verrichtet hat. Mit dem Kusūf-Gebet und dem Chusūf-Gebet ist jeweils das Gebet bei einer Sonnenfinsternis gemeint.]

Einmal begann die Sonnenfinsternis, nachdem die Sonne aufgegangen und ein Stück über den Horizont gestiegen war. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) kam beunruhigt und aufgewühlt, während er seinen Umhang hinter sich herzog, eilig aus dem Haus zur Moschee. Dort trat er vor und verrichtete mit den Menschen ein Gebet von zwei Rakʿa. In der ersten Rakʿa rezitierte er nach der Sūrat al-Fātiha eine lange Sūra. Er rezitierte laut. Dann vollzog er ein langes Rukūʿ. Nachdem er den Kopf aus dem Rukūʿ gehoben hatte, stand er lange im Qiyām. Dies war nicht der Qiyām der Sūrarezitation, sondern der Qiyām nach dem Rukūʿ. Beim Heben des Kopfes aus dem Rukūʿ sagte er: „Samiʿa llāhu li-man ḥamidah, rabbanā laka l-ḥamd.“ Danach begann er erneut mit der Rezitation. Er vollzog wieder ein langes Rukūʿ, blieb diesmal jedoch etwas kürzer als beim ersten Mal. Danach ging er in die Sajda und vollzog eine lange Sajda.

– Die zweite Rakʿa verrichtete er auf dieselbe Weise.

– So vollzog er in jeder Rakʿa zwei Rukūʿ und zwei Sajda.

– Auf diese Weise bestand das Gebet insgesamt aus vier Rakʿa, mit vier Rukūʿ und vier Sajda.

Während dieses Gebets sah er das Paradies und die Hölle.

Nach dem Gebet hielt er vor den Menschen eine bewegende Khutba (Ansprache). Verschiedene Überlieferer haben den Teil seiner Ansprache überliefert, den die Menschen sich gemerkt hatten. Einer Überlieferung zufolge sagte er in dieser Ansprache: Sonne und Mond gehören zu den Zeichen Allahs. Sonnen- und Mondfinsternisse stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Leben oder dem Tod irgendeines Menschen. Wenn ihr eine Sonnen- oder Mondfinsternis seht, so ruft Allah an, verkündet Allahs Größe, verrichtet das Gebet und spendet Almosen. O Gemeinschaft der Anhänger Muhammads! Bei Allah, für Allah gibt es nichts, was Seinen Zorn mehr erregt, als dass ein Diener oder eine Dienerin Allahs Unzucht begeht. O Anhänger Muhammads! Bei Allah, wenn ihr wüsstet, was ich weiß, würdet ihr gewiss weniger lachen und mehr weinen.

„Alles, was ich euch versprochen habe, habe ich in diesem Augenblick von hier aus gesehen. Nachdem ich sogar das Paradies gesehen hatte und beabsichtigte, dort eine Traube abzupflücken und mitzubringen, habt ihr gesehen, wie ich ein wenig nach vorn ging. Doch sobald ich ein wenig vorangegangen war, sah ich die Hölle. Ein Teil von ihr war schrecklicher und abscheulicher als der andere! Ein Teil verschlang und zerkaute den anderen! Da habt ihr gesehen, wie ich zurückwich. Ich habe keinen schrecklicheren Anblick als die Hölle gesehen. Ich sah, dass die meisten derjenigen, die in der Hölle bestraft werden, Frauen sind.“

-Die Menschen fragten: O Gesandter Allahs! Was ist der Grund dafür?

-Er sagte: Der Grund dafür ist ihre Undankbarkeit.

-Es wurde gefragt: Sind sie Allah gegenüber undankbar?

-Er sagte: Sie zeigen sich gegenüber ihren Ehemännern und Nachbarn undankbar. Ganz gleich, wie viel Gutes jemand ihnen tut, sie zeigen keine Dankbarkeit. Wenn du einer Frau dein ganzes Leben lang Gutes tust und für ihr Wohlergehen sorgst, und dir dann ein kleiner Fehler unterläuft, wird sie sagen: „Ich habe von dir niemals etwas Gutes bekommen.“

„Mir wurde offenbart, dass ihr im Grab einer Prüfung unterzogen werdet. Diese Prüfung (Fitna) wird der Prüfung durch den Daddschal gleichen oder ihr nahekommen. Dort wird zu jedem von euch jemand kommen und fragen: Was weißt du über diese Person (Muhammad)?

Der Gläubige wird antworten: Das ist Muhammad. Er kam mit eindeutigen Beweisen und Rechtleitung von Allah. Wir haben seinem Ruf Folge geleistet, den Glauben angenommen und sind ihm gefolgt.

Dann wird zu ihm gesagt werden: Schlafe in Sicherheit. Du bist ein rechtschaffener Mensch. Wir wussten, dass du gewiss ein Gläubiger warst.

Der Heuchler aber wird antworten: Ich weiß überhaupt nichts über ihn. Ich habe die Leute verschiedene Dinge über ihn sagen hören und habe es ihnen gleichgetan.“

Im Musnad überlieferte Imam Ahmad ibn Hanbal über eine weitere Überlieferungskette die Ansprache des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach dem Istisqāʾ-Gebet. Darin heißt es: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beendete das Gebet mit dem Friedensgruß und hielt, nachdem er Allah gepriesen, Ihn gerühmt und das Glaubensbekenntnis gesprochen hatte, eine Ansprache (Khutba). In der Ansprache sagte er: O ihr Menschen! Ich beschwöre euch bei Allah und frage euch: Habe ich irgendeinen Fehler dabei gemacht, euch die Botschaft meines Herrn zu übermitteln?

Da stand ein Mann auf und sagte: Ich bezeuge, dass Sie die Botschaft Ihres Herrn übermittelt, das Wohl Ihrer Anhänger gewünscht und Ihre Aufgabe vollständig erfüllt haben. Sie haben in keiner Hinsicht einen Fehler gemacht.“

Danach sagte er: Manche Menschen glauben, Sonnenfinsternisse, Mondfinsternisse und das Abweichen der Sterne von ihrer Bahn träten aufgrund des Todes einer bedeutenden Persönlichkeit auf der Erde ein. Das alles ist falsch. Vielmehr sind dies alles Zeichen Allahs. Er will, dass Seine Diener daraus eine Lehre ziehen, bereuen und sich auf den rechten Weg führen lassen.

Bei Allah, als ich im Gebet stand, habe ich alle Zustände eurer diesseitigen und jenseitigen Welt erblickt. Allah weiß es am besten. Der Jüngste Tag wird nicht eintreten, bevor nicht dreißig große Lügner erschienen sind. Der letzte von ihnen wird der einäugige Daddschāl sein. Sein linkes Auge wird erloschen sein. Wenn er erscheint, wird er behaupten, selbst eine Gottheit zu sein. Wer an ihn glaubt, ihn für wahr hält und ihm folgt, dem werden seine früheren guten Taten nichts nützen. Wer ihm jedoch nicht gehorcht und ihn verleugnet, wird für keine seiner früheren Sünden bestraft werden. Er wird die ganze Erde außer der Kaaba und Bayt al-Maqdis erobern. Er wird die Gläubigen in Bayt al-Maqdis belagern. Dann werden die Gläubigen einen gewaltigen Aufstand gegen ihn erheben. Dadurch werden er und sein Heer vernichtet werden. Daraufhin werden sogar die Fundamente der Mauern und die Wurzeln der Bäume ausrufen: O Muslim, o Gläubiger! Hier ist ein Jude oder ein Ungläubiger. Komm und töte ihn …“

Diese Überlieferungen über das Sonnenfinsternisgebet und die dazugehörige Khutba sind vom edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) über authentische Überlieferungsketten überliefert worden.

Es gibt auch Berichte über eine andere Vorgehensweise beim Gebet zur Sonnenfinsternis. Diesen Berichten zufolge verrichtete er das Gebet manchmal mit drei Verbeugungen in jeder Gebetseinheit, manchmal mit vier Verbeugungen und manchmal mit einer Verbeugung, wie beim gewöhnlichen Gebet.

Die bedeutendsten Imame halten diese Berichte jedoch nicht für authentisch, darunter Imam Ahmad ibn Hanbal, Imam Buchari und Imam Schafii. Sie betrachten diese Berichte als irrig.

Imam Abu Isa Tirmidhi führte die Aussage von Imam Buchari an und sagte, dieser habe erklärt: „Meiner Ansicht nach ist unter den Hadithen über das Gebet zur Sonnenfinsternis der folgende Bericht am authentischsten: Der Gesandte verrichtete dieses Gebet mit vier Verbeugungen und vier Niederwerfungen. In jeder Gebetseinheit vollzog er zwei Verbeugungen und zwei Niederwerfungen.“

 

11

Die Gebete der beiden Feste

Er verrichtete das Festgebet auf freiem Feld

Der Gesandte Allahs verrichtete die Gebete zu beiden Festen auf freiem Feld. Am östlichen Eingang von Medina gab es ein Feld. Dort verrichtete er die Gebete zu den drei Festen. Heutzutage werden dort die Fahrzeuge der Pilger abgestellt.

Außer bei einem einzigen Anlass verrichtete er das Festgebet niemals in der Moschee. Auch bei diesem einen Anlass betete er wegen des Regens in der Moschee. Dies wird in den Sunan von Abu Dawud und Ibn Madscha überliefert.

Was tat er am Eid-Tag?

Es war stets seine Gewohnheit, das Gebet auf dem Eid-Gebetsplatz zu verrichten.

Wenn er zum Eid-Gebetsplatz aufbrach, trug er nach Möglichkeit seine schönste Kleidung. Für die beiden Eide und für das Freitagsgebet besaß er eine Hullah (ein weites, langes Gewand oder eine Alkhalla).

Einmal ging er in zwei grünen Umhängen zum Eid-Gebetsplatz.

Manche haben gesagt, dass er einmal in einem roten Umhang zum Eid-Gebetsplatz gegangen sei. Tatsächlich war es kein roter Umhang; lediglich der Saum war rötlich verziert. Es ist nicht möglich, dass er einen roten Umhang getragen hat, denn er untersagte das Tragen roter und safranfarbener Kleidung. Einmal sah er, dass Abdullah ibn Umar zwei rote Kleidungsstücke trug, und wies ihn an, sie zu verbrennen. Wie könnte er selbst etwas getragen haben, das er derart missbilligte? Aus seinem Verbot lässt sich verstehen, dass rote Kleidung für Männer entweder haram oder zumindest makruh tahrimi ist.

Am Tag des Eid al-Fitr aß er, bevor er zum Eid-Gebetsplatz aufbrach, einige Datteln. Ihre Anzahl war ungerade.

Am Tag des Eid al-Adha aß er nichts, bevor er vom Gebet zurückkehrte. Nach seiner Rückkehr vom Gebet aß er vom Opferfleisch.

An beiden Eidtagen nahm er vor dem Gang zum Eid-Gebetsplatz ein Bad. Dies ist der sahih Hadith. Zu diesem Thema gibt es jedoch zwei anderslautende, da’if Hadithe.

ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.) folgte der Sunna mit großer Strenge. Daher ging er an beiden Eid-Tagen nach der Ganzkörperwaschung hinaus.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) ging zu Fuß zum Eidgah.

Auf dem Weg zum Eidgah wurde vor ihm ein Speer getragen. Nach der Ankunft im Eidgah wurde der Speer aufrecht aufgestellt und im Boden befestigt, damit er ihn als Gebetsrichtungssperre vor sich haben konnte, wenn er zum Gebet stand. Denn das Eidgah war ein freies Feld. Vor ihm gab es weder eine Mauer noch einen Pfosten. Deshalb verwendete er diese Waffe als Sutra.

Das Gebet zum Eid al-Fitr verrichtete er spät.

Das Gebet zum Eid al-Adha verrichtete er früh am Morgen. Um diese Sunna streng zu befolgen, brach ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.) am Tag des Eid al-Adha noch vor Sonnenaufgang zum Eidgah auf.

Er (s.a.w.s.) sprach vom Verlassen seines Hauses bis zu seiner Ankunft im Eidgah fortwährend den Takbir.

Wie verrichtete er das Eid-Gebet?

Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) begann das Gebet, sobald er das Eidgah erreichte. Vor dem Gebet wurde weder der Adhan ausgerufen noch die Iqama gegeben, und es wurde auch nicht angekündigt, dass das Gebet beginne. Nichts davon tat er. Das ist die Sunna.

Nachdem er und seine Gefährten den Gebetsplatz erreicht hatten, verrichteten sie vor oder nach diesen zwei Rakʿa keine weiteren Gebete.

Er verrichtete das Gebet noch vor der Predigt.

Er verrichtete zwei Rakʿa.

In der ersten Rakʿa sprach er siebenmal den Takbīr. Unmittelbar nach dem Takbīrat al-Iḥrām sprach er siebenmal den Takbīr. Zwischen jeweils zwei Takbīr hielt er kurz inne. Es ist nicht belegt, dass er zwischen den beiden Takbīr einen Dhikr oder Tasbīḥ sprach. ʿAbdullāh ibn Masʿūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte jedoch, dass er Hamd, Thanāʾ und Ṣalāt auf den Propheten sprach.

ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, hob in Nachahmung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, bei jedem Takbīr die Hände – Rafʿ al-Yadain –.

Nach Abschluss der Takbīr begann er mit der Qirāʾa. Nach der Sura al-Fātiḥa rezitierte er in einer Rakʿa die Sura „Nūn wa-l-Qurʾān al-Madschīd“ und in der anderen Rakʿa die Sura „Iqtarabati s-Sāʿatu wa-nschaqqa l-Qamar“. Manchmal rezitierte er „Sabbiḥ isma rabbika l-aʿlā“ und „Hal atāka ḥadīthu l-ghāschiya“. Dies ist in authentischen Überlieferungen überliefert. Andere Überlieferungen sind nicht authentisch.

Nach Abschluss der Qirāʾa sprach er den Takbīr und vollzog den Rukūʿ und die Sadschda.

Am Ende der ersten Rakʿa stand er nach der Sadschda auf und sprach zu Beginn der zweiten Rakʿa nacheinander fünfmal den Takbīr. Nach Abschluss der Takbīr begann er mit der Qirāʾa.

Auf diese Weise begann er jede Rakʿa mit den entsprechenden Takbīr und ging unmittelbar nach der Rezitation in den Rukūʿ. [Bei Abū Dāwūd wird von einem Tābiʿī überliefert, dass jeweils vier Takbīr gesprochen wurden. Er sagte, dass er diese Information erhalten habe, nachdem er den Gefährten Abū Mūsā und Hudhaifa (r.a.) gefragt hatte. Der Name dieses Tābiʿī war Saʿīd ibn al-ʿĀṣ.] (Diese Hadithe über die Takbīr wurden von at-Tirmidhī, Ibn Māǧa und ad-Dārimī überliefert.)

Einige haben überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) in der ersten Rakʿa vor der Rezitation der Sure den Takbīr sprach und in der zweiten Rakʿa nach der Rezitation der Sure den Takbīr sprach. Doch diese Überlieferungen sind nicht bestätigt. In der Überlieferungskette dieses Berichts befindet sich eine Person namens Muhammad ibn Muʿāwiya an-Naisābūrī. Al-Baihaqī sagte, dass aus mehreren Quellen bekannt sei, dass diese Person in Lügen verwickelt war.

Imam at-Tirmidhī überlieferte über eine authentische Überlieferungskette einen Hadith von Kathīr ibn ʿAbdullāh ibn ʿAmr ibn ʿAuf. Kathīr ibn ʿAbdullāh hatte über seinen Vater und seinen Großvater gehört: Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sprach in den Gebeten beider ʿĪd-Feste in der ersten Rakʿa vor der Rezitation sieben Takbīr und in der zweiten Rakʿa vor der Rezitation fünf Takbīr. At-Tirmidhī sagte: „Ich fragte Muhammad ibn Ismāʿīl, also Imam al-Buchārī, nach diesem Hadith.“ Imam al-Buchārī sagte: „Es gibt keinen authentischeren Hadith über die Takbīr im ʿĪd-Gebet als diesen.“

Imam at-Tirmidhī sagte: „In Bezug auf diesen Hadith bin ich derselben Ansicht wie Imam al-Buchārī.“

Er hielt nach dem Gebet eine Ansprache (Khuṭba).

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) beendete das Gebet, drehte sich um und stellte sich der Menge gegenüber. Die Menschen saßen in ihren jeweiligen Reihen. Im Stehen hielt er eine Ansprache (Khuṭba) an die Menge. In der Ansprache erteilte er ihnen Ratschläge und Anweisungen und untersagte ihnen bestimmte Dinge.

Wenn irgendwo ein Heer entsandt werden sollte, entsandte er es von hier aus.

Wenn eine Anordnung erlassen werden sollte, erließ er sie von hier aus.

Für die Predigt gab es dort (auf dem Eidgah) keine Kanzel. Außerdem wurde auch keine Kanzel aus der Moschee von Medina herausgebracht. Er hielt die Predigt, während er auf dem Boden stand.

Dschabir (r.a.) berichtete: „Ich nahm gemeinsam mit dem Gesandten Allahs (s.a.w.) am Eid-Gebet teil. Er betete vor der Chutba, ohne Adhan und Iqama. Nach dem Gebet hielt er die Chutba, wobei er sich auf Bilals Schulter stützte. In der Chutba befahl er den Menschen, Allah zu fürchten und Ihm zu gehorchen, erteilte ihnen verschiedene Ratschläge und sprach über andere Angelegenheiten.“

Danach kam er zur Versammlung der Frauen, erteilte auch ihnen Ratschläge und ermahnte sie. (Buchari und Muslim)

Von Abu Saʿid al-Chudri (r.a.) ist überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) auf einem Reittier sitzend eine Predigt hielt.

Auch von Dschabir (r.a.) ist eine Überlieferung überliefert, in der er sagt: „Der edle Prophet (s.a.w.) kam zum Eidgah und verrichtete zunächst das Gebet. Nach dem Gebet hielt er die Chutba, stieg nach deren Beendigung hinab und hielt anschließend eine Ansprache an die Frauen.“

Er begann die Chutba mit dem Lob Allahs. Es ist nicht belegt, dass er die Chutba mit dem Takbir begann.

Von Saʿd, dem Mu’adhdhin des edlen Propheten (s.a.w.), ist überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) in der Chutba häufig den Takbir sprach und in den Chutbas der beiden Eide noch häufiger den Takbir sprach. Daraus ist jedoch nicht erwiesen, dass er die Chutba mit dem Takbir begann.

Der Gesandte Allahs (s.a.w.) gestattete denjenigen, die am Eid-Gebet teilnahmen, sitzen zu bleiben, um die Chutba anzuhören, oder zu gehen, wenn sie gehen wollten. Als einmal der Eid auf einen Freitag fiel, gewährte er ihnen diese Erlaubnis.

Er änderte den Hin- und Rückweg zum Festgebetsplatz.

Der Gesandte Allahs (s.) änderte den Hin- und Rückweg zum Festgebetsplatz. Wenn er zum Festgebetsplatz ging, nahm er einen Weg, und auf dem Rückweg nahm er einen anderen. Über den Zweck dieses Wechsels der Wege haben verschiedene Menschen unterschiedliche Aussagen gemacht.

Manche sagten, der Zweck bestehe darin, auf den beiden Wegen einer größeren Zahl von Menschen den Friedensgruß zu entbieten.

Manche sagten, der Zweck bestehe darin, den Menschen in beiden Gegenden den Segen des Festes zukommen zu lassen.

Manche sagten, der Zweck bestehe darin, den Bedürftigen an beiden Wegen zu helfen.

Manche sagten, der Zweck bestehe darin, in allen Gassen und auf Wegen und in den Weiten des Landes die islamische Zivilisation und Kultur sichtbar werden zu lassen.

Manche sagten, der Zweck bestehe darin, den Heuchlern die Pracht, Herrlichkeit und Macht des Islams zu zeigen.

Manche sagten, der Zweck bestehe darin, möglichst große Teile des Landes zu Zeugen für die Betenden zu machen.

 

12

Das Totengebet

Der beste Umgang mit dem Verstorbenen

Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) jede Hoffnung auf das Leben eines Kranken verlor, sagte er

(Arabisch******************)

Bedeutung: Wahrlich, wir gehören Allah, und zu Ihm werden wir gewiss zurückkehren.“

Er erinnerte einen solchen Kranken an das Jenseits, forderte ihn auf, ein Testament zu verfassen und Buße zu tun, und forderte ihn auf, diesen vortrefflichsten Satz, der durch das Aussprechen von „La ilaha illallah“ den Glauben an Allah und das Bekenntnis zu Seiner Einheit enthält, immer wieder zu wiederholen, damit dieses Glaubensbekenntnis seine letzte Äußerung im Leben sei.

Wenn jemand starb, wandte er im Umgang mit ihm die beste Vorgehensweise an. Sein Verhalten gegenüber dem Verstorbenen war von größtem Wohlwollen geprägt. Seine gegenüber dem Verstorbenen eingeführte Vorgehensweise war zum Wohl des Verstorbenen in dieser Welt und im Jenseits, spendete dessen Angehörigen Trost und diente den Lebenden als Ermahnung und Lehre.

Auch die Bestattung und die Beisetzung des Verstorbenen vollzog er als eine Anbetung des erhabenen Allah.

Er führte die Verrichtung des Totengebets für den Verstorbenen ein [Salat bedeutet Bittgebet. „Salat al-Dschanaza“ bedeutet, für den Verstorbenen zu beten. Das Totengebet nennen wir „Dschanaza-Namaz“. Es ist im Grunde eine Zeremonie des Bittgebets für den Verstorbenen.].

Er stellte sich vor den Verstorbenen. Die ehrwürdigen Gefährten stellten sich hinter ihm in Reihen auf. Gemeinsam mit ihm priesen sie Allah. Sie baten um Vergebung für den Verstorbenen, erflehten Allahs Barmherzigkeit für ihn und beteten für seine Erlösung im Jenseits. Sie begleiteten den Sarg bis zum Grab. Sie bestatteten ihn auf die beste Weise. Danach standen er und seine Gefährten vor dem Grab und beteten in den folgenden Stationen für seine Erlösung. Denn nach dem Tod ist die Erlösung in den kommenden Stationen für ihn am dringendsten erforderlich.

Danach begründete er die Praxis, von Zeit zu Zeit das Grab des Verstorbenen zu besuchen, ihn beim Besuch zu grüßen und für ihn zu beten. Es war, als würde man zu Lebzeiten einen geliebten Menschen besuchen, ihn grüßen und ihm Wohlergehen wünschen.

– Für einen Verstorbenen verbot er unter anderem lautes Weinen und Schreien, das Schlagen auf die Brust, das Schlagen ins Gesicht, das Zerreißen der Kleider, das Rasieren des Kopfes und lautes Klagen.

– Dagegen führte er ein, um einen Verstorbenen zu trauern, still zu weinen und das Herz von Trauer erfüllt sein zu lassen.

– All dies tat er für den Verstorbenen. Er sagte, dass die Augen um den Verstorbenen Tränen vergießen, das Herz von Trauer erfüllt sein und die Zunge nur Worte sprechen werde, mit denen Allah der Erhabene zufrieden ist.

Die Waschung und das Einhüllen des Verstorbenen

Die Sunnah des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war es, dass er, wenn jemand starb, dafür sorgte, dass er gewaschen und rein und sauber gemacht wurde. Er ließ ihn mit Attar und Duftstoffen parfümieren. Er ließ ihn in weiße Tücher hüllen. Auf seine Anweisung hin richteten die ehrwürdigen Gefährten den Verstorbenen auf diese Weise her. Danach verrichtete er für ihn das Totengebet.

Er verrichtete das Totengebet gewöhnlich nicht in der Moschee. Es gibt jedoch auch Belege dafür, dass er es ein- oder zweimal in der Moschee verrichtete. Beide Formen sind zulässig. Es ist jedoch besser, es außerhalb der Moschee zu verrichten.

Das Küssen des Verstorbenen

Zur Sunnah des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gehört es, den Leichnam des Verstorbenen unmittelbar nach seinem Tod gerade hinzulegen, seine Augen zu schließen und sein Gesicht sowie seinen Körper zu bedecken.

Manchmal küsste er den Verstorbenen. Nach dem Tod von Uthman ibn Maz’un (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) küsste er ihn und weinte um ihn.

Nach dem Tod des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beugte sich Abu Bakr as-Siddiq (Allahs Wohlgefallen sei mit ihm) über seinen Sarg und küsste ihn.

Für Märtyrer gibt es keine Waschung und kein Totengebet

Diejenigen, die auf Allahs Weg den Märtyrertod starben, ließ er nicht waschen. Von Imam Ahmad ibn Hanbal wird überliefert, dass der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verboten hat, Märtyrer zu waschen.

Sie entfernten die Waffen und die Lederbekleidung der Märtyrer und bestatteten sie in all ihrer übrigen Kleidung.

Er verrichtete auch nicht das Totengebet für die Märtyrer, denn durch ihr Martyrium werden ihre Sünden vergeben.

Begleichung von Schulden vor dem Totengebet

Wenn ein Verstorbener zum Totengebet zu ihm gebracht wurde, fragte er: „Hat dieser Mann Schulden?“ Wenn der Verstorbene keine Schulden hatte, leitete er das Totengebet für ihn. Wenn der Verstorbene jedoch Schulden hatte, leitete er das Totengebet nicht selbst, sondern sagte zu den ehrwürdigen Gefährten: „Verrichtet ihr das Totengebet für euren Bruder.“ Das Totengebet des Gesandten Allahs war nämlich eine Fürsprache beim Erhabenen Allah für den Verstorbenen. Seine Fürsprache wurde gewiss angenommen. Ein Schuldner aber wird nicht ins Paradies eingehen, solange seine Schulden nicht beglichen sind. Wenn Allah, der Erhabene, ihm daher Wohlstand gewährte, beglich er selbst die Schulden des Verstorbenen, leitete dessen Totengebet und übergab sein hinterlassenes Vermögen seinen Erben.

Wie leitete er das Salāt al-Janāza?

Es war die Sunna des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), dass er bei einem männlichen Verstorbenen auf Höhe seines Kopfes und bei einer weiblichen Verstorbenen auf Höhe ihrer Körpermitte stand.

Er begann das Totengebet mit „Allāhu akbar“. Danach sprach er Allahs Lob und Preis.

ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (Allah sei mit ihm zufrieden) leitete einmal das Totengebet und rezitierte nach dem Takbīr die Fātiha mit lauter Stimme. Er sagte: „Ich habe dies getan, damit ihr wisst, dass das Rezitieren der Sura al-Fātiha im Totengebet Sunna ist.“

-Ebenso sagte Abu Umama ibn Sahl (ra): Es gehört zur Sunna, nach dem ersten Takbir des Totengebets die Sure al-Fatiha zu rezitieren. Über seine Überlieferungskette wird dies vom edlen Propheten (s.a.w.s.) berichtet. Die Überlieferungskette dieses Hadiths ist jedoch nicht authentisch.

Unser Scheich, Imam Ibn Taymiyya, sagte: Die Rezitation der Sure al-Fatiha im Totengebet ist nicht verpflichtend, sondern Sunna.

-Abu Umama ibn Sahl überlieferte von einer Gruppe der Gefährten, dass man im Totengebet das Segensgebet für den Gesandten Allahs (s.a.w.s.) sprechen muss.

-Als Ubada ibn Samit gefragt wurde, wie der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) das Totengebet verrichtete, antwortete er:

Bei Allah, ich werde gewiss sagen, wie er das Totengebet verrichtete. Du beginnst das Gebet, indem du „Allahu akbar“ sagst, und sprichst anschließend das Segensgebet für den edlen Propheten (s.a.w.s.). Danach sprichst du für den Verstorbenen folgendes Bittgebet:

(Arabisch******************************)

Bedeutung: O Allah! Dieser Dein Diener hat Dir nichts beigesellt. Und Du weißt über ihn am besten Bescheid. Wenn dieser Mensch tugendhaft war, dann mehre seine guten Taten noch. Wenn er jedoch ein Sünder war, dann vergib ihm seine Sünden. O Allah, beraube mich nicht seines Lohns. Und führe uns, die wir nach ihm am Leben bleiben, nicht in die Irre.“

Die Menschen haben sich die Bittgebete nicht in größerem Umfang eingeprägt als die Sure al-Fatiha und das Segensgebet; vielmehr haben sie sich die Bittgebete ebenso eingeprägt.

-Es wird auch überliefert, dass er für den Verstorbenen folgendes Bittgebet sprach:

(Arabisch*****************)

Bedeutung: O Allah! Vergib diesem Verstorbenen, erweise ihm Barmherzigkeit und sei gütig zu ihm. Mache seine Ankunft ehrenvoll und seinen Eingang weit. Wasche ihn mit kaltem Wasser und Eis. Reinige ihn von seinen Sünden, wie ein weißes Kleidungsstück von Schmutz gereinigt wird. Gib ihm ein besseres Haus als sein bisheriges, eine bessere Familie als seine bisherige, einen besseren Gefährten als seinen bisherigen. Gewähre ihm einen Platz im Paradies und bewahre ihn vor der Strafe im Grab und vor der Strafe der Hölle.“

-Es wird auch überliefert, dass er folgendes Bittgebet sprach:

(Arabisch*******************)

Bedeutung: O Allah! Vergib allen unseren Lebenden und Verstorbenen, unseren Kleinen und Großen, unseren Männern und Frauen sowie den Anwesenden und Abwesenden. Lass diejenigen unter uns, deren Leben du bewahren willst, im Islam bleiben, und lass diejenigen unter uns, deren Tod du bestimmt hast, im Glauben sterben. O Allah! Entziehe uns nicht seinen Lohn und stelle uns nach seinem Tod nicht auf die Probe.“

Es ist ebenfalls überliefert, dass Allahs Gesandter (s.a.w.) im Totengebet für Frauen folgendes Bittgebet sprach:

(Arabisch****************)

Das heißt: O Allah! Du bist der Herr dieser Frau. Du hast sie erschaffen. Du hast sie zum Islam rechtgeleitet. Und nun hast Du ihre Seele genommen. Wir sind zu Dir gekommen, um Fürsprache für sie einzulegen. So vergib ihr bitte.“

Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) befahl, für die Verstorbenen mit Aufrichtigkeit und Hingabe Duʿā zu machen.

Wie viele Takbīr werden beim Totengebet gesprochen?

Der Gesandte Allahs (s. a. w. s.) verrichtete das Totengebet mit vier Takbīr. Es ist auch durch authentische Überlieferungen bekannt, dass er fünf Takbīr sprach.

Nach seinem Tod verrichteten einige der ehrwürdigen Gefährten das Totengebet mit vier, andere mit fünf und wieder andere mit sechs Takbīr.

Zaid ibn Arqam verrichtete das Totengebet mit fünf Takbīr. Er sagte: „Der edle Prophet (s. a. w. s.) verrichtete das Totengebet mit fünf Takbīr.“ Dieser Hadith ist in Sahih Muslim überliefert.

ʿAlī (r. a.) verrichtete das Totengebet für Sahl ibn Hunayf mit sechs Takbīr. Die Totengebete für die Gefährten, die an der Schlacht von Badr teilgenommen hatten, leitete er mit sechs Takbīr; die Totengebete für andere Gefährten mit fünf Takbīr. Für die übrigen Menschen verrichtete er das Totengebet mit vier Takbīr. Dies überlieferte Imam Dāraquṭnī.

Saʿīd ibn Manṣūr überlieferte von Ḥakam, der von Ibn ʿUyayna überlieferte, dass die Gefährten die Totengebete für diejenigen, die an der Schlacht von Badr teilgenommen hatten, mit fünf, sechs und sieben Takbīr verrichteten.

All dies sind authentische, von den Gefährten überlieferte Berichte. Jede dieser Methoden anzuwenden, ist zulässig. Keine von ihnen darf zurückgewiesen werden. Denn der Gesandte Allahs selbst und seine Gefährten haben mehr als vier Takbīr gesprochen.

Diejenigen, die es verbieten, mehr als vier Takbīr zu sprechen, führen als Beleg den Hadith von Ibn ʿAbbās an. Darin sagt Ibn ʿAbbās, dass der Gesandte Allahs bei seinem letzten Totengebet vier Takbīr gesprochen habe. Ihrer Ansicht nach stellt die letzte Handlung des Gesandten Allahs in einer Angelegenheit die endgültige Entscheidung in dieser Frage dar.

Die Überlieferungskette, über die dieser Hadith von Ibn ʿAbbās überliefert wurde, ist sehr schwach und gänzlich fehlerhaft. Imam Ahmad sagte, diese Aussage sei falsch und habe keine Grundlage. In der Überlieferungskette dieses Hadiths befindet sich ein Mann, der Hadithe erfunden hat.

Wie viele Salām werden im Totengebet gesprochen?

Es wird überliefert, dass der Gesandte Allahs im Totengebet einen Salām sprach. In manchen Überlieferungen wird allerdings auch von zwei Salām berichtet.

Imam al-Bayhaqī und andere überlieferten über al-Maqburī von Abū Huraira folgenden Hadith: „Der Gesandte Allahs verrichtete einmal das Totengebet mit vier Takbīr und einem Salām.“

Imam Ahmad sagte: Dieser Hadith ist mawḍūʿ, also erfunden.

Imam Ahmad hat jedoch über eine authentische Überlieferungskette sowohl die Überlieferung eines Salām als auch die Überlieferung von zwei Salām berichtet.

-Die ehrwürdigen Gefährten beendeten das Totengebet sowohl mit einem als auch mit zwei Salam.

Rafʿ al-yadain im Totengebet

Praktizierte der Gesandte Allahs (s.) beim Totengebet Rafʿ al-yadain? Imām asch-Schāfiʿī sagte hierzu: Aufgrund der überlieferten Praxis und analog zur Sunna des Gesandten Allahs (s.) im Gebet muss man davon ausgehen, dass man beim Totengebet Rafʿ al-yadain praktizieren soll. Denn der Gesandte Allahs (s.) hob im Stehen beim Gebet bei jedem Takbīr die Hände.

Es ist überliefert, dass Ibn ʿUmar und Anas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) beim Totengebet bei jedem Takbīr die Hände hoben.

Al-Bayhaqī überlieferte: Der Gesandte Allahs (s.) hob beim ersten Takbīr die Hände und legte die rechte Hand über die linke.

Er verrichtete das Totengebet am Grab.

Es war die Gewohnheit des Gesandten Allahs (s.), dass er, wenn er das Totengebet für jemanden vor dessen Beisetzung nicht hatte verrichten können, nach der Beisetzung zu dessen Grab ging und dort das Totengebet verrichtete.

Einmal ging er eine Nacht nach der Beisetzung eines Mannes zu dessen Grab und verrichtete dort das Totengebet. Ein anderes Mal verrichtete er das Totengebet drei Tage nach der Beisetzung in einem Grab. Bei einem weiteren Grab verrichtete er es nach einem Monat. Dafür legte er keine zeitliche Frist fest.

Imam Ahmad sagte: Wer zweifelt daran, dass das Totengebet am Grab verrichtet werden darf? Da überliefert ist, dass der edle Prophet (s.a.w.) zum Grab eines Menschen ging und dort das Totengebet verrichtete, wenn dessen Totengebet versäumt worden war, gibt es diesbezüglich keinen Anlass zu zweifeln. Hierzu sind Hadithe über sechs Überlieferungswege überliefert worden. Alle diese Überlieferungen sind hasan (gut).

– Imam Ahmad legte für die Verrichtung des Totengebets am Grab einen Zeitraum von einem Monat fest.

– Imam asch-Schafi’i sagte, dass das Totengebet am Grab verrichtet werden dürfe, solange der Leichnam noch nicht verwest, zerfallen und entstellt ist.

– Imam Abu Hanifa und Imam Malik hielten es für niemanden außer dem Vormund des Verstorbenen für zulässig, das Totengebet am Grab zu verrichten. Sie sagten: Wenn der Wali (Vormund) vor der Beisetzung abwesend war, darf er nach seiner Rückkehr das Totengebet am Grab verrichten.

Das Totengebet für Kinder

In einer authentischen Überlieferung wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Verrichtet das Totengebet für Kinder.“

In den Sunan des Ibn Madschah ist ein marfuʿ-Hadith überliefert, in dem der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: „Verrichtet das Totengebet für Kinder. Denn sie sind gute Taten, die euch vorausgeschickt wurden.“ Aus einem von Sa’id ibn al-Musayyab überlieferten Hadith geht hervor, dass für ein fehlgeborenes Kind das Totengebet verrichtet werden muss, wenn es vier Monate alt war.

Das Totengebet für Selbstmörder, Betrüger und zum Tode Verurteilte

-Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verrichtete nicht das Totengebet für einen Selbstmörder.

-Er verrichtete auch nicht das Totengebet für jemanden, der Kriegsbeute veruntreut hatte.

-Es besteht Meinungsverschiedenheit darüber, ob er das Totengebet für einen zum Tode Verurteilten verrichtet hat. Obwohl der Gesandte Allahs (s.a.s.) nicht das Totengebet für Schuldner, Selbstmörder und Veruntreuer verrichtete, forderte er die Gefährten auf, es zu verrichten. Die Rechtsgelehrten sagten: Für jeden Muslim wird das Totengebet verrichtet. -Fiqh as-Sunna, Band 1.]

Den Sarg zu begleiten, war die Gepflogenheit des Gesandten Allahs (s.a.s.): Nachdem er das Totengebet für einen Verstorbenen verrichtet hatte, ging er mit dem Sarg bis zum Grab. Dabei ging er zu Fuß vor dem Sarg.

Nach seinem Tod war dies auch die Sunna der rechtgeleiteten Kalifen.

-Er führte auch die Regel ein, dass diejenigen, die den Sarg auf einem Fahrzeug begleiten, hinter dem Sarg bleiben sollen. Diejenigen hingegen, die zu Fuß gehen, sollen sich in unmittelbarer Nähe rings um den Sarg aufhalten – vorne, hinten, rechts und links.

-Er pflegte anzuweisen, mit dem Sarg zügig voranzugehen. Daher gingen die Gefährten mit dem Sarg schnell in Richtung Grab.

Die heutzutage übliche langsame Gangart, mit der man den Sarg zum Grab bringt, ist eine Bidʿa, Makruh, widerspricht der Sunna und ist eine von Juden und Christen befolgte Sitte. Wenn Abu Bakr (r.a.) jemanden sah, der langsam mit dem Sarg ging, hob er seinen Stock gegen ihn und sagte: „Hast du nicht gesehen, wie schnell wir gemeinsam mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) mit dem Sarg gingen?“

-Wenn Allahs Gesandter (s.a.s.) den Sarg zum Grab brachte, ging er zu Fuß. Er sagte: „Die Engel gehen zu Fuß; wie könnte ich auf einem Reittier reiten?“

-Auf dem Rückweg nach der Bestattung des Verstorbenen ging er manchmal zu Fuß und manchmal ritt er auf einem Reittier.

In Begleitung des Sarges setzte er sich nicht, bevor der Verstorbene auf der Erde niedergelegt worden war.

Das Totengebet in Abwesenheit

Da viele Muslime an verschiedenen weit entfernten Orten starben, wurde für sie kein Totengebet verrichtet. In authentischen Überlieferungen wird berichtet, dass Allahs Gesandter (s.a.s.) nach dem Tod des Königs an-Nadschaschi dessen Totengebet in Abwesenheit verrichtete. In dieser Frage sind drei Meinungen entstanden.

1. Eine Meinung lautet, dass Allahs Gesandter (s.a.s.) die Regelung des Totengebets in Abwesenheit eingeführt hat. Daher ist es für die Umma Sunna, für einen verstorbenen Muslim, der sich an einem entfernten Ort befindet, das Totengebet in Abwesenheit zu verrichten. Dies ist die Meinung von Imam asch-Schafiʿi (möge Allah ihm barmherzig sein). Einer Überlieferung zufolge war dies auch die Meinung von Imam Ahmad.

2. Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) und Imam Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagten: Dass Allahs Gesandter (s.a.s.) das Totengebet in Abwesenheit für an-Nadschaschi verrichtete, war ausschließlich auf an-Nadschaschi beschränkt. Dies gilt nicht für andere. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Allahs Gesandter (s.a.s.) außer für an-Nadschaschi für jemand anderen ein Totengebet in Abwesenheit verrichtet hätte. Für die Verrichtung seines Totengebets in Abwesenheit gibt es nur einen Beleg, während es viele Belege dafür gibt, dass er es nicht verrichtete. Daher ist sowohl die Verrichtung des Totengebets in Abwesenheit als auch dessen Unterlassung Sunna.

3. Nach Imam Ibn Taymiyya besteht die beste Vorgehensweise in dieser Angelegenheit darin, für jemanden ein Totengebet in Abwesenheit zu verrichten, wenn er an einem Ort stirbt, an dem für ihn kein Totengebet verrichtet wurde. So verrichtete der edle Prophet (s.a.s.) das Totengebet für an-Nadschaschi, weil dieser in einem nichtmuslimischen Land gestorben war und für ihn kein Totengebet verrichtet worden war. Wenn hingegen jemand an einem Ort stirbt, an dem für ihn ein Totengebet verrichtet wurde, darf für ihn kein Totengebet in Abwesenheit verrichtet werden, denn die Pflicht, die den Muslimen hinsichtlich seines Totengebets oblag, ist bereits erfüllt. Der edle Prophet (s.a.s.) verrichtete das Totengebet in Abwesenheit und unterließ es auch. Daher sind sowohl seine Verrichtung als auch seine Unterlassung Sunna. Die Umstände, unter denen er das Totengebet in Abwesenheit verrichtete, waren andere als die Umstände, unter denen er es unterließ.

Weitere Angelegenheiten im Zusammenhang mit Bestattung und Grab

Als der Verstorbene ins Grab gelegt wurde, sprach der Gesandte Allahs (s.) diese Worte:

(Arabisch**************)

Bedeutung: „Im Namen Allahs, im Glauben an Allah und gemäß dem Vorbild des Gesandten Allahs bestatten wir ihn.“

In einer anderen Überlieferung wird erwähnt, dass der Gesandte (s.) zu dieser Zeit folgenden Satz sprach:

(Arabisch*******************)

Bedeutung: „Im Namen Allahs, auf Allahs Weg und gemäß dem Vorbild des Gesandten Allahs bestatten wir ihn.“

Es wird auch überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.) nach der Beisetzung des Verstorbenen im Grab mit eigener Hand Erde nahm und sie ins Grab gab. Er gab drei Handvoll Erde hinein. Man begann, die Erde von der Kopfseite her hineinzuschütten.

Nach Abschluss der Beerdigung stand er auf dem Grab und bat für den Verstorbenen um Standhaftigkeit. [Das heißt: Er bat darum, dass der Verstorbene bei der Befragung im Grab standhaft bleiben und antworten könne.] Er forderte seine Gefährten auf, für den Verstorbenen um Standhaftigkeit zu bitten.

– Es ist verboten, Gräber zu befestigen, zu erhöhen und auf ihnen Grabmäler oder Kuppeln zu errichten. Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) schickte Hadhrat Ali und ließ solche Gräber niederreißen.

– Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) verbot, Gräber zu einem Ort der Niederwerfung zu machen. Er verbot auch, das Gebet mit einem Grab vor sich zu verrichten.

– Er verbot, auf Gräbern Lampen anzuzünden.

– Er verbot, Gräber zu Orten für Urs-Feste, Aufenthaltsstätten, Jahrmärkte und Versammlungen zu machen. Diejenigen, die solche Dinge tun, verfluchte er.

– Seine Sunna bestand darin, dass man den Gräbern weder Ehrerbietung erweisen noch sie schmähen

sollte.

– Er verbot Frauen, zum Friedhof zu gehen und die Gräber zu besuchen. Er verfluchte diejenigen, die dies tun.

– Wenn der Gesandte Allahs (s.a.w.) Gräber besuchte, tat er dies, um für deren Bewohner Bittgebete zu sprechen, Allahs Barmherzigkeit für sie zu erbitten, für sie um Vergebung zu bitten und sich an den Tod zu erinnern.

Bei der Gräberbesichtigung forderte er die Sahaba auf, diese Worte zu sagen:

(Arabisch********************)

Bedeutung: O Bewohner dieser Stätten, die ihr gläubig und Muslime seid! Friede sei mit euch. Wenn Allah will, werden wir gewiss zu euch stoßen. Wir bitten Allah um Vergebung für uns und für euch.“

– Es gehörte zu seiner Gewohnheit, den Angehörigen des Verstorbenen sein Beileid auszusprechen. Er forderte sie auf, Allahs Entscheidung anzunehmen und Geduld zu üben.

[Alhamdulillah, hiermit ist die Übersetzung dieses wertvollen und authentischen Werkes über das Gebet des Gesandten Allahs (s.a.w.) abgeschlossen. Aus der Art und Weise, wie der Gesandte Allahs (s.a.w.) betete, ist keine abweichende Gebetsweise für Frauen bekannt. Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass er den Frauen befohlen hätte, auf eine andere Weise zu beten. Daher ist die Gebetsweise von Männern und Frauen gemäß der Sunnah gleich.]

— Ende —