Einleitung
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Wir preisen Ihn und sprechen den Segen über Seinen edlen Gesandten. Sodann: Nach dem edlen Koran sind die Hadithe des Gesandten Allahs (s.a.w.) die zweite Quelle islamischen Wissens und die Grundlage der islamischen Lebensordnung. Das Leben des Gläubigen dreht sich um die Hadithe des Gesandten Allahs (s.a.w.). Ohne die Hadithe ist es ebenfalls nicht leicht, den Koran zu verstehen und in die Praxis umzusetzen. Viele Fälscher nutzen diese natürliche Liebe zu den Hadithen und das Vertrauen in sie aus und verbreiten in der Gesellschaft allerlei erfundene Aussagen unter dem Namen „Hadith“. In allen Zeiten haben Gelehrte solche gefälschten und erfundenen Aussagen durch Prüfung erkannt und die Muslime davor gewarnt.
Obwohl es in unserem Land seit jeher das Lesen, Lehren und Praktizieren der Hadithe gibt, ist eine besondere Nachlässigkeit bei der Unterscheidung zwischen sahih-, da’if- und erfundenen Hadithen festzustellen. Seit Generationen sind unzählige erfundene, unbegründete und falsche Aussagen in unserer Gesellschaft als Hadithe verbreitet worden und werden weiterhin verbreitet. Dadurch versinken wir in der schweren Sünde, im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) zu lügen. Außerdem erleiden wir auf zweierlei Weise Schaden. Erstens haben uns diese erfundenen Hadithe vom Lernen, Praktizieren und Befolgen der sahih-Hadithe abgehalten. Zweitens bringen wir uns durch ihr Befolgen statt eines Lohnes bei Allah eine Strafe ein.
Seit 1998 fordert mich mein verehrter Schwiegervater, der Pir von Furfura, Hazrat Maulana Abu Anṣar Ṣiddiqi al-Quraischi (hafizahullah), dazu auf, ein Buch über die in der Gesellschaft verbreiteten erfundenen und gefälschten Hadithe zu schreiben. Seiner Anweisung entsprechend hatte ich einige Themen niedergeschrieben und eingereicht. In den Jahren 2002–2003 schrieb ich zu diesem Thema in einigen Ausgaben von Nida-e-Islam. Wegen meiner begrenzten Fähigkeiten, Zeitmangels und anderer Umstände konnte ich das Thema jedoch nicht in Buchform veröffentlichen. Schließlich kann ich dieses Buch durch Allahs unermessliche Barmherzigkeit veröffentlichen und spreche Ihm dafür unzähligen Dank aus.
Zum Thema der gefälschten Hadithe bestehen zwei Arten von Irrtümern. Viele meinen, „Hadith“ bedeute schlechthin eine Aussage des Gesandten (s.a.w.). Daher bedeute es, einen Hadith für schwach zu halten, die Worte oder Aussagen des Gesandten (s.a.w.) zu missachten. Manche meinen, ein Hadith müsse, ganz gleich wie schwach oder da’if er sei, angenommen und befolgt werden, da er schließlich vom Gesandten (s.a.w.) stamme.
Diese Vorstellung ist zweifellos falsch. Daneben besteht bei vielen jedoch ein noch schwerwiegenderer Irrtum. Viele „unwissende“ Gelehrte meinen, da die Hadithe mündlich durch eine Überlieferungskette, also eine Abfolge von Überlieferern, überliefert und erst mehrere Jahrhunderte nach dem Gesandten (s.a.w.) niedergeschrieben und gesammelt worden seien, enthielten sie weitverbreitete Fehler. Deshalb könne man sich nicht auf die Hadithe stützen. Manche denken, da es unter den Hadithen viele gefälschte Aussagen gebe, könne man nach eigenem Verstand einige annehmen und andere ablehnen.
Der Grund für all diese Irrtümer ist die Unkenntnis der feinen und wissenschaftlichen Methoden, die die Gefährten und die Hadithgelehrten der späteren muslimischen Umma bei der Prüfung der Überlieferungsketten und der Feststellung der Zuverlässigkeit von Hadithen angewandt haben. Deshalb bemühe ich mich im ersten Teil dieses Buches, ausführlich über die Vorstellung vom Hadith, die rechtliche Beurteilung des Lügens im Namen des Hadith, seine Geschichte, die Prüfmethoden der Gefährten und der späteren Hadithgelehrten zur Feststellung der Authentizität von Hadithen, die Ergebnisse dieser Prüfungen, die Arten der Lüge, die Einteilung der lügnerischen Überlieferer in verschiedene Klassen, die Methoden zur Ermittlung gefälschter Hadithe und ähnliche Themen zu sprechen. Ich hoffe, dass diese Erörterung die Zweifel und Unklarheiten im Herzen des Lesers beseitigt und ihm die außergewöhnliche Eigenschaft der muslimischen Umma beim Schutz der Authentizität der Hadithe deutlich macht.
Im zweiten Teil habe ich einige in unserer Gesellschaft verbreitete unbegründete, erfundene und gefälschte Hadithe thematisch erörtert. Es sei darauf hingewiesen, dass ich zum Thema der gefälschten Hadithe grundsätzlich keine eigene Meinung angeführt habe. Von den Imamen der Tabi’un und Tabi’ at-Tabi’in des zweiten islamischen Jahrhunderts bis zu den unzähligen Hadithgelehrten späterer Zeiten haben sie alle im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) verbreiteten Hadithe gesammelt und nach eingehender Prüfung und Verifizierung ihre Einschätzungen zu den Hadithen und Überlieferern abgegeben. Auf diese Einschätzungen habe ich mich im Wesentlichen gestützt und sie angeführt. Bei den Hadithen, über die die Hadithgelehrten unterschiedlicher Meinung waren, habe ich ihre Meinungsverschiedenheiten erwähnt. In einigen Fällen habe ich versucht, die Sache durch eine etwas ausführlichere Erörterung zu erklären.
In ein oder zwei Fällen habe ich festgestellt, dass einige in unserer Gesellschaft verbreitete Bücher Hadithe enthalten, die in keinem Buch mit irgendeiner Überlieferungskette – weder als sahih, da’if noch als mawdu’ – zu finden sind. Sie sind erfunden und unbegründet. Bei dieser Art von Hadithen habe ich meine eigene Einschätzung geäußert. In den folgenden Bänden werde ich mich, so Allah will, bemühen, diese Art von Hadithen ausführlicher zu behandeln.
Hier sei darauf hingewiesen, dass viele solcher Aussagen unmittelbar als Hadithe bezeichnet werden. Viele andere Aussagen werden allgemein als Ursache von Lohn, Vorzüglichkeit, Segen oder Schaden vorgetragen; der Leser oder Zuhörer versteht sie jedoch als Worte Allahs und Seines Gesandten (s.a.w.). Viele derartige Aussagen finden sich in verschiedenen religiösen Büchern, die in unserem Land verbreitet sind. Auch sie habe ich gelegentlich erörtert.
Um die Verbreitung zu veranschaulichen, habe ich gelegentlich aus verbreiteten Büchern und Schriften zitiert. In all diesen Fällen bestand meine Absicht darin, die Verbreitung der Aussage zu zeigen. Eine Kritik oder Abwertung des Autors oder des Buches ist nicht meine Absicht. Vielmehr möchte ich bei gleichzeitiger Anerkennung ihres Dienstes die Leser vor den erfundenen Aussagen warnen, die unter dem Namen Hadith verbreitet werden. Alle Autoren werden für ihre aufrichtigen Bemühungen von Allah belohnt werden. Wir beten für diese Autoren zum allmächtigen Allah, dass Er ihren großen Dienst annimmt, ihnen den besten Lohn gewährt und unsere Fehler und die ihren vergibt.
Ein Grund für den größeren Umfang des Buches ist, dass bei der Erörterung der erfundenen Hadithe zu fast jedem Thema auch etwas Licht auf die zu diesem Thema überlieferten sahih-Hadithe geworfen wurde. Dafür gab es zwei Gründe.
Erstens fügen die Fälscher beim Erfinden eines gefälschten Hadith häufig einige Wörter und Sätze eines sahih-Hadith hinzu. Außerdem erscheinen die Bedeutungen gefälschter und sahih-Hadithe aufgrund von Übersetzungen oft ähnlich. Würde man deshalb nur den gefälschten Hadith erwähnen, könnte der gewöhnliche Leser meinen, alle Hadithe zu diesem Thema seien wohl gefälscht. Oder er könnte fragen: „In dem und dem Buch gibt es einen Hadith mit dieser Bedeutung – wie kann er dann gefälscht sein?“
Zweitens besteht unser Ziel nicht lediglich darin, gefälschte Hadithe zu identifizieren. Unser Ziel ist vielmehr, gefälschte Hadithe im Glauben und im Handeln zurückzuweisen, nach den sahih-Hadithen zu handeln und dadurch unser Heil anzustreben. Deshalb habe ich bei der Erwähnung eines gefälschten Hadith, wenn auch nur kurz, etwas über die sahih-Hadithe zu diesem Thema gesagt.
Den geehrten Leser möchte ich vor einer Sache warnen. Wir wissen, dass es viel leichter und für die menschliche Neigung angenehmer ist, andere zu kritisieren, als selbst zu handeln. Daher nutzen wir neues Wissen oft dazu, die Fehler anderer zu suchen.
Jemand sagte zu mir: „Diese Leute rufen die Menschen mit schwachen oder gefälschten Hadithen auf Allahs Weg. Wie oft sage ich ihnen, sie sollen Bücher mit sahih-Hadithen lesen, aber sie hören nicht.“ Ich sagte: „Sie gehen mit schwachen Hadithen von Tür zu Tür und rufen die Menschen; zu wie vielen Türen sind Sie mit den Büchern der sahih-Hadithe gegangen?“ Bloße Kritik bringt keinen Nutzen.
Aus diesem Buch werden wir von vielen gefälschten Hadithen erfahren. Dieses Wissen kann uns leicht in die Falle des Satans geraten lassen. In Teeläden, Moscheen und bei Predigten könnten wir verschiedene Personen oder Gruppen kritisieren und sagen, sie würden jenen gefälschten Hadith äußern oder befolgen. Durch dieses Verhalten würden wir statt Lohn Sünde erwerben.
Das ist nicht der Zweck dieses Buches. Sein Zweck ist, dass wir unsere Taten und unseren Glauben weiter verbessern, indem wir uns statt auf unzuverlässige, unbegründete und erfundene Hadithe auf sahih-Hadithe stützen. Die sahih-Hadithe, von denen wir erfahren, werden wir persönlich befolgen und andere zu ihrer Befolgung ermutigen. Die gefälschten Hadithe, von denen wir erfahren, werden wir niemals wieder als Hadithe vortragen oder befolgen. Wenn jemand dies tut, werden wir, sofern möglich, versuchen, ihn mit Liebe und Respekt zu korrigieren. Unter allen Umständen werden wir den erhabenen und barmherzigen Allah um Vergebung für ihn und für uns selbst sowie um Annahme bitten.
Geehrter Leser, ich bin mir meiner mangelnden Fähigkeiten bewusst. Ich weiß, dass ich im Grunde nicht dazu befähigt bin, über dieses Thema zu schreiben. Alles, was ich geschrieben habe, ist im Wesentlichen entlehntes Wissen. Daher ist es nur natürlich, dass es darin Fehler und Irrtümer gibt. Wenn Sie mich also in irgendeiner Sache auf einen Fehler hinweisen, werde ich Ihnen dankbar sein und Ihnen die Ehre eines Meisters erweisen.
Wie ich bereits sagte, hat mich mein verehrter Schwiegervater, der Pir von Furfura, Maulana Abu Anṣar Ṣiddiqi, am meisten zum Schreiben dieses Buches ermutigt. Ich bete zum erhabenen Allah, dass Er ihm den besten Lohn gewähre und ihn, seine Kinder, Verwandten und Anhänger beschütze. Außerdem haben mich viele Freunde, Kollegen, Schüler und Wohlgesinnte ermutigt. Mein Freund Dr. Muhammad Abu Sina, Dr. Muhammad Aliullah, Herr A.S.M. Shu’aib Ahmad und Herr Muhammad Abdul Malik haben das Manuskript gelesen und viele konstruktive Ratschläge gegeben. Möge der erhabene Allah allen den besten Lohn gewähren.
Bei der Rechtschreibung wurden im Allgemeinen die Ansichten der Bangla Academy befolgt. Bei arabischen und persischen Wörtern habe ich jedoch versucht, Buchstaben zu verwenden, die der ursprünglichen Aussprache möglichst nahekommen. Das ist schwierig. Unzählige arabische Wörter sind unter dem Einfluss des Persischen und Urdu mit falscher Aussprache und falscher Umschrift zu einem Bestandteil der bengalischen Sprache geworden. In vielen Fällen wurden sie in dieser Form beibehalten.
Dieses Buch ist ein äußerst bescheidener Versuch im Dienst an den Hadithen des Gesandten Allahs (s.a.w.). In meinem Werk gibt es viele Mängel. Ich flehe den erhabenen Allah inständig an, dass Er in Seiner Barmherzigkeit meine Fehler und Mängel vergibt, diesen bescheidenen Dienst annimmt und ihn zu einem Mittel für das Heil von mir, meinen Eltern, meiner Ehefrau, meinen Kindern, meinen Verwandten, meinen Freunden und allen Lesern macht. Amin!
Abdullah Jahangir
Erster Teil
Hadith und Fälschungen im Namen des Hadith
1.1. Offenbarung und Hadith
1.1.1. Die Offenbarung und ihre Bedeutung für die Bewahrung der Menschheit
Der erhabene Allah liebt die von Ihm erschaffene Menschheit sehr. Er hat den Menschen als das vorzüglichste aller Geschöpfe erschaffen. Er hat ihm Wissen, Gewissen, Vernunft und Urteilsvermögen verliehen, die ihn auf dem Weg zu stetigem Wachstum und Wohlergehen führen. Dieses Wissen des Menschen ist begrenzt. Mit seinem Wissen, seinem Gewissen und seinem Urteilsvermögen kann der Mensch vieles über verschiedene Angelegenheiten der irdischen Welt erfahren und sich auf dem Weg der Verbesserung und des Wohlstands voranbringen; doch kann er nichts erkennen, was außerhalb seiner Wahrnehmung liegt. Daher ist der Mensch bei Angelegenheiten, die jenseits der Wahrnehmung liegen, mit seinem Wissen, seinem Gewissen oder seiner Vernunft nicht in gleicher Weise fähig, zu einer richtigen Lösung zu gelangen. Das verstehen wir schon, wenn wir die Geschichte betrachten.
Die weltlichen Angelegenheiten kann der Mensch durch Erfahrung und Forschung kennenlernen. Wie man durch eine bestimmte Art des Ackerbaus höhere Erträge erzielt, wie man ein haltbareres Haus baut, wie man ein Fahrzeug fährt, damit es schneller fährt, wie man kocht, um die Nährstoffqualität der Nahrung besser zu erhalten, wie man Geschäfte führt, um den Gewinn zu steigern oder die Sicherheit des Kapitals zu erhöhen, wie man behandelt, um die Wahrscheinlichkeit, Gewissheit oder Rate der Heilung zu steigern, und ähnliche Dinge können durch menschliche Erfahrung, Forschung, Vernunft und Überlegung erkannt werden.
Doch Wissen über religiöse Glaubensinhalte, Handlungen und Verhaltensweisen kann niemals durch Erfahrung oder empirisches Wissen erlangt werden. Wie der Glaube an Allah beschaffen sein muss, wie man an die Propheten und Gesandten glauben muss, was der richtige Glaube an das Jenseits ist, wie man Allah anrufen muss, durch welche Handlungen man mehr von Seiner Barmherzigkeit und Seinem Segen erlangt, wie man leben muss, um im Jenseits die Aussicht auf Erlösung zu erhöhen, auf welche Weise man schnell Allahs Freundschaft erlangen kann, durch welche Tat man mehr Lohn erwerben kann, durch welche Handlung die Vergebung von Sünden erlangt wird und dergleichen – die meisten religiösen und glaubensbezogenen Angelegenheiten können niemals endgültig durch Erfahrung oder Forschung erkannt werden, und kein Problem in diesem Bereich kann durch forschungs- oder erfahrungsbasiertes Wissen endgültig gelöst werden.
Deshalb hat Allah, obwohl Er den Menschen mit Wissen, Verstand und Gewissen als das vorzüglichste Geschöpf erschaffen hat, zu seiner Rechtleitung im Laufe der Zeitalter immer wieder Propheten und Gesandte entsandt. Im Laufe der Zeitalter hat Er aus verschiedenen Völkern und Gemeinschaften einige großartige Menschen ausgewählt und ihnen Seine Botschaft, Seine Offenbarung oder Eingebung übermittelt. Diejenigen Angelegenheiten, die der Mensch durch Vernunft, Verstand, Gewissen, Forschung und Erfahrung nicht erkennen oder über die er keine endgültige Entscheidung treffen kann, hat Er ihn durch die Offenbarung gelehrt. Darüber hinaus hat Er durch die Offenbarung auch die Rangstufen, die Bedeutung und die Art der Befolgung jener Angelegenheiten erklärt, die der Mensch mit seinem Verstand und seinem Gewissen als gut oder schlecht erkennen kann.
Ohne die Bewahrung und Befolgung des durch die Offenbarung erlangten Wissens ist die Bewahrung der Menschheit und der menschlichen Zivilisation nicht möglich. Um Interessenkonflikte, Feindseligkeit und Egoismus zu beseitigen und echte Liebe, Dienstbereitschaft und menschliche Werte zu fördern, muss man sich auf das Wissen der Offenbarung stützen. Alles, was außerhalb der Offenbarung im Licht des menschlichen Gewissens, der Erfahrung oder der Forschung über Glauben, Aufrichtigkeit, Sünde, gute Taten, den Schöpfer, das Jenseits und Ähnliches gesagt wird, vermehrt lediglich Streit, Konflikte und Spaltung. Denn in diesem Bereich kann die endgültige Wahrheit niemals ohne die Offenbarung durch menschliche Bemühungen erkannt werden. Wenn wir die Geschichte der menschlichen Zivilisation untersuchen, sehen wir, dass verschiedene Völker gerade aufgrund der Verfälschung oder des Verlusts des durch die Offenbarung erlangten Wissens irregeführt wurden.
1.1.2. Ursachen der Verfälschung oder des Verlusts der Offenbarung
Aus den Darstellungen des Qurans und des Hadith sowie aus der Geschichte verschiedener Religionen erkennen wir, dass es zwei Hauptursachen für den Verlust des durch die Offenbarung erlangten Wissens gibt:
1. Das durch die Offenbarung erlangte Wissen oder die Schrift geht verloren oder wird zerstört, weil es vernachlässigt, nicht auswendig gelernt oder nicht bewahrt wird.
2. Menschliche Aussagen werden als Offenbarung ausgegeben oder menschliche Aussagen beziehungsweise menschliches Wissen werden mit der Offenbarung vermischt. (Khondkar Abdullah Jahangir, Islamische Glaubenslehre im Licht von Quran und Sunna, S. 11–15.)
In der ersten Phase geht das Wissen der Offenbarung vollständig verloren. In der zweiten Phase bleibt ein Teil des Wissens unter der Bezeichnung Offenbarung erhalten, wobei auch auf menschlichem Wissen beruhende Aussagen bewahrt werden. Es gibt keine Möglichkeit zu erkennen und zu unterscheiden, welche Aussage Offenbarung und welche menschlichen Ursprungs ist. Dadurch wird die als Offenbarung bewahrte Schrift oder das als Offenbarung bewahrte Wissen wertlos. Die meisten früheren Völker haben das Wissen der Offenbarung auf die zweite Weise verfälscht. Bei Juden, Christen und den Angehörigen der meisten anderen Religionen sind unter Bezeichnungen wie „Religionsschrift“, „Divine Scripture“ und ähnlichen Namen einige Schriften erhalten. In ihnen sind unzählige menschliche Aussagen, Berichte und Meinungen vermischt. Es gibt keinen Weg, Offenbarung und menschliche Aussagen voneinander zu trennen, und keinen Weg, aus ihnen die Lehren der Offenbarung unverfälscht herauszuarbeiten.
1.1.3. Zwei Arten der Offenbarung: Koran und Hadith
Im Edlen Koran wird wiederholt erklärt, dass der erhabene Allah Seinem großen Gesandten zwei Dinge gegeben hat: zum einen ein „Buch“ oder „Kitab“ und zum anderen „Hikmah“ oder Weisheit (Sure al-Baqara 129, 151, 231; Sure Al Imran 164; Sure an-Nisa 113; Sure al-Ahzab 34; Sure al-Dschumuʿa 2).
Dieses Buch oder Kitab ist der Edle Koran, der Wort für Wort und Satz für Satz in der Form der Offenbarung zusammengestellt wurde. Hikmah oder Weisheit ist zusätzliches praktisches Wissen, das durch die Offenbarung vermittelt und unter dem Namen Hadith zusammengetragen wurde. Daher gibt es im Islam zwei Arten der Offenbarung: Koran und Hadith. Zum Schutz dieser beiden grundlegenden Quellen des Islam wurden besondere Maßnahmen getroffen. Um das Wissen der Offenbarung unverfälscht und wortgetreu zu bewahren, wurde einerseits angeordnet, den Koran und die Hadithe wörtlich auswendig zu lernen. Andererseits wurde strengstens verboten, im Namen Allahs und Seines Gesandten etwas zu sagen, das nicht zweifelsfrei erwiesen ist.
1.1.4. Die praktische Definition des Hadith
Unter Hadith versteht man die Worte, Handlungen oder Billigungen des Gesandten (s). Das heißt: Was der Gesandte Allahs (s) auf Grundlage des durch die Offenbarung erlangten Wissens gesagt, getan oder gebilligt hat, wird Hadith genannt.
In der Terminologie der Hadith-Gelehrten ist jede „Aussage, Handlung, Billigung oder Beschreibung, die als vom Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, stammend verbreitet oder beansprucht wurde“, als „Hadith“ bekannt. Auch die Worte, Handlungen oder Billigungen der Gefährten und der Tabiʿun werden Hadith genannt. Die Handlungen, Worte oder Billigungen des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, werden „marfuʿ-Hadith“ genannt. Ein Hadith, der als Handlung, Wort oder Billigung überliefert wird, wird „mawquf-Hadith“ genannt; ein Hadith, der als Handlung, Wort oder Billigung der Tabiʿun überliefert wird, wird „maqtuʿ-Hadith“ genannt. [Iraqi, Zainuddin Abd ar-Rahim ibn al-Husain (806 n. H.), at-Taqyid wa-l-Idah, S. 66–70; Fath al-Mughith, S. 52–63; Sakhawi, Muhammad ibn Abd ar-Rahman (902 n. H.), Fath al-Mughith 1/8–9, 177–155; Suyuti, Dschalaluddin Abd ar-Rahman ibn Abi Bakr (911 n. H.), Tadrib ar-Rawi 1/183–194.]
Hier ist zu beachten, dass in der Terminologie der Hadith-Gelehrten jede Handlung, jedes Wort, jede Billigung oder jede Überlieferung, die dem Gesandten Allahs (s) zugeschrieben oder als von ihm stammend bezeichnet wird, als Hadith gilt. Die Hadith-Gelehrten haben geprüft, ob sie tatsächlich ein Wort des Gesandten Allahs (s) ist, und sie entsprechend ihrer Zuverlässigkeit in verschiedene Arten und Stufen eingeteilt. Wir werden diese im weiteren Verlauf erläutern.
1.1.5. Die Bedeutung des Hadith im islamischen Lebenssystem
Eine Erörterung der Bedeutung des Hadith im islamischen Lebenssystem erscheint auf den ersten Blick unnötig. Viele Anweisungen des Edlen Korans, die zahllosen Anweisungen des Gesandten Allahs (s) und die Lebensweise der Gefährten beweisen zweifelsfrei, dass der „Hadith“ die zweite Quelle und Grundlage des islamischen Lebenssystems ist. Tatsächlich sind sich die Menschen aller Epochen der muslimischen Umma in dieser Frage einig. Seit der Zeit der Gefährten wird in jeder Epoche fortwährend versucht, Hadithe zu lernen, zusammenzutragen und zu erklären sowie das menschliche Leben nach den Hadithen zu führen. Auf diese Weise ist ein gewaltiger Wissensschatz über die Hadithe entstanden. Einige jüdische und christliche Orientalisten sowie manche Gelehrte der muslimischen Umma haben jedoch zu verschiedenen Zeiten und auf unterschiedliche Weise versucht, die Bedeutung des Hadith zu leugnen. Wir können die Belege, die zur Unterstützung ihrer Aussagen vorgebracht werden, in vier Gruppen einteilen:
(1) Aufgrund einiger Verse des Edlen Korans wird behauptet, dass „im Koran die Darstellung aller Dinge“ enthalten sei. Daher seien Hadithe unnötig.
(2) Durch einige Einwände gegen die Überlieferung und Zusammenstellung der Hadithe wird behauptet, dass viele Fälschungen in die Hadithe eingedrungen seien. Daher könne man sich nicht auf sie verlassen.
(3) Es wird versucht, anhand einiger Hadithe zu beweisen, dass die Hadithe wissenschafts- oder wissensfeindliche Aussagen oder Widersprüche enthielten.
(4) Anhand einiger Hadithe legen sie einen „Beweis“(!) dafür vor, dass der Gesandte Allahs und die Gefährten verboten hätten, den Hadith Bedeutung beizumessen.
Eine ausführliche Erörterung dieses Themas ist im Rahmen unseres Buches nicht möglich. In diesem Buch haben wir jedoch die Fälschung von Hadithen und die Unterscheidung gefälschter Hadithe von authentischen Hadithen behandelt. Die Grundlage all unserer Ausführungen und der gesamten Arbeit der muslimischen Umma von der Zeit der Gefährten bis heute ist, dass man ohne die Befolgung der Hadithe des Gesandten Allahs (s) weder den Koran befolgen, den Islam praktizieren noch Muslim sein kann. Einer der wichtigsten Wegbegleiter in unserem Leben sind die Hadithe des Gesandten Allahs (s). Wir müssen uns jedoch unbedingt auf authentische und erwiesene Hadithe stützen.
Ohne die Hadithe kann man den Koran in keiner Weise befolgen oder den Islam praktizieren. Von den Argumenten, die diese Menschen gegen die Hadithe vorgebracht haben, können wir das erste Argument erörtern. Wir werden sehen, dass es notwendig ist, die Hadithe anzuerkennen, wenn man den Koran befolgen will. Beachten Sie die folgenden Punkte:
(1) Die höchste vorbildliche Umsetzung und Befolgung der Weisung, die die Menschheit durch die „Offenbarung“ erhält, verkörpern die „Propheten, denen Offenbarung zuteilwurde, sowie ihre Schüler und Gefährten, die ihre Nähe erfahren haben“. Ihr Lebensvorbild ist im Grunde die einzige Antriebskraft für andere, der Offenbarung zu folgen und sie umzusetzen. Deshalb bewahren und lehren die Menschen aller Gemeinschaften das Leben, die Handlungen und das Vorbild ihrer religiösen Verkünder und deren Schüler, der Gesandten und Gefährten als grundlegende Quelle der Religionsausübung. Das Leben, die Taten, die Opferbereitschaft, die Geduld, die Menschenliebe, die Gottesfurcht, die Unnachgiebigkeit auf dem Weg der Wahrheit des Gesandten Allahs (s) und vieles andere können ohne die Hadithe nicht erkannt werden. Einen Muslim von den Hadithen zu trennen bedeutet, ihn vom tatsächlichen Leben des Gesandten Allahs (s) zu trennen. Dadurch kann man ihn sehr leicht vom Koran und vom Islam entfernen.
(2) Ohne sich auf die Hadithe zu stützen, ist es in keiner Weise möglich, den Koran kennenzulernen. Keine Information über das Leben, die Identität, die Vertrauenswürdigkeit, die Aufrichtigkeit oder das Prophetentum Muhammads (s) kann ohne die Hadithe erlangt werden. Wie er den Koran erhielt, ihn lehrte und zusammentrug und all dies kann ohne die Informationen der Hadithe nicht erkannt werden.
(3) Ohne sich auf die Hadithe zu stützen, ist es auch nicht möglich, den Koran zu befolgen.
Im Edlen Koran findet sich die Darstellung aller Dinge. Doch all dies nur in Form von „Grundprinzipien“ oder „grundlegenden Anweisungen“. Die meisten Anweisungen des Edlen Korans sind „grundlegende Anweisungen“, deren Befolgung ohne Erklärung unmöglich ist. Die höchste und vorzüglichste Handlung des Islam ist das Salat- oder Gebetsritual. Im Edlen Koran wird an mehr als hundert Stellen das Gebet angeordnet, doch seine Durchführung wird nicht erklärt. An verschiedenen Stellen wird das Verrichten der Verbeugung oder der Niederwerfung angeordnet. Es heißt: „Verrichtet das Gebet so, wie Ich es euch gelehrt habe.“ Doch nirgendwo im Edlen Koran wird diese Gebetsweise gelehrt. Was ist das „Salat“ oder „Gebet“? Wann muss es verrichtet werden, wie viele Rakʿa müssen zu welcher Zeit gebetet werden, wie muss jede Rakʿa verrichtet werden, wie ist der Koran in jeder Rakʿa zu rezitieren, wie viele Verbeugungen und wie viele Niederwerfungen gibt es, wie sind Verbeugung und Niederwerfung zu verrichten – nichts davon wird im Koran gelehrt. Wir können die höchste Anweisung des Korans keineswegs erfüllen, ohne uns auf die Hadithe zu stützen. Ebenso ist die Befolgung der meisten Anweisungen des Korans ohne die Erklärung der Hadithe nicht möglich.
(4) Im Edlen Koran scheinen einige Anweisungen einander zu widersprechen. So werden Wein, Glücksspiel und Ähnliches an einer Stelle als erlaubt erwähnt, an einer anderen als verboten. An einer Stelle wird der Kampf gegen Ungläubige und Leugner angeordnet, an einer anderen wird befohlen, jede Art von Widerstand und Kampf zu unterlassen. Ohne die Anleitung der Hadithe lässt sich nicht erkennen, welche dieser Anweisungen früher und welche später erging und wie sie umzusetzen sind. Wenn man die Hadithe weglässt, wird es deshalb leicht, die betreffenden Verse nach Belieben und eigenem Ermessen auszulegen und die Menschen irrezuführen.
Aus diesem Grund betreiben insbesondere jüdische, christliche, qadianische, bahaiistische und ähnliche Gemeinschaften eine pauschale Verleumdungskampagne gegen die Hadithe. Ihr Ziel ist es, die muslimische Umma vom Koran und vom Islam fernzuhalten. Auch sie wissen, dass man den Koran ohne die Hilfe der Hadithe keineswegs befolgen kann. Nur um gutgläubige Muslime zu täuschen, berufen sie sich im Wesentlichen auf den „Koran“.
(5) Wir haben gesehen, dass Allah Seinem Gesandten (s) zwei Dinge gegeben hat: das Kitab (Buch) und die Hikmah (Weisheit). Natürlich sind auch der Koran, Weisheit und Hikmah. Doch aus der wiederholten getrennten Erwähnung erkennen wir, dass Allah Seinem geliebten Gesandten (s) zusätzlich zum Koran Weisheit oder Wissen gegeben hat und dass er der Menschheit aus dieser Weisheit neben dem Koran viele weitere Lehren vermittelte. Wir wissen, dass die zusätzliche Lehre, die er aus dem Koran vermittelte, als „Hadith“ zusammengetragen wurde. Außer durch die „Hadithe“ gibt es keine Möglichkeit, seine Weisheit zu erkennen und zu befolgen. Daher müssen wir unser Leben gemäß der Anweisung des Korans in Befolgung von Koran und Hadith führen.
(6) Im Koran wird angeordnet, dem Gesandten Allahs (s) zu gehorchen. Zusätzlich zum Gehorsam wird auch angeordnet, ihm zu folgen.
قُلْ إِن كُنتُمْ تُحِبُّونَ اللَّهَ فَاتَّبِعُونِي يُحْبِبْكُمُ اللَّهُ وَيَغْفِرْ لَكُمْ ذُنُوبَكُمْ ۗ
—„Sag: Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir; Allah wird euch lieben und euch eure Sünden vergeben.“ (Sure Al Imran: 31).
Wir wissen, dass Gehorsam bedeutet, Gebote und Verbote zu befolgen. Jemandem zu folgen bedeutet hingegen, seine Handlungen genau nachzuahmen. Ohne sich auf die Hadithe zu stützen, ist es keineswegs möglich, dem Gesandten Allahs (s) zu folgen. Obwohl der Edle Koran Gebote und Verbote erwähnt, wird darin nirgendwo das Handeln und die Lebensweise des Gesandten Allahs (s) behandelt. Deshalb ist es keineswegs möglich, dem Gesandten Allahs (s) allein anhand des Korans zu folgen. Wenn wir daher gemäß der Anweisung des Korans Allahs Liebe und Vergebung erlangen wollen, müssen wir dem Gesandten Allahs (s) unbedingt entsprechend den Überlieferungen der Hadithe folgen.
(7) Im Edlen Koran wird erklärt:
لَّقَدْ كَانَ لَكُمْ فِي رَسُولِ اللَّهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ
—„Wahrlich, im Gesandten Allahs habt ihr ein schönes Vorbild.“ (Sure al-Ahzab: 21).
Die konkrete Lebensweise des Gesandten Allahs (s) in den Bereichen des persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und staatlichen Lebens sowie in anderen Bereichen wird im Koran nicht erwähnt. Daraus verstehen wir, dass wir uns unbedingt auf die Hadithe stützen müssen, wenn wir gemäß der Anweisung des Korans dem Vorbild des Gesandten Allahs (s) folgen wollen.
(8) Im Edlen Koran wird erklärt:
وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا
—„Was der Gesandte euch gibt, das nehmt an; und was er euch verbietet, dessen enthaltet euch.“ (Sure al-Haschr: 7).
Wir wissen, dass der Gesandte Allahs (s) seinen Gefährten während seines langen prophetischen Lebens sehr viele Lehren vermittelte. In den verschiedensten Lebensbereichen gab er ihnen zahlreiche detaillierte Anweisungen. Auch diese Lehren und Anweisungen gehören zu dem, „was der Gesandte euch gegeben hat“. Wenn wir daher alles annehmen wollen, „was der Gesandte gegeben hat“, müssen wir uns neben dem Koran unbedingt auf die Hadithe stützen.
Die weiteren Einwände gegen die Zusammenstellung, Niederschrift und Überlieferung der Hadithe sowie gegen Fälschungen werden wir aus den anderen Ausführungen dieses Buches kennenlernen. Hier erkennen wir jedoch, dass wir gemäß den Anweisungen des Korans unser Leben nach den Hadithen gestalten, dem Gesandten Allahs (s) anhand der Hadithe genau folgen, unser Leben nach dem Vorbild des Gesandten Allahs (s) gemäß den Hadithen aufbauen und die Anweisungen des Korans gerade auf Grundlage der Hadithe befolgen müssen. Wir sehen außerdem, dass es ohne Hadithe unter keinen Umständen möglich ist, den Koran zu befolgen oder ein islamisches Leben zu führen.
Über die Bedeutung der Hadithe ist die muslimische Umma im Wesentlichen einig. Deshalb haben sie die besten Prüf- und Bewertungsmethoden zur Verhinderung von Fälschungen und Lügen im Namen der Hadithe angewandt. Bevor wir ihre Prüf- und Bewertungsmethoden erörtern, werden wir die Bedeutung der Lüge und die Bestimmung über Lügen im Namen der Offenbarung behandeln. Wir bitten den erhabenen Allah um Tawfiq.
1.2. Lüge und Lüge im Namen der Offenbarung
1.2.1. Die Definition der Lüge
Es ist schwierig, etwas Bekanntes und allgemein Anerkanntes zu definieren. Was ist die Definition der Lüge? Das Gegenteil der Wahrheit ist die Lüge. Was nicht wahr ist, ist eine Lüge. Etwas zu sagen, das in Wirklichkeit nicht richtig oder nicht wahr ist, ist eine Lüge.
1.2.1.1. Beabsichtigte versus unbeabsichtigte Lüge
Die Sache ist klar. Hinsichtlich beabsichtigter und unbeabsichtigter Lügen gibt es jedoch unter muslimischen Gelehrten einige Meinungsverschiedenheiten. Die Gelehrten der Muʿtazila waren der Ansicht, dass etwas, das jemand irrtümlich sagt und das dem tatsächlichen Sachverhalt widerspricht, in der schariatischen Terminologie nicht als Lüge gilt. Nur wenn jemand wissentlich und absichtlich lügt, gilt dies als Lüge. Die Gelehrten der Ahl as-Sunna wa-l-Dschamāʿa haben diese Auffassung zurückgewiesen. Ihrer Ansicht nach gilt auch eine Lüge, die aus Unwissenheit oder aus Versehen geäußert wird, in der schariatischen Terminologie als Lüge.
Imam Abu Zakariya Yahya ibn Scharaf an-Nawawi (676 n. H.) sagte: „Nach der Ansicht der Gelehrten, die der Wahrheit folgen, besteht eine Lüge darin, absichtlich, unbeabsichtigt, aus Versehen oder aus Unwissenheit etwas zu sagen, das dem tatsächlichen Sachverhalt widerspricht.“ [Nawawi, Yahya ibn Scharaf (676 n. H.), Scharh Sahih Muslim 1/94]
Er sagte ferner: „Nach Ansicht unserer sunnitischen Gelehrten besteht eine Lüge darin, etwas zu sagen, das dem tatsächlichen Sachverhalt widerspricht, unabhängig davon, ob dies absichtlich oder aus Versehen geschieht. Nach Ansicht der Muʿtaziliten gilt nur die absichtliche Lüge als Lüge.“ (Nawawi, Scharh Sahih Muslim 1/69).
1.2.1.2. Die unbeabsichtigte Lüge im Licht der Hadithe
Aus dem Gebrauch in den Hadithen wird uns deutlich, dass jede Aussage, die absichtlich, unbeabsichtigt, aus Unwissenheit oder aus irgendeinem anderen Grund der Wirklichkeit widerspricht, als Lüge gilt.
1. Dschabir ibn Abdallah (r.a.) sagte: Arabisch (******)
– Einer der Sklaven von Hatib ibn Abi Baltaʿa (r.a.) kam zum Gesandten (s) und sagte: „O Gesandter Allahs! Hatib wird gewiss in die Hölle eingehen.“ Darauf sagte der Gesandte Allahs (s): „Du hast gelogen. Er wird nicht in die Hölle eingehen, denn er war bei Badr und Hudaybiyya anwesend.“ (Muslim, as-Sahih 4/1942).
Hier hat der Gesandte Allahs (s) die Aussage dieses Sklaven Hatibs als Lüge eingestuft. Er hatte in Bezug auf eine vergangene Angelegenheit nicht absichtlich gelogen. Vielmehr hatte er lediglich eine Vermutung über die Zukunft geäußert. Er sagte, was er glaubte. Da seine Vorhersage jedoch der Wirklichkeit widersprach, bezeichnete ihn der Gesandte Allahs (s) als Lügner. Daraus verstehen wir, dass jede Nachricht über die Vergangenheit oder die Zukunft, sofern sie der Wirklichkeit widerspricht, als Lüge gilt. Die Absicht, Unabsicht, Unwissenheit oder ein anderer Umstand des Übermittelnden spielt hierbei keine Rolle. Die Sünde oder Schuld der Lüge hängt jedoch von der Absicht ab.
2. Der Tābiʿī Salim ibn Abdallah sagte: Ich hörte meinen Vater Abdallah ibn Umar (r.a.) sagen: Arabisch (*****)
– „Dies ist die Ebene von Baida, in deren Bezug ihr im Namen des Gesandten Allahs (s) lügt. Ihr sagt, dass er an diesem Ort den Ihram für den Haddsch begonnen habe.“ Tatsächlich hatte der Gesandte Allahs (s) jedoch in der Ebene von Dhul-Hulaifa nahe der Moschee den Ihram für den Haddsch angelegt. (Muslim, as-Sahih 2/843).
Natürlich beschuldigte Ibn Umar (r.a.) diese Gefährten und Tābiʿūn nicht, absichtlich gelogen zu haben. Der Gesandte Allahs (s) vollzog während des Abschiedshaddschs gemeinsam mit mehr als hunderttausend Gefährten den Haddsch. Er verließ Medina, übernachtete in der Ebene von Dhul-Hulaifa und legte am folgenden Morgen dort den Ihram für den Haddsch an. An die Ebene von Dhul-Hulaifa grenzt die Ebene von Baida. Diejenigen Gefährten, die sich in einiger Entfernung befanden, hörten ihn nicht, als er in Dhul-Hulaifa den Ihram anlegte, sondern hörten ihn in der Ebene von Baida die Talbiya rezitieren. Sie glaubten daher, dass er den Ihram bereits in Baida begonnen habe. Deshalb war unter vielen Menschen verbreitet, dass der Gesandte Allahs (s) den Ihram in der Ebene von Baida begonnen habe. Da Abdallah ibn Umar in unmittelbarer Nähe gewesen war, kannte er den tatsächlichen Hergang.
So sehen wir, dass die Information, der Ihram sei in Baida angelegt worden, auf einem unbeabsichtigten Irrtum beruhte. Diejenigen, die diese Information weitergaben, sagten nach ihrem Wissen die Wahrheit. Da die Information jedoch der Wirklichkeit widersprach, bezeichnete Ibn Umar sie als Lüge.
1.2.1.3. Lüge versus „Mawdū“ (Mauḏū) und „Bāṭil“
(Im ursprünglichen arabischen Sprachgebrauch sind wir daran gewöhnt, Mawdū zu sagen. Im persisch und urdusprachig beeinflussten bengalischen Gebrauch sagen wir dagegen Mauḏū.)
In der Terminologie der Hadithwissenschaft und in der Terminologie der Gefährten und Tābiʿūn im ersten Jahrhundert bezeichnete man eine im Namen des Gesandten Allahs (s) verbreitete Lüge als „falschen Hadith“. Abū Umāma (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: Arabisch (*******).
– Wer vorsätzlich in meinem Namen einen „falschen Hadith“ überliefert, muss im Höllenfeuer wohnen. (aṭ-Ṭabarānī, Sulaimān ibn Aḥmad (gest. 360 n. H.), al-Muʿǧam al-kabīr 8/122)
Selbst wenn etwas, das der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nicht gesagt hatte, in seinem Namen ausgesprochen wurde, sagten die Gefährten: „Dieser Hadith ist eine Lüge“, „ein falscher Hadith“ oder verwendeten ähnliche Ausdrücke. Über solche Menschen gebrauchten sie Ausdrücke wie „Lügner“ und „Er lügt“ und dergleichen. [Ibn Abī Ḥātim, ʿAbd ar-Raḥmān ibn Muḥammad (gest. 327 n. H.), al-Ǧarḥ wa-t-taʿdīl 1/349, 350, 351, 3/407, 6/212, 8/16, 52, 325; aḏ-Ḏahabī, Muḥammad ibn Aḥmad (gest. 748 n. H.), Mīzān al-iʿtidāl 1/271, 285, 2/80, 109, 122, 241, 3/4, 50, 375, 467, 475, 4/31, 91, 178, 191, 420, 428, 437, 5/3, 29, 52, 54, 88, 128, 169, 207, 220, 6/24, 55, 138, 246, 249, 534, 545, 566, 7/219, 341, 393, 8/162, 182, 196; Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Aḥmad ibn ʿAlī (gest. 852 n. H.), Fatḥ al-Bārī, 13/113; al-Munāwī, Muḥammad ʿAbd ar-Raʾūf (gest. 1031 n. H.), Fayḍ al-qadīr 1/540, 3/219, 5/300, 6/15, 216, 221, 353.]
Seit dem zweiten islamischen Jahrhundert, als sich die Lügen im Namen des Hadith ausbreiteten, begannen die Hadithgelehrten zur Kennzeichnung dieser Lügner ein weiteres bedeutungsgleiches Wort für Lüge zu verwenden. Das Wort ist(Arabisch*****) . Seine ursprüngliche Bedeutung ist: herablassen, hinwerfen, gebären. Das Wort wird auch im Sinne von „erdichtet“ verwendet. [Ibn Durayd, Muḥammad ibn al-Ḥasan (gest. 321 n. H.), Ǧamharat al-luġa 3/95; al-Ǧawharī, Ismāʿīl ibn Muḥammad (gest. 393 n. H.), aṣ-Ṣiḥāḥ 3/1299; Ibn Fāris, Aḥmad (gest. 395 n. H.), Muʿǧam maqāyīs al-luġa 6/117–118; Ibn al-Aṯīr, Muḥammad ibn al-Mubārak (gest. 606 n. H.), an-Nihāya 5/197, 198; Ibn Manẓūr, Muḥammad ibn Mukarram (gest. 711 n. H.), Lisān al-ʿArab 8/396–397; Fallāta, ʿUmar ibn Ḥasan, al-Waḍʿ fī l-ḥadīṯ 1/108]
Auf Englisch: To lay, lay off, lay down, put down, set up … give birth, produce … humiliate, to be low, humble (Hans Wehr, A Dictionary of Modern Written Arabic, S. 1076).
In der späteren Zeit setzte sich die Verwendung dieses Wortes in der Terminologie der Hadithgelehrten durch. In ihrer Terminologie bezeichnete man das Lügen im Namen des Hadith als „Waḍʿ“ und einen solchen falschen Hadith als „Mawdūʿ“. In der persisch und urdusprachig beeinflussten bengalischen Aussprache sagen wir gewöhnlich „Mauḏū“.
Viele Hadithgelehrte unterschieden nicht zwischen vorsätzlicher und unbeabsichtigter Lüge beziehungsweise einem Irrtum. Sie bezeichneten beide Arten falscher Hadithe als Mawdūʿ-Hadithe. Auf Bengalisch können wir Mawdūʿ mit „gefälscht“ oder „erdichtet“ wiedergeben.
Die Hadithgelehrten definierten den Mawdūʿ-Hadith auf zwei Arten. Viele Hadithgelehrte sagten in ihrer Definition des Mawdūʿ-Hadith: „Ein erdichteter, gefälschter Hadith wird Mawdūʿ-Hadith genannt.“ Dabei richteten sie ihre Definition nach der Beschaffenheit des Hadith aus.
Andere Hadithgelehrte sagten in ihrer Definition des Mawdūʿ-Hadith: „Ein Hadith, der ausschließlich von einem Lügner unter den Überlieferern überliefert wurde, wird Mawdūʿ-Hadith genannt.“ Dabei berücksichtigten sie die allgemeine Kennzeichnung eines Mawdūʿ- beziehungsweise gefälschten Hadith. Im weiteren Verlauf werden wir sehen, dass die Hadithgelehrten die Wahrhaftigkeit oder Falschheit eines Überlieferers grundsätzlich durch einen vergleichenden Abgleich (Cross-Examination) prüften.
Einige Hadithgelehrte unterschieden zwischen vorsätzlicher und unbeabsichtigter Lüge. Sie bezeichneten die unbeabsichtigte Lüge als „Bāṭil“ und die vorsätzliche Lüge als „Mauḏū“ oder „Mawdūʿ“. Wenn durch den vergleichenden Abgleich und die Prüfung der Hadithgelehrten nachgewiesen wird, dass dieser Satz nicht vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, stammt, aber irrtümlich in seinem Namen gesagt wurde, nennen sie diesen Hadith „Bāṭil“. Wenn sich durch die Prüfung hingegen zeigt, dass der Überlieferer diese Aussage vorsätzlich oder wissentlich im Namen des Gesandten Allahs (s) gemacht hat, bezeichnen sie sie als Mawdūʿ-Hadith.
Bei der Zusammenstellung falscher Hadithe folgten die Hadithgelehrten jedoch der ersten Methode. Sie werteten alle Arten von Lügen, sowohl vorsätzliche als auch unbeabsichtigte, als Mawdūʿ. Ihr Ziel war es, jene Aussagen und Handlungen zu kennzeichnen, die der edle Gesandte (s) weder gesagt noch getan hatte, die jedoch in seinem Namen ausgesprochen oder verbreitet worden waren, und dadurch die Fälschung im Namen der Offenbarung zu verhindern. Ob der Überlieferer die Lüge vorsätzlich oder irrtümlich geäußert hatte, war für sie nicht maßgeblich. Für die Berücksichtigung dieses Aspekts gibt es in den Wissenschaften von ar-Riǧāl und al-Ǧarḥ wa-t-taʿdīl ein eigenes Verfahren. (al-Muʿallimī, Muqaddimāt al-fawāʾid, S. 57.)
1.2.2. Die rechtliche Bewertung der Lüge
Bevor wir die rechtliche Bewertung des Lügens im Namen der Offenbarung oder des Hadith erörtern, möchten wir zunächst allgemein die rechtliche Bewertung der Lüge besprechen. Die Abneigung gegen die Lüge gehört zur natürlichen Veranlagung des Menschen. Deshalb gilt die Lüge in allen menschlichen Gesellschaften als Sünde, Unrecht und etwas Verabscheuungswürdiges. Im Edlen Koran und in den ehrenvollen Hadithen wird das Lügen mit größtem Nachdruck verboten. In verschiedenen Versen des Edlen Korans wird den Gläubigen befohlen, unter allen Umständen wahrhaftig zu sein. Zugleich wird die Lüge als verabscheuungswürdige Sünde und als Ursache harter Strafe bezeichnet.
Mit dem Gebot ständiger Wahrhaftigkeit wird gesagt:يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اتَّقُوا اللَّهَ وَكُونُوا مَعَ الصَّادِقِينَ [٩:١١٩]
– O ihr Gläubigen, fürchtet Allah und seid unter den Wahrhaftigen. (Sure at-Tauba: 119)
Über die schreckliche Strafe für die Lüge wird gesagt:فِي قُلُوبِهِم مَّرَضٌ فَزَادَهُمُ اللَّهُ مَرَضًا ۖ وَلَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ بِمَا كَانُوا يَكْذِبُونَ [٢:١٠]
– In ihren Herzen ist eine Krankheit. Allah hat ihre Krankheit noch vermehrt, und für sie gibt es eine schmerzhafte Strafe, weil sie zu lügen pflegten. (Sure al-Baqara: 10)
Andernorts wird gesagt:فَأَعْقَبَهُمْ نِفَاقًا فِي قُلُوبِهِمْ إِلَىٰ يَوْمِ يَلْقَوْنَهُ بِمَا أَخْلَفُوا اللَّهَ مَا وَعَدُوهُ وَبِمَا كَانُوا يَكْذِبُونَ [٩:٧٧]
– Als Folge davon setzte Er (Allah) Heuchelei in ihre Herzen, bis zu dem Tag, an dem sie Ihm begegnen werden, weil sie Allah gegenüber ihr Versprechen brachen und zu lügen pflegten. (Sure at-Tauba: 77)
In einem anderen Vers wird gesagt:إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي مَنْ هُوَ مُسْرِفٌ كَذَّابٌ [٤٠:٢٨]
– Allah leitet weder den Maßlosen noch den Lügner recht. (Sure al-Muʾmin: 28).
In unzähligen Hadithen wird die Lüge als eine schreckliche Sünde bezeichnet. In einem Hadith berichtet ʿAbdallāh ibn Masʿūd (r), dass der Gesandte Allahs (s) sagte: Arabisch (********).
– Wahrhaftigkeit ist Tugend. Wahrhaftigkeit führt zur Tugend, und die Tugend führt ins Paradies. Wer sich stets bemüht, wahrhaftig zu sein, wird schließlich bei Allah als „Ṣiddīq“, also als überaus wahrhaftig, eingetragen. Die Lüge aber ist Sünde. Die Lüge führt zur Sünde, und die Sünde führt in die Hölle. Wer lügt oder sich bemüht zu lügen, wird schließlich als großer Lügner eingetragen. [al-Buḫārī, Muḥammad ibn Ismāʿīl (gest. 256 n. H.), aṣ-Ṣaḥīḥ 5/2261; Muslim ibn al-Ḥaǧǧāǧ (gest. 262 n. H.), aṣ-Ṣaḥīḥ 4/2012, 2013].
In den ehrenvollen Hadithen wird das Lügen als eines der Kennzeichen der Heuchelei angesehen. Es wird sogar gesagt, dass ein Gläubiger viele Verfehlungen begehen kann, aber niemals lügen darf. Saʿd ibn Abī Waqqāṣ (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: Arabisch (*******).
– In der Natur des Gläubigen können alle möglichen Eigenschaften vorhanden sein, aber Verrat und Lüge können nicht zu ihr gehören. [al-Bazzār, Abū Bakr Aḥmad ibn ʿAmr (gest. 292 n. H.), al-Musnad 3/341; al-Hayṯamī, ʿAlī ibn Abī Bakr (gest. 807 n. H.), Maǧmaʿ az-zawāʾid 1/92]
1.2.3. Lüge im Namen der Offenbarung
Lügen sind immer verabscheuungswürdig. Wenn sie jedoch im Namen der Offenbarung vorgetragen werden, sind sie noch verabscheuungswürdiger und schädlicher. Im Allgemeinen bringt eine Lüge dem Einzelnen oder der menschlichen Gesellschaft weltlichen Schaden. Eine Lüge im Namen der Offenbarung hingegen verursacht der menschlichen Gesellschaft dauerhaften Schaden und Untergang sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Die Menschen befassen sich dann im Namen der Religion mit verschiedenen, aus menschlichem Verstand hervorgegangenen Handlungen und geraten dadurch in weltlichen und jenseitigen Untergang.
Wenn wir die früheren Religionen betrachten, können wir dies deutlich erkennen. Wir haben bereits gesagt, dass es die Ursache für die Verfälschung und das Verschwinden einer Religion ist, menschliche Erkenntnisse im Namen der Offenbarung auszugeben. Im Allgemeinen haben die gelehrten Gelehrten dieser Religionen solche Aussagen gerade im Interesse der Religion als Offenbarung ausgegeben. Sie meinten, dass durch die Bezeichnung ihrer Aussagen, Erklärungen und Meinungen als Offenbarung „Religiosität“, „Frömmigkeit“ und dergleichen unter den Menschen zunehmen und Allah erfreut sein werde. Auf diese Weise verfälschten sie jedoch ihre Religion und führten deren Anhänger in die Irre. Sie erkannten nicht, dass die Menschen die Offenbarung nicht benötigten, wenn sie all diese Dinge durch menschliche Weisheit verstehen könnten.
Ein äußerst bekanntes Beispiel dafür ist das Christentum. Nach der Darstellung der heute verbreiteten, verfälschten Bibel wies „Jesus Christus“ seine Anhänger an, ausschließlich Allah anzubeten, die zehn Grundsätze der jüdischen Religion einzuhalten, sich beschneiden zu lassen, alle Vorschriften der Tora zu befolgen, den Verzehr von Schweinefleisch zu vermeiden und ähnliche weitere Handlungen auszuführen. Der Lügner Saul nahm den Namen Paulus an und begann „zum Zweck der Verbreitung des Christentums und der Steigerung der Frömmigkeit unter den Menschen“ zu verkünden, dass es genüge, allein an „Jesus Christus“ zu glauben und ihm Verehrung entgegenzubringen; diese Handlungen müsse man nicht ausführen. Er sagte: Ich lüge jedem Volk nach meinem Belieben etwas vor, damit die Würde Gottes größer erscheine.
Auf diese Weise leitete er das beschämendste Kapitel in der Geschichte der Menschheit ein. Nach und nach verbreitete sich unter den Christen eben diese paulinische, handlungslose Frömmigkeitsreligion. Infolgedessen verfielen Milliarden Menschen auf der Welt dem Schirk, dem Unglauben und der Sünde. Da nach dieser Auffassung allein der Glaube den Himmel bringt, lässt sich durch religiöse Predigten keinerlei Verringerung der die Menschheit zerstörenden Sünden, Ausschweifungen und Verbrechen in den christlichen Gesellschaften erreichen.
Da die Lüge im Namen der Offenbarung die schwerwiegendste Form der Lüge ist, wurde im Edlen Koran und in den ehrwürdigen Hadithen strengstens verboten, im Namen der Offenbarung oder im Namen Allahs und Seines Gesandten (s) zu lügen, etwas Zweifelhaftes zu äußern oder etwas auf bloße Vermutung hin zu sagen. Es wurden umfassende Vorkehrungen getroffen, damit beide Arten der Offenbarung, die Muhammad, dem Gesandten Allahs (s), herabgesandt wurden, bis zum Tag der Auferstehung für alle Menschen unverfälscht bewahrt bleiben.
1.2.4. Koranische Anweisungen zum Schutz der Offenbarung vor Lügen
Die Verbreitung von Lügen oder vermutungsbasierten Aussagen im Namen der „Offenbarung“ hat zwei Stufen: Erstens, selbst im Namen der Offenbarung zu lügen, und zweitens, die von anderen vorgetragene Lüge anzunehmen und weiterzuverbreiten. Um beide Wege zu versperren, wurde im Edlen Koran einerseits verboten, im Namen Allahs Lügen oder vermutungsbasierte Aussagen zu äußern. Andererseits wurde verboten, von jemandem verbreitete Informationen ohne Prüfung und Überprüfung anzunehmen.
1.2.4.1. Das Verbot, im Namen Allahs Lügen und vermutungsbasierte Aussagen zu äußern
Im Edlen Koran hat der Erhabene Allah wiederholt mit Nachdruck verboten, im Namen Allahs zu lügen. Ebenso wurde mit Nachdruck verboten, ohne Wissen, aufgrund von Vermutungen, Vorstellungen oder Annahmen etwas im Namen Allahs zu sagen. Im Namen des Gesandten Allahs (s) zu lügen bedeutet, im Namen Allahs zu lügen, denn der Gesandte Allahs (s) spricht von Allah. Wie der Koran sind auch die Hadithe Allahs Offenbarung. Die Menschen in aller Welt haben beide Arten der Offenbarung ausschließlich durch den Gesandten Allahs (s) erhalten. Daher bedeutet jede Lüge, Erfindung, Vermutung oder auf Annahmen beruhende Aussage im Namen des Gesandten Allahs (s), im Namen Allahs zu lügen oder ohne Wissen etwas über Allah zu sagen. Im Edlen Koran wurden diesbezüglich wiederholt Anweisungen erteilt. Hier führe ich einige Aussagen an.
1. Im Edlen Koran heißt es wiederholt:وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّنِ افْتَرَىٰ عَلَى اللَّهِ كَذِبًا– Wer ist ungerechter als jemand, der über Allah oder im Namen Allahs eine Lüge erdichtet? (Sure al-Anʿām: 21, 93, 144; Sure al-Aʿrāf: 37; Sure Yūnus: 17).
2. Es heißt:قَالَ لَهُم مُّوسَىٰ وَيْلَكُمْ لَا تَفْتَرُوا عَلَى اللَّهِ كَذِبًا فَيُسْحِتَكُم بِعَذَابٍ ۖ وَقَدْ خَابَ مَنِ افْتَرَىٰ [٢٠:٦١– Wehe euch! Erdichtet keine Lüge gegen Allah; sonst wird Er euch durch eine Strafe vollständig vernichten. Gescheitert ist, wer eine Lüge erdichtet hat. (Sure Tā-Hā: 61)
3. Im Edlen Koran wurde wiederholt verboten, ohne Wissen, aufgrund von Vermutungen oder auf Annahmen gestützt etwas über Allah, Allahs Religion, Seine Vorschriften und dergleichen zu sagen. So heißt es an einer Stelle:يَا أَيُّهَا النَّاسُ كُلُوا مِمَّا فِي الْأَرْضِ حَلَالًا طَيِّبًا وَلَا تَتَّبِعُوا خُطُوَاتِ الشَّيْطَانِ ۚ إِنَّهُ لَكُمْ عَدُوٌّ مُّبِينٌ [٢:١٦٨]
إِنَّمَا يَأْمُرُكُم بِالسُّوءِ وَالْفَحْشَاءِ وَأَن تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ مَا لَا تَعْلَمُونَ [٢:١٦٩– O ihr Menschen, esst von dem, was auf der Erde erlaubt und gut ist, und folgt nicht den Fußspuren des Satans. Wahrlich, er ist euch ein offenkundiger Feind. Er befiehlt euch nur Schlechtes und Schändliches und, über Allah etwas zu sagen, von dem ihr kein Wissen habt. (Sure al-Baqara: 168–169)
4. An anderer Stelle heißt es:قُلْ إِنَّمَا حَرَّمَ رَبِّيَ الْفَوَاحِشَ مَا ظَهَرَ مِنْهَا وَمَا بَطَنَ وَالْإِثْمَ وَالْبَغْيَ بِغَيْرِ الْحَقِّ وَأَن تُشْرِكُوا بِاللَّهِ مَا لَمْ يُنَزِّلْ بِهِ سُلْطَانًا وَأَن تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ مَا لَا تَعْلَمُونَ [٧:٣٣– Sag: Mein Herr hat nur die schändlichen Taten verboten, die offenkundigen und die verborgenen, ebenso die Sünde und die ungerechtfertigte Auflehnung, und dass ihr Allah etwas beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, sowie dass ihr über Allah etwas sagt, von dem ihr kein Wissen habt. (Sure al-Aʿrāf: 33)
Auf diese Weise wurden im Koran Anweisungen gegeben, das Wissen der Offenbarung vor jeder Verfälschung und Lüge zu schützen. Es wurde strengstens verboten, über den erhabenen Allah, Seinen großen Gesandten (s), Seine Religion, Seine Vorschriften und dergleichen Lügen, Erfindungen, Vermutungen oder annahmebasierte Aussagen zu äußern.
1.2.4.2. Die Anweisung, jede Information vor ihrer Annahme zu überprüfen
So wie es verboten ist, selbst im Namen Allahs oder Seines Gesandten (s) zu lügen, ist es ebenso verboten, eine unzuverlässige, falsche oder auf Vermutungen beruhende Überlieferung oder Aussage eines anderen anzunehmen. Der Edle Koran hat die muslimische Gemeinschaft angewiesen, bei der Annahme jeder Nachricht oder Aussage vorsichtig zu sein. Es heißt:يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِن جَاءَكُمْ فَاسِقٌ بِنَبَإٍ فَتَبَيَّنُوا أَن تُصِيبُوا قَوْمًا بِجَهَالَةٍ فَتُصْبِحُوا عَلَىٰ مَا فَعَلْتُمْ نَادِمِينَ [٤٩:٦– O ihr Gläubigen, wenn ein Frevler euch eine Nachricht bringt, dann überprüft sie, damit ihr nicht aus Unwissenheit einem Volk Schaden zufügt und danach über das, was ihr getan habt, reuig werdet. (Sure al-Huǧurāt: 6).
Im Licht dieser Anweisung ist es für einen Muslim verpflichtend, wenn jemand ein Zeugnis oder eine Information vorlegt, vor deren Annahme seine persönliche Aufrichtigkeit und seine Genauigkeit bei der Übermittlung von Informationen zu überprüfen. Noch größere Vorsicht und Prüfung als bei allen weltlichen Angelegenheiten ist bei der Annahme von Nachrichten oder Aussagen über den Gesandten Allahs (s) erforderlich. Denn wenn man sich in weltlichen Angelegenheiten auf falsche Informationen oder Zeugenaussagen stützt, können das Vermögen, die Ehre oder das Leben eines Menschen Schaden nehmen. Die Unachtsamkeit gegenüber den Hadithen des Gesandten Allahs (s) oder dem Wissen der Offenbarung führt hingegen zum Schaden des Glaubens und zum Untergang des ewigen Lebens im Jenseits. Deshalb hat die muslimische Gemeinschaft stets alle Informationen, Hadithe und Überlieferungen geprüft und erst danach angenommen.
1.2.5. Anweisungen der Hadithe zum Schutz der Offenbarung vor Fälschung
Um seine Worte beziehungsweise die Hadithe vor jeder vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Verfälschung, jedem Irrtum und jeder Lüge zu schützen, gab der Gesandte Allahs (s) seiner Umma verschiedene Anweisungen. Dazu gehören:
1.2.5.1. Die Anweisung, Hadithe in authentischer Form auswendig zu lernen und zu überliefern
In verschiedenen Hadithen wies der Gesandte Allahs (s) dazu an, seine Hadithe beziehungsweise Worte wortgetreu und korrekt auswendig zu lernen und zu überliefern. Dschubair ibn Mutʿim (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Allah möge das Gesicht dessen erstrahlen lassen, der eines meiner Worte hört, es anschließend vollständig erfasst und auswendig lernt und es demjenigen übermittelt, der es nicht gehört hat.“ [at-Tirmidhi, Muhammad ibn ʿIsa (279 n. H.), as-Sunan 5/33–34; Abu Dawud, Sulaiman ibn al-Aschʿath (275 n. H.)]
Viele weitere Hadithe mit dieser Bedeutung wurden von zahlreichen anderen Gefährten überliefert und zusammengestellt.
1.2.5.2. Das Verbot, im Namen des Gesandten Allahs (s) zu lügen
Andererseits verbot er ihnen nachdrücklich, in seinem Namen Lügen oder zusätzliche Aussagen zu verbreiten, damit keine menschlichen Worte in seinem Namen überliefert werden konnten. Hadhrat ʿAli (r) berichtet, dass der edle Gesandte (s) sagte:
„Lügt nicht in meinem Namen; denn wer in meinem Namen lügt, muss in die Hölle gehen.“ [al-Bukhari, Muhammad ibn Ismaʿil (256 n. H.), as-Sahih 1/52, Fath al-Bari 1/199]
Dschubair ibn al-ʿAwwam (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Der Aufenthaltsort dessen, der in meinem Namen lügt, wird die Hölle sein.“ (al-Bukhari, as-Sahih 1/52)
Salama ibn al-Akwaʿ (r) berichtet: Der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Der Aufenthaltsort dessen, der mir ein Wort zuschreibt, das ich nicht gesagt habe, wird die Hölle sein.“ (al-Bukhari, as-Sahih 1/52)
Auf diese Weise überlieferten nahezu hundert Gefährten, darunter auch die ʿAschara al-Mubaschschara, die warnenden Worte des Gesandten Allahs (s) zu diesem Thema. Kein anderer Hadith wurde von so vielen Gefährten überliefert. [an-Nawawi, Yahya ibn Scharaf (676 n. H.), Scharh Sahih Muslim 1/68; Ibn al-Dschawzi, al-Maudhuʿat]
1.2.5.3. Das Verbot, zu viele Hadithe zu überliefern und Hadithe ohne vollständiges Auswendiglernen zu überliefern
Wer viele Hadithe überliefert, läuft Gefahr, Fehler zu machen. Daher wies der Gesandte Allahs (s) an, in dieser Angelegenheit vorsichtig zu sein. Er verbot, einen Hadith zu überliefern, ohne von seinem korrekten Auswendiglernen und seiner Fehlerlosigkeit vollständig überzeugt zu sein. Abu Qatada (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) auf der Kanzel stehend sagte:
„Hütet euch davor, allzu viele Hadithe in meinem Namen zu überliefern. Wer etwas in meinem Namen sagt, soll die Wahrheit sagen. Wer aber in meinem Namen etwas sagt, das ich nicht gesagt habe, muss in der Hölle wohnen.“ [Ibn Madschah, as-Sunan 1/14; al-Albani, Muhammad Nasir ad-Din, Sahih Sunan Ibn Madschah 1/29; al-Mustadrak 1/194]
ʿAbdullah ibn ʿAbbas (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Überliefert nichts von mir, außer dem, was ihr wisst.“ (at-Tirmidhi, as-Sunan 5/183)
Abu Musa Malik ibn ʿUbada al-Ghafiqi (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) uns seine letzte Offenbarung und Anweisung übermittelte und sagte:
„Haltet am Buch Allahs fest und folgt ihm. Bald werdet ihr zu Menschen kommen, die es lieben, in meinem Namen Hadithe zu überliefern. Wenn jemand etwas auswendig weiß, darf er es sagen. Wer aber in meinem Namen etwas sagt, das ich nicht gesagt habe, dessen Aufenthaltsort in der Hölle wird die Hölle sein.“ (Muslim, as-Sahih 1/12)
So sehen wir in verschiedenen Hadithen, dass der Gesandte Allahs (s) seiner Umma anordnete, seine Hadithe wortgetreu und fehlerfrei auswendig zu lernen und derartige auswendig gelernte Hadithe zu überliefern. Andererseits verbot er, einen Hadith zu überliefern, wenn man ihn nicht vollständig auswendig konnte oder auch nur den geringsten Zweifel hegte. Denn absichtlich oder unbeabsichtigt etwas, das er nicht gesagt hatte, in seinem Namen zu sagen, ist verboten und eine der schwersten Sünden. Damit seine Hadithe nicht einmal versehentlich verändert würden, verbot er, Hadithe ohne vollständiges Auswendiglernen zu überliefern. Wir werden sehen, dass die Gefährten in dieser Angelegenheit äußerst vorsichtig waren.
1.2.5.4. Die Warnung vor Überlieferern falscher Hadithe
So wie es verboten ist, selbst eine Lüge im Namen des Gesandten Allahs (s) zu äußern, ist es ebenfalls verboten, die von anderen erfundenen Lügen anzunehmen. Er warnte die Umma davor, dass innerhalb der muslimischen Umma Personen entstehen würden, die als Lügner Hadithe überliefern. Abu Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte:
„Am Ende der Zeiten werden einige Menschen aus meiner Umma euch Hadithe erzählen, die weder ihr noch eure Väter und Großväter je gehört habt. Hütet euch vor ihnen und haltet euch von ihnen fern.“ (Muslim, as-Sahih 1/12)
Wathila ibn al-Asqaʿ (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Noch vor dem Tag der Auferstehung wird Satan auf Märkten und bei Versammlungen umhergehen und Hadithe überliefern. Er wird sagen: Der und der, der Sohn des und des, hat mir zu diesem und jenem Thema diesen Hadith berichtet.“ (Ibn ʿAdi, Ahmad, al-Kamil fi duʿafa ar-ridschal 1/115)
ʿAbdullah ibn Masʿud (r) berichtet:
„Satan nimmt die Gestalt eines Menschen an, kommt zu den Menschen und überliefert ihnen falsche Hadithe. Nachdem die versammelten Menschen die falschen Hadithe gehört haben, gehen sie auseinander. Danach überliefern sie diese Hadithe und sagen: Ich hörte einen Mann diesen Hadith sagen. Sein Gesicht kenne ich, aber seinen Namen kenne ich nicht.“ (Muslim, as-Sahih 1/12)
1.2.5.5. Das Verbot, zweifelhafte oder unzuverlässige Überlieferungen anzunehmen
Der Gesandte Allahs (s) verbot, einen Hadith anzunehmen, ohne ihn zu überprüfen. Wenn jemand ungeprüft alles, was er hört, als Hadith annimmt und überliefert, wird er wegen seiner Nachlässigkeit bei der Überprüfung von Hadithen der Sünde schuldig, im Namen des Hadiths zu lügen. In den Hadithen wird erklärt, dass nicht erst das absichtliche Erfinden eines falschen Hadiths, sondern bereits die Annahme eines Hadiths ohne Überprüfung seiner Wahrheit oder Falschheit ausreicht, um ihn zu einem Lügner zu machen. Wenn jemand darüber hinaus einen Hadith überliefert, obwohl er Zweifel an dessen Authentizität und Fehlerlosigkeit hat, gilt auch er als Lügner und wird der Sünde schuldig, einen falschen Hadith zu äußern.
Abu Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Für die Sündhaftigkeit eines Menschen genügt es, dass er alles überliefert, was er hört.“ (Muslim, as-Sahih 1/10)
Samura ibn Dschundub (r) und al-Mughira ibn Schuʿba (r) berichten, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Wer in meinem Namen einen Hadith überliefert und dabei in seinem Herzen Zweifel hat, dass dieser Hadith falsch ist, ist ebenfalls ein Lügner.“ (Muslim, as-Sahih 1/9)
1.2.6. Die Bestimmung über das Lügen im Namen des Hadith
1.2.6.1. Im Namen des Hadith zu lügen ist eine der schwersten großen Sünden
Im Licht der oben erwähnten Verse und Hadithe können wir sehr leicht verstehen, dass es eine der abscheulichsten Sünden und Verbrechen ist, im Namen des Hadith zu lügen und die Worte eines Menschen als Hadith auszugeben. In dieser Angelegenheit gibt es unter der muslimischen Umma keinerlei Zweifel oder Unsicherheit. Im weiteren Verlauf werden wir sehen, dass die Gefährten des Gesandten Allahs (s) aus Angst vor dem geringsten unbeabsichtigten oder unachtsamen Fehler davon Abstand nahmen, Hadithe zu überliefern. Auch unbeabsichtigte Fehler betrachteten sie als schreckliche Sünde und vermieden sie mit größter Vorsicht. Außerdem betrachteten sie es als ebenso großes Verbrechen wie das Erfinden eines falschen Hadith, einen von anderen erfundenen falschen Hadith zu überliefern.
Im Zusammenhang mit der Erörterung der oben genannten Hadithe sagte Imam Abu Zakariya Yahya ibn Scharaf an-Nawawi (676 n. H.): Aus all diesen Hadithen ist bekannt, dass das Lügen im Namen des Gesandten Allahs (s) das strengste Verbot, die schrecklichste der großen Sünden und ein äußerst abscheuliches und verderbliches Verbrechen ist. In dieser Angelegenheit besteht Einigkeit unter der muslimischen Umma. Nach der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten darf jedoch niemand wegen dieses Verbrechens zum Kafir erklärt werden. Wer im Namen des Gesandten Allahs (s) eine Lüge äußert, darf nicht zum Kafir erklärt werden, solange er diese Lüge nicht für erlaubt hält. Er ist ein sündiger Muslim. Wenn er jedoch diese schwerste Sünde für erlaubt hält, gilt er als Kafir. Muhammad al-Dschuwayni und einige andere Imame haben dieses Verbrechen allerdings als Kufr betrachtet. Dschuwayni sagte: Wer absichtlich im Namen des Gesandten Allahs (s) lügt, gilt als Kafir und muss hingerichtet werden.
Aus all diesen Hadithen ist bekannt, dass jede Lüge im Namen des Gesandten Allahs (s) gleichermaßen verboten ist, unabhängig davon, welches Thema sie betrifft. Ob es um Bestimmungen der Scharia, Vorzüge, die Ermutigung zu guten Taten, die Warnung vor Sünden oder irgendeine andere Angelegenheit geht: Jede Lüge in seinem Namen ist strengstens verboten und eine der schrecklichsten großen Sünden. In dieser Angelegenheit besteht Einigkeit unter der muslimischen Umma. Alle, die befugt sind, Meinungen zu äußern und deren Meinungen maßgeblich sind, stimmen darin überein. (Nawawi, Scharh Sahih Muslim 1/69).
1.2.6.2. Auch das Erwähnen oder Verbreiten eines mawdu-Hadith ist strengstens verboten
Imam Nawawi sagt außerdem: Es ist ebenfalls verboten, wissentlich einen falschen oder erfundenen Hadith zu überliefern, ganz gleich, welche Bedeutung er hat. Er darf jedoch überliefert werden, wenn dabei kenntlich gemacht wird, dass es sich um einen falschen Hadith handelt. (Nawawi, Taqrib, Tadريب ar-Rawi, zusammen mit 1/274).
An anderer Stelle sagt er: Wenn jemand weiß, dass ein Hadith mawdu, das heißt falsch oder gefälscht, ist, oder wenn er eine starke Vermutung hat, dass der Hadith gefälscht ist, dann ist es ihm verboten, ihn zu überliefern. Wenn jemand weiß, dass der Hadith falsch ist, ihn dennoch überliefert und dabei nicht erwähnt, dass er erfunden ist, gilt auch er als Erfinder eines Hadith und fällt unter die in diesen Hadithen erwähnte schreckliche Strafe. (Nawawi, Scharh Sahih Muslim 1/71).
Imam Zayn ad-Din Abd ar-Rahim ibn al-Husayn al-Iraqi (806 n. H.) sagt: Ein mawdu- oder gefälschter Hadith darf unabhängig von seinem Thema oder seiner Bedeutung nicht überliefert werden. Ob es um Rechtsbestimmungen, Geschichten, Vorzüge, die Ermutigung zu guten Taten, die Warnung vor Sünden oder irgendeine andere Angelegenheit geht: Wer weiß, dass er mawdu ist, darf ihn weder überliefern noch verbreiten, als Beleg anführen oder durch ihn ermahnen. Er darf jedoch überliefert werden, wenn erwähnt wird, dass der Hadith gefälscht oder erfunden ist. (Iraqi, Fath al-Mughith, S. 120–121).
1.2.6.3. Die Bestimmung über die Reue des Erfinders eines Hadith
Ein besonderer Unterschied zwischen dem Lügen im Namen des Hadith und dem Lügen in anderen Angelegenheiten besteht darin, dass die Reue eines Lügners im Namen des Hadith nach Ansicht der Hadith-Gelehrten nicht akzeptabel ist. Wenn nachgewiesen wird, dass jemand eine Aussage fälschlicherweise als Wort des Gesandten Allahs (s) bezeichnet oder verbreitet hat und danach bereut, dann kann Allah ihm zwar vergeben; bei den Hadith-Gelehrten wird er jedoch aufgrund seiner Reue seine Vertrauenswürdigkeit nicht zurückerlangen. Die Hadith-Gelehrten werden den von dieser Person überlieferten Hadith niemals als wahr und zuverlässig betrachten.
Ahmad ibn Thabit, al-Khatib al-Baghdadi (463 n. H.), einer der bedeutendsten Hadith-Gelehrten und Rechtsgelehrten des fünften Jahrhunderts, sagt: Der Hadith eines Menschen, der andere Menschen belügt, ist nicht akzeptabel. Imam Malik hat jedoch erwähnt, dass sein Hadith als akzeptabel betrachtet werden kann, wenn er bereut und seine Wahrhaftigkeit nachgewiesen wird. Wenn jemand einen Hadith fälscht, innerhalb eines Hadith lügt oder behauptet, etwas gehört zu haben, was er nicht gehört hat, darf der von ihm überlieferte Hadith nicht als wahr oder korrekt betrachtet werden. Die Gelehrten haben erwähnt, dass auch dann kein von ihm überlieferter Hadith als wahr gelten darf, wenn er später bereut. Imam Ahmad (241 n. H.) wurde gefragt: Ein Mann hat in Bezug auf nur einen Hadith gelogen, danach bereut und das Lügen aufgegeben. Wie ist mit ihm zu verfahren? Er antwortete: Seine Reue betrifft ihn und Allah. Allah kann sie annehmen, wenn Er will. Doch kein von ihm überlieferter Hadith darf jemals wieder als korrekt akzeptiert werden, und man darf sich niemals auf seine Überlieferung stützen. Imam Sufyan ath-Thawri (161 n. H.), Abd Allah ibn al-Mubarak (181 n. H.) und andere Imame äußerten sich ebenso.
Abd Allah ibn az-Zubayr al-Humaydi (219 n. H.), einer der bedeutenden Lehrer Imams Bucharis, sagt: Wenn jemand bei der Überlieferung eines Hadith sagt: „Ich habe diesen Hadith von Soundso gehört“, und danach nachgewiesen wird, dass er den Hadith nicht von jener Person gehört hat, oder dass seine Lüge bei der Überlieferung eines Hadith auf irgendeine andere Weise aufgedeckt wird, darf keiner seiner Hadithe mehr als korrekt oder zuverlässig betrachtet werden. Al-Khatib al-Baghdadi sagt, dass diese Bestimmung gilt, wenn eine absichtliche Lüge aufgedeckt wird. [Al-Khatib al-Baghdadi, Ahmad ibn Ali ibn Thabit (463 n. H.), al-Kifaya fi ilm ar-riwaya, S. 117–118].
Scheich Abd al-Haqq al-Muhaddith ad-Dihlawi (1052 n. H.) sagt: Wenn nachgewiesen wird, dass eine Person bei der Überlieferung von Hadithen auch nur ein einziges Mal in ihrem Leben absichtlich gelogen hat, darf kein von ihr überlieferter Hadith als korrekt oder zuverlässig betrachtet werden, selbst wenn sie bereut. (Abd al-Haqq ad-Dihlawi, Muqaddima fi usul al-hadith, S. 63–64).
1.2.7. Das Aufkommen von Lügen im Namen des Hadith
Wir wissen, dass in allen Gesellschaften, Völkern und Religionen die Lüge und die Lügner verhasst sind. Wahrhaftigkeit wird zu allen Zeiten und an allen Orten gelobt und geschätzt. Deshalb wurde selbst in der unwissenden Gesellschaft Arabiens die unvergleichliche Wahrhaftigkeit Muhammads, des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, anerkannt. Er wurde als „al-Amīn“ und „as-Sādiq“, also als Vertrauenswürdiger und Wahrhaftiger, bezeichnet.
Der wahrhaftigste Mensch aller Zeiten, Muhammad, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, erzog seine Gefährten, die Sahāba, zu einer beispielhaften und unvergleichlichen Wahrhaftigkeit. Ihre Wahrhaftigkeit war kompromisslos. Wegen keiner Schwierigkeit und keiner Gefahr wandten sie sich von der Wahrheit ab, um Zuflucht bei der Lüge zu suchen. Darüber hinaus verbot er ausdrücklich, im Namen der Offenbarung und im Namen des Hadith zu lügen, und sprach wiederholt von der harten Strafe dafür.
In der folgenden Erörterung werden wir sehen, dass sie nicht nur jede vorsätzliche Lüge über den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – vermieden, sondern selbst den kleinsten unbeabsichtigten Fehler oder die geringste Verfälschung als schwerste Sünde betrachteten und sich davor hüteten.
Daher sehen wir, dass weder zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – noch nach seinem Tod unter seinen Gefährten jemals, unter welchen Umständen auch immer, ein Fall bekannt wurde, dass jemand in seinem Namen gelogen hätte. Vielmehr sehen wir, dass die meisten Gefährten aus Angst vor unbeabsichtigten Fehlern überhaupt keinen Hadith im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – überlieferten.
Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – lebten in der Gesellschaft von Medina einige Heuchler. Unter ihnen war das Lügen verbreitet. Sie waren jedoch zahlenmäßig sehr wenige, und ihre Lügenhaftigkeit war in der Gesellschaft bekannt. Deshalb besaßen sie keine Glaubwürdigkeit. Niemand glaubte ihren Aussagen, und auch sie hatten niemals den Mut oder die Gelegenheit, im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu lügen.
Es wird von einem Ereignis berichtet, dass ein junger Mann um die Hand eines jungen Mädchens anhielt. Die Verwandten des Mädchens weigerten sich, ihm ihre Tochter zur Ehe zu geben. Später ging der junge Mann zu ihnen und sagte, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – habe ihm befohlen, irgendein Mädchen aus ihrer Familie auszuwählen und zu heiraten. Der junge Mann blieb dort. Inzwischen kam einer von ihnen zum Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – und fragte nach der Wahrheit dieser Angelegenheit. Er sagte: „Der junge Mann hat gelogen. Wenn ihr ihn lebend findet, dann richtet ihn hin. … Doch ich glaube nicht, dass ihr ihn lebend finden werdet.“ … Sie kehrten zurück und stellten fest, dass der junge Mann an einem Schlangenbiss gestorben war. …
Wenn diese Überlieferung zuverlässig ist, erfahren wir daraus, dass sich zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – tatsächlich ein Fall vorsätzlicher Lüge in seinem Namen ereignete. Die Überlieferungskette dieses Berichts ist jedoch äußerst schwach. Der Bericht wurde durch mehrere Überlieferer überliefert, die der Lüge beschuldigt wurden und äußerst schwach waren. (adh-Dhahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 3/401–402; Ibn ʿAdī, al-Kāmil 4/54.)
Im Allgemeinen sehen wir, dass nach dem Tod des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – solange die Gefährten in der muslimischen Gesellschaft zahlreich waren, kein Fall vorkam, dass jemand in seinem Namen gelogen hätte.
Mit dem Lauf der Zeit begann sich die Lage zu verändern. Ab der zweiten Hälfte des ersten Hidschra-Jahrhunderts setzte diese Veränderung ein. In dieser Zeit starben viele Gefährten. Unzählige neue Muslime fanden Zuflucht im Islam. Unter ihnen begann zunächst das Lügen im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – aufzukommen. Allmählich breitete es sich aus.
Im Jahr 23 nach der Hidschra übernahm Dhū an-Nūrain ʿUthmān ibn ʿAffān (möge Allah mit ihm zufrieden sein) das Kalifat. Bis zum Jahr 35 nach der Hidschra übte er dieses Amt etwa zwölf Jahre lang aus. In dieser Zeit breitete sich der Islam zusammen mit den islamischen Eroberungen in verschiedenen Ländern Asiens und Afrikas aus. Unzählige Menschen fanden Zuflucht im Islam. Die meisten von ihnen lebten weit entfernt vom Zentrum des Islams, Medina, in Gebieten wie Ägypten, Kairouan, Kufa, Basra, Syrien, Palästina und Chorasan. Auch der Begleitung der Gefährten waren sie beraubt.
Bei vielen von ihnen konnten sich echter islamischer Glaube, Charakter und Taten nicht vollständig entwickeln. Aufgrund ihrer Unwissenheit, des Einflusses früherer Religionen sowie ihrer Feindschaft gegenüber dem Islam oder den Arabern begannen sich unter ihnen verschiedene Lügen und Verleumdungen zu verbreiten. Viele Feinde des Islams, die es auf dem Schlachtfeld nicht geschafft hatten, den Islam zu besiegen, versuchten nun durch Lügen und Verleumdungen, den Islam zu zerstören. Die schwerwiegendste und dauerhafteste Lüge war jene, die im Namen der Offenbarung oder des Hadith verbreitet wurde. Die Feinde des Islams griffen auf diese Lüge zurück.
Zu dieser Zeit begannen diese Menschen zahlreiche Aussagen über die Stellung und Macht der Nachkommen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, insbesondere über die Stellung, das besondere Wissen, die besonderen Fähigkeiten, die Wundertätigkeit und die Notwendigkeit, ʿAlī ibn Abī Tālib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an die Macht zu bringen, sowie zur Verunglimpfung ʿUthmān ibn ʿAffāns (möge Allah mit ihm zufrieden sein) zu verbreiten. Die meisten dieser Aussagen trugen sie durch Argumente und Debatten vor. Einige Aussagen begannen sie jedoch auch indirekt im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu erfinden und zu verbreiten. Der Mut, offen im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu lügen, hatte sich unter diesen Frevlern allerdings noch nicht entwickelt. Noch lebten unzählige Gefährten, und die Wahrscheinlichkeit, dass die Lüge aufgedeckt würde, war sehr groß. Die Neigung zur Lüge begann sich jedoch herauszubilden.
Der bedeutende Rechtsgelehrte, Hadithgelehrte und Historiker des dritten und vierten Hidschra-Jahrhunderts, der Gelehrte Muhammad ibn Jarīr at-Tabarī (310 n. H.), sagt bei der Erörterung der Ereignisse des Jahres 35 nach der Hidschra, dass ʿAbdullāh ibn Sabaʾ ein Jude aus dem Jemen gewesen sei. Zur Zeit ʿUthmāns (möge Allah mit ihm zufrieden sein) nahm er den Islam an. Danach zog er von Stadt zu Stadt und von Ort zu Ort und verbreitete verschiedene irreführende Aussagen. Im Hidschāz, in Basra, Kufa und Syrien konnte er keinen großen Einfluss gewinnen. Daraufhin ging er nach Ägypten. Er begann zu verkünden: „Es ist erstaunlich, wenn jemand glaubt, dass ʿĪsā (möge Allah mit ihm Frieden schenken) erneut auf die Erde kommen wird, aber nicht glaubt, dass Muhammad (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) erneut auf die Erde kommen wird. Die Wiederkunft ʿĪsās hält er für wahr, während er die Wiederkunft Muhammads für eine Lüge hält. … Tausende Propheten sind vergangen. Jeder Prophet hat durch ein Vermächtnis einen Angehörigen seiner Gemeinschaft mit einer Aufgabe betraut. Derjenige, dem Muhammad – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sein Vermächtnis und seine Aufgabe übertragen hat, ist ʿAlī ibn Abī Tālib. … Muhammad – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – ist der letzte Prophet, und ʿAlī ist der letzte mit einem Vermächtnis betraute Verantwortliche. … Wer das Vermächtnis und die Übertragung der Aufgabe durch den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – nicht anerkennt, sondern selbst die Macht an sich nimmt – wer könnte ein größerer Tyrann sein als er?“ [at-Tabarī, Muhammad ibn Jarīr (310 n. H.), Tārīkh al-Umam wa-l-Mulūk 2/647.]
Hier sehen wir, dass ʿAbdullāh ibn Sabaʾ seine Irrlehren mit dem Anschein von Argumenten vortrug und zugleich einige Aussagen indirekt im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – machte. Er sagte, ʿAlī sei vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – mit einer Aufgabe betraut worden und es sei Tyrannei, ihm diese Aufgabe nicht zu übertragen, und Ähnliches.
In der folgenden Erörterung werden wir sehen, dass die Gefährten angesichts dieser Schwäche der Wahrhaftigkeit innerhalb der muslimischen Bevölkerung besondere Maßnahmen und Vorgehensweisen ergriffen, um Lügen im Namen der Hadithe des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu verhindern.
Gegen Ende des ersten Hidschra-Jahrhunderts nahm die Neigung zu, im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – erfundene Hadithe herzustellen, um die jeweiligen Irrlehren zu beweisen. Auch die Neigung, im Namen der Gefährten zu lügen, nahm zu. Zugleich wurden die Maßnahmen der muslimischen Umma zur Vorsicht verstärkt.
Mukhtār ibn Abī ʿUbaid ath-Thaqafī (1–67 n. H.) war ein Tābiʿī und Zeitgenosse der Gefährten. Nach dem Märtyrertod Imām al-Husains (möge Allah mit ihm zufrieden sein) in Kerbela im Jahr 60 nach der Hidschra ging er in den Jahren 64–65 nach Kufa, im Auftrag des Herrschers von Mekka, ʿAbdullāh ibn az-Zubair (1–73 n. H.). In Kufa begann er, diejenigen festzunehmen und zu töten, die an der Ermordung Imām al-Husains beteiligt gewesen waren. Danach verweigerte er ʿAbdullāh ibn az-Zubair den Gehorsam und behauptete, der Stellvertreter Muhammad ibn al-Hanafiyyas, des Sohnes ʿAlīs, zu sein. Anschließend behauptete er, durch Eingebung der Offenbarung geleitet zu werden, ein besonderer Vertreter des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – und ein Kalif zu sein. Schließlich wurde er im Jahr 67 nach der Hidschra von den Truppen ʿAbdullāh ibn az-Zubairs besiegt und getötet.
Um die Wahrheit seiner zahlreichen Behauptungen zu beweisen, befahl, bat und ermutigte er mehrere Personen, in seinem Namen falsche Hadithe zu erfinden und zu verbreiten.
Abū ʿAnāra al-Harrānī berichtet, dass Mukhtār ibn Abī ʿUbaid ath-Thaqafī zu einem Hadithüberlieferer sagte: „Erfinde für mich einen Hadith im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, in dem es heißt, dass ich nach ihm als sein Stellvertreter kommen und die Ermordung seiner Nachkommen rächen werde. Dafür schenke ich dir zehntausend Dirham, Reittiere, Sklaven und Kleidung.“ Der Hadithüberlieferer sagte: „Ich kann keinen Hadith im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – erfinden. Im Namen eines Gefährten könnte man jedoch eine Aussage erfinden. Deshalb kannst du dein Geschenk nach Belieben verringern.“ Mukhtār sagte: „Wenn es im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – geschieht, wird es wichtiger sein.“ Der Mann erwiderte: „Dann wird auch die Strafe dafür härter sein.“ (Ibn al-Dschauzī, al-Maudūʿāt 1/16–17.)
Mukhtār bat viele Menschen auf diese Weise. Wenn es nötig war, drohte er ihnen auch oder ließ sie töten. Salāma ibn Kathīr sagt: Ibn Rabīʿa al-Chuzāʿī hatte die Zeit des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – erlebt. Er berichtet: „Einmal ging ich nach Kufa. Man führte mich zu Mukhtār ath-Thaqafī. Er setzte sich mit mir allein hin und sagte: ‚Mein Herr, du hast doch die Zeit des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – erlebt. Wenn du im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – eine Aussage machst, werden die Menschen dir glauben. Stärke mich, indem du einen Hadith im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – überlieferst. Diese 700 Goldmünzen sind für dich.‘ Ich sagte: ‚Die Folge einer Lüge im Namen des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – ist mit Sicherheit die Hölle. Ich kann das nicht tun.‘“ [al-Buchārī, Muhammad ibn Ismāʿīl (256 n. H.), at-Tārīkh al-Kabīr 8/438; at-Tārīkh as-Saghīr 1/147.]
Auch Muhammad ibn ʿAmmār, der Sohn des Gefährten ʿAmmār ibn Yāsir (möge Allah mit ihm zufrieden sein), wurde von Mukhtār angewiesen, in seinem Auftrag Hadithe über seinen Vater ʿAmmār zu erfinden und zu verbreiten. Als er dies verweigerte, ließ Mukhtār ihn töten. [al-Buchārī, at-Tārīkh as-Saghīr 1/147; al-Dscharch wa-t-Taʿdīl 8/43.]
Gegen Ende des ersten Hidschra-Jahrhunderts kam die Neigung auf, im Namen berühmter Gefährten zu lügen. Besonders unter einigen Anhängern ʿAlī ibn Abī Tālibs (möge Allah mit ihm zufrieden sein) entstand die Neigung, in seinem Namen zu lügen. Sie begannen verschiedene erfundene Aussagen zu verbreiten: dass er Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) innerlich missbilligt oder verurteilt habe, dass er allerlei Wunder vollbracht habe, dass er über übernatürliche Kräfte verfügt habe und Ähnliches.
Der berühmte Tābiʿī Ibn Abī Mulaika, ʿAbdullāh ibn ʿUbaidullāh (117 n. H.), berichtet: „Ich schrieb an ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (68 n. H.) und bat ihn, mir einige ausgewählte und notwendige Dinge aufzuschreiben. Da sagte er: (********)
– ein vertrauenswürdiger und wohlwollender junger Mann. Ich werde für ihn einige Dinge auswählen und aufschreiben und Unnötiges weglassen. Daraufhin ließ er sich das schriftliche Manuskript über ʿAlīs Rechtsprechung bringen. Er schrieb daraus einige Dinge ab. Als er einiges davon las, sagte er: ‚Bei Allah, ʿAlī kann dieses Urteil niemals gefällt haben. Niemand kann ein solches Urteil fällen, ohne irregeleitet zu sein.‘“ (Muslim, as-Sahīh 1/13.)
Das bedeutet, dass einige übereifrige und übermäßig begeisterte Anhänger ʿAlīs in diesen Manuskripten in seinem Namen falsche Aussagen niedergeschrieben hatten, die seine Würde herabsetzten, obwohl sie sie gerade in der Absicht hinzugefügt hatten, seine Würde zu erhöhen.
Hierzu sagt der andere Tābiʿī Tāwūs ibn Kaisān (106 n. H.): (********)
– Das Manuskript über ʿAlīs Rechtsprechung wurde zu Ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) gebracht. Er löschte alles aus dem Manuskript bis auf eine Handspanne. (Muslim, as-Sahīh 1/13.)
Der berühmte Tābiʿī Abū Ishāq as-Sabīʿī (129 n. H.) sagt: Als diese übermäßig begeisterten Anhänger ʿAlīs nach seinem Tod solche neuen erfundenen Aussagen hervorbrachten, sagte einer der Anhänger ʿAlīs: „Möge Allah sie zugrunde richten! Wie viel Wissen haben sie verdorben!“ (Muslim, as-Sahīh 1/13.)
Der Tābiʿī al-Mughīra ibn Miqsam ad-Dabbī (136 n. H.) sagt: (******)
– [Unter den Anhängern ʿAlīs verbreiteten sich die Lügen derart, dass] eine Überlieferung von ʿAlī nur dann als richtig und zuverlässig angesehen wurde, wenn sie von jemandem stammte, der die Gesellschaft ʿAbdullāh ibn Masʿūds erlebt hatte. (Muslim, as-Sahīh 1/13.)
So haben wir gesehen, dass ab der Mitte des ersten Hidschra-Jahrhunderts allmählich die Neigung entstand, aus verschiedenen Interessen und zu verschiedenen Zwecken im Namen des Hadith zu lügen. Mit dem Wandel der Zeiten nahm diese Neigung zu. Ab dem zweiten Hidschra-Jahrhundert stieg die Zahl der Lügner allmählich an, und auch die Arten und Methoden der Lüge nahmen zu. Im folgenden Kapitel werden wir die Lügner und Fälscher, ihre Einteilung sowie die Ursachen der Fälschung erörtern. Zuvor jedoch möchten wir die Vorgehensweise der muslimischen Umma bei der Verhinderung von Lügen darstellen.
Die Gefährten und die muslimischen Gelehrten der auf sie folgenden Generationen wandten äußerst wirksame und wissenschaftliche Methoden an, um die authentischen Hadithe von allen Arten der Lüge getrennt zu halten. Hier möchten wir ihre Vorgehensweisen erörtern.
1.3. Die Gefährten beim Schutz vor Falschheit
Angesichts der umfassenden Anweisungen des Korans und der Hadithe zur fehlerfreien und unverfälschten Bewahrung des Wissens der Offenbarung, der schrecklichen Folgen, wenn man im Namen der Offenbarung lügt oder aus Vermutungen heraus spricht, der besonderen Anweisungen des Gesandten Allahs (S) zur fehlerfreien und unverfälschten Bewahrung der Hadithe sowie des Verbots, im Namen der Hadithe zu lügen, ergriffen die Gefährten verschiedene Maßnahmen, um die Hadithe des Gesandten (S) vor jeder Art von unbeabsichtigtem, aus Unwissenheit entstandenem oder absichtlichem Fehler, jeder Verfälschung und jeder Lüge zu schützen. Einerseits gingen sie selbst bei der Überlieferung von Hadithen mit großer Vorsicht vor. Wenn sie nicht vollkommen sicher waren, dass sie einen Hadith vollständig und fehlerfrei auswendig kannten, überlieferten sie ihn nicht. Andererseits ermutigten und wiesen sie alle an, Hadithe auf diese Weise vollständig, wortgetreu und fehlerfrei auswendig zu lernen und zu überliefern. Drittens nahmen sie den Hadith jedes Gefährten oder Nachfolgers, bei dessen Genauigkeit als Überlieferer auch nur der geringste Zweifel bestand, erst an, nachdem sie ihn durch verschiedene Untersuchungsmethoden überprüft hatten.
Dabei ist zu beachten, dass es in ihrer Zeit keinerlei Möglichkeit für absichtliche Fehler gab. Auch in den weltlichen Gesprächen und Geschäften der Menschen log niemand von ihnen. Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit waren ihre herausragenden Eigenschaften. Dennoch muss man angesichts ihres Vorgehens zum Schutz der Hadithe des Gesandten (S) selbst vor dem geringsten unbeabsichtigten, aus Unwissenheit entstandenen oder durch Unachtsamkeit verursachten Fehler staunen.
1.3.1. Sich davor schützen, unbeabsichtigt zu lügen
Wir wissen, dass eine Lüge absichtlich oder unbeabsichtigt sein kann. Auch ein unbeabsichtigter Fehler gilt als Lüge. Bei der Überlieferung von Hadithen bemühten sich die Gefährten des Propheten nach Kräften, sich vor unbeabsichtigten „Lügen“ zu schützen, indem sie die Hadithe korrekt und wortgetreu überlieferten. In den Hadith-Werken sind unzählige Beispiele für ihre Vorsicht bei der Überlieferung von Hadithen festgehalten. Hier erwähne ich einige davon.
Der Tabi‘i ʿAmr ibn Maymūn al-Azdī (74 n. H.) berichtet:
— Jeden Donnerstag kam ich zu ʿAbdullah ibn Masʿūd (r.a.). In seinen Gesprächen sagte er niemals: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt.“ Eines Nachmittags sagte er: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt“, senkte danach jedoch den Kopf und schwieg. Ich sah ihn an und bemerkte, dass er aufrecht dastand. Die Knöpfe seines Gewandes waren geöffnet. Seine Augen waren rot geworden, und die Adern an seinem Hals waren angeschwollen. Er sagte: „Oder der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat etwas weniger, etwas mehr, etwas Ähnliches oder etwas dem Nahes gesagt.“ (Ibn Māǧa, as-Sunan 1/10–11; as-Sunan 1/88; al-Mustadrak 1/194.)
Der Tabi‘i Masrūq ibn al-Aǧda, Abū ʿĀʾiša (61 n. H.), berichtet:
— Eines Tages überlieferte ʿAbdullah ibn Masʿūd (r.a.) einen Hadith vom Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Dabei begann er zu zittern, sodass man das Zittern sogar an seinem Gewand sehen konnte. Danach sagte er: „Oder er hat etwas Ähnliches gesagt.“ (al-Hākim, al-Mustadrak 1/193.)
Der Tabi‘i Muḥammad ibn Sīrīn (110 n. H.) berichtet:
Anas ibn Mālik (r.a.) pflegte, wenn er einen Hadith überlieferte, am Ende der Überlieferung zu sagen: „Oder der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat es so gesagt“ (möglicherweise liegt ein Fehler in meiner Überlieferung vor). (Ibn Māǧa, as-Sunan 1/11.)
Bei der Überlieferung von Hadithen veränderten die Gefährten wissentlich kein einziges Wort. Sie überlieferten sie wortgetreu. Der Tabi‘i Saʿd ibn ʿUbayda as-Sulamī (103 n. H.) berichtet: Der Gefährte ʿAbdullah ibn ʿUmar (73 n. H.) sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt:
— „Der Islam ist auf fünf Dingen aufgebaut: der alleinigen Anbetung Allahs beziehungsweise dem Tauhid, der Verrichtung des Salāt, der Entrichtung der Zakāt, dem Fasten im Ramaḍān und der Pilgerfahrt.“ Da sagte ein Mann: „Die Pilgerfahrt und das Fasten im Ramaḍān.“ Er sagte: „Nein, das Fasten im Ramaḍān und die Pilgerfahrt.“ So habe ich es vom Gesandten Allahs (s.a.w.s.) gehört. (Muslim, aṣ-Ṣaḥīḥ 1/45.)
Der Tabi‘i namens Yaʿfūr ibn Rūzī berichtet: Ich hörte, wie der bekannte Tabi‘i und berühmte Prediger von Mekka, ʿUbayd ibn ʿUmayr (72 n. H.), eines Tages in einer Predigt sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt:
— „Das Beispiel des Heuchlers ist wie das einer Ziege, die sich zwischen zwei Ziegenherden befindet.“ Als der Gefährte ʿAbdullah ibn ʿUmar (73 n. H.) dies hörte, sagte er:
— „Wehe euch! Lügt nicht im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat vielmehr gesagt: ‚Das Beispiel des Heuchlers ist wie das einer Ziege, die zwischen zwei Ziegenherden hin und her wandert.‘“ (Muslim, aṣ-Ṣaḥīḥ 1/45.)
Um bei der Überlieferung von Hadithen Vorsicht und vollständige Genauigkeit zu gewährleisten, enthielten sich die meisten Gefährten der Überlieferung von Hadithen im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Sie sagten nur jene Worte oder berichteten nur jene Ereignisse, von denen sie sicher waren, dass sie sie vollständig und fehlerfrei auswendig behalten hatten. Viele sagten niemals etwas im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Dies wird deutlich, wenn man die Zahl der Gefährten mit der Zahl der Gefährten vergleicht, die Hadithe überlieferten. Die Zahl der Gefährten, die den Gesandten Allahs (s.a.w.s.) kürzer oder länger begleitet hatten, lag bei über hunderttausend. Die Zahl der bekannten Gefährten mit Namen und Abstammung betrug mehr als zehntausend. Die Zahl der Gefährten jedoch, die Hadithe überlieferten, betrug nur etwa eintausendfünfhundert.
Das berühmteste und umfangreichste Hadith-Werk, das nach den Namen der Gefährten zusammengestellt wurde, ist der Musnad Aḥmad. Imām Aḥmad nahm darin im Großen und Ganzen alle annehmbaren sowie schwachen Hadithe auf. Darin sind die Hadithe von 904 Gefährten gesammelt. Zählt man alle Gefährten zusammen, die Hadithe überlieferten – bekannte und unbekannte, zuverlässige und unzuverlässige –, so ergibt sich die Zahl 1565.
Bemerkenswert ist außerdem, dass von den mehr als tausend Gefährten, die Hadithe überlieferten, die meisten nur ein bis zwanzig oder dreißig Hadithe überlieferten. Nur 38 Gefährten überlieferten mehr als hundert Hadithe. Von nur sieben dieser Gefährten wurden mehr als tausend Hadithe überliefert. Von den übrigen 31 Gefährten wurden zwischen hundert und mehreren hundert Hadithen überliefert.
Von den Gefährten sind zahlreiche Ereignisse überliefert, die zeigen, dass sie aus Furcht vor unbeabsichtigten Fehlern davon Abstand nahmen, Hadithe zu überliefern.
Saʿīd ibn Yazīd (91 n. H.) war ein Gefährte. In jungen Jahren begleitete er den Gesandten Allahs (s.a.w.s.) bei der Abschiedspilgerfahrt. Später verbrachte er sein Leben im Kreis der Gefährten. Er berichtet:
— Ich verbrachte Zeit in der Gesellschaft von Gefährten wie ʿAbdurraḥmān ibn ʿAwf (r.a.), Ṭalḥa ibn ʿUbaydullah (r.a.), Saʿd ibn Abī Waqqāṣ (r.a.) und Miqdād ibn al-Aswad (r.a.). Keinen von ihnen hörte ich einen Hadith vom Gesandten Allahs (s.a.w.s.) überliefern. Nur Ṭalḥa ibn ʿUbaydullah hörte ich über die Schlacht von Uḥud sprechen. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil fī Ḍuʿafāʾ ar-Riǧāl 1/93.)
Er sagte außerdem: „Ich reiste mit Saʿd ibn Mālik (r.a.) von Medina bis nach Mekka. Während dieser langen Reise und der langen Zeit hörte ich ihn keinen einzigen Hadith im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) überliefern.“
Der berühmte Tabi‘i des ersten islamischen Jahrhunderts, aš-Šaʿbī (204 n. H.), sagte: „Ich verbrachte ein Jahr mit ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.), hörte ihn jedoch nichts vom Gesandten Allahs (s.a.w.s.) überliefern.“
An anderer Stelle sagte er: „Ich saß zwei Jahre oder anderthalb Jahre bei ʿAbdullah ibn ʿUmar (r.a.). Während dieser langen Zeit hörte ich ihn nur einen einzigen Hadith überliefern …“ (al-Buḫārī, aṣ-Ṣaḥīḥ 6/2652; Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Fatḥ al-Bārī 13/243.)
Der Gefährte ʿAbdullah ibn az-Zubayr berichtet: Ich sagte zu meinem Vater az-Zubayr ibn al-ʿAwwām (r.a.): „Warum höre ich dich nicht ebenso Hadithe überliefern, wie manche anderen Gefährten Hadithe überliefern?“ Er sagte: „Wisse, dass ich mich seit meiner Annahme des Islam niemals von seiner Gesellschaft entfernt habe. Doch ich hörte ihn sagen: ‚Wer in meinem Namen absichtlich lügt, muss gewiss in der Hölle wohnen.‘“ (al-Buḫārī, aṣ-Ṣaḥīḥ 1/52; Ibn Māǧa, as-Sunan 1/14.)
Der Grund dafür, dass az-Zubayr ibn al-ʿAwwām (36 n. H.) keine Hadithe überlieferte, war also nicht Unwissenheit. Er nahm den Islam bereits in jungen Jahren, zu Beginn des Prophetentums, an. Danach verbrachte er fast zwanzig Jahre im Beisein des Gesandten Allahs (s.a.w.s.). Nach dessen Tod lebte er noch ungefähr 25 Jahre. Dennoch beträgt die Zahl der von ihm überlieferten Hadithe weniger als vierzig. Im Musnad Aḥmad sind von ihm 36 Hadithe gesammelt. Ibn Ḥazm erwähnt, dass die Gesamtzahl aller Hadithe, die mit zuverlässigen oder unzuverlässigen Überlieferungsketten in seinem Namen überliefert wurden, lediglich 38 beträgt. (Ibn Ḥazm, Asmāʾ aṣ-Ṣaḥāba ar-Ruwāt, S. 95.)
Wir haben gesehen, dass er aus Furcht vor unbeabsichtigten Fehlern davon Abstand nahm, Hadithe zu überliefern. Denn die Strafe für eine Lüge im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) ist die Hölle. Auch ein unbeabsichtigter Fehler oder eine Veränderung der Wortwahl kann eine Lüge in seinem Namen darstellen. Deshalb enthielt er sich die meiste Zeit der Überlieferung von Hadithen.
Auch andere Gefährten enthielten sich aus Furcht vor unbeabsichtigten Fehlern auf diese Weise der Überlieferung von Hadithen. Der Tabi‘i ʿAbdurraḥmān ibn Abī Laylā (83 n. H.) berichtet: „Wir sagten zu dem Gefährten Zayd ibn Arqam (68 n. H.): ‚Überliefere uns Hadithe vom Gesandten Allahs (s.a.w.s.).‘ Er sagte: ‚Wir sind alt geworden und von Vergesslichkeit betroffen. Einen Hadith im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) zu überliefern, ist eine äußerst schwere Verantwortung.‘“
Der Gefährte Ṣuhayb ibn Sinān (r.a.) pflegte zu sagen: „Kommt her, ich werde euch Geschichten über Kriege und Kämpfe erzählen. Aber unter keinen Umständen werde ich sagen: ‚Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat gesagt.‘“ (Anṣār al-Ašrāf 1/183.)
Der Tabi‘i Hāšim al-Hurmūzī berichtet, dass Anas ibn Mālik (r.a.) zu sagen pflegte: „Ich fürchte, dass ich unbeabsichtigt einen Fehler mache. Wenn ich diese Furcht nicht hätte, würde ich euch vieles erzählen, was ich ihn sagen hörte. Doch er sagte: ‚Wer absichtlich in meinem Namen lügt, muss gewiss in der Hölle wohnen.‘“ (Aḥmad, al-Musnad 3/172.)
Auf diese Weise enthielten sich die Gefährten aus Furcht vor unbeabsichtigten Fehlern der Überlieferung von Hadithen. Bemerkenswert ist, dass sowohl Anas ibn Mālik als auch Abū Qatāda sagten, der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) habe die Strafe für die absichtliche Überlieferung eines Hadithen in seinem Namen erwähnt. Dennoch vermieden sie aus Furcht vor unbeabsichtigten Fehlern die Überlieferung in seinem Namen. Denn trotz des Wissens, dass ein Fehler möglich ist, nicht vorsichtig zu sein, bedeutet, „unbeabsichtigten Fehlern absichtlich Raum zu geben“. Sich nicht mit größter Sorgfalt vor unbeabsichtigten Fehlern zu schützen, bedeutet, vorsätzliche Verfälschung zu dulden. Wer daher einen Fehler begeht, weil er sich nicht vor unbeabsichtigten Fehlern hütete, hat absichtlich im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) gelogen. Kein Gläubiger darf in Bezug auf die Hadithe des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) nachlässig sein.
1.3.2. Die Überprüfung und Annahme von Hadithen, die von anderen überliefert wurden
So haben wir gesehen, dass die Sahaba bei der Überlieferung von Hadithen selbst größte Anstrengungen unternahmen, sie wortgetreu und fehlerfrei wiederzugeben, und bei jedem Zögern oder Zweifel keinen Hadith überlieferten. Ihre zweite Vorgehensweise zum Schutz der Authentizität der Hadithe bestand darin, auch bei der Überlieferung der Hadithe anderer eine entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wenn sie auch nur den geringsten Zweifel an der wortgetreuen Richtigkeit oder Genauigkeit eines von einem anderen Sahabi oder einem zeitgenössischen Tābiʿī überlieferten Hadiths hatten, nahmen sie ihn nicht an, ohne ihn zuvor zu überprüfen.
Das heißt: So wie sie bei der eigenen Überlieferung eines Hadiths größtmögliche Anstrengungen unternahmen, sich vor einer „unbeabsichtigten Lüge“ zu schützen, prüften sie gleichermaßen, ob die von anderen überlieferte Aussage eine Lüge oder einen Fehler enthielt, bevor sie sie als richtig anerkannten. Diese eingehende Überprüfung und Untersuchung betrachteten sie zum Schutz der Authentizität und Würde der Hadithe als eine der von Allah und Seinem erhabenen Gesandten Muhammad (s.a.w.s.) auferlegten Pflichten. Deshalb erhob dagegen niemals jemand Einwände oder empfand dies als eine Herabsetzung.
1.3.2.1. Vergleichende Prüfung zur Feststellung der Genauigkeit
Aus der vorangegangenen Erörterung haben wir erfahren, dass eine Lüge sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt sein kann. Um die Hadithe vor beiden Arten von Lügen oder Fehlern zu schützen, ergriffen die ehrwürdigen Sahaba strenge Maßnahmen.
Zu ihrer Zeit log kein Sahabi, und niemand beging einen Fehler bei dem Versuch, einen Hadith fehlerfrei zu überliefern. Dennoch überprüften sie die Überlieferung eines überliefernden Sahabi durch vergleichende Untersuchung und nahmen sie erst an, wenn sie den Verdacht hatten, dass ihm ein Fehler unterlaufen sein könnte.
Die vergleichende Prüfung erfolgte auf verschiedene Weise:
1. Den überlieferten Hadith, also die Aussage, Anweisung oder Schilderung, dem ursprünglichen Urheber der Anweisung vorzulegen und seine Richtigkeit und Genauigkeit festzustellen.
2. Die überlieferte Aussage, Anweisung oder Schilderung (den Hadith) mit der Überlieferung einer oder mehrerer anderer Personen zu vergleichen und ihre Richtigkeit und Genauigkeit festzustellen.
3. Die überlieferte Aussage, Anweisung oder Schilderung (den Hadith) mit den Überlieferungen des Überlieferers aus verschiedenen Zeiten zu vergleichen und ihre Richtigkeit und Genauigkeit festzustellen.
4. Die Richtigkeit oder Genauigkeit der Überlieferung festzustellen, indem man dem Überlieferer verschiedene Fragen zu dem überlieferten Hadith stellte oder ihn schwören ließ.
5. Die Bedeutung der überlieferten Aussage, Anweisung oder des Hadiths mit den bekannten Bedeutungen und Anweisungen des Korans und der Hadithe zu vergleichen.
Durch all diese Prüfungen stellten sie fest, ob der Überlieferer den Hadith korrekt im Gedächtnis behalten und überliefern konnte.
Von der Zeit der Sahaba bis in alle folgenden Epochen war die Prüfung nach diesen Methoden die grundlegende Methode der Muhaddithun zur Feststellung der Genauigkeit und Authentizität der Hadithüberlieferung. Wir wissen, dass auch an allen Gerichten aller Länder der Welt diese Methode angewandt wird, um die Richtigkeit und Genauigkeit abgelegter Zeugenaussagen festzustellen. Zur Feststellung der Authentizität und Genauigkeit einer Überlieferung oder Zeugenaussage ist dies die wissenschaftliche Methode. Hier werden wir einige Beispiele aus der Zeit der Sahaba erörtern.
1.3.2.2. Den ursprünglichen Urheber einer Aussage befragen
Die beste Methode, die Wahrheit oder Unwahrheit einer Zeugenaussage oder Überlieferung zu überprüfen, besteht darin, den Urheber der Aussage zu befragen. Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) fragte ein Sahabi, wenn er Zweifel an der Genauigkeit eines von einem anderen Sahabi überlieferten Hadiths hatte, den Gesandten Allahs (s.a.w.s.) und überzeugte sich so von dessen Richtigkeit. In verschiedenen Hadithen werden hierzu zahlreiche Begebenheiten überliefert. Hier erwähne ich einige davon.
1. Jabir ibn Abdallah (r.a.) berichtet in seiner Überlieferung über die Abschiedspilgerfahrt:
Vor der Abschiedspilgerfahrt entsandte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) Ali (r.a.) als Verwalter in den Jemen. Daher kam Ali (r.a.) vom Jemen nach Mekka, um die Pilgerfahrt zu vollziehen. Als er nach Mekka kam, sah er, dass Fatima (r.a.) die Umra vollzogen und den Ihram-Zustand verlassen hatte. Sie trug ein buntes, wohlriechendes Gewand und hatte sich mit Kuhl geschminkt. Als Ali dagegen Einwand erhob, sagte sie: „Mein Vater hat mir dies anzuordnen.“ Ali sagte: „Ich beschwerte mich beim Gesandten Allahs (s.a.w.s.) über Fatima, teilte ihm sowohl mit, dass sie sich auf eine Anweisung des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) berief, als auch meinen Einwand.“ … Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): „Sie hat recht, sie hat die Wahrheit gesagt.“ (Muslim, as-Sahih 2/886–892).
Hier sehen wir, dass Ali (r.a.) Zweifel an der Richtigkeit von Fatimas (r.a.) Überlieferung hatte. Er zweifelte nicht an ihrer Wahrhaftigkeit. Er hatte jedoch Zweifel daran, ob sie die Aussage des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) richtig verstanden und überliefert hatte. Das heißt, er hatte Zweifel hinsichtlich einer unbeabsichtigten Lüge. Deshalb überprüfte er die Genauigkeit, indem er den Gesandten Allahs (s.a.w.s.) befragte.
2. Ubayy ibn Kaʿb berichtet:
Eines Tages stand der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) am Freitag während der Predigt auf, rezitierte die Sure Tabāraka (die Sure al-Furqān) und ermahnte uns hinsichtlich der Gnaden und des Friedens Allahs. In diesem Augenblick berührte Abu Darda oder Abu Dharr sanft meinen Körper und sagte: „Wann wurde diese Sure offenbart? Ich höre sie gerade zum ersten Mal.“ Da bedeutete Ubayy ihm, still zu sein. Nach dem Gebet sagte er (Abu Dharr oder Abu Darda): „Ich habe dich gefragt, wann die Sure offenbart wurde, doch du hast mir überhaupt nichts gesagt!“ Darauf sagte Ubayy: „Du hast heute keinerlei Lohn für dein Gebet erhalten; dir wird nur das zuteil, was du gesagt hast“ (denn wenn man während der Predigt spricht, geht der Lohn des Gebets verloren). Dann ging er zum Gesandten Allahs (s.a.w.s.) und berichtete ihm davon. Er sagte: „Ubayy hat die Wahrheit gesagt.“ (Ibn Madscha, as-Sunan 1/352–353)
3. Abdullāh ibn ʿAmr ibn al-ʿĀs (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Arabisch (*******).
Mir wurde mitgeteilt, dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) gesagt habe: „Wenn jemand das Gebet im Sitzen verrichtet, ist es ein halbes Gebet.“ Daraufhin ging ich zu ihm. Ich sah, dass er im Sitzen betete. Da legte ich meine Hand auf seinen Kopf. Er sagte: „O Abdullāh ibn ʿAmr, was ist mit dir?“ Ich sagte: „O Gesandter Allahs, mir wurde mitgeteilt, dass du gesagt hast: ‚Wenn jemand das Gebet im Sitzen verrichtet, ist es ein halbes Gebet‘, während du selbst im Sitzen betest.“ Er sagte: „Ja, (das habe ich gesagt), aber ich bin nicht wie ihr.“ (Muslim, as-Sahīh 1/507).
So sehen wir in vielen Berichten der Hadithe, dass die Gefährten, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit oder Genauigkeit eines von jemandem überlieferten Hadithes hatten, den Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) fragten und dadurch dessen Richtigkeit überprüften. Sie stellten nicht die Aufrichtigkeit des Überlieferers infrage. Vielmehr überprüften sie, ob er die Aussage richtig verstanden und fehlerfrei überliefert hatte. Auf diese Weise verhinderten sie „unbeabsichtigte Lügen“ oder versehentliche Verfälschungen im Namen des Hadithes.
1.3.2.3. Andere befragen
Die zweite Methode zur Feststellung der Richtigkeit eines Zeugnisses oder einer Aussage besteht darin, zu prüfen, ob jemand anderes die Aussage gehört hat und wie er sie gehört hat. Dies ist eine allgemeine Methode zur Feststellung der Genauigkeit jedes Zeugnisses und jeder Aussage. In allen Gerichten fällen Richter ihr Urteil durch den vergleichenden Abgleich der Aussagen mehrerer Zeugen. Die Übereinstimmung mehrerer Zeugenaussagen beweist die Wahrheit einer Angelegenheit, während ihre Abweichung ihre Beweiskraft zerstört.
Nach dem Tod des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) wandten die Gefährten diese Methode an. Wenn einer von ihnen Zweifel an der Richtigkeit oder Genauigkeit eines von einem Gefährten überlieferten Hadithes hatte, fragten sie andere Gefährten oder forderten den Überlieferer auf, einen Zeugen beizubringen. Wenn eine oder mehrere Personen sagten, dass auch sie diesen Hadith aus dem Mund des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) gehört hätten, nahmen sie den Hadith an. Abū Bakr as-Siddīq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) führte diese Methode ein. Die späteren Kalifen und die Hadithgelehrten aller Zeiten folgten ihr. Hier erwähne ich einige Ereignisse aus der Zeit der Gefährten.
1. Der Gefährte Qabīsa ibn Dhuʾayb (84 n. H.) berichtet: Arabisch (*******).
„Eine Großmutter kam zu Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und forderte ihren Erbanteil am Vermögen ihres verstorbenen Enkels. Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte zu ihr: ‚Im Buch Allahs finde ich für dich nichts (hinsichtlich des Erbteils der Großmutter). Auch in der Sunna des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) weiß ich nichts, was dir zusteht. Komm später wieder, damit ich andere zu dieser Angelegenheit befragen und mich informieren kann.‘ Er befragte die Menschen zu dieser Angelegenheit. Da sagte der Gefährte al-Mughīra ibn Schuʿba (möge Allah mit ihm zufrieden sein): ‚In meiner Anwesenheit sprach der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) der Großmutter ein Sechstel (des hinterlassenen Vermögens) zu.‘ Da sagte Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein): ‚Ist jemand bei dir, der dies bestätigt?‘ Daraufhin stand ein anderer Gefährte, Muhammad ibn Maslama al-Ansārī (möge Allah mit ihm zufrieden sein), auf und sagte dasselbe wie al-Mughīra. Da ordnete Abū Bakr as-Siddīq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an, der Großmutter ein Sechstel zu geben.“ [Mālik ibn Anas (179 n. H.), al-Muwattaʾ 2/513].
Hier sehen wir, dass Abū Bakr as-Siddīq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bei der Annahme von Hadithen ein Höchstmaß an Vorsicht lehrte. Er hätte sich allein auf die Überlieferung al-Mughīra ibn Schuʿbas stützen können. Denn dieser war ein berühmter Gefährte und ein äußerst angesehener Führer des Stammes Quraisch. In jeder gesellschaftlichen Situation wäre sein alleiniger Zeugenbericht als abschließend betrachtet worden. Trotzdem ging Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) vorsichtig vor. Obwohl al-Mughīras Vertrauenswürdigkeit außer Frage stand, konnte sein Gedächtnis ihn täuschen oder er konnte etwas falsch verstanden haben. Deshalb fragte er, ob noch jemand von diesem Hadith wusste. Aufgrund der Berichte zweier Personen nahm er den Hadith an.
Daher bezeichneten die Hadithgelehrten Abū Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) als den Begründer der Hadithkritik. Der große Gelehrte al-Hākim an-Naisābūrī (405 n. H.) sagte über ihn: „Er war der Erste, der Maßnahmen ergriff, um die Überlieferung erfundener Hadithe im Namen des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) zu verhindern.“ (Muhammad Mustafa al-Aʿzamī, Manhaj an-naqd ʿind al-muhaddithīn, S. 10).
Der große Gelehrte Muhammad ibn Tāhir ibn al-Qaisurānī (507 n. H.) sagte bei der Darstellung der Biografie des as-Siddīq al-Akbar: „Er war der Erste, der bei der Annahme von Hadithen Vorsicht walten ließ.“
2. Der zweite Kalif, ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), folgte in dieser Angelegenheit seinem Vorgänger, dem as-Siddīq al-Akbar. Bei verschiedenen Ereignissen forderte er die Gefährten auf, für einen überlieferten Hadith einen zweiten Gefährten als Zeugen beizubringen. Einige solcher Ereignisse führe ich hier an.
Abū Saʿīd al-Khudrī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Arabisch (*******).
„Ich saß in einer Versammlung der Ansār. In diesem Augenblick kam Abū Mūsā al-Aschʿarī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) dorthin. Er wirkte unruhig oder besorgt. Er sagte: ‚Ich bat dreimal um Erlaubnis, ʿUmars (möge Allah mit ihm zufrieden sein) Haus zu betreten. Da mir keine Erlaubnis erteilt wurde, kehrte ich um.‘ ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) rief mich und sagte: ‚Warum bist du umgekehrt?‘ Ich sagte: ‚Ich bat dreimal um Erlaubnis, doch sie wurde mir nicht erteilt. Der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) hat gesagt: „Wenn ihr dreimal um Erlaubnis bittet und sie euch nicht erteilt wird, dann kehrt um.“‘ Da sagte ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein): ‚Bei Allah, du musst für diese Überlieferung einen Zeugen beibringen.‘ (Abū Mūsā sagte:) ‚Hat jemand von euch diesen Hadith vom Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) gehört?‘ Da sagte Ubayy ibn Kaʿb (möge Allah mit ihm zufrieden sein): ‚Der Jüngste von uns soll mit dir gehen.‘ (Abū Saʿīd al-Khudrī sagte:) Ich war der Jüngste der Anwesenden. Ich ging mit Abū Mūsā (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und sagte zu ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) dies gesagt habe.“ (al-Buchārī, as-Sahīh 5/2305; Muslim, as-Sahīh 3/1694).
3. Der Tābiʿī ʿUrwa ibn az-Zubair (94 n. H.) berichtet: Arabisch (*****).
„ʿUmar ibn al-Chattāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) fragte die Menschen, ob jemand wisse, welche Regelung der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) für die Diyah oder Entschädigung festgelegt hatte, wenn ein ungeborenes Kind infolge einer Verletzung stirbt. Da sagte al-Mughīra ibn Schuʿba (möge Allah mit ihm zufrieden sein): ‚Ich hörte ihn in dieser Angelegenheit die Übergabe eines Sklaven oder einer Sklavin vorschreiben.‘ ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: ‚Bringe jemanden mit, der dies zusammen mit dir bezeugt.‘ Da sagte Muhammad ibn Maslama: ‚Ich bezeuge, dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) eine solche Regelung erlassen hat.‘“ (al-Buchārī, as-Sahīh 6/2531; Muslim, as-Sahīh 3/1311).
4. Der Gefährte ʿAmr ibn Umayya ad-Damrī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: Arabisch (*****).
„Er verhandelte über den Preis eines Umhangs, um ihn zu kaufen. In diesem Augenblick ging ʿUmar ibn al-Chattāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an ihm vorbei. ʿUmar sagte: ‚Was ist das?‘ Er sagte: ‚Ich möchte diesen Umhang kaufen und ihn als Almosen spenden.‘ Danach kaufte er ihn, gab ihn seiner Frau und sagte: ‚Ich hörte den Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) sagen: „Was immer ihr euren Ehefrauen gebt, gilt ebenfalls als Almosen.“‘ Da sagte ʿUmar: ‚Wer ist dein Zeuge dafür?‘ Daraufhin ging er zu ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) und blieb vor der Tür stehen. ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: ‚Wer ist da?‘ Er sagte: ‚Ich bin ʿAmr. Hast du gehört, dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) gesagt hat: „Was immer ihr euren Ehefrauen gebt, gilt als Almosen“?‘ ʿĀʾischa sagte: ‚Ja.‘“ [al-Baihaqī, Ahmad ibn al-Husain (458 n. H.)].
5. Der Tābiʿī namens al-Walīd ibn ʿAbd ar-Rahmān al-Dschuraschī berichtet: Arabisch (*********).
„Der Gefährte ʿAbdullāh ibn ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ging an dem anderen Gefährten Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) vorbei. Zu dieser Zeit überlieferte Abū Huraira einen Hadith vom Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden). Während der Überlieferung sagte er: ‚Wenn jemand dem Leichenzug eines Menschen folgt und am Totengebet teilnimmt, erhält er den Lohn eines Qīrāt. Wenn er außerdem bei dessen Beisetzung anwesend ist, erhält er den Lohn von zwei Qīrāt. Ein Qīrāt ist größer als der Berg Uhud.‘ Da sagte ʿAbdullāh ibn ʿUmar: ‚Abū Huraira, überlege einmal, was du im Namen des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) sagst.‘ Daraufhin ging Abū Huraira mit ihm zu ʿĀʾischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) und sagte zu ihr: ‚O Mutter der Gläubigen, ich frage dich bei Allah und beschwöre dich: Hast du den Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) sagen hören: „Wenn jemand dem Leichenzug eines Menschen folgt und am Totengebet teilnimmt, erhält er den Lohn eines Qīrāt. Wenn er außerdem bei dessen Beisetzung anwesend ist, erhält er den Lohn von zwei Qīrāt“?‘ Sie sagte: ‚Ja, gewiss habe ich es gehört.‘“ (Ahmad, al-Musnad 2/2; al-Mustadrak 3/584).
1.3.2.4. Vergleich von Überlieferungen aus verschiedenen Zeiten
Eine weitere Methode zur Feststellung der Genauigkeit einer Aussage oder eines Zeugnisses besteht darin, eine Person zu derselben Angelegenheit zu mehreren Zeitpunkten zu befragen. Wenn die Antwort beim zweiten Mal genau mit der ersten übereinstimmt, ist ihre Genauigkeit erwiesen. Widersprüche zwischen beiden Antworten beweisen hingegen ihre Unannehmbarkeit. Die Gefährten wandten diese Methode an, um die Genauigkeit von Hadithen festzustellen. Sehen wir uns ein Beispiel an.
Der Tabi‘i Urwa ibn az-Zubair berichtet:
„Meine Tante Aischa (ra) sagte zu mir: ‚Mein Neffe, ich habe gehört, dass der Gefährte Abdullah ibn Amr ibn al-As (ra) auf seinem Weg zur Hadsch durch unsere Gegend kommen wird. Triff ihn und lerne von ihm, indem du ihn befragst. Denn er hat vom Gesandten Allahs (s) viel Wissen erworben.‘ Urwa berichtet: ‚Daraufhin traf ich ihn und befragte ihn zu verschiedenen Angelegenheiten. Zu all diesen Angelegenheiten überlieferte er Hadithe vom Gesandten Allahs (s). Unter den Dingen, die er sagte, war auch Folgendes: Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Allah wird das Wissen nicht dadurch aus den Menschen hinwegnehmen, dass Er es ihnen entreißt. Vielmehr wird Er die Gelehrten hinwegnehmen, indem Er sie sterben lässt; dadurch wird auch das Wissen mit ihnen verschwinden. Unter den Menschen werden unwissende Führer zurückbleiben, die ohne Wissen Rechtsgutachten erteilen. So werden sie selbst irregehen und auch andere in die Irre führen.“‘ Urwa berichtet: ‚Als ich Aischa (ra) dies erzählte, weigerte sie sich, es anzunehmen. Sie sagte: „Hat er dir gesagt, dass er dies vom Gesandten Allahs (s) gehört hat?“‘ Urwa berichtet: ‚Im folgenden Jahr sagte Aischa (ra) zu mir: „Abdullah ibn Amr ist gekommen. Geh mit ihm und sprich mit ihm. Im Laufe des Gesprächs sollst du auch die Angelegenheit des Hadithes über das Verschwinden des Wissens ansprechen.“‘ Urwa berichtet: ‚Daraufhin traf ich ihn und befragte ihn. Er überlieferte den Hadith genauso, wie er ihn beim ersten Mal überliefert hatte.‘ Urwa berichtet: ‚Als ich Aischa (ra) davon berichtete, sagte sie: „Nun ist mir klar, dass Abdullah ibn Amr die Wahrheit gesagt hat. Ich habe gesehen, dass er weder etwas hinzugefügt noch etwas weggelassen hat.“‘ (Muslim, as-Sahih 4/2058–2059).
Auch hier sehen wir ein Beispiel für die außerordentliche Vorsicht der Gefährten beim Annehmen von Hadithen. Aischa (ra) zweifelte nicht an der Aufrichtigkeit oder Wahrhaftigkeit Abdullah ibn Amrs. Doch auch ein aufrichtiger und wahrhaftiger Mensch kann sich irren. Daher wollten sie nichts ungeprüft annehmen. Eine angeblich vom Gesandten Allahs (s) stammende Aussage nahmen sie nicht schon vor ihrer Überprüfung ehrfürchtig in ihr Herz auf.
1.3.2.5. Den Überlieferer schwören lassen
Um die Genauigkeit einer Überlieferung oder eines Zeugnisses zu überprüfen, lässt man den Überlieferer oder Zeugen erforderlichenfalls einen Eid leisten. Wahrhaftige und gottesfürchtige Menschen lügen nicht absichtlich. Doch ihr Gedächtnis kann sie täuschen, oder sie können unbeabsichtigt einen Fehler begehen. Wenn sie jedoch bei Allah schwören sollen, werden sie niemals etwas sagen, ohne völlig sicher zu sein. Deshalb ist der Eid bei einem wahrhaftigen Menschen eine wirksame Methode, um die Genauigkeit eines Zeugnisses oder einer Aussage zu überprüfen. Für einen Lügner genügt ein Eid jedoch nicht. In seinem Fall muss die Richtigkeit seiner Aussage durch verschiedene Fragen (Kreuzverhör) überprüft werden.
Alle Gefährten waren wahrhaftige und äußerst gottesfürchtige Menschen. Dennoch ließen die Gefährten manchmal einen Gefährten, der einen Hadith überlieferte, schwören, um die Möglichkeit eines unbeabsichtigten Fehlers auszuschließen. Ali (ra) berichtet:
„Wenn ich selbst eine Aussage vom Gesandten Allahs (s) hörte, gewährte Allah mir den Erfolg, daraus nach Seinem Willen Nutzen zu ziehen. Wenn mir jedoch einer seiner Gefährten einen Hadith überlieferte, ließ ich ihn schwören. Wenn er geschworen hatte, nahm ich den von ihm überlieferten Hadith als wahr an.“ (at-Tirmidhi, as-Sunan 1/446).
1.3.2.6. Inhaltliche und sachliche Überprüfung
Das Wissen der ‚Offenbarung‘ geht über das menschliche Wissen hinaus, steht jedoch niemals im Widerspruch zum menschlichen Wissen und widerspricht ihm nicht. Ebenso kann die durch Hadithe empfangene ‚Offenbarung‘ eine Erklärung, Ergänzung oder zusätzliche Bestimmung zu der durch den Koran empfangenen ‚Offenbarung‘ sein; sie kann jedoch niemals dem Koran widersprechen oder entgegenstehen.
Aus dem Vorgehen der Gefährten erkennen wir, dass sie die überlieferten Hadithe auf Grundlage dieses Prinzips inhaltlich überprüften. Wir haben gesehen, dass sie Hadithe im Allgemeinen gerade wegen ihrer zusätzlichen und ergänzenden Bedeutung zum Koran suchten. Sie wollten wissen, ob es zu einer Angelegenheit, über die der Koran keine Information enthält, eine Aussage im Hadith gibt. Zugleich überprüften sie die Bedeutung der übermittelten Information. Ihre Methode der inhaltlichen Überprüfung war folgende:
(1) Die erste und wichtigste Frage bei einem Hadith ist, ob nachgewiesen ist, dass der Gesandte Allahs (s) diese Aussage tatsächlich gemacht hat. Wenn durch die Überlieferung des Überlieferers, einen Eid oder andere Zeugnisse mit Sicherheit nachgewiesen ist, dass der Gesandte Allahs (s) diese Aussage gemacht hat, bestand ihr Grundsatz darin, sie als ergänzende Anweisung zum Koran anzunehmen und den Koran in ihrem Licht auszulegen. Dies haben wir zuvor bei der Erbfolge der Großmutter und bei der Bitte um Erlaubnis zum Betreten eines Hauses gesehen. Über die Großmutter sagt der Koran nichts. In diesem Fall stellt die Überlieferung des Hadithes eine zusätzliche Bestimmung dar. Was die Bitte um Erlaubnis betrifft, sagt der Koran, dass man nach dem Bitten um Erlaubnis, „wenn euch gesagt wird: ‚Kehrt um!‘, dann umkehren soll“. (Sure an-Nur 28).
In diesem Fall scheint die Anweisung des Hadithes dieser koranischen Anweisung zu ‚widersprechen‘. Denn sie verändert die koranische Anweisung teilweise, indem sie besagt, dass man nach dreimaligem Bitten um Erlaubnis umkehren muss, auch wenn einem nicht gesagt wird: ‚Kehrt um!‘
Die Gefährten nahmen beide Hadithe als Auslegung des Korans an.
(2) Wenn nachgewiesen war oder ein starker Verdacht bestand, dass der Gesandte Allahs (s) eine Aussage nicht gemacht hatte, lehnten sie sie ohne jede inhaltliche Erwägung ab. Wir haben gesehen, dass sie eine Überlieferung ohne jede inhaltliche Erwägung zurückwiesen, wenn sie Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit des Überlieferers hatten.
(3) Manchmal war ein überlieferter Hadith aufgrund der Vertrauenswürdigkeit des Überlieferers äußerlich annehmbar. Es bestand jedoch eine starke Möglichkeit, dass der Überlieferer unbeabsichtigt einen Fehler gemacht hatte. In diesem Fall prüften sie die Bedeutung dieses Hadithes im Licht des edlen Korans und der ihnen bekannten Hadithe. Wenn die Bedeutung des Hadithes dem edlen Koran und der bekannten Sunna eindeutig widersprach, lehnten sie ihn ab.
Sehen wir uns einige Beispiele für eine solche inhaltliche Beurteilung und Überprüfung an:
1. Der Tabi‘i Abu Hassān al-Araj berichtet:
„Zwei Männer kamen zu Aischa (ra) und sagten: ‚Abu Huraira (ra) hat berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt habe: In Frauen, Häusern und Tieren oder Reittieren liegt Unglück und ein böses Vorzeichen.‘ Als Aischa (ra) dies hörte, wurde sie so zornig, dass es schien, als sei ihr Körper vor Zorn in Stücke gerissen und in Luft und Raum verstreut worden. Sie sagte: ‚Bei Dem, Der den Koran herabgesandt hat: Er hat es nicht so gesagt. Der Gesandte Allahs (s) sagte vielmehr: „Die Menschen der Zeit der Unwissenheit pflegten zu sagen: In Frauen, Häusern und Tieren oder Reittieren liegt Unglück.“‘ Danach rezitierte Aischa (ra) einen Koranvers: (Sure al-Hadid 22) ‚Kein Unglück trifft die Erde oder euch selbst, ohne dass es bereits niedergeschrieben wäre, bevor Wir es geschehen lassen.‘“ (Ahmad, al-Musnad 6/150, 246).
Hier nahm Aischa (ra) die Überlieferung Abu Hurairas (ra) nicht an. Im Licht dessen, was sie vom Gesandten Allahs (s) gehört hatte, und des Koranverses, den sie rezitiert hatte, wies sie diese Überlieferung zurück.
2. Umra bint Abdurrahman berichtet:
„Bei Aischa (ra) wurde erwähnt, dass Abdullah ibn Umar (ra) vom Gesandten Allahs (s) überliefert habe: ‚Der Verstorbene wird wegen der Klage des Lebenden bestraft.‘ Darauf sagte Aischa (ra): ‚Möge Allah Ibn Umar vergeben. Er hat nicht gelogen. Doch er hat vergessen oder sich geirrt (in einer anderen Überlieferung: Beim Hören kann man sich bisweilen irren). Die eigentliche Aussage lautet: Der Gesandte Allahs (s) kam an einer jüdischen Frau vorbei, deren Angehörige um sie weinten. Da sagte er: „Sie weinen um sie, während sie in ihrem Grab bestraft wird.“ Allah hat gesagt: (Sure al-Anam 164, Sure Fatir 18) ‚Keine Seele trägt die Last der Sünde einer anderen Seele.‘“ (Muslim, as-Sahih 2/640–643).
3. Eine Gefährtin namens Fatima bint Qais (ra) berichtet, dass ihr Ehemann sie dreimal geschieden hatte. Darauf sagte der Gesandte Allahs (s), dass sie während der Wartezeit weder eine Unterkunft noch Unterhalt erhalten werde. Als der Kalif Umar ibn al-Khattab (ra) dies hörte, sagte er: „Wir können das Buch Allahs und die Sunna Seines edlen Gesandten (s) nicht wegen der Aussage einer Frau aufgeben. Denn wir wissen nicht, ob sie sich die Angelegenheit gemerkt oder vergessen hat. Auch einer dreimal geschiedenen Frau stehen während der Wartezeit Unterkunft und Unterhalt zu.“ Der erhabene und allmächtige Allah hat gesagt: (Sure at-Talaq 1) „Vertreibt sie nicht aus ihren Häusern, und sie sollen auch nicht hinausgehen, es sei denn, sie begehen eine offenkundige Schändlichkeit.“ (Muslim, as-Sahih 2/1118; as-Sunan 2/297).
1.3.3. Die Verhinderung der Möglichkeit vorsätzlicher Lügen
In der frühen Zeit der Epoche der Sahāba überlieferten die Sahāba selbst die Hadithe. Ein Gefährte überlieferte und lehrte einem anderen Gefährten oder den Tabiʿūn der nachfolgenden Generation die Hadithe. Innerhalb von 20 bis 25 Jahren nach dem Tod des Gesandten Allahs (s.a.w.) starben einerseits viele Gefährten, während andererseits viele Gefährten begannen, Hadithe zu überliefern und zu lehren. Wir haben bereits erörtert, dass von dieser Zeit an bei einigen neumuslimischen Tabiʿūn eine Neigung zu vorsätzlichen Lügen auftrat. Daher begannen die Gefährten, bei der Annahme von Hadithen noch größere Vorsicht walten zu lassen.
Wenn ein Gefährte einen Hadith von einem anderen Gefährten überlieferte, hegten die zuhörenden oder lernenden Gefährten keinerlei Zweifel an der persönlichen Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit des Überlieferers. Ebenso fragten sie nicht danach, ob er den Hadith selbst vom Gesandten Allahs (s.a.w.) gehört hatte oder ob ihn jemand anderes ihm mitgeteilt hatte. Alle Menschen, die die Gesellschaft des Gesandten Allahs (s.a.w.) erfahren hatten, waren großartige, durch sein Licht erleuchtete Menschen und in ihrer Wahrhaftigkeit kompromisslos. Da jedoch durch Vergessen, unbeabsichtigte Fehler oder eine unvollständige Auffassung Irrtümer entstehen konnten, überprüften sie die Richtigkeit der überlieferten Hadithe anhand der zuvor genannten verschiedenen Methoden.
Bei der Annahme von Hadithen der überliefernden Tabiʿūn fügten sie den oben genannten Prüfungen zwei zusätzliche Punkte hinzu. Erstens untersuchten sie die persönliche Wahrhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Überlieferers, und zweitens wollten sie wissen, von wem der Überlieferer den Hadith gehört hatte (Referenz).
Während der Herrschaft des dritten rechtgeleiteten Kalifen, Hadhrat ʿUthmāns (r.a.) (23–35 n. H.), kam es aufgrund irreführender Propaganda unter den Neumuslimen, die weit entfernt vom Zentrum Medina lebten, zu Verwirrung und Auseinandersetzungen innerhalb der muslimischen Umma; unter den Neumuslimen zeigte sich zudem ein Mangel an Wahrhaftigkeit. Von diesem Zeitpunkt an wandten die Gefährten die beiden genannten Methoden an. Der berühmte Tabiʿī des ersten islamischen Jahrhunderts, Muhammad ibn Sīrīn (110 n. H.), sagte: „Sie – die Gefährten – fragten nicht nach der Überlieferungskette oder der Informationsquelle. Als jedoch die Fitna und das Unheil ausgebrochen waren – gegen Ende der Herrschaft ʿUthmāns, 30–35 n. H. –, sagten sie: Nennt uns die Namen derjenigen, die euch die Hadithe überliefert haben. Denn wir müssen prüfen: Gehören sie zu den Ahl as-Sunna oder zu den Anhängern der Sunna, dann wird ihre Überlieferung angenommen. Gehören sie jedoch zu den Ahl al-Bidʿa oder zu den Anhängern der Neuerungen, dann wird ihre Überlieferung nicht angenommen.“ (Muslim, as-Sahīh 1/15).
Der bekannte Gefährte Hadhrat ʿAbdullah ibn ʿAbbās (r.a.) (68 n. H.) sagte: „Wir pflegten Hadithe auswendig zu lernen, und die Hadithe des Gesandten Allahs (s.a.w.) wurden – von welchem Überlieferer auch immer – auswendig gelernt. Da ihr jedoch inzwischen durch alle möglichen Wege gegangen seid, durch unwegsame und ebene, durch gute und schlechte, ist es nun höchst unwahrscheinlich, dass irgendetwas angenommen wird, ohne den Überlieferer zu prüfen.
Der Tabiʿī Mujāhid (104 n. H.) sagte: „Ein älterer Tabiʿī namens Bashīr ibn Kaʿb al-ʿAdawī kam zu ʿAbdullah ibn ʿAbbās (r.a.) und begann, Hadithe zu erzählen. Er sagte immer wieder: ‚Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte …, der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte …‘ Doch Ibn ʿAbbās schenkte ihm weder Gehör noch wandte er ihm seinen Blick zu. Da sagte Bashīr: ‚O Ibn ʿAbbās, was ist mit mir geschehen? Hast du meinen Hadith gehört? Ich überliefere dir einen Hadith des Gesandten Allahs (s.a.w.), und dennoch hörst du mir nicht zu.‘ Darauf sagte Ibn ʿAbbās (r.a.): ‚Es gab eine Zeit, in der unsere Blicke sofort auf jemanden gerichtet waren, sobald wir ihn sagen hörten: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte …“, und wir ihm mit voller Aufmerksamkeit zuhörten. Als die Menschen jedoch durch alle möglichen Wege gegangen waren, durch unwegsame und ebene, durch gute und schlechte, nahmen wir von den Menschen nichts mehr an, außer in weithin bekannten und eindeutig vertrauten Angelegenheiten.‘“ (Muslim, as-Sahīh 1/13).
1.3.4. Die Anweisung zur Vorsicht bei der Überlieferung und Annahme von Hadithen
Auf diese Weise übten die Gefährten äußerste Vorsicht bei der Überlieferung und Annahme von Hadithen. Zugleich ermutigten und wiesen sie alle anderen an, ebenfalls eine solche Vorsicht walten zu lassen. Nachlässigkeit oder Leichtsinn in dieser Angelegenheit duldeten sie keinesfalls. Sie untersagten die Annahme von Hadithen ohne Überprüfung. Wenn zuweilen die Möglichkeit bestand, dass jemand bei der Überlieferung eines Hadithen unbeabsichtigt einen Fehler machen könnte oder dass unter den Zuhörern ein Fehler entstehen könnte, verboten sie ihm, Hadithe zu erzählen. Hier führe ich einige Beispiele an.
1. Abū ʿUthmān an-Nahdī berichtet, dass ʿUmar ibn al-Khattāb (r.a.) sagte: „Für die Lüge eines Menschen genügt es, dass er alles überliefert, was er hört.“ (Muslim, as-Sahīh 1/11).
2. Abū al-Ahwās berichtet, dass ʿAbdullah ibn Masʿūd (r.a.) sagte: „Für die Lüge eines Menschen genügt es, dass er alles überliefert, was er hört.“ (Muslim, as-Sahīh 1/11).
3. Ibrāhīm ibn ʿAbdur-Rahmān (95 n. H.), der berühmte Gelehrte, Faqīh und Muhaddith von Medina und Sohn des Gefährten ʿAbdur-Rahmān ibn ʿAwf (r.a.), berichtet: „ʿUmar ibn al-Khattāb (r.a.) ließ ʿAbdullah ibn Masʿūd (r.a.), Abū Dardāʾ (r.a.) und Abū Masʿūd (r.a.) zu sich rufen. Er sagte zu ihnen: ‚Warum überliefert ihr so viele Hadithe vom Gesandten Allahs (s.a.w.)?‘ Danach wies er sie an, in Medina zu bleiben. Bis zu seinem Märtyrertod blieben sie in Medina.“ (at-Tabarānī, al-Muʿjam al-Awsat 4/86, Nr. 3449).
Diese drei Gefährten waren bei der Überlieferung von Hadithen äußerst vorsichtig. ʿUmar ibn al-Khattāb (r.a.) hegte nicht den geringsten Zweifel an ihrer Fähigkeit oder Eignung, fehlerfreie Hadithe zu überliefern. Wenn jedoch viele Hadithe erzählt werden, können einige unbeabsichtigte Fehler auftreten. Besonders in abgelegenen Gebieten wie Kūfa oder Syrien, wo in den ersten Tagen der islamischen Eroberungen überwiegend nichtarabische Neumuslime lebten, bestand bei der Überlieferung zahlreicher Hadithe die Gefahr, dass viele Zuhörer sie nicht richtig verstehen und auswendig lernen konnten. Um die Reinheit der Hadithe zu bewahren, wies ʿUmar ibn al-Khattāb sie daher an, in Medina zu bleiben.
Bei einem anderen Ereignis sehen wir, dass ʿUmar ibn al-Khattāb (r.a.) selbst beabsichtigte, während der Hadsch-Saison in Mekka einige Themen aus dem Qurʾān und den Hadithen öffentlich zu erörtern. Der Gefährte ʿAbdur-Rahmān ibn ʿAwf (r.a.) sagte ihm jedoch, dass die zahlreichen nichtarabischen und neumuslimischen Pilger, die sich in Mekka aufhielten, seine Worte vielleicht nicht richtig verstehen würden. Dadurch könnte die Möglichkeit von Missverständnissen und Fehlinterpretationen entstehen. Daher solle er die Themen nach seiner Rückkehr nach Medina erörtern. ʿUmar (r.a.) gab aufgrund dieses Ratschlags seinen Entschluss auf, die Themen in Mekka zu besprechen. (Al-Bukhārī, as-Sahīh 6/2503–2504).
1.4. Die muslimische Umma bei der Verhinderung von Fälschungen
Aus der vorangegangenen Erörterung wird eindeutig ersichtlich, dass die von den Gefährten ergriffenen Maßnahmen zur unverfälschten Bewahrung der authentischen Hadithe vor jeder Art von vorsätzlicher, unbeabsichtigter, verständnisbedingter oder durch Unachtsamkeit verursachter Lüge einerseits logisch, praktisch, wissenschaftlich und präzise waren und andererseits in der Geschichte der menschlichen Zivilisation einzigartig und beispiellos sind. Die Anhänger keiner anderen Religion haben zur Bewahrung der grundlegenden Lehren ihrer Religion oder der Offenbarung derartige Maßnahmen ergriffen. Was auch immer verbreitet worden war, wurde gesammelt. Schließlich führte die Vermischung der Offenbarung mit menschlichem Wissen zur Entstellung und zum Verschwinden der Offenbarung.
Seit der Zeit der Tabiʿūn waren die Muhaddithūn der muslimischen Umma bei der Überprüfung der Authentizität der Hadithe kompromisslos und folgten dabei den Fußspuren der Gefährten. Für die Bewahrung der Hadithe und die Aussonderung authentischer Hadithe aus den erfundenen Aussagen gaben sie alle Annehmlichkeiten und Bequemlichkeiten ihres Lebens auf.
In diesem Kapitel werden wir ihre grundlegenden Prinzipien kurz erörtern.
1.4.1. Das Erlernen und die Bewahrung der Hadithe
Der erhabene Allah gewährte den Menschen der frühen Generation der Umma Muhammads die Gunst, eine richtige und zeitgemäße Aufgabe zur Bewahrung der Hadithe Seines großartigen Gesandten (s.) zu erfüllen. Seit dem ersten Hidschri-Jahrhundert sammelten die Gefährten, die Tabiʿun und die Gelehrten der nachfolgenden Generationen auf ihren Reisen durch jedes Dorf, jede Stadt und jede Siedlung der muslimischen Welt Informationen über sämtliche Hadithe und Überlieferer. Das Erlernen, Aufschreiben und Lehren der Hadithe sowie die hadithbezogene Erörterung gehörten in den ersten drei bis vier Jahrhunderten des Islams zu den wichtigsten Tätigkeiten, Leidenschaften, Berufen und Freuden der Menschen.
Seit der Zeit der Tabiʿun beziehungsweise seit der Mitte des ersten Hidschri-Jahrhunderts bis etwa drei Jahrhunderte danach stellen wir fest, dass die Hadithüberlieferer von zweierlei Art waren. Viele Hadithüberlieferer oder „Rawi“ lernten Hadithe bei den Rawi oder Muhaddithen ihrer eigenen Region und, wenn möglich, bei einigen Muhaddithen anderer Länder. Danach widmeten sie sich der Überlieferung und Lehre der Hadithe. Wer zu ihnen kam, um von ihnen zu lernen, dem lehrten sie diese Hadithe. Im Allgemeinen wurden sie „Rawi“ oder Überlieferer genannt.
Daneben brachen in diesen Zeiten viele Muhaddithe, nachdem sie bei sämtlichen Rawi ihrer eigenen Region Hadithe gelernt und niedergeschrieben hatten, zu Reisen in alle Siedlungsgebiete der damaligen muslimischen Welt auf. Jeder von ihnen besuchte auf diese Weise über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg jede Siedlung und hörte und schrieb bei den Rawi oder Muhaddithen sämtlicher Orte Hadithe nieder. Um einen einzigen Hadith eines Gefährten oder eines Tabiʿi aus dem Mund verschiedener Rawi zu hören und zu sammeln, reisten sie in unzählige Städte wie Mekka, Medina, Chorasan, Samarkand, Marw, Wasit, Basra, Kufa, Bagdad, Damaskus, Aleppo, Kairo und Sana’a. Sie sammelten ein und denselben Hadith über Hunderte von Isnaden und unterschieden durch den Vergleich zwischen fehlerfreien und fehlerhaften Überlieferungen.
Sehen Sie sich ein Beispiel an. Der berühmte Muhaddith des dritten Hidschri-Jahrhunderts, Ibrahim ibn Saʿid al-Dschauhari al-Bagdadi (247 H.), war ein Zeitgenosse des Muhaddithen Abdullah ibn Dschafar ibn Chaqan. Dieser berichtet: „Ich fragte Ibrahim ibn Saʿid nach einem von Abu Bakr as-Siddiq (r.) überlieferten Hadith. Er sagte zu seinem Diener: ‚Geh in die Bibliothek und bring den dreiundzwanzigsten Band der Hadithsammlung von Abu Bakr as-Siddiq (r.).‘ Ich sagte: ‚Von Abu Bakr (r.) sind nicht einmal zwanzig Hadithe mit einem sahih-Isnad überliefert. Wie konnten Sie seine Hadithe in dreiundzwanzig Bänden sammeln?‘ Er antwortete: ‚Wenn ich einen Hadith nicht über mindestens hundert Isnade sammeln kann, dann betrachte ich mich in Bezug auf diesen Hadith als ein Waisenkind.‘“ (adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 1/154–155).
Beim Annehmen von Hadithen versuchten sie, die Richtigkeit der Überlieferungen des betreffenden Rawi durch verschiedene Fragen zu überprüfen. Zugleich befragten sie die bekannten Gelehrten, Muhaddithe und Studierenden der jeweiligen Region nach seiner persönlichen Aufrichtigkeit, seinen Lehrern und den anderen Rawi der Gegend. Durch einen vergleichenden Prüfungsvorgang aller auf diese Weise gesammelten Informationen erließen sie eindeutige Beurteilungen über sämtliche Rawi und alle von ihnen überlieferten Hadithe. Diese prüfenden und kritisierenden Hadithexperten waren einerseits Rawi oder Hadithüberlieferer und zugleich als „Naqid“, also als Hadithkritiker und Imame des Hadith, bekannt. In den ersten vier Jahrhunderten des Islams begegnen wir mehr als hundert Imamen und Naqid dieser Art. Ihre Mühen und Opfer im Dienst der Hadithe des Gesandten sind in der Geschichte der Welt beispiellos. In der Geschichte des Wissens und der Zivilisation verdienen sie es, in goldenen Lettern niedergeschrieben zu werden. In der Geschichte keiner anderen Nation gibt es auch nur das geringste vergleichbare Beispiel. Schon für eine kurze Darstellung ihrer Leistungen wären Hunderte Seiten umfassende Bücher erforderlich.
Diese Naqid-Muhaddithe oder Imame sorgten durch das Sammeln und Bewahren sämtlicher Hadithe und einschlägiger Informationen auf diese Weise für die authentische und unverfälschte Bewahrung der Hadithe des Gesandten Allahs (s.). Sie erkannten bei der Überlieferung von Hadithen vorsätzliche und unbeabsichtigte Lügen, identifizierten die Lügner und trennten authentische Hadithe von falschen und zweifelhaften Überlieferungen. Sie ergriffen folgende Maßnahmen:
1. Bewahrung des Isnads, der Quellenangabe oder des „Reference“ jedes Hadiths.
2. Sammlung sämtlicher Informationen über jeden Rawi des Isnads, darunter seine persönliche Identität, Geburt, Tod, Ausbildung, Lehrer, Schüler, Tätigkeiten, Reisen und alles Weitere.
3. Überprüfung der persönlichen Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Wahrhaftigkeit der Rawi.
4. Inhaltliche Prüfung und Überprüfung der überlieferten Hadithe.
5. Überprüfung, ob jeder im Isnad genannte Rawi den Hadith tatsächlich mit eigenen Ohren von dem übergeordneten Rawi gehört hatte.
6. Trennung der fehlerfreien Überlieferungen von vorsätzlichen und unbeabsichtigten Lügen durch den vergleichenden Abgleich aller gesammelten Hadithe.
7. Bekanntmachung vor der Umma der Lügen jener Rawi, deren Lügen durch die gesammelten Informationen und den vergleichenden Abgleich aufgedeckt worden waren.
8. Niederschrift sämtlicher gesammelter Hadithe einschließlich ihrer Isnade.
9. Niederschrift der Informationen über die Zuverlässigkeit oder die Lügen der Rawi.
10. Sammlung der authentischen Hadithe in gesonderten Büchern.
11. Sammlung der falschen und gefälschten Hadithe in gesonderten Büchern.
12. Erarbeitung von Regeln, anhand derer gefälschte oder falsche Hadithe leicht erkannt werden können.
Im Folgenden werden wir diese Themen erörtern.
1.4.2. Die Bewahrung der Überlieferungsketten
Wir haben gesehen, dass die Gefährten bei der Überlieferung von Hadithen die Praxis einführten, die Überlieferungskette oder Informationsquelle anzugeben, damit die Authentizität eines Hadith durch die Überprüfung seiner Quelle festgestellt werden konnte. In den späteren Epochen wurde der Bewahrung der Überlieferungsketten außerordentliche Bedeutung beigemessen. Ganz gleich, wie berühmt, ehrlich, bedeutend oder gelehrt der Überlieferer eines Hadith auch gewesen sein mochte: Wenn er nicht angab, von wem er den Hadith gehört hatte und über welche Quelle er ihn überlieferte, betrachteten die Muhaddithun den von ihm überlieferten Hadith niemals als zuverlässig. Darüber hinaus überprüften sie, ob er selbst diesen Hadith von dem jeweils folgenden Überlieferer gehört hatte und ob jeder in seiner Überlieferungskette genannte Rawi ihn vom nachfolgenden Rawi selbst gehört hatte. Um die Bedeutung der Überlieferungskette zu verdeutlichen, haben sie vieles gesagt.
Der berühmte Tabi’i des ersten islamischen Jahrhunderts, Muhammad ibn Sirin, sagte: „Dieses Wissen ist die Religion. Seht daher nach, von wem ihr eure Religion annehmt.“ (Muslim, as-Sahih 1/14).
Sufyan ibn Uyayna (198 n. H.) sagte: „Eines Tages erzählte Ibn Shihab az-Zuhri (125 n. H.) einen Hadith. Ich sagte: Erzählen Sie diesen Hadith ohne Überlieferungskette. Er sagte: Willst du ohne eine Leiter auf das Dach steigen?“ (as-Suyuti, Tadrib ar-Rawi 2/160).
Sufyan ibn Sa’id ath-Thawri (161 n. H.), einer der bedeutenden Muhaddithun des zweiten islamischen Jahrhunderts, sagte: „Die Überlieferungskette ist wie eine Waffe des Gläubigen.“ (as-Suyuti, Tadrib ar-Rawi 2/160).
Utba ibn Abu Hakim (140 n. H.) sagte: Eines Tages war ich bei Ishaq ibn Abdullah ibn Abi Farwa (144 n. H.) anwesend. Auch Ibn Shihab az-Zuhri (125 n. H.) war dort. Ibn Abi Farwa begann Hadithe zu überliefern und sagte: „Der Gesandte Allahs (s) hat gesagt, der Gesandte Allahs (s) hat gesagt, …“ Da sagte Ibn Shihab az-Zuhri zu ihm: „O Ibn Abi Farwa, möge Allah dich zugrunde richten! Wie groß ist deine Kühnheit, im Namen Allahs zu sprechen! Du erzählst einen Hadith, ohne seine Überlieferungskette zu nennen. Du erzählst uns Hadithe ohne Zügel.“ (adh-Dhahabi, Mizan al-I’tidal 1/344).
Der berühmte Tabi’ at-Tabi’i Abdullah ibn al-Mubarak (181 n. H.) sagte: „Die Überlieferung und Bewahrung der Überlieferungskette ist ein untrennbarer Bestandteil der Religion. Wenn es die Einrichtung zur Überlieferung der Kette nicht gäbe, würde jeder sagen, was er wollte.“ (Muslim, as-Sahih 1/15).
Der Muhaddith des dritten islamischen Jahrhunderts, Abu Ishaq Ibrahim ibn Ishaq ibn Isa (215 n. H.), sagte: Ich sagte zu Abdullah ibn al-Mubarak (181 n. H.): In einem Hadith heißt es: „Dass ihr neben eurem Salat für eure Eltern Salat verrichtet und neben eurem Fasten für eure Eltern fastet, gehört zu den guten Taten.“ Er sagte: „Von wem hast du diesen Hadith gehört?“ Ich sagte: „Von Shihab ibn Khirash.“ Er sagte: „Shihab ist ein vertrauenswürdiger Mann; von wem hat er ihn gehört?“ Ich sagte: „Von Hajjaj ibn Dinar.“ Er sagte: „Hajjaj ist ein vertrauenswürdiger Mann; von wem hat er ihn gehört?“ Ich sagte: „Er hat gesagt: Der Gesandte Allahs (s) hat gesagt.“ Ibn al-Mubarak sagte: „O Abu Ishaq, zwischen Hajjaj ibn Dinar und dem Gesandten Allahs (s) liegt eine gewaltige Entfernung, für deren Überwindung man viele Reittiere benötigt.“ Das bedeutet: Hajjaj war ein Tabi’ at-Tabi’i aus der Zeit gegen Ende des zweiten islamischen Jahrhunderts. Ohne die Vermittlung von mindestens zwei oder drei Personen konnte er den Gesandten Allahs (s) nicht erreichen. Da er die übrige Überlieferungskette nicht genannt hatte, war der Hadith nicht annehmbar. (Muslim, as-Sahih 1/16).
Auf diese Weise betrachtete die muslimische Umma seit dem ersten islamischen Jahrhundert die Angabe der Überlieferungskette (ununterbrochene Kette der Gewährsleute) bei der Überlieferung von Hadithen als unerlässlich. In der Terminologie der Muhaddithun bezeichnet Hadith eine aus zwei Teilen bestehende Einheit. Der erste Teil ist die Quelle oder Überlieferungskette des Hadith, der zweite Teil ist der eigentliche Wortlaut oder Matn des Hadith.
Sehen wir uns ein Beispiel an. Imam Malik ibn Anas (179 n. H.) war ein berühmter Hadith-Sammler des zweiten islamischen Jahrhunderts. In seinem Werk al-Muwatta sagt er: Arabisch (*****)
– „Von Malik, von Abu az-Zinad (130 n. H.), von al-A’raj (117 n. H.), von Abu Huraira (59 n. H.): Der Gesandte Allahs (s) erwähnte den Freitag und sagte: In diesem Tag gibt es eine Zeit, in der Allah einem Muslim gewährt, worum er Allah bittet, während er in diesem Augenblick im Gebet steht. Der Gesandte Allahs (s) deutete mit seiner Hand an, dass diese Gelegenheit nur kurz währt.“ [Malik ibn Anas (178), al-Muwatta 1/108].
Der erste Teil des obigen Hadith – „Von Malik, von Abu az-Zinad … von Abu Huraira“ – ist die Überlieferungskette oder Quelle des Hadith. Die am Ende erwähnten Worte des Gesandten Allahs (s) sind der „Matn“ oder Wortlaut des Hadith. In der Terminologie der Muhaddithun bezeichnet Hadith nicht nur den am Ende stehenden Wortlaut, sondern die Gesamtheit von Überlieferungskette und Matn. Wenn derselbe Wortlaut über zwei verschiedene Überlieferungsketten überliefert wird, gilt er als zwei Hadithe. Bisweilen wird auch nur die Überlieferungskette als Hadith bezeichnet. (Ibn Hajar al-Asqalani, Lisan al-Mizan 3/253).
1.4.3. Überlieferungskette versus schriftliches Manuskript
Aus den oben genannten Hadithen und den zahlreichen ähnlichen Hadithen, die in Hadithwerken gesammelt wurden, könnte jemand schließen, dass die Gefährten, die Tabiʿun oder die Tabiʿ al-Tabiʿun die Hadithe wahrscheinlich nicht schriftlich festhielten oder sammelten, sondern sie lediglich auswendig und mündlich überlieferten. Vielleicht hätten die Muhaddithun deshalb die Hadithe unter Angabe einer Überlieferungskette gesammelt. Viele nehmen an, dass die Hadithe erst im dritten oder vierten islamischen Jahrhundert schriftlich festgehalten oder gesammelt wurden und zuvor nur mündlich überliefert worden seien.
Das ist keineswegs der Fall. Unkenntnis oder oberflächliches Halbwissen über die Methoden der Hadithüberlieferung und -sammlung hat diese schwerwiegende Verwirrung hervorgebracht. Tatsächlich folgten die Muhaddithun der muslimischen Umma bei der Überlieferung und Sammlung von Hadithen den präzisesten wissenschaftlichen Methoden. Durch die Verbindung mündlicher Überlieferung mit schriftlichen Manuskripten verhinderten sie, dass sich Fehler in die Hadithüberlieferung einschlichen. Beim Erlernen und Sammeln der Hadithe sowie bei der Angabe der Überlieferungsketten stützte man sich stets neben der mündlichen Überlieferung und dem Gehörten auch auf das Niedergeschriebene und auf Manuskripte. Ebenso stützte man sich bei der Prüfung der Hadithe und der Feststellung von Fälschungen auf Manuskripte.
1.4.3.1. Manuskripte beim Erlernen und Sammeln der Hadithe sowie bei der Angabe der Überlieferungsketten
Die Gefährten lernten die Hadithe gewöhnlich auswendig und schrieben sie gelegentlich auch auf. Ein großer Bedarf, die Hadithe schriftlich festzuhalten, bestand für die Gefährten nicht. Wie bereits erwähnt, überstieg die Zahl der von den meisten Gefährten überlieferten Hadithe nicht zwanzig oder dreißig. Um aus den Erinnerungen an die Tage im Beisein des Gesandten Allahs zwanzig oder dreißig, hundert oder sogar tausend Ereignisse oder Aussagen wiederzugeben, mussten sie diese nicht aufschreiben. Außerdem gab es in ihrem Leben kein anderes großes Anliegen. Die Erinnerung an den Gesandten Allahs zu pflegen, seine Anweisungen genau zu befolgen, ihn genau nachzuahmen und seine Worte den Menschen zu übermitteln, gehörte zu den wichtigsten Aufgaben ihres Lebens. Keine andere weltliche Beschäftigung konnte ihren Verstand und ihr Herz in Anspruch nehmen. Und was ständig im Gedächtnis lebendig und im Handeln gegenwärtig ist, muss nicht auf einem gesonderten Blatt niedergeschrieben werden. Dennoch schrieben viele Gefährten die Hadithe, die sie auswendig kannten, auf und bewahrten schriftliche Manuskripte auf. (Muhammad ʿAzzaj al-Khatib, as-Sunna qabla at-tadwin, S. 303–321.)
Seit der Zeit der Schüler der Gefährten, also der Tabiʿun, war die Bewahrung schriftlicher Manuskripte ein untrennbarer Bestandteil des Hadithunterrichts. Die meisten Tabiʿun und die Muhaddithun späterer Zeiten hörten die Hadithe, schrieben sie auf und lernten sie auswendig. Sie lasen sie ihren Schülern aus einem vor ihnen liegenden Manuskript oder auswendig gelernt vor. Während des Zuhörens schrieben die Schüler sie in ihre eigenen Manuskripte und verglichen sie mit dem Manuskript des Lehrers. Seit der Zeit der Tabiʿun, also seit dem letzten Teil des ersten islamischen Jahrhunderts, wurde das Aufschreiben aller gehörten Hadithe auf diese Weise zu einem untrennbaren Bestandteil des Hadithunterrichts. In den Hadithwerken sind unzählige Berichte darüber aufgezeichnet. Sehen wir uns ein oder zwei Beispiele an.
Der Tabiʿi ʿAbdullah ibn Muhammad ibn ʿAqil (140 n. H.) sagte: „Abu Jaʿfar Muhammad al-Baqir (114 n. H.) und ich besuchten den Gefährten Jabir ibn ʿAbdullah (70 n. H.). Wir nahmen kleine Tafeln oder Schiefertafeln mit, auf denen wir die Hadithe niederschrieben.“ [Ramhurmuzī, Hasan ibn ʿAbdurrahman (360 n. H.)]
Der Tabiʿi ʿAmir ibn Scharahil asch-Schaʿbi (102 n. H.) sagte: „Schreibt alles auf, was ihr von mir hört. Wenn nötig, schreibt es sogar an die Wand und bewahrt es auf.“ (Ebenda, S. 376.)
Der Tabiʿi Abu Qilaba ʿAbdullah ibn Zaid (104 n. H.) sagte: „Aufzuschreiben ist mir lieber, als es zu vergessen.“ (Ibn Rajab, Scharh ʿIlal at-Tirmidhi, S. 57.)
Der Tabiʿi Hasan al-Basri (110 n. H.) sagte: „Wir besitzen Manuskripte, die wir regelmäßig ansehen und bewahren.“ (Ramhurmuzī, al-Muhaddith al-Fasil, S. 370–371.)
Der berühmte Tabiʿ at-Tabiʿi ʿAbdullah ibn al-Mubarak (181 n. H.) sagte: „Wenn wir beim Erlernen der Hadithe nicht in Form von Manuskripten geschrieben hätten, hätten wir sie überhaupt nicht auswendig lernen können.“ (Ibn Rajab, Scharh ʿIlal at-Tirmidhi, S. 57.)
Um die unzähligen diesbezüglichen Überlieferungen aufzuschreiben, wäre ein eigenes Buch erforderlich.
So haben wir gesehen, dass die Muhaddithun seit der Zeit der Tabiʿun die Hadithe zugleich mit ihrem Erlernen aufschrieben. Beim Unterrichten der Hadithe lasen und lehrten die Tabiʿun und Tabiʿ at-Tabiʿun sie gewöhnlich aus Manuskripten vor. Manchmal lehrten sie die Hadithe auswendig, bewahrten das Manuskript jedoch bei sich auf, damit sie bei Bedarf darin nachsehen konnten.
In der Zeit der Tabiʿun und danach gab es einige Muhaddithun, die Hadithe ohne Manuskripte auswendig lernten und überlieferten. In den meisten Fällen erwiesen sie sich als schwach in der Hadithüberlieferung. Spätere Muhaddithun wiesen durch vergleichende Prüfungen nach, dass sie gelegentlich Überlieferungsfehler machten, weil sie sich nicht auf Manuskripte stützten. Tatsächlich ist eine zuverlässige Überlieferung nur durch mündliches Hören und die Bewahrung von Manuskripten möglich. Deshalb betrachteten die Muhaddithun die Hadithe jener Rawi, die sich bei der Überlieferung entweder ausschließlich auf Manuskripte oder ausschließlich auf ihr Gedächtnis stützten, als schwach oder unzuverlässig. Durch vergleichende Prüfung wurden Fehler und Abweichungen in ihren Überlieferungen festgestellt. Zahlreiche Berichte dieser Art finden sich in den Werken über Rijal und al-Dschرح wa’t-Taʿdil. Sehen wir uns ein oder zwei Beispiele an:
Abu ʿAmmar ʿIkrima ibn ʿAmmar al-ʿIjli (160 n. H.) war ein berühmter Tabiʿi-Muhaddith des zweiten Jahrhunderts. Er war als jemand bekannt, der Hadithe auswendig lernte. Doch er schrieb die auswendig gelernten Hadithe nicht auf und bewahrte sie nicht in Manuskriptform auf; daher konnte er bei Bedarf nicht darin nachsehen. Deshalb fanden sich in seinen Überlieferungen einige Fehler. Imam al-Bukhari (156 n. H.) sagte: „Er besaß kein Manuskript; deshalb finden sich in seinen Hadithen Unstimmigkeiten.“ (adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 5/114.)
Jarir ibn Hazim ibn Zaid (170 n. H.) war ein berühmter Hadithüberlieferer und Muhaddith des zweiten islamischen Jahrhunderts. Über ihn sagte Ibn Hadschar: „Er ist zuverlässig. … Wenn er jedoch Hadithe überlieferte, ohne in ein Manuskript zu sehen und sich ausschließlich auf sein auswendig gelerntes Gedächtnis zu stützen, machte er Fehler.“ (Ibn Hadschar, Taqrib at-Tahdhib, S. 138.)
ʿAbd al-ʿAziz ibn ʿImran ibn ʿAbd al-ʿAziz (170 n. H.) war ein Rawi des zweiten islamischen Jahrhunderts. Er lebte in Medina und war ein Nachkomme des Gefährten ʿAbd ar-Rahman ibn ʿAuf. Die Muhaddithun betrachteten ihn als schwach und nicht akzeptabel, da seine Hadithüberlieferungen zahlreiche Fehler enthielten. Ursache dieser Fehler war, dass er ohne Manuskript aus dem Gedächtnis überlieferte. Der medinensische Muhaddith und Historiker ʿUmar ibn Schabba (262 n. H.) sagte in seinem Werk „Geschichte von Medina“ über ihn: „Er machte bei der Hadithüberlieferung viele Fehler, weil seine Manuskripte verbrannt waren und er die auswendig gelernten Hadithe aus dem Gedächtnis überlieferte.“ (Ibn Hadschar, Tahdhib at-Tahdhib 6/312.)
Nach den Worten Ibn Hadschar al-ʿAsqalanis: „Er ist ein verworfener Rawi. Seine Manuskripte verbrannten. Deshalb überlieferte er die Hadithe aus dem Gedächtnis, und dabei machte er sehr viele Fehler.“ (Ibn Hadschar, Taqrib at-Tahdhib, S. 358.)
Hajib ibn Sulaiman al-Manbidschi (265 n. H.) war ein berühmter Muhaddith des dritten Jahrhunderts und ein Lehrer Imam an-Nasaʾis. Obwohl er in der Hadithüberlieferung zuverlässig war, machte er wegen des Fehlens von Manuskripten Fehler. Imam ad-Daraqutni (385 n. H.) sagte: „Er überlieferte die Hadithe auswendig und stützte sich ausschließlich auf sein Gedächtnis. Er besaß kein Manuskript. Deshalb traten in seinen Hadithen Fehler auf.“ (adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 2/164.)
Muhammad ibn Ibrahim ibn Muslim, Abu Umayya (273 n. H.), war ein berühmter Muhaddith des dritten Jahrhunderts. Sein Schüler Muhammad ibn Hibban (354 n. H.) sagte über ihn: „Er stammte aus Turtus und war zuverlässig. Er kam nach Ägypten und überlieferte einige Hadithe auswendig, ohne ein Manuskript zu benutzen; bei diesen Hadithen machte er Fehler. Deshalb möchte ich keinen von ihm überlieferten Hadith als Beweis annehmen. Nur diejenigen Hadithe können angenommen werden, die er aus einem Manuskript überlieferte.“ (Ibn Hibban, Muhammad (354 n. H.), as-Siqat 9/137.)
Imam asch-Schafiʿi (204 n. H.) war einer der bedeutendsten Gelehrten des zweiten islamischen Jahrhunderts. Er schrieb: „Der Hadith eines Muhaddith, der viele Fehler macht und kein authentisches schriftliches Manuskript besitzt, darf nicht angenommen werden.“ (asch-Schafiʿi, ar-Risala, S. 382.)
So haben wir gesehen, dass man seit dem zweiten islamischen Jahrhundert beim Erlernen und Lehren der Hadithe, um die Genauigkeit zu bewahren, auf die Verbindung zweier Dinge vertraute: das mündliche Hören vom Lehrer und die Bewahrung schriftlicher Manuskripte. Selbst die berühmten Hafiz al-Hadith, die ihr ganzes Leben lang Hadithe erlernten und lehrten und Hunderttausende von Hadithen auswendig kannten, lehrten oder überlieferten Hadithe nicht, ohne in Manuskripte zu sehen.
Der bedeutende Muhaddith des dritten Jahrhunderts, ʿAli ibn al-Madini (234 n. H.), sagte: „Unter unseren Gefährten gab es niemanden, der beim Auswendiglernen der Hadithe größer oder geeigneter war als Ahmad ibn Hanbal (241 n. H.). Trotzdem überlieferte er keine Hadithe, ohne ein Manuskript vor sich zu haben. Darin liegt für uns ein vortreffliches Vorbild.“ (adh-Dhahabi, Siyar Aʿlam an-Nubala 11/213.)
Imam Ahmad ibn Hanbal (241 n. H.) sagte dagegen: „Manche überlieferten uns Hadithe aus dem Gedächtnis, andere überlieferten sie uns aus Manuskripten. Die Überlieferungen derjenigen, die aus Manuskripten vorlasen, waren genauer.“ (Ibn Rajab, Scharh ʿIlal at-Tirmidhi, S. 57.)
So haben wir gesehen, dass die Muhaddithun seit dem zweiten islamischen Jahrhundert beim Hadithunterricht die Verbindung dreier Dinge für äußerst notwendig hielten: Erstens, den Hadith wörtlich aus dem Mund des Lehrers zu hören oder ihn ihm mündlich vorzulesen; zweitens, den gehörten Hadith eigenhändig aufzuschreiben; und drittens, die eigene Niederschrift mit dem Manuskript des Lehrers zu vergleichen und zu korrigieren. Sie lehnten es ab, dass ein Muhaddith Hadithe lehrte, ohne sie selbst gehört zu haben, lediglich durch Einsicht in ein Manuskript, oder dass er Hadithe ohne Manuskript ausschließlich auswendig lehrte.
ʿAbdullah (290 n. H.), der Sohn Imam Ahmads, sagte: „Imam Yahya ibn Maʿin (233 n. H.) sagte: Imam ʿAbd ar-Razzaq as-Sanʿani (211 n. H.) sagte zu mir: ‚Nimm wenigstens einen Hadith von mir ohne ein schriftliches Manuskript an.‘ Ich sagte: ‚Niemals! Ohne den Beweis eines schriftlichen Manuskripts bin ich nicht bereit, auch nur einen Buchstaben anzunehmen, wenn ich mich dabei ausschließlich auf die mündliche Überlieferung stützen müsste.‘“ (Ahmad, al-Musnad 3/297.)
Imam Yahya ibn Maʿin war nicht einmal bereit, von einem so berühmten und zuverlässigen Hadithüberlieferer wie ʿAbd ar-Razzaq as-Sanʿani einen einzigen Hadith anzunehmen, ohne die mündliche Überlieferung mit einem schriftlich bewahrten Manuskript zu verbinden!
Beachten wir hierzu ihre Grundsätze. Imam Yahya ibn Maʿin, einer der bedeutenden Muhaddithun und Hadithkritiker des dritten Jahrhunderts, sagte: „Wenn Zweifel bestehen, ob ein Rawi seinen Hadith richtig auswendig gelernt und überliefert hat, muss man ihn nach seinem alten Manuskript fragen. Wenn er das alte Manuskript vorzeigen kann, darf er nicht als jemand betrachtet werden, der absichtlich Fehler macht. Wenn er jedoch sagt: ‚Mein ursprüngliches altes Manuskript ist verloren gegangen, ich besitze nur eine Abschrift davon‘, darf seine Aussage nicht angenommen werden. Ebenso darf man ihm nicht glauben, wenn er sagt: ‚Ich kann mein Manuskript nicht finden.‘ Vielmehr muss man ihn als Lügner betrachten.“ (al-Khatib al-Baghdadi, al-Kifaya fi ʿIlm ar-Riwaya, S. 117.)
1.4.3.2. Bedeutung und Kontext der mündlichen Überlieferung in der Überlieferungskette
Aus der vorangegangenen Erörterung verstehen wir, dass Hadithe bereits seit der zweiten Hälfte des ersten islamischen Jahrhunderts schriftlich festgehalten und auswendig gelernt wurden. Die Muhaddithun überlieferten und prüften die Hadithe anhand schriftlicher Manuskripte, überprüften ihre Authentizität, und jeder von ihnen hielt die Hadithe, die er gehört hatte, schriftlich fest. Nun stellt sich die Frage: Warum stützten sie sich bei der Hadithüberlieferung ausschließlich auf die mündliche Überlieferung, statt eine schriftliche Quelle anzugeben? Warum sagten sie: „Er hat mir gesagt“, „Er hat mir berichtet“ und Ähnliches? Warum sagten sie nicht: „In dem und dem Buch steht diese Aussage geschrieben“ und so weiter?
Der eigentliche Grund ist, dass seit der Zeit der Gefährten der Person größere Bedeutung beigemessen wurde als dem Buch. Um die Abhängigkeit von Manuskripten und die damit verbundenen Möglichkeiten von Fehlern auszuschließen, legten die Muhaddithun neben dem Manuskript besonderen Wert darauf, den überlieferten Hadith mit eigenen Ohren vom überliefernden Lehrer zu hören. Deshalb war es beim Hadithunterricht nicht üblich, auf ein Buch oder Manuskript zu verweisen. Stattdessen nannte man den Namen des überliefernden Lehrers. In der Terminologie der Muhaddithun bedeutet der Ausdruck „haddathana, akhbarana“, also „er hat mir gesagt“, dass ich seinen Text bei ihm selbst oder bei einem bestimmten Schüler von ihm vorgelesen und mit eigenen Ohren gehört und daraus den Hadith zitiert habe. Obwohl manche sagten: „Ich habe ihn vorlesen hören“ oder „Ich habe vorgelesen“, stellten sie den Sachverhalt gewöhnlich in einem Satz mit „haddathana“, „akhbarana“ oder „er hat uns gesagt“ dar.
Daraus verstehen wir, dass die Überlieferungskette des oben erwähnten Muwattaʾ nicht bedeutet, dass Malik den Hadith ausschließlich mündlich von Abu az-Zinad gehört habe, dieser ihn mündlich von al-Aʿradsch und dieser ihn mündlich von Abu Huraira gehört habe. Vielmehr bedeutet die Angabe der Überlieferungskette hier, dass jeder Rawi dieser Kette den Hadith von seinem Lehrer gehört, ihn niedergeschrieben und das schriftliche Manuskript mit der mündlichen Überlieferung verglichen hat.
Der berühmte Muhaddith des dritten Jahrhunderts, Muhammad ibn Ismaʿil al-Bukhari (256 n. H.), überlieferte diesen Hadith aus dem Muwattaʾ. Er sagte: „ʿAbdullah ibn Maslama berichtete uns von Malik, von Abu az-Zinad, von al-Aʿradsch, von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs über den Freitag sagte: An diesem Tag gibt es eine Zeit, in der Allah jedem Muslim, der in dieser Zeit im Gebet steht und Allah um etwas bittet, seine Bitte gewährt. Der Gesandte Allahs deutete mit der Hand an, dass diese Gelegenheit nur kurz ist.“ (Bukhari, Muhammad ibn Ismaʿil, as-Sahih 1/316.)
Hier zitierte Imam al-Bukhari den Hadith aus dem Muwattaʾ wortwörtlich. Er verwies jedoch nicht auf das Muwattaʾ als Buch. Vielmehr erwähnte er, dass er den Hadith von einem Schüler Imam Maliks gehört habe. Äußerlich könnte der Leser meinen, Imam al-Bukhari habe sich im Wesentlichen auf das Gehörte gestützt. Tatsächlich ist das keineswegs der Fall. Mehr als hundert Schüler hörten das gesamte Muwattaʾ von Imam Malik und schrieben es auf. Die von ihnen überlieferten schriftlichen Exemplare des Muwattaʾ waren auf den damaligen Märkten in den Läden der Warraq, also der Händler handgeschriebener Bücher, erhältlich. Wenn Imam al-Bukhari ein solches Manuskript gekauft und den Hadith unter Berufung darauf zitiert hätte, wäre sein Zitat nach dem Urteil der Muhaddithun als schwach und nicht akzeptabel betrachtet worden. Denn bei der Abhängigkeit von Manuskripten bestehen verschiedene Möglichkeiten von Fehlern.
Deshalb ging Imam al-Bukhari zu den Muhaddithun, die das Muwattaʾ von Anfang bis Ende aus dem Mund Imam Maliks gehört, es mit dem Manuskript verglichen und ein authentisches Manuskript überliefert hatten, und hörte das Muwattaʾ von ihnen selbst mit eigenen Ohren vollständig. Imam al-Bukhari zitierte an verschiedenen Stellen seines Werkes die Hadithe des Muwattaʾ, gab jedoch niemals eine Buchreferenz an. Stattdessen nannte er die Überlieferungskette derjenigen, bei denen er das Buch gelesen hatte. So führt er auch hier ʿAbdullah ibn Maslama als Quelle an. Die Bedeutung seiner Aussage ist: „Ich habe diesen Hadith aus dem Werk Imam Maliks bei ʿAbdullah ibn Maslama vorgelesen gehört.“
Auch Imam Muslim (262 n. H.), einer der bedeutenden Muhaddithun des dritten Jahrhunderts, überlieferte diesen Hadith aus dem Muwattaʾ. Er sagte: „Qutayba ibn Saʿid berichtete uns von Malik, von Abu az-Zinad, von al-Aʿradsch, von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs unter Erwähnung des Freitags sagte …“ (Muslim ibn al-Haddschadsch, as-Sahih 2/583.)
Auch Imam Muslim verwies hier nicht auf das Buch, sondern auf den Überlieferer des Buches. Der berühmte Muhaddith des fünften Jahrhunderts, Imam al-Bayhaqi Ahmad ibn al-Husain (458 n. H.), überlieferte den Hadith in seinem Hadithwerk „as-Sunan al-Kubra“. Er sagte: „ʿAli ibn Ahmad ibn ʿAbdan berichtete uns, Ahmad ibn ʿUbaid as-Saffar berichtete uns, Ismaʿil al-Qadi berichtete uns, ʿAbdullah ibn Maslama al-Qaʿnabi berichtete uns von Malik, von Abu az-Zinad, von al-Aʿradsch, von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs unter Erwähnung des Freitags sagte …“ (al-Bayhaqi, as-Sunan al-Kubra 3/249.)
Beim Anblick dieser Überlieferungskette könnte jemand meinen, die Muhaddithun hätten bis zum fünften Jahrhundert bei der Hadithüberlieferung ausschließlich auf mündliche Überlieferung vertraut. Zwischen dem Gesandten Allahs und dem Buch stehen acht Überlieferer. Alle hätten sich lediglich auf mündliche Überlieferung und das Gehörte gestützt! Demnach wäre die Wahrscheinlichkeit von Fehlern sehr groß!
Der tatsächliche Sachverhalt ist jedoch völlig anders. Die Bedeutung dieser Überlieferungskette al-Bayhaqis ist folgende: Ich habe das von Imam Malik geschriebene Muwattaʾ bei ʿAli ibn Ahmad ibn ʿAbdan vorgelesen gehört. Dieser las es Ahmad ibn ʿUbaid as-Saffar vor. Dieser las das Buch Ismaʿil al-Qadi vor. Dieser las das Buch ʿAbdullah ibn Maslama al-Qaʿnabi vor. Dieser überlieferte es von Malik und so weiter. Damit bewies er, dass er das Muwattaʾ nicht auf dem Markt gekauft und selbst daraus gelesen hatte, um Hadithe zu sammeln. Vielmehr hatte er ein Manuskript des Muwattaʾ beschafft und es jemandem vorgelesen, der das Buch selbst durch korrektes Vorlesen beherrschte, und so ging es bis zum Ende weiter. al-Bayhaqi führte diese Überlieferungskette noch in vielen weiteren Ketten an. In allen Ketten erwähnte er die mündliche Überlieferung und das Gehörte. Im Grunde sagte er, dass er das Muwattaʾ Imam Maliks bei verschiedenen Lehrern durch verschiedene Überlieferungsketten korrekt vorgelesen und gehört habe. (al-Bayhaqi, as-Sunan al-Kubra 3/249.)
So haben wir gesehen, dass die Muhaddithun zur Verbindung schriftlicher Manuskripte mit mündlicher Überlieferung und dem Gehörten anstelle der Angabe eines Manuskripts oder Buches die Angabe des Hörens als Methode einführten. Ihre Methode war äußerst präzise und wissenschaftlich. In der heutigen Zeit ist es sicherer und vernünftiger, als Referenz den Namen des Lehrers anzugeben, statt wie üblich den Namen eines Buches, die Seitenzahl und Ähnliches zu nennen. Im Zeitalter handgeschriebener Bücher bestand bei einer bloßen Buchreferenz die Möglichkeit, dass beim Lesen des Buches Fehler gemacht wurden, dass jemand dem Buch etwas hinzufügte oder dass der Abschreiber Fehler beging. Wenn man das Buch dagegen in Form eines vom Mund vorgelesenen Textes übernahm, bestanden diese Möglichkeiten von Fehlern oder Verfälschungen nicht.
Die Juden und Christen schrieben ihre religiösen Bücher auf der Grundlage von Manuskripten. Dadurch wurde die Verfälschung der Bibel erleichtert. Jüdische und christliche Gelehrte erkennen einmütig an, dass die heute verbreitete Bibel Millionen von Verfälschungen enthält. Sie bezeichnen diese als Fehler (erratum) oder als verschiedene Lesarten (various readings). (T. H. Horne, An Introduction to the Critical Study and Knowledge of the Holy Scriptures 2/325; Rahmatullah Kairanawi, Izhar al-Haqq 2/542.)
Die Muhaddithun der muslimischen Umma konnten diese Verfälschungen und Fehler durch die Betonung der mündlichen Überlieferung und des Gehörten verhindern und korrigieren.
Wir verstehen ferner, dass es ebenfalls falsch ist anzunehmen, die Hadithe seien erst im dritten Jahrhundert oder später gesammelt worden. Tatsächlich wurden Hadithe bereits seit dem ersten Jahrhundert gesammelt. Spätere Sammler sammelten in ihren Werken die Bücher, die von den früheren Sammlern zusammengestellt worden waren. Die Muhaddithun verwiesen jedoch niemals auf ein Manuskript als Informationsquelle für die Hadithüberlieferung. Vielmehr legten sie neben den Manuskripten besonderen Wert auf die mündliche Überlieferung und das Gehörte.
1.4.4. Überprüfung der persönlichen Integrität
Der zweite Schritt der Muhaddithūn, um authentische und nachgewiesene Hadithe von den absichtlichen oder unbeabsichtigten Fehlern und Lügen zu unterscheiden, die im Namen der Hadithe verbreitet wurden, bestand darin, persönliche Informationen über alle im Isnād genannten „Rāwī“ zu sammeln und sich von ihrer persönlichen Integrität, Gerechtigkeit und Frömmigkeit zu überzeugen. Zu diesem Zweck beobachteten sie selbst das Verhalten des „Rāwī“ und befragten erforderlichenfalls zeitgenössische Gelehrte, Muhaddithūn und Studenten.
Der berühmte Tābiʿī Abū al-ʿĀlifī Rufaiʿ ibn Mihrān (90 n. H.), der im ersten islamischen Jahrhundert, der Zeitgenosse der Sahāba, lebte, sagte: „Wenn ich erfuhr, dass jemand an einem bestimmten Ort Hadithe überlieferte oder lehrte, legte ich einen langen Weg zurück, um zu ihm zu gehen und Hadithe zu sammeln. Dort beobachtete ich sein Gebet. Wenn ich sah, dass er das Gebet schön und vollständig verrichtete, blieb ich bei ihm und schrieb Hadithe von ihm auf. Wenn ich jedoch Nachlässigkeit in seinem Gebet feststellte, kehrte ich zurück, ohne von ihm Hadithe gelernt zu haben. Ich sagte: Wer beim Gebet nachlässig sein kann, wird in anderen Dingen noch nachlässiger sein.“ (Ibn Ḥādī, al-Kāmil 1/132).
Sie betrachteten nicht nur das äußerlich sichtbare Verhalten des Hadithüberlieferers, sondern bemühten sich auch, sein Benehmen, seinen Akhlāq, seine Ehrlichkeit, seine Vertrauenswürdigkeit und dergleichen kennenzulernen. Der berühmte Tābiʿī ʿĀṣim ibn Sulaimān al-Aḥwal (140 n. H.) aus dem zweiten islamischen Jahrhundert sagte: „Ich hörte Abū al-ʿĀliya (90 n. H.) sagen: Ihr (die Tābiʿūn des zweiten Jahrhunderts) verrichtet zwar mehr Gebete und Fasten als eure Vorgänger, doch die Lüge ist euch auf die Zunge geflossen.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 1/133).
Außerdem überzeugten sie sich von seiner Ehrlichkeit, indem sie dem betreffenden Rāwī verschiedene Fragen stellten und seine mündliche Überlieferung mit seiner Handschrift verglichen. Neben ihrer eigenen Beobachtung versuchten sie vor allem durch die Einschätzungen zeitgenössischer Gelehrter, die Zuverlässigkeit des Rāwī zu ermitteln. Yaḥyā ibn Mugīra (253 n. H.) sagte: „Ich fragte den berühmten Tābiʿ Tābiʿī Jarīr ibn ʿAbd al-Ḥamīd (188 n. H.) nach seinem Bruder Anas ibn ʿAbd al-Ḥamīd. Er sagte: ‚Schreibt seine Hadithe nicht auf, denn im Gespräch mit den Menschen sagt er Lügen. Er hat Hadithe von den Muhaddithūn wie Hischām ibn ʿUrwa und ʿUbaidullāh ibn ʿUmar gelernt. Doch weil er es gewohnt ist, im Gespräch mit den Menschen zu lügen, nehmt seine Hadithe nicht an.‘“ (Ibn Abī Ḥātim, al-Jarḥ wa-t-Taʿdīl 2/289).
Unter allen Umständen beruhte ihre grundlegende Entscheidung jedoch auf einer vergleichenden Prüfung der vom Betreffenden gelieferten Informationen. Daher sehen wir in unzähligen Fällen, dass ein Muhaddith, nachdem er viel Lob über einen Rāwī gehört hatte, aus Verehrung und Interesse zu ihm ging, um von ihm Hadithe zu lernen. Sobald er jedoch in den von diesem überlieferten Hadithen absichtliche oder unbeabsichtigte Lügen und Fehler feststellte, änderte sich sein Urteil über diese Person.
ʿAbdullāh ibn al-Muḥarrir al-Dschazarī war ein Gelehrter und frommer, angesehener Mann des zweiten Jahrhunderts. Während der Herrschaft des Kalifen Manṣūr (136–158 n. H.) übte er auch das Amt eines Richters aus. In der Überlieferung von Hadithen war er jedoch äußerst schwach. Er log absichtlich oder unbeabsichtigt. Der berühmte Muhaddith ʿAbdullāh ibn al-Mubārak (181 n. H.) sagte: „Als ich von den guten Taten, der Frömmigkeit und dem Ansehen ʿAbdullāh ibn al-Muḥarriks hörte, entstand in meinem Herzen eine solche Verehrung für ihn, dass ich, wenn man mir die Wahl gelassen hätte, entweder ins Paradies zu gehen oder ʿAbdullāh ibn al-Muḥarrik zu treffen, nach der Begegnung mit ihm ins Paradies hätte gehen wollen. Doch als ich ihn traf und in den von ihm überlieferten Hadithen eine Fülle von Lügen sah, verschwand all meine Verehrung aus meinem Herzen. Selbst der trockene Kot einer Ziege ist mir lieber als er.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 4/132).
1.4.5. Die Wahrhaftigkeit der Sahaba
Auf diese Weise haben die Muhaddithun der muslimischen Umma bei jedem Hadith-Überlieferer dessen persönliche Wahrhaftigkeit und die Genauigkeit seiner Überlieferung äußerst sorgfältig untersucht und überprüft. Weder der persönliche Bekanntheitsgrad, das Ansehen noch der Ruhm eines Überlieferers und nichts dergleichen konnte sie von dieser Überprüfung und Untersuchung abhalten.
In der weiteren Erörterung werden wir sehen, dass sie aufgrund ihrer Überprüfung und Untersuchung sogar viele landesweit bekannte und äußerst berühmte Persönlichkeiten im Bereich der Hadith-Überlieferung für nicht akzeptabel erklärten. Die einzige Ausnahme in dieser Hinsicht sind die Sahaba. Nur bei den Sahaba untersuchten die Muhaddithun nicht deren persönliche Wahrhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Sie akzeptierten alle Sahaba als persönlich ehrlich und wahrhaftig.
Jüdische und christliche Gelehrte sowie die Schiiten kritisieren dieses Grundprinzip der Muhaddithun. Sie glaubten nicht an die Wahrhaftigkeit der Sahaba. Vielmehr beschuldigten sie gerade die Sahaba der Fälschung.
Eine ausführliche Erörterung der Wahrhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Sahaba ist hier nicht möglich. Auch die hadithbezogenen Belege für ihre Wahrhaftigkeit werde ich hier nicht behandeln. Hier werde ich die Wahrhaftigkeit der Sahaba im Licht von Vernunft, Gewissen und Koran erörtern.
(1) Die Muhaddithun der muslimischen Umma gingen in Bezug auf die Sahaba im Wesentlichen von einem „universalen“ menschlichen Grundprinzip aus. Das überall auf der Welt anerkannte Prinzip lautet: Solange einem Menschen keine Lüge nachgewiesen wurde, ist er als „wahrhaftig“ zu betrachten, und sein Zeugnis ist anzunehmen. In anderen Fällen kann eine von ihm übermittelte Nachricht oder Information nicht mit dem Vorwurf zurückgewiesen werden: „Er steht mit seinem Bruder in einem Rechtsstreit oder in Feindschaft.“ Auf dieser Grundlage akzeptierte die muslimische Umma die Überlieferungen der Sahaba. Die Sahaba führten untereinander Kriege, gerieten in verschiedene Konflikte und weltliche Schwierigkeiten, doch niemals wurde in irgendeiner Weise nachgewiesen, dass einer von ihnen unter irgendwelchen Umständen im Namen Allahs des Gesandten (s.) gelogen hätte. Diejenigen, die gegen die Sahaba Schmähreden führen, konnten nicht einen einzigen Beweis vorlegen, dass nachgewiesen worden sei, ein bestimmter Sahabi habe bei einem bestimmten Ereignis im Namen eines Hadith gelogen. In der Geschichte sind viele Aussagen gegen die Sahaba niedergeschrieben. Doch es wurde keine Information bewiesen, dass sie im Namen Allahs des Gesandten (s.) gelogen hätten. Daher gibt es keine andere Möglichkeit, als die von ihnen übermittelten Informationen anzunehmen. Aufgrund eines bloßen allgemeinen Verdachts oder der Annahme, jemand könnte gelogen haben, darf das Zeugnis eines Menschen nicht zurückgewiesen werden.
(2) Wir haben gesehen, dass die Sahaba die Hadithe bei ihrer Annahme und Beurteilung überprüften. Oft überprüften sie auch die Überlieferungen anderer Sahaba. In keinem einzigen Fall wurde bei jemandem eine Lüge oder Fälschung entdeckt. Vielmehr ist die Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit der Sahaba sowie ihre Unnachgiebigkeit in dieser Hinsicht historisch bekannt. Ihre Vorsicht bei der Überlieferung und Annahme von Hadithen war beispiellos.
(3) Die Auffassungen und die Identität jedes Religionsverkünders oder Begründers einer Ideologie können nur durch seine Gefährten erlangt werden. Deshalb wird in allen Religionen den Gefährten der Propheten, Gesandten oder Religionsstifter ein besonderer Rang eingeräumt. Ohne sich auf diese zu stützen, ist es auf keine Weise möglich, die Aussagen, Worte und das Vorbild eines Propheten oder Gesandten kennenzulernen. Zweifel und Misstrauen gegenüber den Sahaba bedeuten nichts anderes, als Allahs Gesandten (s.) zu verleugnen und den Islam aus dem praktischen Leben zu tilgen. Denn den Koran, die Hadithe und den Islam insgesamt haben wir durch diese Sahaba erhalten.
(4) Der Unglaube an die Wahrhaftigkeit der Sahaba bedeutet, die Prophetenschaft Allahs des Gesandten (s.) zu leugnen. Diejenigen, die meinen, die meisten Sahaba seien eigennützig, ungläubig oder abgefallen gewesen, glauben zweifellos, dass Muhammad, Allahs Gesandter (s.), ein erfolgloser Prophet gewesen sei (Allah bewahre uns davor). In einer Gesellschaft von Hunderttausenden Menschen ist es nicht unmöglich, dass sich zwei oder vier unbekannte und unbedeutende Heuchler befinden. Wenn jedoch jemand auch diejenigen, die lange Zeit in der Gefährtenschaft Allahs des Gesandten (s.) verbrachten und als Sahaba bekannt wurden, als Betrüger bezeichnet, behauptet er im Grunde, Allahs Gesandter (s.) sei erfolglos gewesen.
Wenn ein Religionsverkünder die Herzen seiner Gefährten nicht fromm machen kann, wie soll er dann andere fromm machen? Wenn die Menschen nicht dadurch „Wahrhaftigkeit“ erlangen können, dass sie sein Vorbild hören, seine praktische Umsetzung sehen und in seiner Gefährtenschaft leben, dann ist die Vorstellung, spätere Menschen könnten allein durch das Hören dieses Vorbilds Wahrhaftigkeit erlangen, bloße Torheit.
Wer heute meint, durch das Lesen des Korans Wahrhaftigkeit gelernt zu haben, zugleich aber behauptet, Abu Huraira habe trotz des Lesens des Korans bei Muhammad, Allahs Gesandtem (s.), und trotz seiner Gefährtenschaft mit dem lebendigen Koran keine Wahrhaftigkeit lernen können, der leugnet im Grunde die Prophetenschaft des Propheten Muhammad (s.). Menschliche Schwäche, Zorn, Parteilichkeit und Ähnliches sind eine Sache; Betrug oder Fälschung ist eine andere. Fälschung im Namen der Religion ist eine noch weitaus schwerwiegendere Angelegenheit. Wenn ein Religionsstifter seine Anhänger nicht aus dem Sumpf dieser schwersten Sünde herausführen kann, kann er keinesfalls als erfolgreich bezeichnet werden. So wie der Erfolg einer Schule von der Bestehensquote ihrer Schüler abhängt, hängt der Erfolg eines Religionsverkünders von der Frömmigkeit derjenigen ab, die seine Gefährtenschaft erlangt haben.
(5) Vor allem kann ein Muslim, der an den Koran glaubt, niemals an der Wahrhaftigkeit der Sahaba zweifeln. Im Koran wird wiederholt ihre Frömmigkeit bezeugt. Hier führe ich einige wenige einschlägige Verse an.
Der Erhabene Allah hat gesagt: Arabisch (*********)
– „Allah ist mit denjenigen unter den Auswanderern und den Helfern zufrieden, die zuvorgekommen sind, und mit denjenigen, die ihnen aufrichtig folgen; und auch sie sind mit Allah zufrieden. Und Er hat für sie Gärten bereitet, unter denen Bäche fließen und in denen sie ewig bleiben werden. Das ist der großartige Erfolg. (Sure 9, At-Tauba: 100.)
Hier werden die Sahaba in drei Gruppen eingeteilt. Erstens die vorangegangenen Auswanderer, zweitens die vorangegangenen Helfer und drittens diejenigen, die ihnen aufrichtig gefolgt sind. Die Sahaba der ersten beiden Gruppen werden als Maßstab des Erfolgs und als nachahmenswertes Vorbild genannt. Die meisten Sahaba, die Hadithe überlieferten, gehörten diesen beiden Gruppen an.
Im Edlen Koran werden an vielen anderen Stellen alle Auswanderer und alle Helfer als „wahrhaftige Gläubige“ und als Bewohner des Paradieses bezeichnet. (Sure 8, Al-Anfal: Verse 72 und 74; Sure 59, Al-Haschr: Verse 8, 9 und 10.)
Über die „Baiʿat ar-Ridwan“ auf dem Feld von Hudaybiyya wurde gesagt:لَّقَدْ رَضِيَ اللَّهُ عَنِ الْمُؤْمِنِينَ إِذْ يُبَايِعُونَكَ تَحْتَ الشَّجَرَةِ فَعَلِمَ مَا فِي قُلُوبِهِمْ فَأَنزَلَ السَّكِينَةَ عَلَيْهِمْ وَأَثَابَهُمْ فَتْحًا قَرِيبًا [٤٨:١٨]
„Als die Gläubigen dir unter dem Baum den Treueid leisteten, war Allah mit ihnen zufrieden.“ (Sure 48, Al-Fath: 18.)
Alle bekannten Sahaba, die Hadithe überlieferten, nahmen an diesem „Treueid“ teil. Kein einziger Heuchler nahm daran teil.
Zum Lob aller Sahaba, die am Feldzug von Tabuk teilnahmen, wird gesagt:لَٰكِنِ الرَّسُولُ وَالَّذِينَ آمَنُوا مَعَهُ جَاهَدُوا بِأَمْوَالِهِمْ وَأَنفُسِهِمْ ۚ وَأُولَٰئِكَ لَهُمُ الْخَيْرَاتُ ۖ وَأُولَٰئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ [٩:٨٨]
„Aber der Gesandte und diejenigen, die mit ihm glaubten, kämpften mit ihrem Besitz und ihrem Leben auf Allahs Weg. Für sie gibt es das Gute, und sie sind es, die erfolgreich sind.“ (Sure 9, At-Tauba: 88.)
Alle bekannten Sahaba, die Hadithe überlieferten, nahmen an diesem Feldzug teil. Kein einziger Heuchler nahm an diesem Feldzug teil. Über alle Gefährten des Gesandten Allahs (s.) wird in pauschaler Weise Lob ausgesprochen und ihre Frömmigkeit, Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit werden ausdrücklich allgemein bezeugt:وَاعْلَمُوا أَنَّ فِيكُمْ رَسُولَ اللَّهِ ۚ لَوْ يُطِيعُكُمْ فِي كَثِيرٍ مِّنَ الْأَمْرِ لَعَنِتُّمْ وَلَٰكِنَّ اللَّهَ حَبَّبَ إِلَيْكُمُ الْإِيمَانَ وَزَيَّنَهُ فِي قُلُوبِكُمْ وَكَرَّهَ إِلَيْكُمُ الْكُفْرَ وَالْفُسُوقَ وَالْعِصْيَانَ ۚ أُولَٰئِكَ هُمُ الرَّاشِدُونَ [٤٩:٧„Allah jedoch hat euch den Glauben lieb gemacht und ihn in euren Herzen ausgeschmückt. Er hat euch den Unglauben, die Sünde und den Ungehorsam verhasst gemacht. Das sind diejenigen, die dem rechten Weg folgen.“ (Sure 49, al-Hudschurāt: 7).
An anderer Stelle wird beiden Gruppen der Sahaba – sowohl denen, die vor als auch denen, die nach der Eroberung Mekkas den Islam annahmen – in allgemeiner Weise das Gute oder das Paradies verheißen.
وَمَا لَكُمْ أَلَّا تُنفِقُوا فِي سَبِيلِ اللَّهِ وَلِلَّهِ مِيرَاثُ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ ۚ لَا يَسْتَوِي مِنكُم مَّنْ أَنفَقَ مِن قَبْلِ الْفَتْحِ وَقَاتَلَ ۚ أُولَٰئِكَ أَعْظَمُ دَرَجَةً مِّنَ الَّذِينَ أَنفَقُوا مِن بَعْدُ وَقَاتَلُوا ۚ وَكُلًّا وَعَدَ اللَّهُ الْحُسْنَىٰ ۚ وَاللَّهُ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرٌ [٥٧:١٠„Diejenigen unter euch, die vor der (Eroberung) ausgegeben und gekämpft haben, sind nicht denen gleich, die danach ausgegeben und gekämpft haben; sie stehen im Rang höher als diejenigen, die später ausgegeben und gekämpft haben. Allah aber hat beiden das Gute versprochen.“ (Sure 57, al-Hadīd: 10).
Hier ist anzumerken, dass alle bekannten Sahaba, die Hadithe überlieferten, bereits vor der Eroberung Mekkas den Islam angenommen und gekämpft hatten.
Im Edlen Koran gibt es noch viele weitere Verse, die die Sahaba loben und ihre Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und ihren Glauben bezeugen sowie ihnen das Paradies bezeugen.
Zu den bekannten Sahaba auf dem Gebiet der Hadithüberlieferung gehören Abu Huraira, ʿAbdullah ibn ʿUmar, Anas ibn Mālik, ʿĀischa, ʿAbdullah ibn ʿAbbās, Jābir ibn ʿAbdullah, Abu Saʿīd al-Chudrī, ʿAbdullah ibn Masʿūd, ʿAbdullah ibn ʿAmr, ʿAlī ibn Abī Tālib, ʿUmar ibn al-Chattāb, Umm Salama, Abu Mūsā al-Aschʿarī, al-Barāʾ ibn ʿĀzib, Abu Dharr al-Ghifārī, Saʿd ibn Abī Waqqās, Abu Umāma al-Bāhilī, Hudhaifa ibn al-Yamān, Sahl ibn Saʿd, ʿUbāda ibn as-Sāmit, ʿImrān ibn Husain, Abu ad-Dardāʾ, Abu Qatāda, Abu Bakr as-Siddīq, Ubayy ibn Kaʿb, Muʿādh ibn Jabal, ʿUthmān ibn ʿAffān und weitere bekannte Sahaba.
Sie alle waren bekannte Gefährten des Gesandten Allahs (s.), hatten vor der Eroberung Mekkas den Islam angenommen, am Feldzug von Tabūk teilgenommen, am Treueid von Ridwān teilgenommen oder gehörten zu den ersten vorangegangenen Auswanderern und Helfern.
Wenn der Koran jemanden als rechtschaffen, gläubig und erfolgreich bezeugt und ihm das Gute verspricht, bedeutet der Zweifel an dessen Ehrlichkeit, das Zeugnis des Korans zu leugnen.
1.4.6. Vergleichende Prüfung
Eine der Methoden der Muhaddithūn zur Bestimmung der Authentizität eines Hadith und zur Unterscheidung eines authentischen Hadith von einem nicht authentischen war die umfassende vergleichende Prüfung (Cross-Examination). Dabei folgten sie im Wesentlichen der Vorgehensweise der Sahāba.
1.4.6.1. Das grundlegende Verfahren der vergleichenden Prüfung
Hadhrat Abū Huraira (ra) war ein Gefährte. Viele Tābiʿūn lernten Hadithe bei ihm. Einige von ihnen blieben lange bei ihm, andere nur kurze Zeit. Kein Gefährte oder Muhaddith lehrte jedem Schüler jeweils nur einen bestimmten Hadith. Vielmehr lehrten sie allen Schülern die Hadithe, die sie bei sich gesammelt hatten. Daher hatten im Allgemeinen die meisten Schüler alle von Abū Huraira (ra) überlieferten Hadithe gehört. Sie überlieferten denselben Hadith über Abū Huraira. Die Muhaddithūn sammelten und ordneten die von allen Schülern Abū Hurairas (ra) überlieferten Hadithe und prüften sie, indem sie sie miteinander verglichen.
Wenn sich zeigte, dass dreißig Tābiʿūn einen Hadith von Abū Huraira überliefert hatten und zwanzig oder fünfundzwanzig von ihnen den Hadith genau mit denselben Worten auswendig gelernt und niedergeschrieben hatten, mit denen Abū Huraira ihn gesagt hatte, während die übrigen ihn nicht korrekt auswendig behalten konnten, so bewies dies die Schwäche ihres Gedächtnisses und ihrer Auffassungsgabe.
Wenn ein Schüler Abū Hurairas von ihm einhundert Hadithe lernte und überlieferte und er alle oder die meisten davon auf diese Weise wortgetreu auswendig behalten und zuverlässig überliefern konnte, war dies ein Beweis für seine Akzeptabilität. Wenn dagegen ein solcher Tābiʿī von einhundert Hadithen die meisten so überlieferte, dass seine Überlieferung nicht mit den Überlieferungen der anderen Tābiʿūn übereinstimmte, war erkennbar, dass er die Hadithe nicht richtig niederschrieb und nicht auswendig behalten konnte. Dieser Überlieferer verlor seine Akzeptabilität und wurde als „daʿīf“ oder schwacher Rāwī eingestuft.
Das Ausmaß der Schwäche lässt sich anhand der Menge und des Grades der Fehler erkennen. Wenn aufgrund seines Lebenswandels und dieser von ihm überlieferten widersprüchlichen Hadithe nachgewiesen wurde, dass er die vom Gesandten Allahs (s) überlieferten Hadithe absichtlich vermehrt oder vermindert hatte oder absichtlich erfundene Aussagen unter dem Namen von Hadithen verbreitet hatte, wurde er als „lügender“ Rāwī eingestuft. Ein Hadith, den nur ein solcher lügender Überlieferer allein überliefert hatte, wurde unter keinen Umständen als Aussage des Gesandten Allahs (s) akzeptiert. Vielmehr wurde er als falscher oder „mawdūʿ“-Hadith eingestuft.
Manchmal kam es vor, dass ein Schüler Abū Hurairas (ra) einen oder mehrere Hadithe überlieferte, die kein anderer Schüler überlieferte. In diesem Fall prüften die Muhaddithūn nach der oben genannten Regel. Wenn sich zeigte, dass dieser Schüler unter den Tābiʿūn länger als die anderen in der Gesellschaft Abū Hurairas gewesen war, dass durch die Prüfung nachgewiesen war, dass er die meisten von ihm überlieferten Hadithe korrekt niederschrieb und auswendig behielt und dass alle seine Wahrhaftigkeit und Frömmigkeit anerkannten, wurden die zusätzlichen von ihm überlieferten Hadithe als sahīh (authentisch) oder hasan (gut und akzeptabel) angenommen.
Wenn sich dagegen durch die oben beschriebene vergleichende Prüfung erwies, dass die meisten oder viele der von ihm überlieferten Hadithe mehr oder weniger mit den Überlieferungen zuverlässiger Rāwī nicht übereinstimmten, wurde auch dieser zusätzliche von ihm überlieferte Hadith nach der oben genannten Regel als schwach und falsch eingestuft.
Gewöhnlich lernte ein Tābiʿī Hadithe nicht nur von einem einzigen Gefährten. Meist bemühte sich jeder Tābiʿī, von möglichst vielen Gefährten Hadithe zu lernen. Deshalb reisten sie in jede Stadt der damaligen muslimischen Welt, in der ein Gefährte lebte. Die Muhaddithūn sammelten nach der oben genannten Methode die Hadithe aller Gefährten, die Hadithe aller Tābiʿūn von ihnen sowie die Hadithe der Tābiʿ al-Tābiʿūn, die von diesen überliefert wurden. Durch vergleichende Prüfung und unter Berücksichtigung des persönlichen Lebens, der Wahrhaftigkeit, der Frömmigkeit und anderer Eigenschaften der Überlieferer bestimmten sie die Akzeptabilität der Hadithe.
In den folgenden Jahrhunderten wurde diese Vorgehensweise fortgesetzt. Einerseits sammelten die Muhaddithūn alle Hadithe, die mit einer Überlieferungskette im Namen des Gesandten Allahs (s) vorgetragen wurden. Andererseits bestimmten sie durch einen vergleichenden Vergleich der Überlieferungen der Rāwī die Wahrheit oder Falschheit ihrer Überlieferungen und hielten dies schriftlich fest. (In allen Werken über al-Jarh wa-t-Taʿdīl finden sich entsprechende Darstellungen. Siehe insbesondere: Muslim ibn al-Haddschādsch, Kitāb at-Tamyīz; Ibn ʿAdī, al-Kāmil fī duʿafāʾ ar-ridjāl; Dr. Muhammad Mustafa al-Aʿzamī, Manhadsch an-naqd ʿinda al-muhaddithīn.)
Imām at-Tirmidhī, Abū ʿĪsā Muhammad ibn ʿĪsā (275 n. H.), sagte: „ʿAlī ibn Hudschr berichtete uns, Hafs ibn Sulaymān berichtete uns; er überlieferte von Kathīr ibn Dhādhān, dieser von ʿĀsim ibn Damura, dieser von ʿAlī ibn Abī Tālib, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: ‚Wer den Qurʾān rezitiert, ihn auswendig lernt, das Erlaubte des Qurʾān als erlaubt befolgt und das Verbotene als verboten meidet, den wird Allah ins Paradies eintreten lassen und seine Fürsprache bezüglich zehn Personen seiner Familie annehmen, für die jeweils bereits die Strafe der Hölle festgesetzt worden war.‘“
Nachdem Imām at-Tirmidhī diesen Hadith auf diese Weise aufgezeichnet hatte, erwähnte er dessen Schwäche und Unakzeptabilität und sagte: „Dieser Hadith ist gharīb (schwach oder nicht akzeptabel). Er ist nur über diese eine Überlieferungskette bekannt. Seine Überlieferungskette ist nicht sahīh. Hafs ibn Sulaymān (180 n. H.) ist auf dem Gebiet der Hadith-Überlieferung schwach.“
Diese Beurteilung Imām at-Tirmidhīs beruhte auf seiner eigenen Prüfung sowie auf der Prüfung unzähliger Muhaddithūn während mehr als drei Jahrhunderten. Die zusammengefassten Schritte ihrer Prüfung waren folgende:
1. Sie sammelten alle von Hafs ibn Sulaymān überlieferten Hadithe.
2. Sie sammelten die Überlieferungen der anderen Schüler der Lehrer, über deren Autorität Hafs Hadithe überliefert hatte, sowie die Überlieferungen der „Mitschüler“-Rāwī Hafs’ und verglichen diese mit seinen Überlieferungen.
3. Sie sammelten alle Hadithe, die in diesem Hadith über Hafs’ Lehrer Kathīr ibn Dhādhān überliefert worden waren, und verglichen sie mit Hafs’ Überlieferung.
4. Sie sammelten alle von Kathīrs Lehrer ʿĀsim ibn Damura überlieferten Hadithe über dessen andere Schüler und verglichen sie mit dieser Überlieferung Hafs’.
5. Sie sammelten und verglichen alle Hadithe, die über die anderen Schüler ʿAlīs (ra) überliefert worden waren.
6. Sie verglichen diese Überlieferung mit den Hadithen, die von anderen Gefährten außer ʿAlī überliefert worden waren.
Durch diesen Prüfungsprozess stellten sie Folgendes fest:
a. Dieser Hadith war außer über diese eine Überlieferungskette über keine andere Kette überliefert worden. Niemand hatte ihn von einem anderen Gefährten überliefert. Kein anderer Schüler ʿAlīs hatte diesen Hadith von ʿAlī überliefert. Kein anderer Schüler ʿĀsims hatte ihn von ihm überliefert. Kein anderer Schüler Kathīrs hatte ihn überliefert.
So stellten sie fest, dass Hafs ibn Sulaymān gegen Ende des zweiten islamischen Jahrhunderts behauptete, diesen Hadith über diese Überlieferungskette gehört zu haben. Es fand sich jedoch kein Zeuge, der die Wahrheit seiner Behauptung bestätigte.
b. Durch diesen Prozess wurde die Akzeptabilität des Hadiths fraglich. Denn gewöhnlich geschieht es nicht, dass niemand unter den Schülern einen von ʿAlī (ra) überlieferten Hadith kennt außer ʿĀsim. Ebenso lehrt ʿĀsim einen Hadith, den niemand außer Dhādhān kennt, und Dhādhān lehrt einen Hadith, den niemand außer Hafs kennt.
c. Nun musste geprüft werden, wie es um die anderen von Hafs überlieferten Hadithe stand. Die Muhaddithūn stellten durch ihre Prüfung fest, dass fast alle Hadithe, die Hafs über seinen Lehrer Dhādhān und über alle seine anderen Lehrer überliefert hatte, voller Fehler waren. Daher waren sie überzeugt, dass Hafs zwar ein bedeutender Qurʾān-Rezitator und Gelehrter war, aber in der Überlieferung von Hadithen schwach war. Auch wenn er nicht absichtlich log, sagte er sehr häufig unabsichtlich Falsches oder machte Fehler. Deshalb betrachteten sie ihn als schwach und verworfen. (Muslim ibn al-Haddschādsch, at-Tamyīz, S. 169.)
Viele Menschen verstehen diese feine wissenschaftliche Methode zur Feststellung der Genauigkeit der Überlieferungen eines Hadith-Überlieferers oder „Rāwī“ nicht. Wenn daher ein Muhaddith über einen Rāwī oder einen Hadith ein Urteil fällte, waren sie erstaunt oder erhoben Einwände. Manche sagten: „Dies ist eine anmaßende Beurteilung der Worte des Gesandten Allahs (s).“ Andere sagten: „Dies ist eine grundlose, unwissende oder auf Vermutungen beruhende Kritik an rechtschaffenen Menschen.“ Diese Vorstellung hatten viele Menschen nicht nur in der heutigen Zeit, sondern auch in den ersten Jahrhunderten des Islam. (Muslim ibn al-Haddschādsch, at-Tamyīz, S. 169.)
Aus der obigen Darstellung verstehen wir, dass sämtliche Urteile und hadithbezogenen Ansichten der Imame des Hadith in ihrer Kritik an den Rāwī und den Hadithen auf dieser Prüfung beruhten. Wenn ein Muhaddith über einen Rāwī oder Hadith-Überlieferer sagte, er sei zuverlässig, vollkommen auswendig bewandert, auswendig bewandert, wahrhaftig, akzeptabel, schwach, mache viele Fehler, überliefere anstößige Hadithe, sei verworfen, ein Lügner, ein Erfinder von Hadithen und Ähnliches, muss man verstehen, dass dieses „kurze Urteil“ das Ergebnis seiner lebenslangen unermüdlichen Arbeit, der Sammlung von Hadithen und der vergleichenden Prüfung war.
Wenn er entsprechend über einen Hadith sagte: „Der Hadith ist sahīh, daʿīf, anstößig, erfunden, mursal; sahīh ist ein Hadith, der die Aussage eines Gefährten ist …“ und Ähnliches, können wir ebenfalls verstehen, dass er uns damit die Quintessenz seiner lebenslangen Bemühungen übergab.
Auf diese Weise haben wir die Vorgehensweise der Muhaddithūn kennengelernt. Nun werden wir die wichtigen Aspekte dieser Vorgehensweise erörtern.
1.4.6.2. Prüfende Fragen
Die Muhaddithūn versuchten durch prüfende Fragen, die vorsätzliche oder unbeabsichtigte Lüge eines Rāwī zu überprüfen. Sehen wir uns hierzu zwei oder drei Ereignisse an:
1. Der Tābiʿī Ufair ibn Maʿdān aus dem zweiten islamischen Jahrhundert berichtet: „Umar ibn Mūsā al-Wādschihī kam in der Stadt Hims zu uns. Wir versammelten uns in der Moschee von Hims bei ihm, um Hadithe zu lernen. Er begann zu sagen: ›Euer rechtschaffener Scheich hat uns Hadithe überliefert.‹ Wir fragten: ›Wen meinst du mit dem rechtschaffenen Scheich?‹ Er sagte: ›Chālid ibn Maʿdān.‹ Ich fragte: ›In welchem Jahr hast du von ihm Hadithe gehört?‹ Er sagte: ›Ich lernte im Jahr 108 nach der Hidschra bei ihm Hadithe.‹ Ich fragte: ›Wo bist du ihm begegnet?‹ Er sagte: ›Während des Krieges in Armenien.‹ Ich sagte: ›Fürchte Allah und unterlasse es, zu lügen. Chālid ibn Maʿdān starb im Jahr 104 nach der Hidschra. Somit hast du, wie sich zeigt, vier Jahre nach seinem Tod bei ihm Hadithe gelernt. Außerdem nahm er niemals an einem Krieg in Armenien teil. Er kämpfte lediglich gegen das Byzantinische Reich.‹ (Ibn Abī Hātim, al-Dscharh wa-t-Taʿdīl 6/133; adh-Dhahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 5/217.)
Da auf diese Weise die Lügenhaftigkeit dieses Rāwī bewiesen worden war, bezeichneten ihn die Muhaddithūn als einen verworfenen und lügnerischen ›Rāwī‹. Abū Hātim ar-Rāzī sagte: ›Umar ibn Mūsā ist verworfen; er pflegte erlogene Hadithe zu fabrizieren.‹ al-Buchārī sagte: ›Die von ihm überlieferten Hadithe sind anstößig und nicht annehmbar.‹ Ibn Maʿīn sagte: ›Der Mann ist nicht vertrauenswürdig.‹ Ibn ʿAdī sagte: ›Der Mann fabrizierte auf erfundene Weise die Überliefererkette und den Text von Hadithen.‹ Die Muhaddithūn ad-Dāraqutnī, an-Nasāʾī und andere sagten: ›Er ist verworfen.‹ (Ebenda.)
2. Abū al-Walīd at-Tayālisī, Hischām ibn ʿAbd al-Malik (227 n. H.), berichtet: „Ich begann, bei ʿĀmir ibn Abī ʿĀmir al-Chazzāz Hadithe aufzuschreiben. Eines Tages sagte er in der Überliefererkette eines Hadiths: ›ʿAtā ibn Abī Rabāh (114 n. H.) hat uns berichtet.‹ Ich fragte: ›In welchem Jahr hast du von ʿAtā Hadithe gehört?‹ Er sagte: ›Im Jahr 124 nach der Hidschra.‹ Ich sagte: ›ʿAtā ist doch im Jahr 113 beziehungsweise 114 nach der Hidschra gestorben.‹“
So wurde in seiner Überlieferung eine Lüge entdeckt. Diese Lüge kann vorsätzlich oder unbeabsichtigt gewesen sein. Imām adh-Dhahabī (748 n. H.) sagte: „Wenn er dies absichtlich gesagt hat, dann ist er ein Lügner und Überlieferer erfundener Hadithe. Wenn er jedoch irrtümlich den anderen Tābiʿī ʿAtā ibn as-Sāʾib (136 n. H.) mit ʿAtā ibn Abī Rabāh verwechselt hat, dann muss man erkennen, dass er ein äußerst unachtsamer, unwissender und verworfener Rāwī ist.“ (adh-Dhahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 4/18.)
3. Der Rāwī Suhail ibn Dhakwān Abū Sindī al-Wāsitī aus dem ersten islamischen Jahrhundert behauptete, von ʿĀʾischa (r.a.) Hadithe gehört zu haben. Durch die prüfenden Fragen der Muhaddithūn wurde seine Lüge aufgedeckt. Yahyā ibn Maʿīn berichtet, dass ʿAbbād uns sagte: „Wir fragten Suhail ibn Dhakwān: ›Hast du ʿĀʾischa (r.a.) gesehen?‹ Er sagte: ›Ja, ich habe sie gesehen.‹ Wir sagten: ›Dann beschreibe, wie sie aussah.‹ Er sagte: ›Ihre Hautfarbe war schwarz.‹ Suhail behauptete außerdem, Ibrāhīm an-Nachaʿī gesehen zu haben; dessen Augen seien sehr groß gewesen. Diese Aussage Suhails enthüllte seine Lüge, denn ʿĀʾischa (r.a.) war hellhäutig, und Ibrāhīm an-Nachaʿī war blind. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 4/521–522.)
1.4.6.3. Untersuchung von Wortlaut und Bedeutung
Bei der Sammlung und Überprüfung von Hadithen achteten die Muhaddithūn besonders auf den Wortlaut, den Satzbau und die Bedeutung der Hadithe. Sie prüften, ob die in dem überlieferten Hadith verwendeten Wörter, die Ausdrucksweise der Sätze und Ähnliches mit der Sprache und dem Sinngehalt des Gesandten Allahs (s.a.w.) übereinstimmten. Sie berücksichtigten, ob die Bedeutung des überlieferten Hadiths der menschlichen Logik, dem Wissen und dem Verstand widersprach oder ob sie den bekannten Aussagen des Qurʾān und der Hadithe eindeutig widersprach. Daher wiesen sie einen von einem Rāwī überlieferten Hadith mitunter als Lüge oder Fälschung zurück, obwohl seine persönliche Aufrichtigkeit erwiesen war. Im weiteren Verlauf wird der Leser viele Beispiele zu diesem Thema finden.
1.4.6.4. Den Lehrer eines ›Rāwī‹ befragen
Nachdem die Muhaddithūn bei einem Rāwī einen Hadith gesammelt hatten, bemühten sie sich, zu dem Lehrer zu gehen, auf dessen Autorität er den Hadith überliefert hatte, und die Überlieferung durch eine direkte Befragung zu überprüfen. Dafür nahmen sie nötigenfalls die Mühe auf sich, tausend Meilen zu reisen. War eine Befragung bei dem betreffenden Lehrer wegen seines Todes nicht mehr möglich, sammelten sie die Überlieferungen seiner anderen Schüler und verglichen sie miteinander. Ich führe hierzu ein entsprechendes Ereignis an.
Der Tābiʿī und Hadithüberlieferer des zweiten islamischen Jahrhunderts, der ›Rāwī‹ Hasan ibn ʿUmāra al-Badschalī (153 n. H.), war ein großer Gelehrter und Faqīh und einige Zeit Richter in Bagdad. Bei der Überlieferung von Hadithen war er jedoch äußerst schwach. Die zeitgenössischen Kritiker und Imāme der Hadithwissenschaft bewiesen seine Schwäche durch vergleichende Prüfung. Der herausragende Muhaddith, Kritiker und Imām des zweiten islamischen Jahrhunderts, der große Gelehrte Schuʿba ibn al-Haddschādsch (160 n. H.), sagte hierzu: „Hasan ibn ʿUmāra berichtete mir sieben Hadithe. Er sagte, er habe diese Hadithe von al-Hakam ibn ʿUtajba (113 n. H.) gehört, der sie von Yahyā ibn al-Dschazzār gehört habe. Ich traf al-Hakam ibn ʿUtajba und fragte ihn danach. Er sagte: ›Nicht einen einzigen dieser Hadithe habe ich überliefert.‹“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil fī Duʿafāʾ ar-Ridschāl 2/283.)
Abū Dāwūd at-Tayālisī, Sulaimān ibn Dāwūd (204 n. H.), berichtet: „Schuʿba sagte zu mir: ›Hasan ibn ʿUmāra sagte mir: »Al-Hakam ibn ʿUtajba hat mir berichtet, ʿAbd ar-Rahmān ibn Abī Lailā habe berichtet, und ʿAlī (r.a.) habe gesagt: Die Märtyrer von Uhud werden gewaschen, in ein Leichentuch gehüllt und das Totengebet wird für sie verrichtet.«‹ Danach ging ich zu al-Hakam und fragte ihn nach den Märtyrern von Uhud. Er sagte: ›Sie wurden weder gewaschen noch in ein Leichentuch gehüllt.‹ Ich sagte: ›Wie kommt es dann, dass Hasan ibn ʿUmāra diese Aussagen über deine Überlieferungskette berichtet hat?‹ Er sagte: ›Ich habe ihm diesen Hadith niemals überliefert.‹“ (Ebenda 2/284.)
Abū Dāwūd at-Tayālisī berichtet ferner: „Schuʿba sagte zu mir: ›Geh zu Dscharīr ibn Hāzim (170 n. H.) und sage ihm: Es ist dir nicht erlaubt, Hadithe von Hasan ibn ʿUmāra zu überliefern, denn er lügt.‹ At-Tayālisī sagte: ›Wie hast du das erfahren?‹ Er sagte: ›Er hat mir viele Hadithe über die Überlieferungskette al-Hakam ibn ʿUtajbas berichtet, für die ich keinerlei Grundlage gefunden habe.‹
At-Tayālisī sagte: ›Ich fragte: Welche sind das?‹ Schuʿba sagte: ›Ich fragte al-Hakam: »Was ist deine Meinung über die Kinder aus einer unehelichen Verbindung?« Er sagte: »Das Totengebet wird für sie verrichtet.« Ich fragte: »Von wem wird dieser Hadith überliefert?« Al-Hakam sagte: »Er wird von al-Hasan al-Basrī überliefert.« Hasan ibn ʿUmāra behauptet jedoch, al-Hakam habe ihm diesen Hadith über Yahyā ibn al-Dschazzār und mit ʿAlī als Überlieferungsquelle überliefert.‹“ (Muslim, as-Sahīh 1/23–24.)
So sehen wir, dass Schuʿba die von Hasan ibn ʿUmāra überlieferten Hadithe seinem Lehrer vorlegte und dadurch die Unrichtigkeit von Hasans Überlieferungen sowie seine vorsätzlichen und unbeabsichtigten Fehler oder Lügen bewies. Zahlreiche derartige Ereignisse finden wir in den Ridschāl-Werken. Einen großen Teil ihrer Reisen verwendeten die Muhaddithūn im Wesentlichen darauf, die gesammelten Hadithe den Lehrern der ›Rāwī‹ vorzulegen und ihre Richtigkeit zu überprüfen.
1.4.6.5. Vergleich der Überlieferungen verschiedener Überlieferer
Zu den wichtigsten Aspekten der Prüfung durch die Hadithgelehrten gehörte es, die Überlieferungen von Gefährten oder Mitschülern eines Überlieferers zu sammeln, miteinander zu vergleichen und dadurch ihre Richtigkeit festzustellen. Dieser Prozess des Vergleichens und Prüfens war ein wesentliches Merkmal ihrer ständigen Beschäftigung mit den Hadithen. Sobald sie einen Hadith hörten, verglichen sie ihn mit den Hadithen, die sie im Gedächtnis bewahrt hatten und die von anderen überliefert worden waren. Danach befragten sie, je nach Bedarf und Gelegenheit, andere Überlieferer, verglichen diese Überlieferung mit deren Überlieferungen und stimmten sie, soweit erforderlich, mit den Handschriften ab.
Der berühmte Hadithgelehrte des zweiten islamischen Jahrhunderts, Abu Dawud at-Tayalisi (204 n. H.), berichtet: Eines Tages saßen wir bei unserem Lehrer Schuʿba ibn al-Haddschadsch (160 n. H.). Da kam der zeitgenössische Überlieferer Hasan ibn Dinar hinzu. Schuʿba sagte zu ihm: „Setz dich hierher.“ Er setzte sich und überlieferte aus dem Hadith: „Hamid ibn Hilal berichtete uns, von Mudschahid (21–104 n. H.), dass dieser Umar ibn al-Chattab (21 n. H.) sagen hörte …“ Als Schuʿba diesen Hadith hörte, sagte er erstaunt: „Hat Mudschahid überhaupt einen Hadith von Umar gehört? Wie ist das möglich?“ Daraufhin stand Hasan ibn Dinar auf und ging fort.
Dann kam ein anderer Überlieferer, Abu al-Fadl Bahr ibn Kunaiz as-Saqqa (160 n. H.), dorthin. Schuʿba sagte zu ihm: „Abu al-Fadl, hast du irgendeinen Hadith von Hamid ibn Hilal gehört?“ Er antwortete: „Ja, das habe ich. Hamid ibn Hilal berichtete uns, dass uns ein Gelehrter namens Abu Mudschahid aus dem Stamm der Banu Adi berichtete; dieser habe Umar ibn al-Chattab sagen hören …“ Da sagte Schuʿba: „Dann ist dies die eigentliche Sachlage.“ (Ibn Adi, al-Kamil 3/117.)
Hasan ibn Dinar hatte sich bei der Überlieferung seines Hadith geirrt. Der bekannte Überlieferer Mudschahid wurde ein oder zwei Jahre vor dem Märtyrertod Umars ibn al-Chattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) geboren. Er hatte keinen Hadith von Umar gehört. Ob absichtlich oder unabsichtlich, er hatte den Namen des Überlieferers verwechselt. Durch den Vergleich mit der Überlieferung von Bahr as-Saqqa erkannte Schuʿba, worin Hasans ibn Dinars Fehler bestand. Hasan hatte sich den Namen des Lehrers von Hamid ibn Hilal nicht richtig gemerkt. Dies beweist, dass er zwar keine absichtliche Lüge sagte, wohl aber unabsichtlich etwas Falsches überlieferte. Er war nicht in der Lage, Hadithe fehlerfrei auswendig zu bewahren oder zu überliefern.
Der Imam Yahya ibn Maʿin (233 n. H.), einer der bedeutendsten Hadithkritiker des dritten Jahrhunderts, begab sich zu Musa ibn Ismaʿil (223 n. H.) und äußerte den Wunsch, die Handschriften der von Hammad ibn Salama ibn Dinar (167 n. H.) überlieferten Hadithe zu lesen. Musa fragte: „Hast du diese Handschriften nicht schon jemand anderem vorgelesen?“ Yahya antwortete: „Zuvor habe ich bei siebzehn Schülern Hammads die bei ihnen gesammelten Handschriften der von Hammad überlieferten Hadithe vorgelesen. Du bist die achtzehnte Person, bei der ich die von Hammad überlieferten Hadithe lesen möchte.“ Musa fragte: „Warum?“ Yahya antwortete: „Weil Hammad ibn Salama bei der Überlieferung von Hadithen an ein oder zwei Stellen Fehler machte. Deshalb möchte ich zwischen seinem Fehler und den Fehlern seiner Schüler unterscheiden. Wenn ich feststelle, dass alle Schüler Hammads denselben Wortlaut überliefern, werde ich wissen, dass Hammad es so gesagt hat und ein Fehler in diesem Fall sein eigener Fehler ist. Wenn ich dagegen feststelle, dass sich die Überlieferungen der Schüler unterscheiden, werde ich wissen, dass der Fehler beim jeweiligen Schüler selbst liegt. Auf diese Weise kann ich zwischen Hammads eigenem Fehler und den Fehlern seiner Schüler unterscheiden.“ (adh-Dhahabi, Siyar aʿlam an-nubala 7/456.)
Imam Muslim hat in seinem Werk at-Tamyiz unzählige Beispiele und Erläuterungen für die vergleichende Prüfung der Hadithgelehrten ausführlich angeführt. Hier gebe ich ein Beispiel in seinen eigenen Worten wieder. Er sagt: Bei der Überlieferung eines Hadith kann der Fehler in der Überliefererkette oder im Text liegen. Ein Beispiel für einen Fehler im Text ist folgendes: Hasan al-Hulwani und Abdallah ibn Ubaidallah ad-Darimi berichteten mir, dass Kathir ibn Zaid uns berichtete, dass Yazid ibn Abi Ziyad uns berichtete, von Kuraib ibn Abi Muslim (98 n. H.), von Ibn Abbas, der sagte: „Ich verbrachte die Nacht im Haus meiner Tante, der Ehefrau des Propheten, Maymuna. … Der Gesandte Allahs stand in der Nacht auf, vollzog die Gebetswaschung und stellte sich zum Gebet – zum Tahaddschud – auf. Da stellte ich mich zu seiner rechten Seite. Er nahm mich und stellte mich zu seiner linken Seite.“
Imam Muslim sagt: „Dieser Hadith ist falsch. Denn zuverlässige Überlieferer haben in authentischen Überlieferungen das Gegenteil davon überliefert. Sie erwähnten, dass Ibn Abbas auf der linken Seite des Gesandten Allahs stand und dieser ihn anschließend zu seiner rechten Seite stellte. … Ich werde hier die Überlieferungen der anderen Schüler von Kuraib ibn Abi Muslim und danach die Überlieferungen der anderen Schüler Ibn Abbas’ anführen, die dessen Mitschüler waren und dieselbe Überlieferung wie er überlieferten.
1. Ibn Abi Umar berichtete uns, dass Sufyan ath-Thawri uns von Amr ibn Dinar berichtete, von Kuraib, von Ibn Abbas, der im Haus Maymunas übernachtete. Der Gesandte Allahs stand in der Nacht auf, vollzog die Gebetswaschung und stellte sich zum Gebet auf. Ibn Abbas sagte: ‚Da stand ich ebenfalls auf, vollzog die Gebetswaschung so, wie der Gesandte Allahs sie vollzog, ging zu ihm und stellte mich zu seiner linken Seite. Daraufhin stellte er mich zu seiner rechten Seite.‘
2. Makhrama ibn Sulayman überlieferte dies in gleicher Weise von Kuraib und Ibn Abbas.
3. Salama ibn Kuhail überlieferte dies in gleicher Weise von Kuraib und Ibn Abbas.
4. Salith ibn Abi al-Dschad überlieferte dies in gleicher Weise von Kuraib und Ibn Abbas.
5. Huschaym überlieferte es von Abu Bischar, von Saʿid ibn Dschubair, von Ibn Abbas.
6. Ayyub as-Sachtiyani überlieferte es von Abdallah ibn Saʿid ibn Dschubair, von dessen Vater Saʿid ibn Dschubair, von Ibn Abbas.
7. Hakam ibn Utaiba überlieferte es von Saʿid ibn Dschubair.
8. Ibn Dschuraidsch überlieferte es von Ata ibn Abi Rabah, von Ibn Abbas.
9. Qais ibn Saʿd überlieferte es von Ata ibn Abi Rabah, von Ibn Abbas.
10. Abu Nadra (Mundhir ibn Malik) überlieferte es von Ibn Abbas.
11. Schaʿbi überlieferte es von Ibn Abbas.
12. Tawus überlieferte es von Ikrima, von Ibn Abbas.“
Imam Muslim sagt: „Auf diese Weise ist durch authentische Überlieferungen von Kuraib und den anderen Schülern Ibn Abbas’ nachgewiesen, dass der Hadith, wonach der Gesandte Allahs Ibn Abbas auf seiner linken Seite aufgestellt habe, zweifellos falsch ist.“ (Muslim, at-Tamyiz, S. 62–63.)
Leser, beachte hier die Gründlichkeit und Beweiskraft von Imam Muslims Prüfung. Er sammelte diesen einen Hadith von Ibn Abbas über dreizehn Überlieferungswege und trennte durch vergleichende Prüfung die richtige Überlieferung von der fehlerhaften oder erfundenen.
Zunächst führte er an, dass der Überlieferer namens Yazid ibn Abi Ziyad überliefert habe, Kuraib habe ihm berichtet, Ibn Abbas habe ihm berichtet, dass er sich zur rechten Seite des Gesandten Allahs gestellt habe und dieser ihn anschließend auf die linke Seite gestellt habe. Danach verglich er dies mit den Überlieferungen der anderen Schüler von Yazids Lehrer Kuraib. Die Überlieferungen der drei anderen berühmten Schüler Kuraibs – Makhrama, Salama und Salim – widersprechen der Überlieferung Yazids. Alle drei sagten, Kuraib habe berichtet, dass Ibn Abbas auf der linken Seite gestanden habe und der Gesandte Allahs ihn auf die rechte Seite gestellt habe. Dadurch wurde deutlich, dass Yazid ibn Abi Ziyad den Hadith nicht auswendig bewahren konnte.
Imam Muslim hörte hier nicht auf. Anschließend sammelte er neben der Überlieferung Kuraibs auch die Überlieferungen von fünf weiteren Schülern Ibn Abbas’: Saʿid ibn Dschubair, Ata ibn Abi Rabah, Abu Nadra, Schaʿbi und Ikrima, und verglich sie mit der oben genannten Überlieferung. Auch die Überlieferungen dieser fünf bestätigen, dass Yazid ibn Abi Ziyad den Hadith falsch überliefert hatte. Damit war zweifelsfrei erwiesen, dass Ibn Abbas all seinen Schülern gesagt hatte, er habe zunächst auf der linken Seite gestanden und der Gesandte Allahs habe ihn danach auf die rechte Seite gestellt. Wie alle Schüler Ibn Abbas’ überlieferte auch Kuraib diese Aussage an seine Schüler. Yazid jedoch überlieferte den Hadith wegen seiner schwachen Erinnerung falsch.
Eine derart umfassende vergleichende Prüfung führten die Hadithgelehrten bei jedem Hadith durch. Jede ihrer Aussagen über die Bewertung eines Hadith oder eines Überlieferers beruhte auf einer derart gründlichen und umfassenden vergleichenden Untersuchung.
Betrachten wir ein weiteres Beispiel. Ein berühmter Gelehrter, Rechtsgelehrter und Hadithgelehrter Ägyptens im zweiten islamischen Jahrhundert war Abu Abd ar-Rahman Abdallah ibn Lahiʿa Uqba al-Hadrami al-Ghafiqi (174 n. H.). Er war ein bekannter Hadithüberlieferer und überlieferte viele Hadithe. Die Hadithgelehrten prüften alle von ihm überlieferten Hadithe durch vergleichende Untersuchung und stellten fest, dass der Anteil der Fehler in seinen Überlieferungen sehr hoch war. Die kritischen Hadithgelehrten sammelten die von ihm überlieferten Hadithe entweder bei ihm selbst oder bei seinen Schülern. Danach sammelten sie diese Hadithe bei den anderen Schülern der Lehrer, über deren Autorität er Hadithe überliefert hatte. Als sie Unterschiede in den Überliefererketten und Texten dieser Überlieferungen feststellten, erklärten sie Ibn Lahiʿa hinsichtlich der Hadithüberlieferung für schwach.
Als Beispiel für Ibn Lahiʿas schwerwiegenden Fehler führt Imam Muslim an: Zuhair ibn Harb berichtete mir, dass Ishaq ibn Isa uns berichtete, dass Abdallah ibn Lahiʿa uns berichtete: „Musa ibn Uqba (141 n. H.) schrieb mir, und Busur ibn Saʿid berichtete mir von Zaid ibn Thabit (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte: ‚Der Gesandte Allahs ließ sich in der Moschee schröpfen, also durch Schröpfen Blut aus dem Körper entnehmen.‘“ Ishaq ibn Isa, Ibn Lahiʿas Schüler, sagte: „Ich fragte Ibn Lahiʿa: ‚Meinte er einen Gebetsplatz in seinem Haus?‘ Er antwortete: ‚In der Moschee des Propheten.‘“
Imam Muslim sagt: „Die Überlieferung dieses Hadith ist in jeder Hinsicht entstellt. Sowohl in der Überliefererkette als auch im Text liegt ein schwerwiegender Fehler vor. Ibn Lahiʿa hat die Worte des Textes verändert und sich in der Überliefererkette geirrt. Ich werde die authentische Fassung dieses Hadith anführen.
Muhammad ibn Hatim berichtete mir, dass Bahz ibn Asad uns berichtete, dass Wuhayb ibn Khalid ibn Adslaan (165 n. H.) uns berichtete, dass Musa ibn Uqba mir berichtete: Ich hörte Abu Nadra Salim ibn Abi Umayya (129 n. H.) sagen, von Busur ibn Saʿid, von Zaid ibn Thabit: ‚Der Gesandte Allahs baute in der Moschee mit einer Matte eine kleine Kammer und verrichtete darin mehrere Nächte lang das Gebet …‘“
Imam Muslim sagt: „Muhammad ibn al-Muthanna berichtete mir, dass Muhammad ibn Dschafar uns berichtete, dass Abdallah ibn Saʿid ibn Abi Hind al-Faradi (145 n. H.) uns berichtete, dass Abu Nadra Salim uns berichtete, von Busur ibn Saʿid, von Zaid ibn Thabit, der sagte: ‚Der Gesandte Allahs richtete sich in der Moschee mit einer Matte eine Kammer ein …‘“
Imam Muslim sagt: „Auf diese Weise erhalten wir die richtige Überlieferung von Wuhayb ibn Khalid (165 n. H.), von Musa ibn Uqba, von Abu Nadra. Außerdem habe ich im zweiten Fall die Überlieferung von Abdallah ibn Saʿid ibn Abi Hind al-Faradi (145 n. H.) von Abu Nadra angeführt. Ibn Lahiʿa hat sich hier bei der Überlieferung des Hadithtextes geirrt, weil er den Hadith nicht mit eigenen Ohren von Musa gehört hatte. Er stützte sich lediglich auf eine ihm schriftlich zugesandte Handschrift, wie er selbst erwähnt hat. Deshalb las er die Worte ‚eine Kammer bauen‘ als ‚Blut herauslassen‘. Bei all jenen, die Hadithe überliefern, ohne sie aus dem Mund des Hadithgelehrten selbst gehört oder ihm selbst vorgelesen zu haben, und die sich lediglich auf schriftliche Handschriften stützen, müssen wir eine solche Entstellung befürchten.
Der Fehler in der Überliefererkette besteht darin, dass Musa ibn Uqba den Hadith von Abu Nadra Salim erhalten hatte. Abu Nadra hatte den Hadith von Busur ibn Saʿid gelernt. Ibn Lahiʿa jedoch erwähnte bei der Überlieferung der Kette den Namen Abu Nadras nicht, sondern sagte: ‚Musa hörte den Hadith von Busur.‘“ (Muslim, at-Tamyiz, S. 187–188.)
Hier ist zu beachten, dass Imam Muslim in zwei Stufen verglich. Zuerst verglich er die Überlieferung Ibn Lahiʿas mit der Überlieferung Wuhaybs, eines anderen Schülers von Ibn Lahiʿas Lehrer Musa. Beide Überlieferungen bewiesen, dass Ibn Lahiʿa sowohl bei der Überlieferung der Kette als auch bei der Angabe des Textes einen schwerwiegenden Fehler gemacht hatte.
1.4.6.6. Vergleich von Überlieferungen aus verschiedenen Zeiten
Eine der wichtigsten Methoden zur Überprüfung der Genauigkeit einer Aussage oder Überlieferung besteht darin, den Überlieferer zu verschiedenen Zeiten zum gleichen Thema zu befragen. Diese Methode verwendeten die Gefährten, um die Genauigkeit der Überlieferungen von Hadith-Überlieferern zu überprüfen. Auch die späteren Muhaddithun verwendeten diese Methode. Hier führe ich zwei Beispiele an.
1. Abū adh-Dhuʿayʿa, der Sekretär des umayyadischen Herrschers Marwān ibn al-Hakam (65 n. H.), berichtet: Eines Tages sagte Marwān zu mir: „Rufe Abū Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) herbei.“ Als Abū Huraira erschien, begann er, Abū Huraira zu verschiedenen Themen nach Hadithen zu befragen. Er wies mich an, hinter einem Vorhang zu sitzen und alles aufzuschreiben. Nachdem ein Jahr vergangen war, ließ Marwān Abū Huraira erneut rufen und forderte mich auf, hinter dem Vorhang mit dem im vorherigen Jahr angefertigten Manuskript Platz zu nehmen. Er befragte Abū Huraira erneut zu denselben Themen, und Abū Huraira wiederholte die Hadithe, die er im vergangenen Jahr überliefert hatte. Ich verglich beides und stellte fest, dass er nicht das Geringste hinzugefügt oder weggelassen und kein einziges Wort vorgezogen oder nachgestellt hatte.“ (al-Hākim, al-Mustadrak 3/583).
2. ʿUmāra ibn al-Qaʿqāʿ berichtet: Ibrāhīm an-Nakhaʿī (96 n. H.) sagte zu mir: „Überliefere mir Hadithe von Abū Zurʿa ibn ʿAmr ibn Jarīb.“ Ein Beweis für die Zuverlässigkeit Abū Zurʿas ist folgender: Ich befragte ihn zu einem Hadith. Zwei Jahre später fragte ich ihn erneut nach diesem Hadith. Beim zweiten Mal überlieferte er ihn Wort für Wort genauso wie beim ersten Mal; er hatte nicht einen einzigen Buchstaben hinzugefügt oder weggelassen. (Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī, Tahdhīb at-Tahdhīb 12/109).
1.4.6.7. Vergleich der Handschriften mit dem Auswendiggelernen und dem Gehörten
Wir haben bereits gesehen, dass die Rāwī und die Hadith-Gelehrten seit der Zeit der Tābiʿūn die Hadithe, die sie jeweils bei einzelnen Lehrern gelernt hatten, im Allgemeinen getrennt in Form von Handschriften niederschrieben und aufbewahrten. Sie überprüften ihre Genauigkeit, indem sie die auswendig überlieferten Texte mit den Handschriften verglichen. Falls nötig, untersuchten sie auch die Handschrift, die Tinte und dergleichen. Hier führe ich einige Beispiele dafür an, wie Handschriften zur Überprüfung der Authentizität der überlieferten Hadithe herangezogen wurden.
(1) Der Hadith-Gelehrte Khalīfa ibn Mūsā aus dem zweiten islamischen Jahrhundert berichtet: Ich ging zu einem Hadith-Gelehrten namens Ghālib ibn ʿUbaydullāh al-Dschazarī, um Hadithe zu lernen. Er begann, uns Hadithe schreiben zu lassen, und las dabei aus seiner Handschrift vor: „Makḥūl hat mir gesagt …“, „Makḥūl hat mir gesagt …“ Auf diese Weise ließ er uns Hadithe über Makḥūl niederschreiben. Da bekam er plötzlich Harndrang und stand auf. Ich schaute auf seine Handschrift und sah dort geschrieben: „Abān ibn Abī ʿAyyāsch (140 n. H.) hat mir gesagt, von Anas, Abān hat gesagt, von soundso …“ Daraufhin ließ ich ihn zurück und ging fort. (Muslim, as-Sahīh 1/18.)
Das bedeutet: Dieser Rāwī hatte seine Hadithe von Abān gehört und niedergeschrieben. Abān war jedoch bei den Hadith-Gelehrten als schwach und unzuverlässig bekannt. Deshalb ließ er beim Vortragen der Hadithe dessen Namen weg und schrieb sie dem berühmten Tābiʿī Makḥūl zu. Khalīfa verglich bei dieser Gelegenheit den mündlichen Vortrag mit der schriftlichen Handschrift und entlarvte seinen Betrug.
(2) Der Hadith-Kritiker und Imam des zweiten Jahrhunderts, ʿAbd ar-Rahmān ibn Mahdī (198 n. H.), berichtet: Eines Tages sagte Sufyān ath-Thawrī (161 n. H.) bei der Überlieferung eines Hadith: „Der Hadith wurde mir von Hammād ibn Abī Sulaymān (120 n. H.) überliefert; er überliefert ihn von dem Tābiʿī ʿAmr ibn ʿAtiyya at-Taymī (gestorben etwa 100 n. H.), von Salmān al-Fārisī (34 n. H.).“
ʿAbd ar-Rahmān sagt: Ich erwiderte: „Hammād ibn Abī Sulaymān hat diesen Hadith doch von Ribʿī ibn Hirāsch (100 n. H.) überliefert, und dieser von Salmān al-Fārisī.“ (Das heißt: In Ihrer Überlieferungskette ist ein Fehler unterlaufen; Hammāds Lehrer war nicht ʿAmr ibn ʿAtiyya, sondern Ribʿī ibn Hirāsch.) Sufyān ath-Thawrī fragte: „Wer hat dir diese Überlieferungskette genannt?“ Ich sagte: „Hammād ibn Salama (167 n. H.) hat sie mir genannt; er erwähnte diese Überlieferungskette von Hammād ibn Abī Sulaymān.“ Sufyān sagte: „Schreibe, was ich sage.“ Ich erwiderte: „Auch Schuʿba ibn al-Haddschādsch (160 n. H.) hat mir diese Überlieferungskette genannt.“ Er sagte: „Schreibe, was ich sage.“ Ich sagte: „Auch Hischām ad-Dastuwāʾī (154 n. H.) hat mir diese Überlieferungskette genannt.“ Er fragte: „Hischām?“ Ich sagte: „Ja.“ Er schwieg einige Augenblicke und sagte dann: „Schreibe, was ich sage. Ich hörte Hammād ibn Abī Sulaymān sagen: Ich habe diesen Hadith von ʿAmr ibn ʿAtiyya gehört.“
ʿAbd ar-Rahmān sagt: Ich gewann die feste Überzeugung, dass Sufyān ath-Thawrī sich hier geirrt hatte. Lange Zeit hielt ich an der Auffassung fest, dass Sufyān ath-Thawrī sich bei diesem Hadith geirrt habe. Eines Tages sah ich jedoch in der schriftlichen Handschrift der Hadithe, die ich durch meinen Lehrer Muhammad ibn Dschaʿfar Ghundār (193 n. H.) von Schuʿba ibn al-Haddschādsch gehört hatte, dass Schuʿba sagte: „Hammād ibn Abī Sulaymān hat mir gesagt; von ihm hat Ribʿī ibn Hirāsch berichtet, von Salmān al-Fārisī.“ Schuʿba sagte außerdem: „Hammād sagte einmal, er habe den Hadith von ʿAmr ibn ʿAtiyya gehört.“
ʿAbd ar-Rahmān sagt: Nachdem ich die Handschrift gesehen hatte, erkannte ich, dass Sufyān ath-Thawrī tatsächlich recht gehabt hatte. Aufgrund seines tiefen Vertrauens in sein eigenes Gedächtnis hatte er den Einwänden der anderen keine Bedeutung beigemessen. (Ibn Abī Hātim, al-Dscharch wa-t-Taʿdīl 1/64–65.)
(3) ʿAbdullāh ibn al-Mubārak (181 n. H.), einer der bedeutendsten Hadith-Gelehrten und Rechtsgelehrten des zweiten Jahrhunderts, sagt: Wenn die Hadith-Gelehrten über die korrekte Überlieferung eines von Schuʿba ibn al-Haddschādsch (160 n. H.) überlieferten Hadith uneinig sind, wird die Handschrift von Muhammad ibn Dschaʿfar Ghundār (193 n. H.) unter ihnen die endgültige Entscheidung treffen. Die Überlieferung in Ghundārs Handschrift wird als richtig und fehlerfrei angenommen. (Ibn Abī Hātim, ebenda 1/271.)
(4) Drei Hadith-Gelehrte des dritten Jahrhunderts – Muhammad ibn Muslim ibn ʿUthmān ar-Rāzī (270 n. H.), Fadl ibn ʿAbbās und Abū Zurʿa ar-Rāzī ʿUbaydullāh ibn ʿAbd al-Karīm (264 n. H.) – saßen zusammen und besprachen Hadithe. Muhammad ibn Muslim überlieferte einen Hadith, worauf Fadl Einwände erhob. Daraufhin nannte er eine andere Überlieferung. Zwischen den beiden kam es wegen dieses Hadith zu einem Streit. Sie bestimmten nun Abū Zurʿa zum Schiedsrichter. Abū Zurʿa zögerte, seine Meinung zu äußern, doch Muhammad ibn Muslim drängte ihn weiter. Er sagte: „Ihr Schweigen hat keine Bedeutung. Wenn ich mich geirrt habe, sagen Sie es ebenso, und wenn er sich geirrt hat, sagen Sie es ebenfalls.“ Daraufhin ließ Abū Zurʿa seine Handschrift holen. Er sagte zu seinem Schüler Abū al-Qāsim: „Gehe in die Bibliothek, lass die erste, zweite und dritte Reihe aus. Zähle dann die Bücher der nächsten Reihe, lass die ersten sechzehn Handschriften dort und bringe den siebzehnten Band.“ Der Schüler ging, holte die Handschrift entsprechend der Beschreibung und übergab sie Abū Zurʿa. Abū Zurʿa blätterte die Seiten um und fand schließlich den Hadith. Danach gab er die Handschrift Muhammad ibn Muslim. Muhammad las den darin aufgezeichneten Hadith und sagte: „Ja, dann lag der Fehler bei mir. Fehler können schließlich vorkommen.“ (Ibn Abī Hātim, ebenda 1/337; Ibn Hadschar, Tahdhīb at-Tahdhīb 7/30.)
(5) Der berühmte Hadith-Gelehrte des dritten islamischen Jahrhunderts, ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿUmar al-Isfahānī Rustah (250 n. H.), überlieferte eines Tages bei einer Hadith-Besprechung in Anwesenheit von Abū Zurʿa ar-Rāzī (264 n. H.) und Abū Hātim ar-Rāzī Muhammad ibn Idrīs (277 n. H.) einen Hadith. Er sagte: „ʿAbd ar-Rahmān ibn Mahdī hat uns berichtet, von Sufyān ath-Thawrī, von al-Aʿmasch, von Abū Sālih, von Abū Huraira, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: ‚Verrichtet das Mittagsgebet in der kühleren Zeit, denn die gewaltige Hitze stammt vom Atem der Hölle.‘“ Kaum hatte er dies gesagt, widersprach ihm Abū Zurʿa ar-Rāzī. Er sagte: „Sie haben sich geirrt. Alle überliefern diesen Hadith doch von Abū Saʿīd al-Chudrī.“ Diese Aussage traf ʿAbd ar-Rahmān sehr. Er kehrte nach Hause zurück, prüfte die bei ihm aufbewahrte Handschrift und schrieb Abū Zurʿa einen Brief: „In Ihrer Anwesenheit habe ich einen Hadith über Abū Huraira überliefert. Sie sagten, meine Überlieferung sei falsch und alle überlieferten den Hadith über Abū Saʿīd. Diese Aussage hat mich sehr getroffen; ich konnte sie nicht vergessen. Als ich nach Hause kam und die bei mir aufbewahrte Handschrift prüfte, stellte ich fest, dass der Hadith tatsächlich über Abū Saʿīd überliefert wird. Wenn es Ihnen keine Mühe bereitet, teilen Sie bitte Abū Hātim und allen anderen Freunden mit, dass ich mich geirrt hatte. Möge Allah Sie belohnen. Einen Fehler einzugestehen und dadurch beschämt oder gedemütigt zu werden ist besser, als – indem man den Fehler verbirgt – im Feuer der Hölle zu brennen.“ (Ibn Abī Hātim, al-Dscharch wa-t-Taʿdīl 1/336.)
(6) Der bedeutende Hadith-Gelehrte des dritten islamischen Jahrhunderts, Sulaymān ibn Harb (224 n. H.), sagt: Wenn ich mit dem berühmten Hadith-Kritiker meiner Zeit, Yahyā ibn Maʿīn (233 n. H.), verschiedene Hadithe besprach, sagte er manchmal: „Dieser Hadith ist falsch.“ Ich fragte: „Wie lautet dann die richtige Fassung?“ Er sagte: „Ich weiß es nicht.“ Dann sah ich in meine Handschrift und stellte fest, dass seine Aussage richtig war. In der Handschrift war der Hadith anders aufgezeichnet. (Ibn Abī Hātim, ebenda 1/314.)
(7) Imam Ahmad ibn Hanbal (241 n. H.) wurde gefragt: „Ist Abū al-Walīd vollkommen zuverlässig?“ Er antwortete: „Nein. Seine Handschrift hatte keine Punktierung und keine Vokalzeichen. Die Hadithe jedoch, die er von Schuʿba ibn al-Haddschādsch gehört und niedergeschrieben hatte, überlieferte er zuverlässig.“ (Ahmad ibn Hanbal, al-ʿIlal wa-maʿrifat ar-ridschāl 2/369.)
(8) Der Hadith-Überlieferer des dritten islamischen Jahrhunderts, Yaʿqūb ibn Humayd ibn Kāsib (240 n. H.). Imam Abū Dāwūd (275 n. H.) berichtet: Unter den von Yaʿqūb überlieferten Hadithen fand ich viele, die niemand sonst in dieser Weise überlieferte. Deshalb baten wir ihn, uns seine ursprüngliche Handschrift zu zeigen. Einige Zeit ging er unserer Bitte aus dem Weg. Danach holte er seine Handschrift hervor und zeigte sie uns. Wir sahen, dass viele Hadithe darin mit neuer, frischer Tinte geschrieben waren. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Schrift war deutlich erkennbar. Wir stellten fest, dass in den Überlieferungsketten vieler Hadithe der Name eines Rāwī fehlte und er dort nachträglich den Namen eines Rāwī eingefügt hatte. In manchen Hadithen hatte er zusätzliche Wörter oder Sätze in den Text eingefügt. Deshalb verzichteten wir darauf, seine Hadithe anzunehmen. (adh-Dhahabī, Mīzān al-iʿtidāl 7/276–277; Siyar aʿlām an-nubalāʾ 11/159.)
(9) Der bedeutende Hadith-Gelehrte des vierten islamischen Jahrhunderts, Abū Ahmad ʿAbdullāh ibn ʿAdī (365 n. H.), sagt: Ein Mann namens Muhammad ibn Muhammad ibn al-Aschʿath lebte in Ägypten und überlieferte Hadithe. Während meiner Reise zur Sammlung von Hadithen ging ich in Ägypten zu ihm. Er holte eine Handschrift hervor und gab sie uns. Die Tinte der Handschrift war frisch und auch das Papier war neu. Sie enthielt ungefähr eintausend Hadithe, von denen er behauptete, sie von Mūsā ibn Ismāʿīl ibn Mūsā ibn Dschʿfar as-Sādiq ibn Muhammad al-Bāqir ibn Zayn al-ʿĀbidīn ibn Husayn ibn ʿAlī, einem Nachkommen von ʿAlī, über dessen Vater und Großväter vom Gesandten Allahs (s) gehört zu haben. Fast alle diese Hadithe waren unbekannt; niemand sonst hatte sie über diese oder irgendeine andere Überlieferungskette überliefert. Der Inhalt einiger Hadithe findet sich zwar in anderen authentischen Hadithen, jedoch nicht mit dieser Überlieferungskette. Daraufhin fragte ich Husayn ibn ʿAlī, einen der führenden Zeitgenossen des ʿAlī-Hauses, nach Mūsā ibn Ismāʿīl, der in der Überlieferungskette genannt wurde. Er sagte: „Dieser Mūsā war vierzig Jahre lang mein Nachbar in Medina. Niemals hat er erwähnt, dass er über seinen Vater und seine Großväter oder über irgendeine andere Überlieferungskette einen Hadith gehört oder überliefert habe.“ Ibn ʿAdī sagt: „Wir fanden unter den Hadithen dieser Handschrift keinerlei Grundlage. Es ist erkennbar, dass er sie erfunden hatte.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 6/301–302; Ibn al-Dschauzī, ad-Duʿafāʾ 3/43, 97.)
1.4.7. Die Arten der Hadithe auf Grundlage ihrer Überprüfung
Auf Grundlage der Überprüfung haben die Hadith-Gelehrten die Hadithe im Wesentlichen in drei Gruppen eingeteilt: den sahīh- oder authentischen Hadith, den hasan- oder guten, also einigermaßen annehmbaren Hadith, und den daʿīf- oder schwachen Hadith. Die schwachen Hadithe werden je nach Ursache und Grad ihrer Schwäche in verschiedene Arten unterteilt.
Hier werde ich versuchen, sie zum Verständnis des allgemeinen Lesers einfach zu erklären. Stellen Sie sich vor, ein Richter prüft die Beweismittel, die gegen eine des Mordes beschuldigte Person vorgebracht wurden. Die Anklage lautet, dass sie einen Menschen vorsätzlich und kaltblütig getötet habe. Auf Grundlage der vorgelegten Beweise kann er im Wesentlichen vier Arten von Urteilen fällen: 1. die Todesstrafe, 2. lebenslange Haft, 3. eine mehrjährige Haftstrafe oder 4. Freispruch. Ähnliche Stufen gibt es ungefähr auch bei der Zuverlässigkeit von Hadithen.
1.4.7.1. Der sahīh- oder authentische Hadith
Nach der Terminologie der Hadith-Gelehrten wird ein Hadith, in dem fünf Bedingungen erfüllt sind, als sahīh-Hadith bezeichnet.
1. „ʿAdāla“: Es ist erwiesen, dass alle Rāwī des Hadith vollkommen rechtschaffen und vertrauenswürdig sind.
2. „Dabt“: Es ist erwiesen, dass alle Rāwī vollständig über die Fähigkeit zu fehlerfreier Überlieferung verfügen.
3. „Ittisāl“: Es ist erwiesen, dass jeder Rāwī in der Überlieferungskette den Hadith von seinem übergeordneten Rāwī direkt mit eigenen Ohren gehört hat.
4. „Freiheit von Schudhūdh“: Es ist erwiesen, dass der Hadith nicht im Widerspruch zu anderen maßgeblichen Überlieferungen steht.
5. „Freiheit von ʿIlla“: Es ist erwiesen, dass der Hadith keinen verborgenen Fehler in der Überlieferungskette oder im Inhalt aufweist. (ʿIrāqī, at-Taqyīd, S. 23–25; Fath al-Mughīth, S. 7–8; Sachāwī, Fath al-Mughīth 1/25–31; Suyūtī, Tadrīb ar-Rāwī 1/63–74; Mahmūd Tahhān, Taysīr mustalah al-hadīth, S. 34–36.)
Die ersten drei Bedingungen beziehen sich auf die Überlieferungskette, während die beiden letzten im Wesentlichen den Inhalt betreffen. Eine ausführliche Erklärung dieser Punkte ist hier nicht angebracht. Für den allgemeinen Leser können wir jedoch sagen: So wie ein Richter ein Maß an Gewissheit hinsichtlich der vorgelegten Beweise empfinden muss, um die Todesstrafe oder lebenslange Haft zu verhängen, müssen die Hadith-Gelehrten in entsprechender Weise davon überzeugt sein, dass der überlieferte Hadith tatsächlich vom Gesandten Allahs (s) gesagt wurde; dann betrachten sie ihn als sahīh- oder authentischen Hadith. Um die Zuverlässigkeit derjenigen Überlieferer auszudrücken, deren Hadithe aufgrund der Überprüfung als fehlerfrei oder sahīh gelten, verwenden die Hadith-Gelehrten im Arabischen Wörter wie „zuverlässig“, „maßgeblich“ und ähnliche Ausdrücke.
1.4.7.2. „Hasan“ oder schöner bzw. annehmbarer Hadith
Nach der Terminologie der Hadith-Gelehrten ist auch beim Hasan-Hadith das Vorhandensein der oben genannten fünf Bedingungen unerlässlich. Wenn jedoch bei der zweiten Bedingung auch nur die geringste Schwäche festzustellen ist, wird der Hadith als „Hasan“ bezeichnet. Das bedeutet: Die Überlieferer der Überlieferungskette des Hadith sind persönlich rechtschaffen, und es ist nachgewiesen, dass jeder von ihnen den Hadith unmittelbar mit eigenen Ohren vom übergeordneten Überlieferer gehört hat; außerdem weist der Hadith weder „Shudhudh“ noch „Illat“ auf. Allerdings zeigt sich, dass die Fähigkeit eines Überlieferers der Kette zu fehlerfreier Überlieferung, also sein „Dabt“, etwas schwach ist. In den von ihm überlieferten Hadithen sind einige unbeabsichtigte Fehler und Mängel festzustellen. Ein von einem solchen „Überlieferer“ überlieferter Hadith gilt als „Hasan“. (Iraqi, at-Taqyid, S. 45–61; Fath al-Mughith, S. 32–48; Sakhawi, Fath al-Mughith 1/76–110; Suyuti, Tadrib ar-Rawi 1/153–178; Mahmud Tahhan, Taysir Mustalah al-Hadith, S. 45–50).
Eine ausführliche Erklärung der Fachbegriffe ist hier nicht angebracht. Für gewöhnliche Leser können wir jedoch sagen: Auf der Grundlage eines Beweisniveaus, aufgrund dessen ein Richter einen wegen Mordes Angeklagten zwar zu einer näher bestimmten Strafe verurteilt, ihm aber weder die Todesstrafe noch lebenslange Haft auferlegt, stufen die Hadith-Gelehrten einen Hadith als „Hasan“ ein. Um die Anerkennung derjenigen Überlieferer auszudrücken, deren überlieferte Hadithe als „Hasan“ oder annehmbar erwiesen sind, verwenden die Hadith-Gelehrten im Arabischen Ausdrücke wie wahrhaftig, unbedenklich, akzeptabel und Ähnliches.
1.4.7.3. „Da’if“ oder schwacher Hadith
Ein Hadith, bei dem eine der Bedingungen des Hasan-Hadith nicht erfüllt ist, wird in der Terminologie der Hadith-Gelehrten als „Da’if“-Hadith bezeichnet. Das heißt: Wenn bei einem Hadith irgendeiner der folgenden Umstände vorliegt – ein Mangel an der Vertrauenswürdigkeit des Überlieferers, ein Mangel in seiner Fähigkeit zur fehlerfreien Überlieferung oder in seinem Gedächtnis, der Nachweis oder ein begründeter Verdacht, dass ein Überlieferer der Überlieferungskette den Hadith nicht unmittelbar von einem Überlieferer über ihm gehört hat, oder das Vorhandensein von „Shudhudh“ oder „Illat“ im Hadith –, gilt der Hadith als „Da’if“. (Iraqi, at-Taqyid, S. 62; Fath al-Mughith, S. 49; Sakhawi, Fath al-Mughith 1/111; Suyuti, Tadrib ar-Rawi 1/179; Mahmud Tahhan, Taysir Mustalah, S. 62–63).
Die Hadith-Gelehrten haben die Da’if-Hadithe auf Grundlage der fünf Bedingungen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Eine ausführliche Erklärung dieser Kategorien ist hier nicht angebracht. Wir können jedoch verstehen, dass die Einstufung eines Hadith als Da’if bedeutet, dass es den Anschein hat, er sei kein Wort des Gesandten Allahs (s). Um die Schwäche der Überlieferer zu beschreiben, verwenden die Hadith-Gelehrten verschiedene Ausdrücke, etwa: schwach, wertlos, ohne Bedeutung, unbekannter Herkunft, ein absurder und wirrer Hadith-Überlieferer, verworfen, ein Lügner und Ähnliches.
Die Schwäche eines „Da’if“- oder schwachen Hadith hat drei Stufen.
1.4.7.3.1. Etwas schwach
Es scheint, dass der Überlieferer einen Fehler gemacht hat, weil sich unter den von ihm überlieferten Hadithen zahlreiche Fehler befinden. Es ist jedoch nachgewiesen, dass er diese Fehler nicht absichtlich beging. Wenn ein solcher „Da’if“-Hadith durch eine oder mehrere andere, etwas schwache Überlieferungsketten bestätigt wird, gilt er als Hasan oder annehmbarer Hadith.
1.4.7.3.2. Äußerst schwach (Da’if jiddan, Wahi)
Wenn sich bei einer vergleichenden Untersuchung sämtlicher Hadithe eines solchen Überlieferers erweist, dass die meisten oder alle von ihm überlieferten Hadithe von zahllosen Fehlern erfüllt sind – von Fehlern, die schwerwiegender sind als jene, die gewöhnlich unbeabsichtigt vorkommen –, gilt der von ihm überlieferte Hadith als verworfen, völlig unannehmbar oder äußerst schwach. Ein solcher schwacher Hadith wird auch dann nicht annehmbar, wenn er durch eine ähnliche andere schwache Überlieferungskette überliefert wird.
1.4.7.3.3. Mawdu’ oder erfundener Hadith
Wenn nachgewiesen wird, dass der Überlieferer eines solchen schwachen Hadith diesen absichtlich im Namen des Gesandten Allahs (s) in der Gesellschaft verbreitete oder absichtlich die Überlieferungskette (Isnad) beziehungsweise den ursprünglichen Wortlaut des Hadith veränderte, wird der von ihm überlieferte Hadith als „Mawdu’“ oder erfundener Hadith eingestuft. Der erfundene Hadith ist der schlimmste aller schwachen Hadithe. (Siehe ausführlich: al-Hakim an-Naysaburi (405 H.), Ma’rifat Ulum al-Hadith, S. 14–17, 36–40, 52–62, 112–151; al-Iraqi, Fath al-Mughith, S. 7–51, 138–178; at-Taqyid wa-l-Idah, S. 23–63, 133–157, 420–421; Dr. Mahmud Tahhan, Taysir Mustalah al-Hadith, S. 33–125, 144–155).
1.4.8. Sammlung und Bewahrung der Hadithe in Buchform
Eine der wichtigsten Aufgaben der Muhaddithun zum Schutz der Hadithe vor Fälschung und Lüge bestand darin, alle Hadithe mitsamt ihren Überlieferungsketten in Buchform zu sammeln. Wir haben gesehen, dass bereits seit der Zeit der Tabi’un beziehungsweise seit der zweiten Hälfte des ersten Hidschra-Jahrhunderts Hadithe zu Lehr-, Auswendiglern- und Unterrichtszwecken niedergeschrieben wurden. Die Sammlung der Hadithe in Buchform nach festgelegten Regeln begann jedoch erst im zweiten Hidschra-Jahrhundert. Im dritten Hidschra-Jahrhundert erreichte diese Tätigkeit ihre Vollendung. Auch in den beiden darauffolgenden Jahrhunderten wurde die Sammlung von Hadithen mit Überlieferungsketten fortgesetzt, und es wurden einige Werke zusammengestellt. Die Muhaddithun jeder Epoche sammelten die von den Muhaddithun früherer Epochen zusammengestellten Hadithe mitsamt ihren Überlieferungsketten. Außerdem bereisten sie die gesamte muslimische Welt, führten Expeditionen zur Sammlung von Hadithen durch und sammelten alle Hadithe, die dem Gesandten Allahs (s) zugeschrieben wurden, und stellten sie mit ihren Überlieferungsketten zusammen. Diese Werke wurden nach verschiedenen Methoden zusammengestellt:
1. Sammlung aller verbreiteten Hadithe mit ihren Überlieferungsketten.
2. Sammlung ausschließlich authentischer oder einigermaßen akzeptabler Hadithe.
3. Sammlung der von den Überlieferern überlieferten Hadithe zusammen mit Angaben zu den Überlieferern.
4. Sammlung ausschließlich unzuverlässiger oder gefälschter Hadithe.
Das Hauptziel der über nahezu vier Jahrhunderte andauernden Entwicklung der Hadithsammlung, die im zweiten Hidschra-Jahrhundert begann, bestand darin, alle im Namen des Gesandten Allahs (s) zugeschriebenen und verbreiteten Hadithe zusammenzutragen, damit die Muhaddithun der muslimischen Umma anhand wissenschaftlicher Prüfmaßstäbe daraus die authentischen und zuverlässigen Hadithe auswählen konnten. Manche sammelten Hadithe nach den Namen der Überlieferer oder der überliefernden Gefährten. Das grundlegende Ziel aller war, alles zu sammeln, was unter der Bezeichnung Hadith verbreitet war.
Daher sehen wir, dass in den meisten Hadithwerken alle Arten von Hadithen gesammelt wurden: sahih, da’if und mawdu’. Aus Unwissenheit gelangen hier manche zu einer falschen Vorstellung. Aus den in den vorangegangenen Abschnitten behandelten Prüfungen der Hadithe durch die Gefährten und die Muhaddithun späterer Zeiten, der Überprüfung der Überlieferungsketten, der kritischen Untersuchung und Ähnlichem schließen manche, dass die Muhaddithun die Hadithe jener Überlieferer, deren Fehler oder Lügen sie durch diese Prüfungen erkannt hatten, weder angenommen noch gesammelt hätten. Folglich bedeute die Aufnahme eines Hadiths in ein Hadithwerk, dass der betreffende Muhaddith ihn aufgrund der Prüfung als authentisch erwiesen angesehen und deshalb in sein Werk aufgenommen habe.
Diese Vorstellung entspringt völliger Unwissenheit und steht in völligem Gegensatz zu den tatsächlichen Verhältnissen. Mit Ausnahme einiger weniger Sammler verfasste kein Sammler ein Werk ausschließlich mit dem Ziel, nur authentische oder zuverlässige Hadithe zu sammeln. Die meisten Muhaddithun, Mufassirun, Gelehrten und Imame sammelten sahih, da’if und gefälschte Hadithe mitsamt ihren Überlieferungsketten, damit alles, was im Namen des Gesandten Allahs (s) gesagt oder verbreitet worden war, bewahrt blieb. Sie überlieferten keinen Hadith unmittelbar als Wort oder Tat des Gesandten Allahs (s). Vielmehr nannten sie mitsamt der Überlieferungskette, wer ihnen den Hadith über welche Quelle überliefert hatte. Im Wesentlichen sagten sie: „Jemand hat gesagt, dass diese Aussage ein Hadith sei; ich habe sie mitsamt ihrer Überlieferungskette zusammengestellt.“ Nun sollen die Leser, die Hadithe lieben, die sahih-, da’if- und gefälschten Hadithe selbst auswählen. Einige dieser Sammler erörterten zugleich mit der Überlieferung eines Hadiths dessen Überlieferungskette. Andere erörterten ebenfalls die Überlieferungskette und gaben ihre Schwäche oder Stärke an.
Nur wenige Sammler bemühten sich, ausschließlich sahih-Hadithe zu sammeln. Zu ihnen gehörten der berühmteste Muhaddith des dritten Jahrhunderts, Imam Muhammad ibn Isma’il al-Bukhari (256 n. H.), und Imam Muslim ibn al-Hajjaj al-Quschairi (261 n. H.). Nach ihnen verfassten unter anderem Abdullah ibn Ali ibn al-Dscharud (307 n. H.), Muhammad ibn Ishaq ibn Chuzaima (311 n. H.), Ahmad ibn Muhammad ibn asch-Scharqi (325 n. H.), Qasim ibn Yusuf al-Bajani (340 n. H.), Sa’id ibn Uthman ibn as-Sakan (353 n. H.), Abu Hatim Muhammad ibn Hibban al-Busti (354 n. H.), Abu Abdullah Muhammad ibn Abdullah al-Hakim an-Naisaburi (405 n. H.) und Zijauddin Muhammad ibn Abd al-Wahid al-Maqdisi (643 n. H.) Werke mit dem Titel „Sahih“, indem sie sich bemühten, ausschließlich sahih-Hadithe zu sammeln. (Qattani, ar-Risalat al-Mustatrafah, S. 20–26.)
Durch die äußerst genaue Untersuchung der Muhaddithun späterer Zeiten wurde jedoch nur bei sämtlichen Hadithen der beiden Werke von al-Bukhari und Muslim festgestellt, dass sie sahih sind. Bei keinem anderen Werk wurde festgestellt, dass alle seine Hadithe sahih sind. Vielmehr wurde bei manchen Werken festgestellt, dass sie da’if-, nichtige und falsche Hadithe enthalten.
Der bedeutende Gelehrte des zwölften Hidschra-Jahrhunderts, Imam Schah Waliullah ad-Dihlawi (1176 n. H./1762 n. Chr.), teilte die Hadithwerke in fünf Stufen ein. Die erste Stufe umfasst drei Werke: Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim und al-Muwatta von Imam Malik. Alle in diesen drei Werken mit ihren Überlieferungsketten überlieferten Hadithe wurden als akzeptabel erwiesen.
Die zweite Stufe umfasst jene Werke, deren Hadithe im Allgemeinen als akzeptabel erwiesen wurden, die jedoch auch einige unzuverlässige Hadithe enthalten. Im Großen und Ganzen hat die muslimische Umma diese Werke angenommen, und sie erlangten unter ihr Bekanntheit. Zu dieser Stufe gehören drei Werke: Sunan Abu Dawud, Sunan an-Nasa’i und Sunan at-Tirmidhi. Auch der Musnad von Imam Ahmad gehört ungefähr derselben Stufe an.
Die dritte Stufe umfasst jene Werke, die vor oder nach der Zeit von Imam al-Bukhari, Imam Muslim und anderen Muhaddithun zusammengestellt wurden, jedoch Hadithe aller Art enthalten: authentische, schwache, falsche und fehlerhafte. Deshalb kann außer einem spezialisierten Muhaddith niemand aus diesen Werken Nutzen ziehen. Unter den Muhaddithun erlangten diese Werke keine besondere Bekanntheit. Zu dieser Stufe gehören: Musnad Abi Ya’la, Musannaf Abd ar-Razzaq, Musannaf Ibn Abi Schaiba, Musnad Abd ibn Humaid, Musnad at-Tajalisi sowie die von Imam al-Baihaqi zusammengestellten Hadithwerke (Sunan al-Kubra, Dala’il an-Nubuwwa, Schu’ab al-Iman usw.), die von Imam at-Tahawi zusammengestellten Hadithwerke (Scharh Ma’ani al-Athar, Scharh Muschkil al-Athar usw.) und die von at-Tabarani zusammengestellten Hadithwerke (al-Mu’dscham al-Kabir, al-Mu’dscham al-Ausat, al-Mu’dscham as-Saghir usw.). Das Ziel der Sammler dieser Werke war, alles zusammenzutragen, was sie vorfanden. Sie widmeten der kritischen Untersuchung und Überprüfung keine besondere Aufmerksamkeit.
Die Werke der vierten Stufe sind jene, die erst einige Zeitalter später zusammengestellt wurden. Ihre Sammler nahmen hauptsächlich Hadithe geringerer Stufe auf: (1) Hadithe, die wegen ihrer Unbekanntheit oder Unvertrautheit in früheren Zeiten nicht in den früheren Werken gesammelt worden waren; (2) Hadithe, die in einem unbekannten Werk enthalten gewesen waren; (3) verschiedene Aussagen, die im Volk oder in den Predigten der Prediger verbreitet waren, aber in keinem Hadithwerk Aufnahme gefunden hatten; (4) Aussagen, die unter verschiedenen schwachen und irregeleiteten Gemeinschaften verbreitet waren; (5) Aussagen, die eigentlich Worte von Gefährten oder Tabi’un, Geschichten der Juden oder Aussagen früherer Weiser waren, die jedoch von einem Überlieferer versehentlich oder absichtlich als Hadith überliefert wurden; (6) Aussagen, die Erläuterungen zum Koran oder zu Hadithen darstellten, die jedoch versehentlich von einem frommen oder asketischen Menschen als Hadith überliefert wurden; (7) Bedeutungen, die aus einem Hadith gewonnen wurden und die manche absichtlich als Hadith ausgaben; oder (8) die Zusammenfassung von Texten verschiedener, über unterschiedliche Überlieferungsketten überlieferter Hadithe zu einem einzigen Hadith.
Zu den bedeutenden Werken, die Hadithe dieser Art sammeln, gehören ad-Du’afa von Ibn Hibban, al-Kamil von Ibn Adi sowie die von al-Chatib al-Baghdadi, Abu Nu’aim al-Asfahani, Ibn Asakir, Ibn an-Nadschdschaar und ad-Dailami zusammengestellten Werke. Auch der von al-Chwarizmi zusammengestellte Musnad Imam Abu Hanifa gehört ungefähr zu dieser Stufe. Die Hadithe in den Werken dieser Stufe sind entweder schwach oder gefälscht.
Die Werke der fünften Stufe enthalten jene Hadithe, die unter den Faqihs, Sufis oder Historikern verbreitet waren und sich in deren Büchern finden, deren Existenz jedoch in den Werken der vier vorherigen Stufen nicht festgestellt werden kann. Unter diesen Hadithen befinden sich auch solche, die ein vom Glauben abgefallener, sprachkundiger, gelehrter und sündiger Mensch erfunden hat. Für seinen erfundenen Hadith stellte er eine Überlieferungskette zusammen, deren Fehler nur schwer zu erkennen war; auch war der Inhalt seines erfundenen Hadiths so schön, dass man ihn leicht als Aussage des Gesandten Allahs (s) hätte glauben können. Diese gefälschten Hadithe haben im Islam weitreichende Gefahren und Fitna verursacht. Doch fachkundige Muhaddithun, die über tiefgehende Kenntnisse der Hadithwissenschaft verfügen, können ihre Fehler durch einen vergleichenden Umgang mit der Sprache und den Quellen, also den Überlieferungsketten, der Hadithe erkennen.
Schah Waliullah (Allah erbarme sich seiner) sagt: Die Muhaddithun stützten sich nur auf die Hadithwerke der ersten und zweiten Stufe. Aus den Hadithwerken der dritten Stufe kann niemand außer fachkundigen Muhaddithun Nutzen ziehen, die über tiefgehende Kenntnisse der Hadithwissenschaft sowie der Wissenschaften von Ilm ar-Ridschal und Ilal verfügen, denn nur sie können unter den in diesen Werken gesammelten Hadithen zwischen falschen und zuverlässigen Hadithen unterscheiden. Die Zusammenstellung oder Lektüre von Hadithwerken der vierten Stufe ist dagegen nichts anderes als eine Art Wissensspielerei. In Wahrheit können Rafiditen, Mu’taziliten und Anhänger aller anderen Neuerungen und nichtigen Lehren aus diesen Werken sehr leicht verschiedene Hadithe zugunsten ihrer Auffassungen herausgreifen. Daher gilt es unter den Gelehrten als töricht und unannehmbar, mit Hadithen aus diesen Werken irgendeine Auffassung zu begründen oder einen Beleg für sie anzuführen. (Schah Waliullah, Hudschdschatullah al-Baligha, 1/385–391.)
Hier ist anzumerken, dass die Entschlossenheit der Muhaddithun der muslimischen Umma beim Schutz der Authentizität der Hadithe und bei der Trennung sahih-Hadithe von schwachen und mawdu’-Hadithen kompromisslos und unbeugsam war. Zu keiner Zeit hat irgendein Imam, Muhaddith, Faqih oder Gelehrter auf dieser Welt jemals gesagt, ein Hadith könne schon deshalb als sahih gelten, weil er in einem Hadithwerk überliefert worden sei. Ebenso wenig sagte jemand: Da dieser oder jener Gelehrte den Hadith zusammengestellt habe, müsse er vielleicht sahih sein.
Ebenso zögerten sie niemals, klar auszusprechen, dass ein von einem Sammler überlieferter Hadith trotz seines hohen Ansehens schwach sein oder absichtlich oder unabsichtlich eine Lüge enthalten könne. Den Schutz der Authentizität der Hadithe stellten sie über jede persönliche Liebe und Verehrung.
Gerade wegen dieser starken Entschlossenheit, alle Lügen und Fehler im Namen des Gesandten Allahs (s) aufzudecken und die authentischen Hadithe von fehlerhaften und falschen „Hadithen“ getrennt zu halten, akzeptierten die Muhaddithun niemals die Behauptung irgendeines Menschen ungeprüft. Sie waren niemals der Ansicht, dass man die Meinung einer bedeutenden Persönlichkeit ungeprüft annehmen müsse, nur weil diese den Hadith als sahih bezeichnet hatte.
Die Muhaddithun prüften und bewerteten die Überlieferungsketten jedes einzelnen Hadiths, der in den oben genannten „Sahih“-Hadithwerken, einschließlich Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim, gesammelt worden war, über mehrere Jahrhunderte hinweg äußerst sorgfältig und gründlich nach wissenschaftlichen Prüfmethoden. Aufgrund dieser Prüfung erklärten sie, dass al-Bukhari und Muslim ihr Ziel erreicht hatten. Der Grund dafür, dass alle in Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim gesammelten Hadithe als „sahih“ anerkannt werden, liegt nicht darin, dass Imam al-Bukhari und Imam Muslim sie als sahih bezeichneten; ihr persönlicher Rang ist hierbei völlig unerheblich. Die eigentliche Tatsache ist, dass sie die Hadithe als sahih angesehen und dies behauptet hatten, und dass die Muhaddithun über mehrere Jahrhunderte hinweg die Überlieferungsketten der von ihnen gesammelten Hadithe überprüften, wodurch sich die Richtigkeit ihrer Behauptung erwies.
Andere Autoren verfassten Werke mit dem Ziel, ausschließlich sahih-Hadithe oder sahih- und hasan-Hadithe zu sammeln. Manche erklärten, sie würden sahih- und da’if-Hadithe sammeln, jedoch gefälschte und mawdu’-Hadithe weglassen. Die Muhaddithun späterer Zeiten akzeptierten ihre Behauptungen niemals ungeprüft. Vielmehr überprüften sie alle von ihnen gesammelten Hadithe und fällten ein Urteil über ihre Werke. Bei diesen Überprüfungen zeigte sich, dass die meisten Autoren und Sammler ihre Ankündigungen und Vorsätze nicht erfüllen konnten. Die Muhaddithun akzeptierten die Behauptung niemandes ungeprüft.
1.4.9. Die Bewahrung der Biografien der Überlieferer in Buchform
Aus der obigen Erörterung erkennen wir, dass die Hadith-Gelehrten ab dem zweiten Jahrhundert nach der Hidschra alle Hadithe einschließlich ihrer Überliefererketten sammelten, damit durch die Prüfung der Überliefererkette authentische Hadithe von Lügen und Fehlern unterschieden werden konnten.
Ab dem zweiten Jahrhundert nach der Hidschra begannen die Hadith-Gelehrten neben der Sammlung der Hadithe auch Informationen über die Zuverlässigkeit der Überlieferer in Buchform zusammenzutragen, damit anhand dieser Informationen die Überliefererketten der in den Hadith-Werken gesammelten Hadithe beurteilt werden konnten. Auch bei der Abfassung solcher Werke vollzog sich eine allmähliche Entwicklung.
Ab der Mitte des zweiten Jahrhunderts nach der Hidschra begannen die Hadith-Gelehrten zunächst, die Biografien aller zuverlässigen und unzuverlässigen Überlieferer gemeinsam zusammenzutragen. Hadith-Gelehrte wie Imam al-Layth ibn Saʿd (175 n. H.) und ʿAbdullah ibn al-Mubarak (181 n. H.) begannen ab der Mitte des zweiten Jahrhunderts nach der Hidschra mit der Abfassung solcher Werke. In diesen Werken wurden die Biografien aller zuverlässigen und unzuverlässigen Überlieferer, einige von ihnen überlieferte Hadithe sowie auf der Grundlage der Prüfung ihrer überlieferten Hadithe die Urteile über ihre Annahme oder Zurückweisung zusammengetragen. In den folgenden Jahrhunderten wurde diese Tradition der Abfassung solcher Werke fortgesetzt. Im dritten Jahrhundert nach der Hidschra verfassten Ahmad ibn Hanbal, ʿAli ibn al-Madini, al-Buchari, Muslim, at-Tirmidhi, an-Nasaʾi und unzählige Hadith-Gelehrte späterer Zeiten Werke dieser Art.
In einer zweiten Phase begannen die Hadith-Gelehrten, gesonderte Werke ausschließlich über Hadith-Gelehrte und lügnerische Überlieferer zu verfassen. Der berühmte Hadith-Gelehrte des zweiten Jahrhunderts, Imam Yahya ibn Saʿid al-Qattan (198 n. H.), begann als Erster mit der Abfassung eines solchen Werkes unter dem Titel „ad-Duʿafa“. In den folgenden Jahrhunderten wurde diese Tradition der Abfassung solcher Werke fortgesetzt. In diesen Werken wurden die schwachen und lügnerischen Überlieferer, einige von ihnen überlieferte Hadithe sowie die Ansichten der Imame über sie zusammengetragen. Daneben begannen ab dem dritten Jahrhundert nach der Hidschra einige Hadith-Gelehrte, gesonderte Werke ausschließlich über zuverlässige und vertrauenswürdige Überlieferer zu verfassen.
Tatsächlich ist das Sammeln und Zusammenstellen der Biografien der Überlieferer eine einzigartige Leistung der Hadith-Gelehrten der muslimischen Umma. Vom ersten Jahrhundert nach der Hidschra an und während der folgenden 600 Jahre bereisten die Hadith-Gelehrten alle Siedlungen der muslimischen Länder und bewahrten ausführlich sämtliche persönlichen Informationen über jeden Überlieferer – seinen Namen, seine Abstammung, seine Geburt, seinen Tod, seine Ausbildung, seine Tätigkeit, seine Lehrer, seine Schüler und anderes – sowie die Prüfung der von ihm überlieferten Hadithe und die darauf beruhenden Ansichten seiner zeitgenössischen und späteren Hadith-Gelehrten über ihn. Um den Hadith des Gesandten vor Verfälschung und Fälschung zu bewahren, bewahren sie auf diese Weise die Informationen über etwa 50.000 Menschen. In der Geschichte der menschlichen Zivilisation gibt es dafür kein vergleichbares Beispiel. Auf der Grundlage all dieser Informationen ist jeder Forscher zu jeder Zeit in der Lage, die Überliefererkette jedes beliebigen Hadiths zu beurteilen und zu prüfen.
1.4.10. Bewahrung gefälschter Hadithe in Buchform
1.4.10.1. Das Verfassen von Büchern über die Identität lügnerischer Überlieferer
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erkennung von Lügen, die im Namen der Hadithe verbreitet wurden, bestand darin, die Fälschungen der Lügner gesondert zu sammeln. Die erste Methode hierzu waren die Bücher, die über schwache und lügnerische Überlieferer zusammengestellt wurden.
Die ersten Jahrhunderte des Islam waren das goldene Zeitalter des islamischen Wissens und insbesondere der Hadith-Forschung. Tausende von Studenten lernten Hadithe. Hunderte von Muhaddithen und Imamen waren in der Gesellschaft präsent. Alle hörten und lehrten Hadithe mit Überlieferungskette. Wenn sie die Identität einer in der Überlieferungskette genannten Person nicht kannten, erkundigten sie sich danach. In jener Zeit war es möglich, sich vor ihren Lügen und Fälschungen zu schützen, sobald man die Namen und Identitäten der lügnerischen Überlieferer kannte. Viele Hadith-Werke, die im zweiten, dritten und vierten islamischen Jahrhundert zusammengestellt wurden, waren nicht nach Themen, sondern nach den Namen der Überlieferer oder Gefährten geordnet. Denn die Zuverlässigkeit eines Hadith hängt vom Überlieferer ab. Außerdem lasen alle alle Hadithe. Die Neigung, nur Hadithe zu einem bestimmten Thema zu lesen, war damals nicht verbreitet.
Daher sehen wir, dass vom zweiten bis zum sechsten islamischen Jahrhundert, also vier Jahrhunderte lang, eine der wichtigsten Tätigkeiten zur Erkennung der absichtlichen und unbeabsichtigten Lügen, die im Namen der Hadithe verbreitet wurden, im Verfassen gesonderter Bücher über schwache und lügnerische Überlieferer bestand. In diesen Büchern wurden die Namen und Identitäten dieser Überlieferer, einige von ihnen überlieferte fehlerhafte oder gefälschte Hadithe sowie die Ergebnisse und Stellungnahmen der vergleichenden Untersuchungen der Muhaddithen zu ihnen zusammengetragen.
1.4.10.2. Die Zusammenstellung falscher oder gefälschter Hadithe
Bis zum sechsten islamischen Jahrhundert waren diese Bücher die wichtigste Quelle für Informationen über diejenigen, die im Namen der Hadithe logen, und über ihre Lügen. Auch nach dem sechsten Jahrhundert wurden weiterhin solche Bücher verfasst. Im Verfahren zur Erkennung gefälschter Hadithe entstand jedoch eine neue Richtung.
Im Laufe der Zeit kam es unter der muslimischen Umma zu einer Stagnation auf dem Gebiet der Pflege des Hadith-Wissens und des Wissens allgemein. Das Interesse daran, die Identitäten der Überlieferer zu kennen, nahm ab. Es entstand die Tendenz, alles in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand zu lernen. Zeit und Interesse daran, aus den nach den Namen der Überlieferer geordneten Büchern von falschen Hadithen Kenntnis zu erlangen, gingen zurück. Daher begannen die Muhaddithen, thematisch geordnete Bücher über gefälschte und erfundene Hadithe zusammenzustellen, damit der Leser leicht feststellen konnte, ob ein Hadith zu einem bestimmten Thema gefälscht war. Mit der Abfassung solcher Bücher wurde ab dem fünften islamischen Jahrhundert begonnen. Im sechsten Jahrhundert gewann diese Richtung durch das Werk von Ibn al-Dschauzi besondere Dynamik. Sie besteht bis in die Gegenwart fort. Anfangs führten die Muhaddithen diese maudūʿ-Hadithe mit ihrer Überlieferungskette an und bewiesen durch die Untersuchung der Kette deren Fälschung. Später wurden lediglich die erfundenen Hadithe zusammengetragen, ohne die Überlieferungskette anzuführen.
Einige dieser Bücher sind thematisch geordnet. In einigen Büchern werden sie nach dem Anfangsbuchstaben des Hadiths (alphabetisch) angeordnet. Die meisten Muhaddithen trugen ausschließlich maudūʿ-Hadithe zusammen. Manche Muhaddithen sammelten die in der Gesellschaft verbreiteten Hadithe und erläuterten, welche davon sahih und welche erfunden waren. Einige sammelten neben den erfundenen auch schwache Hadithe. In den vergangenen neun Jahrhunderten wurden auf unterschiedliche Weise mehr als fünfzig Bücher zu diesem Thema verfasst. Hier führe ich die wichtigsten Bücher dieser Art und die Namen ihrer Verfasser an.
1. Al-Maudūʿāt, Abu Saʿid Muhammad ibn ʿAli an-Naqqasch (414 H).
2. Dhachīrat al-Huffāz, Muhammad ibn Tahir ibn al-Qaisurani (507 H).
3. Al-Abātīl wa-l-Manākīr, Husain ibn Ibrahim al-Dschuzqani (543 H).
4. Kitāb al-Qussās wa-l-Mudhakkirīn, Abu l-Faradsch ʿAbd ar-Rahman ibn ʿAli, Ibn al-Dschauzi (597 H).
5. Al-Maudūʿāt, Abu l-Faradsch, Ibn al-Dschauzi (597 H).
6. Al-ʿIlal al-Mutanāhiya, Abu l-Faradsch Ibn al-Dschauzi (597 H).
7. Al-Ahādīth al-Maudūʿa fi l-Ahkām al-Maschrūʿa, Abu Hafs ʿUmar ibn Badr al-Mausili (622 H).
8. Al-Mughnī ʿan Hifz al-Kitāb, ʿUmar al-Mausili (622 H).
9. Al-Wuqūf ʿala l-Mauqūf, ʿUmar al-Mausili (622 H).
10. Al-Maudūʿāt, Hasan ibn Muhammad as-Saghani (650 H).
11. Ad-Durar al-Multaqit, as-Saghani (650 H).
12. Ahādīth al-Qussās, Ahmad ibn ʿAbd al-Halim, Ibn Taimiyya (728 H).
13. Mukhtasar al-Abātīl, Muhammad ibn Ahmad adh-Dhahabi (748 H).
14. Tartīb Maudūʿāt Ibn al-Dschauzi, adh-Dhahabi (748 H).
15. Al-Maudūʿāt fi l-Masābīh, ʿUmar ibn ʿAli al-Qazwini (750 H).
16. Al-Manār al-Munīf, Ibn Qayyim al-Dschauziyya (751 H).
17. Al-Ahādīth allatī lā asla lahā fi l-Ihyāʾ, ʿAbd al-Wahhab ibn ʿAli as-Subki (771 H).
18. At-Tadhkira fi l-Ahādīth al-Mushtahira, Muhammad ibn Bahadur az-Zarkaschi (794 H).
19. Tabyīn al-ʿAdschab fīmā warada fi schahr Radschab, Ibn Hadschar al-ʿAsqalani Ahmad ibn ʿAli (852 H).
20. Al-Maqāsid al-Hasana, Muhammad ibn ʿAbd ar-Rahman as-Sachawi (902 H).
21. Al-Laʾāli al-Masnūʿa, Dschalal ad-Din ʿAbd ar-Rahman as-Suyuti (911 H).
22. At-Taʿaqqubāt ʿala l-Maudūʿāt, as-Suyuti (911 H).
23. Ad-Durar al-Muntaschira, as-Suyuti (911 H).
24. Tahdhīr al-Chawāss min Ahādīth al-Qussās, as-Suyuti (911 H).
25. Al-Ghammāz ʿala l-Lammāz, ʿAli ibn ʿAbdullah as-Samhudi (911 H).
26. Tamyīz at-Tayyib min al-Chabīth, ʿAbd ar-Rahman az-Zabidi (944 H).
27. Asch-Schādchara fi l-Ahādīth al-Mushtahira, Muhammad ibn ʿAli ad-Dimaschqi (953 H).
28. Tanzīh asch-Scharīʿa, ʿAli ibn Muhammad ibn ʿIraq (963 H).
29. Tadhkirat al-Maudūʿāt, Muhammad Tahir al-Fattani (986 H).
30. Al-Asrār al-Marfūʿa, Mulla ʿAli al-Qari (1014 H).
31. Al-Masnūʿ fi Maʿrifat al-Maudūʿ, Mulla ʿAli al-Qari (1014 H).
32. Mukhtasar al-Maqāsid, Muhammad ibn ʿAbd al-Baqi az-Zarqani (1122 H).
33. Al-Dschadd al-Hathīth fi Bayān mā laisa bi-Hadīth, Ahmad ibn ʿAbd al-Karim al-Amiri (1143 H).
34. Kaschf al-Chafā wa-Muzīl al-Ilbās, Ismaʿil ibn Muhammad al-ʿAdschluni (1162 H).
35. Al-Kaschf al-Ilāhi ʿan Schadīd ad-Daʿf wa-l-Maudūʿ wa-l-Wāhi, Muhammad ibn Muhammad at-Tarabulusi (1177 H).
36. An-Nawāfih al-ʿatira, Muhammad ibn Ahmad as-Sanʿani (1181 H).
37. An-Nuchba al-Bahiyya, Muhammad ibn Muhammad as-Sabnawi (1232 H).
38. Al-Fawāʾid al-Madschmūʿa, Muhammad ibn ʿAli asch-Schaukani (1250 H).
39. Asna al-Matālib, Muhammad ibn Sayyid Darwisch (1276 H).
40. Husn al-Aschar, Muhammad Darwisch (1275 H).
41. Al-Aschār al-Marfūʿa, ʿAbd al-Hayy al-Lakhnawi (1304 H).
42. Al-Luʾluʾ al-Marsuʿ, Muhammad ibn Chalil al-Maschischi (1305 H).
43. Tahdhīr al-Muslimīn, Muhammad ibn al-Baschir al-Madani (1329 H).
Auch im gegenwärtigen Jahrhundert wurden und werden zahlreiche Bücher zu diesem Thema verfasst. Lieber Leser, nun könnte sich in uns die Frage erheben: Warum sind so viele Bücher zum selben Thema notwendig?
Die eigentliche Tatsache ist, dass die Versuche, im Namen der Hadithe zu fälschen, seit Beginn des zweiten islamischen Jahrhunderts niemals aufgehört haben. Im nächsten Abschnitt werden wir in der Erörterung der Fälscher und der Identifizierung der Fälschungen ausführlich mehr darüber erfahren. So wie die absichtlichen und unbeabsichtigten Lügen fortbestanden, so hielt auch der Versuch an, diese Lügen zu erkennen und von den authentischen Hadithen zu unterscheiden. In verschiedenen muslimischen Ländern wurden immer wieder neue Aussagen im Namen der Hadithe verbreitet. Die gelehrten Muhaddithen dieser Länder bestimmten daraufhin durch ihre Forschungen deren Wahrheitsgehalt oder Unwahrheit. Sie untersuchten, ob diese Aussagen in einem Hadith-Werk mit Überlieferungskette überliefert worden waren, wie zuverlässig die Überlieferungskette war, ob ein anderer Hadith mit derselben Bedeutung überliefert worden war und weitere derartige Fragen. Außerdem erörterten spätere Autoren etwaige Fehler in den Urteilen früherer Forscher. Auf diese Weise setzte sich die schriftstellerische und wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema fort.
So haben wir gesehen, dass die Muhaddithen der muslimischen Umma während der vergangenen anderthalbtausend Jahre in jedem Zeitalter und jedem Jahrhundert stets wachsam über den Schutz der Hadithe des Gesandten wachten. Sie bemühten sich unablässig darum, alle Versuche von Lügen im Namen der Hadithe des Gesandten Allahs (S) zu erkennen und die muslimische Umma vor den im Namen der Hadithe verbreiteten falschen Aussagen zu bewahren. Möge der erhabene Allah diese Menschen mit der besten Belohnung vergelten.
1.5. Gründe für die Lüge und die verschiedenen Arten von Lügnern
In der Erörterung über den Ursprung der Lügen im Namen der Hadithe haben wir gesehen, dass die verborgenen Feinde des Islams zunächst damit begannen, im Namen der Hadithe Lügen in der muslimischen Gesellschaft zu verbreiten, um dort Verwirrung zu stiften. Die Grundlage der Religion liegt in der Offenbarung. Deshalb findet jede Aussage, die durch die Offenbarung nachgewiesen werden kann, in der muslimischen Gesellschaft Anerkennung. Da der Koran unzähligen Menschen auswendig bekannt ist, bestand niemals die Möglichkeit, im Namen des Korans unmittelbar etwas Falsches oder Erfundenes zu behaupten. Deshalb versuchten sie, im Namen der Hadithe zu lügen.
Nach und nach begannen auch viele andere Menschen aus unterschiedlichen Gründen, im Namen der Hadithe zu lügen. Außerdem logen viele Menschen aus Unwissenheit, Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit im Namen der Hadithe. Jemand hörte ein gutes Wort, einen weisen Ausspruch aus alter Zeit oder etwas von einem Gefährten oder einem Tabiʿi und fand daran Gefallen. Später gab er es, wenn er davon erzählte, als Aussage des Gesandten Allahs (s) wieder. Auf diese Weise wurde aus verschiedenen Gründen im Namen der Hadithe Betrug betrieben.
Wir haben gesehen, dass es zwei Arten von Lügen gibt: vorsätzliche und unbeabsichtigte. Die Ursachen unbeabsichtigter Lügen sind im Wesentlichen Gedächtnisfehler, Nachlässigkeit beim Auswendiglernen von Hadithen oder Unachtsamkeit bei ihrer Übernahme. Der Grund für vorsätzliche Lügen war meistens, der Religion zu schaden oder ihr zu „nützen“ (!).
Wir wissen, dass die Offenbarung mit der Religion verbunden ist. Daher sind alle Ziele, aus denen im Namen der Offenbarung gelogen wird, religiös motiviert. Manche erfanden Hadithe im Namen der Religion, um der Religion zu schaden. Manche erfanden im Namen der Religion Hadithe, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder ihre eigene Fatwa, ihre Partei oder ihre Abstammung zu stärken. Manche erfanden Hadithe, um ihre eigene Meinung im Namen der Religion durchzusetzen. Manche erfanden uneigennützig (!) Hadithe, um die Menschen zu guten Taten anzuspornen und sie von schlechten Taten abzuhalten. Diese Gründe können wir in drei Kategorien einteilen: 1. der Religion zu schaden, 2. der Religion zu nützen und 3. eigene weltliche Ziele zu erreichen.
Über die Ursachen der Lügen und die Arten der Lügner sagt der berühmte Muhaddith des 7. Jahrhunderts der Hidschra, ʿAllama Ibn as-Salah Abu ʿAmr ʿUthman ibn ʿAbd ar-Rahman (643 n. H.): Die Fälscher und Betrüger von Hadithen sind unterschiedlicher Art. Zu ihnen gehört eine besonders schädliche Gruppe von Menschen, die in der Gesellschaft als fromm und asketisch bekannt waren. Aufgrund ihrer Unwissenheit und Verwirrung verbreiteten sie in der Hoffnung auf Sawab erfundene Aussagen im Namen der Hadithe in der Gesellschaft. Wegen ihrer äußerlich erkennbaren Frömmigkeit, ihres anspruchslosen Lebenswandels und Ähnlichem glaubten die Menschen arglos ihren Worten und nahmen diese erfundenen Aussagen als Hadithe an. Danach entlarvten und enthüllten die erfahrenen Imame der Hadithwissenschaft durch genaue Prüfung ihre Lügen und ihren Betrug. ………… Einige von ihnen hielten es für zulässig, im Namen der Hadithe falsche und erfundene Aussagen über die Vorzüge guter Taten und die Strafe für Unrecht zu verbreiten, um Sawab zu erlangen. (ʿIraqi, at-Taqyid, S. 128–129; Suyuti, Tadrib ar-Rawi 1/281–284).
ʿAllama Zayn ad-Din ʿIraqi (806 n. H.) sagt: Die Fälscher von Hadithen sind hinsichtlich der Ziele und Ursachen ihres Betrugs unterschiedlicher Art.
1. Viele Zindiq erfanden Hadithe, um die Menschen in die Irre zu führen. Hammad ibn Zayd sagte: Die Zindiq erfanden zehntausend Hadithe im Namen des Gesandten Allahs (s).
2. Einige Menschen fälschten Hadithe, um ihre religiösen Ansichten zu unterstützen.
3. Einige Menschen fälschten Hadithe zu Themen, die den Kalifen und Amiren gefielen, und versuchten dadurch, ihre Gunst zu erlangen.
4. Einige Menschen fälschten Hadithe in der Absicht, durch Predigten und das Erzählen von Geschichten Geld zu verdienen.
5. Einige Menschen waren selbst gute Menschen, doch ihre Söhne oder andere Familienmitglieder schrieben falsche Hadithe in ihre Manuskripte. Diese gaben sie dann unachtsam weiter.
6. Einige erfanden Hadithe, um Belege für ihre eigenen Fatwas oder Masʾalas zu schaffen.
7. Einige verfassten verschiedene ungewöhnliche Überliefererketten und Texte, um Neuerungen und Originalität zu begründen.
8. Einige Menschen hielten es für Frömmigkeit, auf diese Weise falsche Hadithe zu erfinden. Aufgrund ihrer Verwirrung glaubten sie, man dürfe lügen, um die Menschen zu bessern und sie auf den guten Weg zu führen. In der Gesellschaft waren sie als fromme, weltentsagende Asketen bekannt. Ihr Schaden im Bereich der Hadithfälschung war am verheerendsten, denn sie hielten diese schwere Sünde für eine gute und mit Sawab verbundene Tat. Deshalb konnten sie keineswegs davon abgehalten werden. Außerdem ließen sich die Menschen von ihrer äußerlichen Gottesfurcht, ihrem anspruchslosen Leben und ihrer asketischen Erscheinung beeinflussen; sie nahmen ihre Lügen als Wahrheit an und verbreiteten sie. Deshalb sagte Imam Yahya ibn Saʿid al-Qattan (198 n. H.): Im Hinblick auf Hadithe habe ich keinen größeren Lügner gesehen als einen frommen Asketen. (Muslim, as-Sahih 1/17–18).
Mit „frommen Asketen“ meinte er jene Unwissenden, die sich selbst für fromm halten und den Weg der Askese beschreiten, aber nicht zwischen Erlaubtem und Verbotenem unterscheiden können. (ʿIraqi, Fath al-Mughith, S. 122–124).
Hier werden wir einige Einzelheiten über die wichtigsten Ursachen der Fälschung im Namen der Hadithe und über die Menschen, die daran beteiligt waren, erörtern.
1.5.1. Die Zindiq und die verborgenen Feinde des Islams
In der ersten Hälfte des Jahrhunderts nach Beginn der islamischen Geschichte gelangten durch die islamischen Eroberungen weite Gebiete Asiens und Afrikas unter die Herrschaft des islamischen Staates. Viele nichtmuslimische Bürger dieser Länder nahmen freiwillig den Islam an. Andere hielten weiterhin an ihrer früheren Religion fest. Der islamische Staat gewährte ihnen Schutz. Andererseits gaben manche Menschen trotz ihrer Verbundenheit und Liebe zu ihrer früheren Religion und ihren früheren Ansichten öffentlich vor, den Islam anzunehmen. Obwohl sie in der Gesellschaft als Muslime galten, bestand ihr eigentliches Ziel darin, durch die Verbreitung von Verwirrung und Desinformation in der muslimischen Gesellschaft deren Glauben und Handlungen zu verderben. Meist wurden Menschen dieser Art als „Zindiq“ bezeichnet. Um ihre abscheulichen Ziele zu verwirklichen, verbreiteten sie unzählige falsche Aussagen in der Gesellschaft als Hadithe. Wir haben gesehen, dass gerade diese von ʿAbdullah ibn Saba angeführten Menschen zuerst damit begannen, erfundene Hadithe zu verbreiten.
Diese heuchlerischen Zindiq gaben sich manchmal als Anhänger ʿAlis (r. a.) aus und verbreiteten zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Nachkommenschaft erfundene Hadithe. Manchmal gaben sie sich als Sufi-Asketen aus, täuschten die Menschen und erfanden Hadithe zugunsten der asketischen und mönchsähnlichen Lebensweise der Perser oder der Juden und Christen. Ihr Hauptziel war, den islamischen Glauben zu zerstören und ihn lächerlich und irrational erscheinen zu lassen.
Bemerkenswert ist, dass sie Hadithe mit einer Überliefererkette fälschten. Damals gab es keine Möglichkeit, einen Hadith ohne Überliefererkette zu überliefern. Sie kannten die Namen berühmter Muhaddithen und zuverlässiger Überlieferer. Die Überliefererketten verschiedener sahih Hadithe kannten sie auswendig. Unter Berufung auf diese Überliefererketten fälschten sie Hadithe.
Damit war es sehr leicht, gewöhnliche Menschen zu täuschen. Bei den kritischen Muhaddithen hatte diese Täuschung jedoch keinerlei Wirkung. Durch die oben beschriebene Prüfung entlarvten sie den Betrug. Wenn beispielsweise jemand sagte: „Yahya ibn Saʿid al-Qattan hat mir berichtet, von Sufyan ath-Thawri, von Ibn Sirin, von Anas ibn Malik, vom Gesandten Allahs (s) …“, verglichen sie die von allen in der Überliefererkette genannten Überlieferern überlieferten Aussagen mit den Hadithen, die deren übrige Schüler berichteten. Zugleich prüften sie die anderen Überlieferungen und das Verhalten dieser Person und konnten so den Betrug sehr leicht aufdecken.
Seht euch einen von ihnen erfundenen Hadith an:
Ein Mann namens Muhammad ibn Shuʿja sagte: „Hibban ibn Hilal berichtete mir, von Hammad ibn Salama, von Abu al-Mahzam, von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (s) wurde gefragt: ‚O Gesandter Allahs, woraus wurde unser erhabener Herr erschaffen?‘ Er sagte: ‚Er erschuf ein Pferd und ließ es danach galoppieren. Aus dem Schweiß, der aus dem Körper des Pferdes austrat, erschuf Er sich selbst.‘ (Allah bewahre uns davor!)“ (Ibn al-Dschawzi, al-Mawduʿat 1/64).
Wir können deutlich erkennen, dass das Ziel dieser Fälschung darin bestand, den muslimischen Glauben über den erhabenen Allah lächerlich erscheinen zu lassen und den muslimischen Glauben in einen Gegenstand des Spottes zu verwandeln.
Diese Fälscher prahlten häufig damit, dass sie Hadithe gefälscht hatten. ʿAbd al-Karim ibn Abi al-ʿAdschā war ein solcher Fälscher aus dem 2. Jahrhundert nach der Hidschra. Der damalige Statthalter Muhammad ibn Sulayman ibn ʿAli ordnete wegen seiner Verbrechen wie Apostasie und Fälschung seine Hinrichtung an. Vor seiner Bestrafung sagte er: „Bei Allah, ich habe viertausend erfundene Hadithe gefälscht und unter den Muslimen verbreitet.“ (Ibn al-Dschawzi, al-Mawduʿat 1/15).
Der dritte abbasidische Kalif al-Mahdi (Regierungszeit 158–169 n. H.) sagte: „Ein Zindiq hat mir gegenüber zugegeben, dass er vierhundert Hadithe erfunden hat, die inzwischen unter den Menschen verbreitet werden.“ (Ibn al-Dschawzi, al-Mawduʿat 1/15).
1.5.2. Anhänger religiöser Sekten und Gruppierungen
Gewöhnlich möchte der Mensch seine eigene Begrenztheit und Unzulänglichkeit nicht wahrhaben. Seit der frühesten Zeit bis in die Gegenwart haben unzählige Menschen mit ihrem Verstand, ihrem Gewissen, ihrem Urteilsvermögen und ihrer Weisheit versucht und versuchen noch immer, die „Schwächen!“ und „Unvollkommenheiten!!“ der Offenbarung zu beseitigen!!! Jeder denkt: Warum steht dieses Wort nicht in der Offenbarung? Ohne dieses Wort erlangt die Religion keine Vollkommenheit. Nun gut, ich werde dieses Wort im Namen der Offenbarung sprechen. Dann wird die Religion Vollkommenheit erlangen!!!
Viele von ihnen haben selbst eine frei erfundene religiöse Lehre entwickelt oder übernommen und zugunsten dieser Lehre die Offenbarung gefälscht. Noch bevor ein halbes Jahrhundert nach dem Tod des Gesandten Allahs (s) vergangen war, entstanden in der muslimischen Gesellschaft unter den Neubekehrten durch den Einfluss früherer Religionen, die Verleumdungen der verborgenen Feinde des Islam sowie der Literatur, Philosophie und anderer Einflüsse verschiedener Gesellschaften neue religiöse Lehren. Die kharidschitische Lehre wurde im Eifer gegründet, gegen Ali (r.a.) und alle Gefährten Dschihad zu führen und einen frei erfundenen Islam zu errichten. Unter dem Deckmantel der Verehrung und Liebe zu Ali (r.a.) wurde die schiitische Lehre gegründet, um unter den Muslimen die Lehren der Juden, Christen und Feueranbeter zu verbreiten. Unter dem falschen Anspruch, die Würde des erhabenen Allahs zu schützen, wurde die Lehre der Qadariten gegründet, in der das Wissen des erhabenen Allahs über die Vorherbestimmung beziehungsweise das Schicksal des Menschen geleugnet wurde. Im Übermaßstreben, die Macht des erhabenen Allahs zu beweisen, wurde die Lehre der Dschabariten gegründet, in der der menschliche Wille und die Fähigkeit zum Handeln geleugnet wurden. Unter dem frei erfundenen Anspruch, die Einheit des erhabenen Allahs zu begründen, wurden die Lehren der Dschahmiyya, der Muʿtazila und anderer gegründet, in denen die Eigenschaften des erhabenen Allahs geleugnet wurden.
Die Gefährten des Gesandten Allahs (s) glaubten und befolgten die Anweisungen des Korans und der Hadithe wortgetreu und buchstäblich. Man muss die Gefährten lieben und ebenso die Nachkommen des Gesandten Allahs (s) lieben. Zwischen beidem besteht kein Widerspruch, und es gibt keinen Raum für Übertreibung. So wie Allahs Wissen und Bestimmung hinsichtlich des Schicksals des Menschen wahr sind, sind auch der menschliche Wille und seine Fähigkeit zum Handeln wahr. Alle Verse und Hadithe zu beiden Themen glaubten sie einfach und unmittelbar. Zwischen ihnen sahen sie keinen Widerspruch.
Doch die Erfinder neuer Lehren leugneten einige Anweisungen des Korans und der Hadithe oder deuteten sie um, während sie andere befolgten. Jeder hielt seine eigene Ansicht für richtig. Jeder glaubte, dass nur seine Ansicht für Allah und Seinen Gesandten (s) eintrete und dass das Erfinden von Hadithen zugunsten dieser Ansicht bedeute, Hadithe zugunsten Allahs und Seines Gesandten (s) zu erfinden. Was soll schon dabei sein, wenn man einige erfundene oder falsche Aussagen im Namen der Offenbarung oder der Hadithe vorträgt und dadurch die „richtig bevorzugte!! Ansicht“ Allahs und Seines Gesandten stärkt?! Das sollte doch als eine gute Tat gelten. Deshalb haben einige von ihnen, als sie keinen eindeutigen Hadith zugunsten ihrer Ansicht fanden, bei Bedarf Hadithe zugunsten ihrer selbst und gegen ihre Widersacher erfunden und verbreitet. Auch bei fiqhbezogenen und masʾala-bezogenen Meinungsverschiedenheiten wurden bisweilen falsche Hadithe erfunden. (Falāta, ʿUmar ibn Ḥasan, al-Waḍʿ fī l-Ḥadīth 1/223–263).
Auf diesem Gebiet gingen die Schiiten am weitesten. Im Namen der Verehrung der Familie des Propheten machten sie unzählige erfundene Aussagen zu einem Bestandteil des Glaubens. Danach erfanden und verbreiteten sie zur Unterstützung dieser Aussagen unzählige Hadithe. Sie verbreiteten unter dem Namen von Hadithen unzählige erfundene Aussagen über Alis Vorrang vor allen Menschen nach den Propheten, Alis unzählige übernatürliche Fähigkeiten, seine Rückkehr auf die Welt, die Vorzüglichkeit der Familie Alis, die Unterdrückung und Bestrafung derjenigen, die ohne ihn und seine Nachkommen zu berücksichtigen Kalifen geworden waren, das schreckliche Ende und die Bestrafung derjenigen, die sich ihm widersetzt hatten, sowie die schreckliche Bestrafung derjenigen, die ihn nicht für den Allerbesten hielten oder die anderen Gefährten liebten.
Ihre Fälschungen waren so weit verbreitet, dass sogar ihre Gelehrten dies anerkennen mussten. Ibn Abī l-Ḥadīd ʿAbd al-Ḥamīd ibn Hibātullāh (656 n. H.), ein berühmter schiitischer Gelehrter des 7. Jahrhunderts nach der Hidschra und Kommentator von „Nahdsch al-Balāgha“, der Sammlung der Ansprachen Alis (r.a.), sagt: Bei den Hadithen, die Vorzüge oder Rang hervorheben, begann die erste Lüge mit den Schiiten. Zuerst fälschten und verbreiteten sie verschiedene Hadithe zugunsten ihres Anführers. Heftige Feindschaft und Neid gegenüber ihren Gegnern trieben sie zu diesem Handeln.…… (Muḥammad ʿAzzāj al-Ḫaṭīb, as-Sunna qabla at-Tadwīn, S. 195).
1.5.3. Die frommen, weltentsagenden, arglosen Alten
Beim Lügen und Verbreiten von Aussagen im Namen des Gesandten Allahs (s.) spielte der „Eifer, die Menschen auf den richtigen Weg zu führen“ einiger religiöser Menschen, die über die Lehren des Korans und der Sunna unwissend waren, die schlimmste und verabscheuungswürdigste Rolle. Zu diesem Zweck wurden unzählige Hadithe über die Vorzüge des Korans, die Vorzüge verschiedener Suren, die Vorzüge verschiedener Arten von Salāt zu unterschiedlichen Zeiten oder an unterschiedlichen Tagen, die Vorzüge verschiedener Arten von Dhikr und überhaupt die Vorzüge aller guten Taten sowie über die Strafe für verschiedene Sünden oder Unrechtshandlungen erfunden. (Fallāta, al-Wadʿ 1/263–269.)
Bei der Herstellung und Verbreitung erfundener Hadithe waren diese frommen Menschen am schädlichsten. Man kann sie in zwei Gruppen einteilen. Einige fromme Menschen logen unbeabsichtigt. In ihrer Arglosigkeit glaubten und überlieferten sie alles, was sie unter dem Namen des Hadith hörten. Wenn sie bisweilen ein schönes Wort oder einen Ausspruch der Weisheit hörten, überlieferten sie ihn unachtsam als Hadith. Andere Menschen, die als fromm bekannt waren, logen hingegen absichtlich.
1.5.3.1. Die unbeabsichtigten Lügen der Frommen
Sufi-Derwische und Allah-ergebene Menschen sind arglose, gute Menschen. Ihre Aufgabe besteht darin, jedem mit Arglosigkeit zu vertrauen und Barmherzigkeit zu erweisen. Die Aufgabe der Muhaddithūn hingegen ist die eines Polizeibeamten. Der Derwisch beginnt mit Vertrauen, der Polizeibeamte mit Misstrauen. Wenn jemand von einer Gefahr berichtet, die ihm widerfahren ist, oder eine Entschuldigung für ein Vergehen vorbringt, glauben arglose Menschen ihm gewöhnlich sofort. Ein Polizeibeamter dagegen beginnt zunächst mit Misstrauen. Durch verschiedene Fragen versucht er herauszufinden, ob die betreffende Person ihn täuscht oder die Wahrheit sagt. Erst danach glaubt er ihr.
Im Licht der unzähligen Anweisungen des Edlen Korans und des ehrwürdigen Hadith erfüllen die Sahāba seit der Zeit der Sahāba und die nachfolgenden Muhaddithūn die Aufgabe stets wachsamer Wächter oder Polizeibeamter zum Schutz der Authentizität der Offenbarung beziehungsweise der Hadithe des Gesandten Allahs (s.). Ohne genaue Untersuchung und Überprüfung akzeptierten sie keine Aussage, die dem Gesandten Allahs (s.) zugeschrieben wurde, als richtig.
Die arglosen, weltentsagenden „zāhid“-Derwische dagegen wurden meistens schon beim bloßen Hören einer Aussage im Namen des Gesandten Allahs (s.) von Gefühlen überwältigt. Sie dachten niemals, dass jemand im Namen des Gesandten Allahs (s.) lügen könnte. Alles, was sie hörten, nahmen sie mit dem Herzen eines Verehrers auf, akzeptierten es im schlichten Vertrauen, handelten danach und ermunterten andere, danach zu handeln. Deshalb nahmen die Muhaddithūn bereits seit der Zeit der Tābiʿūn und Tābiʿ at-Tābiʿīn die Hadithe solcher frommen Derwische nicht an. Imām Mālik (179 n. H.) sagte: „In Medina gibt es viele Derwische, bei denen ich bereit wäre, hunderttausend Geldstücke als anvertrautes Gut zu hinterlegen; aber ich bin nicht bereit, auch nur einen einzigen von ihnen überlieferten Hadith anzunehmen.“ (Dr. Amīn Abū Lābī, ʿIlm usūl al-djarh wa-t-taʿdīl, 166–167.)
Yahyā ibn Saʿīd al-Qattān (198 n. H.) sagte: „In Bezug auf die Hadithe des Gesandten Allahs (s.) lügen die frommen Alten so häufig, wie sie in keinem anderen Bereich lügen.“ Imām Muslim (261 n. H.) erklärt diese Aussage: „Diese frommen Menschen lügen nicht absichtlich, aber unachtsam verfallen sie in Lügen. Denn sie können die Hadithe nicht korrekt auswendig behalten, vertauschen sie und sprechen sie meistens nach bloßer Vermutung aus; dadurch verfallen sie unbeabsichtigt in Lügen.“ (Muslim, as-Sahīh 1/17–18.)
Ibn as-Salāh (643 n. H.), an-Nawawī (676 n. H.), al-ʿIrāqī (806 n. H.) und andere Muhaddithūn führten ein Beispiel für eine unbeabsichtigte Lüge an. Diesen Hadith der unbeabsichtigten Lüge nahm Imām Ibn Mājah in seine Sunan auf. Er sagte: „Ismāʿīl ibn Muhammad at-Talhī berichtete uns: Thābit ibn Mūsā Abū Yazīd berichtete uns; er überlieferte von Scharīk, dieser von al-Aʿmasch, dieser von Abū Sufyān, dieser von Jābir (r.), der sagte: Der Gesandte Allahs (s.) sagte: ‚Wessen nächtliches Gebet zahlreicher ist, dessen Gesicht wird am Tag schöner sein.‘“ (Ibn Mājah, as-Sunan 1/422.)
Durch vergleichende Untersuchungen stellten die Muhaddithūn mit Gewissheit fest, dass diese Aussage eine im Namen des Gesandten Allahs (s.) erfundene Aussage ist. Sie waren jedoch unterschiedlicher Meinung darüber, ob es sich um eine absichtliche oder eine unbeabsichtigte Lüge handelte.
Ibn Mājahs Lehrer Ismāʿīl und viele Muhaddithūn hörten diesen Hadith von Abū Yazīd Thābit ibn Mūsā ibn ʿAbd ar-Rahmān (229 n. H.) und schrieben ihn auf. Nur er war der Überlieferer dieses Hadith. Er behauptete, Scharīk ibn ʿAbdullāh (178 n. H.) habe ihm diesen Hadith mitgeteilt.
Die Muhaddithūn sammelten und verglichen die Hadithe aller Schüler Scharīks, die Hadithe aller Schüler von Scharīks Lehrer Sulaimān ibn Mihrān al-Aʿmasch (147 n. H.), die Hadithe aller Schüler von al-Aʿmaschs Lehrer Abū Sufyān Talha ibn Nāfiʿ sowie die Hadithe der übrigen Schüler Jābirs (r.). Sie stellten fest, dass niemand außer Thābit diesen Hadith überliefert hatte. Sie sahen, dass Thābit kein enger Schüler Scharīks und kein langjähriger Gefährte von ihm gewesen war, derart, dass Scharīk diesen Hadith nur ihm und keinem anderen mitgeteilt hätte. Durch die umfassende Untersuchung gelangten sie zu der Gewissheit, dass Thābit absichtlich oder unabsichtlich gelogen hatte.
Thābit ibn Mūsā war im dritten Jahrhundert der Hidschra ein frommer ʿĀbid und weltentsagender Derwisch. Wegen seiner Frömmigkeit hegten die Muhaddithūn im Allgemeinen eine gute Meinung von ihm. Durch vergleichende Untersuchungen stellten sie jedoch fest, dass sich mehrere der von ihm überlieferten Hadithe als fehlerhaft oder erfunden erwiesen. Die besonderen langjährigen Schüler oder andere Schüler jener Lehrer, über deren Überlieferungsketten er diese Hadithe weitergab, überlieferten diese Hadithe nicht. Deshalb bezeichneten ihn einige Muhaddithūn als „Lügner“. Imām Yahyā ibn Maʿīn (233 n. H.) sagte über Thābit: „Er ist ein Lügner.“ (adh-Dhahabī, Mīzān al-iʿtidāl 2/89; Ibn Hadjar, Tahdhīb at-Tahdhīb 2/14.)
Abū Hāzim ar-Rāzī (277 n. H.), Ibn ʿAdī (365 n. H.) und andere Muhaddithūn bezeichneten diese Lüge Thābits dagegen als unbeabsichtigt. Sie sagten, Thābit sei im Grunde kein Hadith-Überlieferer, sondern ein gewöhnlicher ʿĀbid gewesen. Insgesamt habe er sieben oder acht Hadithe überliefert. Abgesehen von zwei Hadithen habe er die übrigen korrekt überliefert. Dies lasse vermuten, dass sein Fehler unbeabsichtigt gewesen sei. Deshalb bezeichneten sie ihn nicht ausdrücklich als „Lügner“, sondern als „schwach“. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 2/99; adh-Dhahabī, Mīzān al-iʿtidāl 2/89.)
Einige Muhaddithūn nannten den Grund für Thābits unbeabsichtigte Lüge. Muhammad ibn ʿAbdullāh ibn Numair (234 n. H.) sagte: „Der Hadith ist nichtig. Thābit überlieferte ihn, ohne ihn zu verstehen.“ Scharīk ibn ʿAbdullāh liebte Scherze und Späße. Scharīk ibn ʿAbdullāh liebte Scherze und Späße. Thābit war dagegen ein frommer ʿĀbid. Wahrscheinlich kam Thābit gerade hinzu, als Scharīk einen Hadith vortrug. Scharīk sagte: „Uns berichtete al-Aʿmasch, dieser von Abū Sufyān, dieser von Jābir (r.), dieser vom Gesandten Allahs (s.).“ In diesem Augenblick trat Thābit ein. Als Scharīk Thābit sah, unterbrach er die Überlieferung des Hadith, betrachtete dessen von Arglosigkeit geprägtes, strahlendes Gesicht und sagte: „Wessen nächtliches Gebet zahlreicher ist, dessen Gesicht wird am Tag schöner sein.“ Thābit hielt diese Aussage Scharīks unachtsam für den Hadith, der in der oben genannten Überlieferungskette angeführt wurde. So überlieferte er irrtümlich eine Aussage Scharīks als Aussage des Gesandten Allahs (s.). Aus diesem Grund führten Ibn as-Salāh, an-Nawawī, al-ʿIrāqī und andere Muhaddithūn diesen Hadith als Beispiel für eine unbeabsichtigte Lüge an. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 2/99; adh-Dhahabī, Mīzān al-iʿtidāl 2/88; al-ʿIrāqī, at-Taqyīd, S. 129; Fath al-mughīth, S. 127–128.)
1.5.3.2. Die unbeabsichtigte Lüge der Frommen
Einige Menschen, die als fromm bekannt waren, verübten noch schlimmere Taten. Sie führten absichtlich erfundene Aussagen im Namen des Gesandten Allahs (s) an. Bei der Fälschung von Hadithen waren gerade sie am gefährlichsten und schädlichsten.
Zu vielen Themen, über die sie Hadithe erfanden, gibt es zahlreiche authentische Hadithe. Doch diese frommen Menschen empfanden, dass die Ausdrucksweise dieser authentischen Hadithe und die darin erwähnten Belohnungen und Strafen die Gefühle der Menschen nicht ansprachen. Deshalb erfanden sie Hadithe in noch eindringlicherer Sprache, mit ausführlichen Darstellungen sowie unzähligen Belohnungen und den härtesten Strafen, damit die Menschen schon beim Hören davon beeinflusst würden. Auf diese Weise wollten sie die vermeintliche Unvollständigkeit (!) der „Offenbarung“ durch menschliche Vernunft ergänzen (!). Am schlimmsten war, dass wegen ihrer Frömmigkeit viele Menschen in der Gesellschaft in diese Fälschungen gerieten. Sie glaubten, dass es sich dabei um Hadithe handele. Nur die kritischen Muhaddithun entlarvten ihre Fälschungen durch vergleichende Prüfung.
Der Satan hatte ihnen eingeredet: „Wir sprechen doch nicht gegen den Gesandten Allahs (s), sondern für ihn. Ohne diese Lügen ist es nicht möglich, die Menschen rechtzuleiten. Daher ist es nicht nur erlaubt, zu einem guten Zweck zu lügen, sondern es ist sogar eine gute Tat.“
Der Satan ließ sie nicht erkennen, dass all ihre Gedanken in eine falsche Richtung gelenkt worden waren. Zu meinen, man könne die Menschen ohne Lügen nicht auf den guten Weg führen, bedeutet, dass die Offenbarung nicht fähig sei, die Menschen rechtzuleiten. Der edle Koran und die authentischen Hadithe hätten ihre Wirksamkeit verloren. Also müsse man die Menschen durch fantastische Lügen rechtleiten! Was für ein abscheulicher Gedanke!
Wer hat ihnen das Recht gegeben zu behaupten, ihre ausgedachten Aussagen seien für die Offenbarung, für Allah oder für Seinen Gesandten? Was sie für islamfreundlich hielten, hat dem Islam stets den größten Schaden zugefügt. Fantastische Geschichten, unvorstellbare Belohnungen für geringe Taten, schreckliche Strafen für geringfügiges Unrecht oder kleine Sünden, erfundene Erzählungen über verschiedene Dinge der Schöpfung, ausgedachte Wundergeschichten, Geschichten über verschiedene erfundene Vorzüge und Ähnliches haben die muslimische Umma von den grundlegenden Lehren des Islam abgebracht. Unter ihnen verbreiteten sich unzählige Aberglauben. Ausgedachte Geschichten über die Belohnung freiwilliger gottesdienstlicher Handlungen ließen die muslimische Umma ihre verpflichtenden Aufgaben vergessen. Unzählige erfundene religiöse Praktiken entfernten die Muslime von den in Koran und authentischen Hadithen beschriebenen Taten und Pflichten. Im nächsten Kapitel werden wir bei der Besprechung der erfundenen Hadithe viele Beispiele dafür sehen.
Weil im Namen der Offenbarung gelogen wurde, sind im Laufe der Zeiten alle Religionen verfälscht worden. Das beste Beispiel für die Irreführung durch Lügen im Namen der Offenbarung sind Saul, der unter dem Namen Paulus bekannt ist und das Christentum verfälschte, sowie seine christlichen Anhänger. Um die Würde Gottes und Jesu zu erhöhen und eine größere Zahl von Menschen auf den rechten Weg zu führen, logen sie im Namen der Offenbarung. Sie dachten: „Wir sprechen für Gott oder Jesus, also ist an dieser Lüge nichts auszusetzen.“ In Wirklichkeit dienten sie jedoch dem Satan. Deshalb hat der erhabene Allah im edlen Koran gesprochen:
„Sprich: O Leute der Schrift! Übertreibt nicht zu Unrecht in eurer Religion und folgt nicht den Neigungen eines Volkes, das zuvor irregegangen ist, viele andere irregeführt hat und vom geraden Weg abgekommen ist.“ (Sure 5, al-Ma’idah: 77).
Auch innerhalb der muslimischen Umma traten Gruppen auf, die auf diese Weise vom Weg abwichen und nach ihren eigenen Neigungen Offenbarungen erfanden. Durch die Überlieferungskette und das System der Prüfung von Überlieferungsketten wurden ihre Fälschungen jedoch aufgedeckt.
Diese „frommen Fälscher“ erfanden Hadithe auf verschiedene Weise.
a. Einige Menschen erfanden Hadithe, indem sie von „unzähligen“ ausgedachten Belohnungen für die Rezitation des Korans und der verschiedenen Suren des Korans berichteten.
b. Andere überlieferten Hadithe über die Belohnung verschiedener bekannter und verbreiteter guter Taten. Für gottesdienstliche Handlungen wie Tasbih, Dhikr, Tahadschud, Duha und Ähnliches werden in authentischen Hadithen viele Belohnungen erwähnt. Sie waren jedoch der Ansicht, dass diese Hadithe die Herzen der Menschen nicht ansprechen könnten. Deshalb erfanden sie zu diesen Themen ansprechende (!) Hadithe. Ebenso gibt es viele authentische Hadithe zugunsten der Sunna und gegen die Bid’a. Diese Fälscher waren damit nicht zufrieden. Sie erfanden zahlreiche Hadithe über die Belohnung und den Rang der Sunna sowie über die Sünde der Bid’a und das schlimme Ende und die schreckliche Strafe der Anhänger der Bid’a.
c. Manche erfanden verschiedene Arten guter Taten und Hadithe über deren Vorzüge. Dazu gehörten etwa besondere Gebete in bestimmten Formen während verschiedener Monate, ein besonderes Gebet für jeden Wochentag, besondere Gebete mit dem Ziel, Allah im Traum zu sehen, den Gesandten Allahs (s) im Traum zu sehen, den eigenen Platz im Paradies zu sehen und Ähnliches. Ebenso erfanden sie verschiedene „Salawat“, „Dhikr“, „Bittgebete“ und „Munadschat“ und stellten Hadithe über deren erfundene Vorzüge her. Sie erfanden unzählige derartige „gottesdienstliche Handlungen“ und erzählten über ihre Vorzüge fantasievolle Geschichten von unzähligen Belohnungen.
d. Um die Herzen vieler Menschen zu erweichen, erfanden sie Geschichten über Weltentsagung, Bedürfnislosigkeit, Verzicht, die Vorzüge des Hungers und der Armut sowie verschiedene Geschichten, Strafen, Belohnungen und ähnliche Fantasieerzählungen und schrieben sie dem Gesandten Allahs (s) zu.
Hier erwähne ich die Geständnisse von ein oder zwei Personen dieser Art. Diese Menschen versuchten, ihre falschen Überlieferungsketten bei den Muhaddithun zu etablieren. Angesichts ihrer prüfenden Fragen gestanden sie jedoch häufig ein, dass sie Hadithe fälschten.
Abu Ismah Nuh ibn Abu Maryam (173 n. H.) war ein berühmter Gelehrter, Asket und Faqih des zweiten islamischen Jahrhunderts. Wegen seiner hervorragenden Kenntnisse in verschiedenen Bereichen wie Hadith, Fiqh und Geschichte wurde er „al-Dschami“ genannt. Während der Regierungszeit des Kalifen Mansur (136–158 n. H.) wurde er zum Richter der Region Marw in Chorasan ernannt. Er galt als einer der bedeutendsten Gelehrten dieser Gegend. Gegen die Mu’tazila, die Dschahmiyya, die Faqihs der Ahl al-Ra’y und die Anhänger der Bid’a war er streng.
Trotz alledem pflegte er im Namen des Hadith zu lügen. Er überlieferte einige Hadithe über die Vorzüge der verschiedenen Suren des Korans. Die Muhaddithun fragten ihn: „Woher hast du die Hadithe über die Vorzüge jeder einzelnen Koransure, die du von Ikrima über Abu ibn Abbas überlieferst? Die engsten Schüler Ikrimas und auch andere Schüler überliefern diese Hadithe nicht. Wie bist du also an sie gelangt?“ Da antwortete er: „Ich sah, dass die Menschen den Koran verlassen hatten. Sie beschäftigten sich mit dem Fiqh Abu Hanifas und den Maghazi Ibn Ishaqs. Deshalb erfand ich diese Hadithe, um sie zum Koran zurückzuführen.“ (Ibn al-Dschauzi, al-Mauduat 1/18; Dhahabi, Mizan al-I’tidal 7/55–57).
Ahmad ibn Muhammad ibn Ghalib Ghulam Khalil (275 n. H.) war ein berühmter Asket, Gelehrter und Prediger des dritten islamischen Jahrhunderts. Er war als einer der bedeutendsten weltentsagenden Asketen der Hauptstadt Bagdad bekannt. Er aß stets Gemüse, führte ein äußerst einfaches Leben und hielt sehr eindringliche Predigten. Gegen die als „Ahl al-Ra’y“ bezeichneten (hanafitischen) Faqihs sowie gegen die Mu’tazila, Schia, Qadariyya, Dschabriyya und andere Gruppen der Bid’a war er äußerst streng. Seine Predigten hatten großen Einfluss auf die breite Bevölkerung. Um die Herzen der Zuhörer zu erweichen und sie rechtzuleiten, erzählte er ständig neue Geschichten und fälschte sie im Namen des Hadith. Er erfand Überlieferungsketten im Namen berühmter Muhaddithun und trug auf diese Weise seine falschen Hadithe vor.
Abu Dschafar ibn al-Schua’iri berichtet: Eines Tages sagte Ghulam Khalil während einer Hadith-Überlieferung: „Bakr ibn Isa (204 n. H.) hat mir berichtet, dass er von Abu Awana …“ Ich sagte: „Bakr ibn Isa ist doch ein sehr früher Gelehrter. Imam Ahmad (241 n. H.) und Männer seiner Generation hörten Hadithe von ihm. Du hast ihn nicht lebend gesehen.“ Danach schwieg er und begann nachzudenken. Ich bekam Angst, dass er vielleicht etwas gegen mich sagen würde. Deshalb sagte ich: „Vielleicht ist dein Lehrer Bakr ibn Isa ein anderer Mann.“ Er schwieg weiter. Am nächsten Tag sagte er zu mir: „Ich habe letzte Nacht darüber nachgedacht. In Basra habe ich von sechzig Personen namens Bakr ibn Isa Hadithe gehört.“ (Dhahabi, Mizan al-I’tidal 1/285).
Seht, wie kühn die Lüge ist! Für die Imame der Hadithkritik haben solche „kalten“ Lügen keinerlei Wert. Sie hatten die Hadithe der Überlieferer in Basra aus jeder Epoche gesammelt und zusammengestellt, mit ihren Namen und ihren Angaben. Deshalb waren diese Menschen oft gezwungen, ihre Fälschungen zu gestehen.
Abdullah ibn Adi (365 n. H.), einer der bedeutendsten Muhaddithun des vierten Jahrhunderts, berichtet: „Als ich mich auf einer Reise zur Sammlung von Hadithen in der Stadt Harran aufhielt, sagte Abu Abdullah al-Nahawandi in der Sitzung Abu Urabas: ‚Ich fragte Ghulam Khalil: Woher hast du die Hadithe, die du erzählst und die auf die Herzen der Zuhörer wirken?‘ Er antwortete: ‚Ich habe sie erfunden, um die Herzen der Menschen zu erweichen.‘“ (Ibn Adi, al-Kamil 1/195).
Alle Imame der Hadithwissenschaft haben den Schaden erörtert, den die Fälschungen dieser frommen Menschen verursachten. Zuvor haben wir hierzu bereits die Aussagen Ibn al-Salahs, an-Nawawis und al-Iraqis gesehen. Über dieses Thema schrieb der Gelehrte Sayyid Scharif al-Dschurdschani al-Hanafi (816 n. H.): „Am meisten geschadet haben bei der Verbreitung erfundener oder gefälschter Hadithe die weltentsagenden Derwische. Oft erfanden und überlieferten sie sogar in der Absicht, Belohnung zu erlangen, falsche Hadithe.“ (Abdul-Hayy Lakhnawi, Zafr al-Amani fi Mukhtasar al-Dschurdschani, S. 433).
Ibn Hadschar al-Asqalani (852 n. H.) sagte: „Es wird berichtet, dass manche Sufis es für erlaubt hielten, bei der Beschreibung von Belohnungen und bei der Darstellung der Strafe für Sünden falsche Hadithe zu erfinden und zu verbreiten.“ (Mulla Ali al-Qari, Scharh Scharh Nukhbat al-Fikr, S. 451).
As-Suyuti (911 n. H.) sagte: „Je nach ihrem Zweck sind die Fälscher von unterschiedlicher Art. Zu den schlimmsten und schädlichsten gehörten einige Menschen, die für weltentsagende, selbstlose Fromme gehalten wurden. Wegen ihrer Irreführung erfanden sie in der Hoffnung auf Belohnung bei Allah falsche Hadithe. … Abu Dawud an-Nakha’i, Sulaiman ibn Amr, ein berühmter Derwisch des zweiten Jahrhunderts, war unübertroffen darin, nachts das Tahadschud-Gebet zu verrichten und tagelang freiwillig zu fasten. Trotzdem erfand und verbreitete er falsche Hadithe. … Abu Bischar Ahmad ibn Muhammad al-Marwazi war einer der bedeutendsten Faqihs, Asketen und Streiter für die Sunna in Chorasan. Für die Sunna und gegen die Bid’a und ihre Anhänger war er wie ein gezogenes Schwert. Dennoch hielt er falsche Aussagen für Hadithe. … Wahab ibn Yahya ibn Hafs (250 n. H.) war einer der frommsten Asketen und Prediger seiner Zeit. Zwanzig Jahre lang sprach er mit niemandem über weltliche Dinge. Auch er äußerte abscheuliche Lügen im Namen des Hadith.“ (As-Suyuti, Tadrib ar-Rawi 1/281–283).
Der Gelehrte Ali al-Qari (1014 n. H.) schrieb: „Die weltentsagenden Derwische, die sich intensiv dem Gottesdienst widmeten, verbreiteten im Namen des Hadith viele erfundene Aussagen über verschiedene Vorzüge, etwa über das Gebet in der Nacht der Bara’a, das Gebet im Monat Radschab und Ähnliches. Sie glaubten, dadurch Belohnung zu erlangen und dem Din zu dienen. Bei den erfundenen Hadithen haben diese Menschen sich selbst und den übrigen Muslimen am meisten geschadet. Sie hielten diese Tätigkeit für eine gute und belohnungswürdige Tat; deshalb war es keineswegs möglich, sie davon abzuhalten. Andererseits liebten und verehrten die einfachen Muslime und Gelehrten sie wegen ihrer guten Taten, ihrer Aufrichtigkeit, ihres Gottesdienstes und ihrer Weltentsagung außerordentlich. Sie nahmen ihre Aussagen mit Interesse an und überlieferten sie. Bisweilen ließen sich sogar gute Muhaddithun durch ihre Taten und ihre Lebensweise täuschen und übernahmen ihre erfundenen und falschen Hadithe unachtsam.“ (Mulla Ali al-Qari, Scharh Scharh Nukhbat al-Fikr, S. 447–448).
1.5.4. Die Höflinge der Emire
Die oben erläuterten Ziele waren im Wesentlichen religiöser Art. Doch auch aus verschiedenen weltlichen Motiven fälschten viele Menschen Hadithe: um Geld zu verdienen, Ehre oder Ansehen zu erlangen, die Aufmerksamkeit von Königen und Herrschern auf sich zu ziehen, eine angesehene Stellung am Hof zu gewinnen sowie politische oder gruppenbezogene Vorherrschaft zu etablieren. Um Zugang zu Herrschern und Verwaltungsbeamten zu erhalten und ihre Gunst zu gewinnen, tun die Menschen vieles. Im zweiten Jahrhundert der Hidschra versuchten einige „Gelehrte“ mit schwachem Glauben, Hadithe nach dem Geschmack der Kalifen oder Emire zu erfinden, um deren Herzen zu gewinnen. Über einen solchen Vorfall berichtet der berühmte Hadith-Gelehrte des dritten Jahrhunderts der Hidschra, Zuhair ibn Harb (234 n. H.), Folgendes: Mehrere Hadith-Gelehrte kamen an den Hof des dritten abbasidischen Kalifen Muhammad al-Mahdi (Regierungszeit 158–169 n. H.). Einer von ihnen war Ghiyath ibn Ibrahim an-Nakha’i. Kalif al-Mahdi liebte es, edle Tauben fliegen zu lassen und Taubenwettbewerbe zu veranstalten. Mit Blick auf die Vorlieben des Kalifen erwähnte der Mann namens Ghiyath seine Überlieferungskette und sagte: Der Gesandte Allahs (S) hat gesagt: „Es gibt keinen Wettbewerb außer im Bogenschießen, mit Pferden und mit Vögeln.“ Als al-Mahdi dies hörte, freute er sich und befahl, dem genannten Hadith-Gelehrten 10.000 Taka als Geschenk zu geben. Doch als Ghiyath den Hof verlassen wollte, sagte al-Mahdi: „Ich erkenne, dass du gelogen hast. Ich habe dich dazu verleitet zu lügen.“ Er befahl, die Tauben zu schlachten. Nie wieder ließ er den genannten Hadith-Gelehrten seinen Hof betreten. (Al-Khatib al-Baghdadi, Ahmad ibn Ali, Tarikh Baghdad 12/323–324.)
Hier ist zu beachten, dass der ursprüngliche Hadith authentisch ist und dazu ermutigt, Wettbewerbe im Pferderennen, Kamelrennen und Bogenschießen zu veranstalten und dafür Preise zu vergeben. [At-Tirmidhi, Muhammad ibn Isa (279 n. H.), as-Sunan 4/205]. Dieser Mann fügte dort zur Unterhaltung des Kalifen das Wort „Vögel“ hinzu.
Der fünfte abbasidische Kalif Harun ar-Raschid (Regierungszeit 193–170 n. H.) kam auf einer Staatsreise nach Medina. Er wollte auf der Kanzel der Prophetenmoschee eine Ansprache halten. Er trug einen schwarzen Sherwani. In diesem Gewand zögerte er jedoch, auf die Kanzel der Prophetenmoschee zu steigen. Der berühmte Gelehrte und Richter von Medina, Wahb ibn Wahb Abu al-Bukhturi, sagte daraufhin: „Ja’far as-Sadiq hat mir berichtet, und ihm berichtete sein Vater Muhammad al-Baqir, dass Gabriel (A) in einem schwarzen Sherwani zum Gesandten Allahs (S) gekommen sei.“ (Al-Khatib al-Baghdadi, Tarikh Baghdad 13/452.)
Auf diese Weise gab er zum Vergnügen des Kalifen eine Lüge als Hadith aus. Abu al-Bukhturi war in der Fälschung von Hadithen äußerst geschickt.
1.5.5. Geschichtenerzähler und Prediger
Viele Menschen trugen in ihren Predigten erfundene Aussagen unter dem Namen von Hadithen vor, um die Aufmerksamkeit der Zuhörer zu gewinnen, sie zu unterhalten, Einfluss auf sie auszuüben und ihren eigenen Ruhm, ihr Ansehen sowie ihre unmittelbaren Einnahmen zu steigern. Diese Prediger und Geschichtenerzähler spielten bei der Verbreitung falscher und gefälschter Hadithe eine sehr große Rolle. Ihre Fähigkeit und ihre Schlagfertigkeit, im Namen von Hadithen Lügen zu erfinden und vorzutragen, waren sehr ausgeprägt. Viele von ihnen erfanden schnell Lügen nach den Wünschen der Zuhörer, um sie in Erstaunen zu versetzen und ihnen die Taschen zu leeren. Außerdem stahlen andere betrügerische Prediger die gefälschten Hadithe oder Geschichten eines Fälschers, wenn diese ansprechend waren, erfanden eine Überlieferungskette unter ihrem eigenen Namen und verbreiteten sie. (Fallata, al-Wad’ 1/272–279.)
Seht euch ein Beispiel für ihre Klugheit und Dreistigkeit an. Imam Yahya ibn Ma’in (233 n. H.) und Imam Ahmad ibn Hanbal (241 n. H.) gehörten zu den bedeutendsten Hadith-Gelehrten des dritten Jahrhunderts der Hidschra. In der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts waren sie in Bagdad und in der gesamten muslimischen Welt bekannt. Eines Tages verrichteten die beiden in einer Moschee in Bagdad das Salat-Gebet. Nach dem Gebet begann ein Prediger zu predigen. In seiner Predigt sagte er: „Ahmad ibn Hanbal und Yahya ibn Ma’in haben mir beide berichtet; ihnen berichtete Abd ar-Razzaq, ihm Ma’mar, ihm Qatada, ihm Anas, dass der Gesandte Allahs (S) gesagt habe: ‚Wenn jemand La ilaha illallah sagt, wird aus jedem einzelnen Buchstaben ein Vogel erschaffen, dessen Schnabel aus Gold und dessen Federn aus kostbaren Edelsteinen bestehen …‘“ Auf diese Weise erzählte er unglaubliche Geschichten und erfundene Berichte über große Belohnungen. Nach der Predigt gaben viele der anwesenden Zuhörer ihm einige „Geschenke“.
Während der Predigt fragten Ahmad und Yahya einander erstaunt: „Hast du diesem Mann diesen Hadith überliefert?“ Beide sagten: „Ich habe diesen Hadith in meinem ganzen Leben heute zum ersten Mal gehört.“ Als nach der Predigt weniger Menschen anwesend waren, winkte Yahya den Mann zu sich. Der Mann kam schnell herbei, weil er glaubte, ein Geschenk zu bekommen. Yahya fragte ihn: „Wer hat dir diesen Hadith überliefert?“ Der Mann antwortete: „Yahya ibn Ma’in und Ahmad ibn Hanbal.“ Da sagte Yahya: „Ich bin Yahya und dieser hier ist Ahmad. Keiner von uns beiden hat diesen Hadith jemals in seinem Leben gehört, geschweige denn ihn jemandem gelehrt. Wenn du schon lügen musst, dann nenne den Namen eines anderen, aber nicht unsere Namen.“ Darauf sagte der Mann: „Ich habe immer gehört, dass Yahya ibn Ma’in ein Dummkopf ist; jetzt habe ich den Beweis dafür.“ Yahya fragte: „Wie das?“ Er antwortete: „Glaubt ihr etwa, dass es auf der Welt außer euch keinen anderen Yahya ibn Ma’in und keinen anderen Ahmad ibn Hanbal gibt? Außer bei eurem Gefährten Ahmad habe ich bei sechzehn weiteren Männern namens Ahmad ibn Hanbal Hadithe gelernt.“ Als Ahmad ibn Hanbal dies hörte, bedeckte er sein Gesicht mit einem Tuch und sagte: „Lasst den Mann gehen.“ Der Mann sah die beiden spöttisch an und ging fort. (Ibn al-Dschauzi, al-Mauduat 1/21–22.)
Der bedeutende Hadith-Gelehrte des vierten Jahrhunderts der Hidschra, Abu Hatim Muhammad ibn Hibban al-Busti (354 n. H.), berichtet: „Während meiner Reise zur Sammlung von Hadithen betrat ich eine Stadt in Syrien namens Tadscharwan. Nach dem Salat-Gebet in der Hauptmoschee der Stadt stand ein junger Mann auf und begann zu predigen. In seiner Predigt sagte er: ‚Abu Chalifa hat mir berichtet, ihm al-Walid, ihm Schu’ba, ihm Qatada, ihm Anas (R) und dieser, dass der Gesandte Allahs (S) gesagt habe: Wenn jemand das Bedürfnis eines Muslims erfüllt, gewährt Allah ihm eine solche und solche Belohnung …‘ Auf diese Weise sprach er vieles. Nachdem er geendet hatte, rief ich ihn zu mir und fragte: ‚Wo ist dein Zuhause?‘ Er sagte: ‚Ich stamme aus der Gegend von Bardaya.‘ Ich fragte: ‚Bist du jemals in Basra gewesen?‘ Er sagte: ‚Nein.‘ Da fragte ich: ‚Wie kannst du dann Hadithe von Abu Chalifa überliefern, obwohl du ihn niemals gesehen hast?‘ Der junge Mann antwortete: ‚Darüber zu fragen, widerspricht den guten Sitten und dem Anstand. Diese eine Überlieferungskette kenne ich auswendig. Wann immer ich von jemandem einen Hadith oder eine Aussage höre, setze ich diese Überlieferungskette davor und überliefere die Aussage.‘ Ibn Hibban sagt: Darauf ließ ich den jungen Mann zurück und ging fort.“ (Ibn al-Dschauzi, al-Mauduat 1/22.)
Der berühmte Hadith-Gelehrte des sechsten Jahrhunderts der Hidschra, Abu al-Faradsch Ibn al-Dschauzi (597 n. H.), berichtet: „In meiner Gegend gibt es einen Prediger. Äußerlich ist er ein gottesfürchtiger und Allah fürchtender Mensch. In seinem Verhalten zeigt er Askese und Gottesfurcht. Zwei meiner äußerst vertrauenswürdigen Gelehrtenfreunde berichteten über ihn, dass dieser Mann an einem Aschura-Tag sagte: ‚Der Gesandte Allahs (S) hat gesagt: Wer am Aschura-Tag diese Handlung verrichtet, erhält diese Belohnung; wer jene Handlung verrichtet, erhält jene Belohnung …‘ Auf diese Weise überlieferte er Hadithe über zahlreiche Belohnungen für zahlreiche Handlungen. Wir fragten ihn: ‚Woher hast du diese Hadithe auswendig gelernt?‘ Er sagte: ‚Bei Allah, ich habe diese Hadithe niemals gelernt oder auswendig gelernt. Sie kamen mir gerade in diesem Augenblick in den Sinn, und ich sagte sie.‘“ (Ibn al-Dschauzi, al-Mauduat 1/20.)
Ibn al-Dschauzi sagt: „Ein Prediger meiner Zeit hat mit diesen falschen Hadithen sogar ein Buch geschrieben. Einer der gefälschten Hadithe dieses Buches lautet wie folgt: Eines Tages betraten Hasan (R) und Husain (R) das Haus des Kalifen Umar (R). Umar (R) war beschäftigt. Nachdem er seine Arbeit beendet und den Kopf gehoben hatte, sah er die beiden. Er stand auf, küsste sie, gab jedem von ihnen 1.000 Münzen und sagte: ‚Verzeiht mir, ich habe eure Ankunft nicht bemerkt.‘ Die beiden kehrten zu ihrem Vater Ali (R) zurück und erzählten ihm von Umars (R) Anstand und Bescheidenheit. Da sagte Ali (R): ‚Ich habe den Gesandten Allahs (S) sagen hören: Umar ibn al-Chattab ist das Licht des Islam und die Leuchte der Bewohner des Paradieses.‘ Die beiden kehrten zu Umar (R) zurück und erzählten ihm diesen Hadith. Darauf verlangte er Papier und Tinte und schrieb: ‚Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Die beiden Anführer der Jugendlichen im Paradies haben mir berichtet, dass sie dies von ihrem Vater Ali al-Murtada und dieser von ihrem Großvater, dem Propheten Mustafa (S), überliefert haben: Er sagte, Umar sei das Licht des Islam und die Leuchte der Bewohner des Paradieses.‘ Umar verfügte testamentarisch, dass das Blatt nach seinem Tod auf seiner Brust in sein Leichentuch gelegt werden solle. Nach seinem Tod wurde seinem Vermächtnis entsprechend verfahren. Am folgenden Morgen sahen alle, dass das Blatt auf dem Grab lag. Darauf stand geschrieben: ‚Hasan und Husain haben die Wahrheit gesagt, ihr Vater hat die Wahrheit gesagt, der Gesandte Allahs hat die Wahrheit gesagt: Umar ist das Licht des Islam und die Leuchte der Bewohner des Paradieses.‘
Ibn al-Dschauzi sagt: „Das Traurigste und Bedauerlichste ist, dass er sich nicht damit zufriedengab, diese abscheuliche Lüge und unglaubliche Geschichte aufzuschreiben. Er zeigte sie vielen Gelehrten unserer Zeit. Der Mangel an Kenntnissen über die Überlieferungsketten der Hadithe und ihre Authentizität ist selbst unter den Gelehrten so ausgeprägt, dass viele Gelehrte sogar diese abscheuliche Lüge als richtig angeführt haben.“ (Ibn al-Dschauzi, al-Mauduat 1/20–21.)
1.5.6. Regionale, berufliche oder ethnische Feindseligkeit
Menschen verschiedener Abstammungen, Völker, Länder oder Städte griffen bisweilen auf Fälschungen zurück, um ihre eigene Vorrangstellung oder ihren eigenen Rang zu begründen. Hadithe zugunsten des arabischen Volkes und der arabischen Sprache sowie gegen die persische Sprache und das persische Volk wurden erfunden. Ebenso wurden Hadithe zugunsten der persischen Sprache und gegen die arabische Sprache gefälscht. Auch zugunsten oder zum Nachteil verschiedener Hautfarben oder Berufe wurden Hadithe erfunden. Zu diesen erfundenen Aussagen gehören: „Die von Allah am meisten verabscheute Sprache ist die persische Sprache.“ „Wenn Allah zornig ist, offenbart Er auf Arabisch, und wenn Er zufrieden ist, offenbart Er auf Persisch.“ „Die Engel, die sich um den Thron befinden, sprechen die persische Sprache.“ Ebenso wurden aufgrund beruflicher Rivalität üble und herabsetzende Hadithe gegen Weber, Goldschmiede und Angehörige anderer Berufe erfunden.
Hadithe über die Vorzüge oder die Verurteilung verschiedener Städte, Länder oder Ortschaften wurden erfunden. Man kann sagen, dass über nahezu alle im dritten islamischen Jahrhundert bekannten Städte oder Länder Hadithe zu deren Lob oder Tadel erfunden wurden. Selbst für Städte wie Mekka und Medina, über deren Vorzüge viele authentische Hadithe überliefert sind, wurden zahlreiche äußerst eindrucksvolle gefälschte Hadithe erfunden. (Siehe ausführlicher: Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 1/357–373, 2/147–161; Fallāta, al-Wadʿ 1/260–263.)
1.5.7. Das Verlangen nach Berühmtheit
Wir haben bereits erwähnt, dass Isnād und Matn in jener Zeit zwei untrennbare Bestandteile des Hadith waren. Als Hadith wurde die Verbindung von Isnād und Matn bezeichnet. Hadithe in dieser kombinierten Form waren den Hadithgelehrten bestens bekannt. Bisweilen nahm ein Hadithgelehrter aus Streben nach Berühmtheit oder Eigenständigkeit Veränderungen an dieser kombinierten Form vor. Er überlieferte den Hadith eines Isnād unter einem anderen Isnād oder den Hadith eines Überlieferers unter dem Namen eines anderen Überlieferers. Unter den verschiedenen Arten der Lüge werden wir, so Allah will, ein oder zwei Beispiele für die Erfindung eines falschen Isnād anführen.
1.6. Arten der Lüge
Nach der Terminologie der Hadith-Gelehrten gibt es verschiedene Arten und Methoden, „im Namen des Hadith zu lügen“. In diesem Abschnitt werden wir diese, so Allah will, kurz erörtern.
1.6.1. Lüge in der Überlieferungskette
Der Hadith ist die Verbindung von „Isnad“ und „Matn“. Um einen Hadith zu erfinden, ist die Fälschung der Überlieferungskette unerlässlich. Oft war sogar gerade die Fälschung der Überlieferungskette das eigentliche Ziel des Fälschers. Die Lügner fälschten die Überlieferungsketten entsprechend ihren Absichten und Fähigkeiten. Diese Fälschungen lassen sich in mehrere Kategorien einteilen.
1.6.1.1. Eine gefälschte Überlieferungskette für eine erfundene Aussage
Ohne Überlieferungskette wurde kein Hadith angenommen. Wenn man also eine Lüge als Hadith ausgeben wollte, musste man sie mit einer Überlieferungskette versehen. Meistens erfanden die Fälscher eigenmächtig Überlieferungsketten unter den Namen verschiedener bekannter Gelehrter. Oder sie setzten eine auswendig gelernte Überlieferungskette vor verschiedene erfundene Hadithe. Das haben wir bei den zuvor besprochenen erfundenen Hadithen gesehen. Auf diese Weise sind auch die Überlieferungsketten der meisten erfundenen Hadithe frei erfunden. Sehen wir uns ein Beispiel an:
Imam Ibn Mājah sagt: Sahl ibn Abī Sahl und Muhammad ibn Ismāʿīl berichteten mir; ihnen berichtete ʿAbd as-Salām ibn Sālih Abū as-Salt al-Harawī: Mir berichtete ʿAlī ar-Ridā; er von seinem Vater Mūsā al-Kāzim; er von seinem Vater Jaʿfar as-Sādiq; er von seinem Vater Muhammad al-Bāqir; er von seinem Vater ʿAlī Zain al-ʿĀbidīn; er von seinem Vater Imam Husain (möge Allah mit ihm zufrieden sein); er von seinem Vater ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gesagt habe: „Der Glaube ist die Erkenntnis oder das Wissen des Herzens, das Bekenntnis mit der Zunge und das Handeln gemäß den Vorschriften.“
Demnach ist der Glaube die zusammenfassende Bezeichnung für die Erkenntnis des Herzens, das Bekenntnis mit dem Mund und die Umsetzung durch die Taten. Diese Aussage ist sehr überzeugend. Viele Tābiʿūn und spätere Gelehrte haben den Glauben auf diese Weise definiert. Imam Mālik, asch-Schāfiʿī, Ahmad ibn Hanbal und andere vertraten diese Ansicht. Imam Abū Hanīfa dagegen sagt: Der Glaube besteht im Wesentlichen aus dem Glauben des Herzens und dem Bekenntnis mit der Zunge. Die Taten sind nicht Teil des Glaubens, sondern seine Forderung und Folge. Aus der Verbindung von Glaube und Taten besteht der Islam. Wenn dieser Hadith authentisch wäre, würde er die Irrigkeit der Ansicht Imam Abū Hanīfas beweisen. Doch durch die Prüfung der Hadith-Gelehrten hat sich erwiesen, dass dieser Hadith haltlos und falsch ist.
Der Leser möge darauf achten: Die Überlieferer dieses Hadith gehören zu den angesehensten Persönlichkeiten aus der Familie des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), und sieben von ihnen gehören zu den zwölf Imamen der schiitischen Rechtsschule. Deshalb lassen wir, die gutgläubigen Muslime, uns leicht täuschen. Die Hadith-Gelehrten jedoch, die mit dem Schutz der Sunna des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) betraut waren, konnten auf diese Weise nicht getäuscht werden. Sie prüften den Hadith nach ihren Regeln. Bei ihrer Untersuchung stellten sie fest, dass kein Schüler der sieben im Isnad genannten berühmten Imame diesen Hadith überliefert hatte und dass er auch über keine andere Überlieferungskette überliefert worden war.
Nur ʿAbd as-Salām Abū as-Salt behauptete, Imam ʿAlī ar-Ridā (gest. 203 n. H.) habe ihm diesen Hadith übermittelt. So sehen wir, dass diese Person namens Abū as-Salt den Hadith zweihundert Jahre nach dem Tod des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbreitete. Durch vergleichende Untersuchungen stellten die Hadith-Gelehrten fest, dass diese Person, ʿAbd as-Salām Abū as-Salt, viele Hadithe gelernt und überliefert hatte. Unter den von ihm überlieferten Hadithen befanden sich jedoch zahlreiche Fehler. Er schrieb verschiedenen Hadith-Gelehrten oder Gelehrten Aussagen zu, die kein anderer ihrer Schüler von ihnen überlieferte. Dies beweist, dass er Hadithe nicht richtig auswendig behalten konnte. Allerdings herrscht unter ihnen Uneinigkeit darüber, ob er absichtlich falsche Hadithe überlieferte. Yahyā ibn Maʿīn und einige Imame sagten, dem Anschein nach sei er in seinem persönlichen Leben ein guter Mensch gewesen. Obwohl er Schiit war, habe er keine Übertreibungen begangen. Dennoch überlieferte er unzählige widersprüchliche und haltlose (munkar) Hadithe, die kein anderer Überlieferer jemals überliefert hatte. Es scheint jedoch, dass er nicht absichtlich log. Al-Dschūzānī, al-ʿUqailī und andere Imame dagegen sagten, dass er ein Lügner gewesen sei. (Ausführlich: Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī, Tahdhīb at-Tahdhīb 6/285–286; Taqrīb at-Tahdhīb, S. 355.)
Diejenigen, die ihn als jemanden bezeichneten, der unbeabsichtigte Fehler machte, nannten den Hadith ungültig, haltlos, äußerst schwach und Ähnliches. Diejenigen dagegen, die ihn als absichtlichen Lügner betrachteten, bezeichneten den Hadith als mawdūʿ, also als erfunden. (Al-Busīrī, Zawāʾid Ibn Mājah, S. 37.)
Der berühmte Hadith-Gelehrte des achten islamischen Jahrhunderts, Ibn al-Qayyim Muhammad ibn Abū Bakr (gest. 751 n. H.), war Anhänger der hanbalitischen Rechtsschule und betrachtete die Taten als Teil des Glaubens. Seiner Ansicht nach besteht der Glaube aus der Erkenntnis des Herzens, dem Bekenntnis mit der Zunge und der Befolgung der Vorschriften. Nach einer langen Erörterung zugunsten dieser Ansicht sagt er: Der Hadith, den Ibn Mājah zu diesem Thema von ʿAbd as-Salām ibn Sālih überliefert hat, ist jedoch mawdūʿ; er stammt nicht vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). (Ibn al-Qayyim, Hāschiyat Abī Dāwūd 12/294.)
Wir sehen, dass alle Überlieferer dieser Kette äußerst berühmte und allgemein hochgeachtete Persönlichkeiten sind. Dies ist ein Merkmal erfundener Hadithe. In den meisten Fällen stellten die Fälscher für ihre Fälschungen Überlieferungsketten aus berühmten Personen zusammen. Ihre Fälschung konnte zwar gewöhnliche Menschen täuschen, nicht aber die prüfenden Hadith-Gelehrten. Denn der Name des Fälschers blieb in der Überlieferungskette erhalten. Auch der Name desjenigen, den der Fälscher als seinen Lehrer bezeichnete, war darin enthalten. Durch den Vergleich und die Prüfung der von den anderen Schülern des Lehrers überlieferten Hadithe mit den vom Fälscher überlieferten Hadithen entdeckten die Hadith-Gelehrten die Fälschung.
Sehen wir uns ein weiteres Beispiel für eine Fälschung an. Ismāʿīl ibn Ziyād war ein Hadith-Überlieferer des zweiten islamischen Jahrhunderts. Er sagt: Thaur ibn Yazīd (gest. 155 n. H.) berichtete mir; er überlieferte von Chālid ibn Maʿdān (gest. 103 n. H.), dieser von Muʿādh ibn Dschabal: Wir sagten: „O Gesandter Allahs, dürfen wir den Quran ohne Gebetswaschung berühren?“ Er sagte: „Ja, doch wenn die Ganzkörperwaschung verpflichtend geworden ist, dürft ihr den Quran nicht berühren.“ Wir sagten: „O Gesandter Allahs, was bedeutet dann die Aussage des Quran: ‚Niemand berührt ihn außer den Reinen‘ (Sure al-Wāqiʿa 56:79)?“ Er sagte: „Das bedeutet: Niemand außer den Gläubigen erhält den Lohn des Quran.“
Die Hadith-Gelehrten sind sich darin einig, dass dieser Hadith erfunden ist. Die Hadith-Imame sammelten die von dieser Person namens Ismāʿīl ibn Ziyād (Abū Ziyād) überlieferten Hadithe und verglichen sie mit allen anderen Überlieferungen. Dabei stellten sie fest, dass kein einziger der von ihm überlieferten Hadithe richtig war. Er war ein guter Gelehrter und Richter in der Gegend namens Mosul. Dennoch überlieferte er im Namen verschiedener damals bekannter Hadith-Gelehrter wie Schuʿba (gest. 160 n. H.), Ibn Dschuraidsch (gest. 150 n. H.) und Thaur (gest. 155 n. H.) zahlreiche Hadithe, die diese niemals gesagt hatten und die auch keiner ihrer Schüler von ihnen überliefert hatte.
So schrieb er hier den Hadith Thaur zu. Thaur war einer der berühmtesten Hadith-Gelehrten und Rechtsgelehrten Syriens im zweiten islamischen Jahrhundert. Er hatte unzählige Schüler. Viele von ihnen lernten jahrelang Hadithe bei ihm. Kein einziger Schüler überlieferte diesen Hadith von ihm. Dennoch überlieferte Ismāʿīl ihn in seinem Namen. Nach den Umständen zu urteilen, scheint er solche erfundenen Hadithe absichtlich überliefert zu haben. Imam ad-Dāraquṭnī, Ibn ʿAdī, Ibn Hibbān, Ibn al-Dschauzī und andere Imame haben diese Angelegenheiten ausführlich erörtert und ihn einen Daddschāl und Lügner genannt. Alle von ihm überlieferten Hadithe, die nur er selbst überliefert hatte und die niemand sonst überliefert hatte, betrachteten sie als mawdūʿ, also als erfunden.
Eine weitere erfundene und falsche Aussage, die dieser Ismāʿīl als Hadith des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) überlieferte, lautet: Er sagt: Ghālib al-Qaṭṭān berichtete mir; er von Abū Saʿīd al-Maqbarī; dieser von Abū Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein): Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die bei Allah verhassteste Sprache ist die persische Sprache, und die Sprache der Bewohner des Paradieses ist die arabische Sprache.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 1/510–511; Ibn Hibbān, al-Madschrūhīn 1/129.)
1.6.1.2. Eine gefälschte Überlieferungskette für einen verbreiteten Hadith
Wir haben gesehen, dass das Ziel des Fälschers oft darin bestand, seine eigene Besonderheit und Eigenständigkeit zu begründen. Deshalb stellten sie für einen verbreiteten Matn oder eine verbreitete Aussage eine besondere Überlieferungskette her. Hier sei ein Beispiel genannt.
Imam Mālik war einer der bedeutendsten Imame der Hadith-Gelehrten des zweiten islamischen Jahrhunderts. Von seinem Lehrer Nāfiʿ überlieferte er über ʿAbdullah ibn ʿUmar viele Hadithe vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm). Deshalb ist „Mālik von Nāfiʿ, dieser von ʿAbdullah ibn ʿUmar“ eine äußerst authentische und sehr berühmte Überlieferungskette. Sie war bei allen Hadith-Gelehrten, die Hadithe überlieferten, bewahrt.
Der Überlieferer ʿAbd al-Munʿim ibn Baschīr aus dem dritten islamischen Jahrhundert sagt: Mālik berichtete mir; er von Nāfiʿ; dieser von ʿAbdullah; dieser sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „O Allah, schenke meiner Gemeinschaft zu all ihren Zeiten Segen.“ [Al-Chalīlī, Chalīl ibn ʿAbdullah (gest. 446 n. H.), al-Irschād, S. 7.]
Der berühmte Hadith-Gelehrte des fünften islamischen Jahrhunderts, der Gelehrte Chalīl ibn ʿAbdullah al-Chalīlī (gest. 446 n. H.), sagt: Dies ist ein mawdūʿ, also ein erfundener Hadith. Diese Person namens ʿAbd al-Munʿim war ein lügnerischer Fälscher. ʿAbdullah, der Sohn Imam Ahmads, sagt: Eines Tages sagte ich zu deinem Vater: „Ich habe ʿAbd al-Munʿim ibn Baschīr auf dem Markt gesehen.“ Er sagte: „Mein Sohn, lebt dieser lügnerische Fälscher noch?“ Dieser Hadith ist mit dieser Überlieferungskette völlig haltlos und nicht existent. Niemand hat ihn jemals von Mālik oder von Nāfiʿ überliefert. In Wirklichkeit wurde dieser Hadith vom Gefährten Ṣakhr al-Ghāmidī vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) überliefert. (Al-Chalīlī, al-Irschād, S. 7.)
Wir sehen hier, dass der Gelehrte al-Chalīlī den Hadith als mawdūʿ beurteilt hat. Zugleich erwähnt er selbst, dass der Hadith von einem anderen Gefährten überliefert wurde. Seine Absicht ist, dass dieser Hadith mit dieser Überlieferungskette mawdūʿ ist. Die Verbindung dieser Überlieferungskette mit diesem Matn ist erfunden. Kurz hat er auch das Ergebnis der Prüfung durch die Hadith-Gelehrten mitgeteilt. Keiner der unzähligen Schüler Imam Māliks überlieferte diesen Hadith über ihn mit dieser Kette. Nur ʿAbd al-Munʿim behauptete, Imam Mālik habe ihm diesen Hadith übermittelt. Anhand aller anderen von ʿAbd al-Munʿim überlieferten Hadithe erkannten die Hadith-Gelehrten seine Lüge und kennzeichneten ihn als Lügner.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Matn dieses Hadith falsch ist. Der Matn wurde über andere Überlieferungsketten von Ṣakhr al-Ghāmidī und anderen Gefährten überliefert und durch die Prüfung der Hadith-Gelehrten als authentisch erwiesen. (At-Tirmidhī, as-Sunan 3/517; Ibn Mājah, as-Sunan 2/752.)
So haben wir gesehen, dass ʿAbd al-Munʿim für einen verbreiteten und authentischen Matn eine sehr berühmte authentische Überlieferungskette gefälscht hat. Welche Bedeutung eine solche erfundene Überlieferungskette damals für das Erlangen von Berühmtheit hatte, können wir in unserer Zeit kaum noch ermessen. Die Hadith-Gelehrten kannten den Hadith über Ṣakhr al-Ghāmidī. Sobald sie jedoch hörten, dass jemand in irgendeiner Stadt diesen Hadith über Mālik von ʿAbdullah ibn ʿUmar überlieferte, gingen sie zu ihm, schrieben seinen Hadith auf und prüften ihn. Als sie durch die Untersuchung seine Fälschung entdeckten, machten sie sie öffentlich. Danach kamen weitere Hadith-Gelehrte zu ihm. Im Großen und Ganzen empfand der Mann wohl große Freude darüber, wie viele Menschen zu ihm kamen, um Hadithe zu hören, und wie er alle zum Narren hielt! Dass seine Fälschung entdeckt werden könnte, kümmerte ihn jedoch nicht. Kein Fälscher begeht seine Fälschung in dem Gedanken, entdeckt zu werden.
Ibrāhīm ibn al-Hakam ibn Abān war ein Hadith-Überlieferer des dritten islamischen Jahrhunderts. Auch er griff bei der Überlieferung von Hadithen auf einige Fälschungen zurück. Selbst ein berühmter Imam wie Imam Ahmad ibn Hanbal ging zu ihm, um Hadithe von ihm zu lernen. Imam Ahmad sagte später: „Ich reiste von Bagdad bis Aden im Jemen, um bei Ibrāhīm ibn al-Hakam Hadithe zu lernen. Das Geld für die Reise ging fi sabīlillāh verloren.“ (Ibn al-Dschauzī, ad-Duʿafāʾ wa-l-Matrūkīn 1/30.)
1.6.1.3. Veränderungen am Isnād
Die Worte des Gesandten Allahs (s) müssen genau so wiedergegeben werden, wie man sie gehört hat. Jede Veränderung, sei es durch Weglassen oder Hinzufügen, im Isnād gilt ebenfalls als eine Lüge über ihn. Deshalb haben die Muhaddithūn jede Veränderung an einem überlieferten Isnād als Erfindung und Fälschung gewertet. Einen mawqūf- oder maqṭūʿ-Hadith, also die Aussage eines Gefährten oder eines Tābiʿī, als marfūʿ-Hadith oder als Aussage des Gesandten Allahs (s) zu überliefern, einen mursal- oder munqaṭiʿ-Hadith als muttaṣil zu überliefern, den Namen eines bekannten Überlieferers anstelle eines schwachen Überlieferers in den Isnād einzufügen oder den Isnād eines Hadiths auf irgendeine Weise zu verändern, gilt als Lüge im Namen des Hadiths. Eine solche Lüge kann absichtlich oder unabsichtlich geschehen. Wer absichtlich lügt, gilt als Lügner oder Fälscher. Wer unabsichtlich lügt, gilt als nicht akzeptabel, schwach und zurückzuweisen. Sehen wir uns hierzu ein oder zwei Beispiele an.
Abū Samārah Aḥmad ibn Sālim war ein Überlieferer des zweiten oder dritten islamischen Jahrhunderts. Er sagte: „Sharīk berichtete uns von al-Aʿmash, dieser von ʿAṭiyyah, dieser von Abū Saʿīd al-Chudrī, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt habe: ‚ʿAlī ist der Beste unter allen Geschöpfen.‘“
Die Imame des Hadith stellten durch Untersuchung fest, dass dieser Abū Salāmah Aḥmad ibn Sālim ein äußerst schwacher Überlieferer war. Von verschiedenen Gelehrten und Muhaddithūn überlieferte er in deren Namen Hadithe, die niemand sonst überliefert hatte. Einer seiner falschen oder fehlerhaften Überlieferungen ist dieser Hadith. Auch andere Schüler von Sharīk ibn ʿAbdullāh überlieferten diesen Hadith. Außerdem überlieferten neben Sharīk auch andere von dessen Lehrer al-Aʿmash. Doch sie sagten: „Al-Aʿmash, von ʿAṭiyyah, dieser sagte, dass Jābir sagte: ‚Wir hielten ʿAlī für den Besten unter uns.‘“
Wir sehen also, dass Abū Salāmah absichtlich oder unabsichtlich drei Dinge verändert hat.
Erstens: Der Hadith wurde von ʿAṭiyyah von Jābir überliefert, doch Abū Salāmah nannte irrtümlich den Namen von ʿAṭiyyahs Lehrer als Abū Saʿīd al-Chudrī. Auf diese Weise veränderte er den Namen des Gefährten im Isnād.
Zweitens: Er veränderte sowohl den Isnād als auch den Matn des Hadiths.
Drittens: Durch die Veränderung des Isnād gab er die Aussage Jābirs als Aussage des Gesandten Allahs (s) aus.
Der Hadith war ursprünglich Jābirs eigene Aussage, doch er überlieferte ihn als Aussage des Gesandten Allahs (s). Und dies ist die schwerwiegendste Veränderung. Denn hier wurde dem Gesandten Allahs (s) etwas zugeschrieben, was er nicht gesagt hatte; das ist ein sehr großes Verbrechen. Die Aussage eines Gefährten, eines Tābiʿī oder eines frommen Gelehrten beziehungsweise ein weises Sprichwort als Aussage des Gesandten Allahs (s) zu bezeichnen, ist eine besondere Art des mawḍūʿ, also des erfundenen Hadiths. Wir werden dieses Thema gleich noch einmal erwähnen, so Allah will. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 1/277–278.)
Ibrāhīm ibn al-Ḥakam ibn Abān war ein Überlieferer des dritten islamischen Jahrhunderts. Bei der Überlieferung von Hadithen fälschte er. Allerdings geschah dies im Isnād. Der Muhaddith ʿAbbās ibn ʿAbd al-ʿAẓīm aus dem dritten Jahrhundert sagte: „Ibrāhīm ibn al-Ḥakam lernte und schrieb über seinen Vater einige Hadithe vom Tābiʿī ʿIkrimah, die auf den Gesandten Allahs (s) zurückgeführt wurden. Diese Hadithe waren in seinem Manuskript in dieser Form als mursal niedergeschrieben; der Name eines Gefährten war nicht genannt. Später überlieferte er sie jedoch unter Nennung der Namen von Gefährten wie ʿAbdullāh ibn ʿAbbās und Abū Hurayrah (ra).“ Aufgrund dieser Lüge im Isnād verlor er seine Anerkennung. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 1/241–242.)
1.6.1.4. Diebstahl des Isnād oder Diebstahl eines Hadiths
Eine besondere Methode der Lügner bei der Fälschung von Hadithen ist der Diebstahl. „Hadith-Diebstahl“ bedeutet, dass ein lügender Überlieferer einen Hadith von einem anderen Überlieferer hört, ihn aber nicht über die Quelle dieses Überlieferers weitergibt, sondern ihn mit einem erfundenen Isnād überliefert. Der Diebstahl kann auf verschiedene Arten erfolgen:
a. Der „Dieb“ und Fälscher lässt den ursprünglichen Isnād unverändert. Doch statt den Namen dessen zu nennen, von dem er den Hadith gehört hat, nennt er den Namen von dessen Lehrer und behauptet, selbst von diesem Lehrer gehört zu haben.
b. Der Dieb und Fälscher verändert den ursprünglichen Isnād teilweise. Er verändert den Namen eines Überlieferers im Isnād und stellt auf diese Weise einen neuen Isnād her.
c. Der Dieb und Fälscher erstellt einen neuen Isnād, der zum Matn des Hadiths passt. Er hört einen von einem schwachen oder lügenden Überlieferer überlieferten Hadith aus dessen Mund oder an irgendeinem Ort und findet Gefallen daran. Wegen der Anziehungskraft des Hadiths möchte auch er ihn überliefern. Wenn er ihn jedoch im Namen des ursprünglichen Fälschers überliefert, sinkt sein eigenes Ansehen. Außerdem verliert der Hadith dadurch seine Anziehungskraft und Neuheit. Deshalb erstellt er für diesen erfundenen Hadith einen weiteren erfundenen Isnād.
Bei der Identifizierung erfundener Hadithe ist der Aspekt des Diebstahls äußerst wichtig. Verschiedene schwache oder erfundene Hadithe werden manchmal mit zehn oder fünfzehn Isnāden überliefert. Angesichts so vieler Isnāde kann ein Muhaddith mitunter getäuscht werden. Er könnte denken: Obwohl die Isnāde des Hadiths schwach sind, hat der Hadith vielleicht eine Grundlage, da er in so vielen Überlieferungsketten vorkommt. In diesem Fall muss er zwei Dinge feststellen. Erstens muss er prüfen, ob sich in jedem Isnād ein lügender Überlieferer befindet. Wenn sich zeigt, dass der Hadith in einer bestimmten Zeit durch die Überlieferung eines bestimmten Überlieferers bekannt wurde und die Muhaddithūn jener Zeit ihn als Hadith dieses Überlieferers identifizierten, danach aber einige schwache oder fälschende Überlieferer ihn vom Lehrer dieses Überlieferers oder über einen anderen Isnād überlieferten, wird deutlich, dass die späteren Überlieferer ihn „gestohlen“ haben.
Hier möchte ich einige Beispiele für diesen Diebstahl anführen.
Wir haben bereits als Beispiel für die unbeabsichtigte Lüge frommer Menschen einen von dem berühmten Anbeter des dritten islamischen Jahrhunderts, Thābit ibn Mūsā (229 n. H.), überlieferten Hadith erwähnt. Darin heißt es: „Wer nachts mehr Gebete verrichtet, dessen Gesicht wird am Tag schöner sein.“ Diesen Hadith überlieferte zunächst Thābit selbst. Nachdem die Muhaddithūn den Hadith aus Thābits Mund gehört hatten, stellten sie durch eingehende Untersuchung fest, dass vor Thābit niemand diesen Hadith überliefert hatte. Nachdem dieser Hadith jedoch durch Thābit bekannt und berühmt geworden war, überlieferte ihn ein schwacher oder lügender Überlieferer von Thābits Lehrer Sharīk oder über andere Isnāde. Die Muhaddithūn bezeichneten dies als Diebstahl. Einer dieser diebischen Fälscher war ʿAbd al-Ḥamīd ibn Baḥr Abū al-Ḥasan al-ʿAskarī. In der Zeit nach Thābit behauptete er, auch er habe den Hadith von Sharīk gehört. Der berühmte Muhaddith des vierten islamischen Jahrhunderts, der Gelehrte Ibn ʿAdī, sagte: „Ḥasan ibn Sufyān berichtete mir: ʿAbd al-Ḥamīd ibn Baḥr berichtete mir: Sharīk berichtete uns von al-Aʿmash, von Abū Sufyān, von Jābir, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt habe: ‚Wenn jemand nachts das Gebet verrichtet, wird sein Gesicht am Tag schöner sein.‘“ Ibn ʿAdī sagte: „Der Hadith ist durch Thābit ibn Mūsā bekannt. Nach ihm haben viele schwache Überlieferer den Hadith gestohlen. ʿAbd al-Ḥamīd ist einer von ihnen.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 5/322.)
Ein Fälscher und Überlieferer des vierten islamischen Jahrhunderts war Ḥasan ibn ʿAlī ibn Ṣāliḥ al-Ādābī. Der Gelehrte Ibn ʿAdī sagte: „Ich hörte von diesem Mann Hadithe und schrieb sie nieder. Er fälschte und stahl Hadithe. Er überlieferte den Hadith einer Person im Namen einer anderen. Er überlieferte Hadithe unter den Namen von Personen, über die keinerlei Informationen bekannt waren.“ Danach führte er viele Beispiele für den Hadith-Diebstahl dieses Ḥasan ibn ʿAlī an. In diesem Zusammenhang sagte Ibn ʿAdī: „Ḥasan ibn ʿAlī al-Ādābī berichtete mir: Ḥasan ibn ʿAlī ibn Rāshid berichtete uns von Sharīk, dieser von al-Aʿmash, dieser von Abū Sufyān, dieser von Jābir, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt habe: ‚Wer nachts mehr Gebete verrichtet, dessen Gesicht wird am Tag schöner sein.‘“ Ibn ʿAdī sagte: „Dies ist der Hadith von Thābit ibn Mūsā. Nach Thābit haben viele schwache Überlieferer den Hadith gestohlen und ihn unter den Namen verschiedener Überlieferer verbreitet. In dieser Überlieferungskette gibt Ḥasan ibn ʿAlī al-Ādābī den Hadith als Überlieferung von Ḥasan ibn ʿAlī ibn Rāshid aus. Doch Ḥasan ibn ʿAlī ibn Rāshid war ein bekannter und wahrhaftiger Überlieferer. Er hat diesen Hadith niemals von Sharīk oder über einen anderen Isnād überliefert. Kein bekannter Schüler von ihm überlieferte den Hadith von ihm.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 2/338–341; siehe auch 6/303.)
Ein schwacher Überlieferer des zweiten Jahrhunderts war „Hudhayl ibn al-Ḥakam“. Er sagte: „ʿAbd al-ʿAzīz ibn Abī Rawwād (159 n. H.) berichtete mir von ʿIkrimah, dieser von Ibn ʿAbbās, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt habe: ‚Der Tod in der Fremde gilt als Märtyrertum.‘“ Der einzige Überlieferer dieses Hadiths ist dieser Überlieferer namens Hudhayl. Die Muhaddithūn des zweiten und dritten Jahrhunderts stellten durch eingehende Nachforschungen und Untersuchungen fest, dass außer diesem Mann kein Überlieferer diesen Hadith von ʿAbd al-ʿAzīz oder über irgendeine andere Quelle überliefert hatte.
Ein anderer Überlieferer jener Zeit war Ibrāhīm ibn Bakr al-Aʿwar. Er kam und behauptete, den Hadith von ʿAbd al-ʿAzīz gehört zu haben. Auch er sagte: „ʿAbd al-ʿAzīz berichtete uns von ʿIkrimah, von Ibn ʿAbbās …“ Durch ihre Untersuchung stellten die Muhaddithūn fest, dass dieser Mann namens Ibrāhīm den Hadith gestohlen hatte. Sie erkannten, dass Ibrāhīm den Hadith nicht von ʿAbd al-ʿAzīz gehört hatte. Als Hudhayl den Hadith überlieferte, hatte auch er nicht behauptet, ihn gehört zu haben. Als der Hadith über Hudhayls Überlieferung unter den Muhaddithūn bekannt wurde, erfuhr auch Ibrāhīm den Hadith über Hudhayl. Wenn er den Hadith nun über Hudhayl überlieferte, würde sein Ansehen sinken! Deshalb stahl er Hudhayls Isnād. Er beanspruchte Hudhayls Lehrer als seinen eigenen Lehrer und begann, den Hadith zu überliefern. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 1/257.)
1.6.2. Lüge im Matn
Das wichtigste Gebiet der Fälschung ist der „Matn“ oder Hauptinhalt des Hadiths. Die Muhaddithūn haben darauf hingewiesen, dass die im Namen des Gesandten Allahs (s) verbreiteten falschen Aussagen grundsätzlich von zwei Arten sein können: Der Fälscher gibt seine eigene Erfindung im Namen des Gesandten Allahs (s) wieder oder er schreibt eine bereits verbreitete Aussage ihm zu. Beide Arten von Lügen können absichtlich oder unabsichtlich erfolgen.
1.6.2.1. Eigene Erfindungen als Hadith ausgeben
Oft sehen wir, dass ein lügender Überlieferer seine eigene Erfindung als Hadith ausgibt. Der Gelehrte as-Suyūṭī (911 n. H.) erwähnte, dass diese Art unter den mawḍūʿ oder falschen Hadithen zahlenmäßig am häufigsten ist. In den meisten Fällen erfindet der Fälscher je nach Bedarf und Vorteil eine Aussage und gibt sie als Hadith aus. (As-Suyūṭī, Tadrīb ar-Rāwī 1/287.)
Unter den oben erwähnten verschiedenen Beispielen haben wir viele erfundene Hadithe dieser Art gesehen. Die erfundenen Hadithe über die Vorzüge verschiedener Koransuren sowie die zugunsten oder zulasten eines Landes, einer Volksgruppe, einer Partei, einer Richtung und Ähnlichem erfundenen Hadithe gehören alle zu derselben Kategorie.
1.6.2.2. Verbreitete Aussagen als Hadith ausgeben
Mitunter haben schwache oder lügende Überlieferer irrtümlich oder absichtlich die Aussage eines Gefährten oder eines Tābiʿī, ein Sprichwort, den Ausspruch eines frommen Menschen, eine unter dem Namen früherer Propheten verbreitete Aussage, eine medizinische Aussage, den Ausspruch eines berühmten Gelehrten oder eine ähnliche verbreitete Aussage als „Hadith des Gesandten“ überliefert. Der Gelehrte al-ʿIrāqī (806 n. H.) erwähnte zwei Beispiele für solche mawḍūʿ-Hadithe. Das erste Beispiel lautet: „Die Liebe zur Welt ist die Wurzel aller Sünden.“ Al-ʿIrāqī sagte, dass dieser Satz ursprünglich die Aussage eines frommen Anbeters sei. Er werde auch als Aussage von ʿĪsā (a) verbreitet. Als Aussage des Gesandten Allahs (s) habe er jedoch keinerlei Grundlage.
Das zweite Beispiel lautet: „Der Magen ist das Haus der Krankheit, und die Kontrolle der Ernährung ist die Grundlage aller Heilmittel.“ Dies ist eine Aussage der Ärzte. Als Hadith besitzt sie keinerlei Grundlage. (As-Suyūṭī, Tadrīb ar-Rāwī 1/287.)
Im oben behandelten Abschnitt „Veränderungen am Isnād“ haben wir einige Beispiele dieser Art gesehen. Viele weitere Beispiele für diese Art von Lüge oder Fälschung werden wir im zweiten Kapitel sehen. Hier möchte ich einen solchen Hadith erwähnen, der unter den Gelehrten in unserem Land verbreitet ist.
In unserem Land wird als verbreiteter Hadith folgende Aussage angeführt: „Was die Muslime für gut halten, ist bei Allah gut.“
In unserem Land ist diese Aussage allgemein als Hadith des Propheten bekannt. Ursprünglich stammt sie jedoch von ʿAbdullāh ibn Masʿūd (ra). Wenn man sie als Aussage des Gesandten Allahs (s) überliefert, ist dies eine Lüge über ihn. Ibn Masʿūd (ra) sagte: „Allah blickte in die Herzen seiner Diener. Er fand das Herz Muḥammads (s) als das beste und vortrefflichste Herz unter der gesamten Schöpfung. Deshalb erwählte Er ihn für sich und entsandte ihn mit der Verantwortung für die Gesandtschaft. Danach blickte Er, nach dem Herzen Muḥammads (s), auf die Herzen der übrigen Diener. Da fand Er die Herzen seiner Gefährten als die besten. Deshalb machte Er sie zu den Gefährten und Ratgebern seines Propheten; sie kämpften für seine Religion. Daher ist das, was die Muslime [das heißt, die Gefährten mit den reinen Herzen, die Gefährten und Ratgeber des Gesandten Allahs (s)] für gut halten, auch bei Allah gut. Und was sie für schlecht halten, ist auch bei Allah schlecht.“ (Aḥmad, al-Musnad 1/379; al-Ḥākim, al-Mustadrak 3/83.)
Manche Faqīhs oder Gelehrte erwähnten diese Aussage irrtümlich als Hadith des Propheten. Die Muhaddithūn späterer Zeiten durchsuchten alle Hadithwerke und stellten sicher, dass dieser Hadith nicht vom Gesandten Allahs (s) überliefert worden war. Der Gelehrte az-Zaylaʿī ʿAbdullāh ibn Yūsuf (762 n. H.), Ibn Kathīr Ismāʿīl ibn ʿUmar (774 n. H.), Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī Aḥmad ibn ʿAlī (852 n. H.), as-Sachāwī Muḥammad ibn ʿAbd ar-Raḥmān (902 n. H.) und andere Muhaddithūn erwähnten, dass der Hadith als Aussage von ʿAbdullāh ibn Masʿūd (ra) mit einer guten Überlieferungskette überliefert worden sei. Als Aussage des Gesandten Allahs (s) sei er nirgendwo überliefert worden.
1.6.3. Lüge bei Übersetzung, Auslegung und Forschung
Eine weitere große Sphäre der Lüge im Namen der Hadithe sind Übersetzung und Auslegung. Bei der Durchsicht verbreiteter Bücher sowie von Predigten und Ermahnungen zeigt sich, dass wir uns gewöhnlich bei der Überlieferung von Hadithen eine hundertprozentige, völlig uneingeschränkte Freiheit erlauben. Wir übersetzen die Kernaussage eines Hadiths nach unserem eigenen Geschmack mit Hinzufügungen oder Kürzungen, verbinden mit der Übersetzung viele unserer eigenen Ansichten und Auslegungen und geben all dies unter dem Namen „Hadith“ aus. Dabei gerieten die ehrwürdigen Gefährten bereits wegen der geringfügigsten Veränderung eines Wortes völlig außer Fassung!
Qiyas und Idschtihad im Licht von Koran und Hadith sind eine der wichtigsten Quellen der islamischen Rechtswissenschaft. In all jenen Angelegenheiten, zu denen Koran und Hadith keine eindeutige Regelung gegeben haben, müssen die entsprechenden Bestimmungen durch Qiyas und Idschtihad ermittelt werden. So lehrte der Gesandte Allahs (s) die Umma das Gebet. Er erläuterte jedoch nicht im Einzelnen, welche Handlung verpflichtend, welche empfohlen und dergleichen ist. Ein Mudschtahid versucht, dies anhand verschiedener Hadithe zu bestimmen. Ebenso finden sich im Koran und in den Hadithen keine Aussagen über Mikrofon, Telefon, Flugzeug und Ähnliches. Der Mudschtahid bemüht sich, anhand der einschlägigen Weisungen von Koran und Hadith und durch Qiyas und Idschtihad die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zu erkennen.
Durch Qiyas oder Idschtihad kann man jedoch keine verborgenen Angelegenheiten erkennen und keine gottesdienstlichen Handlungen festlegen. Aufgrund eines Vergleichs mit dem Tragen des Ihram während der Hadsch kann man nicht bestimmen, dass der Ihram auch während des Gebets zu tragen sei. Ebenso kann man nicht aus dem hunderttausendfachen Lohn für das Gebet in der al-Masdschid al-Haram ableiten, dass der Lohn für die Entrichtung der Zakat dort hunderttausendfach erhöht werde. Ebenso können wir nicht sagen, dass die Entrichtung der Zakat im Ramadan einen siebzigfachen Lohn erbringe und ihre Entrichtung in der al-Masdschid al-Haram während des Ramadan einen siebenmillionenfachen Lohn.
Hier möchte ich einige Beispiele anführen. Imam at-Tirmidhi nahm in seinem Sunan im Kapitel über die Vorzüglichkeit des Dschihad den folgenden als „hasan“ beziehungsweise akzeptablen Hadith auf. Khuraim ibn Fatik (r) sagte, der Gesandte Allahs (s) habe gesagt: „Wenn jemand etwas auf Allahs Weg ausgibt, wird ihm dafür ein siebenhundertfacher Lohn verzeichnet.“
In einem von Imam Ibn Madscha überlieferten schwachen Hadith heißt es: „Wenn jemand selbst zu Hause bleibt und Ausgaben auf Allahs Weg schickt, erhält er für jeden Dirham 700 Dirham (an Lohn). Wenn er jedoch selbst am Kampf auf Allahs Weg teilnimmt und dafür Ausgaben tätigt, erhält er für jeden Dirham 700.000 Dirham (an Lohn).“ Danach rezitierte er diesen Vers: „Allah vermehrt, wem Er will.“ (Ibn Madscha, as-Sunan 2/922).
Der einzige Überlieferer dieses Hadiths ist Ibn Abi Fudaik. Er sagt: „Ein Mann namens Khalil ibn Abdillah überlieferte diesen Hadith über al-Hasan al-Basri.“ Die Hadith-Gelehrten kannten von diesem Mann namens Khalil ibn Abdillah nicht einmal seine Identität, geschweige denn, dass sie seine Vertrauenswürdigkeit hätten beurteilen können. Deshalb sagte al-‘Allama al-Busiri: „Diese Überliefererkette ist schwach, weil Khalil ibn Abdillah unbekannt ist.“
Der Tabi‘i Mudschahid berichtet: „Abu Huraira (r) war einmal mit dem Grenzschutz beauftragt. Plötzlich wurde laut ausgerufen, weil man glaubte, der Feind sei eingetroffen. Darauf eilten alle zur Meeresküste. Dann wurde gesagt, es bestehe kein Anlass zur Sorge. Da kehrten alle zurück, nur Abu Huraira blieb stehen. Ein Mann fragte ihn: ‚Abu Huraira, warum stehst du hier?‘ Er sagte: ‚Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen: Eine kurze Zeit auf Allahs Weg zu verweilen ist besser, als in der Nacht der Bestimmung beim Schwarzen Stein Qiyam (das Gebet) zu verrichten.‘“ (Ibn Hibban, as-Sahih 10/462).
In den oben genannten Hadithen wird der Lohn für Ausgaben und das Verweilen auf Allahs Weg und Ähnliches erwähnt. Alle Gelehrten der muslimischen Umma sind sich darin einig, dass mit „Allahs Weg“ hier der Kampf beziehungsweise Dschihad des muslimischen Staates gegen einen nichtmuslimischen Staat gemeint ist. Alle Hadith-Gelehrten haben diese Hadithe in den Kapiteln über Dschihad oder Krieg zusammengestellt. Wenn wir hier in der Übersetzung „auf Allahs Weg“ oder „Dschihad“ sagen, ist dies somit die korrekte Übersetzung der Hadithe.
In einem anderen authentischen Hadith sagt Ka‘b ibn ‘Udschra (r): „Ein Mann ging am Gesandten Allahs (s) vorbei. Als die Gefährten seine Gesundheit, Kraft und Tatkraft sahen, sagten sie: ‚O Gesandter Allahs, wenn dieser Mann doch auf Allahs Weg (im Dschihad) wäre!‘ Da sagte der Gesandte Allahs (s): Wenn er ausgegangen ist, um für seine kleinen Kinder seinen Lebensunterhalt zu verdienen, befindet er sich auf Allahs Weg. Wenn er ausgegangen ist, um für seine betagten Eltern seinen Lebensunterhalt zu verdienen, befindet er sich auf Allahs Weg. Wenn er ausgegangen ist, um durch seinen Verdienst unabhängig von anderen zu bleiben, befindet er sich auf Allahs Weg.“ (al-Haisami, Madschma‘ az-Zawa’id 4/325).
Hier wird die Arbeit zum Erwerb des Lebensunterhalts als „sich auf Allahs Weg befinden“ oder „auf Allahs Weg gehen“ bezeichnet. In anderen Hadithen werden Tätigkeiten wie das Erlernen von Wissen, die Hadsch, das Gebieten des Guten, die vollständige Gebetswaschung in der Kälte, das Warten auf das Gebet in der Moschee und das Bemühen, das eigene Ich auf Allahs Weg zu halten, als Dschihad bezeichnet.
Nachdem wir die korrekte und wörtliche Bedeutung der oben genannten Hadithe wiedergegeben haben, können wir sagen, dass in verschiedenen Hadithen auch Tätigkeiten wie der halal Erwerb des Lebensunterhalts, das Erlernen von Wissen, das Gebieten des Guten und die Verrichtung der Hadsch als „Handeln auf Allahs Weg“ bezeichnet werden. Daher hoffen wir, dass auch Menschen, die solchen Tätigkeiten nachgehen, den in diesen Hadithen erwähnten Lohn des Dschihad erhalten können.
Wenn wir jedoch nicht so vorgehen, sondern direkt sagen: „Im ehrwürdigen Hadith heißt es, dass eine kurze Zeit des Arbeitens für den halal Lebensunterhalt besser sei als das Gebet in der Nacht der Bestimmung beim Schwarzen Stein“, oder: „Wer für das Gebieten des Guten bei einer Kundgebung oder einem Demonstrationszug einen Taka ausgibt, erhält den Lohn von sieben Millionen Taka“, dann gilt dies als Lüge. Denn der Gesandte Allahs (s) hat dies niemals so gesagt.
Ebenso wird in den oben genannten Hadithen ein siebenhundert- beziehungsweise siebenhunderttausendfacher Lohn für Ausgaben im Kampf auf Allahs Weg erwähnt. In einem anderen Hadith heißt es: „Der Lohn für Gebet, Fasten und Dhikr wird siebenhundertfach vermehrt gegenüber den Ausgaben auf Allahs Weg.“
Bei der Auslegung dieses Hadiths sagten die Hadith-Gelehrten, seine offensichtliche Bedeutung sei, dass man für das Gebet, Fasten und Gedenken Allahs zu Hause einen siebenhundertfach höheren Lohn erhalte als für das Ausgeben von Geld für den Dschihad auf Allahs Weg. Einige sind jedoch der Ansicht, dass hier bestimmte Worte ausgelassen wurden. Sie sagen, die Bedeutung dieses Hadiths sei: Wenn man „während des Dschihad auf Allahs Weg“ Gebet, Fasten und Dhikr verrichtet, wird deren Lohn siebenhundertfach gegenüber dem Ausgeben von Geld auf Allahs Weg erhöht. (Haschiyat Ibn al-Qayyim 7/127). Unsere Aufgabe besteht hier darin, nach der wörtlichen Wiedergabe des Hadiths unsere Auslegung gesondert darzulegen.
Hier besteht die Möglichkeit, auf verschiedene Weise im Namen eines Hadiths zu lügen. Jemand könnte beispielsweise durch Multiplikation und Division sagen: „Wenn man im Dschihad Geld ausgibt, erhält man einen siebenhunderttausendfachen Lohn. Wenn man aber zu Hause Dhikr verrichtet, erhält man davon das Siebenhundertfache. Das bedeutet, dass man für den Dhikr zu Hause den Lohn von 490 Millionen guten Taten erhält.“ Wenn er diese Auslegung nach der korrekten Übersetzung der oben genannten Hadithe gesondert vorträgt, ist daran nichts auszusetzen. Wenn er diese Aussage jedoch als Aussage des Hadiths verständlich macht, hat er im Namen des Hadiths gelogen. Denn der Gesandte Allahs (s) hat dies niemals so gesagt. Er hat auch nicht ausdrücklich erklärt, ob die Aussage von einer siebenhundertfachen Vermehrung gegenüber den Ausgaben auf Allahs Weg eine Vermehrung des ursprünglichen Lohns um das Siebenhundertfache oder eine Vermehrung um das Siebenhundertfache von siebenhundert bedeutet. Was er also nicht ausdrücklich gesagt hat, darf man nicht in seinem Namen sagen. In einer gesonderten Auslegung kann es jedoch erwähnt werden.
Wenn jemand entsprechend sagt: „Im ehrwürdigen Hadith heißt es, dass man beim Arbeiten für den halal Lebensunterhalt, während der Reise zur Hadsch, beim Erlernen von Wissen, während der Tätigkeit der Da‘wa, bei einer Kundgebung zum Gebieten des Guten oder beim Bemühen, das eigene Ich zu bezwingen, für den Dhikr einen 490 Millionenfach höheren Lohn erhält“, dann hat auch er im Namen des Hadiths gelogen.
Eine Form der Lüge im Namen des Hadiths besteht darin, bei der Übersetzung keine wörtliche Übersetzung zu liefern, sondern nach eigenem Belieben etwas hinzuzufügen oder wegzulassen. Eine weitere besteht darin, die Auslegung dessen, was der Gesandte Allahs (s) gesagt hat, zu einem Bestandteil des Hadiths zu machen. In unserer Gesellschaft sind beinahe wir alle in dieses Vergehen verstrickt. Für Themen wie Selbstläuterung, die Beziehung zwischen Scheich und Murid, Da‘wa und Tabligh, Politik sowie verschiedene strittige Rechtsfragen führen Menschen jeder Gruppe und Richtung Belege aus Koran und Hadith an. Diese Beweisführung ist an sich eine ganz natürliche Handlung und eine Forderung des Glaubens. Gewöhnlich geben wir jedoch gerade unsere eigene Auslegung im Namen des Gesandten Allahs (s) aus.
Der Gesandte Allahs (s) verkündete sein ganzes Leben lang die Religion. Um der Religion willen verließen er und viele seiner Gefährten für immer ihre Häuser und vollzogen die „Hidschra“. Er begab sich jedoch niemals zu festgelegten Zeiten zur Da‘wa auf Reisen in verschiedene Gebiete. Unter den heutigen Umständen haben manche, auch ohne eine Hidschra zu vollziehen, zumindest für einige Tage an verschiedenen Orten Da‘wa-Arbeit geleistet. Wenn wir jedoch über diese Tätigkeit sagen, er sei zur Da‘wa „hinausgegangen“, wird der Leser oder Zuhörer darunter verstehen, dass er für eine festgelegte Zeit hinausging. Tatsächlich verrichtete er die Da‘wa niemals auf diese Weise. Damit würde man eine Lüge über ihn verbreiten.
Wenn wir sagen: „Der Gesandte Allahs und die Gefährten veranstalteten Milad-Mahfil“, wäre dies ebenfalls eine Lüge über ihn. Denn sie veranstalteten niemals eine Versammlung ausschließlich zur Erörterung oder Feier des „Milad“. Allerdings berichtete der Gesandte Allahs (s) den Gefährten zwei oder einige Ereignisse aus Anlass seiner Geburt. Die Gefährten überlieferten diese Hadithe den Tabi‘un. Sie veranstalteten dafür keine Versammlung und behandelten sie nicht gesondert. Wenn heute ein Muslim diese Hadithe ohne „begleitende zeremonielle Bräuche“ genau nach der Methode des Gesandten Allahs (s) und der Gefährten überliefern würde, würde niemand sagen, dass er ein Milad-Mahfil veranstaltet habe. Daraus verstehen wir, dass er nicht die Handlung vollzog, die wir alle mit dem Ausdruck Milad-Mahfil verbinden.
Deshalb sollten wir getrennt darlegen, was der Gesandte Allahs (s) getan oder gesagt hat und was wir daraus verstanden haben. Wir haben gesehen, wie die Gefährten aus Angst vor der Veränderung eines einzigen Wortes erschraken. Möge der erhabene Allah uns Tawfiq gewähren.
1.7. Wesen und Erkennung der Lüge
1.7.1. Die wichtigsten Methoden zur Erkennung der Lüge
1.7.1.1. Das Eingeständnis des Fälschers
Al-ʿAllāma Ibn aṣ-Ṣalāḥ (643 n. H.) sagt, indem er die Methoden zur Erkennung und Identifizierung falscher Hadithe darlegt: Ob ein Hadith mawḍūʿ, also gefälscht, ist, lässt sich durch das Eingeständnis des Fälschers oder durch etwas auf der Stufe eines solchen Eingeständnisses erkennen. Die Hadith-Gelehrten können die Fälschung häufig anhand der Verhältnisse des Überlieferers feststellen. Manchmal erkennen sie die Fälschung auch am Zustand des überlieferten Hadiths. Viele bedeutende Hadithe wurden erfunden; die Schwäche ihrer Formulierung und ihres Inhalts bezeugt ihre Fälschung. (ʿIrāqī, at-Taqyīd, S. 128.)
Auch al-ʿAllāma an-Nawawī, ʿIrāqī, Sakhāwī, Suyūṭī und andere Hadith-Gelehrte haben die Methoden zur Erkennung falscher oder gefälschter Hadithe dargelegt.
1.7.1.2. Überlieferungen ohne Überliefererkette
Im Allgemeinen ist ein Eingeständnis der Fälschung nicht zu erlangen. Daher verlassen sich die Hadith-Gelehrten nicht darauf. Durch die Untersuchung der Überliefererkette, vergleichende Prüfungen und prüfende Fragestellungen sammeln sie Informationen auf der Stufe eines Eingeständnisses und bestimmen auf dieser Grundlage die Fälschung. Deshalb ist die Untersuchung das wichtigste Mittel zur Feststellung einer Fälschung. Hauptsächlich aus zwei Gründen erklären die Hadith-Gelehrten einen Hadith für erfunden, grundlos, gefälscht oder falsch: erstens wegen des Vorhandenseins eines Lügners in der Überliefererkette des Hadiths und zweitens wegen des Fehlens jeglicher Überliefererkette des Hadiths.
Im Grunde ist der erste Grund das grundlegende Mittel zur Feststellung einer Fälschung. Der zweite Fall trat während der ersten fünfhundert Jahre des Islam nicht auf. Bis zum 4./5. Jahrhundert nach der Hidschra überlieferte niemand einen Hadith ohne Überliefererkette; und wenn es jemand tat, schenkte ihm niemand Gehör. Daher musste selbst der niederträchtigste Fälscher für seine Lüge eine Überliefererkette herstellen. In späteren Zeiten wurden nach und nach im muslimischen Gemeinwesen manche Aussagen unter dem Namen Hadith verbreitet. Obwohl sie mündlich weitergegeben wurden, waren sie in keinem Buch oder Heft mit einer Überliefererkette zu finden. Die Gelehrten der muslimischen Umma erklärten sie daher naturgemäß einmütig für falsch, grundlos und gefälscht.
Die Gelehrten der muslimischen Umma waren unerbittlich darin, alle Arten von falschen oder grundlosen Aussagen, die im Namen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbreitet wurden, zurückzuweisen und die Quelle sowie die Überlieferungsgrundlage der unter seinem Namen verbreiteten Aussagen zu bestimmen. Daher sehen wir, dass sich seit dem 7./8. Jahrhundert nach der Hidschra bis in die heutige Zeit unzählige unerschrockene Hadith-Gelehrte ihr Leben lang der Suche nach der Überlieferungsgrundlage oder Quelle dieser verbreiteten Aussagen gewidmet haben. Sie suchten danach in zahllosen Büchern und Schriften aller Art, die ab dem zweiten Jahrhundert und während der folgenden beinahe fünfhundert Jahre verfasst worden waren: in Hadith-, Fiqh-, Tafsīr-, Geschichts-, Sprach-, Literatur- und Biografiewerken und vielen weiteren. Auch nach dieser Suche erklärten sie jene unter dem Namen Hadith verbreiteten Aussagen, für die sie keine Überliefererkette fanden, für grundlos, ohne Quelle, erfunden oder falsch.
1.7.1.3. Die Überlieferung eines Lügners
Eine der wichtigsten Methoden, einen gefälschten oder falschen Hadith zu erkennen, besteht darin, dass sich in seiner Überliefererkette ein Überlieferer befindet, den die Hadith-Gelehrten durch Untersuchung als Lügner erkannt haben, und dass der Hadith außer durch ihn über keine andere Quelle überliefert wurde. Daher sagten die Hadith-Gelehrten in der Definition eines gefälschten oder falschen Hadiths: „Ein Hadith, den ausschließlich ein lügender Überlieferer überliefert hat, ist ein mawḍūʿ-Hadith.“
Es spielt keine Rolle, ob die Lehrer oder früheren Überlieferer dieses lügenden Überlieferers sowie seine Schüler oder späteren Überlieferer vertrauenswürdig, wahrhaftig und zuverlässig sind. Wenn die Hadith-Gelehrten durch Untersuchung feststellen, dass kein anderer Schüler desjenigen, dessen Namen dieser Mann als seinen Lehrer genannt hat, den Hadith überliefert und dass er auch über keine andere Quelle überliefert wurde, sind sie sicher, dass dieser Lügner die Überliefererkette im Namen seines Lehrers erfunden und den falschen Hadith verbreitet hat. Später sammelten verschiedene Hadith-Gelehrte diesen Hadith von diesem Lügner zur Untersuchung, Prüfung oder Zusammenstellung.
1.7.1.3.1. Die Identifizierung des Lügners
Diejenigen Überlieferer, von denen die Hadith-Gelehrten erkannt hatten, dass sie falsche Hadithe überlieferten, bezeichneten sie mit verschiedenen Eigenschaften. Manchmal nannten sie sie ausdrücklich Lügner und Fälscher. Manchmal verwendeten sie andere Ausdrücke, anstatt sie Lügner oder Fälscher zu nennen. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Hadith-Gelehrten der ersten drei Jahrhunderte gewöhnlich nicht leichtfertig jemanden als „Lügner“ bezeichnen wollten. Besonders gegenüber Personen, bei denen sie eine unbeabsichtigte Lüge vermuteten, verwendeten sie mildere Ausdrücke. Die Fachausdrücke der Hadith-Gelehrten für lügende Überlieferer lassen sich kurz in folgende Gruppen einteilen:
1. Direkte Bezeichnung als Lügner oder Fälscher: Um die Lügenhaftigkeit eines Überlieferers auszudrücken, verwendeten die Hadith-Gelehrten Ausdrücke wie: Lügner, niederträchtiger Lügner, er lügt, Daddschāl, niederträchtiger Fälscher, er fälscht, beschuldigt, er hat einen Hadith gefälscht, der größte Lügner, eine Säule der Lüge, dieser oder jener Hadith-Gelehrte hat ihn als Fälscher bezeichnet, dieser oder jener hat ihn als Lügner bezeichnet … usw.
2. Bezeichnung als Überlieferer nichtiger Hadithe oder von Unheil: Zu den Ausdrücken, mit denen die Lügenhaftigkeit eines Überlieferers verdeutlicht wurde, gehören: Er überliefert nichtige Hadithe, er hat einige nichtige Hadithe, er hat manches Unheilbare, unter den von ihm überlieferten Unglücksfällen befindet sich dieser oder jener Hadith …, die Gefahr dieses Hadiths ist groß …, er überliefert schändliche Hadithe …, er stiehlt Hadithe …
3. Bezeichnung als munkar (missbilligt) oder matrūk (aufgegeben): „Munkar“ bedeutet zurückgewiesen, beanstandet, unrecht, verwerflich und Ähnliches. Die Hadith-Gelehrten bezeichneten sowohl Überlieferer als auch Hadithe in verschiedenen Bedeutungen als munkar. Einige nannten schwache Hadithe oder schwache Überlieferer munkar. Manche bezeichneten einen lügenden Überlieferer als munkar. Besonders Imām al-Buchārī verwendete bei der Erwähnung von Mängeln der Überlieferer äußerst milde Ausdrücke. Er bezeichnete niemanden direkt als Lügner. Vielmehr nannte er jemanden, den ein anderer Hadith-Gelehrter als Lügner bezeichnet hatte, munkar oder sagte über ihn matrūk, maskūt ʿanhu oder manẓūr fīh, das heißt „aufgegeben“ oder „hinsichtlich seiner bestehen Bedenken“.
Ein weiterer unter den Hadith-Gelehrten verbreiteter Fachausdruck ist matrūk, also „aufgegeben“ oder „aufzugeben“. Gewöhnlich nennen die Hadith-Gelehrten einen äußerst schwachen Überlieferer „aufgegeben“. Imām al-Buchārī, an-Nasāʾī, ad-Dāraqutnī und einige andere Hadith-Gelehrte bezeichneten jedoch einen lügenden Überlieferer als matrūk. Besonders bei Imām al-Buchārī und Imām an-Nasāʾī bedeutet die Bezeichnung jemandes als matrūk oder „aufgegeben“, dass sie ihn des Lügens beschuldigten.
Ebenso lässt sich seine Lügenhaftigkeit erkennen, wenn die Hadith-Gelehrten sagen, dass es nicht zulässig sei, die Hadithe dieses oder jenes Mannes zu überliefern.
4. Die Aussage, sein Hadith sei nichts und wertlos: Manche verwendeten, um die Lügenhaftigkeit eines Überlieferers auszudrücken, Aussagen wie, der Überlieferer oder sein überlieferter Hadith sei wertlos, sei nichts oder nicht einmal einen Penny wert. In diesem Zusammenhang ist die Aussage Imām aš-Schāfiʿīs besonders bemerkenswert. Imām Ismāʿīl ibn Yaḥyā al-Muzanī (264 n. H.) berichtet: Eines Tages sagte ich über einen Mann: „Dieser Mann ist ein Lügner.“ Imām aš-Schāfiʿī (204 n. H.) sagte zu mir: „Verfeinere deine Ausdrucksweise. Sage nicht ‚Lügner‘, sondern: ‚Sein Hadith ist nichts.‘“
5. Bezeichnung als gefallen, zugrunde gerichtet, äußerst schwach usw.: Mit bestimmten Ausdrücken brachten die Hadith-Gelehrten die schwere Schwäche eines Überlieferers zum Ausdruck, etwa: gefallen, äußerst schwach, völlig nichtig, zugrunde gerichtet, sein Hadith ist vergangen, weggeflogen … usw. Die Hadithe solcher Überlieferer sind zwar nicht unbedingt absichtlich erlogen, jedoch unbeabsichtigt falsch und völlig unzulässig. Viele Hadith-Gelehrte erklärten auch die Hadithe von Überlieferern dieser Stufe für gefälscht oder falsch.
1.7.1.3.2. Verschiedene Bezeichnungen für gefälschte Hadithe
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass gefälschte oder erfundene Hadithe zwar als Mawḍūʿ bezeichnet werden, die Muḥaddithūn jedoch noch einige andere gebräuchliche Fachbegriffe verwenden, um gefälschte Hadithe zu kennzeichnen. Dazu gehören:
1. Bāṭil: Wie wir bereits gesehen haben, bezeichnen die Muḥaddithūn einen falschen Hadith häufig als bāṭil, anstatt ihn Mawḍūʿ oder „gefälscht“ zu nennen. Insbesondere wollen viele Muḥaddithūn einen Hadith nicht als Mawḍūʿ bezeichnen, wenn sie nicht sicher sind, dass der Rāwī ihn absichtlich erfunden hat. In diesem Fall verwenden sie das Wort bāṭil. Das bedeutet: Der Hadith ist falsch und nichtig, aber es ist nicht sicher, ob der Rāwī ihn absichtlich gefälscht hat.
2. Nicht ṣaḥīḥ: Einer der Fachbegriffe, die die Muḥaddithūn zur Bezeichnung eines gefälschten Hadith verwenden, lautet: „Der Hadith ist nicht ṣaḥīḥ.“ Manche verstehen diese Aussage falsch. Sie denken, wenn der Hadith nicht ṣaḥīḥ sei, müsse er vielleicht ḥasan oder ḍaʿīf sein. Tatsächlich verhält es sich nicht so. Wenn die Muḥaddithūn im Zusammenhang mit der Erörterung gefälschter Hadithe sagen, dass ein Hadith nicht ṣaḥīḥ oder nicht authentisch sei, meinen sie damit, dass er unkorrekt, nichtig und unbegründet ist. In fiqhbezogenen Erörterungen kann „nicht ṣaḥīḥ“ hingegen manchmal „ḍaʿīf“ bedeuten.
3. Keine Grundlage, keine Quelle: Um einen gefälschten und falschen Hadith zu bezeichnen, sagen die Muḥaddithūn häufig, dass er keine Grundlage und keine Quelle habe. Damit meinen sie im Allgemeinen, dass es sich bei dem Hadith lediglich um eine unter den Menschen verbreitete Aussage ohne Isnād handelt, dass es für ihn keinerlei Überlieferungskette oder Quelle – weder als ṣaḥīḥ noch als ḍaʿīf oder Mawḍūʿ – gibt und dass er in keinem Werk mit Überlieferungskette zu finden ist. Manchmal bezeichnen sie auch einen Hadith mit einer gefälschten oder nichtigen Überlieferungskette auf diese Weise als etwas, das „keine Grundlage“ hat.
4. Ich weiß es nicht, ich habe es nirgends gesehen, ich habe es nicht gefunden: Die Muḥaddithūn sind sich darin einig, dass nach der Zusammenstellung der Hadith-Sammlungen eine verbreitete Aussage, die trotz jeder Art von Nachforschung in keinem Werk mit Überlieferungskette gefunden wird, zweifelsfrei als nichtig und unbegründet erwiesen ist. Wenn ein Muḥaddith, der sein Leben mit dem Sammeln, Untersuchen, Überprüfen und Begutachten von Hadithen verbracht hat, sagt: „Diesen Hadith habe ich nirgendwo gesehen, nirgendwo gefunden; ich kenne ihn nicht, ich weiß nichts von ihm, er ist nicht bekannt ………“, dann beweist seine Aussage, dass dieser Hadith eine unbegründete und erfundene Aussage ist.
5. Ġarīb (unbekannt), äußerst ġarīb: Das Wort ġarīb bedeutet „in der Fremde“, „unbekannt“ oder „nicht zugehörig“. Ein Hadith, den auf jeder Überlieferungsstufe nur ein einziger Rāwī überliefert hat, wird in der Terminologie der Muḥaddithūn gewöhnlich als „ġarīb-Hadith“ bezeichnet. Nach dieser Terminologie kann ein ġarīb-Hadith ṣaḥīḥ oder auch ḍaʿīf sein.
Einige Muḥaddithūn haben diesen Fachbegriff jedoch zur Bezeichnung gefälschter Hadithe verwendet. Zu den Hadithen, über die andere Muḥaddithūn gesagt hatten: „Ich weiß es nicht, er ist unbegründet ………“, sagten sie: „ġarīb“ oder „ġarībun ǧiddan“, das heißt „unbekannt“ oder „äußerst unbekannt“. Muḥaddithūn wie Imām ad-Dāraquṭnī, al-Ḫaṭīb al-Baġdādī und aḏ-Ḏahabī verwendeten diesen Fachbegriff bisweilen in diesem Sinne. Besonders häufig wurde er von dem berühmten hanafitischen Faqīh und Muḥaddith des 8. Jahrhunderts, dem Gelehrten ʿAbdullāh ibn Yūsuf az-Zaylaʿī (gest. 762 n. H.), verwendet.
1.7.2. Sprachliche, inhaltliche und intellektuelle Prüfung
Neben der Überprüfung der Genauigkeit der Überlieferung des Überlieferers prüften die Hadith-Gelehrten auch den Inhalt der Überlieferung. Sie akzeptierten keine Aussage als Hadith, die dem Edlen Koran, der allgemein bekannten Sunna, Vernunft und gesundem Menschenverstand, historisch gesicherten Tatsachen oder gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen eindeutig widersprach.
Auch Inhalt, Aussage und Sprache eines Hadith helfen erfahrenen kritischen Hadith-Gelehrten, seine Authentizität oder Fälschung zu erkennen. Aufgrund ihrer lebenslangen Beschäftigung mit Hadithen können sie allein anhand der Sprache, des Inhalts oder der Bedeutung eines Hadith spüren, dass er gefälscht ist. Dies ist nicht besonders schwierig. Jeder Forscher erwirbt auf seinem Gebiet besondere Erfahrung. Wenn man einem Nazrul-Spezialisten ein Gedicht eines späteren Dichters als ein Gedicht Nazruls ausgibt, wird er dies bemerken. Anhand des Stils und der Sprache des Gedichts wird er zunächst ausrufen: „Das kann kein Gedicht Nazruls sein! Wo haben Sie dieses Gedicht gefunden? Wie?“
Ebenso erlangt jeder Forscher, der sich besonders mit einer Person oder einem Sachgebiet befasst, auf diesem Gebiet eine besondere Erfahrung und ein Gespür, durch die er zu einer ersten Beurteilung der darauf bezogenen Informationen befähigt wird.
Auch die gelehrten Imame der Hadith-Wissenschaft, die ihr gesamtes Leben mit Hadithen, ihrem Lernen, Auswendiglernen, Vergleichen, Prüfen und Lehren verbracht haben, erwarben eine besondere Erfahrung und ein Gespür für die Befehle, Verbote, Ratschläge, Schilderungen von Belohnungen und Strafen, die Wortwahl, den Inhalt, den Stil und die Bedeutung der Aussagen des Gesandten Allahs (s). Wenn sie vor diesem Hintergrund eine ihm zugeschriebene Aussage oder einen Hadith hören, können sie sofort empfinden, ob dieses Thema, diese Sprache, dieses Wort oder diese Bedeutung ein Hadith des Gesandten Allahs (s) sein kann oder nicht. Daneben bestätigten sie die Fälschung durch weitere Prüfungen.
In der umfangreichen Literatur der Hadith-Kritik der Hadith-Gelehrten finden wir unzählige Beispiele dafür, dass sie einen Hadith wegen seiner Sprache, seines Stils und seiner Bedeutung als „verworfen“, gefälscht oder erfunden einstuften, obwohl der Überlieferer nicht als Lügner galt.
Wenn wir die Arbeitsweise der Hadith-Gelehrten in dieser Hinsicht betrachten, sehen wir, dass sie dabei der Methode der Gefährten folgten. Wir haben gesehen, dass bei der Beurteilung eines Hadith zunächst geprüft werden muss, ob die Aussage nachweislich ein Wort des Gesandten Allahs (s) ist. Ist sie nachgewiesen, muss sie angenommen werden; ist sie nicht nachgewiesen, muss sie zurückgewiesen werden; und besteht irgendein Zweifel, muss sie zusätzlich untersucht werden. Bei der sprachlichen und inhaltlichen Prüfung gibt es somit drei Stufen des Hadith.
1.7.2.1. Durch die grundlegende Prüfung als authentisch erwiesen
Wenn durch die Aussagen der Überlieferer und alle einschlägigen Prüfungen erwiesen ist, dass die Aussage eine Handlung, ein Wort oder eine Billigung des Gesandten Allahs (s) ist, muss sie als Weisung der „Offenbarung“ angenommen werden. Auch hier müssen Schudhudh und Illa geprüft werden, wobei eine sprachliche und inhaltliche Prüfung stattfindet. Dabei sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
Erstens findet sich in keinem auf dieser Stufe als erwiesen geltenden Hadith eine sprachliche oder inhaltliche Schwäche oder Unstimmigkeit. Denn die Überlieferung eines sprachlich oder inhaltlich unstimmigen Hadith oder eines Hadith, der Vernunft, gesundem Menschenverstand sowie wissenschaftlichen oder historischen Tatsachen widerspricht, wurde als Schwäche des Überlieferers betrachtet. Viele aufrichtige und bekannte Überlieferer wurden deshalb als schwach eingestuft und ihre Überlieferungen zurückgewiesen. Daher findet sich in keinem Hadith, der durch die Prüfung der Überlieferungskette und der allgemeinen Bedeutung (unter Erfüllung der fünf Bedingungen) als „sahih“ erwiesen ist, eine sprachliche oder inhaltliche Schwäche.
Zweitens ist die Beurteilung durch Gewissen, Verstand oder Aql in den meisten Fällen relativ. Was ein Mensch als dem Gewissen widersprechend betrachtet, kann ein anderer als mit Gewissen oder Verstand vereinbar ansehen. Deshalb besteht das Grundprinzip der muslimischen Umma darin, etwas anzunehmen, sobald es als „Offenbarung“ erwiesen ist. So enthält der Edle Koran die Bestimmung der Amputation der Hand als Strafe für Diebstahl. Dies mag jemandem vernunftwidrig erscheinen. Doch ein Gläubiger weist diese Bestimmung niemals aus diesem Grund zurück. Vielmehr versucht er, ihre Weisheit auf der Grundlage von Verstand, Gewissen und Gerechtigkeit zu verstehen. Auch bei Hadithen folgen die Gläubigen demselben Grundsatz.
Drittens folgen die Gläubigen denselben Grundsatz auch hinsichtlich wissenschaftlicher oder historischer Tatsachen. Der Koran und die Hadithe wurden naturgemäß nicht als Unterricht in Wissenschaft oder Geschichte offenbart. Gelegentlich werden jedoch im Zusammenhang Aussagen dieser Art erörtert. Wenn die äußerliche Bedeutung einer als „Offenbarung“ erwiesenen Aussage einer historischen oder wissenschaftlichen Tatsache zu widersprechen scheint, betrachten sie diese Aussage niemals als falsch oder unwahr. So kann die äußerliche Bedeutung eines Verses des Edlen Korans den Eindruck erwecken, die Erde sei flach oder die Sonne kreise um die Erde. In einem solchen Fall versuchen die Gläubigen, die richtige Bedeutung dieser Aussagen zu verstehen. Auch bei Hadithen folgen sie demselben Prinzip.
Viertens widerspricht ein durch Prüfung als „sahih“ erwiesener Hadith grundsätzlich weder einem anderen „sahih“-Hadith noch einem Koranvers. Wenn scheinbar ein Widerspruch besteht, haben die Hadith-Gelehrten diesen durch dokumentarische Belege im Licht historischer und kontextueller Informationen gelöst. Sie haben jedoch niemals eine nachgewiesene Information pauschal allein wegen eines äußerlichen Widerspruchs verworfen. Wir haben bereits gesehen, dass es mehrere „sahih“-Überlieferungen darüber gibt, von welchem Ort der Gesandte Allahs (s) während der Abschiedswallfahrt mit der Talbiya begann, die äußerlich einander zu widersprechen scheinen. Zur Lösung dieses äußerlichen Widerspruchs berücksichtigten die Hadith-Gelehrten historische und kontextuelle Informationen, die wir am Anfang dieses Buches besprochen haben.
Wenn sich also nach dem dokumentarischen Nachweis eines Hadith als „Offenbarung“ weiterhin ein äußerlicher Widerspruch zu einem anderen Hadith oder Vers zeigt, untersuchten und dokumentierten die Hadith-Gelehrten die Geschichte, die Ursache und die Lösung dieses Widerspruchs.
1.7.2.2. Durch die grundlegende Prüfung als falsch erwiesen
Wenn hinsichtlich einer Aussage erwiesen ist, dass sie kein Wort des Gesandten Allahs (s) ist, sondern dass der Überlieferer ihm aus Versehen oder absichtlich eine Lüge zugeschrieben hat, wird die Sprache oder Bedeutung dieser Aussage nicht berücksichtigt. Sie wird ohne jede weitere Erwägung zurückgewiesen. Die meisten gefälschten Hadithe gehören zu dieser Stufe. Die Fälscher bemühen sich, Hadithe möglichst mit schöner Bedeutung zu erfinden.
1.7.2.3. Bei der grundlegenden Prüfung als schwach erkannt
Wenn erwiesen ist, dass ein Überlieferer persönlich aufrichtig und wahrhaftig war, sich aber in seiner Überlieferung gelegentlich irrte, wird der überlieferte Hadith entsprechend dem Grad seiner Schwäche als hasan oder da’if eingestuft. Auch wenn die Identität eines Überlieferers unbekannt ist, wird der Hadith im Allgemeinen als schwach betrachtet. Viele Hadithe dieser Stufe haben die Hadith-Gelehrten durch sprachliche und inhaltliche Prüfung als „gefälscht“ eingestuft. In Büchern über gefälschte Hadithe werden zahlreiche solche Hadithe erwähnt, deren Überliefererkette keinen der Lüge beschuldigten Überlieferer enthält, die aber dennoch als gefälscht bezeichnet wurden. Über einige Hadithe dieser Art waren sich die Hadith-Gelehrten wiederum uneinig. Während manche sie wegen der äußerlichen Überliefererkette als schwach oder als „hasan“ bezeichneten, stuften andere sie wegen ihres Inhalts als gefälscht ein. Hier seien zwei Beispiele genannt:
(1) Über Anas (r.a.) wurde ein Hadith über den Thron überliefert. Anas sagte: Ich fragte den Gesandten Allahs (s) nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Ich fragte Dschibril nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Ich fragte Mika’il nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Ich fragte Israfil nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Ich fragte Rafi nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Ich fragte die wohlverwahrte Tafel nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Ich fragte den Schreibstift nach dem Thron des Erhabenen Herrn. Er sagte: Der Thron hat 360.000 Säulen … und so weiter.
In der Überliefererkette dieses Hadith befindet sich ein schwacher Überlieferer namens Muhammad ibn Nasar, der nicht ausdrücklich als Lügner bezeichnet wurde. Die Hadith-Gelehrten sind sich jedoch darin einig, dass der Hadith gefälscht ist. Ibn Hadschar sagte: „Die Lüge in diesem Hadith ist offensichtlich. Niemand, der mit der Hadith-Literatur vertraut ist, wird darüber jemals anderer Meinung sein.“ (Ibn Iraq, Tanzih al-Schari’a 1/211).
(2) Der Tabi’i-Tabi’i Fudail ibn Marzuq (160 n.H.) sagte, von Ibrahim ibn Hasan, von Fatima bint al-Husain ibn Ali (100 n.H.), von Asma bint Umais (r.a.), die sagte: „Auf den Gesandten Allahs (s) wurde Offenbarung herabgesandt. Zu dieser Zeit lag sein Kopf im Schoß Alis (r.a.). Deshalb konnte Ali das Asr-Gebet nicht verrichten. In diesem Zustand ging die Sonne unter. Er sagte zu Ali: Hast du gebetet? Er sagte: Nein. Da sagte er: O Allah, wenn Ali dir und deinem Gesandten gehorsam gewesen ist, dann lass die Sonne für ihn zurückkehren. Asma sagte: Ich sah, wie die Sonne unterging. Danach ging sie, nachdem sie untergegangen war, wieder auf.“
In dieser Überliefererkette ist Asma bint Umais eine bekannte Gefährtin. Fatima bint al-Husain ist eine vertrauenswürdige und zuverlässige Überlieferin. Fudail ibn Marzuq war wahrhaftig, machte jedoch Fehler. Ibrahim ibn Hasan war eine einigermaßen unbekannte Person. Über ihn ist kaum etwas bekannt. Da ihn jedoch niemand ausdrücklich als unzuverlässig bezeichnet hatte, stufte Ibn Hibban ihn als akzeptabel ein.
So haben wir gesehen, dass der Hadith nach Maßgabe der Überliefererkette als „hasan“ gelten könnte. Einige Hadith-Gelehrte äußerten diese Ansicht aufgrund der äußerlichen Kette. Ibn Taimiya, Ibn Kathir, Dhahabi und viele andere Hadith-Gelehrte stuften jedoch den Matn oder „Haupttext“ des Hadith als gefälscht ein.
Die Zusammenfassung ihrer ausführlichen Erörterung lautet: Dass die Sonne nach ihrem Untergang wieder aufgeht, wäre ein außerordentliches Ereignis. Die menschliche Natur interessiert sich besonders für die Schilderung ungewöhnlicher und wundersamer Ereignisse. Daher wäre naturgemäß zu erwarten, dass dies von mindestens mehreren Gefährten überliefert worden wäre. Doch außer von Asma bint Umais (r.a.) wurde es von keinem anderen Gefährten überliefert. Ein solches Ereignis wäre noch erstaunlicher als eine Sonnenfinsternis. Wir sehen, dass Sonnenfinsternisse von vielen Gefährten überliefert wurden, während dieses Ereignis nur durch diese eine Kette überliefert wird.
Außerdem hatte Asma (r.a.) mehr als zwanzig bekannte Schüler und Schülerinnen. Es wäre zu erwarten, dass die meisten ihrer Schüler ein solch außerordentliches Ereignis überliefert hätten. Tatsächlich geschah dies jedoch nicht. Es wird nur über die Kette Fatimas überliefert. Ibrahim ibn Hasan, der als Schüler Fatimas genannt wird, war weitgehend unbekannt; es ist nicht bekannt, ob er es überhaupt von Fatima gehört hatte. Auch in einer weiteren Kette wird das Ereignis von Asma bint Umais (r.a.) überliefert. In jener Kette befinden sich ebenfalls zwei unbekannte und ein schwacher Überlieferer. Es ist schwer vorstellbar, dass ein derart großes Ereignis außer durch ein oder zwei unbekannte Personen von niemandem berichtet worden sein sollte.
Andererseits steht das Ereignis äußerlich im Widerspruch zu anderen Überlieferungen des Korans und der Hadithe. Während der Grabenschlacht konnten der Gesandte Allahs (s), Ali (r.a.) und alle übrigen Gefährten das Asr-Gebet nicht rechtzeitig verrichten. Nach Sonnenuntergang verrichteten sie das Gebet nach. An einem anderen Tag wurde wegen des Schlafes das Morgengebet des Gesandten Allahs (s) und der Gefährten ebenfalls nachgeholt. An diesen beiden Tagen wurde die Sonne für den Gesandten Allahs (s), Ali (r.a.) und die übrigen Gefährten nicht zurückgebracht oder angehalten; warum sollte dies bei diesem Ereignis nur für Ali geschehen? Wenn die Gebetszeit aufgrund eines entschuldbaren Grundes verpasst wird, entsteht außerdem kein Problem. Ebenso erscheint es nicht normal, dass Ali (r.a.) nicht mit dem Gesandten Allahs (s) das Gemeinschaftsgebet verrichtet haben soll und dass von der Zeit nach dem Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang eine oder anderthalb Stunden lang Offenbarung herabgesandt worden sein soll.
Aufgrund all dieser und weiterer Gesichtspunkte sagen sie, dass dieser Matn falsch oder erfunden ist. Einer dieser unbekannten Überlieferer hat sich absichtlich oder unbeabsichtigt geirrt. (Ibn Iraq, Tanzih al-Schari’a 1/378–382; Albani, Da’ifa 2/395–401).
Aus der obigen Erörterung verstehen wir, dass die Methode der Hadith-Gelehrten bei der sprachlichen, inhaltlichen und intellektuellen Prüfung äußerst logisch und präzise ist. In jedem Gericht berücksichtigt der Richter intellektuelle und kontextuelle Beweise nach den dokumentarischen Beweisen. Auch wenn er bei einem Angeklagten das Motiv und die Plausibilität der Tat deutlich erkennt, verhängt er ohne zusätzliche Beweise keine Strafe allein aufgrund des Motivs. Wenn er umgekehrt bei einem Angeklagten empfindet, dass es für ihn keinen vernünftigen oder gewissenhaften Grund zur Begehung der Tat gibt, alle Dokumente und Zeugenaussagen jedoch eindeutig auf seine Schuld hinweisen, ist er verpflichtet, ihn als schuldig anzuerkennen. Ebenso prüften die Hadith-Gelehrten zuerst die „dokumentarischen“ Beweise und berücksichtigten danach Sprache, Bedeutung und Informationen. Im zweiten Teil werden wir, so Allah will, einige Grundsätze der sprachlichen und inhaltlichen Prüfung kennenlernen.
1.7.3. Meinungsverschiedenheiten bei der Identifizierung gefälschter Hadithe
Bei der Identifizierung gefälschter Hadithe kam es unter den Hadith-Gelehrten gelegentlich zu Meinungsverschiedenheiten. Diese Meinungsverschiedenheiten sind begrenzt und ganz natürlich. Wir haben gesehen, dass die Überprüfung der Authentizität eines Hadith eine Tätigkeit ist, die genau der Prüfung der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen und Beweisen vor Gericht entspricht. In verschiedenen Fällen sehen wir Meinungsverschiedenheiten unter Richtern. Das bedeutet nicht, dass die Rechtsprechung eine unkontrollierte Tätigkeit wäre und Richter nach Belieben Menschen hinrichten oder das Eigentum eines Menschen einem anderen übertragen würden. Tatsächlich können Richter bei der Bewertung von Zeugenaussagen und Beweisen gelegentlich unterschiedlicher Meinung sein. Bei der Prüfung der Authentizität von Hadithen sehen wir, dass die Hadith-Gelehrten hinsichtlich der meisten Hadithe übereinstimmen. Bei einigen Hadithen bestehen jedoch Meinungsverschiedenheiten. Diese können wir in zwei Kategorien einteilen: 1. terminologische Meinungsverschiedenheiten und 2. tatsächliche Meinungsverschiedenheiten.
1.7.3.1. Eine Meinungsverschiedenheit, die keine Meinungsverschiedenheit ist
Oft sind die Meinungsverschiedenheiten der Hadith-Gelehrten rein terminologischer Natur. Wie oben gezeigt, verwendeten die Hadith-Gelehrten bei der Bezeichnung eines lügenden oder fälschenden Überlieferers und bei der Identifizierung eines gefälschten Hadith dieselben Fachbegriffe. So kommt es bisweilen vor, dass ein Hadith-Gelehrter einen Hadith als „munkar“ oder „batil“ bezeichnet und ein anderer ihn als „maudu“ bezeichnet.
Ein solches terminologisches Problem betrifft die Verwendung des Wortes „da’if“. In der Terminologie der Hadith-Wissenschaft werden alle Arten nicht annehmbarer Hadithe als „da’if“ bezeichnet. Eine Art der verschiedenen schwachen Hadithe ist der gefälschte oder maudu-Hadith. Einen Hadith als da’if zu bezeichnen bedeutet, dass er schwach und nicht annehmbar ist. Er kann gefälscht sein, muss es aber nicht.
Wir sehen, dass viele Hadith-Gelehrte bei der Sammlung und Prüfung von Hadithen, insbesondere in umfangreichen Werken, zahlreiche Hadithe als schwach oder da’if bezeichnet haben. Einige dieser schwachen Hadithe wurden von anderen Hadith-Gelehrten als maudu oder gefälscht bezeichnet. Obwohl dies äußerlich wie eine Meinungsverschiedenheit aussieht, handelt es sich nicht um eine tatsächliche Meinungsverschiedenheit. Wenn ein Hadith-Gelehrter sagt, der Hadith sei da’if, aber nicht maudu, und andere Hadith-Gelehrte sagen, er sei maudu, dann liegt eine Meinungsverschiedenheit vor. Bei denjenigen Hadith-Gelehrten jedoch, die den Begriff „maudu“ gewöhnlich nicht verwendeten, sondern alle „unzuverlässigen“ Hadithe zusammenfassend als schwach bezeichneten, gilt dies nicht als Meinungsverschiedenheit.
1.7.3.2. Tatsächliche Meinungsverschiedenheiten
Bei einigen Hadithen finden sich tatsächliche Meinungsverschiedenheiten unter den Hadith-Gelehrten. Bei den meisten solchen Hadithen lautet der Streit „da’if versus maudu“. Ein Hadith-Gelehrter sagte, der Hadith sei nicht maudu, sondern als da’if einzustufen. Andere stuften ihn dagegen als maudu ein. Bei wenigen Hadithen findet sich die Auseinandersetzung „sahih versus maudu“. Das bedeutet, dass einige Hadith-Gelehrte einen Hadith als maudu einstuften, während andere ihn als sahih betrachteten. Bei diesen Meinungsverschiedenheiten gaben spätere Hadith-Gelehrte aufgrund verschiedener Prüfungen der Ansicht einer Seite den Vorzug. Die Angelegenheit ähnelt der Meinungsverschiedenheit über ein Gerichtsurteil und dem Berufungsverfahren.
1.7.3.3. Gründe für die Meinungsverschiedenheiten
Solche Meinungsverschiedenheiten entstehen aus mehreren Gründen.
1.7.3.3.1. Unterschiedlichkeit der Überlieferungsketten
Manchmal identifizierte ein Hadith-Gelehrter einen Hadith aufgrund einer oder mehrerer Überlieferungsketten als gefälscht. Er wusste nicht, dass der Hadith über eine andere Kette überliefert worden war. Ein anderer Hadith-Gelehrter stufte ihn dagegen aufgrund einer oder mehrerer anderer Ketten als annehmbar ein.
1.7.3.3.2. Meinungsverschiedenheiten bei der Einstufung der Überlieferer
Die vergleichende Prüfung der von einem Überlieferer überlieferten Hadithe ist das wichtigste Maß für die Bestimmung der Authentizität eines Hadith. Deshalb gibt es bei der Beurteilung der Überlieferungen eines Überlieferers gewisse Meinungsverschiedenheiten. Unter diesem Gesichtspunkt können wir die Überlieferer in drei Gruppen einteilen: (1) vollkommen annehmbare Überlieferer, über deren Zuverlässigkeit alle Hadith-Gelehrten einig sind; (2) vollkommen unzuverlässige Überlieferer, über deren Schwäche oder Fälschertum die prüfenden Hadith-Gelehrten einig sind; und (3) umstrittene Überlieferer, bei denen die Hadith-Gelehrten über den Grad ihrer Zuverlässigkeit unterschiedlicher Meinung sind.
Bei Überlieferern, die einige Hadithe überliefert hatten und bei denen die Hadith-Gelehrten durch vergleichende Prüfung feststellten, dass sich unter ihren Überlieferungen zahlreiche verdrehte und fehlerhafte, aber auch einige authentische Überlieferungen befanden, kam es bisweilen zu Meinungsverschiedenheiten. Die Hadith-Gelehrten waren gelegentlich uneinig über das Verhältnis richtiger zu falschen Überlieferungen, deren Ursache sowie darüber, ob es sich um absichtliche Lüge oder unbeabsichtigte Fehler handelte.
Außerdem fällten manche Hadith-Gelehrte bisweilen ein Urteil aufgrund unvollständiger Informationen, das ein anderer Hadith-Gelehrter auf Grundlage der Gesamtheit der Informationen zurückwies. Wenn beispielsweise ein Hadith-Gelehrter einige Hadithe eines Überlieferers als authentisch oder fehlerhaft vorfand, bezeichnete er ihn als annehmbar oder nicht annehmbar. Ein anderer Hadith-Gelehrter gelangte durch die vergleichende Prüfung aller seiner Überlieferungen zu einem anderen Urteil.
Es sei hier darauf hingewiesen, dass spätere Hadith-Gelehrte diese Meinungsverschiedenheiten untersuchten und auf Grundlage des Gleichgewichts, der Umsicht, der Tiefe und anderer Eigenschaften der verschiedenen Ansichten der jeweiligen Gelehrten Grundsätze für die Entscheidungsfindung bei solchen Streitfragen entwickelten. (Iraqi, Fath al-Mughith, S. 151–170).
1.7.3.3.3. Grundsätzliche oder methodische Meinungsverschiedenheiten der Hadith-Gelehrten
Gelegentlich zeigen sich unter den Hadith-Gelehrten methodische Unterschiede bei der Beurteilung eines Überlieferers oder eines Hadith. Einige gingen nachsichtiger, andere strenger vor. Spätere Hadith-Gelehrte untersuchten und überprüften diese Fragen eingehend und beseitigten ihre Meinungsverschiedenheiten. So wurden etwa der Hadith-Gelehrte des vierten Jahrhunderts Ibn Hibban, Abu Hatim Muhammad al-Busti (354 n.H.), sowie der Hadith-Gelehrte des sechsten Jahrhunderts Ibn al-Dschauzi, Abu al-Faradsch Abd ar-Rahman ibn Ali (597 n.H.), wegen unbegründeter Strenge kritisiert. Dagegen waren der bekannte Hadith-Gelehrte des dritten Jahrhunderts Imam Tirmidhi ibn Isa (279 n.H.), der Hadith-Gelehrte des vierten und fünften Jahrhunderts Muhammad ibn Abdallah al-Hakim an-Naisaburi (405 n.H.), der Hadith-Gelehrte des zehnten Jahrhunderts Dschalaluddin as-Suyuti (911 n.H.) und andere für ihre Nachsicht bekannt. Hier seien einige Beispiele genannt.
(1) Beispiel für einen durch die Strenge Ibn Hibbans und Ibn al-Dschauzis verursachten Fehler. Der Überlieferer des zweiten islamischen Jahrhunderts Aflah ibn Said al-Ansari (156 n.H.) sagte: Abdallah ibn Rafi, der Freigelassene von Umm Salama, berichtete uns: Ich hörte Abu Huraira (r.a.) sagen, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn dein Leben lang ist, wirst du wahrscheinlich Menschen sehen, die etwas in den Händen tragen, das wie der Schwanz einer Kuh aussieht (einen Stock oder eine Rute). Sie werden unschuldige Menschen erschrecken oder schlagen. Morgens werden sie sich im Zorn Allahs befinden und abends ebenfalls im Zorn Allahs.“
Ibn Hibban und Ibn al-Dschauzi stuften diesen Hadith als erfunden und gefälscht ein. Ihre Behauptung war, dass der Überlieferer dieses Hadith, Aflah ibn Said, verdrehte Hadithe erzählte und gefälschte Hadithe überlieferte. Spätere Hadith-Gelehrte stellten im Licht der Ansichten früherer Hadith-Gelehrter fest, dass diese Ansicht Ibn Hibbans und Ibn al-Dschauzis völlig falsch war. Kein Hadith-Gelehrter hatte jemals gesagt, dass Aflah gefälschte Hadithe überliefere. Nicht einmal hatte jemand gesagt, dass Aflah schwach oder unzuverlässig sei. Muhammad ibn Sad (230 n.H.), Yahya ibn Ma’in (233 n.H.), Abu Hatim ar-Razi (277 n.H.), Nasa’i (304 n.H.) und andere Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn nach eingehender Prüfung als zuverlässig oder annehmbar. Außerdem konnten Ibn Hibban und Ibn al-Dschauzi keinen Beweis vorlegen, dass Aflah im Gegensatz zu anderen Überlieferern verdrehte Hadithe überliefert hätte. Vor allem wurde dieser Hadith neben Aflah auch über den zuverlässigen Überlieferer Abu Huraira überliefert. Daher ist der Hadith zweifellos sahih, und Ibn Hibban sowie Ibn al-Dschauzi haben sich als im Irrtum erwiesen. (Muslim, as-Sahih 3/1680).
(2) Beispiel für einen durch die Nachsicht Imam Tirmidhis verursachten Fehler. Er sagte: „Muslim ibn Amr, Abu Amr al-Hazza al-Madani, berichtete uns; Abdallah ibn Nafi as-Saigh berichtete uns; er überlieferte von Kathir ibn Abdallah, von dessen Vater, von dessen Großvater (Amr ibn Auf): Der edle Prophet sprach an den beiden Festtagen sieben Takbire vor der Koranrezitation in der ersten Rak’a und fünf Takbire vor der Koranrezitation in der zweiten Rak’a.“ (Tirmidhi, as-Sunan 2/416).
Nachdem Imam Tirmidhi diesen Hadith erwähnt hatte, sagte er: „Der Hadith von Kathirs Großvater ist hasan. Von allen zu diesem Thema überlieferten Hadithen ist dieser der annehmbarste.“ (Tirmidhi, as-Sunan 2/416).
Damit bezeichnete er diesen Hadith als annehmbar. Darüber hinaus war er seiner Ansicht nach der annehmbarste Hadith zu diesem Thema.
Die Hadith-Gelehrten widersprachen dieser entschiedenen Ansicht Imam Tirmidhis. Denn sie betrachteten den Überlieferer dieses Hadith, Kathir ibn Abdallah, als äußerst schwach. Viele bezeichneten ihn zudem als jemanden, der absichtlich falsche Hadithe überlieferte. Imam Ibn Hanbal sagte: „Er ist äußerst schwach und völlig unannehmbar.“ Yahya ibn Ma’in sagte: „Er ist schwach.“ Imam Abu Dawud sagte: „Der Mann war ein abscheulicher Lügner.“ Imam asch-Schafii sagte: „Er gehört zu den größten Lügnern.“ Imam Nasa’i und Darقطni sagten: „Er ist aufgegeben“, das heißt, er war beschuldigt, falsche Hadithe zu erzählen. Ibn Hibban sagte: „Er überlieferte von seinem Vater und seinem Großvater eine Sammlung falscher Hadithe. Es ist nicht einmal zulässig, all diese Hadithe in einem Buch zu erwähnen, außer zum Zweck der Kritik.“ Ibn Abd al-Barr sagte: „Es besteht Konsens darüber, dass dieser Mann schwach ist.“ (Ibn Hadschar, Tahdhib at-Tahdhib 8/377).
Deshalb sagte Abu al-Khattab Umar ibn Hasan ibn Dahya (633 n.H.): „Es lässt sich nicht ermessen, wie viele maudu- oder erfundene Hadithe und äußerst schwache Überlieferungsketten Imam Tirmidhi in seinem Werk als hasan oder annehmbar bezeichnet hat. Dieser Hadith gehört ebenfalls dazu.“ [Zaila’i, Abdallah ibn Yusuf (762 n.H.)].
(3) Beispiel aus Imam Hakims al-Mustadrak. Hakims Schwäche bei der Einstufung von Hadithen als sahih war besonders ausgeprägt. In seinem Werk al-Mustadrak bezeichnete er viele gefälschte Hadithe als sahih. Sehen wir uns ein Beispiel an: Hakim sagte: Abu al-Hasan Ali ibn Muhammad ibn Uqba asch-Schaibani berichtete uns während seines Aufenthalts in Kufa; der Qadi Ibrahim ibn Abi al-Anbas berichtete uns; Said ibn Uthman al-Charrāz berichtete uns; Abd ar-Rahman ibn Said al-Mu’adhdhin berichtete uns; Qatada ibn Chalifa berichtete uns, von Abu at-Tufail, von Ali und Ammar (r.a.). Beide sagten: „Der Prophet pflegte in den Pflichtgebeten die Basmala laut zu sprechen, und er verrichtete im Morgengebet den Qunut …“
Nachdem Imam Hakim diesen Hadith erwähnt hatte, sagte er: „Die Überliefererkette dieses Hadith ist sahih. Ich weiß nicht, dass einer seiner Überlieferer als schwach eingestuft worden wäre.“ (Hakim, al-Mustadrak 1/439).
Die Hadith-Gelehrten Dhahabi, Zaila’i, Ibn Hadschar und andere bezeichneten diese Einschätzung Hakims als falsch. Imam Dhahabi sagte: „Dieser Hadith ist äußerst schwach und scheint maudu oder gefälscht zu sein.“ Zwei Überlieferer der Kette sind äußerst schwach: (1) Said ibn Uthman al-Charrāz und (2) sein Lehrer Abd ar-Rahman ibn Said al-Mu’adhdhin. (Hakim, al-Mustadrak 1/439).
Weitere Beispiele dieser Art werden wir im zweiten Teil, so Allah will, kennenlernen.
(4) Der berühmteste Hadith-Gelehrte des zehnten islamischen Jahrhunderts: Imam Dschalaluddin as-Suyuti. Er leistete auf verschiedenen Gebieten der Hadith-Wissenschaft bedeutende Dienste. Spätere Hadith-Gelehrte stützten sich in verschiedener Weise auf seine Werke. In den Vorworten zu seinen verfassten und zusammengestellten Werken al-Dschami as-Saghir, al-Dschami al-Kabir und al-Chasa’is al-Kubra erwähnte er, dass er darin sahih- und da’if-Hadithe, jedoch keine gefälschten Hadithe anführen werde. Spätere Hadith-Gelehrte fanden jedoch auch einige gefälschte Hadithe in diesen Werken. Insbesondere hatte Imam as-Suyuti selbst mehrere Bücher über gefälschte Hadithe verfasst. Einige Hadithe, die Imam as-Suyuti als gefälscht identifiziert hatte, nahm er in Bücher über gefälschte Hadithe auf. Gleichzeitig nahm er dieselben Hadithe selbst in al-Dschami as-Saghir, al-Dschami al-Kabir und al-Chasa’is al-Kubra auf.
Betrachten wir ein Beispiel. Der bekannte Hadith-Gelehrte des fünften islamischen Jahrhunderts Hamza ibn Yusuf al-Dschurdschani (427 n.H.) und Ahmad ibn Ali al-Khatib al-Bagdadi (463 n.H.) sammelten einen Hadith. In ihrer Überlieferungskette überlieferten sie ihn von Ishaq ibn as-Salt, einem Hadith-Überlieferer des dritten islamischen Jahrhunderts. Dieser Ishaq ibn as-Salt sagte: Imam Malik ibn Anas berichtete uns; Abu az-Zubair al-Makki berichtete uns; Dschabir ibn Abdallah (r.a.) berichtete uns: „Ich habe vom Gesandten Allahs (s) drei derartige (wundersame) Dinge gesehen, dass ich auch dann an ihn geglaubt hätte, wenn er keinen Koran gebracht hätte. Einmal gingen wir in eine entfernte Wüste. Der Prophet (s) nahm Wasser zur Reinigung in die Hand. Als er zwei Dattelpalmen sah, sagte er zu mir: O Dschabir, geh zu den beiden Bäumen und sage ihnen: Kommt zusammen! Darauf kamen die beiden Bäume so zusammen, als wären sie aus einer einzigen Wurzel hervorgegangen. Dann verrichtete der Gesandte Allahs (s) die Reinigung. Ich holte schnell Wasser und gab es ihm. Ich sagte mir: Vielleicht wird Allah mir zeigen, was aus seinem Bauch herausgekommen ist, und ich werde es essen. Doch ich sah, dass die Erde sauber und weiß war. Da sagte ich: O Gesandter Allahs, hast du dich nicht gereinigt? Er sagte: Doch, aber der Erde wurde hinsichtlich unserer Propheten befohlen, alles zu bedecken, was von uns an Ausscheidungen austritt …“
Imam Malik war einer der berühmtesten Hadith-Gelehrten des zweiten islamischen Jahrhunderts. Unzählige Hadith-Gelehrte lernten Hadithe bei ihm. Im Grunde lernten alle Hadith-Gelehrten jener Zeit bei ihm. Viele blieben jahrelang in seiner Nähe, um Hadithe zu lernen. Keiner dieser unzähligen Schüler überlieferte diesen Hadith. Ebenso wurde er weder vom Tabi’i Abu az-Zubair noch vom Gefährten Dschabir (r.a.) über eine andere Kette überliefert. Nur diese Person namens Ishaq ibn as-Salt behauptete, dass Imam Malik ihm diesen Hadith erzählt habe. Diese Person wurde als äußerst schwach und als Überlieferer batil-Hadithe eingestuft. Bemerkenswert ist außerdem, dass die Überlieferung dieses Ishaq im dritten oder vierten Jahrhundert keinerlei Bekanntheit oder Anerkennung erlangte. Im fünften Jahrhundert überlieferte niemand den Hadith. Auch die Kette von al-Dschurdschani und al-Khatib bis zu Ishaq ist dunkel und unklar. Daher stufte Imam as-Suyuti den Hadith selbst im Licht der Ansichten der Hadith-Gelehrten al-Khatib al-Bagdadi, Hamza ibn Yusuf al-Dschurdschani, Dhahabi, Ibn Hadschar al-Asqalani und anderer als gefälscht ein und erwähnte ihn in seinem Werk über gefälschte Hadithe, Zail al-La’ali.
Gleichzeitig erwähnte er denselben Hadith in seinem Werk al-Chasa’is al-Kubra über die Wunder, die Übernatürlichkeit und die besonderen Eigenschaften des Gesandten Allahs (s). Dabei hatte er behauptet, in diesem Werk keinen maudu- oder gefälschten Hadith zu erwähnen. Spätere Hadith-Gelehrte wiesen auf diesen Widerspruch und auf seine Nachlässigkeit bei der Bestimmung der Authentizität von Hadithen hin. (Hamza ibn Yusuf al-Dschurdschani, Tarich Dschurdschan, S. 526; Suyuti, Zail al-La’ali, S. 50).
1.8. Einige Irrvorstellungen über gefälschte Hadithe
1.8.1. Hadith-Werke und gefälschte Hadithe
Aus Unwissenheit nehmen viele an, dass die Aufnahme eines Hadith in ein Hadith-Werk bedeute, dass der Hadith sahih sei oder zumindest nach Ansicht des Verfassers des betreffenden Werkes sahih sei. Wenn beispielsweise ein Hadith im Sunan des Ibn Madscha oder im Musannaf des Abd ar-Razzaq aufgenommen ist, müsse das bedeuten, dass der Hadith gewiss sahih sei; andernfalls hätten so bedeutende Hadith-Gelehrte wie Ibn Madscha oder Abd ar-Razzaq ihn doch nicht akzeptiert. Zumindest sei der Hadith nach Ansicht von Ibn Madscha oder Abd ar-Razzaq sahih, sonst hätte er ihm in seinem Werk keinen Platz eingeräumt.
Wir haben bereits erörtert, dass beide Seiten dieser Vorstellung unbegründet sind. Die meisten Hadith-Gelehrten haben in ihren Werken Hadithe aller Arten aufgenommen: sahih, da’if und mawdu’. Sie haben weder behauptet noch beabsichtigt, in ihren Werken ausschließlich sahih-Hadithe zusammenzutragen. Daher lässt sich aus der Aufnahme eines Hadith in den Sunan des Ibn Madscha oder in den Musannaf des Abd ar-Razzaq keineswegs schließen, dass der Hadith sahih ist oder nach Ansicht von Ibn Madscha beziehungsweise Abd ar-Razzaq sahih ist.
Wenn ein Hadith in den Werken solcher Hadith-Gelehrten wie Ibn Hibban, Ibn Chuzaima, Ibn as-Sakan, al-Hakim und anderer aufgenommen wurde, die sich bemüht haben, in ihren Werken ausschließlich sahih-Hadithe zusammenzutragen, können wir annehmen, dass der Hadith nach Ansicht des betreffenden Hadith-Gelehrten sahih ist. Damit ist jedoch nicht bewiesen, dass der Hadith tatsächlich sahih ist. Wir haben in der vorherigen Erörterung gesehen, dass die Behauptung keines Hadith-Gelehrten von den übrigen Hadith-Gelehrten der Umma ohne Prüfung akzeptiert wurde. Deshalb werden wir die Bewertung des Hadith im Licht der Prüfungen anderer Hadith-Gelehrter darlegen.
In unserer Gesellschaft sind sechs Werke unter der Bezeichnung „Sihah Sitta“ bekannt. (Die Bezeichnung „Sihah Sitta“ ist im indischen Sprachgebrauch üblich. Die Anerkennung dieser sechs Werke ist weithin bekannt. Die Werke sind jedoch nicht allesamt „sahih“. Vielmehr sind zwei Werke sahih, während die übrigen Sunan-Werke sind. Deshalb lautet die unter den Hadith-Gelehrten geläufige Bezeichnung „al-Kutub as-Sitta“, „die sechs Bücher“. Außerhalb des indischen Subkontinents ist die Bezeichnung „Sihah Sitta“ nirgends verbreitet.) Von diesen sechs Werken sind nur „Sahih al-Buchari“ und „Sahih Muslim“ sahih-Werke. Die Verfasser der übrigen vier Werke haben nicht beschlossen, ausschließlich sahih-Hadithe zu überliefern. Sie haben in ihren Werken neben sahih-Hadithen auch viele schwache und gefälschte Hadithe aufgenommen. Da die meisten Hadithe in ihren Werken zuverlässig sind, haben sich spätere Hadith-Gelehrte im Allgemeinen auf diese Werke gestützt; zugleich haben sie zu den schwachen und gefälschten Hadithen, die in diesen Werken enthalten sind, konkrete Bewertungen abgegeben. Allama Abd al-Hayy al-Laknawi schrieb in Beantwortung einer Frage: „Nicht alle Hadithe, die in diesen vier Werken aufgenommen sind, sind sahih. Vielmehr enthalten diese Werke Hadithe aller Arten: sahih, hasan, da’if und gefälschte.“ (Al-Adschwibat al-Fadila li-l-As’ila al-Ascharat al-Kamila, S. 66.)
Wir haben zuvor die Darstellung von Schah Waliullah zu diesem Thema betrachtet. Wir haben gesehen, dass er die drei Werke Sunan Abi Dawud, Sunan an-Nasa’i und Sunan at-Tirmidhi der dritten Kategorie zugeordnet hat – Werken, deren Hadithe sich im Großen und Ganzen als akzeptabel erwiesen haben, die jedoch auch einige nicht zuverlässige Hadithe enthalten. Den Sunan des Ibn Madscha hat er jedoch nicht dieser Kategorie zugeordnet. Der Grund dafür ist, dass die meisten Hadith-Gelehrten das von Imam Muhammad ibn Yazid Ibn Madscha al-Qazwini zusammengestellte Sunan-Werk nicht zu den bekannten und anerkannten Werken zählten. Bis zum 7. Jahrhundert nach der Hidschra betrachteten die Hadith-Gelehrten neben Sahih al-Buchari und Sahih Muslim nur diese drei Sunan-Werke als einigermaßen zuverlässig und als Grundlage für das Studium und die Lehre der Hadithe. Die Hadith-Gelehrten Muhammad ibn Tahir al-Maqdisi und Abu al-Fadl Ibn al-Qaisarani aus dem 5. und 6. Jahrhundert nach der Hidschra fügten diesen den Sunan des Ibn Madscha hinzu.
Ihre Auffassung wurde jedoch in den folgenden zwei Jahrhunderten von den Hadith-Gelehrten nicht übernommen. Bedeutende Hadith-Gelehrte des 7. Jahrhunderts, darunter Allama Ibn as-Salah Abu Amr Uthman ibn Abd ar-Rahman und Allama Abu Zakariya Yahya ibn Scharaf an-Nawawi, der im Jahr 676 nach der Hidschra starb, nannten als grundlegende Quellen der Hadithe die fünf oben genannten Werke. Den Sunan des Ibn Madscha zählten sie nicht dazu. Viele gelehrte Muhaqqiqun späterer Zeiten folgten ihnen. Dagegen nahmen Imam Ibn al-Athir Mubarak ibn Muhammad und einige andere Hadith-Gelehrte die Muwatta von Imam Malik als sechstes Werk an.
Der Grund für den Einwand, den Sunan des Ibn Madscha den drei oben genannten Sunan-Werken gleichzustellen, liegt darin, dass sich die Zusammenstellungsmethode von Imam Ibn Madscha von der dieser drei Werke unterscheidet. Die Verfasser der drei oben genannten Werke verfassten ihre Bücher mit dem Ziel, im Großen und Ganzen akzeptable Hadithe zusammenzutragen. Auch wenn sie aufgrund der Thematik einige da’if-Hadithe aufnahmen, wiesen sie in den meisten Fällen auf deren Schwäche hin. Imam Ibn Madscha hingegen folgte der damals üblichen Zusammenstellungsmethode. Wir haben gesehen, dass die meisten Verfasser jener Zeit alle verbreiteten Hadithe mitsamt ihren Überlieferungsketten zusammentrugen. Dadurch fanden Hadithe aller Arten – sahih, da’if und mawdu’ – in ihren Werken Aufnahme. Ohne die Prüfung der Überlieferungskette war es nicht möglich, die Zuverlässigkeit eines Hadith zu beurteilen. Im Wesentlichen folgte auch Imam Ibn Madscha dieser Methode. Er beschränkte sich nicht auf die Zusammenstellung sahih-Hadithe. Neben sahih- und hasan-Hadithen nahm er auch viele da’if-Hadithe und einige mawdu’- beziehungsweise gefälschte Hadithe auf. Zu diesen schwachen und gefälschten Hadithen äußerte er sich nicht.
Ab dem 8. Jahrhundert nach der Hidschra begannen die meisten Hadith-Gelehrten, den Sunan des Ibn Madscha als viertes Sunan-Werk zu betrachten. Der Unterschied zwischen der Muwatta und dem Sunan des Ibn Madscha besteht darin, dass die Muwatta weniger Hadithe enthält und alle sahih-Hadithe dieses Werkes bereits in den fünf oben genannten Werken aufgenommen sind. Wenn man dieses Werk gesondert studiert, lernt man daher keine zusätzlichen Hadithe kennen. Im Sunan des Ibn Madscha hingegen befinden sich mehr als tausend Hadithe zusätzlich zu den fünf oben genannten Werken. Deshalb nahmen die Hadith-Gelehrten späterer Zeiten dieses Werk als viertes Sunan-Werk an.
Im Sunan-Werk des Ibn Madscha wurden insgesamt 4341 Hadithe aufgenommen. Davon sind ungefähr dreitausend Hadithe in den fünf oben genannten Werken enthalten. Die übrigen etwa eintausendfünfhundert Hadithe sind zusätzlich. Der Hadith-Gelehrte des 9. Jahrhunderts nach der Hidschra, Allama Ahmad ibn Abi Bakr al-Busiri, der im Jahr 840 nach der Hidschra starb, untersuchte die Überlieferungsketten dieser zusätzlichen Hadithe des Ibn Madscha. Allama al-Busiri untersuchte die Überlieferungsketten von 1476 Hadithen, die nicht in den fünf oben genannten Werken aufgenommen worden waren, sondern nur von Ibn Madscha zusammengetragen wurden. Ungefähr zwei Drittel davon sind sahih- oder hasan-Hadithe und ungefähr ein Drittel sind da’if-Hadithe. Unter ihnen bezeichneten die Hadith-Gelehrten ungefähr fünfzig Hadithe als mawdu’ oder gefälscht. (Ibn al-Qaisarani, Schurut al-A’imma as-Sitta, S. 13, 24–26.)
1.8.2. Die Werke der Gelehrten und gefälschte Hadithe
Neben den Hadithwerken werden Hadithe auch in zahlreichen anderen islamischen Büchern erwähnt. In Büchern über Tafsir, Fiqh, Predigt, Ethik, Tugenden, Tasawwuf, Philosophie, Sprache, Geschichte und andere Themen werden noch viele weitere Hadithe angeführt. In der Regel werden Hadithe in diesen Werken ohne Überlieferungskette erwähnt. Viele Menschen nehmen aus Unwissenheit an, dass die Autoren solcher Werke die Hadithe gewiss erst überprüft und untersucht haben, bevor sie sie anführten. „Wenn er nicht sahih wäre, hätte er den Hadith doch nicht niedergeschrieben!“
Auch diese Vorstellung ist falsch, unbegründet und noch irreführender als die zuvor erwähnte. Im Allgemeinen gibt es für jedes Wissensgebiet ein eigenes Fachgebiet. Deshalb können Gelehrte eines Fachbereichs in den meisten Fällen nicht ebenso viel Zeit auf ein anderes Gebiet verwenden. Mufassirun, Fuqaha, Historiker, Sufis, Prediger sowie in anderen Bereichen tätige Gelehrte und fromme Persönlichkeiten können naturgemäß nicht in die Tiefe der Prüfung, Untersuchung und kritischen Bewertung von Hadithen vordringen. Im Allgemeinen stützen sie sich bei der Erwähnung von Hadithen auf verschiedene verbreitete Bücher, mündliche Überlieferungen und das, was allgemein im Umlauf ist. Deshalb finden sich in ihren Werken viele unbegründete, kettenlose und gefälschte Aussagen.
Allama Nawawi erwähnt in seinem Werk „Taqrib“ und Allama Suyuti in seinem Werk „Tadribur-Rawi“, dass einige fromme Derwische viele erfundene Aussagen über die Vorzüge verschiedener Suren des edlen Korans als Hadithe ausgegeben und in der Gesellschaft verbreitet haben. Einige Mufassirun haben solche erfundenen Hadithe erwähnt: beispielsweise Allama Ahmad ibn Muhammad ibn Ibrahim as-Sa‘labi an-Naisaburi (427 n. H.) in seinem Tafsirwerk, sein Schüler Allama Ali ibn Ahmad al-Wahidi an-Naisaburi (468 n. H.) in seinen Tafsirwerken „Basit“, „Wasit“ und „Wajiz“ sowie anderen, Allama Abul-Qasim Mahmud ibn Umar az-Zamachschari (538 n. H.) in seinem Werk „Kaschschaf“ und Allama Abdullah ibn Umar al-Baidawi (685 n. H.) in seinem Werk „Anwarut-Tanzil“ beziehungsweise „Tafsir al-Baidawi“. Mit dieser Vorgehensweise haben sie einen Fehler begangen. Suyuti sagt: „Iraqi (806 n. H.) hat gesagt, dass die ersten beiden – Tha‘labi und Wahidi – diese erfundenen oder gefälschten Hadithe unter Angabe der Überlieferungskette erwähnt haben.“ Daher kann man ihre Entschuldigung teilweise akzeptieren, denn sie haben die Überlieferungsketten angegeben und den Leser dadurch dazu geführt, die Ketten zu prüfen. Dennoch ist es nicht erlaubt, einen mawdu‘en oder falschen Hadith selbst mit Überlieferungskette zu erwähnen und anschließend zu schweigen, ohne ihn zugleich als mawdu‘ zu bezeichnen. Der Fehler der beiden Letztgenannten – Zamachschari und Baidawi – ist jedoch sehr schwerwiegend. Denn sie haben keine Überlieferungskette angegeben, sondern diese erfundenen Hadithe unmittelbar und ausdrücklich als Worte des Gesandten Allahs (S) angeführt. (Dschalaluddin Suyuti, „Tadribur-Rawi“, 1/341).
Mulla Ali Qari schrieb, nachdem er einige gefälschte Hadithe erwähnt hatte: „Lasst euch nicht dadurch täuschen, dass ihr seht, wie der Hadith in Werken wie ‚Qutul-Qulub‘, ‚Ihya ulum ad-din‘ und ‚Tafsir as-Sa‘labi‘ erwähnt wird.“ (Mulla Ali Qari, „Al-Asrar al-Marfu‘a“, S. 289).
Allama Abdul-Hayy Lakhnawi, der die Namen und Rangordnung der zuverlässigen Werke der hanafitischen Rechtsschule erwähnt, sagt: „Die Rangordnung der Zuverlässigkeit der Fiqh-Werke, die wir angeführt haben, bezieht sich ausschließlich auf die Fiqh-Fragen. Bei der Beurteilung der Authentizität oder Zuverlässigkeit der Hadithe, die in diesen Büchern erwähnt werden, ist diese Rangordnung überhaupt nicht anwendbar. Es gibt viele zuverlässige Fiqh-Werke, auf die sich große Fuqaha gestützt haben, die jedoch voller gefälschter und falscher Hadithe sind, insbesondere die Bücher über Fatwas. Nach eingehender Prüfung hat sich für uns erwiesen, dass die Autoren dieser Bücher zwar ‚Kamil‘ waren, bei der Erwähnung von Hadithen jedoch unachtsam vorgingen.“ (Abdul-Hayy Lakhnawi, „An-Nafi al-Kabir“, S. 12–13).
Daher haben die Muhaddithun die in Werken über Fiqh, Tafsir, Tasawwuf, Ethik und ähnliche Themen erwähnten Hadithe gesondert gründlich untersucht und eigene Bücher darüber verfasst. So hat beispielsweise der berühmte hanafitische Faqih des 6. islamischen Jahrhunderts, Allama Burhanuddin Abul-Hasan Ali ibn Abi Bakr al-Marginani (593 n. H.), in seinem berühmten Fiqh-Werk „Hidaya“ viele Hadithe erwähnt. Als Faqih widmete er seine Aufmerksamkeit und seine gesamten Bemühungen der Festlegung und Darstellung von Fiqh-Fragen. Bei der Erwähnung von Hadithen schrieb er alles nieder, was er gehört oder gelesen hatte, ohne es zu prüfen oder zu unterscheiden. Er bemühte sich auch nicht, einen Hadith als sahih oder da‘if zu bewerten. In späterer Zeit untersuchten Muhaddithun wie Allama Dschamaluddin Abu Muhammad Abdullah ibn Yusuf az-Zaila‘i al-Hanafi (762 n. H.) und Allama Ahmad ibn Ali ibn Hadschar al-Asqalani (852 n. H.) diese Hadithe anhand ihrer Überlieferungsketten und bestimmten, welche davon sahih, da‘if oder erfunden waren.
Ebenso erwähnte Hudschdschat al-Islam Imam Ghazali (505 n. H.) in seinem berühmten Werk „Ihya ulum ad-din“ zahlreiche Hadithe im Verlauf seiner Ausführungen über Fiqh und Tasawwuf. Er war Philosoph und Faqih, jedoch kein Muhaddith. Deshalb führte er alles an, was er gehört oder gelesen hatte, ohne die Überlieferungsketten der Hadithe zu prüfen. In späterer Zeit untersuchten Allama Zainuddin Abul-Fadl Abd ar-Rahim ibn al-Husain al-Iraqi (806 n. H.) und andere sehr bekannte Muhaddithun die von ihm erwähnten Hadithe anhand ihrer Überlieferungsketten und bestimmten, welche sahih, gefälscht oder erfunden waren. Außerdem stellte der berühmte schafiitische Faqih und Muhaddith des 8. islamischen Jahrhunderts, Allama Wahab ibn Ali as-Subki (771 n. H.), mehrere hundert gefälschte und unbegründete Hadithe, die im Werk „Ihya ulum ad-din“ erwähnt wurden, in einem eigenen Buch zusammen. Das Buch trägt den Titel „Al-Ahadith allati la asla laha fi kitab al-Ihya“, das heißt: „Die in ‚Ihya ulum ad-din‘ zusammengestellten Hadithe“.
1.8.3. Kashf und Ilham versus gefälschte Hadithe
Die größten Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit weithin bekannten frommen Männern und Gelehrten, die als von Allah geliebte Awliya bekannt sind. Da sie „Sahib-e-Kashf“ oder Wali mit der Fähigkeit zu Kashf waren, nehmen wir an, dass sie nichts niedergeschrieben hätten, ohne die Richtigkeit der durch Kashf erlangten Informationen zu überprüfen. Folglich müsse alles, was sie geschrieben oder gesagt haben, als authentisch gelten.
Allama Suyuti (911 n. H.), Abd al-Hayy Lakhnawi (1304 n. H.) und andere Gelehrte haben diese Fragen ausführlich behandelt. Im Zusammenhang mit der Erörterung zahlreicher mawdu‘ oder gefälschter Hadithe, die in Imam Ghazalis „Ihya ‘Ulum al-Din“ und anderen Werken sowie in einigen von Hazrat Abd al-Qadir al-Dschilani verfassten Schriften erwähnt werden, sagen sie, dass jemand vielleicht fragen könnte: „Konnte dieser so große Gelehrte und so große Sahib-e-Kashf-Wali nicht erkennen, dass dieser Hadith gefälscht ist? Wie konnte ein Wali wie er in seinem eigenen Werk einen mawdu‘ Hadith erwähnen? Lässt seine Erwähnung nicht erkennen, dass der Hadith sahih ist?“ Die Erklärungen, die sie als Antwort auf diesen Zweifel angeführt haben, werden im Folgenden erläutert:
1.8.3.1. Was die frommen Gelehrten hören, schreiben sie
Tatsächlich schreiben die gutgläubigen frommen Gelehrten einfach das nieder, was sie hören. Wenn daher im Werk eines frommen Gelehrten ein Hadith ohne dessen ausdrückliche Stellungnahme erwähnt wird, bedeutet das nicht, dass er von dessen Authentizität als Sahih überzeugt war. Im Grunde haben sie lediglich das angeführt, was sie gelesen oder gehört hatten. Sie hofften, dass es vielleicht eine Überlieferungskette dafür gebe und die Hadith-Experten diese ausfindig machen würden.
1.8.3.2. Kashf spielt bei der Beurteilung von Hadithen keine Rolle
Kashf hat bei der Beurteilung von Hadithen keinerlei Bedeutung. Kashf, Träume und Ähnliches sind lediglich Gaben Allahs und eine Quelle der Freude und der Dankbarkeit. Sie sind kein Mittel, das nach Belieben eingesetzt werden kann. Allah, der Erhabene, zeigte Umar (r.a.) durch Kashf den Zustand des syrischen Heeres, das Hunderte von Meilen entfernt war; dennoch bemerkte Umar (r.a.) nicht Abu Lu’lu’a, der hinter ihm stand, um ihn zu ermorden.
Außerdem wird durch Kashf, Träume und Ähnliches niemals über Wahrheit und Falschheit oder über richtig und falsch entschieden. Unter den edlen Gefährten kam es zu verschiedenen Meinungsverschiedenheiten und Problemen; doch bei keinem einzigen Ereignis versuchten sie, durch Kashf, Ilham, Träume oder Ähnliches die Wahrheit oder die Falschheit zu erkennen. Viele Gefährten überlieferten Hadithe am Hof der rechtgeleiteten Kalifen – Abu Bakr, Umar, Uthman und Ali (möge Allah mit ihnen zufrieden sein). Wenn sie Zweifel an den Fehlern eines Überlieferers hatten, verlangten sie Zeugen oder ließen den Überlieferer schwören. Wenn sie bisweilen noch größere Zweifel an einem Fehler des Überlieferers hatten, akzeptierten sie den von ihm überlieferten Hadith nicht. Niemals jedoch beurteilten sie durch Kashf die Wahrheit oder Unwahrheit eines Hadith. Während nahezu des folgenden halben Jahrhunderts überlieferten und hörten die Gefährten Hadithe und führten die Überlieferungskette als Verfahren ein, um die Hadithe als Sahih, schwach oder erfunden zu bestimmen. Je nach dem Zustand des Überlieferers nahmen sie einen Hadith an oder verwarfen ihn als schwach. Doch niemals verließen sie sich auf Kashf.
Sich zur Feststellung der Authentizität eines Hadith auf die Überlieferungskette zu stützen, ist die Sunna der rechtgeleiteten Kalifen und die Sunna der Gefährten. Sich in dieser Angelegenheit auf Kashf, Ilham oder Träume zu stützen, steht dagegen im Widerspruch zur Sunna, ist eine Bid’a und eine zerstörerische Tendenz.
1.8.3.3. Kashf und Ilham sind kein Mittel, die Richtigkeit zu erkennen
In den Werken über die islamische Aqida wird ausdrücklich gesagt, dass Kashf oder Ilham kein Maßstab dafür sind, die Richtigkeit irgendeiner Sache zu erkennen. Einer der bedeutendsten hanafitischen Gelehrten des 6. Jahrhunderts, Umar ibn Muhammad an-Nasafi (537 n. H.), schrieb in seinem Werk „Al-Aqaid an-Nasafiyya“, und der berühmte schafiitische Gelehrte des 8. Jahrhunderts, Sa’d ad-Din Mas’ud ibn Umar at-Taftazani (791 n. H.), schrieb in seinem „Scharh al-Aqaid an-Nasafiyya“: „Nach Ansicht der Vertreter der Wahrheit kann Ilham, das als eine durch Faiz verliehene Eingebung bekannt ist, kein Mittel sein, die Richtigkeit irgendeiner Sache zu erkennen.“ (Mujaddid Alf Thani, Maktubat Scharif 1/1, S. 88, 178, 195, 196 …).
Obwohl manche unerfahrenen frommen Männer behaupten, die Authentizität von Hadithen anhand von Träumen, Kashf, Ilham und Ähnlichem überprüfen zu können, haben erfahrene und gelehrte fromme Männer dies entschieden zurückgewiesen. Einer der bedeutendsten frommen Männer und Reformer Indiens, Mujaddid Alf Thani (r. h.), hat sich entschieden dagegen ausgesprochen und protestiert, sich bei der Erkenntnis von Wahrheit und Falschheit oder von Authentizität und Unauthentizität auf Kashf, Ilham und Ähnliches zu verlassen. Wiederholt betonte er, dass der Koran und die Hadithe der Maßstab dafür sind, ob Kashf, Ilham und Ähnliches richtig oder falsch sind. Kashf ist niemals ein Mittel, die Richtigkeit eines Hadiths oder irgendeiner Meinung zu erkennen.
1.8.3.4. Irrtümer der Wali, die als Sahibe-Kashf gelten
Tatsächlich sehen wir, dass viele berühmte Asketen, die wir als Sahibe-Kashf kennen, in ihren verschiedenen Werken zahlreiche Aussagen geschrieben haben, die zweifellos falsch oder ungerecht sind. Hadhrat Abd al-Qadir al-Dschilani (561 n. H.) schrieb, dass der Iman zunimmt und abnimmt. Die Anerkennung der Zu- und Abnahme des Imans erklärte er zu einem Kennzeichen der Ahl as-Sunna wa-l-Dschama’a und der geretteten Gruppe; die Leugnung der Zu- und Abnahme des Imans erklärte er zu einem Kennzeichen der Irrlehrer. Er schrieb, ein Muslim solle nicht sagen: „Gewiss bin ich ein Mu’min“, sondern müsse sagen: „Inscha’ Allah bin ich ein Mu’min.“ Da Imam Abu Hanifa (r. h.) und seine Anhänger die Zu- und Abnahme des Imans nicht anerkennen, die Taten nicht als Teil des Imans betrachten und die Aussage „Inscha’ Allah bin ich ein Mu’min“ für anstößig halten, bezeichnete er ihn und seine Anhänger als eine falsche und höllische Sekte. [Abd al-Qadir al-Dschilani, Ghunyat at-Talibin (Übersetzung: Nurul Alam Raisi), S. 6, 7, 149, 151, 152, 155, 211, 227].
Imam al-Ghazali schrieb, dass Musik, Tanz, Springen und Ähnliches auf dem Weg zur Erlangung der Nähe zu Allah hilfreich und eine Bid’a Hasana seien. Zur Unterstützung der Musik führte er zahlreiche schwache und erfundene Hadithe an. (Abu Hamid al-Ghazali, Ihya’ Ulum ad-Din 2/292–332.)
In ihren Werken finden sich unzählige Beispiele dieser Art. Selbst wenn sie also einen Hadith als sahih erklären, darf man ihn nicht annehmen, ohne seine Überlieferungskette zu prüfen. Denn die Authentizität der Hadithe des Gesandten Allahs (s.) zu bewahren und alle erfundenen Aussagen zu identifizieren, gehört zu den wichtigsten Pflichten der Religion. Selbst wenn jemand einen zweifelhaften Hadith im Namen des Gesandten Allahs (s.) überliefert, muss er eine schwere Strafe erhalten. Daher gibt es in dieser Angelegenheit keinen Raum für Nachsicht.
1.8.4. Fälschungen im Namen der frommen Männer
Hier müssen wir uns noch eine weitere Sache merken: Ebenso wie im Namen der Hadithe wurde in großem Umfang auch im Namen frommer Männer und der Wali Allahs gefälscht. Dabei sind einige Punkte zu beachten:
(1) Die Fälscher fälschten entweder, um der Religion zu schaden, oder um der Religion einen „Nutzen“ zu verschaffen. Besonders die Fälschungen derjenigen, die die Unvollkommenheit der Religion (!) beseitigen und sie attraktiver und beim Volk beliebter machen wollten, waren am gefährlichsten. Für beide Gruppen, insbesondere für die zweite, war es leichter und vorteilhafter, im Namen der Wali Allahs zu fälschen, als im Namen des Gesandten Allahs (s.).
(2) Fälschungen im Namen der frommen Männer waren deshalb vorteilhafter, weil ihr Name unter den einfachen Menschen größeren Einfluss hat als ein „Hadith“. Vielen einfachen Muslimen ist ein „Hadith“ nur schwer verständlich zu machen. Wenn man ihnen sagt, der Gesandte Allahs (s.) habe diese oder jene Handlung ausgeführt oder angeordnet …, können sie das annehmen, müssen es aber nicht. Wenn man ihnen dagegen sagt, Abd al-Qadir al-Dschilani, Chwaja Mu’in ad-Din Tschischti oder irgendein anderer Wali habe diese Handlung ausgeführt oder angeordnet, lassen sie sich sehr viel leichter überzeugen und nehmen sie sehr schnell an. So ist der Zustand der einfachen Muslime in allen Zeiten nach den goldenen ersten Jahrhunderten des Islam. Daher waren Fälschungen im Namen der frommen Männer wirksamer.
(3) Fälschungen im Namen der Wali Allahs waren deshalb leichter, weil es in diesem Bereich nichts gab oder gibt, was der sorgfältigen Überwachung und Prüfung entspricht, die die ergebenen Muhaddithun der muslimischen Umma im Bereich der Hadithe eingerichtet hatten. Es gibt keine Überprüfung, keine Untersuchung, keine Überlieferungskette, keinen Matn und keine historische oder inhaltliche Prüfung – jeder sagt, was er will. Daher konnten die Fälscher ihre Ziele sehr leicht verwirklichen.
(4) Auch für die Fälschung von Hadithen war die Verwendung der Namen dieser frommen Männer äußerst wirksam. In die erfundenen Aussagen, die sie diesen frommen Männern zuschrieben, fügten sie zahlreiche erfundene Hadithe ein. Wegen der „übermäßigen Verehrung“ dieser frommen Männer schluckten die Muslime all diese Giftstoffe sehr leicht und ehrfürchtig hinunter. So konnten die Fälscher mit einem Stein zwei Vögel treffen.
1.8.4.1. Die Qadiriyya-Tariqa
Abd al-Qadir al-Dschilani (r. h.) war die bekannteste Persönlichkeit des 6. islamischen Jahrhunderts (des 12. christlichen Jahrhunderts). Einerseits war er ein bedeutender Faqih der hanbalitischen Rechtsschule, andererseits ein berühmter Asket und Sufi. Unter seinem Namen sind in der muslimischen Welt zahlreiche Tariqas, Aussagen und Bücher verbreitet. Die meisten dieser Tariqas, Aussagen und Bücher sind erfunden. Zwar wurden einige Bücher von ihm selbst verfasst, doch wurden später viele erfundene Aussagen in sie eingefügt. Hier werden wir die unter seinem Namen verbreitete Qadiriyya-Tariqa und die Schrift „Sirr al-Asrar“ untersuchen.
Eine Darstellung der Praktiken, Wazifa, Muraqaba und ähnlicher Methoden der heute verbreiteten Qadiriyya-Tariqa findet sich nicht in den Büchern Abd al-Qadir al-Dschilanis (r. h.). Historiker erwähnen, dass etwa zweihundert Jahre nach dem Tod Abd al-Qadir al-Dschilanis einer seiner Nachkommen, „Ghawth al-Dschilani“, im Jahr 887 n. H. (1482 n. Chr.) die „Qadiriyya-Tariqa“ verbreitete. In verschiedenen Ländern sind unter dem Namen „Qadiriyya-Tariqa“ unterschiedliche Methoden verbreitet. Die Praktiken, Wazifa und Ähnliches, die in den überlieferten, von Hadhrat Abd al-Qadir al-Dschilani selbst verfassten Büchern stehen, finden sich in der verbreiteten „Qadiriyya-Tariqa“ nicht.
Aus der Überlieferungskette oder dem „Schadscharah“ der in unserem Land verbreiteten Qadiriyya-Tariqa sehen wir, dass sie von Schah Wali Allah ad-Dihlawi (1176 n. H./1762 n. Chr.) übernommen wurde. Doch die Darstellung der Qadiriyya-Tariqa, die Schah Wali Allah in seinem Werk „Al-Qawl al-Dschamil“ gegeben hat, unterscheidet sich von der Darstellung in „Sirat al-Mustaqim“ von Sayyid Ahmad Barelwi (1246 n. H.). Auch zwischen den von ihnen beiden gelehrten Methoden und den heute in unserem Land verbreiteten Wazifa und Aschghal der Qadiriyya-Tariqa bestehen erhebliche Unterschiede. Es gibt keine Möglichkeit festzustellen, welche davon von ihm selbst eingeführt wurde und welche später unter seinem Namen eingeführt wurde.
1.8.4.2. Sirr al-Asrar
„Sirr al-Asrar“ ist ein unter dem Namen Hadhrat Abd al-Qadir al-Dschilanis (r. h.) verbreitetes und berühmtes Buch. Das Buch enthält im Licht des Korans und der Hadithe viele gute Aussagen. Daneben finden sich darin zahlreiche erfundene Hadithe und erdichtete Aussagen. Dem Anschein nach hat jemand in späterer Zeit dieses Buch verfasst und es unter seinem Namen verbreitet. Mehrere Punkte beweisen diese Fälschung:
1. An verschiedenen Stellen dieses Buches zitiert der Verfasser Aussagen und Gedichte von Farid ad-Din Attar. An einer Stelle sagt er beispielsweise: „Hadhrat Scheich Farid ad-Din Attar (r. h.) sagte …“ (Abd al-Qadir al-Dschilani, Sirr al-Asrar, S. 27). Dabei ist zu beachten, dass Farid ad-Din Attar (r. h.) im Jahr 512 n. H. geboren wurde und 626 n. H. starb. Abd al-Qadir al-Dschilani wurde hingegen 471 n. H. geboren und starb 561 n. H. Farid ad-Din Attar war vierzig Jahre jünger als er, und zum Zeitpunkt seines Todes war Farid ad-Din Attar noch nicht besonders berühmt. Daher ist es unvorstellbar, dass er Attar mit den Worten „Hadhrat Scheich …“ und Ähnlichem zitieren würde.
2. In diesem Buch wird Schams-i Tabrizi zitiert. Der Verfasser sagt: „Hadhrat Schams-i Tabrizi (r. h.) sagte …“ (Abd al-Qadir al-Dschilani, Sirr al-Asrar, S. 27). Es ist anzumerken, dass Schams-i Tabrizi im Jahr 644 n. H. starb. Sein Geburtsdatum ist nicht genau bekannt. Es scheint jedoch, dass er nach 560 n. H. geboren wurde. Das heißt, zum Zeitpunkt des Todes Abd al-Qadir al-Dschilanis war Schams-i Tabrizi noch nicht einmal geboren. Dennoch zitiert er seine Aussagen.
3. In diesem Buch wird wiederholt Dschalal ad-Din Rumi zitiert. So sagt der Verfasser beispielsweise: „Maulana Dschalal ad-Din Rumi, der Herrscher der geistigen Welt, sagte in seinem unsterblichen Gedicht Masnawi …“ (Abd al-Qadir al-Dschilani, Sirr al-Asrar, S. 25, 29). Es ist bemerkenswert, dass Dschalal ad-Din Rumi (604–676 n. H.) fast ein halbes Jahrhundert nach dem Tod Abd al-Qadir al-Dschilanis geboren wurde! Ein Zitat aus seiner Masnawi wird aus einer Zeit angeführt, die ein halbes Jahrhundert vor Rumis Geburt liegt!!
So verstehen wir, dass dieses Buch entweder vollständig gefälscht ist oder dass später viele erfundene Aussagen darin eingefügt wurden. In diesem Buch stehen unzählige erfundene Hadithe und abscheuliche Lügen. Und unter dem Namen Abd al-Qadir al-Dschilanis (r. h.) fanden diese sehr leicht Verbreitung.
1.8.4.3. Die Tschischtijja-Tariqa
Zu den berühmtesten frommen Männern unseres Landes gehören Hadhrat Chwaja Mu’in ad-Din Tschischti (633 n. H.), Qutb ad-Din Bakhtiyar Kaki (653 n. H.), Farid ad-Din Mas’ud Gandsch-i Schakar (663 n. H.) und Nizam ad-Din Auliya (725 n. H.), Allah möge ihnen barmherzig sein. Nach ihren Namen ist die Tschischtijja-Tariqa verbreitet. Außerdem sind unter ihren Namen zahlreiche Aussagen, Handlungen und Bücher verbreitet. Darunter befinden sich viele Aussagen, die offensichtlich falsch und erfunden sind. Hier werden wir einige Aspekte der Tschischtijja-Tariqa und ein oder zwei unter ihren Namen verbreitete Bücher besprechen.
Zwischen den Praktiken, Wazifa und Ähnlichem der Tschischtijja-Tariqa in den verschiedenen Khanqahs Indiens bestehen erhebliche Unterschiede. In den unter den Namen der genannten frommen Männer verbreiteten Büchern findet sich von diesen „Tariqas“ oder Methoden nichts. Auch die in diesen Büchern beschriebenen Dhikr und Wazifa gehören nicht zur verbreiteten Tschischtijja-Tariqa. Auch bei der Tschischtijja-Tariqa besteht ein Unterschied zwischen der Darstellung von Schah Wali Allah ad-Dihlawi und der Darstellung von Sayyid Ahmad Barelwi. Ebenso unterscheiden sich die Wazifa und Aschghal der heute in unserem Land verbreiteten Tschischtijja-Tariqa erheblich von den Methoden, die diese beiden lehrten. Es gibt keine Möglichkeit zu erkennen, welche davon ursprünglich und welche erfunden ist.
1.8.4.4. Anisul Arwah, Rahatil Qulub … usw.
Einige Bücher sind im Umlauf, von denen behauptet wird, dass sie von diesen großen Maschaikh verfasst worden seien. Sie wurden als „Erinnerungen und Berichte über die Begleitung eines Lehrers oder Pirs“ verfasst. Chwadscha Muinuddin Tschischti schildert in dem Buch „Anisul Arwah“ seine langjährige Begleitung seines Lehrers Usman Haruni. Chwadscha Qutbuddin Bakhtiyar Kaki hat in dem Buch „Dalil al-Arifin“ seine Erinnerungen an die Begleitung seines Lehrers Muinuddin Tschischti niedergeschrieben. Chwadscha Fariduddin Gandsch-i Schakar hat in dem Buch „Fawaid as-Salikin“ seine Erinnerungen an die Begleitung seines Lehrers Qutbuddin niedergeschrieben. Chwadscha Nizamuddin Auliya hat in dem Buch „Rahat al-Qulub“ seine Erinnerungen an die Begleitung seines Lehrers Fariduddin niedergeschrieben. Der berühmte Sänger Amir Chusrau hat in dem Buch „Rahat al-Muhibbin“ seine Erinnerungen an die Begleitung seines Lehrers Nizamuddin niedergeschrieben.
Beim Lesen dieser Bücher entsteht der Eindruck, dass es sich um von Menschen späterer Zeiten verfasste Fälschungen handelt. Oder dass sie zwar etwas verfasst hatten, spätere Fälscher jedoch nach Belieben vieles darin eingefügt haben. In diesen Büchern finden sich viele gute, auf Koran und Hadith beruhende Aussagen. Zugleich sind sie mit unzähligen erfundenen Hadithen und falschen Aussagen gefüllt. Außerdem sind historische Angaben völlig durcheinandergebracht. Sie enthalten Fehler, die bereits auf den ersten Blick erkennbar sind.
Jeder dieser Gottesfreunde hat die Daten seiner Madschalis angegeben. Die Jahres- und Datumsangaben sind durcheinandergebracht. Dadurch wird deutlich, dass diese Werke später in ihren Namen gefälscht wurden. Für den 4. Schawwal ist ein Donnerstag und für den 7. Schawwal ein Sonntag angegeben. Das bedeutet, dass der Schawwal an einem Montag begonnen hätte. Für den 15. Dhul-Qaʿda ist jedoch ein Montag angegeben. Das bedeutet, dass auch der Dhul-Qaʿda an einem Montag begonnen hätte. Das wäre nur möglich, wenn der Monat Schawwal 28 Tage hätte. (Chwadscha Muinuddin, Anisul Arwah (Fawaid as-Salikin), S. 135, 143, 144).
Die nächste Madschlis fand wiederum an einem Donnerstag, dem 5. Dhul-Hiddscha, statt. Unabhängig davon, ob der Dhul-Qaʿda an einem Montag, Dienstag oder Mittwoch begann, kann der 5. Dhul-Hiddscha keinesfalls ein Donnerstag gewesen sein. Die darauffolgende Madschlis soll am Samstag, dem 20. Dhul-Hiddscha, stattgefunden haben! Wenn der 5. ein Donnerstag war, wie kann dann der 20. ein Samstag sein? (Ebenda, S. 147, 149).
Der 20. Radschab ist als Montag und der 27. Radschab als Sonntag angegeben. Der 5. Schawwal soll ein Samstag gewesen sein, während der 20. Schawwal ein Donnerstag gewesen sein soll (Nizamuddin Auliya, Rahat al-Muhibbin, S. 24, 43, 83, 88) – dies ist eine von unzähligen Ungereimtheiten, die bereits auf den ersten Blick erkennbar sind.
Kaki berichtet, dass er im Jahr 613 nach der Hidschra in Bagdad bei seinem Pir Muinuddin Tschischti Schüler wurde. Danach blieb er bei einigen Madschalis in Bagdad. Anschließend kam er mit seinen Gefährten nach Adschmir. So wissen wir mit Gewissheit, dass Hadhrat Muinuddin Tschischti nach 613 nach der Hidschra nach Indien kam. Hadhrat Bakhtiyar Kaki erwähnt ferner, dass der König von Adschmir, Prithviraj, während seines Aufenthalts in Adschmir gegen ihn intrigierte. Schließlich sagt er: „Ich übergab Prithviraj den Muslimen lebend und gefangen.“ Wenige Tage danach besiegten und gefangennahmen die Soldaten Sultan Schahabuddin Ghori Prithviraj. [Anisul Arwah (einschließlich Dalil al-Arifin und Fawaid as-Salikin), S. 62, 119, 138].
Historiker berichten jedoch, dass sie Prithviraj bereits etwa 25 Jahre vor 613, im Jahr 588, in der zweiten Schlacht von Tarain besiegten und Adschmir einnahmen. Und Schahabuddin Ghori starb im Jahr 603, also zehn Jahre vor Chwadscha Muinuddins Ankunft in Adschmir im Jahr 613. Daraus wird ersichtlich, dass all diese Geschichten erfunden sind. Oder Muinuddin kam schon viel früher nach Indien. In diesem Fall sind die in den Büchern Anisul Arwah, Dalil al-Arifin, Fawaid as-Salikin usw. angegebenen Jahreszahlen, Daten und einschlägigen Informationen erfunden.
So haben wir gesehen, dass ebenso wie im Namen des Hadith umfangreich gefälscht wurde, auch im Namen der Gottesfreunde umfangreich gefälscht wurde. Für Hadithe gibt es, ebenso wie ein genau festgelegtes Prüfverfahren, bei den Gottesfreunden ein solches Verfahren nicht; deshalb gibt es keine Möglichkeit, die in ihren Namen begangenen Fälschungen aufzudecken. Die Fälscher verfassten unter dem Namen der Gottesfreunde gefälschte Bücher und führten darin erfundene Hadithe an; außerdem fügten sie erfundene Hadithe in von ihnen verfasste Bücher ein. Wenn man nun etwas gegen diese erfundenen Hadithe sagt, werden gewöhnliche Muslime sagen: „Dieser Hadith steht im Buch eines bestimmten Gottesfreundes – wie kann er dann gefälscht sein?!“ Auf diese Weise schlugen die Fälscher zwei Fliegen mit einer Klappe.
1.8.5. Erfundene Hadithe versus schwache Hadithe
Aus der bisherigen Erörterung haben wir gesehen, dass ein erfundener Hadith eine Art schwacher Hadithe ist. Während die Hadith-Gelehrten der muslimischen Umma gegenüber erfundenen Hadithen eine solche Strenge walten ließen, gingen viele Hadith-Gelehrte gegenüber schwachen Hadithen nicht ebenso streng vor. In zwei Fällen untersagten sie die Verwendung oder Erwähnung schwacher Hadithe jedoch ausdrücklich: (1) im Bereich der Aqida oder des Glaubens und (2) im Bereich der Ahkam oder Rechtsbestimmungen der Scharia. In diesen Bereichen darf man sich ausschließlich auf sahih Hadithe stützen. Darüber hinaus muss man sich zum Beweis der Aqida oder des Glaubens grundsätzlich auf „mutawatir“-Hadithe stützen, also auf Hadithe, die von vielen Gefährten und Tabiʿin überliefert wurden und deren weite Verbreitung bereits unter den Gefährten nachgewiesen ist. Denn nur durch den Edlen Koran und solche „mutawatir-Hadithe“ wird „Yaqin“ oder feste Gewissheit bewiesen. Im zweiten Bereich muss man sich auf sahih oder hasan Hadithe stützen. (Suyuti, Tadrib ar-Rawi 1/132; Ibn Dschamaʿa, al-Manhal ar-Rawi, S. 32).
1.8.5.1. Bereiche und Bedingungen für schwache Hadithe
Demgegenüber haben manche die Erwähnung „wenig schwacher“ Hadithe in drei Bereichen erlaubt.
(1) Im Bereich des „Tafsir“ oder der sprachlichen Erklärung des Edlen Korans, (2) im Bereich der Geschichte oder historischer Überlieferungen und (3) im Bereich der Überlieferung der Vorzüge oder Belohnungen verschiedener guter Taten. Dafür haben sie folgende Bedingungen genannt:
(1) Der schwache Hadith muss nur geringfügig schwach sein und darf nicht stark schwach sein.
(2) Der schwache Hadith muss den Vorzug einer guten Tat überliefern, die im Licht sahih Hadithe gut und erlaubt ist.
(3) Bei der Umsetzung eines schwachen Hadiths darf man nicht davon ausgehen, dass der Gesandte Allahs (s) diese Aussage tatsächlich gemacht hat. Man muss vorsichtshalber danach handeln. Das heißt, man muss sich vor Augen halten, dass die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass der Hadith nicht die Aussage des Propheten (s) ist; sollte er jedoch wahr sein, wird man diese Belohnung erhalten, weshalb man danach handeln möge. Auch wenn er nicht wahr ist, wird man dennoch eine gewisse Belohnung erhalten, da die eigentliche Handlung im Licht sahih Hadithe empfehlenswert ist. (Ausführlich siehe: Abd al-Hayy Lakhnawi, Zafr al-Amani, S. 209–224).
Da die Ansicht mancher Hadith-Gelehrter über schwache Hadithe missverstanden wurde, hat dies häufig dazu geführt, dass sich erfundene Hadithe in der Gesellschaft verbreiteten. Tatsächlich sind die meisten erfundenen und grundlosen Hadithe, die in verschiedenen muslimischen Gesellschaften verbreitet sind, auf diesem Weg in die muslimische Gesellschaft gelangt. Für die Verbreitung unzähliger erfundener Hadithe in der Gesellschaft gibt es mehrere Gründe:
(1) dass ungeeignete und wissenslose Menschen Predigten und Ermahnungen halten und verschiedene religiöse Aufgaben übernehmen,
(2) die Nachlässigkeit und Trägheit gewöhnlicher Gelehrter,
(3) die Laxheit berühmter und qualifizierter Gelehrter,
(4) der Wunsch nach Rechtleitung und
(5) das Interesse an der Schilderung von Geschichte, Sira und den Wundern des Gesandten Allahs (s).
1.8.5.2. Gefälschte Hadithe unter dem Namen schwacher Hadithe in Fragen der Rechtleitung und der Vorzüge
Die beiden letztgenannten Gründe haben bei der Verbreitung gefälschter Hadithe die größte Rolle gespielt. Aus dem Wunsch heraus, Menschen zur Rechtleitung zu führen, haben viele qualifizierte Gelehrte in Büchern über Predigten, Vorzüge, Läuterung der Seele und ähnliche Themen neben sahih Hadithen auch viele schwache Hadithe angeführt. Unter diesen schwachen Hadithen fanden viele gefälschte Hadithe Eingang in ihre Bücher. In den meisten Fällen erwähnten sie nicht, dass diese Überlieferungen gefälscht oder schwach waren. Daher betrachteten die gewöhnlichen Leser sie als „sahih Hadithe“.
Den Umständen nach scheint es, als habe man den Gedanken der Rechtleitung trotz der Erwähnung so vieler Koranverse und so vieler sahih Hadithe nicht in die Herzen der Menschen einpflanzen können. Offenbar könne man die Menschen ohne einige schwache oder unzuverlässige Aussagen nicht erreichen. Die im Koran und in sahih Hadithen erwähnten Strafen sowie die im Koran und in sahih Hadithen erwähnten Belohnungen, der Lohn und die Vorzüge guter Taten seien offenbar nicht in der Lage, in den Herzen der Menschen eine wirkliche Ausrichtung auf das Jenseits, Gottesfurcht und den Wunsch nach guten Taten zu erzeugen. Deshalb erwähnen sie offenbar nach den Koranversen und den sahih Hadithen diese schwachen oder grundlosen Aussagen.
1.8.5.3. Gefälschte Hadithe unter dem Namen schwacher Hadithe in Geschichte und Sira
Auch im Bereich der Geschichte, der Sira und schwacher Überlieferungen ist dieselbe Lage festzustellen. Jeder Autor eines Sachgebiets möchte möglichst viele Informationen über dieses Gebiet sammeln. Aufgrund dieses Wunsches, Informationen zu sammeln, haben viele Gelehrte bereits seit der frühen Zeit einige eher schwache Hadithe akzeptiert. In späteren Zeiten sind jedoch infolge dieses Wunsches unzählige grundlose und gefälschte Hadithe in die Werke über die Sira des Propheten eingedrungen.
Aus der früheren Darstellung von Schah Walīullāh ad-Dihlawī wissen wir bereits, dass alle Hadithe, die im Namen des Gesandten Allahs verbreitet wurden, bis zum vierten oder fünften Jahrhundert gesammelt worden waren. Was in späteren Zeiten zusätzlich gesammelt wurde, bestand größtenteils aus in späteren Zeiten erfundenen gefälschten und grundlosen Aussagen. Werke dieser Art ordnete er der vierten und fünften Kategorie zu.
Daraus können wir auch den Zustand der Werke über Geschichte, Sira und Wunder verstehen. Zu den bedeutenden Werken dieser Art, die in den ersten sechshundert Jahren zusammengestellt wurden, gehören: die „Sira“ von Ibn Ishaq (150 n. H.), al-Waqidis „Maghazi“ (207 n. H.), die „Sira“ von Ibn Hischam (218 n. H.), Ibn Saʿds „Tabaqat“ (230 n. H.), Chalifa ibn Chayyats „Tarich“ (240 n. H.), al-Baladhuris „Futuh al-Buldan“ (279 n. H.), al-Firyabis „Dala’il an-Nubuwwa“ (301 n. H.), at-Tabaris „Tarich“ (310 n. H.), al-Masʿudis „Tarich“ (345 n. H.), al-Baihaqis „Dala’il an-Nubuwwa“ (458 n. H.) und andere. In diesen Büchern wurden zahlreiche „äußerst schwache“ Hadithe sowie einige gefälschte Hadithe aufgenommen. Dennoch sehen wir, dass Autoren späterer Zeiten noch viele weitere Aussagen gesammelt haben, die in diesen Werken überhaupt nicht zu finden sind.
Zu den berühmten Werken der späteren Zeit gehören as-Suyutis (911 n. H.) „al-Chasa’is al-Kubra“, al-Qastalânis (923 n. H.) „al-Mawahib al-Ladunniyya“ und Muhammad ibn Yusuf asch-Schamis (942 n. H.) „Subul al-Huda“ oder „Sira Schamiyya“. Die Autoren dieser Werke behaupteten, sie würden in ihren Büchern zwar schwache Hadithe, aber keine gefälschten Hadithe anführen. Tatsächlich stellen wir jedoch fest, dass sie viele Hadithe angeführt haben, die sie selbst an anderer Stelle als gefälscht und unwahr bezeichneten.
Zu den bedeutenden Werken der darauffolgenden Phase gehören die „Sira Halabiyya“ von ʿAli ibn Burhan ad-Din al-Halabi (1044 n. H.), „Scharh al-Mawahib“ von az-Zurqani (1122 n. H.) und andere Werke. Die Autoren dieser Bücher nahmen keinerlei Auswahl vor. Ihr Ziel war es, so viele Informationen wie möglich zu sammeln und zu ordnen. Deshalb trugen sie ohne jede Prüfung und Verifizierung alle Arten von sahih, schwachen, mawduʿ und kettenlosen Überlieferungen zusammen, vermischten sie und ordneten sie an. Dadurch fanden unzählige gefälschte und grundlose Überlieferungen Eingang in diese Werke. Unter den gefälschten Hadithen gibt es außerdem besonders viele neuartige und absonderliche Aussagen. Daher wurde in diesen Büchern mehr auf gefälschte als auf sahih Hadithe vertraut. Den Umständen nach scheint es, als sei es offenbar nicht möglich gewesen, die Prophetenschaft, die Wunder und die Stellung des Gesandten Allahs mit dem Edlen Koran und den zahlreichen sahih Hadithen zu belegen, oder als habe die Darstellung seiner Stellung ohne diese unwahren und gefälschten Überlieferungen offenbar keine Vollständigkeit erreicht!!
Die Autoren der Werke dieser Phase erwähnten bei den meisten Überlieferungen keine Quellen. Selbst dort, wo sie Quellen angaben, war ihre Nachlässigkeit unvorstellbar. Ich möchte ein Beispiel anführen. Der Autor der „Sira Halabiyya“ sagt: „Ich habe ein Buch mit dem Titel ‚Taschirifat fi al-Chasa’is wal-Muʿdschizat‘ gelesen. Den Namen des Verfassers dieses Buches konnte ich nicht in Erfahrung bringen. In diesem Buch sah ich, dass von Abu Huraira überliefert wird: Der geehrte Gesandte Allahs fragte den geehrten Dschibril: O Dschibril, wie alt sind Sie? … Den Hadith hat al-Buchari überliefert. (Halabi, ʿAli ibn Burhan ad-Din, Sira Halabiyya 1/49).“
Dieser Hadith findet sich nicht nur nicht bei al-Buchari, sondern in überhaupt keinem Hadith-Werk. Der Verfasser zitierte den Hadith, indem er sich auf die Überlieferung dieses unbekannten Autors stützte. Er machte sich nicht einmal die geringe Mühe, in „Sahih al-Buchari“ oder in anderen von Imam al-Buchari verfassten Werken nachzusehen. Auf diese Weise sorgte er dauerhaft dafür, dass unter den Muslimen späterer Zeiten eine abscheuliche Lüge im Namen des Gesandten Allahs verbreitet wurde.
Die Gelehrten unseres Landes verlassen sich gerade auf Bücher wie die „Sira Halabiyya“. Daher finden unzählige gefälschte Aussagen Eingang in ihre Schriften und Reden. Der berühmte Gelehrte und Gottesfreund Abd al-Chaliq (möge Allah ihm barmherzig sein) erwähnte im Vorwort seines Werkes „Sayyid al-Mursalin“, dass er sich im Wesentlichen auf dieses Werk „Sira Halabiyya“ („Sirat-i Halabi“) gestützt habe. Aus Respekt vor dem Verfasser überprüfte er naturgemäß keinerlei Angaben. Deshalb finden wir in diesem wertvollen Werk unzählige gefälschte und grundlose Hadithe.
Wir haben gesehen, dass die Bedingung für das Handeln nach einem schwachen Hadith darin besteht, dass man die betreffende Aussage nicht für wahr halten darf, sondern lediglich vorsichtshalber danach handeln kann. In Wirklichkeit ist es jedoch schwierig, Glaube und Handlung voneinander zu trennen. Denn wer nach einem schwachen Hadith gehandelt hat, glaubte zumindest, dass man für diese Handlung eine solche Belohnung erhalten könne. Besonders bei Überlieferungen über das Leben und die Wunder des Gesandten Allahs glaubt ein Gläubiger das, was er darüber hört. Darüber hinaus werden diese „schwachen“ oder „gefälschten“ Aussagen zu einem Teil seines Glaubens. Auf diese Weise gründet sich sein Glaube auf schwache oder gefälschte Hadithe.
1.8.6. Prüfung gegenüber pauschalen und willkürlichen Aussagen
Die schlimmste und gefährlichste Irreführung im Zusammenhang mit gefälschten Hadithen besteht in pauschalen Äußerungen ohne Prüfung. Wir haben bereits wiederholt darauf hingewiesen und aus allen früheren Erörterungen mit Gewissheit verstanden, dass die Bewahrung der Reinheit der Offenbarung beziehungsweise der religiösen Lehre und die Bewahrung ihrer Überlieferungsketten ein besonderes Merkmal der muslimischen Umma sind. Keine andere religiöse Gemeinschaft hat sich in gleicher Weise bemüht, die Reinheit ihrer religiösen Schriften sowie der Lehren und Anweisungen ihrer Verkünder oder Religionsstifter zu bewahren.
Seit der Zeit der Gefährten haben muslimische Gelehrte und Hadith-Gelehrte aller Epochen jede im Namen des Gesandten Allahs verbreitete Aussage bis ins kleinste Detail geprüft, untersucht und verifiziert, bevor sie sie annahmen. Doch viele „Orientalisten“, viele von deren Denkweise beeinflusste Muslime sowie viele unerfahrene oder unwissende muslimische Denker und Forscher äußern pauschale Urteile und Meinungen über die Authentizität und Zuverlässigkeit der Hadithe. Da Hadithe gefälscht worden seien, sei folglich kein Hadith zuverlässig; oder weil die Bedeutung eines bestimmten Hadiths nicht richtig sei, müsse er als gefälscht gelten … und so weiter. Manche meinen, die Hadith-Gelehrten hätten vermutlich nur die Überlieferungskette geprüft, nicht aber Bedeutung, Wortlaut, Satzbau, Aussagegehalt und Ähnliches untersucht und überprüft. All dies sind grundlose Vorstellungen und lediglich barbarische Einbildungen fruchtbarer Gehirne. Die Unkenntnis der Prüfungsmethoden der Hadith-Gelehrten ist der Hauptgrund dafür. Ein noch größerer Grund sind die Feindschaft gegenüber dem Islam und der brennende Wunsch, Menschen vom Islam abwendig zu machen.
Neben jüdischen und christlichen Orientalisten, den nichtmuslimischen Gemeinschaften der Qadiani und Baha’i sowie der schiitischen Gemeinschaft äußern auch einige „gelehrte Sünder“ solche pauschalen Aussagen gegen die Hadithe oder erklären einen Hadith für „gefälscht“, indem sie seine Bedeutung nach eigenem Belieben beurteilen. Sie wollen für sich den Anspruch erheben, Muslime zu sein, wollen den Islam aber nicht praktizieren. Sie sind nicht bereit, irgendeine Handlung wie Salat, Siyam, Zakat, Haddsch, den Verzehr des Erlaubten oder die Erlangung von Reinheit zu vollziehen. Sie wollen die im Koran erwähnten Dinge nach Belieben auslegen und außer Kraft setzen. Doch vor den Hadithen haben sie Angst. Wenn es Hadithe gibt, wird eine willkürliche Auslegung unmöglich. Die Auslegung des Gesandten Allahs ist endgültig. Deshalb wollen sie Hadithe unterschiedslos als gefälscht verwerfen.
Ich hoffe, dass der Leser durch die Erörterungen dieses Buches den tatsächlichen Zustand der Meinungen dieser Menschen verstanden hat. Wir haben verstanden, dass die Prüfungs- und Beurteilungsmethode der Hadith-Gelehrten äußerst fein und wissenschaftlich war. Dass man die Authentizität und Richtigkeit derjenigen Hadithe, die sie aufgrund von Überlieferungsketten, mündlicher Überlieferung, Handschriften, Sprache, Bedeutung und allen einschlägigen Beweisen als sahih eingestuft haben, ohne Belege und Beweise pauschal anzweifelt, kann niemand außer einem unwissenden Dummkopf oder einem von Feindschaft getriebenen gelehrten Sünder tun. Und die Hadithe, die sie auf Grundlage dieser Prüfung als gefälscht und erdichtet bezeichnet haben, mit Gewalt als Hadithe zu behaupten, ist nichts anderes als die erschreckende Dreistigkeit, im Namen des Gesandten Allahs zu lügen. Die Tür zu einer auf Beweisen beruhenden Prüfung bleibt jedoch stets offen.
1.8.7. Einige Fragen zu gefälschten Hadithen
Wir haben die Erörterung des ersten Teils abgeschlossen. Im zweiten Teil werden wir viele in unserer Gesellschaft verbreitete gefälschte Hadithe und grundlose Aussagen anführen. Beim Lesen dieser gefälschten und grundlosen Aussagen können im Denken des Lesers wiederholt einige Fragen entstehen. Die Antworten auf diese Fragen haben wir aus den früheren Erörterungen erfahren. Dennoch möchte ich die Fragen hier behandeln.
Wir werden sehen, dass sich unter den falschen und erdichteten Hadithen viele Aussagen befinden, die äußerst schön, bedeutungsvoll, wertvoll und bewegend sind. Dann werden wir denken: Die Aussage ist doch sehr schön; warum sollte man sie als erdichtet bezeichnen? Oder: Eine so schöne und tiefgründige Aussage kann doch kein Nicht-Hadith sein. Oder: Diese Aussage enthält doch keinen Fehler; warum sollte man sich gegen sie wenden? Und so weiter.
Als Antwort darauf müssen wir verstehen, dass es die erste Pflicht der Umma ist, die Lehren und Aussagen des Gesandten Allahs unverändert und vollkommen rein zu bewahren. Er hat wiederholt gesagt, dass es ein sicherer Weg in die Hölle ist, ihm eine Aussage zuzuschreiben, die er nicht gemacht hat. Daher ist der Sinn oder Inhalt einer Aussage für uns niemals das erste Kriterium. Das erste Kriterium ist zu prüfen, ob er diesen Satz tatsächlich gesagt hat. Wie schön und bewegend die Bedeutung einer Aussage auch sein mag, wir dürfen sie nicht als Aussage des Gesandten oder als Hadith bezeichnen, solange sie nicht mit einer authentischen Überlieferungskette von ihm überliefert ist. Möge Allah uns vor dem schwersten Verbrechen bewahren, dem Gesandten Allahs eine Aussage zuzuschreiben, von der wir nicht mit Gewissheit wissen, dass er sie gesagt hat.
Der zweite Punkt ist, dass wir häufig feststellen werden, dass viele Gottesfreunde die Hadithe, die wir als erdichtet bezeichnet haben, in ihren Büchern als Hadithe angeführt haben. In diesem Fall könnte jemand sagen: Dieser oder jener Gelehrte oder Gottesfreund hat diesen Hadith angeführt; ist er dann ein Höllenbewohner?
Wir haben gesehen, dass im Namen vieler Gottesfreunde Fälschungen begangen wurden. Wir wissen nicht, ob diese Hadithe tatsächlich von den Gottesfreunden gesagt wurden oder ob Fälscher sie ihnen zugeschrieben haben. Selbst wenn sie sie gesagt haben sollten, müssen wir verstehen, dass sich unter den unzähligen Taten eines Gottesfreundes einige Fehler befinden können. Im Vergleich zu ihren unzähligen guten Taten sind solche Fehler und Irrtümer nichts. Im Grunde waren sie Mudschtahidun. Für seine richtige Entscheidung erhält ein Mudschtahid von Allah die doppelte Belohnung, für seinen Fehler jedoch eine Belohnung. (Sahih al-Buchari.) Außerdem hat Allah gesagt: „Die guten Taten tilgen gewiss die schlechten.“ (Sure Hud: 114.) Daher werden die kleinen Fehler dessen, der viele gute Taten vollbracht hat, durch seine guten Taten beseitigt.
Kein Gottesfreund oder wahrhaft frommer Mensch kann wissentlich eine gefälschte oder falsche Aussage im Namen des Gesandten Allahs machen. Vielleicht hat jemand etwas unwissentlich gesagt. Dennoch dürfen wir nicht wissentlich einen gefälschten Hadith weitergeben. Unsere Pflicht besteht darin, die Aussage und Befolgung eines Hadiths sofort zu unterlassen, wenn wir hören oder wissen, dass er gefälscht ist. Wenn wir diesbezüglich Zweifel haben, müssen wir anhand der Angaben der Hadith-Gelehrten durch Tahqiq beziehungsweise Forschung versuchen, den wahren Sachverhalt zu erfahren. Der Erhabene Allah wird uns nach unseren eigenen Taten fragen, nicht nach den Taten anderer. Deshalb müssen wir uns davor hüten, im Namen des Gesandten Allahs etwas Falsches oder Zweifelhaftes zu sagen.
Die dritte Frage, die uns in den Sinn kommen wird, lautet: Haben all diese Gottesfreunde nichts verstanden, und verstehen wir jetzt mehr als sie? Dazu sage ich: Bei der Bezeichnung der in diesem Buch behandelten gefälschten Hadithe als gefälscht spielt ein Unwürdiger wie ich überhaupt keine Rolle. Ich habe hier im Wesentlichen die Ansichten früherer Hadith-Gelehrter wiedergegeben. Der Leser wird dies im Einzelnen sehen können.
Zweiter Teil:
Verbreitete falsche Hadithe und haltlose Aussagen
2.1. Thematische Grundprinzipien unechter Hadithe
Eine besondere Methode bei der Zusammenstellung gefälschter und zuverlässiger Hadithe besteht darin, alle Themen zusammenzufassen, zu denen sämtliche oder die meisten Hadithe erfunden oder unzuverlässig sind. Diese Methode ist für die Erkennung gefälschter Hadithe von großer Bedeutung. Dadurch kann ein interessierter Muslim auch ohne die Hilfe verschiedener Bücher leicht erkennen, dass dieser Hadith gefälscht ist, denn zu dem Thema, über das dieser Hadith berichtet, gibt es keinen einzigen sahih-Hadith. Zu den nach dieser Methode verfassten Werken gehört „Al-Mughni“ von Umar ibn Badr al-Mawsili (557–622 n. H.), einem der bedeutenden Hadithgelehrten und hanafitischen Rechtsgelehrten des 7. islamischen Jahrhunderts. Außerdem haben Molla Ali Qari (1014 n. H.), einer der bedeutendsten hanafitischen Rechtsgelehrten und Hadithgelehrten des 11. islamischen Jahrhunderts, Muhammad ibn as-Sayyid Darwisch Hut (1276 n. H.), ein bekannter schafiitischer Rechtsgelehrter, Hadithgelehrter und Sufi des 13. islamischen Jahrhunderts, sowie weitere Hadithgelehrte einige Grundsätze zu diesem Thema erwähnt. 2.1.1. Umar ibn Badr al-Mawsili al-Hanafi Ziyauddin Abu Hafs Umar ibn Badr ibn Said ibn Muhammad al-Mawsili al-Hanafi verfasste viele wertvolle Werke über Hadith, Tafsir, Fiqh und andere Wissensgebiete. Eines davon ist das Werk „Al-Mughni anil-hifzi wal-kitab bi-qaulihim lam yasih schai’un fi hadhal-bab“. Der Inhalt dieses langen Titels lautet: „Die Darstellung all jener Themen, über die die Hadithgelehrten gesagt haben, dass kein Hadith dazu sahih ist. Daher ist es nicht nötig, dafür ein anderes Buch zu lesen oder auswendig zu lernen.“ In diesem Werk erwähnte er in knapper Form 101 Themen, zu denen die Hadithgelehrten erklärt hatten, dass alle überlieferten Hadithe unzutreffend seien. Wenn es zu einem Thema einige authentische Hadithe gab, erwähnte er diese und erklärte die übrigen Hadithe für unzutreffend. 2.1.2. Themen, zu denen alle Hadithe unzutreffend sind Allama al-Mawsili erklärte aufgrund der Prüfung und ausführlichen Forschung früherer Hadithgelehrter, dass alle zu den folgenden Themen überlieferten Hadithe unzutreffend seien. Sie sind entweder erfunden oder äußerst schwach und unzuverlässig. 1. Zu- und Abnahme des Iman Es wurde vom Gesandten Allahs (s) kein sahih-Hadith überliefert, der besagt, dass der Iman zu- und abnimmt oder weder zu- noch abnimmt und dass Worte und Taten zum Iman gehören oder nicht zu ihm gehören. Alle zu diesem Thema überlieferten Hadithe sind erfunden oder äußerst schwach. Aufgrund verschiedener Verse des Edlen Qur’an und entsprechender Hinweise in verschiedenen Hadithen waren die Imame der muslimischen Umma in dieser Frage unterschiedlicher Meinung. Ein direkter sahih-Hadith zu diesem Thema wurde jedoch nicht überliefert. 2. Die Gruppen der Murdschia, Dschahmiyya, Qadariyya und Aschariyya Vom Gesandten Allahs (s) wurde kein sahih-Hadith über eine Prophezeiung bezüglich dieser Gruppen überliefert. Die über sie überlieferten Hadithe sind erfunden oder äußerst schwach. Die Sahaba, die Tabiun und die Imame äußerten sich über diese Gruppen aufgrund der Hinweise des Qur’an und der Sunna. 3. Allahs Wort ist nicht erschaffen Vom Gesandten Allahs (s) wurde hierzu kein sahih-Hadith überliefert. Alle zu diesem Thema überlieferten Hadithe sind erfunden. Aufgrund verschiedener Verse des Edlen Qur’an, entsprechender Hinweise in verschiedenen Hadithen und der Aussagen der Sahaba waren sich die Tabiun, die Tabi at-Tabiin und die späteren Imame einig, dass der Qur’an Allahs Wort ist, zu Seinen erhabenen Eigenschaften gehört und nicht erschaffen ist. Die irregeleitete Gruppe der Muʿtazila glaubte, der Qur’an sei ein erschaffenes Ding. Im zweiten und dritten islamischen Jahrhundert war dies eines der großen Streitthemen in der muslimischen Gesellschaft. Deshalb versuchten viele Fälscher, Hadithe zu diesem Thema im Namen des Gesandten Allahs (s) zu erfinden und dadurch Bekanntheit zu erlangen. Die Hadithgelehrten waren sich einig, dass der Qur’an nicht erschaffen ist. Zugleich wiesen sie alle Versuche, in diesem Sinne Hadithe zu fälschen, mit Abscheu zurück. 4. Die Erschaffung der Engel in einem Meer aus Licht Es wird behauptet, Dschibril (a) tauche jeden Tag in das Meer des Lichts ein, schüttle sich danach und aus jedem Lichttropfen würden 70.000 Engel erschaffen. Alle Hadithe mit diesem oder einem ähnlichen Inhalt sind erfunden und unbegründet. 5. Der Vorzug, Muhammad oder Ahmad genannt zu werden Alle Hadithe, die über den Vorzug verbreitet werden, Muhammad oder Ahmad zu heißen, sind erfunden und unbegründet. Zu diesem Thema wurden viele erfundene Hadithe verbreitet. Man erfand und verbreitete im Namen des Hadithes Aussagen wie: Allah werde Menschen mit dem Namen Muhammad nicht bestrafen; Familien, in denen mehrere Personen Muhammad hießen, würden Vergebung und Segen erhalten, und Ähnliches. Diese beiden Namen sind zweifellos gute Namen. Aus Liebe zum Gesandten Allahs (s) ist es gut, seinen Kindern diese Namen zu geben. Die besonderen Vorzug versprechenden Hadithe zu diesem Thema sind jedoch erfunden. 6. Aql, das heißt Verstand oder Erkenntnisvermögen Alle Hadithe, die den Verstand oder das Erkenntnisvermögen loben oder ihnen besondere Vorzüge zuschreiben, sind unbegründet. Im Qur’an und in den Hadithen wird zum Erwerb und zur Pflege von Wissen aufgefordert und werden die Wissenden gelobt. Vom Gesandten Allahs (s) wurde jedoch kein sahih-Hadith über den Vorzug der Sinne überliefert. Die Fälscher erfanden viele Hadithe zum Lob des Verstandes oder des Erkenntnisvermögens. Darin heißt es etwa, der Mensch werde nicht für seine Taten, sondern entsprechend seinem Verstand belohnt; das Gebet eines Verständigen habe mehr Lohn als das Gebet eines Verstandlosen oder Dummen, und Ähnliches. All dies ist erfunden. Keine angeborene oder ererbte Eigenschaft ist ein Maßstab für die Erlösung oder den Rang im Jenseits. Im Grunde sind es die absichtlichen Taten des Menschen, durch die er Erlösung erlangt. Wer mehr Verstand besitzt und ihn zu guten Taten einsetzt, wird für seine Taten gelobt und belohnt. Angeborene oder natürliche geistige Fähigkeiten sind jedoch weder ein Grund für Erlösung noch für Lohn. 7. Das lange Leben von Chidr (a) und Ilyas (a) In der Sure al-Kahf erwähnt der Erhabene Allah einige Ereignisse zwischen Musa (a) und einem Diener Allahs. Der Name dieses Dieners wird im Qur’an nicht genannt. In einem sahih-Hadith wird jedoch erwähnt, dass sein Name Chadir, in der allgemein gebräuchlichen bengalischen Aussprache Chidr, war. Außer diesem einen Ereignis ist keine sahih-Überlieferung über Chidr (a) bekannt. Über seine Geburt, seine Kindheit, seine Prophetenschaft, seine Tätigkeit, seinen Wirkungsbereich, sein Leben nach diesem Ereignis oder seinen Tod ist in keinem sahih-Hadith irgendeine Überlieferung bekannt. Aussagen wie, er habe vom Wasser des Lebens getrunken, sind aus den unter Juden und Christen verbreiteten Erzählungen in die muslimische Gesellschaft eingedrungen. Allama al-Mawsili sagt, alle Hadithe mit dem Inhalt, Chidr (a) und Ilyas (a) hätten ein langes Leben erhalten, den Gesandten Allahs (s) gesehen oder mit ihm gesprochen und lebten nach ihm noch weiter, seien falsch und unbegründet. Er sagt, Imam Ahmad ibn Hanbal sei über das lange Leben und Weiterleben von Chidr (a) und Ilyas (a) gefragt worden. Er habe geantwortet: „Satan hat diese Sache unter den Menschen verbreitet.“ Imam al-Buchari wurde gefragt, ob Chidr (a) und Ilyas (a) noch lebten. Imam al-Buchari sagte, dies sei unmöglich, denn der Gesandte Allahs (s) habe gesagt: „Alle, die heute auf der Welt leben, werden innerhalb von hundert Jahren sterben.“ Ibn al-Dschauzi sagt über das lange Leben von Chidr (a) und Ilyas (a), diese Aussage widerspreche einem Qur’anvers. Allah, der Erhabene, sagt im Edlen Qur’an: „Wir haben keinem Menschen vor dir Unsterblichkeit verliehen. Wenn du nun stirbst, werden sie dann ewig leben?“ (Sure 21, al-Anbiya, Vers 34.) Es sei erwähnt, dass einige Gelehrte die Möglichkeit des Weiterlebens Chidrs (a) erwähnt haben. Sie stützten sich dabei auf Aussagen verschiedener frommer Männer. Ein annehmbarer Hadith vom Gesandten Allahs (s) wurde hierzu jedoch nicht überliefert. 8. Die Vorzüge verschiedener Suren des Qur’an Allama al-Mawsili sagt, einige Hadithe über die Vorzüge des Qur’an seien sahih, doch seien in der Gesellschaft viele erfundene Hadithe zu diesem Thema verbreitet worden. Über die folgenden Suren oder Verse wurden sahih- oder hasan-Hadithe über besondere Vorzüge überliefert: Sure al-Fatiha, Sure al-Baqara, die letzten beiden Verse der Sure al-Baqara, Ayat al-Kursi, Sure Al Imran, Sure al-Kahf, die ersten oder letzten zehn Verse der Sure al-Kahf, Sure al-Mulk, Sure az-Zalzala, Sure al-Kafirun, Sure al-Ichlas, Sure al-Falaq und Sure an-Nas. Die über die Vorzüge anderer Suren überlieferten Hadithe sind hingegen erfunden oder äußerst schwach. Auch über die Vorzüge der genannten Suren wurden viele erfundene Aussagen im Namen des Hadithes verbreitet. 9. Lob oder Tadel von Abu Hanifa (rah.) und asch-Schafii (rah.) Alle zu diesem Thema überlieferten Hadithe sind falsch oder erfunden. 10. Wasser in der Sonne erwärmen Alle vom Gesandten Allahs (s) überlieferten Hadithe mit dem Inhalt, die Verwendung von in der Sonne erwärmtem Wasser könne Krankheit oder Unheil verursachen, sind falsch und unbegründet. 11. Verwendung eines Tuches nach der Gebetswaschung Es wurde kein sahih-Hadith überliefert, wonach der Gesandte Allahs (s) seine feuchten Finger nach der Gebetswaschung abtrocknete oder dafür ein Tuch benutzte. 12. Das laute Sprechen der Basmala im Gebet Allama al-Mawsili sagt, Imam ad-Daraqutni habe erklärt, kein Hadith sei sahih, in dem berichtet wird, der Gesandte Allahs (s) habe im Gebet die Basmala laut gesprochen. 13. Das Gebet dessen, der ein nachzuholendes Gebet schuldig ist, wird nicht angenommen Imam al-Mawsili sagt, alle Hadithe mit diesem Inhalt seien unbegründet. 14. Verbot des Totengebets in der Moschee Imam al-Mawsili sagt, vom Gesandten Allahs (s) sei hierzu kein sahih-Hadith überliefert worden. 15. Das Heben der Hände bei den Takbiren des Totengebets Es wurde kein sahih-Hadith überliefert, wonach der Gesandte Allahs (s) bei einem anderen Takbir des Totengebets außer dem ersten die Hände gehoben habe. 16. Salat ar-Raghaib Alle Hadithe über den Vorzug eines besonderen freiwilligen Gebets am ersten Freitag des Monats Radschab, Salat ar-Raghaib, sind erfunden und unbegründet. 17. Salat in der Nacht der Himmelfahrt Alle Hadithe über den Vorzug eines besonderen freiwilligen Gebets in der Nacht der Miʿradsch sind erfunden und unbegründet. 18. Salat in der Nacht zur Mitte des Schaʿban Alle Hadithe über den besonderen Vorzug einiger auf besondere Weise verrichteter freiwilliger Gebetseinheiten in der Nacht von Schab-e-Barat sind erfunden und unbegründet. 19. Besondere freiwillige Gebete für jeden Wochentag und jede Nacht Allama al-Mawsili sagt, alle Hadithe zu diesem Thema seien erfunden und unbegründet. Er sagt ferner, dass nur zu den folgenden freiwilligen Gebeten sahih-Hadithe überliefert worden seien: die Sunna-Gebete vor und nach den Pflichtgebeten, Tarawih, Duha oder Tschascht, das Nachtgebet oder Tahadschud, Tahiyyat al-Masdschid, Tahiyyat al-Wudu, das Istikhara-Gebet, das Gebet bei einer Mond- oder Sonnenfinsternis und das Istisqa-Gebet. (Auch das Salat at-Tasbih wird in einem sahih-Hadith erwähnt.) 20. Die Zahl der Takbire beim Festgebet Allama al-Mawsili sagt, Imam Ahmad habe erklärt, dass vom Gesandten Allahs (s) kein sahih-Hadith über die Zahl der Takbire beim Festgebet überliefert worden sei. Alle vom Gesandten Allahs (s) hierzu überlieferten Hadithe seien schwach. (Von den Sahaba sind hierzu als Berichte über ihre Handlungen viele sahih-Hadithe überliefert worden. Für eine ausführliche Erörterung siehe das andere Buch des Verfassers: „Die Methode zur Prüfung der Überlieferungsketten von Hadithen und die zusätzlichen Takbire des Festgebets im Licht sahih-Hadithe“.) 21. Das Lob der Besitzer schöner Gesichter Alle Hadithe mit diesem Inhalt sind unbegründet und erfunden. 22. Der Vorzug von Aschura Der Vorzug des Fastens am Tag von Aschura ist durch sahih-Hadithe belegt. Alle Hadithe über Spenden, das Färben der Haare, die Verwendung von Öl, das Auftragen von Kuhl, besondere Speisen und Getränke und Ähnliches an diesem Tag sind jedoch erfunden und unbegründet. 23. Der Vorzug des Fastens im Radschab Alle Hadithe über den Vorzug freiwilligen Fastens im Monat Radschab oder an irgendeinem Datum dieses Monats sind erfunden und unbegründet. 24. Jeder Nutzen aus einem Darlehen ist Zins Allama al-Mawsili sagt, ein verbreiteter Ausspruch lautet: „Jeder Nutzen aus einem Darlehen ist Zins.“ Die Überlieferungskette eines Hadithes mit diesem Inhalt ist nicht sahih. Für Zins gibt es im Hadith eine genau festgelegte Definition und Beschreibung. 25. Alle Aussagen zum Lob der Unverheirateten sind unbegründet. 26. Das Verbot, Fleisch mit einem Messer zu schneiden und zu essen In einem Hadith wird berichtet, die Verwendung eines Messers beim Essen oder das Schneiden von Fleisch mit einem Messer sei das Verhalten der Nichtaraber und müsse von Muslimen vermieden werden. Dieser Hadith ist auf der Stufe einer Fälschung. In einem sahih-Hadith wird jedoch berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) Ziegenfleisch mit einem Messer schnitt und aß. 27. Alle Hadithe über den Nutzen oder die Vorzüge von Walnüssen, Auberginen, Granatäpfeln, Rosinen, Fleisch, Wassermelonen, Rosen und Ähnlichem sind erfunden oder unbegründet. 28. Alle Aussagen über den Vorzug von Hähnen oder weißen Hähnen sind erfunden. 29. Alle Hadithe über die Verwendung von Achat oder die Eigenschaften irgendeines anderen Steins sind erfunden und unbegründet. 30. Alle Hadithe mit dem Inhalt, man dürfe Frauen keine Träume erzählen, sind unbegründet. 31. Alle Hadithe mit dem Inhalt, der Gesandte Allahs (s) habe Persisch gesprochen oder die persische Sprache getadelt, sind erfunden und unbegründet. 32. Alle Aussagen, wonach ein uneheliches Kind nicht ins Paradies eintreten werde, sind erfunden und unbegründet. 33. Die Erlaubnis, über einen Frevler üble Nachrede zu führen Zu den verbreiteten erfundenen Aussagen gehört: „Über einen Frevler gibt es keine üble Nachrede.“ Das bedeutet, dass es keine üble Nachrede und keine Sünde sei, in Abwesenheit eines Frevlers seine tatsächlich vorhandenen Fehler zu erwähnen. Alle Aussagen mit diesem Inhalt sind erfunden, unbegründet und nichtig. Solche erfundenen Aussagen stürzen unzählige Gläubige in eine schreckliche Sünde wie die üble Nachrede. 34. Prophezeiungen, wonach in einem bestimmten Monat, Jahr, Datum oder Ort etwas Bestimmtes geschehen werde, sind erfunden. 35. Das Verbot des Schachspiels In den ehrwürdigen Hadithen wird zu Sport und körperlicher Betätigung ermutigt. Glücksspiele werden verboten. Über die Erlaubnis des Schachspiels, das auf Verstand beruht, aber keine körperliche Betätigung beinhaltet, waren die Gelehrten schon seit der Zeit der Sahaba unterschiedlicher Meinung. Viele Sahaba verboten dieses Spiel streng. Vom Gesandten Allahs (s) wurde hierzu jedoch nichts überliefert. Allama al-Mawsili sagt, vom Gesandten Allahs (s) sei kein sahih-Hadith mit diesem Inhalt überliefert worden. Die Hadithe zu diesem Thema sind schwach oder von der Stufe der Fälschung. 2.1.3. Molla Ali Qari und Darwisch Hut Unter den verschiedenen wertvollen Büchern von Molla Ali ibn Sultan Muhammad Nuruddin al-Harawi al-Qari (1014 n. H.), einem der bedeutendsten Gelehrten und hanafitischen Rechtsgelehrten des 10. und 11. islamischen Jahrhunderts, behandeln zwei Werke die gefälschten Hadithe. Das eine heißt „Al-Asrar al-marfuʿa“ oder „Al-Mawduʿat al-kubra“, das andere „Al-Masnu fi-l-hadith al-mawduʿ“ oder „Al-Mawduʿat as-sughra“. Am Ende beider Werke werden einige Grundsätze über gefälschte Hadithe genannt. Der berühmte syrische Gelehrte und Sufi Muhammad ibn as-Sayyid Darwisch Hut (1209–1276 n. H.) lebte im 13. islamischen Jahrhundert. Eines seiner wertvollen Werke ist „Asna al-matalib“. Darin bespricht er verschiedene in der Gesellschaft verbreitete sahih-, schwache und mawdu-Hadithe. Am Ende des Werkes nennt er einige Grundsätze über gefälschte Hadithe. Im Licht der von diesen beiden Gelehrten erwähnten Grundsätze führe ich hier kurz einige Punkte an. (Ausführlich siehe: al-Asrar, S. 277–259; al-Masnu, S. 178–220; Asna al-matalib, S. 269–300.) 2.1.4. Einige Grundsätze über gefälschte Hadithe 1. Fast alle Überlieferungen über künftige Kriege und Auseinandersetzungen sind unzuverlässig und stammen aus den Erzählungen von Geschichtenerzählern. Über Prophezeiungen und künftige Ereignisse wurden nur sehr wenige sahih-Hadithe überliefert, die in Sahih al-Buchari, Sahih Muslim und anderen bekannten Hadithwerken gesammelt wurden. Die meisten verbreiteten Hadithe über künftige Kriege, Unruhen, Aufruhr und Ähnliches sind dagegen unzuverlässig oder unbegründet. 2. Für die meisten Hadithe über die Kriege des Gesandten Allahs (s), die Einzelheiten seines Lebens oder die Maghazi findet sich keine Überlieferungskette und keine annehmbare Quelle. Zu diesen Themen gibt es nur wenige sahih-Hadithe. Alles Übrige sind Zusätze der Geschichtenerzähler. Auf dem Gebiet der Geschichte ist das Werk von Muhammad ibn Ishaq bekannt. Auch er sammelte Informationen von Juden und Christen. 3. Bei der Tafsir-Wissenschaft gibt es nur sehr wenige Auslegungen und Anlässe der Offenbarung mit sahih-Überlieferungsketten. Die meisten Hadithe zu diesem Thema besitzen keine zuverlässige Überlieferungskette oder Quelle. Besonders alle von Muhammad ibn Saib al-Kalbi (146 n. H.) überlieferten Tafsir-Erklärungen sind falsch und unbegründet. Ebenso verhält es sich mit dem von Muqatil ibn Sulaiman (150 n. H.) überlieferten Tafsir. Beide vermischten Volkserzählungen, israelitische Überlieferungen der Juden und Christen und Ähnliches mit unzähligen Lügen. 4. Alles, was über die Gräber der Propheten verbreitet wird, ist unbegründet und erfunden. Über das Grab irgendeines Propheten außer dem Gesandten Allahs (s) ist nichts bekannt. 5. In Mekka wurden viele Sahaba bestattet. Der Ort ihrer Gräber ist jedoch nicht bekannt. Auch der als Grab von Chadidscha al-Kubra (r. a.) bekannte Ort auf dem Friedhof Mualla wird von keiner zuverlässigen Quelle überliefert. Ein Mann soll ihn im Traum gesehen und gesagt haben, dies sei Chadichas (r. a.) Grab. Danach wurde der Ort allmählich unter den Bewohnern Mekkas bekannt. 6. Es ist nicht eindeutig bekannt, an welcher Stelle in Mekka der Gesandte Allahs (s) geboren wurde. Darüber besteht Meinungsverschiedenheit. 7. Die zusätzlichen Hadithe in al-Qudais „Asch-Schihab“ Nach dem 4. islamischen Jahrhundert verfassten einige Hadithgelehrte Sammlungen von Hadithen. In einigen dieser Werke sind fast alle gesammelten Hadithe erfunden und unbegründet. Eines davon ist „Asch-Schihab“ von dem ägyptischen Gelehrten Qadi Abu Abdullah Muhammad ibn Salama al-Qudai (454 n. H.) aus dem 5. islamischen Jahrhundert. Er sammelte darin etwa 1.500 Hadithe. Einige davon waren bereits in den „sechs kanonischen Büchern“ oder anderen bekannten Werken früherer Jahrhunderte gesammelt worden. Die übrigen sammelte er mit seinen eigenen Überlieferungsketten. Fast alle Hadithe dieser Art wurden mit erfundenen, unbegründeten oder äußerst schwachen Überlieferungsketten aufgenommen. 8. Alle Hadithe in Ibn Wadʿans „Vierzig Hadithen“ Im 5. islamischen Jahrhundert lebte ein weiterer Gelehrter, der Qadi Abu Nasr Muhammad ibn Ali ibn Wadʿan (494 n. H.) aus Mosul im Irak. Er verfasste eine Hadithsammlung mit dem Titel „Al-Arbaʿin“ oder „Vierzig Hadithe“. Alle Hadithe dieser Sammlung sind gefälschte oder erfundene Aussagen. Imam as-Suyuti sagt, der Inhalt dieser gefälschten Aussagen in dem Werk „Vierzig Hadithe“ sei sehr schön. Sie enthielten ergreifende Ermahnungen. Doch eine Aussage wird nicht schon dadurch zu einer Aussage des Gesandten Allahs (s), dass sie schön ist; sie muss von ihm mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert sein. Alle Hadithe dieses Werkes sind gefälscht. Die Fälscher haben jedoch in einige gefälschte Hadithe einzelne Sätze aus sahih-Hadithen eingefügt. 9. Alle Hadithe in dem von Scharaf al-Balchi verfassten Buch „Fadail al-Ulama“. 10. Das verbreitete Werk „Kitab al-Arus“. In diesem Buch wurden viele gefälschte Aussagen über Brautpaare und Verheiratete gesammelt. Die Fälscher verbreiteten es unter dem Namen Imam Dschafar as-Sadiqs. 11. Der bekannte Gelehrte „Hakim at-Tirmidhi“, Muhammad ibn Ali, aus dem 3. und 4. islamischen Jahrhundert (gestorben etwa 320 n. H.). Er verfasste „Nawadir al-Usul“ und viele andere bekannte Werke. In seinen Büchern befinden sich viele gefälschte Hadithe. Die Hadithgelehrten sagten sogar, er habe seine Bücher mit gefälschten Hadithen angefüllt. Daher darf kein Hadith aus seinen Werken ohne Prüfung angenommen werden. 12. Kein Hadith aus Imam al-Ghazalis „Ihya ulum ad-din“ darf ohne Prüfung angenommen werden. Die erhabene Stellung Imam al-Ghazalis ist unbestreitbar. Bei der Anführung von Hadithen nahm er jedoch keine Prüfung vor. Aufgrund einiger verbreiteter Bücher und Volkserzählungen nahm er viele gefälschte und unbegründete Hadithe in sein Werk auf. 13. Ebenso verhält es sich mit „Tanbih al-ghafilin“ von Allama Imam Abu al-Layth as-Samarqandi, Nasr ibn Muhammad (373 n. H.). Dieses Werk enthält viele mawdu-, gefälschte und erfundene Hadithe. 14. Der bekannte Gelehrte des 6. islamischen Jahrhunderts Schuʿaib ibn Abd al-Aziz al-Churaifisch (597 n. H.) verfasste über Predigten und Vorzüge das bekannte Werk „Ar-Rawd al-faiq“. Auch in diesem Werk wurden viele gefälschte Hadithe aufgenommen. 15. Wegen der Arglosigkeit der Sufi-Großen fanden viele gefälschte Hadithe Eingang in die Bücher des Tasawwuf. 16. Imam al-Hakim (405 n. H.) bezeichnete in seinem Werk „Al-Mustadrak“ viele schwache, nichtige und mawdu-Hadithe als sahih. Bei der Beurteilung der Authentizität von Hadithen zeigte er große Schwäche. Daher kann man sich nicht auf seine Einschätzungen verlassen. 17. Ein Hadithgelehrter des 6. islamischen Jahrhunderts, Muhammad ibn Abdullah ibn Ahmad ibn Habib al-Amiri (530 n. H.), verfasste einen Kommentar zu al-Qudais „Asch-Schihab“. Auch er zeigte bei der Beurteilung der Authentizität von Hadithen besondere Nachlässigkeit und Schwäche. Viele schwache, gefälschte und unbegründete Hadithe dieses Werkes bezeichnete er als sahih oder hasan. Abd ar-Rauf al-Munawi und andere Hadithgelehrte wiesen auf diese Fehler hin. Daher ist seine Meinung ohne Prüfung nicht annehmbar. 18. Die angebliche Verfügung des Gesandten Allahs (s) an Ali (r. a.) Unter dem Namen Alis (r. a.) sind mehrere gefälschte Verfügungen verbreitet. Am Anfang der bekanntesten gefälschten Verfügung steht ein Satz aus einem sahih-Hadith. Alle folgenden Sätze sind gefälscht und unwahr. Am Anfang heißt es: „O Ali, dein Rang bei mir ist wie der Rang Haruns (a.) bei Musa (a.). Doch nach mir gibt es keinen Propheten.“ Die Fälscher entnahmen diesen Satz einem sahih-Hadith und fügten danach verschiedene unbegründete Aussagen hinzu, etwa: „O Ali, die Zeichen des Gläubigen sind drei … die Zeichen des Heuchlers … die Zeichen des Neiders …“ Die gesamte Verfügung ist nichtig, unbegründet und voller Lügen. Gelegentlich wurden einzelne Sätze aus sahih-Hadithen eingefügt. (Diese gefälschte Verfügung wurde vollständig auf Bengalisch gedruckt. Siehe Allama as-Suyuti, „Die Verfügung des edlen Propheten“, Übersetzung Maulana Muhammad Rizaul Karim Islamabadi, Dhaka, Islamic Foundation Bangladesh, 2. Auflage 2003, S. 11–24.) Außerdem haben die Fälscher mehrere weitere Verfügungen unter dem Namen Alis (r. a.) erfunden. Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass alles, was unter dem Titel „Die Verfügung des Gesandten Allahs (s) an Ali“ verbreitet wird, gefälscht ist. Die Fälscher haben jedoch in einige davon ein oder zwei Sätze aus sahih-Hadithen eingefügt, die über andere Überlieferungsketten überliefert wurden. 19. Die angebliche Verfügung des Gesandten Allahs (s) an Abu Huraira (r. a.) Unter diesem Namen ist ein weiterer gefälschter und erfundener Hadith verbreitet. Auch diese Verfügung ist vom Anfang bis zum Ende gefälscht und unwahr. Die Fälscher haben jedoch wie üblich zwei oder vier Sätze aus sahih-Hadithen, die über andere Überlieferungsketten überliefert wurden, zusammengestückelt und eingefügt. (Auch diese gefälschte Verfügung wurde zusammen mit der vorherigen auf Bengalisch gedruckt. Siehe Allama as-Suyuti, „Die Verfügung des edlen Propheten“, S. 27–38.) 20. Die Geschichte von Bilals Verlassen Medinas und seiner Rückkehr nach einem Traum Nach dem Tod des Gesandten Allahs (s) verließ Bilal (r. a.) Medina zum Zweck des Dschihad und ging in die Gegend von Syrien, wo er sich niederließ. Es wird behauptet, er habe eines Tages im Traum gesehen, dass der Gesandte Allahs (s) ihn zu einem Besuch ermuntere. Daraufhin sei er nach Medina gekommen und so weiter. Allama al-Qari sagt, as-Suyuti habe erwähnt, dass diese Geschichte erfunden sei. Wahrscheinlich sah Ibn Hadschar al-Makki diese Ausführungen Imam as-Suyutis nicht; deshalb nahm er diese gefälschte Geschichte in sein Buch über den Besuch des Grabes auf. 21. Alles, was über besondere Gebete an bestimmten Wochentagen oder in bestimmten Nächten überliefert wird, ist erfunden und unbegründet. Ebenso sind alle Aussagen über das Gebet am Tag oder in der Nacht von Aschura, das Gebet in der ersten Nacht des Radschab, Gebete an anderen Tagen oder Nächten des Radschab, das Gebet in der Nacht zum 27. Radschab und Ähnliches erfunden und unbegründet. Allama Ali Qari sagt: Lasst euch nicht täuschen, nur weil ihr diese Hadithe in Büchern wie „Qut al-qulub“, „Ihya ulum ad-din“ oder dem Tafsir von ath-Thalabi findet. Sie alle sind erfunden. 22. Alles, was darüber verbreitet wird, Hasan al-Basri habe von Ali (r. a.) den Chirqa oder die Verantwortung für einen Sufi-Weg übernommen, ist unbegründet und nichtig. 23. Alles, was darüber gesagt wird, der Gesandte Allahs (s) habe Umar (r. a.) und Ali (r. a.) sein Gewand oder seinen Chirqa gegeben, damit sie ihn an Uwais al-Qarani überbrächten, und sie hätten ihn ihm übergeben, ist nichtig und unbegründet. 24. Alle Hadithe über Qutb und Aqtab, Ghawth, Naqib und Nuqaba, Nadschib und Nujaba, Awtad und Ähnliches sind nichtig und unbegründet. 25. Alle Hadithe über besondere Vorzüge oder das Lob von Henna sind unbegründet und erfunden. Vertrauenswürdig sind nur die Hadithe, die zum Färben der Haare mit Henna ermuntern. 26. Wunderliche Belohnungen oder Strafen Zu den zusätzlichen inhaltlichen und sachlichen Merkmalen, die die Hadithgelehrten neben der Prüfung der Überlieferungskette als Anzeichen gefälschter Hadithe genannt haben, gehören Beschreibungen wunderlicher Belohnungen und Strafen. Es werden unzählige wunderliche Belohnungen für verschiedene geringfügige freiwillige oder ganz gewöhnliche Gottesdienste, für Dhikr, Bittgebete, Worte, Taten oder Gedanken beschrieben. Manchmal schreiben die Fälscher solche wunderlichen Belohnungen einem durch sahih-Hadithe belegten Dhikr, Gebet, Bittgebet oder Gottesdienst zu. Manchmal erfanden sie Dhikr, Gebete, Bittgebete und Fastenhandlungen und beschrieben dafür wunderliche erfundene Belohnungen. Die Sprache solcher gefälschten Hadithe lautet etwa: „Wer diesen Dhikr spricht oder diese und jene Tat verrichtet, erhält hunderttausend gute Taten und hunderttausend Sünden werden ihm vergeben …“ Oder: „Für ihn wird im Paradies einhunderttausend Bäume gepflanzt, deren Wurzeln aus Gold und deren Äste und Blätter …“ Oder: „Er erhält den Lohn von einhunderttausend Märtyrern und den Lohn der Wahrhaftigen …“ Oder: „Für ihn wird ein Engel oder Vogel erschaffen, der so viele tausend oder hunderttausend Gesichter haben wird …“ Oder: „Wenn man dieses Bittgebet spricht, wird Eisen schmelzen und fließendes Wasser wird zum Stillstand kommen; für jeden Buchstaben werden so viele hunderttausend Engel geschaffen“ und Ähnliches. 27. Aussagen, die dem natürlichen Wissen und der Erfahrung widersprechen Zu den erfundenen Aussagen dieser Art gehören: 1. „Auberginen sind ein Heilmittel gegen jede Krankheit“ oder „Die Absicht, mit der man Auberginen isst, wird erfüllt.“ 2. „Wenn jemand etwas sagt und in diesem Augenblick jemand niest, beweist dies die Wahrheit seiner Aussage.“ 3. „Esst Linsen, denn Linsen sind gesegnet. Linsen machen das Herz weich und vermehren die Tränen. Siebzig Propheten haben den Vorzug der Linsen erwähnt.“ 4. „Goldschmiede, Schmiede und Weber sind die größten Lügner.“ 28. Aussagen über belanglose, unnötige und wertlose Dinge Über Dinge, die gewöhnlich vernünftige Menschen nicht besprechen möchten, könne der Gesandte Allahs (s), der Herr aller Wissenden und Sayyid al-Baschar, nicht gesprochen haben. Zu solchen Aussagen gehören: 1. „Wenn Reis ein Mensch wäre, wäre er geduldig; jeder Hungrige, der ihn äße, würde satt.“ 2. „Walnüsse sind Medizin und Käse ist eine Krankheit. Gelangen beide zusammen in den Magen, tritt Heilung ein.“ 3. „Esst Salz. Salz ist ein Heilmittel für siebzig Krankheiten.“ 4. „Das Firmament ist der Schweiß einer Schlange unter dem Thron …“ 5. „Wenn Allah zornig ist, offenbart Er auf Persisch.“ 6. „Der Blick auf ein schönes Gesicht stärkt die Sehkraft. Allah wird ein schönes Gesicht nicht in der Hölle bestrafen.“ 7. „Blaue Augen sind ein gutes Zeichen.“ 8. „Allah hat manche Menschen durch ihre Glatze am Kopf gereinigt; der erste von ihnen war Ali (r. a.).“ 9. „Das Wachsen von Haaren in der Nase schützt vor Lepra.“ 10. „Die Hadithe über Ohrensausen oder Klingeln in den Ohren sind erfunden.“ Zu dieser Art erfundener Aussagen gehören auch Hadithe, die den Nutzen verschiedener Bäume, Gemüse, Heilmittel und Ähnliches beschreiben. Ebenso gehören die erfundenen Hadithe über die Vorzüge von Hähnen, weißen Hähnen und Ähnlichem in diese Kategorie. 29. Die meisten Aussagen über Medizin, Hausmittel oder Nahrung sind erfunden Zu solchen wertlosen Aussagen gehören: 1. „Diese und jene Tätigkeit schwächt oder beseitigt das Gedächtnis. Durch diese Tätigkeit entsteht jene Krankheit. Wenn man diese Tat verrichtet, verschwindet jene Krankheit“ und Ähnliches. 2. „Diese Nahrung stärkt die Lenden, jene Nahrung führt zu mehr Kindern. Der Gläubige ist süß und liebt Süßes. Wenn man Datteln mit ungewaschenem Mund isst, sterben die Würmer.“ 30. Wirklichkeitsferne Aussagen über Uddsch, den Ringer, den Berg Qaf und Ähnliches Zu solchen unbegründeten und nichtigen Aussagen gehören: 1. Die erfundene Körpergröße von Uddsch ibn Unuq oder Uddsch, dem Ringer. Alle Aussagen über „Uddsch, den Ringer“, sind falsch und erfunden. 2. Die Hadithe, die über den Berg Qaf verbreitet und überliefert werden. Alle Aussagen hierzu sind unbegründet, gefälscht und falsch. 3. „Die Erde liegt auf einem Stein, der auf dem Horn eines Stiers liegt … auf einem Fisch … Wenn sich der Stier bewegt, bewegt sich das Horn und es entsteht ein Erdbeben …“ Alle Aussagen dieser Art sind falsch und erfunden und wurden von böswilligen, übereifrigen und schamlosen Fälschern im Namen des Hadithes verbreitet. 31. Aussagen, die den eindeutigen sahih-Hadithen widersprechen Die Lehre vieler Qur’anverse und unzähliger sahih-Hadithe lautet, dass die Erlösung im Jenseits von den Taten abhängt, nicht vom Namen oder von der Abstammung. Ebenso ist unter den Taten die wichtigste die Pflicht, die unbedingt zu erfüllen ist, und das Verbotene, das unbedingt zu meiden ist. Danach kommen verpflichtende, sunna-gemäße, empfehlenswerte und andere Taten. In der Gesellschaft sind viele Aussagen verbreitet, die dieser islamischen Lehre eindeutig widersprechen. Nach Prüfung der Überlieferungsketten haben sie sich als schwach oder gefälscht erwiesen. Doch selbst ohne Prüfung der Ketten erkennt man ihre Fälschung allein an ihrer Bedeutung. So wird in vielen Hadithen als Belohnung für eine geringfügige empfehlenswerte Tat gesagt, dass das Höllenfeuer den Betreffenden nicht berühren oder er aus der Hölle befreit werde, wenn er diese Tat verrichte, und Ähnliches. Ebenso wird behauptet, jemand werde allein deshalb aus der Hölle befreit, weil er Muhammad oder Ahmad heiße. Alle Hadithe dieser Art sind erfunden und unbegründet.
2.2. Gefälschte Hadithe über den erhabenen Schöpfer
1. Dass die Augen Allah nicht sehen können, wenn man Ihn in irgendeiner Gestalt sieht, wird im Heiligen Koran folgendermaßen verkündet: لَّا تُدْرِكُهُ الْأَبْصَارُ وَهُوَ يُدْرِكُ الْأَبْصَارَ ۖ – Er ist dem Blick nicht zugänglich, doch Er umfasst alle Blicke. (Sure 6: al-Anʿām, Vers 103). An anderer Stelle wird verkündet: „Keinem Menschen steht es zu, dass Allah zu ihm spricht, außer durch Offenbarung oder hinter einem Vorhang.“ (Sure 42: asch-Schūrā, Vers 51). An anderer Stelle wird verkündet: „Als Mūsā zu der von Uns bestimmten Zeit kam und sein Herr zu ihm sprach, sagte er: ‚Mein Herr, zeige Dich mir, damit ich Dich anschauen kann.‘ Er sagte: ‚Du wirst Mich niemals sehen können. Richte jedoch deinen Blick auf den Berg; wenn er an seinem Platz stehen bleibt, dann wirst du Mich sehen.‘ Als sein Herr dem Berg Seine Herrlichkeit offenbarte, zermalmte sie ihn, und Mūsā fiel bewusstlos zu Boden …“ (Sure 7: al-Aʿrāf, Vers 143). Im Licht dieser eindeutigen Aussagen des Edlen Korans ist die muslimische Gemeinschaft darin einig, dass niemand auf der Erde Allah sehen kann. Vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wurde kein einziger authentischer Hadith überliefert, in dem es heißt: „Ich habe Allah im wachen Zustand auf der Erde oder während der Miʿrādsch mit den Augen oder mit dem Herzen gesehen.“ Hinsichtlich des Traumes besteht kein Meinungsunterschied. Die Gefährten waren jedoch unterschiedlicher Meinung darüber, ob der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Allah im wachen Zustand mit dem inneren Blick gesehen habe. ʿĀʾischa (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) sagte: „Wer behauptet, dass Muhammad (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) seinen Herrn gesehen habe, der spricht im Namen Allahs eine ungeheuerliche Lüge aus.“ (al-Buchārī, as-Sahīh 3/1181; Muslim, as-Sahīh 1/159). Auch Ibn Masʿūd und andere Gefährten vertraten diese Ansicht. Demgegenüber wird von Ibn ʿAbbās (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überliefert: „In der Nacht der Miʿrādsch sah der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Allah mit dem inneren Blick. So wie Allah Mūsā (Allahs Friede sei auf ihm) das Wunder des ‚Sprechens‘ verliehen hatte, verlieh Er Muhammad (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Wunder, Ihn mit dem inneren Blick zu sehen.“ (Ibn Chuzayma, Kitāb at-Tauhīd 2/477–563). Diejenigen, die behaupteten, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) habe Allah gesehen, sind sich darin einig, dass diese Schau ein besonderes Wunder des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) war, das keinem anderen zuteilwurde, und dass es sich um eine Wahrnehmung des Herzens handelte, bei der keine Gestalt erwähnt wird. Alles, was dahingehend überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) Allah in irgendeiner Gestalt gesehen habe oder dass irgendein Gefährte außer ihm Allah gesehen habe, ist gefälscht und falsch. Alle Hadithe, die besagen, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) habe in der Nacht der Miʿrādsch, am Tag von ʿArafa, am Tag von Minā oder zu irgendeiner anderen Zeit oder unter irgendwelchen anderen Umständen seinen erhabenen Herrn, den majestätischen Allah, in einer bestimmten Gestalt gesehen, sind erfunden. Ebenso sind alle Aussagen falsch und erfunden, wonach er Ihn als jungen Mann, in bekannter Gestalt oder auf dem Rücken eines Kamels oder Maultiers gesehen habe oder Ähnliches. (Ibn ʿIrāq, Tanzīh asch-Scharīʿa 1/137–139). Eine solche haltlose Aussage lautet: „Ich sah meinen Herrn in Gestalt eines jungen Mannes, dem noch kein Bart und Schnurrbart gewachsen war.“ Die Hadith-Gelehrten erklärten diese abscheuliche Aussage für gefälscht. (Ibn al-Dschauzī, al-Maudūʿāt 1/80–81; as-Suyūtī, al-Laʾālī 1/28–31; Mullā ʿAlī al-Qārī, al-Asrār, S. 126). Ebenso haben die Fälscher ʿUmar zugeschrieben: „Mein Herz sah meinen Herrn durch das Licht meines Herrn.“ Im Namen ʿAlīs haben die Fälscher eine noch abscheulichere Aussage erfunden: „Ich bete keinen Herrn an, den ich nicht sehe.“ (Sirr al-Asrār, S. 57–58). 2. 7, 70 oder 70.000 Vorhänge In einem authentischen Hadith wird überliefert: „Der erhabene Allah hat einen Vorhang aus Licht.“ (Muslim, as-Sahīh 1/161). Detaillierte Angaben über die Anzahl und die Beschaffenheit der Vorhänge finden sich jedoch nicht in authentischen Hadithen. In einigen Hadithen wird die Anzahl der Vorhänge des erhabenen Schöpfers, Allahs, des Herrn der Welten, erwähnt. In unserem Land wird in verschiedenen Predigten von 70.000 Vorhängen aus Licht, 70 Vorhängen, 7 Vorhängen und Ähnlichem gesprochen. Die Hadith-Gelehrten haben durch ausführliche Erörterung und Prüfung festgestellt, dass einige Hadithe mit dieser Bedeutung zweifellos falsche und erfundene Aussagen enthalten, während andere schwach, mangelhaft und nicht zuverlässig sind. 3. Über den gewaltigen Hahn unter dem Thron In unserer Gesellschaft wird in Predigten häufig über den gewaltigen Hahn unter dem Thron, seine Gestalt, seinen Ruf und Ähnliches gesprochen. Die diesbezüglichen Hadithe sind haltlos, erfunden oder äußerst schwach. (as-Suyūtī, al-Laʾālī 1/60; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 1/155, 189). 4. Wer sich selbst erkennt, erkennt Allah In unserer Gesellschaft ist unter religiösen Menschen die Aussage sehr verbreitet: „Wer sich selbst erkennt, erkennt seinen Herrn.“ Viele Gelehrte haben diese Aussage in ihren Büchern ohne Überlieferungskette als Aussage des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) angeführt. Die Hadith-Gelehrten haben jedoch übereinstimmend erklärt, dass diese Aussage nicht vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) stammt und von ihm mit keiner Überlieferungskette überliefert wurde. Einige Hadith-Gelehrte erwähnten, dass es sich um eine eigene Aussage des Sufi-Predigers Yahyā ibn Muʿādh ar-Rāzī (gest. 258 n. H.) aus dem dritten islamischen Jahrhundert handelte. Er pflegte diese Worte bei Ermahnungen und Belehrungen als seine eigene Aussage zu äußern, nicht als Hadith. Später führten einige Gelehrte sie aus Unachtsamkeit als Hadith an. 5. Das Herz des Gläubigen ist Allahs Thron Unter religiösen Menschen in unserer Gesellschaft ist die Aussage weit verbreitet: „Das Herz des Gläubigen ist Allahs Thron.“ Dazu sind verschiedene Aussagen im Umlauf: „Das Herz ist das Haus des Herrn.“ „Das Herz des Gläubigen ist Allahs Thron.“ „Meine Erde und Mein Himmel konnten Mich nicht umfassen, doch das Herz meines gläubigen Dieners hat Mich umfasst.“ All dies sind erfundene oder gefälschte Hadithe. Einige Autoren haben diese Aussagen in ihren Büchern ohne Überlieferungskette als Hadithe angeführt. Die großen Hadith-Gelehrten und Hadith-Hafiz haben trotz umfangreicher Nachforschungen keine Überlieferungskette dafür gefunden, und auch in keinem Hadith-Werk einen Hinweis darauf entdeckt. Keine dieser Aussagen wurde mit irgendeiner Überlieferungskette vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überliefert. Daher zählten sie diese zu den falschen und erfundenen Hadithen. (Mullā ʿAlī al-Qārī, al-Asrār, S. 170 und 206; al-Masnūʿ, S. 100 und 130). 6. Ich war ein verborgener Schatz Eine verbreitete erfundene Aussage, die als Hadith bekannt ist, lautet: „Ich war ein unbekannter verborgener Schatz. Ich wollte bekannt werden. Daher erschuf Ich die Schöpfung, damit Ich bekannt werde.“ Ich habe bereits erwähnt, dass die in der Gesellschaft verbreiteten gefälschten Hadithe von zweierlei Art sind. Eine Art sind gefälschte Hadithe, die eine Überlieferungskette besitzen und in einem Werk mit ihrer Überlieferungskette zusammengetragen wurden. Durch die Prüfung der Überlieferungsketten haben die Hadith-Gelehrten ihre Fälschung aufgedeckt. Die zweite Art sind gefälschte Hadithe, die in keinem Werk mit einer Überlieferungskette überliefert wurden. Dennoch sind sie unter den Menschen mündlich verbreitet worden, und aufgrund dieser Verbreitung haben manche Gelehrte sie ohne Überlieferungskette in ihren Werken erwähnt. Diese Aussage ist ein erfundenes Wort dieser Art, das keinerlei Grundlage und keine Überlieferungskette besitzt. (Ibn Taymiyya, Ahādīth al-Qussās, S. 55; Mullā ʿAlī al-Qārī, al-Asrār, S. 179). 7. Allah wird die Menschen am Tag der Auferstehung nach dem Namen ihrer Mutter rufen Eine weitere erfundene und falsche Aussage lautet: Am Tag der Auferstehung wird Allah die Menschen nach dem Namen ihrer Mutter rufen. Diese Aussage ist einerseits eine erfundene, nichtige Behauptung und andererseits den authentischen Hadithen entgegengesetzt. In verschiedenen von Imam al-Buchārī und anderen Hadith-Gelehrten zusammengestellten authentischen Hadithen wird erwähnt, dass die Menschen am Tag der Auferstehung anhand des Namens ihres Vaters identifiziert werden. Es wird gesagt werden: „Der soundso, Sohn des soundso“ oder „Der soundso, Sohn des soundso.“ (as-Sachāwī, al-Maqāsid, S. 139; as-Suyūtī, al-Laʾālī 2/449). 8. Die Bewohner des Paradieses werden keinen Bart haben Die Bewohner des Paradieses werden keinen Bart haben; alle werden bartlose junge Männer sein. Nur Ādam (Allahs Friede sei auf ihm) wird einen Bart haben. Manche sagen, nur Mūsā (Allahs Friede sei auf ihm) oder Hārūn (Allahs Friede sei auf ihm) werde einen Bart haben, oder Ibrāhīm (Allahs Friede sei auf ihm) und Abū Bakr (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) würden einen Bart haben. All dies sind falsche und erfundene Aussagen. (adh-Dhahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 3/393; Mullā al-Qārī, al-Asrār, S. 75). 9. Über das Nachdenken über Allah, das Paradies und die Hölle Ein verbreiteter falscher Hadith lautet: „Eine Weile über die Erhabenheit Allahs, das Paradies und die Hölle nachzudenken ist besser, als die ganze Nacht wach zu bleiben und Tahadschud zu beten.“ (Ibn ʿIrāq, Tanzīh 1/148).
2.3. Frühere Schöpfungen, Propheten und Fragen der Tafsīr
Über die früheren Schöpfungen, die früheren Propheten sowie vergangene Ereignisse und Geschichten wird im Edlen Koran nur kurz berichtet. Besprochen werden ausschließlich jene Themen, die eine diesseitige und jenseitige Lehre für die Menschen enthalten. Die Ereignisse dieser Schöpfungen und Propheten waren unter den Juden sehr ausführlich verbreitet. Da der Edle Koran diese Themen nicht ausführlich darlegt, hörten viele Mufassirūn bereits seit der Zeit der Ṣaḥāba und Tābiʿūn die jüdischen Überlieferungen zu diesen Fragen mit Interesse an. Gleichzeitig erzählten viele jüdische Gelehrte, die in der Zeit der Tābiʿūn den Islam angenommen hatten, den Muslimen zahlreiche in ihrer Gesellschaft verbreitete Geschichten und Erzählungen über diese Themen. Der Islam hat es nicht verboten, diese Geschichten als Geschichten zu hören oder zu erzählen. Verboten wurde jedoch, sie für wahr zu halten. Einige Mufassirūn und Historiker stützten sich bei der Erklärung verschiedener Verse über die früheren Propheten und bei der Darstellung ihrer Lebensgeschichten auf die verfälschte Bibel der Juden und Christen sowie auf andere wahre und unwahre Geschichten und Erzählungen. In den frühen Zeiten hörten die Muslime diese lediglich als Geschichten. In späteren Zeiten jedoch hielten die Menschen diese Erzählungen für wahr. Manche verbreiteten sie sogar als Hadithe. Im Koran wird wiederholt erklärt, dass die Juden und Christen die ihnen von Allah herabgesandten Worte Allahs – die Tora, den Zabur und das Injil – verfälscht haben. Viele Aussagen haben sie selbst verfasst und als das Wort Allahs ausgegeben. Deshalb wurde im edlen Hadith angewiesen, dass ihre Aussagen überliefert werden dürfen, jedoch unter der Bedingung, dass nichts davon als wahr angenommen werden darf, sofern es nicht durch den Koran bestätigt wird. Die Ṣaḥāba verurteilten es, sich auf die Informationen der Juden und Christen zu stützen. ʿAbdullah ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wie könnt ihr die Juden und Christen zu irgendeiner Angelegenheit befragen, wo doch euer Buch, das auf den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) herabgesandt wurde und neuer ist, von euch in unverfälschtem Zustand gelesen wird und keinerlei Verfälschung in es eingedrungen ist? Dieser Koran hat euch mitgeteilt, dass die Anhänger der früheren Schriften das Buch Allahs verändert und verfälscht haben. Sie verfassten eigenhändig ein Buch und behaupteten, es sei von Allah gekommen. Dies tun sie, um einen geringen weltlichen Vorteil zu erlangen. Kann euch das Wissen, das zu euch gekommen ist – das Wissen des Korans und der Sunna –, nicht davon abhalten, sie etwas zu fragen?“ (Buchārī, aṣ-Ṣaḥīḥ, 6/2679). Trotz alledem drangen die isrāʾīlitischen Überlieferungen allmählich in die muslimische Gesellschaft ein. In späteren Zeiten glaubten die Muslime weiterhin daran, indem sie diese als Aussagen des Korans oder der Hadithe betrachteten. Eine ausführliche Behandlung dieses Themas ist im Rahmen dieses Buches nicht möglich. Daher weise ich kurz auf einige Punkte hin. 1. Über das Datum der Erschaffung der Welt oder das Alter der Welt Alles, was über das Datum und die Zeit der Erschaffung der Welt, das Alter der Welt, die Zeitspanne von Adam (a.s.) bis ʿĪsā (a.s.), die Dauer, wie lange die Welt noch bestehen wird, und Ähnliches gesagt wird, ist nichtig, falsch und unbegründet. Die Fälscher haben hierzu zahlreiche Aussagen erfunden. In der Bibel der Juden und Christen wird das Alter der Welt angegeben. Auch der Zeitpunkt der Erschaffung des Menschen wird genannt. Nach der Berechnung der Bibel ist die gegenwärtige Welt gerade einmal 7000 (siebentausend) Jahre alt. Es ist historisch und wissenschaftlich erwiesen, dass diese Aussage falsch ist. Auf Grundlage dieser falschen und fehlerhaften Informationen haben auch muslimische Historiker vieles geschrieben. Ebenso haben die Fälscher zahlreiche gefälschte Hadithe zu diesem Thema erfunden. 2. Berichte über andere Geschöpfe vor dem Menschen Über die Frage, ob vor der Menschheit außer den Dschinn andere vernunftbegabte Wesen auf dieser Welt existierten, wird im Koran und im Hadith nichts Eindeutiges gesagt. Allerdings wird im Edlen Koran an verschiedenen Stellen erwähnt, dass Allah, der Erhabene, vor der Erschaffung des Menschen das Volk der Dschinn mit Verstand, freiem Willen und der Verantwortung zur Anbetung erschuf, ebenso wie den Menschen. Eine ausführliche Darstellung der Erschaffung der Dschinn findet sich im Edlen Koran nicht. Auch in keinem ṣaḥīḥ Hadith ist eine Überlieferung zu diesem Thema zu finden. Alles, was über das Geheimnis der Erschaffung der Dschinn, ihren Urahnen, ihre Taten, ihre Propheten und Gesandten, ihre Strafen und Heimsuchungen, ihre verschiedenen Könige und Herrscher sowie die Namen ihrer Propheten und Gesandten gesagt wird, sind unter den Juden und Christen verbreitete Aberglauben, Volkserzählungen und unzuverlässige Fantasiegeschichten. Im Koran wird erwähnt, dass Iblīs zu den Dschinn gehört. Er wurde verflucht, weil er den Befehl, sich vor Adam niederzuwerfen, nicht befolgte. Über seine Lebensgeschichte vor diesem Ereignis gibt es keine ṣaḥīḥ-Überlieferung. Alles, was über die Geburt Iblīs’, seine Abstammung und sein Tätigkeitsverzeichnis, sein Wissen und seinen Ruhm, seine Anbetung und seinen Gottesdienst und Ähnliches gesagt wird, sind Aussagen verschiedener Menschen, isrāʾīlitische Überlieferungen und unzuverlässige Berichte. Bücher wie „Qiṣaṣ al-Anbiyāʾ“ sind mit diesen falschen Geschichten angefüllt. 3. Die Anzahl der Schöpfungen: 18.000 Geschöpfe Eine weit verbreitete Aussage lautet: 18.000 Geschöpfe. Das heißt, die Anzahl der Arten und Gattungen der Lebewesen in diesem Universum betrage lediglich 18.000. Diese Aussage ist ausschließlich eine volkstümliche Überlieferung und die Meinung einiger Gelehrter. Darüber, wie viele Hunderttausende oder wie viele Millionen die Zahl der unzähligen Geschöpfe Allahs beträgt, wurde keinerlei Information überliefert – weder in einem ṣaḥīḥ noch in einem ḍaʿīf Hadith. 4. Die Anzahl der Propheten und Gesandten Aus dem Edlen Koran ist bekannt, dass Allah, der Erhabene, in allen Zeiten zu allen Völkern und in alle Gesellschaften Propheten und Gesandte entsandt hat. Es heißt:(Arabisch*********)– „In jede Gemeinschaft ist ein Warner entsandt worden.“ (Sure 35, Fāṭir, Vers 24. Siehe auch Sure 10, Yūnus, Vers 47.) Die Gesamtzahl dieser Propheten und Gesandten wird im Koran nicht erwähnt. Vielmehr wird im edlen Koran erklärt, dass Allah Seinem Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) über einige dieser Propheten und Gesandten berichtet hat und über andere nicht. Es wird gesagt:وَرُسُلًا قَدْ قَصَصْنَاهُمْ عَلَيْكَ مِن قَبْلُ وَرُسُلًا لَّمْ نَقْصُصْهُمْ عَلَيْكَ ۚ„Viele Gesandte haben Wir entsandt, deren Geschichte Wir dir zuvor erzählt haben, und viele Gesandte wurden entsandt, deren Geschichte Wir dir nicht erzählt haben.“ (Sure 4: an-Nisāʾ, Vers 164; siehe auch Sure 40, Ghāfir/Muʾmin, Vers 78.) Unter uns ist weithin bekannt, dass die Zahl der Propheten und Gesandten 124.000 oder 224.000 betragen habe. Bemerkenswert ist jedoch, dass hierzu kein einziger authentischer Hadith überliefert wurde. In mehreren schwachen oder erfundenen Hadithen finden sich gewisse Aussagen zu diesem Thema. Einen Hadith mit einer Überlieferungskette, der ausdrücklich 224.000 nennt, habe ich nirgendwo gefunden. Allerdings werden hier 124.000 oder andere Zahlen genannt. Diese lauten wie folgt: a. 124.000: In mehreren Überlieferungsketten wird berichtet, dass die Zahl der Propheten und Gesandten 124.000 betrage. Doch alle diese Überlieferungsketten sind äußerst schwach. Einige Hadith-Gelehrte haben Hadithe mit dieser Aussage sogar als erfunden eingestuft. Ibn Hibban und andere Hadith-Gelehrte überliefern in ihren Überlieferungsketten über einen Überlieferer des dritten islamischen Jahrhunderts namens Ibrahim ibn Hisham ibn Yahya al-Ghassani (gest. 238 n. H.) einen Hadith. Dieser Ibrahim sagt: „Mein Vater berichtete mir von meinem Großvater, dieser von Abu Idris al-Chaulani und dieser von Abu Dharr al-Ghifari: Ich sagte: O Gesandter Allahs, wie viele Propheten gibt es? Er sagte: Einhundertvierundzwanzigtausend. Ich fragte: O Gesandter Allahs, wie viele von ihnen waren Gesandte? Er sagte: Dreihundertdreizehn – eine große Zahl.“ (Ibn Hibban, as-Sahih 1/76–79.) Unter den Hadith-Gelehrten besteht hinsichtlich des einzigen Überlieferers dieses Hadiths, des Überlieferers Ibrahim ibn Hisham, eine gewisse Meinungsverschiedenheit. at-Tabarani und Ibn Hibban hielten ihn für einigermaßen akzeptabel. Andere Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn als einen lügenden Überlieferer. Abu Zurʿa sagte: „Der Mann ist ein Kadhdhab, also ein großer Lügner.“ Abu Hatim ar-Razi ging zu ihm, um von ihm Hadithe entgegenzunehmen. Er nahm dessen Manuskript und verglich es mit seinen mündlichen Überlieferungen. Dabei stellte er unzählige Widersprüche und Unstimmigkeiten fest. Daraufhin sagte er: „Es ist offensichtlich, dass dieser Mann niemals Zeit darauf verwendet hat, Hadithe zu lernen. Er scheint ein Lügner zu sein.“ adh-Dhahabi bezeichnete ihn als matruk, also als aufgegebenen Überlieferer. (adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 1/201; Ibn Hadschar, Lisan al-Mizan 1/122.) Da außer Ibrahim ibn Hisham niemand diesen Hadith überliefert hat, bezeichneten Ibn al-Dschausi und einige andere Hadith-Gelehrte ihn als erfunden und gefälscht. (Ibn Kathir, at-Tafsir 1/586–587.) Imam Ahmad überlieferte einen weiteren Hadith mit derselben Aussage. Darin sagt ein Überlieferer namens Muʿan ibn Rifaʿa: „Ali ibn Yazid berichtete mir von al-Qasim Abu ʿAbd ar-Rahman, dieser von Abu Umama – möge Allah mit ihm zufrieden sein – … Wie viele Propheten gibt es? Er sagte: Einhundertvierundzwanzigtausend …“ (Ahmad, al-Musnad 5/265.) Der Überlieferer dieses Hadiths, Muʿan ibn Rifaʿa as-Sulami, war ein etwas schwacher Überlieferer. (Ibn al-Dschausi, ad-Duʿafa 3/126; adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 6/455.) Sein Lehrer Ali ibn Yazid war noch schwächer. Imam al-Buchari bezeichnete ihn als munkar, also als bedenklich. Imam an-Nasaʾi, ad-Daraqutni und andere Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn als aufgegeben. (an-Nasaʾi, ad-Duʿafa, S. 77.) Auch sein Lehrer al-Qasim Abu ʿAbd ar-Rahman (gest. 112 n. H.) war schwach. Imam Ahmad, Ibn Hibban und andere Hadith-Gelehrte sagten sogar, dass al-Qasim im Namen der Gefährten so viele Aussagen überliefere, dass es den Anschein habe, als äußere er diese Fehler absichtlich. Er behauptete, vierzig Gefährten aus der Schlacht von Badr gesehen zu haben, obwohl er erst in der Mitte des ersten Jahrhunderts geboren worden war. (Ibn al-Dschausi, ad-Duʿafa 3/14.) Daraus erkennen wir, dass auch dieser Hadith äußerst schwach ist. In zwei oder drei weiteren, ebenfalls äußerst schwachen Überlieferungsketten wird diese Zahl genannt. Insgesamt wird diese Zahl, selbst wenn sie nicht als maudūʿ oder erfunden eingestuft wird, als äußerst schwach angesehen. Allah weiß es am besten. (Ibn Kathir, Tafsir 1/587–588.) b. 8.000 Propheten Abu Yaʿla al-Mausili überlieferte von Musa ibn ʿUbaida ar-Rabadhi, dieser von Yazid ibn Aban ar-Raqashi, dass Anas ibn Malik – möge Allah mit ihm zufrieden sein – sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Allah, der Erhabene, entsandte 8.000 Propheten: 4.000 zu den Kindern Israels und die übrigen 4.000 zur restlichen Menschheit.“ (Ibn Kathir, Tafsir 1/588.) Auch dieser Hadith ist schwach. Imam Ibn Kathir sagte: „Auch diese Überlieferungskette ist schwach. ar-Rabadhi ist schwach, und sein Lehrer ar-Raqashi ist noch schwächer.“ Ibn Kathir erwähnte, dass diese Zahl noch über eine weitere Überlieferungskette überliefert worden sei. Äußerlich betrachtet sei diese Überlieferungskette einigermaßen akzeptabel. (Ibn Kathir, Tafsir 1/588.) c. Eintausend oder mehr Propheten In einem von Imam Ahmad und anderen Hadith-Gelehrten überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: „Ich bin der letzte von eintausend oder mehr Propheten.“ Ibn Kathir, al-Haithami und andere Hadith-Gelehrte erwähnten, dass dieser Hadith hinsichtlich der Angabe einer Zahl etwas akzeptabler sei als die anderen Hadithe, obwohl auch seine Überlieferungskette Schwächen aufweise. (Ibn Kathir, Tafsir 1/588.) 5. Die Namen der Propheten und Gesandten Im Koran werden die Namen von 25 Propheten erwähnt: Adam (sein Name wird 25-mal erwähnt; siehe Sure al-Baqara, Vers 31 …), Idris (2-mal; siehe Sure Maryam, Vers 56 …), Noah (43-mal; siehe Sure Āl ʿImran, Vers 33 …), Hud (8-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 124 …), Salih (9-mal; siehe Sure al-Aʿraf, Vers 73 …), Ibrahim (69-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 124 …), Lot (17-mal; siehe Sure Hud, Vers 70 …), Ismail (12-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 125 …), Isaak (17-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 133 …), Jakob (16-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 132 …), Josef (27-mal; siehe Sure Yunus, Vers 84 …), Hiob (4-mal; siehe Sure an-Nisa, Vers 163 …), Schuʿaib (11-mal; siehe Sure al-Aʿraf, Vers 85 …), Mose (136-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 51 …), Aaron (20-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 248 …), Jona (4-mal; siehe Sure an-Nisa, Vers 163 …), David (16-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 251 …), Salomo (17-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 102 …), Elias (3-mal; siehe Sure al-Anʿam, Vers 85 …), al-Yasaʿ (2-mal; Sure al-Anʿam, Vers 86, und Sure Sad, Vers 48), Dhul-Kifl (2-mal; Sure al-Anbiya, Vers 85, und Sure Sad, Vers 48), Zacharias (7-mal; siehe Sure Āl ʿImran, Vers 37 …), Johannes (5-mal; siehe Sure Āl ʿImran, Vers 39 …), Jesus (25-mal; siehe Sure al-Baqara, Vers 87 …), Muhammad – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – (sein Name wird viermal erwähnt: Sure Āl ʿImran, Vers 144; Sure al-Ahzab, Vers 40; Sure Muhammad, Vers 2, und Sure al-Fath, Vers 29). Allah hat im Koran alle Propheten und Gesandten mit ihrem Namen angesprochen und bei der Schilderung ihrer Geschichten ihre Namen erwähnt. Bei Muhammad – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – geschah dies jedoch nicht. Bei seiner Anrede wird er im Koran meistens mit „O Prophet“ oder „O Gesandter“ angesprochen. Wenn über ihn gesprochen wird, werden seine ehrwürdigen Bezeichnungen „Prophet“, „Gesandter“ oder „Diener“ verwendet. Daher wird sein Name im Koran außer an diesen vier Stellen nirgendwo erwähnt. (Ibn Kathir, Tafsir 1/586; al-Qurtubi, Tafsir 3/31.) Im Koran wird erwähnt, dass die Juden behaupteten, Uzair sei der Sohn Allahs. (Sure 9, at-Tauba, Vers 30.) Über seine Prophetenschaft wird jedoch nichts gesagt. Abu Huraira – möge Allah mit ihm zufrieden sein – sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Ich weiß nicht, ob Uzair ein Prophet war oder nicht.“ (Abu Dawud, as-Sunan 4/218; al-ʿAzimabadi, ʿAun al-Maʿbud 12/280.) Der Name Josua ibn Nun wird in den Hadithen als der Diener Moses’ erwähnt. In keinem authentischen Hadithوَاتَّبَعُوا مَا تَتْلُو الشَّيَاطِينُ عَلَىٰ مُلْكِ سُلَيْمَانَ ۖ وَمَا كَفَرَ سُلَيْمَانُ وَلَٰكِنَّ الشَّيَاطِينَ كَفَرُوا يُعَلِّمُونَ النَّاسَ السِّحْرَ وَمَا أُنزِلَ عَلَى الْمَلَكَيْنِ بِبَابِلَ هَارُوتَ وَمَارُوتَ ۚ وَمَا يُعَلِّمَانِ مِنْ أَحَدٍ حَتَّىٰ يَقُولَا إِنَّمَا نَحْنُ فِتْنَةٌ فَلَا تَكْفُرْ ۖ„Und sie folgten dem, was die Satane während der Herrschaft Salomos vortrugen. Salomo war kein Ungläubiger, vielmehr waren die Satane ungläubig. Sie lehrten die Menschen Zauberei und das, was in Babylon auf die beiden Engel Hārūt und Mārūt herabgesandt worden war. Sie lehrten niemanden, ohne zu sagen: ‚Wir sind nur eine Prüfung; so werdet nicht ungläubig. …‘“ Seit der Zeit der Gefährten und der Tābiʿūn gibt es unter den Koranexegeten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung und Auslegung dieses Verses. ʿAbdullāh ibn ʿAbbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und einige andere Koranexegeten sagten, dass das auf Hārūt und Mārūt verwendete arabische Wort die Bedeutung „nein“ habe. Das heißt, auch auf die beiden Engel Hārūt und Mārūt sei keine Zauberei herabgesandt worden. So wie die Behauptung der Juden über Salomo falsch ist, ist auch ihre Behauptung über Hārūt und Mārūt falsch. Im Allgemeinen sagten die Koranexegeten jedoch, dass Allah zwei Engel damit beauftragte, die Natur der Zauberei sowie den Unterschied zwischen Zauberei und einem Wunder zu lehren, als die Juden begannen, alles als Zauberei zu bezeichnen, ohne zwischen den Wundergaben, den Wundern und der Zauberei zu unterscheiden. Sie lehrten den Menschen diesen Unterschied und sagten: „Verwendet dieses Wissen nicht für Zauberei und werdet dadurch nicht ungläubig.“ Dennoch versanken viele weiterhin im Unglauben durch die Anwendung von Zauberei. Einige Koranexegeten sagten, dass es sich bei ihnen um zwei Menschen gehandelt habe; wegen ihres besonderen Wissens, ihrer Gelehrsamkeit oder ihrer Rechtschaffenheit hätten die Menschen sie als Engel-Menschen bezeichnet. Auf diese Weise lehrten sie die Menschen die Schädlichkeit der Zauberei. Über Hārūt und Mārūt wird im Koran nichts Weiteres gesagt. Auch in den authentischen Hadithen findet sich dazu nichts. Dennoch sind viele diesbezügliche Geschichten als Hadithe oder als Tafsīr in den Tafsīr-Werken und in der Gesellschaft verbreitet. Die Zusammenfassung der Geschichte lautet: Wegen der Sünden der Menschheit fragten die Engel Allah: „Warum vergibst Du den Menschen ihre vielen Vergehen, oder warum bestrafst Du sie nicht?“ Allah sagte zu ihnen: „Wenn auch ihr die menschliche Natur hättet, würdet ihr ebenfalls solche Sünden begehen.“ Sie sagten: „Niemals.“ Daraufhin wählten sie zur Prüfung zwei Engel namens Hārūt und Mārūt aus. Ihnen wurde eine menschliche Natur gegeben und sie wurden auf die Erde gesandt. Sie verliebten sich in eine außergewöhnlich schöne Frau namens Zuhra und verfielen den Sünden des Alkoholkonsums, des Ehebruchs und des Mordes. Zuhra hingegen lernte von ihnen Zaubersprüche und flog zum Himmel. Daraufhin wurde sie in einen Stern verwandelt. ……… Diese Geschichten gehören im Wesentlichen zu den unter den Juden verbreiteten Erzählungen. In einigen Tafsīr-Werken wurden sie jedoch auch als Hadithe überliefert. Alle Hadithe zu diesem Thema wurden mit äußerst schwachen oder gefälschten Überlieferungsketten überliefert. Einige Hadith-Gelehrte erklärten wegen verschiedener Überlieferungswege einige dieser Überlieferungen für annehmbar. Viele Hadith-Gelehrte urteilten, dass alle von ihnen gefälscht und erfunden seien. Allāma al-Qurtubī und andere Hadith-Gelehrte und Koranexegeten erwähnten, dass all diese Geschichten dem islamischen Glauben über die Engel widersprechen. Im Judentum, im Christentum und in vielen anderen Religionen werden die Engel als Wesen mit menschlicher Natur vorgestellt. Man glaubt auch, dass sie einen eigenen Willen und eigene Entscheidungsfähigkeit besitzen. Nach islamischem Glauben sind die Engel von allen menschlichen Trieben, eigenen Gedanken und dem Drang, sich Allahs Entscheidungen zu widersetzen, frei. Sie können den Erhabenen Allah fragen, um etwas zu erfahren. Aber in ihnen gibt es keinerlei Veranlagung, durch die sie irgendeine Handlung oder Aussage Allahs anfechten würden. Daher widersprechen diese Geschichten der islamischen ʿAqīda. Allāma Ibn Kathīr und einige andere Hadith-Gelehrte führten zu diesem Thema alle Überlieferungen zusammen und erklärten auf Grundlage einer vergleichenden Untersuchung, dass hierzu vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kein authentischer Hadith und keine Überlieferung mit zuverlässiger Überlieferungskette überliefert worden sei. Die in seinem Namen überlieferten Hadithe zu diesem Thema seien gefälscht. Von den Gefährten hingegen gebe es einige Überlieferungen als ihre eigenen Aussagen, deren Überlieferungsketten einigermaßen annehmbar seien. Es ist sehr bekannt, dass einige Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) zu diesen Themen verschiedene unter den Juden verbreitete Geschichten hörten und weitererzählten. Wahrscheinlich sagten sie diese Dinge auf Grundlage solcher Überlieferungen. Allah weiß es am besten. (at-Tabarī, 1/451–464; Ibn Kathīr, 1/135–144). In unserer Gesellschaft sind über die früheren Propheten und Gesandten noch viele weitere erfundene Geschichten und israelitische Überlieferungen verbreitet. Bücher wie „Qiṣaṣ al-Anbiyāʾ“ sind mit solchen falschen Geschichten angefüllt. Für eine ausführliche Behandlung wäre ein sehr großer Umfang erforderlich. Vorläufig beende ich die Erörterung dieses Themas hier.
2.4. Über den Gesandten Allahs (s.a.w.)
Die grenzenlose und unvergleichliche Würde, Vorzüglichkeit, Größe und Bedeutung des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wird in unzähligen Versen des edlen Korans und in vielen authentischen Hadithen beschrieben. Doch ihre tiefgründige Sprache, ihre intellektuelle Aussagekraft und ihre geistige Inspiration ziehen viele Gläubige nicht an. Deshalb behandeln, schreiben und erwähnen wir meist völlig unbegründete, erfundene und äußerst unzuverlässige Hadithe, statt diese Verse und authentischen Hadithe zu erörtern. Drei wichtige Bereiche der unter Muslimen verbreiteten erfundenen Hadithe sind: (1) Werke über die Vorzüge und den Lohn guter Taten, (2) Werke über frühere Propheten und die Geschichten der Propheten und (3) Werke über Geburt, Biografie, Wunder und Lebensgeschichte des Gesandten Allahs. Im Laufe der Zeit nahmen solche erfundenen und unbegründeten Aussagen zu. In den im zehnten, elften und zwölften islamischen Jahrhundert verfassten Werken über Sira, Beweise und Wunder finden sich unzählige unbegründete Berichte, die nicht einmal in früheren Sira- oder Wunderwerken vorkommen. Allama Abul Kalam Azad erwähnt in seinem Werk „Rasule Rahmat“ nach vergleichender Untersuchung einige solche erfundenen Geschichten. Manche meinen, man erhöhe die Würde des Gesandten Allahs, wenn man in seinem Namen lügt. Was für ein absurder Gedanke! Die schlimmste Lüge ist, im Namen Allahs und Seines Gesandten zu lügen. Allah und Sein Gesandter sind über Lügen höchst unzufrieden. Allah gab früheren Propheten viele sinnlich wahrnehmbare Wunder; auch dem letzten und universellen Propheten gab Er solche Wunder. Doch seine grundlegenden und meisten Wunder sind abstrakt und geistig. Erzähler, Prediger und Fälscher erfanden oft Geschichten und gaben sie als Hadithe aus, um Ungebildete anzuziehen oder zu unterhalten. Tatsächlich ist es die größte Respektlosigkeit und Feindschaft gegenüber dem Gesandten Allahs, in seinem Namen zu lügen. Lügen zu verhindern, sie zu erkennen und sich von ihnen fernzuhalten, ist seine Anweisung; ihre Befolgung ist Gehorsam, Nachahmung, Verehrung und Liebe zu ihm. Hier werden einige erfundene Aussagen über ihn genannt: 1. „Ich bin der letzte Prophet; nach mir gibt es keinen Propheten, außer wenn Allah will.“ Dies ist eine abscheuliche Lüge der Fälscher. Der Koran erklärt den Gesandten Allahs zum letzten Propheten, und in den authentischen Hadithsammlungen wird vielfach überliefert, dass nach ihm kein Prophet kommen wird. Er ist der letzte Stein im Gebäude der Propheten; durch ihn wurde das Prophetentum beendet. Dennoch hörten die Machenschaften der Irregeleiteten nicht auf. Muhammad ibn Said, ein Ketzer des zweiten islamischen Jahrhunderts, überlieferte diese zusätzliche Formulierung. Niemand außer diesem Ketzer überlieferte sie; in keiner Hadithsammlung ist sie zu finden. Dennoch versuchen Qadianis und andere irregeleitete Gruppen, sie als Beweis zu verwenden. Das Kennzeichen eines rechtgeleiteten Muslims ist, dass er Seele, Wille, Vorlieben und Abneigungen der Leitung Allahs und Seines Gesandten unterordnet. Er prüft bei einem Hadith zuerst nur, ob seine Überlieferungskette authentisch ist, und macht nicht seine eigene Meinung zum Maßstab. Irregeleitete nehmen dagegen Aussagen nach ihren Neigungen an und verdrehen alles andere durch falsche Argumente. 2. „Wenn du nicht wärst, hätte Ich das Universum nicht erschaffen.“ Hadithgelehrte wie Sagani, Mulla Ali al-Qari und Abd al-Hayy al-Laknawi erklärten diese Aussage einstimmig für erfunden und unbegründet; sie wurde in keiner Hadithsammlung mit irgendeiner Überlieferungskette überliefert. 3. Der Name des Gesandten Allahs auf dem Thron. Ein schwacher oder erfundener Hadith behauptet, Adam habe nach seinem Fehler Allah durch das Recht Muhammads um Vergebung gebeten und auf den Säulen des Thrones „Es gibt keinen Gott außer Allah; Muhammad ist Allahs Gesandter“ gesehen. Al-Hakim erklärte ihn für authentisch, doch alle Hadithgelehrten halten ihn für schwach; einige für erfunden. Seine Überlieferungskette ist äußerst schwach. Abd al-Harith und Abd ar-Rahman ibn Zayd ibn Aslam waren äußerst unzuverlässig; letzterer überlieferte nach Aussage al-Hakims sogar erfundene Hadithe. Andere Gelehrte erklärten den Bericht ebenfalls für erfunden. Eine weitere schwache Überlieferung wird Ibn Abbas zugeschrieben, wonach Allah Isa befahl, an Muhammad zu glauben, und den Thron mit dieser Formel beruhigte. Al-Hakim erklärte die Kette für authentisch, al-Dhahabi jedoch für offensichtlich erfunden, da der zentrale Überlieferer unbekannt war. Die Hadithgelehrten erwähnten noch weitere erfundene Berichte dieser Art.اللَّهُ نُورُ السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضِ ۚ مَثَلُ نُورِهِ كَمِشْكَاةٍ فِيهَا مِصْبَاحٌ ۖ„Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis Seines Lichtes ist wie eine Nische, in der sich eine Lampe befindet …“ (Sure 24, Vers 35). Imam at-Tabari erklärt, dass Allah damit meint, Er sei der Führer aller Bewohner der Himmel und der Erde; durch Sein Licht werden sie zur Wahrheit rechtgeleitet. Von Ibn Abbas wird überliefert, dass dies bedeutet: Er ist der Führer der Bewohner von Himmel und Erde. Von Anas wird überliefert: Allah sagte, Seine Rechtleitung sei Sein Licht. (At-Tabari, Tafsir 18/135; siehe auch Ibn Kathir, Tafsir 3/290.) Allah bezeichnet den Koran an verschiedenen Stellen als Licht. Über den Gesandten Allahs wird gesagt:الَّذِينَ يَتَّبِعُونَ الرَّسُولَ النَّبِيَّ الْأُمِّيَّ الَّذِي يَجِدُونَهُ مَكْتُوبًا عِندَهُمْ فِي التَّوْرَاةِ وَالْإِنجِيلِ يَأْمُرُهُم بِالْمَعْرُوفِ وَيَنْهَاهُمْ عَنِ الْمُنكَرِ وَيُحِلُّ لَهُمُ الطَّيِّبَاتِ وَيُحَرِّمُ عَلَيْهِمُ الْخَبَائِثَ وَيَضَعُ عَنْهُمْ إِصْرَهُمْ وَالْأَغْلَالَ الَّتِي كَانَتْ عَلَيْهِمْ ۚ فَالَّذِينَ آمَنُوا بِهِ وَعَزَّرُوهُ وَنَصَرُوهُ وَاتَّبَعُوا النُّورَ الَّذِي أُنزِلَ مَعَهُ ۙ أُولَٰئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ [٧:١٥٧„Diejenigen, die dem Gesandten, dem schriftunkundigen Propheten, folgen … diejenigen, die an ihn glauben, ihn ehren, ihm helfen und dem Licht folgen, das mit ihm herabgesandt wurde, sind die Erfolgreichen.“ (Sure 7, Vers 157.) Hier wird der dem Gesandten Allahs herabgesandte Koran als Licht bezeichnet. An anderer Stelle wird der Koran als Geist und Licht bezeichnet:وَكَذَٰلِكَ أَوْحَيْنَا إِلَيْكَ رُوحًا مِّنْ أَمْرِنَا ۚ مَا كُنتَ تَدْرِي مَا الْكِتَابُ وَلَا الْإِيمَانُ وَلَٰكِن جَعَلْنَاهُ نُورًا نَّهْدِي بِهِ مَن نَّشَاءُ مِنْ عِبَادِنَا ۚ وَإِنَّكَ لَتَهْدِي إِلَىٰ صِرَاطٍ مُّسْتَقِيمٍ [٤٢:٥٢„So haben Wir dir einen Geist von Unserem Befehl offenbart. Du wusstest nicht, was das Buch und der Glaube sind; Wir aber machten ihn zu einem Licht, mit dem Wir rechtleiten, wen Wir wollen …“ (Sure 42, Vers 52). Auch die auf Musa herabgesandte Tora wird als Licht bezeichnet. Ebenso wird erklärt, dass Tora und Evangelium Licht enthielten. „Wir haben die Tora herabgesandt, in der Rechtleitung und Licht sind … und Wir gaben ihm, nämlich Isa, das Evangelium, in dem Rechtleitung und Licht sind.“ (Sure 5, Verse 44 und 46.) An vielen anderen Stellen nennt Allah allgemein das Licht oder Allahs Licht. Über dessen Bedeutung waren die Ausleger seit der Zeit der Gefährten und Tabiun unterschiedlicher Ansicht.يُرِيدُونَ أَن يُطْفِئُوا نُورَ اللَّهِ بِأَفْوَاهِهِمْ وَيَأْبَى اللَّهُ إِلَّا أَن يُتِمَّ نُورَهُ وَلَوْ كَرِهَ الْكَافِرُونَ [٩:٣٢„Sie wollen Allahs Licht mit ihren Mündern auslöschen; Allah aber wird Sein Licht vollenden, auch wenn es den Ungläubigen missfällt.“ (Sure 61, Vers 8; Sure 9, Vers 32.) Die Ausleger unterscheiden sich über die Bedeutung von Allahs Licht. Al-Qurtubi nennt fünf Auffassungen: Es bedeute den Koran, den Islam, Muhammad, Allahs Beweise oder die Sonne. (Al-Qurtubi, Tafsir 18/85.)الر ۚ كِتَابٌ أَنزَلْنَاهُ إِلَيْكَ لِتُخْرِجَ النَّاسَ مِنَ الظُّلُمَاتِ إِلَى النُّورِ بِإِذْنِ رَبِّهِمْ إِلَىٰ صِرَاطِ الْعَزِيزِ الْحَمِيدِ [١٤:١„Dies ist ein Buch, das Wir zu dir herabgesandt haben, damit du die Menschen mit der Erlaubnis ihres Herrn aus den Finsternissen ins Licht führst …“ (Sure 14, Vers 1). Finsternis und Licht sind hier offensichtlich nicht körperlich gemeint: Finsternis bedeutet die Finsternis des Unglaubens, Licht den Koran oder den Islam. In weiteren Versen deuteten die Ausleger das Licht als Koran, Islam oder Muhammad.يَا أَهْلَ الْكِتَابِ قَدْ جَاءَكُمْ رَسُولُنَا يُبَيِّنُ لَكُمْ كَثِيرًا مِّمَّا كُنتُمْ تُخْفُونَ مِنَ الْكِتَابِ وَيَعْفُو عَن كَثِيرٍ ۚ قَدْ جَاءَكُم مِّنَ اللَّهِ نُورٌ وَكِتَابٌ مُّبِينٌ [٥:١٥„O Leute der Schrift! Unser Gesandter ist zu euch gekommen … Zu euch ist von Allah ein Licht und ein deutliches Buch gekommen.“ (Sure 5, Vers 15.) Die Ausleger waren uneins, ob Licht hier Koran, Islam oder Muhammad bedeutet. Zwischen diesen drei Deutungen besteht kein Widerspruch. Wer Licht als Islam oder islamisches Gesetz versteht, verweist darauf, dass zuerst der Gesandte und am Ende das Buch erwähnt werden. Wer Licht als Koran versteht, sieht darin ebenfalls eine passende Deutung. Imam at-Tabari sagt, mit dem Licht sei hier Muhammad gemeint, durch den Allah die Wahrheit erleuchtet, den Islam siegreich gemacht und den Götzendienst beseitigt habe. Er offenbart vieles von dem, was die Juden aus Allahs Buch verborgen hielten. Der Koran nennt den Gesandten schließlich eine leuchtende Lampe:يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِنَّا أَرْسَلْنَاكَ شَاهِدًا وَمُبَشِّرًا وَنَذِيرًا [٣٣:٤٥] وَدَاعِيًا إِلَى اللَّهِ بِإِذْنِهِ وَسِرَاجًا مُّنِيرًا [٣٣:٤٦„O Prophet! Wir haben dich als Zeugen, als Verkünder froher Botschaft und als Warner gesandt, als einen Aufrufer zu Allah mit Seiner Erlaubnis und als leuchtende Lampe.“ (Sure 33, Verse 45–46.) Der Koran wird als Licht der Wahrheit und Rechtleitung bezeichnet. Daraus folgt jedoch nicht, dass Muhammad, der Koran oder der Islam aus einem stofflichen Licht erschaffen wurden. Gemeint ist kein körperliches oder sinnlich wahrnehmbares Licht, sondern ein abstraktes, geistiges und ideelles Licht, das die Herzen aus der Finsternis von Irrtum und Unglauben zum Glauben und zur Wahrheit führt. Zweitens: In Koran und Hadith wird wiederholt gesagt, dass der Mensch aus Erde erschaffen wurde. Auch der Gesandte Allahs wird als Mensch bezeichnet. Einige Hadithe behaupten, er sei aus Licht erschaffen worden. Ihre Bedeutung mag ansprechend sein, doch ein Muslim muss jede Aussage vor ihrer Annahme auf ihre Authentizität prüfen. Daher werden nun einige erfundene Hadithe zu diesem Thema genannt. Die Würde eines Geschöpfes beruht auf seinen Taten, nicht auf seinem Stoff oder seiner Abstammung.ﷺund die Besonderheit unseres geliebten Propheten Muhammad, des Gesandten Allahs, auch in seinem Schöpfungsstoff liegt, freut uns. Das grundlegende Kennzeichen der muslimischen Gemeinschaft besteht jedoch darin, jede Aussage vor ihrer Annahme zu prüfen. Man beurteilt sie nicht nur nach ihrer Bedeutung, sondern zuerst nach der Zuverlässigkeit ihrer Belege und danach nach ihrer Bedeutung. Hier werden einige erfundene Hadithe zu diesem Sinn genannt. 4. Der Gesandte Allahs und Ali aus Licht erschaffenﷺ„Ich und Ali wurden aus Licht erschaffen. Zweitausend Jahre vor Adams Erschaffung waren wir auf der rechten Seite des Thrones; nachdem Allah Adam erschaffen hatte, wanderten wir durch die Lenden der Menschen.“ Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass dies ein falscher und erfundener Hadith ist. Der Lügner und Fälscher Jafar ibn Ahmad ibn Ali al-Ghafiqi erfand ihn und dazu auch eine Überlieferungskette.ﷺ5. Der Gesandte Allahs aus Allahs Licht und Abu Bakr aus seinem Licht erschaffen. „Allah erschuf mich aus Seinem Licht, Abu Bakr aus meinem Licht, Umar aus Abu Bakrs Licht und meine Gemeinschaft aus Umars Licht.“ Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass dieser Hadith falsch und erfunden ist. Ahmad ibn Yusuf al-Manbidschi verbreitete diese Aussage und erfand dafür sogar eine schöne Überlieferungskette. Weitere erfundene Fassungen behaupten, alle Gläubigen außer den Propheten und Gesandten seien aus Umars Licht erschaffen worden, oder die gläubigen Männer aus Umars und die gläubigen Frauen aus Aischas Licht.ﷺ6. Der Gesandte Allahs aus dem Licht von Allahs Angesicht erschaffen. In dem Ibn Abd al-Qadir al-Dschilani zugeschriebenen, gefälschten Buch „Sirr al-Asrar“ haben Fälscher viele abscheuliche Aussagen als Hadithe eingefügt. Eine davon lautet: Allah habe gesagt: „Ich erschuf Muhammad aus dem Licht Meines Angesichts.“ Diese abscheuliche Lüge wurde nicht einmal mit einer erfundenen Überlieferungskette überliefert.ﷺ7. Reis aus dem Licht des Gesandten Allahs erschaffen. Eine weitere von Fälschern erfundene Aussage lautet: „Reis ist von mir und ich bin vom Reis; aus meinem verbliebenen Licht wurde der Reis erschaffen.“ 8. Der gläubige Muslim aus Allahs Licht erschaffen. Ad-Daylami überlieferte angeblich von Ibn Abbas vom Gesandten Allahs: „Der Gläubige blickt durch Allahs Licht, aus dem er erschaffen wurde.“ Auch dieser Hadith ist erfunden. Sein einziger Überlieferer, Maisara ibn Abd Rabbihi, war einer der bekanntesten Fälscher und Lügner des zweiten und dritten islamischen Jahrhunderts. Die Hadithgelehrten sind sich darüber einig.ﷺ9. Das Muhammadanische Licht sei die erste Schöpfung. Die vorherigen Hadithe sind in unserer Gesellschaft nicht sehr verbreitet, obwohl die Hadithgelehrten ihre Ketten untersucht und sie als erfunden bezeichnet haben. Dagegen ist ein Satz weit verbreitet, der in keiner Hadithsammlung zu finden ist: „Allah erschuf zuerst mein Licht.“ Er wird als Teil eines langen Hadiths überliefert, in dem Jabir den Gesandten Allahs fragt, was Allah zuerst erschaffen habe. Die Antwort soll lauten: „Zuerst erschuf Allah das Licht deines Propheten aus Seinem Licht.“ Danach soll dieses Licht in Teile geteilt worden sein, aus denen Thron, Schemel, Tafel, Schreibrohr, Engel, Dschinn, Menschen und das gesamte Universum entstanden seien.ﷺJabir soll gefragt haben: „Was erschuf Allah zuerst?“ Die Antwort lautet angeblich: „Zuerst erschuf Allah das Licht deines Propheten aus Seinem Licht.“ Anschließend wird behauptet, aus diesem Licht seien Thron, Schemel, Tafel, Schreibrohr, Engel, Dschinn, Menschen und die gesamte Welt erschaffen worden. Die Aussagen klingen schön. Wäre es erlaubt, im Namen des Gesandten Allahs zu lügen oder alles weiterzugeben, was man hört, würden wir sie ohne Bedenken annehmen. Da dies jedoch verboten ist, müssen wir widersprechen.ﷺWenn es erlaubt wäre, im Namen des Gesandten Allahs zu lügen oder alles weiterzugeben, was man hört, würden wir diese Aussagen ohne Bedenken annehmen und verbreiten. Weil dies jedoch verboten ist, müssen wir dagegen Einspruch erheben. Der Gesandte Allahs wurde nicht zuerst aus Licht erschaffen, und die Welt oder andere Geschöpfe wurden nicht aus seinem Licht erschaffen.ﷺAlle Aussagen dieses Inhalts sind unbegründet, erfunden und falsch. Manche behaupten, al-Bayhaqi oder Abd ar-Razzaq as-Sanani hätten diesen Hadith gesammelt. Das ist unbegründet: In keinem Werk von Abd ar-Razzaq oder al-Bayhaqi, ja in keiner Hadithsammlung überhaupt, findet er sich – weder mit authentischer, schwacher noch erfundener Kette. Hunderte Hadithwerke wurden seit der Zeit der Gefährten gesammelt; bekannte Hadithe finden sich gewöhnlich in vielen davon. Doch den Satz „Allah erschuf zuerst mein Licht“ findet man in keiner einzigen Hadithsammlung.ﷺJahrhundertelang nach der Zeit des Gesandten kannte niemand diesen Hadith und kein Werk erwähnte ihn. Soweit bekannt, war der berühmte Gelehrte Muhyiddin Ibn Arabi im siebten islamischen Jahrhundert der Erste, der diese Aussagen als Hadith anführte. In seinen Schriften finden sich zahlreiche erfundene und dem islamischen Glauben scheinbar widersprechende Hadithe. Spätere Fromme suchten dafür aus Verehrung verschiedene Entschuldigungen und Deutungen, während andere scharf widersprachen. Ahmad ibn Abd al-Ahad as-Sirhindi, der Mujaddid des zweiten Jahrtausends, kritisierte Ibn Arabi wiederholt. Er erklärte, maßgeblich seien die klaren und unumstößlichen Aussagen von Koran und Hadith, nicht die auf Enthüllungen beruhenden Formulierungen der Werke Ibn Arabis.ﷺAn anderer Stelle lobte er die wahren Sufis und schrieb, sie würden die klaren Aussagen von Koran und Sunna nicht zugunsten der spekulativen Schriften Ibn Arabis aufgeben. Ibn Arabi nannte für den Satz keine Quelle oder Überlieferungskette, baute darauf aber seine Schöpfungslehre auf. Nach dem Vorbild der christlichen Logos-Theorie verbreitete er die Lehre vom Muhammadanischen Licht. Allmählich verbreitete sich die Aussage, besonders seit dem neunten und zehnten islamischen Jahrhundert, als Autoren ungeprüft voneinander abschrieben. Al-Qastallani behauptete später, der Hadith stehe im Musannaf Abd ar-Razzaqs; tatsächlich findet er sich dort und in keinem anderen Werk. Durch diesen Fehler wurde die Behauptung allgemein wiederholt. Imam as-Suyuti und andere, die nachprüften, bestätigten, dass der Hadith unbegründet und nicht existent ist. Die Aussage verbreitete sich dennoch in der muslimischen Gesellschaft und wurde sogar zu einem Bestandteil des Glaubens erklärt. Daraus entstand die verderbliche Vorstellung, Allahs Wesen sei Licht und Er habe Seinen Propheten aus einem Teil Seines Wesens erschaffen – ein abscheulicher Schirk. Ähnlich verfielen Christen in die Vergöttlichung Jesu. Jesus bezeichnete sich selbst als Mensch, doch übertriebene Verehrung führte schließlich zur Lehre, er sei ein Teil des göttlichen Wesens. Auch wenn dieser Hadith authentisch wäre, würde er nicht bedeuten, dass Muhammad ein Teil von Allahs Wesen sei. Wenn Adam Allahs Geist zugeschrieben wird oder Isa Allahs Geist genannt wird, bedeutet das nicht, dass ein Teil Allahs in ihnen ist, sondern dass es sich um einen von Allah erschaffenen Geist handelt. Daher müssen wir uns auf Koran und authentische Hadithe stützen und unbegründete Aussagen nicht dem Gesandten Allahs zuschreiben. 10. Das Muhammadanische Licht in Gestalt eines Pfaus. Alle Erzählungen darüber sind unbegründet; in keiner Hadithsammlung findet sich eine Überlieferungskette. Man erzählt etwa, Allah habe einen Baum namens „Baum der Gewissheit“ geschaffen, das Licht Muhammads in einen Pfau verwandelt und in eine Perle gesetzt, aus der anschließend alles erschaffen worden sei. Dafür gibt es keinerlei Beleg. 11. Der Gesandte Allahs als Stern. In unserem Land ist die Vorstellung verbreitet, er habe vor Adams Erschaffung als Stern existiert. Alle dazu verbreiteten Aussagen sind unbegründet und falsch. Eine Predigtsammlung behauptet, Dschibril habe gesagt, ein Stern erscheine alle siebzigtausend Jahre; er habe ihn siebzigtausendmal gesehen, worauf der Gesandte gesagt habe: „Bei Allahs Ehre, ich bin dieser Stern.“ Diese Geschichte wird fälschlich al-Bukhari zugeschrieben.ﷺ11. Der Gesandte Allahs war ein Stern. In unserem Land ist die Vorstellung verbreitet, dass der Gesandte Allahs vor der Erschaffung Adams als Stern existierte.ﷺEs werden verschiedene Aussagen dazu verbreitet, etwa dass der Gesandte Allahs zu Fatima gesagt habe, Dschibril sei ihr kleiner Onkel. Alle derartigen Aussagen sind unbegründet und falsch.ﷺEine in unserem Land bekannte Predigtsammlung behauptet: Abu Huraira habe überliefert, der Gesandte Allahs habe Dschibril nach seinem Alter gefragt. Dschibril habe geantwortet, er wisse es nicht, kenne aber einen Stern am vierten Himmel, der alle siebzigtausend Jahre aufgehe. Er habe ihn siebzigtausendmal aufgehen sehen; darauf habe der Gesandte gesagt: „Bei der Ehre Allahs, ich bin dieser Stern.“ Diese Aussage wird als aus al-Bukhari stammend ausgegeben.ﷺDie angebliche Überlieferung lautet, Dschibril habe einen Stern erwähnt, der alle siebzigtausend Jahre aufgehe und den er ebenso oft gesehen habe; der Gesandte Allahs habe darauf gesagt: „Bei Allahs Ehre, ich bin dieser Stern.“ In der Übersetzung steht diese Zahl, obwohl im arabischen Original zweiundsiebzig erwähnt wird.ﷺAlle solchen Aussagen sind unbegründete Lügen, die als Hadithe verbreitet wurden. Besonders bedauerlich ist, dass diese Geschichte unter Berufung auf al-Bukhari verbreitet wird. Sie wurde jedoch weder in Sahih al-Bukhari noch in irgendeiner anderen Hadithsammlung mit Überlieferungskette überliefert. Einige schrieben sie sogar sowohl al-Bukhari als auch Muslim zu. Gelehrte, die sie weitergaben, verließen sich offenbar auf Zitate anderer; dies ist für Gelehrte jedoch keine zulässige Entschuldigung.ﷺDas Lichtsein des Gesandten Allahs gegenüber seinem Menschsein. In den Werken Ibn Arabis, der Sira al-Halabiyya, Scharh al-Mawahib und anderen finden sich weitere erfundene und kettenlose Aussagen über das Muhammadanische Licht. Auch in Büchern über die Sira des Propheten wurden sie übernommen. Eine ausführliche Behandlung ist hier nicht möglich; zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Hadithe, nach denen der Gesandte Allahs aus Licht erschaffen worden sei, erfunden sind.ﷺIn den Hadithwerken des zweiten, dritten und vierten islamischen Jahrhunderts, einschließlich der sechs kanonischen Sammlungen, wurden zahlreiche Hadithe zu verschiedensten Themen gesammelt – authentische, gute, schwache und auch erfundene. Dennoch findet sich in keinem Werk auch nur ein Hadith, der besagt, der Gesandte Allahs sei aus Licht erschaffen worden.ﷺKein Hadithwerk enthält einen Hadith mit der Bedeutung, der Gesandte Allahs sei aus Licht erschaffen worden. Die Hadithgelehrten verfassten Kapitel über kleinste Einzelheiten, doch kein Hadithgelehrter widmete dem Muhammadanischen Licht ein eigenes Kapitel. Auch alte Koranausleger erwähnten bei der Erklärung des betreffenden Verses aus Sure al-Maida keinen Hadith über die Erschaffung des Gesandten aus Licht. In den ersten fünfhundert Jahren des Islam wurde das Thema in keinem Geschichts- oder Sirawerk behandelt. Bis fünf oder sechs Jahrhunderte nach der Zeit des Gesandten wusste niemand in der muslimischen Gemeinschaft etwas von dieser Lehre. Einige Ausleger deuteten das Licht im genannten Vers als den Gesandten Allahs. Wie sollen wir damit umgehen?ﷺWir müssen Folgendes beachten: (1) Islam bedeutet, die Weisungen von Koran und Hadith von ganzem Herzen über persönliche Vorlieben zu stellen. Ein rechtgeleiteter Muslim nimmt an, was durch die Offenbarung bekannt wird, und ordnet seine Meinung ihr unter. Irregeleitete nehmen die Offenbarung dagegen nach ihren Vorlieben an oder lehnen sie ab. (2) Koran und Hadith erklären wiederholt eindeutig, dass der Gesandte Allahs ein Mensch ist. Er sagte: „Ich bin nur ein Mensch und Gesandter“ und „Ich bin nur ein Mensch wie ihr.“ In keinem Vers und keinem Hadith wird dagegen gesagt: „Ich bin Licht“ oder „Muhammad ist Licht.“ Einige spätere Ausleger erklärten den Ausdruck „ein Licht ist zu euch gekommen“ als Hinweis auf den Gesandten; diese Deutung ist jedoch weder vom Gesandten noch von einem Gefährten authentisch überliefert.ﷺEinige Ausleger sagten bei der Erklärung des Verses, dass mit dem zu den Menschen gekommenen Licht der Gesandte Allahs gemeint sei. Diese Deutung ist jedoch weder vom Gesandten Allahs noch von einem Gefährten überliefert, sondern stammt von späteren Auslegern.ﷺWenn wir uns Koran und Hadith unterwerfen wollen, ist unsere Aufgabe klar: Wir nehmen ihre eindeutigen Aussagen an und lassen die Aussagen der Ausleger an ihrem richtigen Platz. Nirgends in Koran und Hadith wird der Gesandte Allahs ausdrücklich als Licht bezeichnet; deshalb ist es besser, diese Bezeichnung nicht in diesem Sinn zu verwenden.ﷺWir können sagen, dass der Gesandte Allahs nach Koran und Hadith zweifellos ein Mensch ist. Daher sollte man davon absehen, ihn ausdrücklich Licht zu nennen.ﷺOder man kann sagen: Nach Koran und Hadith ist der Gesandte Allahs ohne Zweifel ein Mensch; im Rahmen der Auslegung des betreffenden Verses kann er jedoch als Licht der Rechtleitung der Menschheit bezeichnet werden. Wer hingegen behauptet, er sei in Wirklichkeit Licht und kein Mensch gewesen, nimmt nach eigener Neigung eine Ansicht an, für die es keinen einzigen eindeutigen Koranvers oder Hadith gibt. Statt unbegründeten Aussagen sollten wir uns auf authentische Hadithe über seine frühe Würde stützen. In authentischen Überlieferungen heißt es, dass er bereits als letzter Prophet bestimmt war, als Adam noch in seinem Lehm lag. Seine Sendung begann mit dem Bittgebet Ibrahims, der frohen Botschaft Isas und der Vision seiner Mutter. Andere Hadithe berichten, dass sein Prophetentum feststand, als Adam zwischen Körper und Geist war, oder zwischen seiner Erschaffung und der Einhauchung des Geistes. Ein schwacher Hadith sagt: „Ich war der Erste der Propheten in der Schöpfung und der Letzte in der Sendung.“ Seine Kette weist jedoch zwei Schwächen auf. Die übrigen vier genannten Hadithe sind authentisch oder gut überliefert. Sie beweisen klar, dass die Prophetenschaft, das Siegel des Prophetentums und die Würde Muhammads bereits vor der Vollendung der Erschaffung Adams verkündet wurden. Wir sollten uns auf diese authentischen Hadithe verlassen und unbegründete Aussagen im Namen des Gesandten aufgeben. 12. „Als Adam zwischen Wasser und Lehm war, war ich bereits Prophet.“ Eine erfundene Aussage, die den authentischen Hadithen ähnelt. 13. „Als weder Wasser noch Lehm vorhanden waren.“ Einige Fälscher fügten hinzu: „Als Adam zwischen Wasser und Lehm war, war ich Prophet; und als weder Wasser noch Lehm vorhanden waren, war ich Prophet.“ Hadithgelehrte wie as-Sakhawi, as-Suyuti, Ibn Iraqi und Mulla Ali al-Qari erklärten diese Aussagen einstimmig für unbegründet und erfunden. 14. Der Gesandte Allahs, Abu Bakr und Umar aus demselben Lehm erschaffen. Ein Bericht behauptet: „Allah erschuf mich, Abu Bakr und Umar aus demselben Lehm, und in demselben Lehm werden wir begraben.“ Die verschiedenen Überlieferungsketten sind schwach; insgesamt wird der Hadith von einigen Gelehrten jedoch als hasan betrachtet. 15. Der Gesandte Allahs, Ali und Harun aus demselben Lehm erschaffen. Al-Khatib al-Baghdadi überlieferte einen Bericht, wonach Muhammad, Harun ibn Imran, Yahya ibn Zakariya und Ali ibn Abi Talib aus demselben Lehm erschaffen seien. Die Hadithgelehrten sind sich jedoch einig, dass dieser Bericht erfunden und falsch ist; zwei Überlieferer der Kette galten als Lügner und Fälscher.يَا أَهْلَ الْكِتَابِ لَا تَغْلُوا فِي دِينِكُمْ وَلَا تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ إِلَّا الْحَقَّ ۚ إِنَّمَا الْمَسِيحُ عِيسَى ابْنُ مَرْيَمَ رَسُولُ اللَّهِ وَكَلِمَتُهُ أَلْقَاهَا إِلَىٰ مَرْيَمَ وَرُوحٌ مِّنْهُ ۖ فَآمِنُوا بِاللَّهِ وَرُسُلِهِ ۖ وَلَا تَقُولُوا ثَلَاثَةٌ ۚ انتَهُوا خَيْرًا لَّكُمْ ۚ إِنَّمَا اللَّهُ إِلَٰهٌ وَاحِدٌ ۖ سُبْحَانَهُ أَن يَكُونَ لَهُ وَلَدٌ ۘ لَّهُ مَا فِي السَّمَاوَاتِ وَمَا فِي الْأَرْضِ ۗ وَكَفَىٰ بِاللَّهِ وَكِيلًا [٤:١٧١„O Leute der Schrift! Übertreibt nicht in eurer Religion und sagt über Allah nichts außer der Wahrheit. Der Messias Isa, der Sohn Maryams, ist Allahs Gesandter, Sein Wort, das Er Maryam entbot, und ein Geist von Ihm. So glaubt an Allah und Seine Gesandten und sagt nicht: Drei …“ (Sure 4, Vers 171.) Allah verbietet ihnen damit, über das Offenbarte hinauszugehen. Sie sollen Isa Allahs Wort und Geist nennen, ihn aber nicht durch zusätzliche Deutung zu Gott oder zu einem Teil des göttlichen Wesens machen und nicht in den Schirk der Dreieinigkeit fallen. Seit den ersten Jahrhunderten des Islam bestand dieselbe Ursache bei den irregeleiteten Gruppen. Kharidschiten, Schiiten, Qadariten, Dschabariten, Murdschiiten und Mu’taziliten bekennen sich zwar zu Koran und Sunna, nahmen aber jeweils einzelne Aussagen als Grundlage und deuteten andere weg. Der Koran nennt Allah als alleinigen Besitzer des Verborgenen; zugleich berichtet er, dass den Gesandten durch Offenbarung bestimmte verborgene Dinge mitgeteilt wurden. Der Gesandte selbst wusste nicht aus eigener Kraft alles Verborgene, sondern nur, was Allah ihm offenbarte. Viele Hadithe berichten zukünftige Ereignisse oder verborgene Dinge, doch daraus folgt nicht, dass er alles Verborgene kannte. Eindeutige Aussagen dürfen nicht wegen mehrdeutiger Aussagen aufgehoben werden. Wer den Gesandten als allwissend oder als „gegenwärtig und beobachtend“ bezeichnet, stützt sich auf mehrdeutige Begriffe wie „Zeuge“ und verwirft damit zahlreiche klare Verse und Hadithe. Die ehrbare Absicht solcher Menschen mag Verehrung und Liebe sein; dennoch schreiben sie der Offenbarung und dem Gesandten Aussagen zu, die er nicht gesagt hat. Der Begriff „Zeuge“ bedeutet nicht, dass der Gesandte überall körperlich anwesend und allwissend ist. Auch Gläubige werden im Koran als Zeugen bezeichnet, ohne dass daraus Allwissenheit folgt. Die Grundlage des Glaubens muss Koran oder mutawatir überlieferter Hadith sein. In Glaubensfragen gibt es keinen Raum für eigenständige Schlussfolgerungen oder neue Zusätze. Wir müssen glauben, was Koran und Hadith in der genannten Weise lehren, ohne eine Aussage durch Umdeutung anderer Aussagen zu stützen. Möge Allah unsere Seelen Koran und Sunna unterordnen. Amin.النَّبِيُّ أَوْلَىٰ بِالْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَنفُسِهِمْ ۖ وَأَزْوَاجُهُ أُمَّهَاتُهُمْ ۗ وَأُولُو الْأَرْحَامِ بَعْضُهُمْ أَوْلَىٰ بِبَعْضٍ فِي كِتَابِ اللَّهِ„Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selbst, und seine Frauen sind ihre Mütter. Die Verwandten stehen nach Allahs Buch einander näher.“ (Sure 33, Vers 6.) Das Wort „awla“ geht auf „wilaya“ zurück und bedeutet Freundschaft, Nähe, Schutz und Verantwortlichkeit. „Awla“ bedeutet also: näher, würdiger oder verantwortlicher. Gemeint ist die Nähe durch Liebe, Verehrung, Verantwortung, Beziehung und Verwandtschaft, nicht körperliche Anwesenheit. Die Gläubigen betrachten den Gesandten Allahs als ihnen lieber und zur Leitung berechtigter als sie selbst; seine Frauen besitzen den Rang ihrer Mütter. Er erklärte den Vers selbst: „Für jeden Gläubigen bin ich ihm im Diesseits und Jenseits näher. Wenn ein Gläubiger stirbt und Vermögen hinterlässt, gehört es seinen Erben; hinterlässt er Schulden oder hilflose Kinder, soll er zu mir kommen, denn ich bin sein nächster Angehöriger.“ Die Anhänger der Lehre von der ständigen Gegenwart behaupten jedoch, es gehe um körperliche Nähe. Damit verwerfen sie die Erklärung des Gesandten und zahlreiche eindeutige Aussagen. Nach ihrer Deutung müssten alle Menschen allgegenwärtig sein, weil jeder mit irgendjemandem verwandt ist. Ebenso müssten alle Gläubigen bei Ibrahim und Musa anwesend sein, weil der Koran sie als näher bezeichnet. Ein Hadith berichtet, dass der Gesandte sagte: „Wir stehen Musa näher als ihr“, und deshalb am Aschura-Tag fastete. Dies bedeutet nicht, dass alle Muslime körperlich bei Musa anwesend waren. Ein weiterer Hadith berichtet, dass der Gesandte die Betenden vor und hinter sich während des Gebets sah. Dies war eine besondere Wahrnehmung im Gebet und beweist nicht, dass er zu jeder Zeit alles Verborgene und jedes Geschehen sah. Selbst wenn man die Aussage allgemein versteht, folgt daraus nicht, dass er hinter Wänden, in Herzen oder an weit entfernten Orten alles sah. Der Koran sagt sogar, dass Satan und seine Scharen die Menschen sehen, während die Menschen sie nicht sehen; daraus folgt ebenfalls keine allgegenwärtige Beobachtung. Wer den Gesandten durch solche Deutungen verherrlichen will, mag gute Absichten haben, sagt aber im Namen der Offenbarung etwas Falsches. Der einzige sichere Weg besteht darin, sich besonders in Glaubensfragen wörtlich an Koran und Sunna zu halten. Glaubensgrundlagen müssen für alle Gläubigen gleich sein und auf eindeutigen Offenbarungstexten beruhen. In praktischen Fragen können neue Angelegenheiten durch Analogieschluss und eigenständige Urteilsfindung beurteilt werden; in Glaubensfragen ist dies nicht möglich. Allahs Eigenschaften, die Zahl und Würde der Propheten und Engel sowie Fragen der Schöpfung und des Verborgenen dürfen nicht durch eigene Spekulation ergänzt werden. Wir sollen alle authentischen Hadithe annehmen, bei der Auslegung den Gefährten folgen und über Dinge schweigen, zu denen es keinen klaren Hadith und keine Aussage der Gefährten gibt. Möge Allah uns Koran und Sunna unterordnen. Amin.
2.5. Über Ahl al-Bait, die Sahāba und die Umma
Die erhabene Würde des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bringt es natürlicherweise mit sich, dass die Würde und Ehre seiner Familie und seiner Gefährten nach den Propheten über der aller Menschen aller Zeiten auf der Welt steht. Selbst wenn im Koran und im Hadith nichts über sie erwähnt worden wäre, könnte jeder vernünftige und gebildete Mensch ihre außerordentliche Würde leicht erkennen. Diese natürliche Würde wird durch zahlreiche Verse des edlen Korans und unzählige Aussagen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bestätigt; sie schildern ihre Größe, Würde und Ehre. Für eine ausführliche Erörterung dieser Verse und Hadithe wäre ein eigenes Buch erforderlich. Ihr Kern ist: Die Familie und die Gefährten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu lieben und zu ehren bedeutet, ihn zu lieben und zu ehren, und ist ein untrennbarer Bestandteil des Glaubens. Doch diese großartigen Aussagen des Korans und des Hadith, ihre einfache und herzergreifende Darstellung, konnten die Herzen vieler unwissender Verehrer nicht zufriedenstellen. Sie konnten auch die unzähligen Menschen nicht zufriedenstellen, die sich der Heuchelei übertriebener Verehrung hingaben. Sie schmückten die Sache aus und erfanden im Namen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) absonderliche und unrealistische Geschichten. Auf diese Weise begingen sie nicht nur die abscheulichste Sünde, im Namen des Gesandten Allahs zu lügen, sondern beschmutzten auch die vernunftgemäße Botschaft des Islam. Sie verunreinigten den Glauben des Gläubigen und die Wahrnehmung des Verständigen. Im Folgenden führe ich einige solcher falschen, erfundenen und unzuverlässigen Aussagen an. 1. Die Pak Pandschatans Unter dem Namen „Pak Pandschatan“ sind viele erfundene und falsche Aussagen verbreitet, die die besondere Würde von fünf Personen hervorheben, indem sie aus den Ahl al-Bait neben dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Ali, Fatima, Hasan und Husain (Allah sei mit ihnen zufrieden) zusammenfassen. Alle Aussagen über den „Pak Pandschatan“ sind erfunden und abscheuliche Lügen. Über Ali und Fatima (Allah sei mit ihnen zufrieden) haben Unwissende viele erfundene, absonderliche und falsche Geschichten verbreitet. Zum Beispiel: Eines Tages wollte Frau Fatima (Allah sei mit ihr zufrieden) Vogelfleisch essen. Hadhrat Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) konnte den Vogel trotz vieler Bemühungen nicht fangen. … Das sind abscheuliche Lügen. 2. „Bishad Sindhu“ und andere verbreitete Erzählungen und Bücher Fünfundneunzig Prozent des Buches „Bishad Sindhu“ sind Lügen. „Bishad Sindhu“ ist ein Roman, keine Geschichtsschrift und kein religiöses Buch. Es sollte als Roman bewertet werden. Bedauerlicherweise glauben jedoch die einfachen Menschen in der Gesellschaft die Aussagen solcher Bücher. Besonders hinsichtlich der Lügen, die mit dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) in Verbindung gebracht werden, ist große Vorsicht nötig. Die Prophezeiung über Muawiya (Allah sei mit ihm zufrieden), die Prophezeiung über Muhammad Hanufa, dass Husain (Allah sei mit ihm zufrieden) trotz wiederholter Messerstiche in die Kehle nicht verletzt worden sei, dass sein Mörder ins Paradies gebracht worden sei und alle ähnlichen Aussagen sind erfunden. Alles, was über Muhammad Hanufa (Muhammad ibn Ali, Ibn al-Hanafiyya), seinen Krieg gegen Yazid, seine Gefangenschaft in den Bergen und dergleichen erzählt wird, ist falsch. Weiter ist zu erwähnen, dass Bücher wie „Bishad Sindhu“, die volkstümliche Erzählungsliteratur und Bücher wie „Khairul Haschr“ zu den wichtigsten Ursachen für die Verbreitung falscher und gefälschter Hadithe in unserer Gesellschaft gehören. Daneben gibt es Bücher wie „Bar Chandrer Fadila“, „Nek Amal“, „Maqsudul Muminin“, „Niamul Koran“ und „Naf‘ul Chalaik“. Der Beitrag dieser Erzählbücher zur Verbreitung verschiedener notwendiger islamischer Lehren unter der einfachen muslimischen Bevölkerung ist unbestreitbar. Die angesehenen Verfasser dieser Bücher erfüllten innerhalb der Grenzen ihrer Zeit und Epoche nach bestem Vermögen ihre Aufgabe. Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass sie neben ihrem nützlichen Dienst auch zur Verbreitung gefälschter Hadithe, haltloser Aussagen, verschiedener Arten von Aberglauben und falscher Vorstellungen über den Islam beigetragen haben. Eine Zeit lang betrachteten die fähigen Gelehrten Bengalens das Verfassen von Büchern in bengalischer Sprache als „verwerflich“. Diese zerstörerische Irreführung eröffnete weniger qualifizierten Gelehrten die Möglichkeit, fehlerhafte Bücher zu verfassen. 3. Fatima (Allah sei mit ihr zufrieden) bittet um eine Dienerin, die ihren Körper massiert Hier führe ich ein Beispiel für eine verfälschte Übersetzung und eine Lüge an. In einem verbreiteten Buch steht: „Im ehrwürdigen Hadith wird erwähnt: Eines Tages kam Bibi Fatima (Allah sei mit ihr zufrieden) zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und sagte: O Vater! Den ganzen Tag muss ich Mehl mahlen und Hausarbeiten verrichten. Daher schmerzt und leidet mein Körper. Kaufe mir deshalb eine Dienerin, damit sie meinen Körper massieren und mich bei der Hausarbeit unterstützen kann. Darauf sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): O Mutter! Für eine Frau gibt es keine verdienstvollere Arbeit, als für ihren Ehemann und den Unterhalt ihrer Familie Mehl zu mahlen und die Hausarbeit zu verrichten. Wenn du jedoch die Hilfe einer Dienerin oder Magd annimmst, wirst du nicht so viel Lohn erhalten. Befolge daher meinen Rat und sprich stets das folgende Bittgebet; gewiss wird der Schmerz deines Körpers verschwinden und dein Körper stets kräftig und gesund bleiben. Außerdem wirst du zusätzlichen Lohn erhalten. Von da an tat Bibi Fatima dies. Das Bittgebet lautet: … Subhanallahi wal-hamdu lillahi wa la ilaha illallahu wallahu akbar.“ (Mo. Golam Rahman, Qadi Maulana, „Maqsudul Muminin“, S. 55–56.) Hier wurden durch eine frei erfundene Übersetzung eines authentischen Hadith viele Lügen und erfundene Aussagen dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zugeschrieben. Darüber hinaus wurden für Fatima (Allah sei mit ihr zufrieden) beleidigende Aussagen gemacht. Den ursprünglichen Hadith haben Buchari, Muslim und alle anderen Hadith-Gelehrten mit nahezu ähnlichen Worten überliefert. Der Hadith lautet: „Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte: Fatima (Allah sei mit ihr zufrieden) ging zum Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), um ihm zu berichten, welche Schmerzen ihre Hand vom Mahlen mit der Handmühle hatte. Fatima hatte gehört, dass einige Kriegsgefangene als Sklaven und Sklavinnen zum Gesandten Allahs gekommen waren. Sie ging zum Haus des Gesandten Allahs, fand ihn aber nicht vor. Darauf erzählte sie Aischa (Allah sei mit ihr zufrieden) davon. Als der Gesandte Allahs nach Hause kam, berichtete Aischa ihm davon. Ali sagte: Nachdem wir uns nachts zu Bett gelegt hatten, kam er zu uns. Wir wollten aufstehen, doch er sagte: Bleibt an eurem Platz. Dann setzte er sich zwischen mich und Fatima. Ich spürte sogar die Kühle seiner beiden Füße auf meinem Bauch. Er sagte zu uns: Soll ich euch nicht etwas lehren, das besser ist als das, worum ihr bittet? Wenn ihr euch zu Bett legt, sprecht dreiunddreißigmal Subhanallah, dreiunddreißigmal Alhamdulillah und vierunddreißigmal Allahu akbar. Diese Handlung ist für euch besser als eine Dienerin. Ali sagte: Danach ließ ich diese Handlung niemals aus.“ Dies ist der ursprüngliche Vorgang, den Buchari, Muslim und alle Hadith-Gelehrten mit verschiedenen authentischen Überlieferungsketten gesammelt haben. In der obigen Übersetzung wurde jedoch alles verfälscht und dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wurden viele Lügen zugeschrieben. („Sahih al-Buchari“ 3/1133, 3/1358, 5/2051; „Sahih Muslim“ 4/2091; „Fath al-Bari“ 11/120.) 4. Abu Bakr (Allah sei mit ihm zufrieden) trägt ein Gewand aus Palmblättern Ich führe eine haltlose Geschichte aus einem verbreiteten Buch an: „Vor der Annahme des Islam war Hadhrat Abu Bakr (Allah sei mit ihm zufrieden) ein wohlhabender Kaufmann. Von dem Tag an, an dem er zum Dienst von Hadhrat Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) kam und den Islam annahm, begann er, sein gesamtes Vermögen auf Allahs Weg auszugeben. … Eines Tages hatte er sich wegen des Mangels an Kleidung etwas verspätet, zur Moschee zum Gebet zu gehen. Als Hadhrat Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies sah, sagte er: Abu Bakr, schon während ich lebe, zeigt ihr eine solche Geringschätzung gegenüber dem Islam; ich kann mir nicht vorstellen, was bei noch größerer Armut geschehen wird. … Er sagte: O Gesandter, es handelt sich keineswegs um Geringschätzung. Tatsächlich hatte ich keine Kleidung zum Anziehen. Deshalb zerriss ich neben einem kleinen Stück Stoff auch den Stoff eines Kissens, nähte Palmblätter und Dornen daran, wusch und trocknete es und zog es an; dadurch verspätete ich mich so sehr. … Kurz darauf erschien Gabriel vor dem Propheten, vollständig in ein Gewand aus Palmblättern gekleidet. … Hadhrat Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte ihn: … Warum sehe ich dich heute in einem Gewand aus Palmblättern? Gabriel (Allahs Frieden sei auf ihm) antwortete: Hadhrat Abu Bakr (Allah sei mit ihm zufrieden) war in einem aus Palmblättern genähten Gewand zum Gebet gekommen. Darauf rief Allah, der Erhabene, alle Engel und sagte: Seht, ihr Engel, wie sehr Abu Bakr sich um meines Wohlgefallens willen abmüht. Wenn ihr heute mein Wohlgefallen erlangen wollt, zieht nun zu Ehren Abu Bakrs alle Gewänder aus Palmblättern an. Andernfalls werde ich noch heute die Namen aller Engel aus meinem Register streichen. Als wir diese strengen Worte hörten, waren wir alle gezwungen, zu seiner Ehre Gewänder aus Palmblättern anzuziehen.“ (Mo. Golam Rahman, „Maqsudul Muminin“, S. 149–151.) 5. Umar verstand das Gespräch des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mit Abu Bakr nicht Dies ist eine von Fälschern erfundene Aussage. Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) soll gesagt haben: „Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mit Abu Bakr (Allah sei mit ihm zufrieden) sprach, war ich zwischen ihnen wie ein nichtarabischer Abessinier, der nichts versteht.“ Die betrügerischen Dajjals wollen damit sagen, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) mit Abu Bakr in einer mystischen Sprache (!) gesprochen habe, sodass Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) ihre Worte nicht verstehen konnte. Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dies eine unbelegte und haltlose Lüge ist. (Ibn al-Qayyim, „Al-Manar“, S. 115; Suyuti, „Dhayl al-La’ali“, S. 203; Ibn Iraq, „Tanzih“ 1/407; Mulla Qari, „Al-Asrar“, S. 342.) 6. Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) peitscht seinen eigenen Sohn Abu Schahma Es ist verbreitet, dass Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) seinen eigenen Sohn Abu Schahma wegen Ehebruchs mit hundert Peitschenhieben bestraft habe und der Sohn daran gestorben sei. Über die Aufdeckung des Ehebruchs, das Geständnis, die Bestrafung, das Gespräch zwischen Vater und Sohn und Ähnliches wird eine weitläufige Geschichte erzählt, bei der gewöhnliche Zuhörer Tränen in die Augen bekommen. Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dies haltlose Lügengeschichten sind. Ibn al-Dschauzi sagt: „Die unwissenden Prediger haben diese Geschichten erfunden, um die gewöhnlichen Zuhörer zum Weinen zu bringen.“ (Ibn al-Dschauzi, „Al-Mauduat“ 2/442.) Überliefert ist vielmehr, dass Umars (Allah sei mit ihm zufrieden) Sohn Abd ar-Rahman Abu Schahma im Heer Ägyptens kämpfte. Eines Tages trank er Nabidh, ein Getränk aus eingeweichten Datteln. Dieses Getränk war jedoch berauschend geworden, sodass Abu Schahma betrunken wurde. Er ging zum ägyptischen Statthalter Amr ibn al-As (Allah sei mit ihm zufrieden) und sagte: Ich habe ein berauschendes Getränk getrunken; verhänge daher über mich die schariatische Strafe für das Trinken von Rauschmitteln, nämlich die Peitschenstrafe. Amr (Allah sei mit ihm zufrieden) peitschte ihn im Inneren des Hauses. Als Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) davon erfuhr, tadelte er Amr (Allah sei mit ihm zufrieden) und sagte, sein Sohn hätte ebenso wie ein gewöhnlicher muslimischer Bürger öffentlich bestraft werden müssen. Als Abu Schahma nach Medina zurückkehrte, bestrafte Umar ihn selbst erneut. Einige Zeit später starb Abu Schahma. (Ibn al-Dschauzi, „Al-Mauduat“ 2/438–443; Ibn Iraq, „Tanzih“ 2/220.) 7. Beginn des Gebetsrufs in der Kaaba am Tag von Umars (Allah sei mit ihm zufrieden) Annahme des Islam Es ist verbreitet, dass am Tag, an dem Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) den Islam annahm, erstmals der Gebetsruf in der Kaaba ertönte. Das ist falsch. Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) nahm fünf Jahre vor der Auswanderung den Islam an. Der Gebetsruf wurde jedoch erst nach der Auswanderung in Medina eingeführt. Zur Zeit von Umars Annahme des Islam und etwa sechs Jahre danach gab es den Gebetsruf überhaupt noch nicht. Tatsächlich konnten die Muslime vor Umars Annahme des Islam in Mekka nicht neben der Kaaba beten, weil die Ungläubigen von Mekka sie daran hinderten. Nach seiner Annahme des Islam widerstand Umar diesem Hindernis, stellte sich selbst neben die Kaaba und betete; auch andere Muslime beteten dort mit ihm. (Ibn Hischam, „As-Sira an-Nabawiyya“.) Seht hier ein Beispiel dafür, wie diese Information nach und nach verfälscht wurde. In dem unter dem Namen Chadscha Nizamuddin Auliya verbreiteten Buch „Rahat al-Qulub“ steht, sein geistlicher Lehrer Hadhrat Fariduddin Masud Gandsch-i Schakar habe gesagt: „Solange Hadhrat Amir al-Muminin Umar ibn al-Chattab (Allah sei mit ihm zufrieden) noch nicht an den Islam geglaubt hatte, wurde der Gebetsruf in Höhlen und Schluchten ausgerufen. Doch an dem Tag, an dem Amir al-Muminin Hadhrat Umar al-Faruq (Allah sei mit ihm zufrieden) glaubte, zog er sein Schwert, stellte sich hin und sagte zu Hadhrat Bilal (Allah sei mit ihm zufrieden): Steige auf die Kanzel der Kaaba und rufe den Gebetsruf aus. Hadhrat Bilal tat dies auf seinen Befehl.“ [„Rahat al-Qulub“, S. 71 (12. Versammlung)]. Wir wissen, dass keine dieser Aussagen richtig ist. Weder vor noch nach Umars Annahme des Islam wurde in Mekka irgendwo – in Höhlen, Schluchten oder der Kaaba – der Gebetsruf ausgerufen. Außerdem gab und gibt es keine Kanzel in der Kaaba. Wir können sagen, dass dieses Buch wahrscheinlich im Namen Chadscha Nizamuddins gefälscht verfasst wurde. Oder sie glaubten aus Naivität einfach, was sie gehört hatten. 8. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ist die Stadt des Wissens und Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) ihr Tor Der in unserer Gesellschaft weit verbreitete Hadith lautet: „Ich bin die Stadt des Wissens und Ali ist ihr Tor.“ Erfahrene Hadith-Gelehrte haben diesen Hadith als erfunden bezeichnet. Einige bezeichneten ihn nicht als Lüge, sondern als schwach. Imam Tirmidhi überlieferte einen Hadith mit dieser Bedeutung und erklärte ihn selbst für schwach. (Tirmidhi, „As-Sunan“ 5/596.) Imam Buchari, Abu Hatim, Yahya ibn Said, Dhahabi und andere Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn als haltlose Lüge. (Ibn al-Dschauzi, „Al-Mauduat“ 1/261–265; Suyuti, „Al-La’ali“ 1/328–336; Mulla Ali Qari, „Al-Asrar“, S. 71–72.) 9. Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) erhält den Derwisch-Khirqa In einer verbreiteten Geschichte heißt es: „Nachdem der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) von der Himmelsreise zurückgekehrt war, rief er seine Gefährten (Allah sei mit ihnen zufrieden) und erklärte, er werde sein Derwischgewand demjenigen geben, der seine Frage richtig beantworten könne. … Er fragte Abu Bakr (Allah sei mit ihm zufrieden): Wenn ich gerade dir dieses Derwischgewand schenke, wie wirst du dessen Recht erfüllen? … Ebenso fragte er Umar (Allah sei mit ihm zufrieden) … und Uthman (Allah sei mit ihm zufrieden) … Danach fragte er Ali (Allah sei mit ihm zufrieden). Ali antwortete: Ich werde die Geheimnisse der Diener Allahs bewahren. Darauf gab er Ali allein das Gewand …“ und so weiter. Die gesamte Geschichte ist haltlos und erfunden. („Hadhrat Chadscha Nizamuddin Auliya, Rahat al-Qulub“, S. 8–9.) 10. Rufe Ali, er wird dir in der Not helfen Mulla Qari sagt, dies sei eine von den Schiiten erfundene abscheuliche gefälschte Aussage: „Rufe Ali, er vollbringt erstaunliche Werke; in Not und Bedrängnis wirst du ihn als deinen Helfer finden. O Muhammad, durch deine Prophetenschaft; o Ali, durch deine Heiligkeit.“ (Mulla Ali Qari, „Al-Asrar“, S. 265–266; Adschluni, „Kaschf al-Chafa“ 2/489.) Tatsächlich sind die schiitische Lehre und die schiitische Gemeinschaft die Quelle aller in unserer Gesellschaft verbreiteten Aberglauben, Formen des Schirk und Neuerungen. Sie geben den zwölf oder sieben Imamen aus der Familie des Gesandten Allahs eine übertriebene Verehrung und verlassen den edlen Koran und die klare Sunna. Dadurch wird es den Feinden des Islam leicht, unter ihnen verschiedene Lügen und glaubenszerstörende Aussagen im Namen dieser frommen Menschen zu verbreiten und zu festigen. Ihre Herzen haben sich von der Bindung an den edlen Koran und die Sunna Muhammads, des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), gelöst. In den innersten Kammern ihrer Herzen sitzen Ali und die Imame aus seiner Familie. Alles, was die Fälscher in deren Namen gesagt haben, akzeptierten sie voller Verehrung und deuteten auf dieser Grundlage die klaren Anweisungen des edlen Korans falsch. Zu den schwersten Verbrechen dieser Gemeinschaft gehört, dass sie Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) und die Imame aus seiner Familie zu Göttern gemacht hat. Sie stellten sich in ihnen „Göttlichkeit“ oder „göttliche Kraft“ vor. Dies ist eine unter ihnen verbreitete Form des Schirk. Während der Koran und die Sunna wiederholt lehren, in jeder Not nur Allah um Hilfe zu bitten, haben sie die Vorstellung erfunden, Ali um Hilfe zu bitten. In Not und Bedrängnis bei jemand anderem als Allah übernatürliche Hilfe zu erbitten, ist die Grundlage allen Schirks. Ich habe dies in meinem Buch „Raho Belayat“ ausführlich behandelt. Auf Grundlage dieser abscheulichen Lüge haben die Schiiten ein Bittgebet erfunden, das leider auch unter vielen sunnitischen Muslimen in unserer Gesellschaft verbreitet ist. Dieses schirkhaltige Bittgebet zitiere ich aus einem verbreiteten Buch: „Das Bittgebet Nad-e Ali. Wenn man nach dem Tahadschud-Gebet davor und danach den ehrwürdigen Segensspruch spricht und dieses Bittgebet so oft wie möglich rezitiert, werden die Wünsche erfüllt und schwere Bedrängnis beseitigt. Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Rufe Ali, den Erscheiner der Wunder; du wirst ihn als deinen Helfer in den Widrigkeiten finden. Jede Sorge und jeder Kummer wird durch deine Größe verschwinden, o Allah, durch deine Prophetenschaft, o Muhammad, durch deine Heiligkeit, o Ali. O Ali, o Ali, o Ali! Es gibt keinen Jüngling außer Ali und kein Schwert außer Dhu al-Fiqar. Hilfe von Allah und ein naher Sieg; und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft. Allah ist der beste Beschützer, und Er ist der Barmherzigste der Barmherzigen.“ (Mo. Basiruddin Ahmad, „Nek Amal“, S. 186.) 11. Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) wurde nicht begraben, sondern auf dem Rücken eines Kamels zurückgelassen Am 23. Ramadan des Jahres 40 nach der Hidschra wurde Hadhrat Ali ibn Abu Talib (Allah sei mit ihm zufrieden) in Kufa, der Hauptstadt seines Kalifats, durch einen geheimen Attentäter, einen Charidschiten, zum Märtyrer. Sein ältester Sohn Hasan ibn Ali (Allah sei mit ihnen zufrieden) leitete das Totengebet für ihn. Nach dem Gebet wurde er in Kufa im Inneren seines Hauses begraben. Denn Imam Hasan und die anderen fürchteten, dass die Charidschiten seine Leiche stehlen und entehren würden, wenn sie ihn auf einem gewöhnlichen Friedhof bestatteten. Dies war unter den Muslimen der frühen Zeit bekannt. Später verbreiteten die Schiiten hierzu eine erfundene und falsche Geschichte. Ihr Kern ist, dass Ali (Allah sei mit ihm zufrieden) nicht begraben, sondern auf dem Rücken eines Kamels zurückgelassen worden sei. Das Kamel sei verschwunden; später habe man in Nadschaf sein Grab gefunden. Diese Aussagen sind nicht nur Lügen, sondern außerdem eine schwere Beleidigung für Ali, Hasan, Husain und die gesamte Familie Alis (Allah sei mit ihnen zufrieden). Nach dem Tod ist es eine Pflicht der Lebenden, den Leichnam zu begraben. Dass sie aus Nachlässigkeit gegenüber dieser Pflicht den Leichnam des Amir al-Muminin auf dem Rücken eines Kamels zurückgelassen hätten, wird außer von völlig geistlosen Unwissenden niemand glauben. Ganz zu schweigen von Hasan und Husain: Nicht einmal ein gewöhnlicher Mensch würde den Leichnam seines Vaters auf diese Weise zurücklassen. Auch er würde wünschen, dass das Grab seines Vaters bekannt sei, damit er und seine Nachkommen es besuchen können. … Das Problem ist jedoch, dass die Schiiten, nachdem sie ihre Herzen durch die Aufgabe von Koran und Sunna in die Finsternis übertriebener Verehrung versenkt hatten, alles glaubten, was im Namen der Imame an nichtigen, der Scharia widersprechenden sowie Vernunft und Gewissen widersprechenden Aussagen gemacht wurde, und dies mit verschiedenen Erklärungen rechtfertigten. Auf Grundlage dieser Lüge glauben und verbreiten die Schiiten, ein Grab in der Stadt Nadschaf sei Alis Grab. Dreihundert Jahre lang nach Alis Martyrium behauptete niemand, Alis Grab befinde sich in Nadschaf. Erst etwa dreihundert Jahre später begann dieses Grab aufgrund verschiedener Volkserzählungen und abergläubischer Vorstellungen als Alis Grab bekannt zu werden. Der Zustand dieses Grabes gleicht genau der Geschichte vom Ram-Tempel an der Stelle der Babri-Moschee. Alle hinduistischen Forscher und Historiker sind sich einig, dass an der Stelle der Babri-Moschee in Ayodhya zu keiner Zeit ein Ram-Tempel stand. Doch durch die Propaganda extremistischer Hindus ist diese Lüge inzwischen beinahe zu einer selbstverständlichen Wahrheit geworden. Vielleicht wird hier eines Tages ein Ram-Tempel errichtet werden. Millionen Menschen in Indien werden glauben, dass genau hier Ram geboren wurde. Ebenso glauben Millionen Schiiten, dass dieses Grab in Nadschaf Alis Grab sei. Deshalb nennen sie die Stadt Nadschaf „Nadschaf al-Aschraf“: das heilige Mekka, das heilige Medina und das überaus heilige Nadschaf! (Ibn Taymiyya, „Madschmu‘ Fatawa“ 27/446; Ibn Kathir, „Al-Bidaya“ 7/330; Mulla Qari, „Al-Asrar“, S. 280.) 12. Meine Gefährten sind wie Sterne Ein in der muslimischen Gesellschaft verbreiteter Hadith lautet: „Meine Gefährten sind wie Sterne; welchem von ihnen ihr auch folgt, ihr werdet rechtgeleitet.“ Dieser Hadith ist unter uns so bekannt, dass ein gewöhnlicher Muslim selbstverständlich annimmt, er sei in Buchari, Muslim, den sechs kanonischen Hadith-Sammlungen und allen Hadith-Büchern überliefert. Tatsächlich findet er sich jedoch nicht nur nicht in den sechs kanonischen Sammlungen, sondern auch in keinem anderen bekannten Hadith-Buch. Dieser Satz sowie mehrere Sätze mit derselben Bedeutung wurden in Biografien schwacher und fälschender Überlieferer, in einigen Rechtsbüchern und in ein oder zwei wenig bekannten Hadith-Werken über mehrere Überlieferungsketten berichtet. In jeder Kette sind mehrere Überlieferer als Fälscher bekannt oder äußerst schwach und der Lüge beschuldigt. Deshalb erklärten Abu Bakr al-Bazzar Ahmad ibn Amr (gest. 292 n. H.), Ibn Hazm az-Zahiri Ali ibn Ahmad (gest. 456 n. H.), Dhahabi Muhammad ibn Ahmad (gest. 748 n. H.) und andere Hadith-Gelehrte diesen Hadith für gefälscht und haltlos. (Abd ibn Humayd, „Al-Musnad“, S. 250; Ibn Hazm, „Al-Ihkam“ 6/244; Dhahabi, „Mizan al-I‘tidal“ 2/141–142; Sachawi, „Al-Maqasid“, S. 49–50.) Erstaunlich ist, dass wir uns zum Beweis der Würde der Gefährten auf solche unzuverlässigen Hadithe stützen, obwohl ihre Würde im Koran an vielen Stellen deutlich beschrieben wird. Über ihre Würde sind außerdem viele authentische Hadithe in den bekannten Hadith-Sammlungen überliefert. 13. Meine Ahl al-Bait sind wie Sterne In den Worten des vorigen Hadith wird ein weiterer Hadith angeführt: „Meine Ahl al-Bait, also die Menschen meines Hauses oder meine Nachkommen, sind wie Sterne; welchem von ihnen ihr auch folgt, ihr werdet rechtgeleitet.“ Nubait ibn Scharit (Allah sei mit ihm zufrieden) war ein Gefährte. Mehrere Tabiun lernten von ihm Hadithe und überlieferten sie. Einer seiner Nachkommen, Ahmad ibn Ishaq ibn Ibrahim ibn Nubait, behauptete im dritten oder vierten Jahrhundert nach der Hidschra, eine von Nubait geschriebene Handschrift zu besitzen. Er behauptete, diese Handschrift von seinem Vater und Großvater erhalten zu haben. Einer der darin geschriebenen Hadithe lautet so. Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dieser Mann ein abscheulicher Lügner war. Er fälschte die Handschrift selbst und gab sie unter dem Namen seines Vorfahren aus. Dieser Hadith und alle Hadithe der Handschrift sind gefälscht. (Dhahabi, „Mizan al-I‘tidal“ 1/216; Ibn Hadschar, „Lisan al-Mizan“ 1/136.) 14. Die Meinungsverschiedenheit meiner Gefährten oder meiner Gemeinschaft ist Barmherzigkeit Ein äußerst verbreiteter und bekannter Hadith lautet: „Die Meinungsverschiedenheit meiner Gemeinschaft ist Barmherzigkeit.“ Manchmal heißt es auch: „Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten ist Barmherzigkeit.“ Andere sagen: „Die Meinungsverschiedenheit meiner Gefährten ist Barmherzigkeit.“ Die Hadith-Gelehrten erklären, dass dieser Satz zwar in vielerlei Form als Barmherzigkeit in der Gesellschaft verbreitet ist, aber in keinem Hadith-Buch mit einer Überlieferungskette zu finden ist. Er wurde weder mit einer authentischen, noch mit einer schwachen oder sogar gefälschten Überlieferungskette überliefert. Viele erwähnten ihn ohne Überlieferungskette in verschiedenen Büchern als Hadith. Allama Subki sagte: „Bei den Hadith-Gelehrten ist er nicht als Hadith bekannt. Ich habe keinerlei Überlieferungskette für diesen Hadith gefunden; er besitzt überhaupt keine Kette, weder eine authentische, schwache noch erfundene.“ (Mulla Qari, „Al-Asrar“, S. 51; Suyuti, „Al-Dschami as-Saghir“ 1/13; Albani, „Ad-Daifa“ 1/141.) Meinungsverschiedenheit ist grundsätzlich tadelnswert. In manchen Fällen kann sie jedoch erlaubt oder sogar lobenswert sein. Wir können vieles zum Lob oder Tadel der Meinungsverschiedenheit sagen. Unter keinen Umständen aber dürfen wir diese Aussage dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zuschreiben, denn sie ist eine unbelegte und haltlose Aussage. 15. Yazid auf Muawiyas Schultern: der Höllenbewohner auf den Schultern des Paradiesbewohners In dem unter dem Namen Chadscha Nizamuddin Auliya verbreiteten Buch „Rahat al-Qulub“ steht, Hadhrat Fariduddin Gandsch-i Schakar habe gesagt: „Der ehrwürdige Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) saß eines Tages mit den Gefährten zusammen. Da ging Muawiya vorbei und trug seinen Sohn Yazid auf den Schultern. Als der Prophet ihn sah, lächelte er und sagte: Seht, seht! Der Höllenbewohner wird auf den Schultern des Paradiesbewohners getragen.“ … („Rahat al-Qulub“, S. 130.) Dass diese Aussage haltlos und erfunden ist, erkennt man ohne große Gelehrsamkeit. Jeder, der über ein grundlegendes Wissen der islamischen Geschichte verfügt, weiß, dass Yazid ungefähr vierzehn Jahre nach dem Tod des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) geboren wurde. 16. Die „Bodenverehrung“ zur Zeit der Gefährten Im unter dem Namen Chadscha Nizamuddin Auliya (Allahs Barmherzigkeit sei mit ihm) verbreiteten Buch „Rahat al-Qulub“ steht: „Eines Tages saß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), von den Gefährten umgeben. Da kam ein Araber, küsste ehrerbietig den Boden und sagte …“ („Rahat al-Qulub“, S. 130.) Diese Aussage ist völlig haltlos und erfunden. Wir haben bereits gesagt, dass dieses ganze Buch offenbar von Fälschern verfasst wurde. Zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war nicht einmal das Küssen seiner Füße, geschweige denn das Küssen des Bodens, üblich. Während des dreiundzwanzigjährigen prophetischen Lebens des Gesandten Allahs kamen manche seiner Hunderttausenden Gefährten ein- oder zweimal zu ihm, andere mehr als tausendmal. Bei all diesen Gelegenheiten bestand ihre Sunna darin, den Friedensgruß zu sprechen. Manchmal gaben sie sich nach dem Friedensgruß die Hand oder machten Musafaha. In ein oder zwei Fällen küssten sie einander auf die Stirn oder umarmten einander. In einigen schwachen Überlieferungen wird berichtet, dass manche die Füße des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) küssten. Unter den unzähligen Besuchen von Hunderttausenden Menschen während seines dreiundzwanzigjährigen prophetischen Lebens werden nur vier oder fünf Fälle des Fußküssens mit schwachen Überlieferungsketten überliefert. In keinem dieser Fälle küsste ein bekannter Gefährte seine Füße; es waren Beduinen oder Juden, die den Islam neu annahmen, nicht am Hof blieben oder dessen Umgangsformen nicht kannten. (Abu Bakr Muhammad ibn Ibrahim, „Ar-Ruchsa fi Taqbil al-Yad“, S. 55–80.) Abu Bakr, Umar, Uthman, Ali, Fatima, Bilal (Allah sei mit ihnen zufrieden) und Hunderte andere Gefährten der ersten Reihe betraten während dreiundzwanzig Jahren jeweils mindestens zehntausendmal seine Gegenwart. Doch keiner von ihnen küsste auch nur ein einziges Mal seinen gesegneten Fuß, küsste die Hand, nachdem er sie dort aufgelegt hatte, oder küsste gar den Boden vor ihm. Die Hindus Indiens waren daran gewöhnt, Menschen niederzuwerfen, sich vor ihnen zu verbeugen oder ihnen Ehrerbietung zu erweisen. Nach dem Aufkommen des Islam verbreitete sich auch unter den Muslimen Indiens die Sitte, einen Pīr, einen Ältesten oder König zu Boden zu werfen, ihre Füße mit dem Mund zu küssen oder den Boden vor ihnen zu küssen. Diese Sitte ist zweifellos islamwidrig. Am bedauerlichsten ist, dass sie als Hadith ausgegeben wird. 17. Sorge um die Gemeinschaft der Endzeit In dem unter dem Namen Abd al-Qadir al-Dschilani (Allahs Barmherzigkeit sei mit ihm) verbreiteten Buch „Sirr al-Asrar“ wurde eine von unzähligen haltlosen und gefälschten Hadithen eingeschleust: „Ich bin sehr besorgt um die Gemeinschaft meiner Endzeit.“ („Sirr al-Asrar“, S. 15.) In keinem Buch findet sich diese Aussage mit irgendeiner Überlieferungskette – weder einer authentischen, schwachen noch einer erfundenen. Wir haben bereits gesagt, dass dieses Buch offenbar vollständig gefälscht ist.
2.6. Über die Tābiʿūn
Über die Tābiʿūn und die frommen Gelehrten späterer Zeiten sind unzählige erfundene Aussagen verbreitet. Davon erwähne ich einige bekannte Beispiele. 1. Uwais al-Qarani (r.h.) Zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (s.a.w.) berichtete er den Gefährten von einem Mann namens Uwais ibn Amir aus dem Stamm Qaran im Jemen; und in authentischen Hadithen wird erwähnt, dass Umar (r.a.) ihn nach dem Tod des Gesandten traf. In späteren Zeiten wurden jedoch viele wunderliche und falsche Geschichten über Uwais erfunden. Viele Prediger erfanden solche wunderlichen Geschichten, um ihre Zuhörer zu begeistern. Viele arglose Derwische gaben einfach weiter, was sie gehört hatten. Einige dieser Aussagen drehen sich um Uwais, andere wurden im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) erfunden. Zweifellos sind sie Ursache äußerst schwerer und schrecklicher Sünden. Die Zusammenfassung dessen, was in den von Sahih Muslim und anderen Werken überlieferten authentischen Hadithen über Uwais ibn Amir al-Qarani (r.a.) berichtet wird, lautet: Als Umar (r.a.) Kalif war (13–23 n. H.) und die Truppen aus dem Jemen zu ihm kamen, fragte er: „Gibt es unter euch jemanden namens Uwais ibn Amir?“ Auf diese Weise fand er ihn eines Tages. Er sagte: „Bist du Uwais?“ Uwais antwortete: „Ja.“ Umar fragte: „Gehörst du zum Stamm Murad, einem Zweig des Stammes Qaran?“ Er antwortete: „Ja.“ Umar fragte: „Hattest du Lepra an deinem Körper, und hat Allah der Erhabene alles geheilt, bis auf eine Stelle von der Größe eines Dirham nahe deinem Nabel?“ Er antwortete: „Ja.“ Umar fragte: „Hast du eine Mutter?“ Er antwortete: „Ja.“ Darauf sagte Umar: „Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.w.) sagen: ‚Uwais ibn Amir wird mit den Truppen aus dem Jemen zu euch kommen. Er gehört zum Stamm Murad, einem Zweig des Stammes Qaran. Er hatte Lepra an seinem Körper. Allah hat alles geheilt, bis auf eine Stelle von der Größe eines Dirham. Er hat eine Mutter und dient ihr. Wenn er Allah bei einem Eid um etwas bittet, erfüllt Allah seinen Eid. Wenn du ihn bitten kannst, Allah um Vergebung deiner Sünden für dich zu bitten, dann tu es.‘“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Der Beste unter den Tābiʿūn ist ein Mann namens Uwais … Ihr sollt ihn bitten, für euch um Vergebung zu bitten.“ Danach sagte Umar (r.a.) zu ihm: „Bitte Allah für mich um Vergebung.“ Daraufhin bat Uwais Allah, Umar dessen Sünden zu vergeben. Umar fragte ihn: „Wohin wirst du gehen?“ Er antwortete: „Ich werde nach Kufa gehen.“ Umar sagte: „Soll ich dir für den Statthalter von Kufa einen Brief schreiben?“ Uwais antwortete: „Es gefällt mir besser, unter den ganz gewöhnlichen Menschen zu bleiben.“ Im folgenden Jahr reiste ein angesehener Mann aus Kufa zur Wallfahrt. Als er den Kalifen Umar (r.a.) traf, fragte Umar ihn nach Uwais. Der angesehene Mann sagte: „Ich habe ihn in einem äußerst baufälligen Haus in großer Armut gesehen.“ Darauf erzählte Umar (r.a.) ihm den oben genannten Hadith des Gesandten Allahs (s.a.w.). Der Mann kehrte nach Kufa zurück, ging zu Uwais und bat ihn, Allah für ihn um Vergebung zu bitten. Uwais sagte: „Du bist doch von einer gesegneten Wallfahrtsreise zurückgekehrt; bitte du Allah für mich um Vergebung. Hast du Umar (r.a.) getroffen?“ Er antwortete: „Ja.“ Darauf bat Uwais Allah, ihm seine Sünden zu vergeben. Nach diesem Ereignis erfuhren die Menschen von Uwais, und so begannen sie, ihn ständig aufzusuchen. Daraufhin zog sich Uwais an einen Ort zurück, an dem ihn die Menschen nicht sehen konnten. Fast zwei Jahrzehnte lang lebte Uwais al-Qarani als ganz gewöhnlicher Mensch verborgen vor den Blicken der Leute. In jedem Gebiet, in dem er wohnte, besuchte er in der dortigen Moschee als gewöhnlicher Betender regelmäßig die Gebete und die Predigtversammlungen. Man weiß auch, dass er gelegentlich selbst etwas sagte. Es wird berichtet, dass er in der Moschee saß und mit einigen anderen den Koran rezitierte. Ebenso ist bekannt, dass er sich auf diese Weise an verschiedenen Dschihads beteiligte. Im Jahr 37 n. H. fand zwischen Ali (r.a.) und Muʿawiya (r.a.) die Schlacht von Siffin statt. In dieser Schlacht gehörte Uwais al-Qarani zum Heer Alis (r.a.). Während er an Alis Seite kämpfte, fiel er schließlich als Märtyrer. (Muslim, as-Sahih, 4/1968–1969; Ahmad, al-Musnad, 3/480; al-Hakim, al-Mustadrak, 3/455–461.) Dies ist die authentische Überlieferung über ihn. In unserem Land sind viele erfundene und unbegründete Geschichten über ihn verbreitet. Es heißt etwa, er habe seine Mutter getragen. Es heißt auch, er habe, als er von der Verletzung des geheiligten Zahns des Gesandten Allahs (s.a.w.) in der Schlacht von Uhud erfahren habe, alle seine eigenen Zähne ausgeschlagen und Ähnliches. Für all diese Aussagen findet sich keinerlei Grundlage. Man sagt, Umar (r.a.) und Ali (r.a.) seien angeblich zu ihm gegangen, um ihn zu besuchen oder ihn um ein Bittgebet zu ersuchen. All dies sind falsche Aussagen. Im oben genannten authentischen Hadith haben wir gesehen, dass Uwais gemäß der Prophezeiung des Gesandten Allahs (s.a.w.) zu Umar (r.a.) gekommen war. Noch schwerwiegender sind jedoch die im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) erfundenen Aussagen über ihn. So wird beispielsweise behauptet, der Gesandte Allahs (s.a.w.) habe vor seinem Tod sein gesegnetes Gewand für Uwais al-Qarani (r.h.) zurückgelassen und Umar (r.a.) und Ali (r.a.) hätten ihm dieses Gewand überbracht. All diese Aussagen sind erfunden und unbegründet. Ibn Dahiya, Ibn as-Salah, Ibn Hadschar al-Asqalani, as-Sakhawi, Mulla Ali al-Qari und andere Hadith-Gelehrte sind sich darin einig, dass dies alles nichtig und erfunden ist. (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt, 1/350; as-Suyuti, al-Laʾali, 1/449; Ibn Iraq, Tanzih, 2/32–36; Mulla Ali al-Qari, al-Asrar, S. 181.) 2. Hasan al-Basri (r.h.) Hasan al-Basri (r.h.) (22–109 n. H.) war ein berühmter Tābiʿī. Über ihn sind in der Gesellschaft viele falsche und erfundene Aussagen verbreitet. So sind beispielsweise die Gespräche und Unterhaltungen zwischen Hasan al-Basri und Rabia al-Basri in unserer Gesellschaft äußerst bekannt. Doch die beiden waren weder gleich alt noch Zeitgenossen. Rabia al-Basri wurde im Jahr 100 n. H. oder ungefähr zu dieser Zeit geboren. Sie starb im Jahr 180 oder 181 n. H. Als Hasan al-Basri starb, war Rabia al-Basri erst zehn oder elf Jahre alt. Daraus können wir leicht erkennen, dass alle verbreiteten Geschichten über diese beiden erfunden sind. Noch schwerwiegender ist jedoch, dass über ihn im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) gelogen wird. So wird beispielsweise behauptet, Hasan al-Basri habe durch Ali (r.a.) von dem Gesandten Allahs (s.a.w.) den Tariqa-Weg erhalten oder von ihm den Khirqa, den Stab und anderes der Tschishtiyya-Tariqa übernommen. Diese Aussage ist unbegründet. Hasan al-Basri (r.a.) war unter den Tābiʿūn einer der bedeutendsten Hadith-Gelehrten, Rechtsgelehrten, Glaubenskämpfer, Prediger und asketischen Gottesfreunde. Neben dem Lehren von Hadith und Fiqh predigte er gegen weltliche Habgier und dafür, den Lebenskomfort aufzugeben und das Leben auf das Jenseits auszurichten. Im Gedenken an das Jenseits weinte er aus Liebe zu Allah und aus Furcht vor Allah. Seine Versammlungen übten auf die Menschen seiner Zeit einen besonderen Einfluss aus. Die meisten Sufi-Derwische späterer Zeiten wurden durch ihn inspiriert und lernten von ihm. Zur Zeit Hasan al-Basris (r.h.) waren die Begriffe Tasawwuf und Sufi noch unbekannt. Auch der Tariqa-Weg im später geläufigen Sinn war unbekannt. Sie sprachen hauptsächlich im Licht des Korans und der Hadithe über die Liebe zu Allah und das Jenseits und widmeten sich ausgiebig der Anbetung Allahs. Damals gab es auch noch nicht die Gepflogenheit, sich für einen Tariqa-Weg zu einer bestimmten Person zu begeben. Durch die umfassende Begleitung verschiedener Gefährten und Tābiʿūn erlangten die Menschen innere Vollkommenheit. Erst ungefähr fünfhundert Jahre später, als die gesamte muslimische Welt in die Finsternis der Zersplitterung und Unwissenheit versunken und durch die furchtbaren Angriffe der Tataren auseinandergerissen war, wurden die Tariqas im 6. und 7. Jahrhundert nach der Hidschra gegründet und verbreiteten sich. Die Qadiriyya-Tariqa wird mit Abd al-Qadir al-Dschilani (r.h.) (gestorben 561 n. H./1166 n. Chr.) in Verbindung gebracht. Er gründete oder verbreitete jedoch nicht die heute bekannte Qadiriyya-Tariqa. Sie wurde erst lange nach ihm verbreitet. Der Gründer der Rifaʿiyya-Tariqa war Ahmad ibn Ali ar-Rifaʿi (r.h.) (gestorben 578 n. H.). Der Gründer der Suhrawardiyya-Tariqa war Schihab ad-Din as-Suhrawardi (r.h.) (gestorben 632 n. H.). Maʿin ad-Din Tschischti (r.h.) war der wichtigste Verbreiter der Tschischtijja-Tariqa. Er starb im Jahr 633 n. H. (1236 n. Chr.). Ali ibn Abdallah asch-Schadhili (r.h.) (656 n. H./1258 n. Chr.) gründete die Schadhiliyya-Tariqa. Muhammad ibn Muhammad al-Buchari Baha ad-Din Naqschband (r.h.) (gest. 791 n. H.) gründete die Naqschbandiyya-Tariqa. Diese Männer wählten die überlieferten gottesdienstlichen Handlungen im Licht des Korans und der Hadithe aus und bemühten sich auf dieser Grundlage um die geistige Vervollkommnung der Muslime. Tatsächlich erfüllten sie in jenen dunklen und schwierigen Tagen die Aufgabe, den Islam unter den gewöhnlichen Muslimen zu verbreiten und zu festigen. Eine verbreitete Aussage späterer Zeiten lautet, Hasan al-Basri (r.h.) habe die Tschischtijja-Tariqa und einige andere Tariqas durch Ali (r.a.) vom Gesandten Allahs (s.a.w.) erhalten. Er habe von Ali (r.a.) den Khirqa und das Kalifat erhalten und sei zum Sajjad-Naschin der Tariqa gemacht worden. Diese Aussage ist falsch und unbegründet. Hasan al-Basri (r.h.) wurde im Jahr 22 n. H. in Medina geboren. Als er dreizehn Jahre alt war, wurde Ali (r.a.) im Jahr 35 n. H. zum Kalifen ernannt und verlegte das Zentrum beziehungsweise die Hauptstadt des Kalifats von Medina nach Kufa. Danach sah Hasan al-Basri (r.a.) Ali (r.a.) nicht mehr. Er hatte nicht einmal die Gelegenheit, am Hof Alis (r.a.) zu sitzen und von ihm zu lernen. Im Jahr 40 n. H. fiel Ali (r.a.) als Märtyrer. Wir können leicht verstehen, dass Ali (r.a.) weder unter Umgehung seiner geeignetsten Söhne, seiner unzähligen führenden Anhänger, Schüler und Gefährten einem dreizehnjährigen Jungen den Khirqa und das Kalifat übergab noch ihn zum Sajjad-Naschin machte. Ibn Dahiya, Ibn as-Salah, adh-Dhahabi, Ibn Hadschar, as-Sakhawi, Mulla Ali al-Qari und andere Hadith-Gelehrte haben darauf hingewiesen, dass all dies unbegründete und nichtige Aussagen sind. (as-Sakhawi, al-Maqasid, S. 335; Mulla al-Qari, al-Asrar, S. 181.)
2.7. Die Awliya al-Kiram und das Thema der Wilaya
Über die Erkennungsmerkmale, Taten und den Rang der Gottesfreunde gibt es im Edlen Koran und in den authentischen Hadithen zahlreiche Hinweise. In den beiden Büchern Ihyāʾ as-Sunan und Rāh-e-Wilāyat wird dieses Thema ausführlich behandelt. In dieser Angelegenheit verbreiten Betrüger viele falsche Aussagen in der muslimischen Gesellschaft. Viele aufrichtige, gutherzige Gelehrte und fromme Älteste haben diese Aussagen arglos geglaubt. Hier erwähne ich einige Punkte zu diesem Thema. 1. Die Wunder der Gottesfreunde beziehungsweise übernatürliche Kräfte sind wahr In einem verbreiteten Buch steht: „Einige Aussagen aus dem Edlen Koran und den ehrwürdigen Hadithen über den Rang der Freunde Allahs: … Karāmāt al-Auliyāʾ ḥaqqun – al-ḥadīth.“ Das bedeutet: „Die übernatürlichen Kräfte der Gottesfreunde sind wahr.“ [Chwaja Nizamuddin Auliya (Allah erbarme sich seiner), Rāḥatul-Muḥibbīn, hinterer Umschlag]. Hier wurde diese Aussage als Hadith oder als Wort des Gesandten Allahs bezeichnet und dadurch im Namen des Gesandten Allahs eine Fälschung begangen. Wir werden hier zwei Dinge erörtern: (1) die Quelle dieser Aussage und (2) ihre Bedeutung. Erstens: die Quelle. Der Satz „Die Wunder der Gottesfreunde sind wahr“ stammt von muslimischen Gelehrten. Er ist kein Hadith. Der Gesandte Allahs hat diesen Satz niemals gesagt, und er wurde von ihm weder mit einer authentischen noch mit einer schwachen Überlieferungskette überliefert. Darüber hinaus ist bereits das Wort „Karāma“ kein koranischer oder hadithischer Ausdruck. Die übernatürlichen Taten von Propheten und Gottesfreunden werden im Koran und in den Hadithen „Āya“, also Zeichen, genannt. Seit dem zweiten und dritten Jahrhundert bezeichneten muslimische Gelehrte die Zeichen der Propheten und Gesandten als Muʿǧiza und die Zeichen der Gottesfreunde als Karāma. Seit dem zweiten islamischen Jahrhundert leugneten die Muʿtaziliten und einige andere Gruppen die Möglichkeit übernatürlicher Taten durch Gottesfreunde. Diese Auffassung widerspricht Koran und Sunna. Verschiedene Koranverse und Hadithe beweisen, dass Allah außer den Propheten auch frommen Menschen bisweilen übernatürliche Zeichen oder Āyāt gewährt. Deshalb sagen die Gelehrten der Sunna: „Karāmāt al-Auliyāʾ ḥaqq“ – „Die Wunder der Gottesfreunde sind wahr.“ Zweitens: die Bedeutung. Wir haben gesehen, dass dieser Satz kein Wort des Gesandten Allahs, sondern eine Aussage der Gelehrten ist. Wenn man ihn als Hadith ausgibt, handelt es sich um eine Fälschung. Außerdem wurde der Satz in dem oben angeführten Zitat falsch übersetzt, wodurch eine zusätzliche Fälschung in der Übersetzung entstand. A. Karāma und übernatürliche Kraft Der Satz enthält drei Wörter: Karāma, Auliyāʾ und Ḥaqq. Im obigen Zitat wurde Karāma mit „übernatürliche Kraft“ übersetzt. Diese Übersetzung ist nicht nur falsch, sondern widerspricht auch dem islamischen Glauben. Karāma bedeutet ein übernatürliches Zeichen, nicht eine übernatürliche Kraft. Zu glauben, jemand außer Allah, dem Erhabenen, besitze eine übernatürliche Kraft, ist Schirk. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Karāma ist Ehrung. In der islamischen Terminologie bedeutet Karāma: „eine übernatürliche Tat, die durch einen frommen Menschen, der kein Prophet oder Gesandter ist, geschieht.“ Ein übernatürliches Zeichen für eine übernatürliche Kraft zu halten, ist eine der Ursachen des Schirk. Die Christen behaupten: „Niemand außer Gott besitzt die Fähigkeit, Tote wiederzubeleben. Jesus hat Tote wiederbelebt. Daraus folgt, dass Jesus Gott war oder in ihm Göttlichkeit beziehungsweise göttliche Kraft vorhanden war.“ Im Edlen Koran wird wiederholt erklärt, dass kein Prophet, Gesandter oder anderer Mensch eine übernatürliche Tat oder ein Zeichen aus eigenem Willen hervorbringen oder zeigen kann; es geschieht ausschließlich durch Allahs Willen. Wenn durch einen Gottesfreund oder einen frommen Menschen ein übernatürliches Ereignis geschieht, bedeutet das nicht, dass diese Tat seinem Willen unterliegt oder auf seiner eigenen Kraft beruht. Es bedeutet vielmehr, dass Allah ihn bei einem besonderen Ereignis geehrt und ihm ein übernatürliches Zeichen gewährt hat. Zu einer anderen Zeit kann Er es ihm versagen. Ich erwähne nur ein Beispiel. Mit zuverlässiger Überlieferungskette wird berichtet, dass Umar ibn al-Chattab (möge Allah mit ihm zufrieden sein) Anfang des Jahres 23 nach der Hidschra an einem Freitag in der Prophetenmoschee während der Predigt laut ausrief: „O Sariya, begib dich zum Berg!“ Zu jener Zeit kämpfte der muslimische Heerführer Sariya ibn Zuraym auf einem persischen Schlachtfeld. Er stand kurz vor der Niederlage. Da hörte er Umars Worte, kämpfte unter dem Schutz des Berges weiter und siegte. (At-Tabari, Tārīch 2/553–554; Ibn Hadschar, al-Iṣāba 3/5–6; al-Maqdisi, S. 468.) In diesem Ereignis sehen wir eine besondere Karāma Umars. Er nahm den Zustand eines viele tausend Kilometer entfernten Schlachtfeldes wahr, gab mündlich eine Anweisung, und Sariya hörte diese Anweisung. Die Bedeutung dieser Karāma ist, dass Allah diesen großen Gottesfreund an diesem Tag und in diesem Augenblick durch diese besondere „Ehrung“ auszeichnete: Er ließ ihn die entfernte Lage innerlich wahrnehmen, eine Anweisung geben und ließ seine Anweisung Sariya erreichen. Es bedeutet nicht, dass Umar die Fähigkeit besaß, alles in tausend Meilen Entfernung zu sehen, oder dass er jederzeit nach Belieben etwas Entferntes sehen beziehungsweise seine Worte über eine solche Entfernung senden konnte. Am Ende desselben Jahres, am 27. Dhul-Hiddscha des Jahres 23, sagte Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) beim Beginn des Morgengebets den Takbīr at-Taḥrīma. Da griff ihn Abu Luʾluʾ, ein Feind Allahs, der hinter ihm als Betender im Gewand stand, mit einem verborgenen Messer wiederholt an. Umar fiel bewusstlos zu Boden. Als er wieder zu sich kam, fragte er: „Wer hat mich verletzt?“ Man sagte ihm: „Abu Luʾluʾ.“ Er sagte: „Alles Lob gebührt Allah; ich musste nicht durch die Hand eines Muslims zum Märtyrer werden.“ Einige Tage später starb er. (Ibn Kathir, al-Bidāya 7/130–138.) Hier sehen wir, dass Allah Umar im ersten Ereignis den Zustand eines entfernten Schlachtfeldes zeigte, ihn aber im zweiten Ereignis nicht über den neben ihm stehenden Feind informierte. Denn Karāma ist niemals eine Kraft; sie ist lediglich eine von Allah gewährte Ehrung. B. Walī und Auliyāʾ Das Wort Wilāya bedeutet Nähe, Freundschaft, Schutz beziehungsweise Vormundschaft und Ähnliches. Wer Wilāya erlangt, wird Walī genannt, also Freund Allahs, Ihm Nahestehender oder Beschützer. Über die Gottesfreunde wird im Koran gesagt: „Wisset: Für Allahs Freunde gibt es gewiss keine Angst, und sie werden nicht traurig sein – diejenigen, die glauben und gottesfürchtig sind.“ (Sure Yunus 10:62–63.) Īmān bedeutet ein reiner, von Schirk und Unglauben freier Glaube an die Einheit Allahs und an die Gesandtschaft. Taqwā bedeutet Selbstschutz. Das Unterlassen jeder Tat und jedes Gedankens, durch die Allah, der Majestätische, unzufrieden wird, heißt Taqwā. Im Wesentlichen wird das Meiden aller verbotenen und sündhaften Dinge Taqwā genannt. Durch diesen Vers erfahren wir, dass sich die Kennzeichnung eines Gottesfreundes auf zwei Eigenschaften beschränkt: Īmān und Taqwā. Je stärker und vollkommener diese beiden Eigenschaften in einem Menschen sind, desto weiter ist er auf dem Weg der Wilāya fortgeschritten und desto mehr wird er von Allah geliebt beziehungsweise als Walī betrachtet. Der Gesandte Allahs teilte die Handlungen auf dem Weg der Wilāya in zwei Arten: Pflichten und freiwillige Gottesdienste. Nachdem ein Diener alle Pflichten erfüllt hat, schreitet er durch die ständige Verrichtung vieler freiwilliger Gottesdienste immer weiter auf dem Weg zu Allahs Nähe voran. Daraus verstehen wir, dass jeder Muslim ein Gottesfreund Allahs ist. Je stärker Īmān und Taqwā in ihm sind, desto größer ist seine Wilāya. Einer der bedeutenden Imame der hanafitischen Rechtsschule, Abu Dschaʿfar at-Tahawi (gest. 321 n. H.), überlieferte die Glaubenslehre von Abu Hanifa, Muhammad, Abu Yusuf – Allah erbarme sich ihrer – und von Ahl as-Sunna wa-l-Dschamāʿa und sagte: „Alle Gläubigen sind Freunde des Barmherzigen. Wer von ihnen Allah gehorsamer ist und dem Koran stärker folgt, ist bei Allah geehrter, also ein größerer Gottesfreund.“ (Imam at-Tahawi, al-ʿAqīda, S. 357–362.) Das Maß für Wilāya und die Eigenschaft eines Walī ist also: Īmān und Taqwā – alle Pflichten erfüllen und viele freiwillige Gottesdienste verrichten. Wenn ein Muslim gemäß der vollständigen Sunna einen richtigen Glauben bewahrt, durch das Meiden aller verbotenen Dinge Taqwā erlangt, sämtliche ihm auferlegten Pflichten erfüllt und danach so viele freiwillige Gottesdienste wie möglich verrichtet, dann ist er ein Walī Allahs beziehungsweise ein von Allah geliebter Mensch. Je weiter er in diesen Dingen fortschreitet, desto mehr Nähe zu Allah und Wilāya erlangt er. Daraus verstehen wir, dass Wilāya kein Amt oder Titel ist und dass es im Islam kein besonderes Amt oder eine besondere Rangstufe namens „Walī“ gibt. Jeder Gläubige ist ein Walī. Je mehr Īmān und Taqwā jemand erlangt, desto größer ist seine Wilāya. C. Ḥaqq „Karāmāt al-Auliyāʾ Ḥaqq“ oder „Die Wunder der Gottesfreunde sind wahr“ bedeutet: „Es ist möglich, dass durch Gottesfreunde übernatürliche Taten erscheinen.“ Wenn bei einem äußerlich frommen, gläubigen und gottesfürchtigen Menschen eine übernatürliche Tat erscheint, muss man sie als eine von Allah verliehene Ehrung verstehen. Ebenso muss man, wenn durch eine zuverlässige Quelle bekannt wird, dass bei einem frommen älteren Menschen eine übernatürliche Tat erschienen ist, daran als an eine Wahrheit glauben. Dies zu leugnen oder als unmöglich zurückzuweisen, ist die Glaubenslehre der Muʿtaziliten. „Die Wunder der Gottesfreunde sind wahr“ wird auf zwei Arten falsch verstanden. Erstens meinen manche, alles, was im Namen von Gottesfreunden an Wundern oder übernatürlichen Geschichten erzählt wird, müsse als wahr betrachtet werden. Das ist ein grober Irrtum. Ohne eine authentische Überlieferungskette ist keine Überlieferung annehmbar. Wie gefälschte Hadithe wurden unzählige erfundene Wundergeschichten im Namen der Gottesfreunde in der Gesellschaft verbreitet. Zweitens meinen manche, der Satz bedeute, Gottesfreunde müssten unbedingt Wunder besitzen und ein Wunder sei das Kennzeichen eines Gottesfreundes. Auch diese Vorstellung ist ein schwerer Irrtum. Außer den äußerlich erkennbaren guten Taten gibt es kein Zeichen, Kennzeichen oder Zertifikat für einen Gottesfreund. Keine Karāma und keine übernatürliche Erscheinung ist jemals das Maß für Wilāya. Ein von Allah besonders geliebter Gottesfreund kann durchaus keinerlei Karāma besitzen. Wir wissen, dass von der Mehrheit der edlen Gefährten, den liebsten Gottesfreunden, keine Karāma überliefert wurde. Andererseits können auch bei einem Sünder, einem Ungläubigen oder Götzendiener übernatürliche Dinge erscheinen. Schließlich ist auch der Besitzer einer Karāma kein Träger eines besonderen Amtes und nicht vor Fehltritten geschützt. Wenn er in seinen Taten Fehler begeht, wird er bestraft. Aus dem Koran erfahren wir, dass sogar ein Gottesfreund, dem eine Karāma zuteilwurde, bisweilen irregegangen und fehlgeleitet worden ist. (Sure al-Aʿrāf 7:175–177; Ibn Kathir, Tafsīr 2/265–268.) 2. Die Gottesfreunde sterben nicht In einem verbreiteten Buch steht: „Fürwahr, die Freunde Allahs kennen keinen Tod; vielmehr ziehen sie aus der vergänglichen Welt in die dauerhafte Welt des Jenseits um.“ – „Der Hadith.“ (Chwaja Nizamuddin Auliya, Rāḥatul-Muḥibbīn, hinterer Umschlag.) Hier sei erwähnt, dass in dem unter dem Namen Abd al-Qadir al-Dschilani (Allah erbarme sich seiner) verbreiteten Buch Sirr al-Asrār dieser Hadith in anderer Form angeführt wird: „Die Gläubigen kennen keinen Tod; vielmehr ziehen sie aus der vergänglichen Welt in die dauerhafte Welt des Jenseits um.“ Beide Aussagen sind Lügen, abscheuliche Erfindungen und Fälschungen, die dem Gesandten Allahs zugeschrieben werden. Sie wurden weder mit einer authentischen, noch mit einer schwachen oder auch nur gefälschten Überlieferungskette überliefert. Wir wissen, dass jeder Mensch durch den Tod „aus der vergänglichen Welt in die dauerhafte Welt des Jenseits umzieht“. Hierin besteht keine besondere Eigenschaft irgendeines Menschen. Durch verschiedene Koranverse und authentische Hadithe ist ein besonderes jenseitiges Leben der Märtyrer erwiesen. Auch das besondere jenseitige Leben der Propheten ist durch authentische Hadithe erwiesen. Für andere fromme Menschen ist jedoch kein besonderes Leben im Jenseits erwiesen. Was über Gelehrte, Gottesfreunde, Gebetsrufer und andere Arten frommer Menschen über ein Leben nach dem Tod gesagt wird, sind sämtlich unbelegte, grundlose und nichtige Aussagen. (Darwisch Hut, Āsān al-Maṭālib, S. 295–296; ad-Dailami, al-Firdaws 3/35.) 3. Die Gottesfreunde verrichten im Grab das Gebet Eine weitere gefälschte Aussage über das jenseitige Leben der Gottesfreunde lautet: „Die Propheten und Gottesfreunde verrichten in ihren Gräbern das Gebet, so wie sie es in ihren Häusern verrichteten.“ (Sirr al-Asrār, S. 55.) Wir haben bereits gesehen, dass der Hadith im Hinblick auf die Propheten authentisch ist. Die Hinzufügung des Wortes „Gottesfreunde“ ist jedoch erfunden. 4. Die Gottesfreunde sind Allahs Duft In einem verbreiteten Buch steht: „Al-Auliyāʾu rayḥānullāh – der Hadith.“ Das bedeutet: „Die Gottesfreunde sind Allahs Duft.“ [Chwaja Nizamuddin Auliya, Rāḥatul-Muḥibbīn, hinterer Umschlag.] Auch diese Aussage wurde dem Gesandten Allahs zugeschrieben und ist eine Erfindung. Es ist nicht bekannt, dass dieser Satz mit einer authentischen, schwachen oder gefälschten Überlieferungskette vom Gesandten Allahs überliefert wurde. Es ist an sich nicht problematisch, Gottesfreunde als Allahs Duft zu bezeichnen. Allahs Versorgung wurde Allahs Duft genannt, und auch ein Kind wurde Allahs Duft genannt. (At-Tabari, Tafsīr 27/123; Ibn Hadschar, Fatḥ al-Bārī 8/621.) Wenn man diese Aussage jedoch dem Gesandten Allahs zuschreiben will, muss sie mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert sein. 5. Die Gottesfreunde befinden sich hinter Allahs Gewand In einem verbreiteten Buch steht: „Inna auliyāʾī taḥta qabāʾī, lā yaʿrifuhum ġairī illā auliyāʾī – ein heiliger Hadith.“ Das bedeutet: „Meine Freunde befinden sich unter meinem Gewand; niemand außer mir kennt sie, außer meinen Gottesfreunden.“ [Chwaja Nizamuddin Auliya, Rāḥatul-Muḥibbīn, hinterer Umschlag.] Auch dies ist eine grundlose, erfundene und gefälschte Aussage. Es ist nicht bekannt, dass sie mit irgendeiner authentischen, schwachen oder gefälschten Überlieferungskette überliefert wurde. Wie viele andere unbelegte Aussagen verbreitete sie sich in späterer Zeit in der Gesellschaft. Einige Gelehrte des neunten und zehnten islamischen Jahrhunderts erwähnten sie aufgrund grundloser Volksüberlieferungen ohne Überlieferungskette in ihren Büchern. (al-Dschurdschani, Ali ibn Muhammad, gest. 816 n. H., at-Taʿrīfāt, S. 295.) 6. Das besondere Paradies der Gottesfreunde: nur die Schau Allahs In unserer Gesellschaft ist verbreitet, dass die besonderen Gottesfreunde Allahs nicht wegen der Gaben des Paradieses Gottesdienst verrichten, sondern nur aus Liebe oder wegen der Schau Allahs. Dieser Zustand wird als der höchste Zustand betrachtet. Dazu wird ein gefälschter Hadith angeführt: „Allah besitzt ein Paradies, in dem es weder Huri, Paläste, Honig noch Milch gibt – vielmehr die göttliche Schau, die Betrachtung des Herrn.“ Dies ist eine völlig grundlose, unbelegte und erfundene Aussage. (Sirr al-Asrār, S. 19–20.) 7. Für die Gottesfreunde sind sowohl diese Welt als auch das Jenseits verboten Eine weitere Erfindung im selben Sinn lautet: „Für die Menschen des Jenseits ist diese Welt verboten, und für die Menschen dieser Welt ist das Jenseits verboten. Für die Menschen Allahs sind sowohl diese Welt als auch das Jenseits verboten.“ Das bedeutet angeblich, dass niemand Allahs Nähe erlangen könne, solange er nicht auf das Glück, die Ruhe und alle Hoffnungen dieser Welt und des Jenseits verzichte. Der Gelehrte Shirawayh ibn Schahrdar ad-Dailami (gest. 509 n. H.) erwähnte diesen Hadith in seinem Werk al-Firdaws. Sein Sohn Schahrdar ibn Shirawayh Abu Mansur ad-Dailami führte in seinem Musnad al-Firdaws eine Überlieferungskette an. Die meisten Überlieferer dieser Kette sind völlig unbekannt, die übrigen sind schwach. Deshalb wurde der Hadith als gefälscht bewertet. (ad-Dailami, al-Firdaws 2/230; al-Albani, ad-Daʿīfa 1/105–106.) Dieser Hadith behauptet: (1) Für die Menschen des Jenseits sei diese Welt verboten, und (2) für die Menschen Allahs seien sowohl diese Welt als auch das Jenseits verboten. Beide Aussagen widersprechen dem Edlen Koran und unzähligen authentischen Hadithen. Allah hat genau das Gegenteil gesagt. Er erklärte, dass Er die Schönheit und die guten Dinge dieser Welt und des Jenseits Seinen geliebten Gesandten, den vorzüglichsten Gottesfreunden unter den Gefährten und allen Gottes- und Jenseitsmenschen nicht verboten habe: „Sprich: Wer hat den Schmuck Allahs verboten, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat, und die guten Dinge der Versorgung? Sprich: Sie sind für die Gläubigen im diesseitigen Leben, und am Tag der Auferstehung ausschließlich für sie.“ (Sure al-Aʿrāf 7:31–32.) Im Koran wird den Menschen Allahs und den Menschen des Jenseits befohlen, um die Gaben dieser Welt und des Jenseits zu bitten. Der Gesandte Allahs selbst pflegte stets auf diese Weise zu beten. Die Gaben des Jenseits sind ja das eigentliche Ziel der Gottes- und Jenseitsmenschen. Der grundlegende Irrtum besteht in der Vorstellung, man müsse als Gottesfreund die Hoffnung und das Verlangen nach den Gaben des Paradieses aufgeben. Diese Vorstellung widerspricht eindeutig Koran und Sunna. Einigen frommen Menschen mag dieser Gedanke kommen. Doch der Gesandte Allahs und die Gefährten baten stets um die Gaben des Paradieses, und der Gesandte verkündete den Gefährten frohe Botschaften über verschiedene Gaben. Vor allem beschrieb Allah im Edlen Koran die Gaben des Paradieses für die Propheten und Gottesfreunde höchsten Ranges ebenso wie für die gewöhnlichen Gottesfreunde. 8. Scharia, Tariqa, Maʿrifa und Haqiqa Dies sind bei uns vier sehr bekannte Begriffe. Im Koran und in den Hadithen wird im Wesentlichen der Ausdruck Scharia verwendet. Die Begriffe Tariqa, Maʿrifa und Haqiqa werden im Koran und in den Hadithen nirgendwo als vier Stufen, Ebenen oder Einteilungen des Islam verwendet. Spätere Gelehrte nahmen diese Einteilung anhand von Koran und Hadith vor. Betrüger erfanden auch hierzu Hadithe. Die Lügner behaupteten, der Gesandte Allahs habe gesagt: „Die Scharia ist ein Baum, die Tariqa seine Äste, die Maʿrifa seine Blätter und die Haqiqa seine Früchte.“ (Sirr al-Asrār, S. 33.) Möge Allah die Lügner erniedrigen. Eine weitere von ihnen erfundene Aussage lautet: „Die Scharia ist mein Reden, die Tariqa mein Handeln, die Haqiqa mein Zustand und die Maʿrifa mein Kapital.“ (al-Adschluni, Kaschf al-Chafāʾ 2/6.) 9. Der kleine und der große Dschihad Es wird behauptet, der Gesandte Allahs sei von einem Feldzug zurückgekehrt und habe gesagt: „Wir sind vom kleinen Dschihad zum großen Dschihad zurückgekehrt. Der große Dschihad ist der Kampf gegen das eigene Innere beziehungsweise gegen die eigene Begierde.“ Ibn Taimiyya bewertete diesen Hadith als grundlos und nichtig. Die Hadith-Gelehrten al-Iraqi, as-Suyuti und andere erklärten, dass er mit einer schwachen Kette vom Gesandten Allahs überliefert worden sei. Mit einer authentischen Kette wurde dieser Satz dagegen als eigene Aussage des bekannten Tabiʿi Ibrahim ibn Abi Abla (gest. 152 n. H.) überliefert. Deshalb sagte Ibn Hadschar al-Asqalani, dass der Satz ursprünglich die Aussage dieses Tabiʿi sei. Schwache Überlieferer schrieben bisweilen die Worte eines Gefährten oder Tabiʿi dem Gesandten Allahs zu. (Mulla Ali al-Qari, al-Asrār, S. 127; Darwisch Hut, Āsān al-Maṭālib, S. 153; al-Albani, ad-Daʿīfa 5/478–481.) 10. Der Kampf gegen die eigene Begierde ist der schwierigste Dschihad In unserer Gesellschaft ist eine weitere Aussage mit dieser Bedeutung verbreitet: „Der schwierigste Dschihad ist der Kampf gegen die eigene Begierde.“ Dies ist kein Wort des Gesandten Allahs. Es wurde mit keiner Überlieferungskette als sein Wort überliefert, sondern vom bekannten Tabiʿ at-Tābiʿi Ibrahim ibn Adham (gest. 161 n. H.) als eigene Aussage. (al-Baihaqi, Kitāb az-Zuhd 2/152.) Es gibt allerdings einen authentischen Hadith mit einer ähnlichen Bedeutung. Fudala ibn Ubaid berichtet, dass der Gesandte Allahs in der Predigt während der Abschiedswallfahrt sagte: „Ein Mudschahid ist derjenige, der um Allahs Gehorsam willen gegen seine eigene Begierde kämpft.“ (at-Tirmidhi, as-Sunan 4/165; Ibn Hibban, as-Sahih 11/204.) Bedauerlicherweise lassen wir die authentischen Aussagen, die in bekannten Hadith-Sammlungen überliefert sind, beiseite und geben grundlose Erfindungen im Namen des Gesandten Allahs wieder. 11. Gelehrter und ʿArif In der Terminologie von Koran und Hadith wird jemand, der islamisches Wissen besitzt, ʿAlim genannt. Maʿrifa bedeutet theoretisches, verborgenes oder besonderes Wissen. Über die Bezeichnung ʿArif für einen solchen Wissenden oder über einen Unterschied zwischen ʿAlim und ʿArif wird im Koran und in den Hadithen nichts gesagt. Alles, was hierzu erzählt wird, ist erfunden. Ein solcher gefälschter Hadith lautet: „Der Gelehrte zeichnet den Entwurf, und der ʿArif – der Kenner der Gotteserkenntnis – reinigt ihn.“ (Sirr al-Asrār, S. 49.) 12. Nehmt Allahs Eigenschaften an Dies ist ein grundloser, unbelegter und gefälschter Hadith, der unter den Sufis verbreitet ist: „Nehmt Allahs Wesen an oder schmückt euch mit Allahs Eigenschaften.“ (Sirr al-Asrār, S. 50.) 13. Sei allein, und du wirst Mich erreichen „Sei allein, und du wirst Mich erreichen.“ (Sirr al-Asrār, S. 78.) Alle oben genannten Aussagen sind unbelegte, grundlose Erfindungen. Keine von ihnen wurde mit einer authentischen, schwachen oder erfundenen Überlieferungskette überliefert. 14. Für manche ist das Hören von Samāʿ oder Liebesmusik erlaubt Samāʿ bedeutet „Hören“. Zur Zeit der Gefährten und Tabiʿun meinte Samāʿ das Hören des Korans sowie der Lebensgeschichte, Taten und Aussagen des edlen Gesandten. Dies ließ in ihren Herzen die Liebe zu Allah und zum Propheten aufwallen. Kein Muslim hörte Musik, um Allahs Nähe zu erlangen oder Liebe zu Allah im Herzen zu erzeugen. Unter ausschweifenden und unfrommen Menschen war Musik als Unterhaltung begrenzt verbreitet, doch die Gelehrten hielten sie für verboten. Ein oder zwei Personen versuchten, sie als Unterhaltung zu erlauben, aber niemals wurde sie als Mittel zur Erlangung von Allahs Nähe betrachtet. Allmählich wurde unter Samāʿ Musik und Gesang verstanden. Das Erregtwerden durch die Musik und das Tanzen nannte man Wajd, also Gefühl, Erregung oder Ekstase. Dieses Samāʿ beziehungsweise diese Musik und der Wajd – das ekstatische Tanzen und die Raserei unter dem Einfluss des Gesangs – wurden ab dem fünften islamischen Jahrhundert zu einem wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit von Sufi-Mystikern. Ohne Samāʿ konnte man sich keine Sufi-Khanqah und keinen Sufi-Hof vorstellen. Auch Imam al-Ghazali, Huddschat al-Islam (gest. 505 n. H.), und andere Gelehrte erklärten aus Verehrung für die Sufis solche Musik, Gesänge und Tänze für erlaubt, schariagemäß oder eine gute Neuerung. (Abu Hamid al-Ghazali, Iḥyāʾ ʿUlūm ad-Dīn 2/292–332.) Als sich Samāʿ-Musik unter frommen Menschen weit verbreitet hatte, fanden die Betrüger ein großes Feld, auf dem sie ihre Fähigkeiten einsetzen konnten. Sie erfanden und verbreiteten verschiedene Hadithe über Samāʿ, Wajd und Ähnliches. Im Buch Sirr al-Asrār steht, der ehrwürdige Prophet habe gesagt: „Samāʿ ist für manche Pflicht, für manche Sunna und für manche Neuerung. Pflicht ist es für die Besonderen, Sunna für die Liebenden und Neuerung für die Unachtsamen.“ (Sirr al-Asrār, S. 88–89.) Dies ist eine grundlose und erfundene Aussage, die nirgendwo mit einer schwachen oder gefälschten Überlieferungskette überliefert wurde. 15. Wer keinen Wajd oder keine Ekstase besitzt, hat weder Religion noch Leben Bei Musikversammlungen hielt man es für ein großes Zeichen der Liebe, durch Erregung bewusstlos zu werden oder zu tanzen. Die Betrüger erfanden hierzu einige Hadithe. Im Buch Sirr al-Asrār wird ein solcher „Hadith“ erwähnt: „Wer keinen Wajd, keine Erregung oder Ekstase besitzt, hat kein Leben beziehungsweise keine Religion.“ (Sirr al-Asrār, S. 86, 89.) Auch diese Aussage ist völlig grundlos, unbelegt und erfunden. 16. Wer beim Hören von Gesang nicht bewegt wird, ist nicht edel Hierzu ist ein weiterer gefälschter Hadith bekannt. Dieser Hadith besitzt sogar eine Überlieferungskette, doch der Hauptüberlieferer der Kette war ein lügender Fälscher. Darin wird behauptet, dem Gesandten Allahs sei ein Liebesgedicht vorgetragen worden: „Die Schlange der Liebe hat mein Herz gebissen. Dafür gibt es weder Arzt noch Heilmittel, außer meinem Geliebten. Er ist meine Krankheit und er ist meine Medizin.“ Nachdem er dieses Gedicht gehört habe, sei der Gesandte erregt und bewegt worden und habe zu tanzen oder zu schaukeln begonnen, sodass sein Mantel von seinem Körper fiel. Auch die Gefährten hätten mit ihm getanzt oder geschaukelt. Danach habe der Gesandte Allahs gesagt: „Wer beim Hören nicht bewegt wird, ist nicht edel.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dies eine abscheuliche Lüge und eine Fälschung ist. (Ibn Taimiyya, Ahādīth al-Quṣṣāṣ, S. 60–61; adh-Dhahabi, Mīzān al-Iʿtidāl 5/198.) 17. Ghawth, Qutb, Awtād, Aqtāb, Abdāl und Nudschabāʾ Unter religiösen Menschen in unserer Gesellschaft sind die Begriffe Ghawth, Qutb, Awtād, Aqtāb und Ähnliche weit verbreitet. Gewöhnlich verwenden wir diese Wörter, wenn wir die edlen Gottesfreunde meinen. Außerdem sind besondere Bedeutungen und besondere Titel für diese Begriffe verbreitet. Ebenso wird behauptet, auf der Welt gebe es stets eine bestimmte Anzahl von Awtād, Abdāl, Ghawths und Qutbs. All dies sind grundlose Aussagen und Erfindungen im Namen Allahs und Seines großen Gesandten. Außer dem Wort Abdāl ist keines dieser Dinge in einem Hadith überliefert. Die Begriffe Ghawth, Qutb, Awtād und Ähnliche sowie sämtliche damit verbundenen Titel, Rangstufen und Zahlen sind völlig unbelegt. Nichts davon wurde vom Gesandten Allahs mit einer authentischen oder annehmbaren Überlieferungskette überliefert. Nur das Wort Abdāl wurde in mehreren Hadithen erwähnt. Abdāl ist der Plural von Badal und bedeutet „Ersatzleute“. In mehreren Hadithen wird berichtet, dass es einige fromme Menschen gibt und dass Allah, wenn einer von ihnen stirbt, einen anderen an seine Stelle setzt. Deshalb werden sie Abdāl, also Ersatzleute, genannt. Die Überlieferungskette jedes zu diesem Thema berichteten Hadiths ist schwach. In einer Kette befindet sich ein lügender Überlieferer, eine andere ist unterbrochen, in einer weiteren gibt es einen schwachen Überlieferer. Deshalb erklärten manche Hadith-Gelehrte alle Hadithe über die Abdāl pauschal als Munkar, nichtig oder erfunden. Viele andere Gelehrte hielten sie aufgrund mehrerer Überlieferungsketten insgesamt für annehmbar. Nach der ausführlichen Erörterung durch verschiedene Hadith-Gelehrte und der Prüfung der Überlieferungen mit ihren unterschiedlichen Ketten erscheint mir die zweite Auffassung richtig. Zwei Dinge bestätigen die Grundlage des Wortes Abdāl: Erstens die verschiedenen Hadithe zu diesem Thema. Zweitens verwendeten viele Tabiʿun, Tabiʿ at-Tābiʿun, Hadith-Gelehrte, Imame und Rechtsgelehrte des zweiten und dritten islamischen Jahrhunderts dieses Wort. Daraus ist ersichtlich, dass es für diesen Ausdruck eine Grundlage und Quelle gibt. Wie in allen anderen Fragen wurden auch über die Abdāl viele falsche Aussagen als Hadithe verbreitet. Daneben hielten manche Gelehrte die folgenden drei Hadithe zu diesem Thema für einigermaßen annehmbar. Der erste Hadith: Der Tabiʿi Schuraih ibn Ubaid (gest. 101 n. H.) berichtet: Als der Krieg zwischen Ali und Muawiya (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) stattfand, sagten die Iraker, Anhänger Alis: „O Fürst der Gläubigen, verfluche die Syrer, die Anhänger Muawiyas.“ Er sagte: „Nein. Denn ich hörte den Gesandten Allahs sagen: ‚Die Abdāl werden in Syrien sein. Sie sind vierzig Männer. Wann immer einer von ihnen stirbt, setzt Allah an seine Stelle einen anderen. Wegen ihnen lässt Allah Regen herabkommen, wegen ihnen gewährt Er den Sieg über den Feind und wegen ihnen wendet Er die Strafe von den Syrern ab.‘“ Alle Überlieferer dieser Kette sind zuverlässig und wurden von al-Buchari und Muslim verwendet, mit Ausnahme von Schuraih ibn Ubaid. Seine Hadithe finden sich nicht bei al-Buchari und Muslim. Doch auch er gilt als vertrauenswürdig und zuverlässig. Daher ist die Überlieferungskette des Hadiths authentisch. Manche Hadith-Gelehrte halten sie für unterbrochen, weil Schuraih nicht sagte, dass er diese Aussage aus Alis Mund gehört habe, sondern nur das Ereignis erwähnte. Vielleicht hörte er es von jemand anderem, dessen Namen er nicht nannte; sicher ist dies jedoch nicht. Zur Zeit der Schlacht von Siffin war Schuraih ungefähr dreißig Jahre alt. Es war also nicht unmöglich, dass er von Ali einen Hadith hörte oder bei dem Ereignis anwesend war. Äußerlich scheint die Kette daher nicht unterbrochen zu sein. Ad-Diya al-Maqdisi erwähnte, dass dieser Hadith mit einer stärkeren Kette als eigene Aussage Alis überliefert wurde. Als Aussage Alis beziehungsweise als mauqūf-Hadith ist er daher authentisch. (Ahmad, al-Musnad 1/112; as-Sachawi, al-Maqāṣid, S. 32–34; as-Suyuti, al-Laʾāli 2/330–332; Ibn Iraq, Tanzīh 2/306–307.) Der zweite Hadith: Der Tabiʿi Abd al-Wahid ibn Kais berichtet, Ubada ibn as-Samit habe gesagt, der Gesandte Allahs habe gesagt: „In dieser Gemeinschaft gibt es dreißig Abdāl. Sie sind wie Ibrahim, der Freund des majestätischen und barmherzigen Allahs. Wenn einer von ihnen stirbt, setzt Allah, der Majestätische und Segensreiche, einen anderen an seine Stelle.“ Über Abd al-Wahid ibn Kais, den Überlieferer dieses Hadiths, sind die Hadith-Gelehrten uneinig. al-Idsli und Abu Zurʿa hielten ihn für annehmbar, andere Gelehrte für schwach. Imam Ahmad bezeichnete den Hadith als Munkar, also bedenklich beziehungsweise schwach. Einige Hadith-Gelehrte bewerteten ihn als hasan. Der dritte Hadith: Von Anas wird überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte: „Die Erde wird niemals ohne vierzig Menschen sein, die wie Ibrahim, der Freund des Barmherzigen, sind. Wegen ihnen wird euch Regen gegeben und wegen ihnen siegt ihr. Wenn einer von ihnen stirbt, setzt Allah einen anderen an seine Stelle.“ At-Tabarani überlieferte diesen Hadith. Die Zuverlässigkeit mehrerer Überlieferer der Kette ist umstritten. Deshalb erklärten manche Gelehrte ihn für schwach; al-Haithami bewertete ihn jedoch als hasan. (At-Tabarani, al-Muʿǧam al-Awsaṭ 4/247; al-Albani, ad-Daʿīfa 9/325–327; Daʿīf al-Dschāmiʿ, S. 689.) Außer diesen drei Hadithen wurden noch weitere Hadithe über die Abdāl überliefert. Obwohl jeder einzelne Hadith schwach oder äußerst schwach ist, wird die Existenz der Abdāl in ihrer Gesamtheit dadurch belegt. Natürlich wurden zu diesem belegten Thema viele gefälschte und erfundene Aussagen verbreitet. Über die Aufgaben und Rangstufen der Abdāl sowie über viele erfundene Titel unterhalb und oberhalb ihres Ranges wurden zahlreiche Lügen überliefert: etwa dreihundert Naqīb beziehungsweise Nuqabāʾ, siebzig Nadschīb beziehungsweise Nudschabāʾ, vierzig Badal beziehungsweise Abdāl, vier Amīd beziehungsweise Umūd und ein Qutb oder Ghawth. Außer Abdāl sind alle diese Titel, Rangstufen und Zahlen grundlos und erfunden. Kein einziger authentischer oder schwacher Hadith vom Gesandten Allahs erwähnt Qutb, Ghawth, Nadschīb oder Naqīb. Auch alles, was über ihre Länder, Rangstufen, Aufgaben und Tätigkeiten gesagt wird, ist unbelegt und erfunden. Vom Gesandten Allahs wurde dazu weder mit einer authentischen noch mit einer schwachen Kette etwas überliefert, auch wenn manche Gelehrte in den vergangenen Jahrhunderten vieles darüber geschrieben haben. (Hakim at-Tirmidhi, Nawādir al-Uṣūl 1/261–263; as-Sachawi, al-Maqāṣid, S. 32–34; Darwisch Hut, Āsān al-Maṭālib, S. 63; al-Albani, Daʿīf al-Dschāmiʿ, S. 203, 334, 367.) Hier lenke ich die Aufmerksamkeit des Lesers auf zwei Fragen: die Erkennung der Abdāl und ihre Aufgaben. A. Die Erkennung der Abdāl Über die Erkennung der Abdāl wurde kein authentischer Hadith überliefert. Ebenso wird in keinem Hadith erwähnt, dass die Abdāl sich selbst als Abdāl erkennen oder wissen könnten, dass sie dazu gehören. Seit dem zweiten islamischen Jahrhundert hielt man jedoch fromme Menschen aufgrund ihrer äußerlich guten Taten für Abdāl. In einigen schwachen Hadithen werden hierzu äußerliche Taten erwähnt. Mit einer schwachen Kette wird überliefert: „Sie erlangten diesen Rang nicht durch viele freiwillige Gebete, Fasten oder Almosen, sondern durch Großzügigkeit, Weite des Herzens sowie Barmherzigkeit, Liebe und aufrichtigen Rat gegenüber allen Muslimen.“ Die Kette dieses Hadiths ist schwach. (al-Haithami, Madschmaʿ az-Zawāʾid 10/63; al-Adschluni, Kaschf al-Chafāʾ 1/24–25.) Auf Grundlage verschiedener schwacher Hadithe und der Aussagen von Tabiʿun und Tabiʿ at-Tābiʿun erwähnten Gelehrte wie as-Sachawi, as-Suyuti und al-Adschluni einige Merkmale der Ersatzleute: Weite des Herzens, Zufriedenheit mit dem Schicksal, Meiden des Verbotenen, Zorn für die Religion Allahs, niemanden verletzen, demjenigen Gutes tun, der einem schadet, demjenigen vergeben, der einen kränkt, täglich für die Gemeinschaft Muhammads beten, kinderlos sein beziehungsweise keine Kinder bekommen und niemanden verfluchen. (Ibn al-Dschausi, al-Mauḍūʿāt 2/335–337; as-Sachawi, al-Maqāṣid, S. 32–34; as-Suyuti, al-Laʾāli 2/330–332; Ibn Iraq, Tanzīh, S. 306–307; Tahir al-Fatani, Tadhkira, S. 193–195.) B. Die Aufgaben der Abdāl Bei uns ist außerdem verbreitet, dass der Ghawth diese oder jene Aufgabe und der Qutb jene oder andere Aufgabe habe. Das sind grundlose und erfundene Aussagen. Unzählige fromme Menschen halten solche unbelegten Hörensagen in gutem Glauben für richtig und wiederholen sie. Wir haben bereits gesehen, dass außer Abdāl alle diese Titel und Begriffe grundlos sind. Über die Abdāl heißt es in einigen Hadithen: „Wegen ihnen oder für sie lässt Allah Regen herabkommen“ und Ähnliches. Diese Aussage hat zwei Bedeutungen. Erstens: der Segen guter Taten. Wegen der guten Taten frommer Menschen gewährt Allah weltlichen Segen. In einem authentischen Hadith berichtet Anas: Zur Zeit des Gesandten Allahs gab es zwei Brüder. Einer kam zum Gesandten Allahs, der andere arbeitete, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Der arbeitende Bruder kam zum Gesandten Allahs und beklagte sich, dass sein Bruder ihm bei der Arbeit nicht helfe. Da sagte der Gesandte: „Vielleicht erhältst du gerade seinetwegen deine Versorgung.“ (At-Tirmidhi, as-Sunan 4/574; al-Hakim, al-Mustadrak 1/172.) Zweitens: der Segen ihrer Bittgebete. Die zweite Bedeutung ist, dass Allah wegen ihrer Gebete Barmherzigkeit und Segen gewährt. In verschiedenen Hadithen wird erwähnt, dass Allah die Gebete Seiner geliebten Diener erhört. In mehreren schwachen Hadithen über die Abdāl heißt es, dass die Menschen den Segen ihrer Gebete erhalten. Es liegt in der Natur frommer Menschen, stets für das Wohl aller Muslime und der muslimischen Gemeinschaft zu Allah zu beten. Die muslimische Gemeinschaft erhält den Segen dieser Gebete. In der Gesellschaft sind hierzu drei falsche und entstellte Bedeutungen verbreitet. Erstens: die angebliche Verpflichtung, ein Gebet zu erhören. Manche meinen: Wenn ein Abdāl oder ein solcher frommer Mensch betet, werde Allah es gewiss erhören. Ob Allah zufrieden oder unzufrieden sei, mein Ziel sei erreicht, sobald ich von einer bestimmten Person irgendwie ein Bittgebet erlangen könne. Diese Vorstellung ist nicht nur falsch, sondern widerspricht dem islamischen Glauben und enthält Schirk. Erstens wissen wir überhaupt nicht, wer ein Badal oder Abdāl ist. Alles hierzu beruht auf Vermutungen und Einbildung. Zweitens liegt es allein an Allah, ob Er das Gebet eines Menschen erhört oder nicht. Aus dem Koran erfahren wir, dass Allah sogar den unausgesprochenen Wunsch Seines geliebten Freundes und Gesandten, Muhammad, erfüllt hat, während Er ein ausgesprochenes Gebet von ihm nicht erhörte. Er betete um Vergebung für einen Heuchler, doch Allah erhörte es nicht und sagte sogar, dass es selbst bei siebzig solchen Gebeten nicht erhört werde. Einem Gottesfreund, dem eine Karāma gegeben worden war, wurde schwere Strafe auferlegt, weil er gegen Allahs Willen betete. (Sure at-Tauba 9:80; Sure al-Aʿrāf 7:175–177; Tafsir Ibn Kathir 2/265–269.) Zweitens: das Mittel oder die Vermittlung zur Erhörung des Gebets. Eine entstellte, der islamischen Glaubenslehre widersprechende Erklärung der Aussagen „Wegen ihm oder durch ihn erhältst du Versorgung“ und „Wegen ihnen oder durch sie erhältst du Regen“ lautet: Ohne das Gebet oder die Fürsprache dieser Person oder dieser Personen werde Allah dies wohl nicht geben. Sie seien offenbar wie die Minister eines Königs, ohne deren Fürsprache nichts geschehe. Wenn man auf der Welt eine Bitte an Könige, Herrscher oder Minister richte, erhalte man schneller Erfolg, wenn man sie durch deren enge Vertraute vortragen lasse. Ebenso sei es wahrscheinlicher, dass ein Gebet erhört werde, wenn man Allah durch diese Menschen statt direkt um etwas bitte. Diese Vorstellungen sind offener Schirk. Der König dieser Welt kennt mich nicht und weiß nichts über meine Aufrichtigkeit und Lauterkeit. Vielleicht kennt mich aber einer seiner Günstlinge. Durch dessen Fürsprache würde der König die Gewissheit gewinnen, dass ich seiner Gnade würdig bin. Ist es bei Allah etwa ebenso? Kennt Er mich nicht? Kennt irgendein Gottesfreund oder geliebter Diener Allahs mich besser als Allah? Liebt er mich mehr oder will er mir mehr Barmherzigkeit erweisen? Bei Königen und Richtern dieser Welt besteht wegen menschlicher Schwäche die Gefahr von Parteilichkeit oder Fehlentscheidungen, die durch Fürsprache beseitigt werden können. Gibt es eine solche Gefahr bei Allah? Niemand kann sagen, wer bei Allah angenommen und geliebt ist. Wir haben bereits gesehen, dass fromme Menschen von Natur aus stets für das Wohl aller Muslime und der muslimischen Gemeinschaft zu Allah beten. Die Muslime erhalten den Segen dieser Gebete. Doch diese Hadithe weisen keineswegs an, dass ein einzelner Muslim persönlich oder die muslimische Gesellschaft insgesamt zu einer bestimmten frommen Person gehen und sie um ein Gebet bitten müsse. In den segensreichen Generationen des Islam haben Gefährten, Tabiʿun, Tabiʿ at-Tābiʿun und die damaligen Menschen dies niemals getan. Drittens: angebliche Verantwortung oder Macht. Manche meinen, Allah habe den Abdāl oder den edlen Gottesfreunden die Verantwortung und Macht über Regen, Sieg und Ähnliches übertragen. Sie würden dies nach eigenem Ermessen gewähren. Diese Vorstellung ist genau wie der Glaube der Hindus und Götzendiener an ihre Götter und daher Schirk. Bei der Verwaltung dieser Welt hat Allah weder einem lebenden oder verstorbenen Propheten, noch einem Gottesfreund oder irgendeinem Menschen irgendeine Verantwortung oder Befugnis übertragen. Alles, was hierzu gesagt oder geglaubt wird, ist eine abscheuliche Lüge und widerspricht den zahlreichen eindeutigen Aussagen von Koran und Hadith. Allah hat den Engeln verschiedene Aufgaben in der Verwaltung der Welt gegeben, ihnen aber keine eigenständige Macht verliehen. Keinem lebenden oder verstorbenen Menschen hat Er irgendeine solche Aufgabe übertragen. Viele Menschen in der muslimischen Gesellschaft nehmen völlig grundlos und nach bloßer Einbildung an, eine bestimmte Person sei ein geliebter Diener Allahs. Danach bilden sie sich ein, Allah habe dieser Person vielleicht irgendeine Macht verliehen, und beginnen, sie eigenmächtig um Dinge zu bitten. Um solchen abscheulichen Schirk zu rechtfertigen, entstellen manche Unwissende die oben genannten Hadithe über die Abdāl. 18. Im Zusammenhang mit Abd al-Qadir al-Dschilani Hazrat Abd al-Qadir al-Dschilani war einer der bedeutenden Gelehrten, Rechtsgelehrten und Sufis des sechsten islamischen Jahrhunderts – eines Zeitalters des Niedergangs, der Spaltung und der Angriffe äußerer Feinde in der Geschichte der muslimischen Gemeinschaft. Er wurde im Jahr 471 nach der Hidschra geboren und starb im Alter von neunzig Jahren im Jahr 561 nach der Hidschra (1166 n. Chr.). Er war ein bedeutender Rechtsgelehrter der hanbalitischen Rechtsschule und außerdem ein großer Sufi-Mystiker und Prediger. Durch seine Predigten kehrten in jenem dunklen Zeitalter unzählige Menschen auf den Weg der Religion zurück. Bereits zu seinen Lebzeiten wurden viele seiner Wunder bekannt. Seine Schüler und Vertrauten, etwa adh-Dhahabi, as-Samʿani und andere, verfassten zuverlässige Biografien über ihn. Er selbst schrieb außerdem zahlreiche Bücher und vermittelte den Muslimen nach der hanbalitischen Rechtsschule Anleitung für ihr religiöses und geistliches Leben. Obwohl er unter dem Einfluss der damaligen Rechtsschulstreitigkeiten Imam Abu Hanifa und dessen Anhänger als eine Gruppe der Höllenbewohner bezeichnete (Abd al-Qadir al-Dschilani, Ghunyat at-Tālibīn, S. 6, 7, 149, 151, 152, 155, 211, 227), verehren ihn doch die Menschen aller Rechtsschulen, einschließlich der Hanafiten. In späterer Zeit wurden in seinem Namen unzählige wunderliche und falsche Aussagen als Wunder erfunden. Diese Aussagen sind nicht nur grundlos und falsch, sondern widersprechen auch den islamischen Vorstellungen. Unser Thema hier sind jedoch die im Zusammenhang mit dem Gesandten Allahs verbreiteten Lügen. Eine der von Lügnern im Zusammenhang mit Abd al-Qadir al-Dschilani erfundenen Geschichten lautet, dass der Gesandte Allahs in der Nacht der Himmelsreise seinen Fuß auf die Schulter Abd al-Qadir al-Dschilanis gesetzt und sich auf diese Weise zum Thron erhoben habe. Dies ist eine abscheuliche, im Namen des Gesandten Allahs erfundene Lüge. In keinem Hadith-Buch gibt es dafür irgendeinen Beleg. Wenn man bedenkt, wie ein Gläubiger im Namen des Gesandten Allahs etwas sagen kann, das dieser nicht gesagt hat und das in keinem Hadith-Buch und mit keiner Überlieferungskette vorkommt, muss man sich wundern. Die Gefährten wagten es aus Angst, ihre auswendig gewussten und bekannten Worte auch nur geringfügig zu verändern, kaum, etwas zu sagen. Wie werden wir am Tag der Auferstehung vor ihm erscheinen können, wenn wir wahllos alles, was wir hören, in seinem Namen weitergeben?
2.8. Über die Vorzüge des Wissens und der Gelehrten
Über den Befehl, Wissen zu erwerben, und über die Würde der Gelehrten sowie der Talib al-Ilm, also der Lernenden, gibt es viele koranische Verse und authentische Hadithe. Andererseits wurden zur Darstellung der Vorzüglichkeit des Wissens viele falsche Hadithe erfunden. Viele törichte, scheinbar fromme (!) Menschen haben ebenfalls zahlreiche falsche Hadithe über die Vorzüglichkeit des Wissenserwerbs verbreitet. Was für ein abscheuliches Verbrechen! Sie meinten, die Verse des ehrwürdigen Korans und die authentischen Hadithe reichten nicht aus; daher würden die Menschen vielleicht nicht anfangen, Wissen zu lernen, wenn man nicht noch einige erfundene Hadithe über Vorzüge vortrage. Da die Gelehrten die Hadithe verbreiten, haben viele Gelehrte diese sprachlich schönen gefälschten Hadithe bisweilen ohne Prüfung überliefert. Deshalb haben sich viele gefälschte Hadithe über die Vorzüglichkeit des Wissens und der Gelehrten in der Gesellschaft verbreitet. Es ist unsere aller Pflicht, diese falschen Hadithe zu kennen und davon abzusehen, sie zu sagen. Die Verse des Korans und die authentischen Hadithe genügen uns. 1. Ein wenig Nachdenken ist besser als tausend Jahre Gottesdienst Zu diesen erfundenen Hadithen gehört: „Eine kurze Zeit des Nachdenkens und der Murāqaba ist besser als ein Jahr Gottesdienst.“ Manche übertreiben noch und sagen, es sei besser als siebzigtausend Jahre Gottesdienst. Die Hadith-Gelehrten haben diese Aussage als gefälscht bezeichnet. Sie ist als Aussage des Gesandten Allahs (s.a.w.) eine Lüge. Sie ist lediglich eine Aussage eines früheren Gelehrten. (Mulla Qari, al-Asrar, S. 97; al-Albani, Daʿif al-Dschamiʿ, S. 581.) 2. Die Tinte des Gelehrten ist besser als das Blut des Märtyrers Ein anderer zur Vorzüglichkeit des Wissens erfundener gefälschter Hadith lautet: „Die Tinte des Gelehrten ist besser als das Blut des Märtyrers.“ Die Hadith-Gelehrten Sachawi, Zarqani, Mulla Ali Qari und andere haben erklärt, dass diese Aussage zwar sehr schön klingt, aber nicht vom Gesandten Allahs (s.a.w.) stammt. Zarkaschi sagte, der Satz sei in Wirklichkeit eine Aussage von Hasan al-Basri (r.h.). 3. Die Gelehrten meiner Gemeinschaft sind wie die Propheten der Kinder Israels Dies ist unter Gelehrten und frommen Menschen eine weit verbreitete Aussage: „Die Gelehrten meiner Gemeinschaft sind wie die Propheten der Kinder Israels.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dieser Satz keine Aussage des Propheten (s.a.w.) ist, sondern eine unbegründete, ohne Überlieferungskette verbreitete, falsche, gefälschte und erfundene Aussage in seinem Namen. (Sachawi, al-Maqasid, S. 293; Mulla Qari, al-Asrar, S. 159.) Viele Prediger erzählen im Zusammenhang mit diesem falschen Hadith erfundene Geschichten und behaupten, der Gesandte Muhammad (s.a.w.) habe darüber angeblich mit dem Propheten Musa (a.s.) gestritten! Wir suchen Zuflucht bei Allah! Was für eine abscheuliche Erfindung! Hier ist anzumerken, dass es viele andere Hadithe über die Vorzüglichkeit der Gelehrten gibt, in denen den Gelehrten eine Stellung nahe derjenigen der Propheten zugesprochen wird. In einem zuverlässigen (hasan) Hadith heißt es: „Die Gelehrten sind die Erben der Propheten.“ Tirmidhi, Abu Dawud, Ibn Madscha und andere Hadith-Gelehrte haben diesen Hadith überliefert. Wir sollten diese anerkannten Hadithe besprechen, statt uns dadurch zu versündigen, dass wir erfundene Aussagen dem Gesandten Allahs (s.a.w.) zuschreiben. 4. Schaut auf das Gesicht der Gelehrten Ein weiterer zur Vorzüglichkeit der Gelehrten erfundener gefälschter Hadith lautet: „Auf das Gesicht eines Gelehrten zu schauen ist Allah lieber als der Gottesdienst von sechzig Jahren Fasten und Qiyam (Tahadschud).“ Mit anderen Worten wird gesagt: „Auf das Gesicht eines Gelehrten zu schauen ist Gottesdienst.“ Keine dieser beiden Aussagen ist ein Hadith. Die Hadith-Gelehrten haben beide Sätze als falsche oder erfundene Hadithe bezeichnet. (Sachawi, al-Maqasid, S. 442; Mulla Qari, al-Asrar, S. 253.) 5. Der Schlaf des Gelehrten ist Gottesdienst Ein weiterer gefälschter Hadith dieser Art lautet: „Der Schlaf des Gelehrten ist Gottesdienst.“ Mulla Ali Qari sagt: „Als Aussage des Gesandten Allahs (s.a.w.) – also als marfuʿ-Hadith – besitzt dieser Satz keinerlei Grundlage.“ 6. Der Schlaf des Gelehrten ist besser als der Gottesdienst des Unwissenden Eine weitere ebenso unbegründete gefälschte Aussage lautet: „Der Schlaf des Gelehrten ist besser als der Gottesdienst des Unwissenden.“ Beide Sätze sind gefälscht. In keiner Überlieferungskette – weder als sahih, daʿif noch mauduʿ – gibt es diese beiden Aussagen. Es gibt jedoch einen Hadith mit ähnlicher Bedeutung: „Mit Wissen zu schlafen ist besser, als in Unwissenheit das Gebet zu verrichten.“ (Abu Nuʿaym al-Isfahani, Hilyat al-Awliya 4/385; Mulla Ali Qari, al-Asrar, S. 255; al-Albani, Daʿif al-Dschamiʿ, S. 861.) 7. Die Gesellschaft eines Gelehrten ist besser als tausend Rakʿa Gebet Ein anderer diesbezüglicher erfundener Hadith lautet: „In einer Sitzung eines Gelehrten anwesend zu sein ist besser, als tausend Rakʿa zu beten.“ Die Hadith-Gelehrten haben diese Aussage als falschen Hadith eingestuft. (Mulla Qari, al-Asrar, S. 113.) Aufgrund dieses gefälschten Hadiths wurde später noch gesagt: „Eine kurze Zeit in der Gesellschaft der Gottesfreunde zu verbringen ist besser, als hundert Jahre frei von Augendienerei zu beten.“ Die Gesellschaft rechtschaffener und frommer Menschen ist ein wichtiger Gottesdienst. Im Koran und im Hadith wird dazu ausdrücklich aufgefordert. Doch diese besondere Vorzüglichkeit der Gesellschaft ist erfunden. 8. Nach dem Asr nicht lernen In unserem Land ist unter vielen Gelehrten und Madrasa-Schülern verbreitet, dass das Lernen nach dem Asr-Gebet den Augen schade. Diese Aussage geht auf einen erfundenen Hadith zurück. In dem betreffenden erfundenen Hadith heißt es: „Wer seine beiden Augen liebt, soll nach dem Asr nicht schreiben.“ Das ist kein Hadith und hat keinerlei Grundlage. Lernen bei schwachem Licht, in der Dunkelheit oder im Halbdunkel kann den Augen schaden. Die Ärzte können hierzu vieles sagen. Doch es gibt darüber keinen Hadith. (Sachawi, al-Maqasid, S. 397; Mulla Qari, al-Asrar, S. 216.) 9. Suche nach Wissen, selbst wenn es in China wäre In unserem Land ist folgende Aussage weit verbreitet: „Suche nach Wissen, selbst wenn es in China wäre.“ Die meisten Hadith-Gelehrten haben sie als gefälscht bezeichnet. Einige haben sie als äußerst schwachen Hadith bezeichnet. Nur zwei äußerst schwache Überlieferer, die falsche Hadithe überlieferten, haben sie als Aussage des Gesandten Allahs (s.a.w.) verbreitet. (Ibn Adi, al-Kamil 1/292; Ibn al-Dschawzi, al-Mauduat 1/154; Suyuti, al-Laʾali 1/193.) 10. Einige Zeit in der Nacht Wissen zu lernen ist besser, als die ganze Nacht im Gottesdienst wach zu bleiben In einem bekannten Buch unseres Landes heißt es: „In einem weiteren Hadith des Sahih al-Buchari steht, dass der Ehrwürdige (d) gesagt habe: Eine Stunde lang religiöses Wissen zu lernen ist besser, als die ganze Nacht wach zu bleiben und Gottesdienst zu verrichten.“ (M. Golam Rahman, Maqsud al-Muʾminin, S. 25.) Diese Aussage wurde nicht nur nicht im Sahih al-Buchari, sondern in keinem Hadith-Werk als Wort des Gesandten Allahs (s.a.w.) aufgenommen. Imam Darimi nahm sie in seinem Sunan-Werk mit einer äußerst schwachen und unterbrochenen Überlieferungskette als Aussage des Gefährten Ibn Abbas (r.a.) auf. Alles, was in diesem Sinne im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) gesagt wurde, ist gefälscht und erfunden. [Darimi, Abdullah ibn Abd ar-Rahman (255 n.H.), as-Sunan 1/94, 157.] 11. Die Vorzüglichkeit von Wissen, Tat und Aufrichtigkeit Über die Bedeutung von Wissen, Tat und Ichlas gibt es im Koran und im Hadith viele Anweisungen. Daneben sind einige gefälschte Hadithe in der Gesellschaft verbreitet, zum Beispiel: „Alle Menschen sind dem Untergang verfallen, außer den Gelehrten. Alle Gelehrten sind dem Untergang verfallen, außer den Handelnden. Alle Handelnden sind dem Untergang verfallen, außer den Aufrichtigen. Die Aufrichtigen befinden sich in großer Furcht.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass diese Aussagen gefälscht sind. Sie wurden in keiner sahih-, daʿif- oder mauduʿ-Überlieferungskette vom Gesandten Allahs (s.a.w.) überliefert. Darwisch Hut sagt: „Samarkandi hat diesen ‚Hadith‘ in seinem Buch Tanbih al-Ghafilin erwähnt, und die Prediger machen viel Aufhebens darum. In diesem Buch gibt es viele falsche und mauduʿ-Hadithe. Deshalb kann man sich nicht auf dieses Buch stützen.“ (Darwisch Hut, Asan al-Matalib, S. 246; al-Albani, Daʿifa 1/174.) 12. Das Suchen nach Wissen tilgt frühere Sünden Imam Tirmidhi nahm in seinem Sunan-Werk folgenden Hadith auf: „Wenn jemand Wissen erwirbt, wird es eine Sühne für seine früheren Sünden sein.“ (Tirmidhi, as-Sunan 5/29.) Außer Imam Tirmidhi haben auch Darimi, Tabarani und andere Hadith-Gelehrte diesen Hadith aufgenommen. Alle überlieferten ihn über den „blinden Abu Dawud“, Nufai ibn al-Harith. Er starb um das Jahr 150 nach der Hidschra. Zeitgenössische und spätere berühmte Hadith-Gelehrte haben durch vergleichende Untersuchung gezeigt, dass dieser Mann im Namen des Hadiths log. Der berühmte zeitgenössische Tabiʿi Qatada ibn Diʿama (117 n.H.) bezeichnete ihn als Lügner. Imam Muslim schreibt im Vorwort seines Sahih-Werks, der berühmte Tabiʿ at-Tabiʿi Hammam ibn Yahya (165 n.H.) habe gesagt: „Der blinde Abu Dawud kam zu uns und begann, Hadithe zu erzählen. Er behauptete, Hadithe von den Gefährten al-Bara ibn Azib (73 n.H.), Zayd ibn Arqam (68 n.H.) und anderen Gefährten gehört zu haben. Er behauptete, von achtzehn Gefährten, die an der Schlacht von Badr teilgenommen hatten, Hadithe gelernt zu haben. Darauf fragten wir den berühmten Tabiʿi und Hadith-Gelehrten Qatada nach ihm. Er sagte: Der Mann lügt. Er hat diese Gefährten weder gesehen noch von ihnen etwas gehört. Denn noch während der Seuche vor einigen Jahren sahen wir ihn von Tür zu Tür betteln.“ (Muslim, as-Sahih 1/21–22.) Imam Buchari, Ahmad ibn Hanbal, Abu Hatim ar-Razi und andere Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn als äußerst schwachen und aufgegebenen Überlieferer. Yahya ibn Maʿin, Nasaʾi, Ibn Hibban und andere Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn als Lügner und Fälscher. Außer diesem Mann hat niemand diesen Hadith über irgendeine Überlieferungskette überliefert. Dieser Mann behauptete, ein Mann namens Abdullah ibn Sakhbara habe ihm berichtet, sein Vater Sakhbara habe gesagt, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) diese Aussage gemacht habe. Auch dieser Abdullah ibn Sakhbara ist unbekannt. Außer dem blinden Abu Dawud hat niemand seinen Namen erwähnt oder gesagt, ihn zu kennen. Ebenso hat außer diesem blinden Abdullah niemand den Gefährten namens Sakhbara erwähnt. Aus keiner anderen Quelle ist bekannt, dass es einen Gefährten dieses Namens gab. (Ibn Hadschar, Tahdhib 10/419; Taqrib, S. 465; al-Isaba 3/35.) Nachdem Imam Tirmidhi den Hadith erwähnt hatte, sagte er mit Hinweis auf die obigen Punkte: „Die Überlieferungskette dieses Hadiths ist schwach. Abu Dawud ist schwach. Über Abdullah ibn Sakhbara und seinen Vater gibt es keine näheren Angaben. Qatada und andere Gelehrte haben über diesen blinden Abu Dawud gesprochen.“ (Tirmidhi, as-Sunan 5/29.) Imam Tirmidhi beließ es hier bei der Feststellung, dass die Überlieferungskette des Hadiths schwach sei, und nannte den Grad der Schwäche nicht. Wir wissen, dass ein schwacher oder daʿif-Hadith eine Art gefälschter Hadith sein kann. Ein schwacher Hadith, dessen Überlieferer beschuldigt wird, falsche Hadithe überliefert zu haben, wird als gefälschter Hadith bezeichnet. Deshalb haben einige spätere Hadith-Gelehrte diesen Hadith als „gefälschten“ Hadith bezeichnet. Allama Nur ad-Din Haythami sagt, nachdem er diesen Hadith erwähnt hat: „In seiner Überlieferungskette befindet sich der blinde Abu Dawud, der ein berühmter Lügner war.“ (Haythami, Madschmaʿ az-Zawaʾid 1/123; al-Albani, Daʿif al-Dschamiʿ, S. 819.) 13. Barfuß zu einer guten Tat oder zum Lernen von Wissen gehen Es sind Aussagen verbreitet, wonach man besonders großen Lohn erhalte, wenn man barfuß zum Lernen oder zu einer guten Tat unterwegs ist. Sie alle sind nichtig und gefälschte Hadithe. (Ibn al-Dschawzi, al-Mauduat 1/155–157; Suyuti, Laʾali 1/194–196; Ibn Iraq, Tanzih 1/251–252.) 14. Äußerliches und inneres Wissen Die Hadith-Gelehrten Allama Ibn Hadschar al-Asqalani, Suyuti, Mulla Ali Qari und andere haben erwähnt, dass alle Hadithe, in denen das Ilm al-Batin, also das innere Wissen, als von äußerlichem Wissen getrennte oder verborgene Angelegenheit dargestellt wird, erfunden und falsch sind. (Suyuti, Dhail al-Mauduat, S. 44; Mulla Ali Qari, al-Masnuʿ, S. 93.) In unserer Gesellschaft wurden Wahrheit und Falschheit in dieser Frage häufig vermischt, und viele hasan- und sahih-Hadithe wurden in verfälschter Bedeutung verwendet. Wir wissen, dass das menschliche Wissen zwei Stufen hat. Die erste Stufe besteht darin, etwas zu wissen. Die zweite besteht darin, dass dieses Wissen sich im tiefsten Inneren oder im Unterbewusstsein in einen Glauben verwandelt. Ein Mensch weiß zum Beispiel, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist oder dass Rauchen Gifttrinken bedeutet. Trotzdem raucht er. Gift trinkt er jedoch niemals, weil sein Wissen noch nicht zu einem tiefen Glauben geworden ist. Wenn es sich in Glauben verwandelt, wird er nicht mehr rauchen können, so wie er kein Gift trinken kann. Auch bei religiösen Vorschriften gibt es diese beiden Stufen des Wissens. Ein Mensch weiß, dass er verbrennen wird, wenn er in ein loderndes Feuer springt. Deshalb wird er niemals in das Feuer springen und sich selbst dann mit aller Kraft wehren, wenn man ihn hineinstoßen will. Derselbe Mensch weiß und glaubt aber, dass er im lodernden Feuer der Hölle brennen muss, wenn er ein Gebet versäumt, und trotzdem versäumt er das Gebet. Denn sein „Wissen“ und sein „Glaube“ sind noch nicht zu einem tiefen Glaubenswissen im Inneren oder im Unterbewusstsein geworden. Wenn dieses Wissen zu tiefem Glaubenswissen wird, wird er unter keinen Umständen ein Gebet versäumen können, ebenso wie er keinesfalls in das Feuer gehen kann. Er wird das Feuer der Hölle mit seinem Herzen sehen und empfinden können. Daher wissen wir: Ein gewöhnlicher frommer Muslim, der gewöhnlich das Fadschr-Gebet in der Gemeinschaft verrichtet, wacht vielleicht nicht zum Gemeinschaftsgebet auf, wenn er nachts spät schlafen geht. Wenn derselbe Mann jedoch um vier Uhr morgens einen Zug oder ein Auto erreichen muss, wird er nachts mehrmals aufwachen. Denn das Wissen, dass er Schwierigkeiten oder Schaden erleiden wird, wenn er das Fahrzeug verpasst, ist zu einem Wissen seines Unterbewusstseins oder zu „Wissen des Herzens“ geworden. Das Wissen, dass ihm ein Schaden entsteht, wenn er das Gemeinschaftsgebet verpasst, ist dagegen noch nicht zu einem solchen tiefen Wissen geworden. Wenn es zu einem solchen tiefen Wissen oder Wissen des Herzens wird, wird er auch für das Fadschr-Gemeinschaftsgebet immer wieder aufwachen. Die Befolgung und praktische Umsetzung des Wissens der ersten Stufe führt das Wissen auf die zweite Stufe. Das gilt in allen Bereichen. Wenn man jemandem das Wissen „Rauchen bedeutet Gifttrinken“ wiederholt vor Augen führt, wenn er es umsetzt, ausführlich die schädlichen Folgen des Rauchens liest und an Seminaren, Gesprächen und ähnlichen Veranstaltungen zu diesem Thema teilnimmt, wird dieses Wissen irgendwann zu seinem tiefen Wissen werden und er wird das Rauchen aufgeben. Ebenso wird jemand, der das Wissen „Üble Nachrede ist der Weg zur Hölle“ wiederholt bespricht, die diesbezüglichen Verse und Hadithe immer wieder liest und die Strafe im tiefen Glauben an das Jenseits innerlich empfindet, schließlich die üble Nachrede aufgeben. Sein eigenes Herz wird ihn daran hindern. Wir wissen, dass beide Stufen des Wissens Wissen sind. Nach dem Wissen der ersten Stufe wird Allah die Menschen zur Rechenschaft ziehen. Wer weiß, dass das Versäumen des Gebets verboten ist, es aber dennoch versäumt, wird für seine Tat bestraft werden. Wenn das Wissen jedoch die zweite Stufe erreicht, macht es dem Menschen den Weg Allahs sehr leicht und erfreulich. Im Hadith wurde das Wissen unter diesem Gesichtspunkt in zwei Stufen eingeteilt. Abdullah ibn Masʿud (r.a.) sagte: „Viele Menschen lesen den Koran, aber er gelangt nicht unter ihre Kehlen hinab (er wird nicht zu tiefem Wissen im Herzen). Wenn er jedoch ihr Inneres erreicht und sich tief darin festsetzt, wird er ihnen nützen.“ (Ibn Radschab, Dschamiʿ al-Ulum wal-Hikam, S. 343.) Der berühmte Tabiʿi Hasan al-Basri (r.h.) (110 n.H.) sagte: „Wissen besteht aus zwei Arten: 1. dem Wissen der Zunge, das auch ein Beweis Allahs gegen den Sohn Adams ist, und 2. dem Wissen des Herzens. Dieses ist das nützliche Wissen.“ (Darimi, as-Sunan 1/114.) Die Überlieferungskette dieser Aussage von Hasan al-Basri ist zuverlässig. Über eine andere Kette wurde dieselbe Aussage jedoch von Hasan al-Basri im Namen des Gesandten Allahs (s.a.w.) überliefert. In einer Kette behauptete ein späterer Überlieferer, Hasan al-Basri habe gesagt, der Gesandte Allahs (s.a.w.) habe den obigen Satz gesagt. In einer anderen Kette behauptete ein späterer Überlieferer, Hasan al-Basri habe gesagt, der Gefährte Dschabir (r.a.) habe berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) den obigen Satz gesagt habe. Einige Gelehrte haben diese beiden Ketten als schwach bezeichnet. Allama Mundhiri bezeichnete die Überlieferungskette des Hadiths jedoch als hasan. (Darimi, as-Sunan 1/114; Ibn al-Mubarak, az-Zuhd 1/407; al-Mundhiri, at-Targhib 1/58.) Hier ist anzumerken, dass Abu Huraira (r.a.) in einem von Imam Buchari aufgenommenen Hadith sagte: „Ich habe vom Gesandten Allahs (s.a.w.) zwei Gefäße des Wissens bewahrt. Eines davon habe ich verbreitet. Wenn ich das andere verbreiten würde, würde mir die Kehle durchgeschnitten.“ (Buchari, as-Sahih 1/56.) Einige wollten diesen Hadith als Hinweis auf das Ilm al-Batin verstehen. In Wirklichkeit deutete Abu Huraira (r.a.) hier auf die ungerechten Herrscher der Umayyadenzeit hin. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) hatte das Kommen ungerechter Herrscher nach dem Kalifat der rechtgeleiteten Kalifen, ihre Nachlässigkeit in religiösen Angelegenheiten und Ähnliches vorhergesagt und auch die Namen Yazids und anderer ungerechter Herrscher genannt. Abu Huraira und viele andere Gefährten pflegten in der Umayyadenzeit beim Überliefern der diesbezüglichen Hadithe solche Worte zu gebrauchen. (Ibn Hadschar, Fath al-Bari 1/216–217.) So sind sich die Hadith-Gelehrten einig geworden, dass der Ausdruck „Ilm al-Batin“ in keinem authentischen Hadith erwähnt wird. Das in dem obigen Hadith erwähnte Wissen der zweiten Stufe haben manche jedoch „Ilm al-Qalb“ (Wissen des Herzens) oder „Ilm al-Batin“ (Wissen des Unterbewusstseins) genannt. Dieses Wissen ist nichts anderes als das Wissen des Korans, des Hadiths und der Scharia. Vielmehr ist es die eigentliche und angestrebte Stufe des Wissens von Koran und Sunna. Wenn das Wissen des Korans, der Sunna und der islamischen Scharia durch fortwährende Beschäftigung, Befolgung und Übung tief in das Herz eindringt und die Handlungen des Menschen aus dem Unterbewusstsein heraus steuert, wird es „Ilm al-Qalb“ oder „Ilm al-Batin“ genannt. Später wurden jedoch unter den Bezeichnungen äußerliches und inneres Wissen viele islamfeindliche Aberglauben in der muslimischen Gesellschaft verbreitet. Man behauptete, das innere Wissen sei etwas Verborgenes oder etwas, das außerhalb des Wissens von Koran und Sunna erworben werden könne. Einige Hadithe zu diesem Thema wurden von Fälschern erfunden. Alle Aussagen, die im Sinne eines vom äußerlichen Wissen getrennten oder verborgenen inneren Wissens verbreitet werden, sind gefälscht. Ich führe einige solche gefälschten Hadithe an. 15. Das innere Wissen ist ein verborgenes Geheimnis, das weder Propheten noch Engel kennen! Die Fälscher erfanden bis hin zu Hasan al-Basri einen gefälschten Hadith und behaupteten, Hasan al-Basri (22–109 n.H.) habe gesagt: Ich fragte den Gefährten Hudhaifa ibn al-Yaman (36 n.H.): Was ist das innere Wissen? Er sagte: Ich fragte den Gesandten Allahs (s.a.w.): Was ist das innere Wissen? Er sagte: Ich fragte Dschibril: Was ist das innere Wissen? Er sagte: Ich fragte Allah: Was ist das innere Wissen? Allah sagte: „O Dschibril, es ist ein Geheimnis zwischen Mir und Meinen geliebten Gottesfreunden. Ich lege es in ihre Herzen. Kein Allah nahestehender Engel und kein Prophet oder Gesandter kann es erkennen.“ Der Gelehrte aus dem 5. und 6. Jahrhundert nach der Hidschra, Shirawayh ibn Schahrdar ad-Daylami (509 n.H.), nahm diese Aussage in seinem berühmten Werk al-Firdaws als Hadith auf. Doch sachkundige Hadith-Gelehrte wie Allama Ibn Hadschar al-Asqalani, Dschalal ad-Din Suyuti, Ibn Iraq al-Kinani und Mulla Ali Qari entlarvten die Fälschung dieses Hadiths. Es ist nachgewiesen, dass seine Überlieferer Lügner waren und Hadithe fälschten. Darüber hinaus unterlief den Fälschern ein Fehler. Sie sagten hier, Hasan al-Basri (r.h.) habe Hudhaifa (r.a.) befragt. Tatsächlich hatte Hasan al-Basri Hudhaifa in seinem Leben nicht einmal gesehen, geschweige denn ihn etwas gefragt. (Daylami, al-Firdaws 2/312; Ibn Iraq, Tanzih 1/280; Mulla Qari, al-Masnuʿ, S. 92–93.) 16. Das innere Wissen ist ein verborgenes Geheimnis, das Allah nach Belieben einwirft Eine weitere solche gefälschte und nichtige Aussage lautet: „Das innere Wissen ist eines der verborgenen Geheimnisse Allahs des Erhabenen und eine Seiner Bestimmungen. Er wirft es in das Herz Seiner Diener, in welches Er will.“ Für diesen Hadith gibt es eine Überlieferungskette. Sie besteht aus unbekannten und undurchsichtigen Überlieferern. Allama Dhahabi, Suyuti, Ibn Iraq und andere haben diesen Hadith als gefälscht bezeichnet. Bemerkenswert ist jedoch, dass Allama Suyuti den Hadith selbst als gefälscht kennzeichnete und ihn in seinem Werk über gefälschte Hadithe, Dhail al-Laʾali, aufnahm. In seinem Buch al-Dschamiʿ as-Saghir bezeichnete er ihn jedoch als schwach. Dabei behauptete er, im Werk al-Dschamiʿ as-Saghir keinen gefälschten Hadith zu erwähnen. Daraus verstehen wir, dass auch alle sachkundigen Gelehrten Fehler machen können und man die Aussage niemandes unkritisch annehmen darf.“ Manche haben diese nichtige Aussage anders formuliert: „Das innere Wissen ist eines meiner verborgenen Geheimnisse. Ich lege es in die Herzen Meiner Diener, und niemand außer Mir kennt es.“ (Sirr al-Asrar, S. 23.) 17. Der Mensch ist Allahs verborgenes Geheimnis In einem gefälschten „Hadith qudsi“ heißt es: „Der Mensch ist Mein verborgenes Geheimnis, und Ich bin das verborgene Geheimnis des Menschen.“ (Sirr al-Asrar, S. 23, 31.) 18. Das innere Wissen ist ein verborgenes Geheimnis, das nur die Gottesmenschen kennen Eine weitere äußerst schwache, unzuverlässige oder gefälschte Aussage lautet: „Unter den Wissensarten gibt es eine Art Wissen, die einem verborgenen Gegenstand gleicht. Dieses Wissen kennt niemand außer den gottesfürchtigen Gelehrten. Wenn sie es aussprechen, leugnet es niemand außer einem, der über Allah getäuscht ist.“ Daylami und andere Gelehrte nahmen diesen Hadith auf. In ihrer Überlieferungskette berichten sie über einen unbekannten Mann namens Nasr ibn Muhammad ibn Harith, der gesagt habe, Abd as-Salam ibn Salih Abu as-Salt al-Harawi habe ihm berichtet, von Sufyan ibn Uyayna, von Ibn Dschuraidsch, von Ata, von Abu Huraira, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) gesagt habe … Der Überlieferer Nasr ibn Muhammad ibn Harith ist unbekannt. Sein Lehrer Abd as-Salam ibn Salih ist ein äußerst schwacher Überlieferer. Einige Hadith-Gelehrte bezeichneten ihn als absichtlichen Lügner, andere als unbeabsichtigten Lügner. Wir haben ihn im Abschnitt über die Arten der Lüge behandelt. Außer durch diesen Lügner wurde dieser Hadith von niemandem überliefert. (Daylami, al-Firdaws 1/210; al-Albani, Daʿifa 2/262.) 19. In der Nacht der Himmelsreise dreißigtausend Einheiten inneren Wissens empfangen Eine abscheuliche Lüge über das innere Wissen wird in dem unter dem Namen von Abd al-Qadir al-Dschilani (r.a.) verbreiteten Buch Sirr al-Asrar folgendermaßen geschrieben: „Diese dreißigtausend vollständig verborgenen Wissenseinheiten vertraute Allah der Erhabene in der Nacht der gesegneten Miʿradsch dem gesegneten Herzen des Ehrwürdigen (s.a.w.) an. Der Ehrwürdige (s.a.w.) teilte dieses heilige anvertraute Gut außer seinen besonders geliebten Gefährten und den Bewohnern der Suffa keinem gewöhnlichen Menschen mit …“ (Sirr al-Asrar, S. 45.) Was für eine abscheuliche, offenkundige Lüge über Allah und Seinen Gesandten (s.a.w.)! Von keinem geliebten Gefährten des Gesandten Allahs (s.a.w.) und von keinem Bewohner der Suffa wurde eine solche Aussage mit einer sahih- oder daʿif-Überlieferungskette überliefert. 20. Das besondere innere Wissen des Gesandten Allahs (s.a.w.) Eine von den Fälschern erfundene und als Hadith verbreitete Aussage lautet: „Ich habe mit Allah eine Zeit, in der weder ein Allah nahestehender Engel noch ein gesandter Prophet Platz findet.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dies eine unbegründete, ohne Überlieferungskette überlieferte gefälschte Aussage ist, obwohl sie unter den frommen Sufis Verbreitung gefunden hat. Sufi-Derwische glaubten in ihrer Arglosigkeit alles, was sie hörten. Daher konnten die Fälscher unter ihnen besonders leicht erfundene Aussagen verbreiten. (Sachawi, al-Maqasid, S. 358; Mulla Qari, al-Asrar, S. 197.) 21. Wenn ein Gelehrter oder Talib al-Ilm ein Dorf betritt, wird die Grabesstrafe vierzig Tage aufgehoben Eine verbreitete falsche Aussage lautet: „Wenn ein Gelehrter oder Talib al-Ilm (Lernender) durch ein Dorf zieht, hebt Allah der Erhabene die Strafe auf dem Friedhof dieses Dorfes vierzig Tage lang auf.“ Diese Aussage ist erfunden und falsch. (Mulla Ali Qari, al-Asrar, S. 74, Nr. 261.) 22. Die Begegnung oder der Handschlag mit einem Gelehrten ist wie die Begegnung oder der Handschlag mit dem Gesandten Allahs (s.a.w.) Ein verbreiteter gefälschter Hadith lautet: „Wer einen Gelehrten oder die Gelehrten trifft, der ist, als hätte er mich getroffen. Wer einem Gelehrten oder den Gelehrten die Hand schüttelt, der ist, als hätte er mir die Hand geschüttelt. Wer in der Sitzung eines großen Gelehrten oder der Gelehrten sitzt, der ist, als hätte er in meiner Sitzung gesessen. Und wer in dieser Welt in meiner Sitzung gesessen hat, den wird Allah morgen, am Tag der Auferstehung, mit mir im Paradies sitzen lassen.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass diese Aussage gefälscht und falsch ist. (Suyuti, Dhail al-Laʾali, S. 35; Ibn Iraq, Tanzih 1/272–273; Mulla Qari, al-Asrar, S. 232.) Hier ist anzumerken, dass im Koran und im Hadith drei wichtige gottesdienstliche Handlungen angeordnet wurden: 1. Wissen zu lernen, 2. die Gesellschaft rechtschaffener Menschen zu suchen und 3. rechtschaffene Menschen um Allahs willen zu lieben und sie zu besuchen. Diese drei gottesdienstlichen Handlungen gehören zu den wichtigsten Grundlagen der Rettung des Gläubigen. Durch die Gesellschaft der Gelehrten können diese drei gottesdienstlichen Handlungen ausgeübt werden. Ein Gelehrter besitzt keine eigene besondere Vorzüglichkeit. Seine Vorzüglichkeit hängt davon ab, wie viel Wissen und wie viele Taten er aus Koran und Hadith übernimmt. Das heißt: Die Vorzüglichkeit der Taten beruht auf zwei Dingen: Wissen und Tat. Die Bedeutung der Gesellschaft eines rechtschaffenen Gelehrten besteht in drei Punkten: der allgemeine Rang der Gesellschaft rechtschaffener Menschen, der allgemeine Rang der Liebe zu rechtschaffenen Menschen und die Möglichkeit, Wissen zu lernen … Alles, was über besondere Vorzüge des Gebets hinter einem Gelehrten, des Sitzens in seiner Sitzung, des Treffens mit ihm, des Händeschüttelns mit ihm und Ähnliches gesagt wird, ist unbegründet und gefälscht. 23. Der Tag, an dem ich nichts Neues gelernt habe, ist ohne Segen Eine verbreitete nichtige Aussage, die als Hadith überliefert wird, lautet: „Wenn in meinem Leben ein Tag kommt, an dem ich meinen Glauben, der mich Allah näherbringt, nicht vermehren kann, dann möge für mich im Aufgang der Sonne dieses Tages kein Segen liegen.“ Abu Nuʿaym al-Isfahani und andere Hadith-Gelehrte überliefern diesen Hadith über einen Mann des zweiten Jahrhunderts namens Hakam ibn Abdullah. Hakam sagt: Ibn Schihab az-Zuhri erzählte ihm diesen Hadith von Saʿid ibn al-Musayyib, von Aischa, vom Gesandten Allahs (s.a.w.). Abu Nuʿaym sagt: „Niemand außer Hakam hat diesen Hadith überliefert.“ (Abu Nuʿaym, Hilyat al-Awliya 8/188.) Die Hadith-Gelehrten sind sich über diesen Mann namens Hakam einig, dass er ein Fälscher und abscheulicher Lügner war. Imam Abu Hatim ar-Razi sagte, der Mann sei ein abscheulicher Lügner gewesen. Imam Darqutni, Ibn Adi und andere Hadith-Gelehrte sagten, er sei ein abscheulicher Fälscher gewesen. Er fertigte ein gefälschtes Manuskript an, schrieb darin mehr als fünfzig gefälschte Hadithe nieder und verbreitete sie unter dem Namen Imam az-Zuhris über Saʿid ibn al-Musayyib. All dies ist gefälscht und unbegründet. Außerdem verbreitete er viele weitere gefälschte Hadithe. Alle Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dieser Mann aufgegeben, ein Lügner und ein Fälscher war. (al-Kamil 2/79, 202–214; Ibn al-Dschawzi, ad-Duʿafa 1/227; Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 2/337.) Dieser Satz wird auch anders überliefert: „Wenn in meinem Leben ein Tag kommt, an dem ich keine gute Tat vermehren konnte, dann möge an diesem Tag kein Segen liegen.“ Auch dieser Satz wird über die oben erwähnte Überlieferungskette des Fälschers Hakam ibn Abdullah überliefert. In dieser Kette befinden sich nach Hakam weitere Fälscher und Überlieferer. Wahrscheinlich hat ein späterer schwacher Überlieferer den Satz etwas verändert. 24. Hadithe anhand des Korans beurteilen Die beiden grundlegenden Quellen des islamischen Wissens sind Koran und Hadith. Wir haben gesehen, dass zusätzlich zum Hadith-Wissen der Hadith eine Erklärung des Korans oder eine Ergänzung zum Koran sein kann. In der Erörterung des ersten Teils haben wir gesehen, dass die Gelehrten der muslimischen Gemeinschaft auf dieser Grundlage seit der Zeit der Gefährten in jeder Epoche Authentizität, Überlieferungskette, Quelle, Bedeutung und anderes geprüft haben. Auch in diesem Bereich haben die Fälscher verschiedene Arten von Fälschungen begangen. Ihr Ziel war es, Hadithe nicht dokumentarisch zu prüfen, sondern sie nach einer selbstgewählten Bedeutung zu „akzeptieren“. Manche erfanden Hadithe, um Hadithe anhand des Korans zu beurteilen. Manche erfanden Hadithe, um Hadithe nach der Bedeutung „gut oder schlecht“ zu beurteilen. Andere erfanden Hadithe, damit man sie blind und „ehrfürchtig“ annimmt. Eine solche Aussage lautet: „Wenn euch ein Hadith von mir überliefert wird, legt ihn dem Buch Allahs vor (vergleicht ihn mit dem Koran). Wenn er mit dem Buch Allahs übereinstimmt, nehmt ihn an. Wenn er ihm widerspricht, weist ihn zurück.“ Dieser Hadith und alle verschiedenen Aussagen mit dieser Bedeutung sind erfunden und unbegründet. Die meisten Aussagen dieser Bedeutung sind lügenhafte Aussagen ohne Überlieferungskette. Ein oder zwei Sätze wurden zwar mit einer Überlieferungskette in diesem Sinne überliefert, doch in ihren Ketten befinden sich aufgegebene, munkar oder der Lüge beschuldigte Überlieferer. Die Hadith-Gelehrten haben erwähnt, dass die geheimen Feinde des Islam, die Zindiq, diese Hadithe erfanden und verbreiteten. Natürlich verstehen wir, dass kein Hadith dem Koran widerspricht. Wenn man jedoch ohne dokumentarischen Beweis Hadithe anhand des „Korans“ beurteilt, wird jeder Hadith nach seinem eigenen „Verstand“ oder seiner eigenen „Neigung“ beurteilen. Einer könnte leicht sagen: Im Koran ist nicht von fünf Gebeten die Rede, sondern von drei Gebeten. Daher widersprechen die Hadithe über fünf Gebete dem Koran und müssen zurückgewiesen werden. Ein anderer könnte sagen, die Vorschrift der Zakat nach Ablauf eines Jahres widerspreche dem Koran. Ein weiterer könnte leicht sagen, die Geschichte von Ukaschas Vergeltung stimme mit dem koranischen Befehl zur Errichtung der Gerechtigkeit überein und sei daher authentisch. Oder: Im Koran wird der Gesandte Allahs (s.a.w.) als Rahmat li-l-Alamin bezeichnet; daher sei der Hadith „Wenn du nicht wärst, hätte Ich die Welt nicht erschaffen“ authentisch. Oder: Im Koran werden die Gefährten gelobt; daher sei der Hadith „Meine Gefährten sind wie Sterne“ authentisch. Auf diese Weise hätte jeder nach seiner eigenen Neigung Behauptungen aufgestellt und die muslimische Gemeinschaft wäre in endlose Verwirrung geraten. Zu diesem Zweck hatten die Zindiq diese Hadithe erfunden. Durch die Prüfung der Überlieferungsketten durch die Hadith-Gelehrten wurde ihre Fälschung jedoch aufgedeckt. 25. Hadithe nach der „guten“ Bedeutung beurteilen Zu den Hadithen der zweiten Kategorie gehört: „Wenn von mir etwas Gutes oder Wohltätiges zu euch gelangt, nehmt es an, ob ich es sage oder nicht, denn ich sage es. Wenn euch hingegen etwas Schlechtes oder Unheilvolles erreicht, nehmt es nicht an, denn ich sage nichts Schlechtes.“ Ein anderer Hadith mit dieser Bedeutung lautet: „Wenn euch von mir ein Hadith überliefert wird, der mit der Wahrheit übereinstimmt, dann nehmt ihn an, ob ich ihn gesagt habe oder nicht.“ Auf diese Weise wurden einige „Hadithe“ über die Annahme von Hadithen nach der Bedeutung von „gut und schlecht“ überliefert. Einige der in diesem Sinne überlieferten Hadithe sind zweifellos als gefälscht und falsch erwiesen. In ihren Überlieferungsketten befinden sich bekannte Lügner. Andere Hadithe wurden mit äußerst schwachen Ketten überliefert; einige Gelehrte bezeichneten sie als daʿif, andere als mauduʿ. Wir haben gesehen, dass Hadithe seit der Zeit der Gefährten auch nach ihrer Bedeutung geprüft wurden. Doch bei jedem Hadith ist zuerst zu prüfen, ob nachgewiesen ist, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) ihn tatsächlich gesagt hat. Einen Satz allein deshalb, weil er mit Wahrheit, Richtigkeit oder Gutem übereinstimmt, „unbedingt“ als Hadith anzunehmen – unabhängig davon, ob er ihn gesagt hat oder nicht –, eröffnet den Weg, ihm Worte zuzuschreiben, die er nicht gesagt hat. Dies ist in unzähligen Hadithen verboten worden. Deshalb haben die Hadith-Gelehrten auch die diesbezüglichen „schwachen“ Hadithe ihrer Bedeutung nach als nichtig angesehen. Viele schwache Überlieferer verbinden aus Versehen die Überlieferungskette eines Hadiths mit einem anderen Hadith oder verändern dessen Wortlaut. Deshalb wird manchmal auch der Hadith eines schwachen oder unbekannten Überlieferers aufgrund seiner Bedeutung als mauduʿ oder nichtig eingestuft. 26. Rettung liegt allein in der Verehrung Damit gewöhnliche Menschen gefälschte Hadithe „blind“ annehmen, erfanden die Fälscher viele Hadithe unter dem Motto „Rettung liegt in der Verehrung“. Zum Beispiel: „Wenn jemanden eine Aussage über einen Vorzug oder Lohn erreicht und er sie glaubt, wird Allah ihm diesen Lohn gewähren, auch wenn sie tatsächlich nicht richtig ist oder derjenige, der sie ihm mitgeteilt hat, ein Lügner war.“ Ein weiterer ähnlicher falscher und erfundener Hadith lautet: „Wenn jemanden von Allah eine Aussage über einen Vorzug oder Lohn erreicht, er sie aber nicht als wahr annimmt, wird er diesen Vorzug nicht erlangen.“ Eine weitere von einem Daddschal erfundene Aussage lautet: „Wenn einer von euch auch in Bezug auf einen Stein eine gute Meinung hegt, wird sogar dieser Stein ihm Nutzen bringen.“ Diese Aussagen und alle in diesem Sinne überlieferten Aussagen sind abscheuliche Lügen, die lügnerische Daddschale erfanden und für die sie sogar Überlieferungsketten herstellten. Da die Gefährten jedoch die Notwendigkeit einführten, bei der Überlieferung von Hadithen die Überlieferungskette zu nennen, fand die muslimische Gemeinschaft einen Weg, sich vor deren Fälschungen zu schützen. Die Hadith-Gelehrten stellten fest, dass sich in jeder Überlieferungskette dieser Hadithe Lügner und Fälscher befinden. Deshalb kennzeichneten sie diese Hadithe als gefälscht. Wegen mehrerer Überlieferungsketten bezeichnete manch ein Hadith-Gelehrter sie jedoch als „äußerst schwach“ und versuchte, sie im Einklang mit authentischen Hadithen auszulegen.
2.9 Zum Thema Glaube
Die Liebe zur Heimat ist ein Bestandteil des Glaubens: Dies ist ein äußerst verbreiteter Ausspruch: „Die Liebe zum Vaterland ist ein Bestandteil des Glaubens.“ Als Hadith ist dieser Ausspruch völlig unbegründet und erfunden. Außerdem stimmt seine Bedeutung nicht besonders mit der islamischen Sichtweise überein. Daher gibt es auch keinen Grund, ihn als Ausspruch der Gelehrten oder als Ausdruck der islamischen Sichtweise auszugeben. Iman und Islam sind die Gesamtheit jener Handlungen, die ein Mensch durch seinen freien Willen freiwillig ausführen oder erwerben kann. Dinge, die auf natürliche Weise oder von Geburt an gegeben sind, werden nicht als Bestandteil des Iman oder des Islam bezeichnet, weil es sich dabei nicht um freiwillige oder dem Willen unterliegende Handlungen handelt. Die Liebe zum Geburtsort, zum Wohnort, zu Freunden, zur Ehefrau, zu den Kindern, zu den Angehörigen und zu den Eltern ist etwas Natürliches. Der Mensch empfindet von seiner Schöpfungsnatur her Liebe zu ihnen. Nichts davon ist ein Bestandteil des Iman. Deshalb werden Gehorsam gegenüber den Eltern und ihr Dienst als untrennbarer Bestandteil des Islam bezeichnet, nicht aber die Liebe zu den Eltern. Ebenso hat ein Muslim viele Pflichten gegenüber dem Land, dem Wohnort und den Nachbarn, die er durch willentliche Handlungen erfüllen soll. Die natürliche Liebe jedoch als Bestandteil des Iman zu bezeichnen, stimmt nicht vollständig mit dem islamischen Verständnis überein. Wenn jemand entgegen der natürlichen Ordnung seine eigenen Kinder, seine Ehefrau, seine Eltern, seinen Wohnort oder sein Land nicht liebt, werden wir ihn als widernatürlich, manisch oder verrückt und Ähnliches bezeichnen. Wenn dieser Zustand ihn darüber hinaus daran hindert, die genannten Pflichten zu erfüllen, werden wir ihn als sündig und Allah ungehorsam bezeichnen. 2. Die verbreiteten „fünf“ Kalimas In unserem Land ist es bei der Darstellung des islamischen Iman und der Glaubensgrundsätze üblich, von den „fünf Kalimas“ zu sprechen. Außerdem gibt es zwei Texte, die als Iman al-Mudschmal und Iman al-Mufassal bezeichnet werden. In Qaida, Ampara, Diniyat und verschiedenen verbreiteten Büchern sind diese Kalimas enthalten. Sie werden als äußerst wichtig angesehen und besonders auswendig gelernt. Die Bedeutung dieser Sätze ist schön. Allerdings sind nicht alle diese Sätze in dieser Form in den Hadith-Büchern überliefert. Es wäre ein Fehler, sie allesamt für Aussagen des Quran oder der Hadithe zu halten. (1) Kalima asch-Schahada Im Quran und in den Hadithen wird die Ablegung zweier Zeugnisse als Grundlage des islamischen Iman beziehungsweise des Glaubens angeordnet; in unserem Land ist sie als „Kalima asch-Schahada“ bekannt. In diesem Kalima wird das Zeugnis für Allahs Tawhid und für die Risala Muhammads (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) abgelegt. Tatsächlich ist allein die Kalima asch-Schahada als grundlegender Wortlaut in den Hadith-Büchern erwähnt. Im Tashahhud des Gebets werden die beiden Sätze gemeinsam folgendermaßen gesprochen: „Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt.“ „Und ich bezeuge, dass Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Allahs Diener und Gesandter ist.“ Der erste Satz: „Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt.“ In Bezug auf diesen ersten Satz heißt es in manchen Hadithen: „Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt; Er ist einzig und hat keinen Teilhaber.“ Der zweite Satz: „Und ich bezeuge, dass Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Allahs Diener und Gesandter ist.“ Im Adhan werden diese beiden Sätze getrennt voneinander erwähnt. (2) Kalima Tayyiba In unserem Land versteht man unter „Kalima Tayyiba“ oder dem „reinen Wort“ die gemeinsame Erklärung von Tawhid und Risala. Im Heiligen Quran heißt es: „Hast du nicht gesehen, wie Allah ein Gleichnis geprägt hat: ein reines Wort gleicht einem reinen Baum, dessen Äste sich zum Himmel erstrecken?“ In der Auslegung dieses Verses wird von Abd Allah ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und anderen Mufassirun überliefert, dass mit „Kalima Tayyiba“ hier der Satz „La ilaha illallah“ gemeint ist. Die beiden Sätze „La ilaha illallah Muhammadur Rasulullah“ werden jedoch in keinem Hadith gemeinsam als „Kalima Tayyiba“ erwähnt. Die beiden Teile der oben genannten Kalima asch-Schahada bilden den eigentlichen Kern der Kalima Tayyiba; in ihr werden die beiden grundlegenden Sätze von Tawhid und Risala gemeinsam gesprochen. Wir haben gesehen, dass die Kalima asch-Schahada häufig ohne das Wort „Schahada“ gesprochen wird. Es ist nicht bekannt, dass sie in dieser Form als „Kalima“ erwähnt worden wäre. In einem Hadith wird überliefert, dass diese beiden Sätze in dieser gemeinsamen Form auf dem Thron geschrieben gewesen seien. Wir haben an anderer Stelle in diesem Buch erwähnt, dass dieser Hadith äußerst schwach und erfunden ist. Hier ist anzumerken, dass die beiden Teile der Kalima Tayyiba einzeln im Heiligen Quran und in den Hadithen erwähnt werden. Beide Sätze sind Bestandteile des Quran und Ausdruck des grundlegenden Glaubenszeugnisses. Es ist unproblematisch, beide Sätze gemeinsam zu sprechen. Seit der Zeit der Tabiun lässt sich die Verwendung dieses Satzes als grundlegende Erklärung der Kalima asch-Schahada feststellen. Im Heiligen Quran wird sie „Kalimat at-Taqwa“, das „Wort der Gottesfurcht“, genannt. In ihrer Auslegung sagt der Tabi‘i Ata al-Churasani (gest. 135 n. H.): „Kalimat at-Taqwa ist: La ilaha illallah Muhammadur Rasulullah.“ (3) Kalima at-Tawhid In unserem Land ist unter dem Namen „Kalima at-Tawhid“ der folgende Satz verbreitet: Arabisch (******) Die Bedeutung dieses Satzes ist schön. Dennoch findet sich weder irgendeine besondere Bedeutung dieses Satzes noch irgendeine Erwähnung oder Existenz davon im Quran oder in den Hadithen. 4. Kalima at-Tamjid Als Kalima at-Tamjid ist der folgende Satz verbreitet: Arabisch (******) Auch die Bedeutung dieses Satzes ist schön. Eine Anweisung, diesen Satz in dieser Form zu sprechen, seine besondere Bedeutung oder seine Existenz findet sich jedoch weder im Quran noch in den Hadithen. 5. Kalima Radd al-Kufr In verschiedenen Büchern unseres Landes finden sich einige Sätze unter dem Namen „Kalima Radd al-Kufr“. Arabisch (******) Die Bedeutung dieser Sätze ist gut. In dieser Form finden sich die Sätze jedoch in keinem Hadith, und eine besondere Bedeutung dieses Satzes ist durch die Hadithe nicht belegt. 6. Iman al-Mudschmal Arabisch (******) Die Bedeutung dieses unter dem Namen Iman al-Mudschmal verbreiteten Satzes ist schön. Dieser Satz ist jedoch eine von späteren Gelehrten formulierte allgemeine Aussage. Ein solcher Satz ist in keinem Hadith in irgendeiner Form erwähnt worden. 7. Iman al-Mufassal In einem Hadith fragt der Engel Gabriel (Friede sei mit ihm) den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Was ist Iman?“ Er antwortet: Arabisch (******) „Du sollst an Allah glauben, an Seine Engel, an Seine Bücher, an Seine Gesandten und an den Jüngsten Tag; und du sollst an die Vorherbestimmung glauben, an ihr Gutes und ihr Böses.“ Diese sechs Säulen oder Grundpfeiler des Iman werden an verschiedenen Stellen im Heiligen Quran erwähnt. Darüber hinaus gibt es zu diesem Thema noch viele weitere Hadithe. Bemerkenswert ist hierbei, dass im Iman al-Mufassal der Glaube an das Jenseits in zwei getrennten Sätzen ausgedrückt wird: (Yawm al-Achir) und (Ba‘th ba‘d al-Mawt), also der Letzte Tag (das Jenseits) und die Auferstehung nach dem Tod. Beide Dinge sind dasselbe.
2.10 Zum Thema Salat
2.10.1 Fragen der Reinheit 1. Die Behauptung, man erhalte eine Grabstrafe, wenn man keinen Kullah benutzt In einem verbreiteten Buch heißt es: „Im Hadith steht: Niemand wird eine so harte Strafe erhalten wie diejenigen, die nach dem Urinieren keinen Kullah benutzen.“ (M. Ghulam Rahman, Maqṣūd al-Muʾminīn, S. 84). Diese Aussage ist in dieser Form nicht richtig. Wenn man sie als Hadith bezeichnet, würde man eine Lüge im Namen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) verbreiten. Wahrscheinlich wurde hier die Übersetzung eines authentischen Hadiths entstellt. Aus verschiedenen authentischen Hadithen erfahren wir, dass die unvollständige Reinigung vom Urinieren zu den Ursachen der Grabstrafe gehört. In einem Hadith berichtet Abū Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: Arabisch (******) „Der größte Teil der Strafe im Grab wird wegen des Urins verhängt.“ (Ibn Māǧa, as-Sunan 1/125; al-Ḥākim, al-Mustadrak 1/293). Der obige Satz ist wahrscheinlich eine entstellte Übersetzung dieses Hadiths. In diesem Hadith und in allen anderen Hadithen mit derselben Bedeutung wird gelehrt, sich gründlich vom Urin zu reinigen. In keinem Hadith steht, dass die Nichtverwendung eines Kullah irgendein Unrecht oder eine Strafe zur Folge habe. Die eigentliche Angelegenheit besteht darin, sich nach dem Ausscheiden von Urin und Kot vollständig zu reinigen. Aus den Hadithen erkennen wir, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bei der Istinǧā gelegentlich Steine oder Klumpen benutzte. In den meisten Fällen verwendete er Wasser. Manchmal benutzte er sowohl Steine als auch Wasser. Auch die geehrten Gefährten reinigten sich auf diese Weise. Es ist besser, sowohl Wasser als auch Steine (Kullah) zu verwenden. Wenn dies nicht geschieht, ist allein die Verwendung von Wasser gut. Andernfalls muss man sich ausschließlich mit Steinen beziehungsweise Kullah reinigen. Damit wird die grundlegende Pflicht erfüllt, und es entsteht keinerlei Vergehen oder Sünde. Dies ist aus verschiedenen Hadithen bekannt. Hier ist noch eine weitere Sache zu beachten: Nach dem Ausscheiden von Urin und Kot gibt es zwei Stufen der Reinigung. Die erste Stufe besteht darin, die verschmutzte Stelle nach dem Ausscheiden im Sitzen mit Wasser oder Steinen zu säubern. Dies wird auf Arabisch Istinǧā oder Istiǧmār genannt. Die zweite Stufe der Reinigung besteht darin, Vorsicht walten zu lassen und jeden Zweifel auszuräumen. Das bedeutet: Nach dem Urinieren und der Istinǧā kann beim Aufstehen oder Gehen aus Angst, dass ein oder zwei Tropfen Urin austreten könnten, durch Räuspern oder einige Schritte Gehen jeder Zweifel beseitigt werden. Auf Arabisch wird dies Istibrā genannt. In den Hadithen wird für die erste Stufe, die Istinǧā, die Verwendung von Wasser und Steinen erwähnt. In einem schwachen Hadith wird gesagt, man solle im Sitzen den Penis dreimal ziehen. In keinem anderen Hadith ist jedoch etwas Derartiges überliefert. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und seine Gefährten standen bei der Istinǧā niemals auf und gingen nicht umher, sprangen nicht, räusperten sich nicht und taten nichts Ähnliches. Sowohl beim Urinieren als auch beim Stuhlgang blieben sie in natürlicher Sitzhaltung und reinigten sich mit Steinen oder Wasser beziehungsweise zuerst mit Steinen und anschließend mit Wasser. Gelehrte späterer Zeiten erlaubten ein solches Gehen aus Vorsicht im Falle von Zweifeln. Sie sagten, die körperliche Verfassung der Menschen sei unterschiedlich. Wenn jemand dies unbedingt benötige, könne er aufstehen, ein oder zwei Schritte gehen, sich räuspern oder etwas Ähnliches tun, um sicher zu sein, dass der Urin vollständig abgegangen sei. Wer jedoch meint, bereits im Sitzen vollständig rein geworden zu sein, muss nicht von der Sunna abweichen. Daher wäre es eine Lüge im Namen des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wenn man behauptet, er sei mit einem Kullah umhergegangen oder habe ein solches Umhergehen angeordnet. 2. Die Erwähnung des Kullah in der Darstellung der Vorzüglichkeit Bilāls In einem verbreiteten Buch heißt es: „Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) fragte Bilāl (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) eines Tages: ,O Bilāl! In der Nacht der Himmelsreise sah ich im Paradies die Spuren deiner Schritte. Welche gute Tat verrichtest du?‘ Bilāl antwortete: ,Nach dem Urinieren benutze ich Kullah, achte auf die Reinheit und bleibe stets im Zustand der Gebetswaschung.‘ Der Gesandte (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: ,Das ist die Grundlage aller guten Taten.‘“ In verschiedenen Hadithen werden drei Dinge als Grund für diese besondere Stellung Bilāls genannt: Nach jeder Gebetswaschung zwei Gebetseinheiten zu verrichten, nach jedem Gebetsruf zwei Gebetseinheiten zu verrichten und jedes Mal die Gebetswaschung zu erneuern, wenn sie ungültig wird. Das erste ist in Hadithen überliefert, die von al-Buḫārī und Muslim zusammengestellt wurden. Das zweite und dritte findet sich in einem Hadith, der unter anderem von Ibn Ḫuzaima und al-Ḥākim überliefert wurde. Dass darin vom Kullah die Rede ist, ist nicht bekannt. Hier ist zu beachten, dass alle Gefährten nach dem Ausscheiden von Kot und Urin Kullah benutzten. Deshalb wird in verschiedenen Hadithen dazu ermutigt, sowohl Wasser als auch Kullah zu verwenden. 3. Das Ausscheiden von Kot und Urin an offenen Orten In einem verbreiteten Buch steht: „Im Hadith heißt es, dass die Engel diejenigen verfluchen, die sich an einem offenen Ort hinsetzen und urinieren oder ihren Darm entleeren.“ Diese Aussage ist in dieser Form nicht richtig. Trotz größtmöglicher Bemühungen konnte ich keinen Hadith finden, in dem ein solcher Fluch erwähnt wird, wenn man an einem Ort ausscheidet, der nach oben oder zu allen Seiten hin offen ist. Beim Ausscheiden muss die Scham vor den Blicken anderer bedeckt werden. In den Hadithen wurde verboten, anderen die Scham zu zeigen, während man sich erleichtert, und beim Ausscheiden zu sprechen. Außerdem wird das Ausscheiden auf den Wegen der Menschen oder an Orten, an denen sie Schatten suchen, in den Hadithen als etwas Verfluchtes bezeichnet. 4. Das Verzögern der verpflichtenden Ganzkörperwaschung Alle Aussagen, wonach man sündige, wenn man die verpflichtende Ganzkörperwaschung verzögere, oder wonach die Erde einen verfluche, wenn man sich in diesem Zustand auf ihr bewege, sind erfunden und grundlos. Wenn die Ganzkörperwaschung verpflichtend wird, ist es besser, sie möglichst bald vorzunehmen. Der eigentliche Zweck der Ganzkörperwaschung besteht jedoch darin, das Gebet zu verrichten oder den Qur’an zu lesen. Außerdem darf ein Gläubiger im Zustand der Verpflichtung zur Ganzkörperwaschung alle Tätigkeiten ausüben sowie Gedenken und Bittgebete sprechen. Wenn das Gebet dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist es daher keine Sünde, die Ganzkörperwaschung zu verschieben. In authentischen Hadithen ist überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) manchmal, obwohl die Ganzkörperwaschung bereits in der ersten Nachthälfte verpflichtend geworden war, ohne Waschung zu Bett ging und sie erst in der letzten Nachthälfte vornahm. 5. Die Ganzkörperwaschung in der Nacht der Freisprechung oder der Macht Alles, was über eine Ganzkörperwaschung zur Lailat al-Barāʾa und zur Lailat al-Qadr gesagt wird, ist erfunden. In keinem authentischen Hadith wird eine besondere Vorzüglichkeit der Ganzkörperwaschung in diesen beiden Nächten erwähnt. Später werde ich, so Allah will, die diesbezüglichen erfundenen Hadithe anführen. 6. Die Absicht bei Gebetswaschung, Ganzkörperwaschung und Ähnlichem Alles, was unter dem Namen der Absicht mit den Worten „Nawaitu an …“ verbreitet ist, wurde von Gelehrten späterer Zeiten erfunden. Wenn man dies für einen Hadith hält oder glaubt beziehungsweise behauptet, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) habe eine solche Absicht ausgesprochen oder dazu aufgefordert, ist dies eine grundlose und falsche Behauptung. Niyya bedeutet Zweck oder Absicht. Die Belohnung für die Anbetung hängt von der Absicht ab. Die Absicht ist der innere Entschluss oder Wunsch eines Menschen, der ihn zu der betreffenden Handlung bewegt oder inspiriert hat. Man muss die Absicht fassen; man muss sie nicht aussprechen oder lesen. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) hat in seinem ganzen Leben nicht ein einziges Mal eine bestimmte Absicht für Gebetswaschung, Ganzkörperwaschung, Gebet, Fasten oder irgendeine andere gottesdienstliche Handlung laut ausgesprochen. Auch seine Gefährten, die Tābiʿūn, die vier Imame und Rechtsgelehrten – darunter Imām Abū Ḥanīfa, Allah habe Erbarmen mit ihm – haben die Absicht für eine gottesdienstliche Handlung niemals laut ausgesprochen und niemanden dazu angewiesen. Einige Gelehrte späterer Zeiten haben diese Formeln erfunden. Sie sagten, die mündliche Aussprache habe keinen Wert; entscheidend sei die im Herzen vorhandene Absicht. Durch das Aussprechen werde die Absicht im Herzen jedoch etwas gefestigt. Deshalb sei es gut, diese Formeln zu sprechen. Viele haben diese angebliche gute Neuerung jedoch nicht anerkannt. Ḥaḍrat Alf-i Sānī verurteilte das Aussprechen der Absicht für jede gottesdienstliche Handlung – etwa Gebetswaschung, Gebet und Fasten – als schlechte Neuerung und widersetzte sich ihm entschieden. Ich habe diese Angelegenheit in meinem Werk Iḥyāʾ as-Sunan ausführlich behandelt. 7. Das Bittgebet vor der Gebetswaschung In verschiedenen bei uns verbreiteten Büchern wird das folgende Bittgebet gelehrt, das vor
2.11. Gebete und Vorzüge der zwölf Mondmonate
Betrüger haben Hadithe erfunden, in denen für die zwölf Monate des Jahres und für bestimmte Tage und Nächte besondere Gebete sowie wunderliche und absurde Vorzüge beschrieben werden. Die verbreiteten Bücher über die „Vorzüge der zwölf Monate“ sind mit solchen ungültigen Aussagen gefüllt. Zur Orientierung der Leser führt der Verfasser die arabischen Monate an und nennt dazu sowohl authentische als auch erfundene Überlieferungen. Obwohl wir uns im Kapitel über das Gebet befinden, behandelt er neben dem Gebet auch das Fasten und andere angebliche Vorzüge dieser Monate. 2.11.1. Der Monat Muharram Der Monat Muharram ist der erste Monat des islamischen Kalenders. Aus den authentischen Hadithen lassen sich folgende Vorzüge erkennen: Er gehört zu den vier heiligen Monaten, die in der islamischen Scharia besonders geehrt werden und in denen gewöhnliche Streitigkeiten und Kriege untersagt sind. Allah sagt: „Bei Allah beträgt die Zahl der Monate zwölf Monate – in Allahs Bestimmung seit dem Tag, da Er die Himmel und die Erde erschuf; davon sind vier heilig. Das ist die feste Ordnung. So fügt euch in ihnen nicht selbst Unrecht zu …“ (Sure 9: At-Tauba, Vers 36.) Diese Monate sind Muharram, Radschab, Dhul-Qa’da und Dhul-Hiddscha. Zweitens wird Muharram in einem authentischen Hadith „Allahs Monat“ genannt, und das freiwillige Fasten in diesem Monat wird als das vorzüglichste freiwillige Fasten bezeichnet. In Sahih Muslim sagte der Gesandte Allahs: „Das beste Fasten nach dem Fasten im Ramadan ist das Fasten im Monat Muharram, dem Monat Allahs.“ Drittens besitzt das Fasten am zehnten Muharram, dem Tag von Aschura, einen besonderen Vorzug. Der Gesandte Allahs sagte: „Das Fasten an diesem Tag sühnt die Sünden des vergangenen Jahres.“ (Muslim, as-Sahih 2/821.) Er selbst fastete an diesem Tag, ermunterte seine Umma dazu und empfahl zusätzlich den neunten oder elften Muharram zu fasten. Viertens ist durch authentische Hadithe erwiesen, dass Allah an diesem Tag Seinen Gesandten Musa und die Kinder Israels vor Pharao rettete und Pharao samt seinen Gefährten ertrinken ließ. Mehr lässt sich über Muharram und Aschura aus authentischen Hadithen nicht sicher wissen. Später verbreiteten sich hierzu zahlreiche erfundene und unwahre Geschichten. Die Juden ehrten diesen Tag, weshalb unter ihnen entsprechende Legenden entstanden. Später drangen diese israelitischen Überlieferungen in die muslimische Gesellschaft ein und wurden schließlich als Hadithe ausgegeben. Außerdem wurde der geliebte Enkel des Gesandten Allahs, al-Husain, am zehnten Muharram des Jahres 61 nach der Hidschra in Kerbela getötet. Dieses Ereignis prägte die muslimische Gemeinschaft dauerhaft. Anhänger beider Seiten erfanden zahlreiche Hadithe über Aschura; manche machten daraus einen Trauertag, andere einen Freudentag. Die Methoden der Hadithkritik hätten diese Fälschungen jedoch leicht erkennen lassen. Die übrigen Aussagen über Muharram und Aschura lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Erstens Überlieferungen, die manche Hadithgelehrte als erfunden, andere aber lediglich als schwach eingestuft haben, sowie äußerst schwache Berichte von Gefährten und Nachfolgern, die offenbar auf israelitischen Erzählungen beruhen. Zweitens Hadithe, deren Erfindung und Haltlosigkeit alle Hadithgelehrten einhellig festgestellt haben. Zu den schwachen oder erfundenen Aussagen gehört, dass Allah an diesem Tag Adams Reue angenommen, Noahs Arche auf dem Berg Dschudi angehalten und Jesus geboren worden sei. Auch über besondere Almosen an Aschura gibt es keine belastbare Grundlage. Ebenso ist der Bericht erfunden oder äußerst schwach, wonach jemand, der am Tag von Aschura großzügig für seine Familie ausgibt, das ganze Jahr über eine weite Versorgung erhalten werde. Manche Gelehrte stuften ihn wegen seiner verschiedenen Überlieferungswege als schwach ein, während andere ihn als erfunden bezeichneten. Er widerspricht zudem authentischen Hadithen, nach denen die Muslime an diesem Tag fasten und die jüdische Feier nicht nachahmen sollen. Auch der Bericht, wonach das Auftragen von Kuhl am Tag von Aschura vor Augenkrankheiten schütze, ist erfunden. Die meisten Hadithgelehrten erklärten ihn für gefälscht. Die Mörder al-Husains sollen diesen Brauch eingeführt haben; die entsprechende Erzählung wurde ihnen zugeschrieben. B. Falsche und haltlose Aussagen über Muharram Die folgenden Aussagen erklärten alle Hadithgelehrten übereinstimmend für erfunden. Sie betreffen erstens das Fasten von Muharram und Aschura, zweitens besondere Gebete an ihrem Tag oder in ihrer Nacht und drittens angebliche große Ereignisse der Vergangenheit oder Zukunft. Authentisch ist lediglich überliefert, dass das Fasten an Aschura die Sünden eines vergangenen Jahres sühnt. Betrüger fügten jedoch zahlreiche übertriebene Belohnungen hinzu, etwa dass jedes Fasten im Muharram dem Fasten von dreißig Tagen entspreche, dass ein Aschura-Fasten den Lohn von zehntausend Engeln, Märtyrern und Pilgern einbringe oder dass das Streicheln des Kopfes eines Waisen an diesem Tag für jedes Haar ein Tor zum Paradies gewähre. Ebenso wurden für das Speisen eines Fastenden, das Fasten an zehn Muharram-Tagen und angebliche Ereignisse an diesem Tag gewaltige, unbelegte Belohnungen versprochen. Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass diese Aussagen erfunden sind. Für keinen Tag oder keine Nacht des Muharram und für Aschura ist ein besonderes Gebet authentisch überliefert. Die Berichte über bestimmte Gebete mit festgelegten Rakʿa-Zahlen, Suren und Belohnungen sind allesamt Fälschungen. Ebenso sind die langen Listen angeblicher Ereignisse am Tag von Aschura erfunden: die Erschaffung der Himmel und der Erde, der Berge, Flüsse, des Schreibrohrs, der wohlverwahrten Tafel, des Thrones, des Paradieses, der Engel und Adams; die Geburt Abrahams, Jesu und Muhammads; die Errettung verschiedener Propheten und zahlreiche andere Ereignisse. Außer der Errettung Moses und seiner Gefährten ist keines dieser Ereignisse durch einen authentischen Hadith bewiesen. Die entsprechenden Erzählungen werden leider in Büchern, Vorträgen und Predigten weiterhin verbreitet. 2.11.2. Der Monat Safar Für Safar gibt es weder ein besonderes Gebet noch ein besonderes Fasten. Für keinen Tag oder keine Nacht dieses Monats ist eine besondere Belohnung authentisch überliefert. Alles, was hierzu gesagt wird, ist erfunden und haltlos. Die verbreiteten Aussagen lassen sich in drei Gruppen einteilen: den angeblichen Unheilscharakter Safars, besondere Gebete am ersten Tag oder zu anderen Zeiten sowie die Feier des letzten Mittwochs, des sogenannten Achiri Tschahar Schambah. Der Glaube, ein Ort, eine Zeit, eine Sache oder eine Handlung sei unheilbringend, widerspricht dem islamischen Glauben. Die Araber der vorislamischen Zeit betrachteten Safar als Unglücksmonat. Der Gesandte Allahs widersprach diesem Aberglauben und sagte: „Es gibt kein Unheil und kein böses Vorzeichen.“ Trotzdem erfanden Betrüger Aussagen, Safar sei der Monat von Unglück und Heimsuchungen, in ihm würden zahllose Plagen herabgesandt, Adam habe in ihm die Frucht gegessen, Abel sei getötet und Noahs Volk vernichtet worden. Auch sei der Gesandte Allahs beim Beginn dieses Monats traurig und über sein Ende erfreut gewesen. Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass diese Aussagen haltlose Lügen sind. Auf dieser Grundlage wurde ein angebliches Gebet in der ersten Nacht Safars erfunden. Wer nach dem Abend- oder Nachtgebet vier Rakʿa mit bestimmten Suren bete, werde vor Unglück bewahrt und erhalte große Belohnungen. Auch diese Aussagen sind grundlos. Über den letzten Mittwoch Safars wurde erfunden, er sei der unheilvollste Tag des Jahres und an ihm würden besonders viele Plagen herabkommen. Manche behaupteten, an diesem Tag habe der Gesandte Allahs sich von seiner letzten Krankheit erholt, gebadet, gegessen und in der Prophetenmoschee das Gebet geleitet; die Gefährten hätten sich gefreut und große Almosen gegeben. Für diese Geschichte findet sich in keinem authentischen oder schwachen Hadith ein Beleg. Außerhalb des indischen Subkontinents ist keine entsprechende Tradition bekannt. Die Hadithe berichten zwar ausführlich von der letzten Krankheit des Gesandten Allahs, nennen aber weder deren genauen Beginn noch den Todestag. Spätere Historiker entwickelten verschiedene Ansichten. Einige sagten, die Krankheit habe am Ende Safars begonnen, andere am Anfang Rabi al-awwals. Über den Wochentag und die Dauer der Krankheit gibt es ebenfalls unterschiedliche Meinungen. Authentisch ist überliefert, dass er während seiner Krankheit badete, damit er sich erleichtert fühlte und zu den Menschen hinausgehen konnte. Dass dieses Bad am letzten Mittwoch Safars stattgefunden habe und Anlass für eine jährliche Feier gewesen sei, ist unbegründet. Daher gibt es keinen Anlass, den letzten Mittwoch Safars mit besonderen Gebeten, Waschungen, Spenden, Gedenkfeiern oder einem besonderen Gottesdienst zu begehen. Zwischen der Freude oder Trauer über ein tatsächliches Ereignis und der jährlichen Feier dieses Tages besteht ein großer Unterschied. Ohne eine Anweisung des Gesandten Allahs oder eine Handlung seiner Gefährten darf kein Tag als besonderer Feiertag oder als Anlass für eine besondere Belohnung festgelegt werden. 2.11.3. Der Monat Rabi al-awwal Rabi al-awwal wird in der muslimischen Gesellschaft als Monat der Geburt und des Todes des Propheten Muhammad besonders geehrt. Ein authentischer Hadith belegt jedoch nur, dass er an einem Montag geboren wurde. Über Geburtsmonat und Geburtstag gibt es in den prophetischen Hadithen keine zuverlässige Angabe. Spätere Historiker nannten zahlreiche unterschiedliche Ansichten: Muharram, Safar, den 8., 10., 12., 17. oder 22. Rabi al-awwal sowie Rabi ath-thani, Radschab oder Ramadan. Die verbreitete Festlegung auf den 12. Rabi al-awwal ist historisch nicht sicher belegt. Auch über den Todestag bestehen unterschiedliche Meinungen. Authentisch ist bekannt, dass der Gesandte Allahs an einem Montag starb und dass sein Tod im Monat Rabi al-awwal eintrat. Über den genauen Tag gibt es jedoch verschiedene Ansichten, unter anderem den 1., 2., 12. und 13. Rabi al-awwal. Die verbreitete Ansicht vom 12. Tag stößt zudem auf chronologische Schwierigkeiten. Einige Forscher bevorzugten deshalb den 1. oder 2. Tag. Für Rabi al-awwal ist keine besondere Vorzüglichkeit und keine besondere gottesdienstliche Handlung authentisch überliefert. Erfundene Berichte behaupten, fromme Nachfolger hätten am 12. Tag zwanzig Rakʿa für die Vergebung der Seele des Propheten gebetet, ihn im Traum gesehen oder durch bestimmte Segensgebete besondere Vorzüge erlangt. Diese Aussagen sind haltlos. In den ersten Jahrhunderten nach dem Tod des Propheten besaß dieser Monat keine besondere religiöse Bedeutung. Erst um das vierte Jahrhundert nach der Hidschra begannen die fatimidischen schiitischen Herrscher Ägyptens, den Mawlid zu feiern. Im sechsten Jahrhundert wurde diese Feier in Erbil verbreitet; in Indien und anderen Ländern entstand daneben die Feier der Fatihah zum Gedenken an den Todestag. 2.11.4. Rabi ath-thani Für Rabi ath-thani gibt es keine besondere Vorzüglichkeit, kein besonderes Gebet, Fasten, Bittgebet, Gedenken oder sonstige besondere Handlung in den Hadithen. Der Tod Abd al-Qadir al-Dschilanis im Jahr 561 nach der Hidschra und die Feier des elften Tages als Ghayrawi Scharif oder Fatiha haben daher keine Grundlage in den Hadithen. Auch für die Feier von Geburts- oder Todestagen gibt es keine prophetische Anweisung. Die angeblichen Gebete am ersten Tag dieses Monats mit neunzigtausend Jahren Lohn und der Vergebung von neunzigtausend Jahren Sünden sind erfunden. 2.11.5. Dschumada al-awwal Für Dschumada al-awwal ist keine besondere Vorzüglichkeit oder besondere gottesdienstliche Handlung überliefert. Die Berichte über zwanzig Rakʿa am ersten Tag, bestimmte Suren, hundert Segensgebete und die Erfüllung aller guten Wünsche sind erfunden. 2.11.6. Dschumada ath-thani Auch für Dschumada ath-thani gibt es keine besondere Vorzüglichkeit oder besondere Handlung. Die Behauptung, Abu Bakr und andere Gefährten hätten am ersten Tag zwölf Rakʿa mit bestimmten Suren und Ayat al-Kursi gebetet und dadurch zahllose Belohnungen erhalten, ist haltlos. 2.11.7. Der Monat Radschab Über keinen anderen Monat wurden so viele falsche Hadithe erfunden wie über Radschab. Für die Monate Safar, Rabi al-awwal, Rabi ath-thani, Dschumada al-awwal und Dschumada ath-thani verbreiteten sich solche Aussagen vor allem in den letzten Jahrhunderten auf dem indischen Subkontinent. Radschab gehört zwar als einer der vier heiligen Monate zu den geehrten Monaten. Die Araber ehrten ihn bereits vor dem Islam und brachten darin ein Opfer namens Atira dar; dieses wurde in den Hadithen untersagt. Abgesehen von seiner allgemeinen Eigenschaft als heiliger Monat ist jedoch keine besondere Vorzüglichkeit Radschabs durch einen authentischen Hadith belegt. Es gibt keinen authentischen oder akzeptablen Hadith über ein besonderes Gebet, Fasten, Gedenken, Bittgebet, Rezitieren oder eine andere besondere Handlung an einem Tag oder in einer Nacht Radschabs. Die Gelehrten Ibn Radschab, Ibn Hadschar, as-Suyuti, Mulla Ali al-Qari und andere erklärten übereinstimmend, dass für ein besonderes Gebet im Radschab kein akzeptabler Hadith überliefert wurde. Auch die angeblichen besonderen Belohnungen für Spenden, Dhikr und Bittgebete in diesem Monat sind haltlos. Dasselbe gilt für alle besonderen Fastenbelohnungen im Radschab. Die Hadithe über die sogenannte Laylat ar-Raghaib und das besondere Gebet dieser Nacht sind vollständig erfunden. Die Nacht des ersten Freitags in Radschab wurde als Nacht der Erfüllung von Wünschen bezeichnet; man solle am Donnerstag fasten und in der Nacht zwischen Maghrib und Ischa zwölf Rakʿa mit bestimmten Suren und Bittgebeten beten. Dazu wurden zahlreiche fantastische Belohnungen erfunden. Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass alle Aussagen über Laylat ar-Raghaib und Salat ar-Raghaib falsch, erfunden und haltlos sind. Der 27. Radschab wird heute vielfach als die Nacht der Himmelfahrt gefeiert. In den Hadithen ist jedoch kein Datum der Himmelfahrt überliefert. Die Historiker vertraten hierzu etwa zwanzig verschiedene Ansichten. Manche nannten Rabi al-awwal, andere Rabi ath-thani, Radschab, Ramadan, Schawwal, Dhul-Qa’da oder Dhul-Hiddscha. Diese Uneinigkeit zeigt, dass es früher keine festgelegte Nacht der Himmelfahrt gab. Die Behauptung, die Himmelfahrt habe am 27. Radschab stattgefunden, ist weder durch einen authentischen noch durch einen schwachen Hadith belegt. Auch besondere Gottesdienste am 27. Radschab sind nicht belegt. Erfunden wurden Berichte über hundertjährige Belohnungen für das Fasten und nächtliche Gebet, über zwölf Rakʿa mit bestimmten Rezitationen und über eine besondere Anbetung Ibn Abbas’. Die Hadithgelehrten erklärten alle diese Berichte für ungültig und erfunden. 2.11.8. Der Monat Schaʿban Im Gegensatz zu den sechs Monaten von Safar bis Radschab sind einige Vorzüge Schaʿbans durch authentische Hadithe belegt. Der Gesandte Allahs pflegte in diesem Monat besonders häufig zu fasten und fastete gewöhnlich den größten Teil seiner Tage. Außerdem werden die Taten der Menschen in diesem Monat Allah vorgelegt, weshalb vermehrtes freiwilliges Fasten empfohlen wurde. Ebenso ist überliefert, dass Allah in der Mitte Schaʿbans Seine Diener begnadigt, mit Ausnahme des Götzendieners und desjenigen, der Feindschaft hegt. Daneben verbreiteten sich viele erfundene Hadithe über Schaʿban und die sogenannte Nacht der Vergebung. Manche Bücher nennen besondere Gebete am ersten Abend, festgelegte Segensgebete oder besondere Gebete an Freitagen. Diese Aussagen sind haltlos. Außer dem allgemeinen freiwilligen Fasten ist keine besondere gottesdienstliche Handlung authentisch vorgeschrieben. Die authentischen Hadithe über die Mitte Schaʿbans besagen, dass Allah in dieser Nacht auf Seine Schöpfung blickt und allen vergibt, außer dem Götzendiener und dem Feindseligen. Daraus folgt jedoch keine bestimmte Zahl von Rakʿa, keine bestimmte Sure und keine festgelegte Gebetsweise. Einige Überlieferungen behaupten, in dieser Nacht würden die Bestimmungen des kommenden Jahres niedergeschrieben. Diese Hadithe sind äußerst schwach oder erfunden. Der Qur’an sagt vielmehr, dass die gesegnete Nacht, in der die wichtigen Angelegenheiten bestimmt werden, die Laylat al-Qadr im Ramadan ist, nicht die Mitte Schaʿbans. Für allgemeine Bittgebete in dieser Nacht gibt es keine authentische oder zuverlässige Überlieferung. Auch die Berichte über ein nicht näher bestimmtes Gebet und Bittgebet sind überwiegend erfunden oder schwach. Die Hadithe über eine festgelegte Zahl von Rakʿa, bestimmte Suren und bestimmte Rezitationen – etwa dreihundert Rakʿa mit dreißigmal Sure al-Ichlas pro Rakʿa oder zweihundert Rakʿa – sind nach übereinstimmendem Urteil der Hadithgelehrten Fälschungen. Ebenso sind die Berichte über hundert Rakʿa mit tausendmal Sure al-Ichlas, fünfzig Rakʿa, vierzehn Rakʿa oder zwölf Rakʿa mit dreißigmal Sure al-Ichlas erfunden. Die Überlieferer sind unbekannt, schwach oder als Lügner und Fälscher bekannt. Auch die später hinzugefügten Tasbihs, Niederwerfungen und festgelegten Bittgebete haben keine Grundlage. Die Hadithgelehrten erklärten die Praxis, in der Nacht der Mitte Schaʿbans ein besonderes Gebet mit festgelegten Rakʿa und Suren zu verrichten, für eine spätere Einführung. Einige fromme Rechtsgelehrte und Kommentatoren übernahmen diese Berichte, ohne ihre Fälschung zu erwähnen, und trugen so zu ihrer Verbreitung bei. Mulla Ali al-Qari und asch-Schaukani betonten, dass kein einziges zuverlässiges Hadith dieses besondere Gebet stützt. Allgemeines Gebet und Bittgebet ohne festgelegte Zahl, Sure oder Methode sind davon zu unterscheiden. Weitere schwache oder erfundene Berichte behaupten, man müsse in der Nacht der Mitte Schaʿbans beten und am folgenden Tag fasten, die Nächte der beiden Feste und diese Nacht durchwachen, fünf bestimmte Nächte durchwachen, oder in dieser Nacht würden dreihundert Tore der Barmherzigkeit geöffnet. Die Überlieferungsketten enthalten bekannte Lügner, unbekannte Überlieferer oder äußerst schwache Personen. Auch die Aussage, Bittgebete würden in fünf Nächten nicht zurückgewiesen – in der ersten Nacht Radschabs, der Nacht der Mitte Schaʿbans, der Freitagnacht und den beiden Festnächten –, ist nicht zuverlässig. Ebenso ist die Behauptung, das Baden in der Nacht der Vergebung bringe für jeden Wassertropfen den Lohn von siebenhundert freiwilligen Gebeten, eine erfundene und schädliche Aussage. Baden und Gottesdienst in dieser Nacht besitzen keinen besonderen Vorzug gegenüber anderen Nächten. Die Herstellung und Verteilung von Halwa, Brot oder Süßigkeiten in dieser Nacht ist ebenfalls unbegründet. Für das Fasten am 15. Schaʿban gibt es keinen zuverlässigen Hadith. Die weitverbreiteten Behauptungen über besondere Gebete, Rezitationen, Vergebung aller Sünden, geöffnete Tore des Paradieses oder außergewöhnliche Belohnungen sind erfunden. Bücher, die solche Aussagen unter Berufung auf Mischkat, Tirmidhi oder Buchari verbreiten, führen diese Quellen zu Unrecht an; die entsprechenden Aussagen stehen dort nicht. 2.11.9. Der Monat Ramadan Die Vorzüge, die Bedeutung und die Gottesdienste des Ramadan sowie die Bedeutung der Laylat al-Qadr sind durch den Qur’an und authentische Hadithe belegt. Dennoch erfanden Betrüger auch hierzu zahlreiche Überlieferungen oder mischten erfundene Aussagen in authentische Hadithe ein. Die Behauptung, Allah blicke in der ersten Ramadannacht barmherzig auf Seine fastenden Geschöpfe und jeder, den Sein Blick treffe, werde niemals bestraft, ist ein erfundener Hadith. Auch übertriebene Aussagen über Sahur sind erfunden: etwa dass jeder Bissen den Lohn eines ganzen Jahres Gottesdienst einbringe oder dass jemand, der Sahur unterlasse, im Charakter den Juden gleiche. Die Laylat al-Qadr ist authentisch belegt, aber der Gesandte Allahs bestimmte sie nicht auf den 27. Ramadan. Er verwies auf die letzten zehn Nächte, besonders auf deren ungerade Nächte. Die besonderen Belohnungen, die ausschließlich für die Nacht des 27. Ramadan genannt werden, sind erfunden. Ebenso ist der angebliche Hadith über eine besondere Waschung in der Nacht der Bestimmung nicht belegt. Für die Gebete dieser Nacht gibt es keine besondere Zahl von Rakʿa, keine festgelegten Suren, Bittgebete oder eine besondere Absicht. Man betet allgemein das Nachtgebet mit der Absicht von Salat al-Lail oder Qiyam al-Lail. Auch die in manchen Büchern beschriebenen zwölf, vier oder acht Rakʿa mit bestimmten Suren und fantastischen Belohnungen sind haltlos. Der Begriff „Mischkat“ wird zu Unrecht als Quelle angeführt. Die Gebete der Laylat al-Qadr sollen entsprechend der eigenen Fähigkeit verrichtet werden; eine bestimmte Zahl oder Methode ist nicht vorgeschrieben. Für den letzten Freitag des Ramadan, den sogenannten Abschiedsfreitag, gibt es keinen authentischen oder schwachen Hadith mit einem besonderen Vorzug. Besonders die Behauptung, ein an diesem Tag verrichtetes Nachholgebet ersetze siebzig Jahre versäumter Gebete, ist eine Fälschung und widerspricht dem Konsens der muslimischen Gemeinschaft. Keine einzelne gottesdienstliche Handlung kann jahrzehntelang versäumte Pflichten ersetzen. 2.11.10. Der Monat Schawwal Schawwal ist der erste der Hadschmonate. Authentisch ist überliefert: „Wer den Ramadan fastet und ihm sechs Tage aus Schawwal folgen lässt, dem wird es angerechnet, als hätte er das ganze Jahr gefastet.“ Für den gesamten Monat oder für besondere Tage außer diesen sechs Fastentagen gibt es keinen besonderen authentischen Vorzug. Die Behauptungen über vier Rakʿa am ersten Tag, über den Tod in Schawwal als besonderen Märtyrertod und über gewaltige Belohnungen für die sechs Fastentage sind erfunden. Für die Nacht des Eid al-Fitr gibt es einige schwache Ermutigungen zum Gottesdienst, aber keine festgelegte Methode, Rakʿa-Zahl oder Sure. Die Behauptung, hundert Rakʿa mit bestimmten Rezitationen führten zur sofortigen Vergebung aller Sünden und zur Annahme des Ramadanfastens, ist eine Fälschung. Ebenso ist ein besonderes Gebet von vier Rakʿa nach dem Eid-Gebet mit dem Lohn für das Lesen aller offenbarten Bücher und der Vergebung von fünfzig Jahren Sünden erfunden. 2.11.11. Der Monat Dhul-Qa’da Dhul-Qa’da hat zwei allgemeine Vorzüge: Er gehört zu den vier heiligen Monaten und ist der zweite der Hadschmonate. Eine besondere Vorzüglichkeit ist nicht authentisch überliefert. Die Berichte, wonach ein Fastentag in diesem Monat für jede Stunde den Lohn eines Hadsch bringe, besondere Freitagsgebete den Lohn von Hadsch und Umra einbringen oder jede Nacht den Lohn eines Pilgers und Märtyrers gewähre, sind erfunden. Ebenso sind alle Aussagen über tausendjährige Belohnungen für Fasten und Gottesdienst in diesem Monat haltlos. 2.11.12. Der Monat Dhul-Hiddscha Dhul-Hiddscha ist einer der vier heiligen Monate. In ihm wird die Hadsch vollzogen und das Opferfest gefeiert. In den ersten zehn Tagen sind gute Taten besonders verdienstvoll. Der Gesandte Allahs sagte: „Es gibt keine Tage, an denen gute Taten Allah lieber sind als an diesen zehn Tagen.“ (Buchari; Tirmidhi.) Schwache Hadithe nennen für jeden Tag dieser zehn Tage den Lohn eines Jahres Fasten und für jede Nacht den Lohn der Laylat al-Qadr oder eine siebenhundertfache Belohnung. Diese Angaben sind schwach und nicht als sichere Grundlage zu verwenden. Das Fasten am Tag von Arafat ist für Nichtpilger besonders empfohlen; es sühnt die Sünden des vergangenen und des kommenden Jahres. Darüber hinaus gibt es für diesen Tag und seine Nacht keine festgelegte besondere Gebets- oder Gedenkform. Die besonderen Gebete am ersten Abend Dhul-Hiddschas, am achten Tag, am Tag und in der Nacht von Arafat, in der Nacht und am Tag des Opferfestes sowie am letzten Tag des Monats sind allesamt erfunden. Auch die Behauptung, das Fasten am letzten Tag Dhul-Hiddschas und am ersten Muharram sühne fünfzig Jahre Sünden, ist eine Fälschung. Aus der langen Erörterung wird deutlich, dass die Erfinder falscher Hadithe besonders häufig wöchentliche, monatliche und jährliche Gottesdienste mit übertriebenen Vorzügen versehen. Solche Aussagen ziehen einfache Menschen leicht an und täuschen fromme Gelehrte, Prediger und Schriftsteller. Viele übernehmen sie ungeprüft, weil sie die Gottesverehrung lieben und die angeblichen Vorzüge gutgläubig annehmen. Die Verantwortung des Gläubigen besteht darin, freiwillige Gebete, Fasten, Dhikr, Bittgebete, Spenden und andere gute Taten regelmäßig auszuführen – täglich, wöchentlich und jährlich –, entsprechend der Praxis des Gesandten Allahs, seiner Gefährten, der Nachfolger und der frommen Gelehrten. Zusätzlich soll er an den durch authentische Hadithe belegten vorzüglichen Tagen und Nächten vermehrt Gottesdienst verrichten. Falsche Hadithe führen dagegen oft von der authentischen Sunna weg, verursachen unnötige Mühe und lassen Menschen in sun gegenläufige Bräuche geraten. Wer aus Unwissenheit oder Gutgläubigkeit nach solchen erfundenen Hadithen handelt, erhält nicht die darin versprochenen erfundenen Belohnungen; es ist jedoch zu hoffen, dass er den allgemeinen Lohn der an sich guten Handlung erhält. Wer aber weiß oder gehört hat, dass eine Aussage erfunden ist, sie dennoch weitergibt, niederschreibt oder praktiziert und jede Prüfung unterlässt, macht sich des Lügens im Namen des Gesandten Allahs schuldig.إِنَّا أَنزَلْنَاهُ فِي لَيْلَةٍ مُّبَارَكَةٍ ۚ إِنَّا كُنَّا مُنذِرِينَ [٤٤:٣] فِيهَا يُفْرَقُ كُلُّ أَمْرٍ حَكِيمٍ [٤٤:٤Ich habe es nur erschaffen und bin ein Warner. In dieser Nacht wird jede weise Angelegenheit festgelegt. (Sure 44, ad-Duchan, Verse 3–4.) Der Tābiʿī ʿIkrima erklärte diesen Vers dahingehend, dass mit der „gesegneten Nacht“ die Nacht der Mitte Schaʿbans gemeint sei und in ihr die Angelegenheiten des ganzen Jahres entschieden würden. Die Qur’an-Kommentatoren akzeptierten diese Auslegung jedoch nicht. Imam at-Tabari widersprach ihr und erklärte, die richtige Deutung sei, dass hier die Laylat al-Qadr gemeint ist. Allah bezeichnet die Nacht, in der der Qur’an herabgesandt wurde, an einer Stelle als Laylat al-Qadr und an einer anderen als gesegnete Nacht. Da der Qur’an ausdrücklich im Ramadan herabgesandt wurde, liegt diese gesegnete Nacht im Ramadan und nicht in Schaʿban. Für allgemeine Bittgebete in der Nacht der Mitte Schaʿbans gibt es keine authentische oder zuverlässige Überlieferung. Einige Berichte sind schwach, andere erfunden. Auch die Aussagen über eine nicht näher bestimmte Verrichtung des Nachtgebets sind überwiegend erfunden. Die Hadithe über festgelegte Rakʿa-Zahlen, bestimmte Suren und bestimmte Methoden in der Nacht der Vergebung sind nach übereinstimmendem Urteil der Hadithgelehrten Fälschungen. Die Berichte über dreihundert Rakʿa mit dreißigmal Sure al-Ichlas, zweihundert Rakʿa mit zehnmal Sure al-Ichlas, hundert Rakʿa mit tausendmal Sure al-Ichlas, fünfzig Rakʿa, vierzehn Rakʿa oder zwölf Rakʿa mit dreißigmal Sure al-Ichlas sind sämtlich haltlos. Ihre Überlieferer sind unbekannt, schwach oder als Lügner und Hadithfälscher bekannt. Die später hinzugefügten Tasbihs, Niederwerfungen und festgelegten Bittgebete besitzen ebenfalls keine Grundlage. Weitere erfundene Berichte behaupten, man müsse in der Nacht der Mitte Schaʿbans beten und am folgenden Tag fasten, die Nächte der beiden Feste und diese Nacht durchwachen, fünf bestimmte Nächte durchwachen oder in dieser Nacht würden dreihundert Tore der Barmherzigkeit geöffnet. Auch die Behauptung, Bittgebete würden in fünf bestimmten Nächten nicht zurückgewiesen, ist nicht zuverlässig. Das Baden in der Nacht der Vergebung, die Verteilung von Halwa und Süßigkeiten sowie das besondere Fasten am 15. Schaʿban sind nicht durch einen zuverlässigen Hadith belegt. Die Vorzüge des Ramadan und der Laylat al-Qadr sind dagegen durch Qur’an und authentische Hadithe bewiesen. Die Nacht der Bestimmung ist jedoch nicht sicher auf den 27. Ramadan festgelegt. Die besonderen Belohnungen, Gebete, Waschungen und Absichten, die ausschließlich für diese Nacht oder diesen Tag behauptet werden, sind erfunden. Ebenso ist die Behauptung, ein Gebet am letzten Freitag des Ramadan ersetze jahrzehntelang versäumte Gebete, eine Fälschung. Schawwal ist der erste Hadschmonat. Authentisch ist der Vorzug von sechs Fastentagen nach Ramadan. Alle zusätzlichen Behauptungen über besondere Gebete, gewaltige Belohnungen oder einen besonderen Tod in diesem Monat sind erfunden. Dhul-Qa’da ist einer der vier heiligen Monate und der zweite Hadschmonat; darüber hinaus gibt es keine besondere authentische Vorzüglichkeit. Dhul-Hiddscha ist ebenfalls ein heiliger Monat. Die ersten zehn Tage sind für gute Taten besonders vorzüglich, und das Fasten am Tag von Arafat sühnt die Sünden des vergangenen und kommenden Jahres. Die darüber hinaus behaupteten besonderen Gebete und Fasten sind größtenteils erfunden. Die Fälscher erfanden besonders viele Hadithe über die Vorzüge täglicher, wöchentlicher, monatlicher und jährlicher Gottesdienste, weil solche Aussagen einfache Menschen leicht beeindrucken. Fromme Prediger und Schriftsteller übernahmen sie häufig ungeprüft und verbreiteten sie weiter. Der Gläubige soll jedoch die durch authentische Hadithe belegten Gottesdienste ausüben und jede Aussage prüfen, bevor er sie als Hadith annimmt. Wer aus Unwissenheit nach einer erfundenen Überlieferung handelt, erhält nicht die darin versprochene erfundene Belohnung, doch kann er auf den allgemeinen Lohn der guten Handlung hoffen. Wer eine ihm bekannte Fälschung dennoch verbreitet oder praktiziert, macht sich des Lügens im Namen des Gesandten Allahs schuldig.
2.12. Themen im Zusammenhang mit Tod, Totengebet usw.
1. Der Rang eines Märtyrers durch tägliches zwanzigmaliges Gedenken an den Tod In unserem Land ist in Predigten und verschiedenen Büchern folgende Aussage weit verbreitet: „Wer täglich zwanzigmal an den Tod denkt, wird zu den Märtyrern gehören oder den Rang eines Märtyrers erlangen.“ Die Hadith-Gelehrten haben erklärt, dass dies eine erfundene Aussage ohne Überlieferungskette ist. (Taher Fattani, Tadhkira, S. 213; Schaukani, al-Fawa’id 1/336). 2. Eine ausführliche Schilderung der Todesqualen Einige Aussagen über die Schmerzen und Qualen des Todes oder über Sakrat al-Maut sind in Hadithen überliefert. Die verbreiteten Hadithe mit ausführlichen Schilderungen der Todesqualen, Vergleichen, Beispielen und Gesprächen der Seele mit den einzelnen Körperteilen sind jedoch teils erfunden und teils mit äußerst schwachen Überlieferungsketten überliefert. (Taher Fattani, Tadhkira, S. 213–214). 3. Die Todesqualen Ibrahims (a.s.) In einem erfundenen Hadith heißt es, dass Ibrahim (a.s.), als er seinen Herrn traf, gefragt wurde: „O Ibrahim, wie hast du den Tod empfunden?“ Er antwortete: „Ich empfand, als würde mir die Haut abgezogen.“ Darauf sagte Allah: „Die Todesqualen waren dir erleichtert worden, und dennoch war es so …“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass diese Aussage falsch und erfunden ist. (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/396; Ibn ʿIraq, Tanzīh 2/362). 4. Das Tragen der Janaza aus allen Richtungen oder das Begleiten des Verstorbenen Bei uns ist es sehr verbreitet, dass beim Tragen des Leichnams zur Beerdigung dieselbe Person ihn nacheinander von allen Seiten trägt. Dazu wird in einem Hadith überliefert: „Wenn jemand den Verstorbenen von allen Seiten begleitet oder die Bahre von allen Seiten trägt, wird Allah ihm vierzig schwere Sünden vergeben.“ Hadith-Gelehrte wie Ibn al-Dschauzi und al-Albani betrachteten einen Hadith mit dieser Bedeutung als maudūʿ beziehungsweise munkar und äußerst schwach. Dagegen stuften Hadith-Gelehrte wie as-Suyuti und Ibn ʿIraq einen Hadith mit dieser Bedeutung als schwach ein. (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/383; as-Suyuti, al-Laʾāli 2/405). 5. Die Bestattung neben rechtschaffenen Menschen In einem verbreiteten erfundenen Hadith heißt es: „Bestattet eure Verstorbenen unter den rechtschaffenen Menschen; denn so wie ein Lebender unter einem schlechten Nachbarn leidet, leidet auch ein Verstorbener unter einem schlechten Nachbarn.“ Die Überlieferungskette dieses Hadiths enthält einen Lügner als Überlieferer. (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/411–412; Ibn ʿIraq, Tanzīh 2/373; al-Albani, Daʿīfa 2/38–39, 79–82). 6. Der besondere Lohn des Grabbesuchs Der Besuch von Gräbern ist eine durch die Sunna empfohlene freiwillige gottesdienstliche Handlung. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) besuchte selbst gelegentlich Gräber. Außerdem erlaubte und empfahl er der Umma, Gräber zur Erinnerung an das Jenseits, zur Erinnerung an den Tod sowie zum Friedensgruß und Gebet für die Verstorbenen zu besuchen. (Buchari, as-Sahih 1/430; Muslim, as-Sahih 1/218, 3/1563). Neben diesem allgemeinen Lohn sind einige erfundene Hadithe über einen besonderen Lohn des Grabbesuchs verbreitet. Zum Beispiel: „Wenn jemand das Grab seines Vaters, seiner Mutter, seiner Tante väterlicherseits, seiner Tante mütterlicherseits oder eines anderen Verwandten besucht, wird ihm der Lohn einer angenommenen Hadsch aufgeschrieben …“ (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/413–414; as-Suyuti, al-Laʾāli 2/440). 8. Ein besonderer Vorzug des Grabbesuchs am Freitag Gräber können an jedem Tag und zu jeder Zeit besucht werden. Über einen besonderen Vorzug des Grabbesuchs an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Zeit gibt es keinen sahih Hadith. Dazu ist folgender Hadith verbreitet: „Wenn jemand jeden Freitag das Grab seiner Eltern oder eines von ihnen besucht, werden ihm seine Sünden vergeben und er wird als jemand eingetragen, der seine Pflicht gegenüber seinen Eltern erfüllt.“ Diesen Hadith haben Imam Tabarani und andere Hadith-Gelehrte aufgezeichnet. Sie überlieferten ihn über Muhammad ibn Nuʿman ibn ʿAbd ar-Rahman. Muhammad ibn Nuʿman überlieferte ihn von Yahya ibn al-ʿAla al-Badschali, dieser von ʿAbd al-Karim ibn Abi al-Muhariq, dieser von Mudschahid und dieser von Abu Huraira (r.a.). Der Überlieferer Muhammad ibn Nuʿman ist unbekannt. Sein als Lehrer genannter Yahya ibn al-ʿAla al-Badschali war ein verworfener und der Lüge beschuldigter Überlieferer. Hadith-Gelehrte wie Imam Ahmad und Wakiʿ bezeichneten ihn ausdrücklich als Lügner und Fälscher. Auch der als sein Lehrer genannte ʿAbd al-Karim ist als äußerst schwacher Überlieferer bekannt. So zeigt sich, dass die Überlieferungskette dieses Hadiths äußerst schwach ist. Wegen dieses lügnerischen Überlieferers namens Yahya wird der Hadith insbesondere als erfunden betrachtet. (Tabarani, al-Awsat 6/175; as-Saghir 2/160; as-Suyuti, al-Laʾāli 2/440; Ibn ʿIraq, Tanzīh 2/373; Schaukani, al-Fawa’id 1/345). 7. Das Rezitieren der Sure Ya-Sin beim Grabbesuch In verschiedenen sahih Hadithen wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) beim Besuch von Gräbern den Bewohnern der Gräber mit den Worten „Der Friede sei mit euch, Bewohner eines gläubigen Volkes …“ oder ähnlichen Worten den Friedensgruß entbot. Zusammen mit dem Friedensgruß sprach er ein kurzes Gebet. Er lehrte die Gefährten, auf diese Weise den Friedensgruß zu entbieten und zu beten. In einem Hadith wird berichtet, dass er eines Nachts lange aufrecht stand, die Hände erhob und für die Verstorbenen betete. (Ihya as-Sunan, S. 354–355). Außer dem Friedensgruß und dem Gebet ist kein sahih Hadith über das Rezitieren des Qurʾan oder einer bestimmten Sure beim Grabbesuch überliefert. Einige Rechtsgelehrte haben empfohlen, vor dem Besuch den Vers des Thrones, die Sure al-Ichlas und anderes zu rezitieren. Doch auch hierzu ist kein sahih Hadith überliefert. Zu den diesbezüglichen erfundenen Hadithen gehört: „Wenn jemand am Freitag das Grab seiner Eltern oder eines von ihnen besucht und dort die Sure Ya-Sin rezitiert, wird ihm vergeben. (Ihm wird entsprechend der Zahl der rezitierten Verse oder Buchstaben vergeben.)“ Ibn ʿAdi und andere Hadith-Gelehrte haben diesen Hadith aufgezeichnet. Sie überlieferten ihn über einen Überlieferer namens ʿAmr ibn Ziyad. Dieser sagte: „Yahya ibn Sulaim berichtete uns; Hischam ibn ʿUrwa berichtete uns; er von seinem Vater, dieser von ʿAischa (r.a.), diese von Abu Bakr (r.a.), dieser vom Gesandten Allahs (s.a.w.) …“ Diesen einzigen Überlieferer des Hadiths, ʿAmr ibn Ziyad, bezeichneten die Hadith-Gelehrten ausdrücklich als Lügner, Fälscher und Hadith-Dieb. Deshalb stuften Hadith-Gelehrte wie Ibn ʿAdi, adh-Dhahabi und Ibn al-Dschauzi den Hadith als erfunden ein. Imam as-Suyuti bezeichnete diesen Hadith als sinngleich mit dem oben erwähnten Hadith über den Grabbesuch am Freitag. ʿAbd ar-Raʾuf al-Munawi und andere Hadith-Gelehrte widersprachen ihm jedoch und sagten: Erstens besteht zwischen beiden Hadithen ein Bedeutungsunterschied. Zweitens enthalten beide Überlieferungsketten einen Fälscher als Überlieferer. Bei erfundenen Hadithen gewinnt eine gemeinsame Bedeutung mehrerer Hadithe keine Geltung. (Ibn ʿAdi, al-Kamil 5/151; Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/413). 8. Das Rezitieren der Sure al-Ichlas beim Grabbesuch In verschiedenen verbreiteten Büchern heißt es: „Wenn man auf den Friedhof geht, elfmal die Sure al-Ichlas rezitiert und den Lohn den Seelen der Verstorbenen schenkt, erhält man so viele gute Taten wie die Zahl aller Bewohner der Gräber auf dem Friedhof.“ Tatsächlich handelt es sich dabei um die verbreitete Übersetzung eines erfundenen Hadiths. In diesem erfundenen Hadith heißt es: „Wenn jemand beim Gang in die Nähe des Friedhofs einundzwanzigmal die Sure al-Ichlas rezitiert und ihren Lohn den Verstorbenen schenkt, wird ihm ein Lohn entsprechend der Zahl der Verstorbenen gewährt.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dieser Hadith erfunden und fabriziert ist. (as-Suyuti, Dhail al-Laʾāli, S. 144; al-Albani, Daʿīfa 3/452–454). 9. Der Satan nimmt beim Tod die Gestalt der Eltern an und versucht, den Sterbenden irrezuführen Unter den gewöhnlichen Menschen ist verbreitet, dass der Satan beim Sterbenden die Gestalt seiner Eltern annimmt und versucht, ihn durch verschiedene Einflüsterungen in die Irre zu führen. Hadith-Gelehrte wie Imam as-Suyuti und Ibn Hadschar al-Makki haben erklärt, dass hierzu in keinem Hadith etwas überliefert wurde. (al-Albani, Ahkam al-Dschana’iz, S. 243). 10. Das Totengebet in Abwesenheit Für einen Verstorbenen, für den am Ort seines Todes bereits einmal das Totengebet verrichtet wurde, ist kein Hadith überliefert, der eine erneute Verrichtung des Totengebets in Abwesenheit befürwortet. Vielmehr widerspricht diese Handlung der Sunna. In dem Werk Ihya as-Sunan bespreche ich dieses Thema ausführlich. (Ihya as-Sunan, S. 335; al-Albani, Ahkam al-Dschana’iz, S. 252). In dem von Chadscha Nizamuddin Auliya verfassten Buch Rahat al-Qulub schrieb er, sein Murshid Chadscha Fariduddin Gandsch-i-Schakar habe gesagt: „Das Totengebet in Abwesenheit ist vorgeschrieben. Als der Fürst der Gläubigen, Hadhrat Hamza, und andere den Märtyrertod erlitten, verrichtete der Prophet (s.a.w.) für sie das Totengebet in Abwesenheit. Er verrichtete es sogar für jeden einzeln.“ (Chadscha Nizamuddin Auliya, Rahat al-Qulub, S. 126, zwanzigste Versammlung.) Wir wissen nicht, ob Chadscha Nizamuddin (r.a.) diese Aussagen tatsächlich geschrieben hat oder ob man in seinem Namen gefälscht hat. In jedem Fall sind sie völlig unbegründet. Jeder gewöhnliche Muslim weiß, dass Hamza (r.a.) in der Schlacht von Uhud den Märtyrertod erlitt und der Gesandte Allahs (s.a.w.) selbst dort anwesend war. 11. Die Anwesenden vor dem Leichnam befragen In unserem Land werden die anwesenden Betenden manchmal vor oder nach dem Totengebet vor dem aufgebahrten Leichnam gefragt: „Wie war dieser Mann?“ Alle sagen: „Er war gut“ und dergleichen. Diese Handlung ist unbegründet und erfunden. Im Hadith findet sich keine Erwähnung einer solchen Handlung. Überliefert ist vielmehr, dass es für den Verstorbenen als gut gilt, wenn die Menschen ihn aus eigenem Antrieb loben. (Buchari, as-Sahih 1/460; Muslim, as-Sahih 2/655). 12. Den Verstorbenen beim oder nach dem Einlegen ins Grab zum Gebet rufen Eine weitere verbreitete, unbegründete und erfundene Handlung ist der Gebetsruf beim oder nach dem Einlegen des Verstorbenen ins Grab. Weder in einem sahih, schwachen noch erfundenen Hadith wurde eine solche Aussage vom Gesandten Allahs (s.a.w.) oder einem Gefährten überliefert. Nicht einmal ein besonderer Vorzug des Gebetsrufs aus einem anderen Grund als dem Eintritt der Gebetszeit ist in irgendeinem Hadith überliefert. 13. Der Glaube an Geister und Gespenster Ein in unserer Gesellschaft verbreiteter, unbegründeter, erfundener und dem Islam widersprechender Glaube ist der Glaube an Geister und Gespenster. Alle Aussagen, wonach die Seele eines verstorbenen Menschen als Geist oder Gespenst oder auf irgendeine andere Weise auf der Erde umherwandere, dort verweile und Gutes oder Böses tun könne, sind abscheuliche Lügen und widersprechen dem islamischen Glauben. Zu diesen nichtigen Aussagen gehört auch, dass die Seele des Verstorbenen in der Umgebung des Ortes seines Todes umherwandere und dergleichen. 14. Das Rezitieren des Qurʾan beim Leichnam nach dem Tod Über das Vortragen der Sure Ya-Sin für einen Sterbenden in seinen letzten Augenblicken ist ein Hadith überliefert. (Abu Dawud, as-Sunan 3/191). Über das Rezitieren des Qurʾan beim Leichnam nach dem Tod ist jedoch weder ein sahih noch ein schwacher Hadith überliefert. 15. Das laute Rezitieren des Kalima, von Gebeten oder des Qurʾan beim Tragen des Leichnams Dies ist eine erfundene, unbegründete und der Sunna widersprechende Handlung. Beim Tragen des Leichnams ist völlige Stille die Sunna. Man soll mit tiefer Trauer und im Gedenken an den Tod seinen Weg gehen. Auch miteinander zu sprechen widerspricht der Sunna. Imam an-Nawawi sagt, dass völlige Stille beim Tragen des Leichnams die richtige, der Sunna entsprechende Handlung sei und dies die Sitte der Gefährten und der Menschen späterer Zeiten war. Der bekannte hanafitische Rechtsgelehrte Imam Kasani sagt: „Derjenige, der dem Leichnam folgt, bewahrt lange seine Stille. Lautes Gedenken ist zu dieser Zeit verpönt. Qais ibn ʿUbada sagte: Die Gefährten des Gesandten Allahs (s.a.w.) verabscheuten es, bei drei Gelegenheiten Lärm zu machen: im Krieg, bei der Janaza und beim Gedenken. Außerdem ist lautes Gedenken beim Tragen des Leichnams eine Nachahmung der Juden und Christen; deshalb ist es verpönt.“ (Kasani, Bada’i as-Sana’i 1/310). 16. Almosen in der Nähe des Grabes geben In den Hadithen wurde dem Kind aufgetragen, für seine Eltern Almosen zu geben. Dass dieses Almosen in der Nähe des Grabes einen zusätzlichen Lohn oder Vorteil hätte, wurde jedoch in keinem Hadith in irgendeiner Weise überliefert. Dasselbe gilt, wenn man an irgendeinem Ort der Welt Almosen gibt. 17. Almosen anderer Personen außer den Kindern Hier ist außerdem zu beachten, dass in keinem Hadith in irgendeiner Weise überliefert wurde, dass der Verstorbene Lohn erhält, wenn jemand außer seinen Kindern oder Familienangehörigen Almosen gibt. Alles, was hierzu gesagt oder getan wird, beruht entweder auf der Meinung von Gelehrten oder ist frei erfunden beziehungsweise fabriziert. Nach Qurʾan und Hadith besteht die Pflicht der Gläubigen darin, für die verstorbenen Gläubigen zu beten und um Vergebung zu bitten. Die Pflicht der Kinder besteht darin, zusätzlich zum Gebet und zur Bitte um Vergebung für ihre verstorbenen Eltern Almosen zu geben. Aus Qurʾan und Hadith wissen wir sicher, dass der Verstorbene Nutzen daraus zieht, wenn andere Menschen außer den Kindern für ihn beten. Dass der Verstorbene jedoch Lohn erhält, wenn jemand außer den Kindern Almosen gibt, wurde in keinem sahih Hadith erwähnt. Die meisten Gelehrten sind allerdings der Ansicht, dass wir hoffen dürfen, der Verstorbene könne auch den Lohn der Almosen anderer Menschen erhalten, da in den Hadithen überliefert wurde, dass er den Lohn der Almosen seiner Kinder erhält. Einige Gelehrte sagen, dass es dafür außerhalb von Qurʾan und Hadith keine Grundlage oder Begründung für eine solche Hoffnung gibt. In Qurʾan und Hadith ist klar erwähnt, dass jeder Muslim für jeden verstorbenen Muslim beten soll. Die Kinder sollen außer für ihre Eltern zu beten auch Almosen geben. Wir müssen darüber nicht hinausgehen. (Zu den einschlägigen Versen, Hadithen und Meinungen der Gelehrten siehe ausführlich: Ibn al-Qayyim, ar-Ruh, S. 353–409; as-Suyuti, Scharh as-Sudur, S. 301–314). Selbst wenn man die „Hoffnung“ der meisten Gelehrten akzeptiert, bleibt hier eine Frage. Da wir aus Qurʾan und Hadith wissen, dass der Verstorbene bereits durch Gebet und Bitte um Vergebung Nutzen erlangt und ihm gerade durch das Gebet gute Taten und Lohn geschenkt werden, warum sollten wir über die Anweisungen von Qurʾan und Hadith hinausgehen? Da wir sicher wissen, dass ein Gebet wie „O Allah, vergib dieser Person und gewähre ihr Rang und Ehre …“ ihr Nutzen bringt, warum sollten wir sagen: „O Allah, gewähre dieser Person den Lohn unseres Almosens und vergib ihr dafür, gewähre ihr Rang, Ehre und gute Taten“? Vielleicht meinen wir, dass der Verstorbene mehr Lohn erhält, wenn man zusammen mit dem Almosen betet. Bei unsichtbaren Dingen ist es besser, sich auf die Offenbarung zu stützen, statt selbst etwas anzunehmen. In Qurʾan und Hadith wurde das Gebet und die Bitte um Vergebung angeordnet. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) betete sein ganzes Leben lang für unzählige gläubige Männer und Frauen und bat für sie um Vergebung; doch er lehrte niemals, dass man vor, nach oder zu einer anderen Zeit beim Grabbesuch oder bei einem anderen Gebet für den Verstorbenen Almosen geben oder Essen verteilen solle. Er selbst tat dies niemals und lehrte es auch niemandem. Auch die Gefährten beteten für die Verstorbenen, baten um Vergebung und besuchten Gräber; doch in keinem sahih Hadith wurde überliefert, dass sie am Grab oder anderswo Almosen zur Übermittlung des Lohns an die Verstorbenen gaben. Wir sollten bei der Lehre der Sunna bleiben. Jeder Gläubige soll sich stets bemühen, reichlich Almosen zu geben, um eigenen Lohn zu erwerben, von Bedrängnissen befreit zu werden und Segen zu erlangen. Zugleich sollen die Kinder für ihre Vorfahren beten, um Vergebung bitten und Almosen geben. Alle anderen Muslime sollen für alle verstorbenen gläubigen Männer und Frauen beten und um Vergebung bitten. 18. Geschenke der Lebenden für den Verstorbenen In verbreiteten Predigten wird ein Hadith angeführt, wonach der Verstorbene wie ein Ertrinkender sei und Nutzen erlange, wenn ihm von den Lebenden der Lohn für Qurʾan, Kalima, Almosen und anderes geschenkt werde. Tatsächlich ist in dem Hadith nur vom Gebet und der Bitte um Vergebung die Rede; die übrigen Aussagen sind unbegründet und erfunden. Auch der ursprüngliche Hadith ist äußerst schwach. Imam al-Bayhaqi überlieferte ihn über Muhammad ibn Dschabir ibn Abi Ayyasch al-Masisī, einen unbekannten Überlieferer aus dem dritten Jahrhundert. Dieser sagte: „ʿAbdullah ibn al-Mubarak berichtete ihm; ihm berichtete Yaʿqub ibn Kaʿka; von Mudschahid, dieser von Ibn ʿAbbas, dass der Gesandte Allahs (s.a.w.) sagte: ‚Der Verstorbene im Grab befindet sich genau in der Lage eines Ertrinkenden, der um Rettung bittet. Er wartet auf ein Gebet, das von einem Elternteil, einem Bruder oder einem Freund zu ihm gelangt. Wenn ein solches Gebet ihn erreicht, ist es ihm lieber als die Welt und alle ihre Besitztümer. Und Allah, der Erhabene und Allmächtige, gewährt den Bewohnern der Gräber aufgrund der Gebete der Erdbewohner einen lohnenden Anteil wie Berge. Das Geschenk der Lebenden an die Verstorbenen ist, für sie um Vergebung zu bitten.‘“ Imam al-Bayhaqi zitierte den Hadith und sagte, dass er auf keine Weise über eine andere Überlieferungskette als über diesen Muhammad ibn Dschabir ibn Abi Ayyasch überliefert worden sei. (Bayhaqi, Schuʿab al-Iman 6/203, 7/16). Imam adh-Dhahabi erwähnte diesen Mann und sagte: „Ich konnte keinerlei Angaben über diesen Mann in Erfahrung bringen. Der von ihm überlieferte Hadith ist äußerst anstößig oder sehr schwach.منكر جد (adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 6/86; Ibn Hadschar, Lisan al-Mizan 5/99; al-Albani, Daʿīfa 2/211). 19. Veranstaltungen mit Essen, Almosen oder Gebeten für den Verstorbenen In unserem Land ist es weit verbreitet, am dritten, fünften, siebten oder vierzigsten Tag nach dem Tod oder an einem anderen Tag, am Todestag oder am Geburtstag des Verstorbenen Veranstaltungen mit Essen, Almosen, Bittgebeten und ähnlichem abzuhalten. Diese Sitte ist jedoch völlig erfunden. Zu einer Veranstaltung für den Verstorbenen in diesen Angelegenheiten ist keinerlei Hadith überliefert. Kein Hadith enthält irgendeine Anweisung, nach dem Tod eines Menschen eine Veranstaltung abzuhalten. Man soll stets oder bei Gelegenheit für die Verstorbenen beten. Die Kinder sollen Almosen geben. Und all dies soll formlos geschehen. Dieses Thema habe ich im Werk Ihya as-Sunan ausführlich behandelt. (S. 347–359). 20. Verschiedene Khatm für Kranke und Verstorbene Alle Arten von Khatm, etwa Khatm at-Tahlil, Khatm at-Tasmia, Khatm al-Dschalali, Khatm al-Chwadschagan und Khatm Yunus, wurden erst später eingeführt. Zu den als Hadith verbreiteten erfundenen Aussagen gehört: „Im ehrwürdigen Hadith steht: Der Prophet (s.a.w.) sagte, wenn jemand das folgende Kalima (La ilaha illallah) einhundertfünfundzwanzigtausendmal rezitiert und den Lohn der Seele eines Verstorbenen schenkt, wird Allah ihm dadurch gewiss vergeben und ihm einen Platz im Paradies geben.“ (Ghulam Rahman, Maqsud al-Mu’minin, S. 407). Dies alles sind erfundene Aussagen. 21. Den Qurʾan für den Verstorbenen vollständig rezitieren In unserem Land ist es sehr verbreitet, nach dem Tod eines Menschen für ihn den Qurʾan vollständig zu rezitieren. Diese Handlung beruht auf keinem Hadith. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) und die Gefährten haben niemals für einen Verstorbenen den Qurʾan vollständig rezitiert. Ebenso wurde in keinem sahih oder anerkannten Hadith überliefert, dass jemand Lohn erhält, wenn man für ihn den Qurʾan vollständig rezitiert. Wie bereits erwähnt, wurde in Qurʾan und Hadith angeordnet, für den Verstorbenen zu beten. Außerdem wurde den Kindern aufgetragen, für ihre verstorbenen Eltern Almosen zu geben. Auch die Begleichung von Schulden, das Fasten sowie die Verrichtung von Hadsch und Umra stellvertretend für den Verstorbenen werden in den Hadithen erwähnt. Für das Rezitieren des Qurʾan, das vollständige Rezitieren des Qurʾan, das Sprechen von Tasbih und Tahlil und ähnliche gottesdienstliche Handlungen für den Verstorbenen ist keine Anweisung in einem Hadith überliefert. Die meisten Gelehrten sagen jedoch, da in den Hadithen überliefert wurde, dass der Verstorbene durch Almosen, Fasten, Hadsch, Umra und Gebete Nutzen erlangt, könne man hoffen, dass er auch durch das Rezitieren des Qurʾan, Tasbih, Tahlil und ähnliche gottesdienstliche Handlungen Nutzen erlangt. Die damit verbundenen Förmlichkeiten, Khatm und Ähnliches sind jedoch unbegründet und erfunden. 22. Die Körper von zehn Arten von Menschen verwesen nicht In einem verbreiteten Buch heißt es: „Im ehrwürdigen Hadith wird überliefert, dass die Körper der folgenden zehn Arten von Menschen nicht verwesen: 1. Propheten, 2. Märtyrer, 3. Gelehrte, 4. Glaubenskämpfer, 5. Hafiz des Qurʾan, 6. Gebetsrufer, 7. ein gerechter König oder Anführer, 8. eine Frau, die am Kindbettfieber starb, 9. jemand, der ohne Schuld getötet wurde, 10. jemand, der an einem Freitag stirbt.“ (Maulawi Schamsul Huda, Niamul-Qurʾan, S. 245). Viele von ihnen wurden in Hadithen als Märtyrer bezeichnet. Dass jedoch nur die Körper der Propheten nicht in der Erde verwesen, ist in einem sahih Hadith überliefert. Trotz meiner nach Kräften unternommenen Nachforschungen konnte ich keinen Hadith finden, der besagt, dass die Leichname der übrigen neun Arten von Verstorbenen nicht verwesen. Allah weiß es am besten.
2.13. Themen bezüglich der Zakat, des Fastens und des Haddsch
2.13.1. Über die Zakāt 1. Auf dem Land eines Gläubigen werden Kharādsch und Uschr nicht zugleich erhoben Ein Muslim muss 5 oder 10 Prozent der Erzeugnisse seines Bodens als Zakāt entrichten. Die Zakāt auf Früchte und Ernten wird Uschr genannt. Nichtmuslime müssen keine Zakāt entrichten; deshalb müssen nichtmuslimische Bürger eines muslimischen Staates Kharādsch auf ihren Grundbesitz zahlen. Der Kharādsch beträgt gewöhnlich das Doppelte des Uschr. Seit der Zeit der Tābiʿūn besteht unter den Faqīhen Meinungsverschiedenheit darüber, ob ein Muslim, der Land eines Nichtmuslims kauft, sowohl Uschr als auch Kharādsch oder nur Kharādsch entrichten muss. Die meisten Tābiʿūn und Imame sagten, dass beides zu entrichten sei. Der Tābiʿī ʿIkrima, Ibrāhīm an-Nakhaʿī und Imām Abū Hanīfa (raḥimahumullāh) sagten, dass nur Kharādsch zu entrichten sei. (Siehe auch das andere Buch des Verfassers: Uschr oder die Zakāt der Ernte in Bangladesch: Bedeutung und Anwendung.) Unter den Gelehrten ist hierzu ein Hadith verbreitet, den einige Faqīhe ab dem 5. Hidschra-Jahrhundert erwähnten. Über Ibn Masʿūd (raḍiyallāhu ʿanhu) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Auf dem Land eines Muslims werden Uschr und Kharādsch nicht zugleich erhoben.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 9/127; al-Bayhaqī, as-Sunan al-kubrā 4/222.) Doch alle Hadith-Gelehrten, darunter Imām az-Zaylaʿī und die bekannten Muhaddithūn der hanafitischen Rechtsschule, erklärten diesen Hadith für erfunden. Als Aussage des Gesandten Allahs oder Ibn Masʿūds ist dieser Satz eine Fälschung. Tatsächlich handelt es sich um die Aussage und Ansicht von Ibrāhīm an-Nakhaʿī; auch von anderen Tābiʿūn wurde diese Ansicht überliefert. Imām Abū Hanīfa überlieferte den Satz von Ibrāhīm an-Nakhaʿī als dessen eigene Meinung und nahm ihn an. Bis hierhin ist die Aussage authentisch, nämlich als maqṭūʿ-Hadith beziehungsweise als Aussage eines Tābiʿī. Später schrieb ein Überlieferer namens Yaḥyā ibn ʿAnbasa diese Aussage fälschlich Imām Abū Hanīfa zu und überlieferte sie als Wort des Gesandten Allahs. Die Muhaddithūn erkannten diese Fälschung leicht. Keiner der zahlreichen Schüler Abū Hanīfas überlieferte diesen Hadith von ihm. Seine Schüler Abū Yūsuf und Muḥammad behandelten die Rechtsfrage ausführlich, erwähnten aber nirgends, dass Abū Hanīfa ihnen diesen Hadith vom Gesandten Allahs überliefert oder sich in dieser Frage auf einen Hadith gestützt habe. Hier beginnt der Zweifel der Muhaddithūn. Wenn ein Überlieferer von einem bekannten Muhaddith oder Faqīh einen Hadith allein überliefert, den kein anderer Schüler, besonders nicht dessen langjährige Schüler, überliefert, wird seine Authentizität bezweifelt. Danach untersuchen sie die übrigen Überlieferungen und den Charakter dieses Überlieferers. Sie stellten fest, dass alle von Yaḥyā ibn ʿAnbasa überlieferten Hadithe fehlerhaft oder erfunden waren. Er überlieferte zahlreiche Hadithe im Namen berühmter und vertrauenswürdiger Gelehrter, die niemand sonst überlieferte, und erfand verschiedene Überlieferungsketten. Durch den Vergleich seiner Überlieferungen und die Untersuchung seines Lebens waren die Muhaddithūn überzeugt, dass auch dieser Hadith im Namen Abū Hanīfas erfunden worden war. Deshalb führten ihn die hanafitischen Imame und Faqīhe des 3. und 4. Hidschra-Jahrhunderts nicht als Beleg an. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 9/127; al-Bayhaqī, as-Sunan al-kubrā 4/222; Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/69–70; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 2/118; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/70.) 2. Für Schmuck gibt es keine Zakāt Seit der Zeit der Ṣaḥāba besteht unter den Faqīhen Uneinigkeit darüber, ob für gebrauchten Schmuck Zakāt zu entrichten ist. Dschābir und einige andere Ṣaḥāba sagten, dass keine Zakāt auf Schmuck zu entrichten sei; viele andere Ṣaḥāba sagten dagegen, dass sie entrichtet werden müsse. Für die erste Ansicht ist ein Hadith verbreitet, der Dschābir zugeschrieben wird: Der Gesandte Allahs habe gesagt: „Auf Schmuck gibt es keine Zakāt.“ Dieser Hadith ist kein Wort des Gesandten Allahs. Al-Bayhaqī, Ibn Ḥadschar, al-Albānī und andere Muhaddithūn erklärten ihn als Hadith des Propheten für ungültig. Der Satz ist in Wirklichkeit Dschābirs eigene Aussage. Ein äußerst schwacher Überlieferer schrieb ihn irrtümlich dem Gesandten Allahs zu. (Ibn Ḥadschar, ad-Dirāya 1/260; al-Albānī, Irwāʾ al-ghalīl 3/294–296.) 2.13.2. Über das Fasten Viele erfundene Hadithe und frei erfundene Aussagen über das Fasten wurden bereits im Kapitel über das Gebet unter dem Thema „Die Vorzüge der zwölf Monate“ erwähnt. Hier werden noch einige haltlose Aussagen genannt. 1. Die Absicht zum Fasten Wie bereits erwähnt, sind alle Formeln, die mit „Nawaitu an …“ beginnen, erfunden. In keinem Hadith wird die Rezitation einer solchen Absicht für eine gottesdienstliche Handlung erwähnt. 2. Der Grund dafür, dass dreißig Fastentage verpflichtend sind Die Gründe für einzelne Gottesdienste bestimmen zu wollen, ist eine besonders törichte Neugier. Daher erfanden die Fälscher viele Aussagen, darunter: „Meiner Umma wurden dreißig Fastentage auferlegt, weil die Frucht, die Adam aß, dreißig Tage in seinem Magen blieb. Als Allah Adams Reue annahm, befahl Er ihm, dreißig Tage und dreißig Nächte ununterbrochen zu fasten. Meiner Umma wurde jedoch befohlen, nur am Tage zu fasten.“ (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/101; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/97; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 2/145; asch-Schaukānī, al-Fawāʾid 1/119.) 3. Keine Abrechnung über das Essen bei Iftār und Suḥūr In der Gesellschaft ist die Vorstellung verbreitet, dass über das Essen beim Iftār und Suḥūr nicht abgerechnet werde. Zu den erfundenen Hadithen gehört: „Über die Gaben des Essens dreier Personen wird keine Abrechnung vorgenommen: über denjenigen, der das Fasten bricht, denjenigen, der die Suḥūr-Mahlzeit einnimmt, und denjenigen, der mit einem Gast isst.“ (As-Suyūṭī, Dhail al-Laʾālī, S. 121; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 2/166; asch-Schaukānī, al-Fawāʾid 1/124.) Wegen solcher haltlosen Aussagen haben wir den Ramadan zu einem Monat des eigenen Essens gemacht. Doch Ramadan ist ein Monat, in dem man andere speist und Mitgefühl zeigt. Wir sollten nicht fragen, ob dafür eine Abrechnung erfolgt, sondern ob dadurch der Lohn größer wird. 4. Die Benennung der Ayyām al-Bīḍ Der 13., 14. und 15. Tag des Mondmonats werden Ayyām al-Bīḍ, „die Tage der hellen Nächte“, genannt, weil wegen des Vollmonds fast die ganze Nacht Helligkeit herrscht. Die Fälscher verbreiteten jedoch viele erfundene Hadithe über ihre Benennung, etwa die Aussage, Adams Körper sei nach dem Essen von der verbotenen Frucht schwarz geworden und durch das Fasten am 13., 14. und 15. Tag jeweils zu einem Drittel, zu zwei Dritteln und schließlich vollständig weiß geworden; deshalb seien diese Tage Ayyām al-Bīḍ genannt worden. (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 1/375; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 1/483–484; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 2/54–55.) 5. Der Vorzug des Fastens an den Ayyām al-Bīḍ In mehreren authentischen Hadithen ermunterte der Gesandte Allahs die Gläubigen, freiwillige Gottesdienste, auch wenn sie gering sind, regelmäßig zu verrichten. Beim freiwilligen Fasten empfahl er mindestens drei Tage in jedem Mond- oder arabischen Monat, insbesondere den 13., 14. und 15. Tag. Diese Tage haben drei Besonderheiten: Erstens ordnete der Gesandte Allahs in mehreren Hadithen ihr Fasten an. Zweitens fastete er selbst regelmäßig an diesen drei Tagen. Drittens teilte er mit, dass das Fasten dieser drei Tage beziehungsweise von mindestens drei Tagen jeden Monat den Lohn des ganzjährigen Fastens einbringe. Das genügt dem Gläubigen. Die Fälscher verbreiteten jedoch Aussagen wie: Wer an den Ayyām al-Bīḍ faste, erhalte am ersten Tag den Lohn von zehntausend Jahren, am zweiten den von hunderttausend Jahren und am dritten den von dreihunderttausend Jahren. Andere verringerten die Zahlen und behaupteten drei-, zehn- und zwanzigtausend Jahre. (As-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/106–107; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 2/148; asch-Schaukānī, al-Fawāʾid 1/128.) Viele weitere erfundene Aussagen wurden verbreitet. 2.11.3. Über den Haddsch 1. Wer trotz der Möglichkeit keinen Haddsch vollzieht, stirbt als Jude oder Christ Ein in unserer Gesellschaft sehr bekannter Hadith, der in jeder Predigt, Diskussion oder Schrift über den Haddsch erwähnt wird, lautet: „Wer über Reiseproviant und ein Reittier verfügt, mit denen er das Haus Allahs erreichen kann, aber keinen Haddsch vollzieht, dem schadet es nicht, ob er als Jude oder als Christ stirbt.“ Einer der Gründe für seine Bekanntheit ist, dass er im Sunan at-Tirmidhī, einem der sechs bekannten Hadith-Werke, enthalten ist. Imām at-Tirmidhī erklärte jedoch, dass es sich um einen gharīb-Hadith mit einer beanstandeten Überlieferungskette handelt; Hilāl ibn ʿAbdullāh sei unbekannt und al-Ḥārith schwach in der Hadith-Überlieferung. Außerdem war Abū Isḥāq ein Mudallis und erwähnte nicht, dass al-Ḥārith ihm den Hadith überliefert oder dass er ihn von ihm gehört habe. Der nächste Überlieferer, Hilāl ibn ʿAbdullāh, ist ebenfalls unbekannt. Daher lässt sich nicht feststellen, ob Abū Isḥāq den Hadith tatsächlich überlieferte oder ob dieser Mann ihn erfand. Einige Muhaddithūn erklärten ihn als erfunden, andere als schwach. Ibn Ḥadschar al-ʿAsqalānī untersuchte alle Überlieferungswege und sagte, dass diese Aussage vom Gesandten Allahs in keiner annehmbaren Kette überliefert wurde; alle Ketten seien äußerst schwach oder ungültig. Mit authentischer Kette sei sie jedoch als eigene Aussage ʿUmar ibn al-Khaṭṭābs überliefert worden. (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/121–122; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/118–119.)ﷺ) sagte … Der Hadith wurde von Imām at-Tirmidhī anschließend als gharīb und mit einer beanstandeten Überlieferungskette bewertet. (At-Tirmidhī, as-Sunan 3/176.)ﷺAußerdem weist die Überlieferungskette zwei weitere gravierende Schwächen auf: Abū Isḥāq war ein Mudallis und erklärte nicht, dass al-Ḥārith ihm den Hadith überliefert habe oder dass er ihn von ihm gehört habe. Seine Ausdrucksweise zeigt vielmehr, dass er ihn nicht unmittelbar von al-Ḥārith hörte. Zweitens ist Hilāl ibn ʿAbdullāh, der folgende Überlieferer, unbekannt. Es lässt sich daher nicht feststellen, ob Abū Isḥāq den Hadith wirklich überlieferte oder ob dieser Mann ihn erfand. Einige andere Ketten sind sogar noch schwächer. Manche Muhaddithūn erklärten den Hadith deshalb für erfunden, andere stuften ihn als schwach ein. Ibn Ḥadschar al-ʿAsqalānī sagte nach der Prüfung aller Ketten, dass diese Aussage vom Gesandten Allahs in keiner annehmbaren Kette überliefert worden sei; alle Ketten seien äußerst schwach oder ungültig. Authentisch sei sie jedoch als eigene Aussage ʿUmar ibn al-Khaṭṭābs überliefert. (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/121–122; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/118–119.)ﷺ) überliefert wurde. In einer authentischen Kette wurde sie jedoch als eigene Aussage ʿUmar ibn al-Khaṭṭābs überliefert. (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/121–122; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/118–119.) 2. Hadithe über die Ziyāra des Grabes des Gesandten Allahsﷺ) Das Wort Ziyāra bedeutet Besuch, Begegnung oder Besichtigung. Lebende Menschen, insbesondere Verwandte und rechtschaffene Personen, zu besuchen, ist eine durch Hadithe empfohlene gute Tat. In verschiedenen Hadithen werden die Gläubigen dazu ermuntert, einander um Allahs willen zu besuchen („tazāwur fī Allāh“). (Al-Mundhirī, at-Targhīb 3/247–249.)لًلهافروازالت) Ebenso ist der Besuch der Gräber Verstorbener, also ihre Besichtigung oder der Besuch bei ihnen, ein durch die Sunna empfohlenes mustaḥabb-Gottesdienstwerk.ﷺ) Die Ziyāra der Rawḍa asch-Scharīfa ist zweifellos eine der vorzüglichsten Ziyārāt. Die Liebe zu ihm ist ein Bestandteil des Īmān und eine der vorzüglichsten Gottesdienste. Durch eine der Sunna entsprechende Ziyāra wächst diese Liebe. Auch die Vorzüglichkeit des Sendens von Ṣalāt und Salām an seinem heiligen Grab ist in Hadithen erwähnt. Somit ist die Ziyāra der Rawḍa asch-Scharīfa ein wichtiger Gottesdienst. Ob es hierfür einen besonderen Hadith gibt, ist jedoch umstritten. Manche erklärten alle diesbezüglichen Hadithe für erfunden und haltlos, andere für schwach oder einigermaßen annehmbar. Die Hadithe lassen sich ihrem Sinn nach grob in drei Gruppen einteilen.ﷺ) Erstens die frohe Botschaft von Fürsprache oder Barmherzigkeit für den Besucher des Gesandten Allahs oder seines gesegneten Grabes. Zweitens die frohe Botschaft, dass derjenige, der nach seinem Tod sein heiliges Grab besucht, den Rang dessen erhält, der ihn zu seinen Lebzeiten besuchte. Drittens die Missbilligung gegenüber demjenigen, der die Ziyāra unterlässt.ﷺ) A. Frohe Botschaft für den Besucher 1. Hadith: „Wer mein Grab besucht, dem steht meine Fürsprache zu.“ Diesen Hadith überlieferten Ibn Chuzayma, al-Bazzār, ad-Dāraquṭnī, al-Bayhaqī und andere Muhaddithūn über zwei Überlieferungsketten. Erste Kette: Imām al-Bazzār sagte: Qutayba berichtete uns; ʿAbdullāh ibn Ibrāhīm berichtete uns; ʿAbd ar-Raḥmān ibn Zayd ibn Aslam berichtete uns von seinem Vater, von Ibn ʿUmar, dass der Gesandte Allahs … sagte. (Al-Haythamī, Madschmaʿ az-zawāʾid 4/2.) ʿAbd ar-Raḥmān ibn Zayd ibn Aslam wurde von den Muhaddithūn als äußerst schwach bezeichnet, von manchen sogar als Überlieferer erfundener Hadithe. Sein Schüler ʿAbdullāh ibn Ibrāhīm ist in dieser Kette ebenfalls äußerst schwach. Die Muhaddithūn sind sich einig, dass er ein schwacher und aufgegebener Überlieferer war; Ibn Ḥibbān bezeichnete ihn als Hadithfälscher. Die von ʿAbd ar-Raḥmān überlieferten Hadithe gelten bereits als äußerst schwach oder erfunden; der Zustand seines Schülers ist noch schlechter. Zweite Kette: Ad-Dāraquṭnī sagte: Der Qāḍī al-Muḥāmilī berichtete uns; ʿUbaydullāh ibn Muḥammad al-Warrāq berichtete uns; Mūsā ibn Hilāl berichtete uns; ʿAbdullāh beziehungsweise ʿUbaydullāh ibn ʿUmar al-ʿUmarī berichtete uns von Nāfiʿ, von ʿAbdullāh ibn ʿUmar, dass der Gesandte Allahs … sagte. (Ad-Dāraquṭnī, as-Sunan 2/278.) Al-Bayhaqī erklärte diese Überlieferung als munkar, da niemand außer Mūsā ibn Hilāl sie überliefert habe. Ibn Chuzayma äußerte Zweifel an ihrer Verlässlichkeit und nannte sie munkar, also äußerst schwach. Mūsā ibn Hilāl war unbekannt oder wenig bekannt; auch ʿAbdullāh ibn ʿUmar al-ʿUmarī war schwach, wenn auch nicht aufgegeben. In jedem Fall ist diese Kette schwach, enthält aber keinen Lügner und keinen wegen Lüge aufgegebenen Überlieferer. 2. Hadith: „Wer mein Grab – oder, wie er sagte, wer mich – besucht, dessen Fürsprecher oder Zeuge werde ich am Tag der Auferstehung sein.“ Abū Dāwūd at-Tayālisī und al-Bayhaqī überlieferten ihn über Siwār ibn Maymūn, der von einem Mann aus der Familie ʿUmar ibn al-Khaṭṭābs und von ʿUmar überlieferte. Siwār ist unbekannt, ebenso sein Lehrer; al-Bayhaqī erklärte die Kette für unbekannt. 3. Hadith: „Wer mich absichtlich besucht, wird am Tag der Auferstehung mein Nachbar oder unter meinem Schutz sein.“ Auch diese Kette ist noch schwächer. Hārūn Abū Quzāʿa ist unbekannt und aufgegeben; außerdem wird der Ṣaḥābī nicht genannt, sodass die Kette mursal, also unterbrochen, ist. 4. Hadith: „Wer als Besucher zu mir kommt und von keinem anderen Bedürfnis als meiner Ziyāra getrieben wird, dessen Fürsprache am Tag der Auferstehung übernehme ich.“ Die Kette enthält Muslim ibn Sālim al-Dschuhanī, einen schwachen und unzuverlässigen Überlieferer; Abū Dāwūd erklärte ihn für nicht vertrauenswürdig und al-Haythamī für schwach. 5. Hadith: „Wer mich in Medina mit aufrichtiger guter Absicht oder in der Hoffnung auf Lohn besucht, dessen Zeuge und Fürsprecher werde ich am Tag der Auferstehung sein.“ In der Kette befindet sich Abū al-Musayyinā Sulaymān ibn Yazīd al-Kaʿbī, den die Muhaddithūn als schwach bezeichneten. Außerdem war er Tābiʿ at-Tābiʿī und hörte von keinem Ṣaḥābī; die Kette ist daher unterbrochen. 6. Hadith: „Allah erbarme sich desjenigen, der mich besuchte, während er den Zügel seines Kamels in der Hand hielt.“ Ibn Ḥadschar, as-Sachāwī, as-Suyūṭī, Ibn ʿIrāq, Mullā ʿAlī al-Qārī, asch-Schaukānī und andere erklärten diesen Satz für haltlos und erfunden. Von den sechs Hadithen ist der sechste unstreitig erfunden. Die übrigen fünf enthalten Hinweise auf den Vorzug, den Gesandten Allahs zu besuchen; ihre Ketten sind jedoch schwach. Die zweite Kette des ersten Hadiths sowie die Ketten des vierten und fünften enthalten keinen Lügner oder völlig unbekannten Überlieferer. Durch ihre gegenseitige Unterstützung können sie daher eine gewisse Annehmbarkeit erlangen.ﷺ) sagte … (Al-Haythamī, Madschmaʿ az-zawāʾid 4/2.) ʿAbd ar-Raḥmān ibn Zayd ibn Aslam und sein Schüler ʿAbdullāh ibn Ibrāhīm wurden als äußerst schwach, teilweise sogar als Hadithfälscher, bezeichnet. Die erste Kette ist daher äußerst schwach oder erfunden.ﷺ) sagte … (Ad-Dāraquṭnī, as-Sunan 2/278.) Al-Bayhaqī bezeichnete ihn als munkar, weil ihn außer Mūsā ibn Hilāl niemand überliefert habe. Ibn Chuzayma bezweifelte die Verlässlichkeit der Kette und erklärte den Hadith für munkar. Mūsā ibn Hilāl war unbekannt oder wenig bekannt; sein Lehrer ʿAbdullāh ibn ʿUmar al-ʿUmarī war schwach, aber nicht aufgegeben. Die Kette ist schwach, enthält jedoch keinen Lügner.ﷺ) sagte … (Al-Bayhaqī, Schuʿab al-Īmān 3/488–489; as-Sunan al-kubrā 5/245.) Siwār ibn Maymūn und sein Lehrer, ein nicht näher bezeichneter Mann aus der Familie ʿUmar ibn al-Khaṭṭābs, sind unbekannt. Deshalb erklärte al-Bayhaqī die Kette für unbekannt. 3. Hadith: „Wer mich absichtlich besucht, wird am Tag der Auferstehung mein Nachbar oder unter meinem Schutz sein.“ﷺ) sagte … Diese Kette ist noch schwächer als die vorherige. Hārūn Abū Quzāʿa ist nicht zuverlässig bekannt; al-Buchārī sagte, seine Hadithe seien haltlos, und al-Azdī erklärte ihn für aufgegeben. Außerdem wird der Name des Ṣaḥābī nicht genannt, weshalb die Kette mursal beziehungsweise unterbrochen ist. 4. Hadith: „Wer als Besucher zu mir kommt und von keinem anderen Bedürfnis als meiner Ziyāra getrieben wird, dessen Fürsprache am Tag der Auferstehung übernehme ich.“ﷺ) sagte … (At-Tabarānī, al-Muʿdscham al-kabīr 12/291.) Muslim ibn Sālim al-Dschuhanī war ein schwacher und unzuverlässiger Überlieferer. Manche nannten ihn Maslama. Abū Dāwūd as-Sidschistānī erklärte ihn für nicht vertrauenswürdig; al-Haythamī bezeichnete ihn als schwach.ﷺ) sagte … (Al-Bayhaqī, Schuʿab al-Īmān 3/489–490.) Abū al-Musayyinā Sulaymān ibn Yazīd wurde von den Muhaddithūn als schwach bezeichnet. Er war kein Tābiʿī, sondern ein Tābiʿ at-Tābiʿī, und hörte keinen Hadith von einem Ṣaḥābī. Daher ist die Kette unterbrochen. Der Satz über den Kamelzügel wurde von zahlreichen Muhaddithūn als haltlos und erfunden erklärt.ﷺ) zu besuchen oder ihm zu begegnen. Im ersten Hadith wird ausdrücklich der Besuch des Grabes erwähnt; im dritten, vierten und fünften die Ziyāra des Gesandten Allahs.ﷺ) zu besuchen. Der zweite Hadith lässt beide Bedeutungen zu.ﷺ) Nach seinem Tod kann auch der Besuch seines heiligen Grabes als Besuch seiner Person gelten. Alle Hadithe in diesem Sinn haben ziemlich schwache Ketten. Ibn Taymiyya und Ibn ʿAbd al-Hādī erklärten sie für haltlos; al-Albānī stufte sie als schwach ein. Allerdings enthalten die zweite Kette des ersten Hadiths sowie die Ketten des vierten und fünften Hadiths keinen Lügner oder völlig unbekannten Überlieferer. Daher stärken sie einander und können wegen ihrer Mehrzahl eine gewisse Annahmbarkeit erlangen. B. Der Besuch nach dem Tod mit dem Rang eines Besuchs zu Lebzeiten 7. Hadith: „Wer den Haddsch vollzieht und nach meinem Tod mein Grab besucht, ist, als hätte er mich zu meinen Lebzeiten besucht.“ Der Hadith wurde über Ḥafṣ ibn Sulaymān überliefert, den al-Bayhaqī als schwach bezeichnete. Ḥafṣ war zwar ein bekannter und zuverlässiger Qurʾān-Rezitator, aber in der Hadith-Überlieferung äußerst schwach. Er machte viele Fehler, vertauschte Überlieferungsketten und Namen und wurde von den meisten Muhaddithūn als aufgegeben betrachtet. Sein Lehrer al-Layth ibn Abī Sulaym war ebenfalls etwas schwach, obwohl er ein großer Gelehrter und wahrhaftiger Überlieferer war; im Alter verlor er sein Gedächtnis. 8. Hadith: „Wer nach meinem Tod mein Grab besucht, ist, als hätte er mich zu meinen Lebzeiten besucht.“ Die Kette enthält fast nur unbekannte oder schwache Überlieferer. Der Lehrer at-Tabarānīs, Aḥmad ibn Rischdīn, war schwach und wurde von manchen als Lügner bezeichnet; die übrigen Überlieferer sind ebenfalls unbekannt. Die Kette ist daher völlig unannehmbar. 9. Hadith: „Wer mich nach meinem Tod besucht, ist, als hätte er mich zu meinen Lebzeiten besucht.“ Für diesen Hadith wurden widersprüchliche Überlieferungsketten und Textfassungen überliefert. In der ersten Kette befindet sich Hārūn Abū Quzāʿa, ein unbekannter und aufgegebener Überlieferer, sowie ein völlig unbekannter Lehrer. Die zweite Kette ist noch schwächer, da Siwār ibn Maymūn unbekannt ist. Aus diesen drei Hadithen wird die Behauptung abgeleitet, dass derjenige, der nach dem Tod des Gesandten Allahs sein Grab besucht, den Rang eines Besuchers zu dessen Lebzeiten erlangt. Alle drei Ketten sind jedoch äußerst schwach; sie enthalten der Lüge beschuldigte, aufgegebene und völlig unbekannte Überlieferer. Deshalb erklärten Ibn Taymiyya, Ibn ʿAbd al-Hādī, al-Albānī und andere sie für mauḍūʿ, also erfunden. Ibn Taymiyya sagte, diese Behauptung sei offensichtlich falsch und widerspreche der Religion der Muslime: Wer den Gesandten Allahs zu dessen Lebzeiten besuchte, wurde Ṣaḥābī. Ein späterer Gläubiger könne selbst durch viele große Pflichten niemals den Rang eines Ṣaḥābī erreichen; wie sollte er ihn durch einen mustaḥabb-Gottesdienst erreichen? C. Missbilligung gegenüber demjenigen, der die Ziyāra unterlässt 10. Hadith: „Wer meinen Haddsch vollzieht, mich aber nicht besucht, hat sich mir gegenüber schlecht benommen oder ist unhöflich gewesen.“ Dieser Hadith wurde in keinem Hadith-Werk überliefert, sondern nur in Biografien schwacher und lügender Überlieferer erwähnt. Die Kette enthält an-Nuʿmān ibn Schibl, einen äußerst schwachen und von manchen als Lügner bezeichneten Überlieferer, sowie dessen Enkel Muḥammad ibn Muḥammad, der als Lügner und Fälscher bekannt war. Zahlreiche Muhaddithūn erklärten den Hadith für erfunden. 11. Hadith: „Wenn jemand aus meiner Umma die Möglichkeit hat und mich dennoch nicht besucht, hat er keine Entschuldigung.“ Ibn an-Naddschār überlieferte ihn in Tārīch al-Madīna. Die Kette ist als erfunden bekannt. Dschafar ibn Hārūn, einer der Überlieferer, war als Fälscher bekannt; Samʿān ibn Mahdī war nahezu unbekannt und verbreitete unter seinem Namen ein erfundenes Manuskript mit etwa dreihundert Hadithen. In jedem Fall enthält die Kette mehrere Lügner. 12. Hadith: „Wer Wohlstand oder die Möglichkeit erlangt, aber nicht zu mir kommt, hat sich mir gegenüber unhöflich verhalten.“ Imām al-Ghazālī erwähnte diesen Satz in Iḥyāʾ ʿulūm ad-dīn ohne Kette. Er ist in keinem Werk mit Überlieferungskette zu finden. As-Subkī, al-ʿIrāqī, as-Sachāwī, al-ʿAdschlūnī und asch-Schaukānī erklärten ihn für haltlos und erfunden. Die letzten drei Hadithe scheinen die Sünde zu behaupten, den Gesandten Allahs zu Lebzeiten oder nach seinem Tod nicht zu besuchen. Der dritte ist jedoch völlig haltlos, und die Ketten der ersten beiden enthalten mehrere Lügner. Alle Hadithe über den Vorzug des Besuchs seines gesegneten Grabes wurden mit schwachen Ketten überliefert. Vielleicht haben deshalb die Verfasser der sechs bekannten Hadith-Werke, die Sammler anderer authentischer Bücher sowie Imām Mālik, Imām Aḥmad und andere sie nicht in ihre Werke aufgenommen. Einige Muhaddithūn erklärten alle diese Hadithe pauschal für erfunden oder äußerst schwach, andere nahmen sie zusammen als authentisch oder hasan an. Ibn Taymiyya, Ibn al-Dschauzī und Ibn ʿAbd al-Hādī erklärten alle Hadithe über die Ziyāra des heiligen Grabes für erfunden oder völlig schwach und unannehmbar. Abū ʿAlī Ibn as-Sakan, ʿAbd al-Ḥaqq al-Ischbīlī, as-Subkī, as-Sachāwī und Ibn Ḥadschar al-Makkī hielten Hadithe mit dieser Bedeutung dagegen für annehmbar. Nach meiner bescheidenen Einschätzung sind alle Hadithe der dritten Gruppe, also jene, die Missbilligung gegenüber dem Unterlassenden ausdrücken, erfunden und haltlos. Die Hadithe der zweiten Gruppe, die dem späteren Besucher den Rang eines Besuchers zu Lebzeiten verleihen, sind äußerst schwach oder erfunden. Die Hadithe der ersten Gruppe über die frohe Botschaft der Fürsprache für den Besucher sollten als hasan eingestuft werden, da fünf Hadithe dieselbe Bedeutung überliefern und drei Ketten einander stärken. Die zweite Kette des ersten Hadiths sowie die Ketten des vierten und fünften enthalten keinen der Lüge beschuldigten oder aufgegebenen Überlieferer; aufgrund der Mehrzahl der Ketten gelten sie als hasan li-ghayrihi. Allah weiß es am besten. 3. Die Notwendigkeit, den Haddsch vor der Eheschließung zu vollziehen In unserem Land vollziehen Muslime wegen haltloser Vorstellungen und Aberglauben gewöhnlich erst im Alter den Haddsch: etwa, ob man den Haddsch „aufbewahren“ könne, ob man vor dem Haddsch die Kinder verheiraten oder den Eltern den Haddsch ermöglichen müsse oder ob ihre Erlaubnis erforderlich sei. Nach Eintritt der Verpflichtung sollte man den Haddsch jedoch keinesfalls aufschieben. In Indonesien ist es umgekehrt: Wenn man zu Beginn der Jugend, vor der Eheschließung, keinen Haddsch vollzieht, gilt der Haddsch offenbar als nicht vollzogen. Ursache dafür ist ein erfundener Hadith: „Wer vor dem Haddsch heiratet, beginnt mit einer Sünde.“ Die Muhaddithūn sind sich einig, dass dieser Hadith erfunden ist. (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 1/364; adh-Dhahabī, Mīzān al-iʿtidāl 1/458; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/120; Ibn ʿIrāq, Tanzīh 2/167; asch-Schaukānī, al-Fawāʾid 1/138.) 4. Vergebung auch der Rechte von Menschen durch den Haddsch In einigen verbreiteten Hadithen über den Haddsch heißt es, der Gesandte Allahs habe beim Abschiedshaddsch Allah um die Vergebung aller Sünden der Pilger gebeten. Zunächst habe Allah mitgeteilt, dass alle Sünden außer den Rechten der Menschen vergeben würden; nach wiederholtem Bittgebet habe Er erklärt, sogar die Sünden bezüglich der Rechte der Menschen würden vergeben. Mehrere Hadithe werden in diesem Sinn überliefert, doch jede Kette ist äußerst schwach und enthält einen Lügner, einen äußerst schwachen oder einen unbekannten Überlieferer. Manche Muhaddithūn erklärten sie wegen ihrer Mehrzahl zwar für schwach, aber nicht unmittelbar für erfunden; andere erklärten alle Hadithe mit diesem Sinn für erfunden und haltlos, weil jede Kette einen Lügner oder aufgegebenen Überlieferer enthält und ihre Bedeutung authentischen Hadithen widerspricht. Authentische Hadithe beweisen, dass die Rechte und Ansprüche eines Menschen nicht vergeben werden, solange der Betroffene nicht verzeiht; selbst Dschihad und Märtyrertod tilgen sie nicht. (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/124–127; adh-Dhahabī, Tartīb al-mauḍūʿāt, S. 185; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/120–124; al-Mundhirī, at-Targhīb 2/129–131.)ﷺ) sagte … (Ad-Dāraquṭnī, as-Sunan 2/278; Schuʿab al-Īmān 3/489; at-Tabarānī, al-Muʿdscham al-ausaṭ 1/94.) Al-Bayhaqī sagte: „Nur Ḥafṣ hat diesen Hadith überliefert; er ist schwach.“ Ḥafṣ war in der Qurʾān-Rezitation bekannt und zuverlässig, in der Hadith-Überlieferung jedoch äußerst schwach und wurde von den meisten Muhaddithūn als aufgegeben betrachtet. Auch al-Layth ibn Abī Sulaym war etwas schwach.ﷺ) sagte … Diese Kette besteht fast vollständig aus unbekannten oder schwachen Überlieferern. Aḥmad ibn Rischdīn war schwach und wurde von manchen Muhaddithūn als Lügner bezeichnet; auch ʿAlī ibn al-Ḥasan, Layth und ʿĀʾischa sind unbekannt. Daher ist die Kette völlig unannehmbar.ﷺ) sagte … (Ad-Dāraquṭnī, as-Sunan 2/278; al-Bayhaqī, as-Sunan al-kubrā 5/245; Schuʿab al-Īmān 4/488.) Hārūn Abū Quzāʿa ist unbekannt und aufgegeben; sein Lehrer, ein Mann aus der Familie Ḥāṭibs, ist völlig unbekannt. Die zweite Kette ist noch schwächer, weil Siwār ibn Maymūn unbekannt ist.ﷺ) Nach seinem Tod soll der Gläubige, der sein Grab besucht, den Rang eines Besuchers zu seinen Lebzeiten erlangen. Alle drei Ketten sind äußerst schwach; die ersten beiden enthalten der Lüge beschuldigte Überlieferer, die dritte einen aufgegebenen Überlieferer. Außerdem gibt es völlig unbekannte Überlieferer. Deshalb erklärten Ibn Taymiyya, Ibn ʿAbd al-Hādī, al-Albānī und andere diese Hadithe für mauḍūʿ, also erfunden. Auch inhaltlich widersprechen sie nach ihrer Ansicht dem Grundgedanken des Islams.ﷺ) zu Lebzeiten besucht oder getroffen hat, gilt als sein Ṣaḥābī. Ein Gläubiger späterer Zeiten kann selbst durch die häufige Verrichtung großer Pflichten niemals den Rang eines Ṣaḥābī erreichen. Wie sollte er ihn dann durch einen mustaḥabb-Gottesdienst erreichen? (Al-Albānī, Ḍaʿīfa 1/120–124; Irwāʾ al-ghalīl 4/335–341.) C. Missbilligung gegenüber demjenigen, der die Ziyāra unterlässt 10. Hadith: „Wer meinen Haddsch vollzieht, mich aber nicht besucht, hat sich mir gegenüber schlecht benommen oder ist unhöflich gewesen.“ Anders formuliert: „Wer mich nicht besucht oder mir nicht begegnet, hat sich mir gegenüber schlecht benommen oder ist unhöflich gewesen.“ Dieser Hadith wurde von keinem Hadith-Sammler in einem Hadith-Werk aufgenommen. Einige Muhaddithūn erwähnten ihn in Biografien schwacher und lügender Überlieferer. Die Kette enthält an-Nuʿmān ibn Schibl, einen äußerst schwachen und von manchen als Lügner bezeichneten Überlieferer, sowie seinen Enkel Muḥammad ibn Muḥammad, der als Lügner und Fälscher bekannt war.ﷺ) sagte … Die beiden Überlieferer dieser Kette sind äußerst schwach und der Erfindung von Hadithen beschuldigt. An-Nuʿmān ibn Schibl, der von Imām Mālik überlieferte, war äußerst schwach und wurde von manchen Muhaddithūn als Lügner bezeichnet. Sein Enkel Muḥammad ibn Muḥammad wurde ebenfalls als Lügner und Fälscher bekannt. Ad-Dāraquṭnī, Ibn Ḥibbān, Ibn al-Dschauzī, as-Saghānī, adh-Dhahabī, Ibn Ḥadschar, Darwīsch al-Ḥūt, asch-Schaukānī, al-Albānī und andere erklärten den Hadith für erfunden. (Ibn Ḥibbān, al-Madschrūḥīn 4/74; Ibn ʿAdī, al-Kāmil 7/14; Darwīsch al-Ḥūt, Asnā al-maṭālib, S. 229; al-Albānī, Ḍaʿīfa 1/119.) 11. Hadith: „Wenn jemand aus meiner Umma über Wohlstand oder die Möglichkeit verfügt und mich dennoch nicht besucht, hat er keine Entschuldigung.“ﷺ) sagte … (Ibn ʿAbd al-Hādī, aṣ-Ṣārim, S. 234; al-Albānī, Irwāʾ al-ghalīl 4/340.) Diese Kette ist als erfunden bekannt. Muḥammad ibn Muqātil ar-Rāzī war zwar etwas schwach, aber nicht aufgegeben. Dschafar ibn Hārūn, von dem er den Hadith hörte, war als Überlieferer und Verbreiter erfundener Hadithe bekannt. Samʿān ibn Mahdī war nahezu unbekannt; unter seinem Namen wurde ein erfundenes Manuskript mit ungefähr dreihundert Hadithen verbreitet. Daher enthält die Kette mehrere Lügner.ﷺ) zu Lebzeiten oder nach seinem Tod nicht zu besuchen oder ihm nicht zu begegnen. Der dritte Hadith ist jedoch völlig haltlos und erfunden, und die Ketten der ersten beiden enthalten mehrere Lügner.ﷺ) Die Hadithe über den Vorzug der Ziyāra seines gesegneten Grabes wurden sämtlich mit schwachen Ketten überliefert. Vielleicht haben deshalb die Verfasser der sechs bekannten Hadith-Werke, die Sammler anderer authentischer Bücher sowie Imām Mālik, Imām Aḥmad und andere Muhaddithūn sie nicht aufgenommen. Einige erklärten sie pauschal für erfunden, äußerst schwach oder völlig unannehmbar; andere nahmen sie zusammen als authentisch oder hasan an. Ibn Taymiyya, Ibn al-Dschauzī und Ibn ʿAbd al-Hādī erklärten alle diese Hadithe für erfunden oder völlig schwach, während Abū ʿAlī Ibn as-Sakan, ʿAbd al-Ḥaqq al-Ischbīlī, as-Subkī, as-Sachāwī und Ibn Ḥadschar al-Makkī sie für annehmbar hielten.ﷺ) Nach meiner bescheidenen Einschätzung sind alle Hadithe, die im dritten Sinn – der Missbilligung gegenüber demjenigen, der die Ziyāra unterlässt – überliefert wurden, erfunden und haltlos. Die Hadithe des zweiten Sinns, wonach der Besucher nach dem Tod den Rang eines Besuchers zu Lebzeiten erhält, sind äußerst schwach oder erfunden. Die Hadithe des ersten Sinns, die dem Besucher die frohe Botschaft der Fürsprache geben, sollten als hasan gelten, da fünf Hadithe dieselbe Bedeutung überliefern und drei ihrer Ketten einander stärken. Die zweite Kette des ersten Hadiths sowie die Ketten des vierten und fünften enthalten keinen der Lüge beschuldigten oder aufgegebenen Überlieferer. Wegen der Mehrzahl der Ketten gelten sie daher als hasan li-ghayrihi. Allah weiß es am besten. 3. Die Notwendigkeit, den Haddsch vor der Eheschließung zu vollziehen Wegen haltloser Vorstellungen und Aberglauben – etwa ob man den Haddsch aufschieben könne, ob man vor dem Haddsch die Kinder verheiraten oder den Eltern den Haddsch ermöglichen müsse oder ihre Erlaubnis erforderlich sei – vollziehen Muslime in unserem Land gewöhnlich erst im Alter den Haddsch, obwohl man ihn nach Eintritt der Verpflichtung nicht aufschieben sollte. In Indonesien ist es umgekehrt: Wer zu Beginn der Jugend, vor der Eheschließung, keinen Haddsch vollzieht, glaubt, der Haddsch sei nicht vollständig. Ursache ist der erfundene Hadith: „Wer vor dem Haddsch heiratet, beginnt mit einer Sünde.“ Die Muhaddithūn sind sich einig, dass dieser Hadith erfunden ist. 4. Vergebung auch der Rechte von Menschen durch den Haddsch In einigen verbreiteten Hadithen wird behauptet, der Gesandte Allahs habe beim Abschiedshaddsch um die Vergebung aller Sünden der Pilger gebeten. Zunächst habe Allah erklärt, alle Sünden außer den Rechten der Menschen zu vergeben; nach wiederholtem Bittgebet habe Er sogar die Sünden bezüglich dieser Rechte vergeben. Alle hierzu überlieferten Hadithe besitzen äußerst schwache Ketten mit Lügnern, sehr schwachen oder unbekannten Überlieferern. Manche Muhaddithūn erklärten sie wegen ihrer Mehrzahl zwar für schwach, aber nicht unmittelbar für erfunden; andere erklärten sie insgesamt für erfunden und haltlos, da sie authentischen Hadithen widersprechen. Authentische Hadithe beweisen, dass die Rechte und Ansprüche eines Menschen nicht vergeben werden, solange der Betroffene nicht verzeiht; selbst Dschihad und Märtyrertod tilgen sie nicht.ﷺ) beim Abschiedshaddsch Allah um die Vergebung aller Sünden der Pilger bittet. Allah habe zunächst erklärt, dass alle Sünden des Pilgers außer den Rechten der Menschen vergeben würden; nach wiederholtem Bittgebet habe Er mitgeteilt, dass sogar die Sünden bezüglich dieser Rechte vergeben würden. Mehrere Hadithe werden mit diesem Sinn überliefert, doch jede Kette ist äußerst schwach. Jede enthält einen Lügner, einen äußerst schwachen oder einen unbekannten Überlieferer. Manche Muhaddithūn erklärten sie wegen der Mehrzahl der Ketten zwar für schwach, aber nicht unmittelbar für erfunden. Andere erklärten alle Hadithe mit diesem Sinn für erfunden und haltlos, weil jede Kette einen Lügner oder aufgegebenen Überlieferer enthält und ihre Bedeutung authentischen Hadithen widerspricht. Authentische Hadithe beweisen, dass Ḥuqūq al-ʿibād, also die Rechte oder Ansprüche eines Menschen, nicht vergeben werden, solange der betreffende Mensch nicht verzeiht; selbst Dschihad und Märtyrertod führen nicht zu ihrer Vergebung. (Ibn al-Dschauzī, al-Mauḍūʿāt 2/124–127; adh-Dhahabī, Tartīb al-mauḍūʿāt, S. 185; as-Suyūṭī, al-Laʾālī 2/120–124; al-Mundhirī, at-Targhīb 2/129–131.)
2.14. Dhikr, Duʿāʾ, Durūd, Salām usw.
2.14.1. Über die Rezitation des Korans Über die Vorzüge verschiedener Suren oder Verse des Edlen Korans wurden viele authentische Hadithe überliefert, auf die bereits hingewiesen wurde. Zugleich wurden viele falsche Aussagen als Hadithe ausgegeben. In verschiedenen in unserem Land verbreiteten Büchern finden sich zahlreiche derartige unzuverlässige und erfundene Aussagen. Es sei hier angemerkt, dass in unserem Land zwei Arten von Aussagen über verschiedene Suren und Verse des Edlen Korans verbreitet sind. Die eine Art betrifft Vorzüge, jenseitigen Rang, Belohnung, Allahs Barmherzigkeit und Ähnliches. Die zweite Art betrifft Tadbir, also verschiedene Wirkungen in dieser Welt. Aus der Erörterung von Umar al-Mausili habe ich entnommen, dass einige authentische Hadithe über die Vorzüge verschiedener Suren und Verse überliefert wurden. Die übrigen verbreiteten Hadithe sind jedoch größtenteils schwach oder erfunden. Besonders die Aussagen über die Vorzüge jeder Sure am Ende der Tafsir-Werke al-Kaschschaf und al-Baidawi wurden im Wesentlichen dem langen erfundenen Hadith zu diesem Thema entnommen. In unserer Gesellschaft sind die meisten Aussagen über die Vorzüge der „Pandsch Suren“ erfunden oder schwach. Die Zahl der schwachen und mawdu-Hadithe zu diesem Thema ist sehr groß, und für ihre ausführliche Erörterung wäre ein eigenes Buch erforderlich. Der Umfang dieses Buches ist bereits sehr groß geworden. Daher behandeln wir in diesem Buch die schwachen und erfundenen Hadithe über Vorzüge nicht weiter, sondern führen hier einige Aussagen über Amal und Tadbir an. 2.14.2. Über Amal, Tadbir und Chatm Es ist zulässig, durch das Rezitieren von Koranversen Ruqya beziehungsweise Besprechen vorzunehmen und sie als Amal zur Befreiung von verschiedenen Krankheiten und Bedrängnissen zu rezitieren. Im Hadith wurde dazu aufgefordert, durch den Koran Ruqya oder Besprechen vorzunehmen. Ebenso ist Besprechen mit einem Hadith-Gebet oder jedem Satz mit guter Bedeutung zulässig. Besprechen oder Tadbir gibt es in zwei Arten. Einige Formen des Besprechens wurden in verschiedenen Hadithen überliefert. Diese Art von Besprechen und Amal ist begrenzt. Die meisten Besprechungspraktiken und Amals, die in unserer Gesellschaft verbreitet sind, wurden nach den Erfahrungen frommer Männer späterer Zeiten gestaltet. Zum Beispiel: Wenn man diese Sure oder diesen Vers so oft, so viele Tage oder zu dieser Zeit rezitiert, erlangt man diese Wirkung oder wird von dieser Krankheit geheilt. Solche verschiedenen Amals und Tadbirs beruhen auf den Erfahrungen verschiedener frommer Männer. Man kann aufgrund persönlicher Praxis oder Erfahrung etwas als „Tadbir“ oder „Ruqya scharʿiyya“ verwenden. Wer jedoch glaubt, dass diese Dinge besondere Vorzüge besäßen oder hadithgemäß seien, würde dem Gesandten Allahs (ﷺ) eine Lüge zuschreiben. Außerdem sollten wir uns auch bei Tadbir und Amal auf die in authentischen Hadithen erwähnten Tadbirs, Bittgebete und Amals beschränken. Unter den erfundenen „Amals“ oder „Tadbirs“, die in unserem Land in manchen verbreiteten Büchern unter dem Namen Hadith zu finden sind, befinden sich: 1. „La haula wa la quwwata …“ – Amal zur Beseitigung der Armut Über den Vorzug dieses Dhikr „La haula wa la quwwata illa billah“ gibt es viele authentische Hadithe. In verschiedenen Hadithen wird dazu aufgefordert, diesen Satz häufig zu sprechen. In verschiedenen Hadithen wird gesagt, dass dieser Satz zu den Schätzen des Paradieses gehört und ein Mittel zur Vergebung der Sünden und zum Erlangen unerschöpflicher Belohnung ist. Einige authentische Hadithe hierzu habe ich in meinem Buch Rahe Belayat erwähnt. In verschiedenen bei uns verbreiteten Büchern wird jedoch als Hadith angeführt: „Wer diesen Satz täglich hundertmal rezitiert, wird niemals arm sein.“ Diese Aussage scheint erfunden zu sein. 2. Amal zur Befreiung von Schulden In einem von Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überlieferten Hadith sagte der Gesandte Allahs (ﷺ) , dass Allah selbst bei Schulden von der Größe eines Berges deren Begleichung bewirken werde, wenn man den folgenden Satz spricht: „O Allah, bewahre mich durch Deine erlaubte Gabe vor dem Verbotenen und mache mich durch Deine Gnade und Deinen Segen unabhängig von der Gunst aller anderen außer Dir.“ Der Hadith ist authentisch. (Sunan at-Tirmidhi 5/560; Mustadrak al-Hakim 1/721). Doch in keinem Hadith wurde angeordnet, dieses Bittgebet an einem bestimmten Tag oder in einer bestimmten Anzahl zu sprechen. In manchen verbreiteten Büchern heißt es: „Im edlen Hadith wurde überliefert, dass Allah denjenigen innerhalb kurzer Zeit reich und glücklich machen wird, der dieses Bittgebet am Freitag siebzigmal liest. Hadhrat Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte: Wenn man am Freitag vor und nach dem Freitagsgebet je hundertmal Salawat spricht und dieses Bittgebet 570-mal liest, wird selbst eine Schuld von der Größe eines Berges innerhalb kurzer Zeit beglichen werden …“ Diese Überlieferungen scheinen unbegründet und erfunden zu sein. 3. Amal der Sure al-Fatiha Über den Vorzug der Sure al-Fatiha wird gesagt: „Was immer mit der Absicht rezitiert wird, für die die Fatiha gelesen wird, wird erfüllt.“ Diese Aussage ist unbegründet und erfunden. Eine weitere Aussage lautet: „Die Sure al-Fatiha ist Heilung oder Schifa für alle Krankheiten.“ Diese Aussage ist in einem schwachen Hadith überliefert. (Sakhawi, al-Maqasid, S. 305, Nr. 734; Mulla Ali al-Qari, al-Asrar, S. 165). 4. Verschiedene Arten von Chatm Verschiedene Arten von Chatm sind verbreitet. Gewöhnlich wird ein „Chatm“ aus zwei Gründen gelesen: (1) um verschiedene Bedrängnisse abzuwenden oder weltliche Wirkungen zu erlangen, und (2) um einem Verstorbenen Belohnung zu schenken. Beide Arten von Chatm sind erfunden und unbegründet. Die dabei rezitierten Sätze sind größtenteils sehr gute Sätze. Es handelt sich um Verse des Edlen Korans oder um mit der Sunna übereinstimmende Bittgebete und Dhikr. Doch in keinem authentischen oder schwachen Hadith wurde irgendein bestimmter Vorzug, Rang oder eine Anweisung für ihre Rezitation hunderttausend- oder hundertfünfundzwanzigtausendmal überliefert. All diese „Chatms“ sind erfunden. Darüber hinaus wurden um sie herum einige Hadithe erfunden. Der Chatm von „Bismillah“, der Chatm des Bittgebets des Yunus, der Kalima-Chatm und Ähnliches gehören alle zu dieser Kategorie. Es wird gesagt: „Wenn man Bismillah hundertfünfundzwanzigtausendmal liest, erlangt man diese oder jene Wirkung“, oder: „Wenn man das Bittgebet des Yunus hundertfünfundzwanzigtausendmal liest, erlangt man diese oder jene Wirkung.“ All dies wurde aufgrund der Erfahrungen frommer Männer gestaltet und ist kein Hadith. Über die Vorzüge und Belohnung der Tasmiya, also „Bismillah“, des Tahlil, also „La ilaha illallah“, und des Bittgebets des Yunus gibt es authentische Hadithe. (Siehe das andere Buch des Verfassers: Rahe Belayat, S. 89.) Doch über ihre Rezitation in festgelegten Zahlen wie hunderttausend oder hundertfünfundzwanzigtausend wurde kein authentischer Hadith überliefert. Unter dem Chatm al-Chadschegan gibt es einige Bittgebete, die mit der Sunna übereinstimmen, und einige erfundene. Die Methode als Ganzes ist jedoch erfunden. 2.14.3. Dhikr, Wadhifa, Bittgebete und Ähnliches 1. Vorzüge und Amal der verschiedenen heiligen Namen Allahs Der Erhabene Allah hat im Edlen Koran erwähnt:وَلِلَّهِ الْأَسْمَاءُ الْحُسْنَىٰ فَادْعُوهُ بِهَا ۖ وَذَرُوا الَّذِينَ يُلْحِدُونَ فِي أَسْمَائِهِ ۚ سَيُجْزَوْنَ مَا كَانُوا يَعْمَلُونَ [٧:١٨٠] – „Allah gehören die schönsten Namen; so ruft Ihn mit ihnen an. Und lasst diejenigen, die Seine Namen entstellen, beiseite. Sie werden bald für das, was sie getan haben, vergolten werden.“ (Sure al-Araf, Vers 180). In den von Sahih al-Bukhari, Sahih Muslim und anderen Werken gesammelten Hadithen sagt Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dass der Gesandte Allahs (ﷺ) gesagt habe: „Allah hat neunundneunzig Namen, einhundert weniger einen. Wer sie bewahrt oder erfasst, wird ins Paradies eintreten.“ (Sahih al-Bukhari 2/981, Nr. 2585; Sahih Muslim 4/2063, Nr. 2677). In diesem Hadith werden die Namen nicht aufgezählt. Einen Hadith mit neunundneunzig Namen haben Imam at-Tirmidhi, Ibn Madscha und einige andere Hadith-Gelehrte gesammelt. (Sunan at-Tirmidhi 5/530, Nr. 3507; Mustadrak al-Hakim 1/62–63.) Die meisten Hadith-Gelehrten erklärten diese Aufzählung jedoch für schwach. Imam at-Tirmidhi selbst sammelte den Hadith und erörterte seine Schwäche. Einige Hadith-Gelehrte sagen, die Liste der neunundneunzig Namen sei weder vom Gesandten Allahs (ﷺ) noch von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) überliefert. Ein späterer Überlieferer habe sie anhand des Korans aus den Aussagen verschiedener Gelehrter zusammengestellt und in den Hadith aufgenommen. Viele im Edlen Koran erwähnte Namen fehlen in dieser Liste. Im Edlen Koran wird der Erhabene Allah am häufigsten mit dem Namen „Rabb“, also Herr, angerufen. Auch dieser Name fehlt in der Liste. (Ibn Hadschar al-Asqalani, Fath al-Bari 11/217.) Ein interessierter Muslim fragt sich hier: Der Gesandte Allahs (ﷺ) nannte neunundneunzig Namen, warum gab er aber ihre Liste nicht an? Die Gelehrten antworten auf diese Frage, dass manche wichtigen Dinge teilweise verborgen gehalten werden, um den Eifer der Gläubigen zu steigern, wie die Nacht al-Qadr oder die Zeit der Gebetserhörung am Freitag. Ebenso wurde, ohne eine festgelegte Namensliste zu nennen, dazu angeleitet, Allahs Namen zu bewahren, damit der Diener voller Eifer alle im Edlen Koran enthaltenen Namen Allahs liest, sie sich merkt, Allah mit ihnen anruft und durch sie zu Allah betet. (Ibn Hadschar, Fath al-Bari 11/217–218, 11/221; an-Nawawi, Scharh Sahih Muslim 17/5). Einige Hadith-Gelehrte hielten die von Imam at-Tirmidhi zusammengestellte Liste für im Großen und Ganzen akzeptabel. (An-Nawawi, al-Adhkar, S. 151; Dschami al-Usul 4/173–175.) In jedem Fall kann ein interessierter Dhakir diese Namen auswendig lernen. Außerdem müssen die im Edlen Koran erwähnten gesegneten Namen Allahs durch regelmäßige Koranrezitation bewahrt werden. Die authentischen Hadithe darüber, wie man durch die gesegneten Namen Allahs zu Ihm beten soll, was der „Ism al-Azam“ des majestätischen Allah ist und wie man durch ihn zu Allah betet, habe ich in meinem Buch Rahe Belayat ausführlich mit Überlieferungsketten behandelt. In vielen bei uns verbreiteten Büchern werden noch zahlreiche weitere Vorzüge dieser Namen genannt. Zum Beispiel: Wenn man sie täglich liest, werde man keinen Mangel an Nahrung leiden, Krankheiten würden verschwinden, man werde im Traum den Gesandten Allahs (ﷺ) besuchen, Wünsche würden erfüllt; wenn man einen bestimmten Namen täglich so oft und so viele Tage lang lese oder schreibe, werde man diese oder jene Wirkung erlangen; oder wenn man einen bestimmten Namen täglich so oft nach dieser Methode lese, werde man diese oder jene Wirkung erhalten, und Ähnliches. Keine dieser Aussagen stammt aus dem Koran oder Hadith. Manche frommen Männer haben aufgrund persönlicher Erfahrung bestimmte Amals oder Tadbirs praktiziert oder gelehrt. Wenn man diese jedoch für Aussagen Allahs oder des Gesandten Allahs (ﷺ) hält oder sie als Hadith überliefert, würde man dem Gesandten Allahs (ﷺ) eine Lüge zuschreiben. Einige der verbreiteten erfundenen Hadithe hierzu lauten: 2. „Der Dhikr Allahs ist der beste Dhikr.“ In verschiedenen Büchern findet man den folgenden Satz als Hadith: „Der Dhikr Allahs ist der beste Dhikr.“ Der Aussage nach ist der Sinn richtig. Der Dhikr Allahs muss ja der beste Dhikr sein. Wessen Dhikr könnte denn besser sein als der Dhikr Allahs? Doch der Satz ist kein Hadith. Es ist nicht bekannt, dass er mit einer authentischen oder schwachen Überlieferungskette überliefert wurde. 3. „Wer nachts den Namen Allahs erwähnt, dessen Herz wird erleuchtet, und wenn er stirbt, wird in seinem Grab weiterhin Licht erstrahlen.“ (Maulwi Schamsul Huda, Niamul Koran, S. 17.) 4. Wer beim Fadschr den Namen Allahs hundertmal erwähnt und anschließend die folgenden sechs Namen je einmal liest – „Dschalla Dschalaluhu, wa amma nawaluhu, wa dschalla sana’uhu, wa taqaddasat asma’uhu, wa a’zama schanuhu, wa la ilaha ghairuhu“ –, wird von den Sünden so befreit, als sei er gerade aus dem Mutterleib geboren worden. Sein Tatenbuch wird rein sein, und er wird gewiss ins Paradies eintreten. (Maulwi Schamsul Huda, Niamul Koran, S. 36.)ﷺ) zugeschrieben werden. 5. Der besondere Dhikr des Kalima „La ilaha illallah“ Der vorzüglichste Satz für den Dhikr Allahs ist „La ilaha illallah“. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Der beste Dhikr ist La ilaha illallah.“ (At-Tirmidhi, as-Sunan 5/462; Ibn Madscha, as-Sunan 2/1249; al-Hakim, al-Mustadrak 1/676, 681.) Er sagte ferner: „Sprecht häufig La ilaha illallah.“ (Al-Hakim, al-Mustadrak 4/285; al-Haithami, Madschma az-Zawaid 1/52, 2/211, 10/82.) An anderer Stelle sagte er: „Bei Allah sind vier Sätze am beliebtesten: Subhanallah, al-Hamdulillah, La ilaha illallah und Allahu akbar. Du kannst jeden dieser vier Sätze nach Belieben zuerst oder zuletzt sprechen.“ (Sahih Muslim 3/1685, Nr. 2137.) Die zahlreichen authentischen und guten Hadithe über die Bedeutung, Vorzüge, Anzahl und Zeiten dieser Dhikrs habe ich in meinem Buch Rahe Belayat behandelt. Dort haben wir gesehen, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) keine besondere Methode lehrte, diese Dhikrs zu murmeln oder auszusprechen. In keinem authentischen oder schwachen Hadith wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) jemanden lehrte, den Dhikr gedehnt, laut, mit Schütteln oder mit Konzentration auf ein bestimmtes Latifa oder auf irgendeine andere besondere Weise zu verrichten. Der Kern ist, den Dhikr aufmerksam und mit korrekter Aussprache zu verrichten; jeder erhält entsprechend seiner Aufmerksamkeit und inneren Anteilnahme Belohnung. Gelehrte, Pirs und Murshids späterer Zeiten erwähnten einige besondere Methoden, um bei den Murids Aufmerksamkeit und innere Anteilnahme zu erzeugen. Dies sind ihre eigenen Erfindungen und vorübergehende Übungen zur Konzentration des Murids. Doch auch hierzu haben Betrüger Aussagen erfunden. Eine solche unbegründete Aussage und ein erfundener Hadith lautet: „Eines Tages sagte Hadhrat Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) zum Herrn (ﷺ) : ‚O Gesandter Allahs! Zeige mir einen einfachen und geraden Weg, die Nähe des reinen Allahs zu erlangen.‘ Der Herr (ﷺ) sagte: ‚Verrichte einen Dhikr.‘ Hadhrat Ali fragte: ‚Wie soll ich ihn verrichten?‘ Er antwortete: ‚Schließe die Augen und sprich dreimal mit mir La ilaha illallah.‘ Hadhrat Ali übermittelte dies an Hadhrat Hasan al-Basri, und von Hadhrat Hasan al-Basri gelangte es über die Kette der Murshids bis zu uns.“ Eine andere Version dieser Geschichte lautet: „Ali sagte: Um den äußerst einfachen und geraden Weg zur Gotteserkenntnis kennenzulernen, wartete der Gesandte Allahs (ﷺ) auf die Offenbarung. Daraufhin kam Dschibril (Friede sei mit ihm) und lehrte dreimal das edle Kalima La ilaha illallah. Der Gesandte Allahs (ﷺ) wiederholte es so, wie Dschibril es ausgesprochen hatte. Danach lehrte er es Ali (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), und Ali lehrte es den übrigen Gefährten.“ Dieser Hadith ist lediglich eine unbegründete Aussage, die mündlich verbreitet wird. In keinem Werk wurde er mit einer authentischen, schwachen oder mawdu-Überlieferungskette gesammelt. Daher erwähnte Schah Waliullah Dehlawi, dass diese Aussage nur aus dem Mund der großen Männer der Tariqa zu hören sei. Eine Grundlage dafür lasse sich nicht finden. (Schah Waliullah, al-Qaul al-Dschamil, S. 38–39). 6. Wadhifa nach den fünf täglichen Salatgebeten In zahllosen authentischen Hadithen werden verschiedene Arten von Dhikr, Bittgebeten und Wadhifas nach den fünf täglichen Salatgebeten erwähnt, die der Gesandte Allahs (ﷺ) selbst verrichtete oder deren Verrichtung er den Gefährten und der Umma anordnete. Darüber hinaus sind in unserem Land einige Wadhifas weit verbreitet, die von Menschen späterer Zeiten erfunden wurden und in keinem Hadith zu finden sind. Das folgende Wadhifa ist sehr bekannt: Nach dem Fadschr-Gebet hundertmal „Huwal-Hayyul-Qayyum“, nach dem Zuhr-Gebet hundertmal „Huwal-Aliyyul-Azim“, nach dem Asr-Gebet hundertmal „Huwar-Rahmanur-Rahim“, nach dem Maghrib-Gebet hundertmal „Huwal-Ghafurur-Rahim“ und nach dem Ischa-Gebet hundertmal „Huwal-Latiful-Chabir“ zu rezitieren. Diese Sätze sind alle schön, und an ihrer Rezitation ist nichts auszusetzen. Doch kein Vorzug dieser Sätze wurde in einem Hadith überliefert. Im Koran oder Hadith gibt es keinerlei Anweisung, sie in dieser Anzahl oder zu dieser Zeit zu lesen. Wir sollten die vom Gesandten Allahs (ﷺ) gelehrten Wadhifas verrichten. 7. „Allahumma antas-salam …“ nach den fünf täglichen Salatgebeten In verschiedenen authentischen Hadithen wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) nach dem Salaam am Ende des Pflichtgebets sagte: „O Allah, Du bist der Friede, und von Dir kommt der Friede. O Besitzer von Majestät und Ehre, Du bist gesegnet.“ (Sahih Muslim 1/414, Nr. 591.) 8. Das Bittgebet Dschanjal Arsch Dieses Bittgebet gehört zu den verbreiteten falschen, erfundenen und unbegründeten Bittgebeten. Die darin enthaltenen Sätze haben eine gute Bedeutung. Doch diese Sätze wurden in dieser Form in keinem Hadith überliefert. Auch ihre Zusammenstellung in dieser Form wurde in keinem Hadith überliefert. Alles, was über ihre Vorzüge und Belohnung gesagt wird, ist falsch. 9. Das Bittgebet Ahad-Nama Ein ähnliches erfundenes und unbegründetes Bittgebet ist das „Bittgebet Ahad-Nama“. In verschiedenen verbreiteten Büchern wird es in unterschiedlichen Formen erwähnt. Die grundlegenden Sätze dieses Bittgebets finden sich in Hadithen, die über mehrere schwache Überlieferungsketten überliefert wurden. In diesen Hadithen wird dazu ermutigt, dieses Bittgebet morgens und abends zu rezitieren. Als Vorzug wird erwähnt, dass derjenige, der es morgens und abends liest, am Tag der Auferstehung gerettet werde … (Ahmad, al-Musnad 1/412; al-Hakim, al-Mustadrak 2/409; at-Tabari, at-Tafsir 11/154.)ﷺEin Beispiel für die erfundenen und unbegründeten Aussagen hierzu lautet: „In den Büchern Tirmidhi, Schami und Nafāʿul-Chalāiq werden zahlreiche Vorzüge des Ahad-Nama erwähnt. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Wer ein islamisches Leben führt und das Ahad-Nama in seinem Leben hundertmal liest, wird im Glauben aus dieser Welt scheiden, und ich werde für sein Paradies bürgen. … Hadhrat Dschabir (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen, dass Allah dem menschlichen Körper dreitausend Krankheiten gegeben habe. Tausend davon kennen und behandeln die Hakime und Ärzte. Von zweitausend Krankheiten weiß niemand außer Allah. Wenn jemand das Ahad-Nama schreibt und bei sich trägt oder zweimal liest, wird Allah ihn vor zweitausend Krankheiten bewahren. … (Mawl. Muhammad Amjad Husain, Wadhifa-e-Salihin, S. 144.) Dies alles sind unbegründete Aussagen und Betrug unter dem Namen des Hadith. Ganz zu schweigen von Sunan at-Tirmidhi: In keinem Hadith-Werk wurden diese Aussagen mit einer authentischen oder schwachen Überlieferungskette überliefert. 10. Das Bittgebet Qadah Ein weiteres verbreitetes erfundenes und unbegründetes Bittgebet ist das „Bittgebet Qadah“. Alles, was über seine Vorzüge gesagt wird, ist erfunden. 11. Das Bittgebet Dschamila Alles, was über das Bittgebet Dschamila und seine Vorzüge gesagt wird, ist erfunden. 12. Haft-e-Haikal In diesem Bittgebet namens Haft-e-Haikal werden im Wesentlichen verschiedene Verse des Edlen Korans erwähnt. Diese Aufteilung, Verteilung und Verwendung der Verse wurde von manchen frommen Männern erdacht und beruht auf ihren Erfahrungen. Alles, was über ihre Verwendung und Vorzüge gesagt wird, sind Aussagen verschiedener Menschen, nicht Aussagen des Gesandten Allahs (ﷺ) oder Hadithe. 13. Das Bittgebet Aman Ein weiteres verbreitetes erfundenes und unbegründetes Bittgebet ist das „Bittgebet Aman“. Die Sätze dieses Bittgebets haben eine gute Bedeutung. Doch ein Bittgebet in dieser Form wurde in keinem Hadith überliefert, und alles, was über seine Vorzüge gesagt wird, ist erfunden. 14. Das Bittgebet Hizb al-Bahr Ein verbreitetes Bittgebet und Amal ist das „Bittgebet Hizb al-Bahr“. Viele darin verwendete Sätze wurden aus Koran und Hadith entnommen und zusammengestellt. Doch dieses Bittgebet wurde in dieser Form in keinem Hadith überliefert. Auch irgendeine Bedeutung, ein Vorzug oder Nutzen davon wurde in keinem Hadith überliefert. Viele fromme Männer haben danach gehandelt, und manche haben Wirkungen erfahren. Manche mögen denken, dass es nicht falsch sei, diese Bittgebete für Aussagen des Gesandten Allahs (ﷺ) oder für Hadithe zu halten. Aber was spricht dagegen, sie als von frommen Männern erfundene Bittgebete zu praktizieren? Es stimmt, dass ein Gläubiger mit jedem guten Satz beten kann. Er darf jedoch keinen selbst erdachten Lohn oder Erfolg für diese Bittgebete verkünden. Außerdem wurden in authentischen Hadithen viele kurze und schöne Bittgebete erwähnt. Der Gesandte Allahs (ﷺ) selbst sagte, dass man durch ihre Verrichtung solche oder noch bessere Ergebnisse erlangen werde. Durch die Verbreitung dieser erfundenen schönen Bittgebete sind jene „prophetischen“ Bittgebete aufgegeben und unüblich geworden. Diese Bittgebete mögen den Hauch der Frömmigkeit besitzen, aber nicht das Licht des Prophetentums. Für uns ist es besser, die aus dem Licht des Prophetentums hervorgegangenen Bittgebete zu verrichten. Dadurch erhalten wir neben dem Beten und dem Erlangen von Ergebnissen den zusätzlichen Lohn und Segen dafür, die Sunna wiederzubeleben und in den Worten des Gesandten Allahs (ﷺ) zu beten. In meinem Buch Rahe Belayat habe ich viele Bittgebete, Munadschat, Dhikrs und Wadhifas aus authentischen Hadithen angeführt. Interessierte Leser können darin nachlesen. 2.14.4. Über Salawat und Salaam Der Erhabene Allah hat den Gläubigen im Edlen Koran befohlen, Salat (Salawat) und Salaam auf Seinen erhabenen Propheten (ﷺ) zu sprechen. Aus den Hadithen erfahren wir, dass das Sprechen von Salawat und Salaam auf den edlen Gesandten (ﷺ) eine äußerst wichtige gottesdienstliche Handlung und eine sehr große gute Tat ist. Die Vorzüge von Salawat und Salaam habe ich anhand authentischer Hadithe in Rahe Belayat ausführlich behandelt. Zu den durch authentische Hadithe belegten Vorzügen gehören: (1) Allah selbst sendet Salat (Barmherzigkeit) und Salaam auf denjenigen, der Salat und Salaam spricht. Wenn er einmal Salat (Salawat) spricht, gewährt Allah ihm zehnmal Salat (Barmherzigkeit), erhöht seinen Rang zehnfach, schreibt ihm zehn gute Taten gut und vergibt zehn Sünden. Wenn er einmal Salaam spricht, erweist Allah ihm zehnmal Salaam. (2) Solange derjenige, der Salat oder Salawat spricht, mit Salawat beschäftigt ist, beten die Engel für ihn. Wenn er einmal Salat (Salawat) spricht, senden Allah und Seine Engel siebzigmal Salaam (Barmherzigkeit und Gebet) auf ihn. (3) Sein Salat und Salaam werden mit seiner Identität dem Gesandten Allahs (ﷺ) übermittelt. (4) Der Gesandte Allahs (ﷺ) selbst wird für denjenigen beten, der Salat spricht. (5) Das Sprechen von Salawat ist ein Mittel, am Tag der Auferstehung die Fürsprache des Propheten (ﷺ) zu erlangen. (6) Der Erhabene Allah wird das Bittgebet desjenigen, der Salawat spricht, erhören und alle weltlichen und jenseitigen Probleme beseitigen. Trotz dieser zahlreichen authentischen Vorzüge des Salawat haben einige gefühlsbetonte Menschen noch viele erfundene Aussagen über seine Vorzüge als Hadithe verbreitet. „Allahumma salli ala Muhammad“ ist die Mindestform des Salawat. Fügt man „Salaam“ hinzu, ist auch die Mindestform des Salaam erfüllt, etwa: „Allahumma salli ala Muhammadin wa sallim“ oder „Sallallahu ala Muhammadin wa sallam.“ In authentischen Hadithen finden sich der Salat Ibrahim und ein oder zwei kurze Salawat. Die in den Hadithen überlieferten Formulierungen des Salawat habe ich in den beiden Büchern Rahe Belayat und Ihya as-Sunan erwähnt. Die verschiedenen festgelegten Formulierungen des in unserer Gesellschaft verbreiteten Salawat sind allesamt erfunden. Einige verbreitete erfundene oder unzuverlässige Aussagen über Salawat und Salaam 1. Der Vorzug einer bestimmten Anzahl von Salawat am Freitag In authentischen Hadithen wird dazu aufgefordert, am Freitag häufig Salawat zu sprechen. Doch über eine festgelegte Anzahl an diesem Tag wurde kein authentischer Hadith überliefert. Es gibt keinen authentischen Hadith mit der Bedeutung, dass durch vierzig, fünfzig, hundert, tausend oder eine ähnliche Anzahl von Salawat an diesem Tag oder in dieser Nacht die Sünden von vierzig, fünfzig oder hundert Jahren vergeben würden oder man einen besonderen Lohn oder Vorzug erlangte. Der Gläubige soll an diesem Tag so viel Salawat und Salaam sprechen, wie er kann. Er kann nach eigener Möglichkeit und Bequemlichkeit ein Wadhifa festlegen, etwa: „Ich werde am Freitag oder täglich hundert, dreihundert oder fünfhundert Wadhifas sprechen.“ 2. Salawat al-Mahi oder der Fisch-Salawat Die im Salawat al-Mahi, dem „Fisch-Salawat“, erzählten Ereignisse sind alle falsch und erfunden. Ebenso sind alle über die Vorzüge dieses Salawat angeführten Aussagen falsch und erfunden. In dieser erfundenen Geschichte heißt es, dass zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) ein Mann am Ufer eines Flusses Salawat sprach. Ein kranker Fisch in diesem Fluss lernte den Salawat durch Zuhören und begann, ihn zu sprechen. Dadurch wurde der Fisch gesund. Später verfing er sich im Netz eines Juden. Die Frau des Juden konnte den Fisch nicht zerschneiden. Schließlich wurde der Fisch in kochendes Öl geworfen. Im kochenden Öl begann er, sich im Kreis zu drehen und den Salawat zu sprechen. Der Jude war darüber erstaunt und brachte den Fisch zum Gesandten Allahs (ﷺ). Durch sein Bittgebet erlangte der Fisch die Fähigkeit zu sprechen und erzählte alles. … Die gesamte Geschichte ist eine unbegründete Lüge. 3. Salawat at-Tadsch, Tunadschdschina, Futuhat, Schifa und andere Salawat at-Tadsch, Salawat Tunadschdschina, Salawat Futuhat, Salawat Schifa, Salawat Chair, Salawat Akbar, Salawat Lachi, Salawat Hadschari, Salawat Ruchi, Salawat Bir, Salawat Nariya, Salawat Schafii, Salawat Ghausia, Salawat Muhammadi … Alle diese Salawat wurden von Menschen späterer Zeiten erfunden. Alles, was über ihre Vorzüge gesagt wird, ist erfunden und falsch. Die Formulierungen dieser Salawat bestehen größtenteils aus guten Aussagen. Doch es gibt keine besondere Anweisung des Gesandten Allahs (ﷺ) , sie in dieser Form zu rezitieren. Die Zusammenstellung dieser Formulierungen wurde von späteren Menschen vorgenommen. In den meisten Fällen kann man durch ihre Rezitation den allgemeinen Vorzug des Salawat erhoffen. Die Aussagen über besondere Vorzüge sind jedoch erfunden. So ist beispielsweise „Allahumma salli ala Muhammadin nabiyyil-ummiyyi“ ein durch Hadith belegter Salawat. Auch an dem Satz „Allahumma salli ala Muhammadin bi-adadi kulli da’in wa bi-adadi kulli illatin wa schifa“ ist nichts auszusetzen. Durch das Sprechen dieses Satzes darf man auf die allgemeine Belohnung des Salawat hoffen. Doch kein besonderer Vorzug dieser Formulierungen ist vom Gesandten Allahs (
2.15. Über Glück, Unglück, Aufstieg und Niedergang
In verschiedenen verbreiteten islamischen Büchern und unter den gewöhnlichen Muslimen in unserer Gesellschaft besteht der Glaube, dass ein bestimmter Tag, Wochentag, Mondtag, eine bestimmte Zeit oder ein bestimmter Monat unheilvoll sei oder Unglück bringe und Ähnliches. Ebenso wird angenommen, dass verschiedene Handlungen böse Folgen hätten und dass Menschen durch solche Handlungen arm würden oder Schaden erlitten. Dieser Glaube oder diese Vorstellung ist nicht nur ein dem Islam widersprechender Aberglaube; vielmehr wird im Hadith Scharif gesagt, dass der Glaube an solche Dinge den Iman zerstört. Der Gesandte Allahs (ﷺ) verabscheute es sehr, an Unglück, schlechte Vorzeichen, Unheil und Ähnliches zu glauben sowie in irgendeiner Angelegenheit von vornherein Verzweiflung und Pessimismus zu zeigen. Dagegen liebte er es, bei allen Handlungen und unter allen Umständen positiv zu denken, Gutes zu erwarten und Hoffnung zu haben (al-Buchari, as-Sahih 5/2171; Muslim, as-Sahih 4/1745). Positives Denken und gute Hoffnung bedeuten, die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit aufrechtzuerhalten. Unglücks- und Unheilsdenken bedeutet dagegen, an Allahs Barmherzigkeit zu verzweifeln. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „An Unglück oder schlechte Vorzeichen zu glauben oder danach zu suchen, ist Schirk; an Unglück oder schlechte Vorzeichen zu glauben oder danach zu suchen, ist Schirk; an Unglück oder schlechte Vorzeichen zu glauben oder danach zu suchen, ist Schirk“ (at-Tirmidhi, as-Sunan 4/160; Ibn Hibban, as-Sahih 13/491; al-Hakim, al-Mustadrak 1/64; Abu Dawud, as-Sunan 4/17; Ibn Madscha, as-Sunan 2/1170. At-Tirmidhi, Ibn Hibban, al-Hakim und andere erklärten diesen Hadith für sahih). Zu diesem Thema sind noch viele weitere Hadithe überliefert worden. Alles, was Allah verboten hat, ist eine Ursache des Unheils. Allah hat es gerade deshalb Seinen Dienern verboten, weil es für sie eine Ursache von Unheil und Schaden ist. Wenn Menschen sich an solchen Handlungen beteiligen, werden sie Allahs Barmherzigkeit und Baraka beraubt. Die von Allah verbotenen Haram-Handlungen sind von zweierlei Art: (1) Haram in Bezug auf Huquq Allah, also Allahs Rechte, und (2) Haram in Bezug auf Huquq al-Ibad, also die Rechte der Geschöpfe. Aus verschiedenen Hadithen ist bekannt, dass der Mensch für die zweite Art von Haram neben der Strafe im Jenseits auch in dieser Welt durch weltlichen Schaden bestraft werden muss. Unterdrückung, der Besitz anderer gegen deren Willen durch Erpressung, Mitgiftforderungen oder andere unmoralische Mittel an sich zu nehmen, beim Wiegen, Messen oder Abmessen zu wenig zu geben, die Rechte von Eltern, Ehefrau, Nachbarn, Armen, Waisen, Verwandten oder anderen Menschen zu verletzen, jemanden um seinen Anspruch zu bringen, einem Geschöpf Allahs oder einem Menschen zu schaden oder allgemein die Rechte der Geschöpfe zu verletzen, ist eine Ursache für weltlichen Niedergang. Doch zu glauben, dass in irgendeinem Geschöpf Allahs, in irgendeinem Wochentag, Datum, Mondtag, einer Himmelsrichtung oder einer erlaubten Handlung ein unheilvoller Einfluss liege, ist ein schweres Unrecht und widerspricht dem Iman. In unserer Gesellschaft sind viele derartige Aussagen verbreitet. Sie werden nicht immer als Hadithe bezeichnet. Doch gewöhnlich denken die Leser, dass dies gewiss Worte Allahs und Seines Gesandten (ﷺ) seien. Wie sollten wir sonst wissen, dass dies Unheil bringt und jenes Unheil bringt? Daran zu glauben, widerspricht dem Iman. Und diese Aussagen für Worte Allahs oder Seines Gesandten (ﷺ) zu halten, ist ein weiteres, zusätzliches schweres Unrecht. 2.15.1. Über Zeit und Ort 1. Samstag, Dienstag, Neumond, Vollmond und Ähnliches Zu glauben, dass Samstag, Dienstag, der Neumond, der Vollmond, ein bestimmter Mondtag, ein Ort oder eine Zeit Unheil, Unglück oder schlechte Vorzeichen bedeute, ist eine abscheuliche Lüge oder ein zutiefst islamwidriger Glaube. Aussagen wie: „An jenem Tag darf man keinen Bambus schneiden, man darf sich nicht die Haare schneiden, an jenem Tag darf man diese oder jene Handlung nicht ausführen“ und Ähnliches sind sämtlich unbegründeter und falscher Aberglaube. Wer daran glaubt, begeht die Sünde des Schirk. 2. Mondfinsternis, Sonnenfinsternis, Regenbogen, Komet und Ähnliches Alles, was darüber gesagt wird, dass Naturerscheinungen wie Mondfinsternis, Sonnenfinsternis, Regenbogen, Komet und Ähnliches einen besonderen guten oder schlechten Einfluss hinterließen, sind erfundene und falsche Aussagen. Aussagen wie: „Bei jener Mondfinsternis geschieht dies“ oder „Wenn zu jener Zeit ein Regenbogen erscheint, tritt jenes Ergebnis ein“, sind erfunden (Ibn Iraq, Tanzih 1/178, 179, 191; asch-Schaukani, al-Fawa’id 2/568). 3. Mittwoch oder der letzte Mittwoch des Monats Es sind einige erfundene Hadithe verbreitet, die den Mittwoch oder den letzten Mittwoch des Monats als unheilvoll, schlecht oder Unglück bringend bezeichnen oder den Mittwoch tadeln. Sie sind allesamt falsch. Die von Allah geschaffenen Tage, Monate und Mondtage sind alle gut. Einige Tage oder Zeiten sind dabei besser, etwa Freitag, Montag und Donnerstag, die mehr Baraka besitzen. Doch so etwas wie Unheil, schlechte Vorzeichen oder Unglück gibt es nicht (Ibn al-Dschausi, al-Mauduat 1/374–376; as-Suyuti, al-La’ali 1/481–486; as-Sachawi, al-Maqasid, S. 364; Mulla Ali al-Qari, al-Asrar, S. 199–200). 2.15.2. Über unheilvolle Handlungen oder Ursachen des Niedergangs In verschiedenen verbreiteten Büchern wird erwähnt, dass die folgenden Handlungen unheilvoll seien, schlechte Folgen hätten oder Armut brächten. 1. Beim Gehen und ohne Wudu Salawat Scharif zu sprechen. 2. Ohne Wudu den Edlen Koran oder einen Koranvers zu rezitieren. Diese beiden Aussagen sind einerseits islamwidrige Erfindungen; andererseits wird der Gläubige durch sie davon abgehalten, eine äußerst wichtige gottesdienstliche Handlung zu verrichten. Wenn Ghusl verpflichtend ist, darf man den Koran nicht rezitieren. Doch die Koranrezitation ohne Wudu ist erlaubt. Der Gesandte Allahs (ﷺ) und die Sahaba rezitierten den Koran auswendig auch ohne Wudu. Es ist gut, Dhikr, Bittgebete, Salawat, Salam und Ähnliches im Zustand des Wudu zu sprechen, doch Wudu und Ghusl sind nicht zwingend erforderlich. Vielmehr besteht die Sunna des Gesandten Allahs (ﷺ) und der Sahaba darin, beim Gehen, Unterwegssein, Sitzen und Liegen, mit oder ohne Wudu, unter allen Umständen Mund und Herz mit dem Gedenken Allahs, Salawat und Bittgebeten beschäftigt zu halten. 3. Im Sitzen einen Turban aufzusetzen. 4. Im Stehen eine Pyjamahose anzuziehen. 5. Das Gesicht mit dem Ärmel oder Saum eines Kleidungsstücks zu reinigen. 6. Aus zerbrochenem Geschirr oder einem zerbrochenen Glas zu essen oder zu trinken. 7. Beim Gehen auf der Straße zu essen. 8. Mit unbedecktem Kopf auf die Toilette zu gehen. 9. Mit unbedecktem Kopf zu essen. 10. Ein Kleidungsstück zu tragen, während man es näht. 11. Eine Lampe durch Pusten zu löschen. 12. Einen zerbrochenen Kamm zu benutzen. 13. Einen zerbrochenen Stift zu benutzen. 14. Nägel mit den Zähnen zu schneiden. 15. Nachts das Haus zu fegen. 16. Das Haus mit einem Kleidungsstück zu fegen. 17. Nachts sein Gesicht im Spiegel zu betrachten. 18. Beim Gehen die Zähne zu reinigen. 19. Die Zähne mit einem Kleidungsstück zu reinigen. Viele weitere derartige Aussagen sind verbreitet. Sie sind allesamt erfunden. Zu glauben, dass eine erlaubte Handlung irgendeinen Schaden oder negativen Einfluss verursachen könne, ist ein schweres Unrecht. Und sie für Hadithe zu halten, ist ein äußerst schweres Unrecht. 2.15.3. Über gute Handlungen oder Ursachen des Aufstiegs Alle Handlungen, zu denen der Erhabene Allah Seine Diener angewiesen hat, bringen ihnen diesseitiges und jenseitiges Wohl, Gutes und Aufstieg. Alle Arten von Fard, Wadschib, Sunna, Nafl und Mustahabb bringen den Menschen neben dem Lohn im Jenseits auch weltliche Baraka. Allah, der Erhabene, hat gesagt: وَلَوْ أَنَّ أَهْلَ الْقُرَىٰ آمَنُوا وَاتَّقَوْا لَفَتَحْنَا عَلَيْهِم بَرَكَاتٍ مِّنَ السَّمَاءِ وَالْأَرْضِ – „Wenn die Bewohner der Städte und Dörfer geglaubt und Gottesfurcht besessen hätten (die von Allah verbotenen Handlungen gemieden und die befohlenen Handlungen ausgeführt hätten), hätten Wir ihnen gewiss die Segnungen und das Gute der Himmel und der Erde eröffnet“ (Sure 7, al-A’raf, Vers 96). So sehen wir, dass jede Handlung des Iman und der Taqwa Baraka bringt. Allah freut sich jedoch am meisten über den Dienst an den Geschöpfen und Handlungen zum Wohl der Menschen, und in verschiedenen Hadithen wird erwähnt, dass Er den Menschen für solche Handlungen neben dem Lohn im Jenseits auch besondere Baraka in dieser Welt gewährt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls viele erfundene Aussagen gemacht. So wird beispielsweise gesagt, dass man durch die folgenden Handlungen reich und glücklich werden könne: 1. Einen Ring aus Achat zu tragen. 2. Am Donnerstag die Nägel zu schneiden. 3. Ständig Schuhe oder Holzsandalen zu tragen. 4. Essig im Haus aufzubewahren. 5. Gelbe Schuhe zu tragen. 6. Wer einen Ring aus Smaragd oder Achat trägt, wird niemals arm sein und stets fröhlich bleiben. Ebenso sind alle Aussagen erfunden, wonach der Mensch durch diese oder jene Handlung gesund und kräftig werde, sich sein Gedächtnis verbessere, durch eine andere Handlung seine Gesundheit oder sein Gedächtnis geschädigt werde, sich seine Sehkraft verbessere oder verschlechtere, eine Handlung das Alter herbeiführe, eine andere den Körper dick oder schwach mache und Ähnliches.
2.16. Kleidung und Körperpflege
Im Buch „Die Kleidung des Gesandten Allahs und die Kleidungsvorschriften im Islamﷺ) habe ich die authentischen, schwachen und erfundenen Hadithe über Kleidung ausführlich behandelt. Hier erwähne ich einige erfundene oder gefälschte Hadithe zu diesem Thema. 2.16.1. Über Hemd und Hose 1. Der Gesandte Allahs (ﷺ) besaß nur ein einziges Hemd: Von Abū ad-Dardā (Allah sei mit ihm zufrieden) wird überliefert: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) besaß nur einen einzigen Qamīs. Er besaß nicht mehrere Qamīse.“ (at-Tabarānī, al-Muʿǧam al-Awsaṭ 6/31; al-Haythamī, Maǧmaʿ az-Zawāʾid 5/121). Die Imame al-Buḫārī und andere Hadithgelehrte erwähnen, dass der einzige Überlieferer dieses Hadiths, Saʿīd ibn Maisara, Hadithe zu erfinden pflegte. (aḏ-Ḏahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 3/233). Aufgrund verschiedener Hadithe scheint es, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) verschiedene Arten von Hemden trug. Bei manchen reichte der Saum bis zu den Knöcheln, bei anderen etwas kürzer bis unterhalb der Knie. Die Ärmel mancher Hemden reichten bis zu den Fingerspitzen, während andere etwas kürzere Ärmel bis zu den Handgelenken hatten. 2. Das Hemd hatte keine Knöpfe oder Stoffverschlüsse Aus verschiedenen Hadithen erfahren wir, dass das Hemd des Gesandten Allahs (ﷺ) Knöpfe hatte, er sie jedoch gewöhnlich nicht schloss. In mehreren Hadithen heißt es, dass „die Knöpfe seines Hemdes“ offen standen. Daraus scheint hervorzugehen, dass das Hemd des Gesandten Allahs (ﷺ) drei oder mehr Knöpfe hatte. Gewöhnlich schloss er keinen dieser Knöpfe. Manche sagten, sein Hemd habe keine Knöpfe gehabt oder an ihrer Stelle Stoffverschlüsse. Uns ist kein authentischer Hadith zu diesem Thema bekannt. Imam al-Ġazālī (505 n. H.) schrieb: „Die Knöpfe seines Qamīs und seines Hemdes waren geschlossen. Manchmal ließ er sie während des Gebets und außerhalb des Gebets offen.“ (al-Ġazālī, Iḥyāʾ ʿUlūm ad-Dīn 2/405). 3. Die Hose im Stehen oder Sitzen anziehen In manchen Büchern wird erwähnt, dass es Sunna oder gutes Benehmen sei, die Hose im Sitzen anzuziehen. Mir ist kein authentischer oder schwacher Hadith zu diesem Thema begegnet. Es scheint sich vielmehr um die Ansicht von Gelehrten späterer Zeiten zu handeln. 2.16.2. Über die Kopfbedeckung 4. Der Turban über der Kappe als Kennzeichen des Muslims Imam Abū Dāwūd und at-Tirmiḏī nahmen beide über ihren Lehrer Qutaiba ibn Saʿīd einen Hadith auf. Beide sagen: Qutaiba berichtete uns, dass Muḥammad ibn Rabīʿa ihm diesen Hadith von einem Mann namens Abū al-Ḥasan al-ʿAsqalānī überliefert habe; dieser wiederum von einem Mann namens Ğaʿfar ibn Muḥammad ibn Rukāna, und dieser von seinem Vater: Der Gesandte Allahs (ﷺ) rang mit Rukāna und besiegte ihn. Rukāna sagte außerdem: Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: „Der Unterschied zwischen uns und den Götzendienern besteht im Turban über der Kappe.“ (at-Tirmiḏī, as-Sunan 4/247; Abū Dāwūd, as-Sunan 4/55). Imam at-Tirmiḏī erklärte bei der Erwähnung dieses Hadiths, dass seine Überlieferungskette keineswegs zuverlässig sei. Er sagte, der einzige Überlieferer des Hadiths sei Abū al-Ḥasan al-ʿAsqalānī. Niemand kenne die Identität dieses Mannes. Darüber hinaus behauptete er, den Hadith vom Sohn Rukānas gehört zu haben. Es ist jedoch überhaupt nicht bekannt, ob Rukāna einen Sohn hatte und, falls ja, wer er war und was für ein Mensch er gewesen ist. Daher ist die Überlieferungskette des Hadiths keineswegs annehmbar. Der Lehrer Imams at-Tirmiḏīs, der Imam der Hadithgelehrten Imam al-Buḫārī, erläuterte ebenfalls in seinem Werk „at-Tārīḫ al-Kabīr“ die Schwäche dieses Hadiths. Er sagte, seine Überlieferungskette bestehe aus unbekannten und nicht identifizierten Personen. Außerdem sei nicht bekannt, dass einer von ihnen den Hadith von einem anderen gehört habe. (al-Buḫārī, at-Tārīḫ al-Kabīr 1/82). Imam aḏ-Ḏahabī, al-ʿAǧlūnī und andere stuften ihn als erfunden ein. (al-Ḥākim, al-Mustadrak 3/511; al-Baihaqī, Šuʿab al-Īmān 5/175; aḏ-Ḏahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 6/145; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/95). Außerdem erörterten ʿAbd ar-Raʾūf al-Munāwī, Mullā ʿAlī al-Qārī, ʿAbd ar-Raḥmān al-Mubārakfūrī, Šams al-Ḥaqq al-ʿAẓīmābādī und andere Hadithgelehrte, dass die Bedeutung dieses Hadiths der Wirklichkeit widerspricht. Der Hadith kann zwei Bedeutungen haben: 1. Die Götzendiener tragen nur eine Kappe, während wir eine Kappe mit Turban tragen. 2. Die Götzendiener tragen nur einen Turban, während wir einen Turban über der Kappe tragen. Beide Bedeutungen widersprechen jedoch dem Verhalten des Gesandten Allahs (ﷺ) und seiner Gefährten. Denn aus verschiedenen Hadithen sehen wir, dass sie manchmal nur eine Kappe und manchmal nur einen Turban trugen. Imam al-Ġazālī (505 n. H.) sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) trug manchmal eine Kappe unter dem Turban. Manchmal trug er nur eine Kappe ohne Turban. Er trug auch nur einen Turban ohne Kappe. Wiederum trug er auch nur einen Turban ohne Kappe.“ (Ibn al-Qayyim, Zād al-Maʿād 1/130). 5. Die fünfteilige Kappe des Gesandten Allahs (ﷺ) Von Abū Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) wird überliefert: „Ich sah auf dem Kopf des Gesandten Allahs eine hohe, in fünf Teile gegliederte Kappe.“ Der Hadith wurde von dem Gelehrten Abū Nuʿaim al-Iṣfahānī in seiner Sammlung „Musnad al-Imām Abī Ḥanīfa“ aufgenommen. Er sagte: ʿAbdullāh ibn Muḥammad ibn Ğaʿfar und Abū Aḥmad al-Ğurğānī berichteten mir, Aḥmad ibn ʿAbdullāh ibn Yūsuf berichtete uns, Abū Usāma berichtete uns, Ḍaḥḥāk ibn Ḥaǧar berichtete uns, Abū Qatāda al-Ḥarrānī berichtete uns, dass Abū Ḥanīfa ihm diesen Hadith überliefert habe; dieser wiederum von ʿAṭāʾ, der ihn von Abū Huraira überliefert habe. (Abū Nuʿaim al-Iṣfahānī, Musnad al-Imām Abī Ḥanīfa, S. 137). Dieser Hadith ist gefälscht. Nur Qatāda al-Ḥarrānī (gest. 207 n. H.) überlieferte ihn von Imam Abū Ḥanīfa. Niemand außer diesem al-Ḥarrānī überlieferte diese Formulierung. Keiner der zahlreichen Schüler Imams Abū Ḥanīfas überlieferte den Hadith mit diesen Worten. Vielmehr überlieferten sie das Gegenteil. Nach der Überlieferung der anderen Schüler sagte Imam Abū Ḥanīfa, dass ʿAṭāʾ ihn von Abū Huraira überliefert habe: Der Gesandte Allahs (ﷺ) besaß eine weiße schamische Kappe. (Mullā ʿAlī al-Qārī, Šarḥ Musnad Abī Ḥanīfa, S. 142). Wir haben also gesehen, dass der Hadith nach den Überlieferungen der anderen „schamische Kappe“ lautet, während er in der Überlieferung Abū Qatādas al-Ḥarrānīs „fünfteilige Kappe“ lautet. Daraus verstehen wir, dass Abū Ḥanīfa „schamische Kappe“ gesagt hatte, wie es alle seine Schüler überlieferten, während Abū Qatāda dies absichtlich oder unabsichtlich falsch überliefert hat. Oder er hat den Ausdruck in verfälschter Form gelesen. Abgesehen davon ist Abū Qatāda ein verworfener Überlieferer. Imam al-Buḫārī sagte, Abū Qatāda al-Ḥarrānī sei „munkar al-ḥadīṯ“. Wenn Imam al-Buḫārī jemanden als „munkar al-ḥadīṯ“ oder als „bedenklichen Überlieferer“ bezeichnete, bedeutete dies, dass er wusste, dass dieser Mann falsche Hadithe überlieferte. Allerdings verwendete er „munkar al-ḥadīṯ“ oder ähnliche Ausdrücke, anstatt jemanden ausdrücklich als Lügner zu bezeichnen. Außerdem überlieferte nur Ḍaḥḥāk ibn Ḥuǧr den Hadith von Abū Qatāda al-Ḥarrānī. Die Kunya dieses Ḍaḥḥāk ibn Ḥuǧr war Abū ʿAbdullāh al-Manbīǧī. Auch er war ein äußerst schwacher Überlieferer. Imam ad-Dāraquṭnī und andere Hadithgelehrte erwähnten, dass er Hadithe erfand. (Imam al-Buḫārī, at-Tārīḫ al-Kabīr 5/219; aḏ-Ḏahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 4/319; Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Lisān al-Mīzān 7/72). Daher sagte der Gelehrte Abū Nuʿaim al-Iṣfahānī nach der Erwähnung des Hadiths: „Nur Ḍaḥḥāk überlieferte diesen Hadith von Abū Qatāda. Niemand sonst überlieferte ihn von Abū Ḥanīfa oder von Abū Qatāda.“ (Abū Nuʿaim, Musnad al-Imām Abī Ḥanīfa, S. 137). 2.16.3. Über den Turban 6. Die Länge des Turbans Wie viele Ellen lang soll der Turban sein, beziehungsweise was ist die Sunna hinsichtlich seiner Länge? Zu diesem Thema sind viele Aussagen verbreitet. Alle sind unbegründet oder bloße Vermutungen. In keinem Hadith wird überliefert, wie lang der Turban des Gesandten Allahs (ﷺ) war. (al-ʿAẓīmābādī, ʿAun al-Maʿbūd 11/89). 7. Den Turban im Stehen anlegen In manchen Büchern wird erwähnt, dass es Sunna oder gutes Benehmen sei, den Turban im Stehen anzulegen. Mir ist kein authentischer oder schwacher Hadith zu diesem Thema begegnet. Auch dies scheint die Ansicht von Gelehrten späterer Zeiten zu sein. (al-Munāwī, Faiḍ al-Qadīr 4/362). 8. Die Farbe des Turbans: weiße und grüne Turbane Der Gesandte Allahs (ﷺ) trug meistens einen schwarzen Turban. Aus den Hadithen sehen wir, dass er in Medina, auf Reisen und im Krieg überall einen schwarzen Turban trug. Einige Gelehrte des 8. und 9. Jahrhunderts nach der Hidschra erwähnten, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) während seines Aufenthalts in Medina einen schwarzen Turban getragen habe. Für diese Behauptung legten sie jedoch keinen Beweis und keinen Hadith vor. Deshalb bezeichnete der berühmte Hadithgelehrte Imam as-Saḫāwī (902 n. H.) diese Aussage als unbegründet. (Muḥammad ibn Yūsuf aš-Šāmī, as-Sīra aš-Šāmiyya 7/276). Wir wissen, dass der Turban zur Kleidung und zu den weltlichen Angelegenheiten gehört. Daher können wir ohne eine eindeutige Anweisung aus den Hadithen keine Farbe als verboten bezeichnen. Um jedoch zu sagen, dass eine bestimmte Farbe Sunna sei, bedarf es eines Beweises. In verschiedenen Hadithen wird allgemein zum Tragen grüner Kleidung ermutigt. Wir wissen jedoch nicht, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) jemals einen grünen Turban getragen hätte. Auch hinsichtlich der Turbane der Engel finden wir keinen authentischen oder schwachen Hadith, wonach sie jemals grüne Turbane getragen hätten. Ebenso ist uns nicht bekannt, dass er jemals einen weißen Turban getragen hätte. In einigen Überlieferungen ohne Überlieferungskette aus den Israiliyyat heißt es, der Tābiʿī Kaʿb al-Aḥbār habe gesagt: Wenn ʿĪsā (Jesus) auf die Erde herabkommt, wird er einen grünen Turban auf dem Kopf tragen. (al-Munāwī, Faiḍ al-Qadīr 2/538). 9. Der Vorzug des Turbans Aus verschiedenen Hadithen ist bekannt, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) und die Gefährten Turbane trugen. Es gibt jedoch keinen authentischen Hadith, der zum Tragen des Turbans ermutigt. Alles, was hierzu überliefert und verbreitet wird, ist unbegründet, erfunden oder äußerst schwach. Die Hadithe zu diesem Thema lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Erstens Hadithe, die zum Tragen des Turbans als gewöhnlicher Kleidung ermutigen. Zweitens Hadithe, die dazu ermutigen, mit Turban das Gebet zu verrichten. Alle Hadithe, die in beiden Bedeutungen überliefert wurden, sind äußerst schwach und erreichen den Rang von Fälschungen. Insbesondere sind alle Hadithe, die in der zweiten Bedeutung überliefert wurden, zweifellos gefälscht und erfunden. Hier sei erwähnt, dass ich im Buch „Die Kleidung des Gesandten Allahs (ﷺ)“ die Überlieferungsketten all dieser Hadithe ausführlich behandelt und die Identität der Lügner und Fälscher in jeder Kette dargelegt habe. Hier führe ich die Hadithe nur kurz an. Interessierte Leser können die weitere Behandlung dem Buch über Kleidung entnehmen. Erstens: Der Turban als Zeichen von Schönheit und Würde Zu den gefälschten oder äußerst schwachen Hadithen, die zur Verwendung des Turbans als Symbol für Schönheit und Würde ermutigen, gehören: 9.1. Der Turban steigert die Geduld und ist die Krone der Araber In einem erfundenen Hadith heißt es: „Tragt Turbane, dadurch wird eure Geduld zunehmen. Der Turban ist die Krone oder der königliche Kopfschmuck der Araber.“ (al-Ḥākim, al-Mustadrak 4/214; al-Baihaqī, Šuʿab al-Īmān 5/175; as-Saḫāwī, al-Maqāṣid 297). 9.2. Der Turban ist die Krone der Araber; wer ihn ablegt, ist besiegt In einem anderen erfundenen Hadith heißt es: „Der Turban ist die Krone des arabischen Volkes. Wenn sie ihre Turbane ablegen, verlieren sie auch ihre Würde, oder Allah wird ihre Würde zunichtemachen.“ (Ebenda). 9.3. Der Turban ist die Krone des Muslims: Geht mit Turban oder mit unbedecktem Kopf zur Moschee In einem weiteren erfundenen Hadith heißt es: „Kommt mit völlig unbedecktem Kopf in die Moschee und kommt mit einem Turban, einer Kopfbinde oder einem Tuch auf dem Kopf – das heißt, wenn es möglich und bequem ist, kommt nicht mit unbedecktem Kopf, sondern mit einem Turban zur Moschee –, denn der Turban ist die Krone des Muslims.“ (Ibn ʿAdī, al-Kāmil 6/417–419; al-Albānī, Ḍaʿīf al-Ǧāmiʿ, S. 6; aḍ-Ḍaʿīfa 3/459). 9.4. Der Turban ist die Würde des Gläubigen und das Ansehen der Araber In einem anderen äußerst schwachen und gefälschten Hadith heißt es: „Der Turban ist die Würde des Gläubigen und das Ansehen der Araber. Wenn die Araber den Turban aufgeben, wird ihr Ansehen zerstört.“ (al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/94; al-Albānī, Maqālāt, S. 134). 9.5. Der Turban ist die Krone der Araber, und das Sitzen mit umwickelten Beinen und Rücken ist ihre Festung Ein weiterer erfundener Hadith lautet: „Der Turban ist die Krone der Araber; das Sitzen mit umwickelten Beinen und Rücken in einem Tuch ist ihre Festung.“ (al-Baihaqī, Šuʿab al-Īmān 5/176; as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 297). 9.6. Für jede Windung des Turbans gibt es am Tag der Auferstehung Licht Ein weiterer erfundener Hadith lautet: „Der Unterschied zwischen den Götzendienern und uns besteht im Turban über der Kappe. Am Tag der Auferstehung wird für jede Windung oder jeden Umschlag des Turbans auf dem Kopf Licht gewährt.“ (al-Munāwī, Faiḍ al-Qadīr 4/392; al-Albānī, Maqālāt, S. 131). 9.7. Tragt Turbane und widersetzt euch den früheren Völkern Ein weiterer schwacher oder erfundener Hadith lautet: „Tragt Turbane und widersetzt euch den Völkern, die vor euch waren.“ (al-Baihaqī, Šuʿab al-Īmān 5/176). 9.8. Durch Turban und Banner wurde Ehre verliehen Ein weiterer schwacher oder erfundener Hadith lautet: „Allah, der Erhabene, hat dieser Umma durch Turban und Banner oder Fahne Ehre verliehen.“ (Saʿīd ibn Manṣūr, as-Sunan 2/246). 9.9. Der Turban ist die Tracht der Engel Ein weiterer erfundener Hadith lautet: „Tragt Turbane, denn der Turban ist das Kennzeichen oder die Tracht der Engel. Lasst außerdem das Ende des Turbans hinten herabhängen.“ (al-Baihaqī, Šuʿab al-Īmān 5/176; aḏ-Ḏahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 1/315, 6/294, 7/204; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/94). 9.10. Der Turban ist eine Schranke zwischen Unglauben und Glauben Ein im Namen ʿAlīs (Allah sei mit ihm zufrieden) verbreiteter erfundener Hadith lautet: „Am Tag von Ġadīr Ḫumm legte mir der Gesandte Allahs (ﷺ) einen Turban an und ließ das Ende des Turbans hinten herabhängen. Danach sagte er: Am Tag von Badr und Ḥunain half Allah mir durch Engel, die auf diese Weise Turbane trugen. Er sagte ferner: Der Turban ist eine Mauer oder Schranke zwischen Unglauben und Glauben.“ (al-Baihaqī, as-Sunan al-Kubrā 10/14; aḏ-Ḏahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 1/426, 4/67; al-Muġnī 1/91, 1/333, 2/784). Bei der Mehrheit dieser Hadithe sind sich die Hadithgelehrten einig, dass es sich um Aussagen handelt, die von Lügnern erfunden wurden. Bei ein oder zwei Hadithen besteht eine geringfügige Meinungsverschiedenheit. Manche bezeichneten sie als falsche Hadithe, während andere sie nicht ausdrücklich als falsch bezeichneten, sondern als äußerst schwach einstuften. (as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 297–298; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/94). Zweitens: Der Vorzug des Gebets mit Turban Nirgends findet sich eine Aussage, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) oder seine Gefährten jemals eigens für das Gebet einen Turban angelegt hätten. Nun stellt sich die Frage, ob es einen zusätzlichen Lohn dafür gibt, mit Turban zu beten. Zu diesem Thema wurden einige Hadithe überliefert, und die Hadithgelehrten sind sich einig, dass sie allesamt erfunden sind. Es ist nachgewiesen, dass bekannte Lügner unter den Überlieferern sie erfunden haben. Hier führe ich die Hadithe kurz an. Für eine ausführliche Behandlung sei auf das Buch über Kleidung verwiesen. 9.11. Der Vorzug eines weißen Turbans am Freitag Eine im Namen des Gefährten Anas ibn Mālik (Allah sei mit ihm zufrieden) verbreitete falsche Aussage lautet: „Es gibt Engel Allahs, die am Freitag an den Türen der Freitagsmoschee eingesetzt werden; sie bitten Allah um Vergebung für diejenigen, die weiße Turbane tragen.“ (al-Ḫaṭīb al-Baġdādī, Tārīḫ Baġdād 14/206; Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Lisān al-Mīzān 6/261). 9.12. Der Vorzug, am Freitag einen Turban zu tragen Eine als Aussage des Gefährten Abū ad-Dardā (Allah sei mit ihm zufrieden) überlieferte falsche Aussage lautet: „Allah und Seine Engel senden am Freitag Segen auf diejenigen, die Turbane tragen.“ (aḏ-Ḏahabī, Mīzān al-Iʿtidāl 1/463; Ibn Ḥaǧar, Lisān al-Mīzān 1/488; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/95). 9.13. Zwei Gebetseinheiten mit Turban gegenüber siebzig ohne Turban Ein im Namen des Gefährten Ğābir (Allah sei mit ihm zufrieden) überlieferter gefälschter Hadith lautet: „Zwei Gebetseinheiten mit Turban sind besser als siebzig Gebetseinheiten ohne Turban oder mit unbedecktem Kopf.“ (as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 298; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/33, 95). 9.14. Das Gebet mit Turban ist fünfundzwanzigfach und das Freitagsgebet mit Turban siebzigfach Eine im Namen Ibn ʿUmars (Allah sei mit ihm zufrieden) verbreitete gefälschte Aussage lautet: „Ein Gebet mit Turban entspricht fünfundzwanzig Gebeten, und ein Freitagsgebet mit Turban entspricht siebzig Freitagsgebeten.“ (as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 298; Mullā al-Qārī, al-Asrār, S. 147; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/33, 95). 9.15. Zehntausend gute Taten für das Gebet mit Turban Lügner verbreiteten im Namen von Anas ibn Mālik: „Für das Gebet mit Turban gibt es zehntausend gute Taten.“ (as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 298; Mullā al-Qārī, al-Asrār, S. 147; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/33, 95). So sind sich die Hadithgelehrten einig, dass alles, was über den Vorzug des Gebets mit Turban überliefert wurde, gefälschte und erfundene Aussagen sind. 2.16.4. Schmuck und Sauberkeit 10. Beim Anziehen neuer Kleidung Es gibt keine zuverlässige Überlieferung, wonach der Gesandte Allahs (ﷺ) eine bestimmte Zeit bevorzugt hätte, um neue Kleidung anzuziehen. Zu diesem Thema wurde der folgende Hadith überliefert, den die Hadithgelehrten als gefälscht eingestuft haben: „Wenn der Gesandte Allahs (ﷺ) neue Kleidung anzog, tat er dies an einem Freitag.“ (al-Ḫaṭīb al-Baġdādī, Tārīḫ Baġdād 4/136; Ibn Ḥaǧar, Tahḏīb 9/228; al-Albānī, Ḍaʿīf al-Ǧāmiʿ, S. 629). 11. Das Kürzen des Bartes Imam at-Tirmiḏī sagt in seinem Sunan-Werk: Hannād berichtete uns, ʿUmar ibn Hārūn berichtete uns, dieser von Usāma ibn Zaid, dieser von ʿAmr ibn Šuʿaib, dieser von seinem Vater, dieser von seinem Großvater: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) pflegte die Länge und Breite seines Bartes zu nehmen, also ihn zu kürzen.“ Imam at-Tirmiḏī zitierte den Hadith und sagte: „Dieser Hadith ist gharīb (schwach). Ich hörte Muḥammad ibn Ismāʿīl (Imam al-Buḫārī) sagen: ʿUmar ibn Hārūn ist ein einigermaßen akzeptabler Überlieferer. Bei allen Hadithen, die ich von ihm gehört habe, findet sich irgendeine Grundlage. Für diesen Hadith jedoch findet sich keinerlei Grundlage. Und dieser Hadith ist von niemand anderem als über ʿUmar ibn Hārūn bekannt.“ (at-Tirmiḏī, as-Sunan 5/94). Aus der Erörterung Imams at-Tirmiḏīs erfahren wir drei Dinge: (1) Dieser Hadith wurde außer über ʿUmar ibn Hārūn über keine andere Quelle überliefert. Nur er behauptet, dass Usāma ibn Zaid al-Laiṯī ihm diesen Hadith mitgeteilt habe. (2) Nach Ansicht Imams al-Buḫārī ist ʿUmar ibn Hārūn kein völlig verworfener Überlieferer. (3) Obwohl für die anderen Hadithe ʿUmar ibn Hārūns Grundlagen gefunden werden, ist dieser Hadith völlig unbegründet. Viele andere Hadithgelehrte widersprachen Imam al-Buḫārī in dieser zweiten Frage. Eine kurze Erörterung dieser Angelegenheit wird uns helfen, die Prüfungsmethode der Hadithgelehrten und die diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten klar zu verstehen. ʿUmar ibn Hārūn ibn Yazīd al-Balḫī (194 n. H.) war ein recht berühmter Hadithgelehrter des zweiten Jahrhunderts nach der Hidschra. Eine weitere besondere Eigenschaft von ihm war, dass er sich zugunsten der Lehre der Hadithgelehrten und der Ahl as-Sunna entschieden gegen die Murǧiʾa einsetzte. Deshalb schätzten ihn viele Hadithgelehrte. Sie stellten jedoch fest, dass er im Namen mancher seiner Lehrer viele Hadithe überlieferte, die kein anderer Schüler dieser Lehrer überlieferte. Durch den vergleichenden Untersuchungen der Hadithgelehrten wurden diese Fälle entdeckt. Bei der Bestimmung des Grundes dafür kam es unter den Hadithgelehrten zu Meinungsverschiedenheiten. Aufgrund seines Ansehens und seines Einsatzes gegen Neuerungen hatten viele Hadithgelehrte eine gute Meinung von ihm. Zur Erklärung seiner alleinigen Überlieferungen sagten sie, dass er möglicherweise wegen des Auswendiglernens vieler Hadithe in einigen Hadithen unbeabsichtigte Fehler machte. Ihrer Ansicht nach log er nicht absichtlich. Zu ihnen gehörten Imam al-Buḫārī und einige andere Hadithgelehrte. Viele andere Hadithgelehrte betrachteten ihn hingegen als vorsätzlichen Lügner. Durch ihre Untersuchungen wurden seine Lügen aufgedeckt. Zu ihnen gehörte der berühmte zeitgenössische Hadithgelehrte ʿAbdullāh ibn al-Mubārak (181 n. H.). Er sagte: Ich reiste nach Mekka, um von Imam Ğaʿfar aṣ-Ṣādiq (148 n. H.) Hadithe zu lernen. Doch er starb, bevor ich ihn erreichte. Daher konnte ich nichts von ihm lernen. ʿUmar ibn Hārūn kam nach mir nach Mekka. Trotzdem behauptete er, viele Hadithe von Imam Ğaʿfar aṣ-Ṣādiq gelernt zu haben. Daraus geht hervor, dass er ein Lügner ist. ʿAbd ar-Raḥmān ibn Mahdī (194 n. H.) sagte: ʿUmar ibn Hārūn kam zu uns und überlieferte viele Hadithe von Ğaʿfar ibn Muḥammad (Imam Ğaʿfar aṣ-Ṣādiq). Daraufhin berechneten wir das Geburtsdatum ʿUmar ibn Hārūns und den Zeitpunkt, zu dem er zum Erlernen von Hadithen nach Mekka gereist sein musste. Dabei stellten wir fest, dass Ğaʿfar bereits vor ʿUmars Reise nach Mekka gestorben war. (ʿUmar wurde ungefähr 125/130 nach der Hidschra geboren. Ğaʿfar aṣ-Ṣādiq starb 148 nach der Hidschra. Zu dieser Zeit war ʿUmar noch nicht zum Erlernen von Hadithen aufgebrochen.) Imam Aḥmad ibn Ḥanbal sagte: ʿUmar ibn Hārūn überlieferte einmal einige Hadithe. Später überlieferte er dieselben Hadithe im Namen anderer Lehrer und mit anderen Überlieferungsketten. Deshalb verwarfen wir seine Hadithe. Durch solche verschiedenen Untersuchungen wurde ihnen deutlich, dass ʿUmar ibn Hārūn bei der Überlieferung von Hadithen absichtlich log. Zu den anderen Hadithgelehrten, die ʿUmar ibn Hārūn als Lügner oder verworfenen Überlieferer bezeichneten, gehören Yaḥyā ibn Saʿīd al-Qaṭṭān, Yaḥyā ibn Maʿīn, an-Nasāʾī, Ṣāliḥ Ğazara, Abū Nuʿaim, Ibn Ḥibbān und Ibn Ḥaǧar. (Ibn Ḥaǧar, Tahḏīb 7/441–443; Taqrīb, S. 417). Daher stuften einige Hadithgelehrte diesen Hadith als gefälscht ein. (al-Albānī, Ḍaʿīf al-Ǧāmiʿ, S. 653; aḍ-Ḍaʿīfa 1/456–457). Hier sei erwähnt, dass von den Gefährten ʿAbdullāh ibn ʿUmar (Allah sei mit ihm zufrieden), Abū Huraira (Allah sei mit ihm zufrieden) und anderen mit einer akzeptablen Überlieferungskette überliefert wurde, dass sie nach dem Haddsch oder der ʿUmra, wenn sie sich den Kopf rasierten, den Bart mit der Faust hielten und den über die Faust hinausragenden Teil abschnitten. (al-Buḫārī, aṣ-Ṣaḥīḥ 5/2209; al-Baihaqī, as-Sunan al-Kubrā 5/104; Ibn Ḥaǧar, Fatḥ al-Bārī 10/350). Daher sagten einige Rechtsgelehrte, dass man den über eine Faustlänge hinausgehenden Bart abschneiden dürfe. Andere Rechtsgelehrte sagten, dass der Bart, wie lang er auch sei, nicht gekürzt werden dürfe und nur ungeordnete Barthaare gekürzt werden dürften. 12. Ringe und die Eigenschaften von Steinen Unter den zahlreichen falschen und erfundenen Hadithen, die in der Gesellschaft verbreitet sind, befinden sich auch Hadithe über die Eigenschaften verschiedener Steine. Zu den verschiedenen satanischen Mitteln, die den Glauben der Muslime zerstören, gehören die Astrologie und die Gruppen betrügerischer Wahrsager, die sich überall in der Gesellschaft ausgebreitet haben. In verschiedenen authentischen Hadithen wird überliefert, dass ein Muslim zum Ungläubigen wird und seinen Glauben verliert, wenn er zu einem Astrologen oder Wahrsager geht oder dessen Aussage glaubt. Eine Behandlung dieses Themas ist hier nicht möglich. Zu den vielen Betrügereien der Astrologen gehört die Bestimmung von Steinen. Sie raten verschiedenen Menschen, Ringe mit unterschiedlichen Steinen zu tragen. Manche führen dafür sogar Hadithe an. Der Glaube, dass Steine Kräfte des Guten oder Bösen besitzen, widerspricht dem Glauben. Dieser Glaube ist aus verschiedenen nichtmuslimischen Gesellschaften in die muslimische Gesellschaft eingedrungen. Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass alle Hadithe über die Eigenschaften von Steinen erfunden sind. Kein Hadith über verschiedene Steine wie Smaragd, Rubin, Zamarrud, Achat und andere ist zuverlässig. (Mullā al-Qārī, al-Asrār, S. 93–94; al-Maṣnūʿ, S. 51). 13. Siebzigfach mehr Lohn beim Gebet mit einem Ring Ein erfundener Hadith über den Vorzug des Rings lautet: „Wenn man mit einem Ring betet, erhält man siebzigmal mehr Lohn als beim Gebet ohne Ring.“ Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass dieser Hadith unbegründet und eine erfundene Aussage ist. In authentischen Hadithen ist belegt, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) einen Ring trug. Es gibt jedoch keinen authentischen Hadith, der zum Tragen eines Rings ermutigt. (as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 271; Mullā al-Qārī, al-Asrār, S. 146; al-Maṣnūʿ, S. 87; az-Zurqānī, Muḫtaṣar al-Maqāṣid, S. 125). 14. Regeln für das Schneiden der Nägel Regelmäßiges Schneiden der Nägel ist eine islamische Vorschrift und Sunna. Der Gesandte Allahs (ﷺ) bestimmte keinen besonderen Tag zum Schneiden der Nägel. In verschiedenen Büchern werden unterschiedliche Regeln dafür sowie Vorzüge oder Folgen des umgekehrten Schneidens, des Beginns bei einem bestimmten Nagel und des Endens bei einem bestimmten Nagel, des Schneidens oder Nichtschneidens an einem bestimmten Tag und Ähnliches erwähnt. All dies sind Regeln, die in späteren Zeiten eingeführt wurden. Die Hadithgelehrten sind sich einig, dass alles, was hierzu verbreitet ist, nichtig, erfunden und falsch ist. Auch die Befolgung solcher Regeln beim Schneiden der Nägel widerspricht der Sunna. Der Gesandte Allahs (ﷺ) ordnete an, die Nägel zu schneiden. Er lehrte jedoch keine besondere Methode und keinen besonderen Tag. Daher wird dieses Gebot erfüllt, wenn man die Nägel an irgendeinem Tag und auf irgendeine Weise schneidet. Sich einen besonderen Vorzug des Schneidens an einem bestimmten Tag oder nach einer bestimmten Methode vorzustellen, bedeutet, die Lehre des Gesandten Allahs (ﷺ) als unvollständig zu betrachten und es zu wagen, seiner Lehre Vollkommenheit hinzuzufügen. Möge Allah uns die Fähigkeit schenken, unser Leben nach der authentischen Sunna zu führen. (as-Saḫāwī, al-Maqāṣid, S. 313, 421; Mullā ʿAlī al-Qārī, al-Asrār, S. 170, 241).
2.17. Themen im Zusammenhang mit Essen und Trinken
1. Beim Essen nicht sprechen Alles, was mit der Bedeutung gesagt wird, dass es verboten sei, beim Essen zu sprechen, oder dass man nicht sprechen solle, ist erfunden. Es ist nicht nur erfunden, sondern widerspricht auch den authentischen Hadithen. In verschiedenen authentischen Hadithen wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) und die Gefährten beim Essen verschiedene Gespräche führten und Geschichten erzählten. (Sakhawi, al-Maqasid, S. 460; Mulla Ali al-Qari, al-Asrar, S. 265; al-ʿAǧlūnī, Kašf al-Ḫafāʾ 2/488; Zarkani, Mukhtasar al-Maqasid, S. 203). 2. Beim Essen keinen Friedensgruß entbieten Es ist allgemein verbreitet zu glauben, dass es nicht richtig sei, beim Essen den Friedensgruß zu entbieten. Es heißt: „Dem Essenden wird kein Friedensgruß entboten.“ Sakhawi, Mulla al-Qari und al-ʿAǧlūnī sagen, dass diese Aussage in den Hadithen keinerlei Grundlage hat. Wenn sich jedoch Essen im Mund einer Person befindet, ist es besser, ihr keinen Friedensgruß zu entbieten. Wenn ihr in diesem Zustand jemand den Friedensgruß entbietet, ist sie nicht verpflichtet, darauf zu antworten. (Sakhawi, al-Maqasid, S. 460; Mulla Ali al-Qari, al-Asrar, S. 265). 3. Heilung durch die Speisereste eines Gläubigen Eine weitere verbreitete erfundene Aussage lautet: „In den Speiseresten eines Gläubigen oder im Speichel aus dem Mund eines Gläubigen liegt Heilung.“ Diese Aussage ist niemals ein Hadith oder ein Wort des Gesandten Allahs (ﷺ) gewesen. (Sakhawi, al-Maqasid, S. 241; Mulla Ali al-Qari, al-Asrar, S. 129). Das Essen von den Speiseresten eines Gläubigen bewirkt keine Heilung, gehört aber zur islamischen Sitte. Der Gesandte Allahs (ﷺ) , seine Gefährten und die Muslime späterer Zeiten aßen gemeinsam aus demselben Gefäß und tranken Wasser aus demselben Gefäß. Diese Gewohnheit ist auch heute in Arabien und Europa verbreitet. In unserem Land verabscheut man wegen des indischen Kastensystems und der Praxis der Unberührbarkeit, von den Speiseresten anderer zu essen. Dies sind islamfeindliche Einstellungen. 4. Heilung durch Salz vor und nach dem Essen Ein weiterer gefälschter Hadith, der in unserer Gesellschaft verbreitet ist, lautet: „Wenn du Nahrung zu dir nimmst, beginne mit Salz und beende mit Salz; denn Salz ist ein Heilmittel gegen 70 Arten von Krankheiten …“ Die Hadith-Gelehrten sind sich darin einig, dass diese Aussage falsch und erfunden ist. (Haythami, Zawa’id Musnad al-Harith 1/526; Daylami, al-Firdaws 3/33; Ibn al-Dschauzi, al-Mawdu’at 2/192). 5. Der Vorzug einer roten Dastarkhan Unter den frommen Menschen unseres Landes ist es eine bekannte „Sunna“, auf einer roten Dastarkhan zu essen. Es ist kein authentischer oder schwacher Hadith bekannt, wonach der Gesandte Allahs (ﷺ) jemals eine rote Dastarkhan benutzt oder dazu ermutigt hätte, eine solche Dastarkhan zu benutzen. Zu diesem Thema sind viele erfundene Aussagen verbreitet. Eine solche erfundene Aussage lautet folgendermaßen: „Beim verehrten und angenommenen Gesandten (ﷺ) … wurde eine rote Dastarkhan benutzt. … Wer auf einer roten Dastarkhan isst, erhält für jeden Bissen hundertfache Belohnung, und hundert Tore des Paradieses werden für ihn bestimmt. Dieser Mensch wird im Paradies immer Tausende von Friedensgrüßen und Segnungen von Jesus und den anderen Propheten erhalten … Danach berichtete der Ehrwürdige unter einem Eid: Bei dem Gott, in dessen Hand mein Leben liegt: Wer auf einer roten Dastarkhan Brot isst, erhält den Lohn einer Umra und den Lohn dafür, tausend Hungrige satt zu speisen. Er wird so viel Belohnung erhalten, als hätte er tausend Gefangene aus meiner Gemeinschaft befreit …“ Auf diese Weise wurden noch viele weitere wunderliche, absurde und erfundene Geschichten sowie Verzeichnisse von Belohnungen vorgetragen. (Scheich Mu’inuddin Tschischti, Anis al-Arwah, S. 30–31). Es sei hier angemerkt, dass unter uns noch viele falsche oder grundlose Vorstellungen über die Dastarkhan bestehen. Der Gesandte Allahs (ﷺ) benutzte eine Dastarkhan. Eine Anweisung oder Ermutigung von ihm, sie zu benutzen, ist jedoch nicht mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert worden. Er erhob auch keinen Einwand dagegen, Nahrung ohne eine Dastarkhan zu sich zu nehmen. Doch die Bedeutung, die wir der Dastarkhan gewöhnlich beimessen, messen wir vielen von Koran und Hadith vorgeschriebenen Pflichten oder vielen verbotenen Dingen nicht in gleichem Maße bei. Außerdem schließen wir aus der Tatsache, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) eine Dastarkhan benutzte, dass er wie wir aß, indem er Teller, Schüsseln und Ähnliches auf die Dastarkhan stellte. Diese Vorstellung ist nicht richtig. Zu seiner Zeit wurde eine Dastarkhan aus Leder, eine sogenannte „Sufra“, benutzt, und direkt darauf wurden Datteln, Käse, Butterschmalz und andere Speisen gelegt – ohne Teller, Schüsseln, Schalen oder Ähnliches. Bei Bedarf wurden diese Speisen direkt auf der Dastarkhan miteinander vermischt, und man nahm die Nahrung von dort zu sich. (Buchari, as-Sahih 5/2059).
2.18. Themen im Zusammenhang mit Ehe, Familie, Gesellschaft usw.
2.18.1. Ehe, Familie und eheliches Leben Die Familie ist ein äußerst wichtiger Bestandteil der islamischen Lebensordnung. Über die Gründung einer Familie, die gegenseitigen Verantwortlichkeiten, Pflichten und das Mitgefühl unter ihren Mitgliedern, die gegenseitigen Pflichten von Ehemann und Ehefrau sowie die Vorzüge der Freude und Zufriedenheit im ehelichen Leben wurden vom Gesandten Allahs ( ﷺ) in verschiedenen authentischen Hadithen zahlreiche Anweisungen überliefert. Daneben sind unzählige erfundene, unbegründete, gefälschte oder schwache Aussagen als Hadithe in der Gesellschaft verbreitet. Besonders erstaunlich ist, dass wir die authentischen Hadithe aus den bekannten Hadithsammlungen beiseitelassen und unzählige Aussagen ohne Überlieferungskette in verschiedenen Büchern niederschreiben oder mündlich weitergeben. Wegen des wachsenden Umfangs des Buches ist es nicht möglich, zu allen Themen authentische Hadithe anzuführen. Wir erwähnen lediglich kurz einige erfundene Aussagen. 1. Zwei Gebetseinheiten eines Verheirateten sind besser als 70 eines Unverheirateten Ein verbreiteter gefälschter Hadith: „Zwei Gebetseinheiten eines Verheirateten sind besser als 70 Gebetseinheiten eines Unverheirateten.“ 2. Zwei Gebetseinheiten eines Verheirateten sind besser als 82 eines Unverheirateten Ein weiterer verbreiteter gefälschter Hadith: „Zwei Gebetseinheiten eines Verheirateten sind besser als 70 Gebetseinheiten eines Unverheirateten.“ Im Koran und in den Hadithen wird die Ehe angeordnet und auch ihr Vorzug beschrieben. Doch diese beiden Hadithe sind gefälscht und erfunden. (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/164; adh-Dhahabi, Mīzān al-Iʿtidāl 6/21; Ibn Hadschar, Lisān al-Mīzān 5/15). 3. Datteln bei der Hochzeitsfeier verstreuen, aufheben oder sich darum reißen Zu diesem Thema sind mehrere Hadithe überliefert worden. Keiner davon ist authentisch. Die Überlieferungsketten dieser Hadithe sind äußerst schwach, und in ihnen befindet sich ein lügnerischer Überlieferer. Deshalb haben die Hadithgelehrten sie als gefälscht eingestuft. (at-Tabarani, al-Awsat 1/44; Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/170–172; adh-Dhahabi, Mīzān al-Iʿtidāl 2/23; Ibn Hadschar, Lisān al-Mīzān 2/19). 4. Vorschriften zum ehelichen Verkehr So wie der Islam außereheliche Beziehungen streng verbietet, ermutigt er verheiratete Paare, die Freuden, die Freude, das Vergnügen und die Gefühle ihres Lebens und ihrer Jugend vollständig zu genießen. Der Islam hat für das natürliche Vergnügen der Ehegatten keinen Tag, kein Datum, keinen Wochentag, kein bestimmtes Mond- oder Festdatum, keine Zeit, kein Mittel und keine Methode verboten oder für haram erklärt. Zwischen Ehemann und Ehefrau gibt es keinerlei Schleier, und es besteht kein Verbot, etwas zu betrachten oder zu berühren. In vielen verbreiteten gefälschten, unbegründeten und erfundenen Hadithen werden verschiedene falsche Aussagen über den ehelichen Verkehr gemacht: Man solle zu dieser oder jener Zeit, an diesem oder jenem Tag, Wochentag, in dieser oder jener Nacht oder an diesem oder jenem Datum keinen ehelichen Verkehr haben, sonst werde ein bestimmter Schaden entstehen oder das Kind eine bestimmte Krankheit bekommen, und Ähnliches. Oder man solle keinen ehelichen Verkehr auf diese Weise oder in dieser Stellung haben, sonst werde ein bestimmter Schaden entstehen oder das Kind einen bestimmten Fehler haben, und Ähnliches. Oder man solle während des ehelichen Verkehrs nicht sprechen, nicht hinsehen, nicht berühren, sonst werde eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmter Schaden entstehen, und Ähnliches. Oder ein Kind werde durch ehelichen Verkehr zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Wochentag oder Datum glücklich oder unglücklich. All dies sind falsche, erfundene und gefälschte Aussagen. In einem authentischen Hadith wird überliefert, dass unter den Juden von Medina einige derartige abergläubische Vorstellungen verbreitet waren. Daraufhin offenbarte der Erhabene Allah im edlen Koran den Vers 223 der Sure al-Baqara und widerlegte diese Aberglauben. (Muslim, as-Sahih 2/1059; Ibn Kathir, Tafsir 1/262; Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/175–176; al-Albani, ad-Daʿifa 1/351–356). 5. Das Paradies der Ehefrau liegt unter den Füßen des Ehemannes In einem weit verbreiteten Buch heißt es: „Der Hochgeehrte (ﷺ) habe gesagt: Das Paradies der Ehefrauen liegt unter den Füßen des Ehemannes.“ (Mau. Ghulam Rahman, Maqṣūd al-Muʾminīn, S. 328). Diese Aussage ist unbegründet und erfunden. Es ist nicht bekannt, dass sie in irgendeiner authentischen, schwachen oder gefälschten Überlieferungskette vom Gesandten Allahs (ﷺ) überliefert worden wäre. Aus den Anweisungen des Korans und der Hadithe lässt sich verstehen, dass das Paradies beider Ehepartner in den Händen des jeweils anderen liegt. Allahs Wohlgefallen kann nur dadurch erlangt werden, dass beide ihre gegenseitigen Pflichten erfüllen und die gegenseitigen Rechte gewähren. 6. Der Lohn für Schwangerschaft und Geburt Im edlen Koran werden an verschiedenen Stellen die Würde des Mutterleibs und insbesondere Schwangerschaft, Stillen und ähnliche Dinge erwähnt. In den Hadithen wird allgemein vom Lohn für die Führung des Haushalts, die Erziehung der Kinder und Ähnliches gesprochen. Doch die Fälscher haben ihrer Gewohnheit entsprechend für jede Handlung und jeden Zustand gesonderte abwegige Vorzüge und Belohnungen beschrieben und zahlreiche Hadithe erfunden. Diese Aussagen sind in unserer Gesellschaft verbreitet. Sogar verschiedene gedruckte Plakate, Kalender und Ähnliches werden mit diesen unbegründeten Aussagen hergestellt. In einem verbreiteten Buch heißt es: „Der Hochgeehrte (ﷺ) habe sich eines Tages an die Frauen gewandt und gesagt: Wenn eine Frau von ihrem Ehemann schwanger geworden ist, erhält sie von diesem Zeitpunkt bis zum Einsetzen der Wehen fortwährend den Lohn dafür, dass sie tagsüber fastet und nachts freiwillige Gebete verrichtet. Wenn die Wehen einsetzen, hinterlegt Gott für sie im Paradies solche Dinge, deren Auffindung weder den Bewohnern der Erde und des Himmels noch den Bewohnern des Paradieses und der Hölle bekannt ist. Wenn sie das Kind geboren hat, schenkt Allah ihr für jeden Schluck Milch bis zum Abstillen jeweils eine gute Tat. Sollte sie in dieser Zeit sterben, erhält sie den Rang einer Märtyrerin. Wenn sie wegen ihres Kindes eine Nacht wach bleiben muss, gibt Allah ihr dafür den Lohn der Befreiung von 70 Sklaven. Danach habe er auch gesagt, dass diese Belohnungen nur jenen Frauen zuteilwerden, die stets Gottes Gebot und das Gebot ihres Ehemannes befolgt und zu den guten Frauen gehört haben. Frauen, die Allah und ihrem Ehemann ungehorsam sind, werden diese Belohnungen niemals erhalten.“ (Mau. Ghulam Rahman, Maqṣūd al-Muʾminīn, S. 331–332). Diese Aussage ist eine willkürliche Übersetzung eines gefälschten Hadiths. (Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 2/178; as-Suyuti, al-Laʾāliʾ 2/174–175; Ibn ʿIraq, Tanzīh 2/203–204, 211). Darüber hinaus wurden viele weitere abwegige, falsche, erfundene und unbegründete Aussagen unter dem Namen von Hadithen niedergeschrieben, wodurch Seite um Seite dieser Bücher mit Tinte bedeckt wurde. Die meisten Aussagen, die in diesen Büchern als Hadithe geschrieben stehen, sind erfunden und gefälscht. 2.18.2. Der Vorzug des Alters und die Achtung älterer Menschen Im Koran und in den Hadithen werden verschiedene Regeln des sozialen Anstands gelehrt. Dazu gehört insbesondere die Achtung älterer Menschen. In verschiedenen Hadithen wird angeordnet, einer Person höheren Alters zuerst Gelegenheit zum Sprechen zu geben, ihr zuerst etwas zu reichen oder ihr bei ähnlichen sozialen Handlungen und in Fragen der Ehre den Vorrang zu geben. Allgemein wird dazu aufgefordert, ältere und betagte Menschen zu achten. Zu diesem Thema heißt es in einem authentischen Hadith: „Wer unseren Jüngeren kein Mitgefühl erweist und das Recht unserer Älteren nicht anerkennt (unsere Älteren nicht achtet), gehört nicht zu uns.“ (al-Hakim, al-Mustadrak 1/131; at-Tirmidhi, as-Sunan 4/321–322). In einem anderen Hadith sagt der Gesandte Allahs (ﷺ): „Zur Ehrung Allahs gehört die Achtung eines betagten Muslims mit weißem Haar und weißem Bart …“ (Abu Dawud, as-Sunan 4/261; al-Albani, Sahih al-Dschamiʿ 1/438). 1. Die Achtung des Alten ist die Achtung Allahs Doch auch zu diesem Thema haben die Fälscher, wie bei anderen Themen, gefälschte Hadithe hergestellt. Zu den diesbezüglichen gefälschten und äußerst schwachen Hadithen gehört: „Achtet die Scheichs oder alten Menschen, denn die Achtung der Alten gehört zur Achtung Allahs.“ Die Bedeutung dieses Hadiths ähnelt den oben genannten zuverlässigen Hadithen. Doch kein Hadith mit diesem Wortlaut wurde vom Gesandten Allahs (ﷺ) überliefert. Deshalb sind sich die Hadithgelehrten darin einig, dass dieser Hadith mit diesem Wortlaut gefälscht ist. (Ibn ʿIraq, Tanzīh asch-Scharīʿa 207). 2. Der Alte im Stamm ist wie der Prophet unter der Umma Hierzu gibt es einen weiteren gefälschten Hadith: „In einem Volk oder Stamm ist der Scheich oder betagte angesehene Mann wie ein Prophet unter der Umma.“ (Ibn ʿIraq, Tanzīh asch-Scharīʿa 207–208). Zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) und noch mehrere Jahrhunderte danach wurden mit dem Wort Scheich zwei Bedeutungen verbunden. Die erste Bedeutung ist „alter Mensch“. Dies ist die ursprüngliche wörtliche oder gebräuchliche Bedeutung dieses Wortes. Die zweite Bedeutung ist: Stammesoberhaupt. In späterer Zeit wurden auch die Sufi-Gelehrten Scheichs genannt. Das persische Wort „Pir“ hat ebenfalls diese Bedeutung. Nachdem das Wort „Scheich“ in der dritten Bedeutung verwendet zu werden begann, führten einige Personen, die sich der Fälschung dieses Hadiths nicht bewusst waren, diesen gefälschten Hadith auch als Beleg für den Rang der Scheichs oder Pir-Maschāich des Tariqa-Weges an. Wir wissen, dass die Pir-Maschāich als rechtschaffene Diener und als Lehrer oder geistliche Führer auf Allahs Weg einen Rang besitzen. Doch dieser gefälschte Hadith hat keinerlei Zusammenhang mit ihrem Rang. 3. Die Bestrafung grauhaariger alter Männer und Frauen wird erlassen Dies ist eine weitere Aussage dieser Art. Allah sagt: „Ich schäme mich, meine Diener im Islam, nachdem ihr Haar und Bart grau geworden sind, noch in der Hölle zu bestrafen.“ (Ibn ʿIraq, Tanzīh asch-Scharīʿa 204–205). Eine weitere Aussage dieser Art lautet: „Wenn jemand im Islam sechzig Jahre alt geworden ist, hat Allah ihm die Hölle verboten.“ (Ibn ʿIraq, Tanzīh asch-Scharīʿa 227). 4. Wer mit 40 Jahren nicht gut geworden ist, soll sich auf die Hölle vorbereiten Eine weitere erfundene Aussage lautet: „Wessen Alter vierzig Jahre erreicht hat, bei dem jedoch das Gute nicht größer ist als das Schlechte, der soll sich auf die Hölle vorbereiten.“ (Ibn ʿIraq, Tanzīh 1/205–206).
2.19. Themen wie Sprache, Berufe usw.
Der Islam ist die von Allah erwählte Religion, der Dīn oder die Lebensordnung für die Menschen aller Zeiten, aller Sprachen und aller Gesellschaften. Hier gibt es aufgrund von Sprache, Hautfarbe, Land, Stamm, Abstammung, Zeitalter und dergleichen weder einen höheren noch einen geringeren Rang. Dies wird im Qur’an und in den Hadithen wiederholt gesagt. Seit dem zweiten Jahrhundert der Hidschra haben viele Fälscher unter Ausnutzung ethnischer, sprachlicher, beruflicher und anderer Unterschiede verschiedene Hadithe zugunsten der einen und gegen die anderen erfunden. Manche erfanden Aussprüche zugunsten der arabischen und gegen die persische Sprache. Andere taten das Gegenteil. Ebenso wurden Hadithe zugunsten und gegen verschiedene Völker und Hautfarben erfunden: Araber, Perser, Türken, Schwarze, Römer, Griechen, Afrikaner … Auch zugunsten und gegen verschiedene Berufe – Goldschmiede, Weber, Fischer, Friseure und andere – wurden Hadithe erfunden. Durch die Prüfung und Untersuchung der Überlieferungsketten wurde ihre Fälschung aufgedeckt. Außerdem widersprechen sie den islamischen Werten. Das einzige Maß für die Würde eines Menschen ist die Taqwa, also Rechtschaffenheit. Jemanden aufgrund seines Berufs, seiner Sprache, Hautfarbe, Stammes, Abstammung und dergleichen zu tadeln oder ihn als geringer als einen anderen zu bezeichnen, widerspricht den eindeutigen Weisungen des Qur’an und der Hadithe. Zu den derartigen gefälschten Hadithen gehören: 1. Liebe die Araber aus drei Gründen Arabisch ist die Sprache des Qur’an und die Sprache des Gesandten Allahs (ﷺ) . Daher lieben selbstverständlich alle Gläubigen die arabische Sprache. Unter Ausnutzung dieser natürlichen Liebe zur Sprache erfanden die Fälscher viele Hadithe über die Vorzüge der Liebe zu den Arabern. Ein verbreiteter Hadith lautet: „Liebt die Araber aus drei Gründen: Ich bin Araber, die Sprache des Qur’an ist Arabisch und die Sprache des Paradieses ist Arabisch.“ Die meisten Hadith-Gelehrten stuften diese Aussage als erfundenen und falschen Hadith ein. Einige bezeichneten sie auch als schwach. Nach der Prüfung der Überlieferungskette ist ersichtlich, dass diese Aussage erfunden ist. (Al-Hakim, al-Mustadrak 4/97–98; as-Suyuti, al-La’ali 1/442; as-Sakhawi, al-Maqasid, S. 45–46; al-Albani, ad-Daʿifa 1/293). 2. Das schwere Verbrechen, Persisch zu sprechen Al-Hakim an-Naisaburi führt in seinem Werk al-Mustadrak über Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) vom Gesandten Allahs (ﷺ) folgenden Hadith an: „Wenn jemand Persisch spricht, wird dies seine schmutzigen Sünden vermehren und seine Menschlichkeit und Persönlichkeit vermindern.“ Der einzige Überlieferer dieses Hadiths ist Talha ibn Zaid ar-Rukki. Er behauptet, dass Imam al-Auzaʿi ihm diesen Hadith von Yahya ibn Abi Kathir und dieser von Anas überliefert habe. Die Hadith-Gelehrten bezeichneten diese Person als aufgegeben und äußerst anstößerregend. Deshalb erklärten Hadith-Imame wie Ibn al-Dschauzi und adh-Dhahabi den Hadith für erfunden und falsch. Bemerkenswert ist hier, dass der Hadith nicht nur wegen der Schwäche seiner Überlieferungskette, sondern auch wegen seines den islamischen Werten widersprechenden Inhalts als ungültig gilt. (Ibn ʿAdi, al-Kamil 4/108–110; al-Hakim, al-Mustadrak 4/98; adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 3/463–464; Ibn ʿIraq, Tanzih 2/291). 3. Die Verunglimpfung verschiedener Berufe Zu den gefälschten Hadithen, die in unserer Gesellschaft einen anhaltenden und abscheulichen Einfluss ausgeübt haben, gehören verschiedene gegen Menschen bestimmter Berufe erfundene Hadithe – etwa gegen Weber, Schneider, Schmiede, Friseure und andere. Im Islam werden Arbeit, Tätigkeit und Berufe gefördert. Alle Arten von Berufen und Tätigkeiten werden gelobt. Dagegen haben diese Fälscher im Namen des Gesandten Allahs (ﷺ) Hadithe zur Verunglimpfung verschiedener Berufe erfunden. So etwa, dass Weber oder Friseure hinsichtlich der Heirat nicht den gleichen Rang wie andere Muslime hätten; dass Schmiede oder Goldschmiede die größten Lügner seien; dass die Weber dem Daddschal folgen würden; sowie zur Verunglimpfung von Viehhändlern, Metzgern oder Jägern. (Ad-Daylami, al-Firdaus 3/89; Ibn al-Dschauzi, al-Maudūʿāt 1/162–163; adh-Dhahabi, Mizan al-Iʿtidal 5/174–176; Ibn ʿIraq, Tanzih 1/254–255; al-Albani, Daʿif al-Dschamiʿ, S. 562–563). Die Verbreitung dieser gefälschten Hadithe hat in der muslimischen Gesellschaft islamfeindliche Einstellungen hervorgebracht, etwa Hass gegenüber verschiedenen Berufen und gegenüber Arbeit. 2.18. Einige weitere erfundene Hadithe Wir wissen, dass man bereits in dieser Welt für das Jenseits handeln muss. In diesem Sinne ist jedoch ein Hadith verbreitet, der unbegründet ist. In diesem Hadith heißt es: „Die Welt ist das Ackerfeld des Jenseits.“ Obwohl die Bedeutung dieser Aussage richtig ist, ist sie kein Hadith. Sie wurde nirgendwo mit einer authentischen, schwachen oder erfundenen Überlieferungskette überliefert. Lediglich aufgrund mündlicher Überlieferung haben manche sie als Hadith niedergeschrieben, bezeichnet und bezeichnen sie weiterhin so. (As-Saghani, al-Maudūʿāt, S. 64; as-Sakhawi, al-Maqasid, S. 227; Mulla ʿAli al-Qari, al-Asrar, S. 123; Darwisch Hut, Asna al-Matalib, S. 110). 2. Die Sünden der Nahestehenden durch die guten Taten der Rechtschaffenen Ein verbreiteter Satz wird gewöhnlich als Hadith angeführt: „Die guten Taten der rechtschaffenen Menschen gelten für die Nahestehenden (die Freunde Allahs) als Sünden.“ Die Hadith-Gelehrten sind sich einig, dass dieser Satz kein Hadith ist, sondern eine Aussage von Abu Saʿid al-Charrāz (gest. 286 n. H.), einem frommen Mann des dritten Jahrhunderts. (Ibn Taymiyya, Ahadith al-Qussas, S. 84; as-Sakhawi, al-Maqasid, S. 199; Mulla ʿAli al-Qari, al-Asrar, S. 113; al-Masnuʿ, S. 64). 3. Ohne Konzentration gibt es kein Salat-Gebet Eine weitere unbegründete und erfundene Aussage, die als „Hadith“ verbreitet wird: „Ohne die Anwesenheit des Herzens gibt es kein Salat-Gebet.“ Die Bedeutung der Konzentration im Salat lässt sich aus dem Qur’an und verschiedenen authentischen Hadithen erkennen. Diese Aussage ist jedoch kein Hadith, sondern eine erfundene Aussage ohne Überlieferungskette. 4. Stirb, bevor du stirbst Ein als Hadith verbreiteter erfundener Satz: „Sterbt, bevor ihr sterbt.“ Hadith-Gelehrte wie Ibn Hadschar al-ʿAsqalani, as-Sakhawi und Mulla ʿAli al-Qari sind sich einig, dass diese Aussage eine unbegründete Erfindung ist. (As-Sakhawi, al-Maqasid, S. 432; Mulla ʿAli al-Qari, al-Asrar, S. 246; Darwisch Hut, Asna al-Matalib, S. 235; al-ʿAdschluni, Kaschf al-Chafa 2/384). 5. Die Todsünde des Rauchens Aus einer verbreiteten Zeitschrift (Anjuman-e Ahmadiyya Rahmaniyya Sunniyya, Chittagong, monatliches Tarjuman, 25. Jahrgang, 4. Ausgabe, Mai–Juni 2005, S. 57) ist bekannt, dass in einigen Gegenden unseres Landes zwei erfundene Hadithe gegen das Rauchen verbreitet werden: „Wer raucht, ist, als hätte er das Blut der Propheten getrunken.“ „Wer raucht, ist, als hätte er im Inneren der Kaaba mit seiner Mutter Unzucht begangen.“ Es ist schwer zu glauben, dass jemand derart abscheuliche, schmutzige und unsinnige Aussagen als Hadith bezeichnen kann. Unter allen Umständen handelt es sich dabei um abscheuliche Lügen und Erfindungen. 6. Die Madrasa ist das Haus des Propheten Ein in unserem Land äußerst verbreiteter und bei Predigern beliebter Hadith lautet: „Die Moschee ist das Haus Allahs, und die Madrasa ist mein Haus oder meine Wohnung.“ Diese Aussage ist eine abscheuliche Lüge und Erfindung, die im Namen eines Hadiths vorgetragen wird und die nicht nur mit keiner authentischen oder schwachen Überlieferungskette, sondern nicht einmal mit einer gefälschten oder maudūʿ-Überlieferungskette vom Gesandten Allahs (ﷺ) überliefert wurde. Das Wort „Madrasa“ wurde in den ersten beiden Jahrhunderten des Islam überhaupt nicht verwendet. Schlusswort Hiermit beende ich diese Erörterung über Fälschungen im Namen der Hadithe. Um uns herum gibt es unzählige gefälschte Hadithe. In Predigten, Vorträgen, Schriften und Forschungen lässt sich überall die große Verbreitung solcher falschen und erfundenen Aussagen feststellen. Aus der großen Zahl der im Namen der Hadithe oder des Gesandten Allahs (ﷺ) verbreiteten und überlieferten Erfindungen habe ich in diesem Buch versucht, einige Themen zu behandeln. Wenn Allah, der Erhabene, es durch Seine Barmherzigkeit und Seinen Beistand ermöglicht, werde ich in den folgenden Bänden weitere verbreitete erfundene, falsche und unzuverlässige Aussagen behandeln. Aus dem Wunsch heraus, die authentische Sunna des Sayyid al-Mursalin, der Barmherzigkeit für die Welten, Muhammad, des Gesandten Allahs (ﷺ) , wiederzubeleben und uns trotz unserer Unfähigkeit und Schwäche vor der schweren Sünde zu schützen, falsche, gefälschte, unbegründete oder unzuverlässige Aussagen zu erörtern, zu überliefern, zu befolgen oder zu glauben, habe ich versucht, zu diesem Thema etwas zu schreiben. Natürlich enthält es viele Fehler und Irrtümer. Für alle diese Fehler bitte ich Allah um Vergebung und bereue vor Ihm. Alles Gute, das sich in diesem bescheidenen Versuch findet, ist allein der Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, und Seinem Beistand zu verdanken. An Seinem heiligen Hof flehe ich: Möge Er diesen kleinen Versuch in Seiner Barmherzigkeit zum Dienst an der Sunna Seines geliebtesten Gesandten (ﷺ) annehmen und ihn zu einem Mittel meiner Errettung, der Errettung meiner Eltern und aller Leser machen. Amin! وصلى آللًه على محمد آلنبى آلأمى وآله وأصحبه أجمعين وآلحمد للًه رب آلع مين