Einleitende Worte

Das Vorbild, das der Weltprophet, Hadhrat Muhammad (s.a.w.s.), den Menschen dieser Welt vorgeführt hat, ist kurz gesagt die Sunna; alles, was ihr entgegengesetzt ist, wird als Bid’a betrachtet. Die Gesellschaft, die der edle Prophet (s.a.w.s.) durch seine unermüdlichen Bemühungen und Kämpfe während dreiundzwanzig Jahren aufgebaut hatte, befreite er von den Fesseln jeglicher Bid’a und Dschahiliyya und gründete sie auf dem großen, vom Licht der Sunna erleuchteten Ideal. Für die gesamte Menschheit war dies ein außerordentliches Glück.

In späterer Zeit entfernte sich die muslimische Gesellschaft aus verschiedenen Gründen vom Ideal der Sunna, und unzählige Bid’as drangen in ihre Aqida und ihre religiöse Praxis ein. Es kam sogar der Tag, an dem die Muslime begannen, eine völlig wirre Ordnung, die aus einer Vermischung von Sunna und Bid’a bestand, für das islamische Ideal zu halten und ihr zu folgen. Infolgedessen kamen in ihr Leben umfassender Zerfall und Niedergang. In der heutigen Zeit hat genau diese von Not und Zerrüttung geprägte Umgebung und Lage die gesamte muslimische Welt erfasst.

Doch dieser Zustand ist für die Muslime nicht wünschenswert. Für niemanden kann die Abweichung von diesem Ideal erstrebenswert sein. Deshalb ist es heute unerlässlich, den Menschen erneut eine umfassende Erklärung und Analyse des islamischen Idealismus vorzulegen, damit in den Herzen der Muslime ein Bewusstsein erwacht und in ihnen der leidenschaftliche Wunsch entfacht wird, ihre Lage zu verändern, eine Erneuerung herbeizuführen und wieder zu Idealisten zu werden. In diesem Rahmen ist das vorliegende Buch unter den Ergebnissen, zu denen meine bescheidenen schriftstellerischen Fähigkeiten gelangt sind, ein bemerkenswertes Werk. Der einzige grundlegende Zweck, aus dem ich dieses Buch verfasst habe, besteht darin, die grundlegende Erklärung und Analyse von Sunna und Bid’a darzustellen und deutlich aufzuzeigen, wo überall in Aqida und Glauben, im Leben und in der Gesellschaft Abweichungen von der Sunna und das Eindringen von Bid’a stattgefunden haben. In welchem Maß dieses Ziel erreicht wurde oder ob ich überhaupt Anspruch auf Erfolg erheben kann, werden die Leser selbst beurteilen. Ich möchte nur so viel sagen: Alles, was ich geschrieben habe, habe ich nach gründlichem Nachdenken und sorgfältiger Prüfung geschrieben; ich habe es geschrieben, um die Wahrheit klar darzulegen, und auf der Grundlage des Korans und der Hadithe, des Fiqh sowie der Ansichten allgemein anerkannt großer Gelehrter. Für die in diesem Buch erörterten Ansichten bin persönlich nur ich verantwortlich; und wenn jemand verantwortlich gemacht werden soll, kann dafür nur ich selbst verantwortlich gemacht werden, niemand sonst. Sollte ich mich in dieser Erörterung geirrt haben, so kann man mich nicht unter Berufung auf irgendjemanden, sondern allein auf der Grundlage von Koran und Hadith auf meinen Fehler hinweisen. Ich bin vollkommen bereit, jeden solchen Fehler zu berichtigen.

Wenn mein Bemühen trotz alledem auch nur ein wenig dazu beitragen kann, das Ideal zum Leuchten zu bringen und die Dunkelheit der Bid’a zu vertreiben, werde ich meine Arbeit als lohnend betrachten und sie im Jenseits als ein Mittel zur Erlangung der Erlösung bei Allah ansehen und Ihm dafür Dankbarkeit erweisen.

Muhammad Abd ar-Rahim

 

Vorwort zur zweiten Ausgabe

Mein Buch „Sunna und Bid’a“ wurde erstmals im September 1967 veröffentlicht. Schon nach kurzer Zeit waren alle Exemplare vergriffen. Bereits damals war deutlich zu erkennen, dass das Buch in gebildeten Kreisen Anerkennung gefunden und in der Welt des Denkens eine besondere Bewegung ausgelöst hatte. Tatsächlich hatte dieses Buch der über Generationen in unserer Gesellschaft genährten und angehäuften Bid’a einen gewaltigen Schlag versetzt, und die Verehrer der Bid’a sowie die von der Bid’a abhängigen Gruppen waren durch diesen Schlag bestürzt und schwer getroffen. Von allen Seiten ertönte der Aufschrei: „Alles ist verloren!“ Dies war meine Herausforderung an die sich ausbreitende Bid’a. Natürlich hatte ich erwartet, dass vonseiten der Anhänger der Bid’a vielleicht ein Widerspruch dagegen kommen würde.

Doch tatsächlich zeigte sich, dass die Anhänger der Bidʿa auf die unwiderlegbaren, scharfen und durchschlagenden Argumente dieses Buches nichts zu erwidern hatten. Obwohl sie es nicht versäumten, Verleumdungen gegen mich zu verbreiten. Danach fanden die betroffenen Kreise keinen anderen Ausweg, als zu schweigen. Ich atmete erleichtert auf, als ich sah, dass niemand in der Lage war, das, was ich gegen die berggleiche Bidʿa gesagt hatte, mit irgendeinem unwiderlegbaren Beweis zu widerlegen. Ich danke dem erhabenen Allah dafür, dass es mir möglich gewesen ist, wenn auch nur in noch so geringem und bescheidenem Umfang, angesichts der in unserer Zeit angehäuften Bidʿa die Sunna des Hadhrat Ibrahim zu befolgen und dem Vorbild von Imam Ibn Taymiyya und Mujaddid Alfesani zu folgen.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass ich das Pir-Murid-System als der Sunna widersprechend und als Bidʿa erwiesen habe; doch ich habe selbstverständlich anerkannt, welch gewaltige Dienste die Gelehrten und die Pirs dieses Landes dem Islam seit jeher geleistet haben und welch unermesslichen Anteil sie daran haben, dass es in diesem Land noch immer Spuren und ein Zeichen der Religion des Islam gibt.

Während der vergangenen beinahe zehn Jahre konnte das Buch nicht vollständig neu aufgelegt werden, weil sich kein wagemutiger Verleger finden ließ. Gegenwärtig ist es durch Herrn Md. Ataur Rahman neu herausgegeben worden. Darin wurden mehrere neue Themen hinzugefügt, und viele Aussagen der ersten Auflage wurden ausführlicher, nachdrücklicher und mit Begründungen neu formuliert. Im Vergleich zur vorherigen Auflage ist diese Ausgabe hinsichtlich Theorie und Fakten erheblich bereichert worden.

Daher darf ich mit gutem Grund hoffen, dass diese Ausgabe im Vergleich zur ersten Auflage bei den gebildeten Lesern wesentlich größere Anerkennung finden wird. Ich bringe dem erhabenen Allah unendlichen Dank dafür dar, dass ich dieses Buch den Lesern erneut vorlegen konnte.

Muhammad Abdur Rahim

بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَٰنِ الرَّحِيمِ

„Sunna“ und „Bidʿa“ sind beide arabische Wörter. Dennoch sind diese beiden Wörter in der muslimischen Gesellschaft weithin bekannt und werden in der Kulturgeschichte des Islam häufig verwendet. Doch soweit sich erkennen lässt, sind viele nicht in der Lage, die genaue Bedeutung dieser beiden Fachbegriffe zu erfassen. Dabei gehören diese beiden Wörter zu den grundlegenden Begriffen der islamischen Kultur, von denen das umfassende Verständnis der islamischen Lebensordnung abhängt. Daher ist es äußerst notwendig, die genaue Bedeutung dieser beiden Wörter zu analysieren und anhand ihrer Maßstäbe die Aqida, die Amal und die Akhlaq der heutigen muslimischen Welt zu prüfen und zu untersuchen, auch wenn dieses Thema einer ausführlichen Erörterung bedarf.

Die Notwendigkeit, dieses Thema zu erörtern, tritt noch dringlicher hervor, wenn wir feststellen, dass in der heutigen muslimischen Gesellschaft praktisch kein Unterschied zwischen Sunna und Bidʿa gemacht wird. Nicht nur das: Viele von der Sunna unterstützte und aus Sicht der Sunna unerlässliche und unbedingt zu verrichtende Handlungen sind auch heute in der muslimischen Gesellschaft allgemein aufgegeben worden, während zahlreiche Arten der Bidʿa dieselbe Bedeutung wie die Sunna erlangt haben, sich fest verwurzelt und mit Ästen und Zweigen, Blättern, Blüten und Früchten prächtig ausgebreitet haben. Die Lage ist inzwischen so, dass es beim Anblick des heutigen Erscheinungsbildes der muslimischen Gesellschaft, bei der Betrachtung ihrer gesamten persönlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten und ihrer tatsächlichen Rolle in den verschiedenen Lebensbereichen keinerlei Möglichkeit gibt zu erkennen, was Sunna und was Bidʿa ist. Im heutigen muslimischen Leben ist der allumfassende, klare Lichtglanz der Sunna verblasst; an seine Stelle ist überall die schwarze Dunkelheit der Bidʿa getreten und hat das gesamte muslimische Leben erfasst. Solange keine Befreiung aus diesem Würgegriff der Bidʿa erreicht wird, ist es keineswegs möglich und kann es nicht möglich sein, das muslimische Leben im klaren Lichtstrom der Sunna erstrahlen zu lassen. Genau von diesem Ziel beseelt haben wir mit dieser Erörterung begonnen.

Sunnah und Bid’a – Erklärung und Bedeutung

Zunächst möchten wir eine grundlegende ausführliche Erklärung dieser beiden Begriffe vorlegen und verstehen, was im islamischen Sprachgebrauch mit „Sunnah“ gemeint ist und wer die Ahl as-Sunnah sind. Und was ist Bid’a, und auf wie vielen Wegen hat diese Bid’a die muslimische Gesellschaft bewusst oder unbewusst erfasst?

‘Sunnah’ – Erklärung des Begriffs

Die lexikalische Bedeutung des Wortes „Sunnah“ ist „Weg“.

Im Edlen Koran wurde das Wort „Sunnah“ an vielen Stellen verwendet.

Ein Vers lautet:

 سُنَّةَ اللَّهِ الَّتِي قَدْ خَلَتْ مِن قَبْلُ ۖ وَلَن تَجِدَ لِسُنَّةِ اللَّهِ تَبْدِيلًا [٤٨:٢٣]

Die Sunnah Allahs, die bereits in Kraft getreten ist. Und du wirst in dieser Sunnah Allahs niemals irgendeine Veränderung finden. (Al-Fath: 48)

In einem anderen Vers heißt es: فَلَن تَجِدَ لِسُنَّتِ اللَّهِ تَبْدِيلًا ۖ وَلَن تَجِدَ لِسُنَّتِ اللَّهِ تَحْوِيلًا

– Du wirst in Allahs Sunna keinerlei Veränderung oder Abweichung feststellen. (Al-Fātir: 42)

Auch in der Sure Banī Isrāʾīl wurde das Wort „Sunna“ in ein und demselben Vers zweimal verwendet.

Der Vers lautet: سُنَّةَ مَن قَدْ أَرْسَلْنَا قَبْلَكَ مِن رُّسُلِنَا ۖ وَلَا تَجِدُ لِسُنَّتِنَا تَحْوِيلًا [١٧:٧٧]

– Dies ist die Sunna hinsichtlich der Gesandten, die Wir vor dir gesandt haben, und du wirst in Allahs Sunna keinerlei Veränderung finden.

Die wörtliche und lexikalische Bedeutung des in diesen Versen verwendeten Wortes „Sunna“ ist Weg, Art und Weise sowie Methode. Was aber bedeutet „Sunnatullah“ – Allahs Sunna?

Imam Rāġib al-Iṣfahānī schrieb: Allahs Sunna wird die praktische Art und Weise Seines Wirkens sowie die Regel und Methode genannt, Ihm zu gehorchen.

So zeigt sich, dass das Wort „Sunna“ mit einer grundlegenden Angelegenheit verbunden ist und sowohl in Bezug auf Allah als auch auf die Propheten und Gesandten verwendet wird. Auch im Hinblick auf die tatsächliche Stellung der gewöhnlichen Menschen findet sich dieses Wort im erhabenen Koran.

Dies ist der wörtliche und lexikalische Gebrauch des Wortes „Sunnah“ und seine Bedeutung im Wörterbuch. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir hier mit der Analyse des Wortes „Sunnah“ begonnen. Vor uns steht seine ursprüngliche und unverfälschte Bedeutung.

In den Worten von Imam Rāghib ist die Sunnah des Propheten jene Regel, jener Weg und jene Methode, die er in der praktischen Umsetzung und in seinem Handeln zu befolgen pflegte.

Nach den Worten des Gelehrten Muhammad Bashīr Sahsawānī ist die „Sunnah“ jener besondere Weg, jene Richtung und jene Methode, die seit der Zeit des edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in Angelegenheiten der islamischen Religion praktisch befolgt wird, sei es im Hinblick darauf, etwas zu tun oder es zu unterlassen, und auf der man voranschreitet. Im Kapitel „Kitāb al-Qādī“ von „Kitāb al-Maqsūd“ wird das Wort „Sunnah“ folgendermaßen erklärt: Die „Sunnah“ ist eine in der islamischen Religion befolgte Handlungsweise, deren Befolgung in jeder Lage verpflichtend beziehungsweise geboten ist.

Der Gelehrte ʿAbd al-ʿAzīz al-Hanafī schrieb: Das Wort „Sunnah“ bezeichnet die Worte und Taten des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Es wird außerdem gebraucht, um die praktische Handlungsweise des edlen Gesandten und seiner geehrten Gefährten zu bezeichnen.

Der Gelehrte Safī ad-Dīn al-Hanbalī schrieb: Was vom Gesandten überliefert worden ist – seine Worte, seine Taten oder seine Billigung –, wird, abgesehen vom Koran, als Sunnah bezeichnet.

Es muss beachtet werden, dass hier nicht jene Bedeutung der Sunnah behandelt wird, die die Hadithwissenschaftler als Fachbegriff verwenden; ebenso wenig jene Bedeutung, die in der Rechtswissenschaft angenommen wurde. In der Terminologie der Hadithwissenschaftler bezeichnet „Sunnah“ die überlieferten Aussagen, Handlungen und bestätigenden Billigungen des edlen Gesandten – das, was man allgemein „Hadith“ nennt. In der islamischen Rechtswissenschaft wird hingegen eine Handlung „Sunnah“ genannt, die zwar weder verpflichtend noch vorgeschrieben ist, die der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) jedoch häufig ausgeführt hat. Keine dieser beiden Bedeutungen der Sunnah wird in diesem Buch behandelt. Hier geht es um die „Sunnah“ in ihrer ursprünglichen Bedeutung, nämlich als grundlegendes Ideal, als Grundsatz, Weg, Richtung und Methode. Tatsächlich ist die „Sunnah“ in diesem Sinne jenes grundlegende Ideal, das Allah, der Erhabene, für die gesamte Menschheit herabgesandt hat, das der edle Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) selbst in seinem praktischen Leben auf dem weiten Gebiet der Erfüllung seiner religiösen Verantwortung befolgt und den Menschen dieser Welt zur Befolgung vorgelegt hat. „Sunnah“ ist ein anderes Wort für den ursprünglichen Islam, den wir hier erörtert haben. Denn die Quelle dessen, was der edle Prophet in der Praxis befolgt hat, ist die Offenbarung, die er von Allah empfangen hat. Diese „Offenbarung“ ist in zwei Teile gegliedert. Der eine besteht aus den von Allah mitgeteilten Bestimmungen und Anweisungen. Das praktische Wirken des edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ist eine Verbindung dieser beiden, in der sich all dies vollständig widerspiegelt. Bei einer Analyse des praktischen Lebens des Gesandten wird man all diese Dinge deutlich erkennen können. Und genau das ist die „Sunnah“, genau das ist der vollkommene Islam. Um im Heiligen Koran das wahre Bild dieses praktischen Lebens des Gesandten klarzustellen, wird aus seinem Mund gesagt: Ich folge keinem Vorbild; ich tue nur das, was mir durch die Offenbarung herabgesandt wird.

Das durch die Offenbarung herabgesandte Ideal hat der edle Gesandte in der praktischen Umsetzung und in seinem Handeln befolgt; genau das ist die hier von uns behandelte „Sunnah“. Ein anderer Name für diese Sunnah ist Islam.

Im Heiligen Koran wird eben diese Sunnah als „Sirāt al-Mustaqīm“ bezeichnet. Im Heiligen Koran wird aus dem Mund des Gesandten verkündet:

Wahrlich, dies ist Mein gerader, richtiger und fester Weg. So folgt allein diesem Weg und folgt nicht den anderen Wegen. Wenn ihr dies tut, werden sie euch von diesem Weg abtrennen und weit fortführen. Allah hat euch dies geboten, damit ihr gottesfürchtig seid.

Mit „as-Sirāt al-mustaqīm“ ist in diesem Vers genau das gemeint, was durch das Wort „Sunna“ bezeichnet wird. Imam asch-Schātibī schrieb über die Bedeutung von „as-Sirāt al-mustaqīm“: „As-Sirāt al-mustaqīm“ ist der Weg Allahs, zu dessen Befolgung Er aufgerufen hat. Und genau das ist die Sunna. Mit den anderen Wegen sind die Wege der Streit- und Spaltungssuchenden gemeint, die die Menschen vom „as-Sirāt al-mustaqīm“ fortführen. Und eben diese Menschen sind die Anhänger der Bid’a. Ferner muss man sich merken, dass mit Sunna gerade das bezeichnet wird, was als Gegensatz zur Bid’a verwendet wird. Denn der Gegensatz zu dieser Sunna ist die Bid’a.

‘Erklärung’ des Wortes Bid’a

Imam Rāgib schrieb über die Bedeutung des Wortes „Bid’a“:

Etwas neu hervorbringen, ohne ein früheres Vorbild gesehen oder etwas anderes nachgeahmt oder übernommen zu haben.

Über die Bid’a im religiösen Bereich schrieb er als Definition: Arabisch (*********)

Eine Bid’a im religiösen Bereich besteht darin, eine Aussage vorzubringen, deren Gläubiger und Anhänger sich nicht am Vorbild irgendeines Gesetzgebers oder Verkünders der Scharia orientieren und die auch keinerlei Übereinstimmung mit den grundlegenden Prinzipien und dem gesunden, reinen Vorbild der Scharia aufweist.

Mit anderen Worten: Etwas zu sagen, was der Gesetzgeber nicht gesagt hat, und eine Handlung, die er nicht ausgeführt hat, als Vorbild anzunehmen – genau das ist die Bid’a.

Imam an-Nawawi schrieb zur Bedeutung des Wortes Bidʿa: Arabisch (*********)

– Jede Handlung, für die es kein früheres Beispiel gibt, ist Bidʿa.

Auch der Gelehrte Mulla Ali al-Qari schrieb: Arabisch (*********)

– Eine Methode oder einen Weg völlig neu einzuführen, die bzw. der zur Zeit des Gesandten nicht existierte.

Imam asch-Schاطibi schrieb: Arabisch (*********)

– In der arabischen Sprache sagt man: „Dieser und jener hat Bidʿa eingeführt.“ Damit ist gemeint: Dieser und jener hat eine neue Methode erfunden, der zuvor niemand gefolgt ist.

Er schrieb außerdem: Arabisch (*********)

– Etwas wird erst dann Bidʿa genannt, wenn jemand, der Bidʿa praktiziert, eine Handlung für schariakonform hält, obwohl sie in Wirklichkeit nicht schariakonform ist. Darüber hinaus gibt es keine andere Bedeutung.

Das bedeutet: Eine Handlung, die nicht der Scharia entspricht, als schariagemäß anzusehen und dies als Glaubensüberzeugung zu verinnerlichen – genau das ist in Wirklichkeit Bidʿa. An anderer Stelle schrieb er:

Deshalb wird auch eine Handlung als „Bidʿa“ bezeichnet, für deren Unterstützung es in der Scharia keinen Beleg gibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Bidʿa bedeutet, im Islam eine Handlungsweise oder Methode einzuführen, die der Scharia widerspricht und durch die man in der Anbetung Allahs Übertreibung und Maßlosigkeit zum Ziel macht.

Im Zusammenhang mit der Darlegung des Unterschieds zwischen der eigentlichen und der relativen Bidʿa schrieb Imam asch-Schāṭibī:

Eine eigentliche und wahre Bidʿa ist demnach eine Sache, für die es keinerlei Beleg oder Unterstützung in der Scharia gibt: weder im Buch Allahs, noch in den Hadithen des Gesandten, noch in einem Beleg aus dem Idschmāʿ, noch lässt sich irgendein Beleg vorbringen, der bei den Gelehrten als anerkannt gilt. Weder allgemein noch im Einzelnen und in den Details. Deshalb wurde sie Bidʿa genannt, denn sie ist frei erfunden und selbst erdacht; in der Scharia gibt es für sie kein früheres Beispiel.

Der berühmte Hadithgelehrte Imam al-Chattābī definierte die Bidʿa folgendermaßen:

Jede neu eingeführte Ansicht oder Lehre, die nicht auf den Grundprinzipien der Religion beruht und weder durch ein Vorbild noch durch einen Analogieschluss gestützt wird, ist Bidʿa. Was jedoch den Grundprinzipien der Religion entspricht und auf ihnen beruht, ist weder Bidʿa noch Irreführung.

Auch Hafiz Ibn Radschab schrieb dies:

Mit „Bidʿa“ ist das gemeint, was neu eingeführt wurde und für das es in der Scharia keinen nachvollziehbaren Beleg oder Beweis gibt.

 

Das Wort „Bidʿa“ wird im ‘Koran’ und Hadith erwähnt

Im ehrwürdigen Koran wird das Wort „Bidʿa“ in drei Fällen auf drei verschiedene Arten erwähnt.

Erstens: Dieses Wort wird in Bezug auf Allah in zwei Versen verwendet. Ein Vers lautet:

بَدِيعُ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ ۖ وَإِذَا قَضَىٰ أَمْرًا فَإِنَّمَا يَقُولُ لَهُ كُن فَيَكُونُ [٢:١١٧]

– Derjenige, der Himmel und Erde völlig neu erschaffen hat. Wenn Er eine Sache beschließt, sagt Er zu ihr nur: „Sei!“, und sogleich ist sie. (Al-Baqara: 117)

Der andere Vers

بَدِيعُ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ ۖ أَنَّىٰ يَكُونُ لَهُ وَلَدٌ وَلَمْ تَكُن لَّهُ صَاحِبَةٌ ۖ وَخَلَقَ كُلَّ شَيْءٍ ۖ وَهُوَ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ [٦:١٠١

– Er ist der Schöpfer von Himmel und Erde ohne Vorbild. Woher sollte Er ein Kind haben, und wie sollte Er eine Gattin haben? Er hat doch alle Dinge erschaffen, und Er ist über alle Dinge kundig. (Al-Anʿām: 101)

In diesen beiden Versen wird Allah, der Erhabene, als „der Schöpfer von Himmel und Erde ohne Vorbild“ bezeichnet – als der Schöpfer ohne vorheriges Beispiel, vorheriges Material oder vorherige Vorbereitung.

Zweitens wurde dieses Wort in einem Vers verwendet, in dem der edle Gesandte über sich selbst spricht:

          قُلْ مَا كُنتُ بِدْعًا مِّنَ الرُّسُلِ وَمَا أَدْرِي مَا يُفْعَلُ بِي وَلَا بِكُمْ ۖ

– Sprich: O Prophet! Ich bin nicht als ein neuartiger Gesandter gekommen, der neue Worte verkündet. Ich weiß selbst nicht, wie mit mir verfahren wird, und auch was mit euch geschehen wird, ist mir unbekannt. (Al-Aḥqāf: 9)

Und drittens wurde dieses Wort verwendet, als von einer besonderen Art der Lebensführung eines Teils der Kinder Israels die Rede war.

Der Vers lautet: وَرَهْبَانِيَّةً ابْتَدَعُوهَا مَا كَتَبْنَاهَا عَلَيْهِمْ إِلَّا ابْتِغَاءَ رِضْوَانِ اللَّهِ

– Und die von ihnen selbst erdachte Entsagung und das Mönchtum, die sie aus übergroßer Furcht annahmen. Wir hatten ihnen diese Lebensweise nicht vorgeschrieben und zur Pflicht gemacht. Vielmehr hatten Wir ihnen nur das Streben nach Allahs Wohlgefallen vorgeschrieben. (Al-Ḥadīd: 27)

Hier wird die „Rahbaniyya“ als Bidʿa bezeichnet – etwas, das Allah nicht vorgeschrieben hat, sondern das die Menschen von sich aus erdacht haben. Die Bidʿa, von der hier die Rede ist, wird in diesem Werk als Gegenbegriff zur Sunnah behandelt und ist somit unser eigentliches Thema. Aus diesem Vers wird eindeutig ersichtlich: Was die Menschen nach eigenem Gutdünken erdacht haben, obwohl Allah es seinen Dienern weder als Vorschrift noch als Regel auferlegt hat, genau das ist Bidʿa. Was Allah hingegen niedergeschrieben und vorgeschrieben hat und zu tun befohlen hat, ist keine Bidʿa. Hieraus lässt sich bereits ein klarer Hinweis auf die grundlegende Definition und das Wesen der Bidʿa erkennen.

In einem Vers der Sure al-Kahf wird auf diese Bedeutung des Wortes „Bidʿa“ in völlig anderer Ausdrucksweise hingewiesen.

Der Vers lautet:قُلْ هَلْ نُنَبِّئُكُم بِالْأَخْسَرِينَ أَعْمَالًا [١٨:١٠٣]

الَّذِينَ ضَلَّ سَعْيُهُمْ فِي الْحَيَاةِ الدُّنْيَا وَهُمْ يَحْسَبُونَ أَنَّهُمْ يُحْسِنُونَ صُنْعًا [١٨:١٠٤]

– Sprich: O Prophet! Soll ich euch von den Menschen berichten, die hinsichtlich ihrer Taten am meisten verloren haben? Es sind diejenigen, deren gesamte Anstrengungen im diesseitigen Leben fehlgeleitet waren, während sie selbst meinen, sie hätten sehr gute Werke getan. (Al-Kahf 18:102–103).

Das heißt: Diejenigen, die ihre eigenen Taten für sehr gut, sehr gerecht und sehr verdienstvoll halten, obwohl all ihre Handlungen auf einem Irrtum beruhen, sind die größten Verlierer. Genauso verhält es sich mit den Anhängern der Bidʿa. Die Werke, die sie verrichten, beruhen in Wirklichkeit nicht auf den von Allah gegebenen Grundsätzen. Dennoch ist dies die richtige Beschreibung der Bidʿa. In seinem Tafsir des oben erwähnten Verses aus der Sure al-Kahf schreibt ʿAllāma Ibn Kathīr: Dieser Vers bezieht sich ganz allgemein auf alle Menschen, die Allah auf eine Weise und nach einer Methode anbeten, die der von Allah bevorzugten Weise und Methode widerspricht. Obwohl sie meinen, richtig gehandelt zu haben, und hoffen, dass ihre Taten bei Allah anerkannt und angenommen werden, sind sie in Wirklichkeit Anhänger falscher Grundsätze; daher werden ihre Taten von Allah zurückgewiesen.

Das heißt: Alle gottesdienstlichen Handlungen – von denen man annimmt, dass man für ihre Verrichtung Lohn erhält und dass ihre Unterlassung Sünde bedeutet – müssen in der von Allah gebilligten Weise und Methode ausgeführt werden. Das ist die Sunnah. Werden sie hingegen nach einer entgegengesetzten Art und Regel ausgeführt, so ist dies eine offenkundige Bidʿa, denn sie widerspricht der Sunnah. Imam al-Qurṭubī bezeichnete daher all jene Dinge als Bidʿa, die mit dem Buch Allahs, der Sunnah des Gesandten oder den Taten der Gefährten unvereinbar sind und ihnen nicht entsprechen.

Dies wird im folgenden Vers noch deutlicher dargelegt. Der Vers lautet:

وَمَن يُشَاقِقِ

 الرَّسُولَ مِن بَعْدِ مَا تَبَيَّنَ لَهُ الْهُدَىٰ وَيَتَّبِعْ غَيْرَ سَبِيلِ الْمُؤْمِنِينَ نُوَلِّهِ مَا تَوَلَّىٰ وَنُصْلِهِ جَهَنَّمَ ۖ وَسَاءَتْ مَصِيرًا [٤:١١٥

– Wer dem Gesandten widerspricht, nachdem der Weg der rechtmäßigen Rechtleitung klar und deutlich geworden ist, und statt des sunnitischen Vorbilds der Gemeinschaft der Gläubigen einem anderen Weg und Vorbild folgt, den werden Wir auf eben diesem Weg weitergehen lassen und ihn am Tag der Auferstehung in die Hölle führen. Wahrlich, die Hölle ist ein äußerst schlimmer Ort. (An-Nisāʾ: 115)

Dieser Vers ist einer der koranischen Belege für die Sunna. Die hier erwähnte klare Offenbarkeit der Rechtleitung ist im Grunde eben das, was „Sunna“ genannt wird. Diese Sunna ist der einzige gerade Hauptweg der Rechtleitung. Denn gemäß dem Wort Allahs und Seiner verborgenen Offenbarung (Wahy-i Chafī) hatte er durch seine Worte und Taten gerade dieses Vorbild der Sunna erstrahlen lassen. Die Gläubigen der vom Gesandten gegründeten Gemeinschaft folgten diesem Weg. Wenn nun jemand dem Gesandten gegenüber eine ablehnende Haltung einnimmt, nicht bereit ist, dem Vorbild des Gesandten zu folgen, und deshalb das von der Gemeinschaft der Gläubigen befolgte Vorbild aufgibt und einem anderen Vorbild folgt, so kann sein Ende nichts anderes als die Hölle sein. Daher ist das Befolgen der „Sunna“ des Gesandten der einzige Weg zu Wohlergehen und Erlösung.

In den Worten des edlen Propheten wird die „Sunna“ im Hadith als „al-Amr“ bezeichnet. In einem von ʿĀʾischa überlieferten Hadith wird berichtet, dass der edle Prophet verkündete:

Arabisch(*********)

Wer in diese meine Angelegenheit etwas Neues einführt oder etwas darin hervorbringt, das grundsätzlich nicht zu ihr gehört, dessen Neuerung wird zurückgewiesen.

Mit „Amr“ (Angelegenheit) ist in diesem Hadith die grundlegende Religion des Islams gemeint, die der edle Prophet in der Welt verkündet hat. Denn diese Religion des Islams steht in vollständigem Zusammenhang mit seiner Handlungsweise sowie seiner Würde, seinem Rang und seinem Zustand.

Allama Qadi Iyad erklärte die Bedeutung dieses Hadith mit folgenden Worten:

Wer eine Auffassung oder ein Urteil in den Islam einführt und als islamisch ausgibt, für das es im Koran und im Hadith keinerlei klare, offenkundige, verborgene oder offenbarungsmögliche Grundlage gibt, dessen Einführung ist zurückzuweisen. Der andere Name für eine solche Sache ist „Bid’a“. Im oben genannten Hadith meinte der edle Gesandte mit den Worten „in diese meine Angelegenheit“ den Islam selbst. Daraus wird deutlich, dass diese Religion nach Auffassung des Gesandten eine vollkommene, umfassende und in jeder Hinsicht vollständige Religion ist und dass sie allgemein bekannt, weit verbreitet und in einer für alle wahrnehmbaren Weise nach allen Seiten hin offenkundig ist. Weder diese Religion noch irgendein grundlegender oder nebensächlicher Aspekt der Religion ist einem einsichtigen Menschen unbekannt, fremd oder verborgen. Wenn nun jemand dieser Religion etwas Nichtreligiöses hinzufügen oder eine nichtreligiöse Angelegenheit beziehungsweise Handlung als „religiös“ ausgeben will, wird er damit die gesamte Religion verderben. Denn er hat die eigentliche Religion überhaupt nicht erkannt oder verstanden. Daher schrieb Allama Kandahlawi zur Erklärung der Bid’a: Unter Bid’a versteht man etwas, das im Bereich der Religion neuartig ist und für das es in der Scharia keinerlei Grundlage oder grundlegende Unterstützung gibt. In der Terminologie der Scharia wird eben dies Bid’a genannt.

Aus dieser Definition der „Bid’a“ wird klar ersichtlich, dass die Erfindung immer neuer Mittel für die Tätigkeiten des praktischen und weltlichen Lebens sowie die Herstellung neu erfundener Geräte in keinem Zusammenhang mit der Bid’a in der Scharia stehen. Denn nichts davon wird als Gottesdienst oder in der Hoffnung auf Lohn bei Allah getan. Allerdings gilt auch hier als Bedingung, dass nichts davon den grundlegenden Prinzipien der Scharia widersprechen darf. Ebenso sind jene Gottesdienste keine Bid’a, die durch überlieferte Aussagen oder Handlungen des edlen Propheten oder der ehrwürdigen Gefährten ausdrücklich oder andeutungsweise belegt sind. Zugleich wird daraus ersichtlich, dass eine Handlung, die zu Lebzeiten des edlen Propheten nicht erforderlich war, deren Notwendigkeit aber später zur Erreichung eines religiösen Ziels und für eine religiöse Tätigkeit entsteht, ebenfalls nicht als Bid’a betrachtet werden kann. Beispielsweise gehören die Einrichtung von Madrasa-Unterricht, Organisationen zur Verbreitung und Abteilungen für religiöse Verkündigung nach den gängigen Regeln, die Abfassung einer arabischen Grammatik zum Verständnis des Korans und des Hadith oder die Abfassung von Logik und Philosophie zur Widerlegung der Gegner des Islam, die Ausbildung im Umgang mit modernen Waffen und Geräten sowie in moderner Kriegskunst für den Dschihad und die Nutzung schneller und bequemer Verkehrsmittel in gewisser Hinsicht sogar zum Gottesdienst, obwohl diese Dinge zu Lebzeiten des edlen Gesandten und der ehrwürdigen Gefährten nicht in ihrer heutigen Form verbreitet waren. Dennoch dürfen sie nicht als Bid’a bezeichnet werden. Denn zu jener Zeit bestand keine Notwendigkeit, sie auf diese Weise einzurichten. Später entstand jedoch eine solche Notwendigkeit, weshalb dies getan wurde, und es ist für die Religion erforderlich. In Wahrheit bestanden all diese Dinge schon damals in der für jene Zeit geeigneten und notwendigen Form und Art. Daher ist heute keines von ihnen eine „Bid’a“.

Über diese Dinge kann man auch sagen, dass sie im Grunde keine Gottesdienste sind. Niemand tut sie mit der Absicht, dafür Lohn zu erhalten. Sie sind Mittel, Wege oder Voraussetzungen für den Gottesdienst. Das bedeutet, dass sie nicht als „Erfindung einer neuen Sache innerhalb der Religion“ bezeichnet werden können. Vielmehr handelt es sich um „neu entwickelte Dinge zum Zweck der Ausübung und praktischen Umsetzung der Religion“. Was der Koran und der Hadith verbieten, ist die Erfindung einer neuen Sache innerhalb der Religion, die als Religion gilt. Die Erfindung neuer Dinge zur Umsetzung der Religion ist keineswegs verboten. Daher kann man diese Dinge weder Bid’a nennen noch sie als unbedingt unerlässlich betrachten.

Koranvers – Arabisch (*********)

Mit jenen, die ihre Religion in verschiedene Teile geteilt, verschiedene Wege eingeschlagen und sich in verschiedene Gruppen gespalten haben, hast du – o Prophet – keinerlei Beziehung.

Allama al-Khazin schrieb in seinem Tafsir zu diesem Vers, dass damit nach der Überlieferung von Hadhrat Abu Huraira die irregegangenen Menschen dieser muslimischen Gemeinschaft gemeint seien. Nach einem anderen Hadith sagte der edle Prophet, dass dieser Vers die Anhänger der Bid’a, die Zweifelnden und die vom rechten Weg abgeirrten Menschen der muslimischen Gemeinschaft meine.

Aus dieser Erörterung wird bewiesen, dass das, was der edle Prophet von Allah als Religion empfangen, selbst im praktischen Leben befolgt, den Menschen vorgestellt und ihnen zu befolgen aufgetragen hat, mit einem einzigen Fachbegriff die Sunna ist. Alles, was dem entgegengesetzt ist – sei es auf dem Gebiet der Glaubensgrundsätze, des Glaubens, der Handlungen oder des Charakters –, ist die „Bid’a“. In diesem Sinne sind „Sunna“ und „Bid’a“ zwei einander entgegengesetzte und widerstreitende Weltanschauungen, völlig gegensätzliche Denk- und Glaubensrichtungen, Lebensweisen und Lebensordnungen. Sie bewegen sich wie zwei gerade Linien in entgegengesetzte Richtungen. Was Sunna ist, ist keine Bid’a; was Bid’a ist, ist keine Sunna. Ebenso kann die Sunna niemals Bid’a werden, und die Bid’a kann unter keinen Umständen und durch die Aussage niemandes als Sunna angenommen werden.

 

Belege der Sunna im Koran

Im Heiligen Koran wurde über den edlen Gesandten (s) gesagt:

 يَأْمُرُهُم بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَاهُمْ عَنِ الْمُنكَرِ

– Er gebietet das, was als „Maʿruf“ bekannt ist, und verbietet das, was als „Munkar“ bekannt ist.

(Al-Aʿraf: 157)

Die Tafsir-Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten darüber geäußert, was mit „Maʿruf“ und „Munkar“ gemeint ist. Einer Auslegung zufolge bezeichnet „Maʿruf“ die „Sunna“ und „Munkar“ die „Bidʿa“. Allama Haddadi schrieb in seinem Tafsir: „Maʿruf“ ist die „Sunna“, und „Munkar“ ist die „Bidʿa“.

Belege der Sunna aus den Hadithen

Hadrat Imran ibn Husain (ra) berichtet: Der Koran wurde herabgesandt, und der Gesandte (s) etablierte die Sunna. Danach sagte er: „Folgt mir.“ Bei Allah, wenn ihr das nicht tut, werdet ihr irregehen.

Das heißt: Die Lebensweise, deren Regeln, Weg und Vorbild dem Koran entsprechen, ist die Sunnat. Der edle Gesandte (s) hat eben diese Sunnat dargelegt und begründet und allen Menschen befohlen, ihr zu folgen. Am Ende sagte er, dass außer offenkundiger Verirrung und Irreleitung nichts übrig bleibt, wenn man dieser Sunnat nicht folgt. Tatsächlich ist diese Verirrung die Bidʿat – das Gegenteil der Sunnat.

Hazrat Dschābir ibn ʿAbdullāh (r) berichtet: Eines Tages saßen wir beim edlen Gesandten (s). Er zog vor sich eine Linie und sagte: „Das ist der Weg Allahs, des Herrn der Welten.“ Danach zog er rechts und links davon zwei Linien und sagte: „Das sind die Wege des Satans.“ Dann legte er seine Hand auf die mittlere Linie und rezitierte diesen Koranvers, dessen Bedeutung lautet: „Dies ist Mein gerader, fester und ebener Weg. So folgt ihm. Und folgt nicht den vielen anderen Wegen und Linien, die ihr außer diesem seht. Sonst werdet ihr euch vom Weg Allahs entfernen und von ihm abtrünnig werden. Allah hat euch dies aufgetragen, damit ihr vielleicht Allah fürchtet und diesen Auftrag gewiss erfüllt.“

Auch von Hazrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd (r) ist dieser Hadith überliefert worden. Allerdings unterscheiden sich die Formulierungen der beiden Überlieferungen etwas. (Dārimī, Musnad Ahmad)

In einem langen Hadith, der von Hazrat ʿIrbāḍ ibn Sāriya überliefert wurde, sagte der edle Gesandte (s): „Ihr müsst unbedingt meiner Sunnat und der Sunnat der rechtgeleiteten, wahrhaftigen Kalifen folgen. Haltet fest an ihr und bleibt an ihr haften, indem ihr sie mit euren Zähnen festbeißt – damit sie euch unter keinen Umständen entgleitet und ihr nicht von ihr abweicht oder euch von ihr trennt.“

Erklärung: Im oben angeführten Hadith hat der edle Prophet (s) neben der Befolgung seiner eigenen Sunnat auch eindringlich zur Befolgung der Sunnat der rechtgeleiteten Kalifen aufgefordert. Denn sie folgten der Sunnat des Gesandten vollständig, handelten entsprechend und taten in keinem Fall etwas, das der Sunnat des Gesandten widersprach. Warum wurde diese Sunnat dann „die Sunnat der rechtgeleiteten Kalifen“ genannt? Dies wurde deshalb gesagt, weil sie ausschließlich gemäß der Sunnat des Gesandten handelten; aus seinen Worten und Taten verstanden und übernahmen sie eben diese Sunnat. In jeder Angelegenheit waren sie sehr darauf bedacht, gemäß der Sunnat des Gesandten zu handeln, und alle hielten sich von ihrem Widerspruch fern. Das taten sie nicht nur in großen, sondern auch in kleinen Angelegenheiten. Sobald sie in einer Sache einen Beleg aus dem Koran und der Sunnat des Gesandten fanden, hielten sie daran fest und gaben es unter keinen Umständen auf. Wenn sie jedoch in einer Angelegenheit keine eindeutige Anweisung fanden, dachten sie gründlich nach, prüften die Sache, berieten sich gegenseitig, fassten einen Beschluss und handelten danach. Hier könnte die Frage aufkommen: Wenn die rechtgeleiteten Kalifen nach eigenem Ermessen handelten, welche Bedeutung kann es dann haben, von der „Sunnat der rechtgeleiteten Kalifen“ zu sprechen? Die Antwort lautet: Es gab viele Menschen, die zur Zeit des Gesandten nicht gelebt hatten, wohl aber zur Zeit der Kalifen lebten, oder in beiden Zeiten am Leben waren. Später entstanden jedoch viele neue Situationen, sodass die rechtgeleiteten Kalifen hierfür einen Grundsatz festlegen mussten. Wer dies sah, konnte in dieser Hinsicht allerlei Zweifel bekommen. Deshalb beseitigte der edle Gesandte (s) diese Zweifel, indem er dies sagte. Er erklärte: Was immer sie tun werden, sollt auch ihr annehmen, denn darin ist meine Sunnat befolgt worden.

Die Aufforderung, an der Sunnat festzuhalten und ihr unerschütterlich zu folgen, ist äußerst eindringlich und nachdrücklich. Denn diese Sunnat ist die praktische Handlungsweise des edlen Propheten (s). Ihr zu folgen bedeutet in der Praxis, den Islam zu befolgen; gibt man sie jedoch auf, bleibt außer offenkundiger Irreleitung nichts übrig. Es wurde gesagt: Was bleibt, wenn man die grundlegende Wahrheit beiseitelässt, außer Irreleitung?

Deshalb ist die Erklärung des edlen Gesandten (s) von außerordentlicher Bedeutung. Der letzte Satz eines langen Hadiths, der von Hazrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd (r) überliefert wurde, lautet: „Wenn ihr die Sunnat eures Propheten aufgebt, werdet ihr zweifellos irregehen.“ In einem anderen Hadith sagte er: „Wer sich von meiner Sunnat abwendet und ihr nicht folgt, gehört nicht zu meiner Umma und ist nicht jemand, der meinen Weg beschreitet.“

Ein Mann begann, ein Kamel im Sitzen zu schlachten. Da sagte ʿAbdullāh ibn ʿUmar (r) zu ihm: „Binde das Kamel fest und stelle es auf, dann vollziehe die Nahr-Schlachtung – das ist die Sunnat von Hazrat Abū l-Qāsim Muhammad (s).“

Auch die im muslimischen Gemeinwesen gemäß der Scharia geltende Handlungsweise wird im Hadith als Sunnah bezeichnet. Der edle Gesandte (s) sagte: Wer das Gebet zum Opferfest verrichtet und ein Tier schlachtet, hat sein Opfer vollendet und die Bräuche der Muslime gewahrt. „Die Sunnah des Gesandten“ bedeutet das Vorbild des Gesandten und die vom Gesandten festgelegte Handlungsweise. Sie nicht zu befolgen bedeutet, eine entgegengesetzte Handlungsweise anzunehmen. Wer also eine dem edlen Gesandten entgegengesetzte Handlungsweise praktiziert und befolgt, kann keineswegs den Islam praktizieren und kein Muslim sein. Dieser Hadith beweist noch nachdrücklicher, dass diese „Sunnah“ weder ein terminologischer Begriff der Rechtswissenschaft noch die terminologische Sunnah der Hadithgelehrten ist. In diesen Hadithen bezeichnet „Sunnah“ das vom edlen Gesandten dargelegte und tatsächlich befolgte Lebensideal. Und diese Sunnah ist Gegenstand unserer Erörterung.

 

Die Bedeutung der Bid’a

Alles, was dieser Sunnah widerspricht, ist Bid’a. Was ist Bid’a? Sayyid Jamaluddin al-Qasimi schrieb: Unter Bid’a versteht man das Entstehen einer neuen Sache innerhalb der Religion, nachdem die Religion ihre Vollendung erreicht hatte. Damit sind alle Dinge gemeint, deren Existenz zur Zeit des edlen Propheten weder in Form einer tatsächlichen Handlung, einer Aussage oder einer Billigung und Genehmigung vorhanden war und für die sich auch aus der Sicht der Regeln und Vorschriften der Scharia weder eine Erlaubnis noch ein Verbot finden lässt.

Nach dieser Definition ist auch das Bid’a, für dessen Existenz sich in Bezug auf Aussagen, Handlungen oder Billigungen aus der Zeit der Gefährten kein Konsens nachweisen lässt.

Denn niemand kann das Recht haben, eine neue Sache in die Religion einzuführen. Das Wesentliche der Bid’a besteht darin, nach der Vollendung der Religion etwas hinzuzufügen oder eine neue Sache als Teil der Religion zu betrachten, entsprechend danach zu handeln, zu meinen, dass man für diese Handlung belohnt werde, und zu befürchten, dass Allahs Strafe eintrete, wenn man sie unterlasse. Was immer diesen Zustand annimmt, ist Bid’a. Denn dadurch entsteht offensichtlich der Eindruck, dass die Religion nicht vollständig, sondern unvollständig sei und dass ihr vieles fehle und sie Mängel aufweise. Diese Denkweise steht jedoch völlig im Widerspruch zu der folgenden Erklärung des Korans.

Im Edlen Koran hat Allah, der Erhabene, über die Religion des Islam erklärt:

Arabisch(*********)

Heute habe Ich für euch eure Religion vollendet, Meine Gnade euch gegenüber vollständig erfüllt und den Islam für euch als Religion erwählt.

Aus diesem Vers wird unumstößlich bewiesen, dass die Religion des Islam vollkommen ist. In ihr gibt es weder Unvollständigkeit noch irgendeinen Mangel. Daher ist sie in vollem Maße dazu fähig, alle religiösen Bedürfnisse der Menschen für alle Zeiten zu erfüllen, und diejenigen, die an diese Religion glauben und ihr folgen, haben keinerlei Bedarf, sich außer an diese Religion nach etwas anderem umzusehen, etwas Äußerliches in sie aufzunehmen oder etwas aus ihrem Inneren herauszunehmen. Denn in ihr ist einerseits für die Erfüllung aller grundlegenden Bedürfnisse der Menschen gesorgt, während sie andererseits nichts Überflüssiges, Unnötiges oder Maßloses enthält. Daher darf ihr weder etwas hinzugefügt noch etwas von ihr entfernt werden. Beides widerspricht der Vollkommenheit der Religion und steht in offenem Widerspruch zu Allahs oben erwähnter Erklärung. Im Bereich der islamischen Gottesdienste Veranstaltungen als verdienstvolle Handlungen einzuführen, die zu Lebzeiten des Propheten und der ehrwürdigen Gefährten nicht üblich waren, ist, ganz gleich, wie prächtig sie auch erscheinen mögen, eindeutig eine Bid’a und steht völlig im Gegensatz zur koranischen Erklärung von der Vollkommenheit der Religion des Islam. Sie wurden damals gerade deshalb nicht eingeführt, weil sie Allah und Seinem Gesandten nicht genehm und nicht wohlgefällig waren. Aus diesem Grund sagte Imam Malik: Was damals nicht als religiöse Handlung verkündet und festgelegt worden ist, kann auch heute nicht als religiöse Handlung betrachtet werden.

In der Verbreitung von Bid’a in religiösen Angelegenheiten liegt der Grund dafür, dass die ursprüngliche Religion entstellt und ausgelöscht wird. Wenn man heute bei gottesdienstlichen Handlungen eigenmächtige Regeln, Bedingungen und Zeremonien duldet, werden so viele neue Dinge in sie aufgenommen werden, dass später nicht mehr feststellbar sein wird, was das Ursprüngliche und vom Propheten eingeführt ist und was eine Nachahmung beziehungsweise etwas ist, das spätere Menschen hinzugefügt haben. Auch dass die von den Propheten vorgetragenen Religionen durch die Völker früherer Zeiten entstellt wurden und untergingen, hatte genau darin seinen einzigen Grund. Sie nahmen in die vom Propheten eingeführten Gottesdienste eigenmächtig neue Dinge auf. Nach einiger Zeit blieb keinerlei Möglichkeit mehr, zu erkennen, was die ursprüngliche Religion war.

Die Religion stammt von Allah und ist vom Gesandten vorgetragen worden. Wenn jemand etwas Neues in sie aufnimmt, bedeutet das, als hätten Allah oder der edle Gesandte nicht verstanden, wie die Religion beschaffen sein sollte, während diese Leute es nun verstanden hätten (Allah bewahre uns davor). Deshalb wollen sie nach ihrem eigenen Verständnis alle möglichen neuen Dinge in sie aufnehmen, ihre Mängel beseitigen und ihre Unvollständigkeit vervollständigen. Und indem sie etwas aus ihrem Inneren entfernen, wollen sie sie der jeweiligen Zeit anpassen. Wer hat ihm das Recht dazu gegeben? Hat Allah es ihm gegeben? Hat es Sein Gesandter gegeben? Nein, niemand hat es ihm gegeben; er tut es eigenmächtig nach seinem eigenen Willen. Genau darauf abzielend sagte Huthayfa ibn al-Yaman: „Verrichtet nicht den Gottesdienst, den die ehrwürdigen Gefährten nicht verrichtet haben.“ (Haltet ihn nicht für Gottesdienst und glaubt auch nicht, dass man dafür Lohn erhält.) Denn die Menschen der früheren Zeit haben für die späteren Menschen nichts zurückgelassen, was diese noch ergänzen müssten. Daher, muslimische Gemeinschaft, fürchtet Allah und nehmt die Lebensweise der früheren Menschen an und folgt ihr.

Unter diesen Umständen bedeutet es, der Religion etwas hinzuzufügen oder von ihr etwas wegzunehmen, sich unbefugt mit den Bestimmungen der Scharia zu befassen, unrechtmäßig in sie einzugreifen, Allahs Erklärung zu widersprechen und Ihn zu beleidigen. Die Dreistigkeit eines solchen unbefugten Eingriffs ist unverzeihlich.

Bid’a begehen und dulden diejenigen, die sich Allah nicht aufrichtig unterwerfen konnten und sich nicht zu Gefolgsleuten des Gesandten machen konnten. Tatsächlich liegt die Quelle der Bid’a in den Begierden des eigenen Ichs, in Eigenmächtigkeit, Gier und Ungehorsam. Diejenigen, die Allahs Entscheidung und die Führung des Gesandten als Hindernis auf dem Weg zur Erfüllung der Begierden ihres eigenen Ichs betrachten, nehmen nach ihrem eigenen Willen Zu- und Abnahmen in der Religion vor. Was sich aus diesen Zu- und Abnahmen ergibt, versehen sie dann mit der Würde der Religion. Und weil auch diese Handlung als religiöse Handlung betrachtet wird, erkennen sie ihren Fehler und ihre Gefährlichkeit nicht. Deshalb bekommen die Anhänger der Bid’a niemals Gelegenheit, von der Bid’a umzukehren. Diese Bid’a ist eine derart gefährliche Sache, dass sie sogar die verpflichtenden und notwendigen Bestimmungen der Scharia entstellt. Im Herzen bleibt gegenüber den verpflichtenden und notwendigen Bestimmungen der Scharia kein Gefühl von Achtung und Anerkennung. Durch die fortgesetzte Gewohnheit, die Grenzen der Scharia zu überschreiten, wird die natürliche Wesensart der Menschen verdorben und ihr Denken so sehr verbogen, dass in ihren Herzen danach kein Zögern und keine Zurückhaltung mehr entstehen, selbst wenn sie alle Grenzen der Scharia zertrümmern. Handlungen, die der Scharia widersprechen, erscheinen ihnen dann als etwas sehr Gutes.

In diesem Zusammenhang muss man sich daran erinnern, was die richtige Bedeutung davon ist, dass die Religion des Islam eine vollkommene und vollständige Ordnung ist. Tatsächlich hat der edle Prophet alle Angelegenheiten, die die Religion betreffen, ausführlich übermittelt. Hinsichtlich aller Angelegenheiten dieser Welt gab er hingegen allgemeine Bestimmungen und Regelungen. Er legte einige Grundprinzipien fest.

Unter dem Gesichtspunkt der praktischen Ordnung umfasst das Schura-System des Islam, dem muslimischen Staatsoberhaupt innerhalb der Grenzen der Scharia Gehorsam zu leisten, die von ihnen durch Ijtihad abgeleiteten Bestimmungen und Anordnungen zu befolgen sowie Erleichterung zu schaffen, Schwierigkeiten zu beseitigen und Bedürfnisse zu erfüllen. Diese Dinge sind so beschaffen, dass ihre Regeln und Bestimmungen in jeder veränderten Epoche das Leben der Menschen und die Gesellschaft auf völlig neue Weise gestalten können. In diesem Zusammenhang sind hier die Worte einiger Hadithe erwähnenswert. Einer davon ist der von Ibrāz ibn Sāriya überlieferte Hadith: Arabisch (********).

– Der edle Gesandte hielt eines Tages vor uns eine eindringliche Ansprache und ermahnte uns. Unter ihrer Wirkung und ihrem Einfluss begannen den Anwesenden Tränen aus den Augen zu strömen. Die Herzen der Menschen wurden weich und bebten. Wir sagten: „O Gesandter Allahs! Du hast eine Ansprache gehalten, als würdest du Abschied nehmen. Welche Anweisung gibst du uns also?“ Der Gesandte sagte: „Ich hinterlasse euch auf einem lichthellen Vorbild, in dessen Licht selbst die Nacht wie der Tag erstrahlt. Wer sich nach meinem Fortgang ihm widersetzt, wird zugrunde gehen.“

Mit dem lichtvollen Vorbild in diesem Hadith sind das vorbildliche, von Taten geprägte reale Leben des Gesandten sowie seine Beispiele und Anweisungen gemeint. Und tatsächlich ist es eine derart helle und offenkundige Sache, dass man durch sie selbst in der von schwerwiegenden und vielfältigen Problemen erfüllten Dunkelheit des menschlichen Lebens den Weg ebenso klar wie im Tageslicht erkennen kann. Nirgendwo kann die Dunkelheit den Weg versperren, das Leben zum Stillstand bringen oder es mit Problemen belasten. Denn der edle Prophet war in die Welt gekommen, um der gesamten Menschheit gerade den Weg zu einem solchen lichtvollen Pfad zu weisen. Und er hat diese seine Aufgabe in vollem Umfang erfüllt. Kein schwarzer Schatten irgendeiner Unvollkommenheit ist darin zurückgeblieben. In diesem Zusammenhang ist auch folgende Aussage von Imam Malik zu lesen:

Wer im Islam eine Bidʿa einführt und sie für gut und vortrefflich hält, der hat gleichsam angenommen, dass der Prophet die Aufgabe der Gesandtschaft und des Prophetentums nicht erfüllt, sondern Verrat begangen habe. Denn wenn er sie tatsächlich erfüllt hat, besteht neben dem Islam und der Sunna kein weiterer Bedarf an irgendetwas. Alles Gute ist ja bereits darin enthalten.

Ibrahim an-Nakhaʿi sagte: „Allah der Erhabene hat euch kein einziges Wohlergehen gewährt, das den edlen Gefährten verborgen oder unbekannt geblieben wäre. Dabei waren die Gefährten die Gefährten und Wegbegleiter Seines Gesandten und die besten Menschen unter Seinen Geschöpfen.“

Die Bedeutung dieser Aussage von Ibrahim an-Nakhaʿi ist, dass man in religiösen Angelegenheiten keine übermäßige Übertreibung betreiben sollte. Alle Muslime sollten genau die Religion praktizieren, die sie wahrhaftig vom Gesandten erhalten haben. Weder sollte man davon etwas weglassen, noch kann es angemessen sein, etwas hinzuzufügen.

Im folgenden Vers des Korans wird genau dies an die Leute der Schrift gerichtet gesagt:

يَا أَهْلَ الْكِتَابِ لَا تَغْلُوا فِي دِينِكُمْ وَلَا تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ إِلَّا الْحَقَّ ۚ

O Leute der Schrift! Übertreibt nicht in Bezug auf eure Religion. Und sagt über Allah nichts außer der Wahrheit.

Über diese „Leute der Schrift“ wird gesagt:

وَرَهْبَانِيَّةً ابْتَدَعُوهَا مَا كَتَبْنَاهَا عَلَيْهِمْ إِلَّا ابْتِغَاءَ رِضْوَانِ اللَّهِ فَمَا رَعَوْهَا حَقَّ رِعَايَتِهَا  [٥٧:٢٧]

– und das Mönchtum haben sie selbst erfunden. Wir haben ihnen diese Regel nicht auferlegt. Wir hatten ihnen vielmehr vorgeschrieben, nach Allahs Wohlgefallen zu streben; doch sie befolgten dieses Gebot nicht in vollem Maß. (Sure al-Hadīd: 27).

Im Lichte dieser beiden Verse ist es die Pflicht des Gläubigen, die Religion vollständig und richtig anzunehmen. Etwas aus eigener Initiative hinzuzufügen oder durch Weglassen und Auslassungen zu vermindern, ist gänzlich verboten. Ebenso ist es allesamt maßlose Übertreibung, den Dingen und Handlungen, denen Allahs Religion ein bestimmtes Maß an Bedeutung beigemessen hat, nicht genau diese Bedeutung beizumessen, etwas von geringerer Bedeutung für bedeutender zu halten oder eine wichtigere Angelegenheit als weniger wichtig zu betrachten. Etwas als Bestandteil der Religion auszugeben, was überhaupt kein Bestandteil der Religion ist, ist eindeutig verwerflich und eine strafbare Handlung.

Wenn also jemand eine Handlung verrichtet und sie für eine Handlung der Scharia oder für schariagemäß hält, obwohl sie überhaupt keine Handlung der Scharia ist, dann hat er etwas Neues in die Religion eingeführt – und genau das ist Bidʿa. Er spricht aus eigenem Mund völlig zu Unrecht über Allah. Er gibt im Namen Allahs etwas aus, was Allah nicht gesagt hat.

Ein Mann fragte Hadhrat Anas ibn Malik (ra):

„Von welchem Ort aus soll ich den Ihrām anlegen?“ Er sagte: „Lege ihn genau dort an, wo der edle Prophet (sas) ihn angelegt hat.“ Der Mann sagte: „Wäre es denn falsch, wenn ich mich diesseits jener Stelle niederließe und den Ihrām anlegte?“ Hadhrat Anas (ra) sagte: „Tu das nicht. Ich befürchte, dass du einer Fitna erliegen könntest.“ Der Mann sagte: „Kann denn auch eine gewisse Übertreibung bei einer guten Tat eine Fitna sein?“

Daraufhin rezitierte Anas (ra) diesen Vers:

فَلْيَحْذَرِ الَّذِينَ يُخَالِفُونَ عَنْ أَمْرِهِ أَن تُصِيبَهُمْ فِتْنَةٌ أَوْ يُصِيبَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ[ ٢٤:٦]

–Jene, die sich den Anordnungen und Regeln des Gesandten widersetzen, sollten sich fürchten. Eine Fitna könnte sie überwältigen oder eine qualvolle Strafe könnte sie treffen.

Er sagte: „Was könnte eine größere Fitna sein, als eine Handlung für eine gute Tat zu halten, die der edle Gesandte (s.) nicht als gute Tat festgelegt hat?“

Aus diesem Gespräch ergibt sich ein klares Verständnis von Bidʿa, und es wurde deutlich, dass man selbst dann, wenn man eine Handlung für eine gute und verdienstvolle Tat hält, keine zusätzliche Handlung ausführen darf, für die es in der ursprünglichen Scharia keine Regelung gibt.

Bidʿa wie eingeführt wird?

Bei der Entstehung und Verbreitung der Bidʿa lassen sich vier Ursachen erkennen. Eine davon besteht darin, dass ein Anhänger der Bidʿa sie aus eigenem Antrieb erfindet und in der Gesellschaft einführt. Später wird sie allgemein in der Gesellschaft verbreitet. Zweitens kann es sein, dass ein Gelehrter eine Handlung vollzieht, die der Scharia widerspricht, und zwar obwohl er weiß, dass sie der Scharia widerspricht. Wenn unwissende Menschen dies sehen, beginnen sie zu glauben, diese Handlung müsse schariakonform sein. Auf diese Weise verbreitet sich die Bidʿa aufgrund einer einzigen Person in der gesamten Gesellschaft. Drittens beginnen unwissende Menschen, eine Handlung zu tun, die der Scharia widerspricht. Dann schweigen die Gelehrten der Gesellschaft völlig dazu, widersprechen ihr nicht und verbieten ihnen auch nicht, diese Handlung zu tun – sie sagen nicht: „Diese Handlung widerspricht der Scharia; ihr dürft sie unter keinen Umständen tun.“ In einer solchen Lage entsteht bei den einfachen Menschen dadurch, dass die Gelehrten trotz ihrer Verantwortung, ihrer Möglichkeit und ihrer Befugnis nicht gegen die Bidʿa oder die schariwidrige Handlung protestieren oder sich ihr widersetzen, die Vorstellung, diese Handlung könne gewiss nicht unzulässig und keine Bidʿa sein. Wäre sie es, hätten die Gelehrten doch dagegen protestiert. Oder sie sagen: „Diese Handlung wurde in jener Versammlung vollzogen, und diese Aussage wurde dort gemacht; dort waren dieser und jener große Gelehrte anwesend. Da sie nicht dagegen protestiert haben, muss man verstehen, dass diese Handlung oder Aussage gewiss schariakonform ist – sonst hätten sie doch protestiert.“ Auf diese Weise wird eine völlig als Bidʿa einzustufende oder unzulässige Handlung in der Gesellschaft als „schariakonforme“ Handlung bekannt und verbreitet. Viertens kann eine Handlung ihrem Wesen nach gut, schariakonform oder der Sunna entsprechend sein. Doch vielleicht wurde lange Zeit nicht über sie vor den Menschen der Gesellschaft gesprochen und sie wurde nicht verkündet. Dann entsteht bei der Allgemeinheit die Vorstellung, diese Handlung könne gewiss nicht gut sein: „Wenn sie gut wäre, hätten die Gelehrten sie doch schon längst erwähnt!“ Auf diese Weise beginnen die Menschen schließlich, eine schariakonforme Handlung für eine Handlung zu halten, die der Scharia widerspricht – und auch dies ist eine große Bidʿa.

Für die Verbreitung der Bidʿa gibt es noch einen weiteren psychologischen Grund. Der Mensch sehnt sich von Natur aus nach ewigem Frieden und Glück – nach dem Paradies. Deshalb bemüht er sich, immer mehr gute Taten zu verrichten. Obwohl ihm die genaue Befolgung der Gebote und Bestimmungen des Dīn schwierig erscheint, ist er sehr begierig darauf, leicht auszuführende verdienstvolle Taten zu tun. Gerade dann fällt er in die Verschwörung des Satans. Aufgrund dieser Gier und satanischen Verschwörung beschließt er überstürzt, einige leicht auszuführende verdienstvolle Taten zu tun. Von sich aus nimmt er an, dass dies sehr gute und verdienstvolle Taten seien. Wenn er sie verrichte, werde er so viel Lohn erhalten, dass es überhaupt nicht schwierig sein werde, den ewigen Frieden und das Glück des Paradieses zu erlangen. Doch zu diesem Zeitpunkt besitzt er weder die islamische Befähigung, zu prüfen und zu untersuchen, ob die Handlungen, die er für verdienstvolle Taten hält, auf Grundlage der Scharia oder tatsächlich verdienstvolle Taten sind, noch zeigt er dafür besonderes Interesse. Denn dadurch könnte der schöne Traum vom ewigen Glück zerbrechen. Genau davor fürchten sie sich.

In diesem Zusammenhang kann gesagt werden, dass es nichts Ungewöhnliches ist, wenn in einer religiösen Gesellschaft im Namen des Dīn Bidʿa eingeführt wird; auch in der Menschheitsgeschichte ist dies nichts Neues. Als der Dīn erstmals verkündet wurde, wurde sein Fundament auf dem Wissen errichtet. Später, als die Mehrheit oder die einflussreichen Menschen der Gesellschaft dieses Wissen verloren hatten, drangen durch die in den Herzen der Menschen vorhandene Hingabe, Verehrung und Anziehung zum Dīn im Namen des Dīn religionsfremde und religionslose Dinge ein. Die Menschen fuhren unbeschwert fort, diese Handlungen gerade in dem Glauben zu vollziehen, sie seien religiös. Als historisches Beispiel kann angeführt werden, dass die Araber Nachkommen Ibrāhīms und Ismāʿīls (a.s.) waren. Unter ihnen war der Glaube an den Tauḥīd weit verbreitet. Auch in den folgenden Jahrhunderten war dort der tauḥīdische Dīn vorherrschend, doch nachdem eine lange Zeit vergangen war, vermischten sich in ihrem Glauben und ihren Handlungen Wahrheit und Falschheit. Schließlich wurden sogar Götzenverehrung sowie die Verehrung von Steinen und Bergen weithin als gute Handlungen eingeführt. Zur Zeit der Ankunft des edlen Gesandten (s.) war ihr religiöser und moralischer Zustand zutiefst verfallen.

Glaubenslehre und des Fiqh aus der Sicht Bid’a

Auch in den Büchern über Glaubenslehre und Fiqh wird die Bid’a ausführlich behandelt. Denn die Bid’a ist im Islam eine äußerst verwerfliche Handlung, und sie in jeder Hinsicht zu meiden, ist die Pflicht des Gläubigen. Um die Muslime im Allgemeinen vor diesem großen Unrecht zu bewahren, hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Bid’a in diesen Büchern ausführlich zu erörtern. Wir führen hier die Ausführungen einiger Bücher an.

Im Buch „Kaschf Badschdubi“ heißt es: „Bid’a ist eine im Din neu eingeführte Sache, die zur Zeit der ehrwürdigen Sahaba und der Tabi’in nicht vorkam.“

Im Werk „Scharh al-Maqasid“ heißt es: Eine verwerfliche Bid’a bezeichnet etwas, das in den Din neu eingeführt wurde, obwohl es zur Zeit der Sahaba und Tabi’in nicht existierte und auch kein Beleg aus der Scharia zu seiner Unterstützung vorhanden ist.

In dem von Allama Schihabuddin Afendi verfassten Werk „Madschalis al-Abrar“ heißt es: Wisse, dass das Wort Bid’a zwei Bedeutungen hat. Die eine ist die lexikalische Bedeutung; sie bezeichnet jede neue Sache, sei es etwas, das mit der Anbetung zu tun hat, oder eine Angelegenheit der Gewohnheit. Die zweite ist die terminologische Bedeutung im Sinne der Scharia. Unter diesem Gesichtspunkt ist Bid’a, der Religion des Islam nach den Sahaba etwas hinzuzufügen oder davon wegzunehmen, wofür vom edlen Propheten (s) weder durch Worte noch durch Handlungen eine eindeutige oder auch nur uneindeutige Erlaubnis überliefert ist.

Bid’a – Hadith- Aussage

Nachdem der edle Gesandte (s) am Ende eines langen Hadiths nachdrücklich zur Befolgung der „Sunnat“ aufgefordert hatte, warnte er vor der Bid’a und sagte:

 Arabisch(********)

Haltet euch in eurer Religion von allen neu aufkommenden Dingen fern. Denn jede neu eingeführte Sache in der Religion ist eine Bidʿa, und jede Bidʿa ist die Grundlage äußerster Irreführung. (Ahmad)

Zur Erläuterung des Ausdrucks „Muhdathāt al-Umūr“ in diesem Hadith schrieb Allāma Ahmadul Banna: Muhdathāt al-Umūr bezeichnet solche Dinge und Angelegenheiten, die weder durch den Koran, noch durch die Sunna oder den Idschmāʿ in irgendeiner Weise durch die Scharia festgelegt sind. Und genau das ist die Bidʿa.

Der zuvor erwähnte, von ʿĀʾischa (r.a.) überlieferte Hadith wird in Sahih Muslim mit folgenden Worten zitiert: Wer eine Handlung verrichtet, für die meine von mir dargelegte Scharia keine Grundlage und keine Zustimmung bietet (das heißt, die nicht der Scharia entspricht), dessen Handlung ist gewiss zurückzuweisen.

Imām Schātibī sagte über diesen Hadith: Nach Ansicht der Fachgelehrten besitzt dieser Hadith den Rang eines Drittels des Islams. Denn in diesem Hadith sind alle Aspekte des Widerspruchs gegen die vom edlen Propheten (s) dargelegte Ordnung zusammengefasst angeführt; und ihr Gegenstück bilden jene Dinge, die zur Bidʿa oder zum Ungehorsam gehören.

Ḥazrat ʿUmar Fārūq und Ḥazrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd (r.a.) sagten: Ihr, o Gemeinschaft der Muslime, werdet vieles neu einführen. Und für euch werden viele neue Dinge in der Religion des Islams eingeführt werden. Wisst: Jede neu eingeführte Sache ist offenkundige Irreführung. Und das endgültige Ende jeder Irreführung ist die Hölle.

Der edle Prophet (s) sagte:

Arabisch(*******)

– Befolgt ausschließlich das vom Gesandten vorgegebene Vorbild und begeht unter keinen Umständen eine Bidʿa.

In einer Ansprache sagte er:

Arabisch (******)

– Wisst, dass die beste Rede das Buch Allahs ist. Die beste Handlungsweise ist die vom Propheten Muhammad (s.a.w.) vorgelebte Lebensweise. Das Schlimmste hingegen sind die neu eingeführten Lehren, und jede neu eingeführte Lehre ist ein offenkundiger Irrweg.

Die Gelehrte Mulla al-Qari schrieb zur Erklärung des Wortes „Muhdasat“ in diesem Hadith: Mit „Muhdasat“ sind all jene Bid’a gemeint, die in den Glaubensüberzeugungen, den Worten und den Handlungen neu eingeführt werden.

Imam Malik sagte: Der edle Gesandte (s.a.w.) und nach ihm die für die Angelegenheiten der Muslime verantwortlichen Personen haben die Sunnah festgelegt. Wer sich nun an ihr festhält und ihr folgt, bestätigt damit die Wahrheit des Buches Allahs und erfüllt seine Pflicht zum Gehorsam gegenüber Allah. Diese Sunnah ist eine außerordentlich große Kraft zugunsten der Religion Allahs. Niemand hat das Recht, diese Sunnah zu verändern oder durch etwas anderes zu ersetzen; ebenso darf man nichts betrachten, was ihr widerspricht. Vielmehr wird derjenige, der nach dieser Sunnah handelt, rechtgeleitet sein. Wer durch sie Stärke erlangen will, wird Unterstützung erhalten. Wer sich ihr jedoch widersetzt, wird das von den Muslimen befolgte Ideal verlieren. Allah wird diese Menschen dorthin wenden, wohin sie sich selbst wenden, und sie in die Hölle führen. Doch die Hölle ist wahrlich ein verabscheuungswürdiger Ort.

Die vom edlen Propheten (s.a.w.) befolgte Handlungsweise ist die Sunnah. Ebenso ist Sunnah, was die Führer der islamischen Gesellschaft nach ihm, die rechtgeleiteten Kalifen, eingeführt haben. Sie führten nur das ein, was der edle Gesandte (s.a.w.) zu tun befohlen und gezeigt hatte. Sie widersetzten sich nicht dem vom Gesandten gezeigten Vorbild und führten keine neue Sache in die Religion des Islam ein. Das sind die rechtgeleiteten Kalifen.

Imam asch-Schātibī schrieb hierzu: Die von den Verantwortlichen der muslimischen Gemeinschaft nach dem edlen Gesandten (s.a.w.), den rechtgeleiteten Kalifen, festgelegte Sunnah – die praktische Handlungsweise – muss ebenfalls als eine zu befolgende Sunnah angenommen werden. Sie kann keine Bid’a sein, und in ihr liegt keinerlei Bid’a, selbst wenn sie aus dem Qur’an und dem Hadith nicht ausdrücklich bekannt ist. Denn der edle Prophet (s.a.w.) hat auch diese Sunnah ausdrücklich erwähnt.

Hadhrat Abdullah ibn Mas’ud (r.a.) besaß eine wahrhaft gründliche Kenntnis des Qur’an und der Sunnah. Der edle Prophet (s.a.w.) selbst hat dies bezeugt.

Hazrat Abdullah ibn Masʿud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) war der Auffassung, dass der Schirk die Verneinung des Tauhid und die Bidʿa das Gegenteil der Sunna ist. Schirk ist die Verleugnung des ersten Teils des Glaubensbekenntnisses „Lā ilāha illā llāh“. Die Bidʿa hingegen ist das Gegenteil des letzten Teils des Glaubensbekenntnisses „Muhammadur Rasūlullāh“ und dessen Verleugnung im Herzen. Mujaddid Alf-i Thani (möge Allah ihm Barmherzigkeit erweisen) hat diese Lehre sehr schön erläutert. Seine Aussage lautet, dass Schirk und Bidʿa die Beseitigung der Sunna bewirken. Daher kann das Ende beider nichts anderes als das Feuer der Dschahannam sein.

Dies hat der geehrte Mujaddid nicht aus eigenem Antrieb gesagt. Im Musnad Ahmad wird in der Überlieferung von Ghayb ibn al-Harith al-Shimali berichtet: Wenn die Menschen eine Bidʿa einführen, wird dadurch eine entsprechende Sunna ausgelöscht. Daher ist es besser, an der Sunna festzuhalten, statt eine Bidʿa einzuführen.

Im Hadith-Werk Musnad al-Darimi wird die Aussage von Hazrat Hisn überliefert:

Welche Bidʿa die Menschen auch immer in ihrer Religion einführen, Allah, der Erhabene, nimmt ihnen dafür eine entsprechende Sunna weg. Danach bringt Er sie bis zum Tag der Auferstehung nicht mehr zurück.

Wenn wir annehmen, dass Allah, der Erhabene, durch eine bestimmte Handlung erfreut wird, wir bei Allah oder beim Gesandten als geliebte Diener gelten, unsere Beliebtheit zunimmt, durch diese Handlung der Lebensunterhalt unserer Kinder auf übernatürliche Weise vermehrt wird oder darin Segen liegt beziehungsweise durch ihren Segen unsere Notlagen und Schwierigkeiten auf übernatürliche Weise beseitigt werden, dann werden all solche Dinge als „religiös“ bezeichnet. Wenn es jedoch keinen Beleg aus der Scharia zu ihrer Unterstützung gibt oder die großen Gefährten sie zu ihren Lebzeiten nicht praktiziert haben, dann ist es eine Bidʿa. Ebenso gilt: Wenn eine erlaubte Handlung nach der Scharia auf mehreren Wegen ausgeführt werden darf, wir aber einen einzigen dieser Wege ausdrücklich festlegen und glauben, dass nur bei ihrer Ausführung auf diesem Weg eine Belohnung erlangt wird, dann ist auch dies eine Bidʿa.

Qiyās und Idschtihād sind Bidʿa??

Die grundlegenden Quellen der islamischen Scharia sind der Koran und die Hadithe. Auf ihrer Grundlage müssen für die stets neu entstehenden Bedürfnisse des islamischen Lebens die rechtlichen Urteile der Scharia ermittelt und für neu auftretende Probleme angemessene Lösungen gefunden werden. Daher gelten Qiyās und Idschtihād in der islamischen Scharia als zwei ihrer wichtigsten Quellen. Mithilfe dieser beiden ist der Islam imstande, die Fähigkeit und Eignung zu erlangen, für alle Zeiten und alle Menschen eine vollständige Lebensordnung zu sein, und in allen Bereichen und unter allen Umständen des muslimischen Lebens eine fehlerlose Wegweisung zu geben. Deshalb sind diese beiden keine Bidʿa. Sie sind deshalb keine Bidʿa, weil sie im islamischen System keineswegs etwas Neues sind. Der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und die rechtgeleiteten Kalifen haben beide bei der Ausarbeitung und Anwendung des islamischen Rechts in vollem Umfang eingesetzt.

Allama Alusi schrieb: Qiyās und Idschtihād stehen der Vollständigkeit der Religion in keiner Weise entgegen. Denn die Vollständigkeit der Religion bedeutet, dass die Religion in ihrem eigenen Bereich und hinsichtlich ihrer notwendigen ergänzenden Angelegenheiten vollendet und endgültig ist. Aus ihr werden nun die erforderlichen Gesetze, Vorschriften und Grundsätze abgeleitet. Die Grundprinzipien der Glaubenslehren werden festgelegt und die Grundsätze sowie Regeln der Scharia und des Idschtihād entwickelt. Nichts davon steht der Vollständigkeit des Korans beziehungsweise der Religion entgegen.

Mujaddidi Alfesani, Scheich Ahmad Sirhindi, sagte: Qiyas und Ijtihad können unter keinem Gesichtspunkt als Bidʿa betrachtet werden. Denn beide legen lediglich die Belege aus Koran und Hadith dar und begründen keine neue zusätzliche Sache innerhalb der Religion.

Tatsächlich werden Qiyas und Ijtihad durch Ijma verwirklicht. Auch Ijma ist keine neu eingeführte Sache in der Religion des Islam, und durch sie wird keine Ansicht begründet, die mit den grundlegenden Vorschriften des Islam unvereinbar wäre. Daher ist auch Ijma keine Bidʿa – und keine durch Ijma bestätigte Entscheidung kann als Bidʿa gelten. Die Grundlage des Ijma ist im Hadith eindeutig anerkannt.

Hazrat Ibn Masʿud (r.a.) überlieferte, dass der edle Prophet (s.a.w.) sagte:

– Arabisch (*******)

– Was die muslimische Gemeinschaft insgesamt gemäß der Scharia beschließt, wird auch von Allah als gut und vortrefflich angenommen; und was diese Muslime für schlecht und abscheulich halten, gilt bei Allah als schlecht und abscheulich. (Ibn Nujaym hat diesen Hadith als Aussage Ibn Masʿuds angeführt. Dennoch gilt er als ein Beleg zur Unterstützung des Ijma, denn auch die Aussage eines Gefährten ist ein Beleg der Scharia.)

 

Ahl as-Sunna und Ahl al-Bidʿa

Nach dieser Erörterung über Sunna und Bidʿa stellt sich die Frage: Wer gehört zu Ahl as-Sunna und wer zu Ahl al-Bidʿa?

Wer gehört zu Ahl as-Sunna – das heißt, wer sind die Anhänger der Sunna? Wer hält an der Sunna fest und gründet seine Lebensweise auf der Sunna? Und wer gehört zu Ahl al-Bidʿa – das heißt, wer sind nicht die Anhänger der Sunna, wer folgt der Bidʿa? Wer ist ein Anhänger der Bidʿa?

Auch diese Frage muss erörtert werden. Denn es ist zu beobachten, dass etliche Menschen trotz grober bid’aartiger Handlungen und trotz Handlungen, die in verschiedenen Lebensbereichen der Sunna widersprechen, ausschließlich für sich selbst den Anspruch erheben, Ahl as-Sunna zu sein. Jene jedoch, die ihre Bid’as nicht unterstützen, die fest an der Sunna festhalten und sie im Leben und in der Gesellschaft etablieren wollen, erklären sie zu Bid’a-Anhängern (Anhängern der Fitra). Daher muss durch eine beweisgestützte Prüfung und Analyse deutlich werden, wer nach Maßgabe von Qur’an und Hadith wahrhaftig zu Ahl as-Sunna und wer zu Ahl al-Bid’a gehört, ebenso wie der Rang von Ahl as-Sunna und der Rang von Ahl al-Bid’a.

Als Antwort auf die Frage, wer Ahl as-Sunna sind, wurde die Aussage des Allama ʿAbd ar-Rahman ibn al-Dschauzi angeführt. Er sagte: Es besteht kein Zweifel daran, dass diejenigen, die dem Vorbild des edlen Propheten und seiner ehrenwerten Gefährten folgen, in Wahrheit Ahl as-Sunna sind. Denn sie allein folgen dem Vorbild der Sunna tatsächlich, in der keinerlei Neuerung eingeführt worden ist. Denn neue Dinge wurden erst in der Zeit nach dem edlen Gesandten und seinen Gefährten eingeführt und Bid’as entstanden.

Er sagte ferner: Aus der vorangegangenen Erörterung ist deutlich geworden, dass Ahl as-Sunna diejenigen sind, die der Sunna folgen. Ahl al-Bid’a hingegen sind diejenigen, die Dinge eingeführt haben, die zuvor nicht existierten und für die es keinen Beleg gibt.

Das heißt: Nur diejenigen können als Ahl as-Sunna bezeichnet werden, die die Sunna praktisch befolgen, sie in keiner Weise vermindern oder vermehren und sie genau so befolgen, wie der Gesandte und seine Gefährten gehandelt, gesprochen und gelebt haben. Diejenigen aber, die sie in irgendeiner Weise vermindern oder vermehren, vieles Selbstersonnene in die Religion aufnehmen und als religiöse Handlungen ausgeben, können nicht Ahl as-Sunna sein. Sie sind vielmehr vollständig Ahl al-Bid’a – Anhänger der Bid’a.

Tatsächlich gab es in der Zeit der ehrenwerten Gefährten keine Bid’a. Sie praktizierten ausschließlich die reine Sunna; sie praktizierten sie in ihrem persönlichen Leben und folgten ihr in allen Bereichen des gemeinschaftlichen Lebens. Nicht nur das: Wann immer irgendwo eine Bid’a auftauchte, leisteten sie ihr mit aller Kraft Widerstand. Damit erwiesen sie sich als wahrhaftig im Hinblick auf die Aussage des edlen Propheten. Der edle Prophet sagte:

Arabisch (************)

–Meine Gefährten sind die Treuhänder meiner Umma. Wenn meine Gefährten jedoch fortgegangen sein werden, wird über meine Umma jener Zustand kommen, der ihr versprochen worden ist.

Die Sunna zu etablieren und die Bid’a abzuwehren – eine Pflicht

Dies war die vorausschauende Warnung des edlen Gesandten. Er erwähnte im Voraus die ideologischen Gefahren und Konflikte, die seiner Einschätzung nach über seine Umma kommen könnten, und sprach eine Warnung aus, damit die Menschen der Umma davor auf der Hut seien und nichts dergleichen in ihren Iman, ihre Glaubensüberzeugungen, ihre Taten oder ihren Charakter eindringen könne. Ein weiterer Hadith aus diesem Zusammenhang wurde von Hadhrat Abdullah ibn Masud überliefert.

Der edle Gesandte sagte:

Jeder Prophet, der vor mir entsandt wurde, hatte aus seiner Umma Hawariyyun und Gefährten, die die Sunna jenes Propheten annahmen und bewahrten und seine Gebote und Anweisungen genau befolgten. Danach folgten dieser Umma Menschen, die Dinge sagten, die sie nicht taten, und Dinge taten, zu denen sie keineswegs angewiesen worden waren. Wer unter diesen Umständen mit seiner Kraft gegen solche Menschen kämpft, ist ein Mu’min; wer mit seiner Rede und seinen Worten gegen sie kämpft, ist ebenfalls ein Mu’min; und wer mit seinem Herzen gegen sie kämpft, ist ebenfalls ein Mu’min. Danach aber kann nicht angenommen werden, dass auch nur ein Quäntchen Iman vorhanden ist.  

Die Erben, vor denen in diesem langen Hadith für die spätere Zeit gewarnt wurde, sind die Ahl al-Bid’a. Denn ihre Taten stimmen nicht mit ihren Worten überein, und sie tun Dinge, zu denen sie nicht angewiesen worden sind. Doch die islamische Scharia kann niemandem erlauben, eine solche Handlung als religiöse Handlung auszuführen. Sonst hätte die Sunna des Gesandten für niemanden irgendeinen Wert oder irgendeine Bedeutung. Deshalb wurde befohlen, gegen gerade diese Menschen zu kämpfen. Folglich ist der Kampf gegen die Anhänger der Bid’a die Pflicht jedes gläubigen Menschen. Wer dies nicht tut, besitzt gemäß diesem Hadith nicht das geringste Maß an Iman.

Die Anweisung des Islam, den Dschihad auszurufen, richtet sich im Wesentlichen gegen Kufr und Schirk. Doch der Grund dafür, dass hier die Bedeutung des Kampfes gegen die Bid’a in so nachdrücklichen Worten hervorgehoben wird, ist, dass die Bid’a, auch wenn sie kein offenkundiger Kufr und kein offener Schirk ist, zweifellos deren Anfang und der Samen an der Quelle von Kufr und Schirk ist.

Sobald die Bid’a in der islamischen Gesellschaft auftritt und sich dort Raum schaffen kann, wird sie unweigerlich zum eigentlichen Schirk und Kufr hinführen; daran besteht keinerlei Zweifel. Deshalb wurde befohlen, diesen Samen von Kufr und Schirk in der islamischen Gesellschaft bereits im Keim zu vernichten, und gerade deshalb wurde gesagt, dass der Iman davon abhängt, den Dschihad gegen die Bid’a und ihre Anhänger auszurufen. Tatsächlich ist es eine Form von Kufr, eine Handlung, zu der in der Religion des Islam nicht aufgefordert wurde, als religiöse Handlung zu betrachten und auszuführen; und darin liegt die Denkweise des Schirk. In diesem Zusammenhang sind auch die folgenden Hadithe besonders erwähnenswert.

Der edle Prophet sagte:

Arabischer Wortlaut

– Wer eine nach mir in Vergessenheit geratene Sunna wiederbelebt, erhält dafür eine Belohnung in dem Maß, in dem man für das Befolgen dieser Sunna belohnt wird; doch von der Belohnung desjenigen, der danach handelt, wird nicht das Geringste abgezogen. Wer hingegen eine irreführende Bidʿa einführt – eine Bidʿa, mit der Allah und Sein Gesandter keineswegs zufrieden sind –, trägt eine Sünde in dem Maß, in dem man durch entsprechendes Handeln sündigen würde; doch von der Sünde desjenigen, der danach handelt, wird nicht das Geringste abgezogen.

Das eigentliche Ziel dieses Hadith besteht darin, die muslimische Gemeinschaft vor all dem zu schützen, was hier über die Belohnung für die Wiederbelebung einer in Vergessenheit geratenen Sunna und die Sünde der Einführung einer irreführenden Bidʿa gesagt wurde, und sie dazu anzuspornen, die Sunna in der Gesellschaft einzuführen und zu festigen, sie nicht sterben zu lassen und keinesfalls zuzulassen, dass sich die Bidʿa durchsetzt.

Der edle Prophet (s) sagte:

Arabisch (**********)

– Der Dīn Islām war zu Beginn fremd und einflusslos; ebenso wird er es später wieder sein. Frohe Botschaft für diese Fremden jener Zeit! Diese Fremden sind diejenigen, die nach mir alles beseitigen werden, was die Sunna beeinträchtigt, und sich bemühen werden, die Sunna wieder einzuführen. (Tirmidhī).

Wenn die Sunna in der muslimischen Gesellschaft im Allgemeinen nicht fest verankert ist und die Bidʿa die muslimische Gesellschaft überwältigt, wird der wahre Dīn Islām dort zu etwas Fremdem. Und diejenigen, die den wahren Islām praktizieren – soweit überhaupt welche übrig bleiben –, werden in der Gesellschaft völlig fremd und einflusslos. Die Herrschaft und Autorität über die Gesellschaft erlangen dann die Anhänger der Bidʿa und diejenigen, die sie unterstützen. In einer solchen Lage wird denjenigen, die die Sunna wiederherstellen und sich bemühen, die Gesellschaft gemäß den Maßstäben des Dīn gesund aufzubauen, seitens Allahs und des Gesandten Allahs frohe Botschaft verkündet. Denn sie tragen wahrhaft einen starken Īmān in sich.

Wenn die Sunna in der Gesellschaft tatsächlich verblasst und erlischt und die Finsternis der Bidʿa sich verdichtet und die gesamte Gesellschaft verschlingt, besteht die einzige Aufgabe der Gläubigen darin, dafür zu kämpfen, die Bidʿa zu beseitigen und die Sunna zu festigen. Doch selbst dann sind diejenigen, die der Bidʿa und ihren Anhängern Respekt erweisen, erbitterte Feinde des Islām.

Der edle Gesandte (s) sprach:

Arabisch (********)

– Wer einem Anhänger der Bidʿa oder einem Verfechter der Bidʿa Achtung erweist, hilft damit gewiss, den Islam zu zerstören.

Denn die Haltung eines Verfechters der Bidʿa steht im Gegensatz zum Islam. Er ist unablässig darum bemüht, den Islam auszurotten. Unter solchen Umständen bedeutet es, ihm Achtung oder Ehrerbietung zu erweisen, dass man sein Verhalten als Anhänger der Bidʿa unterstützt und die Bidʿa gutheißt. Dadurch werden der Anhänger der Bidʿa und der Verfechter der Bidʿa im Hinblick auf die Zerstörung des Islam noch mutiger und entschlossener; er wird furchtlos und waghalsig. Deshalb erklärte der edle Gesandte (s), dass diese Handlung dazu beiträgt, den Islam zu zerstören.

Hazrat Ibn Abbas (ra) berichtet, dass der edle Prophet (s) gesagt hat:

Arabisch (********)

– Bei Allah sind drei Gruppen von Menschen besonders verhasst: Erstens diejenigen, die im Heiligen Heiligtum schariatswidrige Handlungen begehen; zweitens diejenigen, die in der islamischen Lebensordnung die Regeln, Normen und Bräuche der Zeit der Dschāhilīya einführen wollen; und drittens diejenigen, die ohne jeden Grund darauf aus sind, das Blut von Muslimen zu vergießen. (Buchari)

Im Hadith werden die Sunna, die Regeln und die Bräuche der Dschāhilīya erwähnt, das heißt die Sunna der Dschāhilīya. Sie steht vollständig im Gegensatz zur „Sunna des Gesandten“. Wie könnte also daran noch ein Zweifel bestehen, dass jemand, der die Sunna oder die Regeln und Bräuche der Dschāhilīya als Bestandteil der islamischen Sunna einführen will, bei Allah äußerst verhasst und von Allah aufs Äußerste verflucht sein wird?

An dieser Stelle sagte Hasan al-Basri (r): „Ich schwöre bei dem, außer dem es keinen Gott gibt: Die Haltung eurer Sunna ist die mittlere Haltung zwischen den beiden extremen Grundsätzen des Übermaßes und der Unterschreitung des Maßes. Haltet daher geduldig und standhaft an ihr fest; Allah möge Sich eurer erbarmen. Denn die Ahl as-Sunna – die Menschen, die der Sunna folgen – waren schon immer nur wenige, und auch in späterer Zeit werden sie wenige bleiben. Es sind diejenigen, die sich niemals den Übertreibern angeschlossen und sich in deren Bidʿa nicht mit den Anhängern der Bidʿa verbündet haben. Vielmehr sind sie fest auf der Sunna geblieben, bis sie starben, um Allah zu begegnen. Wenn Allah will, werdet auch ihr ebenso sein.“ Hazrat Abdullah ibn Abbas sagte:

Wann immer die Menschen eine Bid’a eingeführt haben, haben sie damit jeweils eine Sunna ausgelöscht. Auf diese Weise wurde die Bid’a lebendig und mächtig, während die Sunna verschwand.

Diese wenigen Hadithe haben den Muslimen ein klares Programm vorgelegt: Ganz gleich, in welchem Land und unter welchen Umständen sie sich befinden, sollen sie einen undurchdringlichen Widerstand gegen die Bid’a und ihre Anhänger errichten und sich bemühen, die Sunna in ihrer ursprünglichen Gestalt und ihrem ursprünglichen Geist zu etablieren und zu bewahren. Wenn die Sunna verschwindet und die Bid’a die Oberhand gewinnt, wird die Existenz des Mu’min und des Muslims bedeutungslos.

Die Gemeinschaft‘ der Gefährten ist das Vorbild

Die Welt hat das Vorbild dieser Sunna des Islam vom letzten Propheten, Hadhrat Muhammad (s), erhalten. Muhammad (s) hat diese Sunna in der Praxis etabliert, und auch seine Gefährten standen fest auf dieser Sunna. Auch in der Zeit der Tabi’un und der Tabi at-Tabi’in nach den Gefährten war die Sunna in der Gesellschaft vorherrschend und fest etabliert. Danach zeigten sich jedoch allmählich vielfältige Schwächen in der muslimischen Umma, und immer neue Bid’as traten auf. Der allgemeine Zustand der Gesellschaft veränderte sich tiefgreifend. Die Bid’a gewann die Oberhand und trat offen hervor, während die Sunna schwach und besiegt wurde; vielmehr nahmen die Menschen die Bid’a als Sunna an und mieden die Sunna wie eine Bid’a. Das geschah vor etwa zwölf- oder dreizehnhundert Jahren. Danach entfernte sich das muslimische Leben allmählich vom Vorbild der Sunna, und anstelle dieses Vorbilds schlug die Bid’a ihre Wurzeln. Die heutigen Muslime sind in dieser Hinsicht geradezu im Bauchinneren des Bid’a-Drachens gefangen. Doch auch heute sind der edle Gesandte (s) und seine edlen Gefährten ihr Vorbild, dem sie nacheifern und folgen sollen. Alle Muslime sollten ihnen folgen. In der Zeit des Gesandten und der Gefährten war die Sunna für die gesamte muslimische Welt auf ewig ein Leuchtturm in einem dunklen Meer. Auch heute müssen sie von dort ihr Licht empfangen und Wegweisung erhalten. Der edle Gesandte (s) hat eine solche Prophezeiung ausgesprochen und dadurch den irregeleiteten Muslimen den Weg gewiesen.

Der Schlussteil eines Hadith des Gesandten lautet:

Arabisch (************)

-Die Kinder Israels waren in zweiundsiebzig Gruppen zerfallen, und meine Umma wird in dreiundsiebzig Sekten zerfallen. Alle diese Sekten außer einer werden in der Hölle sein. Die Gefährten fragten: „Wer sind diese eine Sekte, o Gesandter (s)?“ Er sagte: „Es sind diejenigen, die meinem Vorbild und dem Vorbild meiner Gefährten folgen werden.“

Die Aussage, die Imam at-Tirmidhi und Imam Ibn al-Dschauzi auf Grundlage dieses Hadiths gemacht haben, bedeutet Folgendes: Dieser Hadith beweist, dass mit „einer Gemeinschaft“ die Gemeinschaft der Gefährten gemeint ist. Gemeint ist also nicht ein bestimmter einzelner Gefährte, sondern diejenigen, die der Sunna folgen werden, welche der edle Prophet (s) und die Gemeinschaft der Gefährten insgesamt befolgt haben, und zwar auch unter veränderten Umständen und in einer Zeit des Niedergangs. Sie werden es sein, die das Recht haben, ins Paradies einzugehen. Es sind diejenigen, die Glaubensüberzeugung, Aussagen und sämtliche Regeln der äußeren Handlungen aus dem Konsens der Gefährten übernehmen.

Abū al-ʿĀliya, ein Tābiʿī, sagte: Bemüht euch, den Zustand, in dem sich die muslimische Gemeinschaft befand, bevor sie sich in Sekten aufspaltete, fest zu bewahren und wiederherzustellen.

Auch mit diesen Worten wird eindeutig auf die Zeit der Gefährten hingewiesen. Denn die Zeit der Gefährten war eine Zeit, in der die muslimische Gemeinschaft geeint und ungeteilt war.

ʿĀsim berichtete al-Hasan al-Basrī von diesem Ratschlag Abū al-ʿĀliyas, worauf er sagte: Bei Allah, er hat dir den richtigen Rat gegeben und dir die reine Wahrheit gesagt.

Imām al-Awzāʿī sagte: Haltet an der Sunna fest. Übernehmt die Grundsätze, an denen die Träger der Sunna festgehalten haben, das heißt: die Grundsätze, die sie angenommen haben. Sagt, was sie gesagt haben, und haltet euch von dem fern, wovon sie sich ferngehalten haben. Folgt auch dem Weg, den die rechtschaffenen Menschen vor euch gegangen sind. Dann werdet auch ihr dazu befähigt werden, genau das zu tun, was sie getan haben.

Man muss sich vor Augen halten, dass Imām al-Awzāʿī ein Tābiʿī war und mit den rechtschaffenen Altvorderen die Gemeinschaft der Gefährten meinte. Daher waren die edlen Gefährten nach dem Gesandten Allahs die vorbildliche Gemeinschaft der Sunna; ebenso können nach dem Gesandten Allahs allein die edlen Gefährten für alle Zeiten und alle Muslime als Vorbild und zur Nachahmung dienen. Unter den rechtschaffenen Altvorderen werden sie von den Muslimen auf der ganzen Welt als die maßgeblichen Vorbilder anerkannt. Denn Allah, der Erhabene, hat ihre Vorbildlichkeit und ihre Eigenschaft, dem Gesandten zu folgen, bezeugt; ebenso hat der edle Prophet dies im Koran und im Hadith bezeugt. Sie allein haben sich am wahrhaftigen Maßstab des Gesandten vollständig bewährt.

Tatsächlich kann nach dem Gesandten Allahs außer den edlen Gefährten bei den Muslimen keine andere Person – aus welcher Zeit und welchem Land sie auch stammen und wie großer Gelehrter oder Vorbild sie auch sein mag – als Vorbild und zur Nachahmung gelten. Hadhrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd sagte über die Wahl einer Person zum Vorbild: Wenn jemand unbedingt an der Sunna eines Menschen festhalten muss, dann soll er an der Sunna eines Menschen festhalten, der bereits gestorben ist. Denn bei einem Menschen, der noch lebt, gibt es keinerlei Gewähr dafür, dass er künftig nicht in eine Versuchung gerät. Die Verstorbenen aber sind die Gefährten Muhammads, die zu den besten Menschen dieser Gemeinschaft gehörten, deren Herzen am lautersten und deren Wissen am tiefsten war. Sie waren frei von Künstlichkeit. Allah, der Erhabene, hatte sie dazu auserwählt, Gefährten Seines Propheten zu sein und Seine Religion aufzurichten. Bemüht euch daher, ihren richtigen Rang zu erkennen und anzuerkennen. Folgt ihren Spuren. Übernehmt und verinnerlicht so weit wie möglich ihren Charakter und ihre Wesensart. Denn sie waren auf der richtigen und festen Rechtleitung gegründet.

Dies ist die äußerst wichtige Aussage eines Gefährten wie Hadhrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd. Ihre Bedeutung ist, dass die edlen Gefährten für die Menschen aller Zeiten das vollkommene, makellose und verlässliche Vorbild sind. Hinsichtlich Glaubensüberzeugung, Taten und Charakter hatten sie die höchsten Stufen erreicht und den höchsten Rang inne. Hier ist jedoch nicht von einem bestimmten Gefährten die Rede, sondern von der Gemeinschaft der Gefährten als Ganzes. Diese Gemeinschaft der Gefährten ist es, der der Muslim folgen soll.

Daraus wird ersichtlich, dass es keineswegs zum Guten führen kann, irgendeine einzelne Person aus der Menschheit – außer dem edlen Gesandten – bedingungslos als jemand anzunehmen, dem man folgen muss. Der Islam hat dies niemandem vorgeschrieben, ganz gleich, aus welcher Zeit er stammt und wie großer Heiliger oder Gottesfreund er auch sein mag. Darüber hinaus ist im Islam hierzu sogar ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen worden. Von Hadhrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd wird überliefert: Niemand soll seine Religion so eng an eine Person binden, dass er ebenfalls glaubt, wenn diese Person glaubt, und ebenfalls Unglauben begeht, wenn sie Unglauben begeht. Wenn ihr unbedingt jemandem folgen müsst, dann folgt den Verstorbenen. Denn ein lebender Mensch kann, solange er lebt, nicht vor Versuchungen sicher sein.

Auch hier bezeichnet „die Verstorbenen“ die Gemeinschaft der Sahāba und nicht irgendeinen bestimmten Gefährten. Außer dem edlen Gesandten Allahs (s) wird das blinde Befolgen irgendeiner anderen Person im Islam keineswegs unterstützt. Dies ist die Aussage eines so hoch angesehenen Gefährten wie Hadhrat ʿAbdullāh ibn Masʿūd. Er war einerseits ein Gefährte der ersten Generation und andererseits ein besonderer Diener des Gesandten. Daher kann der richtige und verlässliche Handlungsweg für die Muslime im Allgemeinen nur darin bestehen, allein Allah, Allahs Gesandtem, dem Koran und dem Hadith zu folgen – mit einem Wort: der Sunnat. Die persönliche Meinung, die persönliche Lebensweise, das Wesen und den Charakter sowie das Verhalten irgendeiner Person dürfen sie keinesfalls als einziges Vorbild festhalten. Die bedingungslose Gefolgschaft irgendeines lebenden oder verstorbenen Menschen dürfen sie nicht anerkennen. In der menschlichen Gesellschaft darf und muss bedingungslose Gefolgschaft allein dem edlen Gesandten Allahs (s) geleistet werden, keinem anderen.

An diesem Punkt ist es unbedingt erforderlich, eine große Verwirrung auszuräumen. Diese Verwirrung dreht sich um einen weithin bekannten Hadith.

Der Hadith lautet wie folgt: Arabisch (**********).

– Meine Gefährten leuchten wie die Sterne. Jedem von ihnen, dem ihr folgt, werdet ihr rechtgeleitet sein.

Auf Grundlage dieses Hadiths wollen manche sagen, dass es möglich sei, den Weg der Rechtleitung zu beschreiten, indem man nach eigenem Belieben irgendeinem einzigen Gefährten folgt. Aus mehreren Gründen ist es jedoch nicht vernünftig, diesen Hadith als Beweis vorzubringen. Der erste Grund ist, dass dieser Hadith über drei verschiedene Überlieferungswege überliefert wurde. Ein Überlieferungsweg führt von al-Aʿmash über Abū Sufyān zu Jābir (r); ein anderer von Saʿīd ibn al-Musayyib über Ibn ʿAmr; und der dritte von Hamza al-Dschazjī über Nāfiʿ zu Ibn ʿUmar. Nach dem Urteil der Hadith-Gelehrten ist jedoch über keinen dieser Wege ein Hadith bestätigt. Unter Berufung auf Ibn ʿAbd al-Barr schrieb der Gelehrte Ibn al-Qayyim: „Ibrāhīm, der Sohn von Saʿīd, hat uns berichtet, dass Muhammad, sein Sohn, überliefert hat, dass ihnen Hamd ibn Ayyūb al-Samūt überliefert habe, dass al-Bazzār uns gesagt habe: ,Meine Gefährten sind wie die Sterne; wem von ihnen ihr folgt, werdet ihr rechtgeleitet sein.‘“ Der Hadith, der in diesem Sinne überliefert wird, ist eine Aussage, die nicht als authentisch vom edlen Propheten (s) erwiesen ist. (Aus der von al-Khatīb al-Baghdādī angeführten Überlieferung von Hadhrat Ibn al-Khattāb (r) ist das Gegenteil bekannt.)

Bei der Prüfung eines Hadiths ist die Überlieferungskette von grundlegender Bedeutung. Und niemand hat das Recht, einen Hadith, der nach Prüfung seiner Überlieferungskette nicht als authentisch erwiesen ist, als Beweis der Scharia vorzubringen.

Sunnat – die schwierige und die leichte

Wir, die wir behaupten, Ahl as-Sunnat zu sein, und uns dabei ziemlich selbstgefällig fühlen, weil wir meinen, keine Leute einer irregeleiteten Sekte zu sein, sondern Angehörige einer von dem edlen Propheten (s) gegründeten und der Sunnat folgenden Gemeinschaft – wir müssen gründlich darüber nachdenken, inwieweit diese unsere Vorstellung tatsächlich richtig ist.

Wir sind Ahl as-Sunna, das heißt: diejenigen, die der Sunna folgen. Die Frage ist: Welcher Sunna des ehrwürdigen Gesandten (s) folgen wir? Der schwierigen und beschwerlichen Sunna oder der leichten, sanften und angenehm bequemen Sunna?

Es lässt sich nicht leugnen, dass sich im Leben und Charakter des ehrwürdigen Gesandten (s) beide Arten der Sunna vereinigten. Er war ein Mensch. Daher musste er als Mensch viele Dinge tun, die zum Überleben in dieser Welt notwendig sind, etwa essen, sich kleiden sowie ein eheliches und häusliches Leben führen. Was er in dieser Hinsicht tat, ist gemäß den Vorschriften der Scharia ebenfalls Sunna. Doch es handelt sich um eine sehr leichte, sanfte und angenehme Sunna. Ihre Befolgung ist nicht nur nicht beschwerlich, sondern bringt vielmehr viel Bequemlichkeit und Freude. Dazu gehören beispielsweise Kürbisgerichte zu essen, Süßigkeiten zu essen, saubere Kleidung zu tragen, den Miswak zu benutzen, Attar und Parfüm zu verwenden, zu heiraten, mehrere Ehefrauen zu nehmen, ein langes Gewand und einen langen Turban zu tragen, den Bart wachsen zu lassen und Ähnliches.

Doch die eigentliche Sunna im Leben des ehrwürdigen Gesandten (s) waren jene schwierigen und beschwerlichen Taten, die er in jener polytheistischen, Allah trotzenden Gesellschaft im Zuge der Verkündung des Aufrufs zum Tauhid und seiner Bemühungen um die Errichtung des Dīn al-Islam vollbringen musste. In dieser Zeit musste er Hunger leiden, sich Steine auf den Bauch binden und Tag und Nacht unermüdlich körperlich arbeiten. Er musste die Qualen und Peinigungen der Feinde ertragen, sich Dornen in die Füße treten lassen und in Taif durch die von Schurken geworfenen Steine am gesegneten Körper verletzt werden, sodass seine Kleidung vom Strom seines Blutes durchnässt wurde; erschöpft, müde und entkräftet musste er am Straßenrand bewusstlos liegen bleiben. Eine Zeit lang musste er sich nach dem Bruch der Beziehungen und dem Boykott der Mekkaner gegenüber dem Stamm der Banu Haschim drei aufeinanderfolgende Jahre in der Höhle von Abu Talib aufhalten. Schließlich musste er sein angestammtes Zuhause verlassen und nach Medina auswandern. Im Kampf gegen die feindlichen Truppen der Kafir musste er gemeinsam mit den Mudschahedin mit voller Kraft kämpfen, seinen gesegneten Zahn als Märtyrer hingeben und den Graben ausheben.

Auch diese Taten des ehrwürdigen Gesandten (s) sind Sunna, und ihrer Sunna zu folgen ist für die Umma eine unabdingbare Pflicht. Doch ist dies eine Sunna äußerst schwieriger, schwer zu bewältigender und lebensaufopfernder Anstrengungen.

Leicht drängt sich die Frage auf: Befolgen wir diese Sunna? Wenn wir sie nicht befolgt haben – und zweifellos lässt sich sagen, dass wir sie nicht befolgen –, kann dann der Anspruch, der Sunna des Gesandten zu folgen, als wahr gelten? Höchstens lässt sich sagen: Ja, wir folgen zwar der Sunna des Gesandten, aber es ist die süße, leichte und sanfte Sunna. Doch für die Befolgung irgendeiner Sunna, die schwierig ist und Schmerzen sowie Opfer an Leib und Vermögen mit sich bringt, haben wir keinerlei Interesse. Daran, dass wir auch diese unbedingt befolgen müssen und andernfalls am Tag der Auferstehung Allah gegenüber eine schwere Rechenschaft ablegen müssen, zu denken, davor scheinen wir sogar Angst zu haben.

 

Der angehäufte Bidʿa-Haufen

Dass die zuvor angeführten Worte von Hadrat Abdullah ibn Masʿud (r.a.) buchstäblich wahr sind, beweist die Geschichte der Muslime nach der Generation der Sahaba unwiderlegbar und zweifelsfrei. In späterer Zeit wurden in der muslimischen Gesellschaft verschiedenste Bidʿas verbreitet; die Sunna wurde allmählich aufgegeben und verschwand schließlich vollständig aus Herzen und Leben. Doch sobald der Versuch unternommen wurde, die Sunna wieder einzuführen, stellte sich der heftige Widerstand gegen diese persönliche blinde Gefolgschaft als gewaltiges Hindernis in ihren Weg.

Unter Berufung auf eine bestimmte Persönlichkeit, die zu ihren Lebzeiten vielleicht unter den Menschen den Ruf eines großen Gelehrten, Pirs oder Wali Allahs erlangt hat, wird gesagt: „Dieser oder jener ehrwürdige Mann beziehungsweise dieser oder jener Pir hat dies gesagt; daher ist daran nichts auszusetzen.“ Eine solche Beurteilung von Wahrheit und Unwahrheit sowie von Recht und Unrecht aufgrund von Personen ist im Islam etwas völlig Neues – eine offenkundige Bidʿa. Im Islam kann jedoch außer dem ehrwürdigen Propheten (s) auf die Aussage oder Handlung keiner anderen Person als Beweis berufen werden. Auf diese Weise versank in der muslimischen Gesellschaft allmählich die Sunna – das Vorbild des ehrwürdigen Gesandten (s) –, während sich dort der Bidʿa-Müllhaufen erhob. Diese Bidʿas traten ebenso in der Aqida und im Glauben, im Denken und im Herzen auf wie in den Taten und im Charakter, in jeder Richtung und jedem Bereich des praktischen Lebens. Dieser Haufen reicht beinahe bis zum Himmel. Ihn Stück für Stück zu zählen, übersteigt die menschlichen Möglichkeiten. Wenn diese Bidʿas jedoch nicht erkannt und bestimmt werden, gibt es keinerlei andere Möglichkeit, die Muslime vor ihnen zu schützen und sie unter dem Bidʿa-Haufen hervorzuholen. Deshalb werden wir über einige größere Bidʿas so kurz wie möglich sprechen. Wir werden zeigen, wie jede einzelne Bidʿa unter den Muslimen Eingang gefunden und Wurzeln geschlagen hat und an welchen weit entfernten Rand der Irreführung sie die Muslime aus der Sicht des ursprünglichen Islam geführt hat.

Zum Abschluss unserer Erörterung auf dieser Stufe wollen wir jene berühmte Ansprache des „rechtgeleiteten Kalifen“ Umar ibn Abd al-Aziz erwähnen, die er unmittelbar nach seiner Ernennung zum Kalifen vor den versammelten Menschen hielt.

Die Ansprache lautete: Wisset, dass es nach eurem Propheten keinen weiteren Propheten gibt, nach eurem Buch (dem edlen Koran) kein weiteres Buch, nach der für euch festgelegten Sunna keine weitere Sunna und nach dieser eurer Umma keine weitere Umma eines Propheten geben wird. Wisset: Halal ist nur das, was Allah in Seinem Buch durch die Zunge Seines Gesandten für halal erklärt hat, und es bleibt bis zum Tag der Auferstehung halal. Wisset: Haram ist ausschließlich das, was Allah in Seinem Buch durch die Zunge Seines Gesandten für haram erklärt hat, und es bleibt bis zum Tag der Auferstehung haram. Wisset auch, dass ich kein Anhänger der Bid’a und kein Neuerer bin. Ich bin lediglich ein Befolger des Din. Wisset, dass ich niemand bin, der endgültige Entscheidungen trifft; ich bin nur deren Ausführender. Wisset auch, dass ich kein Schatzsammler bin, sondern ich werde alles dorthin legen, wohin ich angewiesen bin, es zu legen. Und wisset ferner, dass ich nicht der Beste unter euch bin; vielmehr bin ich euch als eine Last auferlegt worden. Und schließlich wisset: Niemand darf einem Geschöpf gehorchen, indem er dem Schöpfer ungehorsam ist.

Tatsächlich ist diese Ansprache die angemessene Ansprache des höchsten Repräsentanten eines Staates, der sich an islamischen Grundsätzen orientiert. Die Kernaussage dieser Ansprache ist auch die Aussage unserer vorliegenden Erörterung.

Bid’a wie viele Arten??

Am Ende dieser grundlegenden Erörterung über die Bid’a ist es unbedingt erforderlich, ein wichtiges Thema anzusprechen, nämlich die Einteilung der Bid’a in verschiedene Arten. Die Frage lautet: Ist die Bid’a tatsächlich in mehrere Arten unterteilt?

Im Allgemeinen herrscht in der muslimischen Gesellschaft die verbreitete Auffassung, dass es zwei Arten der Bid’a gibt. Die eine ist die „Bid’a hasana“ oder „gute Bid’a“, die zweite die „Bid’a sayyi’a“ oder schlechte Bid’a. Manche haben die zweite auch „Bid’a mustaqbiha“ oder „verabscheuungswürdige und abscheuliche Bid’a“ genannt. Doch auch diese Einteilung der Bid’a scheint eine neuartige Bid’a zu sein. Denn dadurch, dass man die Bid’a in „gut“ und „schlecht“ unterteilt hat, sind zahlreiche „Bid’as“ unbemerkt mit einer Genehmigung, gute Bid’as zu sein, in das umfassende Gefüge islamischer Glaubensüberzeugungen und religiöser Praxis eingedrungen. Infolgedessen verrichten heute gerade die Anhänger des Tauhid bedenkenlos allerlei Handlungen, die tatsächlich dem Tauhid widersprechen, eindeutig Bid’a sind und die für keinen Anhänger des Tauhid auch nur einen Augenblick lang hinzunehmen sind.

An dieser Stelle haben Gelehrte wie der Allama Badruddin al-Ayni die Bid’a in zwei Arten eingeteilt und dafür eine Definition vorgelegt. Er sagte: Die Bid’a ist von zwei Arten. Wenn die Bid’a zu einer guten Handlung gezählt wird, die der Scharia entspricht, dann ist sie eine „Bid’a hasana“ – eine gute Bid’a. Wenn sie jedoch aus Sicht der Scharia eine schlechte und abscheuliche Handlung ist, dann ist sie eine „Bid’a mustaqbiha“ oder „verabscheuungswürdige und abscheuliche Bid’a“.

Der berühmte Hadith-Gelehrte und Verfasser von Büchern, Imam al-Schaukani, schrieb: Mit „Bid’a“ bezeichnet man eigentlich neu eingeführte Handlungen und Aussagen, für die sich in der früheren Gesellschaft keinerlei Beispiel findet. In der Terminologie der Scharia wird das, was der Sunna widerspricht, als Bid’a bezeichnet. Daher muss es zwangsläufig tadelnswert sein.

Das heißt: Alles, was der Sunna widerspricht, ist Bidʿa. Daher ist alles an der Bidʿa tadelnswert und aufzugeben; an ihr kann keine Seite lobenswert oder gut sein. Andererseits ist es völlig unbegründet, die Bidʿa in zwei Teile zu teilen, einen Teil als gute Bidʿa zu bezeichnen und den anderen als schlechte Bidʿa.

Die Stichhaltigkeit dieser Aussage ist unbestreitbar. Was irgendeine Grundlage oder ein Vorbild in der Scharia hat, kann keineswegs der Sunna widersprechen. Was der Sunna nicht widerspricht, ist keine Bidʿa. Was jedoch im goldenen Zeitalter des Islam keinerlei Vorbild hatte und für das sich in der Scharia keinerlei Grundlage findet, ist keineswegs schariakonform, sondern widerspricht gerade der Sunna; folglich ist es Bidʿa. Keine ihrer Seiten ist gut, lobenswert oder annehmbar. Kurz gesagt: Es ist unvernünftig, die Bidʿa in Ḥasana und Sayyiʾa – in gute und schlechte – zu unterteilen.

Zur Zeit des Gesandten wurde an der Bidʿa keine gute Seite gefunden. Auch nicht zur Zeit der Gefährten und der Tābiʿūn; ebenso wurde die Bidʿa in den Aussagen des Gesandten nicht auf diese Weise unterteilt.

Wie kam diese Einteilung der Bidʿa dann in der muslimischen Gesellschaft auf? Die Antwort findet sich in einer ausführlichen Erklärung einer Aussage von ʿUmar al-Fārūq (r.a.). Im Hadith wird dies erwähnt. ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAbd al-Qārī berichtet: Ich ging im Ramadan mit ʿUmar (r.a.) in die Moschee. Dort sah ich, dass die Menschen getrennt und zerstreut jeweils ihr Gebet verrichteten. An anderer Stelle betete ein Mann, und einige Menschen beteten mit ihm. Da sagte ʿUmar (r.a.): Ich denke, es wäre sehr gut, wenn man diese Menschen hinter einem guten Qurʾān-Rezitator zum gemeinsamen Gebet versammeln würde. Danach veranlasste er dies und richtete das Gebet in der Gemeinschaft unter der Leitung von Ubayy ibn Kaʿb ein. In jener Zeit ging ich eines Nachts erneut mit ʿUmar al-Fārūq hinaus. Da sah ich, dass die Menschen hinter einem Imam in Gemeinschaft das Tarāwīḥ-Gebet verrichteten. Darauf sagte ʿUmar (r.a.): Das ist wahrlich eine gute Bidʿa. (Dieser Hadith wird von Imam al-Bukhārī und anderen Hadith-Gelehrten gerade im Zusammenhang mit dem Tarāwīḥ-Gebet in der Gemeinschaft angeführt. Dieser Hadith ist ein Beleg dafür, dass es zulässig ist, im Ramadan das Tarāwīḥ-Gebet in der Gemeinschaft zu verrichten.)

Gerade die am Ende des Hadith erwähnte Aussage von ʿUmar al-Fārūq (r.a.) dient vielen als Argument für die Einteilung der Bidʿa in zwei Teile. Die wörtliche Übersetzung des Satzes lautet: „Das ist eine gute Bidʿa.“ Wenn eine Bidʿa gut ist, versteht man daraus zwangsläufig, dass eine andere Bidʿa schlecht sein muss. So kann man zu der Auffassung gelangen, dass manche Bidʿas gut und manche schlecht seien. Das ist die grundlegende Geschichte dieser Angelegenheit. Offenbar haben die Menschen erst in späterer Zeit, als sie Erläuterungen zu den Hadithen verfassten, diese beiden Einteilungen der Bidʿa herausgestellt. Und von al-Bukhārī aus verbreitete sich diese Aussage in der breiten Gesellschaft und setzte sich fest in den Herzen der Menschen. Heute ist es so, dass, wenn irgendeine Bidʿa kritisiert oder gegen sie Einwand erhoben wird und man fordert, sie als Bidʿa aufzugeben, sofort geantwortet wird: „Ja, sie ist zwar eine Bidʿa, aber keine Sayyiʾa-Bidʿa, sondern eine Ḥasana-Bidʿa; daher besteht kein Anlass, sie aufzugeben.“ Vielleicht gelangte unter dem Deckmantel dieser Ḥasana-Bidʿa eine schwerwiegende Bidʿa, die der Sunna völlig widerspricht, in die Sunna und wurde zu den verdienstvollen Taten gerechnet, wodurch sie in der muslimischen Gesellschaft religiöses Ansehen erhielt. Darin liegt tatsächlich die gefährlichste Seite der Bidʿa. Deshalb wird die Aussage des Gesandten „Jede Bidʿa ist ein Irrweg“ unter dem Gesichtspunkt der Wirklichkeit bedeutungslos. Denn wenn jede Bidʿa ein Irrweg ist, kann keine Bidʿa Rechtleitung sein. Durch die Einteilung der Bidʿa wird jedoch das Gegenteil bewiesen. Das bedeutet, dass es auch gute Bidʿas gebe. Die Aussage des Gesandten „Jede Bidʿa ist ein Irrweg“ sei also nicht richtig – Gott bewahre uns davor. Eine derart dreiste, schwerwiegende Auslegung entgegen der Aussage des Gesandten ist wohl kaum vorstellbar.

Meine Aussage ist, dass es grundsätzlich falsch ist, die Bidʿa in Ḥasana und Sayyiʾa, also in zwei Teile, zu unterteilen. Auch durch die Aussage von ʿUmar al-Fārūq (r.a.) wird diese Einteilung nicht bewiesen. Denn die Aussage von ʿUmar al-Fārūq (r.a.) bedeutet keineswegs das, was man angenommen hat. Denn ʿUmar al-Fārūq (r.a.) bezeichnete das Tarāwīḥ-Gebet in der Gemeinschaft nicht in dem Sinne als Bidʿa, in dem die Bidʿa der Sunna widerspricht. Das konnte er auch nicht tun. Wer hätte besser als ʿUmar wissen können, dass das Tarāwīḥ-Gebet in der Gemeinschaft keineswegs eine Bidʿa ist? Es wurde bereits zur Zeit des Gesandten verrichtet. Dass der ehrwürdige Gesandte selbst zwei oder drei Nächte lang als Imam das Tarāwīḥ-Gebet leitete, ist durch authentische Hadithe belegt.

ʿĀʾischa (r.a.) sagte:

– Der ehrwürdige Prophet verrichtete in der Moschee sein Gebet. Viele Menschen beteten mit ihm; in der zweiten Nacht geschah es ebenso. Dadurch begannen immer mehr Menschen, an diesem Gebet teilzunehmen. Als sich die Menschen in der dritten oder vierten Nacht wie zuvor versammelten, kam der ehrwürdige Prophet nicht aus seinem Haus. Am nächsten Morgen sagte der ehrwürdige Gesandte zu den Menschen: Ich habe bemerkt, was ihr getan habt. Ich bin nur aus einem Grund nicht zum Gebet in die Moschee gekommen: Ich befürchte, dass euch das Gebet, wenn ihr es auf diese Weise in der Gemeinschaft verrichtet (das Tarāwīḥ-Gebet), vielleicht zur Pflicht gemacht werden könnte.

Hazrat Aischa (ra) sagte: „Dies betraf den Monat Ramadan.“

Dieser Hadith beweist eindeutig, dass der Prophet Karim (s) selbst als Erster das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft leitete. Er tat dies drei Nächte hintereinander. Die Menschen beteten hinter ihm mit, und er verbot es ihnen nicht. Später hörte er auf, es zu leiten, aus Angst, dass dieses freiwillige Gebet, wenn es unter der Leitung des Gesandten gebetet würde, von Allah verpflichtend gemacht werden könnte. Denn zu jener Zeit wurde noch Offenbarung herabgesandt und die Scharia noch festgelegt. Und die Handlung des Propheten ist doch Sunnah. Wie könnte sie eine Bidʿa sein? [Obwohl der Prophet Karim (s) selbst aufhörte, das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft zu leiten, wurde es dadurch nicht beendet. Es wurde weiterhin gebetet, obwohl er davon wusste und es nicht verbot. Der von Hazrat Aischa (ra) überlieferte Hadith ist dafür ein Beweis. Sie sagte: Als er in der dritten oder vierten Nacht nicht kam, um das Tarawih-Gebet zu leiten, sagte er am folgenden Morgen zu den Sahaba: „Ich habe gesehen, was ihr in der Nacht getan habt (dass ihr das Tarawih-Gebet gebetet habt). Doch nur eine einzige Befürchtung hat mich davon abgehalten, mich euch anzuschließen. Nämlich die Befürchtung, dass das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft für euch verpflichtend werden könnte.“]

[Aus den Worten von Hazrat Aischa (ra) geht eindeutig hervor, dass der Prophet Karim (s) etwas, das er eigentlich tun wollte, nur aus der Angst heraus unterließ, dass die Menschen ebenfalls damit beginnen würden, es regelmäßig zu tun, wenn er es regelmäßig täte. Allah könnte es dann für die Menschen und Seine Diener verpflichtend machen. Sie sagte: Der Prophet Karim (s) liebte es, bestimmte Dinge zu tun; dennoch tat er sie nicht, aus Angst, dass sie für die Menschen verpflichtend werden könnten, wenn er fortwährend damit beginnen würde.]

Warum bezeichnete Hazrat Umar (ra) also das Beten in der Gemeinschaft als Bidʿa? Er meinte dies im wörtlichen und lexikalischen Sinn des Wortes Bidʿa, nicht im terminologischen Sinn. Dass die wörtliche und lexikalische Bedeutung von Bidʿa „neu“ ist, wurde bereits erwähnt. Es wurde jedoch nicht deshalb als neu bezeichnet, weil ein solches Gebet zuvor niemals gebetet worden wäre; vielmehr deshalb, weil das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft zur Zeit des Propheten Karim (s) nach zwei oder vier Tagen eingestellt worden war und danach viele Jahre vergangen waren. Während des Kalifats von Hazrat Abu Bakr (ra) konnte dieses Gebet nicht erneut eingeführt werden. Danach wurde es zur Zeit von Hazrat Umar Faruq (ra) wieder eingeführt. In diesem Sinne war es nicht falsch, es als Bidʿa zu bezeichnen; dadurch wurde es jedoch nicht zu jener Bidʿa, die der Sunnah widerspricht und für die es aus der Zeit des Gesandten kein Beispiel gibt. Dennoch bleibt die Frage: Was ist dann die richtige Bedeutung dieser Aussage von Hazrat Umar? Nach Ansicht der Hadith-Gelehrten ist ihre Bedeutung folgende: Das Beten in der Gemeinschaft ist eine äußerst vorzügliche und wunderbare Ordnung, die vom Gesandten Karim begonnen worden war und später zur Zeit von Hazrat Abu Bakr aufgegeben wurde, weil die Menschen mit verschiedenen Schwierigkeiten beschäftigt waren.

Mulla Ali Qari sagte zur Erläuterung dieser Aussage von Hazrat Umar Faruq (ra):

Umar Faruq (ra) bezeichnete diese Handlung im Hinblick auf ihre äußere Erscheinung als Bidʿa. Denn nach dem Propheten Karim war dies das erste Mal, dass das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft auf neue Weise wieder eingeführt wurde. Betrachtet man jedoch die eigentliche Sachlage, ist das Beten dieses Gebets in der Gemeinschaft überhaupt keine Bidʿa.

Hier ist die berühmte Aussage von Imam Malik (ra) zu bedenken. Er sagte: „Wer eine Bidʿa in den Islam einführt und sie für sehr gut hält, erklärt damit gleichsam, dass Hazrat Muhammad (s) seine Aufgabe als Gesandter treulos erfüllt habe (Allah bewahre uns davor). Denn Allah hat gesagt: ‚Heute habe Ich eure Religion für euch vollendet und vervollständigt.‘ Was also zur Zeit des Gesandten nicht Teil der Religion war, ist auch heute kein Teil der Religion.

Mein abschließendes Wort zu diesem Thema lautet: Auch die Einteilung der Bidʿa in zwei Arten ist eine Bidʿa, und durch das Tor und den Weg dieser Einteilung sind unzählige schwerwiegende Bidʿas in den Hof des Hauses des Islam eingedrungen und haben religiösen Rang erlangt. Unter dem Namen großer verdienstvoller Taten haben sie sich in der Gesellschaft fest verwurzelt. Je schneller dieser Giftbaum entwurzelt werden kann, desto größer ist der Nutzen für den Islam und die Muslime.

Die Bidʿa unterstützende Berufung auf den Pir und den Wali als Autorität

Die Anhänger der Bidʿa berufen sich gewöhnlich zur Rechtfertigung ihrer selbst erfundenen Handlungen auf die Sufiya-e-Qiyam und die Mashaikh-e-Tariqa. Selbst grobe und offensichtliche Handlungen der Bidʿa geben sie als keine „Bidʿa“, sondern als besonders verdienstvolle Werke aus. Sie sagen: Dieser oder jener Wali Allah, dieser oder jener Hazrat Pir Qibla selbst hat diese Handlung ausgeführt und dazu aufgefordert. Wenn ein Wali Allah wie er diese Handlung ausgeführt und dazu aufgefordert hat, dann kann sie keine Bidʿa sein; sie muss vielmehr eine besonders verdienstvolle Handlung sein. Sonst hätte er sie doch nicht ausgeführt. Daher muss man sie als Sunnah betrachten.

Infolge einer solchen Berufung auf einen Pir zur Unterstützung der Bidʿa sind in der Gesellschaft zwei Arten von Reaktionen zu beobachten. Die eine besteht darin, dass man weder den Koran noch die Hadithe noch die Taten und Lebensgeschichten der Sahaba betrachtet, um eindeutig und zweifelsfrei zu erfahren, was Sunnah und was Bidʿa, was erlaubt und was verboten ist. Man prüft lediglich, ob dieser oder jener Huzur Qibla diese Handlung ausgeführt hat. Wenn er sie ausgeführt hat, empfindet man keinerlei Bedenken mehr, sie ebenfalls zu tun. Dabei wird nicht einmal erwogen, ob derjenige oder diejenigen, auf die man sich beruft, gemäß Koran und Hadith handeln oder ob sie diese Handlung auf Grundlage der Scharia oder nach eigenem Belieben ausgeführt haben.

Solche Worte gleichen doch den Worten der Menschen in der Gesellschaft der Ungläubigen Arabiens. Als ihnen die Botschaft der wahren, auf dem Tawhid beruhenden Religion vorgetragen wurde, sagten sie: Wir haben unsere Vorväter als geschlossene Anhänger einer bestimmten Richtung vorgefunden. Indem wir ihren Spuren folgen, werden wir gewiss Rechtleitung erlangen.

Das heißt: Für sie war die Berufung auf die Vorväter das einzige Kriterium für Wahrheit und Unwahrheit. Sie folgten ihnen nicht deshalb, weil diese einem guten Vorbild gefolgt waren, sondern nur deshalb, weil sie ihre Vorväter waren. Dasselbe zeigt sich auch hier: Zur Unterstützung einer Handlung der Bidʿa beruft man sich ausschließlich auf den Huzur Qibla. Die Grundlage dieser Berufung ist kein Beweis aus der Scharia; der einzige „Beweis“ lautet, dass er ihrer Auffassung nach ein großer Wali Allah sei und seine Handlung das wichtigste Zeugnis der Scharia darstelle.

Als Antwort auf die oben genannten Worte der Araber wurde ihnen damals im Heiligen Koran durch die Worte der Propheten gesagt:

Sprich: Wenn ich euch eine Rechtleitung gebracht habe, die besser ist als die Lebensweise, in der ihr eure Vorväter vorgefunden habt, werdet ihr dann trotzdem weiterhin nur diesen Vorvätern folgen?

Das heißt: Es ist erstaunlich, dass sie dem nicht folgen wollen, was als gut und vorzüglich erkannt wird. Sie sind nicht einmal bereit zu prüfen und zu beurteilen, welche Lebensweise gut ist. Obwohl ihnen die beste Lebensweise und das beste Vorbild dargelegt wurden, waren sie ebenso entschlossen, ihren Vorvätern zu folgen; genauso werden auch diese, selbst wenn durch Beweise der Scharia nachgewiesen wird, dass eine Handlung eine Bidʿa ist, unter Berufung auf den Huzur Qibla weiterhin gerade diese Handlung der Bidʿa ausführen.

Das Ergebnis davon ist, dass die Religion und der Glaube der Menschen von den Bräuchen und dem Verhalten irgendeines Wali Allahs oder eines sogenannten Pīr abhängig gemacht werden. Dort zählt weder ein Verweis auf Allahs Wort noch auf eine Handlung oder ein Wort des Gesandten. Aus der Sicht des Korans und des Hadith ist dieses Prinzip offenkundiger Schirk und verboten. Ein solches Prinzip ist die Hauptquelle der Irreführung. In einem solchen Zustand werden die Menschen zu blinden Nachfolgern von Menschen; und statt Diener Allahs zu sein, werden sie zu Dienern eben jenes Menschen. In ihrem Leben ergibt sich für sie keinerlei Möglichkeit, Diener Allahs zu werden.

Dabei ist die Haltung eines wahrhaft gläubigen Muslims aus islamischer Sicht im Koran, im Hadith und in der Geschichte vollständig dargelegt worden. In ihrer Gesellschaft galten nur der Koran und der Hadith als maßgebliche Belege. Sich auf irgendeine Person zu berufen, wurde in jener Gesellschaft als Schirk angesehen. In allen schwierigen Situationen berief man sich ausschließlich auf den Koran und den Hadith; und sobald ihnen ein Beleg aus Koran oder Hadith vorgelegt wurde, verschwanden alle Streitigkeiten, der Aufruhr wurde unterdrückt und alle Meinungsverschiedenheiten waren beseitigt. Dies nahmen sie mit gesenktem Haupt an. Es wagten nicht, sich entgegengesetzt zu verhalten, und sie glaubten auch nicht, dass irgendjemand dazu das Recht habe. Nach dem Tod des edlen Gesandten kam es während der Kalifenzeit unter den Muslimen zu Meinungsverschiedenheiten und Wortgefechten. Doch sobald ihnen ein Hadith des edlen Gesandten (s) vorgelegt wurde, nahmen alle ihn unverzüglich an. Der erste Kalif, Hadhrat Abū Bakr (r), erklärte denjenigen, die die Zakāt verweigerten, den Krieg. Unter den Sahāba kam es in dieser Frage zu Meinungsverschiedenheiten. Als in dieser Lage ein Beleg aus dem Koran vorgelegt wurde, waren sich alle einig, dass die vom Kalifen eingeschlagene Politik vernünftig war. Als ein Heer unter der Führung des befreiten Sklaven Usāma ibn Zayd entsandt werden sollte, kam es unter den Sahāba zu Meinungsverschiedenheiten. Hadhrat Abū Bakr (r) sagte: „Die Entsendung jenes Heeres hatte der edle Gesandte (s) selbst beschlossen; ich kann sie nicht zurücknehmen.“

Alle erkannten die Stichhaltigkeit dieser Entscheidung an. Tatsächlich ist dies die Haltung des vorbildlichen Muslims. Und für die Muslime kann und sollte dies allein das immerwährende Vorbild sein.

Als zweite Folge ist nun zu beobachten, dass die Allgemeinheit zu glauben begonnen hat, Scharīʿa und Maʿrifa (oder Tarīqa) seien zwei völlig verschiedene und voneinander unabhängige Dinge. Was in der Scharīʿa unzulässig ist, sei aus der Sicht der Maʿrifa oder Tarīqa zulässig. Denn einerseits wird mit einem Beleg aus der Scharīʿa gesagt: „Das ist eine Bidʿa“, andererseits wird genau dies unter Berufung auf einen Pīr als zulässig durchgesetzt. Dadurch tritt die Vorstellung immer deutlicher hervor, dass Scharīʿa und Maʿrifa zwei einander widersprechende Ordnungen seien.

Wie verheerend eine solche Vorstellung für die Religion des Islam ist, lässt sich nur schwer in Worte fassen. Danach kann man klar sagen, dass sie für Religion und Glauben keinerlei Heil bringt. Denn das einzige Mittel, die Menschen vor jeder Art von Irreführung zu bewahren, ist die Scharīʿa. Wenn sogar der offenkundige Widerspruch zur Scharīʿa als zulässig angesehen und als zulässig durchgesetzt werden kann, wer könnte dann die Flut der Irreführung aufhalten, die alles mit sich in den Abgrund reißen wird?

Daher wollen wir sagen: In Angelegenheiten der Scharīʿa kann niemand außer dem Gesandten und den Sahāba als maßgebliche Berufungsinstanz gelten. Außer dem Koran, dem Hadith und dem Ijmāʿ der Sahāba kann kein anderer Beleg anerkannt werden. Kein Muslim ist bereit, sich auf eine solche Berufung zu stützen. Nimmt er sie dennoch an, so ist das kein Islam, sondern etwas anderes.

Einige große große Bidʿas

Nachdem wir hier die grundsätzliche Erörterung über Sunna und Bidʿa abgeschlossen haben, werden wir in der zweiten Phase eine ausführliche Darstellung einiger großer Bidʿas vorlegen. Dass hier einige Dinge als Bidʿa vorgestellt werden, bedeutet keineswegs, dass nur diese Dinge Bidʿas seien, dass es darüber hinaus oder daneben keine weiteren Bidʿas gebe, dass mit der Beseitigung dieser Bidʿas etwa alle Bidʿas beendet wären und damit das goldene Zeitalter der Sunna anbräche. Nein, das ist nicht gemeint. Vielmehr bedeutet es, dass unter den vielen Bidʿas, die gegenwärtig in unsere muslimische Gesellschaft eingedrungen sind, dies grundlegende und große Bidʿas sind. Doch damit ist nicht alles gesagt. Es gibt noch weitere Bidʿas, die sich in unserem Leben angesammelt haben. Nach dieser grundsätzlichen Erörterung der Bidʿa kann die hiesige Darstellung als Beispiel betrachtet werden. Das heißt, diese wenigen Bidʿas werden hier beispielshalber erörtert; unter diesem Gesichtspunkt wird man erkennen, dass es in unserem Leben und in unserer Gesellschaft noch viele weitere Bidʿas dieser Art gibt. Zugleich ist es notwendig, auch diese an der Wurzel auszurotten.

In der tauhidischen Glaubenslehre: die Bidʿa des Schirk

Nicht nur für Muslime, sondern für niemanden auf der Welt sollte es unbekannt sein, dass die grundlegende Glaubenslehre des Islam der Tauhid ist. „Tauhid“ bedeutet die Einheit Allahs. Die Einheit Allahs ist allumfassend, vollkommen und umfassend in jeder Hinsicht. In diesem Sinne ist Allah nicht nur der Schöpfer, sondern auch der einzige Erhalter, Eigentümer, Versorger, Beschützer und Gesetzgeber. Daher soll der Mensch nur Allah fürchten und einzig Allah verehren, dienen und sich unterwerfen. Als Schöpfer, Versorger und Erhalter soll er einzig Allah anerkennen. In all diesen Hinsichten ist Er allein der „Ilah“. Außer Ihm gibt es keinen Ilah; niemand ist ein Ilah, niemand kann ein Ilah sein. Er allein ist der Rabb; außer Ihm gibt es keinen anderen Erhalter und Förderer, Beschützer oder Erfüller der Bedürfnisse. Er allein ist der Maʿbud. Außer Ihm hat niemand das Recht, Verehrung, Gottesdienst und Gehorsam zu empfangen. Daher darf unter den Menschen nur Allahs Gesetz und Ordnung gelten. Kurz gesagt: Hinsichtlich Seiner Rububiyya ist Er einer, einzig und unvergleichlich; und hinsichtlich Seiner Uluhiyya ist Er ebenfalls einer und ohne Teilhaber. Hinsichtlich der Rububiyya ist Allah einer, und hinsichtlich der Uluhiyya ist Er ebenfalls einer. In keiner dieser Hinsichten hat Er irgendeinen Teilhaber, seinesgleichen oder seinesgleichen Ebenbürtigen.

Damit ist es noch nicht getan. In Seinem Wesen, Seiner ursprünglichen Essenz, ist Er einer und unvergleichlich. Auch in Seinen Eigenschaften ist Er einzigartig und ohne Teilhaber. Sein Recht und sein Anspruch auf die Geschöpfe – und folglich auf die Menschen – sind unbestritten allein Sein. Auch hinsichtlich dieses Rechts und Anspruchs hat Er keinen Teilhaber. Ebenso besitzt allein Er Macht und Verfügungsgewalt über die Schöpfung, über diese Menschen. Auch in all diesen Bereichen hat Er weder einen Teilhaber noch seinesgleichen. Niemandem darf der Rang eines Teilhabers an Ihm verliehen werden.

Diese tauhidische Glaubenslehre des Islam ist aus dem Koran erwiesen und auch aus den Hadithen. Der edle Gesandte (S) hat als letzter Prophet und Gesandter genau diese Glaubenslehre der ganzen Welt verkündet. Er rief dazu auf, diesen Tauhid als grundlegende Glaubenslehre anzunehmen. Alle, die damals den Islam annahmen, wurden Muslime, indem sie an diese islamische Auffassung glaubten. Daher waren auch die Gefährten des Gesandten Anhänger dieser Glaubenslehre. In dieser Angelegenheit zeigten sie niemals Schwäche und waren niemals bereit, mit irgendjemandem einen Kompromiss oder eine Übereinkunft einzugehen. Das ist also die tauhidische Glaubenslehre der Sunna. Das ist die Sunna in der Glaubenslehre.

Doch in dieser sunnitischen Glaubenslehre des Islam – oder, anders gesagt, in dieser Sunna der Glaubenslehre – sind heute zahlreiche Bidʿas des Schirk aufgetreten. In der muslimischen Gesellschaft wird Allah zwar allgemein als einer und einzigartig anerkannt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass zwar an den Tauhid Seiner Uluhiyya geglaubt wird, Sein Tauhid der Rububiyya aber nicht anerkannt wird. Obwohl er mit dem Mund anerkannt wird, wird er in der Praxis faktisch geleugnet. Als Rabb werden in der Praxis, nicht mit Worten, noch viele andere Mächte anerkannt. Und genau das ist Schirk. Zwar wird Allah in der bloßen Glaubensformel als einziger Versorger, Lebensspender, Todesbringer, Schöpfer, Einflussreicher, Machthaber, Lenker der Weltordnung und Rabb anerkannt; doch gerade diese Menschen beten zu verstorbenen „Heiligen“, fürchten statt Allah nur sie und hoffen, von ihnen etwas zu erhalten. Wenn sie in Not geraten, bitten sie gerade sie um Rettung; von ihnen erwarten sie ihren Fortschritt. Sie glauben, dass diese auf übernatürliche Weise die Bittgebete der Menschen hören und erhören, helfen und Gnadengaben verleihen können. Sie glauben, dass sie Gutes und Schlechtes bewirken und geschehen lassen können. Zu diesem Zweck suchen sie deren Wohlgefallen. Um deren Wohlgefallen zu erlangen, geloben sie ihnen gegenüber Gelübde, schlachten Tiere, legen sich nach deren Tod an ihren Gräbern in der Niederwerfung mit dem Kopf zu Boden und halten es für ihre Pflicht, einen Teil ihres Vermögens für sie auszugeben. Aus all diesen Gründen sieht man, dass die Gräber solcher Menschen auf vielfältige Weise geehrt und verherrlicht werden und dass unter großem finanziellen Aufwand auf ihnen feste Kuppelmausoleen errichtet werden. Nach und nach reist man zur Ziyara der Gräber von Land zu Land. An einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Zeit versammeln sich Gläubige aus allen Richtungen. Genau so, wie die Mushrik-Völker zu ihren nationalen Wallfahrtsstätten ziehen.

Nach der tauhidischen Glaubenslehre des Islam ist es offenkundiger Schirk, an jemand anderen als Allah ein Bittgebet zu richten oder jemand anderen anzusprechen und zu bitten. Im Islam ist dies ausdrücklich verboten. Zahlreiche Koranverse hierzu sind der unumstößliche Beweis dafür. In manchen Koranversen wurde dieses Verbot an die Mushrik gerichtet, in manchen allgemein ausgesprochen und in vielen Versen ausdrücklich an Muslime gerichtet, die dem Tauhid folgen.

An dieser Stelle werden einige Koranverse vorgelegt. In einem Vers heißt es:

وَمَنْ أَضَلُّ مِمَّن يَدْعُو مِن دُونِ اللَّهِ مَن لَّا يَسْتَجِيبُ لَهُ إِلَىٰ يَوْمِ الْقِيَامَةِ وَهُمْ عَن دُعَائِهِمْ غَافِلُونَ [٤٦:٥]
—Wer ist also irregeleiteter als diejenigen, die statt Allah oder neben Allah solche anrufen und zu ihnen beten, die ihnen bis zum Tag der Auferstehung nicht antworten können, während sie von ihren Gebeten nichts wissen? (Al-Ahqaf)

Der Wortlaut eines anderen Verses lautet:

وَأَنَّ الْمَسَاجِدَ لِلَّهِ فَلَا تَدْعُوا مَعَ اللَّهِ أَحَدًا [٧٢:١٨]

—Alle Moscheen gehören Allah. Ruft daher niemand anderen als Allah an. (Al-Dschinn: 17)

In diesem Vers werden sowohl der edle Gesandte selbst als auch die Muslime angesprochen. In seinem Tafsir dieses Verses schreibt der Gelehrte Ibn Kathir: Allah weist Seinen Dienern an, dass sie Ihn allein an den für Seine Anbetung bestimmten Orten anrufen, Seine Einheit festhalten und niemand anderen neben Ihm anrufen sollen; sie sollen keinerlei Schirk mit Ihm begehen.

In einem Vers wird der edle Prophet selbst mit folgenden Worten angesprochen:

Rufe keinen anderen Ilah neben Allah an und stelle keinen anderen Ihm zur Seite. Wenn du dies tust, wirst du zu denjenigen gezählt werden, die der Strafe ausgesetzt sind.

Mit „du“ wird in diesem Vers der edle Prophet selbst angesprochen. Im „Tafsir Fath al-Bayan“ steht: Als Allah die Wahrheit des Qurans feststellte und bewies, dass der Quran ein von Ihm herabgesandtes Buch ist, wies Er Seinen Propheten Muhammad an, ausschließlich Ihn anzurufen und nur zu Ihm zu beten. Die Erklärung des letzten Teils des Verses wird in demselben Tafsir folgendermaßen wiedergegeben:

Dem edlen Gesandten wurde gesagt: Wenn du dies tust, wirst du bestraft werden. Hier wurde Muhammad (s) angesprochen und ihm dies gesagt. Obwohl er selbst von der Sünde des Schirk vollkommen unschuldig und rein war, wurde dies an ihn gerichtet, um die gläubigen Diener zum Tawhid anzuspornen und sie von jeder Art des Schirk fernzuhalten. Daraus ergibt sich Folgendes: Allah sagte: Du bist zwar unter allen Geschöpfen der höchstgeehrte, bei Mir der angesehenste und Mir der liebste; doch selbst wenn du glaubst, dass es außer Mir eine andere Gottheit gibt, werde Ich auch dich bestrafen. Denke daher darüber nach: Wie wird das Ende der anderen Diener sein, wenn sie so handeln?

Jemanden außer Allah anzurufen ist Schirk, und zu jemand anderem ein Duʿāʾ zu sprechen ist Schirk – daher ist dies vollständig verboten. Dies wird auch durch die folgenden Verse des Qurʾān bewiesen.

وَلَا تَدْعُ مِن دُونِ اللَّهِ مَا لَا يَنفَعُكَ وَلَا يَضُرُّكَ ۖ فَإِن فَعَلْتَ فَإِنَّكَ إِذًا مِّنَ الظَّالِمِينَ [١٠:١٠٦]

Rufe außer Allah niemanden an, der dir weder Nutzen bringen noch dir Schaden zufügen kann. Wenn du dennoch so handelst, wirst auch du zu den Ungerechten gezählt werden.

Dieser Vers aus der Sura al-Muʾmin ist an dieser Stelle von besonderer Bedeutung. Dieser Vers gibt in positiver Weise Anleitung in Bezug auf das Duʿāʾ.

Allah, der Erhabene, hat gesprochen:

هُوَ الْحَيُّ لَا إِلَٰهَ إِلَّا هُوَ فَادْعُوهُ مُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ ۗ الْحَمْدُ لِلَّهِ رَبِّ الْعَالَمِينَ [٤٠:٦٥]

Er ist der ewig Lebendige; es gibt keine Gottheit außer Ihm. Ruft daher nur Ihn an, in aufrichtiger Hingabe und im Gehorsam Ihm gegenüber. Und aller Lobpreis gebührt Allah, dem Herrn der Welten.

Allah als lebendig und ewig lebend zu bezeichnen, bedeutet genau dies: Alle anderen Maʿbūd – jene, die ihr als Gottheiten anerkennt und denen ihr tatsächlich dient und euch unterwerft – sind in Wirklichkeit tot. Dort findet sich keinerlei Spur von Leben. Welchen Sinn kann es haben, die Toten anzurufen und sie in flehendem Ton um ein Bittgebet zu ersuchen? Denn die Toten sind weder fähig, Bittgebete zu hören, noch sie nach dem Hören anzunehmen und entsprechend dem Bittgebet etwas zu bewirken. Nur Allah ist lebendig und ewig lebend; Ihn trifft weder Vergehen noch Schwinden noch irgendeine Unfähigkeit. Daher sollte man allein Ihn anrufen und allein Ihn jederzeit und unter allen Umständen um Bittgebete und Fürsprache ersuchen. Eine Ausnahme davon kann es nicht geben.

Aus diesem Vers wurde noch deutlicher ersichtlich, dass man nur denjenigen, der der wahre Ilāh ist, um Bittgebete ersuchen darf und dass man demjenigen, an den das Bittgebet gerichtet wird, mit aufrichtiger Hingabe tatsächlich und ausschließlich Gehorsam leisten muss. Damit ein Bittgebet erhört wird, ist es außerdem notwendig, Allah allen Lobpreis und jede Anerkennung zu widmen. Wenn man Allah im wirklichen Leben nicht aufrichtig gehorcht und Ihn nicht mit unverfälschtem Mund lobpreist, hat es keinen Sinn, Ihn um ein Bittgebet zu ersuchen. Du kannst kein Recht haben, jemanden um ein Bittgebet zu ersuchen, dessen Gehorsam du nicht bereit bist zu leisten und dessen Lob und Dank nicht aus deinem Mund erklingen. Und warum sollte gerade Er dieses Bittgebet erhören?

Daher hat Allah, der Erhabene, in der Sure al-Aʿrāf eine klare Anweisung gegeben:

المُعتَدينَ ا يُحِبُّ ل إِنَّهُ وَخُفيَةً  تَضَرُّعً رَبَّكُم ادعوا  ۗ  العٰلَمينَ رَبُّ اللَّهُ تَبارَكَ وَالأَمرُ الخَلقُ لَهُ أَلا

– Hütet euch, denkt daran: Die Schöpfung gehört Ihm, und auch die Herrschaft und Gesetzgebung wird allein nach Seinem Willen erfolgen. Allah, der überaus Segensreiche, ist der Herr der gesamten Welten. Ruft euren Herrn in klagendem, flehendem und zugleich heimlichem Ton an. Wahrlich, Er liebt die Maßlosen nicht. (al-Aʿrāf: 55)

Die tiefe Wahrheit, die dieser Vers uns eindeutig vor Augen führt, ist folgende: Da Allah der Schöpfer ist, müssen in der Welt ausschließlich Seine Gesetze und Seine Ordnung gelten. Dieser Allah, der Schöpfer und Gesetzgeber, ist überaus groß und der Besitzer unendlichen Segens. Ihn, euren Herrn, sollt ihr anrufen. Ihr sollt Ihn mit weinender, flehender Stimme, demütig gesenkten Hauptes und mit klagendem Ton anrufen. Und ihr sollt Ihn heimlich und mit leiser Stimme anrufen. Schließlich wird gesagt: Diejenigen, die Allah nicht als den alleinigen Schöpfer und Gesetzgeber anerkennen, Ihn nicht als den großen, segensreichen Allah anerkennen und Ihn nicht allein um Bittgebete ersuchen, die in Not und Bedrängnis nicht Ihn allein anrufen – sie sind die Maßlosen. Und die Maßlosen erlangen nicht Allahs Liebe.

Manche Kreise meinen, das Wort „Duʿā“, das in diesen Versen des Korans erwähnt wird, bedeute Anbetung, und die Bedeutung dieser Verse sei: Betet niemanden außer Allah an; dies zu tun ist Schirk. Daher sei es weder verboten noch Schirk, jemand anderen als Allah um ein Bittgebet zu ersuchen. Wie falsch diese Aussage ist und wie sehr sie der eigentlichen Wahrheit widerspricht, liegt auf der Hand. Tatsache ist, dass das in diesen Versen des edlen Korans verwendete Wort Duʿā ursprünglich bedeutet: jemanden rufen, ihm eine Stimme geben und jemanden in einer Weise um etwas bitten, bei der keinerlei Zweifel oder Unsicherheit darüber besteht, dass das Bittgebet bei ihm erhört oder die erbetene Sache von ihm erlangt wird. Anbetung ist nicht die eigentliche Bedeutung dieses Wortes. Sie ist seine „majāzī“, also übertragene oder indirekte Bedeutung. Weder in arabischen Wörterbüchern noch in der Scharia bedeutet es in irgendeiner Hinsicht „Anbetung“. In keinem Wörterbuch der arabischen Sprache ist als Bedeutung dieses Wortes Anbetung angegeben. Nicht einmal in den Schriften eines Dichters oder Literaten aus der Zeit der Jāhilīya lässt sich dieses Wort in dieser Bedeutung verwendet finden. Hier führen wir einige Zitate aus mehreren alten und maßgeblichen arabischen Wörterbüchern an.

Al-Dschauharī schrieb in seinem Wörterbuch:

Arabisch (*********)

Ich habe diesen oder jenen Menschen gerufen, das heißt: Ich habe seinen Namen ausgesprochen, ihn angerufen. Ich habe für ihn bei Allah ein Duʿā gesprochen. Und ich habe einen Fluch gegen ihn ausgesprochen. Daʿwa bedeutet, einmal zu rufen. Duʿā ist ein Singularwort. Der Plural lautet Daʿwāt oder Duʿās.

Hier werden die verschiedenen Formen und Verwendungen des Wortes „Duʿā“ aufgezeigt. In allen Fällen bedeutet es: bitten, rufen, anrufen.

Und in al-Qāmūs heißt es:

Duʿā bedeutet einen aufrichtigen Ruf zu Allah sowie Neigung und Hinwendung zu Ihm. Rufe Ihn an, wie man Ihn anrufen soll. Bei anderen bedeutet Daʿwa, also Duʿā für sie, dass der Ruf von ihnen selbst ausgeht. Rufe sie: Das heißt, versammle sie. Der ehrwürdige Prophet ist derjenige, der zu Allah ruft. Auch der Muezzin wird ein Rufer genannt.

Kurz gesagt: In keinem Werk der arabischen Wörterbücher ist Duʿā mit der Bedeutung „Anbetung“ angegeben.

Allerdings hat Allāma Ibn Ḥadschar gesagt: Das Wort Duʿā wird auch im Sinne von Anbetung verwendet. Doch das ist gewiss nicht die unmittelbare und ursprüngliche Bedeutung dieses Wortes, sondern eine übertragene Bedeutung.

Scheich Abū l-Qāsim al-Quschairī schrieb: Das Wort Duʿā wird im Qurʾān in mehreren Bedeutungen verwendet, nämlich: Anbetung, flehentliches Bitten, Bitte, Rede, Ruf, Stimme, Lobpreis und anderes.

Allāma Taqī ad-Dīn as-Subkī schrieb: Dennoch ist es besser, in diesem Vers die äußerliche Bedeutung des Wortes „Duʿāʾ“ anzunehmen.

Denn in keinem der Verse, in denen das Wort „Duʿāʾ“ verwendet wird, findet sich irgendein Grund, der es erforderlich machen könnte, anstelle seiner eigentlichen und äußerlichen Bedeutung eine indirekte Bedeutung anzunehmen. Alle Korankommentatoren vertreten diese Ansicht. Daher ist es äußerst töricht und nichts anderes als eine offenkundige Bidʿa, dem im Koran verwendeten Wort „Duʿāʾ“ die Bedeutung „Anbetung“ zu geben und bei dieser Gelegenheit das Bittgebet an andere Mächte außer Allah für zulässig zu halten.

Koranvers:

Arabisch (********)

– Wa lā tadʿu min dūnillāhi mā lā yanfaʿuka wa lā yaḍurruka fa-in faʿalta fa-innaka idan la-minaẓ-ẓālimīn.

In der Erläuterung dieses Verses schrieb Imām Fakhr ad-Dīn ar-Rāzī:

Die Bedeutung des Wortes „Duʿāʾ“ in diesem Vers ist, Nutzen zu erlangen und sich vor Schaden zu schützen. Die Bedeutung des Verses lautet: Wenn du dich mit deinem Bittgebet an jemand anderen als Allah wendest, um Nutzen oder Schaden zu erlangen, dann bist du ein Frevler. Denn Frevel bedeutet, etwas nicht an seinem eigentlichen Platz, sondern an einem anderen Ort einzusetzen. Da außer Allah niemand irgendeine Macht besitzt, ist es zweifellos Frevel, irgendeine Art der Machtausübung jemand anderem als Allah zuzuschreiben und zu glauben, dass jemand anderes die Kraft zur Machtausübung besitzt.

Auch wenn die eigentliche Bedeutung des Wortes „Duʿāʾ“ nicht „Anbetung“ ist, so ist das Bittgebet doch eine Art der Anbetung. Daher darf es nur an Allah und an niemand anderen gerichtet werden.

Was soll dann aus den Bittgebeten werden, die auf verschiedene Weise an verschiedene Wesen und Kräfte außer Allah gerichtet werden, aus den Gebeten um Befreiung von Unheil und um weltlichen Erfolg sowie aus dem Erbitten von Heilung? Es besteht kein Zweifel daran, dass dies offenkundiger Schirk ist. Und dieser Schirk ist eine große Bidʿa innerhalb der tawḥīd-orientierten Sunna des Islam. Denn wenn jemand einen anderen anruft und ihn um etwas bittet, das außer Allah niemand zu tun vermag und vermögen kann, bedeutet dieses Anrufen, dass er ihn für den Besitzer übernatürlicher Kräfte hält und glaubt, dass er die Macht besitzt, etwas zu bewirken. Würde er das nicht glauben, würde er ihn keineswegs anrufen und keine Bittgebete an ihn richten. Infolgedessen begnügt er sich in seinem Herzen nicht damit, lediglich Bittgebete an ihn zu richten, und findet dadurch keine Ruhe; vielmehr beginnt er auch, danach zu verlangen, ihn anzubeten. Und dies ist offenkundiger Schirk.

Die klare Erklärung des Korans lautet:

وَإِن يَمْسَسْكَ اللَّهُ بِضُرٍّ فَلَا كَاشِفَ لَهُ إِلَّا هُوَ ۖ وَإِن يَمْسَسْكَ بِخَيْرٍ فَهُوَ عَلَىٰ كُلِّ شَيْءٍ قَدِيرٌ [٦:١٧]

– Wenn dich irgendein Leid oder Unheil befällt, so musst du erkennen, dass dies nur durch Allahs Willen geschehen ist, und niemand außer Allah kann es beseitigen. Wenn du hingegen Gutes erlangt hast, dann ist Er wahrlich allmächtig. (Al-Anʿām: 15)

Das bedeutet: Auch die Macht, dieses Gute zu gewähren, liegt bei Ihm, und durch Seine Gunst hast du dieses Gute erlangt. Niemand außer Ihm konnte dir dieses Gute geben. Denn niemand anderes besitzt die Macht oder die Fähigkeit, irgendetwas zu bewirken.

In einem anderen Vers heißt es:

وَإِن يَمْسَسْكَ اللَّهُ بِضُرٍّ فَلَا كَاشِفَ لَهُ إِلَّا هُوَ ۖ وَإِن يُرِدْكَ بِخَيْرٍ فَلَا رَادَّ لِفَضْلِهِ ۚ يُصِيبُ بِهِ مَن يَشَاءُ مِنْ عِبَادِهِ ۚ وَهُوَ الْغَفُورُ الرَّحِيمُ [١٠:١٠٧]

– Wenn Allah dir einen Schaden oder ein Unheil zufügt, kann niemand außer Allah es beseitigen. Wenn Er dir jedoch Gutes zukommen lassen will, gibt es niemanden, der Seine Gewährung dieses Guten abwenden kann. Er gewährt von Seinen Dienern, wem Er will, Gutes; und Er ist der Vergebende, der Barmherzige. (Yūnus: 107)

Diese beiden Verse – ebenso unzählige weitere Verse des Korans und die Hadithe des edlen Gesandten (s) – verkünden in klaren Worten, dass niemand außer Allah Unheil zufügen kann und dass niemand außer Allah in der Lage ist, dieses Unheil zu beseitigen. Ebenso kann niemand außer Allah jemandem Gutes zukommen lassen. Wenn Er jemandem Gutes zukommen lassen will, kann niemand es zurückweisen oder ihn dieses Guten berauben. Er allein ist der uneingeschränkte Besitzer aller Macht. Daher ist es Pflicht, ausschließlich Allah Bittgebete darzubringen. Es ist Pflicht, um die Errettung aus jeder Art von Unheil zu bitten, und es ist Pflicht, um jede Art von Wohltat zu bitten. Dieses Bittgebet muss sich unmittelbar an Allah richten – nicht unter Berufung auf jemand anderen, nicht durch jemand anderen als Vermittler und auch nicht durch irgendein anderes Mittel. Dies ist auch die entschiedene Forderung des Glaubens an die Einheit Allahs. Denn ein Bittgebet an jemand anderen außer Allah hat keinerlei Ergebnis und keinerlei Nutzen.

Allah, der Erhabene, hat dies an dieser Stelle in noch klareren und nachdrücklicheren Worten verkündet:

وَالَّذِينَ تَدْعُونَ مِن دُونِهِ مَا يَمْلِكُونَ مِن قِطْمِيرٍ [٣٥:١٣]

إِن تَدْعُوهُمْ لَا يَسْمَعُوا دُعَاءَكُمْ وَلَوْ سَمِعُوا مَا اسْتَجَابُوا لَكُمْ[٣٥:١٤]

„Diejenigen, zu denen ihr außer Allah betet, besitzen nicht einmal über ein Teilchen irgendeine Macht. Wenn ihr sie dennoch anruft und zu ihnen betet, können sie euren Ruf nicht hören.“ (Al-Fāṭir: 13–14)

Und selbst wenn sie euer Bittgebet hören könnten, steht endgültig fest, dass sie weder auf euren Ruf antworten noch euer Bittgebet erhören können.

Tatsächlich wurde uns auch durch die zahlreichen im Edlen Koran überlieferten Bittgebete gelehrt, dass man ausschließlich Allah aufrichtig bitten soll – nicht unter Berufung auf jemand anderen, und niemanden zu Ihm als Vermittler einzusetzen. Jedes im Koran erwähnte Bittgebet kann dafür als Beleg angeführt werden. Hier werden beispielhaft einige besondere Bittgebete aus dem Koran angeführt.

In der ersten Sure des Korans, Al-Fātiḥa, ist folgendes Bittgebet enthalten:

اهْدِنَا الصِّرَاطَ الْمُسْتَقِيمَ [١:٦]

– O Allah, Du allein zeige und führe uns auf den geraden, richtigen und festen Weg.

Es wurde nicht gelehrt, auf diese Weise zu beten: O Allah! Durch die Vermittlung dieses oder jenes Pīrs zeige uns den geraden, richtigen und festen Weg.

Auch die letzten Verse der Sure al-Baqara enthalten von Allah gelehrte Duʿāʾs. Darin wird an keiner Stelle gelehrt, unmittelbar jemand anderen außer Allah oder Allah unter Berufung auf die Vermittlung irgendeines Menschen anzurufen. In diesem Zusammenhang ist auch das Bittgebet des Propheten Ibrahim (a.s.) bemerkenswert. Als er und der Prophet Ismail (a.s.) das Haus der Kaaba errichteten, beteten sie:

رَبَّنَا تَقَبَّلْ مِنَّا ۖ إِنَّكَ أَنتَ السَّمِيعُ الْعَلِيمُ [٢:١٢٧

رَبَّنَا وَاجْعَلْنَا مُسْلِمَيْنِ لَكَ وَمِن ذُرِّيَّتِنَا أُمَّةً مُّسْلِمَةً لَّكَ وَأَرِنَا مَنَاسِكَنَا وَتُبْ عَلَيْنَا ۖ إِنَّكَ أَنتَ التَّوَّابُ الرَّحِيمُ [٢:١٢٨]

– O Allah! Nimm unser Bittgebet an. Du hörst alles und weißt alles. O unser Allah, mache uns beide zu Muslimen – zu Dir Ergebene. Und erwecke aus unserer Nachkommenschaft eine Umma, die Dir ergeben sein wird. O Allah, lehre uns die Regeln und die Weise all unserer gottesdienstlichen Handlungen – des Hadsch und des Opferns –, und nimm unsere Reue an. Denn Du bist derjenige, der die Reue annimmt.

Wahrlich, ein Diener darf seine Sorgen, seinen Schmerz und sein Leid nur Allah vortragen; er muss sie ausschließlich vor Ihm aussprechen. Denn ebenso wie dieses Leid durch Allahs Willen entstanden ist, besitzt auch nur Er die Macht, es zu beseitigen. Nachdem der Prophet Yaʿqub (a.s.) seinen Sohn verloren hatte, trug er seinen tiefen Schmerz nicht irgendjemandem auf der Welt vor, auch keinem Pīr oder Gadī-Naschīn; er sprach ausschließlich zu Allah.

Seine damaligen Worte werden im Heiligen Koran mit folgenden Worten zitiert:

Arabisch (****)

– Ich bringe meine Klage und meinen Kummer nur vor Allah und trage sie Ihm vor.

Das Bittgebet von Hazrat Musa lautete wie folgt:

– Arabisch (******)

– O Allah! Dir allein gebührt alles Lob, und bei Dir allein bringe ich alle Klagen vor. Nur Dich bitte ich um Hilfe, nur Dich flehe ich an. Nur auf Dich vertraue ich. Denn niemand außer Dir besitzt die Fähigkeit, die Macht und die Kraft, irgendetwas zu tun.

Allah selbst pries Hazrat Zakariya und seine Frau und sprach:

– Arabisch (******)

–Sie waren bei jedem guten Werk eifrig, wetteifernd und tatkräftig. Sie riefen nur Mich an und richteten ihre Bittgebete nur an Mich – mit Eifer, Begeisterung, Furcht und Schrecken. Tatsächlich waren sie stets in Ehrfurcht vor Mir.

Auch der Weg des letzten Propheten, Hazrat Muhammad (s), war genau dies. Davon gab es keine Ausnahme. Als er in der Schlacht von Badr die geringe Zahl seiner Gefährten sah, wandte er sich Allah zu, hob beide Hände und sprach ein Bittgebet:

–Arabisch (******)

–O Allah! Erfülle heute das Versprechen, das Du mir gegeben hast. O Allah! Wenn Du diese kleine Schar, die den Islam trägt, vernichtest, dann wird es auf der Welt niemanden mehr geben, der Dir dient.

Unmittelbar danach wurde der Vers Allahs offenbart:

إِذْ تَسْتَغِيثُونَ رَبَّكُمْ فَاسْتَجَابَ لَكُمْ أَنِّي مُمِدُّكُم بِأَلْفٍ مِّنَ الْمَلَائِكَةِ مُرْدِفِينَ [٨:٩]

–Als ihr euren Herrn allein anflehtet, erhörte Er euch, nahm euer Bittgebet und Flehen an und sagte: Ja, Ich werde euch helfen, indem Ich euch nacheinander eintausend Engel sende. (Al-Anfal: 9)

Auch aus diesem Vers geht hervor, dass Allah ein Bittgebet nur dann erhört, wenn das Flehen ausschließlich an Ihn gerichtet wird, ohne irgendein Mittel, eine Vermittlung oder einen Fürsprecher. Andernfalls ist Er zu nichts verpflichtet, irgendein Bittgebet zu erhören. Niemand kann Ihn dazu zwingen. Um noch deutlicher zu machen, an wen man seine Bittgebete richten muss, verkündete der edle Prophet (s): Jeder von euch soll all seine Bedürfnisse ausschließlich von Allah erbitten. Selbst wenn der Schnürsenkel eines von euch reißt, soll er Ihn darum bitten. Wenn Er es nicht gibt, kann es niemand geben.

Die Lehre Allahs und die Lehre des Gesandten bestehen ebenfalls darin, dass man sich in Zeiten persönlicher und gemeinschaftlicher Not ausschließlich an Allah wenden soll. Jemand anderen zum Wasila zu machen oder sich auf jemand anderen zu berufen, steht völlig im Gegensatz zu dieser Lehre und zur Sunna des Islam. Wenn die Propheten und Gesandten sich in all ihren Angelegenheiten ausschließlich an Allah gewandt und in dieser Hinsicht niemand anderen um Hilfe gebeten haben, warum sollten dann gerade wir gewöhnlichen Muslime von jemand anderem abhängig sein, uns auf jemand anderen verlassen oder jemand anderen zum Wasila machen? Sind doch eben diese Propheten und Gesandten unsere ewigen Vorbilder. Ebenso wie ihre Taten für uns nachahmenswert sind, sind es auch ihre Grundsätze und ihre Vorgehensweise. Insbesondere hat Allah uns, indem Er uns diese Duas lehrte, dazu angewiesen, uns ebenfalls Allah zuzuwenden und ausschließlich Allah um Dua zu bitten.

Allerdings kann nicht geleugnet werden, dass die damaligen Muslime zu Lebzeiten des edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu Allah beteten und ihn zum Wasila machten, um aus der Not gerettet zu werden. In den Hadithen findet sich dafür ein eindeutiger Beleg. Doch dies geschah zu Lebzeiten des Gesandten, als der Gesandte selbst als Bittender unter den Menschen anwesend war. Daraus lässt sich lediglich ableiten, dass es zu Lebzeiten des Gesandten zulässig war, ihn zum Wasila zu machen und Dua zu sprechen. Nach dem Ableben des edlen Gesandten jedoch machten die ehrenwerten Gefährten ihn niemals zum Wasila bei ihren Bittgebeten. Zum Wasila wurde keine Person gemacht, die bereits verstorben war und selbst nicht an der Handlung des Bittgebets teilnahm. In diesem Zusammenhang sind noch zwei weitere Verse des edlen Korans zu beachten. In der Sure as-Sajda sagte Allah bei der Beschreibung Seiner rechtschaffenen Diener:

تَتَجَافَىٰ جُنُوبُهُمْ عَنِ الْمَضَاجِعِ يَدْعُونَ رَبَّهُمْ خَوْفًا وَطَمَعًا وَمِمَّا رَزَقْنَاهُمْ يُنفِقُونَ [٣٢:١٦]

Ihre Seiten und Rücken lösen sich von den bequemen Lagern; sie rufen ihren Herrn in Furcht und Hoffnung an. Und sie geben von dem aus, was Wir ihnen gegeben haben, auf Unserem Weg aus.

In diesem Vers ist insbesondere die Formulierung „Yadʿūna rabbahum khawfan wa ṭamaʿan“ zu beachten. Hier wird ausdrücklich gesagt, dass diejenigen, die wahrhaft an Allahs Verse glauben, nur Allah fürchten und ihre Hoffnung ausschließlich auf Allah setzen, der ihr Herr ist. Umgekehrt fürchten sie außer Allah niemanden und setzen auch auf niemanden ihre Hoffnung. Selbst wenn ein Grund zur Furcht besteht, rufen sie nur Allah an, bitten ausschließlich Allah um Dua und wenden sich mit ihren Bitten an niemanden außer Allah. Ebenso hoffen sie, etwas zu erhalten, ausschließlich von Allah, und deshalb bitten sie auch Ihn allein darum. Sie hoffen nicht, von irgendjemandem außer Allah etwas zu erhalten; und wenn sie etwas benötigen, bitten und flehen sie deswegen ausschließlich Allah an.

Außerdem wurde im ersten Teil vom Verrichten des Gebets gesprochen, im letzten Teil vom Sprechen des Duas. Imam Fakhruddin ar-Razi schrieb: Dem eigentlichen Wesen nach sind Dua und Gebet ein und dasselbe.

Das heißt: So wie das Gebet für niemanden außer Allah und zu keinem anderen Zweck als für Allah verrichtet wird, kann auch Dua nur an Allah und an niemand anderen gerichtet werden.

Ein weiterer Vers lautet:

Arabisch(*******)

– Kann das Schicksal eines Menschen, der Allah gehorsam ist, ausschließlich Allahs Gebote befolgt, sich nachts vor Allah niederwirft, das Jenseits fürchtet und allein auf Allahs Barmherzigkeit hofft, dem der Götzendiener gleichen?

Das bedeutet: Wer diese Eigenschaften besitzt, ist kein Götzendiener, sondern ein Anhänger des Tawhid. Wer diese Eigenschaften nicht besitzt, ja auch nur eine einzige davon nicht besitzt, wird in Wahrheit zum Götzendiener. Wenn jemand beispielsweise nicht Allah gehorsam ist, sondern einer von Allah erschaffenen Macht gehorcht; wenn jemand das Jenseits nicht fürchtet; wenn jemand nicht auf die Barmherzigkeit seines Allahs hofft oder statt auf Allah auf die Barmherzigkeit und Gunst eines anderen hofft – gemäß der Aussage dieses Koranverses ist eben dieser ein Götzendiener. Daher kann es nach dem Koran keinesfalls zulässig sein, jemand anderen als Allah um Hilfe zu bitten.

Am Ende dieser Erörterung halte ich es für notwendig, hier zum Beweis zwei oder drei Aussagen von Scheich Abd al-Qadir al-Dschilani (Allah habe Erbarmen mit ihm) anzuführen. Gleich am Anfang seines Werkes ….. schrieb er: Alles Lob gebührt allein Allah, mit dessen Lob alle Bücher beginnen und mit dessen Gedenken jedes Wort begonnen werden muss. Durch Sein Lob werden die Bewohner des Paradieses das Paradies erlangen. Er ist das Wesen, durch dessen Namensnennung alle Krankheiten geheilt werden; in Seinem Namen werden alle Sorgen, Kümmernisse und Nöte beseitigt. In Zeiten von Glück und Leid, Freude und Trauer wird an Seinem Hof mit klagender Stimme und unter Tränen gebetet. Er ist von solcher Art, dass Er trotz der verschiedenen Redeweisen und Sprachen die Rufe aller Bittenden hört; Er allein erhört die Gebete der bedrängten und bekümmerten Menschen.

In seinem Werk „Fatahul Ghaib“ schrieb er: Unser Weinen und Klagen, unsere Bittgebete und unsere Hinwendung in jeder Lage müssen allein an Allah gerichtet sein, der unser Herr, unser Schöpfer und unser Versorger ist. Er gibt uns zu essen, Er allein gibt uns zu trinken, Er allein erweist Nutzen, Er allein ist unser Beschützer, Er allein unser Bewahrer. Unser Leben liegt allein in Seiner Hand.

„Daher soll dein Gebet allein an Allah gerichtet sein, und um die Erfüllung deiner Bedürfnisse sollst du allein Allah bitten; Er allein ist dein Geber, und Er allein soll dein Ziel sein.“

„Wer auf ein Geschöpf wie sich selbst vertraut, ist verflucht.“

Als Scheich al-Dschilani auf seinem Sterbebett lag, sagte sein Sohn Abd al-Wahhab zu ihm: „Gib mir eine Weisung, der ich nach deinem Tod folgen und entsprechend handeln kann.“

Da sagte er: Eure Pflicht ist es, Allah zu fürchten; fürchtet niemanden außer Allah, bittet niemanden außer Allah um irgendetwas und erwartet von niemandem etwas. Übertragt alle eure Bedürfnisse einzig Allah. Vertraut außer auf diesen einen Allah nicht im Geringsten auf irgendjemanden und nehmt niemanden als Stütze. Erwartet alles nur von Ihm. Setzt euer Vertrauen auf niemanden außer Allah. Haltet am Tauhid fest, haltet am Tauhid fest, haltet am Tauhid fest. In dieser Angelegenheit herrscht völlige Einigkeit.

Das abschließende Wort in dieser Angelegenheit lautet: Wenn nur Allah, der Erhabene, Gebete erhört und Er selbst dazu aufgefordert hat, sich unmittelbar an Ihn zu wenden, dann ist es nichts anderes als ein Übergriff gegen Allah, sich an jemand anderen zu wenden oder in seinem Bittgebet jemand anderen als Vermittler einzusetzen. Diejenigen, die dazu auffordern, sind nicht nur Anhänger der Bid’a, sondern sie sind eindeutig in Schirk verstrickt – sie verbreiten Schirk. Sie führen Schirk in die tauhidische Glaubensüberzeugung des Islam ein.

Die nachdrückliche Forderung des Islam besteht tatsächlich darin, ausdrücklich abzulehnen, irgendjemanden außer Allah als Ma’bud und (auf übernatürliche Weise) als Erfüller der Bedürfnisse anzuerkennen, und ohne irgendeine Beigesellung die feste Überzeugung anzunehmen, dass allein Allah, der Erhabene, der einzigartige Ma’bud ist. Dies ist die wahre tauhidische Glaubensüberzeugung und die Bedeutung des ersten Teils des Kalima Tayyiba: „La ilaha illallah“. Danach wird man Hadhrat Muhammad (s.) als Gesandten Allahs, des Erhabenen, anerkennen. Das heißt: Für die Zufriedenheit Allahs, des Erhabenen, im Leben und für deren Erkenntnis ist die letzte und einzige maßgebliche Person Hadhrat Muhammad (s.). Daher muss man sich auch weigern, andere Regeln und Methoden der Lebensführung anzunehmen, die nicht von Hadhrat Muhammad (s.) verkündet wurden. Dies ist die Bedeutung des zweiten Teils des Kalima.

Auch die früheren Propheten und Gesandten lehrten ihre Gemeinschaften genau diese Lehre. Doch zweifellos sind sie in späterer Zeit irregegangen und in Schirk versunken. In diesem Zusammenhang sprach Hadhrat Muhammad (s.) sehr eindringliche Warnungen davor aus, in den beiden Teilen des Kalima von deren Bedeutung abzuweichen und in die Irreführung durch Schirk und Bid’a zu versinken. Denn wer auch nur in einer dieser Hinsichten in Schirk versinkt, muss zweifellos in die Hölle gelangen.

Der Schirk bei der Gesetzesbefolgung–– eine Bid’a

In der tauhidischen Glaubensüberzeugung des Islam werden Allahs Einheit und Einzigartigkeit anerkannt, etwa in Bezug auf die Erschaffung der Welt, ihre Erhaltung und Versorgung sowie das Recht, Bittgebete und Anbetung zu empfangen. Ebenso muss man in allen Ebenen und Bereichen des praktischen menschlichen Lebens uneingeschränkt allein Allah gehorchen. Der einzige, der Anspruch auf diesen Gehorsam der Menschen hat, ist Allah, der Erhabene; außer Allah hat niemand dieses Recht – so wie die gesamte Welt und jedes ihrer Atome und Teilchen einzig Allah gehorcht. Und ebenso, wie über alles im gesamten Universum allein Allahs Gesetz und Ordnung gilt, steht auch das uneingeschränkte Recht, in allen Richtungen und Bereichen des menschlichen Lebens Gesetze zu erlassen, allein Allah zu. Über die von Allah erschaffenen Menschen darf niemand außer Allah Gesetze erlassen. Der Mensch kann und darf ebenfalls kein Gesetz außer Allahs Gesetz annehmen und befolgen. Tut er es, so ist das ein vollständiger Übergriff, Unrecht und Tyrannei; es ist offenkundig Schirk.

Tatsächlich wird allein Er die Gesetze und Ordnungen für die Menschen festlegen, und der Mensch wird in allen Bereichen und Lebenssphären ausschließlich die von Ihm gegebenen Gesetze befolgen. Er wird keinesfalls etwas tun, das den von Ihm gegebenen Gesetzen und Ordnungen widerspricht. Denn außer Allah hat niemand das Recht, über die Menschen zu gebieten, mit anderen Worten: Gesetze zu geben und durchzusetzen; dieses Recht kann niemand außer Ihm besitzen. Der entscheidende Punkt in dieser Angelegenheit ist: Wem geben Sie das Recht, Gesetze für Sie zu schaffen, die Sie dann befolgen und zu befolgen bereit sein werden – und wem geben Sie dieses Recht nicht?

Wenn Sie dieses Recht allein Allah geben, ist Ihr Glaube an Allahs Tauhid vollständig. Wenn Sie es jedoch jemand anderem, irgendeiner Person oder irgendeiner Institution geben oder meinen, dass sie dieses Recht besitzt, dann ist dieser in Wirklichkeit Ihr Allah, und Sie sind sein Diener und Sklave. Dieser letztgenannte Zustand ist zweifellos der Zustand des Schirk. Genau dies ist im Heiligen Quran in den folgenden Versen verkündet worden.

In einem Vers der Sure al-Anʿām wird aus dem Munde des ehrwürdigen Gesandten gesagt:

مَا عِندِي مَا تَسْتَعْجِلُونَ بِهِ ۚ إِنِ الْحُكْمُ إِلَّا لِلَّهِ ۖ يَقُصُّ الْحَقَّ ۖ وَهُوَ خَيْرُ الْفَاصِلِينَ [٦:٥٧]

– Das, wonach ihr so sehr drängt, liegt nicht bei mir. Niemand außer Allah besitzt das Recht, in allen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und Anordnungen zu erlassen. Er allein verkündet die Wahrheit, und Er allein ist der beste Entscheider.

Der Vers aus der Sure Yūsuf lautet:

Arabisch(*********)

– Niemand außer Allah besitzt das endgültige Recht, Anordnungen zu erlassen und Gesetze und Rechtsbestimmungen festzulegen. Allah allein hat verfügt: O Menschen, dient niemandem außer Ihm; nur Ihm sollt ihr dienen.

In der Tafsīr dieses Verses schrieb ʿAllāma Ibn Kathīr: Das Erteilen von Anweisungen, das Eingreifen, das Wollen sowie das Eigentum oder die uneingeschränkte Herrschaft gehören allesamt ausschließlich Allah. Er hat Seinen Dienern endgültig befohlen, niemandem außer Allah zu dienen, Ihn anzubeten oder sich Ihm zu unterwerfen.

In dem oben genannten Vers wird einerseits vom Erlassen von Anordnungen und andererseits von der Dienerschaft gesprochen. Wem man gehorcht, dem erweist man tatsächlich Dienerschaft. Die Befolgung, Anerkennung und Umsetzung der Anordnungen eines anderen – seiner Gesetze, Gebote und Verbote sowie dessen Bestimmungen darüber, was halal und haram ist – wird in der Terminologie der Scharia als ʿIbāda bezeichnet. Daher gehört es zur Glaubensüberzeugung und Praxis des Tauḥīd, in dieser Angelegenheit Allah allein als Gesetzgeber anzuerkennen. Räumt man in dieser Hinsicht jemand anderem dieses Recht ein, so ist dies offenkundiger Schirk.

Auch der folgende Vers verkündet genau dies.

مَا لَهُم مِّن دُونِهِ مِن وَلِيٍّ وَلَا يُشْرِكُ فِي حُكْمِهِ أَحَدًا [١٨:٢٦]

– Für die Menschen gibt es außer Allah allein keinen „Walī“, und bei der Anordnung und Durchsetzung Seines Gebots macht Er niemanden zu Seinem Teilhaber.

Hier wird das Wort „Walī“ genau im Sinne von „Befehlshaber“ und „Gesetzgeber“ verwendet. Die Aussage „Es gibt außer Allah keinen Walī“ bedeutet, dass es außer Allah niemanden gibt und geben kann, der Befehlshaber, Gesetzgeber sowie Inhaber von Herrschaft und Autorität ist. Genau dies wird in diesem Vers verkündet. Am Ende des Verses wird diese Aussage noch entschiedener bekräftigt, indem gesagt wird, dass Er in Seinem Gebot niemanden zu Seinem Teilhaber macht. Das heißt: Als Gesetzgeber ist Allah einzig, alleinstehend und unvergleichlich. Er hat niemand anderem aus eigenem Recht die Befugnis verliehen, den Menschen Gebote zu erteilen und Gesetze zu erlassen. Ebenso wurde den Menschen nicht das Recht gegeben, irgendjemanden als Befehlshaber anzuerkennen und die von jemand anderem erlassenen Gesetze zu befolgen. Wenn die Menschen jemandem eine solche Befugnis einräumen, begehen sie Schirk gegenüber Allah. Das wäre eine Anmaßung von Befugnissen. Denn Er selbst hat außer Allah niemandem diese Befugnis über Allahs Schöpfung verliehen; welches Recht könnte nun irgendjemand haben, über Allahs Schöpfung zu gebieten oder als Befehlshaber anerkannt zu werden? Allah vergibt die Sünde des Schirk niemals. Die übrigen Sünden sind eine andere Angelegenheit.

Es wird gesagt:

إِنَّ اللَّهَ لَا يَغْفِرُ أَن يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَٰلِكَ لِمَن يَشَاءُ ۚ

– Wenn Allah etwas beigesellt wird, vergibt Er dies nicht. Außer diesem vergibt Er, wem Er will, die übrigen Sünden. (An-Nisāʾ: 116)

In der Tat ist dies in der tawḥīdischen Glaubensüberzeugung des Islam die Sunnat. Die dreißig Dschuz des Edlen Qurʾān sind vollständig der Erläuterung eben dieser Glaubensüberzeugung gewidmet. Der edle Prophet (s) hat genau diese Glaubensüberzeugung verkündet, und auf ihrer Grundlage führte er seine gesamte Daʿwa sowie seine Bewegung zur Verwirklichung des Islam. Die Menschen jener Zeit verstanden genau dies aus der von ihm verkündeten Glaubensüberzeugung, und indem sie diese Glaubensüberzeugung annahmen, wurden sie Muslime. Mit einem Wort: Dies ist die grundlegende Glaubensüberzeugung des Islam, und auf ihrer Grundlage errichtete der edle Prophet (s) eine vollständige Gesellschaft und einen vollständigen Staat.

In einem Vers wird verkündet:

Arabisch (********)

– Das Recht, Gebote, Gesetze und Vorschriften zu erlassen und durchzusetzen, ist ausschließlich dem erhabenen Allah vorbehalten.

Allah erteilte Seinem geliebten Propheten folgenden Befehl:

إِنَّا نَحْنُ نَزَّلْنَا عَلَيْكَ الْقُرْآنَ تَنزِيلًا [٧٦:٢٣]

فَاصْبِرْ لِحُكْمِ رَبِّكَ وَلَا تُطِعْ مِنْهُمْ آثِمًا أَوْ كَفُورًا [٧٦:٢٤]

– Wahrlich, Wir haben den Quran herabgesandt. So harre geduldig in der Befolgung von Allahs Gebot aus und gehorche keinem Sünder oder Ungläubigen an seiner Stelle und befolge nicht das von ihm erlassene Gebot.

Die Bedeutung dessen, dass Allah unmittelbar nach der Erwähnung der Herabsendung des Qurans dazu auffordert, bei der Befolgung von Allahs Gebot geduldig auszuharren, ist, dass der Quran das Buch ist, das Allahs Gebote enthält. Nur wenn man sich an dieses Buch hält, wird Allahs Gebot befolgt. Geduldig bei seiner Befolgung auszuharren bedeutet, sich mit der Befolgung von Allahs Gebot zu begnügen und darüber hinaus keinem anderen Gebot zu gehorchen.

Der edle Prophet (s) sagte mit seinen eigenen Worten:

Arabisch(*******)

Niemand hat das Recht, Allah ungehorsam zu sein, indem er der Schöpfung gehorcht.

Das bedeutet, dass dem Menschen grundsätzlich nur Allah Gehorsam gebührt. Der Mensch ist dazu verpflichtet, nur Ihm zu gehorchen. Wenn man jedoch in einem bestimmten Fall jemand anderem gehorchen oder die Gesetze und Vorschriften eines anderen befolgen muss, darf man das dann tun? Die Antwort darauf liegt in diesen Worten des Gesandten. Ihre Bedeutung ist nun, dass man außer Allah nur unter einer einzigen Bedingung jemand anderem gehorchen darf: Der Gehorsam gegenüber einem anderen darf nicht dazu führen, dass Allah, dem der eigentliche und grundlegende Anspruch auf Gehorsam zukommt, ungehorsam geleistet wird. Ist dies der Fall, darf man unter keinen Umständen jemand anderem gehorchen.

Auch die Fiqh-Wissenschaft legt uns genau diesen Gedanken in verschiedenen Formulierungen und Ausdrucksweisen dar. Im Buch „Nur al-Anwar“ über die Grundlagen des Fiqh steht geschrieben:

Aus der Analyse des Buches „Tawjih“ ergibt sich, dass für jedes Gebot drei Dinge erforderlich sind: (1) der Gebotgeber, (2) derjenige, an den das Gebot gerichtet wird, und (3) der Gegenstand, in Bezug auf den das Gebot erlassen wurde. Demnach ist der Gebotgeber der eine Allah; das Gebot richtet sich an den Menschen, der zur Befolgung der Scharia verpflichtet ist, und erlassen wurde das Gebot zur Befolgung der Scharia.

Im Buch „Tawjih“ wird dies noch klarer wie folgt dargelegt:

Im zweiten Abschnitt des Buches wird das Gebot behandelt. Für ein Gebot ist ein Gebotgeber erforderlich, und der Gebotgeber ist Allah, der Erhabene, nicht die menschliche Erkenntnis, Vernunft und Gewissen.

Es wurde gesagt: Das Gebot kann allein von Allah kommen. In dieser Angelegenheit sind sich alle Imame vollkommen einig.

Aus den drei grundlegenden Beweisen der islamischen Scharia – Koran, Hadith und Idschma – wird genau dies bewiesen. Nämlich, dass niemand außer Allah das Recht hat, Gebote zu erlassen. Ein Mensch, der an Allahs Tauhid glaubt, kann außer Allah niemanden als Gebieter, Gesetzgeber oder als denjenigen anerkennen, der das Erlaubte und das Verbotene festlegt. Wenn er dies tut, ist es Schirk. Auch zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen nach dem Gesandten Allahs war dies die Glaubensüberzeugung der Muslime, und dies war ihre Praxis.

Hazrat Umar al-Faruq schrieb Hazrat Abu Musa al-Aschʿari in einem Brief, der Richtlinien für die Durchführung der islamischen Staatsführung festlegte:

Die Errichtung eines auf der Scharia beruhenden Justizsystems ist eine unabweisbare religiöse Pflicht und eine Sunna, der Folge zu leisten ist.

Doch in späterer Zeit begann diese grundlegende Denkweise des Tauhid in der muslimischen Gesellschaft zu verblassen – was wir in unserer Sprache als die politische Bedeutung des Tauhid-Glaubens bezeichnen können. Schließlich kam sogar der Tag, an dem die Muslime in der Religion des Islam Religion und Politik als zwei getrennte und voneinander unabhängige Dinge zu betrachten begannen; infolge dieser Haltung erkannten sie im religiösen Bereich die Autorität der religiösen Führer an. Sie hielten nicht nur Allahs Gebot, sondern zugleich auch die Befolgung des Gebots des religiösen Führers, also des Pir Sahib, für notwendig. Den wichtigsten Lebensbereichen – Politik, Gesellschaft und wirtschaftlichem Handeln – maßen sie außerhalb des Islam Bedeutung bei. Dort akzeptierte man auch die Gesetze der Politiker und Herrscher. Es wurde zwar Wert darauf gelegt, dass nur ein frommer Mensch das Gebet leiten sollte, doch bei der Anerkennung der Führung von Frevlern und Sündern, also von Feinden des Islam, in der Gesellschaft, im Staat und in anderen Bereichen empfand man nicht das geringste Zögern; dies wurde nicht als eine Handlung gegen den Islam betrachtet. Mehr noch: Gerade diejenigen, die in ihrem persönlichen Leben die Religion sehr ernst nahmen und meinten, man müsse sie ernst nehmen, betrieben, sobald sie sich in die Politik begaben, eine äußerst nichtislamische Politik, ein zutiefst schari ʿawidriges gesellschaftliches Verhalten sowie Geschäfte und Handelsbeziehungen auf offenkundig haram Weise. Denn in diesen Bereichen wollten sie Allah nicht das Recht zugestehen, Gebote zu erlassen; sie konnten nicht erkennen, dass man auch dort Allahs Geboten folgen müsse. Religion und Politik oder Religion und Wirtschaft und dergleichen als getrennt und voneinander unabhängig zu betrachten – das ist der Kern des modernen Säkularismus; und in sozialer und politischer Hinsicht des tauhidischen Glaubens des Islam ist dies eine äußerst gefährliche Neuerung. In dieser Phase begannen die religiösen Menschen der Gesellschaft zu verkünden, es sei Pflicht, einen Pir anzunehmen, um Allah zu erlangen. Die andere Gruppe wiederum begann sogar Monarchie, Königsherrschaft und diktatorische Regierungsformen als mit dem Islam vereinbar zu betrachten. Frevlerische und sündige Führer, Könige und Diktatoren setzten sie im wirklichen Leben bei der Gesetzgebung und Herrschaft genau an die Stelle Allahs. Deshalb verbreiteten sie den Hadith des Gesandten: „Die Sultane sind gleichsam Allahs Schatten.“ Sie erhoben Könige, Herrscher und frevlerische, sündige Führer über die menschliche Gesellschaft und machten sie Allah gleich an Ansehen. Hinsichtlich des tatsächlichen Gehorsams der Muslime machten sie in religiösen Angelegenheiten die Gelehrten und Pirs und in weltlichen Angelegenheiten Könige, Herrscher, politische Führer und Diktatoren Allah gleich. So wie Allah der Bevölkerung Seine eigenen Gesetze und Vorschriften auferlegt, meinten sie, auch religiöse Führer oder Pir-Buzurgs sowie Könige, Herrscher und staatliche Machthaber hätten das Recht, nach eigenem Wunsch Gesetze und Vorschriften zu erlassen. Auf diese Weise konnte ein gewaltiger Bidʿa sowohl in der islamischen Religionsordnung als auch in der weltlichen Politik Eingang finden. Infolgedessen errichteten sie in Allahs tauhidischer Religion eine äußerst große Neuerung des Schirk, indem sie die unumschränkte Autorität der religiösen Führer, also der Pir-Buzurgs, sowie der Politiker in Politik und gesellschaftlichen Organisationen anerkannten. Später kam allmählich der Tag, an dem sie die Befolgung der von Königen, Herrschern und staatlichen Machthabern erlassenen Gesetze ebenso zur Pflicht erklärten wie die Befolgung des Gesetzes Allahs und den Gehorsam gegenüber dem Befehl des Pir als ebenso verpflichtend betrachteten wie den Gehorsam gegenüber Allahs Gebot. Sie begannen zu glauben, dass ihr Ungehorsam ebenso sündhaft sei wie der Ungehorsam gegenüber Allah. (Genau aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, gleichzeitig zwei Imame – Staatsoberhäupter – anzuerkennen. Einen religiösen Imam oder Pir und einen staatlichen Imam, König oder Diktator anzuerkennen, widerspricht der Scharia.)

Doch gemäß den Anweisungen der Scharia wäre es ihre Pflicht gewesen, eine islamische Staatsordnung zu errichten und dafür einen islamischen, ideal gesinnten Imam, also einen Staatslenker, einzusetzen. Auf Grundlage des Koranverses „Ich werde auf der Erde einen Khalifa einsetzen“ schrieb Imam Qurtubi:

Die Einsetzung eines Imams und Khalifen ist Pflicht – einesjenigen, dessen Wort gehört und dem gehorcht wird, damit die Einheit der Nation hergestellt und das Gesetz und die Anordnungen des Khalifen vollständig durchgesetzt werden. In dieser Angelegenheit ist der oben erwähnte Vers der grundlegende Beweis. Unter den Imamen und den gelehrten Imamen des Idschtihad besteht darüber keinerlei Meinungsverschiedenheit. Somit ist erwiesen, dass diese Handlung verpflichtend ist. Es ist erwiesen, dass die Einsetzung eines solchen Imams oder Khalifen eine der Säulen jener Religion des Islam ist, die die Grundlage des gesellschaftlichen und umfassenden Lebens der Muslime bildet.

Dass es Schirk ist, ein anderes Gesetz als Allahs Gebot und Gesetz zu befolgen, wurde in der vorhergehenden Erörterung auf Grundlage der unanfechtbaren Beweise der Scharia bewiesen.

Doch es gibt einige Leute, die den Namen Alim tragen und, weil sie auf die Täuschungen unwissender Pirs hereingefallen sind, nicht bereit sind, allein Allah als den einzigen Gesetzgeber anzuerkennen. Denn wenn man allein Allah als denjenigen anerkennen muss, der Befehle erlässt und Gesetze gibt, wo bleibt dann der Platz für den „Huzur Qibla“? Daher bleibt nichts anderes übrig, als neben Allah auch den „Huzur Qibla“ als jemanden anzuerkennen, der das Recht hat, Befehle zu erteilen. Aus diesem Grund beginnen sie auf die Aussage, dass es Schirk sei, den Befehl eines anderen als Allah zu befolgen – eine dem tawhidischen Glauben des Islam entsprechende Aussage –, in äußerst törichter Weise zu erwidern:

„Leser! Denken Sie ein wenig nach: Müssen sich in Einrichtungen wie Schulen, Colleges, Madrasas und Maktabs, in politischen und sozialen Vereinigungen, Komitees und Organisationen, beim Betrieb und der Benutzung von Booten, Dampfschiffen, Bussen, Zügen und in unzähligen anderen weltlichen und materiellen Angelegenheiten nicht alle Menschen, unabhängig von Volk und Religion, an irgendein von Menschen geschaffenes Gesetz halten? Ja, gewiss müssen sie das; daran besteht doch kein Zweifel. Muss man dann Allah als den einzigenjenigen anerkennen, der Befehle erteilt? Wenn man im Licht unserer vorhergehenden ausführlichen Erörterung darüber nachdenkt, kann jeder verstehen, wie lächerlich die oben angeführte Aussage dieser Person, die den Namen Alim trägt, ist. Einerseits sagt er selbst: „In weltlichen und materiellen Angelegenheiten muss man von Menschen geschaffene Gesetze befolgen.“ Wer hat Ihnen gesagt, dass es selbst in rein materiellen Angelegenheiten keine Vorschrift oder kein Vorbild von Allah und dem Gesandten gibt und man in solchen Fällen den Befehl niemandes befolgen darf? Der entscheidende Punkt ist, dass Sie das menschliche Leben in zwei Bereiche teilen – den materiellen und den religiösen. Gerade diese Einteilung ist Ihr schwerwiegender Fehler. Im Islam ist diese Einteilung völlig zerschlagen worden. Daher kann man nicht nur in weltlichen Angelegenheiten, sondern auch in dem, was Sie als rein religiöse Angelegenheit betrachten, den Befehl eines anderen als Allah befolgen – jedoch nicht bedingungslos, sondern unter einer besonderen Bedingung. Erstens muss dieser Befehl dem Befehl Allahs entsprechen. Und zweitens darf er dem Befehl Allahs nicht widersprechen. Unter dieser Bedingung kann man in jedem Bereich den Befehl jedweder Person befolgen. Denn im Grunde ist es Allahs eigener Befehl. Aber mein Herr, dass Sie den Befehl des Huzur Qibla genauso bedingungslos und unterschiedslos befolgen wie den Befehl Allahs, ist nicht zulässig; dann wäre es offenkundiger Schirk, und Sie würden in dem bodenlosen Meer dieses Schirk umhertreiben.“

Politik nicht zu betreiben Bid’a

Die Politik aufzugeben und ohne irgendeine Beziehung zu ihr zu leben, ist eine weitere große Bid’a, von der eine bestimmte Gruppe der gegenwärtigen muslimischen Gesellschaft erfasst ist. In den Augen dieser Menschen ist Politik ihrem Wesen und ihrer ganzen Grundlage nach eine Angelegenheit der Weltmenschen. Nur weltlich gesinnte Menschen betreiben Politik. Und der einzige Beweis dafür, dass diejenigen, die Politik betreiben, weltlich gesinnt sind, besteht für sie darin, dass sie Politik betreiben. Unter dieser Gruppe hört man häufig, wie sie verkünden: „Ich betreibe keine Politik“ oder: „Ich habe lange Politik gemacht, aber jetzt tue ich es nicht mehr.“ Wieder andere sagen: „Wir sind religiöse Menschen; wir haben keinerlei Beziehung zur Politik.“

Der Grund dafür, dass eine solche Haltung eine Bid’a ist, liegt darin, dass sie dem Vorbild, der Handlungsweise und der Aqida des Gesandten Allahs völlig widerspricht. Das Leben des Gesandten Allahs während seiner prophetischen Mission beweist eindeutig, dass er Politik betrieben hat, dass seine Tätigkeit mit dem Staat in Konflikt geriet und dass er schließlich alle nichtigen Staaten und nichtislamischen politischen Systeme beseitigte, einen vollständig islamischen Staat errichtete und in der Gesellschaft eine Politik und Staatsordnung nach islamischen Grundsätzen etablierte. Zu Lebzeiten des Gesandten und nach ihm betrieben die Sahaba diese Politik, führten den Staat und erfüllten alle Pflichten, die den Staat betrafen. Auch die Tabi’un und die Tabi’ at-Tabi’in betrieben Politik.

Die Politik wird im Heiligen Qur’an erwähnt, ebenso im Hadith, und sie findet sich auch in den Rechtsfragen des Fiqh, das auf diesen beiden Grundlagen aufgebaut ist. Politik zu betreiben ist daher Sunnah. Sie steht vollständig im Einklang mit den islamischen Grundsätzen.

Politik ist Sunnah und entspricht den islamischen Grundsätzen – doch nicht nur das: Sie ist die Kernbotschaft des Islam. Der eigentliche Grund für die Entsendung der Propheten in die Welt bestand darin, Allahs Din auf Erden zu etablieren. Die Propheten vollbrachten diese Aufgabe in der Welt mit aller Kraft, mit ihrem Leben und mit ihrem eigenen Leben; in moderner Sprache heißt genau das Politik.

Das von Allah für die Menschen erwählte Lebenssystem ist einzig und allein der Islam, nichts anderes. Dies ist Allahs Verkündung:

Wahrlich, die Religion bei Allah ist der Islam.

Das ist auch die Bedeutung. Und eben zu dem Zweck, diese Religion zu festigen und in der menschlichen Gesellschaft gemäß Allahs Geboten Gerechtigkeit zu verwirklichen, hat Allah die ehrwürdigen Propheten gesandt.

Allah selbst hat gesprochen:

لَقَدْ أَرْسَلْنَا رُسُلَنَا بِالْبَيِّنَاتِ وَأَنزَلْنَا مَعَهُمُ الْكِتَابَ وَالْمِيزَانَ لِيَقُومَ النَّاسُ بِالْقِسْطِ ۖ وَأَنزَلْنَا الْحَدِيدَ فِيهِ بَأْسٌ شَدِيدٌ وَمَنَافِعُ لِلنَّاسِ

„Wahrlich, Wir haben die Propheten und Gesandten mit eindeutigen Beweisen und Belegen gesandt. Mit ihnen haben Wir das Buch und die Waage der Gerechtigkeit herabgesandt, damit die Menschen in Wahrheit und Gerechtigkeit leben können. Und Wir haben das Eisen gegeben. In ihm liegen gewaltige Kraft und ein außergewöhnlicher Nutzen für die Menschen.“

Die grundlegende Aussage, die wir aus diesem Vers erfahren, lautet: Allah, der Erhabene, hat die Propheten und Gesandten zu dem Zweck gesandt, dass die Menschen auf der Welt die Möglichkeit erhalten, ihr Leben auf der Grundlage einer geordneten und fehlerlosen Gerechtigkeit zu führen. Damit die Propheten und Gesandten in der Welt die richtige Gerechtigkeit und unparteiische Rechtsprechung verwirklichen können, wurden ihnen von Allah hauptsächlich zwei Dinge als besondere Eigenschaften und als Zeichen ihrer unmittelbaren Sendung durch Allah gegeben. Das eine ist das Wunder – ein unanfechtbarer Beweis und Beleg, der den Menschen die Wahrheit des Prophetentums und der Gesandtschaft der Propheten und Gesandten beweist. Das zweite ist Allahs Wort – das himmlische Buch, das als praktische Lebensordnung für das Leben der Menschen herabgesandt wurde.

Darüber hinaus wurden zwei weitere Dinge gegeben. Das eine ist al-Mīzān, das heißt Waage oder Maßstab, mit dessen Hilfe Recht und Unrecht, Gut und Böse sowie Wahrheit und Falschheit nachgewiesen werden können. Allāma Ibn Kathīr schrieb in seinem Tafsīr dieses Verses zur Erklärung des Wortes al-Mīzān: Nach Mujāhid und Qatāda bedeutet al-Mīzān „gerechte und unparteiische Rechtsprechung“. Das ist eine Wahrheit, die sich aus gesundem, lauteren und festem Wissen, Verstand und Gewissen ergibt. Das zweite ist al-Hadīd. Hadīd bedeutet im gewöhnlichen Sprachgebrauch „Eisen“. Seiner wörtlichen Bedeutung nach ist es, so Imām Rāghib, etwas Scharfes, Schneidendes und kraftvoll Einflussnehmendes. In verschiedenen Versen des Korans wird dieses Wort in all diesen unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.

Daraus können wir seine Bedeutung verstehen: Erstens bezeichnet es das Metall Eisen, zweitens etwas Starkes, Geschärftes, unfehlbar Einflussnehmendes und Macht Ausübendes. Im Zusammenhang mit den Propheten und Gesandten können wir seine Bedeutung ohne Weiteres verstehen: „durchsetzungsfähige Macht“. Im Englischen nennt man dies Coercive Power oder mit anderen Worten „Staatsmacht“.

Die Propheten und Gesandten errichteten auf der Grundlage der göttlichen Ordnung ein äußerst starkes, scharfes und unwiderstehlich wirksames Staatswesen. Mit dessen Hilfe versperrten sie unter Einsatz von Waffen aus Eisen jedem Unrecht und jeder Unterdrückung den Weg und stellten gegenüber allen Menschen ohne Ausnahme eine unparteiische Gerechtigkeit her. Da die Propheten und Gesandten zu dem Zweck in die Welt gesandt worden waren, Gerechtigkeit zu verwirklichen, ist es nach dem Abschluss der Prophetie die Verantwortung und Pflicht der Gemeinschaft des Propheten, diese Gerechtigkeit zu verwirklichen und gerade zu diesem Zweck einen starken und einflussreichen Staatsapparat zu errichten. Das Bemühen, diese Macht zu erlangen, und nach ihrem Erwerb mithilfe dieser Macht Gerechtigkeit zu verwirklichen, wird in der modernen Sprache Politik genannt. Genau dies findet in den folgenden Worten des ehrwürdigen Gesandten Allahs (s) seinen Widerhall:

Wahrlich, Allah der Erhabene vollbringt mithilfe der Staatsmacht viele Dinge, die Er nicht durch den Qur’an vollbringen lässt. (Nach Ansicht mancher Gelehrter stammen diese Worte von Hadhrat Uthman (r.a.) und nicht von Hadhrat Muhammad (s). Das ist durchaus möglich; vielleicht hatte er diese Worte vom Gesandten gehört. Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist die Bedeutung der Worte der Gefährten unbestreitbar. Auch sie werden als Hadith betrachtet. Die Gefährten erlangten sämtliches Wissen über den Din unmittelbar beim ehrwürdigen Gesandten Allahs (s.) .)

Das bedeutet, dass die Staatsmacht neben dem Qur’an unerlässlich ist, um Allahs höchstes Ziel zu verwirklichen. Wenn die Staatsmacht nicht zum Zweck der Umsetzung des Qur’an eingesetzt wird, kann der Qur’an aus eigener Kraft in der menschlichen Gesellschaft nicht wirksam werden.

Außerdem enthält der edle Qur’an folgende Anweisung:

شَرَعَ لَكُم مِّنَ الدِّينِ مَا وَصَّىٰ بِهِ نُوحًا وَالَّذِي أَوْحَيْنَا إِلَيْكَ وَمَا وَصَّيْنَا بِهِ إِبْرَاهِيمَ وَمُوسَىٰ وَعِيسَىٰ ۖ أَنْ أَقِيمُوا الدِّينَ وَلَا تَتَفَرَّقُوا فِيهِ ۚ كَبُرَ عَلَى الْمُشْرِكِينَ مَا تَدْعُوهُمْ إِلَيْهِ ۚ اللَّهُ يَجْتَبِي إِلَيْهِ مَن يَشَاءُ وَيَهْدِي إِلَيْهِ مَن يُنِيبُ [٤٢:١٣]

– Allah der Erhabene hat für euch dieselbe Ordnung des Din festgelegt, die Er Noah auferlegt hatte, und die Wir dir, o Muhammad, durch die Offenbarung übermittelt haben, sowie jene Rechtleitung, die Wir Ibrahim, Musa und Isa gegeben haben, mit der Aufforderung: „Errichtet diesen Din und werdet darin nicht uneins und nicht zu verschiedenen Parteien.“ O Prophet, das, wozu du aufrufst, ist den Götzendienern äußerst schwer und unerträglich. Allah erwählt, wen Er will, und macht ihn zu dem Seinen; und Er zeigt den Weg zu Sich und zu Seiner Nähe nur demjenigen, der sich Ihm zuwendet. (Asch-Schura: 13).

Dieser Vers sagt eindeutig, dass vom Propheten Noah bis zum letzten Propheten, Hadhrat Muhammad (s), allen der Befehl erteilt wurde, diesen von Allah gegebenen Din vollständig zu errichten. Hadhrat Muhammad (s) rief die Menschen seiner Zeit dazu auf, alle auf nichtigen Idealen gegründeten Staatsordnungen zu zerschlagen, diesen Din zu errichten und Gesellschaft, Leben und Staatsordnung auf der Grundlage des Din aufzubauen. Gerade dies war für die Götzendiener äußerst unerträglich. Der Aufruf zur Errichtung des Din und die Bemühung darum waren für die Götzendiener deshalb so schwer zu ertragen, weil dadurch jede Spur des Schirk aus dem Leben der Menschen verschwinden würde. Und wenn es keinen Schirk mehr gäbe, wäre damit auch die Existenz der Götzendiener ausgelöscht. Sie wären nirgendwo mehr zu finden. Hier wurde der Befehl zur Errichtung des Din erteilt, und zwar bereits in der frühen Zeit des prophetischen Lebens des ehrwürdigen Gesandten. Im edlen Qur’an findet sich nirgendwo der Befehl, den Din lediglich zu verkünden. Die Errichtung des Din bedeutet vielmehr, das Denken und Fühlen der Menschen, ihr Leben, ihre Aqida sowie ihre sozialen, politischen, wirtschaftlichen und internationalen Leitlinien und Ordnungen auf der Grundlage des Din aufzubauen, die von Allah gegebenen Gesetze und Vorschriften praktisch zu erlassen und wirksam werden zu lassen und auf dieser Grundlage Regierung, Rechtsprechung, Bildung, Zivilisation und Kultur in vollem Umfang zu gestalten.

(Im edlen Qur’an wird das von Allah festgelegte Strafrecht als „Allahs Din“ bezeichnet. In der Sure an-Nur wird nach dem Befehl, den ehebrecherischen Mann und die ehebrecherische Frau als schariatische Strafe auszupeitschen, gesagt: „Wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll euch beim Vollzug und bei der Durchsetzung von Allahs Din kein Mitleid und kein Erbarmen mit den beiden überkommen.“ In diesem Vers wird das Strafrecht der Auspeitschung als „Allahs Din“ bezeichnet.)

Daher ist es für jeden gläubigen Muslim des Propheten Muhammad (s) eine religiöse Pflicht, den Dīn aufzurichten und sich um seine Aufrichtung zu bemühen, ebenso wie es Pflicht ist, das Pflichtgebet zu verrichten, Zakāt zu entrichten und dergleichen. Auch in den Hadithen findet sich eine ausdrückliche Erwähnung der Aufrichtung des Dīn.

In einem Hadith sagte der edle Prophet (s): „Wenn jemand sein Verbrechen der Unzucht vor uns offenlegt, werden wir an ihm das Buch Allahs vollstrecken.“

Die Worte „Wir werden an ihm das Buch Allahs vollstrecken“ bedeuten: Wir werden an ihm die im Buch Allahs festgelegte Strafe für Unzucht vollziehen; wir werden ihm jene Strafe auferlegen, die im Buch Allahs festgeschrieben ist. Das Aufrichten des Buches Allahs bedeutet hier, die Gesetze gemäß dem Buch Allahs zur Anwendung zu bringen. Ebenso bedeutet die Aufrichtung des Dīn, das gesamte Leben gemäß dem Dīn neu zu gestalten. Der edle Gesandte (s) erhielt diese Anweisung bereits in der frühen Phase seines Prophetentums. Der zuvor erwähnte Vers stammt aus der Sure asch-Schūrā. Diese war in Mekka offenbart worden. In derselben Sure steht, kurz vor dem zuvor angeführten Vers, folgender Vers:

وَكَذَٰلِكَ أَوْحَيْنَا إِلَيْكَ قُرْآنًا عَرَبِيًّا لِّتُنذِرَ أُمَّ الْقُرَىٰ وَمَنْ حَوْلَهَا وَتُنذِرَ يَوْمَ الْجَمْعِ لَا رَيْبَ فِيهِ ۚ [٤٢:٧]

– Ebenso haben Wir dir, o Muhammad, diesen Qur’an, ein Buch in arabischer Sprache, als Offenbarung gesandt, damit du damit die Bewohner von Mekka und ihre Umgebung warnst; du sollst sie vor dem Tag der Versammlung warnen, an dessen Eintreffen keinerlei Zweifel besteht.

In diesem Vers wurde dem edlen Propheten (s) aufgetragen, die Aufgabe des Warnens zu erfüllen; auf dieser Grundlage wurde ihm später die Anweisung zur Aufrichtung des Dīn gegeben. Das bedeutet, dass die Aufrichtung des Dīn oder das Bemühen darum eine notwendige Forderung des Glaubens an das Jenseits ist. Wenn man dies nicht tut, wird man an jenem Tag vor Allah Rechenschaft ablegen müssen. Dies war auch der Aufruf und das Streben des edlen Propheten (s) in der frühen Phase seines Prophetentums. Dies war jener Dschihād, zu dem der edle Prophet (s) bereits während seines Lebens in Mekka durch folgenden Vers angewiesen wurde:

فَلَا تُطِعِ الْكَافِرِينَ وَجَاهِدْهُم بِهِ جِهَادًا كَبِيرًا [٢٥:٥٢]

– O Prophet, erkenne niemals und unter keinen Umständen die Gefolgschaft der Ungläubigen an. Vielmehr sollst du gemäß der Anweisung des Qur’an mit voller Kraft und umfassend gegen die Ungläubigen Dschihād führen.

Die Aufgabe des Weltpropheten bestand vom ersten Tag an darin, die Anerkennung der Unterwerfung unter die Kafir nicht zuzulassen – sie zurückzuweisen und zu verweigern – und diese Anhänger des Falschen durch den Einsatz aller Kräfte ihrer Macht zu entheben. (In diesem Zusammenhang schrieb der große Gelehrte Ibn al-Qayyim: An dem Tag, an dem Allah ihn erstmals zum Propheten berief, wies Er ihn auch an, den Dschihad zu führen.

Über den zuvor erwähnten Koranvers schrieb er: Diese Sure wurde in Mekka offenbart. Darin wies Allah, der Erhabene, den Gesandten an, gegen die Kafir (und die Heuchler) zu kämpfen.)

In der heutigen Sprache ist dies die Politik zur Errichtung der Religion. Das praktische Ergebnis dieser Bemühungen des Propheten zeigte sich nach der Hidschra in Form einer auf Medina gegründeten islamischen Staatsordnung.

Unter diesem Gesichtspunkt erweisen sich die Aussagen jener als falsch, die behaupten: „Der edle Prophet (s) hat weder zur Errichtung der Religion – zur Errichtung einer islamischen Staatsordnung – aufgerufen noch sich darum bemüht.“ Der islamische Staat von Medina sei doch lediglich eine Gabe Allahs gewesen. Die tatsächliche Angelegenheit ist jedoch, dass der Aufruf zur Errichtung der Religion Allahs der grundlegende Aufruf aller Propheten war und auch das Streben des letzten Propheten diesem Ziel galt.

Dies ist heute nicht nur durch die Auslegung und Untersuchung von Koran und Hadith bekannt; auch die Gefährten selbst glaubten zutiefst, dass der edle Gesandte gerade zu diesem großen Zweck – der Errichtung der Religion – in die Welt gesandt worden war und dass die edlen Gefährten (Allah möge mit ihnen zufrieden sein) gerade für diese Aufgabe seine Gefährten und Mitstreiter waren. Die Worte des ehrenwerten Abdullah ibn Masʿud wurden bereits zuvor angeführt.

Über die Gefährten sagte er: Allah, der Erhabene, hat sie ausgewählt und auserwählt, ja auserwählt, damit sie Gefährten und Mitstreiter Seines Propheten seien und mit dem Ziel, Seine Religion zu errichten.

Hier werden zwei Dinge gesagt. Aus dem ersten ergibt sich, dass die einzige Grundlage für die Vorzüglichkeit, den Rang und die Überlegenheit der edlen Gefährten darin besteht, die Gesellschaft des edlen Gesandten erlangt zu haben und sein Gefährte und Mitstreiter gewesen zu sein. Bei welcher Aufgabe waren sie Gefährten und Mitstreiter des Gesandten? Jeder weiß, dass sie gerade bei der Erfüllung der grundlegenden Aufgabe der Sendung des edlen Gesandten seine Gefährten und Mitstreiter waren. Und dies ist ein so großer Rang und eine solche Vorzüglichkeit, dass selbst die höchste Stufe des Glaubens, der Taten sowie der Gottesfurcht und Reinheit ihr nicht gleichkommen kann.

Als zweites wurde gesagt, dass Allah die Gefährten des Gesandten gerade zum Zweck der Errichtung Seiner Religion auserwählt hat. Dies war Allahs zweiter Zweck in Bezug auf die Gefährten. Dieser Zweck ergänzt den ersten Zweck. Vielmehr kann man sagen, dass das eigentliche Ziel, zu dem sie zu Gefährten und Mitstreitern des Propheten gemacht wurden, die Errichtung der Religion Allahs war. Daraus wird auch der Zweck des Kommens des edlen Propheten selbst deutlich. Es wird klar, dass das Lebensziel des Propheten die Errichtung der Religion Allahs war und dass auch das Ziel der Gefährten dasselbe war. Man kann nicht annehmen, dass das Kommen und Ziel des Propheten einerseits und das Lebensziel der Gefährten andererseits unterschiedlicher oder einander entgegengesetzt gewesen seien. Der große Zweck, zu dem Allah, der Erhabene, die edlen Gefährten (Allah möge mit ihnen zufrieden sein) zu Gefährten und Mitstreitern des edlen Propheten gemacht hatte, war die Errichtung der Religion Allahs; deshalb endete diese Aufgabe der Gefährten nicht mit dem Tod des edlen Propheten. Vielmehr war sie bis zum letzten Augenblick ihres Lebens eine ewige Pflicht. Daraus wird auch klar, dass der Zweck, zu dem Allah die Gefährten ausgewählt und auserwählt hatte, nicht nur in Medina vorgesehen war, sondern auch in Mekka erfüllt werden sollte. Vielmehr besaßen jene, die bereits seit der mekkanischen Lebensphase Gefährten des edlen Gesandten geworden waren, unter den Gefährten den höchsten Rang und die größte Ehre. Damit ist unwiderlegbar bewiesen, dass das Lebensziel des edlen Propheten und der Gefährten auch in der mekkanischen Lebensphase dasselbe war wie in der medinensischen Phase. Wie in Medina kein neues Ziel angenommen wurde, so änderte sich nach dem Umzug nach Medina auch das Ziel der mekkanischen Phase nicht. Es war nicht so, dass der edle Prophet (s) und die edlen Gefährten in Mekka für einen Zweck arbeiteten und in Medina einen anderen Zweck und ein anderes Ziel annahmen. Daher waren Zweck und Aufgabe der gesamten muslimischen Umma dieselben wie die des edlen Gesandten selbst und der edlen Gefährten. Ihrer Spur zu folgen und diese Pflicht lediglich dadurch zu erfüllen, dass man sich über die Parteipolitik stellt und das Volk und die Regierung anleitet, reicht nicht aus. Vielmehr ist es die Pflicht jedes Menschen, der an den Islam glaubt, sich unmittelbar in die Politik zur Errichtung der Religion zu stürzen. (Hier muss man sich vor Augen halten, dass diejenigen, die nur das Glaubensbekenntnis verkünden und sagen: „Wir verrichten die Arbeit des Propheten in seiner mekkanischen Phase“, keineswegs die Wahrheit sagen. Vielmehr begehen sie ein großes Verbrechen, indem sie die Arbeit des Propheten in seiner mekkanischen Phase auf diese entstellte Weise darstellen. In der mekkanischen Phase legte der Gesandte (s) das Ideal der islamischen Politik und Staatsordnung dar; in der medinensischen Phase errichtete er genau dieses Ideal. Daher war sein Wirken ein einheitliches und unteilbares Ideal; es kann nicht in zwei Teile geteilt werden. Wird es geteilt, so ist dies zweifellos eine Bidʿa.)

Wenn dies Politik ist, dann ist diese Politik doch mit dem Mark und Bein der Religion des Islam vermischt und mit ihrem Fundament verbunden. Alle Propheten brachten genau diese Religion, und von Allah kam an alle Propheten der Befehl, eben diese Politik zu betreiben. Diejenigen, die heute diese Politik als Machtgier verurteilen und ihren Hass dagegen zum Ausdruck bringen, verstehen nicht, dass dieses Urteil in Wirklichkeit auf den ehrwürdigen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zurückfällt. Es fällt auf die edlen, vorbildlichen Gefährten zurück und auf die Erneuerer und Glaubenskämpfer des Islam in der Welt. Eine Religion ohne diese Politik ist keineswegs die Religion des Islam; sie ist nicht die Religion, die der letzte Prophet gebracht hat. Diese Politik zu meiden, sie als „Machtgier“ zu hassen und zu beschimpfen – das ist eine äußerst große Bidʿa. Wenn diese Bidʿa nicht beseitigt wird, kann der Islam nicht bewahrt werden. Wer kann leugnen, dass es zweifellos einer Leugnung der grundlegenden Botschaft von Koran und Hadith, ja der Lebenskraft des Islam, gleichkommt, eine solche Politik zu leugnen, sie zu umgehen und sich über die Parteipolitik zu stellen, um Volk und Regierung lediglich zu führen, oder sich in politischen Fragen völlig gleichgültig zu verhalten und nur einige Teile der Religion zu verkünden?“

Erst dadurch, dass wir an den ehrwürdigen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) glaubten, konnten wir Muslime werden. Er allein ist unser einziges Vorbild. Und seine Gefährten waren die erste Schar der Menschen, die diesem Vorbild folgten, und auch unsere Vorreiter. Haben sie Politik betrieben? Oder haben sie sich über die Parteipolitik gestellt und lediglich Führung gegeben? Oder sind sie selbst mitten in das Meer der Politik gesprungen, haben die Menschen aus der Knechtschaft anderer als Allah befreit und sie auf den Weg der alleinigen Verehrung Allahs geführt? Wer die Lebensgeschichte des Gesandten und die Beschäftigung der Gefährten bei Tag und Nacht kennt, kann darüber keinerlei Unklarheit haben. Sie wissen zweifellos, dass der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und seine edlen Gefährten staatliche Macht erlangten, mithilfe dieser Macht die islamische Lebensordnung verwirklichten, Unrecht und Unterdrückung bekämpften und Gerechtigkeit aufrichteten. Daher ist die Politik, die mit dem Ziel betrieben wird, Allahs Religion gemäß Allahs Gesetz und auf dem vom Gesandten gezeigten Weg und nach seiner Methode zu errichten, wahrhaftig Sunnah. Sie aufzugeben und zugleich die Politik, die auf ihren Verzicht hinausläuft, als Sunnah oder als „islamische Lebensweise“ zu betrachten, ist eindeutig Bidʿa. Diese Bidʿa hat den Islam in eine asketische Religion verwandelt. Darüber hinaus hat sie eine dauerhafte Ordnung geschaffen, unter der die Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung durch Frevler und Sünder über die Muslime fortbestehen. Wenn der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) tatsächlich eine Politik wie diese verfolgt hätte, wenn er gegenüber Abu Dschahl und Abu Lahab, den Anführern der damaligen arabischen Gesellschaft, lediglich die Politik der „Führung“ angenommen hätte, dann hätten die Götzendiener und Ungläubigen sich nicht so vehement widersetzt; der Gesandte hätte niemals auswandern, im Dschihad Zähne verlieren und die Gefährten Märtyrer werden müssen. Vielmehr hätten sie durch eine solche Politik Millionenbeträge erhalten können, so wie eine bestimmte Gruppe heutiger Gelehrter und Pīre sie von den Abu Dschahls und Abu Lahabs unserer Zeit erhält. Und wenn sie so gehandelt hätten, gäbe es in dieser Zeit überhaupt keine Existenz des Islam, keine Geschichte des Islam und keine ruhmreiche, lebendige Erzählung davon.

Nach Ansicht der Imame der eigenständigen Rechtsfindung und auch aus der Sicht von Fiqh und ʿAqīda ist es eine Forderung des Glaubens und eine unabdingbare Pflicht, unmittelbar Politik zur Errichtung der Religion Allahs zu betreiben.

Der Gelehrte Mullā ʿAlī al-Qārī ist ein bedeutender Erklärer der islamischen Glaubenslehren von Imam Abū Hanīfa (möge Allah ihm barmherzig sein). Er schrieb: Alle Fachgelehrten sind sich völlig darin einig, dass es wajib ist, einen Imam – einen Leiter des islamischen Staates – einzusetzen.

Um zu verdeutlichen, wie wichtig die Einsetzung eines Imams ist, schrieb er außerdem: Auch die edlen Gefährten maßen der Einsetzung eines Imams höchste Bedeutung bei. Sie schlossen sogar die Einsetzung eines Imams ab, noch bevor sie den ehrwürdigen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bestatteten. Aber warum? Der Grund ist, dass ein Imam – ein Staatsleiter – für die Muslime unbedingt erforderlich ist: Er setzt ihre Gesetze in Kraft, vollzieht die Hadd-Strafen, schließt ihre Lücken und Spalten, hält ihre Soldaten stets bereit und ausgerüstet, schützt ihre Ehre und ihre Zeit, bezwingt ihre aufständischen Angreifer durch seine Macht, geht gegen Räuber und Wegelagerer vor, hält das Freitagsgebet, die Pilgerfahrt und die Festtage aufrecht, sorgt für die Verheiratung elternloser Jungen und Mädchen, verteilt die Beute und das staatliche Vermögen und erledigt auch alle weiteren Angelegenheiten, die gemäß der Scharia notwendig sind. (Scharḥ Fiqh al-Akbar)

An dieser Stelle ist abschließend noch eine äußerst wichtige Bemerkung angebracht: Was hier im Abschnitt „Die Nichtausübung von Politik ist Bidʿa“ gesagt wurde, bezieht sich lediglich darauf, keine Politik zur Errichtung der Religion zu betreiben. Es bedeutet jedoch nicht, keine Politik zur Errichtung einer der Religion des Islam widersprechenden Ideologie unter dem Namen der Politik zu betreiben; gerade dies zu tun, ist eine besonders große Bidʿa unserer Zeit. Es ist äußerst bedauerlich und beschämend, dass die verschiedenen Gruppen, Parteien und Gemeinschaften, die sich heute allgemein als Muslime oder islamisch bezeichnen, eine Politik betreiben, die nicht auf die Errichtung der Religion abzielt, sondern auf die Errichtung des religionsfeindlichen Säkularismus, Sozialismus oder Kapitalismus – und dass dies vollständig Bidʿa und haram ist. Unter der Bezeichnung Muslim oder Islam Politik zur Errichtung des Kufr zu betreiben, ist in der Sprache des Korans äußerste Heuchelei und wird mit dieser Frage Allahs konfrontiert: Arabisch (****)

O ihr Gläubigen, warum sagt ihr mit eurem Mund, was ihr nicht tut?

Ihr sagt also, was ihr nicht tut, und tut folglich nicht, was ihr sagt. Im Licht eures Namens und eurer Bezeichnung tut ihr nicht, was ihr tun solltet, sondern tut, was ihr nicht tun solltet. Angesichts eures Namens und eurer Bezeichnung erwarten die Menschen von euch ganz selbstverständlich eine bestimmte Politik; doch diese Politik betreibt ihr nicht. Stattdessen betreibt ihr eine säkularistische, sozialistische oder kapitalistische Politik. Dadurch ist eure gesamte Existenz zu einer gewaltigen Heuchelei geworden. Ihr seid Lügner und Betrüger.

Diese eure Politik ist eine offenkundige Bid’a; es ist eure Pflicht, sie unverzüglich aufzugeben und unmittelbar die Politik zur Etablierung von Allahs Religion zu betreiben. Auch eure ausdrückliche Forderung nach Namen und Identität ist daher so. Zu behaupten, der Islam könne durch Demokratie etabliert werden, ist eine eindeutige Bid’a. Denn Demokratie ist eine kufrische Ideologie. Durch Kufr kann der Islam nicht etabliert werden. Der Islam kann nur durch den Aufruf zur unmittelbaren Annahme der Anbetung Allahs etabliert werden; ein Mittelweg ist im Islam nicht zulässig und muss daher aufgegeben werden.

Allahs Nähe: die Bid’a’des Wasila

Die im Koran und in den Hadithen dargelegte umfassende tawhidische Glaubensüberzeugung besagt, dass einzig Allah, der Erhabene, der unumschränkte Eigentümer, Herr und Lenker der gesamten Welt ist. Der Mensch soll einzig Allah anbeten, Ihm dienen und Ihm gehorchen, in allen Lebensbereichen die von Allah gegebenen Gesetze und Bestimmungen befolgen und in all diesen Belangen einzig dem Gesandten Allahs folgen. Von dem Gesandten soll er Rechtleitung erlangen. Den Weg, die Methode, die Mittel und die Handlungsweise, die er dargelegt hat, soll der Mensch bei all seinen Tätigkeiten befolgen. Wenn er um etwas bittet, soll er nur Ihn bitten, und auch wenn er auf etwas hofft, soll er es nur von Ihm erhoffen.

Im erhabenen Wortlaut wird im Heiligen Koran gesagt:

قُلْ إِن كُنتُمْ تُحِبُّونَ اللَّهَ فَاتَّبِعُونِي يُحْبِبْكُمُ اللَّهُ وَيَغْفِرْ لَكُمْ ذُنُوبَكُمْ ۗ وَاللَّهُ غَفُورٌ رَّحِيمٌ [٣:٣١]

– Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir (dem Propheten). Dann wird Allah euch lieben und euch eure Sünden vergeben.

Gemäß diesem Vers ist die unvermeidliche Folge davon, Allah zu lieben und im Herzen des Dieners den Wunsch zu erwecken, Allah anzubeten, dem Gesandten zu folgen; ebenso kann in der Praxis kein Anspruch auf Allahs Liebe ohne die Befolgung des Gesandten sinnvoll sein. Darüber hinaus ist die Befolgung des Gesandten der einzige Weg, Allahs Liebe zu erlangen.

Allama Alusi schrieb in der Auslegung dieses Verses: Wer Allah gehorcht, Ihm dadurch seine Liebe bekundet und durch die Befolgung Seines Propheten Seine Nähe erlangt, für den ist Allah vergebend und barmherzig.

Im Edlen Koran wird der edle Gesandte (s) den Muslimen als das einzige vorbildhafte und nachahmenswerte Beispiel vorgestellt.

Es wird verkündet:

لَّقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ لِّمَن كَانَ يَرْجُو اللَّهَ وَالْيَوْمَ الْآخِرَ وَذَكَرَ اللَّهَ كَثِيرًا [٣٣:٢١]

„Wahrlich, im Charakter des Gesandten Allahs gibt es für euch ein vortreffliches Beispiel und Vorbild zur Nachahmung. Dies wird jenen zum Nutzen gereichen, die Allah begegnen möchten, die im Jenseits Erlösung wünschen und Allah häufig gedenken.“

Auch gemäß diesem Vers ist der edle Gesandte (s) für denjenigen, der Allah begegnen, die Erlösung im Jenseits erlangen und Allah immer wieder gedenken möchte, das praktische und nachahmenswerte vorbildhafte Wesen. Wer ihm in jeder Hinsicht folgt, wird sowohl Allah begegnen als auch die Erlösung im Jenseits erlangen; ebenso wird sein Gedenken Allahs durch die Nachfolge des Propheten praktische Gestalt annehmen und in ihm verwirklicht und widergespiegelt werden.

Gemäß diesen erhabenen Verkündungen des Korans ist der Mensch verpflichtet, einzig Allah anzuerkennen, und verpflichtet, einzig dem edlen Gesandten (s) zu folgen. Tatsächlich gibt es gemäß der tauhidischen Aqida des Islam keinen anderen Weg, Allah zu erlangen, als dem Gesandten praktisch zu folgen. Zur Zeit des Gesandten, zur Zeit der Gefährten sowie zur Zeit der Tabi’in und der Tabi’ at-Tabi’in war dies die tatsächliche Gestalt der islamischen Gesellschaft. Sie kannten keinen anderen Weg, Allah zu erlangen, und beschritten auch keinen anderen. Später jedoch setzte sich unter den Menschen die Bid’a des Pīr­tums fest. Eine Gruppe von Menschen setzte sich in der Gesellschaft als Pīr nieder und behauptete, sie seien ein Mittel oder Vermittler, durch den die Diener zu Allah gelangen könnten. Wenn man sie annähme, könne man Allah erlangen, und wenn man sie nicht annähme, könne man Allah nicht erlangen (Allah bewahre!).

Dabei ist aus dem Koran unumstößlich erwiesen, dass es zum Erlangen Allahs neben der Befolgung des Gesandten und der Einhaltung der Scharia keinerlei Raum für ein zweites Mittel gibt und ein solches auch nicht erforderlich ist. Das Bittgebet des Dieners gelangt unmittelbar zu Allah, und Allah erhört das Bittgebet des Dieners unmittelbar. Deshalb hat Er nicht angeordnet, ein Mittel einzusetzen, und für die Erhörung des Bittgebets auch nicht die Bedingung auferlegt, ein Mittel einzusetzen. Vielmehr hat Er, indem Er alle diesbezüglichen Irrungen und falschen Glaubensüberzeugungen beseitigte, ausdrücklich verkündet:

وَإِذَا سَأَلَكَ عِبَادِي عَنِّي فَإِنِّي قَرِيبٌ ۖ أُجِيبُ دَعْوَةَ الدَّاعِ إِذَا دَعَانِ ۖ فَلْيَسْتَجِيبُوا لِي وَلْيُؤْمِنُوا بِي لَعَلَّهُمْ يَرْشُدُونَ [٢:١٨٦]

– O Prophet! Wenn Meine Diener dich nach Mir fragen, dann sage ihnen: Ich bin ihnen sehr nahe. Wenn jemand, der Bittgebete spricht, Mich anruft, erhöre Ich sein Bittgebet und nehme es an. Daher ist es ihre Pflicht, von Mir allein Erhörung zu erbitten, und sie sollten allein an Mich glauben. Dann werden sie vielleicht den rechten Weg beschreiten können.

In diesem Vers wird gesagt, dass Allah allein die Bittgebete aller Bittenden erhört; man sollte ausschließlich Ihn anrufen und versuchen, von Ihm allein Antwort zu erhalten. Dieser Vers beseitigt die Vorstellung, welche die Anhänger der Bidʿa verbreitet haben, man könne Allah nicht ohne einen Vermittler erreichen. Mit den Worten: „Ich allein nehme das Bittgebet des Bittenden an“ machte Allah, der Erhabene, unmissverständlich klar, dass man für das Bittgebet an Allah und für dessen Annahme keine Wasilah benötigt. Wenn man Allah auf die richtige Weise anruft, nimmt Allah das Bittgebet unmittelbar an. Mit den Worten: „Es ist ihre Pflicht, von Mir allein Erhörung zu erbitten“ machte Allah deutlich, dass derjenige, der ein Bittgebet spricht, in seinem Herzen ein besonderes Verlangen, einen besonderen Eifer und eine besondere Leidenschaft für dessen Annahme haben sollte. Dies kann nicht durch jemand anderen bewirkt werden; eine Wasilah kann nichts ausrichten. Und mit den Worten: „Sie sollten allein an Mich glauben“ erklärte Er, dass es Pflicht ist, im Vertrauen auf diese Meine Verkündung daran zu glauben, dass Allah Ihnen sehr nahe ist. Man sollte sich nicht durch die Täuschung eines Vermittlers dazu verleiten lassen, statt Allah unmittelbar anzurufen, Zuflucht bei einem Vermittler zu suchen. Auch das letzte Wort des Verses erklärt diesen Weg zum wahrhaftigen Weg der Bidʿa und sagt, dass das einzige Mittel, Allahs Nähe zu erlangen, darin besteht, Allah flehentlich anzurufen und im Herzen den Glauben zu bewahren, dass Allah allein mein Bittgebet erhören wird.

In einem anderen Vers hat Allah, der Erhabene, dies noch nachdrücklicher verkündet:

وَقَالَ رَبُّكُمُ ادْعُونِي أَسْتَجِبْ لَكُمْ ۚ إِنَّ الَّذِينَ يَسْتَكْبِرُونَ عَنْ عِبَادَتِي سَيَدْخُلُونَ جَهَنَّمَ دَاخِرِينَ [٤٠:٦٠]

– Euer Herr hat gesagt: Ruft Mich allein an, richtet eure Bittgebete allein an Mich, und Ich allein werde euch antworten – eure Bittgebete erhören. Diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden allesamt in der Hölle versammelt werden. (Al-Muʾmin: 60)

Auch hier wird befohlen, Allah unmittelbar anzurufen und Ihn direkt mit Bittgebeten anzurufen. Im zweiten Teil des Verses wird eben dieses Bittgebet als Gottesdienst an Allah bezeichnet. Das heißt: Diejenigen, die Allah nicht unmittelbar anrufen, sondern mithilfe einer Wasilah voranschreiten wollen, sind nicht bereit, Allah aufrichtig zu dienen; daran, dass sie in die Hölle kommen werden, kann kein Zweifel bestehen. Genau dieses Vergehen begingen die Ungläubigen von Mekka, weshalb verkündet wurde, dass sie in die Hölle kommen würden.

Aus diesen Versen des edlen Korans geht eindeutig hervor, dass man für die Erlangung der Nähe Allahs, für die Annahme der eigenen Bittgebete und für die Anbetung und den Gottesdienst gemäß der islamischen Scharia keinerlei Wasilah benötigt und dass eine solche bei Allah auch nicht beliebt ist. Vielmehr will Allah, dass der Diener sich unmittelbar Ihm zuwendet, sich Ihm allein unterwirft und es aufgibt, anstelle von Ihm bei jemand anderem vorstellig zu werden und vor dessen Hof die Stirn zu Boden zu legen. Später jedoch wurde in der muslimischen Gesellschaft gerade unter Berufung auf den Islam die Wasilah eingeführt. Es wurde verbreitet, es gebe angeblich keinen anderen Weg, Allah zu erlangen, als durch eine Wasilah. Die Einführung dieser Wasilah in die auf dem Tawhid beruhende Ordnung des Islam ist eine äußerst große Bidʿa, und diese Bidʿa hat die Anhänger des Tawhid in den schweren Schirk stürzen lassen. Aus den Kreisen der Anhänger der Bidʿa wurde eine Fatwa erlassen: Eine Wasilah zu nehmen, um Allah zu erlangen oder die Gnade Allahs, des Erhabenen, zu erlangen, sei nicht nur erlaubt, sondern in manchen Fällen sogar verpflichtend und zwingend vorgeschrieben.

Tatsächlich besteht die Bidʿa darin, etwas als verpflichtend oder zwingend vorgeschrieben zu bezeichnen, was nicht aus dem Koran und nicht aus den Worten, Taten und Billigungen des Gesandten bewiesen ist. Der oben angeführte Abschnitt ist eine besondere Fatwa zugunsten eben dieser Bidʿa. Diese Bidʿa hat inzwischen einen Teil der Bevölkerung erfasst. Manche von ihnen glauben: „Wir verrichten weder das Gebet noch fasten wir, denn wir geben dem Pir Reis.“ (Allah bewahre uns davor.)

Das bedeutet: Wenn man dem Pir Reis gibt, wird der Pir sich natürlich freuen. Und wenn der Pir sich freut, wird auch Allah sich freuen. Wozu ist dann noch die Anbetung und der Gottesdienst für Allah nötig? Dem Pir Reis und Geschenke zu geben – soll angeblich genügen, um Allah zu erlangen.

Wiederum sind manche Leute der Ansicht, es sei gewiss, dass der Pir Sahib ins Paradies kommen werde – als hätten sie von Allah erfahren, dass der Pir Sahib bereits ein Bewohner des Paradieses sei. Doch diese Vorstellung ist nichts anderes als äußerste Torheit. Denn ganz zu schweigen davon, dass derjenige, dem man eine solche Stellung zuschreibt und dem man die Hand reicht, andere ins Paradies führen könnte: Es gibt nicht die geringste Gewissheit, dass er selbst ins Paradies kommen wird.

Die Vertreter der Wasila-Lehre führen zur Unterstützung ihrer Auffassung auch einen Teil eines Koranverses an. Dieser Versabschnitt lautet:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَابْتَغُوا إِلَيْهِ الْوَسِيلَةَ

– O ihr Gläubigen, fürchtet Allah und sucht bei Ihm nach einem Mittel.

Im Vers wird dazu aufgefordert, Allah zu fürchten und danach zu streben, Seine Nähe zu erlangen. Doch indem dieser Vers auf diese Weise verwendet wird, versucht man, eine Aussage zu beweisen, die dem eigentlichen Kerngedanken des Korans völlig entgegengesetzt ist. Erstens haben die Vertreter der Wasila-Lehre diesen Vers nicht vollständig angenommen; nur ein Teil des Verses wurde verwendet, um ihre eigene Auffassung zu beweisen. Die Bedeutung des vollständigen Verses ist jedoch eine bestimmte, während man durch das Anführen eines Teils des Verses auch versuchen kann, ganz im Sinne der eigenen Absicht etwas völlig anderes auszusagen. Genau das ist hier geschehen.

Der vollständige Vers lautet:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَابْتَغُوا إِلَيْهِ الْوَسِيلَةَ وَجَاهِدُوا فِي سَبِيلِهِ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ [٥:٣٥]

–O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah, sucht bei Ihm nach einem Mittel der Annäherung und kämpft auf Seinem Weg. Vielleicht werdet ihr Erfolg erlangen. (Al-Māʾida: 35)

Zunächst muss nachgewiesen werden, was das Wort „Wasīla“ bedeutet und in welcher Bedeutung es in diesem Koranvers verwendet wurde. Erst danach kann die eigentliche Aussage dieses Verses verstanden werden. Wir sehen daher, dass dieses Wort „Wasīla“ im Heiligen Koran außer in diesem Vers noch in einem weiteren Vers – also insgesamt an zwei Stellen – verwendet wird.

Der andere Vers lautet:

قُلِ ادْعُوا الَّذِينَ زَعَمْتُم مِّن دُونِهِ فَلَا يَمْلِكُونَ كَشْفَ الضُّرِّ عَنكُمْ وَلَا تَحْوِيلًا [١٧:٥٦]

أُولَٰئِكَ الَّذِينَ يَدْعُونَ يَبْتَغُونَ إِلَىٰ رَبِّهِمُ الْوَسِيلَةَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ وَيَرْجُونَ رَحْمَتَهُ وَيَخَافُونَ عَذَابَهُ ۚ إِنَّ عَذَابَ رَبِّكَ كَانَ مَحْذُورًا [١٧:٥٧]

–Sprich: Ruft diejenigen an, die ihr anstelle Allahs für eure Götter haltet! Sie haben keinerlei Macht, das Unheil und Leid von euch zu beseitigen oder es abzuwenden. Diejenigen, die diese Leute anrufen, suchen selbst nach einem Mittel der Annäherung an ihren Herrn: Wer von ihnen Ihm am nächsten ist; sie hoffen auf Seine Barmherzigkeit und fürchten Seine Strafe. Wahrlich, Allahs Strafe ist etwas, vor dem man sich fürchten muss.

(Banī Isrāʾīl: 56–57)

Was bedeutet das Wort „Wasīla“, das an diesen beiden Stellen verwendet wird? Der allseits anerkannte Gelehrte und Verfasser eines Wörterbuchs zur Erklärung der Wörter des Heiligen Korans, ʿAllāma Rāġib al-Iṣfahānī, hat die Bedeutung dieses Wortes folgendermaßen angegeben: Wasīla bedeutet, sich mit großem Verlangen einer Sache zu nähern. Da darin der Aspekt des Verlangens enthalten ist, bezeichnet Wasīla eine etwas speziellere Bedeutung als bloße Annäherung oder das Erreichen.

Er schrieb in seinem Werk mit dem Titel „Khatīb“: „Wasīla“ ist ein Substantiv und bedeutet Nähe, das Nahekommen sowie das Mittel zur Erlangung von Nähe, also Gehorsam.

Allāma al-Qurṭubī schrieb in der Tafsīr-Erklärung dieses Verses: Das Wort „Wasīla“ bedeutet Nähe. Diese Bedeutung ist auch von den Gelehrten und Kennern des Korans unter den Tābiʿūn wie Abū Wāʾil, al-Ḥasan, Mujāhid, Qatāda, ʿAṭāʾ, as-Suddī, Ibn Zayd und ʿAbdullāh ibn Kathīr überliefert worden.

Er schrieb ferner: Wasīla ist eine Nähe, aufgrund derer es nicht angebracht ist, jemanden um etwas zu bitten. Bitten kann man Allāh; folglich muss auch diese Nähe zu Allāh bestehen.

Imam as-Suyūṭī schrieb in der Erklärung des zuerst genannten Verses: Wasīla ist jener Gehorsam und jene Anbetung, die euch Ihm näherbringen.

Maulānā ʿAbd ar-Rashīd Nuʿmānī schrieb in „Lughāt al-Qurʾān“: Über dieses Wort gibt es zwei verschiedene Auffassungen. Nach al-Khaṭīb und Imam ar-Rāzī bedeutet es das Mittel zur Erlangung von Nähe. Imam as-Suyūṭī gab ihm zwei Bedeutungen: Die eine ist das Mittel zur Nähe, also die Anbetung; die andere ist die eigentliche Nähe, die durch die Anbetung erlangt werden kann.

Imam asch-Schaukānī schrieb: „Wasīla“ bedeutet Nähe, nach der man streben soll.

Abū Wāʾil, al-Ḥasan, Mujāhid, Qatāda, as-Suddī, Ibn Zayd und andere Gelehrte vertraten diese Auffassung; auch von Ibn ʿAbbās, ʿAṭāʾ und ʿAbdullāh ibn Kathīr ist dieselbe Auffassung überliefert worden.

Auch in der Tafsīr „Fatḥ al-Bayān“ wird dasselbe gesagt. Dort heißt es: Wasīla ist eine besondere Rangstufe im Paradies, die ausschließlich für den Gesandten bestimmt ist.

Im Sahih al-Buchari wird von Hazrat Dschabir überliefert, dass der edle Prophet (S) sagte: Wer den Gebetsruf hört und sagt: „O Allah! Du bist der Herr dieses vollkommenen Aufrufs und des aufgerichteten Gebets; gewähre Muhammad die Wasila und Rang, und sende ihn zum gepriesenen Rang, den Du ihm versprochen hast“, dessen Fürsprache wird am Tag der Auferstehung unausweichlich sein.

Im Sahih Muslim wird von Hazrat Abdullah ibn Amr überliefert, dass er den edlen Propheten (S) sagen hörte: Wenn ihr den Gebetsruf des Gebetsrufers hört, dann sagt ebenfalls alles, was er sagt. Danach sprecht den Durood für mich. Wahrlich, wer einen Durood für mich spricht, dem wird Allah zehn Durood erweisen.

Danach bittet für mich um die Wasila, denn dies ist eine besondere Stufe im Paradies.

Im Werk „Fath al-Bayan“ wird bei der Erklärung der ersten Bedeutung des Wortes Wasila geschrieben: Es ist klar, dass Wasila – dessen Bedeutung Nähe ist – im Sinne von Taqwa verwendet werden kann; darüber hinaus kann es all jene Eigenschaften bezeichnen, durch die die Diener ihre Nähe zu Allah erlangen. Manche haben gesagt, Wasila bedeute Liebe und Zuneigung, das heißt: Ihr sollt Liebe zu Allah hegen. Doch die erste Bedeutung ist besser.

Die Übersetzung dessen, was Allama Ibn Kathir in seinem Tafsir bei der Erklärung des ersten Verses geschrieben hat, lautet: Allah, der Erhabene, hat Seinen gläubigen Dienern befohlen, Ihm gegenüber Taqwa zu üben. Wenn man Taqwa mit Seinem Gehorsam verbindet, bedeutet dies, sich von verbotenen Handlungen fernzuhalten und alle untersagten Taten aufzugeben. Und unmittelbar danach sagte Er: Sucht bei Ihm die Wasila.

Danach schrieb er: Sufyan ath-Thauri überlieferte von Talha, Talha von Ata und Ata von Ibn Abbas, dass diese Wasila Nähe bedeutet.

Auch die bekannten Gelehrten der frühen Zeit, Abu Wa’il, Hasan, Mujahid, Qatada, Suddi, Ibn Zayd und Abdullah ibn Kathir sowie andere, vertraten diese Ansicht, und Qatada übersetzte diesen Vers folgendermaßen:

Das heißt: Sucht eure Nähe zu Ihm, gehorcht Ihm und tut, woran Er Wohlgefallen hat.

Darauf schrieb Allāma Ibn Kathīr: Unter den Mufassirūn besteht keinerlei Meinungsverschiedenheit darüber, was diese Imame der Koranwissenschaft über die Bedeutung des Wortes „Wasīla“ gesagt haben.

Er führte noch zwei weitere Bedeutungen des Wortes „Wasīla“ an.

Die eine ist: Wasīlata, also das Mittel, durch dessen Hilfe das eigentliche Ziel erreicht wird.

Die zweite: Wasīla ist auch der Name einer höheren Rangstufe im Paradies. Und das ist die Rangstufe des edlen Gesandten.

Zur Unterstützung dieser Bedeutung von Wasīla führte Imām Ibn Kathīr zahlreiche Hadithe an. Ein von Ḥaḍrat ʿAlī überlieferter Hadith hierzu lautet: Im Paradies gibt es einen besonderen, ehrenvollen Ort, der „Wasīla“ genannt wird. Wenn ihr Allah um etwas bittet, dann bittet für mich um Wasīla.

In der Erläuterung des letzten Teils dieses Verses schrieb er:

Als Allah dazu aufforderte, verbotene Handlungen zu unterlassen und die Handlungen der Anbetung und des Gehorsams vollständig auszuführen, gebot Er den Kampf gegen die feindlichen Truppen der ungläubigen Götzendiener, die außerhalb des geraden Weges waren.

Imām Baiḍāwī schrieb in der Erläuterung dieses Verses:

Das heißt: Sucht das, wodurch ihr Seine Belohnung und Seine Nähe erlangen könnt. Dies geschieht dadurch, dass man Allah gehorsame Werke verrichtet und Werke des Ungehorsams unterlässt.

Al-Zamachschari schrieb: Die Wasīla ist etwas, wodurch man irgendeine Form von Nähe erlangen kann, oder eine Handlung beziehungsweise etwas anderes. Später wurde dieses Wort für das verwendet, wodurch man zu Allah, dem Erhabenen, gelangt. Das besteht darin, Anbetung und Gehorsam zu üben und Ungehorsam zu unterlassen. Auch al-Abūs-Suʿūd äußerte sich in seiner eigenen Ausdrucksweise bei der Auslegung dieses Verses sinngemäß ebenso.

Darin wird über die Wasīla gesagt: Die Wasīla ist das, wodurch man Allahs Nähe erlangen und zu Allah gelangen kann. Dies besteht darin, Anbetung und Gehorsam zu üben und Ungehorsam zu unterlassen.

Er schrieb außerdem: Der Vers wurde auch folgendermaßen ausgelegt: Im ersten Satz wird mit der Aufforderung, Allah zu fürchten, dazu aufgefordert, Sünde und Ungehorsam zu unterlassen. Im zweiten Satz wird mit der Aufforderung, nach dem Mittel zur Erlangung der Nähe Allahs zu suchen, dazu angewiesen, Allah anzubeten und Ihm zu gehorchen. Jeder, der die Werke des Ungehorsams unterlässt und etwas vollbringt, das für die Seele beschwerlich ist, wird zwangsläufig eine gewisse Mühe und Anstrengung auf sich nehmen müssen. Daher folgt auf diese beiden Anordnungen Allahs weitere Anordnung: Kämpft auf Allahs Weg, indem ihr gegen Seine offenen und mächtigen Feinde Krieg führt.

Auch Allāma Sayyid Mahmūd al-Ālūsī erörterte bei der Auslegung dieses Verses ausführlich zahlreiche Fragen. Bei der Auslegung des zuvor genannten Verses aus der Sura al-Māʾida sagte er: Und sucht – strebt nach – für euch Seine Belohnung und Seine Nähe.

Die Bedeutung der Wasīla erläuterte er so: Die Wasīla ist das, wodurch man gelangt und Allah nahekommt; dies besteht darin, gottesdienstliche Handlungen zu verrichten und Werke des Ungehorsams zu unterlassen.

Allāma Ibn Dscharīr at-Tabarī schrieb: Strebt danach, Allah durch Taten nahe zu kommen, die Sein Wohlgefallen erlangen werden – Wasīla, nach dem Muster von Faḍīla. So sagt man etwa: „Ich näherte mich ihm.“ In diesem Ausdruck wird Tawassul im Sinne von Taqarrub verwendet. „Tawassaltu ilaihi“ bedeutet: „Ich näherte mich ihm.“

Er schrieb außerdem: Wie wir bereits gesagt haben, haben die Erklärer der Wörter und die Kenner ihrer Bedeutungen genau diese Bedeutung angenommen. Baschschār und Sufyān überlieferten von Abū Wāʾil, dass mit den Worten „Wabtagū ilaihil-Wasīlata“ die Anweisung gegeben wird, durch Taten Allahs Nähe zu erlangen. Auch Sufyān, Abū Talha, ʿAtāʾ und andere verstanden darunter Nähe. Von Qatāda wird überliefert, dass er diesen Vers folgendermaßen übersetzte: „Kommt Allah nahe, indem ihr Ihm gehorcht und das tut, was Ihm gefällt.“ Von Hudhaifa wird überliefert; Maschīd Abū Nadschīh sagte, dass Mudschāhid „Wabtagū ilaihil-Wasīlata“ als „Nähe“ erklärte.

Allama Fakhruddin Razi schrieb: „Sucht bei Allah nach der Wasīla“, das heißt: Sucht durch gute Taten die Nähe zu Allah.

Allama Alusi sagte: Ibn al-Anbari überlieferte unter Berufung auf Ibn Abbas: Wasīla bedeutet Bedürfnis und Notwendigkeit.

Demnach lautet die Bedeutung des Verses: Wendet euch Allah zu und sucht, eure Bedürfnisse erfüllt zu bekommen. Denn die Schlüssel der Himmel und der Erde liegen in Seiner Hand; sucht also nicht, eure Bedürfnisse in Abhängigkeit von irgendjemand anderem erfüllt zu bekommen.

Diese Bedeutung des Wortes „Wasīla“ kann man als neu bezeichnen. Das heißt, kein anderer Mufassir hat sie erwähnt. Dennoch lässt sich sagen: Die ursprünglichen arabischen Wörterbücher, sämtliche Gefährten, die Tābiʿūn und alle maßgeblichen Tafsīr-Werke zeigen, dass „Wasīla“ nur diese Bedeutung haben kann und keine andere. Eine andere Bedeutung wäre eine Erfindung späterer Leute. Sie hat keinen Bezug zum ursprünglichen Koran, zum Hadith oder zur arabischen Sprache. Aufgrund dieses Verses wird deutlich, dass das von Allah, dem Erhabenen, darin angeordnete Suchen nach der „Wasīla“ zur Erlangung der Nähe zu Allah bedeutet, Allah allein zu gehorchen, nur Ihn anzubeten und Ihm nicht ungehorsam zu sein. Oder es bedeutet, die Erfüllung der eigenen Bedürfnisse nur durch die Nähe zu Allah zu suchen, nicht bei irgendjemand anderem. Es ist nicht erlaubt, jemand anderen als Wasīla oder Vermittler anzunehmen; geschieht dies, so ist es Schirk und Bidʿa. Gerade um den Weg zu diesem Schirk für immer zu versperren, wurde dieser Vers von Allah herabgesandt. Bedauerlicherweise wird gerade dieser Vers mit dem bösen Ziel angeführt, den Schirk der Wasīla als richtig, erlaubt, verpflichtend und sogar als Fard zu beweisen. Zu diesem Zweck versucht man, durch Aussagen aus Büchern wie „Husn-e Hasīn“, „al-Muhannad“ und „Shifāʾus-Siqām“ diesen ewigen und unveränderlichen Glauben an den Tauhīd zu entstellen und zu zerstören.

Bezüglich der beiden Koranverse, in denen dieses Wort verwendet wird, sind sich alle Mufassirūn einig, dass an beiden Stellen genau diese Bedeutung gemeint ist und keine andere. Im Hinblick auf eine ausführliche Betrachtung lautet die Bedeutung des gesamten Verses: „O ihr, die ihr glaubt! Fürchtet Allah, sucht die Nähe zu Allah oder das Mittel, durch das ihr Seine Nähe erlangt, und kämpft gerade deshalb auf Allahs Weg.“ (Imam Qurtubi, Imam Ibn Kathir, Imam Schaukani und andere haben in ihren Tafsīr-Werken dasselbe gesagt; die bengalische Übersetzung davon wurde oben angeführt.)

Das in den Hadithen verwendete Wort „Wasīla“ bedeutet eine besondere Rangstufe bei Allah. In der Scharia wurde diese Bedeutung übernommen. Nun muss untersucht werden, welches der schariagemäße Weg und die Methode sind, Allah gegenüber eine Wasīla zu nehmen. Dazu werden nun einige Dinge angeführt.

Erstens: Die Wasīla zur Erlangung der Nähe zu Allah zu nehmen, entspricht vollständig dem Koran und dem Hadith. Allah selbst hat gesagt:

وَلِلَّهِ الْأَسْمَاءُ الْحُسْنَىٰ فَادْعُوهُ بِهَا ۖ

– Allah hat schöne Namen. So ruft Ihn mit diesen Namen an. (Al-Aʿrāf 180).

In einem Hadith wird berichtet, dass Abdullah von seinem Vater Burayda (r.a.) überliefert hat: Der edle Prophet (s.) hörte einen Mann mit folgenden Worten beten.

– O Allah, ich bitte Dich darum, dass Du Allah bist, dass es keinen Anbetungswürdigen außer Dir gibt, dass Du unabhängig und auf niemanden angewiesen bist, nicht selbst gezeugt wurdest und niemanden gezeugt hast und niemand Dir gleich oder ebenbürtig ist.

Da sagte der edle Prophet (s.): Dieser Mann hat Allah mit Seinem überaus großen und erhabenen Namen angerufen; wenn man auf diese Weise um etwas bittet, wird es gewiss gegeben, und wenn man auf diese Weise betet, wird das Gebet gewiss erhört.

Auch in den von Anas ibn Malik (r.a.) und ʿĀʾischa (r.a.) überlieferten Hadithen findet sich eine Bestätigung dafür.

Zweitens: das Mittel der rechtschaffenen Taten. Auch für diese Stufe gibt es Belege aus Koran und Hadith. Der Beleg aus dem Koran sind jene beiden Verse, in denen das Wort „Wasīla“ erwähnt wird. Denn hinsichtlich dessen, dass das Wort „Wasīla“ in beiden Versen „Nähe“ bedeutet, besteht unter allen Korankommentatoren Konsens. Der dritte Beleg für diese Stufe ist der Vers aus der Sura al-Fātiha إِيَّاكَ نَعْبُدُ وَإِيَّاكَ نَسْتَعِينُNur Dir dienen wir, und nur Dich bitten wir um Hilfe, o Allah! Dass hier die Anbetung vor dem Bitten um Hilfe erwähnt wird, geschieht, um die erste zur Wasīla für die zweite zu machen.

Der Beleg dafür aus dem Hadith ist die in Sahih al-Buchari erwähnte Geschichte, in der berichtet wird: Drei Männer suchten Schutz vor dem Regen in einer Berghöhle. Da kam plötzlich ein gewaltiger Felsblock und versperrte den Eingang der Höhle. Da sie keinen Weg zur Befreiung sahen, begannen sie, jeder für sich, ihre rechtschaffenen Taten zu erwähnen und Allah um Befreiung zu bitten. Schließlich wurden ihre Gebete bei Allah erhört und sie wurden befreit. Der edle Prophet (s.) erwähnte dieses Ereignis lobend und im Zusammenhang mit der Darstellung ihrer Vorzüge.

Über diesen Hadith lässt sich sagen: Wenn die Sonne am Freitag deutlich nach Westen geneigt ist, dann verrichte zwei Rakʿa Gebet und erlange dadurch die Nähe zu Allah. Daraus wird eindeutig ersichtlich, dass man auch durch das Verrichten des Freitagsgebets die Nähe zu Allah erlangt.

Im Hadith wird ferner gesagt: Aus dieser Begebenheit geht hervor, dass jeder Mensch seine eigenen guten Taten als Wasila nehmen kann; darin findet sich jedoch kein Beleg dafür, die Taten anderer – der Propheten und der Freunde Allahs – als Wasila zu nehmen.

Insbesondere wird der Diener Allah nähergebracht, wenn er seine eigenen guten Taten als Wasila nimmt und Allah darum bittet. Diese Handlung ist sowohl nach den Beweisen des Koran als auch nach dem Konsens der Gelehrten schariagemäß. Dadurch wird die Nafs des Menschen geläutert und zu einer Gestalt geformt, die Allahs Wohlgefallen verdient.

Drittens: Man nimmt den edlen Propheten (s) als Wasila, indem man ihn hinsichtlich seines Prophetentums und seiner Sendung als wahr anerkennt. Man nimmt ihn als Wasila, indem man an die Religion glaubt, die er gebracht hat. Auch der Gehorsam gegenüber den Geboten und Verboten des Propheten sowie seine Unterstützung können als Wasila dienen. Ebenso können die Wiederbelebung seiner Sunna, die Fortführung seiner Daʿwa und die Beschäftigung mit ihrer Erforschung als Wasila dienen. Diese Dinge als Wasila zu nehmen, entspricht den Grundlagen der Religion. Denn dies, als Wasila zu nehmen, gehört genau dazu, gute Taten als Wasila zu nehmen.

Viertens: Zu Lebzeiten des Propheten nimmt man sein Bittgebet als Wasila, beteiligt ihn am Bittgebet, lässt ihn bei Allah Bittgebete sprechen und lässt nach seinem Tod irgendeinen frommen Menschen der jeweiligen Zeit Bittgebete sprechen oder beteiligt ihn am Bittgebet und betrachtet sein Bittgebet als Wasila.

Der Beleg dafür im Hadith ist, dass Umar (ra) während einer Dürre einmal Abbas (ra) als Wasila einbezog und folgendes Bittgebet sprach:

O Allah, früher nahmen wir unseren Propheten als Wasila zu Dir, und Du hast uns daraufhin mit Wasser versorgt. Nun nehmen wir den Onkel des Propheten als Wasila, damit unser Bittgebet von Dir erhört wird. So versorge uns mit Wasser.

Hier ist eindeutig, dass Abbas bei dem aus diesem Anlass abgehaltenen gemeinschaftlichen Bittgebet unter den Bittenden selbst beteiligt und anwesend war. Sie nahmen ihn im Bittgebet als Wasila, weil er unter den Gefährten der älteste war. Sein Rang stand über dem aller anderen. Muawiya (ra) und seine Gefährten nahmen Yazid ibn al-Aswad al-Dschakri wegen seiner guten Taten, seiner Gottesfurcht und seiner Frömmigkeit als Wasila. Es wäre ihnen allen möglich gewesen, zur Rawda des Propheten zu gehen und den Gesandten Allahs (sa) als Wasila zu nehmen, doch sie taten es nicht. Daher kann ein solches Bittgebet aus der Sicht der tawhidischen Sunna nicht beanstandet werden und keine Bidʿa sein. Darüber hinaus nahmen die edlen Gefährten nach dem Tod des edlen Propheten (s) nicht den Gesandten Allahs selbst im Bittgebet als Wasila. Denn sie betrachteten es als Bidʿa und Schirk, einen Verstorbenen – selbst wenn er ein Prophet war – als Wasila zu nehmen. In Umars Bittgebet wurde nicht der edle Gesandte Allahs als Wasila genommen, sondern sein Onkel Abbas, der lebte und beim Bittgebet anwesend war. Gerade daraus, dass er als Wasila genommen wurde, wird diese Angelegenheit deutlich. Bei diesem Bittgebet waren auch zahlreiche bedeutende Gefährten anwesend, doch keiner von ihnen erhob dagegen Einspruch. Wenn es damals zulässig gewesen wäre, den Gesandten als Wasila zu nehmen, hätten die anderen Gefährten ihn dazu aufgefordert. Doch keiner sagte dies; vielmehr beteiligten sie sich alle an diesem Bittgebet. Wenn es also eine Bidʿa ist, den Gesandten nach seinem Tod als Wasila zu nehmen, dann wäre es erst recht eine Bidʿa, einen der angeblich verstorbenen Freunde Allahs als Wasila zu nehmen. Denn jemanden nach seinem Tod in besonderen Fällen im Bittgebet als Wasila zu nehmen, bedeutet, von ihm anzunehmen, dass er selbst nach seinem Tod noch über eine solche Macht verfügt, dass er Menschen in Not retten oder sich bei ihrer Rettung an Allahs Seite beteiligen kann. Eine solche Glaubensvorstellung ist aus der Sicht der tawhidischen Scharia offenkundiger Schirk.

Es wird im Hadith überliefert, dass ein Beduine während einer schweren Dürre zum edlen Gesandten Allahs (s) sagte: Arabisch (******)

– O Gesandter Allahs, Besitz und Vermögen sind zugrunde gegangen; unsere Familienangehörigen sind hungrig. Bitte bete daher für uns.

Auch im edlen Koran Allahs gibt es dafür einen Beleg. Allah selbst hat gesprochen:

وَلَوْ أَنَّهُمْ إِذ ظَّلَمُوا أَنفُسَهُمْ جَاءُوكَ فَاسْتَغْفَرُوا اللَّهَ وَاسْتَغْفَرَ لَهُمُ الرَّسُولُ لَوَجَدُوا اللَّهَ تَوَّابًا رَّحِيمًا [٤:٦٤]

– Wenn sie, nachdem sie sich selbst Unrecht zugefügt hatten, zu dir, o Prophet, kämen, Allah um Vergebung bäten und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, dann würden sie Allah gewiss als denjenigen finden, der die Reue annimmt und barmherzig ist. (An-Nisāʾ: 64)

In diesem Vers wird erwähnt, dass die Menschen selbst um Vergebung bitten sollen, bevor der Gesandte für sie um Vergebung bittet. Das bedeutet, dass das Bitten des Gesandten um Vergebung für sie bei Allah keinen Wert hat, wenn sie nicht selbst um Vergebung bitten.

Über die Annahme einer solchen Wasila gibt es keinen Meinungsstreit, und es kann auch keinen geben. Doch nach dem Tod des edlen Propheten seine Person als Wasila für die Nähe zu Allah zu nehmen, ist eine offenkundige Bidʿa.

Fünftens: Zu Allah zu beten, indem man auf Seine Beziehung zu Seinen rechtschaffenen Dienern hinweist. So wird etwa im Hadith von ʿĀischa überliefert:

– O unser Allah, der Herr von Dschibril, Mikail und Israfil.

Obwohl manche es für zulässig hielten, ein solches Bittgebet zu sprechen, erklärten viele es für unzulässig.

Sechstens: Das Sprechen von Salawat für den edlen Propheten (s) als Wasila zu nehmen. Von Hadhrat Abdullah ibn Abu Awfa (ra) wird überliefert, dass der edle Prophet (s) sagte: Arabisch (*******)

Wem bei Allah ein Bedürfnis entsteht oder bei einem Menschen, der soll eine sehr gute Gebetswaschung vollziehen und zwei Rakʿa Gebet verrichten, Allah gebührend lobpreisen und Salawat über den Propheten sprechen, dann sagen: Allah ist geduldig und voller Gnade; es gibt keinen Anbetungswürdigen außer Ihm.

Zusammengefasst sind dies die islam- und sunnagemäßen Regeln für das Bittgebet zu Allah. Für gläubige Menschen ist es nicht zulässig, zu Allah nach irgendeiner anderen Regel oder auf irgendeine andere Weise zu beten.

Siebtens: Ein solches Bittgebet zu sprechen:

O Allah, ich berufe mich bei Dir auf den soundso guten Diener von Dir, oder ich richte an Dich unter Berufung auf seine Ehre ein Bittgebet.

Ein solches Bittgebet wird jedoch von der Scharia keineswegs unterstützt. Nach Izz ibn Abdus Salam und seinen Anhängern kann eine solche Berufung nur im Namen des Propheten zulässig sein, nicht im Namen eines anderen. In der hanbalitischen Rechtsschule gilt ein solches Bittgebet als Makruh Tahrimi. Die Fuqaha der hanafitischen Rechtsschule, darunter al-Quduri, haben von Imam Abu Yusuf überliefert:

Imam Abu Hanifa (ra) sagte: Es ist für niemanden angemessen, Allah unter Berufung auf jemand anderen als auf Allah selbst anzurufen.

„O Allah, ich bitte Dich bei der Erhabenheit Deines Thrones; ich bete bei dem und dem; ich bete bei Deinen Propheten und Gesandten oder bei Deinem erhabenen Haus“, auch ein Bittgebet in dieser Form halte ich für makruh.

Unter Berufung auf Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) wird in der Tatarkhaniya und, von ihm überliefert, im Kitab al-Alai gesagt: Es ist keinesfalls angemessen, Allah, den Erhabenen, unter Berufung auf jemand anderen als Ihn selbst um etwas zu bitten, indem man diesen zum Vermittler macht.

Imam Badalji sagte: Es ist makruh, Allah unter Berufung auf jemand anderen als Allah um etwas zu bitten. Und man soll niemals sagen: „O Allah, ich bitte Dich durch die Vermittlung Deiner Engel und Deiner Propheten.“

In allen Büchern der hanafitischen Rechtsschule wird erwähnt, dass es makruh tahrimi ist, die Propheten und Gesandten, die Freunde Allahs und die Pirs oder das Haus Allahs und Ähnliches zu Vermittlern beim Bittgebet zu machen. Was die Strafe der Hölle betrifft, ist makruh tahrimi dem Haram gleichgestellt.

Warum ist es haram, Allah unter Berufung auf jemand anderen um etwas zu bitten oder jemand anderen zum Vermittler zu machen? Es ist deshalb haram, weil kein Geschöpf irgendein Recht gegenüber dem Schöpfer besitzt. Daher ist eine solche Berufung nicht zulässig. Wer sich auf jemanden beruft oder jemanden zum Vermittler macht, tut etwas Sinnloses. Deshalb ist ein solches Vorgehen in der muslimischen Gemeinschaft eindeutig eine Bidʿa.

Die ungläubigen Götzendiener von Mekka verehrten verschiedene Götzen und Gottheiten, obwohl sie wussten und anerkannten, dass Allah existiert und einzig und allein ist. Auch ihr eigentliches Ziel war nicht die Verehrung, Anbetung und der Gottesdienst für diese, sondern einzig und allein, Allahs Nähe zu erlangen, Ihm nahe zu sein und einen höheren Rang zu erreichen. Die Verehrung und Anbetung der Götzen und Gottheiten hatten sie lediglich als Mittel oder Vermittler zu diesem Ziel angenommen. Dennoch bezeichnete Allah ihr Handeln als Schirk und erklärte sie zu irregeführten und lügnerischen Ungläubigen. Genau dies wird in dem unten angeführten Vers gesagt:

أَلَا لِلَّهِ الدِّينُ الْخَالِصُ ۚ وَالَّذِينَ اتَّخَذُوا مِن دُونِهِ أَوْلِيَاءَ مَا نَعْبُدُهُمْ إِلَّا لِيُقَرِّبُونَا إِلَى اللَّهِ زُلْفَىٰ إِنَّ اللَّهَ يَحْكُمُ بَيْنَهُمْ فِي مَا هُمْ فِيهِ يَخْتَلِفُونَ ۗ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي مَنْ هُوَ كَاذِبٌ كَفَّارٌ [٣٩:٣]

(Az-Zumar: 3)

– Wisset: Allah gebührt ausschließlich und unvermischte Ergebenheit. Und diejenigen, die außer Allah andere zu Freunden und Schutzherren nehmen und behaupten, wir würden sie eigentlich nicht anbeten – was wir ihnen erweisen, geschehe nur zu dem Zweck, dass sie uns Allah besonders nahebringen –, über sie wird Allah am Tag der Auferstehung in dem richten, worüber sie uneins waren. Wahrlich, Allah leitet keinen Lügner und äußersten Ungläubigen recht.

Im Licht dieses Verses wird deutlich, dass die Araber jener Zeit, um Allah zu erlangen und Seine Nähe zu gewinnen, gegenüber Götzen und Gottheiten genau die Haltung einnahmen, die Menschen dieser Art heutzutage gegenüber Pirs und Derwischen einnehmen, um Allahs Nähe zu erlangen. Zwischen beiden besteht grundsätzlich kein Unterschied. Wenn also jene Handlung der Araber als Schirk galt und Allah ihre grundlegende Behauptung als unwahr zurückwies und sie ausdrücklich Lügner nannte, warum sollten dann die heutigen Menschen, die solche Vermittler nehmen, vor Allah nicht als Lügner bezeichnet werden? Und wenn jene nur deshalb als Kafir bezeichnet wurden, warum sollten dann die heutigen großen Verfechter solcher Vermittlung nicht als Kafir bezeichnet werden?

Gibt es vor Allah irgendeinen Unterschied oder eine Abweichung zwischen den Menschen jener Zeit und den heutigen Menschen, zwischen den Arabern und den Menschen dieses Landes?

Was für eine äußerst schlechte Aussage, die sie machen oder für richtig halten.

Pir-–Muridenschafts- Bid’a

Im Rahmen des sunnitischen Vorbilds des Islam ist eine weitere schwere Art der Bid’a aufgekommen – die Pir-Muridenschaft. Die heutzutage anzutreffende Silsila der Pir-Muridenschaft ist etwas völlig Neues und frei Erfundenes. Diese Einrichtung existierte zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, nicht; er praktizierte niemals die Pir-Muridenschaft. Er selbst war im heutigen Sinne weder ein Pir, noch waren die Sahaba seine Muriden. Auch die Sahaba praktizierten niemals diese Pir-Muridenschaft. Keiner von ihnen war der Pir eines anderen, und niemand von ihnen war dessen Murid. Auch in der Zeit der Tabi’un und der Tabi’ at-Tabi’in findet sich keine Spur oder Bezeichnung dieser Pir-Muridenschaft.

Nicht nur das. Selbst bei gründlichster Suche im Koran und in den Hadithen lässt sich kein Beleg für diese Pir-Muridenschaft finden. Dennoch verbreiten heutzutage eine Gruppe angeblicher, unter dem Namen Pir auftretender unwissender Menschen und ihre noch unwissenderen Muriden, die Pir-Muridenschaft sei eine der grundlegenden Angelegenheiten der islamischen Religion. Dadurch machen sie unwissende und dumme Menschen zu Muriden und haben jeweils ein Geschäft großen Ausmaßes aufgezogen. Dafür war keinerlei Kapitalinvestition erforderlich, und auf das in diesem äußerst gewinnbringenden Geschäft angesammelte Kapital muss auch keine Einkommensteuer entrichtet werden. Auch die Zakat auf das angesammelte große Bargeldvermögen wird niemals gezahlt.

Scharia Marifat

Die grundlegendste Bidʿa auf dieser Stufe besteht darin, Scharia und Tariqa als zwei völlig verschiedene, voneinander unabhängige Dinge zu betrachten. Der Verfall ist so weit fortgeschritten, dass man die Scharia als „ʿilm az-zāhir“ und die Tariqa oder Marifat als „ʿilm al-bātin“ bezeichnet und dadurch die Religion des Islam selbst in zwei Teile gespalten hat. Eine Gruppe unwissender Anhänger der Tariqa begann zu behaupten, das Eigentliche des Islam sei die Tariqa oder die Marifat, und eben dies sei die Wahrheit. Wenn jemand diese Wahrheit erlangt habe, müsse er die Scharia nicht mehr befolgen; schließlich habe er Allah bereits gefunden. Ihrer Ansicht nach gibt es einen Gelehrten der Scharia und einen anderen Gelehrten der Marifat oder Tariqa. Diese Gelehrten der Tariqa werden auf dem indischen Subkontinent Pīr genannt. Es wird die Vorstellung verbreitet, dass jemand, der ein Gelehrter der Scharia ist, aber kein Wissen über die Tariqa besitzt und bei keinem Pīr als Murīd aufgenommen wurde, ein Fāsiq sei.

Tasawwuf wird gewöhnlich Marifat genannt. Der berühmte Walī Allahs, Hadhrat Dschunaid Bagdadi, sagte bei der Erörterung der Wertlosigkeit dieser Marifat:

ʿIlm ist der Marifat gegenüber weit höher, vollständig und vollkommen. Allah selbst ist mit der Bezeichnung ʿIlm benannt worden, nicht mit der Bezeichnung Marifat. Und Er sagte, dass diejenigen, die ʿIlm erlangt haben, einen hohen Rang besitzen. Außerdem sprach Er den edlen Propheten an, indem Er eine höchst erhabene, umfassendere, segensreichere und vollkommenere Eigenschaft erwähnte.

Und Er sagte:فَاعْلَمْ أَنَّهُ لَا إِلَٰهَ إِلَّا اللَّهُ

– „Wisse: Es gibt keinen Anbetungswürdigen außer Allah.“

Oder:فَاعْلَمْ أَنَّمَا يَتَّبِعُونَ أَهْوَاءَهُمْ ۚ وَمَنْ أَضَلُّ مِمَّنِ اتَّبَعَ هَوَاهُ بِغَيْرِ هُدًى مِّنَ اللَّهِ

– Dann wisse, dass diese Leute ihren eigenen Neigungen folgen. Und wer ist weiter vom rechten Weg abgeirrt als diejenigen, die ihren eigenen Neigungen folgen?

Dieser Vers ist auf das Verhältnis zwischen Pīr und Murīd in besonderem Maße anwendbar. Doch nirgends wurde gesagt: „Erwerbt Marifat.“ Denn der Mensch kann eine Sache erkennen, aber es ist ihm nicht möglich, vollständiges Wissen über sie zu erlangen. Wenn er jedoch ʿIlm über diese Sache erlangt und sie vollständig kennt, kann er sie auch erkennen.

Der Kern der Aussage von Hadhrat Dschunaid ist, dass „Ilm“ größer ist als Maʿrifat. Daher muss man nicht die Maʿrifat Allahs, sondern Wissen über Allah erlangen. Erst wenn man „Ilm“ erworben hat, kann man Maʿrifat erlangen. Wer jedoch kein Wissen besitzt, kann auch keine Maʿrifat erlangen. Die einzige Quelle dieses Wissens sind der Koran Allahs und der Hadith des Gesandten. Durch Koran und Hadith muss man den Gesandten kennenlernen; und erst durch den Erwerb von Wissen über Allah kann der Mensch Allah erkennen und kennenlernen – auf keinem anderen Weg.

Doch die Tasawwuf-Anhänger haben um diese Maʿrifat einen Irrgartenpalast errichtet. Ihrer Auffassung nach ist Maʿrifat oder das innere Wissen ein wohlgeordnetes und systematisches Vorgehen, das etwas völlig anderes ist als die islamische Scharia. Ihrer Meinung nach lehrte der edle Gesandte einigen Sahaba diese seine Maʿrifat, vielen anderen jedoch nicht. Sie meinen ferner, dass das innere Wissen von Hadhrat Ali bis Hasan Basri gelangt sei. Von ihm sei diese Sache dann von Mund zu Mund bis zu den Pīren unserer Zeit weitergegeben worden.

All diese Aussagen entbehren jeder Grundlage. Denn der edle Gesandte hat niemanden jene Sache gelehrt, die die heutigen Pīre ihren Muriden beibringen. Er hat auch niemandem befohlen, dies zu tun. Dass er irgendein notwendiges Wissen einigen Sahaba lehren und andere Sahaba davon ausschließen sollte, steht völlig im Widerspruch zur Vorgehensweise und zum Vorbild des edlen Propheten. Außerdem hat Hasan Basri Hadhrat Ali nicht getroffen; von ihm Maʿrifat zu lernen und die Khirqa des Kalifats von ihm zu erhalten, kommt daher erst recht nicht infrage.

Allama Mulla Ali al-Qari schrieb unter Berufung auf Allama Ibn Hadschar al-Asqalani:

Die von den Sufis und den Anhängern der Maʿrifat zu beweisenden Lehrwege und Regeln sind keineswegs beweiskräftig. In keinem Hadith – weder in einem sahih, hasan noch daʿif Hadith – wird gesagt, dass der edle Prophet einem seiner Sahaba eine Khirqa des Kalifats von der unter den Tasawwuf-Anhängern üblichen Art angelegt hätte, also ein besonderes Gewand oder Kleidungsstück. Er hat auch niemandem befohlen, dies zu tun. Alles, was hierzu überliefert wird, ist eindeutig nichtig. Ebenso ist die Behauptung, Hadhrat Ali habe Hasan Basri eine Khirqa angelegt und ihm damit das Kalifat der Maʿrifat übertragen, eine vollständig erdichtete Lüge. Denn die Hadith-Imame konnten nicht nachweisen, dass Hasan Basri überhaupt etwas von Hadhrat Ali gehört hatte – geschweige denn, dass er ihm Hadhrat Alis Khirqa angelegt hätte.

Mulla Ali al-Qari schrieb ferner:

Ebenso entbehrt auch die unter den Tasawwuf-Anhängern eingeführte Praxis, dem Murid Talqin zu geben und ihm spirituelle Gnadengaben zu verleihen, jeder Grundlage in der Scharia, ebenso wie der Versuch, diese Praxis über Hasan Basri mit Hadhrat Ali in Verbindung zu bringen.

Tatsächlich handelt es sich dabei lediglich um eine unbegründete Vorstellung der Tasawwuf-Anhänger. Shah Waliullah Dehlawi schrieb hierzu:

Auf die Aussage der Sufis oder Anhänger des Tasawwuf, die Kette dieser Tariqas reiche bis zu Hadhrat ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein), ist zu antworten, dass dies ein unter Pīrs und Murīds verbreitetes und immer wieder ausgesprochenes Wort ist. Nachforschungen haben jedoch ergeben, dass diese Aussage keinerlei Grundlage oder Wahrheit besitzt.

An dieser Stelle schrieb er ferner, dass es zwei Arten von Bekanntheit gibt. Die eine besteht in Aussagen, die bei allen gelehrten und weisen Menschen bekannt sind. Die andere besteht in Aussagen, die nur bei einer bestimmten Gruppe bekannt sind. Die Aussage, das Wissen der Marifat habe bei Hadhrat ʿAlī begonnen, ist nur bei diesen Sufi-Pīrs bekannt; niemand sonst weiß etwas davon. Tatsächlich ist gerade diese Aussage nichtig oder, anders gesagt, völlig unannehmbar. Die Menschen der späteren Zeit haben sie erdichtet und angenommen. Aussagen dieser Art können keinesfalls akzeptiert werden. Schah Dehlawi erklärte ebenfalls, dass die Marifat-Tariqas sowie die von den heutigen Pīrs ihren Murīds gelehrten Übungen der Murāqaba, Mushāhada und des Dhikr zur Zeit des ehrwürdigen Gesandten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) oder der Sahāba nicht existierten.

Er sagte:

Zu beachten ist, dass die Regeln und Bräuche des Tasawwuf der Sufi-Pīrs im Zeitalter der Sahāba und Tābiʿūn nicht existierten. Den Lebensunterhalt aufzugeben, geflickte Kleidung zu tragen, nicht zu heiraten und keinen Haushalt zu führen sowie in einer Khānqāh zu sitzen, war damals nicht üblich.

Die Anhänger der Marifat glauben, dass der Wanderer oder Sālik, sobald er diese Methode der Marifat vollständig befolgt, die verborgene Wahrheit (Haqiqa) erkennen kann. Schließlich gelangt diese Marifat zu der Erkenntnis, dass diese äußerlich sichtbaren Dinge zwar ihrer Bestimmung nach von Allah verschieden sind, in Wirklichkeit jedoch Allah selbst darstellen. Der Unterschied, den wir zwischen Allah und den äußeren Dingen wahrnehmen, ist unsere Täuschung. Das heißt, die Vielfalt und unermessliche Fülle der äußerlich sichtbaren gegenwärtigen Dinge ist eine Täuschung oder Illusion der Schöpfung. Anders gesagt kann der Mensch durch die Befolgung dieser Methode schließlich von der Täuschung seiner Wahrnehmung befreit werden. Dann scheint es, als sehe er den einen Allah in der Gestalt dieser unermesslichen Vielfalt. Nach Ansicht dieser Leute ist dies die Marifat des Tauhīd.

Bei genauerer Betrachtung wird man jedoch erkennen, dass diese Lehren die Philosophie der Veden und Upanischaden, den Vedāntaismus, darstellen. Die zutreffende Bezeichnung für diese Philosophie ist der Monismus. Das heißt: Allah und die Welt beziehungsweise der Schöpfer und die Schöpfung sind in Wirklichkeit ein und dasselbe. Was erschaffen ist, ist der Schöpfer, und derjenige, der der Schöpfer ist, ist die Schöpfung. Dies ist der Grundgedanke des monistischen Ideals. Und genau dies ist die Lehre der hinduistischen Religion, die in der heutigen Pīr-Murīd-Tradition unter dem Namen Marifat des Islam in der muslimischen Gesellschaft Verbreitung gefunden hat; daran, dass es sich hierbei um offenkundigen Schirk handelt, besteht nicht der geringste Zweifel.

Tatsächlich ist der Islam eine allumfassende Dīn. In ihm sind detaillierte Vorschriften für alle Bereiche und Abteilungen des praktischen Lebens sowie für alle Handlungen und Angelegenheiten enthalten – angefangen bei der Regelung, das Herz und Innerste eines Menschen ausschließlich für Allah zu läutern. Darin sind Scharia und Tariqa keine voneinander getrennten, eigenständigen und einander widersprechenden Dinge. Ebenso wenig sind Körper und Geist eines Menschen zwei gegensätzliche Dinge. So wie der Mensch aus dem Zusammenspiel von Körper und Geist besteht, sind auch Scharia, Tariqa und Marifat nur verschiedene Seiten desselben Ganzen – das Äußere und das Innere – und stammen alle aus demselben Koran und derselben Hadīth.

Aus dem Koran gewinnt man durch die Analyse der Namen Allahs, die sich auf Sein Wesen und Seine Eigenschaften beziehen, sowie der vielfältigen Beschreibungen Seiner Macht die richtige und umfassende Erkenntnis Allahs. Aus dem Koran erfährt man die schariatischen Vorschriften über den Īmān an Allah, die Annahme Seiner Anbetung und die Befolgung Seiner Gebote und Verbote mit aufrichtiger Hingabe. Wenn die verborgene Wahrheit, die Vorzüglichkeit und die innere Bedeutung dieser Dinge im Innersten des Menschen fest verankert sind, wird dies zu Tariqa oder Marifat. Wenn der Mensch gemäß der Scharia handelt, handelt er nach der Scharia. Wenn dieses Handeln jedoch von Aufrichtigkeit, Gottesfurcht und der Liebe zu Allah durchtränkt und belebt wird und er Allah jederzeit als gegenwärtig und beobachtend empfindet, dann wird es zu Marifat oder Tariqa. Solange im Herzen ein Konflikt zwischen Wissen und Handeln besteht, bleibt dies eine Angelegenheit auf der Ebene der Scharia. Wenn das Herz in diesem Konflikt jedoch Ruhe findet, sich dem Handeln vollständig hingibt und das Leben ganz vom Handeln erfüllt wird, kann man sagen, dass Tariqa oder Marifat erreicht worden ist. Scheich ʿAbd al-Muhaddith Dehlawi schrieb: „Betrachte die Haqiqa nicht als etwas von der Scharia Getrenntes.“ Tatsächlich ist die Haqiqa das eigentliche Juwel und die wesentliche Lebenssubstanz der Scharia. Die Scharia wiederum ist die äußere Form und Gestalt der Haqiqa.

Scharia bedeutet, dass man alles glauben muss, was Allah und der edle Gesandte gesagt haben, und dementsprechend handeln muss. Haqiqa bedeutet hingegen, dass der Glaube an die Dinge, von denen Gewissheit besteht, höchstmögliche Festigkeit und Unmittelbarkeit erlangt.

Scheich Muhy ad-Din Abd al-Qadir al-Dschilani, möge Allah sein Geheimnis heiligen, sagte: „Jede Haqiqa, die die Scharia zurückweist, ist Zandaqa – Widerspruch gegen die Religion.“ Der Sinn dieses Satzes ist: Wenn jemand eine solche Kaschf-Erkenntnis erlangt, die nicht mit Religion und Scharia übereinstimmt, und sie zu seiner eigenen Glaubensüberzeugung macht, wird er zum Kafir und Zindiq.

Abu Sulaiman ad-Darani sagte: „Oft tritt eine Erkenntnis über einen Zustand oder über Dankbarkeit auf dem Weg des Suluk in vollkommener Schönheit vor mich hin; doch akzeptiere ich sie nicht. Ich sage: Solange nicht zwei vertrauenswürdige, zuverlässige Zeugen ihre Wahrhaftigkeit und Richtigkeit bezeugen, kann ich dich keinesfalls annehmen. Und wer sind diese beiden vertrauenswürdigen Zeugen? … Es sind Allahs Buch und die Sunna des Gesandten.“ (Scheich Abd al-Haqq Muhaddith ad-Dihlawi, Mak­tub Nr. 13)

Tatsächlich gibt es zwischen diesen beiden keinen Unterschied, keinen Widerspruch oder Konflikt und keinerlei Dualität. Vielmehr ist die Wahrheit, dass die hier dargelegte Beschreibung von Tariqa oder Marifa in Wirklichkeit die Religion des Islam selbst ist. Diesen ungeteilten Islam hat Allah, der Erhabene, herabgesandt; der Koran verkündet eben diese Religion des Islam, und der edle Prophet hat durch sein Leben, seinen Charakter, seine Taten und all sein Wirken eben diese unteilbare Religion der Welt vor Augen geführt. Die Gesamtheit dieser Dinge wird in der Sprache des Korans Scharia genannt. Daher kann kein Muslim weder diese Scharia noch diese Tariqa oder Marifa leugnen. Nach Ansicht der gelehrten Kenner des Tasawwuf ist Tasawwuf: guter Charakter. Doch in späterer Zeit wurden Scharia und Tariqa zu zwei voneinander getrennten Dingen und flossen in zwei entgegengesetzte Richtungen. Die Scharia ist auf der Grundlage des Korans und der Sunna unverfälscht und unverändert geblieben – und wird es für immer bleiben. Doch das eigenständige, ungeschriebene und von Angesicht zu Angesicht überlieferte Gebilde, das unter dem Namen Tariqa und Marifa aufkam, maß dem guten, reinen Charakter keinerlei Bedeutung mehr bei; stattdessen sammelte sich darin der Unrat vielfältiger Formen von Schirk. Und genau das ist in diesem Fall die Bidʿa.

Als sich Marifa oder Tariqa von der Scharia löste und in einer völlig eigenständigen Richtung zu fließen begann, sammelten sich darin allerlei Dinge an, die nicht aus der Scharia, also aus Koran und Sunna, übernommen waren. Dazu kamen die griechische Philosophie, die altägyptische Philosophie und die indische Vedanta-Philosophie. Aus ihrer Verbindung entstand diese eigenständige Wissenschaft der Marifa oder Tariqa, die man „Ilm at-Tasawwuf“ oder einfach Tasawwuf nannte. Doch zu keiner früheren Zeit hatte es im Islam eine Wissenschaft unter diesem Namen gegeben. Daher wussten die Muslime nicht, dass die Vorstellung einer Dualität von Scharia und Marifa im Islam eine äußerst große Bidʿa ist. Ebenso ist es eine äußerst große Bidʿa, im Islam Religion und Politik als zwei voneinander getrennte Dinge zu betrachten. Indem man Religion und Politik voneinander trennte und jede gegenseitige Beziehung zwischen ihnen aufhob, wurde im politischen Bereich die Herrschaft frevlerischer, ungläubiger und ungerechter Menschen etabliert. Die Religion wurde auf Gebet, Fasten, Haddsch und Zakat beschränkt. In ähnlicher Weise entstand durch die Trennung von Scharia und Tariqa eine Klasse unwissender Pirs. In der muslimischen Gesellschaft besteht unter dem Namen Pirismus eine völlig eigenständige, polytheistische Institution. Dieser Pirismus wurde seit jeher unter dem Schutz frevlerischer, liederlicher und ungerechter Herrscher – Könige und Monarchen – gehegt, gepflegt und in all seinen Zweigen ausgeschmückt. Im Allgemeinen haben die Pirs solche Herrscher stets unterstützt. Niemals haben sie auch nur ein Wort gegen die ungerechten, frevlerischen Herrscher gesagt. Vielmehr haben sie stets mit zum Bittgebet erhobenen Händen für sie gebetet: „Möge Allah euer Leben verlängern.“

Die Entwicklung des Islam entgegengesetzte Richtung

Ob die Hauptquelle der islamischen Spiritualität anfangs auch der Koran und die Sunna waren, so nahm sie in späterer Zeit, als sie sich mit Einzelheiten und Feinheiten befasste, den Namen Tasawwuf an, und ihre Ideale und Ziele unterschieden sich völlig von den Idealen und Zielen des Korans und der Sunna. Beim vergleichenden Studium beider wird deutlich, dass im Bereich der Ideale des Tasawwuf einige grundlegende Ideale und Ziele des Islam verblasst und vernachlässigt worden sind, während manche Einzelheiten eine übermäßige Bedeutung erlangt haben. Einige Denkströmungen wurden im Tasawwuf schärfer und ausgeprägter, andere hingegen schwächer und weniger bedeutsam. Manche islamischen Vorstellungen erhielten im Tasawwuf eine völlig neue Bedeutung. Bei manchen anderen setzte sich eine teilweise Veränderung ihrer Bedeutung und Tragweite durch. Viele notwendige Bereiche des Islam hat der Tasawwuf wiederum völlig außer Acht gelassen, und in mancher Hinsicht wurden zahlreiche äußere Elemente in den Tasawwuf aufgenommen.

Auch wenn hier kein Raum ist, diese Themen ausführlich zu erörtern, versuche ich, die Angelegenheit kurz zu erklären, damit niemand annimmt, diese Aussagen würden aus Feindseligkeit gegenüber dem Tasawwuf gemacht. Denn das entspricht keineswegs der Wahrheit. Hier werden einige Beispiele angeführt.

In der Frühzeit des Islam wurde „Amal“ in einem umfassenden Sinn verwendet. Im Tasawwuf jedoch wurde sein Anwendungsbereich äußerst eng und begrenzt. Das Ziel des Islam besteht darin, das soziale Leben und die gesellschaftliche Ordnung der Menschen zu gestalten und angemessene und wirksame Lösungen für die Komplexität ihrer Bedürfnisse zu finden; doch die Anhänger des Tasawwuf zeigen für diese Dinge keinerlei Interesse oder Neugier. Diese Dinge liegen völlig außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs. In der Frühzeit des Islam bestand zwischen „Fikr“, „Jazba“ und „Amal“ eine tiefe gegenseitige Verbindung und ein vollkommenes Gleichgewicht; doch die Anhänger des Tasawwuf messen den Gefühlen und den qalbī-kaifiyāt eine so große Bedeutung bei, dass dadurch die Bedeutung des Amal – insbesondere des Denkens beziehungsweise des Fikr – geringer geworden oder gänzlich verlorengegangen ist. Die Liebe zu Allah ist die grundlegende geistige Ausrichtung der Religion des Islam. In der Frühzeit des Islam war diese Liebe nichts, was vom Amal getrennt und unabhängig gewesen wäre; dass sie etwas Derartiges sein könnte, wurde niemals anerkannt. Vielmehr war die Liebe zu Allah eine lebensbelebende geistige Kraft, die in eben jenen Taten strömte und wirksam wurde, deren Verwirklichung für den Menschen unabdingbar war, weil er auf Erden Allahs Statthalter ist. Später wurden die Ideale und Ziele der Anhänger des Tasawwuf im Hinblick auf den Amal jedoch nicht nur immer enger; um die „Muhabbat“ zusammen mit dem „Amal“ zu stärken, griffen sie auch zu verschiedenen Mitteln. So wurde etwa angenommen, dass der Glaube durch Gesangsveranstaltungen, das Musizieren und Ähnliches gestärkt werde. Können die Anhänger des Tasawwuf jedoch beweisen, dass in der frühen Zeit die „Liebe zu Allah“ die Menschen zu solchen Handlungen veranlasst hat?

Auch „Dhikr“ wird hier in einem engen Sinn verwendet. Man versteht darunter lediglich, mit gesenktem Kopf zu sitzen und mit dem Mund leise oder laut „Allah, Allah“ oder die Formel „La ilaha illallah“ zu sprechen, und meint, allein dadurch sei die Pflicht erfüllt, Allahs zu gedenken. Doch daran, wie eng diese Auffassung ist und dass dadurch ein grundlegender Bestandteil des islamischen Ideals entstellt wird, besteht keinerlei Zweifel. Im Koran wird ausdrücklich geboten, Allahs zu gedenken. In der Sure al-Baqara heißt es:

فَاذْكُرُونِي أَذْكُرْكُمْ وَاشْكُرُوا لِي وَلَا تَكْفُرُونِ [٢:١٥٢]

– Gedenkt Meiner, so werde Ich euer gedenken; dankt Mir und seid Mir nicht undankbar.

Allāma Rāghib al-Isfahānī hat die Bedeutung des Wortes „Dhikr“ folgendermaßen dargelegt:

*******

Dhikr ist ein Zustand des Geistes, durch den der Mensch das Wissen, das er bewahren möchte, bewahren kann. Es ist ebenso wie etwas im Gedächtnis zu behalten, sich an etwas zu erinnern oder etwas zu bewahren.

In einem anderen Sinne wurde gesagt: „Dhikr“ bedeutet, dass etwas im Herzen gegenwärtig ist. Er schrieb außerdem: „Dhikr“ ist auf zweierlei Weise möglich: als Dhikr des Herzens und als Dhikr der Zunge. Sich an etwas zu erinnern, das man vergessen hatte, es nicht zu vergessen und im Gedächtnis zu bewahren, es stets im Gedächtnis wachzuhalten und zu bewahren – auf beide Zustände trifft das Wort Dhikr zu.

Allāma al-Qurṭubī schrieb: Sich eines Dinges stets bewusst und über es informiert zu sein, bedeutet, dass der Geist diesbezüglich wach ist.

Und er übersetzte den Vers folgendermaßen:

Gedenkt Meiner, indem ihr Mir gehorcht, dann werde Ich eurer gedenken, indem Ich euch belohne und eure Sünden vergebe.

Mit anderen Worten: Dhikr bedeutet, Allahs zu gedenken und Ihn dabei mit innerem Eifer anzubeten, Ihm zu gehorchen und Seine Gebote zu befolgen.

In einem weiteren Vers heißt es:

إِنَّمَا الْمُؤْمِنُونَ الَّذِينَ إِذَا ذُكِرَ اللَّهُ وَجِلَتْ قُلُوبُهُمْ[٨:٢]

– Die wahren Gläubigen sind diejenigen, deren Herzen erbeben, sobald Allah erwähnt oder ihrer gedacht wird.

In der Tafsir dieses Verses schrieb Imam Ibn Kathir: O ihr Gläubigen, erfüllt daher die von Allah vorgeschriebenen Pflichten ordnungsgemäß.

Später schrieb dieser Tafsir-Gelehrte: Der Gläubige, dessen Herz erzittert, sobald Allahs gedacht wird, muss Allah fürchten, Seine Gebote befolgen und sich von Seinen Verboten fernhalten.

Aus dieser Erörterung wird deutlich, dass die Aufforderung, Allahs zu gedenken, bedeutet, Allah anzubeten, Ihm jederzeit zu gehorchen, Ihn allein als seinen einzigen Maʿbud zu betrachten, sich selbst ausschließlich als Seinen Diener zu verstehen, in dieser Hinsicht niemals nachlässig zu sein, Allah stets im Gedächtnis zu behalten und Ihn zu keiner Zeit zu vergessen.

Außerdem ist dem Qur’an zufolge der Dhikr nicht die einzige zu erfüllende Aufgabe. Ebenso unerlässlich ist der Fikr. Um die Bedeutung und die ständige Notwendigkeit sowohl des Dhikr als auch des Fikr zu verdeutlichen, sagte Allah:

الَّذِينَ يَذْكُرُونَ اللَّهَ قِيَامًا وَقُعُودًا وَعَلَىٰ جُنُوبِهِمْ وَيَتَفَكَّرُونَ فِي خَلْقِ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ[٣:١٩١]

„Diejenigen, die Allahs im Stehen, im Sitzen und im Liegen auf der Seite gedenken und über die Erschaffung der Himmel und der Erde nachdenken und forschen – das sind wahrlich die Verständigen.“

(Āl ʿImrān: 191)

In dem Vers wird dazu aufgefordert, Allah im Sitzen, im Stehen und im Liegen zu gedenken, also in jeder Lage. Denn der Mensch befindet sich immer in einer dieser drei Lagen. Zu keiner Zeit befindet er sich in einer anderen als einer dieser drei: Entweder sitzt er, oder er steht, oder er liegt. Daher muss Allah in jeder Lage gedacht werden. Das heißt, man muss Ihn im Gedächtnis behalten und darf Allah unter keinen Umständen vergessen.

Zweitens wird in dem Vers nicht nur vom Dhikr gesprochen, sondern zugleich auch vom Fikr. Nach den Worten von Imam Raghib bedeutet Fikr: die zum Erwerb von Wissen über eine Sache eingesetzte Kraft. Es heißt, die ursprüngliche Bedeutung dieses Wortes bestehe darin, die Dinge zu durchdringen, um ihre verborgene Beschaffenheit und tiefe Wahrheit zu erkennen.

Kurz gesagt: Ein bloßer Dhikr ist weder das, was Allah wünscht, noch das Tun eines vernünftigen Menschen. Zugleich ist auch Fikr erforderlich. Dhikr ohne Fikr ist das Tun törichter Menschen. Fikr ohne Dhikr hingegen ist das Tun der Atheisten und der Allah widersprechenden Menschen.

Im heutigen Tasawwuf gibt es jedoch nur Dhikr und keinen Fikr. Wenn man den Dhikr mit Fikr verbindet, gilt das nach der üblichen Auffassung nicht mehr als Tasawwuf. Sollte ein Murid eines Pir dies versuchen, würde er bereits seine Stellung als Murid verlieren. Darüber hinaus wird dieser Dhikr dort in einem sehr positiven Sinne verstanden und darauf beschränkt, zu bestimmten Zeiten mit geschlossenen Augen mit dem Mund „Allah, Allah“ zu sagen; dies wird auch außerhalb dieser festgelegten Zeiten praktiziert. Und außerhalb dieses gewaltigen Vorgangs ist im weiten Bereich des Lebens nirgendwo ein Zeichen des Allah-Dhikr in ihrem Leben zu erkennen. Dieses Verfahren und die Festlegung einer bestimmten Zeit für den Dhikr sind eine schwerwiegende Bid’a im Islam. Diese Bid’a hat den Islam daran gehindert, ein umfassendes revolutionäres Ideal zu sein, und ihn in eine asketische Religion der Yoga-Praxis verwandelt.

Auch der mündliche Dhikr ist wahrer Dhikr, wenn sich mit ihm der Dhikr des Herzens verbindet. Daher schrieb Imam Qurtubi: Auch der mündliche Dhikr wird Dhikr genannt, weil er ein Zeichen des Dhikr des Herzens ist.

Das heißt, erst der Dhikr des Herzens nimmt die Gestalt des grundlegenden Dhikr an. Im Tasawwuf wurde jedoch eine völlig andere Art des Dhikr eingeführt. Dort hat der Dhikr des Herzens keinen Platz. Das Ziel des Dhikr des Herzens wird hier völlig außer Acht gelassen. Hier ist hauptsächlich der mündliche Dhikr maßgeblich. Das eigentliche Ziel dieses Dhikr soll darin bestehen, durch seine Schläge das Herz zu reinigen und die sechs Lata’if in Gang zu setzen. Daher wird gesagt, dass dieser Dhikr etwas völlig anderes ist als der im Koran erwähnte Dhikr. Für ihn gibt es keinerlei Beleg im Koran und in den Hadithen. Auch die Lata’if sind lediglich eine bid’aartige Vorstellung. Sie sind im Koran und in den Hadithen nicht anerkannt und lassen sich daraus nicht ableiten.

In einem weiteren Vers heißt es: Arabisch (*******)

O ihr Gläubigen! Gedenkt Allahs sehr, sehr häufig.

Allama Qurtubi schrieb in seinem Tafsir: Die im Vers enthaltene Anweisung zum Dhikr bedeutet, mit dem Herzen auf eine Weise Dhikr zu machen, die unter allen Umständen und dauerhaft bewahrt werden kann. Ihr dürft ihn zu keiner Zeit verlieren oder vergessen.

In diesem Zusammenhang ist auch der folgende Vers beachtenswert:

إِلَيْهِ يَصْعَدُ الْكَلِمُ الطَّيِّبُ وَالْعَمَلُ الصَّالِحُ يَرْفَعُهُ ۚ

– Zu Ihm steigen alle guten und reinen Worte empor. Und die guten Taten lassen sie emporsteigen. (Al-Fātir: 10)

Das bedeutet: Alle guten und reinen Worte – der Glaube an den Tauhid, Allahs Dhikr, die Koranrezitation und dergleichen – gelangen zu Allah; doch die guten Taten lassen sie dorthin gelangen. Bloße Worte, bloßer Dhikr oder bloßer Glaube an den Tauhid ohne gute Taten sind bedeutungslos. Sie werden von Allah nicht angenommen.

Aus diesem Grund werden zwar in den Hadithen zahlreiche Vorzüge des Dhikr erwähnt; zugleich wird jedoch in klaren Worten dargelegt, worin seine praktische Gestalt besteht, durch die er zu Allahs Dhikr wird, beziehungsweise worin die praktische Methode des Dhikr Allahs besteht.

Der edle Prophet (s) sagte: Arabisch (*******)

– Wer Allah gehorcht, der hat Allahs Dhikr vollzogen, selbst wenn seine freiwilligen Gebete, sein Fasten und seine guten Taten nur sehr gering sind.

Das bedeutet: Die richtige praktische Gestalt von Allahs Dhikr besteht darin, Allah zu gehorchen und Seine Gebote und Anordnungen zu befolgen. Denn wenn man Allahs Gebote befolgt, vollzieht man Allahs Dhikr ganz von selbst. Denn wenn Allah nicht im Gedächtnis gegenwärtig ist, kann man Allahs Gebote nicht befolgen. Daher ist es eine Bidʿa, Allahs „Dhikr“ auf eine bestimmte Art sowie auf eine bestimmte Zeit und Anzahl zu beschränken. Im Tasawwuf, also im Verhältnis von Pir und Murid, bildet gerade diese Bidʿa den Hauptinhalt. Indem sie solche Dhikr-Veranstaltungen abhalten, machen die Pirs törichte Menschen zu Schafen und geben dies als Hadīya und Geschenke aus. Tatsächlich ist diese Form des Dhikr gerade unter den hinduistischen Asketen und den Vaishnavas verbreitet. Es ist keineswegs übertrieben zu sagen, dass die Methode der Pirs von den hinduistischen Asketen übernommen wurde.

Der Koran Majīd hat sich stets laut gegen den Asketismus erhoben. Der edle Prophet (s) hat sich sein ganzes Leben lang mit Nachdruck dagegen ausgesprochen und die Neigung und Tendenz der Menschen zum Asketismus beseitigt. Doch der Tasawwuf hat diese Haltung verstärkt; unter den führenden Vertretern des Tasawwuf ist heute hinsichtlich des Genusses weltlicher Dinge und der sozialen Beziehungen eine stark negative Einstellung zu beobachten. Dabei gab es diese Haltung in der Frühzeit des Islams nicht. Wenn sich unter den Gefährten zur Zeit des Gesandten eine solche Einstellung zeigte, widersprach der edle Prophet (s) ihr mit scharfen Worten. Im Koran und im Hadith wurde hinsichtlich der Tazkiya dem Dhikr al-Ilāhī – dem Gedenken Allahs – besondere Bedeutung beigemessen. Doch aus islamischer Sicht war dies nicht das einzige Mittel. Neben dem Dhikr al-Ilāhī gab es noch viele weitere Mittel und Wege, die eingesetzt wurden, um die Tazkiyat an-Nafs der Muslime zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der „Jihād fī Sabīlillāh“ zu erwähnen. Tatsächlich kommt dem Jihad für die Tazkiyat an-Nafs die größte Bedeutung zu, um hohe und erhabene Eigenschaften wie Sabr, Tawakkul, die Ergebung in Allah und die Zufriedenheit mit Allahs Fügung zu erwerben. Im Koran und im Hadith wurde ihm genau dieser Rang zuerkannt. Siehe hierzu insbesondere die Verse 152, 153 und 154 der Sura al-Baqara sowie die Verse 22 und 23 der Sura al-Ahzāb im Koran Majīd. Doch die Anhänger des Tasawwuf mieden den Jihad, verließen das aufreibende Feld des Jihad und überließen die gesellschaftliche und staatliche Herrschaft schlechten Menschen, während sie sich in der sicheren Zuflucht der Khanqah dem Dhikr al-Ilāhī sowie Murāqaba und Mushāhada widmeten. Diese Tätigkeit nahmen sie selbst als einziges Mittel zur Tazkiyat an-Nafs an und riefen auch andere Menschen dazu auf. Infolgedessen wurden immer neue Arten und Methoden des Dhikr entwickelt.

Völlig neue Begriffe sowie neuartige Wege und Methoden der Murāqaba und Mushāhada wurden entwickelt, von denen es zur Zeit des edlen Gesandten (s) und der geehrten Gefährten keinerlei Spur gegeben hatte.

Die Mujāhada der Anhänger des Tasawwuf ist ein heftiger und ununterbrochener Kampf gegen die Begierden des Nafs. Mit dem Kampf gegen die Feinde Allahs hat sie jedoch nicht die geringste Verbindung. Die Anhänger des Tasawwuf führen in diesem Zusammenhang einen Hadith als Beweis an. Er lautet: Arabisch (*********)

– Wir kehrten vom kleinen Jihad zum großen Jihad zurück. Die Leute fragten: Was ist der große Jihad? Er sagte: Der Jihad gegen das Herz beziehungsweise das Nafs.

Diese Aussage wird als Aussage des Gesandten oder als Hadith verbreitet. Darauf gestützt nahmen die Anhänger des Tasawwuf zunächst die Mujāhada gegen das eigene Nafs als besseren und größeren Jihad an, verglichen mit dem Kampf gegen die Feinde der Religion oder der Auseinandersetzung mit ihnen. Später erklärten sie dies zu ihrer einzigen Aufgabe. Den Jihad gegen die Feinde der Religion lehnten sie hingegen vollständig ab und bezeichneten ihn als Weltlichkeit, Politik und dergleichen. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine gewaltige Täuschung. Über diese Aussage sagte der Hadith-Gelehrte und Kommentator des Sahīh al-Bukhārī, Imam Ibn Hajar al-Asqalānī: Sie ist kein Hadith, sondern lediglich eine sehr bekannte Aussage, die von den Menschen mündlich überliefert wird. In Wirklichkeit stammt sie von Ibrāhīm ibn Ablah und ist kein Hadith des Gesandten.

Die genannte Aussage wurde zwar von al-Bayhaqī und al-Khatīb al-Baghdādī zitiert, doch ihre Überlieferungskette ist äußerst schwach. Daher kann man auf ihrer Grundlage in einer derart bedeutenden Angelegenheit des Islams keine Entscheidung treffen. Aus diesem Grund besitzt bei den Anhängern des Tasawwuf auch jener Sabr keinerlei Bedeutung, dessen hoher Rang im Koran Majīd verkündet wurde: die Standhaftigkeit, Festigkeit und Unerschütterlichkeit im Kampf und in der Auseinandersetzung mit den Feinden Allahs. Dasselbe ist mit dem Tawakkul und anderen tugendhaften religiösen Tätigkeiten geschehen.

Wie kann die Veränderung, die die Anhänger des Tasawwuf hinsichtlich des Lebensziels und des Lebensideals eingeleitet haben, zulässig sein? Dies ist eine schwierige Frage. Zwar haben sie von ihrer Seite aus versucht, sie zu beantworten, doch diese Antwort ist aus Sicht des Korans und der Sunna abzulehnen und bedeutungslos. Um die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Praxis zu beweisen, haben sie das Prinzip von „Istikhāb“ und „Ikhtiyār“ – des Aussortierens, Auswählens und Annehmens – übernommen. So haben sie aus den zahlreichen Gefährten des edlen Propheten lediglich die Gefährten, die zu den Bewohnern der Suffa gehörten, als ihr Vorbild angenommen. Denn sie erkannten in deren Leben eine Übereinstimmung mit ihrem umfassenden Ideal. Aus dem Leben der übrigen Gefährten hoben sie nur jene Einzelheiten hervor, in denen sie eine Unterstützung ihrer eigenen Geisteshaltung fanden. Hazrat Junayd wurde gefragt: Was ist „Tasawwuf“? Er sagte: Die Grundlage des „Tasawwuf“ beruht auf acht Dingen. Diese acht Dinge zeigten sich jeweils deutlich im Leben von acht Propheten. Sie sind: die Großzügigkeit, Freigebigkeit und Gastfreundschaft Hazrat Ibrāhīms; das Streben Hazrat Ismāʿīls nach Allahs Wohlgefallen und seine Ergebung; der Sabr Hazrat Yaʿqūbs; die Zeichenhandlungen Hazrat Zakariyyās; die Weltabgeschiedenheit Hazrat Yaḥyās; die Reisen Hazrat ʿĪsās durch die Länder; das Tragen des Khirqa durch Hazrat Mūsā sowie die Armut Hazrat Muhammads (s).

Leicht ist zu verstehen, dass aus der gewaltigen, umfassenden und vollständigen Fülle an Eigenschaften im gesamten Leben eines jeden Propheten jeweils nur eine einzige Eigenschaft als „Vorbild“ angenommen wurde, obwohl Allah und Sein Gesandter dies nicht erlaubt haben. Allah, der Erhabene, hat vielmehr befohlen, Hazrat Muhammad (s) in seiner Gesamtheit und Vollständigkeit als Vorbild anzunehmen – nicht nur eine einzige seiner Eigenschaften, sondern alle seine Eigenschaften zu verkörpern.

Er sagte:لَّقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ

– Für euch gibt es im Gesandten Allahs ein vortreffliches, nachahmenswertes Vorbild. (Al-Ahzab: 21)

Und auch der edle Gesandte selbst erklärte: Arabisch (*******)

– Keiner von euch wird gläubig sein, solange euer Herz und euer Denken sich nicht vollständig der von mir überbrachten Religion unterwerfen.

Das bedeutet, dass man nicht nur ein einzelnes Wort oder einen einzelnen Grundsatz des Gesandten, sondern die gesamte von ihm überbrachte Religion und das vollständige Vorbild annehmen muss.

Auch im Falle der „rechtgeleiteten Kalifen“ wurde dieses Prinzip befolgt. Sie legen nur auf die asketischen, freigebigen und selbstzuchtbezogenen Geisteshaltungen ihres Lebens Wert und wollten ihre dschihadbezogenen Aktivitäten und ihr Wirken völlig vergessen. Dabei war ihr gesamtes Leben vom Kampf gegen die Kräfte des Falschen, vom Aufbau der islamischen Gesellschaft und vom Streben nach der Errichtung eines Staates, von der Einführung und Durchsetzung des Scharia-Rechts in der Gesellschaft, von der Herstellung der Gerechtigkeit und davon geprägt, die Köpfe der Feinde Allahs zu zerschmettern. Für die heutigen Vertreter des Tasawwuf haben diese großen Eigenschaften jedoch keinerlei Bedeutung. Infolgedessen ist die muslimische Gesellschaft heute von der Strömung der Askese fortgerissen worden, hat die charakteristischen Merkmale des Lebens sowie die Kraft und das geistige Vermögen verloren und ist völlig verarmt.

Zur Unterstützung der Behauptung, dass das Wissen der Scharia und das Wissen der Marifa zwei verschiedene Dinge seien, wird ebenfalls ein Hadith angeführt. Der Hadith wird in Mischkat asch-Scharif folgendermaßen zitiert: Arabisch (*******)

– Von Hasan al-Basri wird überliefert, dass er sagte: Wissen gibt es in zwei Arten. Die eine Art ist Wissen, das sich im Inneren des Herzens widerspiegelt. Und dies ist das wahrhaft nützliche Wissen. Die andere Art ist Wissen, das lediglich mündlich weitergegeben wird. Und dieses ist Allahs unwiderlegbarer Beweis gegen die Menschen.

Doch dies kann keineswegs als ein Beweis von diesem Rang gelten. Denn erstens ist es nicht das Wort des Gesandten und auch nicht das Wort eines Gefährten. Es ist ein Ausspruch von Hasan al-Basri, und dieser war lediglich ein Tābiʿī.

Zweitens handelt es sich bei dem hier erwähnten Wissen in Wirklichkeit nicht um zwei voneinander unabhängige Wissensarten. Es sind vielmehr zwei Seiten ein und desselben Wissens – eine äußere und eine innere. Die eine ist von der anderen nicht getrennt. Das, was als Wissen des Mundes bezeichnet wird, ist eben das Wissen des Qurʾān und der Sunna; man muss es durch Lesen und Lernen erwerben. Die Wirkung dieses Lesens auf das Herz ist eben „ʿilmun fī l-qalb“ – das Wissen des Herzens. Daher besteht zwischen diesen beiden keine Dualität, und sie können nicht auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden; vielmehr muss man beides aus demselben Qurʾān und denselben Hadithen lernen. Wenn man eine Lampe anzündet, gibt es zum einen das Feuer und zum anderen dessen Licht und Wärme. Kann man die Wärme dieses Lichts vom Feuer trennen? Genauso verhält es sich auch hier. Abū Tālib al-Makkī sagte zur Erläuterung des oben Gesagten:

„Beide sind grundlegendes Wissen. Das eine besteht nicht ohne das andere, ebenso wie Īmān und Islām. Beide sind eng miteinander verbunden, genau wie Körper und Seele. Das eine kann nicht vom anderen getrennt werden.“

Auch etwas wie „ʿilm al-bāṭin“ oder „bāṭinī-Wissen“ wird im Islām nicht anerkannt. Obwohl zum Beweis für die Existenz dieses Wissens noch ein weiterer Hadith, der sogenannte „Musalsal“, angeführt wird.

Er lautet folgendermaßen: Überliefert von Hasan al-Basri (raḍiyallāhu ʿanhu), der von Ḥudhayfa (raḍiyallāhu ʿanhu) überliefert hat. Ḥudhayfa sagte: Ich fragte den edlen Propheten (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam): Was ist das Wissen des Verborgenen? Der Gesandte (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam) sagte: Als ich Ǧibrīl hierzu fragte, sagte er: Allah hat gesagt: Das Wissen des Verborgenen ist eine besondere Sache zwischen Mir und Meinen Freunden und Geliebten, Meinen Heiligen und Meinen aufrichtigen Vertrauten. Ich hinterlege es im Inneren ihrer Herzen. Kein Mir nahestehender Engel kann es erkennen, und auch kein Prophet oder Gesandter kann es erkennen.

Doch leider ist dies überhaupt kein Hadith. Der Verfasser von Fatḥ al-Bārī, Imām Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, war nicht bereit, dies als Hadith anzuerkennen.

Er sagte: „Diese Aussage wurde frei erfunden; sie stammt nicht vom Gesandten (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam). Hasan al-Basri hat Ḥudhayfa überhaupt nicht angetroffen. Er hatte keinerlei Möglichkeit, von ihm Hadithe zu überliefern.“

Daher ist die Behauptung, Hasan al-Basri habe diesen Hadith von Ḥudhayfa (raḍiyallāhu ʿanhu) überliefert, völlig falsch. Daraus wird klar, dass lange nach dem edlen Propheten (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam) und nach dem goldenen Zeitalter des Islams unter dem Namen „ʿilm al-bāṭin“ in großem Umfang solche falschen Aussagen zur Förderung des Scheich-Murid-Geschäfts verfasst und als Hadithe verbreitet wurden. Tatsächlich ist dies die Glaubenslehre der Bāṭiniyya-Sekte. Sie waren es, die die Scharia in zwei Teile teilten: einen verborgenen und einen äußeren. Die Bāṭiniyya-Sekte wird nicht zu den Anhängern der Sunna und der Gemeinschaft gezählt. Sie ist eine nichtige Sekte. Sie erkannten weder das Prophetentum noch die Scharia an. Alles Verbotene hielten sie für erlaubt.

Tatsächlich führt diese von Qur’an und Sunna losgelöste Marifa den Menschen vom tauhidischen Iman des Islam fort und lässt ihn im großen Sumpf des vedantistischen Schirk versinken. Genau das ist im Leben vieler heutiger Pir-Anhänger und sogenannter Tasawwuf-Anhänger geschehen. Daher kann dieser Tasawwuf im Islam keinen Platz haben.

Einen Pir anzunehmen – ist das Pflicht??

Noch weiter gehend begannen einige halbgelehrte Alims zu behaupten, es sei Pflicht, einen Pir anzunehmen. Als Beweis führten sie jenen Vers des Edlen Qur’an über die Wasila an. Sie sagen: Das Gebot, eine „Wasila“ zu suchen, habe Allah selbst im Edlen Qur’an erteilt – und diese Wasila sei der Pir. Somit sei die Pflicht, einen Pir anzunehmen, bewiesen. Doch zuvor haben wir den Vers über die Wasila ausführlich erklärt. Anhand von Zitaten aus etwa zehn oder zwölf klassischen und maßgeblichen Tafsir-Werken haben wir gezeigt, dass das, wonach Allah der Erhabene zu suchen befohlen hat, niemals „Pir“ bedeutet; allein dadurch, dass man einen Pir annimmt, erfüllt man nicht das Gebot, nach dieser Wasila zu suchen. Außerdem haben wir durch Zitate aus berühmten und zuverlässigen arabischen Wörterbüchern gezeigt, dass niemand das Wort „Wasila“ mit „Pir“ übersetzt hat. Mawlana Ashraf Ali Thanwi (möge Allah ihm gnädig sein), der verstorbene, weithin anerkannte große Tasawwuf-Gelehrte dieser Zeit, hat ebenfalls die Bedeutung des Wortes Wasila nicht mit Pir, sondern mit „Nähe“ angegeben. Daher ist es unerlässlich, seine Qur’an-Übersetzung einzusehen. Vielmehr sagte er, dass nur Unwissende aus diesem Vers die Pflicht, einen Pir anzunehmen, beweisen wollten – niemand sonst.

Ihr weiterer Beweis ist folgender Vers aus dem Qur’an:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَكُونُوا مَعَ الصَّادِقِينَ [٩:١١٩]

– O ihr Gläubigen, fürchtet Allah und seid mit den Wahrhaftigen. (At-Tauba: 119).

Indem die Pir-Anhänger diesen Vers anführen, wollen sie sagen, mit den Sadiqin seien gerade sie gemeint und man sei angewiesen worden, bei ihnen Murid zu werden und ihre Suhbat zu suchen. Doch kein Mensch auf der Welt und auch keiner der Tafsir-Gelehrten, von den frühesten Zeiten bis zur Gegenwart, hat daraus ein Gebot verstanden, bei einem Pir Murid zu werden; sie können es auch nicht so verstehen. Wenn jemand dies dennoch herauslesen will, bedeutet das, den Qur’an nach eigenem Belieben zu gebrauchen und ihn willkürlich zur Unterstützung der eigenen Ansicht einzusetzen. Das ist ein äußerst großes Vergehen – ein so großes Vergehen, dass selbst offenkundiger Kufr ihm nicht gleichkommt.

In der Erläuterung dieses Verses schrieb Hadhrat Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Mit den Sadiqin sind all jene Menschen gemeint, die sich in ihrem Iman und in der Erfüllung ihres gegenüber Allah und dem Gesandten abgelegten Gehorsamsversprechens als wahrhaftig erwiesen haben.

Außerdem kann es auch in einem allgemeinen Sinn verwendet werden. Dann bedeutet es: all jene Menschen, die sich bei der Befolgung der Religion in jeder Hinsicht als wahrhaftig erwiesen haben – in ihrer Absicht, ihren Worten und ihren Taten.

Allāma Ibn Kathīr schrieb in der Auslegung dieses Verses: Seid wahrhaftig und haltet euch an die Wahrheit; dann könnt ihr zu Trägern der Wahrheit werden und vor dem Untergang bewahrt bleiben. Das wird euch eure Angelegenheiten erleichtern.

Nach Ansicht von Allāma Tālūsī kann damit insbesondere auch jene gemeint sein, die sich vom muslimischen Heer getrennt und sich an einem erhöhten Ort eingeschlossen hatten.

Damit lautet die Bedeutung des gesamten Verses: So wie jene drei in Wahrhaftigkeit und aufrichtiger Absicht die Wahrheit gesagt haben, so sollt auch ihr sein. (Imām al-Mufassirīn Abū ʿAbdullāh Muhammad ibn Ahmad al-Anṣārī al-Qurṭubī hat in seinem weithin bekannten Tafsīr diesen Vers ausführlich erklärt; er erwähnte darin jedoch weder, dass damit das Annehmen eines Pīr gemeint sei, noch dass darin die Anweisung enthalten sei, die Gesellschaft eines Pīr zu suchen.)

In einem anderen Vers des Edlen Korans findet sich die korrekte Erklärung des Wortes Sādiqīn. Der Vers lautet:

Arabisch (**********)

– für jene armen Muhādschirūn, die aus ihren Häusern vertrieben und ihres Besitzes beraubt wurden und die nach Gunst und Wohlgefallen von Allah streben. Und sie helfen Allah und dem Gesandten. Wahrlich, sie sind die Sādiqīn, die Wahrhaftigen.

Hier wird zur Beschreibung der Sādiqīn, also der Wahrhaftigen, gesagt, dass sie um der Religion des Islam willen aus ihren Häusern vertrieben und ihres Besitzes beraubt wurden. Sie streben stets nach Allahs Gunst und Wohlgefallen und bitten deshalb stets Allah und Seinen Gesandten um Hilfe bei der Errichtung der Religion. Das ist keineswegs die Beschreibung eines Pīr.

Ich denke, dass mit dem Wort Sadiqin gerade diese Kategorie von Menschen gemeint sein kann. Nafi sagte, dass hier von den drei Männern die Rede sei, die sich im Feldzug von Tabuk von den Mujahidin getrennt hatten. Auch der edle Prophet (s) und seine Gefährten könnten damit gemeint sein, sagte Ibn Umar (ra). Sa’id ibn Dschubair sagte, dass mit „Sadiqin“ in diesem Vers Hadhrat Abu Bakr Siddiq und Hadhrat Umar Faruq (ra) gemeint seien. Es stellt sich also die Frage: Auf welcher Grundlage wird behauptet, dass Sadiqin „Pir“ bedeutet und dieser Vers die Anweisung enthält, sich einem Pir anzuschließen?

Pir Muridentum über Mujaddid Alfesanis Aussage

Darüber wollen wir mehr von Mujaddid Alfesani, Scheich Ahmad Sirhindi, hören und seine Meinung erfahren. Denn einerseits war er in Pakistan und Indien der Begründer des Tasawwuf beziehungsweise des Wissens der Marifat, andererseits hat er angesichts der Fitna des akbarischen „Din-i-Ilahi“ und der Welle der Feindschaft gegen den Islam den wahren Din des Islam wiederbelebt. Daher ist seine Meinung über den Tasawwuf weitaus wichtiger als die von „dir, mir oder ihm“. Seine Meinung darzulegen ist auch deshalb besonders wichtig, weil die Pirs dieses Landes gewöhnlich ihn als den Ursprung aller Pirs ausgeben.

Über Scharia und Marifat schrieb er in seinen „Maktubat“:

Am morgigen Tag der Auferstehung wird nur über die Scharia befragt werden; über den Tasawwuf wird überhaupt nicht befragt werden. Der Eintritt ins Paradies und die Rettung vor der Hölle hängen von der Befolgung der Vorschriften der Scharia ab. Die Propheten und Gesandten – die Besten unter der gesamten Schöpfung – haben zur Annahme der Scharia aufgerufen und erklärt, dass die Scharia der einzige Weg zur Errettung im Jenseits sei. Der Zweck, zu dem diese großen Menschen in die Welt kamen, war die Verkündigung und Etablierung der Scharia. Die größte gute Tat besteht darin, die Scharia in Kraft zu setzen. Ebenso darin, auch nur eine Vorschrift der Scharia wiederzubeleben, insbesondere in einer Zeit, in der die Zeichen des Islam zerstört worden sind. Selbst die Ausgabe von Millionen und Abermillionen an Geld auf Allahs Weg kann nicht dem Lohn dafür gleichkommen, auch nur eine Masala der Scharia in die Praxis umzusetzen.

Mujaddid Alfesani (rah) hat an dieser Stelle eine weitere Frage ausführlich und klar beantwortet. Die unwissenden Pirs und ihre Muriden verbreiten die unter den Menschen geläufige Ansicht, die Scharia sei die äußere Haut des Din, während der eigentliche Kern der Tariqa oder Marifat sei. Mit dieser Behauptung bezeichnen sie diejenigen, die Gelehrte der Scharia sind, sich aber nicht um Tariqa, Marifat und Ähnliches kümmern und die Scharia für ausreichend halten, als Fasiq, Bidati und dergleichen, kritisieren sie und verbreiten ihre Mängel. Hört nun die vernichtende Antwort Mujaddid Alfesanis – der auch der Ursprung der wahren Marifat in diesem Land ist – auf diese Behauptung.

Er sagte: Die Scharia besteht aus drei Teilen: Ilm (das Wissen um die Scharia), Amal (das Handeln gemäß der Scharia) und Ikhlas (Aufrichtigkeit). Tariqa und Haqiqa sind beide lediglich Diener der Scharia, als deren dritter Teil und als Ergänzung des Islam. Das ist die eigentliche Wahrheit, doch nicht alle sind fähig, dies in diesem Maße zu verstehen. Die meisten gelehrten Menschen sind in glückseligen Träumen ihrer Einbildung versunken. Und sie halten es für ausreichend, bedeutungslose, sinnlose und nutzlose Gespräche zu führen. Was wissen diese Menschen über die Befolgung der Scharia, und was können sie davon verstehen! Was verstehen sie überhaupt von der Haqiqa der Tariqa! Sie halten die Scharia für eine Haut oder etwas Äußerliches und betrachten die Haqiqa als den Kern, das Innerste und das Eigentliche. Was die wahre Angelegenheit ist, verstehen sie überhaupt nicht. Sie sind in Hochmut versunken wegen der bedeutungslosen, nutzlosen Reden der Sufi-Leute und Pirs und irren in den Ahwal und Maqamat der Marifat wie Wahnsinnige umher. Ich bete darum, dass Allah, der Erhabene, diese Menschen auf den richtigen Weg führt.

Diejenigen, die Scharia und Marifat für zwei verschiedene Dinge halten und sich in den sinnlosen und unnötigen Ausführungen der Tariqat verlieren, hat Mujaddid-e Alfesani (möge Allah ihm barmherzig sein) als unwissende und irregeleitete Menschen bezeichnet. Dass diese Aussage von Mujaddid-e Alfesani vollkommen wahr und völlig fehlerfrei ist, wird zumindest unter den Gelehrten der Scharia von niemandem bestritten. Tatsächlich besteht der Meinungsstreit zwischen den Gelehrten der Scharia einerseits und den unwissenden Pirs sowie ihren blinden Murids andererseits von Anfang an. Die Gelehrten der Scharia haben die Trennung zwischen der islamischen Scharia und der Tariqat niemals unterstützt, sondern sich stets dagegen ausgesprochen und sie als eine gefährliche, von außerhalb des Islam eingeführte Bid’a erklärt. Doch heute haben die unwissenden Pirs aus materiellen Interessen und um innerhalb der vier Wände der Khanqah fern von der verantwortungsvollen Aufgabe, die Scharia zu befolgen und durchzusetzen, eine einfache und billige Nachahmung der Sunna vorzuführen, eine neue, von der Scharia losgelöste Sache namens „Tariqat“ eingeführt. Wessen Wort soll man unter solchen Umständen als glaubwürdig annehmen: das der Gelehrten oder das der Sufis und Pirs? Mujaddid-e Alfesani (möge Allah ihm barmherzig sein) hat diese Frage beantwortet. Er sagte: Es ist gut zu wissen, dass man bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen Sufis, Pirs und den Gelehrten der Scharia bei gründlichem Nachdenken und Studium feststellen wird, dass in dieser Angelegenheit die Ansicht der Gelehrten die Wahrheit ist. Der Grund dafür ist, dass die Gelehrten durch die Befolgung der Propheten und Gesandten die tiefe Erhabenheit des Prophetentums und das daraus erlangte Wissen erwerben konnten. Der Blick der Sufi-Pirs hingegen ist auf die Begriffe und theoretischen Ausführungen der Wilayat beschränkt.

Das wichtigste Kapital im Geschäft, Menschen zu Murids der Pirs zu machen, ist der Verweis auf Kashf und Ilham. Wenn die Pirs sagen: „Mir ist Kashf widerfahren – durch Ilham habe ich dies erfahren“, beginnen die unwissenden Murids, von Verehrung überwältigt, ihnen die Füße zu küssen. Doch diese unwissenden Pirs besitzen nicht die Fähigkeit zu verstehen, dass solche Dinge dazu dienen, das Geschäft der Pir-Murid-Beziehung zu betreiben. Ilham kann vorkommen, und auch Kashf kann eintreten – durch Allahs Gnade. Wenn jemand dies erlangt, sollte er Allah dafür danken, ohne es anderen mitzuteilen. Doch die unwissenden Pirs kümmern sich überhaupt nicht um die Scharia. Unter Berufung auf Ilham legen sie fest, was erlaubt und verboten, halal und haram sowie Fard und Wajib ist. Und die blinden Murids nehmen dies widerspruchslos hin; nicht einmal der Gedanke kommt ihnen, auf die Bestimmungen der Scharia zu achten. In dieser Angelegenheit können uns gerade die Worte von Mujaddid-e Alfesani zuverlässig den richtigen Weg weisen. Er sagte:

Qiyas und Ijtihad gehören zu den Grundprinzipien der Scharia. Uns wurde befohlen, ihnen zu folgen. Doch uns wurde keinerlei Anweisung gegeben, Kashf und Ilham anzunehmen. Außerdem ist Ilham kein Beweis gegen eine andere Person. Ijtihad ist für den Muqallid ein Beweis (dem zu folgen er verpflichtet ist). Daher sollte man den Mujtahid-Gelehrten folgen und ist verpflichtet, die Grundsätze der Religion auf Grundlage ihrer Ansichten zu suchen. Was auch immer die Sufis entgegen der Ansicht der Mujtahid-Gelehrten sagen oder behaupten, sollte man keinesfalls befolgen.

Am traurigsten ist, dass die Pirs und unwissenden Menschen selbst gewöhnlich unwissend sind und auch ihre Murids unwissend halten wollen; niemals weisen sie sie an, Wissen über den Islam, die islamische Scharia, den Koran und die Hadithe zu erwerben. Der Pir Qibla wird dem Murid befehlen, Muraqaba zu praktizieren, Allahs zu gedenken und tausendmal ein „erfundenes Durood-Scharif-Wazifa“ zu rezitieren; doch er wird ihm niemals befehlen, den Koran Maschid, das grundlegende Quellwerk der Religion des Islam und Allahs Wort, zu rezitieren, seine Übersetzung und Tafsir zu verstehen und sich eingehend mit Allahs Worten vertraut zu machen. Wahrlich, dies ist eine erstaunliche Angelegenheit. Doch Mujaddid-e Alfesani (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte ausdrücklich:

Der dringendste Rat lautet, dass Sie beim Studium und Lesen des edlen Korans keinerlei Fehler machen dürfen. Wenn Ihre gesamte Zeit für dieses Studium aufgewendet wird, ist das gut. Aus Dhikr und Muraqaba werden Sie keinen Nutzen ziehen.

Als Mujaddid-e Alfesani während der islamfeindlichen Herrschaft der Moguln begann, die Religion des Islam zu verkünden und sich gegen das Falsche zu wenden, wurden die falschen Pirs zu einem der größten Hindernisse auf seinem Weg. Er erkannte damals klar, dass der Islam nicht richtig verkündet und etabliert werden könne, solange diese Pirs auf dem falschen Weg nicht beseitigt und der Tasawwuf nicht reformiert würden. Deshalb reformierte er den Tasawwuf weitgehend und befreite ihn von falschen Gedanken und der falschen Tariqat.

Die Wahrheit ist, dass der Pir-Kult überhaupt nichts Islamisches ist. In der lichtvollen Atmosphäre des Islam wurde er nicht eingeführt. Entstanden ist er erst im Zeitalter des Niedergangs des Islam. Gewiss haben auch viele islamische Gelehrte versucht, durch das Wissen des Tasawwuf die Menschen zur Religion des Islam zu führen; doch der Keim der grundlegenden Fehler, die im Pir-Kult lagen, ist geblieben und hat einen Giftbaum hervorgebracht. Inzwischen ist er zu einem gewaltigen Baum geworden, der die Menschen zutiefst irregeführt und ihre Aqida und ihre Taten vergiftet hat. Um die ursprüngliche Sunna der Religion des Islam zu etablieren, ist es auch heute unerlässlich, diesen falschen Pir-Kult mit der Wurzel auszurotten, ebenso wie es zu Lebzeiten des Mujaddid-e Alfesani unerlässlich war.

Pirtum oder Bay‘ʿat Annahme und ihre Praxis

Im gegenwärtigen Verhältnis zwischen Pir und Murid ist es eine grundlegende Angelegenheit, den Murid die Bayʿat leisten zu lassen, von ihm die Bayʿat entgegenzunehmen und dass der Murid dem Pir die Bayʿat leistet. Tatsächlich ist die Bayʿat eine Handlung, die der Sunna entspricht; doch die Bayʿat im Pir-Murid-Verhältnis ist vollständig Bidʿa, ebenso wie das Pir-Murid-Verhältnis selbst eine Bidʿa ist.

„Bayʿat“ ist ein arabisches Wort. Seine wörtliche Bedeutung ist kaufen oder verkaufen. Sobald dieses Wort ausgesprochen wird, denkt man an zwei Parteien. Die eine Partei leistet die Bayʿat, die andere nimmt sie an. Der eine ist Verkäufer, der andere Käufer. Diese Angelegenheit des Kaufens und Verkaufens ist äußerst ernst. Wir müssen ausführlich erfahren, welchen Stellenwert sie im Islam hat, worum es dabei in Wirklichkeit geht und welches dabei die der Sunna entsprechende Vorgehensweise ist.

Im Zusammenhang mit der Erläuterung des Wortes „Bayʿat“ schrieb Imam Raghib al-Isfahani:

Wenn jemand die Gefolgschaft gegenüber einer Herrschaft anerkennt und seine Bereitschaft erklärt, ihr zu folgen, wird diese Handlung als „Bayʿat leisten“ oder als gegenseitige Annahme der Bayʿat bezeichnet. Daher sagt man auch: Er hat dem Herrscher die Bayʿat geleistet, oder: Die beiden haben einander die Bayʿat geleistet.

Im erhabenen Koran hat Allah, der Erhabene, an mehreren Stellen erwähnt, dass die Gefährten dem Gesandten (s) die Bayʿat leisteten. Zunächst leisteten diejenigen, die als Erste den Glauben annahmen und den Islam akzeptierten, dem Gesandten die Bayʿat, und der Gesandte nahm von ihnen die Bayʿat an. Im Zusammenhang mit der Erwähnung der in al-Hudaibiya geleisteten „Bayʿat“ heißt es im Vers der Sure al-Fath:

إِنَّ الَّذِينَ يُبَايِعُونَكَ إِنَّمَا يُبَايِعُونَ اللَّهَ يَدُ اللَّهِ فَوْقَ أَيْدِيهِمْ ۚ فَمَن نَّكَثَ فَإِنَّمَا يَنكُثُ عَلَىٰ نَفْسِهِ ۖ وَمَنْ أَوْفَىٰ بِمَا عَاهَدَ عَلَيْهُ اللَّهَ فَسَيُؤْتِيهِ أَجْرًا عَظِيمًا [٤٨:١٠]

– O Prophet, diejenigen, die dir die Bayʿat leisten, leisten in Wirklichkeit Allah die Bayʿat. Allahs Hand ist über ihren Händen. Wer danach diese Bayʿat bricht, dessen eigener Schaden wird auf ihn selbst zurückfallen. Wer aber erfüllt, was er Allah versprochen hat, dem wird gewiss ein gewaltiger Lohn zuteilwerden.

Aus diesem Vers wird eindeutig ersichtlich, dass die Baiʿa ein grundlegender Bestandteil der islamischen Lebensweise ist. Doch diese Baiʿa wird durch den Gesandten unmittelbar mit Allah geschlossen, und sie ist die Baiʿa zur vorbehaltlosen und vollständigen Annahme der Dienerschaft Allahs, die Baiʿa zum Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten, die Baiʿa zur Selbsthingabe mit dem Ziel, auf Allahs Weg Seine Religion zu etablieren, und die Baiʿa zur Teilnahme am Dschihad.

Dies ist die Baiʿa auf allgemeiner Ebene. Eine weitere Baiʿa dieser Art wird erwähnt, die der edle Gesandte von den gläubigen Frauen entgegennahm.

In der Sure al-Mumtahina heißt es:

يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا جَاءَكَ الْمُؤْمِنَاتُ يُبَايِعْنَكَ عَلَىٰ أَن لَّا يُشْرِكْنَ بِاللَّهِ شَيْئًا وَلَا يَسْرِقْنَ وَلَا يَزْنِينَ وَلَا يَقْتُلْنَ أَوْلَادَهُنَّ وَلَا يَأْتِينَ بِبُهْتَانٍ يَفْتَرِينَهُ بَيْنَ أَيْدِيهِنَّ وَأَرْجُلِهِنَّ وَلَا يَعْصِينَكَ فِي مَعْرُوفٍ ۙ فَبَايِعْهُنَّ وَاسْتَغْفِرْ لَهُنَّ اللَّهَ ۖ إِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ [٦٠:١٢]

O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen und dir unter der Bedingung die Baiʿa leisten, dass sie Allah nichts beigesellen, nicht stehlen, keine Unzucht begehen, ihre Kinder nicht töten, niemandem nicht öffentlich fälschlich eine unbegründete Tat zuschreiben und dir in einer anerkannten guten Sache nicht ungehorsam sein werden, dann nimm ihre Baiʿa entgegen und bitte Allah um Vergebung für sie. Wahrlich, Allah ist gewiss der Allvergebende, der Barmherzige. (al-Mumtahina: 12)

Dieser Vers macht eindeutig klar, in welchen Angelegenheiten der edle Gesandte von den muslimischen Frauen die Baiʿa entgegengenommen hat. Es ist ganz deutlich zu erkennen, dass es sich bei diesen Angelegenheiten um die grundlegenden Bereiche des islamischen Glaubens und Handelns handelt und dass die Baiʿa aufgrund des Versprechens entgegengenommen wurde, keine schweren Sünden zu begehen. Demnach ist die Baiʿa gemäß der Sunna ausschließlich jene, die in diesen und ähnlichen grundlegenden Angelegenheiten geleistet oder entgegengenommen wird. Mit einem Wort: Die Baiʿa, die durch das Versprechen, die Gebote und Bestimmungen des Islam vollständig zu befolgen und keinerlei Handlung zu begehen, die der Scharia widerspricht, geleistet oder entgegengenommen wird, ist die Baiʿa gemäß der Sunna. Nur die Entgegennahme einer solchen Baiʿa kann Sunna sein, keine andere Form der Baiʿa.

Zweitens nahm der edle Gesandte je nach besonderen Umständen und Erfordernissen von den Muslimen die Baiʿa entgegen. Zu dieser Kategorie gehört die Baiʿat ar-Ridwan. Darüber heißt es im Edlen Quran:

لَّقَدْ رَضِيَ اللَّهُ عَنِ الْمُؤْمِنِينَ إِذْ يُبَايِعُونَكَ تَحْتَ الشَّجَرَةِ فَعَلِمَ مَا فِي قُلُوبِهِمْ فَأَنزَلَ السَّكِينَةَ عَلَيْهِمْ وَأَثَابَهُمْ فَتْحًا قَرِيبًا [٤٨:١٨]

–Allah ist mit jenen gläubigen Menschen zufrieden und wohl zufrieden, die unter dem Baum sitzend, o Prophet, dir die Bayʿa leisteten. Er wusste sehr wohl um die Regungen und Gefühle ihrer Herzen, ließ tiefe Ruhe auf sie herab und zeichnete sie zudem mit einem nahen Sieg aus. (Al-Fath: 18)

Aus den Hadithen ist erwiesen, dass der edle Prophet alle Gefährten dazu aufgerufen hatte, eine solche Bayʿa zu leisten. Über diese Bayʿa sagten die Menschen jener Zeit: Der edle Prophet nahm von den Menschen die Bayʿa ab, den Tod auf sich zu nehmen.

Und Dschābir ibn ʿAbdullāh sagte:

Der edle Prophet nahm die Bayʿa nicht ausdrücklich dafür ab, den Tod auf sich zu nehmen. Vielmehr leisteten wir die Bayʿa unter der Bedingung, dass keiner von uns vom Schlachtfeld fliehen würde. Daraufhin leisteten die Menschen die Bayʿa, und von den Anwesenden floh niemand außer Dschadd ibn Qays, dem Anführer des Stammes Banū Salama. (Tafsīr Ibn Kathīr, 4. Band).

Aus dieser Erörterung wurde deutlich, in welchem schwierigen Augenblick die „Bayʿat ar-Riḍwān“ stattfand und in welch schwerwiegender Angelegenheit sie geleistet wurde. Ebenso nahm der edle Prophet auch im Zusammenhang mit dem Dschihad die Bayʿa ab.

Anas ibn Mālik (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Die Ansār pflegten zu sagen: Am Tag des Grabens leisteten wir dem Propheten die Bayʿa zum Dschihad – für die gesamte Zeit, solange wir leben würden.

Aus anderen Hadithen geht ebenfalls hervor, dass der edle Prophet allgemein auch die Bayʿa zum Gehorsam entgegennahm und die Menschen sie leisteten. ʿAbdullāh ibn ʿUmar (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Arabisch (********)

–Wir leisteten dem edlen Gesandten die Bayʿa, zu hören und zu gehorchen. Der Gesandte nahm diese Bayʿa entgegen. Bei dieser Bayʿa legte der edle Prophet uns jedoch die Bedingung auf: „soweit unsere Kräfte reichen“.

Zur Zeit des Gesandten (s) hatte die Baiʿa diese Bedeutung und Anwendung. Auch in der Epoche der Gefährten wurde diese Baiʿa praktiziert. Sie diente jedoch ausschließlich dazu, im staatlichen Bereich dem Kalifen Gehorsam zu geloben oder ihm ein Versprechen zu geben. So leistete beispielsweise nach dem Tod des edlen Propheten (s) Umar al-Faruq (r) in der Versammlung zur Wahl des Kalifen als Erster Abu Bakr (r) die Baiʿa.

In einem Hadith heißt es hierzu: Arabisch (*********)

Umar sagte zu Abu Bakr: Nein, wir werden Ihnen die Baiʿa leisten; Sie sind unser Anführer, der Beste unter uns und derjenige, der dem edlen Propheten von uns allen am liebsten war. Daraufhin ergriff Umar al-Faruq (r) seine Hand und leistete die Baiʿa, und zugleich leisteten alle Anwesenden die Baiʿa.

Aus diesem Ereignis geht hervor, dass das Leisten und Entgegennehmen der Baiʿa in der muslimischen Gemeinschaft als eine Sunna fortbesteht. Auch nach dem edlen Propheten (s) diente diese Baiʿa entweder dazu, sich dem Dschihad anzuschließen oder staatliche Loyalität zu bekunden.

Doch woher stammt im Zusammenhang mit dem Pir-Murid-Verhältnis die heute verbreitete Tradition, in den Turuq der Tschischtiyya, Naqschbandiyya-Mudschaddidiyya und Muhammadiyya einem Faqir-Haqir die Baiʿa zu leisten? Welche Beziehung besteht zwischen dieser Baiʿa und der Baiʿa des edlen Propheten (s) und der Gefährten – wo liegt die Übereinstimmung? Tatsächlich handelt es sich darum, eine gute Handlung zu einem schlechten Zweck und in einem schlechten Bereich einzusetzen. Die Handlung ist gut, wird jedoch zu einem schlechten Zweck verwendet. Deshalb ist es im Pir-Murid-Verhältnis eine vollständige Bidʿa, die Baiʿa Hand in Hand, durch Festhalten am Turban oder indem man sich an den Körper desjenigen schmiegt, der den Turban festhält, zu leisten, um in verschiedenen Turuq Murāqaba zu praktizieren. Eine noch größere Bidʿa besteht darin, den Qurʾan beiseitezulassen und sich mit der Rezitation eines erfundenen, Duruud enthaltenden Buches namens »Dalāʾil al-Chairāt« des Murid und des Pir zu beschäftigen. Es scheint, als sei dessen Rezitation geradezu verpflichtend. Doch in der Scharia ist es eine offenkundig große Bidʿa, die Rezitation von etwas anderem als dem Qurʾan für eine besonders verdienstvolle Handlung zu halten und ein von Menschen verfasstes Buch für wichtiger zu erachten als den Qurʾan.

Nicht nur das: Die wörtliche Bedeutung des Wortes Baiʿa ist Verkauf. Jeder, der »Lā ilāha illā Allāh« gesprochen und daran geglaubt hat, hat sich Allah bereits verkauft; mit welchem Recht kann er sich erneut an irgendeinen Pir verkaufen?

Allah hat verkündet:

إِنَّ اللَّهَ اشْتَرَىٰ مِنَ الْمُؤْمِنِينَ أَنفُسَهُمْ وَأَمْوَالَهُم بِأَنَّ لَهُمُ الْجَنَّةَ

–Wahrlich, Allah, der Erhabene, hat den Gläubigen ihr Leben und ihren Besitz abgekauft unter der Bedingung, dass Er ihnen dafür das Paradies gewährt. (At-Tauba: 111)

(Gemäß diesem Vers ist Allah selbst der Käufer und der gläubige Mensch der Verkäufer. Die zum Verkauf stehenden Dinge sind die eigene Person des Gläubigen, und ihr Preis ist das Versprechen, das Paradies zu gewähren. Dieser Kauf und Verkauf ist ordnungsgemäß vollzogen, sobald ein Mensch bewusst spricht: Lā ilāha illallāhu Muhammadur Rasūlullāh.)

Wenn man also, nachdem man sein Leben und seinen Besitz an Allah verkauft hat, diese erneut an einen Pir verkauft (Bayʿa leistet), so ist dies eine unbefugte Anmaßung und offenkundiger Schirk.

(Außerdem wird in den folgenden Worten des Verses deutlich erklärt, dass der Zweck der Bayʿa gegenüber Allah und dem Gesandten darin besteht, für die Religion den Dschihad zu führen. Der Zweck der Bayʿa gegenüber den Pirs besteht hingegen darin, mit geschlossenen Augen Murāqaba und Mushāhada zu praktizieren, Dhikr zu verrichten und in der Welt der Fantasie umherzufliegen. Zwischen einer solchen Bayʿa und jener besteht ein Unterschied wie zwischen Himmel und Erde.)

Dennoch ist nicht überzeugend nachgewiesen, dass Sayyid Ahmad Shahīd irgendeine Pir-Murīdī-Beziehung einging. Vielmehr finden sich in seiner maßgeblichen Biografie die folgenden Aussagen ausdrücklich überliefert.

Als er von Shah ʿAbdul ʿAzīz Muhaddith Dehlawī, dem in Delhi lebenden befähigten Sohn von Shah Walīullāh Dehlawī, der in Koran, Hadith sowie in allen feinen Wissenschaften und Erkenntnissen seiner Zeit bewandert war, mündlichen Unterricht in Koran und Hadith erhalten hatte und nach Bareilly zurückgekehrt war, nahm er nicht in seinem eigenen Haus Wohnsitz, sondern ließ sich in einer Moschee nieder und begann, die Menschen auf Grundlage von Koran und Hadith zu ermahnen und zu beraten. Damals bekundeten große Menschenmengen ein starkes Verlangen, ihm die Bayʿa zu leisten und seine Murīden zu werden, und versuchten, ihn dazu zu zwingen. Er lehnte es mit klaren Worten ab, Menschen zu Murīden zu machen, und sagte: Für die Muslime genügt es, Murīden Allahs und Seines Gesandten zu sein. Sagt nicht die Unwahrheit, betrügt nicht und schädigt andere nicht um eures eigenen Vorteils willen – das ist meine Ermahnung an euch. Selbst wenn ihr Murīd eines Menschen werdet und danach weiterhin solche Dinge tut, wird euch diese Murīdī nichts nützen. Wenn ihr jedoch mit aufrichtiger Absicht diese guten Taten konsequent verrichtet, werdet ihr nicht nötig haben, Murīd irgendeines Menschen zu werden. Dann werdet ihr selbst eure eigenen Pirs sein und euren aufständischen Nafs zu eurem Murīd machen. Nehmt eurem Nafs die Bayʿa ab, damit er niemals ein Befolger satanischer Einflüsterungen wird. Dies ist ein hinreichender Weg, um im Jenseits Erlösung zu erlangen.

Tatsächlich lässt sich leicht erkennen, wie sehr die oben angeführten Worte von Sayyid Ahmad Shahīd mit dem grundlegenden inneren Sinn der Bayʿa des edlen Propheten übereinstimmen. Von Natur aus mochte er die Pir-Murīdī nicht. Er missbilligte es sehr, dass die Menschen vor ihm mit gesenktem Kopf sitzen, ihm Ehrerbietung erweisen und ihm Verehrung und Respekt bekunden würden. Daher wies er all dies zurück, trat in den Militärdienst ein und ging weit fort. Dass er später für den Dschihad Bayʿa entgegennahm, ist unbestreitbar.

Das Aufrücken auf den Pir-Sitz zu werden als Bidʿa

An diesem Punkt stellt sich noch eine große Frage: Hat diese im Pīr-Murīd-Verhältnis verbreitete Praxis, dass der älteste Sohn zum „Gaddinshīn-Pīr“ wird, irgendeine Grundlage in der islamischen Scharia? Wenn ein Mann einmal unter dem Namen Pīr bekannt geworden ist, wird selbstverständlich sein ältester Sohn sein Gaddinshīn. Doch welches ist der Sitz des Pīr, auf dem der „große Herr“ Platz nimmt? Ist ein Pīr etwa ein Zamindar, sodass nach seinem Tod sein ältester Sohn an die Stelle seines Vaters tritt und Zamindar wird? Ist das Pīr-Murīd-Verhältnis etwa eine Angelegenheit zwischen König und Untertanen – der Pīr ein König und die Murīds seine Untertanen –, sodass nach dem Verschwinden dieses Königs sogleich sein ältester Sohn den Thron besteigt? Oder ist der Pīr etwa ein großer Händler, sodass nach seinem Tod sein ältester Sohn Besitzer des Geschäftssitzes dieses Händlers wird? …Was davon ist es? Wie dem auch sei: Es ist klar, dass keine dieser Vorstellungen auch nur das Geringste mit dem Islam zu tun hat. Im Islam gibt es weder Zamindar-Herrschaft noch Königsherrschaft; ebenso wenig gibt es hier die Möglichkeit, mit der Religion ein Handelsgeschäft zu betreiben.

Nicht nur das: Sobald jemand als Pīr bekannt wird, beginnen seine Söhne sogleich, „Schah“ genannt zu werden. „Schah“ bedeutet König. Einen Sohn des Pīr „Schah“ oder „König“ zu nennen, kann bedeuten, dass der Pīr selbst ein König ist und seine Söhne kleine Könige beziehungsweise Königssöhne sind. Sobald der alte König abtritt, wird der älteste unter seinen Söhnen sogleich Gaddinshīn-Pīr, und ebenso beginnen seine Söhne sofort, wie zuvor mit dem Titel Schah geehrt zu werden. Diese ewige Regel besteht seit undenklichen Zeiten; eine Ausnahme davon hat man niemals und in keinem Fall gesehen.

Daraus lässt sich deutlich erkennen, dass das Pīr-Murīd-System selbst eine Sitte der Jāhilīya ist. Jedenfalls ist klar, dass es in einer Zeit aufgekommen ist, in der in Gesellschaft und Staat eine äußerst mächtige Königsherrschaft etabliert war. Der Einfluss dieses allumfassenden Systems auf die sozialen und politischen Bereiche war auch im rein religiösen Bereich so stark geworden, dass man sogar die religiöse Führung als eine entsprechende Königsherrschaft betrachtete. Nach dem Prinzip der Königsherrschaft – „Der Sohn des Königs wird König“ – wurde auch die Vorstellung verankert: „Der Sohn des Pīr wird ebenfalls Pīr.“

Der Sohn eines Königs wird Schahzāda genannt – dies ist im wörtlichen Sinn eine korrekte Bezeichnung (auf Englisch: Prince); ebenso begann man den Sohn des Pīr zu nennen, allerdings in einem künstlichen Sinn, denn der Pīr ist in Wirklichkeit kein König, und sein Sohn ist kein Königsssohn. Das Merkwürdige ist, dass allein die Söhne des Pīr alles bedeuten: Sie werden Schah genannt, und der älteste unter ihnen wird Gaddinshīn. Die armen Töchter jedoch haben dort keinerlei anerkanntes Recht, ebenso wenig die Kinder der Töchter. Alles läuft nach der ununterbrochenen Folge: Der Sohn des Pīr wird Pīr, sein Sohn wird Pīr. Diese Linie geht niemals auf die Töchter des Pīr über. Genau so funktioniert auch das Königssystem. Dort liegt das alleinige Recht auf dem Sitz beziehungsweise dem Königsthron bei den Söhnen – nicht bei allen Söhnen, sondern nur beim ältesten Sohn und seinen Nachkommen. Im Königssystem unter Muslimen kommt es bisweilen vor, dass, wenn der älteste Sohn König geworden ist, sein jüngerer Bruder oder ein anderer zum „Walī Ahd“ wird. Das bedeutet, dass nach diesem König nicht sein Sohn, sondern sein Bruder Gaddinshīn wird. Im Pīr-Murīd-System hat dieses Königssystem jedoch eine derart entstellte Form angenommen, dass hier der älteste Sohn alles ist. Sobald der älteste Sohn einmal Gaddinshīn geworden ist, ist er allein Herr, Gebieter und Schöpfer des Schicksals. Er übernimmt nicht nur den Sitz seines Vaters, sondern die Murīds seines Vaters werden ganz von selbst zu seinen Murīds. So wie die Untertanen eines Zamindars oder Königs automatisch auch zu Untertanen seines Sohnes werden. Und falls Vermögen vorhanden ist, wird auch dessen alleiniger Nutznießer und Besitzer dieser große Herr, der Gaddinshīn geworden ist. Sind jüngere Brüder vorhanden, werden sie völlig hilflos, missachtet und benachteiligt und aus der großen Murīd-Gemeinschaft ihres Vaters vertrieben.

Doch die Frage lautet: Sind all diese Dinge religiös? Vielleicht ist dies eben das Prinzip der brahmanischen Religion. Dort wird der älteste Sohn eines Brahmanen selbstverständlich ebenfalls Brahmane, und ganz von selbst erhält er die Jajmāns seines Vaters. Bis dahin waren sie die Jajmāns des alten Brahmanen, nun werden sie die Jajmāns dieses Brahmanensohnes. Ist diese Brahmanenordnung also Buchstabe für Buchstabe auch in der muslimischen Gesellschaft eingeführt worden?

Darüber kann niemand auch nur den geringsten Zweifel haben: Diese Praxis hat keinerlei Beziehung zum Islam. Diese Praxis ist in keiner Weise islamisch. Im Islam gibt es keine Möglichkeit, Gaddinshīn zu werden, und keine Gelegenheit, Schah zu werden. Ein System, bei dem man den jüngeren Brüdern und Schwestern ihre Rechte nimmt und allein alles an sich reißt, kann im Islam keineswegs gebilligt werden.

Den Islam haben wir von Hadhrat Muhammad (s) erhalten. Er verkündete den Islam nicht nur durch mündliche Ermahnungen, sondern verwirklichte und verkörperte durch sein praktisches Leben das vollkommene Ideal des Islam in der Gesellschaft. Durch dreiundzwanzig Jahre des Bemühens und Kämpfens errichtete er einen großen Staat. Doch nach seinem Tod setzte sich in seiner Familie weder die Linie des Prophetentums fort, noch wurde jemand ein Gaddinshīn-Prophet. Auch in dem von ihm errichteten Staat wurde keine Herrschaft für Angehörige seiner Familie eingerichtet. Vielmehr wählten die Muslime frei aus ihrer Mitte gemäß den Vorschriften des Islam die gottesfürchtigste Person zum Kalifen. Dieser Kalif war weder seine geliebte Tochter Fātima noch sein Schwiegersohn noch seine über alles geliebten Enkel. Auch die Linie des Prophetentums setzte sich in seiner Familie nicht fort. Ebenso wurde keiner seiner geehrten Schwiegersöhne aus diesem Grund zum Kalifen nach dem Gesandten. Wenn später einer von ihnen Kalif wurde, geschah dies nicht, weil er der Schwiegersohn des Gesandten war, sondern aufgrund der Besonderheiten seiner moralischen Stellung und seiner Befähigung in der damaligen Gesellschaft. Das ist die islamische Ordnung. Hier ist die Erbfolge völlig unwirksam. Wenn dieses Pīr-Murīd-System, wie behauptet wird, bereits vom ehrwürdigen Gesandten (s) überliefert worden wäre, woher käme dann hier die Sitte, Gaddinshīn oder „Schah“ zu werden? Im Leben des Gesandten und in der von ihm errichteten Gesellschaft ist davon nicht einmal eine Spur zu sehen. Auch zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen gab es nicht die Sitte, dass der Sohn des Kalifen dessen Nachfolger wurde. Vielmehr widersetzten sie sich alle dieser Erbfolge. Kein Sohn eines Kalifen konnte Kalif werden – weder der Sohn von Hadhrat Abū Bakr noch von ʿUmar al-Fārūq, noch von ʿUthmān Dhū n-Nūrain, noch von ʿAlī Ḥaidar (rā). Damit ist bewiesen, dass diese Praxis nicht vom Gesandten (s) übernommen wurde. Folglich ist sie keine Sunna, sondern eindeutig eine Bidʿa. Das Erstaunliche ist jedoch, dass gerade die Menschen, die durch diese bidʿatische Praxis einen Sitz erhalten haben, sich in der Gesellschaft als die größten Befolger und die bedeutendsten Träger und Bewahrer der Sunna darstellen. Nach ihrer Auffassung befindet sich angeblich außer ihnen niemand auf dem Weg der Wahrheit. Sich jedoch in einem vollständig „bidʿatischen“ System zum Gaddinshīn zu machen, sich als „Ahl as-Sunna“ darzustellen und zu behaupten, man sei der größte Anhänger der Sunna, ist Bidʿa – nichts anderes als die schamlose Dreistigkeit der Bidʿa.

Damit ist die Sache noch nicht beendet. Selbst wenn dieser Gaddī-Nachfolger aufgrund der öffentlichen Meinung und seiner Eignung bestimmt würde, ließe sich vielleicht irgendein Beispiel dafür bei den frommen Altvorderen finden. Doch hier gibt es keinen Raum für die öffentliche Meinung und keine Prüfung von Eignung oder Ungeeignetheit. Es genügt, der älteste Sohn zu sein – das ist das stärkste Argument dafür, Anspruch auf den Gaddī zu haben. Dadurch ist diese Nachfolge zu einem beschämenden Brahmanismus geworden. Nach dem Tod des Pir wird hier nicht geprüft, wer unter seinen Muriden und Kalifen tatsächlich am frommsten und am meisten geeignet ist, der nächste Pir zu werden; ebenso wenig ist irgendeine Neigung zu erkennen, entsprechend der Sunnah den frömmsten und geeignetsten Mann zum Gaddī-Nachfolger zu machen. Ein solcher Mann wird nicht einmal unter ihnen gesucht und ausfindig gemacht. Vielmehr wird hier dauerhaft vorausgesetzt – der Pir selbst weiß es, die Muriden wissen es und die einfachen Leute wissen es –, dass der älteste Sohn des verehrten Herrn der nächste Pir und Gaddī-Nachfolger sein wird. Ob dieser Sohn nun etwas gelernt hat oder nicht, wie schlecht sein moralischer Charakter auch sein mag und wie begriffsstutzig er in Wissen und Verstand auch sein mag: Er wird der nächste Pir. Selbst wenn sich an jenem Hof jemand befände, der ebenso geeignet wäre wie der verstorbene Pir, würde man ihm dort keinen Platz einräumen. Mehr noch: Selbst ein geeigneterer und frommerer Mann müsste Murid dieses ungeeigneten, ungelehrten – das heißt unwissenden –, charakterlosen und dummen Gaddī-Nachfolger-Pirs werden. Andernfalls hätte er an jenem Hof keinen Platz und müsste ihn unverzüglich verlassen.

Dies hat angeblich sogar alle Methoden der Unwissenheit übertroffen, etwa das Zamindar-System, die Monarchie und den Brahmanismus. Kann es auch nur die entfernteste Beziehung zur Sunnah des Islam haben?

Es kann keinerlei Beziehung dazu haben. Mehr noch: Dieser Pir und seine Muriden – die Unterstützer dieses Pirs –, ebenso wie all jene, die Geschenke, Gaben und Geld geben, sind gemäß der Erklärung des Gesandten allesamt bei Allah verflucht. Im von ʿAlī überlieferten Hadith werden als dritter von vier Aussprüchen des edlen Gesandten genannt: Arabisch (*******)

– Allah hat denjenigen verflucht, der einem Anhänger der Bidʿa oder einem Vertreter der Bidʿa Zuflucht gewährt, ihn ehrt oder ihm Unterstützung und Hilfe leistet.

Pir Murid-Beziehung betreffend: meine abschließenden Worte

Wenn der verehrte Leser aufmerksam betrachtet, was ich oben über die Pir-Murid-Beziehung geschrieben habe, wird er anerkennen, dass ich nichts aus meiner eigenen Vorstellung heraus geschrieben habe. Ich habe dies ebenso auf der Grundlage von Belegen aus dem Koran, der Sunnah und den Worten allgemein anerkannt­er Gelehrter geschrieben, wie ich auf diesem Gebiet auch eigene praktische Erfahrungen besitze.

Doch diese Erfahrung bezieht sich nicht nur auf Pirs der Bidʿa oder darauf, dass die Pir-Murid-Beziehung eine Bidʿa ist. Ich habe auch die gegenteilige Erfahrung gemacht: Selbst nach dem Tod der Überlieferungskette und des Pirs und nachdem jemand dessen Gaddī-Nachfolger geworden ist, gibt es manche, die die Pir-Murid-Beziehung aus der abergläubischen Finsternis der Bidʿa und des bloßen Geschäftemachens herausgezogen und tatsächlich eine Beziehung zwischen Meister und Schüler, Lehrer und Lernendem hergestellt haben. Sie haben die Maʿrifa-Praxis auf der Grundlage der Scharia neu aufgebaut. Sie haben die Scharia als Grundlage angenommen, die Lehre der Maʿrifa übernommen und diese gesamte Tätigkeit mit dem Dschihad verbunden, während sie auf das Ziel einer religiösen Revolution hinarbeiten. Beim Anblick dessen hat sich mein Herz mit Freude erfüllt, und in mir ist die Hoffnung erwacht, dass hier vielleicht die von Allah herabgesandte und vom letzten Propheten und Gesandten, dem geehrten Muhammad, verkündete und errichtete Religion etabliert werden wird. Im Grunde waren die Bemühungen zur Errichtung der Religion, die in der ersten Zeit nach dem Ende des rechtgeleiteten Kalifats begonnen wurden, von einer revolutionären Geisteshaltung geprägt, in der eine auf der Religion beruhende Maʿrifa und der Dschihad miteinander verbunden waren. Ihre Überreste sind die gegenwärtige geschäftemacherische Pir-Murid-Beziehung der Anhänger der Bidʿa. Die grundlegende Veränderung des gegenwärtigen Zustands und die erneute Herstellung der Verbindung von Religion und Scharia sowie von Maʿrifa und Dschihad zur Errichtung der Religion – durch eine auf den ursprünglichen Idealen beruhende, auf Meister und Schüler gegründete Volksorganisation – ist der einzige Weg, die gegenwärtig dem Tod geweihte muslimische Gesellschaft zu retten und die Zukunft der Religion zu erhellen. Politik ohne Religion, Religion ohne Politik und darüber hinaus die trockene Theoretisierung der Religion sind große Hindernisse auf dem Weg zur Errichtung der Religion. Die Pir-Murid-Beziehung muss durch dschihadistische Aktivitäten neu gestaltet werden, indem die unfehlbare Lehre der Religion des Islam durch die glaubensgetragene Leidenschaft des Herzens belebt wird.

Gelübde ablegen Schirk der Bidʿa

Im Islam besteht die Möglichkeit, ein Gelübde abzulegen, für etwas eine bestimmte Handlung zu tun oder etwas zu geben. Dieses Gelübde wird in der arabischen Sprache Nadhr genannt. Über die Bedeutung von „Nadhr“ schrieb Imam Raghib:

– Als Gelübde wird eine Handlung bezeichnet, bei der du dich selbst verpflichtest – sie für verpflichtend erklärst –, im Hinblick auf das Eintreten eines bestimmten Ereignisses eine Handlung auszuführen, die dir eigentlich nicht vorgeschrieben ist. So sagt man beispielsweise: „Ich habe gelobt, diese Handlung um Allahs willen auszuführen.“

Ibn al-Arabi schrieb zur Definition des Gelübdes:

– Sich durch das eigene Wort selbst dazu zu verpflichten, eine Handlung auszuführen, die ausschließlich dem Gehorsam gegenüber Allah dient und durch die man Allahs Nähe erlangen kann.

Im Tafsir von Abu as-Suʿud steht geschrieben:

– Ein Gelübde bedeutet, sich innerlich zur Ausführung einer Handlung zu verpflichten und sie verpflichtend zu vollenden.

Allama Badruddin al-Ayni schrieb:

–Die Vertreter unserer Auffassung haben gesagt: Als Gelübde bezeichnet man, dass man sich zusätzlich eine gottesdienstliche Handlung oder eine Almosengabe zur Pflicht macht. Im edlen Koran wird an verschiedenen Stellen erwähnt, Gelübde abzulegen. In Sure al-Baqara, Vers 270, heißt es:

وَمَا أَنفَقْتُم مِّن نَّفَقَةٍ أَوْ نَذَرْتُم مِّن نَّذْرٍ فَإِنَّ اللَّهَ يَعْلَمُهُ ۗ وَمَا لِلظَّالِمِينَ مِنْ أَنصَارٍ                              [٢:٢٧٠]

–Allah weiß alles, was ihr ausgebt oder an Gelübden ablegt. Und für die Ungerechten gibt es keinen Helfer. (Al-Baqara: 270).

Im Tafsir al-Mazhari wird dieser Vers folgendermaßen erklärt: Ein Gelübde bedeutet, dass ihr euch eine Handlung, die ihr um Allahs willen ausführen wollt, selbst zur Pflicht macht – entweder unter einer Bedingung oder ohne Bedingung.

Das Zitat dieses Verses und der Tafsir machen eindeutig klar, dass ein Gelübde ausschließlich für Allah abgelegt werden muss. Nach der Aussage des Korans ist nur ein Gelübde zulässig, das ausschließlich für Allah abgelegt wird; ein Gelübde, das nicht aufrichtig für Allah abgelegt wird, ist aus koranischer Sicht in keiner Weise zu rechtfertigen. Ein Beispiel für die Art von Gelübde, die der Koran anerkennt, ist das Gelübde der Frau Imrans.

In Sure Al Imran, Vers 35, heißt es:

إِذْ قَالَتِ امْرَأَتُ عِمْرَانَ رَبِّ إِنِّي نَذَرْتُ لَكَ مَا فِي بَطْنِي مُحَرَّرًا فَتَقَبَّلْ مِنِّي ۖ

–Die Frau Imrans sagte: O Allah! Das Kind, das sich in meinem Leib befindet, gelobe ich ausschließlich Dir; mache es frei von den weltlichen Verpflichtungen. So nimm mein Gelübde von mir an. (Al Imran: 35).

Das Gelübde der Frau Imrans war ausschließlich für Allah bestimmt. Mit diesem Gelübde strebte sie keinerlei weltlichen Vorteil an, und Allah wurde darin niemand anderes beigesellt. Dieser Vers weist eindeutig darauf hin, dass ein Gelübde nur für Allah abgelegt werden darf. Die Worte der Frau Imrans: „Ich habe es für Dich gelobt“, machen dies unmissverständlich deutlich. Ein weiteres Beispiel findet sich in Vers 26 der Sure Maryam. Allah, der Erhabene, sagte selbst zu Maryam:

فَقُولِي إِنِّي نَذَرْتُ لِلرَّحْمَٰنِ صَوْمًا

„Darum sage: Ich habe für Allah ein Fastengelübde abgelegt.“ (Maryam: 26)

Allah selbst lehrte durch diesen Vers, dass ein Gelübde ausschließlich für Allah abgelegt werden muss und nicht für jemand anderen oder zu irgendeinem anderen Zweck.

An dieser Stelle können noch zwei weitere Teilverse aus dem Quran angeführt werden. Einer davon lautet: „Damit sie ihre Gelübde erfüllen.“

Und im Quran werden die Gefährten des Gesandten gelobt: „Sie erfüllen ihre Gelübde.“

Darüber hinaus gibt es im Quran viele weitere Verse, in denen dazu aufgefordert wird, die Allah gegebenen Versprechen und Verpflichtungen zu erfüllen. Da ein Gelübde eine besondere Art von Verpflichtung ist, die Allah gegenüber eingegangen wird, muss ein Gelübde unbedingt erfüllt werden.

Nach Maßgabe des Quran, des Hadith und des Fiqh besteht die grundlegende Bedingung für ein Gelübde darin, dass es ausschließlich für Allah und zur Erlangung Seines Wohlgefallens abgelegt wird. Ein Gelübde, das nicht zur Erlangung des Wohlgefallens Allahs abgelegt wurde, ist im Grunde kein Gelübde. Es muss auch nicht erfüllt werden. Außerdem muss sich ein solches Gelübde auf eine Handlung beziehen, die dem Gehorsam gegenüber Allah dient und keine Handlung des Ungehorsams gegenüber Allah ist.

Dies ist im Hadith eindeutig überliefert. Im Werk von Abu Dawud wird angeführt: Hadhrat Ibn Amr berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen: Arabisch (*********)

Ein Gelübde, mit dem nicht das Wohlgefallen Allahs angestrebt wird, ist im Grunde überhaupt kein Gelübde.

Oder die Übersetzung lautet: „Ein Gelübde ist nur das, mit dem das Wohlgefallen Allahs angestrebt wird.“

Imam Ahmad überlieferte dies in seinem Musnad, ebenso at-Tabarani:

Der edle Prophet (s) hielt an einem sehr heißen Tag vor den Menschen eine Ansprache. Dabei sah er einen Mann – vermutlich einen Wüstenbewohner –, der in der sengenden Hitze der Sonne stand. Er fragte ihn: Was ist los? Warum sehe ich dich in der Sonne stehen? Der Mann antwortete: „Ich habe gelobt, in der Sonne stehen zu bleiben, bis deine Ansprache beendet ist.“ Darauf sagte der edle Prophet (s): Arabisch (******)

„Setz dich hin; das ist überhaupt kein Gelübde. Ein Gelübde ist nur das, bei dem das Wohlgefallen Allahs angestrebt wird.“

Zahlreiche Hadithe mit dieser Aussage sind überliefert worden. Aus all diesen Hadithen geht hervor, dass das eigentliche Ziel und der Zweck eines Gelübdes ausschließlich darin bestehen muss, das Wohlgefallen Allahs zu erlangen; nicht darin, einen weltlichen Vorteil für die betreffende Person zu gewinnen, und auch nicht darin, das Wohlgefallen irgendjemandes außer Allahs zu erlangen. Ein Gelübde, das nicht diesem Zweck dient, ist überhaupt kein Gelübde, und es ist auch nicht verpflichtend, es zu erfüllen.

Es genügt nicht, dass ein Gelübde lediglich mit dem Ziel abgelegt wird, das Wohlgefallen Allahs zu erlangen; es muss sich auf eine Handlung beziehen, die ihrem Wesen nach ein Akt des Gehorsams gegenüber Allah ist. Wird ein Gelübde für eine Handlung abgelegt, die kein Gehorsam gegenüber Allah ist, so gilt es nicht als Gelübde, und seine Erfüllung ist ebenfalls nicht verpflichtend. Dafür gibt es in den Hadithen zahlreiche Belege. In einem von Hadhrat Imran ibn Husain (r) überlieferten Hadith heißt es, dass der edle Prophet (s) sagte:

-Gelübde gibt es in zwei Arten. Ein Gelübde, das eine Handlung des Gehorsams gegenüber Allah betrifft, ist für Allah und muss daher erfüllt werden. Ein Gelübde hingegen, das durch eine Handlung des Ungehorsams gegenüber Allah abgelegt wird, gilt als an Satan gerichtet. Es besteht keinerlei Verpflichtung, es zu erfüllen. Es ist auch keine Pflicht.

Im Sahih al-Bukhari werden einige Hadithe erwähnt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Islam keineswegs dazu ermutigt, Gelübde abzulegen. Die unter ungebildeten Menschen verbreitete Gewohnheit, bei jeder Gelegenheit Gelübde abzulegen, und die Tatsache, dass Menschen aufgrund ihrer Unkenntnis der islamischen Methode des Gelübdes in dieser Angelegenheit in verschiedene Formen des Schirk verfallen, wurden vom Gesandten Allahs (s) keineswegs gefördert. Vielmehr erklärte er dies zu einer völlig sinnlosen Handlung. Hazrat Ibn Umar (r.a.) sagte:

-Verbietet ihr den Menschen nicht, Gelübde abzulegen? Dabei sagte der edle Prophet (s): Ein Gelübde bringt weder etwas herbei noch wendet es etwas ab (oder: Ein Gelübde bringt nichts voran und hält nichts zurück). Es bewirkt lediglich, dass ein Teil des Vermögens eines Geizigen ausgegeben wird.

Hazrat Abu Huraira (r.a.) überlieferte, dass der edle Prophet (s) sprach: Ein Gelübde bringt dem Menschen keinen Nutzen. Es bringt ihm nur das, was in seinem Schicksal niedergeschrieben ist. Vielmehr führt das Gelübde den Menschen gerade zu seinem Schicksal. Danach lässt Allah aus der Hand des Geizigen etwas ausgeben. Dadurch gibt er Mir (Allah) etwas, was er Mir zuvor niemals gegeben hatte.

In dem Hadith von Hazrat Abdullah ibn Umar, der im Sahih Muslim überliefert wurde, hat der edle Gesandte (s) eine eindeutige Aussage gegen das Ablegen von Gelübden gemacht.

Es wurde gesagt: Arabisch (******)

-Eines Tages verbot uns der edle Prophet (s), Gelübde abzulegen. Er sagte: Ein Gelübde kann nichts abwenden; es bewirkt lediglich, dass ein Teil des Geldes eines Geizigen ausgegeben wird.

In einem anderen Hadith wird eindeutig gesagt: Der edle Gesandte Allahs (s) hat verboten, Gelübde abzulegen. In einer weiteren Überlieferung heißt es: Legt keine Gelübde ab. Denn ein solches Gelübde kann nicht im Geringsten etwas am Schicksal ändern oder es abwenden.

Aus diesen Hadithen wird ersichtlich, dass die Praxis, Gelübde abzulegen, im Islam nicht erwünscht ist, sondern vielmehr eine besondere Form der Bidʿa darstellt, die der Sunna des Gesandten völlig widerspricht. Noch deutlicher kann man sagen: Ein Gelübde über Geld oder Vermögen abzulegen, ist vollständig haram, ganz gleich, zu welchem Zweck es abgelegt wird. Imam Muhammad Ismail al-Kahlani as-Sanʿani schrieb daher Folgendes:

Dass das Ablegen von Gelübden als haram gilt, ist bereits durch die Hadithe belegt. Der Umstand, dass es haram ist, wird dadurch noch stärker bestätigt, dass als Begründung für das Verbot des Ablegens von Gelübden angeführt wurde, dass daraus keinerlei Nutzen entsteht. Das dafür ausgegebene Geld wird lediglich nutzlos verschwendet. Die Verschwendung von Geld aber ist haram. Folglich ist auch das Ablegen eines Gelübdes, Vermögen zu geben, haram.

Die meisten Anhänger der schafiitischen und malikitischen Rechtsschule sind der Ansicht, dass das Ablegen von Gelübden makruh ist. Auch in der hanbalitischen Rechtsschule wird es als makruh tahrimi betrachtet. Als Grund dafür wird genannt, dass ein Gelübde niemals ausschließlich für Allah abgelegt wird. Dabei ist stets der Erwerb „irgendeiner Gegenleistung“ beabsichtigt. Oft wird ein Gelübde abgelegt, doch weil es schwer einzuhalten ist, bleibt es unerfüllt. Allama Qadi Iyad sagte: „Das Gelübde will das Schicksal besiegen, und die Unwissenden glauben, dass sich das Schicksal durch ein Gelübde wenden werde.“ Es wird berichtet, dass auch Imam at-Tirmidhi und einige Gefährten das Ablegen von Gelübden für makruh hielten. Abdullah ibn al-Mubarak schrieb: „Ein Gelübde – sei es zum Gehorsam gegenüber Allah oder zum Ungehorsam – ist in beiden Fällen gewiss makruh.“

Makruh bedeutet in diesen Fällen makruh tahrimi. Ibn al-Arabi schrieb: „Das Ablegen eines Gelübdes ähnelt dem Bittgebet; dadurch wird das Schicksal nicht gewendet.“ Dies ist die Bestimmung des Schicksals. Obwohl das Bittgebet gebilligt wurde, wurde das Ablegen von Gelübden verboten. Denn das Bittgebet ist eine unmittelbar gegenwärtige Form der Anbetung. Dabei wendet sich das Herz und der Verstand des Dieners direkt Allah zu. Er ist demütig, flehend und Allah allein ergeben. Beim Ablegen eines Gelübdes hingegen ist keine unmittelbar gegenwärtige Anbetung zu erkennen; vielmehr zeigt sich dabei direkt eine Abhängigkeit von dem Gelübde anstelle von Allah. Und genau das kann bis zum Schirk führen.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass sich heute unter der Allgemeinheit und unter den Anhängern einer bestimmten Gruppe unwissender Pirs die Gewohnheit verbreitet hat, bei jeder Gelegenheit Gelübde abzulegen, und dass bei Predigten und Ermahnungen dazu ermutigt wird. Was auch immer dies sein mag, es ist jedenfalls nicht das Ideal des Islam und nicht die vom Gesandten etablierte Sunna, sondern eindeutig eine Bidʿa. Diese Bidʿa verwandelt sich in manchen Fällen in Schirk. Schirk liegt dann vor, wenn ein Gelübde im Namen des Grabes eines verstorbenen Pirs abgelegt wird. Denn in solchen Fällen bleibt es, ganz gleich, wie oft man auch „um Allahs willen“ ein Gelübde ablegt, in Wirklichkeit nicht „um Allahs willen“. Vor ihm treten vielmehr der Pir, die Madrasa und Ähnliches in den Vordergrund, und man glaubt, dass sie besondere Eigenschaften und übernatürliche Kräfte besitzen, durch die er aufgrund dieses Gelübdes von der gegenwärtigen Not gerettet werden oder ihm irgendeinen gewünschten Vorteil verschaffen kann. Aus islamischer Sicht ist genau dies offenkundiger Schirk. Bei einem solchen Gelübde wird Allah in den Hintergrund gestellt, während derjenige, in dessen Namen das Gelübde abgelegt wird, zum Mittelpunkt wird. Im Herzen wird eine innige Beziehung zu ihm hergestellt, und ihn zufriedenzustellen wird zum eigentlichen Ziel. Daher ist diese Sache von Allah verboten, und sie steht im Widerspruch zu Allahs Wort:

فَلَا تَجْعَلُوا لِلَّهِ أَندَاد ا

– „Setzt niemanden Allah gleich und macht niemanden zu seinem Rivalen“ (al-Baqara: 22).

Kann irgendein Muslim auch nur den geringsten Zweifel daran haben, dass das Ablegen eines solchen Gelübdes haram ist?

Aus dem zuvor erwähnten Hadith lässt sich auch erkennen, dass ein Gelübde, wenn es aufrichtig und ausschließlich für Allah abgelegt wurde, erfüllt werden muss und zulässig ist. Bedauerlicherweise ist es jedoch nur sehr wenigen Menschen möglich, ein Gelübde in zulässiger Weise und aufrichtig abzulegen. Deshalb ist es für Menschen des Tauhid der sicherste Weg, überhaupt kein Gelübde abzulegen, Geld auszugeben oder irgendwelche Güter zu spenden. Wenn man unbedingt ein Gelübde ablegen will, sollte es sich um eine Handlung wie das Verrichten des Gebets, das Fasten, die Pilgerfahrt zum Haus Allahs und dergleichen handeln. Denn dabei tritt niemand außer Allah vor den Diener – und es gibt auch keine Möglichkeit, dass jemand anderes vor ihn tritt. Bei einem Gelübde über Vermögen und Güter neigt sich das Herz jedoch stärker etwas oder jemand anderem als Allah zu. Besonders wenn eine Gruppe ausbeuterischer, unwissender und geldgieriger Pirs, die auf ihren Sitzen thronen, ein Netz von Gelübden über die gesamte Gesellschaft gespannt hat, können dumme und unwissende Menschen leicht in diesem Netz gefangen werden und in die finstere Tiefe des schweren Schirks stürzen. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass es im Islam keine zwingende Bedingung gibt, wonach Geld oder Güter, die für bestimmte Menschen an einem bestimmten Ort gelobt wurden, auch dort ausgegeben werden müssen.

In den Büchern der hanafitischen Rechtslehre steht geschrieben:

Wenn jemand sagt: „An einem bestimmten Tag etwas im Namen Allahs zu spenden, ist mir verpflichtend“, oder sagt: „Für die Bedürftigen an einem bestimmten Ort Almosen zu geben, ist verpflichtend“, dann ist es nicht notwendig, die Festlegung auf diesen Tag oder diesen Ort einzuhalten.

Das heißt: Das Gelübde wird erfüllt, sobald man an irgendeinem Tag und an irgendeinem Ort unter den Armen spendet.

Grabbesuch ist Bid’a

Das Besuchen von Gräbern ist im Islam erlaubt und wird von der Sunna gestützt. Doch was heutzutage seit langer Zeit rund um Gräber, insbesondere die Gräber von Menschen, die als Pir und Wali bezeichnet werden, geschieht, ist vollständig Bid’a, islamwidrig und offenkundiger Schirk; daran kann keinerlei Zweifel bestehen.

Aus den Hadithen zum Grabbesuch geht hervor, dass es in der frühen Zeit des Islam keine Erlaubnis zum Grabbesuch gab. Später wurde diese Erlaubnis erteilt. In diesem Zusammenhang ist ein Ausspruch des edlen Propheten (s.) ein großer Beweis. Er sagte: Arabisch (******)

– Ich hatte euch verboten, Gräber zu besuchen, doch nun sage ich euch: Besucht die Gräber.

In einer anderen Überlieferung heißt es: Arabisch(*******)

Wenn jemand von euch die Gräber besuchen möchte, so kann er dies tun. Denn der Besuch der Gräber erinnert den Menschen an das Jenseits.

Imam Nawawi schrieb in der Erläuterung dieses Hadith: Alle sind sich darüber einig, dass der Besuch der Gräber für Muslime von der Sunna empfohlen ist.

In einem von Hazrat Anas (r.a.) überlieferten Hadith wird hierzu noch eine ausführlichere Aussage angeführt. Der edle Prophet (s.a.w.) sagte: Arabisch(********)

Ich hatte euch zunächst verboten, die Gräber zu besuchen, doch später wurde mir klar, dass der Besuch der Gräber das Herz weich macht, Tränen in die Augen bringt und an das Jenseits erinnert. Besucht daher die Gräber. Doch sagt dabei keine obszönen, verwerflichen oder törichten Worte.

Ibn Hajar al-Asqalani schrieb: Das Äußern obszöner Worte und unerwünschter übermäßiger Äußerungen, das heißt obszöner, unnötiger und unerwünschter Worte, ist auf dem Friedhof in übermäßigem Maße verboten.

Hazrat Ibn Abbas (r.a.) sagte: Der edle Gesandte (s.a.w.) hat jene Frauen verflucht, die die Gräber besuchen, und auch jene, die über den Gräbern Moscheen, Kuppeln oder Grabkuppeln und dergleichen errichten.

Hazrat Aischa (r.a.) sagte, während sie auf ihrem Sterbebett lag: Allah, der Erhabene, hat die Juden und die Christen verflucht, weil sie die Gräber ihrer Propheten und Gesandten zu Moscheen gemacht haben.

Der Grund dafür, dass Kuppeln oder Mausoleen verboten sind, liegt darin, dass dadurch Vermögen verschwendet wird und niemandem irgendein Nutzen entsteht. Wenn auf einem Friedhof eine Moschee errichtet wird, wird dem Grab übermäßige Verehrung entgegengebracht. Dieses zu verhindern, ist der Zweck dieses Verbots.

In einem weiteren Hadith heißt es: Arabisch(***********)

Allah, der Erhabene, hat die Frauen, die Gräber besuchen, und diejenigen, die darauf Lampen anzünden, verflucht.

In einem weiteren Hadith heißt es: Arabisch(********)

Der edle Prophet (s) hat ausdrücklich verboten, ein Grab zu befestigen, zu verstärken, darauf irgendein Bauwerk zu errichten, darauf zu sitzen oder etwas darauf zu schreiben.

Gemäß dem Gebot des edlen Propheten kann man sagen, dass all diese Handlungen im Zusammenhang mit Gräbern großes Unrecht und verwerflich sind. Und diejenigen, die dies tun, gehören zu den übelsten Menschen. Der edle Prophet (s) sprach selbst über sich dieses Bittgebet: Arabisch(*********)

O Allah! Mache mein Grab nicht zu einem verehrten Götzenbild. Wahrlich, der Zorn Allahs nimmt gegen jene Völker heftig zu, die die Gräber ihrer Propheten und Gesandten in Moscheen verwandelt haben.

Die Bedeutung dieses Hadiths ist eindeutig. Sich dem Grab zuzuwenden und sich vor ihm niederzuwerfen sowie das Gebet zu verrichten, während man das Grab in Richtung der Qibla ausrichtet, ist nach der Scharia eindeutig haram. Hazrat Jundub ibn Abdallah (r.a.) überlieferte, dass der edle Prophet (s) zu den Muslimen sagte: Arabisch(*********)

– Hütet euch! Die Menschen vor euch hatten die Gräber der Propheten, Gesandten und rechtschaffenen Menschen zu Moscheen gemacht. Ihr aber sollt euch hüten und niemals Gräber zu Moscheen machen. Ich verbiete euch dies ausdrücklich.

Die Urs und Volksfeste, die rund um Gräber veranstaltet werden, sind im Islam verboten. Hadhrat Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Arabisch(*********)

– Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagen: Macht eure Häuser nicht zu Gräbern (betet zumindest die freiwilligen Gebete in euren eigenen Häusern). Veranstaltet an meinem Grab keine Volksfeste, sondern sprecht Segensgebete über mich. Wo auch immer ihr Segensgebete über mich sprecht, sie werden mich gewiss erreichen.

Aus diesem Grund wurde auch verboten, ein Grab auffällig und erhöht zu errichten. Der edle Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) entsandte Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) mit diesem Auftrag: Arabisch(*********)

– Du sollst alle Statuen zerschlagen und alle hohen und erhöhten Gräber abtragen, sie einebnen und mit dem Erdboden gleichmachen. Kein Bildwerk und kein Grab soll diesem entgehen. (Dieser Hadith ist in Sahih Muslim überliefert. Sein Überlieferer ist Abul-Hayyaj al-Amadi. Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte zu ihm: Soll ich dich nicht ebenfalls mit dem Auftrag betrauen, mit dem mich der Gesandte (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) entsandt hatte? Hadhrat Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) betraute ihn mit diesem Auftrag in seiner Eigenschaft als Khalifat al-Muslimin.)

Aus diesen Hadithen geht eindeutig hervor, dass der Besuch von Gräbern in der frühen Zeit des Islam für die gewöhnlichen Muslime verboten war. Der Grund für dieses Verbot wird hier nicht ausdrücklich genannt. Zu den anderen Gründen gehörte jedoch sicherlich auch der wichtige Umstand, dass die Grabverehrung in der Zeit der Dschahiliyya als eine polytheistische Handlung in der arabischen Gesellschaft weit verbreitet war. Wenn den Muslimen auch nach ihrem Übertritt zum Islam umfassend gestattet worden wäre, Gräber zu besuchen, hätte für diese Menschen, die dem Tauhid anhingen, eine große Gefahr bestanden, in den Schirk der Grabverehrung abzugleiten. Später jedoch, als die islamische Glaubenslehre umfassend verbreitet und in den Herzen und Gedanken einer großen Zahl von Menschen fest verankert war und die islamische Lebensordnung vollständig verwirklicht wurde, wurde der Besuch von Gräbern gestattet. Diese Erlaubnis galt jedoch nur für Männer; Frauen wurden davon ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde der Besuch von Gräbern durch Frauen aus islamischer Sicht als eine verfluchte Handlung bezeichnet.

In diesem Zusammenhang schrieb Shah Waliullah Dehlawi: Arabisch(*********)

– Ich sage: Anfangs war der Besuch von Gräbern verboten, weil er das Tor zur Grabverehrung geöffnet hätte. Als sich später jedoch das islamische Ideal durchgesetzt hatte und ihre Herzen und Gedanken fest davon überzeugt waren, dass die Anbetung von irgendetwas außer Allah verboten ist, wurde der Besuch von Gräbern gestattet.

Allerdings haben einige Fiqh-Gelehrte hinsichtlich des Besuchs von Gräbern durch Frauen eine geringfügig abweichende Meinung vertreten. Um das Verbot auf der einen und die Erlaubnis auf der anderen Seite miteinander in Einklang zu bringen, sagten sie: Für alte Frauen ist es erlaubt und nicht anstößig, die Gräber rechtschaffener Menschen zu besuchen und dadurch Baraka zu erlangen. Für junge Frauen hingegen ist es Makruh tahrim.

Als Grund für die Erlaubnis des Grabbesuchs wird im Hadith genannt, dass dadurch das Herz des Menschen weich wird, die Augen sich mit Tränen füllen und man an das Jenseits denkt. Man erinnert sich daran, dass alle im Grab liegenden Menschen einst ebenso lebendig waren wie sie selbst. Doch heute besitzen sie auf dieser Welt keinerlei Existenz mehr. Ebenso wird alle Menschen ein solches Schicksal ereilen. Niemand kann ihm entkommen. Dadurch erwacht im Herzen des Besuchers die notwendige Gesinnung, sich auf das Jenseits vorzubereiten. Und dies ist im Islam in besonderem Maße erwünscht.

Doch in diesen Hadithen werden hinsichtlich der Errichtung von Gräbern zwei strenge Verbote überliefert. Das eine lautet, dass es nicht zulässig ist, auf einem Friedhof eine Moschee zu errichten. Denn wenn dies geschieht, könnten die Menschen auch dem Grab, ebenso wie der Moschee, Verehrung entgegenbringen und ihm aufrichtigen Respekt und Ehrerbietung erweisen. Und genau dies ist die Quelle des Schirk. Die Sitte, an Grabstätten Moscheen zu errichten, besteht in der muslimischen Gesellschaft schon seit langer Zeit. Heutzutage findet man nirgends das Grab eines Menschen, der als Wali Allah bezeichnet wird, neben dem nicht eine Moschee errichtet worden wäre. Und eben diese Friedhöfe sind zu Zentren geworden, an denen Schirk und Bidʿa ausgelebt werden. Von hier aus haben sich in der muslimischen Gesellschaft Hunderte verschiedener Arten von Bidʿa verbreitet. In Wahrheit handelt es sich dabei um das Eindringen von Bidʿa des Schirk in die tawhidische Aqida des Islam.

Gemäß dem Hadith ist jede Errichtung irgendeines Bauwerks auf einem Grab haram. Imam asch-Schaukani schrieb in seiner Erläuterung des zuvor genannten Hadith:

—Dieser Hadith liefert den Beweis dafür, dass jede Errichtung irgendeines Bauwerks auf einem Grab haram ist.

Nicht nur das: Auch das Beschriften eines Grabes ist haram. In dem im Tirmidhi Scharif überlieferten Hadith findet sich neben anderen Aussagen auch dieser Satz: —Es ist verboten, etwas auf ein Grab zu schreiben.

Das bedeutet, dass es verboten ist, auf dem Grab den Namen des Verstorbenen, sein Geburts- und Sterbejahr sowie das Datum oder irgendeine Totenklage beziehungsweise ein Trauergedicht zu schreiben. Die Scharia macht keinen Unterschied zwischen dem Verbot, den Namen zu schreiben, und dem Verbot, irgendetwas anderes zu schreiben.

Maulana Idris Kandhalvi schrieb in seiner Erläuterung hierzu: Dieser Aussage können zwei Bedeutungen zugrunde liegen: Die eine ist, auf dem Grab mit Ziegeln und Steinen ein Bauwerk oder etwas Ähnliches zu errichten; die zweite ist, ein Tuch, ein Zelt oder dergleichen über dem Grab aufzuspannen. Beide Arten von Handlungen sind verboten. Der Grund für das Verbot der ersten wurde bereits genannt. Die zweite ist deshalb verboten, weil auch sie ebenso wie die erste eine nutzlose und sinnlose Handlung ist. Dabei wird Geld verschwendet, und dies ist eine Handlung der Menschen der Dschahiliyya.

Da die breite Öffentlichkeit mit den grundlegenden Bestimmungen der Scharia nicht vertraut ist, sehen die Menschen, dass über den Gräbern all jener Personen, die als Awliya Allah bekannt sind, Kuppeln errichtet und auf jeder von ihnen Namen und andere Dinge angebracht wurden, und meinen daher, dies sei wohl eine von der Scharia gebilligte Handlung oder zumindest in der Scharia nicht verboten. Dabei ist all dies im Islam verboten. In den Hadithen wird eine große Zahl von Überlieferungen hierzu vom Gesandten Allahs (s) berichtet und in den Büchern zitiert. Über diese Hadithe schrieb Imam al-Hakim:

– Alle Hadithe, in denen verboten wird, etwas auf ein Grab zu schreiben, sind ausnahmslos authentisch. Dennoch wird nicht dementsprechend gehandelt. Denn überall sieht man, dass auf den Gräbern muslimischer Imame etwas geschrieben steht. Die späteren Menschen lernen dies von den früheren und halten es für erlaubt.

Tatsächlich ist diese Praxis weder vom ehrwürdigen Propheten (s) noch von den Gefährten überliefert. Urheber waren vielmehr Menschen späterer Zeiten. Doch es waren Menschen, deren Aussagen oder Handlungen in der Scharia nicht als Beleg anerkannt werden. In diesem Zusammenhang schrieb Imam adh-Dhahabi: Die oben erwähnte Aussage Imam al-Hakims ist nicht stichhaltig. Tatsächlich hat keiner der Gefährten diese verbotene Handlung vollzogen. Dies ist eine in späterer Zeit eingeführte Handlung – eine Bidʿa. Einige Tabiʿun und die Menschen nach ihnen haben sie eingeführt. Dieses Verbot des ehrwürdigen Propheten (s) war nicht zu ihnen gelangt.

Und der bekannte Gelehrte Qadi Sanaullah Panipati aus dem indo-pakistanischen Raum schrieb:

-Was die Gräber der Awliya Allah betrifft, so ist es vollständig Bidʿa, ihre Gräber zu erhöhen, darauf Kuppeln zu errichten, Ursfeiern abzuhalten und Lampen anzuzünden. Einige dieser Dinge sind haram beziehungsweise makruh (tahrim). Der edle Prophet (s) hat diejenigen verflucht, die auf Gräbern Lampen anzünden und Gelübde ablegen. Er sagte: Feiert weder über meinem Grab ein Fest, noch macht es zu einem Ort der Niederwerfung, noch verrichtet in einer solchen Moschee das Gebet. Versammelt euch dort auch nicht an einem bestimmten Datum. Der edle Prophet (s) schickte Hadhrat Ali (ra) mit der Anweisung, erhöhte Gräber einzuebnen und Bildnisse überall dort zu beseitigen, wo er sie vorfände.

In einem sahih Hadith gibt es einen Beleg dafür, dass der Bau von Moscheen auf Friedhöfen rechtschaffener Awliya eine ewige Gewohnheit gewöhnlicher und unwissender Menschen ist. Hadhrat Aischa (ra) berichtet: Als der edle Prophet (s) auf dem Sterbebett lag, erwähnte seine Ehefrau Maria gegenüber dem Gesandten (s) die Kirche, die sie in Abessinien gesehen hatte. Zu jener Zeit erwähnten auch Umm Salama und Umm Habiba (ra) die Schönheit jener Kirchen, die sie gesehen hatten, sowie alle darin aufbewahrten Bilder und Bildnisse. Als der edle Prophet (s) dies hörte, hob er den Kopf und sagte: Arabisch(********)

Die Geschichte dieser Bilder und Bildnisse ist folgende: Wenn unter ihnen eine rechtschaffene Person (in unserer Sprache jemand, der Pir oder Awliya Allah genannt wird) gestorben war, errichteten sie über ihrem Grab eine Moschee. Danach stellten sie darin diese Bilder und Bildnisse auf. In Wirklichkeit sind diese Menschen bei Allah die verwerflichsten.

Auch dieser Hadith beweist, dass es im Islam verboten ist, eine Moschee um das Grab eines Menschen herum zu errichten. Denn es besteht die Befürchtung, dass gewöhnliche Menschen mit den Gräbern ebenso verfahren werden, wie es diese Verfluchten tun.

Tatsächlich wird man auch heute nur sehr selten das Mausoleum eines bekannten oder berühmten „Wali“(?)Gelehrten oder eines berühmten Pirs finden, auf dem keine Kuppel oder kein Grabdom errichtet worden ist, auf dem nicht sein Name, sein Geburts- und Sterbedatum sowie dazu Trauergedichte eingeschrieben sind. Diese Handlungen stehen ebenso eindeutig im Widerspruch zu den Hadithen wie sie der tawhidischen Glaubenslehre völlig entgegenstehen. Der edle Gesandte hatte diese Handlungen gerade zum Schutz des tawhidischen Glaubens, der grundlegenden geistigen Ausrichtung des Islam, verboten. Doch ungeachtet dieses eindeutigen Verbots des Gesandten werden und wurden über den Gräbern der als Pirs und Wali Allah bezeichneten Personen, politischer Führer und berühmter Persönlichkeiten Kuppeln, Grabdoms, Gedenkstätten, Minarette und Ähnliches errichtet; darauf werden ihre Namen, Geburts- und Sterbedaten sowie Lob- oder Trauergedichte geschrieben. Daran, dass dies Bidʿa und eine dem Islam völlig zuwiderlaufende Handlung ist, kann für keinen gläubigen Menschen auch nur der geringste Zweifel bestehen.

Aus der obigen beweisgestützten Erörterung ist zweifelsfrei hervorgegangen, dass das Erhöhen eines Grabes, die Errichtung eines Grabdoms darauf, die Festlegung als Moschee oder Gebetsstätte, seine Umwandlung in einen allgemein zugänglichen Wallfahrtsort sowie der Bau eines Balkons neben dem Grab, damit die Menschen dort stehen können – all dies sind äußerst eindeutige verbotene Handlungen. In diesem Zusammenhang hat der edle Gesandte bisweilen diejenigen verflucht, die solche Dinge tun.

Zu anderen Zeiten sagte er – Arabisch(*****)

„Über diejenigen, die die Gräber ihrer Propheten und Gesandten zu Moscheen gemacht haben, ist der Zorn Allahs äußerst heftig und gewaltig gekommen.“

Daher hat er bisweilen selbst darum gebetet, dass Allahs Zorn heftig und streng über diejenigen herabkomme, die dies tun. Dies wird in authentischen Hadithen erwähnt.

Zu anderen Zeiten schickte er Menschen mit dem Auftrag aus, alle solchen Gräber, Grabdoms und dergleichen zu zerstören. Bisweilen bezeichnete er diese Handlung als die Handlung der Juden und Christen. Manchmal sagte er: „Macht mein Grab nicht zu einem Götzen und verhaltet euch nicht entsprechend.“ Zu anderen Zeiten sagte er – Arabisch(******)

„Macht mein Grab nicht zu einem Festort wie das ʿId-Fest.“

Das heißt: Legt nicht eine bestimmte Jahreszeit oder einen bestimmten Zeitpunkt fest und versammelt dann zu dieser Zeit wieder Menschen auf dem Friedhof, um ein Fest zu feiern, wie es die Grabanbeter tun. Dort veranstalten sie verschiedene Zeremonien und nehmen am Grab Aufenthalt. Tatsächlich verzichten sie vollständig auf die Anbetung Allahs und geben sich der Anbetung des Grabes oder der dort bestatteten Person hin. Der edle Prophet hat all dies mit scharfen Worten und äußerster Strenge bekämpft. Und heute machen diejenigen, die beanspruchen, seine Umma zu sein, die Menschen unter dem Deckmantel von Wali Allah, Pir, Scheich und Ähnlichem zu Grabanbetern. Mancherorts haben sie Allah beiseitegeschoben und sich selbst zu den Gottheiten der Menschen gemacht. Dort erweisen ihnen ihre Muriden und Verehrer jene Verehrung, Ehrerbietung und jene rituellen Handlungen, die ausschließlich Allah zustehen.

Dies ist nicht nur eine Bidʿa, sondern schwerer Schirk. Überall in der muslimischen Welt gibt es solche Dargahs, die unter dem Vorwand des tawhidischen Islam zu Hochburgen des Schirk geworden sind.

Regeln des Besuchs von Gräbern

Imam an-Nawawi schrieb: „Es ist die Pflicht des Besuchers, den Friedhof aufzusuchen, zunächst den Friedhofsbewohnern den Friedensgruß zu entbieten und Allah darum zu bitten, dass Vergebung und Barmherzigkeit auf die Seelen aller dort Begrabenen herabgesandt werden.“ Dieser Friedensgruß und dieses Bittgebet sollten dem entsprechen, was im Hadith überliefert wurde. Außerdem können Koranverse und -suren oder vom Gesandten Allahs überlieferte Bittgebete rezitiert werden.

Imam asch-Schafiʿi und alle seine Gefährten und Gelehrten haben übereinstimmend diese Regel erwähnt. Imam Abū l-Hasan Muḥammad ibn Marzūq al-Dschaʿfarānī war ein ausgewiesener Faqih. Er sagte: „Umarme das Grab nicht mit den Händen, berühre es nicht und küsse das Grab nicht. Dies ist die sunnagemäße Regel beim Besuch von Gräbern.“

Abū l-Hasan sagte ferner: „Das Umfassen, Berühren und Küssen von Gräbern – wie es die einfachen Leute heutzutage tun – ist zweifellos eine Bidʿa, in der Scharia verboten und verabscheuungswürdig. Es ist unbedingt Pflicht, dies zu meiden und denjenigen, der es tut, davon abzuhalten.“

Abū Mūsā und die sachkundigen Rechtsgelehrten Chorasans sagten, dass das Berühren und Küssen von Gräbern ein Brauch der Christen sei. Für Muslime ist es vollständig verboten. Denn es ist zweifelsfrei erwiesen, dass jede Form der Verehrung eines Grabes vollständig verboten ist.

Hāfiz Ibn al-Qayyim schrieb: Der edle Prophet besuchte Gräber, um für die dort Begrabenen zu beten, ihnen Barmherzigkeit zu erweisen und Allah für sie um Vergebung zu bitten.

Danach schrieb er: Einen solchen Besuch hat der edle Gesandte Allahs seiner Umma als Sunna empfohlen und ihn für sie zur schariatischen Vorgehensweise und Regel gemacht.

Auch dafür, was die Muslime beim Betreten eines Friedhofs sagen und tun sollen, gibt es in der Scharia Anweisungen. Hafiz Ibn al-Qayyim schrieb: Arabisch (*******)

Wenn ein Muslim ein Grab besucht, soll er sagen: „Der Friede sei mit euch, ihr gläubigen Muslimen, die ihr auf dem Friedhof ruht. Wenn Allah will, werden auch wir uns euch anschließen. Jetzt bitten wir Allah für euch und für uns selbst um Wohlergehen und Frieden.“

Dann schreibt er: Die Muschrikun weigern sich jedoch, dies zu tun. Sie begehen auf den Friedhöfen Schirk, berufen sich vor Allah unter Nennung der Namen der Verstorbenen auf sie, machen sie zu ihren Vermittlern und schwören bei ihren Namen. Sie beten die Verstorbenen an, damit diese ihre Bedürfnisse erfüllen, bitten sie um Hilfe und wenden sich ihnen zu. Damit widersetzen sie sich der Rechtleitung des Gesandten. Denn die Rechtleitung des Gesandten besteht im Tauhid und darin, den Verstorbenen Barmherzigkeit zu erweisen. Der Weg der Muschrikun hingegen besteht im Schirk und darin, sich selbst und den Verstorbenen jegliches Unrecht zuzufügen.

Bei dem am Grab von Khwaja Muinuddin Chishti in Ajmer Sharif an ihn gerichteten Bittgebet wird Khwaja Baba genau auf Allahs Thron gesetzt (Allah bewahre uns davor).

Darin heißt es: „Als Geliebter Allahs, als Gegenstand der Verehrung des Grabes, als Gegenstand der Verehrung der Größe von Schayma Sowda, gewähre uns von deiner Tür aus Gaben.“ – Du bist Allahs geliebter Diener, des Herrn des gesamten Universums. Allah hört auf dich. Deshalb sind heute Abend deine beiden unwissenden Kinder an deinem Hof erschienen. Vater, gib ihnen Wissen, gib ihnen Verstand, gib ihnen Wohlstand, Ruhm, Ansehen und Einfluss.

… Mögen Liebe und Rechtschaffenheit in ihrem Leben für alle Ewigkeit unerschütterlich bleiben, gleich deiner unermesslichen Barmherzigkeit. Mein Vater. Mein Khwaja Sahib, du allein bist für sie wie der Stock für einen Blinden ihre einzige Hoffnung, du allein bist das Licht in ihrer Dunkelheit und die einzige Hilfe in allen Gefahren.

Du bist der König der Welt, der einzige Versorger der Armen. Wer in deinem Namen versinkt, wird wieder emporgetragen und durchquert lachend den dunklen Ozean des Leids.

Man sagt: Es gibt keine Angst, keine Sorge; Baba wird euch gewiss erfreuen. Baba ist sehr liebevoll. Wenn die Jungen und Mädchen hierher eilen, kann Baba es nicht ertragen, ihren Kummer zu sehen.

………..Morgen werden Sie wiederkommen. Vater wird sich freuen. (Allah bewahre!)

Dass man nach Abschluss der Bestattung eines Verstorbenen für dessen Vergebung ein Bittgebet spricht, ist durch die Praxis des ehrwürdigen Gesandten als zulässig erwiesen.

In einem Hadith wird überliefert:

Wenn der edle Prophet (s) die Bestattung eines Verstorbenen beendet hatte, blieb er dort stehen und sagte zu den Menschen: „Bittet für die Vergebung eures Bruders. Bittet Allah darum, dass er im Grab standhaft und fest bleiben kann. Denn jetzt wird er befragt.“

Man muss beachten, dass es sich hierbei um das Bittgebet nach Abschluss der Bestattung handelt. Dies ist durchaus zulässig. Heutzutage sieht man jedoch allgemein, dass unmittelbar nach der Verrichtung des Totengebets die Hände gehoben werden, um nach dem Vortrag irgendeines Textes ein Bittgebet zu sprechen. Dabei ist diese Handlung nach der islamischen Scharia missbilligt! Der Faqih Imam Abu Bakr ibn Hamid (rh.), ein Gelehrter des dritten Jahrhunderts, sagte: Ein gesondertes Bittgebet unmittelbar nach dem Totengebet ist missbilligt (Tahrim).

Shams al-Aʾimma al-Hawani und Shaykh al-Islam Allama Magdi sagen: Nach dem Totengebet soll niemand zum Bittgebet stehen bleiben.

Ebenso ist dies in den Werken Fatāwā al-Sirājiyya (Bd. 1, S. 14), Jamʿ al-Rumūz (Bd. 1, S. 174), Bahr al-Rāʾiq (Bd. 2, S. 183) und anderen Büchern schriftlich festgehalten.

Mulla Ali al-Qari sagt: Sprich nicht unmittelbar nach der Verrichtung des Totengebets ein Bittgebet für den Verstorbenen. Denn dadurch würde man dem eigentlichen Totengebet etwas hinzufügen.

Damit ist erwiesen, dass der gläubige Muslim, der zur Ziyāra geht, nichts anderes tun kann, als für das Wohlergehen der Verstorbenen zu beten; es gibt für ihn weder eine andere Handlung auszuführen noch etwas zu sagen. Unter diesem Gesichtspunkt wird klar, dass das, was die Muslime heutzutage auf den Friedhöfen tun, nicht nur eine Bidʿa, sondern auch Schirk ist. Ebenso ist es nach Auffassung der Ahl as-Sunna wa-l-Dschamāʿa vollkommener Schirk, bei irgendeinem Geschöpf – ob zu dessen Lebzeiten oder nach dessen Tod –, obwohl man im Herzen die Überzeugung und Gewissheit bewahrt, dass Allah der Ursprung aller Macht ist, Hilfe für irgendeine übernatürliche Handlung zu suchen; und die Verbreitung dessen in der muslimischen Gesellschaft ist eine schirkhafte Bidʿa gegen die tawhidische ʿAqīda.

Die Rezitation des Korans ist sowohl auf Grundlage des Korans als auch der Hadithe nachweislich eine höchst verdienstvolle Handlung. Auch gegen die Koranrezitation im Sitzen nahe einem Grab scheint äußerlich nichts einzuwenden zu sein. In den Fiqh-Werken wird jedoch hierzu gesagt: Unter den Rechtsgelehrten besteht hinsichtlich der Koranrezitation am Grab Meinungsverschiedenheit. Imam asch-Schāfiʿī und Muhammad ibn al-Hasan sagten, dass sie mustahabb sei. Dadurch könne der Verstorbene den Segen der Begleitung des Korans erlangen. Qādī ʿIyād und der Qārī des malikitischen Madhhabs stimmen beide mit ihnen überein. Imam Mālik und Imam Abū Hanīfa hingegen halten diese Handlung für makrūh, da sich zu ihrer Unterstützung kein Beleg aus der Sunna finden lässt.

 Verstorbenen Menschen bei Hilfe bitten Bidʿa

Bei den Verstorbenen – seien sie Heilige oder Propheten – irgendeine Hilfe für die Lebenden zu erbitten, wird in der Sprache der Anhänger der Bidʿa Istimdād rūhānī genannt und ist eine offenkundige Bidʿa.

Tatsächlich besitzt außer Allah niemand die Macht, irgendeinen Nutzen zu gewähren oder Schaden zuzufügen oder irgendetwas zu bewirken. Deshalb hat Allah der Erhabene im Edlen Koran auf verschiedene Weise gelehrt, nur Ihn um Hilfe zu bitten. In der Sura al-Fātiha, die im Wesentlichen eine Sura des Bittgebets ist, wird ebenso gelehrt, dass die Anbetung allein Allah zusteht, wie dass man Hilfe allein bei Allah erbitten soll. Es heißt:

– O Allah! Wir beten allein Dich an und bitten allein Dich um Hilfe.

Dieser Vers weist ebenso an, Anbetung, Knechtschaft und die Befolgung des Gesetzes ausschließlich Allah zu widmen, wie er verkündet, dass man in allen Angelegenheiten und Belangen jede Art von Hilfe allein bei Allah erbitten kann beziehungsweise soll. In den Worten Imām ar-Rāzīs: O Allah, ich bitte niemand anderen um irgendeine Art von Hilfe. Denn wem außer Dir ich auch um Hilfe bitten würde, der wäre ohne Deine Hilfe überhaupt nicht in der Lage, mir irgendeine Hilfe zu leisten. Wenn es also außer durch Deine Hilfe für niemand anderen überhaupt möglich ist, mir irgendeine Hilfe zu leisten, warum sollte ich dann außer Dich überhaupt jemanden um Hilfe bitten? Welchen Grund könnte es geben, diese Vermittlung anzuerkennen und, Dich beiseitezulassen, bei ihm vorstellig zu werden?

Darüber hinaus weist uns auch die Aussage des edlen Propheten in dieser Angelegenheit den Weg: Hilfe darf man allein bei Allah erbitten, nicht bei irgendjemand anderem. Der edle Prophet sagte zu ʿAbdullāh ibn ʿAbbās:

Wenn du um etwas bitten möchtest, dann bitte Allah darum. Und wenn du irgendeine Hilfe benötigst, dann erbitte Hilfe von Allah.

Wenn dies nun die eigentliche Angelegenheit ist, dann ist es Pflicht, in allen Angelegenheiten ausschließlich Allah um Hilfe zu bitten. Bei jemand anderem Hilfe zu suchen, ist wahrlich äußerste Torheit, vollkommene Dummheit, Niederträchtigkeit und Erbärmlichkeit.

Insbesondere ist es noch schwerwiegender, die Verstorbenen um Hilfe zu bitten. Solange jemand in dieser Welt lebt, hat die Bitte um Hilfe in weltlichen Angelegenheiten durchaus ihren Sinn. Sie hat eine weltliche Bedeutung und ist nicht verboten; doch welchen Sinn kann es haben, die Verstorbenen um Hilfe zu bitten? Können die Bewohner der Gräber die Bitten der Menschen dieser Welt hören, und haben sie, selbst wenn sie sie hören könnten, die Macht, irgendetwas zu tun? Dass sie nicht hören können, wird bereits durch die Aussage des Korans bewiesen. Allah, der Erhabene, sagte zu Seinem Propheten: Arabisch (******)

— Du kannst den Verstorbenen keine Worte zu Gehör bringen.

An anderer Stelle sagte Er: Arabisch (********)

— Wahrlich, du, o Prophet, kannst den Verstorbenen keine Worte zu Gehör bringen.

Wenn man über die Verstorbenen glaubt, dass sie nach ihrem Tod derart mächtig bleiben, dass sie auch dort tun können, was immer sie wollen, und all dies auf übernatürliche Weise vermögen, dann kommt dies der Vorstellung gleich, dass sie Allah gleich und ebenso mächtig wie Allah seien. Dass eine solche Vorstellung Schirk ist, daran kann kein Zweifel bestehen.

Imam al-Baghawī schrieb: Um Hilfe zu bitten, ist eine Form der Anbetung. Als Anbetung bezeichnet man das Handeln in Demut und mit dem Bewusstsein der eigenen Niedrigkeit. Und der Diener wird deshalb Diener genannt, weil er sich Allah gegenüber demütig, gehorsam und niedrig zeigt.

Wer die Gräber von Propheten, Gesandten und rechtschaffenen Menschen besucht, an ihren Gräbern das Gebet verrichtet, dort sitzt und Bittgebete spricht und die an den Gräbern Ruhenden um die Erfüllung seiner Bedürfnisse bittet – nach der Ansicht keines muslimischen Gelehrten ist dies überhaupt zulässig. Denn Gottesdienst, das Bitten um die Erfüllung von Bedürfnissen und das Erflehen von Hilfe sind allesamt ein Recht Allahs; nur Ihn darf man darum bitten, keinen anderen.

Am Ende eines langen Hadiths zu eben diesem Thema heißt es: Arabisch (*******)

Wisse: Selbst wenn sich alle Menschen versammelten, um dir irgendeinen Nutzen zu bringen, könnten sie dir keinen Nutzen bringen außer dem, den Allah für dich bestimmt und niedergeschrieben hat. Ebenso könnten sie dir keinen noch so geringen Schaden zufügen, selbst wenn sich alle Menschen dazu vereinigten, sondern nur den Schaden, den Allah für dich bestimmt hat. Wahrlich, der Stift ist aufgehoben und die Tinte auf dem Papier ist getrocknet.

Das bedeutet: Was gemäß Allahs Bestimmung geschehen soll, wird geschehen, und nur dies wird geschehen; nichts anderes wird geschehen und kann geschehen. Niemand besitzt auch nur die geringste Macht, etwas Derartiges zu bewirken. Daher kann es keinerlei Sinn haben, irgendetwas von jemand anderem als Allah zu erbitten – ganz gleich, ob es sich um einen verstorbenen Propheten, Gesandten, Walī, Pīr, Ghawth oder Quṭb handelt. Vielmehr wäre dies offenkundiger Schirk – eine Bidʿa des Schirk.

Der Mufti von Mekka, ʿAbdullah ibn Muhammad Mīr Ghanī al-Hanafī, wurde um ein Rechtsgutachten zu folgendem Thema gebeten:

Was sagen die Gelehrten dazu, dass Lebende Verstorbene um Hilfe bitten, um Ansehen und Ehre, reichliche Versorgung und Nachkommen zu erlangen? Wenn man auf den Friedhof geht und sagt: „O ihr, die ihr in den Gräbern ruht, bittet Allah für uns: darum, unsere Armut zu beseitigen, unsere Versorgung zu mehren, uns mehr Kinder zu schenken, unsere Kranken zu heilen und uns in beiden Welten Wohlergehen zu gewähren. Denn ihr seid die Salaf as-Sālihūn, und eure Bittgebete werden von Allah erhört.“ Ist es zulässig, die Verstorbenen auf diese Weise um Hilfe zu bitten? Beantworten Sie dies auf Grundlage des Korans, der Sunna und der Auffassungen der Mudschtahidūn.

Der wesentliche Inhalt des Rechtsgutachtens, das der Mufti als Antwort erteilte, lautet: Man darf die Propheten und Awliyā um Hilfe anrufen; doch in der im Fragetext genannten Angelegenheit und an dem dort genannten Ort ist dies von der Scharia nicht vorgeschrieben. Zahlreiche Gelehrte jener Zeit unterzeichneten dieses Rechtsgutachten zustimmend.

Maulana Rashīd Ahmad Gangohī (r.h.) schrieb in der Antwort auf eine weitere Frage: Wenn man glaubt, dass Scheich ʿAbd al-Qādir al-Dschīlānī (r.h.) das Verborgene kennt und unabhängig sowie aus eigener Kraft Macht über die Welt ausüben kann, so ist dies offenkundiger Schirk. An dieser Stelle führte er zunächst einen Koranvers an. Arabisch (******)

-Die Schlüssel der unsichtbaren Welt liegen allein in Allahs Hand; niemand außer Ihm kennt sie.

Später erklärte er unter Berufung auf die Fatwa-Werke wie etwa al-Bazzāziyya:

Wer glaubt, dass die Seelen der Maschāʾich – also der Pīre und frommen großen Männer – anwesend sind und alles wissen, wird zum Kafir.

In dem genannten Werk steht ebenfalls geschrieben: Wer glaubt, dass ein Verstorbener unabhängig von Allah selbst über alle Angelegenheiten und Belange verfügt, wird aufgrund eines solchen Glaubens und einer solchen Überzeugung zum Kafir. (Auch im Werk Bahr ar-Rāʾiq sowie im Werk Miʾat Masāʾil wird dies erwähnt.)

Maulana Nawab Qutbuddin Khan, ein Schüler von Maulana Shah Muhammad Ishaq, schrieb als Antwort auf eine Frage, ob es erlaubt sei, die Bewohner der Gräber um Hilfe zu bitten:

-Die Bewohner der Gräber um Hilfe zu bitten, gleich welcher Art, ist nicht erlaubt. In der arabischen Erläuterung von Scheich Abd al-Haqq zu Mishkat steht: Viele Fuqaha haben es für unzulässig erklärt, von den Bewohnern der Gräber – außer von den Propheten und Anbiya – irgendeine Hilfe zu erbitten, also spirituelle Istimdad zu leisten. Tata sagte: Außer für die Verstorbenen zu beten, Allah um Vergebung für sie zu bitten und ihnen durch Bittgebete und die Rezitation des Qurʾan irgendeinen Nutzen zukommen zu lassen, gibt es beim Besuch der Gräber nichts Weiteres zu tun.

Eine Täuschung in dieser Angelegenheit besteht darin, dass es für erlaubt gehalten wird, im Namen Allahs und um Allahs willen die Seele irgendeines Wali um etwas zu bitten, und dass man darin keinen Fehler sieht. Man meint, ihn lediglich als Wasila zu nehmen, und eine solche Wasila zu nehmen sei nicht falsch.

Doch dies ist tatsächlich eine Täuschung, durch die viele aufrichtige Muslime, die dem Tawhid folgen, unwissentlich in klaren Schirk geraten. Wenn man beim Erbitten einer Sache den Namen jemandes außer Allah nennt, bedeutet das entweder, dass man in Wirklichkeit die andere Person bittet – oder dass man fragt, ob Allah sie geben würde, wenn man Ihn darum bäte, beziehungsweise ob nur Allah die Macht besitzt, sie zu geben. Unter beiden Gesichtspunkten wird die Angelegenheit vollständig als Schirk gewertet.

Schah Walīullāh al-Muhaddith ad-Dihlawī schrieb an dieser Stelle:

Zu den Fällen, in denen der Verdacht auf Schirk besteht, gehört auch folgender: Menschen richten Bittgebete an andere als Allah, um ihre Bedürfnisse erfüllen zu lassen, etwa die Krankheit eines Kranken zu heilen oder einem Armen Reichtum zu geben. Sie geloben diesen Personen Gelübde, hoffen, durch diese Gelübde ihre eigenen Wünsche erfüllt zu bekommen, und rezitieren in deren Namen, um Segen zu erlangen. Deshalb hat Allah den Menschen zur Pflicht gemacht, im Gebet zu sagen: „O Allah! Nur Dir dienen wir, und nur Dich bitten wir um Hilfe.“ Allah hat ferner gesagt: „Ruft niemanden außer Allah an.“ Das Verbot dieses Anrufens bedeutet nicht nur, dass die Anbetung anderer verboten ist, wie manche Kommentatoren meinen. Vielmehr bedeutet es, dass es verboten ist, jemand anderen um Hilfe zu bitten.

Denn Allah hat in einem anderen Vers gesagt: „Ruft nur Allah an; dann wird Er euch das gewähren, was ihr begehrt.“

Die Absurdität der Verbreitung von Falschaussagen

Die Menschen, die an die Grabverehrung und an die geistige Hilfe durch Verstorbene glauben, führen zur Unterstützung ihrer Auffassung eine Aussage als Beweis an. Die Aussage lautet auf Arabisch.

Wenn ihr bei den Angelegenheiten der Welt in große Not und Ratlosigkeit geratet, dann werdet ihr die Bewohner der Gräber um Hilfe bitten.

Diese Aussage geben sie als Hadith aus. Tatsächlich ist sie kein Hadith; zu behaupten, sie sei ein Hadith, ist eine völlige Lüge. Die Fachgelehrten haben über diese Aussage geschrieben: Die Fachgelehrten sind sich völlig einig, dass diese Aussage frei erfunden und falsch ist.

Und Schah Walīullāh ad-Dihlawī schrieb über diese Aussage: Die als Hadith ausgegebene Aussage ist eine von den Mujābir, den Dienern der Peschkars, selbst erdichtete Aussage. Um Nazr und Niyāz zu erlangen, haben sie diese eigene Aussage fälschlich dem edlen Propheten zugeschrieben.

Tatsächlich ist diese Aussage überhaupt kein Hadith. Auch die Hadith-Gelehrten und die maßgeblichen Sufis haben erklärt, dass sie frei erfunden und erdichtet ist. Der Grund dafür, eine solche erfundene Aussage in Fragen der Glaubenslehre als Beleg anzuführen, ist äußerste Unwissenheit und Dummheit.

Ein Vers aus der Sure al-Baqara:فَلَا تَجْعَلُوا لِلَّهِ أَندَادًا وَأَنتُمْ تَعْلَمُونَ

In seinem Tafsir erwähnte Schah Abdul Aziz (möge Allah ihm barmherzig sein) verschiedene Arten und Formen von „Gegenspielern“. Die vierte davon sind die von den Grabverehrern erfundenen Gegenspieler. Über sie schrieb er hier: Die Verehrer von Pirs sagen: Weil die frommen Männer sehr viel geistliche Übung, Askese und geistlichen Kampf betrieben haben, werden ihre Bittgebete und Fürsprache am Hof Allahs angenommen. Daher erlangen ihre Seelen nach ihrem Weggang aus dieser Welt eine grenzenlose Kraft und gewaltige Größe. Wenn ihre Gestalt und ihr äußeres Erscheinungsbild zu einem Barzakh gemacht werden oder man sich in ihrem Empfangsraum und an ihrem Grab in Demut und Unterwürfigkeit vor ihnen niederwirft, können ihre Seelen dies aufgrund der Weite ihres Wissens erkennen und für das Wohlergehen desjenigen, der sich vor ihnen niederwirft, in dieser Welt und im Jenseits Fürsprache einlegen. (Allah bewahre uns davor.)

Daraus wird ersichtlich, dass Schah Abdul Aziz (möge Allah ihm barmherzig sein) eine solche Anrufung um Hilfe und Grabverehrung eindeutig als das Anerkennen eines Gegenspielers neben Allah betrachtet. Und eben dieses Anerkennen ist Schirk, der im Koran ausdrücklich verboten ist.

Wenn jemand meint, es bestehe ein Bedarf daran, eine solche Vermittlung zwischen Allah und den Dienern zu suchen und Fürsprache zu erlangen, dann hat er Allah verleumdet. Allama Ibn Qayyim schrieb: Wer glaubt, Allah habe ein Kind oder einen Teilhaber, oder jemand könne ohne Seine Erlaubnis bei Ihm Fürsprache einlegen, oder zwischen der Schöpfung und dem Schöpfer gebe es ein Mittel, das Allah die Bedürfnisse der Geschöpfe vorträgt, oder außer Allah gebe es bestimmte Gottesfreunde, die zwischen Allah und diesen Menschen als Vermittler und Mittel der Annäherung fungieren und zwischen dem Schöpfer und der Schöpfung vermitteln würden, sodass sie zu ihnen beten, sich vor ihnen fürchten und vieles von ihnen erhoffen – wer diese Glaubensüberzeugung hat, hegt wahrlich eine äußerst abscheuliche und schlechte Vorstellung von Allah.

Qadi Sanaullah Panipati (möge Allah ihm barmherzig sein) war ein bedeutender Gelehrter der hanafitischen Rechtsschule und ein Denker der Sufi-Tradition. Aufgrund seiner tiefen Gelehrsamkeit in Koran und Hadith genoss er in allen Kreisen Ansehen und Verehrung. Er schrieb über den Koranvers:إِنَّ الَّذِينَ تَدْعُونَ مِن دُونِ اللَّهِ عِبَادٌ أَمْثَالُكُمْ ۖ

–„Diejenigen, die ihr anstelle Allahs anruft, sind nichts als Diener wie ihr.“

Dazu schrieb er: Dieser Vers richtet sich nicht ausschließlich und speziell an die Götzenanbeter, sondern

مِن   دُونِ اللَّهِGanz gleich, wer außer Allah damit im Allgemeinen gemeint sein mag – jeder fällt darunter, und ihn anzurufen wäre offenkundiger Schirk. Denn welche Fähigkeit haben diejenigen, die angerufen werden, irgendein Bedürfnis der Menschen zu erfüllen? Wenn jemand sagt, dieser Vers beziehe sich auf die Ungläubigen, weil nur sie die Götzen anzurufen pflegten, dann sage ich:

دُونِ اللَّهِEs ist keineswegs anzuerkennen, dass dieses Wort, obwohl es in allgemeiner Bedeutung verwendet wird, auf keine bestimmte Sache hinweise.

In der Tat ist es höchst erstaunlich, aus dem Koran und den Hadithen Beweise zugunsten schirkhafter Glaubensüberzeugungen und Praktiken vorzubringen. Noch erstaunlicher ist, dass versucht wurde, gerade manche Aussagen jener Gelehrten, die ihr ganzes Leben lang gegen Schirk und Bid’a geschrieben und tatsächlich dagegen gekämpft haben, aus ihrem Zusammenhang zu reißen und zur Unterstützung von Schirk und Bid’a anzuführen. Diese Bid’a-Anhänger und Verbreiter der Bid’a hegen nicht einmal die geringste Sorge, dass ihr solcher Betrug in Fachkreisen aufgedeckt werden könnte. Es scheint, als gäbe es in ihren Herzen und Köpfen außer Bid’a nichts anderes. Ihre Neigung gilt allein der Bid’a, und die Bid’a ist ihr Beruf – so wie manche Arten von Würmern nur Schmutz und Abfall mögen! Möge Allah sie rechtleiten.

Betrügerische Verwendung von Koranversen

Es ist nicht erlaubt, jemand anderen außer Allah um Hilfe zu bitten; vielmehr ist dies Schirk. Dies wurde durch die zwingenden Belege aus Koran, Hadith und Fiqh in der vorangegangenen Erörterung bewiesen. Doch wenn wir im letzten Teil dieser Erörterung nicht kurz einige Worte zu den drei Beweisen der Pir-verehrenden Gelehrten sagen, werden die Widerlegung des Irrtums und der Widerspruch gegen das Falsche nicht vollständig sein.

Die genannten Gelehrten behaupten, dass es erlaubt sei, bei einer anderen Macht als Allah – bei einem lebenden oder verstorbenen Wali Allah – Istimdad und Hilfe zu suchen. Als Beweis dafür führen sie drei Verse aus dem Edlen Koran an. Der erste Vers stammt aus der Sure as-Saff.

مَنْ أَنصَارِي إِلَى اللَّهِ ۖ قَالَ الْحَوَارِيُّونَ نَحْنُ أَنصَارُ اللَّهِ ۖ

– Hadhrat Isa (Friede sei mit ihm) sagte: „Wer wird mein Helfer in der Angelegenheit von Allahs Religion sein?“ Die Jünger sagten: „Wir sind deine Helfer in Allahs Sache.“ (as-Saff: 14)

Und der zweite Vers stammt aus der Sure al-Kahf.

قَالَ مَا مَكَّنِّي فِيهِ رَبِّي خَيْرٌ فَأَعِينُونِي بِقُوَّةٍ أَجْعَلْ بَيْنَكُمْ وَبَيْنَهُمْ رَدْمًا [١٨:٩٥]

– Ihr braucht mir keine finanzielle Hilfe zu leisten, denn die Reichtümer, die mein Herr mir gegeben hat, sind ausreichend; ihr könnt mir jedoch körperliche Hilfe leisten. Dann werde ich zwischen euch und ihnen eine feste Mauer errichten. (al-Kahf: 95)

Und der dritte Vers stammt aus der Sure Yusuf. Der Vers lautet:

اذْكُرْنِي عِندَ رَبِّكَ فَأَنسَاهُ الشَّيْطَانُ ذِكْرَ رَبِّهِ فَلَبِثَ فِي السِّجْنِ بِضْعَ سِنِينَ [١٢:٤٢]

–Erwähne mich bei deinem Herrn (dem Aziz von Ägypten). Doch Satan ließ ihn vergessen, ihn bei seinem Herrn zu erwähnen. So blieb Yusuf noch einige Jahre im Gefängnis.

Mit der Anführung dieser drei Verse wollen die als gelehrte Männer auftretenden, den Pīren ergebenen Gelehrten sagen: So wie der ehrwürdige Isa (a. s.) die Hawārī bei sich um Hilfe bat, so wie Dhu l-Qarnain zum Volk sagte: „Helft mir beim Bau des Dammes mit eurer Kraft“, und so wie der ehrwürdige Yusuf (a. s.) seinen freigelassenen Gefährten bat, beim König Fürsprache für seine Befreiung aus dem Gefängnis einzulegen, sei es in gleicher Weise vollkommen zulässig, bei jedem lebenden oder verstorbenen Gottesfreund um Hilfe zu bitten, um aus einer Notlage gerettet zu werden oder in der Hoffnung auf weltliche Befreiung. Bedauerlicherweise wird jedoch die Aussage, zu deren Beweis diese drei Verse aus dem edlen Koran angeführt werden, durch keinen einzigen dieser Verse bewiesen. Wenn jeder Vers auf dieser Grundlage geprüft und abgewogen wird, wird sich die Richtigkeit meiner Aussage erweisen. Es muss beachtet werden, dass es hier um „Istimdād rūḥānī“, also darum geht, jemanden um Hilfe auf geistigem Wege zu bitten. Die Glaubenslehre der Ahlu s-Sunna wa-l-Dschamāʿa besagt, dass eine solche Hilfe ausschließlich bei Allah erbeten werden darf. Denn niemand außer Allah besitzt die Fähigkeit, eine solche Hilfe zu gewähren – und kann sie auch nicht besitzen. Allahs klare Anweisung lautet, dass man in einer solchen Lage nur Allah um Hilfe bitten soll. Das ist auch die Glaubenslehre des Tauhīd. Bittet man jemand anderen um Hilfe, so ist dies in glaubensmäßiger Hinsicht Schirk und nach der Glaubenslehre des Tauhīd eine Bidʿa. Prüft man die drei Verse unter diesem Gesichtspunkt, wird man feststellen, dass keiner von ihnen von einer Hilfe dieser Art spricht. In dem zuerst genannten Vers der Sure as-Saff wird berichtet, dass der ehrwürdige Isa (a. s.) um Hilfe bat, indem er sagte: „Wer wird mein Helfer in der Sache von Allahs Religion sein?“ Diese Hilfe ist jedoch keine Hilfe, um die jemand in einer persönlichen Notlage bittet. Der ehrwürdige Isa (a. s.) bat die Hawārī nicht um Hilfe, weil er sich in einer Notlage befand. Er bat auch nicht um Hilfe bei einer eigenen Angelegenheit. Hier wurde nicht um Hilfe auf geistigem Wege gefleht. Der Koranversمَنْ أَنصَارِي إِلَى اللَّهِ„Wer wird mein Helfer in der Sache von Allahs Religion sein?“ beweist selbst, dass das eigentliche Ziel dieses Hilfegesuchs lediglich darin bestand, sie dazu aufzurufen, sich für die Verbreitung und Errichtung von Allahs Religion einzusetzen. Denn das Bemühen um die Errichtung der Religion war nicht allein die Verantwortung von Isa (a. s.), sondern auch die Verantwortung aller anderen Muslime. Schon der Beginn des Verses enthält die Aufforderung, Allahs Helfer zu sein.

Es heißt: „O ihr Gläubigen! Seid Allahs Helfer.“

Nun war es tatsächlich die Aufgabe des Propheten, zur praktischen Inanspruchnahme der Hilfe Allahs aufzurufen. Hadhrat ʿIsa (Friede sei mit ihm) erfüllte genau diese Aufgabe, indem er um diese Hilfe bat. Aus diesem Grund wird dieser Vers in allen maßgeblichen Tafsīr-Werken, einschließlich dem von Allama al-Alusi, folgendermaßen ausgelegt:

Das heißt: Wer ist bereit, mein Soldat zu werden, um Allahs Hilfe zu leisten? Hier geht es keineswegs darum, auf irgendeine geistige Weise Hilfe zu leisten. Vielmehr ist dies ein Aufruf, den Propheten bei der Erfüllung seiner prophetischen Aufgabe zu unterstützen. Diese Aufgabe ist keine eigene Angelegenheit des Propheten. Es handelt sich unmittelbar und direkt um die Aufgabe, Allah Hilfe zu leisten. Der größte Beweis dafür findet sich in ihrer Antwort, die in eben dieser Sure des Korans erwähnt wird. Sie kamen nicht herbei, um ʿIsa (Friede sei mit ihm) zu helfen, sondern um Allah Hilfe zu leisten. Daher sagten sie:نَحْنُ أَنصَارُ اللَّهِ–Wir sind Allahs Helfer. Allama al-Alusi schrieb hierzu: Wenn ich von „meiner Hilfe“ spreche, bedeutet das, die Handlung zweier Teilhaber einem von ihnen zuzuschreiben. Da beide Seiten gleichermaßen an der Aufgabe beteiligt waren, Allah zu helfen, wurde zwischen ihnen eine Beziehung hergestellt und diese Ausdrucksweise dadurch als zulässig bestätigt.

Damit ist klar geworden, dass Hadhrat ʿIsa (Friede sei mit ihm) keinen Verstorbenen um Hilfe bei der Vollbringung eines Wunders gebeten hat. Der Kern seiner Worte war: Die Sperrmauer muss errichtet werden; das Geld dafür habe ich. Helft mir praktisch und unterstützt mich bei dieser Arbeit. Hier wird dazu aufgefordert, bei einer weltlichen Angelegenheit ganz praktisch mitzuarbeiten. Diese Welt ist eine Welt der tatsächlichen Ursachen und Wirkungen. In dieser Welt ist das Erbitten oder Gewähren einer solchen gegenseitigen Hilfe keineswegs eine geistige Hilfe. Es ist eine für das gesellschaftliche Leben der Menschen unerlässliche Angelegenheit und vollständig zulässig. Daher schrieb Imam Ibn Kathir in der Auslegung dieses Verses:

„Das heißt: Das, was Allah mir an Herrschaft und Macht gegeben hat, ist für euch besser als alles andere. Doch unterstützt mich mit Kraft, das heißt, indem ihr arbeitet und Baumaterial bereitstellt.“

Auch beim dritten Vers geht es um eine weltliche Maßnahme. Hadhrat Yusuf (Friede sei mit ihm) war lange Zeit ohne Gerichtsverfahren gefangen gehalten worden. Er dachte, dass der König seine Angelegenheit vielleicht bereits vergessen hatte. Als sein Mitgefangener daher freikam und das Gefängnis verließ, sagte er ihm, er solle seinen Fall seinem Herrn vortragen. Wenn auch dies als eine Bitte um geistige Hilfe zu verstehen wäre, müsste man sagen, dass ein Prophet einen Nichtpropheten auf übernatürliche Weise um Hilfe bitten könne. Wie beleidigend eine solche Auffassung für einen Propheten wäre, bedarf keiner weiteren Erklärung. (An dieser Stelle führte Imam Ibn Kathir einen Hadith an. Der Hadith lautet: Der ehrwürdige Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Hätte Hadhrat Yusuf (Friede sei mit ihm) diese Worte nicht gesprochen – womit gemeint ist, dass er außer Allah bei jemand anderem um Befreiung bat –, dann wäre er nicht so lange im Gefängnis geblieben, wie er dort blieb. Später schrieb Ibn Kathir: Dieser Hadith ist äußerst schwach und nicht akzeptabel.) Das Entscheidende ist: Ein Prophet bat auf übernatürliche oder geistige Weise (?) um Hilfe, und Satan ließ ihn dies vergessen und vereitelte dadurch seinen Versuch, befreit zu werden! Eine solche Auffassung können nur Pīr-Verehrer glauben; kein tauhīd-orientierter Anhänger der Ahl as-Sunna könnte bereit sein, einem solchen Glauben auch nur in der entferntesten Ecke seines Herzens Raum zu geben.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit diesen wenigen Versen wird das, was die Pīr-Verehrer beweisen wollen, keineswegs bewiesen. Es handelt sich lediglich um Täuschung.

An dieser Stelle müssen wir den nachfolgend angeführten Koranvers unbedingt stets im Gedächtnis behalten.

Arabisch(********)

– Diejenigen außer Allah können euch weder Nutzen bringen noch Schaden zufügen. Ruft sie daher keinesfalls an. Wenn ihr sie anruft, werdet ihr zu den Ungerechten gezählt.

Der Mensch ruft jemanden an, in der Hoffnung, von ihm Nutzen zu erlangen oder vor einem Schaden bewahrt zu werden. Welchen Nutzen sollte es also haben, jemanden anzurufen, der weder Nutzen noch Schaden zufügen kann? Die uneingeschränkte Macht dazu besitzt allein Allah. Daher muss man sich unter allen Umständen und in allen Angelegenheiten ausschließlich an Ihn wenden. Schutz und Zuflucht kann man nur bei Ihm suchen, denn außer Allah besitzt niemand auch nur die geringste Macht, Schutz oder Zuflucht zu gewähren. Deshalb hat Allah selbst angewiesen: Sucht Schutz und Zuflucht nur bei diesem einen Allah.

Auslandsreise zum Zweck des Grab- besuchs

Der Besuch von Gräbern ist erlaubt, muss jedoch in Übereinstimmung mit der Scharia erfolgen. So wie man auf dem Friedhof keine gegen die Scharia verstoßende Handlung begehen und keine unangebrachten Worte äußern darf, ist es ebenso nicht erlaubt, zum Zweck des Besuchs des Grabes eines Propheten, eines Wali oder eines frommen Menschen ins Ausland zu reisen. Der wichtigste Beweis in dieser Angelegenheit ist zunächst die eindringliche und nachdrückliche Untersagung durch den edlen Propheten.

Er sprach: Arabisch (******)

– Eine Reise, die dem Erlangen der Nähe zu Allah dient, darf nur zum Besuch von drei Moscheen unternommen werden: der al-Masdschid al-Haram (das Haus der Kaaba), der Prophetenmoschee und der al-Masdschid al-Aqsa. Außer zu diesen darf man zum Zweck der Erlangung der Nähe zu Allah nicht zu einem anderen Ort reisen.

Imam an-Nawawi schrieb in seiner Erläuterung dieses Hadith: Dieser Hadith belegt die Vorzüglichkeit dieser drei Moscheen und der Reise zu diesen drei Moscheen. Denn nach Auffassung der Gelehrten aller Richtungen bedeutet er, dass es keine besondere Vorzüglichkeit besitzt, zu einer anderen Moschee als diesen drei zu reisen.

Imam an-Nawawi schrieb an anderer Stelle in seiner Erläuterung des Hadith: Diese drei sind die Moscheen der Propheten. Das Gebet in ihnen besitzt im Vergleich zu anderen Moscheen eine weit größere Vorzüglichkeit.

Dorthin darf man also nur mit der Absicht reisen, dort das Gebet zu verrichten und Allah zu dienen. Man darf nicht dorthin reisen, um jemand anderem als Allah zu dienen. Denn wenn man gelobt, zur al-Masdschid al-Haram zu reisen, ist es verpflichtend, dieses Gelübde mit der Absicht zu erfüllen, dort den Haddsch oder die Umra zu vollziehen. Wenn man jedoch gelobt, zu den beiden letztgenannten Moscheen zu reisen, besteht nach einer Auffassung von Imam asch-Schafi’i die Empfehlung, mit dieser Absicht dorthin zu reisen; verpflichtend ist es nicht. Nach seiner zweiten Auffassung ist die Erfüllung dieses Gelübdes verpflichtend. Viele Gelehrte vertreten diese Ansicht. Anschließend schrieb er:

Wenn man jedoch gelobt, zu einer anderen Moschee als diesen drei Moscheen zu reisen, ist die Erfüllung dieses Gelübdes nicht verpflichtend, und das Gelübde ist überhaupt nicht gültig. Dies ist unsere Ansicht und die Ansicht aller Gelehrten. Muhammad ibn Muslim al-Maliki vertrat allerdings eine abweichende Meinung.

In der Erklärung dieses Hadiths heißt es: Der Ausdruck des Hadiths „Schadd ar-Rihal“ bedeutet, eine Auslandsreise zu unternehmen. Das heißt, man soll mit der Absicht und dem Ziel, Allahs Nähe zu erlangen, zu keinem anderen Ort als diesen drei Moscheen reisen. Denn diese drei Moscheen genießen die höchste Auszeichnung, während alle anderen Moscheen hinsichtlich ihrer Rangstufe gleich sind. Daher erhält man überall den gleichen Lohn, ganz gleich, in welcher Moschee man das Gebet verrichtet. Die Auszeichnung dieser drei Moscheen ist jedoch anderer Art. Die Bedeutung dieses Hadiths ist, dass man nicht mit der Absicht, einen bestimmten Ort aufzusuchen, dorthin reisen soll. Wenn man dort jedoch zum Beispiel lernen muss, ist das etwas anderes. Der äußerliche Sinn des Hadiths besagt, dass es verboten ist, zu irgendeinem anderen Ort als diesen drei Orten zu reisen. Einige haben gesagt: Wenn man gelobt, zu einem anderen Ort als diesen drei Moscheen zu reisen, ist die Erfüllung dieses Gelübdes nicht verpflichtend. Dieses Gelübde gilt überhaupt nicht als Gelübde, und seine Erfüllung ist ebenfalls nicht verpflichtend. Dieses Gelübde gilt überhaupt nicht als Gelübde, und seine Erfüllung ist nicht erforderlich. Über Reisen zu den Gräbern von Gottesfreunden und rechtschaffenen Menschen oder zu heiligen Orten besteht Meinungsverschiedenheit; tatsächlich ist dies jedoch haram.

Man muss beachten, dass hier nicht das bloße Besuchen von Gräbern verboten wird; darum geht es hier auch nicht. Vielmehr bezieht sich dieses Verbot ausschließlich darauf, zu diesem Zweck eine Auslandsreise zu unternehmen. Dieser Hadith des Gesandten ist die Sunna, und nach dieser Sunna handelten die Gefährten. Ja, manchen Überlieferungen zufolge unternahmen sie nicht einmal eine Reise ausschließlich zum Besuch des Grabes des Gesandten und billigten dies auch nicht. Als Beweis hierfür können an dieser Stelle die folgenden zwei Aussagen angeführt werden:

Von keinem der Gefährten – etwa Mu’adh, Abu Ubaida, Ubada ibn as-Samit und Abu ad-Darda sowie anderen – ist bekannt, dass er mit der Absicht gereist wäre, auch nur einen einzigen Friedhof dieser Welt zu besuchen.

Nicht einmal dafür, ausschließlich das Grab eines Propheten zu besuchen, lässt sich nachweisen, dass die Gefährten eine Reise unternommen hätten. Es heißt: Bis zum Ende der Zeit von Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali – Allahs Wohlgefallen sei auf ihnen – und der ihnen nachfolgenden Generationen reiste kein Gefährte ins Ausland, um das Grab eines Propheten oder eines rechtschaffenen Menschen zu besuchen.

An dieser Stelle möchte ich unsere Ausführungen zu diesem Thema abschließen, indem ich anführe, was der allseits anerkannte indische Gelehrte Shahwari Muhaddith Dehlawi geschrieben hat. In dem Werk Muwatta Imam Malik wird dieser Hadith mit folgenden Worten überliefert: Abu Huraira – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – sagte: Ich traf Busra ibn Abi Ghifari. Er fragte: „Woher kommst du?“ Ich antwortete: „Vom Tur.“ Da sagte er: „Wenn ich dich vor deiner Reise zum Tur einmal getroffen hätte, wärst du nicht dorthin gereist. Denn ich hörte den edlen Propheten sagen: Unternehmt keine Reise zu irgendeiner Moschee außer zur al-Masdschid al-Haram, zu meiner Moschee und zur Moschee von Ilya oder Bayt al-Muqaddas – zu diesen drei Moscheen.“

Schah Waliullah – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – schrieb in seiner Erklärung dieses Hadiths: Dieser Hadith belegt, dass es verboten ist, mit der Absicht, Allahs Nähe oder Lohn zu erlangen, zu irgendeinem anderen Ort als diesen drei Moscheen zu reisen und dafür einen bestimmten Ort festzulegen.

Als Begründung dafür schrieb er: Der eigentliche Zweck dieses Verbots besteht vermutlich darin, die Menschen davon abzuhalten, etwas zu tun, was die Menschen in der Zeit der Dschāhilīya zu tun pflegten. So pflegten sie beispielsweise nach eigenem Gutdünken jeweils Orte der Verehrung zu erfinden und festzulegen.

Auf Grundlage dieses Hadiths schrieb er außerdem: Ich sage, dass die Menschen in der Zeit der Dschāhilīya aufgrund verschiedener Einbildungen verschiedene Orte für Orte der Verehrung hielten, sie besuchten und von ihnen Baraka zu erlangen suchten. Dadurch wurde die eigentliche Religion entstellt und es kam zu allerlei Verderben. Deshalb versperrte der edle Prophet (s) durch den hier behandelten Hadith den Weg zu diesem Verderben, damit die islamischen sunnitischen Grundsätze und Zeichen nicht mit nichtislamischen Grundsätzen vermischt und völlig gleichgemacht würden und damit dies nicht zum Anlass genommen würde, Wege zur Anbetung von Ghayrullah zu erfinden. Meiner Ansicht nach ist die richtige Auffassung, dass Gräber, Orte der Anbetung eines Wali Allah und der „Tur“ gleichermaßen unter dieses Verbot fallen.

In seiner Erläuterung dieses Hadiths schrieb der gelehrte Qastallani:

– Über das Reisen zu allen anderen Orten außer diesen drei Moscheen – etwa um rechtschaffene Menschen zu besuchen, solange sie leben oder nachdem sie gestorben sind, dort Gottesdienst zu verrichten oder von dort Baraka zu erlangen – sagt Abu Muhammad al-Dschuwaini, dass dies, wenn man dem äußerlichen Sinn des Hadiths entsprechend handelt, haram sei. Qadi Husain, Qadi Iyad und andere Gelehrte haben ebenfalls diese Ansicht vertreten. Nach der Ansicht des Imams al-Haramain der schafiitischen Rechtsschule und anderer ist diese Handlung jedoch erlaubt. (Es versteht sich von selbst: Nach der einen Auffassung ist sie erlaubt, nach der anderen haram.) Um sich vor dem Haram zu schützen, darf man diese erlaubende Auffassung nicht übernehmen.

Mulla Ali al-Qari schrieb in seiner Erläuterung dieses Hadiths: Einige Gelehrte haben unter Berufung auf diesen Hadith gesagt, dass das Reisen zu Orten des Segens und zu den Gräbern von Gelehrten und rechtschaffenen Menschen (Walis, Pirs und Derwischen) zum Zweck des Grabbesuchs verboten sei.

Im Zusammenhang mit der Erläuterung des genannten Hadiths schrieb Shah Abdul Aziz Muhaddith Dehlavi (rah.): Es ist keineswegs richtig, mit oder ohne Wissen den Ihram anzulegen, indem man eine Reise für ebenso gut oder sogar besser und vorzüglicher als die Hadsch-Reise hält und sie dem Anlegen des Ihram für die Hadsch gleichsetzt.

Auf Grundlage der authentischen Hadithe, ihrer Erläuterungen und der zuvor angeführten wertvollen Aussagen der islamischen Fachgelehrten unter den Salaf as-Salihin wird eindeutig erwiesen, dass es allesamt Handlungen der Götzendiener aus der Zeit der Dschāhilīya sind, wenn man nach eigenem Gutdünken ein Grab oder einen bestimmten Ort für heilig, segensreich, edel oder Ähnliches hält, ins Ausland reist, um ihn zu besuchen, am Grab eines Wali, Pirs oder Derwischs zu beten oder ihn als Wasila zu nehmen, und von dort Baraka erlangen möchte. Dies steht völlig im Widerspruch zur Religion des Islam. Dadurch wird sowohl die Aqida als auch die Praxis verdorben. Deshalb hat der edle Prophet (s) durch diesen Hadith für alle Zeiten verboten, derartige Handlungen zu begehen. Was heutzutage an verschiedenen Orten im Zusammenhang mit den Gräbern frei erfundener und erdichteter Pirs oder Walis und Derwische geschieht, die Urs und anderen Veranstaltungen, die in Ajmer Sharif, Bagdad Sharif, bei Dātā Gandsch Bakhsh, in Scharschina Sharif, Maizbhandar und Sureshwar Sharif abgehalten werden, sowie die Scharen unwissender Murids, die sich versammeln, um aus dem Grab eines verstorbenen Pirs Faiz zu erlangen – all dies steht völlig im Widerspruch zur Anweisung des Gesandten, ist das Gegenteil der Sunnah und eine offenkundige Bidʿa. Aufgrund der Heftigkeit und Übertreibung in der Verehrung der Pirs führt dies in vielen Fällen sogar zu Schirk.

Selbst diejenigen, die es für verpflichtend halten, bei einer Hadsch zur Kaaba in Mekka auch nach Medina zu reisen, sollten mit der Absicht reisen, in der Prophetenmoschee zu beten; sie sollten nicht ausschließlich zu dem Zweck reisen, am Grab des edlen Gesandten den Friedensgruß zu sprechen.

Angesichts all dieser unwiderlegbaren Beweise wird es keineswegs lange dauern, bis das Gerede der Neuerer das Pīr-Murīd-Verhältnis ins Nichts verschwinden lässt.

Möge Allah diese Neuerer rechtleiten.

Istimdād-e Rūḥānī

Nach der ausführlichen Erörterung über den Besuch von Gräbern kann niemand mehr Zweifel daran haben, dass man auf dem Friedhof außer für die Verstorbenen zu beten keinerlei andere Handlung vornehmen darf. Zu versuchen, den Verstorbenen seine eigenen Sorgen mitzuteilen, sie um Hilfe bei der Erfüllung eines Bedürfnisses zu bitten oder von ihnen geistige Gnaden zu erlangen, ist vollkommener Schirk. Im Grunde ist dies genau das, was die Götzendiener bei ihren selbst erdachten Göttern und angeblichen Gottheiten tun. An dieser Stelle ist es unbedingt notwendig, eine Begebenheit aus der Auslegung der Sure Fāṭir im Tafsīr Jāmiʿ at-Tafsīr anzuführen. Diese Begebenheit wurde von Hazrat Schah Ishaq Dehlawi von Imam Abū Hanifa (Möge Allah ihm barmherzig sein) überliefert.

Die Begebenheit war folgende: Imam Abū Hanifa sah, wie ein Mann auf den Friedhof frommer Menschen kam, sie mit dem Friedensgruß grüßte und zu ihnen sagte: „O ihr Bewohner der Gräber! Habt ihr irgendwelche Nachrichten? Besitzt ihr irgendeine Macht? Ich komme nun schon seit mehreren Monaten zu euch und rufe euch immer wieder an. Ich hatte keine Bitte an euch für mich außer der Bitte um ein Bittgebet. Aber habt ihr überhaupt etwas davon bemerkt, oder seid ihr völlig achtlos geworden?“

Imam Abū Hanifa hörte diese Worte. Er rief den Mann zu sich und fragte ihn: „Haben die Verstorbenen auf dem Friedhof irgendeine Antwort auf deinen Ruf gegeben?“ Der Mann sagte: „Nein, ich habe überhaupt keine Antwort erhalten.“ Darauf sagte Imam Abū Hanifa: „Wie bedauerlich, wie beschämend! Mögen deine beiden Hände zugrunde gehen. Du sprichst zu Körpern, die überhaupt nicht antworten können, die zu nichts fähig sind und nicht einmal irgendeinen Laut hören können.“ Danach rezitierte er den 22. Vers der Sure Fāṭir: „Du kannst diejenigen, die in den Gräbern sind, nicht hören lassen.“

Diese Aussage von Imam Abū Hanifa (Möge Allah ihm barmherzig sein) beweist, dass er die Ansicht vertrat, es sei völlig unzulässig, zu den Gräbern von Heiligen und frommen Menschen zu gehen, sie anzusprechen oder sie um etwas zu bitten. Zweitens: Ein Verstorbener hört nicht und kann auch keine Antwort geben. Sie besitzen keinerlei Fähigkeit – und können sie auch nicht besitzen –, ihre Verehrer aus Bedrängnissen zu retten, Kinderlosen Kinder zu schenken oder ihnen zu beruflichem beziehungsweise geschäftlichem Erfolg und dergleichen zu verhelfen. In dieser Ansicht von Imam Abū Hanifa findet die Aussage des Korans ihre vollkommene Bestätigung. Juden, Christen und Götzendiener riefen ʿĪsā, ʿUzair und die Engel an. Sie baten sie um Hilfe, um aus Bedrängnissen gerettet zu werden. In diesem Zusammenhang verkündete Allah der Erhabene: Arabisch (*********)

Nein, sie können eure Bedrängnis niemals beseitigen und die Bedrängnis, die über euch kommt, niemals von euch abwenden.

In diesem Zusammenhang ist ein Vers aus dem Heiligen Koran besonders erwähnenswert. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:

وَمَنْ أَضَلُّ مِمَّن يَدْعُو مِن دُونِ اللَّهِ مَن لَّا يَسْتَجِيبُ لَهُ إِلَىٰ يَوْمِ الْقِيَامَةِ وَهُمْ عَن دُعَائِهِمْ غَافِلُونَ [٤٦:٥]

– Wer außer Allah jemanden anruft, dessen Anruf wird bis zum Tag der Auferstehung nicht beantwortet werden. Wer könnte weiter irregehen als jemand, der dies tut? Sie sind gegenüber ihrem Bittgebet völlig ahnungslos. (Al-Ahqaf: 5)

Um in dieser Angelegenheit die richtige Rechtsfrage zu erkennen, muss man zunächst betrachten, welche Stellung dem edlen Propheten (s) im Heiligen Koran selbst zuerkannt wurde. Die Stellung des edlen Propheten, die im Koran verkündet wurde, muss in dieser Angelegenheit die Grundlage dafür sein, die eigene Glaubensüberzeugung richtig zu bewahren und das richtige Wissen über die Sunna zu erwerben. Jeder Leser des Korans weiß, dass im Heiligen Koran an vielen Stellen durch den Mund des Gesandten selbst seine eigene Stellung verkündet wurde. Einer der Verse zu diesem Thema lautet:

قُل لَّا أَمْلِكُ لِنَفْسِي نَفْعًا وَلَا ضَرًّا إِلَّا مَا شَاءَ اللَّهُ ۚ وَلَوْ كُنتُ أَعْلَمُ الْغَيْبَ لَاسْتَكْثَرْتُ مِنَ الْخَيْرِ وَمَا مَسَّنِيَ السُّوءُ ۚ إِنْ أَنَا إِلَّا نَذِيرٌ وَبَشِيرٌ لِّقَوْمٍ يُؤْمِنُونَ [٧:١٨٨]

– Sprich: O Prophet! Ich habe für mich selbst keine Macht über irgendeinen Nutzen und auch nicht über irgendeinen Schaden, außer dem, was Allah will. Und wenn ich das Verborgene gewusst hätte, hätte ich gewiss sehr viel Gutes erlangt, und kein Leid oder keine Not hätte mich berührt. Ich bin nur ein Warner und ein Überbringer froher Botschaft für gläubige Menschen. (Al-A’raf: 188)

In seiner Auslegung dieses Verses schrieb der Gelehrte al-Alusi: Aus diesem Vers wird ersichtlich, dass der edle Prophet (s) jenes Wissen über das Verborgene nicht besitzt, das dem Erlangen von Nutzen und der Abwehr von Schaden dienlich ist. Denn dieses Wissen steht in keiner Beziehung zu ihm und auch nicht zu den religiösen Geboten, Rechtsbestimmungen und Vorschriften der Scharia. Daher besitzt der edle Prophet (s) ein derartiges Wissen über das Verborgene nicht. Dass er dieses Wissen nicht besitzt, ist für seine erhabene Stellung als Prophet keineswegs schädlich und kein Mangel.

In diesem Zusammenhang wird auch durch ein tatsächliches Ereignis belegt, dass der Gesandte kein Wissen über das Verborgene besitzt. Hadhrat Aischa (ra) berichtet: Die Menschen pflegten, die weiblichen und männlichen Blüten der Dattelpalmen miteinander zu bestäuben. Der edle Prophet (s) sagte: Es wäre besser, wenn ihr dies nicht tun würdet. In der folgenden Erntezeit fiel die Dattelernte jedoch schlecht aus, weil sie diese Arbeit nicht verrichtet hatten. Als der edle Prophet (s) davon hörte, sagte er: „Ihr wisst selbst besser über diese weltlichen Angelegenheiten Bescheid.“ In einer anderen Überlieferung werden seine Worte folgendermaßen wiedergegeben: „Seht, wenn es sich um eine weltliche Angelegenheit handelt, dann ist sie eure Sache. Wenn es sich jedoch um eine Angelegenheit der Religion handelt, dann fällt sie in meinen Zuständigkeitsbereich.“

In der von der hanafitischen Madhhab vertretenen Glaubenslehre wird ausdrücklich gesagt, dass jemand, der glaubt, der edle Prophet (s) habe das Verborgene gekannt, eindeutig ein Kāfir ist. Denn eine solche Glaubensauffassung steht in völligem Widerspruch zu diesem Koranvers (und dem zuvor erwähnten). Der Vers lautet:

قُل لَّا يَعْلَمُ مَن فِي السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ الْغَيْبَ إِلَّا اللَّهُ ۚ

–Sprich: Niemand in den Himmeln und auf der Erde kennt das Verborgene außer Allah allein.

Das heißt: Von allen Geschöpfen in den Himmeln und auf der Erde kennt und kann niemand außer Allah all das wissen, was nicht in den Bereich menschlicher Wahrnehmung und menschlichen Wissens fällt.

Hazrat Aischa (ra) sagte: Arabisch (********)

Wer behauptet, dass Muhammad (s) den Menschen über jene weltlichen Angelegenheiten, die morgen geschehen werden, Wissen besitzt oder Auskunft gibt, der hat Allah eine äußerst große Lüge zugeschrieben.

Auf Grundlage all dieser unumstößlichen und eindeutigen Beweise hinsichtlich des Wissens um das Verborgene lässt sich sagen: Wenn schon der edle Prophet (s) das Verborgene nicht kannte, kann bei irgendeinem Pir, Walī oder Derwisch überhaupt keine Rede davon sein, dass er das Verborgene kennt. Wenn jemand dies glaubt, so ist es ein gewaltiger Schirk im Bereich der Glaubenslehre, steht in völligem Widerspruch zu den eindeutigen Aussagen des Korans und der Hadithe und ist eine offenkundige Bidʿa, die der sunnitischen Glaubenslehre widerspricht.

Das Hervorbringen übernatürlicher Taten als Bidʿa

Allah ist der Schöpfer der gesamten Welt. Auch die Herrschaft über all dies steht allein Allah zu. Außer Ihm besitzt niemand auf dieser Welt die Macht, irgendetwas zu bewirken. Solange der Mensch lebt, kann er nur so viel tun, wie Allah ihm dazu Gelegenheit lässt. Auch diese Gelegenheit ist weder grenzenlos noch etwas Außergewöhnliches. Wem Allah jedoch die Fähigkeit verleiht, etwas zu tun, der kann es nur in dem Maße tun, in dem Allah es ihm erlaubt. Daher kann man sagen, dass Allah Seinen geliebten Dienern gelegentlich erlaubt, bestimmte Handlungen dieser Art zu vollbringen, die wir als „Wunder“ bezeichnen. Einige dieser Handlungen werden durch die Propheten und Gesandten vollbracht. In der islamischen Terminologie werden sie „Muʿdschiza“ genannt. Die Muʿdschizat der Propheten und Gesandten sind wahr. Sie sind unumstößliche Beweise für die Wahrhaftigkeit des Prophetentums. Diese Muʿdschizat geschehen jedoch zum Wohl der Schöpfung und zur Herbeiführung bestimmter besonderer Vorteile; sie geschehen durch Allahs eigene Macht und Seinen Willen, nicht durch den Willen der Propheten und Gesandten. Die Fähigkeit, sie zu vollbringen, gehört nicht den Propheten und Gesandten selbst, sondern ist ausschließlich eine von Allah verliehene Fähigkeit.

Allah verlieh den anderen Propheten und Gesandten ebenso Muʿdschizat und unumstößliche Beweise, um die Unwiderlegbarkeit ihres Prophetentums zu begründen; ebenso verlieh Er auch dem geehrten ʿIsa (Friede sei mit ihm) die Kraft, zahlreiche ungewöhnliche Handlungen zu vollbringen. Doch die Christen sahen diese Zeichen und bildeten sich ein, die Fähigkeit, dies zu tun, gehöre dem geehrten ʿIsa (Friede sei mit ihm) selbst und diese Fähigkeit und Kraft seien genau dieselbe wie Allahs Fähigkeit und Kraft. Deshalb bildeten sich diese Unwissenden ein, der Erhabene Allah sei gewissermaßen in ʿIsa eingegangen. Nun seien Allah und ʿIsa zu einer einzigen Wesenheit geworden, Allah und ʿIsa seien miteinander verschmolzen (Allah bewahre!). Und dies ist das eigentliche Grundprinzip der schirkhaften Glaubensauffassung der Christen.

Auch hinsichtlich der unter den Muslimen als Wali Allah bekannten Personen haben manche aus übertriebener Verehrung und äußerster Unwissenheit geglaubt, Allah sei gleichsam in ihre Hände gelangt oder sie seien zu Allah geworden (Allah bewahre!), und gerade deshalb seien sie in den Besitz der Fähigkeit gelangt, Unmögliches möglich zu machen und ungewöhnliche, wundersame Ereignisse zu bewirken. Auch dies ist das Ergebnis äußerster Unwissenheit, ganz wie bei den im Schirk versunkenen Christen. So wie die Christen nicht verstanden haben, dass jede Fähigkeit des geehrten ʿIsa (Friede sei mit ihm) ihm als Propheten von Allah verliehen war und ihm selbst nichts davon gehörte, so verstehen auch diese unwissenden Menschen unter den Muslimen nicht – und sind nicht einmal bereit, es zu verstehen –, dass diejenigen, die sie für Wali Allah halten, in Wirklichkeit möglicherweise gar keine Freunde Allahs sind. Und selbst wenn sie es sind, besitzen sie keinerlei Fähigkeit, etwas Wundersames zu tun oder Allahs fortwährend geltende und stets wirksame natürliche Ordnung und Seine Gesetzmäßigkeiten zu verändern. Auch sie sind aus genau diesem Grund, ebenso wie die Christen, in tiefsten Schirk versunken.

Wenn jedoch durch andere Menschen als Propheten und Gesandte ungewöhnliche Handlungen geschehen, können sie von dreierlei Art sein.

Erstens: Wenn dadurch irgendein religiöser Nutzen entsteht, wird es zu den guten Taten gezählt.

Zweitens: Wenn daraus etwas Erlaubtes hervorgeht, ist dies eine von Allah verliehene weltliche Gunst. Daher sollte die betreffende Person Allah dafür danken.

Drittens: Wenn durch ein ungewöhnliches Ereignis etwas von solcher Art geschieht oder es die Stufe des Verbotenen erreicht, wird dies zum Grund für Allahs Strafe. Dadurch bricht Allahs Missfallen hervor.

Man muss sich vor Augen halten, dass ungewöhnliche Ereignisse ebenso im Zusammenhang mit den rechtschaffenen Dienern dieser Welt geschehen können wie auch im Zusammenhang mit anderen Dienern. Daher sind sie aus der Sicht der Religion weder grundsätzlich gut noch grundsätzlich schlecht. Es gibt jedoch auch solche, die weder gut noch schlecht sind.

Wenn ein solches Ereignis im Zusammenhang mit rechtschaffenen Menschen geschieht, ist es ebenso wenig ein Grund für deren eigenen Ruhm wie ein Beweis ihrer Frömmigkeit. Es gibt keinerlei Beleg im Koran oder in den Hadithen dafür, dass man jeden, in dessen Zusammenhang so etwas geschieht, für einen Besitzer übernatürlicher Kräfte und für einen von Allah geliebten Diener halten muss. Wer Allahs Wali und wer Sein geliebter Diener ist, lässt sich anhand der folgenden Koranverse erkennen. Allah hat gesprochen:

أَلَا إِنَّ أَوْلِيَاءَ اللَّهِ لَا خَوْفٌ عَلَيْهِمْ وَلَا هُمْ يَحْزَنُونَ [١٠:٦٢]

الَّذِينَ آمَنُوا وَكَانُوا يَتَّقُونَ [١٠:٦٣]

– Wisset: Die Walis Allahs werden keine Angst haben, und sie werden keinen Grund zur Sorge haben. Es sind diejenigen, die gläubig geworden sind und Taqwa angenommen haben. (Yunus 62–63)

Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) im Zusammenhang mit der Überlieferung eines Hadith Qudsi diese Worte Allahs erwähnte: Arabisch (**********)

– Wer meinem Wali Feindschaft zeigt, erklärt Mir den Krieg. Mein Diener kann Mir durch nichts lieber nahekommen als durch die Erfüllung dessen, was Ich ihm an Pflichten auferlegt habe. Mein Diener nähert sich Mir auch durch freiwillige Werke, bis Ich anfange, ihn zu lieben. Und wenn Ich anfange, einen Diener zu lieben, werde Ich sein Gehör, mit dem er hört, sein Augenlicht, mit dem er sieht, seine Hand, mit der er zupackt, und sein Fuß, mit dem er geht. So hört er durch Mich, sieht durch Mich, packt durch Mich zu und geht durch Mich.

Aus den Koranversen und den Hadithen geht hervor, dass ein Allahs Wali derjenige ist und nur derjenige so genannt werden kann, der gläubig und gottesfürchtig ist. Vollkommener Glaube und vollständige, reine Taqwa sind mit Glauben und Taqwa gemeint. Aus dem Hadith erfahren wir außerdem, dass er die von Allah auferlegten Pflichten ordnungsgemäß erfüllen muss. Doch weder im Koran noch im Hadith steht, dass er zugleich über eine Karama verfügen müsse. Auch in den folgenden Worten des genannten Koranverses ist von einer Karama nicht die Rede. Dort heißt es vielmehr:لَهُمُ الْبُشْرَىٰ فِي الْحَيَاةِ الدُّنْيَا وَفِي الْآخِرَةِ ۚ

– Für sie gibt es frohe Botschaft im diesseitigen Leben und im Jenseits.

بُشْرىoder „frohe Botschaft“ bezeichnet im Grunde eine Nachricht, bei deren Anhörung sich auf dem Gesicht Zeichen der Freude zeigen. Daraus leitet sich auch „Bascharat“ im Sinne von froher Botschaft ab. Auch eine Nachricht, die eine solche Freude hervorruft, wirdبُشْرىso genannt. Ihre richtige Bedeutung ist: Für sie gibt es eine frohe Botschaft, sowohl solange sie auf der Erde leben als auch nachdem sie ins Jenseits gegangen sind. Das heißt, sowohl eine sofortige als auch eine aufgeschobene Belohnung.

Allama Alusi schrieb: Aus zahlreichen Hadithüberlieferungen geht hervor, dass dieses بُشْرىWort des Korans gute und erfreuliche Träume im diesseitigen Leben bedeutet, die einem Sechsundvierzigstel des Prophetentums entsprechen.

Diese Auslegung ist eindeutig aus den eigenen Worten des Gesandten bekannt. Was das Jenseits betrifft, so wird dem Gläubigen im Augenblick des Todes die frohe Botschaft überbracht, dass Allah dir und denjenigen, die dich bis zu deinem Grab tragen werden, vergeben hat.

Auch aus der Überlieferung von Hadhrat Abu Huraira ist dies bekannt; deren Bedeutung ist, dass damit das Paradies gemeint ist.

Von Ata wird überliefert: Im Diesseits ist es so:بُشْرىDie Engel werden ihnen zum Zeitpunkt des Todes Barmherzigkeit bringen. Was das Jenseits betrifft, so ist es so: بُشْرىDann werden die Engel diesen Muslimen die frohe Botschaft von ihrem Erfolg, ihrer Ehre und ihrem Ansehen überbringen. Sie werden ihre Gesichter strahlend sehen, und man wird ihnen ihre Tatenbücher in die rechte Hand geben, die sie lesen werden, und weitere frohe Botschaften dieser Art.

Was bleibt dann von den Wundertaten der Gottesfreunde, die die heutigen echten wie auch die falschen Pirs für sich beanspruchen und durch solche abwegigen Geschichten die blinden, unwissenden Muriden noch stärker zu den echten und den betrügerischen Pirs hinziehen?

Diese Gaben an die Gottesfreunde sind tatsächlich eine sehr große Gunst Allahs. Doch diese Gunst ist ihnen persönlich zuteilgeworden. Wenn jemand sie erhalten hat, sollte er Allah dafür danken. Aber gibt es irgendeinen Beweis dafür, dass man durch ihre Verbreitung einen religiös aufrichtigen Pir-Murid-Geschäftsbetrieb führen darf? Die Wundertaten, von denen in den Büchern der Glaubenslehre die Rede ist, sind diese hier. Karamat bedeutet Ehre und Ansehen; auch diese sind von Allah verliehene Ehre und Ansehen, und kein Muslim kann diese durch die Aussagen des Korans und der Hadithe bestätigten Wundertaten leugnen. Doch von den Wundertaten, von denen hier gesprochen wird, ist nicht dies gemeint. Gemeint ist, dass irgendein Pir oder Gottesfreund ein außergewöhnliches Ereignis verursacht, durch eine ungewöhnliche Handlung seine Muriden in Erstaunen versetzt, jemand in der Luft geflogen sei, jemand zu Fuß über das Wasser gegangen und über das Meer gelangt sei oder jemand, obwohl er im Gefängnis eingesperrt gewesen sei, täglich zur Kaaba gegangen sei, um dort zu beten. Was soll die Bedeutung solcher Behauptungen sein? Jeder vernünftige Mensch wird anerkennen, dass dies völlig leere Worte sind, die nur für unwissende Toren erzählt und unter ihnen verbreitet werden.

Zusammengefasst: Die Behauptung, jeder Gottesfreund müsse, sobald er ein Gottesfreund ist, über Wundertaten oder die Fähigkeit verfügen, außergewöhnliche Ereignisse zu vollbringen, dass jemand, der eine „Karamat“ besitzt, deshalb als Gottesfreund gelten müsse und man ihn ohne Karamat nicht als Gottesfreund betrachten dürfe – all diese Aussagen sind unbegründet. Für keine dieser Aussagen gibt es einen Beleg im Koran oder in den Hadithen.

Was können die von den unwissenden Pīren vor noch unwissenderen Murīden zur Schau gestellten und verkündeten Karamāt sowie die angeblich übernatürlichen(?) Vorgänge anderes sein als eindeutig kufrische oder schirkische Aussagen – etwa die Behauptung, sie würden auch nach ihrem Tod auf übernatürliche Weise in die Angelegenheiten der Welt und in gesellschaftliche Tätigkeiten eingreifen oder könnten dies tun, oder die Geister der Scheiche würden erscheinen und die Zustände der Welt kennen oder hören und dergleichen? Diese Fähigkeit wurde nicht einmal dem Gesandten selbst verliehen. In diesem Zusammenhang sollen einige Belege angeführt werden.

Mullah Ali al-Qari hat geschrieben: Die hanafitischen Imame haben ausdrücklich erklärt: Wer den Glauben vertritt, dass der ehrwürdige Prophet das Verborgene kennt, ist ein Kāfir. Denn ein solcher Glaube widerspricht der Erklärung Allahs: „Niemand in den Himmeln und auf der Erde kennt das Verborgene außer Allah.“ (قُل لَّا يَعْلَمُ مَن فِي السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ الْغَيْبَ إِلَّا اللَّهُ ۚDie Bedeutung des Verses ist: Das Verborgene, das außerhalb der Wahrnehmung und des Verstandes der Menschen liegt, kennt unter der gesamten Schöpfung in den Himmeln und auf der Erde niemand außer Allah. Imam Ibn Kathir schrieb in seinem Tafsīr zu diesem Vers: Allah, der Erhabene, weist Seinen Gesandten an, bei der Unterweisung der gesamten Schöpfung bekanntzugeben, dass niemand unter den Bewohnern der Himmel und der Erde das Verborgene kennt – es kennt nur Allah, der Erhabene. Danach schrieb er: Die Worte Allahs „außer Allah“ sind vollständig vom vorhergehenden Satz abgetrennt und gesondert zu verstehen. Das bedeutet, dass niemand außer Allah das Verborgene kennt. Denn hierin ist Er einzig und allein; hierin hat Er keinen Teilhaber.)

Ebenso ist der Glaube, dass Verstorbene in den Angelegenheiten der Welt Tasarruf ausüben (nach eigenem Willen Ereignisse herbeiführen und Handlungen vollbringen), wenn man dies jemand anderem als Allah zuschreibt, Kufr.

Wer bei einer Eheschließung den Gesandten Allahs zum Zeugen macht, wird in den Büchern der hanafitischen Rechtslehre als Kāfir bezeichnet. Denn er hat dies nur getan, weil er den ehrwürdigen Gesandten für einen „Kenner des Verborgenen“ hielt.

Mujaddid-e Alf-e Sani hat sein ganzes Leben lang gegen den Schirk und die Bidʿa gekämpft, die auf Friedhöfen praktiziert werden. Was er hierzu geschrieben hat, wird hier angeführt: Bei Götzen, Gottheiten und falschen Angebeteten um Hilfe zu bitten, um Krankheit und Leid zu beseitigen – eine Praxis, die sich unter unwissenden Muslimen eingebürgert hat –, ist ohne jeden Zweifel Schirk und Irreleitung. Zu errichteten wie auch zu unbearbeiteten Steinen Bittgebete zu sprechen, um die eigenen Bedürfnisse erfüllt zu bekommen, ist gleichbedeutend damit, Allah, den Erhabenen, offen zu leugnen, und ist reiner Kufr. Allah, der Erhabene, sagte bei der Schilderung des Zustands einiger irregeleiteter Menschen: „Sie wollen ihre Angelegenheiten den taghutischen Mächten vorlegen, obwohl Allah befohlen hat, diese taghutischen Mächte zu verleugnen. Und der Satan will sie irreführen und in die Irreleitung stürzen.“

Viele Frauen widmen sich aus äußerster Unwissenheit einer solchen Bitte um Hilfe. Sie bitten manche erfundenen Namen um Befreiung von Krankheit, Leid und Unglück. Damit sind Bräuche und Sitten der Götzendiener verbunden. Nur sehr wenige Frauen sind vor diesem verborgenen Schirk bewahrt geblieben und haben sich nicht an den damit verbundenen Zeremonien beteiligt. Gewiss, nur wer von Allah bewahrt wurde, ist bewahrt geblieben.

Was heutzutage an den Gräbern der Menschen geschieht, die als Heilige Allahs bezeichnet werden, und was die besonderen Murīden bestimmter Pīre tun, wenn sie zum Hof eines lebenden Pīrs oder zum Grab eines verstorbenen Pīrs gehen, von ihm geistliche Gaben erlangen und in Not und Bedrängnis um Hilfe bitten, ist vollständig schirkisch; ebenso ist es eine Bidʿa des Schirks in der muslimischen Gesellschaft. Das geht aus dem oben angeführten Zitat von Mujaddid-e Alf-e Sani klar hervor. Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass seine späteren Murīden und deren Murīden heute genau diese Dinge getan haben und dennoch behaupten, „Ahl as-Sunna wa-l-Dschamāʿa“ zu sein. Im Licht der oben angeführten schlüssigen Worte von Mujaddid-e Alf-e Sani kann man sie nicht „Ahl as-Sunna“ nennen, sondern vielmehr „Ahl as-Sunna wa-l-Bidʿa“. Mujaddid-e Alf-e Sani (möge Allah sich seiner erbarmen) hat solche Handlungen ausdrücklich als schirkische Handlungen bezeichnet und diese Menschen als Muschrikūn bezeichnet. Denn eine solche Handlung ist nur durch Muschrikūn möglich. Gerade weil die Muschrikūn solche Handlungen begehen, sind sie Muschrikūn. Wenn sie solche Handlungen nicht begehen würden, wären sie gewiss keine Muschrikūn. Wenn also eine Gruppe von Muslimen oder Menschen, die den Namen eines Pīrs oder Gelehrten tragen, eine solche Handlung begeht, warum sollte sie dann keine schirkische Handlung sein, und warum sollten gerade diese Menschen bei Allah nicht als „Muschrikūn“ getadelt werden? Am Ende dieser ausführlichen Erörterung möchte ich die heutigen Pīre, Murīden und Menschen, die als „Heilige Allahs“ bezeichnet werden, an den Ratschlag von Hadhrat Mujaddid-e Alf-e Sani (möge Allah sich seiner erbarmen) erinnern, den er an die damaligen Pīre der Bidʿa richtete. Er lautet:

– Wenn die heutigen Anhänger des Tasawwuf gerecht urteilen und den schwachen Zustand des Islam sowie das weitverbreitete Ausmaß der Lüge betrachten, dann sollten sie ihren Pīren nicht außerhalb der Sunna folgen. Ebenso sollten sie nicht unter dem Vorwand, ihre Pīre hätten die selbst erfundenen Dinge praktiziert, diesen Dingen folgen.

In der Tat ist das Befolgen des edlen Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zweifellos ein Weg zur Erlösung und eine Quelle guter und segensreicher Früchte. Blindes Befolgen von Dingen außerhalb der Sunna birgt eine Gefahr nach der anderen.

Amulette Tumar und Gräber binden Bidʿa

In unserer Gesellschaft ist unter den gewöhnlichen ungebildeten Menschen das Tragen von Amuletten und unter einer bestimmten Schicht wohlhabender Menschen, besonders auf Auslandsreisen, das Binden eines „Imame Dschamen“ weit verbreitet. Diese Menschen schenken den grundlegenden Idealen des Islam nicht viel Beachtung und verstehen sie auch nicht sonderlich. Trotzdem können sie es in Zeiten der Gefahr, beim Auftreten einer Gefahr oder aus Angst vor einer Gefahr nicht unterlassen, Amulette an der Hand oder am Hals sowie einen „Imame Dschamen“ zu tragen. Sie glauben, dass dadurch die Gefahr vorübergehen oder gar nicht erst eintreten werde. Doch sie finden nicht einmal Gelegenheit, darüber nachzudenken, dass dies nach dem Maßstab von Koran und Hadith dem tauhidischen Glaubensbekenntnis des Islam völlig widerspricht und unter den Muslimen eine vollkommene Bidʿa und eine schirkische Handlung darstellt. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass die eigentliche Schuld nicht bei diesen Menschen liegt: Es waren vielmehr bestimmte als Gelehrte auftretende Mullahs und Maulwis, die diese Sache unter den einfachen Menschen verbreitet haben und davon ihren kleinen Verdienst beziehen. Sie haben nicht einmal versucht, in den Herzen der unwissenden und ungebildeten Menschen irgendeine Vorstellung vom tauhidischen Glauben zu schaffen. Stattdessen haben sie ihnen die Vorstellung vermittelt, dass die Gefahr vorübergehen und sie vor der Gefahr gerettet würden. Das heißt, anstelle des tauhidischen Glaubens wurde ihnen ein offenkundig schirkischer Glaube in Herz und Verstand eingepflanzt. Anstatt sie zu lehren, sich jederzeit auf den einen Allah zu verlassen und Allah um Rettung aus der Gefahr zu bitten, wurden sie auf den eindeutigen Weg des Schirk geführt. Auf diese Weise wurde durch die Verbreitung des Brauchs, in der muslimischen Gesellschaft Amulette und „Imame Dschamen“ zu binden, eine offenkundige Bidʿa unter den Muslimen eingeführt.

Dabei hätte jeder Gelehrte beim Blick in den Koran erkennen können, dass der Koran bei der Darlegung der Identität der Muslime in kraftvollen Worten verkündet:

وَيَرْجُونَ رَحْمَتَهُ وَيَخَافُونَ عَذَابَهُ ۚ

– Die gläubigen Muslime hoffen ausschließlich auf Allahs Barmherzigkeit und fürchten ausschließlich Seine Strafe. (Bani Isra’il: 57).

Mit anderen Worten: Sie wünschen sich von niemand anderem als Allah und von keiner anderen Sache auch nur ein Quäntchen Hilfe, Frieden und Sicherheit. Ihr Herz richtet seine Hoffnung unter keinen Umständen auf jemand anderen oder auf etwas anderes. Nicht einmal die geringste Furcht vor dem Schaden eines anderen entsteht in ihrem Herzen. Ebenso suchen sie weder bei einem Verstorbenen oder Abwesenden noch bei irgendeinem leblosen Gegenstand Zuflucht – weder in der Hoffnung, einen Nutzen zu erlangen, noch mit dem Ziel, eine Gefahr oder einen Schaden abzuwehren. Dies ist in Wahrheit der tauhidische Glaube, und dies ist das Kennzeichen eines gläubigen Anhängers des Tauhid.

Doch das Binden von Amuletten, Tumar und dergleichen steht dazu in völligem Widerspruch. Es widerspricht eindeutig den folgenden Versen des edlen Korans. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:

قُلْ أَفَرَأَيْتُم مَّا تَدْعُونَ مِن دُونِ اللَّهِ إِنْ أَرَادَنِيَ اللَّهُ بِضُرٍّ هَلْ هُنَّ كَاشِفَاتُ ضُرِّهِ أَوْ أَرَادَنِي بِرَحْمَةٍ هَلْ هُنَّ مُمْسِكَاتُ رَحْمَتِهِ ۚ

–Sprich, o Prophet! Habt ihr bedacht, wen ihr anstelle Allahs anruft? Wenn Allah mir einen Schaden zufügen will, können sie ihn dann abwenden oder beseitigen? Oder wenn Allah mir eine Barmherzigkeit erweisen will, können sie dann diese Barmherzigkeit Allahs verhindern? (As-Sumar 38).

Der alleinige, uneingeschränkte Besitzer der Macht, Schaden oder Barmherzigkeit zu gewähren, ist Allah allein; niemand außer Allah. Wenn Allah Schaden zufügen will, wird Er ihn zufügen, und niemand wird sich vor diesem Schaden retten können. Ebenso: Wenn Allah jemandem Barmherzigkeit erweisen will, wird er dieser Barmherzigkeit nicht beraubt werden können; niemand kann ihn davon abhalten. Wem Barmherzigkeit bestimmt ist, dem kann niemand sie einem anderen geben. Wenn die Lage so ist, warum sollten vernünftige Menschen außer Allah bei irgendeiner Person, Kraft oder Sache etwas erlangen wollen? Warum sollten sie deren Gnade und Hilfe wünschen oder bei ihr Rettung aus einer Not suchen? Sind Taʿwīz, Amālet und der sogenannte Imām-e-Dschāmen in unserem Land nicht Dinge dieser Art? In den Hadithen wurde darüber doch ein klares Verbot ausgesprochen. Jeder Gelehrte kann diese Hadithe nachschlagen. Wenn er sie liest, wird er verstehen, dass diese Dinge bereits nach dem Maßstab der Hadithe schirkartige Handlungen sind. Hier führen wir einige Hadithe an.

Arabisch(***********)

–Von ʿImrān ibn Husain (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) einen Mann sah, der einen Ring an seiner Hand trug, um sich vor einer Gallenkrankheit zu schützen. Unwillig fragte er: „Was hast du da angelegt?“ Er antwortete: „Ich habe ihn angelegt, um von der Krankheit geheilt zu werden.“ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Nimm ihn ab! Denn solange du ihn an deiner Hand trägst, wird er deine Not nur vergrößern und sie nicht im Geringsten verringern. Und wenn du stirbst, während du ihn trägst, wirst du niemals Wohl erlangen.“

Von ʿUqba ibn ʿĀmir (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) wird überliefert, dass der edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt hat: Arabisch(******)

–Wer einen Taʿwīz oder ein Amulett aufhängt, dem wird Allah keinen Nutzen gewähren. Und wer einen Talisman aufhängt, dessen Not wird Allah niemals beseitigen (er wird keinerlei Ruhe finden).

In einer anderen Überlieferung heißt es: Arabisch(********)

–Wer ein Amulett oder einen Talisman anlegt, hat Schirk begangen.

Aus diesen drei unmittelbar nacheinander angeführten Hadithen geht eindeutig hervor, dass das Anlegen eines Amuletts oder Talismans, um sich vor Schaden, Verlust oder einer Notlage zu retten oder irgendeinen persönlichen Vorteil zu erlangen, offenkundiger Schirk ist. Es steht völlig im Widerspruch zu der Aufrichtigkeit, die das Glaubensbekenntnis Lā ilāha illā Allāh als Grundlage des Glaubens vom Diener verlangt. Denn ein wahrhaft aufrichtiger Mu’min wird sein Herz, um von jemandem Nutzen zu erlangen oder sich vor dem Schaden eines anderen zu schützen, niemandem außer Allah zuwenden. Daher kann der Anspruch auf vollständigen Tauhid nicht erfüllt werden, solange man diese Dinge nicht aufgibt. Weil dies als kleiner Schirk gilt, achten viele nicht auf die Schwere seiner Sünde, sondern gehen darüber hinweg. Tatsächlich ist er jedoch, obwohl es kleiner Schirk ist, äußerst gefährlich. Aus dem Hadith ist ersichtlich, dass seine gefährliche Tragweite zu Lebzeiten des edlen Propheten keinem der Sahaba verborgen oder unbekannt war. Wie sollte es dann verwunderlich sein, dass sie den Menschen unserer Zeit mit geringem Wissen und schwachem Iman verborgen bleibt – besonders da Schirk und Bid’a überall weit verbreitet sind?

Hazrat Hudhaifa (r.a.) sah einen Mann, der wegen der Heftigkeit seines Fiebers einen Faden als Amulett um seine Hand gebunden hatte. Da riss er ihn ab und rezitierte diesen Vers: „Die meisten von ihnen glauben nicht an Allah, ohne Ihm zugleich Partner beizugesellen.“

Hazrat Abdullah ibn Mas’ud (r.a.) spielte eine äußerst entschlossene Rolle im Kampf gegen Schirk und Bid’a. Wann immer und wo immer er eine Bid’a oder Schirk sah, erhob er unverzüglich seine Stimme des Widerspruchs und ergriff rasch wirksame Maßnahmen dagegen. Eines Tages ging er in das Haus und sah, dass seine Frau einen Talisman um den Hals trug. Auf seine Frage antwortete sie: „Ich habe ihn als Hausmittel gegen eine bestimmte Krankheit um den Hals gebunden.“ Er packte ihn und zog so kräftig daran, dass er riss. Andernfalls wäre seine Frau selbst vornübergefallen und hätte sich verletzt. Er tat dies nicht nur wegen seiner Charakterstärke, sondern vielmehr, um seine religiöse Pflicht im Kampf gegen Schirk und Bid’a zu erfüllen.

In der Zeit der Dschahiliya gab es einen Baum namens „Dhāt Anwāt“. Dort versammelten sich Quraisch und alle Araber einmal im Jahr, hängten ihre Schwerter an diesen Baum, schlachteten in seiner Nähe Tiere und verweilten dort einen Tag.

Nach der Eroberung Mekkas war der edle Prophet (s.a.w.) gemeinsam mit den neu zum Islam bekehrten Muslimen aus Mekka und den aus Medina gekommenen Sahaba auf dem Weg nach Hunain. Als die neu bekehrten Muslime aus Mekka unterwegs diesen Baum sahen, riefen sie von der Seite: „O Gesandter Allahs (s.a.w.)! Richte auch für uns ein Dhāt Anwāt ein, so wie jene ein Dhāt Anwāt haben.“ Als der edle Prophet (s.a.w.) dies hörte, sagte er: „Allāhu akbar! Ihr sagt tatsächlich dasselbe, was die Gefährten von Musa gesagt haben: ‚Mache auch für uns einen Gott, wie sie Götter haben, o Musa!‘“

Das heißt: So wie jene Aussage ihrer tauhidischen Glaubensüberzeugung im Islam widersprach, steht auch diese eure heutige Aussage im Widerspruch zum tauhidischen Iman. Denn ebenso wie jene Aussage ähnelt auch diese der Rede der Muschrikun. Daher ist sie eine äußerst große Aussage des Schirk. Da es dem gleichkam, nach ihrem Vorbild ein Dhāt Anwāt zu errichten, Schwerter daran aufzuhängen, in seiner Nähe Tiere zu schlachten und dort einen Tag zu verweilen – also neben dem einen Allah noch einen weiteren Ilah einzurichten –, wies der edle Gesandte Allahs ihre Aussage zurück. (Tirmidhi, Musnad Ahmad, Ibn Jarir und Ibn Ishaq in der Sira des Propheten).

Wenn diese historische Aussage wahr ist (wer könnte sagen, dass sie nicht wahr sei), warum sollten dann die heutigen Muslime, die sich an den Gräbern berühmter Wali, Pir und Ghaus (?) aufhalten, dort Bittgebete sprechen, den Verstorbenen anrufen und ihn um sein Bittgebet bitten, nicht offenkundigen und zurückzuweisenden Schirk begehen?

Zwischen den beiden Handlungen besteht hinsichtlich ihres schirkhaften Charakters vollständige Übereinstimmung. Aus diesem Anlass wies Abu Bakr at-Tartuschī, ein Schüler Imām Māliks, die Menschen an: Wann immer ihr einen solchen Baum seht, um den sich die Leute versammeln, den sie verehren und respektieren, bei dem sie in Krankheit und Not Hilfe suchen und um den sie einen Urs veranstalten, sollt ihr ihn unverzüglich fällen und diesen Versammlungsort des Schirk vollständig zerstören.

Daraus wird deutlich, dass das Anlegen von Amuletten und Talismanen zum Schutz vor Fieber und Ähnlichem nach Auffassung von Hudhaifa eindeutig Schirk ist. Obwohl es sich um kleinen Schirk handelt, führten die ehrwürdigen Gefährten zu seiner Widerlegung solche Verse als Beweis an, die gegen den großen Schirk offenbart worden waren. Denn daran, dass es trotz seiner Geringfügigkeit Schirk ist, besteht kein Zweifel. Deshalb sagte der edle Prophet: Arabischer Wortlaut:

– Für euch fürchte ich am meisten den kleinen Schirk.

Daher ist der Schirk, wie gering er auch sein mag, in Wirklichkeit keineswegs gering. Vielmehr war selbst der kleine Schirk in den Augen der Gefährten schwerwiegender als die großen Sünden.

Wenn man im Licht der Koranverse und Hadithe über den in unserem Land weit verbreiteten Brauch nachdenkt, Amulette, Talismane und Imame Dschamen anzulegen, zerreißt es einem vor Trauer das Herz. Wenn nur unwissende Menschen so etwas täten, wäre das noch verständlich. Doch wir sehen auch große, nur dem Namen nach Gelehrte in diesen Schirk versinken. Wenn beim Abschied des Staatsoberhaupts zu seiner Auslandsreise am Flughafen ein Mann, der sich als Gelehrter bezeichnet, ihm feierlich einen Imame Dschamen an die Hand bindet; wenn eine Mutter beim Abschied ihrer verheirateten Tochter ins Ausland dieser einen Imame Dschamen an die Hand bindet und darüber in großen Schlagzeilen berichtet wird, dann kann ein an den Tawhid glaubender Mensch seinen Kopf vor Scham und Trauer nicht aufrecht halten.

In unserer ländlichen, unwissenden Gesellschaft sieht man, wie neugeborenen Kindern allerlei wertloses Zeug um den Hals und an die Hände gebunden wird. Man hängt ihnen Kerne der Jujube, Kupfermünzen, die von einem Mullah gegebenen Amulettbehälter sowie Blätter oder Stücke von Wurzeln verschiedener Bäume und Pflanzen um. Kindern, die bereits laufen können, werden Fußkettchen und Glöckchen angelegt – in der Hoffnung, man werde es bemerken, wenn sie sich zum Teich begeben, und sie dadurch vor dem Ertrinken bewahren. In Wirklichkeit aber können solche Lasten aus Unrat niemanden retten, dessen Tod im Kindesalter bestimmt ist. Auch Jungen und Mädchen mit Fußkettchen oder Glöckchen ertrinken. Denn der Tod hängt nicht von diesen Dingen ab. Tatsächlich besteht hinsichtlich des Schirk, den diese Dinge beim Menschen darstellen, und des bidʿa-Charakters all dieser Bräuche keinerlei Zweifel. So wie der edle Prophet diesbezüglich klare Aussagen machte und Verbote aussprach, widersetzte er sich auch praktisch diesen aus der Zeit der Dschāhilīya überlieferten Bräuchen. Ja, er verbot sogar, Tieren solche Dinge um den Hals zu binden, und wenn sie angebunden waren, riss er sie ab.

In der Zeit der Dschāhilīya gab es den Brauch, besonders gute Kamele mit verschiedenen Amuletten und Talismanen um den Hals zu versehen, um sie vor dem bösen Blick der Menschen zu schützen. Abū Buschair – Quraisch ibn Ubaid – berichtet: Einmal war er auf einer Auslandsreise ein Gefährte des Gesandten. Noch vor dem Aufbruch ließ der edle Prophet einen Mann mit den Worten vorausgehen: Arabischer Wortlaut:

– An keinem Kamel darf ein solcher Faden um den Hals gebunden sein; wenn er dort ist, soll er abgerissen werden.

Imam Ahmad und Abu Dawud überliefern, dass der edle Prophet (s) sagte: Arabisch (****)

Die Verwendung von Amuletten und Schutzmitteln ist offenkundiger Schirk.

Am Ende dieser Erörterung ist eine Einwand auszuräumen. Beim Lesen der bisherigen Ausführungen könnte in jemandem die Frage aufkommen: Ist es auch Schirk, ein Amulett aus Koranversen anzufertigen? Die kurze Antwort lautet: Einige der Salaf as-Salih erlaubten es, Amulette aus Koranversen anzufertigen. Andere jedoch erklärten auch diese Handlung für haram. Hadhrat Ibn Masʿud (r) gehörte zu den Letzteren. Unter den Rechtsgelehrten erklärten Qatada, Schaʿbi, Saʿid ibn Dschubair und eine große Gruppe: Die Verwendung von Amuletten ist makruh (tahrim). Jeder Gläubige ist verpflichtet, sie zu meiden, fest an Allah zu glauben, auf Ihn zu vertrauen und sich darauf zu verlassen sowie in dem Bewusstsein, dass sie keinen Nutzen bringen, auf sie zu verzichten; dadurch wird ihm kein Schaden entstehen.

Ich denke, wenn alle den psychologischen Zustand bedenken, der diesen Handlungen zugrunde liegt, werden sie zugeben, dass diese Handlungen haram und mit dem Tauhid unvereinbar sein müssen – auch dann, wenn sie aus Koranversen angefertigt werden. Denn wenn jemand aus Angst vor einem drohenden Unglück solche Dinge verwendet, richtet sich das Ziel seines Herzens von Allah auf Dinge außerhalb Allahs. Anstatt auf Allah zu vertrauen, beginnt er, auf diese Dinge zu vertrauen. Und genau das ist nach dem Maßstab des Tauhid Schirk. Zweitens: Wenn bei dieser Handlung Koranverse verwendet werden, besteht dann irgendein Zweifel daran, dass dies kein richtiger Umgang mit dem Koran ist, dass der Koran nicht auf die Welt gekommen ist, um ein Amulett zu sein, und dass er von seinem eigentlichen Zweck abgebracht und für etwas anderes verwendet wird? Diese offenkundige Verunglimpfung des Korans, dieser Missbrauch des Korans, ist ebenfalls eine Form der Tahrif – ein praktischer Tahrif (eine Verfälschung). Für Menschen, die im Koran erfahren und vom Tauhid überzeugt sind, ist dies nicht im Geringsten unklar. Je eher diese Handlung beendet wird und die Menschen sie aufgeben und zu aufrichtigen, am Tauhid festhaltenden Menschen werden, desto besser. Ich möchte mit Nachdruck sagen, dass zumindest die Gelehrten der Gesellschaft deshalb besonders aktiv werden und solchen Dingen nicht im Geringsten Vorschub leisten sollten.

Natürlich beweist dies nicht, dass man bei einem plötzlichen Unglück keine Koranverse rezitieren und Allahs Barmherzigkeit erbitten dürfe oder dass man über einen von einem Unglück betroffenen Menschen nicht pusten dürfe, um Heilung von Allah zu erlangen. Dass dies erlaubt ist, wird durch den Hadith belegt, und auch zahlreiche Rechtsgelehrte haben diese Ansicht vertreten.

Mīlād Veranstaltung Bidʿa

In der muslimischen Gesellschaft ist es seit Langem üblich, Mīlād-Texte zu rezitieren und Mīlād-Versammlungen abzuhalten. Im Allgemeinen halten die Muslime dies für eine Handlung von großem Verdienst und führen sie mit großer Aufrichtigkeit durch. Doch offenbar sind die Muslime – die gebildeten und bewussten Menschen der muslimischen Gesellschaft – nicht bereit, auch nur einen Augenblick darüber nachzudenken, ob diese Handlung der islamischen Scharia entspricht und ob sie der Sunna entspricht, die die Muslime von Hadhrat Muhammad (s) dadurch erlangt haben, dass sie an ihn glaubten. Selbst die Gelehrten dieses Landes lassen sich vom Strom des seit jeher in der Gesellschaft bestehenden Brauchs mitreißen. Sie sehen niemals nach, ob wir gemäß der Sunna handeln oder Bidʿa begehen. Daher ist es für dieses Buch besonders notwendig geworden, diese Angelegenheit etwas ausführlicher zu erörtern.

Alle wissen und erkennen an, dass es zu Lebzeiten des edlen Gesandten (s) keinen Brauch des heute üblichen Mīlād gab, ebenso wenig zur Zeit der ehrwürdigen Gefährten, der Tabiʿun und der späteren Mudschahidin. Die kurze Geschichte dieses Mīlād lautet: Etwa zweihundert Jahre nach dem edlen Propheten (s) führte ihn ein König ein, der in der Geschichte als ein frevlerischer Mann bezeichnet wird. Dr. Ahmad Scharbaki, Lehrer an der al-Azhar-Universität, schrieb, dass die fatimidischen Herrscher ihn im vierten Jahrhundert der Hidschra in Ägypten einführten. Es wird auch gesagt, dass ein Mann namens Scheich Umar ibn Muhammad ihn in der irakischen Stadt Mosul einführte. Später führte al-Muzaffar Abu Saʿid, der König, den Mīlād in der irakischen Stadt Erbil ein. Ibn Dahiya schrieb zu diesem Thema ein Buch und überreichte es ihm. Der König belohnte ihn mit tausend Dinar.

Aus diesem Zusammenhang wird eindeutig ersichtlich, dass die gegenwärtige Milad-Veranstaltung keine sunnitische Praxis ist und auch nicht in Übereinstimmung mit der Sunna steht. Vielmehr ist sie eindeutig eine Bid’a.

Der deutlichste und unwiderlegbare Beweis dafür, dass es sich dabei um eine Bid’a handelt, ist, dass diese Handlung zur Zeit des edlen Gesandten (s) nicht existierte und auch nach dem Gesandten, in der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen beziehungsweise der edlen Gefährten, nicht als verdienstvolle Handlung eingeführt wurde. Selbst in der darauffolgenden Zeit, zur Zeit der Tabi’un-Mujtahids, findet sich keine Spur ihrer Verbreitung. Eine Handlung, die in den ersten islamischen Zeiten weder als Gottesdienst noch als verdienstvolle Handlung eingeführt worden ist, kann von späteren Menschen nicht als verdienstvolle Handlung eingeführt werden; niemandem wurde ein solches Recht verliehen.

Die Bestimmungen über Erlaubtes und Verbotenes im Islam, über Verdienst und Sünde sowie über Allahs und des Gesandten Wohlgefallen und Missfallen können ausschließlich auf Grundlage des Qur’an und der Sunna bewiesen werden. Für etwas, das nicht auf Grundlage des Qur’an und der Sunna bewiesen ist, aber als besonders verdienstvolle Handlung betrachtet wird, gibt es im Islam keinerlei Raum. Eine solche Handlung ist in Wirklichkeit eben eine Bid’a. Und bei einer Handlung, die ihrem Wesen nach eine Bid’a ist, auf irgendeinen Verdienst zu hoffen, ist nichts als Torheit. Der edle Gesandte (s) hat selbst die Vorzüglichkeit mehrerer Generationen bezeugt, indem er sagte: Arabisch (******)

Die segensreichste islamische Zeit ist meine Zeit, danach die Zeit der Menschen nach ihnen und anschließend die Zeit der Menschen nach diesen.

In keiner dieser drei Generationen – also weder in der Generation der eigenen Gefährten des Gesandten noch in der Generation der Tabi’un – wurde die Veranstaltung des Milad in der muslimischen Gemeinschaft eingeführt; sie entstand erst lange danach. Daher ist bereits die Annahme, dass diese Handlung einen echten Nutzen oder Segen enthalte, eine große Bid’a. Insbesondere aus mehreren besonderen Gründen wird diese Milad-Veranstaltung im Hinblick auf die Glaubensüberzeugungen und die Religion der Muslime äußerst gefährlich. Die Gründe lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen:

((a))  Die Art und Weise, wie bei dieser Veranstaltung die Geburt des edlen Propheten (s) besprochen oder in arabischer, urdusprachiger oder bengalischer Aussprache vorgetragen wird, ist ihrem Wesen nach verwerflich. Zugleich besteht unter den Menschen die Glaubensüberzeugung, dass der edle Prophet (s) genau zu diesem Zeitpunkt leibhaftig in der Versammlung anwesend sei. Nach der Ansicht aller Fachgelehrten ist eine solche Glaubensüberzeugung jedoch offenkundiger Kufr. Aufgrund der eindeutigen Erklärung des Qur’an und des verbindlichen Urteils der Fiqh-Gelehrten ist erwiesen, dass eine solche Glaubensüberzeugung haram ist.

Der edle Prophet (s) hat diese Welt endgültig verlassen. Zu glauben, dass er in diese Welt zurückkehren könne, ist Schirk. Dies ist ausschließlich Allah möglich. Eine Handlung, die allein Allahs Macht entspringt, einem Diener zuzuschreiben, ist offenkundiger Schirk. An dieser Stelle kann erneut auf die Fatwa-ye Bazzaziya hingewiesen werden.

Darin steht geschrieben: Arabisch (******)

– In der hanafitischen Rechtsschule wird ausdrücklich erwähnt, dass derjenige, der glaubt, der edle Prophet (s) kenne das Verborgene, zum Kāfir wird. Denn eine solche Glaubensüberzeugung steht in völligem Widerspruch zu Allahs Aussage. Allah sprach:

قُل لَّا يَعْلَمُ مَن فِي السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ الْغَيْبَ إِلَّا اللَّهُ ۚ

– Sprich: Niemand von denen, die in den Himmeln und auf der Erde sind, kennt das Verborgene außer Allah.

In den Fiqh-Büchern wird erwähnt, dass derjenige zum Kāfir wird, der bei einer Hochzeitsfeier sagt: „Allah und der Gesandte selbst sind die Zeugen meiner Eheschließung.“ Denn er glaubte damit, dass der Gesandte (s) das Wissen über das Verborgene besitzt.

(b) Die Verteilung von Schirni und Süßigkeiten bei einer Milad-Mahfil wird als unbedingt notwendig erachtet. Außerdem wird die Veranstaltung der Milad-Mahfil auf die Stufe des Wādschib erhoben. Wenn eine unzulässige Handlung auf diese Weise als Wādschib oder notwendig angesehen wird, wird sie Makruh. In den Fiqh-Büchern heißt es: Jede erlaubte Handlung, die als Wādschib angesehen wird, ist Makruh (und Makruh bedeutet Makruh Tahrimi).

(c) Es wird als notwendig angesehen, die Milad an einem bestimmten Tag und Datum abzuhalten. Da die Scharia jedoch für diese Handlung kein bestimmtes Datum festgelegt hat, bedeutet ein solches Vorgehen, dass man aus eigener Initiative eine Ergänzung zu den Vorschriften der Scharia vornimmt.

Im Hadith wird ausdrücklich gesagt: Arabisch (******)

– Bestimmt von den Nächten nicht ausschließlich die Nacht des Dschumʿa für das Tahadschud-Gebet und von den Tagen nicht ausschließlich den Freitag für das freiwillige Fasten.

Wenn der Gesandte Allahs (s) ausdrücklich verboten hat, für das freiwillige Fasten eigenmächtig eine bestimmte Nacht oder einen bestimmten Tag festzulegen, wie kann eine solche Festlegung für den Milad dann überhaupt zulässig sein?

((d)) Für die Ausschmückung der Milad-Versammlung werden sehr viele Lichter aufgestellt, und Kerzen sowie Räucherstäbchen werden in großer Menge entzündet. All dies sind völlig nutzlose Handlungen. Auch das Geld, das dafür ausgegeben wird, ist eine nutzlose Ausgabe. Diese Handlung ist verboten, und auf sie trifft die Aussage Allahs zu:

Gib nicht nutzlos Geld aus. Denn diejenigen, die verschwenderisch nutzlos ausgeben, sind die Brüder des Satans.

Ist es nicht äußerste Torheit, zu meinen, dass man durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der Allahs Wort offensichtlich widersprochen wird, eine Belohnung erlangen könne?

Maulana Rashid Ahmad Gangohi schrieb in seiner Antwort auf eine Frage zum Milad: Eine Milad-Veranstaltung der üblichen Art ist eine Bid’a und makruh.

Viele angesehene zeitgenössische Gelehrte haben diese Antwort als „sahih“ bestätigt und ebenfalls ihre Unterschriften unter die Fatwa gesetzt. Maulana Gangohi schrieb an anderer Stelle: Etwas, das in der Scharia ohne Bedingung festgelegt ist, an eine Bedingung zu knüpfen, und etwas, das an eine Bedingung geknüpft ist, von dieser Bedingung zu lösen – das ist Bid’a. Dazu gehört etwa die Veranstaltung einer Milad-Versammlung. Tatsächlich sind das Gedenken Allahs sowie die Darstellung und Erörterung des Lebens des Gesandten in der Scharia mustahabb und zulässig. Eine Versammlung jedoch genau zu diesem Zweck zu veranstalten, ist Bid’a und haram. Über Allah und den Gesandten zu sprechen, ist zwar mustahabb; aber die Erörterung des Milad ausdrücklich zur Bedingung zu machen, ist Bid’a.

Imam Allama Ibn al-Hajj schrieb:

Zu den Bid’a, die sie eingeführt haben, gehört ihre Überzeugung, dass alles, was sie in dieser Hinsicht tun, die größte Form der Anbetung und der Ausdruck der Anweisungen Allahs sei. Dazu gehört, dass sie im Monat Rabi al-awwal Milad-Veranstaltungen abhalten, bei denen sie mehrere Arten von Bid’a begehen und verbotene Handlungen ausführen. Sie gingen sogar so weit zu sagen, dass die durch diese Milad-Veranstaltungen verursachten Unheile darauf zurückzuführen seien. Ob dabei irgendeine Art von Melodie oder Gesang vorkommt, die Absicht zum Milad gefasst und Menschen dazu eingeladen werden – selbst wenn keine der zuvor genannten fehlerhaften Handlungen darin vorkommt, bleibt es allein aufgrund der Absicht, diese Handlung auszuführen, eine Bid’a. Denn ihrem Wesen nach ist diese Sache eine Hinzufügung zur Religion des Islam. Die frommen und religiösen Menschen früherer Zeiten pflegten nicht so zu handeln, obwohl es besser ist, ihnen zu folgen. Es gibt keinerlei Überlieferung, dass einer von ihnen die Absicht zum Milad gefasst hätte. Wir folgen doch gerade ihnen. Daher steht auch uns nur in demselben Maß Raum, Möglichkeit und Spielraum zu, wie sie ihn für ihre Handlungen hatten.

Maulana Abd ar-Rahman al-Maghribi al-Hanafi (r.h.) schrieb in seiner Fatwa: Eine Milad-Veranstaltung abzuhalten, ist eine Bidʿa. Der edle Prophet (s.), die rechtgeleiteten Kalifen und die Imame haben dies weder getan noch dazu aufgefordert. Auch im Werk „Schariʿat al-Ilahiya“ ist dies ebenso geschrieben.

Maulana Nasiruddin al-Audi asch-Schafiʿi schrieb in Beantwortung einer Frage hierzu:

Eine Veranstaltung zur Rezitation des Milad darf nicht abgehalten werden. Denn von keinem der frommen Vorfahren ist überliefert, dass er dies getan hätte. Vielmehr haben Menschen einer schlechten Zeit dies erst drei Generationen später (in der Zeit nach den Tabiʿin) neu eingeführt. Da die frommen Vorfahren dies nicht getan haben, dürfen wir nicht den späteren Menschen folgen. Denn die Befolgung der frommen Vorfahren ist für uns ausreichend. Wo besteht also die Notwendigkeit, diese bidʿatische Handlung zu verrichten?

Der Scheich Scharafuddin (r.h.) von der hanbalitischen Rechtsschule sagte: Das Fest, das die Herrscher dieses Landes jedes Jahr anlässlich des Milad des edlen Propheten (s.) veranstalten, ist abgesehen von der äußerst schlimmen Übertreibung, im Grunde eine bidʿatische Handlung. Ausgehend von ihren eigenen Begierden haben sie diese Handlung selbst neu eingeführt. Sie wissen nicht, was der edle Prophet (s.) angeordnet und was er verboten hat. Dabei ist er der Überbringer und Begründer der Scharia.

Qadi Schihabuddin (r.h.) schrieb in Beantwortung einer Frage:

Nein, dies darf nicht getan werden. Denn es ist eine Bidʿa. Und jede Bidʿa ist offenkundige Irreleitung. Das Ende jeder Irreleitung ist die Hölle. Was unwissende Menschen zu Beginn jedes Jahres im Monat Rabi al-awwal tun, gehört in keiner Weise zur Scharia. Wenn sie bei der Erwähnung der Geburt des edlen Propheten aufstehen und meinen, die Seele des edlen Propheten sei geehrt herbeigekommen und anwesend, so ist dies lediglich eine nichtige Vorstellung. Dieser Glaube ist offenkundiger Schirk. Die Imame verbieten derartige Handlungen.

Der Verfasser des Werkes über die Schami-Biografie schrieb: Es ist zur Gewohnheit der Liebenden des Gesandten (s.) geworden, dass sie, wenn sie die Schilderung der Geburt des edlen Propheten (s.) hören, zu seiner Verehrung aufstehen. Dieses Aufstehen ist jedoch eine Bidʿa und entbehrt jeder Grundlage.

Maulana Fazlullah Dschawnpuri sagt: Für das Qiyam, das gewöhnliche Menschen beim Hören der Geschichte von der Geburt des edlen Propheten vollziehen, gibt es keinen Beleg; vielmehr ist es makruh.

Qadi Nasiruddin al-Gujarati schrieb: Manche unwissenden Pirs haben zahlreiche Bidʿas eingeführt, für deren Unterstützung sich weder ein Hadith noch irgendein Grundsatz im Koran und in der Sunna finden lässt. Eine davon besteht darin, beim Vortrag der Lebensgeschichte des edlen Gesandten aufzustehen.

Der Mujaddid Alf-e Thani, Scheich Ahmad Sirhindi, schrieb: Urteilen Sie in aller Unparteilichkeit. Stellen Sie sich vor, der edle Prophet wäre zu dieser Zeit gegenwärtig und lebte auf der Welt und würde eine solche Versammlung sehen: Wäre er damit einverstanden und würde er diese Veranstaltung gutheißen? Sicher ist, dass er diese Handlung keinesfalls gutheißen würde. Vielmehr würde er gegen diese Handlung Einspruch erheben.

Im Hinblick auf diese Versammlungen ist dieser Vers aus dem Edlen Koran besonders

وَقَدْ نَزَّلَ عَلَيْكُمْ فِي الْكِتَابِ أَنْ إِذَا سَمِعْتُمْ آيَاتِ اللَّهِ يُكْفَرُ بِهَا وَيُسْتَهْزَأُ بِهَا فَلَا تَقْعُدُوا مَعَهُمْ حَتَّىٰ يَخُوضُوا فِي حَدِيثٍ غَيْرِهِ ۚ إِنَّكُمْ إِذًا مِّثْلُهُمْ ۗ

anzuwenden: – Allah hat euch diese Anweisung gegeben: Wenn ihr hört, dass Allahs Zeichen verleugnet werden, und seht, dass über sie gespottet und Scherze gemacht werden, dann sitzt nicht mit ihnen zusammen, bis sie sich einer anderen Angelegenheit zuwenden. Andernfalls wäret auch ihr zu jener Zeit Sünder wie sie. (An-Nisa: 140)

In der Erläuterung dieses Verses schrieben Imam al-Qurtubi und Muhyi as-Sunna Imam al-Baghawi: ad-Dahhak überlieferte von Ibn Abbas, dass alle neu eingeführten Handlungen in der islamischen Religion unter diesen Vers fallen, ebenso alles, was bis zum Tag der Auferstehung an Bidʿas erfunden werden wird.

Der letzte Teil des Verses:

إِنَّ اللَّهَ جَامِعُ الْمُنَافِقِينَ وَالْكَافِرِينَ فِي جَهَنَّمَ جَمِيعًا [٤:١٤٠]

–Wahrlich, Allah, der Erhabene, wird gewiss alle Heuchler und Kafir in der Jahannam versammeln – eine äußerst strenge Warnung sowohl für die Anhänger der Bidʿa als auch für die Kafir.

Mein abschließendes Wort an dieser Stelle lautet: Der edle Prophet (s.) ist das Vorbild der Muslime auf der Welt, der Allerliebste und das einzige Mittel, Allahs Rechtleitung und Barmherzigkeit zu erlangen. Deshalb sind die Lebensgeschichte des edlen Gesandten, sein Charakter und sein vorbildliches Handeln in dieser finsteren Welt der einzige Leuchtturm der Rettung. Daher muss man sie allen Menschen immer wieder darlegen, sie lesen und kennenlernen, sie anderen ausführlich vor Augen führen, Ihm im praktischen Leben Schritt für Schritt folgen, Ihm gehorchen, Ihn lieben und von Ihm den Weg und die Weisung für das eigene Leben erhalten. Für einen Muslim gibt es darüber hinaus keinen anderen Weg, und es kann keinen geben. Die grundlegende Rechtleitung über den Gesandten (s.), die im Koran und in den Hadithen gegeben wurde, läuft im Wesentlichen darauf hinaus. Doch der edle Gesandte (s.) darf nicht angebetet werden. Man darf über Ihn keine Vorstellung haben, die nach Maßgabe der Scharia ausschließlich Allah gegenüber angemessen ist.

Die Liebe zum edlen Gesandten ist für einen gläubigen Menschen der größte Wegzehrung auf dem Weg des Islam. Diese Liebe darf gewiss nicht ein solches Übermaß erreichen, wie es nur Allah gebührt. Dem Gesandten (s.) muss man genau jene Ehre, Bedeutung und Liebe entgegenbringen, die Allah zu erweisen befohlen hat und zu deren Erweisung der Gesandte (s.) ermahnt hat.

Die größte Rechtleitung Allahs besteht an dieser Stelle darin, dem edlen Gesandten (s.) zu folgen.

Der Vers lautet:

قُلْ إِن كُنتُمْ تُحِبُّونَ اللَّهَ فَاتَّبِعُونِي يُحْبِبْكُمُ اللَّهُ وَيَغْفِرْ لَكُمْ ذُنُوبَكُمْ ۗ وَاللَّهُ غَفُورٌ رَّحِيمٌ [٣:٣١]

– Sprich: O Prophet! Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir, o ihr Muslime! Dann wird Allah euch lieben und euch eure Sünden vergeben. Und Allah ist überaus vergebend und barmherzig. (Al-Imran: 31)

Die Kernaussage dieses Verses ist, dass man dem Propheten folgen muss, wenn man Allah liebt. Wenn man dem Propheten folgt, ist der Gewinn von Allahs Liebe und Vergebung das allerhöchste und größte Begehren des Dieners. Und der einzige Weg, dies zu erlangen, ist die umfassende Befolgung des edlen Gesandten (s.).

Die zweite Pflicht der Umma gegenüber dem Gesandten (s) besteht darin, Durood zu sprechen. Im Heiligen Quran heißt es: Arabisch(*******)

– Wahrlich, Allah und Seine Engel sprechen Durood für den Propheten. O ihr Gläubigen! Sprecht auch ihr Durood und Salam für den Propheten.

Durood für den Propheten zu sprechen, ist eine vorzügliche und äußerst verdienstvolle Tat. Allah selbst spricht Durood für diesen Propheten, und auch die Engel tun es. Wie großartig und gesegnet es daher ist, für diesen Propheten Durood zu sprechen, und wie viel Sawab man dadurch erlangt – dies lässt sich nicht erschöpfend erklären.

Was sollte die Umma darüber hinaus noch für den Propheten tun? Wer hat gesagt, dass es Sawab bringt, die Geburt des Propheten zu besprechen und die Ereignisse während der Wehen seiner Mutter zu erwähnen? Wie konnte man das wissen? Und diese Vorstellung, man müsse im Stehen und in Gruppen „Ya Nabi Salam Alaika“ und „Ya Habib Salam Alaika“ sagen und erhalte dadurch großen Sawab, ist durch Quran und Hadith nicht belegt. Nach Ansicht vieler gleicht dies einer Art hinduistischer Puja-Zeremonie. Doch gerade bei Handlungen, die den Rang der Ibadat erreichen, ist jede Ähnlichkeit mit Angehörigen anderer Religionen für Muslime am meisten zu vermeiden. Denn der edle Prophet (s) sagte: Arabisch(******)

– Wer sich einem anderen Volk angleicht, wird am Tag der Auferstehung zu ihnen gezählt werden.

Selbst wenn man um der Diskussion willen annimmt, dass die „Ruh“ des edlen Propheten bei der Milad-Versammlung anwesend ist, stellt sich dennoch die Frage: Warum müssen dann alle in der Versammlung bei diesem Gedanken aufstehen? Haben die Sahaba zu Lebzeiten des Gesandten bei seinem Eintreffen etwa zu seiner Verehrung aufzustehen gepflegt, und freute sich der edle Gesandte darüber? Oder hat er jemals angeordnet, dass man zu seiner Verehrung aufstehen solle? Hier sehen wir etwas, das den authentischen Hadithen völlig widerspricht. Im Musnad Ahmad wird über Anas (r.a.) und die Sahaba berichtet: Arabisch(********)

– Für die Sahaba war der edle Gesandte der geliebteste Mensch. Dennoch standen sie nicht für ihn auf, wenn sie ihn anwesend sahen, denn sie wussten, dass er es missbilligte, zu seiner Verehrung aufzustehen.

Abu Majlaz berichtet: Hadhrat Muawiya (r.a.) betrat ein Haus, in dem Hadhrat Ibn Amir und Ibn Zubair anwesend waren. Als Muawiya eintrat, stand Ibn Amir auf, Ibn Zubair jedoch blieb sitzen. Darauf sagte Hadhrat Muawiya (r.a.) zu ihm: Arabisch(******)

– Setz dich. Denn ich habe den edlen Gesandten Allahs (s) sagen hören: Wer möchte, dass die Menschen aus Ehrerbietung vor ihm aufstehen, und sich darüber freut, der soll sich seine Wohnung in der Hölle bauen.

Der edle Prophet (s) selbst mochte es überhaupt nicht und wollte nicht, dass die Menschen zu seiner Verehrung aufstehen. Der Bericht von Hadrat Abu Umama ist ein Beleg dafür. Er sagte:

– Der edle Prophet (s) kam, auf einen Stock gestützt, zu uns. Daraufhin standen wir zu seiner Verehrung auf. Der edle Prophet (s) sagte: Steht nicht so auf, wie die Ungläubigen zur gegenseitigen Verehrung aufstehen.

Manche könnten diese Aussage des edlen Gesandten Allahs (s) als eine ihm wesenseigene Demut bezeichnen. Sie könnten sagen, dass der edle Gesandte Allahs (s) aus Demut niemanden aufforderte, zu seiner Verehrung aufzustehen, oder es selbst dann untersagte, wenn jemand aufstand. Bedeutet das etwa, dass wir nicht aufstehen und ihm dadurch unsere Ehrerbietung erweisen sollen?

Diese Leute verstehen nicht, wie erschreckend die eigentliche Bedeutung einer solchen Aussage ist. Das würde bedeuten, dass er es nur scheinbar untersagt hätte, in Wirklichkeit aber das Aufstehen mochte, sich darüber freute und man dafür sogar eine Belohnung erhielte. Doch die Frage lautet: Wenn irgendeine Handlung den Muslimen eine Belohnung einbringen konnte oder wenn das Aufstehen zu ihrer Verehrung tatsächlich belohnt worden wäre oder gar zu den Pflichten der Muslime gegenüber dem Propheten gehört hätte, dann hätte es keinen Grund geben können, es auf diese Weise zu untersagen. Er hätte dies offen sagen können, so wie er dazu aufgefordert hat, für ihn den Segen zu sprechen und ihm zu folgen; dabei wäre keinerlei Vortäuschung nötig gewesen. Zu behaupten, der Prophet habe sich verstellen können oder sich verstellt, ist zudem ein Schlag gegen das Fundament der Religion. Kein gläubiger Mensch kann eine solche Auffassung vertreten.

Es muss beachtet werden: Gegenstand unserer Erörterung ist hier das Aufstehen aus der Vorstellung heraus, dass die Seele des edlen Gesandten Allahs (s) bei der Mawlid-Feier anwesend sei, um ihm dadurch Ehrerbietung zu erweisen. Davon zu unterscheiden ist das vorübergehende Aufstehen beim Eintreffen angesehener Personen der Gesellschaft, um sie frohen Herzens zu begrüßen und sie aufrichtig willkommen zu heißen. In einem sahih Hadith wird berichtet, dass der edle Prophet (s), als Sa’d ibn Mu’adh (ra) auf seinem Reittier herankam, den Ansar selbst anwies: Steht auf, um eurem Anführer Ehrerbietung zu erweisen. Daraus geht hervor, dass es nicht unzulässig ist, einer angesehenen Person durch Aufstehen Respekt zu erweisen. Vielmehr haben die Gelehrten der Mehrheit dies als mustahabb bezeichnet. In diesem Zusammenhang findet sich kein Verbot.

Der edle Prophet (s) selbst stand aus übergroßer Zuneigung sogar für seine Tochter Hadrat Fatima (ra) auf. Dieses Aufstehen ist nicht verboten. Verboten ist vielmehr jenes Aufstehen, über das der edle Gesandte Allahs (s) sagte:

– Wer es begrüßt, dass die Menschen zu seiner Verehrung aufstehen, der soll sich seinen Sitz in der Hölle bauen.

Kein wahrhaft Gläubiger kann daran Gefallen finden oder sich darüber freuen, wenn man aufsteht, um ihm Ehre zu erweisen. Daher ist es völlig haram, aufzustehen, damit irgendein Führer oder eine Person sich darüber freut.

Im Licht dieser ausführlichen Erörterung kann kein Zweifel daran bestehen, dass die heutzutage verbreiteten formellen Milad-Versammlungen sowie die alljährliche, mit äußerstem Prunk begangene Veranstaltung am 12. Rabi al-Awwal unter dem Namen „Fatiha-i-Dwazdahum“, die als nationales Fest gefeiert wird, eine offenkundige Bidʿat sind. Aus der Zeit der Sahaba, der Tabiʿin und der Tabiʿ at-Tabiʿin lässt sich für keine dieser Veranstaltungen auch nur ein einziges Beispiel anführen. Auch aus Koran und Hadith kann kein Beleg zu ihren Gunsten vorgebracht werden. Daher ist auch die Hoffnung, durch diese Veranstaltungen irgendeinen Sawab von Allah zu erlangen, völlig grundlos. Sie als nationale Veranstaltungen anzunehmen und auf nationaler und staatlicher Ebene zu begehen, sich danach selbstgefällig einzureden, man habe dadurch eine große Pflicht gegenüber dem Gesandten erfüllt, oder durch sie die Menschen zu täuschen, indem man sich als besonders großer Anhänger des Gesandten darstellt, ist zweifellos nicht nur Bidʿat, sondern eine noch größere Unverschämtheit als Bidʿat.

Die Bidʿat des Fußküssens

In den heutigen Versammlungsstätten der Pire und Alime ist das Fußküssen weit verbreitet. Sobald jemand Murid wird, muss er dem Pir die Füße küssen; sobald jemand Schüler einer Madrasa ist, ist er verpflichtet, dem Ustad-Huzur die Füße zu küssen. Tut er dies nicht, kann weder der Murid vom Pir Fayz empfangen noch der Schüler vom Ustad Ilm erwerben. Vielmehr wird er an beiden Versammlungsstätten als unhöflich verurteilt, und sogleich wird unter Anführung eines „Belegs aus dem großen Koran (?)“ gesagt: Arabisch (*******)

Ein unhöflicher Mensch wird der Gnade Allahs beraubt.

Ob jemand durch das Fußküssen der Gnade Allahs beraubt wird – das weiß allein Allah. Dass ein solcher Murid oder Schüler jedoch den Wohlwollen und die liebevolle Zuwendung des Pirs beziehungsweise des Ustad verliert, ist eine Tatsache. Doch die Frage lautet: Ist dieses Fußküssen tatsächlich eine Handlung im Einklang mit der Scharia? Woher ist diese Sache in die muslimische Gesellschaft eingedrungen? Und was sind ihre Folgen?

Die Ehre und Würde, die der edle Prophet unter den geehrten Sahaba genoss, und die Verehrung und Achtung, die die geehrten Sahaba dem edlen Propheten entgegenbrachten, sind mit nichts anderem vergleichbar, und niemand kann irgendjemandem eine solche Ehre und Achtung erweisen. Doch wie zeigten diese Sahaba dem edlen Propheten äußerlich ihre Achtung? In diesem Zusammenhang wird im Hadith lediglich erwähnt, dass einige Sahaba die Hände und die Stirn des edlen Propheten leicht küssten. In diesem Kuss kam eher Liebe als Verehrung zum Ausdruck. In den Hadith- oder Sira-Werken findet sich jedoch kein nennenswerter Beleg dafür, dass einer von ihnen jemals die Füße des edlen Gesandten mit der Hand berührt und anschließend mit dieser Hand sein Gesicht abgewischt hätte – jenes Fußküssen also praktiziert hätte.

In diesem Zusammenhang wird im Hadith lediglich erwähnt, dass einige Sahaba aus übergroßer Liebe gelegentlich die Hände und Füße des edlen Propheten küssten. Doch unter allen Sahaba war dies keineswegs allgemein üblich. Auch in der Zeit der Tabiʿin und der Tabiʿ at-Tabiʿin findet sich in der muslimischen Gesellschaft kein solcher Brauch. In der Geschichte dieses goldenen Zeitalters des Islam findet sich nicht die geringste Spur dieses Fußküssens. Daher ist unbestreitbar, dass diese Handlung der gesamten durch den Idschmaʿ und die mutawatir Überlieferung verbürgten Tradition völlig widerspricht.

Darüber hinaus gehört es zu den Grundsätzen der islamischen Scharia, dass es verpflichtend ist, eine an sich erlaubte oder der Sunna entsprechende Handlung lieber zu unterlassen, wenn sie im Bereich der Glaubensüberzeugung oder der religiösen Praxis Anlass zu Verderbnis geben kann. Aus diesem Grund ließ Umar al-Faruq (ra) jenen Baum fällen, unter dem der edle Prophet (s) die historische Bayʿat ar-Riḍwān entgegengenommen hatte. Denn die Menschen seiner Zeit hatten begonnen, es als eine Handlung der Sunna zu betrachten, sich bei diesem Baum zu versammeln, und ihre regelmäßige Aufwartung bei ihm für unbedingt notwendig und verdienstvoll zu halten. Dabei war dies die glänzendste Epoche des Islam. Daher lautet ein Grundsatz der islamischen Rechtswissenschaft: Eine an sich erlaubte Handlung, die den Rang einer Pflicht erreicht, ist makruh.

Außerdem gelangt der Mensch beim Kaddambusi genau in jene Haltung, in die er beim Rukuʿ und bei der Niederwerfung im Gebet gelangt; eine solche Haltung absichtlich gegenüber jemandem einzunehmen, ist gänzlich unzulässig.

Qadi Iyad schrieb: So wie es verboten ist, sich vor jemand anderem als Allah niederzuwerfen, ist es ebenso verboten, den Kopf in der Art des Rukuʿ vor jemandem zu neigen.

Al-Mujaddid al-Fasani (rah) schrieb: Den Kopf vor jemandem zu neigen, kommt dem Kufr nahe.

Die Rechtsgelehrten sind der Ansicht: Sich für einen König, Herrscher oder irgendeinen anderen Menschen zu verbeugen, ist makruh. Und makruh bedeutet makruh tahrim.

Aus all diesen Aussagen ist unwiderlegbar erwiesen, dass es in der islamischen Scharia keinerlei Vorschrift gibt, einem Pir, Lehrer oder sonstigen Ältesten – wer auch immer er sei – die Füße zu küssen. Diese Handlung steht völlig im Widerspruch zur Sunna des edlen Gesandten und ist eine äußerst große Bidʿa.

Über den Kaddambusi ist noch zu sagen, dass dieser Brauch nur in den Kreisen der Gelehrten und Pirs von Pāk-Indien anzutreffen ist. In anderen muslimischen Gesellschaften gibt es nicht die geringste Spur davon. Daher kann man leicht annehmen, dass diese Handlung des Kaddambusi aus der hiesigen hinduistischen Gesellschaft in die muslimische Gesellschaft gelangt ist und dort eine muslimische Gestalt angenommen hat. Der heutige Kaddambusi in der muslimischen Gesellschaft war tatsächlich die „Niederwerfung zu den Füßen des Brahmanen“. Auch heute ist dies hier und dort zu beobachten. Sobald der Yajman vor dem Brahmanen erscheint, hebt der Brahmane den großen Zeh seines linken Fußes hoch, und der Yajman legt seine Stirn auf dessen Spitze. Danach zieht der Brahmane seinen Fuß zurück, wann immer er will. In der brahmanischen Religion ist dieser Brauch ursprünglich. Denn nach der brahmanischen Religionsauffassung sind allein die Brahmanen Menschen, während alle anderen Sklaven der Sklaven der Brahmanen sind. Deshalb ist es ihre Pflicht, sich zu den Füßen des Brahmanen niederzuwerfen.

Später wurden die Hindus dieses Landes zu Muslimen und verwandelten eben diese hinduistisch-brahmanische Sitte – diese „Niederwerfung zu den Füßen“ – in etwas „Muslimisches“ und machten daraus den Kaddambusi. Mit einem Wort: Die vollständig hinduistisch-brahmanische Sitte wurde in der muslimischen Gesellschaft, insbesondere in den Kreisen der Pirs sowie der Gelehrten und Lehrer, als eine Handlung großen Verdienstes eingeführt.

Doch ihre schädlichen Folgen, die sich in der muslimischen Gesellschaft gezeigt haben, sind aus der Sicht des Tauhīd äußerst erschreckend. Im Umfeld von Pīr-Murīd-Beziehungen und Lehrer-Schüler-Verhältnissen hat diese Sitte des Kadambūsī eine geradezu schirkhafte Denkweise verbreitet. Der Murīd und der Schüler halten diese Handlung für unerlässlich. Andernfalls werde er nicht die wohlwollende Aufmerksamkeit des Huzūr erhalten, und der Huzūr werde nicht zufrieden sein. Zweitens sei der Huzūr von einem so hohen Rang, dass es seine Pflicht sei, alles zu tun, was er sage oder worüber sich sein Herz freue. Ihm auch nur mit einem einzigen Wort zu widersprechen, sei äußerste Respektlosigkeit. Dadurch werde Allah erzürnt. Doch nach dem tauhīdischen Glauben des Islams kann einen solchen Rang – im Bereich des Glaubens nur Allah und im Bereich der tatsächlichen Praxis nur der Gesandte (s) – niemand sonst besitzen.

Andererseits tragen der „Hazrat Pīr Qibla“ und der Lehrer-Huzūr deutlich den Wunsch in sich – sie sind ja keine Engel, sondern Menschen –, dass mein Murīd oder Schüler mir unbedingt die Füße küsst. Viele Huzūrs nehmen ihren Sitz so vorbereitet ein, dass es dem Murīd oder Schüler offenbar keinerlei Schwierigkeiten bereitet, seine Hand an ihre Füße zu legen. Vielmehr soll diese Handlung ganz mühelos vollzogen werden können. Das bedeutet nicht, dass sie jemanden mit Worten auffordern, ihnen die Füße zu küssen; vielmehr verbieten sie es sogar. Doch diese Verbotsworte werden erst ausgesprochen, nachdem die Handlung des Kadambūsī ordnungsgemäß vollzogen worden ist, nicht vorher. Und auch dieses Verbot hat genau den Charakter eines Befehls.

Das Wichtigste ist, dass die Form des Kadambūsī dem Suǧūd gleicht. Allāma Schāmī hat eine solche Handlung entsprechend den Verhältnissen seiner Zeit ausdrücklich als „Suǧūd“ bezeichnet.

Er schrieb: Ebenso ist es vollständig harām, dass die Menschen den Gelehrten und angesehenen Personen die Stirn zu Boden legen. Sowohl derjenige, der diese Handlung vollzieht, als auch derjenige, der damit zufrieden ist und sich darüber freut, sind Sünder. Denn diese Handlung gleicht genau dem Götzendienst.

Auch der Muftī Maulānā Raschīd Ahmad Ludhiyānawī aus Deoband hat ein entsprechendes Rechtsgutachten erlassen. (Siehe Ahsanul Fatāwā.)

Tatsächlich findet sich in Koran und Hadith keinerlei Erwähnung des Kadambūsī; in der islamischen Kultur und Zivilisation hat es keinen Platz. Stattdessen finden sich in Koran und Hadith Erwähnungen und klare Anweisungen zum Friedensgruß und zum Händedruck.

Im ehrwürdigen Koran heißt es über den Friedensgruß:

وَإِذَا حُيِّيتُم بِتَحِيَّةٍ فَحَيُّوا بِأَحْسَنَ مِنْهَا أَوْ رُدُّوهَا ۗ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَلَىٰ كُلِّ شَيْءٍ حَسِيبًا [٤:٨٦]

– Wenn euch ein Gruß entboten wird, dann erwidert ihn mit einem besseren Gruß oder zumindest mit einem gleichwertigen. Bedenkt: Allah zieht gewiss über alle Dinge genaue Abrechnung. (An-Nisāʾ: 46)

Daraus wird eindeutig ersichtlich, dass die Muslime einander grüßen sollen, wenn sie sich begegnen. Dieser Gruß muss mündlich erfolgen, und beide Seiten müssen ihn mit aufrichtiger Hingabe entbieten; keinesfalls darf dabei Geiz gezeigt werden. Vielmehr sollte jeder ohne Zurückhaltung bereit sein, dem anderen einen noch besseren Gruß zu entbieten. Der letzte Teil des Verses weist auf die Bedeutung dieses Grußes hin und fordert dazu auf, bei seinem ordnungsgemäßen Austausch Sorgfalt walten zu lassen.

Der edle Prophet (s) hat in den Hadithen wiederholt und auf verschiedene Weise dazu angehalten, einander den Salām zu entbieten. Abū Huraira (r) überlieferte, dass der edle Prophet (s) sprach:

Arabisch

– Ich schwöre bei Demjenigen, in dessen Hand meine Seele liegt: Ihr werdet nicht ins Paradies eintreten, solange ihr nicht glaubt, und ihr werdet nicht glauben, solange ihr einander nicht liebt. Dann sagte er: Soll ich euch auf eine Handlung hinweisen, durch die ihr einander lieben werdet? Sie besteht darin, dass ihr untereinander das Entbieten des Salām verbreitet.

Als der edle Prophet (s) nach der Hidschra in Medina eintraf, bereiteten ihm die Muslime Medinas einen herzlichen Empfang. ʿAbdullāh ibn Salām schilderte diesen Empfang mit den Worten: Arabisch

– Als der edle Prophet (s) in Medina eintraf, eilten die Menschen herbei, um ihn zu empfangen. Auch ich gehörte zu denen, die damals vorangingen. … Das Erste, was ich ihn zu dieser Zeit sagen hörte, war: Entbietet einander den Salām.

Aus dem Hadith geht eine korrekte und eindeutige Anweisung darüber hervor, welcher Gruß durch den Koranvers über den gegenseitigen Gruß gemeint ist, wie er zu entbieten ist und mit welchen Worten dies geschehen soll. Daher besteht beim ersten Zusammentreffen die erste notwendige Pflicht eines Muslims gegenüber einem anderen Muslim darin, den Salām zu entbieten und zu sagen: „As-salāmu ʿalaikum.“ Die andere Seite soll erwidern: „Wa ʿalaikumus-salām wa raḥmatullāh.“ Aus einem Hadith in Ṣaḥīḥ al-Buchārī ist bekannt, dass Ḥaḍrat Ādam (a) unmittelbar nach seiner Erschaffung auf Allahs Befehl hin diesen Salām mit den Engeln austauschte.

Aus dem zuletzt angeführten Hadith lässt sich eine klare Anleitung für die richtige Art und Weise gewinnen, einen neu angekommenen, hochgeehrten Gast zu empfangen. Aus einem weiteren Hadith erfahren wir in diesem Zusammenhang, welches Verhalten beim Aussprechen des Salams angebracht und welches unangebracht ist.

Wenn man alle in diesem Zusammenhang überlieferten Hadithe berücksichtigt und darüber nachdenkt, wird deutlich, dass der „Salam“ durch das Aussprechen mit dem Mund und durch Worte übermittelt wird. Daher sind keinerlei Gesten erforderlich; auch aus den Hadithen lässt sich dies nicht belegen.

Die zweite Handlung, die der Sunna zufolge durch die Hadithe als geboten für den Umgang mit einem neu angekommenen Muslim belegt ist, besteht darin, ihm die Hand zu reichen. Aus einem Hadith in al-Buchari geht hervor, dass Hadhrat Ka’b ibn Malik (ra) sagte:

– Ich betrat die Prophetenmoschee. Plötzlich sah ich, dass sich dort der edle Prophet (s) befand. Als Talha ibn Ubaidullah mich erblickte, stand er auf, kam eilends auf mich zu, schüttelte mir die Hand und begrüßte mich herzlich, bevor er weiterging.

Aus einem weiteren Hadith in al-Buchari geht hervor, dass der Tabi’i Qatada Hadhrat Anas (ra) fragte:

– War es unter den Gefährten des edlen Propheten (s) weithin üblich, einander die Hand zu reichen? Hadhrat Anas (ra) antwortete: Ja, das war üblich.

Abdullah ibn Hisham berichtet: Wir waren beim edlen Propheten, und er hielt die Hand von Hadhrat Umar.

Aus den Hadithen dieses Abschnitts geht eindeutig hervor, dass man einem Neuankömmling nach dem Salam die Hand reichte; zweifelsfrei ist auch bekannt, dass dies in der Gemeinschaft der Gefährten des edlen Gesandten (s) in vollem Umfang praktiziert wurde.

Ein im Tirmidhi Scharif überlieferter Hadith ist diesbezüglich besonders eindeutig. Hazrat Anas ibn Malik (ra) berichtet: Ein Mann fragte den edlen Gesandten (s): Arabisch(*******)

– O Gesandter Allahs, soll einer von uns, wenn er seinen Bruder oder Freund trifft, sich vor ihm verbeugen? Der Gesandte (s) sagte: Nein. Er fragte: Soll er ihn dann umarmen und sein Gesicht küssen? Der Gesandte (s) sagte: Nein. Er fragte: Soll er dann seine Hand nehmen und Musafaha machen? Der Gesandte (s) sagte: Ja.

Imam at-Tirmidhi sagte über diesen Hadith: „Musafaha“ bedeutet, die Hände zu halten und füreinander zu beten: „Möge Allah uns und euch vergeben“ – so soll er sagen.

Über die Vorzüglichkeit dessen sagte der edle Gesandte (s): Arabisch(********)

– Wenn zwei Muslime bei ihrer Begegnung Musafaha machen, wird ihnen vergeben, noch bevor sie ihre Hände wieder voneinander lösen.

Die dritte Sache, die im Hadith erwähnt wird, ist die „Muʿānaqa“ – die Umarmung. Der einzige diesbezüglich im Tirmidhi Scharif überlieferte Hadith lautet; Hazrat Aischa (ra) berichtet:

Arabisch(********)

– Zayd ibn Haritha [der Adoptivsohn des Gesandten (s)] traf in Medina ein. Daraufhin kam der edle Prophet (s) in mein Haus. Zayd kam, um ihn zu treffen, und klopfte an die Tür. Der edle Prophet (s) ging zu ihm, umarmte ihn, sie legten einander die Arme um den Hals, und er gab ihm einen liebevollen Kuss.

Allama Ahmadul Banna führt an dieser Stelle noch einige weitere Hadithe an und schreibt: Diese Hadithe belegen, dass Muʿānaqa (Umarmung bzw. innige Umarmung) nach der Scharia zulässig ist, insbesondere bei jemandem, der von einer Reise zurückkehrt.

Die Gefährten des edlen Propheten pflegten es, einander beim Begegnen die Hand zu geben. Wenn sie jedoch von einer Auslandsreise zurückkehrten, umarmten sie einander.

Aus dieser Erörterung wird deutlich, dass die Sunna des Islams darin besteht, dass zwei Muslime einander beim Begegnen den Friedensgruß entbieten, sich die Hand geben und sich auch umarmen – insbesondere bei jemandem, der von einer Reise zurückkehrt. All diese Praktiken sind durch eindeutige Hadithe belegt. Der edle Gesandte hat dies so getan, und in der Gemeinschaft der Gefährten war dies eine beständige Sitte; tatsächlich ist dies die Sunna. Doch woher kommt nun der Fußkuss? Wer hat dazu aufgefordert? Wer hat ihn in der islamischen Gesellschaft eingeführt? Nicht der Koran, nicht die Hadithe, nicht der Gesandte und nicht die von ihm geformte Gesellschaft. Daher besteht kein Zweifel daran, dass dies eine Bidʿa und eine polytheistische Sitte ist. Dennoch ist der Fußkuss in den Gemeinschaften unserer sogenannten pir-orientierten Ahl as-Sunna (?) eine unverzichtbare Sitte. Und warum sollte es auch anders sein? Hier werden Islam und Sunna nicht aus dem Koran, den Hadithen, dem Vorbild des Gesandten und dem Handeln der Gefährten übernommen, sondern von den verstorbenen oder gegenwärtigen Pirs. Da diese Pir-Murīd-Beziehung vom Vedanta und vom Brahmanentum übernommen wurde, musste auch die brahmanische Sitte des Fußkusses hier Eingang finden. Wenn jemand sagt, diese Sitte sei eingeführt worden, um den Lehrern, Pirs und ehrwürdigen Älteren Ehrerbietung zu erweisen, so antworte ich: Den Lehrern, Pirs und ehrwürdigen Älteren muss mit den Formen Ehrerbietung erwiesen werden, die von der Sunna belegt sind. Niemand hat das Recht, eine selbst erdachte Sitte einzuführen, besonders wenn sie aus Sicht der Scharia schwerwiegende Übel enthält. Tut er es, so ist sie eben eine Bidʿa. Diejenigen, die sich unter Berufung auf die bestehende Sitte bemühen, Dinge außerhalb der Scharia als schariagemäß einzuführen, sind die Neuerer. Möge Allah die gläubige und auf den Tauhid ausgerichtete muslimische Gemeinschaft vor dem Einfluss dieser Neuerer bewahren.

Am Ende der Erörterung über den Fußkuss muss noch eine Sache erwähnt und beantwortet werden, sonst bliebe diese lange Erörterung unvollständig. Mit der Zustimmung einiger Pirs ist im Zusammenhang mit dem Tasawwuf eine Fatwa veröffentlicht worden, wonach der Fußkuss – insbesondere der Fußkuss des Pirs oder Lehrers – zulässig sei. Als Beleg für diese Fatwa werden zwei Hadithe angeführt: einer aus at-Tirmidhi und der andere aus Abu Dawud. Im ersten Hadith ist von zwei Juden die Rede: Sie hörten beim edlen Gesandten die Erläuterung der Religion des Islams. Danach küssten sie beide Hände und beide Füße des edlen Gesandten und sagten: Wir bezeugen, dass du ein Prophet bist.

Unsere erste Feststellung hierzu lautet: Imam at-Tirmidhi hat den Hadith zwar als gut und authentisch bezeichnet, doch Imam an-Nasaʾi erklärte ihn für einen abzulehnenden Hadith. Al-Mundhiri sagte, der Hadith sei wegen ʿAbdullah ibn Salama schwach, da man bei ihm als Überlieferer eines Hadithes einen Mangel festgestellt habe. Außerdem ist die eindeutige Aussage des Hadithes, dass die beiden Juden die Hände und Füße küssten. Die Handlungen der Juden können für Muslime nicht vorbildlich sein. In einem anderen von Abu Dawud überlieferten Hadith wird Umamat ibn Scharik (ra) zitiert: Arabisch.

– In dem von Abu Dawud überlieferten Hadith ist nicht vom Küssen der Hände oder Füße des edlen Gesandten die Rede, sondern vom Küssen seiner Hüftgegend. (Dieser Hadith wird von Usaid ibn Hudair (ra) überliefert. Auf die Bitte eines Ansari hob der edle Gesandte sein getragenes Gewand von hinten an; jener umarmte ihn und begann, seine Hüftgegend zu küssen.)

Zweitens wird bei einer gemeinsamen Prüfung aller Hadithe dieses Abschnitts deutlich, dass ihr eigentlicher Aussagegehalt nicht in allen Hadithen derselbe ist. In einigen ist nur vom Küssen beider Hände die Rede, in anderen vom Küssen einer Hand und eines Fußes. Ja, in dem von Ibn Umar (ra) überlieferten Hadith wird sogar nur das Küssen der Hand erwähnt. Es heißt: Arabisch.

– Danach küssten wir seine Hand. Er sagte: Auch Abu Lubaba, Kaʿb ibn Malik und seine beiden Gefährten küssten die Hand des edlen Propheten, als Allah ihre Reue annahm. Dies hat auch al-Barahi erwähnt.

Dieser von Ibn Umar überlieferte Hadith wurde von Imam al-Buchari in dem Buch „Adab al-Mufrad“ angeführt. In einem von Buraida ibn überlieferten Hadith wird berichtet, dass der Gesandte Allahs einem törichten Mann, der um die Erlaubnis bat, den Kopf und beide Füße des Gesandten zu küssen, diese Erlaubnis erteilte. Abd ar-Rahman ibn Ruzain sagte: „Salama ibn al-Akwa streckte eine Hand hervor, die der Hand seines Kamels glich, und wir küssten sie.“ Von Thabit wird überliefert, dass er die Hand von Anas küsste. Und es heißt, dass Hadhrat Ali die Hände und Füße von Hadhrat Abbas geküsst habe.

Aus den so überlieferten Hadithen lässt sich keine klare Vorstellung gewinnen. Im Grunde ist unklar, ob das Küssen beider Hände und Füße richtig ist oder nur das Küssen der Hände. Daher kann keineswegs gesagt werden, dass die Qadam-busi auf Grundlage dieser Hadithe erlaubt sei. Abu Malik al-Aschdschai sagte: „Ich sagte zu Abu Auf (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm): ‚Strecke die Hand heraus, mit der du dem Gesandten den Treueeid geleistet hast.‘ Er streckte diese Hand heraus, und danach küssten wir sie.“

Aus solchen Hadithen lässt sich zwar die Erlaubnis ableiten, die Hand eines frommen und asketischen Menschen ehrerbietig zu küssen; die Qadam-busi lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Auch Imam an-Nawawi vertrat diese Ansicht.

Außerdem gilt: Wenn ein Neubekehrter, von Ehrfurcht und Verehrung überwältigt, sowohl die Hände als auch die Füße des edlen Gesandten geküsst haben sollte, dürfen die heutigen Pirs und geistlichen Lehrer deshalb nicht ihre Hände und Füße von ergebenen Murids und Schülern küssen lassen. Haben sie sich etwa selbst den Rang des Gesandten zugeschrieben?

Tatsächlich steht der gegenwärtige Brauch der Qadam-busi im Widerspruch zur Sunna des Gesandten und ist für die Menschlichkeit zutiefst erniedrigend. Es ist dringend wünschenswert, dass diese Sitte unverzüglich beendet wird.

In der Gesellschaft der Frauen auch die Vorherrschaft ist eine Bidʿa

Der Rang der Frau ist in der islamischen Gesellschaft fest verankert, durch den Koran verkündet und durch den edlen Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verwirklicht worden. Darin werden die Würde und die Rechte der Frauen als Frauen vollständig anerkannt. Doch der Rang der Frauen steht nicht über dem der Männer, nicht an erster, sondern an zweiter Stelle – nicht absolut, sondern unter bestimmten Bedingungen.

An dieser Stelle lautet die Verkündung des Korans:

الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّهُ بَعْضَهُمْ عَلَىٰ بَعْضٍ وَبِمَا أَنفَقُوا مِنْ أَمْوَالِهِمْ ۚ

–Die Männer stehen den Frauen vor, aufgrund dessen, dass Allah einigen Menschen einen höheren Rang als anderen gegeben hat, und auch deshalb, weil die Männer ihren Besitz für die Frauen ausgeben. (An-Nisāʾ: 34).

Ein Grund für den höheren Rang der Männer gegenüber den Frauen sind ihre natürlichen Eigenschaften, Merkmale und besonderen Fähigkeiten. Zweitens sind die Männer für die Führung der Familie und die Deckung ihrer finanziellen Bedürfnisse verantwortlich – sie sind es, die dies übernehmen. Dies ist eine wirksame Regel zur Herstellung von Ordnung und Disziplin sowohl im kleinen, engen Rahmen des Familienlebens als auch im größeren sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich. Wird davon abgewichen, muss die gesellschaftliche Ordnung zwangsläufig zerbrechen. Daher sagte der Gesandte Allahs (S): Arabisch (********)

–Nach mir kann die schädlichste Fitna für meine Umma durch die Vorherrschaft der Frauen über die Männer entstehen.

Aufgrund der Vorherrschaft der Frauen sind viele Gesellschaften und Staaten zugrunde gegangen; die Geschichte ist dafür ein unwiderlegbarer Beweis.

Von Hadhrat Abu Bakr (R) wird diese Aussage des edlen Propheten (S) überliefert: Eine Gemeinschaft, die ihre wichtigen gemeinsamen Angelegenheiten und ihre Herrschaft einer Frau anvertraut, wird niemals irgendeinen Erfolg erlangen.

Ferner wird überliefert: Arabisch (***********)

–Wenn Männer den Frauen zu gehorchen beginnen, dann wisse, dass die Männer in diesem Augenblick bereits ins Verderben geraten sind.

Die Wahrheit dieser Aussage wird ebenso durch den Zustand der gegenwärtigen westlichen Gesellschaft bewiesen wie durch den Zustand unserer hiesigen Gesellschaft und Familien. Wenn man einer Frau das Steuer eines Bootes überlässt, oder einen Menschen, der nicht fahren kann oder dafür nicht geeignet ist, anstelle des Fahrers ein Auto fahren lässt, wird das Ergebnis ebenso ausfallen wie bei einer natürlichen Vorherrschaft der Frauen. Dies widerspricht der Sunna des Gesandten. (Dies ist die allgemeine Wahrheit; Ausnahmen sind nicht unmöglich.)

 

Die Kleidung und Bekleidung betreffenden Bidʿas

In unserem Land wird gegenwärtig eine bestimmte Art von Kurta mit einem besonderen Schnitt und einer besonderen Länge als „sunnagemäße Kleidung“ getragen. Es wird verbreitet, dies sei die sunnagemäße Kleidung. Wer diese sunnagemäße Kleidung nicht trage, werde als Fāsiq betrachtet; und wenn ein solcher Mensch ein Gelehrter sei, sei es nicht zulässig, hinter ihm das Gebet zu verrichten. Aus diesem Grund halten eine bestimmte gesellschaftliche Schicht – Gelehrte und Pīre – gerade das Tragen einer solchen Kurta für Sunna und verbreiten sie ebenfalls als „sunnagemäße Kleidung“. Sie tragen sie nicht nur selbst, sondern zwingen auch ihre Schüler und Murīden, Kurtas mit einem ähnlichen Schnitt und gleicher Länge zu tragen.

Doch die Frage lautet: Was ist unter sunnagemäßer Kleidung zu verstehen? Ist das Tragen eines Gewandes mit einem bestimmten Schnitt oder einer bestimmten Länge tatsächlich Sunna? Auf welcher Grundlage wurde diese Sunna bewiesen? Aus dem Koran? Aus dem Hadith? Wir wollen versuchen, diese Angelegenheit im Licht des Korans und des Hadith zu verstehen.

Der wichtigste Vers im Edlen Koran darüber, wie Kleidung beschaffen sein muss, lautet:

يَا بَنِي آدَمَ قَدْ أَنزَلْنَا عَلَيْكُمْ لِبَاسًا يُوَارِي سَوْآتِكُمْ وَرِيشًا ۖ وَلِبَاسُ التَّقْوَىٰ ذَٰلِكَ خَيْرٌ ۚ ذَٰلِكَ مِنْ آيَاتِ اللَّهِ لَعَلَّهُمْ يَذَّكَّرُونَ [٧:٢٦]

„O Kinder Adams! Wahrlich, Wir haben für euch Kleidung herabgesandt – eine Vorschrift für eure Bekleidung –, die eure Scham bedeckt und eine Zierde ist. Doch das Gewand der Gottesfurcht, das ist besser. Dies gehört zu den Zeichen Allahs, damit sie sich ermahnen lassen.“ (Al-Aʿrāf 7:26)

Aus diesem Vers lassen sich einige grundlegende Dinge erkennen. Erstens ist die Kleidung für den Menschen eine besondere Gabe Allahs, des Erhabenen. Daher muss man in Bezug auf die Kleidung Vorsicht walten lassen. Was für eine Beschaffenheit diese Kleidung haben muss, darüber lassen sich aus diesem Vers zwei Dinge erkennen.

Das eine ist, dass die Kleidung unbedingt die Schamteile des Menschen bedecken muss. Kleidung, die die Schamteile des Menschen nicht bedeckt, kann keine menschliche Kleidung sein. Das Zweite ist, dass diese Kleidung „Schmuck“ sein muss. (رِيش Das Wort bedeutet Glanz, Schimmer und etwas, das die Erscheinung verschönert. Nach Ansicht der Lexikographen رِيش ist die eigentliche Bedeutung des Wortes die Feder eines Vogels, die glänzend und schmückend ist. Und da auch die Kleidung des Menschen den Flügeln und Federn eines Vogels gleicht, wurde das Wort verwendet, um zu erklären, wie die Kleidung des Menschen äußerlich beschaffen sein soll: رِيش das Wort wurde verwendet.) Beim Tragen von Kleidung muss darauf geachtet werden, dass der Mensch darin gut aussieht und nicht hässlich erscheint. Tatsächlich steigert die Kleidung die Schönheit des Menschen; durch die Kleidung werden sein Schönheitsempfinden, seine Höflichkeit, Sittsamkeit und gesunde Geschmacksbildung sichtbar. Wenn die Kleidung jedoch nicht entsprechend beschaffen ist, wird eine von Allah gegebene schöne Ordnung missachtet und Allahs Undankbarkeit erwiesen. (Das Gebet, das der ehrwürdige Gesandte (s) beim Anlegen neuer Kleidung zu sprechen geboten hat, lautet: „Lob sei Allah, der mich mit Kleidung bekleidet hat, durch die ich meine Schamteile bedecke und in meinem Leben Anmut und Schönheit erlange.“ Auch in diesem Gebet werden genau die Bedeckung der Schamteile und das Ziel, Lob zu erlangen, erwähnt; einen anderen Zweck gibt es beim Tragen der Kleidung im Grunde nicht. Es ist gleichsam eine Erklärung des Koranverses selbst.)

Dabei muss auch bedacht werden, dass sich der Geschmack der Menschen in Bezug auf Schmuck und Anmut verändert und dass sich hinsichtlich des Geschmacks je nach Ort, Zeit und seelischer Verfassung große Unterschiede und Veränderungen ergeben können. Dem Koran zufolge sind daher Art und Schnitt der Kleidung veränderlich. Kleidung mit einem festgelegten Schnitt kann nicht als islamische Kleidung bezeichnet werden.

Die dritte Aussage dieses Verses lautet: die Kleidung der Taqwa. Darüber, was mit der Kleidung der Taqwa gemeint ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Qatada sagte, mit „Libas at-Taqwa“ sei hier der Glaube gemeint. Das heißt: Man muss Kleidung tragen, die die beiden zuvor genannten Eigenschaften besitzt; das größte Wohl und die wichtigste Angelegenheit dabei ist jedoch, den Glauben lebendig zu halten und ihn in rechter Weise zu bewahren. Hasan Basri erklärte es als Scham, Schamhaftigkeit und Sittsamkeit. Denn gerade diese Schamhaftigkeit und Sittsamkeit spornen den Menschen dazu an, Taqwa zu praktizieren. Ibn Abbas (r.a.) sagte, damit seien rechtschaffene Taten gemeint. Uthman ibn Affan (r.a.) sagte, damit sei moralische Reinheit gemeint.

Die Bedeutung des Verses ist also: Die Kleidung der Taqwa ist gut und segensreich, wenn sie aus der von Allah geschaffenen Ordnung der Kleidung und des Schmucks entnommen wird.

Kurz gesagt: Die Kleidung muss zunächst die Schamteile bedecken. Deshalb muss es grundlegende Unterschiede zwischen der Kleidung von Frauen und Männern geben, da sich der Umfang der Schamteile des Mannes und der Schamteile des weiblichen Körpers unterscheidet. Zweitens muss sie unbedingt Schmuck, verschönernd und Ausdruck von Schönheit sein. Kleidung, die die Gestalt und das Aussehen des Menschen grotesk oder abstoßend macht und sein Gesicht entstellt, ist keine vom Koran gebilligte Kleidung und für keinen Muslim verwendbar.

An dieser Stelle lässt sich aus dem Edlen Koran als zweiter Vers der folgende anführen:

قُلْ مَنْ حَرَّمَ زِينَةَ اللَّهِ الَّتِي أَخْرَجَ لِعِبَادِهِ

-Sprich: O Prophet! Wer hat Allahs Schmuck, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat, für verboten erklärt? (Al-A’raf: 32)

„‚Allahs Schönheit‘ bedeutet die von Allah für die Menschen geschaffenen Mittel der Schönheit; dazu gehören Kleidung und andere Elemente der Schönheit sowie Dinge, die die Schönheit steigern. Das heißt: Kleidung und Mittel zur Steigerung der Schönheit sind Schöpfungen Allahs, und Er hat sie für Seine Diener erschaffen. Er hat sie zum Genießen und Gebrauch geschaffen; grundsätzlich sind sie für alle erlaubt. Wer kann diese erlaubten Dinge für haram erklären? Die Macht, von Allah erschaffene Dinge für haram zu erklären, hat allein Allah. Und Er allein hat sie für halal erklärt – Er hat sie nicht nur für halal erklärt, sondern auch ihre Annahme und ihren Gebrauch angeordnet, indem Er sagte:

Arabisch(*******)

– Nehmt eure Dinge zur Steigerung der Schönheit – eure Kleidung – zu jedem Gebet an.

Auch in diesem Vers wird dazu aufgefordert, jene Kleidung anzunehmen, die Zinat, geschmückt und schönheitssteigernd ist. Daher muss man sich gemäß der Anweisung des Korans beim Annehmen von Kleidung grundsätzlich auf drei Dinge besonders konzentrieren: Erstens muss sie die Schamteile bedecken, zweitens muss sie Zierde und schönheitssteigernd sein, und drittens muss sie anständig sein, ein Ausdruck des Schamgefühls und der Schamhaftigkeit; sie darf kein Ausdruck von Schamlosigkeit sein.

Dies ist die im Edlen Koran zu findende Rechtleitung hinsichtlich der Kleidung. Darüber hinaus ist aus dem Koran in Bezug auf Kleidung nichts Weiteres bekannt. Aus dem, was wir aus dem Koran erfahren, geht jedoch nichts über den Schnitt, die Art, die Form, das Maß, die Länge oder die Breite der Kleidung hervor.

Nun ist zu betrachten, was in dieser Angelegenheit aus den Hadithen bekannt ist. Zuerst ist der im „Kitab al-Libas“ des Buchari Scharif angeführte Hadith zu beachten. Der edle Prophet (s.) sagte: Arabisch(********)

– Esst, trinkt, kleidet euch und spendet Almosen. (Tut all dies unter zwei Bedingungen:) Verschwendet nicht und tut es nicht aus Hochmut.

Dies ist die Anweisung des edlen Gesandten hinsichtlich des Essens, Trinkens, Tragens von Kleidung und Spendens von Almosen. Diese Handlungen sind frei und uneingeschränkt – sie unterliegen lediglich zwei Bedingungen. Die eine ist, dass keine von ihnen in sinnloser Übertreibung und Grenzüberschreitung ausgeführt wird. Die zweite ist, dass man diese Handlungen nicht aus Hochmut verrichtet. Als „Israf“ gilt das übermäßige Ausgeben in einem nicht erforderlichen Maß. Hochmut, übermäßig teure Kleidung sowie Kleidung, die Prahlerei und Großmannssucht zum Ausdruck bringt, sind verboten. Unsere Rechtleitung im Bereich der Kleidung lautet daher erstens: Kleidung jeder Art und jedes Maßes, deren Anschaffung sinnlose Ausgaben verursacht, zu tragen, widerspricht der Sunna. Die Kleidung muss davon unbedingt frei sein. Zweitens darf man keine Kleidung aus Stolz und Hochmut tragen; ebenso darf man keine Kleidung tragen, deren Art, Form oder Maß Stolz, Hochmut, Großmannssucht und Prahlerei zum Ausdruck bringt und den Menschen von den gewöhnlichen Menschen unterscheidet und ihn hervorhebt. Wer sie trägt, handelt entgegen der Sunna. Somit ist Kleidung jeder Form, Art, Ausführung, jedes Schnitts und jedes Maßes, die frei von Verschwendung und Hochmut ist, von der Sunna erlaubt. Sunnitische Kleidung ist also eine solche Kleidung. Hadhrat Ibn Abbas (ra) sagte: Arabisch(*****)

– Iss, was immer du möchtest, und trage, was immer du möchtest, solange du zwei Dinge meidest: Verschwendung und unnützen Aufwand sowie Kleidung, die Stolz und Hochmut zum Ausdruck bringt.

Das heißt, jede Kleidung, die frei von diesen beiden Mängeln ist, entspricht der Hadith und darf uneingeschränkt getragen werden. Hinsichtlich Form, Art, Schnitt sowie Länge und Kürze hat die Hadith keine besonderen Anweisungen gegeben und keine Verpflichtung auferlegt.

Der Hadith, der anschließend im Buchari Scharif angeführt wird, lautet:

Arabisch(*********)

– Der edle Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, sagte: Allah wird keinem Menschen einen barmherzigen Blick schenken, der dadurch der Barmherzigkeit Allahs beraubt sein wird.

Man muss sich vor Augen halten, dass dieser Hadith keinerlei Anweisung zur Form, zum Schnitt oder zur Länge der Kleidung enthält. Es wird lediglich eine Anweisung hinsichtlich der inneren Haltung gegeben. Es wird nur gesagt, wie die äußere Art des Tragens von Kleidung sein soll und wie nicht. Was auch immer in einer Haltung des Hochmuts getan wird und auf welche Weise auch immer Hochmut zum Ausdruck kommt, ist verboten.

Lesen Sie danach alle Hadithe des Buchari Scharif durch: In keinem einzigen Hadith werden Sie eine Anweisung finden, einen besonderen Schnitt oder ein bestimmtes Maß bei der Kleidung zu wählen. Aus den Hadithen ist jedoch bekannt, dass die Ärmel beziehungsweise die Armweite des Gewandes des edlen Propheten sehr eng waren. Daraus lässt sich ableiten, dass das Tragen eines Gewandes mit den hier üblichen engen Ärmeln zulässig ist. Wie lang war das Kāmīs, das der edle Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, zu tragen pflegte? Aus einem Hadith geht eindeutig hervor, dass es nicht sehr lang war. Der Wortlaut des Hadith lautet: Arabisch(*********)

– Das Kāmīs des edlen Propheten wurde gewöhnlich aus Baumwollstoff gefertigt, war nur sehr kurz herabhängend und hatte enge Ärmel.

Daraus wurde eindeutig ersichtlich, dass diejenigen, die behaupten, der edle Prophet (s) habe einen bis zur Mitte der Wade reichenden langen Kurta getragen, diese erfundene Aussage unwahrheitsgemäß verbreitet haben. Die Wahrheit ist, dass er, wenn er einen Lungi trug, einen kurzen Kurta anzog.

Unter den Hadithen, die in Tirmidhi Scharif zum Thema Kleidung angeführt werden, ist dies der erste Hadith:

Arabisch(*******)

– Der edle Prophet (s) sagte: Seidenkleidung und Gold sind den Männern meiner Umma verboten, den Frauen aber erlaubt.

Das bedeutet, dass Seidenkleidung für Männer verboten ist.

Außerdem vermittelt ein Hadith aus dem Musnad von Ahmad eine klare Vorstellung davon, wie lang ein Kleidungsstück sein sollte. Hadhrat Abu Huraira (r.a.) überliefert: Arabisch(*********)

– Der Izar gläubiger Männer darf bis zur Mitte der Unterschenkel reichen. Er darf darunter bis zu den Knöcheln reichen. Geht er noch weiter darunter, führt dies in die Hölle.

Im Hadith wird das Wort Izar verwendet. Es bezeichnet ein Kleidungsstück, das dazu dient, den unteren Teil des Körpers unterhalb der Taille zu bedecken. Es kann ein Lungi, ein Pajama, die heutige Kleidung – eine Hose – oder etwas anderes sein. Diese Kleidungsstücke dürfen in ihrer Länge von den Knien bis zu den Knöcheln reichen, und zwar bis zur Mitte der Strecke, dem „Nisf-e-Saq“. Unterhalb des „Nisf-e-Saq“ dürfen sie bis zu den Knöcheln reichen; darunter hinauszugehen ist jedoch nicht erlaubt.

Auf Grundlage der Hadithe des ehrwürdigen Propheten (s) zu diesem Thema sagt Hadhrat Ibn Umar (r): (*******)

– Die Strafe, die der ehrwürdige Gesandte (s) für das Herabhängenlassen des Izar unter die Knöchel angekündigt hat, hat er ebenso im Hinblick auf das Qamis angekündigt.

„Qamis“ bezeichnet eine Oberbekleidung, also alles, was zum Bedecken des Oberkörpers getragen wird, unabhängig von seinem Schnitt oder seiner Form. Es kann die heutige Panjabi, ein Hemd, ein Mantel oder eine Kragen-Kurta sein – jedes davon. Über seinen Schnitt sagt der Hadith überhaupt nichts. Er sagt lediglich, dass es nicht so lang sein darf, dass dadurch auch die Knöchel bedeckt werden. Aus den Worten Hadhrat Ibn Umars geht eindeutig hervor, dass sowohl ein Izar als auch ein Qamis, wenn es unter die Knöchel herabhängt, verboten ist. Man muss bedenken, dass man in der damaligen arabischen Gesellschaft gewöhnlich mit einem einzigen Tuch den Körper vom Oberkörper bis unterhalb der Knie bedeckte. Auch heute noch ist die Kleidung der Araber so beschaffen. Man trägt unten ein kurzes Kleidungsstück und darüber ein bis zu den Knöcheln reichendes Gewand – das ist die übliche Kleidung der heutigen Araber. In diesen Hadithen wird lediglich gesagt, dass keines dieser Kleidungsstücke nach unten herabhängen und dadurch die Knöchel bedecken darf. Tatsächlich ist dies gemeint, wenn von „Nisf-e Saq“ die Rede ist.

Aber woher ist bekannt, dass trotz des Tragens eines Lunghi oder einer Pyjama zusätzlich eine Kurta von oben bis zur Mitte der Wade herabhängen müsse und das Tragen einer solchen Kurta Sunna sei? Nicht aus dem Koran und auch nicht aus den Hadithen. Was weder durch den Koran noch durch die Hadithe belegt ist, kann auch nicht durch die Fiqh-Bücher belegt werden. Ebenso wenig ist es durch die gegenwärtige Sitte der Araber belegt. Daher ist die von einer bestimmten Gruppe heutiger Gelehrter und Pirs als „Sunna-Kleidung“ ausgegebene, bis zur halben Wade reichende Kragen-Kurta durch die grundlegenden Belege der Scharia nicht erwiesen. Sie ist vollständig frei erfunden. Und ein Kleidungsstück, das nicht als Sunna der Scharia erwiesen ist, als „Sunna-Kleidung“ auszugeben, ist eine sehr große Bidʿa (die von einer bestimmten Gruppe von Gelehrten und Pirs dieses Landes über einer Pyjama oder einem Lunghi getragene Kragen-Kurta bis zur Mitte der Wade „Sunna-Kleidung“ zu nennen, ist eine frei erfundene Behauptung. Höchstens kann man dieses Gewand als die von den frommen Gelehrten und Pirs dieses Landes bevorzugte Kleidung – Libās al-ʿUlamā – bezeichnen). Es ist auch deshalb eine Bidʿa, weil dadurch mehr als nötig ausgegeben wird. Sich bei der Kleidung von unnötigen Ausgaben fernzuhalten, ist jedoch die erste Voraussetzung. Gegenwärtig hat sich diese Bidʿa unter einem Teil der Bevölkerung eingebürgert. Diese Menschen meinen: „Wir tragen Sunna-Kleidung; wir folgen dem Weg des Gesandten.“ Dass dies der Gedanke dieser Leute ist, kommt ihnen überhaupt nicht in den Sinn. In Wirklichkeit ist dies nichts anderes als äußerste Blindheit.

In dieser auf Belegen beruhenden Erörterung habe ich keine Abneigung gegen dieses Gewand verbreitet und auch nicht verboten, es zu tragen. Meine Aussage beschränkt sich lediglich darauf, dass es eine Bidʿa ist, nur diese Art von Kleidung als „Sunna-Kleidung“ zu bezeichnen. Ich habe nicht gesagt – und möchte auch nicht sagen –, dass allein das Tragen dieses Gewandes eine Bidʿa sei.

Der Entscheidung von Träumen zu folgen Die Bidʿa

Das größte Kennzeichen der Versammlungen der Pir-Sahibs ist, dass dort ständig die Herrschaft der Träume besteht. Unter den Muriden und Gefolgsleuten herrscht ein heftiger Wettbewerb darum, wer mehr und bessere Träume sehen kann. Daher kann man keineswegs mit Sicherheit sagen, dass einige von ihnen nicht auch erfundene Träume erzählen. Denn wer den besten Traum sieht und durch einen Traum die Wilayat und die hohe Stellung des Huzur Qibla beweisen kann, erhält am meisten von den Gebeten, dem Segen und der Zuneigung des Huzur. In dieser Versammlung muss man also träumen – gibt es etwa eine Möglichkeit, ohne zu träumen? Die Menschen dieses Kreises brauchen nur die Augen zu schließen, schon sehen sie Träume; als würden die Träume geradezu verrückt nach ihnen sein und jederzeit bereitstehen, vor ihren Augen aufzutauchen. Oft träumen sie sogar im Wachzustand und tragen den Traum sorgfältig und ansprechend ausgeschmückt vor, um Huzur Qibla zu erfreuen. Nicht nur das: Auch über Gut und Böse sowie über Erlaubtes und Verbotenes wird hier aus Sicht der Scharia anhand von Träumen entschieden. Einer sagt vielleicht: „Ich habe im Traum diesen oder jenen Huzur gesehen; er hat mir verboten, diese Handlung auszuführen.“ Sofort wird diese Handlung aufgegeben. Oder er habe gesagt, man solle eine bestimmte Handlung ausführen; daraufhin beginnt man unverzüglich damit.

Jemand sagt: „Ich habe den ehrwürdigen Propheten (s) im Traum gesehen, und er hat mir befohlen, diese Handlung auszuführen“, und sofort beginnt man, diese Handlung auszuführen. Oder man stellt eine Handlung ein, weil er sie verboten habe. Was die Entscheidung der Scharia in dieser Angelegenheit ist, wird überhaupt nicht geprüft; sie halten es nicht einmal für nötig zu fragen, was die Scharia dazu sagt.

Eine solche Abhängigkeit von Träumen, sich durch Träume leiten zu lassen und auf der Grundlage von Träumen etwas zu tun oder zu unterlassen, ist die Haltung der Anhänger der Pir-Verehrung, nicht die eines Anhängers der Scharia. Denn selbst wenn ein gewöhnlicher Mensch tatsächlich einen wahren Traum sieht, kann daraus keine schariatische Bestimmung werden. Ein Traum kann wahr sein. Wenn jemand tatsächlich einen Traum gesehen hat, wird er daraus entweder selbst eine frohe Vorankündigung erhalten oder einen Hinweis bekommen, in einer Angelegenheit Vorsicht walten zu lassen. Dafür sollte er Allah dankbar sein. Doch durch einen solchen Traum können weder Fard und Wajib, Halal und Haram, Jaiz und Najaiz noch das, was zu tun oder nicht zu tun ist, bewiesen werden. Wenn man aus einem Traum etwas erfährt, das mit der Scharia übereinstimmt, so ist das durchaus gut; wenn man jedoch etwas erfährt, das der Scharia widerspricht, darf man ihm unter keinen Umständen folgen. Das darf man deshalb nicht, weil niemand das Recht hat, entgegen der Scharia irgendeine Anordnung zu erlassen. Welchen Wert kann ein Traum gegenüber der Scharia haben?

Allerdings ist es richtig, dass ein Traum aus islamischer Sicht keineswegs völlig verworfen werden darf. Dass man im Traum dem geehrten Propheten begegnen kann, ist ebenfalls durch den Hadith belegt. Doch zunächst stellt sich die Frage: Wenn Satan im Traum nicht die eigentliche Gestalt des geehrten Propheten, sondern irgendeine andere Gestalt annimmt und sich als „geehrter Prophet“ ausgibt, wie soll der Träumende dann erkennen können, dass dieser nicht der wirkliche Gesandte ist?

In diesem Zusammenhang sind die Formulierung des Hadith des Gesandten und die darin verwendeten Worte bemerkenswert. Hazrat Abdullah überliefert vom geehrten Propheten, dass er sagte:

„Wer mich im Traum gesehen hat, der hat tatsächlich mich gesehen. Denn Satan kann meine Gestalt und mein Ebenbild nicht annehmen.“ (Tirmidhi)

Wenn jemand den geehrten Gesandten im Traum gesehen hat, muss er glauben, dass er tatsächlich den Gesandten selbst und niemand anderen gesehen hat, da Satan die Gestalt und das Ebenbild des Gesandten nicht annehmen kann – dies geht aus den Worten und der Formulierung des Hadith eindeutig hervor. Doch gerade aufgrund dieser Worte und Formulierung bleiben zwei Fragen offen, die einer eindeutigen Klärung bedürfen. Erstens sagte der geehrte Gesandte: „Wer mich gesehen hat, der hat mich selbst gesehen.“ Was aber ist, wenn jemand einen anderen sieht und in ihm der Irrtum entsteht – oder Satan diesen Irrtum hervorruft –, dass es sich bei ihm um den Gesandten handelt? Lässt die Formulierung dieses Hadith eine solche Möglichkeit nicht zu?

Zweitens sagte der geehrte Gesandte: Satan kann meine Gestalt und mein Ebenbild nicht annehmen. Was aber ist, wenn Satan die Gestalt und das Ebenbild eines anderen annimmt und im Träumenden den Irrtum hervorruft, dieser sei der geehrte Gesandte?

Ist ein solcher Fall angesichts der eindeutigen Sprache dieses Hadith möglich? Meines Erachtens hat der Hadith den Weg für diese beiden Möglichkeiten nicht versperrt. Hier wird gerade unter Berücksichtigung dieser Möglichkeit gesprochen. Auch die Auslegung dieses Hadith durch Hadith-Gelehrte wie al-Māzarī und Qadi Iyad spricht dafür. (Siehe Tirmidhis Kommentar „Tuhfat al-Ahwazi“, Band 6, Seite 555.)

Daher ist die Vorstellung, man müsse nach jedem Traum entsprechend handeln, im Islam nicht haltbar. Zweitens hat der geehrte Prophet alles, was er zu sagen hatte, während seines Lebens vollständig verkündet; bereits zu seinen Lebzeiten erlangte die Religion ihre Vollkommenheit. Nun kann er nichts Neues mehr zu verkünden haben. Halal und Haram sowie Jaiz und Najaiz festzulegen, ist die Aufgabe des Propheten. Diese Aufgabe des Propheten war jedoch auf seine Lebenszeit beschränkt. Nachdem das Leben des Propheten beendet ist, kann ihm keine solche Aufgabe mehr zukommen. Und der letzte Prophet war bereits zu seinen Lebzeiten „Khātam an-Nabiyyīn“. Das Leben des Propheten ist beendet; schon zuvor war die Aufgabe des Prophetentums vollständig erfüllt worden. Danach besteht keine Notwendigkeit mehr, durch Träume irgendeine neue schariatische Bestimmung zu erlassen. Selbst wenn jemand den geehrten Propheten im Traum sieht und von ihm eine Anweisung erhält, ist weder der Träumende verpflichtet, sie zu befolgen, noch irgendein Angehöriger der Umma. Die Religion des Islam ist vollkommen. Für die gesamte Menschheit ist sie nun die einzige endgültige Ordnung. Alles muss aus ihr erkannt, aus ihr übernommen und nach ihr befolgt werden.

Der Rang, der dem Traum in der Scharia zuerkannt wurde, wird bereits durch den folgenden Hadith bewiesen. In diesem Zusammenhang können zwei Hadithe angeführt werden. Der eine wird von Ḥaḍrat Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert. Er sagt:

Der Edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Von der Prophetenschaft ist nichts übrig geblieben – alles ist beendet. Nun gibt es nur noch die „Überbringer froher Botschaften“. Die Gefährten fragten: Was ist mit „Überbringern froher Botschaften“ gemeint? Der Edle Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Das sind gute Träume.

Der zweite Hadith wird von Ḥaḍrat Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert. Er sagt:

Ein guter Traum ist lediglich ein Sechsundvierzigstel der Prophetenschaft.

Aus dem ersten Hadith lässt sich lediglich erkennen, dass ein guter Traum für den Diener nur ein Mittel zum Erlangen froher Botschaft ist. Aus dem zweiten Hadith erfahren wir, dass dieser „gute Traum“ den Rang eines Sechsundvierzigstels der Prophetenschaft besitzt. Was sind dann die übrigen fünfundvierzig Teile? Es sind der durch die Prophetenschaft erlangte Koran und die Sunna. [In diesem Hadith wird der gute Traum als ein Sechsundvierzigstel der Prophetenschaft bezeichnet. In dem von Ḥaḍrat Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadith in Ṣaḥīḥ Muslim heißt es: Der „gute Traum“ ist ein Fünfundvierzigstel der Prophetenschaft; in dem von Ibn ʿAmr überlieferten Hadith wird er als ein Siebzigstel bezeichnet. Daher handelt es sich bei diesen Angaben um keine feststehende Sache. Zweitens bedeutet die Bezeichnung des guten Traums als Teil der Prophetenschaft nicht, dass der gute Traum ebenso wie die Prophetenschaft eine unfehlbare Quelle von Rechtsbestimmungen sei. Dies wurde nur gesagt, um eine Ähnlichkeit zwischen der Prophetenschaft und dem guten Traum aufzuzeigen. Andernfalls kann der gute Traum niemals der Prophetenschaft gleichkommen. (Kommentar zu al-Muwaṭṭaʾ von Zurqānī, Band vier, S. 351.)]

Daher sind gerade dieser Koran und diese Sunna das eigentliche und grundlegende Fundament der Religion. Sie sind die Wirklichkeit; ihnen Träume entgegenzustellen, ist nur das Werk fantasievoller Menschen. Wer die Angelegenheiten des wirklichen Lebens ordnungsgemäß erfüllen will, muss voranschreiten, indem er den Koran und die Sunna zur Grundlage nimmt, anstatt Träumen nachzujagen. Wer nicht auf Grundlage der praktischen Bestimmungen von Koran und Hadith handelt und daraus keine Anleitung und Entscheidungen für seinen Lebensweg entnimmt, sondern in allen Angelegenheiten Entscheidungen allein auf der Grundlage von Träumen trifft, ist wahrlich kein Gläubiger – kein Gläubiger gegenüber Allahs Koran und der Sunna des Gesandten. Daher sind solche Menschen Anhänger der Bidʿa, Menschen der Bidʿa.

Widerstand gegen die Bidʿa und Etablierung der Sunna

Aus dieser ausführlichen Erörterung von Sunna und Bidʿa geht hervor, dass die Sunna das umfassende Ideal des Islam ist und ihr Gegenteil Bidʿa genannt wird. Die Sunna ist die „Uswa-i Ḥasana“ – das vollkommene, vortrefflichste und erhabenste Vorbild –, dem jeder Mensch, der an Allah und das Jenseits glaubt, unbedingt folgen muss. Wahrlich, ein Mensch mit islamischer Weltanschauung nimmt dieses Ideal in seinem Herzen und Verstand sowie in seinem gesamten Handeln vollständig an und folgt ihm. Und ein solcher Mensch ist der wahre Muslim.

Demgegenüber ist alles, was an islamwidrigen Gedanken, Überzeugungen und praktischen Bräuchen angenommen wird, eine Bidʿa. Das war jene Dschahilija, zu deren Beseitigung der Prophet der Welt, Muhammad (s), auf die Erde gekommen war. Durch seine unermüdlichen Anstrengungen während seines gesamten prophetischen Lebens zerschmetterte er einerseits die Grundlagen der Dschahilija und versperrte der Bidʿa für immer den Weg; andererseits sorgte er für die vollständige Etablierung der Sunna. Auch die Gesellschaft der Sahaba formte er vollständig auf der Grundlage dieses Ideals. Er selbst hinterließ in dieser Hinsicht so zahlreiche und unschätzbar wertvolle Anweisungen, dass ihre Darstellung nicht zu Ende geführt werden kann. Sein innigster Wunsch war, dass die von ihm geschaffene Gesellschaft unter keinen Umständen der Bidʿa Vorschub leiste und nicht vom hell erleuchteten geraden Weg des Ideals der Sunna abweiche. Mehr noch: Es war sein sehnlichster Wunsch, dass seine Gesellschaft ständig mit der Bekämpfung der Bidʿa und der Wiedererrichtung der Sunna beschäftigt und diesem Werk hingebungsvoll gewidmet sei. Von seinen diesbezüglichen Aussagen führen wir hier einige an.

Der edle Prophet (s) sagte zu Bilal ibn al-Harith (ra): Arabisch (*****)

– Wisse: Wer nach mir eine meiner Sunnas, die bereits ausgestorben ist, wiederbelebt, dem ist ein Lohn und eine Vergeltung in genau dem Maß bestimmt, wie sie demjenigen zuteilwerden, der danach gehandelt hat. Doch vom Lohn derjenigen, die danach handeln, wird nicht im Geringsten etwas vermindert. Wer hingegen eine irreführende Bidʿa einführt und verbreitet, mit der Allah und Sein Gesandter keineswegs zufrieden sind, auf dem liegt eine Sünde in dem Maß, wie die Sünde dessen ist, der danach handelt. Doch von ihren Sünden wird nicht im Geringsten etwas vermindert.

In diesem Zusammenhang lautet ein weiterer Hadith von ihm wie folgt. Er sagte zu Anas (ra): Arabisch (*********)

– Mein lieber Sohn! Wenn du es vermagst, von morgens bis abends und zu jeder Zeit keinerlei Groll gegen jemanden in deinem Herzen zu bewahren, dann tue es unbedingt. Mein lieber Sohn! Dies ist eine der Sunnas, die ich dargelegt habe. Wer meine Sunna wiederbelebt, liebt mich; und wer mich liebt, wird im Jenseits mein Gefährte im Paradies sein.

Aus dem zuerst genannten Hadith wird deutlich, dass er sehr wohl wusste und verstand, dass sogar die vom edlen Gesandten dargelegte und etablierte Sunna eines Tages aussterben und von der muslimischen Gesellschaft aufgegeben werden kann. Doch er konnte sich nicht vorstellen, dass diese Sunna für immer tot bleiben und verschwinden würde und niemals wiederbelebt und erneut etabliert werden könnte. Aus diesem Grund wollte er seine geschaffene Umma durch diese Hadithe dazu anspornen, die ausgestorbene Sunna wiederzubeleben. Ebenso verstand er klar, dass, wenn eine solche Sunna aussterben kann, unter der von ihm aufgebauten Umma selbstverständlich auch Bidʿa eingeführt werden und eindringen kann. Deshalb warnte er seine Umma vor den schrecklichen Folgen der Einführung und Verbreitung von Bidʿa.

Im zuletzt genannten Hadith wird zunächst eine besondere Sunna des edlen Propheten (s) erläutert. Diese Sunna besteht darin, im Herzen keines Menschen der muslimischen Gemeinschaft irgendeinen Raum für Hass oder Feindschaft gegenüber einem anderen Menschen zu lassen. Aus diesem Hadith-Abschnitt wird deutlich, wie verheerend dieser Hass und diese Feindschaft für den Glauben und die Taten sowie für die gegenseitigen Beziehungen und den sozialen Frieden und die gesellschaftliche Ordnung sind. Der edle Prophet (s) sagte, dass es meine Lebensweise und meine Sunna ist, mit einem derart reinen Herzen den Tag zu verbringen. Wenn eine Gesellschaft oder die einzelnen Menschen einer Gesellschaft irgendwann die Tugend verlieren, diese so erhabene Sunna zu befolgen, dann bedeutet dies insgesamt eine Abweichung der Menschen der Gemeinschaft von ihrem Leitbild. Eine Abweichung der Muslime von ihrem Leitbild kann dem Gesandten (s) unter keinen Umständen gefallen. Daher verkündete er der gesamten muslimischen Umma anlässlich dieser scheinbar kleinen Sunna eine äußerst wertvolle Grundsatzbotschaft. Sie lautet: Wer eine meiner Sunnas wiederbelebt und eine nicht mehr praktizierte Sunna wieder in Gebrauch bringt, der hat den Gesandten geliebt. Mit anderen Worten: Nur wer den Gesandten liebt, kann seine Sunna wiederbeleben und sich der Aufgabe widmen, sie wiederzubeleben; für keinen anderen ist dies möglich. Darüber hinaus kann nur er die Aufrichtigkeit und Hingabe seiner Liebe zum Gesandten beweisen. Wer keinerlei Versuch unternommen hat, seine Sunna wiederzubeleben, kann keinen einzigen Beweis dafür vorweisen, dass in seinem Herzen auch nur ein geringes Maß an Liebe zum Gesandten vorhanden ist. Er hat auch kein Recht, dies zu behaupten. Dabei ist aufrichtige Liebe zum Gesandten eine grundlegende Voraussetzung des Glaubens. Deshalb lieben alle, die den Gesandten lieben, auch seine Sunna; und alle, die die Sunna des Gesandten lieben, können seine Sunna weder vernachlässigen noch dulden, dass sie ausstirbt und verschwindet, noch können sie nach ihrem Verschwinden stumm, schweigend und untätig sitzen bleiben. Der Glaube an den Gesandten und die Liebe zu ihm werden einen Menschen dazu antreiben, sich mit ganzer Kraft für die Errichtung der Sunna einzusetzen und die Bidʿa zu bekämpfen; sie werden ihn keinen Augenblick lang sorglos untätig sitzen lassen. Eine solche tiefe Liebe zum Propheten und eine solche aufrichtige Verbundenheit mit der Sunna des Propheten müssen im Herzen jedes Gläubigen vorhanden sein. Ebenso notwendig ist eine Gemeinschaft aus solchen Gläubigen, die an Glaubenskraft stark, in Fragen der Sunna unnachsichtig und im Widerstand gegen die Bidʿa unbeugsam ist. Der edle Prophet (s) hatte eine solche geeinte Gemeinschaft aufgebaut. Solange diese Gemeinschaft auf der Welt bestand, konnte keine Bidʿa in die muslimische Gesellschaft eindringen, und keine Sunna konnte aufgegeben werden. Später kam jedoch in der Geschichte ein Abschnitt, in dem die Bidʿa in die muslimische Gesellschaft eindrang und die Sunna aufgegeben wurde. Dennoch gab es zu keiner Zeit einen Zustand, in dem es der muslimischen Gesellschaft an Menschen gefehlt hätte, die sich gegen die Bidʿa wandten und sich um die Errichtung der Sunna bemühten. In der Vergangenheit spielte der heftige Konflikt zwischen Sunna und Bidʿa eine historische Rolle. Bisweilen siegten die Anhänger der Bidʿa äußerlich, und bisweilen erlangten diejenigen, die die Sunna errichten wollten, die Oberhand. Auch dieser Wechsel von Sieg und Niederlage ist eine ewige Wahrheit. Seit langer Zeit ist jedoch in der muslimischen Gesellschaft ein starker Einfluss der Bidʿa zu beobachten; die Bidʿa ist hier ungehindert eingedrungen. Es ist nicht so, dass kein Widerspruch erhoben würde; doch verglichen mit der gewaltigen Kraft, mit der die Bidʿa auftritt, erfolgt der Widerspruch mit äußerst schwacher Stimme, ungeordnet und beinahe nur auf persönlicher Ebene. Erforderlich ist jedoch ein geeinter, mächtiger Widerstand. Es geht nicht nur um einen negativen Widerstand, sondern vielmehr um einen umfassenden und allumfassenden Einsatz für die positive Errichtung der Sunna. Nur ein solcher allumfassender und vollständiger Einsatz kann die muslimische Gesellschaft jetzt vor dieser Flut der Bidʿa bewahren. Andernfalls kann diese Gesellschaft in der Strömung der Bidʿa fortgerissen und ins Verderben gespült werden. Deshalb wurde heute diese ausführliche Erörterung über „Sunna und Bidʿa“ der Gesellschaft vorgelegt. Die Bidʿa soll abgewehrt werden – nicht nur teilweise, nicht nur einige kleinere Bräuche der Bidʿa, sondern vollständig und umfassend; dieser alles verschlingende Giftbaum der Bidʿa soll mit der Wurzel ausgerottet werden. Zugleich soll die Sunna errichtet werden: nicht nur eine äußerliche Sunna, sondern die wahre, vollständige Sunna; jene Sunna, die der letzte Prophet, Hadhrat Muhammad (s), für alle Zeiten auf der Welt hinterlassen hat. Dies ist mein einziger Wunsch und das innigste Verlangen meines Herzens für die gesamte Menschheit. Diesen Aufruf richte ich heute allgemein an alle Muslime, insbesondere an die Gemeinschaft der Gelehrten und noch spezieller an die Jugend, die an das islamische Leitbild glaubt.

In dieser ausführlichen Erörterung über Sunna und Bidʿa ist auf der Grundlage von Belegen und Beweisen deutlich geworden, dass es Bidʿa ist, irgendeine Handlung, Angelegenheit, Regel, Sitte oder Methode außerhalb von Quran und Sunna im Namen der Religion als gute Tat und verdienstvolle Handlung auszugeben – obwohl dafür weder aus Quran und Sunna ein Beleg vorgelegt werden kann noch ein Vorbild aus der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen zu finden ist.

In Wahrheit ist es Bidʿa, eigenmächtig eine Scharia zu erlassen und einen anderen als Teilhaber an Allahs Macht und Göttlichkeit zu betrachten und als Teilhaber anzuerkennen. Niemandem ist unbekannt, welch große Sünde es ist, Allah einen Teilhaber beizugesellen oder zu glauben, dass Er einen Teilhaber habe. In diesem Zusammenhang ist der folgende Vers des Quran bemerkenswert. Allah, der Erhabene, hat gesprochen:

Arabisch (*****)

أَمْ لَهُمْ شُرَكَاءُ شَرَعُوا لَهُم مِّنَ الدِّينِ مَا لَمْ يَأْذَن بِهِ اللَّهُ ۚ وَلَوْلَا كَلِمَةُ الْفَصْلِ لَقُضِيَ بَيْنَهُمْ ۗ وَإِنَّ الظَّالِمِينَ لَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ [٤٢:٢١]

– Haben sie etwa Teilhaber, die für sie eine Religion gesetzlich festlegen, für die Allah keine Erlaubnis gegeben hat? Wäre das Wort der endgültigen Entscheidung nicht bereits festgelegt worden, wäre zwischen ihnen schon heute entschieden worden. Und für die Ungerechten gibt es eine schmerzhafte, harte Strafe. (Asch-Schura: 21).

Die Bedeutung dieses Verses ist: Ungerecht sind diejenigen, die Allahs Scharia nicht für ausreichend halten, die es für notwendig erachten, von anderen erlassene Gesetze und Scharia anzuerkennen, und die von Menschen erdachte Scharia und Gesetze außerhalb der von Allah gegebenen Scharia und im Widerspruch zu ihr als von Allah erlaubte verdienstvolle Handlungen betrachten. Für eben diese Ungerechten ist eine harte Strafe bestimmt.

Die Befolgung einer von Menschen erdachten Scharia und von Gesetzen außerhalb der Scharia Allahs ist Bidʿa. Und gemäß der Aussage dieses Verses ist diese Bidʿa Schirk. Denn in Wirklichkeit gibt es keinen Teilhaber Allahs, überhaupt keinen. Der Mensch ist nicht verpflichtet, einer von irgendjemand anderem als Allah erdachten Scharia oder Gesetzgebung zu folgen. Deshalb versinken all jene im Schirk der Bidʿa, die ohne Beleg aus Allahs Scharia Rechtsgutachten erteilen, religiöse Bestimmungen erfinden oder Bräuche und Methoden einführen.

Bei der Befolgung von Bidʿa wird nicht nur Allah Schirk zugeschrieben, sondern auch der Gesandtschaft des edlen Gesandten. Denn der Gesandte hat die von Allah offenbarte Scharia vollständig verkündet – genau darin lag auch der Zweck der Entsendung eines Gesandten. Was Allahs Religion ist, hat der Gesandte mit Allahs Erlaubnis angewiesen und erläutert.

Durch den Gesandten wurden die Grenzen von Geboten und Verboten, Halal und Haram, Erlaubtem und Unerlaubtem sowie Belohnung und Strafe festgelegt. Wenn nun jemand etwas, das außerhalb der Scharia des Gesandten liegt, als Bestandteil der Scharia verkündet und jemand anderes dies annimmt, begeht er zugleich Schirk gegenüber Allah und schreibt auch dem Gesandten einen Teil davon zu. Er will damit die Verantwortung und den Rang des Gesandten an sich reißen oder diese Würde jemand anderem als dem Gesandten verleihen. Indem er neue Bräuche und Regeln in die vollkommene Religion des Islam einführt, nimmt er selbst den Platz des Propheten ein, auch wenn er dies nicht mit Worten behauptet. Dass nach dem edlen Gesandten, dem Propheten Muhammad, kein weiterer Prophet kommen wird und kommen kann, gehört ja zu den grundlegenden Glaubensüberzeugungen des Islam.

Hier muss ein Hadith erwähnt werden, der in Sahih Muslim und im Musnad von Ahmad überliefert ist:

– Auf dem Feld der Auferstehung wird der edle Gesandte seine Umma aus reichlich gefüllten Bechern mit Wasser aus dem Hawd al-Kawthar trinken lassen. Die Menschen werden von einer Seite kommen, trinken, bis sie ihren Durst gestillt haben, und sich dann zur anderen Seite entfernen. Da sagt der Prophet: Zwischen mir und ihnen wird eine Schranke errichtet werden. Sie werden mich nicht erreichen können. Ich werde Allah anrufen und sagen: O Allah! Sie gehören doch zu meiner Umma; warum wurde ihnen der Zutritt verwehrt? Darauf wird Allah antworten: Du weißt nicht, welche Bidʿa diese Menschen nach deinem Tod eingeführt haben. Es wird gesagt werden: Sie haben die von dir verkündete Religion verändert und entstellt. (Deshalb werden die Anhänger der Bidʿa niemals am Hawd al-Kawthar erscheinen können.) Der edle Prophet sagt: Dann werde ich ihnen zurufen: Fort mit euch, fort mit euch! Entfernt euch aus meinen Augen!

Aus diesem authentischen Hadith ist deutlich geworden, welches erschütternde Ende die Bidʿa und ihre Anhänger erwartet. Unter diesen Umständen versteht es sich von selbst, welch große Pflicht es für gläubige Muslime ist, die Bidʿa unter allen Umständen zu meiden und sich darum zu bemühen, sie aus Gesellschaft und Staat vollständig zu beseitigen. Die richtige Vorgehensweise besteht deshalb darin, das vollkommene, von Bidʿa freie islamische Ideal zu verkünden, die öffentliche Meinung zu bilden und durch deren Unterstützung einen islamischen Staat zu errichten. Danach muss die Macht dieses islamischen Staates vollständig dafür eingesetzt werden, auch die letzten Spuren der in Leben und Gesellschaft verbliebenen Bidʿa zu beseitigen. Wenn auf diese Weise gehandelt wird, wird die Bidʿa verschwinden und die Sunna sich durchsetzen. Das ist in Wahrheit die Vorgehensweise des Islam.

Zum Schluss möchte ich hier ein Wort von Imam al-Ghazali zitieren und damit den Abschluss dieses Buches verkünden. Er sagte: Arabisch (*******)

– Welche Formen die Bidʿa auch immer annehmen mag: Allen ihren Zugängen muss der Weg versperrt werden, und den Anhängern der Bidʿa müssen ihre Bidʿa-Werke ins Gesicht geschleudert werden – ganz gleich, wie sehr sie auch glauben mögen, diese seien rechtmäßig!

– Ende –